Drs. 20/2056
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Drs. 20/2056
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/2056 20. Wahlperiode 15.11.11 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Robert Bläsing und Martina Kaesbach (FDP) vom 07.11.11 und Betr.: Antwort des Senats 10.000er Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (II) Aufgrund aktueller Medienberichte sind Kleingärten in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zum einen, weil der sogenannte 10.000er Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. Ende dieses Jahres ausläuft. Zum anderen, weil im Bezirk Hamburg-Mitte mehreren Kleingarteninhabern der Abriss ihrer Lauben droht, da diese das erlaubte Maß von 24 Quadratmetern gemäß Bundeskleingartengesetz überschreiten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Finden derzeit Gespräche zwischen den zuständigen Behörden der FHH und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. statt, um zu klären, wie die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes insbesondere hinsichtlich der Größe der Lauben gewährleistet werden kann? Wenn ja, inwiefern, seit wann und mit welchen Ergebnissen? Bezogen auf die Bestandskleingärten auf der Pachtfläche der internationalen gartenschau hamburg 2013 (igs 2013) in Hamburg-Wilhelmsburg finden seit fünf Jahren Gespräche zwischen der igs hamburg 2013 gmbh, dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) und den zuständigen Behörden statt, zu Beginn im Rahmen einer „Lenkungsgruppe Kleingartenwesen“ mit der igs hamburg 2013 gmbh, dem LGH und den betroffenen Kleingartenvereinen. In diesem Zeitraum sind allerdings nur sehr wenige Lauben freiwillig durch die Pächter auf die zulässige Größe gemäß dem Bundeskleingartengesetz zurückgebaut worden. Daraufhin wurden im Frühjahr 2010 die Begehungsprotokolle der igs hamburg 2013 gmbh an das zuständige Bezirksamt übergeben, um den bauordnungsrechtlichen Weg für den Rückbau einzuleiten. Seither erfolgen in einer Routinerunde zwischen den genannten Beteiligten Abstimmungsgespräche. Im Rahmen der zwischenzeitlich durchgeführten Anhörungen der Kleingartenpächter wurden weitere Kleingartenlauben auf das zulässige Maß zurückgebaut. Im Übrigen ist im Hauptpachtvertrag zwischen der FHH und dem LGH die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung der Pachtflächen geregelt. Eine präventive flächendeckende Kontrolle der Kleingartenflächen auf Missstände, insbesondere übergroßer Lauben, durch Dienststellen der FHH erfolgt nicht. Sofern – wie im Fall der Bestandskleingärten auf der Pachtfläche der internationalen gartenschau hamburg 2013 – Missstände bekannt werden, werden die zuständigen Dienststellen der FHH (in der Regel die örtlich zuständigen Bezirksämter) anlassbezogen im Zusammenwirken mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. und gegebenenfalls weiteren Dienststellen der FHH tätig. Drucksache 20/2056 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Im Übrigen finden regelmäßig Routinebesprechungen der zuständigen Behörden mit dem LGH statt, in denen auch die rechtskonforme Nutzung der Kleingärten thematisiert wird. 2. Was ist der Hintergrund für die Maßnahme des Bezirksamtes HamburgMitte, die Lauben der Kleingärten zu vermessen? Inwiefern haben welche Dienststellen oder andere Einrichtungen der FHH wann und inwiefern gegenüber dem Bezirksamt Hamburg-Mitte darauf hingewirkt, dass eine Vermessung der Lauben erfolgt, aus der gegebenenfalls Abrissverfügungen resultieren? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, das durch das am 18. Juli 2006 durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossene Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg seit dem 1. März 2008 für den Stadtteil Wilhelmsburg zuständig ist, hat im Jahr 2010 im Rahmen der Planung und Realisierung der Internationalen Bauausstellung (IBA) sowie der internationalen gartenschau hamburg 2013 (igs 2013) Kenntnis von den nicht ordnungsgemäßen Zuständen in Kleingartenvereinen in Wilhelmsburg erhalten. Die Kleingartenlauben wurden von außen vermessen, um qualifizierte Verfahren zur Herstellung bauordnungsgemäßer Zustände durchführen zu können, im Übrigen siehe Antwort zu 1. Nach Einschätzung des Bezirksamts Hamburg-Mitte bleiben im Zuge des Rückbaus die ursprünglichen Lauben in allen bisher vermessenen Fällen erhalten. Bei den Verfahren geht es insbesondere um den Rückbau der Lauben auf die zulässige Größe oder den Abriss von Schuppen. 3. Wenn Dienststellen oder andere Einrichtungen der FHH gegenüber dem Bezirksamt Hamburg-Mitte darauf hingewirkt haben, dass eine Vermessung der Lauben erfolgt, aus der gegebenenfalls Abrissverfügungen resultieren, inwieweit ist gleichsam auch gegenüber den übrigen sechs Bezirksämtern darauf hingewirkt worden? Wenn dies nicht erfolgt ist, warum nicht? Die übrigen Bezirksämter sind nicht aufgefordert worden, präventiv die Größe von Kleingartenlauben zu erfassen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Wie viele Abrissverfügungen sind bisher in diesem Zusammenhang für Lauben erteilt worden? Bezogen auf die Bestandskleingärten auf der Pachtfläche der internationalen gartenschau hamburg 2013 (igs 2013) sind bisher keine Anordnungen erlassen worden. Im Übrigen werden Beseitigungsanordnungen für Kleingartenlauben, die in den entsprechenden Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nach der Hamburgischen Bauordnung erlassen wurden, statistisch nicht erfasst. 5. Wie viele Kleingärten hat es in den Jahren 1991 bis 2011 jeweils stichtagsbezogen in Hamburg gegeben und wie viele davon sind jeweils unter den sogenannten 10.000er Vertrag gefallen? Stichtag: 1.1. des Jahres 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2 Anzahl der Parzellen 36.630 36.519 36.472 36.527 36.175 35.993 35.960 35.853 35.932 35.935 36.043 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Stichtag: 1.1. des Jahres 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Drucksache 20/2056 Anzahl der Parzellen 36.003 35.736 35.769 35.922 36.015 35.859 Im Zeitraum 2007 bis 2010 erfolgte eine Bereinigung der Statistik um Flächen, die nicht unter das Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) fallen (zum Beispiel sogenanntes Grabeland). Parallel wurde die statistische Erhebung des Kleingartenbestands auf eine flächenbezogene Auswertung (GIS-Anwendung) umgestellt, wobei auf eine Zuordnung des Parzellenbestands je Einzelfläche verzichtet wurde. Die Statistik zum Parzellenbestand wird daher seit 1. Januar 2011 ausschließlich über die jährlichen Zu- und Abgänge an Kleingartenparzellen (Kündigungen – Neuherrichtung) je Bezirk aktualisiert. Zum Stichtag 1. Januar 2011 ergibt sich ein Bestand von 34.799 Parzellen. Die Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag regelt die Konditionen, zu denen bei Kündigung von nach Bundeskleingartengesetz ersatzlandpflichtigen Kleingartenparzellen die FHH Ersatz zu stellen hat. Ersatzlandpflichtig sind diejenigen Kleingartenparzellen, die planrechtlich in einem Bebauungsplan als Dauerkleingärten ausgewiesen sind (vergleiche § 14 (1) BKleingG) oder deren Pachtverträge bereits vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 01. April 1983 (vergleiche § 16 (2) BKleingG) bestanden und sich die Pachtfläche im Eigentum der Kommune befand. Eine gesonderte Statistik, welche Parzellen – im Falle der Kündigung – nach BKleingG ersatzlandpflichtig sind und für die die Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag Anwendung finden würde, wird nicht geführt. Die Ersatzlandpflichtigkeit wird im Einzelfall geprüft. Aufgrund der Eigentumsstruktur ist davon auszugehen, dass – mit wenigen Ausnahmen – nahezu der gesamte Hamburger Kleingartenbestand im Falle der Kündigung ersatzlandpflichtig ist. 6. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie viele Kleingärten in Hamburg seit mehr als zwölf Monaten nicht genutzt werden? Wenn ja, wo befinden sich diese und wie viele davon fallen unter den sogenannten 10.000er Vertrag? Wenn nein, warum nicht? Genaue Erkenntnisse, welche Parzellen seit mehr als zwölf Monaten leer stehen, liegen nicht vor, da es keine Verpflichtung des LGH gibt, längerfristige Leerstände mit Flächenzuordnung zu melden. Bekannte längere Leerstände gibt es in einigen neu hergerichteten Kleingartenanlagen, zum Beispiel Barsbüttel (außerhalb des Stadtgebiets) oder in Langenhorn im Bereich Bornbach. Nach den Angaben des LGH handelt es sich bei den übrigen Leerständen um normale Fluktuationen. Neu hergerichtete Kleingärten werden immer aufgrund der Ersatzlandverpflichtung der Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag an den Landesbund gegeben. 7. Welche der derzeit von Kleingärten genutzten Flächen sind für Wohnungsbau ausgewiesen, und welche befinden sich im Eigentum der FHH? Siehe Anlage. Die Flächenermittlung erfolgte anhand der Auswertung der Festsetzungen in geltenden • Bebauungsplänen: Wohngebiet (allgemeines oder reines Wohnen), Kleinsiedlungsgebiet nach der Baunutzungsverordnung beziehungsweise 3 Drucksache 20/2056 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode • Baustufenplänen: Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet nach Baupolizei-Verordnung. Darüber hinaus sind im Flächennutzungsplan weitere kleingärtnerisch genutzte Flächen als Wohnbaufläche dargestellt, für die ein entsprechendes verbindliches Planrecht im Zuge von Bebauungsplanverfahren erst zu schaffen wäre. 8. Nach welchen Kriterien sind derzeit von Kleingärten genutzten Flächen im Eigentum der FHH bilanziert? Die Kleingartenflächen im Eigentum der FHH werden nach folgenden Kriterien erfasst: • Grün an Kleingärten, • Planrechtlich gesicherte Dauerkleingärten, • Kleingärten – ohne planrechtliche Sicherung, • Kleingartenflächen im Eigentum der FHH differenziert nach Allgemeinem Grundvermögen (sogenannte Zeitkleingärten) und Verwaltungsvermögen der zuständigen Behörde (sogenannte Dauerkleingärten). Im Rahmen der Anlagenbuchhaltung der FHH erfolgt die Bilanzierung von Grünflächen, zu denen sowohl die Kleingärten im Verwaltungsvermögen der zuständigen Behörde als auch im allgemeinen Grundvermögen gehören, nicht nach wirtschaftlichen Kriterien wie Mieterträgen oder möglichen Verkaufserlösen. Der hierbei zur Anwendung kommende Wert wird von umliegenden Bodenrichtwerten abgeleitet, wobei ein Abschlag von 75 Prozent vorgenommen wurde. 9. Für welche der derzeit von Kleingärten genutzten Flächen beabsichtigt die FHH im Rahmen ihrer Wohnungsbaubestrebungen in der laufenden Legislaturperiode eine Umwandlung hin zu einer Wohnungsbaunutzung, und welche davon fallen unter den sogenannten 10.000er Vertrag? In den Entwürfen zu den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen ist in Einzelfällen (zum Beispiel „Hebebrandquartier“ – Winterhude 42/Ohlsdorf 42/Barmbek-Nord 42/ Alsterdorf 42, B-Plan Entwurf; „Dieselstraße – Opernfundus“ – Barmbek-Nord 11; BPlan-Entwurf, beide im Bezirk Hamburg-Nord) auch die Umwandlung von Kleingartenflächen für Wohnungsbau vorgesehen. Da die bezirklichen Wohnungsbauprogramme noch nicht beschlossen sind, ist eine verlässliche Aussage für Gesamthamburg, welche Kleingartenflächen mit welcher zeitlichen Perspektive für Wohnungsbau umgewandelt werden sollen, gegenwärtig nicht möglich. Weiterhin beabsichtigt der Senat, im Umfeld der geplanten Überdeckelung der BAB 7 in städteräumlich angrenzenden Bereichen auf Kleingartenflächen Wohnungsbau zu entwickeln. Hierzu hat er die B-Pläne Othmarschen 42 (V1 - Othmarscher Kirchenweg), Othmarschen 43 (V2 - Behringstraße), Bahrenfeld 16 (V4a West - Trübnerweg), Bahrenfeld 54 (V5a (West) - August-Kirch-Straße), Bahrenfeld 55 (V5b (Ost) – Holstenkamp) und Stellingen 64 (V5 - Spannskamp) evoziert. Eine Umwandlung noch in dieser Legislaturperiode ist nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe hierzu die Drs. 19/2471 und 20/1834. Welche Kleingartenflächen im Falle der Kündigung unter die Ersatzlandpflicht des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) fallen und somit in der geltenden Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag geregelt sind, wird im Einzelfall geprüft. Im Übrigen siehe Antwort zu 5. 10. Wurde ein Pool für Kleingartenersatzflächen aufgebaut? Wenn ja, jeweils wo und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Ja. Zu Lage und Umfang siehe Drs. 18/2632. Die im Kleingartenersatzflächenpool geführten Flächen wurden in 2010/2011 überprüft und – wo erforderlich – aktualisiert beziehungsweise fachlich fortgeschrieben. 4 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/2056 Aktualisiert wurden: - Die Fläche Flaßbargmoor entfällt, sie wurde 2006 hergerichtet. - Die Fläche Holsteiner Chaussee nördlich und westlich Ellerbeker Weg ist im Zusammenhang mit Planungen zum A7-Deckel entfallen. - Die Fläche Twisselwisch am Bornbach entfällt, sie wurde 2006 hergerichtet. - Die Flächen Wandseredder; Jugendpark Rahlstedt sowie Wandsegrünzug/AltRahlstedt wurden an die Ergebnisse des bezirklichen Gutachtens „Qualifizierung des Wandsegrünzugs“ (2010) angepasst. - Die Fläche Berner Heerweg/U-Bahn Berne, Grünzug Berner Au wurde aufgrund der Beschränkungen durch eine Freileitung nicht mehr bilanziert. - Die Fläche Brookdeich, Güterbahn Pollhof (westliche Teilfläche) wurde an die räumlichen Grenzen des Bebauungsplan-Entwurfs Bergedorf 99 angepasst. - Die Fläche Schlenzigdeich/Wilhelmsburger Doveelbe wird aufgrund der geplanten Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße nicht mehr bilanziert. Neu aufgenommen in den Kleingartenersatzflächenpool wurden im Zuge der fachlichen Fortschreibung: - Die Fläche Niedergeorgswerder Deich (Teilbereich 2 KGV 723), FHH; Potenzial 55 Parzellen. - Die Fläche Niedergeorgswerder Deich (Teilbereich 3 KGV 723), FHH; Potenzial 46 Parzellen. - Eine Fläche östlich Hegenredder, FHH, Potenzial 16 Parzellen. - Eine Fläche an der Ochsenwerder Landstraße, Bieberhof, FHH, Potenzial für 111 Parzellen. 11. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie sich der künftige Bedarf an Kleingärten über das Jahr 2015 hinaus perspektivisch darstellt? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Nein. Das von der zuständigen Behörde in Auftrag gegebene 2003 erstellte Gutachten zum „Aktuellen Kleingartenbedarf“ hat nur einen Prognose-Horizont bis 2015. 12. Ausweislich des sogenannten 10.000er Vertrags hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt eine „Fachplanung Kleingärten“ erarbeitet. Wie ist das Ergebnis dieser Fachplanung? Hat die Planung Auswirkungen auf den Vertrag? Wenn ja, inwiefern? Zum Ergebnis der „Fachplanung Kleingärten“ siehe Drs. 19/2941. Der derzeit erzielte Stand der Fachplanung hatte keine Auswirkung auf die gegenwärtig noch gültige, 2007 abgeschlossene Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag. Von der vertraglich eingeräumten Möglichkeit der Nachverhandlung wurde daher kein Gebrauch gemacht. 13. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, warum der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. eine generelle Veröffentlichung des sogenannten 10.000er Vertrages ablehnt? Wenn ja, inwiefern? Nein, siehe Drs. 20/1674. Der Landesbund hat eine generelle Veröffentlichung abgelehnt und hat stattdessen die Einsichtnahme bei der Finanzbehörde zugelassen. 5 Drucksache 20/2056 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Anlage Bezirk Anlagenname Hamburg- 148 Gartenbauverein Mitte Steinfurth v. 1932 222 Vereinigung der Gartenfreunde Altona Groß-Altona Eimsbüttel 313 Waldwinkel Eimsbüttel 313 Waldwinkel 331 Gartenbauverein Eimsbüttel Friedrichstal 301 Gartenfreunde Eimsbüttel Niendorfer Edelweiß Eimsbüttel 336 Stellinger Moor HamburgNord HamburgNord HamburgNord HamburgNord 432 Früh Auf v. 1920 454 Gartenfreunde Kortenkamp 454 Gartenfreunde Kortenkamp 458 Gartenbauverein Heimat-Höpen 529 Schreberfreunde Wandsbek Helbingshof v. 1912 531 Nord-Wandsbek Wandsbek v. 1920 530 LaubengartenVerein v. 1913 / 531 Nord-Wandsbek Wandsbek v. 1920 534 Gartenfreunde Wandsbek Volkspark 609 Bergedorfer Schrebergartenverein Bergedorf v. 1920 601 Billbrook Dorf / 6 05 Hmb. Gartenbauv. Bergedorf Rothenburgsort 607 Kleingartenverein Bergedorf Lohbrügge von 1926 604 Kleingartenkolonie Bergedorf Moorfleet 765 Verein der Gartenfreunde Harburg An der Eiche 150 Bundesbahn Harburg Landwirtschaft 6 Belegenheit Ausweisung Planart und -name Eigentum Knivsbergweg Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet Billstedt 26 FHH Riemenschneiderstieg Wohngebiet FHH Hinter der Lieth Mützenbecherweg Stellinger Chaussee Kollenhof Försterweg Schwartauer Straße Wittelkopsweg Willersweg Gehlengraben Gehlengraben Lesserstraße Pregelweg Tilsiter Straße Friedrich-EbertDamm Bahrenfeld 12 Baustufenplan NiendorfWohngebiet Lokstedt-Schnelsen Baustufenplan NiendorfWohngebiet Lokstedt-Schnelsen Baustufenplan NiendorfWohngebiet Lokstedt-Schnelsen Kleinsiedlungs- Baustufenplan gebiet Stellingen-Langenfelde Wohngebiet Stellingen 1 Baustufenplan Fuhlsbüttel-AlsterdorfWohngebiet Gross-Borstel-Ohlsdorf Baustufenplan Wohngebiet Langenhorn Baustufenplan Wohngebiet Langenhorn Baustufenplan Wohngebiet Langenhorn Kleinsiedlungs- Baustufenplan gebiet Wandsbek-Marienthal Wohngebiet Baustufenplan Wandsbek-Marienthal FHH FHH FHH FHH FHH FHH FHH FHH FHH FHH FHH Tilsiter Straße Bullenkoppel Wohngebiet Lesserstraße KleinsiedlungsRauschener Ring gebiet Baustufenplan Wandsbek-Marienthal Baustufenplan Wandsbek-Marienthal Wiesnerring Baustufenplan Bergedorf FHH Kleinsiedlungs- Baustufenplan gebiet Bergedorf FHH Alter Landweg Heckkatenweg Kampdeich Wohngebiet FHH FHH privat Feldhofe Wohngebiet Lohbrügge 56 Kleinsiedlungs- Baustufenplan gebiet Bergedorf An der Eiche Wohngebiet FHH Kanzlershof Wohngebiet Rönneburg 9 Baustufenplan Harburg FHH DB