- Landkreis Schaumburg
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SENIOREN WEGWEISER ALLGEMEINES Adressen von Ansprechpartnern, die Sie bei Problemen unterstützen LEISTUNGEN Welche Ansprüche Sie wo geltend machen können ENTLASTUNG Wie Sie zuhause Unterstützung im Alltag bekommen und Dienstleistungen nutzen können Ein Ratgeber des Kreisseniorenrates Schaumburg 3. überarbeitete Auflage | 2013 Landkreis Schaumburg Fachdienst Altenhilfe Pflegestützpunkt / Seniorenservicebüro Als Folge des demografischen Wandels wird der Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung weiter steigen und immer mehr Menschen werden die Hilfe Anderer benötigen. Die Vielzahl der Unterstützungsangebote sowie die Anzahl der unterschiedlichen Ansprechpartner führen in dieser Situation oft zu Ratlosigkeit und Verwirrung der Betroffenen bzw. der Angehörigen. Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Schaumburg mit dem Fachdienst Altenhilfe eine zentrale Beratungsstelle für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige eingerichtet, die gleichzeitig auch die Aufgaben eines Pflegestützpunktes im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sowie eines vom Land Niedersachsen geförderten Seniorenservicebüros wahrnimmt. Der Fachdienst Altenhilfe... ... ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Pflege und Unterstützung älterer sowie pflegebedürftiger Menschen ... berät Betroffene und Angehörige kostenlos und neutral über ambulante, teilstationäre und stationäre Maßnahmen sowie Kostenfragen ... koodiniert die Unterstützungsangebote ... ermittelt den Hilfebedarf bei Alterserkrankungen auch in Form von Hausbesuchen ... vermittelt ehrenamtliche Seniorenbegleitung, haupt- und ehrenamtliche Wohnberatung sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen Fachdienst Altenhilfe des Landkreises Schaumburg Pflegestützpunkt / Seniorenservicebüro Hauptstelle Stadthagen Breslauer Str. 2-4, 31655 Stadthagen E-Mail: [email protected], Internet: www.schaumburg.de Sprechzeiten: Mo.- Fr. 9 – 12 Uhr, Di. 14 – 17 Uhr und nach Vereinbarung Service-Telefon 05721 703-789 Außenstelle Bad Nenndorf Horster Str. 35 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 78639-21 Sprechzeiten: 1. Montag im Monat: 14 – 16 Uhr Außenstelle Bückeburg Bahnhofstr. 25 31675 Bückeburg Tel.: 05721 703-719 Sprechzeiten: Mi. 15 – 17 Uhr Außenstelle Rinteln Ostpreußenweg 1 31737 Rinteln Tel.: 05751 9692-27 Sprechzeiten: Mi. 16 – 18 Uhr Fr. 10 – 12 Uhr Weitere wohnortnahe Beratungsmöglichkeiten: Gemeinde Auetal (Rathaus): am 2. Donnerstag im Monat 9 – 11 Uhr Samtgemeinde Lindhorst (Rathaus): am 1. Montag im Monat 11 – 12 Uhr Samtgemeinde Niedernwöhren (Rathaus): am 1. Montag im Monat 15 – 16 Uhr Samtgemeinde Nienstädt (Rathaus): am 2. Montag im Monat 15 – 16 Uhr Samtgemeinde Sachsenhagen (Rathaus Hagenburg): am 3. Montag im Monat 14.30 – 15.30 Uhr Stadt Obernkirchen (Gebäude des DRK, Bornemannstr. 1) am letzten Montag im Monat 11 – 12 Uhr www.schaumburg.de Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. Städte und Gemeinden Landkreis Kreisseniorenrat Seniorenbeiräte in den Gemeinden Kreisbehindertenrat Wohlfahrtsverbände 2. BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.1. Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt Wohngeld GEZ-Befreiung Telefon-Sozialtarif Kriegsopferfürsorge Landesblindengeld, Blindenhilfe Schwerbehindertenausweis Parkausweis für Menschen mit Behinderung Rentenversicherung Vorsorgevollmacht, Betreuungsund Patientenverfügung Dokumentenmappe Testament Beratung in Rechtsfragen, Prozesskostenhilfe 2.2. 2.3. 2.4. 2.5. 2.6. 2.7. 2.8. 2.9. 2.10. 2.11. 2.12. 2.13. 3. 3.1. 6 7 8 9 10 10 11 12 12 12 13 14 14 3.9.2. Häusliche Pflege und ambulante Pflegedienste 3.9.3. Pflegehilfsmittel / Technische Hilfen 3.9.4. Tagespflege 3.9.5. Verhinderungspflege 3.9.6. Kurzzeitpflege 3.10. Hospiz- und Palliativbewegung 27 31 31 32 32 33 4. WOHNEN IM ALTER 4.1. Wohnberatung und Wohnungsanpassung 35 Seniorenwohnungen 36 Wohnungsbörse 37 Betreutes Wohnen 37 Alten- und Pflegeeinrichtungen 38 Verzeichnis der Altenheime und Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet 38 Hinweise zur Suche eines geeigneten Heimplatzes 40 Kosten eines Heimplatzes 42 Inanspruchnahme von Sozialleistungen / Hilfe zur Pflege 42 Heimaufsicht 43 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.5.1. 4.5.2. 4.5.3. 4.5.4. 4.5.5. 14 15 16 18 18 5. WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN 5.1. 5.2. Ehrenamtliches Engagement Die Tafeln, Kleiderläden und Gebrauchtmöbelabgabe Selbsthilfegruppen Ehe- und Lebensberatung Telefonseelsorge Beratung bei psychischen Krisen und Erkrankungen Schuldnerberatung Verbraucherberatung Sicherheit im Alltag Bildungs- und andere Freizeitangebote Seniorenklubs, Begegnungsstätten und Mehrgenerationenhaus Seniorensport 18 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Beratung für Seniorinnen/Senioren, Pflegebedürftige und deren Angehörige im Fachdienst Altenhilfe (mit Pflegestützpunkt und Seniorenservicebüro) 19 3.2. Hilfen im Haushalt und im Garten 21 3.3. Essen auf Rädern / Mittagstisch 21 3.4. Hausnotruf 22 3.5. Seniorentaxi und andere Angebote zur Förderung der Mobilität 22 3.6. Ehrenamtliche Seniorenbegleitung 24 3.7. Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe 24 3.8. Besondere Hilfen für Menschen mit einer demenziellen Erkrankung 25 3.9. Pflegebedürftigkeit – Unterstützungsangebote und Leistungen 26 3.9.1. Grundlagen der Pflegeversicherung / Pflegestufen 26 5.3. 5.4. 5.5. 5.6. 5.7. 5.8. 5.9. 5.10. 5.11. 5.12. 44 46 47 48 48 48 48 49 49 50 50 51 Impressum Seniorenwegweiser Herausgeber: Landkreis Schaumburg, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen (in Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat Schaumburg) Redaktion: Landkreis Schaumburg, Kreisseniorenrat Schaumburg Produktion: Schaumburger Nachrichten, Vera Elze Anzeigen: Arne Frank (verantwortlich) Druck: printensiv Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Seniorenwegweiser enthaltenen Angaben kann trotz sorgfältiger Recherche nicht übernommen werden. SENIORENWEGWEISER | 3 Liebe Schaumburgerinnen und Schaumburger. Wir werden immer älter. Ein Satz mit einer positiven Grundaussage. Aber was bedeutet er eigentlich? Auf moderne medizinische Behandlungsmethoden sowie veränderte Lebensumstände und Verhaltensweisen ist es zurückzuführen, dass Menschen ein immer höheres Lebensalter erreichen. Gleichzeitig ist die Zahl der Neugeborenen stark zurückgegangen. Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt somit an. Die Bedürfnisse im Alter sind unterschiedlich. Es gibt Menschen, die selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung, in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben wollen; andere bevorzugen Pflegeheime. Viele Beschäftigte bis hin zu den Heimleitungen arbeiten engagiert daran, den Bewohnerinnen und Bewohnern das Leben im Heim angenehm zu gestalten, so dass sie es als ihr Zuhause empfinden können. Natürlich bedeutet ein hohes Lebensalter nicht automatisch gleich Pflege. Bei manchen Menschen genügt es bereits, kleine Unterstützungsmaßnahmen im Haushalt zu organisieren, andere sind vielleicht allein und wünschen sich etwas Gesellschaft. Um unter diesen Bedingungen individuell die richtigen Entscheidungen für sich oder enge Verwandte treffen zu können, braucht man Hilfen. Einen umfassenden Überblick über die im Landkreis vorhandenen Angebote bietet der Seniorenwegweiser, der jetzt in einer aktualisierten Neuauflage vorliegt. Getreu dem Motto „ambulant vor stationär“ wird auf Beratungsmöglichkeiten (z. B. im Fachdienst Altenhilfe des Landkreises mit Pflegestützpunkt und Seniorenservicebüro) sowie die Vermittlung und Erbringung von Hilfen hingewiesen – wobei das Spektrum weit über den Bereich der Pflege im engeren Sinne hinausgeht. Jörg Farr Landrat 4 | SENIORENWEGWEISER Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Seniorinnen und Senioren. Der Kreisseniorenrat Schaumburg hat 2012 sein zehnjähriges Jubiläum gefeiert und ist zu einer geachteten, nicht mehr wegzudenkenden Initiative geworden. Von mir aus kann ich sagen: „Wir sind stolz auf die vielfältigen und wertvollen Leistungen, die der Kreisseniorenrat in den zurückliegenden Jahren eingebracht hat.“ Er hat auf die Bildung von Seniorenbeiräten in den Gemeinden hingewirkt, um die Belange der Seniorinnen und Senioren auf örtlicher Ebene besser vertreten zu können, und den Aufbau des Angebots eines Seniorentaxis begleitet. Darüber hinaus wirkt er an der Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und an anderen Projekten mit und setzt sich für die Interessen der Seniorinnen und Senioren in der Pflegekonferenz des Landkreises sowie auf Messen und Ausstellungen ein. Ein Projekt, das dem Kreisseniorenrat von Anfang an sehr am Herzen lag, ist die Herausgabe eines Seniorenwegweisers. Die jetzt vorliegende und komplett überarbeitete Auflage will insbesondere älteren Menschen das Leben im Alltag erleichtern, lebenswert gestalten und damit die Lebensqualität verbessern. Diese Broschüre bietet einen Überblick über das breitgefächerte Pflegeangebot im Landkreis und gibt der älteren Generation wichtige Hinweise auf weitere Beratungs- und Hilfemöglichkeiten. Wer den Wunsch verspürt, sich im Seniorenbereich ehrenamtlich zu engagieren, sich zu bilden oder seine Freizeit sinnvoll zu gestalten, findet in diesem Heft dafür viele Anregungen. Ich möchte mich hiermit bei allen, die an der Neuauflage des Wegweisers mitgewirkt haben, bedanken. Mein Dank richtet sich an den Verlag der Schaumburger Nachrichten, die Sponsoren, die Verwaltung des Landkreises Schaumburg – hier besonders die Mitarbeiter des Fachdienstes Altenhilfe mit Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt – sowie die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Kreisseniorenrates Schaumburg. Karl-Heinz Hansing Vorsitzender des Kreisseniorenrates Schaumburg SENIORENWEGWEISER | 5 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG In unserem Gemeinwesen ist es Ihr gutes Recht, Beratung sowie materielle und finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Häufig besteht ein Rechtsanspruch, in anderen Fällen wird Unterstützung auf freiwilliger Basis gewährt. Erkundigen Sie sich nach den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Stadt Stadthagen Rathauspassage 1 31655 Stadthagen Tel.: 05721 7820 Mail: [email protected] Internet: www.stadthagen.de Viele Einzelfragen werden in dieser Broschüre behandelt. Sollte Sie ein Problem beschäftigen, für das Sie keine Lösung finden, können Sie sich an die hier im Eingangskapitel genannten Stellen wenden. Sie werden sicherlich auf jemanden treffen, der Ihnen direkt helfen kann oder Ihnen sagt, an wen Sie sich wenden können. Gemeinde Auetal Rehrener Str. 25 31749 Auetal-Rehren Tel.: 05752 1810 Mail: [email protected] Internet: www.auetal.de 1.1. STÄDTE UND GEMEINDEN Viele Angelegenheiten des täglichen Lebens lassen sich durch Kontaktaufnahme mit Ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung regeln. Wie Sie die für Ihren Wohnsitz zuständige Verwaltung persönlich oder auf andere Weise erreichen können, ist der hier abgedruckten Übersicht zu entnehmen. Stadt Bückeburg Marktplatz 2 – 4 31675 Bückeburg Tel.: 05722 2060 Mail: [email protected] Internet: www.bueckeburg.de Stadt Obernkirchen Marktplatz 4 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 3950 Mail: [email protected] Internet: www.obernkirchen.de Stadt Rinteln Klosterstraße 19 31737 Rinteln Tel.: 05751 4030 Mail: [email protected] Internet: www.rinteln.de 6 | SENIORENWEGWEISER Samtgemeinde Eilsen (Mitgliedsgemeinden: Ahnsen, Bad Eilsen, Buchholz, Heeßen, Luhden) Bückeburger Str. 4 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 8860 Mail: [email protected] Internet: www.samtgemeinde-eilsen.de Samtgemeinde Lindhorst (Mitgliedsgemeinden: Beckedorf, Heuerßen, Lindhorst, Lüdersfeld) Bahnhofstr. 55a 31698 Lindhorst Tel.: 05725 70010 Mail: [email protected] Internet: www.sg-lindhorst.de Samtgemeinde Nenndorf (Mitgliedsgemeinden: Stadt Bad Nenndorf, Haste, Hohnhorst, Suthfeld) Rodenberger Allee 13 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 7040 Mail: [email protected] Internet: www.badnenndorf.de Samtgemeinde Niedernwöhren (Mitgliedsgemeinden: Lauenhagen, Meerbeck, Niedernwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Wiedensahl) Hauptstr. 46 31712 Niedernwöhren ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG Tel.: 05721 97060 Mail: [email protected] Internet: www.sg-niedernwoehren.de Samtgemeinde Nienstädt (Mitgliedsgemeinden: Helpsen, Hespe, Nienstädt, Seggebruch) Bahnhofstr. 7 31691 Helpsen Tel.: 05724 3980 Mail: [email protected] Internet: www.sg-nienstaedt.de Samtgemeinde Rodenberg (Mitgliedsgemeinden: Apelern, Hülsede, Lauenau, Messenkamp, Pohle, Stadt Rodenberg) Amtsstr. 5 31552 Rodenberg Tel.: 05723 7050 Mail: [email protected] Internet: www.rodenberg.de Samtgemeinde Sachsenhagen (Mitgliedsgemeinden: Auhagen, Hagenburg, Stadt Sachsenhagen, Wölpinghausen) Schloss-Str. 3 31558 Hagenburg Tel.: 05033 9600 und Marktplatz 1 31553 Sachsenhagen Tel.: 05725 94100 Mail: [email protected] Internet: www.sachsenhagen.de Mail: [email protected] Internet: www.schaumburg.de b) Sozialamt: Landkreis Schaumburg - Sozialamt Breslauer Straße 2 - 4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-0 c) Gesundheitsamt: Landkreis Schaumburg - Gesundheitsamt Hauptstelle Stadthagen Probsthäger Straße 6 31655 Stadthagen Tel.: 05721 97580 d) Gleichstellungsbeauftragte: Landkreis Schaumburg - Frauenbüro Jahnstraße 20 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-254 Das Leben von Frauen hat sich in den vergangenen Jahrzehnten maßgeblich verändert. Heute sind Frauen zum größten Teil erwerbstätig und bis ins hohe Alter aktiv. Sie sind unternehmungslustig und zu einer ernstzunehmenden Zielgruppe für die Wirtschaft geworden. Frauen verdienen zwar nach wie vor weniger als Männer, haben oft eine durch Kindererziehungszeiten unterbrochene Biographie und deshalb häufig im Durchschnitt auch ein geringeres Einkommen im Alter. Dennoch können die meisten Frauen, die heute in den Ruhestand gehen, allein für ihren Lebensunterhalt sorgen. Gleichzeitig gibt es 1.2. LANDKREIS Seniorinnen und Senioren finden in der Kreisverwaltung kompetente Ansprechpartner für Beratungen, Hilfen oder die Bewilligung von Leistungen. Näheres erfahren Sie in den folgenden Kapiteln. Die Kreisverwaltung ist wie folgt zu erreichen: a) Allgemeine Verwaltung: Landkreis Schaumburg Jahnstraße 20 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-0 Stadthagen, Obernstraße 39 Bückeburg, Schulstraße 1 Tel. 05721 / 2048 Tel. 05722 / 27272 SENIORENWEGWEISER | 7 ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG allerdings auch eine Altersarmut, die überwiegend weiblich ist. Frauen, die ausschließlich auf die „kleine Witwenrente“ angewiesen sind, brauchen staatliche Unterstützung, Beratung und Hilfe. Da Frauen zudem eine höhere Lebenserwartung haben, wird Seniorenpolitik zunehmend zur Seniorinnenpolitik. Der Landkreis Schaumburg hat eine Gleichstellungsbeauftragte, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allen Fragen wenden können, die sich aus dem Geschlecht ergeben. Zu den Aufgaben des Frauenbüros gehört unter anderem, Benachteiligungen von Frauen aufzudecken sowie die Situation von Frauen in verschiedenen Lebenslagen zu verbessern. Die Gleichstellungsbeauftragte entwickelt hierzu eigene Vorhaben und Maßnahmen und wirkt bei Projekten anderer mit. Auch in den Städten und Samtgemeinden gibt es zum Teil Gleichstellungsbeauftragte. Bitte erfragen Sie deren Sprechzeiten bei Ihrer Heimatkommune. 1.3. KREISSENIORENRAT Der Kreisseniorenrat versteht sich als legitimierte, politisch und konfessionell unabhängige Vertretung für älter werdende und ältere Menschen im Landkreis. Er vertritt die Belange der Seniorinnen und Senioren gegenüber dem Landkreis und anderen Institutionen und wirkt an der Willensbildung mit. Durch Regelungen in der Satzung ist sichergestellt, dass alle Städte, Samtgemeinden und die Gemeinde Auetal durch ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied im Kreisseniorenrat vertreten werden. Der Kreisseniorenrat setzt sich zurzeit (September 2013) aus folgenden Mitgliedern zusammen: Mitglieder: stellvertretende Mitglieder: Stadt Bückeburg Manfred Hohmann Röntgenstr. 49 31675 Bückeburg Tel.: 05722 21810 hohmann.bueckeburg @online.de Marlies Spiehl Deinser Str. 9 31675 Bückeburg Tel.: 05722 24028 [email protected] Stadt Obernkirchen Albrecht Stein Horst Essmann Heyestraße 22 Beckmarhau 27 31683 Obernkirchen 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 913100 Tel.: 05724 98467 h.essmann@ teleos-web.de 8 | SENIORENWEGWEISER Stadt Rinteln Heinrich Tuxhorn Walter Böger Bergsteile 9 Auf der Kunterschaft 1 b 31737 Rinteln 31737 Rinteln Tel.: 05754 8138 Tel.: 05751 3675 heinrich.tuxhorn@ [email protected] t-online.de Stadt Stadthagen Karl-Heinz Hansing, Christian Jürgens (Vorsitzender) Nordstr. 3 Lüdersfelder Str. 11 31655 Stadthagen 31655 Stadthagen Tel.: 05721 71468 Tel.: 05721 75617 [email protected] Gemeinde Auetal Manfred Weber Ursula Czapla Im Kloster 1 Westernholz 25 31749 Auetal 31749 Auetal Tel.: 05752 627 Tel.: 05753 4335 [email protected] Samtgemeinde Eilsen Wilhelm Rabe Friedrich-Ebert-Str. 12 31707 Heeßen Tel.: 05722 85233 [email protected] Samtgemeinde Lindhorst Hans Winter Berliner Str. 18 31698 Lindhorst Tel.: 05725 6621 Wilhelm Kuhlmann Hauptstr. 34 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 85116 Friedhelm Hitzemann Wiesenstr. 12 31698 Lindhorst Tel.: 05725 7987 [email protected] Samtgemeinde Nenndorf Hans-Heinrich Gümmer Friedrich Kräft (Schriftführer) Meierstr. 11 Meierstr. 5 31542 Bad Nenndorf 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 1211 Tel.: 05723 7981410 Samtgemeinde Niedernwöhren Heinz Schommerloh Feldstr. 39 31718 Pollhagen Tel.: 05721 76124 heinz.schommerloh @t-online.de Samtgemeinde Nienstädt Gerhard Kording Hans-Dieter Mitschker (stellv. Vorsitzender) Stiftstr. 26 Dorfstr. 11 31688 Nienstädt 31691 Helpsen Tel.: 05724 2380 ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG Tel.: 05724 2480 gerd-kording@ teleos-web.de hmitschker@ teleos-web.de Samtgemeinde Rodenberg Horst Müller Bachstr. 12 31552 Apelern Tel.: 05723 2842 Jürgen Baumgart Lindenstr. 11 31867 Pohle Tel.: 05043 2234 baumgartdagmar@ gmail.com Samtgemeinde Sachsenhagen Manfred Burghardt Manfred Beckedorf Schaumburger Landstr. 5 Gartenstr. 10 31556 Wölpinghausen 31553 Auhagen Tel.: 05037 2882 Tel.: 05725 709909 [email protected] Der Kreisseniorenrat würde sich freuen, wenn möglichst viele Seniorinnen und Senioren seine Arbeit durch Anregungen oder Hinweise unterstützen würden. Er wird sich darüber hinaus im Rahmen seiner Möglichkeiten bemühen, an ihn herangetragene Anliegen einer Lösung zuzuführen oder für eine Prüfung und weitere Bearbeitung durch die zuständigen Stellen zu sorgen. Stadt Rinteln: Eckard Strohmeier Breiter Bören 6 31737 Rinteln Tel.: 05751 3294 eckard.strohmeier@ t-online.de Stadt Stadthagen: Karl-Heinz Hansing Lüdersfelder Str. 11 31655 Stadthagen Tel.: 05721 75617 Gemeinde Auetal: Manfred Weber Im Kloster 1 31749 Auetal Tel.: 05752 627 [email protected] Samtgemeinde Nenndorf: Friedrich Kräft Meierstraße 5 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 7981410 Die Termine der mehrmals jährlich stattfindenden öffentlichen Sitzungen des Kreisseniorenrats erfahren Sie über die örtliche Presse. 1.4. SENIORENBEIRÄTE IN DEN GEMEINDEN In vielen Kommunen bestehen Seniorenbeiräte, die auf örtlicher Ebene Belange der Seniorinnen und Senioren vertreten. Vorsitz: Stadt Bückeburg: Manfred Hohmann Röntgenstr. 49 31675 Bückeburg Tel.: 05722 21810 [email protected] Stadt Obernkirchen: Albrecht Stein Heyestraße 22 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 913100 SENIORENWEGWEISER | 9 ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG Samtgemeinde Niedernwöhren: Es wird ein Seniorenbeirat gegründet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeindeverwaltung. Samtgemeinde Nienstädt: Gerhard Kording Dorfstr. 11 31691 Helpsen Tel.: 05724 2480 gerd.kording@ teleos-web.de Samtgemeinde Lindhorst: Es wird ein Seniorenbeirat gegründet. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Samtgemeindeverwaltung. Samtgemeinde Rodenberg: Horst Müller Bachstr. 12 31552 Apelern Tel.: 05723 2842 Die Seniorenbeiräte bieten in der Regel Sprechstunden an und sind dankbar für Anregungen und Hinweise aus der Bevölkerung. Umgekehrt können sie selbst wertvolle Informationen geben. Soweit in Ihrem Wohnort kein Seniorenbeirat existiert, wenden Sie sich bitte an das aus Ihrer Region stammende Mitglied des Kreisseniorenrats. 1.5. KREISBEHINDERTENRAT Menschen mit Behinderungen werden im Landkreis Schaumburg durch den Kreisbehindertenrat vertreten. Als Einrichtung nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen vom 25.11.2007 unterstützt dieser den Landkreis bei der Verwirklichung der Gleichstellung im Sinne dieses Gesetzes. – Sozialamt, Herr Böhm – Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-777 1.6. WOHLFAHRTSVERBÄNDE Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege bieten ein breit gefächertes Angebot an Hilfen. Im Landkreis Schaumburg sind folgende Organisationen tätig: Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schaumburg e. V. Rathauspassage 4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 939830 Caritasverband im Weserbergland e.V. Herderstr. 1a 31675 Bückeburg Tel.: 05722 8888630 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Schaumburg e. V. Bornemannstr. 1 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 972600 Diakonisches Werk Bahnhofstr. 16 31655 Stadthagen Tel.: 05721 99300 Paritätischer Dammstr. 12 a 31675 Bückeburg Tel.: 05722 95220 Dem Kreisbehindertenrat gehören Delegierte aus allen Regionen des Kreisgebietes an. Beratungen und Hilfen erhalten Sie auch bei weiteren Sozialverbänden und ‑organisationen, die in der Regel über Anlaufstellen mit festen Sprechzeiten verfügen. Wenn Sie die Unterstützung des Kreisbehindertenrates benötigen oder ihm Anregungen und Wünsche übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an: Der Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) unterhält eine eigene Kreisgeschäftsstelle: Kreisbehindertenrat Manfred Pollmann (1. Vorsitzender) erreichbar über: Landkreis Schaumburg 10 | SENIORENWEGWEISER Sozialverband Deutschland e. V. Breslauer Straße 2 – 4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 3477 2. BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.1. GRUNDSICHERUNG UND HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, sind auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu leisten, ist Aufgabe der Sozialhilfe. Das Sozialhilferecht ist im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) geregelt. Jeder Mensch, der sich nicht selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann, hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen, die für ein menschenwürdiges Dasein einschließlich einer angemessenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind. Das SGB XII gewährt folgende laufende Leistungen der Sozialhilfe: ■ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Menschen, die abhängig vom Geburtsjahrgang mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben sowie für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. ■ Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten. Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und (abhängig vom Geburtsjahrgang) mindestens 64 Jahren sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig, erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Zuständig ist das jeweilige Jobcenter. Die Sozialhilfe tritt auch ein, wenn Menschen in einer besonderen Lebenssituation infolge von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Im Einzelnen kommen nach dem SGB XII Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege (siehe Abschnitt 4.5.4.), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen in Betracht. Sozialhilfeleistungen werden unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der antragstellenden Person erbracht. Unterhaltspflichtige werden entsprechend ihrer jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Unterhalt herangezogen. In der Grundsicherung wird auf den Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern verzichtet. Nur wenn das jährliche Einkommen von Eltern und Kindern der antragstellenden Person bei mindestens 100.000 Euro liegt, entfällt ein Grundsicherungsanspruch. Ausführliche Informationen und Beratung zu den Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten Sie beim Sozialamt des Landkreises Schaumburg in Stadthagen und Rinteln: Landkreis Schaumburg – Sozialamt – Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-0 Landkreis Schaumburg – Sozialamt – Klosterstraße 20 31737 Rinteln Tel.: 05751 403-0 2.2. WOHNGELD Sinn und Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, wobei sich die Höhe des zu gewährenden Zuschusses nach Miethöchstgrenzen sowie den für den Lebens- SENIORENWEGWEISER | 11 BERATUNG IN EINZELFRAGEN unterhalt bestimmten Einkünften aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder richtet. Diese Sozialleistung hilft den einkommensschwachen Mietern von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die angemessenen Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet. Zur Beratung in Wohngeldangelegenheiten einschließlich derAntragstellung wenden Sie sich bitte an: Landkreis Schaumburg - Sozialamt Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-0 Für die Samtgemeinde Eilsen und die Gemeinde Auetal wenden Sie sich bitte an: Landkreis Schaumburg - Sozialamt Klosterstraße 20 31737 Rinteln Tel.: 05751 403-224 Für das Stadtgebiet Rinteln wenden Sie sich bitte an: Stadt Rinteln Klosterstraße 20 31737 Rinteln Tel.: 05751 403-0 einrichtungen unabhängig davon, ob sie Sozialhilfeleistungen beziehen, keinen Beitrag zahlen. Taubblinde Menschen sowie Personen, die Blindenhilfe bekommen, zahlen ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag. Als Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung oder ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ vorzulegen. Menschen mit einer Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ (Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Gebührenermäßigung beim Telefonhauptanschluss) im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten auf Antrag bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises nur einen ermäßigten Beitrag in Höhe eines Drittels. Antragsformulare für die Gebührenbefreiung oder -ermäßigung sind bei ARD ZDF Deutschlandradio unter der genannten Adresse oder im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de erhältlich. Dort werden unter der Servicenummer 0185 99950100 auch Fragen zur Antragstellung beantwortet. Zu richten sind die ausgefüllten Anträge an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln 2.4. TELEFON-SOZIALTARIF 2.3. GEZ-BEFREIUNG Volljährige Bürgerinnen und Bürger sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Es gibt jedoch die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag Personen in besonderen Lebenssituationen befreit, die u.a. entweder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfeleistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zur Pflege beziehen. Als Nachweis darüber muss dem Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio in Köln (früher: GEZ) ein entsprechender Leistungsbescheid im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. Darüber hinaus müssen Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflege- oder Behinderten- 12 | SENIORENWEGWEISER Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind (entweder aus sozialen oder aus gesundheitlichen Gründen), aber auch Blinde, Gehörlose oder sprachbehinderte Menschen, die einen Gesamtgrad der Behinderung von wenigstens 90 Prozent vorweisen, können den Sozialtarif nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom AG in Anspruch nehmen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Deutschen Telekom AG (TPunkt/Telekom-Beratungsstelle bzw. Internet unter hilfe.telekom.de) erhältlich und an diese zu richten oder direkt an die Hauptgeschäftsstelle: Telekom Deutschland GmbH Kundenservice 53171 Bonn Unter der allgemeinen Servicerufnummer 0800 3301000 der Telekom werden Ihre Fragen zum Sozialtarif beantwortet. Hier erfahren Sie auch, welcher Telekom-Laden („T-Punkt“) in erreichbarer Nähe für BERATUNG IN EINZELFRAGEN Sie liegt. gesetzbuches (SGB XII) sehr ähnlich. Haben Sie Ihren Festnetzanschluss nicht bei der Deutschen Telekom, fragen Sie bitte bei Ihrem Anbieter nach einem entsprechenden Tarif. Grundsätzlich kommen als Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Betracht: ■ ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt ■ Krankenhilfe ■ Hilfe zur Pflege (ambulant/stationär) ■ Hilfe zur Weiterführung des Haushalts ■ Erholungshilfe ■ Wohnungshilfe ■ Altenhilfe ■ Hilfen in besonderen Lebenslagen 2.5. KRIEGSOPFERFÜRSORGE Personen, die beispielsweise durch Kriegseinwirkungen oder andere Gewalttaten dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden, können zur Minderung eines damit verbundenen wirtschaftlichen Schadens verschiedene Leistungen der Kriegsopferfürsorge beantragen. Voraussetzung ist jeweils, dass die Kriegsgeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Witwen, Waisen) als solche von einer Versorgungsverwaltung im Bundesgebiet (in Niedersachsen: Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie) bereits anerkannt wurden. Finanzielle Hilfen werden gewährt, soweit eigenes einzusetzendes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die notwendigen Ausgaben selbst zu tragen. Die Leistungen sind in weiten Teilen denen des Sozial- Für Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Landkreis Schaumburg - Sozialamt/Kriegsopferfürsorge Breslauer Straße 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-712 oder 703-0 DRK Sozialstation Schaumburg Pflegedienst Bad Nenndorf Brunnenstraße 2 31542 Bad Nenndorf Tel. 05723 / 91 31 26 [email protected] Wir sind für Sie da. Irgendwann braucht jeder Mensch Hilfe in seinem Leben, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Der Ambulante Pflegedienst des DRK Kreisverbandes Schaumburg sorgt dafür, dass diese Hilfe zu Hause, in einer vertrauten Umgebung stattfinden kann. Unsere Aufgabe ist es, die Selbstständigkeit alter, kranker oder hilfsbedürftiger Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Dank der häuslichen Pflege kann eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt oft verkürzt oder ganz vermieden werden. Je nach Pflegestufe und individuellen Anforderungen bieten unsere DRK-Pflegedienste sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an. Pflegedienst Stadthagen „Wallgarten“ Johann-Sebastian-Bach-Str. 16 31655 Stadthagen Tel. 05721 / 890 86 90 Pflegedienst Obernkirchen Bornemannstr. 1 31683 Obernkirchen Tel. 05724 / 972 60 40 Pflegedienst Bückeburg „Rosengarten“ Friedrich-Bach-Straße 13a 31675 Bückeburg Tel. 05722 / 2 50 81 SENIORENWEGWEISER | 13 BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.6. LANDESBLINDENGELD, 2.7. SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS BLINDENHILFE Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch das für die Einwohner im Landkreis Schaumburg zuständige Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen. Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Voraussetzung ist: ■ die Feststellung des Merkzeichens BL ■ der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat) Seit dem 1.1.2009 beträgt das Blindengeld: ■ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres: 320 Euro mtl. ■ nach Vollendung des 25. Lebensjahres: 265 Euro mtl. ■ bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen: 100 Euro mtl. Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften werden auf das Blindengeld angerechnet. Bei häuslicher Pflege erfolgt eine Anrechnung: ■ in Fällen der Pflegestufe I bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit 130 Euro und nach Vollendung des 25. Lebensjahres mit 135 Euro sowie ■ in Fällen der Pflegestufe II oder III bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit 170 Euro und nach der Vollendung des 25. Lebensjahres mit 165 Euro. Das Blindengeld wird auf Antrag gewährt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Blindenhilfe nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII zu beantragen. Diese Leistung wird jedoch abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Weitere Informationen erhalten Sie beim: Landkreis Schaumburg - Sozialamt Breslauer Straße 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-775 14 | SENIORENWEGWEISER Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) - Außenstelle Hannover – Am Waterlooplatz 11 30169 Hannover Tel.: 0511 106-0 Dieses stellt auch den entsprechenden Schwerbehindertenausweis aus. Sprechtage der LS-Außenstelle Hannover werden an jedem 3. Montag im Monat von 9 bis 13 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Schaumburg (Jahnstraße 20) abgehalten. Nähere Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zur Feststellung gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen sowie Antragsvordrucke für die (Erst-)Beantragung nach dem Schwerbehindertenrecht oder Folgeanträge sind bei einer der folgenden Stellen erhältlich: ■ direkt beim Niedersächsischen Landesamt (LS) ■ bei den LS-Außensprechtagen ■ beim Sozialamt/Kriegsopferfürsorge des Landkreises Schaumburg (Breslauer Straße 2 – 4, 31655 Stadthagen), Tel.: 05721 703-712. 2.8. PARKAUSWEIS FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG Personen mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) im gültigen Schwerbehindertenausweis haben die Möglichkeit, einen Parkausweis für Menschen mit Behinderung zu beantragen. Dieser berechtigt zum gebührenfreien Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen. Zwecks Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt: BERATUNG IN EINZELFRAGEN Landkreis Schaumburg - Straßenverkehrsamt Jahnstraße 20 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-0 (für Einwohner der Stadt Rinteln ist das dortige Ordnungsamt zuständig, Tel.: 05751 403-0) 2.9. RENTENVERSICHERUNG Wenn Sie Fragen zu Rentenversicherungsbegriffen, Altersrentenansprüchen, Hinterbliebenenrenten, Rehabilitationen, Erwerbsminderungsrente haben oder einen Antrag auf Leistungen stellen möchten, können Sie sich vertrauensvoll an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, an die Versichertenberaterinnen und -berater (früher Versichertenälteste) oder an das Versicherungsamt des Landkreises Schaumburg wenden. Die Beratung in Sozialversicherungsangelegenheiten bei diesen Stellen ist kostenfrei! Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Laatzen Lange Weihe 4 30880 Laatzen Telefon: 0511 829-0 Mo - Mi: 8 - 15 Uhr, Do: 8 - 18 Uhr, Fr: 8 - 13 Uhr in Hannover Berliner Allee 13 30175 Hannover Mo., Do.: 8 - 18 Uhr, Di., Mi.: 8 - 15 Uhr Fr.: 8 - 12.30 Uhr Für beide Beratungsstellen gelten folgende Kontaktdaten: Tel.: 0511 829-0 Servicetelefon: 0800 100048010 Mail: [email protected] [email protected] Internet: www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de in Stadthagen Breslauer Straße 11 (Raum 01) 31655 Stadthagen (Außenstelle des Landkreises Schaumburg, PLZ 31655 durch Berater der Auskunft- und Beratungsstelle Hameln) Terminvereinbarung unter der Nummer: 0800 100048010 Termine: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat (9 - 12 Uhr / 13 - 15 Uhr) Beratungsstellen der Knappschaft Bahn-See in Hannover Siemensstraße 7 30173 Hannover Telefon: 0800 3007003 Fax: 0511 8079203 Mail: [email protected] Internet: www.kbs.de Mo. - Mi.: 8 - 15.30 Uhr, Do.: 8 - 17 Uhr Fr.: 8 - 12.30 Uhr in Stadthagen Niedernstraße 41 (2. Stock) 31655 Stadthagen Terminvereinbarung unter der Nummer: 0800 3007003 Tel.: 05721 80070 Fax: 05721 800720 Mail: [email protected] Termine: jeden 2. Dienstag im Monat (9 15.30 Uhr) Sprechtage mit Schwerpunkt „Bahnversicherung“ in Hannover (Büro DB-Vermittlung) Hinüberstraße 8 30175 Hannover Tel.: 0172 6729205 Termine: 10 - 12 Uhr (nach vorheriger Absprache) Landkreis Schaumburg Versicherungsamt im Sozialamt (Zi. 11) Breslauer Straße 2 - 4 31655 Stadthagen Termine bitte telefonisch vereinbaren unter Tel.: 05721 703-715 (Frau Sassmann) Fax: 05721 703-799 Mail: [email protected] Mo. - Do.: 8.30 - 12 Uhr Do.: zusätzlich 13.30 - 15.30 Uhr Denken Sie bitte daran, dass Leistungen in der Sozialversicherung nur auf Antrag gewährt werden und die rechtzeitige Antragstellung wichtig ist, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. SENIORENWEGWEISER | 15 BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.10. VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGS- UND PATIENTENVERFÜGUNG Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass Sie eines Tages bei der Erledigung von wichtigen Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen sein könnten – zum Beispiel altersbedingt und in Folge von Pflegebedürftigkeit? Oder dass Sie durch einen Unfall von heute auf morgen in solch eine Lage geraten könnten? In Folge der höheren Lebenserwartung sind immer mehr Menschen im Alter von Demenz betroffen und können wichtige Entscheidungen nicht mehr selber treffen (siehe Abschnitt 3.8.). Wer würde für mich Unterschriften leisten, wenn es um mein Geld, meine Wohnung oder um die Einwilligung zur Durchführung, Unterlassung oder Beendigung ärztlicher Maßnahmen geht? Hier sind vier Möglichkeiten zu unterscheiden: a) Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung eingerichtet werden, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Eine Betreuung kann „von Amts wegen“ oder auf Antrag des Betroffenen eingerichtet werden. Das Amtsgericht prüft, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuer bestellt werden kann und in welchen Lebensbereichen eine Betreuung notwendig ist. b) Betreuungsverfügung In einer Betreuungsverfügung können Sie u.a. bestimmen, wer oder wer nicht im Betreuungsfall vom Betreuungsgericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden soll. Weiterhin können Sie festlegen, in welchem Heim Sie wohnen möchten. An diese Wünsche sind das Gericht und andere in der Verfügung Benannte grundsätzlich gebunden. Sie berechtigt aber nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. c) Vorsorgevollmacht Wenn ich eine gerichtliche Kontrolle als überflüssig ansehe, kann ich mein Vermögen oder meine 16 | SENIORENWEGWEISER Gesundheit in die Hände einer Vertrauensperson legen, für die ich eine Vorsorgevollmacht ausstelle. Hier sind eventuell Risiken gut abzuwägen und Formalitäten zu beachten. Ein automatisches Angehörigenvertretungsrecht besteht nicht. Durch eine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere Personen bestimmen, die seine Angelegenheiten regeln. Häufig umgeht man damit die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. ■ Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und eine rechtsverbindliche Vollmacht erteilen kann. ■ Ebenso muss der Bevollmächtigte bereit sein, die Bevollmächtigung im Sinne des Vollmachtgebers auszuüben. ■ Als Bevollmächtigte sollten ausschließlich Personen bestimmt werden, zu denen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht. ■ Soll der Bevollmächtigte auch Bankgeschäfte wahrnehmen können, ist es ratsam, mit seiner Bank bzw. Sparkasse Rücksprache zu halten. In der Regel werden dort eigene Vordrucke verlangt. ■ Vorsorgevollmachten kann man beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen eine Gebühr erfassen lassen. ■ Das Handzeichen bzw. die Unterschrift auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigt auch die Betreuungsstelle gegen ein Entgelt. ■ In vielen Fällen empfiehlt sich die Beurkundung durch einen Notar (z.B. bei großem Vermögen oder Grundstückssachen). d) Patientenverfügung Für ärztliche Heilmaßnahmen kann ich auch durch eine schriftlich zu erteilende Patientenverfügung im Einzelnen festlegen, was konkret durchgeführt oder evtl. auch unterlassen werden soll. Hier erreiche ich die höchste Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit – allerdings muss ich auch mit besonderen Risiken rechnen: Nur wenn die Angaben klar und konkret sind, werden sie das ärztliche Handeln bestimmen. Kann ich das ohne unmittelbare Auseinandersetzung lange vorher tatsächlich richtig einschätzen? Viele pauschale Begriffe – z.B. sogenannte „lebensverlängernde Maßnahmen“ – können durchaus unterschiedlich verstanden werden. Missverständnisse sind naheliegend. Durch unglückliche Formulierungen kann ich unter Umständen den Arzt daran hindern, Mittel einzusetzen, die meine Lage erleich- BERATUNG IN EINZELFRAGEN tern könnten. Habe ich keine Patientenverfügung verfasst, orientiert sich das ärztliche Handeln an meinen Behandlungswünschen oder meinem mutmaßlichen Willen. Zur Abfassung der Patientenverfügung empfiehlt es sich, die Hausärztin oder den Hausarzt zu Rate zu ziehen. Ein wichtiger Hinweis an Alleinstehende sei hier angebracht: Auch Auskünfte über meine gesundheitliche Lage gehören zu den Dingen, für die besondere Schutzbestimmungen gelten. Beste Freunde oder Lebenspartner erhalten unter Umständen keine Auskunft von Ärzten. Hier kann ich mit einer gezielten Patientenverfügung einer Person meines Vertrauens die Berechtigung einräumen, informiert zu werden. Weitere Informationen gibt es bei: Amtsgericht Bückeburg - Betreuungsgericht Herminenstraße 30 31675 Bückeburg Tel.: 05722 290-0 Fax: 05722 290-255 Bezirk: Städte Bückeburg und Obernkirchen, Gemeinde Auetal, Samtgemeinden Eilsen und Nienstädt Amtsgericht Rinteln - Betreuungsgericht Klosterstraße 11 31737 Rinteln Tel.: 05751 95370 Fax: 05751 953738 Bezirk: Stadt Rinteln Betreuungsverein Schaumburg e. V. Börries-von-Münchhausen-Weg 2 31737 Rinteln Tel.: 05751 918111 Fax: 05751 917181 Internet: www.betreuungsverein-schaumburg.de Betreuungsverein BUBIS e.V. Gartenstr. 1 31655 Stadthagen Tel.: 05721 9374263 Fax: 05721 937330 Internet: www.bubis-shg.de Sowohl die Betreuungsstelle im Gesundheitsamt als auch die Betreuungsvereine, der Betreuungsverein Schaumburg e.V. und BUBIS e.V. verfügen über Informationsbroschüren zum Betreuungsrecht und können Bezugsquellen für weiteres Informationsmaterial nennen. Beraten werden Sie auch von Rechtsanwälten und Notaren. Den Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ können Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen (siehe Abschnitt 5.8.) beziehen. Für eine Beratung zu oben stehenden Themen steht Ihnen ebenfalls der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung. Amtsgericht Stadthagen - Betreuungsgericht Enzer Straße 12 31655 Stadthagen Tel.: 05721 7860 Fax: 05721 78684 Bezirk: Stadt Stadthagen, Samtgemeinden Lindhorst, Nenndorf, Niedernwöhren, Rodenberg und Sachsenhagen Landkreis Schaumburg - Gesundheitsamt/Betreuungsstelle Probsthäger Straße 6 31655 Stadthagen Tel.: 05721 9758-0 Fax: 05721 9758-99 Internet: www.schaumburg.de SENIORENWEGWEISER | 17 BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.11. DOKUMENTENMAPPE Damit im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall wichtige Unterlagen, die benötigt werden, schnell griffbereit sind, sollten sie in einer Dokumentenmappe aufbewahrt werden. Zu den wichtigen Unterlagen zählen: ■ Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch ■ Arbeitsverträge, Renten- u. Pflegekassenbescheide, Sozialversicherungsunterlagen ■ Sparbücher, Wertpapiere, Versicherungspolicen ■ Vollmachten, Verfügungen, Testament. Vergessen Sie nicht, Ihre nächsten Angehörigen oder sonstigen Vertrauten darüber zu informieren, wo sie diese Mappe finden können. 2.12. TESTAMENT Es empfiehlt sich grundsätzlich, ein Testament zu verfassen. Dies gilt auch, wenn Sie glauben, der Aufwand lohne sich nicht, weil kaum etwas zu vererben sei. Liegt ein gültiges Testament vor, ist sichergestellt, dass Ihr Nachlass Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird. Wurde kein Testament verfasst oder ist es ungültig, richtet sich die Verteilung des Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge. Sie haben die Wahl zwischen: a) dem eigenhändigen Testament und b) dem öffentlichen Testament. Das eigenhändige Testament ist handschriftlich zu verfassen. Es muss mit Ort, Datum und vollständiger Unterschrift versehen werden. Wer Zweifel an der Echtheit des Testaments sowie inhaltliche Unklarheiten verhindern will, kann vor einem Notar ein öffentliches Testament erklären. Eine gebührenpflichtige Niederschrift wird beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt. Ehegatten können ein gemeinsames Testament errichten. Weitere Fragen zum Testament beantworten gerne die Notare. Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Erben und vererben“, kostenlos erhältlich beim: 18 | SENIORENWEGWEISER Publikationsverband der Bundesregierung Postfach 481009 18132 Rostock Tel.: 0180 5778090 Mail: [email protected] 2.13. BERATUNG IN RECHTSFRAGEN, PROZESSKOSTENHILFE Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Rechte wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen können. Zu einem wirksamen Rechtschutz gehört, dass die Anrufung der Gerichte nicht durch Kostenregelungen praktisch unmöglich gemacht wird. Niemand soll aus finanzieller Not auf sein Recht verzichten müssen. Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe nach den Regelungen der Zivilprozessordnung in Anspruch genommen werden. Die Kosten der Prozessführung werden – falls notwendig – ganz oder teilweise vom Staat getragen. Damit nicht auf Kosten der Allgemeinheit mutwillig und unbegründet prozessiert wird, werden Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur dann gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Über Einzelheiten der Regelungen informieren die Rechtsanwälte und die Amtsgerichte (siehe Abschnitt 2.10.). HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE 3. HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE W enn die körperlichen Kräfte nachlassen, Pflegebedürftigkeit eintritt oder die eigenständige Haushaltsführung nicht mehr möglich ist, muss nicht gleich ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung erfolgen. Zahlreiche Hilfsangebote wie Haushaltshilfen, Essen auf Rädern, Hausnotrufsysteme, ambulante Pflegedienste oder Tagespflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote für Demenzkranke und nicht zuletzt ehrenamtliche Seniorenbegleiterinnen und -begleiter, Nachbarschaftshelfer oder Wohnberater können dazu beitragen, das selbstbestimmte Leben in „den eigenen vier Wänden“ solange wie möglich aufrechtzuerhalten und eine Heimunterbringung zu vermeiden. Ausführliche Informationen zu sämtlichen Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis erhalten Sie beim Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.). 3.1. BERATUNG FÜR SENIORINNEN UND SENIOREN, PFLEGEBEDÜRFTIGE UND DEREN ANGEHÖRIGE IM FACHDIENST ALTENHILFE (MIT PFLEGESTÜTZPUNKT UND SENIORENSERVICEBÜRO) In den vergangenen Jahren hat sich auf Grund demografischer Entwicklungen und veränderter Gesellschaftsstrukturen insbesondere der Bedarf älterer Menschen an Beratung und Unterstützung erheblich erhöht. Die Angehörigen wohnen oftmals nicht in der Nähe oder stehen durch eigene Berufstätigkeit nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung, um sich um die Belange der älteren Menschen zu kümmern. Dies führt nicht selten zu Überforderungssituationen und dem Gefühl, die eigenen Lebensum- stände nicht mehr allein bewältigen zu können. Aus diesem Grund wurde im Landkreis Schaumburg der Fachdienst Altenhilfe als zentrale Beratungsstelle für Seniorinnen, Senioren und Pflegebedürftige sowie für deren Angehörige eingerichtet, die die professionellen und ehrenamtlichen Unterstützungsangebote im gesamten Kreisgebiet koordiniert. Ziel ist es, die Versorgung zu sichern und die Eigenständigkeit und Teilhabe am öffentlichen Leben so lange wie möglich zu erhalten. Der Fachdienst berät in allen Fragen rund um die Pflege und Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen sowie auch in Kostenfragen – und zwar kostenlos, neutral und vertraulich. Durch die Anbindung des Fachdienstes an das Sozialamt des Landkreises Schaumburg können auch Fragen zu vorrangigen Ansprüchen wie Grundstücksübergabeverträgen oder Schenkungen sowie Unterhaltsansprüchen direkt geklärt und im Falle der SozialBehandlung aller hilfebedürftigkeit auch die neurologisch bedingter entsprechenden Anträge Sprach-, Sprech-, mitgenommen werden. Logopädische Praxis In Zusammenarbeit mit zahlreichen anderen Akteuren der Altenhilfe bietet der Fachdienst professionelle Beratung aus einer Hand. Durch die Integration des Seniorenservicebüros und des Pflegestützpunktes in den Fachdienst Altenhilfe konnte das Beratungsangebot noch erweitert werden. Stimm- und Schluckstörungen (bspw. nach Schlaganfall) refreie HausBarrie is besuch Prax e Angelika Hirt Logopädische Praxis Am Krankenhaus 1 31655 Stadthagen 05721 / 99 48 11 www.logopaedie-hirt.de SENIORENWEGWEISER | 19 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Die Pflegeberatung findet in Kooperation mit den Pflegekassen statt, die Ihnen als Ansprechpartner z.B. für spezielle pflegerische Fragen oder Fragen zu Ihren Leistungsansprüchen zur Verfügung stehen und schließlich über das Ausmaß an Pflegebedürftigkeit entscheiden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes geben Hilfestellung bei der Suche nach ambulanten Diensten, Haushaltshilfen oder einem Heimplatz, bei der Beantragung von Pflege- und Sozialhilfeleistungen oder in Überforderungssituationen und ermitteln den individuellen Hilfebedarf auch in Form von Hausbesuchen. Um dem Wunsch älterer Menschen, solange wie möglich in ihrer Wohnung leben zu können, gerecht zu werden, bietet der Fachdienst Altenhilfe eine Wohnraumberatung an, die je nach Beratungsbedarf von ehrenamtlichen Wohnberatern oder den hauptamtlichen Wohnberatern der Kreiswohnungsbaugesellschaft durchgeführt wird (siehe Abschnitt 4.1.). Der Fachdienst vermittelt darüber hinaus ehrenamtliche Seniorenbegleiterinnen und -begleiter (siehe Abschnitt 3.6. und 5.1.) sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer (siehe Abschnitt 3.7. und 5.1.). Durch die Eingliederung des Pflegestützpunktes konnte das Beratungsangebot dezentralisiert werden, so dass neben der Hauptstelle in Stadthagen die Außenstellen in Bad Nenndorf, Bückeburg und Rinteln eingerichtet werden konnten. Zusätzliche Sprechzeiten werden darüber hinaus in den Samtgemeinden Lindhorst, Niedernwöhren, Nienstädt, Sachsenhagen, der Stadt Obernkirchen und der Gemeinde Auetal angeboten. Der Fachdienst Altenhilfe ist wie folgt zu erreichen: Landkreis Schaumburg - Sozialamt / Fachdienst Altenhilfe / Pflegestützpunkt / Seniorenservicebüro Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9 - 12 Uhr, Di. 14 - 17 Uhr (und nach Vereinbarung) Service-Telefon: 05721 703-789 Fax: 05721 703-799 Mail: [email protected] Internet: www.schaumburg.de 20 | SENIORENWEGWEISER Außenstellen Außenstelle Bad Nenndorf Horster Str. 35 31542 Bad Nenndorf Sprechzeiten: Jeden ersten Montag im Monat (14 - 16 Uhr) Tel.: 05723 78639-21 Außenstelle Bückeburg Bahnhofstr. 25 31675 Bückeburg Sprechzeiten: Mi. 15 - 17 Uhr Tel.: 05721 703-719 Außenstelle Rinteln Ostpreußenweg 1 31737 Rinteln Sprechzeiten: Mi. 16 - 18 Uhr / Fr. 10 - 12 Uhr Tel.: 05751 9692-27 sowie nach Vereinbarung. Weitere Sprechzeiten Gemeinde Auetal Rehrener Str. 25 31749 Auetal-Rehren Sprechzeit: Am zweiten Donnerstag im Monat (9 - 11 Uhr) Samtgemeinde Lindhorst Bahnhofstr. 55a 31698 Lindhorst Sprechzeit: Am ersten Montag im Monat (11 - 12 Uhr) Samtgemeinde Niedernwöhren Hauptstr. 46 31712 Niedernwöhren Sprechzeit: Am ersten Montag im Monat (15 - 16 Uhr) Samtgemeinde Nienstädt Bahnhofstr. 7 31691 Helpsen Sprechzeit: Am zweiten Montag im Monat (15 - 16 Uhr) Samtgemeinde Sachsenhagen Rathaus in Hagenburg Schloßstr. 3 31558 Hagenburg Sprechzeit: Am dritten Montag im Monat (14.30 - 15.30 Uhr) HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Stadt Obernkirchen (im DRK-Gebäude, Raum 117) Bornemannstr. 1 31683 Obernkirchen Sprechzeit: am letzten Montag im Monat (11 - 12 Uhr). 3.2. HILFEN IM HAUSHALT UND IM GARTEN Wenn Sie Unterstützung bei der täglichen Hausarbeit benötigen oder Ihnen vielleicht auch nur Tätigkeiten wie Gardinenwaschen schwerfallen, besteht die Möglichkeit, sich durch eine Haushaltshilfe zu entlasten. Der Fachdienst Altenhilfe hat eine Kartei mit gewerblich tätigen Haushaltshilfen zusammengestellt, die Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden kann, um eine geeignete Hilfe in Ihrer Umgebung zu finden. Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Hilfen entstehen, müssen Sie in der Regel selbst tragen. Unter Umständen kann aber finanzielle Unterstützung aus Mitteln der Sozialhilfe oder der Pflegeversicherung gewährt werden. Der Fachdienst Altenhilfe berät Sie gerne (siehe Abschnitt 3.1.). 3.3. kühlt nach Hause geliefert. In der Regel können Sie zwischen verschiedenen Gerichten wählen. Auch Diätgerichte oder vegetarische Kost stehen zur Auswahl. Über Einzelheiten der Angebote, die Kosten und Lieferbedingungen können Sie sich gerne bei den Anbietern erkundigen. Eine Liste mit Anbietern sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.). Mittagstisch Wenn Sie noch mobil sind, aber nicht selber täglich eine warme Mahlzeit zubereiten wollen, können Sie regelmäßig oder an bestimmten Tagen an einem ambulanten Mittagstisch in einer Pflegeeinrichtung teilnehmen. Viele Senioreneinrichtungen bieten Gästen die Möglichkeit, gegen geringes Entgelt an den Mittagsmahlzeiten teilzunehmen. Eine Liste mit Anbietern des ambulanten Mittagstisches in den Senioreneinrichtungen erhalten Sie beim Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.). ESSEN AUF RÄDERN / MITTAGSTISCH Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, die Erledigung aller damit im Zusammenhang stehenden Küchenund Haushaltsarbeiten: Für manch älteren Menschen kann dies bereits zu einer Belastung werden, die über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit hinaus geht oder der er sich einfach nicht mehr aussetzen will. Hier können verschiedene Angebote für Erleichterung sorgen und dazu beitragen, dass der ältere Mensch weiterhin in seiner gewohnten Umgebung leben kann. Die Belieferung mit Essen auf Rädern oder die Teilnahme an einem ambulanten Mittagstisch gewährleistet nicht nur die Versorgung, sondern fördert soziale Kontakte, wirkt somit der Vereinsamung entgegen und verbessert die Lebensqualität. Diese Einbindung in ein soziales Netz erhöht darüber hinaus die Sicherheit der älteren Menschen. Essen auf Rädern Die Mahlzeiten werden Ihnen warm oder tiefge- SENIORENWEGWEISER | 21 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE 3.4. HAUSNOTRUF Wer kennt sie nicht, die Angst, als älterer Mensch allein zu Hause zu sein und plötzlich in eine Notlage zu geraten, aus der man sich nicht selbst befreien kann? In solchen Situationen kann ein HausnotrufSystem helfen. Jahr und Person zehn kostenlose Bons mit einem Wert von je 2,50 Euro ausgegeben, die bei der Bezahlung der Fahrt wie Bargeld eingesetzt werden können. Pro Fahrt dürfen maximal zwei Wertbons eingesetzt und maximal die Hälfte des Fahrpreises mit den Bons bezahlt werden. Wenn Sie an der Nutzung des Hausnotruf-Systems interessiert sind, sollten Sie sich über die technischen Voraussetzungen, die Installation, die Bedienung und die Kosten näher informieren. Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse oder einem ambulanten Pflegedienst (siehe Abschnitt 3.9.2.). Im Einzelfall – wenn kein anderer Leistungsträger wie beispielsweise die Pflegekasse vorrangig zuständig ist – können eventuell die Kosten durch den Sozialhilfeträger übernommen werden. Das Taxi steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des Folgetages zur Verfügung, samstags zwischen 14 und 6 Uhr am Sonntagmorgen wie auch sonn- und feiertags ganztägig bis 6 Uhr des darauf folgenden Tages. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung. In der Gemeinde Auetal ist das Senioren-Taxi zusätzlich auch tagsüber für Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes für Menschen ab 60 Jahren sowie für Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent rufbereit. Für weitere Informationen steht die Gemeinde Auetal unter der Tel.-Nr. 05752 1810 zur Verfügung. 3.5. SENIORENTAXI UND ANDERE ANGEBOTE ZUR FÖRDERUNG DER MOBILITÄT Sie fahren kein Auto und möchten trotzdem mobil sein? Bei den im Landkreis verkehrenden Busunternehmen können Sie telefonisch erfragen, auf welchen Fahrten behindertengerechte Fahrzeuge eingesetzt werden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über ergänzende Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Mitnahme von Rollstühlen, Elektromobilen oder Rollatoren kann nicht immer gewährleistet werden. Erkundigen Sie sich daher bitte vorab bei dem jeweiligen Taxiunternehmen. Seniorentaxi Menschen, die 65 Jahre oder älter sind oder einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent nachweisen können (Schwerbehindertenausweis) und ihren Wohnsitz im Landkreis Schaumburg haben, können für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes das Seniorentaxi nutzen. Voraussetzung ist eine spezielle Berechtigungskarte, die bei den Verwaltungen der Städte, Samtgemeinden und der Gemeinde Auetal beantragt und vom Landkreis ausgestellt wird. Die Nutzungsbedingungen des Senioren-Taxis sowie eine Auflistung der teilnehmenden Taxi-Unternehmen werden mit dem Antrag ausgehändigt. Zusammen mit der Berechtigungskarte werden pro 22 | SENIORENWEGWEISER Bei weiteren Fragen zum Senioren-Taxi können Sie sich an den Landkreis Schaumburg wenden: Tel. 05721 703-554 (Frau Radevic); Mail: oepnv.80@ landkreis-schaumburg.de. Bürgerbus Bad Nenndorf Der Bürgerbus Bad Nenndorf verbindet Riepen, Ohndorf, Horsten und Waltringhausen sowie weitere Wohngebiete im Stadtbereich mit Zielen wie dem Thermalbad, dem Bürgerbüro und den Gewerbegebieten in Waltringhausen (Möbel Heinrich) und Gehrenbreite. Betrieben wird der Bus auf ehrenamtlicher Basis vom Verein „Bürgerbus Bad Nenndorf e.V.“. Der Bus fährt wie ein gewöhnlicher Linienbus montags bis freitags nach Fahrplan die betreffenden Haltestellen ab. Der Fahrpreis fällt ebenso aus wie im regulären Linienverkehr. Der Verein ist stets auf der Suche nach Personen, die sich als Fahrerinnen oder Fahrer ehrenamtlich betätigen möchten. Den Fahrplan und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bürgerbusbadnenndorf.de. Anrufbus Niedernwöhren Der ehrenamtlich vom Verein Anrufbus Niedernwöhren e.V. betriebene Bus steht als Ergänzung zum Linienverkehr für Fahrten innerhalb des Samtgemeindegebietes und des Kernstadtgebietes Stadthagens zur Verfügung. Während der Betriebszeit (montags bis freitags von 7.30 bis 18 Uhr) können Sie sich telefonisch beim Anrufbus Niedernwöhren unter der Nummer 05721 935093 anmelden. HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Der Fahrpreis liegt mit vier Euro (innerhalb der Samtgemeinde) sowie fünf Euro (für Fahrten nach Stadthagen) für Erwachsene bzw. 2,50 Euro (innerhalb der Samtgemeinde) und 3,50 Euro (für Fahrten nach Stadthagen) für Jugendliche höher als im Buslinienverkehr, doch noch unterhalb der regulären Taxipreise. Durch den Erwerb von Zehnerkarten kann der Preis pro Einzelfahrt gesenkt werden. Weitere Auskünfte erhalten Sie im Internet unter: www.anrufbus-niedernwoehren.de Anruf-Auto Rodenberg Das Anruf-Auto dient in der Samtgemeinde Rodenberg als Ergänzung zum Linienbusverkehr und fährt Sie montags bis samstags zwischen 7.30 und 19 Uhr zu jedem gewünschten Ziel innerhalb des Samtgemeindegebietes sowie nach Bad Nenndorf, Stadthagen, Wunstorf, Bad Münder und Hameln. Eine telefonische Anmeldung ist spätestens eine Stunde vor Fahrtbeginn entweder bei Taxi Kühl, Telefon 05043 2222, oder Funktaxen Schaller, Telefon 05723 2651, erforderlich. Zwar liegt der Preis für Fahrten innerhalb des Samtgemeindegebietes mit 3,50 Euro für Erwachsene bzw. zwei Euro für Jugendliche höher als im Buslinienverkehr, jedoch unterhalb der regulären Taxipreise. Anrufauto Auetal Das Anrufauto Auetal ist ein neues ergänzendes Angebot zum ÖPNV für Senioren ab dem 60. Lebensjahr, die in der Gemeinde Auetal wohnen. Es dient der besseren Anbindung der Gemeinde Auetal an die Kreisstadt Stadthagen. An jedem Montag, Dienstag und Donnerstag (außer an Feiertagen) kann mit dem Anrufauto morgens ab 8 Uhr nach Stadthagen gefahren werden, um dort einen Facharzt, das Krankenhaus oder die Kreisverwaltung aufzusuchen. Die Rückfahrt ins Auetal erfolgt von diesen Haltepunkten jeweils um 12 Uhr. Wer diesen Service in Anspruch nehmen möchte, bestellt bei Taxi Kiers, Telefon 05752 624, bis spätestens 12 Uhr des Vortages eine Fahrt mit dem Anrufauto – unter Angabe der Adresse und des Fahrtzwecks. Bei Einstieg ist der Personalausweis vorzuweisen, damit der/die Fahrer/in überprüfen kann, ob die Voraussetzungen für die Nutzung des Anrufautos vorliegen. de Auetal unter der Telefonnummer 05752 1810 zur Verfügung. AST-Verkehr Rinteln Für Fahrten innerhalb des Rintelner Stadtgebietes können Sie das Anrufsammeltaxi (AST) in Anspruch nehmen: montags bis freitags von 19.15 bis 0.15 Uhr, samstags von 13.15 bis 0.15 Uhr sowie sonnund feiertags von 8.55 bis 0.15 Uhr. Das AST fährt nach Fahrplan an den Bushaltestellen ab, hält jedoch direkt an dem von Ihnen gewünschten Ziel. Telefonische Anmeldungen werden bis spätestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn unter der Telefonnummer 05261 6673950 entgegen genommen. Der Fahrpreis pro Person beträgt zwischen 2,50 und vier Euro pro Person (je nach Entfernung). OmniTax Stadthagen Für Fahrten innerhalb des Stadthäger Stadtgebietes fährt OmniTax nach Fahrplan an den regulären Bushaltestellen ab und bringt Sie bei telefonischer Voranmeldung bis spätestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn unter 05721 81600 an Ihr Ziel. Die Betriebszeiten sind montags bis freitags von 19.30 bis 2 Uhr des Folgetags, samstags von 14.30 bis 2 Uhr, sonnund feiertags von 8.30 bis 2 Uhr. Der Fahrpreis beträgt zwischen drei und fünf Euro. Mobilitätsservicezentrale – Unterstützung bei Fahrten mit der Deutschen Bahn Für mobilitätseingeschränkte, seh- oder gehbehinderte Menschen sowie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer bietet die Deutsche Bahn einen besonderen Service: die Mobilitätsservicezentrale. Diese organisiert zuverlässige Hilfe beim Ein-, Umoder Aussteigen und kümmert sich beispielsweise darum, dass mobile Einstiegshilfen wie Hublifte oder Rampen zur Stelle sind. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Mobilitätsservicezentrale täglich von 6 bis 22 Uhr unter der Telefonnummer 01806 512 512, Fax 0180 5159357. Zu den übrigen Zeiten können Sie sich auch an die reguläre Servicenummer der Bahn unter 01806 996633 wenden, indem Sie nach der Begrüßung das Stichwort „Betreuung“ nennen. Darüber hinaus kann der Service auch online unter der Internet-Adresse www.bahn.de/handicap gebucht werden. Für die einfache Fahrt beträgt der Eigenanteil pro Person zehn Euro, für die Hin- und Rückfahrt 20 euro. Für weitere Informationen steht die Gemein- SENIORENWEGWEISER | 23 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Fahrtkostenübernahme Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an: Fachdienst Altenhilfe/ Seniorenservicebüro Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-722 Service-Telefon: 05721 703-789 Um körperlich schwer behinderten Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, übernimmt der Landkreis Schaumburg für Betroffene über die beschriebenen Angebote hinaus im Rahmen der Eingliederungshilfe bedarfsorientiert einen Teil der Fahrtkosten. Über die Voraussetzungen für die Kostenübernahme informiert Sie das Sozialamt: Landkreis Schaumburg - Sozialamt / Eingliederungshilfe Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-777 3.6. EHRENAMTLICHE SENIORENBEGLEITUNG Mit abnehmender Mobilität werden die eigenen vier Wände immer mehr zum Lebensmittelpunkt älterer Menschen. Viele von ihnen fühlen sich auf Grund körperlicher Einschränkungen wie Gehbehinderung oder schwindender Sehstärke ohne Begleitung auf ihren Wegen nicht mehr sicher. Oft leben die Angehörigen in weiterer Entfernung oder sind zeitlich und beruflich sehr eingebunden und können somit keine ausreichende Betreuung leisten. Auch das soziale Netz von Freunden und Bekannten wird im Alter häufig dünner. Vereinsamung kann die Folge sein. Die körperlichen und sozialen Fähigkeiten nehmen allmählich ab. Um diese Situationen zu vermeiden und die eigenständige Lebensführung Älterer zu unterstützen, bieten ehrenamtlich Tätige eine Seniorenbegleitung an, beispielsweise für ältere Menschen, die sich Gesellschaft wünschen, mit jemandem einen Spaziergang unternehmen möchten oder etwas vorgelesen bekommen, weil die eigenen Augen möglicherweise nicht mehr so gut sehen. Auch gemeinsame Unternehmungen, Fotos anschauen oder Gesellschaftsspiele können zu den Aktivitäten der Seniorenbegleitung gehören. Wenn Sie für sich selbst oder eine ältere Angehörige/einen Angehörigen eine Begleitung suchen, kann Ihnen das Seniorenservicebüro bzw. der Fachdienst Altenhilfe des Landkreises weiterhelfen. 24 | SENIORENWEGWEISER 3.7. EHRENAMTLICHE NACHBARSCHAFTSHILFE Auf Grund veränderter Familienstrukturen und ausgedünnter sozialer Netze im Alter – die Verwandten leben häufig in weiterer Entfernung und auch Freunde und Bekannte können nicht immer helfen – sind insbesondere ältere und körperlich eingeschränkte Menschen zunehmend auf sich allein gestellt und bedürfen der Unterstützung bürgerlich Engagierter. Mit verminderten körperlichen Fähigkeiten nimmt das Sturzrisiko signifikant zu, so dass bereits alltägliche Verrichtungen wie das Einschrauben einer neuen Glühbirne, das Aufhängen von Gardinen oder andere Tätigkeiten, für die eine Leiter benötigt wird, ein Problem darstellen können. Das Seniorenservicebüro im Fachdienst Altenhilfe bietet deshalb die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe als Unterstützungsangebot für Personen ab 60 Jahren, für Pflegebedürftige sowie für Menschen mit einer Schwerbehinderung an. Gegen eine Aufwandsentschädigung von fünf Euro pro Einsatz erledigen die Nachbarschaftshelfer landkreisweit bei den Betroffenen zu Hause die „kleinen Dinge des Alltags“, für die keine Handwerksfirma bestellt werden würde. Es werden beispielsweise Glühbirnen ausgetauscht, Löcher gebohrt, quietschende Türen geölt oder Möbel umgestellt. Zu berücksichtigen ist, dass die Einsätze zeitlich auf maximal zwei Stunden begrenzt sind und zudem keine Konkurrenz zu Handwerksfirmen darstellen dürfen. Bei größeren oder zeitintensiveren Aufträgen müssen daher die gewerblich tätigen Handwerker in Anspruch genommen werden. Auch für „gefahrengeneigte“ Tätigkeiten wie die Reparatur von Elektrogeräten oder für wiederkehrende Arbeiten wie Gartenarbeit sind professionelle Anbieter die richtigen Ansprechpartner. Wenn Sie die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in Anspruch nehmen oder sich ehrenamtlich für ältere Menschen engagieren möchten, wenden Sie sich HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE bitte an: Angehörigen. Damit die Erkrankung und die mit ihr einhergehenden Wesensveränderung der betroffenen Person nicht zu ständigen Konflikten führt, ist es für die Angehörigen wichtig, sich möglichst umfassend über das Krankheitsbild und den Umgang mit den Betroffenen zu informieren. Fachdienst Altenhilfe/ Seniorenservicebüro Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-722 Service-Telefon: 05721 703-789 3.8. Im Landkreis Schaumburg können Sie sich hierzu an folgende Stellen wenden: Landkreis Schaumburg - Sozialamt Fachdienst Altenhilfe / Pflegestützpunkt Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Service-Telefon: 05721 703-789 BESONDERE HILFEN FÜR MENSCHEN MIT EINER DEMENZIELLEN ERKRANKUNG Vergesslichkeit, Wortfindungsstörungen und Schwierigkeiten, neue Inhalte aufzunehmen oder gewohnte Tätigkeiten auszuführen, können erste Anzeichen einer Demenz sein. Die geistige Leistungsfähigkeit nimmt ab und die Orientierung (Wo bin ich? Was passiert gerade?) ist ebenso beeinträchtigt wie die Urteilsfähigkeit. Zur Abgrenzung der verschiedenen Demenzformen und zur rechtzeitigen Behandlung sollten die Symptome frühzeitig durch spezielle Tests (haus-)ärztlich oder neurologisch diagnostiziert werden. Aber nicht allein die Gedächtnisleistung und das Denkvermögen werden eingeschränkt, sondern die gesamte Wahrnehmung der Person, ihr Verhalten, Empfinden und ihre Persönlichkeit können sich im Verlauf von drei abgrenzbaren Krankheitsstadien verändern. Antriebslosigkeit, Rückzug, Depression oder aber Aggressionen und Beschimpfungen können Begleiterscheinungen dieser Krankheit sein. Die eigenständige Alltagsbewältigung der Betroffenen wird schwieriger, ihr Unterstützungsbedarf nimmt zu und führt nicht selten zur Überlastung der Angehörigengruppe für Angehörige von demenziell Erkrankten - Frau Gudrun Pomplun – Kontaktaufnahme über den Fachdienst Altenhilfe Tel.: 05721 703-789 Mehrgenerationenhaus (MGH) / Alte Polizei Betreuungsgruppe für Demente und deren Angehörige Obernstr. 29 31655 Stadthagen Tel.: 05721 893770 MGH-Infopunkt Mi. 09.30 – 11.30 Uhr Tel.: 05721 893773 Seit dem Inkrafttreten der Pflegereform im Jahr 2008 sowie dem Pflegeneuausrichtungsgesetz zum 1.1.2013 werden Demenzkranke und andere Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz stärker in die Pflegeversicherung einbezogen. PFLEGE AUF EINEN BLICK… Rosenhof Seniorensitz w Pflege und Betreuung w Gruppen für Demente w Kurzzeitpflege w Urlaubsund Probewohnen geprüfte Verbraucher-Qualität mit TOP-Ergebnis! Tagespflege mit Wohlfühlatmosphäre w Entlastung von pflegenden Angehörigen w Vermeidung von Einsamkeit und Förderung sozialer Kontakte w wenn nur stundenweise Betreuung nötig ist w günstige Finanzierung S 0 57 21-93 78 89 www.rosenhof-stadthagen.de 31655 Stadthagen, Hüttenstraße 13 S 0 57 21-30 65 Ambulante Pflege Rosenblatt w Pflege und Betreuung bei Ihnen zu Hause w auf Wunsch Einzelbetreuung w Hauswirtschaftliche Versorgung w Essen auf Rädern in Stadthagen Stadthagen, Fröbelstr. 7 Anlaufstelle Haste, Hauptstraße 9 S 0 57 21-7 15 64 S 0 57 23-8 20 35 SENIORENWEGWEISER | 25 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Da bei Demenzkranken oftmals die Betreuung und Beaufsichtigung im Vordergrund steht und nicht die Pflegebedürftigkeit, hat der Gesetzgeber eine Voraussetzung geschaffen, mit der auch Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und nur geringem pflegerischem Aufwand Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können. Ziel der Bewilligung von Leistungen unterhalb der Pflegestufe 1 ist es, für pflegende Angehörige bzw. Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur Entlastung zu schaffen und für die Pflegebedürftigen aktivierende Betreuungsangebote zur Verfügung zu stellen. Neben den zusätzlichen Betreuungsleistungen bekommen Menschen mit anerkannt eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind, erstmals Geld- oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung und haben darüber hinaus Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern. Einzelheiten zu den Ansprüchen entnehmen Sie bitte dem Kapitel 3.9. Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Kranken- und Pflegekasse sowie der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung. 3.9. PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT – UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE UND LEISTUNGEN 3.9.1. GRUNDLAGEN DER PFLEGEVERSICHERUNG / PFLEGESTUFEN 1995 ist als neue Säule des deutschen Sozialversicherungssystems die Pflegeversicherung eingeführt worden. Versicherte erhalten Leistungen, wenn sie zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören. Dies trifft auf Personen zu, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Durch die Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ab 1.1.2013 können darüber hinaus auch Personen, die einen pflegerischen Bedarf unterhalb der Pflegestufe 1 haben und bei denen durch Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivi- 26 | SENIORENWEGWEISER täten des täglichen Lebens festgestellt wurden, die dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz geführt haben, wie beispielsweise Demenzkranke, verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Für diesen Personenkreis besteht u.a. ein Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie auf Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen muss zunächst ein Antrag bei der Pflegeversicherung der jeweiligen Krankenkasse gestellt und anschließend im Rahmen einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder durch von Privatkassen beauftragte Gutachterinnen und Gutachter eine der folgenden Einstufungen zugeordnet werden: Leistungen unterhalb der Pflegestufe I (sogenannte Pflegestufe „0“) Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht und bei denen aufgrund der Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung besteht. Pflegestufe I Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen. Pflegestufe II Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 2 Stunden entfallen müssen. Pflegestufe III Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 4 Stunden entfallen müssen. Härtefälle Pflegebedürftigen der Pflegestufe III, bei denen ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, können die Pflegekassen in besonders gelagerten Einzelfallen zur Vermeidung von Härten zusätzliche Leistungen gewähren. Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen: ■ Pflegesachleistung ■ Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen ■ Kombination von Geldleistung und Sachleistung ■ häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson ■ Pflegehilfsmittel und Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern ■ Tagespflege und Nachtpflege ■ Kurzzeitpflege ■ vollstationäre Pflege ■ Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe ■ Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen ■ zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit ■ Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen ■ Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Demenz ■ Leistungen des persönlichen Budgets ■ zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen. Auf die meisten der genannten Leistungen wird in den einzelnen Abschnitten dieser Broschüre näher eingegangen. Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf Pflegeleistungen Sie sollten möglichst genaue Angaben machen: Welche konkrete Hilfe leisten Sie bei welcher Verrichtung und warum? Notieren Sie die Zeit, die Sie für die Verrichtung insgesamt benötigen – von der ersten Aufforderung, der Anleitung bis zur Teil- oder Vollübernahme und begründen Sie dies. Beispiel: Da Person x in der Beweglichkeit ihres Schulterbereichs eingeschränkt ist, benötigt sie täglich x Minuten Hilfe beim Waschen ihres Rückens. Bedenken Sie, dass die Aufforderung und Anleitung, die der Erhaltung und Förderung noch vorhandener Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person dienen, stets mehr Zeit brauchen, als wenn Sie die Verrichtung direkt selbst erbringen (Vollübernahme). Es kommt darauf an, die pflegerischen Besonderheiten nachvollziehbar darzulegen und den erhöhten Pflegebedarf plausibel zu begründen. Empfehlenswert ist auch das Führen eines Pflegetagebuchs, in dem alle Zeiten, Tätigkeiten und Gründe festgehalten werden. Dies dokumentiert auch Veränderungen, ermöglicht einen besseren Überblick und einen leichteren Nachweis des Bedarfs. Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen Pflegekassen und bei den Unternehmen der privaten Pflegeversicherung. Bei weiteren Fragen berät Sie auch der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.). 3.9.2 HÄUSLICHE PFLEGE UND AMBULANTE PFLEGEDIENSTE a) Selbst beschaffte Pflegehilfen Die häusliche Pflege wird auch heute noch hauptsächlich von den Familien erbracht – trotz FrauenErwerbstätigkeit in der Regel von den weiblichen Familienmitgliedern, den Töchtern oder Schwiegertöchtern. Neben den Angehörigen können aber auch Nachbarn oder Bekannte die Pflege erbringen. Bei Vorliegen einer Pflegestufe einschl. der sogenannten „Pflegestufe 0“ (siehe Abschnitt 3.9.1.) zahlt die Pflegekasse entweder direkt an die zu pflegende Person oder aber an die antragstellende Person das so genannte Pflegegeld. Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, ist die Begutachtung und anschließende Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) erforderlich. Das Pflegegeld beträgt: Pflegestufe I: Pflegestufe II: Pflegestufe III: 235 Euro 440 Euro 700 Euro SENIORENWEGWEISER | 27 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Besondere Leistungen für Demenzkranke: Für Personen, denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Einschränkung der Alltagskompetenz im Sinne des § 45 a SGB XI sowie einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht, zuerkannt hat (z.B. Demenzkranke), stehen seit dem 1.1.2013 verbesserte Leistungen zur Verfügung. Das Pflegegeld für diesen Personenkreis beträgt entsprechend der Pflegestufe: Leistungen unterhalb der Pflegestufe I (sogenannte „Pflegestufe 0“): 120 Euro Pflegestufe I: 305 Euro Pflegestufe II: 525 Euro Pflegestufe III: 700 Euro Die ehrenamtlichen Pflegepersonen sind bei ihrer Tätigkeit im bestimmten Umfang über die Pflegeversicherung sozial abgesichert, wenn sie der Pflegekasse gemeldet sind und die häusliche Pflege im Vordergrund steht. Sie sind gesetzlich rentenversichert, erhalten bei ihrer Pflege einen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und haben nach Beendigung der Pflegetätigkeit Anspruch auf Wiedereingliederungsmaßnahmen ins Erwerbsleben. Die Pflegekassen bieten regelmäßig unentgeltliche Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegepersonen an. Interessenten erhalten bei den Pflegekassen nähere Informationen über die soziale Sicherung von Pflegepersonen und die angebotenen Pflegekurse. b) Ambulante Pflegedienste Die häusliche Pflege ist eine körperlich und psychisch anspruchsvolle Aufgabe, die nicht immer ohne professionelle Unterstützung geleistet werden kann: Ambulante Pflegedienste können die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen. Die von den ambulanten Diensten beschäftigten Kräfte leisten Altenpflege, häusliche Krankenpflege und erbringen Leistungen im hauswirtschaftlichen Bereich. Nähere Auskünfte über die angebotenen Leistungen und ihre Entgelte bekommen Sie bei den Pflegediensten. Generelle Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.). Für pflegeversicherte Personen übernimmt die Pflegekasse bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes mit Versorgungsvertrag die Kosten 28 | SENIORENWEGWEISER dieser sogenannten Pflegesachleistungen bis zu folgendem Gesamtbetrag: Pflegestufe I: 450 Euro Pflegestufe II: 1100 Euro Pflegestufe III: 1550 Euro (Erhöhung auf bis zu 1918 Euro in besonderen Härtefällen möglich). Wenn die Höchstbeträge der Pflegekasse für die Pflege und Hauswirtschaft nicht ausreichen, kann beim Sozialamt die Übernahme der ungedeckten Kosten beantragt werden (Aufstockung von Sachleistungen). Besondere Leistungen für Demenzkranke: Für Personen, denen der Medizinische Dienst der Krankenkassen eine Einschränkung der Alltagskompetenz im Sinne des § 45 a SGB XI sowie einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1 erreicht, zuerkannt hat (z.B. Demenzkranke), stehen seit dem 1.1.2013 verbesserte Leistungen zur Verfügung: Leistungen unterhalb der Pflegestufe I (sogenannte „Pflegestufe 0“): 225 Euro Pflegestufe I: 665 Euro Pflegestufe II: 1250 Euro Pflegestufe III: 1550 Euro Im Landkreis Schaumburg finden Sie folgende ambulante Pflegedienste: Stadt Bückeburg AmbuCare Ambulante Pflege Neue Str. 27 31675 Bückeburg Tel.: 05722 909130 Diakonie-Pflegedienst Schaumburg gGmbH Petzer Str. 47 31675 Bückeburg Tel.: 05722 95590 DRK Service- und Pflegeteam Schaumburg gGmbH Friedrich-Bach-Str. 13a 31675 Bückeburg Tel.: 05722 25081 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE Stadt Obernkirchen Stadt Stadthagen Samtgemeinde Lindhorst Ambulanter Pflegedienst Sonnenhof Bergamtstr. 8 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 970060 Ambulante Pflege Rosenblatt Fröbelstr. 7 31655 Stadthagen Tel.: 05721 71564 Medicus Häusliche Gesundheitspflege Bahnhofstr. 31 31698 Lindhorst Tel.: 05725 7063373 Ambulantes Pflegeteam Stehle Lange Str. 3 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 9585777 Diakonie-Sozialstation Stadthagen Schulstr. 18 31655 Stadthagen Tel.: 05721 5818 DRK Service- und Pflegeteam Schaumburg gGmbH Bornemannstr. 1 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 9726040 DRK Service- und Pflegeteam Schaumburg gGmbH Johann-Sebastian-BachStr. 16 31655 Stadthagen Tel.: 05721 8908690 Stadt Rinteln I & K Ambulante Pflege GmbH Konrad-Adenauer-Str. 7 31737 Rinteln Tel.: 05751 8906959 KiWi Ihr Pflegeteam Kapellenwall 8 31737 Rinteln Tel.: 05751 891092 Pflegedienst Rinteln GmbH Bahnhofstr. 30 31737 Rinteln Tel.. 05751 957006 SO KRA TES Ambulanter Pflegedienst Mittelstr. 17 31737 Rinteln Tel.: 05751 963455 Sozialstation Rinteln Schulstr. 13/14 31737 Rinteln Tel.: 05751 965017 Samtgemeinde Eilsen Samtgemeinde Nenndorf Ambulante Pflege Rosenblatt Hauptstr. 9 31559 Haste Tel.: 05723 82035 CURANUM Seniorenresidenz Bad Nenndorf Ambulanter Dienst Rudolf-Albrecht-Str. 44a 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 7900 Ambulante Pflege am Krankenhaus Bethel gGmbH Friedrichstr. 3a 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 981000 APM-Ambulantes Pflegeteam Möller GbR Lindenbrink 2c 31711 Luhden Tel.: 05722 2850038 Kranken- und Altenpflegedienst Insinger & Rinne GmbH Harrlallee 2 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 81870 Mobile Pflege mit Herz & Hand GmbH Jahnstr. 9 31707 Heeßen Tel.: 05722 2880996 Pflegeteam Domicil GmbH Friedrichstr. 2 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 286868 SN iPad iPad mini · Zubehör · Beratung · Schulung · Verkauf Vornhäger Straße 44 | Stadthagen 0 57 21/80 92 26 | www.sn-online.de Mo–Fr: 9–19 Uhr | Sa: 9–14 Uhr ergotherapiepraxis Karin Sebening Ergotherapeutin · Si-Therapeutin Wir behandeln in der Ergotherapie bei Erwachsenen: nach Schlaganfall Multiple Sklerose Morbus Parkinson Hirnleistungstraining Adolf-Schweer-Str. 2 31655 Stadthagen Tel. 05721/922353 www.ergo-sebening.de SENIORENWEGWEISER | 29 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE DRK Service- und Pflegeteam Schaumburg gGmbH Brunnenstr. 2 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 913126 DRK Sozialstation Rodenberg/Lauenau Carl-Sasse-Str. 3 31867 Lauenau Tel.: 05043 3929 HeKo Pflegedienst GmbH Hauptstr. 37 31559 Hohnhorst Tel.: 05723 7980424 Samtgemeinde Sachsenhagen HPL-Häuslicher Pflegedienst Schillerstr. 13 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 913633 Pflegedienst der Bürgerhilfe Bad Nenndorf e.V. Kreuzstr. 2 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 798120 Schaumburger Pflegedienst der Bürgerhilfe Buchenallee 1 a 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 79833560 Samtgemeinde Niedernwöhren Kranken- und Altenpflegedienst Insinger & Rinne GmbH 31712 Niedernwöhren Tel.: 05721 924092 Samtgemeinde Nienstädt Diakonie-Sozialstation Meerbeck-Sülbeck Hauptstr. 14 31715 Meerbeck Tel.: 05721 2412 Samtgemeinde Rodenberg ASB Rodenberg Allee 15 a 31552 Rodenberg Tel.: 05105 77000 30 | SENIORENWEGWEISER Diakonie-Pflegedienst Schaumburg gGmbH Marktplatz 5 31553 Sachsenhagen Tel.: 05725 5380 Häuslicher Krankenpflegeservice Nerge & Wiarek GmbH Steinhuder-Meer-Str. 3 31558 Hagenburg Tel.: 05033 6732 c) Kombinationsleistungen Pflegebedürftige können die Geld- und Sachleistungen auch als sogenannte Kombinationsleistung verbinden und erhalten, sofern die Sachleistung nicht in voller Höhe in Anspruch genommen wird, ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. d) Ambulante Versorgung ohne Vorliegen einer Pflegestufe Personen, die nicht pflegeversichert sind oder denen durch den Medizinischen Dienst (MDK) keine Pflegestufe zuerkannt wurde und die Pflege nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, haben die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten der ambulanten Pflegedienste beim Sozialamt zu beantragen. Zu beachten ist, dass Sozialhilfeleistungen im Gegensatz zu den Leistungen der Pflegekassen nur nach vorheriger Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewährt werden. Angehörige können im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung zur Erstattung der gewährten Sozialhilfeleistungen herangezogen werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 4.5.4. Versicherte privater Pflegeversicherungsunternehmen und Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe haben, informieren sich bitte bei ihrer Versicherung und ihrer Beihilfestelle über die in ihrem Fall zu beachtenden Besonderheiten. HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE e) Zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz Je nach Schweregrad der Beeinträchtigung der Alltagskompetenz erhalten Personen, die in der häuslichen Umgebung versorgt werden und neben ihrem Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung aufweisen, von ihrer Pflegekasse monatlich 100 Euro (Grundbetrag) bzw. 200 Euro (erhöhter Betrag). Die Höhe des Anspruchs auf zusätzliche Betreuungsleistungen stellt der Medizinische Dienst der Krankenversicherung im Rahmen einer Begutachtung fest. Im Unterschied zum Pflegegeld werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen nicht ausgezahlt, sondern direkt für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, besondere niedrigschwellige Betreuungsangebote der zugelassenen Pflegedienste sowie Gruppenangebote für Demenzkranke verwendet und mit dem jeweiligen Dienstleister verrechnet. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen müssen nicht monatlich in Anspruch genommen werden, sondern können auch als größerer Betrag beispielsweise für eine Kurzzeitpflege oder die Tagespflege verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, die im Kalenderjahr nicht verbrauchten Leistungen in das folgende Kalenderjahr zu übertragen. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Pflegekasse zur Verfügung. der Regel nur einmal verwendet werden. Hygienische Aspekte und die Beschaffenheit des Materials schließen eine Wiederverwendung aus. Beispiele sind Einmalhandschuhe und saugende Bettschutzeinlagen. Von den Pflegekassen werden Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel im Einzelfall bis zur Höhe von 31 Euro pro Monat anerkannt. Seit der Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ab 1.1.2013 haben auch Personen mit anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz, denen die sogenannte „Pflegestufe 0“ (siehe Abschnitt 3.9.1.) zuerkannt wurde, einen Anspruch auf die Bewilligung der Hilfsmittel gegenüber ihrer Pflegekasse. Ist der Hilfebedürftige nicht pflegeversichert und hat dennoch Bedarf, so kann er die Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen. Bei allen Pflegehilfsmitteln ist darauf zu achten, dass die Frage der Kostenübernahme bereits vor Beschaffung geklärt ist. Sozialhilfeleistungen können frühestens ab dem Tag der Bekanntgabe, also nicht rückwirkend bewilligt werden. Ergänzend zu den Pflegehilfsmitteln nach dem Pflegeversicherungsgesetz können auch Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds bezuschusst werden (siehe Abschnitt 4.1.). Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Pflegekasse oder der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung. 3.9.4. TAGESPFLEGE 3.9.3. PFLEGEHILFSMITTEL / TECHNISCHE HILFEN Pflegebedürftige haben nach dem Pflegeversicherungsgesetz einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gegenüber der zuständigen Pflegekasse. Unter dem Begriff „Pflegehilfsmittel“ werden alle Dinge zusammengefasst, die zur Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zu einer selbstständigeren Lebensführung beitragen. Der Begriff „Pflegehilfsmittel“ gliedert sich in zwei Bestandteile: Technische Hilfsmittel sind nicht zum Verbrauch bestimmt. Es handelt sich hierbei um Gegenstände wie beispielsweise Badewannenlifter, Pflegebetten, Hausnotrufanlagen und Rollstühle. Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel können in Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt ist, können Pflegebedürftige in einer teilstationären Tagespflegeeinrichtung betreut werden. Das bedeutet, dass sie sich dort am Tage aufhalten und gegen Abend wieder in ihre häusliche Umgebung zurückkehren. Die Pflegekassen übernehmen einschließlich der notwendigen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Einrichtung pro Monat folgende Beträge: Pflegestufe I: 450 Euro Pflegestufe II: 1100 Euro Pflegestufe III: 1550 Euro Pflegebedürftige können die Leistungen für die Tagespflege auch mit dem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kombinieren. Bei einer Kombination der Tagespflegeleistungen mit Pflegegeld oder sogar mit Pflegegeld und Pflegesachleistung können zu- SENIORENWEGWEISER | 31 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE sätzlich 50 Prozent der Tagespflegeleistungen beansprucht werden und auf diese Weise monatlich bis zu 150 Prozent der oben genannten Beträge in Anspruch genommen werden. Bei Inanspruchnahme von mehr als 50 Prozent der Tagespflegeleistungen vermindert sich der Anspruch des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistung prozentual entsprechend. Für Rückfragen wenden Sie sich einfach an den Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) oder Ihre Pflegekasse. Im Landkreis Schaumburg gibt es folgende Tagespflegeeinrichtungen: Tagespflege Haus Kurt Partzsch Am Hofgarten 16 31675 Bückeburg Tel.: 05722 2090 Tagespflege Domicil Jahnstr. 19 31707 Heeßen Tel.: 05722 286880 Deutsches Rotes Kreuz Tagespflege Lauenau Carl-Sasse-Str. 1 31867 Lauenau Tel.: 05043 7169999 Diakonie-Tagespflege Meerbeck-Sülbeck Mittelstr. 1 31715 Meerbeck Tel.: 05721 9374599 Tagespflege Sonnenhof Bergamtstr. 8 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 971762 Ambulante Pflege Rosenblatt GmbH (Tagespflege) Fröbelstr. 7 31655 Stadthagen Tel.: 05721 937889 VIS Rintelner Tagespflege Kröner Str. 4 a 31737 Rinteln Tel.: 05751 8907137 3.9.5. VERHINDERUNGSPFLEGE Ist die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege („Verhinderungspflege“) für längs- 32 | SENIORENWEGWEISER tens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Pflegekassen übernehmen pro Jahr für die Verhinderungspflege Aufwendungen bis 1550 Euro. Seit der Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ab 1.1.2013 wird während einer Verhinderungspflege die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. 3.9.6. KURZZEITPFLEGE Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden (z.B. im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt) und reicht auch teilstationäre Pflege (insbesondere Tagespflege, siehe Abschnitt 3.9.4.) nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung. Kurzzeitpflege wird von vielen Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis (siehe Abschnitt 4.5.1.) angeboten. Soweit der Pflegebedürftige in eine der Pflegestufen I bis III eingestuft wurde, übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeitpflege Kosten für die Pflegeleistungen für maximal 28 Tage jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 1550 Euro. Die Leistungen der Kurzzeitpflege müssen nicht zusammenhängend „an einem Stück“ in Anspruch genommen werden, sondern können auf mehrere kürzere Aufenthalte im Jahr verteilt werden. Dies gilt jedoch nur so lange, bis der finanzielle Rahmen von 1550 Euro ausgeschöpft ist oder insgesamt 28 Tage Kurzzeitpflege beansprucht wurden. Ist der Anspruch auf Kurzzeitpflege erschöpft, kann ergänzend evtl. noch Verhinderungspflege (siehe Abschnitt 3.9.5.) beantragt werden. Grundsätzlich sollte vor Antreten eines Kurzzeitpflegeplatzes die Frage nach der Übernahme der Kosten geklärt sein. Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Pflegekasse oder vom Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) beraten. Die Kosten der Unterkunft und Verpflegung (durchschnittlich ungefähr 17 Euro pro Tag) sowie die Investitionskosten (10 bis 20 Euro täglich) hat der Kurzzeitpflegegast selbst zu entrichten. Wenn aufgrund einer Einschränkung der Alltagskompetenz wie beispielsweise bei Demenz zusätzliche Betreuungsleistungen von der Pflegekasse bewilligt werden (s. Kapitel 3.9.2.), können Sie diese Leistungen für den Eigenanteil der Kurzzeitpflege verwenden. Einige Pflegeeinrichtungen im Landkreis bieten eine solitäre Kurzzeitpflege an. In diesen Fällen werden HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE die Investitionskosten vom Land Niedersachsen übernommen und über den Sozialhilfeträger abgerechnet, so dass dem Kurzzeitpflegegast geringere Kosten entstehen. Seit der Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ab 1.1.2013 wird während der Kurzzeitpflege die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr fortgewährt. Wenn keine Pflegestufe vorliegt oder keine Pflegeversicherung besteht, sind darüber hinaus auch die pflegebedingten Aufwendungen in voller Höhe vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Sollten Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu decken, kann ergänzend ein Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe beim zuständigen Sozialamt gestellt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung. 3.10. HOSPIZ- UND PALLIATIVBEWEGUNG Die Mitarbeitenden der Hospiz- und Palliativversorgung beraten und begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen sowie ihre An- und Zugehörigen und helfen dadurch, die Lebensqualität in dieser schweren Situation zu verbessern. Schon mit der Diagnosestellung einer schweren, lebensverkürzenden Erkrankung stellen sich betroffenen Menschen und ihren Angehörigen viele Fragen: Was kommt nun auf mich/uns zu? Wer kann mich/uns unterstützen? Welche Hilfen kann ich in Anspruch nehmen? Wer steht uns bei? Darüber hinaus prägen nicht selten Angst und Hilflosigkeit die Situation. Hier bieten die Mitarbeitenden der Hospiz- und Palliativversorgung im Landkreis Schaumburg ihre Unterstützung an. Neben den speziell geschulten Ärztinnen und Ärzten (Palliativmediziner/-innen) und Pflegediensten mit palliativen Fachkräften beraten qualifizierte Mitarbeitende vertrauensvoll und kostenfrei zu allen Fragen des Beistands, der Begleitung und der Versorgung. Darüber hinaus begleiten qualifizierte Hospizhelferinnen und -helfer schwerkranke und sterbende Menschen und ihre An- und Zugehörigen ehrenamtlich zu Hause, im Krankenhaus und im Pflegeheim. Die Begleitung erfolgt unabhängig von der Konfessi- on, der Nationalität, der Lebensform oder der sozialen Situation eines Menschen. Ihre Ansprechpartner sind: Palliativstützpunkt Schaumburg Marktstraße 1 (gegenüber der Volksbank) 31655 Stadthagen Tel.: 0174 1717722 (24-Stunden-Hotline) Sprechzeiten im Büro: Di. + Do. (10 - 12 Uhr) sowie nach Vereinbarung Dort erhalten Sie: ■ Information zur hospizlich-palliativen Versorgung ■ Individuelle Beratung ■ Vermittlung und Vernetzung von hospizlicher und palliativer Versorgung sowie von Fachdiensten. Ambulanter Palliativberatungsdienst e.V. Echternstr. 38 31655 Stadthagen Tel.: 0176 51440789 (24-Stunden-Hotline) Sprechzeiten im Büro: Do. (10 – 11 Uhr / 17 - 18 Uhr) sowie nach Vereinbarung Das Angebot des Ambulanten Palliativdienstes Schaumburg umfasst u.a.: ■ Individuelle Beratung und Betreuung ■ Hausbesuche nach Absprache durch Palliativmediziner und Palliativ-Care-Fachkräfte ■ geeignete Pflegeheim- oder Hospizvermittlung ■ Aufklärung über entlastende palliative Operationen, Magensonde, Chemo- und/ oder Bestrahlungstherapie sowie Ernährung am Lebensende ■ Informationen zur Patientenverfügung. Ehrenamtliche Hospizdienste Die regionalen Ansprechpartner für die ehrenamtliche Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen sowie deren Angehörige sind: Hospizverein Rinteln e. V. Heisterbreite 7 (Industriegebiet Süd, im Gebäude des THW) 31737 Rinteln Tel.: 0178 16575 01 oder 0178 1657502 (24-Stunden-Hotline) Mail: [email protected] Internet: www.hospizverein-rinteln.de SENIORENWEGWEISER | 33 HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE ■ Besonderheit: Trauerbegleitung für Erwachsene und Kinder Hospizverein Schaumburg-Lippe e. V. Hospizgruppe Bergkirchen Bergkirchner Str. 30 31556 Wölpinghausen Tel.: 05037 2387 Mail: [email protected] Internet: www.hospizverein-schaumburg.de Hospizgruppe Bückeburg Gisela Vogt Tel.: 05722 – 917242 Mail: [email protected] Hospizgruppe Stadthagen Christine Göbel Glückauf-Str. 22 31655 Stadthagen Tel.: 0174 5943091 (24-Stunden-Hotline) Mail: [email protected] ■ Besonderheit: Trauergruppe Portanlagen oder Nachtwachen in Betracht. Die Leistungen können sowohl ambulant begleitend als auch in einer stationären Pflegeeinrichtung erbracht werden. Im Vordergrund steht die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden zu lindern. All diese Leistungen werden im Rahmen des SGB V vollständig von der Krankenkasse übernommen. Wenn Sie die Unterstützung der Palliativ-Care Versorgung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich an das Palliativ Care-Team Schaumburg UG Grüner Weg 5 31698 Lindhorst Tel.: 05725 7099308 Fax.: 05725 7099309 Mail: [email protected] Internet: www.pct-schaumburg.de Stationäres Hospiz Ein stationäres Hospiz gibt es bislang im Landkreis Schaumburg nicht. Die Fördervereine „Lichtblick“ und „Via“ treten für die Gründung eines stationären Hospizes im Landkreis ein. Hospizgruppe Bad Nenndorf Gudrun Prange (c/o Kirchengemeinde Bad Nenndorf) Hauptstr. 36 31542 Bad Nenndorf Tel.: 0174 4547472 (24-Stunden-Hotline) Hospizgruppe Obernkirchen / Auetal c/o Sonnenhof Alten- und Pflegeheim 31683 Obernkirchen Tel.: 0177 1966249 (24-Stunden-Hotline) Palliativ-Care Versorgung Das Palliativ-Care Team Schaumburg (PCT) erbringt Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung mit dem Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerkranker Menschen zu erhalten. Als Teil eines Netzwerkes aus Haus- und Fachärzten, Pflegefachkräften, Physiotherapeuten, Hospizhelfern, Apotheken, Sanitätshäusern, Seelsorgern, Kliniken, Altenheimen, betreuenden Einrichtungen und Hospizen berät und koordiniert das Team mit dem Patienten und dem sozialen Umfeld die Versorgung. Als Hilfen kommen u.a. Pflegeberatung, Überwachung der Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, vorbeugende lindernde Maßnahmen, Versorgung von zentralen Venenkathetern, wie z.B. 34 | SENIORENWEGWEISER SN iPad iPad mini · Zubehör · Beratung · Schulung · Verkauf Vornhäger Straße 44 | Stadthagen 0 57 21/80 92 26 | www.sn-online.de Mo–Fr: 9–19 Uhr | Sa: 9–14 Uhr 4. WOHNEN IM ALTER D er Gedanke, die vertraute Umgebung im Alter verlassen zu müssen, ist für viele Menschen unangenehm. Körperliche Gebrechen, demenzielle Erkrankungen und/oder das Fehlen von unterstützenden Angehörigen führen aber oft zu der Erkenntnis, dass etwas unternommen werden muss. Selbstverständlich können bei stärkeren Bewegungseinschränkungen auch größere Umbaumaßnahmen erforderlich werden: zum Beispiel die Verbreiterung von Türen, das Anbringen von Handläufen, die Installation von Treppenliftern oder Rollstuhlrampen oder auch der Einbau einer ebenerdigen Dusche. Manchmal kann es bereits ausreichen, die vorhandene Wohnung an die geänderten Anforderungen anzupassen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 4.1. (Wohnberatung). Ist die Umgestaltung oder der Umbau des Wohnraums nicht möglich oder ausreichend, stehen verschiedene Wohnmöglichkeiten mit unterschiedlichen Betreuungsgraden zur Auswahl, über die man sich im Vorfeld genauestens informieren sollte. Der Fachdienst Altenhilfe und das Seniorenservicebüro (siehe Abschnitt 3.1.) helfen Ihnen gern dabei. Wir geben uns erst zufrieden, wenn Sie es sind. 4.1. WOHNBERATUNG UND WOHNUNGSANPASSUNG Möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, ist der erklärte Wunsch der meisten älteren und pflegebedürftigen Menschen. Die eigene Wohnung oder das eigene Haus ist jedoch in den seltensten Fällen seniorengerecht ausgestattet und birgt für körperlich beeinträchtigte Menschen zahlreiche Hindernisse und Gefahrenquellen. Dabei reichen oft schon einige Handgriffe, um das eigene Zuhause wieder sicherer und bequem bewohnbar zu machen: beispielsweise durch die Entfernung von Stolperfallen wie Läufer oder herumliegende Kabel, durch eine bessere Beleuchtung, die Befestigung von Haltegriffen in Bad und WC, eine Toilettensitzerhöhung, einen Duschstuhl oder Badewannenlifter und dergleichen mehr. Weitere Leistungen: • Vielfältige therapeutische Angebote • Mittagstisch im Restaurant • Hilfe bei Umzug & Behördenangelegenheiten • Kostenfreie Beratungsgespräche • Krankengymnastik: Praxis direkt im Haus Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns! CURANUM Seniorenresidenz Bad Nenndorf Rudolf-Albrecht-Str. 44 a – 31542 Bad Nenndorf Tel.: (05723) 790-0 www.curanum-seniorenresidenz-badnenndorf.de www.curanum.de Ein Mitglied der CURANUM Pflegeexperten Gruppe SENIORENWEGWEISER | 35 WOHNEN IM ALTER All diese Maßnahmen können den Umzug in eine Pflegeeinrichtung nicht selten um Jahre hinauszögern oder gar verhindern. Das Seniorenservicebüro vermittelt daher je nach Bedarf ehrenamtliche oder hauptamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater, die im Rahmen eines Hausbesuchs vor Ort mit Ihnen gemeinsam den Bedarf ermitteln. Ziel der ehrenamtlichen Wohnberatung ist es, die jeweiligen Problembereiche in der gesamten Wohnung zu erkennen, geeignete Lösungen zu finden und bei der Umsetzung zu helfen. Die Tätigkeit der Wohnberatung beschränkt sich also nicht nur auf die Beratung, sondern bietet vielmehr auch praktische Hilfe, Begleitung und organisatorische Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Anpassungsmaßnahmen, um die vertraute Wohnung so umzugestalten, dass möglichst wenige Barrieren oder sonstige Gefahrenquellen die Nutzung einschränken. Die Beseitigung von räumlichen Hindernissen sowie kleinere Alltagserleichterungen und technische Hilfen bilden den Schwerpunkt der Anpassungsmaßnahmen. Sollten Umbaumaßnahmen erforderlich sein (beispielweise im Bad oder an der Treppe), so werden die hauptamtlichen Wohnberater der WohnBau hinzugezogen, die auf Wunsch die gesamte Maßnahme begleiten. Während die Erstberatung kostenlos ist, sind weitere Einsätze der WohnBau kostenpflichtig. Dieses Angebot richtet sich an alle – nicht ausschließlich an die Mieterinnen und Mieter der WohnBau. Mieterinnen und Mieter sollten sich vor der Durchführung eines Umbaus in jedem Fall mit der Vermieterin oder dem Vermieter in Verbindung setzen. Vorteilhaft könnte auch eine Beratung durch den örtlichen Mieterverein sein. Welche Maßnahmen im Einzelnen sinnvoll und möglich sind, sollte im Vorfeld begutachtet werden. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Altenhilfe bzw. das Seniorenservicebüro des Landkreises Schaumburg, Tel.: 05721 703-713 oder 05721 703-789. Zuschüsse für Umbaumaßnahmen bei Pflegebedürftigkeit Für Pflegebedürftige aller Stufen einschließlich der sogenannten „Pflegestufe 0“ gewähren die Pflegekassen zur Verbesserung des Wohnumfeldes einen Zuschuss von bis zu 2557 Euro (Pflegeversicherungsgesetz). Bei der Höhe des Zuschusses werden 36 | SENIORENWEGWEISER in begrenztem Umfang ein angemessener Eigenanteil sowie die Einkommensverhältnisse der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Pflegekassen beraten Sie gern ausführlicher. Hilfen zur behindertengerechten Wohnraumanpassung können einkommens- und vermögensabhängig unter bestimmten Voraussetzungen auch vom Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Altenhilfe des Landkreises Schaumburg (s. Abschnitt 3.1.). Zur fachlichen Beratung zu Umbaumaßnahmen stehen Mieterinnen und Mietern sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümern zusätzlich folgende Stellen zur Verfügung: Niedersächsische Fachstelle für Wohnberatung Hildesheimer Str. 15 30165 Hannover Tel.: 0511 38828-95 oder 0511 38828-96 Mail: [email protected] Internet: www.fachstelle-wohnberatung.de Institut für Bauforschung e.V. An der Markuskirche 1 30163 Hannover Tel.: 0511 965160 Fax: 0511 9651626 Mail: [email protected] Internet: www.bauforschung.de 4.2. SENIORENWOHNUNGEN Eine Alternative zur Anpassung der vorhandenen Wohnung ist der Umzug in eine bereits altengerechte Wohneinheit. Errichtet werden solche Seniorenwohnungen von unterschiedlichen Bauherren entweder frei finanziert oder unter Verwendung öffentlicher Fördermittel. Da sie bezüglich Ausstattung, Größe und Lage auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind, können sie noch über längere Zeiträume ein eigenständiges Wohnen ermöglichen. Voraussetzung, um eine öffentlich geförderte Altenwohnung zu beziehen, ist allerdings ein Mindestalter von 60 Jahren sowie ein Wohnberechtigungsschein (B-Schein), dessen Bewilligung einkommensabhängig ist. Auch die Kreiswohnungsbaugesellschaft bietet seniorengerechte Wohnungen im gesamten Kreisgebiet an. WOHNEN IM ALTER WohnBau Kreiswohnungsbau GmbH Schaumburg Enzer Str. 94 31655 Stadthagen Tel.: 05721 80010 Internet: www.wohnbau-shg.de Näheres zur Bewilligung eines B-Scheins erfahren Sie beim Landkreis Schaumburg - Bauordnungsamt Herr Winewski Jahnstr. 20 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-502 Zum Thema Wohngeld wird auf Abschnitt 2.2. verwiesen. 4.3. WOHNUNGSBÖRSE Die meisten älteren Menschen möchten so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung leben. Oftmals sind die Wohnungen jedoch nicht senioren- oder behindertengerecht ausgestattet, so dass bei körperlicher Beeinträchtigung ein Umzug ansteht. Die Suche nach einer barrierearmen Wohnung erweist sich häufig als schwierig. Um der steigenden Nachfrage an seniorengerechtem Wohnraum Rechnung zu tragen und einen Überblick über freien seniorengerechten Wohnraum zu haben, hat der Fachdienst Altenhilfe in Kooperation mit der WohnBau eine Wohnungsbörse aufgebaut, die ein spezielles Suchangebot für barrierearme Wohnungen bietet. Wohnungsinteressenten können auf der Internetseite der WohnBau (www.wohnbau-shg.de) das Angebot gezielt nach Kriterien wie Wohnort, Wohnungsgröße, Miethöhe sowie dem gewünschten „Grad der Barrierefreiheit“ filtern, der in die Kategorien „alltagserleichternd“, „rollatorfreundlich“ oder auch „rollstuhlgeeignet“ unterteilt ist. Das Angebot ist nicht nur interessant für Wohnungssuchende, sondern auch für alle Vermieter, die hier seniorengerechte Wohnungen mittels einem auf der Internetseite hinterlegtem Formular einstellen können. So entsteht eine Plattform, die alle seniorengerechten Wohnungsangebote der Region bündelt und die entsprechende Wohnungssuche vereinfachen soll. Wohnungssuchende können somit neben Angeboten der WohnBau auch auf seniorengerechte Wohnungen privater und kommunaler Anbieter zugreifen. Für Rückfragen können Sie sich an folgende Stellen wenden: WohnBau Kreiswohnungsbau GmbH Schaumburg Enzer Str. 94 31655 Stadthagen Tel.: 05721 80010 Fachdienst Altenhilfe Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-713 Servicenummer: 05721 703-789 4.4. BETREUTES WOHNEN Sie trauen sich nicht mehr zu, allein in Ihrer Wohnung zurecht zu kommen, scheuen aber vor einem Umzug ins Altenheim zurück? In diesem Fall könnte das Betreute Wohnen für Sie in Frage kommen. Diese Wohnform besteht in der Regel aus einem Mietvertrag und einer separaten Betreuungspauschale. Im Bereich der Betreuung handelt es sich um eine „Grundversorgung“. Diese kann je nach Anbieter z.B. die Zubereitung von Mahlzeiten, Zimmer- Senioren- und Pflegeheime Kaschube GmbH Kompetente Betreuung und Pflege in liebevoller und familiärer Atmosphäre ■ Wohnanlage Schlossstraße ■ Haus Schierstraße Wir freuen uns auf Sie! Senioren- und Pflegeheime Kaschube GmbH Rainer Kaschube Schloßstraße 10 Schierstraße 20 31558 Hagenburg Telefon 05033 - 981 990 www.seniorenheime-kaschube.de [email protected] SENIORENWEGWEISER | 37 WOHNEN IM ALTER reinigung, Wäsche waschen oder Ähnliches umfassen, aber auch ein Angebot an Unterhaltungs- und Freizeitangeboten beinhalten. Da der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht geschützt ist, sollten Sie sich vorab gründlich darüber informieren, ob das jeweilige Angebot auch zu Ihren Bedürfnissen passt. Wenn Sie pauschal ein gewisses Angebot an Freizeit- und Unterhaltungsangeboten buchen, sollten Sie körperlich auch noch in der Lage sein, an diesen Aktivitäten teilzunehmen, damit Sie diese Leistung nicht Monat für Monat umsonst bezahlen. Die Leistungen einzelner Anbieter können stark voneinander abweichen und sollten daher genau geprüft werden, bevor Sie sich entschließen einen Mietvertrag und einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Einige Anbieter stellen neben der Anmietung einer Wohnung die zusätzlichen Betreuungsoder Freizeitangebote aber auch zur freien Auswahl, so dass Sie sich individuell nach Ihren Bedürfnissen ein Leistungspaket zusammenstellen und Leistungen jederzeit auch wieder abwählen können. Pflegeleistungen werden in dieser Wohnform durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht, der zusätzlich bezahlt werden muss. Die entstehenden Kosten können bei Vorliegen einer Pflegestufe ganz oder teilweise von der Pflegeversicherung übernommen werden (siehe Abschnitte 3.9., 3.9.1. und 3.9.2.). Anlagen des Betreuten Wohnens gibt es in vielen Gemeinden im Kreisgebiet, einige davon in unmittelbarer Nachbarschaft von Altenpflegeheimen. Auskünfte erhalten Sie bei den Anbietern selbst, aber auch bei den Pflegekassen, den ambulanten Pflegediensten und beim Fachdienst Altenhilfe des Landkreises Schaumburg unter der Servicenummer 05721 703-789 (siehe Abschnitt 3.1.). 4.5. ALTEN- UND PFLEGEEINRICHTUNGEN In Pflegeeinrichtungen erhalten Bewohnerinnen und Bewohner neben der Unterkunft und Verpflegung eine umfassende, bedarfsorientierte Pflege sowie eine Grundversorgung an Betreuung rund um die Uhr. Darüber hinaus bieten die Einrichtungen Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten. 38 | SENIORENWEGWEISER 4.5.1.VERZEICHNIS DER ALTENHEIME UND PFLEGEEINRICHTUNGEN IM KREISGEBIET Im Landkreis Schaumburg sind derzeit folgende Pflegeeinrichtungen verzeichnet: Bückeburg Evangelisches Altersheim e. V. Lulu-von-Strauß-und-Torney-Str. 16 31675 Bückeburg Tel.: 05722 2000 MediCare Seniorenresidenz „Am Kirschgarten“ Scheier Str. 13 31675 Bückeburg Tel.: 05722 28760 Altenpflegeheim Sozialkonzept „Herminenhof“ Birkenallee 5 31675 Bückeburg Tel.: 05722 2860 „Haus Kurt Partzsch“ Am Hofgarten 16 31675 Bückeburg Tel.: 05722 2090 Obernkirchen „Haus Sonnenhof“ An der Stiftsmauer 5 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 9610 „Haus Bergfrieden“ GmbH Bergamtstraße 10 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 3990083 Pflege- und Betreuungszentrum Krainhagen Winternstr. 39 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 958370 Rinteln „Haus Marienhof“ Bückeburger Str. 3 31737 Rinteln Tel.: 05751 75393 WOHNEN IM ALTER Seniorenheim Reichsbund freier Schwestern Landgrafenstr. 7 31737 Rinteln Tel.: 05751 96770 Azurit Seniorenzentrum Berghof Heringerloh 14 31737 Rinteln Tel.: 05754 92640 Alten- und Pflegeheim „Am Seetor“ Seetorstr. 1 31737 Rinteln Tel.: 05751 893900 Seniorenzentrum Haus Weserblick Behringweg 4 31737 Rinteln Tel.: 05751 89380 DRK Psychiatrisches Pflegeheim Auf der Mente 16 31737 Rinteln Tel.: 05751 9790 Stadthagen Avita – Residenz am Stadtpark Am Stadtpark 4-6 31655 Stadthagen Tel.: 05721 894850 Josua-Stegmann-Heim Stegmannstr. 14 31655 Stadthagen Tel.: 05721 97540 Kreisaltenzentrum Stadthagen Am Krankenhaus 5-7 31655 Stadthagen Tel.: 05721 9920 Rosenhof Seniorensitz Hüttenstr. 13 31655 Stadthagen Tel.: 05721 3065 Samtgemeinde Eilsen Residenz am Harrl Fürst-Adolf-Str. 6 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 8850 Seniorendomicil „Am Kurpark“ GmbH Friedrichstr. 9-11 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 9960 Altersruhesitz Neithard von Stein Parkstr. 1-3 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 99190 Senioren-Residenz Zimmermann Bückeburger Str. 6a 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 9010 Samtgemeinde Lindhorst Alten- und Pflegeeinrichtung Gümmerscher Hof Bahnhofstr. 37b 31698 Lindhorst Tel.: 05725 70660 Samtgemeinde Nenndorf Pflegeeinrichtung „Im Zentrum“ Carl-Thon-Str. 1 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 986370 „Haus an der Allee“ Rodenberger Allee 18 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 7476471 Lindenpark-Residenz Lindenallee 8-10 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 7090 Alten- und Pflegeheim „Hilaris“ GmbH & Co. KG Herminenstr. 4 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 80020 „Haus Rastenburg“ Wilhelmstr. 12a 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 3630 „Haus Désirée“ GmbH Obernkirchener Str. 34 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 80010 „Haus Abendsonne“ Rudolf-Albrecht-Str. 8 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 916393 Kurpark Residenz Bad Eilsen Bahnhofstr. 12 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 99999 „Haus Kaiser“ Wilhelmstr. 1 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 3034 „Pro Geriatrie“ GmbH Fürst-Adolf-Str. 13 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 85025 Seniorenresidenz Am Kurpark GmbH Bahnhofstr. 7 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 913190 Pflege- und Betreuungs zentrum Bad Eilsen Julianenstr. 24 31707 Bad Eilsen Tel.: 05722 84601 Curanum Senioren residenz Bad Nenndorf Rudolf-Albrecht-Str. 44a 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 7900 SENIORENWEGWEISER | 39 WOHNEN IM ALTER Seniorenzentrum „Am Galenberg“ Buchenallee 1a 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 798330 MediCare Seniorenresidenz „Lehnstuhl“ Hauptstr. 1b 31559 Haste Tel.: 05723 79830 Klinik Niedersachsen Hauptstr. 59 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 7070 (nur Kurzzeitpflege) Samtgemeinde Nienstädt Kreisaltenzentrum Helpsen Schachtstr. 40 31691 Helpsen Tel.: 05724 399090 Samtgemeinde Rodenberg Seniorenzentrum „Nora“ Danziger Str. 1 31867 Lauenau Tel.: 05043 401310 Haus der Senioren Am Schlierbach 4 31867 Lauenau Tel.: 05043 2336 Haus Deisterblick GmbH - Gerontopsychiatrisches Pflegeheim Suntalstr. 44 31552 Rodenberg Tel.: 05723 94200 Arbeiter-Samariter-Bund Alten- und Pflegeheim Rodenberg GmbH Allee 15 31552 Rodenberg Tel.: 05723 9510 Samtgemeinde Sachsenhagen Senioren- und Pflegeheime Kaschube GmbH „Haus Schierstraße“ Schierstr. 20 31588 Hagenburg Tel.: 05033 981990 40 | SENIORENWEGWEISER Senioren- und Pflegeheime Kaschube GmbH „Wohnanlage Schlossstraße“ Schlossstr. 10 31588 Hagenburg Tel.: 05033 981990 Seniorenresidenz „Altes Forsthaus“ Am Forst 4 31556 Wölpinghausen Tel.: 05037 98784 Seniorensitz „Auf der Heide“ Auf der Heide 1 31556 Wölpinghausen Tel.: 05037 969700 Gemeinde Auetal MediCare Seniorenresidenz „Schäferhof“ Auestr. 4 31749 Rehren Tel.: 05752 18040 4.5.2.HINWEISE ZUR SUCHE EINES GEEIGNETEN HEIMPLATZES Der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) unterstützt Sie gern bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz und berät Sie kostenlos und neutral, um für die betreffende Person eine Einrichtungen zu finden, die ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Vorteilhaft ist es, wenn bis zum geplanten Umzugstermin noch genügend Zeit bleibt, sich umfassend zu informieren. Die Beschäftigten der Einrichtungen stehen Ihnen gern mit Auskünften und Ratschlägen zur Seite und geben in der Regel schriftliches Informationsmaterial oder auch ein Heimvertragsmuster sowie die Heimordnung an Interessentinnen und Interessenten heraus. Sofern der oder die Betreffende noch selbst über die Wahl des Heimplatzes entscheiden kann, wäre es wünschenswert, dass Angehörige und Betroffene sich gemeinsam die in Frage kommenden Einrichtungen ansehen, um einen lebendigen Eindruck von dem Heim zu gewinnen und zu schauen, ob die oder der Pflegebedürftige sich dort wohl fühlen könnte. WOHNEN IM ALTER Die nachfolgende Liste bietet Anhaltspunkte für die Auswahl eines geeigneten Heimplatzes, wobei die einzelnen Fragen immer entsprechend der Bedürfnisse des Betroffenen gewichtet werden sollten: ■ Hat das Heim einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen? ■ Nach welchen Leitlinien wird gepflegt? ■ In welcher Umgebung liegt die Einrichtung? Ist eine Garten-/Parkanlage vorhanden, die auch für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und stark gehbehinderte Personen geeignet ist? ■ Wie hoch ist das monatliche Heimentgelt und wie setzt es sich zusammen? ■ Wie weit entfernt wohnen die nächsten Angehörigen? ■ Wie hoch ist der Anteil an Pflegefachkräften in der Einrichtung? ■ Ist das Heim mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar? ■ Ist das Heim ggf. personell und räumlich auf die Betreuung von demenziell erkrankten Personen eingestellt? ■ Welchen Eindruck machen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten des Hauses? ■ Welche Atmosphäre strahlt die Einrichtung aus? ■ Wer ist Träger des Hauses? ■ Werden Zusatzleistungen separat berechnet? ■ Wie sind die Zimmer ausgestattet (Größe, Mobiliar, Sanitäranlagen, Anteil an Einzelund Doppelzimmern)? ■ Können eigene Möbel, Bettwäsche und Handtücher mitgebracht werden? Gemeinsamkeiten im Mittelpunkt Mit unserer Seniorenwohngemeinschaft bieten wir Ihnen eine echte Alternative zu stationären Einrichtungen. Gesunde, sowie Pflegebedürftige Menschen, können sich hier frei entfalten und selbstbestimmt leben, ohne auf soziale Kontakte oder professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst verzichten zu müssen. ❦ Großzügige Gemeinschafts-Wohnküche mit 50 m² für gemeinsamen Spaß beim Kochen und Essen, sowie anderen Aktivitäten, wie Handarbeit, Singen und Kartenspielen, in geselligen Runden. ❦ Alle Zimmer bieten den Komfort des 24-Stunden-Alarmknopfes und sind nach Ihren Wünschen einzurichten. Das bewahrt Ihre ganz persönliche Wohlfühlatmosphäre – Ihr Lieblingssessel ist herzlich willkommen. ❦ Büro des ansässigen Pflegedienstes mit 24 Stunden helfenden Händen auf dem Grundstück. Der Service des Pflegedienstes ist keine Pflichtleistung. Es steht Ihnen frei, sich alternativ den Pflegedienst Ihrer Wahl, selbst auszuwählen. ❦ Im Innenhof und im barrierefreien Kurpark können Sie die Sonne genießen, windgeschützt und trotzdem an der frischen Luft. ❦ Zusätzliche Kellerräume als weiterer Stauplatz persönlicher Gegenstände und ein Hauswirtschaftsraum, inklusive Waschmaschine und Trockner, stehen frei zur Verfügung. SENIORENWEGWEISER | 41 WOHNEN IM ALTER ■ Welche Beschäftigungsangebote oder Möglichkeiten zur hauswirtschaftlichen Betätigung gibt es? Wie werden die noch vorhandenen Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner gefördert? Bestehen therapeutische Angebote? ■ Welche Auswahl besteht bei Speisen und Getränken? Ist ein Probeessen möglich? ■ Gibt es einen Raucherbereich? ■ Dürfen Haustiere, die nicht stören, mitgebracht werden? ■ Sind Serviceangebote wie Friseur, Kiosk oder Fußpflege vorhanden? ■ Finden im Haus Veranstaltungen statt? ■ Werden Andachten abgehalten? ■ Gibt es einen Heimbeirat? 4.5.3. KOSTEN EINES HEIMPLATZES Die Kosten, die im Rahmen der vollstationären Pflege für einen Heimplatz anfallen (Entgeltsätze) unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung und setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und den Kosten für Zusatzleistungen, die im Folgenden einzeln erklärt werden. Pflegekosten Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen werden von der Pflegeversicherung in Höhe von 75 Prozent übernommen – maximal jedoch in Höhe der gesetzlich festgelegten und vorgesehenen Höchstgrenzen: Pflegestufe I: monatlich 1023 Euro Pflegestufe II: monatlich 1279 Euro Pflegestufe III: monatlich 1550 Euro Bei Vorliegen eines außergewöhnlich hohen und intensiven Pflegeaufwands, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, kann die Pflegekasse zur Vermeidung von Härtefällen einen Betrag in Höhe von 1918 Euro übernehmen. Liegt nicht mindestens eine erhebliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes 42 | SENIORENWEGWEISER (Pflegestufe I) vor, besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse. Kosten für Unterkunft und Verpflegung Es handelt sich hierbei um Kosten für Leistungen, die von den Einrichtungen im hauswirtschaftlichen Bereich erbracht werden: ■ Mahlzeiten ■ Zimmerreinigung ■ sonstiger Service Diese so genannten Hotelkosten sind von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Investitionskosten Investitionskosten fallen im Heim z.B. für Modernisierungsmaßnahmen, Ausbauten, Umbauten, Instandhaltung oder die technische Ausstattung an. Sie können innerhalb der Einrichtungen für Einzelund Doppelzimmer unterschiedlich hoch sein und sind ebenfalls von den Pflegebedürftigen zu tragen. Zusatzleistungen Über die genannten Entgeltbestandteile hinaus kann das Heim besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzlichen pflegerisch-betreuenden Leistungen berechnen. Voraussetzung ist, dass diese mit der Bewohnerin bzw. dem Bewohner vereinbart worden sind und jederzeit abgewählt werden können. Eine Übernahme dieser Kosten durch Pflegekassen und Sozialhilfeträger scheidet aus. Konkrete Informationen zu den jeweiligen Heimkosten erhalten Sie bei den einzelnen Einrichtungen oder dem Fachdienst Altenhilfe (siehe Kapitel 3.1.). 4.5.4. INANSPRUCHNAHME VON SOZIALLEISTUNGEN / HILFE ZUR PFLEGE Sollten die eigenen finanziellen Mittel und Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um Ihren notwendigen Bedarf zu decken, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der ungedeckten Kosten beim zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen. Die „Hilfe zur Pflege“ kann auch beantragt werden, wenn keine Pflegestufe bewilligt wurde, jedoch WOHNEN IM ALTER Heimbetreuungsbedürftigkeit vorliegt oder keine Mitgliedschaft in einer Pflegeversicherung besteht. Folgende Voraussetzungen sind zu beachten: Sozialhilfeleistungen müssen immer vor Inanspruchnahme der Leistung beantragt werden, da der Sozialhilfeträger erst ab Bekanntwerden der Bedürftigkeit Leistungen bewilligen darf. Eine nachträgliche Übernahme ist ausgeschlossen. Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Als Schonvermögen werden zurzeit für die hilfesuchende Person 2600 Euro sowie für deren Ehepartnerin oder Ehepartner 614 Euro anerkannt. Dieser Betrag verbleibt der hilfesuchenden Person und muss nicht zur Deckung der beanspruchten Leistungen einsetzt werden. Für Kriegshinterbliebene gelten andere Voraussetzungen (siehe Abschnitt 2.5.). Bei Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen erhält die pflegebedürftige Person im Falle einer stationären Unterbringung zusätzlich zu den ungedeckten Heimkosten einen angemessenen Barbetrag zur persönlichen Verfügung. Für die Beantragung von Leistungen der Hilfe zur Pflege wenden Sie sich bitte an den Landkreis Schaumburg - Sozialamt Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-0 Falls Sie jedoch Ihren letzten Wohnort vor einer Heimaufnahme außerhalb des Landkreises Schaumburg hatten, kann ein anderer Sozialhilfeträger zuständig sein. Für weitere Fragen steht Ihnen der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung. gen oder Probleme auftreten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit dem gewählten Heimbeirat des Hauses oder – sofern ein solcher nicht besteht – mit dem Heimfürsprecher in Kontakt zu treten. Da Heimbewohnerinnen und -bewohner in besonderem Maße schutzbedürftig sind, hat der Gesetzgeber die Institution der Heimaufsichtbehörde geschaffen. Diese prüft bei Aufnahme des Heimbetriebs, ob alle Anforderungen – z.B. baulicher oder personeller Art – erfüllt sind und überwacht den laufenden Heimbetrieb. Dabei nimmt sie Beratungsund Informationsaufgaben wahr. Sie kann aber auch Anordnungen bis hin zur Einstellung des Heimbetriebs treffen. Die Heimaufsichtsbehörde arbeitet eng mit Pflegekassen, Kostenträgern, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, dem Fachdienst Altenhilfe und Pflegestützpunkt, dem Gesundheitsamt und weiteren Stellen zusammen. Heimaufsichtsbehörde für die unter 4.5.1. genannten Heime ist der Landkreis Schaumburg. Sie können die zuständigen Mitarbeiter wie folgt erreichen: Landkreis Schaumburg - Sozialamt Heimaufsicht Breslauer Straße 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-706 und 703-716 Mail: [email protected]. Hören und Sehen 4.5.5. HEIMAUFSICHT Heime werden von ihren Trägern eigenverantwortlich betrieben. Dabei sind eine Vielzahl von Gesetzen und sonstigen Vorschriften zu beachten. Heimbewohnerinnen und -bewohner, Angehörige und andere interessierte Personen werden sich in der Regel zunächst an die Heimleitung wenden, wenn im Zusammenhang mit dem Heimplatz Fra- SENIORENWEGWEISER | 43 WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN 5. WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGS-MÖGLICHKEITEN I n diesem Kapitel erhalten Sie einige Tipps, wie Sie durch eigene Aktivitäten oder gemeinsam mit anderen Menschen Problemlösungen erarbeiten, Erfahrungen austauschen und sinnvollen Beschäftigungen nachgehen können. 5.1. EHRENAMTLICHES ENGAGEMENT Sie suchen eine sinnvolle Aufgabe? Möchten Sie anderen helfen und einen Teil Ihrer Zeit einem guten Zweck widmen? Wollen Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Ihr Lebensumfeld mitgestalten und verbessern? Möchten Sie Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln? Haben Sie schon einmal daran gedacht, eine ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen? Dann sind Sie nicht allein. Viele Menschen engagieren sich bereits in der Kirche, im Natur- und Umweltschutz, in Sportvereinen oder sozialen Einrichtungen. Und dieses Engagement ist für unsere Gesellschaft insbesondere auf Grund der tief greifenden sozialen Veränderungen unverzichtbar. Jede und jeder Einzelne kann einen wertvollen Beitrag leisten, um aus dem Nebeneinander der Menschen ein Miteinander zu machen. Im Landkreis Schaumburg gibt es vielfältige Möglichkeiten, um sich ehrenamtlich zu betätigen. Koordiniert werden die Angebote von der Kontaktstelle Ehrenamt (KESS) des Landkreises Schaumburg, die Sie informiert und berät, wenn Sie sich engagieren wollen: Kontaktstelle Ehrenamt (KESS) Jahnstr. 20 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-264 Fax: 05721 703-522 Mail: [email protected] Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 8 - 12 Uhr (und nach Vereinbarung). 44 | SENIORENWEGWEISER Ehrenamtliche Seniorenbegleitung Möchten Sie ältere Menschen in Ihrer Nachbarschaft oder näheren Umgebung dabei unterstützen, möglichst ein eigenständiges Leben in vertrauter Umgebung zu führen? Dann können Sie sich direkt an den Fachdienst Altenhilfe bzw. das Seniorenservicebüro des Landkreises Schaumburg wenden. Auch wenn Sie für sich selbst oder eine ältere Angehörige bzw. einen Angehörigen eine Begleitung suchen, ist das Seniorenservicebüro der richtige Ansprechpartner. Das Seniorenservicebüro betreut, qualifiziert und vermittelt passgenau Ehrenamtliche, die in der Seniorenbegleitung tätig sein möchten oder bereits tätig sind. Darüber hinaus bietet es den Engagierten mehrmals jährlich ein Forum, bei dem sie sich kennenlernen, austauschen und durch kleine Fortbildungseinheiten qualifizieren können. Die Seniorenbegleiterinnen und -begleiter werden wohnortnah und entsprechend ihrer Interessen an ältere Menschen vermittelt, die einsam sind oder Unterstützung bei kleineren Dingen im Alltag benötigen. Die Ehrenamtlichen leisten den älteren Menschen Gesellschaft, begleiten sie bei Spaziergängen, zum Arzt oder Einkaufen, lesen ihnen etwas vor, spielen oder unternehmen etwas mit ihnen (siehe auch Abschnitt 3.6.). Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an: Fachdienst Altenhilfe/ Seniorenservicebüro Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-722 oder 05721 703-789 WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe Im Alter nimmt mit verminderten körperlichen Fähigkeiten das Sturzrisiko signifikant zu, so dass bereits alltägliche Verrichtungen wie das Einschrauben einer neuen Glühbirne, das Aufhängen von Gardinen oder andere Tätigkeiten, für die eine Leiter benötigt wird, ein Problem darstellen können. Auf Grund veränderter Familienstrukturen und ausgedünnter sozialer Netze im Alter sind insbesondere ältere und körperlich eingeschränkte Menschen auf die Hilfe bürgerschaftlich Engagierter bei der Bewältigung des Alltags angewiesen. Der Fachdienst Altenhilfe hat deshalb die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe als Unterstützungsangebot für Personen ab 60 Jahren, für Pflegebedürftige sowie für Menschen mit einer Schwerbehinderung aufgebaut und bietet gegen eine geringe Aufwandsentschädigung landkreisweit bei den Betroffenen zu Hause die Erledigung der „kleinen Dinge des Alltags“ an, für die keine Handwerksfirma bestellt würde, beispielsweise Glühbirnen austauschen, Löcher bohren, quietschende Türen ölen oder Möbel umstellen. Die ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer werden wohnortnah und entsprechend ihrer Fähigkeiten eingesetzt und unterstützen ältere sowie pflegebedürftige Menschen mit kleinen handwerklichen Tätigkeiten bei dem Wunsch so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen (siehe auch Abschnitt 3.7.). Wenn Sie sich für handwerklich geschickt halten und Interesse daran haben ehrenamtlich tätig zu werden, wenden Sie sich bitte an den: Fachdienst Altenhilfe/ Seniorenservicebüro Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-722 oder 05721 703-789 Austausch der Generationen Aufgrund des demographischen Wandels wird es immer mehr ältere Menschen geben, die aus verschiedensten Gründen – die Kinder leben weit entfernt, der Bekanntenkreis ist nicht mehr vorhanden – vereinsamen und somit Unterstützung durch die Gemeinschaft benötigen. Gerade ältere Menschen verfügen aber über einen reichen Erfahrungsschatz, der nicht verloren gehen darf und im Austausch der Generationen an die Jüngeren weitergegeben werden soll. Die jungen Menschen, die aufgrund der heutigen Wohnsituation oftmals das Zusammenleben mit Groß- oder Urgroßeltern nicht mehr kennen, können im Gegenzug ihre Kenntnisse beispielsweise im Umgang mit den neuen technischen Geräten wie Handy und Computer einbringen. Um diesen Austausch zwischen Alt und Jung herzustellen und um den Generationen die Möglichkeit zu geben, die Lebenssituation, Wünsche und Interessen der jeweils anderen Generation kennenzulernen, zu verstehen und von den Erfahrungen zu profitieren sowie durch gegenseitige Hilfestellungen das eigene Alters- und Jugendbild zu revidieren, bietet der Fachdienst Altenhilfe ab Herbst 2013 verschiedene Projekte zur Förderung des Generationendialogs an. Unter anderem ist angedacht, Besuche zwischen älteren und jungen Menschen, für gemeinsame Gespräche, Vorlesen der Tageszeitung, Spaziergänge, Hilfe bei den Hausaufgaben sowie beim Umgang mit dem Handy oder Computer zu organisieren und somit den Kontakt zwischen den Generationen herzustellen. Darüber hinaus ist vorstellbar, einen regelmäßigen Austausch zwischen Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen durch Besuche zu bestimmten Anlässen wie Sommerfest, Laternenumzug, Erntedankfest, Weihnachtsfeier oder auch für Kreativangebote wie gemeinsames Backen, Basteln und Singen zu fördern. Der Inhalt der Projekte wird sich nach den Interessen der Beteiligten richten und kann entsprechend erweitert werden. Für weitere Fragen wenden Sie sich an den Fachdienst Altenhilfe/ Seniorenservicebüro Breslauer Str. 2-4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 703-722 oder 05721 703-789 Die Tafeln Wer sich durch die Ausgabe von Lebensmitteln an Bedürftige für das Gemeinwohl einsetzen möchte, findet in Abschnitt 5.2. eine Übersicht über die Tafeln im Landkreis Schaumburg und kann sich direkt an die in Frage kommende Tafel wenden. SENIORENWEGWEISER | 45 WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Entwicklungshilfe Pensionierte Fachkräfte aus Industrie und Wirtschaft haben die Möglichkeit, sich für zeitlich befristete Beratungseinsätze vom Senior Experten Service in Entwicklungsländer vermitteln zu lassen: Senior Experten Service Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit gGmbH Buschstr. 2 53113 Bonn Tel.: 0228 26090-0 Mail: [email protected] Internet: www.ses-bonn.de. 5.2. DIE TAFELN, KLEIDERLÄDEN UND GEBRAUCHTMÖBELABGABE Von Altersarmut sind insbesondere Frauen betroffen, da sie durch Kindererziehungszeiten und Hausfrauenarbeit meist nicht durchgängig oder durch die unter Frauen verbreitete Teilzeitarbeit nicht ausreichend in die Rentenkasse einzahlen konnten. Aber auch ein geringerer Anteil von Männern ist nicht in der Lage, im Alter den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Um einkommensschwache Personen zu unterstützen wurden die Tafeln eingerichtet, die Lebensmittel kostenlos an Menschen mit geringer Rente, Wohngeld- oder Sozialhilfeberechtigte, Alleinerziehende, Arbeitslose, Studierende und an andere bedürftige Personengruppen ausgeben. Dabei sind die Tafeln an keinerlei Glaubensrichtung gebunden und helfen dort, wo es nötig ist. Voraussetzung ist der Nachweis von Bedürftigkeit – beispielsweise anhand des letzten Rentenbescheids oder Leistungsbescheids des Sozialamts. Im Landkreis Schaumburg bekommen Sie bei folgenden Tafeln Unterstützung: DRK Tafel Bad Nenndorf Rodenberger Allee 13 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 9899469 Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. (11 - 13 Uhr) Bückeburger Tafel Dammstr. 11 (beim Paritätischen) 31675 Bückeburg Tel.: 05722 905758 46 | SENIORENWEGWEISER Öffnungszeiten: Mo., Mi., Fr. (14.30 - 16.30 Uhr) DRK Tafel Obernkirchen Bornemannstr. 1 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 9726021 Öffnungszeiten: Di., Do. (13 - 15 Uhr) DRK Tafel Rinteln Klosterstr. 18b 31737 Rinteln Tel.: 05751 964270 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. (13 - 15 Uhr) DRK Tafel Stadthagen Gubener Str. 1 31655 Stadthagen Tel.: 05721 8905498 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. (11 - 13 Uhr) Darüber hinaus halten die Kleider- und Umsonstläden für jeden, der preisgünstige gut erhaltene Kleidung kaufen möchte, ein breites Angebot an Herren-, Damen- und Kinderbekleidung sowie Bett- und Tischwäsche, Gardinen und diverse Haushaltsartikel bereit. Eine Prüfung der Bedürftigkeit findet hier nicht statt. Die Läden können von jedermann genutzt werden. Im Landkreis Schaumburg finden Sie die Kleider läden an folgenden Standorten: DRK-Schnäppchenmarkt Bad Nenndorf Rodenberger Allee 2 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05724 9726019 Öffnungszeiten: Mo., Di., Mi., Fr.: 10 - 14 Uhr Do.: 11 - 16 Uhr DRK-Shop Obernkirchen Neumarktstr. 23 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 9726019 Öffnungszeiten: Mo. - Mi.: 9.30 - 14 Uhr Do.: 10 - 16 Uhr DRK-Kleiderlädchen Rinteln Klosterstr. 18a 31737 Rinteln Tel.: 05724 9726019 Öffnungszeiten: Mo.- Fr.: 10 - 14 Uhr WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN KleiderLaden Stadthagen Gubener Str. 1 31655 Stadthagen Tel.: 05721 8905498 Öffnungszeiten: Mo.: 10 - 15 Uhr Di. - Do.: 10.30 - 17 Uhr Fr.: 10 - 13 Uhr In den Umsonstläden finden Sie über das Angebot der Kleiderläden hinaus auch Kleinmöbel, Lampen, Werkzeug, Fahrräder und Elektro-Kleingeräte an folgenden Standorten: Umsonstladen Ümmesüss Hauptstr. 17 31542 Bad Nenndorf Tel.: 0176 78462712 (während der Öffnungszeiten) Öffnungszeiten: Mo.: 10 - 13 Uhr Do.: 10 - 18 Uhr Umsonstladen Klosterstr. 26 31655 Stadthagen Tel.: 05721 91141 Öffnungszeiten: Di.: 15 - 17 Uhr Do.: 10 - 12 Uhr Jeder zweite Samstag im Monat: 10 - 12 Uhr Für finanziell schwächer Gestellte bieten folgende Institutionen gebrauchte Möbel an: Schaumburger Beschäftigungs GmbH Schnatwinkel 4 31688 Nienstädt Tel.: 05721 9724-0 oder 05721 9724-30 (Möbellager) Hinweis: Hier oder beim Sozialamt des Landkreises sind die Voraussetzungen für einen kostenlosen Möbelbezug zu erfragen. Schaumburger Initiative gegen Arbeitslosigkeit e. V. (S.I.G.A.) „Brauchbar - Stadthagen“ Hüttenstr. 5 31655 Stadthagen Tel.: 05721 994341 Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 9 - 18 Uhr Sa.: 9 - 13 Uhr „Brauchbar - Rinteln“ Bäckerstr. 51/52 Tel.: 05751 9236517 Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mo. - Fr.: 10 - 18 Uhr Sa.: 9 - 13 Uhr Bei der S.I.G.A. sind neben Möbelstücken auch Haushaltsgegenstände erhältlich. 5.3. SELBSTHILFEGRUPPEN Geteilte Freude ist doppelte Freude, geteiltes Leid ist halbes Leid. In vielen Lebensbereichen zeigt sich immer wieder, wie berechtigt diese Redewendung ist. Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Lösungen für Problemstellungen zu suchen und sich gegenseitig bei der Bewältigung des Alltags zu unterstützen. Der Austausch von Erfahrungen, die Anteilnahme Dritter bei positiven, aber auch negativen Entwicklungen kann eine spürbare Hilfe bei der Bewältigung von Problemen sein. In vielen Orten des Kreisgebiets bestehen Selbsthilfegruppen. Diese befassen sich mit Themen wie Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, Alzheimer/Demenz, Diabetes, Herzerkrankungen, Krebs, Osteoporose, Hilfen für pflegende Angehörige, psychische Erkrankungen, Rheuma, Schlaganfall, Trauerbewältigung. Hinweise zu den Aktivitäten der Gruppen finden Sie regelmäßig in der Tagespresse. Sanitätshaus • Orthopädie-Technik • Reha-Technik Ihre Gesundheit ist uns wichtig Stadthagen Bückeburg Obernstraße 27 (0 57 21) 47 78 Lange Straße 33 (0 57 22) 39 80 SENIORENWEGWEISER | 47 WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Außerdem ist eine Kontaktstelle eingerichtet, in der Sie sich über das gesamte Themenangebot und weitere Einzelheiten zu den Gruppen informieren können: Kontaktstelle der Schaumburger Selbsthilfegruppen e. V. Auf dem Felde 3 31675 Bückeburg Ansprechpartner: Herr Klevers Tel.: 05722 270240 Fax: 05722 270241 Mail.: [email protected] Sprechzeiten: Mo. - Fr. : 9 - 13 Uhr (und nach Vereinbarung) seelsorge zur Verfügung. Diese sind kostenfrei rund um die Uhr für anonyme und vertrauliche Gespräche zu erreichen. Nicht jedes Problem wird sich auf Anhieb lösen lassen. Die in Gesprächsführung geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich aber alle erdenkliche Mühe, die Ratsuchenden menschliche Nähe und Zuwendung spüren zu lassen und ihnen Aufmerksamkeit zu schenken. Dadurch können vielen Menschen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden, und es kann neuer Lebensmut gefasst werden. Die Telefonseelsorge ist erreichbar unter den Telefonnummern 0800 - 1110111 und 0800 - 1110222 Zudem besteht die Möglichkeit, die Internet-Adresse www.telefonseelsorge.de zu nutzen. 5.4. EHE- UND LEBENSBERATUNG Partnerschaftsprobleme und Lebenskrisen können auch im fortgeschrittenen Alter auftreten. In entsprechenden Situationen können Sie sich an folgende Institutionen wenden: Diakonisches Werk Bahnhofstr. 16 31655 Stadthagen Tel.: 05721 9930-0 Mail.: info@diakonie-schaumburg-lippe. de Internet: www.diakonie-schaumburglippe.de Diakonisches Werk Rinteln Bäckerstr. 8 31737 Rinteln Tel.: 05751 9621-0 Mail.: [email protected] Internet: www.diakonie-rinteln.de Caritas – Allgemeine Lebens- und Sozialberatung Herderstr. 1 a 31675 Bückeburg Tel.: 05722 8888630 5.5. TELEFONSEELSORGE Für Menschen in Lebenskrisen, die niemanden haben, dem sie ihre Sorgen anvertrauen können oder wollen, stehen die Mitarbeiter/innen der Telefon- 48 | SENIORENWEGWEISER 5.6. BERATUNG BEI PSYCHISCHEN KRISEN UND ERKRANKUNGEN Ist die emotionale Überforderung oder die Krise bereits so groß, dass sich daraus eine psychische Erkrankung entwickelt hat, können sich die Betroffenen oder Angehörigen an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden: Landkreis Schaumburg - Gesundheitsamt / Sozialpsychiatrischer Dienst Niedernstr. 14 31655 Stadthagen Tel.: 05721 97480 Fax: 05721 9748-99 5.7. SCHULDNERBERATUNG Die Schuldnerberatung kann Ihnen eine Hilfe sein, wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden. Sie bietet die Klärung der Situation an und hilft bei der Durchsetzung von gesetzlichen Ansprüchen sowie der Vereinbarung von Stundungen und Ratenzahlungen. Als anerkannte Beratungsstelle für außergerichtliche und gerichtliche Schuldenregulierung nach der Insolvenzordnung begleitet sie Schuldner während eines Insolvenzverfahrens. Im Rahmen der Sozialen Schuldenberatung arbeitet sie auch vorbeugend. WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Eine Sozial- und Schuldnerberatung erhalten Sie bei folgenden Stellen: Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. (Mitglied der BAG Schuldnerberatung) Stadthagen: Kostenlose Beratung durch die gemeinnützig tätige Organisation im Kulturzentrum Alte Polizei Obernstr. 29 (Eingang Klosterstraße) 31655 Stadthagen Tel.: 05721 893778 Fax: 05723 1322 Sprechzeiten: Di.: 10 - 12.30 Uhr Bückeburg: Kostenlose Beratung durch die gemeinnützig tätige Organisation in den Räumlichkeiten der Stadtverwaltung (Zimmer 8) Marktplatz 3 31675 Bückeburg Tel.: 05722 206156 Fax: 05723 1322 Sprechzeiten: Mo.: 10 - 12.30 Uhr Soziale Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Landeskirche Schaumburg-Lippe Bahnhofstr. 16 31655 Stadthagen Tel.: 05721 99300 Fax: 05721 993066 Mail: [email protected] www.diakonie-schaumburg-lippe.de Diakonisches Werk Bäckerstr. 8 31737 Rinteln Tel.: 05751 96210 Mail: [email protected] Internet: www.diakonie-rinteln.de Diakonisches Werk (Haus der Begegnung) Hauptstr. 36 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 3652 (Mo.: 9.30 - 12.30 Uhr) Tel.: 05152 527644 5.8. VERBRAUCHERBERATUNG Größere Anschaffungen wollen wohl überlegt sein. Eine frühzeitige Beratung durch kompetente Gesprächspartnerinnen oder -partner ist zu empfehlen. Hier bieten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbraucherzentrale an. Diese können Ratschläge geben, wenn im Alltag Fragen oder Probleme auftreten: z.B. in Vertragsangelegenheiten (Reklamationen), Versicherungen, Finanzierung, Ernährungsfragen oder Angelegenheiten des Wohnens und der Umwelt. Kontakt aufnehmen können Sie wie folgt: Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V. Herrenstr. 14 30159 Hannover Tel.: 0511 91196-0 Mail: [email protected] Internet: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de 5.9. SICHERHEIT IM ALLTAG Im Landkreis Schaumburg können die Einwohner sicher leben. Das zeigen auch die Kriminalstatistiken der vergangenen Jahre. Die Polizei setzt sich dafür ein, dass dies auch so bleibt. In Schaumburg finden Sie in den Städten Stadthagen, Bückeburg, Rinteln und Bad Nenndorf Dienststellen, die rund um die Uhr besetzt sind. Telefonnummern: Stadthagen: 05721 40040 Bückeburg: 05722 95930 Rinteln: 05751 95450 Bad Nenndorf: 05723 94610 Daneben gibt es in vielen Gemeinden Polizeistationen, die zumindest am Tage mit Beamtinnen und Beamten besetzt sind. In allen alltäglichen Fragen, bei denen Ihnen die Polizei vielleicht weiterhelfen kann, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizeidienststelle. In dringenden Fällen oder Notfällen rufen Sie unbedingt immer die Notrufnummer 110 an. Haben Sie spezielle Fragen (z.B. zum Thema Kriminalität gegen alte Menschen, zum Schutz vor Straftaten, zur Sicherheit im Straßenverkehr) oder möchten SENIORENWEGWEISER | 49 WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN Sie vielleicht in Ihrem Seniorenkreis einmal einen Vortrag zu diesen Themen hören, wenden Sie sich bitte an die Polizei in Stadthagen. Hier sitzen Spezialisten, die auch solche Wünsche gern erfüllen. In jeder Polizeidienststelle finden Sie daneben umfangreiches Informationsmaterial, das Antworten auf viele Fragen gibt und in dem Sie eine Vielzahl guter Tipps und Hinweise bekommen. Ansprechpartner bei der Kriminalpolizei ist der Beauftragte für Kriminalprävention: Axel Bergmann Vornhäger Str. 15 31655 Stadthagen Tel.: 05721 40040 Weitere Hinweise finden Sie im Internet unter www. polizei-beratung.de und www.polizei.stadthagen. de. Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Titel „Rate mal, wer dran ist?“ informiert darüber, wie sich Seniorinnen und Senioren vor Trickdieben und anderen Betrügern schützen können. Sie kann kostenlos bestellt werden beim: Publikationsverband der Bundesregierung Postfach 481009 18132 Rostock Tel.: 0180 5778090 Mail: [email protected] 5.10. BILDUNGS- UND ANDERE FREIZEITANGEBOTE Hat man das Berufsleben hinter sich gelassen, entsteht ein neuer Freiraum, der zur persönlichen Gestaltung zur Verfügung steht. Es gilt, sich eine andere Tagesstruktur zu schaffen, neue Prioritäten zu setzen und sich neue Aufgaben zu suchen, da das reine Nichtstun die meisten Menschen auf Dauer langweilt oder betrübt. Wer über Grundbesitz verfügt, einen großen Verwandten- und Bekanntenkreis hat oder sich rege am Vereinsleben beteiligt, ist sicher schon gut ausgelastet. Vielleicht haben Sie aber schon immer den Wunsch gehabt, im Ruhestand mal etwas ganz anderes zu tun. Wollen Sie Ihren Interessen, Hobbys und Neigungen nachgehen, für die es bisher zu wenig Raum gab? Wollen Sie beispielsweise noch eine 50 | SENIORENWEGWEISER Sprache lernen, eine neue Sportart ausprobieren, sich künstlerisch betätigen oder auf den Gebieten der Computer- und Telekommunikationstechniken auf dem Laufenden sein? Vieles ist möglich – und bedenken Sie, dass Sie als Ruheständler oder Ruheständlerin entspannt und ohne Leistungsdruck an die Sache herangehen können. Unterschiedliche Träger wie Verbände, Vereine oder Kirchen bieten immer wieder Kurse oder Einzelveranstaltungen an, über die Sie in der Regel durch die Tagespresse informiert werden. Spezielle Angebote für ältere Menschen haben das Mehrgenerationenhaus in der Alten Polizei in Stadthagen (s. Abschnitt 5.11.) und die Volkshochschule Schaumburg im Programm. Bitte informieren Sie sich über das aktuelle Programm an folgenden Stellen: Volkshochschule Schaumburg Jahnstr. 21a 31655 Stadthagen Tel.: 05721 787-0 Klosterstr. 26 31737 Rinteln Tel.: 05751 89020 Schloss 3c 31675 Bückeburg Tel.: 05722 95730 Internet: www.vhs-schaumburg.de 5.11. SENIORENKLUBS, BEGEGNUNGSSTÄTTEN UND MEHRGENERATIONENHAUS Seniorenkubs und -treffs sowie Begegnungsstätten gibt es im gesamten Kreisgebiet. Manche sind selbst organisiert, andere haben eine Leitung, die von einer Institution gestellt wird. Man trifft sich zum Skat, Schach, Tanzen, Basteln, gemeinsamen Frühstück oder anderen Aktivitäten. Es werden Fahrten unternommen, Filme vorgeführt und Vorträge gehalten. Wann und wo Treffen bzw. Veranstaltungen in Ihrer Nähe stattfinden, erfahren Sie aus der Tagespresse, bei Ihrer Kirchengemeinde oder einem der Wohlfahrtsverbände (siehe Abschnitt 1.6.). Besonders breit gefächert ist das Angebot für Senio- WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN ren seit einigen Jahren im Mehrgenerationenhaus in Stadthagen. Die vielfältigen Gruppenangebote richten sich dabei nicht nur an Bürgerinnen und Bürger Stadthagens. Hier sind Besucher aus dem ganzen Landkreis willkommen. Mehrgenerationenhaus Schaumburg (MGH) Kommunikationszentrum Alte Polizei (APo) Obernstr. 29 31655 Stadthagen Tel.: 05721 89 37 70 Internet: www.altepolizei.de und www. mehrgenerationenhaeuser.de/stadthagen Über das vielseitige Angebot der Sportvereine für Seniorinnen und Senioren können Sie Näheres erfahren beim Kreissportbund Schaumburg e. V. (KSB) Enzer Str. 94 31655 Stadthagen Tel.: 05721 995076 Fax: 05721 995077 Mail: [email protected] Internet: www.ksb-schaumburg.de Öffnungszeiten der KSB-Geschäftsstelle: Mo., Mi., Fr.: 9 - 12 Uhr Di., Do.: 14.30 - 17.30 Uhr (und nach Vereinbarung). MGH-Infopunkt: Mi.: 9.30 - 11.30 Uhr Tel.: 05721 893772 Für Informationen stehen Ihnen auch die Mitglieder der örtlichen Seniorenbeiräte und des Kreisseniorenrats (siehe Abschnitte 1.3. und 1.4.) zur Verfügung. Zögern Sie nicht, geben Sie sich einen Ruck und tun Sie den ersten Schritt. Regelmäßiger Austausch mit Anderen schenkt Freude, Lebensmut und hält vor allem geistig fit und beweglich. Kranken- und Altenpflegedienst 5.12. SENIORENSPORT Auch im fortgeschrittenen Alter ist Bewegung sehr förderlich für die körperliche, geistige und emotionale Gesundheit. Keinesfalls ist es zwingend erforderlich, sich wettkampfmäßig zu betätigen. Angemessene Bewegung ohne Leistungsdruck, ausgeübt unter Beachtung persönlicher Einschränkungen, kann Krankheiten vorbeugen, ihre Folgen mildern und das Lebensgefühl steigern. Insinger & Rinne GmbH gen e rs o r r n . v r i W Sie g e Harrl-Allee 2 Zweigstelle Niedernwöhren Tel. 0 57 21/92 40 92 31707 Bad Eilsen Tel. 0 57 22/8 18 70 Selbstverständlich sollte jeder die Grenzen der persönlichen Leistungsfähigkeit kennen und im Zweifelsfall oder bei Vorerkrankungen vor Aufnahme von Aktivitäten lieber den Rat des Hausarztes einholen. Wohlfahrtsverbände (siehe Abschnitt 1.6.), die Volkshochschule (siehe Abschnitt 5.10.), Seniorenklubs und örtliche Sportvereine halten ein breit gefächertes Angebot bereit. Informieren Sie sich bitte direkt dort oder in der Tagespresse. SENIORENWEGWEISER | 51 e in g e fl P e r ä i l Fami ften a h c s n i e m e g us unseren Ha n e r e s n nu i e g e Pfl Unsere Angebote: en e t r f ä i a l h i c m Betreuung ns i Faund - Pflege e m e in allen Pflegestufen Hausg - Kurzzeitpflege und Probewohnen - Gemütliche, großzügige Einzelzimmer mit Bad - Geschützte Wohngruppe mit Garten für Menschen mit Demenz Weitere Informationen erhalten Sie in den Kreisaltenzentren oder unter www.kreisaltenzentrum-schaumburg.de STADTHAGEN Tel. 05721 - 99 2-0 rg u b m au HELPSEN h c S e in us a Tel. 05724 - 39 90 90 H zu