Olympia 2016 – Dabei sein ist alles !?
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Olympia 2016 – Dabei sein ist alles !?
Olympia 2016 – Dabei sein ist alles !? Bild:ThinkstockPhotos / lekchangply Markenrechte des IOC (nicht abschließend) • Olympic Fire • OLYMPIC • OLYMPIAN • The Olympics • Pierre de Coubertin • Rio 2016 • 2016 •Rio • CITIUS ALTIUS FORTIUS Oliver Baumbach 21.02.2016 Bild:ThinkstockPhotos / Jupiterimages Markenrechte des IOC (nicht abschließend) Oliver Baumbach 21.02.2016 Bild:ThinkstockPhotos / lekchangply Urheberrechte des IOC Oliver Baumbach 21.02.2016 Bild:ThinkstockPhotos / Jupiterimages Marke des DOSB für Olympia Oliver Baumbach 21.02.2016 Bild:ThinkstockPhotos / Jupiterimages Olympia Schutzgesetz • Regelungen des OlympSchG: • Gegenstand des Gesetzes ist der Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (§ 1 OlympSchG) • „Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“ allein oder in Kombination mit anderen Begriffen geschützt • Rechtsinhaber ist ausschließlich das IOC und das Nationale Olympische Komitee für Deutschland (jetzt: Deutscher Olympischer Sportbund DOSB) Oliver Baumbach 21.02.2016 • Zulässig: • Benutzung Olympischer Bezeichnungen oder ähnlicher Bezeichnungen als beschreibende Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren, Dienstleistungen oder Personen • Achtung: • Benutzung des Olympischen Emblems im geschäftlichen Verkehr ohne Genehmigung ist immer unzulässig Oliver Baumbach 21.02.2016 Bild:ThinkstockPhotos / Jupiterimages Olympia Schutzgesetz • Solange Marken ins Register eingetragen sind, müssen Gerichte deren Schutz akzeptieren. • Markenverletzung setzt eine „kennzeichenmäßige“ Verwendung der Bezeichnung voraus. Oliver Baumbach 21.02.2016 Bild:ThinkstockPhotos / Jupiterimages Verwendung von „Rio 2016“ • Verwendung neutraler Begriffe aus dem Bereich Sport, z.B. „Siegertypen“, „Höchstleistung“ o. ä. • Abbildung eines Produkts, Dekor von Laden oder Schaufenster mit neutralen Accessoires aus dem Bereich Sport, den Fahnen der teilnehmenden Länder oder der Fahne Brasiliens • Wettbewerbe mit Anspielungen auf das Event, z. B. „100-Meter-Lauf für schnelle Kunden“, „Brasilianische Wochen“ • Artikel mit Aufdrucken, wie „Schönster Sportler“, „Gewinner“ Oliver Baumbach 21.02.2016 Bild:ThinkstockPhotos / Jupiterimages Zulässige Werbung mit Olympia Bild:ThinkstockPhotos / Jupiterimages Zulässige Werbung mit Olympia • • „Olympische Preise“ „Reisen Sie mit uns zur Olympiade 2016 nach Brasilien“ • Werbung mit dem Slogan „Während der Olympiade 2016 geben wir 10 % Rabatt auf alles“ • Hinweistafel „Wir übertragen alle Wettbewerbe der Olympiade 2016“ Oliver Baumbach 21.02.2016 Bild:ThinkstockPhotos / Pixland Unzulässige Olympia Werbung • „Olympia - Wurst“, • „Heute die große Rio 2016-Party“ • Wiedergabe der Bezeichnung „Rio 2016“ auf Produkt oder dessen Verpackung, z. B. Bierkrug mit „Rio 2016“-Aufdruck Oliver Baumbach 21.02.2016 Bild:ThinkstockPhotos / SKatzenberger Unzulässige Olympia Werbung • Gewinnspiel mit Olympia Eintrittskarten • Erwecken des Eindrucks, ein Produkt sei vom IOC empfohlen, sofern dies nicht zutreffend ist • Keine Bezeichnung als „Sponsor der Olympiamannschaft“, sofern nur der DOSB finanziell unterstützt wird • Keine Werbung mit „offiziell“, sofern nicht durch DOSB oder IOC autorisiert • Auch nicht per Anspielung „Inoffizieller Sponsor“ (Ambush / Trittbrettfahrer) Oliver Baumbach 21.02.2016 Oliver Baumbach IHK Nürnberg für Mittelfranken [email protected] Tel. +49 (0)911 1335-388