Vom Franc-CFA zum Afro-Euro
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Vom Franc-CFA zum Afro-Euro
Deutsche Bank Research WU-Monitor Nr. 72 Vom Franc-CFA zum Afro-Euro • Der Franc der früheren afrikanischen Kolonien Frankreichs (FCFA) war bis zum Beginn der EWU mit einer Festkursrelation an den französischen Franc gebunden. Die Festkursbeziehung gilt seit dem 01.01.1999 gegenüber dem Euro (1 EUR = 655,957 FCFA). Diese Anbindung an den Euro hatte im Vorfeld der EWU zu einer Kontroverse innerhalb der Europäischen Union (EU) geführt. Es ging dabei primär um die Fragen der Kompetenzzuteilung für die Durchführung des FCFA-Abkommens und der geldpolitischen Konsequenzen der Anbindung des FCFA für die EWU. • Gemäß dem Beschluß des EU-Ministerrats bleiben Entscheidungen über Wechselkursänderungen zwischen FCFA und Euro allein Frankreich und den FCFA-Staaten überlassen. • Allerdings ist Frankreich verpflichtet, eventuelle Änderungen der Währungsvereinbarungen mit den FCFA-Staaten der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Wirtschafts- und Finanzausschuß der EU vorzulegen. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Ministerrates. • Angesichts des geringen ökonomischen und monetären Gewichts der FCFAStaaten und der positiven wirtschaftlichen Entwicklung dieser seit der letzten Abwertung Anfang 1994 sind Befürchtungen unbegründet, die Anbindung des FCFA an den Euro könne zu einer Beeinträchtigung der europäischen Geldpolitik führen. • Die FCFA-Staaten müssen jedoch noch große Anstrengungen unternehmen, um die Kursstabilität zum Euro dauerhaft zu gewährleisten. Patrick Mange, +331 4495-6387 ([email protected]) Datum 1. Juni 1999 Editor: Ulrich Schröder +49 69 910-31704 [email protected] Publikationsassistenz: Eveline Förster +49 69 910-31743 [email protected] Internet: http://www.dbresearch.com Economics EWU-Monitor 2 Economics EWU-Monitor Bereits am 7. Juli 1998 empfahl die Europäische Kommission, den Franc de la Communauté Financière de l’Afrique und den Franc de la Coopération Financière Africaine (FCFA) ”automatisch” an den Euro zu binden und Entscheidungen über Wechselkursänderungen allein der französischen Regierung und den FCFA-Staaten zu überlassen1) . Am 23. November schloß sich der Rat der Europäischen Union nach Konsultation der EZB dieser Entscheidung an. Seit 1. Januar 1999 ist der FCFA offiziell und ohne Abwertung an den Euro gebunden. Sein fixer Wechselkurs zum Euro beträgt FCFA 655,957. Damit hat sich Frankreich mit seiner Ansicht durchgesetzt, daß die von Frankreich garantierte, volle Konvertibilität des FCFA zum französischen Franc (FRF), und damit zum Euro, eine finanzpolitische Vereinbarung zwischen Frankreich und den FCFA-Staaten und nicht ein Währungsabkommen der FCFA-Ländern mit den Teilnehmern der EWU darstellt. FCFA seit 1.1.1999 offiziell an den Euro gebunden Die Entstehungsgeschichte der FCFA-Zone Die FCFA-Zone hat ihren Ursprung in den politischen und ökonomischen Beziehungen Frankreichs zu seinen früheren afrikanischen Kolonien. Während der dreißiger und vierziger Jahre führte Frankreich in jeder dieser Kolonien Währungen ein, die über eine fixe Parität an den FRF gekoppelt waren. Kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs, im Jahr 1945, wurden diese Währungen in den FCFA (”le Franc des Colonies Françaises d’Afrique”) konsolidiert. Der Wechselkurs zum FRF wurde auf 1,7 (alte) FRF zu einem FCFA festgesetzt. Im Oktober 1948 fand eine Aufwertung des FCFA um 17,65% statt: 1 FCFA war nunmehr 2 (alte) FRF wert. Mit der französischen Währungsreform von 1958 (100 alte Franc wurden zu einem neuen Franc umgewandelt), änderte sich der Wechselkurs auf 50 CFA-Franc zu einem FRF. Unter der Regierung von Premierminister Edouard Balladur wurde am 12. Januar 1994 die erste Abwertung des FCFA seit 1948 vorgenommen. Sie betrug 50%, womit 1 FRF seitdem 100 FCFA entspricht. Eine Ausnahme stellte der Komoren-Franc dar2) . Ursprünge in der Kolonialzeit Der FCFA wurde ursprünglich von der Französischen Überseeischen Zentralbank emittiert (“Caisse Centrale de la France d’Outre-Mer”). Nachdem jedoch die afrikanischen Kolonien im Laufe der fünfziger und sechziger Jahre3) unabhängig wurden, ging die Verantwortung für die Emission des FCFA und der monetären Überwachung der FCFA-Zone auf zwei regionale afrikanische Zentralbanken über, die jeweils zwei afrikanische FCFA-Regionen abdecken. Die Zentralbank der Westafrikanischen Staaten (BCEAO: “Banque Centrale des Etats de l’Afrique de l’Ouest”) ist das monetäre Organ der Westafrikanischen Wirtschaftsund Währungsunion (UEMOA4 ): ”Union Economique et Monétaire Ouest-Africaine), die seit 1997 acht Mitgliedstaaten (Benin, BurkinaFaso, die Elfenbeinküste, Guinea-Bissau5) , Mali, Niger, Senegal und Togo) zählt. Die BCEAO emittiert den “Franc de la Communauté Financière de l’Afrique” (FCFA). Die Notenbank Zentralafrikanischer Staaten (BEAC: ”Banque des Etats de l’Afrique Centrale”) trägt die Zwei Währungsunionen in der FCFAZone: CEMAC und UEMOA 1) 2) 3) 4) 5) Dies bedeutet, daß keine Abwertung der afrikanischen Währung beim Start des Euro vorgenommen wurde. Der Komoren-Franc wurde zuletzt im September 1949 um 33% auf 75 Komoren-Franc zu 1 FRF abgewertet. Zwischen 1952 und 1962. Daneben nehmen die Staaten der CEDEAO (Communauté Economique des Etats de l’Afrique de l’Ouest) teil, eine Wirtschaftsgemeinschaft, an der weitere afrikanische Staaten teilnehmen. Die UMEOA wurde am 10. Januar 1994 geschaffen. Guinea-Bissau nimmt seit dem 5. März 1997 an der UEMOA teil und ist seit dem 17. April 1997 Mitglied der FCFA-Zone. Economics 3 EWU-Monitor monetäre Verantwortung der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (CEMAC6) : ”Communauté Economique et Monétaire de l‘Afrique Centrale”), die sechs Mitgliedstaaten (Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik) zählt. Die BEAC emittiert den ”Franc de la Coopération Financière Africaine” (FCFA). Beide regionale FCFA sind nur in ihrer jeweiligen Zone gesetzliches Zahlungsmittel. Frankreich garantiert die Konvertibilität beider FCFA zum FRF. Da beide FCFA dieselbe Parität zum FRF haben, können beide FCFA-Zonen als ein Währungsraum angesehen werden7) . Die FCFA-Zone Die Mechanismen der FCFA-Zone Die Währungskooperation zwischen Frankreich und den FCFA-Ländern beruht auf vier Prinzipien: CEMAC UEMOA 1. Einer fixen Parität des FCFA gegenüber dem FRF, die seit dem 12. Januar 1994 100 FCFA/FRF beträgt. 2. Der Garantie der uneingeschränkten Konvertierbarkeit des FCFA in FRF seitens des französischen Finanzministeriums und damit de facto auch der Konvertierbarkeit in jede andere konvertible Fremdwährung. Vehikel der unlimitierten Konvertibilität der Währungen der jeweiligen FCFA-Zonen ist ein sog. ”Operationskonto”, das jede einzelne der zwei FCFA-Zentralbanken beim französischen Finanzministerium unterhält. Formal werden die ”Operationskonten” bei der Banque de France geführt. 3. Im Gegenzug zur unlimitierten Konvertibilität müssen die Zentralbanken allerdings auf ihre ”Operationskonten” mindestens 65% ihrer Devisenreserven einzahlen8) und ein Mitspracherecht Frankreichs in der Geldpolitik akzeptieren. Ferner gibt es verschiedene Regeln, die verhindern sollen, daß die ”Operationskonten” übermäßig beansprucht werden9) . So dürfen Kredite der Zentralbanken an den öffentlichen Sektor eines jeden Landes maximal 20% der Steuereinnahmen des Vorjahres betragen. Sind über drei Monate in Folge die Fremdwährungsguthaben einer FCFA-Zentralbank im Schnitt 20% niedriger als ihre durchschnittlichen Sichtverbindlichkeiten, muß der Aufsichtsrat der Zentralbank (in dem Frankreich vertreten ist) adäquate Maßnahmen treffen (Leitzinserhöhung, Festsetzen einer Obergrenze für Kredite an den Staat, Kreditbegrenzung an die Wirtschaft etc.), um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen. Ist schließlich ein ”Operationskonto” im Soll oder droht es überzogen zu werden, ist die BCEAO gehalten, das Konto mit Fremdwährungsguthaben zu glätten, einen Zwangsumtausch von Devisenguthaben öffentlicher 6) 7) 8) 9) 4 Die CEMAC, die am 16. März 1994 vertraglich vereinbart wurde, umfaßt die UDEAC (Union Douanière et Economique de l’Afrique Centrale), ein gemeinsamer Markt, und die informelle Währungsunion UMAC (Union Monétaire de l’Afrique Centrale). Die CEMAC muß allerdings noch von zwei Parlamenten (Äquatorialguinea und Tschad) ratifiziert werden. Seit 1981 nimmt die Islamische Föderale Republik der Komoren an der FCFA-Zone Teil. Die Geldpolitik dieses afrikanischen Inselstaates wird von der Nationalbank der Komoren (BCC: Banque Centrale des Comores) durchgeführt. Insgesamt nehmen damit 15 Staaten an die FCFA-Zone teil. Seit 1975 haben diese Guthaben eine Umtauschgarantie gegenüber den Sonderziehungsrechten (SZR). Vorauszahlungen des französischen Finanzministeriums, z. B. zur Stützung der Konjunktur, sollen eine Ausnahme bleiben. Die ”Operationskonten” wiesen 1997 ein Guthaben in Höhe von knapp USD 3 Mrd. auf. Economics Anteile am BIP der UEMOA Togo Senegal Niger Mali Guinea Bissau Elfenbeinküste Burkina-Faso Benin % BIP 0 15 30 45 EWU-Monitor oder privater Institutionen in FCFA vorzunehmen und die Mitgliedsstaaten der Zone aufzufordern, von ihren Sonderziehungsrechten beim IWF Gebrauch zu machen. Das BEAC-Statut sieht in diesem Falle vor, Refinanzierungsfazilitäten an Staat und Wirtschaft der Mitgliedstaaten zu begrenzen. 4. Volle Kapitalmobilität zwischen Frankreich und den FCFA-Zonen sowie zwischen beiden FCFA-Zonen beim IWF. Vertragliche Grundlage für die Vereinbarung mit der FCFA-Zone Artikel 234 des Maastricht-Vertrags regelt das Verfahren für bestehende Arrangements von EWU-Ländern mit Drittstaaten. Es besagt: ”Die Rechte und Pflichten aus Übereinkünften, die vor Inkrafttreten des Vertrags zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten einerseits und einem oder mehreren Ländern andererseits geschlossen wurden, werden durch diesen Vertrag nicht berührt ”. Zu der Frage, bei welchem Organ die Kompetenz für die Durchführung derartiger internationaler Verträge liegt, gibt es aber im MaastrichtVertrag keine explizite Bestimmung10) . Anteile am BIP der CEMAC % BIP Tschad Äquatorialguinea Gabun Rep. Kongo Zentralafr. Rep. Kamerun 0 10 20 30 40 50 Maastricht-Vertrag ließ Spielraum für Rechtsinterpretation Artikel 109.1 EG aber auch die nachfolgenden Artikeln 109.2 EG und 109.3 EG könnten den Schluß zulassen, daß die Vereinbarung Frankreichs mit der FCFA-Zone ein Währungsabkommen ist. In Artikel 109.1 EG heißt es: ”Der Rat kann einstimmig (…) förmliche Vereinbarungen über ein Wechselkurssystem für die ECU gegenüber Drittlandswährungen treffen”. Würde Frankreichs Vereinbarung mit der FCFA-Zone als Währungsabkommen interpretiert, wäre der Ministerrat und nicht mehr Frankreich mit seinen afrikanischen Partnern das kompetente Organ, das über die Parität des FCFA zu entscheiden hätte. Die Befürworter dieser Interpretation geben an, daß weniger das ökonomische Gewicht der FCFA-Länder eine Rolle spielt, als vielmehr der Umstand, daß das Aufrechterhalten der derzeitigen Vereinbarung zwischen Frankreich und FCFA-Staaten einen Präzedenzfall darstellt, von dem andere Ländern mit ökonomisch gewichtigeren Partnern Gebrauch machen könnten 11) . Frankreich verteidigte eine andere Auffassung. Hier ging man davon aus, daß die Abkommen zwischen Frankreich und den FCFA-Staaten lediglich budgetärer Natur seien; bei der Zusammenarbeit handele es sich nicht, so Frankreich, um ein Währungssystem sondern um einen vom Schatzamt kontrollierten Kreditmechanismus. In der Tat unterhalten, wie bereits erwähnt, die BCEAO und die BEAC, sog. ”Operationskonten” beim französischen Schatzamt. Diese werden in vollem Umfang durch einer Kreditlinie des Finanzministeriums und nicht durch die Banque de France finanziert, so daß Änderungen ihrer Positionen lediglich budgetäre Auswirkungen haben, aber nicht zu einer Geldschöpfung oder -vernichtung im Hinblick auf den Euro führen. Laut MaastrichtVertrag ist jeder einzelne EWU-Mitgliedstaat für seine Budgetpolitik verantwortlich. Befinden sich die Operationskonten im Defizit, muß Frankreich selbst entscheiden, ob die dadurch entstehende Finanzierungslücke durch eine Ausgabenkürzung bzw. Steuererhöhung oder eine Defiziterweiterung ausgeglichen werden soll. Sollte die zweite Möglichkeit bevorzugt werden, d.h. die Nettoneuverschuldung über 10) 11) FCFA-Währungsabkommen im Kompetenzbereich des französischen Schatzamtes Es gibt dagegen Bestimmungen über monetäre Arrangements zwischen Frankreich und den FCFP-Staaten sowie Monaco und zwischen Italien mit San Marino und dem Vatikan. Bisher hat lediglich Portugal diese Möglichkeit mit den Kapverden genutzt. Economics 5 EWU-Monitor eine verstärkte staatliche Emissionspolitik erhöht werden, wäre allerdings theoretisch eine Erhöhung der Marktzinsen in Frankreich und damit in Euroland möglich. Die Geschichte zeigt allerdings, daß das Volumen solcher Transaktionen bisher sehr gering war. Zum einen ist aufgrund der oben erläuterten Kontroll- bzw. Schutzmechanismen die Wahrscheinlichkeit eines Ausufern der Defizite auf den Operationskonten sehr gering12) . Zum anderen beträgt die gesamte Geldmenge der FCFA-Zone weniger als 3% der französischen Geldmenge, während das BIP der Zone weniger als 4% des französischen BIP ausmacht13) . In Relation zur gesamten Geldmenge im Euro-Raum geht es also um verschwindend geringe zusätzliche Kredite, die in der Praxis keine Auswirkungen auf das Zinsniveau haben. Schließlich ist zu erwähnen, daß auch Frankreich den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes unterliegt, der von allen Staaten in Euroland eine strikte Budgetdisziplin fordert. Diese von Frankreich verteidigte Interpretation des Abkommens mit den FCFA-Staaten ist mit Artikel 109.5 des Maastricht-Vertrags konform, welcher besagt: ”Die Mitgliedstaaten haben das Recht, unbeschadet der Gemeinschaftszuständigkeit und der Gemeinschaftsvereinbarungen über die Wirtschafts- und Währungsunion in internationalen Gremien Verhandlungen zu führen und internationale Vereinbarungen zu treffen.” Die Europäische Kommission und die Finanzminister der EU (ECOFIN) hatten sich dieser Interpretation bereit am 7. Juli 1998 angeschlossen. Am 23. November 199814) wurde jedoch vom Finanzministerrat der Europäischen Union beschlossen, daß Frankreich ”… der Kommission, der europäischen Zentralbank und dem Wirtschafts- und Finanzausschuß etwaige Pläne zur Änderung der Natur und des Geltungsbereichs dieser Vereinbarungen vorlegt. Die Pläne bedürfen der Zustimmung des Rates auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission und nach Anhörung der Europäischen Zentralbank” (Artikel 5). Die Zustimmung des Ministerrates wäre z.B. nötig im Falle eines Beitritts zur bzw. des Rücktritts aus dem FCFA-Währungsraum eines oder mehrere Staaten15) oder der Rücknahme der Garantie des Finanzministeriums für die unlimitierte Konvertibilität des FCFA in Euro. In allen anderen Fällen bleibt die Kompetenz für die Durchführung des FCFA-Abkommens bei Frankreich und seinen afrikanischen Partnern. Materiell ändert sich damit gegenüber der früheren Situation wenig. 12) 13) 14) 15) 6 Laut Banque de France und IWF sind Defizite der Operationskonten allerdings selten aufgetreten. Das Operationskonto der BCEAO wies ein Defizit von 1980 bis 1984 und 1988/89 auf, das 1983 maximal 0,13% des BIP Frankreichs betrug (ca. FRF 5,2 Mrd.). Fehlbeträge des Operationskontos der BEAC waren in der Regel weit geringer und weniger häufig. Sie konzentrierten sich auf 1993 und auf die ersten Monaten von 1994. Dank der ”Reserveregel” blieben die Operationskonten der FCFA-Zonen zusammengenommen meist im Überschuß. Ausnahme waren die Jahre 1983, 1987 und 1988, in denen unbedeutende Defizite registriert wurden. Sogar im Falle einer eher unwahrscheinlichen generellen monetären Krise, die sich in einer massiven Umwandlung von FCFA in Euro ausdrücken würde, blieben damit die Konsequenzen für den Finanzmarkt der EWU außerordentlich gering. Entscheidung des Rates vom 23. November 1998 über Wechselkursfragen in Zusammenhang mit dem CFA-Franc und dem Komoren-Franc (98/683/EG). Gambia hat z. B. den Wunsch geäußert, an der UEMOA teilzunehmen. Economics BIP und Geldmenge: FCFA-Zone und Frankreich im Vergleich 7 % BIP FCFA/BIP Frankreich 6 5 M3 FCFA/M3 Frankreich 4 3 2 1 0 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 FCFA-Zone: Verbraucherpreise & Zinssätze 10 % gg. Vj. % 9 8 25 Zinssätze* (rechts) 7 6 5 30 20 15 Verbraucherpreisindex (links) 4 10 5 0 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 *) Nominal, 6 bis 12M-Einlagensätze EWU-Monitor Allgemeine Wirtschaftslage Die FCFA-Länder (ohne Komoren) zählten 1997 96,2 Mio. Einwohner. Das BIP der Zone betrug USD 50,42 Mrd., d.h. ca. 3,2% des französischen BIP. Das BIP pro Kopf kam lediglich auf rund USD 524. Wirtschaftswachstum in der FCFA-Zone 6 Reales BIP 1997 vereinigte die CEMAC 43% des gesamten BIP der FCFA-Zone auf sich. Zu ihr gehören die wichtigsten ölproduzierenden Staaten Zentralafrikas. Kamerun allein erzeugte 45% des BIP der CEMAC, gefolgt von Gabun mit einem Anteil von 27,6% am BIP. Die UEMOA erwirtschaftete die restlichen 57% des BIP der FCFA-Zone, wobei die Elfenbeinküste 40,5% beitrug (zweitwichtigster Staat der UEMOA war Senegal mit einen Anteil von 17,9% am BIP). Die FCFA-Staaten sind primär Exporteure von Rohstoffen, vor allem von Rohöl und Agrarprodukten. Der Industriesektor ist wenig oder gar nicht entwickelt. Die ökonomische Situation der Zone ist damit stark von Fluktuationen der Rohstoffpreise beeinflußt. Inklusive Rohölsektor waren 1997 die Anteile der primären, sekundären und tertiären Sektoren am BIP jeweils 31%, 26,2% und 42,8% (ohne Rohöl: 36,7%, 14,8% und 48,5%). Insgesamt arbeiteten 64,1% der erwerbstätigen Bevölkerung im primären, 8,8% im sekundären und 23,4% im tertiären Sektor. Die gesamte Rohölproduktion betrug ca. 36,5 Mio. Tonnen, d.h. ca. 20% der Produktion der Sub-Sahara Staaten, allerdings nur ca. 1% der Weltproduktion. Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist gering mit Ausnahme von Diamanten in der Republik Zentralafrika, Phosphaten in Togo, Mangan in Gabun und Uran in Niger. Exportierte Agrarprodukte sind vor allem Kakao, Kaffe, Baumwolle, Holz und Erdnüsse. Kaffee und Kakao werden hauptsächlich von der Elfenbeinküste und Kamerun produziert. Baumwolle stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen von Benin, Burkina-Faso, Mali und Tschad dar. Daneben stellt die Holzwirtschaft eine wichtige Einnahmequelle vieler FCFA-Staaten dar. Der Import- bzw. Exportanteil der FCFA am BIP betrug 1997 36,6% bzw. 33,8%. Dank der Rohölausfuhr verzeichneten die CEMAC-Staaten 1997 einen positiven Außenbeitrag von 8,9% des BIP in 1997, während die UEMOA-Staaten im selben Jahr noch ein Handelsdefizit von 1,8% des BIP aufwiesen. Der Güterhandel mit Frankreich ist traditionell sehr wichtig. Er betrug 1997 FRF 28,4 Mrd. Davon entfielen FRF 18,4 Mrd. auf Exporte nach Frankreich und FRF 10 Mrd. auf Importe aus Frankreich. Damit wickeln die FCFA-Staaten etwa 25% der Exporte (primär Rohstoffe) mit Frankreich ab. Der Anteil der FCFA-Staaten an den Exporten Frankreichs beträgt hingegen nur 1,1% (Importanteil: 0,7%). Die Leistungsbilanz der FCFA-Staaten blieb trotz eines beachtlichen Überschusses in der Handelsbilanz im Defizit (1997: 2,1% des BIP), was primär durch substantielle Zinszahlungen auf die Auslandsverschuldung erklärt werden kann. 8 % gg. Vj. 4 2 0 -2 -4 Reales BIP pro Kopf -6 -8 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 FCFA-Zone: Exporte, Importe & Leistungsbilanz 50 % BIP 40 Exporte Importe 30 20 10 0 Leistungsbilanz -10 -20 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 Rohölexporte stützen Handesbilanz Wirtschaftsentwicklung und -aussichten Mitte der 80er Jahren führte der Dollarverfall und der damit verbundene deutliche Rückgang der wichtigsten Rohstoffexporte zu einer merklichen Abkühlung der Konjunktur der FCFA-Länder. Die Anpassungsmaßnahmen der FCFA-Staaten erwiesen sich als unzureichend, um die internen und externen Ungleichgewichte zu beheben und die Wirtschaft anzukurbeln. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beschloß, Strukturhilfen an die FCFA-Staaten zu suspendieren (mit der Ausnahme von Benin und Burkina-Faso, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem IWF hinreichend nachkamen) und riet bereits Anfang der 90er Jahre zur Abwertung. Frankreich beschloß im September 1993, die Economics Haushaltsdisziplin und strukturelle Reformpolitik auf der Agenda 7 EWU-Monitor Umtauschpflicht von FCFA aufzuheben und seine finanzielle Unterstützung nur für ”ökonomisch und finanziell glaubwürdige Programme” zu gewährleisten (sog. ”Abidjan Doktrin”). Nach langem Tauziehen kam es schließlich am 11. Januar 1994 auf dem Dakar-Gipfel zur Abwertung des FCFA um 50% gegenüber dem FRF. Nach der Abwertung verbesserte sich die Konjunkturlage der FCFALänder merklich. Das BIP wuchs ab 1995 jährlich um ca. 5%. Die Investitionsrate (Bruttokapitalbildung zum BIP) stieg von ca. 15% im Schnitt der Jahre 1986 bis 1993 auf ca. 19% im Jahr 1997. Die Sparquote stieg 1997 auf ca. 22% gegenüber ca. 14% im Schnitt der Periode 1986 bis 199316) . Noch erfreulicher war die Reduzierung der Budgetdefizite, die 1997 auf 0,1% des BIP zurückgeführt wurden (jährlicher Durchschnitt 1986 bis 1993: 6,5%), wobei ein Primärüberschuß von 4,6% des BIP erreicht wurde (im Vergleich zu einem Primärdefizit von durchschnittlich 5,6% p.a. im Zeitraum 1986 bis 1993). Die Primärüberschüsse erlaubten eine Reduzierung der Staatsschuldenquote, die jedoch Ende 1997 noch 128% des BIP betrug. Die Auslandsverschuldung der FCFA-Zone belief sich auf fast 118% des BIP. Die Rückführung der Auslandsverschuldung, kombiniert mit höheren Exporten, führte zu einer merklichen Verringerung des Leistungsbilanzdefizits von ca. 6,5% des BIP p.a. im Zeitraum 1986 bis 1993 auf 2,1% im Jahr 1997. Die Inflation, die wegen der Abwertung von 1994 deutlich anstieg, konnte 1997 schließlich auf ca. 5,0% in der CEMAC und ca. 3,5% in der UEMOA in zurückgeführt werden. Das Wachstum dürfte 1998 durch die Asienkrise sowie die Stärkung des effektiven handelsgewichteten Wechselkurses des FRF und damit auch des FCFA belastet worden sein. Wie erwähnt sind die meisten FCFA-Staaten stark von Rohstoffexporten abhängig, deren Preise 1998 kräftig zurückgingen. Insbesondere die Rohölexporteure, darunter vorrangig Kongo und Gabun, waren betroffen17). Da sich jedoch das Wirtschaftswachstum in Frankreich sowie in Europa belebte und die Binnennachfrage der FCFA-Staaten robust blieb, dürfte dennoch eine Wachstumsrate von etwa 5,6% in der FCFA-Zone im Jahr 1998 erreicht worden sein. Da viele Rohstoffpreise, insbesondere für Rohöl, im Jahre 1999 wieder gestiegen sind und sich die Konjunktur in Europa im 2. Halbjahr 1999 wieder erholen dürfte, ist 1999 mit einer weiteren Stabilisierung des Wachstums der FCFA-Staaten zu rechnen. Vor diesem Hintergrund dürften die FCFA-Staaten ihre Haushaltsdisziplin und ihre strukturelle Reformpolitik aufrechterhalten. Eine derartige Orientierung stellt nicht nur die notwendige Bedingung für weitere Strukturhilfen des IWF, der Weltbank und Frankreichs dar; die FCFAStaaten haben auch erkannt, daß die nach der Abwertung von 1994 unternommenen Konsolidierungsschritte eine wichtige Voraussetzung für Auslandsinvestitionen und damit auch der wirtschaftlichen Entwicklung der Zone darstellen. Mit der Einführung des Euro sollen entsprechend der bisher vorgelegten Fünf-Jahres-Pläne die Strukturreformen eher noch verstärkt werden: Haushaltsdisziplin, die Harmonisierung der Steuergesetzgebung und die Aufhebung intra- und interregionalen Handelsbarrieren sowie die Schaffung eines stabilen 16) 17) 8 Die aggregierten Investitions- und Sparquote der EWU-Ländern betrugen 1997 19,0% bzw. 21,4%. Kongo produzierte 1997 11,6 Mio. Tonnen Rohöl, die insgesamt 49,2% des BIP, 90,3% der Gesamtexporte und 74,5% der gesamten Staatseinnahmen ausmachten. Für Gabun (auch Kuwait von Afrika genannt) stellte die Rohölproduktion 31,0% des BIP, 62,4% der Gesamtexporte und 79,4% der gesamten Staatseinnahmen dar. Economics Spar- und Investitionsquoten in der FCFA-Zone Investitionen 25 % BIP Sparquote 20 15 10 5 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Haushaltslage der FCFA-Staaten 6 4 Primäres Budget 2 0 -2 -4 -6 -8 Gesamtbudget % BIP -10 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Auslandsschulden der FCFA-Staaten 120 100 % der Warenexporte (rechts) 500 400 80 300 60 200 40 20 100 % BIP (links) 0 0 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 EWU-Monitor und einheitlichen rechtlichen Rahmens für die gesamte FCFA-Zone sind die auch gegenüber internationalen Organisationen und Frankreich erklärten Ziele der FCFA-Staaten. Harmonisierungsprojekte in der FCFA-Zone Dies wird an der Aufstellung strikter budgetärer ”Konvergenzkriterien“ für die beiden FCFA-Währungsunionen deutlich. Hierin ist festgelegt, daß Primärüberschüsse erwirtschaftet, Löhne und Gehälter des Staatssektors gebremst und in- und ausländischen Zahlungsrückstände abgebaut werden müssen18). Zum anderen ist bereits durch die Schaffung der Währungsunionen West- und Zentralafrikas die Integration gefördert worden; die jeweiligen Unionsverträge haben als Hauptziel, einen gemeinsamen FCFA-Markt über die Harmonisierung der indirekten Steuern und der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer zu schaffen. Daneben wird seit 1993 die regionale Integration durch eine verstärkte Bankenaufsicht, die Harmonisierung des Unternehmens-, Handels-, Versicherungs- und Sozialrechtes und die Aufstellung gemeinsamer statistischer Richtlinien gefördert (s. Kasten). Schließlich soll die Schaffung der regionalen Börse in Abidjan (UEMOA) Anfang 1997 die finanzielle Integration fördern. Ein entsprechendes Projekt ist auch von der CEMAC geplant. Am 17. Oktober 1998 wurde die OHADA (Organisation pour l’Harmonisation du Droit des Affaires), die gemeinsame Richtlinien im Handels- und Unternehmensrecht für die FCFA-Zone und Guinea Conakry ausarbeitet, gegründet. Am 10. Juli 1992 wurde die CIM (Conférence Inter-africaine des Marchés d‘Assurance) vertraglich instituiert, die u.a. zur Aufgabe hat, die Kooperation der FCFA-Staaten im Bereich der Absich-erung wirtschaftlicher Risiken zu verstärken. Ein gemeinsamer Versicherungs-kodex ist seit 15. Februar 1995 in der gesamten FCFA-Zone rechtskräftig. Am 21. September wurde die CIPRES (Conférence Interafricaine de la Prévoyance Sociale) geschaffen, die gemeinsame soziale Regeln für die FCFAZone erar-beitet. Die breitere Erfassung und Vergleichbarkeit von Wirtschafts-, Sozial- und Umweltstatistiken der FCFA-Staaten ist seit dem 21. September 1993 Ziel des ”Observatoire Economique et Statistique de l’Afrique Subsaharienne” (AFRISTAT). Chancen und Risiken der Anbindung des FCFA an den Euro Befürchtungen, die Anbindung des FCFA an den Euro könne zu einer Beeinträchtigung der europäischen Geldpolitik bzw. einer Schwächung des Euro führen, sind vor dem Hintergrund der Analyse des Währungsabkommens, des geringen ökonomischen und monetären Gewichtes sowie der eher positiven wirtschaftlichen Entwicklung der FCFA-Staaten nach der letzten Abwertung Anfang 1994 unbegründet. Insgesamt lassen die aktuellen Fundamentaldaten weder eine Änderung der Budgetvereinbarungen mit Frankreich noch eine Abwertung des FCFA noch eine Gefahr für die monetäre oder budgetäre Stabilität der EWU erwarten. Angesichts des geringen wirtschaftlichen Gewichtes der FCFA-Staaten wäre sogar im Falle eines exogenen Schocks keine ernsthafte Gefahr für das französische Budget oder die Stabilität des Euro zu erwarten. Die Wirtschaftskraft der FCFA-Länder beträgt 4% des französischen BIP und 0,8% des BIP der EWU-Teilnehmerstaaten. Der Anteil des FCFA an der Geldmenge der Eurozone beträgt 3%. Ferner sind mit wenigen Ausnahmen die operativen Konten der FCFAZone im Überschuß geblieben (siehe auch Fußnote 13). Ungünstigere wirtschaftliche Aussichten könnten das französische Budget noch stärker belasten, als es bisher der Fall war. Eine ernsthafte Gefährdung der Stabilität der französischen Budgetpolitik bzw. der Geldpolitik der EWU wäre jedoch auch in einem solchen Falle nicht zu befürchten. Schließlich betrug die Entwicklungshilfe Frankreichs an diese Staaten zwischen 1983 und 1997 ca. FRF 8 Mrd. p.a. bzw. 0,1% des französischen BIP. Aus dem letzten Treffen der Staatsoberhäupter der FCFA-Länder und Frankreichs, war darüber hinaus zu erkennen, daß Frankreich diese Hilfen progressiv reduzieren will. 1999 sollen sie ca. FRF 6 Mrd. betragen, d.h. etwa 0,08% des französischen BIP. 18) Euro-Anbindung vorteilhaft für FCFAStaaten In der UEMOA sind folgende Grenzwerte festgelegt: Lohnmasse des öffentlichen Sektors maximal 50% der Staatseinnahmen, minimal 20% der Staatseinnahmen für Infrastrukturmaßnahmen, Primärüberschuß mindestens 15%. Zudem müssen Zahlungsrückstände vollkommen abgebaut werden. Bis auf die vollkommene Rückführung der Auslandsrückstände wurden 1997 alle Kriterien von den Mitgliedsländern der UEMOA erfüllt. In der CEMAC wurde festgelegt, daß die Lohnmasse des öffentlichen Sektors nominal nicht stärker als die nominale Wachstumsrate der Staatseinnahmen ansteigen darf, ein Primärüberschuß erreicht werden soll, alle in- und ausländische Zahlungsrückstände abgebaut und die Geldschöpfung mit mindestens 20% offizieller Auslandsguthaben gedeckt werden müssen. Die Kriterien wurden 1997 von den meisten Ländern der CEMAC erfüllt. Der sog. ”Konvergenzrat” der jeweiligen Unterzone sorgt für die multilaterale Aufsicht der in den verschiedenen Mitgliedstaaten betriebenen Politik und damit für die Einhaltung der Konvergenzkriterien. Economics 9 EWU-Monitor In FCFA-Ländern müssen jedoch noch große Anstrengungen unternommen werden, um deren ökonomische und politische Stabilität dauerhaft zu gewährleisten. Die Anbindung des FCFA an den Euro bzw. seine freie Konvertibilität zum FRF und damit zum Euro dürften dagegen dem FCFA-Raum zugute kommen und somit die noch notwendigen strukturellen Reformen vor Ort erleichtern. Die Konvertibilität des FCFA zum Euro dürfte Handelstransaktionen und Investitionen der FCFALänder fördern, da das Währungsrisiko für ca. 50% des Handels der FCFA-Staaten eliminiert ist. Exportaussichten verbessern sich zusätzlich dadurch, daß voraussichtlich weitere EU-Staaten der EWU beitreten werden19). Darüber hinaus ist zu erwähnen, daß die Aufrechterhaltung der Parität des FCFA zum Euro die Kontinuität der engen politischen Beziehung zu Frankreich und damit de facto zu den EWU-Staaten gewährleistet. Dies fördert die Budget- und Preisdisziplin der FCFAStaaten und damit auch die Attraktivität dieser Länder für Kapitalanlagen und ihre Kreditwürdigkeit. Die Nähe zur Währungsunion dürfte den FCFAStaaten auch den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten erleichtern20), wodurch Kreditkosten reduziert werden können. Dieses Szenario einer Verfestigung der Solidarität und Integration der FCFAStaaten und der Bindung an Frankreich bzw. die EWU hat für uns die höchste Wahrscheinlichkeit Entwicklungshilfe aus Frankreich Offizielle Entwicklungshilfe (ODA) 0,18 0,16 0,14 ODA in % des franz. BIP (links) 0,12 Patrick Mange, +331 4495-6387 ([email protected]) 19) Wir erwarten, daß Dänemark, Schweden und Griechenland bis 2002 an der EWU teilnehmen werden. Großbritannien wird sich voraussichtlich etwas später anschließen. 20) Wie bereits oben gesehen besteht volle Kapitalmobilität zwischen Frankreich und jeder der FCFA-Zonen. Mit Einführung des Euro gilt dies auch für die anderen EWU-Teilnehmerstaaten. 21) Wie oben gesehen sind die wirtschaftlichen Strukturen der zwei FCFA-Unterzonen noch recht unterschiedlich, was teilweise den geringen Interzonenhandel erklärt (1997 ca. 10% der Gesamtex- und -importe). Die CEMAC lebt vorwiegend von Rohölressourcen, während die UEMOA eine größere industrielle Vielfalt aufweist. 22) In dieser Beziehung sind insbesondere Kongo, Guinea-Bissau, Zentralafrika und Gabun zu erwähnen. 10 Economics 6 5 0,1 4 0,08 3 0,06 0,04 0,02 2 ODA in % des BIP der FCFA-Zone (rechts) 0 1 0 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 Dessen ungeachtet sind weniger günstige Szenarien, schlimmstenfalls eine Auflösung der FCFA-Zone, zwar ebenfalls denkbar, aber derzeit unwahrscheinlich. Zum einen könnten durch eine empfindliche Abschwächung der Weltkonjunktur, einen Verfall der Rohstoffpreise sowie durch eine drastische Verschärfung des Wettbewerbsdrucks nach einer Aufwertung von Euro und FCFA die beiden FCFA-Zonen wirtschaftlich deutlich auseinanderdriften21) und so auch anfälliger für ethnische Konflikte werden22 ). Bei diesem Szenario wäre die Aufrechterhaltung der festen Bindung beider FCFA an den Euro ernsthaft gefährdet. Zum anderen wäre aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine Abschwächung der Stabilitätsdisziplin möglich. Sollte die Inflationsrate in den FCFA-Ländern wieder kräftig anziehen, könnte trotz der 1994 erfolgten Anpassung der FCFA-Parität eine weitere Abwertung nötig werden. Die Übergangsphase bis zur Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002 kann schließlich als eine Testphase angesehen werden, die das Aushandeln eines neuen Abkommens der Zone mit der EU statt ausschließlich mit Frankreich und eine Einbindung der geldpolitischen Entscheidungsträger der EWU vorsehen würde. Sollte sich bis dahin die weitere Integration der FCFA-Staaten nicht oder nur unzureichend entwickelt haben oder die Stabilisierungs- bzw. Reformpolitik zu langsam erfolgt sein, würde sich die Wahrscheinlichkeit eines derartigen neuen Abkommens erhöhen. Das Überdenken der Wechselkursrelationen zwischen FCFA und Euro würden dann ein Schwerpunkt der Verhandlungen bilden. Nicht zur Debatte steht die Einführung des Euro-Bargeldes in den Ländern der FCFA-Zone. Dort wird weiterhin offiziell das bisherige FCFA-Bargeld zirkulieren. 7 Euro-Einführung in der EWU als Testphase für Neuverhandlung des Währungsabkommens EWU-Monitor Abkürzungsverzeichnis Stand: Mai 1999 Abkürzung Französische Bezeichnung AFRISTAT Observatoire Economique et Statistique de l’Afrique Subsaharienne Deutsche Bezeichnung Bedeutung Amt für Wirtschaft und Statistik im südlichen Afrika (SubSaharagebiet) BCC Banque Centrale des Comores Zentralbank der Komoren BCEAO Banque Centrale des Etats de l'Afrique de l'Ouest Zentralbank der Westafrikanischen Zentralbank der UEMOA Staaten BEAC Banque des Etats de l'Afrique Centrale Zentralbank der Zentralafrikanischen Staaten Zentralbank der CEMAC CEDEAO Communauté Economique des Etats de l'Afrique de l'Ouest Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft UEMOA-Staaten und Kapverde, Gambia, Ghana, Guinea, Liberia, Mauretanien, Nigeria, Sierra Leone CEMAC Communauté Economique et Monétaire de l'Afrique Centrale Zentralafrikanische Wirtschaftsund Währungsunion Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad, Zentralafrikanische Republik CIMA Conférence Interafricaine des Marchés d'Assurance Interafrikanische Konferenz für die Versicherungsmärkte CEMAC- und UEMOAStaaten CIPRES Conférence Interafricaine de la Prévoyance Sociale Interafrikanische Konferenz für Soziale Sicherheit CEMAC- und UEMOAStaaten FCFA Franc de la Communauté Financière de l'Afrique bzw. Franc de la Coopération Financière Africaine Franc der Afrikanischen Währungsgemeinschaft bzw . Franc der Afrikanischen Währungskooperation Offizielle Währung der UEMOA und CEMAC FCFA-Zone CEMAC- und UEMOAStaaten Franc-Zone Frankreich, Monaco, FCFA-Zone und Komoren FRF Französischer Franc ISO-Code OHADA Organisation pour l'Harmonisation du Droit des Affaires Organisation zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika Franc-Zone und Guinea UDEAC Union Douanière et Economique de l'Afrique Centrale Zentralafrikanische Zoll- und Wirtschaftsunion CEMAC-Staaten und Tschad, Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Gabun, Kongo, Äquatorial-Guinea UEMOA Union Economique et Monétaire Ouest-Africaine Westafrikanische Wirtschafts- und Benin, Burkina-Faso, Währungsunion Elfenbeinküste, GuineaBissau, Mali, Niger, Senegal, Togo Economics 11 Bulletin Aktuelle Wirtschafts- und Währungsfragen Print: ISSN 0944-7296 / Internet: ISSN 1435-070X Das Bulletin beinhaltet fundamentale Analysen sowie ausführliche Meinungsbeiträge und Kommentare. Es werden über den Tag hinaus wirkende strukturprägende Ereignisse und Entwicklungen aufgegriffen. Dabei geht es vor allem um wirtschaftspolitische Fragestellungen, gesamtwirtschaftliche Trends (Arbeitsmarkt, Gütermarkt, Geldmarkt, Kapitalmarkt, EU, Altersversorgung) sowie Entwicklungen in einzelnen Branchen und auf einzelnen Märkten insbesondere den Finanzmärkten. Zuletzt sind folgende Aufsätze erschienen: Nr. Thema 1/99 Ein Königsweg für den Kernenergieausstieg? Das “Jahr-2000” Problem Trends auf dem gewrblichen Immobilienmarkt in Deutschland Beschäftigungsmotor Dienstleistungen - kann Deutschland von den USA lernen? 4/98 Renaissance fester Wechselkurse? Ökosteuerpläne der Regierung - die Quadratur des Kreises Liberalisierung der Elektrizitätswirtschaft Multilaterale Handelspolitik vor der Jahrtausendwende 3/98 Währungskrisen - Menetekel für die Weltwirtschaft Elemente einer “neuen globalen Finanzarchitektur” Chinas Weg in die Weltwirtschaft Harmonisierung der Zinsbesteuerung in der EU? 2/98 Deutschland braucht attraktive Pensionsfonds Pensionsfonds in Europa auf Erfolgskurs 1/98 Anlagenotstand - ein weltweites Phänomen Die Asienkrise - zwölf Thesen zu Ursachen und Perspektiven Mindeststeuer: Sinnvolle Ergänzung des Steuersystems? Immobilienmärkte Osteuropas: Warschau, Budapest, Prag Datum 11. März 1999 4. Dezember 1998 28. September 1998 9. Juli 1998 24. März 1998 Einzelausgaben und Abonnements sind erhältlich bei: Deutsche Bank Research Marketing 60272 Frankfurt am Main E-mail: [email protected] Fax: +49 69 910-31833 Internet: http://www.dbresearch.com © 1999. 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