fuehrerschein punktekonto flensburg

Transcrição

fuehrerschein punktekonto flensburg
VERKEHRSVERSTÖSSE
BUSSGELD, FLENSBURGER PUNKTE UND FAHRVERBOT
Irgendwann trifft es jeden Autofahrer. Ob Sie die zulässige Parkzeit überschreiten oder mit dem Auto zu schnell unterwegs sind. Das Risiko, bei einem Verkehrsverstoß ertappt zu werden, ist aufgrund starker Kontrollen groß. Aber für
welche Verstöße drohen Ihnen Punkte in Flensburg? Und ab wann ist der Führerschein in Gefahr? Wie sieht Ihr heutiger
Punktestand aus? Wir klären Sie auf.
Bei leichten Verkehrsverstößen erhalten Sie nur ein Verwarnungsgeld. Bei schwereren Verstößen bekommen Sie
ein Bußgeld mit Punkten und eventuell sogar ein Fahrverbot. Grob sollten Sie zwischen folgenden Sanktionen
unterscheiden:
 Geldbuße (Verwarnungsgeld oder Bußgeld)
 Punkte in Flensburg
 Fahrverbot (bzw. Entziehen der Fahrerlaubnis)
VERWARNUNGSGELD:
GELDBUSSE BIS 55 EURO
Keine Eintragung in Flensburg
Verwarnungsgeld heißt eine Geldbuße bis 55 Euro. Sie
zieht keine Punkte in Flensburg nach sich. Auch sonst
hat sie keine weiteren Folgen für Sie. Das bedeutet: Sie
müssen keine zusätzlichen Gebühren und Auslagen der
Behörde zahlen. Ziel des vereinfachten Verfahrens ist es,
kleine Vergehen im Straßenverkehr schnell und unkompliziert zu regeln.
Beispiel: Überschreitung der Parkzeit
Sie parken länger, als es Ihr Parkticket zulässt. Prompt
finden Sie ein Knöllchen an der Windschutzscheibe Ihres
Autos. In manchen Gebieten heißt das Knöllchen auch
Strafzettel oder Protokoll.
Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog
Abgelaufene Parkuhr. Überschreitung der
Höchstparkdauer. Parken ohne vorgeschriebene Parkscheibe oder -schein
Geldbuße
bis 30 Minuten
10 Euro
bis zu 1 Stunde
15 Euro
bis zu 2 Stunden
20 Euro
bis zu 3 Stunden
25 Euro
länger als 3 Stunden
30 Euro
Das Knöllchen an der Windschutzscheibe ist nur ein Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit im Verkehr. Ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot erhalten Sie später per
Post. Die Zahlungsfrist beträgt eine Woche. Gut zu wissen:
Zahlen Sie ein Verwarnungsgeld nicht oder verspätet, leitet
die zuständige Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Dann
kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu.
BUSSGELD:
GELDBUSSE AB 60 EURO
Eintragung in Flensburg
Ab 60 Euro nennt man die Geldbuße nicht mehr Verwarnungsgeld, sondern Bußgeld. Nun müssen Sie zusätzlich
Gebühren für den Bußgeldbescheid (mindestens 25 Euro)
zahlen. Dazu kommen Auslagen der Bußgeldstelle (mindestens 3,50 Euro). Meist ist ein Bußgeld mit Punkten im
Flensburger Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) verbunden. Ausnahmen gibt es nur für Verstöße, bei denen Autofahrer die Verkehrssicherheit nicht
gefährden. Die Zahlungs- sowie Einspruchsfrist gegen den
Bußgeldbescheid beträgt zwei Wochen.
PUNKTE IN FLENSBURG
„Punkte in Flensburg“ sind für alle Autofahrer ein gängiger
Begriff. Das Punktekonto wird im Fahreignungsregister des
Kraftfahrt-Bundesamtes geführt. Dieses ist in Flensburg
ansässig.
Es werden maximal drei Punkte pro Verkehrsverstoß vergeben. Die Geldbuße muss bei verkehrsgefährdendem Verhalten zudem mindestens 60 Euro betragen. Für „normale“
Ordnungswidrigkeiten gibt es einen Punkt. Für grobe
Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten
erhält der Fahrer zwei Punkte. Bei Begehung von Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es drei Punkte.
Punktesystem
1 Punkt
„normale“ Ordnungswidrigkeiten
2 Punkte
Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der
Fahrerlaubnis
3 Punkte
Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
WAS FOLGT AUS DEM PUNKTESTAND?
Wenn Sie Punkte auf dem Konto haben, drohen Ihnen
folgende Konsequenzen:
Punkte-Zuordnung
2
1
Vormerkung
2
Vormerkung
3
Vormerkung
4
Ermahnung
5
Ermahnung
6
Verwarnung
7
Verwarnung
8
Entziehung der Fahrerlaubnis
Vormerkung bei 1 – 3 Punkten
Ein Eintrag im Fahreignungsregister geschieht hier automatisch. Sie werden nicht benachrichtigt.
Ermahnung bei 4 – 5 Punkten
Sie haben vier bis fünf Punkte gesammelt? Dann ermahnt
Sie die Behörde gebührenpflichtig. Sie haben die Möglichkeit, freiwillig ein Fahraufbauseminar zu besuchen. Damit
können Sie einen Punkt abbauen. Dies geht jedoch nur
einmal innerhalb von fünf Jahren.
Verwarnung bei 6 –7 Punkten
Es wird gefährlich für Ihre Fahrerlaubnis. Sie erhalten eine
gebührenpflichtige Verwarnung. Punkte können Sie nun
auch mit dem Besuch eines Fahraufbauseminars nicht
mehr abbauen. Pflichtseminare gibt es keine.
Entziehung der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten
Nachdem Sie zuvor ermahnt oder verwarnt wurden, kann
Ihnen die Behörde ab acht Punkten die Fahrerlaubnis
entziehen. Dann dürfen Sie frühestens nach sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Vorher müssen
Sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
bestehen. Sie müssen nachweisen, dass Sie zum Führen
eines Kraftfahrzeugs geeignet sind.
FAHRVERBOT: BIS DREI MONATE
Ein Fahrverbot zusätzlich zum Bußgeld kommt in Betracht,
wenn Sie einen besonders groben Verstoß begangen
haben. Das Fahrverbot kann ein bis drei Monate dauern.
Verwechseln Sie das Fahrverbot nicht mit der Entziehung
der Fahrerlaubnis. Bei einem Fahrverbot bekommen Sie den
Führerschein nach Zeitablauf ohne große Formalitäten zurück. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. acht Punkte
in Flensburg) müssen Sie den Führerschein neu erlangen.
Gut zu wissen: Als Ersttäter können Sie den Beginn des
Fahrverbots in Grenzen selbst bestimmen. Ein Fahrverbot
gilt für Kraftfahrzeuge aller Art, also auch für ein Mofa.
Beispiel: Überschreitung der Geschwindigkeit
Sie sind mit Ihrem Auto zu schnell gefahren und wurden
geblitzt? Sind Sie nur geringfügig zu schnell gefahren (bis
20 km/h Überschreitung), sendet Ihnen die Behörde ein
Verwarnungsgeld zu. Bei Überschreitung der Geschwindigkeit ab 21 km/h verhängt sie ein Bußgeld. Es gibt zusätzlich
Punkte in Flensburg. Tempoverstöße innerorts um mindestens 31 km/h bzw. außerorts um mindestens 41 km/h
führen zu einem Fahrverbot.
Geschwindigkeit: Auszug aus dem Verwarnungs- und Bußgeldkatalog (Pkw ohne Anhänger, Krafträder)
Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
Überschreitung km/h
Geldbuße
bis 10
15 Euro
11 – 15
25 Euro
16 – 20
30 Euro
Punkte
21 – 25
80 Euro
1
26 – 30
100 Euro
1
Fahrverbot
31 – 40
160 Euro
2
1 Monat
41 – 50
200 Euro
2
1 Monat
51 – 60
280 Euro
2
2 Monate
61 – 70
480 Euro
2
3 Monate
über 70
680 Euro
2
3 Monate
Achtung: Die Bußgeldtabelle innerorts gilt auch für die 30er-Zone!
Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
Überschreitung km/h
Geldbuße
bis 10
10 Euro
11 – 15
20 Euro
16 – 20
30 Euro
Punkte
21 – 25
70 Euro
26 – 30
80 Euro
1
31 – 40
120 Euro
1
Fahrverbot
1
41 – 50
160 Euro
2
1 Monat
51 – 60
240 Euro
2
1 Monat
61 – 70
440 Euro
2
2 Monate
über 70
600 Euro
2
3 Monate
3
WEITERE BEISPIELE: AUSZUG AUS DEM
VERWARNUNGS- UND BUSSGELDKATALOG
Viele der hier aufgeführten Beträge sind Regelsätze. Sie
gehen von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen aus. Wichtig: Die Regelsätze können sich bei
einer Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen.
Beispiel: Alkohol am Steuer
Sie sind alkoholisiert mit einem Auto gefahren? Schon der
erste Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze hat schmerzhafte Folgen: 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg
und einen Monat Fahrverbot.
Alkohol
Geldbuße
Verstoß gegen die
0,5-Promille-Grenze
beim ersten Mal
500 Euro
- bei Wiederholung
1.000 Euro
- bei mehrfacher Wiederholung
1.500 Euro
Geldbuße
Bußgeld
Punkte
Handy am Steuer
genutzt
60 Euro
1
2
1 Monat
Sicherheitsgurt
Geldbuße
2
3 Monate
Verstoß gegen die
Gurtanlegepflicht
30 Euro
2
3 Monate
Mitnahme von Kind
ohne angelegten Gurt
60 Euro
1
Mitnahme von mehreren Kindern ohne
angelegten Gurt
70 Euro
1
Nicht ausreichende
Sicherung eines Kindes, z. B. nur Gurt,
kein Kindersitz
30 Euro
Nicht ausreichende
Sicherung mehrerer
Kinder, z. B. nur
Gurt, kein Kindersitz
35 Euro
Punkte
Fahrverbot
Beispiel: Gurtanlegepflicht
Wer sich nicht anschnallt, zahlt ein Verwarnungsgeld von
30 Euro. Wer Kinder nicht angeschnallt hat, muss mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Fahrverbot
Beispiel: Ampel überfahren
Sie sind bei Rot über die Ampel gefahren? Ob ein Fahrverbot zum Bußgeld dazukommt, richtet sich unter anderem
danach, wie lange die Ampel rot war.
Ampel bei Rot
überfahren
Handy
Punkte
Achtung: Bei mehr als 1,1 Promille oder bei einer Straßenverkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss drohen: eine
Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg
und die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ampel
Beispiel: Handy am Steuer
Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer bestraft Flensburg mit einem Punkt. Dazu kommen 60 Euro Bußgeld.
Punkte
Fahrverbot
Fahrverbot
90 Euro
1
- mit Gefährdung oder
200 Euro
2
1 Monat
- Sachbeschädigung
240 Euro
2
1 Monat
Ampel bei schon
länger als 1 Sekunde
leuchtendem „Rot”
überfahren
200 Euro
2
1 Monat
- bei schon länger als
1 Sekunde andauernder Rotphase,
verbunden mit
Gefährdung oder
320 Euro
2
1 Monat
- Sachbeschädigung
360 Euro
2
1 Monat
4
FLENSBURG: PUNKTESTAND ABFRAGEN
Sie sind sich nicht sicher, wie Ihr heutiger Punktestand in
Flensburg aussieht? Oder Sie möchten wissen, was noch
so über Sie registriert ist? Fragen Sie beim KraftfahrtBundesamt (KBA) nach. Es erteilt kostenlos Auskunft über
die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Sie haben dafür
verschiedene Möglichkeiten.
Online-Antrag mit neuem Personalausweis
Sie können die Auskunft über Ihren Punktestand online
(www.kba.de) beantragen. Allerdings benötigen Sie dafür
einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion, ein Kartenlesegerät und eine Ausweis-App.
Persönlich in Flensburg
Mit Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass können Sie Auskunft über den Punktestand im Auskunftspavillon des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg, Fördestr. 16
beantragen.
Antrag per Post
Sie schicken einen Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg.
Ihr Schreiben sollte Ihre persönlichen Daten enthalten und:
 Ihre amtlich beglaubigte Unterschrift (z. B. Einwohnermeldeamt) oder einfacher
 Ihre handschriftliche Unterschrift und die Kopie des
gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
oder Reisepasses.
5
Orientieren Sie sich bei dieser Variante an folgendem
Musterbrief:
Absender
(Ihr Name, Anschrift, Telefonnummer)
Ort, Datum
Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage, mir Auskunft über die im Fahreignungsregister
erfassten Eintragungen zu meiner Person zu erteilen.
Zur Bearbeitung meiner Anfrage teile ich Ihnen die folgenden
persönlichen Daten mit:
Geburtsdatum:25.01.1965
Familienname:Mustermann
Geburtsname:Gabler
Geburtsort:
München
Sämtliche Vornamen: Marianne Isolde
Anschrift:
Straße:
PLZ, Ort:
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Als Identitätsnachweis liegen diesem Schreiben Kopien der Vorder- und
Rückseite meines Personalausweises/Reisepasses bei.
Mit freundlichen Grüßen
(Ihre Unterschrift)
Anlage: Ausweiskopie
Gut zu wissen: Auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes (www.kba.de) finden Sie ein entsprechendes Formular. Diesen „Antrag auf Auskunft aus dem Fahreignungsregister“ können Sie elektronisch ausfüllen, ausdrucken und
unterschreiben. Zusammen mit einer Kopie des Ausweises
schicken Sie das Formular nach Flensburg.
PANNENSICHERHEIT:
EINE WARNWESTE IST PFLICHT
Sie leuchtet, sie sichert, sie schützt und ist in Deutschland
vorgeschrieben: die Warnweste. Unabhängig von der Zahl
der Mitfahrer hat jeder Pkw mindestens eine Warnweste
mitzuführen.
Die Warnweste muss DIN EN 471:2003, A1:2007 beziehungsweise der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Sie kann
in den drei klassischen Leuchtfarben Rot, Gelb oder Orange
ausgeführt sein. Achten Sie auf das DIN- oder ISO-Zertifikat.
Und wenn keine Weste an Bord ist? Dann kann Ihnen
ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro drohen. Als
Fahrer sind Sie verpflichtet, die Weste bei einer Kontrolle
vorzuzeigen und auszuhändigen. Ihre Warnweste sollte
im Fahrgastraum griffbereit liegen. So können Sie sie bei
einem Unfall oder einer Panne bereits anziehen, bevor Sie
aussteigen. Die wenigen Meter bis zum Kofferraum sind
unter Umständen gefährlich – denken Sie an eine Panne
auf der Autobahn.
Land
Pflicht
Geldbuße
Österreich
1 pro Fahrzeug
ab 14 Euro
Italien
alle Personen, die das
Fahrzeug verlassen*
ab 38 Euro
Belgien
1 pro Fahrzeug
50 bis 1.375 Euro
Luxemburg
alle Personen, die das
Fahrzeug verlassen*
ab 49 Euro
Frankreich
alle Personen, die das
Fahrzeug verlassen*
ab 90 Euro
Spanien
1 pro Fahrzeug
bis 90 Euro
D.A.S. RECHTSSCHUTZ
Mit dem D.A.S. Rechtsschutz für Autofahrer helfen wir
Ihnen, so schnell wie möglich an Ihr Ziel zu kommen. So
haben Sie jederzeit einen Beifahrer, der Ihnen bei rechtlichen Problemen rund ums Autofahren verlässlich zur Seite
steht. Neueste Meldungen aus dem Verkehrsrecht finden
Sie auch in unserem Rechtsportal unter
www.das.de/de/rechtsportal/verkehrsrecht
Die Sofortlösung für Ihre Rechtsfragen
Wenn Sie für ein rechtliches Problem schnell eine
qualifizierte und fundierte Antwort brauchen:
Rufen Sie 0800 3273271 an! Zunächst schildern Sie einem Mitarbeiter unseres Rat&Recht Leistungsservices Ihr
Problem. Anschließend wird er Sie auf Wunsch mit einem
Rechtsanwalt für das betreffende Fachgebiet verbinden.
Dieser berät Sie dann sofort und ausführlich.
* Bei einer Panne
6
Herausgeber:
D.A.S. Deutscher Automobil Schutz
Allgemeine RechtsschutzVersicherungs-AG
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
www.das.de
www.das.de/rechtsportal
Unser D.A.S. Service ist rund um
die Uhr – auch an Sonn- und Feiertagen – für Sie erreichbar.
Telefon: 0800 3746-555
(gebührenfrei)
Ihren persönlichen Ansprechpartner
vor Ort finden Sie auch unter
www.das.de
Stand: Dezember 2014
Bilder: Fotolia.de, Minerva Studio,
Kzenon, Sven Grundmann, benjaminnolte, Kzenon, Bernd Leitner
Druck: ICS Communikations-Service GmbH
Es betreut Sie:
500 68 671 | 1.2015 | BVVK3D
Hinweis:
Die Informationen sind sorgfältig
recherchiert. Sie enthalten jedoch
nur erste Hinweise. Eine Haftung
für die Richtigkeit, Aktualität und
Vollständigkeit der Beiträge wird
nicht übernommen.

Documentos relacionados