Ärzteblatt Baden-Württemberg 01-2016
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 01-2016
www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: © bedelgeuse Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 71. Jahrgang | Gentner Verlag 01 | 2016 Impulse geben, Impulse Prozesse geben, beginnen. Prozesse beginnen. Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin Zeitschrif t für medizinische Prävention Zeitschrif t für medizinische Prävention Kongress Kongress 2. ASU -Präventionskongress 2016 2. ASU -Präventionskongress 2016 „Prävention in der Arbeitswelt“ * * „Prävention in der Arbeitswelt“ u.a. Themen 16. und 17. Juni 2016 16. und 17. Juni 2016 Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen Stuttgart / Leinfelden-Echterdingen Filderhalle Filderhalle etz onsges i t n e v ä . nd t Pr u.a ThemDeenlegattiioonnsguesetBzetrieb n e im t t PKräovopertiaotniounnd sundhebit a e ie g G e l t DPe sychriastcihoen im Betr it tKoope to Woerskundhe G rn t Retuhischeilityrk t PEsymcploytaobW o tReturn t ty loyabili t Emp Hier direkt informieren. Hier direkt informieren. Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt. Sie haben Fragen rund um die Buchung: Tel. 0711 / 63672-852 Alle Kongressinformationen haben wir Ihnen unter www.asu-kongress.com bereitgestellt. Sie haben Fragen rund um die Buchung: Tel. 0711 / 63672-852 In Kooperation mit In Kooperation mit *ASU ist das Publikationsorgan folgender Fachinstitutionen: arbeitsmedizinischen Akademien. Mitglieder und Mitarbeiter nachlässe vonPublikationsorgan bis zu 20% auf diefolgender Kongresskarten. *ASU ist das Fachinstitutionen: arbeitsmedizinischen Akademien. Mitglieder und Mitarbeiter nachlässe von bis zu 20% auf die Kongresskarten. VDBW, DGAUM, ÖGA, SGARM, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. sowie der unserer Organ- und Kooperationspartner erhalten ebenso wie ASU-Abonnenten attraktive PreisVDBW, DGAUM, ÖGA, SGARM, Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V. sowie der unserer Organ- und Kooperationspartner erhalten ebenso wie ASU-Abonnenten attraktive Preis- www.ärzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Anzeige Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Editorial „Adore“ Die kunstvolle Collage des Amerikaners Bedelgeuse entstand auf Grundlage von Abbildungen aus klassischen Lehrbüchern der Anatomie, Botanik und Biologie. Er schneidet Bildteile entweder mit Schere und Rasierklinge oder am Computer mit modernen Bildbearbeitungsprogrammen aus, um sie anschließend neu zu komponieren. So schafft er ansprechende Werke, deren besonderer Reiz einerseits die Verbindung unterschiedlicher Elemente aus der Natur ausmacht und andererseits die Rückbesinnung und Neukomposition althergebrachter Zeichnungen und Darstellungen. Die neuartige poetische Balance zieht den Betrachter gleich in ihren Bann. Das vorliegende Werk „Adore” steht nach Auskunft des Künstlers für bedingungslose Liebe. Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) stellt auf der Titelseite ausgewählte anatomischen Collagen des amerikanischen Künstlers Bedelgeuse dar. Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern und knapp 200 Filialen im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19. 4 Terminservicestellen: Das nicht notwendige Übel 01 | 2016 Vermischtes 15 Elektronisches EKG-Lineal 16 16 18 18 Namen und Nachrichten Wer die Wahl hat… Bedelgeuses Collagen Zirkusgala spendet an Arztstiftung 19 19 20 MB-Monitor 2015 MB-Hauptversammlung Ablehnung von Vorratsdatenspeicherung Netzwerk für Transplantationsbeauftragte Förderung für Freiburger Leberkrebs-Forschung PeritonealkarzinomReferenzzentrum Studenten klären über Organspende auf Neue Bücher Patienteninfo Angststörungen Lohfert-Preis 2016 Kammern und KV 4 5 5 6 6 7 8 8 9 10 10 11 11 13 13 40 GOÄ-Novelle Ausgabe des elektronischen Arztausweises beginnt Weiterbildungsbefugnisse verlieren Gültigkeit Fachgebundene genetische Beratung Therapieleitfaden Hepatitis C Vertreterversammlung der KVBW 51. Ärztekongress der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Interdisziplinäres Forum Minus oder Plus? Ein Mahnmal gegen das Vergessen Kammerpräsident im Gespräch mit Muslimen Systematisches Impfen von Asylsuchenden Geförderte Niederlassung Aktuelle Arzthaftpflichtfragen MAK mit neuem Programm Präsidenten-Hotline Aus Fehlern lernen 14 Arteriendurchtrennung und Kompartment-Syndrom bei Knieendoprothetik Wirtschaft 15 20 21 21 21 22 22 22 Veranstaltungsübersicht 24 Neues aus der Finanzwelt Bekanntmachungen 27 Impressum Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Doctrina Med AG, Schwyz, bei. 49 ÄBW 01t 3 Editorial Zu wenige Termine – aber die Ursachen werden nicht beseitigt Terminservicestellen: Das nicht notwendige Übel D Dr. Norbert Metke as „GKV-Versorgungsstärkungsgesetz“ verpflichtet die Kassenärztlichen Vereinigungen ab Januar 2016 Terminservicestellen einzurichten. Anrufenden Patienten haben sie innerhalb einer Woche einen Facharzttermin zu vermitteln, der innerhalb von vier Wochen stattzufinden hat. Begründet wurde die Einrichtung vom Gesetzgeber damit, dass für GKV-Versicherte zeitnah keine ausreichende Zahl von Behandlungsplätzen bei Fachärzten zur Verfügung stünde. Vor allem sind sie aber, dies darf nicht vergessen werden, der Kompromiss in der Großen Koalition zur Abschaffung der Privaten Krankenversicherung (PKV) und zur Einführung einer Bürgerversicherung. Dies sollten wir bei allem Unmut nicht vergessen. Eine Verweigerung, Terminservicestellen einzurichten, hieße diese Diskussion um die PKV in der laufenden Legislaturperiode erneut zu beginnen. Ganz abgesehen von den finanziellen Sanktionen, die für diesen Fall vorgesehen sind. Richtig! Es gibt zu wenige Termine, aber die Terminservicestellen beseitigen nicht die Ursachen. Denn entweder brauchen wir mehr Fach- Außerordentlicher Deutscher Ärztetag GOÄ-Novelle N achdem drei Ärztekammern auf ihren Delegiertenversammlungen einen Sonderärztetag zu den GOÄVerhandlungen beantragt hatten, wurde das nach der Satzung der Bundesärztekammer notwendige Quorum erreicht. Die Vorbereitungen der Bundesärztekammer sind in vollem Gange, die Tagung wird am 23. Januar 2016 in Berlin stattfinden. Auf dem Sonderärztetag sollen die bisherigen Beschlüsse Deutscher Ärztetage zu den Verhandlungsaufträgen, das Konzept einer neuen Gebührenordnung an sich sowie die grundsätzliche Bedeutung einer GOÄ-Novellierung im derzeitigen politischen Kontext diskutiert und richtungsweisende Beschlüsse gefasst werden. Weitere Infos: C www.aerztetag.de 4 ÄBW 01t ärzte oder mehr Termine pro Facharzt. Alternativ kann die Politik Maßnahmen ergreifen, damit weniger Patienten einen Facharzt aufsuchen. Die Große Koalition macht jedoch genau das Gegenteil. Es wird nicht mehr Fachärzte geben, weil dies die Bedarfsplanung nicht zulässt. Und die Fachärzte werden nicht mehr Termine anbieten, weil sie heute bereits in vielen Fällen ihr RLV überschreiten. Gleichzeitig gibt es keine Pläne in der Großen Koalition für eine Patientensteuerung. Im Gegenteil: Maßnahmen wie das Zweitmeinungsverfahren im Vorfeld bestimmter Operationen werden eher dazu führen, dass noch mehr Patienten einen Facharzt aufsuchen. Hinzu kommen eine Flatrate-Mentalität der Patienten und immer mehr Leistungen, die in das ambulante Versorgungssystem verlagert werden. Was also wird passieren? Die Terminvergabe wird sich nur verschieben. Zugunsten derjenigen, die bei der Terminservicestelle anrufen. Und zulasten der Patienten, die nicht anrufen. Die müssen dann teilweise noch länger auf die Termine warten. Damit Patienten sich an die Terminservicestelle der KVBW wenden können, benötigen sie eine Überweisung, auf der die Dringlichkeit der Behandlung dokumentiert ist. Dafür bringt der Arzt einen Code auf dem Formular an. Die Patienten haben keinen Anspruch auf eine Behandlung bei einem „Wunscharzt“, ebenso wenig wie zu einem Wunschtermin. Darüber hinaus werden wir darauf hinweisen, dass der vermittelte Termin nur einen ersten Orientierungstermin darstellen kann zu der gegebenenfalls später notwendigen zusätzlichen Diagnostik oder Therapie. Derzeit hat niemand auch nur annähernd eine Vorstellung, wie viele Patienten bei unserer Terminservicestelle anrufen, geschweige denn, in welchen Fachgruppen oder Regionen. Und schon gar nicht, wie sich das auf die Dauer entwickeln wird. Ich gehe davon aus, dass die meisten Patienten weiterhin versuchen werden, von ihrem Wunscharzt behandelt zu werden. Ebenso rechnen wir damit, dass viele Hausärzte ihren Patienten bei einem dringenden Behandlungsbedarf einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. So, wie es heute die Regel ist. Woher kommen die Termine, auf die die Terminservicestellen dann zurückgreifen können? Die KVBW hat dazu eine Umfrage unter den Fachärzten vorgenommen. Das Ergebnis ist eindeutig: Etwa 80 Prozent der Mitglieder befürworten eine freiwillige Lösung und wären damit auch bereit selbst Termine zur Verfügung zu stellen. Ab Januar wird die EDV-basierte Lösung zur Terminverwaltung den Ärzten zur Verfügung stehen. Wird ein Termin eine Woche zuvor nicht in Anspruch genommen, verfällt er und kann für einen anderen Patienten verwendet werden. Gern verzichten wir darauf, die Ärzte zu verpflichten, der Terminservicestelle Termine zu nennen und hoffen, dass dies klappt. Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass die Terminservicestellen einen gravierenden Eingriff in die Praxen darstellen. Von Freiberuflichkeit bleibt da nur wenig übrig. Aber die Große Koalition will das so! Wie das System genau funktioniert, darüber wird die KVBW ihre Mitglieder in Form eines Infopaketes noch umfangreich im Januar informieren. Im Januar sind hierfür Infoveranstaltungen für Ärzte und Arzthelferinnen an den KV-Standorten vorgesehen, ebenso wie ein breites Informationspaket. Auch die Patienten und die Öffentlichkeit werden selbstverständlich über die „Spielregeln“ der Terminservicestelle in Kenntnis gesetzt. Dr. Norbert Metke Vorsitzender des Vorstands Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Kammern und KV LÄK bietet sicheres Dokument gemäß E-Health-Gesetz K StA Ausgabe des elektronischen Arztausweises beginnt Ä rztinnen und Ärzte in BadenWürttemberg können in Kürze den sogenannten elektronischen Arztausweis beantragen. (Wer den E-Mail Newsletter „ärztenews“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg bezieht, wird direkt über den Starttermin informiert.) Der elektronische Arztausweis ermöglicht die rechtssichere, qualifizierte, elektronische Signatur von elektronischen Dokumenten (z. B. elektronischer Arztbrief und Entlassbrief nach dem sogenannten eHealthGesetz) und den Erhalt von sicher verschlüsselten, elektronischen Dokumenten. Er ist darüber hinaus auch der sogenannte elektronische Heilberufeausweis für Ärztinnen und Ärzte (gemäß § 291 a Abs. 5 SGB V), mit dem künftig auf die Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte und auf die sichere Telematikinfrastruktur zugegriffen werden kann. Die nun erfolgende Ausgabe hat in Baden-Württemberg eine lange Vorgeschichte: Bereits 2000 bis 2001 wurde in einem Pilotprojekt der Einsatz von Signaturkarten durch Ärztinnen und Ärzte getestet. 2007 bis 2008 erfolgte dann der Test zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Heilbronn. Und am 24. Juli 2015 hat der Vorstand der Landesärztekammer angesichts des eHealthGesetzes beschlossen, ab Anfang 2016 den elektronischen Arztausweis der Landesärztekammer über die Bezirksärztekammern auszugeben. Für die Ausgabe bedient sich die Landesärztekammer – wie bundes- weit nahezu alle ausgebenden Ärztekammern – der medisign GmbH. Von der Landesärztekammer werden für die Ausgabe keine Gebühren erhoben, allerdings entstehen je nach Auftrag (Karte, Lesegerät und/oder Software) einmalige und monatliche Kosten (www.medisign.de/10heilber ufler/10produkte/70preisblatt), die den Nutzern von medisign in Rechnung gestellt werden. Ihren elektronischen Arztausweis beantragen Sie elektronisch im Mitgliederportal der Landesärztekammer mittels einem, mit Ihren Stammdaten bereits vorbefüllten Formblatt. Von Ihrer Bezirksärztekammer erhalten Sie dann mit der Auftragsbestätigung eine Auftragsnummer, mit der Sie auf der Homepage der medisign den Antragsprozess abschließen können. Mit den ausgedruckten und unterschriebenen Antragsunterlagen begeben Sie sich dann zur Identifizierung in eine Postfiliale, die PostIdent anbietet (http://standorte.deutschepost.de/ Standortsuche), von wo dann auch das Antragskonvolut an die für Sie zuständige Bezirksärztekammer geschickt wird. Diese bestätigt Ihre Arzteigenschaft und erteilt dann der medisign GmbH die Produktionsfreigabe. Von dort erhalten Sie in getrennter Post Ihren elektronischen Arztausweis, Ihre PINs und die Rechnung(en). Eine detaillierte Anleitung finden Sie in der Rubrik „elektronischer Arztausweis“ auf der Homepage und im Mitgliederportal. Weitere Informationen: www.ärztekammer-bw.de Anzeige C Weiterbildungsbefugnisse nach alter WBO verlieren zum 30. 04. 2016 Gültigkeit Weiterbildungsbefugnisse, die auf der Basis der alten Weiterbildungsordnung von 1995 (oder früher) erteilt wurden, verlieren zum 30. 04. 2016 ihre Gültigkeit. Zu diesem Zeitpunkt endet die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, eine Weiterbildung noch nach altem Weiterbildungsrecht abzuschließen. Weiterbilder und Weiterbilderinnen, die bisher noch keine Weiterbildungsbefugnis nach der aktuellen Weiterbildungsordnung von 2006 besitzen, jedoch auch in Zukunft weiterbilden möchten, werden dringend gebeten, sich mit ihrer zuständigen Bezirksärztekammer in Verbindung zu setzen. Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Baden-Württemberg Hausärzte für Baden-Württemberg Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in Baden-Württemberg informieren weiterbilden fördern Wir unterstützen aktiv rund um das Thema Weiterbildung in der Allgemeinmedizin: persönlich, telefonisch oder per E-Mail Schwerpunkte: Informationen zur Förderung ambulante und stationäre Stellenbörsen interaktive Karte der Weiterbildungsverbünde FAQs und Ansprechpartner Informationsveranstaltungen Zielgruppen: Medizinstudenten, Ärzte in Weiterbildung und Wiedereinsteiger Krankenhäuser und Weiterbildungsbefugte Weitere Informationen und Kontaktadressen finden Sie online: www.allgemeinmedizin-bw.de Eine Initiative von LÄKBW In Kooperation mit KompetenzZentrum Allgemeinmedizin ÄBW 01t drittelseite_layout_final.indd 1 15.01.2014 11:06 Kammern und KV Übergangsbestimmungen enden am 10. Juli 2016 Fachgebundene genetische Beratung S eit 1. Februar 2012 müssen Ärztinnen und Ärzte in Deutschland gemäß des zwei Jahre zuvor in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes (GenDG) eine besondere Qualifikation vorweisen, wenn sie Beratungen zu genetischen Untersuchungen anbieten beziehungsweise durchführen (das ÄBW berichtete). Die Anforderungen an die Qualifikation zur Beratung im Rahmen genetischer Untersuchungen regelt die am 11. Juli 2011 in Kraft getretene Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) am Robert-Koch-Institut über die Anforderungen an die Qualifikation zur und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG. Die gesetzlich geforderte Qualifikation ist abhängig von der Fragestellung, ob eine diagnostische, prädiktive oder vorgeburtliche genetische Untersuchung durchgeführt wird sowie von der Fachgebietszugehörigkeit des beratenden Arztes. Fachärztinnen und Fachärzte für Humangenetik beziehungsweise mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik verfügen durch den Abschluss ihrer Weiterbildung über die Qualifikation zur genetischen Beratung. Ärztinnen und Ärzte, die weder Facharzt für Humangenetik sind noch die Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik besitzen, dürfen Beratungen zu den vorgenannten ge- netischen Untersuchungen demnach nur noch durchführen, wenn sie sich dafür besonders qualifiziert haben. Für die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung im Rahmen diagnostischer oder prädiktiver genetischer Untersuchungen ist nach Ablauf einer Übergangsfrist von fünf Jahren nach Inkrafttreten der GEKO-Richtlinie – also ab 10. Juli 2016 – der Nachweis einer eigenständigen Qualifizierungsmaßnahme mit einem 72-stündigen theoretischen sowie einem praktisch-kommunikativen Teil erforderlich. Für Beratungen im Rahmen einer vorgeburtlichen genetischen Untersuchung müssen Fachärztinnen und Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ab diesem Datum eine achtstündige theoretische Qualifizierungsmaßnahme sowie einen praktisch-kommunikativen Teil nachweisen. Für die Übergangszeit vom 11. Juli 2011 bis zum 10. Juli 2016 kann der theoretische Teil durch eine bestandene „Wissenskontrolle“ ersetzt werden. Der praktisch-kommunikative Teil kann bei Nachweis des Erwerbs der Psychosomatischen Grundversorgung oder äquivalenter Weiterbildungs- oder Fortbildungsinhalte – auch nach Auslaufen der Übergangsfrist – entfallen. Die Landesärztekammer und die vier Bezirksärztekammern in Baden-Württem- berg bieten seit Januar 2012 diese Wissenskontrollen an. Zur Vorbereitung auf die Wissenskontrollen bieten die Kammern als Hilfestellung einen sechsstündigen freiwilligen Refresherkurs an. Die Kammern verstehen dieses Angebot als Hilfe und Service für ihre ärztlichen Mitglieder. Ab 11. Juli 2016 gilt die Sonderregelung nur noch für Ärztinnen und Ärzte mit mindestens fünfjähriger Berufstätigkeit nach Facharztanerkennung. Alle anderen Ärztinnen und Ärzte (außer Fachärzte für Humangenetik bzw. mit der Zusatzbezeichnung Medizinische Genetik) können sich dann nur mittels des 72- beziehungsweise 8-Stunden-Kurses zur genetischen Beratung qualifizieren. Ärztinnen und Ärzte, die genetische Beratungen im Rahmen einer diagnostischen, prädiktiven oder vorgeburtlichen genetischen Untersuchung durchführen möchten und den direkten Zugang zur Wissenskontrolle bislang nicht genutzt haben, sollten sich noch vor Ablauf der Übergangsbestimmungen zur Wissenskontrolle anmelden und somit die Möglichkeiten des erleichterten Erwerbs der Qualifikation zur fachgebunden genetischen Beratung nutzen. Aktuelle Termine sind auf der Website der Landesärztekammer zu finden. Weitere Informationen: www.ärztekammer-bw.de C Hinweise der KVBW zu Indikationsstellung, Präparateauswahl und Therapiedauer Therapieleitfaden Hepatitis C D ie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat gemeinsam mit den Krankenkassenverbänden des Landes, den Gemeinsamen Prüfeinrichtungen Baden-Württemberg, dem Berufsverband der niedergelassenen Gastroenterologen und dem MDK BadenWürttemberg einen algorithmischen Leitfaden „Hepatitis-C-Therapie“ veröffentlicht, der auch in der Wirtschaftlichkeitsprüfung Berücksichtigung finden wird. 6 ÄBW 01t Die Fortschritte in der Therapie der Hepatitis C sind beeindruckend, ist es jetzt doch erstmals möglich, den häufigen spontanen Verlauf der Hepatitis C mit dem Schicksal einer chronischen Hepatitis und auch der Leberzirrhose zu verhindern und die Heilung der Erkrankung zu ermöglichen. Doch die Kosten dieser neuen Therapien sind extrem hoch, die Präparate vielfältig, die Reihenfolge von Innovationen fast unübersichtlich. Der Therapieleitfaden nimmt daher klar Stellung zur Indikation einer medikamentösen Therapie und zur Genotyp-abhängigen Auswahl der entsprechenden Substanz. Er ermöglicht auch einen Indikationsvergleich unter den verschiedenen Präparaten und weist darauf hin, dass die hierfür zugelassenen Therapien gemäß der Fachinformation ausschließlich von in dieser Therapie erfahrenen Ärzten verordnet werden sollen. Der Leitfaden ist erhältlich bei der „Verordnungsberatung Arzneimittel“ der KVBW, Telefon (07 11) 78 75-36 63, E-Mail: verordnungsberatung@ kvbawue.de. Kammern und KV Aktuelle Bewertung der gesundheitspolitischen Situation durch den KV-Vorstand Vertreterversammlung der KVBW keit, angefangen von der Entwicklung und auf Anwender-Schulungen in einer neuen Vergütungssystematik allen Bezirksdirektionen hinweisen. bis hin zur Sicherstellung der ambu- Ferner erhielten die Praxen Patientenlanten Versorgung. Die Probleme der merkblätter und Flyer zur Auslage. KBV ließen sich nach Dr. Metkes MeiDr. Fechner ging nochmals auf nung nur durch einen kompletten die medizinische Versorgung von personellen und inhaltlichen Neuan- Flüchtlingen und Asylbewerbern ein fang lösen, was die Vertreterver- und wies darauf hin, dass der Sichersammlung lautstark bekräftigte. stellungsauftrag diese Tätigkeiten Der KVBW-Chef hatte im Weiteren nicht umfasse, dass Vertragsärzte jenoch von einem „Quantensprung“ zu doch freiwillig im Auftrag der jeweiberichten: Die Ablösung der Richtgrö- ligen Kostenträger tätig werden ßen sei mit einer Wirtschaftlichkeits- könnten. Das Konzept der KVBW zur prüfung neuer Prägung in trockenen medizinischen Betreuung der geTüchern. Als erste in der Öffentlichkeit nannten Personengruppe basiere auf erfuhren die Delegierten vom Ab- der Einrichtung von Sanitätsstellen in schluss einer neuen Rahmenvereinba- Gemeinschaftsunterkünften. Gezahlt rung, die unter ärztlicher Verhand- werde den Ärztinnen und Ärzten eine lungsführung von Dr. Metke auf Bun- Stundenvergütung, um den bürodesebene zustande gekommen war. kratischen Aufwand zu reduzieren Sie regele die neuen gesetzgebe- und nicht-Vertragsärzte leichter einrischen Möglichkeiten zugunsten der binden zu können. Arzneimittel Ärzte und Patienten durch Etablierung würden auf Privatrezepten verordnet verschiedener bisher völlig unmöglich und von Apotheken beliefert. Das gehaltener positiver Rahmenvorga- Dienstplanungsund Abrechben. Dadurch werde die Verordnung nungstool der KVBW komme auch in von Arznei- und Heilmitteln praxisre- den Sanitätsstellen zum Einsatz. Die levant und erträglicher gestaltet. Zu vertraglichen Regelungen stünden den „big points“ gehöre unter ande- unmittelbar vor Abschluss. Der rem, dass Auffälligkeitsprüfungen Vor- KVBW-Vorstand war zuversichtlich, rang vor Zufälligkeitsprüfungen bekä- dass genügend freiwillige Ärztinnen men, der Prüfzeitraum ein Jahr betrage und Ärzte für die Sanitätsstellen geund eine Höchstquote von 5 Pro- wonnen werden können, und die zent zu Prüfender eingezogen werde. Vertreterversammlung begrüßte das Bagatellgrenzen und die Beschrän- Projekt ausdrücklich. kung auf relevante Verordnungsbereiche täten ein Übriges. Insgesamt OE könne der Praxisalltag durch diese Richtgrößen ablösende Regelungen und eine liberalere Wirtschaftlichkeitsprüfung ab 2017 deutlich entspannter geultraschalldiagnostik staltet werden. Auch der stellvertretende KVBW-Vorsitzende, Neuvorstellung: Dr. Johannes Fechner, hatte SIEMENS ACUSON NX3 gute Nachrichten für die Besuchen Sie unsere Ausstellung Vertreterversammlung: Die in Umkirch bei Freiburg. Terminservicestelle werde in Baden-Württemberg wie hms-sonosystems gmbh martin n. smith & anya c. smith geplant am 25. Januar 2016 am gansacker 10 c starten. Ein Sonderrund79224 umkirch schreiben an alle KVBWT 07665 / 942 99 66 Mitglieder werde eine BeF 07665 / 942 99 77 nutzeranleitung für den E [email protected] www.hms-sonosystems.de „eTerminservice“ enthalten Dr. N. Metke Dr. J. Fechner Anzeige Ihr Partner für Ultraschall Medizintechnik Praxisbedarf www.hms-sonosystems.de N ach Überzeugung des Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Norbert Metke, werden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte kontinuierlich durch den Gesetzgeber geschwächt. Als Beispiele hierfür nannte er die Praxisaufkaufregelungen, die Einrichtung von Terminservicestellen, die Bereinigung durch das Krankenhausstrukturgesetz und vieles mehr. Besonders kritisch sah er bei der Vertreterversammlung Anfang Dezember 2015, dass das Versorgungsstärkungsgesetz die Krankenhäuser – unter gleichzeitiger großzügiger Subventionierung – für die ambulante Versorgung öffne. Damit werde – trotz Betonung des Prinzips „ambulant vor stationär“ und der Notwendigkeit der „Stärkung der Freiberuflichkeit“ – die Existenz inhabergeführter Praxen zunehmend in Frage gestellt. Im Mittelpunkt der ambulanten Versorgung stünden wohl künftig die Krankenhäuser, zumal die Politik meine erkannt zu haben, dass die niedergelassenen Strukturen – unter Berücksichtigung der Leistungsbereitschaft des Nachwuchses – diese angeblich in Zukunft nicht mehr sicherstellen könnten. „Das geht gegen uns“, konstatierte Dr. Metke. Nach seiner Überzeugung müsse man sich in dieser Situation fragen, ob die Niederlassung an sich noch einen Wert darstelle. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hätten ganz offensichtlich ihre „PolePosition“ verloren, da der Nachwuchs durch eine Vielzahl von Problemen – beispielsweise Krankenhaus-Inanspruchnahme, Dienstbelastungen, Regressangst, Finanzierungsrisiken, Honorarhöhe und Wunsch nach Teamund Teilzeitarbeit – fehle. In Baden-Württemberg habe die Kassenärztliche Vereinigung auf alle Probleme konkrete Antworten, betonte Dr. Metke und untermauerte dies mit konkreten Beispielen, wie der Notfalldienstreform, der Richtgrößenablösung oder dem Projekt „Ziel und Zukunft“. Ganz anders stelle sich die Situation jedoch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dar: Hier herrsche völlige Konzeptlosig- Kammern und KV MEDIZIN vom 29. bis 31. Januar 2016 51. Ärztekongress der BÄK Nordwürttemberg W as im Jahre 1964 als einfacher Kongress begann – mit 22 Referenten, einer kleinen begleitenden Ausstellung mit 11 Ausstellern und 600 Teilnehmern – hat sich bis heute zu einem der wichtigsten Informations- und Kommunikationsforen für Ärztinnen und Ärzte, Praxispersonal sowie Angehörige medizinischer Fachberufe in Süddeutschland entwickelt. Inzwischen hat die MEDIZIN mehrere tausend Teilnehmer und über hundert Aussteller auf der Fachmesse zu verzeichnen. „Uns ist es wichtig, dass alle Vorträge unseres dreitägigen Ärztekongresses interdisziplinär und aktuell gestaltet sind, um einen höchstmöglichen Lernerfolg zu gewährleisten. Präsenzveranstaltungen sind trotz eLearning auf dem Fortbildungsmarkt nach wie vor unverzichtbar und ein integraler Bestandteil der ärztlichen Fortbildung, ermöglichen sie doch den direkten Kontakt und Gedankenaustausch. Auch für die MEDIZIN 2016 konnten hochkarätige Referenten aus Praxis und Klinik gewonnen werden“, sagt Dr. Klaus Baier, Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Wieder wird ein breites Spektrum an verschiedenen Themen angeboten. Freuen Sie sich unter anderem auf Inhalte aus den Themenbereichen Notfallmedizin, Infektiologie, Ethik in der Medizin, Psychosomatik, Sonographie mit praktischen Übungen, Homöopathie. Nähere Informationen zum Ärztekongress sowie das komplette Kongressprogramm und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter www. medizin-stuttgart.de. Ideeller Träger und Kongressveranstalter ist die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Begleitend finden die MEDIZINFachausstellung der Landesmesse Stuttgart und der Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg statt. Zusätzlich wird die Landesärztekammer Baden-Württemberg mit ihren vier Bezirksärztekammern auch mit einem Messestand (Stand-Nr. 4B60) vertreten sein. Ob neuer Arztausweis, Ausbildung/ Fortbildung Medizinischer Fachangestellter oder auch weiterbildungsrelevante Themen – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ärztekammer-Geschäftsstellen stehen für Ihre Fragen zur Verfügung. Freuen Sie sich neben dem Ärztekongress auf ein abwechslungsreiches Begleitprogramm mit spannenden Themen. Weitere Informationen: www.medizin-stuttgart.de/ programm NEU! Die App „Messe Stuttgart“ unterstützt Sie vor und während der MEDIZIN bei Ihrer individuellen Programmplanung. Hier finden Sie jederzeit alle relevanten Informationen zum Ärztekongress, zur Messe, zum Begleitprogramm und vieles mehr. Alle Inhalte sind tagesaktuell abrufbar. Die werbefreie App können Sie kostenlos herunterladen. Ein besonderes Highlight im Rahmen des 51. Ärztekongresses: Interdisziplinäres Forum D as Interdisziplinäre Forum der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg vereint namhafte Referenten und topaktuelle Themen auf dem Gebiet der Methodik und Didaktik innerhalb der ärztlichen Fortbildung. In Anbetracht des stetigen Fortschritts der Lernkultur sind traditionell ausgerichtete Methoden im Bereich des Fortbildungswesens heutzutage nicht mehr ausreichend. Auch in der ärztlichen Fortbildung ist es unerlässlich, sich den geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. „Mit der Zeit gehen“ und sich im digitalen sowie fachübergreifenden Fortbildungswesen weiterentwickeln – darauf zielt das Interdisziplinäre 8 ÄBW 01t Forum am Freitag, den 29. Januar 2016, im Rahmen des 51. Ärztekongresses ab und trägt somit zu mehr methodischer und didaktischer Qualität bei. Der Fokus liegt dabei nicht auf den medizinischen Inhalten selbst, sondern vielmehr auf deren Vermittlung: bewusster Einsatz von Lernformen, Gestaltung von Lernprozessen, Verinnerlichung von interdisziplinären Lehrveranstaltungen, informelles Lernen. Neben einer Zusammenfassung von Vergangenem, Gegenwärtigem und Zukünftigem erhalten die Teilnehmer Einblicke in die Gestaltung von Lernprozessen für ein lebenslanges Lernen. Die Stärkung der Patientensicherheit dient dabei als Exem- pel, anhand dessen der Aufbau einer lernenden Organisation und somit die Notwendigkeit eines stetigen Veränderungs- und Verbesserungsprozesses aufgezeigt wird. Selbstverständlich bietet der 51. Ärztekongress weitere vielfältige Vorträge, unter anderem aus den Bereichen Pädiatrie, Infektiologie, Umweltmedizin und Chirurgie, aber auch medizinethische Themen und Vorträge zur Homöopathie sowie Psychosomatik sind Bestandteil des breiten Angebotes. Alle Vorträge des 51. Ärztekongresses sind CME-zertifiziert und bieten die Möglichkeit, insgesamt 22 Fortbildungspunkte zu erwerben. Weitere Informationen: www.medizin-stuttgart.de Neue Zugänge zur Thematik Medizin im Nationalsozialismus Minus oder Plus? I n Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg hat die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg das Projekt „MinusPlus“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, neue Zugänge zur Thematik Medizin im Nationalsozialismus zu entwickeln. Minus und Plus – zwei Zeichen, die in den Meldebögen der ärztlichen Gutachter im Dritten Reich über Leben und Tod von Menschen entschieden. Die Frage, welche Faktoren die Menschen damals veranlassten im Sinne einer Rassenideologie zu handeln beziehungsweise sich schlichtweg nicht zu widersetzen, bleibt. Inwiefern in der Medizin heute Parallelen zur Vergangenheit bestehen, sei dahingestellt. Doch was Ärztinnen und Ärzten damals wie heute abverlangt wird, sind Entscheidungen, die das Leben ihrer Patientinnen und Patienten maßgeblich beeinflussen. Dieser Zustand wirft die Frage auf: Welchen medizinethischen oder moralischen Kontroversen stehen Ärztinnen und Ärzte heute gegenüber? Auf Basis dieser Fragen konzipierten und realisierten vier Studentinnen der Kulturund Medienbildung das Projekt „MinusPlus“. Da der Bachelorstudiengang der Pädagogischen Hochschule Ludwigs- 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Anzeige Kammern und KV burg mit den Vertiefungsbereichen Theater & Literatur, Kunst, Musik sowie Film & digitale Medien verschiedene Felder der kulturellen Praxis abdeckt, konnte eine neue, künstlerische-kreative Auseinandersetzung mit dem Thema initiiert werden. an, sich noch nie mit dieser Thematik befasst zu haben. Nahezu ein Drittel der Befragten stuft den eigenen Wissensstand hierzu als schlecht ein. Rund die Hälfte wäre gerne besser darüber informiert. Fünfzig Prozent der Befragten glauben ebenfalls, sich in ihrer Einstellung zu aktuellen medizinethischen Problemen von ihrem Wissen über die NS-Vergangenheit beeinflussen zu lassen (siehe Grafik). An den aus der Befragung gewonnenen Erkenntnissen knüpft die weitere Projektarbeit von „MinusPlus“ an. Ziel ist es, durch die Betrachtung historischer Ereignisse Aufmerksamkeit für schwierige Entscheidungssituationen in der eigenen Gegenwart zu schafAusgangspunkt des Pro- fen. jektes war eine quantitative An mehreren ThemenaOnlineumfrage mit 779 Teil- benden konnten sich Medizinehmern, die im September nerinnen und Mediziner mit 2015 die medizinethische Ein- kontroversen Charakteren aus stellung von Ärztinnen und der Geschichte auseinanderÄrzten im Kontext des Natio- setzen. Aus dieser Reflexion nalsozialismus erhob. Zwi- des Berufsethos und der ärztschen all den aufschluss- lichen Rolle im Verlauf der Gereichen Erkenntnissen fielen schichte entstand eine audioeinige Resultate besonders ins visuelle Collage, die auf der Auge: Obwohl das Thema MEDIZIN Fachmesse Stuttgart Medizin im Nationalsozialis- vom 29. bis 31. Januar 2016 mus in der Literatur weitge- präsentiert wird. Auf der Messe hend gut aufgearbeitet ist, unmittelbar erfahrbar wird gibt fast ein Fünftel der be- auch das Ergebnis des zweiten fragten Ärztinnen und Ärzte Teilprojektes von „MinusPlus“. Anhand der Umfrageergebnisse und den Glauben Sie, dass das Wissen über die nationalsozialistische Vergangenheit Erfahrungen aus dem im Bereich der Medizin Ihre Einstellung zu aktuellen medizinethischen Ärztealltag entstanden Problemen beeinflusst? n=230 Theaterszenen, die aktuelle Problemfelder im geschichtlichen Kontext beleuchten. Das dritte Teilprojekt bedient sich der Bildenden Kunst. Im Zuge einer graphischen Auseinandersetzung wurden Plakate von Kunststudierenden gestalStimme völlig zu Lehne völlig ab tet. ÄBW 01t Fachmesse für niedergelassene Ärzte Die www.medizin-stuttgart.de Messe Stuttgart Fr. 29. – So. 31. 01.2016 RZ_Medizin2016_Anzeige_69x280.indd 1 Ideeller Träger und Kongressveranstalter 14.12.15 Kammern und KV Bezirksärztekammer Nordwürttemberg erinnert an die Opfer des Nationalsozialismus Ein Mahnmal gegen das Vergessen D Wir gedenken der Opfer der Medizin im Nationalsozialismus und aller Ärztinnen und Ärzte, die von 1933 –1945 gedemütigt, verfolgt und ermordet wurden. Nie wieder wollen wir als Ärzteschaft einer verbrecherischen und menschenverachtenden Medizin Raum geben. Die Ärzteschaft Nordwürttemberg Stuttgart 2016 ie Bezirksärztekammer Nordwürttemberg wird in Kürze auf ihrem Gelände in StuttgartDegerloch ein Mahnmal zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus errichten. Nach dem Ende des Krieges 1945 kam es bereits am 17. Februar 1946 zur Gründungsversammlung der Nordwürttemberger Ärzteschaft. Bis die Kammer tatsächlich ihre Arbeit aufnehmen konnte, sollte es noch etliche Monate dauern; dennoch: mit der Neustrukturierung der verfassten Ärzteschaft wurde ein Versuch unternommen, auch im standespolitischen Bereich nach dem Nationalsozialismus einen Neuanfang mit einer neuen Orientierung der Standesorganisationen zu wagen. Das Mahnmal soll zum siebzigsten Jubiläum der Gründungsversammlung 1946 am 17. Februar 2016 enthüllt werden. Die Ärzteschaft Nordwürttemberg will einerseits würdig an die Opfer des Nationalsozialismus erinnern, andererseits aber auch die besondere Verantwortung der Ärzteschaft zum Erhalt einer menschlichen Medizin hervorheben. Bereits vor über zehn Jahren wurde 2005 in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg eine „Arbeitsgruppe zum Umgang der Bezirksärztekammer mit dem Nationalsozialismus“ ins Leben gerufen, die ein Konzept entwickeln sollte, wie sich der Umgang der heutigen Bezirksärztekammer mit der eigenen Geschichte im Nationalsozialismus gestalten könnte. Die jüngere Vergangenheit ärztlicher Standesorganisationen ist in vielen Bereichen gut bearbeitet und auch die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg hat anlässlich ihres 50-jährigen Jubiläums eine fundierte Chronik herausgegeben. Andererseits ist die Geschichte der Kammer während des sogenannten Dritten Reiches nicht vollständig untersucht, was nicht zuletzt an der schwierigen Quellensituation liegt: 1944 war das damalige Kammergebäude durch einen Bombenangriff mit nahezu allen Akten zerstört worden. Da die Arbeitsgruppe keine Möglichkeiten besaß eigene historische Untersuchungen im erforderlichen Umfang durchzuführen, muss- ten zur Bewältigung des Arbeitsauftrages andere Lösungen gesucht werden. Daher wurden regional entstandene medizinhistorische Arbeiten und Dissertationen mithilfe der Bezirksärztekammer veröffentlicht. So wurden – um nur einige zu nennen – Arbeiten zu „Stuttgarter jüdischen Ärzten während des Nationalsozialismus“ und zuletzt auch Untersuchungen über die Stuttgarter Kindereuthanasie im NS gefördert. Auch in der breiten Öffentlichkeit konnten mit etlichen Publikationen und Veranstaltungen weitere Beiträge zur Aufarbeitung der Verwicklung der Ärzteschaft im Nationalsozialismus geleistet werden. Neben öffentlichen Veranstaltungen im Haus der Geschichte wurde insbesondere zu den Ärztekongressen auf der Stuttgarter Messe das Thema „Medizin, Ärzteschaft und Nationalsozialismus“ vielgestaltig und multimedial in Szene gesetzt und so einer Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen ins Bewusstsein gerufen. Dialog mit Partizipationsprojekt über Flüchtlinge, Integration und Toleranz Kammerpräsident im Gespräch mit Muslimen E nde November war Dr. Ulrich Clever, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg und Menschenrechtsbeauftragter der Bundesärztekammer, zu Gast bei JUMA (jung, muslimisch, aktiv) – einem preisgekrönten Partizipationsprojekt für junge Muslime, das von der Robert-Bosch-Stiftung gefördert wird und mit der Landeszentrale für politische Bildung kooperiert. Die Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 26 Jahren engagieren sich ehrenamtlich für Flüchtlinge und diskutierten mit dem Kammerpräsidenten zahlreiche aktuelle Fragestellungen, unter anderem: Ist die Unterscheidung zwischen Wirtschafts- und Kriegsflüchtlingen gerechtfertigt? 10 ÄBW 01t Welche Interventionsmöglichkeiten bestehen bei posttraumatischen Belastungsstörungen, gibt es dafür ausreichend ärztliche und seelsorgerische Ansprechpartner, stehen ausreichend Dolmetscher zur Verfügung? Wie können noch mehr Ärzte für das Bundesärztekammer-Curriculum „Standards zur Begutachtung psychisch-reaktiver Traumafolgen in aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ interessiert werden? Ist die Schweigepflicht bei der Behandlung von Flüchtlingen gewährleistet? Wie kann die medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Zeiten von Ärztemangel nachhaltig sichergestellt werden? Für Kammerpräsident Dr. Clever war die Debatte eine besondere Herausforderung, denn neben der Darstellung von Positionen der Ärzteschaft zu diesen und anderen Fragen, äußerte er sich für die Ärztekammer nicht nur allgemeinpolitisch sondern ergänzend dazu auch mit persönlicher Meinung. Es entspann sich eine lebendige Diskussion, in der auch Integration und Toleranz eine wichtige Rolle spielten. Vonseiten der Teilnehmer wurde besonders das Engagement der badenwürttembergischen Ärzteschaft in der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen gelobt. Dr. Clevers Fazit: „Es ist nach meiner Überzeugung wichtig für die Ärzte zu zeigen, dass sie die Menschenrechte interessieren.“ management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Systematisches Impfen von Asylsuchenden F lüchtlinge in Erstaufnahme-Einrichtungen in Baden-Württemberg sollen künftig systematisch geimpft werden. In Kürze werde ein flächendeckendes Angebot stehen, wie das Sozialministerium in Stuttgart gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erklärte. Ziel sei es, die Migranten in den Erstaufnahmeeinrichtungen durch die Gesundheitsämter gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung zu impfen, Kinder zusätzlich gegen Haemophilus influenzae Typ B und Hepatitis B. Zudem sollen die Menschen gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Windpocken und Influenza immunisiert werden. Grundlage seien die speziellen Impfempfehlungen des Robert Koch-Instituts für Asylsuchende. Diese Impfempfehlungen sowie weitere medizinische und juristische Informationen für Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Behandlung von Flüchtlingen engagieren wollen, bieten die Internetauftritte der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.ärztekammer-bw.de) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (www.kvbawue.de). Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apothekerund Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein. Veranstaltungstitel: Die erfolgreiche Praxisabgabe Ziele: Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis? Dann sollten die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge jetzt richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit eine reibungslose Praxisübergabe zulassungs- und privatrechtlich gelingen kann. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: t .BSUJO%ÚINFM3FDIUTBTTFTTPS,7#BEFO8àSUUFNCFSH t +VMJB4DIFOL#FUSJFCTXJSUJO%)#8 ,7#BEFO8àSUUFNCFSH Termin und Veranstaltungsort: t 'FCSVBS6ISCJTDB6IS t ,7#84UVUUHBSU"MCTUBEUXFH4UVUUHBSU Information und Anmeldung: t .BOBHFNFOU"LBEFNJFEFS,7#BEFO8àSUUFNCFSH Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: [email protected] t PEFS0OMJOF"ONFMEVOHVOUFSXXXNBLCXEF Teilnahmegebühr: 45,– Euro (inklusive Unterlagen, Verpflegung, Getränke) Anzeige Serie der KVBW (01): Interaktive Karte erschließt Fördergebiete Geförderte Niederlassung I m Rahmen ihres Sicherstellungsauftrags für eine flächendeckende ambulante medizinische Versorgung fördert die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) seit Kurzem die ärztliche Tätigkeit in ausgewiesenen Gebieten. Eine interaktive Karte weist neben offenen Planungsbereichen nun auch Praxen aus, die zur Übernahme anstehen sowie die Fördergebiete. Wer sich für eine vertragsärztliche Tätigkeit interessiert, für den lohnt sich der Blick in die erweiterte interaktive Bedarfsplanungskarte (www. kvbawue.de a Praxis a Niederlassung a Bedarfsplanung: Offen oder gesperrt?). Der neue Kartenservice ist Teil des Sicherstellungsprogrammes „Ziel und Zukunft“ (ZuZ). „Dieses Programm ist mehr als finanzielle Förderung“, betont KV-Vize Dr. Johannes Fechner, „zu ZuZ gehören auch freundliche Rahmenbedingungen in Baden-Württemberg, deren Kommunikation und ein optimierter Vermittlungsservice unserer Niederlassungsmöglichkeiten.“ Auf einen Blick kann der interessierte Arzt nun erkennen, wo sich in Baden-Württemberg geeignete Niederlassungsgebiete in seiner Fachrichtung befinden. Voreingestellt ist der Hausarzt, ausgewählt werden können alle Facharztgruppen, die der Bedarfsplanung unterliegen. Rot bedeutet gesperrt. Ist eine rote Zone allerdings mit einer Zielscheibe markiert, ist eine Niederlassung trotz Zulassungssperre möglich. Hinter der Zielscheibe verbirgt sich eine Praxis, die übernommen werden will. Praxisübernahmen gelten als besonders einfach. Grün steht für offen. In grünen Bereichen kann eine Praxis am Ort der Wahl neu gegründet werden. Natürlich gibt es auch hier Praxisübernahmen. Das Euro-Symbol schließlich steht für finanzielle Förderung gemäß der Förderrichtlinie Sicherstellung im Rahmen des Projektes ZuZ. Mit Klick auf eine Zone öffnet sich ein Untermenü mit näheren Informationen und weiterführenden Links. Werden in der Zone Praxisübernahmen oder Kooperationen angeboten, führt ein Link direkt zum Inserat in die Praxisbörse. Im Fall von amtlichen Ausschreibungen von Praxen durch den Zulassungsausschuss führt der Link zur Liste der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze. Unter dem Eurosymbol erschließt sich, ob das gesamte Planungsgebiet gefördert wird oder ob sich die Förderung auf einzelne ausgewiesene Gemeinden beschränkt. Stand Dezember 2015 beschränkte sich die Förderung noch auf die Arztgruppe der Hausärzte. Die Mittelbereiche Eberbach, Horb, Öhringen, Bietigheim-Bissingen/Besigheim und Vaihingen waren als erste als förderungswürdig anerkannt. Neu hinzugekommen ist die Förderung einzelner Gemeinden in weiteren dreizehn Mittelbereichen. Nächste Folge: Förderung von hausärztlichen Praxen Niederlassungsberatung telefonisch von 8 bis 16 Uhr unter (07 61) 8 84-37 00 oder per E-Mail an [email protected] Fragen zur Förderung beantwortet Armin Rössner unter (07 61) 8 84-42 45 oder per E-Mail an [email protected] ÄBW 01t 11 Arbeitsmedizin | Sozialmedizin | Umweltmedizin Für Ihren Wissensvorsprung. Zeitschrif t für medizinische Prävention NEU: Ihr Fach-Newsletter für medizinische Prävention Topaktuelle Trends im Überblick Neues aus der Wissenschaft – wichtig für die Praxis Blick über den Tellerrand: Was berichtet die Branche? Jetzt anmelden und gewinnen. Melden Sie sich für den ASU-Newsletter bis zum 31. Januar 2016 an und gewinnen Sie mit etwas Glück: t1 Reisegutschein im Wert von 750 Euro z.B. für einen Trip nach New York t5 Kongresskarten für den ASU-Präventionskongress am 16./17.6.2016 im Wert von 290 Euro t10 Gutscheine für den Gentner-Buchshop im Wert von je 50 Euro ASU_Anz_Newsletter_11_210x280+3_AEBW.indd 1 Für den Newsletter registrieren unter www.asu-arbeitsmedizin.com/ newsletter 19.11.15 13:11 Kammern und KV Anzeige Fortbildungsveranstaltung von bayerischen und baden-württembergischen Gutachtern Aktuelle Arzthaftpflichtfragen M itte November fand in München die dritte gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Bayerischen Gutachterstelle für Arzthaftpflichtfragen und der Gutachterkommissionen der Landesärztekammer Baden-Württemberg statt. Sie stand unter dem Titel „Aktuelle Themen – Aspekte der Gutachterstellen“ und widmete sich neben den Schwerpunkten „Hygiene“ und „Kommunikation“ weiteren Einzelthemen. So trug der Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Dr. Manfred Eissler, den Zuhörern die Entwicklung der Statistikzahlen vor; die Geschäftsführerin der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Dr. Kathrin Bräutigam, informierte über ein neues Projekt, das Medikationsfehler erfasst und bewertet. Peter Friemelt vom Gesundheitsladen München e. V. formulierte einen Wunschzettel für die gute Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Marion Dorbath vom Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und Dr. Christiane Höller vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellten rechtliche Rahmenbedingungen sowie positive und negative Fallbeispiele aus dem Hygiene- und Medizinproduktebereich vor. In Fortführung einer bereits 2014 in Stuttgart begonnenen Diskussion um die Bedeutung der Kommunikation bei Behandlungsfehlervorwürfen erläuterte Prof. Dr. Hermann Sebastian Füeßl den Teilnehmern die wissenschaftlichen und theoretischen Grundlagen der Kommunikation und konnte aufzeigen, dass die ArztPatienten-Kommunikation beispielsweise in der ärztlichen Ausbildung heute deutlich mehr Raum einnimmt als in früheren Zeiten. Edda Orlitsch erläuterte aus Sicht der Versicherungskammer Bayern anhand von Fällen aus der täglichen Praxis wie Kommunikation zur Befriedung eines gestörten Arzt-Patienten-Verhältnisses beitragen kann. Neben zahlreichen bayerischen Gästen konnte auch eine kleine baden-württembergische Delegation, angeführt vom Vizepräsidenten der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Matthias Fabian, begrüßt werden. Aus baden-württembergischer Sicht war die gemeinsame Veranstaltung wieder ein voller Erfolg. Eine Fortsetzung der Veranstaltungsreihe ist zwar erst für das Jahr 2017 geplant, aber 2016 kann das 40-jährige Bestehen der Gutachterkommissionen in Baden-Württemberg gefeiert werden. R und 300 Seminare und über 70 Themen aus den Bereichen Abrechnung & Verordnung, Betriebswirtschaft & Zulassung, Kommunikation, Praxis- und Qualitätsmanagement sowie zur Qualitätssicherung und -förderung bietet die Management Akademie (MAK) der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in ihrem neuen Seminarprogramm 2016 für Ärzte, Psychotherapeuten und deren Praxismitarbeiter. www.mak-bw.de AUF DER 2016 Ultraschall zum Anfassen: Testen und vergleichen Sie! Wir s e! kart chenk en Ihnen Ihre Eintritts rn! Einfa ch unter dorm MAK mit neuem Programm Weitere Informationen: ULTRASCHALL DER VIELFALT C ÄBW 01t ed-stuttgart.de de anfor Besuchen Sie uns vom 29. bis 31.1.16 in Stuttgart auf unserem Stand Nr. B32 in Halle 4. Dort erwarten Sie auf mehr als 130m2 Ausstellungsfläche über 20 Ultraschallsysteme weltweit führender Hersteller vom S/W- bis zum 3D/4D-System. Ein Besuch lohnt sich! SONOTHEK: Meisenweg 37 70771 Leinfelden-Echterdingen Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 www.dormed-stuttgart.de Aus Fehlern lernen 35 Arteriendurchtrennung und KompartmentSyndrom bei Knieendoprothetik Fall Aus Fehlern lernen: In loser Folge veröffentlicht das Ärzteblatt Baden-Württemberg ausgewählte und interessante Fälle aus der Arbeit der Gutachterkommissionen für Fragen ärztlicher Haftpflicht. Autorenteam: Dr. iur. Eberhard Foth, Ulrike Hespeler, Matthias Felsenstein, Dr. med. Manfred Eissler Der Antragsgegner implantierte dem 69 Jahre alten Antragssteller am selben Tag zwei Knieendoprothesen. Besondere Auffälligkeiten enthält der Operationsbericht nicht. Am Abend des Operationstages waren Durchblutung, Motorik, Sensibilität links o. B., rechts bestand keine Sensibilität. Am nächsten Tag bestand rechts eine Hypästhesie, was mit dem Periduralkatheter in Verbindung gebracht wurde. Am 2. postoperativen Tag waren Unterschenkel und Fuß beidseits warm, ohne Sensibilität. Am 3. Tag abends war der Antragsteller unauffällig, ohne Schmerzen. Am 4. Tag 5.30 Uhr meldete sich der Antragsteller mit starken Schmerzen, die trotz Schmerzmitteln anhielten. Um 8.00 Uhr war die rechte Wade massiv geschwollen und verhärtet, es wurde eine Sonografie zum Ausschluss einer Thrombose und eines Kompartment angeordnet. Um 11.15 Uhr klagt der Antragsteller über Schmerzen im re. Unterschenkel, die Wade war stark druckschmerzhaft, die Sensibilität des Fußrückens vermindert, es bestand eine Fußheber- und Großzehenheberparese. Eine Druckmessung ergab: anteriore Loge 51 mmHg, laterale 42 mmHg, oberflächlich dorsal 50 mmHg. Eine Sonografie um 12.00 Uhr ergab, dass keine Thrombose bestand. Um 14.30 Uhr diagnostizierte ein Arzt ein Kompartment-Syndrom, um 16.00 Uhr erfolgte notfallmäßig eine Kompartmentspaltung aller vier Logen des re. Unterschenkels; es zeigte sich ischämisch veränderte Muskulatur. Um 17.00 Uhr war Sensibilität teilweise, Motorik nicht vorhanden, das Bein „lauwarm“, um 19.00 Uhr fehlte ebenso die Motorik. Das Bein war „lauwarm“. Noch am selben Tag erfolgte die Operation durch einen Gefäßchirurgen. Die Unterschenkelmuskulatur war stark hervorgequollen, am Fußrücken war eine Epithelläsion, an der Ferse eine blau-schwarze Hautverfärbung. Bei Eröffnung der Kniekehle fand sich stark angeschwollenes und diffus eingeblutetes Gewebe. Die Arteria poplitea war in der Mitte des P-2-Segments komplett durchtrennt, zwischen den Gefäßstümpfen, an deren Enden das Gewebe stark beschädigt war, bestand eine Lücke von 1 cm. Nach Entfernen eines 6 cm langen Thrombus aus der Arteria tibialis posterior erfolgte eine Rekonstruktion der Arterie mit einem Veneninterponat. Der Antragsteller war insgesamt nahezu zwei Monate in stationärer Behandlung mit mehreren Revisionen. Es musste fast die gesamte anteriore Muskelgruppe wegen Nekrose entfernt werden. Bei Entlassung bestand eine Verbesserung der Sensibilität im Unterschenkel bei fortbestehender Zehenheber- und Zehensenkerparese. Nach vierwöchiger Rehabilitation war das Bein intakt durchblutet, doch bestand weiterhin eine vollständige Fußheberparese. Diskussion Nach Auffassung des Antragstellers wurde die Durchtrennung der A. poplitea nicht erkannt und zu spät behandelt. Der Antragsgegner bringt vor, es habe nach Öffnen der Blutsperre keine massive Blutung gegeben. Die Arterie sei sicherlich jedenfalls nicht komplett durchtrennt gewesen, sonst wären alle Strukturen innerhalb eines Tages abgestorben. Möglich sei eine operative Teilverletzung mit protrahierter völliger Durchtrennung. Nach endgültiger Dekompensation der Durchblutung sei korrekt reagiert worden. Dass nach Öffnen der Blutsperre keine Blutung erfolgte, beruht nach Auffassung der Kommission darauf, dass sich bis dahin die Gefäßintima eingerollt hatte. Eine bloße Teildurchtrennung hätte eher eine Blutung zur Folge gehabt. Der Lokalbefund des Gefäßchirurgen (starke Schäden an den Gefäßstümpfen) lässt nur den Schluss zu, dass die Durchtrennung bei der Resektion des Schienbeinplateaus mit Säge geschah. Doch wertet die Kommission die Durchtrennung nicht als Behandlungsfehler. Es handelt sich um ein sehr seltenes, aber nicht mit letzter Sicherheit ausschließbares Ereignis. Intraoperativ und auch nach Öffnen der Blutsperre war das, wie ausgeführt, nicht zu bemerken. Auch die postoperative Nachsorge ist zunächst nicht zweifelsfrei zu beanstanden, weil die Perfusionsstörung durch die Analgesie über den Periduralkatheter und durch eine möglicherweise noch bestehende Restperfusion über Kollateralen möglicherweise maskiert wurde. Dagegen beurteilt die Kommission die verzögerte Behandlung am 4. postoperativen Tag als fehlerhaft. Schon am frühen Morgen dieses Tages zeigte sich das Vollbild eines Kompartment-Syndroms. Angesichts der allgemein bekannten Dringlichkeit eines Entlastungseingriffs entsprach der oben geschilderte Ablauf dieses Tages nicht dem zu fordernden Standard. Ein rechtzeitiger Eingriff hätte die Folgen für die Muskulatur mindestens beträchtlich gemildert. Anzeige ENDLICH DAS BESTE FÜR SIE: PRAXISSOFTWARE, DIE EINFACH FUNKTIONIERT ICH HABE EINEN GANZ EINFACHEN GESCHMACK: BESTEN ZUFRIEDEN! (Oscar Wilde) ICH BIN IMMER MIT DEM Erleben Sie mit medatixx eine neue Ära der Praxissoftware: Mit automatischen Updates im Hintergrund, während Ihre Praxis reibungslos weiterläuft. Mit einem schicken Design für strukturierte Arbeitsabläufe. Mit Mobilität, wo immer Sie sie brauchen. medatixx: Einfach das Beste für Sie. 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Denn die starke Unsicherheit der Finanzakteure bei der Einschätzung der Weltkonjunktur führt meines Erachtens zuweilen zu hektischen Überreaktionen und kreiert damit neue Risiken. Daher liegt meine Betonung auf dem besonnenen Handeln als Leitfaden für den Investor im Jahr 2016. Der Euroraum und besonders Deutschland haben sich 2015 konjunkturell deutlich besser entwickelt als vor einem Jahr von uns schon optimistisch erwartet, und der Konjunkturausblick bleibt insgesamt von vorsichtigem Optimismus geprägt. Ich sehe allerdings eine leichte Verschiebung der Wachstumsdynamik weg von den Schwellenländern hin zu den entwickelten Volkswirtschaften. Spannend wird bleiben, wie Politik und Wirtschaft in Europa und insbesondere in Deutschland auf die Flüchtlingswanderung reagieren, und die Chancen, die sich hier bieten, nutzen, ohne die Risiken zu übersehen. Der Kapitalmarktausblick wird wesentlich davon bestimmt, wie die großen Notenbanken ihre Zinspolitik gestalten. Nachdem die US-FED am 16. Dezember ihren ersten Zinsschritt nach oben seit 2008 gewagt hat, ist für die Europäische Zentralbank zu erwarten, dass sie nach dem Schritt vom 3. Dezember die Geldschleusen noch weiter und noch länger geöffnet halten dürfte. Das heißt, auch für 2016 erwarten wir ein komplexes Gemisch von den Zinstrend bestimmenden Faktoren – letztlich aber niedrige Zinsen und leicht höhere Renditen. Gut unterstützt durch die Liquidität und insgesamt stabile Konjunktur bleibt meiner Ansicht nach der Aktienmarkt. Insbesondere in Europa gibt es noch viel Potenzial nach oben. Zugleich erwarte ich wieder steigende Rohstoffpreise. An Aktien führt daher zwar auch 2016 kein Weg vorbei. Aber leider dürfte auch das kommende Jahr am Aktienmarkt wohl nicht ohne mindestens eine nervenaufreibende Phase vonstatten gehen. Denn in den USA stehen Präsidentschaftswahlen an, was an den Märkten zu temporärer Nervosität führen dürfte. Zudem sind seit dem 2009er DAX-Tief schon sechs Jahre und acht Monate vergangen. Nur einmal, von Januar 1991 bis März 2000, dauerte eine DAXHausse noch länger. Wir müssen uns daher tatsächlich fragen, ob es das nun war, oder ob die Reise im kommenden Jahr Chancen auf Fortsetzung hat. Um es vorweg zu nehmen: Ich meine „ja“, wenn auch belastende Sonderfaktoren im kommenden Jahr ihre Spuren im DAX hinterlassen dürften. Angesichts der nach wie vor äußerst niedrigen Renditen für Rentenpapiere dürfte hier für viele Anleger eine gewisse Alternativlosigkeit bestehen. Zumal die Zinswende in den USA bei Rentenpapieren 2016 Spuren hinterlassen dürfte, während die Dividendenrenditen attraktiv bleiben sollten. Der DAX ist zudem relativ günstig bewertet. An der Assetklasse Aktien dürften rational agierende Anleger daher auch 2016 nicht vorbeikommen. Der zu erwartenden Volatilität sollte der risikobewusste Anleger durch eine entsprechende Diversifizierung und vorausschauendes Handeln begegnen. In einer vernetzten und volatiler werdenden Welt prasseln auf den Menschen zunehmend mehr Informationen ein, die es zu verarbeiten gilt. Mehr denn je ist es daher erforderlich, bei den Anlageentscheidungen „einen Schritt zurückzutreten“, sich auf die Fundamentalanalyse zu besinnen und das Chance-Risiko-Verhältnis sowie die Marktliquidität im Blick zu halten. Grund zur Besonnenheit! Dieser Leitsatz dürfte 2016 daher sowohl Investoren als auch den Notenbanken gut zu Gesicht stehen und zu gewinnbringenden Entscheidungen führen. Uwe Burkert Chefvolkswirt Leiter des Bereichs Research bei der Landesbank Baden-Württemberg Medizinische Novität aus dem Herzen Baden-Württembergs Elektronisches EKG-Lineal B ereits zum siebten Mal hat der Landkreis Esslingen seinen Innovationspreis für besonders innovative Leistungen kleiner und mittelständischer Unternehmen verliehen. Zu den Finalisten gehörte jetzt das elektronische EKG-Lineal von Scala Messzeuge aus Dettingen. Das Werkzeug vereinfacht die manuelle EKG-Auswertung und erhöht gleichzeitig Geschwindigkeit und Sicherheit der Auswertung. Die Infrastruktur eines Messschiebers in Verbindung mit einer genau definierten Formelzyklus-Abfolge im Verhältnis zu einer metrischen Maßskala mit Zeitachse hat zu einer patentfähigen, neuartigen Funktionsweise geführt: Kardiologisch relevante Daten wie beispielsweise Herzfrequenz, QTDauer, die frequenzkorrigierte QT-Zeit, Sokolow-Lyon-Index, ST-Senkung, QRS-Komplex, Millisekunden und Milli-Volt können im Verhältnis zu einer Millimeter-Wegstrecke mit Zeitachse per Knopfdruck ausgewertet werden. – Ein vergleichbares Produkt gab es bis dato nicht. Das elektronische EKG-Lineal aus dem Herzen Baden-Württembergs ist demnach nicht nur Innovation, sondern eine echte Novität. ÄBW 01t 15 Vermischtes Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen Namen und Nachrichten Hohe Ämter für Ärzte aus dem Südwesten Prof. Dr. W. Niebling PD Dr. M. Pitzer Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) hat Anfang Dezember ihren neuen Vorstand gewählt. Vorsitzender bleibt der Berliner Internist, Hämatologe und Onkologe Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig, der seit 2007 dieses Amt innehat. Als sein Stellvertreter wurde der niedergelassene Facharzt für Allgemeinmedizin Prof. Dr. Wilhelm Niebling aus Titisee-Neustadt gewählt. Neben weiteren Mitgliedern des Vorstands wurde auch PD Dr. Martina Pitzer, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, aus Karlsruhe gewählt. Die AkdÄ erhält mittels Statut Aufgaben vonseiten der Bundesärztekammer und informiert die Ärzteschaft vielfältig und aktuell über rationale Arzneimitteltherapie und Arzneimittelsicherheit. Mit den Therapieempfehlungen bietet sie pharmakotherapeutische Problemlösungen auf der Basis validierter und klinisch relevanter Forschungsergebnisse. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen müssen ihr gemäß ärztlicher Berufsordnung mitgeteilt werden. Mit dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unterhält sie den Ärzteausschuss Arzneimittelsicherheit und eine Datenbank zur Spontanerfassung unerwünschter Arzneimittelwirkungen. Die AkdÄ ist nach Arzneimittelgesetz Stufenplanbeteiligte. Sie veranstaltet und wirkt mit an ärztlichen Fortbildungsveranstaltungen. Fotos: privat Hohe Auszeichnung für Freiburger Kardiologen Dr. D. Wolf und ACCA-Präsident Prof. Dr. H. Buoeno Wie Luftverschmutzung zu Herzkrankheiten führen kann, erforscht Dr. Dennis Wolf, Klinik für Kardiologie und Angiologie I des UniversitätsHerzzentrums Freiburg-Bad Krozingen. Jetzt wurde er von der Acute Cardiovascular Care Association (ACCA) mit dem mit 3000 Euro dotierten Forschungspreis ausgezeichnet, der als höchste wissenschaftliche Auszeichnung für unveröffentlichte Arbeiten auf dem Gebiet der akuten kardiovaskulären Medizin gilt. Mehr als sieben Millionen Todesfälle jährlich werden auf Luftverschmutzung zurückgeführt. Als häufigste Folgen der Verschmutzung gelten Herzinfarkt und Schlaganfall. Zwar war bereits bekannt, dass Feinstaub das Herzinfarkt-Risiko und die Sterblichkeit erhöht, die Ursachen waren bislang aber nicht klar. Dr. Wolf wies bei Mäusen nach, dass Feinstaub entzündungsfördernde Zellen aktiviert und damit zu größeren und folgenreicheren Herzinfarkten führt. Best Paper Award Die 22-köpfige Autorengruppe „Netzwerk Qualität in der Intensivmedizin“ wurde im Rahmen der AWMF-Delegiertenkonferenz für ihre Veröffentlichung „Freiwilliges Peer Review als innovatives Instrument zur Qualitätsverbesserung auf der Intensivstation – eine retrospektive deskriptive Kohortenstudie auf deutschen Intensivstationen“ mit dem „Best Paper Award 2014“ des Open Access-Journals „GMS German Medical Science“ ausgezeichnet. Mitautor der Veröffentlichung war Matthias Felsenstein, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Baden-Württemberg; er nahm den Preis stellvertretend für die Autorengruppe entgegen. In ihrer Publikation hatten die Autoren das freiwillige intensivmedizinische Peer Review beschrieben und die Durchführbarkeit untersucht. Das Verfahren stellte sich als einfach anwendbares und wertvolles Instrument für die Qualitätsverbesserung heraus. Die Peer-ReviewBerichte behandelten allgemeine Problemschwerpunkte in der Intensivmedizin detaillierter als herkömmliche andere Methoden. 16 ÄBW 01t Gesundheitspolitische Programme der Landtagsfraktionen Wer die Wahl hat… A m 13. März werden in BadenWürttemberg in insgesamt 70 Wahlkreisen die Mitglieder des neuen Landtags gewählt. Mindestens 120 Landtagsmandate sind neu zu vergeben; hinzu kommen voraussichtlich noch einige Überhang- und Ausgleichsmandate. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg hat die gesundheitspolitischen Sprecher der bislang im Landtag vertretenen Fraktionen um einen prägnanten Überblick der jeweiligen gesundheitspolitischen Positionen gebeten, den wir nebenstehend abdrucken. Der aktuelle Landtag von BadenWürttemberg besteht aus 138 Abgeordneten. 60 Abgeordnete gehören der CDU an, 36 den Grünen, 35 der SPD und 7 der FDP. Von ihrem Wahlrecht machten bei der letzten Landtagswahl 2011 66,3 Prozent der Wahlberechtigten Gebrauch. Gegenüber der Wahl von 2006 war dies eine Zunahme von 12,9 Prozent. Die Wahlbeteiligung bei der Bundestagswahl 2011 lag bei 74,3 Prozent. Dies liegt unter anderem daran, dass die Landesparlamente in der Öffentlichkeit im Schatten des Bundestages stehen. Nur bei wichtigen Streitfragen interessieren sich viele Wählerinnen und Wähler für die Debatten im Landesparlament, etwa wenn es um Schulpolitik oder um Umweltprobleme geht. Da in jedem der 70 Wahlkreise andere Wahlvorschläge eingereicht werden, gibt es keine landeseinheitlichen Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln werden die derzeit im Landtag vertretenen Parteien nach ihren Stimmenzahlen bei der letzten Landtagswahl (CDU, Grüne, SPD, FDP), dann die weiteren zur Wahl zugelassenen Parteien in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ausgeschriebenen Parteinamen und abschließend die Wahlvorschläge für Einzelbewerberinnen und -bewerber aufgeführt. Dr. Oliver Erens, Chefredakteur Vermischtes CDU SPD FDP/DVP Bündnis 90/Die Grünen Das Gesundheitswesen in BadenWürttemberg ist gut aufgestellt. Aber auch wir stehen Herausforderungen gegenüber, die wir angehen müssen. Ob in den Ballungsräumen oder im Ländlichen Raum: Die Menschen in unserem Land haben Anspruch auf eine gute, qualitativ hochwertige und verlässliche medizinische Versorgung. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten. Die SPD strebt in der Gesundheitspolitik mehr Gemeinsamkeit und sektorenübergreifendes Handeln an. Im Landesgesundheitsgesetz haben wir Regeln geschaffen, wie wir in Zukunft mit allen Akteuren das Gesundheitswesen in Baden-Württemberg weiterentwickeln. Wir wollen unser Konzept Gute Arbeit voranbringen. Von ordentlichen Tarifverträgen, geregelten Arbeitszeiten, besserem Arbeitsschutz, betrieblicher Gesundheitsförderung und dem Abbau von Befristungen profitieren auch die Beschäftigten in der Medizin und der Pflege. Gerade für junge Ärztinnen und Ärzte wollen wir Leben und Arbeiten in Baden-Württemberg lukrativer machen. Gute Kinderbetreuungsangebote und Schulen, flexible Elternzeit, geregelte Arbeitszeiten, weniger Nacht- und Wochenenddienste oder gute Verkehrsverbindungen zum Arbeitsplatz sind dabei wichtige Faktoren. Hindernisse in der beruflichen Karriere von Frauen bauen wir ab. Zudem kümmern wir uns um gelingende Integration von Fachkräften aus dem Ausland. Bei den Krankenhäusern haben wir die Investitionskostenförderung im Vergleich zu 2011 um 35 Prozent (!) angehoben. Pro Einwohner oder pro Bett gerechnet liegen wir damit bundesweit vorn. Den Antragsstau reduzieren wir weiter und machen dabei den stationären Bereich zukunftsfest. Beim Krankenhausstrukturgesetz haben wir über den Bundesrat erhebliche Verbesserungen durchgesetzt. Damit soll es den Kliniken nach der Reform besser gehen als vorher! In der ambulanten ärztlichen Versorgung setzen wir auf den Ausbau von Zweigpraxen, Gemeinschaftspraxen, Medizinischen Versorgungszentren und das Arbeiten im Angestelltenverhältnis als Alternativen – nicht als Ersatz – zur Einzelpraxis. Für das Fach Allgemeinmedizin haben wir an allen medizinischen Fakultäten des Landes Lehrstühle geschaffen, die die Qualität der Angebote im Studium und in der Weiterbildung stärken. Anreize zur Niederlassung in schlecht versorgten Regionen geben wir weiter mit dem Landärzteprogramm. Im Öffentlichen Gesundheitsdienst soll der Stellenwert von Gesundheitsförderung und Prävention steigen. Rainer Hinderer MdL Gesundheitspolitischer Sprecher Eine gute Gesundheitsversorgung kann es nur geben, wenn die Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte im Land gut sind. Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat sich dies seit jeher zum Leitbild ihres Handelns gemacht. Wir setzen auf niedergelassene freiberufliche Ärztinnen und Ärzte als Rückgrat der medizinischen Versorgung. Nur wenn es gelingt, den Arztberuf wieder attraktiv zu gestalten, werden die großen Herausforderungen insbesondere im ländlichen Raum zu meistern sein. Welche Versorgungsstruktur benötigt Baden-Württemberg in zwanzig Jahren? Diese Frage ist Ausgangspunkt unserer gesundheitspolitischen Überlegungen. Wir GRÜNEN wollen innovative, leistungsfähige und wohnortnahe Strukturen. ÄrztInnen sind für uns dabei unverzichtbare Partner. Wir werden neue Formen der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit mittels regionaler Gesundheitskonferenzen anstoßen, um eine gute Krankenhausstruktur genauso wie ambulante ärztliche und pflegerische Angebote sicherzustellen, langfristig und finanzierbar. Die Zukunft der Versorgung liegt für uns in der Zusammenarbeit interdisziplinärer Teams. Je nach Bedarf kann der Patient ambulant von einer Ärztin, einer Pflegekraft der Sozialstation, Fachkräften im MVZ oder im Krankenhaus versorgt werden. Digitale Entwicklungen und Telemedizin werden bei der Suche nach passenden Konzepten wichtig sein. Eine Krankenhausplanung, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientiert und ambulante und stationäre Angebote intelligent miteinander verzahnt, ist unser Ziel. Ein Modellprojekt zur Entwicklung sektorenübergreifender Planungsindikatoren haben wir angestoßen. Gute Krankenhäuser zeichnen sich auch dadurch aus, dass Pflegekräfte und ÄrztInnen Zeit für Patienten haben. Diese fehlt aber zunehmend. Das ist auch Folge der Abrechnung von Krankenhausleistungen über das DRGSystem. Es muss deshalb eine separate Abrechnung der Personalkosten geben, die dem Faktor Zeit wieder mehr Bedeutung gibt. Die Investitionen in Krankenhäuser haben wir seit 2011 um 35 Prozent erhöht und investieren so viel wie keine Regierung zuvor. Wir wollen mehr Hausärzte für eine Niederlassung im Land gewinnen. Ziel ist es, mehr AllgemeinärztInnen, also spezialisierte GeneralistInnen auszubilden. Wir werden das Landärzteprogramm fortführen und mit ÄrztInnen gemeinsam weitere Maßnahmen entwickeln, um das Fach Allgemeinmedizin zu stärken und AllgemeinmedizinerInnen davon zu überzeugen, sich im Land niederzulassen. Bärbl Mielich MdL Gesundheitspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit ist unseres Erachtens ein entscheidender Faktor. Parallel müssen zusätzliche Anreize geschaffen werden. Bestehende Programme gilt es weiterzuentwickeln und zugleich müssen gezielt neue Förderprogramme erarbeitet werden. Mit dem von uns initiierten Landärzteprogramm wurde ein erster wichtiger Schritt getan. Auf diese Grundlage muss nun konsequent aufgebaut und das Programm entsprechend den heutigen Anforderungen weiterentwickelt werden. Aus diesem Grund wollen wir auch ein Stipendium für Medizinstudierende einführen, um diese frühzeitig für eine Tätigkeit im ländlichen Raum zu gewinnen. In diesem Zusammenhang ist es unseres Erachtens auch von Bedeutung, dass der Beruf des Landarztes insgesamt attraktiver wird. Hierbei spielt auch die Frage der Vergütung sowie guter Arbeitsbedingungen eine wesentliche Rolle. Bei Bedarf muss die Einrichtung weiterer Medizinischer Versorgungs-Zentren (MVZ) weiter vorangetrieben werden. Im Zusammenspiel mit einer Neuabgrenzung von ärztlichen und nicht-ärztlichen Tätigkeiten kann dazu beigetragen werden, mögliche Versorgungslücken zu schließen und von solchen Aufgaben zu entlasten, die nicht zwingend durch eine Medizinerin oder einen Mediziner übernommen werden müssen. Des Weiteren müssen die Krankenhausstrukturen auf Landesebene weiterentwickelt werden. Baden-Württemberg hat schon viel umgesetzt, aber die Situation vieler Kliniken ist trotzdem sehr angespannt. Deshalb muss sowohl der Bund aber auch das Land seinen Verpflichtungen nachkommen, um die notwendigen Rahmenbedingungen zum Erhalt der Versorgungsstrukturen im Land zu schaffen. Stefan Teufel MdL Gesundheitspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Die Wünsche nach planbareren Arbeitszeiten insbesondere in der Familienphase werden wichtiger und wir wollen diesen Rechnung tragen. Ärztehäuser, Gesundheitsnetzwerke, Medizinische Versorgungszentren oder auch gänzlich neue Angebote, insbesondere an Standorten, an denen Krankenhäuser in Zukunft nicht mehr als stationäre Vollversorger benötigt werden, können gute Wege sein. Wichtig bei allen Veränderungsprozessen ist uns die Beteiligung der Selbstverwaltung und der Betroffenen. Für die Attraktivität des Arztberufs ist es aus unserer Sicht unerlässlich, dass es bei dem Dualismus Gesetzliche und Private Krankenversicherung bleibt. Daneben kommt den Selektivverträgen, vor allem im Hausarztbereich, große Bedeutung bei. Bei der Abschaffung der PKV durch die Bürgerversicherung gingen nicht nur über 780 Millionen Euro Honorar verloren, eine „Monopol-GKV“ würde die Ärztinnen und Ärzte zu Staatsangestellten degradieren. Für uns stellt eine Einheits-Zwangs-Versicherung einen weiteren Baustein im Zerrbild der Misstrauens- und Neidkultur dar. Zudem empfinden wir es als geradezu skandalös, dass sich die Krankenhäuser zur Umsetzung der Idee der Portalpraxen (eingeführt durch das KHSG) für die Notfallversorgung im Honorartopf der niedergelassenen Ärzte bedienen dürfen. Dabei haben wir im Land bereits eine gute Regelung für die Notfallversorgung! Für eine erfolgreiche und gute Zukunft brauchen wir mehr Anerkennung für Leistung sowie Freiraum und Freiheit. Hierfür steht die FDP in Baden-Württemberg. Jochen Haussmann MdL Gesundheitspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion ÄBW 01t 17 Vermischtes Titelseiten des Ärzteblattes Baden-Württemberg im Jahr 2016 Bedelgeuses Collagen K Selbstportrait des Künstlers unstvolle Collagen des Amerikaners Travis Bedel zieren die Titelseiten des Ärzteblattes Baden-Württemberg im Jahr 2016. Bedelgeuse, so sein Künstlername, stammt aus Phoenix, Arizona, und lebt mittlerweile in San Francisco, Kalifornien. 2009 stieß er erstmals auf Abbildungen, die ihn zu Collagen animierten, seinerzeit noch ausschließlich in schwarz-weiß und eher ein Zufallsprodukt. Seither ließ ihn die spezielle Ästhetik von Collagen nicht mehr los. Grundlage seiner heutigen Arbeiten sind Abbildungen aus klassischen Lehrbüchern der Anatomie, Botanik und Biologie, die er entweder mit Schere und Rasierklinge oder am Computer mit modernen Bildbearbeitungsprogrammen ausschneidet, um sie anschließend neu zu komponieren. Es entstehen ansprechende Werke, deren besonderer Reiz einerseits die Verbindung unterschiedlicher Elemente aus der Natur ausmacht und andererseits die Rückbesinnung und Neukomposition althergebrachter Zeichnungen und Darstellungen. Die neuartige poetische Balance zieht den Betrachter jedenfalls gleich in ihren Bann. Die Symbiose aus Mensch und Natur bietet allerhand Möglichkeiten zur Interpretation. Für Bedelgeuse ist sie letztlich nur Ausdruck von persönlicher Stimmung im Augenblick seines künstlerischen Wirkens. Das (scheinbare) Chaos auf seinen Bildern ist durchaus beabsichtigt, denn viele seiner Werke assoziiert er mit unterschiedlichen Emotionen. So kommt es, dass sich beispielsweise auch giftige Tiere oder fleischfressende Pflanzen auf seinen Collagen wiederfinden und als „dunkle Seite” gewissermaßen den Gegenpol zu Farbe und Schönheit des menschlichen Körpers darstellen. Bedelgeuses Konnex zu Medizin, Gesundheit und ärztlichem Tun liegt nicht nur in den bildlichen Motiven. Ein Journalist fragte ihn einmal nach dem Werk, auf das er am meisten stolz sei. Die Antwort überrascht durchaus: „Es ist die Arbeit an mir selbst in Bezug auf mein Wohlergehen. Ich war übergewichtig, antriebslos und depressiv. In dem Augenblick, als ich meine Gesundheit über alles andere stellte, hat sich mein Leben grundlegend verändert. Heute bin ich überzeugt, dass ich ohne Gesundheit nichts hätte!” OE 60 500 Euro für gesundheitliche Prävention Zirkusgala spendet an Arztstiftung A nfang Dezember lockte die „Hofmeister Benefiz-Circusgala“ des gleichnamigen Einrichtungshauses in Bietigheim-Bissingen ins Zirkuszelt. Geboten wurden Menschen, Tiere und Sensationen. Gleichzeitig waren die Besucher aufgerufen, kräftig für die gute Sache zu spenden: Eintrittsgelder und Losverkäufe für eine große Tombola gingen an die Dietrich-Grönemeyer-Stiftung, die sich der Prävention von Krankheiten und der Gesundheitsförderung vor allem bei Kindern verschrieben hat. Gemeinsam mit rund 1000 geladenen Gästen erlebte Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer, der in Bochum ein Institut für Mikrotherapie zur Behandlung von Erkrankungen der Wirbelsäule betreibt, eine bunte und abwechslungsreiche Show, in die – zur besonderen Freude des Publikums – unter anderem auch Gerlinde Kretschmann, 18 ÄBW 01t Ehefrau von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Boxprofi Axel Schulz oder VfB-Präsident Bernd Wahler einbezogen wurden. Am Ende konnte Prof. Grönemeyer einen Scheck über 60 500 Euro für seine Stiftung entgegennehmen. Da Vorsorge und Aufklärung in der Gesellschaft nach seinen Worten im- mer noch nicht den Stellenwert haben, der dringend erforderlich wäre, soll das Geld direkt in Projekte für Kinder wie den „Medi-Circus“, die „MEDICUS-Bundesgesundheitsspiele“, das therapeutische Golfprogramm „KidSwing“ oder die Ausbildung von „Gesundheitsbotschaftern“ fließen. Vermischtes Klinikärzte klagen über hohen Zeitdruck und Beeinträchtigungen MB-Monitor 2015 D ie berufliche Realität der Krankenhausärzte ist von hohem Zeitdruck und Arbeitsüberlastung geprägt. Deutlich mehr als die Hälfte der Klinikärzte (59 Prozent) fühlt sich durch ihre Tätigkeit „häufig psychisch belastet“. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) beklagen, nicht ausreichend Zeit für die Patientenbehandlung zu haben. Nahezu drei Viertel der Klinikärzte (72 Prozent) haben das Gefühl, dass die Gestaltung der Arbeitszeiten im Krankenhaus die eigene Gesundheit beeinträchtigt, beispielsweise in Form von Schlafstörungen und häufiger Müdigkeit. Diese Ergebnisse hat die diesjährige Mitgliederbefragung des Marburger Bundes zu Tage gefördert. An der Online-Befragung „MB-Monitor 2015“ beteiligten sich bundesweit rund 4000 angestellte Ärztinnen und Ärzten aus allen Krankenhausträgergruppen. Über alle Altersgruppen und beruflichen Positionen hinweg wird die hohe, vor allem durch den ökonomischen Druck verursachte Arbeitsverdichtung beklagt. Die tatsächliche Wochenarbeitszeit inklusive aller Dienste und Überstunden liegt bei mehr als zwei Drittel der Befragten im Durchschnitt deutlich über 48 Stunden (Höchstgrenze nach dem Arbeitszeitgesetz). Fast die Hälfte der Klinikärzte (46 Prozent) arbeitet 49 bis 59 Stunden und jeder Fünfte (21 Prozent) 60 bis 79 Stunden pro Woche im Durchschnitt. Eine Reihe von Fragen aus der aktuellen Mitgliederbefragung wurde auch bei früheren Befragungen des Marburger Bundes gestellt. Der Zeitreihenvergleich ergibt unter anderem, dass die tarifpolitischen Bemühungen des Marburger Bundes, die Arbeitgeber zu einer systematischen Erfassung sämtlicher Arbeitszeiten zu bewegen, zunehmend Wirkung entfalten. 44 Prozent der Ärzte teilen im MB-Monitor 2015 mit, dass ihre Arbeitszeit elektronisch erfasst wird. Bei der ersten großen Mitgliederbefragung des Marburger Bundes im Jahr 2007 lag dieser Anteil noch bei 26 Prozent und im Jahr 2010 bei 36 Prozent. Inwieweit die dokumentierte Arbeitszeit vollständig vergütet wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Denn 28 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte sagen, dass ihre Überstunden weder überwiegend vergütet noch mit Freizeit ausgeglichen werden. Ausgehend von 7,3 Überstunden pro Woche (Mittelwert aus den aktuellen Angaben der Ärzte) fallen jährlich schätzungsweise 15,4 Millionen Überstunden an, die nicht bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Faktisch geht jeder dritte Klinikarzt regelmäßig leer aus, wenn er Mehrarbeit leistet. Delegierte des Marburger Bundes trafen sich in Karlsruhe MB-Hauptversammlung B ei der Hauptversammlung des Marburger Bundes, Landesverband Baden-Württemberg, befasste sich Mitte Oktober der Vorsitzende Dr. Frank J. Reuther in seinem Bericht zur Lage unter anderem mit dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Eilantrag gegen das Tarifeinheitsgesetz. Er betonte, dass er großes Vertrauen habe, dass das Gericht die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellen werde. Weitere Schwerpunkte seiner Rede waren das Krankenhausstrukturgesetz und seine Folgen, die Investitionskostenförderung sowie die Bedeutung der neuen akademischen Gesundheitsberufe für die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten in den Krankenhäusern. Hierzu verabschiedeten die Delegierten ein Positionspapier, in dem einheitliche Regelungen zur Qualifikation und zur Delegation gefordert werden. Beides sei im Sinne der Risikominimierung und Fehlervermeidung unerlässlich. In einem weiteren Referat gab Dr. Jürgen Kußmann einen Überblick über die Beschäftigungsmöglichkeiten für angestellte Ärztinnen und Ärzte außerhalb des Krankenhauses, insbesondere in der ambulanten Versorgung. Turnusmäßig fanden außerdem die Wahlen der Landestarifkommission, der Kassenprüfer und des Schiedsausschusses statt. In Bezug auf das „Wissenschaftszeitvertragsgesetz“ forderten die Delegierten den Gesetzgeber auf, den im Kabinett bereits beschlossenen Novellierungs-Entwurf nachzubessern und zwingende Mindeststandards hinsichtlich der Befristung von Arbeitsverträgen zu setzen sowie die Tarifsperre aufzuheben. In einem weiteren Beschluss wurden die Landesregierung und die Kommunen in Baden-Württemberg aufgefordert, in Anbetracht der Flüchtlingskrise den öffentlichen Gesundheitsdienst zu stärken und als ersten Schritt den dort tätigen Ärztinnen und Ärzten eine Vergütung nach TV-Ärzte bzw. TVÄrzte/VKA zu zahlen. ÄBW 01t 19 Vermischtes Berufsgeheimnisträger gegen Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten Ablehnung von Vorratsdatenspeicherung Ä rzte- und Zahnärzteschaft, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben sich gegen eine anlasslose flächendeckende Speicherpflicht für Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern ausgesprochen. „Gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten bestehen generell gravierende verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Auf jeden Fall muss zum Schutz von Mandanten und Patienten die geplante Speicherung der Verkehrs- und Standortdaten aller Berufsgeheimnisträger verhindert werden“, heißt es in einer gemeinsamen Resolution von Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer, Bundesapothekerkammer, der Bundesrechtsanwaltskammer, der Bundessteuerberaterkammer und der Wirtschaftsprüferkammer. Die Berufskammern wehren sich damit gegen Regelungen des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten, das Mitte Oktober vom Bundestag beschlossen und Anfang November vom Bundesrat gebilligt wurde. Es verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, sämtliche Verkehrsdaten für zehn Wochen und Standortdaten für vier Wochen zu speichern. Auch die Verkehrs- und Standortdaten von Berufsgeheimnisträgern sollen gespeichert werden. Nach Ansicht der Berufsverbände stellt bereits die Speicherung der Daten eine nicht zu akzeptierende Beeinträchtigung des Berufsgeheimnisses und damit des zwingend erforderlichen Vertrauensverhältnisses dar. Die Speicherung der Daten ermögliche die Erstellung aussagekräftiger individueller Persönlichkeitsund Bewegungsprofile und die Aufdeckung von Entscheidungsabläufen. „Ob, wann und wie lange jemand beispielsweise mit einem Abgeordneten, Arzt, Apotheker, Journalisten, Rechtsanwalt oder Steuerberater Kontakt aufgenommen hat, unterliegt bereits dem Berufsgeheimnis und muss ohne jede Ausnahme vertraulich bleiben“, heißt es in der Resolution. Der freie, ungehinderte und vertrauliche Zugang zu medizinischer Versorgung, rechtlicher und wirtschaftlicher Beratung sowie Vertretung müsse uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Ein ungestörtes und vor staatlicher Kontrolle geschütztes Vertrauensverhältnis zwischen den Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten und Mandanten sei essentiell für ein funktionierendes Gesundheitssystem und eine funktionierende Rechtspflege. „Der aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend gebotene Schutz der Berufsgeheimnisträger kann nur dadurch gewährleistet werden, dass die Daten aller Berufsgeheimnisträger nicht von der Speicherpflicht erfasst werden“, fordern die Verbände. Multidisziplinäre Plattform für Meinungsaustausch und Zusammenarbeit Netzwerk für Transplantationsbeauftragte E nde Oktober wurde die Gesellschaft der Transplantationsbeauftragten in Baden-Württemberg in einer offiziellen Gründungssitzung ins Leben gerufen. Die Gründungsmitglieder möchten ihren „Mit-“ Transplantationsbeauftragten, die nach dem Landesausführungsgesetz in den Krankenhäusern mit Intensivstationen bestellt wurden, eine multidisziplinäre Plattform zum Meinungsaustausch und zur intensiven Zusammenarbeit bieten. Somit kann das Profil dieser wichtigen Aufgabe weiter gestärkt werden. Die unabhängige ärztliche Funktion des „Transplantationsbeauftragten“ ist ein wichtiger Baustein in der „Gemeinschaftsaufgabe Organspende“. Transplantationsbeauftragte leisten kollegiale Unterstützung 20 ÄBW 01t für die intensivmedizinischen Teams in Situationen des drohenden „Hirntodes“, der Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, aber auch bei der Entscheidungsfindung mit den Angehörigen, ob Organspende eine Option in der intensivmedizinischen Betreuung am Lebensende sein kann. Dies schließt neben formalen ein breites Spektrum medizinischer, ethischer, juristischer und auch logistischer Fragestellungen ein. Den Mitgliedern der neu gegründeten Gesellschaft ist es ein Anliegen, die Rahmenbedingungen in den Krankenhäusern hierfür weiterzuentwickeln, aber in Zukunft auch Erkenntnisse zu gewinnen, wie Organspende unabhängig von der freien, persönlichen Entscheidung jedes Einzelnen gefördert werden kann. Die Gesellschaft für Transplantationsbeauftragte Baden-Württemberg e. V. sieht sich auch als Ansprechpartner für andere Verbände und Institutionen, die sich mit den komplexen und kontroversen Themen „Hirntod“, die Organspende-Option als integraler Bestandteil der Intensivmedizin am Lebensende und den qualifizierten Abläufen in den Krankenhäusern beschäftigen. Alle im Vorfeld befragten Transplantationsbeauftragten in BadenWürttemberg hatten die Gründung eines solchen Netzwerkes begrüßt. Nun freuen sich die Gründungsmitglieder auf Zuwachs. Ansprechpartnerin ist Nadja Komm, ärztliche Transplantationsbeauftragte und Inhousekoordinatorin am Universitätsklinikum Heidelberg (Nadja.Komm@ med.uni-heidelberg.de). Vermischtes Foto: Schmitt-Graeff, Flecken/Uniklinikum Freiburg Europäische Union unterstützt internationales Verbundprojekt Förderung für Freiburger Leberkrebs-Forschung D ie Klinik für Innere Medizin II des Uniklinikums Freiburg leitet ein neues Verbundprojekt für die Entwicklung effektiver Therapieansätze beim hepatozellulären Karzinom. Ziel ist die direkte Translation von neuen Erkenntnissen in die Klinik. Neben molekularen Therapien, die in veränderte Tumorsignalwege eingreifen, steht auch die Induktion der tumoreigenen Immunantwort gegen das hepatozelluläre Karzinom auf der Agenda. Um diese Ziele zu erreichen wird im Rahmen des Horizon 2020-Programms das Freiburger Verbundprojekt HEP-CAR mit 5,7 Millionen Euro über einen Zeitraum von vier Jahren unterstützt. Zum HEP-CAR-Konsortium gehören sieben Wissenschaftler aus Spanien, England, Italien und Deutschland. Horizon 2020 ist das größte Förderprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Seit Beginn des Programms im Jahr 2014 sollen bis 2020 rund 80 Milliarden Euro für Wissenschaftler zur Verfügung gestellt werden – hinzu kommen weitere private Investoren. Horizon 2020 will Durchbrüche, Entdeckungen und Weltneuheiten zu Tage fördern – vom Labor bis zur Anwendung. Das Auswahlverfahren ist hochkompetitiv, so wurden zuletzt in einem zweistufigen Verfahren aus 200 Bewerbungen sechs Verbundprojekte ausgewählt. Erstes Referenzzentrum für Chirurgie bösartiger Erkrankungen des Peritoneums Peritonealkarzinom-Referenzzentrum D ie Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV) hat die Tübinger Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie als vorerst einziges Referenzzentrum in Deutschland für die Chirurgie bösartiger Erkrankungen des Peritoneums ausgezeichnet. Denn nach Überzeugung der DGAV hat das Universitätsklinikum Tübingen mit dem Südwestdeutschen Tumorzentrum beste Voraussetzungen für eine enge und kooperative Behandlung von Patienten mit Beteiligung aller erforderlichen Fachdisziplinen. Seit einigen Jahren wird am Südwestdeutschen Tumorzentrum Tübingen die Chemotherapie intra- Oben: Leberkrebsgewebe; Unten: T-Killer-Zellen können Krebszellen zum Absterben bringen. Warum dieser Mechanismus bei Leberkrebs versagt, erforschen die Freiburger Wissenschaftler. operativ direkt in die Bauchhöhle zur Behandlung von Metastasen im Bauchraum eingesetzt. Bei diesem neuen Therapieverfahren werden die Medikamente unmittelbar nach der operativen Entfernung des Tumors in einer 41 bis 42 Grad Celsius warmen Flüssigkeit direkt in die Bauchhöhle verabreicht. Durch die Hyperthermie erhöht sich die Wirksamkeit der Zytostatika. Das interdisziplinäre Verfahren ist technisch und personell sehr aufwändig und erfordert die Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachgebiete. Grundlage ist die zeitaufwändige und technisch anspruchsvolle Entfernung des Peritoneums häufig verbunden mit einer Multiviszeralresektion. Anzeige SONOFAIR VITEK MEDIZINTECHNIK Heidelberger Medizinstudenten informieren über Hirntoddiagnostik und Organspende Studenten klären über Organspende auf S tudierende der Humanmedizin an der RuprechtKarls-Universität Heidelberg haben sich als Lokalgruppe Heidelberg der bundesweiten Initiative „Aufklärung Organspende“ gegründet, an der sich unter anderem auch Bundesvertretung der Medizinstudierendes beteiligt. Die rund 40 Nachwuchsmediziner haben es sich zur Aufgabe gemacht, die Auseinandersetzung mit den Themen Hirntoddiagnostik, Organspende und Transplantation in der Gesellschaft zu fördern. Dabei legen sie besonderen Wert auf sachgerechte, neutrale Informationsvermittlung im Sinne einer umfassenden Öffentlichkeitsaufklärung. Ein Großteil des Engagements besteht aus Schulbesuchen. Zielgruppe sind unter anderem Schülerinnen und Schüler, die bereits das gesetzliche Alter erreicht haben, um eine Entscheidung pro/contra Organspende treffen zu dürfen. „Aufklärung Organ- Halle 4a, Stand 22 spende“ tritt im Rahmen der Schulbesuche mit den Jugendlichen in Kontakt und vermittelt ihnen das notwendige Faktenwissen – die Grundlage, um als mündige Bürger eine Entscheidung für oder gegen die Spende ihrer Organe im äußersten Falle treffen zu können. Es werden medizinische Zusammenhänge von Hirntoddiagnostik und Organtransplantation zusammengefasst, die rechtlichen Bestimmungen erläutert und die Auseinandersetzung mit Kritikpunkten gefördert. Darüber hinaus organisiert die Gruppe seit Beginn des Wintersemesters 2015/16 eine Vortragsreihe für alle interessierten Studierenden, zu der zweimal pro Monat Dozenten unterschiedlicher Fachrichtungen über das gesellschaftspolitisch und medizinisch hochinteressante und brisante Feld der Organspende referieren und mit den Studierenden diskutieren. ÄBW 01t Neuvorstellung Siemens NX3-Elite „Scan-smarter“ Messepreise und Sonderaktionen SonoFair Medizintechnik Osterbucher Steige 20 · 73431 Aalen Tel.: 07361/924880 · Fax: 07361/924899 Vertriebsbüro Stuttgart Olgastraße 50 · 70182 Stuttgart Tel.: 0711/12896989 E-Mail: [email protected] Weitere Infos unter www.sonofair.de 21 Vermischtes Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin bietet hilfreiche Handreichungen Neue Bücher Achtsame Kommunikation in der Arztpraxis B. Günther, 110 Seiten, MWV, ISBN 978-3954661985, 19,95 Euro Kommunikative Kompetenzen sind zentrale Anforderungen an alle Mitarbeiter in Arztpraxen. Gelingt achtsames Kommunizieren, profitieren Patienten, Ärzte und medizinisches Fachpersonal. Das Buch macht in sehr anschaulicher Weise sichtbar, wo kommunikative Fallen lauern und zeigt praxisnah, wie durch bestimmte kommunikative Techniken eine wertschätzende und respektvolle Kommunikationskultur in der Arztpraxis geschaffen werden kann. Mesmer T. Knubben, 240 Seiten, Klöpfer & Meyer, ISBN 978-3863510947, 24,00 Euro F. A. Mesmer (1734-1815) war Förstersohn vom Bodensee. In Wien stieg er zum Wunderdoktor auf und avancierte später gar zum Mittelpunkt der Pariser Gesellschaft kurz vor der Revolution. Eine schillernde Figur, gleichzeitig praktizierender Arzt mit unglaublichen Heilerfolgen und empirisch operierender Wissenschaftler. – Ein faszinierender und glänzend erzählter Essay über Versuch und Irrtum, und über das Leben als Rätsel mit offenem Ausgang. Freiheit L. Tebartz van Elst, 172 Seiten, Kohlhammer, ISBN 978-3170286825, 29,99 Euro J. Siedenburg · Th. Küpper (Hrsg.) Moderne Flugmedizin ◾ Handbuch für Ärzte, Piloten, Fluglehrer, Flugschüler, Flugbegleiter und Flugreisende Der Autor ist Professor für Psychiatrie und Psychotherapie am Uniklinikum Freiburg. Er befasst sich mit der komplexen Fragestellung, ob Freiheit aus neurowissenschaftlicher Perspektive eine Illusion ist. Das Buch ist essayistisch geschrieben und beleuchtet verschiedene Facetten der Freiheitsthematik aus der Perspektive des klinisch neurowissenschaftlichen Arztes, Psychotherapeuten und Hirnforschers. 22 ÄBW 01t In uns und um uns F. Moos, 140 Seiten, Mabuse-Verlag, ISBN 978-3863212223, 16,90 Euro Die Freiburgerin arbeitete als 19jährige Berufseinsteigerin in den Behring-Werken als Laborantin, als dort 1967 das Marburg-Virus ausbrach. Viele Personen in ihrem unmittelbaren Arbeitsumfeld infizierten sich. Spannend und anschaulich erzählt sie von einem alptraumhaften Geschehen. Ihr Buch zeigt: Unbekannte Viren können uns überall und jederzeit gefährden. Trotz großer Forschungserfolge sind wir ihnen manchmal hilflos ausgeliefert. Friedrich der Große D. Fahlenkamp, 112 Seiten, Rieger, ISBN 978-3941187351, 26,00 Euro Friedrich II. und die Medizin – eine lebenslange ambivalente Beziehung und ein Trauma seiner Existenz. Einerseits benötigte er ununterbrochen Ärzte, andererseits verspottete er manche ihrer Standesgenossen. Er war erstaunlich gut über die medizinischen Kenntnisse seiner Zeit informiert, und seinen Therapieanweisungen konnte man sich nur schwer entziehen – „Denn er hatte die Schwäche, ein wenig den Arzt zu spielen“ (Marquis de Bouillé). Moderne Flugmedizin J. Siedenburg, T. Küpper, 904 Seiten, Gentner, ISBN 978-3872477095, 79,00 Euro Die Flugmedizin ist ein Querschnittsfach, das die meisten medizinischen Disziplinen, aber auch Psychologie und Technik umfasst. Das systematische aufgebaute Buch (mit einem Vorwort von Bundesverteidigungsministerin Dr. U. von der Leyen) stellt die aktuellen Erkenntnisse der flugmedizinischen Wissenschaft dar und wendet sich als Referenzwerk an Flugmediziner, Flieger, Fluglotsen, Fluglehrer, Ingenieure, Arbeitsmediziner und auch privat an der Fliegerei Interessierte. Patienteninfo Angststörungen D urch Angststörungen können Lebensqualität und Alltag der Betroffenen stark beeinträchtigt werden. Folgen können beispielsweise sein: Meiden der angstauslösenden Situation und damit Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit, Depressionen sowie Alkoholoder Drogenmissbrauch. In der neuen Kurzinformation „Angst – normales Gefühl oder doch eine seelische Störung?“ des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin ist mehr über normale und krankhafte Angst sowie über ihre Behandlungsmöglichkeiten zu erfahren. Zudem Hinweise, was Betroffene selbst tun können, um einer Angststörung zu begegnen. Die Kurzinformation „Angststörungen“ sowie Informationen zu über 50 weiteren Themen sind online abrufbar. Es handelt sich um doppelseitige Dokumente im DIN-A4-Format, die als PDF-Download zum Ausdrucken bereitstehen. Weitere Informationen: www.patienten-information.de C LohfertPreis 2016 D er Lohfert-Preis prämiert praxiserprobte und in der Medizin bereits etablierte Konzepte, die durch verbesserte schnittstellenorientierte Prozesse einen belegbaren Nutzen für Patienten und Mitarbeiter in Kliniken bewirken. Thema der Ausschreibung 2016 sind „Konzepte zur Entwicklung der Kommunikationskompetenz in der stationären Krankenversorgung“. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert; Bewerbungsschluss am 29. Februar 2016 Weitere Informationen: www.lohfert-stiftung.de C Anzeige NACHWUCHS SUCHT WISSENSSPENDER Vielen Studierenden fehlen aktuelle medizinische Fachbücher – und Sie können helfen! Bei allen Unterschieden haben Deutschlands Hochschulbibliotheken eines gemeinsam: Sie haben zu wenig Geld. Und das, obwohl eine gute Ausstattung an Fachliteratur die Grundlage für ein erfolgreiches Studium ist. Ohne exzellente Lehre gibt es keine Spitzenmedizin Ärztliches Handeln verlangt zuverlässiges und aktuelles Wissen. Deshalb ist es wichtig, dass die hohe Qualität der Ausbildung erhalten bleibt und weiter verbessert werden kann. Schon seit Jahren kann die Ausstattung der medizinischen Fachbibliotheken mit der überdurchschnittlichen Preisentwicklung wissenschaftlicher Publikationen nicht mehr Schritt halten. Vor allem die für Forschung und Lehre dringend erforderliche Neuanschaffung von Lehrbüchern und Zeitschriften, aber auch die immer wichtiger werdende Bereitstellung von digitalen Diensten kommt zu kurz. Damit die neuen Lerninhalte in das medizinische Studium integriert werden können, brauchen wir gut ausgestattete Hochschulbibliotheken. Neben der staatlichen Grundfinanzierung der Bibliotheken ist daher ergänzende private Förderung ebenso wünschenswert wie notwendig. Exzellenter wissenschaftlicher Nachwuchs ist eine Grundvoraussetzung für den medizinischen Fortschritt von morgen. Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer So funktioniert Ihre Wissensspende: G G G G G Bitte wählen Sie einen oder mehrere Titel aus, die Sie spenden möchten. Zur Zuordnung der Spende bitte die ausgefüllte Liste an Wissen schaffen e. V. senden. Bitte überweisen Sie den Spendenbetrag, über den Sie eine steuerlich wirksame Zuwendungsbescheinigung erhalten, auf das angegebene Spendenkonto. Zum Dank werden die neuen Bücher mit Ihrem Namen gekennzeichnet. Unter www.wissenschaffen.de nehmen wir Sie in die Spendergalerie auf. Häufige Spendenwünsche medizinischer Fachbibliotheken: Anzahl Titel Preis Deetjen/Speckmann/Hescheler, Physiologie mit StudentConsult-Zug. € 69,95 Horn, Biochemie des Menschen € 39,99 Klinke/Pape/Kurtz/Silbernagl, Physiologie € 79,95 Löffler/Petrides, Biochemie und Pathobiochemie € 79,99 Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch € 49,95 Prometheus, Allgemeine Anatomie und Bewegungssystem € 74,99 Prometheus, Kopf, Hals und Neuroanatomie € 59,99 Prometheus, Innere Organe € 54,99 Sobotta, Atlas der Anatomie des Menschen (Band 1 oder 2) € 48,99 Taschenatlas der Anatomie Bd. 1. Bewegungsapparat € 29,99 Taschenatlas der Anatomie Bd. 2. Innere Organe € 29,99 Taschenatlas der Anatomie Bd. 3. Nervensystem u. Sinnesorgane € 29,99 Ich unterstütze folgende Hochschule: Adresse / Kontakt: Wissen schaffen e.V. Postfach 131010 20110 Hamburg 040 220 40 64 040 227 15508 [email protected] www.wissenschaffen.de Spenden-Konto: Wissen schaffen e.V. Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE27 2512 0510 0008 4665 00 BIC: BFSWDE33HAN Vorname / Name / Firma: Straße / Hausnummer: PLZ / Wohnort: Telefon: E-Mail: Für die großzügige Förderung danken wir: Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige TERMIN 05. / 06. 02. 2016 08. / 09. 04. 2016 13. / 14. 05. 2016 08. / 09. 07. 2016 16. / 17. 09. 2016 THEMA Psychosomatik Komplettkurse incl. Balint Für Facharztprüfung u. EBM-Ziff.: Akupunktur, Schmerzstörung, Psychosomatik 40 h Kurs = 2 x Fr.-nachm. / Sa. 80 h Kurs = 4 x Fr.-nachm. / Sa. Infoveranstaltung zum Erwerb Zusatztitel „Psychotherapie-fachgeb. “ Beginn 14./15. 10. 2016 Insg. über ca. 2 ½ Jahre ca. alle 6 Wochen Fr.-Mittag / Sa., incl. allen WBO-Modulen „Neue orale Antikoagulantien“ versus „alte orale Antikoagulantien“ – Pro und Contra Referent: Dr. med. Dr. rer. nat. Michael Arlt ORT 75179 Pforzheim Krankenhaus Siloah Wilferdinger Str. 67 Kontakt: Fr. Schleucher Tel. 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Michael Arlt Hotel Holiday Inn Stuttgart Mittlerer Pfad 24 – 27 70499 Stuttgart Anmeldung unter [email protected] oder per Fax: (07 11) 54 08 67 11 Privatarztpraxis Doktor Arlt Stuttgarter Straße 33 – 35 70469 Stuttgart 23. 01. 2016 09.00 – 18.00 Uhr Landesmesse Stuttgart 6. Reisemedizinischer Tag ICS Congress Center Fortbildungsveranstaltung im Rahmen der CMT 2016 für Ärzte, Raum C 7 Zahnärzte und Apotheker. Die Teilnahmegebühr beträgt 30,– Euro. Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer Baden Württemberg mit 11 Punkten zertifiziert, die DTG wie auch die DFR erkennt sie als Refresherkurs an. 21. 09. 2016 20. 01. 2016 von 19.00 bis 21.30 Uhr Columbus Akademie Reise und Medizin Stuttgart GmbH Bitte melden Sie sich unter [email protected] verbindlich an. (Das Platzangebot ist begrenzt!) und teilen uns Ihre E-Mail mit. Sie erhalten dann nach Zahlungseingang einen Code zum Ausdrucken Ihrer persönlichen Einlasskarte. Anmeldeschluss ist der 20. Januar 2016 Anzeigenschluss für Heft 2/2016 ist der 1. Februar 2016 Fortbildung, Seminare & Kongresse Anzeige Anzeige TERMIN 29. / 30. 01. 2016 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 250,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) 19. / 20. 02. 2016 (I. Basis) 22. / 23. 04. 2016 (II. Aufbau) 10. / 11. 06. 2016 (III. Vertiefung) (je 16 Std.; Kosten: 270,– Euro, Fortbildungspunkte: 20) THEMA Medizinische Hypnose (I – III) Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptomreduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt. ORT 79098 Freiburg Praxis PD Dr. Ross Luisenstr. 6 Auskunft / Anmeldung: Tel. 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V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel.: (07 61) 27 06 51 50 08. – 12. 02. 2015 Ggf. Zzgl. 5 Samstage Fortlaufende Balintgruppe – parallel zur Psychosomatischen Grundversorgung – (10 – 30 Std.) Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 160 – 480,– € AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel.: (07 61) 27 06 51 50 10. – 13. 02. 2016 START 6 Blöcke Zusatzweiterbildung Psychotherapie fachgebunden Neuer Kurs ab Februar 2016. Nonnenweier (bei Lahr) Rate: 833,– € (zzgl. TP) AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel.: (07 61) 27 06 51 50 13. – 18. 02. 2016 Kompaktkurs Psychosomatische Grundversorgung: Psychosomatische Weiterbildung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (20 Std. Theorie und 30 Std. Verb. Int.) Freiburg i. Brsg. Kursgebühr: 800,– € (inkl. TP) AK PSM e. 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V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel.: (07 61) 27 06 51 50 06. – 08. 05. 2016 25. Balintstudientagung Freiburg i. Brsg. Kurs 2: 04. – 06. 03. 2016 Kurs 3: 22. – 24. 04. 2016 Kurs 4: 02. – 03. 07. 2016 Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelentspannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung 69115 Heidelberg Anmeldung über: www.balintgesellschaft.de Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: [email protected] Moderne Flugmedizin wort der Mit Geleit isterin Bundesmin ung ig der Verteid er Leyen von d Dr. Ursula J. Siedenburg – Th. Küpper (Hrsg.) Moderne Flugmedizin ■ Handbuch für Ärzte, Piloten, Fluglehrer, Flugschüler, Flugbegleiter und Flugreisende 1. Auflage 2015 ISBN 978-3-87247-709-5 gebunden, 904 Seiten Preis 79,– €; 99,– SFr www. moderne-flugmedizin.de Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuerscheinung J. Siedenburg, Th. Küpper (Hrsg.), Moderne Flugmedizin (Best.-Nr. 70900), zum Preis von 79,– € gegen Rechnung zu. Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach 101742 70015 Stuttgart M e h r I n f o r m at i o n e n u n d ve r s a n d kos te n f r e i o n l i n e b e s te l l e n (FOUOFS7FSMBHt#VDITFSWJDF.FEJ[JO 1PTUGBDIt4UVUUHBSU 5FMt'BY &NBJMCVDI!HFOUOFSEFtXXXNPEFSOFøVHNFEJ[JOEF GV_Anz_Moderne_Flugmedizin_210x280_4c_med_326.indd 1 Fax-Hotline: +49 711 / 6 67 21 974 ▶ Bestellcoupon Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Nr. Straße / Postfach Land PLZ Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_326 08.09.15 13:11 Zum Gedenken Dr. med. Albin Siegel, Zimmern Dr. med. Anneliese Rimbach, Tübingen Dr./Med. Akademie Sofia Konstantin Schurban, Grenzach-Wyhlen Dr. med. Udo Traber, Stuttgart Dr. med. Rosemarie Heidemann, Freiburg Dr. med. Jochem Lubenau, Weingarten Dr. med. Horst Schindera, Herrenberg Dr. med. Dieter Nickus, Oberboihingen Prof. Dr. med. Klaus Tornow, Hemsbach Dr. med. Ingeborg Liebendörfer, Böblingen Dr. med. Siegfried Richter, Schorndorf Dr. med. Herbert Gleinser, Bad Mergentheim Dr. med. univ. Josef Millonig, Igersheim Dr. med. Hilke Weindel, Reichenau Dr. med. Hanns-Heinrich Fassbinder, Heidelberg Dr. med. Helmut Binder, Stuttgart Dr. med. Stefanie Stoll, Stuttgart Dr. med. Rolf Moos, Hockenheim Dr. med. Elke Ulrich, Singen Dr. med. Hubert Dengg, Ravensburg Dr./Univ. Pécs Tamas Tatai, Baden-Baden Dr.-Medic./IM Temeschburg Alwin Zimmer, Tübingen Dr. med. Erika Frank, Überlingen Prof. Dr. med. Theodor Fliedner, Elchingen Dr. med. Ruth Sachsse, Überlingen Dr. med. Stephan Hahn, Freiburg Dr. med. Piter Hartmann, Gengenbach Siegfried Schadt, Satteldorf Dr. med. Rolf Hetzelberger, Daisendorf Dr. med. Stojanka Gali, Korb Dr. med. Klaus Rüdenauer, Schriesheim Dr. med. Univ./Univ. Budapest Koppany Sarai, Ihringen Dr. med. Alois Knopp, Sandhausen Bekanntmachungen Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 25. 09. 1938 † 29. 07. 2014 * 04. 01. 1922 † 16. 05. 2015 Landesärztekammer Baden-Württemberg * 07. 05. 1926 * 26. 05. 1952 † 11. 07. 2015 † 13. 07. 2015 Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 * 12. 05. 1924 † 17. 08. 2015 Weitere Infos unter www.läk-bw.de * 22. 10. 1936 † 13. 09. 2015 * 19. 04. 1927 † 23. 09. 2015 * 20. 02. 1934 † 25. 09. 2015 * 13. 05. 1935 † 02. 10. 2015 * 19. 12. 1919 † 09. 10. 2015 * 01. 09. 1923 † 13. 10. 2015 * 29. 08. 1919 † 17. 10. 2015 * 02. 11. 1925 * 05. 01. 1943 † 18. 10. 2015 † 18. 10. 2015 * * * * * † † † † † 25. 08. 1918 25. 04. 1921 14. 09. 1934 24. 11. 1923 06. 06. 1941 21. 10. 2015 24. 10. 2015 25. 10. 2015 26. 10. 2015 26. 10. 2015 * 22. 04. 1928 † 30. 10. 2015 * 27. 04. 1932 † 31. 10. 2015 * 28. 02. 1938 * 11. 02. 1921 † 31. 10. 2015 † 03. 11. 2015 * 01. 10. 1929 * 15. 06. 1927 * 05. 10. 1964 † 09. 11. 2015 † 10. 11. 2015 † 12. 11. 2015 * 06. 04. 1963 * 15. 12. 1941 † 12. 11. 2015 † 14. 11. 2015 * 17. 03. 1923 * 17. 05. 1922 † 18. 11. 2015 † 21. 11. 2015 * 06. 07. 1951 † 25. 11. 2015 * 26. 05. 1939 * 16. 12. 1931 † 27. 11. 2015 † 30. 11. 2015 – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärztekammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 18a Abs. 2 RöV Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt. Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal Termin: Donnerstag, 10. März 2016 11.00 Uhr s. t.–ca. 19.00 Uhr. Teilnahmegebühr: 100 Euro; Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, großer Sitzungssaal Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18a Abs. 2 RöV.) Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung, Diagnostische Referenzwerte Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89 67, Fax (07 11) 7 69 89 75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. ÄBW 01t 27 Bekanntmachungen Haushalt 2014 der Landesärztekammer Baden-Württemberg Gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 der Satzung wurde die Jahresrechnung 2014 der Landesärztekammer im ersten Halbjahr 2015 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach GmbH, Stuttgart, geprüft und von der Vertreterversammlung am 28. November 2015 abgenommen. Dem Vorstand der Landesärztekammer wurde Entlastung erteilt. Nr. der Aufgabengebiete Kostenstellen 100 105 110 120 I. Selbstverwaltung Vertreterversammlung Baden-Württembergischer Ärztetag Vorstand Haushaltsausschuss 200 210 220 230 235 240 250 260 II. Verwaltung Geschäftsführung und Sekretariat Mitgliederverwaltung Buchhaltung EDV Gemeinsame EDV Hausverwaltung Allgemeine Verwaltung Vermögensverwaltung 300 310 315 320 330 340 350 28 Erträge Euro Ergebnis Euro 2.306.433,05 726.279,43 76.104,25 1.472.171,53 31.877,84 2.447,32 10.471.385,35 2.944.803,68 519.440,43 1.754.648,27 779.374,17 1.093.134,28 2.447.620,13 911.112,74 21.251,65 876.875,64 468.858,97 18.389,81 38.161,88 15.863,14 III. Aus-, Fort- und Weiterbildung Medizinische Ausbildung Weiterbildung Zertifizierte Fortbildung Fortbildung Ausbildung Medizinische Fachangestellte Fortbildung Medizinische Fachangestellte Akademie 6.175.566,19 6.077,56 2.248.643,31 600.481,25 1.216.592,41 1.116.458,15 285.788,20 701.525,31 2.515.685,45 400 405 406 410 415 420 425 430 436 440 445 446 450 455 460 IV. Allgemeine Kammeraufgaben Berufsgerichtsbarkeit Gutachterkommission Zentralstelle GOÄ Prävention und Umwelt Transplantationskommission Krankenhauswesen Notfallmedizin, Katastrophenschutz Gesundheitswesen allgemein Arztberuf und Familie Ärztliche Pressestelle Ärzteschaften Anteil Ärzteblatt Bundesärztekammer Sonstige allgemeine Kammerausgaben Qualitätssicherung der LÄK 5.363.878,80 353.988,82 977.731,50 142.432,85 14.447,54 108.785,37 5.668,20 8.170,85 92.501,62 14.332,00 205.882,11 701.212,68 260.298,96 2.014.492,85 227.485,75 236.447,70 722.959,99 75.344,87 263.412,31 130,00 475,30 107.100,00 V. Selbstfinanzierende Aufgaben Qualitätssicherung Qualitätssicherung Anästhesiologie Qualitätssicherung Präkl. Notfallrettung Ärztliche Stelle Röntgenverordnung Eigeneinrichtungen Ethik-Kommission 1.331.257,00 0,00 6.173,09 30.039,62 613.291,84 2.200,00 679.552,45 1.455.166,37 500 505 510 520 560 590 5.000,00 1.119,42 663.951,88 18.052,56 767.042,51 – 123.909,37 0,00 1.173,09 28.920,20 – 50.660,04 – 15.852,56 – 87.490,06 25.648.520,39 5.573.134,77 20.075.385,62 0,00 718.495,38 20.793.881,00 20.793.881,00 718.495,38 26.367.015,77 26.367.015,77 0,00 Gesamt Aufwands- und Ertragsrechnung 2014 Aufwendungen Euro 800 ÄBW 01t Kammerbeiträge Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (–) 2.447,32 170.847,63 840,43 163.913,78 763.090,67 315.750,00 514.795,39 289.923,09 146.022,00 486.104,30 475,30 12.396,57 143.751,11 15.358,28 77.561,25 26.955,00 2.303.985,73 726.279,43 76.104,25 1.469.724,21 31.877,84 9.594.509,71 2.475.944,71 501.050,62 1.716.486,39 763.511,03 1.093.134,28 2.276.772,50 910.272,31 – 142.662,13 3.659.880,74 6.077,56 1.485.552,64 284.731,25 701.797,02 826.535,06 139.766,20 215.421,01 4.640.918,81 278.643,95 714.319,19 142.302,85 13.972,24 1.685,37 5.668,20 7.695,55 80.105,05 14.332,00 205.882,11 557.461,57 260.298,96 1.999.134,57 149.924,50 209.492,70 Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2015 Auf Grund von § 9 Abs. 1 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 387, 380), hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 28. November 2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 22. September 2010 (ÄBW, S. 481) wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 6 wird gestrichen. 2. In § 2 Absatz 3 wird a) in Ziffer 3 das Wort „andere“ gestrichen b) Ziffer 4 erhält folgende Fassung: „ 4. Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit soweit diese steuerlich als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst werden.“ 3. In § 3 wird a) in Absatz 1 die Zahl „20“ durch die Zahl „40“ ersetzt. b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Abweichend von Absatz 1 Satz 1 entrichten Kammermitglieder, die im Bemessungsjahr Einkünfte unter 10 000 Euro erzielt haben, den Mindestbeitrag. Kammermitglieder, denen im Beitragsjahr erstmals die Approbation oder die Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufs erteilt worden ist oder die im gesamten Beitragsjahr ihren ärztlichen Beruf nicht ausüben, entrichten ebenfalls den Mindestbeitrag.“ 4. § 4 Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Das Kammermitglied hat dem vom Haushaltsausschuss der zuständigen Bezirksärztekammer Beauftragten seine gesamten Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit auf dem zugehenden Vordruck (Erhebungsbogen) anzugeben und durch Vorlage eines Auszuges aus dem Einkommenssteuerbescheid nachzuweisen. Kammermitglieder, die nicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind, können anstelle des Nachweises nach Satz 1 die Lohnsteuerbescheinigung ihres Arbeitgebers oder bei Kapitalerträgen im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommenssteuergesetz (Dividenden) die Steuerbescheinigung der leistenden Körperschaft vorlegen. Die Nachweispflicht entfällt bei Kammermitgliedern, die im Kalenderjahr vor dem Beitragsjahr das 70. Lebensjahr vollendet haben und die in den zurückliegenden drei Beitragsjahren jeweils den Mindestbeitrag zu entrichten hatten.“ 3. sich die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit im Beitragsjahr gegenüber den Einkünften im Bemessungsjahr wegen Aufgabe oder Einschränkung der ärztlichen Tätigkeit voraussichtlich um mindestens ein Drittel verringern werden. Der Grund der Vorläufigkeit ist im Beitragsbescheid anzugeben. (2) Nach Wegfall des Grundes für die vorläufige Festsetzung ist die vorläufige Festsetzung des Beitrages aufzuheben oder zu ändern. Auf Antrag des Beitragspflichtigen ist die vorläufige Festsetzung für endgültig zu erklären, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist. (3) Grundlage der Beitragsbemessung bei der vorläufigen Beitragsfestsetzung sind 1. in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 die im Beitragsjahr zu erwartenden Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, 2. in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 2 die in der vorgelegten Bescheinigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesenen Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, 3. in Fällen des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 die im Beitragsjahr zu erwartenden Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit. (4) Tritt im Falle des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 der Grund für die vorläufige Festsetzung nicht ein, so ist sie aufzuheben und die Festsetzung auf der Grundlage der Einkünfte des Bemessungsjahres vorzunehmen. (5) Wenn der Beitrag vorläufig festgesetzt worden ist, haben Beitragspflichtige, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, einen Auszug aus dem Einkommensteuerbescheid binnen eines Monats nach Zugang des Steuerbescheids vorzulegen.“ 7. § 6 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Der Antrag ist spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang des Beitragsbescheides einzureichen. Dem Antrag sind geeignete Nachweise beizufügen.“ 8. § 7 Absatz 1 Satz 2 wird gestrichen. §2 Erlaubnis zur Neufassung Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. §3 Inkrafttreten 5. In § 5 Absatz 4 Satz 1 wird das Wort „Lastschrift–Einzugsverfahren“ durch das Wort „SEPA-Lastschriftverfahren“ ersetzt. Die Satzung zur Änderung der Beitragsordnung tritt zum 01. Februar 2016 in Kraft. 6. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: Vorstehende Satzung zur Änderung der Beitragsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird gemäß § 9 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 07. 12. 2015, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. „§ 5a Vorläufige Beitragsfestsetzung (1) Der Beitrag ist vorläufig festzusetzen, wenn 1. im vorletzten Jahr und im letzten Jahr vor dem Beitragsjahr keine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit erzielt worden sind, 2. die oder der Beitragspflichtige innerhalb von vier Monaten nach Zugang des Erhebungsbogens (§ 4 Absatz 2) seine Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit nicht durch Vorlage eines Auszuges aus dem Einkommensteuerbescheid nachweisen kann, sondern zunächst nur durch Vorlage einer Bescheinigung eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe oder einer Lohnsteuerbescheinigung, Stuttgart, den 16. Dezember 2015 Dr. med. U. Clever Präsident Dr. med. Michael E. Deeg Schriftführer ÄBW 01t 29 Bekanntmachungen Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 16. Dezember 2015 Aufgrund von § 4 Abs. 1, §§ 9 und 38 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 378, 380) hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 28. November 2015 folgende Satzung beschlossen: §1 Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 15. März 2006, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Dezember 2013 (ÄBW 2014, S. 21) wird wie folgt geändert: 1. In § 4 wird folgender Absatz 10 angefügt: „Wird eine weitere Facharztbezeichnung erworben, kann sich die festgelegte Weiterbildungszeit im Einzelfall verkürzen, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten bereits im Rahmen einer anderen fachärztlichen Weiterbildung absolviert worden sind. Die noch abzuleistende Weiterbildungszeit darf höchstens um die Hälfte der Mindestdauer der jeweiligen Facharztweiterbildung reduziert werden.“ 2. In § 14 Absatz 1 erhält Satz 1 folgende Fassung: „Die Bezirksärztekammer setzt den Termin der Prüfung fest, die in angemessener Frist, spätestens sechs Monate nach der Zulassung stattfindet.“ 3. § 18 erhält folgende Fassung: „Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Facharztbezeichnung (1) Wer ein fachbezogenes Diplom, ein fachbezogenes Prüfungszeugnis oder einen sonstigen fachlichen Ausbildungsnachweis (Weiterbildungsnachweis) besitzt, das oder der nach dem Recht der Europäischen Union oder dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Vertrag, mit dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben gegenseitig automatisch anzuerkennen ist, erhält auf Antrag die Anerkennung der Facharztbezeichnung. Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung. (2) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der eine Weiterbildung belegt, die vor den im Anhang V Nummer 5.1.2. der Richtlinie 2005/36/EG genannten Stichtagen begonnen wurde, erhält auf Antrag die Anerkennung bei Vorlage einer Bescheinigung durch die zuständige Behörde oder eine andere zuständige Stelle des Mitglied-, EWR- oder Vertragsstaates, in dem der Weiterbildungsnachweis ausgestellt wurde, über die Erfüllung der Mindestanforderungen nach Art. 25 oder Art. 28 der Richtlinie 2005/36/EG (Konformitätsbescheinigung) oder bei Nichterfüllung der Mindestanforderungen durch Vorlage einer Bescheinigung, aus der sich ergibt, dass diese Person während der letzten fünf Jahre vor Ausstellung der Bescheinigung mindestens drei Jahre ununterbrochen tatsächlich und rechtmäßig die betreffende ärztliche Tätigkeit ausgeübt hat. Für Weiterbildungsnachweise aus der früheren Tschechoslowakei, der früheren Sowjetunion sowie vom früheren Jugoslawien gelten die Sonderregelungen in Art. 23 Abs. 3 bis 5 der Richtlinie 2005/36/EG. Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nach den in Anhang V Nummer 5.1.2. der Richtlinie 2005/36/EG genannten Stichtagen ausgestellt und nicht einer in Anhang V Nummern 5.1.3. oder 5.1.4. genannten 30 ÄBW 01t Bezeichnung entspricht, erhält auf Antrag die Anerkennung bei Vorlage einer Konformitätsbescheinigung sowie einer Erklärung durch die zuständige Behörde oder durch eine andere zuständige Stelle des Herkunftsmitgliedstaates darüber, dass der Weiterbildungsnachweis dem Weiterbildungsnachweis gleichgestellt wird, dessen Bezeichnung in Anhang V Nummern 5.1.2., 5.1.3. oder 5.1.4. der Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt ist. Die Bescheinigungen nach den Sätzen 1 bis 3 gelten als Weiterbildungsnachweise nach Absatz 1 und werden automatisch anerkannt. Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung. (3) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der nicht nach Absatz 1 oder 2 automatisch anzuerkennen ist, erhält auf Antrag die Anerkennung einer Facharztbezeichnung, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist. Gleiches gilt bei Vorliegen eines Weiterbildungsnachweises aus einem anderen als den in Absatz 1 genannten Gebieten (Drittstaat), der durch einen anderen Mitglied-, EWR-oder Vertragsstaat anerkannt worden ist, wenn der Antragsteller drei Jahre die betreffende ärztliche Tätigkeit im Hoheitsgebiet des Mitglied-, EWR-oder Vertragsstaates ausgeübt hat, der diesen Nachweis anerkannt und die zuständige Behörde oder eine andere zuständige Stelle dieses Staates ihm dies bescheinigt hat. Der Weiterbildungsstand ist als gleichwertig anzusehen, wenn die Weiterbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Weiterbildung nach dieser Weiterbildungsordnung aufweist; zudem muss die Gleichwertigkeit der vorangegangenen ärztlichen Grundausbildung durch die zuständige Behörde festgestellt werden. Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn in der nachgewiesenen Weiterbildung Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten fehlen, deren Erwerb eine wesentliche Voraussetzung für die beantragte Bezeichnung wäre. Wesentliche Unterschiede können ganz oder teilweise durch Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten ausgeglichen werden, die von den Antragstellern im Rahmen ihrer Berufspraxis in einem Mitgliedstaat, einem EWR-Staat, einem Vertragsstaat oder einem Drittstaat erworben wurden. Wurden wesentliche Unterschiede nicht durch Berufspraxis ausgeglichen, ist hierüber ein Bescheid verbunden mit dem Angebot einer Eignungsprüfung zu erteilen. Hierin sind die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten mitzuteilen, in denen wesentliche Unterschiede bestehen und auf die sich die Eignungsprüfung erstrecken soll. Für die Eignungsprüfung gelten – mit Ausnahme von § 14 Abs. 2, 4 und 5 – die §§ 13 bis 16 entsprechend. Die Dauer der Prüfung beträgt mindestens 30 Minuten. (4) Die Ärztekammer bestätigt innerhalb eines Monats den Eingang der Antragsunterlagen und teilt mit, welche Unterlagen fehlen. Spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist über die Anerkennung zu entscheiden. In Fällen des Absatzes 3 verlängert sich die Frist um einen Monat innerhalb derer über die Durchführung der Eignungsprüfung zu entscheiden ist. Bekanntmachungen Die Ärztekammer erteilt auf Anfrage Auskunft zur Weiterbildungsordnung und zum Verfahren der Anerkennung. (5) Für die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise nach den Absätzen 1 bis 3 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen: 1. die Approbation oder Berufserlaubnis zuzüglich Nachweis über den gleichwertigen Ausbildungsstand, 2. ein Identitätsnachweis, 3. eine tabellarische Aufstellung über die absolvierte Weiterbildung und die Berufspraxis, 4. eine amtlich beglaubigte Kopie der Weiterbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Berufspraxis, 5. in Fällen des Absatzes 2 Konformitätsbescheinigungen oder Tätigkeitsnachweise über die letzten fünf Jahre, 6. in Fällen des Absatzes 3 zusätzliche Nachweise zur Prüfung der Gleichwertigkeit, 7. für den Fall, dass in einem anderen Mitgliedstaat, EWR-Staat oder Vertragsstaat ein Nachweis über eine Weiterbildung ausgestellt wird, die ganz oder teilweise in Drittstaaten absolviert wurde, Unterlagen darüber, welche Tätigkeiten in Drittstaaten durch die zuständige Stelle des Ausstellungsmitgliedstaates in welchem Umfang auf die Weiterbildung angerechnet wurden, 8. eine schriftliche Erklärung, ob die Anerkennung der Weiterbildungsnachweise bereits bei einer anderen Ärztekammer beantragt wurde oder wird. 4. § 18 a erhält folgende Fassung: „Anerkennung von Weiterbildungen aus dem Gebiet der Europäischen Union (Mitgliedstaat), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR-Staat) oder aus einem Staat, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung (1) Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt § 18 Abs. 3 bis 7 entsprechend. (2) Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn sich die Dauer der nachgewiesenen Weiterbildung gegenüber der in dieser Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet.“ 5. §§ 18 b und 18 c werden aufgehoben. 6. § 19 erhält folgende Fassung: „Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Facharztbezeichnung Soweit die unter Nrn. 4 bis 8 genannten Unterlagen und Bescheinigungen nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind sie zusätzlich in beglaubigter Übersetzung vorzulegen, die durch einen öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher erstellt wurde. (1) Wer einen Weiterbildungsnachweis besitzt, der in einem Drittstaat ausgestellt wurde, erhält auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle für die Ermittlung der Gleichwertigkeit notwendigen Unterlagen vorzulegen sowie alle dazu erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Diese Personen führen die dafür in dieser Weiterbildungsordnung vorgesehene Bezeichnung. Kommt der Antragsteller dieser Mitwirkungspflicht nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erschwert, kann die Ärztekammer ohne weitere Ermittlungen entscheiden. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller in anderer Weise die Aufklärung des Sachverhalts erschwert. (2) Für die Überprüfung der Gleichwertigkeit gilt § 18 Abs. 3 Sätze 3 bis 5 entsprechend. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht. Für die Prüfung gelten die §§ 13 bis 16 entsprechend. Der Antrag kann wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden, nachdem der Antragsteller auf die Folge schriftlich hingewiesen worden ist und der Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachgekommen ist. Ist der Antragsteller aus Gründen, die er darzulegen hat, nicht in der Lage, die notwendigen Unterlagen und Bescheinigungen vorzulegen, kann sich die Ärztekammer an die Kontaktstelle, die zuständige Behörde oder an eine andere zuständige Stelle des Herkunftsstaates wenden. (6) Die Ärztekammer darf Auskünfte von den zuständigen Behörden oder von anderen zuständigen Stellen eines anderen Herkunftsstaates einholen, soweit sie berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Antragstellers hat. (7) Die Ärztekammer bestätigt der zuständigen Behörde oder einer anderen zuständigen Stelle auf Anfrage sowohl die Authentizität der von ihr ausgestellten Bescheinigung als auch, dass die Mindestanforderungen an die Weiterbildung nach Art. 25 und 28 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt sind.“ Die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sind nach Satz 2 auch nachzuweisen, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person des Antragstellers liegen, von diesem nicht vorgelegt werden können. (3) Für das Anerkennungsverfahren gelten die Vorschriften über Fristen, Unterlagen und Bescheinigungen sowie Auskünfte nach § 18 Abs. 4 Sätze 3 und 4, Abs. 5 Sätze 1 bis 6 sowie Abs. 6 entsprechend.“ 7. Nach § 19 wird folgender § 19 a eingefügt: „Anerkennung von Weiterbildungen außerhalb des Gebietes der Europäischen Union (Mitgliedstaat) und außerhalb der anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat) und außerhalb eines Staates, dem Deutschland und die Europäische Union einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben (Vertragsstaat) als Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung ÄBW 01t 31 Bekanntmachungen (1) Für die Fälle einer Anerkennung nach § 2 Abs. 3 und 4 gilt § 19 Abs. 2 und Abs. 3 entsprechend. Fortbildungsveranstaltung: „Update zur medizinischen Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern“ Termin: Samstag, 20. Februar 2016, 10.00–ca. 15.00 Uhr (2) Wesentliche Unterschiede liegen vor, wenn sich die Dauer der nachgewiesenen Weiterbildung gegenüber der in dieser Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildung deutlich unterscheidet.“ 8. Im Abschnitt B wird im Gebiet 7. Chirurgie jeweils in der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie, Gefäßchirurgie, Herzchirurgie, Kinderchirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Plastische und Ästhetische Chirurgie, Thoraxchirurgie und Viszeralchirurgie im Abschnitt „Weiterbildungszeit“ der Satz „Werden im Gebiet Chirurgie 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 9 Jahre.“ gestrichen. 9. Im Gebiet 13. Innere Medizin wird jeweils in der Facharztkompetenz Innere Medizin, Innere Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Innere Medizin und Gastroenterologie, Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Nephrologie, Innere Medizin und Pneumologie, Innere Medizin und Rheumatologie im Abschnitt „Weiterbildungszeit“ der Satz „Werden im Gebiet Innere Medizin 2 Facharztkompetenzen erworben, so beträgt die gesamte Weiterbildungszeit mindestens 8 Jahre.“ gestrichen. 10. Im Abschnitt C wird in der Zusatzweiterbildung „Röntgendiagnostik – fachgebunden“ im Abschnitt „Weiterbildungszeit“ im Unterabschnitt „Röntgendiagnostik Harntrakt“ die Zahl 12 durch die Zahl 6 ersetzt. §2 Erlaubnis zur Neufassung Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. §3 Inkrafttreten Nach aktuellen Zahlen des Integrationsministeriums haben im 3. Quartal 2015 in Baden-Württemberg 30 734 Menschen einen Asylantrag gestellt. 27,5 Prozent der Antragsteller waren Minderjährige. Auf Initiative des Ausschusses „Kinder und Jugendliche“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde deshalb kurzfristig eine Fortbildung konzipiert, die sich vor allem an Ärztinnen und Ärzte richtet, die sich auf die medizinische Versorgung insbesondere der minderjährigen Flüchtlinge und Asylbewerber kompakt vorbereiten wollen. Die knapp 5-stündige Fortbildung wird sich daher mit transkulturellen Aspekten, den empfohlenen Impfungen, den Infektionskrankheiten sowie den Kennzeichen psychischer und körperlicher Gewalt einschließlich zu ergreifender Maßnahmen beschäftigen. Eine frühzeitige Anmeldung ist empfohlen, da die Teilnehmerzahl auf 100 begrenzt ist. Veranstalter: Landesärztekammer Baden-Württemberg Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 7, 70597 Stuttgart-Degerloch Kosten: keine, Anmeldung jedoch unbedingt erforderlich Weitere Informationen und Anmeldung: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Frau Hagdorn, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-82, E-Mail: [email protected], Internet: www.ärztekammer-bw.de Bitte abtrennen Online: Landesärztekammer www.ärztekammer-bw.de Baden-Württemberg Faxantwort: Fortbildung und (07 11) 7 69 89-8 30 Qualitätssicherung Telefon: (07 11) 7 69 89-82 Frau Hagdorn E-Mail: Jahnstraße 40 [email protected] 70597 Stuttgart Anmeldung Ich nehme verbindlich an der Fortbildungsveranstaltung: „Update zur medizinischen Versorgung von minderjährigen Flüchtlingen und Asylbewerbern“ teil. Termin: Samstag, 20. Februar 2016, 10.00–15.00 Gebühr: kostenfrei Veranstaltungsort: In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 7, 70597 Stuttgart-Degerloch Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Titel, Name, Vorname Vorstehende Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums BadenWürttemberg vom 07. 12. 2015, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Facharztbezeichnung Anschrift Stuttgart, den 16. Dezember 2015 Dr. med. U. Clever Präsident Dr. med. Michael E. Deeg Schriftführer Telefon Fax E-Mail Datum 32 ÄBW 01t Unterschrift (Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel) Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 16. Dezember 2015 §2 Erlaubnis zur Neufassung Aufgrund von §§ 9 und 10 Nr. 16 und § 23 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl S. 314), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Juli 2014 (GBl. S. 378, 380) hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg am 28. November 2015 folgende Satzung beschlossen: Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. §3 Inkrafttreten §1 Die Anlage zu § 1 der Gebührenordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg vom 15. März 2006 (ÄBW S. 176), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. August 2015 (ÄBW 2015, S. 520) wird wie folgt geändert: 1. Nummer 2 erhält folgende Fassung: „2. 2.1 Gebühren für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten Verfahren zur Erlangung einer Gebietsbezeichnung/Facharztkompetenz, einer Schwerpunktbezeichnung/Schwerpunktkompetenz, einer Zusatzbezeichnung/Zusatzweiterbildung, mit Prüfung 300 € Bei vollständiger Nutzung einer von der Landesärztekammer internetbasierten Anwendung zur Verwaltung des Anerkennungsverfahrens zum Erwerb einer Gebietsbezeichnung/Facharztkompetenz Wiederholungsprüfung Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Vorstehende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landesärztekammer wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung, mit Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 07. 12. 2015, Az.: 3-5415.2-006/1 hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, den 16. Dezember 2015 Dr. med. U. Clever Präsident Dr. med. Michael E. Deeg Schriftführer 0€ 200 € Anzeige 2.2 Verfahren zur Erlangung einer Weiterbildungsbezeichnung nach den Übergangsbestimmungen mit Prüfung 300 € 2.3 Anerkennung ausländischer ärztlicher Berufsqualifikationen 2.3.1 Automatische Anerkennung 100 € 2.3.2 Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Weiterbildungsqualifikationen ohne Prüfung 200 € – 500 € 2.3.3 Überprüfung des Ausgleichs wesentlicher Unterschiede 50 € – 250 € 2.3.4 Eignungs-/Defizitprüfung oder Kenntnisprüfung 300 € 2.3.5 Formale und/oder inhaltliche Prüfung von Tätigkeiten im Ausland als Weiterbildungszeiten, pro Abschnitt 100 €“ 2. Nummer 3 wird wie folgt geändert: „3. Entscheidung über die Zulassung als Weiterbildungsstätte 50 € – 550 €“ Heidelberger Ärzteorchester Die Ärzteschaft Heidelberg (www.aerztekammer-bw.de/heidelberg) lädt ein zu ihrem Winterkonzert 2016 (69. Konzert) Termin: Freitag, 12. Februar 2016, 20.00 Uhr Ort: Peterskirche, Plöck, 69117 Heidelberg Programm: Joseph Haydn (1732 – 1809): Symphonie Nr. 88 G-Dur Adagio/Allegro – Largo – Menuetto Allegretto – Finale Allegro con spirito Dmitri Kabalewski (1904 – 1987): Konzert für Violoncello und Orchester, op. 49 Allegro – Largo molto espressivo – Allegretto Violoncello: Leonardo Costa Pause Ludwig van Beethoven (1770 – 1827): 3. Sinfonie Es-Dur op. 55 Eroica Allegro con brio – Marcia funebre Adagio assai – Scherzo Allegro vivace – Finale Allegro molto Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Steinhausen Der Eintritt ist frei. Am Ausgang erfolgt eine Spenden-Sammlung für einen caritativen Zweck. Terminvormerkungen: Vorkonzert: Sonntag, 7. Februar 2016, 18.00 Uhr Augustinum, Jaspersstr. 2, 69126 Heidelberg-Emmertsgrund Sommer-Konzert 2016: Freitag, 1. Juli 2016, 20.00 Uhr, Peterskirche ÄBW 01t 33 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Degerlocher Ethikgespräche Stehen auch Sie oft vor Entscheidungen in der Praxis oder im Krankenhaus, bei denen Sie ethische Aspekte berücksichtigen müssen? Dann sind Sie hier genau richtig. Gemeinsam mit Ihnen erörtern wir ethische Fragestellungen aus Ihrem Behandlungs- und Pflegealltag und zielen auf das Wohlergehen und die Berücksichtigung des Willens der Patienten ab. Die Tagesthemen werden kurzfristig im Ärzteblatt BadenWürttemberg und auf der Homepage der Landesärztekammer Baden-Württemberg bekannt gegeben. Wir freuen uns auf den intensiven Austausch mit Ihnen. Termine: 16. März 2016 22. Juni 2016 12. Oktober 2016 jeweils mittwochs, 18.00–21.45 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen/ Angehörige von Gesundheitsfachberufen/Seelsorger Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] 34 Geriatrische Grundversorgung 2016 Wir leben in einer immer älter werdenden Gesellschaft. Wie viele ältere Patienten behandeln Sie im Jahr? Sie beantworten diese Frage sicherlich mit: „Eine Vielzahl.“ Durch den demografischen Wandel wird die Zahl an geriatrischen Patienten im Praxisalltag immer größer. Geriatrische Krankheitsbilder gewinnen stärker an Bedeutung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Besonderheiten des alten Patienten kennen, sich in den Patienten hineinversetzen und geeignete Behandlungsmethoden anwenden können. In unserem 60-stündigen Kurs, beruhend auf dem gleichnamigen Fortbildungscurriculum der Bundesärztekammer, können Sie Ihr Wissen auffrischen, aktualisieren und vertiefen. Neben Fachkenntnissen erwartet Sie viel Praxis in Form von Fallbesprechungen, Demonstrationen und Übungen, zu der auch die Selbsterfahrung im Altwerden (instant aging) gehört. Der Kurs endet mit einer Lernerfolgskontrolle. Themenschwerpunkte: – Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen – Geriatrisches Basis-Assessment – Rechtliche und ethische Grundlagen – Pharmakologie – Andere Einrichtungen geriatrischer Versorgung – Anschauungsunterricht Katheter und Sonden – Depressionen, Schlafstörungen und Sucht Sie erhalten einen fächerübergreifenden Überblick über den aktuellen Stand der Geriatrie. ÄBW 01t Termine: 22.–24. April 2016 24.–26. Juni 2016 und 16.–18. September 2016 jeweils freitags, 15.00–20.00 Uhr, samstags, 9.00–16.15 Uhr und sonntags, 9.00–14.30 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 540,– Euro, inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 60 Punkte Kurs kann nur als Gesamtveranstaltung gebucht werden! Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldeunterlagen: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Basiswissen für Berufseinsteiger Erlangen Sie Sicherheit im Umgang mit der GOÄ. Privatabrechnung – wie funktioniert das? Auf was muss ich achten? Wie arbeite ich mit der GOÄ? Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg in die Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den rechtlichen Rahmen, die Anforderungen an die Dokumentation sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Kooperation mit der PVS-Akademie veranstaltet. Termine: 9. März 2016 und 28. September 2016 jeweils mittwochs, 15.00–19.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere Berufseinsteiger aus der niedergelassenen Praxis Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: [email protected], www.pvs-akademie.de Bekanntmachungen Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis In dem 40-stündigen Kurs lernen Sie die theoretischen und praktischen Inhalte der Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis nach dem gleichnamigen Curriculum der Bundesärztekammer kennen. Der Kurs ist modular aufgebaut: Modul I bis III (jeweils 10 h à 45 Minuten) finden zentral in Stuttgart statt, um die notwendigen theoretischen Grundlagen zu schaffen. In Modul IV (10 h à 60 Minuten) besuchen Sie ein Sozialpädiatrisches Zentrum, damit Sie das Gelernte im Rahmen von praktischen Übungen und einer Hospitation umzusetzen lernen. Näheres zum Ablauf von Modul IV erfahren Sie bei Kursbeginn. Nach Abschluss aller vier Module erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württembergs an den Nachweis der fachlichen Befähigung bei Anträgen auf Ausführung und Abrechnung zur sozialpädiatrisch orientierten Versorgung gemäß EBM (GOP 04356) entspricht. Termine: Modul I bis III: Mittwoch, 1. Juni 2016 nachmittags Freitag, 3. Juni 2016 ganztags Samstag, 4. Juni 2016 ganztags Sonntag, 5. Juni 2016 vormittags Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin Teilnehmerbeitrag: 500,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Personen begrenzt! Fortbildungspunkte: 40 Punkte Anmeldeunterlagen: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail [email protected] Die Beratung zu einer validen Patientenverfügung – ein Schulungsprogramm für Ärztinnen und Ärzte Termine: 11. März 2016 oder 14. Oktober 2016 jeweils freitags, 13.30–17.00 Uhr Wie berate ich meine Patienten richtig? Welche rechtlichen Grundlagen muss ich beachten? Antworten auf Fragen wie diese erhalten Sie in unserem Seminar. Eine Patientenverfügung ist ein sensibles Thema zwischen Ihnen und Ihren Patienten und bedarf eines hohen Vertrauensverhältnisses. Lernen Sie qualifiziert, rechtskonform und objektiv zu beraten. Gemeinsam betrachten wir das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln und erarbeiten die richtige Vorgehensweise. Die Schulung richtet sich nach dem Curriculum der Esslinger Initiative e. V. und gliedert sich in folgende Inhalte: Rechtliche Grundlagen von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen Prof. jur. Konrad Stolz, Stuttgart Ethische Fragen zur Selbstbestimmung durch vorsorgende Verfügungen Dr. med. Nicole Pakaki, Kornwestheim Palliativmedizinische Aspekte der Umsetzung von Patientenverfügungen Dr. med. Nicole Pakaki, Kornwestheim Praktische Hinweise zu Beratungsinhalten und -techniken Dr. med. Ernst Bühler, Kirchheim/Teck Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Schulungsunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Anzeige Rosset, Merz & 1BSUOFS Rechtsanwälte Dr. Christoph Rosset – seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig – Modul VI: Termine werden noch bekannt gegeben Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: w Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u. a. w Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte w Praxiskauf und -verkauf w KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. w Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso w Berufshaftpflicht w Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise w Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge Dr. Christoph Rosset Nicole Pella Joachim Merz Dr. Gerrit Tubbesing Arztrecht Fachanwältin für Arbeitsrecht Wirtschaftsrecht Dr. Bastian Reissinger Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Familienrecht Mediator Schwarzwaldstraße 1 w 79117 Freiburg i. Br. w Telefon (07 61) 70 52 50 Telefax (07 61) 7 91 00 29 w [email protected] w www.kanzlei-rosset.de ÄBW 01t 35 Bekanntmachungen Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen Nutzen Sie die Gelegenheit und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse, die Sie im Seminar „Grundlagen der Notfallversorgung“ erworben haben. Im Seminar Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zur Reanimation sein. Sie stellen die richtige Diagnose und treffen die notwendigen Maßnahmen. Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen Austausch von Eindrücken und Erfahrungen. Hierdurch erhalten Sie Anregungen für Ihr eigenes Vorgehen in Notfallsituationen und können von Ihren eigenen Erlebnissen berichten. Nutzen Sie die Gelegenheit für einen angeregten Erfahrungsaustausch mit Kollegen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Umgang mit Notfallpatienten. Termine: Freitag, 4. März 2016 18.00–22.00 Uhr Samstag, 23. April 2015 14.00–18.00 Uhr Mittwoch, 6. Juli 2016 18.00–22.00 Uhr Mittwoch, 5. Oktober 2016 18.00–22.00 Uhr Samstag, 26. November 2016 14.00–18.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“. Weiterbildungsinitiative für Facharztanwärter/-innen in der Anästhesiologie Das Seminar richtet sich im Besonderen an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung Anästhesiologie befinden, sowie an Fachärzte, die die Veranstaltung zur Wiederholung relevanter klinischer Themen aus Anästhesie und Intensivmedizin nutzen wollen. In vier relevanten Themenbereichen präsentieren namhafte Referenten der Weiterbildungsinitiative Anästhesiologie interaktive Fallberichte, wie sie auch in Facharztprüfungen abgefragt werden. Parallel dazu finden simulierte Facharztgespräche zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung statt. Termin: Samstag, 12. März 2016 9.00–12.30 Uhr Programm: 9.00–9.45 Uhr Narkoseführung bei Pneumoperitoneum Prof. Dr. Andreas Walther, Katharinenhospital Stuttgart 9.45–10.30 Uhr Neuroanästhesie Daniel Englisch, Klinikum Ludwigsburg 10.30–11.00 Uhr Pause 11.00–11.45 Uhr Analgosedierung Dr. Peter Zaar, Klinikum Sindelfingen-Böblingen Anzeige Stellen Sie uns auf die Probe. Als Arzt in eigener Praxis möchten Sie Ihre Patienten optimal versorgen und wünschen eine solide wirtschaftliche Basis. Wir beraten Sie kompetent, ganzheitlich und unabhängig. Vom Niederlassungsmanagement bis zur Praxisabgabe. Wir freuen uns auf Sie. Tel 0711 • 13258 • 32 MLP Finanzdienstleistungen AG MLP MED-Team, Alexander Völker Jahnstraße 4, 70597 Stuttgart [email protected] 36 ÄBW 01t 11.45–12.30 Uhr Anästhesie im Kindes- und Säuglingsalter Dr. Andreas Ostermeier, Klinikum Sindelfingen-Böblingen Parallel finden simulierte Facharztgespräche zur Prüfungsvorbereitung statt. Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Facharztanwärter/ -innen in der Anästhesiologie Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Bekanntmachungen Fit für den Notfall – Der Kindernotfall Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Wissen Sie, wie man ein Kind im Notfall richtig behandelt? Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? All diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Unser Referent ist ein erfahrener „Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen gerne auch praktische Tipps rund um das Thema Kindernotfälle. Reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher – wir zeigen Ihnen wie. Im Seminar Grundlagen der Notfallversorgung frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie auch andere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten. Sie lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus. Unsere Trainer beantworten gerne Ihre Fragen zur Notfallmedizin und zur Notfallausstattung. Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“. Termine: 20. Januar 2016 13. April 2016 13. Juli 2016 26. Oktober 2016 jeweils mittwochs, 18.00–22.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf 25 Teilnehmer. Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Termine: Freitag, 26. Februar 2016 18.00–22.00 Uhr Samstag, 23. April 2016 9.00–13.00 Uhr Mittwoch, 22. Juni 2016 18.00–22.00 Uhr Mittwoch, 21. September 2016 18.00–22.00 Uhr Samstag, 26. November 2016 9.00–13.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung laut Gendiagnostikgesetz – Nutzen Sie die Chance, die Qualifikation schnell und einfach zu erlangen! (Für Ärzte der Fachrichtungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin) Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft. Demnach dürfen seit Februar 2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch durch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte durchgeführt werden. Für die Dauer von fünf Jahren (Fristende 10. 07. 2016) kann die Qualifikation im Rahmen von Übergangsbestimmungen durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden. In unserem Auffrischungskurs werden Sie auf die Wissenskontrolle vorbereitet, die direkt im Anschluss in Form eines Multiple-Choice-Bogens erfolgt. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Die zur Nachbesetzung ausgeschriebenen Vertragsarztsitze aller Gebiete in BadenWürttemberg mit Zulassungsbeschränkungen finden Sie ab sofort nur noch auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg www.kvbawü.de Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann man dort bequem über einen Button direkt auf der Website anklicken. Termin: Samstag, 16. April 2016 9.00–15.00 Uhr Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Zielgruppe: Ärzte der Fachrichtungen Frauenheilkunde/Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin Termine für andere Fachgruppen auf Anfrage Teilnehmerbeitrag: 48, Euro Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten. Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Fachbereich Fortbildung, Telefon (07 11) 7 69 81-570/-562, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: [email protected] Nach einer zum 1. Januar 2013 neu in Kraft getretenen Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Ist dies der Fall, hat die KV den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben. Die bisherige Rechtslage, nach der der Vertragsarzt seinen Antrag bei der KV stellen musste, endete zum 31. 12. 2012. ÄBW 01t 37 Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Praktische Prüfungstermine für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten im Sommer 2016 für den Kammerbezirk Nordbaden Heidelberg: 07. 07. 2016 bis 13. 07. 2016 Karlsruhe: 01. 07. 2016 und 09. 07. 2016 bis 14. 07. 2016 Mannheim: 07. 07. 2016 bis 14. 07. 2016 Pforzheim: 13. 07. 2016 bis 15. 07. 2016 Mosbach: 13. 07. 2016 bis 15. 07. 2016 Achern: 09. 07. 2016 und 11. 07. 2016 bis 16. 07. 2016 Calw: 15. 07. 2016 und 16. 07. 2016 Horb: 02. 07. 2016 Fortbildung: Advanced Cardiac Life Support (ACLS) für Ärztinnen und Ärzte Theorie und praktische Übungen Neben der Vermittlung von vertieftem Wissen zur Reanimation besteht ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council (ERC) bzw. der American Heart Association (AHA). Der Kurs richtet sich insbesondere an Ärztinnen und Ärzte, welche die Grundlagen der Reanimation kennen bzw. bereits an einem Basis-Reanimationskurs teilgenommen haben. Wesentliche Inhalte sind die Wiederholung und Vertiefung des Basic Life Supports (BLS), erweitertes Airwaymanagement, intraössäre Zugänge, Frühdefibrillation, das Erkennen reversibler Ursachen von Herz-Kreislaufstillständen und deren Behandlung, sowie das Verhalten in der Postreanimationsphase. Termin: Samstag, 30. Januar 2016 13.00–17.15 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungszentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Gebühr: 65,– Euro 38 ÄBW 01t Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 7 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Fortbildung: Kardiopulmonale Reanimation für Ärztinnen und Ärzte Theorie und praktische Übungen Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur Reanimation, besteht im Rahmen kleiner Gruppen ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council. Termin: Samstag, 30. Januar 2016 8.00–12.15 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungszentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Gebühr: 65,– Euro Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 7 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Bekanntmachungen Fortbildungsseminar „Wiedereinstieg in den Arztberuf“ Im Februar und Juni/Juli 2016 veranstalten die Akademie für Ärztliche Fortbildung, der Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden und die Ärzteschaft Heidelberg gemeinsam dieses fachübergreifende Seminar zum Wiedereinstieg in den Arztberuf. Das übergeordnete Ziel der Veranstaltung ist es, Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Rückkehr in den Beruf fachlich zu unterstützen. Die insgesamt 4-wöchige Fortbildung gliedert sich in zwei Blöcke, die auf Wunsch auch unabhängig voneinander gebucht werden können. Block 1 wird vom 15. bis 26. Februar 2016 stattfinden, Block 2 vom 27. Juni bis 8. Juli 2016. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen durch ein breit gefächertes Inhaltsspektrum befähigt und ermutigt werden, ihre Ausbildung und ihre Erfahrung wieder praktisch im Beruf einzusetzen. Um Wissenslücken zu schließen, werden durch die Fachreferentinnen und Fachreferenten sowohl die medizinischen Neuerungen der letzten 10 Jahre als auch Themen mit ganz aktuellem Bezug vermittelt. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung eine sehr gute Gelegenheit zur Vernetzung und zum kollegialen Austausch. Ergänzend zu den Theorieeinheiten wird eine Hospitation empfohlen, um eine enge Verknüpfung zu den täglichen Aufgaben und praxisbezogenen Herausforderungen des Berufes herzustellen. Als Referentinnen und Referenten stehen ausgewählte Experten zur Verfügung. Termine: Block 1: 15.–26. Februar 2016 Block 2: 27. Juni–8. Juli 2016 jeweils Mo–Fr, i. d. R. 9.00–15.00 Uhr Veranstaltungsort: Max-Planck-Haus, Gerhard-Hauptmann-Straße 36, 69120 Heidelberg Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Dorothee Müller-Müll, Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden Gebühr: 550,– Euro pro zweiwöchigem Seminarteil Die Seminarteile können unabhängig voneinander gebucht werden. Es besteht die Möglichkeit einer Gebührenerstattung durch die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg. Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg pro Seminarblock 60 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Fortbildung: Kardiopulmonale Reanimation für Ärztinnen Theorie und praktische Übungen Gebühr: 65,– Euro Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation mit dem Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden einen kardiopulmonalen Reanimationskurs speziell für Ärztinnen an. Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme nur mit Anmeldung möglich. Termin: Samstag, 23. Januar 2016 Kurs 1: 8.00–12.15 Uhr Kurs 2: 13.00–17.15 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Referenten: Matthias Otto und Florian Rehberger, Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 7 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Veranstaltungsort: Rettungs- und Ausbildungszentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen Anzeige ür n f rte itäts pe l n E x s ibi ge u P la rü f un -p Ihre Spezialisten für alle Rechtsfragen im Gesundheitswesen! Insbesondere Beratung für - Ärzte | Zahnärzte - Apotheken - Krankenhausträger - Berufsverbände - Sonstige Unternehmen im Gesundheitswesen Vom Arbeitsrecht bis zur Zulassung – unsere Kanzlei steht für persönliche, individuelle und zielgerichtete Rechtsberatung und Vertretung. Erfahren Sie mehr über unser umfassendes Leistungsportfolio unter Praxisrecht.de oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin. Kanzlei Heidelberg Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Rechtsanwälte & Fachanwälte für Berliner Straße 101 69121 Heidelberg Medizinrecht | Steuerrecht | Arbeitsrecht fon +49 (0) 6221 – 65 979-0 e-mail [email protected] ÄBW 01t 39 Bekanntmachungen Hygienebeauftragter Arzt Die 40-stündige Fortbildung wird vom Städtischen Klinikum Karlsruhe in Kooperation mit der Bezirksärztekammer Nordbaden angeboten und durchgeführt. Die Teilnahmebescheinigungen für den Fortbildungskurs erteilt die Ärztekammer. Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) vom 20. Juli 2012 sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, verpflichtet, hygienebeauftragte Ärztinnen oder Ärzte zu bestellen. Als hygienebeauftragte Ärztin oder hygienebeauftragter Arzt darf nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und an einer Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation hygienebeauftragte Ärztin, hygienebeauftragter Arzt nach dem Curriculum der Bundesärztekammer mit Erfolg teilgenommen hat. Termin: 15.–19. Februar 2016 Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Curriculäre Fortbildung „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Eberhard Kniehl, Leiter der Abteilung für Mikrobiologie und Krankenhaushygiene, Städtisches Klinikum Karlsruhe In dem 40-stündigen Kurs, der sich an Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin richtet, lernen Sie alle theoretischen und praktischen Inhalte der Sozialpädiatrie nach dem Curriculum der Bundesärztekammer kennen. Im Rahmen einer integrierten Kompaktveranstaltung werden alle 4 Kursmodule zusammen angeboten: Die Module I bis III umfassen insgesamt 30 UE à 45 Minuten und vermitteln die notwendigen theoretischen Grundlagen, das Modul IV besteht aus 10 UE à 60 Minuten und dient der Herstellung des Praxisbezuges der Lerninhalte. Im Praxisteil werden diagnostische und therapeutische Verfahren und Konzepte in der Sozialpädiatrie in Kleingruppen praktisch vorgestellt und kennengelernt werden. Der organisatorische Rahmen ermöglicht direkte Einblicke in die Kinderklinik Maulbronn und das angegliederte Sozialpädiatrische Zentrum. Mit dem Abschluss der Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttembergs an den Nachweis der fachlichen Befähigung bei Anträgen auf Ausführung und Abrechnung zur sozial-pädiatrisch orientierten Versorgung gemäß EBM (GOP 04356) entspricht. Die Teilnehmerzahl ist limitiert, eine vorherige Anmeldung ist daher zwingend erforderlich. Die Buchung von Einzelteilen der Veranstaltung ist nicht möglich. Ort: Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH, Moltkestr. 90, 76133 Karlsruhe Gebühr: 550,– Euro Fortbildungspunkte: 40 Punkte Eine Anmeldung ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Auskunft und Anmeldung: Fachlicher Ansprechpartner: Dr. Eberhard Kniehl, Telefon (07 21) 9 74-18 01, E-Mail: eberhard.kniehl@ klinikum-karlsruhe.de Anmeldung und Organisation: Geschäftsstelle BBz, Telefon (07 21) 9 74-75 40, E-Mail: [email protected] Präsidenten-Hotline 40 ÄBW 01t Foto: Photos.com (Jupiterimages) W o drückt Sie der Schuh und wie kann sich die Ärztekammer noch mehr für Sie stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“ von Kammerpräsident Dr. Ulrich Clever ermöglicht den Mitgliedern die direkte Kontaktaufnahme. Am 2. Februar wird der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg wieder von 17.00 bis 19.00 Uhr direkt an der Präsidenten-Hotline (07 11) 7 69 89-4 23 erreichbar sein. Rufen Sie an! Termine und Veranstaltungsorte Teil 1: 8.–9. April 2016 Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Teil 2: 15.–16. April 2016 Kinderzentrum Maulbronn, Knittlinger Steige 21, 75433 Maulbronn jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Gebühr: 590,– Euro Die Planung einer weiteren Veranstaltung stand zum Redaktionsschluss noch offen und kann ggf. telefonisch erfragt werden. Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in Textform mittels Post oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 40 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat anerkannt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Bekanntmachungen Fortbildung: „Stalking“ Rund 12 Prozent der Deutschen haben persönliche leidvolle Erfahrung mit Stalking: Durch überdauernde Belästigung, Verfolgung oder Bedrohung wurden sie bereits mindestens einmal in ihrem Leben in Angst versetzt. Ärztinnen und Ärzte müssen sich daher zunehmend mit der Beratung und Therapie der Opfer befassen, aber auch die Risikoeinschätzung, Begutachtung und Therapie der Täter ist ein bedeutsames medizinisches Aktionsfeld. Nicht zuletzt stellen Ärztinnen und Ärzte selbst eine Risikogruppe für Stalking dar. Bei dieser Veranstaltung werden verschiedene Aspekte des Stalkings thematisiert und grundlegende Kompetenzen im Umgang mit unterschiedlichen Facetten des Stalkings vermittelt. Im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes, beim Familiengericht und bei der Polizei zählen hierzu auch Informationen über Unterstützungsangebote für Stalkingopfer. Moderation: Dr. med. Jürgen Braun, Vorsitzender der Ärzteschaft Mannheim Veranstaltungsort: Neubau der Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Gebühr: 25,– Euro Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg 3 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat beantragt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Veranstaltungsort: Neubau der Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Die Ärztliche Leichenschau ist der letzte Dienst am Patienten. Neben der Feststellung des Todes, der durch einen Arzt erfolgen muss, dient die Leichenschau der Klärung der Todesursache und der genaueren Umstände. Die Feststellung der Todesart steht für Mediziner und Polizei im Vordergrund. Ziele der Fortbildung sind Sicherheit bei der korrekten Durchführung einer Leichenschau sowie die zielgerichtete und positiv ausgestaltete Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei. Die Grundlage hierfür bilden ein gegenseitiges Verständnis berufsbedingter Fragestellungen, Aufgaben und Zwänge sowie die praxisgerechte Handhabung und Umsetzung rechtlicher Vorgaben. Gebühr: 25,– Euro Termin: Mittwoch, 2. März 2016 19.00–ca. 22.00 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg Termin: Mittwoch, 20. April 2016 19.00–ca. 21.15 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Prof. (apl.) Dr. Harald Dreßing, Leiter des Bereichs Forensische Psychiatrie, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim Referenten: Prof. (apl.) Dr. Harald Dreßing, Leiter des Bereichs Forensische Psychiatrie, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim Kriminalhauptkommissarin Tanja Kramper, Polizeipräsidium Mannheim, Referat Prävention/ Kriminalprävention Direktor des Amtsgerichts a. D. Reinhold Buhr, Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Nordbaden Fortbildung: Die Ärztliche Leichenschau – praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit mit der Polizei Referenten: Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg EKHK Emil Stark, Leiter des Dezernats für Kapitalverbrechen, Polizeipräsidium Karlsruhe Dr. med. Ulrich Wagner, Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz, Dezernat IV, Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe Teilnahmebedingungen: Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich. Sie hat in schriftlicher Form per Post, Telefax oder E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist auch bei unverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr fällig. Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen. Fortbildungspunkte: Für die Veranstaltung werden von der Landesärztekammer Baden-Württemberg 4 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat beantragt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Anzeige Einfach kopieren, Stempel drauf und faxen : 07121 / 9757-11 oder mailen an : Neue Todesbescheinigungen [email protected] (alte Version seit 01. 01. 2016 unzulässig!) B e s t e l l s c h e i n (bitte Menge eintragen; Mindestmenge 10 Stück) ......... Stück Komplett-Formularsatz Todesbescheinigung (neuster Rechtsstand!) (vertraulicher Teil, nichtvertraulicher Teil, Umschläge) Best.Nr. 961/59 ......... Stück Todesbescheinigungen ohne Ursachenfeststellung (für Notärzte und Verhinderungsfälle) 3-fach sd Best.Nr. 473/59 DBS/Gemeindefachverlag · Dieselstraße 1 · 72793 Pfullingen · Tel. 0 71 21/ 9 75 70 · Fax 97 57 11 unser webshop: www.dbs–pfullingen.de ÄBW 01t 41 Bekanntmachungen Fortbildungsreihe „Notfall“ Im Mittelpunkt dieser Veranstaltungsserie steht die Vermittlung von Handlungsgrundsätzen und Orientierungshilfen für die mitunter herausfordernden Begebenheiten medizinischer Notfälle. Das Ziel aller Einzelveranstaltungen ist es, anhand des vermittelten Fachwissens auch in außergewöhnlichen Belastungssituationen souverän zu agieren, adäquate Entscheidungen zu treffen und angemessene Behandlungsformen anzuwenden. Es soll dabei sowohl auf Notfälle in der eigenen Praxis wie auch im Bereitschaftsdienst oder in alltäglichen Situationen vorbereitet werden. Aus diesem Grund wird auch bei der Referentenauswahl Wert auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen niedergelassenen und nicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gelegt. Inhaltlich orientiert sich das Konzept an häufig auftretenden Krankheitssymptomen, welche zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden. Alle Veranstaltungen können einzeln gebucht werden. Im zweiten Halbjahr 2016 folgen Veranstaltungen zu weiteren Notfallthemen. Termine Block 1: immer dienstags, 19.30–ca. 22.00 Uhr 01. März 2016 Leitsymptom Fieber Referenten: Dr. med. Joachim Aspacher, FA für Innere Medizin; Dr. med. Konrad Pumpe, FA für Innere Medizin 26. April 2016 Pädiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Paul Vöhringer, FA für Kinder- und Jugendmedizin; Dr. med. Manfred Reichert, FA für Kinder- und Jugendmedizin 42 10. Mai 2016 Neurologische Notfälle Referenten: Prof. Dr. med. Georg Gahn, FA für Neurologie; Dr. med. Klaus-Matthias Hasert, FA für Neurologie 14. Juni 2016 Psychiatrische Notfälle Referenten: Dr. med. Christian Harter, FA für Psychiatrie und Psychotherapie; Dr. med. Andrea Groß, FA für Psychiatrie Wissenschaftliche Leitung: Frau Marianne Difflipp-Eppele (1. Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe) Veranstaltungsort: Neubau der Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Gebühr: 20,– Euro Fortbildungspunkte: Für jede der Veranstaltungen werden bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg 3 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat beantragt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de Vorankündigung Gemeinsames Symposium der Bezirksärztekammer Nordbaden und der Bezirkszahnärztekammer Karlsruhe Thema: „Parodontopathien und ihre somatischen Folgen“ Wechselwirkungen zwischen Erkrankungen und entzündlichen Prozessen des Zahnhalteapparates auf der einen Seite und systemischen Erkrankungen auf der anderen Seite rücken zunehmend in das Blickfeld der medizinischen Forschung. Sind odontologische Zusammenhänge mit der Hals-Nasen-OhrenHeilkunde aufgrund der anatomischen Nähe noch relativ naheliegend, so werden Erkrankungen aus den Fachbereichen der Kardiologie, der Angiologie und der Gynäkologie, die nicht selten lebensbedrohlichen Charakter haben, oft nicht im Zusammenhang mit einer vermeintlich unspektakulären Gebissproblematik betrachtet. Ziel dieses Symposiums ist es, den aktuellen wissenschaftlichen Stand in dieser Hinsicht näher zu bringen und zu einer effektiven und gegebenenfalls fachübergreifenden Behandlung betroffener Patientinnen und Patienten beizutragen. Im neuen Gebäude der Bezirksärztekammer Nordbaden erwartet Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte ein attraktives Programm mit hochqualifizierten Referenten und der spannenden Gelegenheit zu interdisziplinärer Begegnung und Diskussion. Termin: Samstag, 30. April 2016 9.00–ca. 13.00 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Christof Hofele, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Nordbaden Referenten: Prof. Dr. med. dent. Christof Dörfer, Direktor der Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein Prof. Dr. med. Hugo A. Katus, Ärztlicher Direktor Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie der Uniklinik Heidelberg Prof. Dr. Dr. h.c. Peter K. Plinkert, Direktor Hals-Nasen-Ohren-Klinik der Uniklinik Heidelberg Prof. Dr. med. Prof. h.c. Christof Sohn, Ärztlicher Direktor der Universitätsfrauenklinik Heidelberg Veranstaltungsort: Neubau der Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Die Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung wird gebeten! Die Akademie behält sich vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Fortbildungspunkte: Bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg werden 4 Fortbildungspunkte zur Anrechnung auf das Fortbildungszertifikat beantragt. Ansprechpartner und Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Frau Doll/ Frau Wittum, Keßlerstr. 1, 76185 Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-13 60, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Weitere Informationen: www.baek-nb.de oder www.aerztekammer-bw.de ÄBW 01t Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen/ Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar. Hygienebeauftragter Arzt – Onlinekurs Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med. Wolfgang Gärtner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended-Learning-Kurs mit einer verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Die internetbasierten 20 Kurseinheiten stehen ab 1. März 2016 zur Verfügung. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages Kurs vorgestellt. Die Teilnahme an der Präsenzveranstaltung ist nur möglich, wenn zuvor die E-Learning Einheiten absolviert wurden. Die Präsenzveranstaltung findet am 9./10. Juni 2016 im Haus der Ärzte in Freiburg statt. Termine: Online-Phase ab 1. März 2016 Präsenztage 9. und 10. Juni 2016 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca.18.00 Uhr und Freitag, 8.00 s.t.–ca.18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildung „Impfen“ Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind. Inhalt des Seminars: – Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von Fallbeispielen Termin: Samstag, 23. April 2016 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr Ort: Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. Stefan Leisinger, Maulburg Grundkurs Der plötzliche Herztod ist eine der häufigsten Todesursachen in der Bundesrepublik Deutschland. Die sofortige effiziente und gut strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Überlebensfaktor Nr. 1 für diese Patienten. Neben einer Einführung in die medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß den gültigen Standards des European Resuscitation Council und der Bundesärztekammer. Programm: Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Samstag, 16. Januar 2016 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Entgelt: 100,– Euro (jeweils) Traumatologische Notfälle Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder im Rahmen einer Schlägerei, werden häufig Verletzungsmuster zu spät erkannt. Es verstreicht wertvolle Zeit, in welcher der Patient nicht die benötigte Behandlung erhält. Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte in die Lage versetzen, akute Lebensgefahr bei durch Trauma verletzten Notfallpatienten abzuwenden sowie die Vitalfunktionen zu sichern. Durch rasches Erfassen der traumatischen Gesamtbelastung und geeignete therapeutische Maßnahmen ist es möglich, den Patienten zu stabilisieren. Programm: Unfallmechanismen – Primary/ Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulentrauma – Extremitätentrauma – Thoraxtrauma – Abdominaltrauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma – Primary & Secondary survey – Mega-Code-Training Erw. gemäß ERC Termin: Samstag, 19. März 2016 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Kardiozirkulatorische Notfälle Herzrhythmusstörungen gehören neben den Krebserkrankungen zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur wenige Patienten überleben dank rechtzeitig eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen. Dieses Seminar vermittelt den teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten die sichere Fähigkeit, lebensbedrohliche Rhythmusstörungen rasch zu erkennen und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten. Programm: Rhythmusstörungen – Elektrotherapie – Notfallmedikamente – EKG-Simulation – Fallbesprechung Kreislauf – Mega-Code-Traing Erw. gemäß ERC – Airway-Management (Larynxmaske; Combitube etc.) Termin: Samstag, 27. Februar 2016 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro ÄBW 01t 43 Bekanntmachungen Pädiatrische Notfälle Notfälle mit Kindern stellen hohe Anforderungen an die beteiligten Helfer. Sie erfordern spezielle Kenntnisse und bedeuten eine hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig aus lückenhaften pädiatrischen Kenntnissen und Fertigkeiten. Dieses Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Anatomische und physiologische Besonderheiten – Pädiatrische Notfallsituationen/Anamneseerhebung, Intubation, Airwaymanagement – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation (PALS), nach ILCOR 2000 Termin: Samstag, 9. Juli 2016 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das Praxisteam wird dann vor eine sehr schwierige Aufgabe gestellt. Unser Seminar vermittelt allen in diesem Bereich Tätigen die erforderliche Routine und das nötige Hintergrundwissen, um in Zukunft in solchen Situationen richtig reagieren zu können. Programm: Vermittlung gültiger Standards der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver Maßnahmen Termin: Mittwoch, 24. Februar 2016 Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Palliativmedizin – Basisseminar Blended Learning-Kurs Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. MSc Palliative Care (King’s College London) 44 Gerhild Becker, Universitätsklinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Seit Mitte 2013 wird in der Weiterbildung ein neues Kursformat „Blended Learning“ angeboten, das es ermöglicht, die Dauer der Präsenzveranstaltung zu verkürzen und trotzdem die 40-stündige Weiterbildung sicherzustellen. Blended Learning ist eine Kombination aus Präsenztagen und E-Learning-Modulen. Der Kurs beginnt mit zwei Präsenztagen. Dazu ergänzend werden weitere 20 Lerneinheiten als E-Learning Module online bereitgestellt, die Sie flexibel und bei freier Zeiteinteilung abrufen können. Ergänzt werden die E-Learning Module durch 3 interaktive Online-Meetings, in denen Sie die Möglichkeit haben, live Fragen und eigene Fälle einzubringen und mit einer Fachexpertin zu diskutieren. Der Kurs schließt mit einem kurzen E-Test zur Selbstkontrolle ab – so können Sie ihren Lernerfolg selbstständig überprüfen. Alle OnlineInhalte sind zu jeder Zeit und von überall per Internet abrufbar. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Computer mit Internetanschluss und ein Headset sowie die Bereitschaft zur selbstständigen Erarbeitung der Online-Module. Die Teilnahme an allen Online-Meetings ist verpflichtend. Termin: 19./20. Februar 2016 Warteliste Präsenztage ganztägig, anschließend Online-Phase bis 8. Mai 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Programm in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus drei Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 29. Februar–4. März 2016 Modul 2: 18.–22. Juli 2016 Modul 3: 14.–18. November 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– pro Modul Palliativmedizin Fallseminar Psychosomatische Grundversorgung Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker Msc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. ÄBW 01t Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Stunden Theorie, 30 Stunden verbale Intervention sowie 30 Stunden Balint-Gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorieseminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Samstagsveranstaltungen (8 Stunden) 30. Januar 2016 Problemlösetraining 20. Februar 2016 Vom strukturierten Patientengespräch über den psychopathologischen Befund zur Diagnose 12. März 2016 Chronische Schmerzen 16. April 2016 Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Störungen bei Jugendlichen 4. Juni 2016 Psychoonkologie am Beispiel des Mammacarcinoms Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro pro Samstag Bekanntmachungen Wochenkurs (40 Std.) Termin: 14.–18. März 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) Die Reisemedizin hat in den letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen auch anderer, internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch erheben kann, „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis zu repräsentieren. Diese Konzeption ist in ein 120 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003 vorgestellt wurde. Dabei sind nach Erwerb des Basiszertifikates im Umfang von 32 Stunden weitere 12 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 88 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Im Rahmen dieses Curriculums bieten wir in 2016 folgende Aufbaumodule an: „Geomedizinische Länderkunde/Internationaler Tourismus“ (Module 1 und 2), „Flugreisemedizin/ Tauchsportmedizin“ (Module 3 und 5) und „Ärztlich begleitende Reisen“ (neues Modul 13). Ärztinnen und Ärzte, die neben dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben, können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragen. Termine: Module 3 und 5: 10./11. Juni 2016 Modul 13: 02. Juli 2016 Module 1 und 2: 18./19. November 2016 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro bzw. 200,– Euro (pro Wochenende) Basisseminar Reisemedizin gemäß Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene, reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem Multiple-Choice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als BasisZertifikat „Reise-GesundheitsBeratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Termine: Teil I: 26./27. Februar 2016 und Teil II: 1./2. April 2016 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 400,– Euro Reisemedizin Refresherseminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir daher ein Refresher-Seminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Aus aktuellem Anlass werden darüber hinaus die im Rahmen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern auftretenden Probleme besprochen. Abschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre reisemedizinischen Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Das Basiszertifikat Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTG-Zertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit sind drei Jahre gültig und können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere drei Jahre erneuert werden. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung des Basiszertifikats anerkannt. Termin: Samstag, 5. März 2016 Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatzbezeichnung gemäß WBO 2006 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum für Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Termin: 14.–18. März 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro Schmerztherapie – Kompaktseminar Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. ÄBW 01t 45 Bekanntmachungen Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/ Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativmedizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. Termine: Block C und D: 25.–29. Januar 2016 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 36/ 47 37/47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie 46 Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurde ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent ÄBW 01t der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Seit vielen Jahren ist das Thema Organspende in den Medien präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik Deutschland beim innereuropäischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in der unteren Hälfte der Rangliste einnimmt. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat das 17. Gesundheitsforum Südwürttemberg diesem Thema gewidmet und zusammen mit der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am 10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt, die den Teilnehmern das Wissen zum aktuellen Verfahren von Organspende und Organtransplantation in Baden-Württemberg vermittelt. Es wurden die Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche Fristen, Dauer der notwendigen Kontrollen und räumliche Entfernung dargestellt sowie die Aufgabe des Transplantationsbeauftragten beschrieben. Ein Beitrag befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen der Lebendspende und am Ende werden auch die finanziellen Aspekte vonseiten der GKV aufgezeigt. Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen besorgniserregend. Um wieder mehr Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich in der Weiterbildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer eine Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung geschlossen. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten, welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termine: Samstag, 20. Februar 2016 Prävention und Nachsorge 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 21/2016) Samstag, 11. Juni 2016 Das kranke Kind 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 22/2016) Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: jeweils 50,– Euro Punkte: beantragt Bekanntmachungen Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Fallseminare „Palliativmedizin“ Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter anderem der Nachweis einer zwölfmonatigen Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten erforderlich oder 120 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision. Für diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die diese Möglichkeit in Betracht ziehen, werden Fallseminare, Module I bis III, angeboten. Termine: Modul I: 13.–16. Februar 2016 (Sa–Di) Modul II: 17.–20. Februar 2016 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 3/2016) Gebühr Module I und II: 890,– Euro Modul III: 16.–19. März 2016 (Mi–Sa) (Anmeldungs-Nr. 4/2016) Gebühr Modul III: 440,– Euro Teilnehmerzahl: jeweils 20 Personen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Kardiologische Notfälle mit Kasuistiken Termin: Samstag, 6. Februar 2016 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2016) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: beantragt Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Homepage für Ärzte – Grundkurs Die elektronischen Kommunikationswege gewinnen auch in der Arzt-Patienten-Beziehung immer mehr Bedeutung und die eigene Homepage bietet inzwischen verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die ihre Homepage selbst erstellen, oder sie selbst pflegen und aktualisieren möchten. Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die dazu erforderlich sind sowie Informationen über die vielfältigen Funktionen und Möglichkeiten, mit denen eine Homepage heute ausgestattet sein kann. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 20. Februar 2016 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 28/2016) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt Informationstechnologie, Dettenhausen; Sergej Subkov, Wirtschaftsinformatiker, MSc, Geschäftsführer IT-Unternehmen, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 9 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 9 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Megacode-Training Termin: Samstag, 27. Februar 2016 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 27/2016) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notarzt, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 5 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teilneh- mer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten infrage kommen kann. Das Programm dieser Fortbildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen. Termin: Samstag, 27. Februar 2016 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 11/2016) Leitung: Markus Zeh, Diplom-Pädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Das Curriculum „Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“ wurde von der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ) in Abstimmung mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erarbeitet und im April 2014 von der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die Absolvierung dieses Curriculums ist Voraussetzung für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin zur Abrechnung der Sozialpädiatrieziffer 04356 des aktuellen EBM. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2015 beschlossen, den interessierten Ärztinnen und Ärzten die Module ÄBW 01t 47 Bekanntmachungen I bis III (Theorieteil) des Curriculums anzubieten in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Ulm. Modul IV stellt den praktischen Teil des Curriculums dar und besteht aus zehn Unterrichtseinheiten (á 60 Minuten), die zum Beispiel in Form einer Hospitation in einem sozialpädiatrischen Zentrum absolviert werden können. Die Teilnehmer der Module I bis III werden während des Kurses nähere Informationen über die Möglichkeit von Hospitationen erhalten. Module I bis III Termine: Freitag, 11. März 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 12. März 2016 8.30–17.30 Uhr Freitag, 18. März 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 19. März 2016 8.30–17.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2016) Leitung: Prof. Dr. med. Harald Bode, Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums und der Kinderneurologie, Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm Mindestteilnehmerzahl: 20 Ort: Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin Ulm, Kleiner Hörsaal, Klinikum Michelsberg, Eythstr. 24 Gebühr: 500,– Euro Punkte: 30 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist 48 unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 18. März 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 19. März 2016 9.00–17.15 Uhr Sonntag, 20. März 2016 9.00–15.15 Uhr Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Freitag, 8. April 2016 14.00–18.00 Uhr Samstag, 9. April 2016 9.00–16.15/17.15 Uhr Sonntag, 10. April 2016 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 2/2016) Leitung: Dr. med. Michael Haen, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Hämatologe und Onkologe, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 440,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Vorankündigung 19. Gesundheitsforum Südwürttemberg Powerpoint Seminar Termin: Samstag, 23. April 2016 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2016) Leitung: Dr. med. Peter Benk, Leiter Medizincontrolling und Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 9 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 9 ÄBW 01t Thema: Flüchtlinge in Deutschland – neue Aufgaben für die Medizin Termin: Samstag, 23. April 2016 10.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2016) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: wird noch festgelegt Gebühr: 25,– Euro Punkte: Werden beantragt, sobald das Programm feststeht. Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs 3 Für die Weiterbildung zum Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richtlinien der Landesärztekammern theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dabei werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), Bamberg oder Borkum a ngeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 22.–28. Mai 2016 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 14/2016) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg Gebühr: 600,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Punkte: beantragt 40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli 2012 eine Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die am 31. 07. 2012 in Kraft getreten ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung der organisatorischen und personellen Voraussetzungen für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine, den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen sowie Tageskliniken verpflichtet sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen. Für die Qualifikation ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sowie der erfolgreiche Besuch eines 40-stündigen Grundkurses erforderlich, den die Bezirksärztekammer Südwürttemberg im Ärztehaus Reutlingen anbietet. Impressum Termin: 3.–5. Juni 2016 (Fr–So) und 1.–3. Juli 2016 (Fr–So) (Anmeldungs-Nr. 16/2016) Leitung: PD Dr. med. Klaus Schröppel, Universitätsklinikum Mannheim Mindestteilnehmerzahl: 30 Gebühr: 600,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird vier Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 11. Juni 2016 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 25/2016) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird fünf Tage vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis drei Tage vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Qualifikation Tabakentwöhnung“ als Blended-Learning-Maßnahme Die Veranstaltung zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ in der neuen Lernform des „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen mit einem Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fortbildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichtseinheiten. Vier Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von ca. sechs Wochen und weitere acht Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme zur Tabakentwöhnung ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 29. Juni 2016 14.00–17.30 Uhr Einführung Samstag, 22. Oktober 2016 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 19/2016) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird zwei Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis – individuell – nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, Neue Str. 72, 89073 Ulm Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) – individuell – nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59 [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart Anzeigenleitung: Melanie Schweigler Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 62 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 62 [email protected] Auftrags-Management: Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 [email protected] Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 [email protected] Gesamtleitung Media Sales: Frank Eberle (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 37 [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 59 vom 1. 1. 2016 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versand kosten 19,80 € (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.). EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. 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Gelegenheitsanzeigen 4,70 € pro mm Höhe (1-spaltig) SEPA-Lastschriftmandat ❏ Praxissuche ❏ Praxisabgabe ❏ Gemeinschaftspraxis ❏ Verkäufe ❏ Kaufgesuch ❏ Immobilien-Vermietung/ Kontoinhaber (falls abweichend) ❏ Praxisgemeinschaft ❏ Belegbetten ❏ Niederlassungsangebote Verpachtung/Verkauf ❏ Reisen ❏ Heiraten/Bekanntschaften Kreditinstitut ❏ Vertretung ❏ Sonstiges DE Datum rechtsverbindliche Unterschrift Gläubiger-Identifikationsnummer: DE67ZZZ00000076654 3,80 € pro mm Höhe (1-spaltig): ❏ in 2-spaltiger Ausführung (92 mm breit) Veröffentlichen Sie meine Anzeige ❏ mit Telefonnummer ❏ mit kompletter Anschrift ❏ mit Faxnummer ❏ unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) ❏ mit E-Mail IBAN Prüfziffer Bankleitzahl (achtstellig) Kontonummer (zehnstellig, fehlende Stellen werden z.B. vorn mit Nullen aufgefüllt) Wir (ich) ermächtigen(-e) die Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG, Zahlungen von unserem (meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein) Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen): Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 27 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 ❏ in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) ÄBW-markt Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Metropol Findus Metropol GmbH Ihr Partner in Sachen Praxisräumung VOE&OUTPSHVOH r &OUSÛNQFMVOHFO An- und Verkauf Robert-Bosch-Str. 6, 68723 Schwetzingen Telefon: +49 (0) 62 02 - 20 484 20 Telefax: +49 (0) 62 02 - 20 484 22 E-Mail: [email protected] Home: www.findus-metropol.de Geschäftszeiten: Mo.– Fr. 10.00 –18.00 Uhr Sa. 10.00 –14.00 Uhr wolf.g. praxis + objekteinrichtungen planung architektur innenarchitektur projektsteuerung möbelfertigung HIER KÖNNTE IHRE ANZEIGE Anzeigenschluss für Heft 11/2014 ist der 31. 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Exemplar(e) WPO"0UUFt0&SFOT)STH „Geschichte(n) der Medizin”, Bd. 2 #FTU/S Firma/Abteilung/Funktion Straße / Postfach Nr. "VøH[VN1SFJTWPOoûHFHFO3FDIOVOHWFSTBOELPTUFOGSFJ [V Land PLZ Ort Telefon Telefax E-Mail Datum Unterschrift GV_Anzeigen_Geschichten_der_Medizin_Band_2_210x280_2015.indd 1 med_343 (FOUOFS7FSMBHt#VDITFSWJDF.FEJ[JO 1PTUGBDIt4UVUUHBSU 5FMt'BY &NBJMCVDI!HFOUOFSEFtXXXHFOUOFSEFCVFDIFS 08.01.16 10:05