Unser Schreiben der BI an den OOWV Vorstand

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Unser Schreiben der BI an den OOWV Vorstand
OOWV Skandalwindpark - Staatsanwaltschaft ermittelt gegen
Geschäftsführung
15.03.2016 15:24
Von
An
Gegenwind Molbergen <[email protected]>
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Bürgerinitiative Gegenwind Molbergen
vertr. durch Dr. Lars Moorkamp, Darius Rauert, Bernhard Peek, Stephan Nordloh
Am Kreuzberge 4,
49696 Grönheim
Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband
Vorstand
Georgstr.4
26919 Brake
Sehr geehrte Damen und Herren Vorstände,
wir beziehen uns auf unser Schreiben vom 08.Feburuar 2016 , mit dem wir Sie um
Stellungnahme zu unserer Kritik an den Geschäftspraktiken des OOWV im Zusammenhang
mit dem Windpark Grönheimer Feld gebeten hatten. Auf dieses Schreiben haben wir bis
heute keinerlei Antwort von Ihnen erhalten. Nicht zuletzt deshalb, weil die Kritik auch
Fehlverwendungen der vom OOWV treu zu verwaltenden Wassergelder betrifft, halten wir
dies für völlig inakzeptabel.
Worum geht es ?
In unserem Schreiben hatten wir u.a. gerügt, dass der OOWV der Gemeinde Molbergen im
Zusammenhang mit der Ermöglichung eines Windparks eine Senkung der Abwassergebühren
um 1,25 EUR pro Kubikmeter versprochen hat. Dieses ergibt sich aus einem Protokoll des
Molberger Verwaltungsausschusses. Dieses Vorhaben ist aus einer Vielzahl von Gründen
unzulässig stellt auch eine sittenwidrige Benachteiligung anderer Verbandsgemeinden dar.
Medienberichten zufolge haben Sie aufgrund dieser Kritik den Molberger Bürgermeister
aufgefordert, im Rat der Gemeinde irgendetwas richtig zu stellen. Angeblich will der OOWV
kein Versprechen einer Abwassergebührensenkung im Zusammenhang mit dem
Windparkprojekt Grönheimer Feld abgegeben haben.
Wie passt damit zusammen, dass eines Ihrer Vorstandsmitglieder – Herr Kramer aus Lastrup
– dem Molberger CDU-Vorstand nach unseren Informationen noch kürzlich erklärt haben
soll, eine Abwassergebührensenkung sei möglich, sie dürfe nur nicht direkt mit dem
Windpark verknüpft werden, weshalb es schriftliche Zusagen nicht geben dürfe. Die
Gebührensenkung könne aber „im Vertrauen“ stattfinden. Herr Kramer soll unserer
Kenntnis zufolge sogar konkrete Vorstellungen dazu geäußert haben, wie so etwas
ablaufen könne, nämlich dass an ein und demselben Tag zunächst im Rat der Gemeinde
Molbergen das Windparkprojekt in die nächste Planungsstufe gebracht werden und
anschließend im Verwaltungsausschuss die Gebührensenkung geregelt werden solle.
Damit kein Zweifel aufkommt: es besteht derzeit kein Raum für eine Senkung der
Abwassergebühren in Molbergen – jedenfalls nicht in dem vom OOWV konzipierten Umfang
von 1,25 EUR pro Kubikmeter. Die Entgelte der Bürger wären ohne einen Transfer von
Windenergieerträgen in den Abwassergebührenhaushalt nicht mehr kostendeckend.
Ist also tatsächlich vom Vorstand und der Geschäftsführung des OOWV gewollt, dass aus
Investitionen, die alle Verbandsgemeinden indirekt mitfinanzieren, eine willkürliche
Begünstigung der Gemeinde Molbergen realisiert wird ?
Wie wollen Sie Ihren Verbandsgemeinden erklären, dass er den Molberger Bürgern einseitig
auf Kosten aller anderen Gemeinden wirtschaftliche Vorteile zuwenden will, die diese nicht
bekommen ?
Wir sind weiterhin der Auffassung, dass es sich hierbei um eine sittenwidrige
Benachteiligung aller anderen Verbandsgemeinden handelt – und zwar unabhängig von
irgendeiner verbotenen Kopplung zwischen Molberger Windpark und Abwassergebühren.
Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist massiv verletzt, für einen öffentlich-rechtlichen Verband
ein Armutszeugnis. Da würde es auch nicht helfen, wenn die Erträge eines Windrades mit
der Frischwasserversorgung gekoppelt würden, was bliebe wäre ein minimaler Vorteil bei
maximalem Investitionsrisiko – übrigens über die gesamte Laufzeit der Anlagen. Wollen Sie
diese bittere Pille Sie Ihren Verbandsgemeinden tatsächlich als schmackhaftes Bonbon
verkaufen ? Tun Sie es! Dadurch würde die verbotene Kopplung von Windpark und
Gebührenvorteilen ein weiteres Mal offensichtlich. Winkelzüge, die eine Kopplung von
Windpark und Abwassergebührensenkung vertuschen sollen, sind nicht möglich:
Molbergens Bürgermeister Möller hat eindeutig formuliert: Kein Windpark ohne
drastische Abwassergebührensenkung. Wenn der Gemeinderat das Verfahren also
weiter betreibt, so allein deshalb, weil der OOWV hinter den Kulissen ganz andere
Versprechungen zu machen scheint, als er offiziell erklärt.
Ihnen, sehr geehrte Vorstände, ist doch spätestens seit der Befassung des
Umweltministeriums mit der Frage der Zulässigkeit einer Abwassergebührensenkung
und den von Ihnen eingeholten Rechtsgutachten klar, dass jeder auch nur mittelbare
Zusammenhang von Bauleitplanung für den Windpark und Abwassergebührensenkung
unzulässig ist. Wie sind danach die oben dargestellten Aussagen des
Vorstandsmitgliedes Kramer in diesem Zusammenhang zu werten ?
Sie wollen Ihren Mitgliedsgemeinden auch bitte erklären, mit welcher Rechtfertigung Sie es
diesen Gemeinden zumuten, dass der OOWV im Rahmen des Projektes einen wesentlichen
Teil der Planungsrisiken der privaten Mitinvestoren mitträgt ?
Wie verhält es sich mit der Ihnen vom Umweltministerium vermittelten
Rechtsauffassung, nach der nur Anlagen, die physisch mit einer Betriebsstätte
verbunden sind, eine zulässige Betätigung Ihres Verbandes nach dem
Wasserverbandsgesetz darstellen ? Hier sollen die wesentlichen Strommengen
eingespeist und Gewinne gemacht werden. Müssen Sie nicht mit einem Einschreiten der
Rechtsaufsicht des Umweltministeriums rechnen ?
Unserer Meinung nach bleibt es dabei: es handelt sich um ein unzulässiges und sittenwidriges
Konzept. Dieses bürdet den Verbandsgemeinden sogar noch unverantwortliche finanzielle
Risiken auf, denn das Konzept sieht eine Poolung von Gewinnen mit den privaten
Mitinvestoren sowie weitere Verflechtungen vor. Eine solche wechselseitige Abhängigkeit
eines öffentlich-rechtlichen Verbandes von privaten Mitinvestoren ist nach unserer
Auffassung nicht zulässig und müsste aufgelöst werden – mit unabsehbaren finanziellen
Folgen für den OOWV.
Welche Vorkehrungen bestehen, um eine ordnungsgemäße Verwendung der dem Verband
anvertrauten öffentlichen Gelder zu gewährleisten ?
Es ermittelt mittlerweile im Zusammenhang mit diesem Windpark die
Staatsanwaltschaft – nicht nur gegen den kaufmännisch verantwortlichen
Geschäftsführer Specht, sondern gegen die gesamte OOWV-Geschäftsführung sowie
weitere Personen im OOWV - u.a. wegen Untreue.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Lars Moorkamp
Stephan Nordloh

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