Ausgabe 4 · Juni 2016 - DEHOGA Niedersachsen
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Ausgabe 4 · Juni 2016 - DEHOGA Niedersachsen
Magazin Offizielles Organ des DEHOGA Niedersachsen H 70429 · Ausgabe 4 · Juni 2016 Ausbildung Niedersachsens Jugendmeister 2016 www.dehoga-niedersachsen.de Neuwert Plus für Gastronomen: Die Geschäftsinhaltsversicherung der ERGO. Gasherd abgebrannt? Vorratslager nach Rohrbruch unter Wasser? Und Ihre Versicherung zahlt nur den Zeitwert, zum Beispiel gerade mal 32 %? ERGO hat verstanden, dass es anders gehen muss: Wir entschädigen Sachen zum Neuwert, wenn sie im Gebrauch befi ndlich und regelmäßig gewartet sind. Damit Sie schnell wieder handlungsfähig werden – die Geschäftsinhaltsversicherung der ERGO. Möchten Sie mehr erfahren? Sprechen Sie mit uns: ERGO Beratung und Vertrieb AG Regionaldirektion Oldenburg Stephan Thomann, Tel 0441 923810 Mobil 0163 4345430 [email protected] Regionaldirektion Hannover Kai Winnemuth, Tel 0511 3485247 [email protected] Regionaldirektion Bielefeld Oliver Wunder, Mobil 0160 3674927 [email protected] Weitere Infos finden Sie auf www.ergo.de/hoga Regionaldirektion Bremen Thomas-Oliver Piegeler, Tel 0421 3050426 [email protected] Regionaldirektion Hamburg Stanislaw Pawlowski, Tel 040 23702334 [email protected] Editorial Eine „win-win-Situation“ Was wären wir ohne Ausländer im Gastgewerbe? Unsere Branche hat sich schon immer weltoffen und tolerant definiert. Kaum eine Branche lebt so intensiv von ausländischen Besuchern wie wir. Ganz egal, ob sie als Geschäftsreisende oder als Touristen zu uns kommen, wir haben sie immer mit offenen Armen empfangen. INHALT Nieders. Jugendmeisterschaften ServiceQualität Niedersachsen Junger DEHOGA Reiseversicherung 4 6 8 9 Neue Medien: Seminar Ratenparität Gästebewertungen Direkt buchen / Ratenparität Datenschutz / mobile Websites WLAN Störerhaftung 10 11 12 13 14 Azubicareer / Berufsbildung 15 Energie: Energiespar-Tipp Energieberatung: Praxisbeispeil 16 17 Niedersachsen packt an / Kochtipp Hotelsterne / DEHOGA-Fahnen Hogarente / Meldescheine 18 19 20 Bezirk Hannover Bezirk Hildesheim Bezirk Lüneburg Bezirk Braunschweig-Harz Bezirk Stade Bezirk Ostfriesland / Weser-Ems Bezirk Osnabrück 21 24 25 30 32 35 36 Recht und Rat Impressum 40 41 Immobilien/Verkäufe 42 Alle Termine auf Seite 44 Genau dasselbe gilt auch für unsere ausländischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die statistischen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit unterstreichen die Bedeutung ausländischer Arbeitnehmer für unser Gewerbe. 38,1 Prozent unserer Arbeitnehmer sind Ausländer. Diese Zahl gemessen an 13,2 Prozent Ausländeranteil in der Gesamtwirtschaft macht deutlich, in welchem Umfang wir uns auf unsere ausländischen Mitarbeiter verlassen. Der Zugang an Ausländern aus „Asylländern“ in unsere Branche beträgt 4,2 Prozent. Der Anteil für die Gesamtwirtschaft liegt bei nur 1,7 Prozent. Die Beschäftigung von Ausländern ist für unser Gewerbe eine Chance für wirtschaftliches Wachstum. Die Daten der Sozialversicherungsträger der Jahre 2010 bis 2015 weisen aus, dass der massive Beschäftigungszuwachs in diesen Jahren zu 83 Prozent von ausländischen Mitarbeitern herrührt. Damit steht fest, dass ohne unsere ausländischen Mitarbeiter dieses Wirtschaftswachstum in unserem Gewerbe nicht denkbar gewesen wäre. Fakt ist auch, dass Beschäftigung von Ausländern nicht gleichzusetzen ist mit Aushilfstätigkeit. Mehr als die Hälfte unserer ausländischen Mitarbeiter verfügen über anerkannte Berufsabschlüsse und akademische Abschlüsse. Umso wichtiger ist, dass wir uns als Branche unserer gesellschaftlichen Pflicht stellen, den sich hier rechtmäßig aufhaltenden Asylbewerbern eine Beschäftigung anzubieten. Beschäftigung bedeutet Möglichkeit zur Integration für die notleidenden Asylbewerber aus Krisenregionen. Für das Gastgewerbe kann dies eine Teilentlastung unserer angespannten Beschäftigungssituation bedeuten. Viele Kolleginnen und Kollegen haben sich in den letzten Wochen an der Beschäftigung von Asylbewerbern versucht. Sie mussten überwiegend feststellen, dass das stark reglementierte Asylverfahren mit seinen unterschiedlichen Aufenthaltsstatus für Asylbewerber und daraus abgeleitete Rechte auf Beschäftigungsaufnahme viele Fallstricke für Arbeitgeber aufweist. Hier wird die Aufgabe des DEHOGA Niedersachsen sein, mehr Information an die beschäftigungsbereiten Unternehmen heranzutragen und vor allem den Zugang zu Netzwerken zu vermitteln, die die Nachfrage nach Beschäftigung seitens der Asylbewerber und das Angebot der Arbeitgeber zusammen bringen. Erste Schritte sind gegangen. Der DEHOGA Niedersachsen unterstützt den Flüchtlingspakt der Landesregierung „Niedersachsen packt an“. Geplant ist, die Netzwerke vom Niedersächsischen Flüchtlingsrat und der Caritas mit unseren regionalen Verbandsstrukturen zu verzahnen, um Flüchtlingsangebot und Flüchtlingsnachfrage zueinander zu bringen. Wenn wir alle mithelfen, werden wir die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Integration der Flüchtlinge in unsere Gemeinschaft bewerkstelligen und dabei auch Positives für unsere Branche entwickeln. Ihr Helmut Uhl Schatzmeister 4 Aktuelle Nachrichten DEHOGA Magazin 04/2016 Herzlichen Glückwunsch! Niedersachsen Gold für Hannover, Göttingen, Bruchhausen-Vilsen und Wolfsburg Unter den stets wachsamen Augen der fachkundigen Jury kämpften die 56 besten Auszubildenden aus Niedersachsen am 14. und 15. April in Göttingen um den begehrten Titel des Landesmeisters. Auch durch Kamerateams und andere Pressevertreter durften sie sich nicht aus der Ruhe bringen lassen. Je nach Ausbildungsberuf musste der Top-Nachwuchs sein Können in Theorie und Praxis in diesem Jahr unter dem Motto „Magische Momente im Varieté“ demonstrieren: Kochen, garnieren, flambieren, tranchieren, Tische eindecken, Speisekarten gestalten, Cocktails mixen, Blumengestecke arrangieren, Hotelzimmer abnehmen, Reservierungen bestätigen und vieles mehr. Höhepunkt war wie immer das Prüfungsessen. Jeder Koch musste aus einem vorgegebenen Warenkorb ein Menü für sechs Personen zubereiten. Dieses wurde anschließend von den Hotel- und Restaurantfachleuten professionell serviert. Vor rund 200 Gästen aus Hotellerie, Gastronomie, Wirtschaft und Politik würdigte Niedersachsens DEHOGA-Präsident Hermann Kröger die Leistungen der Wettkampfteilnehmer und hob die besondere Bedeutung der Jugendmeisterschaften hervor: „Die Niedersächsischen Jugendmeisterschaften stellen einen wichtigen Höhepunkt in der regionalen Nachwuchsförderung der angehenden Fachkräfte dar. Das Gastgewerbe ist eine der spannendsten Branchen mit vielfältigen Aufgabenbereichen und Karrieremöglichkeiten. Die Meisterschaften sind ein wertvoller Rahmen, unsere Branche der Öffentlichkeit vorzustellen und für eine Ausbildung im Gastgewerbe zu werben.“ Göttingen und im Hotel Freizeit In Göttingen durchgeführt. Präsident Kröger dankte Oberstudienrätin Maria Harberding und Hoteldirektor Olaf Feuerstein vom Hotel Freizeit In und ihren Teams für ihren Einsatz und die hervorragende Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Die Goldmedaillengewinner werden Niedersachsen im Herbst 2016 als Team bei den Deutschen Jugendmeisterschaften im Gastgewerbe auf dem Bonner Petersberg vertreten und dort ihr hervorragendes Können erneut unter Beweis stellen. Die Meisterschaften wurden in diesem Jahr zum zweiten Mal in den Berufsbildenden Schulen Ritterplan in Die Gewinner auf einen Blick: Koch/Köchin: 1. Lennart Kleefeld, Maritim Airport Hotel, Hannover 2. Pascal Hehmann, Landhotel Buller, Hagen 3. Anna Weitkamp, Schlosshotel Münchhausen, Aerzen Restaurantfachmann/-frau: 1. Stefan Koch, Forsthaus Heiligenberg, Bruchhausen-Vilsen 2. Sebastian Hamm, Romantik Hotel Jagdhaus Eiden, Bad Zwischenahn 3. Alexander Groh, Romantik Hotel Reichshof, Norden Hotelfachmann/-frau: 1. Jula Kohlhaas, The Ritz-Carlton Wolfsburg, Wolfsburg 2. Jennifer Smyk, Strandhotel Duhnen, Cuxhaven-Duhnen 3. Silvana Holzmann, Sheraton Hannover Pelikan Hotel, Hannover Fachmann-/frau für Systemgastronomie 1. Joanna Bollig, Feinbäckerei Thiele, Göttingen 2. Katharina Brunklaus, Restaurant McDonald’s, Osnabrück 3. Jennifer Hettwer, Volkswagen AG, Wolfsburg Die Jury-Mitglieder hatten alle Hände voll zu tun und Geschmack der Gerichte intensiv geprüft. 5 DEHOGA Magazin 04/2016 Aktuelle Nachrichten kürt Landesmeister im Gastgewerbe Siegermenü Gebratenes Wolfsbarsch filet Tomatengelee Kräuter-Buttersauce Radicchio-Risotto Schwarze Oliventapenad e Zweierlei vom Kalb Sous Vide gegarter Rück en Geschmorte Roulade, Kalbsschulter-Aubergine nfarce Kalbsjus Blumenkohlpüree, Roma nesco, Karottenstreifen Ravioli mit Kartoffelfüllu ng Variation von Zitrusfrüc hten Orangen-Mascarpone-S chnitte Limettentarte Orangensorbet Marinierte Orangenfilet s haben auch den Den Teampokal sicherte sich das Team der BBS 2 Region Hannover. Fotos: Rainer Pabst Aktuelle Nachrichten 6 DEHOGA Magazin 04/2016 Was bedeutet Ihnen Ihre Zertifizierung zum „Q-Betrieb“? Die Erste-Hilfe-Glatteis-Box kommt bei Gästen gut an. Qualitäts-Coach, Stufe 1 05./06.09.2016, Holzminden 25./26.10.2016, Bremervörde 22./23.11.2016, Peine Qualitäts-Trainer, Stufe 2 Hotel Bavaria in Oldenburg Das in Oldenburg gelegene Drei-SterneSuperior Stadthotel wurde erstmalig im Jahr 2010 als qualitäts- und serviceorientierter Betrieb zertifiziert und feierte im Jahr 2013 sein 50-Jähriges Jubiläum. Für die kalte Jahreszeit haben sich die Mitarbeiter einen besonderen Service 15./16.09.2016, Nordenham einfallen lassen, der bei den Gästen sehr gut angekommen ist: es wird eine „Erste Hilfe bei Glatteis“ – Box bereitgestellt: Sie ist mit diversen Enteisern, Eiskratzern und Tüchern bestückt, um bei Frost Abhilfe zu verschaffen. Der Service ist kostenlos und wird von Gästen, die mit dem eigenen Auto anreisen, gerne in Anspruch genommen. Auffrischungskurs, Stufe 1 02.11.2016, Hanstedt Weitere Informationen: Tel. 0511-270488-24 www.servicequalitaetniedersachsen.de Flux – das Biohotel im Werratal Das Flux-Biohotel im Werratal im Weserbergland ist bereits seit sechs Jahren zertifiziert und legt besonders großen Wert auf umweltfreundliche Produkte. Dazu gehört auch Ökostrom und der verantwortungsvolle Umgang mit dem Lebensgrundstoff Wasser. Das Hotel ist besonders bemüht, den natürlichen Wohlfühlfaktor zu stärken. Im Flux-Biohotel werden die Mitarbeiter mit ihren Ideen stark eingebunden. Eine Q-Maßnahme ist zum Beispiel die Benennung von Speisen und Getränken mit dem Namen des Mitarbeiters, der sich ein besonderes Rezept einfallen lassen hat. So findet der Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit seinen Namen auf der Speisekarte. Die Maßnahme soll die Kreativität der Mitarbeiter fördern und zum Team-Gefühl beitragen. Der Mitarbeiter des Monats wird mit dem von ihm kreierten Gericht/Getränk namentlich in der Speisekarte hervorgehoben. In Niedersachsen wird Service mit „Q“ geschrieben! einfach immer besser „Seien Sie unsere Gäste – unsere oberste Priorität.“ VAN DER VALK HOTEL HILDESHEIM Walter Gutterwijk + Jan Polman, General Manager In privilegierter Lage – an einem der schönsten historischen Marktplätze Norddeutschlands – liegt das Van der Valk Hotel Hildesheim. Hier finden Sie das besondere Ambiente. Überraschend komfortabel – natürlich VAN DER VALK Welche Wünsche Sie auch haben, nach unseren Möglichkeiten tun wir alles, diese zu erfüllen, denn Ihr zufriedenes Lächeln ist unser Ziel. Wir vom Q-Team sind die Vordenker für Veränderung. Unsere Motivation soll ansteckend sein für jeden Mitarbeiter. Informationen und Seminartermine ServiceQualität Deutschland in Niedersachsen: TourismusMarketing Niedersachsen GmbH Katharina Gierke Essener Straße 1, 30173 Hannover Telefon: 0511 270488-24 [email protected] www.q-deutschland.de ServiceQualität Deutschland – eine Initiative für erfolgreiche Gastgeber. 8 Einladung zur Trendtour nach Göttingen: 8.-9. August 2016 DEHOGA Magazin 04/2016 Jetzt anmelden Programm / Leistungen: 1 Übernachtung inkl. Frühstück im Hotel Freizeit In Göttingen Besichtigungstour und Kneipenbummel durch Göttingen mit Imbiss und Getränken Individuelle Hausführung im Hotel Freizeit In mit Direktor Olaf Feuerstein Online-Marketing-Vortrag am Beispiel der Freizeit In Unternehmensgruppe inkl. Abschlusslunch Preise: 69,00 Euro pro Person im DZ 95,00 Euro pro Person im EZ (Sonderpreis Junioren-Trendtour) Liebe Kolleginnen und Kollegen, über den Tellerrand hinausschauen, ist das Motto des Jungen DEHOGA Niedersachsen – also haben wir wieder eine innovative Trendtour für Euch geplant. Diesmal machen wir einen Kneipenbummel durch die Innenstadt von Göttingen und schauen uns dabei trendige Locations an. Olaf Feuerstein, Direktor des Hotels Freizeit In, ist international erfahren in der Organisation von Gastrotouren und wird unsere Truppe den ganzen Abend begleiten. Nach diversen Zwischenstopps wird unsere Tour dann nach einem Kurzbesuch bei der Fernsehköchin Jaqueline Amirfallah im Restaurant Gauß und einer Bierprobe im Bullerjahn (Sieger Carlsberg-Preis 2013) irgendwann nachts enden. Der Austausch zwischen den Kollegen wird hierbei groß geschrieben und ist uns sehr wichtig. Am nächsten Tag hören wir nach einer individuellen Hausführung mit Olaf Feuerstein einen Vortrag über das Online-Marketing-Konzept am Beispiel der Freizeit-In Unternehmensgruppe. Dabei sein wird auch Michael Thenner von der Agentur Blaue Quelle, der u.a. den Internetauftritt des Hotels komplett umstrukturiert hat. Das detaillierte Programm inkl. der Leistungen, Preise und Anmeldeformular findet ihr unter www.junger-dehoga.de. Wir freuen uns auf viele Anmeldungen und eine tolle Tour im August! 49,00 Euro pro Person für Teilnahme nur an Trendtour am 08.08. ohne Übernachtung 29,00 Euro pro Person für Teilnahme nur am 09.08. mit Hausführung, Vortrag und Abschlusslunch Verlängerungsnächte können im Hotel direkt dazu gebucht werden. 99,00 Euro pro Person im DZ 125,00 Euro pro Person im EZ (inkl. Frühstück und Nutzung des Wellnessbereiches) Zahlung: Die Kosten werden von jedem Teilnehmer vor Ort selbst beglichen. Anreise: Bis 15.00 Uhr individuelle Anreise im Hotel Freizeit In Göttingen Anmeldeschluss: 22. Juli 2016 Schriftliche Anmeldung, siehe Anmeldeformular unter www.junger-dehoga.de. Eure Astrid Schulze Sprecherin Junger DEHOGA Das Teilnehmerkontingent ist begrenzt, daher werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Den guten Preis verdanken wir der Unterstützung folgender Partner: Ansprechpartnerin beim DEHOGA: Claudia Weiß, Tel. 05 11-33706-26 Email: [email protected] DEHOGA Magazin 04/2016 9 Anzeige Konflikte mit Gästen wegen kurzfristiger Zimmerstornierung sind vermeidbar! Wer kennt das nicht? Der Gast meldet sich am Empfang und hat den Zimmerschlüssel verloren! Besonders unangenehm: der Gast tritt seine Reise gar nicht erst an. Kurzfristige Stornierungen sind oftmals eine schwierige Gratwanderung: konsequentes Durchgreifen bei den Stornogebühren verprellt womöglich Stammgäste. Will man etwaige Ansprüche durchsetzen, ist der Konflikt vorprogrammiert. „Das muss aber nicht sein!“, so Florian Kulik, Key Account Manager für Deutschlandtourismus der ERV (Europäischen Reiseversicherung). Mit einer Storno- bzw. StornoPlus-Versicherung können sich beide Seiten entspannen. Kulinarischer Genuss, angenehmes Ambiente, perfekter Service – das Wohl der Gäste steht für Hoteliers an erster Stelle. Damit die Gäste einen sorgenfreien Urlaub genießen können, gehört auch der passende Reiseschutz ins Gepäck. Wenn beispielsweise der Gast erkrankt oder ein Familienangehöriger einen Unfall hat, möchte man seine Gäste in guten Händen wissen. Für Hoteliers gibt es mit dem optimierten Reiseschutz der ERV speziell für den Deutschlandurlaub die Möglichkeit, ihren Gästen eine Absicherung anzubieten. „Deutschland-Urlaubern ist oft nicht bewusst, dass auch bei Reisen im eigenen Land hohe Kosten entstehen können, wie zum Beispiel die Stornogebühren, wenn die Reise wegen Krankheit kurzfristig abgesagt werden muss. Teuer wird es auch, wenn nach einem Unfall ein Krankenrücktransport innerhalb Deutschlands notwendig wird. Hier können schnell Kosten im vierstelligen Bereich entstehen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden“, stellt Florian Kulik klar. Echt passiert! Der Fall eines Ehepaares im Sylt-Urlaub veranschaulicht, wie wichtig eine Absicherung sein kann. Nach einem schweren Autounfall des Paares wurde der Mann in die Insel-Klinik Westerland gebracht, wo er ins Koma fiel. Da das örtliche Krankenhaus nicht die Möglichkeiten hatte, um eine lebensrettende Not-OP innerhalb der nächsten 48 Stunden durchzuführen, organisierte die Notrufzentrale der ERV die rasche Verlegung des Verletzten. Mit dem Ambulanzflugzeug wurde der Patient nach Saarbrücken transportiert. Allein die Kosten für den Ambulanzflug von Westerland nach Saarbrücken betrugen 7.350 Euro, die die ERV erstattete. Absicherung für den Urlaub in Deutschland Für den Fall der Fälle ist somit auch im Deutschlandurlaub eine entsprechende Absicherung ratsam. Um den Bedürfnissen der Deutschlandurlauber nachzukommen, hat die ERV ihre „Storno-Versicherung“ und „StornoPlus-Versicherung“ um zusätzliche Leistungen erweitert. Die Storno-Versicherung der ERV enthält eine Stornokosten- und eine Reiseabbruch-Versicherung sowie ab sofort den Mobiliar- und Schlüssel-Schutz. Verliert der Versicherte etwa den Schlüssel der gemieteten Unterkunft, erstattet die ERV die Kosten für den Ersatzschlüssel, den Schlüsselnotdienst oder sogar den Austausch von Schlössern und Schließanlagen. Bei Schäden an Möbeln übernimmt die ERV den Schadensersatz. Zudem wurden neue wichtige Rücktrittsgründe aufgenommen, wie psychische Erkrankungen oder Verhinderung durch eine gerichtliche Ladung. „Bereits ab sechs Euro sind alle gebuchten Reiseleistungen versichert: beispielsweise Unterkunft, An- und Abreise, Eintrittskarten sowie Ausflüge in das benachbarte Ausland“, erklärt Kulik. Die StornoPlus-Versicherung beinhaltet darüber hinaus den Krankenrücktransport, eine Reisegepäck-Versicherung sowie den Fahrrad-Schutz. Damit kommt die ERV für den Schaden auf, wenn beispielsweise im Urlaub der Koffer oder das Handy gestohlen werden. Und geht unterwegs bei einem Unfall etwas am Fahrrad kaputt, trägt die ERV die Reparaturkosten oder erstattet bei Diebstahl den Zeitwert des Rades. Mit den maßgeschneiderten Deutsch- land-Produkten der ERV sind nicht nur Gäste, sondern auch Gastgeber im StornoFall und darüber hinaus abgesichert. „Eine kurzfristige Stornierung birgt nicht länger Frust- und Konfliktpotenzial. Hoteliers, die ihren Gästen bereits bei der Buchung beziehungsweise beim Versand der Buchungsbestätigung eine Storno-Versicherung anbieten, haben dieses Problem damit kundenfreundlich und professionell gelöst. Zudem schaffen die Vermittlerprämien einen Zusatzverdienst für Hoteliers, Vermieter & Co“, meint Kulik. Weitere Informationen finden Sie unter www.reiseversicherung-deutschland.de oder sprechen Sie mit den Gastro-Experten der Ergo Stammorganisation Ergo Beratung und Vertrieb AG Regionaldirektion Oldenburg Stephan Thomann Tel. 0441 923810, Mobil 0163 4345430 [email protected] Regionaldirektion Hannover Kai Winnemuth Tel. 0511 3485 247 [email protected] Regionaldirektion Bielefeld Oliver Wunder Mobil 0160 3674927 [email protected] Regionaldirektion Bremen Thomas-Oliver Piegeler Tel. 0421 3050426 [email protected] Regionaldirektion Hamburg Stanislaw Pawlowski Tel 040 23702-334 [email protected] www.ergo.de/hoga 10 Neue Medien DEHOGA Magazin 04/2016 Wegfall der Ratenparität: gut besuchtes Seminar Mit dem DEHOGA-Partner TourOnline informierte der DEHOGA zum Thema „Wegfall der Ratenparität – Chance für den Direktvertrieb“. Das Seminar ist bei den Mitgliedern gut angekommen. David Heidelberg konnte mit seinem Vortrag wichtige Impulse und Tipps für den Umgang mit dem Wegfall der zwangsweisen Zur-Verfügung-Stellung von Zimmern und Vorgabe des Preises durch die großen Buchungsportale geben. „Vielfach wissen unsere Gäste gar nicht, dass der Hotelier Provisionen an die Portale zahlt“, so David Heidelberg. Daher ist es wichtig, dass die Hotelverbände die Aktion „Direkt Buchen“ ins Leben gerufen haben. Hier ist jeder Hotelier aufgefordert, die Aktion zu unterstützen und das Logo der Aktion auf der eigenen Internetseite einzubinden. Auch die Hinweise, welchen Mehrwert der Gast hat, wenn er im Hotel direkt bucht, sind wichtig. Weiteres Thema war die Websitegestaltung und dass der Gast erwartet, hier einen einfachen Weg zur Buchung des Hotelzimmers zu finden. Um den Gast zum direkten Buchen zu motivieren, ist Voraussetzung, dass die Seite modern und einfach zu bedienen ist. Auch die Abfrage der Daten beim Buchungsvorgang muss reduziert werden. „Ganz nach dem Motto so wenig wie möglich, soviel wie nötig, um die Absprungquote zu verringern“, so Heidelberg. Hier hilft auch das Tool von Google Analytics, im dem man sich anschauen kann, welcher Gast welche Seiten besucht und in welchen Bereichen der Gast die Seite wieder verlässt. Warum haben Sie das DEHOGA-Seminar besucht? Dagmar Özcelik, Altes Gasthaus Kuhr, Papenburg: „Weil es wichtig ist, sich auch als Unternehmer weiterzubilden.“ Bernd Voss, Ringhotel Voss, Westerstede: „Weil ich immer auf dem Laufenden bleiben will.“ Anke Meyer-Rüter und Carsten Zandecki, Rüter’s Hotel, Salzhausen: „Wir suchen neue Zielgruppen.“ Jochen Semken und Wiebke EbelingKnoblich, Hotel Buchenhof, Worpswede: „Uns interessiert das Thema Ratenparität und was wir zukünftig machen können.“ Sylvia Hatesuer, Parkhotel Bilm im Glück, Sehnde: „Weil ich den besten Preis für meine Zimmer haben möchte.“ Katja und Volker Lohmann, Hotel Friesische Wehde, Bockhorn: „Wir wollen unseren Direktvertrieb steigern.“ 11 DEHOGA Magazin 04/2016 Neue Medien Potenzial von Gästebewertungen bleibt häufig ungenutzt Proaktive Gästebefragung liegt voll im Trend, führende Buchungsportale haben das schon lange erkannt. Viele Hoteliers nutzen die Vorteile von Bewertungen nicht aktiv für ihr Haus und verpassen dadurch wertvolle Hinweise und eine effektive, kostengünstige Vermarktungsmöglichkeit im Internet. Fast 50 Prozent der Gäste vertrauen den Gästefeedbacks, bevor eine Buchungsentscheidung getroffen wird. Durch die Nutzung eines Bewertungstools hat ein Hotelier die Möglichkeit, den Gast zu einer schnellen und einfachen Direktbuchung zu motivieren und so Provisionszahlungen an Buchungsportale zu reduzieren. Wie funktioniert ein Bewertungstool? – Automatisch nach Abreise des Gastes erhält dieser eine an das Corporate Design des Hotels angepasste Email mit der Bitte zur Abgabe einer Bewertung. Damit intensiviert der Hotelier zum einen die Gästebindung und erfährt darüber hinaus durch die Beantwortung des Fragebogens wichtige Informationen für die eigene Qualitätssicherung. Eine direkte Aufforderung zur Bewertung ermöglicht deutlich mehr Bewertungen auf den wichtigsten Bewertungsportalen und kompensiert dabei auch eventuelle negative Kritiker, die von sich aus die Portale aufsuchen. Denn zufriedene Gäste bewerten leider seltener aus eigenem Antrieb. Kontakt: ConsultiiQ GmbH Enno Fölz [email protected] Tel. 05321 759173 www.iiq-check.de Gästebewertungen bieten zusätzliche Vermarktungschancen für Hotels. INFO-SERVICE Lassen Sie daher das Potenzial Ihrer „Fürsprecher“ nicht ungenutzt! Der DEHOGA-Partner ConsultiiQ bietet Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch oder ein kostenloses OnlineSeminar. diese Anzeigen möglichst vorne rechte Seite Seite 3 Neue Medien 12 DEHOGA Magazin 04/2016 Direkt buchen bedeutet: Informationen aus erster Hand Im Dezember 2015 startete HOTREC, der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, erfolgreich seine europaweite „Direkt Buchen“–Kampagne. Jeder Hotelier, Gastronom oder Unternehmer in der Tourismusbranche ist weiterhin eingeladen, sich dieser Kampagne anzuschließen. Viele Reisende planen derzeit ihren Sommerurlaub, und Geschäftsreisende sind auf der Suche nach den besten Angeboten. Ihnen steht eine große Auswahl an Möglichkeiten zur Verfügung, um ihre Reise zu buchen und zu organisieren. Dabei hat jeder Vertriebsweg ganz eigene Vorteile für den Gast. Die große Zahl an Buchungsmöglichkeiten bereichert dabei sowohl die Auswahl der Verbraucher als auch die Vertriebsvielfalt der Anbieter. Die Wahl einer direkten Buchung beim Anbieter hat ganz besondere Vorzüge! Nur bei einer „direkten Buchung” hat der Gast von Anfang an einen unmittelbaren Kontakt zum Anbieter. Alle Fragen und persönlichen Wünsche können direkt, vertraulich und effizient besprochen und beantwortet werden. Der direkte Kontakt stärkt – wie überall im Leben – das Vertrauen und die Beziehung zwischen Gast und Gastgeber. Darüber hinaus ist der direkte Kontakt zwischen Hotel bzw. Restaurant und Gast der beste Weg, um sich über spezielle Angebote, Dienstleistungen und Sonderkonditionen, die nur direkt beim Hotel oder Restaurant angeboten werden, zu informieren und diese zu nutzen. Direkt Buchen ist über viele Wege möglich, sei es per Telefon, per Email, über die eigene Website des Anbieters oder im Fall einer Last-Minute-Entscheidung direkt an der Rezeption. Die verschiedenen Kontaktund Buchungsmöglichkeiten findet man am schnellsten auf der eigenen Website der Anbieter. Alle Hoteliers und Gastronomen, die an der Kampagne teilnehmen wollen, können sich das Kampagnenlogo kostenfrei über die Website www.book-direct-shop.eu herunterladen und in ihre Gästekommunikation einbauen. Über einen Online-Shop können zusätzliche Merchandising-Artikel wie Aufkleber, Flyer, Aufsteller etc. kostenpflichtig bestellt werden. OLG Düsseldorf lässt Booking.com einstweilig abblitzen Booking.com ist mit seinen Eilanträgen im Beschwerdeverfahren gegen das Verbot auch enger Ratenparitätsklauseln des Bundeskartellamtes vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gescheitert. Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf lehnte kürzlich den Antrag des Buchungsportals auf Aussetzung der Kartellamtsentscheidung vollumfänglich ab. „Die Entscheidung des Kartellsenats ist konsequent und von uns auch genauso erwartet worden. Sie bringt den Marktteilnehmern erst einmal Rechtssicherheit“, begrüßt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die richterliche Entscheidung. der Best-Preis-Klausel untersagt – und zwar sowohl in Form der weiten Ratenparität (keine günstigeren Raten auf irgendeinem Buchungskanal) als auch in Form der engen Ratenparität (keine günstigeren Raten auf der hoteleigenen Website). Booking.com hatte sich nach der weitgehend inhaltsgleichen HRS-Entscheidung aus dem Jahr 2013, die zudem im Januar 2015 vom OLG Düsseldorf umfassend bestätigt worden war, uneinsichtig gezeigt und die Bestpreisklausel weiterhin unverändert von seinen Hotelpartnern eingefordert. Booking.com nahm insofern einen fortgesetzten Kartellrechtsverstoß bewusst in Kauf, um sich einen unrechtmäßigen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Der IHA hatte mit einer entsprechenden Anzeige gegen das Buchungsportal im Herbst 2013 das Kartellamtsverfahren ausgelöst. Mit einer Abstellungsverfügung vom 22. Dezember 2015 hat das Bundeskartellamt Booking.com die Verwendung Vor diesem Hintergrund konnte es auch nicht überraschen, dass sich Booking.com mit einer Beschwerde zum OLG Düsseldorf gegen die Abstellungsverfügung des Bundeskartellamts zu wehren versucht. Da Beschwerden gegen kartellbehördliche Abstellungsverfügungen jedoch keine Suspensivwirkung entfalten, war Booking.com gezwungen, im Rahmen eines Eilverfahrens beim OLG Düsseldorf zu beantragen, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gemäß § 65 Abs. 3 Satz 3 GWB anzuordnen. Diesem Antrag hat das OLG Düsseldorf nunmehr eine klare Absage erteilt. „Die Entscheidung des OLG Düsseldorf im Rahmen dieses Eilverfahrens beruht zwar ‚nur‘ auf einer summarischen Prüfung. Die Signalwirkung dieser Entscheidung ist dennoch eindeutig. Booking.com wäre gut beraten, die Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts endlich anzuerkennen, seinen Geschäftsbetrieb hieran rechtskonform auszurichten und Versuche der wettbewerblichen Knebelung seiner Hotelpartner endgültig aufzugeben“, resümiert Markus Luthe. 13 DEHOGA Magazin 04/2016 Neue Medien Datenschutzgerechte Internetnutzung Datenschutzbehörde veröffentlicht Leitfaden Immer mehr Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, das Internet auch am Arbeitsplatz zu nutzen. Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben daher eine Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mails und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz vorgelegt. Die Orientierungshilfe geht auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der E-Mail- und Internetnutzung am Arbeitsplatz ein. Die Datenschutzbehörden machen zudem Ausführungen zum Umgang mit E-Mail- und Internetnutzung bei Geheimnisträgern sowie zu Einsatz von Spamfiltern und Virenschutz. Die- se Orientierungshilfe sollte dazu genutzt werden, entsprechende arbeitsvertragliche Regelungen sowie den tatsächlichen Umgang mit privater Internetnutzung zu formulieren. Dabei sollte dann auch der Arbeitsvertrag überprüft und angepasst werden. Im Leitfaden der Datenschutzbehörde sind auch Muster für Betriebsvereinbarungen und Einwilligungserklärungen enthalten. Rechtlich umstritten ist bislang die Frage, inwieweit der Arbeitgeber als Diensteanbieter im Sinne des Telekommunikationsgesetzes bzw. des Telemediengesetzes anzusehen ist, wenn der Arbeitgeber eine private Nutzung von E-Mail und In- ternet duldet. Folgt man der Rechtsauffassung der Datenschutzbehörde, so müssten in der Konsequenz Unternehmen, die eine solche Diensteanbieterschaft vermeiden wollen, jede Privatnutzung von E-Mail und Internet ausschließen. E-SERVICE Die Orientierungshilfe der Datenschutzbehörde kann im Mitgliederbereich A-Z auf der Website des DEHOGA Niedersachsen abgerufen werden: http://www.dehoga-niedersachsen.de/ mein-dehoga/ Weckruf für Hoteliers Google-Update bevorzugt mobile Websites Eine aktuelle Bestandsaufnahme von über 7.500 deutschen Hotels zeigt, dass bezüglich mobil-optimierter Hotel-Websites noch großer Nachholbedarf gegeben ist. Ein Thema, das 2016 nicht aktueller sein könnte. Ein Google-Update vom Mai 2016 verschafft mobilfähigen Seiten einen klaren Vorteil im Ranking der Suchergebnisse. Der DEHOGA-Partner creazwo hat sich auf Hotellerie und Gastronomie spezialisiert und die Websites von über 7.500 klassifizierten Hotels in Deutschland hinsichtlich der technischen Komponenten analysiert. Noch 55 Prozent der untersuchten Hotel-Websites sind nicht responsive – also nicht optimiert für mobile Endgeräte. Nun hat das GoogleUpdate vom Mai 2016 den Rankingfaktor „Mobile“ noch mehr verstärkt, auch um die Entwicklung einer mobilen Zukunft voranzutreiben. Dies zeigt umso mehr die hohe Wichtigkeit einer mobil-optimierten Website und die damit verbundenen Anpassungen an die technischen Voraussetzungen im Internet. Für Hoteliers nach kurzer Zeit frustriert, wenn der Zugriff mobil nicht optimiert ist. Mittlerweile kommen mehr als die Hälfte aller Suchanfragen über mobile Endgeräte. ohne mobil-optimierte Websites ergeben sich aufgrund des neuen Google-Updates Nachteile bei der Gewinnung von Kunden. Denn durch die schlechte Sichtbarkeit bei Suchergebnissen wird im Zweifel der potenzielle Kunde einen Wettbewerber vorziehen. Das responsive Design spielt schon seit einiger Zeit eine wichtige Rolle für das Ranking bei Google-Suchergebnissen, denn Google wertet mobilfähige Seiten automatisch besser und stellt diese im Ranking höher als Websites, die nicht mobilfähig sind. Doch auch die Nutzer erwarten eine hohe Bedienfreundlichkeit und sind Hotels, die noch keine mobile Website haben, sollten spätestens jetzt entsprechende Maßnahmen ergreifen, um keine Umsatzeinbußen durch schlechtes Suchmaschinenmarketing zu riskieren. Creazwo hat wieder ein Vorzugspaket für Mitglieder des DEHOGA Niedersachsen geschnürt. INFO-SERVICE creazwo Werbeagentur Markus Michels Friedhofstr. 1a 49088 Osnabrück Tel. 0541- 40464-0 Email: [email protected] Aktuelle Nachrichten 14 DEHOGA Magazin 04/2016 Doch keine Rechtssicherheit bei WLAN? Unterlassungsansprüche sollen bestehen bleiben Da konnte sich das Gastgewerbe nur kurz freuen. Der von der Bundesregierung angekündigte Wegfall der Störerhaftung ist nicht konsequent umgesetzt worden. Der Wirtschaftsausschuss hatte kurz vor der Abstimmung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen noch zwei Änderungsanträge zum Entwurf des novellierten Telemediengesetzes (TMG) angenommen, nach denen das Haftungsprivileg der großen Telekommunikationsunternehmen auch für Betreiber offener WLAN-Hotspots in Hotels, Restaurants oder Cafés gelten soll. Doch auch der neue Gesetzesentwurf, der am 2. Juni 2016 im Deutschen Bundestag einstimmig angenommen wurde, schützt die Unternehmen nicht vor Unterlassungsansprüchen. „Die Gesetzesänderung stellt die WLANAnbieter zwar von Schadenersatzansprüchen frei, doch das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie bliebe wegen der Unterlassungsansprüche intakt. Hier muss der Gesetzgeber noch einmal nachjustieren, damit die Gesetzesänderung ihren Zweck einer stärkeren Verbreitung öffentlicher WLAN-Hotspots nicht glatt verfehlt“, kritisiert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA). Hinterg r und: Der Bundesgerichtshof hat das Haf tungsprivileg in seiner bisherigen R e c ht s p r e c hu n g ausdrücklich nicht auf Unterlass u n g s a n s p r üc he erstreckt. Damit würden mit Hilfe der TMG-Änderung W L A N -A n b i e t e r zwar von etwaigen Schadensersatzansprüchen freigestellt, aber nicht von Unterlassungsansprüchen, wenn Nutzer illegal urheberrechtlich geschützte Werke herunterladen. Diese Unterlassungsansprüche werden in der Gesetzesbegründung zwar erwähnt, nicht aber im Gesetzestext. Damit könnten WLAN-Anbieter auch weiterhin auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. „So bleibt die Gesetzesänderung hin- WLAN-Hotspots: neues Gesetz bringt noch keine Rechtssicherheit bezüglich Unterlassungsansprüchen. ter den geweckten Erwartungen und übrigens auch hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Die Vermeidung dieser Rechtsunsicherheit durch die Unterlassungsansprüche wäre jedenfalls nicht nur leicht möglich, sie ist zwingend geboten“, mahnt Luthe noch entscheidende Nachbesserungen an. Anzeigenannahme: Telefon 04551/1450, Telefax 04551/2504 Mail: [email protected] Seite 4 15 DEHOGA Magazin 04/2016 Aktuelle Nachrichten Azubicareer.de: die Jobbörse für Azubis Online-Stellenanzeigen zu gewinnen! Seit April 2016 ist Azubicareer.de mit einem neuen Design online. Die Plattform soll junge Leute, die sich noch in der Orientierungsphase befinden, für die Hotellerie und Gastronomie begeistern. Das Portal gibt Antworten auf Fragen rund um die Branche, Ausbildungsmöglichkeiten, Stellenausschreibungen und vieles mehr. Das frische Design und die präsente Suche sollen junge Bewerber zur Suche nach Ausbildungsstellen in der Hotellerie, Gastronomie und Touristik und letztendlich zur Bewerbung animieren. Die Yourcareergroup ist ein erfahrener Spezialist im E-Recruiting für die Hotellerie, Gastronomie und Touristik. Sie betreibt seit Jahren die etablierten Jobbörsen Hotelcareer, Gastronomiecareer und Touristikcareer. Um dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegen zu wirken, hat die Yourcareergroup in Kooperation mit zehn DEHOGA-Landesverbänden Azubicareer ins Leben gerufen. Schulabgänger bekommen einen Einblick in die Branche und erhalten alle Informationen rund um eine Ausbildung im Gastgewerbe. Ob Koch/Köchin, Hotelfachfrau/mann, Restaurantfachfrau/-mann oder Systemgastronom/-in – jedes Berufsbild wird näher erläutert und anhand von Videos authentisch von Lehrlingen vorgestellt. Wer sich für einen Ausbildungsberuf entschieden hat, kann direkt auf der Seite nach freien Lehrstellen suchen. Hilfreiche Bewerbungstipps verhelfen den jungen Berufseinsteigern zu einer erfolgreichen Bewerbung. Testet man die Schlagworte, die einem zum Thema Ausbildungsplatzsuche ein- fallen, wie zum Beispiel Ausbildung Koch, Ausbildung Hotel, erscheint Azubicareer. de sofort. Azubicareer.de setzt ein entsprechend hohes Budget für Online-MarketingMaßnahmen ein und ist zur Zeit mit allen gastgewerblichen Berufen bei der GoogleSuche auf Platz eins gelistet! Wir verlosen 3 x 1 Monat Online-Stellenanzeige auf Azubicareer.de Schicken Sie uns einfach eine Email mit dem Betreff „Azubicareer-Stellenanzeige“ und senden Sie diese inkl. Angabe Ihrer Kontaktdaten an: [email protected]. Teilnahmeberechtigt sind nur Mitglieder des DEHOGA Niedersachsen. Anzeigenpreise Preise für Anzeigenschaltungen (beliebig viele): 1 Monat = 89 Euro für DEHOGA Mitglieder (regulär 155 Euro) 6 Monate = 550 Euro für DEHOGA Mitglieder (regulär 599 Euro) DEHOGA Bundesausschuss für Berufsbildung Neuordnung der Ausbildungsberufe Der Bundesausschusses für Berufsbildung im DEHOGA Bundesverband hatte zu seiner jährlichen Sitzung nach Hamburg eingeladen. Diskutiert wurde neben der Weiterentwicklung der Deutschen Jugendmeisterschaften auf dem Petersberg auch die aktuelle Ausbildungssituation, die in allen DEHOGA Landesverbänden nach wie vor angespannt ist. Breiten Raum in der Arbeit des Bundesverbandes nimmt aktuell das Neuordnungsverfahren für die gastgewerbliche Berufsausbildung ein. Die wenigsten Probleme werden dabei bei den dreijährigen Berufsausbildungen ausgemacht. Problematisch ist aber die Neuordnung der zweijährigen Berufsausbildung Fachkraft im Gastgewerbe. Hier hat die Gewerkschaft NGG ein ums andere Mal deutlich gemacht, dass zweijährige Ausbildungsgänge nicht mehr den Vorstellungen der Gewerkschaften entsprechen. Der Diskussionsprozess der Sozialpartner stockt an dieser Stelle. Der DEHOGA Bundesverband wird Wege zu entwickeln haben, den stockenden Meinungsbildungsprozess in Fahrt zu bringen. 16 Energie DEHOGA Magazin 04/2016 Energiespar-Tipp: Intelligentes Lastmanagement Z ahlen Sie Ihrem Stromanbieter einen Leistungspreis? Der Leistungspreis richtet sich nicht nach dem Stromverbrauch, sondern nach der höchsten abgerufenen Leistung. Diese „Spitzenlast“ entsteht, wenn viele hungrige Stromverbraucher gleichzeitig in Betrieb sind. Wenige Großeinsätze in der Küche reichen aus, um die Stromrechnung für das ganze Jahr in die Höhe zu schrauben. Für große Küchen kann sich ein „intelligentes Lastmanagementsystem“ lohnen. Systeme für intelligentes Lastmanagement in der Küche Können überall installiert werden und vernetzen alle wichtigen elektrothermischen Großgeräte in der Küche. Sie erkennen, wenn eine hohe Spitzenlast droht. Herdplatten, Öfen, Kühlschränke etc. dienen als Puffer und werden im Fall der Fälle kurzzeitig vom Netz getrennt. Ist die Gefahr gebannt, schalten sie sich wieder ein und laufen normal weiter. Die Systeme arbeiten im Hintergrund und haben keine Auswirkungen auf den Komfort Ihrer Gäste oder die Arbeitsabläufe in Ihrem Betrieb! Die Energiekosten sinken und das Stromnetz wird weniger belastet! Beispiel: Hotel mit 34 elektrothermischen Verbrauchern, inkl. Küche, Wellness und Waschküche. Vom Stromanbieter wird ein Leistungspreis von 102 Euro pro kW Spitzenlast und Jahr in Rechnung gestellt. Spitzenlast: ohne intelligentes Lastmanagement: ca. 180 kW mit intelligentem Lastmanagement: ca. 100 kW Einsparung pro Jahr: 80 kW x 102,00 EUR = Amortisationszeit: 8160,00 E € UR ca. 2-3 Jahre Quelle: Sicotronic GmbH, München & Hotel Alte Krone, Mittelberg Weitere Tipps und detaillierte Infos zum Energiesparen auf: www.energiekampagne-gastgewerbe.de Ihre Energieberater in Niedersachsen: Hannover-Hildesheim (südliches Niedersachsen) Heino Thomsen Ingenieurbüro Thomsen Eleonorenstr. 18 30449 Hannover Tel. 0151 - 14135037 [email protected] Osnabrück-Emsland / Grafschaft Bentheim / Weser-Ems / Ostfriesland Carsten Mücke Mücke Energieberatung Eschenweg 36b 49088 Osnabrück Tel. 0541 - 91194115 [email protected] www.muecke-energieberatung.de Lüneburg / Stade / Braunschweig /nördlicher BV Land Braunschweig-Harz Torsten Merker TM Concept 24 Gärtnerweg 9 29525 Uelzen Tel. 0157 - 76131998 [email protected] www.tm-concept24.de DEHOGA Magazin 04/2016 17 Energie Landhaus Oltmanns begeistert von Energieberatung Christian Oltmanns vom Landhaus Oltmanns in Moormerland ist begeistert von der Energieberatung des DEHOGA Niedersachsen. „Die energetische Beratung durch Carsten Mücke hat viel Einsparpotential gebracht“, so Christian Oltmanns. „Es macht wieder Spaß, Rechnungen vom Energieversorger zu bekommen“. Das Unternehmen hat sieben Mitarbeiter. Das Hotelgebäude bietet 14 Doppel- und drei Einzelzimmer für Übernachtungsgäste und umfasst Restaurant, einen Clubraum, einen Saal und eine Orangerie. Die Heizungsanlage sollte ausgetauscht werden mit dem Ziel, die Energiekosten zu senken. Um hier die optimale Lösung zu finden, beauftragte Christian Oltmanns den Energieberater des DEHOGA Niederachsen, Carsten Mücke. Der sollte die richtige Anlagentechnik und die damit verbundenen Einsparpotentiale ermitteln. tig war, dass alle vier Maßnahmen zurzeit durch das KfW-Förderprogramm zinsverbilligt finanziert werden können. Das Landhaus Oltmanns in Mormeerland profitiert von der DEHOGA-Energieberatung. Die neue Heizungsanlage mit BHKW arbeitet wesentlich effizienter und damit kostengünstiger. Fotos: Brötje/Last-PR Dies ist mit der langfristigen Beratung auch gelungen. Vier Maßnahmen wurden im Rahmen der energetischen Untersuchung formuliert: Neben dem Austausch des Heizkessels soll die Wärmerückgewinnung aus der Kältetechnik genutzt werden. Der Einbau eines BHKW wurde genauso ins Auge gefasst wie die Umrüstung der gesamten Beleuchtung auf LED. Wich- Seite 7 Aktuelle Nachrichten 18 DEHOGA Magazin 04/2016 2. Integrationskonferenz „Werkstatt Arbeit“ Im Rahmen des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ hat der DEHOGA Niedersachsen auch an der 2. Integrationskonferenz zum Thema „Werkstatt Arbeit“ aktiv mitgearbeitet. Diesmal drehte sich alles um konkrete Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Drei Hauptpunk- Wirtschaftsminister Olaf Lies hat das Schlusswort zur 2. Integrationskonferenz des Bündnisses "Niedersachsen packt an" gesprochen. te wurden bei der Frage nach gelungener Integration herausgestellt: Sprache, WerteVermittlung und Kompetenzfeststellung. Die nunmehr veröffentlichten Zahlen belegen deutlich, dass Flüchtlinge allein kurzfristig nicht den Fachkräftemangel beheben können: Rund 80 Prozent der Asylbewerber haben keine verwertbare Qualifikation, fünf Prozent davon sind nie zur Schule gegangen. Allerdings sind 70 Prozent der Flüchtlinge unter 30 Jahre alt, so dass hier eine große Chance besteht, diese mittelfristig für den Arbeitsmarkt fit zu machen. In fünf Foren wurden die Anforderungen der Arbeitgeber an die Politik formuliert, wie die Integration in den Arbeitsmarkt aussehen muss. Wirtschaftsminister Olaf Lies bestätigte dann auch in seinem Schlusswort die Wichtigkeit des Feedbacks der Betriebe, damit die Politik erkennen kann, welche Wege es einzuschlagen gilt. Lea Arnold (DGB), Mareike Wulf (UVN), Jan Dieckmann (Moderator). E-SERVICE Weitere Informationen zum Bündnis „Niedersachsen packt an“ gibt es unter www.niedersachsen-packt-an.de. Aus der Praxis für die Praxis: Regionales aus dem Kochtopf Jochen und Henning Gerken sind Küchenchefs im Haus am Landtagsplatz in Hösseringen in der Lüneburger Heide. Als aktive Teilnehmer der Aktion „Gastlichkeit in Niedersachsen“ sind sie Vorreiter zum Thema Verarbeitung von regionalen Produkten. Sie stellen uns heute ihr Rezept des Monats vor: Heidschnuckenkeule „Landtagsplatz“ in Wacholderrahm Die Heidschnuckenkeule (ca. 1,2 kg ohne Knochen) abspülen, auf Küchenkrepp trocknen und mit Salz, Pfeffer und Wacholderbeeren einreiben und kurz ziehen lassen. Für das kräftige Anbraten nehmen wir Butterschmalz, ein bisschen Öl und geschnippelte Zwiebeln und Möhren. Damit es einen würzigen Geschmack gibt, geben wir die restlichen Wacholderbeeren, Lorbeerblatt und Thymian direkt in den Bräter. 1/2 Liter Rotwein aufkochen lassen, zum Sud geben und alles zusammen im Backofen bei 200 Grad etwa 1,5 Stunden schmoren lassen. Häufig begießen und einmal wenden. Keule herausnehmen, auf dem Rost im ausgeschalteten Backofen kurz nachziehen lassen. Gemüse und Weinsud durch ein Sieb streichen und in den Bräter geben und erhitzen. Für die Abrundung der Sauce rühren wir 150 g Creme fraîche ein und lassen alles noch ein wenig köcheln. Nach dem Abschmecken mit Salz und Pfeffer schneiden wir die Keule in Scheiben und richten Sie auf einer Platte an. Die Sauce wird separat gereicht. Lecker dazu: Salzkartoffeln oder Kroketten, grüne Butterbohnen oder Rosenkohl mit Speck und mit Preiselbeeren gefüllte Birne – natürlich alles aus der Region und von unseren Landwirten vor Ort. DEHOGA Magazin 04/2016 Irreführende Werbung mit Hotelsternen auf hotel.de untersagt 19 Aktuelle Nachrichten DEHOGA-Fahnen zum Sonderpreis Sonderpreis von 28 Euro pro Hißfahne Wettbewerbszentrale auch in zweiter Instanz erfolgreich Durch eine Großbestellung können wir DEHOGA Mitgliedern die hochformatige Fahne im DEHOGA Corporate Design im Moment zum Sonderpreis von 28 Euro pro Stück zzgl. MwSt. und Versand anbieten (statt regulär 138,00 Euro!). Über das Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen hotel.de und die Widerklage des Buchungsportals der HRS-Gruppe gegen die Wettbewerbszentrale hatten wir schon berichtet. Mit Urteil vom 19. April 2016 (Az. 3 U 1974/15; Revision nicht zugelassen) hat das OLG Nürnberg nun erfreulicherweise die erstinstanzliche Untersagung der Werbung für Hotelbetriebe unter Angabe von Sternesymbolen im Buchungsportal „hotel.de“ bestätigt (Vorinstanz LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 21.08.2015, Az. 4 HK O 6806/14). Die Wettbewerbszentrale hat sich damit auch in zweiter Instanz gegen die Betreiberin der Buchungsplattform für Hotels durchgesetzt. Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbung mit fünfzackigen Sternesymbolen als irreführend beanstandet, da diese nicht auf einer Überprüfung durch eine neutrale Stelle anhand objektiver Kriterien, insbesondere nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung, beruhte. Die Fahne besteht aus Polyester Wirkware und hat eine Größe von 150 x 400 cm (4-farbiger chemischer Siebdruck, licht-, luft, wasser- und sonnenecht durchdruckt). Die dazugehörigen Fahnenmasten können gleich mitbestellt werden. Da es bei den Fahnenmasten verschiedene Ausführungen und Preise gibt, wird die Herstellerfirma Conflag Ihnen bei Interesse ein individuelles Angebot unterbreiten. Das OLG Nürnberg gab der Wettbewerbszentrale Recht und begründete seine Entscheidung damit, dass das Publikum bei einer Sterne-Werbung für einen Hotelbetrieb eine Überprüfung durch eine neutrale unabhängige Stelle anhand objektiver Merkmale erwarte. Beruhe die Sterne-Angabe dagegen auf einer Selbsteinschätzung des Hotels sowie Kundenerfahrungen und werde dies nicht klar und eindeutig kommuniziert, sei die Werbung für den Verbraucher irreführend. INFO-SERVICE Bestellung und weitere Informationen: DEHOGA Niedersachsen, Tanja Bittaye Tel. 0511-3370620, Email. [email protected] Seite 5 Aktuelle Nachrichten 20 DEHOGA Magazin 04/2016 Änderungen bei der hogarente Ergo schließt Pensionskasse zum 31. Dezember 2016 Nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die gesetzlichen Grundlagen der betrieblichen Altersvorsorge werden derzeit intensiv öffentlich diskutiert. Allen gemeinsam ist zweifelsohne klar, dass die betriebliche Altersvorsorge weiterhin eine tragende Säule der Zukunftsvorsorge darstellen soll. Spannend und noch offen ist, ob die politischen Parteien noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 eine Gesamtreform der Alterssicherung auf den Weg bringen, oder ob das Thema eine zentrale Rolle im Bundestagswahlkampf spielen wird. Dabei spielt auch die künftige Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge eine große Rolle. Unabhängig davon gibt es in der Versicherungswirtschaft Entwicklungen, die auch die Branchenlösung hogarente betreffen. Aufgrund der Niedrigzinsphase haben viele Versicherungen, so auch die Partner der hogarente HDI und Ergo, angekündigt, ihre Pensionskassen zum 31. Dezember 2016 für das Neugeschäft zu schließen. Derzeit versenden HDI und Ergo entsprechende „Kündigungen des Gruppenversicherungsvertrages“ an die betroffenen Betriebe. Ganz wichtig: Für alle Mitarbeiter, für die seit dem Jahr 2002 und bis zum 31. Dezember 2016 ein hogarente-Vertrag abgeschlossen wurde bzw. wird, werden die Verträge selbstverständlich unverändert fortgeführt. Für die bestehenden Verträge gelten nach wie vor die beim Abschluss der Verträge garantierten Zinsen. Waren es im Jahr 2002 noch 3,25 Prozent garantierte Zinsen, konnten die Versicherungen im Jahr 2016 nur noch 1,25 Prozent Zinsen garantieren. Insbesondere profitierten die Mitarbeiter von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der eingezahlten Beiträge, die Arbeitgeber nur von der Sozialabgabenfreiheit. Diese Rahmenbedingungen machten die betriebliche Altersvorsorge hogarente zu einer attraktiven Lösung. Sowohl im Licht der aktuellen politischen Diskussionen als auch der Entscheidung der Versicherungspartner, ihre Pensionskassen zu schließen, ergibt sich auch tarifpolitischer Handlungsbedarf. Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA befinden sich in intensiven Gesprächen, um eine zukunftsorientierte und nachhaltige Lösung für die Beschäftigten, aber auch für die Arbeitgeber zu finden. Dabei werden auch die politischen Vorschläge zur Neuordnung der betrieblichen Altersvorsorge beleuchtet. Komplett digitaler Check-in im Hotel nicht möglich Digitale Unterschrift scheitert an Sicherheitsbedürfnis Am 28. April 2016 hat der Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages über Digitalisierungs-Optionen beraten. Insbesondere die Abgeordneten der Opposition warfen die Frage auf, „aus welchen Gründen in Deutschland von der Möglichkeit einer elektronischen Unterschrift für Meldescheine in Beherbergungsbetrieben abgesehen worden ist“. Das Melderecht wurde mit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 1. November 2015 neu geregelt. Eine weiterreichende Regelung, die auch die Unterschrift durch eine digitale Nachbildung ersetzen würde, ist europarechtswidrig. Schon die derzeitige Vereinfachung des Melderechts, die ein Vorabausfüllen des Meldescheines ermöglicht, sei eine äu- ßerst großzügige Auslegung des Schengener Durchführungsübereinkommens, das auch diese Fragen regele, so die Vertreterin des Bundesministeriums des Innern ,Gabriele Eisel. Insgesamt, so Frau Eisel, sei die derzeitige Regelung ein „guter Kompromiss zwischen dem Interesse des Hotelgewerbes an der Entbürokratisierung und dem Interesse der Polizei an einem Mittel der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr“. Damit hat der Tourismusausschuss die Rechtslage bestätigt, die der Hotelverband Deutschland (IHA) immer wieder darstellte. Eine vollständige Digitalisierung des Meldeprozesses scheitert nicht nur an europarechtlichen Vorschriften, sondern auch an dem derzeit vorherrschenden Sicherheitsbedürfnis in Europa. Was jetzt zählt, ist die Durchsetzung melderechtlicher Vorgaben auch in gewerblichen Angeboten der „Sharing Economy“, die sich von vielen bürokratischen Vorgaben freizeichnet. DEHOGA Magazin 04/2016 21 BEZIRKSVERBAND HANNOVER Geschäftsführerin Kirsten Jordan Yorckstr. 3 | 30161 Hannover Tel. 0511 - 33 706-31 | Fax 0511 - 33 706-30 Email: [email protected] Versammlungen im DEHOGA Region Hannover Flüchtlingsintegration und Erbschaftssteuerreform Aktuelle Themen, Regularien und Mitgliederehrungen standen bei den Versammlungen der Altkreise Springe, Neustadt und Hannover-Land auf der Tagesordnung. Zu den Forderungen des DEHOGA zur Novellierung des Arbeitszeitgesetzes, der Kampagne „Direkt buchen“ sowie den Vorschriften für elektronische Kassen führte Geschäftsführerin Kirsten Jordan aus. Die Mitglieder nutzten die Chance, individuelle Fragen zu klären und sich untereinander auszutauschen. bei der Arbeitsagentur Hannover, engagiert über die Möglichkeiten der Flüchtlingsintegration. Sie betonte, dass die Flüchtlinge hoch motiviert sind und erläuterte die verschiedenen Qualifizierungsmaßnahmen. Relativ unproblematisch kann ein sechswöchiges Praktikum als Maßnahme bei einem Arbeitgeber durchgeführt werden. Frau Wassermann teilte außerdem mit, dass die Arbeitsagentur in Kürze Schulungen für das Gastgewerbe anbieten wird. In Zusammenarbeit mit der IHK werden Vorbereitungskurse für eine Teilqualifizierung erstellt. In den Altkreisen Springe und Neustadt informierte Andrea Wassermann, Teamleiterin der Flüchtlingsvermittlung Im Altkreis Springe wurde Gunnar Meier in seinem Amt als 1. Vorsitzender bestätigt. Altkreis Hannover-Land: Vorsitzender Tegtmeyer (r.) mit Referent Schulze-Borges vom Bund der Steuerzahler. Ebenfalls wiedergewählt wurde Heinrich-Christian Tegtmeyer als Vorsitzender für den Altkreis Hannover-Land. Hier informierte Herr SchulzeBorges, Steuerreferent des Bundes der Steuerzahler und Fachanwalt für Steuerrecht, über die Regelungen zur Erbschaftssteuerreform sowie den vorliegenden Referentenentwurf, gegen den Bundesrat und Verbände massive Bedenken geäußert haben. „Wie das neue Gesetz tatsächlich aussehen wird, bleibt spannend.“, so Schulze-Borges. Altkreis Neustadt: Goldene Ehrennadel für Gerd Kruse – überreicht durch 1. Vorsitzenden Thomas Stolte. Altkreis Springe: Margrit Schramm erhält die Silberne Ehrennadel aus der Hand des 1. Vorsitzenden Gunnar Meier. Hannover 22 DEHOGA Magazin 04/2016 Seminar zum Arbeitsrecht findet großen Anklang Rechtsanwalt Maischak informiert Mitglieder umfassend „Fit im Arbeitsrecht“ – unter diesem Titel lud der DEHOGA-Bezirksverband Hannover seine Mitglieder zu einem Son- derseminar am 23. Mai 2016 ein. Rund 50 Inhaber und Personalverantwortliche aus den Mitgliedsbetrieben nutzten die Chance, sich im InterCityHotel Hannover ausführlich informieren zu lassen und zahlreiche Fragen zu stellen. Regelungen der Tarifverträge, Formulierung von Arbeitsverträgen, Arten von Befristungen, die Tücken bei der Kündigung und vieles mehr stand auf dem Programm. Anhand von Beispielen aus Arbeitsrechtsurteilen und den eigenen Erfahrungen konnte Rechtsanwalt Martin Maischak anschaulich aus der Praxis beBezirksvorsitzende Gabriele Güse mit dem Referenten, Rechtsanwalt Maischak. richten. Maischak ist Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei Bareither, die die Vertretung vor den Arbeitsgerichten für den DEHOGA-Bezirksverband Hannover wahrnimmt. Die Teilnehmer hatten während des dreistündigen Seminars ausreichend Möglichkeiten, Fragen zu stellen, so dass selbst schwierige Einzelfälle gleich geklärt werden konnten. Auch die Themen Zuschläge und Verfall von Urlaubsansprüchen sowie die Auswirkungen des Mindestlohngesetzes nahmen einen breiten Raum ein. Im Anschluss an die Veranstaltung gab es bei einem gemeinsamen Mittagessen noch genügend Gelegenheit zum Meinungsaustausch. Hannovers erstes inklusives Café eröffnet „Anna Blume“ beschäftigt Mitarbeiterinnen mit Handicap Nach einer kurzen Probephase war es am 30. April 2016 soweit: Das inklusive Kulturcafé „Anna Blume“ am Stadtfriedhof Stöcken feierte seine offizielle Eröffnung! Hier gibt es vom Frühstück über Kuchen bis hin zu leckeren – meist vegetarischen – Gerichten viel Selbstgemachtes in einem einmaligen, denkmalgeschützten Ambiente. Inhaberin Ute Wrede ist es – neben der hohen Qualität der Speisen – besonders wichtig, dass mit dem Café eine Möglichkeit geschaffen wurde, Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Von den sechs Mitarbeiterinnen haben drei ein Handicap. „Alle werden s o z i a l ve r s i c h e r ungspf licht ig beschäftigt und nach Tarif bezahlt“, betont Ute DEHOGA-Vorstand und -Geschäftsführung gratulieren Ute Wrede und wünschen dem Café „Anna Blume“ viel Glück. Wrede. „Wir möchten damit ein Vorbild für andere Gastronomen und ein Türöffner für die Inklusion sein.“ Neben dem kulinarischen Angebot wird es auch Anspruchsvolles zu hören und zu sehen geben, wie es sich für ein Kulturcafé gehört. Das Café ist außerdem komplett barrierefrei. Anna-Lotta begleitet die Eröffnungsfeier mit ihrem Cello. 23 k! ft in k l u s iv ha sc De i rt n Doch geht es nicht nur darum, die mehr als 14.000 Teilnehmer der Special Olympics herzlich zu begrüßen. Gleichzeitig möchten die Initiatoren ein häufiges Problem von Menschen mit Handicap in den Fokus rücken: Sie sind im Durchschnitt doppelt so lange arbeitslos wie Menschen ohne Einschränkungen, auch ihre Arbeitslosenquote liegt rund doppelt so hoch. „Wir möchten einerseits unsere Freude über die Special Olympics zeigen und zugleich an alle Arbeitgeber appellieren, Menschen mit Behinderung und ihr berufliches Potenzial stärker in den Blick zu nehmen“, sagt Kirsten Jordan, Geschäftsführerin des DEHOGA. Mit „Wirtschaft inklusiv“ steht dem Branchenverband ein kompetenter Partner zur Seite. Denn das Projekt setzt genau da an, wo es hakt: Arbeitgeber wissen einfach zu wenig von den Rahmenbedingungen und den vielen Unterstützungsmöglichkeiten bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicap – und scheuen daher oft davor zurück. „Inklusionslotsen“ beraten Arbeitgeber kostenlos zu allen juristischen und fachlichen Fragen rund um die berufliche Inklusion, organisieren Informationsveranstaltungen und Runde Tische zum Thema. Petra Künsemüller vom Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft (BNW) und Beraterin bei „Wirtschaft inklusiv“: „Auch Menschen mit verschiedenen Einschränkungen sind leistungsfähig, sie sind motiviert und sie werden als Fachkräfte gebraucht. Wir wollen Arbeitgeber ermu- vo Zu den Special Olympics vom 6. bis 10. Juni in Hannover stand eine Gruppe im Mittelpunkt, die oft noch eher am Rande steht: Menschen mit Behinderung. Den sportlichen Wettbewerb nahmen der DEHOGA Region Hannover e.V. und das Projekt „Wirtschaft inklusiv“ zum Anlass, auf deren Situation am Arbeitsmarkt aufmerksam zu machen. Mit Ansteck-Buttons zeigten Servicekräfte in der Gastronomie während der Special Olympics „Flagge“ und warben für die Großveranstaltung. tzt DEHOGA und „Wirtschaft inklusiv“ unterstützen die Special Olympics sam st ar ein m U nterst ü Menschen mit Handicap: Leistungsfähig, motiviert, gebraucht Hannover Ge DEHOGA Magazin 04/2016 ho ga n h a nn o ve r u d W tigen, dieses Potenzial zu erkennen und zum Wohle aller zu nutzen.“ Die Aktion stieß auch beim Organisationsteam der Special Olympics auf offene Ohren, wie Projektleiterin Wiebke Linnemann erklärt: „Das ist eine tolle Idee, diese Unterstützung nehmen wir natürlich gern an. Wir hoffen, dass so noch mehr Zuschauer den Weg zu den Wettbewerben und unseren Veranstaltungen im Rahmenprogramm finden und sich zudem Arbeitgeber künftig noch stärker für Menschen mit Behinderung engagieren.“ Weitere Informationen unter: http:// www.wirtschaft-inklusiv.de/ oder in der DEHOGA Geschäftsstelle Nicole Rösler (DEHOGA), Christian Stöver (DEHOGA), Wiebke Linnemann (Special Olympics), Petra Künsemüller (Wirtschaft inklusiv), Kirsten Jordan (DEHOGA) und Linda Schulz (Special Olympics) machen auf die Button-Aktion aufmerksam. Hannover 24 DEHOGA Magazin 04/2016 70 Jahre DEHOGA-Mitgliedschaft So ein Jubiläum hat es im Kreisverband Grafschaft Hoya noch nie gegeben. Am 1. April wurde Anneliese Gefken für Ihre 70-jährige Mitgliedschaft im DEHOGA Niedersachsen geehrt. Die Gratulation übernahmen die DEHOGA-Bezirksvorsitzende Gabriele Güse sowie der Kreisverbandsvorsitzende Andree Meyer. Beim anschließenden Mittagessen berichtete Anneliese Gefken aus Ihrem erlebnisreichen Leben. Dabei konnten Zeitungsartikel des Kreisverbandes aus den ersten fünf Jahrzehnten ihrer Mitgliedschaft bewundert werden. Die Jubilarin mit Bezirksvorsitzender Güse (l.) und dem Vorstand des DEHOGA-Kreisverbandes Hoya. Text und Foto: J. Hamackers BEZIRKSVERBAND HILDESHEIM 24 DEHOGA Magazin 04/2016 Geschäftsführerin Renate Mitulla Yorckstr. 3 | 30161 Hannover Tel. 0511 - 33 706-25 | Fax 0511 - 33 706-30 Email: [email protected] FremdenverFachvortrag kehrsbeitrag in der Ergo in Hann. Münden Hann. Münden Großes Interesse zeigten die Mitglieder des DEHOGA Kreisverbandes Hann. Münden an dem Fachvortrag „Kranken- und Pflegeversicherung für Unternehmer“ des DEHOGA-Versicherungspartners Ergo. Kai Winnemuth, unterstützt von seinem Kollegen Thomas Straßner, zeigte an praktischen Beispielen auf, warum ein Unternehmer nicht nur seinen Betrieb, sondern auch sich selbst ausreichend versichern sollte. Wichtig für die Teilnehmer waren die konkreten Zahlenbeispiele, die verdeutlichten, welche Kosten auf den Unternehmer zukommen und welche Risiken damit abgedeckt werden konnten. Viele Kollegen nutzten auch gleich die Chance, individuelle Versicherungsfragen an die Ergo-Vertreter zu stellen. Am 26. April 2016 fand im Rittersaal des Welfenschlosses in Hann. Münden eine Informationsveranstaltung zur geplanten Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages für Hann. Münden statt. Die Sitzung war gut besucht. Der von der Stadt Hann. Münden beauftragte Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Richard Ellmenhorst, führte zu den Planungen der Stadt aus. Im Anschluss entspann sich eine zum Teil sehr emotionale Diskussion über die Sinnhaftigkeit eines Fremdenverkehrsbeitrages. Bürgermeister Wegener versuchte den Druck darzustellen, dem die Stadt Hann. Münden seitens der Kommunalaufsicht ausgesetzt ist. Tourismusförderung als freiwillige Aufgabe würde bei notleidenden kommunalen Haushalten seitens der Kommunalaufsicht nicht toleriert. Die Alternative könne nur eine DEHOGA-Kreisvorsitzender Günter Schulte (l.) und Bürgermeister Harald Wegener tauschten ihre Positionen zur Einführung eines Fremdenverkehrsbeitrages in Hann. Münden aus. Förderumlage bei all denen sein, die unmittelbar oder mittelbar vom Tourismus profitieren würden. Gerade bei den anwesenden Vertretern des Handwerks, das immer wieder durch überregionale Anbieter bei Aufträgen in der Stadt ausgebootet wird, regte sich daraufhin Widerspruch. Auch die Vertreter des Gastgewerbes waren nicht davon überzeugt, dass der Fremdenverkehrsbeitrag der richtige Ansatz zur Förderung des Tourismus in Hann. Münden ist. Auch wenn man grundsätzlich die Probleme der Stadt erkenne, könne es nicht sein, dass ein Fremdenverkehrsbeitrag ohne kritische Diskussion mit dem Gastgewerbe zu zukünftigen Tourismusförderkonzepten eingeführt werde. Hier versprach Bürgermeister Wegener, kurzfristig auf das Gewerbe zuzugehen. DEHOGA Magazin 04/2016 25 Bezirksverband Lüneburg Geschäftsführer RA Heinz-Georg Frieling Stadtkoppel 16 | 21337 Lüneburg Tel. 04131 - 8 28 24 | Fax 0511 - 04131 - 8 34 16 Email: [email protected] Den Trend nicht verpassen Frühjahrstagung des DEHOGA Bezirksverbands Lüneburg Preis“, daher lohne sich die Investition in eine eigene Homepage und ein eigenes Buchungsportal immer. „Sie dürfen offensiv auf den Kunden zugehen und klarstellen: Bei mir gibt es das beste Angebot“, so der ausscheidende Vorsitzende. „Die Prioritäten werden sich noch weiter zu Facebook verschieben.“ Wenn der Vorsitzende des DEHOGABezirksverbands Lüneburg von einer „Fortsetzung positiver Trends“, von „der fünften Zunahme in Folge“ und von Ampeln, die „auf grün stehen“ spricht, dann ist das ein Zeichen an die Kreisverbände, die dem DEHOGA Bezirksverband Lüneburg angehören, dass vieles zur Zufriedenheit verläuft. Allerdings gibt es bei solchen Lobeshymnen immer auch ein „Aber “ – und das folgte bei der Frühjahrstagung in Schwarmstedt sprichwörtlich „auf dem Fuße“. „Der Blick relativiert sich, wenn wir auf die Anzahl der Betriebe schauen“, so der erste Vorsitzende Frank Lehmann. Denn die Anzahl sinke, gerade bei den Restaurants gebe es einen Verlust von zehn Prozent. Auch die „fünfte Zunahme in Folge“ bei der Zahl der Beschäftigten sei einzuschränken, denn „seit 2007 verzeichnen wir einen Rücklauf bei den Auszubildenden“. So ist es auch nicht verwunderlich, dass Lehmann das zentrale Branchenproblem in der „Mitarbeitergewinnung und vor allem -bindung“ sieht. Die Flüchtlingsströme würden die Verantwortlichen „auch nicht nach vorne bringen“, denn es fehlten gemeinsame Schnittstellen. Manchmal fehle es an Kenntnissen, und oft stelle sich die Frage „Bleibt die Person denn auch drei Jahre im Land?“. „Es gibt deutlich mehr Fragen als Antworten“, so Lehmann. Als „Bremsklotz“ erweise sich seiner Meinung nach die Gewerkschaft NGG (NahrungGenuss-Gaststätten). Sie greife „sinnfrei die Branche an“ und sei „kein fairer Partner“. Ein fairer Partner und Weggefährte im Vorstand war laut Lehmann hingegen über Jahre hinweg Heinz Beier, Vorsitzender der Fachgruppe Hotels. Bei der Tagung im Schwarmstedter Ringhotel Bertram gab er dieses Amt ab. Die Vertreter der Kreisverbände wählten Michael Schwarz zu seinem Nachfolger. Damit stand ebenfalls das Amt des Schatzmeisters zur Wahl. Tanja Ehlers bekam mehrheitlich die Stimmen für das Amt. Bevor jedoch Heinz Beier das Amt als Fachgruppen-Vorsitzender niederlegte, gab er noch Einblick in das Hotelgewerbe. Seiner Ansicht nach haben sich die Zeiten deutlich geändert. Wer früher noch TUI-Reise-Toppartner war, Anfragen per Fax sendete und Verfügbarkeitsanfragen erhielt, sehe sich heute dem Zeitalter des Internets gegenüber. Das Thema „Facebook“ erwähnte auch Ulrich von dem Bruch, Geschäftsführer der Lüneburger Heide GmbH. „Die Marke und die Größe des Betriebes zählt nicht. Facebook ist die Nummer zwei der Werbekanäle nach Google. 84 Prozent der User lassen sich von den Urlaubspostings der Freunde und Familie inspirieren.“ Die klassische „Primetime“, wann der Nutzer online ist, sei dabei der Zeitraum 20 bis 23 Uhr. Aber nicht nur die Urlaubsentscheidung verlaufe über das Web 2.0, sondern auch 90 Prozent der Anfragen kämen online. „50 Prozent davon mit mobilen Geräten“, so von dem Bruch. Deshalb sei es wichtig, die Websites der Betriebe an diese anzupassen. „Wir dürfen den Trend nicht verpassen, denn er ist schon längst da.“ Die Übernachtungszahlen von 5,2 Millionen bewertete der Geschäftsführer zunächst positiv. Aber auch bei ihm schloss sich das „Aber “ an . Wir profitieren durchaus von der aktuellen Krise, aber nicht so wie gedacht. Wenn der Trend so bleibt, dann bleibt der Mensch zu Hause.“ Ähnlich sei es im Krisenjahr 2008 auch gewesen. „Wir müssen aufpassen, was kommt“, so von dem Bruch. Die Lüneburger Heide GmbH sehe sich als Partner für die Betriebe in der Region, sei aber auch auf die Mitarbeit angewiesen. „Wenn es Aktionen gibt, dann melden Sie sich“, betonte der Vorsitzende am Ende des Vortrags des Gastreferenten. Text und Foto: WZ Sarah Langemeyer „Nichts ist so transparent wie die Hotellerie“, mahnte Beier. Denn „im Internet findet der Kunde immer den günstigsten Lüneburg 26 DEHOGA Magazin 04/2016 Schulcaterer machen Dampf! Gesundes Essen in den Schulmensen und Kitas Stefan Gerhardt, Betreiber der Mensa in der Wilhelm-Bracke-Gesamtschule in Braunschweig mit 1.300 Schülern und seit 2015 zusätzlich der Mensa in der IGSSassenburg mit 830 Schülern, ist auch weiterhin auf einem guten Weg, die Ernährungsbildung voranzutreiben. So nahm er mit Deutschlands bekanntestem CateringUnternehmen am 6. Forum Schulcatering in Hamburg teil. Stefan Gerhardt, vierter von links, beim 6. Forum Schulcatering in Hamburg mit Bundesernährungsminister Christian Schmidt, Bildmitte. Foto: BMEL Hier hatte Bundesernährungsminister Christian Schmidt zu einem Qualitätspakt für gutes Schulessen aufgerufen. „In Ihren Händen liegt nicht nur die Zubereitung eines Mittagessens, sondern die Mitverantwortung für die Zukunft unserer Kinder“, richtete sich der Minister an die Schulcaterer. Zahlreiche vorbildliche Angebote kämen dieser Verantwortung in der Praxis bereits nach. Ziel müsse aber bleiben, solche hochwertigen Angebote flächendeckend zu etablieren. Als Maßstab legte der Minister dafür den Qualitätsstandard der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die Schulverpflegung an. Das von ihm geplante Nationale Qualitätszentrum für gesundes Essen in Kita und Schule soll auch den Caterern als Anlaufstelle dienen. Darüber hinaus ist geplant, dass das Zentrum einen Qualitätsnachweis entwickelt, mit dem Caterer belegen können, dass sie für die Verpflegung in Kita und Schule qualifiziert sind. „Denn wir müssen sicherstellen, dass die Köche auch die Fähigkeiten mitbringen, um für Kinder und Jugendliche zu kochen“, so Schmidt. Für Gerhardt ist die Außer-Haus-Verpflegung für die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen heutzutage selbstverständlich. Mehr als vier Millionen von ihnen bekommen wochentags in der Kita oder der Schulmensa Mittagessen. So setzt sich auch Stefan Gerhardt für eine optimale Ernährungsbildung in den Schulen ein, denn „... das, was sie an gesunder Ernährung im Unterricht lernen, sollen sie auch auf dem Mittagsteller wiederfinden“, so Gerhardt, der seine Kochlehre im Hotel Bareiss (Baiersbronn) absolviert hat, in vielen renommierten Betrieben gearbeitet hat und seit 1994 selbstständig ist. Als Mitglied im DEHOGA-Kreisverband Gifhorn hat er seine Kolleginnen und Kollegen bereits während eines Referats in der Mensa der IGS-Sassenburg über die Zukunft der Gastronomie informiert. 50 Jahre Gasthaus Im Wiesengrund Am 1. April 2016 wurde im Gasthaus Im Wiesengrund in Hermannsburg-Weesen groß gefeiert. Anlass dieser Feier war das 50jährige Betriebsjubiläum des Gasthauses von Helga und Wilhelm Hiestermann. Die gelernte Hauswirtschaftsmeisterin Helga Hiestermann und ihr Ehemann Wilhelm erbauten 1966 ihr Wohnhaus auf dem heutigen Betriebsgelände. Bereits bei den Erstellungsplanungen des Hauses wurde ein extra Raum vorgesehen. Dieser wurde ab dem 1. April 1966 als Gaststube genutzt. Das Gasthaus erfreute sich bereits von Anfang an großen Zuspruchs aus der Dorfgemeinschaft. Durch gepflegte Getränke und Speisen machte sich das Gasthaus über die Jahre einen guten Namen. Wilhelm, gelernter Maurer, baute das Gasthaus auf Wunsch seiner Ehefrau in regelmäßigen Abständen um und erweiterte es ständig. So kamen schnell einige Fremdenzimmer hinzu. Gäste aus weiter Entfernung konnten so die Gelegenheit wahrnehmen, im Gasthaus zu verweilen. Das Hotel Im Wiesengrund ist heute ohne Zweifel ein Leuchtturm im Landkreis Celle. Helga Hiestermann war viele Jahre aktiv im DEHOGA Kreisverband Celle tätig. Bereits seit dem 1. März 1966 ist sie Mitglied im Verband. Seit einiger Zeit ist Tochter Silke Hagelstein, Diätküchenmeisterin, ebenfalls im Hotel und auch im DEHOGA-Kreisvorstand tätig. Familie Hiestermann und Familie Hagelstein umrahmt von den Gratulanten des DEHOGA und der IHK. 27 DEHOGA Magazin 04/2016 Lüneburg Hoffnungsvolle Entwicklungen und harsche Kritik Versammlung des DEHOGA-Kreisverbandes Heidekreis Bei der Jahreshauptversammlung des DEHOGA-Kreisverbandes Heidekreis im Forellenhof in Hünzingen wechselten sich Hinweise auf hoffnungsvolle Entwicklungen und harsche Kritik an politischen Entscheidungen und Plänen ab. „Die Gäste sind wieder bereit, Geld auszugeben“ und „Wir haben bereits mehr Anfragen als in den vergangenen Jahren“, hieß es zur aktuellen Entwicklung in der Gastronomie und dem Hotelgewerbe. „Uns geht es noch gut“, beurteilte Andreas Klotz die Situation der Restaurants und Gaststätten. Doch die Wirte müssen überlegen, was sie noch besser machen können, um sich die Gäste zu erhalten, betonte der Sprecher der Sparte Gaststätten. Junge, schnelle Küche sowie das Einstellen auf spezielle Kunden wie Veganer, Vegetarier und Allergiker seien gefordert. Statt den kurzlebigen Trends zu folgen, rieten mehrere Teilnehmer zusätzlich zur guten regionalen Küche. Udo Fuhrhop sprach von „super Vorbuchungen“. Angesichts der Terrorgefahr sei mit einem veränderten Reiseverhalten zugunsten der heimischen Urlaubsziele zu rechnen. „Wir können uns keine Räder unter die Hotels bauen und dahin fahren, wo Gäste sind“, meinte der Vorsitzende der Sparte Hotel. Vor Ort müsse mit den regionalen Gegebenheiten überzeugt werden. Außer den Sorgen um geeignete und qualifizierte Nachwuchskräfte, dem Mindestlohn, der Arbeitszeitverordnung und der bis Ende des Jahres durchzuführenden Umrüstung der Kassensysteme macht den DEHOGA-Mitgliedern der Entwurf des neuen Kommunalverfassungsgesetzes in Niedersachsen Probleme. Die geplante Lockerung für das Recht der Kommunen auf wirtschaftliche Betätigung führen zu einer nicht abzuschätzenden Konkurrenz auch für das Hotel- und Gaststättengewerbe. Kommunen könnten ohne Beschränkung auf das Gemeindegebiet wirtschaftlich arbeiten wie Privatunternehmen. Dorfgemeinschaftshäuser könnten so zu Gaststätten werden, meinten einige der Anwesenden. Sie sahen durch die Gemeinden auch im Bereich Hotels eine noch nicht einzuschätzende Konkurrenz aufkommen. Besonders verärgerte sie die beabsichtigte Regelung, dass von privater Seite nicht gegen die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen geklagt werden Michel Tueini ehrt die Eheleute Garbers für 50 Jahre Mitgliedschaft im DEHOGA. Foto: Reins kann. „Wir müssen schon jetzt dagegen vorgehen“, forderten die Mitglieder, mit Druck von der Basis, den Landesverband im Zusammenwirken mit den vielen Wirtschaftsverbänden dagegen zu aktivieren. Von der Politik sei keine Unterstützung zu erwarten, hieß es. Denn alle großen Parteien wären für dieses neue Kommunalverfassungsgesetz. Im Rahmen der Jahreshauptversammlung ehrte der 1. Vorsitzende, Michel Tueini, die Eheleute Garbers für 50 Jahre Mitgliedschaft. Außerdem wurde der Vorstand durch die Wahl von Bernd Wilmes für das Aufgabengebiet Tarifpolitik ergänzt. Seite 11 Lüneburg 28 DEHOGA Magazin 04/2016 Doppelspitze statt Dreigestirn Armin Schega-Emmerich und Oliver Kompalla führen DEHOGA Gifhorn Auf der Jahreshauptversammlung des DEHOGA-Kreisverbandes Gifhorn wurde aus dem bisherigen Vorstands-Dreigestirn eine Doppelspitze. Den Verband führen jetzt Armin Schega-Emmerich und Oliver Kompalla. Die bis dato gleichberechtigten Vorsitzenden Claus Schwirtlich und Henning Steg wurden nach langjähriger Vorstandstätigkeit verabschiedet und zu Ehrenvorsitzenden ernannt. Im Beisein des Präsidenten des DEHOGA Niedersachsen, Hermann Kröger, wurden beide auch mit der Goldenen Ehrennadel des Berufsverbandes ausgezeichnet. Für 40jährige Mitgliedschaft wurde Günther Röhler mit der Goldenen Ehrennadel und Urkunde geehrt. In einem Grußwort stellte Bürgermeister Matthias Nerlich Parallelen zwischen dem Gastgewerbe und der Politik fest. So sei es nicht immer einfach, jeden Gast zufrieden zu stellen und alle Wünsche zu erfüllen. Dabei lobte er die gut funktionierende Hotellerie und Gastronomie und stellte sie als wichtigen Wirtschaftsfaktor dar. IHK-Geschäftsführer Rainer Knoppe stellte die Broschüre „Ausbilden im Gastgewerbe“ sowie das im Juni stattfindende Azubi-Speed-Dating vor. In seinem Jahresrückblick zählte Vorsitzender Armin Schega-Emmerich noch einmal die vielfältigen Aktivitäten des Kreisverbandes auf. Außerdem forderte er die Hotelbetriebe im Bereich des Volks- wagenwerkes Wolfsburg zum Umdenken auf. Die Anzahl der Übernachtungen bei Geschäftsreisenden, die mit VW in Verbindung stehen, sind nicht zuletzt auch wegen der Abgas-Affäre zurückgegangen. Deshalb riet er den Hoteliers, sich wieder mehr auf die Urlaubsreisenden zu konzentrieren. Geschäftsführer Albert Harder wies darauf hin, dass die Anzahl der fehlenden Köche in den Restaurants noch nie so groß war. Auszubildende für das Gastgewerbe zu bekommen, sei ohnehin schon schwer genug. Darüber hinaus nehmen nach Meinung Harders viel zu wenig Hoteliers und Gastronomen an Weiterbildungsmaßnahmen des Berufsverbandes teil. „Wenn Sie keine Zeit haben, entsenden Sie bitte Ihre Mitarbeiter, damit das vermittelte Wissen im Betrieb bleibt“, so Harder. Frederick Meyer lieferte einen Bericht zur Situation in Sachen Aus- und Weiterbildung und Mitarbeitergewinnung durch Ausbildungsplatzbörsen ab. Als Teilnehmer verschiedener Ausbildungsplatzbörsen stellte er fest, dass hier der Beruf Koch/Köchin am gefragtesten gewesen sei. In Gesprächen mit den Jugendlichen habe Meyer feststellen müssen, dass die Berufe im Gastgewerbe sehr an Attraktivität vermissen lassen. Er forderte hier mehr Unterstützung durch Imagekampagnen des Bundes- und Landesverbandes. Die neuen Vorsitzenden Oliver Kompalla (l.) und Armin Schega-Emmerich (r.) ehrten Claus Schwirtlich und Henning Steg. Niedersachsens DEHOGA-Präsident Hermann Kröger berichtete über aktuelle Verbandsangelegenheiten. Anschließend berichtete DEHOGA-Präsident Hermann Kröger über aktuelle Verbandsangelegenheiten. Aktuelle Informationen gab es auch von Dr. Mario Ruppert aus der Lebensmittelüberwachung und von Frank Ullmann vom GastronomiePartner Ergo-Versicherung. Nach der Versammlung gab Ullmann gemeinsam mit Kai Winnemuth an einem Stand Auskunft zu individuellen Versicherungsfragen der Mitglieder. Bei den Wahlen wurden Armin Schega-Emmerich und Oliver Kompalla einstimmig zu Vorsitzenden gewählt. Die Fachgruppe Hotels vertreten in Zukunft Henning Förster und Frank Traichel. Wiedergewählt wurden Heinrich Niebuhr und Hans-Heinrich Schröder für die Fachgruppe Gaststätten. Ebenso wie Schatzmeister Karlheinz Brunck und sein Stellvertreter Jens Olvermann. Als Beauftrage für Ausbildungsfragen und Ansprechpartner „Junger DEHOGA“ sitzen Frederick Meyer und Rainer Kirk im Vorstand. Kassenprüfer bleiben Ulrich Krannich und Thomas Spöttle. Günter Röhler (r.) wurde vom Vorstand mit der Goldenen Ehrennadel des Verbandes ausgezeichnet. Fotos: Glasow 29 DEHOGA Magazin 04/2016 Lüneburg Wo der Stammtisch noch zuhause ist! Maibaum in Gifhorn als Symbol der Treue und Verbundenheit Vor dem gerade aufgestellten Maibaum (v.l.): Gastgeber Ulrike und Armin Schega-Emmerich, Axel und Claudia-Janine Schulz-Hausbrandt sowie René Hagemann von der Privatbrauerei Wittingen. Der traditionelle Maibaumstammtisch, zu dem Familie Schage-Emmerich eingeladen hatte, fand in diesem Jahr bereits zum 20. Mal in der Scheune des Hotels Deutsches Haus in Gifhorn statt. Insgesamt 12 Stammtische mit rund 200 Stammtischbrüdern und -schwestern, die sich regelmäßig im Deutschen Haus treffen, waren gekommen, um dem Maibaum die Krone aufzusetzen. DEHOGA-Vorsitzender Armin SchegaEmmerich begrüßte auch den geschäftsführenden Gesellschafter der Privatbrauerei Wittingen, Axel Schulz-Hausbrandt, und den Vertriebsleiter von Getränke Höpfner, Jürgen Herrde, und bedankte sich für deren Unterstützung. „Früher trafen sich mal der Bürgermeister, der Apotheker, der Pastor und Lehrer zu regelmäßigen Stammtischen, um die Alltagsprobleme zu besprechen, heute sind es Interessengruppen, die sich neben der eigentlichen Ver- Der neue Maibaum wurde durch die Freiwillige Feuerwehr Gifhorn aufgestellt. einsarbeit zu einem gemütlichen Abend treffen“, so Schega-Emmerich, der mit dieser Einladung auch einmal Dankeschön für die jahrelange Treue sagen möchte. Bei einem deftigen Essen, frischen Getränken und fröhlicher Musik kam es nicht nur zu einem gemütlichen Beisammensein, sondern auch zu informellen Gesprächen außerhalb der modernen Netzwerke im Internet. Die Handys wurden abgeschaltet und so entwickelten sich schnell parteiübergreifende Diskussionen mit Bürgermeister Matthias Nerlich und den anwesenden Kommunalpolitikern. Da trat auch der frischernannte Ehrenvorsitzende des DEHOGA-Kreisverbandes Gifhorn mal an den Zapfhahn und unterstützte das Personal des Deutschen Hauses. Einen Tag später nutzte Familie SchegaEmmerich den Tag des offenen Hotels, um ihre bisherigen Umbaumaßnahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren. „Wir konn- Fotos: Glasow ten sehr viele Besucher begrüßen und viele Fragen rund um unser Hotel beantworten“, so der Chef des Hauses. „Heutzutage muss man mit vielen Aktionen auf sich aufmerksam machen, um im Gespräch zu bleiben“, so Schega-Emmerich. Klassifizierte Betriebe im April/Mai 3 Sterne superior - Rüter's Hotel & Restaurant, Salzhausen 3 Sterne - Hotel Stadt Munster, Munster - Deutsches Haus, Munster - Ballands Hotel & Restaurant, Lindwedel 2 Sterne Superior -Zum alten Ritter, Bad Bodenteich Seite 9 Bezirksverband Braunschweig-Harz Hannover 30 30 DEHOGA Magazin 04/2016 Geschäftsführer Mark Alexander Krack Jasperallee 7 | 38102 Braunschweig Tel. 0531 - 4 35 03 | Fax 0531 - 419 78 Email: [email protected] Ein rauschendes Fest zum 70. Am 30. April 2016 vollendete Eckehard Ossada bei einem rauschenden Fest sein 70. Lebenjahr. Als Quereinsteiger kam er 1980 in die Gastronomie und führte erfolgreich das Kegelcenter Nord. Noch im selben Jahr trat er dem DEHOGA bei, dessen Vorsitzender er von 1998 bis 2007 war. 1996 übernahm Eckehard Ossada das Waldhaus Oelper, welches er aus einer Insolvenz heraus kaufte. Schon damals war ihm die Tragweite der Umbauarbeiten im Waldhaus klar: „Wer ein Haus übernimmt, in dem 30 Jahre lang nicht modernisiert wurde, kann sich auf einiges gefasst machen“. Durch den Festabend führte die bekannte Entertainerin Edwina de Pooter. Durch ihr abwechslungsreiches und buntes Programm animierte sie die nach dem Motto“ Black & White“ gekleideten Gäste zum Tanzen und Mitmachen. Jubilar Eckehard Ossada hatte zu einem rauschenden Fest eingeladen. Reden durften an diesem Abend natürlich nicht fehlen. So lobte der Geschäftsführer des DEHOGA Braunschweig-Harz, Alexander Krack, Herrn Ossada für seine engagierte, freiwillige Arbeit im DEHOGA und bei der IHK. Als „Best-Practice- DEHOGA-Geschäftsführer Alexander Krack (l.) lobte die Arbeit von Eckehard Ossada nicht nur im DEHOGA. Beispiel“ nannte er die Unterstützung der Auszubildenden durch die Bereitstellung von PKW für die Zeit der Ausbildung. Zur späten Stunde gab es dann als Krönung die Geburtstagstorte, welche mit Feuerwerk und dem Gesang des Waldhausteams präsentiert wurde. Keine Angst vorm Mindestlohn Der Gastronomie-Partner-Kreis e.V. führte in Braunschweig ein Seminar zum Thema „Keine Angst vom Mindestlohn – Das Mindestlohngesetz in der praktischen Anwendung“ mit hochkarätigem Referenten und vielen Tipps durch. Arbeitsrichter Ralf Zimmermann informierte hervorragend zum Thema Mindestlohn. Der Mindestlohn bewegt sich und die Gemüter – auch im und rund ums Gastgewerbe. Zum 1. Januar 2017 wird es eine neue gesetzliche Mindestlohnbestimmung geben. Da nicht zuletzt aus dem Mitgliederkreis immer wieder Anfragen zum Thema Mindestlohn gestellt wurden, die sich nicht selten aus durchgeführten Betriebsprüfungen ergeben hatten, hat der Gastronomie-Partner-Kreis dies zum Anlass genommen, ein Seminar zum Thema „Keine Angst vorm Mindestlohn – Das Mindestlohngesetz in der praktischen Anwendung“ durchzuführen. Im Zentrum des am 30. Mai 2016 in Braunschweig durchgeführten Seminars stand neben den gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohngesetz auch die Haftung als Generalunternehmer. Daneben gab es unter dem Motto „So prüft der Zoll und das droht, wenn gegen das Mindestlohngesetz verstoßen wird“ hilfreiche Informationen zur Aufzeichnungspflicht, zur Kontrolle und drohenden Sanktionen bei Verstößen gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Aus Sicht der Rechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit wies Richter Ralf Zimmermann, der seit dem 1. Juni 2016 Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist, kurz vor seinem Wechsel in die thüringische Landeshauptstadt auf die Knackpunkte beim Mindestlohn hin und zog nach 17 Monaten Mindestlohngesetz eine erste Bilanz. Es gab eine Reihe von Fragen nicht nur im Hinblick auf die richtige Art und Weise der Dokumentation und Ausnahmen von der Verpflichtung, Arbeitszeiten zu dokumentieren, bis hin zum Thema drohender Generalunternehmerhaftung von Gastgewerbetreibenden für Verstöße beispielsweise bei outgesourcten Reinigungs- oder Wäschereileistungen durch die entsprechenden Auftragnehmer. 31 DEHOGA Magazin 04/2016 Braunschweig Das Drachenbootrennen direkt am Hotel The Ritz-Carlton in Wolfsburg ist in der Autostadt alljährlich ein Höhepunkt aller Veranstaltung und lockt zigtausend Zuschauer an. Foto: Glasow 16. Drachenbootrennen in der Volkswagenstadt The Ritz-Carlton Cup am 27./28. August 2016 Am 27. und 28. August ist es wieder so weit: Das legendäre Drachenbootrennen um den begehrten The Ritz-Carlton Cup 2016 geht in die 16. Runde. Ab sofort haben Drachenbootfans und -teams die Möglichkeit, sich auf der Homepage www. drachenboot-wolfsburg.de zu registrieren. Auch in diesem Jahr wird das Event von spannenden Rennen, fantasievollen Teamkostümen und einem bunten Programm für die ganze Familie geprägt sein. Für 2016 sind rund um den The RitzCarlton Cup mehrere Neuerungen geplant: So haben die Teams bei der Anmeldung die Möglichkeit zwischen den Kategorien Sport, Fun oder Newcomer zu wählen und werden entsprechend für die Rennen eingeteilt. Der Kostümpokal wird mit einem festgeschriebenen Motto „Helden deiner Jugend“ ausgerufen. Unverändert bleiben dagegen auch 2016 die Regeln für die Besetzung der Boote: Voraussetzung für die Anmeldung einer Mannschaft und zur Teilnahme an den Rennen sind 18 Paddler, von denen mindestens sechs Damen sein müssen und ein Trommler. Das Startgeld beträgt 380 Euro, Schülermannschaften zahlen pro Teilnehmer 5 Euro. Beim Drachenbootrennen steht der Spaß an Bewegung und Teamgeist an erster Stelle. Daher ist es für Privatpersonen, Vereine, Firmen und Schulklassen eine hervorragende Möglichkeit ihr Können außerhalb des gewohnten Terrains unter Beweis zu stellen. Bei den Rennen ist nicht die Kraft der Sportler ausschlaggebend, sondern die Gleichmäßigkeit und Harmonie der Paddelschläge, die sich nach dem Takt eines Trommlers richten. Die Zusammenarbeit des Teams entscheidet über den gemeinsamen Erfolg. Ein paar tausend Zuschauer feuern die Teams an und sorgen immer wieder für eine tolle Stimmung. Die Siegerehrung wird von Hoteldirektorin Edith Gerhardt und Autostadtchef Otto-Ferdinand Wachs durchgeführt. Kowohl ist erneut DEHOGA-Chef In einer harmonisch verlaufenden Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes Peine wurden Torsten Kowohl als erster und Mario Roffka als zweiter Vorsitzender einstimmig zum dritten Mal wiedergewählt. Von den zurzeit 53 Mitgliedern waren 30 im Peiner Restaurant Olympiade erschienen. Damit bleiben die beiden Gastronomen für die nächsten drei Jahre an der Spitze des regionalen DEHOGA. Kowohl ist Inhaber des Theaterrestaurants Peiner Festsäle und des Bistros im Peiner Forum. Darüber hinaus bewirtschaftet er das Peiner Freibad „P3“. Roffka ist in Oberg Inhaber des Gasthofes Radtke. Neu im Amt ist Jörg Schmidt (Hotel Bürgerschänke) als stellvertretender Kassenwart. Neuer Kassenprüfer wurde Egon Hakelberg. Eine besondere Auszeichnung für 50jährige Mitgliedschaft im DEHOGA Kreisverband Peine wurde Gottfried Marx, vielen noch bekannt als Wirt der Gaststätte Kickers Quetsche in der Peiner Innenstadt, zu teil. Neben einer Urkunde und Goldenen Ehrennadel des Verbandes erhielt Marx außerdem einen Gutschein. Gottfried Marx (Mitte) wurde für 50jährige Mitgliedschaft aus- Im zweiten Teil der Vergezeichnet von (v.l.) Jörg Schmidt, Werner Bogner, Mario Roffka sammlung informierten und Torsten Kowohl. Foto: Bernd Stobäus Referenten der Ergo-Versicherung die Mitglieder über spezielle dergesellschaft Peine (Wito) wurden die Themen. Schwerpunkt war neben vielen Mitglieder über verschiedene Dienstleisanderen Versicherungsfragen das Thema tungsbereiche, Weiterbildungsmaßnahmen „Haftpflichtversicherung: Überprüfung, und die Möglichkeit der Inanspruchnahme ob das Risiko abgesichert ist, wenn trotz verschiedener Fördermittel informiert. aller Vorsichtsmaßnahmen ein Gast eine Mit einem schmackhaften Imbiss und allergische Reaktion zeigt“. Hierzu entwinetten Kollegengesprächen wurde die ckelte sich eine rege Diskussion. Versammlung erst am späten Abend beVon der Wirtschafts- und Tourismusför- endet. Braunschweig | Stade 32 DEHOGA Magazin 04/2016 Aus erster Hand: Der Kontrolleur informiert! Am 23. Mai 2016 fand in Braunschweig ein Informationsnachmittag für die Mitgliedsunternehmen im DEHOGA Kreisverband Region Braunschweig-Wolfenbüttel statt. Carsten Bode, Lebensmittelkontrolleur und Sachgebietsleiter für die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Braunschweig, informierte einen ganzen Nachmittag lang über HACCPGrundsätze und Lebensmittelsicherheit. sich vor allem an die konkreten Vorgaben der „Hygieneleitlinie für die Gastronomie“ zu halten. Damit das sichergestellt wird, ist eine Qualitätssicherung und Eigenkontrolle in den Gastronomiebetrieben notwendig. Das Personal muss unter Berücksichtigung seiner Ausbildung und Kenntnisse in Fragen der Lebensmittelhygiene arbeitsplatzbezogen geschult werden. Lebensmittelkontrolleure führen regelmäßige Kontrollen aller Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, durch. Überprüft werden die baulichen und hygienischen Zustände der Betriebsräume und Einrichtungsgegenstände sowie die Personalhygiene. Jeder Gastronom sollte sich verpflichtet fühlen, die gesetzlichen Hygienebestimmungen einzuhalten und Die Verantwortlichkeit liegt in den Betrieben. Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz steht der Gastronom in der Pflicht der Aufsicht und Kontrolle. Damit soll das Risiko einer Gefahr für die Gesundheit der Gäste durch Lebensmittel vermieden werden. Die Allergeninformationspflicht löste viele Fragen aus. Carsten Bode klärte die Anwesenden über Lebensmittel, in wel- Leben mit dem Strom – Teil 3 Willkommen auf Lühesand! Im Rahmen unserer Serie „Leben mit dem Strom“ stellen wir Ihnen heute den Campingplatz Lühesand vor. Gibt es einen Ort, der vor der Haustür einer Millionenstadt liegt, der quasi im Minutentakt von Flugzeugen überflogen und von Kreuzfahrtschiffen und Containerfrachtern passiert wird, und trotzdem eine Insel der Ruhe ist? Ja, es gibt diesen Ort. Lühesand ist eine 124 Hektar große langgestreckte Binneninsel in der Elbe südöstlich von Stade, wo es nur zwei Spezies von Einwohnern gibt: die Vögel im Naturschutzgebiet und die Camper, die oft schon vor Jahrzehnten auf dem Platz von Holger Blohm ihr Lager aufgeschlagen haben. Richtige Häuser oder Hotels dürften auf der Insel gar nicht entstehen. „Das hier ist alles Landschaftsschutzgebiet. Hier darf nicht mehr gebaut werden“, sagt Blohm. Auch bei Strom und Wasser ist eine Besonderheit zu beachten. Jeder muss sich selbst versorgen. Mit Solarzellen baut der Camper sich sein eigenes „kleines“ Kraftwerk. Lühesand ist eine Insel der Ruhe. chen Allergene vorkommen, sowie über die Hauptallergene ausführlich auf. Gäste können auf verschiedene Art und Weise über allergene Zutaten und Stoffe informiert werden, sowohl schriftlich sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch mündlich. Mehr zum Thema Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte sowie der Lebensmittelüberwachung finden Sie im Internet auf der Seite www.dehoga-niedersachsen.de oder im DEHOGA Shop. Die Abteilung Lebensmittelüberwachung (Carsten Bode) berät gerne Gewerbetreibende auch zu Fragen „rund um das Lebensmittel“ sowie zu den hygienischen Anforderungen. Für Rückfragen wenden Sie sich an den DEHOGA Kreisverband Region Braunschweig-Wolfenbüttel. Wasser wird an verschiedenen Stellen per Kanister geholt. Fließend Wasser und Strom haben hier nur die sanitären Anlagen und das Gasthaus von Holger Blohm. Das größte Haus weit und breit ist deshalb die Gaststätte des Campingplatzes, deren Inneres, wie der Rest der Insel, dem Motto der Einfachheit huldigt. Ein paar Tische, ein Biertresen, Holzvertäfelungen, als Dekoration das ehemalige Steuerrad eines Schiffes. „Manche Gäste kommen aus Holland, andere aus Leipzig oder Dresden. Einige wandern mit dem Rucksack der Elbe entlang und machen bei uns Station“ sagt Holger Blohm, der den Platz seit 1987 von der Samtgemeinde Lühe pachtet. Er reiht sich damit ein in die Familientradition, denn sein Großvater Heinrich gründete den Platz 1933. Viele Dinge haben sich seitdem geändert, nur eine Sache nicht: Die Elbe ist immer noch ein gewaltiger Strom, vor dem man sich hin und wieder in acht nehmen muss. Die Campingsaison auf Lühesand endet deshalb im Oktober. Und zwar nicht nur für die Camper, sondern auch für ihre Unterkünfte. Denn manche Teile der Insel liegen bei einer Sturmflut unter Wasser, und so transportiert Blohm die rollenden Sommerheime, die er im Frühjahr mit seiner roten Fähre über den Fluss auf die Insel gebracht hatte, am Saisonende wieder zurück aufs Festland. DEHOGA Magazin 04/2016 33 Der Schatzmeister geht – die Pin-Pflicht bleibt BEZIRKSVERBAND STADE Geschäftsführerin Nathalie Rübsteck Bahnhofstr. 3 | 21682 Stade Tel. 04141 - 4 76 70 | Fax 04141 - 4 66 15 Email: [email protected] Jahreshauptversammlung DEHOGA-Bezirksverband Stade Auf der Jahreshauptversammlung des DEHOGA Bezirksverbandes Stade wurde ein Urgestein verabschiedet. Nach 30 Jahren Amtszeit (1986 – 2016) gibt Peter Feldtmann die „goldene Kiste“ ab, so kommentierte der 1. Vorsitzende Olaf Wurm den Wunsch von Peter Feldtmann, nicht wieder für das Amt des Schatzmeisters zu kandidieren. In seiner Laudatio blieb auch sein unnachgiebiges Eintreiben von fünf Euro für das „Nichttragen“ des DEHOGA-Pins nicht unerwähnt, obwohl Feldtmann daran erinnerte, dass diese Aufgabe schon längst delegiert worden sei. Von 1993 – 1996 war Peter Feldtmann zudem stellvertretender Schatzmeister des Landesverbandes. Die Mitglieder des Bezirksverbandes Stade entlassen ihn nur ungern in den Ruhestand und zollen ihm höchsten Respekt für die so erfolgreich geleistete Arbeit. Das Gastgewerbe hat mit Peter Feldtmann einen großen Macher und Kümmerer gehabt, der das Amt des Schatzmeisters über die gesamte Zeit als Ehrenamt ausgeführt hat. Mit Glückwünschen für noch viele gesunde und glückliche Jahre verabschiedet Olaf Wurm den verdienten Mitstreiter und übergibt als Präsent einen Zuschuss für den nächsten maritimen Urlaub. Er lädt Peter Feldtmann ein, die Versammlungen auch weiterhin zu besuchen, denn man wolle auf ihn und seinen Rat nicht verzichten. Mit „Standing Ovations“ verabschiedet die Versammlung Peter Feldtmann aus seinem Amt. Gleich im Anschluss an die Verabschiedung stand die Wahl des Vorstandes auf der Tagesordnung. Als neuer Schatzmeister wurde Frank Dede, Inhaber vom Kiek In Hotel und Restaurant Zur Einkehr aus Stade, gewählt. Neu hinzugewählt wurde Herr Derk-Alexander Trau, der den Jungen DEHOGA im Bezirk vertritt. Olaf Wurm als 1. Vorsitzender, Lutz Feldtmann als 2. Vorsitzender und Bruno Winkelvos als Schriftwart wurden wiedergewählt. Die Versammlung mit Vorträgen bereichert haben Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Stade, mit aktuellen Themen aus der Region sowie Thomas-Oliver Piegeler von der Ergo Bremen zum Thema Unfallabsicherung im Gastronomiebereich. „Sieben von zehn Unfällen sind Privatsache, auch finanziell“, war hier seine These. In seinem Vortrag stellte er den Vergleich der gesetzlichen Absicherung und des Ergo Unfallschutzes dar. Ein Check der vorhandenen Policen zur Ermittlung von eventuell notwendigen Änderungen der Versicherungsbedin- gungen (Rentner, Medikamenteneinnahme u.a.) gehört zum Service der Ergo. Schatzmeister Peter Feldtmann (l.) wurde vom Vorsitzenden Olf Wurm verabschiedet. Der scheidende Schatzmeister Peter Feldtmann (M.) mit seinem Sohn und stellvertretenden Bezirksvorsitzenden Lutz Feldtmann sowie BezirksGeschäftsführerin Natalie Rübsteck. Seit 100 Jahren für die Gäste da Vor 25 Jahren wurde in Bremervörde durch die Dr. Hübotter Wohnungsbau GmbH ein Hotel an historischer Stelle errichtet. Noch heute zeugt ein alter Mühlenstein von geschichtlicher Betriebsamkeit auf diesem Gelände. Seit 1991 werden auf der Oste-Insel Gäste empfangen und verwöhnt. Vier Mitarbeiter sind von Anfang an dabei und feiern mit dem Hotel auch ihr insgesamt 100jähriges Jubiläum: Hoteldi- Feiern Jubiläum (v.l.): die Mitarbeiter Sven Hartmann, Ilona Breuer, Walter Heisig, Sarah Agyemang, Sylke König-Sander und Sonja Wenzke. rektorin Sylke König-Sander, Servicefachkraft Ilona Breuer, Empfangsdame Sonja Wenzke und Küchenchef Walter Heisig. In wechselhaften Zeiten spricht es für ein besonderes Arbeitsklima, wenn gleich vier erfahrene Kräfte ihrem Hotel über 25 Jahre die Treue halten. „Unsere Mitarbeiter sind die Grundlage unseres Erfolges. Nur wer mit Lust und Liebe bei der Arbeit ist, gibt dies auch an die Gäste weiter“, so die Hotelchefin. Daher hat sich das Hotel zum Jubiläum nicht nur besondere Aktionen für die Gäste ausgedacht, auch die treuen Mitarbeiter wurden gewürdigt. Stade 34 DEHOGA Magazin 04/2016 Ostereisuche erfolgreich beendet Seit Jahren ist der DEHOGA-Kreisverband Stade mit seinen Sonderseiten „DEHOGA exklusiv“ in der örtlichen Presse präsent. Im letzten Jahr wurde erstmals ein neuer Weg beschritten. Die Sonderseiten erschienen als Beilage im Freizeit- bzw. Urlaubsmagazin des Stader Tageblatts. In einem redaktionellen Beitrag wurde zur Entdeckungsreise im Landkreis eingeladen. Die Stationen der kulinarischen Reise wurden mit Anzeigen von DEHOGA-Mitgliedsbetrieben gekennzeichnet. Durch die Zuordnung der Betriebe in einer Landkarte waren die Informationen für die Gäste interessanter und übersichtlicher. In diesem Jahr wurden unter dem Stichwort „in eigener Sache“ die Attraktivität des Gastgewerbes, gerade in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, dargestellt, und drei Mitarbeiter haben über ihre Erfahrungen im Gastgewerbe berichtet. Da die Beilage kurz vor Ostern erschien, hat der Kreisverband Stade die Leser zu einer Ostereisuche der etwas anderen Art eingeladen: Es galt, das geschriebene „Ei“ (groß oder klein) im Text der Werbeanzeigen der inserierenden Mitglieder im Freizeit-Magazin zu suchen, zu zählen und die ermittelte Lösungszahl an Die glücklichen Gewinner der Ostereisuche mit DEHOGA-Vertretern. die Geschäftsstelle zu schicken. Acht attraktive Preise wurden von Mitgliedsbetrieben zur Verfügung gestellt. Viele Leser haben die Herausforderung angenommen. Aus über 170 Einsendungen wurden die Gewinner zwischenzeitlich ermittelt und die Preise in der Geschäftsstelle in Stade übergeben. „Betriebsübernahme“ im Strandhotel Cuxhaven Einmal im Jahr gibt die Geschäftsführung des Strandhotels in Duhnen die Verantwortung an die Auszubildenden ab. Insgesamt 21 Azubis durften zu dem bereits zum 11. Mal stattfindenden Azubi-Tag ihre Familien und Freunde einladen, um ihnen ihre Ausbildungsstätte sowie ihr bisher erlerntes Können zu zeigen. Die Angestellten bescheinigten den Auszubildenden einen überdurchschnittlichen Ausbildungsstand. Bei einer Führung durch das Haus konnten die Auszubildenden in der Küche, im Restaurant und an der Bar die Gäste mit ihren Fähigkeiten begeistern. Einige Azubis werden nach der Prüfung studieren, haben aber versichert, dem Berufszweig weiterhin die Treue zu halten. Die Weiterbildung und auch die Qualifizierung ist der Familie Kamp sehr wichtig. Mit der „Kamp-Akademie“ hat sie ein Instrument geschaffen, bei dem alle Mitarbeiter des Hauses regelmäßig Schulungen erfahren. Externe Referenten führen die Schulungen durch und bereiten somit eine gute Basis der Auszubildenden im Arbeitsmarkt. Bei diesem gelungenen Projekt zeigt sich in hervorragender Weise die Verantwortung der Ausbilder und der Ausbildungsbetriebe für die Auszubildenden im Gastgewerbe. Die Attraktivität der gastgewerblichen Lehrberufe wird durch diese Ideen verstärkt und transparent gemacht. Das Vorgehen der Familie Kamp sollte Nachahmer finden! Am Azubitag haben die Auszubildenden im Strandhotel in Duhnen das Sagen übernommen. 35 DEHOGA Magazin 04/2016 Bezirk Ostfriesland / Weser-Ems Geschäftsführerin RAin. Hildegard Kuhlen Ammerländer Heerstr. 231 | 26129 Oldenburg Tel. 0441 - 7 10 86 | Fax 0441 - 7 10 87 Email: [email protected] Verjüngungskur im Gastgewerbe Junger DEHOGA in Ostfriesland aktiv 10 Gastronomen und Hoteliers in Ostfriesland haben sich vor einigen Tagen zum Jungen DEHOGA Ostfriesland unter dem Dach des DEHOGA Ostfriesland zusammengetan. Der Zusammenschluss erfolgte auf Anstoß des DEHOGA-Bezirksvorsitzenden Erich Wagner nun in Wiesmoor im Hotel zur Post. Der Junge DEHOGA ist ein lockerer Zusammenschluss von „jungen“ DEHOGAMitgliedern unter 40 Jahren. Sie treffen sich zum Meinungs- und Informationsaustausch. Berichte aus der Praxis und neue Kontakte untereinander stehen dabei im Vordergrund. Ziel des Jungen DEHOGA ist es, junge Kolleginnen und Kollegen, die in der Gastronomie selbstständig sind oder es einmal werden, zusammenzubringen, sich über alltägliche Probleme und über Fachthemen auszutauschen, sich gegen- seitig – auch im Umgang mit dem Personal und bei der Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – zu helfen und zu unterstützen sowie über neue Wege in der Hotellerie und Gastronomie zu diskutieren. Es geht auch darum, von anderen zu lernen. Offenbar ist das Interesse der jungen Gastronomen in Ostfriesland an einem Austausch groß. Binnen weniger Tage haben sich weitere neun Gastronomen und Hoteliers gemeldet, die mitmachen möchten. Der Sprecher des Jungen DEHOGA Ostfriesland ist Markus Solbach vom Hotel und Restaurant Kastanjehoff aus Großefehn. Sein Stellvertreter ist Henning Wagner vom Hotel zur Post in Wiesmoor. Die Schriftführung macht Kerstin Esen vom Landhotel Bauernstuben in Neuharlingersiel. Die Gruppe ist natürlich offen für weitere Interessierte. Die Gründungsmitglieder des Jungen DEHOGA Ostfriesland mit dem Vorsitzenden des DEHOGA Ostfriesland, Erich Wagner. Gute Zusammenarbeit mit der Ergo im Nordwesten Im Jahr 2016 wurden im Gebiet des DEHOGA Weser-Ems und Ostfriesland bereits sieben Veranstaltungen gemeinsam mit unserem Versicherungs-Kooperationspartner Ergo durch die Regionaldirektion Oldenburg im Rahmen des Gastro-Paketes II finanziell unterstützt! Es begann mit einem Zuschuss zum Neujahrsempfang des Kresiverbandes Cloppenburg, über großzügige TombolaPreise der Wirtebälle in Lohne und Cloppenburg und finanzielle Unterstützung der Lehrlings-Freisprechung des Bezirksverbandes Weser-Ems in Wardenburg, des Frühjahrsempfanges des Bezirksverbandes Ostfriesland in Hesel bis zur Unterstützung des Wirteausfluges des Kreisverbandes Vechta nach Krombach. Hildegard Kuhlen, Geschäftsführerin der beiden DEHOGA-Bezirksverbände im Nordwesten, möchte sich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich für das Engagement der Ergo und deren Mitarbeiter bei der Regionaldirektion in Oldenburg bedanken. „Gleichzeitig möchte ich andere Kreis-/Orts- oder Inselverbände dazu ermuntern, das Angebot der Ergo, Veranstaltungen im Rahmen des GastroPaketes II finanziell zu unterstützen, anzunehmen und bei Fragen dazu auf die DEHOGA-Geschäftsstelle in Oldenburg oder Herrn Stephan Thomann, den regionalen DEHOGA-Ansprechpartner der Ergo, zuzukommen. Bei einem Gespräch mit Herrn Thomann in der DEHOGA-Geschäftsstelle wies dieser noch auf die aktuell laufenden Unfall-Wochen der Ergo hin. „Im Produkt ´Unfall profi´, dem Tarif für Selbstständige erhalten DEHOGA-Mitglieder noch bis zum 30. Juni 2016 einen dauerhaften 20-Prozent-Nachlass für Neukunden! Dieser Tarif ist einer der wenigen, der bei unfallbedingtem Ausfall des Selbstständigen bis zu 25.000 Euro für eine Ersatzkraft bezahlt und hat damit ein Alleinstellungsmerkmal am Markt“, so Thomann. Bei Fragen zum Gastro-Paket II ist Herr Thomann unter [email protected] oder unter 0163/4345430 zu erreichen. Der Wirteausflug des DEHOGA-Kreisverbandes Vechta nach Krombch wurde von der Ergo unterstützt. Stephan Thomann ist der regionale Ansprechpartner der Ergo. Bezirksverband OsnabrückEmsland/Grafschaft Bentheim 36 DEHOGA Magazin 04/2016 GF Dipl.-Kfm. Dieter M. F. Westerkamp Weberstr. 111 | 49084 Osnabrück Tel. 0541 - 7 39 21 | 0541 - 70 87 77 Email: [email protected] Besser geht es nicht Culinaria 2016 in Bad Essen war großer Erfolg Gute Laune, leckeres Essen und erfrischende Erdbeerbowle mit Früchten aus der Region – das alles bei herrlichem Sommerwetter im Wonnemonat Mai: Die Culinaria 2016 in Bad Essen war ein Riesenerfolg. Auf dem festlich geschmückten historischen Kirchplatz ließen sich an den zwei Veranstaltungstagen mehr als 3.000 Besucher von heimischen Spezialitäten verwöhnen, die von 15 Gastronomen präsentiert wurden. „Hier kann man richtig gut schlemmen. Wir sind mit dem abwechslungsreichen kulinarischen Angebot sehr zufrieden“. Familie Möller war mit Großeltern und Kindern aus Osnabrück zu einem Culinaria-Besuch nach Bad Essen gefahren. Ihr Fazit nach einem Rundgang mit mehreren Probier-Stationen war klar: „Wir freuen uns schon auf das nächste Mal“. Zufrieden zeigte sich auch FriedrichWilhelm Asshorn vom Landgasthof Gieseke-Asshorn aus Bohmte. Er servierte mit seinem Team mit der „Wittlager Kartoffelplate“ eine regionale Spezialität, die eine wohlschmeckende norddeutsche Antwort auf Pizza ist. „Die große Nachfrage zeigte, dass wir mit diesem Angebot genau richtig liegen“, betonte der Vorsitzende des DEHOGA-Kreisverbands Wittlage. Ähnlich gut besucht waren auch die anderen Stände, auf denen es sehr unterschiedliche Spezialitäten zu probieren gab. Tanja Spiekermann von Höger´s Hotel und Restaurant servierte unter anderem hausgemachte Tagliolini mit Basilikum als Hauptgang sowie Vanilleeis mit Balsamico-Erdbeeren als ebenso leckeren Nachtisch. Ein kulinarischer Hit waren auch die vom Restaurant Kaffeemühle präsentierten Spezialitäten aus der Wildkräuterküche sowie der Gartenschmausteller vom Bergwirt Pöhler. Freunde der internationalen Küche konnten unter fernöstlichen, griechischen und italienischen Leckereien wählen. Zu den Highlights zählten die Backvorführungen, bei denen die Salzwedeler Baumkuchenfabrik vor Ort demonstrier- Die Culinaria 2016 in Bad Essen war ein voller Erfolg für Gastwirte und Besucher. te, wie die süßen Leckereien gefertigt werden. Mit dabei war der „King of Salt“, bei dem man sich über das direkt aus Bad Essen stammende Urmeersalz informieren konnte, mit dem natürlich auch bei der Culinaria gewürzt wird. Eine kleine Pause konnte man sich zum Beispiel am Stand der Caffewerkstatt oder der Feinbrennerei Sasse gönnen. Dazu gab es entspannte Live-Musik von der Gruppe Enchanté. Die Culinaria 2016 sei für die Gastronomie eine hervorragende Plattform, den Gästen einen Überblick über die große Vielfalt und Leistungsstärke der heimischen Betriebe zu geben, zog FriedrichWilhelm Asshorn auch rückblickend eine rundum positive Bilanz: „Schönes Wetter und viele zufriedene Gäste – besser geht es nicht“. Zusammenarbeit verbessern Über Ländergrenzen hinweg Die Gastro-Betriebe im DEHOGA-Kreisverband Melle wollen künftig enger mit ihren Kollegen im benachbarten NordrheinWestfalen zusammenarbeiten. „Es ist sinnvoll, über die Landesgrenze hinweg gemeinsame Projekte auf die Beine zu stellen“, betont Friedrich-Wilhelm Asshorn, Vorsitzender des DEHOGAKreisverbands Wittlage. Entsprechende Gespräche mit mehreren Betrieben aus den benachbarten Landkreisen Osnabrück und Minden/Lübbecke werde es schon in naher Zukunft geben. Ein wichtiger Punkt werden dabei die touristischen Ziele sein, die beiderseits der Landesgren- ze attraktiv sind. Hier könne man mit gemeinsamen Aktionen noch viel Potenzial gewinnen, das derzeit noch nicht ausreichend genutzt werde, betont der DEHOGA-Kreisvorsitzende: „Ich bin zuversichtlich, dass wir zusammen gute Ideen für interessante Projekte entwickeln können, die positiv für die ganze Region sind“. 37 DEHOGA Magazin 04/2016 Osnabrück Richtig gute Leistungen Osnabrücker Jugendmeisterschaften mit magischen Momenten im Variete „Das ist richtig lecker, ansehnlich zubereitet und sehr gastfreundlich serviert“. Ähnlich zufrieden wie Andreas Biermann vom Köcheclub Osnabrück und Markus Schroer vom Verband der Serviermeister (VSR) waren auch die anderen rund 50 zu einem Menü geladenen Ehrengäste mit den Leistungen, die der Nachwuchs aus den Gastro-Berufen bei den Osnabrücker Jugendmeisterschaften in der Berufsschule am Westerberg in Osnabrück zeigte. Unter dem Motto „Magische Momente im Varieté" zeigten rund 25 Auszubildende ihr Können in der Küche und beim Service. Die Osnabrücker Jugendmeisterschaft 2016 war erneut vom Köcheclub Osnabrück und vom VSR ausgerichtet worden. Einen besonders guten Tag hatten die neuen Jugendmeister Barerem Ben Nasr (Koch), Katharina Brunklaus (Systemgastronomie), Saskia Langemeyer (Restaurantfachfrau) und Flora Lugosi (Hotelfachfrau) erwischt. Sie setzten sich gegen starke und hochmotivierte Konkurrenz Hektisch ging es bei den Osnabrücker Jugendmeisterschaften zuweilen in der Küche zu. durch und durften als Sieger in ihrer Berufssparte im April an den Niedersächsischen Jugendmeisterschaften in Göttingen teilnehmen. „Das ist super. Aber auch die anderen waren richtig gut“, freute sich Saskia Langemeyer. Die Osnabrücker Jugendmeisterschaft ist auch eine sehr gute Vorbereitung auf die Abschlussprüfung. Die Köche hatten mit einem für alle gleichen Einkaufskorb ein dreigängiges Menü vorbereitet. Nach der Vorspeise mit gebratenem oder gebeiztem Wolfsbarsch wurde Kalbsrücken als Hauptgang sowie ein Dessert aus Limetten und Orangen gereicht. Dazu gab es eine große Beilagenauswahl mit viel Gemüse und Kräutern. All das musste in nur dreieinhalb Stunden fertiggestellt sein, betonte Jury-Mitglied Ulrike Hagenhoff: „Das sind realistische Bedingungen, die den Teilnehmern eine Menge abverlangen“. Gute Leistungen und viel Kreativität zeigten auch die Hotel- und Restaurantfach- kräfte. Sie hatten die Aufgabe, einen zum Varieté-Motto passenden Schautisch zu decken. Wichtig war dabei neben der guten Gestaltungsidee auch die korrekte Ausführung. Die Jury achtete unter anderem darauf, dass Besteck, Gläser und Teller nebst Tisch-Deko und Blumen genau am richtigen Platz stehen. Die Fachleute für Systemgastronomie servierten den Gästen unter anderem einen Gruß aus der Küche und hatten zudem ein zum Motto des Abends passendes Veranstaltungskonzept erstellt. Der große Applaus zum Finale der Jugendmeisterschaften zeigte, dass sich alle Teilnehmer als Gewinner fühlen konnten. Großes Lob gab es auch von Reinhard Menzel, der einen großzügigen Scheck mitgebracht hatte, mit dem der Berufsverband DEHOGA die Osnabrücker Jugendmeisterschaften schon traditionell unterstützt: „Diese jungen Leute können wir gut gebrauchen. Bei solch guten Leistungen müssen wir uns keine Sorgen um die Zukunft machen“. Reinhard Menzel überreichte einen Scheck für den Berufsverband DEHOGA. Fotos: Klaus Hilkmann Leistungsträger feiert Jubiläum Hotel Tiek in Meppen-Bokeloh besteht seit 25 Jahren „Das Hotel Tiek ist ein richtig guter Betrieb, der zu den Leistungsträgern der Region gehört“. Der Vorsitzende des DEHOGA-Kreisverbands Meppen, Wolfgang Hackmann, überbrachte den Inhabern Ruth Tiek und Mario Foppe-Tiek anlässlich der Jubiläumsfeier des Hotels herzliche Glückwünsche. Das beliebte 3 Sterne Superior-Hotel in Meppen-Bokeloh feierte am 1. Juni sein 25-jähriges Bestehen. Mehr als 100 Gäste freuten sich, bei einem After-Work-Grillen und einem Glas Sekt das Jubiläum zusammen mit dem Inhaberpaar feiern zu können. Das Hotel Tiek ist weit über Meppen hinaus für seine attraktiven Gästezimmer, sein hervorragendes Restaurant und sei- ne gästefreundlichen Angebote bekannt. Wolfgang Hackmann lobte das Team vom Hotel Tiek für seine hervorragenden Leistungen und wünschte dem Hotel auch für die Zukunft viel Glück und gute Geschäfte. Entsprechend gut war die Stimmung unter den zahlreichen zu der fröhlichen Jubiläumsfeier gekommenen Freunden und Berufskollegen. Osnabrück 38 DEHOGA Magazin 04/2016 „Melle tischt auf“ war ein Besuchermagnet „Wenn es diese rundum gelungene Veranstaltung nicht schon geben würde, müsste sie erfunden werden“. Bürgermeister Reinhard Scholz hatte am Eröffnungstag von „Melle tischt auf“ allen Grund zur guten Laune. Bei strahlendem Sonnenschein überzeugte er sich von der kulinarischen Vielfalt, die mehr als ein Dutzend heimische Gastro-Betriebe auf dem Marktplatz präsentierten. An „Melle tischt auf“ habe er durchweg gute Erinnerungen, verriet Reinhard Scholz. Immerhin sei die Spezialitäten-Schau eine der ersten Veranstaltungen gewesen, bei denen er als neu gewählter Bürgermeister dabei war. Der Startschuss für die 24. Auflage der Meller Genussmeile hätte kaum besser gewählt sein können. Neben dem schönen Wetter sorgte auch der Fronleichnamstag, der im benachbarten Nordrhein-Westfalen Feiertag ist, schon am ersten der vier Veranstaltungstage für großen Besucherandrang. Der setzte sich auch wegen des verkaufsoffenen Sonntags bis zum Abschlusstag durch. „Wir sind sehr zufrieden. So macht das Ganze richtig Spaß“, freute sich Mitorganisator Burkhard Lanfer vom DEHOGA-Kreisverband Melle, der die Gäste mit deftigen und süßen Spezialitäten aus der bayerischen Küche verwöhnte. Das Erfolgsrezept von „Melle tischt auf“ sei neben der kulinarischen Vielfalt auch die kundenfreundliche Preisgestaltung, die zum Probieren einlädt. „Wir versuchen jedes Mal dabei zu sein und probieren auch heute alles durch“. Waltraud und Günter Horstmeier zählten zu den vielen zufriedenen Gästen, die eigens wegen der Genussmeile nach Melle gekommen waren: „Für uns ist das immer ein schönes Ziel für einen kleinen Ausflug. Auch diesmal ist wieder alles richtig lecker“, war sich das in Nordrhein-Westfalen Das schmeckt richtig gut: Die Genussmeile „Melle tischt auf“ war erneut ein Besuchermagnet. Foto: Klaus Hilkmann wohnende Ehepaar einig. Nach vier Tagen „Melle tischt auf“ konnten alle Beteiligten sehr zufrieden sein: Mit mehreren tausend Besuchern war die Genussmeile erneut eine Top-Veranstaltung, die eine gelungene Positiv-Werbung für Melle und seine gastronomischen Betriebe ist. Spargelzeit ist Genießerzeit Königliches Gemüse aus dem Osnabrücker Land Zugleich zart und bissfest soll er sein – und dabei am besten taufrisch aus der Region kommen: Der Geschmacks-Test für den ersten Spargel aus dem Osnabrücker Land fiel in den Westerwieder Bauernstuben in Bad Laer rundweg positiv aus. Das Team um Inhaber Hubert Schowe verwöhnte die Freunde des königlichen Gemüses gleich zum Saisonbeginn mit leckeren Spargelvariationen von Produzenten aus den Nachbarorten. Zum Spargel-Menü von Küchenchef Hubert Schowe gehört neben einer legierten Spargelcremesuppe natürlich auch die klassische Hauptspeise, zu der neben dem taufrischen Gemüse unter anderem Medaillons vom Schweinefilet, Rühreier mit frischen Kräutern oder gegrilltes Lachsfilet auf Safransauce serviert werden. Neben Spargel zum Sattessen gibt es für den kleineren Hunger auch einen Feinschmecker-Toast, betont Hubert Schowe: „Dazu empfehlen wir als Aperitif ein Glas Prosecco mit hausgemachtem Holunderblütensirup. Das ist in diesem Jahr der Renner“. Die Spargelzeit 2016 hat auch im Osnabrücker Land etwas später als im Vorjahr begonnen. Mit dem Anstieg der Temperaturen hat dort ab April die Ernte begonnen. Aktuelle zahlen zeigen, dass jeder Bundesbürger im Schnitt rund 1,5 Kilogramm Spargel pro Jahr verzehrt. „Die Spargelzeit ist Genießerzeit. Die Nachfrage wird auch 2016 sehr gut sein“, erwartetet der Deutsche Bauernverband. Hubert Schowe und sein Berufskollegen aus dem als Spargelanbaugebiet bekannten Osnabrücker Land können das nur bestätigen: „Die Gäste freuen sich immer schon auf den ersten Spargel aus der Region“. Bis zum Saisonende am Johannistag am 24. Juni zähle das königliche Gemüse auch in diesem Jahr zu den am meisten nachgefragten Gerichten. Der ist lecker: Der Geschmackstest für den ersten Spargel fiel bei den Westerweider Bauernstuben positiv aus. 39 DEHOGA Magazin 04/2016 Osnabrück Wir müssen uns nicht verstecken Verstärkt um Nachwuchs werben – Verdrängungswettbewerb in Osnabrück In dem folgenden Interview äußert sich der Vorsitzende des DEHOGA-Bezirksverbandes Osnabrück-Emsland/Grafschaft Bentheim, Hans Klute, zu wichtigen Themen des Gastgewerbes: In Osnabrück hat sich im Hotelbereich viel getan. Wie schätzen Sie die aktuelle Lage ein? In der Stadt Osnabrück hat sich das Angebot an Hotelzimmern durch mehrere neue Betriebe in den letzten 18 Monaten stark erhöht – von rund 2.500 Betten auf mehr als 3.000. Dass im gleichen Zeitraum nicht auch die Nachfrage um diese 30 Prozent steigt, müsste jedem klar sein. Vielmehr hat sich für die Stadt Osnabrück 2015 ein Zuwachs von vier Prozent bei den Übernachtungszahlen ergeben. Im Ergebnis bedeutet das, dass es zu einem Verdrängungswettbewerb gekommen ist. Viele bestehende Betriebe haben Rückgänge verzeichnet, weil sie Hotelgäste an die neuen Mitbewerber verloren haben, die zu einem großen Teil Zimmer im Low Budget-Bereich anbieten. Letztlich ist es in Osnabrück so gekommen, wie wir es befürchtet haben: Eine derart große Ausweitung des Angebots in so kurzer Zeit lässt sich nicht kompensieren. Was leiten Sie daraus ab? Erst einmal sind wir als Berufsverband natürlich nicht gegen einen fairen Wettbewerb. Vielmehr geht es darum, weitere Übernachtungsgäste zu gewinnen, indem der Tourismus in der Stadt und im Landkreis weiter gestärkt wird. Die Region muss noch interessanter dargestellt werden. Wenn dadurch noch mehr Gäste zu uns kommen, können der Kuchen insgesamt und auch die Stücke für den einzelnen Betrieb wieder größer werden. Sind publikumsstarke Highlights wie die Osnabrücker Maiwoche oder der Weihnachtsmarkt richtige Ansätze? Ja, aber das reicht nicht aus. Osnabrück braucht weitere verkaufbare Angebote außerhalb des Geschäftsreiseverkehrs, der in unserer Region nach wie vor die wesentliche Geschäftsbasis der Betriebe ist. Der Weihnachtsmarkt und die Maiwoche sind sehr gute Beispiele, da beides Veranstaltungen sind, die über einen längeren Zeitraum sehr viele Besucher in die Stadt bringen. Insbesondere der über vier Wochen laufende Weihnachtsmarkt ist ein Tourismusbringer, weil er Besucher aus ganz Deutschland sowie aus England und den Niederlanden anzieht. Das Problem ist, dass der Weihnachtsmarkt inzwischen an seine Grenzen stößt, so dass er kaum noch weiteres Wachstum im Übernachtungsbereich erzeugen kann. letzten Jahren gelitten hat. Um so mehr müssen wir darum bemüht sein, den jungen Leuten zu zeigen, dass sie gerade in unserer Branche mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung sehr gute Karrierechancen haben. Diese beruflichen Perspektiven müssen wir auch als Berufsverband in Zukunft stärker herausstellen. Die jungen Leute müssen wissen: Mit Motivation und einem guten Abschlusszeugnis steht ihnen in der Gastro-Branche im wahrsten Sinne des Wortes die ganze Welt offen. Wie ist die Entwicklung im Landkreis Osnabrück? Bedeuten gute Berufschancen auch eine gute Bezahlung? Auch der Landkreis ist abhängig von der Wirtschaftskraft seiner Unternehmen. Aktuell leiden dort viele Betriebe unter den sanktionsbedingten Rückgängen im Russlandgeschäft, was letztlich negative Auswirkungen auf das Geschäftskundengeschäft hat. Der Tourismus ist im Osnabrücker Land nach unserer Einschätzung stabil. Ob es durch die neuen Mitbewerber in der Stadt Osnabrück auch im Landkreis zu einem Verdrängungswettbewerb kommt, wird sich noch zeigen. Ja, natürlich. Die Gastronomie zahlt leistungsrecht. Es ist ein Märchen, dass in unserer Branche schlecht bezahlt wird. Zum Beispiel sind Köche mit einem fundierten Grundwissen auf dem Arbeitsmarkt sehr gefragt und können entsprechend gut verdienen. Abgesehen davon, dass für Fachkräfte im Gastgewerbe schon der Eingangstarif deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt, können qualifizierte Mitarbeiter in unserem Bereich heute oft deutlich mehr verdienen als in vergleichbaren anderen Branchen. Da muss sich die Gastronomie überhaupt nicht verstecken. Leidet die Gastro-Branche insgesamt unter einem Fachkräftemangel? Ja. Man muss feststellen, dass der Fachkräftemangel den Tourismus schon jetzt bremst. Die Stadt und der Landkreis Osnabrück haben hier zusammen mit Wirtschaftsverbänden wie DEHOGA und IHK verschiedene Initiativen angestoßen, die in die richtige Richtung weisen. Viele Ideen stecken aber noch in den Kinderschuhen. Das gilt unter anderem auch für die Integration von Flüchtlingen. Sie müssen erst einmal unsere Sprache lernen und die Anforderungen erfüllen können, die wir an Fachkräfte stellen. Das alles braucht Zeit. Was kann die Branche selbst gegen den Facharbeitermangel tun? Unser Hauptproblem ist, dass sich immer weniger Schulabgänger für eine Ausbildung im Gastgewerbe entscheiden. Ein Grund ist sicher, dass unser Image in den Recht und Rat 40 DEHOGA Magazin 04/2016 Hyperlinks unterliegen Prüfpflichten Urteil des Bundesgerichtshofes konkretisiert Haftungsfrage Aus der Sicht der Internetnutzer sind Hyperlinks unerlässlich, um die Informationsflut im Internet zu erschließen. Das Setzen eines Hyperlinks durch einen Unternehmer führt aber regelmäßig noch nicht zu einer proaktiven Überwachungspflicht hinsichtlich der verlinkten Inhalte. Dennoch bestehen beim Verlinken bestimmte Prüfungspflichten, deren Bestehen und Umfang sich im Einzelfall nach einer Abwägung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen richten (BGH, Urteil vom 18.06.2015 – I ZR 74/14). Der vorliegende Fall betraf einen Facharzt, der von seiner Seite auf die Seite eines Forschungsverbandes verlinkt hatte. Auf diesen Seiten konnte man dann wieder über Verlinkungen auf andere Seiten surfen, deren Inhalte von einem Wettbewerbsverband als irreführend eingestuft wurden. Der Wettbewerbsverband vertrat die Auffassung, dass dem Facharzt durch die Verlinkung auch der Inhalt der Unterseiten zuzurechnen war und sprach deshalb eine Abmahnung gegen den Facharzt aus. Dieser entfernte daraufhin zwar den Link von seiner Internetseite, gab aber nicht die geforderte Unterlassungserklärung ab. Im Ergebnis hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch eine Haftung des Facharztes für die etwaig wettbewerbswidrigen Aussagen des Forschungsverbands verneint und näher konkretisiert, wann ein Unternehmen für eine verlinkte Seite haftet: Kriterien für die Haftung für Links: Zu Eigen machen fremder Informationen führt zur Haftung Wer sich fremde Informationen zu Eigen macht, auf die er mit Hilfe eines Hyperlinks verweist, haftet dafür wie für eigene Informationen. Maßgeblich für die Frage, ob sich der Unternehmer mit seinem eigenen Internetauftritt verlinkte Inhalte zu Eigen macht, ist die objektive Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller Umstände. Im vorliegenden Fall hatte sich der beklagte Facharzt nach Auffassung des BGH keine fremden Inhalte zu Eigen gemacht. Maßgeblich für diese Beurteilung war, dass lediglich auf die Startseite des Forschungsverbandes, nicht aber direkt auf die Unterseiten mit den beanstandeten Werbeaussagen verlinkt wurde (keine sog. Deep-Links). Der Nutzer musste also erst selbständig navigieren, um von der Startseite des Forschungsverbands zu den beanstandeten Unterseiten zu gelangen. Somit sei die Verlinkung in dem zu entscheidenden Fall nicht anders als weiterführende Literaturhinweise am Ende eines Aufsatzes oder Beitrags einzuordnen. Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten Die Verletzung von wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflichten kann zu einer Haftung für verlinkte Seiten führen. Ein solches gefahrerhöhendes Verhalten kann sich grundsätzlich auch aus dem Setzen eines Hyperlinks auf die Internetseite eines Dritten ergeben. Der Hyperlink erhöht die Gefahr der Verbreitung etwaiger rechtswidriger Inhalte, die sich auf den Internetseiten Dritter befinden. Aus dieser Gefahrerhöhung für eine Verletzung durch das Wettbewerbsrecht geschützter Interessen von Marktteilnehmern folgt die Verpflichtung desjenigen, der den Link setzt, diese Gefahr im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren zu begrenzen. Prüfungspflichten beim Setzen eines Links Zur Vermeidung einer Haftung für fremde Seiteninhalte muss der Unternehmer bestimmte Prüfpflichten beachten. Das Bestehen einer Prüfungspflicht und deren Umfang richten sich im Einzelfall nach einer Abwägung aller betroffenen Interessen und relevanten rechtlichen Wertungen. Dabei kommt es entscheidend darauf an, ob und inwieweit dem in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist: Keine ausgedehnte Prüfungspflicht bei allgemein zugänglichen Quelle Wenn Hyperlinks nur den Zugang zu oh- nehin allgemein zugänglichen Quellen erleichtern, dürfen im Interesse der Meinungs- und Pressefreiheit an die nach den Umständen erforderliche Prüfung keine zu strengen Anforderungen gestellt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die sinnvolle Nutzung der unübersehbaren Informationsfülle im Internet ohne den Einsatz von Hyperlinks zur Verknüpfung der dort zugänglichen Dateien weitgehend eingeschränkt wäre. Haftung erst ab Kenntnis Ist ein rechtsverletzender Inhalt der verlinkten Internetseite nicht deutlich erkennbar, haftet derjenige, der den Link setzt, für solche Inhalte grundsätzlich erst, wenn er von der Rechtswidrigkeit der Inhalte selbst oder durch Dritte Kenntnis erlangt, sofern er sich den Inhalt nicht zu eigen gemacht hat. Eine proaktive Überwachungspflicht von verlinkten Seiten besteht nicht. Der Unternehmer muss also nicht permanent nachprüfen, ob auf den verlinkten Seiten rechtswidrige Veränderungen eingetreten sind. Haftung bei Untätigkeit nach Kenntnis Auch dann, wenn beim Setzen des Hyperlinks keine Prüfungspflicht verletzt wird, kann eine Haftung begründet sein, wenn ein Hyperlink aufrechterhalten bleibt, obwohl eine nunmehr zumutbare Prüfung, etwa nach einer Abmahnung oder Klageerhebung, ergeben hätte, dass mit dem Hyperlink ein rechtswidriges Verhalten unterstützt wird. Bleibt also ein Unternehmen nach einem Hinweis auf eine Rechtsverletzung untätig, so muss es mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechnen. Im vorliegenden Fall hatte sich der Facharzt jedoch völlig korrekt verhalten, weil er nach der Abmahnung den Link unverzüglich entfernt hatte. 41 DEHOGA Magazin 04/2016 Recht und Rat Abgemahnt! Hinweis auf Online-Buchbarkeit fehlte In unserem DEHOGA Magazin 02/2016 (Seite 7) hatten wir über die Notwendigkeit informiert, einen Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission auf der Homepage vorzuhalten. Der Hinweis muss an einer leicht zugänglichen Stelle platziert sein. Wir empfehlen dafür entweder die AGBs oder das Impressum der Homepage. lenden Hinweises auf die Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission abgemahnt. Da sich der abgemahnte Unternehmer weigerte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, untersagte ihm das Landgericht Bochum den Verkauf von Uhren im Internet, ohne dem Verbraucher Informationen über die Onlinestreitbeilegungs-Plattform zu geben. Neue Informationspflichten laden auch Konkurrenten und vermeintliche Wettbewerbsverbände ein, aufgrund fehlender rechtlicher Hinweise Abmahnungen auszusprechen. Ein Unternehmer wurde von seinem Konkurrenten aufgrund des feh- Die Begründung des Widerspruchs des beklagten Unternehmers gegen diesen Beschluss des Landgerichts in dieser Sache: Warum soll man den Hinweis auf eine Streitbeilegungsplattform auf der eigenen Homepage veröffentlichen, wenn die BGN senkt Beiträge für das Gastgewerbe Entlastung bis zu 3,5 Prozent möglich Anfang April hat der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) erneut eine Senkung des Beitragsfußes beschlossen. Erfreuliche Folge: Die Beiträge für Unternehmen aus Hotellerie und Gastronomie sinken um bis zu 3,5 Prozent! Ein Grund für die Anpassung war die positive Entwicklung der an die BGN gemeldeten Lohnsummen, die im Vergleich zum Vorjahr um 6,8 Prozent zunahmen. Die BGN rät ihren Mitgliedern in diesem Zusammenhang auch noch einmal, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, da so die Überwachung von Zahlungsterminen entfällt und Säumniszuschläge vermieden werden können. Plattform noch gar nicht funktioniert und in Deutschland noch gar keine Streitbeilegungsstellen existieren? Diese Einwände beurteilt das Landgericht Bochum als unerheblich. Nach ihrem Dafürhalten geht es nicht um den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern um den Zeitpunkt des Entstehens einer möglichen Streitigkeit. Entsteht die Streitigkeit zu einem späteren Zeitpunkt, können die Plattform als auch die Streitbeilegungsstellen in Deutschland schon aktiv sein. Aus diesem Grund muss die Information jetzt vorliegen, damit der Verbraucher sie später nutzen kann. IMPRESSUM Herausgeber: DEHOGA Niedersachsen Förderungsgesellschaft des niedersächsischen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH Yorckstraße 3, 30161 Hannover Tel. 0511 - 337 06-0, Fax 0511 - 337 06-29 [email protected] Redaktion: Rainer Balke, Renate Mitulla, Sabine Strachalla, Sarah Schulz, Klaus Hilkmann [email protected] Anzeigen: Verlagshaus Fachzeitungen Teegen GmbH Holger Teegen, Tel. 04551 - 1450 www.vht.de fotolia: S. 14, 15, 38, 40, 41 colourbox: S. 20 Gestaltung: Karena Weiß, Tel. 04183-989081 Druck: Beisner Druck GmbH & Co. KG www.beisner-druck.de Die Ausgabe 5/2016 des DEHOGA Niedersachsen aktuell Magazins erscheint am 21.09.2016 Immobilien | Verkäufe 42 DEHOGA Magazin 04/2016 Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal www.gastroimmo24.de Das Portal für Gastgewerbe-Immobilien Hier finden Sie die Immobilienangebote aus den gastronomischen Fachzeitschriften Norddeutschlands Seite 14 DEHOGA Magazin 04/2016 43 Immobilien | Verkäufe Immobilien - Verpachtungen - An- und Verkauf - Suche - Personal Seite 15 Veranstaltungen und Seminare im Überblick DEHOGA Akademie DEHOGA Kreisverbände 19.09.2016 Hier gilt’s: Die Rezeption – effizient und gastorientiert Kreisverband Bersenbrück 24.10.2016 Reklamationen souverän bearbeiten 21.11.2016 Kompaktwissen Marketing, Internet und Co. 28.11.2016 Betriebswirtschaft im Housekeeping 05.12.2016 Mit Sprache begeistern: Kunden-Mailings und mehr und Co. 27.06.2016 Sommerfest Outdoor-Erlebnisland Forsten Forest in Fürstenau 24.10.2016 Ball der Gastronomie Gaststätte Schwarzes Ross in Vörden Alle Seminare finden im Raum Hannover statt. Kreisverband Grafschaft Hoya Weitere Informationen und Anmeldung: DEHOGA Akademie, Manuela Heuser, Tel. 0511 - 33706-33 www.dehoga-niedersachsen.de/seminare-weiterbildung 17.-19.10.2016 Herbstfahrt nach Bayreuth 05., 12. und 19.11.2016 Servierkurs im Dillertal 22.11.2016 Jahreshauptversammlung im Landhaus Osterholte in Syke 24.01.2017 Wirteball 2017 im Meyerhof in Heiligenrode ServiceQualität Niedersachsen Auffrischungskurs, Stufe 1 QualitätsCoach, Stufe 1 02.11.2016, Hanstedt 05./06.09.2016, Holzminden 25./26.10.2016, Bremervörde 22./23.11.2016, Peine Qualitäts15./16.09.2016, Nordenham Trainer, Stufe 2 Weitere Informationen: Tel. 0511-270488-24 www.servicequalitaet-niedersachsen.de DEHOGA Region Hannover DEHOGA Termine 2016 Kreisverband Heidekreis 06.-08.11.2016 Landesverbandstag, Hannover 20.06.2016, 15 Uhr 22.06.2016 Junger DEHOGA 2016 8./9.08.2016 Junioren-Trendtour, Göttingen, s. S. 8 17./18.10.2016 Herbst-Arbeitskreis, Meppen Weitere Informationen: www.junger-dehoga.de DEHOGA Bezirksverbände Bezirksverband Stade 06.09.2016 Bezirksdelegiertenversammlung mit Ausflug im Kreisverband Wesermünde-Hadeln Freisprechungsfeier Convention Center, Hannover-Messe Freisprechungsfeierstunde anschließend „Dance & Dinner“ im Hotel Park Soltau Kreisverband Lüchow-Dannenberg 08.08.2016 Sommerfest in der „Inselküche“ in Hitzacker 14.11.2016, 15.00 Uhr Jahreshauptversammlung im „Markthof“ in Satemin Kreisverband Lüneburg 23.06.2016, 14.00 Uhr Freisprechungsfeier im Seminaris Hotel Lüneburg