Gewalt in der Pflege PDF
Transcrição
Gewalt in der Pflege PDF
4 drei 16_Dezember 2005 SCHWARZES BRETT Gewalt in der Pflege Wenn in den Medien über Gewalt in der Pflege berichtet wird, dann besonders in den Altenheimen. Das schafft Bilder von hilflosen Alten und schlecht ausgebildetem Personal. Bestenfalls wird der mangelhafte Personalschlüssel als eine Bedingung genannt, die das Berufsbild prägt. Über die eigenen Gewalterfahrungen wird hier wie im ganz normalen Krankenhaus kaum gesprochen – öffentlich so gut wie gar nicht und im eigenen Betrieb viel zu selten. In der Psychiatrie sind Zwangshandlungen gegen Patienten ein Thema. Als »Schutzmaßnahme« gegenüber der Gesellschaft werden sie für notwendig und akzeptabel gehalten. Was aber ist mit der Gewalt, die nicht von Institutionen und Professionellen ausgeübt wird, sondern von Angehörigen und Patientenseite? Wie sehen die Erfahrungen von Pflegekräften aus? Welche Dimensionen und Ursachen hat diese Gewalt? Welche praktischen Handlungsmöglichkeiten haben Einzelne und unsere gewerkschaftliche Interessenvertretung? Was können wir vom Arbeitgeber fordern? In Krankenhäusern und Altenheimen arbeiten Menschen aus Kriegsgebieten; hier werden auch Kranke und Verletzte versorgt, die mit häuslicher Gewalt, Drogen oder Misshandlungen zu tun hatten. Die ungleichen Positionen zwischen Medizinerinnen, Pflegedienstleitung und Pflegepersonal sind anfällig für psychische Gewalt. Unzufriedene Patienten oder Angehörige werden aggressiv und langen auch mal zu, wenn sie sich schlecht behandelt fühlen. »Da muss man durch, das ist eben unser Job« lautet ein ungeschriebener Ehrenkodex im Beruf. Auch Scham und das Gefühl, versagt haben zu können das Sprechen über Gewalterfahrungen verhindern. Gewaltfreie Zonen im Pflegeberuf gibt es nicht. Da hilft kein Idealisieren der eigenen Rolle, Verleugnen oder Verschweigen. Gewalt in Betreuungsberufen gehört zur Wirklichkeit. Ihre Ursachen sind nicht im individuellen Verhalten zu suchen, sondern in den gesellschaftlichen Lebensumständen und den Arbeitsbedingungen. Dunkelziffer: Schläge im Pflegealltag Flächendeckende Statistiken über Gewalt am Arbeitsplatz gibt es nicht. Eines aber ist bekannt: Neben Taxifahrern, Angestellten im Kundendienst, Sicherheitsbeamten und Wachdiensten sind Sozialarbeiter und im Gesundheitsbereich Tätige besonders gefährdet. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) hat vor kurzem im Bezirk Delmenhost in 15 Monaten 356 Übergriffe durch Patienten erfasst und ausgewertet. Zwar sind schwere körperliche Verletzungen die Ausnahme, doch immerhin mehr als ein Drittel der Betroffenen waren länger als drei Tage arbeitsunfähig, etwas mehr waren nach 1 bis 3 Tagen wieder im Dienst. Angriffe ohne Heilbehandlungen sind dabei ebenso wenig berücksichtigt wie die schwer fassbaren Formen und Wirkungen psychischer Gewalt. Was erkannt und gemeldet wird, sind vor allem Schläge, Fausthiebe, Zerren an Arm und Haaren, Verletzungen durch Bisse und geworfene Gegenstände. Eine interne Untersuchung der Gemeindeunfallversicherung Westfalen-Lippe zeigt, dass Patientenübergriffe knapp 40 Prozent der Unfallmel- Anteil (in Prozent) 18 Anzahl der Vorfälle zu verschiedenen Tageszeiten dungen aus psychiatrischen und psychotherapeutischen Einrichtungen ausmachen. Die Dunkelziffer wird es mindestens doppelt so hoch eingeschätzt. Diese und weitere Studien bestätigen: Die meisten Opfer sind Pflegende und nicht Ärzte oder andere Therapeut/innen. Besonders gefährdet sind Auszubildende und unerfahrene Mitarbeiter, die in der Regel patientennah arbeiten. Blick über den Tellerrand Der britische Kriminalitätsbericht 2000 besagt, dass Schwestern vier Mal häufiger Erfahrungen mit arbeitsplatzbedingter Gewalt und Aggression machen als Kolleginnen und Kollegen in anderen Berufsfeldern. Der neueste Bericht der Healthcare Commission zu Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten kommt zu dem Ergebnis, dass ein Drittel der Behinderten Gewalterfahrungen in der Pflege machen. Bei den Schwestern sieht es noch dramatischer aus: Vier von fünf werden im Arbeitsalltag bedroht und angegriffen. Verantwortlich seien zu viel Zeitarbeit, Überbelegung, mangelnde Sicherheitsstandards, fehlende therapeutische Angebote – also schlichte Langeweile bei den Betreuten. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der UNO schätzt, dass ein Viertel aller Gewaltereignisse am Arbeitsplatz im Gesundheitssektor stattfinden. Gesundheitsreformen und Zeitarbeit würden die Arbeitskonditionen verschlechtern und das Gewaltrisiko erhöhen, das nicht mehr nur die Notfalldienste betreffe, sondern alle Krankenhausabteilungen. Tatort Psychiatrie: Morgens sitzt die Hand locker In den großen psychiatrischen Landeskliniken wurden psychisch Kranke bis in die 1970er Jahre häufig zwangsweise eingewiesen, fixiert, behandelt. Die Folge: Gegenwehr von Patientenseite. Die Reformen der letzten 25 Jahre haben vieles positiv verändert. Heute sind die Häuser kleiner, die therapeutischen Ansprüche größer, die Verweildauer kürzer. Zwangsbehandlungen sollen nach dem Buchstaben des Gesetzes nur noch bei Lebensgefahr zulässig sein. Unfreiwillige Einweisungen gibt es dennoch. Im Großen und Ganzen ist die Lage in den Kliniken nicht gewalttätiger, sondern die Sensibilität für die Rechte der Betreuten ist ausgeprägter, und Patientenübergriffe werden nicht mehr fraglos als Teil des Jobs akzeptiert. Wann sind Kollegen und Kolleginnen besonders gefährdet? Die Untersuchung von Dirk Richter gibt interessante Einblicke: Die meisten Angriffe passieren morgens zwischen acht und neun Uhr, wenn Essen und Medikamente gereicht werden und die Körperkontakte eng sind. Wer hier gestresst und unzufrieden ist, kann nicht mehr angemessen – und das heißt mäßigend – auf aggressives Verhalten reagieren. Wenige psychiatrische Kliniken registrieren Fixierungen und Patientenübergriffe als Merkmale der Qualitätskontrolle, eine davon ist die Vivantes-Klinik in Berlin-Neukölln: Zwischen 1999 und 2004 hat sich sowohl die Zahl der Fixierungen als auch der Angriffe von Patienten verdoppelt. In diesem Zeitraum sind ca. 20 Stellen eingespart worden, die Zahl der Aufnahmen – ebenfalls eine gefahrvolle Situation – ist erheblich gestiegen. Das Gros der Kliniken träumt ohnehin nur noch davon, wenigstens den festgelegten unteren Grenzwert des Personalschlüssels zu erreichen. Ansprechende Räume, Teamarbeit und Stationsklima sind für die Gewaltbereitschaft ebenso wichtig wie im Umgang mit aggressiven Personen besonders geschultes Personal. Denn: Die Pflegekräfte müssen damit professionell umgehen – nicht die Kranken. Tatort Altenheim: Fesseln inbegriffen Der Anteil Schwerstpflegebedürftiger und Dementer wird in den Heimen immer größer. Der alltägliche Umgang mit verwirrten und inkontinenten Menschen braucht immer wieder neue professionelle Kraft. Stattdessen aber finden sich viele Heim- und Pflegedienstleitungen damit ab, wenn nicht einmal mehr die Hälfte ihrer Angestellten tatsächlich gut qualifizierte Fachkräfte sind. In den rund 9.000 Altenheimen haben sich neun Millionen Überstunden angehäuft. Vernachlässi- Sozialdemografische Daten der von einem Patientenübergriff betroffenen Mitarbeiter Dirk Richter hat sechs Monate lang alle Übergriffe in sechs Kliniken (davon zwei des Maßregelvollzuges) im Landschafts- 16 verband Westfalen-Lippe erfasst. Die Anteil ärztlicher Dienst 1,2 % Anteil Auszubildende 8,2 % Anteil Pflegedienst 90,6 % 14 12 meisten der 155 Übergriffe fanden im Krankenhausbereich statt. 170 der betroffenen Kolleginnen und Kollegen arbeiteten im Pflegedienst. Nur zwei Meldungen betrafen Ärzte. Auszubilden- 10 de waren, obwohl sie nur die Hälfte ihrer Zeit in den Stationen verbringen, 8 recht häufig bedroht. 6 4 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 drei 16_Dezember 2005 SCHWARZES BRETT Zusammengestellt von Erika Feyerabend Zum Weiterlesen Dirk Richter. Patientenübergriffe auf Mitarbeiter psychiatrischer Kliniken. Freiburg: Lambertus Verlag (1999) 14,99 Euro Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege. bgw themen. Gewalt und Aggression in Betreuungsberufen Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg www.bgw-online.de, Bestellnr. TP-PUGA Infos im Netz Dirk Richter/Jürgen M. Fuchs/KarlHeinz Berger. Konfliktmanagement in psychiatrischen Einrichtungen. Als Download bei: www.luk-nrw.de/intern/dl_broschueren.asp Das »National Audit Office« hat im März 2003 einen Bericht über den Schutz vor Gewalt und Aggression in Krankenhäusern und Ambulanzen ver- öffentlicht: »A Safer Place to Work. Protecting NHS Hospital and Ambulance Staff from Violence and Aggression«. Als Download bei: www.nao.gov.uk Seminare und Ansprechpartner/innen Bei der BGW-Hauptverwaltung ist Frau Zeh für Seminare über Gewalt am Arbeitsplatz zuständig: Tel.: 040.202 07-0, spezialisiert ist auch Andreas Boldt, BGW Delmenhorst, Fischstr. 31, 27749 Delmenhorst, Tel.: 04221.913 - 401 Hildegard Schwering, Personalrat Uniklinikum Augsburg und ver.di-Mitglied, beschäftigt sich seit fast zehn Jahren mit Gewalt gegen und von Patienten und Patientinnen. Sie steht gerne mit Erfahrung und Wissen zur Seite: [email protected] Keine Inseln der Seligen gung, unnötige Magensonden und Psychopharmaka sind deshalb leider keine Einzelfälle. Wenn unter diesen Bedingungen die Betagten weglaufen oder hinfallen, wird das allzu schnell als »Pflegefehler« hingestellt. Beim nächsten Mal wird vorsorglich chemisch oder mechanisch fixiert. Demente können auch selbst gewalttätig werden. Wenn es für die Pflegenden dann keinen Raum für Rückzug und Aussprache gibt, folgen Fixierungen oder »kleine Racheakte«. Der Sozialverband Deutschland geht von 400.000 so genannt freiheitsentziehenden Maßnahmen pro Tag in Heimen aus. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (III ZR 399/04) ist diese allzu übliche Praxis zurückgewiesen worden. Die AOK Berlin hatte von einem Pflegeheim-Betreiber bei den Bewohnerinnen und Bewohnern Fesselungen und Bettgitter verlangt, um Unfällen vorzubeugen. Die BGHRichter lehnten dies ab und mahnten »Würde und Selbständigkeit der Bewohner« an. Die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter (HsM) kritisiert, dass Missstände wie Personalmangel oder Arbeitsüberlastung herhalten sollen, um Gewalt gegen die Betreuten zu rechtfertigen. Ihre Recherchen zeigen: Ist das Personal zufrieden, gibt es deutlich weniger Fixierungen und gewalttätiges Verhalten der Heimbewohner. Was tun? Gewalt auf der Arbeit ist weder Schicksal noch völlig aus der Welt zu schaffen. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, Arbeitsunfälle zu vermeiden und ihre Angestellten vor Übergriffen zu schützen. Dazu gehören beispielsweise angemessene Fluchtwege in Aufnahme- und Notfallabteilungen, Personennotsignale bei gefährdeten Einzelarbeitsplätzen, Frauenparkplätze für Nachtschichten. Die Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt als tragende Säule des Arbeitsschutzrechtes. Dennoch sind Schulungen und Seminare, um mit Aggressionen und Gewalt professionell und deeskalierend umgehen zu lernen und verletzungsarme Befreiungstechniken zu üben, eher die Ausnahme. Die Aufklärung über dienst- und strafrechtliche Wertungen in Notwehrsituationen gehört ebenfalls zur Arbeitgeberpflicht. All das sind Rechte, die wir einfordern können. Offen über Gewalt in unserem beruflichen Alltag zu sprechen ist kein Armutszeugnis, sondern notwendig, um besser damit umgehen zu können. Dafür müssen wir hinsehen und die Auslöser erkennen, die Vorkommnisse dokumentieren und innerbetriebliche Regeln für die Definition und den Umgang mit Patientenübergriffen entwickeln. Die Berufsgenossenschaft empfiehlt hier »21 goldene Regeln«, zum Beispiel diese: »Halten Sie sich immer in Sichtweite von anderen auf.« Eine ausgedünnte Personaldecke wird dieser schönen Sicherheitsregel nicht gerecht. Also: Sicher ist sicher. Wir fordern entsprechende Schichtpläne. Ist eine Kollegin belästigt, ein Mitarbeiter angegriffen worden, empfiehlt die Berufsgenossenschaft dem Arbeitgeber, Arbeitskarenz anzubieten. Mit anderen Worten: weg von der Arbeit und Zeit für die Verarbeitung. Hilfreich sein kann auch das Angebot eines befristeten Arbeitsplatzwechsels. Unbedingt notwendig sind Auffanggespräche, Hilfe bei Strafanzeigen, Anteil nehmende Gespräche ohne Häme und Schuldzuweisung, unter Umständen psychotherapeutische Hilfe. Die psychischen Folgen stehen dabei nicht zwangsläufig im Verhältnis zu Art und Schwere der Gewalterfahrung. Rechtslage Krankenhäuser und Pflegeheime sind keine rechtsfreien Räume. Wer sich hier nicht gut benimmt, kann wegen Bedrohung § 242, Beleidigung § 185, Körperverletzung § 223 und folgende, Nötigung § 240 oder Hausfriedensbruch § 123 des Strafgesetzbuches belangt werden. Mildernde Umstände werden berücksichtigt, wenn das Einsichtsvermögen beschränkt ist. So wurden seit 1995 gegen psychiatrisch Untergebrachte keine Strafverfahren mehr eingeleitet (außer bei Tötungsdelikten). Der Bundesgerichtshof hat 1998 entschieden (4 StR 354/97): Das Verhalten eines nach Betreuungsrecht untergebrachten Patienten ist »gegenüber im Umgang mit aggressiven und schwierigen Patienten geschultem Personal nicht gleichzusetzen mit einer Tat in Freiheit.« Das Opfer kann wegen Nötigung oder Körperverletzung belangt werden. In der Regel gilt aber das Recht auf Notwehr und Nothilfe, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt. Ob eine tätliche Auseinandersetzung als Dienstunfall anerkannt wird, hängt von den Umständen ab. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dies bei einem Lehrer abgelehnt, der in Handgreiflichkeiten mit dem Personal eines Schwimmbades verwickelt war. Der Lehrer habe Vorbildfunktion und müsse auch in spannungsgeladenen Situationen angemessen reagieren. Trotz aller Mühe ... Die Ansprüche steigen: an das Engagement der Krankenschwester oder Altenpflegerin, an das medizinisch Mögliche und an die Arzt-Patient-Beziehung. Die konkreten Arbeitsbedingungen stehen diesen Idealen entgegen. Das führt schnell zu Frust. Trotz der Mühe um Gewaltprävention müssen diese Bedingungen politisch verändert werden. Gegenläufig wirken sich auch die wachsenden sozialen Ungerechtigkeiten und verwehrten Bildungschancen aus. Der WHO-Weltbericht »Gewalt und Gesundheit« zeigt, dass Armut und rohe Gewalt sich bedingen. In Ländern mit geringem bis mittlerem Pro-Kopfeinkommen ist allein die Rate getöteter Gewaltopfer mehr als doppelt so hoch wie in reicheren Regionen. Opfer wie Täter landen unter Umständen im Krankenhaus. Dort können noch so starke Schultern und persönlicher Einsatz im Beruf die Wirkungen gesellschaftlicher Ungleichheiten nicht wettmachen. 5 Das aktuelle Urteil: Pflichten des Pflegeheims Im Juli entschied der III. Senat des Bundesgerichtshofs gegen die klagende Krankenkasse. Diese verlangte die Behandlungskosten vom Träger eines Pflegeheims, weil der Sturz ihrer pflegebedürftigen Versicherten durch den Einsatz von Sensormatratzen, Lichtschrankensystem, Bettgitter oder Hüftschutzhose vermeidbar gewesen wäre – auch gegen den Willen der Geschädigten. Im Gegensatz dazu sahen die Richter über stündliche Beobachtung, Toilettenstuhl im Zimmer und Gespräche mit der pflegebedürftigen Frau die Obhutspflichten des Trägers erfüllt. Die Geschädigte hatte sich mehrfach gegen das Hochziehen des Bettgitters ausgesprochen. Gerichtlich war keine Betreuung angeordnet. Dass die Heimbewohnerin gestürzt ist, erlaube nicht den Schluss auf eine schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals. Beweispflichtig sei die Klägerin. (III ZR 391/04). Auch am 28. April 2005 (III ZR 399/04) wurden ähnliche Ansprüche einer Krankenkasse mit dem Verweis auf »übliche Maßnahmen« in der Pflege und dem »Freiheitsrecht eines alten und kranken Menschen« zurückgewiesen. http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/fb3-news/bgs.pdf Ans-Bett-gurten verlangt eine genaue Prüfung Sturzgefährdete Patienten dürfen nicht ohne zwingenden Grund in Pflegeheimen angegurtet werden. Zu diesem Beschluss kam das Münchner Oberlandesgericht (OLG) in einem am 22. August 2005 veröffentlichten Urteil (Gz. 33 Wx 115/05). Es müsse immer geprüft werden, ob es nicht im Einzelfall Alternativen gebe, die die Freiheit des Patienten nicht oder weniger einschränken. Eine Möglichkeit sei das so genannte Bettnest. Hierbei werde die Matratze auf den Boden gelegt, so dass der Patient nicht tief hinunterfallen könne.