Vorstandsvergütungen der Sparkassen sind branchenüblich und
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Vorstandsvergütungen der Sparkassen sind branchenüblich und
Finanzgruppe Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Pressemitteilung Für weitere Informationen: Vorstandsvergütungen der Sparkassen sind branchenüblich und marktgerecht Kiel, 17. Juni 2016 Als erste öffentlich-rechtliche Unternehmensgruppe SchleswigHolsteins haben die schleswig-holsteinischen Sparkassen und der Sparkassen- und Giroverband die Vergütungen ihrer Vorstandsmitglieder und des Verbandsvorstehers veröffentlicht. "Wir setzen damit als erste die gesetzliche Auflage des Landtages um, für mehr Transparenz bei den Gehältern und Versorgungsbezügen unserer Topmanager zu sorgen", sagte der Präsident des Verbandes, Reinhard Boll, am Freitag vor Journalisten in Kiel. Der Verband sei von den öffentlich-rechtlichen Sparkassen des Landes mit der namentlichen Veröffentlichung beauftragt worden, sagte Boll, der in diesem Zusammenhang auch seine Bezüge mitteilte. Boll bedauerte, dass die Sparkassen als einzige Institutsgruppe des Bankensektors in Schleswig-Holstein diese Angaben offenlegen müssen, weil damit ein direkter Vergleich mit den übrigen Wettbewerbern nicht möglich ist. Der wäre aber erforderlich, um die Angemessenheit der Vergütungen beurteilen zu können. Gehälter von Spitzenmanagern werden in einer freien Marktwirtschaft maßgeblich vom Wettbewerb in der Branche bestimmt. "Das gilt selbstverständlich auch für die Sparkassen", sagte Boll. Sparkassenvorstände tragen, wie die Vorstände aller anderen Kreditinstitute in Deutschland, eine besondere Verantwortung. Sie leiten aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben hinsichtlich ihrer persönlichen und fachlichen Eignung selbständige Kreditinstitute, die seit Jahrzehnten auch in Schleswig-Holstein marktführend und erfolgreich sind. Rund 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind in Schleswig-Holstein Kunden einer Sparkasse. 2015 erreichte das Reinhardt Hassenstein Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Faluner Weg 6 24109 Kiel Telefon: 0431 5335-506 Telefax: 0431 5335-970 [email protected] www.sgvsh.de Finanzgruppe Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Seite 2 Vorstandsvergütungen der Sparkassen sind branchenüblich und marktgerecht 17. Juni 2016 Geschäftsvolumen 37,5 Mrd. Euro. Sowohl beim Kreditvolumen als auch bei den Einlagen liegen die Sparkassen deutlich vor den Wettbewerbern im Bankenmarkt. Um Einschätzungen zur Angemessenheit der Vergütungen von Sparkassenvorständen vornehmen zu können, lässt der Verband Marktanalysen erstellen, deren Ergebnisse in die Vergütungsempfehlungen einfließen. Nach der jüngsten Untersuchung der Kienbaum Unternehmensberatung, die einige Monate vor der Beschlussfassung des Landtages über ein Vergütungsoffenlegungsgesetz erhoben wurde, liegen die Gesamtvergütungen der Vorstandsmitglieder der Sparkassen im Mittelfeld vergleichbarer Kreditinstitute in ganz Deutschland. "Außerdem liegen alle im Rahmen der Verbandsempfehlungen und können als branchenüblich und marktgerecht bezeichnet werden", sagte Boll wörtlich. Die Verbandsempfehlungen für die Anstellung von Vorstandsmitgliedern und die Höhe ihrer Vergütungen werden regelmäßig überprüft und vom Verbandsvorstand beschlossen. Das betrifft auch die Leistungen zur Altersvorsorge und die Pensionsanwartschaften. Pensionsanwartschaften werden versicherungsmathematisch kalkuliert. Der Begriff „Barwert“ bedeutet nicht, dass der Betrag am Ende des Berufslebens an den Versicherten bar ausgezahlt werden kann. Er bezeichnet den Gesamtwert der Rückstellung, die für die Zeit nach Erreichen der Altersgrenze zur Verfügung stehen muss. Im Übrigen gehen die Sparkassen schon seit längerem dazu über, Zuschüsse zur Altersvorsorge zu zahlen, die der Empfänger selber eigenverantwortlich ansparen muss. Die Datenblätter mit den vom Finanzministerium geforderten Angaben zu den Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane der Sparkassen, der Mitglieder ihrer Verwaltungsräte sowie Finanzgruppe Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein Seite 3 Vorstandsvergütungen der Sparkassen sind branchenüblich und marktgerecht 17. Juni 2016 der Organmitglieder des Sparkassen- und Giroverbandes werden dem Ministerium in der gewünschten Form zur Verfügung gestellt, wenn die geprüften Jahresabschlüsse vorliegen. Nach Angaben von Boll ist damit Ende Juli zu rechnen. Soweit bislang bekannt, sollen die Daten aller unter das Vergütungsoffenlegungsgesetz fallenden Personen vom Finanzministerium im Laufe des 3. Quartals dieses Jahres veröffentlicht werden. Rechtliche Grundlage für die Vergütungsoffenlegung der Vorstandsmitglieder der öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind die Bestimmungen im § 13 Abs. 6 des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein. Danach wirkt der Träger darauf hin, dass die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge und sonstigen Leistungen im Sinne von § 285 Nr. 9a des Handelsgesetzbuches jedes einzelnen Mitglieds des Vorstandes und des Verwaltungsrates unter Namensnennung, zusammengefasst aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, auf der Internetseite des Finanzministeriums sowie im Anhang zum Jahresabschluss gesondert veröffentlicht werden.