Medizintechnik in Österreich - Switzerland Global Enterprise
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Medizintechnik in Österreich - Switzerland Global Enterprise
Medizintechnik in Österreich Übersicht über den österreichischen Medizinmarkt als praktische Information für Schweizer Klein- und Mittelunternehmen Juni 2012. osec.ch Medizintechnik in Österreich. Title. Übersicht über den österreichischen Medizinmarkt als praktische Information für Schweizer Klein- und Mittelunternehmen Language. Deutsch Number of pages. 46 Content. Der österreichische Medizinmarkt im Überblick, die Gesundheitsanbieter, Finanzierung und Vertrieb. Authors. Mag.a Sara Alkan Mag.a Kathrin Kraxner, MBA Mag.a Anita Moreau DI Herbert Pock Mit freundlicher Unterstützung der Human.technology Styria GmbH 2 | Table of Contents. 1 Management Summary 5 2 Der Medizinmarkt im Überblick 6 2.1 Trends und Treiber des österreichischen Gesundheitsmarktes........................................................... 6 Gesundheitswesen in Österreich ....................................... 6 Ambulante vs. Stationäre Versorgung ................................ 7 Gesundheitsausgaben und Gesundheitsfinanzierung ....... 8 Gesundheitsausgaben ....................................................... 8 Gesundheitsfinanzierung .................................................... 9 Marktteilnehmer des Medizintechnikmarktes ..................... 9 Kunden ............................................................................... 9 Mitbewerber – Medizintechnische Unternehmen in Österreich ........................................................................ 10 2.2 2.2.1 2.3 2.3.1 2.3.2 2.4 2.4.1 2.4.2 3 Gesundheitsanbieter 3.1 3.1.1 3.1.2 3.2 3.3 3.4 3.5 Krankenanstalten.............................................................. 14 Krankenanstalten – stationäre Versorgung ...................... 17 Krankenanstalten – ambulante Versorgung ..................... 17 Rehabilitationskliniken ...................................................... 18 Selbständige Ambulatorien............................................... 20 Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.............................. 23 Alten- und Pflegeheime, geriatrische Tageszentren und Hospize...................................................................... 27 Alten- und Pflegeheime .................................................... 27 Geriatrische Tageszentren ............................................... 28 Hospize ............................................................................. 28 Extramurale Dienste ......................................................... 29 3.5.1 3.5.2 3.5.3 3.6 4 4.1 4.1.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.3 4.3.1 4.3.2 Finanzierung des Gesundheitssystems in Österreich 14 30 Krankenanstaltenfinanzierung in Österreich: Das LKF-System ............................................................. 30 Aufnahme in den Leistungskatalog .................................. 30 Finanzierung von ambulanter Versorgung in Österreich.. 31 Honorarordnung ............................................................... 31 Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel............................................... 31 Fonds-Finanzierung: In-Vitro-Fertilisation ........................ 32 Sozialversicherungsträger und Krankenkassen ............... 33 Gebietskrankenkassen ..................................................... 33 Betriebskrankenkassen .................................................... 33 4.3.3 4.3.4 Sozialversicherungsanstalten........................................... 33 Private Versicherungen .................................................... 34 5 Vertrieb von Medizinprodukten in Österreich 5.1 5.1.1 5.1.2 5.2 5.2.1 5.3 5.3.1 5.4 5.5 5.5.1 5.5.2 Erstmaliges Inverkehrbringen von Medizinprodukten in Österreich ..................................................................... 35 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht .................... 36 Medizinprodukteregister ................................................... 36 Einfuhrbestimmungen aus der Schweiz nach Österreich 37 Carnet ATA........................................................................ 38 Indirekter Vertrieb über Handelsvertreter ......................... 38 Handelsvertreterrecht ....................................................... 38 Ausschreibungsvorgaben/Vergaberecht .......................... 39 Trends zu zentralisiertem Einkauf in Krankenhäusern..... 40 Bundesbeschaffungsgesellschaft ..................................... 41 Einkauf der Landeskrankenanstaltenträger ..................... 41 6 Anhang 4 | 35 43 1 Management Summary In Österreich belaufen sich die jährlichen Investitionen in das welche für Unternehmen, die in der Entwicklung, Produktion, Auf- Gesundheitssystem auf durchschnittlich 10 % des Bruttoinlands- bereitung und dem Handel von Medizinprodukten tätig sind, zu- produktes. Nicht zuletzt durch die demographischen Entwicklun- ständig ist. gen steigen die Aufwände und Investitionen im Gesundheitsbereich. Das System wird dabei durch einen Mix aus einkommens- Voraussetzung für den Vertrieb von Medizinprodukten in Öster- abhängigen reich ist eine CE-Kennzeichnung (Konformitätsbewertung) sowie Sozialversicherungsbeiträgen, steuerfinanzierten öffentlichen Geldern und privaten Zahlungen finanziert. die Einhaltung des österreichischen Medizinproduktegesetzes. Einfuhrbestimmungen aus der Schweiz nach Österreich sind zu Die in Österreich tätigen unterschiedlichen Gesundheitsanbieter berücksichtigen. sind im Wesentlichen in Krankenanstalten, Rehabilitationskliniken, selbstständige Ambulatorien, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Da der österreichische Markt für Medizinprodukte maßgeblich von sowie Alten- und Pflegeheime, geriatrische Tageszentren und öffentlichen Aufträgen gespeist wird, stellt die Ausschreibungs- Hospize einzuteilen. Österreich führte 1997 das System der „Leis- und Vergabepraxis der öffentlichen Hand eine zentrale Rahmen- tungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung“ (LKF) ein, wel- bedingung dar. Durch den herrschenden Kosten- und Effizienz- ches sich wie die Systeme der sog. diagnosis related groups druck geht der Trend in Richtung Bündelung und Optimierung des (DRG) oder Fallpauschalensysteme im Wesentlichen auf die er- Einkaufs in Einkaufsgemeinschaften und in Richtung Outsourcing. brachte Leistung und Diagnose bei stationären Krankenhausauf- Zunehmende Bedeutung kommt dabei der Bundesbeschaffung enthalten stützt. Aktuell werden ca. 175 öffentliche und private GmbH zu. Krankenanstalten über dieses System finanziert, ausgenommen sind einige Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren. Abre- Diese Studie gibt einen Überblick über den österreichischen Me- chenbare Leistungen sind im jährlich aktualisierten Leistungskata- dizintechnikmarkt, die österreichischen Gesundheitsanbieter, die log gelistet. Finanzierung des Systems und den Markteintritt und Vertrieb von Die Zusammenarbeit, Abrechnung und somit Finanzierung zwi- Medizinprodukten in Österreich sowie wichtige Anlaufstellen und schen den Krankenversicherungsträgern und den freiberuflich Kontaktdaten. tätigen Ärztinnen und Ärzten und Gruppenpraxen werden durch sogenannte Gesamtverträge geregelt. Vertragspartner sind auf Seite der Krankenversicherungsträger der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und auf Seite der Ärztinnen und Ärzte die örtlich zuständigen Ärztekammern. Unter dem Dach des Hauptverbandes sind in Österreich 22 Sozialversicherungsträger für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zuständig. Daneben spielen zunehmend private Versicherungen eine Rolle. Die Teilnehmer am österreichischen Medizintechnikmarkt sind Inverkehrbringer (Hersteller und Bevollmächtigte, welche ein Medizinprodukt erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringen), die Zulieferindustrie für Medizinprodukte sowie Medizinprodukte-Hersteller an sich. Diese Unternehmen sind in Österreich in der Interessensvertretung Austromed zusammengeschlossen, 2 Der Medizinmarkt im Überblick Der österreichische Gesundheitsmarkt im Allgemeinen und der gesklinischen Bereich werden im privaten als auch im öffentlichen Medizintechnikmarkt im Speziellen verzeichnen seit geraumer Zeit Gesundheitswesen aktiv angestrebt und forciert.4 Eine wachsende bedeutenden Zuwachs. Das Technik- und Branchenmagazin für Nachfrage an mobilen Diagnoseinstrumenten, Anwendungen aus die europäische Medizintechnik-Industrie meditec international dem Bereich E-Health, Telemedizin, Körpersensorik-Systemen, schätzt, dass die Nachfrage nach Medizintechnik im Jahr 2010 auf mobilen Massagesesseln und ähnlichem ist zu beobachten.5 Auf 1 Grund eben dieser Mobilität und der sich ändernden Altersstruktur rund 1,6 Mrd. Euro gestiegen ist. ist anzunehmen, dass sich diese Tendenzen im Bereich der 2.1 Trends und Treiber des österreichischen Gesundheitsmarktes Heimpflege fortsetzen werden und somit die Nachfrage für Kleingeräte entsprechend steigen wird. Beobachtet man die Gesundheitsanbieter an sich, so stehen vor allem strukturelle Veränderungen im Vordergrund. Auf Grund der Als begünstigende Treiber für das steigende Potenzial des öster- steigenden Kosten und des hohen Effizienzdrucks ist nicht nur die reichischen Medizintechnikmarktes sind nicht zuletzt demographi- Tendenz zum Outsourcing verschiedenartiger Dienste – vom sche Entwicklungen zu nennen. Im öffentlichen Bereich ist ein Küchenbetrieb bis hin zur Laborleistung – zu beobachten, sondern Kostenanstieg auf Grund der Alterung der Bevölkerung erkennbar. auch die Neigung zur Zentralisierung. So ist beispielsweise die So steigt der finanzielle jährliche Aufwand für die Gesundheitsver- Bündelung und Optimierung des Einkaufs zu Einkaufsgemein- sorgung ab einem Alter von 55 Jahren kontinuierlich, bei den 80 schaften im Aufkommen. Auch gesetzliche Reformen stellen Trei- bis 84-Jährigen beträgt er einen Spitzenwert von 6.000 Euro pro ber dieser Entwicklung dar.6 Jahr.2 Der Trend zur Internationalisierung und Vernetzung wird auch im Darüber hinaus nimmt die Eigenverantwortung seitens der Bürge- Gesundheitsmarkt sichtbar. 7 National wird die sektionsübergrei- rinnen und Bürger zu. Patientinnen und Patienten werden immer fende Clusterbildung forciert, das internationale Geschäft steigt. Im mehr zu Kundinnen und Kunden. Dies spiegelt sich sowohl im Bereich des Exports steht in Österreich Know-how Transfer im Zuwachs des privaten Gesundheitsmarktes wider als auch im Aufbau von Gesundheitssystemen in Schwellenländern und der Trend zur betrieblichen Vorsorge. Im Business-to-Business Markt CEE Region im Vordergrund.8 fließen vermehrt Gelder in betriebliches Gesundheitsmanagement, der Wellness- und Kurtourismus boomt.3 Der gesellschaftliche Trend zur Mobilität findet auch seinen Weg in 2.2 Gesundheitswesen in Österreich den Gesundheitsmarkt, zum Teil bedingt durch den steigenden Kostendruck. Im stationären Bereich sinkt die Anzahl der Behandlungen, mobile Dienste werden zunehmend in Anspruch genommen, Tendenzen zur Verschiebung vom vollstationären zum ta- In Österreich werden rund 10 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) in das Gesundheitssystem investiert, 2010 erreichten die Ausgaben 31,50 Mrd. Euro. 9 Der Großteil der Gesundheitsausgaben, 1 Österreichs Medizintechnik auf Wanderschaft nach oben, Meditec International, abrufbar unter www.meditec-international.com/medi0112at, [abgerufen am 15.05.2012]. 2 Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants, 1. Aufl. August 2009, S. 30. 3 Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts (OECD) 1990-2010, in Mio. Euro, Statistik Austria, abrufbar unter http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsausgaben/index .html, [abgerufen am 16.05.2012], Tourismus in Österreich 2010, Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, abrufbar unter http://www.statistik.at/web_de/suchergebnisse/index.html, [abgerufen am 21.05.2012] und Urlaubs- und Geschäftsreisen 2009-2011, Statistik Austria, abrufbar unter http://www.statistik.at/web_de/suchergebnisse/index.html Rubrik Publikationen, [abgerufen am 21.05.2012]. 6 | 4 Österreichischer Strukturplan Gesundheit 2010, Gesundheit Österreich GmbH, 1. Aufl. 2010, S. 4. 5 Erfolg auf dem Gesundheitsmarkt, Wirtschaftskammer Österreich, Aufl. Juni 2010, S. 7. 6 Die Wirtschaftliche Bedeutung von Medizintechnik-Unternehmen in Österreich, AUSTROMED, 1. Aufl., 2007. 7 Nähere Informationen zu den Vernetzungsstrategien sind im Strukturplan „Österreichischer Strukturplan Gesundheit 2010“ der Gesundheit Österreich GmbH ersichtlich. 8 Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants, 1. Aufl. August 2009, S. 44. 9 Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts (OECD) 1990-2010, in Mio. Euro, Statistik Austria, verfügbar unter rund 80%, werden mit öffentlichen Mitteln bestritten. Die Finanzie- 2.2.1 Ambulante vs. Stationäre Versorgung rung des Systems erfolgt primär aus Sozialversicherungsbeiträgen, Steuermitteln und privaten Zuzahlungen.10 Die Gesundheitsversorgung selbst wird durch ein duales System von sowohl öffentlichen als auch privaten Gesundheitsdiensten und -einrichtungen geleistet.11 Das österreichische Gesundheitssystem ist geprägt von der föderalistischen Struktur des Landes. Der öffentliche Gesundheitsdienst obliegt dem Bund, den Ländern und den Gemeinden. Die Ambulante Versorgung Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend teilt den ambulanten Sektor in fünf Segmente ein. Drei der Segmente sind dem ärztlichen, zwei dem nicht-ärztlichen Bereich zugeordnet.13 Allgemeinmedizinerinnen, Allgemeinmediziner und Fachärztinnen, Fachärzte bzw. Arztpraxen im niedergelassenen Sicherstellung der stationären Versorgung fällt unter die Kompe- Bereich übernehmen den größten Teil der ambulanten Ver- tenz der Länder, ebenso wie das Anbieten von Leistungen im sorgung. Etwa ein Drittel dieser Ärztinnen und Ärzte verfügt Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention sowie die über einen Vertrag mit der Krankenkasse und versorgt einen Vergabe der Pflegegelder. Die Gemeinden sind die Träger der Großteil der Bevölkerung. Seit 2010 zeigt sich ein Trend zu Sozialhilfe und Fürsorge. Gruppenpraxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte aus Den österreichischen Patientinnen und Patienten stehen folgende Leistungen zur Verfügung: allgemein- und fachärztliche Therapien bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Krankenversiche- denselben oder unterschiedlichen Fachrichtungen. Spitalsambulanzen der öffentlichen und privaten gemeinnützigen Akutkrankenhäuser bilden ein weiteres großes rungsträger, Psychotherapien, Mutterschaftsleistungen, labormedi- Segment der ambulanten Versorgung. Im Vordergrund stehen zinische Leistungen, Röntgenleistungen, Zahnbasisbehandlungen, Notfallversorgung und Leistung erster Hilfe sowie Vor- und stationäre und ambulante Versorgung in Krankenanstalten, Leis- Nachbehandlung im Zusammenhang mit dem stationären Auf- tungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe (z.B. Heilmassagen, enthalt. Des Weiteren werden Behandlungen von Patientinnen Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie), Medikamente, Medi- und Patienten geleistet, die sonst nicht in angemessener Ent- zinprodukte wie Gehhilfen und Rollstühle, Kranken- und Rettungs- fernung von ihrem Wohnort getätigt werden können. Finanziell transporte, Hauskrankenpflege, Präventions- und Vorsorgemaß- und organisatorisch sind diese Ambulanzen dem intramuralen nahmen wie Impfungen oder Screening-Untersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Langzeitpflege und Behindertenbetreuung. Darüber hinaus verfügt Österreich über eine hohe Dichte an Ärz- Bereich zugeordnet. Selbstständige Ambulatorien bilden ein eigenes Segment, da diese, im Gegensatz zu Spitalsambulanzen, nicht zwingend tinnen und Ärzten. Im Jahr 2008 entfielen auf 1.000 Einwohnerin- zur Rund-um-die-Uhr-Versorgung und Notfallsversorgung ver- nen und Einwohner fünf Ärztinnen und Ärzte, die Gesamtzahl aktiver Ärztinnen und Ärzte betrug in diesem Jahr 41.830. Fachärztinnen, Fachärzte und Spitalsambulanzen können in Österreich pflichtet sind. Das Segment der extramuralen, therapeutischen, psychologischen und psychosozialen Versorgung, wie beispiels- direkt, ohne vorhergegangenen Besuch beim Hausarzt (Allge- weise Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Psychothera- meinmediziner), in Anspruch genommen werden.12 pie und ähnliches fällt in den nicht-ärztlichen Bereich. Häufig sind diese Dienstleister, ähnlich wie Ärztinnen und Ärzte, in http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsausgaben/index .html, [abgerufen am 16.05.2012]. 10 Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Aufl. 2010, S. 6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 18. 11 Selbstständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 5. 12 Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Aufl. 2010, S. 6. niedergelassenen Praxen tätig. 13 Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Aufl. 2010, S .6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 5 - 6. Mobile Dienste gliedern sich primär in die ambulante Altenund Langzeitversorgung durch Gesundheits-, Krankenpflege- 2.3 Gesundheitsausgaben und Gesundheitsfinanzierung und Pflegehilfeanbieter und fallen in den nicht-ärztlichen Bereich. Es wird prognostiziert, dass vor allem dieses Segment weiter wachsen wird. Heute werden 80 % der Pflegebedürftigen in Österreich von ihren Familien versorgt, die übrigen 20 % von mobilen Diensten und in stationären Einrichtungen. Auf Grund des demographischen Wandels wird eine Erhöhung der Inanspruchnahme mobiler Dienste erwartet. Vor allem die Betreuung alter Menschen unterliegt einem strukturellen Umbruch. Der Trend rückt von stationärer Betreuung in Alten- und 2.3.1 Gesundheitsausgaben Die Gesamtausgaben für Gesundheit in Österreich beliefen sich 2010 auf rund 31,50 Mrd. Euro. In etwa 24,00 Mrd. Euro dieser Ausgaben fielen in den Bereich der öffentlichen Gesundheitsausgaben, 7,50 Mrd. Euro beliefen sich auf private Gesundheitsausgaben. Pflegeheimen in Richtung Pflege und intensive Betreuung am zu Hause.14 Stationäre Versorgung Die stationäre medizinische Versorgung der österreichischen Bevölkerung wird von öffentlichen, privat-gemeinnützigen und rein privaten Krankenhäusern übernommen. 2010 waren 270 Krankenhäuser mit 63.500 Betten registriert, davon 175 für die Akutund Kurzzeitversorgung sowie 95 für die Rehabilitation und Langzeitversorgung. In Österreich wird nach wie vor ein großer Teil der Gesundheitsversorgung von stationären Einrichtungen übernommen, so lag beispielsweise 2007 Österreich mit einer Häufigkeit von 28 Aufenthalten pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner an der europäischen Spitze.15 Es wird jedoch prognostiziert, dass der Trend weg vom stationären Aufenthalt auch in diesem Bereich sichtbar werden wird. 16 Zentralisierung und Schwerpunktbildung der Krankenhäuser werden in Zukunft weitere Auswirkungen auf die Bettendichte haben. Gemäß Statistik Austria entfielen von 24,00 Mrd. Euro öffentlicher Ausgaben etwa 1,00 Mrd. Euro auf Investitionen und 23,00 Mrd. Euro auf Versorgung. Fast die Hälfte der Gelder, 10,80 Mrd. Euro, flossen in die stationäre Versorgung, 5,50 Mrd. Euro in die ambulante Versorgung. 2,10 Mrd. Euro wurden für die häusliche Langzeitpflege ausgegeben, 3,00 Mrd. Euro für pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter. Krankentransport und Rettungsdienste beanspruchten 306,00 Mio. Euro, Prävention und öffentlicher Gesundheitsdienst 452,00 Mio. Euro und die Verwaltung 662,00 Mio. Euro.17 14 Neues Wohnen im Alter, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Bericht 6/2012 abrufbar unter http://www.nachhaltigwirtschaften.at/ [abgerufen am 23.05.2012]. 15 Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Aufl. 2010, S. 6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 13. 16 Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Aufl. 2010, S. 6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 13, und Unser Gesundheitswesen im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit, abrufbar unter https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/DasGesundheitswe senimUeberblicktml_LN.html#headline41, [abgerufen am 20.05.2012]. 8 | 17 Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts (OECD) 1990-2010, in Mio. Euro, Statistik Austria, verfügbar unter http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsausgaben/index .html, [abgerufen am 16.05.2012]. verteilen sich auf Ausgaben der Privathaushalte, Aufwendungen privater Versicherungsunternehmen, betriebsärztliche Leistungen und Ausgaben anderer privater Organisationen ohne Erwerbszweck.19 Im Bereich der Investitionen für Krankenhausausstattung und ähnliches wird beinahe die Hälfte der Mittel aus privater Hand (Banken, Unternehmen, private Unternehmen o.ä.) bestritten. Im Jahr 2009 waren dies beispielsweise rund 1,7 Mrd. Euro. Im öffentlichen Bereich ist der österreichische Strukturplan Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit maßgeblich für die AusDie privaten Ausgaben beliefen sich auf rund 7,50 Mrd. Euro, stattung der Krankenhäuser. deren Verteilung fällt jedoch deutlich anders aus. Es wurde im Verhältnis mehr Geld für pharmazeutische Erzeugnisse und medi- 2.4 Marktteilnehmer des Medizin- zinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter ausgegeben, rund 1,90 technikmarktes Mrd. Euro. Gemeinsam mit der ambulanten Gesundheitsversorgung, die 2,24 Mrd. Euro beanspruchte, stellen diese Ausgaben Komplementärinvestitionen zu den öffentlichen Geldern dar. Der Betrag für die stationäre Versorgung belief sich auf 1,80 Mrd. 2.4.1 Kunden Euro, jener für private Organisationen ohne Erwerbszweck auf Hauptabnehmer der Medizintechnik in Österreich sind Fachärztin- 358,00 Mio. Euro. Für Verwaltung wurden 424,00 Mio. Euro aus- nen und Fachärzte, die Krankenhäuser der Bundesländer und der 18 gegeben, für betriebsärztliche Leistungen 37,00 Mio. Euro. kirchlichen Einrichtungen sowie Privatpersonen und - gesellschaften und Gemeinden (siehe auch Kapitel 3). Abseits dieses Marktes spielen durch verändertes Konsumentinnen- und 2.3.2 Gesundheitsfinanzierung Das österreichische Gesundheitssystem finanziert sich durch eine Mischung aus einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträgen, steuerfinanzierten öffentlichen Geldern und privaten Zahlungen. Die soziale Krankenversicherung, finanziert aus einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträgen, bestreitet annähernd die Hälfte der Gesundheitsausgaben. Der extramurale Bereich wird fast ausschließlich von der sozialen Krankenversicherung finanziert, während im intramuralen Bereich eine Aufteilung der Kosten zwischen den Mitteln aus steuerfinanzierten öffentlichen Geldern und aus einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträgen stattfindet. Die Pflegeleistungen sind hauptsächlich steuerfinanziert. Die rund 20 % der privaten Gesundheitsausgaben Konsumentenverhalten auch andere Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Betriebe im Rahmen der gesundheitlichen Vorsorge oder Wellnessanbieter des privat finanzierten Sektors eine zunehmende Rolle. Hauptzielgruppe dieser Unternehmen sind „Endkunden“ – Privatpersonen mit einem veränderten Bewusstsein, die ihr Wohlbefinden autonom in die Hand nehmen und auf Grund ihrer zusätzlichen Investitionen in ihre Gesundheit eine interessante Zielgruppe darstellen. Roland Berger identifiziert für den österreichischen Markt fünf Konsumentengruppen, deren Ausgabenprofile mehr von ihren Bedürfnissen als ihren Einkommen abhängen. „Selbstkritisch Interessierte“ geben jährlich im Schnitt 2.600 Euro für 19 18 Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts (OECD) 1990-2010, in Mio. Euro, Statistik Austria, abrufbar unter http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsausgaben/index .html, [abgerufen am 16.05.2012]. alternative Heilmethoden, Bio-Produkte, Nahrungsergän- Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Aufl. 2010, S. 6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 13, und Unser Gesundheitswesen im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit, S. 4 - S. 18. zungsmittel, Gesundheitsberatung und Zeitschriften aus, gefolgt einzelne Medizinprodukte an eine einzelne bestimmte Per- von den „Wellness-Fans“, die rund 1.850 Euro jährlich in Healthy son ausschließlich unentgeltlich und im privaten Bereich o- Sports, Wellness-Angebote in Hotels, Ernährungsberatung, Ent- der der Nachbarschaftshilfe weitergegeben werden. spannungsangebote, alternative Heilmethoden und Wellness für Zuhause, wie beispielsweise Infrarot-Kabinen, investieren. „Sorg- Erstmaliges Inverkehrbringen ist das erste Inverkehrbringen eines lose Sportlerinnen und Sportler“ geben in etwa 1.850 Euro für ihre Medizinproduktes oder das erste Inverkehrbringen eines Medizin- Gesundheit aus. Gekauft werden Sportartikel, funktionelle Sport- produktes nach seiner Neuaufbereitung im Hinblick auf seinen bekleidung, Sportangebote von Fitness-Studios und Sport- und Vertrieb oder seine Verwendung im Geltungsbereich des Abkom- Erlebnisreisen. Von „passiven Zauderinnen und Zauderern“ wer- mens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Medizinpro- den im Schnitt 1.000 Euro für Gesundheit ausgegeben. Gekauft dukte werden freiwillig bzw. auch verpflichtend in das Register für werden Nahrungsergänzungsmittel, elektrische Muskeltrainer und Medizinprodukte eingetragen, dieses ist aber nicht allgemein klassische Massagen. Am wenigsten gibt die Gruppe der „traditio- einsehbar. nellen Minimalistinnen und Minimalisten“ zusätzlich für Krankenversorgung aus, in etwa 500 Euro. Konsumiert werden freiwilli- Für nähere Informationen über Inverkehrbringer, Handelsvertreter ge ärztliche Leistungen in der Praxis oder im Hotel, Heilkräuter und Vertreiber dient folgender Kontakt.21 (Siehe dazu auch Kapitel und klassische Heilbehelfe wie beispielsweise Gesundheitsschu- Vertrieb.) 20 he. Kontakt: Gesundheit Österreich GmbH Geschäftsbereich ÖBIG und BIQG 2.4.2 Mitbewerber – Medizintechnische Unternehmen in Österreich 2.4.2.1 Inverkehrbringer Verantwortlicher für das erstmalige Inverkehrbringen im EWR im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist der Hersteller oder Stubenring 6 1010 Wien +43(0)1 51561-0 http://www.goeg.at/ [email protected] ein Bevollmächtigter, der ein Medizinprodukt erstmals im EWR in Verkehr setzt und im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist. 2.4.2.2 Austromed „Inverkehrbringen“ laut MPG ist die entgeltliche oder unentgeltliche AUSTROMED ist die führende Interessensvertretung für Unter- Abgabe eines Medizinproduktes oder das Bereithalten für die nehmen, die in der Entwicklung, der Produktion, der Aufbereitung, Abgabe. Ein Inverkehrbringen liegt nicht vor, wenn dem Handel von und mit Medizinprodukten in Österreich tätig sind. AUSTROMED wurde im Jahr 1981 als Arbeitsgemeinschaft der es sich um ein ausschließlich für die klinische Prüfung be- „Hersteller medizinischer Bedarfsartikel Österreichs“ gegründet. stimmtes Medizinprodukt oder um ein In-vitro-Diagnostikum Zu den Tätigkeitsbereichen gehören die Mitgestaltung einschlägi- für Leistungsbewertungszwecke handelt ger Gesetze und Verordnungen, die ständige Kooperation mit den durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass das Behörden des Gesundheitswesens, Krankenanstalten und Ein- Medizinprodukt nicht zum Verbraucher, Anwender oder Be- kaufsorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene. treiber gelangen kann, oder Weiters werden Workshops, Fachveranstaltungen, Messen und 20 Erfolg auf dem Gesundheitsmarkt, Wirtschaftskammer Österreich, Aufl. Juni 2010, S. 6ff. 10 | 21 http://www.goeg.at/cxdata/media/download/mpr_allgemeine_informationen.pdf [abgerufen am 04.06.2012]. Vorträge im Rahmen der AUSTROMED – Akademie für den Wis22 verfolgt LISA das Ziel österreichische Life Science Spitzenleistun- sensausstauch veranstaltet. gen weltweit bekannt zu machen. Kontakt: AUSTROMED LISA repräsentiert Firmen im therapeutischen, medizintechnischen Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen und diagnostischen Bereich, sowie Anbieter von Schlüsseltechno- Bossigasse 24/7 logien und zugehörige Dienstleister, die in den österreichischen 1130 Wien Life Science Clustern vertreten sind. LISA steht für Fragen der +43(0)1 8777012 Finanzierung, Ansiedlung, Projekten und internationalem Marke- http://www.austromed.org/ ting im Bereich Life Sciences in Österreich zur Verfügung.24 [email protected] Kontakt: LISA – lifescienceaustria 2.4.2.3 Zulieferindustrie Eine vollständige, flächendeckende Darstellung der Medizintechnik-Zulieferindustrie für Österreich ist mangels vollständiger Daten nicht möglich. Jedoch gibt es einige Clusterbildungen im Bereich der Gesundheitswirtschaft, welche Anlaufstelle für Informationen über Unternehmen in der Medizintechnikindustrie sind und die Vernetzung von Science-to-Business fördern. Im Allgemeinen Austria Wirtschaftsservice: Programm zur Vermarktung der österreichischen Life Science Industrie Technologie und Innovation Ungargasse 37 1030 Wien +43(0)150175510 http://www.lifescienceaustria.at/ Kontakt: Sonja Polan, [email protected] bieten Clusterinitiativen den Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit einer gemeinsamen Vermarktung im In- und Ausland und erleichtern den Zugang zu Fördergeldern. Dazu kommt, dass durch den branchenübergreifenden Austausch neue, innovative Geschäftsideen entstehen und weiterentwickelt werden können. Es sei hier bemerkt, dass Clusterbildung nicht von der staatlichen Wirtschaftsförderung alleine abhängt, sondern durchaus auch von den Unternehmen selbst ausgehen und erfolgreich sein kann.23 Nachfolgend werden österreichische Clusterinitiativen im Bereich Medizintechnik kurz vorgestellt. Life Science Austria Vienna (LISAvienna) ist der zentrale Ansprechpartner für die Bereiche Biotechnologie/Pharma und Medizintechnik in der Stadt Wien. Als Arbeitsgemeinschaft der Republik Österreich und der Stadt Wien trägt LISAvienna dazu bei, dass das wirtschaftliche Potential der Life Sciences genutzt wird und zu konkreten Produkten, verbesserten Prozessen und neuen Dienstleistungen führt. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt dabei auf der Beratung und Betreuung von innovativen Unternehmen. Die Initiative LISAvienna wird von der Austria Wirtschaftsservice (aws) und der ZIT - Die Technologieagentur der Stadt Wien GmbH ge- Bundesland Wien Life Science Austria (LISA) bewirbt den österreichischen Life Science Sektor international und ist Hauptansprechpartner in allen Fragen zum Sektor. LISA ist der Entwicklung und dem Wachstum der österreichischen Life Science Szene zu einem führenden Baustein der österreichischen Wirtschaft verpflichtet. International tragen und ist an der Schnittstelle dieser beiden Förderagenturen angesiedelt. Die wesentlichen Tätigkeiten von LISAvienna sind: Beratung der Standortunternehmen zur Steigerung der Wertschöpfung, internationale und nationale Vermarktung des Life Science Standortes Wien, Qualifizierungsmaßnahmen zur Vermittlung von Fachwissen bezogen auf die Rahmenbedingungen, Networking zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, Gewinnung und Kommuni- 22 http://www.austromed.org/ [abgerufen am 08.06.2012]. 23 Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants, 1. Aufl. August 2009, S. 41-43. 24 http://www.lifescienceaustria.at/about-lisa/ [abgerufen am 13.06.2012]. kation von Wissen im Bereich Life Sciences als standortpolitische universitäre Forschungseinrichtungen. Der Cluster setzt bei der Entscheidungsgrundlage. Förderung von Projekten auf Themen wie:26 Kontakt: ARGE LISAvienna Forschung zu Diabetes und Stoffwechselerkrankungen, Not- Ungargasse 37 fall- und Intensivmedizin, Schwerhörigkeit, Hörminderung und 1030 Wien Prävention Tel.: +43(0)150175358 Biosensorik und Signalverarbeitung http://lisavienna.at Pharmazeutische Technik und Prozesstechnik Kontakt: [email protected] Logistik Biometrische Identifikation und Security Bundesland Oberösterreich Zell- und Gewebetechnologie Der Gesundheitscluster ist ein branchenübergreifendes Netzwerk Bioinformatik und Telemedizin für Unternehmen aus den Bereichen der Medizin- und Gesund- Materialwissenschaften und Nanotechnologie heitstechnologie. Der Cluster betreut mit rund 228 Unternehmen mehr als 37.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Tätigkeitsbe- Kontakt: Human.technology Styria GmbH reiche liegen in Produktion und Handel, Beratung und Dienstleis- Reininghausstraße 13 tungen, Aus- und Weiterbildung sowie Gesundheitseinrichtun- 8020 Graz gen.25 +43(0)316 587016 http://www.humantechnology.at/ Kontakt: Gesundheits-Cluster [email protected] Clusterland Oberösterreich GmbH Hafenstraße 47-51, Bauteil B, Stiege 3, 4. Stock Bundesland Tirol 4020 Linz Die Standortagentur Tirol wurde im Jahr 1997 zur Stärkung der +43(0)7327 98105156 Position des Wirtschaftsstandortes Tirol gegründet. Mit der Stand- http://www.gesundheits-cluster.at/ ortagentur vernetzen sich fünf Cluster: Erneuerbare Energien Tirol, [email protected] Informationstechnologien Tirol, Life Sciences Tirol, Mechatronik Tirol und Wellness Tirol. Der Life Sciences Cluster wird durch 62 Bundesland Steiermark Unternehmen, Institutionen und Hochschulen mit über 23.000 Die Cluster-Organisation Human.technology Styria GmbH ist eine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter repräsentiert. Der Cluster deckt wirtschaftspolitische Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähig- die Technologiefelder Biotechnologie, Pharma, Medizintechnik, keit von steirischen Unternehmen, Institutionen und wissenschaft- Dienstleistungen, Forschung und Bildung ab. Den größten Cluster lichen Einrichtungen im Bereich Humantechnologie. Der Cluster mit ca. 108 Unternehmen bildet der Wellness in Tirol, er deckt die bietet hoch entwickelte Ingenieurs- und Biowissenschaften mit drei Technologiefelder Hardware- und Anlagenbau, Wellness- und strategischen Korridoren: „Pharmazeutische Verfahrens-, Prozess- Gesundheitsanwendungen, Planung, Wellnesshotels, Consulting, und Produktionstechnologie“, „Biomedizinische Senortechnologie Software und Forschung ab. & Biomechanik“ sowie „Biobank & Biomarkertechnologie“. Mittlerweile zählt der Cluster 78 Mitglieder (Stand März 2012) und vernetzt fünf Universitäten, zwei Fachhochschulen und zwei außer- 25 http://www.gesundheits-cluster.at/ [abgerufen am 08.06.2012]. 12 | 26 Ebenda. Kontakt: Standortagentur Tirol nik (ÖGBMT) bezweckt die Förderung der Zusammenarbeit zwi- Tiroler Zukunftsstiftung schen Personen, welche an der gemeinsamen Arbeit auf dem Ing.-Etzel-Straße 17 Gebiet der Naturwissenschaften und der technischen Wissen- 6020 Innsbruck schaften einerseits und der Biologie und Medizin andererseits Tel.:+43(0)512576262 interessiert sind. Die ÖGBMT versteht sich somit als wissenschaft- http://www.standort-tirol.at liche Fachgesellschaft mit nationaler und internationaler Vernet- [email protected] zung. Einige wesentliche Ziele der Gesellschaft sind: Österreichweit Die Förderung und Verknüpfung von biologischen und medizi- Clusternet Austria ist ein branchenübergreifendes Wirtschaftsnetzwerk für führende Unternehmen in Österreich. Zum Gesund- nischen Erkenntnissen mit den neuesten Erkenntnissen der Ingenieurswissenschaft. heitscluster gehören aktuell 7 Teilnehmer mit einem Gesamtum- Die Evaluierung neuer Technologien zur Verbesserung der satz von rund 80,02 Mio. Euro und rund 979 Mitarbeiterinnen und Lebensqualität und Förderung der Gesundheit unter Berück- Mitarbeitern. Zu den Mitgliedern zählen u.a. Baxter Vertriebs sichtigung ethischer Leitmotive. GmbH, Bronchisoft Inhaliergeräte, Confidence DNA-Analysen Die Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwi- GmbH, MeMed Menges Medizintechnik GmbH, Mundipharma schen nationalen und transnationalen Gesellschaften, zwi- GmbH, Scherer Ärztebedarf GmbH, W&H Dentalwerk. 27 schen Industrie sowie staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, die im Bereich der Gesundheit und der biomedizini- Kontakt: Clusternet Austria schen Forschung und Anwendung engagiert sind. MEDIALL Internet Solutions Institut zur Förderung ökonomischer Netzwerke Die ÖGBMT versteht sich auch als Vertretung des Gesamtgebie- Projektleitung Clusternet Austria tes Biomedizinische Technik und definiert folgende Arbeitsschwer- Riegelberg 97a punkte: 7542 Gerersdorf Bioinformatik +43(0)3328 3285060 Biomechanik http://www.clusternet.at/ Funktionelle Elektrosimulation [email protected] Krankenhaustechnik Medizinische Informatik 2.4.2.4 Forschungs- und Entwicklungskooperation Rehabilitationstechnik Technologiebewertung In Österreich gibt es drei medizinische Universitäten mit langjähriger Wissenschafts-Tradition: die Medizinische Universität Graz, die Medizinische Universität Innsbruck und die Medizinische Universität Wien. Weiters werden durch die Technische Universität Graz und Technische Universität Wien Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Biomedizinischen Technik angeboten. Als Vernetzungsplattform zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dient die Österreichische Gesellschaft für Biomedizinische Technik in Graz. Die Österreichische Gesellschaft für Biomedizinische Tech27 http://www.clusternet.at/ [abgerufen am 08.06.2012]. Kontakt: Österreichische Gesellschaft für Biomedizinische Technik c/o Institut für Systemphysiologie Harrachgasse 21/ 5. Stock 8010 Graz +43(0)680-2124036 [email protected] http://www.oegbmt.at 3 Gesundheitsanbieter Das folgende Kapitel gibt einen Überblick über die in Österreich Allgemeinversorgung: Dieser Bereich umfasst alle Krankenan- tätigen unterschiedlichen Gesundheitsanbieter, die sich im We- stalten, die ein breites Leistungsspektrum aufweisen, zumindest sentlichen in Krankenanstalten, Rehabilitationskliniken, selbstän- aber Leistungen im Bereich der Inneren Medizin und der Allge- dige Ambulatorien, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie meinchirurgie erbringen. Allgemeinversorgung wird nur im Akut- Alten- und Pflegeheime, geriatrische Tageszentren und Hospize versorgungssektor von den Krankenanstaltentypen „Allgemeine einteilen lassen.28 Krankenanstalten“ und „Sanatorien“ erbracht. (Akutversorgung: Diesem Sektor sind alle über die Landesgesundheitsfonds finanzierten Krankenanstalten sowie alle weiteren Krankenanstalten, die – entsprechend der Definition von OECD und WHO – eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 18 Tagen oder weniger aufweisen, zugeordnet. Nicht-Akutversorgung: Dieser Sektor enthält demnach alle restlichen Krankenanstalten.) Spezialversorgung: Dieser Bereich umfasst Krankenhäuser, die nur Personen mit bestimmten Krankheiten (z.B. psychiatrische Krankenhäuser, Rehabilitationszentren) oder Personen bestimm- In diesem Kapitel werden in weiterer Folge zur Darstellung der ter Altersstufen (z.B. Kinderkrankenhäuser) versorgen oder für österreichischen Gesundheitsanbieter unterschiedliche Quellen bestimmte Zwecke eingerichtet sind (z.B. Heeresspitäler). Spezi- mit Daten aus den Jahren 2006 bis 2011 zitiert. Es muss daher alversorgung wird sowohl im Akutsektor als auch im Nicht- darauf hingewiesen werden, dass bei einzelnen Daten leicht un- Akutsektor von den Krankenanstaltentypen Sonderkrankenanstal- terschiedliche Angaben möglich sind, welche jedoch an der ten, Sanatorien und Pflegeanstalten für chronisch Kranke erbracht. Grundaussage nichts ändern (z.B. 2008: 267 Krankenanstalten, In Anlehnung an § 2 Abs. 1 des Krankenanstalten- und Kuranstal- 2006: 264 Krankenanstalten). tengesetzes 30 können Krankenanstalten in folgende Krankenan- Das österreichische Apothekensystem und die österreichischen staltentypen eingeteilt werden: Apotheken, in denen Arzneimittel und Medizinprodukte überwiegend aus dem pharmazeutischen Bereich, an Endkundinnen und Allgemeine Krankenanstalten versorgen Personen ohne Endkunden abgegeben werden, erscheinen für die Analyse des Unterschied des Geschlechts, des Alters oder der Art der ärzt- österreichischen Medizintechnikmarktes nicht relevant und sind lichen Betreuung; diesem Krankenanstaltentyp werden die daher nicht Gegenstand dieser Betrachtung. gemeinnützigen Krankenanstalten, die Allgemeinversorgung leisten, zugeordnet. Sonderkrankenanstalten versorgen Personen mit bestimm- 3.1 Krankenanstalten ten Krankheiten oder Personen bestimmter Altersstufen oder für bestimmte Zwecke, Rehabilitationszentren sind ebenfalls Die Krankenanstalten (bzw. Krankenhäuser und Spitäler – diese Sonderkrankenanstalten, die wenigen Genesungsheime wer- Begriffe werden in weiterer Folge synonym verwendet) können den den Sonderkrankenanstalten zugerechnet. Sonderkran- nach der Art der Versorgung in Allgemeinversorgung und Spezi- kenanstalten gibt es im Akutsektor ebenso wie im Nicht- alversorgung eingeteilt werden. Akutsektor. Dieser Krankenanstaltentyp umfasst alle dieser 29 Definition entsprechenden Spitäler mit Ausnahme von Sanatorien, die Spezialversorgung leisten. 28 Das österreichische Gesundheitssystem Zahlen – Daten – Fakten, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Auflage Juni 2010, S. 1429 Krankenanstalten in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Bereich I/C, 7. Auflage 2008, S. 8 14 | 30 Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at. Sanatorien entsprechen durch ihre besondere Ausstattung Sonstige: Die restlichen Spitäler sind im Wesentlichen ver- höheren Ansprüchen hinsichtlich Verpflegung und Unterbrin- schiedene Sonderversorgungseinrichtungen, vor allem Reha- gung. Sanatorien leisten entweder Allgemeinversorgung im bilitationszentren und Einrichtungen für chronisch Kranke. So- Akutsektor oder sowohl akute als auch nicht-akute Spezialver- fern diese Einrichtungen nicht ohnehin in der Trägerschaft der sorgung (Sanatorien sind mitunter als Sonderkrankenanstalten Sozialversicherung sind, verfügen sie teilweise über Einzelver- genehmigt und führen diese Bezeichnung daher oft auch in ih- träge mit Sozialversicherungsträgern.31 rem Namen). Pflegeanstalten für chronisch Kranke versorgen Personen, Träger die ärztlicher Betreuung und besonderer Pflege bedürfen, sie Die österreichischen Krankenanstalten weisen eine vielfältige leisten also nicht-akute Spezialversorgung. Trägerstruktur auf, die sich in die anderen genannten Strukturmerkmale (Versorgungssektor, Versorgungsbereich, etc.) kaum einordnen lässt, weil es in jeder Kategorie jeweils mehrere Trägerformen gibt bzw. jede Form der Trägerschaft mit nahezu allen anderen Strukturmerkmalen vereinbar ist. Es soll jedoch auf folgende Kombination aus Krankenanstalten mit bzw. ohne Öffentlichkeitsrecht und der Form der Trägerschaft hingewiesen werden: Die häufig gestellte Frage nach „öffentlichen“ und „privaten“ Krankenanstalten lässt sich aus beiden Perspektiven, aber mit unterschiedlichen Ergebnissen beantworten, weil es Krankenanstalten mit Öffentlichkeitsrecht in privater Trägerschaft ebenso gibt wie solche ohne Öffentlichkeitsrecht in der Trägerschaft von Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträgern und Fürsorgeverbänden. In internationalen Statistiken werden unter Finanzierung Die Finanzierung der Krankenanstalten erfolgt über 3 Schienen: Landesgesundheitsfonds (früher: Landesfonds): Die Kran- privaten Krankenanstalten (private hospitals) in der Regel solche von privaten Trägern bzw. Eigentümern verstanden und umgekehrt.32 kenhäuser des Akutversorgungssektors mit Öffentlichkeitsrecht sowie gemeinnützige Krankenhäuser ohne Öffentlich- Öffentliche Gemeinden/ keitsrecht werden aus öffentlichen Mitteln über die neun Lan- Bund, Länder/Landesgesellschaften, Gemeindeverbände/Gemeindegesellschaften, Sozialversicherung, Fürsorgeverbände desgesundheitsfonds nach dem System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) finanziert. Die Lan- Träger: Private Träger: Geistliche Orden und Glaubensgemeinschaften, Privatpersonen, Privatgesellschaften, Vereine, Stiftungen desgesundheitsfonds werden aus Mitteln des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Sozialversicherung gespeist. PRIKRAF: In den Sanatorien werden jene Leistungen, für die eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung besteht, über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) nach dem System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) abgerechnet. Der PRIKRAF wird aus Mitteln der Sozialversicherung gespeist. 31 Krankenanstalten in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Bereich I/C, 7. Auflage 2008, S. 9. 32 Krankenanstalten in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Bereich I/C, 7. Auflage 2008, S. 10. Struktur und Anzahl der Krankenanstalten Struktur der Krankenanstalten (KA) 200633 KA Betten KA Absolut Insgesamt Betten Prozent 264 63.354 100,0 100,0 Akutversorgung 183 52.894 69,3 83,5 Nicht-Akutversorgung 81 10.460 30,7 16,5 Allgemeinversorgung 129 44.274 48,9 69,9 Spezialversorgung 135 19.080 51,1 30,1 Allgemeine Krankenanstalten 103 41.770 39,0 65,9 Sonderkrankenanstalten (inkl. Rehazentren u. Genesungsheime) 106 15.652 40,2 24,7 Sanatorien 43 4.007 16,3 6,3 Pflegeanstalten für chronisch Kranke 12 1.925 4,5 3,0 Landesgesundheitsfonds LKF 133 48.870 50,4 77,4 PRIKRAF (LKF) 43 4.031 16,3 6,4 Sonstige 88 10.453 33,3 16,5 mit Öffentlichkeitsrecht, gemeinnützig 128 47.104 48,5 74,4 ohne Öffentlichkeitsrecht, gemeinnützig 33 5.901 12,5 9,3 ohne Öffentlichkeitsrecht, nicht gemeinnützig 103 10.349 39,0 16,3 Bund (Heeresspitäler und Krankenabteilungen in Justizanstalten) 10 567 3,8 0,9 Länder, Landesgesellschaften 87 34.203 33,0 54,0 Gemeinden, -verbände, Gemeindegesellschaften 20 5.452 7,6 8,6 Sozialversicherung, Fürsorgeverbände 40 5.719 15,2 9,0 Geistliche Orden und Glaubensgemeinschaften 41 10.854 15,5 17,1 Privatpersonen, Privatgesellschaften, Vereine, Stiftungen 66 6.559 25,0 10,4 Versorgungssektor Versorgungsbereich Krankenanstaltentyp Finanzierung Rechtlicher Status Träger 33 Krankenanstalten in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Bereich I/C, 7. Auflage 2008, S. 11. 16 | Ein Verzeichnis der Krankenanstalten verteilt nach österreichi- schaft. Mehr als ein Viertel der österreichischen Krankenhäuser schen Bundesländern bietet die Publikation „Krankenanstalten in haben weniger als 100 Betten. Zehn Spitäler weisen 1.000 Betten Österreich BM für Gesundheit, Familie, Jugend“ ab Seite 29. In- und mehr auf, darunter die Landeskrankenhäuser Graz und Inns- formationen wie Adresse, Telefonnummer, Internetadresse, Lei- bruck sowie das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien mit tungspersonen, Bettenanzahl usw. sind ebenfalls angeführt. Diese integrierten Universitätskliniken, und das Landeskrankenhaus Daten sind in Tabellenform auch in der Veröffentlichung „Kranken- Salzburg mit den Universitätskliniken einer Medizinischen Privat- anstaltenverzeichnis 2012-04-10“ zu finden. universität. Beide Verzeichnisse sind online unter folgendem Link abrufbar: http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Kran kenanstalten_und_selbststaendige_Ambulatorien _in_Oesterreich/ Krankenanstalten_in_Oesterreich Online-Suche nach Krankenanstalten: http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Kran kenanstalten_Online_Verzeichnis/ 34 Die Online Suche ermöglicht unter anderem eine Filterung nach: 3.1.2 Krankenanstalten – ambulante Versorgung Bettenführenden Fachbereichen Intensivbereichen Vorhandenen Großgeräten Bundesland, Bezirk Die ambulante Gesundheitsversorgung ist jede Art der diagnostischen und therapeutischen Behandlung, die keine stationäre Aufnahme in ein Spital erfordert. Gemeinhin wird darunter der Arztbesuch, die Inanspruchnahme der Leistungen einer Therapeutin und eines Therapeuten, einer Spitalsambulanz oder von Ge- 3.1.1 Krankenanstalten – stationäre Versorgung sundheitsdiensten zu Hause verstanden.35 Die ambulante Versorgung in Krankenanstalten erfolgt in den Die stationäre Versorgung bezieht sich auf Patientinnen und Pati- sogenannten Spitalsambulanzen. Beinahe alle öffentlichen und enten, welche stationär aufgenommen werden und somit ein Bett privaten gemeinnützigen Akutspitäler betreiben – zumeist fach- belegen. Die Gesundheitsversorgung in Spitälern hat in Österreich spezifische – Spitalsambulanzen. Diese dienen grundsätzlich traditionell einen hohen Stellenwert, daher gibt es – im Vergleich primär der Notfallversorgung und Leistung Erster Hilfe, zur Vor- zum europäischen Durchschnitt – noch immer viele Krankenhaus- und Nachbehandlung im Zusammenhang mit einem stationären betten. Bezogen auf die wohnhafte Bevölkerung von rund 8,28 Aufenthalt, aber auch für Untersuchungen und Behandlungen, die Mio. betrug die Bettendichte im Jahr 2006 7,7 Betten, die Akutbet- ansonsten in angemessener Entfernung vom Wohnort der Patien- tendichte 6,4 je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bet- tin bzw. des Patienten nicht in geeigneter Weise oder nur in unzu- tendichte hat sich in den vergangenen Jahren jedoch kontinuierlich reichendem Ausmaß zur Verfügung stehen (§ 26 des Bundesge- reduziert. setzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Die Unterscheidung der österreichischen Krankenhäuser nach Nr. 1/1957 i.d.g.F.36). Entsprechend werden sie von den ihrer Bettenzahl zeigt eine eher klein strukturierte Spitalsland35 34 http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Krankenanstalten _Online_Verzeichnis/, [abgerufen am 15.05.2012]. Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 5. 36 Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at. Patientinnen und Patienten insbesondere in der Nacht und zu Wochenend- und Feiertagszeiten primär angelaufen, und sie füllen Versorgungslücken im niedergelassenen Bereich in Regionen mit geringer Dichte der niedergelassenen (fach-) ärztlichen Versorgung. Über den „Routinebetrieb“ hinausgehend gibt es viele Spezialambulanzen, die aus personeller und infrastruktureller Sicht den Hintergrund des Krankenhauses brauchen und daher im niedergelassenen Bereich nicht oder kaum vorhanden sind.37 Die Spitalsambulanzen als eine der fünf Säulen der ambulanten Versorgung (neben den Arztpraxen, den mobilen Diensten und den nicht-ärztlichen Versorgungsstrukturen wie extramurale therapeutische, psychologische und psychosoziale Versorgung) sind nicht mit den selbständigen Ambulatorien gleichzusetzen. Die Spitalsambulanzen sind direkt an die Krankenanstalten angeschlossen. Ein Verzeichnis der Krankenanstalten verteilt nach Österreichischen Bundesländern findet sich in der Publikation „Krankenanstalten in Österreich BM für Gesundheit, Familie, Jugend“ ab Seite 29. Informationen wie Adresse, Telefonnummer, Internetadresse, Leitungspersonen, Bettenanzahl usw. sind ebenfalls angeführt. Diese Daten sind in Tabellenform auch in der Veröffentlichung „Krankenanstaltenverzeichnis 2012-04-10“ (aktuell mit 297 Krankenanstalten) zu finden. Das Verzeichnis ist unter diesem Link abrufbar: http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Kran kenanstalten_und_selbststaendige_Ambulatorien_in_Oesterreich/Krankena nstalten_in_Oesterreich Online-Suche nach Krankenanstalten: http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Kran kenanstalten_Online_Verzeichnis/ 38 3.2 Rehabilitationskliniken In Österreich ist die Zielsetzung der Rehabilitation, den Patientinnen bzw. Patienten unabhängig von der (diagnose- und organbezogenen) Herkunft der Beeinträchtigung die Möglichkeit zu eröffnen, an ihrem bisherigen Leben wieder aktiv teilzunehmen. Die Patientinnen und Patienten sollen wieder in die Lage versetzt werden, möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben zu führen, einen Beruf auszuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren. Behinderungsbedingte Pensionierungen und Pflegebedürftigkeit sollen verhindert oder zumindest aufgeschoben werden. Zu diesem Zweck stehen den Patientinnen und Patienten in Österreich rund 71 Rehabilitationszentren zur Verfügung. Folgende stationäre Rehabilitationseinrichtungen gibt es in Österreich:39 Sonderkrankenanstalt Bad Tatzmannsdorf Sonderkrankenanstalt Zicksee Therapiezentrum Rosalienhof Der Sonnberghof - Onkologische Rehabilitation SeneCura Neurologisches Rehabilitationszentrum und Gesundheitshotel Kittsee* Sonnenpark Neusiedlersee Zentrum für psychosoziale Gesundheit Zentrum für Lymphologie - Landeskrankenhaus Wolfsberg Sonderkrankenanstalt Althofen Reha-Klinik für Seelische Gesundheit Sonderkrankenanstalt für med. Rehabilitation - Thermenhof Warmbad-Villach Öffentliche Gailtal Klinik Hermagor Gesundheitsresort Agathenhof Klinikum am Kurpark Baden Sonderkrankenanstalt Felbring Sonderkrankenanstalt Hochegg Sonderkrankenanstalt Laab im Walde Gesundheitsresort Raxblick 37 Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 6. 38 http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten /Krankenanstalten_Online_Verzeichnis/, [abgerufen am 15.05.2012]. 18 | 39 Gesundheit Österreich GmbH/HVSVT - Österreichischer Rehabilitationskompass, Stand Mai 2012 Rehabilitationszentrum Austria Revital Aspach Therapiezentrum Aspach Sonderkrankenanstalt für neurologische und orthopädische Rehabilitation und Kinderrehabilitation Wilhering Klinikum Bad Gleichenberg für Lungen- und Stoffwechselerkrankungen Klinikum Bad Gleichenberg für Lungen- und Stoffwechselerkrankungen Reha-Klinik Neydharting Sonderkrankenanstalt Gröbming Neurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg Altmünster* Sonderkrankenanstalt St. Radegund Krankenanstalt Schallerbacherhof Privtklinik Laßnitzhöhe Sonnenpark Bad Hall Rehabilitationszentrum für psychosoziale Theresienhof Krankenhaus für Orthopädie und orthopädische Gesundheit Rehabilitation Sonderkrankenanstalt Bad Hofgastein REHA Radkersburg I klinik maria theresia Psychiatrische Reha St. Veit Rehabilitationsklinik Stolzalpe Klinikum Bad Gastein Wittlinger Therapiezentrum Sonderkrankenanstalt Saalfelden REHA Zentrum Munster - Klinikum für Rehabilitation in Tirol Sonderkrankenanstalt Großgmain pro mente reha GmbH Sonnenpark Lans NeuroCare Rehaklinik Salzburg Reha-Klinik Montafon Rehabilitationszentrum Hallein Rehabilitationszentrum Wien-Meidling Rehabilitationszentrum Oberndorf* Neurologisches Rehabilitationszentrum 'Rosenhügel' Medizinisches Zentrum Bad Vigaun Sonderkrankenanstalt Aflenz Rheuma-Sonderkrankenanstalt Baden der NÖGKK Klinikum Malcherhof Baden Herz-Kreislauf-Zentrum Groß Gerungs Rehabilitationszentrum Weißer Hof Sonderkrankenanstalt Moorheilbad Harbach Sonderkrankenanstalt Alland Kur- und Rehabilitationszentrum Klinik Pirawarth Therapiezentrum Buchenberg Rehabilitationsklinik Gars am Kamp Lebens.Resort Ottenschlag Rehabilitationszentrum Engelsbad Waldsanatorium Perchtoldsdorf Privatklinik Hollenburg Sonderkrankenanstalt Weyer Klinikum Bad Hall für Herz-Kreislauf- und neurologische Rehabilitation Sonderkrankenanstalt Bad Schallerbach Sonderkrankenanstalt Bad Ischl Sanatorium Rupp HerzReha Herz-Kreislauf-Zentrum Bad Ischl Sonderkrankenanstalt Bad Aussee * diese Einrichtungen scheinen im ersten Halbjahr 2012 im Rehakompass Online noch nicht auf (Aufnahmeverfahren ist derzeit im Gange). Die österreichischen Rehabilitationszentren sind unter diesem Link abrufbar: http://www.rehakompass.at/Rehazentren/Listenansicht Träger Um in Österreich Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation in Anspruch nehmen zu können, müssen entsprechende Anträge bei den zuständigen Trägern eingereicht werden. Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation werden auf Kosten eines Sozialversicherungsträgers grundsätzlich nur auf Grund eines vorherigen Antrages erbracht. Den Antrag stellt die Patientin bzw. der Patient. Die Ärztin bzw. der Arzt für Allgemeinmedizin oder eines bestimmten Fachgebietes begründet im Antragsformular die medizinische Notwendigkeit und den Zweck der Rehabilitation. Da für die Erbringung der medizinischen Rehabilitation unterschiedliche Versicherungsträger in Frage kommen, wurde die Reihenfolge der Zuständigkeit vom Hauptverband mit einer Richtlinie geregelt: 1. Die Unfallversicherungsträger treffen Vorsorge für die Rehabili- selbstständige Ambulatorien grundsätzlich keine Betten. Allerdings tation, wenn der Grund für die Behinderung ein Arbeitsunfall oder wird dazu in § 2 Abs. 1 Z 7 KAKuG weiter ausgeführt, dass „der eine Berufskrankheit ist. Verwendungszweck eines selbstständigen Ambulatoriums dann 2. Die Pensionsversicherungsträger führen Maßnahmen der Re- keine Änderung erfährt, wenn dieses Ambulatorium über eine habilitation durch, wenn die Behinderung ohne die Gewährung von angemessene Zahl von Betten verfügt, die für eine kurzfristige Leistungen der Rehabilitation voraussichtlich zu Invalidität, Be- Unterbringung zur Durchführung ambulanter diagnostischer und rufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit führen würde oder bereits therapeutischer Maßnahmen unentbehrlich sind“. Der Unterschied dazu geführt hat. selbstständiger Ambulatorien zu Arztpraxen wird in § 2 Abs. 3 3. Die Krankenversicherungsträger führen Maßnahmen der Reha- KAKuG deutlich: „Einrichtungen, die eine gleichzeitige Behandlung bilitation in ergänzender Zuständigkeit durch. Damit soll auch für von mehreren Personen ermöglichen und deren Organisation der die stationäre medizinische Rehabilitation der in der Pensionsver- einer Anstalt entspricht, sind nicht als Ordinationsstätten von Ärz- sicherung nicht oder nicht mehr Anspruchsberechtigten sowie ten oder Zahnärzten anzusehen.“ mitversicherte Angehörige gesorgt werden. Die rechtliche bzw. organisatorische Form des selbstständigen Die Maßnahmen sind bei einem Pensionsversicherungs- oder Ambulatoriums ermöglicht, (weitere) Ärztinnen und Ärzte (ebenso Unfallversicherungsträger zu beantragen, die den Antrag unver- wie Personen nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe) anzustellen. züglich an den zuständigen Krankenversicherungsträger weiterzu- Konsequenterweise sind selbstständige Ambulatorien insbesonde- leiten haben, soweit sie diese Maßnahmen nicht selbst gewäh- re in Diagnose- und Behandlungssegmenten etabliert, die entwe- ren.40 der ein interdisziplinär zusammengesetztes Ärzteteam erfordern, oder eine größere Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbe- 3.3 Selbständige Ambulatorien Die selbstständigen Ambulatorien sind Teil der ambulanten Gesundheitsversorgung in Österreich. In diesem Bereich der ambulanten (fach-)ärztlichen Versorgung stellt das Segment der selbstständigen Ambulatorien eine Kombination von Spital und Arztpraxis dar. Selbstständige Ambulatorien sind aus rechtlicher Sicht Krankenanstalten und unterliegen dem Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz des Bundes (KAKuG, BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F. 41 ) bzw. der Krankenanstaltengesetzgebung der Länder. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KAKuG sind „selbstständige Ambulatorien (Röntgeninstitute, Zahnambulatorien und ähnliche Einrichtungen) organisatorisch selbstständige Einrichtungen, die der Untersuchung oder Behandlung von Personen dienen, die einer Aufnahme in Anstaltspflege nicht bedürfen“. Im Vergleich zu den so genannten bettenführenden Krankenanstalten, die Personen in stationäre Pflege aufnehmen, haben 40 http://www.rehakompass.at/RundUmReha/Zustaendigkeit, [abgerufen am 16.05.2012]. 41 Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr. 1/1957 i.d.g.F abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at. 20 | sondere nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe für die Leistungserbringung benötigen (z.B. im Bereich der physikalischen Behandlungen). Das Spektrum der selbstständigen Ambulatorien erstreckt sich von kleinen Einrichtungen mit nur wenigen Beschäftigten über mittelgroße bis große Einrichtungen, die entweder ein interdisziplinäres Leistungsspektrum und/oder spitalsähnliche Leistungen wie z.B. „Ambulantes Operieren“ anbieten. Teilweise werden selbstständige Ambulatorien auch im Konnex mit Hotels oder Kurheimen geführt, sodass die Patientinnen und Patienten – etwa für länger dauernde Behandlungen – vor Ort bleiben (können). In selbstständigen Ambulatorien gibt es in der Regel fixe Öffnungszeiten und Terminvereinbarungen. Sie können über Kassenverträge verfügen oder von selbst zahlenden Patientinnen und Patienten bzw. auf Wahlarztbasis in Anspruch genommen werden. Damit unterscheiden sie sich grundlegend von Spitalsambulanzen, die – zumindest in öffentlichen Spitälern – eine ambulante (Notfall-) Versorgung rund um die Uhr aufrecht halten müssen und keine geplanten Behandlungen durchführen. Mit dem Status einer Krankenanstalt verbunden ist die Verpflich- Die 755 Ambulatorien sind in 25 verschiedenen Fachbereichen tung für selbstständige Ambulatorien zur Erfüllung sämtlicher tätig. Dabei betreuen rd. 73 % der Ambulatorien nur einen Fachbe- Auflagen des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuran- reich, während rd. 27 % mehrere Fachbereiche abdecken.43 stalten und der entsprechenden Ausführungsgesetze der Bundesländer. So unterliegen selbstständige Ambulatorien – ebenso wie alle anderen Krankenanstalten – Bedarfsprüfungsverfahren auf Länderebene. Bei festgestelltem Bedarf und Erfüllung der übrigen vorgesehenen Voraussetzungen sind Errichtung und Betrieb eines selbstständigen Ambulatoriums vom jeweiligen Land per Bescheid zu genehmigen. Weiters unterliegen die Ambulatorien – wie alle Krankenanstalten – der sanitären Aufsicht des Bundes bzw. der mit dieser Aufgabe betrauten Bezirksverwaltungsbehörden. Die gesetzliche Interessenvertretung selbstständiger Ambulatorien in privater Trägerschaft ist – wie bei anderen privaten Krankenanstalten – die Wirtschaftskammer (Fachverband der privaten Krankenanstalten und Kuranstalten). In den neun österreichischen Bundesländern gibt es rd. 750 bis 800 Ambulatorien. Die folgenden Zahlen basieren auf einer Erhebung durch das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Sektion I im Jahr 2006 und zeigen die selbstständigen Ambulatorien nach Bundesländern:42 42 Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 16. 43 Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 17. Leitung der Ambulatorien bietskrankenkasse mit 22 und die Niederösterreichische Gebiets- Rund 90 % der selbstständigen Ambulatorien werden von Fach- krankenkasse mit 17 Einrichtungen. Weitere 19 der gemeldeten ärztinnen und Fachärzten geleitet, der Rest von Allgemeinmedizi- Ambulatorien werden von Sonderversicherungsträgern geführt, nerinnen und -medizinern. von denen die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) mit insgesamt 16 Standorten in acht Bundesländern (mit Eigentümer (=Träger) der Ambulatorien einem Schwerpunkt in der Steiermark) vertreten ist. Der größte Teil der Ambulatorien ist im privaten Bereich angesie- Weiters werden von drei der sechs Betriebskrankenkassen (Aus- delt. Vielfach werden sie in Form von Kapitalgesellschaften (wie tria Tabak, Wiener Verkehrsbetriebe, Mondi, voestalpine Bahnsys- GmbH) geführt. Eigentümer bzw. Gesellschafter sind nur teilweise teme, Zeltweg, Kapfenberg) insgesamt acht eigene Einrichtungen mit der ärztlichen Leitung ident. In den meisten Fällen hat ein in Form selbstständiger Ambulatorien betrieben. Eine der sozial- Eigentümer nur einen Standort. Größere „Ketten“ von Ambulatori- versicherungseigenen Einrichtungen wird von der Pensionsversi- en stellen im privaten Bereich die Ausnahme dar. Sie beschränken cherungsanstalt (PVA) betrieben. sich auf zwei Ketten von neun bzw. sieben physikalischen Institu- Rund 60 % der sozialversicherungseigenen Einrichtungen sind ten in Niederösterreich und Wien, eine Gruppe von acht medizi- Zahnambulatorien, welche auch die größte regionale Streuung nisch-chemischen Labors in Wien und Burgenland, und eine aufweisen. Weitere 16 % dienen der physikalischen Behandlung. Gruppe von fünf Einrichtungen für neurologische Rehabilitation in Die sozialversicherungseigenen Einrichtungen anderer Aufgaben- Vorarlberg. Weiters gibt es insgesamt acht Förder- und Therapie- bereiche sind in der Regel in den Landeshauptstädten kon- zentren für cerebral bewegungsbeeinträchtigte Kinder und Ju- zentriert, entweder in Form mehrerer Einzelambulatorien an einem gendliche in Niederösterreich und Oberösterreich (von denen im Standort (z.B. Einrichtungen der Kärntner Gebietskrankenkasse in Rahmen der gegenständlichen Erhebung nur fünf Einrichtungen Klagenfurt und der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse in gemeldet wurden), sowie acht Einrichtungen für körper- und mehr- Graz) oder in Form großer Mehrzweckambulatorien (z.B. Einrich- fach behinderte Kinder und Jugendliche mit Standorten in Nieder- tungen der Wiener Gebietskrankenkasse oder der Versicherungs- österreich und Wien. Schließlich ist auch noch eine Gruppe von anstalt öffentlich Bediensteter (BVA) am Standort Wien). Instituten für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie zu erwäh- Ein Verzeichnis der selbstständigen Ambulatorien verteilt nach nen, von denen zwei in Österreich (Salzburg, Vorarlberg) und österreichischen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden findet sieben weitere im Ausland betrieben werden. sich in der Publikation „Selbständige Ambulatorien in Österreich Im öffentlichen bzw. semi-öffentlichen Bereich sind – neben den BM für Gesundheit, Familie, Jugend“ ab Seite 27. Die Ambulatori- Sozialversicherungen (siehe unten) – einige Städte und Gemein- en sind nach Fachbereichen gegliedert. Informationen wie Adres- den Träger von einigen wenigen selbstständigen Ambulatorien, se, Telefonnummer, Email und Leitungspersonen sind ebenfalls von denen nur die elf Einrichtungen der Psychosozialen Dienste in angeführt. Wien quantitativ ins Gewicht fallen. In Ausnahmefällen fungieren auch Länder als Träger. Dieses Verzeichnis finden Sie auch in Tabellenform in der Veröffentlichung „Verzeichnis der selbständigen Ambulatorien“. Sozialversicherungseigene Ambulatorien Das Verzeichnis ist unter folgendem Link abrufbar: Die größten Träger selbstständiger Ambulatorien sind die Sozial- http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Krankenan versicherungsträger (SVT). Insgesamt sind 128 der 755 Ambulato- stalten_und_selbststaendige_Ambulatorien_in_Oesterreich rien sozialversicherungseigene Einrichtungen, das entspricht rund 17 % aller Ambulatorien. Davon betreiben die Gebietskrankenkassen (GKK) 100 Ambulatorien. Die größten sind die Steiermärkische Gebietskrankenkasse mit 23, die Oberösterreichische Ge22 | 3.4 Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Wahlärzte: Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte, die in keinem Vertragsverhältnis zu Trägern der sozialen Krankenversicherung stehen. Sie sind in der Entscheidung, wo sie eine Ordination eröffnen wollen und in welchem Umfang diese betrie- Die ambulante Versorgung der österreichischen Bevölkerung ben werden soll, völlig autonom. Wahlärzte haben ihre ärztliche erfolgt großteils durch frei praktizierende, niedergelassene Ärztin- Leistung über Privathonorar mit dem Patientinnen und Patienten nen und Ärzte. Rund ein Drittel verfügt über einen Kassenvertrag. zu verrechnen, die dann die Möglichkeit haben, bei ihrer Kranken- Die Versorgungsdichte mit Ärztinnen und Ärzten ist dabei regional kasse einen Rückersatz zu beantragen. unterschiedlich, die höchste Ärztedichte hat Wien mit 7,3 aktiven Ärztinnen und Ärzten pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner.44 Gruppenpraxen: Gruppenpraxen sind Zusammenschlüsse von Seit 2010 wird die Einführung von Gruppenpraxen niedergelasse- Ärztinnen und Ärzten in Rechtsform einer OG (Offenen Gesell- ner Ärztinnen und Ärzte forciert, um eine Verbesserung der ambu- schaft) oder einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). lanten Versorgung anbieten zu können. Der Gruppenpraxis dürfen als Gesellschafter nur zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztinnen und Ärzte angehören. Ärztinnen und Ärzte per 31.12.2008 45 Anzahl Aktive Ärztinnen und Ärzte 41.830 Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner 12.220 Fachärztinnen und Fachärzte (ohne Zahnmedizin) 18.176 Zahnärztinnen und -ärzte 5.006 Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung (angestellte Turnusärzte) 6.662 Angestellte Ärztinnen und Ärzte (angestellt in Krankenanstalten, Ambulatorien, Instituten, etc.) 26.610 Die ärztlichen Leistungen sind jeweils nach den Honorarordnungen für Gruppenpraxen zu vergüten.46 Kassenärzte: Kassenärzte sind freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte, die durch den Abschluss eines Einzelvertrags mit einer sozialen Krankenversicherung mit dieser in einer vertraglichen Beziehung stehen. Die Invertragnahme bei einer sozialen Krankenversicherung setzt eine entsprechende fachliche Eignung voraus und ist überdies an eine zeitliche Reihenfolge der Bewerbungen gebunden. Genannte, notwendige Voraussetzungen sind in der Reihungskriterienverordnung bzw. in den Reihungsrichtlinien der Länderärztekammern detailliert angeführt. Vergütet wird die vertragsärztliche Leistung über die Honorarordnung, welche integraler Bestandteil des Gesamtvertrags ist. 44 Das österreichische Gesundheitssystem Zahlen – Daten – Fakten, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Auflage Juni 2010, S. 14f. 46 Österreichische Ärztekammer, http://www.aerztekammer.at/arztsuche, [abgerufen am 16.05.2012]. Die Verteilung der aktiven Ärztinnen und Ärzte nach Bundesländern zeigt sich folgendermaßen: 47 Bundesland Berufsausübende Ärztinnen und Ärzte Insgesamt Allgemeinmedizin1) Fach 2) in Ausbildung 3) Berufsausübende Zahnärztinnen /Zahnärzte Absolut 1) Österreich 40.103 13.219 19.825 7.059 4.683 Burgenland 1.001 378 493 130 108 Kärnten 2.313 937 1077 299 303 Niederösterreich 6.904 2.629 3.355 920 678 Oberösterreich 5.604 2.158 2.490 956 627 Salzburg 2.598 870 1.273 455 319 Steiermark 5.595 2.032 2.647 916 647 Tirol 3.480 863 1.806 811 456 Vorarlberg 1.328 392 691 245 196 Wien 11.280 2.960 5.993 2.327 1.349 Bis Berichtsjahr 1993: "Praktische Ärzte, -innen", Stand jeweils Dezember des Berichtsjahrs. Ab Berichtsjahr 2002: approbierte Ärzte, - innen und approbierte Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner inkludiert 2) Bis 2001 sind Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin mit Fachrichtung inkludiert, ab 2002 ausschließlich Fachärzte, -innen. 3) gemeint sind sog. „Turnusärztinnen und -ärzte“, Ärztinnen und Ärzte im Praktikum 47 Österreichische Ärztekammer (Stand: 04.01.2011), Österreichische Zahnärztekammer (Stand: 03.01.2011), http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsversorgung/personal_im_gesundheitswesen/index.html, [abgerufen am 16.05.2012]. 24 | Die Verteilung der aktiven Fachärztinnen und -ärzte nach Fachgebieten und Bundesländern zeigt sich wie folgt:48 Fachrichtungen Ö Bgld. Knt. Nö. Oö. Sb. Stmk. Tirol Vbg. Wien 2.279 59 133 399 314 148 327 215 84 600 Anatomie 27 - - - - 1 5 5 - 16 Arbeitsmedizin 88 - 2 9 19 4 14 10 6 24 Augenheilkunde und Optometrie 796 20 39 131 109 57 107 63 25 245 Blutgruppenser. /Transfusionsmed. 53 - 4 3 6 4 9 4 1 22 Chirurgie 1.464 42 87 267 171 104 245 152 50 346 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 1.612 53 93 312 230 100 213 141 68 402 Gerichtsmedizin 33 - 1 - 2 4 9 8 - 9 Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten 615 19 26 110 84 36 77 60 22 181 Haut- / Geschlechtskrankheiten 705 15 32 128 65 46 89 56 18 256 Herzchirurgie 10 - 1 2 1 3 - 2 - 1 Histologie und Embryologie 9 - - 1 - - 3 1 - 4 Hygiene und Mikrobiologie 86 - 3 3 13 6 15 19 - 27 Immunologie 11 - - 2 - - 2 - - 7 3.468 94 196 568 362 205 541 272 123 1.107 Kinder- und Jugendchirurgie 36 - 1 2 5 5 7 1 - 15 Kinder- und Jugendheilkunde 1.183 29 59 205 139 74 154 110 47 366 Kinder- und Jugendpsychiatrie 15 1 3 2 - 1 2 1 2 3 Lungenkrankheiten 384 7 18 52 61 20 68 29 11 118 Med. und chem. Labordiagnostik 237 5 15 21 33 11 21 14 4 113 Medizinische Genetik 17 - - - 2 - 4 8 - 3 Medizinische Leistungsphysiologie 5 - - - - 1 - - - 4 Mikrobiol.-serolog. Labordiagnostik 6 - 2 - - 1 - 2 1 - 173 2 14 16 34 20 19 24 3 41 Neurobiologie 2 - - - - - 1 - - 1 Neurochirurgie 190 - 13 25 23 24 24 28 5 48 Neurologie 423 13 13 70 62 31 59 42 9 124 Neurologie und Psychiatrie 456 10 28 76 46 30 70 40 9 147 Neuropathologie 8 - - 1 1 1 - - - 5 Nuklearmedizin 103 - 7 11 19 6 4 16 4 36 Orthopädie und orthop. Chirurgie 821 20 52 162 97 53 81 62 27 267 Anästhesiologie /Intensivmedizin Innere Medizin Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 48 Österreichische Ärztekammer (Stand 04.01.2011), erstellt am: 15.10.2011. http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsversorgung/personal_im_gesundheitswesen/index.html, [abgerufen am 16.5.2012]. Fachrichtungen Ö Bgld. Knt. Nö. Oö. Sb. Stmk. Tirol Vbg. Wien 287 8 19 44 35 14 44 14 11 98 Pathophysiologie 4 - - - - - - 1 - 3 Pharmakologie und Toxikologie 24 - - - - 1 4 6 - 13 Physikalische Medizin / allgemeine Rehabilitation 284 5 15 64 38 13 6 7 3 133 Physiologie 17 - - - - 1 2 4 - 10 Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie 156 2 10 12 17 11 14 24 5 61 Psychiatrie 512 9 14 99 74 33 46 59 16 162 Psychiatrie und Neurologie 672 12 30 102 47 30 85 66 38 262 Psychiatrie und Psychotherap. Medizin 38 1 1 2 2 7 13 6 3 3 Radiologie 525 16 40 80 86 30 59 52 22 140 Radiologie (ÄAO 1989) 594 13 37 118 70 35 68 35 14 204 Sozialmedizin 5 - - - - - 1 - - 4 Spez. Prophylaxe u. Tropenmedizin 4 - - - - - - 1 - 3 113 - 7 17 7 9 14 12 4 43 Theoretiker 6 - - 1 - - - 3 - 2 Thoraxchirurgie 4 - - - - - - - - 4 Tumorbiologie 1 - - - - - - - - 1 Unfallchirurgie 1.022 26 82 194 187 78 102 104 44 205 Urologie 512 19 21 108 70 34 52 49 19 140 Virologie 8 - - - - - - - - 8 Pathologie Strahlentherapie-Radioonkologie 1) Ärzte,- innen für Allgemeinmedizin mit Fachrichtung sind in diesen Zahlen enthalten, ebenso werden Ärztinnen und Ärzte mit mehreren Fachrichtungen den jeweiligen Fächern zugeordnet. Eine jährlich erscheinende komplette Auflistung aller in Österreich praktizierenden Ärztinnen und Ärzte findet sich in dem im Buchhandel erwerbbaren Handbuch für die Sanitätsberufe Österreichs: Adressen-Nachschlagewerk über das österreichische Gesundheitswesen Ausgabe 2011/2012 von Karlheinz Kux. . 26 | 3.5 Alten- und Pflegeheime, rechten Großwohnung mit vier bis acht individuellen Wohnräumen. Bad, Küche, WC und Wohnraum werden gemeinsam benutzt. Der geriatrische Tageszentren und Aufenthalt in einer Wohngemeinschaft ist auf Dauer angelegt, Hospize solange die Bewohnerinnen und Bewohner selbstständig, aber mit mobiler Betreuung auskommen. Die Privatsphäre ist durch individuelle Wohnräume gewährleistet. Durch die Mitbewohnerinnen 3.5.1 Alten- und Pflegeheime und Mitbewohner sind aber gegenseitige Hilfeleistungen und gemeinsame Aktivitäten möglich. Hinsichtlich der Betreuung von älteren Personen können folgende Seniorenresidenzen: Seniorenresidenzen sind eine spezielle Formen des Wohnens und der Betreuung unterschieden werden: Form des Angebots privater Träger, die sich durch besonderen Komfort, speziellen Service und erstklassige Lage auszeichnen. Wohnplätze: Wohn-Angebote für Senioren, die eine bei Bedarf Die Kosten sind dementsprechend höher als bei öffentlichen An- anfallende Pflege (meist über Pflegestufe 3 hinaus) ausschließen. bietern. Sollte ein Pflegebedarf auftreten, ist zumeist eine Übersiedlung in Gerontopsychiatrische Heime: Stark verwirrte oder schwer eine Pflegeeinrichtung oder eine Pflegestation notwendig. psychisch kranke Menschen, die in einem Pflegeheim nicht mehr Pflegeplätze: Angebote, für die das Vorliegen von Pflegebedürf- angemessen betreut und versorgt werden können, weil sie z. B. tigkeit (meist über Pflegestufe 3 hinaus) Voraussetzung ist. Die außerordentlich aggressiv oder stark weglaufgefährdet sind, wer- Sicherstellung und Gewährleistung der Betreuung und Pflege den in speziell dafür konzipierten Einrichtungen untergebracht49 bestimmen auch die Wohn- und Lebensqualität in diesen Einrichtungen (Mehrbettzimmer, Zimmerausstattung, Pflegebetten etc.). Betreuungs- und Pflegebedarf überwiegend älterer Personen, Wohnplätze mit Pflege: Angebote des Wohnens, bei denen vom welcher über mobile Betreuung nicht (mehr) abgedeckt werden Heimträger Vorkehrungen getroffen wurden, um im Bedarfsfall die kann, wird in Alten- und Pflegeheimen abgedeckt 50 . Im Jahr notwendige Pflege und Betreuung in derselben Wohneinheit 2008 belief sich die Anzahl an Alten- und Pflegeheimen in Öster- durchführen zu können. In diesem Fall ist keine Übersiedlung in reich auf 817 Einrichtungen mit mehr als 65.000 Plätzen. Um den eine Pflegeeinrichtung oder Pflegestation erforderlich. aus einer Pflegebedürftigkeit entstehenden Mehraufwand decken Betreutes Wohnen: Ziel dieses Angebotes ist es, größtmögliche zu können, existiert in Österreich seit 1993 das so genannte Pfle- Unabhängigkeit und Selbstständigkeit aller Bewohnerinnen und gegeld. Am 31.12.2008 gab es mehr als 422.000 Pflegegeldbezie- Bewohner mit jederzeit verfügbaren Betreuungs- und Hilfsangebo- herinnen bzw. -bezieher.51 ten jeder Art zu verbinden. Voraussetzung ist, dass die Bewohnerin bzw. in Bewohner noch selbstständig leben und sich weitge- Einen Überblick über die österreichischen Alten- und Pflegeheime hend selber versorgen kann. Betreute Wohnungen können in eine geben die Informationsbroschüren des Bundesministeriums für stationäre Einrichtung integriert sein oder auch vollkommen ohne Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, welche auf der Websei- Anbindung an ein Heim angeboten werden. te des Bundesministeriums kostenlos bestellt werden können. Seniorenwohngemeinschaften: In betreuten Seniorenwohnun- Geteilt nach Regionen gibt es eine Broschüre für Österreich Ost gen leben ältere Menschen, die aus physischen oder psychischen (Burgenland, Niederösterreich, Wien), Österreich Mitte Gründen nicht mehr allein leben können oder wollen. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen benötigen ambulante Pflege, jedoch keine ständige stationäre Pflege. Die Inanspruchnahme der Sozialen Dienste reicht nicht mehr aus. Eine Wohngemeinschaft besteht aus einer behinderten- und altenge- 49 http://www.infoservice.bmask.gv.at/InfoService2/altenpflegeheime?execution =e1s2,[abgerufen am 29.05.2012]. 50 Das österreichische Gesundheitssystem Zahlen – Daten – Fakten, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Auflage Juni 2010, S. 14. 51 Das österreichische Gesundheitswesen im internationalen Vergleich Ausgabe 2010, ÖBIG Österreichisches Institut für Gesundheit, S. 19. (Steiermark, Oberösterreich) und Österreich Süd-West (Kärnten, 52 Salzburg, Tirol, Vorarlberg). Standorte und Adressen: http://pflege.fsw.at/tagesbetreuung/tageszentren/tageszentren_adr essen.html Im Internet finden sich einige teilweise von Vereinen betriebene Webseiten wie www.seniorenwohnheim.at www.heimverzeichnis.at oder oder www.seniorenheimfuehrer.at. Über die Vollständigkeit und Qualität der dort vorhandenen Daten zu den Alten- und Pflegeheimen kann jedoch keine Aussage getroffen werden. 3.5.3 Hospize Im Zentrum der Hospiz- und Palliativversorgung stehen unheilbar kranke und sterbende Menschen in einem fortgeschrittenen Erkrankungsstadium sowie deren Angehörige. Die Hospiz- und Palliativversorgung 55 in Österreich umfasst folgende Bausteine 3.5.2 (Definitionen nach ÖBIG): Geriatrische Tageszentren Palliativstation: Die Palliativstation ist eine innerhalb von bzw. im Die geriatrischen Tageszentren dienen der individuellen Betreuung Verbund mit einem Akutkrankenhaus eigenständige Station, die für Seniorinnen und Senioren (Voraussetzung nicht bettlägerig). auf die Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten spe- Diese Betreuung wird tagsüber durchgeführt. Durch einen struktu- zialisiert ist. Ein multiprofessionell zusammengesetztes Team rierten Tagesablauf, bedarfsgerechte Pflege, Gruppen- und Ein- kümmert sich in einem ganzheitlichen Ansatz um die Patientinnen zelangebote sowie soziale Kontakte werden die Besucherinnen und Patienten und deren Angehörige. und Besucher der Tageszentren aus ihrer Isolation befreit. Besu- Stationäres Hospiz: Das stationäre Hospiz ist eine Einrichtung che in Tageszentren wirken der Vereinsamung entgegen und mit einer eigenen Organisationsstruktur, die einer stationären fördern persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten. Pflegeeinrichtung zugeordnet sein kann. Es werden Palliativpati- Für die Betreuung stehen dafür je nach Angebot des Tageszent- entinnen und -patienten in der letzten Lebensphase betreut, bei rums Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Ergo- und Physiotherapeu- denen eine Behandlung im Akutkrankenhaus nicht erforderlich und tinnen und -therapeuten, Heimhelferinnen und -helfer, Pflegehelfe- eine Betreuung zu Hause oder in einem Pflegeheim nicht mehr rinnen und -helfer, Kreativanimateurinnen und -animateure sowie möglich ist. Ein multiprofessionell zusammengesetztes Team diplomiertes Pflegepersonal zur Verfügung. kümmert sich in einem ganzheitlichen Ansatz um die Patientinnen Mögliche Angebote in geriatrischen Tageszentren gehen von und Patienten und deren Angehörige. Aktivierung über Unterhaltung und Therapien bis zu Pflege- und Tageshospiz: Das Tageshospiz bietet Palliativpatientinnen und - Betreuungsleistungen und können beispielsweise sein: Abholung patienten die Möglichkeit, tagsüber außerhalb ihrer gewohnten und Heimtransport, Mahlzeiten, Gedächtnis- und Bewegungstrai- Umgebung an verschiedenen Aktivitäten teilzuhaben. Es bietet nings, Musikgruppen, Gesprächsgruppen, Ausflüge, Feste, Veran- Behandlung, Beratung und Begleitung durch ein multiprofessionel- staltungen, Beratung von Angehörigen, Unterstützung bei der les Team mit Unterstützung durch ehrenamtlich Tätige. Zusätzli- Körperpflege usw.53 che psychosoziale und therapeutische Angebote dienen dazu, den Eine vollständige Auflistung aller 29 geriatrischen Tageszentren 54 Tag zu gestalten und die Gemeinschaft gleichermaßen Betroffener in Österreich ist leider nicht verfügbar. Das Netz an Tageszentren zu erleben. scheint vor allem in der Hauptstadt Wien ausgeprägt. Palliativkonsiliardienst: Der Palliativkonsiliardienst wird von einem multiprofessionell zusammengesetzten Team im Kranken- 52 Bestellmöglichkeit unter http://www.bmask.gv.at/site/Service/Broschuerenservice/ 53 www.tageszentren.at, [abgerufen am 21.05.2012]. 54 Das österreichische Gesundheitssystem Zahlen – Daten – Fakten, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Auflage Juni 2010, S. 14. 28 | haus gebildet und wendet sich in erster Linie an das betreuende 55 Hospiz Österreich – Datenerhebung 2010, Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen, S. 4. ärztliche Personal und Pflegepersonen in den Stationen und in Vor allem relevant in Bezug auf die Medizintechnik sind die 8 den Ambulanzen, erst in zweiter Linie an die Patientinnen und stationären Hospize bzw. Hospizstationen in Pflegeheimen, 27 Patienten und deren Angehörige. Der Dienst ist beratend tätig und Palliativstationen und 3 Tageshospize. Die 3 Tageshospize befin- bietet seine Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, den sich in Salzburg, Graz und Wien. ganzheitlicher Pflege und psychosozialer Begleitung an. Entschei- Die 8 stationären Hospize bzw. Hospizstationen in Pflegeheimen dungen über die durchzuführenden Maßnahmen und deren Um- verteilen sich auf die österreichischen Bundesländer wie folgt: setzung obliegen dem betreuenden ärztlichen Personal und den jeweils 1 stationäres Hospiz in Salzburg und der Steiermark, 6 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Hospizstationen in Pflegeheimen in Niederösterreich. Die 27 Palli- Mobiles Palliativteam: Das mobile Palliativteam ist ein multipro- ativstationen sind jeweils direkt in Akutkrankenhäusern integriert. 56 fessionell zusammengesetztes Team, das sich in erster Linie an die Betreuenden zu Hause und im Heim wendet (z. B. ärztliches Standorte und Adressen können über www.hospiz.at57 abge- Personal, fragt werden. Pflegepersonen, Physiotherapeutinnen und - therapeuten, Angehörige). Es ist beratend und anleitend tätig und bietet seine Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle, 3.6 Extramurale Dienste Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung durch das Palliativteam kann auch von der Patientin und vom Der Vollständigkeit halber dürfen auch die extramuralen soge- Patienten selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit nannten „mobilen“ Dienste nicht unerwähnt bleiben. Unter dem den Betreuenden kann auch eine gezielte Einbindung in die Pflege Begriff „Mobile Dienste“ sind alle primär ambulante Alten- und und Betreuung erfolgen. Langzeitversorgung leistende Personen und Institutionen zusam- Hospizteam: Das Hospizteam besteht aus qualifizierten ehren- menzufassen. Hierzu zählen u.a. Gesundheits- und Krankenpfle- amtlichen Hospizbegleiterinnen und -begleitern und mindestens ge, Pflegehilfe, etc. – Leistungen, die in der Regel bei den Patien- einer hauptamtlichen koordinierenden Fachkraft. Es bietet Pallia- tinnen und Patienten zu Hause erbracht werden.58 tivpatientinnen und -patienten und Angehörigen mitmenschliche Die wesentlichen und großen Anbieter in diesem Bereich in Öster- Begleitung und Beratung in der Zeit der Krankheit, des Schmer- reich sind: zes, des Abschieds und der Trauer. Das mobile Hospizteam ver- Anbieter Leistungen Homepage steht sich als Teil eines umfassenden Betreuungsnetzwerkes und Volkshilfe Österreich Betreuung und Pflege www.volkshilfe.at Caritas Österreich Betreuung und Pflege www.caritas.at Hilfswerk Österreich Betreuung und Pflege www.hilfswerk.at tungen: Österreichisches Rotes Kreuz Betreuung und Pflege www.roteskreuz.at 143 Hospizteams Diakonie Österreich Betreuung und Pflege www.diakonie.at Lebenshilfe Österreich Begleitung von Menschen mit Behinderung www.lebenshilfe.at arbeitet eng mit anderen Fachdiensten in der palliativen Versorgung zusammen. In Österreich gibt es insgesamt 252 Hospiz- und Palliativeinrich- 35 Palliativkonsiliardienste 36 Mobile Palliativteams 27 Palliativstationen 8 Stationäre Hospize 3 Tageshospize 56 Hospiz Österreich – Datenerhebung 2010, Dachverband von Palliativ- und Hospizeinrichtungen, S. 6 + 8 57 www.hospiz.at, [abgerufen am 21.05.2012]. 58 Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 6. 4 Finanzierung des Gesundheitssystems in Österreich 4.1 Krankenanstaltenfinanzierung in Für die Leistung besteht eine strenge medizinische Indikation Die Leistung und Leistungseinheit ist klar definiert und gegen- Österreich: Das LKF-System über anderen Leistungspositionen abgrenzbar Die Leistung ist von ökonomischer Relevanz (Kosten, Fre- Österreich führte 1997 das System der „Leistungsorientierten quenz) Krankenanstaltenfinanzierung“ (LKF) ein, welches sich wie die Systeme der sog. diagnosis related groups (DRG) oder Fallpau- Nicht aufgenommen werden Untersuchungen und Behandlungen, schalensysteme im Wesentlichen auf die erbrachte Leistung und die typische und stets wiederkehrende Bestandteile verschiedener Diagnose bei stationären Krankenhausaufenthalten stützt. Aktuell diagnostischer oder therapeutischer Abläufe sind, Leistungen, die werden ca. 175 öffentliche und private Krankenanstalten über in bestehenden Fallpauschalen beinhaltet sind, unterschiedliche dieses System finanziert, ausgenommen sind einige Unfallkran- Operationstechniken bei gleicher Leistung, Medikamente (Aus- kenhäuser und Rehabilitationszentren.59 nahme: Bereich Onkologie) und Leistungspositionen, die herstel- Stationäre Krankenhausaufenthalte werden auf Basis der in den lerbezogene Angaben zu Medikamenten, Geräten oder sonstige Krankenanstalten erfassten Daten in leistungsorientierte Diagno- herstellerbezogene Materialangaben enthalten. senfallpauschalen (LDFs) gruppiert. Diese umfassen die erbrach- Zur Evaluierung eingegangener Vorschläge werden zusätzlich zu ten medizinischen Leistungen, die festgestellten Krankheiten bzw. den genannten Kriterien wissenschaftliche Übersichtsarbeiten, ICD‐10‐Diagnosen60, das Alter der Patientinnen und Patienten und sog. Health Technology Assessments (HTA‐Berichte) herangezo- die benötigten Abteilungen im Krankenhaus und bestimmen das gen. Eine Aufnahme in den Leistungskatalog kann grundsätzlich zu bezahlende pauschale Entgelt. Zusatzpunkte werden für länge- nur bei belegter Evidenz und bei Erfüllung sämtlicher Kriterien re stationäre Aufenthalte oder Aufenthalte auf einer Intensivstation erfolgen. Lediglich sehr aufwändige, seltene Leistungen (kleines vergeben.61 Patientinnen- und Patientenkollektiv) im Bereich der Spitzenmedizin können auch bei unzureichend belegter Evidenz eine vorläufige Aufnahme in den Leistungskatalog erwarten.62 4.1.1 Aufnahme in den Leistungskatalog Der Leistungskatalog des Bundesministeriums für Gesundheit wird jährlich aktualisiert. Krankenanstalten oder deren Träger haben die Möglichkeit, unverbindliche Änderungsvorschläge für den Leistungskatalog einzubringen. Die Entscheidung über die Aufnahme einer neuen Leistung in den Katalog wird u.a. auf Basis folgender Kriterien getroffen: Die Leistung ist neu (entwickelt) bzw. zur Abbildung des medizinischen Fortschritts erforderlich Die Leistung ist fachlich etabliert Es liegen adäquate wissenschaftliche Evidenzen vor 59 Das österreichische LKF-System. Bundesministerium für Gesundheit, Bereich I/B, Radetzkystraße 2, 1030 Wien. 1. Auflage, Juli 2010. S. 7. Bestellmöglichkeit unter [email protected] 60 Internationale Klassifikation der Krankheiten nach WHO, abrufbar unter: http://apps.who.int/classifications/icd10/browse/2010/en 61 Das österreichische LKF-System. Bundesministerium für Gesundheit, Bereich I/B, Radetzkystraße 2, 1030 Wien. 1. Auflage, Juli 2010. S. 24ff. Bestellmöglichkeit unter [email protected] 30 | Der jeweils aktuelle Leistungskatalog ist über die Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmg.gv.at) abrufbar. Das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen erstellte im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit einen Internetführer zu Health Technology Assessment. Der HTA-Guide bietet Informationen zu Institutionen, Ergebnissen und Quellen von HTA in Österreich, in ausgewählten Ländern und länderübergreifend und ist unter http://hta-guide.biqg.at abrufbar. Über die Gesundheit Österreich GmbH kann ein Handbuch zu HTA-Methoden und -Prozessen bezogen werden: www.goeg.at/de/Bereich/HTA-Methoden-und-Prozesse.html. Das 62 Das österreichische LKF-System. Bundesministerium für Gesundheit, Bereich I/B, Radetzkystraße 2, 1030 Wien. 1. Auflage, Juli 2010. S. 19 ff. Bestellmöglichkeit unter [email protected] Prozesshandbuch beschreibt die wichtigsten Eckpunkte und die 4.2.1 Honorarordnung standardmäßig vorgesehenen Arbeitsschritte bei der Erstellung von HTA-Berichten. Die Honorarordnungen werden für die 9 Bundesländer jeweils zwischen der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes und dem Hauptverband 4.2 Finanzierung von ambulanter Versorgung in Österreich der österreichischen Sozialversicherungsträger vereinbart und können unterschiedliche Regelungen enthalten. Die Honorarordnung im Bundesland Steiermark regelt beispielsweise64: Die Zusammenarbeit, Abrechnung und somit Finanzierung zwischen den Krankenversicherungsträgern (siehe unten) und den freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten und Gruppenpraxen Allgemeines Grundsätze über die Honorierung der vertragsärztlichen Leistungen werden durch sogenannte Gesamtverträge geregelt. Vertragspartner sind auf Seite der Krankenversicherungsträger der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und auf Seite der Ärztinnen und Ärzte die örtlich zuständigen Ärztekam- Tarifanpassung – Indexierung Vertretungsregelungen Formalitäten (Behandlungs-, Überweisungs-, Ersatzbehandlungsscheine) mern. Die Ärztekammern sind gesetzliche Interessenvertretungen und jeder zur Berufsausübung nach dem Ärztegesetz berechtigte Ärztin und Arzt ist obligatorisch Mitglied dieser Kammer. In jedem der 9 Bundesländer ist eine Ärztekammer eingerichtet. Rechnungslegung, Honorarabrechnung und -anweisung Erschwerniszulage für Landärztinnen und -ärzte Abgestufte Honorierungen bei Sonderleistungen und Ordinationen Die Gesamtverträge regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsärztinnen und -ärzte, die auf Grund dieser Gesamtverträge Einzel- Folgekosten Medikamentenaufwand verträge mit den Krankenversicherungsträgern abschließen. Weitere Inhalte sind die Honorarordnung, welche detaillierte Bestimmungen über die ärztliche Leistung und das Entgelt der Ärztinnen Spezielles Honorierung der allgemeinen Leistungen und Sonderleistungen (z.B. Röntgentarife, Tarife für Laboruntersuchungen etc.) und Ärzte enthalten, aber auch der Stellenplan – der Gesamtvertrag regelt Anzahl und örtliche Verteilung der Vertragsärztinnen und -ärzte. Für Regelungen über die Vorsorgeuntersuchung bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie spezielle Leistungen etwa im Bereich der Arbeitsmedizin bestehen ebenfalls 4.2.2 Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel Gesamtverträge mit der Ärzteschaft. Der Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln wird in Österreich Die Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik werden in über Gesamtverträge zwischen den Krankenkassen und lt. ASVG einem Gesamtvertrag mit dem Berufsverband österreichischer „anderen Vertragspartnern“ geregelt. In der Praxis werden solche Psychologinnen und Psychologen geregelt. Gesamtverträge zwischen dem Hauptverband der Sozialversiche- Das ASVG spricht auch von „anderen Vertragspartnern“, mit denen rungsträger und der zuständigen Innung der Bundeswirtschafts- Gesamtverträge abgeschlossen werden können (Optiker, Ortho- kammer abgeschlossen. Die Gesamtverträge regeln neben den pädiemechaniker, Bandagisten, Orthopädieschuhmacher usw.).63 64 63 Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine Sozialversicherung (ASVG) (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Geset zesnummer=10008147, [abgerufen am 26.5.2012] Honorarordnung für Einzelvertragsärzte und Vertragsgruppenpraxen für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte im Bundesland Steiermark, 2008, http://www.stgkk.at/mediaDB/Honorarordnung%20f%C3%BCr%20Einzelvertrags %C3%A4rzte%20und%20Vertragspruppenpraxen.pdf, [abgerufen am 30.05.2012] Preisen auch die Abgabebedingungen und Qualitätsanforderungen für die jeweiligen Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel. 4.2.3 Fonds-Finanzierung: In-Vitro-Fertilisation 65 Für den Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln werden von der behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt ausgestellte Verordnungen benötigt. Für manche Artikel ist eine vorherige Genehmigung der zuständigen Krankenkasse notwendig. Bei tariflich nicht geregelten Produkten ist zusätzlich auch ein Kostenvoranschlag der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners erforderlich. Es stehen unterschiedliche Vertragspartner der Krankenversicherungen zur Verfügung: Eine erwähnenswerte Form der Finanzierung mittels Fonds ist im Bereich der In-Vitro-Fertilisation zu nennen. Der Wunsch bzw. die Notwendigkeit von künstlicher Befruchtung mittels In-Vitro- Fertilisation ist im Ansteigen. Für das Jahr 2010 wurden von den österreichischen IVF-Zentren 6.781 Versuche von 5.007 Paaren dokumentiert, was einer Versuchssteigerung von 2,76 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur Finanzierung der In-Vitro- Fertilisation eingerichtet wird – IVFFonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999, zuletzt geändert durch die Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde, die mit der jeweiligen Krankenkasse einen Einzelvertrag als Kontaktlinsenoptikerin abgeschlossen haben Optikerinnen und Optiker Bandagistinnen und Bandagisten Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker Orthopädische Schuhmacherinnen und Schuhmacher Diverse Partner mit Einzelverträgen66 IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2010, BGBl. I Nr. 3/2010, in Kraft. 68 Gegenstand dieses Gesetzes ist die Kostenübernahme der InVitro-Fertilisation durch den Bund. Zu diesem Zweck ist beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Fonds zur Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet. Durch diesen Fonds werden 70 % der Kosten der In-vitro-Fertilisation gedeckt. Die restlichen 30 % der Kosten sind von den Patientinnen und deren Partnern selbst zu tragen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen können bis zu 4 Versuche pro Paar über den Fonds finanziert werden. Beispiel für Kostenanteile der Sozialversicherung bei den Heilbehelfen im Bereich der Sehbehelfe67: Mehr als vier Versuche je Paar sind jedoch auch möglich, da nach einer erfolgreich herbeigeführten Schwangerschaft ein Anspruch auf vier weitere Versuche entsteht.69 Die Mittel des IVF-Fonds werden aufgebracht durch Überweisungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen und der privaten österreichischen (und in Einzelfällen auch ausländischen) Versicherungsunternehmen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger schließt dazu Verträge für 1) Entfällt für Kinder bis zum 15. Lebensjahr, darüber hinaus für den IVF-Fonds mit privaten und öffentlichen IVF-Zentren ab.70 Behinderte mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe sowie für Ausgleichszulagenbezieher 2) Für Kinder vom 15. bis 27. Lebensjahr gleiche Höhe wie Heilbe- helfe, Hilfsmittel 65 Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2011, Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, S. 58. 66 https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_ content/cmsWindow? action=2&p_menuid=67182&p_tabid=4, [abgerufen am 23.05.2012]. 67 Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen. 28. Ausgabe: März 2012. S. 17. abrufbar unter www.hautpverband.at 32 | 68 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen& Gesetzesnummer=10005158, [abgerufen am 23.05.2012]. 69 IVF-Register Jahresbericht 2010, Gesundheit Österreich GmbH, S. 1, 3. 70 http://www.ivf-gesellschaft.at/index.php?id=106, [abgerufen am 23.5.2012]. Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK): 4.3 Sozialversicherungsträger und www.ooegkk.at Krankenkassen Steiermärkische Gebietskrankenkasse (STGKK): www.stgkk.at In Österreich sind 22 Sozialversicherungsträger für die Kranken-, Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK): www.wgkk.at Pensions- und Unfallversicherung zuständig. Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK): www.sgkk.at In erster Linie sind die neun Gebietskrankenkassen der 9 Bundes- Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK): www.tgkk.at länder und die 6 Betriebskrankenkassen mit der Krankenversiche- Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK): www.vgkk.at rung betraut. Aber auch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern, die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sowie die 4.3.2 Betriebskrankenkassen Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sind für die Krankenversicherung der ihnen zugeschriebenen Berufsgruppen verant- In sechs österreichischen Unternehmen gibt es eigene Betriebskrankenkassen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der österreichi- wortlich. schen Sozialversicherung. Ihre Aufgabe ist die Abwicklung der In untenstehender Grafik ist der Bereich der Krankenversicherung in grün dargestellt. Krankenversicherung in den jeweiligen Unternehmen.71 Die sechs Betriebskrankenkassen sind: Betriebskrankenkasse Austria Tabak Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe Betriebskrankenkasse Mondi Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme Betriebskrankenkasse Zeltweg Betriebskrankenkasse Kapfenberg Die gesammelten Kontaktinformationen zu den Betriebskrankenkassen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channe l_content/cmsWindow?p_pubid=689&action=2&p_menuid=955&p _tabid=6 4.3.1 Gebietskrankenkassen 4.3.3 Sozialversicherungsanstalten In jedem österreichischen Bundesland gibt es eine eigene Gebietskrankenkasse: In Österreich gibt es folgende Sozialversicherungsanstalten: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK): www.bgkk.at Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK): www.kgkk.at Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK): (SVA) Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit dem Sitz in Wien ist Versicherungsträger für die Pensions- und www.noegkk.at 71 https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channel_ content/cmsWindow?p_pubid=689&action= 2&p_menuid=955&p_tabid=6, [abgerufen am 23.05.2012]. Krankenversicherung der selbstständig Erwerbstätigen; die Zu- Je nach Art und Umfang des Versicherungspakets und abhängig ständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Die SVA von den Prämien bieten private Zusatzversicherungen Leistungen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat Rechtsper- bzw. Kostenerstattung für Leistungen wie: 72 sönlichkeit. Freie Arztwahl Alternativmedizinische Behandlungen (Osteopathie, Homöopa- Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) Personen, die in der österreichischen Landwirtschaft selbstständig tätig sind, sind bei der Sozialversicherung der Bauern versichert. 73 thie, etc.) Physiotherapeutische Behandlungen Psychotherapeutische Behandlungen Anspruch auf Sonderklasse, Zwei-Bett- oder Einzelbett- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) Die BVA (Kürzel ergibt sich aus dem ehemaligen Namen der Versicherung Beamtenversicherungsanstalt) ist zuständig für die Zimmer bei stationären Aufenthalten Taggeld bei stationären Aufenthalten, Kur- und Erholungsauf- Staatsbediensteten Österreichs.74 enthalten Geburtskostenbeihilfe Versicherung für Eisenbahn und Bergbau (VEAB) Zahnbehandlungen Bei der VEAB sind alle Angehörigen von Eisenbahn (ÖBB) und usw.- abhängig vom Versicherungspaket Bergbau versichert. Eine Besonderheit der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) ist die Durchführung der Zunehmend werden auch weitere Leistungen rund um das Thema Krankenversicherung nach zwei verschiedenen Gesetzen, da Gesundheit wie z.B. ärztliche Gesundheitschecks verbunden mit 75 Bedienstete der Eisenbahn teils Angestellte, teils Beamte sind. Hotelaufenthalten, vergünstigte Angebote in Fitnessstudios etc. angeboten. 4.3.4 Private Versicherungen Neben der gesetzlichen Versicherung, welche die meisten Gesundheitsrisiken abdeckt, kann eine zusätzliche private Versicherung weitere Leistungen und Annehmlichkeiten bieten. Private Zusatzversicherungen werden zunehmend genutzt. In Österreich bestanden im Jahr 2009 2,8 Mio. Verträge in der privaten Zusatzkrankenversicherung: 1 Mio. Verträge entfielen auf Krankenhauskostentarife mit Vollkostendeckung. Rund 12 % der Bevölkerung haben somit einen Tarif, der den Krankenhausaufenthalt in der Sonderklasse versichert. 1,8 Mio. Verträge entfielen auf Krankenversicherungen, die z. B. die Leistungen des Privatarztes oder Die wesentlichen Anbieter von privaten Zusatzversicherungen in Österreich sind: 77 Uniqa Personenversicherung AG: www.uniqa.at, (Marktanteil 47,98 %) Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group: www.wienerstaedtische.at, (20,02 %) Merkur Versicherung AG: www.merkur.at, (14,24 %) Generali Versicherung AG: www.generali.at, (13,54 %) Allianz Elementar Versicherungs-AG: www.allianz.at, (2,83 %) Taggeldleistungen versichern.76 72 http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/start/start Window?action=2&p_menuid=6259&p_tabid=1, [abgerufen am 23.05.2012]. 73 www.svb.at, [abgerufen am 23.05.2012]. 74 www.bva.at, [abgerufen am 23.05.2012]. 75 www.vaeb.at, [abgerufen am 23.05.2012]. 76 Private Zusatzkrankenversicherungen: Vorerkrankungen? Nein, danke!, Studie der Arbeiterkammer Wien, 2011, S. 14. 34 | 77 Marktanteile 2010 beziehen sich auf Krankenversicherungen, direktes inländisches Geschäft. Daten vom Versicherungsverband Österreich, Jahresbericht 2010, S. 114. 5 Vertrieb von Medizinprodukten in Österreich lungsprozesses überprüfen und deren Korrektheit nach einheitli- 5.1 Erstmaliges Inverkehrbringen chen Bewertungsmaßstäben bescheinigen. Hersteller können sich von Medizinprodukten in an eine benannte Stelle ihrer Wahl wenden, die für das entspre- Österreich chende Verfahren und die betreffende Produktkategorie von den Mitgliedstaaten benannt ist. Nach Abgrenzung eines Produktes als Der Vertrieb von Medizinprodukten in Österreich unterliegt dem österreichischen Medizinproduktegesetz78 Grundvoraussetzung für den Vertrieb von Medizinprodukten ist eine CE-Kennzeichnung gemäß diesem Bundesgesetz bzw. auf der Grundlage europäi- Medizinprodukt wird dieses vom Hersteller gemäß Anhang IX der RL 93/42/EWG klassifiziert. Je nach Medizinprodukte-Klasse kann der Hersteller zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen und muss z.T. eine benannte Stelle einbeziehen: scher Richtlinien. In Europa sind für die CE-Kennzeichnung von Konformitätsbewertungsverfahren ohne benannte Stelle: Medizinprodukten 3 Richtlinien maßgeblich: Klasse I Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG): Medizinprodukte, Herzschrittmacher, implantierbare Defibrillatoren, implantierbare Arzneimittelpumpen, künstliches Herz, ... Allgemeine Medizinprodukte (93/42/EWG): NMR, US, Röntgengeräte, Herzkatheter, Herzklappen, Hüftimplantate, EKG, EEG, Intravaskulärkatheter, Stent, Spritze, IOL, RR, Konformitätsbewertungsverfahren mit benannter Stelle: Klasse Is (steril in Verkehr gebrachte Medizinprodukte der Klasse I) Klasse Im (Medizinprodukte der Klasse I mit Messfunktion) Klasse IIa Klasse IIb med. Laser, Dentalmaterialien, ... In-vitro-Diagnostika (98/79/EG): HIV-Tests, Hepatitis-Tests, Klasse III Schwangerschaftstests, medizinische Laborgeräte, Reagenzien, Kalibrier- und Kontrollmaterialien, Prim. Probenbehältnisse, Bei In-vitro-Diagnostika erfolgt die Klassifizierung insbesondere nach Anhang II der RL 98/79/EG. Die Rolle der benannten Stelle ... im Konformitätsbewertungsverfahren von IVD sieht folgendermaAlle drei Richtlinien wurden durch das österreichische Medizinpro- ßen aus: duktegesetz (BGBl. Nr. 657 vom 29. November 1996 i.d.g.F) und dessen Verordnungen in österreichisches Recht umgesetzt. Im Zuge der CE-Kennzeichnung muss eine Konformitätsbewertung Konformitätsbewertungsverfahren ohne benannte Stelle: IVDs der allgemeinen Klasse des betreffenden Medizinproduktes erfolgen, welche die Konformität des Produkts mit allen Rechtsvorschriften nachweist, denen zufolge diese Kennzeichnung angebracht werden muss. 79 Diese muss durch den Hersteller oder einen Bevollmächtigten bzw. Importeur in ein EU-Land ausgestellt werden. Die EU- Mitgliedsstaaten benennen notifizierte Stellen, die im Auftrag eines Herstellers die durchgeführte Konformitätsbewertung des Herstel78 Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG) StF: BGBl. Nr. 657/1996 (NR: GP XX RV 313 AB 389 S. 43. BR: AB 5286 S. 618.), abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at 79 93/42/EWG Richtlinie des Rates vom 14.06.1993 über Medizinprodukte (ABl. Nr. L 169 vom 12.07.1993) zuletzt geändert durch Richtlinie 2007/47/EG (ABl. Nr. L 247 21.09.2007) Konformitätsbewertungsverfahren mit benannter Stelle: IVDs des Anhangs II, Liste A (Hochrisikogruppe) IVDs des Anhangs II, Liste B (mittlere Risikogruppe) IVDs zur Eigenanwendung In Österreich gibt es zwei „benannte Stellen“ für Medizinprodukte: 5.1.1 Kontakt: Prüf- und Zertifizierstelle Graz (PMG) Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung dürfen jedoch zudem Notfied Body Number: 0636 Inffeldgasse 18, A-8010 Graz Tel. : +43(0)316 873-7397 www.pmg.tugraz.at, [email protected] Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht bei Messen, Industrieausstellungen, Vorführungen und wissenschaftlichen oder medizintechnischen Fachveranstaltungen ausgestellt werden, wenn ein sichtbares Schild darauf hinweist, dass diese Medizinprodukte nur erstmalig in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden dürfen, wenn ihre Übereinstimmung Kontakt: TÜV Austria Services GmbH Notfied Body Number: 0408 Deutschstraße 10, A-1230 Wien Tel.: +43(0)1 610 91 www.tuv.at, [email protected] mit dem Medizinproduktegesetz hergestellt ist. Bei Vorführungen sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen zu treffen. Werden In-vitro-Diagnostika ausgestellt, ist sicherzustellen, dass diese Produkte nicht an von Teilnehmerinnen und Teilnehmern stammenden oder sonst im Rahmen der Ausstellung genommenen Proben verwendet werden. Weitere Ausnahmen von Ein Formular zur Abgabe der Konformitätserklärung kann über die Webseite des österreichischen Registers für Medizinprodukte abgerufen werden.80 der CE-Kennzeichnungspflicht bestehen, wenn z.B. eine oder ein in Österreich zur selbständigen Berufsausübung berechtigte/r Ärztin oder Arzt bestätigt, dass ein Medizinprodukt für einen bestimmten Patienten oder eine Patientin zur Abwendung einer Wird das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, stellt der Hersteller die Konformitätserklärung aus und bringt das CE-Zeichen an. Dann erst kann das Produkt legal in Verkehr gebracht werden. Um in Österreich verkehrsfähig zu sein, müssen einem Medizin- Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigung erforderlich ist und der Behandlungserfolg mit einem zugelassenen Medizinprodukt voraussichtlich nicht erzielt werden kann. produkt darüber hinaus alle für den sicheren Betrieb relevanten Informationen (z.B. Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, Erläuterungen, Kurzanweisung, Bedienelemente, etc.) in deutscher Spra- 5.1.2 Medizinprodukteregister che beigefügt sein. Auch die für den Betrieb eines Medizinprodukts Gemäß den Bestimmungen des österreichischen Medizinpro- vorgesehene Software sowie Software, die selbst ein Medizinpro- duktegesetzes und den Richtlinien der Europäischen Union über dukt ist, muss in deutscher Sprache vorliegen. Medizinprodukte besteht eine gesetzliche Verpflichtung Österreichs zur Führung eines Registers für Medizinprodukte. Die Re- Im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der gistrierungspflicht gilt für natürliche und juristische Personen, Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Aner- Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene kennung von Konformitätsbewertungen wird die gegenseitige Erwerbsgesellschaften, welche für das erstmalige Inverkehrbrin- Anerkennung der Konformitätsbewertungsstellen in der EU und in gen von Medizinprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum der Schweiz festgelegt.81 verantwortlich sind und ihren Sitz in Österreich haben. Die Selbstregistrierung erfolgt online über die Webseite des österreichischen 80 https://medizinprodukte.goeg.at/konformitaetserklaerung_e.asp [abgerufen am 04.06.2012] 81 Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen. 30.4.2002 DE, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 114/369 36 | Registers (https://medizinprodukte.goeg.at/). für Medizinprodukte 5.2 Einfuhrbestimmungen aus der Schweiz nach Österreich raussetzungen) in der beim Finanzamt einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer wieder abgezogen werden. Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wer beim Grenzübertritt umsatzsteuerlich verfügungsberechtigt war. Auf Basis des EU-EFTA-Freihandelsabkommens von 1972 besteht Zusätzlich zu dieser Variante besteht seit 1. Oktober 2003 für Zollfreiheit für gewerblich-industrielle Waren zwischen der Schweiz Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, die im Inland zur Umsatz- und Österreich. 82 Voraussetzung für die Zollfreiheit ist, dass die steuer erfasst sind und Waren für ihr Unternehmen einführen, die Ware die im Freihandelsabkommen festgelegten Ursprungsregeln Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer in der in einer Zollmitteilung erfüllt. festgelegten Höhe monatlich auf das beim Finanzamt geführte Eine Ware gilt als Ursprungserzeugnis im Sinne der Freihandels- Abgabenkonto zu entrichten. In der beim Finanzamt abzugeben- abkommen, wenn sie eine der nachstehenden Voraussetzungen den Umsatzsteuervoranmeldung kann die Einfuhrumsatzsteuer als erfüllt: Vorsteuer abgezogen werden, sodass bei vollständiger Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmers kein faktischer Geldfluss die Ware ist vollständig in der Schweiz erzeugt, abgebaut oder geerntet (Urprodukt) mehr stattfindet. Voraussetzung für die Anwendung der Neuregelung ist, dass die Ware wurde in der Schweiz ausreichend bearbeitet bereits in der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich die Ware besteht aus in der Schweiz nicht ausreichend bear- freien Verkehr erklärt wird, von dieser Regelung Gebrauch zu beiteten Ursprungserzeugnissen eines Vertragsstaates (d.h. machen. Ursprungserzeugnisse anderer Vertragsstaaten können inner- Wird ein Gut im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausfüh- halb eines Abkommens den schweizerischen Ursprungser- rung von innergemeinschaftlichen Lieferungen verwendet, ist die zeugnissen gleichgestellt werden) Einfuhr steuerfrei. Die Steuerfreiheit muss bereits bei der Zollan- die Ware ist mit Ursprungsnachweis aus einem anderen Ver- meldung beantragt werden. Ein ausländischer Lieferant benötigt tragsstaat eingeführt worden und wird unverändert wieder eine österreichische Steuernummer und eine österreichische UID- ausgeführt Nummer um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein österreichischer Spediteur Formulare zur Ursprungsbescheinigung sind über die Eidgenös- den Lieferanten als Anmelder bei der Verzollung vertritt. Dieser sische Zollverwaltung, http://www.ezv.admin.ch abrufbar83. erhält im Zuge dessen eine Sonder-UID-Nummer, unter der der ausländische Lieferant in bestimmten Fällen innergemeinschaftli- Werden Waren aus der Schweiz nach Österreich eingeführt, ent- che Lieferungen durchführen und die Befreiung für die Einfuhr in steht eine Einfuhrumsatzsteuerpflicht. Diese kann beim zuständi- Anspruch nehmen kann. gen Zollamt abgeführt werden und dann (bei Vorliegen aller Vo- Weiterführende Informationen zum Thema Wareneinfuhr aus der 82 Schweiz nach Österreich bieten die OSEC84, das österreichische Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der schweizerischen Eidgenossenschaft - Protokoll Nr. 1 über die Regelung für bestimmte Waren Protokoll Nr. 2 über Waren , für die zur Berücksichtigung der Preisunterschiede bei den darin verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine Sonderregelung gilt - Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs " Erzeugnisse mit Ursprung in " oder " Ursprungserzeugnisse " und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - Protokoll Nr. 4 über die mengenmäßigen Beschränkungen , die Irland beibehalten kann - Protokoll Nr. 5 Schweizerische Einfuhrregelung für bestimmte Erzeugnisse , die einer Pflichtlagerhaltung unterstellt sind - Schlussakte - Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien - Erklärung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. Amtsblatt Nr. L 300 vom 31/12/1972 S. 0189 – 0280; in der Schweiz in Kraft seit 01.01.1973 83 Eidgenössisches Finanzdepartment, Eidgenössische Zollverwaltung, http://www.ezv.admin.ch; abgerufen am [abgerufen am 15.05.2012]. Bundesministerium für Finanzen 85 sowie die Wirtschaftskammer Österreich86. 84 http://www.osec.ch/ [abgerufen am 15.05.2012]. http://www.bmf.gv.at/steuern/ [abgerufen am 15.05.2012]. 86 http://www.wko.at [abgerufen am 15.05.2012]. 85 5.2.1 Carnet ATA 5.3 Indirekter Vertrieb über Das „Carnet ATA" ist ein internationales Zolldokument für die vo- Handelsvertreter rübergehende und abgabenfreie Einfuhr von Gebrauchsgütern zu bestimmten Zwecken, wie z.B. für Messen und Ausstellungen, als Berufsausrüstungsgegenstände, für Erprobungen oder als Muster. Mit einem Carnet ATA werden die schweizerischen und ausländischen Zollformalitäten mit einem Formular erledigt. Das Carnet ATA findet Anwendung auf Gebrauchsgüter nicht aber auf Verbrauchsgüter. Die Anwendungsbereiche für die Ausstellung Wird als Distributionsform für Medizinprodukte in Österreich der indirekte Vertrieb über externe Partner gewählt, so wird man häufig mit selbstständigen Handelsvertretern in einen Geschäftskontakt treten. Die Suche nach geeigneten Handelsvertretern kann über Messen und Fachkongresse erfolgen. eines Carnet ATA zur Einfuhr in ein EU-Land sind: Darüber Berufsausrüstung hinaus bietet die Webseite www.register.handelsagenten.at die Möglichkeit der Handelsver- Messen und Ausstellungen tretersuche in Österreich. Der online-Dienst ist Bestandteil der Wissenschaftliches Gerät, Lehrmaterial Plattform www.come-into-contact.com. Diese wird getragen vom Warenmuster Bundesgremium der Handelsagenten in der Wirtschaftskammer Transitverfahren Österreich (WKO) sowie der Internationally United Commercial Agents and Brokers (IUCAB). Das Carnet ATA kann für mehrere Grenzübertritte verwendet werden und ist ein Jahr gültig. Anstelle von nationalen Zollpapieren kann das Carnet ATA für die Ein-, Aus- und Durchfuhr verwendet 5.3.1 Handelsvertreterrecht werden. Der Vorteil ist eine rasche Grenzabfertigung. Das Carnet-System ist international geregelt und wird von der Im österreichischen Handelsvertretergesetz von 1993 sind basie- Internationalen Handelskammer (ICC) mit Hilfe ihrer Unterorgani- rend auf der EG-Richtlinie 653/86 Regelungen für selbstständige sationen verwaltet. Der Bezug des Dokuments erfolgt bei den Handelsagenten – unabhängig davon, ob die Vertretung als Ein- Industrie- und Handelskammern und entbindet den Inhaber bei zelkaufmann oder als eingetragene Gesellschaft firmiert – festge- einem Grenzübertritt von allen Sicherheitsleistungen. legt. In der Schweiz informieren die Industrie- und Handelskammern Das Handelsvertretergesetz (Stand Mai 2012) kann online abgeru- über die Bedingungen für den Erhalt eines Carnet. 87 In Österreich können Informationen über die Wirtschaftskam- fen werden. 89 Nachfolgend werden einige besonders relevante Bestimmungen im Überblick skizziert. mer eingeholt werden.88 § 4-19 HVertrG Begriff des selbständigen Handelsvertreters (unvollständiger Auszug) Arbeitnehmerähnlichkeit: Ein selbstständiger Handelsvertreter steht grundsätzlich nicht in einem ‚arbeitnehmerähnlichen‘ Verhältnis zu seinem Auftraggeber. Dies trifft in jedem Fall auf Gesellschaften (z.B. OHG oder GmbH) zu. Arbeitnehmerähnlichkeit kann in der Praxis jedoch auf Handelsvertreter zutreffen, die nur einen 87 http://www.cci.ch/ [abgerufen am 15.05.2012]. 88 http://www.wko.at [abgerufen am 15.05.2012]. 38 | 89 abrufbar unter http://www.jusline.at/Handelsvertretergesetz_(HVertrG).html oder über das Rechtsinformationssystem des Bundes: http://www.ris.bka.gv.at Produkthersteller vertreten und daher wirtschaftlich von ihrem Konkurrenzverbot: Aus § 5 HVertrG ergibt sich die Pflicht der Auftraggeber abhängig sind. Weitere Aspekte, die eine Einstufung Interessenwahrnehmung des Handelsagenten und somit die Ver- eines Handelsvertreters als Arbeitnehmer nach sich ziehen kön- pflichtung, keine Konkurrenztätigkeit wahrzunehmen. Es empfiehlt nen, sind die Aufforderung an den Agenten, Zeitaufzeichnungen sich jedoch, die Frage des Wettbewerbsverbots im Rahmen des an den Auftraggeber zu übermitteln, an regelmäßigen Mitarbeiter- Handelsvertretervertrages umfassend zu regeln. Es ist allerdings besprechungen teilzunehmen, die Auszahlung eines Fixums, etc. nicht zulässig, vertraglich festzulegen, dass der Handelsvertreter In Fällen der Arbeitnehmerähnlichkeit sind in jedem Fall die Ar- nach Vertragsbeendigung keine Mitbewerber vertreten darf (§ 25 beitsgerichte für alle Streitigkeiten zuständig, die aus dem Ver- HVertrG). tragsverhältnis resultieren. Befugnisse des Handelsvertreters: Die Tätigkeit eines Handels- § 20-26 HVertrG Beendigung des Vertragsverhältnisses (un- agenten besteht im Regelfall darin, Geschäfte zu vermitteln. Wenn vollständiger Auszug) dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist oder nachträglich Ein Handelsvertretervertrag kann auf bestimmte oder auf unbe- durch den Auftraggeber genehmigt wird, hat der Handelsagent stimmte Zeit abgeschlossen werden. Ein Vertrag auf unbestimmte auch die Befugnis, Geschäfte abzuschließen. Dauer kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 21 HVertrG) aufgelöst werden. Diese betragen im ersten Ver- § 4-19 HVertrG Rechte und Pflichten des Unternehmers und tragsjahr einen Monat, nach dem angefangenen zweiten Vertrags- des Handelsagenten (unvollständiger Auszug) jahr zwei Monate etc. und ab dem angefangenen sechsten Ver- Provisionen: Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters tragsjahr sechs Monate. Die Vertragsparteien können längere, entsteht nach dem Gesetz spätestens mit der Bezahlung durch nicht aber kürzere Kündigungsfristen vereinbaren. Handelsvertre- den Kunden. Grundsätzlich sind die Parteien frei, die Provisions- terverträge können bei vorliegen schwerwiegender Gründe sofort höhe beliebig festzusetzen. Es kann auch vertraglich festgelegt beendet werden. § 22 HVertrG definiert als solche u.a. die Unfä- werden, ob die Provision vom Netto- oder Bruttobetrag zu berech- higkeit des Agenten, seine Tätigkeit auszuüben oder die Vertrau- nen ist. ensunwürdigkeit des Handelsvertreters. Erfolgt eine sofortige Auch für Folgegeschäfte steht dem Handelsvertreter nach dem Vertragsauflösung nicht auf Basis wichtiger Gründe, ist diese Gesetz eine Provisionszahlung zu, sofern er am Erstgeschäft mit ungerechtfertigt. Der von einer ungerechtfertigten sofortigen Auflö- dem Kunden mitgewirkt hat (z.B. durch eine Präsentation des sung betroffene Vertragsteil hat daher die Möglichkeit, vom Ver- Produktes, Anrufe, Beratung im Rahmen einer Messe, etc.). Diese tragspartner die Erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz zu Regelung ist allerdings nicht zwingend, die Vergütung für Folge- verlangen (§ 23 Abs HVertrG). geschäfte kann von den Parteien im Rahmen des Handelsvertretervertrages frei geregelt werden. §11 HVertrG sieht vor, dass dem Handelsvertreter für Geschäfte, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zustande ge- 5.4 Ausschreibungsvorgaben/ Vergaberecht kommen sind, eine Provision gebührt, wenn das Geschäft überwiegend auf seine Tätigkeit während des Vertragsverhältnisses Der Markt für Medizinprodukte in Österreich ist in starkem Maße zurückzuführen ist und der Abschluss innerhalb einer angemesse- durch die öffentliche Hand beeinflusst. Die Rahmenbedingungen nen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zustande für die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen üben entschei- gekommen ist oder die verbindliche Erklärung des Dritten, das denden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen Geschäft schließen zu wollen, noch vor Beendigung des Vertrags- aus. Im Rahmen einer Befragung österreichischer Medizintech- verhältnisses dem Handelsvertreter oder dem Unternehmer zuge- nikunternehmen im Jahr 2007 werden das Gesundheitssystem gangen ist. sowie die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen als Rahmen- bedingungen mit dem höchsten Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit erachtet.90 5.5 Trends zu zentralisiertem Einkauf in Krankenhäusern Öffentliche Krankenanstalten müssen ihre Anschaffungen öffentlich ausschreiben, sofern diese bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Das österreichische Bundesvergabegesetz (BVergG) Ein Trend hin zu einem zentralisierten Einkauf in Krankenhäusern regelt die öffentliche Auftragsvergabe. Aufträge, deren geschätzter ist auch in Österreich sichtbar. Die Bündelung der Einkaufsmacht Auftragswert (exklusive Umsatzsteuer) die vorgegebenen Werte wird durch den Zusammenschluss der Kliniken auf Landesebene übersteigt, müssen EU-weit bekannt gemacht werden. Für Aus- möglich und begünstigt somit die Bildung von Käufergemeinschaf- schreibungen im Unterschwellenbereich gibt es in vielen Berei- ten. Die Umsetzung von sogenannten Leader-Buyer-Konzepten chen Vereinfachungen und Erleichterungen (beispielsweise kürze- steht aber noch am Anfang. 93 re Angebotsfristen). Dem gemeinsamen zentralen Einkauf sind jedoch auch Grenzen Ausschreibungen, die ab dem 01.01.2012 veröffentlicht werden, gesetzt. Synergieeffekte und Einsparungspotentiale der gemein- müssen bei der Berechnung des geschätzten Auftragswertes samen Beschaffung sind abhängig von der Komplexität und der 91 folgende Schwellenwerte einhalten : Beratungsintensität der zu beschaffenden Leistung. Je komplexer die Anforderungen der Kundinnen und Kunden und je mehr Beratungsleistung notwendig ist, desto schwieriger wird ein gebündelter Ankauf. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass eine Profilierung einzelner Anbieter am österreichischen Medizintechnikmarkt und eine Abgrenzung gegenüber dem Mitbewerb speziell im Bereich der Beratungsdienstleistung und Servicefaktoren (Lieferung, Installation, Wartung, etc.) möglich ist. Die Rechtsgrundlagen zur Vergabepraxis bei öffentlichen Auftrag- Ein weiterer stärker werdender Trend besteht im Zusammenhang gebern können online über das österreichische Bundeskanzleramt mit dem Einkauf hinsichtlich der Finanzierung. In der Beschaffung bezogen werden. von Laborgeräten kommt es zunehmend zu einer „Reagenzien- Alle öffentlichen Ausschreibungen werden über das amtliche Ver- Finanzierung“. (Groß-)Geräte werden nicht mehr gekauft, sondern öffentlichungsorgan in Österreich, die Wiener Zeitung, publiziert. von den Herstellern und Händlern unter der Bedingung der Ab- Diese unterhält auch ein Internetportal, das online Recherchen nahme der Verbrauchsmaterialen kostenlos zur Verfügung gestellt. nach aktuellen Ausschreibungen ermöglicht: www.auftrag.at Der zunehmende Kostendruck begünstigt den Trend zum Out- 92 sourcing von Dienstleistungen in Krankenhäusern. So werden beispielsweise zunehmend die Wäscherei und die Küche ausgelagert bzw. von externen Firmen betrieben. Dieser Trend betrifft mittlerweile aber auch schon Schlüsselbereiche eines Krankenhauses wie Labordienstleistungen. Der österreichische Anbieter Futurelab betreibt beispielsweise erfolgreich medizinische Labors 90 Die wirtschaftliche Bedeutung von Medizinprodukte-Unternehmen in Österreich. Austromed, 2007 91 415. Kundmachung des Bundeskanzlers über die von der Europäischen Kommission neu festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren. BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2011, ausgegeben am 14. Dezember 2011, Teil II 92 http://www.bka.gv.at/site/5100/default.aspx [abgerufen am 15.05.2012]. 40 | 93 Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants, 1. Aufl. August 2009, S. 39. für 40 Krankenhäuser. Dieser Trend eröffnet einen wachsenden 94 Markt für privatwirtschaftlich tätige Unternehmen. rative Lieferanten anzubieten, die von der Planung bis zum Abruf den gesamten Beschaffungsprozess begleiten.“97 Die Gesundheitskunden der BBG beschafften 2011 Produkte und Dienstleistungen 98 in Höhe von 108,5 Mio. Euro aus den BBG- 5.5.1 Bundesbeschaffungsgesellschaft Die Bundesbeschaffung GmbH95 (BBG) ist der Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand in Österreich. Über ihre Verträge stellt Verträgen. Unter den Top 3 der abgerufenen Beschaffungsgruppen findet man: Hardware: 38 Mio. Euro, Software: 28,1 Mio. Euro und Strom: 14,2 Mio. Euro. die BBG der Verwaltung rund 250.000 Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung und gibt ein Einsparpotenzial durch die Bündelung des Einkaufs von bis zu 18 % der Kosten an. Zu den 5.5.2 Einkauf der Landeskrankenanstaltenträger Kunden der BBG zählen nicht nur die Bundesdienststellen, son- Der Zusammenschluss der österreichischen Krankenhäuser auf dern auch alle Bundesländer und jede dritte österreichische Ge- Ebene der Bundesländer in Landeskrankenanstaltenträger forciert meinde. Auch ein Großteil der ausgegliederten Unternehmen, auch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften. 91 der knapp 270 Universitäten und Gesundheitseinrichtungen greift auf die Angebo- Krankenanstalten in Österreich sind über solche Betreibergesell- te der BBG zurück. schaften (Landeskrankenanstaltenträger) organsiert. Durch den Die Zielgruppe Gesundheit der BBG umfasste 2011 nach eigenen zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen erfolgt die Angaben 17 Krankenanstaltenträger, 22 Sozialversicherungsträger Betriebsführung verstärkt auf Grundlage von betriebswirtschaftli- (inklusive dem Hauptverband) sowie Pflegeeinrichtungen und chen Gesichtspunkten. Die meisten Landesgesellschaften organi- Sozialhilfeverbände – insgesamt nutzten über 300 Gesundheitsor- sieren ihren Einkauf zentral. ganisationen die BBG. Das Abrufvolumen betrug 2011 109 Mio. Liste der öffentlichen Krankenanstaltenträger: Euro, das Kundensegment wird als stark wachsend angesehen. Die Frage, ob der Einkauf in Einzelfällen oder in Einkaufsgemein- Kontakt: Wiener Krankenanstaltenverbund KAV schaften erfolgen kann, wird u.a. davon abhängen, wie beratungs- Stadt Wien - Wiener Krankenanstaltenverbund intensiv die zu beschaffenden Produkte sind: Je geringer die Bera- Thomas-Klestil-Platz 7/1 tungsintensität, desto eher kann Einkauf über Ausschreibungen, 1030 Wien z.B. über die Bundesbeschaffungsgesellschaft (für z.B. EDV- www.wienkav.at/kav/ Ausstattung, Zentrifugen und andere „einfache“ Produkte), erfol- +43(0)1 40409-0 96 gen. Einkauf: Strategischer Einkauf, Mag. Christiane Tabib-Grininger, Die immer restriktivere Budgetpolitik der öffentlichen Hand bildet [email protected], +43(0)1 40409-70351 sich laut Einkaufsbereichsleiter der BBG Jürgen Unger bereits in der Einkaufspolitik des Staates ab. Der Einkaufsexperte beobach- Kontakt: KRAGES tet: „Gerade bei größeren Beschaffungen über 100.000 Euro zei- Burgenländische Krankenanstalten-Ges.m.bH. gen lange Entscheidungswege bis zum Abruf, dass Einkäufe wohl Josef-Hyrtl-Platz 4 überlegt und intensiv geprüft werden. Dieser Prozess kann bis zu 7000 Eisenstadt einem Jahr dauern. Das heißt natürlich für uns, flexible und koope- www.krages.at +43(0)57979 3060 [email protected] 94 Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants, 1. Aufl. August 2009, S. 39. 95 www.bbg.gv.at, [abgerufen am 31.5.2012]. 96 Tätigkeitsbericht 2011 BBG, Bundesbeschaffung GmbH, S. 14. 97 98 Tätigkeitsbericht 2011 BBG, Bundesbeschaffung GmbH, S. 9. Tätigkeitsbericht 2011 BBG, Bundesbeschaffung GmbH, S. 14. Einkauf: Technische Direktion, Leitung: WHR DI Wolfgang Wall- www.salk.at ner, [email protected], +43(0)57979-30030, sowie Finanzdirekti- +43(0)662 4482 on: Ing. Mag. Karl Helm, MAS, [email protected], +43(0)57979- [email protected] 30021 Einkauf: MMag. Gerald Haberpointner, [email protected], +43(0)662 4482-2300 Kontakt: KABEG Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft KABEG Kontakt: KAGes Kraßniggstraße 15 Steiermärkische Krankenanstalten-gesellschaft m.b.H. 9020 Klagenfurt Stiftingtalstraße 4 – 6 www.kabeg.at 8010 Graz [email protected] www.kages.at +43(0)463-55212-0 +43(0)316-340-0 Einkauf: Abteilungsleitung: Roland Wolbang, [email protected] [email protected], +43(0)463 551212-50900 Einkauf: Mag. Dr. Edgar Starz, [email protected], +43(0)316340-5133 Kontakt: NÖ Landeskliniken Holding NÖ Landeskliniken-Holding Kontakt: TILAK Stattersdorfer Hauptstraße 6/C Tiroler Landeskrankenanstalt GmbH 3100 St. Pölten Anichstraße 35 www.lknoe.at 6020 Innsbruck +43(0)2742 9009 www.tilak.at [email protected] +43(0)512-504-28613 Einkauf: Leitung: Christian Schauer Einkauf: [email protected], +43(0)9009-11400 [email protected], +43(0)50504-28605 Kontakt: GESPAG Kontakt: KHBG Oö. Gesundheits- und Spitals-AG Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft.m.b.H Goethestraße 89 Carinagasse 41 4020 Linz 6800 Feldkirch www.gespag.at www.khbg.at +43(0) 5055460-0 +43(0)5522-303-5000 [email protected] [email protected] Einkauf: Beschaffungsmanagement: Ing. Mag. Manfred Kurz, Einkauf: Leiter: DI Peter Reinisch, [email protected], [email protected], +43(0)5 55460-20240 +43(0)5522-303-7512 Kontakt: SALK Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken Betriebsgesellschaft mbH Müllner Hauptstraße 48 5020 Salzburg 42 | Abteilungsleiter: Ing. Mag. Wolfgang Steinmayer, 6 Anhang Anlaufstellen und Informationen zum Thema Markt AUSTROMED Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen Bossigasse 24/7 1130 Wien +43(0)18777012 http://www.austromed.org/ Kontakt: [email protected] AGES Medizinmarktaufsicht Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen Traisengasse 5 1200 Wien Tel. (national): 050 555-36111 Tel. (international): +43 (0)50 555-36111 http://www.basg.gv.at/ Kontakt (allgemeine Fragen): [email protected] Kontakt Institut Zulassung und Lifecycle Management: [email protected] Kontakt Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz: [email protected] Clusternet Austria MEDIALL Internet Solutions Institut zur Förderung ökonomischer Netzwerke Projektleitung Clusternet Austria Riegelberg 97a 7542 Gerersdorf Tel.: +43(0)33283285060 http://www.clusternet.at/ Kontakt: [email protected] Ecoplus Cluster (Niederösterreich) Niederösterreichring 2, Haus A 3100 St. Pölten Tel.: +43(0)27429000-19600 www.ecoplus.at [email protected] Gesundheits-Cluster (Oberösterreich) Clusterland Oberösterreich GmbH Hafenstraße 47-51, Bauteil B, Stiege 3, 4. Stock 4020 Linz Tel.: +43(0)732798105156 http://www.gesundheits-cluster.at/ Kontakt: [email protected] Cluster für Humantechnologie (Steiermark) Human.technology Styria GmbH Reininghausstraße 13 8020 Graz Tel.:+43(0)316587016 http://www.humantechnology.at/ Kontakt: [email protected] Standortagentur Tirol (Cluster) Tiroler Zukunftsstiftung Ing.-Etzel-Straße 17 6020 Innsbruck Tel.:+43(0)512576262 http://www.standort-tirol.at Kontakt: [email protected] EUROSTAT Statistische Amt der Europäischen Kommission 5 Rue Aphonse Weicker 2721 Luxemburg http://epp.eurostat.ec.europa.eu Fonds Gesundes Österreich (FGÖ) der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) Aspernbrückengasse 2 1020 Wien Tel.: +43(0)18950400 http:www.fgoe.org Kontakt: [email protected] LISA lifescienceaustria Kontaktperson: Sonja Polan Austria Wirtschaftsservice: Programm zur Vermarktung der österreichischen Life Science Industrie Technologie und Innovation Ungargasse 37 1030 Wien Tel.: +43(0)150175510 http://www.lifescienceaustria.at/ Kontakt: [email protected] ARGE LISAvienna (bis Oktober 2011 LISA Vienna Region) Ungargasse 37 1030 Wien Tel.: +43(0)150175358 http://lisavienna.at http://www.lisavr.at/en/contact Kontakt: [email protected] ÖSTAT-Statistisches Zentralamt Allgemeiner Auskunftsdienst Guglgasse 13 1110 Wien Tel.: +43 (0)1 71128-7070 www.statistik.at Kontakt: [email protected] Wirtschaftskammer Österreich Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien Tel.: +43(0)590900 www.wko.at Kontakt: via Kontaktformular unter http://portal.wko.at/wk/kontakt_dst.wk?dstid=1342 Oder in den einzelnen Stellen der Bundesländer Anlaufstellen und Informationen zum Thema Gesundheitsanbieter Bundesministerium für Gesundheit Radetzkystraße 2 1030 Wien Tel.:+43(0)1 71100-0 http://www.bmgfj.gv.at/ Kontakt (allgemeine Fragen): [email protected] Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1 1010 Wien Tel.:+43(0)1 711000 http://www.bmask.gv.at/ Kontakt: [email protected] Österreichische Ärztekammer Weihburggasse 10-12 1010 Wien Tel.: +43(0)1 514060 www.aerztekammer.at Arztsuche unter: http://www.aerztekammer.at/arztsuche Kontakt: [email protected] Österreichisches Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) Stubenring 6 1010 Wien Tel: +43(0)1515610 http://www.goeg.at/de/OEBIG.html Kontakt: [email protected] Österreichischer Rehabilitationskompass Liste der Rehabilitationszentren http://www.rehakompass.at/Rehazentren/Listenansicht Kontakt (inhaltliche Fragen): [email protected] Anlaufstellen und Informationen zum Thema Finanzierung Bundeskanzleramt Österreich Ballhausplatz 2 1014 Wien Tel.: +43(0)1 531 15-0 http://www.bka.gv.at/ http://www.bka.gv.at/site/5100/default.aspx (Informationen zum Vergaberecht) Kontakt: via Kontaktformular unter http://www.bka.gv.at/site/4783/default.aspx Anlaufstellen und Informationen zum Thema Vertrieb Ausschreibungsdatenbank der Wiener Zeitung Auftrag.at ausschreibungsservice GmbH Wiedner Gürtel 10 1040 Wien Tel.:+43(0)17982525 www.auftrag.at 44 | Kontakt: [email protected] Bundesministerium für Finanzen Zollamtsstraße 2b 1030 Wien Tel.: +43(0)810001228 http://www.bmf.gv.at http://www.bmf.gv.at/steuern/ (Informationen zu Steuern) Kontakt: via Kontaktformular unter http://www.bmf.gv.at/service/allg/kontakt/_start.asp Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) Eidg. Finanzverwaltung EFV Bundesgasse 3 3003 Bern (CH) Tel.:+41(0)313222111 www.efd.ch Kontakt: [email protected] Eidg. Zollverwaltung http://www.ezv.admin.ch/ Kontakt: [email protected] Europäische Kommission DG Health and Consumers 4 Rue Breydel Alternativer Eingang: 101 Rue Froissart 1040 Brüssel Tel.: +32(0)22991111 Informationen zum Thema Medizinprodukte: http://ec.europa.eu/enterprise/medical_devices/index_de.htm Kontakt: via Kontaktfomular http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/dyna/mailbox/index_en.c fm Handelskammer Schweiz – Österreich – Liechtenstein (www.hkschweiz.at) Schwindgasse 20, 1. Stock, Top 4 1040 Wien Tel.: +43(0)151259590 www.hk-schweiz.at Kontakt: [email protected] Industrie- und Handelskammern Schweiz, http://www.cci.ch/ Schweizer Industrie- und Handelskammern SIHK-CCIS Corso Elvezia 16 Casella postale 5399 6901 Lugano (CH) Fax.: +41(0)919115112 http.: www.cci.ch Kontakt: [email protected] OSEC Business Network Switzerland Stampfenbachstrasse 85 Postfach 2407 8021 Zürich (CH) Tel.: +41442655151 www.osec.ch Kontakt: [email protected] Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) Stubenring 6 1010 Wien Tel: +43(0)1515610 http://www.goeg.at/de/OEBIG.html (Österreichisches Register für Medizinprodukte) https://medizinprodukte.goeg.at/ Kontakt: [email protected] Osec Stampfenbachstrasse 85 Postfach 2407 CH-8021 Zürich Telefon +41 44 365 51 51 Fax +41 44 365 52 21 [email protected] Osec Corso Elvezia 16 Casella postale 5399 CH-6901 Lugano Telefono +41 91 911 51 35 Fax +41 91 911 51 39 [email protected] Osec Avenue d’Ouchy 47 Case postale 315 CH-1001 Lausanne Téléphone +41 21 613 35 70 Fax +41 21 613 35 02 [email protected] Copyright © Osec Juni 2012. 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