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VDRI-Veranstaltung Braunschweig Motorabgase auf Baustellen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen Corinne Ziegler, BG BAU, Bereich Gefahrstoffe [email protected] Abgase von Dieselmotoren • Partikelförmiger Anteil: Dieselmotoremissionen (DME) • Gasförmiger Anteil: Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2), Stickoxide (NO, NO2), Kohlenwasserstoffe (HC)… Seite 2 EURO VI nur noch mit DPF Abgasgrenzwerte für LKW Quelle: Umweltbundesamt Seite 3 Abgasgrenzwerte für mobile Maschinen und Geräte Stufe V geplant für 2019 (nur noch mit DPF) Quelle: Umweltbundesamt Seite 4 Dieselmotoremissionen (DME) • krebserzeugend im Tierversuch (nach MAK-Werte Liste; Lungenkrebs) • krebserzeugend für den Menschen (nach IARC, 2012) • kein Arbeitsplatzgrenzwert mehr (TRK für DME bis 31.12.2004) • Minimierungsgebot • TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ Seite 5 Seit 1993… Seite 6 TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ Ganz oder teilweise geschlossene Arbeitsbereiche: Arbeitsbereiche mit mindestens teilweiser räumlicher Umschließung, sind z.B. geschlossene Werkstatthallen, Fertigungshallen, Bauarbeiten unter Tage, Tunnel, ... Seite 7 TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ Rangfolge der Schutzmaßnahmen • Das Arbeitsverfahren ist so zu gestalten, dass DME nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. • Dies bedeutet, zu prüfen, ob die anstehenden Aufgaben und Tätigkeiten auch durch andere Antriebstechniken erfüllt werden können. • Werden nach dieser Prüfung weiterhin Dieselmotoren eingesetzt, sind Maßnahmen zur Minderung der DME zu treffen. Seite 8 TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ Maßnahmen zur Minderung von DME • Verwendung schadstoffarmer Dieselmotoren, • Verwendung von DPF, • regelmäßige Wartung aller betrieblichen dieselgetriebenen Maschinen, • Verwendung aufsteckbarer DPF für den kurzzeitigen Einsatz bei Straßenfahrzeugen, • Ableitung der Abgase ins Freie durch fest angeschlossene Abgasableitungen, • Erfassung der Abgase durch Absaugung an der Austrittsstelle aus dem Auspuff und Ableitung ins Freie, • lüftungstechnische Maßnahmen, • räumliche Trennung unterschiedlich belasteter Bereiche … Seite 9 Was ist in Hallen erlaubt? • • • • • Elektroantrieb oder Gasantrieb Dieselmotor nur mit Dieselpartikelfilter (DPF) Fahrzeuge bis 3,5 t mit Euro 5 (auch ohne DPF) Fahrzeuge über 3,5 t mit Euro V (auch ohne DPF, da Messergebnisse < 0,05 mg/m³) oder Euro VI (ab Werk mit DPF) Abgase an der Entstehungsstelle absaugen Seite 10 TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“ Anforderung an Dieselpartikelfilter • Dieselpartikelfilter mit Abscheideraten von über 90% einsetzen • Dieselpartikelfilter der FAD-, BAFU- und VERT-Filterliste erfüllen diese Kriterien • Diese Filterlisten können heruntergeladen werden unter: www.bafu.admin.ch/partikelfilterliste/ www.vert-dpf.eu www.fad-diesel.de/zertifizierte-systeme2 Seite 11 Aktivitäten der BG BAU • Gespräche mit Hauptunternehmer von Hallenbaustellen Nachunternehmer werden verpflichtet, die TRGS 554 einzuhalten. • Gespräche mit Verband der Hersteller und Vermieter von Hubarbeitsbühnen. • Zwei Fachgespräche „Abgase in Hallen“ Seite 12 Neumaschinen in ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen • Die Hersteller kennzeichnen Neumaschinen mit DPF mit einem Aufkleber und legen diesen Maschinen ein Zertifikat bei. Seite 13 NEUE Arbeitsschutzprämie 2.000 € Seite 14 Einsatz von Dieselmotoren im Freien Bei Aushub- und Verladearbeiten zeigen DME-Konzentrationen im Bereich der Nachweisgrenze. Seite 15 Abgase von Ottomotoren • Kohlenmonoxid (CO), • Kohlendioxid (CO2), • Stickoxide (NO, NO2 ), • Kohlenwasserstoffe (HC)… Seite 16 Kohlenmonoxid • CO besitzt hohe Bindungsaffinität am Hämoglobin (Hb): a) Verdrängung des Sauerstoffs im Hb (CO-Hb-Bildung) b) Verminderung des Sauerstofftransports CO-HbKonzentrationen Symptome 10 % Kopfschmerzen, Müdigkeit 20 % Abnahme der Urteilsfähigkeit 30 % Bewusstseinsschwund, Kreislaufkollaps > 50 % akute Lebensgefahr (Tod durch Ersticken) • Biologischer Grenzwert (BGW): CO-Hb, 5 % • Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) : 35 mg/m³, KZW: 70 mg/m³ Seite 17 Schutzmaßnamen • Der Einsatz von benzinbetriebenen Maschinen und Geräten (wie z.B. Fugenschneider, Trennschleifer) ist in Hallen/Räumen grundsätzlich nicht zulässig (auch beim Einsatz von Alkylatbenzin). • Hier sind elektrisch betriebene Maschinen/Geräte einzusetzen. Seite 18 Glättarbeiten in Hallen Seite 19 Kohlenmonoxid-Expositionen Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen in Hallen und Räumen Anzahl der Messwerte 95 %-Wert 40 175 mg/m³ AGW für CO = 35 mg/m³ Seite 20 Kohlenmonoxid-Expositionen Einsatz von benzinbetriebenen Glättmaschinen mit Katalysator und gasbetriebenen Glättmaschinen in Hallen Anzahl der Messwerte 95 %-Wert 37 34 mg/m³ AGW für CO = 35 mg/m³ Seite 21 Arbeitsschutzprämien 250 € Seite 22 NEUE Arbeitsschutzprämie 500 € Seite 23 Seite 24 Seite 25