bitten, der vom 2. bis einschließlich 9. August 2006 im

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bitten, der vom 2. bis einschließlich 9. August 2006 im
An alle angeschlossenen Gewerkschaften
Rundschreiben Nr. 180/A.18/2005
Übers.: IK/kb
Or.: 14. November 2005
D.: 22. November 2005
Liebe Freunde,
hiermit möchte ich euch um Nominierung eurer Delegierten und Berater/innen für den
41. KONGRESS DER ITF
bitten, der vom 2. bis einschließlich 9. August 2006 im
International Convention Centre (ICC)
45 Ordnance Road
Durban
4001
Südafrika
Tel.: (+2731) 360 1000
Fax: (+2731) 360 1005
Webseite: www.icc.co.za
stattfinden wird.
Tagesordnung
Die vom ITF-Vorstand verabschiedete Tagesordnung für den 41. Kongress ist ebenso wie der vorläufige Zeitplan für den Kongressablauf in der beiliegenden Informationsbroschüre zu finden.
Vertretung
Alle allgemeinen Aspekte der Vertretungsrechte werden im beiliegenden "Auszug aus den ITF-Satzungen"
behandelt. Bitte lest diesen Auszug sorgfältig durch, denn ihm könnt ihr entnehmen, wie viele Delegierte
eure Gewerkschaft zum Kongress entsenden darf. Zur Berechnung der Zahl der Delegierten, die eure Gewerkschaft zum Kongress entsenden darf, sowie der Stimmrechte werden die von euch im Fragebogen zur
alljährlichen Mitgliedererhebung angegebenen Mitgliederzahlen herangezogen. Außerdem weisen wir darauf hin, dass nur Gewerkschaften, die ihre Mitgliedsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet haben, Delegierte
zum Kongress entsenden dürfen.
Laut ITF-Satzungen bemühen sich die angeschlossenen Gewerkschaften zu gewährleisten, dass die Anzahl
der weiblichen Delegierten mindestens ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtmitgliederzahl der Gewerkschaft entspricht. Dessen ungeachtet sollte jeder Delegation, die aus mehr als drei Personen besteht,
mindestens ein weibliches Mitglied angehören. In Einklang mit den Empfehlungen der Frauenkonferenz vom
September 2005 in London (Großbritannien) möchte ich die Bedeutung dieser Regelung betonen und darauf
hinweisen, dass ihre Einhaltung vom Vorstand und vom Mandatsprüfungsausschuss des Kongresses überwacht werden wird. Dies ist der erste ITF-Kongress, bei dem die Frauenkonferenz Bestandteil des Kongressprogramms ist; aus diesem Grunde ist es wichtig, dass die Gewerkschaften für eine starke Frauenvertretung
in ihren Delegationen sorgen.
Anmeldung
Alle Teilnehmer/innen – Delegierte, Beobachter/innen, Besucher/innen und Gäste (einschließlich Begleitpersonen, die das Kongresszentrum betreten oder an Empfängen teilnehmen möchten) – müssen sich vor
dem Kongress beim ITF-Sekretariat anmelden.
Die Anmeldung erfolgt am Dienstag, den 1. August 2006 von 14.00 bis 19.00 Uhr sowie am Mittwoch, den
2. August 2006 von 08.00 bis 10.00 Uhr im Kongresszentrum. Wir bitten alle Teilnehmer/innen, sich möglichst frühzeitig anzumelden, um den reibungslosen Ablauf des Kongresses zu gewährleisten.
Hotelunterbringung
Informationen in Bezug auf die Hotelunterbringung sind der beiliegenden Informationsbroschüre zu entnehmen. Wir bitten alle Kongressteilnehmer/innen dringend, nur die aufgeführten Hotels zu benutzen, da sie in
einem Stadtbezirk mit besonders hohen Sicherheitsvorkehrungen liegen. Es sind gute Hotels in kurzer Entfernung vom International Convention Centre (ICC); außerdem wird zwischen diesen Hotels und dem Kongresszentrum morgens und abends ein kostenloser Pendelbusdienst angeboten. Die in der Broschüre angegebenen Übernachtungspreise sind geschätzt; sie basieren auf den Preisen des Jahres 2005 mit einem Aufschlag von 10 Prozent. Die endgültigen Übernachtungspreise werden wir euch zu einem späteren Zeitpunkt
mitteilen – wenn diese von den hier gemachten Angaben abweichen, dann nur nach unten. Ein Zimmerreservierungsformular liegt bei. Alle Zimmerreservierungen müssen anhand des beiliegenden Formulars über
die ITF-Verwaltung vorgenommen werden.
Teilnahme
Ebenfalls in der Anlage zu finden ist das Anmeldeformular für die Kongressdelegierten.
Die ausgefüllten Zimmerreservierungsformulare sowie Anmeldeformulare für die Kongressdelegierten
sollten so bald wie möglich, spätestens aber bis 15. Mai 2006 an Desmond Reid unter Fax-Nr. (+4420)
7357 6231 oder an die Email-Adresse [email protected] eingeschickt werden, damit ihr sicher
sein könnt, dass ein Zimmer für euch reserviert wird. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die
ITF nicht dafür garantieren kann, dass ihr nach Ablauf dieser Frist noch ein Hotelzimmer bekommt.
Das Zimmerreservierungsformular und auch das Anmeldeformular für die Kongressdelegierten wird in
nächster Zukunft auch auf der ITF-Webseite im Internet unter der Adresse www.itfglobal.org abzurufen sein.
Vorlage von Entschließungsanträgen
Gemäß Artikel IV, Abs. 14 der ITF-Satzungen müssen "Anträge, die an einem ordentlichen Kongress behandelt werden sollen, dem Generalsekretär mindestens vier Monate vor Beginn des Kongresses unterbreitet
werden." Wir bitten euch daher, dafür Sorge zu tragen, dass alle eure Entschließungsanträge bzw. Vorschläge die ITF bis spätestens Sonntag, den 2. April 2006 erreichen.
Auf seiner Sitzung im Oktober 2005 verabschiedete der Vorstand die folgenden Orientierungshilfen für die
Vorlage von Entschließungsanträgen:
a) jeder Entschließungsantrag sollte sich auf ein Thema beschränken;
b) kein Entschließungsantrag sollte mehr als zwei DIN-A4-Seiten umfassen;
c) Gewerkschaften sollten sich nach Möglichkeit auf maximal drei Entschließungsanträge beschränken;
und
d) Entschließungsanträge sollten in einer der offiziellen Arbeitssprachen der ITF (Englisch, Französisch,
Deutsch, Spanisch, Schwedisch, Japanisch, Russisch und Arabisch) eingereicht werden.
Zuschüsse zu den Teilnahmekosten
Gemäß Artikel IV, Abs. 17 der ITF-Satzungen leistet die ITF keine Beiträge zu den Teilnahmekosten einer Kongressdelegation, es sei denn, der Vorstand beschließt in Sonderfällen abweichend. Im beiliegenden Merkblatt sind die vom Vorstand beschlossenen Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung von Delegationen zum 41. Kongress erläutert. Begrenzte Haushaltsmittel wurden für die Zahlung von Zuschüssen zu
den Teilnahmekosten von Gewerkschaften bereitgestellt, die anderenfalls nicht am Kongress teilnehmen
könnten. Über die Gewährung von Zuschüssen entscheidet der Geschäftsführende Ausschuss der ITF auf
seiner Sitzung im April 2006. Alle Anträge von angeschlossenen Gewerkschaften auf einen Zuschuss zu
den Teilnahmekosten müssen mir bis spätestens Freitag, den 24. Februar 2006 in schriftlicher Form
vorliegen.
Versicherungsschutz
Wir weisen an dieser Stelle ferner darauf hin, dass die ITF für den Fall des Auftretens gesundheitlicher Beschwerden oder anderer Verluste auf der An- oder Abreise zur Sitzung bzw. in deren Verlauf keinen Versicherungsschutz anbietet und auch keine Haftung übernimmt. Wir empfehlen euch daher dringend, selbst
eine geeignete Reiseversicherung abzuschließen.
Anreise
South African Airways (SAA) fungiert als offizielle Fluggesellschaft für den 41. ITF-Kongress. Flüge sind über
das Reisebüro Dovetail Foks in London, das im Auftrag der ITF tätig ist, zu buchen. Bitte wendet euch dort an
Jane Wilson, Tel.: (+441322) 621 921/Fax: (+441322) 621 922/Email: [email protected].
Um in den Genuss des von der ITF mit SAA ausgehandelten Sonderflugtarifes zu gelangen, muss der Flug
über das offizielle Reisebüro der ITF gebucht werden. Bitte denkt daran, im Gespräch mit dem Reisebüro zu
erwähnen, dass ihr am ITF-Kongress teilnehmt.
Wir würden euch außerdem nahe legen, eure Flüge möglichst frühzeitig zu buchen, um eure Reisekosten
möglichst gering zu halten.
Ausflüge/Exkursionen
Als örtlichen Veranstalter für Ausflüge und Exkursionen hat die ITF Shakatours engagiert, mit dem sie auch
Sonderpreise für die Kongressteilnehmer/innen ausgehandelt hat. Shakatours bietet verschiedene Reisen
innerhalb Südafrikas wie auch in die Nachbarländer an. Ein Überblick über das Angebot ist im Internet unter
der Adresse www.shakatours.com zu finden.
Für die Dauer des Kongresses wird Shakatours mit einem Informationstisch im ICC vertreten sein. Solltet ihr
im Voraus eine Reise buchen wollen, wendet euch bitte an Keith Bentley unter der Tel.-Nr. (+2731) 368
6588/Fax-Nr.: (+2731) 368 6589/Email: [email protected]
Arbeitssprachen
Die Beratungen auf dem Kongress werden simultan in die folgenden Sprachen übersetzt: Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch, Schwedisch, Japanisch, Russisch und Arabisch. Falls Gewerkschaften auf eigene
Kosten Dolmetscher/innen für andere Sprachen mitbringen möchten, können für diese eventuell in begrenztem Umfang Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Bitte unterrichtet Desmond Reid bis spätestens
31. Januar 2006 per Fax unter der Nummer (+4420) 3557 6231 bzw. per Email unter der Adresse
[email protected], falls ihr diese Möglichkeit nutzen möchtet.
Visabestimmungen
Informationen über die Einreiseformalitäten in Bezug auf Pass- und Visaanforderungen sind in der beiliegenden Informationsbroschüre für den Kongress zu finden.
Kongressteilnehmer/innen aus Ländern, für die in Südafrika Visapflicht besteht, sollten ihre Visaanträge unbedingt so bald wie möglich stellen, damit ausreichend Zeit für die Bearbeitung des Antrags vorhanden ist.
Falls ihr Probleme habt, ein Einreisevisum zu bekommen, wendet euch bitte unverzüglich an die ITF-Verwaltung.
Alle Teilnehmer/innen sollten darauf achten, dass ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate lang gültig
ist. Außerdem muss euer Reisepass bei der Einreise nach Südafrika mindestens zwei leere Seiten ausweisen; in diesem Punkt sind die Einwanderungsbehörden äußerst strikt. Wenn auf der An- bzw. Abreise nach/
von Südafrika ein anderes Land im Transit durchquert wird, solltet ihr euch auch über mögliche Visabestimmungen für dieses Land informieren.
Empfang
Die angeschlossenen Gewerkschaften in Südafrika/ITF laden am Sonntag, den 6. August zu einem Empfang
ein, der an der folgenden Adresse stattfindet:
uShaka Marine World
1 Bell Street
Durban
4001
Südafrika
Webseite: www.ushakamarineworld.co.za
Nähere Informationen werden euch zu einem späteren Zeitpunkt zugehen.
Netzzugang für Handys
Bitte informiert euch bei eurem Serviceanbieter, ob ihr mit eurem Handy in Südafrika Netzzugang habt. Mit
Dreiband-Telefonen, BlackBerries und Vodafone3G-Karten könnt ihr in Südafrika auf jeden Fall telefonieren.
Gegen eine geringe Gebühr kann im ICC ein WiFi-Anschluss genutzt werden, und die ITF wird ein InternetCafé einrichten.
Kinderbetreuung
Für die Dauer des Kongresses werden Kinderbetreuungsdienste für Kinder im Alter von 1 bis 9 Jahren zur
Verfügung stehen. Nähere Informationen gibt es zu einem späteren Zeitpunkt. Die Kosten werden sich auf
ca. 40 Rand (6 US-Dollar) pro Kind und Tag belaufen.
Falls ihr Interesse an dem Kinderbetreuungsservice habt, bitte in der entsprechenden Spalte auf dem Anmeldeformular für die Kongressdelegierten ankreuzen und die erbetenen Angaben über das Kind/die Kinder
machen.
Restauration
Informationen über das Restaurationsangebot sind in der beiliegenden Informationsbroschüre für den Kongress zu finden. Wir möchten allen Teilnehmer/innen nahe legen, dieses Angebot im International Convention Centre (ICC) zu nutzen, da es durchaus preiswert und die Qualität des Essens gut ist. Die nächstgelegenen Restaurants sind vom ICC aus nur mit dem Taxi zu erreichen.
ITF-Webseite
Wir weisen darauf hin, dass die ITF-Webseite im Internet regelmäßig aktualisiert wird. Dort können jederzeit
vollumfassende Informationen über den 41. ITF-Kongress abgerufen werden. Die Adresse lautet:
www.itfglobal.org
Informationsbroschüre
In der Anlage findet ihr eine Informationsbroschüre zum Kongress. Bitte lest sie sorgfältig durch. Falls ihr danach noch Fragen habt, stehe ich euch jederzeit gerne zur Verfügung.
40. ITF-Kongress, Vancouver (Kanada), 14. - 21. August 2002
Ebenfalls in der Anlage liegt das Protokoll vom 40. ITF-Kongress bei, der vom 14. bis 21. August 2002 in
Vancouver (Kanada) stattfand.
Wir freuen uns auf eure Anmeldungen.
Mit kollegialen Grüßen
David Cockroft
Generalsekretär
Anlagen:
Zimmerreservierungsformular
Anmeldeformular für Kongressdelegierte
Informationsbroschüre zum Kongress
Protokoll vom 40. ITF-Kongress 2002 in Vancouver (Kanada)
HOTEL RESERVATION FORM
FORMULARIO DE RESERVACION DE HOTEL
FORMULAIRE DE RESERVATION D'HOTEL
FORMULÄR FÖR HOTELLRESERVATION
ZIMMERRESERVIERUNGSFORMULAR
__________________________________________________________________
41st CONGRESS OF THE ITF
INTERNATIONAL CONVENTION CENTRE (ICC), DURBAN
2 August – 9 August 2006
Return to ITF: Fax: + 44 20 7357 6231 / E-mail: [email protected]
__________________
Name of organisation:
Nom de l'organisation:
Nombre de la Organización:
Name der Organisation:
Organisationens namn:
...................................................................................................................................................................................................................................
Full address:
Adresse complète:
Dirección completa:
Volle Anschrift:
Fullständig adress:
...................................................................................................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................................................................................
Country: País: Land: Pays: .........................................................................................................................................................................................
Signed: Firmado: Underskr: Signature: Unterschrift:
Position: Cargo: Rang:
Date: Fecha: Datum:
...................................................................................................................................................................................................................................
ACCOMMODATION REQUESTED:
RESERVACION SÓLICITADA:
ÖNSKAD INKVARTERING:
HEBERGEMENT REQUIS:
UNTERKUNFTSWÜNSCHE:
Hotel preference: Hotel preferido: Hotellönskemål: Hôtel préféré: Hotelpräferenz:
1. ........................................................
2. ................................................................
Name
3. ...........................................................
Occupancy
single
Nombre
Date of
double
arrival
Ocupación
simple
Namn
doble
llegada
Rum
enkel
Nom
dubbel
individuelle
ankomst
avresa
Date
double
arrivée
Zimmer
Einzel
partida
Datum för
Chambre
Name
departure
Fecha de
départ
Datum
Doppel
Ankunft
Abreise
41. KONGRESS DER INTERNATIONALEN TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION (ITF)
INTERNATIONAL CONVENTION CENTRE (ICC), DURBAN (SÜDAFRIKA)
2. - 9. August 2006
ANMELDEFORMULAR
Organisation und Land:
Unterschrift:
Datum:
DELEGIERTE/R
Name
weiblich*
♀
männlich*
♂
Begleitperson(en):
Kind(er)/Alter
Kinderbetreuung*
Kind(er)/Alter
Kinderbetreuung*
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
BERATER/INNEN
Name
weiblich*
♀
männlich*
♂
Begleitperson(en):
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
* Zutreffendes bitte ankreuzen
Übers.: IK/kb
Informationsbroschüre
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Internationale Transportarbeiter-Föderation
41. Kongress – Durban (Südafrika),
2. - 9. August 2006
41 C-Tagesordnung
INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION
Einundvierzigster Kongress
Durban, 2. - 9. August 2006
KONGRESSTAGESORDNUNG
1.
Feierliche Eröffnung
2.
Ansprachen der Ehrengäste und der Vertreter/innen der gastgebenden Organisationen
3.
Ansprache des Präsidenten
4.
Wahl der Stimmenzähler/innen und Wahlprüfer/innen
5.
Genehmigung der Geschäftsordnung für den Kongress
6.
Wahl des
a) Mandatsprüfungsausschusses
b) Entschließungsausschusses
7.
Global Unions/Globale Gewerkschaften
8.
Tätigkeitsbericht
- Jahresberichte 2002, 2003, 2004 und 2005
- Entwicklungen innerhalb der ITF
9.
Global organisieren – Wir kämpfen für unsere Rechte
- Das ITF-Grundsatzprogramm weiterentwickeln
- Gewerkschaftliche und politische Strategien: Das ITF-Arbeitsprogramm 2006 – 2010
- HIV/Aids
10.
Entschließungsanträge und Änderungen der ITF-Satzungen
11.
Finanzberichte und Berichte der Rechnungsprüfer (2002 - 2005)
12.
Mitgliedsbeiträge
13.
Wahl der leitenden Gremien, der Revisor/innen, der Generalsekretärin/des Generalsekretärs,
der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsident/innen
14.
Sitz des Sekretariats
15.
Berichte von der Frauenkonferenz und den Sektionskonferenzen
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1
Informationsbroschüre
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Internationale Transportarbeiter-Föderation
41. Kongress – Durban (Südafrika),
2. - 9. August 2006
41 C – Zeitplan
INTERNATIONALE TRANSPORTARBEITER-FÖDERATION
Einundvierzigster Kongress
Durban, 2. - 9. August 2006
KONGRESSZEITPLAN
Datum
Uhrzeit
Sitzung
Montag, 31. Juli
09.00 - 17.30 Uhr
Vorstand
Dienstag, 1. August
09.00 - 14.00 Uhr
14.00 - 19.00 Uhr
Vorstand
Anmeldung der Kongressdelegierten
Mittwoch, 2. August
08.00 - 10.00 Uhr
10.00 Uhr
12.30 Uhr
14.00 Uhr
17.00 Uhr
Anmeldung der Kongressdelegierten
Eröffnung
Mandatsprüfungsausschuss
Plenum
Entschließungsausschuss
Donnerstag, 3. August
09.00 - 17.00 Uhr
Konferenz für Arbeitnehmerinnen in der
Verkehrswirtschaft
Freitag, 4. August
09.00 - 17.00 Uhr
Sektionskonferenz Straßentransport
Sektionskonferenz Zivilluftfahrt
Sektionskonferenz der Seeleute
Samstag, 5. August
09.00 - 17.00 Uhr
Sektionskonferenz Eisenbahn
Sektionskonferenz Fischereiwirtschaft
Sektionskonferenz Häfen
Sonntag, 6. August
09.00 - 17.00 Uhr
09.00 - 12.30 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
Ausschuss für öffentlichen Personennahverkehr
Gemeinsame Konferenz der Seeleutesektion und
der Sektion Häfen
Sektionskonferenz Fremdenverkehrsdienste
Sektionskonferenz Binnenschifffahrt
Montag, 7. August
09.00 Uhr
14.00 Uhr
17.00 Uhr
Plenum
Plenum
Wahlgruppen
Dienstag, 8. August
09.00 Uhr
14.00 Uhr
17.00 Uhr
Plenum
Plenum
Wahlgruppen
Mittwoch, 9. August
09.00 Uhr
14.00 Uhr
Plenum
Plenum und Abschluss
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2
Informationsbroschüre
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Internationale Transportarbeiter-Föderation
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2. - 9. August 2006
ZUSCHÜSSE ZU DEN TEILNAHMEKOSTEN – MERKBLATT
Auf seiner Sitzung am 27. und 28. Oktober 2005 beschloss der Vorstand die Rückstellung von Mitteln,
aus denen begrenzte Zuschüsse für angeschlossene Gewerkschaften finanziert werden können, die
selbst nicht in der Lage sind, die Gesamtkosten ihrer Vertretung auf dem Kongress zu tragen.
Der Vorstand beauftragte darüber hinaus den Geschäftsführenden Ausschuss, auf seiner Sitzung Mitte
April 2006 auf der Grundlage der folgenden Bedingungen über die Verteilung dieser Mittel zu entscheiden:
a)
die betreffenden Gewerkschaften sollten sich mit der Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge nicht im
Rückstand befinden;
b)
die betreffenden Gewerkschaften sollten sich bemühen, einen Teil der Teilnahmekosten selbst
aufzubringen;
c)
nur solchen Gewerkschaften sollte ein Zuschuss gewährt werden, deren eigene Mittel es ihnen
nicht erlauben, auch nur eine/n Delegierte/n zum Kongress zu entsenden;
d)
falls mehr als eine Gewerkschaft eines Landes Unterstützung beantragt, sollten die betreffenden
Gewerkschaften zunächst die Möglichkeit prüfen, gemeinsam eine/n Delegierte/n zu entsenden,
der/dem dann das Stimmrecht nicht nur für die eigene, sondern auch für die übrigen von ihr/ihm
vertretenen Gewerkschaften übertragen wird (vergl. Artikel IV, Abs. 7 der ITF-Satzungen); und
e)
bei der Gewährung von Zuschüssen zu den Teilnahmekosten am Kongress sollten Gewerkschaften, die weibliche Delegierte nominieren, besonders berücksichtigt werden.
Darüber hinaus kam der Vorstand überein, dass ein Abweichen von diesen Bedingungen möglich sein
sollte, falls dies eine stärkere Vertretung von Frauen oder Delegierten angeschlossener Gewerkschaften
aus Afrika gewährleistet.
Angeschlossene Gewerkschaften, die einen Antrag auf Zuschüsse zu den Teilnahmekosten stellen möchten, sollten sich schriftlich an den Generalsekretär wenden, dem ihr Antrag bis spätestens Freitag, den
24. Februar 2006 vorliegen muss. Später eingehende Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Entscheidung über die Anträge würde erleichtert, wenn die angeschlossenen Gewerkschaften darin
den Preis des billigsten Flugtickets von und nach Durban angeben könnten.
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3
Informationsbroschüre
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2. - 9. August 2006
AUSZUG AUS DEN ITF-SATZUNGEN
Artikel IV – Kongress
...
(3)
Jede angeschlossene Organisation, die ihre Mitgliedsbeiträge gemäß Artikel XVI gezahlt hat, ist
berechtigt, am Kongress vertreten zu sein.
(4)
In speziellen Fällen können Organisationen zugelassen werden, auch wenn sie die Bestimmungen
von Absatz (3) dieses Artikels nicht erfüllen. Das setzt jedoch voraus, dass der Kongress auf Antrag des Mandatsprüfungsausschusses die Zulassung beschließt.
(5)
Die Zahl der Kongressdelegierten, auf die eine angeschlossene Organisation Anspruch hat, stellt
sich wie folgt dar:
Beitragszahlende Mitgliedschaft Delegierte
bis zu 5.000
1
5.001 bis 10.000
2
10.001 bis 20.000
3
20.001 bis 30.000
4
30.001 bis 40.000
5
40.001 bis 50.000
6
50.001 bis 75.000
7
75.001 bis 100.000
8
100.001 bis 125.000
9
125.001 bis 150.000
10
150.001 bis 175.000
11
175.001 bis 200.000
12
Beitragszahlende Mitgliedschaft Delegierte
200.001 bis 250.000
13
250.001 bis 300.000
14
300.001 bis 350.000
15
350.001 bis 400.000
16
400.001 bis 450.000
17
450.001 bis 500.000
18
500.001 bis 600.000
19
600.001 bis 700.000
20
700.001 bis 800.000
21
800.001 bis 900.000
22
900.001 und darüber
23
Die angeschlossenen Gewerkschaften sind bemüht zu gewährleisten, dass die Anzahl der weiblichen Delegierten mindestens ihrem proportionalen Anteil an der Gesamtmitgliederzahl der Gewerkschaft entspricht. Dessen ungeachtet sollte jeder Delegation, die aus mehr als drei Personen
besteht, mindestens ein weibliches Mitglied angehören.
(6)
Die beitragszahlende Mitgliedschaft entspricht der Zahl der Mitglieder, für die Beiträge gemäß
Artikel II, Absatz (3)(a) und Artikel XVI dieser Satzungen gezahlt werden. Diese Definition des Begriffes "beitragszahlende Mitgliedschaft" gilt allgemein bei der Auslegung dieser Satzungen.
(7)
Vorausgesetzt, dass die Generalsekretärin/der Generalsekretär davon, wenn möglich mindestens
vier Wochen vor Beginn des Kongresses, in Kenntnis gesetzt worden ist, kann eine angeschlossene Organisation die Delegation einer anderen Organisation beauftragen, sie auf dem Kongress zu
vertreten; keine Delegation darf jedoch außer ihrer eigenen Organisation mehr als drei weitere
Organisationen vertreten.
(8)
Eine angeschlossene Organisation kann ihrer Delegation eine angemessene Anzahl von Berater/
innen beigeben, vorausgesetzt, dass diese Berater/innen Mitglieder der betreffenden Organisation sind oder ihr nahe stehen.
...
(17)
Die ITF leistet keine Beiträge zu den Teilnahmekosten einer Kongressdelegation, es sei denn, der
Vorstand beschließt in Sonderfällen abweichend.
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Informationsbroschüre
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EINREISEFORMALITÄTEN – PASS- UND VISABESTIMMUNGEN
Die unten aufgeführten Informationen entsprechen dem neuesten Kenntnisstand der ITF; wir würden den
Gewerkschaften jedoch nahe legen, sich vor Beginn ihrer Reisevorbereitungen noch einmal bei der Vertretung Südafrikas in ihrem eigenen Land zu erkundigen.
Alle Teilnehmer/innen sollten darauf achten, dass ihr Reisepass nach dem Termin ihrer Abreise aus Südafrika noch mindestens sechs Monate lang gültig ist. Außerdem muss euer Reisepass bei der Einreise
nach Südafrika mindestens zwei leere Seiten ausweisen; in diesem Punkt sind die Einwanderungsbehörden äußerst strikt. Wir weisen darauf hin, dass Zoll- und Einreiseformalitäten bei der ersten Einreise
nach Südafrika zu erledigen sind. Die ITF wird an den Flughäfen in Johannesburg, Kapstadt und Durban
mit Info-Ständen vertreten sein.
Staatsbürger aus Ländern, die unten nicht aufgeführt sind, benötigen ein Einreisevisum nach Südafrika. Bitte erkundigt euch beim nächstgelegenen südafrikanischen Konsulat in eurem Land. Bitte
stellt eure Visaanträge frühzeitig, damit ausreichend Zeit für deren Bearbeitung zur Verfügung
steht.
Staatsbürger aus den folgenden Ländern benötigen kein Einreisevisum
Für Urlaubs- und Geschäftsreisen benötigen Staatsbürger der folgenden Länder kein Einreisevisum, es
sei denn, der betreffenden Person wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass die Visabefreiung für sie nicht
gilt:
Australien
Österreich
Belgien
Kanada
Dänemark
Finnland
Frankreich
Deutschland
Griechenland
Island
Italien
Japan
Luxemburg
Niederlande
Neuseeland
Norwegen
Portugal
Republik Irland
Spanien
Schweden
Schweiz
Großbritannien
USA
Keine Visapflicht bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
Für Urlaubs- oder Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen benötigen Staatsbürger der im Folgenden aufgeführten Länder kein Einreisevisum, es sei denn, der betreffenden Person wurde ausdrücklich mitgeteilt,
dass die Visabefreiung für sie nicht gilt:
Argentinien
Brasilien
Chile
Ecuador
Israel
Jamaika
Malta
Paraguay
Swasiland
Uruguay
Venezuela
Keine Visapflicht für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen
Für eine Urlaubs- oder Geschäftsreise von bis zu 30 Tagen benötigen Staatsbürger der folgenden Länder
kein Einreisevisum, es sei denn, der betreffenden Person wurde ausdrücklich mitgeteilt, dass die Visabefreiung für sie nicht gilt:
Antigua & Barbuda
Barbados
Benin
Bolivien
Botswana
Kap Verde
Costa Rica
Zypern
Guyana
Hongkong
Ungarn
Jordanien
Malawi
Malaysia
Mauritius
Mexiko
Namibia
Peru
Singapur
Südkorea
Thailand
Türkei
Sambia
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ÜBER SÜDAFRIKA
Allgemeine Informationen
Stromversorgung : 220/230 V, 50 Hz Wechselstrom
Internationale Telefonvorwahl : +27
Zeitverschiebung : In Südafrika ist es zwei Stunden später als nach Greenwich Mean Time (GMT) bzw.
eine Stunde später als nach Mitteleuropäischer Zeit (MEZ).
Klima
In der Provinz KwaZulu-Natal und ihrer Hauptstadt Durban herrscht fast das ganze Jahr über warmes,
subtropisches Klima. Im August erreichen die Temperaturen in der Regel einen Höchstwert von 23°C und
einen Tiefstwert von 13°C; die durchschnittlich Niederschlagsmenge beträgt 58 mm im Monat. An den
Abenden kann es kühl werden. Mit hoher Luftfeuchtigkeit ist nicht zu rechnen.
Banken
Südafrikanische Banken sind Montag bis Freitag von 09.00 bis 15.30 Uhr geöffnet, am Samstag von
08.30 bis 11.00 Uhr. Geldautomaten stehen in fast allen Städten rund um die Uhr zur Verfügung. Im
Kongresszentrum gibt es eine Wechselstube und einen Geldautomaten.
Impfungen und Impfbescheinigungen
Für Reisen nach Südafrika sind keine Impfungen vorgeschrieben. Allerdings muss eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber vorgelegt werden, wenn die/der Reisende innerhalb von sechs Tagen nach einem
Aufenthalt in einem infizierten Gebiet einreist (von dieser Regelung sind nur Kleinkinder im Alter von
unter einem Jahr ausgenommen).
In Durban besteht keine Gefahr einer Ansteckung mit Malaria. Falls ihr jedoch eine Reise in ländliche
Gebiete plant, solltet ihr euch rechtzeitig vor der Abreise nach Südafrika um ärztlichen Rat bemühen.
Trinkwasser
Das Leitungswasser in Südafrika hat in der Regel Trinkwasserqualität.
Landeswährung
Südafrikanischer Rand (1 ZAR = 100 Cent)
Wechselkurs (Stand: 1. November 2005): 1 US-Dollar = 6,67 Rand; 1 Britisches Pfund = 11,84 Rand
Kreditkarten
Fast alle größeren Kreditkarten und Reiseschecks in bekannten Währungen werden problemlos als
Zahlungsmittel akzeptiert.
An-/Abreise
South African Airways (SAA) fungiert als offizielle Fluggesellschaft für den 41. ITF-Kongress. Flüge sind
über das Reisebüro Dovetail Foks in London, das im Auftrag der ITF tätig ist, zu buchen. Bitte wendet
euch dort an Jane Wilson, Tel.: (+441322) 621 921/Fax: (+441322) 621 922/Email: [email protected].
Um in den Genuss des von der ITF mit SAA ausgehandelten Sonderflugtarifes zu gelangen, muss der Flug
über das offizielle Reisebüro der ITF gebucht werden. Bitte denkt daran, im Gespräch mit dem Reisebüro
zu erwähnen, dass ihr am ITF-Kongress teilnehmt.
Wir würden euch außerdem nahe legen, eure Flüge möglichst frühzeitig zu buchen, um eure Reisekosten
möglichst gering zu halten.
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Informationsbroschüre
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Internationale Transportarbeiter-Föderation
41. Kongress – Durban (Südafrika),
2. - 9. August 2006
Ausflüge/Exkursionen
Als örtlichen Veranstalter für Ausflüge und Exkursionen hat die ITF Shakatours engagiert, mit dem sie
auch Sonderpreise für die Kongressteilnehmer/innen ausgehandelt hat. Shakatours bietet verschiedene
Reisen innerhalb Südafrikas wie auch in die Nachbarländer an. Ein Überblick über das Angebot ist im
Internet unter der Adresse www.shakatours.com zu finden.
Für die Dauer des Kongresses wird Shakatours mit einem Informationstisch im ICC vertreten sein. Solltet
ihr im Voraus eine Reise buchen wollen, wendet euch bitte an Keith Bentley unter der Tel.-Nr. (+2731)
368 6588/Fax-Nr.: (+2731) 368 6589/Email: [email protected]
Kinderbetreuung
Für die Dauer des Kongresses werden Kinderbetreuungsdienste für Kinder im Alter von 1 bis 9 Jahren zur
Verfügung stehen. Nähere Informationen gibt es zu einem späteren Zeitpunkt. Die Kosten werden sich
auf ca. 40 Rand (6 US-Dollar) pro Kind und Tag belaufen.
Falls ihr Interesse an dem Kinderbetreuungsservice habt, bitte in der entsprechenden Spalte auf dem
Anmeldeformular für die Kongressdelegierten ankreuzen und die erbetenen Angaben über das Kind/die
Kinder machen.
Flughafentransfer
Die ITF hat mit Shakatours einen Sondertarif für den Flughafentransfer ausgehandelt. Am Flughafen von
Durban ist ein Begrüßungsschalter aufgebaut, den Delegierte nach ihrer Ankunft aufsuchen sollten. Die
einfache Fahrt vom Flughafen Durban zu den Hotels kostet 65 Rand. Falls ihr lieber mit dem Taxi fahren
möchtet, kostet dies etwa 150 Rand.
Speisen und Getränke
Mittagessen, Snacks und Getränke werden im Café des Kongresszentrums zum Verkauf angeboten. Das
Angebot ist breit gefächert, und alle Speisen sind garantiert ohne Schweinefleisch und Alkohol zubereitet. In der Umgebung des Kongresszentrums gibt es sehr wenige Gastronomiebetriebe, und die ITF empfiehlt den Kongressteilnehmer/innen daher, das qualitativ gute und preislich durchaus angemessene Angebot im Kongresszentrum zu nutzen.
Steuern
Auf fast alle Waren wird Mehrwertsteuer (VAT) erhoben. Ausländische Besucher in Südafrika können
sich bei der Ausreise gegen Vorlage der Quittung 14 % Mehrwertsteuer auf Waren im Wert von mehr als
250 Rand zurückerstatten lassen.
Ärztliche Versorgung und Krankenversicherung
Die ärztliche Versorgung ist jederzeit gewährleistet; im Kongresszentrum selbst gibt es eine Erste-HilfeStation und einen Arzt.
Besuchern wird empfohlen, vor der Abreise nach Südafrika eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.
Persönliche Sicherheit
Wie die Teilnehmer/innen vielleicht wissen, gibt es in Durban, wie in vielen anderen Städten Südafrikas,
Bezirke, in denen die persönliche Sicherheit nicht immer gewährleistet werden kann. Für den Weg von
den von der ITF empfohlenen Hotels zum Kongresszentrum und zurück steht ein kostenloser Pendelbus
zur Verfügung; die Hotels befinden sich außerdem ausnahmslos in einem Viertel mit höchsten Sicherheitsvorkehrungen. Wir raten dennoch, jederzeit aufmerksam und wachsam zu sein.
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Informationsbroschüre
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Gegenseitiger Respekt
Die ITF hat es sich zum Ziel gesetzt, ein Arbeitsumfeld zu schaffen und zu erhalten, dessen Grundlage
Würde und gegenseitiger Respekt sind. Alle Organisationen sollten jedoch unaufhörlich darüber wachen, dass alle Betroffenen stets in einer für sie angenehmen und sicheren Atmosphäre arbeiten können. Dies gilt für Sitzungen, gesellige Anlässe und alle Veranstaltungen im Umfeld der ITF-Tätigkeit.
Die ITF hat im Interesse aller Teilnehmer/innen an ihren Sitzungen eine politische Grundsatzerklärung
zum gegenseitigen Respekt verabschiedet. Der Wortlaut dieser Erklärung kann auf der ITF-Webseite im
Internet unter der Adresse www.itfglobal.org/about-us/respect.cfm heruntergeladen werden. Falls euch
Verhaltensweisen auffallen, die im Widerspruch zu diesen politischen Grundsätzen stehen, solltet ihr
dies zunächst dem stellvertretenden Generalsekretär Stuart Howard zur Kenntnis bringen.
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Informationsbroschüre
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HOTELS
Bitte eure Zimmer nicht direkt bei einem der Hotels reservieren.
In der unten stehenden Liste sind gute Hotels aufgeführt, für die morgens und abends ein kostenloser Pendelbusdienst zum und vom International Convention Centre (ICC) angeboten wird.
Die Übernachtungspreise sind in südafrikanischen Rand angegeben. Es handelt sich dabei um
Schätzwerte, die auf den Preisen für 2005 zzgl. eines Aufschlags in Höhe von 10 Prozent basieren.
Die tatsächlich gültigen Preise werden wir euch zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Dem Rundschreiben mit der Einladung zum Kongress liegt ein Zimmerreservierungsformular bei.
Alle Zimmerreservierungen müssen anhand dieses Formulars über die ITF-Verwaltung vorgenommen werden.
5* HOTELS
Hilton Durban
Das Hilton Durban liegt direkt neben dem International Convention Centre (ICC). Von dort aus sind die
Strände bequem zu Fuß erreichbar. Es gibt eine Bar, ein Restaurant, einen Swimmingpool und ein Fitnesscenter.
Einzel-/Doppelzimmer
Zimmer mit Standardausstattung
ZAR 1.020,00/ZAR 1.150,00
Übernachtungskosten für Luxuszimmer/Suiten bitte bei der ITF erfragen.
Name
Hilton Durban
Adresse
12-14 Walnut Road
Durban
4001
Südafrika
Tel./Fax/Webseite
(+2731) 336 8100 (Tel.)
(+2731) 336 8200 (Fax)
www.hilton.com
4* HOTELS
Southern Sun Elangeni
Alle Zimmer mit Klimaanlage und Bürobereich mit Modemanschluss für den PC. Drei Restaurants, zwei
Bars, zwei Außenpools, Sauna und Kraftraum.
Einzel-/Doppelzimmer
Zimmer mit Standardausstattung
ZAR 886,29/ZAR 996,29
Übernachtungskosten für Luxuszimmer/Suiten bitte bei der ITF erfragen.
Name
Southern Sun Elangeni
Adresse
63 Snell Parade
Durban
4001
Südafrika
Tel./Fax/Webseite
(+2731) 362 1300 (Tel.)
(+2731) 332 5527 (Fax)
www.southernsun.com (dann
"Select a hotel" anklicken)
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3* HOTELS
Southern Sun North Beach
Alle Zimmer mit Blick aufs Meer. Frühstückszimmer und Restaurant, Bar und Außenpool.
Einzel-/Doppelzimmer
ZAR 690,28/ZAR 770,28
Zimmer mit Standardausstattung:
Übernachtungskosten für Luxuszimmer/Suiten bitte bei der ITF erfragen.
Name
Southern Sun North Beach
Adresse
83/91 Snell Parade
Durban North Beach
Durban
4001
Südafrika
Tel./Fax/Webseite
(+2731) 332 7361 (Tel.)
(+2731) 337 4058 (Fax)
www.southernsun.com (dann
"Select a hotel" anklicken)
Garden Court Marine Parade
Alle Zimmer mit Blick aufs Meer. Zwei Restaurants, eine Bar und Innenpool auf dem Hoteldach.
Einzel-/Doppelzimmer
Zimmer mit Standardausstattung:
ZAR 704,99/ZAR 784,99
Übernachtungskosten für Luxuszimmer/Suiten bitte bei der ITF erfragen.
Name
Garden Court Marine Parade
Adresse
167 Marine Parade
Durban North
Durban
4001
Südafrika
Tel./Fax/Webseite
(+2731) 337 3341 (Tel.)
(+2731) 332 9885 (Fax)
www.southernsun.com (dann
"Select a hotel" anklicken)
2* HOTELS
Garden Court South Beach
Frühstückszimmer, Steakhouse und Swimmingpool im Landschaftsgarten.
Einzel-/Doppelzimmer
Zimmer mit Standardausstattung:
ZAR 521,17/ZAR 601,17
Übernachtungskosten für Luxuszimmer/Suiten bitte bei der ITF erfragen.
Name
Garden Court South Beach
Adresse
73 Marine Parade
Durban South
Durban
4056
Südafrika
Tel./Fax/Webseite
(+2731) 337 2231 (Tel.)
(+2731) 337 4640 (Fax)
www.southernsun.com (dann
"Select a hotel" anklicken)
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