Antrag - SPÖ Tirol

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Antrag - SPÖ Tirol
Landtagsdirektion
Eingelangt am
2 6 J U N ! 2014
l i l IAH
ANTRAG
agsklub Tirol
des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragsteller LAbg. KO Gerhard Reheis) betreffend:
Beschlüsse der 165. Vollversammlung der
Kammer für Arbeiter und Angestellte in Tirol
Der Landtag wolle beschließen:
„Die Landesregierung wird ersucht, die Beschlüsse der 165. Vollversammlung der
Kammer für Arbeiter und Angestellte zu prüfen und dem Landtag baldmöglichst
einen begründeten Bericht darüber zu geben,
• welche Vorschläge daraus in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen,
•
welche Vorschläge erledigt sind,
• welche Vorschläge abgelehnt wurden und
• welche in Bearbeitung sind,
damit die Abgeordneten einen allfälligen Handlungsbedarf leichter beurteilen
können."
Zuweisungsvorschlag:
Ausschuss
für
Rechts-,
Gemeinde-
und
Raumordnungsangelegenheiten
Begründung:
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat anlässlich ihrer 165.
Vollversammlung am 16.5.2014 eine Reihe von Anträgen und Resolutionen
beschlossen, die im Interesse der von der Kammer vertretenen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer Ziel führend und notwendig sind.
Da erfahrungsgemäß ein solcher Vorschlagskatalog über einen längeren Zeitraum
hinweg gesammelt wird, ist die erbetene Überprüfung und InforrrTätipn vor einer
weiteren Aktivität durch die Abgeordneten des Landtages sinnvoll undT fi^ich.
Anlage: AK Beschlüsse vom 16.5.2014
Innsbruck, am 24.6.2014
Landtagsklub Tirol
ANTRAG
:des SPÖ Landtagsklubs (Erstantragsteller LAbg. KO Gerhard Reheis) betreffend:
Beschlüsse der 166. Vollversammlung der
Kammer für Arbeiter und Angestellte In Tirol
Der Landtag wolle beschließen:
„Die Landesregierung wird ersucht, die Beschlüsse der 165. Vollversammlung der
Kammer für Arbeiter und Angestellte zu prüfen und dem Landtag baldmöglichst
einen begründeten Bericht darüber zu geben,
• welche Vorschläge daraus in den Zuständigkeitsbereich des Landes fallen,
• welche Vorschläge erledigt sind,
• welche Vorschläge abgelehnt wurden und
• welche in Bearbeitung sind,
damit die Abgeordneten einen allfälligen Handlungsbedarf leichter beurteilen
können."
Zuweisungsvorschlag:
Ausschuss
Raumordnungsangelegenheiten
für
Rechts-,
Gemeinde-
und
Begründung:
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat anlässlich ihrer 165,
Vollversammlung am 16.5.2014 eine Reihe von Anträgen und Resolutionen
beschlossen, die im Interesse der von der Kammer vertretenen Arbettnehmerinnen
und Arbeitnehmer Ziel führend und notwendig sind.
Da erfahrungsgemäß ein solcher Vorschlagskatalog über einen längeren Zeitraum
hinweg gesammelt wird, ist die erbetene Überprüfung und Inf
weiteren Aktivität durch die Abgeordneten des Landtages sinnvoll
Anlage: AK Beschlüsse vom 16.5.2014
Innsbruck, am 24.6.2014
Antrag
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Verbot einer die Einheimischen diskriminierenden Preispolitik
Die einheimische Bevölkerung wird im Vergleich zu Touristen bei der Nutzung von
Freizeitangeboten hinsichtlich der Preisgestaltung teilweise massiv benachteiligt. Der
Umstand einer die Einheimischen diskriminierenden Preispolitik soll plakativ anhand der
Preisgestaltung des Tourismusverbandes Seefeld als Loipenbetreiber für die Benutzung
der Langlaufloipen dargestellt werden. Ebenso ist ein vom Tourismusverband PaznaunIschgl beworbenes Konzert plakativ ins Treffen zu führen, welches nur in Verbindung mit
einer Gästekarte der Region Paznaun-Ischgl besucht werden kann:
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Loipen in der Region Seefeld erhalten Touristen,
aufgrund der von ihren Vermietern oder Beherbergungsbetrieben ausgehändigten
„Olympiaregion Seefeld Card“ (ORS-Card/Gästekarte), „Spezialtarife“ für die
Loipenbenutzung. Mit dieser Karte können Touristen ein Tagesticket für die Benutzung
der Loipen um drei Euro erwerben, während Einheimische (= alle Personen, die über
keine Gästekarte verfügen) einen Tagespreis von neun Euro bezahlen müssen. Dies
entspricht einem Preisunterschied von 200 % (!). Dazu kommt, dass die
Loipenbenutzung ab drei Tagen für die gesamte Urlaubsdauer (z.B. zwei Wochen)
insgesamt lediglich neun Euro kostet, d.h. dass die Loipenbenutzung durch Touristen ab
dem dritten Tag kostenfrei erfolgen kann. Diese „Spezialtarife“ gelten jedoch nur für
Touristen, nicht jedoch für die einheimische Bevölkerung, die den „Normaltarif (neun
Euro pro Tag) bezahlen muss. Dies führt zu einer massiven Ungleichbehandlung bzw.
Benachteiligung der Tiroler Bevölkerung, die es zu verhindern gilt.
Weiters fand am 3. Mai 2014 ein so genanntes „Top of the Mountain Concert“ auf der
Idalpe in Ischgl statt. Seitens der Tourismusverbandes wurden hierfür zunächst ab dem
7. April 2014 verfügbare Tageskarten und damit verbunden Zutritt zum Konzert für
Einheimische angekündigt. Tatsächlich konnten die Konzertkarten in der Folge nur in
Verbindung m it einer Gästekarte der Region Paznaun-Ischgl erworben werden. Das
heißt, dass alle Tiroler, die nicht in der Region nächtigten und damit auch keine
Gästekarte vorweisen konnten, gar keine Konzertkarten kaufen konnten. In diesem Fall
wurde von einem Tourismusverband bei einem Event die einheimische Bevölkerung
ausgeschlossen und eine „Exklusivveranstaltung für Touristen“ abgehalten.
Es ist daher dringend erforderlich, dass das Land Tirol im Rahmen seines
Wirkungsbereiches eingreift und derartige Praktiken umgehend abstellt. Gerade
Tourismusverbände und Tourismusregionen werden mit hunderten Millionen an
Steuergeldern für den Ausbau der Infrastruktur und zig Millionen an Tourismusabgabe
von uns allen gefördert und finanziert. Das Ziel der Tourismuswirtschaft, die Tiroler
Gästebetten zu füllen, darf aber nicht dazu führen, dass Einheimische immer häufiger als
unerwünschte Gruppe behandelt werden. Das Land ist aufgefordert, diese Entwicklung
abzustellen.
Antrag
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Erntehelfer - verstärkte Kontrollen gegen rechtswidrige Lohn- und
Lebensbedingungen
Im Sommer letzten Jahres wurde uns drastisch vor Augen geführt, dass bei uns in Tirol
Erntehelfer oder landwirtschaftliche Hilfsarbeiter aus dem EU-Raum mit gesetzwidrigen
Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Da sich diese Beschäftigten nur
saisonal in Tirol aufhalten und nur für die Dauer des Dienstverhältnisses in Unterkünften
der Betriebe wohnen, ist bei ihnen die Gefahr der sanktionslosen Verletzung arbeits- und
sozialrechtlicher Bestimmungen besonders hoch.
Auch wenn Erntehelfer und landwirtschaftliche Hilfsarbeiter von Gesetzes wegen nicht
dem Zuständigkeitsbereich der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol zugehören,
so können uns derartige krass rechtswidrige Beschäftigungsverhältnisse in Tirol nicht
gleichgültig sein. Denn nicht nur, dass die betroffenen Arbeitnehmer krass übervorteilt
wurden - derartige Fälle wie im Sommer letzten Jahres schaden im Allgemeinen auch
dem Ansehen unseres Bundeslandes in der Öffentlichkeit.
Recht braucht Kontrolle! Die Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol ersucht daher
die zuständigen Institutionen, so die Land- und Forstwirtschaftsinspektion Tirol, die
Landarbeiterkammer für Tirol und die Tiroler Gebietskrankenkasse, der Einhaltung von
arbeits-,
sozialund
arbeitnehmerschutzrechtlichen
Bestimmungen
bei
Beschäftigungsverhältnissen von Erntehelfern und landwirtschaftlichen Hilfsarbeitern im
Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse einen hohen Stellenwert einzuräumen. Gleichzeitig
fordert die Arbeiterkammer Tirol das Land Tirol auf, die notwendigen Ressourcen zur
Verfügung zu stellen, damit Betriebe, die Erntehelfer und landwirtschaftliche Hilfsarbeiter
beschäftigen, mit einer regelmäßigen Kontrolle zu rechnen haben. Soweit es der
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol rechtlich möglich ist, besteht unsererseits
Bereitschaft, diese Institutionen bei diesem Vorhaben zu unterstützen.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol ersucht die
Land- und Forstwirtschaftsinspektion Tirol, die Landarbeiterkammer für Tirol und
die Tiroler Gebietskrankenkasse, der Einhaltung von arbeits-, sozial- und
arbeitnehmerschutzrechtlichen Bestimmungen bei Beschäftigungsverhältnissen
von Erntehelfern und landwirtschaftlichen Hilfsarbeitern im Rahmen ihrer
rechtlichen Befugnisse einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Gleichzeitig fordert die Vollversammlung das Land Tirol dazu auf, die notwendigen
Ressourcen zur Verfügung zu stellen, damit Betriebe, die Erntehelfer und
landwirtschaftliche Hilfearbeiter beschäftigen, mit einer regelmäßigen Kontrolle zu
rechnen haben.
Antrag
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Neuregelung des Verdienstentgangs für Mitglieder der Freiwilligen
Feuerwehren
Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren in Tirol leisten einen unschätzbaren
wichtigen Beitrag zur Gefahrenabwehr und Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung. Nicht nur bei Bränden und Unfällen, sondern auch und insbesondere bei
Katastrophen sind ihre ehrenamtlichen Dienste unverzichtbar.
Die meisten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren sind berufstätig, wobei ihnen für die
Einsatzzeit arbeitsrechtlich kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber ihren
Arbeitgebern zusteht.
Nach der derzeit geltenden Regelung des § 28 Landes-Feuerwehrgesetz 2001 (LFG),
hat die Gemeinde, in der der Einsatz erfolgte, den nachgewiesenen Lohnausfall zu
ersetzen. Antragsberechtigt ist aber nur das jeweils betroffene Mitglied der Freiwilligen
Feuerwehr.
In der Praxis teilen aber einige Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern mit, dass sie sich bei
Einsätzen während der Arbeitszeit Urlaub oder Zeitausgleich nehmen müssen, sodass
letztlich gar kein Verdienstausfall vorliegt, der von der Gemeinde ersetzt werden könnte.
Aber schon im Grundsätzlichen geht die Regelung im Tiroler Feuerwehrgesetz davon
aus, dass der Arbeitnehmer zunächst eine Lohnkürzung hinnehmen muss, um dann
später über Antrag die Lohndifferenz ersetzt zu bekommen. Dies ohne Hinweis darauf,
ob nur der Nettolohn oder der Bruttolohn ersetzt wird. Bei einem bloßen Ersatz des
Nettolohnes hat der Arbeitnehmer jedenfalls sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu
tragen.
Die bisherige Entschädigungsregelung des § 28 LFG geht daher insgesamt an der
Lebenswirklichkeit vorbei. Auch ist es in keiner Weiser gerechtfertigt, dass Mitglieder der
Freiwilligen Feuerwehren für ihre ehrenamtlichen Dienste, die sie unter Einsatz des
eigenen Leib und Lebens im ausschließlichen Interesse der Allgemeinheit leisten, sogar
noch Vermögensnachteile hinnehmen müssen.
Aus Sicht der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol bedarf es daher einer
Neuregelung dergestalt, dass den Arbeitgebern für die von ihren Mitarbeiten während der
vereinbarten Arbeitszeit geleistete Einsatzzeit ein Anspruch auf vollen Lohnkostenersatz
zusteht. Sinngemäß Gleiches gilt auch für die Regelung in § 23 Tiroler
Katastrophenmanagementgesetz.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert
daher die Tiroler Landesregierung und den Tiroler Landtag dazu auf, § 28 LFG
dahingehend zu ändern, dass Arbeitgebern von unselbständig erwerbstätigen
Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr für die von diesen Mitarbeiten während der
vereinbarten Arbeitszeit geleistete Einsatzzeit ein Anspruch auf vollen
Lohnkostenersatz
zusteht.
In
gleicher
Weise ist
§
23
Tiroler
Katastrophenmanagementgesetz abzuändern.
Antrag
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Aufwertung Erwachsenenbildung in Tirol
Das Land Tirol unterstützt das Lebenslange Lernen über viele verschiedene Zugänge. Zum
einen bekommen die Lernenden bzw. ihre unterhaltspflichtigen Angehörigen direkte
Förderungen und Beihilfen wie zum Beispiel Schulstarthilfe, Fahrtkostenzuschuss von der
Landesgedächtnisstiftung oder Förderungen aus den Mitteln der Arbeitnehmerförderung.
Andererseits tritt das Land selber als Anbieter wie zum Beispiel über das Bildungshaus
Grillhof auf oder unterstützt Bildungsanbieter finanziell, damit ein umfassendes
Bildungsangebot in Tirol möglich wird. Bei dieser Objektförderung lässt die Intensität der
Unterstützung aber eine unterschiedliche Gewichtung mutmaßen.
Die politische und finanzielle Unterstützung der Fachhochschule MCI zeigt eindeutig, wie
wichtig den handelnden politischen Akteuren die Weiterentwicklung dieser Tiroler
Hochschule ist. Der Ausbau in Richtung neuer Studienrichtungen erfährt ebenso eine
monetäre Zuwendung wie der in Kürze startende Neubau des Studiengebäudes. Mit viel
Verständnis und zukunftsweisenden Entscheidungen achtet die Tiroler Landesregierung hier
auf den Erwerb bzw. den Erhalt der Topposition in diesem Bildungsbereich.
Wandert der Blick vom Studienangebot aber in Richtung Erwachsenenbildung so scheint
sich eine Fehlsichtigkeit einzustellen. Während in anderen österreichischen Bundesländern
schon lange die Notwendigkeit eines breit aufgestellten Weiterbildungsangebotes erkannt
wurde, ist dieses Thema in Tirol bei Kunst und Kultur angesiedelt und muss mit verminderten
Budgetmitteln kämpfen. Mit einer kurzsichtigen Betrachtungsweise wird hier eine radikale
Ausdünnung des Weiterbildungsangebotes im Bereich der Erwachsenenbildung in Kauf
genommen.
Die Qualifizierung der Arbeitnehmer und die damit einhergehende Produktivität ist der Garant
für den Wohlstand in Tirol. Das Spektrum dieser Qualifizierung ist aber nicht nur auf die
Hochschulausbildung beschränkt, sondern beginnt bereits bei den Sprach- und EDV-Kursen
in den einzelnen Orten. Damit die Erwachsenenbildung in Zukunft nicht zu einer Bildung der
2. Klasse wird, sondern die ihr zustehende Gewichtung erhält, muss sie in der Zuständigkeit
in die Bildungsabteilung wandern und personell mit Experten ausgestattet werden.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert die
Landesregierung auf, die Zuständigkeit für die Erwachsenenbildung in die
Bildungsabteiiung zu verschieben und personell mit Experten aus der
Erwachsenenbildung auszustatten.
Antrag
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Erweiterung der Landesförderung im Bildungsbereich
Das AMS bietet mit der Bildungskarenz, der Bildungsteilzeit und dem Fachkräftestipendien
drei Möglichkeiten um während der Teilnahme an Bildungsangeboten ein Einkommen zu
erhalten. Ziel dieser Förderung ist die Deckung der Lebenshaltungskosten der Personen
während der jeweiligen Bildungsangebote.
Zur Deckung der Ausbildungskosten können teilweise ergänzend zu diesen
Bundesförderungen vom Land Tirol das Bildungsgeld update oder die Fachkräfteförderung
bezogen werden und auch die Bildungsbeihilfen der AK Tirol helfen bei der Finanzierung.
Dieses System der Bundes- und Landesförderung scheint eine ausreichende Finanzierung
bei der Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zu garantieren und somit den Zugang zur
höheren Qualifizierung der Tiroler Arbeitnehmer zu ermöglichen. Leider trifft dies aber meist
nur dann zu, so lange die Lebenshaltungskosten noch sehr gering sind. Wer nicht mehr in
der elterlichen Wohnung lebt oder auf das Einkommen des Partners zurückgreifen kann, ist
weiterhin von der Höherqualifizierung aufgrund der fehlenden finanziellen Unterstützung
ausgeschlossen.
Aufgrund der Entwicklungen am Arbeitsmarkt nimmt die Notwendigkeit von stetiger Aus- und
Weiterbildung gerade für Personen ab dem 30. Lebensjahr aber ständig zu. Die notwendige
Qualifizierung passiert teilweise durch die Personalentwicklung in den Firmen oder in
berufsbegleitenden Bildungsangeboten. Sobald es aber um den Wiedereinstieg, eine
Umschulung oder eine umfassende Qualifizierung geht, verhindern oftmals lange
Ausbildungszeiten mit fehlendem Einkommen das Bildungsvorhaben.
In der Folge müssen sich die Arbeitnehmer aufgrund der fehlenden Qualifizierung mit
niedrigerem Arbeitseinkommen zufrieden geben und können dieses wiederum nicht für
zukünftige Bildungspläne sparen. Es ist eine wichtige Aufgabe für das Land Tirol, höhere
Qualifizierung für die Tiroler Arbeitnehmer leistbar zu machen.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert die
Landesregierung auf, eine neue bzw. ergänzende Landesförderung einzurichten, die
bei Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Biidungskarenz, Bildungsteilzeit und
Fachkräfteförderung einen ausreichenden finanziellen Beitrag leistet.
Antrag
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Beschulung der Speditionslehrlinge in Tirol
85 Tiroler Jugendliche erlernen die Lehrberufe Speditionskaufmann/frau und
Speditionslogistik. Die für sie zuständige Berufsschule ist in Mitterdorf in der Steiermark.
Die Zugverbindungen etwa von Innsbruck nehmen wischen 6 Std. 15 Minuten und 7 Std.
20 Minuten bei zwei- bis viermaligem Umsteigen in Anspruch. Dazu kommen die
erheblichen Kostenbelastungen für die Fahrt sowie die Internatsunterbringung.
Die Umständlichkeit der öffentlichen Verbindung führt nicht zuletzt dazu, dass die
betroffenen Lehrlinge zumindest im letzten Lehrjahr dann mit dem eigenen PKW an neun
Wochenenden hinter einander quer durch Österreich hin und retour unterwegs sind.
Längst haben andere Bundesländer - etwa Salzburg und Oberösterreich - ihre
Speditionslehrlinge abgezogen und eine Beschulung im eigenen Bundesland
sichergestellt. Die Tiroler Lehrlinge (sowie auch die die Lehrlinge aus Vorarlberg)
müssen jedoch weiterhin in die Steiermark pendeln.
Da es im Fall der Speditionslehrlinge keine besondere Infrastruktur benötigt, die eine
Beschulung in einem bestimmten Standort rechtfertigen würden, kommt Beschulung in
Tirol - etwa in Innsbruck - grundsätzlich ebenso in Frage.
Die Verteilung länderübergreifend zu beschulender Lehrlinge wird alljährlich auf der
sogenannten Kuchler Konferenz festgelegt. Dort müsste ein entsprechender Vorstoß der
Tiroler Landesregierung platziert werden. Da aufgrund des zu entartenden Widerstandes
der Steiermark eine kurzfristige Umsprengelung der Tiroler Speditionslehre ohnehin nicht
zu erwarten ist, wäre jedenfalls ausreichend Zeit gegeben, die fachlichen und allenfalls
auch räumlichen Adaptionen an der Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro in
Innsbruck vorzunehmen.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert
daher die Tiroler Landesregierung auf, einen Antrag des Landes Tirol bei der
Kuchler Konferenz auf Beschulung der Tiroler Speditionslehrlinge in Innsbruck
einzubringen.
Antrag
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Rasche Umsetzung des bereits angekündigten elektronischen
Ticketsystems für den öffentlichen Verkehr in Tirol durch den W T
Am 6. November 2012 gaben Landeshauptmann Günther Platter und der damalige
Landesrat für Verkehr Anton Steixner bekannt, dass in Tirol ein flächendeckendes ETicketing für den öffentlichen Personennahverkehr eingeführt wird, auf dessen
Grundlage kilometergenau abgerechnet werden soll. Bereits für das Jahr 2013 sollte ein
Pilotprojekt hierfür umgesetzt werden. Und auch im Arbeitsübereinkommen zwischen
ÖVP und den Grünen ist das E-Ticketing mit kilometergenauer Abrechnung vereinbart.
Dennoch wurde bis zum jetzigen Tage das angekündigte Pilotprojekt noch nicht
gestartet. Hinzu kommt, dass von Seiten des Klima- und Energiefonds (Kli.en) eine
Zusage für eine Förderung des Projekts besteht, diese jedoch bei Nichtumsetzung
verfällt.
Das elektronische Ticket im öffentlichen Verkehr ist dabei nicht neu. Viele Großstädte wie
Paris, Amsterdam und sogar Bukarest haben zumindest teilweise ein elektronisches
Ticketsystem eingeführt. 2012 startete in Südtirol mit der Ausgabe des Südtirol-Passes
ein elektronisches Ticketsystem mit kilometergenauer Abrechnung in einer überwiegend
ländlich geprägten Verbundregion.
Weiters hat die neu gewählte Südtiroler Landesregierung im Koalitionsabkommen vom
30. Dezember 2013 das Ziel eines einheitlichen Ticketraums für die Euregio definiert,
indem die Ticketsysteme Tirols, Südtirols und des Trentino einander angeglichen und
kompatibel gemacht werden. Dies wäre durch Einführung eines E-Ticketings in Tirol
möglich. Im Sinne einer verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der Europaregion Tirol
wäre dieses aufeinander abgestimmte Ticketsystem ein wichtiges Vorzeigeprojekt.
Für die Fahrgäste hätte ein elektronisches Ticketsystems eine Reihe von Vorteilen. Im
Gegensatz zur derzeit von Pendlern am häufigsten gekauften Jahreskarte, muss der
Fahrgast nicht mehr eine bestimmte Strecke definieren, da alle gefahrenen Kilometer
innerhalb des Verbundtarifs gleich verrechnet werden. Will ein Jahreskarteninhaber
heute auf einer Strecke fahren, die in seiner Karte nicht inkludiert ist, so muss er den
vollen Preis bezahlen.
Mit einem elektronischen Ticket muss der Fahrgast nicht mehr im Voraus entscheiden,
was für ihn das am besten geeignete Ticket ist. Derzeit steht der Fahrgast vor der Wahl
zwischen Einzelticket, Tageskarte, Wochenkarte, Monatskarte oder Jahreskarte. So stellt
sich oft erst im Nachhinein heraus, dass eine andere Karte für den Fahrgast günstiger
gewesen wäre. Insbesondere dann, wenn die Summe der Einzeltickets mehr als eine
Wochen- oder Monatskarte gekostet hat. Besonders Teilzeitbeschäftigte, die nur an
wenigen Tagen in der Woche pendeln müssen und derzeit kein passendes Ticket für sich
wählen können, hätten endlich ein Tarifsystem, durch das sie nicht benachteiligt werden.
Bei einer kilometergenauen Abrechnung ist der Fahrgast somit sicher, dass der für ihn
günstigste Tarif zur Anwendung kommt.
Auch für die Verkehrsplanung wäre ein elektronisches Ticketsystem ein wichtiger Schritt,
da damit automatisch auch vollständige Fahrgastzahlen unmittelbar zu Verfügung
stehen.
Ein E-Ticket steht dabei nicht in Konkurrenz zu einer vergünstigten Jahresnetzkarte,
sondern ist eine technische Entscheidung, die verschiedene Varianten von Angeboten
möglich macht. So sind eine maximale Kilometerzahl zu definieren, die dem
Karteninhaber pro Jahr maximal in Rechnung gestellt werden, sowie eine Staffelung der
Kilometertarife, die mit der Zahl der gefahrenen Kilometer abnimmt. Damit ist
sicherzustellen, dass es zu einer deutlichen Vergünstigung für Vielfahrer im Vergleich zu
den derzeitigen Tarifen kommt. Genauso können auch Vergünstigungen für Jugendliche,
Studenten, Senioren oder Personen mit Handicap durch Verrechnen eines ermäßigten
Kilometertarifs durch ein elektronisches Ticketsystem problemlos übertragen werden.
Langfristiges Ziel muss es sein, ein elektronisches Ticket nicht nur in Tirol, sondern
kompatible Systeme in ganz Österreich und in den Nachbarregionen einzuführen, damit
das elektronische Ticket auch außerhalb der Landesgrenzen verwendet werden kann.
Hierzu sollte Tirol in Österreich eine Vorreiterrolle übernehmen, um seinen Beitrag für
das ehestmögliche Erreichen des Zieles zu leisten.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert
daher die Tiroler Landesregierung auf, alle Maßnahmen zu setzen, dass der W T an
der bereits angekündigten Einführung des elektronischen Ticketsystems für den
öffentlichen Verkehr zügig weiterzuarbeitet und ehestmöglich auch einführt, damit
Tirol bezüglich E-Ticket eine Vorreiterrolle innerhalb der österreichischen
Verkehrsverbünde einnimmt.
Antrag
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Kleinwasserkraft - ein wichtiger Beitrag zur Energieversorgung Tirols,
Fortbestand muss gesichert werden
Von den insgesamt knapp über tausend Wasserkraftwerken in Tirol fallen 950 Anlagen
(94,6%) unter die Kategorie Klein- und Kleinstwasserkraft bis 10 GWh
Jahresarbeitsvermögen. Diese Kraftwerke erzeugen im Schnitt 1.500 GWh pro Jahr, was
23% der Stromproduktion in unserem Bundesland und in etwa dem Strombedarf von
450.000 Haushalten entspricht. Somit ist die Kleinwasserkraft ein wichtiger und
essentieller Bestandteil der Stromversorgung und Versorgungssicherheit in Tirol. Viele
dieser Anlagen entsprechen jedoch nicht mehr dem technischen Standard, wurden sie
doch bereits in der Zwischenkriegszeit oder in den ersten Nachkriegsjahren im Zuge des
Aufbaues einer Grundversorgung mit elektrischer Energie errichtet. Es ist gesellschaftsund wirtschaftspolitisch sinnvoll diese Anlagen weiterhin zu betreiben und sie auf den
letzten Stand der Technik hin zu adaptieren. Die Umsetzbarkeit dieser dringend
notwendigen und ökonomisch wie ökologisch sinnvollen Maßnahmen setzt einerseits
gesetzliche Änderungen (Wasserrechtsgesetz, Tiroler Naturschutz-gesetz) und
andererseits Anpassungen im Vollzug voraus (Anpassung Kriterienkatalog Wasserkraft).
Beispielsweise ist es derzeit de facto nicht möglich im Rahmen einer Revitalisierung das
Krafthaus auch nur wenige Meter in seiner Position zu verändern, selbst dann nicht,
wenn Wassermenge, Fließstrecke und andere maßgebliche Parameter nahezu
unverändert bleiben. Dies würde eine Neuverhandlung der Anlage nach sich ziehen, die
nach den heute geltenden Reglementierungen mit der unerfreulichen Konsequenz endet,
dass trotz Revitalisierung sich eine deutlich geringere Energieausbeute ergeben würde.
Es sind einige Fälle bekannt geworden, wo bei geplanten Investitionen von mehreren
Hunderttausend Euro bis zu 30% geringere Erträge prognostiziert sind. Solche
Rahmenbedingungen verhindern notwendige und sinnvolle Revitalisierungsmaßnahmen,
obwohl die Einflussnahme auf Natur und Umwelt annähernd dieselbe bleibt!
Noch dramatischer ist die Situation bei Kraftwerken, bei denen in den nächsten Jahren
die wasserrechtliche Bewilligung ausläuft. Durch die notwendige Neuverhandlung für die
Wiederverleihung des Wasserrechtes in Kombination mit den einschlägigen
landesrechtlichen Bestimmungen, wird eine Fortführung des Kraftwerksbetriebes
unmöglich gemacht. Davon betroffen sind unter anderem Kraftwerke, die teils seit 80,
100 oder noch mehr Jahren in Betrieb sind. Wenn von Seiten der Landesregierung auf
diesen Umstand nicht entsprechend reagiert wird, ist damit zu rechnen, dass ein Drittel
der bisher bestehenden Kapazitäten in den kommenden Jahren für die Stromgewinnung
verloren gehen. Das sind mehr als 500 GWh pro Jahr bzw. entspricht das dem
Strombedarf von 150.000 Haushalten.
Die Arbeiterkammer Tirol bekennt sich zur Nutzung der Wasserkraftpotentiale in unserem
Land. Dies ist ein wichtiger Beitrag für die Grundversorgung der Tiroler Haushalte mit
Energie, entlastet die Übertragungsnetze, sichert durch die dezentrale Stromgewinnung
zu einem Teil die Unabhängigkeit von internationalen Entwicklungen. Die Potentiale
Antrag
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Längere Einreichfrist für Pendlerlnnen-Förderung des Landes Tirol
Mit der Pendlerlnnenförderung wird den Bezieherinnen der Pendlerpauschale, die
eine WT-Jahreskarte erwerben, 20 % des W T - Jahreskartenpreises vergütet.
Pendlerlnnen im Sinne der Pendlerlnnenförderung des Landes Tirol sind alle
Arbeitnehmerinnen, die eine kleine oder große Pendlerpauschale des Bundes
beziehen bzw. Anspruch darauf haben und zwischen ihrem Wohnsitz und ihrer
Arbeitsstätte ein Verkehrsmittel im Rahmen des Verkehrsverbundes Tirol innerhalb
Tirols benutzen.
Das Ansuchen um eine Pendlerlnnenförderung muss für jede aktuelle W T Jahreskarte innerhalb des Geltungszeitraums der Karte neu gestellt werden.
Weil der Bezug des Pendlerpauschales nachzuweisen ist und manche
Arbeitnehmerinnen das Pendlerpauschale nicht über den Arbeitgeber sondern über
die Arbeitnehmerlnnenveranlagung beantragen, ist der Nachweis über das
Pendlerpauschale und somit eine Antragstellung für die Pendlerlnnenförderung
vielfach nicht innerhalb des Geltungszeitraums der WT-Karte, sondern erst im
Folgejahr nach Zustellung des jeweiligen Einkommensteuerbescheides möglich.
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol fordert
daher die Tiroler Landesregierung auf, die derzeitige Einreichfrist für die
Beantragung der Pendlerlnnenförderung des Landes Tirol auf das Folgejahr
der jeweils gültigen WT-Jahreskarte zu verlängern.
Resolution
an die 165. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol
am 16. Mai 2014
Bestbieterprinzip im Öffentlichen Bereich zur Sicherstellung eines
fairen Wettbewerbs, der damit verbundenen Arbeitsplätze sowie der
Steuern und Abgaben dringend überfällig
Das Bundesvergabegesetz bietet im 5. Abschnitt, § 19 (5) und (6) eine Reihe von
Möglichkeiten, um heimischen Betrieben mit nichtdiskriminierenden Kriterien einen
fairen Wettbewerb auf Gemeinde- und Landesebene zu ermöglichen. Unter anderem
verweisen wir gerade in Tirol auf die Möglichkeit von „umweltgerechten Leistungen“
durch konkrete Zuschlagskriterien mit ökologischem Bezug. Besonders wichtig der
Verweis auf die Festlegung konkreter Zuschlagskriterien mit sozialpolitischem Bezug.
Die neuen EU-Richtlinien, die 2014 beschlossen wurden, lassen in Art. 58 und 59
(Ausschlussgründe und Eignungskriterien) noch mehr zu als bisher. „Es liegt in der
Macht des Bundes, der Länder, Gemeinden und der öffentlichen Institutionen, bewusst
auszuschreiben. Sie können ihre Anforderungen so formulieren, dass weder
Auftragshandel noch die Auftragsweitergabe zu Dumpingpreisen eine Chance haben“,
so auch heute Wirtschaftsanwalt Günther Gast in der Tiroler Tageszeitung.
Der Kammer für Arbeiter und Angestellte ist es seit vielen Jahren ein besonderes
Anliegen, Betrieben zu diesem Bestbieterprinzip zu verhelfen und werden an dieser
Stelle folgende Vorschläge beispielhaft aufgelistet, die in einem Kriterienkatalog
überführt werden können und der „billigste Preis“ - ungeachtet, wie er zustande
kommt - nicht mehr das alleinige Kriterium bleibt, welches nur Auftragnehmer
begünstigt, die nicht ortsansässig sind, „Billigstarbeiter“ ausnützen und kaum oder gar
keine Steuern und Abgaben vor Ort bezahlen:
•
Anzahl der auszubildenden Personen in Bezug auf die Gesamtzahl der
Beschäftigten;
•
Beschäftigung älterer Dienstnehmer in Bezug auf die Gesamtzahl der
Beschäftigten (Generation 50+);
•
Auftragsgemäße Begrenzung von
projektbezogenen Personalstandes;
•
Auftragsspezifische Qualifikation und Berufserfahrung der Mitarbeiter (zur
Überprüfung der beruflichen Eignung des Anbieters und der Subunternehmer);
•
Berücksichtigung ökologischer Kriterien wie bspw. weite Transportwege (auf
der Straße) zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung (gilt auch für Sub);
•
Beschränkung der Subvergabe auf maximal zwei Ebenen und vorherige
Bekanntgabe aller Subauftragnehmer etc.;
Leasingarbeitnehmern
auf
10% des
•
Erweiterung des Haftungs-bzw. Garantiezeitraumes außerhalb der in
ÖNormen festgesetzten Zeiten.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass der Tiroler Landtag
schon im September 2009 den Antrag „Bestbieterprinzip bei Verwendung von
heimischen Produkten in öffentlichen Einrichtungen“ beschlossen hat. Der wesentlich
größere Nutzerkreis im Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit Handwerks-, Gewerbeund Industriebetrieben aller Branchen
unterliegt nach wie vor dem
„Billigstbieterprinzip“ und kommt daher unter immer größeren wettbewerbswidrigen
und wettbewerbsverzerrenden Druck; zusätzlich zu allen anderen Problemen, mit
denen diese Betriebe heute Tag für Tag konfrontiert sind: Angefangen von
Vorfinanzierungen von Löhnen, Steuern, Abgaben und zum Teil auch der Lieferanten
bis hin zu völlig absurden und nicht mehr nachvollziehbaren bürokratischen Hürden
und Auflagen.
Ein „Fairer Wettbewerb“ ebenso wie ein
nichtdiskriminierender Schutz vor
„Dumpinganbietern“ ist angesichts der derzeitigen Rahmenbedingungen ein
unverzichtbares Element einer intakten Regional- und Kreislaufwirtschaft und dann
überfällig, wenn die Unternehmungen weiter ihre hohe soziale Verantwortung in Bezug
auf die Beschäftigung von Jung und Alt, von Frauen und Männern mit einem
gerechten Lohn nachkommen sollen. Dieses zeitgemäße „Bestbieterprinzip“ zudem
nur auf den bäuerlichen Bereich zu beschränken und den gesamten Handwerks-,
Gewerbe- und Industriebereich auszugrenzen, zeigt zudem nicht von politischer
Weitsicht in Bezug auf einen „fairen und gerechten Wettbewerb“ für unsere
systemerhaltenden Betriebe und damit den Arbeitsplatzstandort Tirol.

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