Fringe Benefits - Betriebliche Zusatzleistungen
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Fringe Benefits - Betriebliche Zusatzleistungen
Fringe Benefits - Betriebliche Zusatzleistungen Worum geht es? „Fringe Benefits“ lassen sich als betriebliche Zusatzleistungen zusammenfassen, welche ein Unternehmen oder Betrieb seinen Arbeitnehmern neben dem Gehalt in Form von Sachleistungen bzw. Dienstleistungen zur Verfügung stellt (vgl. Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Fringe Benefits). Wichtig ist: diese werden seit April 2013 freiwillig angeboten. Der Mitarbeiter hat also keinen Rechtsanspruch auf diese Leistungen. Gängige Beispiele sind unter anderem Mitarbeiterwohnungen; Firmenwagen (zum Privatgebrauch); soziale Aufwendungen für indirekte Leistungen zulasten der Arbeitgeber, wie Freizeiteinrichtungen, Kantinen und Kindergärten Essensmarken, und -krippen; Kultur-, Sport- und Kostenerstattungen für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, die private Nutzung betriebseigener Laptops und Mobiltelefone oder auch übertariflich festgelegte Zusatzgehälter oder Urlaubszeitgewährungen. Warum ist es nützlich? Fringe Benefits gehören zu den monetären Aspekten des Employer Brandings. Fringe Benefits sind eine Möglichkeit die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu erhöhen. Zusatzleistungen selbstverständlich und gelten werden neben deshalb dem positiv Gehalt als aufgenommen. noch nicht Zufriedene Mitarbeiter wirken zusätzlich oft als positive „Botschafter“ bzw. „Werbeträger“ nach außen. Auf der anderen Seite bieten sie dem Arbeitgeber eine weitere Möglichkeit Mitarbeiter zu rekrutieren. Es ergeben sich neue Verhandlungsspielräume in Einstellungsgesprächen, was das Gehalt betrifft und es kann möglicherweise sogar damit geworben werden, dass bestimmte Benefits als selbstverständlich in der Arbeitskultur des Unternehmens angesehen werden. Auch wenn nicht alle Zusatzleistungen für Unternehmen finanziell ermöglicht werden können, nutzen sie doch meistens dem Arbeitnehmer mehr, als sie den Arbeitgeber kosten und stellen deshalb einen Vorteil für beide Parteien dar. Die Einführung mit Hilfe eines Cafeteria Modells ist dabei zu empfehlen. Ein Beispiel dieser, inklusive der Darstellung möglicher steuerlicher Vorteile, wird in der Anleitung dargestellt. Wofür eignet es sich besonders? Die Zielgruppe kann flexibel gewählt werden. Fringe Benefits können kollektiv geregelt, aber auch individuell oder durch Zugehörigkeit zu einer speziellen Mitarbeitergruppe gewährt werden. Anleitung: Vorgehensweise und Beispiele „Grundsätzlich ist hierbei zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Zuwendungen zu unterscheiden. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die Frage der Finanzierung (arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert). Grundsätzlich sollte steueroptimierten Lösungen der Vorzug gegeben werden, da sonst die Vorteile von Fringe Benefits verloren gehen. Es kann sich anbieten, die jeweiligen Leistungen im Rahmen eines Cafeteria-Modells anzubieten. Mitarbeiter können dann je nach individueller Situation im Rahmen eines verfügbaren Budgets ihre Leistungen zusammenstellen.“ (Schuhmacher & Geschwill 2014, S. 42f.). Das Cafeteria Modell: Ein Entgeltmodell, das Mitarbeitern erlaubt, innerhalb eines bestimmten Budgets zwischen vorgegebenen auszutauschen. Der Leistungsangeboten große Vorteil ist, dass zu wählen somit und/ oder Mitarbeitern diese teilweise individuelle Bedürfnisbefriedigung ermöglicht werden kann (Bröckermann, 2007, S. 283). Das folgende Praxisbeispiel soll eine mögliche Einführung eines Cafeteria Modells inklusive der Berechnung Steuervorteile verdeutlichen: der Abgabenlast und der erreichten Die Mitarbeiter haben die Wahl aus einer vorgegeben Liste an Benefits zu wählen (aus einem sogenannten „Buffetplan“) (vgl. Kloster, 2006): • Zuschüsse zur Kinderbetreuung • Zuschuss zur Internetnutzung • Überlassung eines Mobiltelefons • Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge) • Jobticket • Firmenwagen • Verbilligte Überlassung eines PC´s • Verbilligter Monatsbeitrag zur Nutzung eines Fitnesscenters • Altersteilzeit „Zur Finanzierung möchte das Unternehmen anstehende Lohnerhöhungen in Höhe von fünf Prozent der Bruttogehälter verwenden. Diese Beträge werden daher zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Etwaige anfallende pauschale Lohnsteuer übernimmt das Unternehmen. Über das „Lohnerhöhungs-Budget“ hinausgehende Leistungen kann der einzelne Arbeitnehmer im Rahmen einer Gehaltsumwandlung in Anspruch nehmen.“ (Kloster, 2006). Herr Schulze ist Mitarbeiter dieses Unternehmens. Sein jährliches Bruttogehalt beträgt 41.500 Euro, das bedeutet sein Budget beträgt 2.075 Euro (fünf Prozent von 41.500 Euro) zuzüglich arbeitnehmerfinanzierter Gehaltsumwandlung. Er ist verheiratet und Vater eines Kindes, bei dem ihm Kosten für die Kinderbetreuung entstehen. Zuhause surft er gerne im Internet und hätte gerne ein Mobiltelefon, um öfter erreichbar zu sein. Außerdem hätte er gerne mehr Rente (anhand betrieblicher Bestandteile. Altersvorsorge). Er entscheidet sich deshalb für folgende AG finanziert AN finanziert LSt SV frei Frei 960 Euro frei frei 2.520 Euro frei frei 275 Euro 25 % frei 600 Euro 15 % frei Zuschuss zur Kinderbetreuung 100 Euro x 12 Monate = 1.200 1.200 Euro Euro Überlassung eines Mobiltelefons 80 Euro x 12 Monate = 960 Euro Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG Zuschuss für Internetnutzung für zwölf Monate Jobticket (Jahresticket) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Summe 2.075 Euro 3.480 Euro Durch die Barlohnerhöhung würde das jährliche Bruttogehalt von Herrn Schulze auf 43.575 Euro steigen (41.500 Euro + 2.075 Euro). Nutzt er das CafeteriaSystem sinkt sein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt auf 38.020 Euro (41.500 Euro ./. 3.480 Euro). Daraus ergeben sich folgende Einsparungen (die Höhe der Steuervorteile/ Sozialversicherungsbeiträge kann abweichen, da es regelmäßig gesetzliche Änderungen gibt. Dies spielt für die Veranschaulichung aber keine Rolle.): „Durch das Cafeteria-System spart Herr Schulze jährlich 2.739,87 Euro (= 1.147,86 Euro + 1.592,01 Euro) an Steuern und Sozialabgaben. Für seinen Arbeitgeber mindert sich die Abgabenlast um 937,81 Euro (= 1.105,29 Euro ./. 167,48 Euro).“ (Kloster, 2006). 1. Einführung eines Cafeteria Modells Ein Cafeteria Modell einzuführen birgt je nach Umfang hohe Komplexität. Nach Stock-Homburg (in Anlehnung an Kroll/Dolan 2001 S.6) empfiehlt es sich folgende Schritte bei der Einführung zu beachten: 1. Einholung der Unterstützung des Topmanagements 2. Analysieren der aktuellen Vergütungsstruktur der Führungskräfte und der Mitarbeiter 3. Ermitteln der Präferenzen und der Bedürfnisse der Belegschaft (z. B. durch eine Mitarbeiterumfrage in Bezug auf gewünschte Zusatzleistungen, siehe Tool Mitarbeiterbefragung) 4. Detailliertes Planen Berechtigten, des Cafeteria-Systems Budgetfestlegung usw.), (z. inklusive B. Festlegen von der Absprache mit externen Partnern (z. B. Versicherungen, betroffenen Stakeholdern (z. B. Gewerkschaften) und dem Betriebsrat 5. Rechtliches Absichern des Systems, gegebenenfalls unter Hinzuziehung von rechtlicher Beratung 6. Einrichten eines Datenverwaltungssystems, welches den laufenden Verwaltungsaufwand minimiert 7. Internes Kommunizieren des neuen Systems 8. Einleiten der Nutzungsphase 9. Periodisch wiederkehrendes Kontrollieren veränderte Bedürfnisse der Belegschaft). und Anpassen (z. B. an Beispiele für Fringe Benefits Bewertung des Aufwands Kosten und Zeitaufwand variieren stark je nachdem welche/r Baustein/e ausgewählt werden. Aufwandsart Punktzahl* Wertung Kosten - - Einführung - - Betrieb - - Zeit - - Einführung - - Betrieb - - Weiteres 14 24 Vorausgesetztes Know-How (intern) 6 /6 Weiterbildung während des Betriebs 3 /6 Notwendigkeit externer Kooperationen 3 /6 Wahrscheinlichkeit interner Widerstände 2 / 6 Gesamtaufwand * Je höher die Punktzahl, desto höher der Aufwand 14 / 24 Quellen: • Bröckermann, R. (2007). Personalwirtschaft, 4. Auflage, Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart. • Kallwitz, S. (2015). Fringe Benefits – Das geldwerte Extra, Unicum, http://www.unicum.de/karriere/erfolg-im-job/gehaltsfragen/fringebenefits-das-geldwerte-extra/, Zugriff am 21.04.2015 • Keller, B. Springer Wirtschaftslexikon, Gabler Verlag Stichwort: (Herausgeber), Fringe Gabler Benefits, http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/17479/fringe-benefits-v10.html, Zugriff am 21.04.2015. • Kloster, W. (2006). Zusammenfassendes Praxisbeispiel zum CafeteriaSystem, http://www.iww.de/lgp/archiv/teil-iv-der-beitragsserie- zusammenfassendes-praxisbeispiel-zum-cafeteria-system-f1481, Zugriff am 12.05.2015. • Schuhmacher, F., Geschwill, R. (2014). Employer Branding – Human Resources Management für die Unternehmensführung, 2. Auflage, Springer Gabler Verlag. • Stock-Homburg, R. (2013). Personalmanagement – Theorien - Konzepte Instrumente, 3. Auflage, Gabler Verlag, Wiesbaden.