Fall 2:
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Fall 2:
Sachverhalt Fall 3: PÜ Immaterialgüterrecht II SS 2012 Winnetous Rückkehr BGH NJW 2003, 1869 – Winnetous Rückkehr OLG München GRUR-RR 2009, 307 – Seewolf. Die Verlagsgesellschaft K verwertet die seit 1963 gemeinfreien Werke Karl Mays in Buchform. K gibt u. a. die Bücher „Winnetou I“, „Winnetou II“, „Winnetou III“ sowie „Winnetous Erben“ heraus. Filmproduzent F hat unter dem Titel „Winnetous Rückkehr“ einen zweiteiligen Film produziert, der im ZDF ausgestrahlt wurde. Die Handlung des Films beruht darauf, dass Winnetou tatsächlich nicht gestorben, sondern nur ins Koma gefallen ist und nach seinem Erwachen zunächst in den Bergen lebt und später Häuptling eines Stammes von Waldindianern wird. Welche Rechte hat K gegen F? Abwandlung Ändert sich die Rechtslage, wenn F ein Werk Karl Mays unter dessen Originaltitel verfilmt?