Hinweise zur Planung und Ausführung von Raumlufttechnischen
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Hinweise zur Planung und Ausführung von Raumlufttechnischen
Hinweise zur Planung und Ausführung von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT-Anlagenbau 2004) Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin 2004 Hinweise zur Planung und Ausführung von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude (RLT-Anlagenbau 2004) lfd. Nr.: 85 Aufgestellt und herausgegeben vom Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) Berlin 2004 Geschäftsstelle des AMEV im Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Ref. BS 22 10117 Berlin, Telefon: (0 18 88) 300 7722 Telefax: (0 18 88) 300 19 20 e-mail: [email protected] Der Inhalt dieser Broschüre darf weder im Ganzen noch in Teilen ohne Zustimmung des AMEV kopiert, vervielfältigt, reproduziert, übersetzt oder in irgend eine elektronisch oder maschinell lesbare Form gebracht werden. Kostenlose Informationen über Neuerscheinungen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des AMEV. [email protected] www.amev-online.de Inhaltsverzeichnis Vorwort .................................................................................................................... 7 1 1.1 Allgemeines .............................................................................................. 9 Anwendungsbereich .................................................................................. 9 1.2 Grundsatzüberlegungen für die Planung von RLT-Anlagen ...................... 9 1.3 Integrale Gebäude- und RLT-Planung ........................................................ 10 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 Gesundheitstechnische Anforderungen .................................................... Grundsätzliche Anforderungen .................................................................. Bestimmungen der Außenluftvolumenströme .......................................... Low Olf-Maßnahmen .................................................................................. 1.5 RLT-Auslegungsschritte in der Vorplanung ................................................ 16 1.6 Luftbefeuchtung ........................................................................................ 17 1.7 Abnahme und Leistungsmessungen ........................................................ 18 1.8 Vorbereitungen und Hinweise für den Betrieb .......................................... 18 2 2.1 Systeme und Bauelemente ...................................................................... 21 Luftführung im Raum .................................................................................. 21 2.2 Anlagensysteme ........................................................................................ 22 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 Bauelemente von RLT-Anlagen .................................................................. Luftleitungen .............................................................................................. Reinigungsöffnungen ................................................................................ Ventilatoren und Lüftungsgeräte ................................................................ Luftfilter ...................................................................................................... Luftbefeuchtungseinrichtungen ................................................................ Wärmeaustauscher .................................................................................... 24 24 24 24 25 28 28 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 Energieversorgung von RLT-Anlagen ........................................................ Wärmeversorgung ...................................................................................... Kälteversorgung ........................................................................................ Ersatzstromversorgung .............................................................................. 29 29 29 29 RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 13 13 14 16 3 2.5 2.5.1 2.5.2 Bauliche Hinweise ...................................................................................... 30 Technikzentralen ........................................................................................ 30 Außenluft-Ansaugöffnungen und Fortluft-Austrittsöffnungen .................... 30 2.6 2.6.1 2.6.2 2.6.3 2.6.4 Schall- und Brandschutzmaßnahmen ........................................................ Schallschutz .............................................................................................. Brandschutzmaßnahmen bei RLT- Anlagen .............................................. Entrauchung von Gebäuden .................................................................... Rauchfreihaltung von Rettungswegen ...................................................... 31 31 31 32 34 2.7 2.7.1 2.7.2 2.7.3 Digitale Mess-, Steuer- und Regeltechnik .................................................. Allgemeines ................................................................................................ Stellglieder .................................................................................................. Regelung von Heiz- und Kühlkreisen ........................................................ 34 34 35 36 3 3.1 3.2 3.3 3.4 Energiewirtschaftliche Überlegungen .................................................... Kennwerte für elektrische Antriebsleistungen .......................................... Wärmerückgewinnung (WRG) .................................................................. Adiabate Fortluftkühlung ............................................................................ Mess-, steuer- und regeltechnische Maßnahmen ...................................... 37 37 38 38 39 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 Anforderungen und Auslegungsdaten für einzelne Anwendungsbereiche ............................................................ Verwaltungsgebäude .................................................................................. Büroräume .................................................................................................. Sitzungsräume ............................................................................................ Toilettenräume ............................................................................................ Wasch- und Duschräume .......................................................................... Umkleideräume .......................................................................................... Lager- und Nebenräume ............................................................................ 40 40 40 40 40 40 41 41 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 Schulen ...................................................................................................... Allgemeine Unterrichtsräume .................................................................... Aulen und Festräume ................................................................................ Naturwissenschaftliche Fachräume .......................................................... Musikräume ................................................................................................ Werkräume und Werkstätten ...................................................................... Lehrküchen ................................................................................................ 41 41 41 42 42 42 42 4.3 4.3.1 4.3.2 Universitäten und Hochschulen ................................................................ 42 Seminarräume ............................................................................................ 42 Hörsäle ...................................................................................................... 42 4 4.3.3 4.3.3.1 4.3.4 4.3.5 Laboratorien .............................................................................................. Lagerräume für gefährliche Arbeitsstoffe .................................................. Sonderbereiche Forschung ........................................................................ Reinräume .................................................................................................. 43 43 44 44 4.4 Krankenhäuser und Kliniken ...................................................................... 45 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.5.4 4.5.5 Sportbauten ................................................................................................ Sporthallen ................................................................................................ Gymnastikräume ........................................................................................ Konditions- und Krafttrainingsräume .......................................................... Umkleideräume .......................................................................................... Wasch- und Duschräume .......................................................................... 4.6 4.6.1 Bäderbauten .............................................................................................. 46 Nebenräume in Bäderbauten .................................................................... 46 4.7 4.7.1 4.7.2 Betriebsbauten .......................................................................................... 47 Werkstätten ................................................................................................ 47 Wäschereien .............................................................................................. 47 4.8 4.8.1 4.8.2. Kulturbauten .............................................................................................. 48 Bibliotheken ................................................................................................ 48 Museen ...................................................................................................... 48 4.9 4.9.1 4.9.2 DV-Räume .................................................................................................. 51 Bauliche Anforderungen ............................................................................ 52 Planungshinweise ...................................................................................... 52 4.10 Speiseräume .............................................................................................. 53 4.11 Küchen ........................................................................................................ 54 45 45 46 46 46 46 Anhang I Auslegungsdaten für übliche Raumarten .............................................. 56 Anhang II Bestimmung der Außenluftvolumenströme mittels Olf .......................... 60 Anhang III Zusammenstellung der wesentlichen Bestimmungen und technischen Regeln .......................................................................... 61 Mitarbeiter ................................................................................................................ 64 RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 5 6 Vorwort Die vorliegenden Hinweise zur Planung und Ausführung von Raumlufttechnischen Anlagen für öffentliche Gebäude ersetzen die entsprechenden Hinweise aus dem Jahre 1993. Damit soll den neuen Entwicklungen in der Raumlufttechnik Rechnung getragen werden. Da die Auslegung von RLT-Anlagen nach Luftqualitätsgesichtspunkten verstärkt in die Praxis eingegangen ist, wurde diese Planungsmethode neu aufgenommen und die Aussagen zur Bestimmung bedarfsgerechter Luft-Volumenströme komplett überarbeitet. Ergänzt und aktualisiert wurden u.a. auch die Hinweise zum Schall- und Brandschutz, zur Planung und Ausführung der MSR-Technik und für hygienische Mindest-Anforderungen an RLT-Anlagen. Zur Vermeidung erhöhter Kosten bei den Investitionen und im laufenden Betrieb wurde den Themenbereichen Bauphysik und natürliche Lüftung sowie den energiewirtschaftlichen Auslegungskriterien mehr Gewicht beigemessen. Mit den vorliegenden Hinweisen soll die ganzheitliche Planung von Bauwerken und technischen Anlagen weiter gefördert werden. Ministerialrat Dipl.-Ing. Jürgen Hardkop Vorsitzender des AMEV RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 Bundesbankdirektor Dipl.-Ing. Joachim Frommhold Obmann der Ausschusses RLT-Anlagen-Bau 2004 7 8 1 Allgemeines 1.1 Anwendungsbereich Der Anwendungsbereich der vorliegenden Planungshinweise erstreckt sich auf Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie auf Instandhaltungsmaßnahmen (Bauunterhaltung) in Gebäuden staatlicher und kommunaler Verwaltungen. Besondere Richtlinien und Festlegungen einzelner Verwaltungen bleiben davon unberührt. 1.2 Grundsatzüberlegungen für die Planung von RLT-Anlagen RLT-Anlagen verursachen nicht unerhebliche Kosten für Investition und Betrieb. Die Notwendigkeit sollte daher immer kritisch untersucht werden (Abschnitt 1.3). Hat sich die Notwendigkeit herausgestellt, wird der erforderliche Zuluftvolumenstrom in der Regel über die Kühllast (Kühllastberechnung oder Computersimulation) bestimmt. Erfordert die gewünschte Raumluftqualität (Abschnitt 1.4.2) einen geringeren Außenluftvolumenstrom als den über die Kühllast berechneten Zuluftvolumenstrom, könnte die Volumenstromdifferenz, falls wirtschaftlich, durch andere Raumkühleinrichtungen ersetzt werden. Low Olf-Maßnahmen (Abschnitt 1.4.3) können den Außenluftvolumenstrom mindern, zu kleineren RLT-Anlagendimensionen führen und damit auch zu einem geringeren Platzbedarf für RLT-Anlagen und damit zusammenhängende Installationen in einem Gebäude. Zweckmäßige Systementscheidungen können ebenfalls kostenmindernd wirken (z. B. Quelllüftung, Abschnitt 1.5 und 2.1). Sie beeinflussen jedoch den Gebäudeentwurf und sind eventuell aus architektonischen Gründen nicht zu verwirklichen. Wärmerückgewinnungsmaßnahmen beeinflussen nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die Investitionskosten für Heizungs-, Kälte-, Rückkühlanlagen und Rohrleitungstrassen. Der Auslegung der Wärmerückgewinnungsmaßnahmen (Abschnitt 3.2) kommt daher eine besondere Bedeutung zu. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 9 Die Zentralisierung bzw. Dezentralisierung von RLT-Anlagen hat ebenfalls großen Kosteneinfluss und ist nach folgenden Kriterien zu untersuchen: • Größe, Nutzung und Lage der zu versorgenden Bereiche, • Platzbedarf für Geräte und Leitungen, • Wartungsfreundlichkeit, • Anordnung der Außenluftansaug- und Fortluftaustrittsöffnungen am Gebäude, • Umfang und Häufigkeit von Teillastbetriebszuständen unter Berücksichtigung der Jahresbetriebsstunden, • brandschutztechnische Anforderungen (wenig Durchdringungen von Brandabschnitten), • Einsatz von Wärmerückgewinnungssystemen, • Störungs-Ausfallauswirkungen bei starker Zentralisierung, • Anordnung von Rückkühlwerken, • Gebäudeart, Geschoss-, Schachttyp, Abschottungen und Schleusen im Gebäude. Abwägende Untersuchungen aller vorgenannten Einflüsse und daraus resultierende Betriebskostenschätzungen sollen im frühestmöglichen Stadium der Vorplanung durchgeführt werden, da dann noch Spielräume für Änderungen und Optimierungen gegeben sind. 1.3 10 Integrale Gebäude- und RLT-Planung Bei den in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschenden klimatischen Verhältnissen und geeigneter Bauweise reicht eine freie Lüftung, erforderlichenfalls mit einem wirksamen Sonnenschutz, grundsätzlich aus, um die hygienischen und thermischen Behaglichkeitsanforderungen zu erfüllen. Eine grobe Abschätzung geeigneter Bauweisen kann mit den folgenden Kennwerten vorgenommen werden: Bauweise günstig noch günstig ungünstig Gesamtenergiedurchlassgrad der Fenster, einschließlich Sonnenschutz gemäß DIN 4108-6 0,1 0,2 > 0,2 verstellbar verstellbar nicht verstellbar Wirksame Speichermasse nach Definition VDI 2078*) 175 kg/m2 RU 100 kg/m2 RU < 50 kg/m2 RU Raumtiefe zum nächstgelegenen Fenster <5m 7m >8m Verhältnis Anzahl Kippfenster zur Raumfläche**) 1 : 10 m2 1 : 20 m2 1 : 30 m2 Nachtlüftung durch gekippte Fenster möglich Innere Lasten < 30 W/m2 nicht möglich, z. B. auf Grund von Sicherheitsforderungen für geschlossene Fenster < 50 W/m2 > 50 W/m2 *) RU= Raumumschließung; teilen sich zwei Räume ein Bauteil, darf nur die halbe Masse berücksichtigt werden. Es dürfen nur Massen berücksichtigt werden, die für angemessene konvektive Wärmeübergänge zugänglich sind. **) gekipptes Fenster = zwei Luftstrahlen á 300 Watt Kühlleistung Bei Gebäuden mit günstigen bauphysikalischen Kennwerten und inneren Lasten bis zu 30 W/m2 (Personen, Geräte und künstliche Beleuchtung), werden die zulässigen Raumtemperaturen ohne zusätzliche RLT-Anlagen eingehalten. Bei frühzeitiger Zusammenarbeit zwischen allen an der Planung beteiligten Stellen bereits in der Entwurfsphase können die günstigen baulichen Kennwerte in Gebäuden ohne besondere Ansprüche erfahrungsgemäß ohne weiteres erreicht werden (siehe auch AMEV-Ausarbeitung Umweltcheck). RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 11 In dem Maße, in dem sich in einer Entwurfsplanung die ungünstigen Einflüsse häufen und verstärken, erhöht sich auch die Wahrscheinlichkeit von Raumtemperaturüberschreitungen im späteren Betrieb. Ziel kann es in solchen Fällen nicht sein, ungünstige Bauweisen (z. B. unzureichende Speichermassen und großflächige Fensterflächen, die zu Treibhauseffekten führen) durch den Einsatz von energie- und kostenintensiven RLT-Anlagen zu kompensieren. Dieser Weg führt zu unwirtschaftlichen und energetisch bedenklichen Gebäudekonzepten. Stattdessen sind die wesentlichen Probleme zu klären und in erster Linie durch bauseitige Lösungen zu beheben. In komplexen Fällen haben sich Simulationsrechnungen nach VDI 2067 Blatt 10 und 11 bewährt. Auf der Grundlage der langfristigen Wetterdaten werden die voraussichtlichen Raumtemperaturen für alle 8760 Stunden eines Referenz-Jahres ermittelt. Die baulichen Kennwerte sollen so abgestimmt werden, dass die Raumtemperatur auch in ungünstigen Räumen die zulässige Grenz-Raumtemperatur (je nach Sommer-Region 25, 26 oder 27°C) nach dem Entwurf der DIN 4108 Teil 2 – Änderung vom Februar 2002 – an nicht mehr als 10 % der Aufenthaltszeit überschreitet. Für Büroräume, die nach der Definition der Arbeitsstättenrichtlinien keine Hitzearbeitsplätze darstellen, sind nach diesen Richtlinien auch höhere Temperaturen für längere Zeiten zulässig. Unabhängig davon kann die Errichtung von RLT-Anlagen in folgenden Fällen erforderlich sein: • besondere baurechtliche Vorschriften, • für Räume, in denen sich der üblichen Nutzung entsprechend eine größere Anzahl von Personen auf kleinem Raum über längere Zeit (länger als 1 Stunde) aufhält, wenn ein spezifisches Raumvolumen von 5 m3/Person unterschritten wird, die Raumtiefe zum nächstgelegenen Fenster größer als 7 m und das Verhältnis Anzahl Kippfenster zur Raumfläche ungünstiger als 1 : 20 m2 ist; • für fensterlose Räume; • für Räume mit nicht zu öffnenden Fenstern z. B. wegen – Sicherheitsanforderungen, – eines zu hohen Außenlärmpegels, – einer zu hohen Schadgaskonzentration der umgebenden Atmosphäre, – Vollverdunkelung, – extremer Windverhältnisse, – zu hoher Konzentration gefährlicher bzw. gesundheitsgefährdender Stoffe und/oder Keime im Rauminnern; 12 • für Räume, in denen hohe sensible und/oder latente Lasten auftreten; • für Räume, in denen erhebliche Verunreinigungen freigesetzt werden; für Räume, in denen definierte Raumluftzustände (Temperatur, Feuchte, Luftgeschwindigkeit, Keimpegel) in vorgegebenen Grenzen gehalten werden müssen. 1.4 Gesundheitstechnische Anforderungen 1.4.1 Grundsätzliche Anforderungen RLT-Anlagen sollen ein behagliches Raumklima und eine gesundheitlich unbedenkliche Raumluftqualität sicherstellen. Die thermische Behaglichkeit und Luftqualität von Räumen wird durch die Personen, den Raum und die RLT-Anlage selbst beeinflusst. Die thermische Behaglichkeit wird durch die Zustandsgrößen Lufttemperatur, mittlere Wandoberflächentemperatur, Luftfeuchte und Luftgeschwindigkeit definiert. Die Kleidung und der Aktivitätsgrad der Personen spielt eine weitere wichtige Rolle. Die thermischen Behaglichkeitsgrenzen sind in DIN 1946 Teil 2 – Raumlufttechnik; gesundheitstechnische Anforderungen – festgelegt. Unter Luftqualität werden alle nichtthermischen Einflüsse auf das Wohlbefinden der Personen verstanden. Die Konzentration an schädlichen Stoffen und unangenehmen Gerüchen sowie der Schallpegel dürfen die zulässigen Grenzwerte nicht überschreiten. Hinsichtlich des Schallschutzes wird auf Abschnitt 2.6.1 verwiesen. Der Kohlendioxidgehalt der Raumluft ist ein Indikator für die durch die Raumnutzer selbst verursachten Verunreinigungen. Ein CO2-Gehalt von weniger als 0,1 Vol-% gilt als Kriterium für eine gute Raumluft. Als Ergebnis zahlreicher Untersuchungen entspricht dies einem tolerablen Grenzwert von 80 % zufriedener Nutzer. An diesem Grenzwert bemisst sich der in der DIN 1946 Teil 2 – Raumlufttechnik; gesundheitstechnische Anforderungen angegebene personenbezogene Mindest-Außenluftvolumenstrom. Bei produktionsbedingten Verunreinigungen ist der Außenluftanteil über eine Schadstoffbilanz zu bemessen, damit die zulässigen MAK- bzw. TRKWerte (Maximale Arbeitsplatzkonzentration bzw. Technische Richtkonzentration nach der Gefahrstoffverordnung) nicht überschritten werden. Diese Bilanzen sind in den unter Abschnitt 4 genannten Regelungen für einzelne Anwendungsbereiche im allgemeinen bereits berücksichtigt. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 13 Unzweckmäßig geplante und schlecht betriebene RLT-Anlagen können Mitverursacher des sog. Sick-Building-Syndromes sein. Nur bei fachgerechter Planung, Ausführung, Wartung und Betrieb (Hinweise VDI 6022 – Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen) lässt sich eine Verunreinigung der Raumluft durch RLT-Anlagen ausschließen. 1.4.2 Bestimmungen der Außenluftvolumenströme Raumluft muss eine Mindestqualität aufweisen, um das Wohlbefinden von Personen sicherzustellen. Für die Berechnung des Außenluftvolumenstromes sind die Mindestwerte nach DIN 1946 und den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) zu beachten. VDI-Richtlinien geben weitere Hinweise. Die Tabelle im Anhang I enthält die danach erforderlichen Außenluftvolumenströme und andere wichtige Auslegungsdaten für typische Raumarten in öffentlichen Gebäuden. Alternativ kann die Bestimmung des Außenluftvolumenstromes durch differenzierte Betrachtung der Luftqualität und der in den Raum eingebrachten Verunreinigungen erfolgen. Personen, Baustoffe, Inventar und RLT-Anlagen verursachen sensorische Verunreinigungen (gemessen in olf) in Räumen, die mit Außenluft (Luftqualität gemessen in dezipol (dp)) soweit verdünnt werden müssen, dass in Räumen die gewünschten empfundenen Luftqualitäten (gemessen in dp) herrschen. Beim Einsatz von RLT-Anlagen findet dieser Verdünnungsprozess kontinuierlich statt, bei Fensterlüftung zum Teil auch stoßweise. Maßgebend ist die Luftqualität im Atmungsbereich. Daher hat auch die Lüftungseffektivität der verschiedenen RLT-Systeme einen starken Einfluss auf die Bemessung von Außenluftvolumenströmen. Die Verunreinigungslast einer Standard-Person ist als 1 olf definiert; 0 dp entspricht reiner Außenluft und 0,5 dp schlechter Großstadt-Außenluft. Andere Verunreinigungslasten in Räumen und andere Außenluftqualitäten werden an Hand dieser Kennwerte in Skalen angeordnet. Die Lüftungseffektivität beträgt 1, wenn Verunreinigungen und Luft vollständig vermischt sind, größer 1, wenn die Luftqualität im Atmungsbereich besser ist, als in der Abluft. Mischlüftung hat die Effektivität 1, Quelllüftung 1,4 und kann daher zu kleineren Außenluftvolumenströmen führen. 14 Der für ein Wohlbefinden erforderliche Außenluftvolumenstrom für einen Raum wird durch folgende Gleichung berechnet: V· = 10 얖 G (Ci – CCAL) 얖 εV Hierin sind: V· der für Wohlbefinden erforderliche Außenluftvolumenstrom in l/s oder l/s m2 G die sensorische Verunreinigungslast in olf oder olf/m2 Ci die gewünschte empfundene Innenluftqualität in dp (1,4 dp entspricht 20 % unzufriedene Raumnutzer) CAL die empfundene Außenluftqualität an der Außenluft-Ansaugöffnung in dp (0,1 dp entspricht guter Großstadtluft) εv die Lüftungseffektivität Eine ausführliche Darstellung dieser Methode zur Bestimmung der Außenluftvolumenströme enthält der Anhang A der DIN 1946 Teil 2. und der »Technische Bericht DIN EN 79«. Die Tabelle im Anhang II dieser Planungshinweise enthält Auslegungswerte für die Außenluftvolumenströme der Raumarten Einzelbüro, Großraumbüro, Konferenz- / Seminarraum, Hörsaal, Kantine, Speiseraum und Klassenraum für die empfundenen Raumluftqualitäten »mittel« (1,4 dp) bzw. »gering« (2,5 dp; dies entspricht 30 % unzufriedener Raumnutzer). Es ist jeweils der Mindestaußenluftvolumenstrom für Personen mit einem Wert für die Zusatzlüftung zur Beseitigung von Verunreinigungen aus den Räumen zu addieren. Für Räume ohne Low Olf-Maßnahmen ist mit den Tabellenwerten mit mittlerer Verunreinigung zu rechnen. Räume mit Kopierern, zahlreichen Laserdruckern oder anderen besonderen Verunreinigungsquellen sind als Räume mit starker Verunreinigung anzusehen. Für Labore, Werkstätten, Krankenhäuser usw. sind die einschlägigen Regeln der Technik zu beachten. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 15 1.4.3 Low Olf-Maßnahmen Werden Low Olf-Maßnahmen bei der Auswahl von RLT-Anlagen, Baustoffen und Inventarmaterialien ergriffen, so kann mit den Tabellenwerten für Räume mit geringer Verunreinigung gerechnet werden. Nach Möglichkeit sollten genaue Berechnungen die Anwendung der Tabellen in Anhang II ersetzen. Für Low Olf-Räume sind z. B. folgende Planungen notwendig: • Auswahl geruchsneutraler Baustoffe und Inneneinrichtungsmaterialien, • Verzicht auf Umluft und höhere Dichtheitsklasse der Luftleitungen im Unterdruckbereich, • Sicherstellung von sauberem Wasser für Sprühbefeuchtung, • Vermeidung von keilriemengetriebenen Ventilatoren, • Bei Einsatz von Rotationswärmerückgewinnern nur Typen mit nachgewiesener geringer Übertragungsrate von Gerüchen. Übliche Materialien für den Ausbau von z. B. Büroräumen wie kunststoffbeschichtete Pressspanplatten, Teppichböden und Klebstoffe erfüllen Low OlfAnforderungen in der Regel nicht. Wegen der noch unzureichenden Hersteller-Informationen gestaltet sich die Planung von Low Olf-Maßnahmen derzeit noch schwierig. Einige Hinweise über Verunreinigungslasten zur Planung von Low Olf-Maßnahmen können dem DIN Fachbericht 79 – Lüftung in Gebäuden – Auslegungskriterien für Innenräume entnommen werden. 1.5 16 RLT-Auslegungsschritte in der Vorplanung Stellt sich in der Vorplanung unter Beachtung des Abschnitts 1.3 die Notwendigkeit von RLT-Anlagen heraus, ist folgende Vorgehensweise für die wesentlichen Systemfestlegungen/-bemessungen zu empfehlen: • Ermittlung der Außenluftvolumenströme nach Vorgaben der öffentlichrechtlichen Vorschriften (siehe Abschnitt 4 und Anhang I), • Kühllastberechnungen/-schätzungen und daraus Ableitung der Zuluftvolumenströme für die betreffenden Räume, • Bestimmung der Außenluftvolumenströme gemäß Abschnitt 1.4.2, • Vergleich der Zuluft- und zugehörigen Außenluftvolumenströme und Fallunterscheidung wie folgt: Fall 1: Zuluft- größer als Außenluftvolumenströme: Es ist abzuwägen, ob die Differenz zwischen Zuluft- und Außenluftvolumenströmen – als Umluft konzipiert wird, – doch als Außenluft konzipiert wird (reiner Außenluftbetrieb), – durch eine kombinierte Anlage Luft-Wasser-Systeme ersetzt wird. Die Umluftkonzeption stellt den Standardfall dar. Für reine Außenluftanlagen sprechen die erzielbaren optimalen Raumluftqualitäten. Durch effiziente Wärmerückgewinnungseinrichtungen (siehe auch Abschnitt 3.2) halten sich die Mehrkosten in Grenzen. Kombinierte Anlagen werden bei höheren inneren Lasten (größer 60 W/m2) eingesetzt. Dann sind die höheren Investitionskosten für zwei Systeme (Zusatzausrüstung mit Kühldecken oder Ventilatorkonvektoren) wirtschaftlich gerechtfertigt. Zusätzlich ist bei dieser Variante zu untersuchen, ob die alternative Wahl von Quelllüftung (Schichtströmung) durch die verbesserte Lüftungseffektivität zusätzliche wirtschaftliche Vorteile bringt. Fall 2: Zuluftvolumenströme kleiner als Außenluftvolumenströme Es ist abzuwägen, ob die Senkung der Außenluftvolumenströme auf das Maß der Zuluftvolumenströme bezüglich der Verschlechterung der Raumluftqualität vertretbar ist. Weiter ist zu untersuchen, ob Quelllüftung eingesetzt und damit doch eine mittlere Raumluftqualität aufrecht gehalten werden kann. Nach den vorgenannten Abwägungen können im wesentlichen auch die Luftleitungsnetze (siehe Abschnitt 2.3.1) und die optimale Anordnung der Technikzentralen festgelegt werden (siehe Abschnitt 1.2). RLT-Anlagen ohne Kühlung werden nach den erforderlichen Außenluftvolumenströmen (siehe Abschnitt 1.4.2) ausgelegt. 1.6 Luftbefeuchtung Luftbefeuchter unterliegen besonderen hygienischen Anforderungen und erhöhen die Betriebskosten. Auf Grund dessen ist die Notwendigkeit einer Luftbefeuchtung kritisch zu überprüfen. RLT-Anlagen für thermisch hochbelastete Räume (innere Kühllasten größer 60 W/m2) mit langer Aufenthaltszeit von Personen (Dauerarbeitsplätze) sollten eine Befeuchtung erhalten. Bei thermisch niedrig belasteten Räumen oder bei Quelllüftung bis zu inneren Kühllasten 75 W/m2 kann in der Regel auf Befeuchtung verzichtet werden. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 17 Über die Ausführung und den hygienischen Betrieb der Befeuchtungseinrichtungen gibt die VDI 6022 – Hygienische Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen – wichtige Hinweise. Neben den hygienischen Aspekten sind auch der Wartungsaufwand sowie die Energiekosten der verschiedenen Befeuchtungssysteme zu berücksichtigen. 1.7 Abnahme und Leistungsmessungen Nach Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer ist eine Abnahmeprüfung nach VOB, Teil C DIN 18379 durchzuführen. Sie beinhaltet die Vollständigkeitsprüfung des Auftragsumfanges und die Übergabe der Wartungs- und Bedienungsanweisungen mit Zusammenstellung der technischen Daten, der Bestandszeichnungen, des elektrischen Übersichtsschalt- und Anschlussplanes und das Protokoll über die Einweisung des Wartungs- und Bedienungspersonals. Bei betriebswichtigen RLT-Anlagen sind im Rahmen der Abnahmeprüfung Funktionsprüfungen, Funktionsmessungen, Vollständigkeitsprüfungen und Sondermessungen nach DIN EN 12599 durchzuführen. Die Prüfungen sollten durch einen Sachverständigen im Beisein des Auftragnehmers erfolgen. Bei der Ausschreibung und Auftragsvergabe ist darauf hinzuweisen, dass Kosten für zu wiederholende Funktionsprüfungen infolge Nichtererbringung des Auftragsumfanges zu Lasten des Auftragnehmers gehen. Bereits bei der Planung und Ausführung lüftungstechnische Anlagen sind Messstellen für eine Leistungsmessung vorzusehen. 1.8 Vorbereitungen und Hinweise für den Betrieb Um einen hygienegerechten und sicheren Betrieb zu ermöglichen müssen die konstruktiven Anforderungen der VDI 6022, z. B. an die Zugänglichkeit zu den Anlagenaggregaten, die Vermeidung unzulässiger Aggregatabfolgen und die Beachtung geforderter Filterklassen eingehalten werden. Die praktischen Erfahrungen zeigen, das eine nach VDI 6022 einwandfrei betriebene RLT-Anlage gleichzeitig auch olfaktometrisch deutlich bessere Ergebnisse liefert, d. h. weniger Geruchsbelastungen verursacht. Der Betreiber ist nach dem Energieeinsparungsgesetz verpflichtet, RLTAnlagen sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Er hat 18 durch eine geordnete Betriebsführung und fachgerechte Instandhaltung die bestimmungsgemäße, auch hygienisch einwandfreie Funktion und den wirtschaftlichen und energiesparenden Betrieb der RLT-Anlagen zu gewährleisten. Hierzu ist der Einsatz von geschultem Bedienungs- und Wartungspersonal sicherzustellen. Der Nutzer ist bereits im Planungsstadium auf die entsprechenden organisatorischen personellen und kostenmäßigen Auswirkungen hinzuweisen. Die Grundsätze für den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen sind in der VDI 3801 – Betreiben von RLT-Anlagen – enthalten. Die AMEV-Richtlinie „Bedienen von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden“ gibt konkrete Hinweise für das Betriebspersonal der RLT-Anlagen. Für die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ist ein Leistungsprogramm entsprechend dem VDMA-Arbeitsblatt 24186 und den Vertragsmustern der AMEV-Richtlinien – Wartung 2002 – oder in Sonderfällen – Instandhaltung 90 – aufzustellen. Dabei sind hygienische und gesundheitstechnische Anforderungen zu beachten. Der bedarfsgerechte Umfang der Instandhaltungsarbeiten ist stark von der Anlagenart und -nutzung, den Betriebszeiten und der Ausführung und Zustand der Bauelemente abhängig. Der Umfang der Wartung und die Festlegung der konkreten technischen Wartungs- und Inspektionsintervalle ist von den Fachplanern in Abstimmung mit den Nutzern und ggf. unter Einbeziehung einer Hygiene-Fachkraft für den jeweiligen Einzelfall anzugeben. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 19 20 2 Systeme und Bauelemente Bei der Festlegung der Anlagensysteme und Bauelemente ist darauf zu achten, dass diese bedarfs- und funktionsgerecht sowie energiesparend und umweltschonend geplant werden. Dies gilt auch für den stufenweisen Ausbau von RLT-Anlagen bei umfangreichen Bauvorhaben. Außerdem sind die bauphysikalischen Randbedingungen zu berücksichtigen. Bezüglich der Hygiene ist darauf zu achten, dass keine Komponenten (z. B. Schalldämpfer, Filter, Schalldämmmaterial des Zentralgerätes) eingesetzt werden, die ein mikrobielles Wachstum innerhalb der RLT-Anlagen fördern bzw. selbst als Nährstoff für Mikroorganismen dienen können. 2.1 Luftführung im Raum Systeme mit Mischströmung: Die Zuluft wird mit hohem Eintrittsimpuls außerhalb der Aufenthaltszone eingeführt mit dem Ziel, durch Induktion eine möglichst gute Mischung zwischen Zuluft und Raumluft zu erreichen. Örtliche Unterschiede von Temperaturen und Konzentrationen (Feuchte, Rauch, Gerüche usw.) sind bei Mischströmung gering, so dass die Anordnung der Abluftabsaugung ohne wesentlichen Einfluss auf den Raumluftzustand und die Raumströmung ist. Systeme mit Schichtströmung (Quellluftstrom): Die Zuluft wird mit niedrigen Geschwindigkeiten und Turbulenzgrad über entsprechend große Flächen in den Raum eingeführt mit dem Ziel, eine Durchspülung des Raumes mit möglichst geringer Mischung zwischen Zuluft und Raumluft zu erreichen. Bei der Schichtströmung (Quellluft) wird die Zuluft im unteren Raumbereich mit einer geringen Untertemperatur in den Raum eingeführt. Durch die auf Grund der Dichteunterschiede entstehende stabile Luftschichtung im Raum kommt es zu einer aufwärts gerichteten Strömung geringster Geschwindigkeit, aus der sich die Auftriebsströme örtlicher Wärmequellen herauslösen. Die Höhe der Frischluftschicht ist abhängig vom Verhältnis der thermischen Auftriebsströme zu dem eingeführten Zuluftvolumenstrom. Unterhalb der Mischzone wird im Raum eine deutlich bessere Luftqualität, z. B. bezüglich Geruchskonzentration erreicht als unter sonst gleichen Bedingungen mit einem Mischströmungssystem. Auf Grund der dichtebestimmten Luftschichtung im Raum bilden sich unterhalb der Mischzone deutliche Konzentrations- und Temperaturgefälle aus. Auf Grund des im gesamten Raum niedrigen Turbulenzgrades der RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 21 Luftströmung werden bei diesem System bezüglich der Luftbewegung sehr gute Komfortbedingungen erreicht. In Verbindung mit Kühldecken kommt es zu verstärkten thermisch bedingten Zirkulationen im Raum, welche die für diese freie Verdrängungsströmung typischen Temperatur- und Konzentrationsgefälle praktisch beseitigen. Der hohe Komfort bezüglich praktisch nicht spürbarer Luftbewegung bleibt dabei erhalten. Systeme mit Verdrängungsströmung: Die Verdrängungswirkung kann durch eine Kolbenströmung im Raum (»erzwungene Verdrängungsströmung«) erreicht werden. Die erzwungene Verdrängungsströmung erlaubt es, auf der angeströmten Seite von Arbeitszonen fast Zuluftqualität, z. B. bezüglich Partikelkonzentration, zu erreichen. Voraussetzung ist eine Geschwindigkeit der Kolbenströmung, die eine mischungsfördernde Auftriebsströmung örtlicher Wärmequellen entgegen der Kolbenströmungsrichtung zuverlässig unterdrückt. Die erforderlichen Luftwechsel sind daher außerordentlich hoch, der Aufwand entsprechend (vorwiegend Anwendung in der Reinraumtechnik). 2.2 Anlagensysteme Nur-Luftanlagen mit festem Volumenstrom Mit Nur-Luftanlagen können die meisten bei öffentlichen Bauvorhaben auftretenden Aufgaben für RLT-Anlagen wirtschaftlich gelöst werden, wenn nur thermische Lasten bis 60 W/m2 vorliegen und gleichartige Räume versorgt werden müssen. Die einfache technische Konzeption mit niedrigen Investitions- und Betriebskosten bietet keine individuelle Regelmöglichkeit für einzelne Räume. Es ist ein strömungsgünstig ausgebildetes Leitungsnetz mit relativ großem Platzbedarf erforderlich. Nachteilig sind ein hoher Energieverbrauch für die Luftförderung (hoher Druckverlust) und evtl. Strömungsgeräusche. Nur-Luftanlagen mit variablem Volumenstrom (VVS-Anlage) Einsatz bei örtlichen und zeitlichen Unterschieden in den thermischen Lasten der zu versorgenden Räume und bei gleichzeitig hohen Anforderungen an die individuelle Regelbarkeit. Bei geringen Lasten (weniger als 50 W/m2) häufig eine günstige Alternative zur Induktionsanlage bezüglich Energieaufwand und Gesamtkosten. VVS-Anlagen erfordern einen relativ hohen Aufwand an Investitionen, Regeltechnik und Luftdurchlässen, bieten 22 aber ein energiesparendes RLT-Konzept mit guter Anpassung an örtlich und zeitlich wechselnde thermische Lasten, individueller Raumtemperaturregelung durch Veränderung der Luftmenge, zeitweiser Luftmengenreduzierung bzw. Abschaltung von Räumen bei Nichtbenutzung und Auslegung der Zentralen nur auf das 0,75- bis 0,8fache der Nennluftmenge. Induktionsanlagen Einsatz nur für Räume bis max. 6 – 8 m Raumtiefe und bei großen Unterschieden in den thermischen Lasten der zu versorgenden Räume sowie hohen Ansprüchen an die individuelle Regelbarkeit. Induktionsanlagen haben bei hohen thermischen Lasten meist vorteilhafte Investitions- und Instandhaltungskosten und bieten infolge des hohen regeltechnischer Aufwand eine gute Anpassung an örtlich und zeitlich wechselnde thermische Lasten. Die Induktionsgeräte können bei Stillstand der RLT-Anlage die Heizlast ganz oder teilweise übernehmen. Kühldecken-Anlagen Nutzung bei Kühllasten bis 100 W/m2 meist in Verbindung mit einer Quelllüftung und geringen Außenluftvolumenströmen. Kühldecken-Anlagen ermöglichen eine individuelle Raumtemperaturregelung über die Kühldecke und erreichen besonders günstige Komfortbedingungen. Bei hoher Leistung der Kühldecke kann eine Mischlüftung im Raum erfolgen. Hohe Kaltwassertemperaturen können verwendet werden Eine Unterschreitung des Oberflächentaupunktes muss vermieden werden. Ventilatorkonvektoren Die Anlagen führen sehr hohe thermische Lasten z. B. in DV-Räumen ab, ggf. auch ohne Luftleitungsnetz und bei geringem Komfort. Der großen Leistungsfähigkeit und Umluftmenge stehen eine hohe Lautstärke durch den raumseitigen Ventilator und ev. Zugerscheinungen bei Lasten über 60 W/m2 gegenüber. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 23 2.3 Bauelemente von RLT-Anlagen 2.3.1 Luftleitungen Niedriger Energiebedarf (geringe Druckverluste), hohe Dichtheit, geringe Wärmeverluste und günstige hygienische Bedingungen sind wesentliche Kostenfaktoren für den Betrieb von RLT-Anlagen (siehe VDI 3803). Aus wirtschaftlichen Gründen ist bei Niedergeschwindigkeitssystemen die Luftgeschwindigkeit auf der Grundlage des Auslegungsvolumenstromes in Luftleitungen mit 5 bis 7 m/s auszulegen, bei einer üblichen Nutzungsdauer von 3.000 h/a. Bei höheren Betriebsstunden sollte die Luftgeschwindigkeit dann auf 5 m/s abgesenkt werden. Für die Materialauswahl sind in besonderen Fällen die Gesichtspunkte des Brandschutzes, der Hygiene und der Korrosionsbeständigkeit zu berücksichtigen. 2.3.2 Reinigungsöffnungen Um die hygienischen Anforderungen (VDI 6022) zu gewährleisten, sind Luftleitungen mit Reinigungsöffnungen zu versehen, so dass das komplette Leitungssystem gereinigt werden kann. Die Einbaulage aller Reinigungsöffnungen muss aus den Montageplänen und Werkstattzeichnungen ersichtlich sein. Die erforderliche Anzahl und Anordnung von Revisionsöffnungen in den Luftleitungen richtet sich nach der Ausgestaltung (Größe, Verlauf, Zugänglichkeit etc.) der jeweiligen Luftleitungen. In Zuluftleitungen muss der Bereich direkt nach dem Zentralgerät sowie – falls vorhanden – im Bereich von in der Luftleitung befindlichen Schalldämpfern zu Inspektions- und gegebenenfalls Reinigungs- und Desinfektionszwecken zugänglich sein. Bei Umluftbetrieb muss die Umluftleitung mindestens an einer Stelle und – falls vorhanden – im Bereich der Schalldämpfer zugänglich sein. 2.3.3 Ventilatoren und Lüftungsgeräte Bei der Auswahl und dem Einbau von Ventilatoren ist die VDIRichtlinie 3803 – Raumlufttechnische Anlagen; Technische Grundforderungen – zu beachten. Neben den Auslegungskriterien Luftstrom, Förderdruck und Schallleistungspegel kommt dem Wirkungsgrad von Ventilator und Motor besondere 24 Bedeutung zu. Insbesondere ist hierzu nicht der maximale Auslegungspunkt, sondern der Betriebspunkt bei den höchsten Jahresbetriebsstunden (nicht für den Auslegungszustand) zu berücksichtigen. Die Ventilatoren sollen der Genauigkeitsklasse 1 nach DIN 24 166 entsprechen. Bei der Auswahl von Ventilatoren ist zu beachten, dass bei Einsatz von riemengetriebenen Ventilatoren eine nachfolgende Feinstaubfilterstufe erforderlich ist. Diese Anforderung entfällt bei Einsatz von flachriemengetriebenen Ventilatoren, welche hinsichtlich der Geruchsbelastung sowie des Energieverbrauches (2 bis 10 % besserer Wirkungsgrad) als günstiger einzustufen sind sowie bei Einsatz sogenannter „freilaufender Räder“. In Fällen mit großem Regelbereich sind stufenlose Drehzahlregelungen mit Frequenzumformern wirtschaftlich. Drehstrommotoren werden in drei Energieeffizienzklassen (eff1 bis eff3) eingeteilt. Ab ca. 4.000 Betriebsstunden p. a. lohnt sich der Einsatz eines eff1-Motors, ein eff2-Motor bereits bei 2.000 h/a. Es sind Lüftungszentralgeräte vorzusehen, bei denen der Abstand der Ventilatoreintrittsebene von der Kammerwand mindestens den halben Laufraddurchmesser beträgt, um die Ansaugverluste zu verringern. Bei der Bewertung von inneren Energieverlusten in RLT-Geräten ist die VDI 3803 zu beachten. Lüftungsgeräte mit geringen inneren Energieverlusten sind zu bevorzugen. Vom Hersteller ist der prüffähige Nachweis der Energieverbrauchswerte mit dem Angebot zu fordern (siehe auch Kapitel 3) und nach VOB/A § 23 zu bewerten. 2.3.4 Luftfilter Luftfilter tragen dazu bei, die geforderte Luftqualität in den belüfteten Bereichen zu sichern und schützen die Anlagenkomponenten sowie das luftführende Leitungsnetz vor Verschmutzung. Zur Filterung von Partikeln werden in der Raumlufttechnik hauptsächlich Filter aus synthetischen Faserstoffen und Metallfilter eingesetzt. Auf Sonderfälle beschränkt ist der Einsatz von Aktivkohlefiltern zur Adsorption gasförmiger Partikel. Hierzu zählen Gerüche aus Küchen, Dämpfe und Gase aus Prozessen und radioaktive Gase. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 25 Luftfilter sind nach DIN EN 779 und DIN EN 1822 in Gruppen und Klassen unterteilt. Grobstaubfilter (G1 bis G4) dienen zur Vorfilterung der Luft. Zur Feinfilterung werden Feinstaubfilter (F5 bis F9) und für besonders hohe Anforderungen in der Krankenhaus- und Prozesstechnik Schwebstofffilter und Hochleistungsschwebstofffilter H10 bis H14 bzw. U15 bis U17 eingesetzt. Entsprechend der Arbeitsstättenrichtlinie ASR 5 sind nur typgeprüfte Luftfilter nach DIN EN 779 bzw. DIN EN 1822 einzusetzen. Nach den Anforderungen der DIN 1946, Teil 2 und der VDI 6022 soll die Zuluft zweistufig gefiltert werden. Die erste Filterstufe im unmittelbaren Bereich der Luftansaugung ist mindestens in der Filterklasse G4, die zweite Filterstufe am Ende des Luftbehandlungsgerätes in der Klasse F7 auszuführen. Bei Einsatz von Ventilatoren mit Direktantrieb genügt abweichend hiervon eine einstufige Filterung, sofern besondere Vorschriften (z. B. DIN 1946, Teil 4) keine höheren Anforderungen stellen. Der Filter an der Luftansaugung ist dann in der Klasse F7 zu wählen. Hierdurch können durch Senkung des Anlagenwiderstandes die Betriebskosten gemindert werden. Bei der Auslegung von Luftfiltern ist auf einen geringen Anfangsdruckverlust und ein hohes Staubspeichervermögen zu achten. Der vom Hersteller genannte Nenn-Luftvolumenstrom der Filter sollte nicht überschritten werden, da die Abscheideleistung mit steigender Filterbelastung nachlässt. Die Standzeit ist der Einsatzzeitraum eines Filters bis zu seinem Austausch. Der von den Herstellern empfohlene Enddruckverlust richtet sich nach den in der DIN EN 779 festgelegten Werten. Aufgrund der energetischen und hygienischen Kriterien liegen die in der Praxis üblichen Enddruckverluste zumeist deutlich niedriger. Die VDI 6022 empfiehlt aus hygienischer Sicht den Filterwechsel der 1. Filterstufe nach spätestens 12 Monaten, den der 2. Filterstufe nach 24 Monaten. Bei Küchen gelten kürzere Fristen entsprechend VDI 2052. Um den bestimmungsgemäßen Betrieb eines Filters zu gewährleisten, ist der sofortige Austausch der Filter notwendig, wenn auf der Anströmseite ein Filterkuchen entsteht. Als Filterkuchen wird das Zusammenbacken von Schmutzteilchen auf der Filteroberfläche bezeichnet. Die Bildung eines Filterkuchens ist mit einem signifikanten Anstieg des Druckverlustes verbunden und liegt bei Grobstaubfiltern G 4 bei ca. 150 Pa und bei Feinstaubfiltern F 9 bei etwa 300 Pa. Ein vorzeitiger Filterwechsel ist bei Betriebsstunden über 2.500 h oftmals wirtschaftlicher der sich aus der Gegenüberstellung der Kosten für den Filterwechsel und die Luftförderung ermitteln lässt. Wegen des Staub- 26 eintrages während der Bau- und Probebetriebphase sollten die Filter vor der Übergabe an den Nutzer gewechselt werden. Ein mikrobielles Wachstum (Schimmelpilz, Bakterien, Hefen) auf Luftfiltern ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Dies kann gemäß VDI 6022 und VDI 3803 durch die Vermeidung lang anhaltender hoher relativer Luftfeuchten im Bereich der Luftfilter erfolgen. Für die 1. Filterstufe (Vorfilter) kann eine Durchfeuchtung entweder durch die Installation eines Vorerhitzers mit Erwärmung der Außenluft vor dem Luftfilter oder durch die Beimischung vorerwärmter Luft vor dem Filter vermieden werden. Für die höheren Filterstufen sind zur Vermeidung lang anhaltender relativer Luftfeuchten entsprechende Regelstrategien erforderlich. Auch durch den Einsatz biostatischer Luftfilter soll mikrobielles Wachstum auf Luftfiltern ganzjährig ohne die genannten Nachteile vermieden werden. Der Einsatz solcher Filter ist jedoch nur zulässig, wenn diese gesundheitlich unbedenklich sind und deren Wirksamkeit über die geforderte Filterstandzeit in Praxistests bei hohen Luftfeuchten (> 90 % r.F.) nachgewiesen worden ist. Hierzu liegen noch keine Langzeiterfahrungen vor. Die Wartung und Bedienung soll von der Staubluftseite möglich sein. Zur Überwachung des Filterwiderstandes sind Differenzdruckmessgeräte anzubringen. Die optische Kontrollmöglichkeit der Filterkammern ist sicherzustellen Beim Einsatz von WRG-Anlagen kann die Filterung der Abluft zur Gewährleistung hoher Rückwärmezahlen notwendig werden. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 27 2.3.5 Luftbefeuchtungseinrichtungen Bei der Planung von Einrichtungen zur Luftbefeuchtung sind Maßnahmen zum Schutz vor Verkeimung der Befeuchteranlagen bzw. der nachfolgenden Anlagenbereiche unabdingbar. Die Anforderungen der VDI-Richtlinie 6022 für die Errichtung von Luftbefeuchtungseinrichtungen sind einzuhalten. 2.3.6 Wärmeaustauscher Bei RLT-Anlagen mit reinem Außenluftbetrieb ist bei der Auslegung der Außenlufterwärmer mit Außenlufttemperaturen zu rechnen, die 8 K niedriger liegen, als die Norm-Außentemperatur nach DIN 4701. WRG-Systeme sind dabei zu berücksichtigen. Zur Inspektion und gegebenenfalls Reinigung und Desinfektion sind Wärmeaustauscher zugänglich zu gestalten. Kühleraggregate mit Taupunktunterschreitung sind grundsätzlich mit Kondensatwannen mit Ablauf am tiefsten Punkt und allseitigem Ablaufgefälle von mind. 1° auszustatten. 28 2.4 Energieversorgung von RLT-Anlagen 2.4.1 Wärmeversorgung Es ist im Einzelfall zu untersuchen, ob mit vorhandenem Heizwasser im Niedertemperaturbereich Wärmetauscher in RLT-Anlagen wirtschaftlich zu betreiben sind (z. B. Kondensatorwärme, Heizungsrücklauf, Fernwärmerücklauf, Abwärme aus Umluftkühlgeräten). 2.4.2 Kälteversorgung Bei der Auslegung der Kälteversorgung ist der zeitliche Verlauf der einzelnen Kühllasten (dynamische Kühllastberechnung) sowie die Gleichzeitigkeit des Kälteverbrauchs einzelner Anlagen zu berücksichtigen. Sofern die Gesamtleistung auf einzelne Aggregate aufgeteilt wird, ist darauf zu achten, dass insbesondere im Teillastbereich ein wirtschaftlicher Betrieb ermöglicht wird. Die Vorlauftemperatur soll nicht niedriger liegen als vom Verbraucher angefordert, da die Leistungsaufnahme einer Kältemaschine mit sinkender Verdampfungstemperatur stark zunimmt. Aus diesem Grunde soll eine Temperaturanhebung von z. B. 6 K für Klimakälte auf 14 K für Kühldecken durch Mischung unbedingt vermieden werden. Beim Einsatz von raumseitigen Kühlflächen ist zur Verhinderung von Taupunktsunterschreitungen eine besondere Kaltwasserregelung, ggf. in Abhängigkeit vom Taupunkt der Außenluft vorzusehen. Nach Möglichkeit ist die freie Kühlung über Rückkühlwerke zu nutzen. Der Einsatz von Kältespeichern ist zu untersuchen. Die bei einer Kälteerzeugungsanlage freiwerdende Abwärme ist unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte zu nutzen. Bei der Planung von Kälteanlagen ist darauf zu achten, dass möglichst Kältemittel mit geringem atmosphärischem Schädigungspotential eingesetzt werden (siehe FCKW-Halon-Verbotsverordnung i.V.m. AMEV-Ausarbeitung »FCKW-Reduzierung in der Kälte- und Klimatechnik in öffentlichen Gebäuden«).Weitere Hinweise gibt die AMEV-Ausarbeitung „Kälte 96“. 2.4.3 Ersatzstromversorgung Der Anschluss an eine Ersatzstromquelle richtet sich nach den bauaufsichtlichen Bestimmungen, z. B. DIN-VDE 0107, DIN-VDE 0108. Darüber hinausgehende Forderungen einer Ersatzstromberechtigung sind im Einzelfall kritisch zu prüfen. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 29 2.5 Bauliche Hinweise 2.5.1 Technikzentralen Der Raumbedarf für Technikzentralen kann der VDI-Richtlinie 3803 – Raumlufttechnische Anlagen; Bauliche und technische Anforderungen – entnommen werden. Für Dachzentralen wird zusätzlich auf das VDMA-Merkblatt 24175 – Dachzentralen in Fertigbauweise – verwiesen. Die Technikzentralen müssen gut und möglichst direkt zugänglich sein. Die Transportwege zu den Technikzentralen sind im Hinblick auf die Montage der Anlagen sowie auf das Auswechseln größerer Anlagenteile ausreichend zu dimensionieren. Bedienung, Inspektion und Wartung der Anlagenteile sind durch gute Zugänglichkeit und ausreichende Bewegungsflächen zu erleichtern (siehe auch § 24 der Arbeitsstättenverordnung). 2.5.2 Außenluft-Ansaugöffnungen und Fortluft-Austrittsöffnungen Die Außenluft ist mindestens 3 m über Erdoberfläche bzw. Flachdachniveau an einer Stelle mit geringer Verunreinigung anzusaugen. Die Nord- oder Ostseite des Gebäudes ist dabei zu favorisieren. Die brand- und rauchschutztechnischen Anforderungen (Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinien MLüAR) sind zu beachten. Es darf in keinem Fall die angesaugte Außenluft durch die feuchte Fortluft eines Rückkühlwerkes belastet werden. Die Forderungen der DIN 1946 Teil 2, DIN 18869 Teil 4, VDI 3803, VDI 2052 sind einzuhalten. In Ausnahmefällen, bei RLT-Anlagen mit geringen hygienischen Anforderungen, z. B. Be- und Entlüftung von Tiefgaragen, kann hiervon abgewichen werden. Die Fortluft ist so ins Freie zu führen, dass Beeinträchtigungen in der Umgebung minimiert werden. Es ist sicherzustellen, dass ein Wiederansaugen verhindert wird. Abhängig von der Zweckbestimmung des Gebäudes sind ggf. die Außenluftansaugöffnung und die Fortluftaustrittsöffnung gegen das Eindringen von Personen, gegen Sabotage und gegen den mutwilligen Eintrag von gesundheitsgefährdenden Schadstoffen in die belüfteten Innenräume über die Lüftungsanlagen und sonstige Fremdeinwirkungen zu sichern. Außergewöhnliche klimatische Umstände, wie z. B. Reifbildung, sollten die Luftdurchlässigkeit der Sicherungsmaßnahmen nicht unzulässig beeinträchtigen. 30 2.6 Schall- und Brandschutzmaßnahmen 2.6.1 Schallschutz Grundsätzlich sind bei Räumen mit RLT-Anlagen die Richtwerte für niedrige Anforderungen nach DIN 1946 Teil 2, Tabelle 4 ausreichend, sofern keine auffälligen Geräusche mit besonders tiefen Frequenzen zu erwarten sind. Die vom Nutzer geforderten Schalldruckpegel sind insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden Grundgeräusche kritisch zu prüfen, um kostenträchtige Aufwendungen für Schalldämpfungsmaßnahmen zu vermeiden. Werden durch bauliche Planungen nach VDI 2569 (Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro) besonders niedrigere Grundgeräuschpegel in Räumen angestrebt, so werden in diesen anspruchsvollen Fällen auch bei den RLT-Anlagen entsprechend berechnete Schalldämpfer notwendig. Zur Dimensionierung und zum Einbau von Schalldämpfern wird ansonsten auf die Berechnungen nach VDI 2081 verwiesen. Körperschallübertragungen von den Zentralen und Leitungen auf das Gebäude sind durch geeignete Maßnahmen auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die VDI 2081 gibt hierzu Hinweise. Die DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – ist zu beachten. Für die Schallemissionen nach außen sind nach dem BundesImmissionsschutzgesetz die Anforderungen aus der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA-Lärm vom 26.08.1998 maßgebend. Schalldämpfer mit Oberflächen aus einfacher Glasvlies-Kaschierung sind aus hygienischen Gründen zu vermeiden. Höhere Festigkeit und Widerstandsfähigkeit gegenüber Materialermüdung bieten z. B. mit Glasseide kaschierte Oberflächen. 2.6.2 Brandschutzmaßnahmen bei RLT- Anlagen Die brandschutztechnischen Anforderungen oder die Brandschutzkonzepte sind mit den örtlich für den vorbeugenden Brandschutz zuständigen Behörden und ggf. mit dem Sachverständigen abzustimmen, soweit die Anforderungen nicht schon in der entsprechenden Landesbauordnung LBO oder Musterbauordnung MBO bauordnungsrechtlich festgelegt sind. An die festgesetzten Brand- und Rauchabschnitte soll die Leitungsführung aller Installationen soweit wie möglich angepasst werden. Das Durchdringen von Brand- und Rauchabschnitten ist daher möglichst zu vermeiden. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 31 Die notwendigen Öffnungen sind mit selbstschließenden Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung zu versehen, die den Anforderungen an die Feuerwiderstandsklasse der Wand/Decke entsprechen. Werden anstelle von Absperrvorrichtungen feuerbeständige Lüftungsleitungen verwendet, dürfen diese nur in einem Brandabschnitt Öffnungen (Luftauslässe) haben. Für die Elektro- und sonstigen Rohrleitungsinstallationen wird auf die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) verwiesen. Für Absperrvorrichtungen gegen Brandübertragung müssen die Verwendungsbeschränkungen aus den bauaufsichtlichen Zulassungen, Bauregellisten und Prüfzeugnissen beachtet werden. Die entsprechenden Übereinstimmungsnachweise (ÜH) des Herstellers müssen spätestens zur VOB-Abnahme vorliegen. Über ein Lüftungsleitungsnetz besteht die Gefahr einer „kalten“ Rauchausbreitung in andere Brandabschnitte oder Geschosse unterhalb der Auslösetemperatur von Brandschutzklappen. Geeignete konstruktive Maßnahmen über Rauchmelder, steuerbare Brandschutzklappen u. a. können hier Abhilfe schaffen. Sofern eine Brandmeldeanlage (siehe AMEV-Empfehlung BMA 2002) zur Früherkennung eines Brandes ohnehin vorgesehen ist, besteht der Vorteil, dass alle RLT-Anlagen über diese Brandmeldeanlage im Brandfall automatisch in Betrieb gesetzt werden können, was eine kalte Rauchausbreitung im Falle einer Fort- und Außenluftschaltung wirksam verhindert. Durchdringen Lüftungsleitungen die Wände zu notwendigen Fluren (Fluchtund Rettungswege) darf auf Abschlüsse in den Lüftungsleitungen verzichtet werden, wenn eine Flurunterdecke mit der Feuerwiderstandsklasse der Flurwand installiert wird. Die Installationen in der Zwischendecke sind gegen Herabfallen zu sichern (Befestigung nach DIN 4102 – 4). 2.6.3 Entrauchung von Gebäuden Grundsätzlich sind Gebäudegrundrisse anzustreben, die im Brandfall eine natürliche Entrauchung der Gebäude über öffenbare Fenster, Kuppeln und sonstige Öffnungen ermöglichen. Sollten diese natürlichen Wege zur Entrauchung nicht realisierbar sein, so können bei Sonderbauten zur Vermeidung einer Rauchausbreitung auch maschinelle Entrauchungsanlagen (MRA) erforderlich werden. Die Berechnung notwendiger Entrauchungsvolumenströme und der Rauch- 32 gastemperaturen erfolgt auf der Grundlage eines Bemessungsbrandszenariums eines Sachverständigen oder nach den Festlegungen des zuständigen Bauordnungsamtes im Einvernehmen mit der Feuerwehr. Als Schutzziel wird in großflächigen Räumen derzeit meistens eine raucharme Schicht von 2,50 m definiert. Nachströmeinrichtungen sind maschinell auszuführen, wenn eine ausreichende natürliche Außenluft-Nachströmung nicht erreicht werden kann. Für großflächige Räume oder Hallen wird auf die Bemessung der von der MRA abzuführenden Volumenströme nach den Tabellenwerten der DIN 18232, Teil 5, verwiesen, wobei der Ansatz einer Wärmefreisetzungsrate von bis zu 300 kW/m2 anstelle von 600 kW/m2 zu erheblichen Kosteneinsparungen bei der MRA führt. Zur ständigen Betriebsbereitschaft von maschinellen Entrauchungsanlagen ist die elektrische Versorgung der MRA getrennt ab Gebäudeanschluss (Hausanschlussraum, Unterverteilung o. ä.) auszuführen und getrennt von allen anderen Anschlüssen abzusichern. Die Kabel der Entrauchungsanlage müssen außerhalb des Erdreichs in Räumen mit Sprinkleranlage mit einer F30-Abtrennung, in Räumen ohne Sprinkleranlage mit einer Abtrennung F90 versehen werden. Es müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass bemerkt wird, wenn die Betriebsbereitschaft nicht gegeben ist. Bei manueller Auslösung durch die Feuerwehr sind die Auslöseeinrichtungen so zu installieren, dass sie im Brandfall sicher betätigt werden können. Die durch die Hersteller für die Entrauchungsventilatoren zugelassenen Temperaturen sind begrenzt. Aus diesem Grunde müssen die Rauchgastemperaturen am Ventilator häufig durch Beimischung von Kühlluft herabgesetzt werden. Eine erhebliche Temperaturabsenkung der Rauchgase kann auch mit automatischen Feuerlöscheinrichtungen (Sprinklern) erreicht werden, so dass der nach der Besprinklerung abgekühlte Rauch ggf. über die normale Beund Entlüftungsanlage gefördert werden kann. Der Einbau einer Entrauchungsanlage hat unter Berücksichtigung bauaufsichtlicher Verwendungsnachweise und Prüfzeugnisse zu erfolgen. Zur VOB-Abnahme müssen die entsprechenden Übereinstimmungsnachweise (ÜH) des Herstellers vorliegen. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 33 2.6.4 Rauchfreihaltung von Rettungswegen Notwendige an Treppenräume angrenzende Flure müssen frei von Brandlasten sein, was die Abschottung sämtlicher elektrischer Leitungen im Deckenbereich erfordert und in den meisten Fällen eine Entrauchung der Flure entbehrlich macht. Für innenliegende notwendige Treppenräume sind technische Maßnahmen durchzuführen, die eine Verrauchung dieser Bereiche sicher ausschließen. Als maschinelle Lösung bietet sich eine Überdrucklüftung mittels rauchfreier Außenluft an, die üblicherweise am Fuß der Treppenräume über Ventilatoren eingeblasen wird und am Kopf der Treppenräume über geregelte Überdruckklappen ins Freie abströmt. Allgemeingültige Regeln über Art und Umfang der technischen Anlagen zur Rauchfreihaltung liegen nicht vor, weshalb mit den zuständigen Brandschutzbehörden Einzelfalllösungen zu vereinbaren sind. Bei einem zulässigen Differenzdruck an den geschlossenen Treppenraumtüren von 50 Pa sollte der Ventilator eine Förderleistung von 20 000m3/h zur Rauchabschirmung bei einer Türöffnung erreichen. Die verwendeten Anlagenkomponenten einer Überdrucklüftung müssen den vorzusehenden Anforderungen, z. B. an gesicherte Stromversorgung, Netzersatz, Funktionserhalt der Kabel u. ä., entsprechen. 2.7 Digitale Mess-, Steuer- und Regeltechnik 2.7.1 Allgemeines Die Automationsstationen für RLT-Anlagen sollen die geforderten Luftzustandswerte innerhalb der zulässigen Toleranzfelder voll ausschöpfen und den Energieverbrauch sowie den Bedienungsaufwand für die RLTAnlagen möglichst niedrig halten. Bei der Planung und Ausführung ist zu beachten: • Für die Bauelemente (Ventilatoren, Pumpen, Stellglieder etc.) ist bei Ausfall der Regelung eine Umschaltung auf Handbedienung zu ermöglichen. 34 • Bei redundantem Anlagenaufbau der RLT-Anlagen ist die MSR-Technik so auszuführen, dass jedes Anlagensystem autark betrieben werden kann. • RLT-Anlagen und statische Heizungen sind so zu konzipieren, dass sie im Kühlfall und bei Entfeuchtung nicht gegeneinander arbeiten. Der Einsatz von Automationsstationen für das Messen, Steuern und Regeln der RLT-Anlagen und die Kommunikation der Automationsstationen untereinander und mit einer Leitzentrale ermöglichen weitreichende Möglichkeiten des Energiemanagements, wie • • • • • Steuern und Regeln mit Jahresprogrammen, Selbstoptimierung und Adaption innerhalb der Regelkreise, Lastabhängige Sollwertführung, freie Kühlung, enthalpieabhängige Mischluft- und WRG-Steuerung. Verbessert werden damit auch das Instandhaltungsmanagement (einschließlich Monitoring und Benchmarking) und die zentrale Betriebsüberwachung und Bedienung. Durch den TGA-Planer sind die RLT-Anlagenschemata und Funktionsbeschreibungen für die Planung der Gebäudeautomation zur Verfügung zu stellen. Weitere Hinweise zu den Abstimmungen zwischen den Gewerken der technischen Gebäudeausrüstung und der Gebäudeautomation in Planung und Ausführung finden sich in der VDI 3814, Blatt 2. 2.7.2 Stellglieder Zur Größenbestimmung des Ventils in einem Wasserkreis wird eine Ventilautorität von 0,3 - 0,5 empfohlen. Sie ist definiert als Ventildruckverlust bei geöffnetem Ventil zum Druckverlust jener Strecke, deren Durchfluss von der Ventilstellung her beeinflusst wird. Volumenstromregler dienen zur Änderung des Luftvolumenstroms in Anlagen mit variablem Luftvolumenstrom. Zu beachten ist, dass selbsttätige Volumenstromregler einen Mindestvordruck benötigen, der nicht unterschritten werden darf. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 35 2.7.3 Regelung von Heiz- und Kühlkreisen Die Regelung des Vorwärmers erfolgt vorzugsweise wasserseitig mit einer Beimischregelung, wodurch zugleich eine Frostschutzmaßnahme erreicht wird. Die Regelung der Raumlufttemperatur und damit die Leistungsregelung des Nachwärmers erfolgt häufig mit einer Mengenregelung. Soll ein Kühler auch bei Teillast entfeuchten, so muss er mengengeregelt betrieben werden. Ein Dreiwege-Verteilventil vor einem Wärmeübertrager ermöglicht eine Mengenregelung, ohne dass sich der Durchfluss und damit die Druckverhältnisse im Primärrohrnetz ändern. Bei Heizungs- und Lüftungsanlagen, die direkt an ein Fernheiznetz oder eine Brennwertnutzung angeschlossen sind, darf die Verteilschaltung nicht angewandt werden, da bei Teillast Heizwasser mit Vorlauftemperatur in den Rücklauf strömt. 36 3 Energiewirtschaftliche Überlegungen 3.1 Kennwerte für elektrische Antriebsleistungen Beim Betrieb von RLT-Anlagen stellen die Energiekosten für den Antrieb der Ventilatoren einen großen Anteil der Gesamtbetriebskosten dar. Mit der konstruktiven Ausgestaltung der RLT-Anlagen soll auf die erforderliche Druckdifferenz zur Luftförderung und damit auf die Ventilatorleistung der Anlage unmittelbar Einfluss genommen werden. Im europäischen Norm-Entwurf DIN EN 13779:2000-02 »Leistungsanforderungen für raumlufttechnische Anlagen« wurden Anhaltswerte für auf das Fördervolumen bezogene Gesamtantriebsleistungen für Zu- und Abluftventilatoren (SFP) definiert: Spezifische Ventilatorenantriebsleistungen für Zu- und Abluft (SFP) Kategorie SFP 1 SFP in W/ (m3 / s) <1000 SFP 2 1000 bis 1500 SFP 3 1500 bis 2500 SFP 4 2500 bis 4000 SFP 5 >4000 Für Lüftungsanlagen, z. B. in Wohngebäuden, sollte SFP 2 nicht überschritten werden, wobei der obere Wert als Grenzwert und der untere Wert als Zielwert angesehen werden kann. Bei Klimaanlagen in öffentlichen Gebäuden kann je nach Anzahl der Luftbehandlungsfunktionen SFP 3 oder SFP 4 erreicht werden. Bei mehr als 3000 Betriebsstunden sollte jedoch immer die jeweils kleinere Kennzahl angestrebt werden. Zur Realisierung energieeffizienter RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden sind die garantierten elektrischen Leistungsaufnahmen der Motore mit den Ausschreibungsunterlagen abzufragen und in der Angebotsprüfung für 10 Jahre kostenmäßig zu bewerten. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 37 3.2 Wärmerückgewinnung (WRG) Für RLT-Anlagen mit Betriebszeiten größer 1.000 h/a ist der Einsatz von Wärmerückgewinnungssystemen mit der bestmöglichen Rückwärmezahl ∅ > 0,8 in der Regel wirtschaftlich. Wärmerückgewinnungssysteme mit Rückwärmezahlen größer 0,8 sind z. B hintereinandergeschaltete Kreuzstromplattenwärmeaustauscher, Gegenstrom-Schichtwärmeaustauscher und Regeneratoren mit drehender Speichermasse (siehe auch VDI 2071). Wärmerückgewinnungssysteme verursachen erhöhte Druckverluste luftseitig und eventuell auch wasserseitig, d. h. einen erhöhten Strombedarf für Ventilatoren und Pumpenantriebe. Das Verhältnis des erhöhten Strombedarfs zur zurückgewonnenen Wärme kennzeichnet die Effizienz des Wärmerückgewinnungssystems und soll bewertet werden. Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ist zu beachten, dass nicht nur Energiekosten, sondern auch Investitionskosten bei der Errichtung/Erneuerung von Heiz-/Kältezentralen und Heizungs-/Kälteinstallationen eingespart werden, die dann im hohen Maße leistungsverringert und damit auch platzsparender sind. 3.3 38 Adiabate Fortluftkühlung In der Fortluftanlage kann die Fortluft durch 3 bis 5 g verdunstetes Wasser/m3 Luft um 6 bis 10 K abgekühlt und das Kältepotenzial über das Wärmerückgewinnungssystem entsprechend der Rückwärmezahl an den Zuluftvolumenstrom übertragen werden. Kältemaschinen und Rückkühlwerke können durch diese Maßnahme mit erheblich geringerer Leistung ausgelegt werden und beanspruchen weniger Aufstellfläche. Die dadurch erzielten Einsparungen sind bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zu berücksichtigen. 3.4 Mess-, steuer- und regeltechnische Maßnahmen Durch gezielte steuer- und regeltechnische Maßnahmen ist der Energiebedarf von RLT-Anlagen der Nutzung und der Betriebszeit anzupassen. Möglichkeiten zur Reduzierung des Energiebedarfs: • Raumlufttemperatur und Raumluftfeuchte sind auf das für die Raumnutzung notwendige Maß zu beschränken (siehe Abschnitt 4); • Der zeitliche Verlauf von Heiz- und Kühllasten, bezogen auf die speziellen Nutzungsbedingungen, ist im Einzelfall zu berücksichtigen. Keine Pauschalierung von Gleichzeitigkeitsfaktoren. • Die Nutzung von freier Kühlung ist zu untersuchen. • Reduzierung des Luftvolumenstromes für einzelne Nutzungsbereiche durch Anpassung an Teillastbetriebszustände bzw. durch Intervallschaltung; • automatische Abschaltung der RLT-Anlagen für einzelne Raumgruppen bei Nichtbenutzung; • außentemperaturabhängige Sollwertverschiebung der Raumlufttemperatur gemäß oberer Grenzkurve nach DIN 1946 Teil 2, jedoch bei Außentemperaturen >22° C statt erst bei 26° C; • durch Reduzierung der Auslegungstemperatur von 32° C auf ca. 28° C. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 39 4 Anforderungen und Auslegungsdaten für einzelne Anwendungsbereiche Soweit RLT-Anlagen notwendig sind, gelten für die in öffentlichen Gebäuden typischen Anwendungsbereiche die nachfolgenden Anforderungen. Die zugehörigen Auslegungsdaten wurden in einer Übersicht in Anhang I zusammengefasst. Für dort nicht erfasste Anwendungsbereiche können die Auslegungsdaten ggf. in sinngemäßer Anlehnung an vergleichbare Raumnutzungen gewählt werden Es wird vorausgesetzt, dass der Transmissionswärmebedarf der Räume vollständig durch örtliche Heizflächen gedeckt wird. Bei der RLT-Anlagen-Auslegung ist zu entscheiden und gegenüber dem Nutzer zu vertreten, inwieweit Bemühungen um Low Olf-Maßnahmen greifen sollen und welche Raumluftqualitäten für ausreichend angesehen werden (siehe Abschnitte 1.4.2 und 1.4.3). 4.1 Verwaltungsgebäude 4.1.1 Büroräume In Büroräumen ist die freie Lüftung in der Regel ausreichend. 4.1.2 Sitzungsräume In Sitzungsräumen mit hoher Belegungsdichte sind öffenbare Fensterflächen ausreichender Größe und / oder eine Querlüftung vorzusehen. Andernfalls können Lüftungsanlagen notwendig werden (siehe auch Abschnitt 1.3). 4.1.3 Toilettenräume Für Toilettenanlagen in Arbeitsstätten gilt die ASR 37/1. Bei Toilettenanlagen mit starkem Publikumsverkehr sollte der Abluft-Volumenstrom 50-100 m3/h und Objekt nicht unterschreiten. 4.1.4 Wasch- und Duschräume Für Waschräume und Duschräume mit bis zu 3 Duschen genügt in der Regel eine maschinelle Entlüftung. Zur Vermeidung von Feuchteschäden am Bauwerk ist bei mehr als 3 Duschplätzen eine Zu- und Abluftanlage vorzusehen. 40 4.1.5 Umkleideräume Für Umkleideräume genügt in der Regel die freie Lüftung. 4.1.6 Lager- und Nebenräume Die erforderlichen Raumluftbedingungen sind von der Art des Lagergutes abhängig. Zur Absaugung von Ausdünstungen und Gerüchen ist für innenliegende Räume der in Anhang I angegebene Volumenstrom ausreichend. 4.2 Schulen Unter Berücksichtigung der nach Abschnitt 1.3 festgelegten Kriterien können RLT-Anlagen in allgemein- und berufsbildenden Schulen bei folgenden Voraussetzungen erforderlich werden: • wenn das Gebäude mit seinen lärmempfindlichen Räumen in einer Umgebung mit hohem Verkehrslärm liegt, dessen Dauerschallpegel (Wirkpegel nach der »Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm« - TA Lärm - gemessen 0,5 m vor dem geöffneten Fenster - mehr als 60 dB beträgt, • bei Räumen mit Verdunkelungseinrichtungen, wenn regelmäßig mit Verdunkelungszeiten von länger als einer Unterrichtsstunde zu rechnen ist, und dadurch das Fenster nicht mehr zum Lüften benutzt werden kann. Die Außenluftvolumenströme sind dann nach Abschnitt 1.4.2 auszulegen. Die Ausstattung der RLT-Anlagen mit Kühlung und/oder Befeuchtung ist im allgemeinen nicht erforderlich. 4.2.1 Allgemeine Unterrichtsräume Für allgemeine Unterrichtsräume ist in der Regel die freie Lüftung ausreichend. 4.2.2 Aulen und Festräume In Aulen, Festräumen und ähnlich genutzten Aufenthaltsräumen sind RLTAnlagen nur dann einzubauen, wenn die Räume unter die Versammlungsstättenverordnung fallen oder der geforderte Mindestaußenluftvolumenstrom nicht durch freie Lüftung sicherzustellen ist. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 41 4.2.3 Naturwissenschaftliche Fachräume RLT-Anlagen sind erforderlich, wenn regelmäßig mit einer durch den Unterrichtsverlauf bedingten unzulässigen Anreicherung der Raumluft mit Schadstoffen zu rechnen ist (siehe Abschnitt 4.3.3). 4.2.4 Musikräume RLT-Anlagen sind in Musikräumen im allgemeinen nicht erforderlich. Lediglich in Räumen, in denen empfindliche Musikinstrumente ständig untergestellt werden, soll die Änderungsgeschwindigkeit der Raumlufttemperatur und -feuchte den untergebrachten Musikinstrumenten angepasst sein. Dies kann durch örtliche Befeuchtungsgeräte in Verbindung mit einer entsprechenden Regelung der örtlichen Heizung erfolgen. 4.2.5 Werkräume und Werkstätten Für Werkräume und Werkstätten sind im allgemeinen keine RLT-Anlagen erforderlich. Bei Arbeiten mit gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Stoffen ist Abschnitt 4.7.1 zu beachten. Bei größeren wärmeabgebenden Einrichtungen (z. B. Brennöfen) soll die Wärme direkt am Gerät abgeführt werden. Auf Nachströmmöglichkeit der Luft ist zu achten. Emissionen an Löt- und Schweißarbeitsplätzen sind am Entstehungsort zu erfassen und abzuleiten. Zuluftanlagen sind nicht erforderlich. 4.2.6 Lehrküchen Für Lehrküchen sind in der Regel keine RLT-Anlagen erforderlich. Die Räume sind nach Möglichkeit im Gebäude so anzuordnen, dass in angrenzenden Bereichen keine Geräusch- und Geruchsbelästigungen auftreten. 4.3 Universitäten und Hochschulen 4.3.1 Seminarräume (siehe Abschnitt 4.2.1) 4.3.2 Hörsäle Bewährt haben sich Luftführungssysteme von unten nach oben. 42 4.3.3 Laboratorien Auf die DIN 1946, Teil 7 - Raumlufttechnik in Laboratorien - wird verwiesen. RLT-Anlagen sind dann erforderlich, wenn in Laboratorien mit gesundheitsgefährdenden Stoffen im Sinne der jeweils gültigen Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe, bei hoher Wärmeentwicklung oder mit übelriechenden Stoffen gearbeitet wird. Die Richtlinien der Eigenunfallversicherung der Länder und Gemeinden für chemische Laboratorien sind zu beachten und soweit zutreffend die fachlichen Merkblätter von Berufsgenossenschaften bzw. die TRGS- (TrgA) Regeln. Über die genannten Regeln hinaus sind eine Vielzahl von öffentlichrechtlichen Vorschriften zu beachten, so u. a.: • • • • • • • Gentechnikgesetz TRG 280 DIN 12924 Abzüge DIN 12925 Entlüftung von Flaschenschränken DIN 12950 Sicherheitswerkbänke DIN 25425 Radionuklidlaboratorien DIN 25466 Radionuklidabzüge Die Arbeitsvorgänge in den Laboratorien sowie Art und Menge der zu lagernden Arbeitsstoffe sind bei der Planung mit dem Nutzer abzuklären. Der notwendige Abluft-Volumenstrom von Digestorien wird in Baumusterprüfungen durch den Hersteller festgelegt und ist bei der Bemessung der Volumenstrombilanzen zu berücksichtigen. Der Abluft-Volumenstrom ist zu überwachen. In Laboratorien mit mehreren Abzügen kann die Regelung des Zuluft- und Abluft-Volumenstrom über ein VVS-System in Abhängigkeit des Betriebszustandes der einzelnen Digestorien sinnvoll sein. 4.3.3.1 Lagerräume für gefährliche Arbeitsstoffe Werden zur Lagerung und Bereitstellung von Gefahrstoffen oder Druckgasen Sicherheits- bzw. Gasflaschenschränke innerhalb des Laborbereiches aufgestellt, müssen diese an die Abluftanlage angeschlossen werden. Nach DIN 12 925 ist ein 10-facher Luftwechsel bezogen auf das Schrankvolumen sicherzustellen und zu überwachen. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 43 Die lüftungstechnische Ausrüstung von Lagerräumen ist abhängig von Art und Menge der gelagerten Stoffe und unterliegt den Anforderungen der technischen Regeln zur Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsverordnung. 4.3.4 Sonderbereiche Forschung Für Thermokonstant-Räume, Nuklearlaboratorien, Kältelaboratorien, Räume für biologische Forschung usw., sind RLT-Anlagen notwendig. Die Bemessungsdaten, wie z. B. Zuluftvolumenstrom, Raumlufttemperatur Raumluftfeuchte, Filterung und Druckverhältnis sind im Einzelfall mit dem Nutzer abzustimmen, da allgemeingültige Aussagen für diese Bereiche nicht möglich sind. Öffentlich-rechtliche Genehmigungsverfahren sind gegebenenfalls einzuleiten. 4.3.5 Reinräume Reinräume erfordern, bedingt durch die Aufgabenstellung der Forschung und Produktion, den Einsatz von besonders aufwendigen RLT-Anlagen. Die Anforderungen an die Reinheitsklasse und die Raumluftzustände müssen mit dem Nutzer bereits im Vorplanungsstadium abgeklärt werden. Im übrigen gilt VDI-Richtlinie 2083 - Reinraumtechnik, Messtechnik -. Für lokale reinraumtechnische Prozesse mit geringen Reinraumflächen bzw. für höherwertige Reinraumklassifizierungen können Methoden der Reinfeldtechnik angewandt werden (z. B. Reine Werkbänke). Die hohen Luftwechselzahlen beim Reinraum ergeben zwangsläufig hohe Betriebskosten. Sie können insbesondere durch funktionale Zonierung des Reinraumbereichs und durch Reduzierung des Außenluftanteils gesenkt werden. Dabei sind der eventuell erforderliche Prozessabluft- und der Umluftstrom im Reinraum bei Betriebsruhe zu berücksichtigen. Ferner sind die Möglichkeiten der freien Kühlung und der Wärmerückgewinnung zu nutzen. 44 4.4 Krankenhäuser und Kliniken Grundsätzlich ist die DIN 1946 Teil 4 - Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern - anzuwenden. Wenn von dieser Norm abgewichen werden soll, muss dies mit dem Bedarfsträger, dem planenden Fachingenieur, dem Hygieniker sowie der für das Gesundheitswesen zuständigen Behörde vereinbart und mit detaillierter Begründung aktenkundig gemacht werden. Diese Vereinbarung ist dem Ersteller der RLT-Anlagen zur Kenntnis zu geben. Auch die qualitativen Anforderungen bezüglich Hygiene und Keimarmut von OP-Räumen sind rechtzeitig vor Beginn der Planung mit den Hygienikern und den Nutzern abzustimmen und festzulegen. Eine Minderung der Zuluftvolumenströme ist durch verbesserte Luftauslässe nach Maßgabe der DIN 4799 zulässig und aus wirtschaftlichen Gründen anzustreben. 4.5 Sportbauten 4.5.1 Sporthallen Für Sporthallen nach DIN 18032 Teil 1 ist bei normaler Sportnutzung freie Lüftung grundsätzlich ausreichend. RLT-Anlagen werden nur erforderlich, wenn Bedingungen nach Abschnitt 1.3 oder nachfolgende Voraussetzungen vorliegen: • Vorhandensein von Zuschauerplätzen in solcher Anzahl, dass die Sporthalle dadurch unter die jeweils geltende Versammlungsstättenverordnung fällt, • Mehrzwecknutzung, z. B. für Theateraufführungen, Konzerte, Vorträge und Versammlungen. Bei der Planung ist zu beachten, dass alle im Hallenbereich freiliegenden Anlagenteile (z. B. Luftdurchlässe, Luftleitungen) den Anforderungen der Ballwurfsicherheit gemäß DIN 18032 Teil 3 genügen müssen. Es ist empfehlenswert, die sommerliche Stauwärme unmittelbar unter der Hallendecke durch geeignete Maßnahmen (öffenbare Dachoberlichter oder besondere Fortluftventilatoren) abzuführen. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 45 4.5.2 Gymnastikräume Grundsätzlich gilt Abschnitt 4.5.1. Als Raumtemperatur sind 17°C (im Heizfall), in Sonderfällen, z. B. bei heilpädagogischem Turnen bis 20°C zugrunde zu legen. 4.5.3 Konditions- und Krafttrainingsräume Für diese Räume ist nach DIN 18032, Ziff. 10.2 aus hygienischen Gründen eine RLT-Anlage erforderlich. Es hat sich bewährt, diese RLT-Anlagen als unabhängige Anlagen zu planen, die vom Raum aus eingeschaltet werden können und sich nach einer bestimmten Zeit (über Schaltuhr) automatisch wieder abschalten. 4.5.4 Umkleideräume (siehe Abschnitt 4.1.5) 4.5.5 Wasch- und Duschräume (siehe Abschnitt 4.1.4) 4.6 Bäderbauten Planungsgrundlage ist die VDI-Richtlinie 2089 Blatt 1 – Heizung, Raumlufttechnik und Brauchwasserbereitung in Hallenbädern –. Der Einbau einer WRG-Anlage ist grundsätzlich vorzusehen. Bei der Systemauswahl ist darauf zu achten, dass kein Feuchteaustausch stattfindet und korrosionsbeständiges Material verwendet wird. 4.6.1 46 Nebenräume in Bäderbauten Grundsätzlich ist für Nebenräume freie Lüftung anzustreben. Besteht nach Maßgabe des Abschnitts 1.3 die Notwendigkeit, RLT-Anlagen einzuplanen, wird auf die Auslegungsdaten zu Abschnitt 4.1.3 bis 4.1.6 verwiesen. Die Raumtemperatur für Toilettenanlagen beträgt 20°C. 4.7 Betriebsbauten 4.7.1 Werkstätten Für Werkstätten ist in der Regel freie Lüftung ausreichend. Besteht die Gefahr, dass an einzelnen Arbeitsplätzen (z. B. Schweißarbeitsplätze, Farbspritzarbeitsplätze, Schleifarbeitsplätze, Arbeitsplätze zur Kunststoffbearbeitung usw.) die zulässigen MAK-Werte überschritten werden, sind dabei vorrangig unmittelbar am Entstehungsort wirksame Absaugeeinrichtungen (z. B. Kabinen, Hauben, Saugschlitze und dergl.) ggf. unter Verwendung vorhandener Absaugeanschlüsse an Maschinen, Geräten und Apparaten einzuplanen. Auf Nachströmmöglichkeit der Luft ist zu achten. Auf die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und TRGS wird hingewiesen. Einer sorgfältigen Abstimmung mit dem Nutzer kommt besondere Bedeutung zu. Im einzelnen sind folgende Planungshinweise besonders zu beachten: • die Abgase von Verbrennungsmotoren sind unmittelbar ins Freie abzuführen; • Arbeitsgruben und Unterfluranlagen sind nach Maßgabe der Vorschriften und Regeln der zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. GUV 17.1 – Sicherheitsregeln für die Fahrzeug-Instandhaltung) mit RLT-Anlagen auszurüsten; • in Laderäumen für Akkumulatoren ist für eine ausreichende Durchlüftung - im Allgemeinen durch freie Lüftung - zu sorgen (vergl. auch DIN VDE0510). 4.7.2 Wäschereien Arbeitsplätze in Wäschereien können im Sinne der Arbeitsstättenrichtlinien als Hitzearbeitsplätze angesehen werden, d. h. eine maximale Raumlufttemperatur von 28°C ist zumutbar, Um weitgehend die Möglichkeit der freien Lüftung zu nutzen, sind Raumhöhen von mind. 6 m erforderlich. Mit einer direkten Absaugung der Wrasen unmittelbar an den Wäschereimaschinen in Verbindung mit einer hochwirksamen Wärmedämmung der Maschinen einschl. Anschlussleitungen und Armaturen können verbesserte Arbeitsbedingungen geschaffen werden. Wichtig ist die Begrenzung der Raumluftfeuchte unter die Schwülegrenze. Aus hygienischer Sicht kann es allerdings erforderlich sein (z. B. als Forderung des Gesundheitsamtes), den unreinen Bereich der Wäscherei raumlufttechnisch zu behandeln, insbesondere mit dem Ziel der Herstellung eines Unterdrucks. Sind raumlufttechnische Anlagen erforderlich, ist Quelllüftung (Schichtströmung) die günstigste Lösung. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 47 4.8 Kulturbauten 4.8.1 Bibliotheken Grundsätzlich ist in öffentlichen Bibliotheken freie Lüftung ausreichend. Der Einbau von RLT-Anlagen kann jedoch erforderlich werden, wenn im Bereich der Arbeitsplätze die Kennwerte aus dem Abschnitt 1.3 im entsprechenden Bereich liegen. Werden bei der Lagerung oder Präsentation von besonders hochwertigem Schriftgut besondere Anforderungen an die raumklimatischen Bedingungen gestellt, ist Abschnitt 4.8.2 zu beachten. 4.8.2. Museen In Museen ist die Einhaltung eines auf die Empfindlichkeit des Museumsgutes abgestimmten Raumklimas erforderlich. Dabei sind die vom Nutzer gestellten Anforderungen an Raumlufttemperatur und Raumluftfeuchte, insbesondere die zulässigen Toleranzbereiche, in jedem Einzelfall kritisch zu hinterfragen. Im allgemeinen kommt der rel. Raumluftfeuchte sowie einer möglichst langsamen zeitlichen Änderung von Raumlufttemperatur und Raumluftfeuchte besondere Bedeutung zu. Die geforderte rel. Raumluftfeuchte kann meistens durch örtliche Befeuchtungsgeräte, u. U. in Verbindung mit einer Veränderung der Raumlufttemperatur weitgehend erreicht werden, wenn die entsprechende Bedienung der Geräte sichergestellt ist. Es ist insbesondere auch anzustreben, das geforderte Raumklima durch bauphysikalisch wirksame Maßnahmen (z.B. hohe Speicherfähigkeit der Bauteile und Beschränkung der Lichtöffnungen) zu erreichen. Da die Objekte meist weitaus höhere Anforderungen an das Raumklima stellen als der Mensch, ist eine Unterbringung der Objekte in Ausstellungsvitrinen zu prüfen, in denen mit relativ geringem Aufwand ein vom Umgebungsraum weitgehend unabhängiges Kleinklima geschaffen werden kann. Durch Verwendung von hygroskopischen Stoffen – wie Holz oder Textilien – und/oder durch Einbringen von Salzlösungen, Flüssigkeitsmischungen, Silicagel und anderen Trocknungsmitteln, die selbst keine Stoffe emittieren dürfen, lässt sich in den Vitrinen die rel. Luftfeuchte innerhalb bestimmter Grenzen einhalten. Auf Beleuchtungskörper innerhalb der Vitrinen sollte wegen der damit verbundenen Wärmelasten verzichtet werden. 48 Sind zusätzlich zu den baulichen und organisatorischen Maßnahmen RLTAnlagen unumgänglich, gelten folgende Richtwerte: Temperatur und relative Luftfeuchte Die Sollwerte der Raumluft sollten einen jahreszeitlich verschobenen, an die Außentemperatur und rF. angepassten, Verlauf aufweisen, da eine ganzjährige Konstanz erheblich höhere Kosten verursacht. Ein saisonales Gleiten der raumklimatischen Bedingungen ermöglicht einen energiesparenden Betrieb der RLT-Anlagen und ist daher immer in Betracht zu ziehen. Während bei der Temperatur durchweg große Bandbreiten zulässig sind, gibt es für den Sollwert der relativen Luftfeuchte in der Fachliteratur unterschiedliche Anforderungen. Die nachfolgende Tabelle enthält Beispiele für ausgewählte Einzelmaterialien: Tabelle 1: Empfohlene Sollwerte für die relative Luftfeuchte Objekt/Material relative Luftfeuchte (rF) in % Holztafelgemälde, gefasste Skulpturen, Musikinstrumente 45...60 Leinwandgemälde 40...55 Papier 40...50 Textilien, Kostüme, Teppiche 30...50 Fotographien, Filmmaterial 30...45 Münzen, Metallobjekte (abhängig vom Korrosionszustand) 20...30 Silber max. 40 Quellen: Taschenbuch für Heizung + Klimatechnik 01/02, Recknagel/Sprenger/Schramek www.cwaller.de; Christoph Waller Long Life for Art, Gottenheim, 2001) Hilbert, G., Sammlungsgut in Sicherheit, Gebr. Mann Verlag, Berlin Um einer langsamen zeitlichen Veränderung der Klimaparameter gerecht zu werden, soll der zeitliche Änderungsgradient der Sollwerte bzw. die Stabilität der Regelung bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Die Tabelle 2 enthält beispielhafte Richtwerte. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 49 Tabelle 2: zulässige Änderungsgradienten von rel. Luftfeuchte und Temperatur am Objekt Änderungsgradient Richtwert Änderung der relativen Luftfeuchte während einer Stunde max. 2,5% Änderung der relativen Luftfeuchte während eines Tages max. 5% Änderung der Temperatur während einer Stunde max. 1K Quelle: Raumklima in Museen, Fachinstitut Gebäude- Klima e.V. Bietigheim- Bissingen, 1999 Bezüglich der örtlichen Schwankungsbreite bzw. der Regelungstoleranz im Raum-Klimakorridor kann man in Anlehnung an ASHRAE folgende Klasseneinteilung vornehmen: Tabelle 3: Klassifizierung von Klimakorridoren anhand Kurzund Langzeittoleranzen maximale Schwankungen Klima- Charakteristik Kurzzeittoleranz klasse Klimakorridor Langzeittoleranz durch jahreszeitliche Anpassung AA schmalster Klimakorridor T = ± 2K rF = ± 5% T = ± 5K rF = ± 5% A schmaler Klimakorridor T = ± 2K rF = ± 10% T = + 5K / –10K rF = ± 10% B mäßiger Klimakorridor T = ± 5K rF = ± 10% T = ± 10K; Tmax = 30°C; Tmin so niedrig wie es die Gewährleistung der rel. Luft feuchte zulässt C breiter Klimakorridor T beliebig, jedoch meist kleiner 25°C und nur in Ausnahmefällen größer 30°C; rF = 25... 75% D Verhinderung von Feuchteschäden rF < 75% Quelle: ASHRAE© Handbook, Applications Chapter 20; Heating, Ventilations and Air-Conditioning, 1999 50 Die Klasse AA wird nur in Einzel-/Ausnahmefällen benötigt. Die überwiegende Anzahl der Museen ist in Klasse A einzuordnen. In vielen Fällen ist eine Einordnung in die Klasse B bei dezentraler Befeuchtung ausreichend. Die Klassen C und D sind für Sammlungen/Exponate ohne besondere klimatische Anforderungen anzuwenden. Planungseckdaten für Ausstellungsräume Bei der Ermittlung des Außenluftvolumenstromes sollen folgende Besucherzahlen pro 100 m2 Ausstellungsfläche als Orientierungswerte berücksichtigt werden: Jahresdurchschnitt 3 bis 5 Tagesdurchschnitt bei stärkerem Besuch 10 Maximalwert (Dauer ca. 1 Stunde täglich) 25 Quelle: Sammlungsgut in Sicherheit, Seite 192, Ausgabe 1996, G.S. Hilbert Planungseckdaten für Magazine und Depots Außerhalb der Betriebszeiten von Museen, Depots und Magazinen ist der Außenluftanteil zu minimieren (wenn möglich bis 0 %), um die verbrauchsund betriebsgebundenen Kosten für die Außenluft-Aufbereitung zu verringern (siehe 2.3.4). 4.9 DV-Räume Datenverarbeitungs-(DV-)Räume, d. h. Aufstellungsräume von Rechnern und Servern mit hoher Wärmeabgabe, erfordern in der Regel, bedingt durch die Anforderungen der DV-Geräte und der Arbeitsmittel sowie den notwendigen Gesundheitsschutz des Bedienungspersonals, den Einbau von RLT-Anlagen. PC-Arbeitsplätze in Büroräumen benötigen keine RLT-Anlagen. Die VDI-Richtlinie 2054 – Raumlufttechnische Anlagen für Datenverarbeitung ist zu beachten. Hierin sind Raumlufttemperaturen von 20° bis 28° C in DV-Räumen ohne ständigen Arbeitsplatz empfohlen, bei Räumen mit ständigen Arbeitsplätzen darf die Raumtemperatur nicht dauernd über RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 51 26° C liegen. Die Regelung sollte sich zur Energieeinsparung immer am oberen Sollwertbereich orientieren. Die Anforderungen an die Raumluftzustände sind im Einzelfall mit den Geräteherstellern abzuklären. 4.9.1 Bauliche Anforderungen In Ergänzung der Bedingungen nach Abschnitt 1.3 sind folgende Gesichtspunkte zu beachten: • Die lichte Raumhöhe soll mindestens 3 m betragen. • In DV-Maschinenräumen ist ein Doppelboden und ein Deckenhohlraum zweckmäßig. Als Richtwerte sind jeweils 0,5 m lichte Höhe anzusetzen. • Die notwendige Grundfläche des DV-Raumes ist u. a. abhängig von der inneren Wärmelast, dem Vorhandensein eines Doppelbodens sowie von den Möglichkeiten, Wärmelasten am Entstehungsort direkt abzuführen. • Ein Wert von 400 W/m2 bei Räumen mit Bedienplätzen bzw. 600 W/m2 bei bedienerlosen Räumen sollte nicht überschritten werden. 4.9.2 Planungshinweise Die Betriebszeiten der DV-Geräte und die raumklimatischen Anforderungen erfordern in der Regel für Datenverarbeitungsbereiche eine von anderen Raumgruppen des Gebäudes unabhängige RLT- und Kälteversorgungsanlage. Bei DV-Zentralen mit erhöhten Anforderungen an die Betriebssicherheit kann entsprechend den Nutzeranforderungen eine Leistungsaufteilung aller wesentlichen Anlagenteile auf zweimal 50 %, bei sehr hohen Anforderungen auf dreimal 40 – 50 % erforderlich werden. Um die Maschinenwärme möglichst direkt abzuführen, sind die Möglichkeiten der Maschinenkühlung sowie der Umluftkühlung im unmittelbaren Maschinenbereich vorrangig auszuschöpfen. Wegen der ganzjährigen Kühllast ist die Möglichkeit der freien Kühlung zu untersuchen. RLT-Geräte sind so anzuordnen, dass eine Wartung ohne Beeinträchtigung der Datenverarbeitung möglich ist. Für die Zuführung der Zuluft haben sich im Doppelboden eingebaute Drallauslässe, Schlitz- oder Lochplatten bewährt. Dabei wird den DV-Geräten und dem Raum in der Regel Zuluft des gleichen thermodynamischen Zustandes zugeführt (Einkreissystem). An der Bedienungsseite der Geräte sollen keine Bodenauslässe vorgesehen werden. Wenn spezifische Wärmelasten von 300 W/(m2 Nutzfläche) überschritten werden, sind örtliche Luft- 52 geschwindigkeiten unvermeidlich, die höher liegen, als die in DIN 1946 Teil 2 – Raumlufttechnik – Gesundheitstechnische Anforderungen – angegebenen Grenzwerte. Es ist jedoch darauf zu achten, dass im Aufenthaltsbereich des Bedienungspersonals die Grenzwerte der Norm eingehalten werden. Eine Alternative bei hohen Kühllastdichten kann ein RLT-System mit freier Quellluftströmung in Verbindung mit Kühldecken darstellen; dabei ist die erhöhte Gefahr durch eventuelle Wasserschäden zu beachten. Die Abluftführung sollte an der Decke erfolgen. Eine schwerpunktmäßige Erfassung der Abluft in den wärmeintensiven Bereichen ist anzustreben. Aus Gründen der Datensicherung kann es erforderlich werden, über die brandschutztechnischen Anforderungen hinaus bestimmte Raumgruppen innerhalb des DV-Bereiches als gesonderte Brandabschnitte zu behandeln. Die Ermittlung der inneren Wärmelast (Wärmeabgabe der DV-Geräte) erfolgt nach Herstellerangaben, jedoch unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit. Kontrollmessungen in bestehenden DV-Anlagen haben niedrige Gesamtgleichzeitigkeitsfaktoren von ca. 0,35 ergeben. 4.10 Speiseräume Für Speiseräume ist im allgemeinen freie Lüftung ausreichend. Voraussetzungen hierfür sind: • Sinnvolle und ausreichende Anordnung von Fenstern: bewährt haben sich Quer- oder Überecklüftungen; • Einsatz von einstellbaren Dauerlüftungseinrichtungen mit einem kontrollierten Minimaldurchsatz: • Abtrennung von anderen Nutzungsbereichen und Verkehrswegen (z. B. durch Schleusen bzw. Drehtüren). • Zur Vermeidung einer Geruchsausbreitung aus der Küche in den Speiseraum bzw. in das übrige Gebäude sollte im Bereich der Essensausgabe eine Absaugung angeordnet werden. Sollten die Voraussetzungen nach Abschnitt 1.3 für den Einbau von RLTAnlagen vorliegen (insbesondere bei Nutzung der Speiseräume als Veranstaltungsräume), ist Abschnitt 1.4.2 zu beachten. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 53 4.11 Küchen Küchen mit einer Gesamtanschlussleistung bis 25 kW benötigen keine RLTAnlage. Die Be- und Entlüftungsanlage ist nach den VDI 2052 (Raumlufttechnische Anlagen für Küchen) zu konzipieren. Für kleinere Anschlussleistungen wird eine Abluftanlage (Haube) empfohlen. Die BGN 111 (ehemals ZH 1/3) ist zu beachten. Der Zuluftvolumenstrom ist durch Berechnung der inneren Wärmelasten unter Berücksichtigung betriebsgerechter Gleichzeitigkeitsfaktoren der Küchengeräte nach VDI 2052 zu ermitteln. Zur Reduzierung des Zuluftvolumenstromes sind in der Planungsphase möglichst große lichte Raumhöhen zu fordern. Die spezifische Wärmebelastung sollte 90 W/(m3 Raumvolumen) nicht überschreiten. Es ist darauf hinzuwirken, dass bei der Planung der Kücheneinrichtung Geräte mit geringer Wärmeentwicklung bzw. hoher Wärmedämmung eingesetzt werden. Nachdem der Hersteller und Typ der thermischen Küchengeräte feststeht, sind die Luftvolumenströme mit den tatsächlichen, gerätespezifischen Anschlussleistungen (Wärme- und Dampfabgaben) zu berechnen. Mit diesen Ergebnissen ist die RLT-Anlage zu dimensionieren. Zur Be- und Entlüftung haben sich Hauben nach DIN 18869 Teil 1 oder Küchenlüftungsdecken nach DIN 18869 Teil 2 bewährt, wobei Großgeräte, z. B. Friteusen mit hoher Wärme- und Feuchtigkeitsabgabe mit separaten Absaugungen auszurüsten sind. Für die Abluftabsaugung von Spülmaschinen sind korrosionsbeständige Materialien, z. B. Werkstoffnummer 1.4301 oder Kunststoffe) zu verwenden. Bei Taupunktunterschreitung im Abluftsystem sind die Luftleitungen mit einer Wärmedämmung zu versehen, mit Gefälle zu verlegen und zu entwässern. Ablufterfassungseinrichtungen, bei denen ein hoher Anteil nicht thermodynamisch behandelter Außenluft direkt in die Ablufterfassung (Deckenfläche, Hauben) geführt wird, sollten nicht eingesetzt werden, weil der unaufbereitete Außenluftvolumenstrom (Zuluftstrom) nach der VDI 2052 Nr. 5.1.2 zu Thermikstrom addiert werden muss und damit höhere Betriebskosten entstehen. 54 Da der Einsatz von Aktivkohlefiltern hohe Folgekosten verursacht, sind Fortluftöffnungen so anzuordnen, dass kritische Geruchsbelästigungen vermieden werden. Bei kurzen Betriebszeiten (1000 bis 1500 Stunden Volllast pro Jahr) der Küche sind WRG-Anlagen im allgemeinen nicht wirtschaftlich einsetzbar. In Zweifelsfällen ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Dabei ist von einer leicht zu reinigenden (kreislaufverbundenen) WRG-Anlage auszugehen, da sich im Fortluftwärmetauscher fetthaltige Rückstände niederschlagen können. Zur Sicherstellung einer hohen Behaglichkeit, Luftqualität und Hygiene ist ein lastminderndes Luftführungskonzept, bei dem die Zuluft impulsarm in die Küche eingeleitet wird, zu favorisieren. Ziel der Luftführung muss es sein, die aufsteigenden luftfremden Stoffe (Wrasen, Dämpfe, Partikel usw.) nicht in den Aufenthaltsbereich zu leiten. Dies wird z. B. durch die Anwendung der Schichtströmung mit Quellluftdurchlass im Bereich zwischen 0,2 m und 1,2 m über Fußboden erreicht. Eine Schichtströmung mit Durchlass im Arbeitsbereich ist auch aus energetischer Sicht und Betriebskostengründen zu bevorzugen, weil der Ausspülgrad (VDI 2052, Tabelle 4) und damit der erforderliche Zuluft-/ Abluftvolumenstrom wesentlich reduziert werden kann. Die Luftdurchlässe sind nach DIN 18869 Teil 3 auszuführen. Luftleitungen sind nach DIN 18869 Teil 4 auszuführen. In die Außen-, Zu-, Ab-, Um- und Fortluftleitungen sind Reinigungsöffnungen vorzusehen, um die hygienischen Anforderungen der VDI 6022 zu gewährleisten. Auf die Brandschutz-/Rauchschutzanforderungen der DIN 18869 Teil 4 wird hingewiesen. Ab- und Fortluftleitungen aus Küchen, die aus Beton hergestellt sind, müssen glatte, leicht zu reinigende Oberflächen haben; sie sind mit Hilfe geeigneter Schutzschichten (z. B. Epoxydharz) gegen die Einwirkung von Aerosolat (Fett, Öl, Wasser-Gemisch) zu schützen. Die Fortluft aus Küchen (Gesamtanschlussleistung der Küchengeräte ab 25 kW) ist über Dach zu führen (VDI 2052 Nr. 6.4.8). RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 55 Anhang I – Auslegungsdaten für übliche Raumarten Mindestaußenluftvolumenstrom (AU) bzw. Zuluftvolumenstrom (ZU) nach DIN 1946 und ASR 5 Raumtemperatur im Aufenthaltsbereich* 4.1.1 Büroräume (AU) 40 m3/h und Person 22 (20) 40 freie Lüftung i.d.R. ausreichend 4.1.2 Sitzungsräume (AU) 30 m3/h und Person 22 (20) 40 bei nicht ausreichender freien Lüftung 4.1.3 Toilettenräume (ZU) 30 m3/h und Objekt, jedoch min. 5 faches Raumvolumen/h 15 55 i.d.R. nur Abluft 4.1.4 Umkleideräume (AU) 4-8 faches Raumvolumen/h 21 50 4.1.5 Wasch- und Duschräume (AU) 10 faches Raumvolumen/h 24 55 4.1.6 Lager- und Nebenräume (ZU) 15m3/(h*m2) 15 50 4.2.1 Unterrichtsräume (AU) 30 m3/h und Person 22 (20) 40 freie Lüftung i.d.R. ausreichend 4.2.2 Aulen und Festräume (AU) 30 m3/h und Person 22 (20) 40 Versammlungsstättenverordnung beachten Raumart 4.2.3 Naturwissenschaftliche Fachräume 56 min. °C max. °C Schalldruckpegel der RLTAnlage dB(A) Bemerkungen RLT-Anlage bei der Verwendung von Schadstoffen ggf. notwendig Raumart Mindestaußenluftvolumenstrom (AU) bzw. Zuluftvolumenstrom (ZU) nach DIN 1946 und ASR 5 Raumtemperatur im Aufenthaltsbereich* min. °C max. °C Schalldruckpegel der RLTAnlage dB(A) Bemerkungen 4.2.4 Musikräume RLT-Anlage im allg. nicht erforderlich 4.2.5 Werkräume und Werkstätten RLT-Anlage im allg. nicht erforderlich 4.2.6 Lehrküchen RLT-Anlage im allg. nicht erforderlich 4.3.1 Seminarräume (AU) 30 m3/h und Person 22 (20) 4.3.2 Hörsäle (AU) 30 m3/h und Person 22 (20) 4.3.3 Laboratorien (AU) 25 m3/(h*m2NF) 4.3.3.1 Lagerräume für gefährliche Arbeitsstoffe 40 freie Lüftung i.d.R. ausreichend 40 Versammlungsstätten -verordnung beachten 22 (20) 52 Abluft-Volumenstrom der Digestorien berücksichtigen 15 60 Anforderungen gemäß Gefahrstoffverordnung und BetrSichV 27 4.3.4 Sonderbereiche Forschung Auslegung nach Festlegungen im Einzelfall 4.3.5 Reinräume Auslegung nach VDI 2083 4.4 Krankenhäuser und Kliniken Auslegung nach DIN 1946, Teil 4 RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 57 Mindestaußenluftvolumenstrom (AU) bzw. Zuluftvolumenstrom (ZU) nach DIN 1946 und ASR 5 Raumtemperatur im Aufenthaltsbereich* 4.5.1 Sporthallen (AU) nach DIN 18032 15-22 4.5.2 Gymnastikräume (AU) nach DIN 18032 17* 4.5.3 Konditionsund Krafttrainingsräume (AU) 100 m3/h und Gerätestation 4.5.4 Umkleideräume Raumart min. °C max. °C Schalldruckpegel der RLTAnlage dB(A) 50 freie Lüftung bei normaler Nutzung im allg. ausreichend * s. Abschnitt 4.5.2 12-20 50 (AU) 6 faches Raumvolumen/h 22 50 4.5.5 Wasch- und Duschräume (AU) 8-10 faches Raumvolumen/h 22 4.6 Bäderbauten (ZU) nach VDI 2089 4.7.1 Werkstätten (AU) 15 m3/(h*m2) * 50 *2 K über Beckenwassertemperatur freie Lüftung i.d.R. ausreichend 18 4.7.2 Wäschereien Bemerkungen Schwülegrenze beachten 28 4.8.1 Bibliotheken Lesesaal (AU) 20 m3/h und Person Magazine und Depots (AU) 3 m3/(h*m2NF) 58 22 (20) 35 15 50 *nach Anhang I für Räume mit starker Verunreinigung Raumart Mindestaußenluftvolumenstrom (AU) bzw. Zuluftvolumenstrom (ZU) nach DIN 1946 und ASR 5 Raumtemperatur im Aufenthaltsbereich* min. °C max. °C Schalldruckpegel der RLTAnlage dB(A) 20 * 40-45 Bemerkungen 4.8.2 Museen Ausstellungsräume (AU) 20 m3/h und Person* Magazine und Depots (AU) 0,5-1m3/(h*m2NF) 16-18 4.9 DV-Räume (ZU) nach Kühllastberechnung 18 4.10 Speiseräume (AU) 30 m3/h und Person 21 4.11 Küchen 28* *weitere Erläuterungen im Abs. 4.8.2 *26°C in Räumen mit ständigem Arbeitsplatz freie Lüftung im allg. ausreichend 65 Auslegung nach VDI 2052 * Die angegebenen min. Raumtemperaturen gelten für Mischströmungen im Raum (siehe Erläuterungen zu Abschnitt 2.1). Bei turbulenzarmen Schichtströmungen kann die Raumtemperatur auf den in Klammer gesetzten Wert reduziert werden. (siehe DIN 1946, Teil 2) Eine Kühlung ist in der Regel nur für die Raumarten notwendig, bei denen Angaben zur max. Raumtemperatur gemacht worden sind. RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 59 Anhang II Bestimmung der Außenluftvolumenströme mittels Olf Die nachstehende Tabelle ergänzt Abschnitt 1.4.2 und gilt für folgende Raumarten: Einzelbüro, Großraumbüro, Konferenz-/ Seminarraum, Hörsaal, Kantine, Speiseraum, Klassenraum Mindestaußenluftvolumenstrom nur für Personen Außenluftqualität 0,1 dp Zusatzaußenluftvolumenstrom für Räume Räume mit geringer Verunreinigung m3/m2 h Räume mit mittlerer Verunreinigung m3/m2 h Räume mit starker Verunreinigung m3/m2 h 28 2,7 4,1 5,4 20 2 3 4 16 1,6 2,4 3,2 12 1,2 1,8 2,4 m3/h Person Tabelle 1: Mischlüftung, empfundene Luftqualität mittel Tabelle 2: Quelllüftung, empfundene Luftqualität mittel Tabelle 3: Mischlüftung, empfundene Luftqualität gering Tabelle 4: Quelllüftung, empfundene Luftqualität gering 60 Anhang III Zusammenstellung der wesentlichen Bestimmungen und technischen Regeln 1. Gesetze und Verordnungen, insbesondere: - Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (Energieeinsparungsgesetz), - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz), - TA-Luft und die TA-Lärm als Verwaltungsvorschriften, - Verordnung über Arbeitsstätten, - Chemikaliengesetz / GefahrstoffeVO - Bauordnung der Länder, - Versammlungsstättenverordnung der Länder, - Garagenverordnung, - Beherbergungsstättenverordnung - Krankenhausbauverordnung 2. Unfallverhütungsvorschriften 3. Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/Teil C), insbesondere: DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art – sowie DIN 18379 – Raumlufttechnische Anlagen. 4. Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN), insbesondere: DIN EN 1886 Zentrale Raumlufttechnische Geräte DIN 1946 Teil 1 Raumlufttechnik, Terminologie und graphische Symbole DIN 1946 Teil 2 Raumlufttechnik, Gesundheitstechnische Anforderungen DIN 1946 Teil 4 Raumlufttechnik, Raumlufttechnische Anlagen in Krankenhäusern DIN 1946 Teil 7 Raumlufttechnik, Raumlufttechnische Anlagen in Laboratorien DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Lüftungsleitungen, Begriffe, Anforderungen und Prüfungen DIN 4108 Teil 6 Berechnung des Jahresheizwärmebedarfs von Gebäuden DIN 4109 Schallschutz im Hochbau DIN 4701 Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden DIN 4799 Luftführungssystem für Operationsräume; Prüfung RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 61 DIN 12924 DIN EN 13779 DIN EN 14175 DIN 18017 DIN 18869 Teile 1-4 DIN 18032-1 DIN 19221 bis DIN 19236 DIN 24 190 DIN EN 779 Laboreinrichtungen – Abzüge – Lüftung von Gebäuden – Leistungsanforderungen für raumlufttechnische Anlagen Abzüge T 3 Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster; mit Ventilatoren Einrichtungen zur Be- und Entlüftung von gewerbsmäßigen Küchen Sporthallen - Grundsätze für Planung und Bau Messen, Steuern, Regeln; Leitwarte Kanalbauteile für lufttechnische Anlagen; Blechkanäle Partikel-Luftfilter für die allgemeine Raumlufttechnik – Anforderungen, Prüfungen, Kennzeichnung DIN EN 1822 Schwebstofffilter DIN Fachbericht 79 Lüftung von Gebäuden – Auslegungskriterien für Innenräume DIN VDE 0510 VDE-Bestimmung für Akkumulatoren und Batterie anlagen 5. Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI), insbesondere: VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchen VDI 2053 Raumlufttechnische Anlagen für Garagen und Tunnel VDI 2054 Raumlufttechnische Anlagen für Datenverarbeitung VDI 2067 Berechnung der Kosten von Wärmeversorgungsanlagen, Blatt 3 Raumlufttechnik VDI 2068 Blatt 2 Mess-, Überwachungs- und Regelgeräte; RLT-Anlagen VDI 2071 Wärmerückgewinnung in Raumlufttechnischen Anlagen VDI 2078 Berechnung der Kühllast klimatisierter Räume VDI 2079 Abnahmeprüfung an Raumlufttechnischen Anlagen VDI 2080 Messverfahren und Messgeräte für Raumlufttechnische Anlagen VDI 2081 Geräuscherzeugung und Lärmminderung in Raumlufttechnischen Anlagen VDI 2083 Reinraumtechnik VDI 2089 Blatt 1 Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern, Hallenbädern VDI/VDE 3525 Regelung von raumlufttechnischen Anlagen Blatt 1 VDI 3801 Betreiben von Raumlufttechnischen Anlagen 62 VDI 3803 VDI 3814 VDI 2569 VDI 6022 Raumlufttechnische Anlagen; Bauliche und technische Anforderungen Gebäudeleittechnik Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro Hygienische Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen für Büro- und Versammlungsräume 6. Bestimmungen des Vereins Deutscher Elektrotechniker (VDE) DIN VDE 0100 - 540 7. Arbeitsblätter des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) 24186 Teil 1 Leistungsprogramm für die Wartung von lufttechnischen und anderen technischen Ausrüstungen in Gebäuden 8. Richtlinien und Hinweise des Arbeitskreises Maschinen und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) - Bedienen von raumlufttechnischen Anlagen (Bedien RLT 88), - Wartung, Inspektion und damit verbundene kleine Instandsetzungsarbeiten von technischen Anlagen und Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden (Wartung 2002), - Vertragsmuster für Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) von technischen Anlagen und Einrichtungen in öffentlichen Gebäuden (Instandhaltung 90). 9. DVGW 634 Installation von Gasgeräten in gewerblichen Küchen innerhalb von Gebäuden RLT-Anlagenbau 2 0 0 4 63 Mitarbeiter Frommhold (Obmann) Deutsche Bundesbank Dr. Huber Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Kinkeldey Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Kleist Behörde für Bau und Verkehr der Freien und Hansestadt Hamburg Laarmann Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Rabe Bundesbauamt Berlin Rudolf OFD Stuttgart 64 Bestellungen unter: [email protected] · Fax (030) 44 03 33 99 Satz, Druck und Vertrieb: Elch Graphics · Digitale- und Printmedien GmbH & Co. KG Immanuelkirchstraße 3/4 · 10405 Berlin