Reisegewerbe, Wandergewerbe, Schausteller

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Reisegewerbe, Wandergewerbe, Schausteller
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Herten
Wirtschaft
Wirtschaftsförderung
Service für Unternehmen
Reisegewerbekarte
Reisegewerbe, Wandergewerbe,
Schausteller
Ein Reisegewerbe üben Sie dann aus, wenn Sie gewerbsmäßig ohne
vorhergehende Bestellung entweder außerhalb Ihrer gewerblichen
Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung Waren anbieten
oder Bestellungen aufsuchen (vertreiben) oder ankaufen, Leistungen
anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen.
Auch für unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ist eine
Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte ist nicht
übertragbar und entbindet Sie auch nicht von der Einhaltung der
Ladenöffnungszeiten.
Den Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte können Sie beim
Ordnungsamt der Stadt Herten nur dann stellen, wenn Sie mit
Hauptwohnsitz in Herten gemeldet sind und persönlich vorsprechen.
Für die Beantragung einer Reisegewerbekarte
sind folgende Unterlagen notwendig
Personalausweis, bzw. Pass mit aktueller Meldebscheinigung
Auszug aus dem Bundeszentralregister - Führungszeugnis (zu beantragen beim Einwohnermeldeamt)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(zu beantragen beim Einwohnermeldeamt/juristische Person beim
Ordnungsamt)
steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
(Finanzamt der Wohnsitzgemeinde - hier: Finanzamt Marl)
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Stadtkasse)
Auskunft aus der Schuldnerkartei
(Amtsgericht der Wohnsitzgemeinde - hier: Amtsgericht
Recklinghausen)
zwei aktuelle Passfotos
Die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig. Die Höhe der
Gebühr richt sich nach Gültigkeitsdauer der Reisegewerbekarte:
befristet für drei Jahre: 200,- EUR
unbefristet: 500,- EUR
Ihre Ansprechperson
Peggy Fiorentelli
Telefon: 0 23 66 / 303 499
[email protected]
Raum: 47 | Gebäude: Rathaus
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255
[email protected]
www.herten.de

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