arbeitswelt - Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge

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arbeitswelt - Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge
ARBEITSWELT
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Foto: Moritz Wussow - Fotolia
Berufsausbildung, Berufsberatung,
Berufsvorbereitungsjahr
Zu Fragen der Berufswahl, Ausbildung, Fortbildung und
Umschulung sowie über Ausbildungsbeihilfen informieren
und beraten die Arbeitsagenturen.
Hilfreiche Informationen:
Agentur für Arbeit Marktredwitz
Postanschrift: Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof | 95027 Hof
Besucheradresse Marktredwitz:
Oskar-Loew-Str. 9 | 95615 Marktredwitz
Besucheradresse Selb:
Poststr. 7 | 95100 Selb
Tel.: 01801 555111 (Arbeitnehmer)
Tel.: 01801 664466 (Arbeitgeber)
www.arbeitsagentur.de
Ferienjobs/Jugendarbeitsschutzgesetz
Für die Ferienzeit suchen viele Jugendliche einen Ferienjob, um
selbst Geld zu verdienen und erste Einblicke in das Berufsleben
zu erhalten. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur während der
Berufsausbildung, sondern auch im Rahmen eines Ferienjobs
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für die Jugendlichen die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten: Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist ein Gesetz
zum Schutz jugendlicher Beschäftigter zwischen 15 und 18
Jahren. Ziel ist es, junge Menschen so zu schützen, dass ihre
Gesundheit nicht gefährdet wird und ihre Entwicklung ungestört verlaufen kann.
• Jugendliche dürfen nicht mehr als 8 Stunden täglich und
nicht mehr als 40 Stunden in der Woche beschäftigt sein
• Mindestens 12 Stunden tägliche Freizeit
• Beschäftigung nur an 5 Tagen in der Woche, in der Zeit
von 6:00 bis 20:00 Uhr
• Eine Beschäftigung von Kindern oder schulpflichtigen
Jugendlichen ist nur in wenigen, genau definierten Bereichen zulässig, z. B. Austragen von Zeitungen
Freiwilligendienste
Freiwilligendienste bieten sinnvolle Alternativen, wenn
man zum Beispiel die Zeit bis zum Ausbildungs- oder Studienbeginn überbrücken will oder muss oder sich für die
Gesellschaft engagieren möchte.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges
Ökologisches Jahr (FÖJ)
Im Inland und im Ausland möglich; meist in karitativen und
gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten; aber
auch Projekte der Landschaftspflege, in Maßnahmen des
Naturschutzes und der Umweltbildung und auch im Sport,
im kulturellen Bereich oder in der Denkmalpflege möglich.
Weitere Informationen: Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
www.stmas.bayern.de//ehrenamt/fsj
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Freiwilliges Soziales Schuljahr (FSSJ)
Das Mehrgenerationenhaus Wunsiedel und der Zukunftscoach fördern die Gewinnung von Jugendlichen für ehrenamtliche Tätigkeiten durch das Projekt Freiwilliges Soziales
Schuljahr Plus. Schüler ab der 8. Klasse können sich beteiligen. Sie verpflichten sich zu 2 Stunden wöchentlicher
ehrenamtlicher Arbeit in einer sozialen oder kirchlichen
Einrichtung, einem Verein o. Ä. Dabei werden sie begleitet
durch Mitarbeiterinnen des Mehrgenerationenhauses und
erhalten am Ende eines Schuljahres ein aussagekräftiges
Zertifikat. Dieses dient bei Bewerbungen dazu, seine sozialen Kompetenzen und sich selbst gut zu präsentieren.
Informationen:
• Frau Syma | Mehrgenerationenhaus Wunsiedel
Marktplatz 6 | 95632 Wunsiedel | Tel.: 09232 602 107
[email protected]
• Frau Sommer | Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Zukunftscoach | Jean-Paul-Straße 9
95632 Wunsiedel | Tel.: 09232 80 486
[email protected]
www.zukunftscoach-wunsiedel.de
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der BFD ersetzt den Zivildienst. Die Einsatzfelder reichen
von der praktischen Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen, z. B. der Kinder- und Jugendhilfe, über
Einrichtungen der Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, der Kultur und Denkmalpflege bis hin zu Einrichtungen, die im Bereich des Umwelt- und Naturschutzes tätig
sind.
Die Einsatzdauer beträgt 6 bis 18 Monate (in Ausnahmefällen 24 Monate). Es können auch mehrere verschiedene,
mindestens 6-monatige Freiwilligendienste bis zu einer
Höchstdauer von 18 Monaten kombiniert werden.
Weitere Informationen:
www.bundesfreiwilligendienst.de
Freiwilliger Wehrdienst (FWD)
Foto: Aktionswochen „Das Jugendamt.“
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Die allgemeine Wehrpflicht wurde zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und durch den Freiwilligen Wehrdienst ersetzt. Dieser
steht Frauen und Männern gleichermaßen offen. Die Rahmenbedingungen des Freiwilligen Wehrdienstes sind durch
das Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 geregelt. Die Dauer
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beträgt bis zu 23 Monate. Die ersten 6 Monate gelten
unabhängig von der Gesamtdauer als Probezeit. In diesem
Zeitraum kann noch von einer Verpflichtung zurückgetreten werden.
Weitere Informationen: Bundeswehr
mil.bundeswehr-karriere.de
Europäischer Freiwilligendienst
für Jugendliche (EFD)
Die Freiwilligen nehmen (einzeln oder in Gruppen) an gemeinnützigen Projekten in Bereichen wie Kultur, Sozialwesen, Jugend, Umwelt oder Sport im europäischen Ausland
teil. Der EFD dauert von zwei Wochen bis zu maximal zwölf
Monaten. Reisekosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden erstattet.
Ansprechpartner: Deutsche Agentur „Jugend für Europa“
www.go4europe.de
Friedensdienste im Ausland
Über Möglichkeiten eines Friedensdienstes im Ausland
informiert die Aktionsgemeinschaft Dienst für den Frieden (AGDF), der zum Beispiel die Aktion Sühnezeichen
Friedensdienst (ASF) oder der internationale christliche
Friedensdienst (EIRENE) angehören. Die Friedensdienste im
Ausland umfassen einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten.
Tätigkeitsfelder wie zum Beispiel Umwelt, Soziales, Friedens- und Erinnerungsarbeit stehen im Mittelpunkt der
freiwilligen Arbeit. Ein Mindestalter von 18 Jahren wird bei
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vorausgesetzt.
www.friedensdienst.de
Entwicklungsdienst
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat zu Beginn des Jahres 2008
einen öffentlich geförderten Freiwilligendienst „Weltwärts“ ins Leben gerufen. Der Dienst entsendet Freiwillige
(ab 18 Jahren) in Projekte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Arbeitsprojekte sind unter anderem in
den Bereichen Armutsbekämpfung, Bildung, Gesundheit,
Ernährungssicherung, Umwelt und Wasser vorhanden.
www.weltwaerts.de
Studium
Grundsätzlich bewirbt man sich bei der (Fach-)Hochschule,
die den gewünschten Studiengang anbietet, mit einer der
folgenden Hochschulzugangsberechtigungen:
• allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur), die nur für
die im Schulabgangszeugnis aufgeführten Studiengänge
gilt,
• Fachhochschulreife, die ein Studium an einer Fachhochschule ermöglicht, oder
• eine in einem anderen Bundesland entsprechend dem
dort geltenden Hochschulrecht erworbene Hochschulzugangsberechtigung
Bestimmte berufliche Qualifikationen, z. B. Meisterabschlüsse, können auch unmittelbar zum Studium berechtigen. Termine für die Bewerbung um einen Studienplatz
sind in den Hochschulen bzw. bei der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze zu erfahren. Zu allen Zugangsfragen beraten die Studienberatungsstellen der Hochschulen
ausführlich.
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