SEPA (Single Euro Payments Area)
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SEPA (Single Euro Payments Area)
Abschaltung des bisherigen Zahlungsverkehrs zum 01.02.2014 Ab dem 01.02.2014 ersetzt SEPA (Single Euro Payments Area) den bisherigen Zahlungsverkehr, d.h. in allen EU-Ländern gelten dann die gleichen Bedingungen für den Zahlungsverkehr. Sepa steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Die bekannten Überweisungen und Lastschriften wird es nicht mehr geben. Die Kontonummer wird durch die IBAN (International Bank Account Number) und die Bankleitzahl durch die BIC (Bank Identifier Code) ersetzt. Was müssen Handwerksbetriebe hinsichtlich SEPA beachten? Die Kreditinstitute drängen darauf, auf den Überweisungsträgern ab dem 01. Februar 2014 die IBAN und die BIC einzutragen und sich bereits frühzeitig mit der Umstellung zu beschäftigen. Es ist sinnvoll, sich vorab mit seiner Hausbank in Verbindung zu setzen, um zu erfahren, wie diese die Umsetzung vornimmt und was sie von Ihrem Betrieb erwartet. Umstellen müssen Sie definitiv die Stammdaten für den Zahlungsverkehr (Mitarbeiter, Lieferanten und auch Kunden). Klären Sie ab, ob die betrieblich benutzte Software die Datenformate nach SEPA beherrscht oder ob Sie noch Updates vornehmen müssen, damit alles reibungslos gelingt. Eventuell ist die Investition in ein neues Programm nun sinnvoll. Passen Sie Ihre Geschäftspapiere an, indem Sie Ihre IBAN und BIC angeben, damit es später nicht zu Zahlungsverzögerungen kommt. Sofern Sie Kundenzahlungen per Lastschriftverfahren einziehen, beantragen Sie rechtzeitig eine Gläubiger-Identifikationsnummer (www.bundesbank.de) und lassen Sie sich von Ihren Kunden eine Mandatsreferenz (einheitlich und eindeutig) erteilen, auf dieser muss die Gläubiger-Identifikationsnummer vermerkt sein. Im Verwendungszweck muss dann später beides genannt werden. Der Lastschrifteinzug im Rahmen des SEPA-Verfahrens muss dem Zahlungspflichtigen 14 Tage vor dem eigentlichen Einzug mitgeteilt werden (Pre-Notification). Mithin bietet es sich an, die Rechnung mit den entsprechenden Daten zu ergänzen (GläubigerIdentifikationsnummer, Mandatsreferenz und Einzugstermin). Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden. Handlungsfelder: - Eigene IBAN (International Bank Account Number, standardisierte internationale Bankkontonummer für nationale und internationale Zahlungen) und BIC (Bank Identifier Code, international standardisierte Bankleitzahl) auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben - Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen - Organisation und Abläufe anpassen - Software (Finanzbuchhaltung, Bankprogramme, …) an SEPA-Datenformat (ISO 20022 XML-Standard) anpassen - Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten - Zahlungen möglichst in belegloser Form einreichen - Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren - Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihr Kreditinstitut in der Regel Konvertierungswerkzeuge zur Verfügung - Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll - Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen - SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen - Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate (Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen). Greifen Sie ggf. auf Checklisten und Mustervordrucke Ihres Kreditinstituts zurück. Nützliche Links: www.bundesbank.de www.sepadeutschland.de www.bankenverband.de www.sparkasse.de www.vr.de www.zdh.de Ihr Ansprechpartner: Dipl. Kfm. Norbert Hütten Handwerkskammer zu Köln Heumarkt 12 50667 Köln Tel.: 0221/2022-477 Fax: 0221/2022-413 E-mail: [email protected]