Detail Hauseinführung durch Bodenplatte

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Detail Hauseinführung durch Bodenplatte
TECHNISCHES REGELWERK Teil 2
Detail Hauseinführung durch Bodenplatte
A
Anschlußset zum Spiralschlauch
B
Spiral- Saug- und Druckschlauch als Schutzrohr
C
Trinkwasserleitung PE-Rohr
Anlage 2.2
3.1.4 Oberflächenbefestigung
-
-
3.2
siehe Regelzeichnung (Teil 1 – Anlage 1.2)
In unbefestigten Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Zufahrten):
Betonring DIN 4052 DN 450, ausgepflastert mit Mosaik- Kleinpflaster in
Betonbettung.
Im unbefestigten Seitenbereich, außerhalb von Verkehrsflächen: Einfassungssteine
aus Beton.
Anschlussleitung
3.2.1 Rohre, Form- und Verbindungsstücke
Als Werkstoff für Anschlussleitungen sind zu verwenden:
(1) Druckrohre, Rohrverbindungen und Rohrleitungen nach DVGW VP 608 aus PE
80, SDR 11, Farbe schwarz mit blauen Streifen, PN 10, (für Nennweiten 32 bis 65)
(2) Druckrohre, Rohrverbindungen und Rohrleitungsteile nach DVGW VP 608 aus PE
100, SDR 17, Farbe blau, PN 10, (für Nennweiten 80 bis ≤ 100)
(3) Bei grabenloser Rohrverlegung ist Polyolefin- ummanteltes Rohr zu verwenden
(4) Druckrohre aus duktilem Gusseisen mit Muffe und Formstücke aus duktilem
Gusseisen mit Zementmörtelauskleidung nach DIN 28 600 bei Anschlussleitungen
> DN 100 innerhalb von Gebäuden oder wenn Löschwasser über den Anschluss
bereitgestellt wird
Hinweis:
Die Anschlussleitung ist möglichst in einem Stück zu verlegen.
Muffenverbindungen und Formstücke im unmittelbaren Bereich der
Hauseinführung sind nicht zulässig. Bei duktilem Gussrohr sind zugund schubsichere Verbindungen erforderlich.
3.2.2 Anforderungen an die Verlegung (siehe auch Anlage 2.3 – Erdarbeiten)
(1) Grundsätzlich sind die Hinweise der DIN EN 805 und des DVGW – Merkblattes
W 404 zu beachten. Anschlussleitungen unter Gebäudeteilen oder Hohlräumen
sind in Mantelrohre zu verlegen.
(2) Abstand zu Leitungen anderer Medien mindestens 20 cm bei kreuzenden
Leitungen bzw. 40 cm bei parallelem Verlauf.
(3) Bei Annäherung von Trinkwasserleitungen an Abwasserleitungen (Abstand < 1 m)
dürfen Trinkwasserleitungen nicht tiefer als Abwasserleitungen liegen, bei
unvermeidbarer Unterquerung ist Vorort eine Festlegung mit der MWA zu treffen.
(4) Frostfreiheit beachten: Rohrdeckung mindestens 1,30 m
(5) Steigerung zum Gebäude
Regelverlegetiefe 1,40 m bis 1,30 m
(6) Kreuzung von Hauptverkehrsstraßen im Schutzrohr
(7) Kennzeichnung der Leitung durch blaues Warnband aus Kunststoff, 30 cm über
Rohrscheitel
(8) Möglichst kurze Anschlussleitung, möglichst geradlinig und rechtwinklig zum
Gebäude verlegt
(9) Bei grabenloser Rohrverlegung ist zunächst ein Schutzrohr einzubauen und
anschließend das Medienrohr einzuziehen, weil ein Warnband nicht möglich ist.
Zur Einhaltung der Punkte (3) und (4) ist nur bei bestehenden Netzen gegebenenfalls
eine seitliche Anbohrung der Versorgungsleitung vorzusehen. Bei Neuplanungen ist
die Versorgungsleitung in entsprechender Tiefenlage zu verlegen.
3.2.3 Dimensionierung
Die Festlegung der Dimension erfolgt grundsätzlich durch die MWA GmbH nach der
Wasserbedarfsermittlung des Antragstellers
Mindestnennweite für den Neubau von Anschlussleitungen ist DN 32 (PE – HD 32 x
2,7, DIN 8074)
3.2.4 Hauseinführung
3.2.4.1 Außenwand
a) gegen
drückendes
Wasser,
bei
weißer
Wanne
Ringraumdichtung in Kernbohrung
Abnahme durch Anschlussnehmer zwingend erforderlich
druckwasserdichte
Anforderungen werden erfüllt z. B. durch:
- Hersteller: Doyma, Hauff, bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung
b) gegen nicht drückendes Wasser (schwarze Wanne) mit verzahntem Futterrohr, und
Ringraumdichtung gegen nicht drückendes Wasser oder kombiniert mit
Stopfbuchsverschraubungen
Abnahme durch Anschlussnehmer erforderlich
Anforderungen werden erfüllt z. B. durch:
- Beuclo, Doyma, Hauff, bzw. nach Gleichwertigkeitsprüfung anderer Anbieter
3.2.4.2 Bodenplatte (siehe Detail Anlage 2.2)
Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist das Schutzrohr bereits bei der
Fundamentsherstellung mit einzubauen. Hierbei ist sicherzustellen, dass auch durch
den Biegeradius die Frostsicherheit gewährleistet ist (z. B. durch Anordnung in
entsprechendem Abstand von der Außenwand).
Als Schutzrohr ist flexibles Rohr, innen glatt, außen gewellt, zu verwenden (kein KG–
Rohr mit Bögen)
3.2.4.3 Mehrspartenhauseinführung (MSHE)
MSHE werden durch die MWA GmbH nicht eingebaut. Wenn der Anschlussnehmer
eine MSHE in Eigenleistung installiert, sind folgende Grundsätze vor Einbau der
Anschlussleitung zu prüfen.
 Wasserzähleinbaugarnitur nach Punkt 3.3 muss installierbar sein (Arbeitsraum)
 Rohrdeckung außerhalb des Gebäudes darf die Tiefe von 1,3 m an keiner Stelle
unterschreiten
 Die Dichtigkeit der MSHE liegt in Verantwortung des Eigentümers /
Antragstellers
3.2.5 Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme der Anschlussleitung ist diese ausreichend zu spülen und eine
Dichtheitsprüfung mit Wasser gemäß DIN EN 805 durchzuführen.
Anschlussleitungen < 30 m Länge und Nennweiten < DN 80 dürfen mit Betriebsdruck
geprüft werden.
Alle anderen Anschlussleitungen sind Druckprüfungen gemäß DIN 805 zu
unterziehen.
Der Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit ist vorzulegen.
3.3
Wasserzähleranlage
3.3.1 Anforderungen bei der Anbringung der Wasserzähleranlage
Die Wasserzähleranlage ist in der Regel im Innern des Gebäudes, nahe der
straßenwärts gelegenen Hauswand an einem frostsicheren trockenen Ort anzubringen.
Sie ist so zu befestigen, dass bei ausgebautem Wasserzähler die auftretenden Kräfte
durch den Haltebügel aufgenommen werden. Sie muss im gleichen Raum installiert
werden, in dem die Einführung der Anschlussleitung erfolgt und ist über dem Niveau
der Hauseinführung anzuordnen. Eine Anordnung unterhalb der Hauseinführung ist
nicht zulässig.
Der Einbauort muss zugänglich sein, so dass der Wasserzähler leicht abgelesen, leicht
ausgewechselt und leicht überprüft werden kann. Nach Möglichkeit sollte an der
Wand eine Mindestarbeitsfläche von 50 x 50 cm vorhanden sein.
3.3.2 Wasserzähler Qn 2, 5, 6, 10 und ggf. Qn 15 mit Gewindeanschluss
Es sind Wasserzählereinbaugarnituren mit folgenden Bestandteilen zu verwenden
(siehe auch Anlage 2.1).
a) Schrägsitzventil DIN 3502, DIN – DVGW, aus Messing, Oberteil mit steigender
Spindel, ohne Entleerung, Eingang mit Innengewinde, Ausgang mit
Überflutmutter, Fettkammer.
b) Wasserzähler mit integriertem Rückflussverhinderer (Einsteckrückflussverhinderer
im Auslauf des Wasserzählers), nur bei Anlagen ohne KVR.
c) Schrägsitzventil DIN 2999, DIN – DGVW (KFR – Ventil -teflonbeschichtet),
Schrägsitzventil – Oberteil mit steigender Spindel und mit unten angeordnetem,
integriertem Entleerungsventil aus Messing, Eingang mit längskraftschlüssiger
Längenausgleichsverschraubung
mit
Überwurfmutter,
Ausgang
mit
Innengewinde oder Gleitring (aus Messing) mit Schubtülle.
d) Anschlussbügel fest oder verstellbar aus schwerem Profilstahl, 3 mm stark oder
aus Edelstahl, 2,5 mm stark nach DIN ISO 228.

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