Product Information Sheet on HanseMerkur Travel Insurance

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Product Information Sheet on HanseMerkur Travel Insurance
Product Information Sheet on HanseMerkur Travel Insurance
You are interested in taking out travel insurance with HanseMerkur? A good choice!
This information sheet is intended to give you a quick overview of the various options available. Please note, however,
that this does not contain all of the information relating to your policy. For a full version of the contents of the policy,
kindly refer to the insurance application form, the insurance policy and the terms and conditions of insurance. Each of
the following options for insurance cover is only valid if it is explicitly concluded by you, i.e. if it is included in the
insurance cover selected by you!
What type of insurance is this?
Your insurance is a travel insurance that is valid for a limited period. The scope of the insurance and the individual
benefits associated with your policy are determined by the tariff you select.
What is the scope of your insurance cover?
The travel healthcare insurance covers essential medical treatment for illnesses suffered during a period of foreign
travel. We refund the costs of illness and accidents suffered within the period covered by the insurance. These include
treatment by a doctor, treatment in hospital and medicaments. For a full description of the cover provided, please refer to
section § 5 of the Terms and Conditions of Insurance.
What do you have to note in connection with the payment of premiums?
The level of the premiums depends on the insurance cover chosen. In the overview of premiums for the individual
insurance products you will find the precise premium due for the insurance cover in question. Insurance cover commences
with the payment of the premium at the earliest. For due dates and other details, please refer to section § 3 of the Terms
and Conditions of Insurance.
What is not insured?
Some events are excluded from insurance cover.
In particular, no insurance cover is offered for the following:
In all fields: If the policyholder or the insured person has wilfully instigated the event covered by the insurance.
In connection with the travel healthcare insurance: For illnesses and accidents due to malintent and treatment
resulting from attempted suicide.
What obligations arise at the time of conclusion of contract?
At the time of conclusion of contract you must have disclosed all information fully and truly. If you fail to do so, your
insurance cover is endangered!
What obligations do you have to fulfil if an event covered by the insurance occurs?
Make sure that the damage incurred remains as small as possible! Avoid everything that might lead to an unnecessary
increase in costs. Notify HanseMerkur immediately about the damage incurred. For further obligations, please refer to
"Obligations“ in the Terms and Conditions of Insurance.
What are the legal consequences, if you fail to meet your obligations?
Very important: If you violate your obligations, HanseMerkur is entitled to reduce the benefits due by an amount
corresponding to the gravity of the violation. This can even lead to a complete loss of insurance cover. For more details in
this connection, see the Terms and Conditions of Insurance ("Obligations“ and "Violation of Obligations“).
When does your insurance cover begin and when does it end?
The insurance cover begins with the payment of the premium at the earliest, though not before the agreed date of
commencement, and it ends on the agreed expiry date.
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Travel insurance for foreign guest groups staying up to 365 days
Premiums VB-KV (AG 365) / VB-RS 2008 (AG)
Required insurance cover for temporary stays in Germany, any
other EU member state, Switzerland or Liechtenstein up to a
duration of 365 days
PERSONS ELIGIBLE FOR BEING INSURED:
Eligible for being insured are guest groups :
provided they are foreign nationals temporarily staying in the
Federal Republic of Germany, any other EU member state,
Switzerland or Liechtenstein
or provided they are German nationals having their permanent
residence abroad for more than 2 years.
As a group count at least 3 together travelling persons who have
not reached the age from 65 years (65th birthday).
TRAVEL HEALTH INSURANCE (AG 365)
Compensation payment for:
Costs of outpatient treatment according to the German
physicians’ or dentists’ scale of charges (GOÄ / GÖZ) valid at
the time up to the regular maximum rate
-according to no. 437 and section M (laboratory costs) up to
1.15 fold
-according to sections A, E and O (technical performances) up
to 1.8 fold
-in any other cases up to 2.3 fold
medically prescribed medicines and dressings
medically prescribed massages, medical packages and
inhalations up to EUR 300.-/year
medically prescribed adjuvants following an accident
cost of outpatient treatment according to dentists’ scale of
charges2.3 fold
painkilling dental treatment / restoring function of dentures per
insured year:
- up to EUR 300.00 for policies with a duration of up to 6
months
- up to EUR 600.00 for policies with a duration of over 6 months
pregnancy check-ups and treatment
delivery after a waiting period of 8 months
cost of inpatient treatment in multiple-bedded room
transportation to in-patient treatment
repatriation/funeral costs up to
EUR 10,000
no excess
Please note the limitation of benefits stipulated under § 6 of VB-KV
2008 (AG 365) of the complete insurance terms and conditions.
TRAVEL ACCIDENT INSURANCE (AG)
Sums assured
In the event of death
EUR 5,000
In case of invalidity
EUR 25,000
The sum assured is doubled in the event of
90% and more invalidity
2. LIABILITY INSURANCE (AG)
EUR 1.5 million
Sum assured
Lump sum cover for personal injuries and
Damage to property
Produktinformationsblatt
Reiseschutz für ausländische Gästegruppen für Aufenthalte bis zu 365 Tagen
Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung – eine gute Wahl!
Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten
Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt
entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten
aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewähltem
Versicherungsumfang enthalten ist!
Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie
bitte den Versicherungsbedingungen.
Um welche Versicherungsart handelt es sich?
Ihre Versicherung ist eine Reiseversicherung. Der Umfang und
die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom
gewählten Tarif bestimmt.
In
welchen
Fällen
leistet
Reiseversicherung nicht?
Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz?
die
HanseMerkur
Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte
Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt.
Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den
folgenden Sparten aus:
Reise-Krankenversicherung
Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch
notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während
des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten
von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten
Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim
Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Versichert sind auch
Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie
unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die
vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den
Versicherungsbedingungen.
In der Reise-Unfallversicherung:
Für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen.
Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen
wie z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle
oder Herzinfarkt.
In der Reise-Krankenversicherung:
Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie
Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen.
Reise-Haftpflichtversicherung
Ist
eine
Reise-Haftpflichtversicherung
in
Ihrem
Reiseversicherungsumfang enthalten, sind Sie während Ihrer
Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen
Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher
Ersatz leisten müssen, versichert. Wir regulieren nicht nur den
Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine
Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete
Schadensersatzansprüche wehren wir für Sie ab und bieten
damit
auch
Rechtsschutz
bei
unberechtigten
Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung
steht im Abschnitt „Reise-Haftpflichtversicherung“ der
Versicherungsbedingungen.
In der Reise-Haftpflichtversicherung:
Für Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten
Sachen entstehen.
Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss?
Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben
vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen
verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz!
Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der
Versicherungsfall eintritt?
Reise-Unfallversicherung
Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen
einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen
Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch
Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen).
Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der
vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der
Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung
entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Reise-Unfallversicherung“
in den Versicherungsbedingungen.
Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles,
was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen
Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere
Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der
Versicherungsbedingungen.
Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der
Nichtbeachtung der Pflichten?
Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die
HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des
Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der
kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht
in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und
„Obliegenheitsverletzungen“).
Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten?
Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten
Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen
Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum
jeweiligen
Versicherungsschutz
ablesen.
Der
Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der
1
jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder von
der HanseMerkur mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf
schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe
vorliegen.
Sofern
in
der
Versicherungspolice
ein
Vertragsablaufdatum
genannt
ist,
endet
der
Versicherungsvertrag allerdings spätestens mit diesem Datum,
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten
entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der
Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet
zum vereinbarten Ablauftermin.
Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn
beenden?
Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben,
endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende. Bei
Abschluss einer Jahresversicherung verlängert sich Ihr Vertrag
Auf der Folgeseite stellen wir Ihnen die Leistungsübersicht der Reiseversicherung zur Verfügung.
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Leistungsübersicht
Reiseschutz für ausländische Gästegruppen für Aufenthalte bis zu 365 Tagen
Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den
vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein, den Tarifbeschreibungen und
Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen
Tarif enthalten ist.
Versicherbarer Personenkreis
Versicherungsfähig sind Gästegruppen:
 Mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land, der
Schweiz oder Liechtenstein aufhalten
 Mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben
Als Gruppe gelten mindestens 3 zusammen reisende Personen, die das Alter von 65 Jahren (65. Geburtstag) noch nicht erreicht haben.
Reise-Krankenversicherung (AG 365)
Reise-Unfallversicherung (AG)
Erstattung der Kosten für:
 ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den
Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen
deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte
(GOÄ/GOZ)
- Nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M
(Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz
- Nach den Abschnitten A, E und O (technische
Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz
- In allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz.
 ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
 ärztlich verordnete Massagen und medizinische Packungen
und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr
 ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles
 schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie
Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro
Versicherungsjahr
- bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6
Monaten
- bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monate
 Schwangerschaftsuntersuchungen und –behandlungen
 Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten
 Stationäre Behandlungen im Krankenhaus im
Mehrbettzimmer
 Den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus
 Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR
Versicherungssummen
Im Todesfall
5.000,- EUR

Im Invaliditätsfall 25.000,- EUR

(ab 90% Invalidität Verdoppelung der Invaliditätsleistung)
Reise-Haftpflichversichung (AG)

Deckungssumme
1,5 Mio. EUR
Pauschal für Personen- und Sachschäden
Kein Selbstbehalt
Die Leistungsausschlüsse der Krankenversicherung entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen § 6 der VB-KV 2008
(AG 365).
Stand: Mai 2016
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