Österreich Business Guide

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Österreich Business Guide
Österreich
Business Guide
Zusammengestellt von:
Swiss Business Hub Austria
c/o Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein
Wien, August 2009
Einreise und Ausreise
Für die Einreise nach Österreich benötigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger aktuell:
- eine gültige Schweizer Identitätskarte oder
- oder einen gültigen - bzw. weniger als fünf Jahre abgelaufenen - Schweizer Reisepass
Weil Österreich als Mitglied der Europäischen Union wie die Schweiz das Schengen/Dublin Assoziierungsabkommen unterzeichnet hat, finden direkt an den Grenzposten zwischen der Schweiz und Österreich zur Zeit
keine Personenkontrollen mehr statt.
Aufenthalt
Augrund eines bilateralen Staatsvertrages zwischen der Schweiz und Österreich dürfen Schweizer Bürgerinnen und Bürger ohne Visum nach Österreich einreisen und sich in Österreich ohne Aufenthaltserlaubnis niederlassen. Wer beabsichtigt, sich länger als drei Monate in Österreich aufzuhalten, muss sich spätestens nach
Ablauf der ersten drei Monate dauerhaften Aufenthalts in Österreich beim Meldeservice des zuständigen Gemeindeamtes anmelden.
Ein- und Ausfuhr von Waren
Beachten Sie bitte, dass obwohl direkt bei den Grenzübergängen zwischen Österreich und der Schweiz keine
direkten Grenzkontrollen stattfinden, es nach wie vor Regeln für die Ein- und Ausfuhr von Waren gibt. Nur mitgeführte Waren, die für den täglichen Gebrauch bestimmt sind oder während des Aufenthaltes in Österreich für
berufliche Zwecke gebraucht werden, dürfen zollfrei nach Österreich eingeführt werden.
Reisende aus einem nicht EU-Land wie der Schweiz können zusätzlich folgende Ware zollfrei einführen (Freimengen):
Tabakprodukte pro Person (ab 17 Jahren):
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos (Zigarren mit einem max. Gewicht von 3g das Stück) oder
- 50 Zigarren oder
- 250 g Tabak
oder anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholische Getränke pro Person (ab 17 Jahren):
- Ein Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22% Volumen, ÄthylalDownload from: www.osec.ch
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kohol mit einem Alkoholgehalt von 80% Volumen oder mehr, oder
- Zwei Liter destillierte Getränke und Spirituosen, Wein, Sekt, Likör etc. mit einem Alkoholgehalt von weniger
als 22% Volumen.
Zusätzlich
- Vier Liter nicht schäumende Weine
- 16 Liter Bier
Andere Waren als die zuvor Genannten sind bis zu einem Gesamtwert von EUR 300 je Reisenden bzw.
EUR 430 für Flugreisende abgabenfrei.
Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen bestehen:
- für die Einreise mit Tieren und mit Pflanzen
- aufgrund von artenschutzrechtlichen Beschränkungen für die Einfuhr von Tieren und Pflanzen
- bei der Einfuhr von Lebensmitteln in Form von Mengenbegrenzungen
- für Arzneimittel
- für Waffen
Bereits die Einfuhr grösserer Mengen Kaviar ist zum Beispiel nicht gestattet. Für Details beachten Sie bitte die
Informationen unter www.bmf.gv.at/Zoll -> Reise -> Einfuhrverbote und Beschränkungen.
Als Massnahme zur Verhinderung illegaler Geldbewegung im Kampf gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung von Terrorismus gilt eine Meldepflicht für Reisende mit Barmitteln in Höhe von EUR 10´000.- oder
mehr. Die Anmeldung der Barmittel erfolgt beim Zollamt bei der Ein- oder Ausreise mittels Anmeldeformular
ZA 292. Die Zollverwaltung empfiehlt, das Anmeldeformular ZA 292 bereits ausgefüllt beim Zollamt abzugeben, um eine rasche Abwicklung zu gewährleisten. Das Anmeldeformular ZA 292 finden Sie in der Formularsammlung des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen
www.bmf.gv.at/service/formulare/_start.htm -> zur Formulardatenbank -> Suchbegriff -> "ZA 292" eingeben.
Besonderheiten für den Geschäftsverkehr
Das sogenannte Carnet ATA ist nötig, um Warenmuster ein- und wieder auszuführen. Als Muster gilt eine
Sache im Wortlaut wie auch Material für Ausstellungen, Messen und ähnliche Veranstaltungen oder Material
zur Ausübung des Berufes, zum Beispiel ein Musikinstrument. Dieses praktische Zolldokument kann in der
Schweiz bei kantonalen oder regionalen Handelskammern bestellt werden
Waren, die nach Österreich eingeführt werden und von denen man nicht weiss, wieviel davon in die Schweiz
zurückgebracht wird (z.B. Verbrauchsmaterial und Ersatzteile von Monteuren), muss an der Grenze im Freipassverkehr eingeführt werden. Das bedeutet, die gesamte Ware muss genau deklariert und der Einfuhrzoll
(MWSt. 20%) bar bezahlt werden. Bei der Ausfuhr kann die wieder zurückgeführte Restmenge vorgewiesen
werden, worauf die für die Rückfuhrmenge bezahlte Einfuhrumsatzsteuer zurückgezahlt wird.
Den Freipassverkehr als solchen gibt es nur von der Schweiz nach Österreich. Das Verfahren ist vergleichbar
mit den österreichischen Zollverfahren "passiver Veredelungsverkehr".
Einfuhr von Waren zur Wertschöpfung
Werden Gegenstände nach Österreich eingeführt, mit welchen eine Wertschöpfung betrieben wird und welche
später wieder in die Schweiz zurückgehen sollen (zum Beispiel Baumaschinen), so sind Waren zu ihrem vollen
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Wert(!) der Einfuhrumsatzsteuer zu unterwerfen, da sie in eine mehrwertsteuerpflichtige österreichische Wertschöpfungskette eingebunden werden. Der Freipassverkehr und Carnet ATA können hier nicht angewendet
werden.
UID-Nr. / Steuernummer
Bei grösseren und regelmässigen Geschäften in Österreich und anderen EU- Ländern (Reihengeschäfte) empfiehlt sich das Lösen einer österreichischen UID-Nummer, mit welcher man mehrwertsteuertechnisch wie ein
EU-Unternehmen am innergemeinschaftlichen Warenverkehr teilnehmen kann.
Für dieses komplexe Verfahren verlangen die österreichischen Steuerbehörden seit 1. Januar 2004 die Benennung eines in Österreich domizilierten Fiskalvertreters. § 27 Abs. 7 UStG 1994 regelt die Bestellung eines
Fiskalvertreters im Detail. Ausführliche Bestimmungen betreffend die Fiskalvertreter-Pflicht finden sich in den
Umsatzsteuerrichtlinien RZ 3526ff.
Sofern nur Exporte aus der Schweiz nach Österreich getätigt werden, genügt eine österreichische Steuernummer zur Abrechnung der österreichischer Einfuhrumsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer auf getätigten
Umsätzen. Um diese zu erhalten, benötigt man eine Domiziladresse in Österreich. Diese wird Ihnen gegen
bescheidene Gebühr durch die Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein, Schwindgasse 20, AT-1040
Wien, Tel. +43 1 512 59 59 oder [email protected], gerne zur Verfügung gestellt.
Mehrwertsteuer
Schweizer Privatpersonen - Personen mit festem Wohnsitz in der Schweiz - können bei Einkäufen in Österreich die österreichische Mehrwertsteuer zurückfordern, wenn sie den Einkauf in Österreich und den tatsächlichen Export der Ware nachweisen können. Bei der Einfuhr dieser Waren in die Schweiz muss anschliessend
auf jeden Fall die schweizerische Mehrwertsteuer entrichtet werden.
Im Geschäftsverkehr kann die von Schweizer Unternehmen in Österreich bezahlte Mehrwertsteuer vom
österreichischen Fiskus zurückverlangt werden, wenn das Schweizerische oder Liechtensteinische Unternehmen in Österreich über keinen Firmensitz oder keine österreichische Steuernummer verfügt. Übliche Fälle
hierfür sind insbesondere Mehrwertsteuern, die anlässlich von Geschäftsreisen (teilweise) bezahlt wurden oder
die im Rahmen von Messebeteiligungen angefallen sind oder Kosten von Vertretern in Österreich, für Materialeinkäufe im Land, für angeforderte Dienstleistungen, für Kongressteilnahmen etc. bis zu einer Höhe von EUR
200.-.
Für die Rückforderung der Mehrwertsteuer ist eine österreichische Domiziladresse nötig. Auch diesen Service
bietet die Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein für schweizerische Unternehmen zu günstigem
Preis an. Für Details steht Ihnen die Handelskammer Schweiz-Österreich-Liechtenstein an der Schwindgasse
20 in 1040 Wien, Österreich, über Tel. +43 1 512 59 59 oder [email protected] zur Verfügung.
Arbeiten in Österreich
Ohne gültige Beschäftigungs- oder Arbeitsbewilligung darf keine Beschäftigung in Österreich angetreten
werden. Zahlreiche Vorschriften und Sonderfälle (Monteure, verschiedene Gewerbe, etc.) sind zu beachten.
Schweizer Staatsbürger erhalten eine Arbeitsbewilligung heute aufgrund der bilateralen Abkommen der
Schweiz mit den EU-Staaten in der Regel problemlos.
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Aufnahme einer Geschäftstätigkeit
Die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit durch ein schweizerisches Unternehmen ist an zahlreiche Vorschriften zu Beispiel des Gewerberechts gebunden. Hier macht es Sinn, den jeweils spezifischen Fall konkret zu
betrachten. Ein Gespräch mit dem Swiss Business Hub Austria, c/o Handelskammer Schweiz-ÖsterreichLiechtenstein, Schwindgasse 20, AT-1040 Wien, +43 1 512 59 59 oder [email protected] ist auf jeden Fall
nützlich.
Bitte treffen Sie diesbezügliche Abklärungen frühzeitig (einige Monate) zum Voraus. Für Ihre Abklärungen ist
es sinnvoll, wenn Sie sich über die beabsichtigte Beschäftigungsdauer beziehungsweise Aufenthaltsdauer, den
Beruf und die Branche des / der Antragssteller zum Voraus im Klaren sind. Schriftlichkeit ist für viele der nötigen Administrativwege normal.
Handelssprache
Deutsch
Offizielle Feiertage
Neujahr (1. Januar), Heilige Drei Könige (6. Januar), Ostermontag, Staatsfeiertag (1. Mai), Christi Himmelfahrt,
Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Nationalfeiertag (26. Oktober), Allerheiligen (1. November),
Maria Empfängnis (8. Dezember), Christtag (25. Dezember), Stefanitag (26. Dezember).
Karfreitag (vor Ostern), Heiliger Abend und Silvester sind keine generellen Feiertage. Ob sie arbeitsfrei sind
oder bloss zum Teil richtet sich nach Kollektivvertrag.
Gesundheit
Österreich weist als eines der direkten Nachbarländer zur Schweiz hinsichtlich Gesundheit keine Besonderheiten auf. Die Österreicherinnen und Österreicher sind ihrerseits sehr gesundheitsbewusst und - zu Recht stolz auf ihre weitgehend intakte Natur. So kann zum Beispiel Wasser ab der Leitung in Salzburg und Klagenfurt ebenso wie in Wien unbedenklich genossen werden. Einzig dass der Salzburger Ihnen mit Stolz erzählen
wird, "sein" Wasser sei in ganz Österreich mit Sicherheit das gesündeste. Was auch die Wienerin und der Klagenfurter mit Bezug auf "ihr" Wasser überzeugt postulieren werden.
Die soziale Krankenversicherung ist ein Teil der österreichischen Sozialversicherung und ermöglicht in Österreich niedergelassenen Menschen den Zugang zu ärztlichen Behandlungen bei Unfall oder Krankheit. Sie wird
durch die Beiträge der Versicherten und - bei unselbständig Erwerbstätigen – jene ihrer Dienstgeber finanziert.
Zur Berechnung des Versicherungsbeitrages dient das Einkommen der/des Versicherten bis zu einer jährlich
festgelegten Höchstgrenze.
Schweizer Krankenversicherte, die sich bloss vorübergehend (ferienhalber) in Österreich aufhalten, haben
Anspruch auf während der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer medizinisch notwendige Sachleistungen der
österreichischen Krankenversicherung. Dieser Anspruch knüpft sich auf jeden Fall an den Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte. Eine Europäische Versicherungskarte erhält der Versicherte/die Versicherte von der (Schweizer) Krankenkasse, bei der die Grundversicherung (obligatorische Krankenpflegeversicherung) abgeschlossen wurde.
Der Umfang des Leistungsanspruchs entspricht dem eines in Österreich gesetzlich Krankenversicherten. So
hat der Patient freie Arztwahl unter den Ärzten, die einen Vertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben (Vertragsärzte). Anders gestaltet sich die Situation, wenn eine Patientin die Behandlung durch einen Arzt
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wünscht, der nicht Vertragsarzt ist, sondern ein sogenannter Wahlarzt. Behandlungen des Wahlarztes werden
direkt in Rechnung gestellt. Nach der Rückkehr in die Schweiz kann bei der zuständigen Krankenkasse eine
(teilweise) Erstattung der Behandlungskosten des Wahlarztes verlangt werden. Eine Behandlung bei einem
Wahlarzt kann unter Umständen mit erheblichen Mehrkosten verbunden sein. Weitere detaillierte Informationen finden sich auf www.kvg.org/ferien_ausl/unterwegs_in_at_de.pdf.
Zeitzone
Lokale Zeit: GMT + 1; Sommerzeit: GMT + 2
Stromversorgung
Elektrizität: 220/230 Volt / 50 Hz. Das entspricht der Stromversorgung von Haushalten in der Schweiz. Weil in
Österreich zweipolige Steckdosen vorherrschen, sind Adapter nützlich, wenn man in der Schweiz benutzte
Geräte mit dreipoligen Steckern in Österreich benutzen will.
Zahlungsmittel
Euro
Transport
Strasse: Für die Einreise nach Österreich mit dem Auto benötigen Sie neben den oben spezifizierten persönlichen Dokumenten zusätzlich einen gültigen Schweizer Fahrausweis und gültige Fahrzeugpapiere. Das Mitnehmen einer grünen Versicherungskarte ist empfehlenswert. Nutzen Sie ein Firmen- oder Leasingfahrzeug,
führen Sie bitte eine Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse bzw. für die Fahrberechtigung durch den
Besitzer des Fahrzeuges mit.
Für das Befahren von österreichischen Autobahnen muss vor der Zufahrt auf diese eine sogenannte Vignette
gelöst werden. Die Tarife belaufen sich für Autos (mehrspurige Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen) für zehn Tage auf
EUR 7,70 inkl. USt., für zwei Monate auf EUR 22,20 inkl. USt. und für ein Jahr auf EUR 73,80 inkl. USt. Die
Tarife für Motorräder betragen für die 10- Tages-Vignette EUR 4,40 inkl. USt., für die 2-Monats-Vignette EUR
11,10 inkl. USt., für die Jahresvignette EUR 29,50 inkl. USt.
Für die Benützung von bestimmten Autobahn-Tunnels und Passtrassen werden Maut-Gelder erhoben. Details
finden Sie auf http://www.arboe.at/maut_oesterreich.html.
Flugzeug: Wien-Schwechat, Salzburg, Klagenfurt, Graz, Innsbruck und Linz bieten mit internationalen Flughäfen Verbindungen zu europäischen und weiter entfernten Destinationen. Die wichtigsten Fluglinien sind die
Swiss (www.swiss.com), die AUA (www.aua.at) und die Fly Niki (www.flynik.at).
Insbesondere nach Wien lohnt sich von Zürich aus der Flugweg, da die beiden Städte per Flug vergleichsweise
kurz auseinander liegen und Flüge - gerade wenn sie einige Wochen zum Voraus gebucht werden - auch
preiswert gebucht werden können.
Eisenbahn: Eine Alternative zum Flugzeug stellt sicher die Fahrt mit der Bahn dar. Die ÖBB, die Österreichischen Bundesbahnen, befahren das ganze Land mit einem dichten Fahrplan. Sehr nett ist es zum Beispiel,
statt zu fliegen mit dem Nachtzug von Zürich nach Wien (und umgekehrt) zu reisen. Die Züge verlassen Wien
zum Beispiel täglich um 21.25 Uhr und treffen in Zürich morgens um 06.20 Uhr jeweils ein. Von Zürich nach
Wien fährt man um 22.40 Uhr weg und kommt um 08.03 Uhr an – Fahrplanänderungen vorbehalten.
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Hotels
Abgesehen von einigen bekannten grossen 5-Stern-Hotels sind die Hotelpreise in Österreich etwa 30% niedriger als vergleichbare Hotels in der Schweiz und deutschen Städten. Überdies schwanken die Preise je nach
Saison.
Für Geschäftsreisende aus der Schweiz besonders zu empfehlen (in Wien, 1. Bezirk, Zentrum):
Radisson SAS-Palais-Hotel *****
Parkring 16, AT-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 17 0
Das Radisson SAS ist ein Hotel in zwei alten Palais mit Wiener Charme (neu renoviert) und bietet allen Besuchern jeglichen Business- und Wellness Komfort.
Grand Hotel Wien *****
Kärntner Ring 9, AT-1010 Wien
Tel. +43 1 515 80 0
Das Haus liegt in unmittelbarer Nähe zu Musikverein und Konzerthaus, zum ersten Bezirk und zu allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Hervorragende Gastronomie.
Hotel Sacher*****
Philharmonikerstrasse 4, AT-1010 Wien
Tel. +43 1 514 56 0
Im Herzen der Stadt vis à vis der Staatsoper. Seit der Eröffnung 1876 eine Institution. Die Harmonie aus exklusiver Atmosphäre und unverwechselbarem Charakter ist unvergleichlich und zieht Gäste aus aller Welt an.
Restaurants
Generell sind, wie in der Schweiz, bei allen Rechnungen sämtliche Nebenkosten miteinbezogen. In Restaurants und Bars, beim Coiffeur sowie in Taxis ist es üblich, dass Trinkgeld in der Höhe von ca. 10% vom Rechnungsbetrag gegeben wird.
Geschäftszeiten
Lokal und regional verschieden. Die zumeist gebräuchlichen Zeiten sind:
Montag – Freitag
Donnerstag
Samstag
Banken
9.00 – 12.30 / 13.30 – 15.00
8.00 – 12.30 / 13.30 – 17.00
geschlossen
Handel
8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.30
8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.30
8.00 – 17.00
Post
8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00
8.00 – 12.00 / 14.00 – 18.00
geschlossen
Betriebe
7.00 – 17.00
7.00 – 17.00
geschlossen
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Die Öffnungszeiten können von Bundesland zu Bundesland abweichen. Shopping-Centers sind in der Regel
durchgehend und länger geöffnet. An Flughäfen, Bahnhöfen etc. gibt es längere Einkaufsmöglichkeiten, welche von den obenerwähnten Zeiten abweichen.
Kommunikation
Internationale Ländervorwahl für Österreich: 0043 plus lokale Ortsvorwahl ohne erste Ziffer
Adressen und Öffnungszeiten von Botschaften und Konsulaten
Schweizerische Botschaft in Wien: Prinz-Eugen-Strasse 7, AT-1030 Wien.
Konsularabteilung der Schweizerischen Botschaft in Wien: Prinz-Eugen-Strasse 10, 5. Stock, AT-1040 Wien
Tel.: +43 1 795 05, Fax: +43 1 795 05 21, +43 1 795 05 20 (Konsularabteilung)
Öffnungszeiten: Montag-Freitag 09.00-12.00 Uhr, Samstag und Sonntag geschlossen, Nachmittags nach Vereinbarung
Dos and do nots
Anbahnung von Geschäftskontakten
Neue Geschäftskontakte werden heutzutage natürlich auch in Österreich direkt über Telefon, Fax oder e-mail
initiiert. Eine Erstkontaktaufnahme mit einem gepflegten, formellen Brief empfiehlt sich als etwas adäquater. In
diesem Brief stellen Sie geeigneter Weise sich selber und die eigene Unternehmung kurz vor, zum Beispiel
durch Beilage einer aussagekräftigen Firmendokumentation. Dabei ist es in Österreich weniger zielführend,
lediglich auf eine Homepage als Informationsquelle (mit der impliziten Aufforderung an das Gegenüber, sich
selber schlau zu machen) hinzuweisen.
Sehr nützlich ist, wenn das eigene Unternehmen beim Erstkontakt hochwertig repräsentiert wird – zum Beispiel
durch den Inhaber, den Direktor, den Exportleiter. Führt später ein anderer Verantwortlicher von innerhalb der
Firma den Kontakt weiter, ist eine persönliche Kontaktnahme durch den ersten Mann oder die erste Frau der
Unternehmung zur Beziehungspflege von Zeit zu Zeit weiterhin sicher nützlich.
Empfehlungen
Um an wichtige Personen in grossen Firmen oder Amtsstellen heranzutreten, ist es sinnvoll, eine Empfehlung
oder Voranmeldung durch Jemanden, der die gewünschte Person gut kennt, zu erhalten. In Österreich ist man
es sich gewohnt, auf Empfehlung zu kaufen oder in Kontakt zu treten.
Beziehungen
Für eine erfolgreiche (Geschäfts-) Beziehung ist es in Österreich entscheidend, gleich von Anfang an eine gute
persönliche Beziehung aufzubauen und einen sympathischen Eindruck zu erwecken.
Auf einen raschen Kaufabschluss zu drängen, ist verpönt und unerwünscht. Häufiger Wechsel der Bezugsperson (z.B. der Ansprechsperson der eigenen Unternehmung) erschwert den Aufbau der erforderlichen Beziehung.
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Bestechung
Beamten ist es in Österreich verboten, Geschenke anzunehmen, soweit es ihre amtliche Tätigkeit betrifft. Im
Geschäftsleben erhalten ansonsten kleine Aufmerksamkeiten auf jeden Fall die Freundschaft. Sie müssen
aber – wertmässig – auch wirklich klein sein, um unbedenklich zu bleiben. Die Schweiz bietet eine ideale Auswahl an willkommenen Mitbringseln – Schokolade, Zuger Kirschtorte, Basler Läckerli und viele mehr. Weniger
gut eignen sich Taschenmesser zum Verschenken, da die Annahme eines Messers in einigen Teilen des Landes unbedingt immer durch eine Gegenleistung – und sei es nur ein symbolischer Euro – erwidert werden
muss.
Einladungen
Persönliche Einladungen, auch zu gesellschaftlichen und kulturellen Anlässen, sind sehr geschätzt und werden
durch Gegeneinladungen, die wahrzunehmen es sich dringend empfiehlt, beantwortet. Sie drücken Verständnis, Stil, Wertschätzung und Akzeptanz aus. Allerdings muss eine erste gute Beziehung aufgebaut sein, bevor
es zur ersten Einladung kommen soll. (Nicht mit der Türe ins Haus fallen)!
In ganz Österreich gibt es Gasthäuser sonder Zahl, wo man sich gut treffen und geschäftlich und menschlich
näherkommen kann. In Wien selber eignen sich dafür natürlich besonders gut die sogenannten HeurigenLokale; Weinlokale mit in der Regel ausgezeichneten Buffets und lockerer Atmosphäre.
Titel
Titel werden in Österreich mit Selbstbewusstsein genutzt. Vorab akademische, geschäftliche und militärische
Titel (zum Beispiel Herr / Frau BundesministerIn, PräsidentIn, KommerzialratÄtin, Professor, Doktor, MagisterA
[Mag.], Diplom-Ingenieur [DI), Ingenieur, Direktor, Oberst) werden in der gegenseitigen Ansprache explizit genannt. Es belegt Sensibilität für die lokalen Usanzen, wenn man sein Gegenüber mit seinem / ihrem Titel anredet; es zu tun, ist geradezu unerlässlich gegenüber Menschen, die man zum ersten Mal trifft oder spricht.
Wenn man nach einer gewissen Zeit eingeladen wird, doch die Nennung des Titels des Gegenübers beiseite
zu lassen, wird sich dies auf das persönliche Gespräch beziehen. In der Korrespondenz sollten selbst in diesem Fall die Titel in der Adresse unbedingt weiterhin verwendet werden
Handkuss
"Küss die Hand gnädige Frau!" - es gibt ihn in Wien in guter Gesellschaft noch, den berühmten Handkuss! Er
ist "chic" und bei den Damen nach wie vor beliebt.
Ausländerinnen werden durch den Handkuss galanter Österreicher oft etwas überrascht. Wenn eine Dame
durch einen österreichischen Herrn mit Handkuss begrüsst wurde, wäre es unanständig, würde der andere
(österreichische) Herr die Dame des ersten Herrn nicht ebenfalls mit einem Handkuss begrüssen. Herren von
ausserhalb Österreichs wird man einen solchen Fauxpas natürlich verzeihen - österreichische Damen verstehen durchaus, dass sich Ausländer in dieser "Disziplin" schwerer tun.
Der Handkuss wird übrigens nur angedeutet. Zu einer Berührung der Hand der Dame durch die Lippen des
Herrn sollte es auf keinen Fall kommen.
Übrigens: Handkuss gehört sich nur in überdachten Gebäuden; unter freiem Himmel stellt er einen Fauxpas
dar.
Ist man gut miteinander bekannt, begrüssen sich Dame und Dame und Dame und Herr selbstverständlich gerne auch mit zwei(!) Küssen auf die Wange (links, rechts).
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Gespräche ausserhalb des rein Geschäftlichen
Man muss schon sehr eng miteinander vertraut sein, um es wagen zu dürfen, einem Österreicher, einer Österreicherin einen Witz über "die Österreicher" darzubieten. Lassen Sie es bitte besser sein. Es liegt auf der Hand,
dass es kaum Jemand wirklich mag, wenn man über "ihn" Witze erzählt – selbst wenn sie oder er vordergründig darüber lachen sollten. Ein solches Verhalten ist vielmehr dazu geeignet, Österreicherinnen und Österreicher in ihrer Meinung zu bestärken, dass "die Schweizer" grundsätzlich überheblich und arrogant seien!
Auch ideologische Fragen, die österreichische Innenpolitik und Österreichs Rolle vor und während dem Zweiten Weltkrieg eignen sich schlecht für unterhaltsame Diskussionen, die bei Ihren Gegenübern einen positiven
Eindruck hinterlassen sollen. Seien Sie offen für die kulturellen Leistungen Österreichs (nicht nur Mozart, auch
Schubert war ein Österreicher!), für herrliche Landschaften, schöne Städte und die hervorragende Gastronomie des Landes. Man wird Ihre - ehrliche - Bewunderung schätzen.
Du / Sie, Servus
Das „Du“ wird in Österreich schneller als in Deutschland angeboten - ähnlich schnell wie in der Schweiz. Hier
wie dort ist angebracht, das "Du" nicht als leere Formel, für eine bloss oberflächliche Nähe zu missbrauchen,
sondern es sich erst bei echter gegenseitiger Übereinstimmung anzubieten.
Man sagt: Der Österreicher, der eine Person wirklich als Freund schätzt, begrüsst und verabschiedet diese mit
"SERVUS". Es wiegt nicht schwer, wenn Sie ein "Servus" leichthin verwenden. Seien Sie sich einfach bewusst,
dass es als Anbiederung verstanden werden kann. Und wenn es so verstanden wird, hinterlässt es mehr Schaden, als dass es Gutes zu stiften vermag.
Freunderlwirtschaft
Was in Zürich der Filz und in Basel der Daig ist, ist in Österreich die Freunderlwirtschaft. Man schaut für die
Leute, die man gut kennt, steckt ihnen ein Geschäft zu und drückt ein Auge zu, wenn bei so Jemandem mal
etwas ein bisschen - naja - eigen gelaufen sein sollte.
Mentalität
Sie knüpfen in Wien, Klagenfurt oder Linz vermutlich schneller Kontakt mit einer unbekannten Person, als in
Zürich, Bern oder Basel. Österreicher sind wohl generell offener als Schweizer. Wie tief der Kontakt nach einem ersten Treffen geht, steht auf einem anderen Blatt. Damit er wirklich gut ist, muss man sich schon ein
bisschen länger kennen. Kritische Geister meinen auch, die Menschen in Österreich seien abwartend, würden
gerne lavieren und sich nicht gern entscheiden. Das mag als Stereotyp stimmen, lässt aber ausser acht, was
für grosse Persönlichkeiten das Land nicht zuletzt auch in den letzten paar Jahren hervorgebracht hat. Natürlich gehen viele Dinge in Österreich etwas gemächlicher. Natürlich ist nicht alles so effizient und perfekt wie in
der Schweiz. Aber alles funktioniert. Menschlich Allzumenschlichem wird sein Platz zugestanden und die
Freundlichkeit und der gegenseitige Anstand - selbst in einer Millionen-Metropole wie Wien - sind beispiellos.
Österreicher sind eher personen-, persönlichkeits- und beziehungsorientiert. Das stellt einen Gegensatz zum
direkten, genauen, faktenorientierten Schweizer dar. Schweizer Geschäftsleute tun deshalb gut, ihre Erwartungen realistisch zu halten und sich mit der Sichtweise und den Wünschen ihrer Partner aufmerksam auseinanderzusetzen.
West-Ostgefälle
Die geschilderten Einstellungen und Verhaltensweisen der Österreicher sind diejenigen, welche vorwiegend im
Osten des Landes - Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten - anzutreffen sind. Die Vorarlberger haben weitestgehend gleiche Einstellungen wie die Ostschweizer. Die Bundesländer Oberösterreich,
Salzburg und Tirol liegen dazwischen. Eines ist Allen eigen: Sie sind stolz, Österreicher zu sein!
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Hinweise auf den "irgendwo in Österreich beginnenden Balkan“ mögen faktisch und ansatzweise eine gewisse
Berechtigung haben (Wien, der Schmelztiegel der Nationen). Bemerkungen darüber werden – gerade aus dem
Munde eines Schweizers – als abschätzig empfunden.
Datum:
27. August 2009
Autor:
Adresse des Autors:
Patrick Rusch
Swiss Business Hub Austria
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Schwindgasse 20
AT-1040 Wien
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