Offenlegungsbericht der Sparkasse XXX

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Offenlegungsbericht der Sparkasse XXX
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Sparkasse Jerichower Land
Offenlegungsbericht der
Sparkasse Jerichower Land
Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2015
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Informationen
5
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
5
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
5
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
5
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
6
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
6
Risikomanagement (Art. 435 CRR)
7
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
7
2.1.1 Ziele und Strategien des Risikomanagements
7
2.1.2 Risikokategorisierung und -berichterstattung
8
2
2.1
2.1.3 Zusammenfassende Risikobetrachtung
12
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
13
Eigenmittel (Art. 437 CRR)
15
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
15
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente 16
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
16
3.4
Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR
24
4
Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
25
5
Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
26
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
26
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
29
6
Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
32
7
Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
34
8
Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
35
9
Marktrisiko (Art. 445 CRR)
37
10
Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
38
11
Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
39
2.2
3
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Sparkasse Jerichower Land
12
Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
40
13
Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
41
14
Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
42
15
Verschuldung (Art. 451 CRR)
44
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Abkürzungsverzeichnis
a. F.
Alte Fassung
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
CRR
Capital Requirements Regulation
GuV
Gewinn- und Verlustrechnung
HGB
Handelsgesetzbuch
InstitutsVergV
Instituts-Vergütungsverordnung
k.A.
keine Angaben (ohne Relevanz)
KSA
Kreditrisiko-Standardansatz
KWG
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)
MaRisk
Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute
OGA
Organismen für gemeinsame Anlagen
SolvV
Solvabilitätsverordnung
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1 Allgemeine Informationen
1.1
Einleitung und allgemeine Hinweise
Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen
Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden.
In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar
2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales
Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben
ablösen. Die bislang in § 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder.
Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtjahres. Davon Abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses.
Neben den Artikeln 435 bis 455 der CRR zur Offenlegung ergibt sich aus § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG die
Anforderung der Offenlegung der Kapitalrendite. Diese, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss
und Bilanzsumme beträgt 0,1 Prozent.
1.2
Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, § 26a KWG)
Die Offenlegung der Sparkasse Jerichower Land erfolgt auf Einzelinstitutsebene.
1.3
Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)
Die Sparkasse Jerichower Land macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch,
bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen.
Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen Informationen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert.
Folgende Ausnahmen wurden angewendet:
 Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, wurden als "sonstige Positionen" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich.
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Sparkasse Jerichower Land
Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für
die Sparkasse Jerichower Land:
 Art.438 Buchstabe b) CRR (Keine Kapitalaufschläge gemäß Artikel 104 (1) Buchstabe a) CRD von der
Aufsicht gefordert.)
 Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen)
 Art. 441 CRR (Die Sparkasse Jerichower Land ist kein global systemrelevantes Institut)
 Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden)
 Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde
gelegt)
 Art. 454 (Die Sparkasse Jerichower Land verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken)
 Art. 455 (Die Sparkasse Jerichower Land verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko)
1.4
Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR)
Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden auf der Homepage der Sparkasse
Jerichower Land veröffentlicht.
Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der
Homepage der Sparkasse Jerichower Land jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich.
Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Jerichower Land. In diesen Fällen enthält der Offenlegungsbericht gemäß Artikel 434 (1) Satz 3 CRR einen
Hinweis auf die Veröffentlichung der Informationen im Lagebericht.
1.5
Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR)
Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden.
Die Sparkasse Jerichower Land hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR sowie den Vorgaben im BaFinRundschreiben 05/2015 (BA) geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise
zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Jerichower Land hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.
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2 Risikomanagement (Art. 435 CRR)
2.1
Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)
Die Anforderungen und Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele
und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach §
289 HGB unter Gliederungspunkt IV.3.2. offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt
und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
2.1.1
Ziele und Strategien des Risikomanagements
Das Risikomanagement basiert auf einer Risikostrategie nach den Vorgaben der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), in der die Risikoneigung bzw. das Risikoverständnis, die Risikokategorien und die wesentlichen Informationen zur Risikotragfähigkeit dargelegt werden. Sie beinhaltet vor allem die Ziele der Risikosteuerung. Die Sparkasse betrachtet ihre Geschäftstätigkeit weiterhin als risikoneutral. In der geschäftspolitischen Zielsetzung der Sparkasse kommt dies zum Ausdruck,
da Risiken bei günstigem Chance-Risikoprofil bewusst eingegangen werden, demgegenüber jedoch
Risiken mit ungünstigerem Chance-/ Risikoprofil zu kompensieren oder zu vermindern sind. Risiken
mit vertretbarem potenziellen Schaden werden akzeptiert. Begrenzt werden die eingegangenen Risiken durch den Umfang des bereitgestellten Risikodeckungspotenzials und die hieraus abgeleiteten
Limite für einzelne Risikoarten.
Federführend für den Risikomanagementprozess ist die von den Marktbereichen organisatorisch getrennte Abteilung Betrieb. Die Abteilungsleitung dieser Struktureinheit übt die Funktion des Risikomanagers aus.
Das Risikomanagement umfasst die regelmäßige Erkennung, Überwachung und Steuerung aller die
Sparkasse bedrohenden Verlust- oder Schadensgefahren in Form der spezifischen Einzel- und der
Strukturrisiken. Zur Gewährleistung einer effizienten Risikomanagementorganisation bedient sich die
Sparkasse eines Risikohandbuches. Darin wurden alle Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse einbezogen, die durch die Sparkasse erstellt werden, sowie auch Dienstleistungen, die von Dritten bezogen werden, sofern sie unter die Regelung des § 25b KWG fallen. Damit wurden alle identifizierbaren Risiken in einem Risikokatalog erfasst, bewertet und gemessen. Einmal im Kalenderjahr erfolgt eine Risikoinventur mit dem Ziel, erneuter Risikoerkennung, -erfassung und -bewertung. Es werden vierteljährlich Risikoreports erstellt, die die Daten aus der Risikomessung und den operativen Bestandteilen des Risikomanagementprozesses enthalten. Die Risikoarten werden gemäß ihrer internen
Klassifizierung gem. Risikohandbuch berücksichtigt.
Ein wichtiger Bestandteil des Risikomanagements stellt das Risikotragfähigkeitskonzept dar. Die Risikotragfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit der Sparkasse, die Risiken des Bankgeschäftes durch die vorhandenen finanziellen Mittel abzudecken. Zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit wird das verfügbare
Risikodeckungspotenzial errechnet. Es umfasst das operative Ergebnis des Planjahres, Eigenkapitalbestandteile und Vorsorgereserven. Das Risikotragfähigkeitskonzept geht durchgängig von einem GoingConcern-Ansatz aus, wobei auch der Schutz der Gläubiger angemessen berücksichtigt wird.
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Ausgehend vom Risikodeckungspotenzial wird die Risikodeckungsmasse als der Teil festgelegt, den
der Vorstand zur Absorption von Risiken in der Planperiode einzusetzen bereit ist. Diese wird über ein
Limitsystem für die wesentlichen Risiken, die zweckmäßig durch Risikodeckungspotenzial begrenzt
werden können, zur Verfügung gestellt. Im Normalfall (Plan-Szenario) soll das operative Ergebnis des
Planjahres ausreichen, um die handelsrechtlichen Risiken abzudecken.
Mit dieser im Planjahr eingesetzten Risikodeckungsmasse und ihrer Relation zum Risikodeckungspotential schätzt sich der Vorstand der Sparkasse Jerichower Land als risikobewusst ein, d. h. Risiken
werden eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind.
Zusätzlich wurden auf den Stichtag 31.12.2015 entsprechend den aufsichtsrechtlichen Anforderungen
an das Risikomanagement Stresstests durchgeführt, um damit die Verlustanfälligkeit des Instituts hinsichtlich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse zu überprüfen.
Zur Verbesserung des Managements der aus den zinstragenden Positionen erwachsenden Risiken
sowie zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben wurde ein System der barwertigen Zinsbuchsteuerung implementiert. Ziel ist es, neben der ertragsorientierten Sichtweise eine Betrachtung der Zinsrisiken zu ermöglichen, die auch die Auswirkungen auf den Vermögensbarwert der Sparkasse berücksichtigt. Die Steuerung dieser Risiken selbst bleibt weiterhin am Ergebnis orientiert.
2.1.2
Risikokategorisierung und -berichterstattung
Die im Rahmen der Risikoinventur festgestellten Risiken ordnen wir folgenden Risikokategorien und –
arten zu, die wir als Grundlage unseres Risikomanagements und Risikocontrollingsystems im Risikohandbuch dokumentiert haben.
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Risikokategorien
Liquiditätsrisiken
Marktpreisrisiken
Adressenausfallrisiken
Operationelle
Risiken
Sonstige
Risiken
Refinanzierungsrisiko
Zinsänderungsrisiko
Kreditrisiko
Infrastruktur
Strategische
Risiken
Liquiditätsrisiko i.e.S.
Währungsrisiko
Spezifisches
Kursrisiko
Mitarbeiter
Reputationsrisiko
Marktliquiditäts-
Aktienkursrisiko
Kontrahentenrisiko
Interne
Verfahren
Immobilienrisiko
Emittentenrisiko
Externe
Einflüsse
Optionsrisiko
Strukturrisiko
Rohwarenrisiko
Länderrisiko
Spreadrisiko
Sonstiges
Ausfallrisiko
risiko
Als wesentliche Risikokategorien wurden Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken, Adressausfallrisiken
und Operationelle Risiken definiert.
Die Risikoberichterstattung an den Vorstand erfolgt zusammengefasst für alle wesentlichen Risiken im
quartalsweisen MaRisk-Gesamtbericht. In Orientierung an den Erfordernissen der MaRisk werden Adressenausfall- und Marktpreisrisiken vierteljährlich, Operationelle und Liquiditätsrisiken jährlich reportet. Unabhängig davon bestehen zusätzliche Regelungen für den Fall unverzüglicher Berichtspflichten.
Adressenausfallrisiken
Das Adressenrisiko beinhaltet die Gefahr, dass aufgrund von Bonitätsverschlechterungen bzw. des
Ausfalls einer Person oder einer Unternehmung, zu denen eine wirtschaftliche Beziehung besteht, Verluste entstehen. Es hat für die Sparkasse Jerichower Land in Form von Kredit-, Kontrahenten-, Emittenten-, Struktur-, und Beteiligungsrisiken Relevanz.
Begrenzt werden diese Risiken durch die sorgfältige Auswahl unserer Vertragspartner nach den Regeln
der Kreditwürdigkeitsprüfung sowie durch Limite bezüglich des Kontrahenten- und Emittentenrisikos
im Wertpapiergeschäft. In der vom Vorstand beschlossenen Adressenausfallrisikostrategie wurden
insbesondere Zielvorstellungen hinsichtlich der Risikostrukturen auf Kreditportfolioebene formuliert.
Daneben existieren Beschränkungen auf Einzelengagementebene. Diese Strategie gibt Handlungsanweisungen bei bestimmten, mit erhöhten Risiken behafteten Tatbeständen wie z. B. Risikobranchen,
Kreditnehmer schlechterer Bonität, Werthaltigkeit von Sicherheiten und deren Veränderung, Anteil der
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ungedeckten Kreditteile sowie die Gewährung von Sonderkonditionen. Sie hat das Ziel, die verbesserungswürdige Branchen- und Sicherheitsstruktur positiv zu beeinflussen und bonitätsabhängige Einzelrisiken zu begrenzen. Auswertungen zur Risikosteuerung/-überwachung erfolgen regelmäßig durch
die Abteilung Betrieb in enger Abstimmung mit der Abteilung Marktservice als Fachbereich.
Zur Verbesserung und Vereinheitlichung der Bonitätseinschätzung wird ein Software-Modul unter OSPlus eingesetzt, welche die EDV-technische Grundlage für die Anwendung des einheitlichen Ratingverfahrens des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes darstellt.
Um unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten die entstehenden Risikokosten verursachungsgerecht zu decken, besteht ein System von bonitätsabhängigen Konditionszu- und –abschlägen im Kreditgeschäft.
Die Erhebung der erkennbaren Risikokosten im Kreditgeschäft findet im ersten Halbjahr jeden Kalenderjahres vierteljährlich, danach monatlich statt. Die Zuständigkeit hierfür liegt in der Abteilung
Marktservice. Eine Limitierung erfolgt auf Gesamtbankebene durch den Jahresplanwert für die Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft.
Aufgrund der vergleichsweise hohen Risikokosten in der Vergangenheit besitzt das Adressenrisiko in
der Form des Kreditrisikos weiterhin eine besondere Bedeutung für die Sparkasse Jerichower Land. Die
erkannten Einzelrisiken sind vollständig durch Einzelwertberichtigungen abgeschirmt. Daneben bestehen zur Abdeckung des latenten Risikos eine der Risikosituation der Sparkasse angemessene Pauschalwertberichtigung, Vorsorgereserven nach § 340f HGB und der Fonds für allgemeine Bankrisiken
nach § 340g HGB. Zur Erfüllung der gegenwärtig gültigen Anforderungen an die Kapitalausstattung
reichten per 31.12.2015 die Mittel der Sicherheitsrücklage aus.
Marktpreisrisiken
Marktpreisrisiken sind mögliche Ertragseinbußen, die sich aus den Veränderungen der Marktpreise für
Wertpapiere, Devisen und ggf. Sachgütern ergeben. Zusätzliche Marktrisiken liegen in Positionen, deren Marktgängigkeit begrenzt ist. Marktrisiken werden mit dem Ziel gesteuert, Ertragschancen wahrzunehmen, ohne die finanziellen Ressourcen unangemessen zu belasten. Für die Sparkasse Jerichower
Land ist das Zinsänderungsrisiko als Abschreibungs- und Zinsspannenrisiko von Bedeutung. Detaillierte Darstellungen zum Zinsänderungsrisiko sind in Gliederungspunkt 10 enthalten.
Die Steuerung des Abschreibungsrisikos erfolgt vorrangig periodenorientiert, wobei sowohl realisierte
Kursgewinne und –verluste als auch schwebende Verluste bei der Ermittlung des handelsrechtlichen
Verlustrisikos Berücksichtigung finden. Daneben erfolgt die Darstellung und Steuerung des betriebswirtschaftlichen Abschreibungsrisikos mittels Value-at-Risk-Konzept, um das Marktrisiko und die maximal erwarteten Verluste bei Unterstellung einer Haltedauer des Wertpapierportfolios von 10 Handelstagen und Berücksichtigung eines Konfidenzintervalls von 95 % auf der Grundlage von Simulationen auf Basis historischer Daten zu berechnen. Beide werden dargestellt über ein Limitsystem, die
jeweilige Berechnungsmethodik basiert auf einer Szenarioanalyse.
Die Limitauslastung wird arbeitstäglich von der Abteilung Betrieb berechnet und dem Überwachungsvorstand reportet, welcher seinerseits einmal monatlich dem Gesamtvorstand berichtet.
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Sparkasse Jerichower Land
Das Zinsspannenrisiko wird vierteljährlich ermittelt und dem Gesamtvorstand zur Kenntnis gegeben.
Per 31.12.2015 zeigen sich deutlich die Auswirkungen der fortgesetzten Niedrigzinsphase. Schon ei
Eintritt der Zinsmeinung der Sparkasse und insbesondere bei einem konstanten Zinsniveau ist ein
spürbarer Rückgang des Zinsüberschusses im Planzeitraum zu erwarten. Ein weiterer Zinsrückgang
würde zu gravierenden Auswirkungen auf den Zinsüberschuss führen. Lediglich eine Erhöhung des
Marktzinsniveaus hätte positiven Einfluss auf denselben.
Liquiditätsrisiken
Liquiditätsrisiken sind Risiken, die sich aus dem zeitlichen Auseinanderfall von Zahlungseingängen
und Zahlungsverpflichtungen ergeben. Sie werden durch nicht planmäßige Entwicklungen wie verspätetem Zahlungseingang, außerplanmäßigen Zahlungsverpflichtungen oder unerwarteten Nachfrageveränderungen, die zu einem Mangel an Kontrahenten führen, verschärft und bergen die Gefahr, dass
das Kreditinstitut seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kann.
Begrenzt werden diese Risiken in der Sparkasse Jerichower Land durch die monatliche Betrachtung der
vorhandenen Zahlungsmittel und der diesen gegenüberstehenden Zahlungsverpflichtungen in den
einzelnen Laufzeitbändern der Liquiditätsverordnung des Bundesministeriums für Finanzen.
Die betriebswirtschaftliche Abteilung überwacht durch interne Aufzeichnungen die Zahlungsströme
und gibt dem Handel liquiditätsorientierte Informationen zur Anlage freier Mittel.
Daneben hält die Sparkasse in ausreichendem Maße zentralbankfähige Wertpapiere und verfügt über
offene Kreditlinien bei der zuständigen Landesbank, um die Gefahr eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses abwenden zu können. Ein Liquiditätsengpass wird dadurch definiert, dass die Liquiditätskennzahl des Liquiditätsgrundsatzes unter 1,5 liegt.
Mit Inkrafttreten der geänderten Regelungen in den Mindestanforderungen an das Risikomanagement
zum Stichtag 31.12.2009 stuft die Sparkasse die Liquiditätsrisiken nunmehr trotz komfortablerer Liquiditätssituation pflichtgemäß als wesentliche Risiken ein. Um den damit verbundenen erhöhten Anforderungen an das Risikomanagement gerecht zu werden, nutzt die Sparkasse im Berichtsjahr die
strategische Liquiditätssteuerung auf das Verfahren der Integrierten Zinsbuchsteuerung Plus der Gillardon AG, das eine Analyse der Zahlungsströme unter verschiedenen Szenarien ermöglicht. Somit
können Bewertungsgrößen wie Liquiditätsreichweite, Liquiditätskosten und Liquiditätslücken sichtbar
gemacht werden.
Die aktuelle Analyse ergab aufgrund der hohen Liquidität keinen Handlungsbedarf.
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken sind Risiken, die sich aus der technischen und personellen Ausstattung bzw.
deren Ausfall sowie mangelhafter Organisation, Information und Kontrolle und aus Bearbeitungsfehlern ergeben. Sie bergen die Gefahr von Schäden durch Unangemessenheit oder Versagen von internen
Verfahren, Mitarbeitern und der internen Infrastruktur oder infolge externer Einflüsse. Hierzu gehören
auch rechtliche Risiken, die sich insbesondere aus der Vertragsgestaltung mit den jeweiligen Kontrahenten ergeben und die wegen unzureichender Beachtung gesetzlicher Regelungen zur Unwirksamkeit
der getroffenen Vereinbarungen führen, was wirtschaftliche Nachteile der Sparkasse zur Folge haben
kann.
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Begrenzt werden diese Risiken durch eine angemessene Regelung der Geschäftsprozesse im Organisationshandbuch, durch sorgfältige Auswahl und regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter, sowie
durch die Erstellung von Sicherheitsplänen und Notfallhandbüchern, insbesondere im sensiblen Bereich der IT-Technik.
Da operationelle Risiken allen Prozessen innewohnen, wurde ein Verfahren zur laufenden Übermittlung
aufgetretener Schadensfälle durch Fachbetreuer über Fachverantwortliche an die für das Risikomanagement zuständige Abteilung Betrieb installiert.
In der Risikotragfähigkeitsbetrachtung wurde ein pauschales Limit für operationelle Risiken angesetzt,
das sich an Vergangenheitswerten orientiert. Dieses Limit konnte im Berichtsjahr eingehalten werden
Auch die operationellen Risiken sind nach den Mindestanforderungen an das Risikomanagement seit
Jahresende 2009 als wesentliche Risiken zu betrachten. Dementsprechend hat die Sparkasse einen
umfangreichen Risikomanagementprozess für diese Risiken eingeführt. Die Fortschreibung von Schadensfällen in der Schadensfalldatenbank wurde den Bereichen Organisation und Personalabteilung
übertragen. Es erfolgt regelmäßig eine Zusammenführung der Ergebnisse. Die Berichterstattung wurde
auf den 31.12. jeden Jahres festgelegt. Bei wesentlichen Schadensfällen, die mit einer Größe ab 50,0
TEUR definiert sind, ist eine Sofortinformation an den Gesamtvorstand erforderlich.
Zur Bewertung und Messung des operationellen Risikos hat die Sparkasse die entsprechenden Einzelrisiken in ihre Risikomatrix eingeordnet, die Bestandteil des Risikohandbuches ist. Die hier aus Eintrittswahrscheinlichkeit, Bedeutung und Beherrschbarkeit errechneten Risikokennzahlen machten die
Einordnung von vier Einzelrisiken in die Risikoklasse 2 mit erhöhten Risiken erforderlich. Es handelte
sich dabei um „Externe Einflüsse – Rechtsprechung und Gesetze“, „Interne Verfahren – Verträge“, „Mitarbeiter – Bearbeitungsfehler“ sowie „Mitarbeiter – Fähigkeiten/Verfügbarkeiten“.
2.1.3
Zusammenfassende Risikobetrachtung
Gemäß den regelmäßig durchgeführten Risikotragfähigkeitsberechnungen war die Sparkasse im gesamten Berichtsjahr in der Lage, die eingegangenen Risiken zu tragen. Dies gilt auch für das Risikoszenario.
Aufgrund der in früheren Jahren hierfür entstandenen Risikokosten und wegen der besonderen konjunkturellen Situation besitzen die Adressausfallrisiken im Kundenkreditbestand sowie die Marktpreisrisiken der Eigenanlagen weiterhin einen besonderen Stellenwert für die Risikolage der Sparkasse.
Angemessenheit der Risikomanagementverfahren und konzise Risikoerklärung (Art.435(1) e,f CRR
Der Vorstand erklärt gemäß Art. 435 (1) Buchstabe e) CRR, dass die eingerichteten Risikomanagementverfahren den gängigen Standards entsprechen und dem Risikoprofil und der Risikostrategie der Sparkasse angemessen sind.
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Sparkasse Jerichower Land
Der vom Vorstand genehmigte Lagebericht enthält unter Gliederungspunkt IV.3.2. den Risikobericht.
Dieser beschreibt das Risikoprofil der Sparkasse und enthält wichtige Kennzahlen und Angaben zum
Risikomanagement. Der Risikobericht stellt die Risikoerklärung nach Art. 435 (1) Buchstabe f) CRR dar.
2.2
Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)
Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans
Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR
Anzahl der Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen
zum 31.12.2015
Ordentliche Mitglieder des Vorstands
1
Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats
0
In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß §§ 25c und 25d KWG
Beschränkungen bestehen.
Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben
b) und c) CRR)
Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind - neben
den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz Sachsen-Anhalt, in der Satzung sowie
der Geschäftsordnung für den Vorstand bzw. den Verwaltungsrat der Sparkasse enthalten.
Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung
widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung
ist die Zustimmung des Landkreises Jerichower Land als Träger der Sparkasse erforderlich.
Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den
Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet.
Der regionale Sparkassenverband unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten
Bewerbern für die Besetzung des Vorstandspostens. Dabei wird insbesondere Wert auf die persönliche
Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen
über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der
Kreditwirtschaft.
Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden im Wesentlichen durch den Träger der Sparkasse entsandt. Daneben werden weitere Mitglieder des Verwaltungsrats (Bedienstetenvertreter) auf
der Grundlage des Sparkassengesetzes und Personalvertretungsgesetzes durch die Arbeitnehmer ge-
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wählt und entsprechend den Bestimmungen des Personalvertretungsgesetzes von der Trägervertretung bestätigt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Landrat des Landkreises Jerichower Land. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben
Qualifizierungsprogramme und Schulungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über
langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFinMerkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich.
Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR)
Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss gebildet. Die entsprechenden
Aufgaben wurden durch den gesamten Verwaltungsrat wahrgenommen.
Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR)
Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt IV.3. offengelegt.
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3 Eigenmittel (Art. 437 CRR)
3.1
Eigenkapitalüberleitungsrechnung
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V .m. Anhang I der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 1423/2013)
Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den
relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Überleitungsrechnung zu Artikel 437 (1) Buchstabe a) CRR
Überleitung
Handelsbilanz zum 31.12.2015
Passivposition
Bilanzwert
TEUR
TEUR
9.
Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2015
Hartes
Zusätzliches ErgänzungsKernkapital
Kernkapital
kapital
TEUR
TEUR
TEUR
Nachrangige
Verbindlichkeiten
10. Genussrechtskapital
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
11. Fonds für allgemeine
Bankrisiken
12. Eigenkapital
21.400
19.300
-
-
-2.100 1)
-
-
-
-
-
a) gezeichnetes Kapital
-
-
-
-
-
b) Kapitalrücklage
-
-
-
-
-
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage
cb) andere Rücklagen
d) Bilanzgewinn
-
-
-
-
-
29.720
-
29.720
-
-
-
-
-
-
-
-852 2)
-
-
-
-
-
-
852
Sonstige Überleitungskorrekturen:
Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62c CRR):
Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 66 CRR):
-
-
-
-48
-
-
Aktive latente Steuern (Art. 36(1) Buchstabe c,38 CRR):
-
-
-
Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR):
-
-
-
Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Artikel 484 CRR):
-
-
-
48.972
-
-
Immaterielle Vermögensgegenstände (Art. 36(1) Buchstabe
b,37 CRR):
1)
2)
Abzug der Zuführung (2,1Mio) wegen Anrechnung als Eigenmittel nach Feststellung der Bilanz im Folgejahr (Artikel 26 (1) Buchst. f) CRR)
Der Bilanzgewinn wird erst mit Feststellung des JA der Sicherheitsrücklage zugeführt und kann erst dann aufsichtlich den
Eigenmitteln zugerechnet werden
Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2015 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2015.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
3.2
Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente
(Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Die Sparkasse Jerichower Land hat keine i.S. der CRR bzw. von Altbestandsregelungen anerkennungsfähigen Kapitalinstrumente begeben.
3.3
Art und Beträge der Eigenmittelelemente
(Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013)
Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.
31.12.2015
(A) BETRAG AM TAG
DER OFFENLEGUNG
TEUR
(B) VERWEIS AUF
ARTIKEL IN DER
VERORDNUNG (EU)
Nr. 575/2013
HARTES KERNKAPITAL: INSTRUMENTE UND RÜCKLAGEN
1
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
davon: Art des Finanzinstruments 1
davon: Art des Finanzinstruments 2
davon: Art des Finanzinstruments 3
2
Einbehaltene Gewinne
3
Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige
Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards)
Fonds für allgemeine Bankrisiken
3a
4
(C) BETRÄGE, DIE
DER BEHANDLUNG VOR DER
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013 UNTERLIEGEN ODER
VORGESCHRIEBENER RESTBETRAG GEMÄß
VERORDNUNG
(EU) Nr.
575/2013
k.A. 26 (1), 27, 28, 29,
Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
k.A. Verzeichnis der EBA
gemäß Artikel 26
Absatz 3
29.720 26 (1) (c)
k.A. 26 (1)
19.300 26 (1) (f)
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen
Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft
k.A. 486 (2)
k.A.
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A. 483 (2)
k.A.
5
Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in
konsolidiertem CET1)
k.A. 84, 479, 480
k.A.
5a
Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben
oder Dividenden
Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen
k.A. 26 (2)
6
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
49.020
k.A.
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Sparkasse Jerichower Land
Anpassungen
Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen
7
Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer
Betrag)
Immaterielle Vermögenswerte (verringert um
entsprechende Steuerschulden) (negativer
Betrag)
In der EU: leeres Feld
k.A. 34, 105
-19 36 (1) (b), 37, 472 (4)
-29
10
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen,
die aus temporären Differenzen resultieren
(verringert um entsprechende Steuerschulden,
wenn die Bedingungen von Artikel 38 Absatz 3
erfüllt sind) (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (c), 38, 472 (5)
k.A.
11
Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus
zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen
k.A. 33 (a)
12
Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge
k.A. 36 (1) (d), 40, 159,
472 (6)
13
Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag)
k.A. 32 (1)
14
Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten
Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag)
k.A. 33 (b)
k.A. 36 (1) (e), 41, 472 (7)
k.A.
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts
in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die
eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut
eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen
Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer
Betrag)
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (f), 42, 472 (8)
k.A.
k.A. 36 (1) (g), 44, 472 (9)
k.A.
k.A. 36 (1) (h), 43, 45, 46,
49 (2) (3), 79, 472 (10)
k.A.
Direkte, indirekte und synthetische Positionen
des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche,
an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
In der EU: leeres Feld
k.A. 36 (1) (i), 43, 45, 47,
48 (1) (b), 49 (1) bis
(3), 79, 470, 472 (11)
k.A.
Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen
ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist,
wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten
Kernkapitals abzieht
k.A. 36 (1) (k)
8
9
15
16
17
18
19
20
20a
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
k.A.
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Sparkasse Jerichower Land
20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb
des Finanzsektors (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (i), 89 bis 91
20c
k.A. 36 (1) (k) (ii) 243 (1)
(b) 244 (1) (b) 258
davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag)
20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (k) (iii), 379 (3)
21
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von
10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38
Absatz 3 erfüllt sind) (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (c), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
22
Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 %
liegt (negativer Betrag)
k.A. 48 (1)
23
davon: direkte und indirekte Positionen des
Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an
denen das Institut eine wesentliche Beteiligung
hält
k.A. 36 (1) (i), 48 (1) (b),
470, 472 (11)
24
In der EU: leeres Feld
25
davon: von der künftigen Rentabilität abhängige
latente Steueransprüche, die aus temporären
Differenzen resultieren
Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag)
25a
k.A. 36 (1) (C), 38, 48 (1)
(a), 470, 472 (5)
k.A. 36 (1) (a), 472 (3)
25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten
des harten Kernkapitals (negativer Betrag)
k.A. 36 (1) (I)
26
Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung unterliegen
Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gemäß Artikel 467 und 468
k.A.
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 1
k.A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Verluste 2
k.A. 467
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 1
k.A. 468
davon: ... Abzugs- und Korrekturposten für nicht
realisierte Gewinne 2
k.A. 468
26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
k.A. 481
27
-29 36 (1) (j)
26a
28
29
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet (negativer Betrag)
Regulatorische Anpassungen des harten
Kernkapitals (CET1) insgesamt
Hartes Kernkapital (CET1)
k.A.
-48
-29
48.972
Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
30
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
k.A. 51, 52
31
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft
k.A.
32
davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft
k.A.
33
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen
Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft
k.A. 486 (3)
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A. 483 (3)
34
Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital
zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschließlich nicht in Zelle 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von
Drittparteien gehalten werden
k.A. 85, 86, 480
35
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A. 486 (3)
k.A.
36
Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen
k.A.
k.A.
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts
in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag)
Positionen in Instrumenten des zusätzlichen
Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem
Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient,
dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag)
k.A. 52 (1) (b), 56 (a), 57,
475 (2)
k.A.
k.A. 56 (b), 58, 475 (3)
k.A.
39
Direkte und Indirekte Positionen des Instituts In
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut keine wesentliche Beteiligung hält
(mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 56 (c), 59, 60, 79, 475
(4)
k.A.
40
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von
Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr
als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag)
k.A. 56 (d), 59, 79, 475 (4)
k.A.
41
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen
Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR-Behandlung und Behandlungen während
der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
-29
41a
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 472 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
-29 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
k.A.
Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen
37
38
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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
Sparkasse Jerichower Land
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
materielle Zwischenverluste (netto), Immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten
während der Übergangszeit gemäß Artikel 475
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
41c
42
42a
43
-29
k.A. 477, 477 (3), 477 (4)
(a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht
wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer
Unternehmen der Finanzbranche usw.
k.A.
Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug
auf zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten
und gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge
k.A. 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A. 467
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinnes
k.A. 468
Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das
Ergänzungskapital des Instituts überschreitet
(negativer Betrag)
Betrag der von den Posten des zusätzlichen
Kernkapitals In Abzug zu bringenden Posten,
der das zusätzliche Kernkapital des Instituts
überschreitet und stattdessen beim harten
Kernkapital abgezogen wird (positiver Betrag)
Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt
k.A. 56 (e)
44
Zusätzliches Kernkapital (AT1)
45
Kernkapital (T1 = CET1 + AT1 )
29
0
k.A.
0
48.972
Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen
46
Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio
k.A. 62, 63
47
Betrag der Posten im Sinne von Artikel 484
Absatz 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen
Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft
k.A. 486 (4)
k.A.
Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 2018
k.A. 483 (4)
k.A.
Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende
qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschließlich nicht in den Zellen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1Instrumente), die von Tochterunternehmen
begeben worden sind und von Drittparteien
gehalten werden
davon: von Tochterunternehmen begebene
Instrumente, deren Anrechnung ausläuft
k.A. 87, 88, 480
Kreditrisikoanpassungen
k.A. 62 (c) und (d)
48
49
50
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
k.A. 486 (4)
k.A.
Seite: 20 von 46

Sparkasse Jerichower Land
51
k.A.
k.A.
Direkte und indirekte Positionen eines Instituts
in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer
Betrag)
Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind,
die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich
zu erhöhen (negativer Betrag)
k.A. 63 (b) (i), 66 (a), 67,
477 (2)
k.A.
k.A. 66 (b), 68, 477 (3)
k.A.
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und
abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
(negativer Betrag)
davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen
k.A. 66 (c), 69, 70, 79, 477
(4)
k.A.
Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen
Anpassungen
Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen
52
53
54
54a
k.A.
54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 2013
bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen
55
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer
Verkaufspositionen) (neg. Betrag)
k.A.
k.A.
k.A. 66 (d), 69, 79, 477 (4)
k.A.
56
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRRBehandlung und Behandlungen während der
Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
k.A.
56a
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der
Übergangszeit gemäß Artikel 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A. 472, 472(3)(a), 472
(4), 472 (6), 472 (8)
(a), 472 (9), 472 (10)
(a), 472 (11) (a)
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.
56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende
Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen
Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gemäß Artikel 475 der
Verordnung (EU) Nr. 575/2013
k.A.
davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B.
Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des
zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen
nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital
anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.
k.A.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
k.A. 475, 475 (2) (a), 475
(3), 475 (4) (a)
Seite: 21 von 46
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Sparkasse Jerichower Land
56c
Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender
oder hinzuzurechnender Betrag In Bezug auf
zusätzliche Abzugs- und Korrekturposten und
gemäß der Vor-CRR-Behandlung erforderliche
Abzüge
k.A. 467, 468, 481
davon: ... mögliche Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Verluste
k.A. 467
davon: ... möglicher Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte Gewinne
k.A. 468
57
Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt
k.A.
58
Ergänzungskapital (T2)
k.A.
59
Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2)
59a
Risikogewichtete Aktiva in Bezug auf Beträge,
die der Vor-CRR-Behandlung und Behandlungen
während der Übergangszeit unterliegen, für die
Auslaufregelungen gemäß der Verordnung (EU)
Nr. 575/2013 gelten (d. h. CRR-Restbeträge)
k.A.
davon: ... nicht vom harten Kernkapital in Abzug
zu bringende Posten (Verordnung (EU) Nr.
575/2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche,
verringert um entsprechende Steuerschulden,
indirekte Positionen in eigenen Instrumenten
des harten Kernkapitals usw.)
k.A. 472, 472 (5), 472 (8)
(b), 472 (10) (b), 472
(11) (b)
davon: ... nicht von Posten des zusätzlichen
Kernkapitals in Abzug zu bringende Posten
(Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge)
(Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A. 475, 475 (2) (b), 475
(2) (c), 475 (4) (b)
davon: ... nicht von Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringende Posten (Verordnung
(EU) Nr. 575/ 2013, Restbeträge) (Zeile für Zeile
aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen
in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher
Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen
der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.)
k.A. 477, 477 (2) (b), 477
(2) (c), 477 (4) (b)
60
Risikogewichtete Aktiva insgesamt
48.972
369.484
Eigenkapitalquoten und -puffer
61
Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
13,25 92 (2) (a), 465
62
Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz
des Gesamtforderungsbetrags)
13,25 92 (2) (b), 465
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
Seite: 22 von 46
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Sparkasse Jerichower Land
63
Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
64
Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Artikel 92 Absatz 1 Buchstabe a,
zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer,
Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (G-SRI oder A-SRI), ausgedrückt
als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
k.A. CRD 128, 129, 130
65
davon: Kapitalerhaltungspuffer
k.A.
66
davon: antizyklischer Kapitalpuffer
k.A.
67
davon: Systemrisikopuffer
k.A.
67a
k.A. CRD 131
69
davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G-SRI) oder andere systemrelevante Institute
(A-SRI)
Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer
(ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtforderungsbetrags)
[in EU-Verordnung nicht relevant]
70
[in EU-Verordnung nicht relevant]
71
[in EU-Verordnung nicht relevant]
68
13,25 92 (2) (c)
8,75 CRD 128
Eigenkapitalquoten und -puffer
72
73
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Kapitalinstrumenten von Unternehmen der
Finanzbranche, an denen das Institut keine
wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 %
und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
Direkte und indirekte Positionen des Instituts in
Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das
Institut eine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen)
74
In der EU: leeres Feld
75
Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert
von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Artikel 38
Absatz 3 erfüllt sind)
1.549 36 (1) (h), 45, 46, 472
(10), 56 (c), 59, 60,
475 (4), 66 (C), 69, 70,
477 (4),
0 36 (1) (i), 45, 48, 470,
472 (11 )
k.A. 36 (1) (c), 38, 48, 470,
472 (5)
Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital
76
77
78
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze)
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des Standardansatzes
Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf internen Beurteilungen
basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der
Obergrenze)
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
k.A. 62
k.A. 62
k.A. 62
Seite: 23 von 46
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Sparkasse Jerichower Land
79
Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisik.A. 62
koanpassungen auf das Ergänzungskapital im
Rahmen des auf internen Beurteilungen basierenden Ansatzes
Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 2014 bis 1. Januar 2022)
80
Derzeitige Obergrenze für CET1-Instrumente,
für die die Auslaufregelungen gelten
k.A. 484 (3), 486 (2) und
(5)
81
Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen
und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für AT1-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
k.A. 484 (3), 486 (2) und
(5)
Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen
und Fälligkeiten)
Derzeitige Obergrenze für T2-Instrumente, für
die die Auslaufregelungen gelten
k.A. 484 (4), 486 (3) und
(5)
82
83
84
85
k.A. 484 (4), 486 (3) und
(5)
4.800 484 (5), 486 (4) und
(5)
Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener
Betrag (Betrag über Obergrenze nach Tilgungen
und Fälligkeiten)
k.A. 484 (5), 486 (4) und
(5)
Tabelle: Art und Beträge der Eigenmittelelemente
Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung.
3.4
Überschreitungsbeträge gemäß Artikel 492 (2) CRR
Die folgende Abbildung stellt dar, in welchem Ausmaß die Höhe des harten Kernkapitals und des Kernkapitals zum 31.12.2015 die Mindesteigenmittelanforderungen übersteigt.
Mindestquote (gem.Art.465 CRR i.V.m. Art.92 CRR)
Ausmaß der Überschreitung
Hartes Kernkapital
4,5%
8,75%
Kernkapital
6,0%
7,25%
Ausmaß der Überschreitung der
Mindesteigenmittelanforderungen (Art. 492 (2) CRR)
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
Seite: 24 von 46

Sparkasse Jerichower Land
4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR)
Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach § 289 HGB unter
dem Punkt III.3.2 wieder. Der Lagebericht wurde vom Vorstand freigegeben und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung.
Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen
(Art. 438 Buchstabe c) bis f) CRR)
Betrag per 31.12.2015
in TEUR
Kreditrisiko
Standardansatz
25.643
Zentralregierungen
-
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
Sonstige öffentliche Stellen
106
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
Internationale Organisationen
-
Institute
3.418
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
-
Unternehmen
6.754
Mengengeschäft
5.085
Durch Immobilien besicherte Positionen
3.883
Ausgefallene Positionen
1.800
Gedeckte Schuldverschreibung
355
Investmentanteile
2.368
Beteiligungspositionen
851
Sonstige Positionen
1.023
Gesamtbetrag der Risikopositionen für Anpassung der Kreditbewertung
Standardansatz
1
Operationelle Risiken
Operationelle Risiken gemäß
Basisindikatoransatz
Kapitalanforderungen insgesamt
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
3.915
29.559
Seite: 25 von 46

Sparkasse Jerichower Land
5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)
5.1
Angaben zur Struktur des Kreditportfolios
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR)
Gesamtbetrag der Risikopositionen
Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.
Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 946.617 TEUR setzt sich aus
sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen.
Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den
für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.
Jahresdurschnittsgesamtbetrag der Risikopositionen
nach Risikopositionsklassen
(Art. 422 Buchstabe c) CRR)
Standardansatz
Jahresdurchschnittsbetrag
der Risikopositionen
in TEUR
932.141
Zentralregierungen
17.070
Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften
80.380
Sonstige öffentliche Stellen
8.620
Multilaterale Entwicklungsbanken
5.072
Internationale Organisationen
Institute
Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen
291.048
-
Unternehmen
112.650
Mengengeschäft
157.901
Durch Immobilien besicherte Positionen
136.468
Ausgefallene Positionen
21.653
Gedeckte Schuldverschreibung
29.932
Investmentanteile
51.602
Sonstige Positionen
19.744
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
Seite: 26 von 46

Sparkasse Jerichower Land
Geografische Verteilung der Risikopositionen
Die Zuordnung der Forderungen zu den geografischen Gebieten (Art. 442 Buchstabe d) CRR) erfolgt
anhand des Landes, dem die wirtschaftlichen Risiken der an den Kreditnehmer gewährten Kredite zuzuordnen sind. Die geografische Verteilung des Portfolios spiegelt die mit der regionalen Ausrichtung
der Sparkasse einhergehende Konzentration auf den Heimatmarkt wider.
Der Spezialfonds und die Investmentfonds werden in der Bundesrepublik Deutschland gemanagt und
verwaltet.
Geografische Hauptgebiete
nach risikotragenden Instrumenten
(Art. 442 Buchstabe d) CRR)
Deutschland
EWR
Sonstige
in TEUR
in TEUR
in TEUR
Zentralstaaten oder Zentralbanken
8.231
7.154
-
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
83.942
-
-
Öffentliche Stellen
7.969
-
-
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
5.072
-
Internationale Organisationen
-
-
-
Institute
218.830
79.668
-
Unternehmen
108.687
4.760
-
Mengengeschäft
144.653
34
84
Durch Immobilien besicherte Positionen
150.660
-
64
Ausgefallene Positionen
19.779
154
4
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Positionen
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit kurzfristiger
Bonitätsbeurteilung
-
-
-
33.570
145
-
-
-
-
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
53.029
-
-
Sonstige Posten
20.128
-
-
Gesamt
849.478
96.987
152
Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen
Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese
Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe
e) CRR).
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
Banken
Offene Investmentvermögen
inkl. Geldmarktfonds
Öffentliche Haushalte
Privatpersonen
Organisationen ohne
Erwerbszweck
Sonstige
Land- und Forstwirtschaft,
Fischerei und Aquakultur
Energie- und Wasserversorgung,
Entsorgung, Bergbau und
Gewinnung von Steinen und
Erden
Verarbeitendes Gewerbe
Baugewerbe
Handel; Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen
Verkehr und Lagerei,
Nachrichtenübermitt-lung
Finanz- und
Versicherungsdienst-leistungen
Grundstücks- und
Wohnungswesen
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe
31.12.2015
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
8.231
-
7.154
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
-
-
82.147
-
-
-
-
1.795
-
-
-
-
-
-
-
Öffentliche Stellen
-
-
7.897
-
-
-
-
-
-
-
-
71
-
-
-
5.072
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
298.498
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Unternehmen
-
-
-
4.483
273
-
1.288
13.083
33.127
3.776
11.458
1.235
8.711
22.169
13.845
Davon: KMU
-
-
-
-
273
-
1.288
10.051
22.828
3.776
6.958
1.235
3.951
22.169
12.584
-
-
-
98.909
380
174
2.214
697
12.322
6.738
7.686
1.543
461
4.192
9.455
-
-
-
-
380
174
2.214
697
12.322
6.738
7.686
1.543
461
4.192
9.455
-
-
-
113.245
77
623
751
2.912
5.762
3.325
1.225
511
16.533
5.760
-
-
-
-
77
623
751
2.912
5.762
3.325
1.225
511
16.533
5.760
33.715
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
-
53.029
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Ausgefallene Positionen
-
-
-
3.337
-
-
-
51
5.490
530
1.202
1.280
1.308
3.563
3.176
Sonstige Posten
-
-
-
-
-
20.128
-
-
-
-
-
-
-
-
-
345.516
53.029
97.198
219.974
653
20.379
4.125
16.377
53.851
16.806
23.671
5.354
10.991
46.457
32.236
Risikopositionen nach Branche
(Art. 442 Buchstabe e) CRR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Multilaterale Entwicklungsbanken
Internationale Organisationen
Institute
Mengengeschäft
Davon: KMU
Durch Immobilien besicherte
Positionen
Davon: KMU
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
Gesamt
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
Seite: 28 von 46
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Sparkasse Jerichower Land
Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten
Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche
Restlaufzeiten.
Restlaufzeiten
< 1 Jahr
1 Jahr bis 5 Jahre
> 5 Jahre
in TEUR
in TEUR
in TEUR
8.308
7.077
-
-
52.233
31.709
72
2.527
5.369
Multilaterale Entwicklungsbanken
-
5.072
-
Internationale Organisationen
-
-
-
Institute
39.697
186.785
72.016
Unternehmen
16.731
20.372
76.345
Mengengeschäft
61.880
20.132
62.759
Durch Immobilien besicherte
Positionen
3.474
9.272
137.978
Ausgefallene Positionen
5.462
1.883
12.592
-
-
-
145
33.570
-
-
-
-
-
-
53.029
10.754
-
9.374
146.523
338.923
461.171
(Art. 442 Buchstabe f) CRR)
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Regionale oder lokale
Gebietskörperschaften
Öffentliche Stellen
Mit besonders hohen Risiken
verbundene Positionen
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
Institute und Unternehmen mit
kurzfristiger Bonitätsbeurteilung
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
5.2
Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge
(Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR)
Definition überfälliger und notleidender Forderungen
Eine Forderung gilt als „überfällig“, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander
folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
„Notleidende Kredite“ sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Auf eine separate
Darstellung der „Notleidenden und in Verzug geratene Kredite je geografische Hauptgebiete“ wird
verzichtet, da sie sich vollständig auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränken. Die
Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten mit Wertberichtigungsbedarf beinhaltet keine Forderungen, für die ein Zinsausfallkorrekturposten gebildet wurde, sowie
solche Engagements, für die aufgrund von Sicherheiten die Bildung einer Einzelwertberichtigung ausscheidet.
Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge
Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.
Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum
Jahresabschluss vom 31. Dezember 2015.
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht.
Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse
hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden.
Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert,
um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet
werden können.
Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge.
Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem
zentralen System.
Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen
Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach § 340f HGB.
In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der
Risikovorsorgen geregelt.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen
Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2015 im Berichtszeitraum 1.084 TEUR und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 591
TEUR, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 87 TEUR.
Hauptbranchen
(Art. 442 Buchstabe )
wirtschaftlich
unselbständige
Privarpersonen
gewerbliche
Kreditnehmer
davon:
- Landwirtschaft
- Energie/Wasser
- Verarbeitendes Gewerbe
- Baugewerbe
- Kraftfahrzeughandel
- Grosshandel
- Einzelhandel
- Verkehr/Nachrichten
- Kredit/Versicherung
- Gastgewerbe
- Grundstück/Wohnungen
- Gesundheit/Soziales
- Organ.ohne Erwerbszweck
- Sonst. Dienstleistungen
- Sonstige
Summe
Gesamtbetrag
notleidenden
Krediten
Bestand
EWB
Bestand
PWB
Bestand
Rückstellungen
Nettozuführungen/-auflösungen von
EWB/PWB/
Rückstellungen
Direktabschreibungen
Eingänge
auf abgeschriebene
Forderungen
Gesamtbetrag
überfälliger
Forderungen
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
4.556
2.268
-
601
69
1.479
16.764
6.090
60
483
522
6.088
284
6.899
1.101
254
101
1.218
1.782
107
611
147
273
2.275
1.712
82
2.463
548
36
7
411
497
22
330
54
476
1.164
866*1
60
-
4
-117
19
2
2
111
25
-5
21
-3
-21
-34
479*1
447
11
10
26
27
1
-
87*1
51
379
133
149
18
140
391
1.221
76
3.310
1
219
21.320
8.358
866
60
1.084
591
87
7.567
*1 Auf eine Aufgliederung nach Schuldnergruppen der PWB und Eingänge auf abgeschriebener Forderungen wird verzichtet, da sie nicht oder nur mit erheblichen Aufwand möglich wäre, sie werden in der
Position Sonstige berücksichtigt.
Entwicklung der Risikovorsorge
Entwicklung der
Anfangs-
Fortschreibung
Risikovorsorge
bestand der
in der Periode
Periode
(Zuführung)
in TEUR
in TEUR
in TEUR
11.205
1.465
10
465
(Art. 442 CRR)
EWB
Rückstellungen
PWB
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
Auflösung
Verbrauch
sonstige
Endbestand
Veränderungen
der Periode
in TEUR
in TEUR
in TEUR
832
3.480
-
8.358
50
-
-
-
60
401
-
-
-
866
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
Sparkasse Jerichower Land
6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)
Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die
Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung
der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie
die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Exportversicherungsagenturen (ECA) werden nicht Anspruch genommen.
Risikopositinsklasse nach Art.112 CRR
Benannte Ratingagenturen
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Standard & Poor´s, Moody´s
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
Standard & Poor´s, Moody´s
Öffentliche Stellen
Standard & Poor´s, Moody´s
Multilaterale Entwicklungsbanken
Standard & Poor´s, Moody´s
Institute
Standard & Poor´s, Moody´s
Unternehmen
Standard & Poor´s, Moody´s
Gedeckte Schuldverschreibungen
Standard & Poor´s, Moody´s
Verbriefungspositionen
-
OGA
-
Sonstige Positionen
-
Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR
übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder – sofern dieses nicht
vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die
Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt.
Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.
Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung
Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für
das Kreditrisiko. Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach
Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Risikogewichte mit einem GesamtPositionswert von Null werden nicht dargestellt.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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
Sparkasse Jerichower Land
Risikopositionswert in TEUR
je Risikopositionsklasse
vor Kreditrisikominderung
(Art. 444 e CRR)
Risikogewicht
0%
Zentralstaaten oder Zentralbanken
15.385
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
64.328
Öffentliche Stellen
Multilaterale Entwicklungsbanken
10%
1
20%
35%
50%
75%
100%
150%
6.633
5.072
Internationale Organisationen
Institute
209.032
17.100
Unternehmen
67.403
4.963
3.009
96.182
Mengengeschäft
92.196
Durch Immobilien besicherte Positionen
146.997
Ausgefallene Positionen
8.381
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Positionen
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
23.097
10.618
Beteiligungen
10.648
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
Risikopositionswert in TEUR
je Risikopositionsklasse
nach Kreditrisikominderung
(Art. 444 e CRR)
38.886
301.157
12.789
23.097
34.351
146.997
109.298
92.196
147.106
11.062
75%
100%
150%
Risikogewicht
0%
19.604
Regionale oder lokale Gebietskörperschaften
64.328
Multilaterale Entwicklungsbanken
14.143
7.339
Zentralstaaten oder Zentralbanken
Öffentliche Stellen
11.062
10%
436
20%
35%
50%
6.633
5.072
Internationale Organisationen
Institute
209.032
20.309
Unternehmen
67.403
4.963
3.009
91.667
Mengengeschäft
90.549
Durch Immobilien besicherte Positionen
146.997
Ausgefallene Positionen
8.236
Mit besonders hohen Risiken verbundene
Positionen
Positionen in Form von gedeckten
Schuldverschreibungen
23.097
10.618
Beteiligungen
10.648
Investmentfonds (OGAW-Fonds)
Sonstige Posten
Gesamt
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
9.507
38.886
14.143
7.339
305.811
12.789
23.097
37.560
146.997
109.298
90.549
142.446
9.507
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Sparkasse Jerichower Land
7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)
Die von der Sparkasse Jerichower Land gehaltenen Beteiligungen lassen sich hinsichtlich der Art der
Beteiligung in strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen einteilen.
Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie
der Sparkassen-Finanzgruppe. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung
betrieblicher Aufgaben.
Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund
langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe
zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der
Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund.
Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Die Beteiligungen werden nach rechnungslegungsspezifischen Kriterien gemäß
HGB bewertet. Die Bilanzierung erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß § 253 HGB. Voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben, Zuschreibungen erfolgen bis zur
Höhe der Anschaffungskosten. Buchwert und Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander.
Gewinne oder Verluste aus Verkäufen waren weder im Berichtszeitraum noch in der Vergangenheit zu
verzeichnen. Latente Neubewertungsreserven werden nicht ermittelt.
Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Beteiligungspositionen basieren auf der Zuordnung
zu der Risikopositionsklasse Beteiligungen nach der CRR. Bei den Wertansätzen werden der in der
Bilanz ausgewiesene Buchwert und der beizulegende Zeitwert ausgewiesen.
Beizulegender
Gruppen von Beteiligungsinstrumenten
Buchwert
Zeitwert
TEUR
(Fair Value)
9.045
9.045
1.313
1.313
282
282
(Art. 447 CRR)
Strategische Beteiligungen
- andere (nicht börsennotierte) Beteiligungspositionen
Funktionsbeteiligung
- andere (nicht börsennotierte) Beteiligungspositionen
Kapitalbeteiligung
- börsengehandelte Positionen
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)
Die im täglichen Geschäftsbetrieb einer Sparkasse eingegangenen Risiken können durch Kreditrisikominderungstechniken in Form von Sicherheiten oder Aufrechnungsvereinbarungen (Netting) reduziert werden.
Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen
Gebrauch.
Die Strategie und die Verfahren zur Entscheidung über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen sind in Organisationsanweisungen der Sparkasse hinterlegt. Von der Rechtswirksamkeit und rechtlichen Durchsetzbarkeit der Verträge haben wir uns überzeugt. Die Überwachung
und Steuerung der Aufrechnungsvereinbarungen und der betreffenden Risikopositionen ist in die Prozesse zur Risikosteuerung eingebunden.
Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten
ist als Teil unserer Risikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten grundsätzlich eine regelmäßige,
vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Position einschließlich der Überprüfung der
rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten.
Um die laufende juristische Durchsetzbarkeit zu gewährleisten wird mit Vertragsstandardisierungen
gearbeitet.
Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten bestehen Beleihungsrichtlinien. Diese entsprechen den Beleihungsgrundsätzen des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Verantwortlichkeit für das Sicherheitenmanagement liegt in der Hauptabteilung Marktservice und
umfasst den Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung sowie die Verwaltung der Kreditrisikominderungstechnik.
Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Adressenrisikostrategie.
Die Sparkasse nutzt die Absicherung durch wohnwirtschaftliche Grundpfandrechte als wesentliches
Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten
Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR.
Bei der Ermittlung des Sicherheitenwerts werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes
Sachsen-Anhalt zu Grunde gelegt.
Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als
cherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht:
Si-
a) Gewährleistungen
 Bürgschaften und Garantien
Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es
sich ausschließlich um öffentliche Stellen, Zentralregierungen und inländische Kreditinstitute bei denen die Sparkasse von einwandfreier Bonität ausgeht.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
b) Finanzielle Sicherheiten
 Bareinlagen in der Sparkasse
Kreditderivate werden von der Sparkasse nicht genutzt.
Innerhalb der von der Sparkasse verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind
wir lediglich unbedeutende Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur
Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind im Rahmen der Gesamtbanksteuerung
integriert.
Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten
Positionswerten.
Portfolio
Finanzielle
Sicherheiten
Garantien und
Gewährleistungen
Betrag in TEUR
Betrag in TEUR
1.076
570
592
3.923
1
1.700
1.669
6.193
(Art. 453 Buchstabe f) CRR)
Mengengeschäft
Unternehmen
überfällige Positionen
Gesamt
Auf die Darstellung von Risikopositionsklassen mit einem besicherten Positionswert von 0 wurde verzichtet.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
9 Marktrisiko (Art. 445 CRR)
Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur
Anwendung.
Für die Risikoarten Handelsbuch, Abwicklung, Waren und Optionen bestand zum Stichtag keine Unterlegungspflicht mit Eigenmitteln. Für die Bestände in Fremdwährungen ist aufgrund des in Artikel 351
CRR festgelegten Schwellenwerts keine Unterlegung mit Eigenmitteln notwendig.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR)
In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen GuV-orientierte Methoden (Auswirkungen auf den Zinsüberschuss) und Vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen
auf den Zinsbuchbarwert) zum Einsatz.
Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden
Durchschnitte) getroffen.
Effekte aus vorzeitigen Kreditrückzahlungen werden nicht berücksichtigt. Für Annahmen über das
Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt „Zuwachssparen“ hat die Sparkasse Verfahren unter
Berücksichtigung von statistischen und optionalen Ausübungsverhalten im Einsatz. Weiterhin werden
regelmäßig Extremszenarien berechnet.
Gemäß § 25 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit § 2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzinformationsverordnung sind Finanzinstitute verpflichtet, der Bankenaufsicht regelmäßig im Rahmen der
Finanzinformationen die Barwertänderungen im Anlagebuch infolge eines standardisierten Zinsschocks mitzuteilen. Die aufsichtsrechtlich anzuwendende Zinsänderung beträgt +200 Basispunkte
bzw. -200 Basispunkte. Beträgt die ermittelte Barwertänderung mehr als 20 Prozent der regulatorischen Eigenmittel, handelt es sich um ein Institut mit potentiell erhöhtem Zinsänderungsrisiko. Bei der
Sparkasse Jerichower Land blieben die regelmäßig ermittelten Wertänderungen stets unter der
Schwelle von 20 Prozent.
Für die interne Steuerung kommen GuV-orientierte Methoden zum Einsatz, die die Wirkung von
Marktzinsänderungen auf Zinsüberschuss und Bewertungsergebnis der Wertpapiere simulieren. Dazu
werden verschiedene Zinsszenarien zur Berechnung verwendet und das mit der höchsten negativen
Ertragswirkung als Risikoszenario festgelegt. Per 31.12.2015 ergibt sich bei Verwendung dieses Szenarios (Zinsmeinung +100 Basispunkte) der dargestellte Wert. Das Maß der zinsinduzierten Wirkung wird
durch Hinzuziehen des Szenarios „Zinsmeinung -100 Basispunkte“ sichtbar.
berechnete Ertragsveränderung
Zinsschock overnight
Zinsschock
Zinsschock
(Art. 448 Buchstabe b) CRR)
+ 100 Basisipunkte
- 100 Basisipunkte
TEUR
-4.867
1.290
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)
Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR)
Derivative Finanzinstrumente als Absicherungsgeschäft, im Rahmen der Handelsaktivitäten sowie zur
Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos befinden sich nicht im Bestand der
Sparkasse, daher entfallen die Darstellungen zum Art. 439 CRR.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
12 Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)
Zur Ermittlung des Unterlegungsbetrages für das operationelle Risiko verwendet die Sparkasse den
Basisindikatoransatz.
Die Informationen zum operationellen Risiko sind im Lagebericht nach § 289 HGB unter Gliederungspunkt IV 3.3.4 und in diesem Bericht unter 2.1.2. und 4. offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und wurde im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als
Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können.
Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar.
Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 21.546 TEUR belastet. Die Höhe der Belastungsquote ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant.
Der Anteil der in den sonstigen Vermögenswerten enthaltenen unbelasteten Vermögensgegenstände,
die nach Auffassung der Sparkasse für eine Belastung nicht infrage kommen, beträgt 16,2 Prozent. Zum
überwiegenden Teil handelt es sich dabei um immaterielle Vermögenswerte, einschließlich Geschäftsoder Firmenwerte, latente Steueransprüche, Immobilien, technische Anlagen und sonstige Anlagegüter.
Die nachfolgende Tabelle stellt die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar, angegeben als Medianwerte auf Basis der vierteljährlichen Meldungen zum Quartalsultimo. Die Sparkasse hat im Berichtsjahr keine belasteten Sicherheiten in Form von Wertpapieren erhalten.
Belastete und unbelastete
Vermögenswerte
Buchwert der
belasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
belasteten
Vermögenswerte
Buchwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
Beizulegender
Zeitwert der
unbelasteten
Vermögenswerte
(Art. 443 CRR)
in TEUR
in TEUR
in TEUR
in TEUR
Summe Vermögenswerte
21.804
792.978
davon Aktieninstrumente
_
_
_
_
davon Schuldtitel
_
_
255.337
261.144
davon sonstige Vermögenswerte
_
76.210
Die nachfolgende Übersicht enthält die mit belasteten Vermögenswerten verbundenen Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Quellen der Belastung darstellen.
Buchwert ausgewählter
Verbindlichkeiten
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
Deckung der
Verbindlichkeiten,Eventualverbindlichkeiten
oder ausgeliehenen Wertpapieren
Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und
andere ausgegebene eigene Schuldtitel als
belastete Pfandbriefe und ABS
in TEUR
in TEUR
20.433
21.804
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Sparkasse Jerichower Land
14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)
Als im Sinne des § 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut
besteht für die Sparkasse Jerichower Land gemäß Artikel 450 (2) CRR grundsätzlich keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik zu veröffentlichen. Auf freiwilliger Basis veröffentlicht die Sparkasse die nachfolgenden Informationen zu ihrem Vergütungssystem.
14.1 Qualitative Angaben [gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV a.F.]
Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem
Die Sparkasse Jerichower Land ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die Arbeitsverhältnisse
der Sparkassenbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöDSparkassen, Anwendung.
Generell verzichten wir unter Bezug der Begründung des § 7 der Instituts-Vergütungsverordnung a.F.
auf die Unterteilung von Geschäftsbereichen.
Ausgestaltung des Vergütungssystems
Mit Ausnahme der Vorstände erhalten alle Beschäftigten die tarifliche Vergütung nach dem TVöDSparkassen.
Daneben können die Beschäftigten in untergeordnetem Umfang Provisionen aus der Immobilienvermittlung an die Sparkasse erhalten.
Die Provisionszuwendungen an die Beschäftigten werden nach einer internen prozentualen Staffelung
ermittelt.
Nach Eingang der Provisionserträge an die Sparkasse erfolgt die Vergütung an die Beschäftigten.
Vorstandsvergütung
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag), einer Funktionszulage und einer variablen Zulage.
Die variable Zulage orientiert sich an einem Kennzahlensystem, welches sich auf den langfristigen Erfolg der Sparkasse ausrichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
Die Ausgestaltung der Dienstverträge der Vorstandsmitglieder erfolgt nach den einschlägigen Empfehlungen des regionalen Sparkassenverbandes.
14.2 Quantitative Angaben [gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV a.F.]
Die festen Vergütungen der Sparkasse betrugen 9.118 T€.
Die variablen Vergütungen betrugen 54 T€.
17 Beschäftigte einschließlich des Vorstandes haben variable Vergütungen erhalten.
In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der Vorstände enthalten.
Einbindung externer Berater
Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
15 Verschuldung (Art. 451 CRR)
Die Verschuldung und die Verschuldungsquote werden für die Zwecke der Offenlegung per 31. Dezember 2015 gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62 ermittelt. Dabei wird die Möglichkeit der NichtBerücksichtigung von Treuhandkrediten nach Art. 429 (11) CRR1 nicht genutzt.
Der Vorstand wird regelmäßig über die Höhe der Verschuldungsquote informiert. Die Verschuldungsquote ist derzeit aufsichtlich noch nicht begrenzt. Daher verzichtet die Sparkasse auf eine entsprechende Limitierung.
Die Verschuldungsquote belief sich zum 31. Dezember 2015 auf 5,6 Prozent (gemäß delegierter Verordnung (EU) 2015/62). Eine Ermittlung auf dieser Basis ist erstmalig zum 31. Dezember 2015 erfolgt.
In den Vorjahren erfolgte die Ermittlung auf Basis der CRR. Daher können keine Aussagen über die
Entwicklung im Berichtsjahr getroffen werden.
Die nachfolgenden Tabellen erläutern die Zusammensetzung der Verschuldungsquote. Alle Daten beziehen sich auf den Stichtag der Offenlegung.
Summarischer Vergleich zwischen Bilanzaktiva und der Gesamtrisikopositionsmessgröße (LRSum)
(Art.451 CRR)
Zeile
1
Anzusetzende Werte
TEUR
1
Summe der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögenswerte
2
Anpassung für Beteiligungen, die zu Bilanzierungszwecken konsolidiert werden, die jedoch nicht
zum aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören
0
3
(Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften in
der Bilanz ausgewiesen wird, aber von der Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429
Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommen ist)
0
4
Anpassungen für derivative Finanzinstrumente
0
5
Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
0
6
Anpassung für außerbilanzielle Geschäfte (d.h. Umwandlung der außerbilanziellen Geschäfte in
Kreditäquivalenzbeträge)
38.416
EU-6a
(Anpassung für Risikopositionen aus Intragruppenforderungen, die von der
Gesamtrisikopositionsmessgröße gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
ausgenommen sind)
0
EU-6b
(Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013 von der Gesamtrisikopositionsmessgröße ausgenommen sind)
0
7
Sonstige Anpassungen
8
Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote
825.560
7.488
871.464
Gemäß delegierter Verordnung 2015/62 zur Änderung der CRR entspricht dies Art. 429 (13) CRR
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
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Sparkasse Jerichower Land
Einheitliches Offenlegungsschema für die Verschuldungsquote (LRCom)
CRR)
(Art.451
Zeile
Risikopositionswerte
der CRR Verschuldungsquote
TEUR
TEUR
Bilanzielle Risikoposition (ausgenommen Derivate und Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
1
Bilanzwirksame Positionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) und
Treuhandvermögen, jedoch einschließlich Sicherheiten)
2
(Aktiva, die zur Ermittlung des Kernkapitals abgezogen werden)
3
Summe der bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)
und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2)
833.096
-48
833.048
Derivative Risikopositionen
4
5
EU-5a
6
7
8
9
10
11
Wiederbeschaffungskosten für alle Derivatgeschäfte (d. h. bereinigt um anrechenbare, in bar
erhaltene Nachschüsse)
Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle
Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode)
Risikopositonswert gemäß Ursprungsrisikomethode
Hinzugerechneter Betrag von gestellten Sicherheiten für Derivatgeschäfte, wenn diese gemäß
den geltenden Rechnungslegungsvorschriften von den Bilanzaktiva abgezogen werden
(Abzug bei in bar erhaltenen Nachschüssen in Derivatgeschäften)
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei
(QCCP) abgerechnete Geschäfte)
Bereinigter effektiver Nominalwert von geschriebenen Kreditderivaten
(Bereinigte Aufrechnungen des effektiven Nominalwerts und Zuschlagsabzüge für ausgestellte
Kreditderivate)
Derivative Risikopoitionen insgesamt (Summe der Zeilen 4 bis 10)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
12
13
14
EU-14a
15
EU-15a
16
Brutto-Aktiva aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT; ohne Anerkennung von Netting),
nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte
(Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus
Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT))
Aufschlag auf das Gegenparteiausfallrisiko aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT)
Ausnahme für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT): Aufschlag auf das
Gegenparteiausfallrisiko gemäß Artikel 429b Absatz 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
Risikopositionen aus als Agent getätigten Geschäften
(Ausgenommene Risikopositionen aus für Kunden über eine qualifizierte zentrale Gegenpartei
(QCCP) abgerechnete Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT))
Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften insgesamt(Summe der Zeilen 12 bis
15a)
0
0
0
0
0
0
0
Andere Außerbilanzielle Risikopositionen
17
18
19
Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert
(Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge)
Andere außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18)
124.179
-85.763
38.416
Gemäß Artikel 429 Abs.7 und 14 CRR ausgenommene Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell)
EU-19a
EU-19b
(Gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene gruppeninterne
Risikopositionen (Einzelbasis) (bilanziell und außerbilanziell))
(Gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgenommene
Risikopositionen (bilanziell und außerbilanziell))
0
0
Eigenkapital und Gesamtrisikopositionen
20
21
Kernkapital
Gesamtrisikopostionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU19a und EU-19b)
48.972
871.465
Verschuldungsquote
22
Verschuldungsquote in %
5,62
Anwendung von Übergangsbestimmungen und Wert ausgebuchter Treuhandpositionen
EU-23
EU-24
Anwendung von Übergangsbestimmungen für die Definition der Kapitalmessgröße
Wert ausgebuchter Treuhandpositionen gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr.
575/2013
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
0
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Sparkasse Jerichower Land
Aufschlüsselung von bilanziellen Risikopositionen (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte
(SFT) und ausgenommen Risikopositionen) – (LRSpl)
(Art.451 CRR)
Risikopositionswerte
der CRR Verschuldungsquote
TEUR
Zeile
EU-1
Bilanzielle Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT),
und ausgenommene Risikopositionen), davon:
EU-2
Risikopositionen des Handelsbuchs
EU-3
Risikopositionen des Anlagebuchs, davon:
833.096
EU-4
Gedeckte Schuldverschreibungen
33.715
EU-5
Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
65.171
EU-6
Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen
Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten behandelt werden
5.369
EU-7
Institute
298.498
EU-8
Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert
145.932
EU-9
Risikopostionen aus dem Mengengeschäft
87.306
EU-10
Unternehmen
95.182
EU-11
Ausgefallene Positonen
18.118
EU-12
Andere Forderungsklassen (z. B. Beteiligungspositionen, Verbriefungs-Risikopositionen und
sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind)
83.805
Offenlegungsbericht zum 31.12.2015
833.096
0
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