Jugendmedienschutz im Internet

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Jugendmedienschutz im Internet
Jugendmedienschutz im Internet
Technik, die Eltern und Erziehern helfen soll
Vortrag an der Grundschule Falkenstein
30. Oktober 2008
Stefan Pattberg
Gefahren im Internet:
Unzureichender Schutz vor unerwünschten Inhalten
• 53% der 12-13jährigen und
71% der 14-15jährigen besitzen
einen eigenen PC
(lt. Medienpädagogischer Forschungsverbund
Südwest)
• Erhöhte Aufmerksamkeit für
jugendgefährdende Webseiten
− Presseberichte und TV
− Mundpropaganda
• Oft nur ein Warnhinweis und
kein wirklicher Schutz für Kinder
und Jugendliche
• Zur Zeit keine Möglichkeit, auf
ausländische Angebote Einfluss
zu nehmen
• Kostenlose Angebote mit
jugendgefährdendem Inhalt
nehmen zu (User generated
content)
Gefahren im Internet:
Unzureichender Schutz vor unerwünschten Inhalten
• Harmlose Suche nach „Omas“
führt auf Erotikangebote und
zu Kontaktanzeigen
• Selbst Suchmaschinen mit
Filtertechnik bieten keinen
wirksamen Schutz
• Mit Geduld und Erfahrung wird
jeder gewünschte Inhalt
irgendwann gefunden
Gefahren im Internet:
Suchtgefahr durch Rollenspiele (MMORPG)
• Massively Multiplayer
Online Role-Playing Games
können in eine virtuelle
Welt „verführen“
• Ständige Spannung mit
Action und Thrill
• Viele Erfolgserlebnisse
• Anerkennung in der
Gruppe
• Aufgaben werden immer
schwieriger, brauchen
immer länger
• Längeres Spielen wird
belohnt
Riskante Folge:
Keine Zeit mehr für die
reale Welt vorhanden
Zusätzliche Gefahren im Mobilfunk:
Happy Slapping
• Gewalt von Jugendlichen gegen
Passanten, Mitschüler oder
Lehrer wird mit der Handykamera aufgezeichnet und per
Internet oder Mobilfunk
veröffentlicht
• Belästigung durch Bluetooth-
und SMS-Messages
• Verbreitung von jugend-
gefährdenden Inhalten, z.B.
Download vom PC und
Weitergabe per Bluetooth
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag
Jugendmedienschutz ist Ländersache !
Staatsvertrag wurde 2003 geschlossen
− Bildung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Oberste Aufsichtsbehörde aus 12 Sachverständigen:
6 Direktoren der Landesmedienanstalten, 6 Vertreter von
Jugendschutzbehörden
• Getragen von den Landesmedienanstalten
•
− Aufwertung von jugendschutz.net als „Labor“ der KJM
− Verbotene Inhalte
− Geschlossene Benutzergruppen für „Erwachseneninhalte“
− Jugendschutzprogramme für entwicklungsbeeinträchtigende
Inhalte
− Sendezeitbeschränkungen
− Jugendschutzbeauftragte
− Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle
Freiwillige Selbstkontrolle Multimediadiensteanbieter e.V.
• Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft GmbH
• Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
•
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag: §4
Geschlossene Benutzergruppe für Erwachseneninhalte
(Altersverifikationssysteme)
− Nur Personen, die eindeutig als volljährig identifiziert wurden,
dürfen Zugang zu einer Geschlossenen Benutzergruppe bekommen
− Face-to-Face Identifikation verlangt
− Bei jedem Zugang muss der Anwender erneut eindeutig
authentifiziert werden
− Die Weitergabe von Nutzerdaten muss erschwert werden (z.B.
Hardwarekomponente, finanzielles Risiko)
Gilt nur für Webseiten unter deutscher Jurisdiktion
− Ausländische Seiten sind frei zugänglich
− Deutsche Anbieter wechseln ins Ausland
− Mangelnde Akzeptanz im Markt
− Vollzugsdefizit
Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag: §11
Jugendschutzprogramme
− Programme, die Inhalte für Kinder von entwicklungsbeeinträchtigenden
Inhalten trennen
− Anbieter entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte haben die Pflicht solche
Programme einzusetzen oder Sendezeit zu beschränken (23 – 6 Uhr)
− Anforderungen:
• Anerkennung (Zulassung) durch die KJM (gilt für maximal 5 Jahre)
• ein nach Altersstufen differenzierter Zugang
− Möglichkeit eines zeitlich befristeten Modellversuchs
seit 2003 wurde kein Programm von der KJM anerkannt
− Ein Modellversuch ist gescheitert (ICRA), einer wurde zurück gezogen
(Cybits), der letzte (JusProg) läuft seit bald vier Jahren ohne
Anerkennung
− Unrealistische Forderungen der KJM lassen Anbieter an dem Willen
zweifeln, zu einem Ergebnis zu kommen
Der vom Gesetzgeber geforderte Schutz findet de facto nicht statt !
Ohne anerkanntes Jugendschutzprogramm besteht auch kein Zwang
zum Einsatz !
Konsens in der aktuellen Diskussion
Ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz braucht
− Einen Sicheren Surfraum für jüngere Kinder
= Whitelist, die nur Seiten enthält, von denen bekannt ist, dass sie für Kinder
geeignet sind
− Filterprogramme für ältere Kinder und Jugendliche, die je nach Altersstufe
solche Seiten blockieren, die entwicklungsbeeinträchtigend sein können
= Begriffsfilter:
Über eine Liste von Schlüsselwörtern werden Seiten
blockiert, auf denen solche Wörter verwendet werden
= Kategoriefilter:
bekannte Webseiten werden in Kategorien eingeteilt (z.B.
News, Handel, Unterhaltung, Sport, Erotik, Gewalt);
Kategorien können blockiert oder frei geschaltet werden
= Content Filter:
Seiten werden vom Anbieter mit Content Labeln versehen,
die Aussagen über den Inhalt machen (z.B. Darstellung von
Drogen, derber Sprachgebrauch) und entsprechend gefiltert
= Blacklisten:
bekannte Webseiten, die als entwicklungsbeeinträchtigend
eingestuft wurden, werden blockiert
Dissenz in der aktuellen Diskussion
•
Welche Altersgruppen müssen unterschieden werden?
•
Muss/Kann ein Jugendschutzprogramm vor der Anerkennung bereits
seine Marktakzeptanz bewiesen haben?
•
Wie stark dürfen Jugendschutzprogramme zu Over- oder
Underblocking neigen?
•
Wer haftet im Fall von Overblocking?
•
Können Content Label überhaupt in Altersklassen umgesetzt
werden?
•
Müssen Jugendschutzprogramme grundsätzlich kostenlos abgegeben
werden?
Technische Hilfsmittel zum Jugendmedienschutz
Sicherer Surfraum fragFINN.de
BPJM-Modul (Liste nach §18 JuSchG)
ICRA - Label
PC-gestützte Kinderschutzsoftware
Integrierter Kinderschutzfilter für Nintendo Wii und DS
Surfzeitenbeschränkung auf DSL-Routern
Kinderschutzhandys
Neue Entwicklungen:
Integrierter Kinder- und
Jugendschutz auf
− DSL-Routern
− mobilen Geräten
Sicherer Surfraum fragFINN.de
• Enthält mehr als 7.000
Seiten, die von Medienpädagoginnen für Kinder bis 12
Jahre geprüft und freigegeben
wurden
• Eigene Suchmaschine, die
nur in den freigegebenen Seiten
sucht, d.h. nur sichere
Suchergebnisse
• Interessante Inhalte, die
ständig aktualisiert werden
• Finanziert von 14 Unternehmen
• Unterstützt von der Bundes-
regierung und 4 Verbänden
• Projektleitung durch die FSM
• Wird mit geeigneter Kinder-
schutzsoftware zum Sicheren
Surfraum für Kinder bis 12
Jahre
BPJM-Modul
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien pflegt eine
Liste von Webseiten, die lt. §18 JuSchG Jugendlichen nicht
zugänglich gemacht werden dürfen, weil sie „geeignet sind, die
Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit zu gefährden“.
Über das BPJM-Modul wird diese Liste verschlüsselt Anbietern
von Filtersoftware und Suchmaschinen zur Verfügung gestellt.
Mit dem BPJM-Modul können nicht nur grundsätzlich verbotene
Inhalte und Medien deutscher Anbieter ausgefiltert werden,
sondern auch Inhalte ausländischer Anbieter, deren
Verbreitung in Deutschland nicht zulässig ist.
ICRA-Label
Die Internet Content Rating Association wurde unter Führung
von Microsoft in USA gegründet, um Anbieter anzuhalten, ihre
Angebote inhaltlich zu bewerten und damit Filterprogramme
steuern zu können.
Anbieter verwenden im HTML-Code einer Webseite so genannte
Label, um Art und Charakter des Inhalts zu beschreiben.
Dazu wird ein Online-Fragebogen ausgefüllt und an das Family
Online Safety Institute (www.fosi.org) gesandt. Von dort
kommt das fertige Label zurück.
Labels geben Aufschluss über den Inhalt des Textes (z.B.
gemäßigte Kraftausdrücke, Aufruf zur Diskriminierung…) und
Grafiken / Fotos (z.B. Geschlechtsorgane, Blut, Gewalt…)
ICRA hat in Deutschland nur eine geringe Verbreitung
PC-gestützte Kinderschutzsoftware:
fragFINN KSS
• Kostenloses Angebot der Initiative „Ein
Netz für Kinder“, um aus fragFINN.de
einen sicheren Surfraum zu machen
http://www.fragfinn.de/kinderliste/
eltern/downloads.html
• Schützt den PC über ein Elternpasswort
• Bietet Sicheren Surfraum für
Kinder bis 12 Jahre
• Surfzeitbeschränkung möglich
• Eigene Black- und Whitelist möglich,
um den Surfraum zu erweitern oder zu
verkleinern
• Sonstige Webkommunikation, z.B. Chat,
Download, Tauschbörsen, E-Mail kann
komplett abgeschaltet werden
• Funktioniert für Windows
XP und Vista (außer
64bit-Version)
• Linux und MacOS folgen
PC-gestützte Kinderschutzsoftware:
Kindersicherung 2008
• Kompletter Schutz eines Windows-PC
mit enger Integration in das
Betriebssystem
• Nutzt die Windows-Benutzerkonten
• Surfzeit und PC-Nutzungszeit können
beschränkt werden (mit TAN und
„Taschengeld“verwaltung)
• PC-Programme können gesperrt
werden
• Kategoriefilter mit Blacklisten (auch BPJM)
• Auswertung von ICRA-Labeln
• Eigene Black- und Whitelist möglich, um
den Surfraum zu verändern
• Sperren von Verzeichnissen möglich
• Sonstige Webkommunikation kann
wahlweise abgeschaltet werden
• 30tägige Testversion, Kauf ab 29,90 €
http://www.salfeld.de/software/kindersich
erung/index.html
PC-gestützte Kinderschutzsoftware:
[verify-U]4kids premium
• Kompletter Schutz eines Windows-
PC mit enger Integration in das
Betriebssystem
• Enthält alle Funktionen von
Kindersicherung 2008
• Zusätzlich
−Sicherer Surfraum fragFINN für
Kinder bis 12 Jahre
−Cybits Blacklisten (mit BPJM) für
Teens bis 16 und Jugendliche bis 18
Jahre
−Automatisches Update der
fragFINN und der Cybits-Listen
• Monatsabo voraussichtlich 2,99 €
• Verfügbar ab Mitte November
http://www.cybits.de
PC-gestützte Kinderschutzsoftware:
WinTimer 3
• Kompletter Schutz eines Windows-
PC mit enger Integration in das
Betriebssystem
• Nutzt die Windows-Benutzerkonten
• Surfzeit und PC-Nutzungszeit
können beschränkt werden
• PC-Programme können erlaubt oder
gesperrt werden
• Begriffsfilter
• Eigene Black- und Whitelist möglich,
um den Surfraum zu verändern
• Dateitypfilter für Downloads
• ab 22,90 €
• http://www.wintimer-
kindersicherung.de
PC-gestützte Kinderschutzsoftware:
T-Online Kinderschutzsoftware
• Kostenloser Kinderschutz für
Kunden von T-Online
http://eltern.t-online.de/
• Surfzeitbeschränkung
• Auswertung von ICRA-Labels
• Kategoriefilter
• Eigene Black- und Whitelist
möglich, um den Surfraum zu
verändern
• Internet-Programme wie e-Mail,
Newsgroup, Chat und FTP können
wahlweise ausgeschaltet werden
• Neue Version angekündigt mit
− verbesserten Blacklisten und
− dem Sicheren Surfraum
fragFINN
Integrierter Kinderschutzfilter für Nintendo Wii und DS
• Nintendo Wii und Nintendo DS können
durch den Kauf eines Zusatzprogramms
bzw. -channels mit dem OperaBrowser ausgestattet werden
• Der Browser surft über einen so
genannten Proxy, d.h. das eigentliche
Surfen findet auf einem Zentralrechner
statt, nur das Bild wird übertragen
• Dem Zentralrechner kann mitgeteilt
werden, für welche Kategorien der
Proxy das Serven blockieren soll.
• Kosten für DS: ca. 35 €, erhältlich im
Handel
• Kosten für Wii ca. 5 €, online über die
Wii zu laden
Surfzeitenbeschränkung auf DSL-Routern
• Einige DSL-Router erlauben das
Beschränken von Surfzeiten
• Im Konfigurationsmenü des Routers
wird eingerichtet, welches Gerät (z.B.
PC) wann wie lange surfen darf
• Für die Fritz!Box existiert eine
kostenlose Software, um für mehrere
Benutzer, die sich einen PC teilen,
„virtuelle“ Geräte anzulegen.
Diese Software muss aber auf
jedem PC installiert werden.
Kinderschutzhandys
Kandy Mobile (www.kandymobile.com)
− Speziell für jüngere Kinder
− Ohne Bluetooth und Internet
− Elternrückruf
− Ortung
− Sperrung von Mehrwertdiensten
− Laufzeitvertrag und Prepaid möglich, E-Plus Netz
Kiili Mobil (www.kinderhandy-shop.de)
− Verschiedene Geräte für unterschiedliche Altersklassen
− Ortung
− Familiennotruftaste
− Diebstahlversicherung
− Laufzeittarif, Vodafone-Netz
Vodafone-Jugendschutzhandy
− Sperre für Bluetooth über Elternpasswort möglich
− Laufzeittarif und Prepaid möglich
Neue Entwicklungen:
Integrierter Kinder- und Jugendschutz auf DSL-Routern
• Die Firmen D-Link und Cybits haben den
ersten DSL-Router mit integrierten Kinderund Jugendschutz ausgestattet:
die HorstBox
• USB-Stick als Jugendschutzschlüssel,
der die HorstBox „aufschließt“
• Jeder Benutzer erhält eine Altersstufe,
die unterschiedliche Filter anstößt
• Alle Geräte, die über den Router ins
Internet verbunden sind, werden
automatisch geschützt
• Jedes Kind wird altersgerecht geschützt,
egal welches Gerät es gerade benutzt
• Alle Listen werden automatisch und
regelmäßig aktualisiert
• Familien-DSL ist ab November über den
DSL-Anbieter Carpo erhältlich
www.familien-dsl.de,
ab 24,95 € im Monat
bis 12:
Sicherer Surfraum fragFINN
bis 16: Blacklist für Inhalte mit
Einstufung FSK16
bis 18: Blacklist für Inhalte mit
Einstufung FSK18
über 18: wahlweise freies Internet oder
Anwendung der BPJM-Liste
Neue Entwicklungen:
Integrierter Kinder- und Jugendschutz auf mobilen Geräten
• Cybits hat den ersten Prototyp eines
Handy mit integriertem Kinder- und
Jugendschutz entwickelt (nur Windows
Mobile):
− Sicherer Surfraum fragFINN
− Kontrolle über Geräteschnittstellen:
Bluetooth, WLAN, Infrarot, Kamera, USB
− Surfzeitbeschränkungen
− Pflege lokaler White- und Blacklisten
möglich
• Das fertige Produkt bietet zusätzlich:
− Cybits-Blacklisten für Kinder bis 16 und
Jugendliche bis 18 Jahre
− Zentraler Updatedienst
− Passwortgeschützte Konfiguration
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !
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