Offenlegungsbericht der Sparkasse XXX
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Offenlegungsbericht der Sparkasse XXX
Sparkasse Jerichower Land Offenlegungsbericht der Sparkasse Jerichower Land Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2015 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 1 von 46 Sparkasse Jerichower Land Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen 5 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise 5 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) 5 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) 5 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) 6 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 6 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 7 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) 7 2.1.1 Ziele und Strategien des Risikomanagements 7 2.1.2 Risikokategorisierung und -berichterstattung 8 2 2.1 2.1.3 Zusammenfassende Risikobetrachtung 12 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 13 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 15 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung 15 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 16 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente 16 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR 24 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 25 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 26 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios 26 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 29 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 32 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 34 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 35 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) 37 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) 38 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) 39 2.2 3 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 2 von 46 Sparkasse Jerichower Land 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) 40 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) 41 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 42 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) 44 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 3 von 46 Sparkasse Jerichower Land Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht CRR Capital Requirements Regulation GuV Gewinn- und Verlustrechnung HGB Handelsgesetzbuch InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung k.A. keine Angaben (ohne Relevanz) KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute OGA Organismen für gemeinsame Anlagen SolvV Solvabilitätsverordnung Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 4 von 46 Sparkasse Jerichower Land 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtjahres. Davon Abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. Neben den Artikeln 435 bis 455 der CRR zur Offenlegung ergibt sich aus § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG die Anforderung der Offenlegung der Kapitalrendite. Diese, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme beträgt 0,1 Prozent. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG) Die Offenlegung der Sparkasse Jerichower Land erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Jerichower Land macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert. Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, wurden als "sonstige Positionen" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 5 von 46 Sparkasse Jerichower Land Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Jerichower Land: Art.438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der Aufsicht gefordert.) Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Jerichower Land ist kein global systemrelevantes Institut) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt) Art. 454 (Die Sparkasse Jerichower Land verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken) Art. 455 (Die Sparkasse Jerichower Land verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse Jerichower Land veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Jerichower Land jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Jerichower Land. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Jerichower Land hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Jerichower Land hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 6 von 46 Sparkasse Jerichower Land 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt IV.3.2. offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 2.1.1 Ziele und Strategien des Risikomanagements Das Risikomanagement basiert auf einer Risikostrategie nach den Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), in der die Risikoneigung bzw. das Risikoverständnis, die Risikokategorien und die wesentlichen Informationen zur Risikotragfähigkeit dargelegt werden. Sie beinhaltet vor allem die Ziele der Risikosteuerung. Die Sparkasse betrachtet ihre Geschäftstätigkeit weiterhin als risikoneutral. In der geschäftspolitischen Zielsetzung der Sparkasse kommt dies zum Ausdruck, da Risiken bei günstigem Chance-Risikoprofil bewusst eingegangen werden, demgegenüber jedoch Risiken mit ungünstigerem Chance-/ Risikoprofil zu kompensieren oder zu vermindern sind. Risiken mit vertretbarem potenziellen Schaden werden akzeptiert. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials und die hieraus abgeleiteten Limite für einzelne Risikoarten. Federführend für den Risikomanagementprozess ist die von den Marktbereichen organisatorisch getrennte Abteilung Betrieb. Die Abteilungsleitung dieser Struktureinheit übt die Funktion des Risikomanagers aus. Das Risikomanagement umfasst die regelmäßige Erkennung, Überwachung und Steuerung aller die Sparkasse bedrohenden Verlust- oder Schadensgefahren in Form der spezifischen Einzel- und der Strukturrisiken. Zur Gewährleistung einer effizienten Risikomanagementorganisation bedient sich die Sparkasse eines Risikohandbuches. Darin wurden alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse einbezogen, die durch die Sparkasse erstellt werden, sowie auch Dienstleistungen, die von Dritten bezogen werden, sofern sie unter die Regelung des § 25b KWG fallen. Damit wurden alle identifizierbaren Risiken in einem Risikokatalog erfasst, bewertet und gemessen. Einmal im Kalenderjahr erfolgt eine Risikoinventur mit dem Ziel, erneuter Risikoerkennung, -erfassung und -bewertung. Es werden vierteljährlich Risikoreports erstellt, die die Daten aus der Risikomessung und den operativen Bestandteilen des Risikomanagementprozesses enthalten. Die Risikoarten werden gemäß ihrer internen Klassifizierung gem. Risikohandbuch berücksichtigt. Ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements stellt das Risikotragfähigkeitskonzept dar. Die Risikotragfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäftes durch die vorhandenen finanziellen Mittel abzudecken. Zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit wird das verfügbare Risikodeckungspotenzial errechnet. Es umfasst das operative Ergebnis des Planjahres, Eigenkapitalbestandteile und Vorsorgereserven. Das Risikotragfähigkeitskonzept geht durchgängig von einem GoingConcern-Ansatz aus, wobei auch der Schutz der Gläubiger angemessen berücksichtigt wird. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 7 von 46 Sparkasse Jerichower Land Ausgehend vom Risikodeckungspotenzial wird die Risikodeckungsmasse als der Teil festgelegt, den der Vorstand zur Absorption von Risiken in der Planperiode einzusetzen bereit ist. Diese wird über ein Limitsystem für die wesentlichen Risiken, die zweckmäßig durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden können, zur Verfügung gestellt. Im Normalfall (Plan-Szenario) soll das operative Ergebnis des Planjahres ausreichen, um die handelsrechtlichen Risiken abzudecken. Mit dieser im Planjahr eingesetzten Risikodeckungsmasse und ihrer Relation zum Risikodeckungspotential schätzt sich der Vorstand der Sparkasse Jerichower Land als risikobewusst ein, d. h. Risiken werden eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Zusätzlich wurden auf den Stichtag 31.12.2015 entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement Stresstests durchgeführt, um damit die Verlustanfälligkeit des Instituts hinsichtlich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse zu überprüfen. Zur Verbesserung des Managements der aus den zinstragenden Positionen erwachsenden Risiken sowie zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben wurde ein System der barwertigen Zinsbuchsteuerung implementiert. Ziel ist es, neben der ertragsorientierten Sichtweise eine Betrachtung der Zinsrisiken zu ermöglichen, die auch die Auswirkungen auf den Vermögensbarwert der Sparkasse berücksichtigt. Die Steuerung dieser Risiken selbst bleibt weiterhin am Ergebnis orientiert. 2.1.2 Risikokategorisierung und -berichterstattung Die im Rahmen der Risikoinventur festgestellten Risiken ordnen wir folgenden Risikokategorien und – arten zu, die wir als Grundlage unseres Risikomanagements und Risikocontrollingsystems im Risikohandbuch dokumentiert haben. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 8 von 46 Sparkasse Jerichower Land Risikokategorien Liquiditätsrisiken Marktpreisrisiken Adressenausfallrisiken Operationelle Risiken Sonstige Risiken Refinanzierungsrisiko Zinsänderungsrisiko Kreditrisiko Infrastruktur Strategische Risiken Liquiditätsrisiko i.e.S. Währungsrisiko Spezifisches Kursrisiko Mitarbeiter Reputationsrisiko Marktliquiditäts- Aktienkursrisiko Kontrahentenrisiko Interne Verfahren Immobilienrisiko Emittentenrisiko Externe Einflüsse Optionsrisiko Strukturrisiko Rohwarenrisiko Länderrisiko Spreadrisiko Sonstiges Ausfallrisiko risiko Als wesentliche Risikokategorien wurden Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken, Adressausfallrisiken und Operationelle Risiken definiert. Die Risikoberichterstattung an den Vorstand erfolgt zusammengefasst für alle wesentlichen Risiken im quartalsweisen MaRisk-Gesamtbericht. In Orientierung an den Erfordernissen der MaRisk werden Adressenausfall- und Marktpreisrisiken vierteljährlich, Operationelle und Liquiditätsrisiken jährlich reportet. Unabhängig davon bestehen zusätzliche Regelungen für den Fall unverzüglicher Berichtspflichten. Adressenausfallrisiken Das Adressenrisiko beinhaltet die Gefahr, dass aufgrund von Bonitätsverschlechterungen bzw. des Ausfalls einer Person oder einer Unternehmung, zu denen eine wirtschaftliche Beziehung besteht, Verluste entstehen. Es hat für die Sparkasse Jerichower Land in Form von Kredit-, Kontrahenten-, Emittenten-, Struktur-, und Beteiligungsrisiken Relevanz. Begrenzt werden diese Risiken durch die sorgfältige Auswahl unserer Vertragspartner nach den Regeln der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie durch Limite bezüglich des Kontrahenten- und Emittentenrisikos im Wertpapiergeschäft. In der vom Vorstand beschlossenen Adressenausfallrisikostrategie wurden insbesondere Zielvorstellungen hinsichtlich der Risikostrukturen auf Kreditportfolioebene formuliert. Daneben existieren Beschränkungen auf Einzelengagementebene. Diese Strategie gibt Handlungsanweisungen bei bestimmten, mit erhöhten Risiken behafteten Tatbeständen wie z. B. Risikobranchen, Kreditnehmer schlechterer Bonität, Werthaltigkeit von Sicherheiten und deren Veränderung, Anteil der Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 9 von 46 Sparkasse Jerichower Land ungedeckten Kreditteile sowie die Gewährung von Sonderkonditionen. Sie hat das Ziel, die verbesserungswürdige Branchen- und Sicherheitsstruktur positiv zu beeinflussen und bonitätsabhängige Einzelrisiken zu begrenzen. Auswertungen zur Risikosteuerung/-überwachung erfolgen regelmäßig durch die Abteilung Betrieb in enger Abstimmung mit der Abteilung Marktservice als Fachbereich. Zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Bonitätseinschätzung wird ein Software-Modul unter OSPlus eingesetzt, welche die EDV-technische Grundlage für die Anwendung des einheitlichen Ratingverfahrens des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes darstellt. Um unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die entstehenden Risikokosten verursachungsgerecht zu decken, besteht ein System von bonitätsabhängigen Konditionszu- und –abschlägen im Kreditgeschäft. Die Erhebung der erkennbaren Risikokosten im Kreditgeschäft findet im ersten Halbjahr jeden Kalenderjahres vierteljährlich, danach monatlich statt. Die Zuständigkeit hierfür liegt in der Abteilung Marktservice. Eine Limitierung erfolgt auf Gesamtbankebene durch den Jahresplanwert für die Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft. Aufgrund der vergleichsweise hohen Risikokosten in der Vergangenheit besitzt das Adressenrisiko in der Form des Kreditrisikos weiterhin eine besondere Bedeutung für die Sparkasse Jerichower Land. Die erkannten Einzelrisiken sind vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgeschirmt. Daneben bestehen zur Abdeckung des latenten Risikos eine der Risikosituation der Sparkasse angemessene Pauschalwertberichtigung, Vorsorgereserven nach § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Zur Erfüllung der gegenwärtig gültigen Anforderungen an die Kapitalausstattung reichten per 31.12.2015 die Mittel der Sicherheitsrücklage aus. Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken sind mögliche Ertragseinbußen, die sich aus den Veränderungen der Marktpreise für Wertpapiere, Devisen und ggf. Sachgütern ergeben. Zusätzliche Marktrisiken liegen in Positionen, deren Marktgängigkeit begrenzt ist. Marktrisiken werden mit dem Ziel gesteuert, Ertragschancen wahrzunehmen, ohne die finanziellen Ressourcen unangemessen zu belasten. Für die Sparkasse Jerichower Land ist das Zinsänderungsrisiko als Abschreibungs- und Zinsspannenrisiko von Bedeutung. Detaillierte Darstellungen zum Zinsänderungsrisiko sind in Gliederungspunkt 10 enthalten. Die Steuerung des Abschreibungsrisikos erfolgt vorrangig periodenorientiert, wobei sowohl realisierte Kursgewinne und –verluste als auch schwebende Verluste bei der Ermittlung des handelsrechtlichen Verlustrisikos Berücksichtigung finden. Daneben erfolgt die Darstellung und Steuerung des betriebswirtschaftlichen Abschreibungsrisikos mittels Value-at-Risk-Konzept, um das Marktrisiko und die maximal erwarteten Verluste bei Unterstellung einer Haltedauer des Wertpapierportfolios von 10 Handelstagen und Berücksichtigung eines Konfidenzintervalls von 95 % auf der Grundlage von Simulationen auf Basis historischer Daten zu berechnen. Beide werden dargestellt über ein Limitsystem, die jeweilige Berechnungsmethodik basiert auf einer Szenarioanalyse. Die Limitauslastung wird arbeitstäglich von der Abteilung Betrieb berechnet und dem Überwachungsvorstand reportet, welcher seinerseits einmal monatlich dem Gesamtvorstand berichtet. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 10 von 46 Sparkasse Jerichower Land Das Zinsspannenrisiko wird vierteljährlich ermittelt und dem Gesamtvorstand zur Kenntnis gegeben. Per 31.12.2015 zeigen sich deutlich die Auswirkungen der fortgesetzten Niedrigzinsphase. Schon ei Eintritt der Zinsmeinung der Sparkasse und insbesondere bei einem konstanten Zinsniveau ist ein spürbarer Rückgang des Zinsüberschusses im Planzeitraum zu erwarten. Ein weiterer Zinsrückgang würde zu gravierenden Auswirkungen auf den Zinsüberschuss führen. Lediglich eine Erhöhung des Marktzinsniveaus hätte positiven Einfluss auf denselben. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken sind Risiken, die sich aus dem zeitlichen Auseinanderfall von Zahlungseingängen und Zahlungsverpflichtungen ergeben. Sie werden durch nicht planmäßige Entwicklungen wie verspätetem Zahlungseingang, außerplanmäßigen Zahlungsverpflichtungen oder unerwarteten Nachfrageveränderungen, die zu einem Mangel an Kontrahenten führen, verschärft und bergen die Gefahr, dass das Kreditinstitut seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann. Begrenzt werden diese Risiken in der Sparkasse Jerichower Land durch die monatliche Betrachtung der vorhandenen Zahlungsmittel und der diesen gegenüberstehenden Zahlungsverpflichtungen in den einzelnen Laufzeitbändern der Liquiditätsverordnung des Bundesministeriums für Finanzen. Die betriebswirtschaftliche Abteilung überwacht durch interne Aufzeichnungen die Zahlungsströme und gibt dem Handel liquiditätsorientierte Informationen zur Anlage freier Mittel. Daneben hält die Sparkasse in ausreichendem Maße zentralbankfähige Wertpapiere und verfügt über offene Kreditlinien bei der zuständigen Landesbank, um die Gefahr eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses abwenden zu können. Ein Liquiditätsengpass wird dadurch definiert, dass die Liquiditätskennzahl des Liquiditätsgrundsatzes unter 1,5 liegt. Mit Inkrafttreten der geänderten Regelungen in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement zum Stichtag 31.12.2009 stuft die Sparkasse die Liquiditätsrisiken nunmehr trotz komfortablerer Liquiditätssituation pflichtgemäß als wesentliche Risiken ein. Um den damit verbundenen erhöhten Anforderungen an das Risikomanagement gerecht zu werden, nutzt die Sparkasse im Berichtsjahr die strategische Liquiditätssteuerung auf das Verfahren der Integrierten Zinsbuchsteuerung Plus der Gillardon AG, das eine Analyse der Zahlungsströme unter verschiedenen Szenarien ermöglicht. Somit können Bewertungsgrößen wie Liquiditätsreichweite, Liquiditätskosten und Liquiditätslücken sichtbar gemacht werden. Die aktuelle Analyse ergab aufgrund der hohen Liquidität keinen Handlungsbedarf. Operationelle Risiken Operationelle Risiken sind Risiken, die sich aus der technischen und personellen Ausstattung bzw. deren Ausfall sowie mangelhafter Organisation, Information und Kontrolle und aus Bearbeitungsfehlern ergeben. Sie bergen die Gefahr von Schäden durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Mitarbeitern und der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse. Hierzu gehören auch rechtliche Risiken, die sich insbesondere aus der Vertragsgestaltung mit den jeweiligen Kontrahenten ergeben und die wegen unzureichender Beachtung gesetzlicher Regelungen zur Unwirksamkeit der getroffenen Vereinbarungen führen, was wirtschaftliche Nachteile der Sparkasse zur Folge haben kann. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 11 von 46 Sparkasse Jerichower Land Begrenzt werden diese Risiken durch eine angemessene Regelung der Geschäftsprozesse im Organisationshandbuch, durch sorgfältige Auswahl und regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter, sowie durch die Erstellung von Sicherheitsplänen und Notfallhandbüchern, insbesondere im sensiblen Bereich der IT-Technik. Da operationelle Risiken allen Prozessen innewohnen, wurde ein Verfahren zur laufenden Übermittlung aufgetretener Schadensfälle durch Fachbetreuer über Fachverantwortliche an die für das Risikomanagement zuständige Abteilung Betrieb installiert. In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung wurde ein pauschales Limit für operationelle Risiken angesetzt, das sich an Vergangenheitswerten orientiert. Dieses Limit konnte im Berichtsjahr eingehalten werden Auch die operationellen Risiken sind nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement seit Jahresende 2009 als wesentliche Risiken zu betrachten. Dementsprechend hat die Sparkasse einen umfangreichen Risikomanagementprozess für diese Risiken eingeführt. Die Fortschreibung von Schadensfällen in der Schadensfalldatenbank wurde den Bereichen Organisation und Personalabteilung übertragen. Es erfolgt regelmäßig eine Zusammenführung der Ergebnisse. Die Berichterstattung wurde auf den 31.12. jeden Jahres festgelegt. Bei wesentlichen Schadensfällen, die mit einer Größe ab 50,0 TEUR definiert sind, ist eine Sofortinformation an den Gesamtvorstand erforderlich. Zur Bewertung und Messung des operationellen Risikos hat die Sparkasse die entsprechenden Einzelrisiken in ihre Risikomatrix eingeordnet, die Bestandteil des Risikohandbuches ist. Die hier aus Eintrittswahrscheinlichkeit, Bedeutung und Beherrschbarkeit errechneten Risikokennzahlen machten die Einordnung von vier Einzelrisiken in die Risikoklasse 2 mit erhöhten Risiken erforderlich. Es handelte sich dabei um „Externe Einflüsse – Rechtsprechung und Gesetze“, „Interne Verfahren – Verträge“, „Mitarbeiter – Bearbeitungsfehler“ sowie „Mitarbeiter – Fähigkeiten/Verfügbarkeiten“. 2.1.3 Zusammenfassende Risikobetrachtung Gemäß den regelmäßig durchgeführten Risikotragfähigkeitsberechnungen war die Sparkasse im gesamten Berichtsjahr in der Lage, die eingegangenen Risiken zu tragen. Dies gilt auch für das Risikoszenario. Aufgrund der in früheren Jahren hierfür entstandenen Risikokosten und wegen der besonderen konjunkturellen Situation besitzen die Adressausfallrisiken im Kundenkreditbestand sowie die Marktpreisrisiken der Eigenanlagen weiterhin einen besonderen Stellenwert für die Risikolage der Sparkasse. Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art.435(1) e,f CRR Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 12 von 46 Sparkasse Jerichower Land Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt IV.3.2. den Risikobericht. Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR Anzahl der Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen zum 31.12.2015 Ordentliche Mitglieder des Vorstands 1 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Sachsen-Anhalt, in der Satzung sowie der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung des Landkreises Jerichower Land als Träger der Sparkasse erforderlich. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf der Grundlage des Sparkassengesetzes und Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer ge- Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 13 von 46 Sparkasse Jerichower Land wählt und entsprechend den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Landrat des Landkreises Jerichower Land. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden Aufgaben wurden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt IV.3. offengelegt. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 14 von 46 Sparkasse Jerichower Land 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Überleitungsrechnung zu Artikel 437 (1) Buchstabe a) CRR Überleitung Handelsbilanz zum 31.12.2015 Passivposition Bilanzwert TEUR TEUR 9. Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2015 Hartes Zusätzliches ErgänzungsKernkapital Kernkapital kapital TEUR TEUR TEUR Nachrangige Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital - - - - - - - - - - 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital 21.400 19.300 - - -2.100 1) - - - - - a) gezeichnetes Kapital - - - - - b) Kapitalrücklage - - - - - c) Gewinnrücklagen ca) Sicherheitsrücklage cb) andere Rücklagen d) Bilanzgewinn - - - - - 29.720 - 29.720 - - - - - - - -852 2) - - - - - - 852 Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62c CRR): Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 66 CRR): - - - -48 - - Aktive latente Steuern (Art. 36(1) Buchstabe c,38 CRR): - - - Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR): - - - Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Artikel 484 CRR): - - - 48.972 - - Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36(1) Buchstabe b,37 CRR): 1) 2) Abzug der Zuführung (2,1Mio) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR) Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des JA der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann aufsichtlich den Eigenmitteln zugerechnet werden Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2015. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 15 von 46 Sparkasse Jerichower Land 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Jerichower Land hat keine i.S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. 31.12.2015 (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG TEUR (B) VERWEIS AUF ARTIKEL IN DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio davon: Art des Finanzinstruments 1 davon: Art des Finanzinstruments 2 davon: Art des Finanzinstruments 3 2 Einbehaltene Gewinne 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) Fonds für allgemeine Bankrisiken 3a 4 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 UNTERLIEGEN ODER VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 k.A. 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 k.A. Verzeichnis der EBA gemäß Artikel 26 Absatz 3 29.720 26 (1) (c) k.A. 26 (1) 19.300 26 (1) (f) Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft k.A. 486 (2) k.A. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 483 (2) k.A. 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1) k.A. 84, 479, 480 k.A. 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen k.A. 26 (2) 6 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 49.020 k.A. Seite: 16 von 46 Sparkasse Jerichower Land Anpassungen Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k.A. 34, 105 -19 36 (1) (b), 37, 472 (4) -29 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5) k.A. 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen k.A. 33 (a) 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge k.A. 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) k.A. 32 (1) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) k.A. 33 (b) k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7) k.A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8) k.A. k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9) k.A. k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) k.A. Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) In der EU: leeres Feld k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) k.A. Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht k.A. 36 (1) (k) 8 9 15 16 17 18 19 20 20a Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 k.A. Seite: 17 von 46 Sparkasse Jerichower Land 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 20c k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) k.A. 48 (1) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25a k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) k.A. 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) k.A. 36 (1) (I) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468 k.A. davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 1 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste 2 k.A. 467 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 1 k.A. 468 davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne 2 k.A. 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 481 27 -29 36 (1) (j) 26a 28 29 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt Hartes Kernkapital (CET1) k.A. -48 -29 48.972 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 18 von 46 Sparkasse Jerichower Land 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft k.A. 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft k.A. 33 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft k.A. 486 (3) Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 483 (3) 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden k.A. 85, 86, 480 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 486 (3) k.A. 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen k.A. k.A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) k.A. k.A. 56 (b), 58, 475 (3) k.A. 39 Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475 (4) k.A. 40 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4) k.A. 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) -29 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 -29 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) k.A. Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 38 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 19 von 46 Sparkasse Jerichower Land davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 41c 42 42a 43 -29 k.A. 477, 477 (3), 477 (4) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. k.A. Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes k.A. 468 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet und stattdessen beim harten Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag) Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt k.A. 56 (e) 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 ) 29 0 k.A. 0 48.972 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio k.A. 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484 Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft k.A. 486 (4) k.A. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018 k.A. 483 (4) k.A. Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft k.A. 87, 88, 480 Kreditrisikoanpassungen k.A. 62 (c) und (d) 48 49 50 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 k.A. 486 (4) k.A. Seite: 20 von 46 Sparkasse Jerichower Land 51 k.A. k.A. Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67, 477 (2) k.A. k.A. 66 (b), 68, 477 (3) k.A. Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477 (4) k.A. Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 52 53 54 54a k.A. 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (neg. Betrag) k.A. k.A. k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4) k.A. 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) k.A. 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. 472, 472(3)(a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (10) (a), 472 (11) (a) davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw. 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 k.A. davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw. k.A. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 k.A. 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) Seite: 21 von 46 Sparkasse Jerichower Land 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge k.A. 467, 468, 481 davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste k.A. 467 davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne k.A. 468 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt k.A. 58 Ergänzungskapital (T2) k.A. 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 59a Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge) k.A. davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) k.A. 472, 472 (5), 472 (8) (b), 472 (10) (b), 472 (11) (b) davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. 475, 475 (2) (b), 475 (2) (c), 475 (4) (b) davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) k.A. 477, 477 (2) (b), 477 (2) (c), 477 (4) (b) 60 Risikogewichtete Aktiva insgesamt 48.972 369.484 Eigenkapitalquoten und -puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,25 92 (2) (a), 465 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 13,25 92 (2) (b), 465 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 22 von 46 Sparkasse Jerichower Land 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a, zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) k.A. CRD 128, 129, 130 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer k.A. 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer k.A. 67 davon: Systemrisikopuffer k.A. 67a k.A. CRD 131 69 davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute (A-SRI) Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags) [in EU-Verordnung nicht relevant] 70 [in EU-Verordnung nicht relevant] 71 [in EU-Verordnung nicht relevant] 68 13,25 92 (2) (c) 8,75 CRD 128 Eigenkapitalquoten und -puffer 72 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3 erfüllt sind) 1.549 36 (1) (h), 45, 46, 472 (10), 56 (c), 59, 60, 475 (4), 66 (C), 69, 70, 477 (4), 0 36 (1) (i), 45, 48, 470, 472 (11 ) k.A. 36 (1) (c), 38, 48, 470, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 77 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 k.A. 62 k.A. 62 k.A. 62 Seite: 23 von 46 Sparkasse Jerichower Land 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisik.A. 62 koanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022) 80 Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (3), 486 (2) und (5) Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) 82 83 84 85 k.A. 484 (4), 486 (3) und (5) 4.800 484 (5), 486 (4) und (5) Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) k.A. 484 (5), 486 (4) und (5) Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 3.4 Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt. Mindestquote (gem.Art.465 CRR i.V.m. Art.92 CRR) Ausmaß der Überschreitung Hartes Kernkapital 4,5% 8,75% Kernkapital 6,0% 7,25% Ausmaß der Überschreitung der Mindesteigenmittelanforderungen (Art. 492 (2) CRR) Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 24 von 46 Sparkasse Jerichower Land 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter dem Punkt III.3.2 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen (Art. 438 Buchstabe c) bis f) CRR) Betrag per 31.12.2015 in TEUR Kreditrisiko Standardansatz 25.643 Zentralregierungen - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften Sonstige öffentliche Stellen 106 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 3.418 Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - Unternehmen 6.754 Mengengeschäft 5.085 Durch Immobilien besicherte Positionen 3.883 Ausgefallene Positionen 1.800 Gedeckte Schuldverschreibung 355 Investmentanteile 2.368 Beteiligungspositionen 851 Sonstige Positionen 1.023 Gesamtbetrag der Risikopositionen für Anpassung der Kreditbewertung Standardansatz 1 Operationelle Risiken Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz Kapitalanforderungen insgesamt Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 3.915 29.559 Seite: 25 von 46 Sparkasse Jerichower Land 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 946.617 TEUR setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. Jahresdurschnittsgesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen (Art. 422 Buchstabe c) CRR) Standardansatz Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen in TEUR 932.141 Zentralregierungen 17.070 Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 80.380 Sonstige öffentliche Stellen 8.620 Multilaterale Entwicklungsbanken 5.072 Internationale Organisationen Institute Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 291.048 - Unternehmen 112.650 Mengengeschäft 157.901 Durch Immobilien besicherte Positionen 136.468 Ausgefallene Positionen 21.653 Gedeckte Schuldverschreibung 29.932 Investmentanteile 51.602 Sonstige Positionen 19.744 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 26 von 46 Sparkasse Jerichower Land Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Zuordnung der Forderungen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider. Der Spezialfonds und die Investmentfonds werden in der Bundesrepublik Deutschland gemanagt und verwaltet. Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) Deutschland EWR Sonstige in TEUR in TEUR in TEUR Zentralstaaten oder Zentralbanken 8.231 7.154 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 83.942 - - Öffentliche Stellen 7.969 - - Multilaterale Entwicklungsbanken - 5.072 - Internationale Organisationen - - - Institute 218.830 79.668 - Unternehmen 108.687 4.760 - Mengengeschäft 144.653 34 84 Durch Immobilien besicherte Positionen 150.660 - 64 Ausgefallene Positionen 19.779 154 4 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - - - 33.570 145 - - - - Investmentfonds (OGAW-Fonds) 53.029 - - Sonstige Posten 20.128 - - Gesamt 849.478 96.987 152 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 27 von 46 Sparkasse Jerichower Land Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermitt-lung Finanz- und Versicherungsdienst-leistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 31.12.2015 in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR 8.231 - 7.154 - - - - - - - - - - - - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften - - 82.147 - - - - 1.795 - - - - - - - Öffentliche Stellen - - 7.897 - - - - - - - - 71 - - - 5.072 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 298.498 - - - - - - - - - - - - - - Unternehmen - - - 4.483 273 - 1.288 13.083 33.127 3.776 11.458 1.235 8.711 22.169 13.845 Davon: KMU - - - - 273 - 1.288 10.051 22.828 3.776 6.958 1.235 3.951 22.169 12.584 - - - 98.909 380 174 2.214 697 12.322 6.738 7.686 1.543 461 4.192 9.455 - - - - 380 174 2.214 697 12.322 6.738 7.686 1.543 461 4.192 9.455 - - - 113.245 77 623 751 2.912 5.762 3.325 1.225 511 16.533 5.760 - - - - 77 623 751 2.912 5.762 3.325 1.225 511 16.533 5.760 33.715 - - - - - - - - - - - - - - Investmentfonds (OGAW-Fonds) - 53.029 - - - - - - - - - - - - - Ausgefallene Positionen - - - 3.337 - - - 51 5.490 530 1.202 1.280 1.308 3.563 3.176 Sonstige Posten - - - - - 20.128 - - - - - - - - - 345.516 53.029 97.198 219.974 653 20.379 4.125 16.377 53.851 16.806 23.671 5.354 10.991 46.457 32.236 Risikopositionen nach Branche (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen Institute Mengengeschäft Davon: KMU Durch Immobilien besicherte Positionen Davon: KMU Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Gesamt Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 28 von 46 Sparkasse Jerichower Land Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre in TEUR in TEUR in TEUR 8.308 7.077 - - 52.233 31.709 72 2.527 5.369 Multilaterale Entwicklungsbanken - 5.072 - Internationale Organisationen - - - Institute 39.697 186.785 72.016 Unternehmen 16.731 20.372 76.345 Mengengeschäft 61.880 20.132 62.759 Durch Immobilien besicherte Positionen 3.474 9.272 137.978 Ausgefallene Positionen 5.462 1.883 12.592 - - - 145 33.570 - - - - - - 53.029 10.754 - 9.374 146.523 338.923 461.171 (Art. 442 Buchstabe f) CRR) Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 29 von 46 Sparkasse Jerichower Land „Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Auf eine separate Darstellung der „Notleidenden und in Verzug geratene Kredite je geografische Hauptgebiete“ wird verzichtet, da sie sich vollständig auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränken. Die Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten mit Wertberichtigungsbedarf beinhaltet keine Forderungen, für die ein Zinsausfallkorrekturposten gebildet wurde, sowie solche Engagements, für die aufgrund von Sicherheiten die Bildung einer Einzelwertberichtigung ausscheidet. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2015. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden können. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 30 von 46 Sparkasse Jerichower Land Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 1.084 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 591 TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 87 TEUR. Hauptbranchen (Art. 442 Buchstabe ) wirtschaftlich unselbständige Privarpersonen gewerbliche Kreditnehmer davon: - Landwirtschaft - Energie/Wasser - Verarbeitendes Gewerbe - Baugewerbe - Kraftfahrzeughandel - Grosshandel - Einzelhandel - Verkehr/Nachrichten - Kredit/Versicherung - Gastgewerbe - Grundstück/Wohnungen - Gesundheit/Soziales - Organ.ohne Erwerbszweck - Sonst. Dienstleistungen - Sonstige Summe Gesamtbetrag notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführungen/-auflösungen von EWB/PWB/ Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR 4.556 2.268 - 601 69 1.479 16.764 6.090 60 483 522 6.088 284 6.899 1.101 254 101 1.218 1.782 107 611 147 273 2.275 1.712 82 2.463 548 36 7 411 497 22 330 54 476 1.164 866*1 60 - 4 -117 19 2 2 111 25 -5 21 -3 -21 -34 479*1 447 11 10 26 27 1 - 87*1 51 379 133 149 18 140 391 1.221 76 3.310 1 219 21.320 8.358 866 60 1.084 591 87 7.567 *1 Auf eine Aufgliederung nach Schuldnergruppen der PWB und Eingänge auf abgeschriebener Forderungen wird verzichtet, da sie nicht oder nur mit erheblichen Aufwand möglich wäre, sie werden in der Position Sonstige berücksichtigt. Entwicklung der Risikovorsorge Entwicklung der Anfangs- Fortschreibung Risikovorsorge bestand der in der Periode Periode (Zuführung) in TEUR in TEUR in TEUR 11.205 1.465 10 465 (Art. 442 CRR) EWB Rückstellungen PWB Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Auflösung Verbrauch sonstige Endbestand Veränderungen der Periode in TEUR in TEUR in TEUR 832 3.480 - 8.358 50 - - - 60 401 - - - 866 Seite: 31 von 46 Sparkasse Jerichower Land 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Exportversicherungsagenturen (ECA) werden nicht Anspruch genommen. Risikopositinsklasse nach Art.112 CRR Benannte Ratingagenturen Zentralstaaten oder Zentralbanken Standard & Poor´s, Moody´s Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Standard & Poor´s, Moody´s Öffentliche Stellen Standard & Poor´s, Moody´s Multilaterale Entwicklungsbanken Standard & Poor´s, Moody´s Institute Standard & Poor´s, Moody´s Unternehmen Standard & Poor´s, Moody´s Gedeckte Schuldverschreibungen Standard & Poor´s, Moody´s Verbriefungspositionen - OGA - Sonstige Positionen - Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Risikogewichte mit einem GesamtPositionswert von Null werden nicht dargestellt. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 32 von 46 Sparkasse Jerichower Land Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse vor Kreditrisikominderung (Art. 444 e CRR) Risikogewicht 0% Zentralstaaten oder Zentralbanken 15.385 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 64.328 Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken 10% 1 20% 35% 50% 75% 100% 150% 6.633 5.072 Internationale Organisationen Institute 209.032 17.100 Unternehmen 67.403 4.963 3.009 96.182 Mengengeschäft 92.196 Durch Immobilien besicherte Positionen 146.997 Ausgefallene Positionen 8.381 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 23.097 10.618 Beteiligungen 10.648 Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Risikopositionswert in TEUR je Risikopositionsklasse nach Kreditrisikominderung (Art. 444 e CRR) 38.886 301.157 12.789 23.097 34.351 146.997 109.298 92.196 147.106 11.062 75% 100% 150% Risikogewicht 0% 19.604 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 64.328 Multilaterale Entwicklungsbanken 14.143 7.339 Zentralstaaten oder Zentralbanken Öffentliche Stellen 11.062 10% 436 20% 35% 50% 6.633 5.072 Internationale Organisationen Institute 209.032 20.309 Unternehmen 67.403 4.963 3.009 91.667 Mengengeschäft 90.549 Durch Immobilien besicherte Positionen 146.997 Ausgefallene Positionen 8.236 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 23.097 10.618 Beteiligungen 10.648 Investmentfonds (OGAW-Fonds) Sonstige Posten Gesamt Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 9.507 38.886 14.143 7.339 305.811 12.789 23.097 37.560 146.997 109.298 90.549 142.446 9.507 Seite: 33 von 46 Sparkasse Jerichower Land 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die von der Sparkasse Jerichower Land gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen. Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Die Beteiligungen werden nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß § 253 HGB. Voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, Zuschreibungen erfolgen bis zur Höhe der Anschaffungskosten. Buchwert und Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Gewinne oder Verluste aus Verkäufen waren weder im Berichtszeitraum noch in der Vergangenheit zu verzeichnen. Latente Neubewertungsreserven werden nicht ermittelt. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen. Beizulegender Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert Zeitwert TEUR (Fair Value) 9.045 9.045 1.313 1.313 282 282 (Art. 447 CRR) Strategische Beteiligungen - andere (nicht börsennotierte) Beteiligungspositionen Funktionsbeteiligung - andere (nicht börsennotierte) Beteiligungspositionen Kapitalbeteiligung - börsengehandelte Positionen Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 34 von 46 Sparkasse Jerichower Land 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie und die Verfahren zur Entscheidung über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen sind in Organisationsanweisungen der Sparkasse hinterlegt. Von der Rechtswirksamkeit und rechtlichen Durchsetzbarkeit der Verträge haben wir uns überzeugt. Die Überwachung und Steuerung der Aufrechnungsvereinbarungen und der betreffenden Risikopositionen ist in die Prozesse zur Risikosteuerung eingebunden. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten grundsätzlich eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten wird mit Vertragsstandardisierungen gearbeitet. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten bestehen Beleihungsrichtlinien. Diese entsprechen den Beleihungsgrundsätzen des Landes Sachsen-Anhalt. Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Hauptabteilung Marktservice und umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Adressenrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt die Absicherung durch wohnwirtschaftliche Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Sachsen-Anhalt zu Grunde gelegt. Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als cherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Si- a) Gewährleistungen Bürgschaften und Garantien Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich ausschließlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen und inländische Kreditinstitute bei denen die Sparkasse von einwandfreier Bonität ausgeht. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 35 von 46 Sparkasse Jerichower Land b) Finanzielle Sicherheiten Bareinlagen in der Sparkasse Kreditderivate werden von der Sparkasse nicht genutzt. Innerhalb der von der Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir lediglich unbedeutende Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung integriert. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. Portfolio Finanzielle Sicherheiten Garantien und Gewährleistungen Betrag in TEUR Betrag in TEUR 1.076 570 592 3.923 1 1.700 1.669 6.193 (Art. 453 Buchstabe f) CRR) Mengengeschäft Unternehmen überfällige Positionen Gesamt Auf die Darstellung von Risikopositionsklassen mit einem besicherten Positionswert von 0 wurde verzichtet. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 36 von 46 Sparkasse Jerichower Land 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351 CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 37 von 46 Sparkasse Jerichower Land 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) und Vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden nicht berücksichtigt. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt „Zuwachssparen“ hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung von statistischen und optionalen Ausübungsverhalten im Einsatz. Weiterhin werden regelmäßig Extremszenarien berechnet. Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der Sparkasse Jerichower Land blieben die regelmäßig ermittelten Wertänderungen stets unter der Schwelle von 20 Prozent. Für die interne Steuerung kommen GuV-orientierte Methoden zum Einsatz, die die Wirkung von Marktzinsänderungen auf Zinsüberschuss und Bewertungsergebnis der Wertpapiere simulieren. Dazu werden verschiedene Zinsszenarien zur Berechnung verwendet und das mit der höchsten negativen Ertragswirkung als Risikoszenario festgelegt. Per 31.12.2015 ergibt sich bei Verwendung dieses Szenarios (Zinsmeinung +100 Basispunkte) der dargestellte Wert. Das Maß der zinsinduzierten Wirkung wird durch Hinzuziehen des Szenarios „Zinsmeinung -100 Basispunkte“ sichtbar. berechnete Ertragsveränderung Zinsschock overnight Zinsschock Zinsschock (Art. 448 Buchstabe b) CRR) + 100 Basisipunkte - 100 Basisipunkte TEUR -4.867 1.290 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 38 von 46 Sparkasse Jerichower Land 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Derivative Finanzinstrumente als Absicherungsgeschäft, im Rahmen der Handelsaktivitäten sowie zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos befinden sich nicht im Bestand der Sparkasse, daher entfallen die Darstellungen zum Art. 439 CRR. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 39 von 46 Sparkasse Jerichower Land 12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Zur Ermittlung des Unterlegungsbetrages für das operationelle Risiko verwendet die Sparkasse den Basisindikatoransatz. Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt IV 3.3.4 und in diesem Bericht unter 2.1.2. und 4. offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 40 von 46 Sparkasse Jerichower Land 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 21.546 TEUR belastet. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände, die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 16,2 Prozent. Zum überwiegenden Teil handelt es sich dabei um immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Geschäftsoder Firmenwerte, latente Steueransprüche, Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter. Die nachfolgende Tabelle stellt die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Die Sparkasse hat im Berichtsjahr keine belasteten Sicherheiten in Form von Wertpapieren erhalten. Belastete und unbelastete Vermögenswerte Buchwert der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte (Art. 443 CRR) in TEUR in TEUR in TEUR in TEUR Summe Vermögenswerte 21.804 792.978 davon Aktieninstrumente _ _ _ _ davon Schuldtitel _ _ 255.337 261.144 davon sonstige Vermögenswerte _ 76.210 Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen. Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Deckung der Verbindlichkeiten,Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapieren Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene eigene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS in TEUR in TEUR 20.433 21.804 Seite: 41 von 46 Sparkasse Jerichower Land 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Jerichower Land gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem. 14.1 Qualitative Angaben [gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a.F.] Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem Die Sparkasse Jerichower Land ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöDSparkassen, Anwendung. Generell verzichten wir unter Bezug der Begründung des § 7 der Instituts-Vergütungsverordnung a.F. auf die Unterteilung von Geschäftsbereichen. Ausgestaltung des Vergütungssystems Mit Ausnahme der Vorstände erhalten alle Beschäftigten die tarifliche Vergütung nach dem TVöDSparkassen. Daneben können die Beschäftigten in untergeordnetem Umfang Provisionen aus der Immobilienvermittlung an die Sparkasse erhalten. Die Provisionszuwendungen an die Beschäftigten werden nach einer internen prozentualen Staffelung ermittelt. Nach Eingang der Provisionserträge an die Sparkasse erfolgt die Vergütung an die Beschäftigten. Vorstandsvergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer Funktionszulage und einer variablen Zulage. Die variable Zulage orientiert sich an einem Kennzahlensystem, welches sich auf den langfristigen Erfolg der Sparkasse ausrichtet. Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 42 von 46 Sparkasse Jerichower Land Die Ausgestaltung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder erfolgt nach den einschlägigen Empfehlungen des regionalen Sparkassenverbandes. 14.2 Quantitative Angaben [gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a.F.] Die festen Vergütungen der Sparkasse betrugen 9.118 T€. Die variablen Vergütungen betrugen 54 T€. 17 Beschäftigte einschließlich des Vorstandes haben variable Vergütungen erhalten. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten. Einbindung externer Berater Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 43 von 46 Sparkasse Jerichower Land 15 Verschuldung (Art. 451 CRR) Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der NichtBerücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt. Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung. Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 5,6 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt. In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden. Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung. Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRSum) (Art.451 CRR) Zeile 1 Anzusetzende Werte TEUR 1 Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte 2 Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören 0 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist) 0 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 0 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) 0 6 Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in Kreditäquivalenzbeträge) 38.416 EU-6a (Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen sind) 0 EU-6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind) 0 7 Sonstige Anpassungen 8 Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote 825.560 7.488 871.464 Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 Seite: 44 von 46 Sparkasse Jerichower Land Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote (LRCom) CRR) (Art.451 Zeile Risikopositionswerte der CRR Verschuldungsquote TEUR TEUR Bilanzielle Risikoposition (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) 1 Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten) 2 (Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden) 3 Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) 833.096 -48 833.048 Derivative Risikopositionen 4 5 EU-5a 6 7 8 9 10 11 Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften) (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Geschäfte) Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten (Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte Kreditderivate) Derivative Risikopoitionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) 12 13 14 EU-14a 15 EU-15a 16 Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)) Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften (Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei (QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)) Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt(Summe der Zeilen 12 bis 15a) 0 0 0 0 0 0 0 Andere Außerbilanzielle Risikopositionen 17 18 19 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) 124.179 -85.763 38.416 Gemäß Artikel 429 Abs.7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell) EU-19a EU-19b (Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell)) (Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)) 0 0 Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen 20 21 Kernkapital Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU19a und EU-19b) 48.972 871.465 Verschuldungsquote 22 Verschuldungsquote in % 5,62 Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen EU-23 EU-24 Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 0 Seite: 45 von 46 Sparkasse Jerichower Land Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und ausgenommen Risikopositionen) – (LRSpl) (Art.451 CRR) Risikopositionswerte der CRR Verschuldungsquote TEUR Zeile EU-1 Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT), und ausgenommene Risikopositionen), davon: EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 833.096 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 33.715 EU-5 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 65.171 EU-6 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden 5.369 EU-7 Institute 298.498 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 145.932 EU-9 Risikopostionen aus dem Mengengeschäft 87.306 EU-10 Unternehmen 95.182 EU-11 Ausgefallene Positonen 18.118 EU-12 Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 83.805 Offenlegungsbericht zum 31.12.2015 833.096 0 Seite: 46 von 46