Fringe Benefits - Betriebliche Zusatzleistungen

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Fringe Benefits - Betriebliche Zusatzleistungen
Fringe Benefits - Betriebliche Zusatzleistungen
Worum geht es?
„Fringe Benefits“ lassen sich als betriebliche Zusatzleistungen zusammenfassen,
welche ein Unternehmen oder Betrieb seinen Arbeitnehmern neben dem Gehalt
in Form von Sachleistungen bzw. Dienstleistungen zur Verfügung stellt (vgl.
Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Fringe Benefits). Wichtig ist: diese werden
seit
April
2013
freiwillig
angeboten.
Der
Mitarbeiter
hat
also
keinen
Rechtsanspruch auf diese Leistungen.
Gängige Beispiele sind unter anderem Mitarbeiterwohnungen; Firmenwagen
(zum Privatgebrauch); soziale Aufwendungen für indirekte Leistungen zulasten
der
Arbeitgeber,
wie
Freizeiteinrichtungen,
Kantinen
und
Kindergärten
Essensmarken,
und
-krippen;
Kultur-,
Sport-
und
Kostenerstattungen
für
Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, die private Nutzung betriebseigener
Laptops und Mobiltelefone oder auch übertariflich festgelegte Zusatzgehälter
oder Urlaubszeitgewährungen.
Warum ist es nützlich?
Fringe Benefits gehören zu den monetären Aspekten des Employer Brandings.
Fringe Benefits sind eine Möglichkeit die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu
erhöhen.
Zusatzleistungen
selbstverständlich
und
gelten
werden
neben
deshalb
dem
positiv
Gehalt
als
aufgenommen.
noch
nicht
Zufriedene
Mitarbeiter wirken zusätzlich oft als positive „Botschafter“ bzw. „Werbeträger“
nach außen.
Auf der anderen Seite bieten sie dem Arbeitgeber eine weitere Möglichkeit
Mitarbeiter zu rekrutieren. Es ergeben sich neue Verhandlungsspielräume in
Einstellungsgesprächen, was das Gehalt betrifft und es kann möglicherweise
sogar damit geworben werden, dass bestimmte Benefits als selbstverständlich in
der Arbeitskultur des Unternehmens angesehen werden.
Auch wenn nicht alle Zusatzleistungen für Unternehmen finanziell ermöglicht
werden können, nutzen sie doch meistens dem Arbeitnehmer mehr, als sie den
Arbeitgeber kosten und stellen deshalb einen Vorteil für beide Parteien dar. Die
Einführung mit Hilfe eines Cafeteria Modells ist dabei zu empfehlen. Ein Beispiel
dieser, inklusive der Darstellung möglicher steuerlicher Vorteile, wird in der
Anleitung dargestellt.
Wofür eignet es sich besonders?
Die Zielgruppe kann flexibel gewählt werden. Fringe Benefits können kollektiv
geregelt, aber auch individuell oder durch Zugehörigkeit zu einer speziellen
Mitarbeitergruppe gewährt werden.
Anleitung: Vorgehensweise und Beispiele
„Grundsätzlich
ist
hierbei
zwischen
steuerpflichtigen
und
steuerfreien
Zuwendungen zu unterscheiden. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist die
Frage
der
Finanzierung
(arbeitgeberfinanziert,
arbeitnehmerfinanziert).
Grundsätzlich sollte steueroptimierten Lösungen der Vorzug gegeben werden, da
sonst die Vorteile von Fringe Benefits verloren gehen. Es kann sich anbieten, die
jeweiligen Leistungen im Rahmen eines Cafeteria-Modells anzubieten. Mitarbeiter
können dann je nach individueller Situation im Rahmen eines verfügbaren
Budgets ihre Leistungen zusammenstellen.“ (Schuhmacher & Geschwill 2014, S.
42f.).
Das Cafeteria Modell:
Ein Entgeltmodell, das Mitarbeitern erlaubt, innerhalb eines bestimmten Budgets
zwischen
vorgegebenen
auszutauschen.
Der
Leistungsangeboten
große
Vorteil
ist,
dass
zu
wählen
somit
und/
oder
Mitarbeitern
diese
teilweise
individuelle Bedürfnisbefriedigung ermöglicht werden kann (Bröckermann, 2007,
S. 283).
Das folgende Praxisbeispiel soll eine mögliche Einführung eines Cafeteria
Modells
inklusive
der
Berechnung
Steuervorteile verdeutlichen:
der
Abgabenlast
und
der
erreichten
Die Mitarbeiter haben die Wahl aus einer vorgegeben Liste an Benefits zu wählen
(aus einem sogenannten „Buffetplan“) (vgl. Kloster, 2006):
•
Zuschüsse zur Kinderbetreuung
•
Zuschuss zur Internetnutzung
•
Überlassung eines Mobiltelefons
•
Direktversicherung (betriebliche Altersvorsorge)
•
Jobticket
•
Firmenwagen
•
Verbilligte Überlassung eines PC´s
•
Verbilligter Monatsbeitrag zur Nutzung eines Fitnesscenters
•
Altersteilzeit
„Zur Finanzierung möchte das Unternehmen anstehende Lohnerhöhungen in
Höhe von fünf Prozent der Bruttogehälter verwenden. Diese Beträge werden
daher zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Etwaige
anfallende pauschale Lohnsteuer übernimmt das Unternehmen. Über das
„Lohnerhöhungs-Budget“
hinausgehende
Leistungen
kann
der
einzelne
Arbeitnehmer im Rahmen einer Gehaltsumwandlung in Anspruch nehmen.“
(Kloster, 2006).
Herr Schulze ist Mitarbeiter dieses Unternehmens. Sein jährliches Bruttogehalt
beträgt 41.500 Euro, das bedeutet sein Budget beträgt 2.075 Euro (fünf Prozent
von 41.500 Euro) zuzüglich arbeitnehmerfinanzierter Gehaltsumwandlung. Er ist
verheiratet und Vater eines Kindes, bei dem ihm Kosten für die Kinderbetreuung
entstehen. Zuhause surft er gerne im Internet und hätte gerne ein Mobiltelefon,
um öfter erreichbar zu sein. Außerdem hätte er gerne mehr Rente (anhand
betrieblicher
Bestandteile.
Altersvorsorge).
Er
entscheidet
sich
deshalb
für
folgende
AG finanziert
AN finanziert
LSt
SV
frei
Frei
960 Euro
frei
frei
2.520 Euro
frei
frei
275 Euro
25 %
frei
600 Euro
15 %
frei
Zuschuss zur
Kinderbetreuung
100 Euro x 12 Monate = 1.200
1.200 Euro
Euro
Überlassung eines
Mobiltelefons
80 Euro x 12 Monate = 960
Euro
Direktversicherung nach § 3
Nr. 63 EStG
Zuschuss für Internetnutzung
für zwölf Monate
Jobticket (Jahresticket) für
Fahrten zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte
Summe
2.075 Euro
3.480 Euro
Durch die Barlohnerhöhung würde das jährliche Bruttogehalt von Herrn Schulze
auf 43.575 Euro steigen (41.500 Euro + 2.075 Euro). Nutzt er das CafeteriaSystem sinkt sein steuer- und sozial­versicherungspflichtiges Bruttogehalt auf
38.020 Euro (41.500 Euro ./. 3.480 Euro). Daraus ergeben sich folgende
Einsparungen (die Höhe der Steuervorteile/ Sozialversicherungsbeiträge kann
abweichen, da es regelmäßig gesetzliche Änderungen gibt. Dies spielt für die
Veranschaulichung aber keine Rolle.):
„Durch das Cafeteria-System spart Herr Schulze jährlich 2.739,87 Euro (=
1.147,86 Euro + 1.592,01 Euro) an Steuern und Sozialabgaben. Für seinen
Arbeitgeber mindert sich die Abgabenlast um 937,81 Euro (= 1.105,29 Euro ./.
167,48 Euro).“ (Kloster, 2006).
1.
Einführung eines Cafeteria Modells
Ein Cafeteria Modell einzuführen birgt je nach Umfang hohe Komplexität. Nach
Stock-Homburg (in Anlehnung an Kroll/Dolan 2001 S.6) empfiehlt es sich
folgende Schritte bei der Einführung zu beachten:
1. Einholung der Unterstützung des Topmanagements
2. Analysieren der aktuellen Vergütungsstruktur der Führungskräfte und der
Mitarbeiter
3. Ermitteln der Präferenzen und der Bedürfnisse der Belegschaft (z. B. durch
eine Mitarbeiterumfrage in Bezug auf gewünschte Zusatzleistungen, siehe
Tool Mitarbeiterbefragung)
4. Detailliertes
Planen
Berechtigten,
des
Cafeteria-Systems
Budgetfestlegung
usw.),
(z.
inklusive
B.
Festlegen
von
der
Absprache
mit
externen Partnern (z. B. Versicherungen, betroffenen Stakeholdern (z. B.
Gewerkschaften) und dem Betriebsrat
5. Rechtliches Absichern des Systems, gegebenenfalls unter Hinzuziehung
von rechtlicher Beratung
6. Einrichten
eines
Datenverwaltungssystems,
welches
den
laufenden
Verwaltungsaufwand minimiert
7. Internes Kommunizieren des neuen Systems
8. Einleiten der Nutzungsphase
9. Periodisch
wiederkehrendes
Kontrollieren
veränderte Bedürfnisse der Belegschaft).
und
Anpassen
(z.
B.
an
Beispiele für Fringe Benefits
Bewertung des Aufwands
Kosten und Zeitaufwand variieren stark je nachdem welche/r Baustein/e
ausgewählt werden.
Aufwandsart
Punktzahl*
Wertung
Kosten
-
-
Einführung
-
-
Betrieb
-
-
Zeit
-
-
Einführung
-
-
Betrieb
-
-
Weiteres
14 24
Vorausgesetztes Know-How (intern)
6 /6
Weiterbildung während des Betriebs
3 /6
Notwendigkeit externer Kooperationen
3 /6
Wahrscheinlichkeit interner Widerstände
2 / 6
Gesamtaufwand
* Je höher die Punktzahl, desto höher der Aufwand
14 / 24
Quellen:
•
Bröckermann, R. (2007). Personalwirtschaft, 4. Auflage, Schäffer-Poeschel
Verlag, Stuttgart.
•
Kallwitz, S. (2015). Fringe Benefits – Das geldwerte Extra, Unicum,
http://www.unicum.de/karriere/erfolg-im-job/gehaltsfragen/fringebenefits-das-geldwerte-extra/, Zugriff am 21.04.2015
•
Keller,
B.
Springer
Wirtschaftslexikon,
Gabler
Verlag
Stichwort:
(Herausgeber),
Fringe
Gabler
Benefits,
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/17479/fringe-benefits-v10.html,
Zugriff am 21.04.2015.
•
Kloster, W. (2006). Zusammenfassendes Praxisbeispiel zum CafeteriaSystem,
http://www.iww.de/lgp/archiv/teil-iv-der-beitragsserie-
zusammenfassendes-praxisbeispiel-zum-cafeteria-system-f1481,
Zugriff
am 12.05.2015.
•
Schuhmacher, F., Geschwill, R. (2014). Employer Branding – Human
Resources
Management
für
die
Unternehmensführung,
2.
Auflage,
Springer Gabler Verlag.
•
Stock-Homburg, R. (2013). Personalmanagement – Theorien - Konzepte Instrumente, 3. Auflage, Gabler Verlag, Wiesbaden.

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