Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 17/2811 17. Wahlperiode 27. 05. 03 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Geplante Fusion HEIN GAS Hamburger Gaswerke GmbH/SCHLESWAG AG Änderung unternehmenspolitischer Auflagen I. Ausgangslage Die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsverwaltung mbH (HGV) hat in den Jahren 1988 und 1996 ihre gesamte Beteiligung an HEIN GAS Hamburger Gaswerke GmbH (HGW) veräußert. Im Jahr 1988 wurden 89,9 % der Anteile an die Unternehmen Hamburgische Electricitäts-Werke AG (HEW), Thüga AG (Thüga) und BEB Erdgas und Erdöl GmbH (BEB), im Jahr 1996 die restlichen 10,1 % an die HEW verkauft. oder vollständigen Weiterveräußerung ihrer Beteiligung an HGW an den neuen Erwerber zu übertragen. Eine die FHH treffende Verpflichtung ist in den Präambeln der Kaufverträge 1988 und 1996 formuliert. Danach hat die Stadt im Rahmen des rechtlich Zulässigen die Arbeit der HGW als örtliches Gasversorgungsunternehmen zu fördern und seine Entwicklung zu unterstützen. Beide Kaufverträge enthalten gleichgerichtete unternehmenspolitische Auflagen für die Erwerber wie folgt: Die Verpflichtungen zur Berücksichtigung der umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen der FHH und zur Unterhaltung des Sitzes und der Geschäftsleitung in Hamburg sind auch Gegenstand der Präambel des zwischen der FHH und der HGW im Jahre 1989 abgeschlossenen Konzessionsvertrages, dessen Laufzeit am 31. Dezember 2008 endet. – Beachtung der umwelt- und energiepolitischen Zielsetzungen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), II. – Belassung des Sitzes und des Ortes der Geschäftsleitung der HGW dauerhaft in Hamburg, Geplante Fusion von HGW und SCHLESWAG AG (Schleswag) – Betreibung der HGW als selbstständiges Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH (die Rechtsform der GmbH ist dem Erwerber im Kaufvertrag 1996 nicht mehr auferlegt worden), Zwischenzeitlich haben sich die Beteiligungsverhältnisse an der HGW vollständig verändert. Aktuell ist E.ON an HGW mit 71,95 % beteiligt, 28,05 % werden von der Schleswag gehalten. Die Schleswag ist wiederum im Mehrheitseigentum der E.ON, weitere Gesellschafter sind schleswig-holsteinische Landkreise. – Beibehaltung der paritätischen Mitbestimmung nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976 unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmer, – Sicherung der Arbeitnehmerrechte, u. a. dadurch, die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates grundsätzlich unangetastet zu lassen, – Sitz für die FHH im Aufsichtsrat der HGW, auch wenn die Beteiligungsquote der HGV eine Präsenz im Aufsichtsrat nicht mehr rechtfertigt (nur Kaufvertrag 1988). Die Erwerber haben ferner die Verpflichtung übernommen, die unternehmenspolitischen Auflagen bei einer teilweisen Durch die geplante Fusion der Unternehmen HGW, Schleswag und HGW HanseGas GmbH, einer 100 %igen Tochtergesellschaft der HGW mit Sitz in Schwerin, soll eines der bedeutendsten deutschen Regionalversorgungsunternehmen in den Bereichen Strom-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung entstehen. Die Fusion soll rückwirkend mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2003 erfolgen. Das Versorgungsgebiet des fusionierten Unternehmens (im Folgenden: FSH) wird sich von der dänischen Grenze über Hamburg bis zur polnischen Grenze erstrecken. Der Schwerpunkt der wirtschaft- Drucksache 17/2811 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 17. Wahlperiode lichen Tätigkeit des FSH wird in Schleswig-Holstein liegen. Vor diesem Hintergrund und auf Grund der Stellung der schleswig-holsteinischen Landkreise als Aktionär der Schleswag plant E.ON, den Sitz des FSH in Schleswig-Holstein, jedoch in der Metropolregion Hamburg, anzusiedeln. Mit dieser Konzeption für das FSH lassen sich die bisherigen standortbezogenen Garantien nicht vereinbaren. Sie stellen teils ein echtes Fusionshindernis dar bzw. würden nach Auffassung von E.ON zumindest eine sinnvolle Strukturierung des neuen Unternehmens unmöglich machen. Die FHH hat kein Interesse daran, ein wirtschaftlich sinnvoll erscheinendes Fusionsvorhaben zu verhindern. Sie hat jedoch ein Interesse daran, die Stellung des Standortes Hamburg im Rahmen des Fusionsprozesses mindestens zu wahren. In diesem Kontext sind Modifikationen der unternehmenspolitischen Auflagen erforderlich, über die der nachfolgend skizzierte Vertrag abgeschlossen werden soll. III. Essentials des neu abzuschließenden Vertrages – Die FHH entlässt E.ON und Schleswag aus den unternehmenspolitischen Auflagen, die die beiden Gesellschaften im Zusammenhang mit dem Erwerb ihrer HGW-Anteile von den vorherigen Eigentümern HEW, Thüga und BEB übernommen haben. – Die FHH anerkennt, dass der im Jahr 1989 abgeschlossene Konsortialvertrag zwischen den damaligen Gesellschaftern HGV, HEW, Thüga und BEB gegenstandslos geworden ist und das Konsortium mit der Bildung des FSH untergeht. – Die FHH hebt die Verpflichtung der HGW aus der Präambel des Konzessionsvertrages auf, Sitz und Geschäftsleitung der HGW in Hamburg zu belassen. – Die Verpflichtung der FHH, HGW im Rahmen des rechtlich Zulässigen zu fördern, wird aufgehoben. Im Gegenzug verpflichten sich HGW und Schleswag (beide als Vorläufer der FSH) sowie E.ON als Mehrheitseignerin beider Unternehmen zu folgenden standort- und arbeitsplatzbezogenen Garantien: – FSH richtet in Hamburg auf Dauer sein Gaskompetenzzentrum ein. Diesem sind folgende Funktionen und Aufgaben zugeordnet: • Regionalcenter Netz • Zentrale Wache Gas • Geschäftsbereich Speicher/Ferntransport Gas einschließlich der Geschäftsbereichsleitung • Technischer Service Gas einschließlich Leitung • Regionalcenter Vertrieb für den Energiehandel im Ballungsraum Hamburg – FSH richtet in Hamburg auf Dauer ein IT-KompetenzZentrum mit kaufmännischen, energiewirtschaftlichen sowie technischen Funktionen und Infrastruktur ein. – FSH unterhält auf Dauer in Hamburg eine Lehrwerkstatt für durchschnittlich 20 Auszubildende pro Ausbildungs- jahr (insgesamt 60 Auszubildende pro Jahr bei einer Lehrzeit von drei Jahren). Darüber hinaus beteiligt sich FSH am HAZ II mindestens bis Februar 2007. – Die HGW-Tochtergesellschaften NEA Norddeutsche Energieagentur für Industrie und Gewerbe mbH, HGC Hamburg Gas Consult mbH und Synergo GmbH behalten auf Dauer ihren Firmensitz und den Ort der tatsächlichen geschäftlichen Leitung in Hamburg. Die NET-Norddeutsche Energie Technik GmbH mit Sitz in Boitzenburg behält den Sitz der tatsächlichen geschäftlichen Leitung in Hamburg bei. – FSH sagt für den Standort Hamburg bis zum 30. Juni 2006 eine Personalstärke von im jeweiligen Jahresdurchschnitt 1000 Mitarbeitern zu. Vom 1. Juli 2006 bis zum 30. Juni 2007 wird eine Personalstärke von 950, vom 1. Juli 2007 bis 31. Dezember 2008, dem Enddatum der Laufzeit des Konzessionsvertrages, von 900 Mitarbeitern zugesagt. Ab dem Jahr 2009 gegebenenfalls erforderlich werdende Rationalisierungen sollen prozentual in gleichem Umfang zu Lasten aller beteiligten Bundesländer gehen. FSH wird der FHH rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahmen belastbare und nachvollziehbare Unterlagen zukommen lassen, um ein Einvernehmen mit der Stadt herbeizuführen. – FSH wird am Standort Hamburg dauerhaft eine lohnsteuerliche Betriebsstätte unterhalten, in der die Mitarbeiter der Unternehmenszentrale, der oben genannten Tochtergesellschaften sowie die Mitarbeiter, die dem Hamburger Gaskompetenzzentrum zugeordnet sind, abgerechnet werden. – Die Hauptverwaltung des FSH wird in der Metropolregion Hamburg angesiedelt. – Die dargestellte Struktur ist seitens des FSH auf Dauer angelegt und entspricht der Zielorganisation des FSH für den Standort Hamburg. FSH behält sich jedoch eine Änderung vor für den Fall, dass nach Ablauf des derzeitigen Konzessionsvertrages und des Rahmenvertrages über die Mitbenutzung fiskalischer Grundstücke keine entsprechenden Nachfolgeverträge abgeschlossen werden. – Änderungen des Vertrages können nur im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden. Die Finanzbehörde ist der Auffassung, dass das erreichte Verhandlungsergebnis den Interessen beider Seiten in fairer Weise gerecht wird. Die Wirksamkeit des Vertrages steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft. IV. Petitum Die Bürgerschaft wird gebeten, – von den Ausführungen in dieser Drucksache Kenntnis zu nehmen, – den dargestellten Essentials des Vertragsabschlusses zuzustimmen. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0