Olympia 2016 – Dabei sein ist alles !?

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Olympia 2016 – Dabei sein ist alles !?
Olympia 2016 –
Dabei sein ist alles !?
Bild:ThinkstockPhotos / lekchangply
Markenrechte des IOC (nicht abschließend)
• Olympic Fire
• OLYMPIC
• OLYMPIAN
• The Olympics
• Pierre de Coubertin
• Rio 2016
• 2016
•Rio
• CITIUS ALTIUS FORTIUS
Oliver Baumbach 21.02.2016
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Markenrechte des IOC (nicht abschließend)
Oliver Baumbach 21.02.2016
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Urheberrechte des IOC
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Marke des DOSB für Olympia
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Olympia Schutzgesetz
• Regelungen des OlympSchG:
• Gegenstand des Gesetzes ist der Schutz
des olympischen Emblems und
der olympischen Bezeichnungen (§ 1 OlympSchG)
• „Olympiade“, „Olympia“, „olympisch“ allein
oder in Kombination mit anderen Begriffen geschützt
• Rechtsinhaber ist ausschließlich das IOC
und das Nationale Olympische Komitee für Deutschland
(jetzt: Deutscher Olympischer Sportbund DOSB)
Oliver Baumbach 21.02.2016
• Zulässig:
• Benutzung Olympischer Bezeichnungen
oder ähnlicher Bezeichnungen
als beschreibende Angabe über Merkmale
oder Eigenschaften von Waren,
Dienstleistungen oder Personen
• Achtung:
• Benutzung des Olympischen Emblems im
geschäftlichen Verkehr ohne Genehmigung
ist immer unzulässig
Oliver Baumbach 21.02.2016
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Olympia Schutzgesetz
•
Solange Marken ins Register
eingetragen sind, müssen Gerichte deren
Schutz akzeptieren.
•
Markenverletzung setzt eine
„kennzeichenmäßige“ Verwendung der
Bezeichnung voraus.
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Verwendung von „Rio 2016“
•
Verwendung neutraler Begriffe aus dem Bereich Sport,
z.B. „Siegertypen“, „Höchstleistung“ o. ä.
•
Abbildung eines Produkts, Dekor von Laden oder
Schaufenster mit neutralen Accessoires aus dem Bereich
Sport, den Fahnen der teilnehmenden Länder oder der
Fahne Brasiliens
•
Wettbewerbe mit Anspielungen auf das Event,
z. B. „100-Meter-Lauf für schnelle Kunden“,
„Brasilianische Wochen“
•
Artikel mit Aufdrucken, wie „Schönster Sportler“,
„Gewinner“
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Zulässige Werbung mit Olympia
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Zulässige Werbung mit Olympia
•
•
„Olympische Preise“ „Reisen Sie mit uns zur
Olympiade 2016 nach Brasilien“
•
Werbung mit dem Slogan „Während der Olympiade
2016 geben wir 10 % Rabatt auf alles“
•
Hinweistafel „Wir übertragen alle Wettbewerbe der
Olympiade 2016“
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Unzulässige Olympia Werbung
•
„Olympia - Wurst“,
•
„Heute die große Rio 2016-Party“
•
Wiedergabe der Bezeichnung „Rio 2016“ auf
Produkt oder dessen Verpackung, z. B.
Bierkrug mit „Rio 2016“-Aufdruck
Oliver Baumbach 21.02.2016
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Unzulässige Olympia Werbung
•
Gewinnspiel mit Olympia Eintrittskarten
•
Erwecken des Eindrucks, ein Produkt sei vom IOC
empfohlen, sofern dies nicht zutreffend ist
•
Keine Bezeichnung als „Sponsor der
Olympiamannschaft“, sofern nur der DOSB
finanziell unterstützt wird
•
Keine Werbung mit „offiziell“, sofern nicht durch
DOSB oder IOC autorisiert
•
Auch nicht per Anspielung „Inoffizieller Sponsor“
(Ambush / Trittbrettfahrer)
Oliver Baumbach 21.02.2016
Oliver Baumbach
IHK Nürnberg für Mittelfranken
[email protected]
Tel. +49 (0)911 1335-388

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