Detail Hauseinführung durch Bodenplatte
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Detail Hauseinführung durch Bodenplatte
TECHNISCHES REGELWERK Teil 2 Detail Hauseinführung durch Bodenplatte A Anschlußset zum Spiralschlauch B Spiral- Saug- und Druckschlauch als Schutzrohr C Trinkwasserleitung PE-Rohr Anlage 2.2 3.1.4 Oberflächenbefestigung - - 3.2 siehe Regelzeichnung (Teil 1 – Anlage 1.2) In unbefestigten Verkehrsflächen (Fahrbahn, Gehwege, Radwege, Zufahrten): Betonring DIN 4052 DN 450, ausgepflastert mit Mosaik- Kleinpflaster in Betonbettung. Im unbefestigten Seitenbereich, außerhalb von Verkehrsflächen: Einfassungssteine aus Beton. Anschlussleitung 3.2.1 Rohre, Form- und Verbindungsstücke Als Werkstoff für Anschlussleitungen sind zu verwenden: (1) Druckrohre, Rohrverbindungen und Rohrleitungen nach DVGW VP 608 aus PE 80, SDR 11, Farbe schwarz mit blauen Streifen, PN 10, (für Nennweiten 32 bis 65) (2) Druckrohre, Rohrverbindungen und Rohrleitungsteile nach DVGW VP 608 aus PE 100, SDR 17, Farbe blau, PN 10, (für Nennweiten 80 bis ≤ 100) (3) Bei grabenloser Rohrverlegung ist Polyolefin- ummanteltes Rohr zu verwenden (4) Druckrohre aus duktilem Gusseisen mit Muffe und Formstücke aus duktilem Gusseisen mit Zementmörtelauskleidung nach DIN 28 600 bei Anschlussleitungen > DN 100 innerhalb von Gebäuden oder wenn Löschwasser über den Anschluss bereitgestellt wird Hinweis: Die Anschlussleitung ist möglichst in einem Stück zu verlegen. Muffenverbindungen und Formstücke im unmittelbaren Bereich der Hauseinführung sind nicht zulässig. Bei duktilem Gussrohr sind zugund schubsichere Verbindungen erforderlich. 3.2.2 Anforderungen an die Verlegung (siehe auch Anlage 2.3 – Erdarbeiten) (1) Grundsätzlich sind die Hinweise der DIN EN 805 und des DVGW – Merkblattes W 404 zu beachten. Anschlussleitungen unter Gebäudeteilen oder Hohlräumen sind in Mantelrohre zu verlegen. (2) Abstand zu Leitungen anderer Medien mindestens 20 cm bei kreuzenden Leitungen bzw. 40 cm bei parallelem Verlauf. (3) Bei Annäherung von Trinkwasserleitungen an Abwasserleitungen (Abstand < 1 m) dürfen Trinkwasserleitungen nicht tiefer als Abwasserleitungen liegen, bei unvermeidbarer Unterquerung ist Vorort eine Festlegung mit der MWA zu treffen. (4) Frostfreiheit beachten: Rohrdeckung mindestens 1,30 m (5) Steigerung zum Gebäude Regelverlegetiefe 1,40 m bis 1,30 m (6) Kreuzung von Hauptverkehrsstraßen im Schutzrohr (7) Kennzeichnung der Leitung durch blaues Warnband aus Kunststoff, 30 cm über Rohrscheitel (8) Möglichst kurze Anschlussleitung, möglichst geradlinig und rechtwinklig zum Gebäude verlegt (9) Bei grabenloser Rohrverlegung ist zunächst ein Schutzrohr einzubauen und anschließend das Medienrohr einzuziehen, weil ein Warnband nicht möglich ist. Zur Einhaltung der Punkte (3) und (4) ist nur bei bestehenden Netzen gegebenenfalls eine seitliche Anbohrung der Versorgungsleitung vorzusehen. Bei Neuplanungen ist die Versorgungsleitung in entsprechender Tiefenlage zu verlegen. 3.2.3 Dimensionierung Die Festlegung der Dimension erfolgt grundsätzlich durch die MWA GmbH nach der Wasserbedarfsermittlung des Antragstellers Mindestnennweite für den Neubau von Anschlussleitungen ist DN 32 (PE – HD 32 x 2,7, DIN 8074) 3.2.4 Hauseinführung 3.2.4.1 Außenwand a) gegen drückendes Wasser, bei weißer Wanne Ringraumdichtung in Kernbohrung Abnahme durch Anschlussnehmer zwingend erforderlich druckwasserdichte Anforderungen werden erfüllt z. B. durch: - Hersteller: Doyma, Hauff, bzw. andere Anbieter nach Gleichwertigkeitsprüfung b) gegen nicht drückendes Wasser (schwarze Wanne) mit verzahntem Futterrohr, und Ringraumdichtung gegen nicht drückendes Wasser oder kombiniert mit Stopfbuchsverschraubungen Abnahme durch Anschlussnehmer erforderlich Anforderungen werden erfüllt z. B. durch: - Beuclo, Doyma, Hauff, bzw. nach Gleichwertigkeitsprüfung anderer Anbieter 3.2.4.2 Bodenplatte (siehe Detail Anlage 2.2) Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist das Schutzrohr bereits bei der Fundamentsherstellung mit einzubauen. Hierbei ist sicherzustellen, dass auch durch den Biegeradius die Frostsicherheit gewährleistet ist (z. B. durch Anordnung in entsprechendem Abstand von der Außenwand). Als Schutzrohr ist flexibles Rohr, innen glatt, außen gewellt, zu verwenden (kein KG– Rohr mit Bögen) 3.2.4.3 Mehrspartenhauseinführung (MSHE) MSHE werden durch die MWA GmbH nicht eingebaut. Wenn der Anschlussnehmer eine MSHE in Eigenleistung installiert, sind folgende Grundsätze vor Einbau der Anschlussleitung zu prüfen. Wasserzähleinbaugarnitur nach Punkt 3.3 muss installierbar sein (Arbeitsraum) Rohrdeckung außerhalb des Gebäudes darf die Tiefe von 1,3 m an keiner Stelle unterschreiten Die Dichtigkeit der MSHE liegt in Verantwortung des Eigentümers / Antragstellers 3.2.5 Inbetriebnahme Vor Inbetriebnahme der Anschlussleitung ist diese ausreichend zu spülen und eine Dichtheitsprüfung mit Wasser gemäß DIN EN 805 durchzuführen. Anschlussleitungen < 30 m Länge und Nennweiten < DN 80 dürfen mit Betriebsdruck geprüft werden. Alle anderen Anschlussleitungen sind Druckprüfungen gemäß DIN 805 zu unterziehen. Der Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit ist vorzulegen. 3.3 Wasserzähleranlage 3.3.1 Anforderungen bei der Anbringung der Wasserzähleranlage Die Wasserzähleranlage ist in der Regel im Innern des Gebäudes, nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand an einem frostsicheren trockenen Ort anzubringen. Sie ist so zu befestigen, dass bei ausgebautem Wasserzähler die auftretenden Kräfte durch den Haltebügel aufgenommen werden. Sie muss im gleichen Raum installiert werden, in dem die Einführung der Anschlussleitung erfolgt und ist über dem Niveau der Hauseinführung anzuordnen. Eine Anordnung unterhalb der Hauseinführung ist nicht zulässig. Der Einbauort muss zugänglich sein, so dass der Wasserzähler leicht abgelesen, leicht ausgewechselt und leicht überprüft werden kann. Nach Möglichkeit sollte an der Wand eine Mindestarbeitsfläche von 50 x 50 cm vorhanden sein. 3.3.2 Wasserzähler Qn 2, 5, 6, 10 und ggf. Qn 15 mit Gewindeanschluss Es sind Wasserzählereinbaugarnituren mit folgenden Bestandteilen zu verwenden (siehe auch Anlage 2.1). a) Schrägsitzventil DIN 3502, DIN – DVGW, aus Messing, Oberteil mit steigender Spindel, ohne Entleerung, Eingang mit Innengewinde, Ausgang mit Überflutmutter, Fettkammer. b) Wasserzähler mit integriertem Rückflussverhinderer (Einsteckrückflussverhinderer im Auslauf des Wasserzählers), nur bei Anlagen ohne KVR. c) Schrägsitzventil DIN 2999, DIN – DGVW (KFR – Ventil -teflonbeschichtet), Schrägsitzventil – Oberteil mit steigender Spindel und mit unten angeordnetem, integriertem Entleerungsventil aus Messing, Eingang mit längskraftschlüssiger Längenausgleichsverschraubung mit Überwurfmutter, Ausgang mit Innengewinde oder Gleitring (aus Messing) mit Schubtülle. d) Anschlussbügel fest oder verstellbar aus schwerem Profilstahl, 3 mm stark oder aus Edelstahl, 2,5 mm stark nach DIN ISO 228.