jurist unternehmens - Berufsrecht

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jurist unternehmens - Berufsrecht
Ausgabe 06/2012 Dezember/Januar
www.unternehmensjurist.net
Vertriebskennzeichen 23401
Preis: 15,-- Euro
unternehmens jurist
Magazin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rechtsabteilungen
DIE KLEINE RECHTSABTEILUNG
Sie sind oft Einzelkämpfer, sollen die juristischen Grunddisziplinen abdecken, sind stark ins
operative Geschäft eingebunden und müssen durch gutes Szenariomanagement dafür sorgen,
dass alles glatt läuft: Syndici in kleinen Rechtsabteilungen.
INHALT unternehmensjurist
KURZ &
KNAPP
TITELTHEMA
08 M&A-MARKT
Chinesische Investoren nach wie
vor an deutschen Unternehmen
interessiert / Hierzulande hat „Hunger“ nach Deals nachgelassen.
14 DIE KLEINE RECHTSABTEILUNG
Kleine Rechtsabteilungen müssen je nach Geschäftsfeld und
Unternehmen individuell strukturiert werden. Gleichwohl gibt
es allgemein gültige Regeln. Die
Aufgabenteilung und Zusammenarbeit mit Kanzleien müssen klar
kommuniziert werden. Und die
Syndici müssen sich so positionieren, dass sie über alle Rechtsfragen im Betrieb informiert sind,
ohne im Klein-Klein täglicher
Routinearbeiten zu versinken.
10 NEIN ZU WEITERER REGELUNG
Antikorruptionsbeauftragte des
BMI findet weitere ComplianceGesetze nicht notwendig.
11 KRONZEUGENSCHUTZ
EU-Gericht: Von Kronzeugen über
mittelte Informationen bleiben
geheim.
12 GWB-LÜCKE BESTEHT FORT
Theoretisch kann eine Unternehmensverschmelzung die Zahlung
einer Kartellamts-Buße verhindern.
.......................................................
82 PERSONENREGISTER, IMPRESSUM
6
Ausgabe 6/2012
STRATEGIE &
MANAGEMENT
24 M&A-BEGLEITUNG
Bei der Auswahl der Partner stellen
Rechtsabteilungen harte Anforderungen. Ganz wichtig: der Preis.
28 PROZESSFINANZIERUNG
Wie man ohne Risiko zu neuen
finanziellen Spielräumen kommt.
32 DATENLÖSCHUNG
Wer bei der Löschung seiner
Daten stur nach Kalender verfährt,
hat schnell verloren.
36 DOKUMENTENMANAGEMENT
Software für das Dokumentenma-
nagement ist in der Rechtsabtei-
lung inzwischen unerlässlich.
38 RECRUITING
Soziale Netzwerke gehören bei der
Suche nach Talenten zum Repertoire, haben aber auch Grenzen.
unternehmensjurist
INHALT
TRENDS &
THEMEN
JOB &
KARRIERE
VERBAND
42 EXPORTKONTROLLE
Verstöße gegen das Exportrecht
sind mit empfindlichen Strafen
belegt. Wie kann Exportkontrolle
wirksam implementiert werden?
58 BETRUGSERMITTLUNG
Die Qualifizierung zum Certified
Fraud Examiner hilft, Ermittlungsarbeit gerichtsfest zu organisieren.
74 COMPLIANCE SUMMIT
Rückblick auf die Premiere.
46 HOSPITALITY
Wer VIP-Gäste in seine Unternehmensloge einer Fußballarena einlädt, sollte vorsichtig sein: Kontaktpflege kann auch Bestechung sein.
50 BRANCHENCHECK MEDIEN
Die Arbeit in den Rechtsabteilungen von Medienunternehmen
erfordert Fingerspitzengefühl und
Empathie.
54 RECHTSSYSTEM USA
Mit dem US-Recht verbundene
Risiken lassen sich durch gute
Planung, Versicherungen und
Mitarbeiterschulungen vermeiden.
62 KOMMUNIKATION
Neue Formen der Kommunikation
verändern auch den Arbeitsalltag
der Rechtsabteilungen.
66 BALANCED SCORECARD
In der Rechtsabteilung der
Deutschen Bank unterstützt eine
Variante der BSC das Legal Management.
68 WAS IST ARBEITSZEIT
Flexible Arbeitszeiten bergen die
Gefahr von Konflikten – auch mit
dem Arbeitszeitgesetz.
72 BUJ-WORKSHOPS „ESUG“
Informationsveranstaltungen zu
den Erfahrungen mit dem ESUG.
76 FACHGRUPPE COMPLIANCE
Etablierung als juristisches Kompetenzzentrum wird vorangetrieben.
76 ERSTE REGIONALGRUPPE
Gründung in Hamburg.
77 FACHGRUPPE M&A GEGRÜNDET
Bericht von der ersten Sitzung.
78 WHISTLEBLOWER
BUJ lehnt finanzielle Anreize für
„Wistleblower“ ab.
......................................................
80 RECHTSPRECHUNG
81 MITGEHÖRT
Von Lesemarathons, einem Notariat auf Rädern und praktischer
Transparenz.
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STRATEGIE & MANAGEMENT unternehmensjurist
M&A-BEGLEITUNG
Bisher spielten Kanzleien bei M&A-Transaktionen eine große Rolle. Doch immer mehr Aufgaben
werden von den Rechtsabteilungen selbst übernommen. Werden Partner gesucht, sehen diese sich
bei der Auswahl harten Anforderungen gegenüber. Eines der wichtigsten Kriterien: der Preis.
D
ie Zeiten sind härter geworden. Über Jahre hinweg gewachsene Verbindungen zwischen Rechtsabteilungen
und Kanzleien stehen auf dem Prüfstand. Prof. Leo
Staub, Direktor der Executive School of Management, Technology & Law der Universität St. Gallen, sieht einen klaren
Umschwung in der Zusammenarbeit zwischen Rechtsabteilungen und Kanzleien. „Der Beschaffungsprozess, der für alle
anderen Güter und Dienstleistungen im Unternehmen gilt,
24
Ausgabe 6/2012
ist auf die Kanzleien ausgedehnt worden“, sagt der Spezialist
für den Rechtsdienstleistungsmarkt. „Der Anwalt verliert dadurch seinen Sonderstatus als Trusted Advisor und wird zum
„Lieferanten“ rechtlicher Dienstleistungen.“
Insbesondere bei M&A-Transaktionen schauen die Rechtsabteilungen inzwischen sehr genau, was ihnen die Kanzleien als
Zusatznutzen bieten können und welche Aufgaben wirklich
an Externe abgegeben werden sollten.
unternehmensjurist
„Für größere strategische Transaktionen arbeiten wir mit
einem Trusted Advisor zusammen“, sagt Dr. Tobias Bage,
Leiter M&A-Recht des Energiekonzerns RWE AG. „Bei weniger komplexen Deals hingegen schauen wir uns an, ob wir
das selber machen oder ob wir einen Anbieter aus der zweiten
Reihe finden, der uns unterstützt.“ Das oberste Augenmerk
bei der Auswahl der Kanzlei sei die Qualität. „Aber wenn eine
Kanzlei bei gleicher Qualität einen besseren Preis macht, dann
ist diese Kanzlei klar im Vorteil.“
Der Kostendruck spielt bei RWE eine große Rolle. Die Rechtsabteilung versucht zunehmend, M&A-Prozesse schon im
Hause abzubilden. „Es hat in dieser Hinsicht einen Paradigmenwechsel gegeben“, stellt Dr. Bage fest. „Früher haben wir
Vieles an Kanzleien herausgegeben.“
Noch können die meisten Rechtsabteilungen weitgehend
selbst entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten möchten.
Doch in manch einem Unternehmen ist inzwischen auch der
Einkaufsleiter an der Entscheidung beteiligt, welche Kanzlei
ein Mandat erhält: Die Rechtsdienstleistung wird als normales Gut betrachtet. Im Gespräch mit dem Einkaufsleiter
geht es dann nur noch um den Preis. „Um Honorare, Caps,
Pauschalen, Stundensätze. Ob First- und Second-Year-Associates überhaupt bezahlt werden und wie viele Associates an
Verhandlungen teilnehmen“, sagt Prof. Staub.
Dass sich die Zeiten gewandelt haben und der Markt durchlässiger geworden ist, zeigt auch eine andere Entwicklung:
Beratungsunternehmen bieten Rechtsabteilungen Unterstützung an, wenn es um die Auswahl von Kanzleien für M&ATransaktionen geht. In Deutschland ist dies seit Anfang 2012
etwa Hermes & Giebeler Legal Solutions in Frankfurt am
Main. Rechtsanwalt Dr. Rolf Giebeler war General Counsel
der Metro AG; Dr. Reinhard Hermes hat vor der Gründung
des Beratungsunternehmens Hermes M&A Legal Solutions
geleitet und ist auf die rechtlich-strategische Beratung bei
M&A-Transaktionen spezialisiert. „Unser Anspruch ist, dass
sich für unsere Mandanten wesentliche – auch monetäre –
Vorteile ergeben, über höhere Qualität, effektivere Prozesse
und effizienteren Personaleinsatz“, heißt es auf der Website
der Berater.
Exzellentes fachliches Können setzen Unternehmensjuristen
bei den Kanzleien, mit denen sie zusammenarbeiten, voraus.
„Von einer Kanzlei, die wir bei M&A-Aktivitäten einschalten, erwarten wir, dass sie in der Lage ist, den gesamten zu
erwartenden rechtlichen Prozess zu betreuen“, sagt Michael
Rummer, Leiter Recht und Versicherungen der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG. Die Kanzlei müsse nicht nur über
das notwendige gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche
Know-how verfügen, sondern auch rechtliche Sonderthemen,
die Gegenstand der Transaktion sind, vollständig abdecken
können.
Neben der juristischen Qualität spielen bei der Auswahl der
Kanzleien durch die Rechtsabteilungen inzwischen auch
andere Faktoren eine immer größere Rolle. So sei etwa ein
STRATEGIE & MANAGEMENT
unternehmerisches Verständnis erforderlich, unterstreicht
Dr. Henning Asche, Senior Counsel M&A and Corporate der
Linde AG, denn: „Wir haben als Industrieunternehmen einen
bestimmten Risikoansatz, der sich etwa von Private Equity unterscheidet, aber auch von dem des inhabergeführten
Mittelstands.“ Da andererseits auch eine Kanzlei ihren eigenen Stil habe, sei es nun ein wissenschaftlicher Ansatz, ein
pragmatischer Blick oder eine vorsichtige Art, an Aufgaben
heranzugehen, müsse darauf geachtet werden, dass hier die
Chemie zwischen der Kanzlei beziehungsweise dem einzelnen
Anwalt und dem Unternehmen stimmt.
Auch einfache Faktoren müssen stimmen,
zum Beispiel die Erreichbarkeit
Doch nicht nur die Kulturen sollten passen, auch ganz einfache Faktoren müssten stimmen, etwa die Erreichbarkeit.
M&A sei bisweilen ein sehr hektisches Geschäft, weshalb
die Rechtsabteilung innerhalb einer bestimmten Phase einer
Transaktion erwarte, dass auf E-Mail-Anfragen auch dann
innerhalb von kurzer Zeit eine Reaktion erfolge, wenn es
schon spät am Abend sei, so Michael Rummer von EnBW.
Das Verständnis der wirtschaftlichen Hintergründe und Auswirkungen einer Transaktion sei essenziell. M&A-Aktivitäten
stünden oft unter hohem Zeitdruck, eine entsprechende zeitliche und personelle Flexibilität werde daher vorausgesetzt.
M&A IN DEUTSCHLAND
Abgeschlossene Deals
in Q1 & Q2/2012 in Deutschland: 442
Rückgang
gegenüber Vergleichszeitraum 2011: 12 Prozent
Transaktionsvolumen 2011: 49,7 Milliarden Euro
Transaktionsvolumen 2012: 26,0 Milliarden Euro
Es finden weniger Unternehmensübernahmen statt.
Die Deals werden immer kleiner.
Die meisten der 442 Übernahmen 2012 hatten ein
Transaktionsvolumen von unter 250 Millionen Euro.
Vier der größten Übernahmen fanden im Immobiliensektor statt. (M&A Database der Universität St. Gallen)
Der M&A-Markt wird momentan vom Mittelstand
getragen.
(M&A Review)
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STRATEGIE & MANAGEMENT unternehmensjurist
Prof. Dr. Leo Staub,
Universität St.Gallen
(HSG)
Dr. Henning Asche,
Senior Counsel – M&A
and Corporate,
Linde AG
Es wird auch erwartet, dass sich der beratende Anwalt selbst
einbringt: „Wenn er weiß, dass ein Problem auftauchen wird,
wünsche ich mir, dass er darüber informiert“, betont Dr. Asche
von der Linde AG. „Von einer guten Kanzlei erhalte ich rechtzeitig vorher ein Memo, bevor ich überhaupt weiß, dass das
Thema relevant wird.“ Gefragt sei kreative Unterstützung,
nicht das Abarbeiten von Fragen; gewünscht sei eine tragfähige
Lösung für ein konkretes Problem, nicht juristische Theorien.
Eine Frage der Kommunikation, die sich auch in der Zu-
LPO
Die großen Kanzleien stehen unter Kostendruck. Die Folge:
Der Markt für Legal Process Outsourcing (LPO) boomt
international. Auch für Deutschland wird erwartet, dass
LPO-Unternehmen vermehrt entsprechende Aufgaben
übernehmen. Zu den größten internationalen Anbietern
gehören die indische Bodhi Global Services und die
­amerikanische Clutch Group.
Die Anbieter
übernehmen standardisierte Aufgaben
können u.a. in die Due-Diligence-Prüfung eingebunden
werden
bewegen sich noch vor allem auf dem englisch­
sprachigen Markt
lagern dort Aufgaben auch an billigere Mitarbeiter etwa
in Indien aus
formulieren günstige Angebote
∙∙
∙
∙
∙
26
Ausgabe 6/2012
Dr. Tobias Bage,
Leiter Recht Akquisitionen und Veräußerungen,
RWE AG
Michael Rummer,
Leiter Recht und Versicherungen, EnBW Energie
Baden-Württemberg AG
sammenarbeit einpendeln muss. Auch deshalb geben die
Rechtsabteilungen das Modell des Trusted Advisors nicht auf.
Wenn man sich bereits kennt und schon einmal ein Projekt
umgesetzt hat, kennt man auch die Vorlieben des Gegenübers.
Und wenn doch Probleme auftauchen, empfiehlt sich stets die
direkte offene Ansprache“, weiß Michael Rummer von EnBW.
Rechtsabteilungen und Kanzleien arbeiten
immer öfter in hybriden Konstruktionen
Rechtsabteilungen beauftragen Kanzleien, wenn ihnen fachliches Wissen fehlt und sie nicht genügend Personal haben,
um eine Transaktion zu betreuen. Doch sowohl fachlich als
auch personell haben sich inzwischen Rechtsabteilungen verstärkt. Die Tendenz zeigt, dass viele Aufgaben heute inhouse
erledigt werden; die Aufgabenverteilung bei M&A Transaktionen hat sich gewandelt. „Wir treffen in der Zusammenarbeit
von Rechtsabteilungen und Kanzleien immer öfter auf hybride Konstruktionen“, beobachtet Prof. Staub. Für den M&AProzess heißt das zum Beispiel, dass die Hauptaufgaben bei
der Rechtsabteilung liegen. Eine Kanzlei wird für komplexe
Problemstellungen hinzugezogen, etwa bei Finanzierungsfragen. „Ein LPO-Dienstleister erledigt hingegen Commodities
wie die Due Diligence“, stellt Prof. Staub fest.
Das Legal Process Outsourcing ist in Deutschland noch eine
recht junge Disziplin. Die Auslagerung von einfachen und
standardisierten rechtlichen Aufgaben ist vor allem in den
USA ein großer Wachstumsmarkt. Dr. Tobias Bage von RWE
ist skeptisch, ob sich LPO tatsächlich auf M&A anwenden
lässt. „M&A ist nicht unbedingt ein Feld für Experimente.“
Die Zusammenarbeit von Rechtsabteilungen und Kanzleien
bei M&A hat sich gewandelt. Doch im Fall der Fälle vertrauen
Unternehmensjuristen immer noch Anwälten oder Kanzleien,
von deren Kompetenz sie überzeugt sind.
Henning Zander
TRENDS & THEMEN unternehmensjurist
USA
Hier wird schnell geklagt, die Forderungen nach Schadenersatz können ins Unermessliche steigen
und richterliche Anordnungen zwingen manchmal sogar zur Offenlegung von Betriebsgeheimnissen
in der ausländischen Konzernzentrale. Viele der mit dem US-Recht verbundenen Risiken lassen sich
aber durch gute Planung, Versicherungen und Mitarbeiterschulungen verringern.
F
ast 70 Prozent Umsatzeinbruch – da blieb den Betreibern einiger deutscher Onlineshops die Luft weg. Als
ihr Paypal-Konto gesperrt wurde, konnten sie Mitte 2011
kaum noch Aufträge abwickeln. Viele Käufer zahlen im Netz
bevorzugt über die Tochter des amerikanischen InternetAuktionshauses Ebay. Wer die Option nicht mehr anbieten
kann, verliert Kunden. Sprachlos machte die Händler der
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Ausgabe 6/2012
Grund der Abschaltung: Geschäfte mit kubanischem Rum
und Zigarren verstoßen gegen die seit 1962 bestehende USBlockade gegen Kuba, an die Paypal Europe gebunden sei. Erst
mit Klagen gegen die Durchsetzung amerikanischer Rechtsauffassungen in Deutschland erreichten die Vertragspartner
die Freigabe der Konten. Jetzt rechnen sie Waren aus Kuba
über andere Wege ab.
unternehmensjurist
TRENDS & THEMEN
Der Fall mag eine Ausnahme sein.
Aber er zeigt, dass sich Unternehmen mit Besonderheiten des USRechtssystems beschäftigen sollten
– vor allem, wenn man dort aktiv
ist. Die in Deutschland diskutierten Themen – vom Waffenbesitz bis
zur Todesstrafe – decken nur einen
Teil der für Betriebe wichtigen Aspekte ab. „Natürlich ist das Arbeitsrecht in den USA liberal und die
Firmengründung unbürokratisch“,
Stefan Saltenbrock,
Goetz Neumann,
Tobias Kessler,
Syndikus, Papst Licensagt Dr. Andreas Meissner, Partner
Leiter der Rechtsabteilung, General Counsel,
Wacker
Chemie
AG
sing GmbH & Co. KG
Technologiegruppe
Harting
bei Taylor Wessing in Hamburg.
„Andererseits sollte man etwa bei
Verträgen mit Handelsvertretern
genau hinsehen, weil man die nicht
so einfach auflösen kann.“
Nur Experten können Firmenchefs bei kniffligen Fragen hel- dass alles dreimal so teuer ist wie in Deutschland, weil die
fen. Als Beispiel nennt Meissner die Durchgriffshaftung: „Oft Stundensätze sowie der Spezialisierungsgrad der Anwälte in
gründen Konzerne eine Tochter mit beschränkter Haftung der Regel höher sind.“ Viele Themen, die in Deutschland ein
Anwalt bearbeitet, würden in den USA von verschiedenen
Verträge müssen laufend neu geprüft werden
Spezialisten bearbeitet. „Der erhöhte Aufwand ist aber gut
investiertes Geld, weil die Haftungsrisiken signifikant höher
und fühlen sich durch diese formalrechtliche Konstruktion sind“, sagt Saltenbrock.
sicher.“ Tatsächlich muss eine US-Gesellschaft handlungs- Auch für Goetz Neumann hängt der Erfolg eines US-Engafähig sein. Wer sie nicht mit genug Kapital ausstattet oder gements stark davon ab, ob bei den ersten Überlegungen
das Management mit Führungskräften der Mutter besetzt, erfahrene Juristen eingebunden werden, die Fallstricke und
zerstört unter Umständen den Corporate Veil, den Schleier Alternativen kennen. Als Anwalt in den USA hat der General
zwischen den Unternehmen. Das gibt Klägern möglicherweise Counsel der Wacker Chemie AG in München gelernt, dass
den Zugriff auf Konzernvermögen. Außerdem erfordert das gerade für Großprojekte gilt: „Mindestens so wichtig wie einRechtssystem des Case Laws eine regelmäßige Überprüfung zelne Vertragsklauseln ist die Herstellung eines Interessenetwa von Verträgen. Da neue Gerichtsurteile in einem Prozess gleichklangs der Beteiligten, also eine Gesamtkonstruktion,
als Präzedenzfall dienen könnten, muss ihre Auswirkung auf die Konfliktpotenzial verringert.“ Für Neumann, der sich bei
Wacker aus Synergiegründen auch um das Thema Versichedie eigene Rechtsposition laufend analysiert werden.
Das hält auch Stefan Saltenbrock, Leiter der Rechtsabteilung rungen kümmert, zählt vor allem eins: „Ich will nach Ende
der Technologiegruppe Harting im ostwestfälischen Espel- der Bauarbeiten nicht in 200 Prozesse verwickelt sein.“
kamp, für wichtig. Derzeit wird etwa unternehmensintern Wie das funktionieren kann, erklärt er am Beispiel einer Ingeprüft, ob die US-Tochter gesellschaftsrechtlich und orga- vestition in Tennessee. Natürlich kümmern sich ein eigenisatorisch noch besser aufgestellt werden könnte. Das führt ner Jurist sowie zwei Vertragsanwälte kontinuierlich um die
nicht immer zu großen Veränderungen. Als Saltenbrock Mon- rechtlichen Aspekte des Vorhabens. Aber schon im Vorfeld
tage- und Betriebsanleitungen darauf überprüfen ließ, ob sie
nach US-Recht bestmöglich formuliert sind, ergab sich kein Ziel: Interessengleichklang aller Beteiligten
Handlungsbedarf – aber das gute Gefühl, relativ weit auf der
sicheren Seite zu sein. Zumindest bis zum nächsten Urteil, schuf Neumann die Basis dafür, dass Unfälle nicht in einer
das eine erneute Überprüfung erforderlich machen könnte.
Prozessorgie enden: „In einem sogenannten Owner Controlled
Für schriftliche Vereinbarungen nutzt der Unternehmensju- Insurance Program haben wir alle Personen und Unternehrist auch das spezielle Know-how lokaler Anwälte. „Verträge men auf der Baustelle zentral versichert.“ Passiert etwas, ist
sind in den USA umfangreicher als in Deutschland, weil die Schuldfrage egal, da immer dieselbe Assekuranz einsteht.
genauer formuliert und mehr geregelt werden muss, weshalb Streit zwischen Unfallbeteiligten und ihren Versicherungen
wir uns hier bei Bedarf durch Experten unterstützen lassen, um Schuldanteile ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmer
allein schon wegen der sprachlichen Genauigkeit“, so Salten- beteiligen sich an den Kosten. Sie zahlen nicht mehr als für
brock. Das hat einen hohen Preis: „Man kann damit rechnen, eine eigene Police und wissen, dass sie abgesichert sind, ohne
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TRENDS & THEMEN unternehmensjurist
teure Klagen fürchten zu müssen. Darüber hinaus ist ein Wahrheit ans Licht holen solle, um damit der Gerechtigkeit
solches OCIP nicht teurer als der traditionelle Versicherungs- am besten zu dienen“, meint Kessler. „Das kann so weit gehen,
schutz, sondern bietet über eine Selbstbehaltregelung sogar dass ein ausländisches Unternehmen Unterlagen aus der Konerhebliches Einsparpotenzial.
zernzentrale zur Verfügung stellen muss, was zur Offenlegung
Neumann bedauert, dass dieses Angebot bei vielen deutschen von Betriebsgeheimnissen führen kann.“ Werden Dokumente
Unternehmen ebenso wenig bekannt ist wie die Möglichkeit, trotz richterlicher Anweisung nicht oder nicht vollständig
in verschiedenen Bundesstaaten Pfandrechte der Subunter- übergeben, kann dies unter Umständen als Missachtung des
nehmer für erbrachte Leistungen zu entschärfen, wenn es Gerichts energisch verfolgt werden. In solchen Fällen müssen
den Baufortschritt blockiert. „Ich kenne einen Fall, in dem Unternehmensjuristen eng mit ihren US-Anwälten zusamPfandrechte mit einer Vielzahl langwieriger Gerichtspro- menarbeiten, um nicht unbeabsichtigt verhängnisvolle Fehler
zesse für viel Geld und Aufwand bezu machen.
seitigt werden mussten“, erzählt der
Andreas Meissner betätigt
Weitere Informationen auf:
sich deshalb manchmal als
Wacker-Chefjurist. „Dabei gibt es einen viel besseren Weg, wirtschaftlich
unternehmensjurist.net/06USA Organisationsberater. „Ich
erkläre meinen Mandanten
und rechtlich damit umzugehen: Man
beispielsweise,
dass
man
bei
Geschäften in den USA rekann in vielen Bundesstaaten für wenig Geld sogenannte
Bonds kaufen, die vor den Pfandrechten der Subunternehmer gelmäßig die Unterlagen durchsehen und die nicht absolut
schützen.“
notwendigen Dokumente wegwerfen soll“, sagt der Taylor
Problematisch sind US-Prozesse nicht nur wegen der Kosten, Wessing-Partner, frei nach dem Motto: Was nicht existiert,
sondern vor allem durch das Ausforschen nach Beweisen, der kann man nicht zurückhalten. „Alte Präsentationen etwa
Pretrial Discovery. Ist Klage eingereicht, kann der Gegner die gehören auch in der deutschen Zentrale ebenso entsorgt wie
umfassende Herausgabe von Unterlagen fordern. „Wer das alte E-Mails, weil sie inhaltliche Details oder Formulierungen
noch nie erlebt hat, ist überrascht, wie weit die Discovery geht enthalten können, die jetzt keinem auffallen, nach der Disund was man offenlegen muss“, sagt Tobias Kessler, Syndikus covery eventuell aber Probleme bereiten.“ Manche Konzerne
bei der Papst Licensing GmbH & Co. KG in St. Georgen im schulen ihre Mitarbeiter darin, im E-Mail-Verkehr zwischen
Schwarzwald, einem Spezialisten für Patentverwertung. Da Deutschland und den USA möglichst unverfänglich zu forwerden Festplatten kopiert, Tausende Seiten E-Mails ausge- mulieren, oder schreiben sogar vor, wer über den Großen
druckt und Skizzen aus einzelnen Stufen einer Produktent- Teich hinweg miteinander kommunizieren darf. Das nennt
wicklung studiert wie im Patentrechtsstreit zwischen Apple sich dann Content Risk Management (siehe hierzu auch
und Samsung. „Dahinter steht der Gedanke, dass man die Seite 32).FrankWiercks
DAS MÜSSEN SIE ÜBER US-PROZESSE WISSEN
Rechtsordnung: Im föderalen System der USA haben die einzelnen Bundesstaaten vom Bund unabhängige Gerichte und erlassen zu vielen Themen auch eigene Gesetze.
Kodifizierung: Bund sowie Bundesstaaten haben eigene Verfassungen (Constitution), Gesetze (Laws) und Verordnungen (Regulations, Executive Orders). Sehr umfassend ist das Fallrecht (Case Law).
Gerichtsbarkeit: Im Bund gibt es District Court, Circuit Court of Appeals und als höchste Instanz den US Supreme Court. Staaten haben County oder District Courts, Appellate Courts und einen State Supreme Court. Bei Streitigkeiten von Angehörigen verschiedener Staaten sind Bundes- und Staatsgerichte konkurrierend zuständig.
Urteilsspruch: Eine Jury befindet über Schuld oder Unschuld. Der Richter entscheidet nur über die Zulassung
von Anträgen und erklärt den Geschworenen ihre Pflichten.
Prozesskosten: Jede Partei hat grundsätzlich ihre eigenen Prozess- und Anwaltskosten zu tragen.
Sammelklagen: Eine zivilrechtliche Klage kann Ansprüche für Betroffene einfordern, die gar nicht selbst klagen
(Class Action).
Schadenersatz: Zahlungen für erlittene Schäden und die Strafe (Punitive Damages), die von künftigem Fehlverhalten abschrecken soll, addieren sich oft zu gigantischen Summen.
Beweissicherung: In Zivilprozessen ist vor allem die „Discovery“ ein großes Risiko. Der Kläger darf auf fast alle
für ihn relevanten Dokumente zugreifen. Geschützt ist nur die Kommunikation mit dem Anwalt.
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Ausgabe 6/2012
JOB & KARRIERE unternehmensjurist
BALANCED SCORECARD
Vor 20 Jahren entwickelten zwei Harvard-Professoren die Balanced Scorecard (BSC) als Führungsinstrument, mit dem Unternehmen auf strategische Ziele ausgerichtet werden können. In der Rechtsabteilung der Deutschen Bank unterstützt eine Variante der BSC das Legal Management.
D
ie Balanced Scorecard bildet ein Kennzahlensystem,
mit dem sich strategische Zielvorgaben auf so unterschiedliche Unternehmensbereiche wie Produktion,
Vertrieb und Marketing herunterbrechen lassen. Hierbei wird
das Unternehmen aus Finanz-, Kunden-, Prozess- und Entwicklungsperspektive betrachtet; dies macht die Scorecard
ausgewogen, sprich: balanced.
Besonders für die Rechtsabteilung als unternehmensinterner
Dienstleister ist es wichtig, neben den quantitativen Messgrößen auch qualitative Aspekte zur Bewertung der geleisteten
Arbeit zu erfassen. Hinzu kommt, dass die Rechtsabteilung
überwiegend interne Mandanten hat. Wie also kann eine
BSC in der Rechtsabteilung als erfolgreiches Steuerungsinstrument wirken?
Fundierte Risikobewertung
„Auch wenn es schwierig erscheint, die Leistung von Recht
im Unternehmen lässt sich durchaus in Zahlen fassen“, sagt
Melanie Poepping. Die Direktorin und Senior Counsel (Germany, Central and Eastern Europe) der Deutschen Bank wendet eine Strategiemethode an, die sich aus dem Konzept der
Balanced Scorecard ableitet. Für ihren Geschäftsbereich hat
die Juristin zusammen mit dem Business Management, das
von Harry Szameitat geleitet wird, „Key-Metrics“ definiert,
die monatlich, quartalsweise und jährlich Anhaltspunkte für
die Performance liefern. Messgrößen sind das Budget, Personalkosten, Rechtsrisiken, Kosten externer Beratung, das
Verhältnis zwischen Berufsträgern ihrer Abteilung und der
Gesamtmitarbeiteranzahl in der Bank, Projekte und Transaktionen je Berufsträger, Anzahl der Rechtsverfahren und ihrer
Streitwerte. Diese Parameter können wiederum auf die Geschäftsbereiche, Regionen sowie Produkte heruntergebrochen
werden. So erhält die Rechtsabteilung jeweils einen Überblick
über aktuelle Entwicklungen und Trends.
Jedes Produkt der Bank hat ein spezifisches Risiko, das in
einer komplexen Formel erfasst in die Gesamtrisikobewertung
einfließt, um die Einhaltung der Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (Banken), kurz MaRisk (BA), zu dokumentieren. Die MA Risk (BA) setzen § 25a Kreditwesengesetz um
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Ausgabe 6/2012
und regeln die aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesse für
die in Basel II definierten Eigenkapitalvorschriften. Je besser
eine Bank die operativen Risiken kalkulieren und somit beziffern kann, desto mehr Freiräume hat sie im Finanzgeschäft
und mit ihrer Kapitalquote.
Argumente für externe Litigation
Für die Auswertung aller Key-Metrics vom Business Management stehen Melanie Poepping verschiedene Datenbanken im
hauseigenen SAP-System zur Verfügung. Alle Transaktionen,
an denen die Rechtsabteilung beteiligt ist, alle Rechtsverfahren, die sie führt, werden dort auch in ihrer Komplexität und
mit ihrem Aufwand erfasst. Steigen beispielsweise in einem
Geschäftsbereich oder mit einem Produkt die Probleme, kann
sie die Ursachen erforschen und gegensteuern sowie im Zweifelsfall durch Rechtsberatung die Produktpolitik beeinflussen.
Darüber hinaus liefern die Key-Metrics wichtige Grundlagen
für die strategische Organisationsentwicklung. So führte vor
drei Jahren die Analyse der Daten zu der Erkenntnis, dass die
120 Berufsträger und 70 Paralegals, die die Deutsche Bank
in Deutschland intern beschäftigt, viel Zeit mit immer ähnlich gelagerten Standardfällen verbrachten. Gleichzeitig sind
mit den Turbolenzen auf den internationalen Finanzmärken
die Anforderungen der Rechtsabteilung gewachsen. Gerade
Fälle in Retail-Litigation binden Zeit und Ressourcen: Sie
erfordern in der Regel keine juristischen Grundlagenarbeit,
dafür aber viel Zeit für die Sachverhaltsaufklärung. „Unser
Ziel war es, wieder mehr Kapazitäten der Rechtsabteilung
für die strategische Rechtsberatung freizusetzen“, erläutert
Melanie Poepping die Entscheidung der Bank, seit Anfang
2011 die Begleitung bestimmter Rechtsstreitigkeiten extern zu
vergeben. Seither werden neue Standardverfahren mit einem
Streitwert mit bis zu einer Million Euro an die Wirtschaftskanzlei Noerr mandatiert.
Mag die BSC auch geeignete Hilfsmittel für Strategiefindung
und Controlling in der Rechtsabteilung liefern, sei sie dennoch
nicht als reine Lehre anzuwenden, meint Dr. Michael Brück,
Professor an der German Graduate School of Management and
Law in Heilbronn. Er empfiehlt, die vier Perspektiven Kunden,
unternehmensjurist
Potenziale, Finanzen und Prozesse in passende Äquivalente
für die Rechtsabteilung zu übertragen, wie dies die Deutsche
Bank beispielhaft gemacht hat. Aussagekraft können auch
passend für die Rechtsabteilung definierte Key Performance
Indicators (KPI) liefern, die auf die internen Kunden, Potenziale der Mitarbeiter und Prozesse der Abteilung abheben.
So können Mitarbeiterbefragungen der Rechtsabteilung Aufschluss über die Zufriedenheit mit der Rechtsberatung bei
einem Projekt liefern. „Die direkten und zeitnahen Feedbackschleifen der internen Kunden führen zudem dazu, dass sich
andere operative Einheiten Gedanken über die Funktion der
Rechtsabteilung machen und den Wert guter Rechtsberatung
besser schätzen lernen“, betont Professor Brück.
Melanie Poepping,
Director & Senior Counsel,
Deutsche Bank AG
Effizienz gesteigert ohne Qualitätsverlust
Im Bereich Prozessqualität können die Produktivität je Berufsträger, Reaktions- und Arbeitsgeschwindigkeit, die Einhaltung
von internen Verfahrensregeln oder auch die Qualität der
Rechtsberatung mit KPIs erfasst werden. Gute Ansatzpunkte
für die Personalentwicklung liefern KPIs für die BSC-Perspektive „Potenziale“, die die Lern- und Innovationsfähigkeit
der Berufsträger erfassen. Hierzu gehören die Anzahl der
Weiterbildungen, Optimierungsvorschläge und methodische
Innovationen. Wichtig ist bei der Formulierung von KPIs für
einzelne Mitarbeiter, dass sie individuell angepasst werden,
realistisch und überprüfbar sind.
Alle Key-Metrics oder auch KPIs, die sich auf Mitarbeiter
beziehen, machen aber nur Sinn, wenn sie im direkten Gespräch evaluiert werden. Schon aus Gründen der kontinuierlichen Qualitätssicherung sollte ein regelmäßiger Abgleich
JOB & KARRIERE
Prof. Dr. Michael J. J. Brück,
German Graduate School of
Management and Law Heilbronn
zwischen Soll- und Ist-Zustand vorgenommen werden. In
der Deutschen Bank geschieht dies dreimal im Jahr unter
Einbeziehung der aktuellen Zahlen in Mitarbeitergesprächen.
Darüber hinaus behandeln Arbeitskreise auf verschiedenen
Ebenen die Entwicklungen und bereiten auf diesem Fundament strategische Entscheidungen vor, wie die zur externen Mandatierung von Noerr. Diese Vergabepraxis, die nur
direkt über die Rechtsabteilung erfolgt, hat die gewünschte Entlastung gebracht und interne Ressourcen für strategische Rechtsberatung freigesetzt. Das Resümee von Melanie
Poepping nach fast zwei Jahren ist positiv: „Wir konnten ohne
Qualitätsverlust die Effizienz steigern und sind auf einem
guten Weg.“
Christian Gasche
BSC ALS PROZESS
Die Balanced Scorecard (BSC) entstand 1992 aus einem
Forschungsprojekt der amerikanischen Harvard-Professoren Robert S. Kaplan und David P. Norton, das sie mit zwölf
amerikanischen Unternehmen durchführten. Die BSC definiert als Führungsinstrument zur Ausrichtung von Organisationen an strategischen Zielen die Perspektiven Kunden,
Potenziale, Finanzen und Prozesse mit ihren Wechselbeziehungen. Anhand ihrer Entwicklungen und Bewertungen
lassen sich frühzeitig Veränderungen auf dynamischen
Märkten erkennen und entsprechend reagieren. Neben
vergangenheitsorientierten Kennzahlen (Umsatz, Gewinn,
Preisentwicklungen etc.) treten in der BSC qualitative Parameter, die sich für jede Abteilung eines Unternehmens
und jeden Mitarbeiter konkretisieren lassen. Die Entwick-
lung einer BSC ist ein fortlaufender und wiederkehrender
Prozess, an dessen Beginn die Formulierung von Zielen,
Strategien und Visionen steht. Daraus lassen sich wesentliche Kennzahlen ableiten und in ihren Ursache-Wirkungsbeziehungen darstellen. Eine typische Formulierung dieser
Interdependenzen lautet etwa: „Um unsere Umsatzziele zu
erreichen, müssen wir die Kundenzufriedenheit erhöhen.
Um uns gegen den Wettbewerb zu behaupten, müssen wir
unsere Prozesse an den Kundenbedürfnissen ausrichten.
Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir unsere Potenziale
besser ausschöpfen.“ So entsteht eine Strategielandkarte,
die die Unternehmensziele, die einzelnen Perspektiven in
ihrem Ist- und Soll-Zustand abbildet und dabei hilft, Handlungsoptionen abzuleiten.
Ausgabe 6/2012
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REGISTER/IMPRESSUM unternehmensjurist
PERSONENREGISTER
Asche, Dr. Henning, Linde AG (25)
Bage, Dr. Tobias, RWE AG (25)
Bauer, Dr. Michael, CMS Hasche Sigle (75)
Bogati, Michael, Orrick Hölters & Elsing (38)
Bold, Ulrike, Cornelsen Schulverlage GmbH (17)
Braun, Reinhold, Sortimo International GmbH (48)
Brück, Prof. Dr. Michael J. J., German Graduate
School of Management and Law Heilbronn (66)
Brügmann, Dr. Stefan, HSH Nordbank AG (76)
Carrie, Dr. Heiko, Robert Bosch GmbH (63)
Duys, Dr. Oliver, Orrick Hölters & Elsing (72)
Emler, Klaus, Sortimo International GmbH (48)
Enßlin, Dr. Holger, Sky Deutschland AG (52)
Eversberg, Dr. Arndt, Roland ProzessFinanz AG
(28)
Foertsch, Dr. Uwe, HCI Capital AG (76)
Grebe, Dr. Werner, Deutsche Bahn AG (75)
Groß, Dr. Wolf-Peter (15)
Grundmann, Sigrid, Lilly Deutschland GmbH (32)
Gutman, Daniel, KPMG Deutschland (33)
Hecker, Wolfgang, Bitburger Holding GmbH (19)
Heissner, Dr. Stefan, Ernst & Young GmbH (76)
Heitz, Friederike, Tetra Europe GmbH (14)
Hellert, Professor Dr. Ulrike, FOM Hochschule
für Oekonomie & Management gGmbH (69)
Herbst, Arne, Otto (GmbH & Co KG) (39)
Hertwig, Steffen, Würth Elektronik GmbH & Co.
KG (42)
Hoffmann, Bernd, Allianz Deutschland AG (61)
Hohmann, Dr. Harald (43)
Jones, Markus, Universitätsklinikum Heidelberg (76)
Jüngling, Dr. Alexander, Bilfinger Berger SE (76)
Kaßmann, Götz, Schüco International (68)
Kayser, Reinhard, TUI AG (47)
Kessler, Tobias, Papst Licensing GmbH & Co.
KG (56)
Kilian, Robert, German Chapter of the ACFE (60)
Kirsten, Roland, Douglas Holding AG (21)
Klapproth, Dr. Uwe, Allianz Global Corporate &
Specialty AG (58)
Klose, Hans-Georg, Change Advice (62)
König, Dr. Michael, Jesta Digital GmbH (51)
Kohlmeier, Thomas, Legial AG (29)
Krause, Dr. Hartmut, Allen & Overy (8)
Kreuziger, Dr. Volker, Bausparkasse Schwäbisch
Hall AG (36)
Kuhn, Rainer, Villeroy & Boch AG (16)
Kutschke, Torsten, Deutscher Fachverlag GmbH
(50)
Lasse, Felix, Xing AG (40)
Lenz, Prof. Dr. Tobias, Graf von Westphalen &
Partner (15)
Liebich, Frank, Henkel KGaA (75)
Maliszewski, Anna, Benteler Automobiltechnik
GmbH (75)
Mauser, Grete, Dekra e.V. (40)
Meichsner-Sertl, Karoline, ZDF Enterprises
GmbH (51)
Meissner, Dr. Andreas, Taylor Wessing (55)
Meyding, Dr. Thomas, CMS Hasche Sigle (8)
Moosmayer, Dr. Klaus, Siemens AG (74, 76)
Müller, Klaus-Peter, Commerzbank AG (74)
Mundt, Andreas, Bundeskartellamt (74)
Neufeld, Tobias, Allen & Overy (39)
Neumann, Goetz, Wacker Chemie AG (55)
Niggemann, Dr. Michael, Deutsche Lufthansa
AG (77)
Poepping, Melanie, Deutsche Bank AG (66)
Pohlenz, Angelika, ICC Deutschland (75)
Potthoff, Volker, CMS Hasche Sigle (11)
Rieder, Dr. Markus S., Shearman & Sterling LLP
(33)
Riether, Lars, Deutsche Post AG (76)
Röser, Torsten, Infineon Technologies AG (45)
Rummer, Michael, EnBW Energie BadenWürttemberg AG (25)
Saltenbrock, Stefan, Technologiegruppe Harting (55)
Samson, Dr. Claus-Peter, RWE Dea AG (76)
Santjer, Marco, HSH Nordbank AG (59)
Senne, Harm, WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG (19)
Schaar, Steffen, The Quality Group (8)
Schwintowski, Prof. Hans-Peter, HumboldtUniversität Berlin (28)
Smolik-Fischer, Carina, AF Software GmbH (37)
Soehring, Dr. Claas-Hendrik, Axel Springer AG
Stadelmaier, Martin, Flughafen Stuttgart GmbH (76)
Staub, Prof. Leo, Universität St. Gallen (24)
Stieglitz, Dr. Edgar, Foris AG (30)
Timmermann, Dr. Dorothee, Henkel AG & Co.
KGaA (35)
Toussaint, Matthias, RWE Dea AG (76)
Tüscher, Rüdiger, PKF Fasselt Schlage (76)
Vogelsang, Ute, Bundesministerium des Inneren
(BMI) (10, 74)
Waigel, Dr. Theo (74)
Weiss, Nikola, Canon Deutschland GmbH (63)
Will, Sabine, DekaBank (70)
Wolters, Philip, Zeppelin GmbH (76)
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