Ärzteblatt Baden-Württemberg 01-2016

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 01-2016
www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © bedelgeuse
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 71. Jahrgang | Gentner Verlag
01 | 2016
Impulse geben,
Impulse
Prozesse geben,
beginnen.
Prozesse beginnen.
Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin
Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin
Zeitschrif t für medizinische Prävention
Zeitschrif t für medizinische Prävention
Kongress
Kongress
2.
ASU
-Präventionskongress
2016
2.
ASU
-Präventionskongress
2016
„Prävention in der Arbeitswelt“
*
*
„Prävention in der Arbeitswelt“
u.a.
Themen
16.
und
17.
Juni
2016
16.
und
17.
Juni
2016
Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen
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Hier direkt
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Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt.
Sie haben Fragen rund um die Buchung: Tel. 0711 / 63672-852
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In Kooperation mit
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*ASU ist das Publikationsorgan folgender Fachinstitutionen:
arbeitsmedizinischen Akademien. Mitglieder und Mitarbeiter
nachlässe
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bis zu 20% auf diefolgender
Kongresskarten.
*ASU ist das
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arbeitsmedizinischen Akademien. Mitglieder und Mitarbeiter
nachlässe von bis zu 20% auf die Kongresskarten.
VDBW, DGAUM, ÖGA, SGARM, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. sowie der
unserer Organ- und Kooperationspartner erhalten ebenso wie ASU-Abonnenten attraktive PreisVDBW, DGAUM, ÖGA, SGARM, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. sowie der
unserer Organ- und Kooperationspartner erhalten ebenso wie ASU-Abonnenten attraktive Preis-
www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Anzeige
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
„Adore“
Die kunstvolle Collage des Amerikaners
Bedelgeuse entstand auf Grundlage von
Abbildungen aus klassischen Lehrbüchern
der Anatomie, Botanik und Biologie. Er
schneidet Bildteile entweder mit Schere
und Rasierklinge oder am Computer mit
modernen Bildbearbeitungsprogrammen
aus, um sie anschließend neu zu komponieren. So schafft er ansprechende Werke,
deren besonderer Reiz einerseits die Verbindung unterschiedlicher Elemente aus
der Natur ausmacht und andererseits die
Rückbesinnung und Neukomposition althergebrachter Zeichnungen und Darstellungen. Die neuartige poetische Balance
zieht den Betrachter gleich in ihren Bann.
Das vorliegende Werk „Adore” steht nach
Auskunft des Künstlers für bedingungslose
Liebe.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) stellt auf der Titelseite ausgewählte
anatomischen Collagen des amerikanischen
Künstlers Bedelgeuse dar. Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur
Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht
zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten
für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen
wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten.
Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern
und knapp 200 Filialen im Land vor Ort.
Mehr Informationen zum umfangreichen
Leistungsangebot für Heilberufler sowie
zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe
Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter
www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail
an [email protected] oder telefonisch
unter 07 11 / 1 24-4 50 19.
4
Terminservicestellen:
Das nicht notwendige Übel
01 | 2016
Vermischtes
15
Elektronisches EKG-Lineal
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16
18
18
Namen und Nachrichten
Wer die Wahl hat…
Bedelgeuses Collagen
Zirkusgala spendet
an Arztstiftung
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19
20
MB-Monitor 2015
MB-Hauptversammlung
Ablehnung von Vorratsdatenspeicherung
Netzwerk für Transplantationsbeauftragte
Förderung für Freiburger
Leberkrebs-Forschung
PeritonealkarzinomReferenzzentrum
Studenten klären
über Organspende auf
Neue Bücher
Patienteninfo Angststörungen
Lohfert-Preis 2016
Kammern und KV
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5
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10
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11
13
13
40
GOÄ-Novelle
Ausgabe des elektronischen
Arztausweises beginnt
Weiterbildungsbefugnisse
verlieren Gültigkeit
Fachgebundene
genetische Beratung
Therapieleitfaden Hepatitis C
Vertreterversammlung der KVBW
51. Ärztekongress
der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Interdisziplinäres Forum
Minus oder Plus?
Ein Mahnmal gegen
das Vergessen
Kammerpräsident im Gespräch
mit Muslimen
Systematisches Impfen
von Asylsuchenden
Geförderte Niederlassung
Aktuelle Arzthaftpflichtfragen
MAK mit neuem Programm
Präsidenten-Hotline
Aus Fehlern lernen
14
Arteriendurchtrennung
und Kompartment-Syndrom bei Knieendoprothetik
Wirtschaft
15
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21
21
21
22
22
22
Veranstaltungsübersicht
24
Neues aus der Finanzwelt
Bekanntmachungen
27
Impressum
Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Doctrina
Med AG, Schwyz, bei.
49
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3
Editorial
Zu wenige Termine – aber die Ursachen werden nicht beseitigt
Terminservicestellen:
Das nicht notwendige Übel
D
Dr. Norbert Metke
as
„GKV-Versorgungsstärkungsgesetz“ verpflichtet die
Kassenärztlichen Vereinigungen ab Januar 2016 Terminservicestellen einzurichten. Anrufenden
Patienten haben sie innerhalb einer
Woche einen Facharzttermin zu
vermitteln, der innerhalb von vier
Wochen stattzufinden hat.
Begründet wurde die Einrichtung
vom Gesetzgeber damit, dass für
GKV-Versicherte zeitnah keine ausreichende Zahl von Behandlungsplätzen bei Fachärzten zur Verfügung
stünde. Vor allem sind sie aber, dies
darf nicht vergessen werden, der
Kompromiss in der Großen Koalition
zur Abschaffung der Privaten Krankenversicherung (PKV) und zur Einführung einer Bürgerversicherung.
Dies sollten wir bei allem Unmut nicht
vergessen. Eine Verweigerung, Terminservicestellen einzurichten, hieße
diese Diskussion um die PKV in der
laufenden Legislaturperiode erneut
zu beginnen. Ganz abgesehen von
den finanziellen Sanktionen, die für
diesen Fall vorgesehen sind.
Richtig! Es gibt zu wenige Termine, aber die Terminservicestellen
beseitigen nicht die Ursachen. Denn
entweder brauchen wir mehr Fach-
Außerordentlicher Deutscher Ärztetag
GOÄ-Novelle
N
achdem drei Ärztekammern auf ihren Delegiertenversammlungen einen Sonderärztetag zu den GOÄVerhandlungen beantragt hatten, wurde das nach
der Satzung der Bundesärztekammer notwendige Quorum
erreicht. Die Vorbereitungen der Bundesärztekammer sind
in vollem Gange, die Tagung wird am 23. Januar 2016 in
Berlin stattfinden.
Auf dem Sonderärztetag sollen die bisherigen Beschlüsse
Deutscher Ärztetage zu den Verhandlungsaufträgen, das
Konzept einer neuen Gebührenordnung an sich sowie
die grundsätzliche Bedeutung einer GOÄ-Novellierung im
derzeitigen politischen Kontext diskutiert und richtungsweisende Beschlüsse gefasst werden.
Weitere Infos:
C
www.aerztetag.de
4
ÄBW 01t
ärzte oder mehr Termine pro Facharzt. Alternativ kann die Politik
Maßnahmen ergreifen, damit weniger Patienten einen Facharzt aufsuchen. Die Große Koalition macht jedoch genau das Gegenteil. Es wird
nicht mehr Fachärzte geben, weil
dies die Bedarfsplanung nicht zulässt. Und die Fachärzte werden nicht
mehr Termine anbieten, weil sie
heute bereits in vielen Fällen ihr
RLV überschreiten.
Gleichzeitig gibt es keine Pläne in
der Großen Koalition für eine Patientensteuerung. Im Gegenteil: Maßnahmen wie das Zweitmeinungsverfahren im Vorfeld bestimmter
Operationen werden eher dazu führen, dass noch mehr Patienten
einen Facharzt aufsuchen. Hinzu
kommen eine Flatrate-Mentalität der
Patienten und immer mehr Leistungen, die in das ambulante Versorgungssystem verlagert werden. Was
also wird passieren? Die Terminvergabe wird sich nur verschieben.
Zugunsten derjenigen, die bei der
Terminservicestelle anrufen. Und zulasten der Patienten, die nicht anrufen. Die müssen dann teilweise noch
länger auf die Termine warten.
Damit Patienten sich an die
Terminservicestelle der KVBW wenden können, benötigen sie eine
Überweisung, auf der die Dringlichkeit der Behandlung dokumentiert
ist. Dafür bringt der Arzt einen Code
auf dem Formular an. Die Patienten
haben keinen Anspruch auf eine Behandlung bei einem „Wunscharzt“,
ebenso wenig wie zu einem Wunschtermin. Darüber hinaus werden wir
darauf hinweisen, dass der vermittelte Termin nur einen ersten Orientierungstermin darstellen kann zu
der gegebenenfalls später notwendigen zusätzlichen Diagnostik oder
Therapie.
Derzeit hat niemand auch
nur annähernd eine Vorstellung,
wie viele Patienten bei unserer
Terminservicestelle anrufen, geschweige denn, in welchen Fachgruppen oder Regionen. Und schon
gar nicht, wie sich das auf die
Dauer entwickeln wird. Ich gehe
davon aus, dass die meisten
Patienten weiterhin versuchen werden, von ihrem Wunscharzt behandelt zu werden. Ebenso rechnen wir
damit, dass viele Hausärzte ihren
Patienten bei einem dringenden
Behandlungsbedarf einen Termin
bei einem Facharzt vermitteln. So,
wie es heute die Regel ist.
Woher kommen die Termine,
auf die die Terminservicestellen
dann zurückgreifen können? Die
KVBW hat dazu eine Umfrage
unter den Fachärzten vorgenommen.
Das Ergebnis ist eindeutig: Etwa
80 Prozent der Mitglieder befürworten eine freiwillige Lösung und
wären damit auch bereit selbst
Termine zur Verfügung zu stellen.
Ab Januar wird die EDV-basierte
Lösung zur Terminverwaltung den
Ärzten zur Verfügung stehen. Wird
ein Termin eine Woche zuvor nicht
in Anspruch genommen, verfällt er
und kann für einen anderen
Patienten verwendet werden. Gern
verzichten wir darauf, die Ärzte zu
verpflichten, der Terminservicestelle
Termine zu nennen und hoffen, dass
dies klappt. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass die Terminservicestellen einen gravierenden
Eingriff in die Praxen darstellen. Von
Freiberuflichkeit bleibt da nur wenig
übrig. Aber die Große Koalition will
das so!
Wie das System genau funktioniert, darüber wird die KVBW ihre
Mitglieder in Form eines Infopaketes
noch umfangreich im Januar informieren. Im Januar sind hierfür Infoveranstaltungen für Ärzte und Arzthelferinnen an den KV-Standorten
vorgesehen, ebenso wie ein breites
Informationspaket. Auch die Patienten und die Öffentlichkeit werden
selbstverständlich über die „Spielregeln“ der Terminservicestelle in
Kenntnis gesetzt.
Dr. Norbert Metke
Vorsitzender des Vorstands
Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg
Kammern und KV
LÄK bietet sicheres Dokument gemäß E-Health-Gesetz
K StA
Ausgabe des elektronischen
Arztausweises beginnt
Ä
rztinnen und Ärzte in BadenWürttemberg können in Kürze
den sogenannten elektronischen Arztausweis beantragen. (Wer
den E-Mail Newsletter „ärztenews“ der
Landesärztekammer Baden-Württemberg bezieht, wird direkt über den
Starttermin informiert.)
Der elektronische Arztausweis
ermöglicht die rechtssichere, qualifizierte, elektronische Signatur von
elektronischen Dokumenten (z. B.
elektronischer Arztbrief und Entlassbrief nach dem sogenannten eHealthGesetz) und den Erhalt von sicher
verschlüsselten, elektronischen Dokumenten. Er ist darüber hinaus auch
der sogenannte elektronische Heilberufeausweis für Ärztinnen und Ärzte
(gemäß § 291 a Abs. 5 SGB V), mit dem
künftig auf die Anwendungen der
elektronischen Gesundheitskarte und
auf die sichere Telematikinfrastruktur
zugegriffen werden kann.
Die nun erfolgende Ausgabe hat
in Baden-Württemberg eine lange
Vorgeschichte: Bereits 2000 bis 2001
wurde in einem Pilotprojekt der Einsatz von Signaturkarten durch Ärztinnen und Ärzte getestet. 2007 bis
2008 erfolgte dann der Test zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Heilbronn. Und am 24. Juli
2015 hat der Vorstand der Landesärztekammer angesichts des eHealthGesetzes beschlossen, ab Anfang 2016
den elektronischen Arztausweis der
Landesärztekammer über die Bezirksärztekammern auszugeben.
Für die Ausgabe bedient sich die
Landesärztekammer – wie bundes-
weit nahezu alle ausgebenden Ärztekammern – der medisign GmbH. Von
der Landesärztekammer werden für
die Ausgabe keine Gebühren erhoben, allerdings entstehen je nach
Auftrag (Karte, Lesegerät und/oder
Software) einmalige und monatliche
Kosten (www.medisign.de/10heilber
ufler/10produkte/70preisblatt), die
den Nutzern von medisign in Rechnung gestellt werden.
Ihren elektronischen Arztausweis
beantragen Sie elektronisch im Mitgliederportal der Landesärztekammer
mittels einem, mit Ihren Stammdaten
bereits vorbefüllten Formblatt. Von
Ihrer Bezirksärztekammer erhalten Sie
dann mit der Auftragsbestätigung eine Auftragsnummer, mit der Sie auf
der Homepage der medisign den Antragsprozess abschließen können. Mit
den ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen begeben
Sie sich dann zur Identifizierung in
eine Postfiliale, die PostIdent anbietet
(http://standorte.deutschepost.de/
Standortsuche), von wo dann auch das
Antragskonvolut an die für Sie zuständige Bezirksärztekammer geschickt
wird. Diese bestätigt Ihre Arzteigenschaft und erteilt dann der medisign
GmbH die Produktionsfreigabe. Von
dort erhalten Sie in getrennter Post
Ihren elektronischen Arztausweis, Ihre
PINs und die Rechnung(en).
Eine detaillierte Anleitung finden
Sie in der Rubrik „elektronischer Arztausweis“ auf der Homepage und im
Mitgliederportal.
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
Anzeige
C
Weiterbildungsbefugnisse nach alter WBO verlieren zum 30. 04. 2016 Gültigkeit
Weiterbildungsbefugnisse, die auf der Basis der alten Weiterbildungsordnung von 1995 (oder früher) erteilt wurden, verlieren zum 30. 04. 2016
ihre Gültigkeit. Zu diesem Zeitpunkt endet die Möglichkeit für Ärztinnen
und Ärzte, eine Weiterbildung noch nach altem Weiterbildungsrecht
abzuschließen.
Weiterbilder und Weiterbilderinnen, die bisher noch keine Weiterbildungsbefugnis nach der aktuellen Weiterbildungsordnung von 2006 besitzen,
jedoch auch in Zukunft weiterbilden möchten, werden dringend gebeten,
sich mit ihrer zuständigen Bezirksärztekammer in Verbindung zu setzen.
Koordinierungsstelle
Allgemeinmedizin
Baden-Württemberg
Hausärzte für
Baden-Württemberg
Förderung der Weiterbildung in der
Allgemeinmedizin in Baden-Württemberg
informieren
weiterbilden
fördern
Wir unterstützen aktiv rund um das Thema
Weiterbildung in der Allgemeinmedizin:
persönlich, telefonisch oder per E-Mail
Schwerpunkte:
Informationen zur Förderung
ambulante und stationäre Stellenbörsen
interaktive Karte der Weiterbildungsverbünde
FAQs und Ansprechpartner
Informationsveranstaltungen
Zielgruppen:
Medizinstudenten, Ärzte in Weiterbildung und Wiedereinsteiger
Krankenhäuser und Weiterbildungsbefugte
Weitere Informationen und Kontaktadressen finden Sie online:
www.allgemeinmedizin-bw.de
Eine Initiative von
LÄKBW
In Kooperation mit
KompetenzZentrum
Allgemeinmedizin
ÄBW 01t
drittelseite_layout_final.indd 1
15.01.2014 11:06
Kammern und KV
Übergangsbestimmungen enden am 10. Juli 2016
Fachgebundene genetische Beratung
S
eit 1. Februar 2012 müssen
Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gemäß des zwei Jahre zuvor
in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes (GenDG) eine besondere Qualifikation vorweisen, wenn sie Beratungen zu genetischen Untersuchungen anbieten beziehungsweise
durchführen (das ÄBW berichtete). Die
Anforderungen an die Qualifikation
zur Beratung im Rahmen genetischer
Untersuchungen regelt die am 11.
Juli 2011 in Kraft getretene Richtlinie
der Gendiagnostikkommission (GEKO)
am Robert-Koch-Institut über die Anforderungen an die Qualifikation zur
und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und
§ 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG.
Die gesetzlich geforderte Qualifikation ist abhängig von der Fragestellung, ob eine diagnostische, prädiktive
oder vorgeburtliche genetische Untersuchung durchgeführt wird sowie von
der Fachgebietszugehörigkeit des beratenden Arztes. Fachärztinnen und
Fachärzte für Humangenetik beziehungsweise mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen
durch den Abschluss ihrer Weiterbildung über die Qualifikation zur genetischen Beratung. Ärztinnen und Ärzte,
die weder Facharzt für Humangenetik
sind noch die Zusatzbezeichnung
Medizinische Genetik besitzen, dürfen
Beratungen zu den vorgenannten ge-
netischen Untersuchungen demnach
nur noch durchführen, wenn sie sich
dafür besonders qualifiziert haben.
Für die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im
Rahmen diagnostischer oder prädiktiver genetischer Untersuchungen ist
nach Ablauf einer Übergangsfrist von
fünf Jahren nach Inkrafttreten der
GEKO-Richtlinie – also ab 10. Juli 2016
– der Nachweis einer eigenständigen
Qualifizierungsmaßnahme mit einem
72-stündigen theoretischen sowie
einem praktisch-kommunikativen Teil
erforderlich. Für Beratungen im Rahmen einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung müssen Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab diesem Datum eine achtstündige
theoretische
Qualifizierungsmaßnahme sowie einen praktisch-kommunikativen Teil nachweisen.
Für die Übergangszeit vom
11. Juli 2011 bis zum 10. Juli 2016
kann der theoretische Teil durch eine
bestandene „Wissenskontrolle“ ersetzt werden. Der praktisch-kommunikative Teil kann bei Nachweis des
Erwerbs der Psychosomatischen
Grundversorgung oder äquivalenter
Weiterbildungs- oder Fortbildungsinhalte – auch nach Auslaufen der
Übergangsfrist – entfallen. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württem-
berg bieten seit Januar 2012 diese
Wissenskontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenskontrollen bieten
die Kammern als Hilfestellung einen
sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen
dieses Angebot als Hilfe und Service
für ihre ärztlichen Mitglieder.
Ab 11. Juli 2016 gilt die Sonderregelung nur noch für Ärztinnen und
Ärzte mit mindestens fünfjähriger
Berufstätigkeit nach Facharztanerkennung. Alle anderen Ärztinnen und
Ärzte (außer Fachärzte für Humangenetik bzw. mit der Zusatzbezeichnung
Medizinische Genetik) können sich
dann nur mittels des 72- beziehungsweise 8-Stunden-Kurses zur genetischen Beratung qualifizieren.
Ärztinnen und Ärzte, die genetische Beratungen im Rahmen einer
diagnostischen, prädiktiven oder vorgeburtlichen genetischen Untersuchung durchführen möchten und den
direkten Zugang zur Wissenskontrolle
bislang nicht genutzt haben, sollten
sich noch vor Ablauf der Übergangsbestimmungen zur Wissenskontrolle
anmelden und somit die Möglichkeiten des erleichterten Erwerbs der
Qualifikation zur fachgebunden genetischen Beratung nutzen. Aktuelle
Termine sind auf der Website der
Landesärztekammer zu finden.
Weitere Informationen:
www.ärztekammer-bw.de
C
Hinweise der KVBW zu Indikationsstellung, Präparateauswahl und Therapiedauer
Therapieleitfaden Hepatitis C
D
ie Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg (KVBW)
hat gemeinsam mit den Krankenkassenverbänden des Landes, den
Gemeinsamen Prüfeinrichtungen Baden-Württemberg, dem Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen und dem MDK BadenWürttemberg einen algorithmischen
Leitfaden „Hepatitis-C-Therapie“ veröffentlicht, der auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung Berücksichtigung
finden wird.
6
ÄBW 01t
Die Fortschritte in der Therapie
der Hepatitis C sind beeindruckend,
ist es jetzt doch erstmals möglich,
den häufigen spontanen Verlauf
der Hepatitis C mit dem Schicksal
einer chronischen Hepatitis und auch
der Leberzirrhose zu verhindern
und die Heilung der Erkrankung zu
ermöglichen. Doch die Kosten dieser
neuen Therapien sind extrem hoch,
die Präparate vielfältig, die Reihenfolge von Innovationen fast unübersichtlich.
Der Therapieleitfaden nimmt daher klar Stellung zur Indikation einer
medikamentösen Therapie und zur
Genotyp-abhängigen Auswahl der
entsprechenden Substanz. Er ermöglicht auch einen Indikationsvergleich
unter den verschiedenen Präparaten
und weist darauf hin, dass die hierfür
zugelassenen Therapien gemäß der
Fachinformation ausschließlich von in
dieser Therapie erfahrenen Ärzten
verordnet werden sollen.
Der Leitfaden ist erhältlich bei der
„Verordnungsberatung Arzneimittel“
der KVBW, Telefon (07 11) 78 75-36 63,
E-Mail:
verordnungsberatung@
kvbawue.de.
Kammern und KV
Aktuelle Bewertung der gesundheitspolitischen Situation durch den KV-Vorstand
Vertreterversammlung der KVBW
keit, angefangen von der Entwicklung und auf Anwender-Schulungen in
einer neuen Vergütungssystematik allen Bezirksdirektionen hinweisen.
bis hin zur Sicherstellung der ambu- Ferner erhielten die Praxen Patientenlanten Versorgung. Die Probleme der merkblätter und Flyer zur Auslage.
KBV ließen sich nach Dr. Metkes MeiDr. Fechner ging nochmals auf
nung nur durch einen kompletten die medizinische Versorgung von
personellen und inhaltlichen Neuan- Flüchtlingen und Asylbewerbern ein
fang lösen, was die Vertreterver- und wies darauf hin, dass der Sichersammlung lautstark bekräftigte.
stellungsauftrag diese Tätigkeiten
Der KVBW-Chef hatte im Weiteren nicht umfasse, dass Vertragsärzte jenoch von einem „Quantensprung“ zu doch freiwillig im Auftrag der jeweiberichten: Die Ablösung der Richtgrö- ligen Kostenträger tätig werden
ßen sei mit einer Wirtschaftlichkeits- könnten. Das Konzept der KVBW zur
prüfung neuer Prägung in trockenen medizinischen Betreuung der geTüchern. Als erste in der Öffentlichkeit nannten Personengruppe basiere auf
erfuhren die Delegierten vom Ab- der Einrichtung von Sanitätsstellen in
schluss einer neuen Rahmenvereinba- Gemeinschaftsunterkünften. Gezahlt
rung, die unter ärztlicher Verhand- werde den Ärztinnen und Ärzten eine
lungsführung von Dr. Metke auf Bun- Stundenvergütung, um den bürodesebene zustande gekommen war. kratischen Aufwand zu reduzieren
Sie regele die neuen gesetzgebe- und nicht-Vertragsärzte leichter einrischen Möglichkeiten zugunsten der binden zu können. Arzneimittel
Ärzte und Patienten durch Etablierung würden auf Privatrezepten verordnet
verschiedener bisher völlig unmöglich und von Apotheken beliefert. Das
gehaltener positiver Rahmenvorga- Dienstplanungsund
Abrechben. Dadurch werde die Verordnung nungstool der KVBW komme auch in
von Arznei- und Heilmitteln praxisre- den Sanitätsstellen zum Einsatz. Die
levant und erträglicher gestaltet. Zu vertraglichen Regelungen stünden
den „big points“ gehöre unter ande- unmittelbar vor Abschluss. Der
rem, dass Auffälligkeitsprüfungen Vor- KVBW-Vorstand war zuversichtlich,
rang vor Zufälligkeitsprüfungen bekä- dass genügend freiwillige Ärztinnen
men, der Prüfzeitraum ein Jahr betrage und Ärzte für die Sanitätsstellen geund eine Höchstquote von 5 Pro- wonnen werden können, und die
zent zu Prüfender eingezogen werde. Vertreterversammlung begrüßte das
Bagatellgrenzen und die Beschrän- Projekt ausdrücklich.
kung auf relevante Verordnungsbereiche täten ein Übriges. Insgesamt
OE
könne der Praxisalltag
durch diese Richtgrößen
ablösende Regelungen und
eine liberalere Wirtschaftlichkeitsprüfung ab 2017
deutlich entspannter geultraschalldiagnostik
staltet werden.
Auch der stellvertretende KVBW-Vorsitzende,
Neuvorstellung:
Dr. Johannes Fechner, hatte
SIEMENS ACUSON NX3
gute Nachrichten für die
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Vertreterversammlung: Die
in Umkirch bei Freiburg.
Terminservicestelle werde
in Baden-Württemberg wie
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geplant am 25. Januar 2016
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N
ach Überzeugung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke,
werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kontinuierlich durch
den Gesetzgeber geschwächt. Als
Beispiele hierfür nannte er die Praxisaufkaufregelungen, die Einrichtung von Terminservicestellen, die
Bereinigung durch das Krankenhausstrukturgesetz und vieles mehr. Besonders kritisch sah er bei der Vertreterversammlung Anfang Dezember
2015, dass das Versorgungsstärkungsgesetz die Krankenhäuser – unter gleichzeitiger großzügiger Subventionierung – für die ambulante
Versorgung öffne.
Damit werde – trotz Betonung des
Prinzips „ambulant vor stationär“ und
der Notwendigkeit der „Stärkung der
Freiberuflichkeit“ – die Existenz inhabergeführter Praxen zunehmend in
Frage gestellt. Im Mittelpunkt der ambulanten Versorgung stünden wohl
künftig die Krankenhäuser, zumal die
Politik meine erkannt zu haben, dass
die niedergelassenen Strukturen – unter Berücksichtigung der Leistungsbereitschaft des Nachwuchses – diese
angeblich in Zukunft nicht mehr sicherstellen könnten. „Das geht gegen uns“,
konstatierte Dr. Metke. Nach seiner
Überzeugung müsse man sich in dieser
Situation fragen, ob die Niederlassung
an sich noch einen Wert darstelle. Die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte
hätten ganz offensichtlich ihre „PolePosition“ verloren, da der Nachwuchs
durch eine Vielzahl von Problemen –
beispielsweise
Krankenhaus-Inanspruchnahme, Dienstbelastungen, Regressangst, Finanzierungsrisiken, Honorarhöhe und Wunsch nach Teamund Teilzeitarbeit – fehle.
In Baden-Württemberg habe die
Kassenärztliche Vereinigung auf alle
Probleme konkrete Antworten, betonte Dr. Metke und untermauerte
dies mit konkreten Beispielen, wie der
Notfalldienstreform, der Richtgrößenablösung oder dem Projekt „Ziel und
Zukunft“. Ganz anders stelle sich die
Situation jedoch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dar:
Hier herrsche völlige Konzeptlosig-
Kammern und KV
MEDIZIN vom 29. bis 31. Januar 2016
51. Ärztekongress der BÄK Nordwürttemberg
W
as im Jahre 1964 als einfacher Kongress begann –
mit 22 Referenten, einer
kleinen begleitenden Ausstellung mit
11 Ausstellern und 600 Teilnehmern
– hat sich bis heute zu einem der
wichtigsten Informations- und Kommunikationsforen für Ärztinnen und
Ärzte, Praxispersonal sowie Angehörige medizinischer Fachberufe in
Süddeutschland entwickelt. Inzwischen hat die MEDIZIN mehrere tausend Teilnehmer und über hundert
Aussteller auf der Fachmesse zu
verzeichnen.
„Uns ist es wichtig, dass alle Vorträge unseres dreitägigen Ärztekongresses interdisziplinär und aktuell
gestaltet sind, um einen höchstmöglichen Lernerfolg zu gewährleisten.
Präsenzveranstaltungen sind trotz eLearning auf dem Fortbildungsmarkt
nach wie vor unverzichtbar und ein
integraler Bestandteil der ärztlichen
Fortbildung, ermöglichen sie doch
den direkten Kontakt und Gedankenaustausch. Auch für die MEDIZIN 2016
konnten hochkarätige Referenten aus
Praxis und Klinik gewonnen werden“,
sagt Dr. Klaus Baier, Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg.
Wieder wird ein breites Spektrum
an verschiedenen Themen angeboten.
Freuen Sie sich unter anderem auf Inhalte aus den Themenbereichen Notfallmedizin, Infektiologie, Ethik in der
Medizin, Psychosomatik, Sonographie
mit praktischen Übungen, Homöopathie. Nähere Informationen zum Ärztekongress sowie das komplette Kongressprogramm und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www.
medizin-stuttgart.de. Ideeller Träger
und Kongressveranstalter ist die
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Begleitend finden die MEDIZINFachausstellung der Landesmesse
Stuttgart und der Landeskongress
Gesundheit Baden-Württemberg statt.
Zusätzlich wird die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit
ihren vier Bezirksärztekammern
auch mit einem Messestand
(Stand-Nr. 4B60) vertreten sein.
Ob neuer Arztausweis, Ausbildung/
Fortbildung Medizinischer Fachangestellter oder auch weiterbildungsrelevante Themen – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer-Geschäftsstellen
stehen
für Ihre Fragen zur Verfügung.
Freuen Sie sich neben dem Ärztekongress auf ein abwechslungsreiches Begleitprogramm mit spannenden Themen. Weitere Informationen: www.medizin-stuttgart.de/
programm
NEU! Die App „Messe Stuttgart“
unterstützt Sie vor und während der
MEDIZIN bei Ihrer individuellen Programmplanung. Hier finden Sie jederzeit alle relevanten Informationen
zum Ärztekongress, zur Messe, zum
Begleitprogramm und vieles mehr.
Alle Inhalte sind tagesaktuell abrufbar. Die werbefreie App können Sie
kostenlos herunterladen.
Ein besonderes Highlight im Rahmen des 51. Ärztekongresses:
Interdisziplinäres Forum
D
as Interdisziplinäre Forum der
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg vereint namhafte Referenten und topaktuelle
Themen auf dem Gebiet der Methodik und Didaktik innerhalb der ärztlichen Fortbildung. In Anbetracht des
stetigen Fortschritts der Lernkultur
sind traditionell ausgerichtete Methoden im Bereich des Fortbildungswesens heutzutage nicht mehr ausreichend. Auch in der ärztlichen Fortbildung ist es unerlässlich, sich den geänderten
Rahmenbedingungen
anzupassen.
„Mit der Zeit gehen“ und sich im
digitalen sowie fachübergreifenden
Fortbildungswesen weiterentwickeln
– darauf zielt das Interdisziplinäre
8
ÄBW 01t
Forum am Freitag, den 29. Januar
2016, im Rahmen des 51. Ärztekongresses ab und trägt somit zu mehr
methodischer und didaktischer Qualität bei. Der Fokus liegt dabei nicht
auf den medizinischen Inhalten
selbst, sondern vielmehr auf deren
Vermittlung: bewusster Einsatz von
Lernformen, Gestaltung von Lernprozessen, Verinnerlichung von interdisziplinären Lehrveranstaltungen, informelles Lernen.
Neben einer Zusammenfassung
von Vergangenem, Gegenwärtigem
und Zukünftigem erhalten die Teilnehmer Einblicke in die Gestaltung
von Lernprozessen für ein lebenslanges Lernen. Die Stärkung der Patientensicherheit dient dabei als Exem-
pel, anhand dessen der Aufbau einer
lernenden Organisation und somit die
Notwendigkeit eines stetigen Veränderungs- und Verbesserungsprozesses aufgezeigt wird.
Selbstverständlich bietet der 51.
Ärztekongress weitere vielfältige Vorträge, unter anderem aus den Bereichen Pädiatrie, Infektiologie, Umweltmedizin und Chirurgie, aber auch
medizinethische Themen und Vorträge zur Homöopathie sowie Psychosomatik sind Bestandteil des breiten
Angebotes. Alle Vorträge des 51.
Ärztekongresses sind CME-zertifiziert
und bieten die Möglichkeit, insgesamt 22 Fortbildungspunkte zu erwerben. Weitere Informationen:
www.medizin-stuttgart.de
Neue Zugänge zur Thematik Medizin im Nationalsozialismus
Minus oder Plus?
I
n Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg hat die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
das Projekt „MinusPlus“ ins
Leben gerufen. Ziel ist es, neue
Zugänge zur Thematik Medizin
im Nationalsozialismus zu entwickeln.
Minus und Plus – zwei
Zeichen, die in den Meldebögen der ärztlichen Gutachter im Dritten Reich über
Leben und Tod von Menschen
entschieden. Die Frage, welche
Faktoren die Menschen damals
veranlassten im Sinne einer
Rassenideologie zu handeln
beziehungsweise sich schlichtweg nicht zu widersetzen,
bleibt. Inwiefern in der Medizin
heute Parallelen zur Vergangenheit bestehen, sei dahingestellt. Doch was Ärztinnen und
Ärzten damals wie heute abverlangt wird, sind Entscheidungen, die das Leben ihrer
Patientinnen und Patienten
maßgeblich beeinflussen. Dieser Zustand wirft die Frage auf:
Welchen
medizinethischen
oder moralischen Kontroversen stehen Ärztinnen und
Ärzte heute gegenüber?
Auf Basis dieser Fragen
konzipierten und realisierten
vier Studentinnen der Kulturund Medienbildung das Projekt „MinusPlus“. Da der Bachelorstudiengang der Pädagogischen Hochschule Ludwigs-
35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Anzeige
Kammern und KV
burg mit den Vertiefungsbereichen Theater & Literatur,
Kunst, Musik sowie Film &
digitale Medien verschiedene
Felder der kulturellen Praxis
abdeckt, konnte eine neue,
künstlerische-kreative Auseinandersetzung mit dem Thema initiiert werden. an, sich noch nie mit dieser
Thematik befasst zu haben.
Nahezu ein Drittel der Befragten stuft den eigenen
Wissensstand hierzu als
schlecht ein. Rund die Hälfte
wäre gerne besser darüber
informiert. Fünfzig Prozent
der Befragten glauben ebenfalls, sich in ihrer Einstellung
zu aktuellen medizinethischen Problemen von ihrem
Wissen über die NS-Vergangenheit beeinflussen zu lassen (siehe Grafik).
An den aus der Befragung
gewonnenen Erkenntnissen
knüpft die weitere Projektarbeit von „MinusPlus“ an. Ziel ist
es, durch die Betrachtung historischer Ereignisse Aufmerksamkeit für schwierige Entscheidungssituationen in der
eigenen Gegenwart zu schafAusgangspunkt des Pro- fen.
jektes war eine quantitative
An mehreren ThemenaOnlineumfrage mit 779 Teil- benden konnten sich Medizinehmern, die im September nerinnen und Mediziner mit
2015 die medizinethische Ein- kontroversen Charakteren aus
stellung von Ärztinnen und der Geschichte auseinanderÄrzten im Kontext des Natio- setzen. Aus dieser Reflexion
nalsozialismus erhob. Zwi- des Berufsethos und der ärztschen all den aufschluss- lichen Rolle im Verlauf der Gereichen Erkenntnissen fielen schichte entstand eine audioeinige Resultate besonders ins visuelle Collage, die auf der
Auge: Obwohl das Thema MEDIZIN Fachmesse Stuttgart
Medizin im Nationalsozialis- vom 29. bis 31. Januar 2016
mus in der Literatur weitge- präsentiert wird. Auf der Messe
hend gut aufgearbeitet ist, unmittelbar erfahrbar wird
gibt fast ein Fünftel der be- auch das Ergebnis des zweiten
fragten Ärztinnen und Ärzte Teilprojektes von „MinusPlus“.
Anhand der Umfrageergebnisse und den
Glauben Sie, dass das Wissen über die nationalsozialistische Vergangenheit
Erfahrungen aus dem
im Bereich der Medizin Ihre Einstellung zu aktuellen medizinethischen
Ärztealltag entstanden
Problemen beeinflusst? n=230 Theaterszenen, die aktuelle Problemfelder
im
geschichtlichen
Kontext beleuchten.
Das dritte Teilprojekt
bedient sich der Bildenden Kunst. Im Zuge
einer graphischen Auseinandersetzung wurden Plakate von Kunststudierenden gestalStimme völlig zu
Lehne völlig ab
tet.
ÄBW 01t
Fachmesse für
niedergelassene
Ärzte
Die
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Messe Stuttgart
Fr. 29. – So. 31. 01.2016
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Ideeller Träger und
Kongressveranstalter
14.12.15
Kammern und KV
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg erinnert an die Opfer des Nationalsozialismus
Ein Mahnmal gegen das Vergessen
D
Wir gedenken der Opfer
der Medizin im Nationalsozialismus und aller Ärztinnen und Ärzte, die von
1933 –1945 gedemütigt,
verfolgt und ermordet
wurden. Nie wieder wollen
wir als Ärzteschaft einer
verbrecherischen
und
menschenverachtenden
Medizin Raum geben.
Die Ärzteschaft Nordwürttemberg
Stuttgart 2016
ie Bezirksärztekammer Nordwürttemberg wird in Kürze auf
ihrem Gelände in StuttgartDegerloch ein Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus errichten. Nach dem Ende
des Krieges 1945 kam es bereits am
17. Februar 1946 zur Gründungsversammlung der Nordwürttemberger
Ärzteschaft. Bis die Kammer tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen konnte,
sollte es noch etliche Monate dauern;
dennoch: mit der Neustrukturierung
der verfassten Ärzteschaft wurde ein
Versuch unternommen, auch im standespolitischen Bereich nach dem
Nationalsozialismus einen Neuanfang
mit einer neuen Orientierung der
Standesorganisationen zu wagen.
Das Mahnmal soll zum siebzigsten Jubiläum der Gründungsversammlung 1946 am 17. Februar 2016
enthüllt werden. Die Ärzteschaft
Nordwürttemberg will einerseits würdig an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, andererseits aber auch
die besondere Verantwortung der
Ärzteschaft zum Erhalt einer menschlichen Medizin hervorheben.
Bereits vor über zehn Jahren wurde 2005 in der Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg eine „Arbeitsgruppe zum Umgang der Bezirksärztekammer mit dem Nationalsozialismus“ ins
Leben gerufen, die ein Konzept entwickeln sollte, wie sich der Umgang
der heutigen Bezirksärztekammer mit
der eigenen Geschichte im Nationalsozialismus gestalten könnte.
Die jüngere Vergangenheit ärztlicher Standesorganisationen ist in
vielen Bereichen gut bearbeitet und
auch die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg hat anlässlich ihres
50-jährigen Jubiläums eine fundierte
Chronik herausgegeben. Andererseits
ist die Geschichte der Kammer während des sogenannten Dritten Reiches nicht vollständig untersucht,
was nicht zuletzt an der schwierigen
Quellensituation liegt: 1944 war das
damalige Kammergebäude durch einen Bombenangriff mit nahezu allen
Akten zerstört worden.
Da die Arbeitsgruppe keine
Möglichkeiten besaß eigene historische Untersuchungen im erforderlichen Umfang durchzuführen, muss-
ten zur Bewältigung des Arbeitsauftrages andere Lösungen gesucht
werden. Daher wurden regional entstandene medizinhistorische Arbeiten und Dissertationen mithilfe der
Bezirksärztekammer veröffentlicht.
So wurden – um nur einige zu
nennen – Arbeiten zu „Stuttgarter
jüdischen Ärzten während des
Nationalsozialismus“ und zuletzt
auch Untersuchungen über die
Stuttgarter Kindereuthanasie im NS
gefördert.
Auch in der breiten Öffentlichkeit konnten mit etlichen Publikationen und Veranstaltungen weitere
Beiträge zur Aufarbeitung der Verwicklung der Ärzteschaft im Nationalsozialismus geleistet werden.
Neben öffentlichen Veranstaltungen
im Haus der Geschichte wurde
insbesondere zu den Ärztekongressen auf der Stuttgarter Messe
das Thema „Medizin, Ärzteschaft
und Nationalsozialismus“ vielgestaltig und multimedial in Szene gesetzt und so einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen ins Bewusstsein
gerufen.
Dialog mit Partizipationsprojekt über Flüchtlinge, Integration und Toleranz
Kammerpräsident im Gespräch mit Muslimen
E
nde November war Dr. Ulrich
Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg
und Menschenrechtsbeauftragter der
Bundesärztekammer, zu Gast bei JUMA (jung, muslimisch, aktiv) – einem
preisgekrönten Partizipationsprojekt
für junge Muslime, das von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert wird
und mit der Landeszentrale für politische Bildung kooperiert.
Die Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren engagieren
sich ehrenamtlich für Flüchtlinge und
diskutierten mit dem Kammerpräsidenten zahlreiche aktuelle Fragestellungen, unter anderem: Ist die Unterscheidung zwischen Wirtschafts- und
Kriegsflüchtlingen
gerechtfertigt?
10
ÄBW 01t
Welche Interventionsmöglichkeiten
bestehen bei posttraumatischen Belastungsstörungen, gibt es dafür ausreichend ärztliche und seelsorgerische
Ansprechpartner, stehen ausreichend
Dolmetscher zur Verfügung? Wie können noch mehr Ärzte für das Bundesärztekammer-Curriculum „Standards
zur Begutachtung psychisch-reaktiver
Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ interessiert werden?
Ist die Schweigepflicht bei der Behandlung von Flüchtlingen gewährleistet? Wie kann die medizinische
Versorgung von Flüchtlingen in Zeiten
von Ärztemangel nachhaltig sichergestellt werden?
Für Kammerpräsident Dr. Clever
war die Debatte eine besondere
Herausforderung, denn neben der
Darstellung von Positionen der
Ärzteschaft zu diesen und anderen
Fragen, äußerte er sich für die Ärztekammer nicht nur allgemeinpolitisch sondern ergänzend dazu auch
mit persönlicher Meinung. Es entspann sich eine lebendige Diskussion, in der auch Integration und
Toleranz eine wichtige Rolle spielten.
Vonseiten der Teilnehmer wurde besonders das Engagement der badenwürttembergischen Ärzteschaft in
der medizinischen Versorgung von
Flüchtlingen gelobt. Dr. Clevers
Fazit: „Es ist nach meiner Überzeugung wichtig für die Ärzte zu
zeigen, dass sie die Menschenrechte
interessieren.“
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Systematisches Impfen
von Asylsuchenden
F
lüchtlinge in Erstaufnahme-Einrichtungen in
Baden-Württemberg sollen künftig systematisch
geimpft werden. In Kürze werde ein flächendeckendes Angebot stehen, wie das Sozialministerium
in Stuttgart gegenüber der Nachrichtenagentur dpa
erklärte. Ziel sei es, die Migranten in den Erstaufnahmeeinrichtungen durch die Gesundheitsämter gegen
Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung
zu impfen, Kinder zusätzlich gegen Haemophilus influenzae Typ B und Hepatitis B. Zudem sollen die
Menschen gegen Masern, Mumps, Röteln sowie
Windpocken und Influenza immunisiert werden.
Grundlage seien die speziellen Impfempfehlungen
des Robert Koch-Instituts für Asylsuchende. Diese
Impfempfehlungen sowie weitere medizinische und
juristische Informationen für Ärztinnen und Ärzte, die
sich in der Behandlung von Flüchtlingen engagieren
wollen, bieten die Internetauftritte der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.ärztekammer-bw.de) und der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (www.kvbawue.de).
Veranstaltungshinweis
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apothekerund Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.
Veranstaltungstitel:
Die erfolgreiche Praxisabgabe
Ziele:
Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis? Dann sollten
die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge jetzt richtig gestellt werden.
Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl des Nachfolgers bis hin
zur Gestaltung der Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar
verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen
als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit
eine reibungslose Praxisübergabe zulassungs- und privatrechtlich gelingen kann.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
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t +VMJB4DIFOL#FUSJFCTXJSUJO%)#8
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Termin und Veranstaltungsort:
t 'FCSVBS6ISCJTDB6IS
t ,7#84UVUUHBSU"MCTUBEUXFH4UVUUHBSU
Information und Anmeldung:
t .BOBHFNFOU"LBEFNJFEFS,7#BEFO8àSUUFNCFSH
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected]
t PEFS0OMJOF"ONFMEVOHVOUFSXXXNBLCXEF
Teilnahmegebühr:
45,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke)
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Serie der KVBW (01): Interaktive Karte erschließt Fördergebiete
Geförderte Niederlassung
I
m Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags für eine flächendeckende
ambulante medizinische Versorgung fördert die Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
(KVBW) seit Kurzem die ärztliche Tätigkeit in ausgewiesenen Gebieten.
Eine interaktive Karte weist neben
offenen Planungsbereichen nun auch
Praxen aus, die zur Übernahme anstehen sowie die Fördergebiete.
Wer sich für eine vertragsärztliche
Tätigkeit interessiert, für den lohnt
sich der Blick in die erweiterte interaktive Bedarfsplanungskarte (www.
kvbawue.de a Praxis a Niederlassung a Bedarfsplanung: Offen oder
gesperrt?). Der neue Kartenservice ist
Teil des Sicherstellungsprogrammes
„Ziel und Zukunft“ (ZuZ). „Dieses Programm ist mehr als finanzielle Förderung“, betont KV-Vize Dr. Johannes
Fechner, „zu ZuZ gehören auch
freundliche Rahmenbedingungen in
Baden-Württemberg, deren Kommunikation und ein optimierter Vermittlungsservice unserer Niederlassungsmöglichkeiten.“
Auf einen Blick kann der interessierte Arzt nun erkennen, wo sich in
Baden-Württemberg geeignete Niederlassungsgebiete in seiner Fachrichtung befinden. Voreingestellt ist
der Hausarzt, ausgewählt werden
können alle Facharztgruppen, die der
Bedarfsplanung unterliegen. Rot bedeutet gesperrt. Ist eine rote Zone
allerdings mit einer Zielscheibe markiert, ist eine Niederlassung trotz
Zulassungssperre möglich. Hinter der
Zielscheibe verbirgt sich eine Praxis,
die übernommen werden will. Praxisübernahmen gelten als besonders
einfach. Grün steht für offen. In grünen Bereichen kann eine Praxis am
Ort der Wahl neu gegründet werden.
Natürlich gibt es auch hier Praxisübernahmen. Das Euro-Symbol schließlich
steht für finanzielle Förderung gemäß
der Förderrichtlinie Sicherstellung im
Rahmen des Projektes ZuZ.
Mit Klick auf eine Zone öffnet sich
ein Untermenü mit näheren Informationen und weiterführenden Links.
Werden in der Zone Praxisübernahmen
oder Kooperationen angeboten, führt
ein Link direkt zum Inserat in die Praxisbörse. Im Fall von amtlichen Ausschreibungen von Praxen durch den
Zulassungsausschuss führt der Link zur
Liste der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze. Unter dem Eurosymbol erschließt sich, ob das gesamte Planungsgebiet gefördert wird oder ob
sich die Förderung auf einzelne ausgewiesene Gemeinden beschränkt.
Stand Dezember 2015 beschränkte sich die Förderung noch auf die
Arztgruppe der Hausärzte. Die Mittelbereiche Eberbach, Horb, Öhringen,
Bietigheim-Bissingen/Besigheim und
Vaihingen waren als erste als förderungswürdig anerkannt. Neu hinzugekommen ist die Förderung einzelner Gemeinden in weiteren dreizehn
Mittelbereichen.
Nächste Folge: Förderung von hausärztlichen Praxen
Niederlassungsberatung telefonisch von 8 bis 16 Uhr unter
(07 61) 8 84-37 00 oder per E-Mail an [email protected]
Fragen zur Förderung beantwortet Armin Rössner unter (07 61)
8 84-42 45 oder per E-Mail an [email protected]
ÄBW 01t
11
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Kammern und KV
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Fortbildungsveranstaltung von bayerischen und
baden-württembergischen Gutachtern
Aktuelle Arzthaftpflichtfragen
M
itte November fand in
München die dritte gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Bayerischen
Gutachterstelle für Arzthaftpflichtfragen und der Gutachterkommissionen
der
Landesärztekammer Baden-Württemberg statt. Sie stand unter dem
Titel „Aktuelle Themen – Aspekte
der Gutachterstellen“ und widmete sich neben den Schwerpunkten
„Hygiene“ und „Kommunikation“
weiteren Einzelthemen.
So trug der Vizepräsident der
Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Dr. Manfred Eissler, den Zuhörern die Entwicklung der Statistikzahlen vor; die Geschäftsführerin der Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft, Dr.
Kathrin Bräutigam, informierte
über ein neues Projekt, das Medikationsfehler erfasst und bewertet. Peter Friemelt vom Gesundheitsladen München e. V. formulierte einen Wunschzettel für die
gute Kommunikation zwischen
Arzt und Patient. Marion Dorbath
vom Kompetenzzentrum Hygiene
und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Dr. Christiane Höller
vom Bayerischen Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellten rechtliche Rahmenbedingungen sowie positive
und negative Fallbeispiele aus
dem Hygiene- und Medizinproduktebereich vor.
In Fortführung einer bereits
2014 in Stuttgart begonnenen
Diskussion um die Bedeutung der
Kommunikation bei Behandlungsfehlervorwürfen erläuterte Prof.
Dr. Hermann Sebastian Füeßl den
Teilnehmern die wissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen der Kommunikation und
konnte aufzeigen, dass die ArztPatienten-Kommunikation
beispielsweise in der ärztlichen Ausbildung heute deutlich mehr Raum
einnimmt als in früheren Zeiten.
Edda Orlitsch erläuterte aus Sicht
der Versicherungskammer Bayern
anhand von Fällen aus der täglichen Praxis wie Kommunikation
zur Befriedung eines gestörten
Arzt-Patienten-Verhältnisses beitragen kann.
Neben zahlreichen bayerischen
Gästen konnte auch eine kleine
baden-württembergische Delegation, angeführt vom Vizepräsidenten der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, Dr. Matthias
Fabian, begrüßt werden. Aus baden-württembergischer Sicht war
die gemeinsame Veranstaltung
wieder ein voller Erfolg. Eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe ist
zwar erst für das Jahr 2017 geplant,
aber 2016 kann das 40-jährige
Bestehen der Gutachterkommissionen in Baden-Württemberg
gefeiert werden.
R
und 300 Seminare und über 70 Themen aus den Bereichen
Abrechnung & Verordnung, Betriebswirtschaft & Zulassung,
Kommunikation, Praxis- und Qualitätsmanagement sowie zur
Qualitätssicherung und -förderung bietet die Management Akademie
(MAK) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in ihrem
neuen Seminarprogramm 2016 für Ärzte, Psychotherapeuten und deren
Praxismitarbeiter.
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Aus Fehlern lernen
35 Arteriendurchtrennung und KompartmentSyndrom bei Knieendoprothetik
Fall
Aus Fehlern lernen: In loser Folge
veröffentlicht das Ärzteblatt
Baden-Württemberg ausgewählte
und interessante Fälle aus der
Arbeit der Gutachterkommissionen
für Fragen ärztlicher Haftpflicht.
Autorenteam:
Dr. iur. Eberhard Foth,
Ulrike Hespeler,
Matthias Felsenstein,
Dr. med. Manfred Eissler
Der Antragsgegner implantierte dem 69 Jahre alten
Antragssteller am selben Tag zwei Knieendoprothesen.
Besondere Auffälligkeiten enthält der Operationsbericht
nicht. Am Abend des Operationstages waren Durchblutung, Motorik, Sensibilität links o. B., rechts bestand keine
Sensibilität. Am nächsten Tag bestand rechts eine Hypästhesie, was mit dem Periduralkatheter in Verbindung gebracht wurde. Am 2. postoperativen Tag waren Unterschenkel und Fuß beidseits warm, ohne Sensibilität. Am
3. Tag abends war der Antragsteller unauffällig, ohne
Schmerzen. Am 4. Tag 5.30 Uhr meldete sich der Antragsteller mit starken Schmerzen, die trotz Schmerzmitteln
anhielten. Um 8.00 Uhr war die rechte Wade massiv geschwollen und verhärtet, es wurde eine Sonografie zum
Ausschluss einer Thrombose und eines Kompartment angeordnet. Um 11.15 Uhr klagt der Antragsteller über
Schmerzen im re. Unterschenkel, die Wade war stark
druckschmerzhaft, die Sensibilität des Fußrückens vermindert, es bestand eine Fußheber- und Großzehenheberparese. Eine Druckmessung ergab: anteriore Loge 51 mmHg,
laterale 42 mmHg, oberflächlich dorsal 50 mmHg. Eine
Sonografie um 12.00 Uhr ergab, dass keine Thrombose
bestand. Um 14.30 Uhr diagnostizierte ein Arzt ein Kompartment-Syndrom, um 16.00 Uhr erfolgte notfallmäßig
eine Kompartmentspaltung aller vier Logen des re. Unterschenkels; es zeigte sich ischämisch veränderte Muskulatur. Um 17.00 Uhr war Sensibilität teilweise, Motorik nicht
vorhanden, das Bein „lauwarm“, um 19.00 Uhr fehlte
ebenso die Motorik. Das Bein war „lauwarm“.
Noch am selben Tag erfolgte die Operation durch einen
Gefäßchirurgen. Die Unterschenkelmuskulatur war stark
hervorgequollen, am Fußrücken war eine Epithelläsion, an
der Ferse eine blau-schwarze Hautverfärbung. Bei Eröffnung der Kniekehle fand sich stark angeschwollenes und
diffus eingeblutetes Gewebe. Die Arteria poplitea war in
der Mitte des P-2-Segments komplett durchtrennt, zwischen den Gefäßstümpfen, an deren Enden das Gewebe
stark beschädigt war, bestand eine Lücke von 1 cm. Nach
Entfernen eines 6 cm langen Thrombus aus der Arteria
tibialis posterior erfolgte eine Rekonstruktion der Arterie
mit einem Veneninterponat. Der Antragsteller war insgesamt nahezu zwei Monate in stationärer Behandlung mit
mehreren Revisionen. Es musste fast die gesamte anteriore
Muskelgruppe wegen Nekrose entfernt werden. Bei Entlassung bestand eine Verbesserung der Sensibilität im
Unterschenkel bei fortbestehender Zehenheber- und Zehensenkerparese. Nach vierwöchiger Rehabilitation war
das Bein intakt durchblutet, doch bestand weiterhin eine
vollständige Fußheberparese.
Diskussion
Nach Auffassung des Antragstellers wurde die Durchtrennung der A. poplitea nicht erkannt und zu spät behandelt. Der Antragsgegner bringt vor, es habe nach Öffnen
der Blutsperre keine massive Blutung gegeben. Die Arterie
sei sicherlich jedenfalls nicht komplett durchtrennt gewesen, sonst wären alle Strukturen innerhalb eines Tages
abgestorben. Möglich sei eine operative Teilverletzung mit
protrahierter völliger Durchtrennung. Nach endgültiger
Dekompensation der Durchblutung sei korrekt reagiert
worden.
Dass nach Öffnen der Blutsperre keine Blutung erfolgte, beruht nach Auffassung der Kommission darauf,
dass sich bis dahin die Gefäßintima eingerollt hatte. Eine
bloße Teildurchtrennung hätte eher eine Blutung zur Folge
gehabt. Der Lokalbefund des Gefäßchirurgen (starke Schäden an den Gefäßstümpfen) lässt nur den Schluss zu, dass
die Durchtrennung bei der Resektion des Schienbeinplateaus mit Säge geschah. Doch wertet die Kommission die
Durchtrennung nicht als Behandlungsfehler. Es handelt
sich um ein sehr seltenes, aber nicht mit letzter Sicherheit
ausschließbares Ereignis. Intraoperativ und auch nach
Öffnen der Blutsperre war das, wie ausgeführt, nicht zu
bemerken.
Auch die postoperative Nachsorge ist zunächst nicht
zweifelsfrei zu beanstanden, weil die Perfusionsstörung
durch die Analgesie über den Periduralkatheter und durch
eine möglicherweise noch bestehende Restperfusion
über Kollateralen möglicherweise maskiert wurde. Dagegen beurteilt die Kommission die verzögerte Behandlung
am 4. postoperativen Tag als fehlerhaft. Schon am frühen
Morgen dieses Tages zeigte sich das Vollbild eines Kompartment-Syndroms. Angesichts der allgemein bekannten
Dringlichkeit eines Entlastungseingriffs entsprach der
oben geschilderte Ablauf dieses Tages nicht dem zu fordernden Standard. Ein rechtzeitiger Eingriff hätte die
Folgen für die Muskulatur mindestens beträchtlich gemildert.
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Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Kapitalmarktausblick 2016:
Grund zur Besonnenheit
Ein äußerst turbulentes Jahr
2015 ging zu Ende. Man muss leider
sagen, dass es für Europa und die
Welt alles in allem kein gutes war:
Die Kriege im Nahen Osten, die
daraus resultierende Flüchtlingskrise und zuletzt die Terroranschläge
in Paris hinterlassen Spuren in unserer Psyche. Wir alle fragen uns,
wie wir mit der hohen politischen
Unsicherheit und den gesellschaftlichen Herausforderungen umgehen
sollen.
Von daher möchte ich für das
noch junge Jahr 2016 zur Besonnenheit aufrufen. Dies gilt nicht nur für
die Politik, sondern auch für jeden
einzelnen Wirtschaftsteilnehmer. Oft
schadet Aktionismus mehr, als dass er
gute Ergebnisse produziert. Denn die
starke Unsicherheit der Finanzakteure
bei der Einschätzung der Weltkonjunktur führt meines Erachtens zuweilen zu hektischen Überreaktionen
und kreiert damit neue Risiken. Daher
liegt meine Betonung auf dem besonnenen Handeln als Leitfaden für
den Investor im Jahr 2016.
Der Euroraum und besonders
Deutschland haben sich 2015 konjunkturell deutlich besser entwickelt
als vor einem Jahr von uns schon
optimistisch erwartet, und der Konjunkturausblick bleibt insgesamt von
vorsichtigem Optimismus geprägt.
Ich sehe allerdings eine leichte Verschiebung der Wachstumsdynamik
weg von den Schwellenländern hin
zu den entwickelten Volkswirtschaften. Spannend wird bleiben, wie Politik und Wirtschaft in Europa und
insbesondere in Deutschland auf die
Flüchtlingswanderung
reagieren,
und die Chancen, die sich hier bieten,
nutzen, ohne die Risiken zu übersehen.
Der Kapitalmarktausblick wird
wesentlich davon bestimmt, wie die
großen Notenbanken ihre Zinspolitik
gestalten. Nachdem die US-FED am
16. Dezember ihren ersten Zinsschritt
nach oben seit 2008 gewagt hat, ist
für die Europäische Zentralbank zu
erwarten, dass sie nach dem Schritt
vom 3. Dezember die Geldschleusen
noch weiter und noch länger geöffnet halten dürfte. Das heißt, auch für
2016 erwarten wir ein komplexes
Gemisch von den Zinstrend bestimmenden Faktoren – letztlich aber
niedrige Zinsen und leicht höhere
Renditen.
Gut unterstützt durch die Liquidität und insgesamt stabile Konjunktur
bleibt meiner Ansicht nach der Aktienmarkt. Insbesondere in Europa
gibt es noch viel Potenzial nach oben.
Zugleich erwarte ich wieder steigende Rohstoffpreise.
An Aktien führt daher zwar auch
2016 kein Weg vorbei. Aber leider
dürfte auch das kommende Jahr am
Aktienmarkt wohl nicht ohne mindestens eine nervenaufreibende Phase
vonstatten gehen. Denn in den USA
stehen Präsidentschaftswahlen an,
was an den Märkten zu temporärer
Nervosität führen dürfte. Zudem
sind seit dem 2009er DAX-Tief schon
sechs Jahre und acht Monate vergangen. Nur einmal, von Januar 1991
bis März 2000, dauerte eine DAXHausse noch länger. Wir müssen uns
daher tatsächlich fragen, ob es das
nun war, oder ob die Reise im kommenden Jahr Chancen auf Fortsetzung hat. Um es vorweg zu nehmen:
Ich meine „ja“, wenn auch belastende
Sonderfaktoren im kommenden Jahr
ihre Spuren im DAX hinterlassen
dürften.
Angesichts der nach wie vor
äußerst niedrigen Renditen für
Rentenpapiere dürfte hier für viele
Anleger eine gewisse Alternativlosigkeit bestehen. Zumal die Zinswende in den USA bei Rentenpapieren 2016 Spuren hinterlassen dürfte,
während die Dividendenrenditen
attraktiv bleiben sollten. Der DAX
ist zudem relativ günstig bewertet.
An der Assetklasse Aktien dürften
rational agierende Anleger daher
auch 2016 nicht vorbeikommen.
Der zu erwartenden Volatilität sollte
der risikobewusste Anleger durch
eine entsprechende Diversifizierung
und vorausschauendes Handeln
begegnen.
In einer vernetzten und volatiler
werdenden Welt prasseln auf den
Menschen zunehmend mehr Informationen ein, die es zu verarbeiten
gilt. Mehr denn je ist es daher
erforderlich, bei den Anlageentscheidungen „einen Schritt zurückzutreten“, sich auf die Fundamentalanalyse zu besinnen und das
Chance-Risiko-Verhältnis sowie die
Marktliquidität im Blick zu halten.
Grund zur Besonnenheit! Dieser
Leitsatz dürfte 2016 daher sowohl
Investoren als auch den Notenbanken gut zu Gesicht stehen und zu
gewinnbringenden Entscheidungen
führen.
Uwe Burkert
Chefvolkswirt
Leiter des Bereichs
Research bei der
Landesbank
Baden-Württemberg
Medizinische Novität aus dem Herzen
Baden-Württembergs
Elektronisches EKG-Lineal
B
ereits zum siebten Mal hat der Landkreis Esslingen seinen
Innovationspreis für besonders innovative Leistungen
kleiner und mittelständischer Unternehmen verliehen. Zu
den Finalisten gehörte jetzt das elektronische EKG-Lineal von
Scala Messzeuge aus Dettingen.
Das Werkzeug vereinfacht die manuelle EKG-Auswertung
und erhöht gleichzeitig Geschwindigkeit und Sicherheit der
Auswertung. Die Infrastruktur eines Messschiebers in Verbindung mit einer genau definierten Formelzyklus-Abfolge im
Verhältnis zu einer metrischen Maßskala mit Zeitachse hat zu
einer patentfähigen, neuartigen Funktionsweise geführt: Kardiologisch relevante Daten wie beispielsweise Herzfrequenz, QTDauer, die frequenzkorrigierte QT-Zeit, Sokolow-Lyon-Index,
ST-Senkung, QRS-Komplex, Millisekunden und Milli-Volt können
im Verhältnis zu einer Millimeter-Wegstrecke mit Zeitachse per
Knopfdruck ausgewertet werden. – Ein vergleichbares Produkt
gab es bis dato nicht. Das elektronische EKG-Lineal aus dem
Herzen Baden-Württembergs ist demnach nicht nur Innovation,
sondern eine echte Novität.
ÄBW 01t
15
Vermischtes
Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen
Namen und Nachrichten
Hohe Ämter für Ärzte aus dem Südwesten
Prof. Dr. W. Niebling
PD Dr. M. Pitzer
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat
Anfang Dezember ihren neuen Vorstand gewählt. Vorsitzender bleibt der
Berliner Internist, Hämatologe und Onkologe Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig,
der seit 2007 dieses Amt innehat. Als sein Stellvertreter wurde der niedergelassene Facharzt für Allgemeinmedizin Prof. Dr. Wilhelm Niebling aus
Titisee-Neustadt gewählt. Neben weiteren Mitgliedern des Vorstands wurde auch PD Dr. Martina Pitzer, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie
und Psychotherapie, aus Karlsruhe gewählt.
Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben vonseiten der Bundesärztekammer und informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale
Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis
validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen ihr gemäß ärztlicher
Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz Stufenplanbeteiligte.
Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen.
Fotos: privat
Hohe Auszeichnung für Freiburger Kardiologen
Dr. D. Wolf und
ACCA-Präsident
Prof. Dr. H. Buoeno
Wie Luftverschmutzung zu Herzkrankheiten führen kann, erforscht
Dr. Dennis Wolf, Klinik für Kardiologie und Angiologie I des UniversitätsHerzzentrums Freiburg-Bad Krozingen. Jetzt wurde er von der Acute
Cardiovascular Care Association (ACCA) mit dem mit 3000 Euro dotierten
Forschungspreis ausgezeichnet, der als höchste wissenschaftliche Auszeichnung für unveröffentlichte Arbeiten auf dem Gebiet der akuten kardiovaskulären Medizin gilt.
Mehr als sieben Millionen Todesfälle jährlich werden auf Luftverschmutzung zurückgeführt. Als häufigste Folgen der Verschmutzung gelten Herzinfarkt und Schlaganfall. Zwar war bereits bekannt, dass Feinstaub das
Herzinfarkt-Risiko und die Sterblichkeit erhöht, die Ursachen waren bislang
aber nicht klar. Dr. Wolf wies bei Mäusen nach, dass Feinstaub entzündungsfördernde Zellen aktiviert und damit zu größeren und folgenreicheren
Herzinfarkten führt.
Best Paper Award
Die 22-köpfige Autorengruppe „Netzwerk Qualität in der Intensivmedizin“ wurde im Rahmen der AWMF-Delegiertenkonferenz für ihre Veröffentlichung „Freiwilliges Peer Review als innovatives Instrument zur Qualitätsverbesserung auf der Intensivstation – eine retrospektive deskriptive Kohortenstudie auf deutschen Intensivstationen“ mit dem „Best Paper Award
2014“ des Open Access-Journals „GMS German Medical Science“ ausgezeichnet. Mitautor der Veröffentlichung war Matthias Felsenstein, Leiter der
Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg; er nahm den Preis stellvertretend für die Autorengruppe entgegen. In ihrer Publikation hatten die Autoren das freiwillige
intensivmedizinische Peer Review beschrieben und die Durchführbarkeit
untersucht. Das Verfahren stellte sich als einfach anwendbares und wertvolles Instrument für die Qualitätsverbesserung heraus. Die Peer-ReviewBerichte behandelten allgemeine Problemschwerpunkte in der Intensivmedizin detaillierter als herkömmliche andere Methoden.
16
ÄBW 01t
Gesundheitspolitische
Programme
der Landtagsfraktionen
Wer die Wahl
hat…
A
m 13. März werden in BadenWürttemberg in insgesamt 70
Wahlkreisen die Mitglieder des
neuen Landtags gewählt. Mindestens
120 Landtagsmandate sind neu zu
vergeben; hinzu kommen voraussichtlich noch einige Überhang- und
Ausgleichsmandate.
Das Ärzteblatt Baden-Württemberg hat die gesundheitspolitischen
Sprecher der bislang im Landtag
vertretenen Fraktionen um einen
prägnanten Überblick der jeweiligen
gesundheitspolitischen Positionen
gebeten, den wir nebenstehend abdrucken.
Der aktuelle Landtag von BadenWürttemberg besteht aus 138 Abgeordneten. 60 Abgeordnete gehören
der CDU an, 36 den Grünen, 35 der SPD
und 7 der FDP. Von ihrem Wahlrecht
machten bei der letzten Landtagswahl
2011 66,3 Prozent der Wahlberechtigten Gebrauch. Gegenüber der Wahl
von 2006 war dies eine Zunahme von
12,9 Prozent. Die Wahlbeteiligung bei
der Bundestagswahl 2011 lag bei 74,3
Prozent. Dies liegt unter anderem daran, dass die Landesparlamente in der
Öffentlichkeit im Schatten des Bundestages stehen. Nur bei wichtigen Streitfragen interessieren sich viele Wählerinnen und Wähler für die Debatten im
Landesparlament, etwa wenn es um
Schulpolitik oder um Umweltprobleme geht.
Da in jedem der 70 Wahlkreise
andere Wahlvorschläge eingereicht
werden, gibt es keine landeseinheitlichen Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln werden die derzeit im Landtag
vertretenen Parteien nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten Landtagswahl (CDU, Grüne, SPD, FDP), dann die
weiteren zur Wahl zugelassenen Parteien in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ausgeschriebenen Parteinamen und abschließend die Wahlvorschläge für Einzelbewerberinnen und
-bewerber aufgeführt.
Dr. Oliver Erens, Chefredakteur
Vermischtes
CDU
SPD
FDP/DVP
Bündnis 90/Die Grünen
Das Gesundheitswesen in BadenWürttemberg ist gut aufgestellt. Aber
auch wir stehen Herausforderungen
gegenüber, die wir angehen müssen.
Ob in den Ballungsräumen oder im
Ländlichen Raum: Die Menschen in unserem Land haben Anspruch auf eine
gute, qualitativ hochwertige und verlässliche medizinische Versorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten.
Die SPD strebt in der Gesundheitspolitik
mehr Gemeinsamkeit und sektorenübergreifendes Handeln an. Im Landesgesundheitsgesetz haben wir Regeln
geschaffen, wie wir in Zukunft mit
allen Akteuren das Gesundheitswesen
in Baden-Württemberg weiterentwickeln.
Wir wollen unser Konzept Gute Arbeit
voranbringen. Von ordentlichen Tarifverträgen, geregelten Arbeitszeiten,
besserem Arbeitsschutz, betrieblicher
Gesundheitsförderung und dem Abbau
von Befristungen profitieren auch die
Beschäftigten in der Medizin und der
Pflege. Gerade für junge Ärztinnen und
Ärzte wollen wir Leben und Arbeiten in
Baden-Württemberg lukrativer machen.
Gute Kinderbetreuungsangebote und
Schulen, flexible Elternzeit, geregelte
Arbeitszeiten, weniger Nacht- und
Wochenenddienste oder gute Verkehrsverbindungen zum Arbeitsplatz sind
dabei wichtige Faktoren. Hindernisse
in der beruflichen Karriere von Frauen
bauen wir ab. Zudem kümmern wir
uns um gelingende Integration von
Fachkräften aus dem Ausland.
Bei den Krankenhäusern haben wir
die Investitionskostenförderung im
Vergleich zu 2011 um 35 Prozent (!)
angehoben. Pro Einwohner oder pro
Bett gerechnet liegen wir damit bundesweit vorn. Den Antragsstau reduzieren wir weiter und machen dabei den
stationären Bereich zukunftsfest. Beim
Krankenhausstrukturgesetz haben
wir über den Bundesrat erhebliche
Verbesserungen durchgesetzt. Damit
soll es den Kliniken nach der Reform
besser gehen als vorher!
In der ambulanten ärztlichen Versorgung setzen wir auf den Ausbau von
Zweigpraxen, Gemeinschaftspraxen,
Medizinischen Versorgungszentren
und das Arbeiten im Angestelltenverhältnis als Alternativen – nicht als
Ersatz – zur Einzelpraxis. Für das Fach
Allgemeinmedizin haben wir an allen
medizinischen Fakultäten des Landes
Lehrstühle geschaffen, die die Qualität
der Angebote im Studium und in der
Weiterbildung stärken. Anreize zur
Niederlassung in schlecht versorgten
Regionen geben wir weiter mit dem
Landärzteprogramm. Im Öffentlichen
Gesundheitsdienst soll der Stellenwert
von Gesundheitsförderung und
Prävention steigen.
Rainer Hinderer MdL
Gesundheitspolitischer Sprecher
Eine gute Gesundheitsversorgung kann
es nur geben, wenn die Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte im
Land gut sind. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat sich dies seit jeher zum
Leitbild ihres Handelns gemacht. Wir
setzen auf niedergelassene freiberufliche Ärztinnen und Ärzte als Rückgrat
der medizinischen Versorgung. Nur
wenn es gelingt, den Arztberuf wieder
attraktiv zu gestalten, werden die großen Herausforderungen insbesondere im
ländlichen Raum zu meistern sein.
Welche Versorgungsstruktur benötigt
Baden-Württemberg in zwanzig Jahren?
Diese Frage ist Ausgangspunkt unserer
gesundheitspolitischen Überlegungen.
Wir GRÜNEN wollen innovative,
leistungsfähige und wohnortnahe
Strukturen. ÄrztInnen sind für uns
dabei unverzichtbare Partner.
Wir werden neue Formen der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit mittels
regionaler Gesundheitskonferenzen anstoßen, um eine gute Krankenhausstruktur genauso wie ambulante ärztliche
und pflegerische Angebote sicherzustellen, langfristig und finanzierbar.
Die Zukunft der Versorgung liegt für
uns in der Zusammenarbeit interdisziplinärer Teams. Je nach Bedarf kann
der Patient ambulant von einer Ärztin,
einer Pflegekraft der Sozialstation,
Fachkräften im MVZ oder im Krankenhaus versorgt werden. Digitale Entwicklungen und Telemedizin werden bei
der Suche nach passenden Konzepten
wichtig sein.
Eine Krankenhausplanung, die sich
am tatsächlichen Versorgungsbedarf der
Bevölkerung orientiert und ambulante
und stationäre Angebote intelligent
miteinander verzahnt, ist unser Ziel.
Ein Modellprojekt zur Entwicklung
sektorenübergreifender Planungsindikatoren haben wir angestoßen.
Gute Krankenhäuser zeichnen sich
auch dadurch aus, dass Pflegekräfte
und ÄrztInnen Zeit für Patienten haben.
Diese fehlt aber zunehmend. Das
ist auch Folge der Abrechnung von
Krankenhausleistungen über das DRGSystem. Es muss deshalb eine separate
Abrechnung der Personalkosten geben,
die dem Faktor Zeit wieder mehr Bedeutung gibt. Die Investitionen in Krankenhäuser haben wir seit 2011 um 35 Prozent erhöht und investieren so viel wie
keine Regierung zuvor.
Wir wollen mehr Hausärzte für eine
Niederlassung im Land gewinnen.
Ziel ist es, mehr AllgemeinärztInnen,
also spezialisierte GeneralistInnen auszubilden. Wir werden das Landärzteprogramm fortführen und mit ÄrztInnen
gemeinsam weitere Maßnahmen
entwickeln, um das Fach Allgemeinmedizin zu stärken und AllgemeinmedizinerInnen davon zu überzeugen,
sich im Land niederzulassen.
Bärbl Mielich MdL
Gesundheitspolitische Sprecherin
der Landtagsfraktion
Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit ist unseres Erachtens ein entscheidender Faktor. Parallel müssen
zusätzliche Anreize geschaffen werden.
Bestehende Programme gilt es weiterzuentwickeln und zugleich müssen
gezielt neue Förderprogramme erarbeitet werden. Mit dem von uns initiierten
Landärzteprogramm wurde ein erster
wichtiger Schritt getan. Auf diese Grundlage muss nun konsequent aufgebaut
und das Programm entsprechend den
heutigen Anforderungen weiterentwickelt werden. Aus diesem Grund wollen
wir auch ein Stipendium für Medizinstudierende einführen, um diese frühzeitig
für eine Tätigkeit im ländlichen Raum
zu gewinnen.
In diesem Zusammenhang ist es unseres
Erachtens auch von Bedeutung, dass der
Beruf des Landarztes insgesamt attraktiver wird. Hierbei spielt auch die Frage
der Vergütung sowie guter Arbeitsbedingungen eine wesentliche Rolle.
Bei Bedarf muss die Einrichtung weiterer
Medizinischer Versorgungs-Zentren
(MVZ) weiter vorangetrieben werden. Im
Zusammenspiel mit einer Neuabgrenzung von ärztlichen und nicht-ärztlichen
Tätigkeiten kann dazu beigetragen werden, mögliche Versorgungslücken zu
schließen und von solchen Aufgaben zu
entlasten, die nicht zwingend durch eine
Medizinerin oder einen Mediziner übernommen werden müssen.
Des Weiteren müssen die Krankenhausstrukturen auf Landesebene weiterentwickelt werden. Baden-Württemberg
hat schon viel umgesetzt, aber die
Situation vieler Kliniken ist trotzdem
sehr angespannt. Deshalb muss sowohl
der Bund aber auch das Land seinen
Verpflichtungen nachkommen, um
die notwendigen Rahmenbedingungen
zum Erhalt der Versorgungsstrukturen
im Land zu schaffen.
Stefan Teufel MdL
Gesundheitspolitischer Sprecher
der Landtagsfraktion
Die Wünsche nach planbareren Arbeitszeiten insbesondere in der Familienphase werden wichtiger und wir wollen
diesen Rechnung tragen. Ärztehäuser,
Gesundheitsnetzwerke, Medizinische
Versorgungszentren oder auch gänzlich
neue Angebote, insbesondere an Standorten, an denen Krankenhäuser in
Zukunft nicht mehr als stationäre
Vollversorger benötigt werden, können
gute Wege sein.
Wichtig bei allen Veränderungsprozessen ist uns die Beteiligung der Selbstverwaltung und der Betroffenen. Für
die Attraktivität des Arztberufs ist es
aus unserer Sicht unerlässlich, dass es
bei dem Dualismus Gesetzliche und
Private Krankenversicherung bleibt.
Daneben kommt den Selektivverträgen,
vor allem im Hausarztbereich, große
Bedeutung bei.
Bei der Abschaffung der PKV durch
die Bürgerversicherung gingen nicht
nur über 780 Millionen Euro Honorar
verloren, eine „Monopol-GKV“ würde
die Ärztinnen und Ärzte zu Staatsangestellten degradieren. Für uns stellt
eine Einheits-Zwangs-Versicherung
einen weiteren Baustein im Zerrbild
der Misstrauens- und Neidkultur dar.
Zudem empfinden wir es als geradezu
skandalös, dass sich die Krankenhäuser
zur Umsetzung der Idee der Portalpraxen (eingeführt durch das KHSG)
für die Notfallversorgung im Honorartopf der niedergelassenen Ärzte
bedienen dürfen. Dabei haben wir
im Land bereits eine gute Regelung
für die Notfallversorgung!
Für eine erfolgreiche und gute Zukunft
brauchen wir mehr Anerkennung
für Leistung sowie Freiraum und
Freiheit. Hierfür steht die FDP in
Baden-Württemberg.
Jochen Haussmann MdL
Gesundheitspolitischer Sprecher
der Landtagsfraktion
ÄBW 01t
17
Vermischtes
Titelseiten des Ärzteblattes Baden-Württemberg im Jahr 2016
Bedelgeuses Collagen
K
Selbstportrait des Künstlers
unstvolle Collagen des Amerikaners Travis Bedel zieren die
Titelseiten des Ärzteblattes
Baden-Württemberg im Jahr 2016.
Bedelgeuse, so sein Künstlername,
stammt aus Phoenix, Arizona, und
lebt mittlerweile in San Francisco,
Kalifornien. 2009 stieß er erstmals auf
Abbildungen, die ihn zu Collagen
animierten, seinerzeit noch ausschließlich in schwarz-weiß und eher
ein Zufallsprodukt.
Seither ließ ihn die spezielle
Ästhetik von Collagen nicht mehr
los. Grundlage seiner heutigen Arbeiten sind Abbildungen aus klassischen Lehrbüchern der Anatomie,
Botanik und Biologie, die er entweder mit Schere und Rasierklinge
oder am Computer mit modernen
Bildbearbeitungsprogrammen ausschneidet, um sie anschließend
neu zu komponieren. Es entstehen
ansprechende Werke, deren besonderer Reiz einerseits die Verbindung
unterschiedlicher Elemente aus der
Natur ausmacht und andererseits
die Rückbesinnung und Neukomposition althergebrachter Zeichnungen und Darstellungen. Die
neuartige poetische Balance zieht
den Betrachter jedenfalls gleich in
ihren Bann.
Die Symbiose aus Mensch und
Natur bietet allerhand Möglichkeiten
zur Interpretation. Für Bedelgeuse ist
sie letztlich nur Ausdruck von persönlicher Stimmung im Augenblick seines künstlerischen Wirkens. Das
(scheinbare) Chaos auf seinen Bildern
ist durchaus beabsichtigt, denn viele
seiner Werke assoziiert er mit unterschiedlichen Emotionen. So kommt
es, dass sich beispielsweise auch giftige Tiere oder fleischfressende Pflanzen auf seinen Collagen wiederfinden
und als „dunkle Seite” gewissermaßen
den Gegenpol zu Farbe und Schönheit des menschlichen Körpers darstellen.
Bedelgeuses Konnex zu Medizin,
Gesundheit und ärztlichem Tun liegt
nicht nur in den bildlichen Motiven. Ein
Journalist fragte ihn einmal nach dem
Werk, auf das er am meisten stolz sei.
Die Antwort überrascht durchaus: „Es
ist die Arbeit an mir selbst in Bezug auf
mein Wohlergehen. Ich war übergewichtig, antriebslos und depressiv. In
dem Augenblick, als ich meine Gesundheit über alles andere stellte, hat
sich mein Leben grundlegend verändert. Heute bin ich überzeugt, dass ich
ohne Gesundheit nichts hätte!”
OE
60 500 Euro für gesundheitliche Prävention
Zirkusgala spendet an Arztstiftung
A
nfang Dezember lockte die
„Hofmeister Benefiz-Circusgala“ des gleichnamigen Einrichtungshauses in Bietigheim-Bissingen
ins Zirkuszelt. Geboten wurden Menschen, Tiere und Sensationen. Gleichzeitig waren die Besucher aufgerufen,
kräftig für die gute Sache zu spenden:
Eintrittsgelder und Losverkäufe für
eine große Tombola gingen an die
Dietrich-Grönemeyer-Stiftung, die
sich der Prävention von Krankheiten
und der Gesundheitsförderung vor
allem bei Kindern verschrieben hat.
Gemeinsam mit rund 1000 geladenen Gästen erlebte Prof. Dr. Dietrich
Grönemeyer, der in Bochum ein Institut für Mikrotherapie zur Behandlung
von Erkrankungen der Wirbelsäule
betreibt, eine bunte und abwechslungsreiche Show, in die – zur besonderen Freude des Publikums – unter
anderem auch Gerlinde Kretschmann,
18
ÄBW 01t
Ehefrau von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Boxprofi Axel
Schulz oder VfB-Präsident Bernd
Wahler einbezogen wurden.
Am Ende konnte Prof. Grönemeyer einen Scheck über 60 500 Euro
für seine Stiftung entgegennehmen.
Da Vorsorge und Aufklärung in der
Gesellschaft nach seinen Worten im-
mer noch nicht den Stellenwert haben, der dringend erforderlich wäre,
soll das Geld direkt in Projekte für
Kinder wie den „Medi-Circus“, die
„MEDICUS-Bundesgesundheitsspiele“, das therapeutische Golfprogramm „KidSwing“ oder die Ausbildung von „Gesundheitsbotschaftern“
fließen.
Vermischtes
Klinikärzte klagen über hohen Zeitdruck und Beeinträchtigungen
MB-Monitor 2015
D
ie berufliche Realität der Krankenhausärzte ist von hohem
Zeitdruck und Arbeitsüberlastung geprägt. Deutlich mehr als
die Hälfte der Klinikärzte (59 Prozent)
fühlt sich durch ihre Tätigkeit „häufig
psychisch belastet“. Mehr als zwei
Drittel (69 Prozent) beklagen, nicht
ausreichend Zeit für die Patientenbehandlung zu haben. Nahezu drei
Viertel der Klinikärzte (72 Prozent)
haben das Gefühl, dass die Gestaltung
der Arbeitszeiten im Krankenhaus die
eigene Gesundheit beeinträchtigt,
beispielsweise in Form von Schlafstörungen und häufiger Müdigkeit. Diese
Ergebnisse hat die diesjährige Mitgliederbefragung des Marburger Bundes
zu Tage gefördert. An der Online-Befragung „MB-Monitor 2015“ beteiligten sich bundesweit rund 4000 angestellte Ärztinnen und Ärzten aus allen
Krankenhausträgergruppen.
Über alle Altersgruppen und beruflichen Positionen hinweg wird die
hohe, vor allem durch den ökonomischen Druck verursachte Arbeitsverdichtung beklagt. Die tatsächliche
Wochenarbeitszeit inklusive aller
Dienste und Überstunden liegt bei
mehr als zwei Drittel der Befragten im
Durchschnitt deutlich über 48 Stunden (Höchstgrenze nach dem Arbeitszeitgesetz). Fast die Hälfte der Klinikärzte (46 Prozent) arbeitet 49 bis 59
Stunden und jeder Fünfte (21 Prozent) 60 bis 79 Stunden pro Woche im
Durchschnitt.
Eine Reihe von Fragen aus der
aktuellen Mitgliederbefragung wurde
auch bei früheren Befragungen des
Marburger Bundes gestellt. Der Zeitreihenvergleich ergibt unter anderem,
dass die tarifpolitischen Bemühungen
des Marburger Bundes, die Arbeitgeber zu einer systematischen Erfassung
sämtlicher Arbeitszeiten zu bewegen,
zunehmend Wirkung entfalten. 44
Prozent der Ärzte teilen im MB-Monitor 2015 mit, dass ihre Arbeitszeit
elektronisch erfasst wird. Bei der ersten großen Mitgliederbefragung des
Marburger Bundes im Jahr 2007 lag
dieser Anteil noch bei 26 Prozent und
im Jahr 2010 bei 36 Prozent.
Inwieweit die dokumentierte Arbeitszeit vollständig vergütet wird,
steht allerdings auf einem anderen
Blatt. Denn 28 Prozent der befragten
Ärztinnen und Ärzte sagen, dass ihre
Überstunden weder überwiegend
vergütet noch mit Freizeit ausgeglichen werden. Ausgehend von 7,3
Überstunden pro Woche (Mittelwert
aus den aktuellen Angaben der Ärzte)
fallen jährlich schätzungsweise 15,4
Millionen Überstunden an, die nicht
bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Faktisch geht jeder
dritte Klinikarzt regelmäßig leer aus,
wenn er Mehrarbeit leistet.
Delegierte des Marburger Bundes trafen sich in Karlsruhe
MB-Hauptversammlung
B
ei der Hauptversammlung des
Marburger Bundes, Landesverband Baden-Württemberg, befasste sich Mitte Oktober der Vorsitzende Dr. Frank J. Reuther in seinem Bericht zur Lage unter anderem mit dem
aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eilantrag gegen
das Tarifeinheitsgesetz. Er betonte,
dass er großes Vertrauen habe, dass
das Gericht die Verfassungswidrigkeit
des Gesetzes feststellen werde.
Weitere Schwerpunkte seiner Rede waren das Krankenhausstrukturgesetz und seine Folgen, die Investitionskostenförderung sowie die Bedeutung der neuen akademischen
Gesundheitsberufe für die Arbeit von
Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern. Hierzu verabschiedeten die
Delegierten ein Positionspapier, in
dem einheitliche Regelungen zur
Qualifikation und zur Delegation gefordert werden. Beides sei im Sinne
der Risikominimierung und Fehlervermeidung unerlässlich.
In einem weiteren Referat gab Dr.
Jürgen Kußmann einen Überblick
über die Beschäftigungsmöglichkeiten für angestellte Ärztinnen und
Ärzte außerhalb des Krankenhauses,
insbesondere in der ambulanten Versorgung. Turnusmäßig fanden außerdem die Wahlen der Landestarifkommission, der Kassenprüfer und des
Schiedsausschusses statt.
In Bezug auf das „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ forderten die Delegierten den Gesetzgeber auf, den
im Kabinett bereits beschlossenen
Novellierungs-Entwurf nachzubessern und zwingende Mindeststandards hinsichtlich der Befristung von
Arbeitsverträgen zu setzen sowie die
Tarifsperre aufzuheben. In einem
weiteren Beschluss wurden die Landesregierung und die Kommunen in
Baden-Württemberg aufgefordert, in
Anbetracht der Flüchtlingskrise den
öffentlichen Gesundheitsdienst zu
stärken und als ersten Schritt den dort
tätigen Ärztinnen und Ärzten eine
Vergütung nach TV-Ärzte bzw. TVÄrzte/VKA zu zahlen.
ÄBW 01t
19
Vermischtes
Berufsgeheimnisträger gegen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten
Ablehnung von Vorratsdatenspeicherung
Ä
rzte- und Zahnärzteschaft, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
haben sich gegen eine anlasslose flächendeckende Speicherpflicht für Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern
ausgesprochen.
„Gegen die anlasslose Speicherung von
Verkehrs- und Standortdaten bestehen
generell gravierende verfassungs- und
europarechtliche Bedenken. Auf jeden
Fall muss zum Schutz von Mandanten
und Patienten die geplante Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten
aller Berufsgeheimnisträger verhindert
werden“, heißt es in einer gemeinsamen Resolution von Bundesärztekammer,
Bundeszahnärztekammer,
Bundesapothekerkammer, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundessteuerberaterkammer und der Wirtschaftsprüferkammer.
Die Berufskammern wehren sich
damit gegen Regelungen des Gesetzes
zur Einführung einer Speicherpflicht
und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, das Mitte Oktober vom
Bundestag beschlossen und Anfang
November vom Bundesrat gebilligt
wurde. Es verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, sämtliche Verkehrsdaten für zehn Wochen und
Standortdaten für vier Wochen zu
speichern. Auch die Verkehrs- und
Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern sollen gespeichert werden.
Nach Ansicht der Berufsverbände
stellt bereits die Speicherung der
Daten eine nicht zu akzeptierende
Beeinträchtigung des Berufsgeheimnisses und damit des zwingend erforderlichen
Vertrauensverhältnisses
dar. Die Speicherung der Daten ermögliche die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeitsund Bewegungsprofile und die Aufdeckung von Entscheidungsabläufen.
„Ob, wann und wie lange jemand
beispielsweise mit einem Abgeordneten, Arzt, Apotheker, Journalisten,
Rechtsanwalt oder Steuerberater
Kontakt aufgenommen hat, unterliegt bereits dem Berufsgeheimnis und
muss ohne jede Ausnahme vertraulich bleiben“, heißt es in der Resolution. Der freie, ungehinderte und vertrauliche Zugang zu medizinischer
Versorgung, rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung sowie Vertretung müsse uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Ein ungestörtes
und vor staatlicher Kontrolle geschütztes Vertrauensverhältnis zwischen den Berufsgeheimnisträgern
und ihren Patienten und Mandanten
sei essentiell für ein funktionierendes
Gesundheitssystem und eine funktionierende Rechtspflege. „Der aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend gebotene Schutz der Berufsgeheimnisträger kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die Daten
aller Berufsgeheimnisträger nicht von
der Speicherpflicht erfasst werden“,
fordern die Verbände.
Multidisziplinäre Plattform für Meinungsaustausch und Zusammenarbeit
Netzwerk für Transplantationsbeauftragte
E
nde Oktober wurde die Gesellschaft der Transplantationsbeauftragten in Baden-Württemberg in einer offiziellen Gründungssitzung ins Leben gerufen. Die
Gründungsmitglieder möchten ihren
„Mit-“ Transplantationsbeauftragten,
die nach dem Landesausführungsgesetz in den Krankenhäusern mit
Intensivstationen bestellt wurden,
eine multidisziplinäre Plattform
zum Meinungsaustausch und zur
intensiven Zusammenarbeit bieten.
Somit kann das Profil dieser
wichtigen Aufgabe weiter gestärkt
werden.
Die unabhängige ärztliche Funktion des „Transplantationsbeauftragten“ ist ein wichtiger Baustein in
der „Gemeinschaftsaufgabe Organspende“. Transplantationsbeauftragte leisten kollegiale Unterstützung
20
ÄBW 01t
für die intensivmedizinischen Teams
in Situationen des drohenden „Hirntodes“, der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, aber
auch bei der Entscheidungsfindung
mit den Angehörigen, ob Organspende eine Option in der intensivmedizinischen Betreuung am Lebensende sein kann. Dies schließt
neben formalen ein breites Spektrum
medizinischer, ethischer, juristischer
und auch logistischer Fragestellungen ein. Den Mitgliedern der neu
gegründeten Gesellschaft ist es ein
Anliegen, die Rahmenbedingungen
in den Krankenhäusern hierfür weiterzuentwickeln, aber in Zukunft
auch Erkenntnisse zu gewinnen, wie
Organspende unabhängig von der
freien, persönlichen Entscheidung
jedes Einzelnen gefördert werden
kann.
Die Gesellschaft für Transplantationsbeauftragte Baden-Württemberg
e. V. sieht sich auch als Ansprechpartner für andere Verbände und Institutionen, die sich mit den komplexen
und kontroversen Themen „Hirntod“,
die Organspende-Option als integraler Bestandteil der Intensivmedizin am Lebensende und den qualifizierten Abläufen in den Krankenhäusern beschäftigen.
Alle im Vorfeld befragten Transplantationsbeauftragten in BadenWürttemberg hatten die Gründung
eines solchen Netzwerkes begrüßt.
Nun freuen sich die Gründungsmitglieder auf Zuwachs. Ansprechpartnerin ist Nadja Komm, ärztliche
Transplantationsbeauftragte und Inhousekoordinatorin am Universitätsklinikum Heidelberg (Nadja.Komm@
med.uni-heidelberg.de).
Vermischtes
Foto: Schmitt-Graeff, Flecken/Uniklinikum Freiburg
Europäische Union unterstützt internationales Verbundprojekt
Förderung für Freiburger Leberkrebs-Forschung
D
ie Klinik für Innere Medizin II
des Uniklinikums Freiburg leitet ein neues Verbundprojekt
für die Entwicklung effektiver Therapieansätze beim hepatozellulären
Karzinom. Ziel ist die direkte Translation von neuen Erkenntnissen in die
Klinik. Neben molekularen Therapien,
die in veränderte Tumorsignalwege
eingreifen, steht auch die Induktion
der tumoreigenen Immunantwort
gegen das hepatozelluläre Karzinom
auf der Agenda.
Um diese Ziele zu erreichen wird
im Rahmen des Horizon 2020-Programms das Freiburger Verbundprojekt HEP-CAR mit 5,7 Millionen Euro
über einen Zeitraum von vier Jahren
unterstützt. Zum HEP-CAR-Konsortium gehören sieben Wissenschaftler
aus Spanien, England, Italien und
Deutschland.
Horizon 2020 ist das größte
Förderprogramm der Europäischen
Union für Forschung und Innovation.
Seit Beginn des Programms im Jahr
2014 sollen bis 2020 rund 80 Milliarden Euro für Wissenschaftler zur
Verfügung gestellt werden – hinzu
kommen weitere private Investoren.
Horizon 2020 will Durchbrüche,
Entdeckungen und Weltneuheiten
zu Tage fördern – vom Labor bis
zur Anwendung. Das Auswahlverfahren ist hochkompetitiv, so
wurden zuletzt in einem zweistufigen Verfahren aus 200 Bewerbungen sechs Verbundprojekte
ausgewählt.
Erstes Referenzzentrum für Chirurgie bösartiger Erkrankungen des Peritoneums
Peritonealkarzinom-Referenzzentrum
D
ie Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und
Viszeralchirurgie (DGAV) hat die Tübinger Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und
Transplantationschirurgie als vorerst einziges Referenzzentrum in Deutschland für die Chirurgie bösartiger Erkrankungen des Peritoneums ausgezeichnet.
Denn nach Überzeugung der DGAV hat das Universitätsklinikum Tübingen mit dem Südwestdeutschen
Tumorzentrum beste Voraussetzungen für eine enge
und kooperative Behandlung von Patienten mit Beteiligung aller erforderlichen Fachdisziplinen.
Seit einigen Jahren wird am Südwestdeutschen
Tumorzentrum Tübingen die Chemotherapie intra-
Oben: Leberkrebsgewebe;
Unten: T-Killer-Zellen können
Krebszellen zum Absterben
bringen. Warum dieser
Mechanismus bei Leberkrebs
versagt, erforschen die
Freiburger Wissenschaftler.
operativ direkt in die Bauchhöhle zur Behandlung von
Metastasen im Bauchraum eingesetzt. Bei diesem
neuen Therapieverfahren werden die Medikamente
unmittelbar nach der operativen Entfernung des Tumors in einer 41 bis 42 Grad Celsius warmen Flüssigkeit
direkt in die Bauchhöhle verabreicht. Durch die Hyperthermie erhöht sich die Wirksamkeit der Zytostatika.
Das interdisziplinäre Verfahren ist technisch und personell sehr aufwändig und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachgebiete.
Grundlage ist die zeitaufwändige und technisch
anspruchsvolle Entfernung des Peritoneums häufig
verbunden mit einer Multiviszeralresektion.
Anzeige
SONOFAIR
VITEK MEDIZINTECHNIK
Heidelberger Medizinstudenten informieren über Hirntoddiagnostik und Organspende
Studenten klären über Organspende auf
S
tudierende der Humanmedizin an der RuprechtKarls-Universität Heidelberg haben sich als Lokalgruppe Heidelberg der bundesweiten Initiative „Aufklärung Organspende“ gegründet, an der sich
unter anderem auch Bundesvertretung der Medizinstudierendes beteiligt. Die rund 40 Nachwuchsmediziner haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Auseinandersetzung mit den Themen Hirntoddiagnostik,
Organspende und Transplantation in der Gesellschaft
zu fördern. Dabei legen sie besonderen Wert auf sachgerechte, neutrale Informationsvermittlung im Sinne
einer umfassenden Öffentlichkeitsaufklärung.
Ein Großteil des Engagements besteht aus Schulbesuchen. Zielgruppe sind unter anderem Schülerinnen und Schüler, die bereits das gesetzliche Alter
erreicht haben, um eine Entscheidung pro/contra
Organspende treffen zu dürfen. „Aufklärung Organ-
Halle 4a, Stand 22
spende“ tritt im Rahmen der Schulbesuche mit den
Jugendlichen in Kontakt und vermittelt ihnen das
notwendige Faktenwissen – die Grundlage, um als
mündige Bürger eine Entscheidung für oder gegen die
Spende ihrer Organe im äußersten Falle treffen zu
können. Es werden medizinische Zusammenhänge
von Hirntoddiagnostik und Organtransplantation zusammengefasst, die rechtlichen Bestimmungen erläutert und die Auseinandersetzung mit Kritikpunkten
gefördert.
Darüber hinaus organisiert die Gruppe seit Beginn
des Wintersemesters 2015/16 eine Vortragsreihe für
alle interessierten Studierenden, zu der zweimal pro
Monat Dozenten unterschiedlicher Fachrichtungen
über das gesellschaftspolitisch und medizinisch hochinteressante und brisante Feld der Organspende referieren und mit den Studierenden diskutieren.
ÄBW 01t
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21
Vermischtes
Ärztliches Zentrum für Qualität
in der Medizin bietet
hilfreiche Handreichungen
Neue Bücher
Achtsame Kommunikation
in der Arztpraxis
B. Günther, 110 Seiten, MWV,
ISBN 978-3954661985, 19,95 Euro
Kommunikative Kompetenzen sind
zentrale Anforderungen an alle Mitarbeiter in Arztpraxen. Gelingt achtsames Kommunizieren, profitieren
Patienten, Ärzte und medizinisches
Fachpersonal. Das Buch macht in sehr
anschaulicher Weise sichtbar, wo
kommunikative Fallen lauern und
zeigt praxisnah, wie durch bestimmte
kommunikative Techniken eine wertschätzende und respektvolle Kommunikationskultur in der Arztpraxis
geschaffen werden kann.
Mesmer
T. Knubben, 240 Seiten, Klöpfer
& Meyer, ISBN 978-3863510947,
24,00 Euro
F. A. Mesmer (1734-1815) war Förstersohn vom Bodensee. In Wien stieg er
zum Wunderdoktor auf und avancierte später gar zum Mittelpunkt der
Pariser Gesellschaft kurz vor der Revolution. Eine schillernde Figur,
gleichzeitig praktizierender Arzt mit
unglaublichen Heilerfolgen und empirisch operierender Wissenschaftler.
– Ein faszinierender und glänzend
erzählter Essay über Versuch und Irrtum, und über das Leben als Rätsel
mit offenem Ausgang.
Freiheit
L. Tebartz van Elst, 172 Seiten,
Kohlhammer, ISBN 978-3170286825,
29,99 Euro
J. Siedenburg · Th. Küpper (Hrsg.)
Moderne
Flugmedizin
◾
Handbuch für
Ärzte, Piloten, Fluglehrer,
Flugschüler, Flugbegleiter
und Flugreisende
Der Autor ist Professor für Psychiatrie
und Psychotherapie am Uniklinikum
Freiburg. Er befasst sich mit der komplexen Fragestellung, ob Freiheit aus
neurowissenschaftlicher Perspektive
eine Illusion ist. Das Buch ist essayistisch geschrieben und beleuchtet
verschiedene Facetten der Freiheitsthematik aus der Perspektive des
klinisch
neurowissenschaftlichen
Arztes, Psychotherapeuten und
Hirnforschers.
22
ÄBW 01t
In uns und um uns
F. Moos, 140 Seiten, Mabuse-Verlag,
ISBN 978-3863212223, 16,90 Euro
Die Freiburgerin arbeitete als 19jährige Berufseinsteigerin in den
Behring-Werken als Laborantin, als
dort 1967 das Marburg-Virus ausbrach. Viele Personen in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld infizierten
sich. Spannend und anschaulich erzählt sie von einem alptraumhaften
Geschehen. Ihr Buch zeigt: Unbekannte Viren können uns überall und
jederzeit gefährden. Trotz großer
Forschungserfolge sind wir ihnen
manchmal hilflos ausgeliefert.
Friedrich der Große
D. Fahlenkamp, 112 Seiten, Rieger,
ISBN 978-3941187351, 26,00 Euro
Friedrich II. und die Medizin – eine
lebenslange ambivalente Beziehung
und ein Trauma seiner Existenz. Einerseits benötigte er ununterbrochen
Ärzte, andererseits verspottete er
manche ihrer Standesgenossen. Er
war erstaunlich gut über die medizinischen Kenntnisse seiner Zeit informiert, und seinen Therapieanweisungen konnte man sich nur schwer
entziehen – „Denn er hatte die
Schwäche, ein wenig den Arzt zu
spielen“ (Marquis de Bouillé).
Moderne Flugmedizin
J. Siedenburg, T. Küpper, 904 Seiten,
Gentner, ISBN 978-3872477095,
79,00 Euro
Die Flugmedizin ist ein Querschnittsfach, das die meisten medizinischen
Disziplinen, aber auch Psychologie
und Technik umfasst. Das systematische aufgebaute Buch (mit einem
Vorwort von Bundesverteidigungsministerin Dr. U. von der Leyen) stellt
die aktuellen Erkenntnisse der flugmedizinischen Wissenschaft dar und
wendet sich als Referenzwerk an
Flugmediziner, Flieger, Fluglotsen,
Fluglehrer, Ingenieure, Arbeitsmediziner und auch privat an der
Fliegerei Interessierte.
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urch Angststörungen können
Lebensqualität und Alltag der
Betroffenen stark beeinträchtigt werden. Folgen können beispielsweise sein: Meiden der angstauslösenden Situation und damit Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, Depressionen sowie Alkoholoder Drogenmissbrauch.
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„Angst – normales Gefühl oder doch
eine seelische Störung?“ des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der
Medizin ist mehr über normale und
krankhafte Angst sowie über ihre
Behandlungsmöglichkeiten zu erfahren. Zudem Hinweise, was Betroffene
selbst tun können, um einer Angststörung zu begegnen.
Die Kurzinformation „Angststörungen“ sowie Informationen zu über
50 weiteren Themen sind online abrufbar. Es handelt sich um doppelseitige Dokumente im DIN-A4-Format,
die als PDF-Download zum Ausdrucken bereitstehen.
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er Lohfert-Preis prämiert praxiserprobte und in der Medizin
bereits etablierte Konzepte,
die durch verbesserte schnittstellenorientierte Prozesse einen belegbaren Nutzen für Patienten und Mitarbeiter in Kliniken bewirken. Thema
der Ausschreibung 2016 sind „Konzepte zur Entwicklung der Kommunikationskompetenz in der stationären
Krankenversorgung“. Der Preis ist mit
20.000 Euro dotiert; Bewerbungsschluss am 29. Februar 2016
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Dr. med. Rolf Hetzelberger,
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Dr. med. Univ./Univ. Budapest
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Dr. med. Alois Knopp, Sandhausen
Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
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† 29. 07. 2014
* 04. 01. 1922
† 16. 05. 2015
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Baden-Württemberg
* 07. 05. 1926
* 26. 05. 1952
† 11. 07. 2015
† 13. 07. 2015
Geschäftsstelle:
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70597 Stuttgart (Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
* 12. 05. 1924
† 17. 08. 2015
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
* 22. 10. 1936
† 13. 09. 2015
* 19. 04. 1927
† 23. 09. 2015
* 20. 02. 1934
† 25. 09. 2015
* 13. 05. 1935
† 02. 10. 2015
* 19. 12. 1919
† 09. 10. 2015
* 01. 09. 1923
† 13. 10. 2015
* 29. 08. 1919
† 17. 10. 2015
* 02. 11. 1925
* 05. 01. 1943
† 18. 10. 2015
† 18. 10. 2015
*
*
*
*
*
†
†
†
†
†
25. 08. 1918
25. 04. 1921
14. 09. 1934
24. 11. 1923
06. 06. 1941
21. 10. 2015
24. 10. 2015
25. 10. 2015
26. 10. 2015
26. 10. 2015
* 22. 04. 1928
† 30. 10. 2015
* 27. 04. 1932
† 31. 10. 2015
* 28. 02. 1938
* 11. 02. 1921
† 31. 10. 2015
† 03. 11. 2015
* 01. 10. 1929
* 15. 06. 1927
* 05. 10. 1964
† 09. 11. 2015
† 10. 11. 2015
† 12. 11. 2015
* 06. 04. 1963
* 15. 12. 1941
† 12. 11. 2015
† 14. 11. 2015
* 17. 03. 1923
* 17. 05. 1922
† 18. 11. 2015
† 21. 11. 2015
* 06. 07. 1951
† 25. 11. 2015
* 26. 05. 1939
* 16. 12. 1931
† 27. 11. 2015
† 30. 11. 2015
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT):
Äquivalentdosis, CTDI, DLP,
Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärztekammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in
der digitalen Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gemäß § 18a Abs. 2 RöV
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen
sowie medizinisch-technische
Angestellte, deren berufliches
Betätigungsfeld im Umgang
mit Röntgenstrahlen liegt.
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal
Termin:
Donnerstag, 10. März 2016
11.00 Uhr s. t.–ca. 19.00 Uhr.
Teilnahmegebühr: 100 Euro;
Gebühreneinzug
erfolgt vor Ort in bar.
Kursort: Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
großer Sitzungssaal
Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form
wird eine Bearbeitungsgebühr
von 30 Euro berechnet.
Bei Abmeldungen danach und
bei Nichterscheinen wird die
volle Seminargebühr erhoben.
Der Veranstalter hat das Recht,
bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Seminarziel: Bescheinigung zum
Erhalt der Fachkunde (Der Kurs
ist gem. § 18a Abs. 2 RöV.)
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium
Tübingen als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen,
Gonadenschutz,
Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung, Diagnostische
Referenzwerte
Anmeldung: Eine schriftliche
Anmeldung unter Angabe
von Name, Adresse, Wohnort,
Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau
Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle,
Telefon (07 11) 7 69 89 67,
Fax (07 11) 7 69 89 75,
E-Mail: [email protected]
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
ÄBW 01t
27
Bekanntmachungen
Haushalt 2014 der
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1
der Satzung wurde die Jahresrechnung 2014 der Landesärztekammer im ersten Halbjahr 2015
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach GmbH,
Stuttgart, geprüft und von
der Vertreterversammlung
am 28. November 2015
abgenommen.
Dem Vorstand der Landesärztekammer wurde Entlastung erteilt.
Nr. der Aufgabengebiete
Kostenstellen
100
105
110
120
I. Selbstverwaltung
Vertreterversammlung
Baden-Württembergischer Ärztetag
Vorstand
Haushaltsausschuss
200
210
220
230
235
240
250
260
II. Verwaltung
Geschäftsführung und Sekretariat
Mitgliederverwaltung
Buchhaltung
EDV
Gemeinsame EDV
Hausverwaltung
Allgemeine Verwaltung
Vermögensverwaltung
300
310
315
320
330
340
350
28
Erträge
Euro
Ergebnis
Euro
2.306.433,05
726.279,43
76.104,25
1.472.171,53
31.877,84
2.447,32
10.471.385,35
2.944.803,68
519.440,43
1.754.648,27
779.374,17
1.093.134,28
2.447.620,13
911.112,74
21.251,65
876.875,64
468.858,97
18.389,81
38.161,88
15.863,14
III. Aus-, Fort- und Weiterbildung
Medizinische Ausbildung
Weiterbildung
Zertifizierte Fortbildung
Fortbildung
Ausbildung Medizinische Fachangestellte
Fortbildung Medizinische Fachangestellte
Akademie
6.175.566,19
6.077,56
2.248.643,31
600.481,25
1.216.592,41
1.116.458,15
285.788,20
701.525,31
2.515.685,45
400
405
406
410
415
420
425
430
436
440
445
446
450
455
460
IV. Allgemeine Kammeraufgaben
Berufsgerichtsbarkeit
Gutachterkommission
Zentralstelle GOÄ
Prävention und Umwelt
Transplantationskommission
Krankenhauswesen
Notfallmedizin, Katastrophenschutz
Gesundheitswesen allgemein
Arztberuf und Familie
Ärztliche Pressestelle
Ärzteschaften
Anteil Ärzteblatt
Bundesärztekammer
Sonstige allgemeine Kammerausgaben
Qualitätssicherung der LÄK
5.363.878,80
353.988,82
977.731,50
142.432,85
14.447,54
108.785,37
5.668,20
8.170,85
92.501,62
14.332,00
205.882,11
701.212,68
260.298,96
2.014.492,85
227.485,75
236.447,70
722.959,99
75.344,87
263.412,31
130,00
475,30
107.100,00
V. Selbstfinanzierende Aufgaben
Qualitätssicherung
Qualitätssicherung Anästhesiologie
Qualitätssicherung Präkl. Notfallrettung
Ärztliche Stelle Röntgenverordnung
Eigeneinrichtungen
Ethik-Kommission
1.331.257,00
0,00
6.173,09
30.039,62
613.291,84
2.200,00
679.552,45
1.455.166,37
500
505
510
520
560
590
5.000,00
1.119,42
663.951,88
18.052,56
767.042,51
– 123.909,37
0,00
1.173,09
28.920,20
– 50.660,04
– 15.852,56
– 87.490,06
25.648.520,39
5.573.134,77
20.075.385,62
0,00
718.495,38
20.793.881,00
20.793.881,00
718.495,38
26.367.015,77
26.367.015,77
0,00
Gesamt
Aufwands- und
Ertragsrechnung
2014
Aufwendungen
Euro
800
ÄBW 01t
Kammerbeiträge
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (–)
2.447,32
170.847,63
840,43
163.913,78
763.090,67
315.750,00
514.795,39
289.923,09
146.022,00
486.104,30
475,30
12.396,57
143.751,11
15.358,28
77.561,25
26.955,00
2.303.985,73
726.279,43
76.104,25
1.469.724,21
31.877,84
9.594.509,71
2.475.944,71
501.050,62
1.716.486,39
763.511,03
1.093.134,28
2.276.772,50
910.272,31
– 142.662,13
3.659.880,74
6.077,56
1.485.552,64
284.731,25
701.797,02
826.535,06
139.766,20
215.421,01
4.640.918,81
278.643,95
714.319,19
142.302,85
13.972,24
1.685,37
5.668,20
7.695,55
80.105,05
14.332,00
205.882,11
557.461,57
260.298,96
1.999.134,57
149.924,50
209.492,70
Bekanntmachungen
Satzung zur Änderung der Beitragsordnung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2015
Auf Grund von § 9 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 387, 380), hat die
Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
am 28. November 2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
vom 22. September 2010 (ÄBW, S. 481) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 6 wird gestrichen.
2. In § 2 Absatz 3 wird
a) in Ziffer 3 das Wort „andere“ gestrichen
b) Ziffer 4 erhält folgende Fassung:
„ 4. Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit soweit diese steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst werden.“
3. In § 3 wird
a) in Absatz 1 die Zahl „20“ durch die Zahl „40“ ersetzt.
b) Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 entrichten Kammermitglieder, die
im Bemessungsjahr Einkünfte unter 10 000 Euro erzielt haben, den
Mindestbeitrag. Kammermitglieder, denen im Beitragsjahr erstmals die
Approbation oder die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs erteilt worden ist oder die im gesamten Beitragsjahr ihren ärztlichen Beruf
nicht ausüben, entrichten ebenfalls den Mindestbeitrag.“
4. § 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
„(2) Das Kammermitglied hat dem vom Haushaltsausschuss der zuständigen Bezirksärztekammer Beauftragten seine gesamten Einkünfte aus
ärztlicher Tätigkeit auf dem zugehenden Vordruck (Erhebungsbogen)
anzugeben und durch Vorlage eines Auszuges aus dem Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen.
Kammermitglieder, die nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind, können anstelle des Nachweises nach Satz 1 die
Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers oder bei Kapitalerträgen
im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz (Dividenden) die Steuerbescheinigung der leistenden Körperschaft vorlegen.
Die Nachweispflicht entfällt bei Kammermitgliedern, die im Kalenderjahr
vor dem Beitragsjahr das 70. Lebensjahr vollendet haben und die in den
zurückliegenden drei Beitragsjahren jeweils den Mindestbeitrag zu entrichten hatten.“
3. sich die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Beitragsjahr gegenüber
den Einkünften im Bemessungsjahr wegen Aufgabe oder Einschränkung
der ärztlichen Tätigkeit voraussichtlich um mindestens ein Drittel verringern werden.
Der Grund der Vorläufigkeit ist im Beitragsbescheid anzugeben.
(2) Nach Wegfall des Grundes für die vorläufige Festsetzung ist die
vorläufige Festsetzung des Beitrages aufzuheben oder zu ändern.
Auf Antrag des Beitragspflichtigen ist die vorläufige Festsetzung für
endgültig zu erklären, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist.
(3) Grundlage der Beitragsbemessung bei der vorläufigen Beitragsfestsetzung sind
1. in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 die im Beitragsjahr zu erwartenden
Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit,
2. in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 die in der vorgelegten Bescheinigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit,
3. in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 die im Beitragsjahr zu erwartenden
Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit.
(4) Tritt im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 der Grund für die vorläufige
Festsetzung nicht ein, so ist sie aufzuheben und die Festsetzung auf der
Grundlage der Einkünfte des Bemessungsjahres vorzunehmen.
(5) Wenn der Beitrag vorläufig festgesetzt worden ist, haben Beitragspflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet
sind, einen Auszug aus dem Einkommensteuerbescheid binnen eines
Monats nach Zugang des Steuerbescheids vorzulegen.“
7. § 6 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Der Antrag ist spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des
Beitragsbescheides einzureichen. Dem Antrag sind geeignete Nachweise
beizufügen.“
8. § 7 Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen.
§2
Erlaubnis zur Neufassung
Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung
in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer
Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts
beseitigen.
§3
Inkrafttreten
5. In § 5 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Lastschrift–Einzugsverfahren“
durch das Wort „SEPA-Lastschriftverfahren“ ersetzt.
Die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung tritt zum 01. Februar
2016 in Kraft.
6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt:
Vorstehende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums
Baden-Württemberg vom 07. 12. 2015, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit
ausgefertigt und bekannt gemacht.
㤠5a
Vorläufige Beitragsfestsetzung
(1) Der Beitrag ist vorläufig festzusetzen, wenn
1. im vorletzten Jahr und im letzten Jahr vor dem Beitragsjahr keine
Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielt worden sind,
2. die oder der Beitragspflichtige innerhalb von vier Monaten nach
Zugang des Erhebungsbogens (§ 4 Absatz 2) seine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit nicht durch Vorlage eines Auszuges aus dem Einkommensteuerbescheid nachweisen kann, sondern zunächst nur durch Vorlage
einer Bescheinigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe
oder einer Lohnsteuerbescheinigung,
Stuttgart, den 16. Dezember 2015
Dr. med. U. Clever
Präsident
Dr. med. Michael E. Deeg
Schriftführer
ÄBW 01t
29
Bekanntmachungen
Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 16. Dezember 2015
Aufgrund von § 4 Abs. 1, §§ 9 und 38 des Heilberufe-Kammergesetzes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 378, 380) hat
die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
am 28. November 2015 folgende Satzung beschlossen:
§1
Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. März 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 21) wird wie folgt geändert:
1. In § 4 wird folgender Absatz 10 angefügt:
„Wird eine weitere Facharztbezeichnung erworben, kann sich die festgelegte Weiterbildungszeit im Einzelfall verkürzen, wenn abzuleistende
Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen fachärztlichen
Weiterbildung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende Weiterbildungszeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer der jeweiligen Facharztweiterbildung reduziert werden.“
2. In § 14 Absatz 1 erhält Satz 1 folgende Fassung:
„Die Bezirksärztekammer setzt den Termin der Prüfung fest, die in angemessener Frist, spätestens sechs Monate nach der Zulassung stattfindet.“
3. § 18 erhält folgende Fassung:
„Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem Deutschland und
die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch
eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Facharztbezeichnung
(1)
Wer ein fachbezogenes Diplom, ein fachbezogenes Prüfungszeugnis oder
einen sonstigen fachlichen Ausbildungsnachweis (Weiterbildungsnachweis)
besitzt, das oder der nach dem Recht der Europäischen Union oder dem
Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertrag,
mit dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden
Rechtsanspruch eingeräumt haben gegenseitig automatisch anzuerkennen
ist, erhält auf Antrag die Anerkennung der Facharztbezeichnung.
Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung.
(2)
Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der eine Weiterbildung belegt, die vor den im Anhang V Nummer 5.1.2. der Richtlinie 2005/36/EG
genannten Stichtagen begonnen wurde, erhält auf Antrag die Anerkennung bei Vorlage einer Bescheinigung durch die zuständige Behörde
oder eine andere zuständige Stelle des Mitglied-, EWR- oder Vertragsstaates, in dem der Weiterbildungsnachweis ausgestellt wurde, über die
Erfüllung der Mindestanforderungen nach Art. 25 oder Art. 28 der
Richtlinie 2005/36/EG (Konformitätsbescheinigung) oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen durch Vorlage einer Bescheinigung, aus
der sich ergibt, dass diese Person während der letzten fünf Jahre vor
Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen
tatsächlich und rechtmäßig die betreffende ärztliche Tätigkeit ausgeübt
hat. Für Weiterbildungsnachweise aus der früheren Tschechoslowakei,
der früheren Sowjetunion sowie vom früheren Jugoslawien gelten die
Sonderregelungen in Art. 23 Abs. 3 bis 5 der Richtlinie 2005/36/EG.
Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nach den in Anhang V
Nummer 5.1.2. der Richtlinie 2005/36/EG genannten Stichtagen ausgestellt und nicht einer in Anhang V Nummern 5.1.3. oder 5.1.4. genannten
30
ÄBW 01t
Bezeichnung entspricht, erhält auf Antrag die Anerkennung bei Vorlage
einer Konformitätsbescheinigung sowie einer Erklärung durch die zuständige Behörde oder durch eine andere zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates darüber, dass der Weiterbildungsnachweis dem
Weiterbildungsnachweis gleichgestellt wird, dessen Bezeichnung in
Anhang V Nummern 5.1.2., 5.1.3. oder 5.1.4. der Richtlinie 2005/36/EG
aufgeführt ist.
Die Bescheinigungen nach den Sätzen 1 bis 3 gelten als Weiterbildungsnachweise nach Absatz 1 und werden automatisch anerkannt. Diese
Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene
Bezeichnung.
(3)
Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nicht nach Absatz 1 oder
2 automatisch anzuerkennen ist, erhält auf Antrag die Anerkennung
einer Facharztbezeichnung, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.
Gleiches gilt bei Vorliegen eines Weiterbildungsnachweises aus einem
anderen als den in Absatz 1 genannten Gebieten (Drittstaat), der durch
einen anderen Mitglied-, EWR-oder Vertragsstaat anerkannt worden ist,
wenn der Antragsteller drei Jahre die betreffende ärztliche Tätigkeit im
Hoheitsgebiet des Mitglied-, EWR-oder Vertragsstaates ausgeübt hat, der
diesen Nachweis anerkannt und die zuständige Behörde oder eine andere zuständige Stelle dieses Staates ihm dies bescheinigt hat.
Der Weiterbildungsstand ist als gleichwertig anzusehen, wenn die Weiterbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung aufweist;
zudem muss die Gleichwertigkeit der vorangegangenen ärztlichen
Grundausbildung durch die zuständige Behörde festgestellt werden.
Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn in der nachgewiesenen
Weiterbildung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten fehlen, deren
Erwerb eine wesentliche Voraussetzung für die beantragte Bezeichnung
wäre.
Wesentliche Unterschiede können ganz oder teilweise durch Kenntnisse,
Erfahrungen und Fertigkeiten ausgeglichen werden, die von den Antragstellern im Rahmen ihrer Berufspraxis in einem Mitgliedstaat, einem
EWR-Staat, einem Vertragsstaat oder einem Drittstaat erworben wurden.
Wurden wesentliche Unterschiede nicht durch Berufspraxis ausgeglichen, ist hierüber ein Bescheid verbunden mit dem Angebot einer Eignungsprüfung zu erteilen.
Hierin sind die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten mitzuteilen, in
denen wesentliche Unterschiede bestehen und auf die sich die Eignungsprüfung erstrecken soll.
Für die Eignungsprüfung gelten – mit Ausnahme von § 14 Abs. 2, 4
und 5 – die §§ 13 bis 16 entsprechend. Die Dauer der Prüfung beträgt
mindestens 30 Minuten.
(4)
Die Ärztekammer bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang der
Antragsunterlagen und teilt mit, welche Unterlagen fehlen.
Spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist
über die Anerkennung zu entscheiden.
In Fällen des Absatzes 3 verlängert sich die Frist um einen Monat innerhalb derer über die Durchführung der Eignungsprüfung zu entscheiden
ist.
Bekanntmachungen
Die Ärztekammer erteilt auf Anfrage Auskunft zur Weiterbildungsordnung und zum Verfahren der Anerkennung.
(5)
Für die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise nach den Absätzen
1 bis 3 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen und Bescheinigungen
vorzulegen:
1. die Approbation oder Berufserlaubnis zuzüglich Nachweis über den
gleichwertigen Ausbildungsstand,
2. ein Identitätsnachweis,
3. eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und
die Berufspraxis,
4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie
Bescheinigungen über die Berufspraxis,
5. in Fällen des Absatzes 2 Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten fünf Jahre,
6. in Fällen des Absatzes 3 zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit,
7. für den Fall, dass in einem anderen Mitgliedstaat, EWR-Staat oder
Vertragsstaat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die
ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde, Unterlagen darüber,
welche Tätigkeiten in Drittstaaten durch die zuständige Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates in welchem Umfang auf die Weiterbildung
angerechnet wurden,
8. eine schriftliche Erklärung, ob die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise bereits bei einer anderen Ärztekammer beantragt wurde oder
wird.
4. § 18 a erhält folgende Fassung:
„Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem Deutschland und
die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch
eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung
(1)
Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt § 18 Abs. 3
bis 7 entsprechend.
(2)
Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn sich die Dauer der nachgewiesenen Weiterbildung gegenüber der in dieser Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet.“
5. §§ 18 b und 18 c werden aufgehoben.
6. § 19 erhält folgende Fassung:
„Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der
Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der anderen
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines Staates, dem
Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden
Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Facharztbezeichnung
Soweit die unter Nrn. 4 bis 8 genannten Unterlagen und Bescheinigungen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich
in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, die durch einen öffentlich
bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher erstellt wurde.
(1)
Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der in einem Drittstaat ausgestellt wurde, erhält auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung,
wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung.
Kommt der Antragsteller dieser Mitwirkungspflicht nicht nach und wird
hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erschwert, kann die Ärztekammer ohne weitere Ermittlungen entscheiden.
Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller in anderer Weise die
Aufklärung des Sachverhalts erschwert.
(2)
Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit gilt § 18 Abs. 3 Sätze 3 bis 5
entsprechend.
Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht.
Für die Prüfung gelten die §§ 13 bis 16 entsprechend.
Der Antrag kann wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, nachdem der Antragsteller auf die Folge schriftlich hingewiesen worden ist
und der Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen Frist
nachgekommen ist.
Ist der Antragsteller aus Gründen, die er darzulegen hat, nicht in der
Lage, die notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen,
kann sich die Ärztekammer an die Kontaktstelle, die zuständige Behörde
oder an eine andere zuständige Stelle des Herkunftsstaates wenden.
(6)
Die Ärztekammer darf Auskünfte von den zuständigen Behörden oder
von anderen zuständigen Stellen eines anderen Herkunftsstaates einholen, soweit sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben
des Antragstellers hat.
(7)
Die Ärztekammer bestätigt der zuständigen Behörde oder einer anderen
zuständigen Stelle auf Anfrage sowohl die Authentizität der von ihr
ausgestellten Bescheinigung als auch, dass die Mindestanforderungen
an die Weiterbildung nach Art. 25 und 28 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt
sind.“
Die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sind nach
Satz 2 auch nachzuweisen, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die
erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der
Person des Antragstellers liegen, von diesem nicht vorgelegt werden
können.
(3)
Für das Anerkennungsverfahren gelten die Vorschriften über Fristen,
Unterlagen und Bescheinigungen sowie Auskünfte nach § 18 Abs. 4
Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 bis 6 sowie Abs. 6 entsprechend.“
7. Nach § 19 wird folgender § 19 a eingefügt:
„Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der
Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der anderen
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines Staates, dem
Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden
Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung
ÄBW 01t
31
Bekanntmachungen
(1)
Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt § 19 Abs. 2
und Abs. 3 entsprechend.
Fortbildungsveranstaltung: „Update zur medizinischen Versorgung
von minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern“
Termin: Samstag, 20. Februar 2016, 10.00–ca. 15.00 Uhr
(2)
Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn sich die Dauer der nachgewiesenen Weiterbildung gegenüber der in dieser Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet.“
8. Im Abschnitt B wird im Gebiet 7. Chirurgie jeweils in der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische und Ästhetische
Chirurgie, Thoraxchirurgie und Viszeralchirurgie im Abschnitt „Weiterbildungszeit“ der Satz
„Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben,
so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.“
gestrichen.
9. Im Gebiet 13. Innere Medizin wird jeweils in der Facharztkompetenz
Innere Medizin, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und
Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin und Gastroenterologie,
Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Innere Medizin und
Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Rheumatologie im Abschnitt „Weiterbildungszeit“ der Satz
„Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben,
so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.“
gestrichen.
10. Im Abschnitt C wird in der Zusatzweiterbildung „Röntgendiagnostik – fachgebunden“ im Abschnitt „Weiterbildungszeit“ im Unterabschnitt „Röntgendiagnostik Harntrakt“ die Zahl 12 durch die Zahl 6
ersetzt.
§2
Erlaubnis zur Neufassung
Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung
in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer
Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts
beseitigen.
§3
Inkrafttreten
Nach aktuellen Zahlen des Integrationsministeriums haben im 3. Quartal 2015 in Baden-Württemberg 30 734 Menschen einen Asylantrag
gestellt. 27,5 Prozent der Antragsteller waren Minderjährige. Auf Initiative des Ausschusses „Kinder und Jugendliche“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde deshalb kurzfristig eine Fortbildung
konzipiert, die sich vor allem an Ärztinnen und Ärzte richtet, die sich
auf die medizinische Versorgung insbesondere der minderjährigen
Flüchtlinge und Asylbewerber kompakt vorbereiten wollen. Die knapp
5-stündige Fortbildung wird sich daher mit transkulturellen Aspekten,
den empfohlenen Impfungen, den Infektionskrankheiten sowie den
Kennzeichen psychischer und körperlicher Gewalt einschließlich zu ergreifender Maßnahmen beschäftigen. Eine frühzeitige Anmeldung ist
empfohlen, da die Teilnehmerzahl auf 100 begrenzt ist.
Veranstalter: Landesärztekammer Baden-Württemberg
Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 7, 70597 Stuttgart-Degerloch
Kosten: keine, Anmeldung jedoch unbedingt erforderlich
Weitere Informationen und Anmeldung:
Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Hagdorn, Abteilung
Fortbildung und Qualitätssicherung, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail:
[email protected], Internet: www.ärztekammer-bw.de
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.ärztekammer-bw.de
Baden-Württemberg
Faxantwort:
Fortbildung und
(07 11) 7 69 89-8 30
Qualitätssicherung
Telefon: (07 11) 7 69 89-82
Frau Hagdorn
E-Mail:
Jahnstraße 40
[email protected]
70597 Stuttgart
Anmeldung
Ich nehme verbindlich an der Fortbildungsveranstaltung:
„Update zur medizinischen Versorgung von
minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern“ teil.
Termin: Samstag, 20. Februar 2016, 10.00–15.00
Gebühr: kostenfrei
Veranstaltungsort: In den Räumen
der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 7, 70597 Stuttgart-Degerloch
Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.
Titel, Name, Vorname
Vorstehende Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der
Landesärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums BadenWürttemberg vom 07. 12. 2015, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Facharztbezeichnung
Anschrift
Stuttgart, den 16. Dezember 2015
Dr. med. U. Clever
Präsident
Dr. med. Michael E. Deeg
Schriftführer
Telefon
Fax
E-Mail
Datum
32
ÄBW 01t
Unterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
Bekanntmachungen
Satzung zur Änderung der Gebührenordnung
der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2015
§2
Erlaubnis zur Neufassung
Aufgrund von §§ 9 und 10 Nr. 16 und § 23 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 16. März 1995
(GBl S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 378,
380) hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg am 28. November 2015 folgende Satzung beschlossen:
Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung
in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer
Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts
beseitigen.
§3
Inkrafttreten
§1
Die Anlage zu § 1 der Gebührenordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg vom 15. März 2006 (ÄBW S. 176), zuletzt geändert durch
Satzung vom 26. August 2015 (ÄBW 2015, S. 520) wird wie folgt geändert:
1. Nummer 2 erhält folgende Fassung:
„2.
2.1
Gebühren für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten
Verfahren zur Erlangung
einer Gebietsbezeichnung/Facharztkompetenz,
einer Schwerpunktbezeichnung/Schwerpunktkompetenz,
einer Zusatzbezeichnung/Zusatzweiterbildung,
mit Prüfung
300 €
Bei vollständiger Nutzung einer von der Landesärztekammer internetbasierten Anwendung zur Verwaltung
des Anerkennungsverfahrens zum Erwerb einer
Gebietsbezeichnung/Facharztkompetenz
Wiederholungsprüfung
Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.
Vorstehende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landesärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes
nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 07. 12. 2015, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit ausgefertigt und
bekannt gemacht.
Stuttgart, den 16. Dezember 2015
Dr. med. U. Clever
Präsident
Dr. med. Michael E. Deeg
Schriftführer
0€
200 €
Anzeige
2.2
Verfahren zur Erlangung einer Weiterbildungsbezeichnung
nach den Übergangsbestimmungen mit Prüfung
300 €
2.3 Anerkennung ausländischer ärztlicher Berufsqualifikationen
2.3.1 Automatische Anerkennung
100 €
2.3.2 Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit
ausländischer Weiterbildungsqualifikationen
ohne Prüfung
200 € – 500 €
2.3.3 Überprüfung des Ausgleichs
wesentlicher Unterschiede
50 € – 250 €
2.3.4 Eignungs-/Defizitprüfung oder Kenntnisprüfung
300 €
2.3.5 Formale und/oder inhaltliche Prüfung
von Tätigkeiten im Ausland als Weiterbildungszeiten,
pro Abschnitt
100 €“
2. Nummer 3 wird wie folgt geändert:
„3. Entscheidung über die Zulassung als
Weiterbildungsstätte
50 € – 550 €“
Heidelberger Ärzteorchester
Die Ärzteschaft Heidelberg
(www.aerztekammer-bw.de/heidelberg)
lädt ein zu ihrem
Winterkonzert 2016
(69. Konzert)
Termin: Freitag, 12. Februar 2016, 20.00 Uhr
Ort: Peterskirche, Plöck, 69117 Heidelberg
Programm:
Joseph Haydn (1732 – 1809): Symphonie Nr. 88 G-Dur
Adagio/Allegro – Largo – Menuetto Allegretto –
Finale Allegro con spirito
Dmitri Kabalewski (1904 – 1987):
Konzert für Violoncello und Orchester, op. 49
Allegro – Largo molto espressivo – Allegretto
Violoncello: Leonardo Costa
Pause
Ludwig van Beethoven (1770 – 1827):
3. Sinfonie Es-Dur op. 55 Eroica
Allegro con brio – Marcia funebre Adagio assai –
Scherzo Allegro vivace – Finale Allegro molto
Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Steinhausen
Der Eintritt ist frei. Am Ausgang erfolgt
eine Spenden-Sammlung für einen caritativen Zweck.
Terminvormerkungen:
Vorkonzert: Sonntag, 7. Februar 2016, 18.00 Uhr
Augustinum, Jaspersstr. 2, 69126 Heidelberg-Emmertsgrund
Sommer-Konzert 2016: Freitag, 1. Juli 2016, 20.00 Uhr,
Peterskirche
ÄBW 01t
33
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Degerlocher Ethikgespräche
Stehen auch Sie oft vor
Entscheidungen in der Praxis
oder im Krankenhaus, bei
denen Sie ethische Aspekte
berücksichtigen müssen?
Dann sind Sie hier genau richtig.
Gemeinsam mit Ihnen erörtern
wir ethische Fragestellungen aus
Ihrem Behandlungs- und Pflegealltag und zielen auf das Wohlergehen und die Berücksichtigung
des Willens der Patienten ab.
Die Tagesthemen werden kurzfristig im Ärzteblatt BadenWürttemberg und auf der Homepage der Landesärztekammer
Baden-Württemberg bekannt
gegeben.
Wir freuen uns auf den intensiven Austausch mit Ihnen.
Termine:
16. März 2016
22. Juni 2016
12. Oktober 2016
jeweils mittwochs,
18.00–21.45 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen/
Angehörige von Gesundheitsfachberufen/Seelsorger
Teilnehmerbeitrag:
20,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
34
Geriatrische Grundversorgung 2016
Wir leben in einer immer
älter werdenden Gesellschaft.
Wie viele ältere Patienten
behandeln Sie im Jahr?
Sie beantworten diese Frage
sicherlich mit: „Eine Vielzahl.“
Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen
Patienten im Praxisalltag immer
größer. Geriatrische Krankheitsbilder gewinnen stärker an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig,
dass Sie die Besonderheiten des
alten Patienten kennen, sich in
den Patienten hineinversetzen
und geeignete Behandlungsmethoden anwenden können.
In unserem 60-stündigen Kurs,
beruhend auf dem gleichnamigen Fortbildungscurriculum
der Bundesärztekammer, können Sie Ihr Wissen auffrischen,
aktualisieren und vertiefen.
Neben Fachkenntnissen erwartet
Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen und Übungen, zu der
auch die Selbsterfahrung im Altwerden (instant aging) gehört.
Der Kurs endet mit einer
Lernerfolgskontrolle.
Themenschwerpunkte:
– Syndrome und Altersspezifika
ausgewählter Erkrankungen
– Geriatrisches Basis-Assessment
– Rechtliche und
ethische Grundlagen
– Pharmakologie
– Andere Einrichtungen
geriatrischer Versorgung
– Anschauungsunterricht
Katheter und Sonden
– Depressionen, Schlafstörungen
und Sucht
Sie erhalten einen fächerübergreifenden Überblick über den
aktuellen Stand der Geriatrie.
ÄBW 01t
Termine:
22.–24. April 2016
24.–26. Juni 2016 und
16.–18. September 2016
jeweils freitags, 15.00–20.00 Uhr,
samstags, 9.00–16.15 Uhr und
sonntags, 9.00–14.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag:
540,– Euro, inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 60 Punkte
Kurs kann nur als Gesamtveranstaltung gebucht werden!
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldeunterlagen:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –
Basiswissen für Berufseinsteiger
Erlangen Sie Sicherheit
im Umgang mit der GOÄ.
Privatabrechnung – wie funktioniert das? Auf was muss ich
achten? Wie arbeite ich mit der
GOÄ? Welche Gebührensätze gibt
es? Fragen, die sich vermutlich
jede Ärztin und jeder Arzt stellt,
der sich in einer eigenen Praxis
niederlassen möchte.
Dieses Seminar bietet Ihnen
einen Einstieg in die Grundlagen
der Gebührenordnung für Ärzte.
Gemeinsam werden wir Ihre
offenen Fragen klären und uns
einen Überblick über den rechtlichen Rahmen, die Anforderungen an die Dokumentation
sowie den Unterschied zwischen
EBM und GOÄ verschaffen.
Das Seminar wird in Kooperation
mit der PVS-Akademie veranstaltet.
Termine:
9. März 2016 und
28. September 2016
jeweils mittwochs,
15.00–19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
insbesondere Berufseinsteiger
aus der niedergelassenen Praxis
Teilnehmerbeitrag:
99,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Akademie der PVS
Baden-Württemberg GmbH,
Bruno-Jacoby-Weg 12,
70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 63 39 00 92,
Fax (07 11) 63 39 00 94,
E-Mail: [email protected],
www.pvs-akademie.de
Bekanntmachungen
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
für die kinder- und jugendärztliche
Praxis
In dem 40-stündigen Kurs lernen
Sie die theoretischen und praktischen Inhalte der Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die
kinder- und jugendärztliche
Praxis nach dem gleichnamigen
Curriculum der Bundesärztekammer kennen.
Der Kurs ist modular aufgebaut:
Modul I bis III (jeweils 10 h à
45 Minuten) finden zentral in
Stuttgart statt, um die notwendigen theoretischen Grundlagen
zu schaffen. In Modul IV (10 h à
60 Minuten) besuchen Sie ein
Sozialpädiatrisches Zentrum,
damit Sie das Gelernte im Rahmen von praktischen Übungen
und einer Hospitation umzusetzen lernen. Näheres zum Ablauf
von Modul IV erfahren Sie bei
Kursbeginn.
Nach Abschluss aller vier Module
erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württembergs
an den Nachweis der fachlichen
Befähigung bei Anträgen auf
Ausführung und Abrechnung
zur sozialpädiatrisch orientierten
Versorgung gemäß EBM (GOP
04356) entspricht.
Termine:
Modul I bis III:
Mittwoch, 1. Juni 2016
nachmittags
Freitag, 3. Juni 2016
ganztags
Samstag, 4. Juni 2016
ganztags
Sonntag, 5. Juni 2016
vormittags
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
Teilnehmerbeitrag:
500,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung
Die Teilnehmerzahl ist
auf 60 Personen begrenzt!
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Anmeldeunterlagen:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail
[email protected]
Die Beratung zu einer validen
Patientenverfügung –
ein Schulungsprogramm
für Ärztinnen und Ärzte
Termine:
11. März 2016 oder
14. Oktober 2016
jeweils freitags, 13.30–17.00 Uhr
Wie berate ich meine Patienten
richtig? Welche rechtlichen
Grundlagen muss ich beachten?
Antworten auf Fragen wie diese
erhalten Sie in unserem Seminar.
Eine Patientenverfügung ist ein
sensibles Thema zwischen Ihnen
und Ihren Patienten und bedarf
eines hohen Vertrauensverhältnisses. Lernen Sie qualifiziert,
rechtskonform und objektiv zu
beraten. Gemeinsam betrachten
wir das Thema aus verschiedenen
Blickwinkeln und erarbeiten die
richtige Vorgehensweise.
Die Schulung richtet sich nach
dem Curriculum der Esslinger
Initiative e. V. und gliedert sich
in folgende Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
von Patientenverfügungen,
Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen
Prof. jur. Konrad Stolz, Stuttgart
Ethische Fragen zur Selbstbestimmung durch vorsorgende
Verfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Palliativmedizinische Aspekte
der Umsetzung von Patientenverfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Praktische Hinweise zu Beratungsinhalten und -techniken
Dr. med. Ernst Bühler,
Kirchheim/Teck
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag:
50,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Anzeige
Rosset, Merz & 1BSUOFS Rechtsanwälte
Dr. Christoph Rosset
– seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig –
Modul VI:
Termine werden noch
bekannt gegeben
Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen:
w Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a.
w Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte
w Praxiskauf und -verkauf
w KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw.
w Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung,
sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso
w Berufshaftpflicht
w Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise
w Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge
Dr. Christoph Rosset
Nicole Pella
Joachim Merz
Dr. Gerrit Tubbesing
Arztrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Wirtschaftsrecht
Dr. Bastian Reissinger
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator
Schwarzwaldstraße 1 w 79117 Freiburg i. Br. w Telefon (07 61) 70 52 50
Telefax (07 61) 7 91 00 29 w [email protected] w www.kanzlei-rosset.de
ÄBW 01t
35
Bekanntmachungen
Fit für den Notfall –
Praktisches Notfalltraining mit
simulierten Notfallsituationen
Nutzen Sie die Gelegenheit
und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse, die Sie im Seminar
„Grundlagen der Notfallversorgung“ erworben haben.
Im Seminar Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen behandeln Sie
„echte“ Notfälle, nachgestellt
von Darstellern und Phantomen
– direkt vor Ort in Kleingruppen.
Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin
zur Reanimation sein. Sie stellen
die richtige Diagnose und treffen
die notwendigen Maßnahmen.
Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach
den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen
Austausch von Eindrücken und
Erfahrungen. Hierdurch erhalten
Sie Anregungen für Ihr eigenes
Vorgehen in Notfallsituationen
und können von Ihren eigenen
Erlebnissen berichten.
Nutzen Sie die Gelegenheit für
einen angeregten Erfahrungsaustausch mit Kollegen. Gerne
beantworten wir Ihre Fragen zum
Umgang mit Notfallpatienten.
Termine:
Freitag, 4. März 2016
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 23. April 2015
14.00–18.00 Uhr
Mittwoch, 6. Juli 2016
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 5. Oktober 2016
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 26. November 2016
14.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Wichtig! Voraussetzung für die
Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“.
Weiterbildungsinitiative
für Facharztanwärter/-innen
in der Anästhesiologie
Das Seminar richtet sich im
Besonderen an Assistenzärzte,
die sich in der Vorbereitung zur
Facharztprüfung Anästhesiologie
befinden, sowie an Fachärzte,
die die Veranstaltung zur Wiederholung relevanter klinischer
Themen aus Anästhesie und
Intensivmedizin nutzen wollen.
In vier relevanten Themenbereichen präsentieren namhafte
Referenten der Weiterbildungsinitiative Anästhesiologie interaktive Fallberichte, wie sie auch in
Facharztprüfungen abgefragt
werden. Parallel dazu finden
simulierte Facharztgespräche zur
Vorbereitung auf die Facharztprüfung statt.
Termin:
Samstag, 12. März 2016
9.00–12.30 Uhr
Programm:
9.00–9.45 Uhr
Narkoseführung
bei Pneumoperitoneum
Prof. Dr. Andreas Walther,
Katharinenhospital Stuttgart
9.45–10.30 Uhr
Neuroanästhesie
Daniel Englisch,
Klinikum Ludwigsburg
10.30–11.00 Uhr
Pause
11.00–11.45 Uhr
Analgosedierung
Dr. Peter Zaar, Klinikum
Sindelfingen-Böblingen
Anzeige
Stellen Sie uns auf die Probe.
Als Arzt in eigener Praxis möchten Sie Ihre Patienten optimal
versorgen und wünschen eine solide wirtschaftliche Basis.
Wir beraten Sie kompetent, ganzheitlich und unabhängig.
Vom Niederlassungsmanagement bis zur Praxisabgabe.
Wir freuen uns auf Sie.
Tel 0711 • 13258 • 32
MLP Finanzdienstleistungen AG
MLP MED-Team, Alexander Völker
Jahnstraße 4, 70597 Stuttgart
[email protected]
36
ÄBW 01t
11.45–12.30 Uhr
Anästhesie im Kindes- und
Säuglingsalter
Dr. Andreas Ostermeier, Klinikum
Sindelfingen-Böblingen
Parallel finden simulierte Facharztgespräche zur Prüfungsvorbereitung statt.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Facharztanwärter/
-innen in der Anästhesiologie
Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
Fit für den Notfall –
Der Kindernotfall
Fit für den Notfall – Grundlagen
der Notfallversorgung
Wissen Sie, wie man ein Kind
im Notfall richtig behandelt?
Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die
Vitalparameter des Kindes?
Welches sind die häufigsten
Kindernotfälle? Wie muss ich
Sauerstoff verabreichen?
Welche ist die richtige Dosierung
der Notfallmedikamente?
All diese Fragen beantworten
wir Ihnen gerne in unserem
Seminar „Der Kindernotfall“.
Nach einem theoretischen Teil
steigen Sie direkt in die Praxis
ein und können das Erlernte an
Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden.
Unser Referent ist ein erfahrener
„Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen
gerne auch praktische Tipps rund
um das Thema Kindernotfälle.
Reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher –
wir zeigen Ihnen wie.
Im Seminar Grundlagen der
Notfallversorgung frischen Sie
Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben
der Reanimation in Theorie und
Praxis üben Sie auch andere
lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit
durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den
im Seminar erlernten neuesten
Kenntnissen und Empfehlungen
versorgen Sie vitalbedrohte
Patienten. Sie lernen neue Geräte
kennen und testen den Umgang
damit.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu
einer Diskussion mit anderen
Interessierten und tauschen Sie
sich mit Kollegen aus. Unsere
Trainer beantworten gerne Ihre
Fragen zur Notfallmedizin und
zur Notfallausstattung.
Wichtig! Dieses Seminar ist
Voraussetzung für die Teilnahme
am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“.
Termine:
20. Januar 2016
13. April 2016
13. Juli 2016
26. Oktober 2016
jeweils mittwochs,
18.00–22.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
auf 25 Teilnehmer.
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Termine:
Freitag, 26. Februar 2016
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 23. April 2016
9.00–13.00 Uhr
Mittwoch, 22. Juni 2016
18.00–22.00 Uhr
Mittwoch, 21. September 2016
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 26. November 2016
9.00–13.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Qualifikation zur fachgebundenen
genetischen Beratung
laut Gendiagnostikgesetz –
Nutzen Sie die Chance,
die Qualifikation schnell und
einfach zu erlangen!
(Für Ärzte der Fachrichtungen
Frauenheilkunde/Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin)
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen seit
Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte
durchgeführt werden.
Für die Dauer von fünf Jahren
(Fristende 10. 07. 2016) kann
die Qualifikation im Rahmen
von Übergangsbestimmungen
durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden.
In unserem Auffrischungskurs
werden Sie auf die Wissenskontrolle vorbereitet, die
direkt im Anschluss in Form
eines Multiple-Choice-Bogens
erfolgt.
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarztsitze
aller Gebiete in BadenWürttemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab
sofort nur noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawü.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann
man dort bequem über einen
Button direkt auf der Website
anklicken.
Termin:
Samstag, 16. April 2016
9.00–15.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte der Fachrichtungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe sowie
Kinder- und Jugendmedizin
Termine für andere
Fachgruppen auf Anfrage
Teilnehmerbeitrag: 48, Euro
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Nach einer zum 1. Januar
2013 neu in Kraft getretenen
Rechtslage muss der Antrag
zur Nachbesetzung eines
Vertragsarztsitzes beim
Zulassungsausschuss gestellt
werden. Dieser entscheidet,
ob der Vertragsarztsitz
in einem Planungsbereich,
für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind,
weitergeführt werden soll.
Ist dies der Fall, hat die KV
den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage,
nach der der Vertragsarzt
seinen Antrag bei der KV
stellen musste, endete zum
31. 12. 2012.
ÄBW 01t
37
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-11 40
Praktische Prüfungstermine
für die Abschlussprüfung
der Medizinischen Fachangestellten
im Sommer 2016
für den Kammerbezirk Nordbaden
Heidelberg:
07. 07. 2016 bis 13. 07. 2016
Karlsruhe:
01. 07. 2016 und 09. 07. 2016
bis 14. 07. 2016
Mannheim:
07. 07. 2016 bis 14. 07. 2016
Pforzheim:
13. 07. 2016 bis 15. 07. 2016
Mosbach:
13. 07. 2016 bis 15. 07. 2016
Achern:
09. 07. 2016 und 11. 07. 2016
bis 16. 07. 2016
Calw:
15. 07. 2016 und 16. 07. 2016
Horb:
02. 07. 2016
Fortbildung: Advanced Cardiac
Life Support (ACLS)
für Ärztinnen und Ärzte
Theorie und praktische Übungen
Neben der Vermittlung von vertieftem Wissen zur Reanimation
besteht ausreichend Zeit für
praktisches Training nach den
aktuellen Leitlinien des European
Resuscitation Council (ERC) bzw.
der American Heart Association
(AHA). Der Kurs richtet sich insbesondere an Ärztinnen und
Ärzte, welche die Grundlagen der
Reanimation kennen bzw. bereits
an einem Basis-Reanimationskurs
teilgenommen haben.
Wesentliche Inhalte sind die
Wiederholung und Vertiefung
des Basic Life Supports (BLS),
erweitertes Airwaymanagement,
intraössäre Zugänge, Frühdefibrillation, das Erkennen reversibler Ursachen von Herz-Kreislaufstillständen und deren Behandlung, sowie das Verhalten in der
Postreanimationsphase.
Termin:
Samstag, 30. Januar 2016
13.00–17.15 Uhr
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christiane Serf,
Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Referenten: Matthias Otto und
Florian Rehberger, Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Veranstaltungsort:
Rettungs- und Ausbildungszentrum, DRK Ortsverein Leimen,
Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen
Gebühr: 65,– Euro
38
ÄBW 01t
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
Textform mittels Post oder E-Mail
zu erfolgen. Nach Ablauf der
Stornierungsfrist ist auch bei
unverschuldeter Nichtteilnahme
die volle Gebühr fällig.
Die Akademie behält sich vor,
die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
Für die Veranstaltung werden
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg 7 Fortbildungspunkte zur Anrechnung
auf das Fortbildungszertifikat
anerkannt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/
Frau Wittum, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildung:
Kardiopulmonale Reanimation
für Ärztinnen und Ärzte
Theorie und praktische Übungen
Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen
zur Reanimation, besteht im
Rahmen kleiner Gruppen ausreichend Zeit für praktisches
Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation
Council.
Termin:
Samstag, 30. Januar 2016
8.00–12.15 Uhr
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christiane Serf,
Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Referenten: Matthias Otto und
Florian Rehberger, Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Veranstaltungsort:
Rettungs- und Ausbildungszentrum, DRK Ortsverein Leimen,
Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen
Gebühr: 65,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
Textform mittels Post oder E-Mail
zu erfolgen. Nach Ablauf der
Stornierungsfrist ist auch bei
unverschuldeter Nichtteilnahme
die volle Gebühr fällig.
Die Akademie behält sich vor,
die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
Für die Veranstaltung werden
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg 7 Fortbildungspunkte zur Anrechnung
auf das Fortbildungszertifikat
anerkannt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/
Frau Wittum, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
Fortbildungsseminar
„Wiedereinstieg in den Arztberuf“
Im Februar und Juni/Juli 2016
veranstalten die Akademie
für Ärztliche Fortbildung, der
Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden und die
Ärzteschaft Heidelberg gemeinsam dieses fachübergreifende
Seminar zum Wiedereinstieg
in den Arztberuf.
Das übergeordnete Ziel der Veranstaltung ist es, Ärztinnen und
Ärzte bei ihrer Rückkehr in den
Beruf fachlich zu unterstützen.
Die insgesamt 4-wöchige Fortbildung gliedert sich in zwei
Blöcke, die auf Wunsch auch
unabhängig voneinander gebucht werden können. Block 1
wird vom 15. bis 26. Februar
2016 stattfinden, Block 2 vom
27. Juni bis 8. Juli 2016. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
sollen durch ein breit gefächertes
Inhaltsspektrum befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung
und ihre Erfahrung wieder praktisch im Beruf einzusetzen. Um
Wissenslücken zu schließen, werden durch die Fachreferentinnen
und Fachreferenten sowohl die
medizinischen Neuerungen der
letzten 10 Jahre als auch Themen
mit ganz aktuellem Bezug vermittelt. Darüber hinaus bietet
die Veranstaltung eine sehr gute
Gelegenheit zur Vernetzung und
zum kollegialen Austausch.
Ergänzend zu den Theorieeinheiten wird eine Hospitation
empfohlen, um eine enge
Verknüpfung zu den täglichen
Aufgaben und praxisbezogenen
Herausforderungen des Berufes
herzustellen.
Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte Experten zur Verfügung.
Termine:
Block 1: 15.–26. Februar 2016
Block 2: 27. Juni–8. Juli 2016
jeweils Mo–Fr,
i. d. R. 9.00–15.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Max-Planck-Haus,
Gerhard-Hauptmann-Straße 36,
69120 Heidelberg
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Dorothee Müller-Müll,
Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden
Gebühr: 550,– Euro pro
zweiwöchigem Seminarteil
Die Seminarteile können
unabhängig voneinander
gebucht werden. Es besteht
die Möglichkeit einer Gebührenerstattung durch die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg.
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
Textform mittels Post oder E-Mail
zu erfolgen. Nach Ablauf der
Stornierungsfrist ist auch bei
unverschuldeter Nichtteilnahme
die volle Gebühr fällig.
Die Akademie behält sich vor,
die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
Für die Veranstaltung werden
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg pro Seminarblock 60 Fortbildungspunkte
zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/
Frau Wittum, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Fortbildung:
Kardiopulmonale Reanimation
für Ärztinnen
Theorie und praktische Übungen
Gebühr: 65,– Euro
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation
mit dem Ausschuss Ärztinnen
der Bezirksärztekammer Nordbaden einen kardiopulmonalen
Reanimationskurs speziell für
Ärztinnen an.
Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen
zur Reanimation besteht im
Rahmen kleiner Gruppen ausreichend Zeit für praktisches
Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation
Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme
nur mit Anmeldung möglich.
Termin:
Samstag, 23. Januar 2016
Kurs 1: 8.00–12.15 Uhr
Kurs 2: 13.00–17.15 Uhr
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christiane Serf,
Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Referenten: Matthias Otto und
Florian Rehberger, Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
Textform mittels Post oder E-Mail
zu erfolgen. Nach Ablauf der
Stornierungsfrist ist auch bei
unverschuldeter Nichtteilnahme
die volle Gebühr fällig.
Die Akademie behält sich vor,
die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
Für die Veranstaltung werden
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg 7 Fortbildungspunkte zur Anrechnung
auf das Fortbildungszertifikat
anerkannt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/
Frau Wittum, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Veranstaltungsort:
Rettungs- und Ausbildungszentrum, DRK Ortsverein Leimen,
Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen
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ÄBW 01t
39
Bekanntmachungen
Hygienebeauftragter Arzt
Die 40-stündige Fortbildung
wird vom Städtischen Klinikum
Karlsruhe in Kooperation mit der
Bezirksärztekammer Nordbaden
angeboten und durchgeführt.
Die Teilnahmebescheinigungen
für den Fortbildungskurs erteilt
die Ärztekammer.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene
und Infektionsprävention in
medizinischen Einrichtungen
(MedHygVO) vom 20. Juli 2012
sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren,
sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in
denen eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische
Versorgung erfolgt, verpflichtet,
hygienebeauftragte Ärztinnen
oder Ärzte zu bestellen.
Als hygienebeauftragte Ärztin
oder hygienebeauftragter Arzt
darf nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und
an einer Fortbildung zum Erwerb
der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der
Bundesärztekammer mit Erfolg
teilgenommen hat.
Termin:
15.–19. Februar 2016
Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Curriculäre Fortbildung
„Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
für die kinder- und jugendärztliche
Praxis“
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter
der Abteilung für Mikrobiologie
und Krankenhaushygiene,
Städtisches Klinikum Karlsruhe
In dem 40-stündigen Kurs, der
sich an Fachärzte für Kinder- und
Jugendmedizin richtet, lernen
Sie alle theoretischen und
praktischen Inhalte der Sozialpädiatrie nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer kennen.
Im Rahmen einer integrierten
Kompaktveranstaltung werden
alle 4 Kursmodule zusammen
angeboten: Die Module I bis III
umfassen insgesamt 30 UE
à 45 Minuten und vermitteln die
notwendigen theoretischen
Grundlagen, das Modul IV
besteht aus 10 UE à 60 Minuten
und dient der Herstellung des
Praxisbezuges der Lerninhalte.
Im Praxisteil werden diagnostische und therapeutische
Verfahren und Konzepte in der
Sozialpädiatrie in Kleingruppen
praktisch vorgestellt und kennengelernt werden. Der organisatorische Rahmen ermöglicht
direkte Einblicke in die Kinderklinik Maulbronn und das
angegliederte Sozialpädiatrische
Zentrum.
Mit dem Abschluss der Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die den
Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttembergs an den Nachweis
der fachlichen Befähigung bei
Anträgen auf Ausführung und
Abrechnung zur sozial-pädiatrisch orientierten Versorgung
gemäß EBM (GOP 04356)
entspricht.
Die Teilnehmerzahl ist limitiert,
eine vorherige Anmeldung ist
daher zwingend erforderlich.
Die Buchung von Einzelteilen der
Veranstaltung ist nicht möglich.
Ort: Städtisches Klinikum
Karlsruhe gGmbH,
Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
Eine Anmeldung ist erforderlich.
Die Teilnehmerzahl ist auf
25 begrenzt.
Auskunft und Anmeldung:
Fachlicher Ansprechpartner:
Dr. Eberhard Kniehl,
Telefon (07 21) 9 74-18 01,
E-Mail: eberhard.kniehl@
klinikum-karlsruhe.de
Anmeldung und Organisation:
Geschäftsstelle BBz,
Telefon (07 21) 9 74-75 40,
E-Mail: [email protected]
Präsidenten-Hotline
40
ÄBW 01t
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
W
o drückt Sie der Schuh und
wie kann sich die Ärztekammer noch mehr für Sie
stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch
Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“
von Kammerpräsident Dr. Ulrich
Clever ermöglicht den Mitgliedern
die direkte Kontaktaufnahme.
Am 2. Februar wird der Präsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wieder von
17.00 bis 19.00 Uhr direkt an
der Präsidenten-Hotline (07 11)
7 69 89-4 23 erreichbar sein.
Rufen Sie an!
Termine und
Veranstaltungsorte
Teil 1: 8.–9. April 2016
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe
Teil 2: 15.–16. April 2016
Kinderzentrum Maulbronn,
Knittlinger Steige 21,
75433 Maulbronn
jeweils Freitag und Samstag,
ganztägig
Gebühr: 590,– Euro
Die Planung einer weiteren
Veranstaltung stand zum Redaktionsschluss noch offen und kann
ggf. telefonisch erfragt werden.
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
Textform mittels Post oder E-Mail
zu erfolgen. Nach Ablauf der
Stornierungsfrist ist auch bei
unverschuldeter Nichtteilnahme
die volle Gebühr fällig.
Die Akademie behält sich vor,
die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
Für die Veranstaltung werden
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg 40 Fortbildungspunkte zur Anrechnung
auf das Fortbildungszertifikat
anerkannt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/
Frau Wittum, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Bekanntmachungen
Fortbildung: „Stalking“
Rund 12 Prozent der Deutschen
haben persönliche leidvolle
Erfahrung mit Stalking: Durch
überdauernde Belästigung, Verfolgung oder Bedrohung wurden
sie bereits mindestens einmal in
ihrem Leben in Angst versetzt.
Ärztinnen und Ärzte müssen sich
daher zunehmend mit der Beratung und Therapie der Opfer
befassen, aber auch die Risikoeinschätzung, Begutachtung und
Therapie der Täter ist ein bedeutsames medizinisches Aktionsfeld.
Nicht zuletzt stellen Ärztinnen
und Ärzte selbst eine Risikogruppe für Stalking dar.
Bei dieser Veranstaltung werden
verschiedene Aspekte des
Stalkings thematisiert und
grundlegende Kompetenzen
im Umgang mit unterschiedlichen Facetten des Stalkings
vermittelt. Im Rahmen des
Gewaltschutzgesetzes, beim
Familiengericht und bei der
Polizei zählen hierzu auch Informationen über Unterstützungsangebote für Stalkingopfer.
Moderation: Dr. med.
Jürgen Braun, Vorsitzender
der Ärzteschaft Mannheim
Veranstaltungsort:
Neubau der Bezirksärztekammer
Nordbaden, Zimmerstr. 4,
76137 Karlsruhe
Gebühr: 25,– Euro
Fortbildungspunkte:
Für die Veranstaltung werden bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg 3 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das
Fortbildungszertifikat beantragt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/
Frau Wittum, Keßlerstr. 1,
76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Veranstaltungsort:
Neubau der Bezirksärztekammer
Nordbaden, Zimmerstr. 4,
76137 Karlsruhe
Die Ärztliche Leichenschau ist
der letzte Dienst am Patienten.
Neben der Feststellung des
Todes, der durch einen Arzt
erfolgen muss, dient die Leichenschau der Klärung der Todesursache und der genaueren
Umstände. Die Feststellung der
Todesart steht für Mediziner und
Polizei im Vordergrund.
Ziele der Fortbildung sind Sicherheit bei der korrekten Durchführung einer Leichenschau sowie die zielgerichtete und positiv
ausgestaltete Zusammenarbeit
zwischen Ärzteschaft und Polizei.
Die Grundlage hierfür bilden ein
gegenseitiges Verständnis berufsbedingter Fragestellungen, Aufgaben und Zwänge sowie die
praxisgerechte Handhabung und
Umsetzung rechtlicher Vorgaben.
Gebühr: 25,– Euro
Termin:
Mittwoch, 2. März 2016
19.00–ca. 22.00 Uhr
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen,
Ärztliche Direktorin des Instituts
für Rechts- und Verkehrsmedizin,
Universitätsklinikum Heidelberg
Termin:
Mittwoch, 20. April 2016
19.00–ca. 21.15 Uhr
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. (apl.) Dr. Harald Dreßing,
Leiter des Bereichs Forensische
Psychiatrie, Zentralinstitut für
Seelische Gesundheit Mannheim
Referenten:
Prof. (apl.) Dr. Harald Dreßing,
Leiter des Bereichs Forensische
Psychiatrie, Zentralinstitut für
Seelische Gesundheit Mannheim
Kriminalhauptkommissarin
Tanja Kramper, Polizeipräsidium
Mannheim, Referat Prävention/
Kriminalprävention
Direktor des Amtsgerichts a. D.
Reinhold Buhr, Kammeranwalt
der Bezirksärztekammer
Nordbaden
Fortbildung:
Die Ärztliche Leichenschau –
praktische Ausgestaltung und
Zusammenarbeit mit der Polizei
Referenten:
Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen,
Ärztliche Direktorin des Instituts
für Rechts- und Verkehrsmedizin,
Universitätsklinikum Heidelberg
EKHK Emil Stark, Leiter des
Dezernats für Kapitalverbrechen,
Polizeipräsidium Karlsruhe
Dr. med. Ulrich Wagner, Leiter
der Abteilung Gesundheitsschutz,
Dezernat IV, Gesundheitsamt,
Landratsamt Karlsruhe
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
Für die Veranstaltung werden
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg 4 Fortbildungspunkte zur Anrechnung
auf das Fortbildungszertifikat
beantragt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/
Frau Wittum, Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
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07121 / 9757-11 oder mailen an :
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(alte Version seit 01. 01. 2016 unzulässig!)
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(bitte Menge eintragen; Mindestmenge 10 Stück)
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(für Notärzte und Verhinderungsfälle) 3-fach sd
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ÄBW 01t
41
Bekanntmachungen
Fortbildungsreihe „Notfall“
Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungsserie steht die Vermittlung
von Handlungsgrundsätzen und
Orientierungshilfen für die mitunter herausfordernden Begebenheiten medizinischer Notfälle.
Das Ziel aller Einzelveranstaltungen ist es, anhand des vermittelten Fachwissens auch in
außergewöhnlichen Belastungssituationen souverän zu agieren,
adäquate Entscheidungen zu
treffen und angemessene Behandlungsformen anzuwenden.
Es soll dabei sowohl auf Notfälle
in der eigenen Praxis wie auch
im Bereitschaftsdienst oder in alltäglichen Situationen vorbereitet
werden. Aus diesem Grund wird
auch bei der Referentenauswahl
Wert auf ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen niedergelassenen und nicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
gelegt.
Inhaltlich orientiert sich das
Konzept an häufig auftretenden
Krankheitssymptomen, welche
zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden.
Alle Veranstaltungen können
einzeln gebucht werden.
Im zweiten Halbjahr 2016 folgen
Veranstaltungen zu weiteren
Notfallthemen.
Termine Block 1:
immer dienstags,
19.30–ca. 22.00 Uhr
01. März 2016
Leitsymptom Fieber
Referenten:
Dr. med. Joachim Aspacher,
FA für Innere Medizin;
Dr. med. Konrad Pumpe,
FA für Innere Medizin
26. April 2016
Pädiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Paul Vöhringer,
FA für Kinder- und
Jugendmedizin;
Dr. med. Manfred Reichert,
FA für Kinder- und
Jugendmedizin
42
10. Mai 2016
Neurologische Notfälle
Referenten:
Prof. Dr. med. Georg Gahn,
FA für Neurologie;
Dr. med. Klaus-Matthias Hasert,
FA für Neurologie
14. Juni 2016
Psychiatrische Notfälle
Referenten:
Dr. med. Christian Harter,
FA für Psychiatrie und
Psychotherapie;
Dr. med. Andrea Groß,
FA für Psychiatrie
Wissenschaftliche Leitung:
Frau Marianne Difflipp-Eppele
(1. Vorsitzende der Ärzteschaft
Karlsruhe)
Veranstaltungsort:
Neubau der Bezirksärztekammer
Nordbaden, Zimmerstr. 4,
76137 Karlsruhe
Gebühr: 20,– Euro
Fortbildungspunkte:
Für jede der Veranstaltungen
werden bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg 3 Fortbildungspunkte zur Anrechnung
auf das Fortbildungszertifikat
beantragt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/
Frau Wittum, Keßlerstr. 1,
76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Vorankündigung
Gemeinsames Symposium der
Bezirksärztekammer Nordbaden
und der Bezirkszahnärztekammer
Karlsruhe
Thema: „Parodontopathien und
ihre somatischen Folgen“
Wechselwirkungen zwischen
Erkrankungen und entzündlichen
Prozessen des Zahnhalteapparates auf der einen Seite und
systemischen Erkrankungen
auf der anderen Seite rücken
zunehmend in das Blickfeld der
medizinischen Forschung.
Sind odontologische Zusammenhänge mit der Hals-Nasen-OhrenHeilkunde aufgrund der anatomischen Nähe noch relativ naheliegend, so werden Erkrankungen
aus den Fachbereichen der Kardiologie, der Angiologie und der
Gynäkologie, die nicht selten
lebensbedrohlichen Charakter
haben, oft nicht im Zusammenhang mit einer vermeintlich
unspektakulären Gebissproblematik betrachtet.
Ziel dieses Symposiums ist es,
den aktuellen wissenschaftlichen
Stand in dieser Hinsicht näher zu
bringen und zu einer effektiven
und gegebenenfalls fachübergreifenden Behandlung betroffener Patientinnen und Patienten
beizutragen.
Im neuen Gebäude der Bezirksärztekammer Nordbaden
erwartet Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte ein
attraktives Programm mit hochqualifizierten Referenten und
der spannenden Gelegenheit
zu interdisziplinärer Begegnung
und Diskussion.
Termin:
Samstag, 30. April 2016
9.00–ca. 13.00 Uhr
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Dr. med. dent.
Christof Hofele, Vizepräsident der
Bezirksärztekammer Nordbaden
Referenten: Prof. Dr. med. dent.
Christof Dörfer, Direktor der Klinik
für Zahnerhaltungskunde und
Parodontologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein
Prof. Dr. med. Hugo A. Katus,
Ärztlicher Direktor Klinik für
Kardiologie, Angiologie und
Pneumologie der Uniklinik
Heidelberg
Prof. Dr. Dr. h.c. Peter K. Plinkert,
Direktor Hals-Nasen-Ohren-Klinik
der Uniklinik Heidelberg
Prof. Dr. med. Prof. h.c. Christof
Sohn, Ärztlicher Direktor der Universitätsfrauenklinik Heidelberg
Veranstaltungsort:
Neubau der Bezirksärztekammer
Nordbaden, Zimmerstr. 4,
76137 Karlsruhe
Die Teilnahme ist kostenfrei,
um Anmeldung wird gebeten!
Die Akademie behält sich vor,
die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen.
Fortbildungspunkte:
Bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg werden
4 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat beantragt.
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/
Frau Wittum, Keßlerstr. 1,
76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 01t
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar.
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med.
Wolfgang Gärtner, Deutsches
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf dem
Gebiet der Hygiene und der
medizinischen Mikrobiologie
erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH) die curriculäre Fortbildung
„Hygienebeauftragter Arzt“ als
Blended-Learning-Kurs mit einer
verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit
E-Learning an. Die internetbasierten 20 Kurseinheiten
stehen ab 1. März 2016 zur
Verfügung. Die verbleibenden
20 Lerneinheiten werden in
einem 2-Tages Kurs vorgestellt.
Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist nur möglich,
wenn zuvor die E-Learning
Einheiten absolviert wurden.
Die Präsenzveranstaltung findet
am 9./10. Juni 2016 im Haus
der Ärzte in Freiburg statt.
Termine:
Online-Phase
ab 1. März 2016
Präsenztage
9. und 10. Juni 2016
Zeit: Donnerstag,
9.00 s.t.–ca.18.00 Uhr und
Freitag, 8.00 s.t.–ca.18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Fortbildung „Impfen“
Leitung: Dr. med. Rosemarie
Mazzola, Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs
Neue vermeidbare Todesfälle
durch Influenza. International
kann Deutschland beim Impfen
kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika,
aber auch einige Staaten in Afrika
masernfrei. Demgegenüber ist
wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind.
Auch im europäischen Vergleich
steht Deutschland weit hinten,
was die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent,
bei den Frauenärzten mögen sich
die Zahlen in einem ähnlichen
Rahmen bewegen. Selbst bei
Pädiatern gibt es mancherorts
Impflücken zwischen 5 und
20 Prozent. In der Mehrzahl
Routineleistungen, die einfach
nur vergessen werden und das,
obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Diskussion von Fallbeispielen
Termin:
Samstag, 23. April 2016
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr
Ort: Freiburg
Verwaltungskostenpauschale:
30,– Euro
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Maulburg
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Überlebensfaktor Nr. 1 für diese
Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des European Resuscitation Council und
der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 16. Januar 2016
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro (jeweils)
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die Vitalfunktionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulentrauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominaltrauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 19. März 2016
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod.
Nur wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmusstörungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 27. Februar 2016
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
ÄBW 01t
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Bekanntmachungen
Pädiatrische Notfälle
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Anforderungen an die beteiligten
Helfer. Sie erfordern spezielle
Kenntnisse und bedeuten eine
hohe emotionale Belastung.
Unsicherheiten resultieren häufig
aus lückenhaften pädiatrischen
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamneseerhebung, Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 9. Juli 2016
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger,
Maulburg
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um in
Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 24. Februar 2016
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Palliativmedizin – Basisseminar
Blended Learning-Kurs
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. MSc Palliative
Care (King’s College London)
44
Gerhild Becker, Universitätsklinikum Freiburg, Lehrstuhl
für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg
Seit Mitte 2013 wird in der Weiterbildung ein neues Kursformat
„Blended Learning“ angeboten,
das es ermöglicht, die Dauer der
Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die 40-stündige Weiterbildung sicherzustellen. Blended Learning ist eine
Kombination aus Präsenztagen
und E-Learning-Modulen.
Der Kurs beginnt mit zwei
Präsenztagen. Dazu ergänzend
werden weitere 20 Lerneinheiten
als E-Learning Module online
bereitgestellt, die Sie flexibel und
bei freier Zeiteinteilung abrufen
können.
Ergänzt werden die E-Learning
Module durch 3 interaktive
Online-Meetings, in denen Sie
die Möglichkeit haben, live
Fragen und eigene Fälle einzubringen und mit einer Fachexpertin zu diskutieren. Der Kurs
schließt mit einem kurzen E-Test
zur Selbstkontrolle ab – so können Sie ihren Lernerfolg selbstständig überprüfen. Alle OnlineInhalte sind zu jeder Zeit und
von überall per Internet abrufbar.
Voraussetzung zur Teilnahme
ist ein Computer mit Internetanschluss und ein Headset
sowie die Bereitschaft zur selbstständigen Erarbeitung der
Online-Module. Die Teilnahme
an allen Online-Meetings ist
verpflichtend.
Termin:
19./20. Februar 2016
Warteliste
Präsenztage ganztägig,
anschließend Online-Phase
bis 8. Mai 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München).
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1:
29. Februar–4. März 2016
Modul 2:
18.–22. Juli 2016
Modul 3:
14.–18. November 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Palliativmedizin Fallseminar
Psychosomatische Grundversorgung
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
ÄBW 01t
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
Psychosomatik: 20 Stunden
Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorieseminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
30. Januar 2016
Problemlösetraining
20. Februar 2016
Vom strukturierten Patientengespräch über den psychopathologischen Befund zur Diagnose
12. März 2016
Chronische Schmerzen
16. April 2016
Spezifische Aspekte psychischer
und psychosomatischer Störungen bei Jugendlichen
4. Juni 2016
Psychoonkologie am Beispiel
des Mammacarcinoms
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro pro Samstag
Bekanntmachungen
Wochenkurs (40 Std.)
Termin:
14.–18. März 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
Aufbaumodule zum Erwerb
des Fachzertifikats
der Deutschen Fachgesellschaft
für Reisemedizin e. V. (DFR)
Die Reisemedizin hat in den
letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und
versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin.
Eine umfassende Darstellung der
vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr
möglich. Daher hat die Deutsche
Fachgesellschaft Reisemedizin
(DFR) unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen auch anderer,
internationaler Institutionen
(WHO, ISTM) einen Kanon von
Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch
erheben kann, „Reisemedizin“
nach heutigem Verständnis zu
repräsentieren.
Diese Konzeption ist in ein 120
Stunden umfassendes Curriculum
eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003
vorgestellt wurde. Dabei sind
nach Erwerb des Basiszertifikates
im Umfang von 32 Stunden
weitere 12 Aufbaumodule mit
nochmals insgesamt 88 Stunden
zu absolvieren, die jeweils einen
speziellen Schwerpunkt der
Reisemedizin zum Thema haben.
Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich.
Im Rahmen dieses Curriculums
bieten wir in 2016 folgende
Aufbaumodule an: „Geomedizinische Länderkunde/Internationaler Tourismus“ (Module 1
und 2), „Flugreisemedizin/
Tauchsportmedizin“ (Module 3
und 5) und „Ärztlich begleitende
Reisen“ (neues Modul 13).
Ärztinnen und Ärzte, die neben
dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben,
können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V.
(DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragen.
Termine:
Module 3 und 5:
10./11. Juni 2016
Modul 13:
02. Juli 2016
Module 1 und 2:
18./19. November 2016
Zeit: jeweils Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
bzw. 200,– Euro
(pro Wochenende)
Basisseminar Reisemedizin
gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer (32 Std.)
„Reisemedizinische
Gesundheitsberatung“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt
Basiswissen für eine qualifizierte,
auf individuelle Bedürfnisse
zugeschnittene, reisemedizinische
Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen
der Tropenmedizin behandelt,
Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt
und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen.
Aspekte der Flug-, Tauch- und
Höhenmedizin sind ebenso Inhalt
wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den
Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur
Verfügung gestellt und die
Möglichkeit geboten, eigene
„Problemfälle“ mit den
Referenten zu erörtern.
Teilnehmer, die das komplette
Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem
Multiple-Choice-Test teilnehmen.
Bei erfolgreichem Abschluss
erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als BasisZertifikat „Reise-GesundheitsBeratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR)
anerkannt wird.
Termine:
Teil I: 26./27. Februar 2016 und
Teil II: 1./2. April 2016
Zeit: jeweils Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 400,– Euro
Reisemedizin Refresherseminar
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar
„Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben
oder vergleichbare Kenntnisse
besitzen, bieten wir daher ein
Refresher-Seminar an.
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Aus aktuellem
Anlass werden darüber hinaus
die im Rahmen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auftretenden Probleme besprochen.
Abschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre
reisemedizinischen Kenntnisse
anhand einiger durch die
Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das
DTG-Zertifikat Reisemedizin
der Deutschen Gesellschaft für
Tropenmedizin und Internationale Gesundheit sind drei Jahre
gültig und können durch den
Besuch eines Refresher-Seminars
für weitere drei Jahre erneuert
werden.
Dieses Refresher-Seminar
wird für die Verlängerung
des Basiszertifikats anerkannt.
Termin:
Samstag, 5. März 2016
Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen und Dr. Andreas
Jähne, Rhein-Jura Klinik
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als
Zusatzweiterbildung geführt.
Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie
eine abschließende Prüfung.
Termin:
14.–18. März 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
ÄBW 01t
45
Bekanntmachungen
Der Gesamtkurs kann auch als
Genehmigungsvoraussetzung
zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen.
Seminarinhalte:
Block A:
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerzzuständen
Block B:
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Block C:
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und bei
Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativmedizin
Block D:
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über die
aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
Termine:
Block C und D:
25.–29. Januar 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
46
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher
Fortbildungskategorie sie ihre
Fortbildung absolvieren und
CME-Punkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurde ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und
Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht
erläutert und die Möglichkeiten
der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
ÄBW 01t
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„… was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Seit vielen Jahren ist das Thema
Organspende in den Medien
präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland beim innereuropäischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in
der unteren Hälfte der Rangliste
einnimmt. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
das 17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg diesem Thema
gewidmet und zusammen mit
der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am
10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt,
die den Teilnehmern das Wissen
zum aktuellen Verfahren von
Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Es wurden die
Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach
Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche
Fristen, Dauer der notwendigen
Kontrollen und räumliche Entfernung dargestellt sowie die
Aufgabe des Transplantationsbeauftragten beschrieben.
Ein Beitrag befasst sich mit
den rechtlichen Voraussetzungen
der Lebendspende und am Ende
werden auch die finanziellen
Aspekte vonseiten der GKV
aufgezeigt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können sechs Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen
besorgniserregend. Um wieder
mehr Ärztinnen und Ärzte zu
motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten,
welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Termine:
Samstag, 20. Februar 2016
Prävention und Nachsorge
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 21/2016)
Samstag, 11. Juni 2016
Das kranke Kind
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 22/2016)
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 50,– Euro
Punkte: beantragt
Bekanntmachungen
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
zwölfmonatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
Termine:
Modul I:
13.–16. Februar 2016 (Sa–Di)
Modul II:
17.–20. Februar 2016 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 3/2016)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III:
16.–19. März 2016 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 4/2016)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: je Modul 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Kardiologische Notfälle
mit Kasuistiken
Termin:
Samstag, 6. Februar 2016
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2016)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 25,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Die elektronischen Kommunikationswege gewinnen auch in der
Arzt-Patienten-Beziehung immer
mehr Bedeutung und die eigene
Homepage bietet inzwischen
verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle Ärztinnen
und Ärzte, die ihre Homepage
selbst erstellen, oder sie selbst
pflegen und aktualisieren möchten. Das Seminar vermittelt die
technischen Kenntnisse, die dazu
erforderlich sind sowie Informationen über die vielfältigen
Funktionen und Möglichkeiten,
mit denen eine Homepage
heute ausgestattet sein kann.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 20. Februar 2016
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2016)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen; Sergej Subkov,
Wirtschaftsinformatiker,
MSc, Geschäftsführer
IT-Unternehmen, Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Megacode-Training
Termin:
Samstag, 27. Februar 2016
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2016)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 75,– Euro
Punkte: 5
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Stressbewältigung
durch Achtsamkeit
Die zunehmende berufliche
Belastung und die unverändert
schwierigen Arbeitsbedingungen
für Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland sind unbestritten.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
entschieden, seinen Mitgliedern
eine Fortbildungsveranstaltung
über eine Therapiemethode zur
Stressbewältigung anzubieten,
welche wissenschaftlich erforscht
und durch Studien untersucht
wird. Damit haben die Teilneh-
mer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen
ein Behandlungskonzept kennen,
welches auch für Patienten
infrage kommen kann.
Das Programm dieser Fortbildung besteht aus Vorträgen
und praktischen Übungen.
Termin:
Samstag, 27. Februar 2016
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2016)
Leitung: Markus Zeh,
Diplom-Pädagoge und
MBSR-Lehrer, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: 10
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
für die kinder- und jugendärztliche
Praxis nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Das Curriculum „Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die
kinder- und jugendärztliche
Praxis“ wurde von der Deutschen
Gesellschaft für Sozialpädiatrie
und Jugendmedizin (DGSPJ)
in Abstimmung mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erarbeitet und im
April 2014 von der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die Absolvierung dieses Curriculums ist
Voraussetzung für die Fachärzte
für Kinder- und Jugendmedizin
zur Abrechnung der Sozialpädiatrieziffer 04356 des aktuellen
EBM.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
seiner Sitzung am 6. Mai 2015
beschlossen, den interessierten
Ärztinnen und Ärzten die Module
ÄBW 01t
47
Bekanntmachungen
I bis III (Theorieteil) des Curriculums anzubieten in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Ulm.
Modul IV stellt den praktischen
Teil des Curriculums dar und
besteht aus zehn Unterrichtseinheiten (á 60 Minuten),
die zum Beispiel in Form einer
Hospitation in einem sozialpädiatrischen Zentrum absolviert
werden können. Die Teilnehmer
der Module I bis III werden
während des Kurses nähere Informationen über die Möglichkeit
von Hospitationen erhalten.
Module I bis III
Termine:
Freitag, 11. März 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 12. März 2016
8.30–17.30 Uhr
Freitag, 18. März 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 19. März 2016
8.30–17.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 34/2016)
Leitung:
Prof. Dr. med. Harald Bode,
Leiter des Sozialpädiatrischen
Zentrums und der Kinderneurologie, Universitätsklinik für
Kinder- und Jugendmedizin Ulm
Mindestteilnehmerzahl: 20
Ort: Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin Ulm, Kleiner
Hörsaal, Klinikum Michelsberg,
Eythstr. 24
Gebühr: 500,– Euro
Punkte: 30
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft
getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wurde die
Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb
dieser Zusatzbezeichnung ist
48
unter anderem die Absolvierung
eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum
festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 18. März 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 19. März 2016
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 20. März 2016
9.00–15.15 Uhr
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Freitag, 8. April 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 9. April 2016
9.00–16.15/17.15 Uhr
Sonntag, 10. April 2016
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2016)
Leitung: Dr. med. Michael Haen,
niedergelassener Facharzt für
Innere Medizin, Hämatologe und
Onkologe, Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung
19. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
Powerpoint Seminar
Termin:
Samstag, 23. April 2016
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2016)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
ÄBW 01t
Thema:
Flüchtlinge in Deutschland –
neue Aufgaben für die Medizin
Termin:
Samstag, 23. April 2016
10.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2016)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Ort: wird noch festgelegt
Gebühr: 25,– Euro
Punkte: Werden beantragt, sobald das Programm feststeht.
Baustein Psychotherapie
(Verhaltenstherapie) im Facharzt
für Psychiatrie und Psychotherapie
– Kurs 3
Für die Weiterbildung zum Arzt
für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach
den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich.
Dabei werden drei Blockkurse
mit je 50 Stunden angeboten,
welche – thematisch aufeinander
aufbauend – im Abstand von
einem Jahr durchgeführt werden.
Die Kurse werden jedes Jahr an
drei verschiedenen Standorten
durchgeführt, sodass in jedem
Jahr alle Kursteile entweder
in Hornberg (Schwarzwald),
Bamberg oder Borkum a
ngeboten werden.
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den
Erwerb des Facharztes für
Psychiatrie und Psychotherapie
sowie für die Zusatzbezeichnung
Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen
Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und
Fallsupervision und decken damit
wichtige Inhalte entsprechend
den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer
Baden-Württemberg ab.
Termin:
22.–28. Mai 2016 (So–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 14/2016)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Welcome Hotel Bamberg,
Mußstr. 7, 96047 Bamberg
Gebühr: 600,– Euro (Kosten
für Unterkunft und Verpflegung
sind in der Kursgebühr nicht
enthalten)
Punkte: beantragt
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung
der organisatorischen und
personellen Voraussetzungen für
die Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine,
den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung
erfolgt, Dialyseeinrichtungen
sowie Tageskliniken verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich, den
die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet.
Impressum
Termin:
3.–5. Juni 2016 (Fr–So) und
1.–3. Juli 2016 (Fr–So)
(Anmeldungs-Nr. 16/2016)
Leitung: PD Dr. med. Klaus
Schröppel, Universitätsklinikum
Mannheim
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Rhetorik-Seminar:
Diskutieren und Argumentieren
Termin:
Samstag, 11. Juni 2016
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 25/2016)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Qualifikation Tabakentwöhnung“
als Blended-Learning-Maßnahme
Die Veranstaltung zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ in der
neuen Lernform des „Blended
Learning“ verbindet elektronisches Lernen mit einem
Präsenzteil und vereint damit
die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum
„Qualifikation Tabakentwöhnung“
wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus
20 Unterrichtseinheiten. Vier
Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung,
ein 8-Stunden-Block auf ein
online gestütztes Selbststudium
in einem Zeitraum von ca.
sechs Wochen und weitere acht
Stunden auf eine ganztägige
abschließende Präsenzveranstaltung.
Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung
ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen und den
gesundheitlichen Aspekten des
Tabakkonsums zu vermitteln, ihre
Kenntnisse für eine erfolgreiche
Ansprache, Motivierung und
Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische
Hilfestellung bei der Einführung
von Raucherberatungen und
Entwöhnungsbehandlungen in
der ärztlichen Praxis oder Klinik
zu bieten.
Die Teilnahme an diesem Kurs
befähigt zur Einzeltherapie.
Die Präsenzteile werden
im Ärztehaus Reutlingen
durchgeführt.
Termine:
Mittwoch, 29. Juni 2016
14.00–17.30 Uhr
Einführung
Samstag, 22. Oktober 2016
9.00–16.00 Uhr
Abschlussveranstaltung
(Anmeldungs-Nr. 19/2016)
Leitung: Prof. Dr. med. Batra,
stellv. Ärztlicher Direktor,
Universitätsklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 190,– Euro
Punkte: 20
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer Baden-Württemberg und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner,
Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar,
Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
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Verlag und Auftragsmanagement:
Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG
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Anzeigenleitung:
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Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 62
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 62
[email protected]
Auftrags-Management:
Melanie Schweigler (Leitung)
Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62
[email protected]
Rudolf Beck
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61
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❏ Praxissuche
❏ Praxisabgabe
❏ Gemeinschaftspraxis
❏ Verkäufe
❏ Kaufgesuch
❏ Immobilien-Vermietung/
Kontoinhaber (falls abweichend)
❏ Praxisgemeinschaft
❏ Belegbetten
❏ Niederlassungsangebote
Verpachtung/Verkauf
❏ Reisen
❏ Heiraten/Bekanntschaften
Kreditinstitut
❏ Vertretung
❏ Sonstiges
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werden z.B. vorn mit Nullen aufgefüllt)
Wir (ich) ermächtigen(-e) die Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG, Zahlungen von unserem
(meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein)
Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen):
Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 27 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected]
Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60
❏ in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit)
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