Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2015

Transcrição

Ärzteblatt Baden-Württemberg 09-2015
www.ärzteblatt-bw.de
Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Foto: © F. Hoffmann-La Roche AG, alle Rechte vorbehalten.
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 70. Jahrgang | Gentner Verlag
09 | 2015
2015
28.
28. Heidelberger
Heidelberger Gespräch
Gespräch 2015
2015
für
für Ärzte
Ärzte und
und Juristen
Juristen aus
aus den
den Bereichen
Bereichen
Sozialmedizin
und
Sozialrecht
Sozialmedizin und Sozialrecht
Mittwoch,
12.00 Uhr
Mittwoch, 30.
30. September
September 2015,
2015, Beginn
Beginn
Beginn 12.00
12.00 Uhr
Uhr
Donnerstag,
ca. 14.00 Uhr
Donnerstag, 1.
1. Oktober
Oktober 2015,
2015, Ende
Ende
Ende ca.
ca. 14.00
14.00 Uhr
Uhr
MITTWOCH, . SEPTEMBER 
MITTWOCH,
.
Uhrzeit
Referenten
/ Vorträge 
MITTWOCH,
. SEPTEMBER
SEPTEMBER

Uhrzeit
Uhrzeit
12.00
–12.30
12.00
12.00 –12.30
–12.30
Referenten
// Vorträge
Eröffnung der
Tagung, einleitende Worte
Referenten
Vorträge
Eröff
nung
der
Triebig,
G.,
Heidelberg
Eröffnung der Tagung,
Tagung, einleitende
einleitende Worte
Worte
Triebig, G.,
G., Heidelberg
Heidelberg
Triebig,
Einflussnahme auf den Gutachter
Einfl
auf
den
Gutachter
Einflussnahme
ussnahme
auf
Gutachter
Vorsitz:
P. Becker, Kassel
/ G.den
Triebig,
Heidelberg
Vorsitz:
// G.
Triebig,
Heidelberg
Vorsitz: P.
P. Becker,
Becker, Kassel
Kassel
G.Sicht
Triebig,
Heidelberg
▪ aus
der
psychiatrischen Sachverständigen
12.30 –12.50
▪
aus
Sicht
der
Gresser,
U.,
München
▪ aus Sicht der psychiatrischen
psychiatrischen Sachverständigen
Sachverständigen
12.30
–12.50
12.30 –12.50
Gresser,
U.,
München
Gresser,
U.,
München
12.50 –13.10
▪ aus richterlicher Sicht Eschelbach, R., Karlsruhe
12.50
12.50 –13.10
–13.10
13.10 –13.50
13.10
13.10 –13.50
–13.50
▪
▪ aus
aus richterlicher
richterlicher Sicht
Sicht Eschelbach,
Eschelbach, R.,
R., Karlsruhe
Karlsruhe
Diskussion
Diskussion
Diskussion
Begutachtung von Kindern und Jugendlichen
Begutachtung
von
und
Jugendlichen
Begutachtung
von/ Kindern
Kindern
undFrankfurt
Jugendlichen
Vorsitz:
W. Cibis, Frankfurt
M. Schafhausen,
Vorsitz:
W. Cibis,
// M.
Vorsitz:
Cibis, Frankfurt
Frankfurt
M. Schafhausen,
Schafhausen, Frankfurt
Frankfurt
13.50 –W.
14.10
▪ Mutter-/Vater-/Kind-Kur
Grotkamp, S., Hannover
13.50
–
14.10
▪
Mutter-/Vater-/Kind-Kur
Grotkamp,
13.50 – 14.10
Kinder- und Jugendlichenrehabilitation
▪ Mutter-/Vater-/Kind-Kur
Grotkamp, S.,
S., Hannover
Hannover
14.10 –14.30
▪
Kinderund
Jugendlichenrehabilitation
Ueberschär,
I.,
Leipzig
▪ Kinder- und Jugendlichenrehabilitation
14.10
–14.30
14.10 –14.30
Ueberschär,
14.30 –14.50
Diskussion
Ueberschär, I.,
I., Leipzig
Leipzig
14.30
–14.50
Diskussion
14.30 ––14.50
Diskussion
14.50
15.30
PAUSE
14.50
15.30
P
14.50 ––M.
15.30
PA
AU
US
S/ E
EI. Ueberschär, Leipzig
Vorsitz:
Schafhausen, Frankfurt
Vorsitz:
M.
Schafhausen,
Frankfurt
Leipzig
Vorsitz: M. Schafhausen,
Frankfurt // I.I. Ueberschär,
Ueberschär,
Leipzig
▪ Begutachtung
von Kindern
und Jugendlichen im
15.30 –15.50
Öffentlichen Gesundheitsdienst
▪ Begutachtung
von Kindern
Kindern und
und Jugendlichen
Jugendlichen im
im
▪ Begutachtung
von
Lange,
R., Mettmann
15.30 –15.50
–15.50
Öff
15.30
Öffentlichen
entlichen Gesundheitsdienst
Gesundheitsdienst
R.,
Mettmann
▪ –Lange,
berufl
Orientierung – aus ärztlicher Sicht
Lange,
R.,iche
Mettmann
15.50 –16.10
▪ –Bahemann,
berufliche
icheA.,Orientierung
Orientierung
aus ärztlicher
ärztlicher Sicht
Sicht
Nürnberg
▪ –
berufl
–– aus
15.50
15.50 –16.10
–16.10
A.,
Nürnberg
▪ Bahemann,
– berufliche
Orientierung
– aus psychologischer
Bahemann,
A.,
Nürnberg
16.10 –16.30
Behrens,Orientierung
M., Stuttgart
▪ ▪ –Sicht
– berufl
berufliche
iche Orientierung –– aus
aus psychologischer
psychologischer
16.10
16.10 –16.30
–16.30
Sicht
Behrens,
M.,
Stuttgart
▪ Untersuchungen
nach dem JugendarbeitsSicht
Behrens,
M.,
Stuttgart
16.30 –16.50
schutzgesetz Matschke, dem
B., Berlin
▪ ▪ Untersuchungen
Untersuchungen nach
nach dem JugendarbeitsJugendarbeits16.30
16.30 –16.50
–16.50
schutzgesetz
16.50 –17.30
Diskussion Matschke,
schutzgesetz
Matschke, B.,
B., Berlin
Berlin
16.50
–17.30
16.50
17.30 ––17.30
18.00
17.30
17.30 –– 18.00
18.00
18.00 –18.20
18.00
–18.20
18.00 –18.20
18.20 –18.40
18.20
18.20 –18.40
–18.40
18.40 –19.10
18.40
–19.10
18.40
–19.10
Ab
19.10
Ab
19.10
Ab 19.10
Diskussion
Diskussion
PAUSE
P
PA
AU
US
SE
E von Entwicklungsstörungen nach
▪ Begutachtung
dem SGB IX Marks,
V., Kiel
▪ Begutachtung
▪ Begutachtung von
von Entwicklungsstörungen
Entwicklungsstörungen nach
nach
SGB
Kiel
▪ dem
Begutachtung
vonV.,
dem
SGB IX
IX Marks,
Marks,
V.,Entwicklungsstörungen
Kiel
▪ ▪ nach dem SGB von
XI Schefels, J., Duisburg
Begutachtung
Begutachtung von Entwicklungsstörungen
Entwicklungsstörungen
nach
dem
SGB
nach
dem SGB XI
XI Schefels,
Schefels, J.,
J., Duisburg
Duisburg
Diskussion
Diskussion
Diskussion
Kleiner Abendimbiss
Kleiner
Kleiner Abendimbiss
Abendimbiss
DONNERSTAG, . OKTOBER 
DONNERSTAG,
.
Uhrzeit
Referenten
/ Vorträge 
DONNERSTAG,
. OKTOBER
OKTOBER

Uhrzeit
Referenten / Vorträge
Uhrzeit Thema
Referenten / Vorträge
Aktuelles
Aktuelles
Thema
Aktuelles
Thema
Vorsitz:
Th. Köhler,
Heidelberg / A. Bahemann, Nürnberg
Vorsitz:
Th.
Heidelberg
// A.
Nürnberg
Auswirkungen
Referentenentwurfs
Änderung des
Vorsitz:
Th. Köhler,
Köhler,des
Heidelberg
A. Bahemann,
Bahemann, zur
Nürnberg
Sachverständigenrechts
auf die gutachterliche
Tätigkeit
Auswirkungen
des
Referentenentwurfs
zur
Auswirkungen des Referentenentwurfs zur Änderung
Änderung des
des
Sachverständigenrechts
auf
Tätigkeit
08.30 – 08.50
Sachverständigenrechts
auf die
die gutachterliche
gutachterliche
Tätigkeit
▪ aus juristischer
Sicht Meyer-Seitz,
Ch., Berlin
08.30
▪
juristischer
Sicht
Ch.,
Berlin
08.30 –
– 08.50
08.50
Ärztliches
Selbstverständnis
in der
▪ aus
aus
juristischer
Sicht Meyer-Seitz,
Meyer-Seitz,
Ch.,SozialBerlin
08.50 – 09.00
medizinischen
Beratung undin
Begutachtung
▪
Ärztliches
Selbstverständnis
der
Sozial▪ Ärztliches
Selbstverständnis
in
der
SozialBahemann,
A., Nürnberg
08.50
medizinischen
Beratung und
und Begutachtung
Begutachtung
08.50 –
– 09.00
09.00
medizinischen
Beratung
Bahemann,
09.00 – 09.30
DiskussionA.,
Bahemann,
A., Nürnberg
Nürnberg
09.00
Diskussion
09.00 –
– 09.30
09.30
Diskussion
Begutachtung bei Epilepsie
Begutachtung
bei
Begutachtung
bei Epilepsie
Epilepsie
Vorsitz: A. Weber, Dortmund
/ M. Schafhausen, Frankfurt
Vorsitz:
A.
// M.
Schafhausen,
Frankfurt
Vorsitz:
A. Weber,
Weber, Dortmund
Dortmund
M.
Schafhausen, Baier,
Frankfurt
09.30 –09.50
▪ Update
Epileptologie
H., Ravensburg
09.30
–09.50
▪
Update
Epileptologie
Baier,
H.,
09.30 –09.50
▪ Update
Epileptologie
Baier,
H., Ravensburg
Ravensburg
– ärztliche Sicht der Ersteingliederung
09.50 –10.10
Specht,
U.,
Bielefeld
▪
–
ärztliche
Sicht
der
Ersteingliederung
09.50
▪ –Specht,
ärztliche Sicht der Ersteingliederung
09.50 –10.10
–10.10
U.,
U., Bielefeld
Bielefeld
▪ –Specht,
ärztliche
Sicht zum Erhalt der Erwerbsfähig10.10 –10.30
keit
bzw. der
Wiedereingliederung
in das
▪
–
ärztliche
▪ – ärztliche Sicht
Sicht zum
zum Erhalt
Erhalt der
der ErwerbsfähigErwerbsfähig10.10 –10.30
–10.30
Erwerbs
leben
Specht, U., Bielefeld
keit
bzw.
der
Wiedereingliederung
10.10
keit bzw. der Wiedereingliederung in
in das
das
Erwerbs
leben
Specht,
Erwerbsder
leben
Specht, U.,
U., Bielefeld
Bielefeld
▪
Fragen
Unfallversicherung
10.30 –10.50
Wellhäußer,
H. ,Heidelberg
▪
10.30 –10.50
–10.50
▪ Fragen
Fragen der
der Unfallversicherung
Unfallversicherung
10.30
Wellhäußer,
H. ,Heidelberg
Wellhäußer,
10.50 –11.30
Diskussion H. ,Heidelberg
10.50
–11.30
Diskussion
10.50
Diskussion
11.30 ––11.30
12.00
PAUSE
11.30
–
12.00
PA
E
11.30 – 12.00
AU
US
Sder
E Verkehrsmedizin
▪ – ausPSicht
12.00 – 12.20
Dettling,
A.,
Wiesloch
▪
–
aus
Sicht
der
12.00
▪ –Dettling,
aus Sicht der Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizin
12.00 –
– 12.20
12.20
A.,
A., Wiesloch
Wiesloch
12.20 –12.40
▪ –Dettling,
aus juristischer
Sicht Häcker, U., Bielefeld
12.20
▪
12.20 –12.40
–12.40
▪ –Diskussion
– aus
aus juristischer
juristischer Sicht
Sicht Häcker,
Häcker, U.,
U., Bielefeld
Bielefeld
12.40
–13.15
12.40
–13.15
Diskussion
12.40 –13.15
▪ Diskussion
Zusammenfassung der Tagung,
13.15 –14.00
abschließende Worte
▪
der
▪ Zusammenfassung
Zusammenfassung
der Tagung,
Tagung,
Becker,
P., Kassel
13.15
abschließende
13.15 –14.00
–14.00
abschließende Worte
Worte
Becker,
P.,
Kassel
Becker, P., Kassel
Ort: Hörsaal des Pathologischen
Ort:
Hörsaal
des Pathologischen
Ort:
Hörsaal
Pathologischen
Instituts
der des
Universität
Heidelberg,
Instituts
der
Universität
Heidelberg,
Instituts
der Universität
Heidelberg,
Im Neuenheimer
Feld 220/221
Hier direkt
Im
Neuenheimer
Feld
220/221
Im Neuenheimer Feld 220/221
Hier
direkt
anmelden:
Hier
direkt
Das Heidelberger Gespräch ist von der
anmelden:
anmelden:
Das
Heidelberger
von
Landesärztekammer
Baden-ist
Württemberg
Das
Heidelberger Gespräch
Gespräch
ist
von der
der
Landesärztekammer
BadenWürttemberg
als Fortbildungsveranstaltung
anerkannt.
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
als
als Fortbildungs
Fortbildungsveranstaltung
veranstaltung anerkannt.
anerkannt.
Kongressorganisation, Anmeldung und Auskunft:
Kongressorganisation,
Anmeldung
und
Gentner
Verlag Stuttgart • Frau
Regina Schönfeld
• Postfach 10 17 42 • 70015 Stuttgart
Kongressorganisation,
Anmeldung
und Auskunft:
Auskunft:
Gentner
Verlag
Frau
Schönfeld
10
Telefon: 0711/63672-852
0711/63672-711
E-Mail: [email protected]
• www.heidelberger-gespraech.de
Gentner
Verlag Stuttgart
Stuttgart•••Telefax:
Frau Regina
Regina
Schönfeld ••• Postfach
Postfach
10 17
17 42
42 •• 70015
70015 Stuttgart
Stuttgart
Telefon: 0711/63672-852
Telefon:
0711/63672-852 •• Telefax:
Telefax: 0711/63672-711
0711/63672-711 •• E-Mail:
E-Mail: [email protected]
[email protected] •• www.heidelberger-gespraech.de
www.heidelberger-gespraech.de
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Ä
r
zteblatt
Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
Editorial
452
Gesetze über Gesetze
Die Transmissionselektronen­
mikroskopie macht Viren sichtbar
Influenza-Viren sind weltweit verbreitet und
lassen sich in drei Typen unterteilen. Typ A
Viren können zu schwerstwiegenden Folgen
und dem Ausbruch weitreichender Grippewellen, Epidemien und Kontinent übergreifenden Pandemien führen. Typ B Viren führen
zu leichten bis mittelschweren Erkrankungen,
bis hin zu Epidemien, wohingegen die Auswirkungen der Typ C Viren als meist harmlos
einzuordnen sind. Grippeviren sind sehr
wandlungsfähig. Durch Mutationen werden
sowohl Oberfläche als auch die Erbinformationen verändert, wodurch es zu einer Ausbildung neuer Virusvarianten kommt. Für die
vorliegende Aufnahme wurde auf die Methode der Transmissionselektronenmikroskopie
zurückgegriffen. Sie ermöglicht eine Darstellung von Objekten mit einer Größe von unter
einem halben Mikrometer. Durch beschleunigte Elektronen mit einer Wellenlänge von
wenigen Picometern wird dabei das Auflösungsvermögen bis in den Bereich atomarer
Abstände verlagert und ermöglicht eine
millionenfache Vergrößerung.
Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite faszi­
nierende Einblicke in die Labor-Diagnostik.
Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Be­
ziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspe­
zialisten für Heilberufe seit vielen Jahren
kompetente Unterstützung und Beratung in
allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern
bieten.
Die BW-Bank ist mit 29 Heilberufe Centern
und knapp 200 Filialen im Land vor Ort.
Mehr Informationen zum umfangreichen
Leistungsangebot für Heilberufler sowie
zu den Kontaktdaten der BW Heilberufe
Center in Ihrer Nähe erhalten Sie unter
www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail
an [email protected] oder telefonisch
unter 07 11 / 1 24-4 50 19.
Wirtschaft
457
Neues aus der Finanzwelt
Arzt und Recht aktuell
Kammern und KV
452
Präsidenten-Hotline
453
Breites Medieninteresse
09 | 2015
458
Aktuelle BSG-Entscheidungen
Vermischtes
453
Fortbildungsnachweis
für Fachärzte im Krankenhaus
454
GOÄ 2016 – aktueller Stand
und Perspektiven
460
Namen und Nachrichten
461
Streikrecht für Vertragsärzte
461
Aktionstag der Krankenhäuser
461
Leserbrief
462
Datenschutz leicht gemacht (3)
463
Asiatische Tigermücke
im Südwesten
454
Hygiene in der Arztpraxis
455
Niederlassung leicht gemacht (10)
456
Glückliche Absolventen
463
Großer Präventionspreis 2015
Veranstaltungsübersicht
464
Bekanntmachungen
467
Impressum
486
Dieser Ausgabe liegen Prospekte der RSD Reise Service Deutschland GmbH, Kirchheim, bei. Einem Teil dieser ­Ausgabe
liegen Prospekte der Bezirksärztekammer Südbaden, Freiburg, der C.T.I. GmbH, Düsseldorf, und der Privatärztlichen
Verrechnungsstelle Baden-Württemberg e. V., Stuttgart, bei.
ÄBW 09 • 2015
451
Editorial
Wie wollen wir unser Gesundheitssystem zukünftig finanzieren?
Gesetze über Gesetze
D
Dr. Matthias Fabian
ie Bundesregierung gibt zur
Mitte der Legislaturperiode
nochmals richtig Gas. GKVFQSG (Gesetzliche Krankenversicherung – Finanzstruktur- und QualitätsWeiterentwicklungsgesetz), GKV-VSG
(GKV-Versorgungsstärkungsgesetz),
KHSG (Krankenhaus Strukturgesetz),
PrävG (Präventionsgesetz), PSG II
(Pflegestärkungsgesetz II), Anti-Korruptionsgesetz und Hospiz- und Palliativgesetz (keine Abkürzung!). Dem
interessierten Leser sei die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (www.bmg.bund.de/ministerium/aufgaben-und-organisation/zeitstrahl.html) empfohlen, auf der zumindest Transparenz gezeigt wird.
Aber auch die Landesregierung gibt
sich Mühe, unter anderem mit Änderung des HBKG (Heilberufe Kammergesetz), RDG-BW (Rettungsdienstgesetz), ÖGDG-BW (Öffentlicher Gesundheitsdienst Gesetz BW), EGovG-BW
(E-Government-Gesetz BW) und LGGBW (Landesgesundheitsgesetz).
Die Vielzahl der Gesetze im Gesundheitswesen sind Ausdruck des
Bemühens um einen fairen Interessenausgleich in einem zumeist solidarisch
finanzierten Gesundheitssystem, sei es
über Beiträge oder Steuern. Zu all
diesen Gesetzen werden wir als Ärztinnen und Ärzte über unsere Interessenvertretungen, aber auch über die
Ärztekammer gefragt. Dies ist gut so.
Zum einen ist Transparenz angesagt,
zum anderen führt Kritik doch gelegentlich zum Nachdenken oder unsere
Anmerkungen werden angenommen.
Präsidenten-Hotline
Foto: Photos.com (Jupiterimages)
W
o drückt Sie der Schuh und
wie kann sich die Ärzte­
kammer noch mehr für Sie
stark machen? Haben Sie Anregungen, Ideen oder vielleicht auch
Kritik? – Die „Telefonsprechstunde“
von Kammerpräsident Dr. Ulrich
Clever ermöglicht den Mitgliedern
die ­direkte Kontakt­aufnahme.
Am 6. Oktober wird der Prä­sident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wieder von
17.00 bis 19.00 Uhr direkt an
der Präsidenten-Hotline (07 11)
7 69 89-4 23 erreichbar sein.
Rufen Sie an!
Zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat der Vorsitzende der KV
Baden-Württemberg, Herr Kollege
Metke, an dieser Stelle schon kritisch
Stellung genommen. Nun steht das
Krankenhaus Strukturgesetz (KHSG)
vor der Tür. In diesem Gesetz wird das
komplizierte Geflecht von Betriebsund Investitionskosten durch verändern von Stellschrauben, wie Versorgungszuschlag, Mehrleistungsabschlag, Sicherstellungszuschlag und
vielen mehr nachhaltig beeinflusst.
Auf der einen Seite sollen Mittel für
die in Baden-Württemberg fehlenden Personalstellen in der Pflege
bereitgestellt werden, auf der anderen Seite werden Personalkostenerhöhung, und das Personal macht
annähernd 70 Prozent der Kosten
eines Krankenhauses aus, nicht gegenfinanziert. Das Gesetz folgt dem
Prinzip rechte Tasche, linke Tasche. In
Baden-Württemberg hat sich ein
Bündnis mit teils so gegensätzlichen
Parteien wie Krankenhausgesellschaft, Verdi, Städtetag, Verband der
Krankenhausdirektoren
Deutschlands, Landesgruppe Baden-Württemberg und Marburger-Bund gegen
dieses Gesetz gebildet, weil jährlich
125 Millionen Euro zur derzeitigen
Unterfinanzierung zusätzlich noch
den baden-württembergischen Krankenhäusern entzogen werden würden. Schon jetzt schreiben in BadenWürttemberg über ein Drittel der
Krankenhäuser rote Zahlen und vielleicht mit Ausnahmen sicher nicht
deshalb, weil man im Süden nicht
wirtschaften könnte. Das Gesetz hat
zwar eine Stärkung der unmittelbaren pflegerischen Patientenversorgung im Sinn, führt in Baden-Württemberg aber zu Personalabbau mit
noch stärkerer Arbeitsverdichtung,
die die Patientenzuwendung noch
schwieriger werden lässt. Ein ganz
neuer, höchst problematischer Ansatz, ist die Bezahlung nach Qualität.
Dieser Ansatz, auch bekannt als Pay
for Performance oder P4P, wird in
einigen wenigen Ländern punktuell
mit fraglichem Erfolg genutzt. In
Deutschland möchte man diesen
Ansatz gleich über das ganze Land
stülpen, ohne die Folgen abschätzen
zu können. Bei schlechter Qualität
soll es zu Abschlägen kommen, bei
sehr guter zu Zuschlägen. Begutachtet werden soll die Qualität durch
unangemeldete Kontrollen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Die Rahmenvorgaben
hierfür soll der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) machen. Schon lange vor dem Gesetzgeber hat sich die
Ärzteschaft um Qualitätssicherung
bemüht. Unabhängig von der teils
ausufernden Bürokratie in Zusammenhang mit der Qualitätssicherung
war es grundsätzlich richtig, die
Qualitätssicherung gesetzlich zu verankern. An vielen Stellen wurde dadurch der Druck aufgebaut, sich immer weiter zu verbessern. Es hat sich
aber auch gezeigt, dass es unendlich
schwierig ist, Qualität zu messen.
Und hieraus dann flächendeckend
ein System zu entwickeln, das in angemessener Zeit Qualität misst und
dann rechtssicher zu Zu- und Abschlägen führt, hat noch kein Land
auf dieser Welt auch nur in Erwägung
gezogen.
So hat man den Eindruck, dass die
Politik sich unter dem Deckmäntelchen der Einzelverbesserungen darum drückt, die Frage zu beantworten, wie wollen wir unser Gesundheitssystem zukünftig finanzieren.
Der demografische Wandel und der
enorme medizinische Fortschritt,
aber auch die Anspruchshaltung einer sich stärker individualisierenden
Gesellschaft werden das System auf
Dauer in dieser Form nicht bezahlbar
machen. Auch wenn man mit der
Frage, wie viel Geld wollen wir für
unsere Gesundheit ausgeben, keine
Wahlen gewinnt, so ist unter Schutz
der chronisch Kranken und Bedürftigen zu klären, welche Leistungen
von den Krankenkassen, welche vom
Staat und welche Ansprüche über
Eigenverantwortung abgedeckt werden müssen. Die Ärzteschaft wird
hierzu auch zum Schutze der Patienten weiterhin einen kritischen Beitrag leisten.
Dr. Matthias Fabian
Vizepräsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Kammern und KV
Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen abgelehnt
Breites Medieninteresse
D
ie jüngsten Beschlüsse der
Landesärztekammer BadenWürttemberg erfuhren breites
Medieninteresse. So konnte beispielsweise Dr. Ingrid Rothe-Kirchberger,
Menschenrechtsbeauftragte
der
Kammer, im Südwest-Fernsehen in
der Sendung „Landesschau aktuell“
die Position der Südwest-Ärzteschaft
zur Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
darlegen. Demnach werden medizinische Methoden wie radiologische
Untersuchungen der Handwurzelknochen, des Schlüsselbein-Brustbeingelenks oder des Zahnstatus sowie die Inaugenscheinnahme des
Genitalbereichs als ungeeignet erachtet. Es gebe dafür weder eine medi­
zinische Indikation, noch seien die
radiologische Altersbestimmung als
auch die Bestimmung des Pubertätsstatus anhand der Tannerstadien
präzise genug, um diese bei unklarem
Alter der Asylbewerber routinemäßig
anwenden zu dürfen.
Die Landesärztekammer hatte
zudem gefordert, dass in BadenWürttemberg Asylbewerber und
Flüchtlinge flächendeckend mit ihrer
Ersterfassung und unabhängig von
ihrem Status eine elektronische Gesundheitskarte erhalten.
Gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz soll die medizinische Versorgung für die erforderlichen ärztlichen
und zahnärztlichen Behandlungen von
Flüchtlingen zwar ohne Versichertenkarte gewährleistet sein. Jedoch muss
zeitaufwändig die Einzelbeantragung
eines Behandlungsscheines erfolgen.
Dies verursache nicht nur unnötige
Kosten durch einen hohen Verwaltungsaufwand, der aufgrund der wachsenden Anzahl an Flüchtlingen zeitlich
kaum zu bewältigen sei, sondern behindere auch eine zeitnahe patientengerechte medizinische Versorgung.
Seit Neuestem erhielten Flüchtlinge, die länger als 15 Monate im
Land seien, sogenannte Analogleistungen und zum Erlangen dieser
Leistungen die elektronische Gesundheitskarte. Diese Regelung sollte nach
Überzeugung der Landesärztekammer auf alle Flüchtlinge ausgedehnt
werden.
Fortbildungszertifikat muss bis 31. Dezember 2015 bei der Ärztlichen Leitung vorliegen
Fortbildungsnachweis
für Fachärzte im Krankenhaus
E
nde 2015 endet für rund 7.000
Fachärzte im Krankenhaus die
zweite Frist für den Fortbildungsnachweis. Betroffen sind alle
Ärztinnen und Ärzte, die erstmalig bis
zum 31. Dezember 2010 ihren Nachweis vorlegen mussten.
Der Nachweis ist ausschließlich
mit einem Fortbildungszertifikat der
Landesärztekammer zu erbringen,
gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Fortbildung der Fachärztinnen und Fachärzte im Krankenhaus (Regelungen
zur Fortbildung im Krankenhaus/
FKH-R) vom 18. Oktober 2012
(www.g-ba.de/informationen/richtlinien/44).
Frist-Verlängerungen bei Unterbrechungen der Tätigkeit sind nur für
die in § 4 der Regelungen aufgeführten Tatbestände zulässig. Der
Nachweiszeitpunkt kann maximal um
zwei Jahre verschoben werden. Die
nach diesen Vorgaben von der ärztlichen Leitung genehmigten Verlängerungen werden von der Landes­
ärztekammer übernommen.
Ermächtigte Ärzte fallen unter
die Regelungen für Vertragsärzte
nach § 95d Sozialgesetzbuch V (am
30. Juni 2014 endete für über 14.000
Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Fortbildungsnachweisfrist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg).
Der Nachweis ist am einfachsten
über das Fortbildungskonto zu erbringen. Es entfallen die Zeiten für
den Postweg und die Bearbeitung
geht schneller. Das Konto ist mittels
WebCode 1100 auf www.ärztekammer-bw.de zu finden. Über das Konto
lässt sich erfahren, ob die notwen­
digen 250 Punkte in fünf Jahren
erreicht wurden (Registerkarte
­
„Kontoauskunft“) oder noch Fort­
bildungen absolviert werden müssen. Noch nicht registrierte Fortbildungen können im Konto nachgetragen werden. Der Antrag zum Erwerb
des Zertifikates wird über die Registerkarte
„Fortbildungszertifikat“
ausgelöst.
Weitere Auskünfte erteilt die Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbildung und
Qualitätssicherung (Telefon 071176989-44).
ÄBW 09 • 2015
453
Kammern und KV
Informationsveranstaltung zur GOÄ-Reform
GOÄ 2016 – aktueller Stand und Perspektiven
Foto: Thinkstock – Fuse
S
eit Jahren wird gerechnet und
gerechnet, seit Jahren wird
verhandelt, und immer wieder
wird sie angekündigt – die neue
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
„Die Verhandlungen im Zusammenhang mit der GOÄ befinden sich auf
der Zielgeraden“, sagt der Vorstandsvorsitzende der PVS Baden-Württemberg e. V., Dr. med. Volker Laible. Da
bisher nur wenig zu den Rahmenbedingungen, der Struktur und einem
möglichen Aufbau der Bepreisung
nach außen drang, ist davon auszugehen, dass wesentliche Punkte der
GOÄ einer Veränderung unterzogen
werden.
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg schnürte gemeinsam
mit der PVS Baden-Württemberg erst
kürzlich ein Maßnahmenpaket, um
die notwendigen Informationen zur
Umsetzung der neuen GOÄ schnell
transportieren zu können. Dr. med.
Baier, Präsident der Bezirksärzte­
kammer Nordwürttemberg, erläuterte: „Die Ärztekammer ist für alle
Fragen der GOÄ zuständig, sie unterhält deshalb bei der Bezirksärzte­
kammer Nordbaden in Karlsruhe
eine gemeinsame GOÄ-Stelle, welche
für Auslegungsfragen und weiter­
gehenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der GOÄ zur Verfügung steht; das ist eines unserer
Kernthemen.“
Deshalb bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg gemein-
sam mit der Akademie der PVS
Baden-Württemberg am 23. Oktober
2015 eine Veranstaltung für alle interessierten Ärztinnen und Ärzte,
welche über den aktuellen Sachstand
zur GOÄ-Entwicklung informiert. Als
Referenten konnten der Verhandlungsführer der Ärzteschaft Dr. med.
Rochell sowie die Verhandlungsführerin der Privatversicherer Dr. Birgit
König gewonnen werden. Beide
stehen bereit, um insbesondere
­
über die neu vorgesehenen Rahmenbedingungen und Strukturen der
GOÄ zu berichten. Neben Herrn Dr.
Rochell und Frau Dr. König wird sich
auch Dr. Theodor Windhorst, im Vorstand der Bundesärztekammer für
GOÄ-Fragen zuständig, an der regen
Diskussion zu Fragen der Teilnehmer
beteiligen.
Die Veranstaltung ist für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei. Anmeldungen sind unter www.baek-nw.de
schon heute möglich.
Hyg
Arz
EIN LEI
Neuer Fragebogen des CoC zur Selbstkontrolle
Hygiene in der Arztpraxis
I
nfektionsschutz ist Kernaufgabe
und Pflicht jeder Arztpraxis. Das hat
zur Folge, dass eine Arztpraxis viele
Hygienevorschriften beachten und
umsetzen muss. Zur Selbstkontrolle
der eigenen Praxis hat das Kompetenzzentrum (CoC) Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen
Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) einen Fragebogen entwickelt: „Hygiene
und Medizinprodukte – Feststellung
des Status quo in der Arztpraxis“.
Der Fragebogen ist in die vier
Kapitel „Arbeitsschutz“, „Hygienemanagement“, „Umgang mit Medizinprodukten“ sowie „Aufbereitung von
Medizinprodukten“
untergliedert.
Insgesamt 69 Fragen lenken den Blick
strukturiert auf die kritischen Be-
454
ÄBW 09 • 2015
reiche. Nicht praxisrelevante Kapitel
können einfach ausgespart werden.
Anhand der Fragen lässt sich objektiv einschätzen, inwieweit die
rechtlichen Anforderungen bereits
erfüllt werden und wo noch Verbesserungspotential besteht. Jede Frage
ist mit Erläuterungen hinterlegt. Auf
Mausklick führt ein Link direkt zu Erklärungen, Hinweisen, Umsetzungsvorschlägen und Rechtsgrundlagen
im Anhang. Für weitere Vertiefungen
wird auf das entsprechende Kapitel
der Broschüre „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“ des CoC verwiesen. Natürlich lässt sich der Fragebogen auch ausgedruckt durcharbeiten.
In diesem Fall sind die jeweiligen Erläuterungen zu den Fragen über die
Nummerierung zuordenbar.
Fragebogen und Leitfaden stehen
im Internet zum Download zur Verfügung. Dort findet sich auch ein weiterer Selbsttest zur Hygiene – „Mein
PraxisCheck“, der interaktive Test der
KBV. „Mein PraxisCheck“ eignet sich
mit 19 interaktiven Multiple Choice
Fragen als Schnelltest, während der
Fragebogen des CoC in die Breite und
in die Tiefe geht. Je mehr Fragen zur
Zufriedenheit beantwortet werden
können, desto besser ist die Praxis in
Sachen Hygiene aufgestellt. Allerdings erhebt auch das CoC trotz
größter Sorgfalt keinen Anspruch auf
Vollständigkeit.
Zu finden ist der Fragebogen
unter www.kvbawue.de (Praxis / Qualitätssicherung / Hygiene und Medizinprodukte).
management akademie
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Serie der KVBW (10): Abrechnungsgrundsätze für Gründer
Niederlassung leicht gemacht
D
as erste Quartal in der eigenen
Praxis ist zu Ende. Damit ist es
Zeit für die erste Abrechnung.
Die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) bereitet Gründer
auf diese Aufgabe in Starterseminaren
vor. Zudem steht den Neulingen rund
um Abrechnung und Honorar im Programm ProNeo ein persönlicher Betreuer zur Seite. Die wichtigsten Abrechnungsgrundsätze für Gründer haben
wir hier zusammengefasst.
Die Abrechnung erfolgt quartalsweise mit Hilfe eines Praxisverwaltungsprogramms. Dazu wird am Ende
des Quartals eine Abrechnungsdatei
erstellt und fristgerecht online bei der
Kassenärztlichen Vereinigung eingereicht. Auch erforderliche Dokumentationen, wie im Rahmen von DiseaseManagementprogrammen, werden
online übermittelt. Damit die Abrechnung gültig ist, bedarf es noch der
schriftlichen Bestätigung auf einem
Formblatt, der Sammelerklärung.
Grundlage für die Abrechnung ist
die Gebührenordnung der ambulanten
gesetzlichen ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung, der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM).
Hier ist allen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung möglichen Leistungen eine in Euro bewertete Gebührenordnungsposition, kurz
GOP, zugeordnet. Bei der Kassenärztlichen Vereinigung durchläuft die Abrechnungsdatei eine sachlich rechnerische Prüfung. Im Fall von Richtigstellungen wird die Praxis informiert und
kann dazu Stellung nehmen.
Wenn alle Abrechnungen korrigiert sind, erfolgt die Gesamthonor-
arberechnung für alle Mitglieder
entsprechend komplexer Vorgaben
und den Bestimmungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) der KVBW.
Bis das eigentliche Quartalshonorar
ausgezahlt wird, vergeht ein halbes
Jahr. Dazwischen gibt es monatliche
Abschlagszahlungen auf das zu erwartende Honorar. Für Praxisgründer
gilt die Abschlagszahlung in der Höhe
des Vorgängers. Alternativ melden
Praxisgründer über mindestens sechs
Monate monatlich ihre Patientenzahl
und die erbrachten Leistungen.
In einem eng budgetierten Gesundheitssystem führen Fallzahl- und
Leistungssteigerungen zwangsweise
zur Abwertung des Fallwerts. Hier sorgt
die KVBW mit ausgeklügelten Mengenbegrenzungen für mehr Planbarkeit
und Stabilität. Das Quartalshonorar
eines Vertragsarztes setzt sich also aus
mehreren Komponenten zusammen:
Extrabudgetäre Einzelleistungen, die
immer voll vergütet werden, wie Prävention und ambulantes Operieren
sowie budgetierte Leistungen für die
entweder ein gesonderter Geldtopf in
der Fachgruppe, oder das sogenannte
Regelleistungsvolumen (RLV) zur Verfügung steht. Das RLV wird auf Basis
von Fachgruppen-Fallwerten und praxisindividuellen Fallzahlen für jedes
Quartal neu berechnet. Leistungen innerhalb des RLV werden zu 100 %
vergütet. Alle darüber hinaus angeforderten Leistungen werden nur noch
quotiert bezahlt.
Das gilt nicht für neuzugelassene
Ärzte mit vollem Versorgungsauftrag
und ohne Zulassungseinschränkung.
Sie sind im ersten Jahr von Fallzahl-
Veranstaltungshinweis
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen
Apotheker- und Ärztebank und der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg zu einer Fortbildungsveranstaltung
für Psychotherapeuten ein.
Veranstaltungstitel:
Erfolgreiche Praxisgründung für Psychotherapeuten:
Mit Expertenwissen in eine sichere Zukunft
Ziele:
Sie wollen als Psychotherapeut den Sprung in die Selbstständigkeit wagen und in eigener Praxis für Ihre Patienten da sein?
In dieser Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über grund­
legende juristische, betriebswirtschaftliche und steuerliche
­Aspekte der Existenzgründung. Wir klären für Sie wichtige ­Fragen
der Finanzierung, gehen auf zentrale Grundsätze der Betriebswirtschaft ein und erläutern die Abrechnung vertragspsycho­
therapeutischer Leistungen – damit Sie die Weichen für Ihre
­Zukunft erfolgreich stellen können.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie
im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
• Klaus-Jürgen Bayer, Filialleiter Stuttgart,
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
• Ulrich Junger, KV Baden-Württemberg
• Birgit Lackus-Reitter, Psychologische Psychotherapeutin
• Heike Müller-Henkel, Diplom-Sozialpädagogin (FH),
KV Baden-Württemberg
• Jan-Ulrich Schuster, Rechtsassessor, KV Baden-Württemberg
• Mirjam Vey-Bierling, Steuerberaterin
Termine und Veranstaltungsort:
• Modul 1: 10. Oktober 2015 (10.00 bis ca. 13.30 Uhr)
• Modul 2: 17. Oktober 2015 (10.00 bis ca. 13.30 Uhr)
• Modul 3: 24. Oktober 2015 (10.00 bis ca. 13.30 Uhr)
• KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88,
E-Mail: [email protected]
• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
Module 2 + 3 je 55,– Euro (Modul 1 ist kostenlos)
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begrenzungen ausgenommen. Auf
Antrag kann der Entwicklungszeitraum sogar um zwei weitere Jahre
verlängert werden.
Nächste Folge: Betriebswirtschaftliches Basiswissen
Die Alternative zu online: Ein
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HAUS
BESUCH
bei uns!
Vielfalt, Qualität und Sicherheit im Ultraschall
SONOTHEK: 70771 Leinfelden-Echterdingen • Meisenweg 37 • Tel. (0711) 75 85 97 00 • Fax (0711) 75 85 97 01 • Mehr Infos unter dormed-stuttgart.de
Kammern und KV
Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten abgeschlossen
Glückliche Absolventen
M
ehr als 1.500 Auszubildende
zur Medizinischen Fachangestellten haben im Sommer
in den vier Bezirksärztekammern ihre
Abschlussprüfungen zur/zum Medizinischen Fachangestellten erfolgreich
bestanden. Mit einer Erfolgsquote
von rund 98 Prozent (siehe Tabelle)
stellt dieses Ergebnis auch ein großes
Lob an die berufsbildenden Schulen
und die Lehrkräfte im Land dar. Ärztinnen und Ärzte in niedergelassenen
Praxen dürfen sich auf motiviertes
qualifiziertes Personal freuen.
zuständige
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Nordbaden
Südwürttemberg
Südbaden
Die Abschlussprüfungen bestanden aus einem schriftlichen Teil in
den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde, Behandlungsassistenz,
Betriebsorganisation und -verwaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde und wurden durch mündlichpraktische Prüfungen an den jeweiligen Berufsschulen ergänzt. Stellvertretend für die vielen glücklichen
Absolventinnen und Absolventen der
berufsbildenden Schulen für Medizinische Fachangestellte im Lande
zeigt das Foto die Preisträgerinnen
Anzahl
Berufsschulen
10
 8
 3
 6
Anzahl
Auszubildende
536
412
271
341
der Alexander-Fleming-Schule bei
ihrer feierlichen Abschlussfeier in den
Räumlichkeiten der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg gemeinsam
mit Schulleiter Dr. Ewald Hommel
und Oberstudiendirektor Anton
Metz.
Auch in diesem Jahr wird
die Landesärztekammer BadenWürttemberg als zuständige Stelle
wieder den Besten der Besten die
Chance geben, sich für das Weiter­
bildungsstipendium des Bundes­
ministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu bewerben. Das
Förderprogramm unterstützt junge
Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche und fachübergreifende Weiterbildungen nach
­eigener Wahl.
Note 1
Note 2
Note 3
Note 4
Erfolgsquote
16
14
 5
14
150
157
107
163
258
184
121
142
93
54
31
19
96,46 %
99,27 %
97,42 %
99,12 %
Anzeige
Tübinger Alumni laden Ärztinnen und Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg
ein zum
5. Seminar Medizin auf dem Österberg 17. 10. 2015, 9.00 – 16.30 Uhr,
auf dem Rhenanenhaus, Stauffenbergstraße 4, Tübingen
Ärztliche Entscheidungen in Grenzsituationen
Geselliger Alkoholgenuss oder mehr?
Erkennen – übergehen – ansprechen – analysieren – behandeln?
 1. Epidemiologie zum Alkoholkonsum in Deutschland
Dr. med. G. Biegel, Drogenarzt und Beauftragter der Hansestadt Bremen, Bremen
 2. Wie lernt der Mensch seine Alkoholabhängigkeit
Prof. em. Dr.med. J. Böning, Psychiatrische Klinik und Poliklinik, Universität Würzburg,
Würzburg
 3. Psychotherapeutische Behandlung.
Dr. med. A. Jähne, Universität Freiburg, Ltd. Oberarzt und stellv. Ärztlicher Dir.
Rhein-Jura Klinik, Bad Säckingen
 4. Alkoholschäden des zentralen und peripheren Nervensystems.
Prof. Dr. med. G. Ochs, Neurologe, Ärztlicher Direktor des Klinikums Ingolstadt, Ingolstadt
 5. Pharmakotherapie in der Alkoholentwöhnung aus sozialrechtlicher Perspektive.
RA J. Grotjahn Berlin
 6. Alternativen zum Suchtverhalten: Lebensgestaltung für ein zufriedenes Gehirn
Prof. Dr. phil. Dr. med. H.-O. Thomashoff, Psychiater, Präsident der Sektion
„Art und Psychiatrie“ World Psychiatric Association, Wien
 7. Alkoholschäden Innerer Organe unter Berücksichtigung der Gastroentererologie
und Hepatologie.
Prof. Dr. med. Dr. h. c. W. Zoller, Ärztlicher Direktor der Klinik für Allgemeine Medizin,
Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Pneumologie, Katharinenhospital
Stuttgart, Leiter des Zentrums Innere Medizin, Klinikum Stuttgart, Stuttgart
 8. Auswirkungen von Alkohol in der Schwangerschaft
Prof. Dr. med. T. Goecke, Abteilung für Perinatale Medizin und spezielle Geburtshilfe,
Perinatalzentrum des Universitätsklinikums der RWTH Aachen
 9. Auswirkungen von Alkoholkonsum auf die Berufswelt unter besonderer
Berücksichtigung der Ärzteschaft.
Dr. med. U. Foertsch, Ärztekammer Westfalen-Lippe, Recklinghausen
10. Sinn und Widersinn der Rituale des corpsstudentischen Biercomments.
Rundtischgespräch der Referenten mit Studierenden
Initialvortrag und Moderation:
Prof. Dr. med. H. Eckel, Ehrenpräsident des Ärztlichen Senats für Fort- und
Weiterbildung der Bundesärztekammer, Chefarzt i. R. Radiologische Klinik
des Klinikums Göttingen-Weende, Göttingen
– Die Veranstaltung ist von der Ärztekammer Baden-Württemberg als Fortbilldung zertifiziert und
mit 6 Punkten bewertet. VNR 2760809004367170018. Bitte Barcode zum Seminar mitbringen.
– Anmeldung erbeten an: www.oesterberg-seminare.de oder [email protected].
– Für die Bewirtung und Organisationskosten erbitten wir einen Unkostenbeitrag von Euro 20,00. vor
Ort oder auf das Konto des VATR, Stichwort „5. Seminar“: IBAN: DE35 6407 0024 0121 32222 00
456
ÄBW 09 • 2015
Dr. E. Hommel,
OStD A. Metz
mit den Preisträgerinnen
der AlexanderFleming-Schule
Der Beruf der Medizinischen
F­achangestellten gehört heute zu
den klassischen, überwiegend von
Frauen ausgeübten Assistenzberufen
im Gesundheitswesen und erfreut
sich bei den Auszubildenden großer
Beliebtheit. Die Ausbildung erfolgt
im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz. Das bedeutet ein
zeitliches Nebeneinander von Schulbesuch und Arztpraxis. Nach einer
dreijährigen Ausbildung schließen
die Auszubildenden nach erfolgreicher Prüfung bei der Ärztekammer
mit einem staatlich anerkannten
Abschluss ab.
Wirtschaft
Informationen der Baden-Württembergischen Bank
Neues aus der Finanzwelt
Wirtschaft in Baden-Württemberg weiter im Aufwind
Die Analysten der Landesbank
Baden-Württemberg (LBBW) sehen
die baden-württembergische Wirtschaft trotz des schwierigen Umfelds
im Euroraum weiterhin auf einem
guten Kurs. Sie erwarten im „Ländle“
nicht nur für das laufende Jahr, sondern sogar bis 2018 ein Wachstum
von jeweils annähernd 2 Prozent. Die
Gründe werden in der neuen Publikation „Konjunkturmonitor BadenWürttemberg“ erläutert.
Die Erstausgabe der Studie wurde im Juli veröffentlicht und soll
halbjährlich erscheinen. Sie fasst die
wesentlichen Konjunkturdaten Baden-Württembergs übersichtlich zusammen, untersucht die Ursachen
und prognostiziert die künftige Entwicklung. Danach dürfte das Bruttoinlandsprodukt 2015 im Südwesten
voraussichtlich um 1,9 Prozent zu­
legen – stärker also als in Deutschland und im Euroraum (LBBW-Prognose 1,6 beziehungsweise 1,2 Prozent). Für das kommende Jahr wird
eine Steigerung von wiederum
1,9 Prozent in Baden-Württemberg
erwartet, während die Bundesrepublik und die Eurozone mit 1,7 be­
ziehungsweise 1,5 Prozent leicht
aufholen. In den Jahren 2017 und
2018 rechnen die Ökonomen mit
einem BIP-Wachstum von jeweils
1,8 Prozent in Baden-Württemberg,
1,5 Prozent in Deutschland und
1,1 Prozent im Euroraum.
Der positive Trend wird vor allem
von einer anziehenden Auslandsnachfrage getragen. So stiegen im
April 2015 sowohl die Industrieaufträge aus dem Euroraum (plus 14,3
Prozent) als auch die Aufträge aus
Ländern außerhalb der Währungsunion (plus 18,7 Prozent) verglichen mit
dem Vorjahr kräftig. Das kann als
Zeichen einer anhaltenden konjunkturellen Stabilisierung gewertet werden. Diese führt dazu, dass die Unternehmen wieder verstärkt investieren
und neue Mitarbeiter einstellen. Der
positive Beschäftigungstrend wird
sich deshalb voraussichtlich weiter
fortsetzen und die Binnennachfrage
anschieben. So unterstützen sich die
Entwicklungen gegenseitig.
Den Berechnungen des LBBW
Research zufolge ist davon auszugehen, dass sich das Bruttoinlandsprodukt in Baden-Württemberg auch
künftig prozyklisch entwickeln wird.
Das heißt, dass die Wirtschaft des
Bundeslandes im Aufschwung stärker
wächst und im Abschwung stärker
schrumpft als in Deutschland insgesamt.
Die Publikation kann im Internet
unter folgender Adresse abgerufen
werden:
www.lbbw.de/mm/media/
presse/lbbw_presse/2015/
2015_Konjunkturmonitor_
Baden-Wuerttemberg.pdf
Trendwende bei den Rohstoffpreisen erwartet
Nach mehr als vier Jahren mit
sinkenden Notierungen erwartet die
Landesbank
Baden-Württemberg
(LBBW) eine Trendwende bei den
Rohstoffpreisen. Sie rechnet in den
kommenden 12 Monaten bei allen
von ihnen beobachteten Rohstoffen
wieder mit steigenden Preisen.
Seit dem Höchststand im Frühjahr 2011 standen die Rohstoffpreise
weltweit unter Abgabedruck. Der
marktbreite Bloomberg Commodity
Index gab bis zum Ende des ersten
Halbjahrs 2015 um rund 40 Prozent
nach. Die Preisabschläge zogen sich
dabei quer durch alle Rohstoffsektoren: Während sich die Preise für
Basis- und Edelmetalle in den letzten
vier Jahren um knapp 40 Prozent
ermäßigten, fiel das Minus bei Energie- und Agrarrohstoffen noch stärker aus.
Das LBBW-Research sieht aktuell
eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür,
dass der vierjährige Abwärtstrend
endet. Mit ihrem im August in Stuttgart veröffentlichten „Commodity Yearbook 2015“ bietet es eine umfangreiche Übersicht über aktuelle Entwicklungen, Zusammenhänge und
Trends, welche die Rohstoffmärkte
derzeit bewegen. Die Studie richtet
sich sowohl an Anleger und Investoren, wie auch an Unternehmen, für
die als Rohstoffverbraucher die Preisentwicklungen und Volatilitäten von
hoher Bedeutung sind.
Das „Commodity Yearbook 2015“
umfasst eine fundamentale Analyse
der einzelnen Rohstoff-Teilmärkte
und Rohstoff-Sektoren – nicht zuletzt
auch vor dem Hintergrund des weltwirtschaftlichen Umfelds – sowie einen daraus abgeleiteten Ausblick auf
die kommenden Monate. Zudem
werden Investmentmöglichkeiten im
Rohstoffbereich von Aktien und
Fonds, über Münzen und Barren bis
hin zu Zertifikaten aufgezeigt. Abgerundet wird die Publikation durch die
Preisprognosen der wichtigsten
Commodities von A (wie Aluminium)
bis Z (wie Zink). Das „Commodity
Yearbook 2015“ steht im Internet
zum Download zur Verfügung unter:
www.lbbw-markets.de/commodity_
yearbook
Nach der Bestätigung des Disclaimers werden Sie direkt auf die Studie
(im pdf-Format) verlinkt.
Filippo Scaglione
Diplom-Kaufmann/
Prokurist
Baden-Württem­bergische Bank
Zielgruppenmanagement
Heilberufe
Telefon
(07 11) 1 24-4 90 95
Telefax
(07 11) 1 27-6 64 90 95
E-Mail: filippo.scaglione@
bw-bank.de
www.bw-bank.de/
heilberufe
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Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
veranstaltet in Heidelberg und Stuttgart ein Fachseminar
für niederlassungswillige Mediziner.
Seminartitel:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitions- und Kostenplanung
• Finanzierungsmöglichkeiten
• Öffentliche Fördermittel
Termine und Veranstaltungsorte:
28. Oktober 2015 (18.30 Uhr) in Heidelberg
18. November 2015 (18.00 Uhr) in Stuttgart
Information und Anmeldung:
Heidelberg: Stefan Leinthaler,
Telefon (0 62 21) 9 18-166, E-Mail: [email protected]
Stuttgart: Carola Schütz,
Telefon (07 11) 1 24-3 13 18, E-Mail: [email protected]
Teilnahmegebühr: kostenfrei
ÄBW 09 • 2015
457
Arzt und Recht aktuell
Augen auf bei der „Krankengeldfalle“; Neues von der GEMA
Aktuelle BSG-Entscheidungen
D
ie Rubrik „Arzt und Recht
aktuell“ befasst sich in un­
regelmäßigen Abständen mit
aktuellen Rechtsfragen, wichtigen
Urteilen, Gesetzesänderungen und
Nachrichten, die für die Ärzteschaft
von Bedeutung sind. Im Blickpunkt
stehen diesmal Gerichtsentscheidungen des Bundessozialgerichts.
Heiko Schönsiegel
Fachanwalt für Versicherungsrecht und IT-Recht
Der Autor ist bei der
Kanzlei OSE STURM VOLZ
als Rechtsanwalt tätig.
„Hätte ich das nur gewusst!“ –
Neues von der sogenannten
Krankengeldfalle
Die sogenannte Krankengeldfalle
war Ihnen bisher kein Begriff? Das
geht manchen Patienten leider ähnlich. Da sich nun auch das Bundessozialgericht in Kassel (BSG) mit diesem
für Patienten unter Umständen tückischen Fallstrick in mehreren Entscheidungen neuerlich zu befassen hatte,
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Ulm lädt
­niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu einem Fachseminar ein.
Seminartitel:
Praxisübergabe 2016 – Tipps für Käufer und Verkäufer
Möglichkeiten, Chancen und Risiken einer Praxisübergabe
sind jeweils gegeneinander abzuwägen. Ziel des Seminars
ist es, Licht ins Dunkel zu bringen und zu zeigen, worauf
es ankommt.
Seminarinhalte:
• Anstellung/Job-Sharing
• Veräußerung einer Teilzulassung
• Gesellschafterbeitritt
• Steuerneutrale Fusionen
• Nullbeteiligungsgesellschaft
• Einbringen in ein MVZ
• Steuerliche Freibeträge/verminderte Steuersätze
Referent:
Dr. jur. Lars Lindenau, Rechtsanwalt
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 4. November 2015 (19.00 Uhr)
BW-Bank Ulm, Neue Str. 70, 89073 Ulm
Information und Anmeldung:
BW Heilberufe Center Ulm, Kathrin Egle,
Telefon (07 31) 14 24-204, E-Mail: [email protected]
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 40 Personen begrenzt.
458
ÄBW 09 • 2015
scheint es durchaus lohnend, sich mit
diesem Problemfeld und der Auffassung des BSG kurz zu befassen – Ihre
Patienten werden für einen Hinweis
unter Umständen dankbar sein.
Kurz zusammengefasst geht es –
aus Patientensicht gesprochen – um
die Notwendigkeit, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen beim Bezug
von Krankengeld nach dem SGB V
rechtzeitig verlängern zu lassen.
Denn andernfalls können betroffene
Patienten keinen Anspruch auf Krankengeld geltend machen. Die Bescheinigung des Arztes, die für das
Krankengeld gegenüber der Krankenkasse benötigt wird, gilt nach dem
BSG immer erst für den Folgetag. Dies
betrifft nicht nur die erste Bescheinigung. Auch Folgebescheinigungen
sind hiervon betroffen.
Der Anspruch auf Krankengeld
entsteht also nicht automatisch schon
bei bzw. mit Eintritt der Arbeitsunfähigkeit oder kann gar rückwirkend
bescheinigt werden. Ausgangspunkt
ist die gesetzliche Vorschrift des § 46
S. 1 SGB V. Wie bei der ärztlichen
Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
(AU) handelt es sich auch bei der
Meldung der AU um eine Obliegenheit des Versicherten; die Folgen einer
unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen ärztlichen Feststellung oder
Meldung sind grundsätzlich von ihm
zu tragen. Wer die rechtzeitige Feststellung, auch bei der Folgebescheinigung versäumt, geht (vorübergehend) leer aus.
Gefahr für Patienten, die wegen
Krankheit entlassen worden sind
Betroffene müssen ihren Arzt also
bereits aufsuchen, bevor die aktuelle
Bescheinigung ausgelaufen ist. Bei
Arbeitnehmern, die trotz ihrer Krankheit weiter in einem Arbeitsverhältnis
stehen, führt dies zu einem Ruhen des
Krankengeldanspruchs, der erst mit
dem Folgetag der nächsten Bescheinigung wiederauflebt. Von ganz erheblicher Bedeutung ist das Procedere aber für Versicherte, die wegen
langer Krankheit vom Arbeitgeber
entlassen worden sind. Sie haben
Anspruch auf Krankengeld, wenn die
Arbeitsunfähigkeit spätestens am
letzten Beschäftigungstag ärztlich
bescheinigt wird (BSG, Urteil vom
02. November 2007 – B 1 KR 38/06 R).
Der Anspruch auf Krankengeld läuft
dann im günstigsten Fall für immerhin bis zu 78 Wochen fort (§ 48 SGB
V). Verpasst der Patient aber den
Zeitpunkt, eine Folgebescheinigung
rechtzeitig einzuholen, enden das
sog. nachwirkende Versicherungsverhältnis und damit auch der Anspruch
auf Krankengeld. Das BSG bleibt hart.
Es ist dem Versicherten zumutbar,
seine AU jeweils vor Fristablauf ärztlich feststellen zu lassen. Dass die
Praxis (unvorhersehbar) geschlossen
hatte oder er keinen Termin bekommen hat, hilft dem Patienten nicht.
Nur dann, wenn er ausnahmsweise
krankheitsbedingt gehindert war,
einen Arzt aufzusuchen, kann der
Anspruch bestehen bleiben.
BSG: Unter Umständen Schadensersatzpflicht des Arztes
Das BSG stellt auch fest: Ein Versicherter kann sich gegenüber der
Krankenkasse nicht wirksam darauf
berufen, er habe sich auf die Äußerung des Arztes verlassen, zur Aufrechterhaltung des Anspruchs auf
Krankengeld genüge die Ausstellung
einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit Rückdatierung der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung. Nach Auffassung des BSG kann eine solche
Falschinformation unter Umständen
Schadensersatzansprüche gegen den
Arzt begründen, hilft aber dem Patienten gegenüber der Krankenkasse
leider nicht. Das Thema bleibt auch
insofern spannend, als sich einige
Gerichte, so zuletzt das Sozialgericht
Speyer (SG Speyer, Urteil vom 22. Mai
2015 – S 19 KR 959/13) mit ihren
Entscheidungen in Widerspruch zur
Auffassung des BSG gesetzt haben.
Neues von der GEMA – Hintergrundmusik im Wartezimmer
Ein Zahnarzt hatte in seiner Praxis
im Wartebereich Hörfunksendungen
als Hintergrundmusik übertragen. Die
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte mit dem
Zahnarzt ursprünglich einen urheberrechtlichen Lizenzvertrag geschlossen, mit dem sie dem Zahnarzt das
Recht zur Nutzung des Repertoires
der GEMA, der VG-Wort und der
GVL zur Wiedergabe von Hörfunk­
sendungen in seiner Zahnarztpraxis
gegen Zahlung einer Vergütung eingeräumt hat.
Arzt und Recht aktuell
Der Zahnarzt hat der GEMA die
fristlose Kündigung des Lizenzvertrags erklärt. Hintergrund war das
Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 15. März 2012 (C135/10). Der EuGH hatte sich in dem
Urteil mit der Auslegung des Begriffs
der „öffentlichen Wiedergabe“ u.a. in
den europäischen Richtlinien 92/100/
EWG befasst und kam zum Ergebnis,
dass das Abspielen von Hintergrundmusik in einer Zahnarztpraxis keine
öffentliche Wiedergabe darstelle.
Auslegung des Begriffs „öffentliche Wiedergabe“
Ausgangspunkt der EuGH-Entscheidung war die Frage, ob die kostenlose Wiedergabe von Tonträgern
in einer Zahnarztpraxis im Rahmen
der Ausübung eines freien Berufs für
die Patienten, die unabhängig von
ihrem Willen in den Genuss dieser
Wiedergabe kommen, eine „öffentliche Wiedergabe“ darstelle. Der EuGH
zog hier bei seiner Auslegung als
Vergleich unter anderem den Betreiber eines Hotels heran. Dieser wolle
mit Zugang zu Rundfunk eine Dienstleistung anbieten und einen ge­
wissen Standard des Hotels /des
Zimmers gewährleisten.
Bei einem Zahnarzt sei dies anders und somit auch eine andere
Bewertung geboten. Dieser könne
vernünftigerweise allein wegen der
Wiedergabe weder eine Erweiterung
seines Patientenbestands erwarten,
noch die Preise der von ihm verabfolgten Behandlungen erhöhen.
Letztlich hat der EuGH daher eine
öffentliche Wiedergabe verneint. Eine
solche Wiedergabe im Wartezimmer
des Zahnarztes begründet daher für
die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung.
Die GEMA hat den Zahnarzt letztlich auf Zahlung der Lizenzgebühr
verklagt. Der Bundesgerichtshof (BGH)
sah sich in letzter Instanz an die Auslegung des Unionsrechts durch den
Gerichtshof der Europäischen Union
gebunden. Er muss die entsprechenden Bestimmungen des nationalen Rechts richtlinienkonform aus­
legen. Der vom BGH zu beurteilende
Sachverhalt stimmte darüber hinaus in
allen wesentlichen Punkten mit dem
Sachverhalt überein, der dem Ge-
richtshof der Europäischen Union bei
seiner Entscheidung vorgelegen hatte.
Der BGH hat entschieden, dass die
Wiedergabe von Hörfunksendungen
in Zahnarztpraxen im Allgemeinen
nicht öffentlich und damit auch nicht
vergütungspflichtig ist.
Zwar hatte der BGH sich in seiner
Entscheidung nur mit dem Fall einer
Zahnarztpraxis zu befassen. Die
grundsätzlichen Erwägungen lassen
sich allerdings auch auf das Wartezimmer der „normalen“ Arztpraxis übertragen. Auch ein Arzt wird nicht damit
rechnen, dass er mehr Patienten gewinnen kann, wenn er das Wartezimmer mit angenehmer Hintergrundmusik beschallt. Rechtsklarheit wird
es letztlich erst geben, wenn auch
diese Fallkonstellation obergerichtlich entschieden ist. Es spricht vieles
dafür, dass bei der Arztpraxis kein
Unterschied zum Wartezimmer einer
Zahnarztpraxis besteht.
Bei der Diskussion mit der GEMA
können die Argumente des EuGH jedenfalls ohne weiteres herangezogen
werden. Wer laufende Lizenzverträge
mit der GEMA abgeschlossen hat, ist
grundsätzlich verpflichtet, die Vergütung bis zum Ende der Laufzeit zu
zahlen. Diese Verträge können aber
gekündigt werden. Nicht auszuschließen ist, dass die GEMA für eine Vielzahl von Fällen, in den beispielsweise
unter Verweis auf die EuGH-Entscheidung die Lizenzverträge fristlos gekündigt werden oder eine Zahlung
eingestellt wird, die gerichtliche Klärung suchen wird. Es steht aus Sicht
der GEMA zu befürchten, dass die
Argumentation des EuGH auf eine
Vielzahl von Unternehmen (z. B. Friseur, Supermarkt) zutreffen könnte.
Auch hier bleibt die Entwicklung also
spannend.
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ÄBW 09 • 2015
459
Vermischtes
Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen
Namen und
Nachrichten
Wer bedarf nicht des Trostes? Der Verlust eines nahe
stehenden Menschen, verlorene Hoffnungen und Perspektiven, Anfechtungen und Bedrohungen, so vieles lässt uns
nach Trost fragen: Danach, worauf wir vertrauen („trust“).
In der evangelischen Stadtkirche Karlsruhe wird das Thema
Trost im Rahmen der 300-Jahr-Feier Karlsruhes in Ausstellungen, Konzerten und weiteren Veranstaltungen vertieft.
Vom 18. Oktober bis 22. November 2015 sind Bilder von
Dr. med. Elisabeth Nüchtern in der evangelischen Stadt­
kirche am Marktplatz in Karlsruhe ausgestellt. Unter dem
Titel „Du wirst sehen“ bebildern die abstrakten, starkfarbigen Kompositionen den Innenraum der Stadtkirche mit
großformatigen Chiffren zu theologischen Aussagen, in
der Krypta sind Bilder zum Thema „Trostwege“ zu sehen,
die sich insbesondere auf Psalmverse beziehen. Katrin
Altpeter, Ministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg,
ist Schirmherrin des Trost-Projektes.
Privatdozent Dr. med. Amadeus Hornemann, Oberarzt der
Frauenklinik der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), hat die
höchste Auszeichnung der gynäkologischen minimal-invasiven
Chirurgie erhalten: Das MIC III
Zertifikat. Von den über 17.000
Fachärzten für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe in Deutschland
dürfen weniger als 80 die höchstmögliche Qualifikation MIC III führen. Dr. Hornemann ist
der einzige Gynäkologe in der Metropolregion RheinNeckar, dem diese Auszeichnung für beste Qualität bei
endoskopischen Eingriffen verliehen wurde. Er ist seit 2010
als operativer Oberarzt in der Frauenklinik der UMM tätig.
Dort hat er das Spektrum minimal-invasiver Eingriffe erweitert, führt regelmäßig große Tumor-Operationen minimal-invasiv durch und ist auch wissenschaftlich überregional bekannt. So hat er beispielsweise in Mannheim die
weltweit erste endoskopische Eierstock-Operation durch
den Magen durchgeführt. – Das MIC III Zertifikat wird von
der Arbeitsgemeinschaft Gynäkologische Endoskopie e. V.
(AGE) vergeben. Um die Qualität endoskopischer Eingriffe
zu sichern, überprüft die AGE die Qualifikation und Erfahrung von Ärzten in drei Kategorien, wobei das Zertifikat
MIC III höchste Anforderungen an die Operateure stellt.
Bundesverdienstkreuz für LSR-Vorsitzenden
Vizepräsidentin des Ärztinnenbundes
Roland Sing (73), Vorsitzender des Landesseniorenrats (LSR), Vizepräsident des Sozialverbands VdK Deutschland und VdK-Landesverbandsvorsitzender von BadenWürttemberg, ist mit dem Bundesverdienstkreuz Erster
Klasse ausgezeichnet worden. Damit wurde sein jahr­
zehntelanger äußerst engagierter, kompetenter und
vielseitiger ehrenamtlicher Einsatz gewürdigt.
Roland Sing steht seit 2008 an der Spitze des Landesseniorenrates. Durch seinen engagierten Einsatz konnte Sing
in den letzten Jahren viele Akzente setzen und den Anliegen
älterer Menschen viel öffentliches Gehör verschaffen. Auch
engagiert sich der frühere Vorstandsvorsitzende der AOK
Baden-Württemberg seit langem im Bereich der Telemedizin
und er macht sich für die Verbreitung der Alltagsunterstützenden Assistenzlösungen stark, damit die älteren Menschen
in Deutschland ihrem Wunsch entsprechend möglichst
lange zuhause leben und wohnen können. Ebenso tritt der
Pflegeexperte seit vielen Jahren für eine umfassende Pflegereform ein, um auch den demenzkranken Menschen die
volle Leistungspalette der Pflegeversicherung zu gewähren.
Neue zweite Vizepräsidentin
des Deutschen Ärztinnenbundes
ist Dr. Barbara Schmeiser (32)
aus Freiburg. An der Klinik für
Neurochirurgie des dortigen Universitätsklinikums bildet sie sich
derzeit in Neurochirurgie weiter.
Ein Schwerpunkt ihrer Vor­
standstätigkeit im Ärztinnenbund wird die Bereitstellung einer
aktiven Netzwerkplattform sein,
um vor allem junge Kolleginnen bei der Umsetzung
ihrer beruflichen und privaten Ziele zu unterstützen.
Darüber hinaus hält Dr. Schmeiser die kritische
Auseinander­setzung mit bestehenden Rollenverteilungsmodellen für unabdingbar, damit auch Ärztinnen die
Führungs­strukturen in Deutschland langfristig gestalten
und ­verändern können. – Frau Dr. Schmeiser ist auch
Mitglied der Vertreterversammlung der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg.
Bilder von Dr. Nüchtern
Roland Sting
Auszeichnung für Dr. Hornemann
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aktuell
„Vom ‚Wurstgift’ zum Therapeutikum: Botulinum-Toxin“
Dr. Baumgärtner zieht vor das Bundessozialgericht
Streikrecht für Vertragsärzte
O
b niedergelassene Ärzte streiken dürfen, wird das Bun­
dessozialgericht (BSG) entscheiden müssen. Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage des
Vorstandsvorsitzenden von MEDI
Baden-Württemberg, Dr. Werner
Baumgärtner, abgewiesen, aber die
Frage, ob Vertragsärzte streiken dürfen, grundsätzlich zugelassen und
Sprungrevision erlaubt. Damit wird
das Bundessozialgericht über die
Klage zu entscheiden haben.
Seit geraumer Zeit fordert Dr.
Baumgärtner ein Streikrecht für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.
Gemeinsam mit anderen Verbandsmitgliedern hatte er vor drei Jahren
eine Protestaktion gegen die Honorarpolitik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gestartet und diese gegenüber der Kassenärztlichen Vereini-
gung Baden-Württemberg als „Warnstreik“ deklariert. Diese erklärte die
Aktion damals für juristisch nicht zulässig und sprach Baumgärtner einen
Disziplinarverweis aus. Der wehrte
sich dagegen nun vor Gericht.
Baumgärtners Anwälte argumentieren, dass sich alle Menschen in
ihrer Eigenschaft als Angehörige
eines Berufes grundsätzlich auf Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes
berufen könnten. Die Rechtsansicht,
dass nur Arbeitnehmer ein Streikrecht hätten, sei verfassungsrechtlich
nicht haltbar und durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte widerlegt. Zudem dürften Vertragsärzte
streiken, da sie noch nicht einmal –
wie die Beamten – einem verfassungsrechtlich normierten Streikverbot unterliegen.
Krankenhaus-Reform – So nicht!
Aktionstag der Krankenhäuser
A
m 23. September 2015 findet
ein Aktionstag „KrankenhausReform – So nicht!“ am Brandenburger Tor in Berlin mit erwarteten
10.000 Teilnehmern statt, der von
bundesweiten Aktionen der Krankenhäuser vor Ort begleitet wird.
Die Stimmung in den Krankenhäusern und bei den Mitarbeitern ist
schlecht. Die Krankenhaus-Reform
verspricht viel Hilfe, hält aber nach
Überzeugung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nichts ein.
Im Gegenteil: die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den Krankenhäusern würden weiter belastet. Die
Kundgebung am 23. September und
die Veranstaltungen in regionalen
Krankenhäusern haben das Ziel, der
Politik klar zu machen, wo die Probleme liegen und wo wirklich Hilfe
benötigt wird.
Der von Bundesregierung und
Koalitionsfraktionen im Bundestag
eingebrachte Gesetzentwurf für die
Krankenhausreform stößt bei den
Trägern der Krankenhäusern, den
Verbänden und Organisationen der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
in Medizin und Pflege auf breite Kritik
und große Empörung. Hintergrund
der heftigen Reaktionen in den
­Krankenhäusern sind die folgenden
­Aspekte:
• Die Reform gibt auf die zentralen
Finanzierungsprobleme der Krankenhäuser nicht nur keine Antwort, sondern verschärft diese
auch noch.
• Die Reform wird mit Einschätzungen begründet, die nicht der
Realität entsprechen und auch
nicht akzeptabel sind.
• Die Reforminitiatoren erzeugen mit
dem Ziel, die Krankenhäuser in
qualitativ gute und schlechte kategorisieren zu wollen, den nicht akzeptablen Eindruck, die Krankenhäuser in Deutschland hätten verbreitet Qualitätsdefizite. Völlig inakzeptabel ist die Installierung von
Vergütungskürzungen, die das Ziel
haben, Leistungen für Patienten
zu verhindern.
• Die Reform installiert zudem neue
hohe
Bürokratieanforderungen,
Leserbrief
D
ie Geschichte von Kerner und dem Wurstgift geht noch
etwas weiter: Im Artikel von Dr. Udo Schuss wurde völlig
richtig erwähnt, dass der kanadische Augenarzt Dr. Alan
Scott Botulinumtoxin A (Btx A) beim Schielen nach Versuchen an
Primaten schließlich beim Menschen einsetzte.
Bei Dr. Scott arbeitete eine kanadische Augenärztin, Dr. Jean
Carruthers, diese war und ist mit Dr. Alastair Carruthers verheiratet,
einem Dermatologen. Nachdem einige Patienten von Dr. Scott
wegen Schielens behandelt worden waren, berichtete Jean Carruthers ihrem Mann Alastair, dass die Fältchen um die Augen
dieser Patienten zurückgegangen seien. Daraufhin begannen die
beiden mit Studien zum Einsatz von Btx A im ästhetischen Bereich
zur Faltenreduzierung.
Im Jahr 2002 erfolgte die erste FDA-Zulassung von Btx A zur
Faltenreduzierung im Bereich der Glabella (Zornesfalte). Jean und
Alastair Carruthers arbeiteten weiter zusammen sehr erfolgreich
an Studien und Veröffentlichungen im ästhetischen Bereich mit
Btx A und gelten als „der Pabst“ und „die Päbstin“ der Ästhetischen
Dermatologie. Im Jahr 2013 kamen sie nach Tübingen, um die
Schrift von Kerner zum Wurstgift anzuschauen und reisten auch
zu seiner Wirkungsstätte in Weinsberg, um diesen Arzt zu ehren,
der schon so früh, geradezu visionär erkannt hatte, was Jahrhunderte später eine therapeutische Möglichkeit sein würde.
Priv.-Doz. Dr. Claudia Borelli
Leiterin der Einheit für Ästhetische Dermatologie und Laser,
Universitätsklinikum Tübingen
ausufernde Nachweispflichten
und umfassende Kontrollbefugnisse für die Medizinischen
Dienste
Insgesamt stellt die DKG fest,
dass der Anspruch der Krankenhausreform – Patientenorientierung, Qualitätsorientierung, Mitarbeiterorientierung – und die
tatsächlich vorgesehenen Instrumente – Ressourcenverknappung, Qualitätsabschläge und
Kontrolle – in krassem Widerspruch stehen.
Würde das Gesetz in der
vorliegenden Form verabschie­
det, werden den Krankenhäusern
in Baden-Württemberg nach
­aktuellen Berechnungen Jahr für
Jahr mindestens 125 Millionen
Euro fehlen. Bei einem Anteil
der Personalkosten an den Gesamtkosten von rund 60 %
werde diese Kürzung unweigerlich auch zu Lasten des ärztlichen Personals gehen. Der
Marburger Bund, Landesver­
band Baden-Württemberg, geht
davon aus, dass Leidtragende
dann in erster Linie die Be­
schäftigten und damit auch die
Patienten sein werden.
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Vermischtes
So sorgen Sie für eine höhere Sicherheit in Ihrer IT-Infrastruktur
Datenschutz leicht gemacht (3)
D
ie Praxis-IT wird immer komplexer. Daten- und Telefonverbindungen laufen über Kabel
und zunehmend über Funk. Daraus
geben sich spezielle Sicherheitsanforderungen:
Fünf Punkte zur besseren Absicherung Ihrer Praxis-IT-Infrastruktur
Edmund Hilt
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1. Schützen Sie Ihren Server
Das Herz Ihrer IT-Infrastruktur
sind der Server und die darauf laufenden Programme inklusive aller
sensiblen Patientendaten.
– Der Serverraum muss gegen Zutritt
durch Unbefugte gesichert sein –
auch tagsüber, während des Praxisbetriebs.
– Lagern Sie im Serverraum weder
brennbare Materialien wie Ver­
packungen noch Flüssigkeiten.
Es sollten möglichst keine Wasserleitungen durch den Raum ver­
laufen.
– Platzieren Sie den Server in einem
Regal oder Rack (einem speziellen
Ständer) auf einem Niveau von
mindestens einem Meter über dem
Fußboden. So wird er beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch
nicht sofort in Mitleidenschaft
­gezogen.
– Schützen Sie den Server durch eine
unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) gegen Spannungsspitzen im Netz, die beispielsweise
durch Blitzeinschlag entstehen
können und gegen Stromausfall.
Die USV wird den Server im Notfall
geregelt herunterfahren und damit
Datenverluste verhindern.
2. Sichern Sie
das Praxis-Netzwerk
– Achten Sie darauf, dass in Ihrem
Netzwerk keine Fremdgeräte angeschlossen werden. Schon ein privates Smartphone, das zum Laden
des Akkus über ein USB-Kabel an
einen PC angeschlossen wird, befindet sich im Netzwerk! Eine
Schadsoftware kann so vom Smartphone in Ihr Netz gelangen, selbst
wenn Ihre eigene IT nicht mit dem
Internet verbunden ist.
462
ÄBW 09 • 2015
– Stellen Sie für das Praxispersonal
verbindiche Regeln für die IT-Nutzung auf, damit es keine versehentlichen Sicherheitsverstöße gibt.
Dazu gibt es beispielsweise Empfehlungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zum Umgang mit Passwörtern. Sie sollten aber eine
­Regelung finden, die auf die konkrete Situation in Ihrer Praxis zu­
geschnitten ist.
– Bei Fernwartungen durch Ihre
Dienstleister sollten Sie durch eine
Kombination aus vertraglichen
Regelungen und technischen Hilfsmitteln (z.B. verschlüsselte Datenverbindungen und protokollierte
Zugänge) für Kontrolle sorgen.
3. Minimieren Sie
die WLAN-Risiken
Wenn Sie WLAN bereits in der
Praxis verwenden, dann
– verschlüsseln Sie dieses nach den
heutigen technischen Anforderungen,
– lassen Sie nur von Ihnen definierte
Geräte im Netz zu,
– blenden Sie Ihre Netzwerkkennung aus, sodass sie nicht für jedermann sichtbar ist und
– schalten Sie das WLAN außerhalb
der Arbeitszeiten automatisch aus.
Ihr IT-Dienstleister weiß, wie das
zu konfigurieren ist.
4. Schützen Sie
die einzelnen Praxis-PCs
– Aktivieren Sie an den Praxis-PCs
den Bildschirmschoner mit Passwortschutz (siehe Teil 1 dieser
­Serie).
– Speichern Sie möglichst alle Daten
direkt auf dem Server und nicht auf
dem lokalen PC. Das vereinfacht
die Sicherung und schützt Sie vor
Datenverlust
beziehungsweise
-missbrauch, wenn die PCs bei
einem Einbruch gestohlen werden.
– Stellen Sie sicher, dass auf den
Rechnern regelmäßig die sicherheitsrelevanten Hersteller-Updates
installiert werden und immer eine
aktuelle Antiviren-Software läuft.
5. Sorgen Sie für sichere ­Backups
und Archivierung
– Lassen Sie von Ihrem Dienstleister
ein ganzheitliches Datensicherungskonzept umsetzen und dokumentieren, damit es gegebenenfalls auch einer behördlichen Prüfung standhalten kann.
– Prüfen Sie regelmäßig, ob die gesicherten Daten auch ohne Verluste auf einen anderen Rechner
zurückübertragen werden können. Hier haben bereits viele Unternehmen böse Überraschungen
erlebt.
Datenrettungsanbieter
können in kritischen Fällen oft
helfen – es gibt aber keine Garantie, dass es klappt.
– Lagern Sie zusätzliche Sicherungen außerhalb der Praxis, damit bei einem Brand oder Einbruch
nicht alle Daten verloren gehen.
Meist nimmt dazu der Praxisinhaber ein Sicherungsmedium mit
nach Hause. Das ist eine pragmatische Lösung – jedoch nur zulässig, wenn die Daten verschlüsselt
sind. Das kann automatisiert durch
die meisten SicherungssoftwareLösungen erfolgen, muss aber in
den Einstellungen entsprechend
vorgegeben werden.
– Verschiedene Gesetze fordern eine
revisionssichere Archivierung von
Daten inklusive der Praxis-E-Mails.
Erkundigen Sie sich nach datenschutzkonformen technischen Lösungen; diese gibt es von verschiedenen Anbietern.
Im nächsten Beitrag lesen Sie, wie
Sie für mehr Sicherheit im Umgang
mit E-Mails, Internet, Telefon und
Fax sorgen können.
Ärztliche Fortbildung
Bitte vergessen Sie Ihre BarcodeAufkleber, Ihren Fortbildungs­
ausweis oder Ihren Arztausweis
im Scheckkartenformat nicht,
wenn Sie eine automatische
­Meldung Ihrer Teilnahme an
einer Fortbildung über den
sog. Elektronischen Informa­
tionsverteiler (EIV) durch den
­Veranstalter wünschen!
Vermischtes
Foto: Wikipedia
Wärmeliebende Mücke hat offenbar in Süddeutschland überwintert
Asiatische Tigermücke im Südwesten
M
itte Juli fanden Wissenschaftler erneut Eier, Larven, Puppen und ausgewachsene Exemplare der Asiatischen Tigermücke
Aedes albopictus im Osten Freiburgs.
An gleicher Stelle hatten die Mitarbeiter des Müncheberger Zentrums für
Agrarlandschaftsforschung und des
Greifswalder Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für
Tiergesundheit, im Herbst 2014 erstmalig die Vermehrung der invasiven
Stechmückenart in Deutschland festgestellt. Die neuen Funde deuten auf
eine Überwinterung und Ansiedlung
der Asiatischen Tigermücke hin. Weitere Untersuchungen dazu laufen.
Die Asiatische Tigermücke, die in
Südeuropa schon weit verbreitet ist
und zusehends nach Norden dringt,
ist eigentlich eine wärmeliebende
Mücke. Obwohl seit einigen Jahren
eine Einschleppung von Mückenexemplaren mit dem Fernverkehr aus
Südeuropa nach Deutschland be­
obachtet wird, gelang es der Mücke
aufgrund mangelnder Kälteresistenz
der Eier bislang noch nicht, hier zu
überwintern und sich dauerhaft an­
zusiedeln.
Der außerordentlich milde Winter
2014/2015 hat der Tigermücke nun
offenbar das Überleben ermöglicht:
Mehrere Nachweise von Eiern, Larven,
Puppen und ausgewachsenen Mücken
an derselben Stelle im Osten Freiburgs,
an der im letzten Jahr bereits eine
Population gefunden wurde, belegen
eine erneute Reproduktion und sprechen für eine Überwinterung.
Die Asiatische Tigermücke kann
als Überträger von Krankheitserre-
gern fungieren. In Südeuropa war
sie in den letzten Jahren für
mehrere Ausbrüche und Fälle des
Chikungunya- und des Dengue-Fiebers verantwortlich. Jedoch ist selbst
bei einer Etablierung der Art das
Risiko der Übertragung minimal,
denn die Mücken sind nicht per se
infiziert. Um einen Krankheitserreger
weiterzugeben, müssen die Weibchen zunächst selbst an einer infizierten Person Blut saugen und die
Erreger aufnehmen. Solche Infek­
tionsquellen sind selten, und die
Chancen des Erregers, in der Mücke
zu überleben und beim nächsten
Blutmahl wieder auf einen Menschen
zu treffen, minimal. Die Wahrscheinlichkeiten erhöhen sich allerdings
unter anderem mit der Populationsdichte der Mücken.
Asiatische Tigermücke
Nachahmenswerte Projekte zur Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche
Großer Präventionspreis 2015
M
it dem Großen Präventionspreis 2015 wurden in diesem
Jahr Projekte ausgezeichnet,
die den Kindern im Land ein gesundheitsförderliches Aufwachsen von
Geburt an ermöglichen.
Vor dem Hintergrund veränderter
Lebens-, Familien- und Arbeitsstrukturen ist es gerade für sozial benachteiligte Eltern zunehmend schwer, den
Alltag ihrer Kinder gesundheitsförderlich zu gestalten. Daher hat die Stiftung für gesundheitliche Prävention
Baden-Württemberg mit dem Großen
Präventionspreis in diesem Jahr Einrichtungen, Organisationen und Ini­
tiativen ausgezeichnet, die nachahmenswerte Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder
und Jugendliche anbieten.
Insgesamt wurden 50 000 Euro
Preisgelder vergeben in den Kategorien „Werdende Mütter und Eltern“,
„Kinder von 0 bis 3 Jahren“ sowie
„Jugendliche von 13 bis 18 Jahren“.
Zudem wurde ein Sonderpreis in der
Kategorie „Neue Medien in der Gesundheitsförderung und Prävention“
verliehen.
Im Vorfeld hatte eine Jury aus
Gesundheitswesen, Forschung und
Praxis aus den eingereichten Bewerbungen 14 Projekte für den Großen
Präventionspreis nominiert, darunter
auch die „Vernetzung vertragsärztlicher Qualitätszirkel mit Angeboten
der Frühen Hilfen“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Dieses Projekt hat es sich zum
Ziel gesetzt, ärztliche und psychotherapeutische Qualitätszirkel als Orte
der interdisziplinären Vernetzung zu
etablieren. Auf diese Weise wird der
Jugendhilfe ein Zugang zum Gesundheitswesen eröffnet und die Verständigung verbessert.
Mit einem ersten Preis in der Kategorie „Kinder von 0 bis 3 Jahren“
ging das Projekt „Gemeinsam gegen
Kinderarmut in Freiburg“ nach Hause.
Herzstück des Projektes der Stadt
Freiburg, Amt für Kinder- und Jugend
und Familie, ist die Kinder- und Jugendarztpraxis von Dr. Roland Fressle
in Freiburg-Landwasser. In enger und
kontinuierlicher Abstimmung mit
dem Kinder- und Jugendarzt sorgte
dort eine über Projektmittel direkt in
der Praxis angesiedelte Sozialpädagogin für passgenaue Lösungen für hilfebedürftige Familien mit Kleinkindern.
Der Erfolg des Freiburger Modells der
kurzen Wege wurde in einer wissenschaftlichen Evaluation bestätigt.
Den Sonderpreis erhielt das
­Projekt „ProYouth – Internetbasierte
Gesundheitsförderung, Prävention
und frühe Intervention bei Essstörungen“ der Forschungsstelle für
Psychotherapie des Universitäts­
klinikums Heidelberg.
Weitere Informationen:
www.praeventionsstiftung-bw.de
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19. 09. 2015
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Praxis PD Dr. Ross
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Web: www.per-sono.de
79098 Freiburg
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Auskunft / Anmeldung:
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Praxis PD Dr. Ross
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Edwin-Scharff-Haus
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Universitätsklinikum Ulm,
Klinik für Innere Medizin II
Ärztlicher Direktor: Prof. Dr. med. W. Rottbauer
(VL)
Prof. Dr. med. J. Wöhrle
Freitag, 02. 10. 2015:
Koronare Herzkrankheit / Kardiovaskuläre Risikofaktoren / Herzinsuffizienz – Therapie
und Versorgungsstruktur
Samstag, 03. 10. 2015:
Vorhofflimmern / Schlaganfall / Interventionelle Herzklappentherapie
Informationen:
PZG Organisation Zietemann GmbH
Tel.:
(07 21) 9 42 47 30
E-Mail: [email protected]
Webseite: www.ulmer-herz-kreislauf-forum.de
Fortbildung, Seminare & Kongresse
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TERMIN
07. 10. 2015
15.00 – 18.00Uhr
Fortbildungspunkte: 3
10. – 16. 10. 2015
12. – 17. 10. 2015
12. – 16. 10. 2015
17. 10. 2015
23. – 24. 10. 2015
14. – 19. 12. 2015
14. – 18. 12. 2015
15. – 18. 10. 2015
Fallseminar 1
11. – 14. 11. 2015
Modul 3
16. / 17. 10. 2015
13. / 14. 11. 2015
27. / 28. 11. 2015
11. / 12. 12. 2015
15. / 16. 01. 2016
05. / 06. 02. 2016
26. / 27. 02. 2016
11. / 12. 03. 2016
15. / 16. 04. 2016
06. / 07. 05. 2016
17. 10. 2015
THEMA
Schulung des Krebsregisters
Baden-Württemberg
für niedergelassene Ärzte
ORT
Alb Fils Kliniken GmbH
Klinik am Eichert
Eichertstr. 3
73035 Göppingen
• Einführung in das Meldeportal und (Hörsaal)
die Erfassungsanwendung des
Krebsregisters Baden-Württemberg
Zusatzweiterbildung Psycho­
therapie – fachgebunden 2015
START, Block 1 von 4
Prof. Dr. Fritzsche, Fr. B. Murjahn
Intensivkurs Psychosomatische
Grundversorgung 50 Std.
(20 Std. Theorie,
30 Std. verb. Intervention)
Fortlaufende Balintgruppe
– parallel zur Psychosomatischen
Grundversorgung – (30 Std.)
Therapieplanung –
Psychotherapeutisches Seminar
Dr. Dr. Dornberg
Affären und andere Stolpersteine
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Freiburg i. Brsg.
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Krebsregister Baden-Württemberg
Klinische Landesregisterstelle bei der BWKG e. V.
Birkenwaldstr. 145
70191 Stuttgart
Info, Anmeldung:
Tel. (07 11) 2 57 77-70
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Tagesklinik
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des Universitätsklinikums
nach Weiterbildungsordnung
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Uniklinikum Tübingen
und Autoimmunerkrankungen:
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ärztliche Denkfehler“
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Universitätsklinikum Tübingen
Abteilung für Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Anmeldung / Auskunft:
Dr. med. Nora Rapps
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Immunologie, Rheumatologie
und Autoimmunerkrankungen-INDIRA,
Medizinische Klinik II, Tübingen.
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17. 10. 2015
9.00 – 16.30 Uhr
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Ärztliche Entscheidungen
in Grenzsituationen.
Geselliger Alkoholgenuss
oder mehr?
Erkennen – übergehen – ansprechen
– analysieren – behandeln?
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72074 Tübingen
Rhenanenhaus
Stauffenbergstr. 4
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Alumni der Corps Franconia,
Rhenania und Borussia
Federführend: Prof. Dr. med. Dieter Behrenbeck
Städt. Klinikum Solingen
Wissenschaftliche Gestaltung und Moderation:
Prof. Dr. med. Heyo Eckel,
Ehrenpräsident des Ärztlichen Senats
für Fort- und Weiterbildung
der Bundesärztekammer, Göttingen
Prof. Dr. phil. Dr. med. Hans-Otto Thomashoff,
Psychiater, Präsident der Sektion „Art und Psychiatrie“
World Psychiatric Association, Wien
Anmerkungen:
Programm und Anmeldung (unbedingt erwünscht)
unter: www.oesterberg-seminare.de .
Die Veranstaltung ist von der LÄKBW
mit 6 Fortbildungspunkten zertifiziert.
31. 10. 2015 – 18. 06. 2016
Im Wechsel: Ein Samstag
oder ein Mittwochabend
pro Monat
25. – 28. 11. 2015
Kurs 1 der 200-Std.Weiterbildung gemäß
BÄK-Curriculum
Psychosomatische
Grundversorgung
20 Std. Theorie
30 Std. Balintgruppe
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Ärztliches Qualitätsmanagement
Die Kurse 2 – 5 der Reihe
folgen 2016.
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Ulm
Kosten:
950,– / 850,– Euro
zzgl. Balintgruppe
500,– / 450,– Euro
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Kursgebühr 850,– Euro
Universitätsklinikum Ulm
Klinik für Psychosomatische Medizin u. Psychotherapie
Auskunft / Anmeldung: Gabriele Unsöld
Tel. (07 31) 50 06 18 21
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Baden-Württemberg e. V. (SAMA)
Anmeldung unter: (07 11) 84 88 84-17
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Anzeigenschluss für Heft 10/2015
ist der 1. Oktober 2015
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Das ÄBW erscheint zum 15. eines Monats,
Anzeigenschluss am Ende des Vormonats.
Zum Gedenken
Dr. med. Irmgard Stehberger,
Meßkirch
Dr. med. Lutz Feistkorn,
Reutlingen
Prof. Dr. med. Herbert Werner,
Tübingen
Dr. med. Gertrud Masuch,
Tübingen
Dr. med. Andreas Giese,
Altheim
Dr. med. Susanne Martin,
Keltern
Dr. med. Ursula Lung,
Todtnau
Dipl.-Phys. Thomas Bartke,
Bensheim
Dr. med. Rainer Höll,
Waldkirch
Dr. med. Dagmar Strahl,
Althütte
Dr. med. Rainer Moeseritz,
Sindelfingen
Dr. med. Ioannis Papadopoulos,
Lauffen/Neckar
Dr. med. Irmgard Lambeck,
Überlingen
Dr. med. Adelheid Dreher,
Göttingen
Dr. med. Hannelotte Scheinhütte,
Eberdingen
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Konstanz
Dr. med. Ingrid Al-Agha,
Ulm
Dr. med. Gustav Crecelius,
Stuttgart
Dr. med. Gisela Hornung,
Karlsruhe
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Stuttgart
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Eduard Jonaszik, Kirchheim/Teck Wolfgang Bauer,
Freiburg
Dr. med. Günther Lummel,
Waldkirch
Wolfgang Riemenschneider,
Wiesenbach
Prof. Dr. med. Panajotis Tzonos,
Stuttgart
Dr. med. Franziska Scholtze,
Mannheim
Dr. med. Rainer Fuchs,
Lahr
Bekanntmachungen
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
* 02. 08. 1920 † 03. 10. 2014
* 12. 02. 1956 † 04. 02. 2015
* 21. 04. 1934 † 15. 04. 2015
* 31. 07. 1918 † 29. 04. 2015
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in
der digitalen Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Weitere Infos unter www.läk-bw.de
* 21. 08. 1959 † 10. 06. 2015
* 06. 11. 1956 † 12. 06. 2015
* 18. 10. 1942 † 23. 06. 2015
* 15. 07. 1964 † 26. 06. 2015
* 23. 10. 1930 † 27. 06. 2015
* 27. 08. 1946 † 30. 06. 2015
* 28. 05. 1945 † 01. 07. 2015
* 27. 11. 1941 † 04. 07. 2015
* 10. 07. 1921 † 07. 07. 2015
* 19. 07. 1947 † 10. 07. 2015
* 14. 06. 1923 † 12. 07. 2015
* 20. 04. 1924 † 12. 07. 2015
* 23. 05. 1944 † 14. 07. 2015
* 07. 06. 1922 † 14. 07. 2015
* 10. 07. 1941 † 14. 07. 2015
* 24. 08. 1944 † 17. 07. 2015
* 24. 05. 1948 † 17. 07. 2015
* 04. 11. 1929 † 18. 07. 2015
* 29. 11. 1935 † 19. 07. 2015
* 02. 05. 1924 † 25. 07. 2015
* 03. 03. 1930 † 25. 07. 2015
* 19. 03. 1918 † 26. 07. 2015
* 27. 07. 1934 † 30. 07. 2015
Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gemäß § 18a Abs. 2 RöV
Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen
sowie medizinisch-technische
Angestellte, deren berufliches
Betätigungsfeld im Umgang
mit Röntgenstrahlen liegt.
Termin:
Donnerstag, 3. Dezember 2015
11.00 Uhr s. t.–ca. 19.00 Uhr.
Kursort: Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
großer Sitzungssaal
Seminarziel: Bescheinigung zum
Erhalt der Fachkunde (Der Kurs
ist gem. § 18a Abs. 2 RöV.)
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Regierungspräsidium
Tübingen als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen,
Gonadenschutz,
Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgen­
verordnung, Diagnostische
­Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosis­
grenzwerte, Dosis-CT):
­Äquivalentdosis, CTDI, DLP,
Rechtfertigung
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal
Teilnahmegebühr: 100 Euro;
Gebühreneinzug
erfolgt vor Ort in bar.
Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kurs­
beginn in schriftlicher Form
wird eine Bearbeitungsgebühr
von 30 Euro berechnet.
Bei Abmeldungen danach und
bei Nichterscheinen wird die
volle Seminargebühr erhoben.
Der Veranstalter hat das Recht,
bei nicht ausreichender
­Beteiligung die Veranstaltung
­abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung: Eine schriftliche
Anmeldung unter Angabe
von Name, Adresse, Wohnort,
Telefon/Fax oder E-Mail bei Frau
Gabriele Fehrs, Ärztliche Stelle,
Telefon (07 11) 7 69 89 67,
Fax (07 11) 7 69 89 75,
E-Mail: [email protected]
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
ÄBW 09 • 2015
467
Bekanntmachungen
Symposium:
„Sucht im Alter – Genuss im Alter“
Eine Veranstaltung
der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Termin:
Mittwoch, 18. November 2015
10.00–16.00 Uhr
Veranstaltungsort:
In den Räumen des „Hospitalhofs“,
Büchsenstraße 33,
70174 Stuttgart-Mitte
Wo verläuft die Grenze zwischen genüsslichem Alkoholkonsum und Sucht? Bei 20 g Alkohol
täglich oder 40 g? Lassen sich sogenanntes missbräuchliches Trinken, Sucht, Genuss tatsächlich so
eindeutig an der konsumierten
Alkoholgrammmenge pro Tag festmachen? Die geselligen Rentner
auf den Weinfesten landauf landab
in Baden und in Württemberg, die
„Hocker“ beim Beisammensein in
den Kegelclubs und Seglervereine,
der Kleingärtner oder der gepflegten Abendgesellschaften in Aka-
Bitte abtrennen
Online:
Landesärztekammer
www.ärztekammer-bw.deBaden-Württemberg
Faxantwort: Fortbildung und
(07 11) 7 69 89-82
Qualitätssicherung
Telefon: (07 11) 7 69 89-24
Frau Mangold
E-Mail:
Jahnstraße 40
[email protected]
70597 Stuttgart
Anmeldung
Symposium: „Sucht im Alter – Genuss im Alter“
Mittwoch, 18. November 2015, 10.00–16.00 Uhr
In den Räumen des „Hospitalhofs“,
Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart-Mitte
Titel, Name, Vorname
Facharztbezeichnung
Institution
Anschrift
TelefonFax
E-Mail
DatumUnterschrift
(Bitte Druckbuchstaben bzw. Stempel)
468
ÄBW 09 • 2015
demikerkreisen – sind sie alle
schon auf der schiefen Bahn und
riskieren ihre Gesundheit?
Die Medizin ist als Wissenschaft notwendiger Weise reduktionistisch. Sie misst und zählt und
rechnet zusammen und kommt zu
dem Schluss, dass die munteren
Alten, auch die einsamen Alten,
ihre Gesundheit gefährden und
will ihnen helfen besser und länger zu leben. Um Manfred Lütz,
der diese Thematik im Hinblick auf
den „Fitnesswahn unserer Gesellschaft“ formulierte, zu zitieren:
heißt die Alternative asketischer
und mit weniger Spaß alt werden
oder munterer, vielleicht ungesunder aber ob der Munterkeit
vielleicht doch nicht ungesunder,
nicht so alt oder doch so alt zu
werden?
Welche Daten haben wir, was
sagen sie, wie valide sind sie? Und
wie sind sie im Hinblick auf ein
komplexes Verständnis von gesundem, erfülltem Leben im Alter
zu interpretieren?
Ein anderer von der Suchtmedizin betrachteter Bereich, die sogenannten kleinen Helfer gegen
Angst, Depression, Schlafstörung,
vielleicht auch Einsamkeit und
Krankheit, sind die Psychopharmaka, insbesondere die Schlaf- und
Beruhigungsmittel mit hohem
oder nicht geringem Suchtpotential. Angst, Depression, Schlafstörung sind im Alter noch häufiger
als in jüngeren Jahren. Schlafmittel
und Tranquilizer verschlechtern oft
die Symptomatik, die sie bessern
sollen. Doch wann werden diese
Substanzen eingesetzt? Von Ärzten
leichtfertig, von Patienten heimlich und süchtig oder ist die Problematik doch komplexer? Gemäß
den Behandlungsleitlinien für die
Behandlung psychischer Krankheiten können die Medikamente
mit Abhängigkeitspotenzial in sehr
schweren Fällen vorübergehend
eingesetzt werden. Doch was machen die betroffenen Patienten
und Ärzte, wenn die Erkrankung
anhaltend so schwer ist? Wie lange
ist vorübergehend, was kann darüber hinaus helfen? – Es sind komplexe und im Alter oft noch komplexere und eben nicht einfach zu
lösende Sachverhalte.
Das diesjährige Symposium
der Landesärztekammer BadenWürttemberg am Buß- und Bettag
analysiert die Lebensumstände im
Alter sowie Genussverhalten und
drohende Suchtgefahren aus verschiedenen Blickwinkeln, schlägt
praktische Maßnahmen vor und
gibt einen Ausblick auf künftige
Entwicklungen. Neben fachlicher
Information steht wie immer auch
der interdisziplinäre Austausch
zwischen unterschiedlichen Professionen im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Programm:
10.00–10.20 Uhr
Moderation und Einführung
Frau Dr. med. Paula Hezler-Rusch,
Konstanz,
Ausschuss „Suchtmedizin“
der Landesärztekammer
Matthias Felsenstein, Stuttgart,
Leiter der Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung
der Landesärztekammer
Begrüßung
Dr. med. Ulrich Clever,
Präsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Grußwort
MD Jürgen Lämmle, Ministerium
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg
10.20–10.55 Uhr
Ageism –
Unser Blick auf „die Alten“
Diskussion
PD Dr. phil. Hans-Jörg Ehni,
Institut für Ethik und
Geschichte der Medizin
der Universität Tübingen
10.55–11.25 Uhr
Statement der Landesregierung
Baden-Württemberg
Diskusson
Frau RD’in Sonja Lohmüller,
Ministerium für Arbeit
und Sozialordnung, Familie,
Frauen und Senioren
Baden-Württemberg
11.25–11.55 Uhr
Sucht im Alter –
eine Herausforderung
Diskussion
Thomas Hodel,
Suchtberatung Freiburg
AGJ Fachverband
für Prävention und Rehabilitation
in der Erzdiözese Freiburg e. V.,
Bekanntmachungen
11.55–12.40 Uhr
Mittagspause
Einsichtnahme in
die Jahresrechnung 2014
12.40–13.10 Uhr
Süchtig alt werden –
im Alter süchtig werden
Schwerpunkt: Alkohol
Diskussion
Dr. med. Heribert Fleischmann,
Klinik für Psychiatrie, Psycho­
somatik und Psychotherapie
des medbo Bezirksklinikums
Wöllershof, Störnstein
Nach § 25 Abs. 3 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung
vom 16. März 1995 (GBl. BW
S. 314) zuletzt geändert durch
Artikel 7 des Gesetzes zur Bereinigung von Landesrecht vom
29. Juli 2014 (GBl. BW S. 378)
und § 11 Abs. 3 der Satzung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg vom 23. Januar
1980 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, S. 89), zuletzt geändert
durch Satzung vom 21. Januar
2004 (Ärzteblatt Baden-Württemberg, 2004, S. 63) hat jeder
Beitragspflichtige Gelegenheit,
Einsicht in die Jahresrechnung
der Landesärztekammer zu
nehmen. Die Möglichkeit zur
Einsichtnahme in die Jahres­
rechnung des Rechnungsjahres
2014 besteht in der Zeit vom
05. bis 16. Oktober 2015 in der
Geschäftsstelle der Landesärztekammer Baden-Württemberg,
Jahnstraße 40, 70597 Stuttgart
während der Geschäftszeiten
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr
bis 16.30 Uhr.
13.10–13.40 Uhr
Physiologie im Alter –
Polypharmazie
Diskussion
Prof. Dr. med. Clemens Becker,
Geriatrie und Geriatrische
Rehabilitation, Robert-BoschKrankenhaus, Stuttgart
13.40–14.10 Uhr
Suchtproblematik
bei älteren Menschen aus
der hausärztlichen Sicht
Diskussion
Prof. Dr. med. Wilhelm Niebling,
Titisee-Neustadt
14.10–14.30 Uhr
Kaffeepause
14.30–15.00 Uhr
Der qualifizierte Entzug
in der Inneren Medizin
Ein Modellprojekt
des Gesundheitsverbandes
des Landkreises Konstanz und
des Zentrums für Psychiatrie
ZfP Reichenau
Diskussion
Wolfgang Höcker, Klinik für
Suchtmedizin, ZfP Reichenau
15.00–15.40 Uhr
Genuss im Alter
Univ.-Prof. Dr. phil. Dr. h. c.
Dipl.-Psych. Andreas Kruse,
Institut für Gerontologie
der Ruprecht-Karls-Universität
Heidelberg
15.40–16.00 Uhr
Abschlussdiskussion
und Resümee
Die Teilnahme ist kostenfrei –
Anmeldung erforderlich.
Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt.
Fortbildung:
Update „Hirntoddiagnostik“ –
Geänderte Richtlinie
der Bundesärztekammer
Eine Veranstaltung der Landes­
ärztekammer Baden-Württemberg mit dem Ministerium
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg und
der Deutschen Stiftung
Organtransplantation (DSO)
Termin:
Freitag, 11. Dezember 2015
14.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
In den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5,
70597 Stuttgart-Degerloch
Die Diagnostik des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls (der den
bisherigen Begriff Hirntod
­ersetzt) stellt in der Intensiv­
medizin ein unverzichtbares
­Instrument der Prognoseeinschätzung für weitere Therapieentscheidungen dar, unabhängig
von der Frage einer Organ- oder
Gewebespende. In der jetzt vorliegenden vierten Fortschreibung
der Richtlinie (Deutsches Ärzteblatt; 30. März 2015) wird
der Stand der Erkenntnisse
der medizinischen Wissenschaft
festgestellt.
Neue apparative Untersuchungsverfahren, erhöhte Anforderungen an die Qualifikation
der durchführenden Ärzte,
die Etablierung von Verfahren
zur Qualitätssicherung gehören
zu den wichtigen Neuerungen
der Richtlinie.
Die Landesärztekammer
informiert zusammen mit dem
Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen
und Senioren Baden-Württemberg und der Deutschen Stiftung
Organtransplantation (DSO)
über die Neuerungen.
Programm:
14.00–14.30 Uhr
Registrierung und
come together
14.30–14.45 Uhr
Moderation, Begrüßung und
einführende Worte
MR Walter Fessel, Ministerium
für Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
Baden-Württemberg
14.45–15.15 Uhr
Hirntoddiagnostik in
der aktuellen Intensivmedizin
PD Dr. med. Helene Häberle,
Universitätsklinik für Anästhe­
siologie und Intensivmedizin,
Tübingen
15.15–15.30 Uhr
Nachfragen
15.30–15.45 Uhr
Kaffeepause
15.45–16.15 Uhr
Geänderte Richtlinie
der Bundesärztekammer zur
Feststellung des irreversiblen
Hirnfunktionsausfalls
PD Dr. med. Stefanie Förderreuther, Neurologische Klinik und
Poliklinik & Deutsches Schwindelund Gleichgewichtszentrum
DSGZ der Ludwig-MaximiliansUniversität München, Klinikum
Großhadern
16.15–16.30 Uhr
Nachfragen
16.30–17.00 Uhr
Hirntod und Organspende
PD Dr. med. Christina Schleicher
DSO Deutsche Stiftung Organtransplantation, Koordinierungsstelle Organspende Region
Baden-Württemberg, Stuttgart
17.00–17.15 Uhr
Nachfragen
17.15–18.00 Uhr
Diskussion
Die Teilnahme ist kostenfrei –
Anmeldung erforderlich.
Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten auf das Fortbildungszertifikat
der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt.
Anmeldung
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Frau Mangold
Telefon (07 11) 7 69 89-24
E-Mail:
[email protected]
ÄBW 09 • 2015
469
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Jahnstraße 5
70597 Stuttgart (­ Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Baustein Psychotherapie
(tiefenpsychologisch fundiert) –
Kurs II
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse
für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch
effizienter Zugang zur inneren
Situation des Patienten
und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs.
Nach den Richtlinien der
Landesärztekammer BadenWürttemberg sind theoretische
und praktische Bausteine für die
Weiterbildung zum Facharzt für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Kinder- und Jugendpsychiatrie
und -psychotherapie, Psycho­
somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung
der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich.
Hierfür bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 2015
den Kurs II von drei Blockkursen
an. Kurs III wird 2016 am
identischen Ort angeboten.
Diese spannenden Themen­
bereiche erwarten Sie unter
anderem:
– Behandlung psycho­
somatischer Patienten
– Psychosenbehandlung
– Operationalisierte Psycho­
dynamische Diagnostik (OPD)
– Akutbehandlung
und Krisenintervention
– Gruppentherapie
– Essstörungen
– Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung
von Kindern und Jugendlichen
Durchführung mit Fallsupervision,
Technik sowie Theorieseminaren
mit praktischem Charakter.
Termin:
4.–9. Oktober 2015
ganztags, Sonntag bis Freitag
Zielgruppe:
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend­
psychiatrie und Psychotherapie,
Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Anmeldung:
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
E-Mail: [email protected]
Veranstaltungsort: Waldhotel
Zollernblick, Am Zollernblick 1,
72250 Freudenstadt-Lauterbad
Teilnehmerbeitrag: 600,– Euro
inkl. Seminarunterlagen, zzgl.
Verpflegung und Übernachtung
(falls gewünscht)
Fortbildungspunkte: 55 Punkte
Anzeige
470
ÄBW 09 • 2015
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –
Basiswissen für Berufseinsteiger
Erlangen Sie Sicherheit
im Umgang mit der GOÄ.
Privatabrechnung – wie funk­
tioniert das? Auf was muss ich
achten? Wie arbeite ich mit der
GOÄ? Welche Gebührensätze gibt
es? Fragen, die sich vermutlich
jede Ärztin und jeder Arzt stellt,
der sich in einer eigenen Praxis
niederlassen möchte.
Dieses Seminar bietet Ihnen
einen Einstieg in die Grundlagen
der Gebührenordnung für Ärzte.
Gemeinsam werden wir Ihre
offenen Fragen klären und uns
einen Überblick über den recht­
lichen Rahmen, die Anforde­
rungen an die Dokumentation
sowie den Unterschied zwischen
EBM und GOÄ verschaffen.
Das Seminar wird in Kooperation
mit der PVS-Akademie veran­
staltet.
Termin:
Mittwoch, 30. September 2015
15.00–19.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
ahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
insbesondere Berufseinsteiger
aus der niedergelassenen Praxis
Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro
(inkl. USt, Seminarunterlagen
und Verpflegung)
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Akademie der PVS
Baden-Württemberg GmbH,
Bruno-Jacoby-Weg 12,
70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 63 39 00 92,
Fax (07 11) 63 39 00 94,
E-Mail: [email protected],
www.pvs-akademie.de
Ihre Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg vor Ort:
Informationsveranstaltung
für Ausbilder von Medizinischen
Fachangestellten in Sindelfingen
Wir möchten Ihnen Grund­
legendes aus Sicht der Bezirks­
ärztekammer und der Berufsschule, rechtliche Grundlagen
sowie Perspektiven nach der
Ausbildung zur Medizinischen
Fachangestellten näher bringen.
Egal ob Sie bereits in Ihrem
Betrieb ausbilden oder mit dem
Gedanken spielen, künftig aus­
bilden zu wollen: Informieren Sie
sich und bringen Sie Ihre Fragen
ein, wir antworten!
Termin:
Donnerstag, 29. Oktober 2015
18.00–ca. 21.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Gottlieb-Daimler-Schule II,
Böblinger Straße 73,
71065 Sindelfingen
Zielgruppe: (künftige) Ausbilder
von Medizinischen Fachangestellten sowie für die Ausbildung
beauftragtes Personal
Teilnahme kostenfrei!
Fortbildungspunkte: 4 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Medizinische
Fachangestellte,
Frau Nadine Buchstaller,
Telefon (07 11) 7 69 81-604,
Telefax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail:
[email protected]
Bekanntmachungen
Die Beratung zu einer validen
Patientenverfügung –
ein Schulungsprogramm
für Ärztinnen und Ärzte
Wie berate ich meine Patienten
richtig? Welche rechtlichen
Grundlagen muss ich beachten?
Antworten auf Fragen wie diese
erhalten Sie in unserem Seminar.
Eine Patientenverfügung ist ein
sensibles Thema zwischen Ihnen
und Ihren Patienten und bedarf
eines hohen Vertrauensverhältnisses. Lernen Sie qualifiziert,
rechtskonform und objektiv zu
beraten. Gemeinsam betrachten
wir das Thema aus verschiedenen
Blickwinkeln und erarbeiten die
richtige Vorgehensweise.
Die Schulung richtet sich nach
dem Curriculum der Esslinger
Initiative e. V. und gliedert sich
in folgende Inhalte:
Rechtliche Grundlagen
von Patientenverfügungen,
Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen
Prof. jur. Konrad Stolz, Stuttgart
Ethische Fragen zur Selbstbestimmung durch vorsorgende
Verfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Palliativmedizinische Aspekte
der Umsetzung von Patientenverfügungen
Dr. med. Nicole Pakaki,
Kornwestheim
Praktische Hinweise zu Beratungsinhalten und -techniken
Dr. med. Ernst Bühler,
Kirchheim/Teck
Termin:
Freitag, 16. Oktober 2015
13.30–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag:
50,– Euro inkl. Verpflegung
und Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Fit für den Notfall –
Der Kindernotfall
6. Degerlocher Ethikgespräch
Ethische Aspekte zur Sterbehilfe
Wissen Sie, wie man ein Kind
im Notfall richtig behandelt?
Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar und führen zu Unsicherheiten. Wie beurteile ich die
Vitalparameter des Kindes?
Welches sind die häufigsten
Kindernotfälle? Wie muss ich
Sauerstoff verabreichen?
Welche ist die richtige Dosierung
der Notfallmedikamente?
All diese Fragen beantworten
wir Ihnen gerne in unserem
Seminar „Der Kindernotfall“.
Nach einem theoretischen Teil
steigen Sie direkt in die Praxis
ein und können das Erlernte an
Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden.
Unser Referent ist ein erfahrener
„Kinder-Notarzt“ und gibt Ihnen
gerne auch praktische Tipps rund
um das Thema Kindernotfälle.
Bereits fünf erfolgreich verlaufene Degerlocher Ethikgespräche
zeigten die Wichtigkeit medizinethischer Reflexionen. Das Vortragsthema des sechsten Degerlocher Ethikgesprächs lautet aus
aktuellem, politischem Anlass:
Medizinethische Überlegungen
zur Diskussion um die Sterbe­
hilfe. Besteht ein Regelbedarf?
Hilfe zum Sterben oder helfen
beim Sterben ist und bleibt ein
Thema, dass betroffen macht.
Dabei stehen Ärzte in einer besonderen Verantwortung und in
einem Konflikt zwischen dem
Sterbewunsch eines Patienten,
der Berufsordnung, dem eigenen
Begriff von Menschenwürde und
eigenen religiösen Überzeugungen – andererseits möchten
sie ihre Patienten in deren größter Not auch nicht alleine lassen.
In jedem Fall ist eine Entscheidung persönlich belastend.
Nicht nur für die beteiligten
Ärzte, oftmals mehr noch für die
Pflegenden, die Seelsorger und
nicht zuletzt für die Angehörigen
und Freunde. Nutzen Sie die
Gelegenheit, Erfahrungswerte
und Meinungen auszutauschen
und zu überdenken. Wir freuen
uns auf konstruktive Gespräche
mit Ihnen.
Termin:
Mittwoch, 21. Oktober 2015
18.00–22.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt
auf 25 Teilnehmer.
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Programm:
18.00–18.15 Uhr
Begrüßung, Einführung
Dr. med. Ernst Bühler
18.15–19.00 Uhr
Medizinethische Überlegungen
zur Diskussion um die Sterbehilfe. Besteht ein Regelbedarf?
Dr. med. Udo Schuss
19.00–19.15 Uhr
Pause
19.15–20.45 Uhr
Diskussion in Gruppen
20.45–21.45 Uhr
Darstellung der Gruppen­
ergebnisse
Die Mitglieder der
AG Medizinethik
Zielgruppen:
Ärzte aller Fachrichtungen/
Angehörige von Gesundheitsfachberufen/Seelsorger
Teilnehmerbeitrag:
20,– Euro inkl. Schulungs­
unterlagen und Verpflegung
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Fachbereich Fortbildung
Telefon (07 11) -7 69 81-562
Fax (07 11) 7 69 81-500
E-Mail: [email protected]
Termin:
Mittwoch, 7. Oktober 2015
18.00–21.45 Uhr
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank)
lädt im Rahmen ihrer Reihe BW Forum Medicum zu einer
Informationsveranstaltung für Ärztinnen und Ärzte ein.
Titel: Innovative Versorgungsgestaltung
in der Gesundheitsregion Südbaden
Veranstaltungsinhalte:
• Impulsvortrag zu Modellen innovativer Versorgungsstrukturen
• Podiumsdiskussion mit namhaften Experten über die Möglichkeiten
der innovativen Versorgungsgestaltung in Südbaden
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 14. Oktober 2015 um 18.30 Uhr
Schloss Reinach, 79112 Freiburg-Munzingen
Information und Anmeldung:
BW Heilberufe Center Freiburg, Martina Linser,
Telefon (07 61) 2 18 05-26, E-Mail: [email protected]
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Bekanntmachungen
4. Stuttgarter Tag für Infektiologie
Schwerpunkt: STD
Der 4. Stuttgarter Tag für Infek­
tiologie findet statt in Koopera­
tion der Bezirksärztekammer und
dem Zentrum für Infektiologie,
dem Netzwerk infektiologisch
­tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis
und Labor in Stuttgart.
Ein Fokus dieser Veranstaltung
sind die STDs, die oft gesehen
und manchmal auch übersehen
werden. Kliniker und Mikro­
biologe klären im Dialog die
brennenden Fragen nach Diagnostik und Therapie von Lues,
Gonorrhö und Co. Im gleichen
Abschnitt wird auf das Problem
der Postexpositionsprophylaxe –
nicht nur im beruflichen Kontext
– eingegangen.
Zu Beginn des Tages stehen
Antibiotikaempfehlungen,
Infektionen bei Chemotherapien/
Stammzelltransplantationen
und das wichtige Thema der
infektiologischen Herausforderungen bei Migranten/Flücht­
lingen, die sich deutlich von
denen Reisender unterscheiden.
Fast am Ende des Jahres 2015
angelangt, wird Prof. Stich
mit uns die Lehren aus dem
Ebola-Ausbruch diskutieren und
Dr. Priwitzer uns alles Wissenswerte zur diesjährigen Influenza
Saison nahebringen.
Zu einem spannenden Tag mit
viel Raum für Diskussion laden
wir Sie herzlich ein!
Termin:
Samstag, 28. November 2015
9.00–14.45 Uhr
Programm:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung
Dr. Klaus Baier, Dr. Clemens Roll
Infektiologische
Herausforderungen
9.15–9.45 Uhr
Rationaler Antibiotikaeinsatz
am Beispiel
Atemwegsinfektionen
Prof. Ralf Ignatius
9.45–10.15 Uhr
Infektionen bei Chemo­
therapie und Stammzell­
transplantation
Prof. Jochen Greiner
10.15–10.45 Uhr
Infektiologische Heraus­
forderungen bei Migranten/
Flüchtlingen
Dr. Markus Müller
10.45–11.00 Uhr
Kaffeepause
Schwerpunkt STD
11.00–12.00 Uhr
STD klinisch und
mikrobiologisch betrachtet
Dr. Andreas Trein,
Dr. Thomas Regnath
12.00–12.30 Uhr
PEP bei HIV – beruflich
und anderswo – alles klar?
Dr. Erich Zeh
12.30–13.15 Uhr
Mittagspause
Rückblick 2015 und
Ausblick 2016
13.15–14.00 Uhr
Ebola: Lehren aus 2015
Prof. August Stich
14.00–14.30 Uhr
Influenza – die aktuelle Saison
Dr. Martin Priwitzer
14.30–14.45 Uhr
Zusammenfassung
472
ÄBW 09 • 2015
Referenten:
Dr. med. Klaus Baier
Präsident der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Stuttgart
Dr. med. Clemens Roll
Gemeinschaftspraxis
Schwabstraße 26, Stuttgart
Prof. Dr. med. Ralf Ignatius
Labor Enders & Kollegen,
MVZ GbR, Stuttgart
Prof. Dr. med. Jochen Greiner
Ärztlicher Direktor, Medizinische
Klinik, Hämatologie, Onkologie,
Stammzelltransplantation, Palliativmedizin, Diakonie-Klinikum
Stuttgart
Dr. med. Markus Müller
Gemeinschaftspraxis
Schwabstraße 26, Stuttgart
Dr. med. Andreas Trein
Gemeinschaftspraxis
Schwabstraße 59, Stuttgart
Dr. med. Thomas Regnath
Labor Enders & Kollegen,
MVZ GbR, Stuttgart
Dr. med. Erich Zeh
Oberarzt Klinik für Allgemeine
Innere Medizin, Gastroentero­
logie, Hepatologie und Infektio­
logie und Pneumologie,
Katharinenhospital Stuttgart
Prof. Dr. med. August Stich
Vizepräsident der deutschen
­Gesellschaft für Tropenmedizin
und internationale Gesundheit,
Chefarzt der Tropenmedizinischen Abteilung der Missionsärztlichen Klinik Würzburg
Dr. med. Martin Priwitzer
Landeshauptstadt Stuttgart,
Gesundheitsamt
Veranstalter:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart,
Telefon (07 11) 7 69 81-0,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
In Zusammenarbeit mit
dem Zentrum für Infektiologie
Stuttgart (ZIS)
Teilnahme kostenfrei!
Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 6 Fortbildungspunkten bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg
anerkannt.
Offene Rechnungen
in der Arztpraxis –
wie gehe ich damit um?
Ihre Patienten bezahlen Ihre
Rechnungen nicht und Sie
wissen nicht, wie Sie damit
am besten umgehen sollen?
Erarbeiten Sie mit uns gemeinsam die wichtigsten Lösungsansätze im Umgang mit offenen
Rechnungen in Ihrer Arztpraxis.
Inhalte des Workshops sind:
– professioneller Umgang
mit Nichtzahlern
– sinnvolle Mahnläufe i
n Ihrer Arztpraxis
– Erstellung eines gerichtlichen
Mahnbescheides
– Ratenzahlung
– Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister
– sinnvoll oder nicht?
Optimieren Sie die Handhabung
mit offenen Rechnungen
in Ihrer Praxis – wir unterstützen
Sie dabei.
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2015
10.00–16.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen,
Medizinische Fachangestellte,
Abrechnungspersonal
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-562,
Fax (07 11) 7 69 81-500,
E-Mail: [email protected]
Bekanntmachungen
Qualifikation zur fachgebundenen
genetischen Beratung
laut Gendiagnostikgesetz
(für Hausärzte und Internisten)
Nutzen Sie die Chance,
die Qualifikation schnell und
einfach zu erlangen!
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen seit
Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell quali­
fizierte Ärztinnen und Ärzte
durchgeführt werden.
Für die Dauer von fünf Jahren
(Fristende 10. 07. 2016) kann
die Qualifikation im Rahmen
von Übergangsbestimmungen
durch eine bestandene Wissenskontrolle nachgewiesen werden.
In unserem Auffrischungskurs
werden Sie auf die Wissenskontrolle vorbereitet, die
direkt im Anschluss in Form
eines Multiple-Choice-Bogens
erfolgt.
Sie erlernen u. a.:
• Gesetzliche Grundlagen
und Richtlinien
• Erbgänge mit Fallbeispielen
• Grundzüge der human­
genetischen Beratung
mit Fallbeispielen
• Chromosomenstörungen in der
Allgemeinmedizinischen Praxis
• Methoden der molekular­
genetischen Diagnostik
• Genetische Erkrankungen
in der Allgemeinmedizin
mit Fallbeispielen
Termin:
Samstag, 21. November 2015
9.00–15.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Fachärzte für Allgemeinmedizin,
Innere Medizin, Hämatologie/
Onkologie und Gastroenterologie
Teilnehmerbeitrag: 48,– Euro
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Fortbildung,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Fit für den Notfall –
Grundlagen der Notfallversorgung
Reagieren Sie in Notfallsituationen
kompetent und sicher –
wir zeigen Ihnen wie.
Im Seminar Grundlagen der
Notfallversorgung frischen Sie
Ihre Notfallkenntnisse auf. Neben
der Reanimation in Theorie und
Praxis üben Sie auch andere
lebensrettende Sofortmaßnahmen. Stärken Sie Ihre Sicherheit
durch eine einfache und strukturierte Vorgehensweise. Mit den
im Seminar erlernten neuesten
Kenntnissen und Empfehlungen
versorgen Sie vitalbedrohte
Patienten. Sie lernen neue Geräte
kennen und testen den Umgang
damit.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu
einer Diskussion mit anderen
Interessierten und tauschen Sie
sich mit Kollegen aus. Unsere
Trainer beantworten gerne Ihre
Fragen zur Notfallmedizin und
zur Notfallausstattung.
Wichtig! Dieses Seminar ist
Voraussetzung für die Teilnahme
am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfall­
situationen“.
Termine:
Mittwoch, 23. September 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
9.00–13.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Fit für den Notfall –
Praktisches Notfalltraining mit
simulierten Notfallsituationen
LNA-Refresher-Kurs
Nutzen Sie die Gelegenheit
und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse, die Sie im Seminar
„Grundlagen der Notfall­
versorgung“ erworben haben.
Im Seminar Praktisches Notfall­
training mit simulierten Notfall­
situationen behandeln Sie
„echte“ Notfälle, nachgestellt
von Darstellern und Phantomen
– direkt vor Ort in Kleingruppen.
Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin
zur Reanimation sein. Sie stellen
die richtige Diagnose und treffen
die notwendigen Maßnahmen.
Sie erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nach
den Übungen haben Sie die Möglichkeit für einen gegenseitigen
Austausch von Eindrücken und
Erfahrungen. Hierdurch erhalten
Sie Anregungen für Ihr eigenes
Vorgehen in Notfallsituationen
und können von Ihren eigenen
Erlebnissen berichten.
Nutzen Sie die Gelegenheit für
einen angeregten Erfahrungs­
austausch mit Kollegen. Gerne
beantworten wir Ihre Fragen zum
Umgang mit Notfallpatienten.
Wichtig! Voraussetzung für die
Teilnahme an diesem Seminar ist
der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“.
Termine:
Mittwoch, 7. Oktober 2015
18.00–22.00 Uhr
Samstag, 14. November 2015
14.00–18.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Teilnehmerbeitrag: 45,– Euro
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
& Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
Einsätze als Leitender Notarzt
stellen immer eine große
Herausforderung dar.
Die Grenzen des rettungsdienstlichen Routinegeschäfts
werden überschritten.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich
bei diesem Seminar mit Ihren
LNA-Kollegen auszutauschen, mit
den Referenten verschiedene
Themen zu diskutieren und
ihnen Fragen zu stellen. Hören
Sie sich spannende Erfahrungsberichte von erfahrenen Referenten an und lassen Sie sich von
ihrer Vorgehensweise anleiten.
Themen sind dieses Jahr:
– aktuelle Informationen
aus dem Innenministerium
– Notfallmedikamente:
Was kann, was muss?
(… und warum)
– Flughafen Stuttgart:
Großschadenslage Flughafen
und seuchenmedizinischer
Notfallplan
– Kohlenmonoxid:
Risiken und Monitoring
– Grundlagen aktueller Einsatztaktik: Brandbekämpfung
– Grundlagen aktueller Einsatztaktik: Unfallrettung
– Medizinische Planung
Cannstatter Volksfest
Termin:
Samstag, 26. September 2015
9.00–17.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Zielgruppe: Leitende Notärzte
Teilnehmerbeitrag:
60,– Euro inkl. Tagesverpflegung
und Seminarunterlagen
Fortbildungspunkte: 8 Punkte
Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg,
Fachbereich Arbeitsschutz
und Notfallmedizin,
Telefon (07 11) 7 69 81-570,
Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail:
[email protected]
ÄBW 09 • 2015
473
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Die zur Nachbesetzung aus­
geschriebenen Vertragsarztsitze
aller Gebiete in B­ adenWürttemberg mit Zulassungs­
beschränkungen finden Sie ab
sofort nur noch auf der Homepage der Kassen­ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
www.kvbawü.de
Die Übersicht der ausgeschriebenen Vertragsarztsitze kann
man dort ­bequem über einen
­Button direkt auf der Website
anklicken.
Nach einer zum 1. Januar
2013 neu in Kraft getretenen
Rechtslage muss der Antrag
zur Nachbesetzung eines
­Vertragsarztsitzes beim
Zulassungsausschuss gestellt
werden. Dieser entscheidet,
ob der Vertragsarztsitz
in einem Planungsbereich,
für den Zulassungsbeschränkungen an­geordnet sind,
­weitergeführt werden soll.
Ist dies der Fall, hat die KV
den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.
Die bisherige Rechtslage,
nach der der Vertragsarzt
seinen Antrag bei der KV
stellen musste, endete zum
31. 12. 2012.
474
Fortbildung: Kardiopulmonale
­Reanimation für Ärztinnen
Theorie und praktische Übungen
Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation
mit dem Ausschuss Ärztinnen
der Bezirksärztekammer Nord­
baden einen kardiopulmonalen
Reanimationskurs speziell für
Ärztinnen an.
Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen
zur Reanimation besteht im
Rahmen kleiner Gruppen aus­
reichend Zeit für praktisches
Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation
Council. Aufgrund der begrenzten Plätze ist die Teilnahme nur
mit Anmeldung möglich.
Termine:
Samstag, 24. Oktober 2015
Kurs 3: 8.00–12.15 Uhr
Kurs 4: 13.00–17.15 Uhr
ÄBW 09 • 2015
Veranstaltungsort:
Rettungs- und Ausbildungs­
zentrum, DRK Ortsverein Leimen,
Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Christiane Serf,
Chefärztin der Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Referenten: Matthias Otto und
Florian Rehberger, Abteilung für
Anästhesie und Intensivmedizin
im Krankenhaus Sinsheim
Gebühr: 65,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 7 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax: -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Aufgrund begrenzter Teilnehmerplätze ist eine vorherige Anmeldung obligatorisch. Bitte geben
Sie mit der Anmeldung die
­gewünschte Kursnummer an.
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Fortbildung:
Ärzte-Seminare Karlsruhe
Die Bezirksärztekammer Nord­
baden freut sich, auch dieses
Jahr wieder die Ärzte-Seminare
Karlsruhe mitzugestalten.
Die Ärzte-Seminare Karlsruhe der
Karlsruher Messe- und KongressGmbH und des Städtischen Klinikums Karlsruhe finden 2015 als
fest etablierte und renommierte
Fortbildungsveranstaltung in der
Region Nordbaden bereits zum
21. Mal statt. Die Bezirksärztekammer Nordbaden beteiligt
sich mit einem zweitägigen
Intensivkurs rund um das Thema
„Endokrinologie“ für Hausärzte.
Die Seminare wenden sich an
Ärztinnen und Ärzte, die sich
praxisnah auf einen aktuellen
Wissensstand bringen wollen.
Dabei verfolgen die Vorträge
immer die Intention, aktuelles
Wissen – wissenschaftlich
fundiert und begründet –
dem konkreten Alltagsbedarf
entsprechend aufzubereiten und
zu vermitteln.
Folgende 2-Tages-Intensivkurse
finden parallel statt:
• Neurologie
• Gynäkologie & Geburtshilfe
• Hausarzt Spezial –
Fokus Endokrinologie
Detaillierte Informationen zum
Programm und zur Anmeldung
finden Sie unter www.aerzteseminare-karlsruhe.de und
können dem beiliegenden I
nformationsflyer entnommen
werden.
Termin:
20.–21. November 2015
(Fr–Sa)
Veranstaltungsort:
Messe Karlsruhe,
Messe Konferenz Center,
Messeallee 1, 76287 Rheinstetten
Fortbildungspunkte:
14 bzw. 15 Punkte
(Hausarzt Spezial)
Kontakt:
congress & more | Klaus Link
GmbH, Frau Silvia Scholz-Amend,
E-Mail: scholz-amend@
congressandmore.de,
www.aerzte-seminare-karlsruhe.de
Bekanntmachungen
Fortbildungsreihe „Notfall“
Ziel dieser Fortbildungsreihe
für niedergelassene Ärztinnen
und Ärzte ist die Vermittlung
von Orientierungshilfen für die
mitunter herausfordernden
Begebenheiten eines Notfalls s
owie die Darstellung adäquater
Vorgehens- und Behandlungsweisen.
Die inhaltliche Konzeption orientiert sich an häufig auftretenden
Krankheitssymptomen, welche
zu Themenkomplexen und Leitsymptomen summiert wurden.
Es soll sowohl auf Notfälle in
der eigenen Praxis vorbereitet
werden, als auch den im Bereitschaftsdienst tätigen Ärztinnen
und Ärzten als Auffrischung
dienen.
Insgesamt werden in zwei
Blöcken acht inhaltliche Schwerpunkte aufgegriffen. Die 2015
noch folgenden Themen finden
Sie unten aufgelistet.
Alle Veranstaltungstermine sind
einzeln buchbar.
Für die Vortragsreihe konnten
fachlich hochqualifizierte
Referenten gewonnen werden.
Das Referententeam besteht
in der Regel jeweils aus einem
Krankenhausarzt und einem
niedergelassenen Arzt, sodass
die Möglichkeiten und Grenzen
ambulanter Versorgung aus­
gelotet werden können.
Termine Block 2:
jeweils 19.30–ca. 22.00 Uhr
Dienstag, 22. September 2015
Medizinische Notfälle
an Bord von Flugzeugen
Referenten:
Dr. med. Edgar Bührle, Ärztlicher
Leiter MEDIFAN, Institut für an­
gewandte Notfallmedizin GmbH;
Bernd Krohme, Stv. Flottenchef
Airbus, Condor
Donnerstag, 15. Oktober 2015
Leitsymptom Brustschmerz
und Atemnot
Referenten:
Dr. med. Konrad Pumpe,
A für Innere Medizin;
Dr. med. Alexander Würth,
FA für Innere Medizin
Donnerstag,
12. November 2015
Leitsymptom Akutes Abdomen
Referenten:
Prof. Dr. med. Michael Schön,
FA für Chirurgie;
Dr. med. Ulrich Kienzle,
A für Chirurgie
Dienstag, 8. Dezember 2015
HNO, Augen, Haut
Referenten:
Dr. med. Gregor Vasvari,
FA für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde;
Dr. med. Stefan Bültmann,
FA für Augenheilkunde;
Dr. med. Stephan Koehler,
FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Karl-Wilhelm-Maurer-Saal (1. OG)
Wissenschaftliche Leitung:
Marianne Difflipp-Eppele/
Dr. med. Beatrix Früh
(Vorsitzende der Ärzteschaft
Karlsruhe)
Gebühr: 20,– Euro/Veranstaltung
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte:
3 Punkte/Veranstaltung
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Hygienebeauftragter Arzt
Fortbildung „Das Herz im Fokus“
Die 40-stündige Fortbildung
nach dem Curriculum der
Bundesärztekammer wird
von der Bezirksärztekammer
Nordbaden in Kooperation
mit der Sozial- und Arbeits­
medizinischen Akademie BadenWürttemberg e. V. (SAMA) und
dem HELIOS-Klinikum Pforzheim
veranstaltet.
Nach der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene
und Infektionsprävention in
­medizinischen Einrichtungen
(MedHygVO) vom 20. Juli 2012
sind Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in
denen eine den Krankenhäusern
vergleichbare medizinische
Versorgung erfolgt, verpflichtet,
hygienebeauftragte Ärztinnen
oder Ärzte zu bestellen. Voraussetzung dafür ist eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden
Fortbildung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
Die SAMA e. V. bietet die weiteren Bestandteile der Zusatzweiterbildung „Medizinhygiene“ an
(Kurs-Weiterbildung nach dem
Curriculum der Bundesärztekammer, Fallseminare einschließlich
Supervision und Begehungen).
In Baden-Baden treffen sich seit
nun mehr über 20 Jahren Ärztinnen
und Ärzte, um ihren Wissensstand
zu ausgewählten medizinischen
Themen zu aktualisieren und mit
fachkundigen Kolleginnen und
Kollegen zu diskutieren.
Die diesjährige Veranstaltung steht
im Zeichen der Kardiologie: Die Fortbildung gibt einen Überblick über
die derzeitigen Möglichkeiten und
Grenzen der Diagnostik, beleuchtet
therapeutische Verfahren, Neuerungen
der letzten Jahre und bietet nicht
zuletzt Gelegenheit zu Diskussion
und kollegialem Austausch.
Es erwartet Sie ein abwechslungsreiches Programm mit hochkarätigen
Referenten.
Termin:
30. November–4. Dezember
2015 (Mo–Fr)
jeweils ganztägig
Ort: HELIOS-Klinikum, Pforzheim
Wissenschaftliche Leitung:
Präsident a. D. Prof. Dr. med. Volker Hingst, SAMA
Gebühr: 550,– Euro
Fortbildungspunkte: 40 Punkte
werden beantragt
Weitere Informationen,
Auskunft und Anmeldung:
Dipl. Ing. Heike Ilg, SAMA e. V.,
Adalbert-Stifter-Straße 105,
70437 Stuttgart,
Telefon (07 11) 84 88 84-14,
Fax (07 11) 84 88 84 20,
E-Mail: [email protected],
www.samanet.de ->
Medizinhygiene -> Kurse 2015
Termin:
Samstag, 26. September 2015
9.30–13.20 Uhr
Veranstaltungsort:
Kongresshaus Baden-Baden,
Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Markus Haass,
Chefarzt der Abteilung Innere
Medizin II mit den Schwerpunkten
Kardiologie, Angiologie und
Internistische Intensivmedizin im
Theresienkrankenhaus Mannheim
Gebühr: 35,– Euro
Teilnahmebedingungen:
Bis zwei Wochen vor Veranstal­
tungsbeginn ist eine Stornierung
kostenfrei möglich. Sie hat in
schriftlicher Form per Post,
Telefax oder E-Mail zu erfolgen.
Nach Ablauf der Stornierungsfrist
ist auch bei unverschuldeter
Nichtteilnahme die volle Gebühr
fällig. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen.
Fortbildungspunkte: 5 Punkte
Ansprechpartner
und Anmeldung:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
ÄBW 09 • 2015
475
Bekanntmachungen
Fortbildung:
Vereinbarkeit von Beruf und
Familie – Neue Wege der Kliniken
„Deutschland ist Entwicklungsland was die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf angeht.“ Dieses
und ähnliche Statements sind allgegenwärtig in unserer Medienlandschaft. Sie werden – vielfach
mit Verweis auf vermeintlich
erfolgreichere Nachbarländer –
in einen kausalen Zusammenhang mit unzureichenden
Betreuungsmöglichkeiten,
unflexiblen Arbeitszeitmodellen,
verständnislosen Arbeitgebern,
zunehmendem Fachkräftemangel
und sinkender Geburtenrate
gebracht.
Vor diesem Hintergrund erwartet
Sie ein interessanter Abend und
eine sicherlich lebhafte Diskus­
sion, in deren Mittelpunkt zwei
Referentinnen regionaler Großkrankenhäuser darüber berichten, mit welchen Maßnahmen
hierzulande Familienfreundlichkeit und medizinische Berufe in
Einklang gebracht werden sollen.
Termin:
Montag, 12. Oktober 2015
20.00–21.45 Uhr
Veranstaltungsort:
Ärztehaus Karlsruhe,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung
und Moderation:
Dr. med. Dorothee Müller-Müll,
Niedergelassene Fachärztin für
Allgemeinmedizin, Vorstands­
mitglied der Bezirksärztekammer
Nordbaden und Vorsitzende
des Ausschusses Ärztinnen.
Referentinnen:
PD Dr. Eva Neumaier-Probst,
Gleichstellungsbeauftragte
an der Medizinischen Fakultät
Mannheim der Universität
Heidelberg und Diplom-Pflegewirtin (FH) Birgit Mangold,
Gleichstellungsbeauftragte am
Städtischen Klinikum Karlsruhe
Gebühr: kostenfrei
Fortbildungspunkte:
Es werden 2 Punkte bei der
Landesärztekammer beantragt.
Anmeldung/Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Weitere Informationen:
www.baek-nb.de oder
www.aerztekammer-bw.de
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) in Göppingen lädt
niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zu einem Fachseminar ein.
Seminartitel:
Ärzte im Blickpunkt – der Arzt und seine Gesundheit.
Seminarinhalte:
Ärzte verhalten sich bei eigener Erkrankung anders als sie
ihren Patienten empfehlen – die Kultur der Selbstfürsorge fehlt.
Der Vortrag zeigt effiziente Wege auf,
sich als Arzt besser um sich selbst zu kümmern.
Referent:
Dr. Bernhard Mäulen, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Termin und Veranstaltungsort:
Mittwoch, 28. Oktober 2015 (19.00 Uhr)
BW-Bank Göppingen, Poststr. 37, 73033 Göppingen
Information und Anmeldung:
BW Heilberufe Center Göppingen, Petra Tusoni,
Telefon (0 71 61) 67 22-76, E-Mail: [email protected]
Teilnahmebedingungen:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
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ÄBW 09 • 2015
Vorankündigung
Fortbildungsseminar
„Wiedereinstieg in den Arztberuf“
Im Februar und Juni/Juli 2016
veranstalten die Akademie
für Ärztliche Fortbildung, der
Ausschuss Ärztinnen der Bezirks­
ärztekammer Nordbaden und die
Ärzteschaft Heidelberg bereits
zum neunten Mal gemeinsam
das insgesamt vierwöchige
Seminar zum Wiedereinstieg
in den Arztberuf.
Ziel der Veranstaltung ist es,
Ärztinnen und Ärzte bei ihrer
Rückkehr in den Beruf fachlich
zu unterstützen.
Die Fortbildung gliedert sich
in zwei jeweils zweiwöchige
Kurse. Teil 1 wird vom 15. bis
26. Februar 2016 stattfinden,
Teil 2 vom 27. Juni bis 8. Juli
2016. Es wird die Möglichkeit
bestehen, die beiden Teile unabhängig voneinander zu buchen.
Dabei sollen die Teilnehmerinnen
und Teilnehmer durch ein breit
gefächertes fachliches Angebot
befähigt und ermutigt werden,
ihre Ausbildung und Erfahrung
wieder praktisch im Beruf
einzusetzen.
Um entstandene Wissenslücken
zu schließen, werden durch die
Fachreferentinnen und Fachreferenten sowohl die medizinischen
Neuerungen der letzten 10 Jahre
als auch Themen mit ganz
aktuellem Bezug vermittelt.
Ergänzend zu den Theorie­
blöcken wird eine Hospitation
empfohlen, um eine enge
­Verknüpfung zu den täglichen
Aufgaben und praxisbezogenen
Herausforderungen des Berufes
herzustellen.
Als Referentinnen und
Referenten stehen ausgewählte
Experten zur Verfügung.
Termine:
Teil 1: 15.–26. Februar 2016
Teil 2: 27. Juni–8. Juli 2016
jeweils Mo–Fr,
i. d. R. 9.00–15.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Max-Planck-Haus,
Gerhard-Hauptmann-Straße 36,
69120 Heidelberg
Gebühr:
550,– Euro je Theorieblock
Teilnahmebedingungen:
Eine Stornierung der Anmeldung
ist bis spätestens 14 Tage vor
Veranstaltungsbeginn kostenfrei
möglich. Sie hat in schriftlicher
Form per Post, Telefax oder
E-Mail zu erfolgen. Nach Ablauf
der Stornierungsfrist ist bei
selbstverschuldeter Nichtteilnahme die volle Gebühr zu entrichten. Bei einer Abmeldung aus
unverschuldeten Gründen ist der
Grund der Abmeldung glaubhaft
nachzuweisen. Über die Zahlungsverpflichtung wird dann
nach Prüfung des Sachverhaltes
nach billigem Ermessen entschieden. Die Akademie behält sich
vor, die Veranstaltung bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Kursbeginn abzusagen
Fortbildungspunkte:
Je Theorieblock werden voraussichtlich 30 Fortbildungspunkte
bei der Landesärztekammer
Baden-Württemberg beantragt.
Anmeldung/Information:
Eine verbindliche Anmeldung ist
momentan noch nicht möglich.
Auf Wunsch tragen wir Sie aber
bereits jetzt in eine Warteliste
ein und informieren Sie, sobald
eine Einschreibung möglich ist.
Kontakt:
Bezirksärztekammer Nordbaden,
Akademie für Ärztliche
Fortbildung, Frau Doll/Frau Zink,
Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe,
Telefon (07 21) 59 61-13 60,
Fax -13 59,
E-Mail: fortbildungsakademie@
baek-nb.de
Bekanntmachungen
Bezirksärztekammer
Südbaden
Geschäftsstelle:
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 6 00 47-0
Fax (07 61) 89 28 68
Akademie für ärztliche Fort- und
Weiterbildung Südbaden
Ausführliche Informationen/
Anmeldeformulare finden Sie
auf unserer Homepage
www.baek-sb.de/akademie
Alle Veranstaltungen sind
von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt
und auf das Fortbildungs­
zertifikat anrechenbar.
Achtsamkeitsbasierte
Stressbewältigung für Ärztinnen
und Ärzte – Tagesworkshop
Leitung: Dr. med. Hendrikje Posch,
Baar, CH, Fachärztin für Psychiatrie
und Psychotherapie, MBSR/
MBCT-Lehrerin; Dipl.-Ing. (BA)
Anke Wunderlich, Freiburg,
Bewegungs- und Ausdrucks­
therapeutin, MBSR/MBCT-Lehrerin
Berufstätige im Gesundheitswesen stehen heute vor besonderen
Herausforderungen: zunehmende
Beschleunigung in den Arbeitsabläufen, Zeitdruck und emotionale Belastungen. Um Überforderung nachhaltig vorzubeugen
und auch in stressigen Zeiten
innere Ruhe und Stabilität zu
bewahren, ist es sinnvoll, Achtsamkeit zu praktizieren. Achtsamkeit bedeutet, die erlebten Erfahrungen im gegenwärtigen
Augenblick bewusst und nicht
wertend wahrzunehmen. Wir
lernen innezuhalten, unbewusste
oder automatische Verhaltensweisen zu erkennen und ge­
lassener und kreativer mit dem
Berufsalltag umzugehen.
Methoden sind:
– Achtsamkeitsmeditationen
im Liegen, Sitzen, Stehen
und Gehen
– sanfte Yogaübungen
– Impulsreferate und Reflexionen
– Achtsamkeitsübungen
für den Berufsalltag
Achtsamkeit unterstützt Sie
dabei:
Konstruktiv Stress zu bewältigen,
Burn-out vorzubeugen, den Blick
für das Wesentliche zu öffnen
und Prioritäten zu klären, Selbstfürsorge und Selbstakzeptanz
im beruflichen Alltag zu leben.
Termin:
Freitag, 16. Oktober 2015
Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Hygienebeauftragter Arzt –
Onlinekurs
Leitung: Dipl.-Volkswirt Dr. med.
Wolfgang Gärtner, Deutsches
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH GmbH), Freiburg
Zum Hygienebeauftragten Arzt
kann nur bestellt werden, wer
über eine mindestens zwei­
jährige Berufserfahrung verfügt
und spezielle Kenntnisse auf dem
Gebiet der Hygiene und der
medizinischen Mikrobiologie
­erworben hat.
Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzig­
stündigen Kurses nach dem Curri­
culum der Bundesärztekammer.
Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen
Beratungszentrum für Hygiene
(BZH) die curriculäre Fortbildung
„Hygienebeauftragter Arzt“ als
Blended-Learning-Kurs mit einer
verkürzen Anzahl von Präsenz­
tagen in Kombination mit
E-Learning an. Die internet­
basierten 20 Kurseinheiten
­stehen ab 15. Januar 2016 zur
Verfügung. Die verbleibenden
20 Lerneinheiten werden in
einem 2-Tages Kurs vorgestellt.
Die Teilnahme an der Präsenz­
veranstaltung ist nur möglich,
wenn zuvor die E-Learning
Einheiten absolviert wurden.
Die Präsenzveranstaltung findet
am 28./29. April 2016 im Haus
der Ärzte in Freiburg statt.
Fortbildung „Impfen“
Termine:
Online-Phase
ab 15. Januar 2016
Präsenztage
28. und 29. April 2016
Zeit: Donnerstag,
9.00 s.t.–ca.18.00 Uhr und
Freitag, 8.00 s.t.–ca.18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 600,– Euro
Medizinische Hypnose für Ärzte
Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross,
Freiburg
Einführungskurs
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis
aktueller neurophysiologischer
Erkenntnisse wirkungsvolle
Ad-hoc-Interventionen der
modernen Hypnose bei akuten
und chronischen Schmerzen,
somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen,
nichtorganischen Schwindel­
beschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der
täglichen Praxis angewendet,
können die Beschwerden für den
Patienten durch Hypnose-Techniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil
hypnotherapeutischer Ansätze
in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie –
konsequent ressourcen- und
lösungsorientiert eingesetzt –
vermehrt die unwillkürliche –
unbewusste Erlebnisebene des
Patienten einbeziehen und unter
anderem bei Schmerz objek­
tivierbare psychobiologische
Wirkungen entfalten.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­
zieller Hypnose-Techniken zur
Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen
bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­
zuständen, zum Beispiel vor
medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Freiburg
Entgelt: 100,– (jeweils)
Leitung: Dr. med. Rosemarie
Mazzola, Freiburg
Die Impfprophylaxe zählt zu den
wichtigsten Errungenschaften
der modernen Medizin, und
ohne Zweifel gibt es nationale
und internationale Impferfolge –
die Ausrottung der Pocken und
die Rückdrängung der Kinder­
lähmung in ganz Europa sind die
beiden prominentesten Beispiele.
Es gibt in Deutschland aber auch
Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs
Neue vermeidbare Todesfälle
durch Influenza. International
kann Deutschland beim Impfen
kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika,
aber auch einige Staaten in Afrika
masernfrei. Demgegenüber ist
wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind.
Auch im europäischen Vergleich
steht Deutschland weit hinten,
was die Impfvorsorge betrifft.
Die Gründe sind vielfältig.
Wesentlich ist sicherlich auch
ein defizitärer Wissensstand der
Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden
wir in Hausarztpraxen Impflücken
zwischen 35 und 55 Prozent,
bei den Frauenärzten mögen sich
die Zahlen in einem ähnlichen
Rahmen bewegen. Selbst bei
Pädiatern gibt es mancherorts
Impflücken zwischen 5 und
20 Prozent. In der Mehrzahl
Routineleistungen, die einfach
nur vergessen werden und das,
obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.
Inhalt des Seminars:
– Grundlagen des Impfens,
Epidemiologie-Impfstofftypen
– Impfsystem in Deutschland
– Impfpräventable Erkrankungen
– Risiken, Nebenwirkungen
– Impfen von Risikopatienten
– Vorgehen in der Praxis
– Diskussion von Fallbeispielen
Termin:
Samstag, 12. Dezember 2015
Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr
Ort: Margarete Ruckmich Haus,
Freiburg
Verwaltungskostenpauschale:
30,– Euro
ÄBW 09 • 2015
477
Bekanntmachungen
Notfalltraining für Ärzte
Leitung: Dr. Stefan Leisinger,
Maulburg
Grundkurs
Der plötzliche Herztod ist eine
der häufigsten Todesursachen in
der Bundesrepublik Deutschland.
Die sofortige effiziente und gut
strukturierte erweiterte Reanimation mithilfe eines guten Atemwegsmanagements unterstützt
durch Defibrillation und Notfallmedikation, ist dann der Über­
lebensfaktor Nr. 1 für diese
­Patienten.
Neben einer Einführung in die
medizinischen Grundlagen erhalten Sie in diesem Seminar auch
die Möglichkeit eines Intensivtrainings zur erweiterten cardiopulmonalen Reanimation gemäß
den gültigen Standards des European Resuscitation Council und
der Bundesärztekammer.
Programm:
Medizinische Grundlagen –
Basistherapie – CPR –
Venenzugänge – Beatmung –
Elektrotherapie
Termin:
Samstag, 26. September 2015
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Entgelt: 100,– Euro
Traumatologische Notfälle
Erleiden Personen akute Gewalteinwirkungen, zum Beispiel aufgrund von Verkehrsunfällen oder
im Rahmen einer Schlägerei,
werden häufig Verletzungsmuster
zu spät erkannt. Es verstreicht
wertvolle Zeit, in welcher der
Patient nicht die benötigte
Behandlung erhält.
Dieses Seminar soll teilnehmende Ärztinnen und Ärzte
in die Lage versetzen, akute
Lebensgefahr bei durch Trauma
verletzten Notfallpatienten ab­
zuwenden sowie die Vitalfunk­
tionen zu sichern. Durch rasches
Erfassen der traumatischen
­Gesamtbelastung und geeignete
therapeutische Maßnahmen
ist es möglich, den Patienten
zu stabilisieren.
478
Programm:
Unfallmechanismen – Primary/
Secondary Survey – SchädelHirn-Trauma – Wirbelsäulen­
trauma – Extremitätentrauma –
Thoraxtrauma – Abdominal­
trauma – Bodycheck – Immobilisation – Fallbesprechung Trauma
– Primary & Secondary survey –
Mega-Code-Training Erw.
gemäß ERC
Termin:
Samstag, 14. November 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kardiozirkulatorische Notfälle
Herzrhythmusstörungen gehören
neben den Krebserkrankungen
zu den häufigsten Todesursachen. In Deutschland sterben
nach Schätzungen jährlich zwischen 70 000 und 80 000 Menschen den rhythmogen bedingten plötzlichen Herztod. Nur
wenige Patienten überleben
dank rechtzeitig eingeleiteter
Reanimationsmaßnahmen.
Dieses Seminar vermittelt den
teilnehmenden Ärztinnen und
Ärzten die sichere Fähigkeit,
lebensbedrohliche Rhythmus­
störungen rasch zu erkennen
und geeignete Sofortmaßnahmen einzuleiten.
Programm:
Rhythmusstörungen –
Elektrotherapie – Notfall­
medikamente – EKG-Simulation
– Fallbesprechung Kreislauf –
Mega-Code-Traing Erw. gemäß
ERC – Airway-Management
(Larynxmaske; Combitube etc.)
Termin:
Samstag, 17. Oktober 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
ÄBW 09 • 2015
Pädiatrische Notfälle
Basiskurs Palliativmedizin
Notfälle mit Kindern stellen hohe
Anforderungen an die beteiligten
Helfer. Sie erfordern spezielle
Kenntnisse und bedeuten eine
hohe emotionale Belastung. Unsicherheiten resultieren häufig
aus lückenhaften pädiatrischen
Kenntnissen und Fertigkeiten.
Dieses Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
nötige Routine und das entsprechende Hintergrundwissen, um
in Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Anatomische und physiologische
Besonderheiten – Pädiatrische
Notfallsituationen/Anamnese­
erhebung, Intubation, Airway­
management – Intraossäre Infusion/Dehydration – Reanimation
(PALS), nach ILCOR 2000
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Leitung: Dr. Tobias Reiber,
Freiburg
Seit 2003 treffen sich im Rahmen
der vom Arbeitskreis Palliativ­
medizin Freiburg durchgeführten
und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der
Bezirksärztekammer Südbaden
getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und
Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und
Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
gegliederten Inhalte, nämlich
Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und
Ethik in gut ausgewogenen Verhältnissen. Ob der Basiskurs als
Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung
oder einer Rekapitulation bereits
gekannter Fakten dient, ist dabei
nebensächlich – der Kurs soll
allen Interessierten eine Hilfe im
beruflichen (und vielleicht auch
persönlichen) Alltag sein.
Termine:
9./10. Oktober 2015
6./7. November 2015
4./5. Dezember 2015
Zeit: freitags 14.00 s.t.–18.30 Uhr,
samstags 9.00 s.t.–18.30 Uhr
Ort: Caritas Tagungszentrum,
Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Notfalltraining
für Arzt und Praxisteam
Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger,
Maulburg
Immer wieder kommt es in Arztpraxen zu Notfallsituationen. Das
Praxisteam wird dann vor eine
sehr schwierige Aufgabe gestellt.
Unser Seminar vermittelt allen
in diesem Bereich Tätigen die
erforderliche Routine und das
nötige Hintergrundwissen, um in
Zukunft in solchen Situationen
richtig reagieren zu können.
Programm:
Vermittlung gültiger Standards
der Herz-Lungen-Wiederbelebung/Algorithmen der Patientenversorgung, Übung invasiver
Maßnahmen
Termin:
Mittwoch, 24. Februar 2016
Zeit: 15.00 s.t.–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 75,– Euro pro Person
Palliativmedizin Fallseminar
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol.
Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker
Msc Palliative Care (King’s College
London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum
Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an
Ärztinnen und Ärzte in Klinik und
Praxis, die bereits den Basiskurs
Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert
haben und sich in der Betreuung
Schwerkranker und Sterbender
besonders engagieren möchten.
Bekanntmachungen
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die
Empfehlungen der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit
anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden.
Weiterhin werden Kursinhalte
des German Programm in
Palliative Care Education genutzt
(Verbundprojekt der durch die
Deutsche Krebshilfe geförderten
Akademien für Palliativmedizin in
Zusammenarbeit mit der Harvard
Medical School, Center for
Palliative Care, Boston, USA und
der Christopherus Akademie,
Interdisziplinäres Zentrum für
Palliativmedizin der Universität
München).
Das Fallseminar besteht aus
drei Modulen à 40 Kurseinheiten,
die sich über jeweils fünf Tage
erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende
Patient, sein soziales Umfeld
und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess
des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln
in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 1:
29. Februar–4. März 2016
Modul 3:
14.–18. November 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– pro Modul
Unser Seminar Palliative Care
Update „Was gibt es Neues in
der Palliativmedizin?“ findet
einmal jährlich statt. Es richtet
sich an interessierte Ärztinnen
und Ärzte, die sich gerne über
die aktuellen Entwicklungen in
der Palliativmedizin informieren
bzw. ihre Kenntnisse auffrischen
möchten.
Termin:
Mittwoch, 11. November 2015
Zeit: 15.00–18.15 Uhr
Ort: Freiburg
Entgelt: kostenfrei – Anmeldung
erforderlich!
Psychosomatische Grundversorgung
Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle
Fachgebiete den Erwerb von
Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor.
Diese Qualifikation kann durch
Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.
Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in
5-jähriger Weiterbildung zum
Facharzt für Allgemeinmedizin
Kenntnisse über 80 Stunden
­Psychosomatik: 20 Stunden
­Theorie, 30 Stunden verbale
Intervention sowie 30 Stunden
Balint-Gruppenarbeit. Diese
werden durch den Besuch von
10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nach­
gewiesen. Alternativ können
auch 5 Samstagsveranstaltungen
mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet
dreimal pro Jahr in der RehaKlinik Glotterbad bei Freiburg
statt.
Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­
seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur
von Ärzten erbracht werden,
die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen
Seminar erworben haben (z. B.
10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums, bei Kombination mit dem Blockkurs sind
die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten).
Im Rahmen der Verträge zur
hausarztzentrierten Versorgung
(HZV) ist das Seminar PGV für
die Qualifikation Psychosomatik
anrechenbar.
Samstagsveranstaltungen
(8 Stunden)
26. September 2015
Depressionen, Burnout
17. Oktober 2015
Schlafstörungen
5. Dezember 2015
Psychische Erkrankungen
im höheren Lebensalter
30. Januar 2016
Problemlösetraining
20. Februar 2016
Vom strukturierten Patienten­
gespräch über den psychopathologischen Befund zur Diagnose
Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro pro Samstag
Wochenkurs (40 Std.)
Termin:
19.–23. Oktober 2015
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Rehaklinik Glotterbad,
Glottertal
Entgelt: 450,– Euro
Aufbaumodule zum Erwerb
des Fachzertifikats
der Deutschen Fachgesellschaft
für Reisemedizin e. V. (DFR)
Die Reisemedizin hat in den
letzten Jahren an Facettenreichtum erheblich gewonnen und
versteht sich heute als fach­
gebietsübergreifende Disziplin.
Eine umfassende Darstellung der
vielseitigen Aspekte der Reise­
medizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr
möglich. Daher hat die Deutsche
Fachgesellschaft Reisemedizin
(DFR) unter Berücksichtigung der
Stellungnahmen auch anderer,
internationaler Institutionen
(WHO, ISTM) einen Kanon von
Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der den Anspruch
erheben kann, „Reisemedizin“
nach heutigem Verständnis zu
­repräsentieren.
Diese Konzeption ist in ein 120
Stunden umfassendes Curriculum
eingeflossen, das als „Fachzertifikat Reisemedizin“ erstmals 2003
vorgestellt wurde. Dabei sind
nach Erwerb des Basiszertifikates
im Umfang von 32 Stunden
weitere 12 Aufbaumodule mit
nochmals insgesamt 88 Stunden
zu absolvieren, die jeweils einen
speziellen Schwerpunkt der
Reisemedizin zum Thema haben.
Zu jedem Modul ist eine Lern­
erfolgskontrolle erforderlich.
Im Rahmen dieses Curriculums
bieten wir in 2015/2016 folgende
Aufbaumodule an: „Trekking
und Höhenmedizin/Unfälle und
Reisemedizinische Assistance“
(Module 4 und 11), „Reisen mit
chronischer Krankheit“ (Module
9 und 10), „Geomedizinische
Länderkunde, Schlangen und
Gifttiere“, „Internationaler Tourismus Kreuzfahrt/Schifffahrts­
medizin, Praxis der reisemedi­
zinischen Beratung“ (Module
1 und 2), „Flugreisemedizin“,
„Tauchsportmedizin“ (Module
3 und 5).
Ärztinnen und Ärzte, die neben
dem Basisseminar alle 12 Aufbaumodule absolviert haben,
können bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V.
(DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragen.
Termine:
Module 9 und 10:
23./24. Oktober 2015
Module 4 und 11:
20./21. November 2015
Restliche Module
geplant Juni/Juli 2016
Zeit: jeweils Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 200,– Euro
(pro Wochenende)
ÄBW 09 • 2015
479
Bekanntmachungen
Basisseminar Reisemedizin
gemäß Curriculum
der Bundesärztekammer (32 Std.)
„Reisemedizinische
Gesundheitsberatung“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt
Basiswissen für eine qualifizierte,
auf individuelle Bedürfnisse
zugeschnittene reisemedizinische
Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen
der Tropenmedizin behandelt,
Gesundheitsrisiken in Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt
und die entsprechenden Vor­
sorgemaßnahmen besprochen.
Aspekte der Flug-, Tauch- und
Höhenmedizin sind ebenso Inhalt
wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den
Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur
Verfügung gestellt und die
Möglichkeit geboten, eigene
„Problemfälle“ mit den
Referenten zu erörtern.
Teilnehmer, die das komplette
Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem
Multiple-Choice-Test teilnehmen.
Bei erfolgreichem Abschluss
erhalten Sie eine Teilnahme­
bescheinigung, die als BasisZertifikat „Reise-GesundheitsBeratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR)
anerkannt wird.
Termine:
Teil I: 26./27. Februar 2016 und
Teil II: 1./2. April 2016
Zeit: jeweils Freitag und Samstag,
ganztägig
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 400,– Euro
Reisemedizin Refresherseminar
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola,
Freiburg
Für alle Kolleginnen und Kollegen, welche das Basisseminar
„Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben
oder vergleichbare Kenntnisse
besitzen, bieten wir daher ein
Refresher-Seminar an.
480
Besucher dieses Kurses erhalten
einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der
Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt
und auf Änderungen bei den
Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention
hingewiesen. Die Dozenten
besprechen, auch anhand von
Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen.
Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene
Fallbeispiele einzubringen und
mit den Referenten und Kollegen
zu diskutieren.
Das Basiszertifikat Reisemedizin
des Deutschen Fachverbands
Reisemedizin (DFR) und das
DTG-Zertifikat Reisemedizin
der Deutschen Gesellschaft für
Tropenmedizin und Internatio­
nale Gesundheit sind drei Jahre
gültig und können durch den
Besuch eines Refresher-Seminars
für weitere drei Jahre erneuert
werden.
Dieses Refresher-Seminar
wird für die Verlängerung
des Basiszertifikats anerkannt.
Termin:
Samstag, 5. März 2016
Zeit: 9.00 s.t.–17.10 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 100,– Euro
Kursweiterbildung Suchtmedizin
zur Erlangung der Zusatz­
bezeichnung gemäß WBO 2006
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg,
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen und Dr. Andreas
Jähne, Rhein-Jura Klinik
Suchttherapie geht alle an!
Abhängigkeitserkrankungen
begegnen beinahe täglich jeder
Ärztin, jedem Arzt, ob in der
Praxis oder im Krankenhaus tätig.
Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin,
stimulierenden Substanzen und
auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare
Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar.
ÄBW 09 • 2015
Suchtmedizin ist deshalb eine
Querschnittsaufgabe für alle
Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen
Kreis der Drogenabhängigen
beschränkt. Die Fähigkeit zum
Erkennen einer möglichen
Abhängigkeitserkrankung bzw.
Gefährdung – sei es nun durch
Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen
Rüstzeug aller Ärztinnen und
Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als
Zusatzweiterbildung geführt.
Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie
eine abschließende Prüfung.
Termin:
14.–18. März 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00–18.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 550,– Euro
Suchtmedizin – Update 2015
Leitung:
Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg;
Dr. Friedemann Hagenbuch,
Zentrum für Psychiatrie
Emmendingen und Dr. Andreas
Jähne, Rhein-Jura Klinik
Abhängigkeitserkrankungen, oft
verbunden mit Substanzmissbrauch von Nikotin, Alkohol und
Medikamenten sowie illegalen
Drogen, gehören zu den größten
sozialmedizinischen Problemen
in Deutschland. Dem hat die
aktuelle WBO Rechnung getragen
und die Zusatzweiterbildung
Suchtmedizin etabliert. Um alle
Inhaber dieses Zusatztitels sowie
besonders am Thema Sucht­
medizin interessierte Kolleginnen
und Kollegen stets über aktuelle
Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bietet
die Akademie wieder ein SuchtUpdate an. In prägnanten Kurz­
referaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum
für Diskussion und Austausch
dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“
Einrichtungen, sodass auch
Fragen der lokalen Kooperation
thematisiert werden können.
Zielgruppe der Veranstaltung
sind neben Ärztinnen und Ärzte
alle anderen Berufsgruppen, die
sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit
Suchtfragen beschäftigen.
Termin:
Mittwoch, 14. Oktober 2015
Zeit: 15.00 s.t.–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: kostenfrei – Anmeldung
erforderlich!
Schmerztherapie –
Kompaktseminar
Die Zusatzweiterbildung
„Spezielle Schmerztherapie“
umfasst in Ergänzung zu einer
Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch
schmerzkranker Patienten, bei
denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und
einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung
einer Weiterbildungszeit von
12 Monaten bei einem Weiter­
bildungsbefugten gemäß § 5
Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses
erforderlich.
Der Gesamtkurs kann auch als
Genehmigungsvoraussetzung
zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen.
Seminarinhalte:
Block A:
Grundwissen über Pathogenese,
Diagnostik und Therapie
von chronischen Schmerzen,
Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen
bei chronischen Schmerz­
zuständen
Block B:
Medikamentöse Schmerztherapie/
Neuropathische Schmerzen,
Interventionelle und andere
nicht-medikamentöse Verfahren
in der Schmerztherapie –
Kopfschmerz
Bekanntmachungen
Block C:
Schmerzen bei vaskulären
und viszeralen Erkrankungen,
Schmerzen im Alter und bei
Kindern und Jugendlichen,
Tumorschmerz und Palliativ­
medizin
Block D:
Muskuloskelettale Schmerzen,
Rückenschmerz, SchulterNackenschmerz, Muskelschmerz,
weit verbreitete Schmerzen
(widespread pain), Fibromyalgie,
Gelenkerkrankungen
Der Besuch des Kurses wird auch
solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen
umfassenden Überblick über die
aktuelle Entwicklung in der
Schmerztherapie aneignen
möchten.
2 Wochenkurse à 40 Std.
Termine:
Block A und B:
5.–9. Oktober 2015
Block C und D:
25.–29. Januar 2016
Zeit: Montag–Freitag,
9.00 s.t.–16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte,
Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt: 800,– Euro
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
­Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
­Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Ärztinnen und Ärzte dürfen
frei entscheiden, in welcher
Fortbildungskategorie sie ihre
Fortbildung absolvieren und
CME-Punkte sammeln möchten.
Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können
10 Fortbildungspunkte erworben
werden.
Der Preis pro CD-ROM beträgt
39,– Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„Internet- und PC-Spielsucht –
Risiko ohne Altersbeschränkung?“
Bitte Programme und
Anmeldeformulare anfordern!
Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden,
Sundgauallee 27, 79114 Freiburg,
Telefon (07 61) 6 00-47 36/
47 37/47 38/47 39/47 51,
Fax (07 61) 6 00-47 44,
E-Mail: [email protected];
www.baek-sb.de/akademie
Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirksärztekammer Südwürttemberg
in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem
Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt.
In den Beiträgen wurden ein
Spiel exemplarisch beschrieben,
die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und
Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht
erläutert und die Möglichkeiten
der Suchtprävention benannt.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können vier Fortbildungspunkte
erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Diese Veranstaltung wurde in
Bild und Ton aufgezeichnet und
in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger
Beantwortung von 70 Prozent
der beiliegenden Fragen, die
sich auf die Beiträge beziehen,
können sechs Fortbildungspunkte erworben werden.
Der Preis pro Doppel-DVD
beträgt 34,50 Euro.
Fortbildungs-Doppel-DVD
„… was Ärzte und Patienten
schon immer über Organspende
wissen wollten“
Power Point Seminar
Seit vielen Jahren ist das Thema
Organspende in den Medien
präsent und löst reichlich kontroverse Diskussionen aus, insbesondere seitdem bekannt geworden ist, dass die Bundesrepublik
Deutschland beim innereuro­
päischen Vergleich der Organspendezahlen einen Platz in
der unteren Hälfte der Rangliste
einnimmt. Die Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg hat
das 17. Gesundheitsforum
Südwürttemberg diesem Thema
gewidmet und zusammen mit
der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen am
10. 05. 2014 eine Fortbildungsveranstaltung durchgeführt,
die den Teilnehmern das Wissen
zum aktuellen Verfahren von
Organspende und Organtransplanta­tion in Baden-Württemberg vermittelt. Es wurden die
Organisationen DSO und Eurotransplant vorgestellt, Vergabekriterien im Notfall und nach
Warteliste erläutert, die Handlungsgrenzen durch zeitliche
Fristen, Dauer der notwendigen
Kontrollen und räumliche Ent­
fernung dargestellt, sowie die
Aufgabe des Transplantations­
beauftragten beschrieben.
Ein Beitrag befasst sich mit
den rechtlichen Voraussetzungen
der Lebendspende und am Ende
werden auch die finanziellen
Aspekte von Seiten der GKV
aufgezeigt.
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 28/2015)
Leitung: Dr. med. Peter Benk,
Leiter Medizincontrolling und
Abrechnung der Oberschwabenklinik Ravensburg
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Fallseminare „Palliativmedizin“
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ ist unter
anderem der Nachweis einer
zwölf-monatigen Tätigkeit bei
einem Weiterbildungsbefugten
erforderlich oder 120 Stunden
Fallseminare einschließlich
Supervision.
Für diejenigen Ärztinnen und
Ärzte, die diese Möglichkeit
in Betracht ziehen, werden
Fallseminare, Module I bis III,
angeboten.
ÄBW 09 • 2015
481
Bekanntmachungen
Termine:
Modul I:
17.–20. Oktober 2015 (Sa–Di)
Modul II:
21.–24. Oktober 2015 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 7/2015)
Gebühr Module I und II:
890,– Euro
Modul III:
20.–23. Januar 2016 (Mi–Sa)
(Anmeldungs-Nr. 1/2016)
Gebühr Modul III: 440,– Euro
Teilnehmerzahl:
jeweils 20 Personen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: je Modul 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Stressbewältigung
durch Achtsamkeit
Die zunehmende berufliche
Belastung und die unverändert
schwierigen Arbeitsbedingungen
für Ärztinnen und Ärzte in
Deutschland sind unbestritten.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat
entschieden, seinen Mitgliedern
eine Fortbildungsveranstaltung
über eine Therapiemethode zur
Stressbewältigung anzubieten,
welche wissenschaftlich erforscht
und durch Studien untersucht
wird. Damit haben die Teil­
nehmer nicht nur für sich selbst
einen Benefit, sondern sie lernen
ein Behandlungskonzept kennen,
welches auch für Patienten
infrage kommen kann.
Das Programm dieser Fort­
bildung besteht aus Vorträgen
und praktischen Übungen.
482
Termin:
Samstag, 24. Oktober 2015
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 40/2015)
Leitung: Markus Zeh,
Diplom-Pädagoge und
MBSR-Lehrer, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte
Punkte: 10
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Notfälle im (Praxis-)Alltag:
Refresherkurs auch für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst
Diese Fortbildungsreihe richtet
sich an alle Ärztinnen und Ärzte,
die aus verschiedenen Gründen
ihr Wissen zur Erkennung und
Behandlung von Notfällen – vor
allem fachfremden – aktualisieren bzw. ergänzen wollen. Dabei
geht es nicht um die Inhalte des
80-Stunden-Kurses zum Erwerb
der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde
Rettungsdienst, sondern um die
ersten ärztlichen Maßnahmen,
die von jedem Arzt, gleich
welcher Fachrichtung, erwartet
werden können, wenn er mit
einem Notfall konfrontiert wird.
Das betrifft natürlich den Dienst
in der Klinik oder der Praxis,
aber auch den privaten Alltag,
wo Ärztinnen und Ärzte immer
wieder unvorbereitet in Situa­
tionen geraten, in denen bei
meist unbekannten Patienten
­eine sachgerechte ärztliche Hilfe
geleistet werden muss, wie zum
Beispiel bei Sportereignissen, im
Flugzeug, bei kulturellen oder
gesellschaftlichen Versammlungen, auf der Straße, aber
auch im Familien- oder Freundeskreis etc.
ÄBW 09 • 2015
Der Ausgangspunkt in den
einzelnen Fortbildungsveran­
staltungen sind die oft im
Vordergrund stehenden Leit­
symptome möglicher Notfälle,
die neben den notwendigen
diagnostischen Schritten auch
bereits parallel therapeutische
Gegenmaßnahmen erfordern.
Bei kleineren Notfällen werden
dabei die Diagnostik und
Therapie so dargestellt, dass der
Patient ausreichend behandelt
und der Notfall unter Kontrolle
ist. Bei schwereren oder poten­
ziell lebensgefährlichen Notfällen
werden die ersten Maßnahmen
vermittelt, damit der Patient in
einem stabilen Zustand in ein
Krankenhaus gebracht wird,
welches die personellen und
technischen Voraussetzungen für
alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet.
Die Referenten besitzen die
Zusatzbezeichnung Notfall­
medizin bzw. Fachkunde
Rettungsdienst und stellen
das Leitsymptom ihres Themas
in einem 30-minütigen Referat
mit den Erstmaßnahmen an
Diagnostik und Therapie dar,
anschließend werden ca.
15 Minuten mit den Teilnehmern
offengebliebene Fragen
diskutiert.
Themen:
Leitsymptome:
Thermische Wunden –
Probleme mit den Augen –
Intoxikationen
Termin:
Mittwoch, 14. Oktober 2015
16.30–19.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 38/2015)
Leitung: N. N.
Leitsymptome:
Akute Allergien –
Lähmungen/Krämpfe –
Akute Schmerzen und
Bewegungseinschränkungen
Termin:
Mittwoch, 11. November 2015
16.30–19.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 39/2015)
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys.
Manfred Eissler, Vizepräsident
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: jeweils 20,– Euro
inkl. Skripte, Verpflegung
und Getränke
Punkte: jeweils 3
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Erste ärztliche Hilfe
bei Notfallpatienten –
Allgemeine Grundlagen
Zur Notfallbehandlung ist jeder
approbierte Arzt verpflichtet,
gleichgültig welche Tätigkeit
er ausgeübt hat, gleichgültig ob
er beamteter, angestellter oder
niedergelassener Arzt ist. Auch
Ärzte in Familienpause oder im
Ruhestand trifft diese allgemeine
Verpflichtung zur Notfallbehandlung. Ausschlaggebend ist die
Approbation als Arzt. Diese allgemeine Pflicht jedes approbierten
Arztes zur Notfallbehandlung hat
nichts mit dem organisierten
Ärztlichen Notfalldienst an
sprechstundenfreien Tagen und
an Wochenenden zu tun. Es
kommt auf den Notfall an. Diese
Verpflichtung besteht nicht nur
durch gesetzliche Regelungen,
sondern bereits aus der Berufsordnung und hat in der Ethik des
ärztlichen Berufes ihre Basis.
Dieses Seminar fasst das erforderliche Grundwissen für die
erste ärztliche Hilfe zusammen:
Notfallanamnese, Basis-Check
des Notfallpatienten, Rettungskette, Lagerungsarten, Therapieschema bei Reanimation, Eigenschutz, Priorität der Maßnahmen,
Ausstattung der Arzttasche,
Notfallmedikamente.
Bekanntmachungen
Termin:
Samstag, 7. November 2015
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 45/2015)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin,
Notarzt, leitender Notarzt,
Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 25,– Euro inkl. Skripte,
Verpflegung und Getränke
Punkte: 5
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Grundkurs zum Erwerb
der Qualifikation „Hygienebeauftragter Arzt“ nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer „Krankenhaushygiene“ – Modul I
Das Sozialministerium BadenWürttemberg hat am 20. Juli
2012 eine Verordnung über die
Hygiene und Infektionspräven­
tion in medizinischen Einrichtungen (MedHygVO) erlassen, die
am 31. 07. 2012 in Kraft getreten
ist und die unter anderem vorsieht, dass zur Sicherstellung
der organisatorischen und
­personellen Voraussetzungen für
die Einhaltung der anerkannten
Regeln der Hygiene und Durchführung notwendiger hygienischer Maßnahmen, die Leiter
von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine,
den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung
erfolgt, Dialyseeinrichtungen
sowie Tageskliniken verpflichtet
sind, hygienebeauftragte Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Für die Qualifikation ist eine
mindestens zweijährige Berufs­
erfahrung sowie der erfolgreiche
Besuch eines 40-stündigen
Grundkurses erforderlich, den
die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg im Ärztehaus
Reutlingen anbietet.
Termine:
6.–8. November 2015 und
18.–20. Dezember 2015
(Anmeldungs-Nr. 32/2015)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 30
Gebühr: 600,– Euro
Punkte: 40
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Rhetorik und Präsentation
Termin:
Samstag, 14. November 2015
9.00–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 37/2015)
Leitung: Ursel Bachmann,
Managementtraining und
Coaching, Ulm
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 11
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Seminar zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin
Seit einigen Jahren ist die
Entwicklung der hausärztlichen
Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen
besorgniserregend. Um wieder
mehr Ärztinnen und Ärzte zu
motivieren, sich in der Weiter­
bildung für das Fach Allgemeinmedizin zu entscheiden, wurde
bereits im Dezember 2009 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen, im Einvernehmen mit
dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer
eine Vereinbarung zur Förderung
der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten
und stationären Versorgung
­geschlossen.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
diesem Zusammenhang beschlossen, Ärztinnen und Ärzten
in der Weiterbildung Allgemeinmedizin ein begleitendes Seminarprogramm anzubieten,
welches in 13 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf
Fortbildungstagen pro Jahr
durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung
auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich.
Termin:
Samstag, 21. November 2015
Schmerzen:
Akut und chronisch
9.00–17.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2015)
Leitung: Dr. med. Ullrich Mohr,
niedergelassener Facharzt
für Allgemeinmedizin, Zusatz­
bezeichnung Palliativmedizin,
Bisingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Auffrischungskurs
Fachgebundene genetische
Beratung (inkl. Wissenskontrolle)
gemäß GenDG
Seit 1. Februar 2010 ist das
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
in Kraft. Demnach dürfen ab
1. Februar 2012 genetische
Beratungen im Zusammenhang
mit genetischen Untersuchungen
nur noch durch speziell quali­
fizierte Ärztinnen und Ärzte
durchgeführt werden.
Das GenDG ist Bundesrecht, und
eine von der GendiagnostikKommission erarbeitete Richtlinie
lässt leider offen, wer Träger der
dort geregelten Qualifikationsmaßnahme sein soll. Es war für
die Ärztekammern und für die
Länderministerien ein schwieriger Prozess, den Forderungen
des Bundesgesetzes einerseits zu
genügen, andererseits aber auch
den Ärztinnen und Ärzten eine
hieb- und stichfeste Regelung zu
bieten. In zahlreichen Gesprächen
auf Landesebene in BadenWürttemberg wurde daher ein
Kompromiss gefunden, nach
dem die Landesministerin für
Arbeit und Sozialordnung,
Familie, Frauen und Senioren
die Landesärztekammer bittet,
sie möge nach den Vorgaben
der Richtlinie der GendiagnostikKommission für ihre Mitglieder
Qualifikationsmaßnahmen zur
gendiagnostischen Beratung
anbieten.
Vorgeschrieben ist eine theoretische Qualifikation über 72 bzw.
8 Stunden, letzteres bei Beratung
im Kontext der vorgeburtlichen
Risikoabklärung. Alternativ kann
als Übergangslösung für die
Dauer von fünf Jahren die Qualifikation durch eine bestandene
Wissenskontrolle nachgewiesen
werden. Die Landesärztekammer
und die vier Bezirksärzte­
kammern in Baden-Württemberg
bieten diese Wissenskontrollen
an. Zur Vorbereitung auf die
Wissenskontrollen bieten die
Kammern als Hilfestellung einen
sechsstündigen freiwilligen
Refresherkurs an. Die Kammern
verstehen dieses Angebot
als Hilfe und Service für ihre
ärztlichen Mitglieder.
ÄBW 09 • 2015
483
Bekanntmachungen
Wir weisen jetzt schon darauf
hin, dass diese Übergangs­
regelung befristet ist bis zum
10. 07. 2016 (Ende des 5-JahresZeitraumes nachdem die Richt­
linie der GEKO zum Gendiagnostikgesetz in Kraft getreten ist).
Danach wird der direkte Zugang
zur Wissenskontrolle nur solchen
Ärztinnen und Ärzten ermöglicht,
die mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit ab Anerkennung als
Fachärztin bzw. Facharzt nachweisen können.
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
9.00–16.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 46/2015)
Fachgruppe: FA für Frauen­
heilkunde und Geburtshilfe,
FA für Neurologie, FA für Urologie
Leitung:
Dr. med. Dr. rer. nat. Saskia Biskup,
Praxis für Humangenetik,
Tübingen;
Dr. med. Ulrike Mau-Holzmann,
Institut für medizinische Genetik
und angewandte Genomik,
Universitätsklinikum Tübingen
Ort: Universitäts-Frauenklinik,
Hörsaal, Calwerstr. 7,
72076 Tübingen
Gebühr: 48,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Homepage für Ärzte – Grundkurs
Die elektronischen Kommunika­
tionswege gewinnen auch in der
Arzt-Patienten-Beziehung immer
mehr Bedeutung und die eigene
Homepage bietet inzwischen
verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an alle Ärztinnen
und Ärzte, die ihre Homepage
selbst erstellen, oder sie selbst
pflegen und aktualisieren möchten. Das Seminar vermittelt die
technischen Kenntnisse, die dazu
erforderlich sind sowie Informa­
tionen über die vielfältigen
484
F­ unktionen und Möglichkeiten,
mit denen eine Homepage
heute ausgestattet sein kann.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 5. Dezember 2015
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 31/2015)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dipl.-Volkswirt, Schwerpunkt
Informationstechnologie,
Dettenhausen; Sergej Subkov,
Wirtschaftsinformatiker,
MSc, Geschäftsführer
IT-Unternehmen, Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 9
Gebühr: 120,– Euro
Punkte: 9
Die Anmeldung wird fünf Tage
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis drei
Tage vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Demenz aktuell 2015:
Patienten in Praxis und Klinik
In Zusammenarbeit mit dem
Geriatrischen Zentrum am Universitätsklinikum Tübingen bietet
die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg eine
Fortbildungsveranstaltung in der
Reihe „Demenz aktuell“ an, in
deren Mittelpunkt praktische
Aspekte stehen, die sich in all­
täglichen Situationen bei der
­Versorgung von Patienten mit
Demenzerkrankungen in Klinik
und Praxis ergeben. Die Beiträge
betreffen das cognitive Screening
mit den verfügbaren Kurztests
ganz allgemein, und die cognitiven Assessments für MFA’s im
Besonderen mit den praktischen
Bedeutungen und möglichen
Schwierigkeiten bei der Durchführung, sowie typischen Verhaltensauffälligkeiten und Beson-
ÄBW 09 • 2015
derheiten, wie sie im Umgang
mit Demenzpatienten auftreten
und wie ein wertschätzender
Umgang mit ihm strukturiert
werden kann.
Termin:
Mittwoch, 9. Dezember 2015
19.30–22.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 41/2015)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Punkte: 3
60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
der Bundesärztekammer
Die demografische Entwicklung
in der Bundesrepublik Deutschland in den nächsten Jahrzehnten wird es mit sich bringen,
dass Ärztinnen und Ärzte der
meisten Fachgebiete zunehmend
ältere Menschen unter ihren
Patientinnen und Patienten
haben werden. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete
sind geriatrische Fragen und
die besonderen Probleme des
älteren Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der
Geriatrie interessierte Ärztinnen
und Ärzte können seit geraumer
Zeit die Zusatzweiterbildung
„Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg
erwerben. Sie sieht aber eine
Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung
befugten Facharzt vor und ist
inhaltlich so umfangreich, dass
sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin
gewählt wird.
Die Bundesärztekammer hat jetzt
ein 60-stündiges Basiscurriculum
„Geriatrische Grundversorgung“
entwickelt, das sich an die
Ärztinnen und Ärzte aller Fach­
gebiete richtet, die die Zusatz­
bezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, aber ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte
der Behandlung älterer Menschen vertiefen wollen. Es ist in
neun Module gegliedert, die als
Gesamtpaket oder unabhängig
voneinander einzeln absolviert
werden können. Durch die
bundeseinheitliche Struktur ist es
auch möglich, die verschiedenen
Module im Bereich anderer
deutscher Ärztekammern zu
ergänzen. Da die Inhalte und
die Zeitdauer der Module sehr
unterschiedlich sind, bewegt
sich die Teilnahmegebühr in
einem Rahmen von 50,– Euro
bis 110,– Euro.
Termine:
Freitag, 22. Januar 2016
14.00–18.15 Uhr
Samstag, 23. Januar 2016
9.00–18.00 Uhr
Sonntag, 24. Januar 2016
9.00–13.30 Uhr
Freitag, 4. März 2016
14.00–17.15 Uhr
Samstag, 5. März 2016
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 6. März 2016
9.00–13.15 Uhr
Freitag, 15. April 2016
13.45–18.30 Uhr
Samstag, 16. April 2016
9.00–18.15 Uhr
Sonntag, 17. April 2016
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 8/2016)
Leitung:
Prof. Dr. med. Gerhard Eschweiler,
Facharzt für Neurologie und
Psychiatrie, Klinische Geriatrie,
Oberarzt, Universitätsklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie,
Tübingen
Dr. med. Michael Jamour,
Facharzt für Innere Medizin,
Klinische Geriatrie, Chefarzt,
Geriatrische Rehabilitationsklinik
Ehingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Punkte: 4 bis 10 (je nach Modul)
Gebühr: 50,– Euro bis 110,– Euro
(je nach Modul)
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Bekanntmachungen
Grundlagen der Medizinischen
Begutachtung
Die Erstellung von medizinischen
Gutachten gehört zur ärztlichen
Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten
und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten be­
antragt. Bereits im Rahmen ihrer
Weiterbildung müssen Ärztinnen
und Ärzte Gutachten anfertigen.
Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in
der Weiterbildung vermittelt.
Auch im Rahmen der Fortbildung
gibt es nur vereinzelt und zum
Teil sehr verschiedene Angebote,
die sich dieses Themas annehmen.
Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges
Curriculum ausgearbeitet,
das die Bezirksärztekammer
Südwürttemberg überarbeitet
hat und mit 32 Stunden anbietet.
Termine:
Freitag, 29. Januar 2016
9.00–16.50 Uhr
Samstag, 30. Januar 2016
9.00–17.00 Uhr
Freitag, 12. Februar 2016
9.00–16.50 Uhr
Samstag, 13. Februar 2016
9.00–16.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2016)
Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps,
Rechtsanwalt, Medizinrecht,
Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl: 40
Gebühr: 385,– Euro (inkl. Kurs­
unterlagen und Verpflegung)
Punkte: 32
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
für die kinder- und jugendärztliche
Praxis nach dem Curriculum
der Bundesärztekammer
Das Curriculum „Entwicklungsund Sozialpädiatrie für die
kinder- und jugendärztliche
Praxis“ wurde von der Deutschen
Gesellschaft für Sozialpädiatrie
und Jugendmedizin (DGSPJ)
in Abstimmung mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) erarbeitet und im
April 2014 von der Bundesärztekammer veröffentlicht. Die Absolvierung dieses Curriculums ist
Voraussetzung für die Fachärzte
für Kinder- und Jugendmedizin
zur Abrechnung der Sozialpädia­
trieziffer 04356 des aktuellen
EBM.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
seiner Sitzung am 6. Mai 2015
beschlossen, den interessierten
Ärztinnen und Ärzten die Module
I bis III (Theorieteil) des Curri­
culums anzubieten in Zusammenarbeit mit der Universität­
sklinik für Kinder- und Jugendmedizin der Universität Ulm.
Modul IV stellt den praktischen
Teil des Curriculums dar und
besteht aus zehn Unterrichts­
einheiten (á 60 Minuten),
die zum Beispiel in Form einer
Hospitation in einem sozial­
pädiatrischen Zentrum absolviert
werden können. Die Teilnehmer
der Module I bis III werden
während des Kurses nähere Informationen über die Möglichkeit
von Hospitationen erhalten.
Module I bis III
Termine:
Freitag, 13. März 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 14. März 2016
8.30–17.30 Uhr
Freitag, 20. März 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 21. März 2016
8.30–17.30 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 34/2016)
Leitung:
Prof. Dr. med. Harald Bode,
Leiter des Sozialpädiatrischen
Zentrums und der Kinderneurologie, Universitätsklinik für
Kinder- und Jugendmedizin Ulm
Mindestteilnehmerzahl: 20
Ort: Universitätsklinik für Kinderund Jugendmedizin, Hörsaal
Gebühr: 500,– Euro
Punkte: 30
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Die Anmeldung wird vier Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis zwei
Wochen vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl vier Wochen vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
Termin:
Samstag, 16. Januar 2016
9.00–14.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2016)
Leitung: Dr. med. Michael Schulze,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 50,– Euro
Wird bei der KV BW zur Anerkennung als Pflichtfortbildung
auf das DMP Mamma-Carcinom
angemeldet.
Punkte: 6
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft
getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg wurde die
Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb
dieser Zusatzbezeichnung ist
unter anderem die Absolvierung
eines 40-stündigen Kurses
erforderlich, für welchen
die Bundesärztekammer ein
Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 18. März 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 19. März 2016
9.00–17.15 Uhr
Sonntag, 20. März 2016
9.00–15.15 Uhr
Freitag, 8. April 2016
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 9. April 2016
9.00–16.15/17.15 Uhr
Sonntag, 10. April 2016
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 2/2016)
Leitung: Dr. med. Michael Haen,
niedergelassener Facharzt für
Innere Medizin, Hämatologe und
Onkologe, Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin, Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 440,– Euro
Punkte: 40
Psychoonkologie 2016:
Selbstbestimmung – Fürsorge –
ein Konflikt?
Hygiene-Update
für Hygienebeauftragte Ärzte
(gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der
Medizinischen Hygieneverordnung
Baden-Württemberg von 2012)
Nach der Medizinhygieneverordnung Baden-Württemberg vom
20.07.2012 sind verschiedene
medizinische Einrichtungen
gem. § 1 Abs. 2 MedHygVO
­verpflichtet, hygienebeauftragte
Ärztinnen und Ärzte zu bestellen.
Um diese Funktion erfüllen zu
können, ist eine Qualifikation
erforderlich, die mit der erfolgreichen Absolvierung eines
40-Stunden Kurses „Hygiene­
ÄBW 09 • 2015
485
Bekanntmachungen
beauftragter Arzt“ nach dem
­Curriculum der Bundesärzte­
kammer „Krankenhaushygiene“
Modul I erworben werden kann.
Nach § 9 Abs. 1 dieser Verordnung des Sozialministeriums
über die Hygiene- und Infek­
tionsprävention in medizinischen
Einrichtungen in BadenWürttemberg ist das gesamte
Hygienefachpersonal verpflichtet, mindestens im Abstand
von zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygieneund Infektionsprävention teil­
zunehmen. Die Leitungen der
betreffenden Einrichtungen
­haben sicherzustellen, dass
das Personal an Fortbildungs­
veranstaltungen zu Hygiene- und
Infektionsprävention teilnehmen
kann.
Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in
seiner Sitzung am 6. Mai 2015
beschlossen, die hygienebeauftragten Ärzte bei der Erfüllung
ihrer Verpflichtung zu unterstützen und eine Fortbildungsveranstaltung gemäß § 9 Abs. 1 und 2
der Medizinischen Hygieneverordnung Baden-Württemberg
von 2012 anzubieten. Im Mittelpunkt des Programms stehen
dabei der Alltag des hygiene­
beauftragten Arztes, die Tätigkeit
in der OP-Abteilung, Kasuistiken
zur Infekterfassung, das Ausbruchsmanagement unter Berücksichtigung der Medienberichterstattung, Kasuistiken zu
postoperativen Wundinfektionen
und die Medizinprodukteaufbereitung mit besonderem Schwerpunkt auf der Endoskopie.
Termin:
Samstag, 16. Januar 2016
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2016)
Leitung:
PD Dr. med. Klaus Schröppel,
Institut für Medizinhygiene,
Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 25
Gebühr: 100,– Euro
Punkte: 8
Die Anmeldung wird 2 Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird eine
Bearbeitungsgebühr von 50 %
­erhoben. Bei späterer Absage
oder Nichterscheinen wird die
vollständige Gebühr erhoben.
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden
Vorankündigung
Kardiologische Notfälle
mit Kasuistiken
Termin:
Samstag, 6. Februar 2016
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 26/2016)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin,
Notarzt, leitender Notarzt,
Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 25,– Euro
Punkte: beantragt
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Vorankündigung
Megacode-Training
Termin:
Samstag, 27. Februar 2016
9.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 27/2016)
Leitung: Dr. med. Christian Milz,
Facharzt für Innere Medizin,
Notarzt, leitender Notarzt,
Leutkirch
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: 75,– Euro
Punkte: 5
Die Anmeldung wird zwei Wochen
vor Kursbeginn verbindlich.
Bei einer Abmeldung bis eine
Woche vor Kursbeginn wird
eine Bearbeitungsgebühr von
50 Prozent erhoben. Bei späterer
Absage oder Nichterscheinen
wird die vollständige Gebühr
erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl fünf Tage vorher
nicht erreicht ist, kann der Kurs
abgesagt werden.
Impressum
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Karl-Otto Walz,
Neue Str. 72, 89073 Ulm
Notfallmanagement –
Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis
(Ravensburg, Friedrichshafen)
– individuell
– nach Absprache
Dr. med. Christian Milz,
Ottmannshofer Str. 44,
88299 Leutkirch
Auskunft/Anmeldung:
Akademie für Ärztliche
Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen,
Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder
-24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00,
E-Mail: [email protected]
Hinweis:
Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist
bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer
zu melden.
Herausgeber:
Landesärztekammer und
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
Herausgebergremium:
Dr. med. Ulrich Clever (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke
(stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),
Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner,
Dr. med. Michael Schulze, Dr. med. Ulrich Voshaar,
Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Dr. med. Herbert Zeuner
Verantwortlicher Chefredakteur:
Dr. med. Oliver Erens (OE)
Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart
Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart
Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45
Telefax +49 (0) 711 / 7 69 89-8 59
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Verlag und Auftragsmanagement:
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Auftrags-Management:
Angela Grüssner (Leitung)
Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 27
[email protected]
Rudolf Beck
Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60
[email protected]
Gesamtleitung Media Sales:
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Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37
Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 37
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EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 €
zzgl. Versandkosten 27,60 € zzgl. MwSt.
(Export- oder Importland).
Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­
eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag
ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer
Baden-Württemberg abgegolten.
Bezugsbedingungen:
Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich
um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei
Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt
werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung
gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den
­Kreditinstituten abgebucht.
Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der
15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S­ ignum des
Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der
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Wir (ich) ermächtigen(-e) die Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG, Zahlungen von unserem
(meinem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir (weise ich) unser (mein)
Kreditinstitut an, die von der Alfons W. Gentner GmbH & Co. KG auf unser (mein) Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut
vereinbarten Bedingungen.
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Geschichte(n)
der Medizin
O. Erens – A. Otte (Hrsg.)
Seit Menschengedenken schreibt die Medizin ihre
eigene(n) Geschichte(n). Bis heute faszinieren
Berichte über Krankheiten oder Todesfolgen vergangener Zivilisationen, Herrscher und Persönlichkeiten.
In diesem Band sind ausgewählte medizinhistorische
Beiträge aus dem Ärzteblatt Baden-Württemberg
kompakt versammelt. So werden Vitae aus der Zeit
zwischen dem zweiten Jahrhundert vor Christus und
heute exemplarisch und kurzweilig vorgestellt.
Doch nicht nur die Krankheitsverläufe prominenter
Protagonisten faszinieren. Bemerkenswert sind
auch die Veränderungen von Moral-Vorstellungen
innerhalb der Geschichte(n).
Pressestimmen
„Höchst lesenswert und gut fundiert“
Berliner Ärzte
„Vermittelt auf unangestrengte Weise,
was aus der Mode gekommen zu sein
scheint: Bildung“
ASU – Zeitschrift für medizinische Prävention
„Interessant und kurzweilig“
1. Auflage 2014, ISBN 978-3-87247-763-7
Gebunden, 160 Seiten, Preis € 38,-
Deutsches Ärzteblatt
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von O. Erens • A. Otte (Hrsg.),
„Geschichte(n) der Medizin“ (Best.-Nr. 76300)
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