Gewalt in der Pflege PDF

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Gewalt in der Pflege PDF
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drei 16_Dezember 2005
SCHWARZES BRETT
Gewalt in der Pflege
Wenn in den Medien über Gewalt in der Pflege berichtet wird, dann besonders in den
Altenheimen. Das schafft Bilder von hilflosen Alten und schlecht ausgebildetem Personal. Bestenfalls wird der mangelhafte Personalschlüssel als eine Bedingung genannt,
die das Berufsbild prägt. Über die eigenen Gewalterfahrungen wird hier wie im ganz
normalen Krankenhaus kaum gesprochen – öffentlich so gut wie gar nicht und im eigenen Betrieb viel zu selten. In der Psychiatrie sind Zwangshandlungen gegen Patienten
ein Thema. Als »Schutzmaßnahme« gegenüber der Gesellschaft werden sie für notwendig und akzeptabel gehalten. Was aber ist mit der Gewalt, die nicht von Institutionen
und Professionellen ausgeübt wird, sondern von Angehörigen und Patientenseite? Wie
sehen die Erfahrungen von Pflegekräften aus? Welche Dimensionen und Ursachen hat
diese Gewalt? Welche praktischen Handlungsmöglichkeiten haben Einzelne und unsere
gewerkschaftliche Interessenvertretung? Was können wir vom Arbeitgeber fordern?
In Krankenhäusern und Altenheimen arbeiten Menschen
aus Kriegsgebieten; hier werden auch Kranke und Verletzte
versorgt, die mit häuslicher Gewalt, Drogen oder Misshandlungen zu tun hatten. Die ungleichen Positionen zwischen
Medizinerinnen, Pflegedienstleitung und Pflegepersonal
sind anfällig für psychische Gewalt. Unzufriedene Patienten
oder Angehörige werden aggressiv und langen auch mal
zu, wenn sie sich schlecht behandelt fühlen. »Da muss man
durch, das ist eben unser Job« lautet ein ungeschriebener
Ehrenkodex im Beruf. Auch Scham und das Gefühl, versagt
haben zu können das Sprechen über Gewalterfahrungen
verhindern. Gewaltfreie Zonen im Pflegeberuf gibt es nicht.
Da hilft kein Idealisieren der eigenen Rolle, Verleugnen oder
Verschweigen. Gewalt in Betreuungsberufen gehört zur
Wirklichkeit. Ihre Ursachen sind nicht im individuellen Verhalten zu suchen, sondern in den gesellschaftlichen Lebensumständen und den Arbeitsbedingungen.
Dunkelziffer:
Schläge im Pflegealltag
Flächendeckende Statistiken über Gewalt am Arbeitsplatz
gibt es nicht. Eines aber ist bekannt: Neben Taxifahrern, Angestellten im Kundendienst, Sicherheitsbeamten und Wachdiensten sind Sozialarbeiter und im Gesundheitsbereich
Tätige besonders gefährdet. Die Berufsgenossenschaft für
Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege (BGW) hat vor
kurzem im Bezirk Delmenhost in 15 Monaten 356 Übergriffe durch Patienten erfasst und ausgewertet. Zwar sind
schwere körperliche Verletzungen die Ausnahme, doch immerhin mehr als ein Drittel der Betroffenen waren länger als
drei Tage arbeitsunfähig, etwas mehr waren nach 1 bis 3
Tagen wieder im Dienst. Angriffe ohne Heilbehandlungen
sind dabei ebenso wenig berücksichtigt wie die schwer fassbaren Formen und Wirkungen psychischer Gewalt. Was erkannt und gemeldet wird, sind vor allem Schläge, Fausthiebe, Zerren an Arm und Haaren, Verletzungen durch Bisse
und geworfene Gegenstände. Eine interne Untersuchung
der Gemeindeunfallversicherung Westfalen-Lippe zeigt,
dass Patientenübergriffe knapp 40 Prozent der Unfallmel-
Anteil (in Prozent)
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Anzahl der Vorfälle zu verschiedenen Tageszeiten
dungen aus psychiatrischen und psychotherapeutischen
Einrichtungen ausmachen. Die Dunkelziffer wird es mindestens doppelt so hoch eingeschätzt. Diese und weitere Studien bestätigen: Die meisten Opfer sind Pflegende und nicht
Ärzte oder andere Therapeut/innen. Besonders gefährdet
sind Auszubildende und unerfahrene Mitarbeiter, die in der
Regel patientennah arbeiten.
Blick über den Tellerrand
Der britische Kriminalitätsbericht 2000 besagt, dass Schwestern vier Mal häufiger Erfahrungen mit arbeitsplatzbedingter
Gewalt und Aggression machen als Kolleginnen und Kollegen in anderen Berufsfeldern. Der neueste Bericht der
Healthcare Commission zu Einrichtungen für Menschen mit
geistiger Behinderung und Lernschwierigkeiten kommt zu
dem Ergebnis, dass ein Drittel der Behinderten Gewalterfahrungen in der Pflege machen. Bei den Schwestern sieht es
noch dramatischer aus: Vier von fünf werden im Arbeitsalltag bedroht und angegriffen. Verantwortlich seien zu viel
Zeitarbeit, Überbelegung, mangelnde Sicherheitsstandards,
fehlende therapeutische Angebote – also schlichte Langeweile bei den Betreuten. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) der UNO schätzt, dass ein Viertel aller Gewaltereignisse am Arbeitsplatz im Gesundheitssektor stattfinden.
Gesundheitsreformen und Zeitarbeit würden die Arbeitskonditionen verschlechtern und das Gewaltrisiko erhöhen, das
nicht mehr nur die Notfalldienste betreffe, sondern alle
Krankenhausabteilungen.
Tatort Psychiatrie:
Morgens sitzt die Hand locker
In den großen psychiatrischen Landeskliniken wurden psychisch Kranke bis in die 1970er Jahre häufig zwangsweise
eingewiesen, fixiert, behandelt. Die Folge: Gegenwehr von
Patientenseite. Die Reformen der letzten 25 Jahre haben vieles positiv verändert. Heute sind die Häuser kleiner, die therapeutischen Ansprüche größer, die Verweildauer kürzer.
Zwangsbehandlungen sollen nach dem Buchstaben des Gesetzes nur noch bei Lebensgefahr zulässig sein. Unfreiwillige
Einweisungen gibt es dennoch. Im Großen und Ganzen ist die
Lage in den Kliniken nicht gewalttätiger, sondern die Sensibilität für die Rechte der Betreuten ist ausgeprägter, und Patientenübergriffe werden nicht mehr fraglos als Teil des Jobs
akzeptiert.
Wann sind Kollegen und Kolleginnen besonders gefährdet? Die Untersuchung von Dirk Richter gibt interessante Einblicke: Die meisten Angriffe passieren morgens zwischen acht
und neun Uhr, wenn Essen und Medikamente gereicht werden und die Körperkontakte eng sind. Wer hier gestresst und
unzufrieden ist, kann nicht mehr angemessen – und das heißt
mäßigend – auf aggressives Verhalten reagieren. Wenige psychiatrische Kliniken registrieren Fixierungen und Patientenübergriffe als Merkmale der Qualitätskontrolle, eine davon ist
die Vivantes-Klinik in Berlin-Neukölln: Zwischen 1999 und
2004 hat sich sowohl die Zahl der Fixierungen als auch der
Angriffe von Patienten verdoppelt. In diesem Zeitraum sind
ca. 20 Stellen eingespart worden, die Zahl der Aufnahmen –
ebenfalls eine gefahrvolle Situation – ist erheblich gestiegen.
Das Gros der Kliniken träumt ohnehin nur noch davon, wenigstens den festgelegten unteren Grenzwert des Personalschlüssels zu erreichen. Ansprechende Räume, Teamarbeit
und Stationsklima sind für die Gewaltbereitschaft ebenso
wichtig wie im Umgang mit aggressiven Personen besonders
geschultes Personal. Denn: Die Pflegekräfte müssen damit
professionell umgehen – nicht die Kranken.
Tatort Altenheim:
Fesseln inbegriffen
Der Anteil Schwerstpflegebedürftiger und Dementer wird in
den Heimen immer größer. Der alltägliche Umgang mit verwirrten und inkontinenten Menschen braucht immer wieder
neue professionelle Kraft. Stattdessen aber finden sich viele
Heim- und Pflegedienstleitungen damit ab, wenn nicht einmal mehr die Hälfte ihrer Angestellten tatsächlich gut qualifizierte Fachkräfte sind. In den rund 9.000 Altenheimen haben
sich neun Millionen Überstunden angehäuft. Vernachlässi-
Sozialdemografische Daten der von einem
Patientenübergriff betroffenen Mitarbeiter
Dirk Richter hat sechs Monate lang alle
Übergriffe in sechs Kliniken (davon zwei
des Maßregelvollzuges) im Landschafts-
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verband Westfalen-Lippe erfasst. Die
Anteil ärztlicher Dienst 1,2 %
Anteil Auszubildende 8,2 %
Anteil Pflegedienst 90,6 %
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meisten der 155 Übergriffe fanden im
Krankenhausbereich statt. 170 der
betroffenen Kolleginnen und Kollegen
arbeiteten im Pflegedienst. Nur zwei
Meldungen betrafen Ärzte. Auszubilden-
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de waren, obwohl sie nur die Hälfte
ihrer Zeit in den Stationen verbringen,
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recht häufig bedroht.
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SCHWARZES BRETT
Zusammengestellt von Erika Feyerabend
Zum Weiterlesen
Dirk Richter. Patientenübergriffe auf
Mitarbeiter psychiatrischer Kliniken.
Freiburg: Lambertus Verlag (1999)
14,99 Euro
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege.
bgw themen. Gewalt und Aggression in Betreuungsberufen
Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg
www.bgw-online.de, Bestellnr. TP-PUGA
Infos im Netz
Dirk Richter/Jürgen M. Fuchs/KarlHeinz Berger. Konfliktmanagement
in psychiatrischen Einrichtungen.
Als Download bei: www.luk-nrw.de/intern/dl_broschueren.asp
Das »National Audit Office« hat im
März 2003 einen Bericht über den
Schutz vor Gewalt und Aggression in
Krankenhäusern und Ambulanzen ver-
öffentlicht: »A Safer Place to Work.
Protecting NHS Hospital and Ambulance Staff from Violence and
Aggression«.
Als Download bei: www.nao.gov.uk
Seminare und
Ansprechpartner/innen
Bei der BGW-Hauptverwaltung ist
Frau Zeh für Seminare über Gewalt
am Arbeitsplatz zuständig: Tel.:
040.202 07-0, spezialisiert ist auch
Andreas Boldt, BGW Delmenhorst,
Fischstr. 31, 27749 Delmenhorst,
Tel.: 04221.913 - 401
Hildegard Schwering, Personalrat
Uniklinikum Augsburg und ver.di-Mitglied, beschäftigt sich seit fast zehn
Jahren mit Gewalt gegen und von
Patienten und Patientinnen. Sie steht
gerne mit Erfahrung und Wissen zur
Seite: [email protected]
Keine Inseln der Seligen
gung, unnötige Magensonden und Psychopharmaka sind
deshalb leider keine Einzelfälle. Wenn unter diesen Bedingungen die Betagten weglaufen oder hinfallen, wird das allzu schnell als »Pflegefehler« hingestellt. Beim nächsten Mal
wird vorsorglich chemisch oder mechanisch fixiert. Demente
können auch selbst gewalttätig werden. Wenn es für die
Pflegenden dann keinen Raum für Rückzug und Aussprache
gibt, folgen Fixierungen oder »kleine Racheakte«.
Der Sozialverband Deutschland geht von 400.000 so
genannt freiheitsentziehenden Maßnahmen pro Tag in Heimen aus. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof
(III ZR 399/04) ist diese allzu übliche Praxis zurückgewiesen
worden. Die AOK Berlin hatte von einem Pflegeheim-Betreiber bei den Bewohnerinnen und Bewohnern Fesselungen
und Bettgitter verlangt, um Unfällen vorzubeugen. Die BGHRichter lehnten dies ab und mahnten »Würde und Selbständigkeit der Bewohner« an. Die Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter (HsM) kritisiert, dass Missstände wie Personalmangel oder Arbeitsüberlastung herhalten sollen, um Gewalt gegen die Betreuten zu rechtfertigen. Ihre Recherchen
zeigen: Ist das Personal zufrieden, gibt es deutlich weniger
Fixierungen und gewalttätiges Verhalten der Heimbewohner.
Was tun?
Gewalt auf der Arbeit ist weder Schicksal noch völlig aus der
Welt zu schaffen. Arbeitgeber sind aber verpflichtet, Arbeitsunfälle zu vermeiden und ihre Angestellten vor Übergriffen
zu schützen. Dazu gehören beispielsweise angemessene
Fluchtwege in Aufnahme- und Notfallabteilungen, Personennotsignale bei gefährdeten Einzelarbeitsplätzen, Frauenparkplätze für Nachtschichten. Die Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt als tragende Säule des
Arbeitsschutzrechtes. Dennoch sind Schulungen und Seminare, um mit Aggressionen und Gewalt professionell und
deeskalierend umgehen zu lernen und verletzungsarme Befreiungstechniken zu üben, eher die Ausnahme. Die Aufklärung über dienst- und strafrechtliche Wertungen in Notwehrsituationen gehört ebenfalls zur Arbeitgeberpflicht. All
das sind Rechte, die wir einfordern können.
Offen über Gewalt in unserem beruflichen Alltag zu
sprechen ist kein Armutszeugnis, sondern notwendig, um
besser damit umgehen zu können. Dafür müssen wir hinsehen und die Auslöser erkennen, die Vorkommnisse dokumentieren und innerbetriebliche Regeln für die Definition
und den Umgang mit Patientenübergriffen entwickeln. Die
Berufsgenossenschaft empfiehlt hier »21 goldene Regeln«,
zum Beispiel diese: »Halten Sie sich immer in Sichtweite von
anderen auf.« Eine ausgedünnte Personaldecke wird dieser
schönen Sicherheitsregel nicht gerecht. Also: Sicher ist sicher. Wir fordern entsprechende Schichtpläne. Ist eine Kollegin belästigt, ein Mitarbeiter angegriffen worden, empfiehlt
die Berufsgenossenschaft dem Arbeitgeber, Arbeitskarenz
anzubieten. Mit anderen Worten: weg von der Arbeit und
Zeit für die Verarbeitung. Hilfreich sein kann auch das Angebot eines befristeten Arbeitsplatzwechsels. Unbedingt
notwendig sind Auffanggespräche, Hilfe bei Strafanzeigen,
Anteil nehmende Gespräche ohne Häme und Schuldzuweisung, unter Umständen psychotherapeutische Hilfe. Die
psychischen Folgen stehen dabei nicht zwangsläufig im Verhältnis zu Art und Schwere der Gewalterfahrung.
Rechtslage
Krankenhäuser und Pflegeheime sind keine rechtsfreien Räume. Wer sich hier nicht gut benimmt, kann wegen Bedrohung § 242, Beleidigung § 185, Körperverletzung § 223 und
folgende, Nötigung § 240 oder Hausfriedensbruch § 123
des Strafgesetzbuches belangt werden. Mildernde Umstände werden berücksichtigt, wenn das Einsichtsvermögen beschränkt ist. So wurden seit 1995 gegen psychiatrisch Untergebrachte keine Strafverfahren mehr eingeleitet (außer bei
Tötungsdelikten). Der Bundesgerichtshof hat 1998 entschieden (4 StR 354/97): Das Verhalten eines nach Betreuungsrecht untergebrachten Patienten ist »gegenüber im Umgang
mit aggressiven und schwierigen Patienten geschultem Personal nicht gleichzusetzen mit einer Tat in Freiheit.«
Das Opfer kann wegen Nötigung oder Körperverletzung belangt werden. In der Regel gilt aber das Recht auf Notwehr
und Nothilfe, sofern die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt.
Ob eine tätliche Auseinandersetzung als Dienstunfall anerkannt wird, hängt von den Umständen ab. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dies bei einem Lehrer abgelehnt, der in Handgreiflichkeiten mit dem Personal eines
Schwimmbades verwickelt war. Der Lehrer habe Vorbildfunktion und müsse auch in spannungsgeladenen Situationen angemessen reagieren.
Trotz aller Mühe ...
Die Ansprüche steigen: an das Engagement der Krankenschwester oder Altenpflegerin, an das medizinisch Mögliche
und an die Arzt-Patient-Beziehung. Die konkreten Arbeitsbedingungen stehen diesen Idealen entgegen. Das führt
schnell zu Frust. Trotz der Mühe um Gewaltprävention müssen diese Bedingungen politisch verändert werden. Gegenläufig wirken sich auch die wachsenden sozialen Ungerechtigkeiten und verwehrten Bildungschancen aus. Der
WHO-Weltbericht »Gewalt und Gesundheit« zeigt, dass Armut und rohe Gewalt sich bedingen. In Ländern mit geringem bis mittlerem Pro-Kopfeinkommen ist allein die Rate
getöteter Gewaltopfer mehr als doppelt so hoch wie in reicheren Regionen. Opfer wie Täter landen unter Umständen
im Krankenhaus. Dort können noch so starke Schultern und
persönlicher Einsatz im Beruf die Wirkungen gesellschaftlicher Ungleichheiten nicht wettmachen.
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Das aktuelle Urteil:
Pflichten des Pflegeheims
Im Juli entschied der III. Senat des Bundesgerichtshofs gegen
die klagende Krankenkasse. Diese verlangte die Behandlungskosten vom Träger eines Pflegeheims, weil der Sturz ihrer
pflegebedürftigen Versicherten durch den Einsatz von Sensormatratzen, Lichtschrankensystem, Bettgitter oder Hüftschutzhose vermeidbar gewesen wäre – auch gegen den Willen der Geschädigten. Im Gegensatz dazu sahen die Richter
über stündliche Beobachtung, Toilettenstuhl im Zimmer und
Gespräche mit der pflegebedürftigen Frau die Obhutspflichten des Trägers erfüllt. Die Geschädigte hatte sich mehrfach
gegen das Hochziehen des Bettgitters ausgesprochen. Gerichtlich war keine Betreuung angeordnet. Dass die Heimbewohnerin gestürzt ist, erlaube nicht den Schluss auf eine
schuldhafte Pflichtverletzung des Pflegepersonals. Beweispflichtig sei die Klägerin. (III ZR 391/04). Auch am 28. April
2005 (III ZR 399/04) wurden ähnliche Ansprüche einer Krankenkasse mit dem Verweis auf »übliche Maßnahmen« in der
Pflege und dem »Freiheitsrecht eines alten und kranken Menschen« zurückgewiesen.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/fb3-news/bgs.pdf
Ans-Bett-gurten verlangt
eine genaue Prüfung
Sturzgefährdete Patienten dürfen nicht ohne zwingenden
Grund in Pflegeheimen angegurtet werden. Zu diesem Beschluss kam das Münchner Oberlandesgericht (OLG) in einem
am 22. August 2005 veröffentlichten Urteil (Gz. 33 Wx
115/05). Es müsse immer geprüft werden, ob es nicht im Einzelfall Alternativen gebe, die die Freiheit des Patienten nicht
oder weniger einschränken. Eine Möglichkeit sei das so genannte Bettnest. Hierbei werde die Matratze auf den Boden
gelegt, so dass der Patient nicht tief hinunterfallen könne.