Schreiben - Siedlervereine

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Schreiben - Siedlervereine
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BMVIT -IV/ST3 (Rechtsbereich Bundesstraßen)
Postanschrift Postfach 201 , 1000 Wien
Büroanschrift Radetzkystraße 2 . 1030 Wien
DVR 0000175
E-Mail : [email protected]
GZ. BMVIT-312.401/0015-IV/ST-ALG/2015
Bitte Antwortschreiben unter Anführung der Geschäftszahl
(wenn möglich) an die oben angeführte E-Mail-Adresse richten.
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BI Siedlerverein Essling, Manfred Chyba
Kermaunerweg 10
1220 Wien
Wien, am 26.02.2015
Betreff: NÖ/W, S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn,
UVP-Verfahren, Parteiengehör zu den Ergebnissen des weiteren Ermittlungsverfahrens im Hinblick auf die Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung
(BStLärmiV), Ergebnisse der Ermittlungen im Hinblick auf die BStLärmiV
Die ho. Behörde teilt mit, dass nach Prüfung der im Zuge des Parteiengehörs zu den Ergebnissen des weiteren Ermittlungsverfahrens eingelangten Stellungnahmen im Hinblick auf die Bestimmungen der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung (BStLärmiV) und unter Berücksichtigung der §§ 8 und 9 Abs. 1 BStLärmiV zur Verbesserung des Anrainerschutzes folgende zusätzliche Lärmschutzmaßnahme vorgesehen werden wird :
Mit Ausnahme des Tunnels Donau-Lobau sind alle zum Straßenverlauf der S 1 SchwechatSüßenbrunn zählenden und mit diesem zu errichtenden Fahrbahnen, das sind die Hauptfahrbahnen der S 1 Schwechat-Süßenbrunn sowie sämtliche neu zu errichtenden bzw. zu verlegenden Rampen im Bereich der Knoten Schwechat und Süßenbrunn sowie der Anschlussstellen
Eßling, Groß Enzersdorf und Raasdorf- mit einer Fahrbahndecke aus lärmminderndem Waschbeton GKB - bei den Anschlussstellen Groß-Enzersdarf und Raasdorf wahlweise aus lärmminderndem Splittmastixasphalt- gemäß den Vorgaben der RVS 04.02.11 (Lärmschutz) und den
dort angeführten Richtlinien und Normen herzustellen.
Die vom Sachverständigen für den Fachbereich Lärm im Teilgutachten 02 Lärm vom September
2012 geforderten und in der mündlichen Verhandlung im November 2012 präzisierten Maßnahmen sowie die in der Ergänzung des Teilgutachtens Lärm vom November 2014 zusätzlich geforderten Maßnahmen bleiben unabhängig von der eben wiedergegebenen Maßnahme weiterhin aufrecht.
Gemäߧ 45 Abs. 3 AVG wird Ihnen im Rahmen des Parteiengehörs Gelegenheit gegeben , bis
zum 16. März 2015 eine schriftliche Stellungnahme an das Bundesministerium für Verkehr, ln-
www.bmvit.gv.at
Dynamik mit Verantwortung
novation und Technologie, Abteilung IV/ST3 , 1030 Wien , Radetzkystraße 2, abzugeben. Die
Stellungnahme kann auch perE-Mail ([email protected]) übermittelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
lhr(e) Sachbearbeiter/in:
Mag. Oliver Frank
Tel : +43 (1) 71162 65 5870
Fax: +43 (1) 71162 65 65870
E-Mail: [email protected]
Für den Bundesminister:
Mag. Dr. Christine Rose
Hinweis
I
bm ~
Aussteller-Zertifikat
Signaturwert
Prüfinformation
Dieses Dokument wurde amtssigniert
Datum
2015-02-26T1 0:55 :15+01 :00
Seriennummer
437268
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Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter:
https://www.signaturpruefung.gv.at/
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