Reisegewerbe, Wandergewerbe, Schausteller
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Reisegewerbe, Wandergewerbe, Schausteller
Sie sind hier: Herten Wirtschaft Wirtschaftsförderung Service für Unternehmen Reisegewerbekarte Reisegewerbe, Wandergewerbe, Schausteller Ein Reisegewerbe üben Sie dann aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung entweder außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung Waren anbieten oder Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen. Auch für unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte ist nicht übertragbar und entbindet Sie auch nicht von der Einhaltung der Ladenöffnungszeiten. Den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte können Sie beim Ordnungsamt der Stadt Herten nur dann stellen, wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Herten gemeldet sind und persönlich vorsprechen. Für die Beantragung einer Reisegewerbekarte sind folgende Unterlagen notwendig Personalausweis, bzw. Pass mit aktueller Meldebscheinigung Auszug aus dem Bundeszentralregister - Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt/juristische Person beim Ordnungsamt) steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt der Wohnsitzgemeinde - hier: Finanzamt Marl) Unbedenklichkeitsbescheinigung (Stadtkasse) Auskunft aus der Schuldnerkartei (Amtsgericht der Wohnsitzgemeinde - hier: Amtsgericht Recklinghausen) zwei aktuelle Passfotos Die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richt sich nach Gültigkeitsdauer der Reisegewerbekarte: befristet für drei Jahre: 200,- EUR unbefristet: 500,- EUR Ihre Ansprechperson Peggy Fiorentelli Telefon: 0 23 66 / 303 499 [email protected] Raum: 47 | Gebäude: Rathaus Stadt Herten Kurt-Schumacher-Str. 2 45699 Herten Telefon: 0 23 66 / 303 - 0 Telefax: 0 23 66 / 303 - 255 [email protected] www.herten.de