- Landkreis Schaumburg

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- Landkreis Schaumburg
SENIOREN
WEGWEISER
ALLGEMEINES
Adressen von Ansprechpartnern, die Sie bei
Problemen unterstützen
LEISTUNGEN
Welche Ansprüche Sie
wo geltend machen können
ENTLASTUNG
Wie Sie zuhause
Unterstützung im Alltag
bekommen und Dienstleistungen nutzen können
Ein Ratgeber des Kreisseniorenrates Schaumburg
3. überarbeitete Auflage | 2013
Landkreis Schaumburg
Fachdienst Altenhilfe
Pflegestützpunkt / Seniorenservicebüro
Als Folge des demografischen Wandels wird der Anteil
älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung weiter steigen
und immer mehr Menschen werden die Hilfe Anderer benötigen.
Die Vielzahl der Unterstützungsangebote sowie die Anzahl
der unterschiedlichen Ansprechpartner führen in dieser
Situation oft zu Ratlosigkeit und Verwirrung der Betroffenen
bzw. der Angehörigen.
Vor diesem Hintergrund hat der Landkreis Schaumburg mit
dem Fachdienst Altenhilfe eine zentrale Beratungsstelle für
ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige eingerichtet, die gleichzeitig auch die Aufgaben eines Pflegestützpunktes im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes sowie eines vom Land Niedersachsen geförderten
Seniorenservicebüros wahrnimmt.
Der Fachdienst Altenhilfe...
... ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Pflege und Unterstützung
älterer sowie pflegebedürftiger Menschen
... berät Betroffene und Angehörige kostenlos und neutral über ambulante,
teilstationäre und stationäre Maßnahmen sowie Kostenfragen
... koodiniert die Unterstützungsangebote
... ermittelt den Hilfebedarf bei Alterserkrankungen auch in Form von Hausbesuchen
... vermittelt ehrenamtliche Seniorenbegleitung, haupt- und ehrenamtliche
Wohnberatung sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen
Fachdienst Altenhilfe des Landkreises Schaumburg
Pflegestützpunkt / Seniorenservicebüro
Hauptstelle Stadthagen
Breslauer Str. 2-4, 31655 Stadthagen
E-Mail: [email protected], Internet: www.schaumburg.de
Sprechzeiten: Mo.- Fr. 9 – 12 Uhr, Di. 14 – 17 Uhr und nach Vereinbarung
Service-Telefon 05721 703-789
Außenstelle Bad Nenndorf
Horster Str. 35
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 78639-21
Sprechzeiten:
1. Montag im Monat:
14 – 16 Uhr
Außenstelle Bückeburg
Bahnhofstr. 25
31675 Bückeburg
Tel.: 05721 703-719
Sprechzeiten:
Mi. 15 – 17 Uhr
Außenstelle Rinteln
Ostpreußenweg 1
31737 Rinteln
Tel.: 05751 9692-27
Sprechzeiten:
Mi. 16 – 18 Uhr
Fr. 10 – 12 Uhr
Weitere wohnortnahe Beratungsmöglichkeiten:
Gemeinde Auetal (Rathaus): am 2. Donnerstag im Monat 9 – 11 Uhr
Samtgemeinde Lindhorst (Rathaus): am 1. Montag im Monat 11 – 12 Uhr
Samtgemeinde Niedernwöhren (Rathaus): am 1. Montag im Monat 15 – 16 Uhr
Samtgemeinde Nienstädt (Rathaus): am 2. Montag im Monat 15 – 16 Uhr
Samtgemeinde Sachsenhagen (Rathaus Hagenburg): am 3. Montag im Monat 14.30 – 15.30 Uhr
Stadt Obernkirchen (Gebäude des DRK, Bornemannstr. 1) am letzten Montag im Monat 11 – 12 Uhr
www.schaumburg.de
Inhaltsverzeichnis
1.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
UND BERATUNG
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
Städte und Gemeinden
Landkreis
Kreisseniorenrat
Seniorenbeiräte in den Gemeinden
Kreisbehindertenrat
Wohlfahrtsverbände
2.
BERATUNG IN EINZELFRAGEN
2.1.
Grundsicherung und Hilfe
zum Lebensunterhalt
Wohngeld
GEZ-Befreiung
Telefon-Sozialtarif
Kriegsopferfürsorge
Landesblindengeld, Blindenhilfe
Schwerbehindertenausweis
Parkausweis für Menschen
mit Behinderung
Rentenversicherung
Vorsorgevollmacht, Betreuungsund Patientenverfügung
Dokumentenmappe
Testament
Beratung in Rechtsfragen,
Prozesskostenhilfe
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
2.7.
2.8.
2.9.
2.10.
2.11.
2.12.
2.13.
3.
3.1.
6
7
8
9
10
10
11
12
12
12
13
14
14
3.9.2. Häusliche Pflege und ambulante
Pflegedienste
3.9.3. Pflegehilfsmittel / Technische Hilfen
3.9.4. Tagespflege
3.9.5. Verhinderungspflege
3.9.6. Kurzzeitpflege
3.10. Hospiz- und Palliativbewegung
27
31
31
32
32
33
4.
WOHNEN IM ALTER
4.1.
Wohnberatung und
Wohnungsanpassung
35
Seniorenwohnungen
36
Wohnungsbörse
37
Betreutes Wohnen
37
Alten- und Pflegeeinrichtungen
38
Verzeichnis der Altenheime und
Pflegeeinrichtungen im Kreisgebiet
38
Hinweise zur Suche
eines geeigneten Heimplatzes
40
Kosten eines Heimplatzes
42
Inanspruchnahme von Sozialleistungen /
Hilfe zur Pflege
42
Heimaufsicht
43
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.5.1.
4.5.2.
4.5.3.
4.5.4.
4.5.5.
14
15
16
18
18
5.
WEITERE HILFSANGEBOTE UND
BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
5.1.
5.2.
Ehrenamtliches Engagement
Die Tafeln, Kleiderläden und
Gebrauchtmöbelabgabe
Selbsthilfegruppen
Ehe- und Lebensberatung
Telefonseelsorge
Beratung bei psychischen Krisen
und Erkrankungen
Schuldnerberatung
Verbraucherberatung
Sicherheit im Alltag
Bildungs- und andere Freizeitangebote
Seniorenklubs, Begegnungsstätten und
Mehrgenerationenhaus
Seniorensport
18
HILFEN UND ENTLASTUNG
FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
Beratung für Seniorinnen/Senioren,
Pflegebedürftige und deren Angehörige
im Fachdienst Altenhilfe (mit Pflegestützpunkt und Seniorenservicebüro)
19
3.2.
Hilfen im Haushalt und im Garten
21
3.3.
Essen auf Rädern / Mittagstisch
21
3.4.
Hausnotruf
22
3.5.
Seniorentaxi und andere Angebote
zur Förderung der Mobilität
22
3.6.
Ehrenamtliche Seniorenbegleitung
24
3.7.
Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe
24
3.8.
Besondere Hilfen für Menschen
mit einer demenziellen Erkrankung
25
3.9.
Pflegebedürftigkeit – Unterstützungsangebote und Leistungen
26
3.9.1. Grundlagen der Pflegeversicherung /
Pflegestufen
26
5.3.
5.4.
5.5.
5.6.
5.7.
5.8.
5.9.
5.10.
5.11.
5.12.
44
46
47
48
48
48
48
49
49
50
50
51
Impressum Seniorenwegweiser
Herausgeber: Landkreis Schaumburg, Jahnstraße 20,
31655 Stadthagen (in Zusammenarbeit
mit dem Kreisseniorenrat Schaumburg)
Redaktion:
Landkreis Schaumburg,
Kreisseniorenrat Schaumburg
Produktion: Schaumburger Nachrichten, Vera Elze
Anzeigen:
Arne Frank (verantwortlich)
Druck:
printensiv
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Seniorenwegweiser enthaltenen Angaben kann trotz sorgfältiger Recherche
nicht übernommen werden.
SENIORENWEGWEISER | 3
Liebe Schaumburgerinnen
und Schaumburger.
Wir werden immer älter. Ein Satz mit einer positiven Grundaussage. Aber was bedeutet er eigentlich?
Auf moderne medizinische Behandlungsmethoden
sowie veränderte Lebensumstände und Verhaltensweisen ist es zurückzuführen, dass Menschen ein
immer höheres Lebensalter erreichen. Gleichzeitig
ist die Zahl der Neugeborenen stark zurückgegangen.
Der Anteil der älteren Menschen an der Gesamtbevölkerung steigt somit an.
Die Bedürfnisse im Alter sind unterschiedlich. Es
gibt Menschen, die selbstbestimmt in ihrer gewohnten Umgebung, in den eigenen vier Wänden wohnen
bleiben wollen; andere bevorzugen Pflegeheime.
Viele Beschäftigte bis hin zu den Heimleitungen arbeiten engagiert daran, den Bewohnerinnen und Bewohnern das Leben im Heim angenehm zu gestalten,
so dass sie es als ihr Zuhause empfinden können.
Natürlich bedeutet ein hohes Lebensalter nicht
automatisch gleich Pflege. Bei manchen Menschen
genügt es bereits, kleine Unterstützungsmaßnahmen
im Haushalt zu organisieren, andere sind vielleicht
allein und wünschen sich etwas Gesellschaft. Um
unter diesen Bedingungen individuell die richtigen
Entscheidungen für sich oder enge Verwandte treffen
zu können, braucht man Hilfen.
Einen umfassenden Überblick über die im Landkreis vorhandenen Angebote bietet der Seniorenwegweiser, der jetzt in einer aktualisierten Neuauflage
vorliegt. Getreu dem Motto „ambulant vor stationär“
wird auf Beratungsmöglichkeiten (z. B. im Fachdienst
Altenhilfe des Landkreises mit Pflegestützpunkt und
Seniorenservicebüro) sowie die Vermittlung und Erbringung von Hilfen hingewiesen – wobei das Spektrum weit über den Bereich der Pflege im engeren
Sinne hinausgeht.
Jörg Farr
Landrat
4 | SENIORENWEGWEISER
Liebe Mitbürgerinnen
und Mitbürger,
liebe Seniorinnen
und Senioren.
Der Kreisseniorenrat Schaumburg hat 2012 sein
zehnjähriges Jubiläum gefeiert und ist zu einer geachteten, nicht mehr wegzudenkenden Initiative
geworden. Von mir aus kann ich sagen: „Wir sind
stolz auf die vielfältigen und wertvollen Leistungen,
die der Kreisseniorenrat in den zurückliegenden
Jahren eingebracht hat.“
Er hat auf die Bildung von Seniorenbeiräten in
den Gemeinden hingewirkt, um die Belange der
Seniorinnen und Senioren auf örtlicher Ebene besser vertreten zu können, und den Aufbau des Angebots eines Seniorentaxis begleitet. Darüber hinaus
wirkt er an der Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs und an anderen Projekten mit und
setzt sich für die Interessen der Seniorinnen und
Senioren in der Pflegekonferenz des Landkreises
sowie auf Messen und Ausstellungen ein.
Ein Projekt, das dem Kreisseniorenrat von Anfang
an sehr am Herzen lag, ist die Herausgabe eines
Seniorenwegweisers. Die jetzt vorliegende und
komplett überarbeitete Auflage will insbesondere
älteren Menschen das Leben im Alltag erleichtern,
lebenswert gestalten und damit die Lebensqualität
verbessern.
Diese Broschüre bietet einen Überblick über das
breitgefächerte Pflegeangebot im Landkreis und
gibt der älteren Generation wichtige Hinweise auf
weitere Beratungs- und Hilfemöglichkeiten. Wer
den Wunsch verspürt, sich im Seniorenbereich ehrenamtlich zu engagieren, sich zu bilden oder seine Freizeit sinnvoll zu gestalten, findet in diesem
Heft dafür viele Anregungen.
Ich möchte mich hiermit bei allen, die an der
Neuauflage des Wegweisers mitgewirkt haben, bedanken. Mein Dank richtet sich an den Verlag der
Schaumburger Nachrichten, die Sponsoren, die
Verwaltung des Landkreises Schaumburg – hier besonders die Mitarbeiter des Fachdienstes Altenhilfe mit Seniorenservicebüro und Pflegestützpunkt
– sowie die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des
Kreisseniorenrates Schaumburg.
Karl-Heinz Hansing
Vorsitzender des Kreisseniorenrates Schaumburg
SENIORENWEGWEISER | 5
1.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
UND BERATUNG
In unserem Gemeinwesen ist es Ihr gutes Recht,
Beratung sowie materielle und finanzielle Hilfen in
Anspruch zu nehmen. Häufig besteht ein Rechtsanspruch, in anderen Fällen wird Unterstützung auf
freiwilliger Basis gewährt. Erkundigen Sie sich nach
den Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Stadt Stadthagen
Rathauspassage 1
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 7820
Mail: [email protected]
Internet: www.stadthagen.de
Viele Einzelfragen werden in dieser Broschüre behandelt. Sollte Sie ein Problem beschäftigen, für das
Sie keine Lösung finden, können Sie sich an die hier
im Eingangskapitel genannten Stellen wenden. Sie
werden sicherlich auf jemanden treffen, der Ihnen
direkt helfen kann oder Ihnen sagt, an wen Sie sich
wenden können.
Gemeinde Auetal
Rehrener Str. 25
31749 Auetal-Rehren
Tel.: 05752 1810
Mail: [email protected]
Internet: www.auetal.de
1.1. STÄDTE UND GEMEINDEN
Viele Angelegenheiten des täglichen Lebens lassen sich durch Kontaktaufnahme mit Ihrer örtlichen
Gemeindeverwaltung regeln. Wie Sie die für Ihren
Wohnsitz zuständige Verwaltung persönlich oder
auf andere Weise erreichen können, ist der hier abgedruckten Übersicht zu entnehmen.
Stadt Bückeburg
Marktplatz 2 – 4
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 2060
Mail: [email protected]
Internet: www.bueckeburg.de
Stadt Obernkirchen
Marktplatz 4
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 3950
Mail: [email protected]
Internet: www.obernkirchen.de
Stadt Rinteln
Klosterstraße 19
31737 Rinteln
Tel.: 05751 4030
Mail: [email protected]
Internet: www.rinteln.de
6 | SENIORENWEGWEISER
Samtgemeinde Eilsen
(Mitgliedsgemeinden: Ahnsen, Bad Eilsen,
Buchholz, Heeßen, Luhden)
Bückeburger Str. 4
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 8860
Mail: [email protected]
Internet: www.samtgemeinde-eilsen.de
Samtgemeinde Lindhorst
(Mitgliedsgemeinden: Beckedorf, Heuerßen, Lindhorst, Lüdersfeld)
Bahnhofstr. 55a
31698 Lindhorst
Tel.: 05725 70010
Mail: [email protected]
Internet: www.sg-lindhorst.de
Samtgemeinde Nenndorf
(Mitgliedsgemeinden: Stadt Bad Nenndorf,
Haste, Hohnhorst, Suthfeld)
Rodenberger Allee 13
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 7040
Mail: [email protected]
Internet: www.badnenndorf.de
Samtgemeinde Niedernwöhren
(Mitgliedsgemeinden: Lauenhagen, Meerbeck, Niedernwöhren, Nordsehl, Pollhagen, Wiedensahl)
Hauptstr. 46
31712 Niedernwöhren
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG
Tel.: 05721 97060
Mail: [email protected]
Internet: www.sg-niedernwoehren.de
Samtgemeinde Nienstädt
(Mitgliedsgemeinden: Helpsen, Hespe,
Nienstädt, Seggebruch)
Bahnhofstr. 7
31691 Helpsen
Tel.: 05724 3980
Mail: [email protected]
Internet: www.sg-nienstaedt.de
Samtgemeinde Rodenberg
(Mitgliedsgemeinden: Apelern, Hülsede,
Lauenau, Messenkamp, Pohle, Stadt Rodenberg)
Amtsstr. 5
31552 Rodenberg
Tel.: 05723 7050
Mail: [email protected]
Internet: www.rodenberg.de
Samtgemeinde Sachsenhagen
(Mitgliedsgemeinden: Auhagen, Hagenburg, Stadt Sachsenhagen, Wölpinghausen)
Schloss-Str. 3
31558 Hagenburg
Tel.: 05033 9600
und
Marktplatz 1
31553 Sachsenhagen
Tel.: 05725 94100
Mail: [email protected]
Internet: www.sachsenhagen.de
Mail: [email protected]
Internet: www.schaumburg.de
b) Sozialamt:
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt Breslauer Straße 2 - 4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-0
c) Gesundheitsamt:
Landkreis Schaumburg
- Gesundheitsamt Hauptstelle Stadthagen
Probsthäger Straße 6
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 97580
d) Gleichstellungsbeauftragte:
Landkreis Schaumburg
- Frauenbüro Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-254
Das Leben von Frauen hat sich in den vergangenen
Jahrzehnten maßgeblich verändert. Heute sind Frauen zum größten Teil erwerbstätig und bis ins hohe
Alter aktiv. Sie sind unternehmungslustig und zu
einer ernstzunehmenden Zielgruppe für die Wirtschaft geworden. Frauen verdienen zwar nach wie
vor weniger als Männer, haben oft eine durch Kindererziehungszeiten unterbrochene Biographie und
deshalb häufig im Durchschnitt auch ein geringeres
Einkommen im Alter. Dennoch können die meisten
Frauen, die heute in den Ruhestand gehen, allein für
ihren Lebensunterhalt sorgen. Gleichzeitig gibt es
1.2. LANDKREIS
Seniorinnen und Senioren finden in der Kreisverwaltung kompetente Ansprechpartner für Beratungen, Hilfen oder die Bewilligung von Leistungen.
Näheres erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.
Die Kreisverwaltung ist wie folgt zu erreichen:
a) Allgemeine Verwaltung:
Landkreis Schaumburg
Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-0
Stadthagen, Obernstraße 39
Bückeburg, Schulstraße 1
Tel. 05721 / 2048
Tel. 05722 / 27272
SENIORENWEGWEISER | 7
ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG
allerdings auch eine Altersarmut, die überwiegend
weiblich ist. Frauen, die ausschließlich auf die „kleine Witwenrente“ angewiesen sind, brauchen staatliche Unterstützung, Beratung und Hilfe. Da Frauen
zudem eine höhere Lebenserwartung haben, wird
Seniorenpolitik zunehmend zur Seniorinnenpolitik.
Der Landkreis Schaumburg hat eine Gleichstellungsbeauftragte, an die sich Bürgerinnen und Bürger mit
allen Fragen wenden können, die sich aus dem Geschlecht ergeben. Zu den Aufgaben des Frauenbüros gehört unter anderem, Benachteiligungen von
Frauen aufzudecken sowie die Situation von Frauen
in verschiedenen Lebenslagen zu verbessern. Die
Gleichstellungsbeauftragte entwickelt hierzu eigene
Vorhaben und Maßnahmen und wirkt bei Projekten
anderer mit.
Auch in den Städten und Samtgemeinden gibt es
zum Teil Gleichstellungsbeauftragte. Bitte erfragen
Sie deren Sprechzeiten bei Ihrer Heimatkommune.
1.3. KREISSENIORENRAT
Der Kreisseniorenrat versteht sich als legitimierte,
politisch und konfessionell unabhängige Vertretung
für älter werdende und ältere Menschen im Landkreis. Er vertritt die Belange der Seniorinnen und
Senioren gegenüber dem Landkreis und anderen
Institutionen und wirkt an der Willensbildung mit.
Durch Regelungen in der Satzung ist sichergestellt,
dass alle Städte, Samtgemeinden und die Gemeinde
Auetal durch ein ordentliches und ein stellvertretendes Mitglied im Kreisseniorenrat vertreten werden.
Der Kreisseniorenrat setzt sich zurzeit (September
2013) aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Mitglieder:
stellvertretende
Mitglieder:
Stadt Bückeburg
Manfred Hohmann
Röntgenstr. 49
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 21810
hohmann.bueckeburg
@online.de
Marlies Spiehl
Deinser Str. 9
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 24028
[email protected]
Stadt Obernkirchen
Albrecht Stein
Horst Essmann
Heyestraße 22
Beckmarhau 27
31683 Obernkirchen
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 913100
Tel.: 05724 98467
h.essmann@
teleos-web.de
8 | SENIORENWEGWEISER
Stadt Rinteln
Heinrich Tuxhorn
Walter Böger
Bergsteile 9
Auf der Kunterschaft 1 b
31737 Rinteln
31737 Rinteln
Tel.: 05754 8138
Tel.: 05751 3675
heinrich.tuxhorn@
[email protected]
t-online.de
Stadt Stadthagen
Karl-Heinz Hansing,
Christian Jürgens
(Vorsitzender)
Nordstr. 3
Lüdersfelder Str. 11
31655 Stadthagen
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 71468
Tel.: 05721 75617
[email protected]
Gemeinde Auetal
Manfred Weber
Ursula Czapla
Im Kloster 1
Westernholz 25
31749 Auetal
31749 Auetal
Tel.: 05752 627
Tel.: 05753 4335
[email protected]
Samtgemeinde Eilsen
Wilhelm Rabe
Friedrich-Ebert-Str. 12
31707 Heeßen
Tel.: 05722 85233
[email protected]
Samtgemeinde Lindhorst
Hans Winter
Berliner Str. 18
31698 Lindhorst
Tel.: 05725 6621
Wilhelm Kuhlmann
Hauptstr. 34
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 85116
Friedhelm Hitzemann
Wiesenstr. 12
31698 Lindhorst
Tel.: 05725 7987
[email protected]
Samtgemeinde Nenndorf
Hans-Heinrich Gümmer
Friedrich Kräft
(Schriftführer)
Meierstr. 11
Meierstr. 5
31542 Bad Nenndorf
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 1211
Tel.: 05723 7981410
Samtgemeinde Niedernwöhren
Heinz Schommerloh
Feldstr. 39
31718 Pollhagen
Tel.: 05721 76124
heinz.schommerloh
@t-online.de
Samtgemeinde Nienstädt
Gerhard Kording
Hans-Dieter Mitschker
(stellv. Vorsitzender)
Stiftstr. 26
Dorfstr. 11
31688 Nienstädt
31691 Helpsen
Tel.: 05724 2380
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG
Tel.: 05724 2480
gerd-kording@
teleos-web.de
hmitschker@
teleos-web.de
Samtgemeinde Rodenberg
Horst Müller
Bachstr. 12
31552 Apelern
Tel.: 05723 2842
Jürgen Baumgart
Lindenstr. 11
31867 Pohle
Tel.: 05043 2234
baumgartdagmar@
gmail.com
Samtgemeinde Sachsenhagen
Manfred Burghardt
Manfred Beckedorf
Schaumburger Landstr. 5 Gartenstr. 10
31556 Wölpinghausen
31553 Auhagen
Tel.: 05037 2882
Tel.: 05725 709909
[email protected]
Der Kreisseniorenrat würde sich freuen, wenn
möglichst viele Seniorinnen und Senioren seine Arbeit durch Anregungen oder Hinweise unterstützen
würden. Er wird sich darüber hinaus im Rahmen
seiner Möglichkeiten bemühen, an ihn herangetragene Anliegen einer Lösung zuzuführen oder für
eine Prüfung und weitere Bearbeitung durch die
zuständigen Stellen zu sorgen.
Stadt Rinteln:
Eckard Strohmeier
Breiter Bören 6
31737 Rinteln
Tel.: 05751 3294
eckard.strohmeier@
t-online.de
Stadt Stadthagen:
Karl-Heinz Hansing
Lüdersfelder Str. 11
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 75617
Gemeinde Auetal:
Manfred Weber
Im Kloster 1
31749 Auetal
Tel.: 05752 627
[email protected]
Samtgemeinde Nenndorf:
Friedrich Kräft
Meierstraße 5
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 7981410
Die Termine der mehrmals jährlich stattfindenden
öffentlichen Sitzungen des Kreisseniorenrats erfahren Sie über die örtliche Presse.
1.4. SENIORENBEIRÄTE
IN DEN GEMEINDEN
In vielen Kommunen bestehen Seniorenbeiräte, die
auf örtlicher Ebene Belange der Seniorinnen und
Senioren vertreten.
Vorsitz:
Stadt Bückeburg:
Manfred Hohmann
Röntgenstr. 49
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 21810
[email protected]
Stadt Obernkirchen:
Albrecht Stein
Heyestraße 22
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 913100
SENIORENWEGWEISER | 9
ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG
Samtgemeinde Niedernwöhren:
Es wird ein Seniorenbeirat gegründet.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Samtgemeindeverwaltung.
Samtgemeinde Nienstädt:
Gerhard Kording
Dorfstr. 11
31691 Helpsen
Tel.: 05724 2480
gerd.kording@
teleos-web.de
Samtgemeinde Lindhorst:
Es wird ein Seniorenbeirat gegründet.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an
die Samtgemeindeverwaltung.
Samtgemeinde Rodenberg: Horst Müller
Bachstr. 12
31552 Apelern
Tel.: 05723 2842
Die Seniorenbeiräte bieten in der Regel Sprechstunden an und sind dankbar für Anregungen und
Hinweise aus der Bevölkerung. Umgekehrt können
sie selbst wertvolle Informationen geben.
Soweit in Ihrem Wohnort kein Seniorenbeirat existiert, wenden Sie sich bitte an das aus Ihrer Region
stammende Mitglied des Kreisseniorenrats.
1.5. KREISBEHINDERTENRAT
Menschen mit Behinderungen werden im Landkreis Schaumburg durch den Kreisbehindertenrat
vertreten. Als Einrichtung nach dem Niedersächsischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen vom 25.11.2007 unterstützt dieser
den Landkreis bei der Verwirklichung der Gleichstellung im Sinne dieses Gesetzes.
– Sozialamt, Herr Böhm –
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-777
1.6. WOHLFAHRTSVERBÄNDE
Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege bieten
ein breit gefächertes Angebot an Hilfen.
Im Landkreis Schaumburg sind folgende Organisationen tätig:
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Schaumburg e. V.
Rathauspassage 4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 939830
Caritasverband im Weserbergland e.V.
Herderstr. 1a
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 8888630
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Schaumburg e. V.
Bornemannstr. 1
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 972600
Diakonisches Werk
Bahnhofstr. 16
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 99300
Paritätischer
Dammstr. 12 a
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 95220
Dem Kreisbehindertenrat gehören Delegierte aus
allen Regionen des Kreisgebietes an.
Beratungen und Hilfen erhalten Sie auch bei weiteren Sozialverbänden und ‑organisationen, die in
der Regel über Anlaufstellen mit festen Sprechzeiten verfügen.
Wenn Sie die Unterstützung des Kreisbehindertenrates benötigen oder ihm Anregungen und Wünsche übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an:
Der Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals
Reichsbund) unterhält eine eigene Kreisgeschäftsstelle:
Kreisbehindertenrat
Manfred Pollmann (1. Vorsitzender)
erreichbar über:
Landkreis Schaumburg
10 | SENIORENWEGWEISER
Sozialverband Deutschland e. V.
Breslauer Straße 2 – 4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 3477
2.
BERATUNG IN EINZELFRAGEN
2.1.
GRUNDSICHERUNG UND
HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT
Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus
eigener Kraft nicht bewältigen können, sind auf die
Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu
leisten, ist Aufgabe der Sozialhilfe. Das Sozialhilferecht ist im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches
(SGB XII) geregelt. Jeder Mensch, der sich nicht
selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstützung zählen kann, hat einen Rechtsanspruch auf die
Leistungen, die für ein menschenwürdiges Dasein
einschließlich einer angemessenen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nötig sind.
Das SGB XII gewährt folgende laufende Leistungen
der Sozialhilfe:
■ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Menschen, die abhängig
vom Geburtsjahrgang mindestens das 65.
Lebensjahr vollendet haben sowie für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben und die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
■ Hilfe zum Lebensunterhalt für allein stehende nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die
keine Leistungen der Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen sind erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und
(abhängig vom Geburtsjahrgang) mindestens 64
Jahren sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig, erhalten sie Leistungen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II). Zuständig ist das jeweilige Jobcenter.
Die Sozialhilfe tritt auch ein, wenn Menschen in einer besonderen Lebenssituation infolge von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung
benötigen. Diese Hilfen erhalten auch Personen,
die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen
können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen
auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.
Im Einzelnen kommen nach dem SGB XII Hilfen
zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege (siehe Abschnitt
4.5.4.), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen
in Betracht.
Sozialhilfeleistungen werden unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
der antragstellenden Person erbracht. Unterhaltspflichtige werden entsprechend ihrer jeweiligen
Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Unterhalt herangezogen. In der Grundsicherung wird
auf den Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern
verzichtet. Nur wenn das jährliche Einkommen von
Eltern und Kindern der antragstellenden Person bei
mindestens 100.000 Euro liegt, entfällt ein Grundsicherungsanspruch.
Ausführliche Informationen und Beratung zu den
Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten
Sie beim Sozialamt des Landkreises Schaumburg in
Stadthagen und Rinteln:
Landkreis Schaumburg
– Sozialamt –
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-0
Landkreis Schaumburg
– Sozialamt –
Klosterstraße 20
31737 Rinteln
Tel.: 05751 403-0
2.2. WOHNGELD
Sinn und Zweck des Wohngeldes nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens, wobei
sich die Höhe des zu gewährenden Zuschusses
nach Miethöchstgrenzen sowie den für den Lebens-
SENIORENWEGWEISER | 11
BERATUNG IN EINZELFRAGEN
unterhalt bestimmten Einkünften aller zum Haushalt
rechnenden Familienmitglieder richtet. Diese Sozialleistung hilft den einkommensschwachen Mietern
von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern
von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die
angemessenen Wohnkosten zu tragen. Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss geleistet.
Zur Beratung in Wohngeldangelegenheiten einschließlich derAntragstellung wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-0
Für die Samtgemeinde Eilsen und die Gemeinde Auetal wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt Klosterstraße 20
31737 Rinteln
Tel.: 05751 403-224
Für das Stadtgebiet Rinteln wenden Sie sich bitte an:
Stadt Rinteln
Klosterstraße 20
31737 Rinteln
Tel.: 05751 403-0
einrichtungen unabhängig davon, ob sie Sozialhilfeleistungen beziehen, keinen Beitrag zahlen.
Taubblinde Menschen sowie Personen, die Blindenhilfe bekommen, zahlen ebenfalls keinen Rundfunkbeitrag. Als Nachweis ist eine ärztliche Bescheinigung oder ein Schwerbehindertenausweis mit den
Merkzeichen „Bl“ und „Gl“ vorzulegen.
Menschen mit einer Behinderung, denen das Merkzeichen „RF“ (Feststellung der gesundheitlichen
Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht und die Gebührenermäßigung
beim Telefonhauptanschluss) im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, leisten auf Antrag bei
Vorlage des Schwerbehindertenausweises nur einen
ermäßigten Beitrag in Höhe eines Drittels.
Antragsformulare für die Gebührenbefreiung oder
-ermäßigung sind bei ARD ZDF Deutschlandradio
unter der genannten Adresse oder im Internet unter
www.rundfunkbeitrag.de erhältlich. Dort werden
unter der Servicenummer 0185 99950100 auch Fragen zur Antragstellung beantwortet.
Zu richten sind die ausgefüllten Anträge an:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
2.4. TELEFON-SOZIALTARIF
2.3. GEZ-BEFREIUNG
Volljährige Bürgerinnen und Bürger sind grundsätzlich gebührenpflichtig.
Es gibt jedoch die Möglichkeit, aus finanziellen oder
gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der
Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.
Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag Personen in besonderen Lebenssituationen
befreit, die u.a. entweder Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfeleistungen wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zur Pflege beziehen.
Als Nachweis darüber muss dem Beitragsservice
von ARD ZDF Deutschlandradio in Köln (früher:
GEZ) ein entsprechender Leistungsbescheid im Original oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden.
Darüber hinaus müssen Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflege- oder Behinderten-
12 | SENIORENWEGWEISER
Personen, die von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind (entweder aus sozialen oder aus gesundheitlichen Gründen), aber auch Blinde, Gehörlose
oder sprachbehinderte Menschen, die einen Gesamtgrad der Behinderung von wenigstens 90 Prozent vorweisen, können den Sozialtarif nach den
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen
Telekom AG in Anspruch nehmen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Deutschen Telekom AG (TPunkt/Telekom-Beratungsstelle bzw. Internet unter
hilfe.telekom.de) erhältlich und an diese zu richten
oder direkt an die Hauptgeschäftsstelle:
Telekom Deutschland GmbH
Kundenservice
53171 Bonn
Unter der allgemeinen Servicerufnummer 0800
3301000 der Telekom werden Ihre Fragen zum Sozialtarif beantwortet. Hier erfahren Sie auch, welcher
Telekom-Laden („T-Punkt“) in erreichbarer Nähe für
BERATUNG IN EINZELFRAGEN
Sie liegt.
gesetzbuches (SGB XII) sehr ähnlich.
Haben Sie Ihren Festnetzanschluss nicht bei der
Deutschen Telekom, fragen Sie bitte bei Ihrem Anbieter nach einem entsprechenden Tarif.
Grundsätzlich kommen als Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Betracht:
■ ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
■ Krankenhilfe
■ Hilfe zur Pflege (ambulant/stationär)
■ Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
■ Erholungshilfe
■ Wohnungshilfe
■ Altenhilfe
■ Hilfen in besonderen Lebenslagen
2.5. KRIEGSOPFERFÜRSORGE
Personen, die beispielsweise durch Kriegseinwirkungen oder andere Gewalttaten dauerhaft gesundheitlich geschädigt wurden, können zur Minderung
eines damit verbundenen wirtschaftlichen Schadens verschiedene Leistungen der Kriegsopferfürsorge beantragen. Voraussetzung ist jeweils, dass
die Kriegsgeschädigten und Kriegshinterbliebenen
(Witwen, Waisen) als solche von einer Versorgungsverwaltung im Bundesgebiet (in Niedersachsen:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend
und Familie) bereits anerkannt wurden. Finanzielle
Hilfen werden gewährt, soweit eigenes einzusetzendes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen,
um die notwendigen Ausgaben selbst zu tragen. Die
Leistungen sind in weiten Teilen denen des Sozial-
Für Beratung und Antragstellung wenden Sie sich
bitte an:
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt/Kriegsopferfürsorge Breslauer Straße 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-712 oder 703-0
DRK Sozialstation Schaumburg
Pflegedienst Bad Nenndorf
Brunnenstraße 2
31542 Bad Nenndorf
Tel. 05723 / 91 31 26
[email protected]
Wir sind
für Sie
da.
Irgendwann braucht jeder Mensch Hilfe in seinem Leben, sei es aufgrund von Alter,
Krankheit oder einer Behinderung.
Der Ambulante Pflegedienst des DRK Kreisverbandes Schaumburg sorgt dafür,
dass diese Hilfe zu Hause, in einer vertrauten Umgebung stattfinden kann. Unsere
Aufgabe ist es, die Selbstständigkeit alter, kranker oder hilfsbedürftiger Menschen
so lange wie möglich zu erhalten. Dank der häuslichen Pflege kann eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt oft verkürzt oder ganz vermieden
werden. Je nach Pflegestufe und individuellen Anforderungen bieten unsere
DRK-Pflegedienste sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an.
Pflegedienst Stadthagen
„Wallgarten“
Johann-Sebastian-Bach-Str. 16
31655 Stadthagen
Tel. 05721 / 890 86 90
Pflegedienst Obernkirchen
Bornemannstr. 1
31683 Obernkirchen
Tel. 05724 / 972 60 40
Pflegedienst Bückeburg
„Rosengarten“
Friedrich-Bach-Straße 13a
31675 Bückeburg
Tel. 05722 / 2 50 81
SENIORENWEGWEISER | 13
BERATUNG IN EINZELFRAGEN
2.6.
LANDESBLINDENGELD,
2.7. SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS
BLINDENHILFE
Als schwerbehindert gelten Personen mit einem
Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50
Prozent. Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt durch das für die Einwohner im Landkreis Schaumburg zuständige
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung
des Landes Niedersachsen.
Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld zum Ausgleich der durch
die Blindheit bedingten Mehraufwendungen.
Voraussetzung ist:
■ die Feststellung des Merkzeichens BL
■ der gewöhnliche Aufenthalt im Land Niedersachsen (oder: Aufenthalt in einer stationären Einrichtung innerhalb der Bundesrepublik, wenn vor Aufnahme der Wohnort
im Land Niedersachsen gelegen hat)
Seit dem 1.1.2009 beträgt das Blindengeld:
■ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres:
320 Euro mtl.
■ nach Vollendung des 25. Lebensjahres:
265 Euro mtl.
■ bei Aufenthalt in stationären Einrichtungen: 100 Euro mtl.
Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften werden
auf das Blindengeld angerechnet.
Bei häuslicher Pflege erfolgt eine Anrechnung:
■ in Fällen der Pflegestufe I bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mit 130 Euro
und nach Vollendung des 25. Lebensjahres
mit 135 Euro sowie
■ in Fällen der Pflegestufe II oder III bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres mit 170
Euro und nach der Vollendung des 25. Lebensjahres mit 165 Euro.
Das Blindengeld wird auf Antrag gewährt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Blindenhilfe
nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches XII
zu beantragen. Diese Leistung wird jedoch abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim:
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt Breslauer Straße 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-775
14 | SENIORENWEGWEISER
Niedersächsische Landesamt für Soziales,
Jugend und Familie (LS)
- Außenstelle Hannover –
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover
Tel.: 0511 106-0
Dieses stellt auch den entsprechenden Schwerbehindertenausweis aus.
Sprechtage der LS-Außenstelle Hannover werden
an jedem 3. Montag im Monat von 9 bis 13 Uhr
im Gebäude der Kreisverwaltung des Landkreises
Schaumburg (Jahnstraße 20) abgehalten.
Nähere Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zur Feststellung gesundheitlicher Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von
Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Menschen sowie Antragsvordrucke für die (Erst-)Beantragung nach dem Schwerbehindertenrecht oder
Folgeanträge sind bei einer der folgenden Stellen
erhältlich:
■ direkt beim Niedersächsischen Landesamt
(LS)
■ bei den LS-Außensprechtagen
■ beim Sozialamt/Kriegsopferfürsorge des Landkreises Schaumburg (Breslauer Straße 2 – 4,
31655 Stadthagen), Tel.: 05721 703-712.
2.8.
PARKAUSWEIS FÜR MENSCHEN
MIT BEHINDERUNG
Personen mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (blind) im
gültigen Schwerbehindertenausweis haben die
Möglichkeit, einen Parkausweis für Menschen mit
Behinderung zu beantragen. Dieser berechtigt zum
gebührenfreien Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen.
Zwecks Antragstellung wenden Sie sich bitte an das
Straßenverkehrsamt:
BERATUNG IN EINZELFRAGEN
Landkreis Schaumburg
- Straßenverkehrsamt Jahnstraße 20
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-0
(für Einwohner der Stadt Rinteln ist das dortige Ordnungsamt zuständig, Tel.: 05751 403-0)
2.9. RENTENVERSICHERUNG
Wenn Sie Fragen zu Rentenversicherungsbegriffen,
Altersrentenansprüchen,
Hinterbliebenenrenten,
Rehabilitationen, Erwerbsminderungsrente haben
oder einen Antrag auf Leistungen stellen möchten,
können Sie sich vertrauensvoll an die Auskunfts- und
Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, an die Versichertenberaterinnen und -berater
(früher Versichertenälteste) oder an das Versicherungsamt des Landkreises Schaumburg wenden.
Die Beratung in Sozialversicherungsangelegenheiten bei diesen Stellen ist kostenfrei!
Auskunfts- und Beratungsstellen
der Deutschen Rentenversicherung
in Laatzen
Lange Weihe 4
30880 Laatzen
Telefon: 0511 829-0
Mo - Mi: 8 - 15 Uhr, Do: 8 - 18 Uhr,
Fr: 8 - 13 Uhr
in Hannover
Berliner Allee 13
30175 Hannover
Mo., Do.: 8 - 18 Uhr, Di., Mi.: 8 - 15 Uhr
Fr.: 8 - 12.30 Uhr
Für beide Beratungsstellen gelten folgende
Kontaktdaten:
Tel.: 0511 829-0
Servicetelefon: 0800 100048010
Mail: [email protected]
[email protected]
Internet: www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
in Stadthagen
Breslauer Straße 11 (Raum 01)
31655 Stadthagen
(Außenstelle des Landkreises Schaumburg,
PLZ 31655 durch Berater der Auskunft-
und Beratungsstelle Hameln)
Terminvereinbarung unter der Nummer:
0800 100048010
Termine: jeden 2. und 4. Dienstag im
Monat (9 - 12 Uhr / 13 - 15 Uhr)
Beratungsstellen der Knappschaft Bahn-See
in Hannover
Siemensstraße 7
30173 Hannover
Telefon: 0800 3007003
Fax: 0511 8079203
Mail: [email protected]
Internet: www.kbs.de
Mo. - Mi.: 8 - 15.30 Uhr, Do.: 8 - 17 Uhr
Fr.: 8 - 12.30 Uhr
in Stadthagen
Niedernstraße 41 (2. Stock)
31655 Stadthagen
Terminvereinbarung unter der Nummer:
0800 3007003
Tel.: 05721 80070
Fax: 05721 800720
Mail: [email protected]
Termine: jeden 2. Dienstag im Monat (9 15.30 Uhr)
Sprechtage mit Schwerpunkt „Bahnversicherung“
in Hannover (Büro DB-Vermittlung)
Hinüberstraße 8
30175 Hannover
Tel.: 0172 6729205
Termine: 10 - 12 Uhr (nach vorheriger Absprache)
Landkreis Schaumburg
Versicherungsamt im Sozialamt (Zi. 11)
Breslauer Straße 2 - 4
31655 Stadthagen
Termine bitte telefonisch vereinbaren unter
Tel.: 05721 703-715 (Frau Sassmann)
Fax: 05721 703-799
Mail: [email protected]
Mo. - Do.: 8.30 - 12 Uhr
Do.: zusätzlich 13.30 - 15.30 Uhr
Denken Sie bitte daran, dass Leistungen in der Sozialversicherung nur auf Antrag gewährt werden und
die rechtzeitige Antragstellung wichtig ist, um finanzielle Einbußen zu vermeiden.
SENIORENWEGWEISER | 15
BERATUNG IN EINZELFRAGEN
2.10. VORSORGEVOLLMACHT,
BETREUUNGS- UND
PATIENTENVERFÜGUNG
Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass Sie eines Tages bei der Erledigung von wichtigen Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen sein könnten – zum Beispiel altersbedingt und in Folge von
Pflegebedürftigkeit? Oder dass Sie durch einen Unfall von heute auf morgen in solch eine Lage geraten könnten? In Folge der höheren Lebenserwartung
sind immer mehr Menschen im Alter von Demenz
betroffen und können wichtige Entscheidungen
nicht mehr selber treffen (siehe Abschnitt 3.8.).
Wer würde für mich Unterschriften leisten, wenn es
um mein Geld, meine Wohnung oder um die Einwilligung zur Durchführung, Unterlassung oder Beendigung ärztlicher Maßnahmen geht?
Hier sind vier Möglichkeiten zu unterscheiden:
a) Betreuung nach dem Betreuungsgesetz
Für einen Volljährigen kann aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung eine Betreuung eingerichtet
werden, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine
Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
Eine Betreuung kann „von Amts wegen“ oder auf
Antrag des Betroffenen eingerichtet werden. Das
Amtsgericht prüft, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuer bestellt werden
kann und in welchen Lebensbereichen eine Betreuung notwendig ist.
b) Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung können Sie u.a. bestimmen, wer oder wer nicht im Betreuungsfall vom
Betreuungsgericht als Ihr Betreuer eingesetzt werden
soll. Weiterhin können Sie festlegen, in welchem
Heim Sie wohnen möchten. An diese Wünsche sind
das Gericht und andere in der Verfügung Benannte
grundsätzlich gebunden. Sie berechtigt aber nicht
zur Vertretung bei Rechtsgeschäften.
c) Vorsorgevollmacht
Wenn ich eine gerichtliche Kontrolle als überflüssig ansehe, kann ich mein Vermögen oder meine
16 | SENIORENWEGWEISER
Gesundheit in die Hände einer Vertrauensperson
legen, für die ich eine Vorsorgevollmacht ausstelle.
Hier sind eventuell Risiken gut abzuwägen und Formalitäten zu beachten.
Ein automatisches Angehörigenvertretungsrecht besteht nicht. Durch eine Vollmacht oder Vorsorgevollmacht kann der Betroffene eine oder mehrere
Personen bestimmen, die seine Angelegenheiten
regeln. Häufig umgeht man damit die Einrichtung
einer gesetzlichen Betreuung.
■ Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der
Vollmachtgeber geschäftsfähig ist und eine
rechtsverbindliche Vollmacht erteilen kann.
■ Ebenso muss der Bevollmächtigte bereit sein,
die Bevollmächtigung im Sinne des Vollmachtgebers auszuüben.
■ Als Bevollmächtigte sollten ausschließlich
Personen bestimmt werden, zu denen ein
entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht.
■ Soll der Bevollmächtigte auch Bankgeschäfte wahrnehmen können, ist es ratsam, mit
seiner Bank bzw. Sparkasse Rücksprache
zu halten. In der Regel werden dort eigene
Vordrucke verlangt.
■ Vorsorgevollmachten kann man beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
gegen eine Gebühr erfassen lassen.
■ Das Handzeichen bzw. die Unterschrift auf
Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigt auch die Betreuungsstelle
gegen ein Entgelt.
■ In vielen Fällen empfiehlt sich die Beurkundung durch einen Notar (z.B. bei großem
Vermögen oder Grundstückssachen).
d) Patientenverfügung
Für ärztliche Heilmaßnahmen kann ich auch durch
eine schriftlich zu erteilende Patientenverfügung im
Einzelnen festlegen, was konkret durchgeführt oder
evtl. auch unterlassen werden soll. Hier erreiche ich
die höchste Unabhängigkeit und Selbstbestimmtheit
– allerdings muss ich auch mit besonderen Risiken
rechnen:
Nur wenn die Angaben klar und konkret sind, werden sie das ärztliche Handeln bestimmen. Kann
ich das ohne unmittelbare Auseinandersetzung
lange vorher tatsächlich richtig einschätzen? Viele
pauschale Begriffe – z.B. sogenannte „lebensverlängernde Maßnahmen“ – können durchaus unterschiedlich verstanden werden. Missverständnisse
sind naheliegend. Durch unglückliche Formulierungen kann ich unter Umständen den Arzt daran
hindern, Mittel einzusetzen, die meine Lage erleich-
BERATUNG IN EINZELFRAGEN
tern könnten. Habe ich keine Patientenverfügung
verfasst, orientiert sich das ärztliche Handeln an
meinen Behandlungswünschen oder meinem mutmaßlichen Willen. Zur Abfassung der Patientenverfügung empfiehlt es sich, die Hausärztin oder den
Hausarzt zu Rate zu ziehen.
Ein wichtiger Hinweis an Alleinstehende sei hier angebracht: Auch Auskünfte über meine gesundheitliche Lage gehören zu den Dingen, für die besondere
Schutzbestimmungen gelten. Beste Freunde oder
Lebenspartner erhalten unter Umständen keine Auskunft von Ärzten. Hier kann ich mit einer gezielten
Patientenverfügung einer Person meines Vertrauens
die Berechtigung einräumen, informiert zu werden.
Weitere Informationen gibt es bei:
Amtsgericht Bückeburg
- Betreuungsgericht Herminenstraße 30
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 290-0
Fax: 05722 290-255
Bezirk: Städte Bückeburg und Obernkirchen, Gemeinde Auetal, Samtgemeinden
Eilsen und Nienstädt
Amtsgericht Rinteln
- Betreuungsgericht Klosterstraße 11
31737 Rinteln
Tel.: 05751 95370
Fax: 05751 953738
Bezirk: Stadt Rinteln
Betreuungsverein Schaumburg e. V.
Börries-von-Münchhausen-Weg 2
31737 Rinteln
Tel.: 05751 918111
Fax: 05751 917181
Internet: www.betreuungsverein-schaumburg.de
Betreuungsverein BUBIS e.V.
Gartenstr. 1
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 9374263
Fax: 05721 937330
Internet: www.bubis-shg.de
Sowohl die Betreuungsstelle im Gesundheitsamt als
auch die Betreuungsvereine, der Betreuungsverein
Schaumburg e.V. und BUBIS e.V. verfügen über Informationsbroschüren zum Betreuungsrecht und
können Bezugsquellen für weiteres Informationsmaterial nennen.
Beraten werden Sie auch von Rechtsanwälten und
Notaren. Den Ratgeber „Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ können
Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen (siehe Abschnitt 5.8.) beziehen.
Für eine Beratung zu oben stehenden Themen steht
Ihnen ebenfalls der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung.
Amtsgericht Stadthagen
- Betreuungsgericht Enzer Straße 12
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 7860
Fax: 05721 78684
Bezirk: Stadt Stadthagen, Samtgemeinden
Lindhorst, Nenndorf, Niedernwöhren,
Rodenberg und Sachsenhagen
Landkreis Schaumburg
- Gesundheitsamt/Betreuungsstelle Probsthäger Straße 6
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 9758-0
Fax: 05721 9758-99
Internet: www.schaumburg.de
SENIORENWEGWEISER | 17
BERATUNG IN EINZELFRAGEN
2.11. DOKUMENTENMAPPE
Damit im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall wichtige Unterlagen, die benötigt werden, schnell griffbereit sind, sollten sie in einer Dokumentenmappe
aufbewahrt werden.
Zu den wichtigen Unterlagen zählen:
■ Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
■ Arbeitsverträge, Renten- u. Pflegekassenbescheide, Sozialversicherungsunterlagen
■ Sparbücher, Wertpapiere, Versicherungspolicen
■ Vollmachten, Verfügungen, Testament.
Vergessen Sie nicht, Ihre nächsten Angehörigen oder
sonstigen Vertrauten darüber zu informieren, wo sie
diese Mappe finden können.
2.12. TESTAMENT
Es empfiehlt sich grundsätzlich, ein Testament zu
verfassen. Dies gilt auch, wenn Sie glauben, der
Aufwand lohne sich nicht, weil kaum etwas zu vererben sei. Liegt ein gültiges Testament vor, ist sichergestellt, dass Ihr Nachlass Ihren Wünschen entsprechend verteilt wird. Wurde kein Testament verfasst
oder ist es ungültig, richtet sich die Verteilung des
Nachlasses nach der gesetzlichen Erbfolge.
Sie haben die Wahl zwischen:
a) dem eigenhändigen Testament und
b) dem öffentlichen Testament.
Das eigenhändige Testament ist handschriftlich zu
verfassen. Es muss mit Ort, Datum und vollständiger
Unterschrift versehen werden.
Wer Zweifel an der Echtheit des Testaments sowie
inhaltliche Unklarheiten verhindern will, kann vor
einem Notar ein öffentliches Testament erklären.
Eine gebührenpflichtige Niederschrift wird beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.
Ehegatten können ein gemeinsames Testament errichten.
Weitere Fragen zum Testament beantworten gerne
die Notare. Informationen finden Sie auch in der
Broschüre „Erben und vererben“, kostenlos erhältlich beim:
18 | SENIORENWEGWEISER
Publikationsverband der Bundesregierung
Postfach 481009
18132 Rostock
Tel.: 0180 5778090
Mail: [email protected]
2.13. BERATUNG IN RECHTSFRAGEN,
PROZESSKOSTENHILFE
Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Rechte wahrnehmen und notfalls gerichtlich durchsetzen können. Zu einem wirksamen Rechtschutz gehört, dass
die Anrufung der Gerichte nicht durch Kostenregelungen praktisch unmöglich gemacht wird. Niemand soll aus finanzieller Not auf sein Recht verzichten müssen.
Das Beratungshilfegesetz sichert Menschen mit
niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu.
Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche
Einigung scheitern sollten und ein Gericht mit der
Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe nach den Regelungen der Zivilprozessordnung in
Anspruch genommen werden. Die Kosten der Prozessführung werden – falls notwendig – ganz oder
teilweise vom Staat getragen.
Damit nicht auf Kosten der Allgemeinheit mutwillig und unbegründet prozessiert wird, werden Beratungs- und Prozesskostenhilfe nur dann gewährt,
wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Über Einzelheiten der Regelungen informieren die
Rechtsanwälte und die Amtsgerichte (siehe Abschnitt 2.10.).
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
3.
HILFEN UND ENTLASTUNG
FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
W
enn die körperlichen Kräfte nachlassen, Pflegebedürftigkeit eintritt oder die
eigenständige Haushaltsführung nicht
mehr möglich ist, muss nicht gleich ein Umzug in
eine Pflegeeinrichtung erfolgen. Zahlreiche Hilfsangebote wie Haushaltshilfen, Essen auf Rädern,
Hausnotrufsysteme, ambulante Pflegedienste oder
Tagespflege, niedrigschwellige Betreuungsangebote
für Demenzkranke und nicht zuletzt ehrenamtliche
Seniorenbegleiterinnen und -begleiter, Nachbarschaftshelfer oder Wohnberater können dazu beitragen, das selbstbestimmte Leben in „den eigenen
vier Wänden“ solange wie möglich aufrechtzuerhalten und eine Heimunterbringung zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zu sämtlichen Unterstützungsmöglichkeiten im Landkreis erhalten Sie
beim Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.).
3.1.
BERATUNG FÜR SENIORINNEN
UND SENIOREN, PFLEGE­BEDÜRFTIGE UND DEREN
ANGEHÖRIGE IM FACHDIENST
ALTENHILFE (MIT PFLEGESTÜTZPUNKT UND
SENIORENSERVICEBÜRO)
In den vergangenen Jahren hat sich auf Grund demografischer Entwicklungen und veränderter Gesellschaftsstrukturen insbesondere der Bedarf älterer
Menschen an Beratung und Unterstützung erheblich
erhöht. Die Angehörigen wohnen oftmals nicht in
der Nähe oder stehen durch eigene Berufstätigkeit
nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung, um
sich um die Belange der älteren Menschen zu kümmern. Dies führt nicht selten zu Überforderungssituationen und dem Gefühl, die eigenen Lebensum-
stände nicht mehr allein bewältigen zu können.
Aus diesem Grund wurde im Landkreis Schaumburg
der Fachdienst Altenhilfe als zentrale Beratungsstelle
für Seniorinnen, Senioren und Pflegebedürftige sowie für deren Angehörige eingerichtet, die die professionellen und ehrenamtlichen Unterstützungsangebote im gesamten Kreisgebiet koordiniert. Ziel ist
es, die Versorgung zu sichern und die Eigenständigkeit und Teilhabe am öffentlichen Leben so lange
wie möglich zu erhalten.
Der Fachdienst berät in allen Fragen rund um die
Pflege und Betreuung älterer und pflegebedürftiger
Menschen sowie auch in Kostenfragen – und zwar
kostenlos, neutral und vertraulich. Durch die Anbindung des Fachdienstes an das Sozialamt des
Landkreises Schaumburg
können auch Fragen zu
vorrangigen Ansprüchen
wie Grundstücksübergabeverträgen oder Schenkungen sowie Unterhaltsansprüchen direkt geklärt
und im Falle der SozialBehandlung aller
hilfebedürftigkeit auch die neurologisch bedingter
entsprechenden Anträge
Sprach-, Sprech-,
mitgenommen werden.
Logopädische
Praxis
In Zusammenarbeit mit
zahlreichen anderen Akteuren der Altenhilfe bietet der Fachdienst professionelle Beratung aus einer
Hand. Durch die Integration des Seniorenservicebüros und des Pflegestützpunktes in den Fachdienst
Altenhilfe konnte das Beratungsangebot noch erweitert werden.
Stimm- und
Schluckstörungen
(bspw. nach Schlaganfall)
refreie HausBarrie is
besuch
Prax
e
Angelika Hirt
Logopädische Praxis
Am Krankenhaus 1
31655 Stadthagen
05721 / 99 48 11
www.logopaedie-hirt.de
SENIORENWEGWEISER | 19
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
Die Pflegeberatung findet in Kooperation mit den
Pflegekassen statt, die Ihnen als Ansprechpartner
z.B. für spezielle pflegerische Fragen oder Fragen
zu Ihren Leistungsansprüchen zur Verfügung stehen
und schließlich über das Ausmaß an Pflegebedürftigkeit entscheiden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes geben Hilfestellung bei der Suche nach
ambulanten Diensten, Haushaltshilfen oder einem
Heimplatz, bei der Beantragung von Pflege- und
Sozialhilfeleistungen oder in Überforderungssituationen und ermitteln den individuellen Hilfebedarf
auch in Form von Hausbesuchen.
Um dem Wunsch älterer Menschen, solange wie
möglich in ihrer Wohnung leben zu können, gerecht zu werden, bietet der Fachdienst Altenhilfe
eine Wohnraumberatung an, die je nach Beratungsbedarf von ehrenamtlichen Wohnberatern oder den
hauptamtlichen Wohnberatern der Kreiswohnungsbaugesellschaft durchgeführt wird (siehe Abschnitt
4.1.).
Der Fachdienst vermittelt darüber hinaus ehrenamtliche Seniorenbegleiterinnen und -begleiter (siehe
Abschnitt 3.6. und 5.1.) sowie ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer (siehe Abschnitt 3.7. und 5.1.).
Durch die Eingliederung des Pflegestützpunktes
konnte das Beratungsangebot dezentralisiert werden, so dass neben der Hauptstelle in Stadthagen
die Außenstellen in Bad Nenndorf, Bückeburg und
Rinteln eingerichtet werden konnten. Zusätzliche
Sprechzeiten werden darüber hinaus in den Samtgemeinden Lindhorst, Niedernwöhren, Nienstädt,
Sachsenhagen, der Stadt Obernkirchen und der Gemeinde Auetal angeboten.
Der Fachdienst Altenhilfe ist wie folgt zu erreichen:
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt / Fachdienst Altenhilfe /
Pflegestützpunkt / Seniorenservicebüro Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9 - 12 Uhr,
Di. 14 - 17 Uhr (und nach Vereinbarung)
Service-Telefon: 05721 703-789
Fax: 05721 703-799
Mail: [email protected]
Internet: www.schaumburg.de
20 | SENIORENWEGWEISER
Außenstellen
Außenstelle Bad Nenndorf
Horster Str. 35
31542 Bad Nenndorf
Sprechzeiten: Jeden ersten Montag
im Monat (14 - 16 Uhr)
Tel.: 05723 78639-21
Außenstelle Bückeburg
Bahnhofstr. 25
31675 Bückeburg
Sprechzeiten: Mi. 15 - 17 Uhr
Tel.: 05721 703-719
Außenstelle Rinteln
Ostpreußenweg 1
31737 Rinteln
Sprechzeiten: Mi. 16 - 18 Uhr /
Fr. 10 - 12 Uhr
Tel.: 05751 9692-27
sowie nach Vereinbarung.
Weitere Sprechzeiten
Gemeinde Auetal
Rehrener Str. 25
31749 Auetal-Rehren
Sprechzeit: Am zweiten Donnerstag
im Monat (9 - 11 Uhr)
Samtgemeinde Lindhorst
Bahnhofstr. 55a
31698 Lindhorst
Sprechzeit: Am ersten Montag
im Monat (11 - 12 Uhr)
Samtgemeinde Niedernwöhren
Hauptstr. 46
31712 Niedernwöhren
Sprechzeit: Am ersten Montag
im Monat (15 - 16 Uhr)
Samtgemeinde Nienstädt
Bahnhofstr. 7
31691 Helpsen
Sprechzeit: Am zweiten Montag
im Monat (15 - 16 Uhr)
Samtgemeinde Sachsenhagen
Rathaus in Hagenburg
Schloßstr. 3
31558 Hagenburg
Sprechzeit: Am dritten Montag
im Monat (14.30 - 15.30 Uhr)
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
Stadt Obernkirchen (im DRK-Gebäude,
Raum 117)
Bornemannstr. 1
31683 Obernkirchen
Sprechzeit: am letzten Montag im Monat
(11 - 12 Uhr).
3.2.
HILFEN IM HAUSHALT
UND IM GARTEN
Wenn Sie Unterstützung bei der täglichen Hausarbeit benötigen oder Ihnen vielleicht auch nur Tätigkeiten wie Gardinenwaschen schwerfallen, besteht
die Möglichkeit, sich durch eine Haushaltshilfe zu
entlasten. Der Fachdienst Altenhilfe hat eine Kartei
mit gewerblich tätigen Haushaltshilfen zusammengestellt, die Ihnen bei Bedarf zur Verfügung gestellt
werden kann, um eine geeignete Hilfe in Ihrer Umgebung zu finden.
Die Kosten, die durch die Inanspruchnahme der Hilfen entstehen, müssen Sie in der Regel selbst tragen.
Unter Umständen kann aber finanzielle Unterstützung aus Mitteln der Sozialhilfe oder der Pflegeversicherung gewährt werden. Der Fachdienst Altenhilfe berät Sie gerne (siehe Abschnitt 3.1.).
3.3.
kühlt nach Hause geliefert. In der Regel können Sie
zwischen verschiedenen Gerichten wählen. Auch
Diätgerichte oder vegetarische Kost stehen zur Auswahl.
Über Einzelheiten der Angebote, die Kosten und
Lieferbedingungen können Sie sich gerne bei den
Anbietern erkundigen. Eine Liste mit Anbietern sowie weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.).
Mittagstisch
Wenn Sie noch mobil sind, aber nicht selber täglich
eine warme Mahlzeit zubereiten wollen, können
Sie regelmäßig oder an bestimmten Tagen an einem
ambulanten Mittagstisch in einer Pflegeeinrichtung
teilnehmen. Viele Senioreneinrichtungen bieten
Gästen die Möglichkeit, gegen geringes Entgelt an
den Mittagsmahlzeiten teilzunehmen. Eine Liste mit
Anbietern des ambulanten Mittagstisches in den Senioreneinrichtungen erhalten Sie beim Fachdienst
Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.).
ESSEN AUF RÄDERN /
MITTAGSTISCH
Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, die Erledigung
aller damit im Zusammenhang stehenden Küchenund Haushaltsarbeiten: Für manch älteren Menschen kann dies bereits zu einer Belastung werden,
die über die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit hinaus geht oder der er sich einfach nicht mehr aussetzen will. Hier können verschiedene Angebote für
Erleichterung sorgen und dazu beitragen, dass der
ältere Mensch weiterhin in seiner gewohnten Umgebung leben kann.
Die Belieferung mit Essen auf Rädern oder die Teilnahme an einem ambulanten Mittagstisch gewährleistet nicht nur die Versorgung, sondern fördert
soziale Kontakte, wirkt somit der Vereinsamung entgegen und verbessert die Lebensqualität. Diese Einbindung in ein soziales Netz erhöht darüber hinaus
die Sicherheit der älteren Menschen.
Essen auf Rädern
Die Mahlzeiten werden Ihnen warm oder tiefge-
SENIORENWEGWEISER | 21
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
3.4.
HAUSNOTRUF
Wer kennt sie nicht, die Angst, als älterer Mensch
allein zu Hause zu sein und plötzlich in eine Notlage zu geraten, aus der man sich nicht selbst befreien
kann? In solchen Situationen kann ein HausnotrufSystem helfen.
Jahr und Person zehn kostenlose Bons mit einem
Wert von je 2,50 Euro ausgegeben, die bei der Bezahlung der Fahrt wie Bargeld eingesetzt werden
können. Pro Fahrt dürfen maximal zwei Wertbons
eingesetzt und maximal die Hälfte des Fahrpreises
mit den Bons bezahlt werden.
Wenn Sie an der Nutzung des Hausnotruf-Systems
interessiert sind, sollten Sie sich über die technischen Voraussetzungen, die Installation, die Bedienung und die Kosten näher informieren. Sprechen
Sie mit Ihrer Pflegekasse oder einem ambulanten
Pflegedienst (siehe Abschnitt 3.9.2.). Im Einzelfall
– wenn kein anderer Leistungsträger wie beispielsweise die Pflegekasse vorrangig zuständig ist – können eventuell die Kosten durch den Sozialhilfeträger
übernommen werden.
Das Taxi steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 18 Uhr und 6 Uhr des Folgetages zur Verfügung, samstags zwischen 14 und 6 Uhr am Sonntagmorgen wie auch sonn- und feiertags ganztägig bis
6 Uhr des darauf folgenden Tages.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung.
In der Gemeinde Auetal ist das Senioren-Taxi zusätzlich auch tagsüber für Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes für Menschen ab 60 Jahren sowie
für Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent rufbereit. Für weitere Informationen steht die Gemeinde Auetal unter der Tel.-Nr.
05752 1810 zur Verfügung.
3.5.
SENIORENTAXI UND ANDERE
ANGEBOTE ZUR FÖRDERUNG
DER MOBILITÄT
Sie fahren kein Auto und möchten trotzdem mobil
sein? Bei den im Landkreis verkehrenden Busunternehmen können Sie telefonisch erfragen, auf welchen Fahrten behindertengerechte Fahrzeuge eingesetzt werden.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über ergänzende Angebote im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Mitnahme von Rollstühlen,
Elektromobilen oder Rollatoren kann nicht immer
gewährleistet werden. Erkundigen Sie sich daher
bitte vorab bei dem jeweiligen Taxiunternehmen.
Seniorentaxi
Menschen, die 65 Jahre oder älter sind oder einen
Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent nachweisen können (Schwerbehindertenausweis) und
ihren Wohnsitz im Landkreis Schaumburg haben,
können für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes das
Seniorentaxi nutzen. Voraussetzung ist eine spezielle Berechtigungskarte, die bei den Verwaltungen
der Städte, Samtgemeinden und der Gemeinde Auetal beantragt und vom Landkreis ausgestellt wird.
Die Nutzungsbedingungen des Senioren-Taxis sowie eine Auflistung der teilnehmenden Taxi-Unternehmen werden mit dem Antrag ausgehändigt.
Zusammen mit der Berechtigungskarte werden pro
22 | SENIORENWEGWEISER
Bei weiteren Fragen zum Senioren-Taxi können Sie
sich an den Landkreis Schaumburg wenden: Tel.
05721 703-554 (Frau Radevic); Mail: oepnv.80@
landkreis-schaumburg.de.
Bürgerbus Bad Nenndorf
Der Bürgerbus Bad Nenndorf verbindet Riepen,
Ohndorf, Horsten und Waltringhausen sowie weitere Wohngebiete im Stadtbereich mit Zielen wie
dem Thermalbad, dem Bürgerbüro und den Gewerbegebieten in Waltringhausen (Möbel Heinrich) und
Gehrenbreite. Betrieben wird der Bus auf ehrenamtlicher Basis vom Verein „Bürgerbus Bad Nenndorf
e.V.“. Der Bus fährt wie ein gewöhnlicher Linienbus
montags bis freitags nach Fahrplan die betreffenden
Haltestellen ab. Der Fahrpreis fällt ebenso aus wie
im regulären Linienverkehr.
Der Verein ist stets auf der Suche nach Personen, die
sich als Fahrerinnen oder Fahrer ehrenamtlich betätigen möchten. Den Fahrplan und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bürgerbusbadnenndorf.de.
Anrufbus Niedernwöhren
Der ehrenamtlich vom Verein Anrufbus Niedernwöhren e.V. betriebene Bus steht als Ergänzung
zum Linienverkehr für Fahrten innerhalb des Samtgemeindegebietes und des Kernstadtgebietes Stadthagens zur Verfügung. Während der Betriebszeit
(montags bis freitags von 7.30 bis 18 Uhr) können
Sie sich telefonisch beim Anrufbus Niedernwöhren
unter der Nummer 05721 935093 anmelden.
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
Der Fahrpreis liegt mit vier Euro (innerhalb der
Samtgemeinde) sowie fünf Euro (für Fahrten nach
Stadthagen) für Erwachsene bzw. 2,50 Euro (innerhalb der Samtgemeinde) und 3,50 Euro (für Fahrten nach Stadthagen) für Jugendliche höher als im
Buslinienverkehr, doch noch unterhalb der regulären Taxipreise. Durch den Erwerb von Zehnerkarten kann der Preis pro Einzelfahrt gesenkt werden.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Internet unter:
www.anrufbus-niedernwoehren.de
Anruf-Auto Rodenberg
Das Anruf-Auto dient in der Samtgemeinde Rodenberg als Ergänzung zum Linienbusverkehr und
fährt Sie montags bis samstags zwischen 7.30 und
19 Uhr zu jedem gewünschten Ziel innerhalb des
Samtgemeindegebietes sowie nach Bad Nenndorf,
Stadthagen, Wunstorf, Bad Münder und Hameln.
Eine telefonische Anmeldung ist spätestens eine
Stunde vor Fahrtbeginn entweder bei Taxi Kühl, Telefon 05043 2222, oder Funktaxen Schaller, Telefon 05723 2651, erforderlich. Zwar liegt der Preis
für Fahrten innerhalb des Samtgemeindegebietes
mit 3,50 Euro für Erwachsene bzw. zwei Euro für
Jugendliche höher als im Buslinienverkehr, jedoch
unterhalb der regulären Taxipreise.
Anrufauto Auetal
Das Anrufauto Auetal ist ein neues ergänzendes
Angebot zum ÖPNV für Senioren ab dem 60. Lebensjahr, die in der Gemeinde Auetal wohnen. Es
dient der besseren Anbindung der Gemeinde Auetal an die Kreisstadt Stadthagen.
An jedem Montag, Dienstag und Donnerstag (außer an Feiertagen) kann mit dem Anrufauto morgens ab 8 Uhr nach Stadthagen gefahren werden,
um dort einen Facharzt, das Krankenhaus oder die
Kreisverwaltung aufzusuchen. Die Rückfahrt ins
Auetal erfolgt von diesen Haltepunkten jeweils um
12 Uhr.
Wer diesen Service in Anspruch nehmen möchte, bestellt bei Taxi Kiers, Telefon 05752 624, bis
spätestens 12 Uhr des Vortages eine Fahrt mit dem
Anrufauto – unter Angabe der Adresse und des
Fahrtzwecks. Bei Einstieg ist der Personalausweis
vorzuweisen, damit der/die Fahrer/in überprüfen
kann, ob die Voraussetzungen für die Nutzung des
Anrufautos vorliegen.
de Auetal unter der Telefonnummer 05752 1810
zur Verfügung.
AST-Verkehr Rinteln
Für Fahrten innerhalb des Rintelner Stadtgebietes
können Sie das Anrufsammeltaxi (AST) in Anspruch
nehmen: montags bis freitags von 19.15 bis 0.15
Uhr, samstags von 13.15 bis 0.15 Uhr sowie sonnund feiertags von 8.55 bis 0.15 Uhr. Das AST fährt
nach Fahrplan an den Bushaltestellen ab, hält jedoch direkt an dem von Ihnen gewünschten Ziel.
Telefonische Anmeldungen werden bis spätestens
60 Minuten vor Fahrtbeginn unter der Telefonnummer 05261 6673950 entgegen genommen. Der
Fahrpreis pro Person beträgt zwischen 2,50 und vier
Euro pro Person (je nach Entfernung).
OmniTax Stadthagen
Für Fahrten innerhalb des Stadthäger Stadtgebietes fährt OmniTax nach Fahrplan an den regulären
Bushaltestellen ab und bringt Sie bei telefonischer
Voranmeldung bis spätestens 60 Minuten vor Fahrtbeginn unter 05721 81600 an Ihr Ziel. Die Betriebszeiten sind montags bis freitags von 19.30 bis 2 Uhr
des Folgetags, samstags von 14.30 bis 2 Uhr, sonnund feiertags von 8.30 bis 2 Uhr. Der Fahrpreis beträgt zwischen drei und fünf Euro.
Mobilitätsservicezentrale – Unterstützung bei Fahrten mit der Deutschen Bahn
Für mobilitätseingeschränkte, seh- oder gehbehinderte Menschen sowie Rollstuhlfahrerinnen und
Rollstuhlfahrer bietet die Deutsche Bahn einen besonderen Service: die Mobilitätsservicezentrale.
Diese organisiert zuverlässige Hilfe beim Ein-, Umoder Aussteigen und kümmert sich beispielsweise
darum, dass mobile Einstiegshilfen wie Hublifte
oder Rampen zur Stelle sind.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der Mobilitätsservicezentrale täglich von 6 bis 22 Uhr unter der Telefonnummer 01806 512 512, Fax 0180 5159357.
Zu den übrigen Zeiten können Sie sich auch an
die reguläre Servicenummer der Bahn unter 01806
996633 wenden, indem Sie nach der Begrüßung
das Stichwort „Betreuung“ nennen. Darüber hinaus
kann der Service auch online unter der Internet-Adresse www.bahn.de/handicap gebucht werden.
Für die einfache Fahrt beträgt der Eigenanteil pro
Person zehn Euro, für die Hin- und Rückfahrt 20
euro. Für weitere Informationen steht die Gemein-
SENIORENWEGWEISER | 23
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
Fahrtkostenübernahme
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Fachdienst Altenhilfe/
Seniorenservicebüro
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-722
Service-Telefon: 05721 703-789
Um körperlich schwer behinderten Menschen die
Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, übernimmt der Landkreis Schaumburg für Betroffene
über die beschriebenen Angebote hinaus im Rahmen der Eingliederungshilfe bedarfsorientiert einen
Teil der Fahrtkosten.
Über die Voraussetzungen für die Kostenübernahme
informiert Sie das Sozialamt:
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt / Eingliederungshilfe Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-777
3.6.
EHRENAMTLICHE
SENIORENBEGLEITUNG
Mit abnehmender Mobilität werden die eigenen vier
Wände immer mehr zum Lebensmittelpunkt älterer
Menschen. Viele von ihnen fühlen sich auf Grund
körperlicher Einschränkungen wie Gehbehinderung
oder schwindender Sehstärke ohne Begleitung auf
ihren Wegen nicht mehr sicher. Oft leben die Angehörigen in weiterer Entfernung oder sind zeitlich
und beruflich sehr eingebunden und können somit
keine ausreichende Betreuung leisten. Auch das soziale Netz von Freunden und Bekannten wird im
Alter häufig dünner. Vereinsamung kann die Folge
sein. Die körperlichen und sozialen Fähigkeiten
nehmen allmählich ab.
Um diese Situationen zu vermeiden und die eigenständige Lebensführung Älterer zu unterstützen, bieten ehrenamtlich Tätige eine Seniorenbegleitung an,
beispielsweise für ältere Menschen, die sich Gesellschaft wünschen, mit jemandem einen Spaziergang
unternehmen möchten oder etwas vorgelesen bekommen, weil die eigenen Augen möglicherweise
nicht mehr so gut sehen. Auch gemeinsame Unternehmungen, Fotos anschauen oder Gesellschaftsspiele können zu den Aktivitäten der Seniorenbegleitung gehören.
Wenn Sie für sich selbst oder eine ältere Angehörige/einen Angehörigen eine Begleitung suchen, kann
Ihnen das Seniorenservicebüro bzw. der Fachdienst
Altenhilfe des Landkreises weiterhelfen.
24 | SENIORENWEGWEISER
3.7.
EHRENAMTLICHE
NACHBARSCHAFTSHILFE
Auf Grund veränderter Familienstrukturen und ausgedünnter sozialer Netze im Alter – die Verwandten
leben häufig in weiterer Entfernung und auch Freunde und Bekannte können nicht immer helfen – sind
insbesondere ältere und körperlich eingeschränkte
Menschen zunehmend auf sich allein gestellt und
bedürfen der Unterstützung bürgerlich Engagierter.
Mit verminderten körperlichen Fähigkeiten nimmt
das Sturzrisiko signifikant zu, so dass bereits alltägliche Verrichtungen wie das Einschrauben einer neuen Glühbirne, das Aufhängen von Gardinen oder
andere Tätigkeiten, für die eine Leiter benötigt wird,
ein Problem darstellen können.
Das Seniorenservicebüro im Fachdienst Altenhilfe
bietet deshalb die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe als Unterstützungsangebot für Personen ab 60
Jahren, für Pflegebedürftige sowie für Menschen
mit einer Schwerbehinderung an. Gegen eine Aufwandsentschädigung von fünf Euro pro Einsatz erledigen die Nachbarschaftshelfer landkreisweit bei
den Betroffenen zu Hause die „kleinen Dinge des
Alltags“, für die keine Handwerksfirma bestellt werden würde. Es werden beispielsweise Glühbirnen
ausgetauscht, Löcher gebohrt, quietschende Türen
geölt oder Möbel umgestellt.
Zu berücksichtigen ist, dass die Einsätze zeitlich auf
maximal zwei Stunden begrenzt sind und zudem
keine Konkurrenz zu Handwerksfirmen darstellen
dürfen. Bei größeren oder zeitintensiveren Aufträgen müssen daher die gewerblich tätigen Handwerker in Anspruch genommen werden. Auch für „gefahrengeneigte“ Tätigkeiten wie die Reparatur von
Elektrogeräten oder für wiederkehrende Arbeiten
wie Gartenarbeit sind professionelle Anbieter die
richtigen Ansprechpartner.
Wenn Sie die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe in
Anspruch nehmen oder sich ehrenamtlich für ältere Menschen engagieren möchten, wenden Sie sich
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
bitte an:
Angehörigen. Damit die Erkrankung und die mit ihr
einhergehenden Wesensveränderung der betroffenen Person nicht zu ständigen Konflikten führt, ist es
für die Angehörigen wichtig, sich möglichst umfassend über das Krankheitsbild und den Umgang mit
den Betroffenen zu informieren.
Fachdienst Altenhilfe/
Seniorenservicebüro
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-722
Service-Telefon: 05721 703-789
3.8.
Im Landkreis Schaumburg können Sie sich hierzu an
folgende Stellen wenden:
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt Fachdienst Altenhilfe / Pflegestützpunkt
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Service-Telefon: 05721 703-789
BESONDERE HILFEN
FÜR MENSCHEN
MIT EINER DEMENZIELLEN
ERKRANKUNG
Vergesslichkeit, Wortfindungsstörungen und Schwierigkeiten, neue Inhalte aufzunehmen oder gewohnte Tätigkeiten auszuführen, können erste Anzeichen
einer Demenz sein. Die geistige Leistungsfähigkeit
nimmt ab und die Orientierung (Wo bin ich? Was
passiert gerade?) ist ebenso beeinträchtigt wie die
Urteilsfähigkeit. Zur Abgrenzung der verschiedenen
Demenzformen und zur rechtzeitigen Behandlung
sollten die Symptome frühzeitig durch spezielle
Tests (haus-)ärztlich oder neurologisch diagnostiziert werden.
Aber nicht allein die Gedächtnisleistung und das
Denkvermögen werden eingeschränkt, sondern die
gesamte Wahrnehmung der Person, ihr Verhalten,
Empfinden und ihre Persönlichkeit können sich im
Verlauf von drei abgrenzbaren Krankheitsstadien
verändern. Antriebslosigkeit, Rückzug, Depression
oder aber Aggressionen und Beschimpfungen können Begleiterscheinungen dieser Krankheit sein.
Die eigenständige Alltagsbewältigung der Betroffenen wird schwieriger, ihr Unterstützungsbedarf
nimmt zu und führt nicht selten zur Überlastung der
Angehörigengruppe für Angehörige von
demenziell Erkrankten
- Frau Gudrun Pomplun –
Kontaktaufnahme über den Fachdienst
Altenhilfe
Tel.: 05721 703-789
Mehrgenerationenhaus (MGH) /
Alte Polizei
Betreuungsgruppe für Demente und deren Angehörige
Obernstr. 29
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 893770
MGH-Infopunkt
Mi. 09.30 – 11.30 Uhr
Tel.: 05721 893773
Seit dem Inkrafttreten der Pflegereform im Jahr
2008 sowie dem Pflegeneuausrichtungsgesetz zum
1.1.2013 werden Demenzkranke und andere Personen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz stärker in die Pflegeversicherung einbezogen.
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SENIORENWEGWEISER | 25
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
Da bei Demenzkranken oftmals die Betreuung und
Beaufsichtigung im Vordergrund steht und nicht die
Pflegebedürftigkeit, hat der Gesetzgeber eine Voraussetzung geschaffen, mit der auch Personen mit
eingeschränkter Alltagskompetenz und nur geringem pflegerischem Aufwand Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen können.
Ziel der Bewilligung von Leistungen unterhalb der
Pflegestufe 1 ist es, für pflegende Angehörige bzw.
Pflegepersonen zusätzliche Möglichkeiten zur
Entlastung zu schaffen und für die Pflegebedürftigen aktivierende Betreuungsangebote zur Verfügung
zu stellen. Neben den zusätzlichen Betreuungsleistungen bekommen Menschen mit anerkannt eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner Pflegestufe
zugeordnet sind, erstmals Geld- oder Sachleistungen aus der Pflegeversicherung und haben darüber
hinaus Anspruch auf Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Maßnahmen, die das Wohnumfeld
verbessern.
Einzelheiten zu den Ansprüchen entnehmen Sie bitte dem Kapitel 3.9. Für weitere Fragen stehen Ihnen
Ihre Kranken- und Pflegekasse sowie der Fachdienst
Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung.
3.9.
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT –
UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE
UND LEISTUNGEN
3.9.1. GRUNDLAGEN DER
PFLEGEVERSICHERUNG /
PFLEGESTUFEN
1995 ist als neue Säule des deutschen Sozialversicherungssystems die Pflegeversicherung eingeführt
worden. Versicherte erhalten Leistungen, wenn sie
zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören.
Dies trifft auf Personen zu, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder
Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem
Maße der Hilfe bedürfen.
Durch die Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ab 1.1.2013 können darüber hinaus auch
Personen, die einen pflegerischen Bedarf unterhalb
der Pflegestufe 1 haben und bei denen durch Krankheit oder Behinderung Auswirkungen auf die Aktivi-
26 | SENIORENWEGWEISER
täten des täglichen Lebens festgestellt wurden, die
dauerhaft zu einer erheblichen Einschränkung der
Alltagskompetenz geführt haben, wie beispielsweise Demenzkranke, verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Für diesen Personenkreis besteht u.a. ein Anspruch
auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel sowie auf Zuschüsse
zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von
Pflegeleistungen muss zunächst ein Antrag bei der
Pflegeversicherung der jeweiligen Krankenkasse gestellt und anschließend im Rahmen einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
der Krankenkassen (MDK) oder durch von Privatkassen beauftragte Gutachterinnen und Gutachter eine
der folgenden Einstufungen zugeordnet werden:
Leistungen unterhalb der Pflegestufe I (sogenannte
Pflegestufe „0“)
Personen, die einen Hilfebedarf im Bereich der
Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, der nicht das Ausmaß der Pflegestufe 1
erreicht und bei denen aufgrund der Einschränkung
der Alltagskompetenz auf Dauer ein erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung besteht.
Pflegestufe I
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung
oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens
einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich
mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt
mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die
Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Pflegestufe II
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung
oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu
verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und
zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der
hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der
wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 3 Stunden betragen, wobei auf
die Grundpflege mehr als 2 Stunden entfallen müssen.
Pflegestufe III
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung
oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch
nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach
in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
Versorgung benötigen. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens 5
Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr
als 4 Stunden entfallen müssen.
Härtefälle
Pflegebedürftigen der Pflegestufe III, bei denen ein
außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegt, der das
übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt, können die Pflegekassen in besonders gelagerten Einzelfallen zur Vermeidung von Härten zusätzliche
Leistungen gewähren.
Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen:
■ Pflegesachleistung
■ Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
■ Kombination von Geldleistung und Sachleistung
■ häusliche Pflege bei Verhinderung der
Pflegeperson
■ Pflegehilfsmittel und Maßnahmen, die das
Wohnumfeld verbessern
■ Tagespflege und Nachtpflege
■ Kurzzeitpflege
■ vollstationäre Pflege
■ Pflege in vollstationären Einrichtungen der
Behindertenhilfe
■ Leistungen zur sozialen Sicherung der
Pflegepersonen
■ zusätzliche Leistungen bei Pflegezeit
■ Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen
■ Zusätzliche Betreuungsleistungen bei
Demenz
■ Leistungen des persönlichen Budgets
■ zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige
in ambulant betreuten Wohngruppen.
Auf die meisten der genannten Leistungen wird in
den einzelnen Abschnitten dieser Broschüre näher
eingegangen.
Wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Antrags auf
Pflegeleistungen
Sie sollten möglichst genaue Angaben machen:
Welche konkrete Hilfe leisten Sie bei welcher Verrichtung und warum? Notieren Sie die Zeit, die Sie
für die Verrichtung insgesamt benötigen – von der
ersten Aufforderung, der Anleitung bis zur Teil- oder
Vollübernahme und begründen Sie dies. Beispiel:
Da Person x in der Beweglichkeit ihres Schulterbereichs eingeschränkt ist, benötigt sie täglich x Minuten Hilfe beim Waschen ihres Rückens.
Bedenken Sie, dass die Aufforderung und Anleitung,
die der Erhaltung und Förderung noch vorhandener
Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person dienen,
stets mehr Zeit brauchen, als wenn Sie die Verrichtung direkt selbst erbringen (Vollübernahme). Es
kommt darauf an, die pflegerischen Besonderheiten
nachvollziehbar darzulegen und den erhöhten Pflegebedarf plausibel zu begründen.
Empfehlenswert ist auch das Führen eines Pflegetagebuchs, in dem alle Zeiten, Tätigkeiten und Gründe festgehalten werden. Dies dokumentiert auch
Veränderungen, ermöglicht einen besseren Überblick und einen leichteren Nachweis des Bedarfs.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den gesetzlichen Pflegekassen und bei den Unternehmen der
privaten Pflegeversicherung. Bei weiteren Fragen
berät Sie auch der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.).
3.9.2 HÄUSLICHE PFLEGE
UND AMBULANTE
PFLEGEDIENSTE
a) Selbst beschaffte Pflegehilfen
Die häusliche Pflege wird auch heute noch hauptsächlich von den Familien erbracht – trotz FrauenErwerbstätigkeit in der Regel von den weiblichen
Familienmitgliedern, den Töchtern oder Schwiegertöchtern. Neben den Angehörigen können aber
auch Nachbarn oder Bekannte die Pflege erbringen.
Bei Vorliegen einer Pflegestufe einschl. der sogenannten „Pflegestufe 0“ (siehe Abschnitt 3.9.1.)
zahlt die Pflegekasse entweder direkt an die zu
pflegende Person oder aber an die antragstellende
Person das so genannte Pflegegeld. Um Leistungen
der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen, ist
die Begutachtung und anschließende Einstufung
durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK) erforderlich.
Das Pflegegeld beträgt:
Pflegestufe I: Pflegestufe II:
Pflegestufe III:
235 Euro
440 Euro
700 Euro
SENIORENWEGWEISER | 27
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
Besondere Leistungen für Demenzkranke:
Für Personen, denen der Medizinische Dienst der
Krankenkassen eine Einschränkung der Alltagskompetenz im Sinne des § 45 a SGB XI sowie einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht das Ausmaß
der Pflegestufe 1 erreicht, zuerkannt hat (z.B. Demenzkranke), stehen seit dem 1.1.2013 verbesserte
Leistungen zur Verfügung.
Das Pflegegeld für diesen Personenkreis beträgt entsprechend der Pflegestufe:
Leistungen unterhalb der Pflegestufe I
(sogenannte „Pflegestufe 0“): 120 Euro
Pflegestufe I:
305 Euro
Pflegestufe II:
525 Euro
Pflegestufe III:
700 Euro
Die ehrenamtlichen Pflegepersonen sind bei ihrer
Tätigkeit im bestimmten Umfang über die Pflegeversicherung sozial abgesichert, wenn sie der Pflegekasse gemeldet sind und die häusliche Pflege im
Vordergrund steht. Sie sind gesetzlich rentenversichert, erhalten bei ihrer Pflege einen gesetzlichen
Unfallversicherungsschutz und haben nach Beendigung der Pflegetätigkeit Anspruch auf Wiedereingliederungsmaßnahmen ins Erwerbsleben.
Die Pflegekassen bieten regelmäßig unentgeltliche
Pflegekurse für ehrenamtliche Pflegepersonen an.
Interessenten erhalten bei den Pflegekassen nähere
Informationen über die soziale Sicherung von Pflegepersonen und die angebotenen Pflegekurse.
b) Ambulante Pflegedienste
Die häusliche Pflege ist eine körperlich und psychisch anspruchsvolle Aufgabe, die nicht immer
ohne professionelle Unterstützung geleistet werden
kann: Ambulante Pflegedienste können die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sicherstellen.
Die von den ambulanten Diensten beschäftigten
Kräfte leisten Altenpflege, häusliche Krankenpflege
und erbringen Leistungen im hauswirtschaftlichen
Bereich. Nähere Auskünfte über die angebotenen
Leistungen und ihre Entgelte bekommen Sie bei den
Pflegediensten. Generelle Informationen erhalten
Sie beim Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.).
Für pflegeversicherte Personen übernimmt die Pflegekasse bei Inanspruchnahme eines ambulanten
Pflegedienstes mit Versorgungsvertrag die Kosten
28 | SENIORENWEGWEISER
dieser sogenannten Pflegesachleistungen bis zu folgendem Gesamtbetrag:
Pflegestufe I:
450 Euro
Pflegestufe II:
1100 Euro
Pflegestufe III:
1550 Euro
(Erhöhung auf bis zu 1918 Euro
in besonderen Härtefällen möglich).
Wenn die Höchstbeträge der Pflegekasse für die
Pflege und Hauswirtschaft nicht ausreichen, kann
beim Sozialamt die Übernahme der ungedeckten
Kosten beantragt werden (Aufstockung von Sachleistungen).
Besondere Leistungen für Demenzkranke:
Für Personen, denen der Medizinische Dienst der
Krankenkassen eine Einschränkung der Alltagskompetenz im Sinne des § 45 a SGB XI sowie einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung, der nicht das Ausmaß
der Pflegestufe 1 erreicht, zuerkannt hat (z.B. Demenzkranke), stehen seit dem 1.1.2013 verbesserte
Leistungen zur Verfügung:
Leistungen unterhalb der Pflegestufe I
(sogenannte „Pflegestufe 0“): 225 Euro
Pflegestufe I:
665 Euro
Pflegestufe II:
1250 Euro
Pflegestufe III:
1550 Euro
Im Landkreis Schaumburg finden Sie folgende ambulante Pflegedienste:
Stadt Bückeburg
AmbuCare
Ambulante Pflege
Neue Str. 27
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 909130
Diakonie-Pflegedienst
Schaumburg gGmbH
Petzer Str. 47
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 95590
DRK Service- und Pflegeteam
Schaumburg gGmbH
Friedrich-Bach-Str. 13a
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 25081
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
Stadt Obernkirchen
Stadt Stadthagen
Samtgemeinde Lindhorst
Ambulanter Pflegedienst
Sonnenhof
Bergamtstr. 8
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 970060
Ambulante Pflege
Rosenblatt
Fröbelstr. 7
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 71564
Medicus Häusliche Gesundheitspflege
Bahnhofstr. 31
31698 Lindhorst
Tel.: 05725 7063373
Ambulantes Pflegeteam
Stehle
Lange Str. 3
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 9585777
Diakonie-Sozialstation
Stadthagen
Schulstr. 18
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 5818
DRK Service- und
Pflegeteam Schaumburg
gGmbH
Bornemannstr. 1
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 9726040
DRK Service- und
Pflegeteam Schaumburg
gGmbH
Johann-Sebastian-BachStr. 16
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 8908690
Stadt Rinteln
I & K Ambulante Pflege
GmbH
Konrad-Adenauer-Str. 7
31737 Rinteln
Tel.: 05751 8906959
KiWi Ihr Pflegeteam
Kapellenwall 8
31737 Rinteln
Tel.: 05751 891092
Pflegedienst Rinteln
GmbH
Bahnhofstr. 30
31737 Rinteln
Tel.. 05751 957006
SO KRA TES
Ambulanter Pflegedienst
Mittelstr. 17
31737 Rinteln
Tel.: 05751 963455
Sozialstation Rinteln
Schulstr. 13/14
31737 Rinteln
Tel.: 05751 965017
Samtgemeinde Eilsen
Samtgemeinde Nenndorf
Ambulante Pflege
Rosenblatt
Hauptstr. 9
31559 Haste
Tel.: 05723 82035
CURANUM
Seniorenresidenz
Bad Nenndorf
Ambulanter Dienst
Rudolf-Albrecht-Str. 44a
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 7900
Ambulante Pflege am
Krankenhaus Bethel
gGmbH
Friedrichstr. 3a
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 981000
APM-Ambulantes
Pflegeteam Möller GbR
Lindenbrink 2c
31711 Luhden
Tel.: 05722 2850038
Kranken- und Altenpflegedienst Insinger & Rinne
GmbH
Harrlallee 2
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 81870
Mobile Pflege mit Herz &
Hand GmbH
Jahnstr. 9
31707 Heeßen
Tel.: 05722 2880996
Pflegeteam Domicil
GmbH
Friedrichstr. 2
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 286868
SN
iPad
iPad mini
· Zubehör
· Beratung
· Schulung
· Verkauf
Vornhäger Straße 44 | Stadthagen
0 57 21/80 92 26 | www.sn-online.de
Mo–Fr: 9–19 Uhr | Sa: 9–14 Uhr
ergotherapiepraxis
Karin Sebening
Ergotherapeutin · Si-Therapeutin
Wir behandeln in
der Ergotherapie
bei Erwachsenen:
nach Schlaganfall
Multiple Sklerose
Morbus Parkinson
Hirnleistungstraining
Adolf-Schweer-Str. 2
31655 Stadthagen
Tel. 05721/922353
www.ergo-sebening.de
SENIORENWEGWEISER | 29
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
DRK Service- und Pflegeteam
Schaumburg gGmbH
Brunnenstr. 2
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 913126
DRK Sozialstation Rodenberg/Lauenau
Carl-Sasse-Str. 3
31867 Lauenau
Tel.: 05043 3929
HeKo Pflegedienst GmbH
Hauptstr. 37
31559 Hohnhorst
Tel.: 05723 7980424
Samtgemeinde Sachsenhagen
HPL-Häuslicher Pflegedienst
Schillerstr. 13
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 913633
Pflegedienst der Bürgerhilfe
Bad Nenndorf e.V.
Kreuzstr. 2
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 798120
Schaumburger Pflegedienst
der Bürgerhilfe
Buchenallee 1 a
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 79833560
Samtgemeinde Niedernwöhren
Kranken- und Altenpflegedienst
Insinger & Rinne GmbH
31712 Niedernwöhren
Tel.: 05721 924092
Samtgemeinde Nienstädt
Diakonie-Sozialstation
Meerbeck-Sülbeck
Hauptstr. 14
31715 Meerbeck
Tel.: 05721 2412
Samtgemeinde Rodenberg
ASB Rodenberg
Allee 15 a
31552 Rodenberg
Tel.: 05105 77000
30 | SENIORENWEGWEISER
Diakonie-Pflegedienst
Schaumburg gGmbH
Marktplatz 5
31553 Sachsenhagen
Tel.: 05725 5380
Häuslicher Krankenpflegeservice
Nerge & Wiarek GmbH
Steinhuder-Meer-Str. 3
31558 Hagenburg
Tel.: 05033 6732
c) Kombinationsleistungen
Pflegebedürftige können die Geld- und Sachleistungen auch als sogenannte Kombinationsleistung verbinden und erhalten, sofern die Sachleistung nicht
in voller Höhe in Anspruch genommen wird, ein
anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
d) Ambulante Versorgung ohne Vorliegen einer
Pflegestufe
Personen, die nicht pflegeversichert sind oder denen
durch den Medizinischen Dienst (MDK) keine Pflegestufe zuerkannt wurde und die Pflege nicht aus
eigenen Mitteln bezahlen können, haben die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten der ambulanten
Pflegedienste beim Sozialamt zu beantragen. Zu beachten ist, dass Sozialhilfeleistungen im Gegensatz
zu den Leistungen der Pflegekassen nur nach vorheriger Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse gewährt werden. Angehörige können im
Rahmen der Unterhaltsverpflichtung zur Erstattung
der gewährten Sozialhilfeleistungen herangezogen
werden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt 4.5.4.
Versicherte privater Pflegeversicherungsunternehmen und Personen, die nach beamtenrechtlichen
Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe haben, informieren sich
bitte bei ihrer Versicherung und ihrer Beihilfestelle
über die in ihrem Fall zu beachtenden Besonderheiten.
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
e) Zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen
mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Je nach Schweregrad der Beeinträchtigung der Alltagskompetenz erhalten Personen, die in der häuslichen Umgebung versorgt werden und neben ihrem
Bedarf an Grundpflege und hauswirtschaftlicher
Versorgung einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung aufweisen, von
ihrer Pflegekasse monatlich 100 Euro (Grundbetrag)
bzw. 200 Euro (erhöhter Betrag). Die Höhe des Anspruchs auf zusätzliche Betreuungsleistungen stellt
der Medizinische Dienst der Krankenversicherung
im Rahmen einer Begutachtung fest.
Im Unterschied zum Pflegegeld werden die zusätzlichen Betreuungsleistungen nicht ausgezahlt, sondern direkt für Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, besondere niedrigschwellige
Betreuungsangebote der zugelassenen Pflegedienste sowie Gruppenangebote für Demenzkranke verwendet und mit dem jeweiligen Dienstleister verrechnet.
Die zusätzlichen Betreuungsleistungen müssen
nicht monatlich in Anspruch genommen werden,
sondern können auch als größerer Betrag beispielsweise für eine Kurzzeitpflege oder die Tagespflege
verwendet werden. Es besteht die Möglichkeit, die
im Kalenderjahr nicht verbrauchten Leistungen in
das folgende Kalenderjahr zu übertragen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihre Pflegekasse zur
Verfügung.
der Regel nur einmal verwendet werden. Hygienische Aspekte und die Beschaffenheit des Materials
schließen eine Wiederverwendung aus. Beispiele
sind Einmalhandschuhe und saugende Bettschutzeinlagen. Von den Pflegekassen werden Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
im Einzelfall bis zur Höhe von 31 Euro pro Monat
anerkannt.
Seit der Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ab 1.1.2013 haben auch Personen mit anerkannter eingeschränkter Alltagskompetenz, denen
die sogenannte „Pflegestufe 0“ (siehe Abschnitt
3.9.1.) zuerkannt wurde, einen Anspruch auf die
Bewilligung der Hilfsmittel gegenüber ihrer Pflegekasse. Ist der Hilfebedürftige nicht pflegeversichert
und hat dennoch Bedarf, so kann er die Übernahme
der Kosten beim zuständigen Sozialamt beantragen.
Bei allen Pflegehilfsmitteln ist darauf zu achten,
dass die Frage der Kostenübernahme bereits vor Beschaffung geklärt ist. Sozialhilfeleistungen können
frühestens ab dem Tag der Bekanntgabe, also nicht
rückwirkend bewilligt werden.
Ergänzend zu den Pflegehilfsmitteln nach dem Pflegeversicherungsgesetz können auch Maßnahmen
zur Verbesserung des Wohnumfelds bezuschusst
werden (siehe Abschnitt 4.1.). Für weitere Informationen stehen Ihnen Ihre Pflegekasse oder der
Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung.
3.9.4. TAGESPFLEGE
3.9.3. PFLEGEHILFSMITTEL /
TECHNISCHE HILFEN
Pflegebedürftige haben nach dem Pflegeversicherungsgesetz einen Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln gegenüber der zuständigen Pflegekasse. Unter dem Begriff „Pflegehilfsmittel“ werden alle
Dinge zusammengefasst, die zur Erleichterung der
Pflege, zur Linderung der Beschwerden oder zu einer selbstständigeren Lebensführung beitragen.
Der Begriff „Pflegehilfsmittel“ gliedert sich in zwei
Bestandteile: Technische Hilfsmittel sind nicht zum
Verbrauch bestimmt. Es handelt sich hierbei um
Gegenstände wie beispielsweise Badewannenlifter,
Pflegebetten, Hausnotrufanlagen und Rollstühle.
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel können in
Wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem
Umfang sichergestellt ist, können Pflegebedürftige
in einer teilstationären Tagespflegeeinrichtung betreut werden. Das bedeutet, dass sie sich dort am
Tage aufhalten und gegen Abend wieder in ihre
häusliche Umgebung zurückkehren. Die Pflegekassen übernehmen einschließlich der notwendigen
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Einrichtung
pro Monat folgende Beträge:
Pflegestufe I:
450 Euro
Pflegestufe II:
1100 Euro
Pflegestufe III:
1550 Euro
Pflegebedürftige können die Leistungen für die Tagespflege auch mit dem Pflegegeld oder Pflegesachleistungen kombinieren. Bei einer Kombination der
Tagespflegeleistungen mit Pflegegeld oder sogar
mit Pflegegeld und Pflegesachleistung können zu-
SENIORENWEGWEISER | 31
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
sätzlich 50 Prozent der Tagespflegeleistungen beansprucht werden und auf diese Weise monatlich
bis zu 150 Prozent der oben genannten Beträge in
Anspruch genommen werden.
Bei Inanspruchnahme von mehr als 50 Prozent der
Tagespflegeleistungen vermindert sich der Anspruch
des Pflegegeldes bzw. der Pflegesachleistung prozentual entsprechend. Für Rückfragen wenden Sie
sich einfach an den Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) oder Ihre Pflegekasse.
Im Landkreis Schaumburg gibt es folgende Tagespflegeeinrichtungen:
Tagespflege Haus Kurt Partzsch
Am Hofgarten 16
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 2090
Tagespflege Domicil
Jahnstr. 19
31707 Heeßen
Tel.: 05722 286880
Deutsches Rotes Kreuz
Tagespflege Lauenau
Carl-Sasse-Str. 1
31867 Lauenau
Tel.: 05043 7169999
Diakonie-Tagespflege Meerbeck-Sülbeck
Mittelstr. 1
31715 Meerbeck
Tel.: 05721 9374599
Tagespflege Sonnenhof
Bergamtstr. 8
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 971762
Ambulante Pflege Rosenblatt GmbH (Tagespflege)
Fröbelstr. 7
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 937889
VIS Rintelner Tagespflege
Kröner Str. 4 a
31737 Rinteln
Tel.: 05751 8907137
3.9.5. VERHINDERUNGSPFLEGE
Ist die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder
aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege („Verhinderungspflege“) für längs-
32 | SENIORENWEGWEISER
tens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist,
dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der
erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die
Pflegekassen übernehmen pro Jahr für die Verhinderungspflege Aufwendungen bis 1550 Euro.
Seit der Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ab 1.1.2013 wird während einer Verhinderungspflege die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes
für bis zu vier Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.
3.9.6. KURZZEITPFLEGE
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch
nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht
werden (z.B. im Anschluss an einen stationären
Krankenhausaufenthalt) und reicht auch teilstationäre Pflege (insbesondere Tagespflege, siehe Abschnitt 3.9.4.) nicht aus, besteht Anspruch auf Pflege
in einer vollstationären Einrichtung. Kurzzeitpflege
wird von vielen Alten- und Pflegeeinrichtungen im
Landkreis (siehe Abschnitt 4.5.1.) angeboten. Soweit der Pflegebedürftige in eine der Pflegestufen I
bis III eingestuft wurde, übernimmt die Pflegekasse
im Rahmen der Kurzzeitpflege Kosten für die Pflegeleistungen für maximal 28 Tage jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 1550 Euro.
Die Leistungen der Kurzzeitpflege müssen nicht
zusammenhängend „an einem Stück“ in Anspruch
genommen werden, sondern können auf mehrere
kürzere Aufenthalte im Jahr verteilt werden. Dies
gilt jedoch nur so lange, bis der finanzielle Rahmen
von 1550 Euro ausgeschöpft ist oder insgesamt 28
Tage Kurzzeitpflege beansprucht wurden. Ist der
Anspruch auf Kurzzeitpflege erschöpft, kann ergänzend evtl. noch Verhinderungspflege (siehe Abschnitt 3.9.5.) beantragt werden.
Grundsätzlich sollte vor Antreten eines Kurzzeitpflegeplatzes die Frage nach der Übernahme der Kosten geklärt sein. Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer
Pflegekasse oder vom Fachdienst Altenhilfe (siehe
Abschnitt 3.1.) beraten.
Die Kosten der Unterkunft und Verpflegung (durchschnittlich ungefähr 17 Euro pro Tag) sowie die
Investitionskosten (10 bis 20 Euro täglich) hat der
Kurzzeitpflegegast selbst zu entrichten. Wenn aufgrund einer Einschränkung der Alltagskompetenz
wie beispielsweise bei Demenz zusätzliche Betreuungsleistungen von der Pflegekasse bewilligt werden (s. Kapitel 3.9.2.), können Sie diese Leistungen
für den Eigenanteil der Kurzzeitpflege verwenden.
Einige Pflegeeinrichtungen im Landkreis bieten eine
solitäre Kurzzeitpflege an. In diesen Fällen werden
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
die Investitionskosten vom Land Niedersachsen
übernommen und über den Sozialhilfeträger abgerechnet, so dass dem Kurzzeitpflegegast geringere
Kosten entstehen.
Seit der Einführung des Pflegeneuausrichtungsgesetzes ab 1.1.2013 wird während der Kurzzeitpflege
die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes für bis
zu vier Wochen je Kalenderjahr fortgewährt.
Wenn keine Pflegestufe vorliegt oder keine Pflegeversicherung besteht, sind darüber hinaus auch die
pflegebedingten Aufwendungen in voller Höhe vom
Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Sollten Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu decken, kann ergänzend ein Antrag auf Leistungen der Sozialhilfe beim
zuständigen Sozialamt gestellt werden. Für weitere
Fragen steht Ihnen der Fachdienst Altenhilfe (siehe
Abschnitt 3.1.) zur Verfügung.
3.10. HOSPIZ- UND
PALLIATIVBEWEGUNG
Die Mitarbeitenden der Hospiz- und Palliativversorgung beraten und begleiten schwerstkranke und
sterbende Menschen sowie ihre An- und Zugehörigen und helfen dadurch, die Lebensqualität in dieser schweren Situation zu verbessern.
Schon mit der Diagnosestellung einer schweren, lebensverkürzenden Erkrankung stellen sich betroffenen Menschen und ihren Angehörigen viele Fragen:
Was kommt nun auf mich/uns zu?
Wer kann mich/uns unterstützen?
Welche Hilfen kann ich in Anspruch nehmen?
Wer steht uns bei?
Darüber hinaus prägen nicht selten Angst und Hilflosigkeit die Situation.
Hier bieten die Mitarbeitenden der Hospiz- und Palliativversorgung im Landkreis Schaumburg ihre Unterstützung an. Neben den speziell geschulten Ärztinnen und Ärzten (Palliativmediziner/-innen) und
Pflegediensten mit palliativen Fachkräften beraten
qualifizierte Mitarbeitende vertrauensvoll und kostenfrei zu allen Fragen des Beistands, der Begleitung
und der Versorgung.
Darüber hinaus begleiten qualifizierte Hospizhelferinnen und -helfer schwerkranke und sterbende
Menschen und ihre An- und Zugehörigen ehrenamtlich zu Hause, im Krankenhaus und im Pflegeheim.
Die Begleitung erfolgt unabhängig von der Konfessi-
on, der Nationalität, der Lebensform oder der sozialen Situation eines Menschen.
Ihre Ansprechpartner sind:
Palliativstützpunkt Schaumburg
Marktstraße 1 (gegenüber der Volksbank)
31655 Stadthagen
Tel.: 0174 1717722 (24-Stunden-Hotline)
Sprechzeiten im Büro: Di. + Do. (10 - 12
Uhr) sowie nach Vereinbarung
Dort erhalten Sie:
■ Information zur hospizlich-palliativen
Versorgung
■ Individuelle Beratung
■ Vermittlung und Vernetzung
von hospizlicher und palliativer
Versorgung sowie von Fachdiensten.
Ambulanter Palliativberatungsdienst e.V.
Echternstr. 38
31655 Stadthagen
Tel.: 0176 51440789 (24-Stunden-Hotline)
Sprechzeiten im Büro: Do. (10 – 11 Uhr /
17 - 18 Uhr) sowie nach Vereinbarung
Das Angebot des Ambulanten Palliativdienstes
Schaumburg umfasst u.a.:
■ Individuelle Beratung und Betreuung
■ Hausbesuche nach Absprache durch Palliativmediziner und Palliativ-Care-Fachkräfte
■ geeignete Pflegeheim- oder
Hospizvermittlung
■ Aufklärung über entlastende palliative
Operationen, Magensonde, Chemo- und/
oder Bestrahlungstherapie sowie Ernährung am Lebensende
■ Informationen zur Patientenverfügung.
Ehrenamtliche Hospizdienste
Die regionalen Ansprechpartner für die ehrenamtliche Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen sowie deren Angehörige sind:
Hospizverein Rinteln e. V.
Heisterbreite 7 (Industriegebiet Süd,
im Gebäude des THW)
31737 Rinteln
Tel.: 0178 16575 01 oder 0178 1657502
(24-Stunden-Hotline)
Mail: [email protected]
Internet: www.hospizverein-rinteln.de
SENIORENWEGWEISER | 33
HILFEN UND ENTLASTUNG FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE
■ Besonderheit:
Trauerbegleitung für Erwachsene und
Kinder
Hospizverein Schaumburg-Lippe e. V.
Hospizgruppe Bergkirchen
Bergkirchner Str. 30
31556 Wölpinghausen
Tel.: 05037 2387
Mail: [email protected]
Internet: www.hospizverein-schaumburg.de
Hospizgruppe Bückeburg
Gisela Vogt
Tel.: 05722 – 917242
Mail: [email protected]
Hospizgruppe Stadthagen
Christine Göbel
Glückauf-Str. 22
31655 Stadthagen
Tel.: 0174 5943091 (24-Stunden-Hotline)
Mail: [email protected]
■ Besonderheit:
Trauergruppe
Portanlagen oder Nachtwachen in Betracht. Die
Leistungen können sowohl ambulant begleitend als
auch in einer stationären Pflegeeinrichtung erbracht
werden. Im Vordergrund steht die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden zu lindern.
All diese Leistungen werden im Rahmen des SGB
V vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Wenn Sie die Unterstützung der Palliativ-Care Versorgung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie
sich an das
Palliativ Care-Team Schaumburg UG
Grüner Weg 5
31698 Lindhorst
Tel.: 05725 7099308
Fax.: 05725 7099309
Mail: [email protected]
Internet: www.pct-schaumburg.de
Stationäres Hospiz
Ein stationäres Hospiz gibt es bislang im Landkreis
Schaumburg nicht. Die Fördervereine „Lichtblick“
und „Via“ treten für die Gründung eines stationären
Hospizes im Landkreis ein.
Hospizgruppe Bad Nenndorf
Gudrun Prange (c/o Kirchengemeinde Bad
Nenndorf)
Hauptstr. 36
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 0174 4547472 (24-Stunden-Hotline)
Hospizgruppe Obernkirchen / Auetal
c/o Sonnenhof Alten- und Pflegeheim
31683 Obernkirchen
Tel.: 0177 1966249 (24-Stunden-Hotline)
Palliativ-Care Versorgung
Das Palliativ-Care Team Schaumburg (PCT) erbringt
Leistungen im Rahmen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung mit dem Ziel, die Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerkranker
Menschen zu erhalten. Als Teil eines Netzwerkes
aus Haus- und Fachärzten, Pflegefachkräften, Physiotherapeuten, Hospizhelfern, Apotheken, Sanitätshäusern, Seelsorgern, Kliniken, Altenheimen,
betreuenden Einrichtungen und Hospizen berät und
koordiniert das Team mit dem Patienten und dem
sozialen Umfeld die Versorgung.
Als Hilfen kommen u.a. Pflegeberatung, Überwachung der Medikamenteneinnahme, Wundversorgung, vorbeugende lindernde Maßnahmen, Versorgung von zentralen Venenkathetern, wie z.B.
34 | SENIORENWEGWEISER
SN
iPad
iPad mini
· Zubehör
· Beratung
· Schulung
· Verkauf
Vornhäger Straße 44 | Stadthagen
0 57 21/80 92 26 | www.sn-online.de
Mo–Fr: 9–19 Uhr | Sa: 9–14 Uhr
4.
WOHNEN IM ALTER
D
er Gedanke, die vertraute Umgebung im
Alter verlassen zu müssen, ist für viele
Menschen unangenehm. Körperliche Gebrechen, demenzielle Erkrankungen und/oder das
Fehlen von unterstützenden Angehörigen führen
aber oft zu der Erkenntnis, dass etwas unternommen
werden muss.
Selbstverständlich können bei stärkeren Bewegungseinschränkungen auch größere Umbaumaßnahmen
erforderlich werden: zum Beispiel die Verbreiterung
von Türen, das Anbringen von Handläufen, die Installation von Treppenliftern oder Rollstuhlrampen
oder auch der Einbau einer ebenerdigen Dusche.
Manchmal kann es bereits ausreichen, die vorhandene Wohnung an die geänderten Anforderungen
anzupassen. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte
dem Abschnitt 4.1. (Wohnberatung).
Ist die Umgestaltung oder der Umbau des Wohnraums nicht möglich oder ausreichend, stehen verschiedene Wohnmöglichkeiten mit unterschiedlichen Betreuungsgraden zur Auswahl, über die man
sich im Vorfeld genauestens informieren sollte. Der
Fachdienst Altenhilfe und das Seniorenservicebüro
(siehe Abschnitt 3.1.) helfen Ihnen gern dabei.
Wir geben uns erst zufrieden, wenn Sie es sind.
4.1. WOHNBERATUNG UND
WOHNUNGSANPASSUNG
Möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu bleiben, ist der erklärte Wunsch der meisten
älteren und pflegebedürftigen Menschen. Die eigene Wohnung oder das eigene Haus ist jedoch in den
seltensten Fällen seniorengerecht ausgestattet und
birgt für körperlich beeinträchtigte Menschen zahlreiche Hindernisse und Gefahrenquellen.
Dabei reichen oft schon einige Handgriffe, um das
eigene Zuhause wieder sicherer und bequem bewohnbar zu machen: beispielsweise durch die Entfernung von Stolperfallen wie Läufer oder herumliegende Kabel, durch eine bessere Beleuchtung, die
Befestigung von Haltegriffen in Bad und WC, eine
Toilettensitzerhöhung, einen Duschstuhl oder Badewannenlifter und dergleichen mehr.
Weitere Leistungen:
• Vielfältige therapeutische Angebote • Mittagstisch im Restaurant
• Hilfe bei Umzug & Behördenangelegenheiten • Kostenfreie
Beratungsgespräche • Krankengymnastik: Praxis direkt im Haus
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns!
CURANUM Seniorenresidenz Bad Nenndorf
Rudolf-Albrecht-Str. 44 a – 31542 Bad Nenndorf
Tel.: (05723) 790-0
www.curanum-seniorenresidenz-badnenndorf.de
www.curanum.de
Ein Mitglied der CURANUM
Pflegeexperten Gruppe
SENIORENWEGWEISER | 35
WOHNEN IM ALTER
All diese Maßnahmen können den Umzug in eine
Pflegeeinrichtung nicht selten um Jahre hinauszögern oder gar verhindern. Das Seniorenservicebüro
vermittelt daher je nach Bedarf ehrenamtliche oder
hauptamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater, die im Rahmen eines Hausbesuchs vor Ort mit
Ihnen gemeinsam den Bedarf ermitteln.
Ziel der ehrenamtlichen Wohnberatung ist es, die
jeweiligen Problembereiche in der gesamten Wohnung zu erkennen, geeignete Lösungen zu finden
und bei der Umsetzung zu helfen. Die Tätigkeit der
Wohnberatung beschränkt sich also nicht nur auf
die Beratung, sondern bietet vielmehr auch praktische Hilfe, Begleitung und organisatorische Unterstützung bei der Planung und Durchführung von
Anpassungsmaßnahmen, um die vertraute Wohnung so umzugestalten, dass möglichst wenige Barrieren oder sonstige Gefahrenquellen die Nutzung
einschränken. Die Beseitigung von räumlichen Hindernissen sowie kleinere Alltagserleichterungen und
technische Hilfen bilden den Schwerpunkt der Anpassungsmaßnahmen.
Sollten Umbaumaßnahmen erforderlich sein (beispielweise im Bad oder an der Treppe), so werden
die hauptamtlichen Wohnberater der WohnBau
hinzugezogen, die auf Wunsch die gesamte Maßnahme begleiten. Während die Erstberatung kostenlos ist, sind weitere Einsätze der WohnBau kostenpflichtig. Dieses Angebot richtet sich an alle – nicht
ausschließlich an die Mieterinnen und Mieter der
WohnBau.
Mieterinnen und Mieter sollten sich vor der Durchführung eines Umbaus in jedem Fall mit der Vermieterin oder dem Vermieter in Verbindung setzen.
Vorteilhaft könnte auch eine Beratung durch den
örtlichen Mieterverein sein.
Welche Maßnahmen im Einzelnen sinnvoll und
möglich sind, sollte im Vorfeld begutachtet werden. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an den
Fachdienst Altenhilfe bzw. das Seniorenservicebüro
des Landkreises Schaumburg, Tel.: 05721 703-713
oder 05721 703-789.
Zuschüsse für Umbaumaßnahmen
bei Pflegebedürftigkeit
Für Pflegebedürftige aller Stufen einschließlich der
sogenannten „Pflegestufe 0“ gewähren die Pflegekassen zur Verbesserung des Wohnumfeldes einen
Zuschuss von bis zu 2557 Euro (Pflegeversicherungsgesetz). Bei der Höhe des Zuschusses werden
36 | SENIORENWEGWEISER
in begrenztem Umfang ein angemessener Eigenanteil sowie die Einkommensverhältnisse der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Pflegekassen
beraten Sie gern ausführlicher.
Hilfen zur behindertengerechten Wohnraumanpassung können einkommens- und vermögensabhängig unter bestimmten Voraussetzungen auch vom
Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe
gewährt werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an
den Fachdienst Altenhilfe des Landkreises Schaumburg (s. Abschnitt 3.1.).
Zur fachlichen Beratung zu Umbaumaßnahmen
stehen Mieterinnen und Mietern sowie Hauseigentümerinnen und -eigentümern zusätzlich folgende
Stellen zur Verfügung:
Niedersächsische Fachstelle
für Wohnberatung
Hildesheimer Str. 15
30165 Hannover
Tel.: 0511 38828-95 oder 0511 38828-96
Mail: [email protected]
Internet: www.fachstelle-wohnberatung.de
Institut für Bauforschung e.V.
An der Markuskirche 1
30163 Hannover
Tel.: 0511 965160
Fax: 0511 9651626
Mail: [email protected]
Internet: www.bauforschung.de
4.2. SENIORENWOHNUNGEN
Eine Alternative zur Anpassung der vorhandenen
Wohnung ist der Umzug in eine bereits altengerechte Wohneinheit. Errichtet werden solche Seniorenwohnungen von unterschiedlichen Bauherren
entweder frei finanziert oder unter Verwendung
öffentlicher Fördermittel. Da sie bezüglich Ausstattung, Größe und Lage auf die Bedürfnisse älterer
Menschen zugeschnitten sind, können sie noch
über längere Zeiträume ein eigenständiges Wohnen
ermöglichen.
Voraussetzung, um eine öffentlich geförderte Altenwohnung zu beziehen, ist allerdings ein Mindestalter
von 60 Jahren sowie ein Wohnberechtigungsschein
(B-Schein), dessen Bewilligung einkommensabhängig ist. Auch die Kreiswohnungsbaugesellschaft
bietet seniorengerechte Wohnungen im gesamten
Kreisgebiet an.
WOHNEN IM ALTER
WohnBau Kreiswohnungsbau GmbH
Schaumburg
Enzer Str. 94
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 80010
Internet: www.wohnbau-shg.de
Näheres zur Bewilligung eines B-Scheins erfahren
Sie beim
Landkreis Schaumburg
- Bauordnungsamt Herr Winewski
Jahnstr. 20
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-502
Zum Thema Wohngeld wird auf Abschnitt 2.2. verwiesen.
4.3. WOHNUNGSBÖRSE
Die meisten älteren Menschen möchten so lange
wie möglich selbstbestimmt in ihrer eigenen Wohnung leben. Oftmals sind die Wohnungen jedoch
nicht senioren- oder behindertengerecht ausgestattet, so dass bei körperlicher Beeinträchtigung ein
Umzug ansteht. Die Suche nach einer barrierearmen Wohnung erweist sich häufig als schwierig.
Um der steigenden Nachfrage an seniorengerechtem
Wohnraum Rechnung zu tragen und einen Überblick über freien seniorengerechten Wohnraum zu
haben, hat der Fachdienst Altenhilfe in Kooperation
mit der WohnBau eine Wohnungsbörse aufgebaut,
die ein spezielles Suchangebot für barrierearme
Wohnungen bietet.
Wohnungsinteressenten können auf der Internetseite der WohnBau (www.wohnbau-shg.de) das Angebot gezielt nach Kriterien wie Wohnort, Wohnungsgröße, Miethöhe sowie dem gewünschten „Grad
der Barrierefreiheit“ filtern, der in die Kategorien
„alltagserleichternd“, „rollatorfreundlich“ oder auch
„rollstuhlgeeignet“ unterteilt ist.
Das Angebot ist nicht nur interessant für Wohnungssuchende, sondern auch für alle Vermieter, die hier
seniorengerechte Wohnungen mittels einem auf der
Internetseite hinterlegtem Formular einstellen können. So entsteht eine Plattform, die alle seniorengerechten Wohnungsangebote der Region bündelt
und die entsprechende Wohnungssuche vereinfachen soll. Wohnungssuchende können somit neben
Angeboten der WohnBau auch auf seniorengerechte Wohnungen privater und kommunaler Anbieter
zugreifen.
Für Rückfragen können Sie sich an folgende Stellen
wenden:
WohnBau Kreiswohnungsbau GmbH
Schaumburg
Enzer Str. 94
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 80010
Fachdienst Altenhilfe
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-713
Servicenummer: 05721 703-789
4.4. BETREUTES WOHNEN
Sie trauen sich nicht mehr zu, allein in Ihrer Wohnung zurecht zu kommen, scheuen aber vor einem
Umzug ins Altenheim zurück? In diesem Fall könnte
das Betreute Wohnen für Sie in Frage kommen.
Diese Wohnform besteht in der Regel aus einem
Mietvertrag und einer separaten Betreuungspauschale. Im Bereich der Betreuung handelt es sich um
eine „Grundversorgung“. Diese kann je nach Anbieter z.B. die Zubereitung von Mahlzeiten, Zimmer-
Senioren- und Pflegeheime
Kaschube GmbH
Kompetente Betreuung und Pflege
in liebevoller und familiärer Atmosphäre
■ Wohnanlage
Schlossstraße
■ Haus Schierstraße
Wir freuen uns auf Sie!
Senioren- und Pflegeheime Kaschube GmbH
Rainer Kaschube
Schloßstraße
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Schierstraße 20
31558 Hagenburg
Telefon 05033 - 981 990
www.seniorenheime-kaschube.de
[email protected]
SENIORENWEGWEISER | 37
WOHNEN IM ALTER
reinigung, Wäsche waschen oder Ähnliches umfassen, aber auch ein Angebot an Unterhaltungs- und
Freizeitangeboten beinhalten.
Da der Begriff „Betreutes Wohnen“ nicht geschützt
ist, sollten Sie sich vorab gründlich darüber informieren, ob das jeweilige Angebot auch zu Ihren
Bedürfnissen passt. Wenn Sie pauschal ein gewisses Angebot an Freizeit- und Unterhaltungsangeboten buchen, sollten Sie körperlich auch noch in
der Lage sein, an diesen Aktivitäten teilzunehmen,
damit Sie diese Leistung nicht Monat für Monat umsonst bezahlen.
Die Leistungen einzelner Anbieter können stark
voneinander abweichen und sollten daher genau
geprüft werden, bevor Sie sich entschließen einen
Mietvertrag und einen Betreuungsvertrag abzuschließen. Einige Anbieter stellen neben der Anmietung einer Wohnung die zusätzlichen Betreuungsoder Freizeitangebote aber auch zur freien Auswahl,
so dass Sie sich individuell nach Ihren Bedürfnissen
ein Leistungspaket zusammenstellen und Leistungen jederzeit auch wieder abwählen können.
Pflegeleistungen werden in dieser Wohnform durch
einen ambulanten Pflegedienst erbracht, der zusätzlich bezahlt werden muss. Die entstehenden Kosten
können bei Vorliegen einer Pflegestufe ganz oder
teilweise von der Pflegeversicherung übernommen
werden (siehe Abschnitte 3.9., 3.9.1. und 3.9.2.).
Anlagen des Betreuten Wohnens gibt es in vielen
Gemeinden im Kreisgebiet, einige davon in unmittelbarer Nachbarschaft von Altenpflegeheimen.
Auskünfte erhalten Sie bei den Anbietern selbst,
aber auch bei den Pflegekassen, den ambulanten
Pflegediensten und beim Fachdienst Altenhilfe des
Landkreises Schaumburg unter der Servicenummer
05721 703-789 (siehe Abschnitt 3.1.).
4.5. ALTEN- UND
PFLEGEEINRICHTUNGEN
In Pflegeeinrichtungen erhalten Bewohnerinnen
und Bewohner neben der Unterkunft und Verpflegung eine umfassende, bedarfsorientierte Pflege sowie eine Grundversorgung an Betreuung rund um
die Uhr. Darüber hinaus bieten die Einrichtungen
Freizeit- und Beschäftigungsmöglichkeiten.
38 | SENIORENWEGWEISER
4.5.1.VERZEICHNIS DER ALTENHEIME
UND PFLEGEEINRICHTUNGEN
IM KREISGEBIET
Im Landkreis Schaumburg sind derzeit folgende
Pflegeeinrichtungen verzeichnet:
Bückeburg
Evangelisches Altersheim e. V.
Lulu-von-Strauß-und-Torney-Str. 16
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 2000
MediCare Seniorenresidenz „Am Kirschgarten“
Scheier Str. 13
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 28760
Altenpflegeheim Sozialkonzept
„Herminenhof“
Birkenallee 5
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 2860
„Haus Kurt Partzsch“
Am Hofgarten 16
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 2090
Obernkirchen
„Haus Sonnenhof“
An der Stiftsmauer 5
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 9610
„Haus Bergfrieden“ GmbH
Bergamtstraße 10
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 3990083
Pflege- und Betreuungszentrum Krainhagen
Winternstr. 39
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 958370
Rinteln
„Haus Marienhof“
Bückeburger Str. 3
31737 Rinteln
Tel.: 05751 75393
WOHNEN IM ALTER
Seniorenheim
Reichsbund freier Schwestern
Landgrafenstr. 7
31737 Rinteln
Tel.: 05751 96770
Azurit Seniorenzentrum
Berghof
Heringerloh 14
31737 Rinteln
Tel.: 05754 92640
Alten- und Pflegeheim
„Am Seetor“
Seetorstr. 1
31737 Rinteln
Tel.: 05751 893900
Seniorenzentrum
Haus Weserblick
Behringweg 4
31737 Rinteln
Tel.: 05751 89380
DRK
Psychiatrisches Pflegeheim
Auf der Mente 16
31737 Rinteln
Tel.: 05751 9790
Stadthagen
Avita –
Residenz am Stadtpark
Am Stadtpark 4-6
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 894850
Josua-Stegmann-Heim
Stegmannstr. 14
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 97540
Kreisaltenzentrum
Stadthagen
Am Krankenhaus 5-7
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 9920
Rosenhof Seniorensitz
Hüttenstr. 13
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 3065
Samtgemeinde Eilsen
Residenz am Harrl
Fürst-Adolf-Str. 6
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 8850
Seniorendomicil
„Am Kurpark“ GmbH
Friedrichstr. 9-11
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 9960
Altersruhesitz
Neithard von Stein
Parkstr. 1-3
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 99190
Senioren-Residenz
Zimmermann
Bückeburger Str. 6a
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 9010
Samtgemeinde Lindhorst
Alten- und Pflegeeinrichtung Gümmerscher Hof
Bahnhofstr. 37b
31698 Lindhorst
Tel.: 05725 70660
Samtgemeinde Nenndorf
Pflegeeinrichtung
„Im Zentrum“
Carl-Thon-Str. 1
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 986370
„Haus an der Allee“
Rodenberger Allee 18
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 7476471
Lindenpark-Residenz
Lindenallee 8-10
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 7090
Alten- und Pflegeheim
„Hilaris“ GmbH & Co. KG
Herminenstr. 4
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 80020
„Haus Rastenburg“
Wilhelmstr. 12a
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 3630
„Haus Désirée“ GmbH
Obernkirchener Str. 34
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 80010
„Haus Abendsonne“
Rudolf-Albrecht-Str. 8
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 916393
Kurpark Residenz Bad Eilsen
Bahnhofstr. 12
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 99999
„Haus Kaiser“
Wilhelmstr. 1
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 3034
„Pro Geriatrie“ GmbH
Fürst-Adolf-Str. 13
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 85025
Seniorenresidenz
Am Kurpark GmbH
Bahnhofstr. 7
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 913190
Pflege- und Betreuungs­
zentrum Bad Eilsen
Julianenstr. 24
31707 Bad Eilsen
Tel.: 05722 84601
Curanum Senioren­
residenz Bad Nenndorf
Rudolf-Albrecht-Str. 44a
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 7900
SENIORENWEGWEISER | 39
WOHNEN IM ALTER
Seniorenzentrum „Am Galenberg“
Buchenallee 1a
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 798330
MediCare Seniorenresidenz „Lehnstuhl“
Hauptstr. 1b
31559 Haste
Tel.: 05723 79830
Klinik Niedersachsen
Hauptstr. 59
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 7070
(nur Kurzzeitpflege)
Samtgemeinde Nienstädt
Kreisaltenzentrum Helpsen
Schachtstr. 40
31691 Helpsen
Tel.: 05724 399090
Samtgemeinde Rodenberg
Seniorenzentrum „Nora“
Danziger Str. 1
31867 Lauenau
Tel.: 05043 401310
Haus der Senioren
Am Schlierbach 4
31867 Lauenau
Tel.: 05043 2336
Haus Deisterblick GmbH
- Gerontopsychiatrisches Pflegeheim Suntalstr. 44
31552 Rodenberg
Tel.: 05723 94200
Arbeiter-Samariter-Bund
Alten- und Pflegeheim Rodenberg GmbH
Allee 15
31552 Rodenberg
Tel.: 05723 9510
Samtgemeinde Sachsenhagen
Senioren- und Pflegeheime Kaschube GmbH
„Haus Schierstraße“
Schierstr. 20
31588 Hagenburg
Tel.: 05033 981990
40 | SENIORENWEGWEISER
Senioren- und Pflegeheime Kaschube GmbH
„Wohnanlage Schlossstraße“
Schlossstr. 10
31588 Hagenburg
Tel.: 05033 981990
Seniorenresidenz „Altes Forsthaus“
Am Forst 4
31556 Wölpinghausen
Tel.: 05037 98784
Seniorensitz „Auf der Heide“
Auf der Heide 1
31556 Wölpinghausen
Tel.: 05037 969700
Gemeinde Auetal
MediCare Seniorenresidenz „Schäferhof“
Auestr. 4
31749 Rehren
Tel.: 05752 18040
4.5.2.HINWEISE ZUR SUCHE
EINES GEEIGNETEN HEIMPLATZES
Der Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) unterstützt Sie gern bei der Suche nach einem geeigneten Heimplatz und berät Sie kostenlos und neutral,
um für die betreffende Person eine Einrichtungen zu
finden, die ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Vorteilhaft ist es, wenn bis zum geplanten Umzugstermin noch genügend Zeit bleibt, sich umfassend
zu informieren. Die Beschäftigten der Einrichtungen
stehen Ihnen gern mit Auskünften und Ratschlägen
zur Seite und geben in der Regel schriftliches Informationsmaterial oder auch ein Heimvertragsmuster
sowie die Heimordnung an Interessentinnen und Interessenten heraus.
Sofern der oder die Betreffende noch selbst über die
Wahl des Heimplatzes entscheiden kann, wäre es
wünschenswert, dass Angehörige und Betroffene
sich gemeinsam die in Frage kommenden Einrichtungen ansehen, um einen lebendigen Eindruck
von dem Heim zu gewinnen und zu schauen, ob
die oder der Pflegebedürftige sich dort wohl fühlen
könnte.
WOHNEN IM ALTER
Die nachfolgende Liste bietet Anhaltspunkte für die
Auswahl eines geeigneten Heimplatzes, wobei die
einzelnen Fragen immer entsprechend der Bedürfnisse des Betroffenen gewichtet werden sollten:
■ Hat das Heim einen Versorgungsvertrag
mit den Pflegekassen?
■ Nach welchen Leitlinien wird gepflegt?
■ In welcher Umgebung liegt die Einrichtung? Ist eine Garten-/Parkanlage vorhanden, die auch für Rollstuhlfahrerinnen und
-fahrer und stark gehbehinderte Personen
geeignet ist?
■ Wie hoch ist das monatliche Heimentgelt
und wie setzt es sich zusammen?
■ Wie weit entfernt wohnen die nächsten
Angehörigen?
■ Wie hoch ist der Anteil an Pflegefachkräften in der Einrichtung?
■ Ist das Heim mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar?
■ Ist das Heim ggf. personell und räumlich
auf die Betreuung von demenziell erkrankten Personen eingestellt?
■ Welchen Eindruck machen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten des Hauses?
■ Welche Atmosphäre strahlt die Einrichtung
aus?
■ Wer ist Träger des Hauses?
■ Werden Zusatzleistungen separat berechnet?
■ Wie sind die Zimmer ausgestattet (Größe,
Mobiliar, Sanitäranlagen, Anteil an Einzelund Doppelzimmern)?
■ Können eigene Möbel, Bettwäsche und
Handtücher mitgebracht werden?
Gemeinsamkeiten
im Mittelpunkt
Mit unserer Seniorenwohngemeinschaft bieten wir Ihnen eine
echte Alternative zu stationären Einrichtungen. Gesunde, sowie
Pflegebedürftige Menschen, können sich hier frei entfalten und
selbstbestimmt leben, ohne auf soziale Kontakte oder professionelle Hilfe durch einen Pflegedienst verzichten zu müssen.
❦ Großzügige Gemeinschafts-Wohnküche mit 50 m² für gemeinsamen Spaß beim Kochen und Essen, sowie anderen Aktivitäten, wie Handarbeit, Singen und Kartenspielen, in geselligen
Runden.
❦ Alle Zimmer bieten den Komfort des 24-Stunden-Alarmknopfes
und sind nach Ihren Wünschen einzurichten. Das bewahrt Ihre
ganz persönliche Wohlfühlatmosphäre – Ihr Lieblingssessel ist
herzlich willkommen.
❦ Büro des ansässigen Pflegedienstes mit 24 Stunden helfenden
Händen auf dem Grundstück. Der Service des Pflegedienstes
ist keine Pflichtleistung. Es steht Ihnen frei, sich alternativ den
Pflegedienst Ihrer Wahl, selbst auszuwählen.
❦ Im Innenhof und im barrierefreien Kurpark können Sie die Sonne genießen, windgeschützt und trotzdem an der frischen Luft.
❦ Zusätzliche Kellerräume als weiterer Stauplatz persönlicher
Gegenstände und ein Hauswirtschaftsraum, inklusive Waschmaschine und Trockner, stehen frei zur Verfügung.
SENIORENWEGWEISER | 41
WOHNEN IM ALTER
■ Welche Beschäftigungsangebote oder
Möglichkeiten zur hauswirtschaftlichen
Betätigung gibt es? Wie werden die noch
vorhandenen Fähigkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner gefördert? Bestehen
therapeutische Angebote?
■ Welche Auswahl besteht bei Speisen und
Getränken? Ist ein Probeessen möglich?
■ Gibt es einen Raucherbereich?
■ Dürfen Haustiere, die nicht stören, mitgebracht werden?
■ Sind Serviceangebote wie Friseur, Kiosk
oder Fußpflege vorhanden?
■ Finden im Haus Veranstaltungen statt?
■ Werden Andachten abgehalten?
■ Gibt es einen Heimbeirat?
4.5.3. KOSTEN EINES HEIMPLATZES
Die Kosten, die im Rahmen der vollstationären
Pflege für einen Heimplatz anfallen (Entgeltsätze)
unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung
und setzen sich aus verschiedenen Komponenten
zusammen: den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten und
den Kosten für Zusatzleistungen, die im Folgenden
einzeln erklärt werden.
Pflegekosten
Die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen werden von der Pflegeversicherung in Höhe von 75 Prozent übernommen – maximal jedoch in Höhe der
gesetzlich festgelegten und vorgesehenen Höchstgrenzen:
Pflegestufe I: monatlich 1023 Euro
Pflegestufe II: monatlich 1279 Euro
Pflegestufe III: monatlich 1550 Euro
Bei Vorliegen eines außergewöhnlich hohen und intensiven Pflegeaufwands, der das übliche Maß der
Pflegestufe III weit übersteigt, kann die Pflegekasse zur Vermeidung von Härtefällen einen Betrag in
Höhe von 1918 Euro übernehmen.
Liegt nicht mindestens eine erhebliche Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungs­gesetzes
42 | SENIORENWEGWEISER
(Pflegestufe I) vor, besteht kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Es handelt sich hierbei um Kosten für Leistungen,
die von den Einrichtungen im hauswirtschaftlichen
Bereich erbracht werden:
■ Mahlzeiten
■ Zimmerreinigung
■ sonstiger Service
Diese so genannten Hotelkosten sind von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Investitionskosten
Investitionskosten fallen im Heim z.B. für Modernisierungsmaßnahmen, Ausbauten, Umbauten, Instandhaltung oder die technische Ausstattung an.
Sie können innerhalb der Einrichtungen für Einzelund Doppelzimmer unterschiedlich hoch sein und
sind ebenfalls von den Pflegebedürftigen zu tragen.
Zusatzleistungen
Über die genannten Entgeltbestandteile hinaus
kann das Heim besondere Komfortleistungen bei
Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzlichen
pflegerisch-betreuenden Leistungen berechnen. Voraussetzung ist, dass diese mit der Bewohnerin bzw.
dem Bewohner vereinbart worden sind und jederzeit abgewählt werden können. Eine Übernahme
dieser Kosten durch Pflegekassen und Sozialhilfeträger scheidet aus.
Konkrete Informationen zu den jeweiligen Heimkosten erhalten Sie bei den einzelnen Einrichtungen
oder dem Fachdienst Altenhilfe (siehe Kapitel 3.1.).
4.5.4. INANSPRUCHNAHME
VON SOZIAL­LEISTUNGEN /
HILFE ZUR PFLEGE
Sollten die eigenen finanziellen Mittel und Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, um Ihren
notwendigen Bedarf zu decken, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der ungedeckten Kosten
beim zuständigen Sozialhilfeträger zu beantragen.
Die „Hilfe zur Pflege“ kann auch beantragt werden,
wenn keine Pflegestufe bewilligt wurde, jedoch
WOHNEN IM ALTER
Heimbetreuungsbedürftigkeit vorliegt oder keine
Mitgliedschaft in einer Pflegeversicherung besteht.
Folgende Voraussetzungen sind zu beachten:
Sozialhilfeleistungen müssen immer vor Inanspruchnahme der Leistung beantragt werden, da der Sozialhilfeträger erst ab Bekanntwerden der Bedürftigkeit Leistungen bewilligen darf. Eine nachträgliche
Übernahme ist ausgeschlossen.
Sozialhilfeleistungen sind einkommens- und vermögensabhängig. Als Schonvermögen werden zurzeit
für die hilfesuchende Person 2600 Euro sowie für
deren Ehepartnerin oder Ehepartner 614 Euro anerkannt. Dieser Betrag verbleibt der hilfesuchenden Person und muss nicht zur Deckung der beanspruchten Leistungen einsetzt werden.
Für Kriegshinterbliebene gelten andere Voraussetzungen (siehe Abschnitt 2.5.).
Bei Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen erhält die pflegebedürftige Person im Falle einer stationären Unterbringung zusätzlich zu den ungedeckten Heimkosten einen angemessenen Barbetrag zur
persönlichen Verfügung.
Für die Beantragung von Leistungen der Hilfe zur
Pflege wenden Sie sich bitte an den
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-0
Falls Sie jedoch Ihren letzten Wohnort vor einer
Heimaufnahme außerhalb des Landkreises Schaumburg hatten, kann ein anderer Sozialhilfeträger
zuständig sein. Für weitere Fragen steht Ihnen der
Fachdienst Altenhilfe (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung.
gen oder Probleme auftreten. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, mit dem gewählten Heimbeirat
des Hauses oder – sofern ein solcher nicht besteht
– mit dem Heimfürsprecher in Kontakt zu treten.
Da Heimbewohnerinnen und -bewohner in besonderem Maße schutzbedürftig sind, hat der Gesetzgeber die Institution der Heimaufsichtbehörde
geschaffen. Diese prüft bei Aufnahme des Heimbetriebs, ob alle Anforderungen – z.B. baulicher oder
personeller Art – erfüllt sind und überwacht den
laufenden Heimbetrieb. Dabei nimmt sie Beratungsund Informationsaufgaben wahr. Sie kann aber auch
Anordnungen bis hin zur Einstellung des Heimbetriebs treffen.
Die Heimaufsichtsbehörde arbeitet eng mit Pflegekassen, Kostenträgern, dem Medizinischen Dienst
der Krankenversicherung, dem Fachdienst Altenhilfe und Pflegestützpunkt, dem Gesundheitsamt und
weiteren Stellen zusammen.
Heimaufsichtsbehörde für die unter 4.5.1. genannten Heime ist der Landkreis Schaumburg. Sie können die zuständigen Mitarbeiter wie folgt erreichen:
Landkreis Schaumburg
- Sozialamt Heimaufsicht
Breslauer Straße 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-706 und 703-716
Mail: [email protected].
Hören und Sehen
4.5.5. HEIMAUFSICHT
Heime werden von ihren Trägern eigenverantwortlich betrieben. Dabei sind eine Vielzahl von Gesetzen und sonstigen Vorschriften zu beachten.
Heimbewohnerinnen und -bewohner, Angehörige und andere interessierte Personen werden sich
in der Regel zunächst an die Heimleitung wenden,
wenn im Zusammenhang mit dem Heimplatz Fra-
SENIORENWEGWEISER | 43
WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
5.
WEITERE HILFSANGEBOTE
UND BETÄTIGUNGS-MÖGLICHKEITEN
I
n diesem Kapitel erhalten Sie einige Tipps, wie
Sie durch eigene Aktivitäten oder gemeinsam mit
anderen Menschen Problemlösungen erarbeiten,
Erfahrungen austauschen und sinnvollen Beschäftigungen nachgehen können.
5.1. EHRENAMTLICHES
ENGAGEMENT
Sie suchen eine sinnvolle Aufgabe? Möchten Sie
anderen helfen und einen Teil Ihrer Zeit einem guten Zweck widmen? Wollen Sie im Rahmen Ihrer
Möglichkeiten Ihr Lebensumfeld mitgestalten und
verbessern? Möchten Sie Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten einbringen und weiterentwickeln?
Haben Sie schon einmal daran gedacht, eine ehrenamtliche Tätigkeit zu übernehmen? Dann sind
Sie nicht allein. Viele Menschen engagieren sich
bereits in der Kirche, im Natur- und Umweltschutz,
in Sportvereinen oder sozialen Einrichtungen. Und
dieses Engagement ist für unsere Gesellschaft insbesondere auf Grund der tief greifenden sozialen Veränderungen unverzichtbar.
Jede und jeder Einzelne kann einen wertvollen Beitrag leisten, um aus dem Nebeneinander der Menschen ein Miteinander zu machen. Im Landkreis
Schaumburg gibt es vielfältige Möglichkeiten, um
sich ehrenamtlich zu betätigen. Koordiniert werden
die Angebote von der Kontaktstelle Ehrenamt (KESS)
des Landkreises Schaumburg, die Sie informiert und
berät, wenn Sie sich engagieren wollen:
Kontaktstelle Ehrenamt (KESS)
Jahnstr. 20
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-264
Fax: 05721 703-522
Mail: [email protected]
Sprechzeiten: Mo. - Fr. von 8 - 12 Uhr
(und nach Vereinbarung).
44 | SENIORENWEGWEISER
Ehrenamtliche Seniorenbegleitung
Möchten Sie ältere Menschen in Ihrer Nachbarschaft
oder näheren Umgebung dabei unterstützen, möglichst ein eigenständiges Leben in vertrauter Umgebung zu führen? Dann können Sie sich direkt an den
Fachdienst Altenhilfe bzw. das Seniorenservicebüro
des Landkreises Schaumburg wenden. Auch wenn
Sie für sich selbst oder eine ältere Angehörige bzw.
einen Angehörigen eine Begleitung suchen, ist das
Seniorenservicebüro der richtige Ansprechpartner.
Das Seniorenservicebüro betreut, qualifiziert und
vermittelt passgenau Ehrenamtliche, die in der Seniorenbegleitung tätig sein möchten oder bereits
tätig sind. Darüber hinaus bietet es den Engagierten mehrmals jährlich ein Forum, bei dem sie sich
kennenlernen, austauschen und durch kleine Fortbildungseinheiten qualifizieren können.
Die Seniorenbegleiterinnen und -begleiter werden
wohnortnah und entsprechend ihrer Interessen an
ältere Menschen vermittelt, die einsam sind oder
Unterstützung bei kleineren Dingen im Alltag benötigen.
Die Ehrenamtlichen leisten den älteren Menschen
Gesellschaft, begleiten sie bei Spaziergängen, zum
Arzt oder Einkaufen, lesen ihnen etwas vor, spielen
oder unternehmen etwas mit ihnen (siehe auch Abschnitt 3.6.).
Bei Interesse oder Fragen wenden Sie sich bitte an:
Fachdienst Altenhilfe/
Seniorenservicebüro
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-722
oder 05721 703-789
WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe
Im Alter nimmt mit verminderten körperlichen Fähigkeiten das Sturzrisiko signifikant zu, so dass bereits alltägliche Verrichtungen wie das Einschrauben
einer neuen Glühbirne, das Aufhängen von Gardinen oder andere Tätigkeiten, für die eine Leiter
benötigt wird, ein Problem darstellen können. Auf
Grund veränderter Familienstrukturen und ausgedünnter sozialer Netze im Alter sind insbesondere
ältere und körperlich eingeschränkte Menschen auf
die Hilfe bürgerschaftlich Engagierter bei der Bewältigung des Alltags angewiesen.
Der Fachdienst Altenhilfe hat deshalb die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe als Unterstützungsangebot für Personen ab 60 Jahren, für Pflegebedürftige
sowie für Menschen mit einer Schwerbehinderung
aufgebaut und bietet gegen eine geringe Aufwandsentschädigung landkreisweit bei den Betroffenen
zu Hause die Erledigung der „kleinen Dinge des
Alltags“ an, für die keine Handwerksfirma bestellt
würde, beispielsweise Glühbirnen austauschen, Löcher bohren, quietschende Türen ölen oder Möbel
umstellen.
Die ehrenamtlichen Nachbarschaftshelfer werden
wohnortnah und entsprechend ihrer Fähigkeiten
eingesetzt und unterstützen ältere sowie pflegebedürftige Menschen mit kleinen handwerklichen Tätigkeiten bei dem Wunsch so lange wie möglich ein
selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu führen (siehe auch Abschnitt 3.7.).
Wenn Sie sich für handwerklich geschickt halten
und Interesse daran haben ehrenamtlich tätig zu
werden, wenden Sie sich bitte an den:
Fachdienst Altenhilfe/
Seniorenservicebüro
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-722 oder 05721 703-789
Austausch der Generationen
Aufgrund des demographischen Wandels wird es
immer mehr ältere Menschen geben, die aus verschiedensten Gründen – die Kinder leben weit entfernt, der Bekanntenkreis ist nicht mehr vorhanden
– vereinsamen und somit Unterstützung durch die
Gemeinschaft benötigen.
Gerade ältere Menschen verfügen aber über einen
reichen Erfahrungsschatz, der nicht verloren gehen
darf und im Austausch der Generationen an die
Jüngeren weitergegeben werden soll. Die jungen
Menschen, die aufgrund der heutigen Wohnsituation oftmals das Zusammenleben mit Groß- oder
Urgroßeltern nicht mehr kennen, können im Gegenzug ihre Kenntnisse beispielsweise im Umgang
mit den neuen technischen Geräten wie Handy und
Computer einbringen.
Um diesen Austausch zwischen Alt und Jung herzustellen und um den Generationen die Möglichkeit
zu geben, die Lebenssituation, Wünsche und Interessen der jeweils anderen Generation kennenzulernen, zu verstehen und von den Erfahrungen zu
profitieren sowie durch gegenseitige Hilfestellungen das eigene Alters- und Jugendbild zu revidieren, bietet der Fachdienst Altenhilfe ab Herbst 2013
verschiedene Projekte zur Förderung des Generationendialogs an.
Unter anderem ist angedacht, Besuche zwischen
älteren und jungen Menschen, für gemeinsame Gespräche, Vorlesen der Tageszeitung, Spaziergänge,
Hilfe bei den Hausaufgaben sowie beim Umgang
mit dem Handy oder Computer zu organisieren und
somit den Kontakt zwischen den Generationen herzustellen.
Darüber hinaus ist vorstellbar, einen regelmäßigen
Austausch zwischen Kindergärten, Schulen und Senioreneinrichtungen durch Besuche zu bestimmten
Anlässen wie Sommerfest, Laternenumzug, Erntedankfest, Weihnachtsfeier oder auch für Kreativangebote wie gemeinsames Backen, Basteln und Singen zu fördern.
Der Inhalt der Projekte wird sich nach den Interessen der Beteiligten richten und kann entsprechend
erweitert werden.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an den
Fachdienst Altenhilfe/
Seniorenservicebüro
Breslauer Str. 2-4
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 703-722 oder 05721 703-789
Die Tafeln
Wer sich durch die Ausgabe von Lebensmitteln an
Bedürftige für das Gemeinwohl einsetzen möchte,
findet in Abschnitt 5.2. eine Übersicht über die Tafeln im Landkreis Schaumburg und kann sich direkt
an die in Frage kommende Tafel wenden.
SENIORENWEGWEISER | 45
WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Entwicklungshilfe
Pensionierte Fachkräfte aus Industrie und Wirtschaft
haben die Möglichkeit, sich für zeitlich befristete
Beratungseinsätze vom Senior Experten Service in
Entwicklungsländer vermitteln zu lassen:
Senior Experten Service
Stiftung der Deutschen Wirtschaft für internationale Zusammenarbeit gGmbH
Buschstr. 2
53113 Bonn
Tel.: 0228 26090-0
Mail: [email protected]
Internet: www.ses-bonn.de.
5.2. DIE TAFELN, KLEIDERLÄDEN
UND GEBRAUCHTMÖBELABGABE
Von Altersarmut sind insbesondere Frauen betroffen, da sie durch Kindererziehungszeiten und Hausfrauenarbeit meist nicht durchgängig oder durch die
unter Frauen verbreitete Teilzeitarbeit nicht ausreichend in die Rentenkasse einzahlen konnten. Aber
auch ein geringerer Anteil von Männern ist nicht in
der Lage, im Alter den eigenen Lebensunterhalt zu
bestreiten.
Um einkommensschwache Personen zu unterstützen wurden die Tafeln eingerichtet, die Lebensmittel
kostenlos an Menschen mit geringer Rente, Wohngeld- oder Sozialhilfeberechtigte, Alleinerziehende,
Arbeitslose, Studierende und an andere bedürftige
Personengruppen ausgeben. Dabei sind die Tafeln
an keinerlei Glaubensrichtung gebunden und helfen
dort, wo es nötig ist. Voraussetzung ist der Nachweis
von Bedürftigkeit – beispielsweise anhand des letzten Rentenbescheids oder Leistungsbescheids des
Sozialamts.
Im Landkreis Schaumburg bekommen Sie bei folgenden Tafeln Unterstützung:
DRK Tafel Bad Nenndorf
Rodenberger Allee 13
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 9899469
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr. (11 - 13 Uhr)
Bückeburger Tafel
Dammstr. 11 (beim Paritätischen)
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 905758
46 | SENIORENWEGWEISER
Öffnungszeiten:
Mo., Mi., Fr. (14.30 - 16.30 Uhr)
DRK Tafel Obernkirchen
Bornemannstr. 1
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 9726021
Öffnungszeiten: Di., Do. (13 - 15 Uhr)
DRK Tafel Rinteln
Klosterstr. 18b
31737 Rinteln
Tel.: 05751 964270
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. (13 - 15 Uhr)
DRK Tafel Stadthagen
Gubener Str. 1
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 8905498
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. (11 - 13 Uhr)
Darüber hinaus halten die Kleider- und Umsonstläden
für jeden, der preisgünstige gut erhaltene Kleidung
kaufen möchte, ein breites Angebot an Herren-, Damen- und Kinderbekleidung sowie Bett- und Tischwäsche, Gardinen und diverse Haushaltsartikel bereit.
Eine Prüfung der Bedürftigkeit findet hier nicht statt.
Die Läden können von jedermann genutzt werden.
Im Landkreis Schaumburg finden Sie die Kleider­
läden an folgenden Standorten:
DRK-Schnäppchenmarkt Bad Nenndorf
Rodenberger Allee 2
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05724 9726019
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Mi., Fr.: 10 - 14 Uhr
Do.: 11 - 16 Uhr
DRK-Shop Obernkirchen
Neumarktstr. 23
31683 Obernkirchen
Tel.: 05724 9726019
Öffnungszeiten:
Mo. - Mi.: 9.30 - 14 Uhr
Do.: 10 - 16 Uhr
DRK-Kleiderlädchen Rinteln
Klosterstr. 18a
31737 Rinteln
Tel.: 05724 9726019
Öffnungszeiten:
Mo.- Fr.: 10 - 14 Uhr
WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
KleiderLaden Stadthagen
Gubener Str. 1
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 8905498
Öffnungszeiten:
Mo.: 10 - 15 Uhr
Di. - Do.: 10.30 - 17 Uhr
Fr.: 10 - 13 Uhr
In den Umsonstläden finden Sie über das Angebot
der Kleiderläden hinaus auch Kleinmöbel, Lampen,
Werkzeug, Fahrräder und Elektro-Kleingeräte an folgenden Standorten:
Umsonstladen Ümmesüss
Hauptstr. 17
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 0176 78462712
(während der Öffnungszeiten)
Öffnungszeiten:
Mo.: 10 - 13 Uhr
Do.: 10 - 18 Uhr
Umsonstladen
Klosterstr. 26
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 91141
Öffnungszeiten:
Di.: 15 - 17 Uhr
Do.: 10 - 12 Uhr
Jeder zweite Samstag im Monat:
10 - 12 Uhr
Für finanziell schwächer Gestellte bieten folgende
Institutionen gebrauchte Möbel an:
Schaumburger Beschäftigungs GmbH
Schnatwinkel 4
31688 Nienstädt
Tel.: 05721 9724-0 oder 05721 9724-30
(Möbellager)
Hinweis: Hier oder beim Sozialamt des
Landkreises sind die Voraussetzungen
für einen kostenlosen Möbelbezug zu
erfragen.
Schaumburger Initiative
gegen Arbeitslosigkeit e. V. (S.I.G.A.)
„Brauchbar - Stadthagen“
Hüttenstr. 5
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 994341
Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 9 - 18 Uhr
Sa.: 9 - 13 Uhr
„Brauchbar - Rinteln“
Bäckerstr. 51/52
Tel.: 05751 9236517
Mail: [email protected]
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 10 - 18 Uhr
Sa.: 9 - 13 Uhr
Bei der S.I.G.A. sind neben Möbelstücken auch
Haushaltsgegenstände erhältlich.
5.3. SELBSTHILFEGRUPPEN
Geteilte Freude ist doppelte Freude, geteiltes Leid
ist halbes Leid. In vielen Lebensbereichen zeigt sich
immer wieder, wie berechtigt diese Redewendung
ist.
Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Lösungen für Problemstellungen
zu suchen und sich gegenseitig bei der Bewältigung
des Alltags zu unterstützen. Der Austausch von Erfahrungen, die Anteilnahme Dritter bei positiven,
aber auch negativen Entwicklungen kann eine spürbare Hilfe bei der Bewältigung von Problemen sein.
In vielen Orten des Kreisgebiets bestehen Selbsthilfegruppen. Diese befassen sich mit Themen wie
Alkohol- und Medikamentenmissbrauch, Alzheimer/Demenz, Diabetes, Herzerkrankungen, Krebs,
Osteoporose, Hilfen für pflegende Angehörige, psychische Erkrankungen, Rheuma, Schlaganfall, Trauerbewältigung.
Hinweise zu den Aktivitäten der Gruppen finden Sie
regelmäßig in der Tagespresse.
Sanitätshaus • Orthopädie-Technik • Reha-Technik
Ihre Gesundheit ist uns wichtig
Stadthagen
Bückeburg
Obernstraße 27
 (0 57 21) 47 78
Lange Straße 33
 (0 57 22) 39 80
SENIORENWEGWEISER | 47
WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Außerdem ist eine Kontaktstelle eingerichtet, in der
Sie sich über das gesamte Themenangebot und weitere Einzelheiten zu den Gruppen informieren können:
Kontaktstelle der Schaumburger
Selbsthilfegruppen e. V.
Auf dem Felde 3
31675 Bückeburg
Ansprechpartner:
Herr Klevers
Tel.: 05722 270240
Fax: 05722 270241
Mail.: [email protected]
Sprechzeiten:
Mo. - Fr. : 9 - 13 Uhr
(und nach Vereinbarung)
seelsorge zur Verfügung. Diese sind kostenfrei rund
um die Uhr für anonyme und vertrauliche Gespräche zu erreichen.
Nicht jedes Problem wird sich auf Anhieb lösen
lassen. Die in Gesprächsführung geschulten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich aber alle
erdenkliche Mühe, die Ratsuchenden menschliche
Nähe und Zuwendung spüren zu lassen und ihnen
Aufmerksamkeit zu schenken. Dadurch können
vielen Menschen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt
werden, und es kann neuer Lebensmut gefasst werden.
Die Telefonseelsorge ist erreichbar unter den Telefonnummern
0800 - 1110111 und
0800 - 1110222
Zudem besteht die Möglichkeit, die Internet-Adresse www.telefonseelsorge.de zu nutzen.
5.4. EHE- UND LEBENSBERATUNG
Partnerschaftsprobleme und Lebenskrisen können
auch im fortgeschrittenen Alter auftreten. In entsprechenden Situationen können Sie sich an folgende
Institutionen wenden:
Diakonisches Werk
Bahnhofstr. 16
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 9930-0
Mail.: info@diakonie-schaumburg-lippe.
de
Internet: www.diakonie-schaumburglippe.de
Diakonisches Werk Rinteln
Bäckerstr. 8
31737 Rinteln
Tel.: 05751 9621-0
Mail.: [email protected]
Internet: www.diakonie-rinteln.de
Caritas –
Allgemeine Lebens- und Sozialberatung
Herderstr. 1 a
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 8888630
5.5. TELEFONSEELSORGE
Für Menschen in Lebenskrisen, die niemanden haben, dem sie ihre Sorgen anvertrauen können oder
wollen, stehen die Mitarbeiter/innen der Telefon-
48 | SENIORENWEGWEISER
5.6. BERATUNG BEI PSYCHISCHEN
KRISEN UND ERKRANKUNGEN
Ist die emotionale Überforderung oder die Krise bereits so groß, dass sich daraus eine psychische Erkrankung entwickelt hat, können sich die Betroffenen oder Angehörigen an den Sozialpsychiatrischen
Dienst wenden:
Landkreis Schaumburg
- Gesundheitsamt /
Sozialpsychiatrischer Dienst Niedernstr. 14
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 97480
Fax: 05721 9748-99
5.7. SCHULDNERBERATUNG
Die Schuldnerberatung kann Ihnen eine Hilfe sein,
wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage
befinden. Sie bietet die Klärung der Situation an und
hilft bei der Durchsetzung von gesetzlichen Ansprüchen sowie der Vereinbarung von Stundungen und
Ratenzahlungen. Als anerkannte Beratungsstelle
für außergerichtliche und gerichtliche Schuldenregulierung nach der Insolvenzordnung begleitet sie
Schuldner während eines Insolvenzverfahrens. Im
Rahmen der Sozialen Schuldenberatung arbeitet sie
auch vorbeugend.
WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Eine Sozial- und Schuldnerberatung erhalten Sie bei
folgenden Stellen:
Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V.
(Mitglied der BAG Schuldnerberatung)
Stadthagen:
Kostenlose Beratung durch
die gemeinnützig tätige Organisation
im
Kulturzentrum Alte Polizei
Obernstr. 29 (Eingang Klosterstraße)
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 893778
Fax: 05723 1322
Sprechzeiten:
Di.: 10 - 12.30 Uhr
Bückeburg:
Kostenlose Beratung durch
die gemeinnützig tätige Organisation
in den Räumlichkeiten der
Stadtverwaltung (Zimmer 8)
Marktplatz 3
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 206156
Fax: 05723 1322
Sprechzeiten:
Mo.: 10 - 12.30 Uhr
Soziale Schuldnerberatung
des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth.
Landeskirche Schaumburg-Lippe
Bahnhofstr. 16
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 99300
Fax: 05721 993066
Mail: [email protected]
www.diakonie-schaumburg-lippe.de
Diakonisches Werk
Bäckerstr. 8
31737 Rinteln
Tel.: 05751 96210
Mail: [email protected]
Internet: www.diakonie-rinteln.de
Diakonisches Werk
(Haus der Begegnung)
Hauptstr. 36
31542 Bad Nenndorf
Tel.: 05723 3652 (Mo.: 9.30 - 12.30 Uhr)
Tel.: 05152 527644
5.8. VERBRAUCHERBERATUNG
Größere Anschaffungen wollen wohl überlegt
sein. Eine frühzeitige Beratung durch kompetente
Gesprächspartnerinnen oder -partner ist zu empfehlen. Hier bieten sich die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Verbraucherzentrale an. Diese können Ratschläge geben, wenn im Alltag Fragen oder
Probleme auftreten: z.B. in Vertragsangelegenheiten
(Reklamationen), Versicherungen, Finanzierung, Ernährungsfragen oder Angelegenheiten des Wohnens
und der Umwelt.
Kontakt aufnehmen können Sie wie folgt:
Verbraucherzentrale Niedersachsen e. V.
Herrenstr. 14
30159 Hannover
Tel.: 0511 91196-0
Mail: [email protected]
Internet: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de
5.9. SICHERHEIT IM ALLTAG
Im Landkreis Schaumburg können die Einwohner sicher leben. Das zeigen auch die Kriminalstatistiken
der vergangenen Jahre.
Die Polizei setzt sich dafür ein, dass dies auch so
bleibt. In Schaumburg finden Sie in den Städten
Stadthagen, Bückeburg, Rinteln und Bad Nenndorf
Dienststellen, die rund um die Uhr besetzt sind.
Telefonnummern:
Stadthagen: 05721 40040
Bückeburg: 05722 95930
Rinteln: 05751 95450
Bad Nenndorf: 05723 94610
Daneben gibt es in vielen Gemeinden Polizeistationen, die zumindest am Tage mit Beamtinnen und
Beamten besetzt sind. In allen alltäglichen Fragen,
bei denen Ihnen die Polizei vielleicht weiterhelfen
kann, wenden Sie sich bitte an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
In dringenden Fällen oder Notfällen rufen
Sie unbedingt immer die Notrufnummer
110 an.
Haben Sie spezielle Fragen (z.B. zum Thema Kriminalität gegen alte Menschen, zum Schutz vor Straftaten, zur Sicherheit im Straßenverkehr) oder möchten
SENIORENWEGWEISER | 49
WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
Sie vielleicht in Ihrem Seniorenkreis einmal einen
Vortrag zu diesen Themen hören, wenden Sie sich
bitte an die Polizei in Stadthagen. Hier sitzen Spezialisten, die auch solche Wünsche gern erfüllen.
In jeder Polizeidienststelle finden Sie daneben umfangreiches Informationsmaterial, das Antworten
auf viele Fragen gibt und in dem Sie eine Vielzahl
guter Tipps und Hinweise bekommen.
Ansprechpartner bei der Kriminalpolizei ist der Beauftragte für Kriminalprävention:
Axel Bergmann
Vornhäger Str. 15
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 40040
Weitere Hinweise finden Sie im Internet unter www.
polizei-beratung.de und www.polizei.stadthagen.
de.
Die Broschüre des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend mit dem Titel „Rate
mal, wer dran ist?“ informiert darüber, wie sich Seniorinnen und Senioren vor Trickdieben und anderen Betrügern schützen können. Sie kann kostenlos
bestellt werden beim:
Publikationsverband der Bundesregierung
Postfach 481009
18132 Rostock
Tel.: 0180 5778090
Mail: [email protected]
5.10. BILDUNGS- UND
ANDERE FREIZEITANGEBOTE
Hat man das Berufsleben hinter sich gelassen, entsteht ein neuer Freiraum, der zur persönlichen Gestaltung zur Verfügung steht. Es gilt, sich eine andere Tagesstruktur zu schaffen, neue Prioritäten zu
setzen und sich neue Aufgaben zu suchen, da das
reine Nichtstun die meisten Menschen auf Dauer
langweilt oder betrübt.
Wer über Grundbesitz verfügt, einen großen Verwandten- und Bekanntenkreis hat oder sich rege am
Vereinsleben beteiligt, ist sicher schon gut ausgelastet. Vielleicht haben Sie aber schon immer den
Wunsch gehabt, im Ruhestand mal etwas ganz anderes zu tun. Wollen Sie Ihren Interessen, Hobbys
und Neigungen nachgehen, für die es bisher zu wenig Raum gab? Wollen Sie beispielsweise noch eine
50 | SENIORENWEGWEISER
Sprache lernen, eine neue Sportart ausprobieren,
sich künstlerisch betätigen oder auf den Gebieten
der Computer- und Telekommunikationstechniken
auf dem Laufenden sein? Vieles ist möglich – und
bedenken Sie, dass Sie als Ruheständler oder Ruheständlerin entspannt und ohne Leistungsdruck an
die Sache herangehen können.
Unterschiedliche Träger wie Verbände, Vereine oder
Kirchen bieten immer wieder Kurse oder Einzelveranstaltungen an, über die Sie in der Regel durch die
Tagespresse informiert werden.
Spezielle Angebote für ältere Menschen haben das
Mehrgenerationenhaus in der Alten Polizei in Stadthagen (s. Abschnitt 5.11.) und die Volkshochschule
Schaumburg im Programm.
Bitte informieren Sie sich über das aktuelle Programm an folgenden Stellen:
Volkshochschule Schaumburg
Jahnstr. 21a
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 787-0
Klosterstr. 26
31737 Rinteln
Tel.: 05751 89020
Schloss 3c
31675 Bückeburg
Tel.: 05722 95730
Internet: www.vhs-schaumburg.de
5.11. SENIORENKLUBS,
BEGEGNUNGSSTÄTTEN UND
MEHRGENERATIONENHAUS
Seniorenkubs und -treffs sowie Begegnungsstätten
gibt es im gesamten Kreisgebiet. Manche sind selbst
organisiert, andere haben eine Leitung, die von einer Institution gestellt wird. Man trifft sich zum Skat,
Schach, Tanzen, Basteln, gemeinsamen Frühstück
oder anderen Aktivitäten. Es werden Fahrten unternommen, Filme vorgeführt und Vorträge gehalten.
Wann und wo Treffen bzw. Veranstaltungen in Ihrer
Nähe stattfinden, erfahren Sie aus der Tagespresse,
bei Ihrer Kirchengemeinde oder einem der Wohlfahrtsverbände (siehe Abschnitt 1.6.).
Besonders breit gefächert ist das Angebot für Senio-
WEITERE HILFSANGEBOTE UND BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN
ren seit einigen Jahren im Mehrgenerationenhaus in
Stadthagen. Die vielfältigen Gruppenangebote richten sich dabei nicht nur an Bürgerinnen und Bürger
Stadthagens.
Hier sind Besucher aus dem ganzen Landkreis willkommen.
Mehrgenerationenhaus Schaumburg
(MGH)
Kommunikationszentrum
Alte Polizei (APo)
Obernstr. 29
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 89 37 70
Internet: www.altepolizei.de und www.
mehrgenerationenhaeuser.de/stadthagen
Über das vielseitige Angebot der Sportvereine für
Seniorinnen und Senioren können Sie Näheres erfahren beim
Kreissportbund Schaumburg e. V. (KSB)
Enzer Str. 94
31655 Stadthagen
Tel.: 05721 995076
Fax: 05721 995077
Mail: [email protected]
Internet: www.ksb-schaumburg.de
Öffnungszeiten der KSB-Geschäftsstelle:
Mo., Mi., Fr.: 9 - 12 Uhr
Di., Do.: 14.30 - 17.30 Uhr
(und nach Vereinbarung).
MGH-Infopunkt:
Mi.: 9.30 - 11.30 Uhr
Tel.: 05721 893772
Für Informationen stehen Ihnen auch die Mitglieder
der örtlichen Seniorenbeiräte und des Kreisseniorenrats (siehe Abschnitte 1.3. und 1.4.) zur Verfügung.
Zögern Sie nicht, geben Sie sich einen Ruck und tun
Sie den ersten Schritt. Regelmäßiger Austausch mit
Anderen schenkt Freude, Lebensmut und hält vor allem geistig fit und beweglich.
Kranken- und Altenpflegedienst
5.12. SENIORENSPORT
Auch im fortgeschrittenen Alter ist Bewegung sehr
förderlich für die körperliche, geistige und emotionale Gesundheit. Keinesfalls ist es zwingend erforderlich, sich wettkampfmäßig zu betätigen. Angemessene Bewegung ohne Leistungsdruck, ausgeübt
unter Beachtung persönlicher Einschränkungen,
kann Krankheiten vorbeugen, ihre Folgen mildern
und das Lebensgefühl steigern.
Insinger & Rinne
GmbH
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Harrl-Allee 2
Zweigstelle Niedernwöhren
Tel. 0 57 21/92 40 92
31707 Bad Eilsen
Tel. 0 57 22/8 18 70
Selbstverständlich sollte jeder die Grenzen der persönlichen Leistungsfähigkeit kennen und im Zweifelsfall oder bei Vorerkrankungen vor Aufnahme von
Aktivitäten lieber den Rat des Hausarztes einholen.
Wohlfahrtsverbände (siehe Abschnitt 1.6.), die
Volkshochschule (siehe Abschnitt 5.10.), Seniorenklubs und örtliche Sportvereine halten ein breit
gefächertes Angebot bereit. Informieren Sie sich bitte direkt dort oder in der Tagespresse.
SENIORENWEGWEISER | 51
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Probewohnen
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Einzelzimmer mit Bad
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mit Demenz
Weitere Informationen erhalten Sie in den
Kreisaltenzentren oder unter
www.kreisaltenzentrum-schaumburg.de
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Tel. 05724 - 39 90 90
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