Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt

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Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen
Stand: 28. August 2015
Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und
nach der Geburt
Staatliche Leistungen und
Regelungen
Bundesstiftung
„Mutter und Kind – Schutz
des ungeborenen Lebens“
Serviceportal des Bundesministeriums für Familien informiert
Eltern und Menschen, die Eltern werden wollen über staatliche
Leistungen und Regelungen
www.familien-wegweiser.de
• für Frauen/Paare mit geringem Einkommen einmalige Zahlung von
max. 1000 Euro
• darauf besteht kein Rechtsanspruch
• zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere, die sich
in einer Ausbildung befinden
• Anträge müssen vor der Geburt gestellt werden, bei:
− Schwangerschaftsberatungsstellen
pro familia www.profamilia.de
Diakonie www.diakonie-radolfzell.de und
www.diakonie-ueberlingen.de
Sozialdienst katholischer Frauen www.skfsingen.de und www.skf-konstanz.de
Landesstiftung
„Familie in Not“
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finanzielle Hilfen in besonderen Not- und Konfliktsituationen
Antrag und Informationen bei:
− Schwangerschaftsberatungsstellen
pro familia www.profamilia.de
Diakonie www.diakonie-radolfzell.de und
www.diakonie-ueberlingen.de
Sozialdienst katholischer Frauen www.skfsingen.de und www.skf-konstanz.de
Finanzielle Hilfen aus
kirchlichen Mitteln
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während der Schwangerschaft und bis 2 Jahre nach der Geburt
nicht an Religionszugehörigkeit gebunden
Antrag bei:
− den Schwangerschaftsberatungsstellen des Sozialdienst
katholischer Frauen
www.skf-singen.de und www.skf-konstanz.de
Mutterschaftsgeld
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6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt
Antrag bei:
− gesetzlicher Krankenversicherung
− Bundesversicherungsamt – Mutterschaftsstelle
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn
Tel.: 0228/6191888
www.mutterschaftsgeld.de
Elterngeld
(Variante 1)
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kann in den ersten 14. Monaten des Kindes in Anspruch
genommen werden
beträgt i.d.R. 65-67% vom Lohnausfall
steht beiden Eltern gemeinsam mit 12 Monatsbeträgen zur
Verfügung, die sie untereinander aufteilen können
Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten
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Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen
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Elterngeld Plus
(Variante 2)
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Kindergeld
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Stand: 28. August 2015
wenn ALG II erhalten wird, wird Elterngeld (300 Euro) nur bei
Erwerbstätigkeit vor der Geburt gewährt
wenn Einkommen unter 1000 Euro/Monat liegt kann
„Niedrigverdienerbonus“ beantragt werden
Elterngeld wird auf ALG II angerechnet
bei Mehrlingsgeburten: je 300 Euro zusätzlich für jeden weiteren
Mehrling
Geschwisterbonus bei 2 Kindern unter 3 Jahren bzw. 3 Kinder
unter 6 Jahren
Anträge und Infos bei:
− Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde
− L-Bank
76113 Karlsruhe
Tel.: 0800/6645471 (gebührenfrei)
Fax: 0721/150-3191
E-Mail: [email protected]
www.l-banlk.de
Richtet sich an Eltern, die früher wieder in den Beruf einsteigen
möchten
Ersetzt wegfallendes Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu
65-100% (wie bestehendes Elterngeld)
Beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den
Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde
Wird für den doppelten Zeitraum gezahlt (ein Elterngeldmonat = 2
ElterngeldPlus-Monate)
Gibt es auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus
Partnerschaftsbonus:
Gibt jedem Elternteil 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn
Mutter und Vater mind. 4 Monate gleichzeitig zwischen 25-30
Wochenstunden arbeiten
Unterstützt auch Alleinerziehende: arbeiten sie für mind. 4
Monate in Teilzeit zwischen 25-30 Wochenstunden, erhalten sie
ebenfalls 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate
Anträge und Infos bei:
− www.elterngeld-plus.de
− Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde
− L-Bank
76113 Karlsruhe
Tel.: 0800/6645471 (gebührenfrei)
Fax: 0721/150-3191
E-Mail: [email protected]
www.l-bank.de
ab der Geburt bis mind. 18 und max. bis 25. Lebensjahr des Kindes
für 1. und 2. Kind 188 Euro (ab 01.01.2016 190 Euro)
für 3. Kind 194 Euro (ab 01.01.2016 196 Euro)
jedes weitere Kind 219 Euro (ab 01.01.2016 221 Euro)
wird auf ALG II angerechnet
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Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen
Kinderzuschlag
Stand: 28. August 2015
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Antrag bei:
− Familienkasse Baden-Württemberg Ost - Ravensburg
Schützenstr. 69
88212 Ravensburg
Tel.: 0800/4555530
E-Mail: [email protected]
www.familienkasse.de
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Für Alleinerziehende und Elternpaare bei bestimmten niedrigen
Einkommen, wenn:
− die monatlichen Einnahmen der Eltern die
Mindesteinkommensgrenze erreichen,
− das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die
Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und
− der Bedarf der Familie durch die Zahlung von
Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf
Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
höchstens 140 Euro/Monat je Kind (ab 01.07.2016 höchstens 160
Euro/Monat je Kind)
Anträge und Informationen bei:
− Familienkasse Baden-Württemberg Ost - Ravensburg
Schützenstr. 69
88212 Ravensburg
Tel.: 0800/4555530
E-Mail: [email protected]
www.familienkasse.de
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Kindbezogene
Steuerentlastungen
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Kinderfreibetrag
erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten
Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Anträge und Informationen bei:
− Finanzamt Konstanz
Byk-Gulden-Str. 2 a
78467 Konstanz
Tel.: 07531/289-0
− Finanzamt Singen
Alpenstr. 9
78224 Singen
Tel.: 07731/823-0
Krankengeld
•
Anspruch auf Krankengeld nach dem SGB V bei Erkrankung des
Kindes durch die gesetzliche Krankenversicherung
Anspruch für jedes Kind, dass das 12 Lebensjahr noch nicht
vollendet hat
für längstens 20 Arbeitstage + bei mehreren Kindern höchstens für
50 Arbeitstage
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Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen
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Arbeitslosengeld II
(ALG II)
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Wohngeld
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Stand: 28. August 2015
Voraussetzung ist, dass das Kind in der gesetzlichen
Krankenversicherung versichert ist
Informationen bei:
− Krankenkassen
bei finanzieller Notlage (unabhängig von Schwangerschaft und
Geburt, Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein)
abhängig vom Einkommen und der Personen, welche in der
Bedarfsgemeinschaft leben
Antrag und Informationen bei:
− Jobcenter:
− Geschäftsstelle Konstanz
Konzilstraße 9
78462 Konstanz
Tel.: 07531/36336-0
Fax: 07531/36336-100
E-Mail: [email protected]
− Geschäftsstelle Singen
Hohgarten 2
78224 Singen
Tel.: 07731/7974-0
Fax: 07731/7974-100
E-Mail: [email protected]
− Geschäftsstelle Radolfzell
Ekkehardstr. 6
78315 Radolfzell
Tel.: 07732/82396-0
Fax: 07732/82396-100
E-Mail: [email protected]
− Geschäftsstelle Stockach
Adenauerstr. 4
78333 Stockach
Tel.: 07771/9301-500
Fax: 07771/9301-599
E-Mail: [email protected]
bei finanzieller Notlage (unabhängig von Schwangerschaft und
Geburt, Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein)
abhängig vom Einkommen, Größe der Familie, Miete bzw.
Belastung bei Eigenheim
Antrag und Informationen bei:
− Der jeweiligen Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde
− Landratsamt Konstanz
Benediktinerplatz 1
78467 Konstanz
Telefon 07531/800-0
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Landratsamt Konstanz / Frühe Hilfen
Stand: 28. August 2015
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Unterhaltsvorschuss
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BAföG
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E-Mail: [email protected]
http://www.lrakn.de/pb/,Lde/988069.html
Weitere Infos unter: http://www.service-bw.de/zfinderbwweb/search.do;jsessionid=D2430D95EA557B82517E7C52F
F5CC314?searchString=wohngeld&tab=0
Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende können
Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie vom anderen Elternteil
keinen Unterhalt erhalten
Dauer: höchstens 72 Monate, max. bis zum 12. Lebensjahr des
Kindes
nach Abzug des halben Erstkindergeldes für Kinder unter 6 Jahren
133 Euro/Monat und von 6-12 Jahre 180 Euro/Monat (genauer
Betrag wird durch das Jugendamt errechnet)
Antrag bei:
− Landratsamt Konstanz
Amt für Kinder, Jugend und Familie
Otto-Blesch-Str. 49
78315 Radolfzell
Tel.: 07531/800-2700
Fax: 07531/800-2399
E-Mail: [email protected]
http://www.lrakn.de/pb/,Lde/987829.html
Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages
− Anträge und UVG-Merkblatt gibt es manchmal auch bei
der jeweiligen Stadt oder Gemeinde
Ausbildungsförderung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Antragsstellung:
− für Studenten i.d.R. beim Studentenwerk der Hochschule
− für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren
Fachschulen und Akademien, das Amt für Auszubildende,
in dessen Bezirk sich die Auszubildungsstätte befindet
− für alle anderen Schüler das Amt für
Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am
Wohnort der Eltern
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