Informationen zur Gründung einer UK Ltd. und Isle of Man Offshore
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Informationen zur Gründung einer UK Ltd. und Isle of Man Offshore
UK Ltd. Gründung Exposé 1 UK Limited Company, Ltd. Expose zur Gründung einer Ltd. C4 Visions & Projects Ltd. Handelsregister England Nr.: 4404824-Germany: Bleichenbrücke 12, 20354 Hamburg- Tel: 040 611 35 170- Fax: 040 611 35 110 London: 501 I nternati onal House- 223 Regent Street- UK- London W1B 2QDTel: 0044 (20) 7840 2492 - Fax:0044 (20) 7463 2117 www.c4visions.de / www.c4-ranking.de Informationen zur Gründung einer UK Ltd. und Isle of Man Offshore- Gesellschaft Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, in diesem Exposé beschreiben wir die Gründung einer UK Ltd. und Isle of Man OffshoreGesellschaft. Interessieren Sie sich für eine spanische S.L. -oder US INC- Gründung (US Aktiengesellschaft), so fordern Sie bitte unser Exposé für die jeweilige Gesellschaftsform an. Außerdem bieten wir- sofern erwünscht - die Übernahme einer Vorrats- GmbH oder AG an, ggf. in Verbindung mit der ausländischen Gesellschaft Internationales Gründungsteam für ausländische Gesellschaften: • • • • • • • • • • RA-Kanzlei Dr. jur. Stenbock, Anwälte : Dr.jur. Morgan H. Bedford, Manager, Asian Services Dr.jur. Nick. C. Colessides, Attorney at Law Dr.jur. Bengt I. Stenbock, Manager, European Services Dr.jur. Roger V. Bennett, Attorney at Law Dr.jur.J.J. Gallardo, Manager, South American Services Dr.jur. William A. Wright, Attorney at Law (State Bar) Rechtsanwalts- Kanzlei Ascania Marbella, internationale Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung: Dipl. Kfm. H. Elders, Dipl. Kfm. Bartscher, RA Dr. R. Gonzalez- Nuiz, RA C. Krause, Dipl. Volkswirt Dr. G. Scholten Kanzlei London CL Consulting Rechtsanwalt Martin Bischhof, Hamburg UK Ltd. Gründung Exposé 2 Wichtiges vorweg: Warum viele andere Ltd.-Gründer günstiger sind. Oder: Wir können nur davor warnen, eine Billig Gesellschaft zu kaufen,.. nicht selten kann dieses wirtschaftlicher Selbstmord sein..... Natürlich wissen wir, daß es Unternehmen gibt, die ausländische Gesellschaften für weniger Geld gründen. Wir erfahren aber auch täglich, wie dilettantisch viele Unternehmen Gesellschaften installieren und werden oft um Hilfe gebeten, um solche Konstruktionen zu "reparieren", was in den meisten Fällen leider nicht mehr möglich ist. Für unsere Kunden sind zahlreiche Details zu beachten, die das deutsche -und das jeweilige Landesrecht, sowie die EU- Rechtsprechung betreffen. Daher werden Sie bei uns auf "beiden" Seiten von Spezialisten (Fachanwälte und Steuerberater) durchgehend betreut. Dieses ist ein unschätzbarer Vorteil, weil die Gründung von ausländischen Gesellschaften ohne Fach-Anwälte in Deutschland und dem Gründungsland wirtschaftlicher Selbstmord sein kann. Darüber hinaus haben Sie in Deutschland immer einen deutschsprachigen Ansprechpartner, der sich genausten mit der Thematik auskennt und Sie vor, während und nach der Gründung intensiv beraten und betreuen kann. Auch sprechen unsere Rechtsanwälte und Steuerberater in den Gründungsländern fließend deutsch. Daneben beraten Sie unsere deutschen Anwälte in Rechts-und Steuerfragen bezogen auf das deutsche und europäische Handels-und Steuerrecht. Häufig ergeben sich auch Problemstellungen, z.B. hinsichtlich der "Auslösung einer steuerrechtlichen Betriebsstätte" in Deutschland (was zur Steuerpflicht in Deutschland führt) oder z.B. der "Verknüpfung" von deutschen Rechtsformen (z.B. GmbH) mit einer ausländischen Gesellschaftsform. Sie müssen auch bedenken, daß es mit der reinen Gründung einer ausländischen Gesellschaft i.d.R. nicht getan ist. So ergeben sich nach der Gründung spezifische Sachverhalte, bei denen wir Sie kostenlos beraten : • • • • Wie wird die unselbständige Zweigstelle in Deutschland angemeldet ? Wir melden diese Zweigstelle für Sie beim Gewerbeamt an, sofern erforderlich. Wer macht die Steuererklärung der Gesellschaft ? Wir vermitteln Ihnen kompetente Steuerberater in Deutschland bzw. im Gründungsland Wie müssen die Verträge zwischen Ihrer Gesellschaft und Ihren deutschen bzw. internationalen Kunden aussehen, damit alles juristisch wasserdicht ist? Wir beraten Sie kostenlos in diesen Fragen. Wie soll der "Auftritt" Ihrer Gesellschaft in Deutschland aussehen? Soll eine Repräsentants, eine unselbständige Zweigstelle, eine Niederlassung,...eine GbR und Co Ltd installiert werden,..oder treten Sie als freier Handelsvertreter nach 84 HGB auf ? Wir beraten Sie hier ebenfalls kostenlos und finden die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse Wenn Sie alle genannten Umstände abwägen, werden Sie feststellen, daß unsere Gründungsgebühren realistisch betrachtet günstiger sind als bei anderen Gründern, die Ihre Kunden nach der Gründung im Stich lassen und/oder im Rahmen der Gründung falsch beraten. UK Ltd. Gründung Exposé 3 Typische Gründungsfehler Thematik "Direktor der Ltd." Als Direktor einer Ltd. wird kein UK -Bürger ins Register eingetragen, bzw. es wird kein echtes Treuhandverhältnis implementiert. Für Europäer, die Geschäfte einer Ltd. überwiegend oder ausschließlich von Europa/Deutschland aus betreiben möchten, ist es zwingend erforderlich, daß ein UK-Bürger als Direktor ins Handelsregister eingetragen wird und das nachfolgend ein "echtes" Treuhandverhältnis zwischen dem Gründer und Direktor bestehen bleibt. Der Direktor übergibt dem eigentlichen Gründer eine Vollmacht zur Führung der Geschäfte (Generalvollmacht), ist aber nach außen weiterhin Direktor der Ltd.. Zwischen dem „eigentlichen Gründer“ und dem „Treuhand-Direktor“ besteht ein sogenannter „Treuhandvertrag“. Hier wird vereinbart, daß der Gründer im Innenverhältnis alle Rechte und Pflichten hat und das der Treuhänder keinen Einfluß nehmen kann und natürlich auch keinen Zugriff auf das Geschäftskonto bzw. auf das Vermögen der Ltd hat. Nur so ist gewährleistet, daß deutsche/europäische Behörden anerkennen, daß die Ltd. in UK "tatsächlich" Geschäfte betreibt und, daß sich die Hauptstelle der Ltd. (der Sitz der geschäftlichen Entscheidungen) "tatsächlich" in UK befindet. Nur so ist ferner gewährleistet, daß der "eigentliche Gründer" in Deutschland mit der Ltd. arbeiten kann, z.B. durch eine Repräsentants, Installation einer unselbständigen Zweigstelle, durch Installation einer Ltd. & Co. GbR , durch Auftritt des eigentlichen Gründers als freier Handelsvertreter nach § 84 HGB oder durch eine GmbH-Konstellation, wobei die Ltd. Hauptgesellschafter der deutschen GmbH ist. Die "Billig-Gründer" installieren entweder keinen UK-Bürger als Direktor der Ltd., bzw. tritt der Direktor gleich nach der Registrierung zurück (Gründungs-Direktor) und "übergibt" an den eigentlichen Gründer, ohne daß ein echtes Treuhandverhältnis weitergeführt wird. Noch dilettantischer: Der Gründer nimmt einen sogenannten "PIN-Name" an. Selbstverständlich ist es auch in England verboten, Geschäfte mit falschem Namen zu führen. Thema Bankkonto der Ltd Natürlich muß jede Gesellschaft (juristische Person) ein Bankkonto im Gründungsland haben, auch dieses ist ein sogenanntes „Tatsächlichkeitsmerkmal“ im steuer- und handelsrechtlichen Sinne. Wir installieren dieses Geschäftskonto- im Gegensatz zu manchen Billiggründern- einwandfrei und mit allen erforderlichen Merkmalen: Das Geschäftskonto wird auf die juristische Person der Ltd gegründet, wobei der Gründer der einzige KontoBevollmächtigte ist. So wird verhindert, daß Dritte- also z.B. der Treuhand-Direktor- Zugriff auf das Konto haben. Eine Kontovollmacht sagt übrigens nichts über die tatsächlichen Besitzverhältnisse in einer juristischen Person aus. Denken Sie dabei an typische Konstellationen bei einer deutschen GmbH: Die deutsche GmbH hat als juristische Person ein Bankkonto. Im Rahmen der Buchhaltung haben die Prokuristen der GmbH als natürliche Personen i.d.R. Kontovollmacht, halten aber i.d.R. keine Gesellschaftsanteile an der GmbH. Ihre Kontovollmacht sagt also nichts darüber aus, ob Sie Gesellschaftsanteile oder Aktien der Ltd halten. Das Geschäftskonto Ihrer Ltd wird bei einer großen englischen Bank installiert. Sie erhalten Internet-Banking (weltweite Kontoführung), Bar-Schecks, Verrechnungsschecks und Visa Card. UK Ltd. Gründung Exposé 4 Thematik Domizil: Billiganbieter offerieren Ihren Kunden ein "virtuelles Domizil". Hinter der Adresse verbirgt sich hier ein "Briefkasten", hinter der Telefonnummer ein Anrufbeantworter. Mit einer solchen Konstellation ist die "Tatsächlichkeit" des Hauptsitzes natürlich nicht nachzuweisen, wenn es sich nicht um eine echte Adresse und Telefonnummer handelt, und "vor Ort" jemand "in Person" erreichbar ist. Wir gründen immer mit „realen“ Domizil und mit „echter“ Telefonline. Thematik by law/ Gesellschafterverträge der Ltd, Apostille und sonstige behördliche Unterlagen und/oder Gesellschaftsunterlagen: Viele Billiganbieter geben entweder keine by law der Gesellschaft aus, oder nur gegen Aufpreis und/oder nur eine "Standard by law", die in keinster Weise auf die entsprechende Gesellschaft "zugeschnitten" wird. Ebenso wird häufig mit sonstigen erforderlichen Unterlagen, wie z. B. der Apostille verfahren, von deutschen Übersetzungen ganz zu schweigen. Bei uns erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen in juristisch einwandfreier Form, in notariell beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache. Thematik der Vertragsgestaltung und Rechnungsstellung Hier hört es bei den meisten Billig-Gründern aus fachlicher Unkenntnis auf. Wie bereits mehrfach erwähnt müssen sogenannte steuer-und handelsrechtliche Tatsächlichkeitsmerkmale erfüllt sein, damit Ihre Ltd. als solche in Tatsächlichkeit existiert und/oder damit in Deutschland keine steuer- und/oder handelsrechtliche Betriebsstätte ausgelöst wird. Kurz zusammengefaßt: Ihre deutschen Kunden müssen die Verträge immer mit der Muttergesellschaft in England abschließen und auch die Rechnungsstellung muß von der Muttergesellschaft in England erfolgen. Wir setzen Ihnen hierzu kostenlos die richtigen Vertrags- und Rechnungsvorlagen auf. Thema Steuer- und Rechtsberatung Die Gründung einer UK Ltd. ist die eine Sache. Wer aber macht die Steuererklärung und reicht diese beim englischen Finanzamt ein? Wer steht Ihnen für steuerrechtliche Fragen zur Verfügung? Die meisten deutschen Steuerberater haben vom englischen undoder europäischen Steuerrecht schlicht weg keine Ahnung. Außerdem dürfen wir auf folgenden Sachverhalt dringend hinweisen: Per Gesetz sind deutsche Steuerberater dazu gezwungen, bei Verdacht auf Steuerhinterziehung und/oder Geldwäsche tätig zu werden und Ihre Mandanten bei den zuständigen Behörden anzuzeigen! Wie gesagt, wir reden hier von dem Verdacht! und nicht vom Tatbestand! Tun Sie dieses nicht, droht eine empfindliche Strafe von 50.000,00 Euro pro Fall oder Haft. Wir stellen Ihnen englische Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht zur Verfügung, die fließend deutsch Sprechen und Sie in allen Fragen beraten können. Die Steuerberater kennen sich explizit im deutschen-, europäischen- und englischen Steuerrecht aus. Da bei einer Ltd keine doppelte Buchführung und Bilanz erstellt werden muß, sind die Gebühren auch noch wesentlich geringer als bei deutschen Steuerberatern, im Vergleich zu den Kosten einer Buchführung und Bilanz einer deutschen GmbH. Wollen Sie die vorbereitende Buchführung nicht selber machen, vermitteln wir Ihnen einen deutschen Berater, der entsprechend ausgebildet ist und dieses für Sie übernehmen kann. Bei den Billig-Gründern suchen Sie die genannten Dienstleistungen i.d.R. vergeblich. UK Ltd. Gründung Exposé 5 Fazit: 98% der Billiganbieter gründen erschreckend dilettantisch. Eine solche Gründung kann schlicht "wirtschaftlicher Selbstmord" sein. Gründen Sie eine englische Limited Company, Ltd.! Die englische Form der GmbH bietet viele Vorteile: • In Deutschland voll handlungsfähig und eintragbar, selbst wenn in England keine Geschäfte getätigt werden • keine persönliche Haftung auf das Privatvermögen • Durchgriffshaftungen auf die natürliche Person nur in sehr selten Fällen - bei Straftaten - möglich • keine 25.000 Euro Stammkapital erforderlich • geringe Eintrags- und Registierungskosten • weltweit geschäfts- und handlungsfähig • legale Steuerminderung bei richtiger Konstruktion der Ltd • Anonymität des Gründers voll gewährleistet • Keine VGA (verdeckte Gewinnausschüttung) wie bei einer deutschen GmbH • Umsatzsteuer- Veranlagung erst ab 51.000 GBP /Umsatz pro GF • Geringe Steuerberatungskosten: Es wird eine modifizierte EinnahmeÜberschußrechnung und keine Bilanz erstellt • Geschäftlicher Neustart: Nach Insolvenz/ Konkurs können Sie mit einer Ltd wieder neu durchstarten. Sofern ein Verbraucher-Insolvenzverfahren eingeleitet wurde, fungieren Sie als Angestellter der UK Ltd in Deutschland und beziehen ein kleines Gehalt. Der pfändbare Anteil geht dann an den Insolvenzverwalter Als Schnittstelle zwischen internationalen Consultants, Rechtsanwälten und Steuerberatern, gründen wir Ihre Ltd in Kooperation mit unserer Londoner und internationalen Kanzleien. Die Rechts-und Steuerberatung übernehmen ausschließlich unsere internationalen Rechtsanwälte und Steuerberater. Nationales Gesellschaftsrecht kann laut EuGH-Entscheidung umgangen werden (Urteil des europäischen Gerichtshofes C-212/97 vom 9.3.1999) Es ist legal, wenn man die Bestimmung über die Errichtung von Gesellschaften in einem Land der Union dadurch umgeht, indem man die Gesellschaft in dem Mitgliedstaat errichtet, dessen gesellschaftsrechtliche Vorschriften die größten Freiheiten gewähren. Anschließend kann man in jedem beliebigen Mitgliedstaat der Union, auch im eigenen Land, über Zweigniederlassungen und Agenturen tätig werden. Dafür ist es ausdrücklich nicht erforderlich, am "Hauptsitz" irgendeine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. In seinem Urteil (C-212/97 vom 9.3.1999) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese sich aus der Niederlassungsfreiheit ergebende Konsequenz ausdrücklich klargestellt. UK Ltd. Gründung Exposé 6 Häufig gestellte Fragen Ist die englische Limited Company anerkannt wie etwa eine deutsche GmbH? Die UK Ltd. ist eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und in der gesamten EU als selbständige und unselbständige Zweigstelle/ Niederlassung beim örtlichen Handelsregister oder Gewerbeamt ( unselbständige Zweigstelle) eintragungsfähig. Nach dem Maastricht Vertrag, der von allen EU Mitgliedsstaaten unterschrieben wurde, dürfen ausländische Gesellschaften in anderen Staaten der Europäischen Union nicht benachteiligt oder schlechter gestellt werden als inländische Firmen. Eine Repräsentants einer Ltd. muß in Deutschland übrigens überhaupt nicht angemeldet werden! Warum benötige ich einen Treuhänder, wenn ich selbst im Handelsregister oder Gewerbeamt eingetragen werden kann? Angenommen im öffentlich zugänglichen englischen Handelsregister würden Sie mit einer deutschen Anschrift als Geschäftsführer oder Gesellschafter verzeichnet sein, gehen die Behörden in Ihrem Land automatisch davon aus, daß Sie an Ihrem Wohnort die Entscheidungen für diese Gesellschaft treffen. Wo die Geschicke der Firma gelenkt und entschieden werden, ist auch gleichzeitig der steuerliche Sitz der Gesellschaft gegeben. Führt nach Außen hin ein Brite die Gesellschaft- und sind die weiteren Voraussetzungen, wie im Exposee beschrieben erfüllt-, werden die Entscheidungen der Gesellschaft eindeutig nach Außen hin in Großbritannien getroffen und somit liegt auch der steuerliche Sitz der Gesellschaft in England. Gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern wird nur in einem Land versteuert. In England benötigt man für eine Bankkonteneröffnung eine andere Bankreferenz. Auch bei Ihnen? Nein, wir haben die Möglichkeit, dies für Sie ohne Vorlage einer weiteren Bankreferenz bei einer Londoner Großbank zu arrangieren. Lediglich für Offshore Konten werden Bankreferenzen verlangt. Gibt es bei englischen Banken auch schon EURO Konten? Auch wenn Großbritannien noch nicht über die Teilnahme am EURO entschieden hat, bieten alle Banken bereits EURO Konten an. Auch für jede andere konvertierbare Währung gibt es entsprechende Konten. Kann der Treuhänder auf die Firma oder das Firmenkonto zugreifen? Dies ist vollkommen ausgeschlossen. Zwischen dem Nießbraucher (Beneficial Owner) der Gesellschaft und dem Treuhänder werden zwei beglaubigte Verträge abgeschlossen. Der Nießbraucher erhält eine Generalvollmacht über die volle Verfügungsgewalt für die Gesellschaft, wobei der Treuhänder auf alle Rechte verzichtet. Im Treuhandvertrag ist geregelt, daß der Treuhänder allerdings nicht für die Geschäfte und Tätigkeiten des Nießbrauchers haften kann. Der Bank liegen die Verträge auch vor und auf den Original Bank Dokumenten wird nur der Nießbraucher oder von ihm bevollmächtigte Personen als unterschriftsberechtigt eingetragen. Unsere Treuhänder zeichnen in keinem Fall (auch nicht auf Wunsch) das Bankkonto der Gesellschaft. UK Ltd. Gründung Exposé 7 Muß die englische Firma eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer anmelden? Ab einem Jahresumsatz von ca. £51,000 (differiert von Jahr zu Jahr) muß eine sogenannte VAT Nummer angemeldet werden. Wir führen das gerne für Sie durch. Mehrwertsteuer/Vorsteuer werden vierteljährlich zum Quartal abgerechnet und eingereicht. Muß in England eine Buchhaltung geführt werden, auch wenn die Gesellschaft im Ausland arbeitet? Dabei muß zunächst geklärt werden, wo die Gesellschaft ihren Hauptsitz unterhält. Liegt dieser in Großbritannien, sind die ausländischen Vertretungen der Firma nur unselbständige Zweigstellen. Die Buchhaltung und Versteuerung erfolgen in diesem Fall in England. Offshore Gesellschaften unterliegen in der Regel keiner Buchhaltungspflicht. Für genauere Auskünfte stehen Ihnen unsere Steuerexperten gerne zur Verfügung. Kann ich mich kostenlos beraten lassen, welche Lösung für mich die Beste ist? Genau das ist unsere Spezialität. In der Regel kann man eine Auslandsfirmenkonstruktion nicht "von der Stange" kaufen. Prinzipiell sollte eine ausführliche Beratung mit Betrachtung aller Hintergründe und Zielen vor der Firmengründung erfolgen. Diese Beratung und alle weiteren Fragen stehen uns bei Ihnen selbstverständlich immer kostenlos zur Verfügung. Ltd. Steuern Hier die aktuellen Steuern für eine Limited Company: • VAT (Mehrwertsteuersatz): 17, 5 % -Registrierungspflicht ab GBP 51,000 Umsatz pro Jahr • CORPORATION TAX (Körperschaftssteuer auf den entstandenen Gewinn): Null bis 30% auf Gewinn Weitere Steuern (wie z. B. Gewerbesteuern) oder Beiträge (IHK Zwangsbeiträge .. etc.) gibt es nicht. Eine steuerliche Erhebung der Umsatzsteuer wird übrigens erst ab ca. 51.000 GBP/Umsatz/Jahr durchgeführt. Aktuelle Steuertabelle Körperschaftssteuer (Für Geschäftsjahr 2002 und 2003): Eingangssteuersatz progressive Steigerung Mittelstandssatz progressive Steigerung Endsatz Gewinn 0 bis 10.000,00 Pfund 10.001 bis 50.000 Pfund 50.001 bis 300.000 Pfund 300.001 bis 1.500.000 Pfund 1.500.001 oder mehr Steuersätze 0% 0- 19% 19% 19- 30% 30% Die realen Steuersätze liegen im Vergleich zu einer deutschen GmbH noch niedriger, da Abschreibungen flexibler gehandhabt werden und verdeckte Gewinnausschüttungen kaum auftreten können! UK Ltd. Gründung Exposé 8 Abschreibungen sind flexibel anzusetzen (keine Zwangsvorgaben): Bis GBP 350,000 Gewinn gibt es keine Steuerprüfung; es werden grundsätzlich die Angaben eines zugelassenen Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters akzeptiert. Unser Steuerbüro ist ein staatlich anerkanntes Steuer- und Wirtschaftsprüfer Büro. Allgemeine Infos zum Thema Steuern Für die steuerliche Behandlung kommt es wesentlich darauf an, welche Art von Geschäften und wo diese getätigt werden. Aufgrund der Eintragung im Handelsregister in England ist die Limited im Prinzip zunächst einmal in England steuerpflichtig, und zwar nach den britischen Körperschafts-Steuersätzen, die europaweit die niedrigsten sind, derzeit zwischen 10- und 30%. Zusätzlich sind aber auch die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beachten, und zwar im Falle von Deutschland das DBA Großbritannien/Deutschland (DBA GB/D). Wie in nahezu allen DBAs ist auch hier festgelegt, daß eine ausländische Betriebsstätte mit ihren jeweiligen eigenen Umsätzen und Gewinnen in dem Land zu versteuern ist, wo die Betriebsstätte liegt. Eine deutsche Betriebsstätte einer englischen Limited müßte daher aufgrund des DBA GB/D ihre eigenen Umsätze/Einkünfte separat in Deutschland versteuern. Entscheidend ist aber, ob eine Betriebsstätte im steuerlichen Sinn überhaupt vorliegt. Wenn es sich um eine echte Zweigniederlassung mit Gewerbeanmeldung in Deutschland handelt, dürfte dies wohl meist der Fall sein. Dann werden die deutschen Umsätze und Gewinne normal in Deutschland versteuert. Die in Deutschland gezahlten Steuern werden in England angerechnet, so daß in England dann keine weiteren Steuern mehr anfallen. Handelt es sich in Deutschland aber eine unselbständige Zweigstelle, um ein bloßes Repräsentationsbüro oder ein reines Warenlager der Limited, und die eigentlichen Geschäftsabschlüsse (Sitz der geschäftlichen Entscheidungen) können vernünftigerweise ganz oder teilweise über das Londoner Büro der Limited abgewickelt werden (gegebenenfalls auch unter Benutzung von Büroservice in London), dann entfällt eine Steuerpflicht in Deutschland. Es ist dann keine Betriebsstätte im steuerlichen Sinne in Deutschland vorhanden und es erfolgt eine alleinige Versteuerung des weltweiten Einkommens der Limited in England zu den niedrigen englischen Steuersätzen. Die Voraussetzung dafür, daß in Deutschland keine Betriebstätte im Sinne entsteht sind : • Alle Verträge mit Ihren Kunden werden vertragsrechtlich mit der englischen Hauptstelle /Muttergesellschaft der Ltd. abgeschlossen (wir stellen Ihnen entsprechende Formulierungen kostenlos zur Verfügung!) • Ihre Kunden können zwar die Gebühren auf das deutsche Konto der unselbständigen Zweigstelle überweisen, die unselbständige Zweigstelle -sofern vorhanden- muß aber zeitnah an die Hauptstelle/Muttergesellschaft der Ltd abführen • Die Dienstleistungen /Produkte werden dem Kunden ausschließlich von England aus bereitgestellt, jedenfalls „auf dem Papier“ und/oder die Entscheidungen werden ausschließlich von der englischen Mutter getätigt • Die Rechnungserstellung erfolgt ausschließlich von der englischen Muttergesellschaft In Einzelfällen kann die Auslösung einer steuerrechtlichen Betriebsstätte in Deutschland dennoch nicht verhindert werden. Wir sagen Ihnen dann, wie hier zu verfahren ist. Da dieses Thema sehr komplex ist, können wir hier nicht abschließend ausführen. Nur soviel in Kürze: UK Ltd. Gründung Exposé 9 Die englische Ltd. kann „Holding“ der deutschen Zweigstelle sein,..die englische Ltd tritt in Deutschland gar nicht auf und stellt der deutschen Gesellschaft Rechnungen,..in Deutschland treten Sie als freier Handelsvertreter nach § 84 HGB auf,..usw.. Wir dürfen darauf hinweisen, daß „Steuerecht“ und „Gesellschaftsrecht“ nicht zu verwechseln sind: Selbst wenn Sie - aus welchen Gründen auch immer- eine Betriebsstätte in Deutschland „auslösen“, ist Ihre Ltd natürlich handelsrechtlich/ Gesellschaftsrechtlich als „Ltd.“ im Sinne zu behandeln, also als Gesellschaft mit beschränkter Haftung und den sich daraus ergebenen Vorteilen. Auftritt der Ltd. in Deutschland 1. Die Repräsentants in Deutschland/Europa Die Repräsentants einer UK Ltd. in Deutschland ist nach dem Doppelbesteuerungsabkommen und der EU-Rechtsprechung in Deutschland nicht anmeldepflichtig, weder beim Gewerbeamt noch beim Handelsregister! Dazu müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden, die wir Ihnen gern erläutern. Englisches Handelsregister: UK Bürger ist Direktor Englische Ltd. (ist juristische Person) Unselbständige Zweigstelle oder Repräsentants in Deutschland Unselbständige Zweigstelle kann Konto haben Gründer: Kann angestellt sein Einkommen wird in Deutschland steuerpflichtig Tatsächlichkeitsmerkmale sind erfüllt: • UK Bürger ist Direktor • Echtes Domizil und Telefon • UK Bankkonto Gründer: Erhält General-Vollmacht und Treuhandvertrag mit Direktor Kunden der Ltd in Deutschland: Zeichnen immer mit der Mutter Kunden der Ltd erhalten Rechnung von der Mutter UK Ltd. Gründung Exposé 10 2. Die ausländische Gesellschaft als unselbständige Zweigstelle in Deutschland Die unselbständige Zweigstelle wird nicht ins deutsche Handelsregister eintragen, sondern nur beim Gewerbeamt. Sie ist "unselbständig", schließt also selber keine Rechtsgeschäfte ab. Die Geschäfte werden ausschließlich mit der „Mutter“ getätigt, die unselbständige Zweigstelle ist nur "zwischengeschaltet". 3. Die UK Ltd. als Gesellschafter einer deutschen GmbH Selbstverständlich kann die ausländische juristische Person, also z.B. die UK Ltd., S.L. oder die US INC., Gesellschafter und/oder Alleingesellschafter einer deutschen GmbH sein. Diese Konstellation hat mit unter viele Vorteile, da das Unternehmen in Deutschland als GmbH auftreten kann, aber die Gesellschafter-Anteile von der Ltd. gehalten werden. Diese Konstellation ist für bestehende GmbHs sehr interessant, aber auch bei Neugründungen. Auf Wunsch können Sie über unser Unternehmen eine Vorrats-GmbH für ca.3.800,00 Euro erwerben. Daneben gibt es die Möglichkeit, daß die Ltd. als Komplementär einer GmbH & CO KG auftritt. Bei einer Vorrats-GmbH entfällt die GmbH in Gründung, außerdem muß das Stammkapital in Höhe 25.000,00 Euro nicht sofort bei Gründung eingezahlt werden. Wir halten zu diesem Thema eine extra Broschüre bereit. Die steuerliche Betrachtung bei einer solchen Konstellation ist sehr komplex: Zunächst wird die GmbH in Deutschland steuerpflichtig, also mit 25% Körperschaftssteuer (auf Gewinn). Eine Gewinnausschüttung erfolgt allerdings an die juristische Person der Ltd.. Somit sind die Ausschüttungsgewinne in Deutschland steuerneutral. In Kürze: Umsatz der GmbH - Kosten der GmbH Gewinn vor Steuern - 25% Körperschaftssteuer und andere Steuern Gewinn nach Steuern Gewinnausschüttung an Gesellschafter Gewinn der UK Ltd. 4. Die Ltd. & CO GbR oder Ltd. und CO OHG Die GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und "entsteht", wenn zwei "Personen" gemeinsam geschäftlich tätig werden. Die GbR muß nicht ins Handelsregister eingetragen werden, Sie ist leicht zu gründen und nur beim Gewerbeamt anzumelden. Die "Personen" der GbR können auch juristische Personen, also z.B. eine INC, S.L. oder Ltd., sein. In Deutschland tritt die Gesellschaft als GbR auf, im Innenverhältnis ist z.B. die Ltd. ein Gesellschafter neben der "natürlichen Person" des Gründers/Unternehmers. Durchgriffshaftungs- Tatbestände auf die natürliche Person greifen nur, wenn die juristische Person, also z.B. die Ltd., aus der Gesellschaft austritt. UK Ltd. Gründung Exposé 11 5. Freier Handelsvertreter nach § 84 HGB Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Sie treten also als freier Handelsvertreter der Ltd. in Deutschland auf. Dazu ist nur eine Gewerbeanmeldung - kein Handelsregistereintrag- notwendig. In diesem Fall tritt die Ltd. also in Deutschland als Gesellschaft NICHT auf. Es wird zwischen der Ltd. (Gesellschaft) und Ihnen ein Handelsvertreter-Vertrag abgeschlossen, wobei der Kunde den Vertrag mit der englischen Ltd. abschließt, Sie sind lediglich Vermittler und erhalten eine Provision pro Abschluß. Der Kunde kann die Gebühr auf ein deutsches Konto einzahlen, Sie überweisen dann zügig auf das UK Geschäftskonto der Ltd.. Ltd in England Tatsächlichkeitsmerkmale sind erfüllt: • UK Bürger ist Direktor • Echtes Domizil und Telefon • UK Bankkonto Freie Handelsvertretung und UK Ltd unterhalten einen Handelsvertretervertrag Freier Handelsvertreter oder Freie Handelsvertretung nach § 84 HGB Provision der Handelsvertretung wird in Deutschland steuerpflichtig 6. Holding-Strukturen Holdingstrukturen sind unter funktionalen bzw. objektbezogenen Gesichtspunkten typerischerweise gekennzeichnet durch eine Trennung zwischen strategischen Führungsaufgaben einerseits und operativen Geschäften andererseits. Folgende Holdingstrukuren sind sinnvoll: • • • • • • Beteiligungsholding Finanzholding Dienstleistungsholding Funktionsholding Spartenholding Management- Holding UK Ltd. Gründung Exposé 12 U.a. geht es darum, für Ausschüttungen und Anteilsveräußerungen nachgeschalteter Kapitalgesellschaften im Inland die Steuerbefreiung des § 8b Abs.1 und 2 KStG in Anspruch zu nehmen. Strategische Ebene Inland Operative Ebene Ausland Holdinggesellschaft TG TG TG Derart komplexe Strukturen müssen im Vorfeld sehr sorgfältig geprüft werden. Gern vermitteln wir Ihnen hier versierte Steuerberater im In-und Ausland. 7. Überwiegend oder ausschließlich real und Tatsächlich in England Geschäfte tätigen Natürlich haben wir auch Mandanten und Kunden, die nach England auswandern möchten und in England in Tatsächlichkeit Geschäfte tätigen wollen und/oder eine Kombination mit vorhergehenden Organisationsformen anstreben. Selbstverständlich sind wir hier bei der Suche nach Geschäfts -und/oder Wohnräumen behilflich. Wollen Sie Geschäftsfelder real nach England verlagern, so übernehmen wir bei Bedarf auch die steuerliche Beratung der Einkommensversteuerung Ihrer Mitarbeiter/innen in England. Darüber hinaus bieten wir an: • Erstellung Ihrer englischsprachigen Homepage (Serverstandort UK), inkl. eCommerce, Shopsysteme, Datenbank-Anbindungen, Live-Chat-Systeme usw.. • Suchmaschinen-Ranking Ihrer englischsprachigen Homepage, damit Sie im Internet auch gefunden werden • Strategische Maßnahmen des Marketings (Marketing-Strategien, Pressemitteilungen, Printmedien- Werbung usw..) • Stellenausschreibungen UK Ltd. Gründung Exposé 13 Ltd Gebühren und Ltd. buchen Da wir nur juristisch wasserdicht gründen, benötigen Sie für eine Gründung folgende Dienste: • • • • • • • • Gründung UK Ltd. (einmalige Kosten) Gesellschafter-Versammlung (jährliche Kosten ) Treuhand -Komplett-Paket (jährliche Kosten) Domizil UK (Geschäftsadresse) Telefon, zentral oder eigene Rufnummer UK Post- Weiterleitung UK - Germany VAT Registrierung (Umsatz ID Nr.) Geschäftskonto UK Die Kosten in der Übersicht (Hinweis: Ab dem 25.10.2002 mußten wir unsere Gebühren leider erhöhen. Alle anderen Preislisten verlieren damit Ihre Gültigkeit) Gründung einmalig Euro 1.767,67 Domizilierung Postversand 80pro Mo Gesellschafterversammlung Director Treuhänder Natürliche Person Director Treuhänder Juristische Person Secretary Treuhänder Shareholder Treuhänder Komplettpaket Treuhänder! jährlich jährlich Jährlich Euro 525,00 Euro 180,00 Euro 75,00 Jährlich Jährlich Euro 560,00 ab 2.GF Euro 560,00 Jährlich Euro 375,00 Jährlich Jährlich Euro 375,00 Euro 1.300,00 im ersten Jahr, nachfolgend 900,00 Euro Euro 680,00 Euro 170,00 Euro 510,00 Business Bankkonto einmalig VAT Registrierung (UID) einmalig Schnellgründung einmalig (am gleichen Tag) Non exklusive Telefonlinie Exklusive Telefonlinie Anschlussgebühren Telefonumleitung (British Telecom) Anschlussgebühren monatlich Euro 68,00 monatlich einmalig Vierteljährlich Euro 145,00 Euro 128,00 Euro 179,00 einmalig Euro 425,00 Sonderdienste zu A: Europäische Finanzlizenzen Lizenz 34 C International Europäische Transportlizenzen alle 5 Jahre alle 5 Jahre alle 5 Jahre Euro 1.800,00 Euro 1.800,00 Euro 4.500,00 UK Ltd. Gründung Exposé 14 Sonderdienste zu B: Internet-Präsenz UK Basis: Eine Index-Seite, maximal 10 Seiten, Feedback-Formular, optimale Programmierung des HTML_Tags und der „ersten 200 WörterStrategie“, hinsichtlich Suchmaschinen-Ranking, maximal 3 Email- Adressen mit Weiterleitung, Eintrag in die UKund internationalen Suchmaschinen, Eintragswiderholung nach 8 Wochen. Der Text wird in englischer Sprache geliefert. Internet-Präsenz UK Profi: Wie UK Basis, jedoch zusätzlich bis zu 30 Seiten und Shop-System Suchmaschinen-Ranking (TOP 10 Positionen werden garantiert!) für max. 20 Suchbegriffe Übersetzungsdienst deutschenglisch (Sie liefern den Text auf deutsch) 4.800,00 Euro einmalig, 40,00 Euro pro Monat 5.300,00 Euro einmalig, 40,00 Euro pro Monat 5.800,00 Euro einmalig für ein Jahr (dieser Preis gilt nur in Verbindung mit einer Ltd Gründung bei uns) nach Aufwand Kosten- Aufstellung (Beispiel für Basis-Pakete „All-Inclusive“): Nachfolgend eine typische Kostenaufstellung. Gegründet wird eine UK Ltd. in handels-und steuerrechtlicher Tatsächlichkeit mit Treuhand- Komplett-Paket, Domizil und Telefon in UK, Bankkonto der Ltd. in England, VAT Registierung beim englischen Finanzamt, Postweiterleitung UK-BRD, Gesellschafterversammlung der Ltd., inkl.: • Registereintrag England und Wales • Apostille und Registereintrag, inkl. deutschsprachiger Übersetzung (notariell beglaubigt) • Echtes Treuhandverhältnis mit Treuhandvertrag, notariell beglaubigt und in deutscher Übersetzung • Echtes Domizil in UK, echte Telefonnummer und Fax (keine Briefkastenadresse) • UK Bankkonto, inkl. Internet-Banking, Euro-Konto, Schecks, Visa Card • Kostenlose Beratung durch unsere Steuerberater und Anwälte • Vorlage juristisch einwandfreier Vertragsmodelle zwischen deutschen Kunden und der Ltd • Vorlage juristisch einwandfreier Rechnungen zwischen deutschen Kunden und der Ltd • Vermittlung einer englischen Steuerberatungsgesellschaft mit deutschsprachigen Ansprechpartnern • Vermittlung eines deutschen Steuerberaters für die Buchhaltung der Ltd UK Ltd. Gründung Exposé 15 Basis 1: Einmalige Gründungskosten Euro 1.767,67 Treuhand- Komplett-Paket Euro 1.300,00 Ein Jahr im Voraus, nachfolgend 900,00 Euro pro Jahr jährlich Domizilierung Postversand 80pro Mo jährlich Jährlich Gesellschafterversammlung einmalig Business Bankkonto VAT Registrierung (UID) einmalig monatlich Non exklusive Telefonlinie Euro 525,00 Euro 180,00 Euro 75,00 Euro 680,00 Euro 170,00 Euro 68,00 Gesamt-Kosten für Gründung und Sonderdienste im ersten Geschäftsjahr, ab Gründung: 4.765, 67 Euro Bei Teilzahlung (50% im Voraus, 50% nach Gründung): 4. 900,00 Euro Kosten ab dem 2. Geschäftsjahr/ pro Jahr: 2.400,00 Euro, entspricht : 200,00 Euro pro Monat Gründungsgebühren, ggf. Schnell-Gründungsgebühren, VAT und UK Geschäftskonto sind einmalige Kosten. Basis-Paket 2 Wie Basis-Paket 1 nur zusätzlich: Eintragung Ihrer UK Ltd in die gelben Seiten London** Anmeldung der unselbständigen Zweigstelle in Deutschland Firmenstempel und Siegel Internet-Paket mit Email und UK Domain (keine Homepage-Erstellung) Gesamt für Gründung und Sonderdienstleistungen im ersten Geschäftsjahr, ab Gründung: 5.400,00 Euro Bei Teilzahlung (50% im Voraus, 50% nach Gründung): 5. 800,00 Euro Kosten ab dem 2. Geschäftsjahr/ pro Jahr: 2.400,00 Euro, entspricht : 200,00 Euro pro Monat ** Der Eintrag Ihrer UK Ltd ins englische Telefonbuch unterstreicht natürlich die Tatsächlichkeit der Ltd.. UK Ltd. Gründung Exposé 16 Basis-Paket 3: Wie Basis-Paket 2, nur zusätzlich: Internet-Präsenz UK Basis: Eine Index-Seite, maximal 10 Seiten, Feedback-Formular, optimale Programmierung des HTML_Tags und der „ersten 200 Wörter-Strategie“, hinsichtlich SuchmaschinenRanking, maximal 3 Email- Adressen mit Weiterleitung, Eintrag in die UK- und internationalen Such-maschinen, Eintragswiderholung nach 8 Wochen. Der Text wird in englischer Sprache geliefert. Gesamt: 10.600,00 Euro Isle of Man (Offshore Gesellschaft in Kombination Ltd.) Die IOM ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie verfügt zwar über eine Anbindung an Großbritannien; dies betrifft aber lediglich die Verteidigungspolitik und die Außenpolitik. Die IOM hat ein eigenes Parlament und ist nicht Mitglied der EU. Bereits seit Jahren unterhält Großbritannien mit der IOM ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen (Double Tax Treaty). Auf dieser Grundlage können IOM Gesellschaften mit UK Limited Companies zusammenarbeiten. Dabei gibt es zwei Versionen: 1. Gründung einer IOM Ltd. Diese Firma gründet dann eine UK Limited Company und übernimmt die Gesellschaftsanteile. Damit gehört die UK Limited der IOM Ltd und kann per Gewinnabführungsvertrag alle bei der UK Firma entstandenen Gewinne zur IOM abziehen. Auf der IOM versteuert die Gesellschaft mit GBP 430 Jahrespauschalsteuer. (Holding Modell) 2. Es gibt bereits eine UK Ltd. Zusätzlich wird eine IOM Ltd. gegründet. Diese arbeitet unabhängig und im Auftrag der UK Limited. Für diese Leistungen, die die IOM Gesellschaft erbringt, stellt sie Rechnungen an die UK Gesellschaft und lässt damit Kosten auf britischer Seite entstehen. Im Prinzip kann man sagen, daß man ca. bis zu 80% der Gewinne der UK Limited abziehen kann, bevor die Körperschaftssteuer errechnet wird. Für eine Gründung einer IOM Gesellschaft gelten strikte Voraussetzungen. Es muß klar nachgewiesen werden, daß der Nutznießer über eine nachprüfbare Anschrift verfügt, ein Bankkonto auf seinen Namen und außerdem muß man den Geschäftszweck einer IOM Ltd. klar definieren. Bei der IOM Gesellschaft handelt es sich ebenfalls um die Form einer Limited Company (resident). Da sich das Doppelbesteuerungsabkommen nur auf residente Gesellschaften bezieht, müssen auf der IOM zwei natürliche Direktoren, ein Secretary und ein Gesellschafter eingesetzt werden. Diese werden von uns gestellt. Die Bankkonten für die Gesellschaft müssen von den Direktoren eingesehen werden können (Geldwäschegesetz). Die IOM ist jüngst von der Liste der von der OECD angemahnten Ländern heruntergenommen worden und verfügt deshalb über eine ausgezeichnete internationale Reputation. Diese ist aber nicht entscheident, da die IOM Firma in der Außendarstellung nur mit einer UK Limited arbeiten kann. Ansonsten gilt sie als Offshore. UK Ltd. Gründung Exposé 17 Gesellschaftsformen: • Resident Companies tätigen ihre Geschäfte hauptsächlich auf der Insel und unterliegen somit je nach Profit dem lokalen Steuerrecht. • Non-Resident Companies verfügen über ein zentrales Management außerhalb der Isle of Man. Um den "non-resident" Status der Firma zu erhalten, bedarf es einer Deklarierung und einer jährlichen Pauschalsteuer (Flat Duty). • Exempt Companies können auf der Isle of Man resident sein, damit ein steuerlicher Sitz der Gesellschaft nachweisbar ist. Der Vorteil bei dieser Gesellschaftsform ist, daß lediglich eine geringe jährliche Pauschalsteuer auf weltweites Einkommen erhoben wird. Das zentrale Management der Firma (Directors und Secretary) muß aufgrund gesetzlicher Bestimmungen eine auf der Isle of Man residente natürliche Person sein. Kosten Gründung (Exempt einmalig Company) Domilizierung, Secretary jährlich Treuhänder Director, Shareholder jährlich Treuhänder Pauschalsteuer Manx jährlich Gesellschafterverjährlich sammlung (Filing Fee) Geschäftskonto IOM einmalig : Euro 2.000 £ 1.150 Euro 1.955 £ 1.350 Euro 2.295 £ 430 £ 45 N/A N/A Euro 720 Demnach würde Ihre erste Rechnung wie folgt aussehen : -Einmalige Gründungskosten : -Firmensitz Offshore/Domizil für 1 Jahr im Voraus : -Treuhand- Komplett-Paket für 1 Jahr im Voraus: - Gesellschafterversammlung: - Pauschalsteuer für das erste Jahr: - Offshore Bankkonto, einmalige Gebühr : Euro 2.000,00 Euro 2.295,00 Euro 73,28 Gesamt: MwSt. : Zu zahlen : Euro 7.743,49 Euro 1.238,95 Euro 8.982,44 Euro 1.955,00 Euro 700,21 Euro 720.00 UK Ltd. Gründung Exposé 18 Auftrag UK Ltd.- gründen Bitte ausfüllen und an die C4 faxen: 0 0 4 4 ( 2 0 ) 7 4 6 3 2 1 1 7 oder 040 611 35 110 Mit Unterschrift erteilen Sie einen rechtsverbindlichen Auftrag und akzeptieren die Geschäftsbedingungen der C4 Visions & Projects Ltd.- London. Nachfolgend ist unsere beauftragte Kanzlei in London auftragsausführend und allein für die ordnungsgemäße Abwicklung verantwortlich. Es gelten die Gebühren der Gebührenliste C4. Hinweis: Da wir nur juristisch wasserdichte Gründungen durchführen, sind für deutsche Gründer i.d.R. folgende Dienstleistungen minimal erforderlich : • • • • • • Gründung UK Ltd. Treuhänderservice komplett NON- exclusive Telefonline oder eigene Telefonnummer auf Wunsch Domizil mit Postweiterleitung VAT - Reg. Bankkonto UK Name: Geb.Datum und Ort: Adresse: Wohnort: Telefon: Email: Fax: Bitte um die Gründung einer Ltd., UK Limited Company: Optionen für UK Limited Company: Basis Paket 1 Basis Paket 2 Basis Paket 3 Bei Buchung eines Basis-Paktes brauchen Sie unten nicht weiter auszuführen. Treuhänder Komplett- Paket Business Bankkontoeröffnung VAT Registrierung Schnellgründung der Gesellschaft UK Ltd. Gründung Exposé 19 Domizil UK / Geschäftsadresse UK mit Postweiterleitung Telefon-Line UK, zentrale Telefon-Line UK, eigene Namensvorschläge für Ihre Gesellschaft (Verfügbarkeit wird elektronisch, direkt durch das Handelsregister, geprüft) 1. 2. 3. Zahlung Ihre Zahlung erfolgt auf das Konto der C4 Visions&Projects Ltd London. Nach Zahlungseingang/ Lastschrift werden wir unverzüglich die Gründung veranlassen. Die Gründungsgebühren und Sonderdienstleistungen für das erste Geschäftsjahr sind im Voraus zur Zahlung fällig. Gründungsgebühren, ggf. Schnell-Gründungsgebühren, ggf. VAT und UK Geschäftskonto sind einmalige Kosten. Treuhand-Leistung und Firmensitz sind jährliche Kosten. Telefon-Line und Postweiterleitung sind Kosten pro Quartal . Es gilt die aktuelle Gebührenliste der C4. Auftragsausführend ist unsere beauftragte Kanzlei in London. Zahlung erfolgt per Rechnung Zahlung erfolgt per Lastschrift: Bank: BLZ: Kontonummer: Wünschen Sie die Rechnung nach erfolgter Gründung auf den Namen Ihrer neuen Gesellschaft, so senden wir Ihnen zunächst eine Proforma Rechnung und stellen nach Eintragung eine Rechnung auf den Namen Ihrer neuen Gesellschaft (Bitte ankreuzen). Wir bieten Ihnen auf Wunsch die Möglichkeit, die Gründungsgebühren + die ersten Jahresgebühren so zu bezahlen, daß 50% im Vorwege und 50% nach Implementierung gezahlt werden. Gehen dann allerdings die restlichen 50% nicht 10 Tage nach Installation der Ltd. auf unser Konto ein, wird eine Rückabwicklung erfolgen und wir dürfen die 50% Anzahlung als Bußgeld einbehalten. Eigenhändige Unterschrift, Ort, Datum UK Ltd. Gründung Exposé 20 Auftrag zur Gründung einer Isle of Man Bitte ausfüllen und an die C4 faxen: 0 0 4 4 ( 2 0 ) 7 4 6 3 2 1 1 7 oder 040 611 35 110 Mit Unterschrift erteilen Sie einen rechtsverbindlichen Auftrag und akzeptieren die Geschäftsbedingungen der C4 Visions & Projects Ltd.- London. Die beauftragte Kanzlei in London ist auftragsausführend. Ihre Daten: Namen: Geb.-Datum und Ort : Adresse: Telefon: Fax: Email: Auftrag: Gründung einer Isle of Man Offshore Gesellschaft gemäß aktueller Preisliste C4, mit Gründung (Exempt Company), Domilizierung, Treuhänderpaket, Gesellschafterversammlung (Filing Fee) und offshore Bankkonto Parallel soll eine UK Ltd. gegründet werden und ist separat bei der C4 in Auftrag gegeben worden. Es existiert bereits eine LTD: Name der LTD: Registernummer: V.A.T.-Nummer: Ort, Datum, Unterschrift UK Ltd. Gründung Exposé 21 Hinweise/ Rechtsbelehrung (Ausführungen sind Bestandteil des Exposés) Unser Unternehmen bietet eine Kommunikationsplattform für ausländische Firmengründungen und Existenzgründungen an. Im Bereich der ausländischen Firmengründungen tritt unser Unternehmen lediglich als Vermittler auf, eine Rechtsberatung findet durch unser Unternehmen nicht statt. Die Rechtsberatungen und Firmengründungen finden durch unsere Partner in den jeweiligen Ländern statt, dieses sind durchweg Rechtsanwälte und/oder Steuerberater in den entsprechenden Ländern. Ein Vertrag zur Gründung einer ausländischen Gesellschaft wird in keinem Falle zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden abgeschlossen, sondern immer zwischen dem Kunden und unseren Partnern in den einzelnen Ländern. Sofern juristische Ausführungen auf diesem Exposee und/oder einem anderen Exposee und/oder mithin auf Homepagen unseres Unternehmens getroffen werden, sind diese Ausführungen von den Partner-Anwälten in den jeweiligen Ländern formuliert und lediglich von uns übernommen worden. Für die Richtigkeit dieser Ausführungen ist unser Unternehmen in keinem Falle verantwortlich. Selbstverständlich fördert unser Unternehmen keine Steuerhinterziehung oder andere illegale Tätigkeiten. Wir führen nur Möglichkeiten der legalen Steuerminderung auf. Rechtlich verantwortlich bleibt allein der Gründer der jeweiligen Gesellschaft. Unsere Partner für Gründungen und Beratung sind derzeit : • Kanzlei Corporation Services, Dr. jur. Stenbock, Anwälte : • Dr.jur. Morgan H. Bedford, Manager, Asian Services • Dr.jur. Nick. C. Colessides, Attorney at Law • Dr.jur. Bengt I. Stenbock, Manager, European Services • Dr.jur. Roger V. Bennett, Attorney at Law • Dr.jur.J.J. Gallardo, Manager, South American Services • Dr.jur. William A. Wright, Attorney at Law (California State Bar) • Rechtsanwalts- Kanzlei Ascania Marbella, internationale Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatung, Spanien: Gründungen von spanischen Gesellschaften, Venture Capital international, Investorenvermittlung für Projekte, GmbH- Übernahmen • London CL Consulting, UK London - ausführende Kanzlei für Ltd.-Gründungen, UK Recht, UK Registereintragungen • C4 Visions GmbH - Hamburg, internationales Investor Relations • First Union Bank USA, United States of Amerika- US Geschäftskonto