Product Information Sheet on HanseMerkur Travel Insurance
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Product Information Sheet on HanseMerkur Travel Insurance
Product Information Sheet on HanseMerkur Travel Insurance You are interested in taking out travel insurance with HanseMerkur? A good choice! This information sheet is intended to give you a quick overview of the various options available. Please note, however, that this does not contain all of the information relating to your policy. For a full version of the contents of the policy, kindly refer to the insurance application form, the insurance policy and the terms and conditions of insurance. Each of the following options for insurance cover is only valid if it is explicitly concluded by you, i.e. if it is included in the insurance cover selected by you! What type of insurance is this? Your insurance is a travel insurance that is valid for a limited period. The scope of the insurance and the individual benefits associated with your policy are determined by the tariff you select. What is the scope of your insurance cover? The travel healthcare insurance covers essential medical treatment for illnesses suffered during a period of foreign travel. We refund the costs of illness and accidents suffered within the period covered by the insurance. These include treatment by a doctor, treatment in hospital and medicaments. For a full description of the cover provided, please refer to section § 5 of the Terms and Conditions of Insurance. What do you have to note in connection with the payment of premiums? The level of the premiums depends on the insurance cover chosen. In the overview of premiums for the individual insurance products you will find the precise premium due for the insurance cover in question. Insurance cover commences with the payment of the premium at the earliest. For due dates and other details, please refer to section § 3 of the Terms and Conditions of Insurance. What is not insured? Some events are excluded from insurance cover. In particular, no insurance cover is offered for the following: In all fields: If the policyholder or the insured person has wilfully instigated the event covered by the insurance. In connection with the travel healthcare insurance: For illnesses and accidents due to malintent and treatment resulting from attempted suicide. What obligations arise at the time of conclusion of contract? At the time of conclusion of contract you must have disclosed all information fully and truly. If you fail to do so, your insurance cover is endangered! What obligations do you have to fulfil if an event covered by the insurance occurs? Make sure that the damage incurred remains as small as possible! Avoid everything that might lead to an unnecessary increase in costs. Notify HanseMerkur immediately about the damage incurred. For further obligations, please refer to "Obligations“ in the Terms and Conditions of Insurance. What are the legal consequences, if you fail to meet your obligations? Very important: If you violate your obligations, HanseMerkur is entitled to reduce the benefits due by an amount corresponding to the gravity of the violation. This can even lead to a complete loss of insurance cover. For more details in this connection, see the Terms and Conditions of Insurance ("Obligations“ and "Violation of Obligations“). When does your insurance cover begin and when does it end? The insurance cover begins with the payment of the premium at the earliest, though not before the agreed date of commencement, and it ends on the agreed expiry date. -2- Travel insurance for foreign guest groups staying up to 365 days Premiums VB-KV (AG 365) / VB-RS 2008 (AG) Required insurance cover for temporary stays in Germany, any other EU member state, Switzerland or Liechtenstein up to a duration of 365 days PERSONS ELIGIBLE FOR BEING INSURED: Eligible for being insured are guest groups : provided they are foreign nationals temporarily staying in the Federal Republic of Germany, any other EU member state, Switzerland or Liechtenstein or provided they are German nationals having their permanent residence abroad for more than 2 years. As a group count at least 3 together travelling persons who have not reached the age from 65 years (65th birthday). TRAVEL HEALTH INSURANCE (AG 365) Compensation payment for: Costs of outpatient treatment according to the German physicians’ or dentists’ scale of charges (GOÄ / GÖZ) valid at the time up to the regular maximum rate -according to no. 437 and section M (laboratory costs) up to 1.15 fold -according to sections A, E and O (technical performances) up to 1.8 fold -in any other cases up to 2.3 fold medically prescribed medicines and dressings medically prescribed massages, medical packages and inhalations up to EUR 300.-/year medically prescribed adjuvants following an accident cost of outpatient treatment according to dentists’ scale of charges2.3 fold painkilling dental treatment / restoring function of dentures per insured year: - up to EUR 300.00 for policies with a duration of up to 6 months - up to EUR 600.00 for policies with a duration of over 6 months pregnancy check-ups and treatment delivery after a waiting period of 8 months cost of inpatient treatment in multiple-bedded room transportation to in-patient treatment repatriation/funeral costs up to EUR 10,000 no excess Please note the limitation of benefits stipulated under § 6 of VB-KV 2008 (AG 365) of the complete insurance terms and conditions. TRAVEL ACCIDENT INSURANCE (AG) Sums assured In the event of death EUR 5,000 In case of invalidity EUR 25,000 The sum assured is doubled in the event of 90% and more invalidity 2. LIABILITY INSURANCE (AG) EUR 1.5 million Sum assured Lump sum cover for personal injuries and Damage to property Produktinformationsblatt Reiseschutz für ausländische Gästegruppen für Aufenthalte bis zu 365 Tagen Sie interessieren sich für eine HanseMerkur Reiseversicherung – eine gute Wahl! Für einen schnellen Überblick über Ihre gewünschte Versicherung, verwenden Sie gerne dieses Informationsblatt. Bitte beachten Sie aber, dass hier nicht abschließend alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Jeder unten aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn Sie diesen konkret abschließen, also in dem von Ihnen gewähltem Versicherungsumfang enthalten ist! Prämie. Die Fälligkeit und weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Um welche Versicherungsart handelt es sich? Ihre Versicherung ist eine Reiseversicherung. Der Umfang und die einzelnen Leistungen Ihres Vertrages werden vom gewählten Tarif bestimmt. In welchen Fällen leistet Reiseversicherung nicht? Welchen Umfang hat Ihr Versicherungsschutz? die HanseMerkur Generell wenn der Versicherungsnehmer bzw. die versicherte Person den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt. Einige Fälle schließen wir vom Versicherungsschutz in den folgenden Sparten aus: Reise-Krankenversicherung Die Reise-Krankenversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Auslandsaufenthaltes eintreten. Wir erstatten die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Versichert sind auch Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen, sowie unfallbedingte Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. In der Reise-Unfallversicherung: Für Unfälle, die auf Trunkenheit oder Drogenkonsum beruhen. Keine Unfälle sind Krankheiten und Abnutzungserscheinungen wie z. B. Rückenleiden durch ständiges Sitzen, Schlaganfälle oder Herzinfarkt. In der Reise-Krankenversicherung: Für die auf Vorsatz beruhenden Krankheiten und Unfälle sowie Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen. Reise-Haftpflichtversicherung Ist eine Reise-Haftpflichtversicherung in Ihrem Reiseversicherungsumfang enthalten, sind Sie während Ihrer Reise gegen die Schäden aus den Gefahren des täglichen Lebens, für die Sie verantwortlich sind und anderen daher Ersatz leisten müssen, versichert. Wir regulieren nicht nur den Schaden, sondern prüfen auch, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht. Unbegründete Schadensersatzansprüche wehren wir für Sie ab und bieten damit auch Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Die vollständige Leistungsbeschreibung steht im Abschnitt „Reise-Haftpflichtversicherung“ der Versicherungsbedingungen. In der Reise-Haftpflichtversicherung: Für Schäden, die an geliehenen, verpachteten und gemieteten Sachen entstehen. Welche Pflichten haben Sie bei Vertragsabschluss? Sie müssen bei Versicherungsabschluss alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß machen. Sofern Sie dagegen verstoßen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz! Welche Pflichten müssen Sie beachten, wenn der Versicherungsfall eintritt? Reise-Unfallversicherung Bei Abschluss einer Reise-Unfallversicherung zahlen wir einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleistung), wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Die vollständige Leistungsbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Abschnitt „Reise-Unfallversicherung“ in den Versicherungsbedingungen. Halten Sie den Schaden möglichst gering! Vermeiden Sie alles, was zu einer unnötigen Kostenerhöhung führen könnte. Zeigen Sie die Schäden unverzüglich der HanseMerkur an. Weitere Pflichten entnehmen Sie bitte den „Obliegenheiten“ der Versicherungsbedingungen. Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Sie bei der Nichtbeachtung der Pflichten? Ganz wichtig: Wird eine der Pflichten verletzt, so kann die HanseMerkur die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dies kann bis zum Verlust der kompletten Versicherungsleistung führen. Näheres dazu steht in den Versicherungsbedingungen („Obliegenheiten“ und „Obliegenheitsverletzungen“). Was müssen Sie bei der Prämienzahlung beachten? Die Höhe der Prämie richtet sich nach dem ausgewählten Versicherungsschutz. In der Prämienübersicht für die einzelnen Versicherungsprodukte können Sie die genaue Prämie zum jeweiligen Versicherungsschutz ablesen. Der Versicherungsschutz beginnt frühestens ab Zahlung der 1 jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder von der HanseMerkur mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt wird oder sonstige Beendigungsgründe vorliegen. Sofern in der Versicherungspolice ein Vertragsablaufdatum genannt ist, endet der Versicherungsvertrag allerdings spätestens mit diesem Datum, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Zahlung der Prämie, nicht jedoch vor dem vereinbarten Zeitpunkt und endet zum vereinbarten Ablauftermin. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie können Sie ihn beenden? Soweit Sie eine Einmalversicherung abgeschlossen haben, endet Ihr Vertrag zum vereinbarten Versicherungsende. Bei Abschluss einer Jahresversicherung verlängert sich Ihr Vertrag Auf der Folgeseite stellen wir Ihnen die Leistungsübersicht der Reiseversicherung zur Verfügung. 2 Leistungsübersicht Reiseschutz für ausländische Gästegruppen für Aufenthalte bis zu 365 Tagen Bitte beachten Sie, dass in dieser Leistungsübersicht nicht alle Informationen zu Ihrem Vertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Versicherungsumfang entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein, den Tarifbeschreibungen und Versicherungsbedingungen. Jede unten aufgeführte Versicherung ist nur dann relevant, wenn diese auch im abgeschlossenen Tarif enthalten ist. Versicherbarer Personenkreis Versicherungsfähig sind Gästegruppen: Mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland oder einem EU-Land, der Schweiz oder Liechtenstein aufhalten Mit deutscher Staatsangehörigkeit, die seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben Als Gruppe gelten mindestens 3 zusammen reisende Personen, die das Alter von 65 Jahren (65. Geburtstag) noch nicht erreicht haben. Reise-Krankenversicherung (AG 365) Reise-Unfallversicherung (AG) Erstattung der Kosten für: ambulante Heilbehandlung beim Arzt nach bis zu den Regelhöchstsätzen der jeweils geltenden amtlichen deutschen Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte (GOÄ/GOZ) - Nach der Nr. 437 und dem Abschnitt M (Laborleistungen) bis zum 1,15-fachen Satz - Nach den Abschnitten A, E und O (technische Verrichtungen) bis zum 1,8-fachen Satz - In allen anderen Fällen bis zum 2,3-fachen Satz. ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel ärztlich verordnete Massagen und medizinische Packungen und Inhalationen bis zu 300,- EUR je Versicherungsjahr ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalles schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz pro Versicherungsjahr - bis zu 300,- EUR bei einer Vertragsdauer bis zu 6 Monaten - bis zu 600,- EUR ab einer Vertragsdauer von 6 Monate Schwangerschaftsuntersuchungen und –behandlungen Entbindungen nach einer Wartezeit von 8 Monaten Stationäre Behandlungen im Krankenhaus im Mehrbettzimmer Den Transport zum nächsterreichbaren Krankenhaus Überführung und Bestattung bis zu 10.000,- EUR Versicherungssummen Im Todesfall 5.000,- EUR Im Invaliditätsfall 25.000,- EUR (ab 90% Invalidität Verdoppelung der Invaliditätsleistung) Reise-Haftpflichversichung (AG) Deckungssumme 1,5 Mio. EUR Pauschal für Personen- und Sachschäden Kein Selbstbehalt Die Leistungsausschlüsse der Krankenversicherung entnehmen Sie bitte den vollständigen Versicherungsbedingungen § 6 der VB-KV 2008 (AG 365). Stand: Mai 2016 3