SEPA (Single Euro Payments Area)

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SEPA (Single Euro Payments Area)
Abschaltung des bisherigen Zahlungsverkehrs zum 01.02.2014
Ab dem 01.02.2014 ersetzt SEPA (Single Euro Payments Area) den bisherigen
Zahlungsverkehr, d.h. in allen EU-Ländern gelten dann die gleichen Bedingungen für
den Zahlungsverkehr. Sepa steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Die bekannten Überweisungen und Lastschriften wird es nicht mehr geben. Die
Kontonummer wird durch die IBAN (International Bank Account Number) und die
Bankleitzahl durch die BIC (Bank Identifier Code) ersetzt.
Was müssen Handwerksbetriebe hinsichtlich SEPA beachten?
Die Kreditinstitute drängen darauf, auf den Überweisungsträgern ab dem 01. Februar
2014 die IBAN und die BIC einzutragen und sich bereits frühzeitig mit der Umstellung
zu beschäftigen. Es ist sinnvoll, sich vorab mit seiner Hausbank in Verbindung zu
setzen, um zu erfahren, wie diese die Umsetzung vornimmt und was sie von Ihrem
Betrieb erwartet.
Umstellen müssen Sie definitiv die Stammdaten für den Zahlungsverkehr
(Mitarbeiter, Lieferanten und auch Kunden). Klären Sie ab, ob die betrieblich
benutzte Software die Datenformate nach SEPA beherrscht oder ob Sie noch
Updates vornehmen müssen, damit alles reibungslos gelingt. Eventuell ist die
Investition in ein neues Programm nun sinnvoll.
Passen Sie Ihre Geschäftspapiere an, indem Sie Ihre IBAN und BIC angeben, damit
es später nicht zu Zahlungsverzögerungen kommt.
Sofern Sie Kundenzahlungen per Lastschriftverfahren einziehen, beantragen Sie
rechtzeitig eine Gläubiger-Identifikationsnummer (www.bundesbank.de) und lassen
Sie sich von Ihren Kunden eine Mandatsreferenz (einheitlich und eindeutig) erteilen,
auf dieser muss die Gläubiger-Identifikationsnummer vermerkt sein. Im
Verwendungszweck muss dann später beides genannt werden. Der Lastschrifteinzug
im Rahmen des SEPA-Verfahrens muss dem Zahlungspflichtigen 14 Tage vor dem
eigentlichen Einzug mitgeteilt werden (Pre-Notification). Mithin bietet es sich an, die
Rechnung mit den entsprechenden Daten zu ergänzen (GläubigerIdentifikationsnummer, Mandatsreferenz und Einzugstermin).
Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt
aufgesetzt werden.
Handlungsfelder:
- Eigene IBAN (International Bank Account Number, standardisierte
internationale Bankkontonummer für nationale und internationale Zahlungen)
und BIC (Bank Identifier Code, international standardisierte Bankleitzahl) auf
Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben
- Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen
- Organisation und Abläufe anpassen
- Software (Finanzbuchhaltung, Bankprogramme, …) an SEPA-Datenformat
(ISO 20022 XML-Standard) anpassen
- Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten
- Zahlungen möglichst in belegloser Form einreichen
- Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren
- Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihr
Kreditinstitut in der Regel Konvertierungswerkzeuge zur Verfügung
- Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll
- Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen
- SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen
- Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate
(Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen).
Greifen Sie ggf. auf Checklisten und Mustervordrucke Ihres Kreditinstituts zurück.
Nützliche Links:
www.bundesbank.de
www.sepadeutschland.de
www.bankenverband.de
www.sparkasse.de
www.vr.de
www.zdh.de
Ihr Ansprechpartner:
Dipl. Kfm. Norbert Hütten
Handwerkskammer zu Köln
Heumarkt 12
50667 Köln
Tel.: 0221/2022-477
Fax: 0221/2022-413
E-mail: [email protected]