Fall 2:

Transcrição

Fall 2:
Sachverhalt
Fall 3:
PÜ Immaterialgüterrecht II SS 2012
Winnetous Rückkehr
BGH NJW 2003, 1869 – Winnetous Rückkehr
OLG München GRUR-RR 2009, 307 – Seewolf.
Die Verlagsgesellschaft K verwertet die seit 1963 gemeinfreien Werke Karl Mays in
Buchform. K gibt u. a. die Bücher „Winnetou I“, „Winnetou II“, „Winnetou III“ sowie
„Winnetous Erben“ heraus. Filmproduzent F hat unter dem Titel „Winnetous
Rückkehr“ einen zweiteiligen Film produziert, der im ZDF ausgestrahlt wurde. Die
Handlung des Films beruht darauf, dass Winnetou tatsächlich nicht gestorben,
sondern nur ins Koma gefallen ist und nach seinem Erwachen zunächst in den
Bergen lebt und später Häuptling eines Stammes von Waldindianern wird.
Welche Rechte hat K gegen F?
Abwandlung
Ändert sich die Rechtslage, wenn F ein Werk Karl Mays unter dessen Originaltitel
verfilmt?