Medizintechnik in Österreich - Switzerland Global Enterprise

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Medizintechnik in Österreich - Switzerland Global Enterprise
Medizintechnik in Österreich
Übersicht über den österreichischen Medizinmarkt als praktische
Information für Schweizer Klein- und Mittelunternehmen
Juni 2012.
osec.ch
Medizintechnik in Österreich.
Title.
Übersicht über den österreichischen Medizinmarkt als praktische
Information für Schweizer Klein- und Mittelunternehmen
Language.
Deutsch
Number of pages.
46
Content.
Der österreichische Medizinmarkt im Überblick,
die Gesundheitsanbieter, Finanzierung und Vertrieb.
Authors.
Mag.a Sara Alkan
Mag.a Kathrin Kraxner, MBA
Mag.a Anita Moreau
DI Herbert Pock
Mit freundlicher Unterstützung
der Human.technology Styria GmbH
2
|
Table of Contents.
1
Management Summary
5
2
Der Medizinmarkt im Überblick
6
2.1
Trends und Treiber des österreichischen
Gesundheitsmarktes........................................................... 6
Gesundheitswesen in Österreich ....................................... 6
Ambulante vs. Stationäre Versorgung ................................ 7
Gesundheitsausgaben und Gesundheitsfinanzierung ....... 8
Gesundheitsausgaben ....................................................... 8
Gesundheitsfinanzierung .................................................... 9
Marktteilnehmer des Medizintechnikmarktes ..................... 9
Kunden ............................................................................... 9
Mitbewerber – Medizintechnische Unternehmen in
Österreich ........................................................................ 10
2.2
2.2.1
2.3
2.3.1
2.3.2
2.4
2.4.1
2.4.2
3
Gesundheitsanbieter
3.1
3.1.1
3.1.2
3.2
3.3
3.4
3.5
Krankenanstalten.............................................................. 14
Krankenanstalten – stationäre Versorgung ...................... 17
Krankenanstalten – ambulante Versorgung ..................... 17
Rehabilitationskliniken ...................................................... 18
Selbständige Ambulatorien............................................... 20
Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte.............................. 23
Alten- und Pflegeheime, geriatrische Tageszentren
und Hospize...................................................................... 27
Alten- und Pflegeheime .................................................... 27
Geriatrische Tageszentren ............................................... 28
Hospize ............................................................................. 28
Extramurale Dienste ......................................................... 29
3.5.1
3.5.2
3.5.3
3.6
4
4.1
4.1.1
4.2
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.3
4.3.1
4.3.2
Finanzierung des Gesundheitssystems
in Österreich
14
30
Krankenanstaltenfinanzierung in Österreich:
Das LKF-System ............................................................. 30
Aufnahme in den Leistungskatalog .................................. 30
Finanzierung von ambulanter Versorgung in Österreich.. 31
Honorarordnung ............................................................... 31
Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel............................................... 31
Fonds-Finanzierung: In-Vitro-Fertilisation ........................ 32
Sozialversicherungsträger und Krankenkassen ............... 33
Gebietskrankenkassen ..................................................... 33
Betriebskrankenkassen .................................................... 33
4.3.3
4.3.4
Sozialversicherungsanstalten........................................... 33
Private Versicherungen .................................................... 34
5
Vertrieb von Medizinprodukten in Österreich
5.1
5.1.1
5.1.2
5.2
5.2.1
5.3
5.3.1
5.4
5.5
5.5.1
5.5.2
Erstmaliges Inverkehrbringen von Medizinprodukten
in Österreich ..................................................................... 35
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht .................... 36
Medizinprodukteregister ................................................... 36
Einfuhrbestimmungen aus der Schweiz nach Österreich 37
Carnet ATA........................................................................ 38
Indirekter Vertrieb über Handelsvertreter ......................... 38
Handelsvertreterrecht ....................................................... 38
Ausschreibungsvorgaben/Vergaberecht .......................... 39
Trends zu zentralisiertem Einkauf in Krankenhäusern..... 40
Bundesbeschaffungsgesellschaft ..................................... 41
Einkauf der Landeskrankenanstaltenträger ..................... 41
6
Anhang
4
|
35
43
1 Management Summary
In Österreich belaufen sich die jährlichen Investitionen in das
welche für Unternehmen, die in der Entwicklung, Produktion, Auf-
Gesundheitssystem auf durchschnittlich 10 % des Bruttoinlands-
bereitung und dem Handel von Medizinprodukten tätig sind, zu-
produktes. Nicht zuletzt durch die demographischen Entwicklun-
ständig ist.
gen steigen die Aufwände und Investitionen im Gesundheitsbereich. Das System wird dabei durch einen Mix aus einkommens-
Voraussetzung für den Vertrieb von Medizinprodukten in Öster-
abhängigen
reich ist eine CE-Kennzeichnung (Konformitätsbewertung) sowie
Sozialversicherungsbeiträgen,
steuerfinanzierten
öffentlichen Geldern und privaten Zahlungen finanziert.
die Einhaltung des österreichischen Medizinproduktegesetzes.
Einfuhrbestimmungen aus der Schweiz nach Österreich sind zu
Die in Österreich tätigen unterschiedlichen Gesundheitsanbieter
berücksichtigen.
sind im Wesentlichen in Krankenanstalten, Rehabilitationskliniken,
selbstständige Ambulatorien, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte
Da der österreichische Markt für Medizinprodukte maßgeblich von
sowie Alten- und Pflegeheime, geriatrische Tageszentren und
öffentlichen Aufträgen gespeist wird, stellt die Ausschreibungs-
Hospize einzuteilen. Österreich führte 1997 das System der „Leis-
und Vergabepraxis der öffentlichen Hand eine zentrale Rahmen-
tungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung“ (LKF) ein, wel-
bedingung dar. Durch den herrschenden Kosten- und Effizienz-
ches sich wie die Systeme der sog. diagnosis related groups
druck geht der Trend in Richtung Bündelung und Optimierung des
(DRG) oder Fallpauschalensysteme im Wesentlichen auf die er-
Einkaufs in Einkaufsgemeinschaften und in Richtung Outsourcing.
brachte Leistung und Diagnose bei stationären Krankenhausauf-
Zunehmende Bedeutung kommt dabei der Bundesbeschaffung
enthalten stützt. Aktuell werden ca. 175 öffentliche und private
GmbH zu.
Krankenanstalten über dieses System finanziert, ausgenommen
sind einige Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren. Abre-
Diese Studie gibt einen Überblick über den österreichischen Me-
chenbare Leistungen sind im jährlich aktualisierten Leistungskata-
dizintechnikmarkt, die österreichischen Gesundheitsanbieter, die
log gelistet.
Finanzierung des Systems und den Markteintritt und Vertrieb von
Die Zusammenarbeit, Abrechnung und somit Finanzierung zwi-
Medizinprodukten in Österreich sowie wichtige Anlaufstellen und
schen den Krankenversicherungsträgern und den freiberuflich
Kontaktdaten.
tätigen Ärztinnen und Ärzten und Gruppenpraxen werden durch
sogenannte Gesamtverträge geregelt. Vertragspartner sind auf
Seite der Krankenversicherungsträger der Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger und auf Seite der
Ärztinnen und Ärzte die örtlich zuständigen Ärztekammern.
Unter dem Dach des Hauptverbandes sind in Österreich 22 Sozialversicherungsträger für die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung zuständig. Daneben spielen zunehmend private Versicherungen eine Rolle.
Die Teilnehmer am österreichischen Medizintechnikmarkt sind
Inverkehrbringer (Hersteller und Bevollmächtigte, welche ein Medizinprodukt erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr
bringen), die Zulieferindustrie für Medizinprodukte sowie Medizinprodukte-Hersteller an sich. Diese Unternehmen sind in Österreich
in der Interessensvertretung Austromed zusammengeschlossen,
2 Der Medizinmarkt im Überblick
Der österreichische Gesundheitsmarkt im Allgemeinen und der
gesklinischen Bereich werden im privaten als auch im öffentlichen
Medizintechnikmarkt im Speziellen verzeichnen seit geraumer Zeit
Gesundheitswesen aktiv angestrebt und forciert.4 Eine wachsende
bedeutenden Zuwachs. Das Technik- und Branchenmagazin für
Nachfrage an mobilen Diagnoseinstrumenten, Anwendungen aus
die europäische Medizintechnik-Industrie meditec international
dem Bereich E-Health, Telemedizin, Körpersensorik-Systemen,
schätzt, dass die Nachfrage nach Medizintechnik im Jahr 2010 auf
mobilen Massagesesseln und ähnlichem ist zu beobachten.5 Auf
1
Grund eben dieser Mobilität und der sich ändernden Altersstruktur
rund 1,6 Mrd. Euro gestiegen ist.
ist anzunehmen, dass sich diese Tendenzen im Bereich der
2.1 Trends und Treiber des österreichischen Gesundheitsmarktes
Heimpflege fortsetzen werden und somit die Nachfrage für Kleingeräte entsprechend steigen wird.
Beobachtet man die Gesundheitsanbieter an sich, so stehen vor
allem strukturelle Veränderungen im Vordergrund. Auf Grund der
Als begünstigende Treiber für das steigende Potenzial des öster-
steigenden Kosten und des hohen Effizienzdrucks ist nicht nur die
reichischen Medizintechnikmarktes sind nicht zuletzt demographi-
Tendenz zum Outsourcing verschiedenartiger Dienste – vom
sche Entwicklungen zu nennen. Im öffentlichen Bereich ist ein
Küchenbetrieb bis hin zur Laborleistung – zu beobachten, sondern
Kostenanstieg auf Grund der Alterung der Bevölkerung erkennbar.
auch die Neigung zur Zentralisierung. So ist beispielsweise die
So steigt der finanzielle jährliche Aufwand für die Gesundheitsver-
Bündelung und Optimierung des Einkaufs zu Einkaufsgemein-
sorgung ab einem Alter von 55 Jahren kontinuierlich, bei den 80
schaften im Aufkommen. Auch gesetzliche Reformen stellen Trei-
bis 84-Jährigen beträgt er einen Spitzenwert von 6.000 Euro pro
ber dieser Entwicklung dar.6
Jahr.2
Der Trend zur Internationalisierung und Vernetzung wird auch im
Darüber hinaus nimmt die Eigenverantwortung seitens der Bürge-
Gesundheitsmarkt sichtbar. 7 National wird die sektionsübergrei-
rinnen und Bürger zu. Patientinnen und Patienten werden immer
fende Clusterbildung forciert, das internationale Geschäft steigt. Im
mehr zu Kundinnen und Kunden. Dies spiegelt sich sowohl im
Bereich des Exports steht in Österreich Know-how Transfer im
Zuwachs des privaten Gesundheitsmarktes wider als auch im
Aufbau von Gesundheitssystemen in Schwellenländern und der
Trend zur betrieblichen Vorsorge. Im Business-to-Business Markt
CEE Region im Vordergrund.8
fließen vermehrt Gelder in betriebliches Gesundheitsmanagement,
der Wellness- und Kurtourismus boomt.3
Der gesellschaftliche Trend zur Mobilität findet auch seinen Weg in
2.2 Gesundheitswesen in Österreich
den Gesundheitsmarkt, zum Teil bedingt durch den steigenden
Kostendruck. Im stationären Bereich sinkt die Anzahl der Behandlungen, mobile Dienste werden zunehmend in Anspruch genommen, Tendenzen zur Verschiebung vom vollstationären zum ta-
In Österreich werden rund 10 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP)
in das Gesundheitssystem investiert, 2010 erreichten die Ausgaben 31,50 Mrd. Euro. 9 Der Großteil der Gesundheitsausgaben,
1
Österreichs Medizintechnik auf Wanderschaft nach oben, Meditec International,
abrufbar unter www.meditec-international.com/medi0112at, [abgerufen am
15.05.2012].
2
Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants,
1. Aufl. August 2009, S. 30.
3
Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts (OECD)
1990-2010,
in
Mio.
Euro,
Statistik
Austria,
abrufbar
unter
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsausgaben/index
.html, [abgerufen am 16.05.2012], Tourismus in Österreich 2010,
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, abrufbar unter
http://www.statistik.at/web_de/suchergebnisse/index.html,
[abgerufen
am
21.05.2012] und Urlaubs- und Geschäftsreisen 2009-2011, Statistik Austria,
abrufbar unter http://www.statistik.at/web_de/suchergebnisse/index.html Rubrik
Publikationen, [abgerufen am 21.05.2012].
6
|
4
Österreichischer Strukturplan Gesundheit 2010, Gesundheit Österreich GmbH, 1.
Aufl. 2010, S. 4.
5
Erfolg auf dem Gesundheitsmarkt, Wirtschaftskammer Österreich, Aufl. Juni 2010, S.
7.
6
Die Wirtschaftliche Bedeutung von Medizintechnik-Unternehmen in Österreich,
AUSTROMED, 1. Aufl., 2007.
7
Nähere Informationen zu den Vernetzungsstrategien sind im Strukturplan
„Österreichischer Strukturplan Gesundheit 2010“ der Gesundheit Österreich
GmbH ersichtlich.
8
Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants,
1. Aufl. August 2009, S. 44.
9
Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts (OECD)
1990-2010, in Mio. Euro, Statistik Austria, verfügbar unter
rund 80%, werden mit öffentlichen Mitteln bestritten. Die Finanzie-
2.2.1
Ambulante vs. Stationäre Versorgung
rung des Systems erfolgt primär aus Sozialversicherungsbeiträgen, Steuermitteln und privaten Zuzahlungen.10 Die Gesundheitsversorgung selbst wird durch ein duales System von sowohl öffentlichen als auch privaten Gesundheitsdiensten und -einrichtungen
geleistet.11
Das österreichische Gesundheitssystem ist geprägt von der föderalistischen Struktur des Landes. Der öffentliche Gesundheitsdienst obliegt dem Bund, den Ländern und den Gemeinden. Die
Ambulante Versorgung
Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend teilt
den ambulanten Sektor in fünf Segmente ein. Drei der Segmente
sind dem ärztlichen, zwei dem nicht-ärztlichen Bereich zugeordnet.13
 Allgemeinmedizinerinnen, Allgemeinmediziner und Fachärztinnen, Fachärzte bzw. Arztpraxen im niedergelassenen
Sicherstellung der stationären Versorgung fällt unter die Kompe-
Bereich übernehmen den größten Teil der ambulanten Ver-
tenz der Länder, ebenso wie das Anbieten von Leistungen im
sorgung. Etwa ein Drittel dieser Ärztinnen und Ärzte verfügt
Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention sowie die
über einen Vertrag mit der Krankenkasse und versorgt einen
Vergabe der Pflegegelder. Die Gemeinden sind die Träger der
Großteil der Bevölkerung. Seit 2010 zeigt sich ein Trend zu
Sozialhilfe und Fürsorge.
Gruppenpraxen niedergelassener Ärztinnen und Ärzte aus
Den österreichischen Patientinnen und Patienten stehen folgende
Leistungen zur Verfügung: allgemein- und fachärztliche Therapien
bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Krankenversiche-
denselben oder unterschiedlichen Fachrichtungen.
 Spitalsambulanzen der öffentlichen und privaten gemeinnützigen Akutkrankenhäuser bilden ein weiteres großes
rungsträger, Psychotherapien, Mutterschaftsleistungen, labormedi-
Segment der ambulanten Versorgung. Im Vordergrund stehen
zinische Leistungen, Röntgenleistungen, Zahnbasisbehandlungen,
Notfallversorgung und Leistung erster Hilfe sowie Vor- und
stationäre und ambulante Versorgung in Krankenanstalten, Leis-
Nachbehandlung im Zusammenhang mit dem stationären Auf-
tungen der nichtärztlichen Gesundheitsberufe (z.B. Heilmassagen,
enthalt. Des Weiteren werden Behandlungen von Patientinnen
Physiotherapie, Ergotherapie, Logotherapie), Medikamente, Medi-
und Patienten geleistet, die sonst nicht in angemessener Ent-
zinprodukte wie Gehhilfen und Rollstühle, Kranken- und Rettungs-
fernung von ihrem Wohnort getätigt werden können. Finanziell
transporte, Hauskrankenpflege, Präventions- und Vorsorgemaß-
und organisatorisch sind diese Ambulanzen dem intramuralen
nahmen wie Impfungen oder Screening-Untersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Langzeitpflege und Behindertenbetreuung.
Darüber hinaus verfügt Österreich über eine hohe Dichte an Ärz-
Bereich zugeordnet.
 Selbstständige Ambulatorien bilden ein eigenes Segment,
da diese, im Gegensatz zu Spitalsambulanzen, nicht zwingend
tinnen und Ärzten. Im Jahr 2008 entfielen auf 1.000 Einwohnerin-
zur Rund-um-die-Uhr-Versorgung und Notfallsversorgung ver-
nen und Einwohner fünf Ärztinnen und Ärzte, die Gesamtzahl
aktiver Ärztinnen und Ärzte betrug in diesem Jahr 41.830. Fachärztinnen, Fachärzte und Spitalsambulanzen können in Österreich
pflichtet sind.
 Das Segment der extramuralen, therapeutischen, psychologischen und psychosozialen Versorgung, wie beispiels-
direkt, ohne vorhergegangenen Besuch beim Hausarzt (Allge-
weise Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie, Psychothera-
meinmediziner), in Anspruch genommen werden.12
pie und ähnliches fällt in den nicht-ärztlichen Bereich. Häufig
sind diese Dienstleister, ähnlich wie Ärztinnen und Ärzte, in
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsausgaben/index
.html, [abgerufen am 16.05.2012].
10
Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit, 1.
Aufl. 2010, S. 6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich,
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 18.
11
Selbstständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 5.
12
Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit,
1. Aufl. 2010, S. 6.
niedergelassenen Praxen tätig.
13
Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit,
1. Aufl. 2010, S .6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich,
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 5 - 6.

Mobile Dienste gliedern sich primär in die ambulante Altenund Langzeitversorgung durch Gesundheits-, Krankenpflege-
2.3 Gesundheitsausgaben und
Gesundheitsfinanzierung
und Pflegehilfeanbieter und fallen in den nicht-ärztlichen Bereich. Es wird prognostiziert, dass vor allem dieses Segment
weiter wachsen wird. Heute werden 80 % der Pflegebedürftigen in Österreich von ihren Familien versorgt, die übrigen 20
% von mobilen Diensten und in stationären Einrichtungen. Auf
Grund des demographischen Wandels wird eine Erhöhung der
Inanspruchnahme mobiler Dienste erwartet. Vor allem die Betreuung alter Menschen unterliegt einem strukturellen Umbruch. Der Trend rückt von stationärer Betreuung in Alten- und
2.3.1
Gesundheitsausgaben
Die Gesamtausgaben für Gesundheit in Österreich beliefen sich
2010 auf rund 31,50 Mrd. Euro. In etwa 24,00 Mrd. Euro dieser
Ausgaben fielen in den Bereich der öffentlichen Gesundheitsausgaben, 7,50 Mrd. Euro beliefen sich auf private Gesundheitsausgaben.
Pflegeheimen in Richtung Pflege und intensive Betreuung am
zu Hause.14
Stationäre Versorgung
Die stationäre medizinische Versorgung der österreichischen
Bevölkerung wird von öffentlichen, privat-gemeinnützigen und rein
privaten Krankenhäusern übernommen. 2010 waren 270 Krankenhäuser mit 63.500 Betten registriert, davon 175 für die Akutund Kurzzeitversorgung sowie 95 für die Rehabilitation und Langzeitversorgung. In Österreich wird nach wie vor ein großer Teil der
Gesundheitsversorgung von stationären Einrichtungen übernommen, so lag beispielsweise 2007 Österreich mit einer Häufigkeit
von 28 Aufenthalten pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner an
der europäischen Spitze.15 Es wird jedoch prognostiziert, dass der
Trend weg vom stationären Aufenthalt auch in diesem Bereich
sichtbar werden wird. 16 Zentralisierung und Schwerpunktbildung
der Krankenhäuser werden in Zukunft weitere Auswirkungen auf
die Bettendichte haben.
Gemäß Statistik Austria entfielen von 24,00 Mrd. Euro öffentlicher
Ausgaben etwa 1,00 Mrd. Euro auf Investitionen und 23,00 Mrd.
Euro auf Versorgung. Fast die Hälfte der Gelder, 10,80 Mrd. Euro,
flossen in die stationäre Versorgung, 5,50 Mrd. Euro in die ambulante Versorgung. 2,10 Mrd. Euro wurden für die häusliche Langzeitpflege ausgegeben, 3,00 Mrd. Euro für pharmazeutische Erzeugnisse und medizinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter.
Krankentransport und Rettungsdienste beanspruchten 306,00 Mio.
Euro, Prävention und öffentlicher Gesundheitsdienst 452,00 Mio.
Euro und die Verwaltung 662,00 Mio. Euro.17
14
Neues Wohnen im Alter, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie, Bericht 6/2012 abrufbar unter http://www.nachhaltigwirtschaften.at/
[abgerufen am 23.05.2012].
15
Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit,
1. Aufl. 2010, S. 6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich,
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 13.
16
Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit,
1. Aufl. 2010, S. 6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich,
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 13, und
Unser Gesundheitswesen im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit,
abrufbar
unter
https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/DasGesundheitswe
senimUeberblicktml_LN.html#headline41, [abgerufen am 20.05.2012].
8
|
17
Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts (OECD)
1990-2010,
in
Mio.
Euro,
Statistik
Austria,
verfügbar
unter
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsausgaben/index
.html, [abgerufen am 16.05.2012].
verteilen sich auf Ausgaben der Privathaushalte, Aufwendungen
privater Versicherungsunternehmen, betriebsärztliche Leistungen
und Ausgaben anderer privater Organisationen ohne Erwerbszweck.19
Im Bereich der Investitionen für Krankenhausausstattung und
ähnliches wird beinahe die Hälfte der Mittel aus privater Hand
(Banken, Unternehmen, private Unternehmen o.ä.) bestritten. Im
Jahr 2009 waren dies beispielsweise rund 1,7 Mrd. Euro. Im öffentlichen Bereich ist der österreichische Strukturplan Gesundheit
des Bundesministeriums für Gesundheit maßgeblich für die AusDie privaten Ausgaben beliefen sich auf rund 7,50 Mrd. Euro,
stattung der Krankenhäuser.
deren Verteilung fällt jedoch deutlich anders aus. Es wurde im
Verhältnis mehr Geld für pharmazeutische Erzeugnisse und medi-
2.4 Marktteilnehmer des Medizin-
zinische Gebrauchs- und Verbrauchsgüter ausgegeben, rund 1,90
technikmarktes
Mrd. Euro. Gemeinsam mit der ambulanten Gesundheitsversorgung, die 2,24 Mrd. Euro beanspruchte, stellen diese Ausgaben
Komplementärinvestitionen zu den öffentlichen Geldern dar. Der
Betrag für die stationäre Versorgung belief sich auf 1,80 Mrd.
2.4.1
Kunden
Euro, jener für private Organisationen ohne Erwerbszweck auf
Hauptabnehmer der Medizintechnik in Österreich sind Fachärztin-
358,00 Mio. Euro. Für Verwaltung wurden 424,00 Mio. Euro aus-
nen und Fachärzte, die Krankenhäuser der Bundesländer und der
18
gegeben, für betriebsärztliche Leistungen 37,00 Mio. Euro.
kirchlichen
Einrichtungen
sowie
Privatpersonen
und
-
gesellschaften und Gemeinden (siehe auch Kapitel 3). Abseits
dieses Marktes spielen durch verändertes Konsumentinnen- und
2.3.2
Gesundheitsfinanzierung
Das österreichische Gesundheitssystem finanziert sich durch eine
Mischung aus einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträgen, steuerfinanzierten öffentlichen Geldern und privaten Zahlungen. Die soziale Krankenversicherung, finanziert aus einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträgen, bestreitet annähernd die Hälfte der Gesundheitsausgaben. Der extramurale Bereich wird fast ausschließlich von der sozialen Krankenversicherung finanziert, während im intramuralen Bereich eine Aufteilung
der Kosten zwischen den Mitteln aus steuerfinanzierten öffentlichen Geldern und aus einkommensabhängigen Sozialversicherungsbeiträgen stattfindet. Die Pflegeleistungen sind hauptsächlich
steuerfinanziert. Die rund 20 % der privaten Gesundheitsausgaben
Konsumentenverhalten auch andere Einrichtungen, wie beispielsweise Fitnessstudios, Betriebe im Rahmen der gesundheitlichen
Vorsorge oder Wellnessanbieter des privat finanzierten Sektors
eine zunehmende Rolle. Hauptzielgruppe dieser Unternehmen
sind „Endkunden“ – Privatpersonen mit einem veränderten Bewusstsein, die ihr Wohlbefinden autonom in die Hand nehmen und
auf Grund ihrer zusätzlichen Investitionen in ihre Gesundheit eine
interessante Zielgruppe darstellen. Roland Berger identifiziert für
den österreichischen Markt fünf Konsumentengruppen, deren
Ausgabenprofile mehr von ihren Bedürfnissen als ihren Einkommen abhängen.
„Selbstkritisch Interessierte“ geben jährlich im Schnitt 2.600 Euro
für
19
18
Gesundheitsausgaben in Österreich laut System of Health Accounts (OECD)
1990-2010,
in
Mio.
Euro,
Statistik
Austria,
abrufbar
unter
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsausgaben/index
.html, [abgerufen am 16.05.2012].
alternative
Heilmethoden,
Bio-Produkte,
Nahrungsergän-
Das österreichische Gesundheitssystem, Bundesministerium für Gesundheit,
1. Aufl. 2010, S. 6 und Selbstständige Ambulatorien in Österreich,
Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, 1. Aufl. 2008, S. 13, und
Unser Gesundheitswesen im Überblick, Bundesministerium für Gesundheit, S. 4
- S. 18.
zungsmittel, Gesundheitsberatung und Zeitschriften aus, gefolgt

einzelne Medizinprodukte an eine einzelne bestimmte Per-
von den „Wellness-Fans“, die rund 1.850 Euro jährlich in Healthy
son ausschließlich unentgeltlich und im privaten Bereich o-
Sports, Wellness-Angebote in Hotels, Ernährungsberatung, Ent-
der der Nachbarschaftshilfe weitergegeben werden.
spannungsangebote, alternative Heilmethoden und Wellness für
Zuhause, wie beispielsweise Infrarot-Kabinen, investieren. „Sorg-
Erstmaliges Inverkehrbringen ist das erste Inverkehrbringen eines
lose Sportlerinnen und Sportler“ geben in etwa 1.850 Euro für ihre
Medizinproduktes oder das erste Inverkehrbringen eines Medizin-
Gesundheit aus. Gekauft werden Sportartikel, funktionelle Sport-
produktes nach seiner Neuaufbereitung im Hinblick auf seinen
bekleidung, Sportangebote von Fitness-Studios und Sport- und
Vertrieb oder seine Verwendung im Geltungsbereich des Abkom-
Erlebnisreisen. Von „passiven Zauderinnen und Zauderern“ wer-
mens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Die Medizinpro-
den im Schnitt 1.000 Euro für Gesundheit ausgegeben. Gekauft
dukte werden freiwillig bzw. auch verpflichtend in das Register für
werden Nahrungsergänzungsmittel, elektrische Muskeltrainer und
Medizinprodukte eingetragen, dieses ist aber nicht allgemein
klassische Massagen. Am wenigsten gibt die Gruppe der „traditio-
einsehbar.
nellen Minimalistinnen und Minimalisten“ zusätzlich für Krankenversorgung aus, in etwa 500 Euro. Konsumiert werden freiwilli-
Für nähere Informationen über Inverkehrbringer, Handelsvertreter
ge ärztliche Leistungen in der Praxis oder im Hotel, Heilkräuter
und Vertreiber dient folgender Kontakt.21 (Siehe dazu auch Kapitel
und klassische Heilbehelfe wie beispielsweise Gesundheitsschu-
Vertrieb.)
20
he.
 Kontakt: Gesundheit Österreich GmbH
Geschäftsbereich ÖBIG und BIQG
2.4.2
Mitbewerber – Medizintechnische
Unternehmen in Österreich
2.4.2.1 Inverkehrbringer
Verantwortlicher für das erstmalige Inverkehrbringen im EWR im
Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG) ist der Hersteller oder
Stubenring 6
1010 Wien
+43(0)1 51561-0
http://www.goeg.at/
[email protected]
ein Bevollmächtigter, der ein Medizinprodukt erstmals im EWR in
Verkehr setzt und im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist.
2.4.2.2 Austromed
„Inverkehrbringen“ laut MPG ist die entgeltliche oder unentgeltliche
AUSTROMED ist die führende Interessensvertretung für Unter-
Abgabe eines Medizinproduktes oder das Bereithalten für die
nehmen, die in der Entwicklung, der Produktion, der Aufbereitung,
Abgabe. Ein Inverkehrbringen liegt nicht vor, wenn
dem Handel von und mit Medizinprodukten in Österreich tätig sind.
AUSTROMED wurde im Jahr 1981 als Arbeitsgemeinschaft der


es sich um ein ausschließlich für die klinische Prüfung be-
„Hersteller medizinischer Bedarfsartikel Österreichs“ gegründet.
stimmtes Medizinprodukt oder um ein In-vitro-Diagnostikum
Zu den Tätigkeitsbereichen gehören die Mitgestaltung einschlägi-
für Leistungsbewertungszwecke handelt
ger Gesetze und Verordnungen, die ständige Kooperation mit den
durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass das
Behörden des Gesundheitswesens, Krankenanstalten und Ein-
Medizinprodukt nicht zum Verbraucher, Anwender oder Be-
kaufsorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene.
treiber gelangen kann, oder
Weiters werden Workshops, Fachveranstaltungen, Messen und
20
Erfolg auf dem Gesundheitsmarkt, Wirtschaftskammer Österreich, Aufl. Juni
2010, S. 6ff.
10
|
21
http://www.goeg.at/cxdata/media/download/mpr_allgemeine_informationen.pdf
[abgerufen am 04.06.2012].
Vorträge im Rahmen der AUSTROMED – Akademie für den Wis22
verfolgt LISA das Ziel österreichische Life Science Spitzenleistun-
sensausstauch veranstaltet.
gen weltweit bekannt zu machen.
 Kontakt: AUSTROMED
LISA repräsentiert Firmen im therapeutischen, medizintechnischen
Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen
und diagnostischen Bereich, sowie Anbieter von Schlüsseltechno-
Bossigasse 24/7
logien und zugehörige Dienstleister, die in den österreichischen
1130 Wien
Life Science Clustern vertreten sind. LISA steht für Fragen der
+43(0)1 8777012
Finanzierung, Ansiedlung, Projekten und internationalem Marke-
http://www.austromed.org/
ting im Bereich Life Sciences in Österreich zur Verfügung.24
[email protected]
 Kontakt: LISA – lifescienceaustria
2.4.2.3 Zulieferindustrie
Eine vollständige, flächendeckende Darstellung der Medizintechnik-Zulieferindustrie für Österreich ist mangels vollständiger Daten
nicht möglich. Jedoch gibt es einige Clusterbildungen im Bereich
der Gesundheitswirtschaft, welche Anlaufstelle für Informationen
über Unternehmen in der Medizintechnikindustrie sind und die
Vernetzung von Science-to-Business fördern. Im Allgemeinen
Austria Wirtschaftsservice: Programm zur Vermarktung der österreichischen Life Science Industrie
Technologie und Innovation
Ungargasse 37
1030 Wien
+43(0)150175510
http://www.lifescienceaustria.at/
Kontakt: Sonja Polan, [email protected]
bieten Clusterinitiativen den Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit
einer gemeinsamen Vermarktung im In- und Ausland und erleichtern den Zugang zu Fördergeldern. Dazu kommt, dass durch den
branchenübergreifenden Austausch neue, innovative Geschäftsideen entstehen und weiterentwickelt werden können. Es sei hier
bemerkt, dass Clusterbildung nicht von der staatlichen Wirtschaftsförderung alleine abhängt, sondern durchaus auch von den Unternehmen selbst ausgehen und erfolgreich sein kann.23 Nachfolgend
werden österreichische Clusterinitiativen im Bereich Medizintechnik kurz vorgestellt.
Life Science Austria Vienna (LISAvienna) ist der zentrale Ansprechpartner für die Bereiche Biotechnologie/Pharma und Medizintechnik in der Stadt Wien. Als Arbeitsgemeinschaft der Republik
Österreich und der Stadt Wien trägt LISAvienna dazu bei, dass
das wirtschaftliche Potential der Life Sciences genutzt wird und zu
konkreten Produkten, verbesserten Prozessen und neuen Dienstleistungen führt. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt dabei auf
der Beratung und Betreuung von innovativen Unternehmen. Die
Initiative LISAvienna wird von der Austria Wirtschaftsservice (aws)
und der ZIT - Die Technologieagentur der Stadt Wien GmbH ge-
Bundesland Wien
Life Science Austria (LISA) bewirbt den österreichischen Life
Science Sektor international und ist Hauptansprechpartner in allen
Fragen zum Sektor. LISA ist der Entwicklung und dem Wachstum
der österreichischen Life Science Szene zu einem führenden
Baustein der österreichischen Wirtschaft verpflichtet. International
tragen und ist an der Schnittstelle dieser beiden Förderagenturen
angesiedelt.
Die wesentlichen Tätigkeiten von LISAvienna sind: Beratung der
Standortunternehmen zur Steigerung der Wertschöpfung, internationale und nationale Vermarktung des Life Science Standortes
Wien, Qualifizierungsmaßnahmen zur Vermittlung von Fachwissen
bezogen auf die Rahmenbedingungen, Networking zum Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer, Gewinnung und Kommuni-
22
http://www.austromed.org/ [abgerufen am 08.06.2012].
23
Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants,
1. Aufl. August 2009, S. 41-43.
24
http://www.lifescienceaustria.at/about-lisa/ [abgerufen am 13.06.2012].
kation von Wissen im Bereich Life Sciences als standortpolitische
universitäre Forschungseinrichtungen. Der Cluster setzt bei der
Entscheidungsgrundlage.
Förderung von Projekten auf Themen wie:26
 Kontakt: ARGE LISAvienna
 Forschung zu Diabetes und Stoffwechselerkrankungen, Not-
Ungargasse 37
fall- und Intensivmedizin, Schwerhörigkeit, Hörminderung und
1030 Wien
Prävention
Tel.: +43(0)150175358
 Biosensorik und Signalverarbeitung
http://lisavienna.at
 Pharmazeutische Technik und Prozesstechnik
Kontakt: [email protected]
 Logistik
 Biometrische Identifikation und Security
Bundesland Oberösterreich
 Zell- und Gewebetechnologie
Der Gesundheitscluster ist ein branchenübergreifendes Netzwerk
 Bioinformatik und Telemedizin
für Unternehmen aus den Bereichen der Medizin- und Gesund-
 Materialwissenschaften und Nanotechnologie
heitstechnologie. Der Cluster betreut mit rund 228 Unternehmen
mehr als 37.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Tätigkeitsbe-
 Kontakt: Human.technology Styria GmbH
reiche liegen in Produktion und Handel, Beratung und Dienstleis-
Reininghausstraße 13
tungen, Aus- und Weiterbildung sowie Gesundheitseinrichtun-
8020 Graz
gen.25
+43(0)316 587016
http://www.humantechnology.at/
 Kontakt: Gesundheits-Cluster
[email protected]
Clusterland Oberösterreich GmbH
Hafenstraße 47-51, Bauteil B, Stiege 3, 4. Stock
Bundesland Tirol
4020 Linz
Die Standortagentur Tirol wurde im Jahr 1997 zur Stärkung der
+43(0)7327 98105156
Position des Wirtschaftsstandortes Tirol gegründet. Mit der Stand-
http://www.gesundheits-cluster.at/
ortagentur vernetzen sich fünf Cluster: Erneuerbare Energien Tirol,
[email protected]
Informationstechnologien Tirol, Life Sciences Tirol, Mechatronik
Tirol und Wellness Tirol. Der Life Sciences Cluster wird durch 62
Bundesland Steiermark
Unternehmen, Institutionen und Hochschulen mit über 23.000
Die Cluster-Organisation Human.technology Styria GmbH ist eine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter repräsentiert. Der Cluster deckt
wirtschaftspolitische Initiative zur Stärkung der Wettbewerbsfähig-
die Technologiefelder Biotechnologie, Pharma, Medizintechnik,
keit von steirischen Unternehmen, Institutionen und wissenschaft-
Dienstleistungen, Forschung und Bildung ab. Den größten Cluster
lichen Einrichtungen im Bereich Humantechnologie. Der Cluster
mit ca. 108 Unternehmen bildet der Wellness in Tirol, er deckt die
bietet hoch entwickelte Ingenieurs- und Biowissenschaften mit drei
Technologiefelder Hardware- und Anlagenbau, Wellness- und
strategischen Korridoren: „Pharmazeutische Verfahrens-, Prozess-
Gesundheitsanwendungen, Planung, Wellnesshotels, Consulting,
und Produktionstechnologie“, „Biomedizinische Senortechnologie
Software und Forschung ab.
& Biomechanik“ sowie „Biobank & Biomarkertechnologie“. Mittlerweile zählt der Cluster 78 Mitglieder (Stand März 2012) und vernetzt fünf Universitäten, zwei Fachhochschulen und zwei außer-
25
http://www.gesundheits-cluster.at/ [abgerufen am 08.06.2012].
12
|
26
Ebenda.
 Kontakt: Standortagentur Tirol
nik (ÖGBMT) bezweckt die Förderung der Zusammenarbeit zwi-
Tiroler Zukunftsstiftung
schen Personen, welche an der gemeinsamen Arbeit auf dem
Ing.-Etzel-Straße 17
Gebiet der Naturwissenschaften und der technischen Wissen-
6020 Innsbruck
schaften einerseits und der Biologie und Medizin andererseits
Tel.:+43(0)512576262
interessiert sind. Die ÖGBMT versteht sich somit als wissenschaft-
http://www.standort-tirol.at
liche Fachgesellschaft mit nationaler und internationaler Vernet-
[email protected]
zung. Einige wesentliche Ziele der Gesellschaft sind:
Österreichweit
 Die Förderung und Verknüpfung von biologischen und medizi-
Clusternet Austria ist ein branchenübergreifendes Wirtschaftsnetzwerk für führende Unternehmen in Österreich. Zum Gesund-
nischen Erkenntnissen mit den neuesten Erkenntnissen der
Ingenieurswissenschaft.
heitscluster gehören aktuell 7 Teilnehmer mit einem Gesamtum-
 Die Evaluierung neuer Technologien zur Verbesserung der
satz von rund 80,02 Mio. Euro und rund 979 Mitarbeiterinnen und
Lebensqualität und Förderung der Gesundheit unter Berück-
Mitarbeitern. Zu den Mitgliedern zählen u.a. Baxter Vertriebs
sichtigung ethischer Leitmotive.
GmbH, Bronchisoft Inhaliergeräte, Confidence DNA-Analysen
 Die Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwi-
GmbH, MeMed Menges Medizintechnik GmbH, Mundipharma
schen nationalen und transnationalen Gesellschaften, zwi-
GmbH, Scherer Ärztebedarf GmbH, W&H Dentalwerk.
27
schen Industrie sowie staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen, die im Bereich der Gesundheit und der biomedizini-
 Kontakt: Clusternet Austria
schen Forschung und Anwendung engagiert sind.
MEDIALL Internet Solutions
Institut zur Förderung ökonomischer Netzwerke
Die ÖGBMT versteht sich auch als Vertretung des Gesamtgebie-
Projektleitung Clusternet Austria
tes Biomedizinische Technik und definiert folgende Arbeitsschwer-
Riegelberg 97a
punkte:
7542 Gerersdorf
 Bioinformatik
+43(0)3328 3285060
 Biomechanik
http://www.clusternet.at/
 Funktionelle Elektrosimulation
[email protected]
 Krankenhaustechnik
 Medizinische Informatik
2.4.2.4 Forschungs- und Entwicklungskooperation
 Rehabilitationstechnik
 Technologiebewertung
In Österreich gibt es drei medizinische Universitäten mit langjähriger Wissenschafts-Tradition: die Medizinische Universität Graz, die
Medizinische Universität Innsbruck und die Medizinische Universität Wien. Weiters werden durch die Technische Universität Graz
und Technische Universität Wien Aus- und Weiterbildung auf dem
Gebiet der Biomedizinischen Technik angeboten. Als Vernetzungsplattform zwischen Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft dient
die Österreichische Gesellschaft für Biomedizinische Technik in
Graz. Die Österreichische Gesellschaft für Biomedizinische Tech27
http://www.clusternet.at/ [abgerufen am 08.06.2012].
 Kontakt: Österreichische Gesellschaft für Biomedizinische
Technik
c/o Institut für Systemphysiologie
Harrachgasse 21/ 5. Stock
8010 Graz
+43(0)680-2124036
[email protected]
http://www.oegbmt.at
3 Gesundheitsanbieter
Das folgende Kapitel gibt einen Überblick über die in Österreich
Allgemeinversorgung: Dieser Bereich umfasst alle Krankenan-
tätigen unterschiedlichen Gesundheitsanbieter, die sich im We-
stalten, die ein breites Leistungsspektrum aufweisen, zumindest
sentlichen in Krankenanstalten, Rehabilitationskliniken, selbstän-
aber Leistungen im Bereich der Inneren Medizin und der Allge-
dige Ambulatorien, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie
meinchirurgie erbringen. Allgemeinversorgung wird nur im Akut-
Alten- und Pflegeheime, geriatrische Tageszentren und Hospize
versorgungssektor von den Krankenanstaltentypen „Allgemeine
einteilen lassen.28
Krankenanstalten“ und „Sanatorien“ erbracht. (Akutversorgung:
Diesem Sektor sind alle über die Landesgesundheitsfonds finanzierten Krankenanstalten sowie alle weiteren Krankenanstalten,
die – entsprechend der Definition von OECD und WHO – eine
durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 18 Tagen oder weniger
aufweisen, zugeordnet. Nicht-Akutversorgung: Dieser Sektor
enthält demnach alle restlichen Krankenanstalten.)
Spezialversorgung: Dieser Bereich umfasst Krankenhäuser, die
nur Personen mit bestimmten Krankheiten (z.B. psychiatrische
Krankenhäuser, Rehabilitationszentren) oder Personen bestimm-
In diesem Kapitel werden in weiterer Folge zur Darstellung der
ter Altersstufen (z.B. Kinderkrankenhäuser) versorgen oder für
österreichischen Gesundheitsanbieter unterschiedliche Quellen
bestimmte Zwecke eingerichtet sind (z.B. Heeresspitäler). Spezi-
mit Daten aus den Jahren 2006 bis 2011 zitiert. Es muss daher
alversorgung wird sowohl im Akutsektor als auch im Nicht-
darauf hingewiesen werden, dass bei einzelnen Daten leicht un-
Akutsektor von den Krankenanstaltentypen Sonderkrankenanstal-
terschiedliche Angaben möglich sind, welche jedoch an der
ten, Sanatorien und Pflegeanstalten für chronisch Kranke erbracht.
Grundaussage nichts ändern (z.B. 2008: 267 Krankenanstalten,
In Anlehnung an § 2 Abs. 1 des Krankenanstalten- und Kuranstal-
2006: 264 Krankenanstalten).
tengesetzes 30 können Krankenanstalten in folgende Krankenan-
Das österreichische Apothekensystem und die österreichischen
staltentypen eingeteilt werden:
Apotheken, in denen Arzneimittel und Medizinprodukte überwiegend aus dem pharmazeutischen Bereich, an Endkundinnen und
 Allgemeine Krankenanstalten versorgen Personen ohne
Endkunden abgegeben werden, erscheinen für die Analyse des
Unterschied des Geschlechts, des Alters oder der Art der ärzt-
österreichischen Medizintechnikmarktes nicht relevant und sind
lichen Betreuung; diesem Krankenanstaltentyp werden die
daher nicht Gegenstand dieser Betrachtung.
gemeinnützigen Krankenanstalten, die Allgemeinversorgung
leisten, zugeordnet.
 Sonderkrankenanstalten versorgen Personen mit bestimm-
3.1 Krankenanstalten
ten Krankheiten oder Personen bestimmter Altersstufen oder
für bestimmte Zwecke, Rehabilitationszentren sind ebenfalls
Die Krankenanstalten (bzw. Krankenhäuser und Spitäler – diese
Sonderkrankenanstalten, die wenigen Genesungsheime wer-
Begriffe werden in weiterer Folge synonym verwendet) können
den den Sonderkrankenanstalten zugerechnet. Sonderkran-
nach der Art der Versorgung in Allgemeinversorgung und Spezi-
kenanstalten gibt es im Akutsektor ebenso wie im Nicht-
alversorgung eingeteilt werden.
Akutsektor. Dieser Krankenanstaltentyp umfasst alle dieser
29
Definition entsprechenden Spitäler mit Ausnahme von Sanatorien, die Spezialversorgung leisten.
28
Das österreichische Gesundheitssystem Zahlen – Daten – Fakten,
Bundesministerium für Gesundheit, 1. Auflage Juni 2010, S. 1429
Krankenanstalten in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie
und Jugend, Bereich I/C, 7. Auflage 2008, S. 8
14
|
30
Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr.
1/1957 i.d.g.F abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at.
 Sanatorien entsprechen durch ihre besondere Ausstattung
 Sonstige: Die restlichen Spitäler sind im Wesentlichen ver-
höheren Ansprüchen hinsichtlich Verpflegung und Unterbrin-
schiedene Sonderversorgungseinrichtungen, vor allem Reha-
gung. Sanatorien leisten entweder Allgemeinversorgung im
bilitationszentren und Einrichtungen für chronisch Kranke. So-
Akutsektor oder sowohl akute als auch nicht-akute Spezialver-
fern diese Einrichtungen nicht ohnehin in der Trägerschaft der
sorgung (Sanatorien sind mitunter als Sonderkrankenanstalten
Sozialversicherung sind, verfügen sie teilweise über Einzelver-
genehmigt und führen diese Bezeichnung daher oft auch in ih-
träge mit Sozialversicherungsträgern.31
rem Namen).
 Pflegeanstalten für chronisch Kranke versorgen Personen,
Träger
die ärztlicher Betreuung und besonderer Pflege bedürfen, sie
Die österreichischen Krankenanstalten weisen eine vielfältige
leisten also nicht-akute Spezialversorgung.
Trägerstruktur auf, die sich in die anderen genannten Strukturmerkmale (Versorgungssektor, Versorgungsbereich, etc.) kaum
einordnen lässt, weil es in jeder Kategorie jeweils mehrere Trägerformen gibt bzw. jede Form der Trägerschaft mit nahezu allen
anderen Strukturmerkmalen vereinbar ist.
Es soll jedoch auf folgende Kombination aus Krankenanstalten mit
bzw. ohne Öffentlichkeitsrecht und der Form der Trägerschaft
hingewiesen werden: Die häufig gestellte Frage nach „öffentlichen“
und „privaten“ Krankenanstalten lässt sich aus beiden Perspektiven, aber mit unterschiedlichen Ergebnissen beantworten, weil es
Krankenanstalten mit Öffentlichkeitsrecht in privater Trägerschaft
ebenso gibt wie solche ohne Öffentlichkeitsrecht in der Trägerschaft von Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträgern und
Fürsorgeverbänden. In internationalen Statistiken werden unter
Finanzierung
Die Finanzierung der Krankenanstalten erfolgt über 3 Schienen:
 Landesgesundheitsfonds (früher: Landesfonds): Die Kran-
privaten Krankenanstalten (private hospitals) in der Regel solche
von privaten Trägern bzw. Eigentümern verstanden und umgekehrt.32
kenhäuser des Akutversorgungssektors mit Öffentlichkeitsrecht sowie gemeinnützige Krankenhäuser ohne Öffentlich-
 Öffentliche
Gemeinden/
keitsrecht werden aus öffentlichen Mitteln über die neun Lan-
Bund,
Länder/Landesgesellschaften,
Gemeindeverbände/Gemeindegesellschaften,
Sozialversicherung, Fürsorgeverbände
desgesundheitsfonds nach dem System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) finanziert. Die Lan-
Träger:
 Private Träger: Geistliche Orden und Glaubensgemeinschaften, Privatpersonen, Privatgesellschaften, Vereine, Stiftungen
desgesundheitsfonds werden aus Mitteln des Bundes, der
Länder, der Gemeinden und der Sozialversicherung gespeist.
 PRIKRAF: In den Sanatorien werden jene Leistungen, für die
eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung besteht, über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds
(PRIKRAF) nach dem System der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung (LKF) abgerechnet. Der PRIKRAF
wird aus Mitteln der Sozialversicherung gespeist.
31
Krankenanstalten in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie
und Jugend, Bereich I/C, 7. Auflage 2008, S. 9.
32
Krankenanstalten in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie
und Jugend, Bereich I/C, 7. Auflage 2008, S. 10.
Struktur und Anzahl der Krankenanstalten
Struktur der Krankenanstalten (KA) 200633
KA
Betten
KA
Absolut
Insgesamt
Betten
Prozent
264
63.354
100,0
100,0
Akutversorgung
183
52.894
69,3
83,5
Nicht-Akutversorgung
81
10.460
30,7
16,5
Allgemeinversorgung
129
44.274
48,9
69,9
Spezialversorgung
135
19.080
51,1
30,1
Allgemeine Krankenanstalten
103
41.770
39,0
65,9
Sonderkrankenanstalten (inkl. Rehazentren u. Genesungsheime)
106
15.652
40,2
24,7
Sanatorien
43
4.007
16,3
6,3
Pflegeanstalten für chronisch Kranke
12
1.925
4,5
3,0
Landesgesundheitsfonds LKF
133
48.870
50,4
77,4
PRIKRAF (LKF)
43
4.031
16,3
6,4
Sonstige
88
10.453
33,3
16,5
mit Öffentlichkeitsrecht, gemeinnützig
128
47.104
48,5
74,4
ohne Öffentlichkeitsrecht, gemeinnützig
33
5.901
12,5
9,3
ohne Öffentlichkeitsrecht, nicht gemeinnützig
103
10.349
39,0
16,3
Bund (Heeresspitäler und Krankenabteilungen in Justizanstalten)
10
567
3,8
0,9
Länder, Landesgesellschaften
87
34.203
33,0
54,0
Gemeinden, -verbände, Gemeindegesellschaften
20
5.452
7,6
8,6
Sozialversicherung, Fürsorgeverbände
40
5.719
15,2
9,0
Geistliche Orden und Glaubensgemeinschaften
41
10.854
15,5
17,1
Privatpersonen, Privatgesellschaften, Vereine, Stiftungen
66
6.559
25,0
10,4
Versorgungssektor
Versorgungsbereich
Krankenanstaltentyp
Finanzierung
Rechtlicher Status
Träger
33
Krankenanstalten in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend, Bereich I/C, 7. Auflage 2008, S. 11.
16
|
Ein Verzeichnis der Krankenanstalten verteilt nach österreichi-
schaft. Mehr als ein Viertel der österreichischen Krankenhäuser
schen Bundesländern bietet die Publikation „Krankenanstalten in
haben weniger als 100 Betten. Zehn Spitäler weisen 1.000 Betten
Österreich BM für Gesundheit, Familie, Jugend“ ab Seite 29. In-
und mehr auf, darunter die Landeskrankenhäuser Graz und Inns-
formationen wie Adresse, Telefonnummer, Internetadresse, Lei-
bruck sowie das Allgemeine Krankenhaus der Stadt Wien mit
tungspersonen, Bettenanzahl usw. sind ebenfalls angeführt. Diese
integrierten Universitätskliniken, und das Landeskrankenhaus
Daten sind in Tabellenform auch in der Veröffentlichung „Kranken-
Salzburg mit den Universitätskliniken einer Medizinischen Privat-
anstaltenverzeichnis 2012-04-10“ zu finden.
universität.
 Beide Verzeichnisse sind online unter folgendem Link abrufbar:
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Kran
kenanstalten_und_selbststaendige_Ambulatorien _in_Oesterreich/
Krankenanstalten_in_Oesterreich
Online-Suche nach Krankenanstalten:
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Kran
kenanstalten_Online_Verzeichnis/ 34
Die Online Suche ermöglicht unter anderem eine Filterung nach:
3.1.2
Krankenanstalten – ambulante Versorgung
 Bettenführenden Fachbereichen
 Intensivbereichen
 Vorhandenen Großgeräten
 Bundesland, Bezirk
Die ambulante Gesundheitsversorgung ist jede Art der diagnostischen und therapeutischen Behandlung, die keine stationäre
Aufnahme in ein Spital erfordert. Gemeinhin wird darunter der
Arztbesuch, die Inanspruchnahme der Leistungen einer Therapeutin und eines Therapeuten, einer Spitalsambulanz oder von Ge-
3.1.1
Krankenanstalten – stationäre Versorgung
sundheitsdiensten zu Hause verstanden.35
Die ambulante Versorgung in Krankenanstalten erfolgt in den
Die stationäre Versorgung bezieht sich auf Patientinnen und Pati-
sogenannten Spitalsambulanzen. Beinahe alle öffentlichen und
enten, welche stationär aufgenommen werden und somit ein Bett
privaten gemeinnützigen Akutspitäler betreiben – zumeist fach-
belegen. Die Gesundheitsversorgung in Spitälern hat in Österreich
spezifische – Spitalsambulanzen. Diese dienen grundsätzlich
traditionell einen hohen Stellenwert, daher gibt es – im Vergleich
primär der Notfallversorgung und Leistung Erster Hilfe, zur Vor-
zum europäischen Durchschnitt – noch immer viele Krankenhaus-
und Nachbehandlung im Zusammenhang mit einem stationären
betten. Bezogen auf die wohnhafte Bevölkerung von rund 8,28
Aufenthalt, aber auch für Untersuchungen und Behandlungen, die
Mio. betrug die Bettendichte im Jahr 2006 7,7 Betten, die Akutbet-
ansonsten in angemessener Entfernung vom Wohnort der Patien-
tendichte 6,4 je 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Bet-
tin bzw. des Patienten nicht in geeigneter Weise oder nur in unzu-
tendichte hat sich in den vergangenen Jahren jedoch kontinuierlich
reichendem Ausmaß zur Verfügung stehen (§ 26 des Bundesge-
reduziert.
setzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl.
Die Unterscheidung der österreichischen Krankenhäuser nach
Nr. 1/1957 i.d.g.F.36). Entsprechend werden sie von den
ihrer Bettenzahl zeigt eine eher klein strukturierte Spitalsland35
34
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Krankenanstalten
_Online_Verzeichnis/, [abgerufen am 15.05.2012].
Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 5.
36
Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr.
1/1957 i.d.g.F abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at.
Patientinnen und Patienten insbesondere in der Nacht und zu
Wochenend- und Feiertagszeiten primär angelaufen, und sie füllen
Versorgungslücken im niedergelassenen Bereich in Regionen mit
geringer Dichte der niedergelassenen (fach-) ärztlichen Versorgung. Über den „Routinebetrieb“ hinausgehend gibt es viele Spezialambulanzen, die aus personeller und infrastruktureller Sicht
den Hintergrund des Krankenhauses brauchen und daher im
niedergelassenen Bereich nicht oder kaum vorhanden sind.37
Die Spitalsambulanzen als eine der fünf Säulen der ambulanten
Versorgung (neben den Arztpraxen, den mobilen Diensten und
den nicht-ärztlichen Versorgungsstrukturen wie extramurale therapeutische, psychologische und psychosoziale Versorgung) sind
nicht mit den selbständigen Ambulatorien gleichzusetzen.
Die Spitalsambulanzen sind direkt an die Krankenanstalten angeschlossen. Ein Verzeichnis der Krankenanstalten verteilt nach
Österreichischen Bundesländern findet sich in der Publikation
„Krankenanstalten in Österreich BM für Gesundheit, Familie, Jugend“ ab Seite 29. Informationen wie Adresse, Telefonnummer,
Internetadresse, Leitungspersonen, Bettenanzahl usw. sind ebenfalls angeführt. Diese Daten sind in Tabellenform auch in der
Veröffentlichung „Krankenanstaltenverzeichnis 2012-04-10“ (aktuell mit 297 Krankenanstalten) zu finden.
 Das Verzeichnis ist unter diesem Link abrufbar:
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Kran
kenanstalten_und_selbststaendige_Ambulatorien_in_Oesterreich/Krankena
nstalten_in_Oesterreich
 Online-Suche nach Krankenanstalten:
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Kran
kenanstalten_Online_Verzeichnis/ 38
3.2 Rehabilitationskliniken
In Österreich ist die Zielsetzung der Rehabilitation, den Patientinnen bzw. Patienten unabhängig von der (diagnose- und organbezogenen) Herkunft der Beeinträchtigung die Möglichkeit zu eröffnen, an ihrem bisherigen Leben wieder aktiv teilzunehmen. Die
Patientinnen und Patienten sollen wieder in die Lage versetzt
werden, möglichst ohne fremde Hilfe ein eigenständiges Leben zu
führen, einen Beruf auszuüben oder eine Ausbildung zu absolvieren. Behinderungsbedingte Pensionierungen und Pflegebedürftigkeit sollen verhindert oder zumindest aufgeschoben werden. Zu
diesem Zweck stehen den Patientinnen und Patienten in Österreich rund 71 Rehabilitationszentren zur Verfügung.
Folgende stationäre Rehabilitationseinrichtungen gibt es in Österreich:39
 Sonderkrankenanstalt Bad Tatzmannsdorf
 Sonderkrankenanstalt Zicksee
 Therapiezentrum Rosalienhof
 Der Sonnberghof - Onkologische Rehabilitation
 SeneCura Neurologisches Rehabilitationszentrum und Gesundheitshotel Kittsee*
 Sonnenpark Neusiedlersee Zentrum für psychosoziale Gesundheit
 Zentrum für Lymphologie - Landeskrankenhaus Wolfsberg
 Sonderkrankenanstalt Althofen
 Reha-Klinik für Seelische Gesundheit
 Sonderkrankenanstalt für med. Rehabilitation - Thermenhof
Warmbad-Villach
 Öffentliche Gailtal Klinik Hermagor
 Gesundheitsresort Agathenhof
 Klinikum am Kurpark Baden
 Sonderkrankenanstalt Felbring
 Sonderkrankenanstalt Hochegg
 Sonderkrankenanstalt Laab im Walde
 Gesundheitsresort Raxblick
37
Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 6.
38
http://www.bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten
/Krankenanstalten_Online_Verzeichnis/, [abgerufen am 15.05.2012].
18
|
39
Gesundheit Österreich GmbH/HVSVT - Österreichischer
Rehabilitationskompass, Stand Mai 2012
 Rehabilitationszentrum Austria
 Revital Aspach Therapiezentrum Aspach
 Sonderkrankenanstalt für neurologische und orthopädische
Rehabilitation und Kinderrehabilitation Wilhering
 Klinikum Bad Gleichenberg für Lungen- und Stoffwechselerkrankungen
 Klinikum Bad Gleichenberg für Lungen- und Stoffwechselerkrankungen
 Reha-Klinik Neydharting
 Sonderkrankenanstalt Gröbming
 Neurologisches Therapiezentrum Gmundnerberg Altmünster*
 Sonderkrankenanstalt St. Radegund
 Krankenanstalt Schallerbacherhof
 Privtklinik Laßnitzhöhe
 Sonnenpark Bad Hall Rehabilitationszentrum für psychosoziale
 Theresienhof Krankenhaus für Orthopädie und orthopädische
Gesundheit
Rehabilitation
 Sonderkrankenanstalt Bad Hofgastein
 REHA Radkersburg I klinik maria theresia
 Psychiatrische Reha St. Veit
 Rehabilitationsklinik Stolzalpe
 Klinikum Bad Gastein
 Wittlinger Therapiezentrum
 Sonderkrankenanstalt Saalfelden
 REHA Zentrum Munster - Klinikum für Rehabilitation in Tirol
 Sonderkrankenanstalt Großgmain
 pro mente reha GmbH Sonnenpark Lans
 NeuroCare Rehaklinik Salzburg
 Reha-Klinik Montafon
 Rehabilitationszentrum Hallein
 Rehabilitationszentrum Wien-Meidling
 Rehabilitationszentrum Oberndorf*
 Neurologisches Rehabilitationszentrum 'Rosenhügel'
 Medizinisches Zentrum Bad Vigaun
 Sonderkrankenanstalt Aflenz
 Rheuma-Sonderkrankenanstalt Baden der NÖGKK
 Klinikum Malcherhof Baden
 Herz-Kreislauf-Zentrum Groß Gerungs
 Rehabilitationszentrum Weißer Hof
 Sonderkrankenanstalt Moorheilbad Harbach
 Sonderkrankenanstalt Alland
 Kur- und Rehabilitationszentrum Klinik Pirawarth
 Therapiezentrum Buchenberg
 Rehabilitationsklinik Gars am Kamp
 Lebens.Resort Ottenschlag
 Rehabilitationszentrum Engelsbad
 Waldsanatorium Perchtoldsdorf
 Privatklinik Hollenburg
 Sonderkrankenanstalt Weyer
 Klinikum Bad Hall für Herz-Kreislauf- und neurologische Rehabilitation
 Sonderkrankenanstalt Bad Schallerbach
 Sonderkrankenanstalt Bad Ischl
 Sanatorium Rupp
 HerzReha Herz-Kreislauf-Zentrum Bad Ischl
 Sonderkrankenanstalt Bad Aussee
* diese Einrichtungen scheinen im ersten Halbjahr 2012 im
Rehakompass Online noch nicht auf (Aufnahmeverfahren ist derzeit im Gange).
Die österreichischen Rehabilitationszentren sind unter diesem
Link abrufbar:
http://www.rehakompass.at/Rehazentren/Listenansicht
Träger
Um in Österreich Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation in
Anspruch nehmen zu können, müssen entsprechende Anträge bei
den zuständigen Trägern eingereicht werden. Maßnahmen der
medizinischen Rehabilitation werden auf Kosten eines Sozialversicherungsträgers grundsätzlich nur auf Grund eines vorherigen
Antrages erbracht. Den Antrag stellt die Patientin bzw. der Patient.
Die Ärztin bzw. der Arzt für Allgemeinmedizin oder eines bestimmten Fachgebietes begründet im Antragsformular die medizinische
Notwendigkeit und den Zweck der Rehabilitation.
Da für die Erbringung der medizinischen Rehabilitation unterschiedliche Versicherungsträger in Frage kommen, wurde die
Reihenfolge der Zuständigkeit vom Hauptverband mit einer Richtlinie geregelt:
1. Die Unfallversicherungsträger treffen Vorsorge für die Rehabili-
selbstständige Ambulatorien grundsätzlich keine Betten. Allerdings
tation, wenn der Grund für die Behinderung ein Arbeitsunfall oder
wird dazu in § 2 Abs. 1 Z 7 KAKuG weiter ausgeführt, dass „der
eine Berufskrankheit ist.
Verwendungszweck eines selbstständigen Ambulatoriums dann
2. Die Pensionsversicherungsträger führen Maßnahmen der Re-
keine Änderung erfährt, wenn dieses Ambulatorium über eine
habilitation durch, wenn die Behinderung ohne die Gewährung von
angemessene Zahl von Betten verfügt, die für eine kurzfristige
Leistungen der Rehabilitation voraussichtlich zu Invalidität, Be-
Unterbringung zur Durchführung ambulanter diagnostischer und
rufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit führen würde oder bereits
therapeutischer Maßnahmen unentbehrlich sind“. Der Unterschied
dazu geführt hat.
selbstständiger Ambulatorien zu Arztpraxen wird in § 2 Abs. 3
3. Die Krankenversicherungsträger führen Maßnahmen der Reha-
KAKuG deutlich: „Einrichtungen, die eine gleichzeitige Behandlung
bilitation in ergänzender Zuständigkeit durch. Damit soll auch für
von mehreren Personen ermöglichen und deren Organisation der
die stationäre medizinische Rehabilitation der in der Pensionsver-
einer Anstalt entspricht, sind nicht als Ordinationsstätten von Ärz-
sicherung nicht oder nicht mehr Anspruchsberechtigten sowie
ten oder Zahnärzten anzusehen.“
mitversicherte Angehörige gesorgt werden.
Die rechtliche bzw. organisatorische Form des selbstständigen
Die Maßnahmen sind bei einem Pensionsversicherungs- oder
Ambulatoriums ermöglicht, (weitere) Ärztinnen und Ärzte (ebenso
Unfallversicherungsträger zu beantragen, die den Antrag unver-
wie Personen nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe) anzustellen.
züglich an den zuständigen Krankenversicherungsträger weiterzu-
Konsequenterweise sind selbstständige Ambulatorien insbesonde-
leiten haben, soweit sie diese Maßnahmen nicht selbst gewäh-
re in Diagnose- und Behandlungssegmenten etabliert, die entwe-
ren.40
der ein interdisziplinär zusammengesetztes Ärzteteam erfordern,
oder eine größere Zahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insbe-
3.3 Selbständige Ambulatorien
Die selbstständigen Ambulatorien sind Teil der ambulanten Gesundheitsversorgung in Österreich. In diesem Bereich der ambulanten (fach-)ärztlichen Versorgung stellt das Segment der selbstständigen Ambulatorien eine Kombination von Spital und Arztpraxis dar. Selbstständige Ambulatorien sind aus rechtlicher Sicht
Krankenanstalten und unterliegen dem Krankenanstalten- und
Kuranstaltengesetz des Bundes (KAKuG, BGBl. Nr. 1/1957
i.d.g.F. 41 ) bzw. der Krankenanstaltengesetzgebung der Länder.
Gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KAKuG sind „selbstständige Ambulatorien
(Röntgeninstitute, Zahnambulatorien und ähnliche Einrichtungen)
organisatorisch selbstständige Einrichtungen, die der Untersuchung oder Behandlung von Personen dienen, die einer Aufnahme
in Anstaltspflege nicht bedürfen“.
Im Vergleich zu den so genannten bettenführenden Krankenanstalten, die Personen in stationäre Pflege aufnehmen, haben
40
http://www.rehakompass.at/RundUmReha/Zustaendigkeit, [abgerufen am
16.05.2012].
41
Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuranstalten (KAKuG), BGBl. Nr.
1/1957 i.d.g.F abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at.
20
|
sondere nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe für die Leistungserbringung benötigen (z.B. im Bereich der physikalischen Behandlungen).
Das Spektrum der selbstständigen Ambulatorien erstreckt sich von
kleinen Einrichtungen mit nur wenigen Beschäftigten über mittelgroße bis große Einrichtungen, die entweder ein interdisziplinäres
Leistungsspektrum und/oder spitalsähnliche Leistungen wie z.B.
„Ambulantes Operieren“ anbieten. Teilweise werden selbstständige Ambulatorien auch im Konnex mit Hotels oder Kurheimen
geführt, sodass die Patientinnen und Patienten – etwa für länger
dauernde Behandlungen – vor Ort bleiben (können). In selbstständigen Ambulatorien gibt es in der Regel fixe Öffnungszeiten und
Terminvereinbarungen.
Sie können über Kassenverträge verfügen oder von selbst zahlenden Patientinnen und Patienten bzw. auf Wahlarztbasis in Anspruch genommen werden. Damit unterscheiden sie sich grundlegend von Spitalsambulanzen, die – zumindest in öffentlichen
Spitälern – eine ambulante (Notfall-) Versorgung rund um die Uhr
aufrecht halten müssen und keine geplanten Behandlungen durchführen.
Mit dem Status einer Krankenanstalt verbunden ist die Verpflich-
Die 755 Ambulatorien sind in 25 verschiedenen Fachbereichen
tung für selbstständige Ambulatorien zur Erfüllung sämtlicher
tätig. Dabei betreuen rd. 73 % der Ambulatorien nur einen Fachbe-
Auflagen des Bundesgesetzes über Krankenanstalten und Kuran-
reich, während rd. 27 % mehrere Fachbereiche abdecken.43
stalten und der entsprechenden Ausführungsgesetze der Bundesländer. So unterliegen selbstständige Ambulatorien – ebenso wie
alle anderen Krankenanstalten – Bedarfsprüfungsverfahren auf
Länderebene. Bei festgestelltem Bedarf und Erfüllung der übrigen
vorgesehenen Voraussetzungen sind Errichtung und Betrieb eines
selbstständigen Ambulatoriums vom jeweiligen Land per Bescheid
zu genehmigen. Weiters unterliegen die Ambulatorien – wie alle
Krankenanstalten – der sanitären Aufsicht des Bundes bzw. der
mit dieser Aufgabe betrauten Bezirksverwaltungsbehörden. Die
gesetzliche Interessenvertretung selbstständiger Ambulatorien in
privater Trägerschaft ist – wie bei anderen privaten Krankenanstalten – die Wirtschaftskammer (Fachverband der privaten Krankenanstalten und Kuranstalten).
In den neun österreichischen Bundesländern gibt es rd. 750 bis
800 Ambulatorien. Die folgenden Zahlen basieren auf einer Erhebung durch das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und
Jugend, Sektion I im Jahr 2006 und zeigen die selbstständigen
Ambulatorien nach Bundesländern:42
42
Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 16.
43
Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 17.
Leitung der Ambulatorien
bietskrankenkasse mit 22 und die Niederösterreichische Gebiets-
Rund 90 % der selbstständigen Ambulatorien werden von Fach-
krankenkasse mit 17 Einrichtungen. Weitere 19 der gemeldeten
ärztinnen und Fachärzten geleitet, der Rest von Allgemeinmedizi-
Ambulatorien werden von Sonderversicherungsträgern geführt,
nerinnen und -medizinern.
von denen die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau
(VAEB) mit insgesamt 16 Standorten in acht Bundesländern (mit
Eigentümer (=Träger) der Ambulatorien
einem Schwerpunkt in der Steiermark) vertreten ist.
Der größte Teil der Ambulatorien ist im privaten Bereich angesie-
Weiters werden von drei der sechs Betriebskrankenkassen (Aus-
delt. Vielfach werden sie in Form von Kapitalgesellschaften (wie
tria Tabak, Wiener Verkehrsbetriebe, Mondi, voestalpine Bahnsys-
GmbH) geführt. Eigentümer bzw. Gesellschafter sind nur teilweise
teme, Zeltweg, Kapfenberg) insgesamt acht eigene Einrichtungen
mit der ärztlichen Leitung ident. In den meisten Fällen hat ein
in Form selbstständiger Ambulatorien betrieben. Eine der sozial-
Eigentümer nur einen Standort. Größere „Ketten“ von Ambulatori-
versicherungseigenen Einrichtungen wird von der Pensionsversi-
en stellen im privaten Bereich die Ausnahme dar. Sie beschränken
cherungsanstalt (PVA) betrieben.
sich auf zwei Ketten von neun bzw. sieben physikalischen Institu-
Rund 60 % der sozialversicherungseigenen Einrichtungen sind
ten in Niederösterreich und Wien, eine Gruppe von acht medizi-
Zahnambulatorien, welche auch die größte regionale Streuung
nisch-chemischen Labors in Wien und Burgenland, und eine
aufweisen. Weitere 16 % dienen der physikalischen Behandlung.
Gruppe von fünf Einrichtungen für neurologische Rehabilitation in
Die sozialversicherungseigenen Einrichtungen anderer Aufgaben-
Vorarlberg. Weiters gibt es insgesamt acht Förder- und Therapie-
bereiche sind in der Regel in den Landeshauptstädten kon-
zentren für cerebral bewegungsbeeinträchtigte Kinder und Ju-
zentriert, entweder in Form mehrerer Einzelambulatorien an einem
gendliche in Niederösterreich und Oberösterreich (von denen im
Standort (z.B. Einrichtungen der Kärntner Gebietskrankenkasse in
Rahmen der gegenständlichen Erhebung nur fünf Einrichtungen
Klagenfurt und der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse in
gemeldet wurden), sowie acht Einrichtungen für körper- und mehr-
Graz) oder in Form großer Mehrzweckambulatorien (z.B. Einrich-
fach behinderte Kinder und Jugendliche mit Standorten in Nieder-
tungen der Wiener Gebietskrankenkasse oder der Versicherungs-
österreich und Wien. Schließlich ist auch noch eine Gruppe von
anstalt öffentlich Bediensteter (BVA) am Standort Wien).
Instituten für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie zu erwäh-
Ein Verzeichnis der selbstständigen Ambulatorien verteilt nach
nen, von denen zwei in Österreich (Salzburg, Vorarlberg) und
österreichischen Bundesländern, Bezirken und Gemeinden findet
sieben weitere im Ausland betrieben werden.
sich in der Publikation „Selbständige Ambulatorien in Österreich
Im öffentlichen bzw. semi-öffentlichen Bereich sind – neben den
BM für Gesundheit, Familie, Jugend“ ab Seite 27. Die Ambulatori-
Sozialversicherungen (siehe unten) – einige Städte und Gemein-
en sind nach Fachbereichen gegliedert. Informationen wie Adres-
den Träger von einigen wenigen selbstständigen Ambulatorien,
se, Telefonnummer, Email und Leitungspersonen sind ebenfalls
von denen nur die elf Einrichtungen der Psychosozialen Dienste in
angeführt.
Wien quantitativ ins Gewicht fallen. In Ausnahmefällen fungieren
auch Länder als Träger.
 Dieses Verzeichnis finden Sie auch in Tabellenform in der
Veröffentlichung „Verzeichnis der selbständigen Ambulatorien“.
Sozialversicherungseigene Ambulatorien
Das Verzeichnis ist unter folgendem Link abrufbar:
Die größten Träger selbstständiger Ambulatorien sind die Sozial-
http://bmg.gv.at/home/Schwerpunkte/Krankenanstalten/Krankenan
versicherungsträger (SVT). Insgesamt sind 128 der 755 Ambulato-
stalten_und_selbststaendige_Ambulatorien_in_Oesterreich
rien sozialversicherungseigene Einrichtungen, das entspricht rund
17 % aller Ambulatorien. Davon betreiben die Gebietskrankenkassen (GKK) 100 Ambulatorien. Die größten sind die Steiermärkische Gebietskrankenkasse mit 23, die Oberösterreichische Ge22
|
3.4 Niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte
Wahlärzte: Wahlärzte sind freiberuflich tätige Ärztinnen und Ärzte,
die in keinem Vertragsverhältnis zu Trägern der sozialen Krankenversicherung stehen. Sie sind in der Entscheidung, wo sie eine
Ordination eröffnen wollen und in welchem Umfang diese betrie-
Die ambulante Versorgung der österreichischen Bevölkerung
ben werden soll, völlig autonom. Wahlärzte haben ihre ärztliche
erfolgt großteils durch frei praktizierende, niedergelassene Ärztin-
Leistung über Privathonorar mit dem Patientinnen und Patienten
nen und Ärzte. Rund ein Drittel verfügt über einen Kassenvertrag.
zu verrechnen, die dann die Möglichkeit haben, bei ihrer Kranken-
Die Versorgungsdichte mit Ärztinnen und Ärzten ist dabei regional
kasse einen Rückersatz zu beantragen.
unterschiedlich, die höchste Ärztedichte hat Wien mit 7,3 aktiven
Ärztinnen und Ärzten pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner.44
Gruppenpraxen: Gruppenpraxen sind Zusammenschlüsse von
Seit 2010 wird die Einführung von Gruppenpraxen niedergelasse-
Ärztinnen und Ärzten in Rechtsform einer OG (Offenen Gesell-
ner Ärztinnen und Ärzte forciert, um eine Verbesserung der ambu-
schaft) oder einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).
lanten Versorgung anbieten zu können.
Der Gruppenpraxis dürfen als Gesellschafter nur zur selbstständigen Berufsausübung berechtigte Ärztinnen und Ärzte angehören.
Ärztinnen und Ärzte per 31.12.2008
45
Anzahl
Aktive Ärztinnen und Ärzte
41.830
Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner
12.220
Fachärztinnen und Fachärzte (ohne Zahnmedizin)
18.176
Zahnärztinnen und -ärzte
5.006
Ärztinnen und Ärzte in Ausbildung (angestellte Turnusärzte)
6.662
Angestellte Ärztinnen und Ärzte (angestellt
in Krankenanstalten, Ambulatorien, Instituten, etc.)
26.610
Die ärztlichen Leistungen sind jeweils nach den Honorarordnungen für Gruppenpraxen zu vergüten.46
Kassenärzte: Kassenärzte sind freiberuflich tätige Ärztinnen und
Ärzte, die durch den Abschluss eines Einzelvertrags mit einer
sozialen Krankenversicherung mit dieser in einer vertraglichen
Beziehung stehen. Die Invertragnahme bei einer sozialen Krankenversicherung setzt eine entsprechende fachliche Eignung
voraus und ist überdies an eine zeitliche Reihenfolge der Bewerbungen gebunden. Genannte, notwendige Voraussetzungen sind
in der Reihungskriterienverordnung bzw. in den Reihungsrichtlinien der Länderärztekammern detailliert angeführt. Vergütet wird
die vertragsärztliche Leistung über die Honorarordnung, welche
integraler Bestandteil des Gesamtvertrags ist.
44
Das österreichische Gesundheitssystem Zahlen – Daten – Fakten, Bundesministerium für Gesundheit, 1. Auflage Juni 2010, S. 14f.
46
Österreichische Ärztekammer, http://www.aerztekammer.at/arztsuche, [abgerufen am 16.05.2012].
Die Verteilung der aktiven Ärztinnen und Ärzte nach Bundesländern zeigt sich folgendermaßen: 47
Bundesland
Berufsausübende Ärztinnen und Ärzte
Insgesamt
Allgemeinmedizin1)
Fach 2)
in Ausbildung 3)
Berufsausübende
Zahnärztinnen
/Zahnärzte
Absolut
1)
Österreich
40.103
13.219
19.825
7.059
4.683
Burgenland
1.001
378
493
130
108
Kärnten
2.313
937
1077
299
303
Niederösterreich
6.904
2.629
3.355
920
678
Oberösterreich
5.604
2.158
2.490
956
627
Salzburg
2.598
870
1.273
455
319
Steiermark
5.595
2.032
2.647
916
647
Tirol
3.480
863
1.806
811
456
Vorarlberg
1.328
392
691
245
196
Wien
11.280
2.960
5.993
2.327
1.349
Bis Berichtsjahr 1993: "Praktische Ärzte, -innen", Stand jeweils Dezember des Berichtsjahrs. Ab Berichtsjahr 2002: approbierte Ärzte, -
innen und approbierte Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner inkludiert
2)
Bis 2001 sind Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin mit Fachrichtung inkludiert, ab 2002 ausschließlich Fachärzte, -innen.
3)
gemeint sind sog. „Turnusärztinnen und -ärzte“, Ärztinnen und Ärzte im Praktikum
47
Österreichische Ärztekammer (Stand: 04.01.2011), Österreichische Zahnärztekammer (Stand: 03.01.2011),
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsversorgung/personal_im_gesundheitswesen/index.html, [abgerufen am 16.05.2012].
24
|
Die Verteilung der aktiven Fachärztinnen und -ärzte nach Fachgebieten und Bundesländern zeigt sich wie folgt:48
Fachrichtungen
Ö
Bgld.
Knt.
Nö.
Oö.
Sb.
Stmk.
Tirol
Vbg.
Wien
2.279
59
133
399
314
148
327
215
84
600
Anatomie
27
-
-
-
-
1
5
5
-
16
Arbeitsmedizin
88
-
2
9
19
4
14
10
6
24
Augenheilkunde und Optometrie
796
20
39
131
109
57
107
63
25
245
Blutgruppenser. /Transfusionsmed.
53
-
4
3
6
4
9
4
1
22
Chirurgie
1.464
42
87
267
171
104
245
152
50
346
Frauenheilkunde und Geburtshilfe
1.612
53
93
312
230
100
213
141
68
402
Gerichtsmedizin
33
-
1
-
2
4
9
8
-
9
Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
615
19
26
110
84
36
77
60
22
181
Haut- / Geschlechtskrankheiten
705
15
32
128
65
46
89
56
18
256
Herzchirurgie
10
-
1
2
1
3
-
2
-
1
Histologie und Embryologie
9
-
-
1
-
-
3
1
-
4
Hygiene und Mikrobiologie
86
-
3
3
13
6
15
19
-
27
Immunologie
11
-
-
2
-
-
2
-
-
7
3.468
94
196
568
362
205
541
272
123
1.107
Kinder- und Jugendchirurgie
36
-
1
2
5
5
7
1
-
15
Kinder- und Jugendheilkunde
1.183
29
59
205
139
74
154
110
47
366
Kinder- und Jugendpsychiatrie
15
1
3
2
-
1
2
1
2
3
Lungenkrankheiten
384
7
18
52
61
20
68
29
11
118
Med. und chem. Labordiagnostik
237
5
15
21
33
11
21
14
4
113
Medizinische Genetik
17
-
-
-
2
-
4
8
-
3
Medizinische Leistungsphysiologie
5
-
-
-
-
1
-
-
-
4
Mikrobiol.-serolog. Labordiagnostik
6
-
2
-
-
1
-
2
1
-
173
2
14
16
34
20
19
24
3
41
Neurobiologie
2
-
-
-
-
-
1
-
-
1
Neurochirurgie
190
-
13
25
23
24
24
28
5
48
Neurologie
423
13
13
70
62
31
59
42
9
124
Neurologie und Psychiatrie
456
10
28
76
46
30
70
40
9
147
Neuropathologie
8
-
-
1
1
1
-
-
-
5
Nuklearmedizin
103
-
7
11
19
6
4
16
4
36
Orthopädie und orthop. Chirurgie
821
20
52
162
97
53
81
62
27
267
Anästhesiologie /Intensivmedizin
Innere Medizin
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
48
Österreichische Ärztekammer (Stand 04.01.2011), erstellt am: 15.10.2011.
http://www.statistik.at/web_de/statistiken/gesundheit/gesundheitsversorgung/personal_im_gesundheitswesen/index.html, [abgerufen am 16.5.2012].
Fachrichtungen
Ö
Bgld.
Knt.
Nö.
Oö.
Sb.
Stmk.
Tirol
Vbg.
Wien
287
8
19
44
35
14
44
14
11
98
Pathophysiologie
4
-
-
-
-
-
-
1
-
3
Pharmakologie und Toxikologie
24
-
-
-
-
1
4
6
-
13
Physikalische Medizin / allgemeine Rehabilitation
284
5
15
64
38
13
6
7
3
133
Physiologie
17
-
-
-
-
1
2
4
-
10
Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive
Chirurgie
156
2
10
12
17
11
14
24
5
61
Psychiatrie
512
9
14
99
74
33
46
59
16
162
Psychiatrie und Neurologie
672
12
30
102
47
30
85
66
38
262
Psychiatrie und Psychotherap. Medizin
38
1
1
2
2
7
13
6
3
3
Radiologie
525
16
40
80
86
30
59
52
22
140
Radiologie (ÄAO 1989)
594
13
37
118
70
35
68
35
14
204
Sozialmedizin
5
-
-
-
-
-
1
-
-
4
Spez. Prophylaxe u. Tropenmedizin
4
-
-
-
-
-
-
1
-
3
113
-
7
17
7
9
14
12
4
43
Theoretiker
6
-
-
1
-
-
-
3
-
2
Thoraxchirurgie
4
-
-
-
-
-
-
-
-
4
Tumorbiologie
1
-
-
-
-
-
-
-
-
1
Unfallchirurgie
1.022
26
82
194
187
78
102
104
44
205
Urologie
512
19
21
108
70
34
52
49
19
140
Virologie
8
-
-
-
-
-
-
-
-
8
Pathologie
Strahlentherapie-Radioonkologie
1)
Ärzte,- innen für Allgemeinmedizin mit Fachrichtung sind in diesen Zahlen enthalten, ebenso werden Ärztinnen und Ärzte mit mehreren
Fachrichtungen den jeweiligen Fächern zugeordnet.
 Eine jährlich erscheinende komplette Auflistung aller in Österreich praktizierenden Ärztinnen und Ärzte findet sich in dem im Buchhandel erwerbbaren Handbuch für die Sanitätsberufe Österreichs: Adressen-Nachschlagewerk über das österreichische Gesundheitswesen
Ausgabe 2011/2012 von Karlheinz Kux.
.
26
|
3.5 Alten- und Pflegeheime,
rechten Großwohnung mit vier bis acht individuellen Wohnräumen.
Bad, Küche, WC und Wohnraum werden gemeinsam benutzt. Der
geriatrische Tageszentren und
Aufenthalt in einer Wohngemeinschaft ist auf Dauer angelegt,
Hospize
solange die Bewohnerinnen und Bewohner selbstständig, aber mit
mobiler Betreuung auskommen. Die Privatsphäre ist durch individuelle Wohnräume gewährleistet. Durch die Mitbewohnerinnen
3.5.1
Alten- und Pflegeheime
und Mitbewohner sind aber gegenseitige Hilfeleistungen und gemeinsame Aktivitäten möglich.
Hinsichtlich der Betreuung von älteren Personen können folgende
Seniorenresidenzen: Seniorenresidenzen sind eine spezielle
Formen des Wohnens und der Betreuung unterschieden werden:
Form des Angebots privater Träger, die sich durch besonderen
Komfort, speziellen Service und erstklassige Lage auszeichnen.
Wohnplätze: Wohn-Angebote für Senioren, die eine bei Bedarf
Die Kosten sind dementsprechend höher als bei öffentlichen An-
anfallende Pflege (meist über Pflegestufe 3 hinaus) ausschließen.
bietern.
Sollte ein Pflegebedarf auftreten, ist zumeist eine Übersiedlung in
Gerontopsychiatrische Heime: Stark verwirrte oder schwer
eine Pflegeeinrichtung oder eine Pflegestation notwendig.
psychisch kranke Menschen, die in einem Pflegeheim nicht mehr
Pflegeplätze: Angebote, für die das Vorliegen von Pflegebedürf-
angemessen betreut und versorgt werden können, weil sie z. B.
tigkeit (meist über Pflegestufe 3 hinaus) Voraussetzung ist. Die
außerordentlich aggressiv oder stark weglaufgefährdet sind, wer-
Sicherstellung und Gewährleistung der Betreuung und Pflege
den in speziell dafür konzipierten Einrichtungen untergebracht49
bestimmen auch die Wohn- und Lebensqualität in diesen Einrichtungen (Mehrbettzimmer, Zimmerausstattung, Pflegebetten etc.).
Betreuungs- und Pflegebedarf überwiegend älterer Personen,
Wohnplätze mit Pflege: Angebote des Wohnens, bei denen vom
welcher über mobile Betreuung nicht (mehr) abgedeckt werden
Heimträger Vorkehrungen getroffen wurden, um im Bedarfsfall die
kann, wird in Alten- und Pflegeheimen abgedeckt 50 . Im Jahr
notwendige Pflege und Betreuung in derselben Wohneinheit
2008 belief sich die Anzahl an Alten- und Pflegeheimen in Öster-
durchführen zu können. In diesem Fall ist keine Übersiedlung in
reich auf 817 Einrichtungen mit mehr als 65.000 Plätzen. Um den
eine Pflegeeinrichtung oder Pflegestation erforderlich.
aus einer Pflegebedürftigkeit entstehenden Mehraufwand decken
Betreutes Wohnen: Ziel dieses Angebotes ist es, größtmögliche
zu können, existiert in Österreich seit 1993 das so genannte Pfle-
Unabhängigkeit und Selbstständigkeit aller Bewohnerinnen und
gegeld. Am 31.12.2008 gab es mehr als 422.000 Pflegegeldbezie-
Bewohner mit jederzeit verfügbaren Betreuungs- und Hilfsangebo-
herinnen bzw. -bezieher.51
ten jeder Art zu verbinden. Voraussetzung ist, dass die Bewohnerin bzw. in Bewohner noch selbstständig leben und sich weitge-
Einen Überblick über die österreichischen Alten- und Pflegeheime
hend selber versorgen kann. Betreute Wohnungen können in eine
geben die Informationsbroschüren des Bundesministeriums für
stationäre Einrichtung integriert sein oder auch vollkommen ohne
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, welche auf der Websei-
Anbindung an ein Heim angeboten werden.
te des Bundesministeriums kostenlos bestellt werden können.
Seniorenwohngemeinschaften: In betreuten Seniorenwohnun-
Geteilt nach Regionen gibt es eine Broschüre für Österreich Ost
gen leben ältere Menschen, die aus physischen oder psychischen
(Burgenland, Niederösterreich, Wien), Österreich Mitte
Gründen nicht mehr allein leben können oder wollen. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Einrichtungen benötigen ambulante Pflege, jedoch keine ständige stationäre Pflege. Die Inanspruchnahme der Sozialen Dienste reicht nicht mehr aus. Eine
Wohngemeinschaft besteht aus einer behinderten- und altenge-
49
http://www.infoservice.bmask.gv.at/InfoService2/altenpflegeheime?execution
=e1s2,[abgerufen am 29.05.2012].
50
Das österreichische Gesundheitssystem Zahlen – Daten – Fakten,
Bundesministerium für Gesundheit, 1. Auflage Juni 2010, S. 14.
51
Das österreichische Gesundheitswesen im internationalen Vergleich Ausgabe
2010, ÖBIG Österreichisches Institut für Gesundheit, S. 19.
(Steiermark, Oberösterreich) und Österreich Süd-West (Kärnten,
52
Salzburg, Tirol, Vorarlberg).
 Standorte und Adressen:
http://pflege.fsw.at/tagesbetreuung/tageszentren/tageszentren_adr
essen.html
Im Internet finden sich einige teilweise von Vereinen betriebene
Webseiten
wie
www.seniorenwohnheim.at
www.heimverzeichnis.at
oder
oder
www.seniorenheimfuehrer.at.
Über die Vollständigkeit und Qualität der dort vorhandenen Daten
zu den Alten- und Pflegeheimen kann jedoch keine Aussage getroffen werden.
3.5.3
Hospize
Im Zentrum der Hospiz- und Palliativversorgung stehen unheilbar
kranke und sterbende Menschen in einem fortgeschrittenen Erkrankungsstadium sowie deren Angehörige. Die Hospiz- und
Palliativversorgung 55 in Österreich umfasst folgende Bausteine
3.5.2
(Definitionen nach ÖBIG):
Geriatrische Tageszentren
Palliativstation: Die Palliativstation ist eine innerhalb von bzw. im
Die geriatrischen Tageszentren dienen der individuellen Betreuung
Verbund mit einem Akutkrankenhaus eigenständige Station, die
für Seniorinnen und Senioren (Voraussetzung nicht bettlägerig).
auf die Versorgung von Palliativpatientinnen und -patienten spe-
Diese Betreuung wird tagsüber durchgeführt. Durch einen struktu-
zialisiert ist. Ein multiprofessionell zusammengesetztes Team
rierten Tagesablauf, bedarfsgerechte Pflege, Gruppen- und Ein-
kümmert sich in einem ganzheitlichen Ansatz um die Patientinnen
zelangebote sowie soziale Kontakte werden die Besucherinnen
und Patienten und deren Angehörige.
und Besucher der Tageszentren aus ihrer Isolation befreit. Besu-
Stationäres Hospiz: Das stationäre Hospiz ist eine Einrichtung
che in Tageszentren wirken der Vereinsamung entgegen und
mit einer eigenen Organisationsstruktur, die einer stationären
fördern persönliche Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Pflegeeinrichtung zugeordnet sein kann. Es werden Palliativpati-
Für die Betreuung stehen dafür je nach Angebot des Tageszent-
entinnen und -patienten in der letzten Lebensphase betreut, bei
rums Sozialarbeiterinnen und -arbeiter, Ergo- und Physiotherapeu-
denen eine Behandlung im Akutkrankenhaus nicht erforderlich und
tinnen und -therapeuten, Heimhelferinnen und -helfer, Pflegehelfe-
eine Betreuung zu Hause oder in einem Pflegeheim nicht mehr
rinnen und -helfer, Kreativanimateurinnen und -animateure sowie
möglich ist. Ein multiprofessionell zusammengesetztes Team
diplomiertes Pflegepersonal zur Verfügung.
kümmert sich in einem ganzheitlichen Ansatz um die Patientinnen
Mögliche Angebote in geriatrischen Tageszentren gehen von
und Patienten und deren Angehörige.
Aktivierung über Unterhaltung und Therapien bis zu Pflege- und
Tageshospiz: Das Tageshospiz bietet Palliativpatientinnen und -
Betreuungsleistungen und können beispielsweise sein: Abholung
patienten die Möglichkeit, tagsüber außerhalb ihrer gewohnten
und Heimtransport, Mahlzeiten, Gedächtnis- und Bewegungstrai-
Umgebung an verschiedenen Aktivitäten teilzuhaben. Es bietet
nings, Musikgruppen, Gesprächsgruppen, Ausflüge, Feste, Veran-
Behandlung, Beratung und Begleitung durch ein multiprofessionel-
staltungen, Beratung von Angehörigen, Unterstützung bei der
les Team mit Unterstützung durch ehrenamtlich Tätige. Zusätzli-
Körperpflege usw.53
che psychosoziale und therapeutische Angebote dienen dazu, den
Eine vollständige Auflistung aller 29 geriatrischen Tageszentren
54
Tag zu gestalten und die Gemeinschaft gleichermaßen Betroffener
in Österreich ist leider nicht verfügbar. Das Netz an Tageszentren
zu erleben.
scheint vor allem in der Hauptstadt Wien ausgeprägt.
Palliativkonsiliardienst: Der Palliativkonsiliardienst wird von
einem multiprofessionell zusammengesetzten Team im Kranken-
52
Bestellmöglichkeit unter
http://www.bmask.gv.at/site/Service/Broschuerenservice/
53
www.tageszentren.at, [abgerufen am 21.05.2012].
54
Das österreichische Gesundheitssystem Zahlen – Daten – Fakten,
Bundesministerium für Gesundheit, 1. Auflage Juni 2010, S. 14.
28
|
haus gebildet und wendet sich in erster Linie an das betreuende
55
Hospiz Österreich – Datenerhebung 2010, Dachverband von Palliativ- und
Hospizeinrichtungen, S. 4.
ärztliche Personal und Pflegepersonen in den Stationen und in
Vor allem relevant in Bezug auf die Medizintechnik sind die 8
den Ambulanzen, erst in zweiter Linie an die Patientinnen und
stationären Hospize bzw. Hospizstationen in Pflegeheimen, 27
Patienten und deren Angehörige. Der Dienst ist beratend tätig und
Palliativstationen und 3 Tageshospize. Die 3 Tageshospize befin-
bietet seine Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle,
den sich in Salzburg, Graz und Wien.
ganzheitlicher Pflege und psychosozialer Begleitung an. Entschei-
Die 8 stationären Hospize bzw. Hospizstationen in Pflegeheimen
dungen über die durchzuführenden Maßnahmen und deren Um-
verteilen sich auf die österreichischen Bundesländer wie folgt:
setzung obliegen dem betreuenden ärztlichen Personal und den
jeweils 1 stationäres Hospiz in Salzburg und der Steiermark, 6
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Hospizstationen in Pflegeheimen in Niederösterreich. Die 27 Palli-
Mobiles Palliativteam: Das mobile Palliativteam ist ein multipro-
ativstationen sind jeweils direkt in Akutkrankenhäusern integriert. 56
fessionell zusammengesetztes Team, das sich in erster Linie an
die Betreuenden zu Hause und im Heim wendet (z. B. ärztliches
 Standorte und Adressen können über www.hospiz.at57 abge-
Personal,
fragt werden.
Pflegepersonen,
Physiotherapeutinnen
und
-
therapeuten, Angehörige). Es ist beratend und anleitend tätig und
bietet seine Erfahrung in Schmerztherapie, Symptomkontrolle,
3.6 Extramurale Dienste
Palliativpflege und psychosozialer Begleitung an. Die Beratung
durch das Palliativteam kann auch von der Patientin und vom
Der Vollständigkeit halber dürfen auch die extramuralen soge-
Patienten selbst in Anspruch genommen werden. In Absprache mit
nannten „mobilen“ Dienste nicht unerwähnt bleiben. Unter dem
den Betreuenden kann auch eine gezielte Einbindung in die Pflege
Begriff „Mobile Dienste“ sind alle primär ambulante Alten- und
und Betreuung erfolgen.
Langzeitversorgung leistende Personen und Institutionen zusam-
Hospizteam: Das Hospizteam besteht aus qualifizierten ehren-
menzufassen. Hierzu zählen u.a. Gesundheits- und Krankenpfle-
amtlichen Hospizbegleiterinnen und -begleitern und mindestens
ge, Pflegehilfe, etc. – Leistungen, die in der Regel bei den Patien-
einer hauptamtlichen koordinierenden Fachkraft. Es bietet Pallia-
tinnen und Patienten zu Hause erbracht werden.58
tivpatientinnen und -patienten und Angehörigen mitmenschliche
Die wesentlichen und großen Anbieter in diesem Bereich in Öster-
Begleitung und Beratung in der Zeit der Krankheit, des Schmer-
reich sind:
zes, des Abschieds und der Trauer. Das mobile Hospizteam ver-
Anbieter
Leistungen
Homepage
steht sich als Teil eines umfassenden Betreuungsnetzwerkes und
Volkshilfe Österreich
Betreuung und
Pflege
www.volkshilfe.at
Caritas Österreich
Betreuung und
Pflege
www.caritas.at
Hilfswerk Österreich
Betreuung und
Pflege
www.hilfswerk.at
tungen:
Österreichisches
Rotes Kreuz
Betreuung und
Pflege
www.roteskreuz.at
 143 Hospizteams
Diakonie Österreich
Betreuung und
Pflege
www.diakonie.at
Lebenshilfe
Österreich
Begleitung von
Menschen mit
Behinderung
www.lebenshilfe.at
arbeitet eng mit anderen Fachdiensten in der palliativen Versorgung zusammen.
In Österreich gibt es insgesamt 252 Hospiz- und Palliativeinrich-
 35 Palliativkonsiliardienste
 36 Mobile Palliativteams
 27 Palliativstationen
 8 Stationäre Hospize
 3 Tageshospize
56
Hospiz Österreich – Datenerhebung 2010, Dachverband von Palliativ- und
Hospizeinrichtungen, S. 6 + 8
57
www.hospiz.at, [abgerufen am 21.05.2012].
58
Selbständige Ambulatorien in Österreich, Bundesministerium für Gesundheit,
Familie und Jugend, Sektion I, 1. Auflage März 2008, S. 6.
4 Finanzierung des Gesundheitssystems in Österreich
4.1 Krankenanstaltenfinanzierung in
 Für die Leistung besteht eine strenge medizinische Indikation
 Die Leistung und Leistungseinheit ist klar definiert und gegen-
Österreich: Das LKF-System
über anderen Leistungspositionen abgrenzbar
 Die Leistung ist von ökonomischer Relevanz (Kosten, Fre-
Österreich führte 1997 das System der „Leistungsorientierten
quenz)
Krankenanstaltenfinanzierung“ (LKF) ein, welches sich wie die
Systeme der sog. diagnosis related groups (DRG) oder Fallpau-
Nicht aufgenommen werden Untersuchungen und Behandlungen,
schalensysteme im Wesentlichen auf die erbrachte Leistung und
die typische und stets wiederkehrende Bestandteile verschiedener
Diagnose bei stationären Krankenhausaufenthalten stützt. Aktuell
diagnostischer oder therapeutischer Abläufe sind, Leistungen, die
werden ca. 175 öffentliche und private Krankenanstalten über
in bestehenden Fallpauschalen beinhaltet sind, unterschiedliche
dieses System finanziert, ausgenommen sind einige Unfallkran-
Operationstechniken bei gleicher Leistung, Medikamente (Aus-
kenhäuser und Rehabilitationszentren.59
nahme: Bereich Onkologie) und Leistungspositionen, die herstel-
Stationäre Krankenhausaufenthalte werden auf Basis der in den
lerbezogene Angaben zu Medikamenten, Geräten oder sonstige
Krankenanstalten erfassten Daten in leistungsorientierte Diagno-
herstellerbezogene Materialangaben enthalten.
senfallpauschalen (LDFs) gruppiert. Diese umfassen die erbrach-
Zur Evaluierung eingegangener Vorschläge werden zusätzlich zu
ten medizinischen Leistungen, die festgestellten Krankheiten bzw.
den genannten Kriterien wissenschaftliche Übersichtsarbeiten,
ICD‐10‐Diagnosen60, das Alter der Patientinnen und Patienten und
sog. Health Technology Assessments (HTA‐Berichte) herangezo-
die benötigten Abteilungen im Krankenhaus und bestimmen das
gen. Eine Aufnahme in den Leistungskatalog kann grundsätzlich
zu bezahlende pauschale Entgelt. Zusatzpunkte werden für länge-
nur bei belegter Evidenz und bei Erfüllung sämtlicher Kriterien
re stationäre Aufenthalte oder Aufenthalte auf einer Intensivstation
erfolgen. Lediglich sehr aufwändige, seltene Leistungen (kleines
vergeben.61
Patientinnen- und Patientenkollektiv) im Bereich der Spitzenmedizin können auch bei unzureichend belegter Evidenz eine vorläufige Aufnahme in den Leistungskatalog erwarten.62
4.1.1
Aufnahme in den Leistungskatalog
Der Leistungskatalog des Bundesministeriums für Gesundheit wird
jährlich aktualisiert. Krankenanstalten oder deren Träger haben die
Möglichkeit, unverbindliche Änderungsvorschläge für den Leistungskatalog einzubringen. Die Entscheidung über die Aufnahme
einer neuen Leistung in den Katalog wird u.a. auf Basis folgender
Kriterien getroffen:
 Die Leistung ist neu (entwickelt) bzw. zur Abbildung des medizinischen Fortschritts erforderlich
 Die Leistung ist fachlich etabliert
 Es liegen adäquate wissenschaftliche Evidenzen vor
59
Das österreichische LKF-System. Bundesministerium für Gesundheit, Bereich
I/B, Radetzkystraße 2, 1030 Wien. 1. Auflage, Juli 2010. S. 7. Bestellmöglichkeit
unter [email protected]
60
Internationale Klassifikation der Krankheiten nach WHO, abrufbar unter:
http://apps.who.int/classifications/icd10/browse/2010/en
61
Das österreichische LKF-System. Bundesministerium für Gesundheit, Bereich
I/B, Radetzkystraße 2, 1030 Wien. 1. Auflage, Juli 2010. S. 24ff.
Bestellmöglichkeit unter [email protected]
30
|
 Der jeweils aktuelle Leistungskatalog ist über die Webseite des
Bundesministeriums für Gesundheit (www.bmg.gv.at) abrufbar.
 Das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen erstellte
im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit einen Internetführer zu Health Technology Assessment. Der HTA-Guide bietet
Informationen zu Institutionen, Ergebnissen und Quellen von HTA
in Österreich, in ausgewählten Ländern und länderübergreifend
und ist unter http://hta-guide.biqg.at abrufbar.
 Über die Gesundheit Österreich GmbH kann ein Handbuch zu
HTA-Methoden
und
-Prozessen
bezogen
werden:
www.goeg.at/de/Bereich/HTA-Methoden-und-Prozesse.html. Das
62
Das österreichische LKF-System. Bundesministerium für Gesundheit, Bereich
I/B, Radetzkystraße 2, 1030 Wien. 1. Auflage, Juli 2010. S. 19 ff.
Bestellmöglichkeit unter [email protected]
Prozesshandbuch beschreibt die wichtigsten Eckpunkte und die
4.2.1
Honorarordnung
standardmäßig vorgesehenen Arbeitsschritte bei der Erstellung
von HTA-Berichten.
Die Honorarordnungen werden für die 9 Bundesländer jeweils
zwischen der Ärztekammer des jeweiligen Bundeslandes und dem
Hauptverband
4.2 Finanzierung von ambulanter
Versorgung in Österreich
der
österreichischen
Sozialversicherungsträger
vereinbart und können unterschiedliche Regelungen enthalten.
Die Honorarordnung im Bundesland Steiermark regelt beispielsweise64:
Die Zusammenarbeit, Abrechnung und somit Finanzierung zwischen den Krankenversicherungsträgern (siehe unten) und den
freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten und Gruppenpraxen
Allgemeines
 Grundsätze über die Honorierung der vertragsärztlichen Leistungen
werden durch sogenannte Gesamtverträge geregelt. Vertragspartner sind auf Seite der Krankenversicherungsträger der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und auf
Seite der Ärztinnen und Ärzte die örtlich zuständigen Ärztekam-
 Tarifanpassung – Indexierung
 Vertretungsregelungen
 Formalitäten (Behandlungs-, Überweisungs-, Ersatzbehandlungsscheine)
mern. Die Ärztekammern sind gesetzliche Interessenvertretungen
und jeder zur Berufsausübung nach dem Ärztegesetz berechtigte
Ärztin und Arzt ist obligatorisch Mitglied dieser Kammer. In jedem
der 9 Bundesländer ist eine Ärztekammer eingerichtet.
 Rechnungslegung, Honorarabrechnung und -anweisung
 Erschwerniszulage für Landärztinnen und -ärzte
 Abgestufte Honorierungen bei Sonderleistungen und Ordinationen
Die Gesamtverträge regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsärztinnen und -ärzte, die auf Grund dieser Gesamtverträge Einzel-
 Folgekosten Medikamentenaufwand
verträge mit den Krankenversicherungsträgern abschließen. Weitere Inhalte sind die Honorarordnung, welche detaillierte Bestimmungen über die ärztliche Leistung und das Entgelt der Ärztinnen
Spezielles
 Honorierung der allgemeinen Leistungen und Sonderleistungen (z.B. Röntgentarife, Tarife für Laboruntersuchungen etc.)
und Ärzte enthalten, aber auch der Stellenplan – der Gesamtvertrag regelt Anzahl und örtliche Verteilung der Vertragsärztinnen
und -ärzte. Für Regelungen über die Vorsorgeuntersuchung bei
den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie spezielle Leistungen etwa im Bereich der Arbeitsmedizin bestehen ebenfalls
4.2.2
Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel
Gesamtverträge mit der Ärzteschaft.
Der Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln wird in Österreich
Die Leistungen der klinisch-psychologischen Diagnostik werden in
über Gesamtverträge zwischen den Krankenkassen und lt. ASVG
einem Gesamtvertrag mit dem Berufsverband österreichischer
„anderen Vertragspartnern“ geregelt. In der Praxis werden solche
Psychologinnen und Psychologen geregelt.
Gesamtverträge zwischen dem Hauptverband der Sozialversiche-
Das ASVG spricht auch von „anderen Vertragspartnern“, mit denen
rungsträger und der zuständigen Innung der Bundeswirtschafts-
Gesamtverträge abgeschlossen werden können (Optiker, Ortho-
kammer abgeschlossen. Die Gesamtverträge regeln neben den
pädiemechaniker, Bandagisten, Orthopädieschuhmacher usw.).63
64
63
Bundesgesetz vom 9. September 1955 über die Allgemeine
Sozialversicherung
(ASVG)
(http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Geset
zesnummer=10008147, [abgerufen am 26.5.2012]
Honorarordnung für Einzelvertragsärzte und Vertragsgruppenpraxen für Ärzte
für Allgemeinmedizin und Fachärzte im Bundesland Steiermark, 2008,
http://www.stgkk.at/mediaDB/Honorarordnung%20f%C3%BCr%20Einzelvertrags
%C3%A4rzte%20und%20Vertragspruppenpraxen.pdf, [abgerufen am
30.05.2012]
Preisen auch die Abgabebedingungen und Qualitätsanforderungen für die jeweiligen Heilbehelfe bzw. Hilfsmittel.
4.2.3
Fonds-Finanzierung: In-Vitro-Fertilisation
65
Für den Bezug von Heilbehelfen und Hilfsmitteln werden von der
behandelnden Ärztin bzw. vom behandelnden Arzt ausgestellte
Verordnungen benötigt. Für manche Artikel ist eine vorherige
Genehmigung der zuständigen Krankenkasse notwendig. Bei
tariflich nicht geregelten Produkten ist zusätzlich auch ein Kostenvoranschlag der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners
erforderlich.
Es stehen unterschiedliche Vertragspartner der Krankenversicherungen zur Verfügung:
Eine erwähnenswerte Form der Finanzierung mittels Fonds ist im
Bereich der In-Vitro-Fertilisation zu nennen. Der Wunsch bzw. die
Notwendigkeit
von
künstlicher
Befruchtung
mittels
In-Vitro-
Fertilisation ist im Ansteigen. Für das Jahr 2010 wurden von den
österreichischen IVF-Zentren 6.781 Versuche von 5.007 Paaren
dokumentiert, was einer Versuchssteigerung von 2,76 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Seit 1. Jänner 2000 ist das Bundesgesetz, mit dem ein Fonds zur
Finanzierung der In-Vitro- Fertilisation eingerichtet wird – IVFFonds-Gesetz, BGBl. I Nr. 180/1999, zuletzt geändert durch die
 Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde, die mit der
jeweiligen Krankenkasse einen Einzelvertrag als Kontaktlinsenoptikerin abgeschlossen haben
 Optikerinnen und Optiker
 Bandagistinnen und Bandagisten
 Hörgeräteakustikerinnen und Hörgeräteakustiker
 Orthopädische Schuhmacherinnen und Schuhmacher
 Diverse Partner mit Einzelverträgen66
IVF-Fonds-Gesetz-Novelle 2010, BGBl. I Nr. 3/2010, in Kraft. 68
Gegenstand dieses Gesetzes ist die Kostenübernahme der InVitro-Fertilisation durch den Bund. Zu diesem Zweck ist beim
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Fonds zur Mitfinanzierung der In-vitro-Fertilisation eingerichtet. Durch diesen Fonds
werden 70 % der Kosten der In-vitro-Fertilisation gedeckt. Die
restlichen 30 % der Kosten sind von den Patientinnen und deren
Partnern selbst zu tragen. Bei Erfüllen der Voraussetzungen können bis zu 4 Versuche pro Paar über den Fonds finanziert werden.
Beispiel für Kostenanteile der Sozialversicherung bei den Heilbehelfen im Bereich der Sehbehelfe67:
Mehr als vier Versuche je Paar sind jedoch auch möglich, da nach
einer erfolgreich herbeigeführten Schwangerschaft ein Anspruch
auf vier weitere Versuche entsteht.69
Die Mittel des IVF-Fonds werden aufgebracht durch Überweisungen aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen, der Krankenversicherungsträger, der Krankenfürsorgeeinrichtungen und der
privaten österreichischen (und in Einzelfällen auch ausländischen)
Versicherungsunternehmen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger schließt dazu Verträge für
1)
Entfällt für Kinder bis zum 15. Lebensjahr, darüber hinaus für
den IVF-Fonds mit privaten und öffentlichen IVF-Zentren ab.70
Behinderte mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe sowie für
Ausgleichszulagenbezieher
2)
Für Kinder vom 15. bis 27. Lebensjahr gleiche Höhe wie Heilbe-
helfe, Hilfsmittel
65
Handbuch der österreichischen Sozialversicherung 2011, Hauptverband der
österreichischen Sozialversicherungsträger, S. 58.
66
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/noegkkportal/channel_
content/cmsWindow? action=2&p_menuid=67182&p_tabid=4, [abgerufen am
23.05.2012].
67
Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen. 28. Ausgabe: März 2012. S.
17. abrufbar unter www.hautpverband.at
32
|
68
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&
Gesetzesnummer=10005158, [abgerufen am 23.05.2012].
69
IVF-Register Jahresbericht 2010, Gesundheit Österreich GmbH, S. 1, 3.
70
http://www.ivf-gesellschaft.at/index.php?id=106, [abgerufen am 23.5.2012].
 Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK):
4.3 Sozialversicherungsträger und
www.ooegkk.at
Krankenkassen
 Steiermärkische Gebietskrankenkasse (STGKK):
www.stgkk.at
In Österreich sind 22 Sozialversicherungsträger für die Kranken-,
 Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK): www.wgkk.at
Pensions- und Unfallversicherung zuständig.
 Salzburger Gebietskrankenkasse (SGKK): www.sgkk.at
In erster Linie sind die neun Gebietskrankenkassen der 9 Bundes-
 Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK): www.tgkk.at
länder und die 6 Betriebskrankenkassen mit der Krankenversiche-
 Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK): www.vgkk.at
rung betraut. Aber auch die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, die Sozialversicherungsanstalt der Bauern,
die Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau sowie die
4.3.2
Betriebskrankenkassen
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter sind für die Krankenversicherung der ihnen zugeschriebenen Berufsgruppen verant-
In sechs österreichischen Unternehmen gibt es eigene Betriebskrankenkassen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der österreichi-
wortlich.
schen Sozialversicherung. Ihre Aufgabe ist die Abwicklung der
In untenstehender Grafik ist der Bereich der Krankenversicherung
in grün dargestellt.
Krankenversicherung in den jeweiligen Unternehmen.71
Die sechs Betriebskrankenkassen sind:
 Betriebskrankenkasse Austria Tabak
 Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe
 Betriebskrankenkasse Mondi
 Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme
 Betriebskrankenkasse Zeltweg
 Betriebskrankenkasse Kapfenberg
 Die gesammelten Kontaktinformationen zu den Betriebskrankenkassen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channe
l_content/cmsWindow?p_pubid=689&action=2&p_menuid=955&p
_tabid=6
4.3.1
Gebietskrankenkassen
4.3.3
Sozialversicherungsanstalten
In jedem österreichischen Bundesland gibt es eine eigene Gebietskrankenkasse:
In Österreich gibt es folgende Sozialversicherungsanstalten:
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
 Burgenländische Gebietskrankenkasse (BGKK): www.bgkk.at
 Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK): www.kgkk.at
 Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK):
(SVA)
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit
dem Sitz in Wien ist Versicherungsträger für die Pensions- und
www.noegkk.at
71
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/channel_
content/cmsWindow?p_pubid=689&action= 2&p_menuid=955&p_tabid=6,
[abgerufen am 23.05.2012].
Krankenversicherung der selbstständig Erwerbstätigen; die Zu-
Je nach Art und Umfang des Versicherungspakets und abhängig
ständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Die SVA
von den Prämien bieten private Zusatzversicherungen Leistungen
ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat Rechtsper-
bzw. Kostenerstattung für Leistungen wie:
72
sönlichkeit.
 Freie Arztwahl
 Alternativmedizinische Behandlungen (Osteopathie, Homöopa-
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)
Personen, die in der österreichischen Landwirtschaft selbstständig
tätig sind, sind bei der Sozialversicherung der Bauern versichert.
73
thie, etc.)
 Physiotherapeutische Behandlungen
 Psychotherapeutische Behandlungen
 Anspruch auf Sonderklasse, Zwei-Bett- oder Einzelbett-
Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
Die BVA (Kürzel ergibt sich aus dem ehemaligen Namen der
Versicherung Beamtenversicherungsanstalt) ist zuständig für die
Zimmer bei stationären Aufenthalten
 Taggeld bei stationären Aufenthalten, Kur- und Erholungsauf-
Staatsbediensteten Österreichs.74
enthalten
 Geburtskostenbeihilfe
Versicherung für Eisenbahn und Bergbau (VEAB)
 Zahnbehandlungen
Bei der VEAB sind alle Angehörigen von Eisenbahn (ÖBB) und
 usw.- abhängig vom Versicherungspaket
Bergbau versichert. Eine Besonderheit der Versicherungsanstalt
für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) ist die Durchführung der
Zunehmend werden auch weitere Leistungen rund um das Thema
Krankenversicherung nach zwei verschiedenen Gesetzen, da
Gesundheit wie z.B. ärztliche Gesundheitschecks verbunden mit
75
Bedienstete der Eisenbahn teils Angestellte, teils Beamte sind.
Hotelaufenthalten, vergünstigte Angebote in Fitnessstudios etc.
angeboten.
4.3.4
Private Versicherungen
Neben der gesetzlichen Versicherung, welche die meisten Gesundheitsrisiken abdeckt, kann eine zusätzliche private Versicherung weitere Leistungen und Annehmlichkeiten bieten. Private
Zusatzversicherungen werden zunehmend genutzt. In Österreich
bestanden im Jahr 2009 2,8 Mio. Verträge in der privaten Zusatzkrankenversicherung: 1 Mio. Verträge entfielen auf Krankenhauskostentarife mit Vollkostendeckung. Rund 12 % der Bevölkerung
haben somit einen Tarif, der den Krankenhausaufenthalt in der
Sonderklasse versichert. 1,8 Mio. Verträge entfielen auf Krankenversicherungen, die z. B. die Leistungen des Privatarztes oder
Die wesentlichen Anbieter von privaten Zusatzversicherungen in
Österreich sind: 77
 Uniqa Personenversicherung AG: www.uniqa.at, (Marktanteil
47,98 %)
 Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group:
www.wienerstaedtische.at, (20,02 %)
 Merkur Versicherung AG: www.merkur.at, (14,24 %)
 Generali Versicherung AG: www.generali.at, (13,54 %)
 Allianz Elementar Versicherungs-AG: www.allianz.at, (2,83 %)
Taggeldleistungen versichern.76
72
http://esv-sva.sozvers.at/portal27/portal/svaportal/start/start
Window?action=2&p_menuid=6259&p_tabid=1, [abgerufen am 23.05.2012].
73
www.svb.at, [abgerufen am 23.05.2012].
74
www.bva.at, [abgerufen am 23.05.2012].
75
www.vaeb.at, [abgerufen am 23.05.2012].
76
Private Zusatzkrankenversicherungen: Vorerkrankungen? Nein, danke!, Studie
der Arbeiterkammer Wien, 2011, S. 14.
34
|
77
Marktanteile 2010 beziehen sich auf Krankenversicherungen, direktes inländisches Geschäft. Daten vom Versicherungsverband Österreich, Jahresbericht
2010, S. 114.
5 Vertrieb von Medizinprodukten in Österreich
lungsprozesses überprüfen und deren Korrektheit nach einheitli-
5.1 Erstmaliges Inverkehrbringen
chen Bewertungsmaßstäben bescheinigen. Hersteller können sich
von Medizinprodukten in
an eine benannte Stelle ihrer Wahl wenden, die für das entspre-
Österreich
chende Verfahren und die betreffende Produktkategorie von den
Mitgliedstaaten benannt ist. Nach Abgrenzung eines Produktes als
Der Vertrieb von Medizinprodukten in Österreich unterliegt dem
österreichischen Medizinproduktegesetz78 Grundvoraussetzung für
den Vertrieb von Medizinprodukten ist eine CE-Kennzeichnung
gemäß diesem Bundesgesetz bzw. auf der Grundlage europäi-
Medizinprodukt wird dieses vom Hersteller gemäß Anhang IX der
RL 93/42/EWG klassifiziert. Je nach Medizinprodukte-Klasse kann
der Hersteller zwischen verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen und muss z.T. eine benannte Stelle einbeziehen:
scher Richtlinien. In Europa sind für die CE-Kennzeichnung von
Konformitätsbewertungsverfahren ohne benannte Stelle:
Medizinprodukten 3 Richtlinien maßgeblich:
 Klasse I
 Aktive implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG):
Medizinprodukte, Herzschrittmacher, implantierbare Defibrillatoren, implantierbare Arzneimittelpumpen, künstliches Herz, ...
 Allgemeine
Medizinprodukte
(93/42/EWG):
NMR,
US,
Röntgengeräte, Herzkatheter, Herzklappen, Hüftimplantate,
EKG, EEG, Intravaskulärkatheter, Stent, Spritze, IOL, RR,
Konformitätsbewertungsverfahren mit benannter Stelle:
 Klasse Is (steril in Verkehr gebrachte Medizinprodukte der
Klasse I)
 Klasse Im (Medizinprodukte der Klasse I mit Messfunktion)
 Klasse IIa
 Klasse IIb
med. Laser, Dentalmaterialien, ...
 In-vitro-Diagnostika (98/79/EG): HIV-Tests, Hepatitis-Tests,
 Klasse III
Schwangerschaftstests, medizinische Laborgeräte, Reagenzien, Kalibrier- und Kontrollmaterialien, Prim. Probenbehältnisse,
Bei In-vitro-Diagnostika erfolgt die Klassifizierung insbesondere
nach Anhang II der RL 98/79/EG. Die Rolle der benannten Stelle
...
im Konformitätsbewertungsverfahren von IVD sieht folgendermaAlle drei Richtlinien wurden durch das österreichische Medizinpro-
ßen aus:
duktegesetz (BGBl. Nr. 657 vom 29. November 1996 i.d.g.F) und
dessen Verordnungen in österreichisches Recht umgesetzt. Im
Zuge der CE-Kennzeichnung muss eine Konformitätsbewertung
Konformitätsbewertungsverfahren ohne benannte Stelle:
 IVDs der allgemeinen Klasse
des betreffenden Medizinproduktes erfolgen, welche die Konformität des Produkts mit allen Rechtsvorschriften nachweist, denen
zufolge diese Kennzeichnung angebracht werden muss. 79 Diese
muss durch den Hersteller oder einen Bevollmächtigten bzw.
Importeur
in
ein
EU-Land
ausgestellt
werden.
Die
EU-
Mitgliedsstaaten benennen notifizierte Stellen, die im Auftrag eines
Herstellers die durchgeführte Konformitätsbewertung des Herstel78
Bundesgesetz betreffend Medizinprodukte (Medizinproduktegesetz - MPG)
StF: BGBl. Nr. 657/1996 (NR: GP XX RV 313 AB 389 S. 43. BR: AB 5286 S.
618.), abrufbar unter: www.ris.bka.gv.at
79
93/42/EWG Richtlinie des Rates vom 14.06.1993 über Medizinprodukte (ABl.
Nr. L 169 vom 12.07.1993)
zuletzt geändert durch Richtlinie 2007/47/EG (ABl. Nr. L 247 21.09.2007)
Konformitätsbewertungsverfahren mit benannter Stelle:
 IVDs des Anhangs II, Liste A (Hochrisikogruppe)
 IVDs des Anhangs II, Liste B (mittlere Risikogruppe)
 IVDs zur Eigenanwendung
In Österreich gibt es zwei „benannte Stellen“ für Medizinprodukte:
5.1.1
 Kontakt: Prüf- und Zertifizierstelle Graz (PMG)
Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung dürfen jedoch zudem
Notfied Body Number: 0636
Inffeldgasse 18, A-8010 Graz
Tel. : +43(0)316 873-7397
www.pmg.tugraz.at, [email protected]
Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
bei Messen, Industrieausstellungen, Vorführungen und wissenschaftlichen oder medizintechnischen Fachveranstaltungen ausgestellt werden, wenn ein sichtbares Schild darauf hinweist, dass
diese Medizinprodukte nur erstmalig in Verkehr gebracht und in
Betrieb genommen werden dürfen, wenn ihre Übereinstimmung
 Kontakt: TÜV Austria Services GmbH
Notfied Body Number: 0408
Deutschstraße 10, A-1230 Wien
Tel.: +43(0)1 610 91
www.tuv.at, [email protected]
mit dem Medizinproduktegesetz hergestellt ist. Bei Vorführungen
sind die erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz von Personen
zu treffen. Werden In-vitro-Diagnostika ausgestellt, ist sicherzustellen, dass diese Produkte nicht an von Teilnehmerinnen und Teilnehmern stammenden oder sonst im Rahmen der Ausstellung
genommenen Proben verwendet werden. Weitere Ausnahmen von
 Ein Formular zur Abgabe der Konformitätserklärung kann über
die Webseite des österreichischen Registers für Medizinprodukte
abgerufen werden.80
der CE-Kennzeichnungspflicht bestehen, wenn z.B. eine oder ein
in Österreich zur selbständigen Berufsausübung berechtigte/r
Ärztin oder Arzt bestätigt, dass ein Medizinprodukt für einen bestimmten Patienten oder eine Patientin zur Abwendung einer
Wird das Verfahren erfolgreich abgeschlossen, stellt der Hersteller
die Konformitätserklärung aus und bringt das CE-Zeichen an.
Dann erst kann das Produkt legal in Verkehr gebracht werden.
Um in Österreich verkehrsfähig zu sein, müssen einem Medizin-
Lebensgefahr oder einer schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigung erforderlich ist und der Behandlungserfolg mit einem
zugelassenen Medizinprodukt voraussichtlich nicht erzielt werden
kann.
produkt darüber hinaus alle für den sicheren Betrieb relevanten
Informationen (z.B. Gebrauchsanweisung, Warnhinweise, Erläuterungen, Kurzanweisung, Bedienelemente, etc.) in deutscher Spra-
5.1.2
Medizinprodukteregister
che beigefügt sein. Auch die für den Betrieb eines Medizinprodukts
Gemäß den Bestimmungen des österreichischen Medizinpro-
vorgesehene Software sowie Software, die selbst ein Medizinpro-
duktegesetzes und den Richtlinien der Europäischen Union über
dukt ist, muss in deutscher Sprache vorliegen.
Medizinprodukte besteht eine gesetzliche Verpflichtung Österreichs zur Führung eines Registers für Medizinprodukte. Die Re-
Im Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der
gistrierungspflicht gilt für natürliche und juristische Personen,
Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Aner-
Personengesellschaften des Handelsrechts oder eingetragene
kennung von Konformitätsbewertungen wird die gegenseitige
Erwerbsgesellschaften, welche für das erstmalige Inverkehrbrin-
Anerkennung der Konformitätsbewertungsstellen in der EU und in
gen von Medizinprodukten im Europäischen Wirtschaftsraum
der Schweiz festgelegt.81
verantwortlich sind und ihren Sitz in Österreich haben.
Die Selbstregistrierung erfolgt online über die Webseite des österreichischen
80
https://medizinprodukte.goeg.at/konformitaetserklaerung_e.asp [abgerufen am
04.06.2012]
81
Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der
Schweizerischen Eidgenossenschaft über die gegenseitige Anerkennung von
Konformitätsbewertungen. 30.4.2002 DE, Amtsblatt der Europäischen
Gemeinschaften L 114/369
36
|
Registers
(https://medizinprodukte.goeg.at/).
für
Medizinprodukte
5.2 Einfuhrbestimmungen aus der
Schweiz nach Österreich
raussetzungen) in der beim Finanzamt einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldung als Vorsteuer wieder abgezogen werden.
Vorsteuerabzugsberechtigt ist, wer beim Grenzübertritt umsatzsteuerlich verfügungsberechtigt war.
Auf Basis des EU-EFTA-Freihandelsabkommens von 1972 besteht
Zusätzlich zu dieser Variante besteht seit 1. Oktober 2003 für
Zollfreiheit für gewerblich-industrielle Waren zwischen der Schweiz
Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer, die im Inland zur Umsatz-
und Österreich.
82
Voraussetzung für die Zollfreiheit ist, dass die
steuer erfasst sind und Waren für ihr Unternehmen einführen, die
Ware die im Freihandelsabkommen festgelegten Ursprungsregeln
Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer in der in einer Zollmitteilung
erfüllt.
festgelegten Höhe monatlich auf das beim Finanzamt geführte
Eine Ware gilt als Ursprungserzeugnis im Sinne der Freihandels-
Abgabenkonto zu entrichten. In der beim Finanzamt abzugeben-
abkommen, wenn sie eine der nachstehenden Voraussetzungen
den Umsatzsteuervoranmeldung kann die Einfuhrumsatzsteuer als
erfüllt:
Vorsteuer abgezogen werden, sodass bei vollständiger Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmers kein faktischer Geldfluss
 die Ware ist vollständig in der Schweiz erzeugt, abgebaut oder
geerntet (Urprodukt)
mehr stattfindet.
Voraussetzung für die Anwendung der Neuregelung ist, dass
 die Ware wurde in der Schweiz ausreichend bearbeitet
bereits in der Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich
 die Ware besteht aus in der Schweiz nicht ausreichend bear-
freien Verkehr erklärt wird, von dieser Regelung Gebrauch zu
beiteten Ursprungserzeugnissen eines Vertragsstaates (d.h.
machen.
Ursprungserzeugnisse anderer Vertragsstaaten können inner-
Wird ein Gut im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausfüh-
halb eines Abkommens den schweizerischen Ursprungser-
rung von innergemeinschaftlichen Lieferungen verwendet, ist die
zeugnissen gleichgestellt werden)
Einfuhr steuerfrei. Die Steuerfreiheit muss bereits bei der Zollan-
 die Ware ist mit Ursprungsnachweis aus einem anderen Ver-
meldung beantragt werden. Ein ausländischer Lieferant benötigt
tragsstaat eingeführt worden und wird unverändert wieder
eine österreichische Steuernummer und eine österreichische UID-
ausgeführt
Nummer um die Befreiung in Anspruch nehmen zu können. Es
besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein österreichischer Spediteur
Formulare zur Ursprungsbescheinigung sind über die Eidgenös-
den Lieferanten als Anmelder bei der Verzollung vertritt. Dieser
sische Zollverwaltung, http://www.ezv.admin.ch abrufbar83.
erhält im Zuge dessen eine Sonder-UID-Nummer, unter der der
ausländische Lieferant in bestimmten Fällen innergemeinschaftli-
Werden Waren aus der Schweiz nach Österreich eingeführt, ent-
che Lieferungen durchführen und die Befreiung für die Einfuhr in
steht eine Einfuhrumsatzsteuerpflicht. Diese kann beim zuständi-
Anspruch nehmen kann.
gen Zollamt abgeführt werden und dann (bei Vorliegen aller Vo-
Weiterführende Informationen zum Thema Wareneinfuhr aus der
82
Schweiz nach Österreich bieten die OSEC84, das österreichische
Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der
schweizerischen Eidgenossenschaft - Protokoll Nr. 1 über die Regelung für
bestimmte Waren Protokoll Nr. 2 über Waren , für die zur Berücksichtigung der
Preisunterschiede bei den darin verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen
eine Sonderregelung gilt - Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "
Erzeugnisse mit Ursprung in " oder " Ursprungserzeugnisse " und über die
Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - Protokoll Nr. 4 über die
mengenmäßigen Beschränkungen , die Irland beibehalten kann - Protokoll Nr. 5
Schweizerische Einfuhrregelung für bestimmte Erzeugnisse , die einer
Pflichtlagerhaltung unterstellt sind - Schlussakte - Gemeinsame Erklärungen der
Vertragsparteien - Erklärung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Amtsblatt Nr. L 300 vom 31/12/1972 S. 0189 – 0280; in der Schweiz in Kraft seit
01.01.1973
83
Eidgenössisches Finanzdepartment, Eidgenössische Zollverwaltung,
http://www.ezv.admin.ch; abgerufen am [abgerufen am 15.05.2012].
Bundesministerium für Finanzen 85 sowie die Wirtschaftskammer
Österreich86.
84
http://www.osec.ch/ [abgerufen am 15.05.2012].
http://www.bmf.gv.at/steuern/ [abgerufen am 15.05.2012].
86
http://www.wko.at [abgerufen am 15.05.2012].
85
5.2.1
Carnet ATA
5.3 Indirekter Vertrieb über
Das „Carnet ATA" ist ein internationales Zolldokument für die vo-
Handelsvertreter
rübergehende und abgabenfreie Einfuhr von Gebrauchsgütern zu
bestimmten Zwecken, wie z.B. für Messen und Ausstellungen, als
Berufsausrüstungsgegenstände, für Erprobungen oder als Muster.
Mit einem Carnet ATA werden die schweizerischen und ausländischen Zollformalitäten mit einem Formular erledigt.
Das Carnet ATA findet Anwendung auf Gebrauchsgüter nicht aber
auf Verbrauchsgüter. Die Anwendungsbereiche für die Ausstellung
Wird als Distributionsform für Medizinprodukte in Österreich der
indirekte Vertrieb über externe Partner gewählt, so wird man häufig mit selbstständigen Handelsvertretern in einen Geschäftskontakt treten.
Die Suche nach geeigneten Handelsvertretern kann über Messen
und Fachkongresse erfolgen.
eines Carnet ATA zur Einfuhr in ein EU-Land sind:
Darüber
 Berufsausrüstung
hinaus
bietet
die
Webseite
www.register.handelsagenten.at die Möglichkeit der Handelsver-
 Messen und Ausstellungen
tretersuche in Österreich. Der online-Dienst ist Bestandteil der
 Wissenschaftliches Gerät, Lehrmaterial
Plattform www.come-into-contact.com. Diese wird getragen vom
 Warenmuster
Bundesgremium der Handelsagenten in der Wirtschaftskammer
 Transitverfahren
Österreich (WKO) sowie der Internationally United Commercial
Agents and Brokers (IUCAB).
Das Carnet ATA kann für mehrere Grenzübertritte verwendet werden und ist ein Jahr gültig. Anstelle von nationalen Zollpapieren
kann das Carnet ATA für die Ein-, Aus- und Durchfuhr verwendet
5.3.1
Handelsvertreterrecht
werden. Der Vorteil ist eine rasche Grenzabfertigung.
Das Carnet-System ist international geregelt und wird von der
Im österreichischen Handelsvertretergesetz von 1993 sind basie-
Internationalen Handelskammer (ICC) mit Hilfe ihrer Unterorgani-
rend auf der EG-Richtlinie 653/86 Regelungen für selbstständige
sationen verwaltet. Der Bezug des Dokuments erfolgt bei den
Handelsagenten – unabhängig davon, ob die Vertretung als Ein-
Industrie- und Handelskammern und entbindet den Inhaber bei
zelkaufmann oder als eingetragene Gesellschaft firmiert – festge-
einem Grenzübertritt von allen Sicherheitsleistungen.
legt.
 In der Schweiz informieren die Industrie- und Handelskammern
Das Handelsvertretergesetz (Stand Mai 2012) kann online abgeru-
über die Bedingungen für den Erhalt eines Carnet.
87
 In Österreich können Informationen über die Wirtschaftskam-
fen werden. 89 Nachfolgend werden einige besonders relevante
Bestimmungen im Überblick skizziert.
mer eingeholt werden.88
§ 4-19 HVertrG Begriff des selbständigen Handelsvertreters
(unvollständiger Auszug)
Arbeitnehmerähnlichkeit: Ein selbstständiger Handelsvertreter
steht grundsätzlich nicht in einem ‚arbeitnehmerähnlichen‘ Verhältnis zu seinem Auftraggeber. Dies trifft in jedem Fall auf Gesellschaften (z.B. OHG oder GmbH) zu. Arbeitnehmerähnlichkeit kann
in der Praxis jedoch auf Handelsvertreter zutreffen, die nur einen
87 http://www.cci.ch/ [abgerufen am 15.05.2012].
88
http://www.wko.at [abgerufen am 15.05.2012].
38
|
89
abrufbar unter http://www.jusline.at/Handelsvertretergesetz_(HVertrG).html
oder über das Rechtsinformationssystem des Bundes: http://www.ris.bka.gv.at
Produkthersteller vertreten und daher wirtschaftlich von ihrem
Konkurrenzverbot: Aus § 5 HVertrG ergibt sich die Pflicht der
Auftraggeber abhängig sind. Weitere Aspekte, die eine Einstufung
Interessenwahrnehmung des Handelsagenten und somit die Ver-
eines Handelsvertreters als Arbeitnehmer nach sich ziehen kön-
pflichtung, keine Konkurrenztätigkeit wahrzunehmen. Es empfiehlt
nen, sind die Aufforderung an den Agenten, Zeitaufzeichnungen
sich jedoch, die Frage des Wettbewerbsverbots im Rahmen des
an den Auftraggeber zu übermitteln, an regelmäßigen Mitarbeiter-
Handelsvertretervertrages umfassend zu regeln. Es ist allerdings
besprechungen teilzunehmen, die Auszahlung eines Fixums, etc.
nicht zulässig, vertraglich festzulegen, dass der Handelsvertreter
In Fällen der Arbeitnehmerähnlichkeit sind in jedem Fall die Ar-
nach Vertragsbeendigung keine Mitbewerber vertreten darf (§ 25
beitsgerichte für alle Streitigkeiten zuständig, die aus dem Ver-
HVertrG).
tragsverhältnis resultieren.
Befugnisse des Handelsvertreters: Die Tätigkeit eines Handels-
§ 20-26 HVertrG Beendigung des Vertragsverhältnisses (un-
agenten besteht im Regelfall darin, Geschäfte zu vermitteln. Wenn
vollständiger Auszug)
dies ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist oder nachträglich
Ein Handelsvertretervertrag kann auf bestimmte oder auf unbe-
durch den Auftraggeber genehmigt wird, hat der Handelsagent
stimmte Zeit abgeschlossen werden. Ein Vertrag auf unbestimmte
auch die Befugnis, Geschäfte abzuschließen.
Dauer kann unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen
(§ 21 HVertrG) aufgelöst werden. Diese betragen im ersten Ver-
§ 4-19 HVertrG Rechte und Pflichten des Unternehmers und
tragsjahr einen Monat, nach dem angefangenen zweiten Vertrags-
des Handelsagenten (unvollständiger Auszug)
jahr zwei Monate etc. und ab dem angefangenen sechsten Ver-
Provisionen: Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters
tragsjahr sechs Monate. Die Vertragsparteien können längere,
entsteht nach dem Gesetz spätestens mit der Bezahlung durch
nicht aber kürzere Kündigungsfristen vereinbaren. Handelsvertre-
den Kunden. Grundsätzlich sind die Parteien frei, die Provisions-
terverträge können bei vorliegen schwerwiegender Gründe sofort
höhe beliebig festzusetzen. Es kann auch vertraglich festgelegt
beendet werden. § 22 HVertrG definiert als solche u.a. die Unfä-
werden, ob die Provision vom Netto- oder Bruttobetrag zu berech-
higkeit des Agenten, seine Tätigkeit auszuüben oder die Vertrau-
nen ist.
ensunwürdigkeit des Handelsvertreters. Erfolgt eine sofortige
Auch für Folgegeschäfte steht dem Handelsvertreter nach dem
Vertragsauflösung nicht auf Basis wichtiger Gründe, ist diese
Gesetz eine Provisionszahlung zu, sofern er am Erstgeschäft mit
ungerechtfertigt. Der von einer ungerechtfertigten sofortigen Auflö-
dem Kunden mitgewirkt hat (z.B. durch eine Präsentation des
sung betroffene Vertragsteil hat daher die Möglichkeit, vom Ver-
Produktes, Anrufe, Beratung im Rahmen einer Messe, etc.). Diese
tragspartner die Erfüllung des Vertrages oder Schadenersatz zu
Regelung ist allerdings nicht zwingend, die Vergütung für Folge-
verlangen (§ 23 Abs HVertrG).
geschäfte kann von den Parteien im Rahmen des Handelsvertretervertrages frei geregelt werden.
§11 HVertrG sieht vor, dass dem Handelsvertreter für Geschäfte,
die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zustande ge-
5.4 Ausschreibungsvorgaben/
Vergaberecht
kommen sind, eine Provision gebührt, wenn das Geschäft überwiegend auf seine Tätigkeit während des Vertragsverhältnisses
Der Markt für Medizinprodukte in Österreich ist in starkem Maße
zurückzuführen ist und der Abschluss innerhalb einer angemesse-
durch die öffentliche Hand beeinflusst. Die Rahmenbedingungen
nen Frist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zustande
für die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen üben entschei-
gekommen ist oder die verbindliche Erklärung des Dritten, das
denden Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
Geschäft schließen zu wollen, noch vor Beendigung des Vertrags-
aus. Im Rahmen einer Befragung österreichischer Medizintech-
verhältnisses dem Handelsvertreter oder dem Unternehmer zuge-
nikunternehmen im Jahr 2007 werden das Gesundheitssystem
gangen ist.
sowie die Vergabepraxis bei öffentlichen Aufträgen als Rahmen-
bedingungen mit dem höchsten Einfluss auf die Wettbewerbsfähigkeit erachtet.90
5.5 Trends zu zentralisiertem
Einkauf in Krankenhäusern
Öffentliche Krankenanstalten müssen ihre Anschaffungen öffentlich ausschreiben, sofern diese bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Das österreichische Bundesvergabegesetz (BVergG)
Ein Trend hin zu einem zentralisierten Einkauf in Krankenhäusern
regelt die öffentliche Auftragsvergabe. Aufträge, deren geschätzter
ist auch in Österreich sichtbar. Die Bündelung der Einkaufsmacht
Auftragswert (exklusive Umsatzsteuer) die vorgegebenen Werte
wird durch den Zusammenschluss der Kliniken auf Landesebene
übersteigt, müssen EU-weit bekannt gemacht werden. Für Aus-
möglich und begünstigt somit die Bildung von Käufergemeinschaf-
schreibungen im Unterschwellenbereich gibt es in vielen Berei-
ten. Die Umsetzung von sogenannten Leader-Buyer-Konzepten
chen Vereinfachungen und Erleichterungen (beispielsweise kürze-
steht aber noch am Anfang. 93
re Angebotsfristen).
Dem gemeinsamen zentralen Einkauf sind jedoch auch Grenzen
Ausschreibungen, die ab dem 01.01.2012 veröffentlicht werden,
gesetzt. Synergieeffekte und Einsparungspotentiale der gemein-
müssen bei der Berechnung des geschätzten Auftragswertes
samen Beschaffung sind abhängig von der Komplexität und der
91
folgende Schwellenwerte einhalten :
Beratungsintensität der zu beschaffenden Leistung. Je komplexer
die Anforderungen der Kundinnen und Kunden und je mehr Beratungsleistung notwendig ist, desto schwieriger wird ein gebündelter Ankauf.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass eine Profilierung
einzelner Anbieter am österreichischen Medizintechnikmarkt und
eine Abgrenzung gegenüber dem Mitbewerb speziell im Bereich
der Beratungsdienstleistung und Servicefaktoren (Lieferung, Installation, Wartung, etc.) möglich ist.
Die Rechtsgrundlagen zur Vergabepraxis bei öffentlichen Auftrag-
Ein weiterer stärker werdender Trend besteht im Zusammenhang
gebern können online über das österreichische Bundeskanzleramt
mit dem Einkauf hinsichtlich der Finanzierung. In der Beschaffung
bezogen werden.
von Laborgeräten kommt es zunehmend zu einer „Reagenzien-
Alle öffentlichen Ausschreibungen werden über das amtliche Ver-
Finanzierung“. (Groß-)Geräte werden nicht mehr gekauft, sondern
öffentlichungsorgan in Österreich, die Wiener Zeitung, publiziert.
von den Herstellern und Händlern unter der Bedingung der Ab-
Diese unterhält auch ein Internetportal, das online Recherchen
nahme der Verbrauchsmaterialen kostenlos zur Verfügung gestellt.
nach aktuellen Ausschreibungen ermöglicht: www.auftrag.at
Der zunehmende Kostendruck begünstigt den Trend zum Out-
92
sourcing von Dienstleistungen in Krankenhäusern. So werden
beispielsweise zunehmend die Wäscherei und die Küche ausgelagert bzw. von externen Firmen betrieben. Dieser Trend betrifft
mittlerweile aber auch schon Schlüsselbereiche eines Krankenhauses wie Labordienstleistungen. Der österreichische Anbieter
Futurelab betreibt beispielsweise erfolgreich medizinische Labors
90
Die wirtschaftliche Bedeutung von Medizinprodukte-Unternehmen in
Österreich. Austromed, 2007
91
415. Kundmachung des Bundeskanzlers über die von der Europäischen
Kommission neu festgesetzten Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren.
BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2011,
ausgegeben am 14. Dezember 2011, Teil II
92
http://www.bka.gv.at/site/5100/default.aspx [abgerufen am 15.05.2012].
40
|
93
Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants,
1. Aufl. August 2009, S. 39.
für 40 Krankenhäuser. Dieser Trend eröffnet einen wachsenden
94
Markt für privatwirtschaftlich tätige Unternehmen.
rative Lieferanten anzubieten, die von der Planung bis zum Abruf
den gesamten Beschaffungsprozess begleiten.“97
Die Gesundheitskunden der BBG beschafften 2011 Produkte und
Dienstleistungen 98 in Höhe von 108,5 Mio. Euro aus den BBG-
5.5.1
Bundesbeschaffungsgesellschaft
Die Bundesbeschaffung GmbH95 (BBG) ist der Einkaufsdienstleister der öffentlichen Hand in Österreich. Über ihre Verträge stellt
Verträgen. Unter den Top 3 der abgerufenen Beschaffungsgruppen findet man: Hardware: 38 Mio. Euro, Software: 28,1 Mio. Euro
und Strom: 14,2 Mio. Euro.
die BBG der Verwaltung rund 250.000 Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung und gibt ein Einsparpotenzial durch die
Bündelung des Einkaufs von bis zu 18 % der Kosten an. Zu den
5.5.2
Einkauf der Landeskrankenanstaltenträger
Kunden der BBG zählen nicht nur die Bundesdienststellen, son-
Der Zusammenschluss der österreichischen Krankenhäuser auf
dern auch alle Bundesländer und jede dritte österreichische Ge-
Ebene der Bundesländer in Landeskrankenanstaltenträger forciert
meinde. Auch ein Großteil der ausgegliederten Unternehmen,
auch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften. 91 der knapp 270
Universitäten und Gesundheitseinrichtungen greift auf die Angebo-
Krankenanstalten in Österreich sind über solche Betreibergesell-
te der BBG zurück.
schaften (Landeskrankenanstaltenträger) organsiert. Durch den
Die Zielgruppe Gesundheit der BBG umfasste 2011 nach eigenen
zunehmenden Kostendruck im Gesundheitswesen erfolgt die
Angaben 17 Krankenanstaltenträger, 22 Sozialversicherungsträger
Betriebsführung verstärkt auf Grundlage von betriebswirtschaftli-
(inklusive dem Hauptverband) sowie Pflegeeinrichtungen und
chen Gesichtspunkten. Die meisten Landesgesellschaften organi-
Sozialhilfeverbände – insgesamt nutzten über 300 Gesundheitsor-
sieren ihren Einkauf zentral.
ganisationen die BBG. Das Abrufvolumen betrug 2011 109 Mio.
Liste der öffentlichen Krankenanstaltenträger:
Euro, das Kundensegment wird als stark wachsend angesehen.
Die Frage, ob der Einkauf in Einzelfällen oder in Einkaufsgemein-
 Kontakt: Wiener Krankenanstaltenverbund KAV
schaften erfolgen kann, wird u.a. davon abhängen, wie beratungs-
Stadt Wien - Wiener Krankenanstaltenverbund
intensiv die zu beschaffenden Produkte sind: Je geringer die Bera-
Thomas-Klestil-Platz 7/1
tungsintensität, desto eher kann Einkauf über Ausschreibungen,
1030 Wien
z.B. über die Bundesbeschaffungsgesellschaft (für z.B. EDV-
www.wienkav.at/kav/
Ausstattung, Zentrifugen und andere „einfache“ Produkte), erfol-
+43(0)1 40409-0
96
gen.
Einkauf: Strategischer Einkauf, Mag. Christiane Tabib-Grininger,
Die immer restriktivere Budgetpolitik der öffentlichen Hand bildet
[email protected], +43(0)1 40409-70351
sich laut Einkaufsbereichsleiter der BBG Jürgen Unger bereits in
der Einkaufspolitik des Staates ab. Der Einkaufsexperte beobach-
 Kontakt: KRAGES
tet: „Gerade bei größeren Beschaffungen über 100.000 Euro zei-
Burgenländische Krankenanstalten-Ges.m.bH.
gen lange Entscheidungswege bis zum Abruf, dass Einkäufe wohl
Josef-Hyrtl-Platz 4
überlegt und intensiv geprüft werden. Dieser Prozess kann bis zu
7000 Eisenstadt
einem Jahr dauern. Das heißt natürlich für uns, flexible und koope-
www.krages.at
+43(0)57979 3060
[email protected]
94
Zukunftsmarkt Gesundheit und Wellness, Roland Berger Strategy Consultants,
1. Aufl. August 2009, S. 39.
95
www.bbg.gv.at, [abgerufen am 31.5.2012].
96
Tätigkeitsbericht 2011 BBG, Bundesbeschaffung GmbH, S. 14.
97
98
Tätigkeitsbericht 2011 BBG, Bundesbeschaffung GmbH, S. 9.
Tätigkeitsbericht 2011 BBG, Bundesbeschaffung GmbH, S. 14.
Einkauf: Technische Direktion, Leitung: WHR DI Wolfgang Wall-
www.salk.at
ner, [email protected], +43(0)57979-30030, sowie Finanzdirekti-
+43(0)662 4482
on: Ing. Mag. Karl Helm, MAS, [email protected], +43(0)57979-
[email protected]
30021
Einkauf: MMag. Gerald Haberpointner, [email protected],
+43(0)662 4482-2300
 Kontakt: KABEG
Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft KABEG
 Kontakt: KAGes
Kraßniggstraße 15
Steiermärkische Krankenanstalten-gesellschaft m.b.H.
9020 Klagenfurt
Stiftingtalstraße 4 – 6
www.kabeg.at
8010 Graz
[email protected]
www.kages.at
+43(0)463-55212-0
+43(0)316-340-0
Einkauf: Abteilungsleitung: Roland Wolbang,
[email protected]
[email protected], +43(0)463 551212-50900
Einkauf: Mag. Dr. Edgar Starz, [email protected], +43(0)316340-5133
 Kontakt: NÖ Landeskliniken Holding
NÖ Landeskliniken-Holding
 Kontakt: TILAK
Stattersdorfer Hauptstraße 6/C
Tiroler Landeskrankenanstalt GmbH
3100 St. Pölten
Anichstraße 35
www.lknoe.at
6020 Innsbruck
+43(0)2742 9009
www.tilak.at
[email protected]
+43(0)512-504-28613
Einkauf: Leitung: Christian Schauer
Einkauf:
[email protected], +43(0)9009-11400
[email protected], +43(0)50504-28605
 Kontakt: GESPAG
 Kontakt: KHBG
Oö. Gesundheits- und Spitals-AG
Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft.m.b.H
Goethestraße 89
Carinagasse 41
4020 Linz
6800 Feldkirch
www.gespag.at
www.khbg.at
+43(0) 5055460-0
+43(0)5522-303-5000
[email protected]
[email protected]
Einkauf: Beschaffungsmanagement: Ing. Mag. Manfred Kurz,
Einkauf: Leiter: DI Peter Reinisch, [email protected],
[email protected], +43(0)5 55460-20240
+43(0)5522-303-7512
 Kontakt: SALK
Gemeinnützige Salzburger Landeskliniken
Betriebsgesellschaft mbH
Müllner Hauptstraße 48
5020 Salzburg
42
|
Abteilungsleiter:
Ing.
Mag.
Wolfgang
Steinmayer,
6 Anhang
Anlaufstellen und Informationen zum Thema Markt
AUSTROMED
Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen
Bossigasse 24/7
1130 Wien
+43(0)18777012
http://www.austromed.org/
Kontakt: [email protected]
AGES Medizinmarktaufsicht
Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen
Traisengasse 5
1200 Wien
Tel. (national): 050 555-36111
Tel. (international): +43 (0)50 555-36111
http://www.basg.gv.at/
Kontakt (allgemeine Fragen): [email protected]
Kontakt Institut Zulassung und Lifecycle Management:
[email protected]
Kontakt Institut Inspektionen, Medizinprodukte & Hämovigilanz:
[email protected]
Clusternet Austria
MEDIALL Internet Solutions
Institut zur Förderung ökonomischer Netzwerke
Projektleitung Clusternet Austria
Riegelberg 97a
7542 Gerersdorf
Tel.: +43(0)33283285060
http://www.clusternet.at/
Kontakt: [email protected]
Ecoplus Cluster (Niederösterreich)
Niederösterreichring 2, Haus A
3100 St. Pölten
Tel.: +43(0)27429000-19600
www.ecoplus.at
[email protected]
Gesundheits-Cluster (Oberösterreich)
Clusterland Oberösterreich GmbH
Hafenstraße 47-51, Bauteil B, Stiege 3, 4. Stock
4020 Linz
Tel.: +43(0)732798105156
http://www.gesundheits-cluster.at/
Kontakt: [email protected]
Cluster für Humantechnologie (Steiermark)
Human.technology Styria GmbH
Reininghausstraße 13
8020 Graz
Tel.:+43(0)316587016
http://www.humantechnology.at/
Kontakt: [email protected]
Standortagentur Tirol (Cluster)
Tiroler Zukunftsstiftung
Ing.-Etzel-Straße 17
6020 Innsbruck
Tel.:+43(0)512576262
http://www.standort-tirol.at
Kontakt: [email protected]
EUROSTAT
Statistische Amt der Europäischen Kommission
5 Rue Aphonse Weicker
2721 Luxemburg
http://epp.eurostat.ec.europa.eu
Fonds Gesundes Österreich (FGÖ)
der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)
Aspernbrückengasse 2
1020 Wien
Tel.: +43(0)18950400
http:www.fgoe.org
Kontakt: [email protected]
LISA
lifescienceaustria
Kontaktperson: Sonja Polan
Austria Wirtschaftsservice: Programm zur Vermarktung der österreichischen Life Science Industrie
Technologie und Innovation
Ungargasse 37
1030 Wien
Tel.: +43(0)150175510
http://www.lifescienceaustria.at/
Kontakt: [email protected]
ARGE LISAvienna
(bis Oktober 2011 LISA Vienna Region)
Ungargasse 37
1030 Wien
Tel.: +43(0)150175358
http://lisavienna.at
http://www.lisavr.at/en/contact
Kontakt: [email protected]
ÖSTAT-Statistisches Zentralamt
Allgemeiner Auskunftsdienst
Guglgasse 13
1110 Wien
Tel.: +43 (0)1 71128-7070
www.statistik.at
Kontakt: [email protected]
Wirtschaftskammer Österreich
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
Tel.: +43(0)590900
www.wko.at
Kontakt: via Kontaktformular unter
http://portal.wko.at/wk/kontakt_dst.wk?dstid=1342
Oder in den einzelnen Stellen der Bundesländer
Anlaufstellen und Informationen zum Thema Gesundheitsanbieter
Bundesministerium für Gesundheit
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Tel.:+43(0)1 71100-0
http://www.bmgfj.gv.at/
Kontakt (allgemeine Fragen): [email protected]
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Stubenring 1
1010 Wien
Tel.:+43(0)1 711000
http://www.bmask.gv.at/
Kontakt: [email protected]
Österreichische Ärztekammer
Weihburggasse 10-12
1010 Wien
Tel.: +43(0)1 514060
www.aerztekammer.at
Arztsuche unter: http://www.aerztekammer.at/arztsuche
Kontakt: [email protected]
Österreichisches Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen
(BIQG)
Stubenring 6
1010 Wien
Tel: +43(0)1515610
http://www.goeg.at/de/OEBIG.html
Kontakt: [email protected]
Österreichischer Rehabilitationskompass
Liste der Rehabilitationszentren
http://www.rehakompass.at/Rehazentren/Listenansicht
Kontakt (inhaltliche Fragen): [email protected]
Anlaufstellen und Informationen zum Thema Finanzierung
Bundeskanzleramt Österreich
Ballhausplatz 2
1014 Wien
Tel.: +43(0)1 531 15-0
http://www.bka.gv.at/
http://www.bka.gv.at/site/5100/default.aspx (Informationen zum
Vergaberecht)
Kontakt: via Kontaktformular unter
http://www.bka.gv.at/site/4783/default.aspx
Anlaufstellen und Informationen zum Thema Vertrieb
Ausschreibungsdatenbank der Wiener Zeitung
Auftrag.at ausschreibungsservice GmbH
Wiedner Gürtel 10
1040 Wien
Tel.:+43(0)17982525
www.auftrag.at
44
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Kontakt: [email protected]
Bundesministerium für Finanzen
Zollamtsstraße 2b
1030 Wien
Tel.: +43(0)810001228
http://www.bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at/steuern/ (Informationen zu Steuern)
Kontakt: via Kontaktformular unter
http://www.bmf.gv.at/service/allg/kontakt/_start.asp
Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)
Eidg. Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
3003 Bern (CH)
Tel.:+41(0)313222111
www.efd.ch
Kontakt: [email protected]
Eidg. Zollverwaltung
http://www.ezv.admin.ch/
Kontakt: [email protected]
Europäische Kommission
DG Health and Consumers
4 Rue Breydel
Alternativer Eingang: 101 Rue Froissart
1040 Brüssel
Tel.: +32(0)22991111
Informationen zum Thema Medizinprodukte:
http://ec.europa.eu/enterprise/medical_devices/index_de.htm
Kontakt: via Kontaktfomular
http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/dyna/mailbox/index_en.c
fm
Handelskammer Schweiz – Österreich – Liechtenstein (www.hkschweiz.at)
Schwindgasse 20, 1. Stock, Top 4
1040 Wien
Tel.: +43(0)151259590
www.hk-schweiz.at
Kontakt: [email protected]
Industrie- und Handelskammern Schweiz, http://www.cci.ch/
Schweizer Industrie- und Handelskammern
SIHK-CCIS
Corso Elvezia 16
Casella postale 5399
6901 Lugano (CH)
Fax.: +41(0)919115112
http.: www.cci.ch
Kontakt: [email protected]
OSEC Business Network Switzerland
Stampfenbachstrasse 85
Postfach 2407
8021 Zürich (CH)
Tel.: +41442655151
www.osec.ch
Kontakt: [email protected]
Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG)
der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)
Stubenring 6
1010 Wien
Tel: +43(0)1515610
http://www.goeg.at/de/OEBIG.html
(Österreichisches Register für Medizinprodukte)
https://medizinprodukte.goeg.at/
Kontakt: [email protected]
Osec
Stampfenbachstrasse 85
Postfach 2407
CH-8021 Zürich
Telefon +41 44 365 51 51
Fax +41 44 365 52 21
[email protected]
Osec
Corso Elvezia 16
Casella postale 5399
CH-6901 Lugano
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Fax +41 91 911 51 39
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