Vom Franc-CFA zum Afro-Euro

Transcrição

Vom Franc-CFA zum Afro-Euro
Deutsche Bank Research
WU-Monitor
Nr. 72
Vom Franc-CFA zum Afro-Euro
•
Der Franc der früheren afrikanischen Kolonien Frankreichs (FCFA) war bis zum
Beginn der EWU mit einer Festkursrelation an den französischen Franc gebunden. Die Festkursbeziehung gilt seit dem 01.01.1999 gegenüber dem Euro
(1 EUR = 655,957 FCFA). Diese Anbindung an den Euro hatte im Vorfeld der
EWU zu einer Kontroverse innerhalb der Europäischen Union (EU) geführt. Es
ging dabei primär um die Fragen der Kompetenzzuteilung für die Durchführung des FCFA-Abkommens und der geldpolitischen Konsequenzen der Anbindung des FCFA für die EWU.
•
Gemäß dem Beschluß des EU-Ministerrats bleiben Entscheidungen über
Wechselkursänderungen zwischen FCFA und Euro allein Frankreich und den
FCFA-Staaten überlassen.
•
Allerdings ist Frankreich verpflichtet, eventuelle Änderungen der Währungsvereinbarungen mit den FCFA-Staaten der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Wirtschafts- und Finanzausschuß der
EU vorzulegen. Änderungen bedürfen der Zustimmung des Ministerrates.
•
Angesichts des geringen ökonomischen und monetären Gewichts der FCFAStaaten und der positiven wirtschaftlichen Entwicklung dieser seit der letzten
Abwertung Anfang 1994 sind Befürchtungen unbegründet, die Anbindung des
FCFA an den Euro könne zu einer Beeinträchtigung der europäischen Geldpolitik führen.
•
Die FCFA-Staaten müssen jedoch noch große Anstrengungen unternehmen,
um die Kursstabilität zum Euro dauerhaft zu gewährleisten.
Patrick Mange, +331 4495-6387 ([email protected])
Datum
1. Juni 1999
Editor:
Ulrich Schröder
+49 69 910-31704
[email protected]
Publikationsassistenz:
Eveline Förster
+49 69 910-31743
[email protected]
Internet:
http://www.dbresearch.com
Economics
EWU-Monitor
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Economics
EWU-Monitor
Bereits am 7. Juli 1998 empfahl die Europäische Kommission, den Franc
de la Communauté Financière de l’Afrique und den Franc de la
Coopération Financière Africaine (FCFA) ”automatisch” an den Euro
zu binden und Entscheidungen über Wechselkursänderungen allein der
französischen Regierung und den FCFA-Staaten zu überlassen1) . Am
23. November schloß sich der Rat der Europäischen Union nach
Konsultation der EZB dieser Entscheidung an. Seit 1. Januar 1999 ist
der FCFA offiziell und ohne Abwertung an den Euro gebunden. Sein
fixer Wechselkurs zum Euro beträgt FCFA 655,957. Damit hat sich
Frankreich mit seiner Ansicht durchgesetzt, daß die von Frankreich
garantierte, volle Konvertibilität des FCFA zum französischen Franc
(FRF), und damit zum Euro, eine finanzpolitische Vereinbarung zwischen
Frankreich und den FCFA-Staaten und nicht ein Währungsabkommen
der FCFA-Ländern mit den Teilnehmern der EWU darstellt.
FCFA seit 1.1.1999 offiziell an den
Euro gebunden
Die Entstehungsgeschichte der FCFA-Zone
Die FCFA-Zone hat ihren Ursprung in den politischen und ökonomischen
Beziehungen Frankreichs zu seinen früheren afrikanischen Kolonien.
Während der dreißiger und vierziger Jahre führte Frankreich in jeder
dieser Kolonien Währungen ein, die über eine fixe Parität an den FRF
gekoppelt waren. Kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs, im Jahr
1945, wurden diese Währungen in den FCFA (”le Franc des Colonies
Françaises d’Afrique”) konsolidiert. Der Wechselkurs zum FRF wurde
auf 1,7 (alte) FRF zu einem FCFA festgesetzt. Im Oktober 1948 fand
eine Aufwertung des FCFA um 17,65% statt: 1 FCFA war nunmehr 2
(alte) FRF wert. Mit der französischen Währungsreform von 1958 (100
alte Franc wurden zu einem neuen Franc umgewandelt), änderte sich
der Wechselkurs auf 50 CFA-Franc zu einem FRF. Unter der Regierung
von Premierminister Edouard Balladur wurde am 12. Januar 1994 die
erste Abwertung des FCFA seit 1948 vorgenommen. Sie betrug 50%,
womit 1 FRF seitdem 100 FCFA entspricht. Eine Ausnahme stellte der
Komoren-Franc dar2) .
Ursprünge in der Kolonialzeit
Der FCFA wurde ursprünglich von der Französischen Überseeischen
Zentralbank emittiert (“Caisse Centrale de la France d’Outre-Mer”).
Nachdem jedoch die afrikanischen Kolonien im Laufe der fünfziger und
sechziger Jahre3) unabhängig wurden, ging die Verantwortung für die
Emission des FCFA und der monetären Überwachung der FCFA-Zone
auf zwei regionale afrikanische Zentralbanken über, die jeweils zwei
afrikanische FCFA-Regionen abdecken. Die Zentralbank der Westafrikanischen Staaten (BCEAO: “Banque Centrale des Etats de l’Afrique
de l’Ouest”) ist das monetäre Organ der Westafrikanischen Wirtschaftsund Währungsunion (UEMOA4 ): ”Union Economique et Monétaire
Ouest-Africaine), die seit 1997 acht Mitgliedstaaten (Benin, BurkinaFaso, die Elfenbeinküste, Guinea-Bissau5) , Mali, Niger, Senegal und
Togo) zählt. Die BCEAO emittiert den “Franc de la Communauté
Financière de l’Afrique” (FCFA). Die Notenbank Zentralafrikanischer
Staaten (BEAC: ”Banque des Etats de l’Afrique Centrale”) trägt die
Zwei Währungsunionen in der FCFAZone: CEMAC und UEMOA
1)
2)
3)
4)
5)
Dies bedeutet, daß keine Abwertung der afrikanischen Währung beim Start
des Euro vorgenommen wurde.
Der Komoren-Franc wurde zuletzt im September 1949 um 33% auf
75 Komoren-Franc zu 1 FRF abgewertet.
Zwischen 1952 und 1962.
Daneben nehmen die Staaten der CEDEAO (Communauté Economique des Etats de l’Afrique
de l’Ouest) teil, eine Wirtschaftsgemeinschaft, an der weitere afrikanische Staaten teilnehmen.
Die UMEOA wurde am 10. Januar 1994 geschaffen.
Guinea-Bissau nimmt seit dem 5. März 1997 an der UEMOA teil und ist seit dem 17. April 1997
Mitglied der FCFA-Zone.
Economics
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EWU-Monitor
monetäre Verantwortung der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und
Währungsunion (CEMAC6) : ”Communauté Economique et Monétaire
de l‘Afrique Centrale”), die sechs Mitgliedstaaten (Äquatorialguinea,
Gabun, Kamerun, Republik Kongo, Tschad und die Zentralafrikanische
Republik) zählt. Die BEAC emittiert den ”Franc de la Coopération
Financière Africaine” (FCFA). Beide regionale FCFA sind nur in ihrer
jeweiligen Zone gesetzliches Zahlungsmittel. Frankreich garantiert die
Konvertibilität beider FCFA zum FRF. Da beide FCFA dieselbe Parität
zum FRF haben, können beide FCFA-Zonen als ein Währungsraum
angesehen werden7) .
Die FCFA-Zone
Die Mechanismen der FCFA-Zone
Die Währungskooperation zwischen Frankreich und den FCFA-Ländern
beruht auf vier Prinzipien:
CEMAC
UEMOA
1. Einer fixen Parität des FCFA gegenüber dem FRF, die seit dem 12.
Januar 1994 100 FCFA/FRF beträgt.
2. Der Garantie der uneingeschränkten Konvertierbarkeit des FCFA in
FRF seitens des französischen Finanzministeriums und damit de
facto auch der Konvertierbarkeit in jede andere konvertible Fremdwährung. Vehikel der unlimitierten Konvertibilität der Währungen der
jeweiligen FCFA-Zonen ist ein sog. ”Operationskonto”, das jede
einzelne der zwei FCFA-Zentralbanken beim französischen
Finanzministerium unterhält. Formal werden die ”Operationskonten”
bei der Banque de France geführt.
3. Im Gegenzug zur unlimitierten Konvertibilität müssen die Zentralbanken allerdings auf ihre ”Operationskonten” mindestens 65% ihrer
Devisenreserven einzahlen8) und ein Mitspracherecht Frankreichs
in der Geldpolitik akzeptieren. Ferner gibt es verschiedene Regeln,
die verhindern sollen, daß die ”Operationskonten” übermäßig beansprucht werden9) . So dürfen Kredite der Zentralbanken an den öffentlichen Sektor eines jeden Landes maximal 20% der Steuereinnahmen des Vorjahres betragen. Sind über drei Monate in Folge die
Fremdwährungsguthaben einer FCFA-Zentralbank im Schnitt 20%
niedriger als ihre durchschnittlichen Sichtverbindlichkeiten, muß der
Aufsichtsrat der Zentralbank (in dem Frankreich vertreten ist) adäquate Maßnahmen treffen (Leitzinserhöhung, Festsetzen einer Obergrenze für Kredite an den Staat, Kreditbegrenzung an die Wirtschaft
etc.), um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen. Ist schließlich ein
”Operationskonto” im Soll oder droht es überzogen zu werden, ist
die BCEAO gehalten, das Konto mit Fremdwährungsguthaben zu
glätten, einen Zwangsumtausch von Devisenguthaben öffentlicher
6)
7)
8)
9)
4
Die CEMAC, die am 16. März 1994 vertraglich vereinbart wurde, umfaßt die UDEAC
(Union Douanière et Economique de l’Afrique Centrale), ein gemeinsamer Markt, und die
informelle Währungsunion UMAC (Union Monétaire de l’Afrique Centrale). Die CEMAC muß
allerdings noch von zwei Parlamenten (Äquatorialguinea und Tschad) ratifiziert werden.
Seit 1981 nimmt die Islamische Föderale Republik der Komoren an der FCFA-Zone Teil.
Die Geldpolitik dieses afrikanischen Inselstaates wird von der Nationalbank der Komoren
(BCC: Banque Centrale des Comores) durchgeführt. Insgesamt nehmen damit 15 Staaten
an die FCFA-Zone teil.
Seit 1975 haben diese Guthaben eine Umtauschgarantie gegenüber den Sonderziehungsrechten (SZR).
Vorauszahlungen des französischen Finanzministeriums, z. B. zur Stützung der Konjunktur,
sollen eine Ausnahme bleiben. Die ”Operationskonten” wiesen 1997 ein Guthaben in Höhe
von knapp USD 3 Mrd. auf.
Economics
Anteile am BIP der UEMOA
Togo
Senegal
Niger
Mali
Guinea Bissau
Elfenbeinküste
Burkina-Faso
Benin
% BIP
0
15
30
45
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oder privater Institutionen in FCFA vorzunehmen und die Mitgliedsstaaten der Zone aufzufordern, von ihren Sonderziehungsrechten
beim IWF Gebrauch zu machen. Das BEAC-Statut sieht in diesem
Falle vor, Refinanzierungsfazilitäten an Staat und Wirtschaft der
Mitgliedstaaten zu begrenzen.
4. Volle Kapitalmobilität zwischen Frankreich und den FCFA-Zonen
sowie zwischen beiden FCFA-Zonen beim IWF.
Vertragliche Grundlage für die Vereinbarung mit der
FCFA-Zone
Artikel 234 des Maastricht-Vertrags regelt das Verfahren für bestehende
Arrangements von EWU-Ländern mit Drittstaaten. Es besagt: ”Die
Rechte und Pflichten aus Übereinkünften, die vor Inkrafttreten des Vertrags zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten einerseits und
einem oder mehreren Ländern andererseits geschlossen wurden,
werden durch diesen Vertrag nicht berührt ”.
Zu der Frage, bei welchem Organ die Kompetenz für die Durchführung
derartiger internationaler Verträge liegt, gibt es aber im MaastrichtVertrag keine explizite Bestimmung10) .
Anteile am BIP der CEMAC
% BIP
Tschad
Äquatorialguinea
Gabun
Rep. Kongo
Zentralafr. Rep.
Kamerun
0
10
20
30
40
50
Maastricht-Vertrag ließ Spielraum für
Rechtsinterpretation
Artikel 109.1 EG aber auch die nachfolgenden Artikeln 109.2 EG und
109.3 EG könnten den Schluß zulassen, daß die Vereinbarung Frankreichs mit der FCFA-Zone ein Währungsabkommen ist. In Artikel 109.1
EG heißt es: ”Der Rat kann einstimmig (…) förmliche Vereinbarungen
über ein Wechselkurssystem für die ECU gegenüber Drittlandswährungen treffen”. Würde Frankreichs Vereinbarung mit der FCFA-Zone als
Währungsabkommen interpretiert, wäre der Ministerrat und nicht mehr
Frankreich mit seinen afrikanischen Partnern das kompetente Organ,
das über die Parität des FCFA zu entscheiden hätte. Die Befürworter
dieser Interpretation geben an, daß weniger das ökonomische Gewicht
der FCFA-Länder eine Rolle spielt, als vielmehr der Umstand, daß das
Aufrechterhalten der derzeitigen Vereinbarung zwischen Frankreich und
FCFA-Staaten einen Präzedenzfall darstellt, von dem andere Ländern mit
ökonomisch gewichtigeren Partnern Gebrauch machen könnten 11) .
Frankreich verteidigte eine andere Auffassung. Hier ging man davon
aus, daß die Abkommen zwischen Frankreich und den FCFA-Staaten
lediglich budgetärer Natur seien; bei der Zusammenarbeit handele es
sich nicht, so Frankreich, um ein Währungssystem sondern um einen
vom Schatzamt kontrollierten Kreditmechanismus. In der Tat unterhalten, wie bereits erwähnt, die BCEAO und die BEAC, sog. ”Operationskonten” beim französischen Schatzamt. Diese werden in vollem
Umfang durch einer Kreditlinie des Finanzministeriums und nicht durch
die Banque de France finanziert, so daß Änderungen ihrer Positionen
lediglich budgetäre Auswirkungen haben, aber nicht zu einer Geldschöpfung oder -vernichtung im Hinblick auf den Euro führen. Laut MaastrichtVertrag ist jeder einzelne EWU-Mitgliedstaat für seine Budgetpolitik
verantwortlich. Befinden sich die Operationskonten im Defizit, muß
Frankreich selbst entscheiden, ob die dadurch entstehende Finanzierungslücke durch eine Ausgabenkürzung bzw. Steuererhöhung oder
eine Defiziterweiterung ausgeglichen werden soll. Sollte die zweite
Möglichkeit bevorzugt werden, d.h. die Nettoneuverschuldung über
10)
11)
FCFA-Währungsabkommen im Kompetenzbereich des französischen
Schatzamtes
Es gibt dagegen Bestimmungen über monetäre Arrangements zwischen Frankreich und den
FCFP-Staaten sowie Monaco und zwischen Italien mit San Marino und dem Vatikan.
Bisher hat lediglich Portugal diese Möglichkeit mit den Kapverden genutzt.
Economics
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EWU-Monitor
eine verstärkte staatliche Emissionspolitik erhöht werden, wäre
allerdings theoretisch eine Erhöhung der Marktzinsen in Frankreich und
damit in Euroland möglich. Die Geschichte zeigt allerdings, daß das
Volumen solcher Transaktionen bisher sehr gering war. Zum einen ist
aufgrund der oben erläuterten Kontroll- bzw. Schutzmechanismen die
Wahrscheinlichkeit eines Ausufern der Defizite auf den Operationskonten sehr gering12) . Zum anderen beträgt die gesamte Geldmenge
der FCFA-Zone weniger als 3% der französischen Geldmenge, während
das BIP der Zone weniger als 4% des französischen BIP ausmacht13) .
In Relation zur gesamten Geldmenge im Euro-Raum geht es also um
verschwindend geringe zusätzliche Kredite, die in der Praxis keine
Auswirkungen auf das Zinsniveau haben. Schließlich ist zu erwähnen,
daß auch Frankreich den Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes
unterliegt, der von allen Staaten in Euroland eine strikte Budgetdisziplin
fordert.
Diese von Frankreich verteidigte Interpretation des Abkommens mit
den FCFA-Staaten ist mit Artikel 109.5 des Maastricht-Vertrags konform,
welcher besagt: ”Die Mitgliedstaaten haben das Recht, unbeschadet
der Gemeinschaftszuständigkeit und der Gemeinschaftsvereinbarungen
über die Wirtschafts- und Währungsunion in internationalen Gremien
Verhandlungen zu führen und internationale Vereinbarungen zu treffen.”
Die Europäische Kommission und die Finanzminister der EU (ECOFIN)
hatten sich dieser Interpretation bereit am 7. Juli 1998 angeschlossen.
Am 23. November 199814) wurde jedoch vom Finanzministerrat der
Europäischen Union beschlossen, daß Frankreich ”… der Kommission,
der europäischen Zentralbank und dem Wirtschafts- und Finanzausschuß
etwaige Pläne zur Änderung der Natur und des Geltungsbereichs dieser
Vereinbarungen vorlegt. Die Pläne bedürfen der Zustimmung des Rates
auf der Grundlage einer Empfehlung der Kommission und nach Anhörung der Europäischen Zentralbank” (Artikel 5). Die Zustimmung des
Ministerrates wäre z.B. nötig im Falle eines Beitritts zur bzw. des Rücktritts aus dem FCFA-Währungsraum eines oder mehrere Staaten15) oder
der Rücknahme der Garantie des Finanzministeriums für die unlimitierte
Konvertibilität des FCFA in Euro. In allen anderen Fällen bleibt die Kompetenz für die Durchführung des FCFA-Abkommens bei Frankreich und
seinen afrikanischen Partnern. Materiell ändert sich damit gegenüber
der früheren Situation wenig.
12)
13)
14)
15)
6
Laut Banque de France und IWF sind Defizite der Operationskonten allerdings selten
aufgetreten. Das Operationskonto der BCEAO wies ein Defizit von 1980 bis 1984 und
1988/89 auf, das 1983 maximal 0,13% des BIP Frankreichs betrug (ca. FRF 5,2 Mrd.).
Fehlbeträge des Operationskontos der BEAC waren in der Regel weit geringer und
weniger häufig. Sie konzentrierten sich auf 1993 und auf die ersten Monaten von 1994.
Dank der ”Reserveregel” blieben die Operationskonten der FCFA-Zonen zusammengenommen meist im Überschuß. Ausnahme waren die Jahre 1983, 1987 und 1988, in denen
unbedeutende Defizite registriert wurden.
Sogar im Falle einer eher unwahrscheinlichen generellen monetären Krise, die sich in einer
massiven Umwandlung von FCFA in Euro ausdrücken würde, blieben damit die Konsequenzen für den Finanzmarkt der EWU außerordentlich gering.
Entscheidung des Rates vom 23. November 1998 über Wechselkursfragen in Zusammenhang mit dem CFA-Franc und dem Komoren-Franc (98/683/EG).
Gambia hat z. B. den Wunsch geäußert, an der UEMOA teilzunehmen.
Economics
BIP und Geldmenge: FCFA-Zone
und Frankreich im Vergleich
7
%
BIP FCFA/BIP Frankreich
6
5
M3 FCFA/M3 Frankreich
4
3
2
1
0
86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97
FCFA-Zone:
Verbraucherpreise & Zinssätze
10
% gg. Vj.
%
9
8
25
Zinssätze*
(rechts)
7
6
5
30
20
15
Verbraucherpreisindex (links)
4
10
5
0
86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97
*) Nominal, 6 bis 12M-Einlagensätze
EWU-Monitor
Allgemeine Wirtschaftslage
Die FCFA-Länder (ohne Komoren) zählten 1997 96,2 Mio. Einwohner.
Das BIP der Zone betrug USD 50,42 Mrd., d.h. ca. 3,2% des
französischen BIP. Das BIP pro Kopf kam lediglich auf rund USD 524.
Wirtschaftswachstum in der
FCFA-Zone
6
Reales BIP
1997 vereinigte die CEMAC 43% des gesamten BIP der FCFA-Zone
auf sich. Zu ihr gehören die wichtigsten ölproduzierenden Staaten
Zentralafrikas. Kamerun allein erzeugte 45% des BIP der CEMAC,
gefolgt von Gabun mit einem Anteil von 27,6% am BIP. Die UEMOA
erwirtschaftete die restlichen 57% des BIP der FCFA-Zone, wobei die
Elfenbeinküste 40,5% beitrug (zweitwichtigster Staat der UEMOA war
Senegal mit einen Anteil von 17,9% am BIP).
Die FCFA-Staaten sind primär Exporteure von Rohstoffen, vor allem
von Rohöl und Agrarprodukten. Der Industriesektor ist wenig oder gar
nicht entwickelt. Die ökonomische Situation der Zone ist damit stark
von Fluktuationen der Rohstoffpreise beeinflußt. Inklusive Rohölsektor
waren 1997 die Anteile der primären, sekundären und tertiären Sektoren
am BIP jeweils 31%, 26,2% und 42,8% (ohne Rohöl: 36,7%, 14,8%
und 48,5%). Insgesamt arbeiteten 64,1% der erwerbstätigen
Bevölkerung im primären, 8,8% im sekundären und 23,4% im tertiären
Sektor.
Die gesamte Rohölproduktion betrug ca. 36,5 Mio. Tonnen, d.h. ca.
20% der Produktion der Sub-Sahara Staaten, allerdings nur ca. 1% der
Weltproduktion. Die Gewinnung mineralischer Rohstoffe ist gering mit
Ausnahme von Diamanten in der Republik Zentralafrika, Phosphaten
in Togo, Mangan in Gabun und Uran in Niger. Exportierte Agrarprodukte
sind vor allem Kakao, Kaffe, Baumwolle, Holz und Erdnüsse. Kaffee
und Kakao werden hauptsächlich von der Elfenbeinküste und Kamerun
produziert. Baumwolle stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen von
Benin, Burkina-Faso, Mali und Tschad dar. Daneben stellt die Holzwirtschaft eine wichtige Einnahmequelle vieler FCFA-Staaten dar.
Der Import- bzw. Exportanteil der FCFA am BIP betrug 1997 36,6%
bzw. 33,8%. Dank der Rohölausfuhr verzeichneten die CEMAC-Staaten
1997 einen positiven Außenbeitrag von 8,9% des BIP in 1997, während
die UEMOA-Staaten im selben Jahr noch ein Handelsdefizit von 1,8%
des BIP aufwiesen. Der Güterhandel mit Frankreich ist traditionell sehr
wichtig. Er betrug 1997 FRF 28,4 Mrd. Davon entfielen FRF 18,4 Mrd.
auf Exporte nach Frankreich und FRF 10 Mrd. auf Importe aus
Frankreich. Damit wickeln die FCFA-Staaten etwa 25% der Exporte
(primär Rohstoffe) mit Frankreich ab. Der Anteil der FCFA-Staaten an
den Exporten Frankreichs beträgt hingegen nur 1,1% (Importanteil:
0,7%). Die Leistungsbilanz der FCFA-Staaten blieb trotz eines
beachtlichen Überschusses in der Handelsbilanz im Defizit (1997: 2,1%
des BIP), was primär durch substantielle Zinszahlungen auf die
Auslandsverschuldung erklärt werden kann.
8
% gg. Vj.
4
2
0
-2
-4
Reales BIP pro Kopf
-6
-8
86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98
FCFA-Zone: Exporte, Importe &
Leistungsbilanz
50
% BIP
40
Exporte
Importe
30
20
10
0
Leistungsbilanz
-10
-20
86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98
Rohölexporte stützen Handesbilanz
Wirtschaftsentwicklung und -aussichten
Mitte der 80er Jahren führte der Dollarverfall und der damit verbundene
deutliche Rückgang der wichtigsten Rohstoffexporte zu einer merklichen Abkühlung der Konjunktur der FCFA-Länder. Die Anpassungsmaßnahmen der FCFA-Staaten erwiesen sich als unzureichend, um
die internen und externen Ungleichgewichte zu beheben und die Wirtschaft anzukurbeln. Der Internationale Währungsfonds (IWF) beschloß,
Strukturhilfen an die FCFA-Staaten zu suspendieren (mit der Ausnahme
von Benin und Burkina-Faso, die ihren Verpflichtungen gegenüber dem
IWF hinreichend nachkamen) und riet bereits Anfang der 90er Jahre
zur Abwertung. Frankreich beschloß im September 1993, die
Economics
Haushaltsdisziplin und strukturelle
Reformpolitik auf der Agenda
7
EWU-Monitor
Umtauschpflicht von FCFA aufzuheben und seine finanzielle Unterstützung nur für ”ökonomisch und finanziell glaubwürdige Programme”
zu gewährleisten (sog. ”Abidjan Doktrin”). Nach langem Tauziehen kam
es schließlich am 11. Januar 1994 auf dem Dakar-Gipfel zur Abwertung
des FCFA um 50% gegenüber dem FRF.
Nach der Abwertung verbesserte sich die Konjunkturlage der FCFALänder merklich. Das BIP wuchs ab 1995 jährlich um ca. 5%. Die Investitionsrate (Bruttokapitalbildung zum BIP) stieg von ca. 15% im Schnitt
der Jahre 1986 bis 1993 auf ca. 19% im Jahr 1997. Die Sparquote stieg
1997 auf ca. 22% gegenüber ca. 14% im Schnitt der Periode 1986 bis
199316) . Noch erfreulicher war die Reduzierung der Budgetdefizite, die
1997 auf 0,1% des BIP zurückgeführt wurden (jährlicher Durchschnitt
1986 bis 1993: 6,5%), wobei ein Primärüberschuß von 4,6% des BIP
erreicht wurde (im Vergleich zu einem Primärdefizit von durchschnittlich
5,6% p.a. im Zeitraum 1986 bis 1993). Die Primärüberschüsse erlaubten
eine Reduzierung der Staatsschuldenquote, die jedoch Ende 1997 noch
128% des BIP betrug. Die Auslandsverschuldung der FCFA-Zone belief
sich auf fast 118% des BIP. Die Rückführung der Auslandsverschuldung,
kombiniert mit höheren Exporten, führte zu einer merklichen
Verringerung des Leistungsbilanzdefizits von ca. 6,5% des BIP p.a. im
Zeitraum 1986 bis 1993 auf 2,1% im Jahr 1997. Die Inflation, die wegen
der Abwertung von 1994 deutlich anstieg, konnte 1997 schließlich auf
ca. 5,0% in der CEMAC und ca. 3,5% in der UEMOA in zurückgeführt
werden.
Das Wachstum dürfte 1998 durch die Asienkrise sowie die Stärkung
des effektiven handelsgewichteten Wechselkurses des FRF und damit
auch des FCFA belastet worden sein. Wie erwähnt sind die meisten
FCFA-Staaten stark von Rohstoffexporten abhängig, deren Preise 1998
kräftig zurückgingen. Insbesondere die Rohölexporteure, darunter vorrangig Kongo und Gabun, waren betroffen17). Da sich jedoch das Wirtschaftswachstum in Frankreich sowie in Europa belebte und die
Binnennachfrage der FCFA-Staaten robust blieb, dürfte dennoch eine
Wachstumsrate von etwa 5,6% in der FCFA-Zone im Jahr 1998 erreicht
worden sein. Da viele Rohstoffpreise, insbesondere für Rohöl, im Jahre
1999 wieder gestiegen sind und sich die Konjunktur in Europa im 2.
Halbjahr 1999 wieder erholen dürfte, ist 1999 mit einer weiteren
Stabilisierung des Wachstums der FCFA-Staaten zu rechnen.
Vor diesem Hintergrund dürften die FCFA-Staaten ihre Haushaltsdisziplin
und ihre strukturelle Reformpolitik aufrechterhalten. Eine derartige
Orientierung stellt nicht nur die notwendige Bedingung für weitere
Strukturhilfen des IWF, der Weltbank und Frankreichs dar; die FCFAStaaten haben auch erkannt, daß die nach der Abwertung von 1994
unternommenen Konsolidierungsschritte eine wichtige Voraussetzung
für Auslandsinvestitionen und damit auch der wirtschaftlichen
Entwicklung der Zone darstellen. Mit der Einführung des Euro sollen
entsprechend der bisher vorgelegten Fünf-Jahres-Pläne die Strukturreformen eher noch verstärkt werden: Haushaltsdisziplin, die
Harmonisierung der Steuergesetzgebung und die Aufhebung intra- und
interregionalen Handelsbarrieren sowie die Schaffung eines stabilen
16)
17)
8
Die aggregierten Investitions- und Sparquote der EWU-Ländern betrugen 1997
19,0% bzw. 21,4%.
Kongo produzierte 1997 11,6 Mio. Tonnen Rohöl, die insgesamt 49,2% des BIP,
90,3% der Gesamtexporte und 74,5% der gesamten Staatseinnahmen ausmachten.
Für Gabun (auch Kuwait von Afrika genannt) stellte die Rohölproduktion 31,0% des BIP,
62,4% der Gesamtexporte und 79,4% der gesamten Staatseinnahmen dar.
Economics
Spar- und Investitionsquoten in
der FCFA-Zone
Investitionen
25
% BIP
Sparquote
20
15
10
5
86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97
Haushaltslage der FCFA-Staaten
6
4
Primäres Budget
2
0
-2
-4
-6
-8
Gesamtbudget
% BIP
-10
86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97
Auslandsschulden der
FCFA-Staaten
120
100
% der Warenexporte
(rechts)
500
400
80
300
60
200
40
20
100
% BIP (links)
0
0
86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96
EWU-Monitor
und einheitlichen rechtlichen Rahmens für die gesamte FCFA-Zone sind
die auch gegenüber internationalen Organisationen und Frankreich
erklärten Ziele der FCFA-Staaten.
Harmonisierungsprojekte in der
FCFA-Zone
Dies wird an der Aufstellung strikter budgetärer ”Konvergenzkriterien“
für die beiden FCFA-Währungsunionen deutlich. Hierin ist festgelegt,
daß Primärüberschüsse erwirtschaftet, Löhne und Gehälter des
Staatssektors gebremst und in- und ausländischen Zahlungsrückstände
abgebaut werden müssen18). Zum anderen ist bereits durch die
Schaffung der Währungsunionen West- und Zentralafrikas die
Integration gefördert worden; die jeweiligen Unionsverträge haben als
Hauptziel, einen gemeinsamen FCFA-Markt über die Harmonisierung
der indirekten Steuern und der Wirtschaftspolitik der Mitgliedsländer
zu schaffen. Daneben wird seit 1993 die regionale Integration durch
eine verstärkte Bankenaufsicht, die Harmonisierung des Unternehmens-, Handels-, Versicherungs- und Sozialrechtes und die
Aufstellung gemeinsamer statistischer Richtlinien gefördert (s. Kasten).
Schließlich soll die Schaffung der regionalen Börse in Abidjan (UEMOA)
Anfang 1997 die finanzielle Integration fördern. Ein entsprechendes
Projekt ist auch von der CEMAC geplant.
Am 17. Oktober 1998 wurde die OHADA (Organisation pour l’Harmonisation du Droit des Affaires),
die gemeinsame Richtlinien im Handels- und
Unternehmensrecht für die FCFA-Zone und Guinea
Conakry ausarbeitet, gegründet. Am 10. Juli 1992
wurde die CIM (Conférence Inter-africaine des
Marchés d‘Assurance) vertraglich instituiert, die u.a.
zur Aufgabe hat, die Kooperation der FCFA-Staaten
im Bereich der Absich-erung wirtschaftlicher
Risiken zu verstärken. Ein gemeinsamer Versicherungs-kodex ist seit 15. Februar 1995 in der
gesamten FCFA-Zone rechtskräftig. Am 21.
September wurde die CIPRES (Conférence
Interafricaine de la Prévoyance Sociale) geschaffen, die gemeinsame soziale Regeln für die FCFAZone erar-beitet. Die breitere Erfassung und
Vergleichbarkeit von Wirtschafts-, Sozial- und
Umweltstatistiken der FCFA-Staaten ist seit dem
21. September 1993 Ziel des ”Observatoire Economique et Statistique de l’Afrique Subsaharienne”
(AFRISTAT).
Chancen und Risiken der Anbindung des FCFA an
den Euro
Befürchtungen, die Anbindung des FCFA an den Euro könne zu einer
Beeinträchtigung der europäischen Geldpolitik bzw. einer Schwächung
des Euro führen, sind vor dem Hintergrund der Analyse des Währungsabkommens, des geringen ökonomischen und monetären Gewichtes
sowie der eher positiven wirtschaftlichen Entwicklung der FCFA-Staaten
nach der letzten Abwertung Anfang 1994 unbegründet. Insgesamt
lassen die aktuellen Fundamentaldaten weder eine Änderung der Budgetvereinbarungen mit Frankreich noch eine Abwertung des FCFA noch
eine Gefahr für die monetäre oder budgetäre Stabilität der EWU
erwarten. Angesichts des geringen wirtschaftlichen Gewichtes der
FCFA-Staaten wäre sogar im Falle eines exogenen Schocks keine
ernsthafte Gefahr für das französische Budget oder die Stabilität des
Euro zu erwarten. Die Wirtschaftskraft der FCFA-Länder beträgt 4%
des französischen BIP und 0,8% des BIP der EWU-Teilnehmerstaaten.
Der Anteil des FCFA an der Geldmenge der Eurozone beträgt 3%.
Ferner sind mit wenigen Ausnahmen die operativen Konten der FCFAZone im Überschuß geblieben (siehe auch Fußnote 13). Ungünstigere
wirtschaftliche Aussichten könnten das französische Budget noch
stärker belasten, als es bisher der Fall war. Eine ernsthafte Gefährdung
der Stabilität der französischen Budgetpolitik bzw. der Geldpolitik der
EWU wäre jedoch auch in einem solchen Falle nicht zu befürchten.
Schließlich betrug die Entwicklungshilfe Frankreichs an diese Staaten
zwischen 1983 und 1997 ca. FRF 8 Mrd. p.a. bzw. 0,1% des
französischen BIP. Aus dem letzten Treffen der Staatsoberhäupter der
FCFA-Länder und Frankreichs, war darüber hinaus zu erkennen, daß
Frankreich diese Hilfen progressiv reduzieren will. 1999 sollen sie ca.
FRF 6 Mrd. betragen, d.h. etwa 0,08% des französischen BIP.
18)
Euro-Anbindung vorteilhaft für FCFAStaaten
In der UEMOA sind folgende Grenzwerte festgelegt: Lohnmasse des öffentlichen Sektors
maximal 50% der Staatseinnahmen, minimal 20% der Staatseinnahmen für Infrastrukturmaßnahmen, Primärüberschuß mindestens 15%. Zudem müssen Zahlungsrückstände vollkommen
abgebaut werden. Bis auf die vollkommene Rückführung der Auslandsrückstände wurden 1997
alle Kriterien von den Mitgliedsländern der UEMOA erfüllt. In der CEMAC wurde festgelegt, daß
die Lohnmasse des öffentlichen Sektors nominal nicht stärker als die nominale Wachstumsrate
der Staatseinnahmen ansteigen darf, ein Primärüberschuß erreicht werden soll, alle in- und
ausländische Zahlungsrückstände abgebaut und die Geldschöpfung mit mindestens 20%
offizieller Auslandsguthaben gedeckt werden müssen. Die Kriterien wurden 1997 von den
meisten Ländern der CEMAC erfüllt. Der sog. ”Konvergenzrat” der jeweiligen Unterzone sorgt
für die multilaterale Aufsicht der in den verschiedenen Mitgliedstaaten betriebenen Politik und
damit für die Einhaltung der Konvergenzkriterien.
Economics
9
EWU-Monitor
In FCFA-Ländern müssen jedoch noch große Anstrengungen unternommen werden, um deren ökonomische und politische Stabilität
dauerhaft zu gewährleisten. Die Anbindung des FCFA an den Euro bzw.
seine freie Konvertibilität zum FRF und damit zum Euro dürften dagegen
dem FCFA-Raum zugute kommen und somit die noch notwendigen
strukturellen Reformen vor Ort erleichtern. Die Konvertibilität des FCFA
zum Euro dürfte Handelstransaktionen und Investitionen der FCFALänder fördern, da das Währungsrisiko für ca. 50% des Handels der
FCFA-Staaten eliminiert ist. Exportaussichten verbessern sich zusätzlich
dadurch, daß voraussichtlich weitere EU-Staaten der EWU beitreten
werden19). Darüber hinaus ist zu erwähnen, daß die Aufrechterhaltung
der Parität des FCFA zum Euro die Kontinuität der engen politischen
Beziehung zu Frankreich und damit de facto zu den EWU-Staaten
gewährleistet. Dies fördert die Budget- und Preisdisziplin der FCFAStaaten und damit auch die Attraktivität dieser Länder für Kapitalanlagen
und ihre Kreditwürdigkeit. Die Nähe zur Währungsunion dürfte den FCFAStaaten auch den Zugang zu den internationalen Finanzmärkten
erleichtern20), wodurch Kreditkosten reduziert werden können. Dieses
Szenario einer Verfestigung der Solidarität und Integration der FCFAStaaten und der Bindung an Frankreich bzw. die EWU hat für uns die
höchste Wahrscheinlichkeit
Entwicklungshilfe aus Frankreich
Offizielle Entwicklungshilfe (ODA)
0,18
0,16
0,14
ODA in % des
franz. BIP
(links)
0,12
Patrick Mange, +331 4495-6387 ([email protected])
19)
Wir erwarten, daß Dänemark, Schweden und Griechenland bis 2002 an der EWU teilnehmen
werden. Großbritannien wird sich voraussichtlich etwas später anschließen.
20)
Wie bereits oben gesehen besteht volle Kapitalmobilität zwischen Frankreich und jeder der
FCFA-Zonen. Mit Einführung des Euro gilt dies auch für die anderen EWU-Teilnehmerstaaten.
21)
Wie oben gesehen sind die wirtschaftlichen Strukturen der zwei FCFA-Unterzonen noch recht
unterschiedlich, was teilweise den geringen Interzonenhandel erklärt (1997 ca. 10% der
Gesamtex- und -importe). Die CEMAC lebt vorwiegend von Rohölressourcen, während die
UEMOA eine größere industrielle Vielfalt aufweist.
22)
In dieser Beziehung sind insbesondere Kongo, Guinea-Bissau, Zentralafrika und Gabun zu
erwähnen.
10
Economics
6
5
0,1
4
0,08
3
0,06
0,04
0,02
2
ODA in % des BIP der
FCFA-Zone (rechts)
0
1
0
86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97
Dessen ungeachtet sind weniger günstige Szenarien, schlimmstenfalls
eine Auflösung der FCFA-Zone, zwar ebenfalls denkbar, aber derzeit
unwahrscheinlich. Zum einen könnten durch eine empfindliche
Abschwächung der Weltkonjunktur, einen Verfall der Rohstoffpreise sowie durch eine drastische Verschärfung des Wettbewerbsdrucks nach
einer Aufwertung von Euro und FCFA die beiden FCFA-Zonen wirtschaftlich deutlich auseinanderdriften21) und so auch anfälliger für ethnische
Konflikte werden22 ). Bei diesem Szenario wäre die Aufrechterhaltung
der festen Bindung beider FCFA an den Euro ernsthaft gefährdet. Zum
anderen wäre aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten eine
Abschwächung der Stabilitätsdisziplin möglich. Sollte die Inflationsrate
in den FCFA-Ländern wieder kräftig anziehen, könnte trotz der 1994
erfolgten Anpassung der FCFA-Parität eine weitere Abwertung nötig
werden.
Die Übergangsphase bis zur Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr
2002 kann schließlich als eine Testphase angesehen werden, die das
Aushandeln eines neuen Abkommens der Zone mit der EU statt ausschließlich mit Frankreich und eine Einbindung der geldpolitischen Entscheidungsträger der EWU vorsehen würde. Sollte sich bis dahin die
weitere Integration der FCFA-Staaten nicht oder nur unzureichend entwickelt haben oder die Stabilisierungs- bzw. Reformpolitik zu langsam
erfolgt sein, würde sich die Wahrscheinlichkeit eines derartigen neuen
Abkommens erhöhen. Das Überdenken der Wechselkursrelationen zwischen FCFA und Euro würden dann ein Schwerpunkt der Verhandlungen
bilden. Nicht zur Debatte steht die Einführung des Euro-Bargeldes in
den Ländern der FCFA-Zone. Dort wird weiterhin offiziell das bisherige
FCFA-Bargeld zirkulieren.
7
Euro-Einführung in der EWU als
Testphase für Neuverhandlung des
Währungsabkommens
EWU-Monitor
Abkürzungsverzeichnis
Stand: Mai 1999
Abkürzung Französische Bezeichnung
AFRISTAT
Observatoire Economique et
Statistique de l’Afrique
Subsaharienne
Deutsche Bezeichnung
Bedeutung
Amt für Wirtschaft und
Statistik im südlichen
Afrika (SubSaharagebiet)
BCC
Banque Centrale des Comores
Zentralbank der Komoren
BCEAO
Banque Centrale des Etats de
l'Afrique de l'Ouest
Zentralbank der Westafrikanischen Zentralbank der UEMOA
Staaten
BEAC
Banque des Etats de l'Afrique
Centrale
Zentralbank der
Zentralafrikanischen Staaten
Zentralbank der CEMAC
CEDEAO
Communauté Economique des
Etats de l'Afrique de l'Ouest
Westafrikanische
Wirtschaftsgemeinschaft
UEMOA-Staaten und
Kapverde, Gambia,
Ghana, Guinea, Liberia,
Mauretanien, Nigeria,
Sierra Leone
CEMAC
Communauté Economique et
Monétaire de l'Afrique Centrale
Zentralafrikanische Wirtschaftsund Währungsunion
Äquatorialguinea, Gabun,
Kamerun, Republik
Kongo, Tschad,
Zentralafrikanische
Republik
CIMA
Conférence Interafricaine des
Marchés d'Assurance
Interafrikanische Konferenz für die
Versicherungsmärkte
CEMAC- und UEMOAStaaten
CIPRES
Conférence Interafricaine de la
Prévoyance Sociale
Interafrikanische Konferenz für
Soziale Sicherheit
CEMAC- und UEMOAStaaten
FCFA
Franc de la Communauté
Financière de l'Afrique bzw.
Franc de la Coopération
Financière Africaine
Franc der Afrikanischen
Währungsgemeinschaft bzw .
Franc der Afrikanischen
Währungskooperation
Offizielle Währung der
UEMOA und CEMAC
FCFA-Zone
CEMAC- und UEMOAStaaten
Franc-Zone
Frankreich, Monaco,
FCFA-Zone und Komoren
FRF
Französischer Franc
ISO-Code
OHADA
Organisation pour
l'Harmonisation du Droit des
Affaires
Organisation zur Harmonisierung
des Wirtschaftsrechts in Afrika
Franc-Zone und Guinea
UDEAC
Union Douanière et Economique
de l'Afrique Centrale
Zentralafrikanische Zoll- und
Wirtschaftsunion
CEMAC-Staaten und
Tschad, Kamerun,
Zentralafrikanische
Republik, Gabun, Kongo,
Äquatorial-Guinea
UEMOA
Union Economique et Monétaire
Ouest-Africaine
Westafrikanische Wirtschafts- und Benin, Burkina-Faso,
Währungsunion
Elfenbeinküste, GuineaBissau, Mali, Niger,
Senegal, Togo
Economics
11
Bulletin
Aktuelle Wirtschafts- und Währungsfragen
Print: ISSN 0944-7296 / Internet: ISSN 1435-070X
Das Bulletin beinhaltet fundamentale Analysen sowie ausführliche Meinungsbeiträge und Kommentare. Es werden
über den Tag hinaus wirkende strukturprägende Ereignisse und Entwicklungen aufgegriffen. Dabei geht es vor
allem um wirtschaftspolitische Fragestellungen, gesamtwirtschaftliche Trends (Arbeitsmarkt, Gütermarkt, Geldmarkt,
Kapitalmarkt, EU, Altersversorgung) sowie Entwicklungen in einzelnen Branchen und auf einzelnen Märkten insbesondere den Finanzmärkten.
Zuletzt sind folgende Aufsätze erschienen:
Nr.
Thema
1/99 Ein Königsweg für den Kernenergieausstieg?
Das “Jahr-2000” Problem
Trends auf dem gewrblichen Immobilienmarkt in Deutschland
Beschäftigungsmotor Dienstleistungen - kann Deutschland von den USA lernen?
4/98 Renaissance fester Wechselkurse?
Ökosteuerpläne der Regierung - die Quadratur des Kreises
Liberalisierung der Elektrizitätswirtschaft
Multilaterale Handelspolitik vor der Jahrtausendwende
3/98 Währungskrisen - Menetekel für die Weltwirtschaft
Elemente einer “neuen globalen Finanzarchitektur”
Chinas Weg in die Weltwirtschaft
Harmonisierung der Zinsbesteuerung in der EU?
2/98 Deutschland braucht attraktive Pensionsfonds
Pensionsfonds in Europa auf Erfolgskurs
1/98 Anlagenotstand - ein weltweites Phänomen
Die Asienkrise - zwölf Thesen zu Ursachen und Perspektiven
Mindeststeuer: Sinnvolle Ergänzung des Steuersystems?
Immobilienmärkte Osteuropas: Warschau, Budapest, Prag
Datum
11. März 1999
4. Dezember 1998
28. September 1998
9. Juli 1998
24. März 1998
Einzelausgaben und Abonnements sind erhältlich bei:
Deutsche Bank Research
Marketing
60272 Frankfurt am Main
E-mail: [email protected]
Fax: +49 69 910-31833
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Druck: HST Offsetdruck GmbH, Dieburg.
Print: ISSN 1430-7383 / Internet: ISSN 1435-0742

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