Jugendmedienschutz im Internet
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Jugendmedienschutz im Internet
Jugendmedienschutz im Internet Technik, die Eltern und Erziehern helfen soll Vortrag an der Grundschule Falkenstein 30. Oktober 2008 Stefan Pattberg Gefahren im Internet: Unzureichender Schutz vor unerwünschten Inhalten • 53% der 12-13jährigen und 71% der 14-15jährigen besitzen einen eigenen PC (lt. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest) • Erhöhte Aufmerksamkeit für jugendgefährdende Webseiten − Presseberichte und TV − Mundpropaganda • Oft nur ein Warnhinweis und kein wirklicher Schutz für Kinder und Jugendliche • Zur Zeit keine Möglichkeit, auf ausländische Angebote Einfluss zu nehmen • Kostenlose Angebote mit jugendgefährdendem Inhalt nehmen zu (User generated content) Gefahren im Internet: Unzureichender Schutz vor unerwünschten Inhalten • Harmlose Suche nach „Omas“ führt auf Erotikangebote und zu Kontaktanzeigen • Selbst Suchmaschinen mit Filtertechnik bieten keinen wirksamen Schutz • Mit Geduld und Erfahrung wird jeder gewünschte Inhalt irgendwann gefunden Gefahren im Internet: Suchtgefahr durch Rollenspiele (MMORPG) • Massively Multiplayer Online Role-Playing Games können in eine virtuelle Welt „verführen“ • Ständige Spannung mit Action und Thrill • Viele Erfolgserlebnisse • Anerkennung in der Gruppe • Aufgaben werden immer schwieriger, brauchen immer länger • Längeres Spielen wird belohnt Riskante Folge: Keine Zeit mehr für die reale Welt vorhanden Zusätzliche Gefahren im Mobilfunk: Happy Slapping • Gewalt von Jugendlichen gegen Passanten, Mitschüler oder Lehrer wird mit der Handykamera aufgezeichnet und per Internet oder Mobilfunk veröffentlicht • Belästigung durch Bluetooth- und SMS-Messages • Verbreitung von jugend- gefährdenden Inhalten, z.B. Download vom PC und Weitergabe per Bluetooth Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag Jugendmedienschutz ist Ländersache ! Staatsvertrag wurde 2003 geschlossen − Bildung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Oberste Aufsichtsbehörde aus 12 Sachverständigen: 6 Direktoren der Landesmedienanstalten, 6 Vertreter von Jugendschutzbehörden • Getragen von den Landesmedienanstalten • − Aufwertung von jugendschutz.net als „Labor“ der KJM − Verbotene Inhalte − Geschlossene Benutzergruppen für „Erwachseneninhalte“ − Jugendschutzprogramme für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte − Sendezeitbeschränkungen − Jugendschutzbeauftragte − Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle Freiwillige Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter e.V. • Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH • Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle • Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag: §4 Geschlossene Benutzergruppe für Erwachseneninhalte (Altersverifikationssysteme) − Nur Personen, die eindeutig als volljährig identifiziert wurden, dürfen Zugang zu einer Geschlossenen Benutzergruppe bekommen − Face-to-Face Identifikation verlangt − Bei jedem Zugang muss der Anwender erneut eindeutig authentifiziert werden − Die Weitergabe von Nutzerdaten muss erschwert werden (z.B. Hardwarekomponente, finanzielles Risiko) Gilt nur für Webseiten unter deutscher Jurisdiktion − Ausländische Seiten sind frei zugänglich − Deutsche Anbieter wechseln ins Ausland − Mangelnde Akzeptanz im Markt − Vollzugsdefizit Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag: §11 Jugendschutzprogramme − Programme, die Inhalte für Kinder von entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten trennen − Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte haben die Pflicht solche Programme einzusetzen oder Sendezeit zu beschränken (23 – 6 Uhr) − Anforderungen: • Anerkennung (Zulassung) durch die KJM (gilt für maximal 5 Jahre) • ein nach Altersstufen differenzierter Zugang − Möglichkeit eines zeitlich befristeten Modellversuchs seit 2003 wurde kein Programm von der KJM anerkannt − Ein Modellversuch ist gescheitert (ICRA), einer wurde zurück gezogen (Cybits), der letzte (JusProg) läuft seit bald vier Jahren ohne Anerkennung − Unrealistische Forderungen der KJM lassen Anbieter an dem Willen zweifeln, zu einem Ergebnis zu kommen Der vom Gesetzgeber geforderte Schutz findet de facto nicht statt ! Ohne anerkanntes Jugendschutzprogramm besteht auch kein Zwang zum Einsatz ! Konsens in der aktuellen Diskussion Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz braucht − Einen Sicheren Surfraum für jüngere Kinder = Whitelist, die nur Seiten enthält, von denen bekannt ist, dass sie für Kinder geeignet sind − Filterprogramme für ältere Kinder und Jugendliche, die je nach Altersstufe solche Seiten blockieren, die entwicklungsbeeinträchtigend sein können = Begriffsfilter: Über eine Liste von Schlüsselwörtern werden Seiten blockiert, auf denen solche Wörter verwendet werden = Kategoriefilter: bekannte Webseiten werden in Kategorien eingeteilt (z.B. News, Handel, Unterhaltung, Sport, Erotik, Gewalt); Kategorien können blockiert oder frei geschaltet werden = Content Filter: Seiten werden vom Anbieter mit Content Labeln versehen, die Aussagen über den Inhalt machen (z.B. Darstellung von Drogen, derber Sprachgebrauch) und entsprechend gefiltert = Blacklisten: bekannte Webseiten, die als entwicklungsbeeinträchtigend eingestuft wurden, werden blockiert Dissenz in der aktuellen Diskussion • Welche Altersgruppen müssen unterschieden werden? • Muss/Kann ein Jugendschutzprogramm vor der Anerkennung bereits seine Marktakzeptanz bewiesen haben? • Wie stark dürfen Jugendschutzprogramme zu Over- oder Underblocking neigen? • Wer haftet im Fall von Overblocking? • Können Content Label überhaupt in Altersklassen umgesetzt werden? • Müssen Jugendschutzprogramme grundsätzlich kostenlos abgegeben werden? Technische Hilfsmittel zum Jugendmedienschutz Sicherer Surfraum fragFINN.de BPJM-Modul (Liste nach §18 JuSchG) ICRA - Label PC-gestützte Kinderschutzsoftware Integrierter Kinderschutzfilter für Nintendo Wii und DS Surfzeitenbeschränkung auf DSL-Routern Kinderschutzhandys Neue Entwicklungen: Integrierter Kinder- und Jugendschutz auf − DSL-Routern − mobilen Geräten Sicherer Surfraum fragFINN.de • Enthält mehr als 7.000 Seiten, die von Medienpädagoginnen für Kinder bis 12 Jahre geprüft und freigegeben wurden • Eigene Suchmaschine, die nur in den freigegebenen Seiten sucht, d.h. nur sichere Suchergebnisse • Interessante Inhalte, die ständig aktualisiert werden • Finanziert von 14 Unternehmen • Unterstützt von der Bundes- regierung und 4 Verbänden • Projektleitung durch die FSM • Wird mit geeigneter Kinder- schutzsoftware zum Sicheren Surfraum für Kinder bis 12 Jahre BPJM-Modul Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien pflegt eine Liste von Webseiten, die lt. §18 JuSchG Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden dürfen, weil sie „geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden“. Über das BPJM-Modul wird diese Liste verschlüsselt Anbietern von Filtersoftware und Suchmaschinen zur Verfügung gestellt. Mit dem BPJM-Modul können nicht nur grundsätzlich verbotene Inhalte und Medien deutscher Anbieter ausgefiltert werden, sondern auch Inhalte ausländischer Anbieter, deren Verbreitung in Deutschland nicht zulässig ist. ICRA-Label Die Internet Content Rating Association wurde unter Führung von Microsoft in USA gegründet, um Anbieter anzuhalten, ihre Angebote inhaltlich zu bewerten und damit Filterprogramme steuern zu können. Anbieter verwenden im HTML-Code einer Webseite so genannte Label, um Art und Charakter des Inhalts zu beschreiben. Dazu wird ein Online-Fragebogen ausgefüllt und an das Family Online Safety Institute (www.fosi.org) gesandt. Von dort kommt das fertige Label zurück. Labels geben Aufschluss über den Inhalt des Textes (z.B. gemäßigte Kraftausdrücke, Aufruf zur Diskriminierung…) und Grafiken / Fotos (z.B. Geschlechtsorgane, Blut, Gewalt…) ICRA hat in Deutschland nur eine geringe Verbreitung PC-gestützte Kinderschutzsoftware: fragFINN KSS • Kostenloses Angebot der Initiative „Ein Netz für Kinder“, um aus fragFINN.de einen sicheren Surfraum zu machen http://www.fragfinn.de/kinderliste/ eltern/downloads.html • Schützt den PC über ein Elternpasswort • Bietet Sicheren Surfraum für Kinder bis 12 Jahre • Surfzeitbeschränkung möglich • Eigene Black- und Whitelist möglich, um den Surfraum zu erweitern oder zu verkleinern • Sonstige Webkommunikation, z.B. Chat, Download, Tauschbörsen, E-Mail kann komplett abgeschaltet werden • Funktioniert für Windows XP und Vista (außer 64bit-Version) • Linux und MacOS folgen PC-gestützte Kinderschutzsoftware: Kindersicherung 2008 • Kompletter Schutz eines Windows-PC mit enger Integration in das Betriebssystem • Nutzt die Windows-Benutzerkonten • Surfzeit und PC-Nutzungszeit können beschränkt werden (mit TAN und „Taschengeld“verwaltung) • PC-Programme können gesperrt werden • Kategoriefilter mit Blacklisten (auch BPJM) • Auswertung von ICRA-Labeln • Eigene Black- und Whitelist möglich, um den Surfraum zu verändern • Sperren von Verzeichnissen möglich • Sonstige Webkommunikation kann wahlweise abgeschaltet werden • 30tägige Testversion, Kauf ab 29,90 € http://www.salfeld.de/software/kindersich erung/index.html PC-gestützte Kinderschutzsoftware: [verify-U]4kids premium • Kompletter Schutz eines Windows- PC mit enger Integration in das Betriebssystem • Enthält alle Funktionen von Kindersicherung 2008 • Zusätzlich −Sicherer Surfraum fragFINN für Kinder bis 12 Jahre −Cybits Blacklisten (mit BPJM) für Teens bis 16 und Jugendliche bis 18 Jahre −Automatisches Update der fragFINN und der Cybits-Listen • Monatsabo voraussichtlich 2,99 € • Verfügbar ab Mitte November http://www.cybits.de PC-gestützte Kinderschutzsoftware: WinTimer 3 • Kompletter Schutz eines Windows- PC mit enger Integration in das Betriebssystem • Nutzt die Windows-Benutzerkonten • Surfzeit und PC-Nutzungszeit können beschränkt werden • PC-Programme können erlaubt oder gesperrt werden • Begriffsfilter • Eigene Black- und Whitelist möglich, um den Surfraum zu verändern • Dateitypfilter für Downloads • ab 22,90 € • http://www.wintimer- kindersicherung.de PC-gestützte Kinderschutzsoftware: T-Online Kinderschutzsoftware • Kostenloser Kinderschutz für Kunden von T-Online http://eltern.t-online.de/ • Surfzeitbeschränkung • Auswertung von ICRA-Labels • Kategoriefilter • Eigene Black- und Whitelist möglich, um den Surfraum zu verändern • Internet-Programme wie e-Mail, Newsgroup, Chat und FTP können wahlweise ausgeschaltet werden • Neue Version angekündigt mit − verbesserten Blacklisten und − dem Sicheren Surfraum fragFINN Integrierter Kinderschutzfilter für Nintendo Wii und DS • Nintendo Wii und Nintendo DS können durch den Kauf eines Zusatzprogramms bzw. -channels mit dem OperaBrowser ausgestattet werden • Der Browser surft über einen so genannten Proxy, d.h. das eigentliche Surfen findet auf einem Zentralrechner statt, nur das Bild wird übertragen • Dem Zentralrechner kann mitgeteilt werden, für welche Kategorien der Proxy das Serven blockieren soll. • Kosten für DS: ca. 35 €, erhältlich im Handel • Kosten für Wii ca. 5 €, online über die Wii zu laden Surfzeitenbeschränkung auf DSL-Routern • Einige DSL-Router erlauben das Beschränken von Surfzeiten • Im Konfigurationsmenü des Routers wird eingerichtet, welches Gerät (z.B. PC) wann wie lange surfen darf • Für die Fritz!Box existiert eine kostenlose Software, um für mehrere Benutzer, die sich einen PC teilen, „virtuelle“ Geräte anzulegen. Diese Software muss aber auf jedem PC installiert werden. Kinderschutzhandys Kandy Mobile (www.kandymobile.com) − Speziell für jüngere Kinder − Ohne Bluetooth und Internet − Elternrückruf − Ortung − Sperrung von Mehrwertdiensten − Laufzeitvertrag und Prepaid möglich, E-Plus Netz Kiili Mobil (www.kinderhandy-shop.de) − Verschiedene Geräte für unterschiedliche Altersklassen − Ortung − Familiennotruftaste − Diebstahlversicherung − Laufzeittarif, Vodafone-Netz Vodafone-Jugendschutzhandy − Sperre für Bluetooth über Elternpasswort möglich − Laufzeittarif und Prepaid möglich Neue Entwicklungen: Integrierter Kinder- und Jugendschutz auf DSL-Routern • Die Firmen D-Link und Cybits haben den ersten DSL-Router mit integrierten Kinderund Jugendschutz ausgestattet: die HorstBox • USB-Stick als Jugendschutzschlüssel, der die HorstBox „aufschließt“ • Jeder Benutzer erhält eine Altersstufe, die unterschiedliche Filter anstößt • Alle Geräte, die über den Router ins Internet verbunden sind, werden automatisch geschützt • Jedes Kind wird altersgerecht geschützt, egal welches Gerät es gerade benutzt • Alle Listen werden automatisch und regelmäßig aktualisiert • Familien-DSL ist ab November über den DSL-Anbieter Carpo erhältlich www.familien-dsl.de, ab 24,95 € im Monat bis 12: Sicherer Surfraum fragFINN bis 16: Blacklist für Inhalte mit Einstufung FSK16 bis 18: Blacklist für Inhalte mit Einstufung FSK18 über 18: wahlweise freies Internet oder Anwendung der BPJM-Liste Neue Entwicklungen: Integrierter Kinder- und Jugendschutz auf mobilen Geräten • Cybits hat den ersten Prototyp eines Handy mit integriertem Kinder- und Jugendschutz entwickelt (nur Windows Mobile): − Sicherer Surfraum fragFINN − Kontrolle über Geräteschnittstellen: Bluetooth, WLAN, Infrarot, Kamera, USB − Surfzeitbeschränkungen − Pflege lokaler White- und Blacklisten möglich • Das fertige Produkt bietet zusätzlich: − Cybits-Blacklisten für Kinder bis 16 und Jugendliche bis 18 Jahre − Zentraler Updatedienst − Passwortgeschützte Konfiguration Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! Zeit für Ihre Fragen…