Washington_2011_Matthias_Reiser

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Washington_2011_Matthias_Reiser
ERFAHRUNGSBERICHT
Auslandsstudium an der George Washington University Law School
von Matthias Reiser
August – Dezember 2011
GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
Inhaltsverzeichnis
I. Allgemeines zu meinem Erfahrungsbericht .......................................................................................... 1
II. Die Stadt Washington DC ...................................................................................................................... 1
III. Organisatorisches rund um den Auslandsaufenthalt ........................................................................ 4
1. Die Lehrstuhlbewerbung ....................................................................................................................... 5
2. Kostendeckung (Stipendien, Auslands-BAföG und Studentenkredit) .................................................. 5
3. Allgemeine Vorbereitungsmaßnahmen für das Auslandsstudium ........................................................ 7
4. Augsburg Summer Program on European and International Economic Law – Austauschstudenten der
Partneruniversitäten an der Universität Augsburg................................................................................... 13
5. Anreise und Ankunft in Washington DC ............................................................................................ 14
6. Unterkunft in Washington DC............................................................................................................. 15
IV. Institutionen und Gebäude der George Washington University .................................................... 20
1. International Services Office (ISO) ..................................................................................................... 21
2. Cloyd Heck Marvin Center (Marvin Center) ...................................................................................... 21
3. Lerner Health and Wellness Center (LHWC) ..................................................................................... 22
4. Gelman Library ................................................................................................................................... 23
V. The George Washington University Law School: Studium und Kurswahl .................................... 23
1. Die Law School – Studium und Kurswahl .......................................................................................... 23
2. Kursbeschreibungen ............................................................................................................................ 28
a. Fundamental Issues in U.S. Law (6694-10) – Dean Susan L. Karamanian – 3 Credits – Non-IP .. 28
b. Copyright Law (6472-10) – Professor Robert Brauneis & Professor Ralph Oman – 3 Credits – IP
............................................................................................................................................................. 29
c. Law in Cyberspace (6485-10) – Professor Dawn C. Nunziato – 3 Credits – IP .............................. 30
d. Patent Law (6471-20) – Chief Judge Randall R. Rader & Dean John M. Whealan – 3 Credits – IP
............................................................................................................................................................. 31
e. Entertainment Law (6475-10) – Jay Rosenthal – 2 Credits – IP ..................................................... 32
3. Research Assistant – Professor Francesca Bignami – International and Comparative Law ............... 33
VI. LL.M. an der George Washington University Law School – 2. Semester...................................... 34
VII. Fazit und Danksagung ...................................................................................................................... 37
GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
I. Allgemeines zu meinem Erfahrungsbericht
Mein Erfahrungsbericht soll zukünftigen Teilnehmern des USA-Austauschprogramms als Orientierungshilfe und Richtschnur dienen. Daher möchte ich mich auf wesentliche Problemfelder beschränken, ohne
dabei gänzlich auf nützliche Detailfragen für einen erfolgreichen Auslandsaufenthalt zu verzichten.
Da ich mich derzeit noch in Washington DC aufhalte, um meinen LL.M. in Intellectual Property Law abzuschließen, ist mein Bericht auch nur ein vorläufiger. Nach Beendigung des Spring 2012 Terms werde
ich einen kompletten Bericht über mein gesamtes Auslandsstudium nachreichen.
Schließlich möchte ich an dieser Stelle auch auf den Erfahrungsbericht meines Freundes Daniel Förg
verweisen. Wir haben unsere Zeit hier in Washington DC eigentlich von der ersten Sekunde an gemeinsam geplant und durchgeführt – eine Vorgehensweise die ich zukünftigen Studenten auch wärmstens empfehlen kann. Zu zweit tut man sich einfach leichter dabei, den großen und z.T. doch auch sehr stressigen
Organisationsaufwand zu bewältigen. Aufgrund unserer engen Zusammenarbeit werden sich daher gewisse Überschneidungen unserer Erfahrungen nicht vermeiden lassen. Auch möchte ich auf die chronologische Aufstellung, sowie die Kostenübersicht in Daniels Erfahrungsbericht hinweisen. Dies bietet meines
Erachtens einen guten ersten Überblick, was zu Beginn der Planung des Auslandsaufenthalts sehr hilfreich
sein dürfte.
II. Die Stadt Washington DC
Die George Washington University Law School genießt wie auch die Universität im Allgemeinen einen
exzellenten Ruf in den USA und ist tief mit der Stadt
Washington DC verwurzelt. Der Campus der GWU etwa
erstreckt sich über das gesamte Stadtviertel Foggy
Bottom im Zentrum der Stadt. Da die GWU wie die
meisten Universitäten in den USA eine Privatuniversität
ist, die sich zu einem Großteil über Studiengebühren
finanziert, ist die Universität sehr modern, technisch hervorragend ausgestattet und verfügt über exzellentes und hochangesehenes Lehrpersonal – doch dazu werde ich mich nachher noch detaillierter äußern.
In der Stadt selbst merkt man tagtäglich, dass man sich in der
Hauptstadt und damit in dem politischen Zentrum der Vereinigten Staaten befindet. Auch fernab des üblichen Sightseeings bietet
die Stadt so viele Freizeitmöglichkeiten, auch wenn man sich
aufgrund des hohen Arbeitsaufwands an der Law School seine
Freizeit durchaus sinnvoll einteilen muss. Neben den „Klassikern“ wie etwa dem Weißen Haus, dem Lincoln Memorial, dem
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Washington, DC
Capitol oder dem Washington Monument lohnt sich etwa auch ein
Besuch der zahlreichen Museen in Washington DC (z.B. das Smithsonian National Air and Space Museum oder das National Museum
of Natural History), die allesamt kostenlos sind. Sehr interessant ist
natürlich auch der Besuch eines Hearings im US Supreme Court,
wobei es sehr schwer ist hierfür einen Platz im doch überschaubar
großen Gerichtssaal zu ergattern. Man muss bereits einige Stunden
vorab am Gericht sein und selbst dann ist es nicht sicher, dass man
noch rein kommt – v.a. bei aufsehenerregenden und „bekannten“ Fällen. Ferner haben auch viele andere
wichtige Institutionen wie etwa die Weltbank ihren Sitz in Washington DC.
Insgesamt ist Washington DC eine sehr internationale und – wie man auch immer wieder von verschiedenen Seiten hört – eine sehr „europäische“ Stadt. Dies liegt wohl zum einen daran, dass Washington DC –
wie schon erwähnt – das politische Zentrum
der USA ist. Zum anderen liegt es aber wohl
auch daran, dass sich in der Stadt sehr viele
„internationale“ Studenten (nicht nur von
der GWU) befinden. Diese Internationalität ist allgegenwärtig, beispielsweise gibt es
hier sehr viele internationale Restaurants. In
der U-Bahn habe ich auch mal einen hohen
deutschen Regierungsoffiziellen und einen
deutschen Anwalt neben mir stehend über
weltpolitische Angelegenheiten diskutieren
hören und wurde sogleich, nachdem den
beiden aufgefallen ist, dass ich ebenfalls Deutscher bin, in das Gespräch eingebunden. Man spürt einfach,
dass Washington DC vielleicht nicht die typische US-Stadt ist, sondern eben ein internationales Flair
versprüht. Auch hat Washington DC nicht die typisch amerikanische Skyline wie etwa Pittsburgh oder
natürlich New York. Dafür hat Washington DC aber so viel anderes zu bieten. Dies gilt auch für das
Nachtleben, womit weder Augsburg noch (das viel gepriesene) München auch nur ansatzweise mithalten
können. Abgesehen von Mittwochabend (warum auch immer) ist hier eigentlich immer was los, wenngleich womöglich doch etwas teurer als in der Heimat.
Auch der Sportfan kommt hier natürlich nicht zu kurz, wenngleich man ehrlicherweise sagen muss, dass
eigentlich nur die Washington Capitals (das Eishockeyteam) Topformat haben. Die Wizards (das Basketballteam) eignen sich aber gut dazu, sich die guten Teams des Landes wie etwa die Dallas Mavericks oder
die LA Lakers mal relativ kostengünstig, d.h. für ca. 50$ in der schlechtesten Kartenkategorie, anzusehen.
Die Tickets für Eishockeyspiele sind in der Regel (deutlich) teurer, was hauptsächlich daran liegt, dass in
den USA mehr noch als in Deutschland die aktuelle sportliche Lage Einfluss auf die Kartenpreise hat.
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Auch das Footballteam (Washington Redskins),
sowie das Soccerteam (DC United) bewegen sich
auf eher bescheidenem Niveau. Zum Collegesport kann ich nicht viel berichten, weil mich das
schlichtweg nicht interessiert, auch wenn der Collegesport unter Amerikanern z.T. sogar beliebter
und wichtiger zu sein scheint. Dies ist jedenfalls
für einige meiner US-Freunde so der Fall. Insgesamt finde ich, dass man – wenn man nicht gänzlich ein Anti-Sportler ist – sich mindestens ein
Spiel einer US-Sportart angeschaut haben sollte,
wenn man über mehrere Monate hier ist – schon allein wegen der Erfahrung im Vergleich zu einem deutschen Fußballstadion.
Wem Washington DC dann irgendwann auch mal zu langweilig wird, kann sich den ein oder anderen
Wochenendkurztrip z.B. nach New York oder Philadelphia (jeweils nur einige Busstunden entfernt)
gönnen. Andere beliebte Ziele meiner Kommilitonen hier waren auch Boston, Pittsburgh oder Baltimore.
Auch die Weihnachtsferien oder die Feiertage über Thanksgiving eignen sich hierfür hervorragend. Möglicherweise liegt auch der Labor Day ganz gut, so dass man evtl. mal ein langes Wochenende genießen
kann. Und mit den zahlreichen Busangeboten hier in den USA (z.B. Magabus) ist das auch wirklich alles
andere als teuer. Man kann aber auch einfach mal mit Freunden zum Rafting oder an den Schießstand in
West Virginia. Wie gesagt, die Stadt und auch das Umland bieten so viele Möglichkeiten, dass einem
eigentlich nie langweilig wird, zumal auch das Graduate Programs Office der Law School um Mrs. Shehernaz Joshi und Mrs. Melisma Cox, sowie
das International Services Office (ISO) der
GWU immer wieder Events (wie etwa eine
US Supreme Court Tour oder eine White
House Tour) organisieren. Ich selbst kann
auch nach mehreren Monaten noch nicht behaupten, alles in dieser Stadt oder drum herum gesehen zu haben. Daher sollte man bei
allem Studieren, worauf natürlich der Fokus
liegen sollte, auch das Leben und den Spaß
nicht vergessen. Wann trifft man schon mal
wieder so viele neue Leute und Freunde aus
aller Welt. In meinem Jahrgang sind wir ungefähr 150 Studenten aus knapp 40 verschiedenen Ländern. Einfach mal gemeinsam in ein chinesisches
oder indisches Restaurant gehen und sich von seinen Freunden aus dem betreffenden Land die kulinari3
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schen Spezialitäten erklären zu lassen ist einfach unbezahlbar. Oder man bringt Freunden aus aller Welt
die bayerische Küche näher und räumt zugleich mit dem (scheinbar) weit verbreiteten Vorurteil auf, wir
würden lediglich Salami in die Pfanne schmeißen und dann mit ein paar Kartoffeln essen – und das jeden
Tag…
Und hier sind wir beim für mich wichtigsten und schönsten Punkt dieses Auslandsstudiums auch schon
angelangt: die Freunde aus aller Welt, die
man hier dank dieses Programms kennen
lernen darf. Nicht nur, dass man so Kontakte in aller Welt hat (ja, Networking ist
speziell in den USA sehr wichtig), nein
man wächst hier wirklich zu einer richtigen
Gemeinschaft zusammen. Man lernt und
lernt und lernt gemeinsam. Und man unternimmt eben auch gemeinsam die verschiedensten
Dinge.
Vom
klassischen
Ausgehen in die beinahe unzähligen Clubs
hier, über Geburtstagsfeiern und sogenannte Potlucks bis hin zu gemeinsamen Videospielabenden und -nächten. Wann kann man schon behaupten
mit einem Honduraner, einem Inder und einem Brasilianer gemeinsam Fifa 12 zu spielen. Da ist durchaus
eine gesunde Rivalität mit im Spiel. Kurzum: die Leute hier sind wirklich das Interessanteste für mich an
diesem gesamten USA-Aufenthalt. Man lernt so unglaublich viel über andere Kulturen. Dinge, die man
einfach nicht aus Büchern so lernen kann. Wenn wir Deutschen beispielsweise ausmachen, dass wir uns
um 18 Uhr treffen, heißt das – wie ich mehrmals schmerzlich und ungeduldig feststellen musste – für Inder, dass man sich frühestens (!) um 19 Uhr mal so langsam aber sicher auf den Weg zum vereinbarten
Treffpunkt macht. Wir sind hier wirklich mittlerweile eine eingeschworene Gemeinschaft geworden, was
mir den Abschied definitiv nicht einfach machen wird.
III. Organisatorisches rund um den Auslandsaufenthalt
Vorab ein wichtiger Hinweis in Sachen Organisation des Auslandsstudiums: grundsätzlich empfiehlt sich
eine frühzeitige Planung und Erledigung der anfallenden Paper Work, auch wenn man noch so genervt
ist, dass man nun schon wieder irgendetwas beantragen bzw. – mit dem in aller Regel einhergehend –
bezahlen muss. Dies erspart viel zusätzlichen Stress, denn davon hat man auch so schon genug. Und wenn
man denkt, dass man jetzt doch alles gemacht hat und die Behörden doch nun langsam zufrieden sein
müssten, wird man feststellen, dass dem dann doch nicht so ist (und wenn es nur der Fakt ist, dass das
teure Passfoto vom professionellen Fotografen, das eigentlich den geforderten Visumsstandards entspre-
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chen sollte, sich nicht auf der dafür vorgesehenen Visumswebsite hochladen lässt – doch dazu später
mehr). Eine gesunde Weitsicht bei der Planung schadet also in jedem Fall nicht.
1. Die Lehrstuhlbewerbung
Für die Bewerbung am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Möllers benötigt man neben einem kurzen Anschreiben einen Letter of Purpose in Englisch, einen tabellarischen Lebenslauf, einen Notenausdruck (ggf.
samt einer Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses), sowie einen Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse. Hierbei reicht die erfolgreiche Absolvierung des FFA-Eingangstests oder aber der klassische
TOEFL-Test. Den FFA-Nachweis gibt es unproblematisch beim jeweiligen FFA-Dozenten.
Im nächsten Schritt wird man dann zu einem Auswahlgespräch am Lehrstuhl eingeladen. Hier wird dann
in einer Runde aus 5-6 Bewerbern das geplante Auslandsstudium diskutiert. Neben Prof. Dr. Möllers sind
in der Regel noch einige Wissenschaftliche Mitarbeiter – allen voran Herr Harrer – und ein Studierendenvertreter anwesend bei dem Gespräch. Je nach Gruppenzugehörigkeit beschränken sich die Fragen auf
Allgemeines zum geplanten Aufenthalt (wie etwa die Frage, warum man sich denn ausgerechnet für die
Universität XY entschieden habe) oder aber beziehen sich bereits etwas konkreter auch auf historisch und
juristisch relevante Aspekte des US-Systems. Abgesehen von den Fragen zum sozialen Engagement findet
das gesamte Gespräch auf Englisch statt. Nachdem man aber bis zu 2 Semester in den USA studieren
möchte, sollte das weder überraschend noch problematisch sein.
Im Idealfall erhält man dann in den folgenden Tagen auf dem Postweg die Zusage für das geplante Auslandsvorhaben. Nach dem Ausfüllen des Annahmeformulars (inklusive eines „Code of Conduct“, den man
zu unterschreiben hat), der Überweisung der Verwaltungskosten in Höhe von 900€, sowie der Hinterlegung eines 250€-Deposits am Lehrstuhl (welches man nach dem Ausfüllen des DAAD-Fragebogens, der
Einreichung des Erfahrungsberichts und der Transcripts der US-Partneruniversität zurückbekommt) beginnt sodann die „eigentliche“ Vorbereitung auf das Auslandsstudium.
2. Kostendeckung (Stipendien, Auslands-BAföG und Studentenkredit)
Nach der Zusage durch den Lehrstuhl sollte man dann eigentlich sofort nach möglichen Stipendien Ausschau halten und sich dafür ggf. umgehend bewerben. Leider sind hier oftmals die Fristen bereits abgelaufen, so dass eine Bewerbung für viele Stipendien gar nicht mehr in Frage kommt.
Für das Austauschsemester erhält man automatisch bereits ein Stipendium des DAAD (im Rahmen des
DAAD-Programms „Internationale Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP)“). Für das Fall 2011
Semester belief sich das Stipendium auf 350€ monatlich, eine Krankenversicherungspauschale in Höhe
von 35€ monatlich, sowie einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 1075€. Insgesamt erhält man über den
DAAD also 3000€ für das gesamte Semester. Da dies aber keineswegs kostendeckend ist, sollte man sich
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wie erwähnt noch um andere Stipendien und Finanzierungsmöglichkeiten bemühen. Auf Basis meiner und
Daniel Förgs Erfahrungen beläuft sich der zusätzliche private Kapitaleinsatz auf ca. 5000-6000€ für das
Fall 2011 Semester, d.h. bei einem „vernünftigen“ und nicht zu ausschweifenden Lebensstil kommt man
mit ca. 1500-1700$ im Monat ganz gut über die Runden. Washington DC ist also wohl durchaus etwas
teurer als Augsburg. Im Großen und Ganzen würde ich es – auch in Sachen Mietpreisen – mit München
vergleichen.
Ich habe mich zusätzlich zum DAAD-Stipendium des Lehrstuhls – auch mit Blick auf mein 2. Semester
hier in Washington DC – noch für das Stipendium der Stiftung der Universität Augsburg (Augsburger
Universitätsstiftung) beworben. Hier kann ich sehr guten Gewissens auf Frau Karin Bintakies verweisen,
die von Seiten der Universität Augsburg hierfür zuständig ist. Indirekt handelt es sich bei diesem Stipendium aber auch um Mittel des DAAD, die nach einer Neustrukturierung des DAAD-Programms nunmehr
im Rahmen von „PROMOS“ („Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden“) den
einzelnen Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Die genaue Ausgestaltung dieses neuen Programms ist den Hochschulen überlassen (siehe hier zu den Voraussetzungen etc.). Der zulässige Höchstbetrag pro Stipendium beläuft sich auf 3000€. Meines Wissens nach werden pro Semester bis zu 3 Studenten gefördert. Mir wurden 2000€ gewährt – verbunden mit den bei solchen Stipendien üblichen Auflagen
wie etwa der Vorlage eines Erfahrungsberichts und einer kleinen Präsentation vor dem Kuratorium der
Stiftung. Der Bewerbungsprozess entspricht abgesehen von einer Ausnahme dem üblichen Standard und
ist absolut unkompliziert: erforderlich ist statt eines tabellarischen Lebenslaufes in Form eines WordDokuments ein handschriftlicher Lebenslauf (der nach Rücksprache mit Frau Bintakies wohl aber auch
tabellarisch sein kann – ich habe trotzdem einen handschriftlichen und ausformulierten Lebenslauf eingereicht zur Sicherheit). Bewerbungsschluss ist der 15. Februar jeden Jahres. Insgesamt muss ich sagen, dass
die Augsburger Universitätsstiftung und v.a. auch Frau Bintakies während des gesamten Bewerbungsprozesses und auch danach sehr kooperativ war – auch mit Blick auf mein Auslands-BAföG, worauf dieses
Stipendium dank der gütigen Mithilfe von Frau Bintakies nicht (!) angerechnet wurde.
Damit wären wir auch sogleich beim nächsten Punkt: dem Auslands-BAföG. Hier empfiehlt sich eine
Beantragung auch dann, wenn man in Deutschland kein BAföG erhält. Der Grund liegt im Auslandszuschlag begründet. Für die USA beträgt diese Pauschale monatlich 120€, so dass man durch diesen Zusatzbetrag in eine Förderung durch Auslands-BAföG hineinrutschen könnte. Mir wurden insgesamt ca. 400€
monatlich gewährt. Die Vorteile des Auslands-BAföG sind dieselben wie beim Inlands-BAföG: die Hälfte
ist ein Zuschuss, der nicht zurückbezahlt werden muss. Die andere Hälfte ein unverzinsliches Darlehen.
Einen weiteren entscheidenden Vorteil bietet das Auslands-BAföG mit Blick auf das 2. Semester aber
noch. Da hier Studiengebühren in voller Höhe bezahlt werden müssen, übernimmt das Auslands-BAföG
bis zu 4600€, die nicht (!) zurückbezahlt werden müssen, wenn man nachweisen kann, dass man sich erfolglos um einen sogenannten „Tuition Waiver“, also Studiengebührenerlass oder -teilerlass, bemüht hat.
Erhält man hingegen einen solchen Erlass oder Teilerlass – an der GWU Law School ausschließlich in
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Form des Thomas Buergenthal Scholarships (Vollstipendium ausschließlich für die Studiengebühren) –
übernimmt das Auslands-BAföG selbstverständlich diese Kosten nicht nochmal zusätzlich.
Besagtes Thomas Buergenthal Scholarship richtet sich nach „Financial Need“ und „Academic Merit“.
Zu den Chancen auf das Stipendium – speziell vor dem Hintergrund, dass das erste Semester bereits studiengebührbefreit ist – kann ich zu diesem Zeitpunkt noch nichts sagen, da eine Entscheidung bei mir
auch jetzt immer noch aussteht. Die Bewerbung ist einfach. Wenn man sich gegen Ende des 1. Semesters
an der GWU ohnehin für das 2. Semester bewerben muss, füllt man lediglich die beiliegende mehrseitige
„Scholarship Application Form for International Students“ aus und fügt einen Letter of Purpose bei, in
dem man die Gründe darzulegen versucht, warum man für dieses Stipendium in Frage kommt. Allerdings
scheint hierbei die Konkurrenz durchaus relativ groß zu sein, so dass man seine Finanzierung unbedingt
unabhängig von einer möglichen Zusage für dieses Stipendium planen sollte. Ferner kann man auch noch
auf einen akademischen Preis der GWU für das 2-Credit Research Paper, das man für den LL.M. schreiben muss, spekulieren. Hierbei scheint es im besten Fall bis zu 5000$ zu geben. Auch wenn die Konkurrenz hier auf Intellectual Property Law Students begrenzt ist, ist diese Konkurrenz doch ebenfalls eine sehr
große: aufgrund des exzellenten Rufs der GWU im Bereich Intellectual Property Law kommen die mitunter besten Studenten des Landes an die GWU, um sich in diesem Bereich (weiter) zu spezialisieren. Auch
hier gilt also, dass man seine Finanzierung auf keinen Fall darauf auslegen sollte, sondern dieser akademische Preis im Erfolgsfall „lediglich“ einen schönen Bonus zur Finanzierung darstellt.
Weitere Stipendienmöglichkeiten stellen noch die großen Stiftungen und Institutionen wie etwa die Studienstiftung des Deutschen Volkes dar, die ihren Stipendiaten in aller Regel auch zusätzliche Mittel für
geplante Auslandsvorhaben zur Verfügung stellen – und das im Normalfall auch unproblematisch. Eine
weitere Finanzierungsmöglichkeit des Auslandsstudiums sind überdies Studienkredite wie etwa der Bildungskredit des Bundesverwaltungsamts bzw. der KfW (Kreditanstalt für Wiedervereinigung) im Rahmen
des Bildungskreditprogramms der Bundesregierung, der alles in allem faire Konditionen (Zinssatz und
Rückzahlungsbedingungen etc.), sowie Förderbestimmungen zu haben scheint.
3. Allgemeine Vorbereitungsmaßnahmen für das Auslandsstudium
Neben der Stipendienbewerbung sollte man auch das Annahmeformular zum Studienplatz an der GWU
(International Exchange Student Application) so bald wie möglich ausgefüllt und unterschrieben an die
GWU zurücksenden.
Als „Augsburg Exchange Student“ erhält man von der GWU für das Austauschsemester ein J-1 Visum.
Die GWU scheint allerdings die einzige Partneruniversität im Austauschprogramm zu sein, die sich in
dieser Angelegenheit derart querstellt. Denn die Vergabe eines F-1 Status auch bereits für das Fall Semester hätte einige Vorteile für uns Austauschstudenten. Zum einen wäre ein Visumswechsel von J-1 hin zum
F-1 Status für das 2. Semester im Rahmen des LL.M.-Programms nicht mehr notwendig, d.h. ein etwaiges
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F-1 Visum könnte für das 2. Semester deutlich einfacher verlängert werden – doch dazu im späteren Verlauf meines Berichtes mehr. Zum anderen qualifiziert man sich nur durch einen einjährigen (also 2semestrigen) F-1 Aufenthalt in den USA für die zahlreichen Vorteile des „Optional Practical Training“
(OPT), das es F-1 Studenten erlaubt, nach Beendigung des Programs noch für eine bestimmte Zeit länger
in den USA auf Basis eines Studentenvisums zu bleiben (zum OPT siehe etwa hier). Dies ist u.a. mit Blick
auf ein mögliches Internship in den USA sehr wichtig, da das F-1 LL.M.-Programm direkt Anfang Mai
nach der letzten Klausur endet und danach nicht einmal mehr ein freiwilliges, d.h. unbezahltes, Praktikum
mehr geleistet werden darf ohne eine erfolgreiche OPT-Application. Im Grunde darf man nach Beendigung des Programms ohne OPT nur noch – wie mir auf Nachfrage erklärt wurde – ein wenig „herumreisen“, um dann nach spätestens 2 Monaten (F-1 Visumsfrist) nach Programmende das Land zu verlassen.
Daher bleibt für uns Augsburg Exchange Students grundsätzlich keine Möglichkeit, ein Praktikum in den
USA abzuleisten – jedenfalls nicht direkt im Anschluss an das LL.M.-Programm. Man könnte wohl sicherlich aus- und wiedereinreisen mit einem neuen Visum. Allerdings möchte ich mich in US-Visumsund Arbeitsrechtsfragen definitiv nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Ferner ist zu beachten, dass –
selbst für den Fall, dass die GWU grundsätzlich in Zukunft doch F-1 Visa ausstellen sollte – man als Student mit „government funding“ (Auslands-BAföG) trotz allem ausschließlich ein J-1 Visum bekommen
kann. In diesem Fall ist die gesamte Diskussion demnach obsolet.
Die English Proficiency muss theoretisch durch einen TOEFL-Test nachgewiesen werden. Hat man allerdings – wie oben bereits erwähnt – den FFA-Eingangstest erfolgreich absolviert, ist dies (auch für das
Annahmeformular der GWU) ausreichend. Ich habe in besagtem Formular einfach meine Punktzahl im
FFA-Test angegeben mit einer kurzen Erklärung um was für eine Art Test es sich dabei handelt. Die
GWU ist hier sehr entgegenkommend.
Die am Ende des Formulars geforderten zusätzlichen Dokumente wie etwa Lebenslauf und Personal
Statement müssen nicht erneut beigefügt werden, da diese Dokumente bereits im Auswahlverfahren des
Lehrstuhls in Augsburg berücksichtigt wurden.
Parallel zu diesem Formular sollte man sich dann bereits auch so schnell wie möglich beim International
Graduate Programs Office (IGPO), d.h. bei Mrs. Joshi und ihrem Team, um die Ausstellung einer GWid
(GW Student-ID bzw. Matrikelnummer) bemühen, weil die GWid u.a. auch für die Bewerbung um einen
Platz im On-Campus Studentenwohnheim (z.B. HOVA, siehe unten) benötigt wird. Hierfür beginnt bereits
Mitte März die Bewerbungsphase nach dem „First come, first served“-Prinzip.
Nach einiger Zeit wird man dann aufgefordert, für die Erteilung des DS-2019 Formulars eine Kopie des
Reisepasses und ein ausgefülltes Financial Certificate samt Bankletter im Original an die GWU zu schicken. Wenn man von vornherein vorhat, das 2. Semester für den LL.M. anzuhängen, empfiehlt es sich
möglicherweise sogleich anstatt der anfangs für das Austauschsemester geforderten 13,378$ die Hälfte der
zu erwartenden Kosten von 65,360$, d.h. 32,680$, nachzuweisen. Der Betrag von 32,680$ ergibt sich aus
der Tatsache, dass das 1. Semester an der GWU ja studienbeitragsbefreit ist. Ferner ist es ratsam sich be8
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sagten Bankletter mehrere Male im Original und sämtlichen verfügbaren Bankstempeln und Unterschriften ausstellen zu lassen, da man dieses Dokument noch vielfach (auch mit Blick auf das 2. Semester und
den erforderlichen Visumswechsel) benötigen wird. 5-6 Originalexemplare sollten aber in jedem Fall ausreichen.
Alles in allem ist zu beachten, dass die Unterlagen schnellstmöglich an die GWU geschickt werden sollten, weil es dort einige Wochen (!) dauert, bis das DS-2019 ausgestellt und per Post übersandt wird. Dies
scheint aber – wie ich u.a. im Konsulat von anderen Studenten erfahren habe – kein GWU-spezifisches,
sondern vielmehr gesamt-USA-spezifisches Problem zu sein. Davon sollte man sich auch nicht allzu sehr
stressen lassen, denn bisher hat es noch jeder Austauschstudent rechtzeitig in die USA geschafft. Das DS2019 wird sodann im Original für die Visumsbeantragung benötigt.
Neben alldem ist es auch ratsam, sich schon zeitig um Kreditkarten zu kümmern, da diese nicht nur mehr
oder weniger das Standardzahlungsmittel in den USA darstellen, sondern vielmehr bereits während des
Visumsprozesses benötigt werden. Daniel Förg und ich haben jeweils eine VISA-Karte der comdirect
Bank, sowie noch eine Mastercard der Advanzia Bank angefordert. Ferner hatten wir noch eine EC-Karte
der Deutschen Bank, welche es kostenfrei zu deren „Jungem Konto“ gibt. Dies mag auf den ersten Blick
etwas viel erscheinen, allerdings ergänzen sich diese 3 Karten perfekt. Mit der VISA-Karte der comdirect
kann man im Ausland an allen VISA-Automaten kostenlos Bargeld abheben, wobei für Bezahlvorgänge
allerdings Gebühren anfallen (allerdings wären diese „im Notfall“ auch relativ niedrig). Die Mastercard
der Advanzia hat wiederum den Vorteil, dass man mit ihr kostenfrei bezahlen kann. Jedoch sind Bargeldabhebungen durchaus relativ teuer. Das System der Advanzia unterscheidet sich von den meisten anderen
Kreditkarten: man erhält zu Beginn jedes Monats eine Rechnung über alle Transaktionen des letzen Monats bzw. Abrechnungszeitraums, die man binnen etwa 3 Wochen (bis zum 21. eines jeden Monats) zu
begleichen hat. Kommt man dieser Verpflichtung fristgerecht nach, fallen keinerlei Gebühren an. Zu Beginn könnte die Advanzia-Kreditkarte allerdings über ein relativ niedriges Tageslimit verfügen, was sich
aber im Laufe der folgenden Monate bei guter Zahlungsmoral sehr schnell deutlich anhebt. Auch kann
man im Internet bei der Beantragung Informationen zu seinen Einkommensverhältnissen angeben, so dass
das Limit dann bereits von Anfang an höher ist. Jedoch bleibt zu beachten, dass weder bei der comdirectKarte noch bei der Advanzia-Karte das „Tageslimit“ auch ein solches ist. Vielmehr handelt es sich um ein
„Abrechnungslimit“, d.h. das Limit wird erst wieder auf 0 gesetzt, wenn der Betrag abgebucht (comdirect)
bzw. überwiesen (Advanzia) wurde. Bei der Mastercard der Advanzia ist dieser Effekt sogar noch verstärkt, da man immer nur monatlich seine Rechnung begleicht und erst dann wieder ein neuer Transaktions- und Berechnungszeitraum zu laufen beginnt. Daher eben auch noch die EC-Karte der Deutschen
Bank: auch mit ihr kann man aufgrund eines Kooperationsverhältnisses kostenlos Bargeld an allen Automaten der Bank of America abheben. Ein weiterer Vorteil ist, dass man hier bis zu 3000€ pro Woche (bei
bis zu 1000€ pro Tag) abheben kann. Abschließend bleibt mir hier nur noch zu sagen, dass alle Karten (für
Studenten) kostenlos sind.
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Parallel dazu kann man bereits auch nach günstigen Flügen suchen. Jedoch wurden die Flüge bei Daniel
Förg und mir auch nicht bedeutend teurer, je näher unsere Abreise heranrückte. Bis Mitte/Ende Mai sollte
man aber seinen Flug so langsam aber sicher bereits gebucht haben. Hilfreich sind hier selbstverständlich
all die Flugsuchmaschinen im Internet (so etwa http://www.flüge.de/ oder http://www.swoodoo.com/de/).
Allerdings weiß ich von einigen Freunden auch, dass sich der Besuch eines Reisebüros lohnen kann. Eine
Freundin etwa hat meines Wissens nach ihren Flug für das Austauschprogramm über das Reisebüro gebucht. Aus nunmehr eigener Erfahrung weiß ich heute, dass es durchaus vorteilhaft ist, wenn man anstatt
des Zielflughafens Washington Dulles (der internationale Flughafen) den nationalen Ronald Reagan Airport wählt. Letzterer ist direkt in Washington, wohingegen Washington Dulles doch ziemlich weit außerhalb von DC liegt. Mit der Metro ist man dann binnen 10 Minuten vom Ronald Reagan Airport in der
Stadt. Auch sind Flüge zum Ronald Reagan Airport mit Umstieg in z.B. Philadelphia oftmals günstiger
und man spart sich – wie bereits angedeutet – die weite Anreise in die Stadt (mit Bus-Shuttle oder Taxi).
Direktflüge wird man insgesamt nur schwerlich unter 1000€ bekommen. Hin- und Rückflug mit Zwischenlandung dürfte man allerdings für ca. 700-900€ bekommen.
Weniger dringend ist zunächst eine Auslandskranken- und Haftpflichtversicherung. Manche Stipendienorganisationen wie etwa die Studienstiftung des Deutschen Volkes bieten hierbei attraktive Konditionen in Form von Gruppenverträgen für ihre Stipendiaten an. Sofern man nicht auf ein solches Angebot
zurückgreifen kann, empfiehlt sich meines Erachtens die Auslandskrankenversicherung der Mawista
GmbH (mawista-Student). Diese bietet für deutsche Studenten im Ausland 3 Tarife an, wobei der günstigste Tarif etwas mehr als 30€ beträgt. Dieser ist meines Erachtens im Großen und Ganzen ausreichend.
Insgesamt sollte man für eine Auslandskrankenversicherung mit etwa 35€ monatlich kalkulieren. Eine
Versicherungsbestätigung und -bescheinigung erhält man in aller Regel binnen eines Tages nach Onlineabschluss des Versicherungsvertrages.
Obligatorisch für die Zulassung an der GWU ist der Nachweis ausreichenden Impfschutzes. In meinem
Fall war dies an und für sich eigentlich kein Problem. Wie gesagt, eigentlich. Neben den Standardimpfungen (Masern, Mumps, Röteln, Polio und Windpocken) verlangt die GWU noch 3 Hepatitis-B-Impfungen
zum Nachweis einer vollständigen Immunisierung gegen diese Krankheit. Hier konnte ich erstmals in
meinem Leben froh (und meiner Mutter dankbar) sein, dass ich diszipliniert und stets korrekt alle notwendigen Impfungen habe machen lassen – und zwar seit frühester Kindheit. Denn bei einem Kommilitonen
war das Fehlen der 3. Hepatitis-B-Impfung, die erst etwa 1 Jahr nach den anderen beiden vorzunehmen ist,
ein großes und bislang sogar noch ungelöstes Problem. Nach meinem Kenntnisstand hat sich mittlerweile
sogar der Dean der Law School, Dean Paul Schiff Berman, der Sache angenommen. Auch Mrs. Joshi ist
nach jahrelanger Erfahrung als Programmleiterin des Internationalen LL.M.-Programms alles andere als
gut auf den Student Health Service (SHS) zu sprechen („That’s the reason why our law school is separate.“). Besagtem Student droht nach wie vor daher ein HOLD auf seinem Account, was u.a. mit Blick auf
die Kurswahl oder die Anforderung offizieller Transcripts (Notenbescheinigungen) problematisch ist.
Ferner verlangt die GWU noch eine Meningokokken-Impfung, auf die man allerdings per „Waiver“ ver10
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Washington, DC
zichten kann. Auch wenn die GWU bei jeder Gelegenheit darauf verweist, wie wichtig und empfohlen
diese Impfung doch sei, habe ich in Rücksprache mit meinem Hausarzt darauf verzichtet, da dieser den
Wert dieser Impfung generell, in jedem Fall aber in fortgeschrittenem Alter absolut bezweifelt hat (das
Wort „lächerlich“ ist während dieser Konversation mehr als ein Mal gefallen). Möchte man auf die
Meningokokken-Impfung also verzichten, muss man die Waiver-Form noch korrekt ausfüllen. Ja, auch
hier lauern Probleme. So habe ich doch tatsächlich – neben meiner Unterschrift und der meiner Eltern (!) –
, anstatt meine Initialen neben jeden Unterpunkt auf besagter Form zu setzen, lediglich ein „X“ an die
Seite jedes Unterpunktes gemacht. Ein folgenschwerer Fehler wie sich zeigen sollte. Denn wegen dieser
Lappalie bekam ich sodann einen HOLD auf meinen Account – und zwar witziger weise ohne dass man
mich darüber in Kenntnis hätte setzen können (per Email oder wie auch immer). Erfahren von besagtem
HOLD habe ich dann am Tag der Kurswahl für das Spring 2012 Semester. Kurzum: die Kurse sind sehr
schnell voll und ich konnte nicht wählen – und wusste noch nicht einmal weshalb. Nach diversen Telefonaten fand ich dann den Grund heraus (!) und konnte mich noch an demselben Morgen zum Student
Health Service begeben, wo ich sodann tatsächlich noch meine Initialen „nachreichen“ konnte – man hat
ja auch sonst nichts zu tun. In der Zwischenzeit hat mir aber die wie immer sehr hilfsbereite und freundliche Mrs. Joshi dadurch geholfen, dass sie mich per Hand separat für meine Kurse eingetragen hat.
Bevor man sich dann in der Regel gegen Ende Juli endlich um die letzten Details in Sachen Visum kümmern kann, muss man sich zunächst noch für das Wintersemester an der Universität Augsburg beurlauben lassen. Das geht – auch dank Frau Monika Breitbach, die gemeinsam mit Frau Maria Schweiger an
der Universität Augsburg für sämtliche Beurlaubungsangelegenheiten zuständig ist – in aller Regel sehr
einfach und unkompliziert. Man füllt schlicht das nötige Formular aus und fügt das Lehrstuhlschreiben zur
Teilnahme am Austauschprogramm als Nachweis bei (weitere Informationen zum Thema Beurlaubung
gibt es auch noch hier). In den USA angekommen, beantragt man noch bei Mrs. Joshi im IGPO einen
Letter of Enrollment samt Unterschrift (Immatrikulationsbescheinigung der GWU), den man dann nachreicht, so dass die Beurlaubung bestandskräftig wird.
Nach Erledigung all dieser organisatorischen Hürden hat man vorerst eine Pause bis dann schließlich die
Unterlagen für das Visum aus den USA per Post ankommen.
Bei uns sind die Visumsunterlagen letztlich Anfang Juli per Express angekommen. Die wichtigsten Dokumente waren dabei die Immunization-Form (siehe oben zum Impfschutz), sowie das DS-2019, mit
dem man dann das Visum beantragen kann.
Bevor man sich dann allerdings intensiv mit allen bürokratischen Visumshürden auseinandersetzt, empfiehlt es sich noch bereits vor der Anreise in die USA online einen NetID-Account anzulegen auf den
Webseiten der GWU. Die NetID ist dabei wie die GWMail Address ohne den Zusatz
„@gwmail.gwu.edu“, also beispielsweise „mreiser“. Die NetID wird u.a. für den On-Campus Internetzugang oder den Check-In im Studentenwohnheim benötigt. Hierfür wählt man am besten – wie in meinem
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
Beispiel „mreiser“ – den ersten Buchstaben des Vornamens, sowie den Nachnamen, zumal das später auch
die Email-Adresse an der Law School wird.
Sobald man dann also das DS-2019 hat, empfiehlt es sich den Visumsprozess unverzüglich einzuleiten
(Wie stelle ich einen Visumsantrag?).
Zunächst benötigt man hierfür ein 5x5cm großes Visumsfoto (in digitaler Form und theoretisch auch als
Ausdruck für den Konsulatsbesuch, falls aus welchem Grund auch immer mit der digitalen Version irgendetwas nicht stimmen sollte – ich habe das ausgedruckte Foto bei meinen beiden Konsulatsbesuchen
allerdings jeweils nicht gebraucht). Um eventuelle Probleme zu vermeiden, habe ich das Foto bei einem
professionellen Fotografen machen lassen. In meinem Fall hat der Upload-Prozess auf die Konsulatswebsite auch problemlos geklappt. Bei Daniel Förg allerdings nicht. Er hat nach zahlreichen Telefonaten
mit dem Fotografen an der digitalen Version solange „herumgespielt“ bis sie dann doch akzeptiert wurde.
Jedoch hat das Foto danach deutlich schlimmer als zuvor ausgesehen. Kurzum: Probleme können wohl
immer auftreten, allerdings würde ich trotz allem empfehlen, das Foto von professioneller Seite machen zu
lassen.
Für die Visumsbewerbung sind sodann 2 Dinge nötig: die Bezahlung der SEVIS-Fee und das Ausfüllen
des DS-160 Antragsformulars (dies geschieht online). Einen Beleg über die Zahlung der SEVIS-Fee erhält
man sowohl elektronisch als auch per Post. Dies geht in aller Regel sehr schnell, d.h. auch schneller als
von Seiten der US-Behörden angegeben. Im DS-160 Antragsformular hat man quasi seinen gesamten
Werdegang und Hintergrund offenzulegen. Auch hier ist abermals (über die Firma Roskos & Meier OHG)
eine Visumsgebühr fällig. Den entsprechenden Betrag hat man dann zu überweisen, wobei man nach
Zahlungseingang einen Zahlungsbeleg per Email zugeschickt bekommt. Diesen Zahlungsbeleg muss man
unbedingt (!) zum Konsulatstermin mitbringen, da man u.U. sonst gar nicht erst in das Konsulatsgebäude
kommt (so etwa in Frankfurt am Generalkonsulat). Dasselbe gilt für den Zahlungsbeleg über die SEVISFee, wobei hier auch der (vorläufige) Beleg ausreicht, den man per Email bekommt. Den endgültigen Beleg per Post sollte man aber gemeinsam mit seinen sonstigen Visumsunterlagen später aufbewahren. Theoretisch könnte dieser Beleg auch für die Einreise in die USA nochmals benötigt werden. Meiner Erfahrung
nach wollte diesen Beleg aber nie jemand am Schalter sehen.
Hat man all das soweit erledigt, gilt es einen Visumstermin im Konsulat zu vereinbaren. Auch hier fällt
erneut eine – wenn auch geringe – Gebühr an. Ob man das Glück hat, im nahegelegenen Konsulat in
München einen Termin zu bekommen, richtet sich ausschließlich nach Verfügbarkeit. Mir erging es im
Vorfeld meines 2. Semesters an der GWU so, dass ich beispielsweise nach Frankfurt musste. Generell
beträgt die Wartezeit für einen Termin meist ca. 3 Wochen, weshalb es sich empfiehlt alle Dokumente
schnellstmöglich zusammenzustellen und möglichst bald einen Termin auszumachen.
Für den Visumstermin im Konsulat braucht man in der Regel den Reisepass, das unterschriebene DS2019, einen Bankletter im Original (das wohl wichtigste Dokument überhaupt), die Zahlungsbelege für die
SEVIS-Fee und die Visumsgebühr, sowie einen ausreichend frankierten und an sich selbst adressierten
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
Rückumschlag. Auf der Website des Konsulats sind noch allerhand Dokumente aufgelistet, die man „zur
Unterstützung“ seines Anliegens mitnehmen soll/kann/muss. Meine Erfahrung hat aber gezeigt, dass eigentlich nur und primär der Bankletter und die „offiziellen Regierungsdokumente“ (Reisepass und Zahlungsbelege) benötigt werden. Auch das Lehrstuhlschreiben, dass man lediglich zeitlich begrenzt in den
USA bleiben wird, ehe man sein Studium in Deutschland zu beenden hat, wollte bei mir jeweils kein Konsulatsoffizieller sehen. Im Zweifel ist es aber ratsam trotz allem all diese Dokumente dabei zu haben zur
Sicherheit. Es könnte immer sein, dass man nach diesen „zusätzlichen“ Dokumenten gefragt werden könnte – und lieber hat man zu viel als zu wenig dabei. Abgesehen von der Wartezeit dauert das gesamte Visumsinterview ca. 5-10 Minuten. Das Interview wird auf Englisch geführt und beinhaltet die üblichen
Standardfragen wie etwa was man denn in den USA mache und wie lange man dort bleibe etc. Der Pass
bleibt dann im Konsulat und wird binnen „7-10 Arbeitstagen (im Einzelfall auch länger)“ per Post samt
Visum zugestellt. Meine Erfahrung zeigt aber auch hier, dass es in aller Regel deutlich (!) schneller geht.
Ein Ausfüllen des Onlineformulars ESTA ist nicht erforderlich, da man ja eben gerade nicht als Tourist in
die USA einreist („Visa Waiver Program (VWP)“), sondern mit einem Visum.
Während des Fluges hat man dann noch ein Zollformular, sowie das Formular I-94 auszufüllen. Das I94 legt fest, wie lange man in den USA bleiben darf. Daher ist es wichtig, dass an der Grenzkontrolle „D/S
J-1“ eingetragen wird in das I-94.
Das Visum erlaubt generell „multiple entries“. Jedoch ist es hierfür erforderlich, dass man sich vor der
Ausreise aus den USA vom International Services Office (ISO) einen sogenannten Travel Stamp auf dem
DS-2019 eintragen lässt. Unterlässt man dies, kann es bei der Wiedereinreise an der Grenze zu großen
Problemen kommen. Dieser Travel Stamp dokumentiert nämlich, dass das Studium nach der Wiedereinreise fortgesetzt werden soll und eben noch nicht beendet ist.
4. Augsburg Summer Program on European and International Economic Law – Austauschstudenten der Partneruniversitäten an der Universität Augsburg
Im Rahmen des Augsburg Summer Program on European and International Economic Law kommen Jahr
für Jahr Studenten der US-Partneruniversitäten im Rahmen des Austauschprogramms nach Augsburg, wo
sie von Studiengebühren befreit sind. Dabei kümmern sich die 4 Studenten, die jeweils gemeinsam an
einer Universität in den USA studieren werden, je eine Woche im Rahmen eines 4-wöchigen Freizeitprogramms um die Studenten aus den USA. In meinem Jahrgang hielt sich das Interesse von Seiten der USStudenten allerdings in Grenzen. So kam beispielsweise von der GWU niemand nach Augsburg. Auch für
die einzelnen Freizeitaktivitäten, die von meiner Gruppe organisiert wurden, hat sich niemand von den
ausländischen Studierenden angemeldet, was doch sehr schade war.
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
5. Anreise und Ankunft in Washington DC
Bei der Buchung des Fluges sollte man – wie oben bereits erwähnt – neben dem internationalen Flughafen
Washington Dulles auch den nationalen Ronald Reagan Airport in Betracht ziehen, da dieser näher am
Stadtzentrum gelegen ist und die Flüge oft auch günstiger sein können. Grundsätzlich sollte man einige
Zeit vor Beginn der Orientierungsphase anreisen, um sich vorab schon mal mit der Stadt vertraut zu machen, bevor der Stress langsam aber sicher beginnt. Mit dem Visum kann man generell bis zu 30 Tage vor
Beginn des Programms einreisen. Die Orientierungswoche beginnt in der Regel Mitte August, wobei die
Law School und speziell die ausländischen Studierenden bereits eine Woche vor der restlichen Universität
mit ihren Programmen und Vorlesungen beginnen. Daniel Förg und ich sind 3 Tage vor Beginn der Orientation Week angereist, was im Großen und Ganzen u.a. für die Einrichtung des Apartments etc. ausreichend war. Generell würde ich sagen, dass eine Anreise Anfang August sicherlich ratsam ist.
Zu beachten bei der Buchung des Fluges sind auch die Gepäckbestimmungen und -beschränkungen.
Die üblichen 23kg Gepäck sind relativ schnell aufgebraucht und grundsätzlich braucht man auch gar nicht
allzu viel mitzunehmen. Schließlich ist Kleidung in den USA weitaus günstiger als in Deutschland, so
dass man sich früher oder später wohl ohnehin neu einkleiden wird. Auch sind Supermärkte oftmals in
unmittelbarer Nähe (z.B. Shops at Watergate nahe HOVA), so dass Bad- und Hygieneartikel auch sehr
einfach und schnell besorgt werden können. Da das Zimmer im universitätseigenen Studentenwohnheim
HOVA (dazu sogleich mehr) zwar möbliert, Bettwäsche o.ä. aber natürlich nicht vorhanden ist, muss man
sowieso gleich nach der Ankunft in Washington DC einkaufen gehen. Hierfür bietet sich der nördlich
(nahe der Metro Station „Columbia Heights“) gelegene Target sehr gut an, wo man relativ günstig derartige „Einrichtungsgegenstände“ (so etwa auch Geschirr o.ä.) bekommen kann.
Wenn man sich doch für den internationalen Flughafen Washington Dulles entschieden hat, nimmt man
wohl am besten den Bus-Shuttle in die Stadt. Dies ist deutlich günstiger als ein Taxi. Vom Ronald Reagan Airport sind es in die „Innenstadt“ wie gesagt nur einige Metro-Stationen.
Wenn die Orientation Week dann erst mal begonnen hat, wird man einerseits vom Personal der George
Washington University empfangen und umsorgt. Andererseits erhält man auch sehr umfangreiches Informationsmaterial. Wenn man sich dort „durchgekämpft“ hat, kennt man sich eigentlich schon ganz gut auf
dem Campusgelände und in der Stadt aus. Es empfiehlt sich dabei, alle Veranstaltungen wahrzunehmen,
da man so nicht nur über die Abläufe und kommenden „Pflichten“ Bescheid bekommt, sondern auch die
Kommilitonen und „Offiziellen“ der GWU (Professoren, Betreuer/innen etc.) und auch die Stadt (noch
besser) kennenlernt. Besonders hervorzuheben während der Orientierungsphase ist der Besuch beim International Services Office (ISO), welches sich in 2033 K-Street befindet. Dort werden alle Visumsdokumente (Reisepass inklusive Visum etc.) geprüft und zur Sicherheit kopiert. Ferner wird die Adresse in den
USA registriert, was mit Blick auf Bestimmungen der Homeland Security wichtig ist.
Während der Orientierungswoche erhält man außerdem noch die GWorld-Card, die auf dem gesamten
Campus (Foggy Bottom) als Gebäudezugangs- und Zahlungsmittel (u.a. in bestimmten Supermärkten)
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
dient (GWorld Account). Sehr bald erhält man dann auch von der Law School noch seine persönlichen
Zugangsdaten für die 3 großen US-Datenbanken Westlaw, LexisNexis und Bloomberg Law.
Es lohnt sich auch, sich relativ bald eine SmarTrip-Card für die Metro (U-Bahn) zu beschaffen. Diese
gibt es vielerorts, u.a. bei jedem CVS. Dies spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit.
Abschließend noch zu den wettertechnischen Bedingungen: Washington DC ähnelt im Allgemeinen
unseren klimatischen Bedingungen in Deutschland. Im Sommer, d.h. August und September muss man
mit erdrückender Schwüle und hohen Temperaturen rechnen. Im Oktober und November sind die Temperaturen dann noch durchaus sehr angenehm, während es im Dezember langsam aber sicher etwas abkühlt.
Dabei bleiben Temperaturen unter dem Gefrierpunkt aber die Ausnahme. Es schneit auch allenfalls ganz
selten im Januar und Februar, wobei der Schnee nicht oder nur kurz liegen bleibt. In dieser Zeit ist auch
der ein oder andere etwas kältere Tag zwischenzeitlich dabei, allerdings hält dies oftmals nicht lange an,
so dass man selbst gegen Mitte/Ende Februar bereits wieder phasenweise mit fast frühlingshaften Temperaturen um 15°C rechnen kann. Allerdings muss man sich hier in Washington DC des Öfteren auch auf
z.T. heftige Regenfälle gefasst machen (v.a. im Spätsommer und Herbst). Auch kann es bisweilen ganz
windig sein.
6. Unterkunft in Washington DC
Nicht zuletzt um unnötigen Stress zu vermeiden, sollte man sich frühzeitig bereits von Deutschland aus
nach einer Wohnung in Washington DC umsehen. Einige Kommilitonen haben erst in Washington DC
angefangen, nach einer Wohnung zu suchen und haben solange entweder bei Freunden bzw. Bekannten
gewohnt oder haben sich zur Überbrückung dieser Zeit Hotelzimmer genommen. Dies war letztlich nicht
nur teurer, sondern hat auch zu z.T. mehrmaligen Umzügen geführt, was für ein schnelles Einleben in der
neuen Umgebung sicherlich keineswegs förderlich war. Ein
Kommilitone hat gar erst gegen Ende des 1. Semesters eine Unterkunft gefunden, die wirklich seinen Kriterien und Wunschvorstellungen entsprochen hat. Es ist also vorteilhaft, spätestens
bevor die Kursphase beginnt, dieses „Problem“ abgearbeitet zu
haben. Auch ist zu beachten, dass Wohnheimplätze von der
GWU nach dem „First come, first served“-Prinzip vergeben werden. Grundsätzlich ist es aber für Studenten aus Augsburg kein
Problem, einen Platz in HOVA (Hall on Virginia Avenue), dem Wohnheim für „International Students“,
zu bekommen. Bewirbt man sich zu Beginn der Bewerbungsphase (ca. Mitte März jeden Jahres) hat man
seinen Platz in der Regel sicher, zumal sich die GWU auch ein wenig mit den „Augsburg Exchange
Students“ brüstet. Daher könnte ich mir durchaus vorstellen, dass wir ohnehin etwas bevorzugt behandelt
werden – auch bei der Wohnungssuche On-Campus. Jedoch ist HOVA dieses Jahr auch jetzt noch nicht
voll „ausgebucht“, so dass für mich der Verdacht nahe liegt, dass man auch bei etwas „verspäteter“ Be15
GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
werbung bestimmt noch einen Platz bekommen kann (ein Kommilitone ist sogar erst vor einigen Wochen neu hier eingezogen) –
so man denn will. Und damit wären wir auch schon beim Punkt:
dem Zustand des Studentenwohnheims.
Zunächst vorab: meines Erachtens kann man es hier durchaus
aushalten und alles in allem bereue ich meine Entscheidung, hier
einzuziehen nicht. Man muss aber eben auch wissen, worauf man
sich hier einlässt. Wer nämlich glaubt, dass 1070$ im Monat
(also gute 5000$ pro Semester) ausschweifenden Luxus zur Folge
haben, bei dem keine Wünsche offen bleiben, wird sich sehr
schnell auf dem sprichwörtlichen Boden der Tatsachen wiederfinden. Washington DC ist – wie ich oben schon angedeutet habe
– in etwa mit München zu vergleichen in Sachen Miet- und Immobilienpreisen, wenngleich vielleicht nicht ganz so „schlimm“.
Auch wenn für HOVA spricht, dass die Zimmer durchaus relativ geräumig und groß sind, so sind der Gesamtzustand der einzelnen Zimmer und
deren Ausstattung doch ziemlich veraltet und bisweilen heruntergekommen. HOVA ist ein umfunktioniertes ehemaliges Hotel, das 1965 erbaut
wurde. Und seit dieser Zeit scheint sich wenig verändert zu haben – von
etwaigen Modernisierungsmaßnahmen ganz zu schweigen. Die Teppiche
haben nicht nur vereinzelt Flecken oder teilweise auch Löcher, die Tapeten kommen z.T. von den Wänden (v.a. in Zimmerecken) und in manchen Zimmern hängen gar Kabel aus
der Wand. Auch sind in einigen Zimmern typische Gebrauchsmängel wie abgeschlagene Ecken von Spiegeln oder Türen und
Türstöcken. Ferner sind die Wände nur teilweise gestrichen –
etwa wenn ein Bild an der Wand hängt oder gehängt hat. Man
scheint sich dabei nicht einmal die Mühe gemacht zu haben, das
Bild vorher abzunehmen. In meinem Zimmer – und ich nehme an
in allen Zimmern der Balkonseite
– ist die Balkontür auch alles
andere als dicht, was speziell im Winter relativ unangenehm sein konnte
trotz Klimaanlage, die in den USA in jedem Gebäude gängiger Standard ist.
Allerdings ist die Klimaanlage hier in HOVA so alt, dass nur immer entweder gekühlt oder geheizt werden kann. Die Umstellung erfolgt dabei erst
gegen Anfang/Mitte November (dies wird zentral entschieden). Als wir
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
jedoch Ende Oktober eine unerwartete und verhältnismäßig sehr kalte Woche hatten und wir nicht heizen
konnten, war der Aufenthalt im Zimmer extrem unangenehm. Auch hatten wir hier immer wieder Phasen,
in denen es in einigen Zimmern nur verschmutztes, d.h. gelb-bräunliches, Wasser gab. Oder es gab immer
mal wieder nur kaltes Wasser, was beim Duschen dann nicht wirklich angenehm war. So viel also zu den
„materiellen Gebäudemängeln“ innerhalb der Zimmer.
Wenn man in ein Studentenwohnheim einzieht muss man auch wissen, was es heißt in einem Studentenwohnheim zu leben – auch bei (und womöglich gerade bei) Graduate Students. Die Wände sind wirklich
sehr dünn und hellhörig. Wenn der Zimmernachbar also beschließt, unter der Woche bis 4 Uhr in der Früh
Partys zu feiern, dann hört das das gesamte Stockwerk – und wahrscheinlich auch noch das Stockwerk
darüber und darunter. Und wenn trotz mehrmaligem Erscheinen der Polizei die Lärmbelästigung bis in die
frühen Morgenstunden nicht aufhört, dann schläft man halt ganz einfach mal eine Nacht nicht. Von anderen Bewohnern des Wohnheims gab es auch phasenweise immer wieder Klagen über Marijuana-Geruch
im Badezimmer. Nachdem es auf der Balkonseite nicht
erlaubt ist – warum auch immer – den Balkon mehr als
5cm zu öffnen (dies wird durch Metallstopper gewähr
leistet und bei Zuwiderhandlung wird der Mietvertrag
unverzüglich aufgekündigt, wenngleich mir nicht klar
ist, wie man das nachweisen möchte) und manche Bewohner trotz strikten Rauchverbots nicht nach draußen
gehen wollen, kommt es ab und an zu diesen Zwischenfällen. Die Polizei ist dagegen nach eigener Aussage
machtlos. Dies gilt aber nicht nur für MarijuanaKonsum, sondern auch für ganz normalen Zigarettenkonsum: es kommt immer wieder mal vor, dass das
gesamte Stockwerk nach Zigarettenrauch riecht, was mich persönlich jetzt zwar nicht so übermäßig „belastet“. Allerdings gibt es beispielsweise bei mir im Stockwerk eine Asthmatikerin, die dadurch gesundheitliche Probleme bekommt. Der schlimmste Mangel in HOVA war allerdings die mehrwöchige, kontinuierliche Rattenplage (!), die von der Universität jedoch nicht (!) als „Emergency“ eingestuft wurde. Dies
hatte zur Folge, dass man lediglich über den
„normalen“ Fix-it Request dagegen vorgehen
konnte von studentischer Seite. Dies wiederum
hatte zur Folge, dass sich mehrere Wochen
nichts getan hat in der Sache, was bei „normalen“ Fix-it Requests so üblich ist. In den unteren
Stockwerken – so auch bei mir im 2. Stockwerk
– wurde daher oftmals Türschlitze mit Handtüchern und Kartonkonstruktionen verbarrikadiert.
Das muss man gesehen haben, sonst glaubt man
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es nicht. Diese „Vorkehrungen“ haben wiederum die GWU-Offiziellen auf den Plan gerufen, die dies unterbinden wollten wegen „Seuchengefahr“ und negativen Auswirkungen auf das Gesamtbelüftungssystem
des Gebäudes. Gemacht hat man gegen die Rattenplage zunächst aber trotzdem nichts, so dass sogar ein
Freund aus einem höheren Stockwerk die ein oder andere Nacht bei mir im Zimmer geschlafen hat, da bei
ihm im Zimmer über einen längeren Zeitraum ein besonders großes Exemplar einer Ratte gehaust hat. Ich
wurde von Ratten aber glücklicherweise verschont. Ich hatte generell sehr großes Glück mit meinem
Zimmer, das in einem ganz guten Zustand ist, so dass ich mich nicht beschweren kann. Eine Kommilitonin ist allerdings sogar gar nicht erst eingezogen in HOVA, nachdem sie das Zimmer erstmals gesehen
hatte. Ich konnte mir selbst ein Bild davon machen und der Gesamtzustand war –nicht nur mit Blick auf
die doch relativ hohen Mietkosten in HOVA – eine Frechheit. Man war ihr gegenüber auch nicht wirklich
zuvorkommend von GWU-Seite. Letztlich hat man ihr aber doch ein Zimmer in einem anderen Wohnheim verschafft, das allerdings teurer war. Die Mehrkosten musste auch gänzlich sie übernehmen.
Zu alldem hinzu kommt, dass man sich, um in HOVA einziehen zu dürfen, einem sehr restriktiven Mietvertrag „unterziehen“ muss. Alltägliche Gegenstände wie u.a. ein Toaster oder Reiskocher (besonders für
asiatische Kommilitonen war es sehr unverständlich und ärgerlich, als diese Mitte des 1. Semesters konfisziert wurden), ein Taschenmesser oder auch Halogenlampen (Schreibtischlampe!) und Weihnachtsbeleuchtung sind strikt verboten und werden nach Entdeckung konfisziert oder durch besondere Verschlusssysteme, die an den Steckern angebracht werden, „unbrauchbar“ gemacht. Zimmerinspektionen (ohne
Anfangsverdacht o.ä.) finden dabei zweimal pro Fall Semester (ein Mal angemeldet und ein Mal unangemeldet) und ein Mal pro Spring Semester (unangemeldet) statt. Auch die Besuchsregelungen sind theoretisch sehr restriktiv, wobei sich mir auch hier die Frage aufdrängt, wie man das kontrollieren und nachweisen möchte. So darf man beispielsweise nur einige Tage am Stück Gäste in seinem Zimmer beherbergen
und auch insgesamt eine bestimmte Anzahl an Tagen im Monat nicht überschreiten.
Doch nun aber zu den positiven Aspekten und den Gründen, warum sich ein Einzug in HOVA doch lohnt.
Wie schon angedeutet sind die Zimmer einerseits durchaus ganz geräumig. Auch handelt es sich um Einzelzimmer mit eigenem Bad. Andererseits ist die Einrichtung – wenn auch veraltet – insgesamt ganz passabel. Große Anschaffungen sind demnach eigentlich nicht mehr notwendig – abgesehen von Bettwäsche
und Geschirr. Man hat einen geräumigen Kühlschrank samt Gefrierfach, eine Mikrowelle, einen Schreibtisch samt Stuhl, einen Schrank, sowie 2 Kommoden und 2 Wandschränke. Insgesamt hat man 2 Waschbecken (eines davon im Bad und eines in der „Kochecke“). Im Bad hat man eine eigene Dusche inklusive
Badewanne. Der Gesamtzustand des Badezimmers ist wie auch der meines Zimmers alles in allem in Ordnung. Gebrauchsmängel finden sich hier überall, sind aber zu verschmerzen. Ich hatte wie gesagt mit
meinem Zimmer großes Glück, nicht nur weil ich einen zusätzlichen Stuhl und Schreibtisch in meinem
Zimmer habe. Auch der Gesamtzustand ist im Großen und Ganzen wie erwähnt in Ordnung. Ein weiterer
Pluspunkt ist auch die Nutzung des Universitätsinternets („GWireless“) ohne Zusatzkosten in jedem Zimmer.
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HOVA bietet ferner einen gemeinschaftlich genutzten Pool auf dem Dach des Gebäudes. Dieser ist selbstverständlich aber nur während der Sommersaison geöffnet und zugänglich. Außerdem gibt es etwa in jedem 2. Stockwerk je 2 Waschmaschinen und Trockner. Insgesamt gibt es auch 2 Gemeinschaftsküchen,
die allerdings meistens eher unaufgeräumt
und „verdreckt“ sind. Ein gemeinsamer
Aufenthalts- und Fernsehraum mit Billardtisch und Tischtennisplatte im Erdgeschoss
kann ebenfalls von den Studenten frei genutzt werden – auch wenn dieser ebenfalls
ein wenig veraltet ist. Dort finden immer
wieder auch Events der HOVA-Community
statt – ein weiterer Vorteil des Lebens in
einem Studentenwohnheim. Man lernt hierbei wie auch an der Law School Studenten
aus aller Welt kennen und unternimmt auch
ab und an gemeinsam etwas. Unsere Studentenvorsteherin des Gebäudes ist auch sehr bemüht, gemeinsame Aktivitäten zu organisieren (so etwa gemeinsame Themenabende zu allen Kontinenten der in HOVA
lebenden Studenten, wo man landestypische Musik und auch kulinarische Spezialitäten der verschiedenen
Kulturen genießt). Auch kann man sich mit jedem Anliegen an sie wenden.
Abschließend ist noch die besonders gute Lage des Wohnheims erwähnenswert. Die Law School liegt
nicht weit entfernt und ist zu Fuß in ca. 10-15 Minuten zu erreichen. Auch das universitätseigene FitnessCenter, das Lerner Health and Wellness Center (LHWC), ist zu Fuß in ca. 5 Minuten zu erreichen (siehe
dazu sogleich in Punkt IV.3). Direkt gegenüber vom Wohnheim liegt der Watergate-Komplex, in dem sich
ein kleiner Ladenkomplex (u.a. ein Liquor Shop, ein CVS und früher auch ein Safeway) befindet. Auch
trotz der Schließung des Safeway finden sich in der unmittelbaren Umgebung noch ausreichend andere
Supermärkte (z.B. ein Trader Joe’s und – etwas teurer – ein Whole Foods Market). Auch im ColumbiaPlaza finden sich noch weitere Einkaufsgelegenheiten (etwa ein Supermarkt oder auch ein Friseur).
Zugang zum HOVA-Gebäude erhält man nur mit seiner GWorld-Card. Für das Zimmer benötigt man
dann einen herkömmlichen Schlüssel, welchen man zu Beginn des Semesters im Key Depot in der Philip
Amsterdam Hall (2350 H Street, NW) erhält. Im Eingangsbereich befindet sich ferner für jeden Studenten
eine Mailbox, die mit Hilfe eines Zahlencodes geöffnet werden kann. Diesen Zahlencode bekommt man
ebenfalls in der Philip Amsterdam Hall. Größere Sendungen werden jedoch beim GW Mail and Package
Service (2025 F Street, NW) zugestellt. Das Personal dort ist allerdings stets sehr freundlich und zu Fuß
ist man in ca. 10 Minuten dort. Im Falle einer Postsendung erhält man eine Notification-Email, dass man
nach 3 Stunden Wartezeit unter Vorlage seiner GWorld-Card dort das Päckchen abholen kann. Gegen
Gebühr besteht zudem auch die Möglichkeit, sich das Päckchen per „Package Delivery“ direkt ans Wohnheim zustellen zu lassen.
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Insgesamt denke ich, dass man es in HOVA durchaus „aushalten“ kann. Zu hohe Ansprüche und Erwartungen sollte man allerdings nicht haben. Da im privaten Bereich die Mieten allerdings in der Regel entweder genauso hoch oder aber meist sogar noch höher sind (speziell für ein Einzelzimmer mit eigenem
Bad), denke ich, dass HOVA mit Blick auf die vorzügliche Lage nahe der Law School eine sehr gute Alternative in Sachen Wohnungssuche darstellt. Auch kann man im gesamten Campusgelände, also in Foggy
Bottom, den kostenlosen (!) Nachttaxiservice der GWU nutzen („Four-Ride“), so dass man sich als GWUStudent „notfalls“ in der Nacht direkt vor die Haustüre bringen lassen kann. Dieser Service wird hauptsächlich aus Sicherheitsgründen angeboten, da sich trotz GW-Police (universitätseigene Campus-Polizei)
und DC-Police im Stadtviertel Foggy Bottom durchaus einige (Gewalt-)Verbrechen (v.a. Raubüberfälle)
ereignen – und das aber nicht nur bei Nacht.
Wirklich günstiger wird man generell wohl nur in WGs leben können. Eine gute Alternative zu HOVA
wäre ferner noch das International Student House, wofür ich mich zunächst auch beworben hatte. Ich
wäre dort auch genommen worden, habe mich dann aber für das Einzelzimmer in HOVA entschieden, da
Single Rooms im ISH doch deutlich teurer sind und auch selbst Mehrbettzimmer noch über dem Preisniveau von HOVA liegen. Allerdings lebt das ISH auch von seiner einzigartigen internationalen Community. Ferner sind meines Wissens nach Mittag- und Abendessen in den Mietpreisen inbegriffen. Ein Kommilitone von mir hat im ISH gewohnt und war soweit ich weiß ganz zufrieden. Das ISH befindet sich nördlich der Law School in der Nähe des Dupont Circle (1825 R Street, NW). Auch im Columbia Plaza
Wohngebäude leben einige Kommilitonen, allerdings fast ausschließlich in WGs aufgrund der doch relativ
hohen Mietpreise dort. Allerdings gibt es soweit ich weiß eine Kooperation zwischen dem Gebäudevermieter und der GWU, so dass auch dort kostenlos das Universitätsnetz („GWireless“) benutzt werden
kann. Die Lage ist ähnlich gut wie die von HOVA.
Was man abschließend noch über HOVA wissen sollte ist, dass man die Miete für das Zimmer nicht monatlich, sondern ausschließlich zu Beginn des jeweiligen Semesters für das ganze Semester bezahlen kann.
Man hat also für das akademische Jahr 2 große Zahlungen zu leisten (jeweils ca. 5300$). Auch muss man
sich für beide Semester verpflichten, dort zu wohnen. Es lohnt sich also nur, hier einzuziehen, wenn
man von vornherein plant, beide Semester an der GWU für den LL.M. zu absolvieren.
IV. Institutionen und Gebäude der George Washington University
In diesem Teil meines Erfahrungsberichts möchte ich kurz einige wichtige der vielen Einrichtungen und
Gebäude der George Washington University (nochmals) vorstellen. Diese Einrichtungen sind Teil der
GWU „als Ganzes“, also keine Einrichtungen speziell der Law School (wie etwa das International Graduate Programs Office (IGPO) um Mrs. Shehernaz Joshi und Mrs. Melisma Cox, sowie deren Team, das
ausschließlich International LL.M.s an der Law School berät und unterstützt).
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1. International Services Office (ISO)
Zunächst ist das International Services Office, oder kurz ISO, zu nennen. Hier kümmert man sich um alle
Belange internationaler Studenten an der GWU. Vornehmlich berät und hilft man den ausländischen Studierenden in Visumsangelegenheiten. Allerdings organisiert das ISO auch diverse Event wie etwa eine
Capitol Tour oder eine White House Tour. Auch während der Orientation Week (für alle Studenten, nicht
nur Law School Students – die Orientation Week der Law School beginnt ja bereits eine Woche früher als
die für die „restlichen“ Studierenden) ist das ISO mit einigen hilfreichen Einführungsveranstaltungen und
Events zum Kennenlernen der Kommilitonen und auch der Stadt vertreten. Während des Semesters gibt es
dann immer wieder zusätzliche Workshops (z.B. zu Steuerfragen für ausländische Studierende, die einem
On-Campus Job nachgehen etc.), über die man per Email informiert wird. Wenn es Probleme mit dem
Visum o.ä. gibt, wird man in der Regel auch per Email informiert und z.B. um baldiges Erscheinen im
ISO gebeten. Das ISO liegt in 2033 K Street, NW, also unweit von der Law School. In sämtlichen Visumsfragen ist das ISO – neben Mrs. Joshi und ihrem Team – der erste Ansprechpartner.
2. Cloyd Heck Marvin Center (Marvin Center)
Das Cloyd Heck Marvin Center in 800 21st Street, NW, oder nur kurz Marvin Center, ist eine Art
„Allzweckgebäude“. Es beinhaltet einen großen Ballsaal, wo u.a. Empfänge und Networking-Events aller
Art stattfinden (Marvin Center Continental Ballroom, 3rd Floor). Außerdem beinhaltet es im Ground
Floor den GW-Bookstore, der keinesfalls – wie es der Name vermuten lässt – nur Bücher verkauft. Vielmehr ist es – in typisch amerikanischem Stil für Universitäten und Colleges – ein riesiger MerchandisingStore für GWU-Artikel aller Art. Von GW-T-Shirts über den George-Washington-Hut des GW-Maskottchens bis hin zu GW-Krawatten und GW-Tassen gibt es wirklich so ziemlich alles. Auch das muss man
gesehen haben. Mit Deutschland, wo es vielleicht einen Universitätspullover und eine Universitätstasse
o.ä. gibt, ist das in keinster Weise vergleichbar. Darüber hinaus gibt es noch eine Art Mensa für GWStudenten. In den oberen Stockwerken befinden sich
noch eine kleine Bowling-Halle, sowie ein BillardRaum. Hier konnten GW-Studenten sehr günstig
Bowling und Billard spielen. Allerdings waren die
Bahnen und Tische nicht mehr allzu modern und
wiesen doch schon große Gebrauchsspuren auf. Auch
war dort meistens nicht allzu viel Betrieb, so dass
Gerüchte laut wurden, man würde diesen Bereich
schließen und (womöglich zu einem weiteren Ballsaal) umfunktionieren. Und in der Tat wird das gesamte Stockwerk derzeit renoviert. Den Abschluss bildet
das Dorothy Betts Marvin Theatre. Es bietet knapp 400 Leuten Platz und nimmt einen großen Teil des
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
Marvin Centers ein. Dort kann man die Vorstellungen des GW Department of Theatre & Dance anschauen, die durchaus sehenswert sind. Die Theatergruppe bewegt sich auf durchaus hohem Niveau und wird
immer wieder von mehr oder weniger (über-)regional bekannten Schauspielern unterstützt. Ich habe mir
dort William Shakespeare’s „The Merchant of Venice“ angesehen. Bei diesem Stück hat beispielsweise
Rick Foucheux, der als Schauspieler seit 28 Jahren in Washington DC tätig ist, als Guest Artist mitgewirkt.
3. Lerner Health and Wellness Center (LHWC)
Das Lerner Health and Wellness Center (LHWC) ist das universitätseigene Fitness-Center der GWU. Es beinhaltet neben zahlreichen Squash- und Racquettballcourts auch 4 Basketballcourts und ein Schwimmbad. Neben sehr langen und
studentenfreundlichen Öffnungszeiten besticht es vor allem
mit seiner modernen Einrichtung. Der größte Vorzug ist allerdings, dass es für GW-Studenten in den Studiengebühren mit
inbegriffen ist. Es fallen also keine zusätzlichen Gebühren an. Das LHWC befindet sich ebenfalls auf dem
Campus im Stadtviertel Foggy Bottom (Corner of 23rd
and G Streets). Lebt man in HOVA ist es zu Fuß 5 Minuten entfernt. Man trifft dort eigentlich zu jeder Tages- und
Nachtzeit Studenten, mit denen man dann z.B. 5-gegen-5
Basketball spielen kann. Zu bestimmten Zeiten wird auch
Hallenfußball, also „Indoor Soccer“, oder auch Badminton und Volleyball angeboten. Der Fitnessbereich ist –
wie schon angedeutet – ebenfalls exzellent und umfangreich ausgestattet. Die Geräte sind sehr modern. Ein weiteres Angebot sind Intramural Sports, kleine Turniere
(z.B. Indoor Soccer oder Basketball), die vom Personal
des LHWC organisiert werden. Dabei können Teams aus Studenten der verschiedensten Studienrichtungen gegeneinander antreten. Kurzum: das LHWC bietet einen exzellenten sportlichen Ausgleich zum sonst
bisweilen sehr anstrengenden Studienalltag. Wer regelmäßig und gern Sport treibt bzw. treiben möchte,
dem sei das LHWC wärmstens empfohlen. Ich gehe
beispielsweise beinahe jeden Tag dorthin.
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
4. Gelman Library
Zuletzt möchte ich noch kurz auf die Bibliothek
der GWU eingehen, auch wenn diese für Law
Students wenig bis keine Relevanz hat, da die Law
School über eine eigene, sehr gut und umfangreich
ausgestatte Fachbibliothek (Burns Law Library) im
Law School Gebäude verfügt. Die Estelle and
Melvin Gelman Library beherbergt aber u.a. viele
Lese- und Studierplätze, so dass auch mal eine Art
„Tapetenwechsel“ von der Law School und deren
Library hin zur Gelman Library möglich ist. Einige
Kommilitonen machen das zur Abwechslung durchaus ab und an. Auch befindet sich dort – und das ist
wohl das wichtigste für den durchschnittlichen Studenten – ein Starbucks. Die Gelman Library liegt ebenfalls unweit von der GW Law School in 2130 H Street, NW.
V. The George Washington University Law
School: Studium und Kurswahl
Nun möchte ich zum Kernpunkt meines Erfahrungsberichts kommen, nämlich zur George Washington University Law School. Die Law School
liegt direkt im Herzen von Foggy Bottom, also sehr
zentral in Washington DC (2000 H Street, NW).
1. Die Law School – Studium und Kurswahl
Wie zu Beginn meines Erfahrungsberichts bereits angedeutet ist die GW Law School sehr modern, neu
und umfangreich ausgestattet. Man merkt überall, dass es sich um eine Privatuniversität handelt – neueste
technische Geräte, ausreichend große Hörsäle bei überschaubaren Kursgrößen, sowie exzellentes und sehr
angesehenes Lehrpersonal. Es finden sich im gesamten Law School Gebäude, also nicht nur in der Jacob
Burns Law Library, ruhige und angenehme Plätze zum Studieren. Mancherorts ist in der Bibliothek sogar Essen erlaubt – Trinken sowieso. Manche Studierplätze sind Ruheräume, an anderen Orten kann man
sich auch auf gemäßigter Lautstärke unterhalten. Über das GW Law Portal kann man sich sogar ganze
sogenannte „Study Rooms“ kostenfrei über mehrere Stunden mieten. Kurzum: die GW Law School ist nur
schwerlich mit der Universität Augsburg vergleichbar und auf dem ersten Blick kann die Universität
Augsburg in Sachen „Infrastruktur“ auch nicht wirklich mithalten – allerdings muss sie das wohl auch
nicht wie ich finde, denn die Universität Augsburg verlangt ja auch nicht mehrere zehntausend Euro an
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
Studiengebühren von den Studenten. Wie modern die GW Law School ist sieht man etwa an den Touchscreens im Eingangsbereich, die als Gebäudekarte fungieren. In der GW Law School sucht man den Weg
zu einem bestimmten Raum also nicht über einen Lageplan an der Wand, sondern man gibt z.B. den Namen des Professors ein und wird sodann in einigen Schritten mittels Pfeil zum richtigen Raum geleitet.
Auch sind Studentengruppen, die sogenannten Student Associations (z.B. Cyberlaw-Students Association
oder Constitutional Law Association), deutlich präsenter und engagiertet als etwa an deutschen Universitäten. Es gibt beinahe keinen Tag oder Abend, an dem nicht irgendeine Veranstaltung dieser Associations
ist – und wenn es „nur“ kostenlose Pizza in der Eingangslobby gibt. Auch erwähnenswert ist der „Thirsty
Thursday“: jeden Donnerstagabend kann man an der Law School zusammen mit seinen Fellow Students
den Tag bzw. die Woche bei einigen kostenlosen Bieren und Süßigkeiten ausklingen lassen. Ferner sind
die 3 großen Datenbanken (Westlaw, LexisNexis und Bloomberg Law) auch immer wieder mit Events
und Workshops präsent. Zusammenfassend kann man also sagen, dass an der Law School immer etwas los
ist.
Die Jacob Burns Law Library ist eine der größten und prestigeträchtigsten Bibliotheken des Landes. Die
Ausstattung und der Umfang an Büchern sind in der Tat vorzüglich. Auch kann man in der Library kostenlos Dokumente einscannen, sowie via Bezahlung mit GWorld-Card kopieren und
drucken. Das Personal der Law Library ist stets freundlich und hilfsbereit – Herb A.
Somers steht als „Reference/Foreign & International Law Librarian“ sogar primär für
International Students als Ansprechpartner und Unterstützung in Research-Fragen zur
Verfügung. Über die Interlibrary Loan (ILL) bekommt man im Grunde auch aus
dem ganzen Land bzw. sogar aus der ganzen Welt jedes Buch, das man sucht – vergleichbar mit der Fernleihe in Deutschland. Einziger kleiner Wermutstropfen ist in
meinen Augen die Tatsache, dass die GWU mit Ausnahme des IP-Pakets von BeckOnline für keine deutschen Datenbanken die Lizenzen erworben hat, was meine Tätigkeit als Research Assistant durchaus ab und an ein wenig behindert hat. Insgesamt bewegt sich die Jacob Burns Law Library allerdings auf einem sehr hohen Niveau – wie die gesamte Law School.
Für die Belange der internationalen LL.M.-Studenten ist wie bereits mehrfach angedeutet in erster Linie
das International Graduate Programs Office um Mrs. Joshi und ihrem Team zuständig. Man kann sich
mit allen Problemen und Angelegenheiten grundsätzlich jederzeit an sie oder auch Mrs. Melisma Cox
wenden.
Doch nun zum Law School Studium an sich. Die Anmeldephase für die Kurse („Course-Registration“)
beginnt bereits in der Orientation Week. Gewählt werden die Kurse über das Online-System der GWU.
Hier sollte man in der Regel zügig sein, weil u.U. sonst manche Kurse bereits (mit JD-Students) voll belegt sein könnten, auch wenn auf International LL.M.s Rücksicht genommen wird. Nach meiner Erfahrung
bekommt man aber eigentlich für alle Kurse, in die man möchte, einen Platz. Man sollte sich eben nur
zeitig darum kümmern. Kurslisten und Stundenpläne findet man einerseits online auf der Website der Law
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
School. Andererseits werden während der Orientierungswoche auch Hard Copies an jeden Studenten verteilt. Zu beachten ist, dass sich weder die Kurse selbst noch die Termine der Abschlussprüfungen überschneiden dürfen. Hier kann man aber ggf. Rücksprache mit Mrs. Joshi halten, die hier sehr hilfsbereit ist.
In der Regel sollte man allerdings dazu in der Lage sein, seine Kurse so zu wählen, dass es eben nicht zu
Überschneidungen kommt. Falls man einen LL.M. an der GWU machen möchte, muss man ferner beachten, dass man je nach LL.M.-Spezialisierung (z.B. Business and Finance Law oder International and
Comparative Law) eine bestimmte Anzahl an Credits aus dem jeweiligen Spezialgebiet zu belegen hat
(inklusive ggf. Research Paper). Dies sollte man bereits im 1. Semester bedenken. Der Standard, dem die
meisten Studenten folgen, ist es pro Semester 12 Credits zu nehmen. Als Augsburg Exchange Student hat
man jedoch den Vorteil, dass man im 1. Semester, also dem Austauschsemester, von den Studiengebühren
befreit ist. Und nachdem sich die Studiengebühren nach der Anzahl der Credits richten (derzeit etwa
1600$ pro Credit), ist es ratsam, im 1. Semester den ein oder anderen Credit mehr zu belegen – sofern man
es überhaupt in Erwägung zieht, den LL.M. irgendwann abzuschließen. Um auch im 2. Semester als FullTime Student eingeschrieben zu bleiben (Mindestanzahl an Credits hierfür sind 9 Credits), sind maximal
theoretisch 15 Credits im 1. Semester möglich. Empfohlen sind aber nach wie vor 12 Credits.
Ich persönlich habe mich für 14 Credits im 1. Semester entschieden, was zugegebenermaßen einen sehr
hohen Arbeitsaufwand zur Folge hatte. Allerdings war die Arbeit im Großen und Ganzen noch zu bewältigen. Dass der Aufwand – zumindest war es in meinem Fall definitiv so – hier in den USA deutlich (!)
höher ist als in Deutschland, damit muss man sich abfinden. Grundsätzlich kann man pro Credit mit 55
Minuten Vorlesung pro Woche und einer Stunde Abschlussprüfung am Semesterende kalkulieren. Hinzu
kommen Reading Assignments, die je nach Kurs zwischen 20 und 60 Seiten umfassen können (gelegentlich auch sogar noch mehr, so etwa in Patent Law über 90 Seiten). Diese müssen vor jeder Class zur Vorbereitung „durchgearbeitet“ werden, d.h. man sollte im Idealfall die Cases nicht nur gelesen haben, sondern auch zu jedem Case eine Zusammenfassung (nach einem bestimmten Schema), einen Case Brief,
verfasst haben. Dies durchzuhalten über das gesamte Semester erfordert einen sehr hohen Aufwand und
sehr große Disziplin. Doch damit nicht genug: als International LL.M.-Student ist man nämlich überdies
noch verpflichtet, den Kurs „Fundamental Issues in U.S. Law“ zu belegen. Dieser beinhaltet einen sogenannten „ITF-Kurs“ (ITF = International Teaching Fellow), wofür man verschiedene Reading- und
Researchassignments (z.B. Closed Memorandum und Open Memorandum) zu erledigen hat, die in die
Gesamtnote des Kurses einfließen. Diese Assignments muss man also noch zusätzlich neben den sonstigen
Kursvorbereitungen etc. „abarbeiten“. Hinzu kommt, dass der Arbeitsumfang für den ITF-Kurs doch auch
sehr vom Kursleiter abhängt. Zu Beginn des Semesters wird man willkürlich anhand des Nachnamens
einem bestimmten Kursleiter (in der Regel aus der Rechtspraxis) zugeteilt (die Kursgröße beträgt dabei
jeweils etwa 10 Teilnehmer). Mein ITF war John Truong, einer der höchsten Federal Prosecutor (Staatsanwalt) der USA. John war ein exzellenter ITF, der um den sonstigen Arbeitsaufwand von uns International Students sehr gut Bescheid wusste und sich daher auf das „Wesentliche“ beschränkt hat. Dies hat meiner Gruppe durchaus ein bisschen zusätzlicher Arbeit erspart, die andere Gruppen zu bewältigen hatten.
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
Jedoch wurden wir meines Erachtens im Gegenzug auch sehr streng (und ich schätze strenger als in anderen Gruppen) bewertet, weil John von uns sehr viel erwartet hat.
Auf die Vorlesungen sollte man grundsätzlich stets gut vorbereitet sein, da die Professoren normalerweise
gemäß der „Socratic Method“ wahllos Studenten aufrufen und Fragen zu den Reading Assignments stellen. Dies können entweder Fragen sein, die einen dazu auffordern, Gelesenes (wie etwa die Facts oder die
Rule eines Falles) wiederzugeben. Oder aber es handelt sich um „weiterführende“ Fragen, die man dann
natürlich nur beantworten kann, wenn man die Materialien gelesen und auch verstanden hat. Meistens
bleibt es dann auch nicht nur bei einer Frage, sondern man sieht sich über mehrere Minuten einer regelrechten Flut kritisch reflektierender und oft aufeinander aufbauender Fragen des Professors gegenüber.
Allerdings hat meine Erfahrung aus dem 1. Semester gezeigt, dass die Socratic Method nicht mehr wirklich konsequent durchgehalten wird. Lediglich Dean Susan Karamanian (Fundamental Issues in U.S. Law)
hat kontinuierlich Studenten willkürlich aufgerufen. Mit Abstrichen gilt selbiges auch für Professor Dawn
Nunziato in Cyberlaw, die allerdings primär auf Studenten, die sich zuvor gemeldet hatten, zurückgegriffen hat. Da die Vorlesungen aber sehr stark auf den Reading Assignments aufbauen und man ohne adäquate Vorbereitung dem Unterricht oftmals nur schwer folgen kann, empfiehlt es sich für das bessere Verständnis trotzdem immer vorbereitet in die Kurse zu gehen.
Neben diesen „kurzfristigen“ Vorbereitungen ist es zudem ratsam, pro Fach „längerfristig“ ein Outline zu
schreiben, welches man dann mit in die Abschlussprüfungen – sofern es sich wie meistens um „Open
Book Exams“ handelt – nimmt. Je früher man mit dem „Outlining“ beginnt, desto stressfreier wird es
zum Ende des Semesters hin, wenn dann die Prüfungsvorbereitung in vollem Gange ist. Meistens wird es
wohl aber so sein, dass man erst nach der Vorlesungsphase und kurz vor dem Beginn der Prüfungsphase
wirklich Zeit dafür findet. Deswegen ist es wohl auch nicht schädlich, wenn man bei der Kurswahl ein
wenig darauf achtet, dass die einzelnen Abschlussprüfungen möglichst weit auseinander liegen. Dann hat
man nämlich noch ausreichend Zeit, die Outlines einerseits fertig zu stellen und andererseits auch sinnvoll
und gewinnbringend vor der Prüfung durchzuarbeiten. Schließlich kann so ein Outline auch mal gut und
gerne 70-90 Seiten pro Fach haben.
Nach der Anmeldung für die Kurse, sollte man sich alsbald die dafür erforderlichen Bücher beschaffen.
Welche Bücher man benötigt erfährt man vom jeweiligen Professor (meist im Kurs-Syllabus). Für manche
Kurse gibt es als Zusatz zu den Textbooks, mit denen man in den Kursen zu arbeiten hat, noch sogenannte
„Course Supplements“ mit ergänzenden Materialen, die man ebenfalls als Reading Assignments zu lesen
hat. Bei der Bücherbesorgung gibt es mehrere Alternativen. Zunächst könnte man evtl. manche Bücher zu
Beginn des Semesters beim „Used Book Sale“ an der Law School kaufen. Hier sind die Bücher aber sehr
schnell vergriffen, so dass man Glück haben muss, um die benötigten Bücher zu finden. Des Weiteren
bietet der GW-Bookstore im Marvin Center (siehe oben unter IV.2) neben in der Regel allen Neuexemplaren, die man für sämtliche Law School Kurse benötigen könnte, auch günstige Gebrauchtexemplare an.
Doch auch hier gilt es, schnell zu sein, da die Bücher auch hier sehr schnell vergriffen sind. Die ggf. dann
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noch benötigten restlichen Bücher kann man dann oftmals am günstigsten bei Amazon bestellen. Allerdings sollte man hier die Lieferzeiten beachten, da man die Bücher schon zu Kursbeginn haben sollte und
nicht erst einige Zeit später. Alles in allem muss man wohl mit ca. 500-600$ an Bücherkosten rechnen.
Dazu kommen ferner noch die Druckkosten für eventuelle „Course Packs“ und die oben bereits angesprochenen „Course Supplements“ oder Outlines am Semesterende.
Sämtliche weiterführenden Materialien wie etwa Powerpoints und Syllabi oder auch Kursankündigungen
(„Course Announcements“) werden – wie in Augsburg auch – auf das Portal der Law School („GW Law
Portal“) hochgeladen, wo Studenten diese dann einsehen und herunterladen können. Dort kann man außerdem frühere Exams und auch Kursevaluationen vergangener Jahre einsehen.
Das Verhältnis zwischen den Professoren und Studierenden in den USA ist meines Erachtens deutlich
persönlicher und auch offener als in Deutschland. Man hat den Eindruck, dass sich die Professoren hier in
Washington DC wesentlich mehr um studentische als um akademische Belange kümmern. Die Vorlesungsarbeit hat ein höheres Gewicht als in Deutschland, wo man ab und an gar den Eindruck hat, dass es
sich dabei für manche Professoren eher um eine „lästige Pflicht“ handelt. Professoren beantworten auch
jederzeit Fragen nach der Vorlesung oder per Email.
Die Korrektur und Bewertung der Klausuren findet – und das wird sehr strikt sichergestellt – anonym
statt. Man schreibt daher auf die Klausuren ausschließlich die GWid (Matrikelnummer). Auch sollte man
inhaltlich etwa jeden Hinweis auf das eigene Herkunftsland o.ä., was die Identität verraten könnte, dringend unterlassen. In den USA ist es ferner üblich, die Prüfungen am eigenen Laptop zu schreiben (dafür
braucht man dann eine spezielle Exam-Software, die u.a. den Internetzugang während der Prüfungszeit
blockiert). Insgesamt bereitet das Programm keine Probleme und funktioniert zuverlässig. Für internationale Studierende gibt es in den Prüfungen keine besonderen Vorteile. Die Prüfungen sind in derselben Zeit
abzuleisten, die auch ein US-Student zur Verfügung hat. Und aufgrund der anonymen Bewertung gibt es
auch keinen „Korrekturbonus“ o.ä. Wichtig zu wissen ist noch, dass die inhaltliche Bewertung der akademischen Leistungen dabei grundsätzlich „on the curve“ („Curve-System“) erfolgt. Dies bedeutet, dass die
Leistungen aller Studenten innerhalb des Kurses zueinander in Relation gesetzt werden und so vergleichend bewertet werden. Dabei gibt es eine zuvor festgelegte Anzahl der einzelnen Noten. Die Leistungen
der einzelnen Studenten werden also danach quasi in dieses vorgefertigte „Schema“ eingefügt, je nachdem
wie gut oder schlecht man eben war im Vergleich zu seinen Kommilitonen. Dieses Jeder-gegen-Jeden
Prinzip erklärt womöglich auch, warum US-Studenten in der Tat oft so „competitive“ sind – dies hört man
ja in Deutschland immer wieder. In besonders starkem Maße gilt dies insbesondere für 1L-Kurse (z.B.
Criminal Law oder Civil Procedure). Denn für US-Studenten an der Law School sind die Noten des ersten
Jahres sehr wichtig für die spätere akademische und berufliche Laufbahn. Daher sollte man es sich gut
überlegen, ob man diese Kurse belegen möchte. Wenn man sich jedoch wirklich für beispielsweise
Contracts interessiert, sollte man sich aber davon nicht abschrecken lassen und den Kurs trotzdem belegen.
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
Theoretisch bestünde auch noch die Möglichkeit, das New York Bar Exam abzulegen. Hier befindet sich
allerdings gerade viel in einem „Schwebezustand“, da sich hier wohl bald die Regelungen und Voraussetzungen ändern werden. Auch vor dem Hintergrund, dass die Ablegung des New York Bar Exams für uns
Austauschstudenten wegen des fehlenden Abschlusses in Deutschland (Staatsexamen) ohnehin (zumindest
vorerst) hinfällig ist, möchte ich darauf nicht näher eingehen. Für viele Kommilitonen hier spielt das allerdings eine große Rolle.
2. Kursbeschreibungen
Ich bin hier Teil des LL.M.-Programms in Intellectual Property Law. Dies liegt zum einen daran, dass
mich dieses Rechtsgebiet schon seit geraumer Zeit fasziniert und ich mich später darauf spezialisieren
möchte. Zum anderen hat die GWU auf diesem Gebiet schlicht landesweit eine exzellente Reputation und
verfügt – speziell in diesem Bereich – über hervorragendes Lehrpersonal. So unterrichtet etwa der aktuelle
Chief Judge des United States Court of Appeals for the Federal Circuit, Randall R. Rader, an der GWU
Patent Law. Der Federal Circuit ist – abgesehen vom US Supreme Court, der bisweilen auch über Patentstreitigkeiten entscheidet – die wichtigste Instanz im US-Patentrecht.
In meinem 1. Semester hier an der GW Law School habe ich die folgenden Kurse gewählt.
a. Fundamental Issues in U.S. Law (6694-10) – Dean Susan L. Karamanian – 3 Credits – Non-IP
Dieser Kurs ist wie oben bereits erwähnt mit einigen wenigen Ausnahmen für alle
International Students eine Pflichtveranstaltung. Behandelt werden in groben Zügen
alle Bereiche des US-Rechts. Ziel dieses Kurses ist es, den ausländischen Studierenden ohne US Law Degree einen generellen Gesamtüberblick über das Common Law
System der USA zu vermitteln. Dabei liegt der Fokus primär auf Verfassungsfragen
(Legislature, Executive Branch and Judiciary), sowie Jurisdictional Issues, d.h. welches Gericht in bestimmten Fällen zuständig ist. Darüber hinaus werden aber auch
noch etwas spannendere Themen wie die Rede- und Religionsfreihet oder auch die
Equal Protection Clause (Gleichbehandlungsrecht) diskutiert. Gegen Ende des Kurses gibt es noch einen
kursorischen Überblick über das US-Gesellschaftsrecht (Corporations) und das US-Deliktsrecht (Torts).
Den Abschluss bildete dann das Strafprozessrecht („Unreasonable Searches and Seizures“).
Behandelt werden die einzelnen Themengebiete im Grunde durchgehend anhand von 2-3 Standardfällen
(in der Regel ein „alter Klassiker“, sowie ein etwas „modernerer“ Fall) zu den relevanten Legal Issues, die
sich aus dem jeweiligen Rechtsgebiet ergeben. Dean Susan Karamanian ist eine große „Verfechterin“ der
Socratic Method und ruft von der ersten Stunde an immer wieder wahllos Studenten auf – man sollte in
diesem Kurs also noch mehr als sonst immer vorbereitet sein. Manchmal werden dabei je nach in den Fällen „involvierten“ Nationalitäten bestimmte Studentengruppen „bevorzugt“. Sie ist eine sehr gute Profes28
GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
sorin, auch wenn ihr Unterrichtsstil den ein oder anderen (auch bereits „fertigen“ Juristen) ab und an „einschüchtert“. Jedoch ist sie stets bemüht – und es gelingt ihr auch – ihren Studenten die relevanten Problemfelder näherzubringen und verständlich zu erklären.
Die Prüfung in diesem Fach bestand aus einem zweistündigen Open Book Exam. Dabei haben die Studenten jeweils in einem Essay 2 getrennte große Fälle zu behandelt, in denen eigentlich alle zuvor behandelten Issues „versteckt“ waren. Aufgrund der Vielzahl an Issues und der doch begrenzten Zeit bleibt im
Grunde nicht viel Zeit für ausschweifendes Argumentieren o.ä. Vielmehr ist diese Prüfung darauf angelegt, dass man „Issue-Spotting“ betreibt. Das bedeutet, dass man die Issues zu finden versucht, um danach die Rule und das Ergebnis in kurzem Urteilsstil zu präsentieren. Für eine ausführliche Analysis bleibt
dabei wie gesagt kaum Zeit. Am wichtigsten ist dabei aber ohnehin – und das gilt grundsätzlich für alle
Kurse – möglichst viele (im Idealfall alle) Issues ausfindig zu machen und die dazugehörige Rule mitsamt
Ergebnis niederzuschreiben. Im Vorfeld der Klausur hat Dean Karamanian zur Vorbereitung und Unterstützung der Studenten sogar 2 Beispiel-Exams („Sample Exam Question“, sowie ein früher gestelltes
Exam) ins Internet gestellt und diese in 2 Zusatzstunden ausführlich und detailliert besprochen.
Neben Dean Karamanians Vorlesung wird man wie oben schon beschrieben willkürlich einem International Teaching Fellow zugewiesen, an dessen ITF-Course man dann ein Mal wöchentlich teilzunehmen
hat. Der Fokus in diesem Kurs liegt auf der Einführung in die Juristische Arbeitsweise in den USA. So
arbeitet man gemeinsam (im Kurs) und schließlich allein (Assignments) mit dem Bluebook, dem Standardhandbuch zur US-Zitierweise. Ferner muss man – auch unter Mithilfe des Bluebooks – 2 Memoranda
anfertigen (Closed Memorandum und Open Memorandum). Dies ist sehr zeitaufwändig, zumal man sich
daneben noch weiterhin auf die restlichen Kurse vorzubereiten hat. Im Grunde kann man sagen, dass der
ITF-Kurs eine Art auf praktische Anwendung ausgerichteter „Researchkurs“ ist. Er soll wohl auch zur
Vorbereitung auf die Thesis bzw. das Research Paper dienen. Der ITF-Kurs bietet letztlich auch den Vorteil, dass die Punkte, die man dort sammelt, bereits zu einem Drittel in die Gesamtnote des FundamentalsKurses fließen. So kann man die erste Prüfung an der US-Universität eigentlich bereits ganz entspannt
angehen.
b. Copyright Law (6472-10) – Professor Robert Brauneis & Professor Ralph Oman – 3
Credits – IP
Dieser Kurs war im 1. Semester mein Lieblingskurs und ich kann ihn guten Gewissens empfehlen. Dies liegt nicht nur an der Materie und den
beiden Professoren (Professor Brauneis unterrichtet Jahr für Jahr auch am
Max-Planck-Institut in München und genießt einen exzellenten Ruf; Professor Oman etwa war zwischen 1985 und 1993 Register of Copyrights of the US), die
sich sehr gut ergänzt haben über das gesamte Semester, sondern auch an dem interakti-
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
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ven Casebook, das in dem Kurs verwendet wurde. Wir haben es als letzter Jahrgang in seiner „Final
Draft“-Version verwendet. Der nächste Jahrgang wird also schon die 1. Auflage des neuen Buches verwenden dürfen. Professor Brauneis schreibt das Buch gemeinsam mit einem anderen GW-Professor, Professor Roger E. Schechter. Dieses Casebook zu lesen hat wirklich Spaß gemacht. Es zeichnet sich dadurch
aus, dass die behandelten Fälle und Thematiken durch Internetlinks auf beispielsweise Bilder betroffener
Gegenstände (wie etwa Statuen, die sich sehr ähneln) visuell „untermalt“ werden. Auch verweisen viele
Links auf YouTube, wo man sich dann in Fällen diskutierte Werbespots oder Videos von Musikstücken
o.ä. anschauen kann. So hat man einfach einen größeren und direkten Bezug zu den Fällen, die man gerade liest. Der Kurs behandelt alle Fragen, die sich aus dem Urheberrecht (Copyright) ergeben, wie etwa
wann und wie man ein Copyright für eine Musikperformance oder einen Gegenstand erhalten kann, der
zugleich auch einen Nutzen, d.h. ein nützliches Element, hat („Useful Articles“). Dabei geht es häufig um
alltägliche Gegenstände (z.B. Statuen), Designs (z.B. an Kleidungsstücken) oder Musik und Filme. Im
Vordergrund steht dabei dann natürlich immer die Frage, ob – in der Laiensprache ausgedrückt – einer
vom anderen „abgekupfert“ hat und das aber rechtlich nicht durfte, weil der andere ein gültiges Copyright
an der „kopierten“ Sache etc. hat.
Sehr angenehm und „studentenfreundlich“ war auch die Variante des „Student Panels“, wonach anstatt
der üblichen Socratic Method pro Vorlesung 4 Studenten als „Experten“ eingeteilt waren. Diese Idee
scheint wohl auf Professor Oman zurückzugehen. So musste man zwar, wenn man eingeteilt war, extrem
gut vorbereitet sein – jedoch bestand ansonsten nicht die Gefahr „auf dem falschen Fuß“ erwischt zu werden. Das heißt allerdings – wie immer – natürlich nicht, dass man nicht vorbereitet sein sollte für die Vorlesungen. Auch hier bauen die Vorlesungen wie sonst auch stets auf den Reading Assignments auf. Besagte Assignments waren sehr arbeitsintensiv und oftmals umfangreich. Im Großen und Ganzen konnte man
das aber ganz gut bewältigen, weil die Fälle durchweg interessant sind und man oft schon nach einigen
wenigen Fact-Zeilen weiß, um was es grob in dem Case geht (z.B. der Film „Was Frauen wollen“ mit Mel
Gibson oder Mary J. Blige’s Album „No More Drama“ mit dem Song „Family Affair“).
Die Open Book Prüfung über 3 Stunden war insgesamt fair. Sie bestand aus 3 Essays, sowie 18 Multiple
Choice Fragen. Auch hier waren in den – durchaus umfangreichen – Sachverhalten zahlreiche Issues versteckt, die man finden und „analysieren“ sollte. Auch hier blieb aber oftmals für eine ausgiebige Analysis
nicht wirklich viel Zeit, so dass auch hier das „Issue-Spotting“ im Vordergrund steht. Insgesamt war die
Bearbeitungszeit aber ausreichend.
c. Law in Cyberspace (6485-10) – Professor Dawn C. Nunziato – 3 Credits – IP
Dieser Kurs ist v.a. für Leute empfehlenswert, die sich für allerhand Probleme aus dem
Cyberspace interessieren und sich generell gut mit dem Internet auskennen. Behandelt
wird eine immense Vielfalt an Problemen, die sich aus dem Internet ergeben. Zu Beginn
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
des Kurses lag der Fokus auf Jurisdiction-Problemen, die sich aus dem weltweiten Kontext des Internets
ergeben. Welches Gericht ist beispielsweise zuständig, wenn ein australischer Regierungsoffizieller auf
der Internetplattform eines bestimmten Internet Service Providers (ISP), der seinen Sitz in Florida hat und
dessen Server sich in Virginia befinden, von einer Deutschen diffamiert wird (z.B. mittels eines hochgeladenen Videos)? Oder darf ein französisches Gericht einer großen US-Suchmaschine (Yahoo) unter Androhung von Strafzahlungen verbieten, bestimmte Inhalte bzw. bestimmte Seiten (Auktion nationalsozialistischer Memorabilien) in dem betreffenden Land durch seine Dienste als Suchmaschine zugänglich zu
machen? Müssen derartige Urteile befolgt werden? Weitere Themen im späteren Verlauf des Kurses waren etwa Peer-to-Peer (P2P) File Sharing Probleme und Streitigkeiten, Haftbarkeitsfragen in Bezug auf die
verschieden Typen von Internet Service Providern (ISPs) für User-Fehlverhalten oder auch Free Speech
Issues im Internetkontext (wenn etwa unbeabsichtigt auch nicht-rechtswidrige Inhalte aufgrund „unzulänglicher“ Filtering Technologien mitgeblockt werden). Das letztgenannte Thema ist zugleich auch der
(aktuelle) Research-Fokus von Professor Nunziato und ihr „Spezialgebiet“. Wenngleich die Reading
Assignments für diesen Kurs wirklich ausnahmslos sehr umfangreich waren, habe ich diesen Kurs sehr
gern besucht. Am Anfang waren die Jurisdictional Issues vielleicht etwas „langatmig“, allerdings benötigt
man dieses Vorwissen schlichtweg für die späteren – überaus interessanten – Problemfelder. Ich habe
diesen Kurs sehr gern besucht und finde, dass Professor Nunziato die mitunter beste Professorin ist, bei
der ich je eine Vorlesung besucht habe bisher in meinem Leben. Fachlich ist sie exzellent. Außerdem ist
sie unglaublich freundlich und zuvorkommend. Sie könnte allerdings zukünftig etwas langsamer durch
ihre Powerpoint-Slides blättern, damit man diese besser durchlesen könnte.
Die Abschlussprüfung in diesem Kurs bestand aus 8 Essays, die jeweils ein zentrales Problemgebiet, das
im Kurs zuvor behandelt wurde, zum Gegenstand hatten (z.B. Defamation oder auch ISP-Liability etc.).
Auch diese Prüfung war „Open Book“. Sie war innerhalb der vorgegebenen 3 Stunden gut zu schaffen und
insgesamt sehr fair.
d. Patent Law (6471-20) – Chief Judge Randall R. Rader & Dean John M. Whealan –
3 Credits – IP
Diese Vorlesung war die mit Abstand anspruchsvollste, die ich jemals besucht habe. Nicht nur, dass die Studenten, die diesen Kurs
besucht haben, zu einem großen Teil bereits praktizierende Patentanwälte mit jahrelanger Erfahrung (in den USA oder im Ausland)
oder Patent Examiner aus dem Patent and Trademark Office (PTO)
waren. Auch das Lehrpersonal bewegt sich auf extrem hohem Niveau. Professor
Randall R. Rader ist zugleich der aktuelle Chief Judge im Federal Circuit, der neben
dem US Supreme Court wichtigsten Instanz für Patentrecht, und hat daher die
Majority Opinions (und einige wichtige Dissents) von vielen der im Kurs behandelten Fälle sogar selbst
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
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geschrieben. Dean John M. Whealan wiederum war über Jahre im PTO beschäftigt und ist aktuell einer
der wichtigsten US-Litigator (er hat u.a. kürzlich vor dem Federal Circuit – unter Vorsitz von Chief Judge
Rader (!) – in dem extrem wichtigen Therasense Case für die letztlich „siegreiche“ Seite argumentiert und
durch das Urteil schließlich gemeinsam mit Chief Judge Rader für eine kleine „Revolution“ in der Patentrechtsprechung in den USA gesorgt). Wer kann schon behaupten bei zwei der wichtigsten Patentjuristen
in den USA Patent Law gelernt zu haben? Die Kehrseite davon ist allerdings wie erwähnt das extrem hohe
Niveau des Kurses – sowohl in den Vorlesungen als auch im Exam. Allerdings waren die Vorlesungen
durchweg sehr interessant – nicht zuletzt aufgrund des amüsanten und kritisch hinterfragenden Vorlesungsstils der beiden Dozenten (v.a. von Chief Judge Rader, der wie gesagt viele Fälle selbst mitentschieden hat). Insgesamt war Chief Judge Rader immer wieder für den ein oder anderen Spruch und Lacher gut,
was die Atmosphäre im Saal immer wieder sehr aufgelockert hat.
Die Prüfung in Patent Law war die wohl schwierigste der 1. Semesters für mich. Das dreistündige Open
Book Exam umfasste 34 Seiten Angabe, bestehend aus 45 Multiple Choice Fragen und einem Essay (das
Thema durfte aus 2 vorgegebenen Themen gewählt werden). Die Multiple Choice Fragen machten 90%
der Gewichtung innerhalb des Tests aus. Multiple Choice Fragen sind allerdings in den USA keineswegs
vergleichbar mit deutschen „Standards“. Zu den meisten Fragen musste man zunächst einen etwa 2-3 Seiten umfassenden Fall bzw. ein bestimmtes Fact-Pattern (oftmals mit der Abbildung eines möglichen Patents) lesen, ehe man dann aus mindestens (!) 4 Fragen zu wählen hatte. Dabei war oft nach der „Most
Correct Answer“ gefragt oder man musste die korrekte Kombination der vorgegebenen Antworten, die
(allesamt) als richtig einzustufen sind, angeben. Alles in allem war dies eine der anspruchsvollsten Prüfungen, die ich je geschrieben habe – speziell vor dem Hintergrund, dass ich mich in Deutschland bisher
noch gar nicht mit Patentrecht befasst habe.
Trotz allem ist dieser Kurs zu empfehlen – schließlich wächst man bekanntlich ja auch mit den Aufgaben.
Und bei Chief Judge Rader Patent zu hören ist schlicht sehr verlockend.
e. Entertainment Law (6475-10) – Jay Rosenthal – 2 Credits – IP
Schließlich habe ich im 1. Semester auch noch Entertainment Law gewählt. Diesen Kurs kann ich jedoch
nur bedingt empfehlen. Dies liegt keineswegs an der Materie selbst. Behandelt werden etwa die wirtschaftlichen und rechtlichen Hintergründe zu Produktionen im TV-, Kino- oder auch Musikbereich. Auch
wird behandelt was denn eigentlich beispielsweise ein „Agent“ ist und wann man zum Agent wird, d.h.
welche Voraussetzungen man dafür zu erfüllen hat (und auch welche Konsequenzen drohen, wenn man
diesen Anforderungen nicht nachkommt). Weitere Themengebiete sind zudem die Probleme, die auftreten
können, wenn etwa minderjährige Künstler in Produktionen involviert sind. Oder auch der Prozess bei der
Produktion von TV-Serien und die damit einhergehende Refinanzierung der Produktionskosten.
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
Jedoch ist der Vorlesungsstil des Dozenten sehr eintönig und auch langweilig. Es gibt ferner weder zusätzliches Material (wie etwa Powerpoints) noch findet ein wirklicher Diskurs zwischen dem Dozenten und
den Studierenden statt – was sonst in allen anderen Kursen üblich ist. Vielmehr handelt es sich bei der
Vorlesung um einen kontinuierlichen und eintönigen Monolog, der ab und an von einer Frage eines Studenten unterbrochen wird. Das ist eigentlich sehr schade, denn inhaltlich ist dieser Kurs durchaus zu empfehlen. Die Reading Assignments für diesen Kurs lagen im Durchschnitt (ca. 30 Seiten pro Vorlesung).
Die zweistündige Open Book Abschlussprüfung setzte sich aus 3 Essays und 18 Multiple Choice Fragen
zusammen und war in der vorgegebenen Zeit durchaus machbar und fair gestellt.
3. Research Assistant – Professor Francesca Bignami – International and Comparative Law
Neben meinen Kursen habe ich seit Ende September 2011 bis heute für Professor Francesca Bignami als Research Assistant gearbeitet. Da ich in Deutschland auch einige Zeit
studentische Hilfskraft am ACELR (Augsburg Center for Global Economic Law and
Regulation) war, bevor ich nach Washington DC gegangen bin, kann ich beide Tätigkeiten ganz gut vergleichen. Die Stellung des Research Assistant würde ich zwischen der
Studentischen Hilfskraft und dem Wissenschaftlichen Mitarbeiter einordnen. Generell
gibt es dabei doch einige Unterschiede zwischen dem deutschen und dem amerikanischen
„Modell“.
Zunächst hat man in Deutschland feste Arbeitszeiten, während man hier in den USA deutlich freier und
flexibler ist. Man hat auch kein Büro wie für die Studentischen Hilfskräfte an Augsburger Lehrstühlen.
Auch scheinen die Professoren hier an der GWU nicht viele Research Assistans zeitgleich zu haben. Professor Bignami hat meines Wissens nach neben mir nur noch einen weiteren Research Assistant (für ein
anderes Projekt). Wenn ein Professor hier mit einem Projekt beginnt sucht er sich für die Dauer des Projekts 1-2 Research Assistants, die das Projekt dann über mehrere Wochen oder Monate begleiten. Danach
könnte man eventuell für das nächste Projekt übernommen werden. So ist es etwa in meinem Fall.
Man bekommt dann im Zuge des Projekts immer wieder neue Aufgaben, die man bis zu einem bestimmten Datum unter freier Zeiteinteilung bewältigen kann. Man schreibt dabei seine Stunden in ein sogenanntes „Research Assistant Timesheet“, welches man dann grundsätzlich alle 2 Wochen bei einer zentralen Stelle an der Law School einreicht, nachdem man es zuvor vom jeweiligen Professor unterzeichnen hat
lassen. Einige Wochen später wird der Betrag dann überwiesen (oder man holt sich die Paychecks bei der
zentralen Stelle ab und reicht sie bei der Bank ein).
Die größten Unterschiede liegen aber im inhaltlichen Bereich der Tätigkeit. Während man in Deutschland
– und das sage ich nicht despektierlich oder mit kritischem Unterton – oftmals als Studentische Hilfskraft
sogenannte „Handlangertätigkeiten“ zu bewältigen hat (wie etwa Korrekturlektüre, Verwaltung des Buchbestandes am Lehrstuhl oder schlicht Kopiertätigkeiten etc.), trägt man hier inhaltlich eine größere
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
„Verantwortung“ und bewegt sich auch hier weitaus „freier“ in seiner Recherchetätigkeit. Ich musste bislang weder Bücher holen (mit Ausnahme derjenigen, die ich selbst ausgeliehen habe für meine Recherche) noch Kopieren o.ä. Vielmehr musste ich anfangs deutsche Texte für einen Artikel, den Professor
Bignami schreibt, übersetzen und ihr oftmals detailliert und ausführlich inhaltliche Fragen zu den deutschen Texten erklären bzw. weitergehend recherchieren. Meine Übersetzungen und Erklärungen fließen
damit „ungefiltert“ in ihre akademische Arbeit ein, was durchaus eine hohe Verantwortung darstellt. Auch
ist es mir seit einigen Wochen gänzlich selbst überlassen zu allgemeinen Fragen ihrerseits (in der deutschen Literatur) zu recherchieren und nach bestimmten zeitlichen Abständen über meine Ergebnisse Bericht zu erstatten. Wenn man bedenkt, dass sich Professor Bignami auf Rechtsvergleichung mit Schwerpunkt auf US- und EU-Recht spezialisiert hat und ich bislang in Deutschland weder Internationales Recht
noch Europäisches Recht gehört habe, ist das manchmal eine große Herausforderung. Zumal letztlich auch
ihre professionelle Reputation an solchen Publikationen gemessen wird und sie in Yale, Harvard und Oxford studiert hat. Das ist in keinster Weise mit dem zu vergleichen, was ich in Deutschland gemacht habe
(z.B. Korrekturlektüre oder Verwaltung kleinerer „Datenbanken“). Ferner habe ich Professor Bignami
bereits bei ihrer Kursvorbereitung unterstützt durch die „Übersetzung“ bzw. Zusammenfassung deutscher
Urteile, die sie dann in ihrer Vorlesung „Comparative Law“ verwendet hat. Insgesamt bedeutet die Tätigkeit als Research Assistent sicherlich einen erheblichen Mehraufwand (v.a. bei 14 Credits). Jedoch würde
ich es jederzeit nochmal machen und bereue es in keinster Weise, dass ich diese Tätigkeit, für die ich mich
nicht beworben hatte (!), angenommen habe. Mir macht die Arbeit wirklich Spaß – nicht zuletzt, weil man
einfach viel mehr Freiheiten und letztlich auch Verantwortung hat als in Deutschland, sondern auch weil
ich dadurch so viel Neues gelernt habe. Ich habe nun auch die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen einer deutschen Studentischen Hilfskraft und einem US Research Assistant unmittelbar erfahren
können. Diese Einblicke sind wirklich sehr wertvoll – und das eben nicht nur weil ich dadurch einen
„Networking-Kontakt“ mehr habe oder ich diese Tätigkeit „in meinen Lebenslauf schreiben“ kann, was
für viele Studenten ja oftmals im Vordergrund steht. Mir hat die Recherche-Tätigkeit Freude bereitet, weil
ich das auch in Deutschland immer gern gemacht habe. Die Bezahlung ist mit 10$ pro Stunde dabei vergleichbar mit dem deutschen Niveau.
VI. LL.M. an der George Washington University Law School – 2. Semester
Wer direkt im Anschluss an das Austauschsemester im Fall Semester ein weiteres Semester anfügen
möchte, um das LL.M.-Programm zu beenden, muss sich frühzeitig, d.h. ab Mitte Oktober, um die Bewerbung für das Spring Semester des folgenden Jahres kümmern. Auch möglich ist eine Rückkehr nach
Washington DC zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt zur Beendigung des Programms, da die bisherigen erbrachten Leistungen für Augsburg Exchange Students auch einige Jahre später noch weiterhin anrechenbar bleiben. So kann man etwa zunächst sein Studium in Deutschland abschließen und danach wieder
an die GW Law School kommen.
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Washington, DC
Erforderlich für die Bewerbung ist das Ausfüllen des GW-Bewerbungsformulars, das Einreichen eines
Letter of Purpose, eines englischen tabellarischen Lebenslaufs, sowie eines neues Financial Certificate
samt Bankletter im Original über den Nachweis der von der GWU geforderten Summe. Einzureichen sind
die Dokumente bei Mrs. Joshi und ihrem Team vom International Graduate Programs Office. Dabei kann
man sich sogleich auch für das Thomas Buergenthal Scholarship bewerben, dadurch dass man die dafür
erforderlichen Formulare und Dokumente gleich mit einreicht (siehe oben unter III.2). Die Application
Fee entfällt jedoch genauso wie der Nachweis der ausreichenden Englischkenntnisse und die beiden Fachgutachten, die normalerweise für eine Bewerbung erforderlich wären. Die Zulassung für das 2. Semester
im Rahmen des LL.M.-Programms und der damit verbundene Wechsel vom Exchange Student zum Graduate LL.M.-Student ist kein Problem für Augsburger Studenten, sofern alle Nachweise korrekt vorliegen.
Allerdings stellt dies lediglich eine Ausnahme für uns Austauschstudenten aus Deutschland dar – Austauschstudenten aus den Niederlanden und Italien wird diese Möglichkeit nicht eingeräumt.
Als International Student sollte man im eigenen Interesse eine ausgefüllte „Thesis Waiver“ Form im
International Graduate Programs Office einreichen und stattdessen lieber ein Research Paper über 2
Credits schreiben. Dieses entspricht im Umfang und Aufwand wohl alles in allem einer Schwerpunktseminararbeit in Deutschland. Daher ist diese grundsätzlich auch als Leistung für das Studium in Deutschland anrechenbar. Kriterien hierfür sind generell die inhaltliche Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit des
Aufwands – daher können theoretisch auch einzelne Kursleistungen in Form von Klausuren, also Exams,
eingebracht werden. Insgesamt kann jedoch nur maximal eine Leistung eingebracht werden, also entweder
Schwerpunktseminararbeit oder -klausur. Hierfür sollte man mit Herrn Dr. Stefan Lorenzmeier Rücksprache halten, der an der Juristischen Fakultät Augsburg hierfür zuständig ist. Die Thesis hingegen entspricht
eher einer Masterarbeit und wird über 2 Semester hinweg geschrieben.
Die Anmeldung für die Kurse des Spring Semesters beginnt bereits Ende Oktober. Wie auch für das
Fall Semester gilt, dass man sich beeilen sollte mit der Kurswahl, da auch hier die Kurse u.U. schnell voll
sein könnten (u.a. mit JD-Students). Auch sind die Kurse, in denen man das benötigte Research Paper
schreiben kann, hinsichtlich der Teilnehmerzahl doch sehr beschränkt (in der Regel jeweils ca. 15 Kursteilnehmer). Im Vorfeld der Anmeldephase sollte man sich also unbedingt online kundig machen, ob möglicherweise ein HOLD auf dem eigenen Account ist, der die Kursanmeldung unmöglich machen würde
(siehe oben unter III.3 „Impfschutz“). Ob man einen HOLD auf dem Account hat kann man im GWeb
Information System herausfinden.
Das größte Problem beim Wechsel in das LL.M.-Programm für das 2. Semester stellen wieder mal bürokratische Hürden dar: der Visumswechsel. Da man – wie oben bereits geschildert – für das 1. Semester als
Austauschstudent von der GWU nur einen J-1 Status bekommt, muss mit Blick auf das 2. Semester der
Status gewechselt werden, da nunmehr ein F-1 Visum benötigt wird. Dies kann theoretisch innerhalb der
USA in Form eines Statuswechsels vollzogen werden oder aber man beantragt in Deutschland ein komplett neues Visum – wie schon für das 1. Semester, dieses Mal allerdings mit der I-20 Form für ein F-1
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GWU-Erfahrungsbericht Matthias Reiser (Fall 2011 Semester)
Washington, DC
Visum. Egal welchen Weg man bevorzugt (dies hängt wohl auch entscheidend mit der Frage zusammen,
ob man seinen Weihnachtsurlaub in den USA oder in Deutschland verbringen möchte), beide Varianten
sind mit einigem Aufwand und Stress verbunden. Von Daniel Förg weiß ich, dass sich der Prozess des
Statuswechsels über mehrere Monate erstrecken kann und man in den USA lediglich „geduldet“ ist, solange der Prozess „pending“, also anhängig, ist. Auch ist der Statuswechsel in den USA keinesfalls mit
bedeutend weniger Gebühren und Paper Work verbunden. Da ich jedoch mein Visum in Deutschland neu
beantragt habe, verweise ich hier für weitere Details auf den Bericht von Daniel Förg. Ich musste nämlich
aufgrund meines Auslands-BAföG die USA verlassen und ausreisen. Man hat mir dabei empfohlen nicht
nach Kanada aus- und mit neuem Visum wiedereinzureisen, da dies „zurzeit“ zu „Verzögerungen“ und
„Problemen“ führe. Daher bin ich in den Weihnachtsferien zurück nach Deutschland, um dort ein F-1
Visum zu beantragen. Wichtig ist also, dass man, wenn man „government funding“ (d.h. AuslandsBAföG) erhält und damit die „Two Year Rule“ gemäß Section 212(E) Anwendung findet (und man
außerdem keinen „Waiver“ hat), unbedingt und zwingend auszureisen hat und ein Statuswechsel in
den USA nicht möglich ist. Über die Möglichkeit des „Waivers“ in dieser Sache kann ich leider aus 2
Gründen wenig berichten: erstens wusste ich davon im Vorfeld meiner Ausreise aus den USA nichts, weil
man mich im ISO davon gar nicht in Kenntnis gesetzt hat. Zweitens habe ich mich mit besagtem „Waiver“
dann auch nicht mehr näher auseinandergesetzt, weil ich von dieser Möglichkeit erst zu spät, d.h. nach
meiner Neubeantragung des Visums in Deutschland, erfahren habe von einem Kommilitonen. Und damit
komme ich schließlich zum ISO, von dem ich in dieser Sache wirklich enttäuscht bin. Nicht nur, dass man
mir von der Existenz eines solchen „Waivers“ nicht berichtet hat – ich nehme an, dass das Personal davon
bis heute noch nicht Bescheid weiß, obwohl die Beratung in Visumsangelegenheiten mehr oder weniger
die einzige Aufgabe des ISO ist. Vielmehr hat man mich in der Sache fahrlässig und sorglos falsch beraten. Ich war sehr frühzeitig (gegen Mitte Oktober) mehrmals (!) im ISO, um mich wegen der „Two Year
Rule“ beraten zu lassen, weil ich zuvor bereits im Internet recherchiert hatte und so rausfand, dass ich
möglicherweise ausreisen muss. Dabei wurde mir im ISO mehrmals und ausdrücklich (!) versichert, dass
auch ich meinen Status in den USA wechseln kann und sich aufgrund der „Two Year Rule“ keine (weiteren) Probleme ergeben. Auf der Grundlage dieser Information habe ich dann auch meinen Urlaub geplant
– allerdings glücklicherweise bis dato lediglich einen Kurztrip nach Pittsburgh. Denn letztlich hat man mir
kurz vor meiner letzten Klausur am 14. Dezember 2011 per Email (!) gesagt, dass ich nun doch ausreisen
muss und ich aber doch bitte ca. eine Woche vor Kursbeginn des Spring 2012 Semesters (3. Januar 2012)
mit meinem neuen Visum im ISO zur Registrierung und Erfassung meiner neuen Visumsdaten vorstellig
werden solle. Wer jemals in seinem Leben ein US-Visum beantragt hat weiß, was die nächsten 2-3 Wochen für mich bedeutet haben. Es waren die mitunter stressigsten Wochen meines Lebens. Letztlich hat
von der Flugbuchung bis hin zum Konsulatstermin doch noch alles geklappt, auch wenn ich mich heute
wirklich noch über das ISO ärgere. Denn es war unnötig knapp mit meinem Visum – die Einreise bis zum
3. Januar 2012 habe ich aber selbstverständlich nicht geschafft. Allerdings weiß ich mittlerweile auch,
dass man bei dieser Frist – wie bei eigentlich allen Fristen in den USA – eine Grace Period (hier von einer
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Washington, DC
zusätzlichen Woche) erhält, so dass dies letztlich kein Problem war. Ansonsten war das ISO jedoch soweit kompetent. Dies ist der einzige negative Vorfall, von dem ich berichten kann.
Auch für das 2. Semester in den USA besteht natürlich die Möglichkeit der Beurlaubung. Man kann sich
jedoch auch lediglich von den Studiengebühren befreien lassen. Dies hat jedoch zur Folge, dass man ein
weiteres Fachsemester in Deutschland ableistet, was sich negativ auf die Möglichkeit des Freischusses
auswirkt. Möchte man sich für das 2. Semester an der GWU beurlauben lassen, muss man ein
FREIWILLIGES Praktikum (also kein gemäß § 25 JAPO anrechenbares Praktikum) ableisten, das
mehr als die Hälfte der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters (nicht der Semesterlaufzeit) in Deutschland abdeckt. Dies ist notwendig, weil das Semester in den USA Anfang Mai zu Ende geht, wohingegen
die Vorlesungszeit im Sommersemester in Deutschland in der Regel von Mitte April bis Ende Juli andauert. Man muss also mindestens bis ca. Mitte Juni ein solches Freiwilliges Praktikum ableisten, um beurlaubt zu werden. Hier kann ich abermals auf Frau Monika Breitbach und Frau Maria Schweiger verweisen, die auch hier sehr hilfsbereit und kooperativ sind. Bei der Beurlaubung für das 2. Semester an der
GWU dürfte es daher im Normalfall keine Probleme geben. Auch ist im Falle einer solchen Beurlaubung
nach wie vor noch eine Leistung, die man an der GWU erbracht hat, für das Studium in Deutschland anrechenbar – sofern die dazu nötigen Voraussetzungen erfüllt sind (siehe oben).
VII. Fazit und Danksagung
Das Studium an der George Washington University Law School hat in jeder Hinsicht meinen persönlichen und professionellen Horizont erweitert. Es bietet mir nicht nur die Erweiterung und Perfektionierung meiner Englischkenntnisse, sondern auch zugleich die ideale Gelegenheit, mich differenziert – und
aufbauend auf meiner FFA in Augsburg – mit dem US-Justizsystem auseinanderzusetzen. Das Wertvollste
dieses Auslandsaufenthaltes sind für mich jedoch die zahlreichen Kontakte und v.a. Freundschaften, die
man mit LL.M.-Studenten aus allen Teilen der Welt knüpft.
Jedoch werden diese positiven und einmaligen Erfahrungen und Erlebnisse durch unzählige (und oft unnötige) bürokratische Hindernisse und Hürden, die es zu bewältigen gilt – und zwar von der Vorbereitung
bis hin zum Ende des Auslandsstudiums. Auch sind – wie oben beschrieben – Informationen und Ratschläge diverser ISO-Mitarbeiter in Visumssachen leider nicht immer korrekt oder werden kurzfristig auf
elektronischem Wege revidiert, was zu durchaus erheblichen Problemen führen kann. Insgesamt muss ich
ehrlich zugeben, dass ich zwar mit bürokratischen Problemen gerechnet hatte – allerdings nicht in dieser
Konstanz und Häufigkeit. Viele Prozesse von Seiten der Partneruniversität laufen oftmals sehr schleppend
ab, so dass es manchmal nur unter größtem Stress oder sogar gar nicht möglich ist, Fristen und Termine
einzuhalten. Dies gilt im Besonderen für Visumsangelegenheiten und ist allerdings keinesfalls ein GWUspezifisches Problem.
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Alles in allem ist dieses Auslandsstudium wie schon erwähnt eine große Bereicherung für meine berufliche Zukunft – und mehr noch für meine Persönlichkeitsentwicklung.
An dieser Stelle möchte ich sodann noch die Gelegenheit nutzen mich an erster Stelle bei Professor Dr.
Thomas Möllers und seinem Lehrstuhlteam (allen voran Herrn Andreas Harrer und Herrn Dr. Thomas Krüger) dafür bedanken, dass mir durch dieses Austauschprogramm diese einmaligen Erfahrungen
überhaupt erst ermöglicht wurden. Ich weiß, welchen Aufwand die Organisation dieses Austauschprogramms über all die Jahre gemacht hat und immer noch macht. Dafür möchte ich mich wirklich bedanken
beim gesamten Team.
Auch möchte ich mich hier noch bei Mrs. Shehernaz Joshi und ihrem gesamten Team um Mrs. Melisma
Cox und Tatiana Pastukhova bedanken, die sich stets und mit großer Hingabe für die Belange von uns
internationalen Studenten eingesetzt hat. Ich war immer wieder gerne im International Graduate Programs
Office.
Schließlich möchte ich mich auch noch beim DAAD und der Augsburger Universitätsstiftung für die
finanzielle Unterstützung meines Unterfangens bedanken. Dieses Geld war mir eine große Hilfe bei der
Durchführung meines Auslandsstudiums.
Abschließend möchte ich auch an dieser Stelle nochmals auf den Erfahrungsbericht meines Freundes Daniel Förg verweisen, mit dem zusammen ich dieses Auslandsunterfangen mehr oder weniger von Beginn
an „angepackt“ und durchgeführt habe.
Enden möchte ich diesen Bericht mit dem Angebot, dass man sich bei weiteren Fragen o.ä. sehr gerne
direkt an mich über meine Email-Adresse [email protected] wenden kann. Ich helfe sehr gerne und
wünsche all meinen „Nachfolgern“ eine schöne und erfolgreiche Zeit an dieser wunderbaren und aufregenden Universität.
Matthias Reiser
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