Drs. 20/2056

Transcrição

Drs. 20/2056
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/2056
20. Wahlperiode
15.11.11
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Robert Bläsing und Martina Kaesbach (FDP) vom 07.11.11
und
Betr.:
Antwort des Senats
10.000er Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und
dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (II)
Aufgrund aktueller Medienberichte sind Kleingärten in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zum einen, weil der sogenannte 10.000er Vertrag zwischen
der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. Ende dieses Jahres ausläuft. Zum anderen, weil
im Bezirk Hamburg-Mitte mehreren Kleingarteninhabern der Abriss ihrer
Lauben droht, da diese das erlaubte Maß von 24 Quadratmetern gemäß
Bundeskleingartengesetz überschreiten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:
1.
Finden derzeit Gespräche zwischen den zuständigen Behörden der FHH
und dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. statt, um zu
klären, wie die Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes insbesondere
hinsichtlich der Größe der Lauben gewährleistet werden kann?
Wenn ja, inwiefern, seit wann und mit welchen Ergebnissen?
Bezogen auf die Bestandskleingärten auf der Pachtfläche der internationalen gartenschau hamburg 2013 (igs 2013) in Hamburg-Wilhelmsburg finden seit fünf Jahren
Gespräche zwischen der igs hamburg 2013 gmbh, dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) und den zuständigen Behörden statt, zu Beginn im Rahmen einer „Lenkungsgruppe Kleingartenwesen“ mit der igs hamburg 2013 gmbh, dem
LGH und den betroffenen Kleingartenvereinen. In diesem Zeitraum sind allerdings nur
sehr wenige Lauben freiwillig durch die Pächter auf die zulässige Größe gemäß dem
Bundeskleingartengesetz zurückgebaut worden.
Daraufhin wurden im Frühjahr 2010 die Begehungsprotokolle der igs hamburg 2013
gmbh an das zuständige Bezirksamt übergeben, um den bauordnungsrechtlichen
Weg für den Rückbau einzuleiten. Seither erfolgen in einer Routinerunde zwischen
den genannten Beteiligten Abstimmungsgespräche. Im Rahmen der zwischenzeitlich
durchgeführten Anhörungen der Kleingartenpächter wurden weitere Kleingartenlauben
auf das zulässige Maß zurückgebaut.
Im Übrigen ist im Hauptpachtvertrag zwischen der FHH und dem LGH die Verantwortung für die ordnungsgemäße Nutzung der Pachtflächen geregelt. Eine präventive flächendeckende Kontrolle der Kleingartenflächen auf Missstände, insbesondere übergroßer Lauben, durch Dienststellen der FHH erfolgt nicht.
Sofern – wie im Fall der Bestandskleingärten auf der Pachtfläche der internationalen
gartenschau hamburg 2013 – Missstände bekannt werden, werden die zuständigen
Dienststellen der FHH (in der Regel die örtlich zuständigen Bezirksämter) anlassbezogen im Zusammenwirken mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.
und gegebenenfalls weiteren Dienststellen der FHH tätig.
Drucksache 20/2056
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Im Übrigen finden regelmäßig Routinebesprechungen der zuständigen Behörden mit
dem LGH statt, in denen auch die rechtskonforme Nutzung der Kleingärten thematisiert wird.
2.
Was ist der Hintergrund für die Maßnahme des Bezirksamtes HamburgMitte, die Lauben der Kleingärten zu vermessen? Inwiefern haben welche Dienststellen oder andere Einrichtungen der FHH wann und inwiefern gegenüber dem Bezirksamt Hamburg-Mitte darauf hingewirkt, dass
eine Vermessung der Lauben erfolgt, aus der gegebenenfalls Abrissverfügungen resultieren?
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, das durch das am 18. Juli 2006 durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossene Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien
und Hansestadt Hamburg seit dem 1. März 2008 für den Stadtteil Wilhelmsburg zuständig ist, hat im Jahr 2010 im Rahmen der Planung und Realisierung der Internationalen Bauausstellung (IBA) sowie der internationalen gartenschau hamburg 2013 (igs
2013) Kenntnis von den nicht ordnungsgemäßen Zuständen in Kleingartenvereinen in
Wilhelmsburg erhalten.
Die Kleingartenlauben wurden von außen vermessen, um qualifizierte Verfahren zur
Herstellung bauordnungsgemäßer Zustände durchführen zu können, im Übrigen siehe
Antwort zu 1.
Nach Einschätzung des Bezirksamts Hamburg-Mitte bleiben im Zuge des Rückbaus
die ursprünglichen Lauben in allen bisher vermessenen Fällen erhalten. Bei den Verfahren geht es insbesondere um den Rückbau der Lauben auf die zulässige Größe
oder den Abriss von Schuppen.
3.
Wenn Dienststellen oder andere Einrichtungen der FHH gegenüber dem
Bezirksamt Hamburg-Mitte darauf hingewirkt haben, dass eine Vermessung der Lauben erfolgt, aus der gegebenenfalls Abrissverfügungen resultieren, inwieweit ist gleichsam auch gegenüber den übrigen sechs
Bezirksämtern darauf hingewirkt worden?
Wenn dies nicht erfolgt ist, warum nicht?
Die übrigen Bezirksämter sind nicht aufgefordert worden, präventiv die Größe von
Kleingartenlauben zu erfassen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.
4.
Wie viele Abrissverfügungen sind bisher in diesem Zusammenhang für
Lauben erteilt worden?
Bezogen auf die Bestandskleingärten auf der Pachtfläche der internationalen gartenschau hamburg 2013 (igs 2013) sind bisher keine Anordnungen erlassen worden.
Im Übrigen werden Beseitigungsanordnungen für Kleingartenlauben, die in den entsprechenden Verfahren zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nach der Hamburgischen Bauordnung erlassen wurden, statistisch nicht erfasst.
5.
Wie viele Kleingärten hat es in den Jahren 1991 bis 2011 jeweils stichtagsbezogen in Hamburg gegeben und wie viele davon sind jeweils unter den sogenannten 10.000er Vertrag gefallen?
Stichtag:
1.1. des Jahres
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2
Anzahl
der Parzellen
36.630
36.519
36.472
36.527
36.175
35.993
35.960
35.853
35.932
35.935
36.043
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Stichtag:
1.1. des Jahres
2002
2003
2004
2005
2006
2007
Drucksache 20/2056
Anzahl
der Parzellen
36.003
35.736
35.769
35.922
36.015
35.859
Im Zeitraum 2007 bis 2010 erfolgte eine Bereinigung der Statistik um Flächen, die
nicht unter das Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) fallen (zum Beispiel sogenanntes Grabeland).
Parallel wurde die statistische Erhebung des Kleingartenbestands auf eine flächenbezogene Auswertung (GIS-Anwendung) umgestellt, wobei auf eine Zuordnung des Parzellenbestands je Einzelfläche verzichtet wurde. Die Statistik zum Parzellenbestand
wird daher seit 1. Januar 2011 ausschließlich über die jährlichen Zu- und Abgänge an
Kleingartenparzellen (Kündigungen – Neuherrichtung) je Bezirk aktualisiert.
Zum Stichtag 1. Januar 2011 ergibt sich ein Bestand von 34.799 Parzellen.
Die Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag regelt die Konditionen, zu denen bei
Kündigung von nach Bundeskleingartengesetz ersatzlandpflichtigen Kleingartenparzellen die FHH Ersatz zu stellen hat. Ersatzlandpflichtig sind diejenigen Kleingartenparzellen, die planrechtlich in einem Bebauungsplan als Dauerkleingärten ausgewiesen sind (vergleiche § 14 (1) BKleingG) oder deren Pachtverträge bereits vor Inkrafttreten des Bundeskleingartengesetzes am 01. April 1983 (vergleiche § 16 (2)
BKleingG) bestanden und sich die Pachtfläche im Eigentum der Kommune befand.
Eine gesonderte Statistik, welche Parzellen – im Falle der Kündigung – nach
BKleingG ersatzlandpflichtig sind und für die die Anschlussregelung zum 10.000er
Vertrag Anwendung finden würde, wird nicht geführt. Die Ersatzlandpflichtigkeit wird
im Einzelfall geprüft.
Aufgrund der Eigentumsstruktur ist davon auszugehen, dass – mit wenigen Ausnahmen – nahezu der gesamte Hamburger Kleingartenbestand im Falle der Kündigung
ersatzlandpflichtig ist.
6.
Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie viele Kleingärten in Hamburg
seit mehr als zwölf Monaten nicht genutzt werden?
Wenn ja, wo befinden sich diese und wie viele davon fallen unter den
sogenannten 10.000er Vertrag?
Wenn nein, warum nicht?
Genaue Erkenntnisse, welche Parzellen seit mehr als zwölf Monaten leer stehen, liegen nicht vor, da es keine Verpflichtung des LGH gibt, längerfristige Leerstände mit
Flächenzuordnung zu melden. Bekannte längere Leerstände gibt es in einigen neu
hergerichteten Kleingartenanlagen, zum Beispiel Barsbüttel (außerhalb des Stadtgebiets) oder in Langenhorn im Bereich Bornbach. Nach den Angaben des LGH handelt
es sich bei den übrigen Leerständen um normale Fluktuationen.
Neu hergerichtete Kleingärten werden immer aufgrund der Ersatzlandverpflichtung der
Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag an den Landesbund gegeben.
7.
Welche der derzeit von Kleingärten genutzten Flächen sind für Wohnungsbau ausgewiesen, und welche befinden sich im Eigentum der
FHH?
Siehe Anlage.
Die Flächenermittlung erfolgte anhand der Auswertung der Festsetzungen in geltenden
• Bebauungsplänen: Wohngebiet (allgemeines oder reines Wohnen), Kleinsiedlungsgebiet nach der Baunutzungsverordnung beziehungsweise
3
Drucksache 20/2056
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
• Baustufenplänen: Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet nach Baupolizei-Verordnung.
Darüber hinaus sind im Flächennutzungsplan weitere kleingärtnerisch genutzte Flächen als Wohnbaufläche dargestellt, für die ein entsprechendes verbindliches Planrecht im Zuge von Bebauungsplanverfahren erst zu schaffen wäre.
8.
Nach welchen Kriterien sind derzeit von Kleingärten genutzten Flächen
im Eigentum der FHH bilanziert?
Die Kleingartenflächen im Eigentum der FHH werden nach folgenden Kriterien erfasst:
• Grün an Kleingärten,
• Planrechtlich gesicherte Dauerkleingärten,
• Kleingärten – ohne planrechtliche Sicherung,
• Kleingartenflächen im Eigentum der FHH differenziert nach Allgemeinem Grundvermögen (sogenannte Zeitkleingärten) und Verwaltungsvermögen der zuständigen Behörde (sogenannte Dauerkleingärten).
Im Rahmen der Anlagenbuchhaltung der FHH erfolgt die Bilanzierung von Grünflächen, zu denen sowohl die Kleingärten im Verwaltungsvermögen der zuständigen
Behörde als auch im allgemeinen Grundvermögen gehören, nicht nach wirtschaftlichen Kriterien wie Mieterträgen oder möglichen Verkaufserlösen. Der hierbei zur Anwendung kommende Wert wird von umliegenden Bodenrichtwerten abgeleitet, wobei
ein Abschlag von 75 Prozent vorgenommen wurde.
9.
Für welche der derzeit von Kleingärten genutzten Flächen beabsichtigt
die FHH im Rahmen ihrer Wohnungsbaubestrebungen in der laufenden
Legislaturperiode eine Umwandlung hin zu einer Wohnungsbaunutzung,
und welche davon fallen unter den sogenannten 10.000er Vertrag?
In den Entwürfen zu den bezirklichen Wohnungsbauprogrammen ist in Einzelfällen
(zum Beispiel „Hebebrandquartier“ – Winterhude 42/Ohlsdorf 42/Barmbek-Nord 42/
Alsterdorf 42, B-Plan Entwurf; „Dieselstraße – Opernfundus“ – Barmbek-Nord 11; BPlan-Entwurf, beide im Bezirk Hamburg-Nord) auch die Umwandlung von Kleingartenflächen für Wohnungsbau vorgesehen.
Da die bezirklichen Wohnungsbauprogramme noch nicht beschlossen sind, ist eine
verlässliche Aussage für Gesamthamburg, welche Kleingartenflächen mit welcher
zeitlichen Perspektive für Wohnungsbau umgewandelt werden sollen, gegenwärtig
nicht möglich.
Weiterhin beabsichtigt der Senat, im Umfeld der geplanten Überdeckelung der BAB 7
in städteräumlich angrenzenden Bereichen auf Kleingartenflächen Wohnungsbau zu
entwickeln. Hierzu hat er die B-Pläne Othmarschen 42 (V1 - Othmarscher Kirchenweg), Othmarschen 43 (V2 - Behringstraße), Bahrenfeld 16 (V4a West - Trübnerweg),
Bahrenfeld 54 (V5a (West) - August-Kirch-Straße), Bahrenfeld 55 (V5b (Ost) – Holstenkamp) und Stellingen 64 (V5 - Spannskamp) evoziert. Eine Umwandlung noch in
dieser Legislaturperiode ist nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe hierzu die Drs.
19/2471 und 20/1834.
Welche Kleingartenflächen im Falle der Kündigung unter die Ersatzlandpflicht des
Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) fallen und somit in der geltenden Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag geregelt sind, wird im Einzelfall geprüft. Im Übrigen
siehe Antwort zu 5.
10. Wurde ein Pool für Kleingartenersatzflächen aufgebaut?
Wenn ja, jeweils wo und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
Ja. Zu Lage und Umfang siehe Drs. 18/2632. Die im Kleingartenersatzflächenpool
geführten Flächen wurden in 2010/2011 überprüft und – wo erforderlich – aktualisiert
beziehungsweise fachlich fortgeschrieben.
4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/2056
Aktualisiert wurden:
-
Die Fläche Flaßbargmoor entfällt, sie wurde 2006 hergerichtet.
-
Die Fläche Holsteiner Chaussee nördlich und westlich Ellerbeker Weg ist im Zusammenhang mit Planungen zum A7-Deckel entfallen.
-
Die Fläche Twisselwisch am Bornbach entfällt, sie wurde 2006 hergerichtet.
-
Die Flächen Wandseredder; Jugendpark Rahlstedt sowie Wandsegrünzug/AltRahlstedt wurden an die Ergebnisse des bezirklichen Gutachtens „Qualifizierung
des Wandsegrünzugs“ (2010) angepasst.
-
Die Fläche Berner Heerweg/U-Bahn Berne, Grünzug Berner Au wurde aufgrund
der Beschränkungen durch eine Freileitung nicht mehr bilanziert.
-
Die Fläche Brookdeich, Güterbahn Pollhof (westliche Teilfläche) wurde an die
räumlichen Grenzen des Bebauungsplan-Entwurfs Bergedorf 99 angepasst.
-
Die Fläche Schlenzigdeich/Wilhelmsburger Doveelbe wird aufgrund der geplanten
Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße nicht mehr bilanziert.
Neu aufgenommen in den Kleingartenersatzflächenpool wurden im Zuge der fachlichen Fortschreibung:
-
Die Fläche Niedergeorgswerder Deich (Teilbereich 2 KGV 723), FHH; Potenzial
55 Parzellen.
-
Die Fläche Niedergeorgswerder Deich (Teilbereich 3 KGV 723), FHH; Potenzial
46 Parzellen.
-
Eine Fläche östlich Hegenredder, FHH, Potenzial 16 Parzellen.
-
Eine Fläche an der Ochsenwerder Landstraße, Bieberhof, FHH, Potenzial für
111 Parzellen.
11. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, wie sich der künftige Bedarf an
Kleingärten über das Jahr 2015 hinaus perspektivisch darstellt?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Das von der zuständigen Behörde in Auftrag gegebene 2003 erstellte Gutachten
zum „Aktuellen Kleingartenbedarf“ hat nur einen Prognose-Horizont bis 2015.
12. Ausweislich des sogenannten 10.000er Vertrags hat die Behörde für
Stadtentwicklung und Umwelt eine „Fachplanung Kleingärten“ erarbeitet.
Wie ist das Ergebnis dieser Fachplanung? Hat die Planung Auswirkungen auf den Vertrag?
Wenn ja, inwiefern?
Zum Ergebnis der „Fachplanung Kleingärten“ siehe Drs. 19/2941. Der derzeit erzielte
Stand der Fachplanung hatte keine Auswirkung auf die gegenwärtig noch gültige,
2007 abgeschlossene Anschlussregelung zum 10.000er Vertrag. Von der vertraglich
eingeräumten Möglichkeit der Nachverhandlung wurde daher kein Gebrauch gemacht.
13. Hat der Senat Erkenntnisse darüber, warum der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. eine generelle Veröffentlichung des sogenannten 10.000er Vertrages ablehnt?
Wenn ja, inwiefern?
Nein, siehe Drs. 20/1674. Der Landesbund hat eine generelle Veröffentlichung abgelehnt und hat stattdessen die Einsichtnahme bei der Finanzbehörde zugelassen.
5
Drucksache 20/2056
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Anlage
Bezirk
Anlagenname
Hamburg- 148 Gartenbauverein
Mitte
Steinfurth v. 1932
222 Vereinigung der
Gartenfreunde
Altona
Groß-Altona
Eimsbüttel 313 Waldwinkel
Eimsbüttel 313 Waldwinkel
331 Gartenbauverein
Eimsbüttel Friedrichstal
301 Gartenfreunde
Eimsbüttel Niendorfer Edelweiß
Eimsbüttel 336 Stellinger Moor
HamburgNord
HamburgNord
HamburgNord
HamburgNord
432 Früh Auf v. 1920
454 Gartenfreunde
Kortenkamp
454 Gartenfreunde
Kortenkamp
458 Gartenbauverein
Heimat-Höpen
529 Schreberfreunde
Wandsbek Helbingshof v. 1912
531 Nord-Wandsbek
Wandsbek v. 1920
530 LaubengartenVerein v. 1913 /
531 Nord-Wandsbek
Wandsbek v. 1920
534 Gartenfreunde
Wandsbek Volkspark
609 Bergedorfer
Schrebergartenverein
Bergedorf v. 1920
601 Billbrook Dorf / 6
05 Hmb. Gartenbauv.
Bergedorf Rothenburgsort
607 Kleingartenverein
Bergedorf Lohbrügge von 1926
604 Kleingartenkolonie
Bergedorf Moorfleet
765 Verein der
Gartenfreunde
Harburg
An der Eiche
150 Bundesbahn
Harburg
Landwirtschaft
6
Belegenheit
Ausweisung
Planart und -name
Eigentum
Knivsbergweg
Wohngebiet,
Kleinsiedlungsgebiet
Billstedt 26
FHH
Riemenschneiderstieg
Wohngebiet
FHH
Hinter der Lieth
Mützenbecherweg
Stellinger
Chaussee
Kollenhof
Försterweg
Schwartauer
Straße
Wittelkopsweg
Willersweg Gehlengraben
Gehlengraben
Lesserstraße Pregelweg
Tilsiter Straße Friedrich-EbertDamm
Bahrenfeld 12
Baustufenplan NiendorfWohngebiet
Lokstedt-Schnelsen
Baustufenplan NiendorfWohngebiet
Lokstedt-Schnelsen
Baustufenplan NiendorfWohngebiet
Lokstedt-Schnelsen
Kleinsiedlungs- Baustufenplan
gebiet
Stellingen-Langenfelde
Wohngebiet
Stellingen 1
Baustufenplan
Fuhlsbüttel-AlsterdorfWohngebiet
Gross-Borstel-Ohlsdorf
Baustufenplan
Wohngebiet
Langenhorn
Baustufenplan
Wohngebiet
Langenhorn
Baustufenplan
Wohngebiet
Langenhorn
Kleinsiedlungs- Baustufenplan
gebiet
Wandsbek-Marienthal
Wohngebiet
Baustufenplan
Wandsbek-Marienthal
FHH
FHH
FHH
FHH
FHH
FHH
FHH
FHH
FHH
FHH
FHH
Tilsiter Straße Bullenkoppel
Wohngebiet
Lesserstraße KleinsiedlungsRauschener Ring gebiet
Baustufenplan
Wandsbek-Marienthal
Baustufenplan
Wandsbek-Marienthal
Wiesnerring
Baustufenplan
Bergedorf
FHH
Kleinsiedlungs- Baustufenplan
gebiet
Bergedorf
FHH
Alter Landweg
Heckkatenweg Kampdeich
Wohngebiet
FHH
FHH
privat
Feldhofe
Wohngebiet
Lohbrügge 56
Kleinsiedlungs- Baustufenplan
gebiet
Bergedorf
An der Eiche
Wohngebiet
FHH
Kanzlershof
Wohngebiet
Rönneburg 9
Baustufenplan
Harburg
FHH
DB