jurist unternehmens - Berufsrecht
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jurist unternehmens - Berufsrecht
Ausgabe 06/2012 Dezember/Januar www.unternehmensjurist.net Vertriebskennzeichen 23401 Preis: 15,-- Euro unternehmens jurist Magazin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Rechtsabteilungen DIE KLEINE RECHTSABTEILUNG Sie sind oft Einzelkämpfer, sollen die juristischen Grunddisziplinen abdecken, sind stark ins operative Geschäft eingebunden und müssen durch gutes Szenariomanagement dafür sorgen, dass alles glatt läuft: Syndici in kleinen Rechtsabteilungen. INHALT unternehmensjurist KURZ & KNAPP TITELTHEMA 08 M&A-MARKT Chinesische Investoren nach wie vor an deutschen Unternehmen interessiert / Hierzulande hat „Hunger“ nach Deals nachgelassen. 14 DIE KLEINE RECHTSABTEILUNG Kleine Rechtsabteilungen müssen je nach Geschäftsfeld und Unternehmen individuell strukturiert werden. Gleichwohl gibt es allgemein gültige Regeln. Die Aufgabenteilung und Zusammenarbeit mit Kanzleien müssen klar kommuniziert werden. Und die Syndici müssen sich so positionieren, dass sie über alle Rechtsfragen im Betrieb informiert sind, ohne im Klein-Klein täglicher Routinearbeiten zu versinken. 10 NEIN ZU WEITERER REGELUNG Antikorruptionsbeauftragte des BMI findet weitere ComplianceGesetze nicht notwendig. 11 KRONZEUGENSCHUTZ EU-Gericht: Von Kronzeugen über mittelte Informationen bleiben geheim. 12 GWB-LÜCKE BESTEHT FORT Theoretisch kann eine Unternehmensverschmelzung die Zahlung einer Kartellamts-Buße verhindern. ....................................................... 82 PERSONENREGISTER, IMPRESSUM 6 Ausgabe 6/2012 STRATEGIE & MANAGEMENT 24 M&A-BEGLEITUNG Bei der Auswahl der Partner stellen Rechtsabteilungen harte Anforderungen. Ganz wichtig: der Preis. 28 PROZESSFINANZIERUNG Wie man ohne Risiko zu neuen finanziellen Spielräumen kommt. 32 DATENLÖSCHUNG Wer bei der Löschung seiner Daten stur nach Kalender verfährt, hat schnell verloren. 36 DOKUMENTENMANAGEMENT Software für das Dokumentenma- nagement ist in der Rechtsabtei- lung inzwischen unerlässlich. 38 RECRUITING Soziale Netzwerke gehören bei der Suche nach Talenten zum Repertoire, haben aber auch Grenzen. unternehmensjurist INHALT TRENDS & THEMEN JOB & KARRIERE VERBAND 42 EXPORTKONTROLLE Verstöße gegen das Exportrecht sind mit empfindlichen Strafen belegt. Wie kann Exportkontrolle wirksam implementiert werden? 58 BETRUGSERMITTLUNG Die Qualifizierung zum Certified Fraud Examiner hilft, Ermittlungsarbeit gerichtsfest zu organisieren. 74 COMPLIANCE SUMMIT Rückblick auf die Premiere. 46 HOSPITALITY Wer VIP-Gäste in seine Unternehmensloge einer Fußballarena einlädt, sollte vorsichtig sein: Kontaktpflege kann auch Bestechung sein. 50 BRANCHENCHECK MEDIEN Die Arbeit in den Rechtsabteilungen von Medienunternehmen erfordert Fingerspitzengefühl und Empathie. 54 RECHTSSYSTEM USA Mit dem US-Recht verbundene Risiken lassen sich durch gute Planung, Versicherungen und Mitarbeiterschulungen vermeiden. 62 KOMMUNIKATION Neue Formen der Kommunikation verändern auch den Arbeitsalltag der Rechtsabteilungen. 66 BALANCED SCORECARD In der Rechtsabteilung der Deutschen Bank unterstützt eine Variante der BSC das Legal Management. 68 WAS IST ARBEITSZEIT Flexible Arbeitszeiten bergen die Gefahr von Konflikten – auch mit dem Arbeitszeitgesetz. 72 BUJ-WORKSHOPS „ESUG“ Informationsveranstaltungen zu den Erfahrungen mit dem ESUG. 76 FACHGRUPPE COMPLIANCE Etablierung als juristisches Kompetenzzentrum wird vorangetrieben. 76 ERSTE REGIONALGRUPPE Gründung in Hamburg. 77 FACHGRUPPE M&A GEGRÜNDET Bericht von der ersten Sitzung. 78 WHISTLEBLOWER BUJ lehnt finanzielle Anreize für „Wistleblower“ ab. ...................................................... 80 RECHTSPRECHUNG 81 MITGEHÖRT Von Lesemarathons, einem Notariat auf Rädern und praktischer Transparenz. Ausgabe 6/2012 7 STRATEGIE & MANAGEMENT unternehmensjurist M&A-BEGLEITUNG Bisher spielten Kanzleien bei M&A-Transaktionen eine große Rolle. Doch immer mehr Aufgaben werden von den Rechtsabteilungen selbst übernommen. Werden Partner gesucht, sehen diese sich bei der Auswahl harten Anforderungen gegenüber. Eines der wichtigsten Kriterien: der Preis. D ie Zeiten sind härter geworden. Über Jahre hinweg gewachsene Verbindungen zwischen Rechtsabteilungen und Kanzleien stehen auf dem Prüfstand. Prof. Leo Staub, Direktor der Executive School of Management, Technology & Law der Universität St. Gallen, sieht einen klaren Umschwung in der Zusammenarbeit zwischen Rechtsabteilungen und Kanzleien. „Der Beschaffungsprozess, der für alle anderen Güter und Dienstleistungen im Unternehmen gilt, 24 Ausgabe 6/2012 ist auf die Kanzleien ausgedehnt worden“, sagt der Spezialist für den Rechtsdienstleistungsmarkt. „Der Anwalt verliert dadurch seinen Sonderstatus als Trusted Advisor und wird zum „Lieferanten“ rechtlicher Dienstleistungen.“ Insbesondere bei M&A-Transaktionen schauen die Rechtsabteilungen inzwischen sehr genau, was ihnen die Kanzleien als Zusatznutzen bieten können und welche Aufgaben wirklich an Externe abgegeben werden sollten. unternehmensjurist „Für größere strategische Transaktionen arbeiten wir mit einem Trusted Advisor zusammen“, sagt Dr. Tobias Bage, Leiter M&A-Recht des Energiekonzerns RWE AG. „Bei weniger komplexen Deals hingegen schauen wir uns an, ob wir das selber machen oder ob wir einen Anbieter aus der zweiten Reihe finden, der uns unterstützt.“ Das oberste Augenmerk bei der Auswahl der Kanzlei sei die Qualität. „Aber wenn eine Kanzlei bei gleicher Qualität einen besseren Preis macht, dann ist diese Kanzlei klar im Vorteil.“ Der Kostendruck spielt bei RWE eine große Rolle. Die Rechtsabteilung versucht zunehmend, M&A-Prozesse schon im Hause abzubilden. „Es hat in dieser Hinsicht einen Paradigmenwechsel gegeben“, stellt Dr. Bage fest. „Früher haben wir Vieles an Kanzleien herausgegeben.“ Noch können die meisten Rechtsabteilungen weitgehend selbst entscheiden, mit wem sie zusammenarbeiten möchten. Doch in manch einem Unternehmen ist inzwischen auch der Einkaufsleiter an der Entscheidung beteiligt, welche Kanzlei ein Mandat erhält: Die Rechtsdienstleistung wird als normales Gut betrachtet. Im Gespräch mit dem Einkaufsleiter geht es dann nur noch um den Preis. „Um Honorare, Caps, Pauschalen, Stundensätze. Ob First- und Second-Year-Associates überhaupt bezahlt werden und wie viele Associates an Verhandlungen teilnehmen“, sagt Prof. Staub. Dass sich die Zeiten gewandelt haben und der Markt durchlässiger geworden ist, zeigt auch eine andere Entwicklung: Beratungsunternehmen bieten Rechtsabteilungen Unterstützung an, wenn es um die Auswahl von Kanzleien für M&ATransaktionen geht. In Deutschland ist dies seit Anfang 2012 etwa Hermes & Giebeler Legal Solutions in Frankfurt am Main. Rechtsanwalt Dr. Rolf Giebeler war General Counsel der Metro AG; Dr. Reinhard Hermes hat vor der Gründung des Beratungsunternehmens Hermes M&A Legal Solutions geleitet und ist auf die rechtlich-strategische Beratung bei M&A-Transaktionen spezialisiert. „Unser Anspruch ist, dass sich für unsere Mandanten wesentliche – auch monetäre – Vorteile ergeben, über höhere Qualität, effektivere Prozesse und effizienteren Personaleinsatz“, heißt es auf der Website der Berater. Exzellentes fachliches Können setzen Unternehmensjuristen bei den Kanzleien, mit denen sie zusammenarbeiten, voraus. „Von einer Kanzlei, die wir bei M&A-Aktivitäten einschalten, erwarten wir, dass sie in der Lage ist, den gesamten zu erwartenden rechtlichen Prozess zu betreuen“, sagt Michael Rummer, Leiter Recht und Versicherungen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Die Kanzlei müsse nicht nur über das notwendige gesellschaftsrechtliche und zivilrechtliche Know-how verfügen, sondern auch rechtliche Sonderthemen, die Gegenstand der Transaktion sind, vollständig abdecken können. Neben der juristischen Qualität spielen bei der Auswahl der Kanzleien durch die Rechtsabteilungen inzwischen auch andere Faktoren eine immer größere Rolle. So sei etwa ein STRATEGIE & MANAGEMENT unternehmerisches Verständnis erforderlich, unterstreicht Dr. Henning Asche, Senior Counsel M&A and Corporate der Linde AG, denn: „Wir haben als Industrieunternehmen einen bestimmten Risikoansatz, der sich etwa von Private Equity unterscheidet, aber auch von dem des inhabergeführten Mittelstands.“ Da andererseits auch eine Kanzlei ihren eigenen Stil habe, sei es nun ein wissenschaftlicher Ansatz, ein pragmatischer Blick oder eine vorsichtige Art, an Aufgaben heranzugehen, müsse darauf geachtet werden, dass hier die Chemie zwischen der Kanzlei beziehungsweise dem einzelnen Anwalt und dem Unternehmen stimmt. Auch einfache Faktoren müssen stimmen, zum Beispiel die Erreichbarkeit Doch nicht nur die Kulturen sollten passen, auch ganz einfache Faktoren müssten stimmen, etwa die Erreichbarkeit. M&A sei bisweilen ein sehr hektisches Geschäft, weshalb die Rechtsabteilung innerhalb einer bestimmten Phase einer Transaktion erwarte, dass auf E-Mail-Anfragen auch dann innerhalb von kurzer Zeit eine Reaktion erfolge, wenn es schon spät am Abend sei, so Michael Rummer von EnBW. Das Verständnis der wirtschaftlichen Hintergründe und Auswirkungen einer Transaktion sei essenziell. M&A-Aktivitäten stünden oft unter hohem Zeitdruck, eine entsprechende zeitliche und personelle Flexibilität werde daher vorausgesetzt. M&A IN DEUTSCHLAND Abgeschlossene Deals in Q1 & Q2/2012 in Deutschland: 442 Rückgang gegenüber Vergleichszeitraum 2011: 12 Prozent Transaktionsvolumen 2011: 49,7 Milliarden Euro Transaktionsvolumen 2012: 26,0 Milliarden Euro Es finden weniger Unternehmensübernahmen statt. Die Deals werden immer kleiner. Die meisten der 442 Übernahmen 2012 hatten ein Transaktionsvolumen von unter 250 Millionen Euro. Vier der größten Übernahmen fanden im Immobiliensektor statt. (M&A Database der Universität St. Gallen) Der M&A-Markt wird momentan vom Mittelstand getragen. (M&A Review) Ausgabe 6/2012 25 STRATEGIE & MANAGEMENT unternehmensjurist Prof. Dr. Leo Staub, Universität St.Gallen (HSG) Dr. Henning Asche, Senior Counsel – M&A and Corporate, Linde AG Es wird auch erwartet, dass sich der beratende Anwalt selbst einbringt: „Wenn er weiß, dass ein Problem auftauchen wird, wünsche ich mir, dass er darüber informiert“, betont Dr. Asche von der Linde AG. „Von einer guten Kanzlei erhalte ich rechtzeitig vorher ein Memo, bevor ich überhaupt weiß, dass das Thema relevant wird.“ Gefragt sei kreative Unterstützung, nicht das Abarbeiten von Fragen; gewünscht sei eine tragfähige Lösung für ein konkretes Problem, nicht juristische Theorien. Eine Frage der Kommunikation, die sich auch in der Zu- LPO Die großen Kanzleien stehen unter Kostendruck. Die Folge: Der Markt für Legal Process Outsourcing (LPO) boomt international. Auch für Deutschland wird erwartet, dass LPO-Unternehmen vermehrt entsprechende Aufgaben übernehmen. Zu den größten internationalen Anbietern gehören die indische Bodhi Global Services und die amerikanische Clutch Group. Die Anbieter übernehmen standardisierte Aufgaben können u.a. in die Due-Diligence-Prüfung eingebunden werden bewegen sich noch vor allem auf dem englisch sprachigen Markt lagern dort Aufgaben auch an billigere Mitarbeiter etwa in Indien aus formulieren günstige Angebote ∙∙ ∙ ∙ ∙ 26 Ausgabe 6/2012 Dr. Tobias Bage, Leiter Recht Akquisitionen und Veräußerungen, RWE AG Michael Rummer, Leiter Recht und Versicherungen, EnBW Energie Baden-Württemberg AG sammenarbeit einpendeln muss. Auch deshalb geben die Rechtsabteilungen das Modell des Trusted Advisors nicht auf. Wenn man sich bereits kennt und schon einmal ein Projekt umgesetzt hat, kennt man auch die Vorlieben des Gegenübers. Und wenn doch Probleme auftauchen, empfiehlt sich stets die direkte offene Ansprache“, weiß Michael Rummer von EnBW. Rechtsabteilungen und Kanzleien arbeiten immer öfter in hybriden Konstruktionen Rechtsabteilungen beauftragen Kanzleien, wenn ihnen fachliches Wissen fehlt und sie nicht genügend Personal haben, um eine Transaktion zu betreuen. Doch sowohl fachlich als auch personell haben sich inzwischen Rechtsabteilungen verstärkt. Die Tendenz zeigt, dass viele Aufgaben heute inhouse erledigt werden; die Aufgabenverteilung bei M&A Transaktionen hat sich gewandelt. „Wir treffen in der Zusammenarbeit von Rechtsabteilungen und Kanzleien immer öfter auf hybride Konstruktionen“, beobachtet Prof. Staub. Für den M&AProzess heißt das zum Beispiel, dass die Hauptaufgaben bei der Rechtsabteilung liegen. Eine Kanzlei wird für komplexe Problemstellungen hinzugezogen, etwa bei Finanzierungsfragen. „Ein LPO-Dienstleister erledigt hingegen Commodities wie die Due Diligence“, stellt Prof. Staub fest. Das Legal Process Outsourcing ist in Deutschland noch eine recht junge Disziplin. Die Auslagerung von einfachen und standardisierten rechtlichen Aufgaben ist vor allem in den USA ein großer Wachstumsmarkt. Dr. Tobias Bage von RWE ist skeptisch, ob sich LPO tatsächlich auf M&A anwenden lässt. „M&A ist nicht unbedingt ein Feld für Experimente.“ Die Zusammenarbeit von Rechtsabteilungen und Kanzleien bei M&A hat sich gewandelt. Doch im Fall der Fälle vertrauen Unternehmensjuristen immer noch Anwälten oder Kanzleien, von deren Kompetenz sie überzeugt sind. Henning Zander TRENDS & THEMEN unternehmensjurist USA Hier wird schnell geklagt, die Forderungen nach Schadenersatz können ins Unermessliche steigen und richterliche Anordnungen zwingen manchmal sogar zur Offenlegung von Betriebsgeheimnissen in der ausländischen Konzernzentrale. Viele der mit dem US-Recht verbundenen Risiken lassen sich aber durch gute Planung, Versicherungen und Mitarbeiterschulungen verringern. F ast 70 Prozent Umsatzeinbruch – da blieb den Betreibern einiger deutscher Onlineshops die Luft weg. Als ihr Paypal-Konto gesperrt wurde, konnten sie Mitte 2011 kaum noch Aufträge abwickeln. Viele Käufer zahlen im Netz bevorzugt über die Tochter des amerikanischen InternetAuktionshauses Ebay. Wer die Option nicht mehr anbieten kann, verliert Kunden. Sprachlos machte die Händler der 54 Ausgabe 6/2012 Grund der Abschaltung: Geschäfte mit kubanischem Rum und Zigarren verstoßen gegen die seit 1962 bestehende USBlockade gegen Kuba, an die Paypal Europe gebunden sei. Erst mit Klagen gegen die Durchsetzung amerikanischer Rechtsauffassungen in Deutschland erreichten die Vertragspartner die Freigabe der Konten. Jetzt rechnen sie Waren aus Kuba über andere Wege ab. unternehmensjurist TRENDS & THEMEN Der Fall mag eine Ausnahme sein. Aber er zeigt, dass sich Unternehmen mit Besonderheiten des USRechtssystems beschäftigen sollten – vor allem, wenn man dort aktiv ist. Die in Deutschland diskutierten Themen – vom Waffenbesitz bis zur Todesstrafe – decken nur einen Teil der für Betriebe wichtigen Aspekte ab. „Natürlich ist das Arbeitsrecht in den USA liberal und die Firmengründung unbürokratisch“, Stefan Saltenbrock, Goetz Neumann, Tobias Kessler, Syndikus, Papst Licensagt Dr. Andreas Meissner, Partner Leiter der Rechtsabteilung, General Counsel, Wacker Chemie AG sing GmbH & Co. KG Technologiegruppe Harting bei Taylor Wessing in Hamburg. „Andererseits sollte man etwa bei Verträgen mit Handelsvertretern genau hinsehen, weil man die nicht so einfach auflösen kann.“ Nur Experten können Firmenchefs bei kniffligen Fragen hel- dass alles dreimal so teuer ist wie in Deutschland, weil die fen. Als Beispiel nennt Meissner die Durchgriffshaftung: „Oft Stundensätze sowie der Spezialisierungsgrad der Anwälte in gründen Konzerne eine Tochter mit beschränkter Haftung der Regel höher sind.“ Viele Themen, die in Deutschland ein Anwalt bearbeitet, würden in den USA von verschiedenen Verträge müssen laufend neu geprüft werden Spezialisten bearbeitet. „Der erhöhte Aufwand ist aber gut investiertes Geld, weil die Haftungsrisiken signifikant höher und fühlen sich durch diese formalrechtliche Konstruktion sind“, sagt Saltenbrock. sicher.“ Tatsächlich muss eine US-Gesellschaft handlungs- Auch für Goetz Neumann hängt der Erfolg eines US-Engafähig sein. Wer sie nicht mit genug Kapital ausstattet oder gements stark davon ab, ob bei den ersten Überlegungen das Management mit Führungskräften der Mutter besetzt, erfahrene Juristen eingebunden werden, die Fallstricke und zerstört unter Umständen den Corporate Veil, den Schleier Alternativen kennen. Als Anwalt in den USA hat der General zwischen den Unternehmen. Das gibt Klägern möglicherweise Counsel der Wacker Chemie AG in München gelernt, dass den Zugriff auf Konzernvermögen. Außerdem erfordert das gerade für Großprojekte gilt: „Mindestens so wichtig wie einRechtssystem des Case Laws eine regelmäßige Überprüfung zelne Vertragsklauseln ist die Herstellung eines Interessenetwa von Verträgen. Da neue Gerichtsurteile in einem Prozess gleichklangs der Beteiligten, also eine Gesamtkonstruktion, als Präzedenzfall dienen könnten, muss ihre Auswirkung auf die Konfliktpotenzial verringert.“ Für Neumann, der sich bei Wacker aus Synergiegründen auch um das Thema Versichedie eigene Rechtsposition laufend analysiert werden. Das hält auch Stefan Saltenbrock, Leiter der Rechtsabteilung rungen kümmert, zählt vor allem eins: „Ich will nach Ende der Technologiegruppe Harting im ostwestfälischen Espel- der Bauarbeiten nicht in 200 Prozesse verwickelt sein.“ kamp, für wichtig. Derzeit wird etwa unternehmensintern Wie das funktionieren kann, erklärt er am Beispiel einer Ingeprüft, ob die US-Tochter gesellschaftsrechtlich und orga- vestition in Tennessee. Natürlich kümmern sich ein eigenisatorisch noch besser aufgestellt werden könnte. Das führt ner Jurist sowie zwei Vertragsanwälte kontinuierlich um die nicht immer zu großen Veränderungen. Als Saltenbrock Mon- rechtlichen Aspekte des Vorhabens. Aber schon im Vorfeld tage- und Betriebsanleitungen darauf überprüfen ließ, ob sie nach US-Recht bestmöglich formuliert sind, ergab sich kein Ziel: Interessengleichklang aller Beteiligten Handlungsbedarf – aber das gute Gefühl, relativ weit auf der sicheren Seite zu sein. Zumindest bis zum nächsten Urteil, schuf Neumann die Basis dafür, dass Unfälle nicht in einer das eine erneute Überprüfung erforderlich machen könnte. Prozessorgie enden: „In einem sogenannten Owner Controlled Für schriftliche Vereinbarungen nutzt der Unternehmensju- Insurance Program haben wir alle Personen und Unternehrist auch das spezielle Know-how lokaler Anwälte. „Verträge men auf der Baustelle zentral versichert.“ Passiert etwas, ist sind in den USA umfangreicher als in Deutschland, weil die Schuldfrage egal, da immer dieselbe Assekuranz einsteht. genauer formuliert und mehr geregelt werden muss, weshalb Streit zwischen Unfallbeteiligten und ihren Versicherungen wir uns hier bei Bedarf durch Experten unterstützen lassen, um Schuldanteile ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmer allein schon wegen der sprachlichen Genauigkeit“, so Salten- beteiligen sich an den Kosten. Sie zahlen nicht mehr als für brock. Das hat einen hohen Preis: „Man kann damit rechnen, eine eigene Police und wissen, dass sie abgesichert sind, ohne Ausgabe 6/2012 55 TRENDS & THEMEN unternehmensjurist teure Klagen fürchten zu müssen. Darüber hinaus ist ein Wahrheit ans Licht holen solle, um damit der Gerechtigkeit solches OCIP nicht teurer als der traditionelle Versicherungs- am besten zu dienen“, meint Kessler. „Das kann so weit gehen, schutz, sondern bietet über eine Selbstbehaltregelung sogar dass ein ausländisches Unternehmen Unterlagen aus der Konerhebliches Einsparpotenzial. zernzentrale zur Verfügung stellen muss, was zur Offenlegung Neumann bedauert, dass dieses Angebot bei vielen deutschen von Betriebsgeheimnissen führen kann.“ Werden Dokumente Unternehmen ebenso wenig bekannt ist wie die Möglichkeit, trotz richterlicher Anweisung nicht oder nicht vollständig in verschiedenen Bundesstaaten Pfandrechte der Subunter- übergeben, kann dies unter Umständen als Missachtung des nehmer für erbrachte Leistungen zu entschärfen, wenn es Gerichts energisch verfolgt werden. In solchen Fällen müssen den Baufortschritt blockiert. „Ich kenne einen Fall, in dem Unternehmensjuristen eng mit ihren US-Anwälten zusamPfandrechte mit einer Vielzahl langwieriger Gerichtspro- menarbeiten, um nicht unbeabsichtigt verhängnisvolle Fehler zesse für viel Geld und Aufwand bezu machen. seitigt werden mussten“, erzählt der Andreas Meissner betätigt Weitere Informationen auf: sich deshalb manchmal als Wacker-Chefjurist. „Dabei gibt es einen viel besseren Weg, wirtschaftlich unternehmensjurist.net/06USA Organisationsberater. „Ich erkläre meinen Mandanten und rechtlich damit umzugehen: Man beispielsweise, dass man bei Geschäften in den USA rekann in vielen Bundesstaaten für wenig Geld sogenannte Bonds kaufen, die vor den Pfandrechten der Subunternehmer gelmäßig die Unterlagen durchsehen und die nicht absolut schützen.“ notwendigen Dokumente wegwerfen soll“, sagt der Taylor Problematisch sind US-Prozesse nicht nur wegen der Kosten, Wessing-Partner, frei nach dem Motto: Was nicht existiert, sondern vor allem durch das Ausforschen nach Beweisen, der kann man nicht zurückhalten. „Alte Präsentationen etwa Pretrial Discovery. Ist Klage eingereicht, kann der Gegner die gehören auch in der deutschen Zentrale ebenso entsorgt wie umfassende Herausgabe von Unterlagen fordern. „Wer das alte E-Mails, weil sie inhaltliche Details oder Formulierungen noch nie erlebt hat, ist überrascht, wie weit die Discovery geht enthalten können, die jetzt keinem auffallen, nach der Disund was man offenlegen muss“, sagt Tobias Kessler, Syndikus covery eventuell aber Probleme bereiten.“ Manche Konzerne bei der Papst Licensing GmbH & Co. KG in St. Georgen im schulen ihre Mitarbeiter darin, im E-Mail-Verkehr zwischen Schwarzwald, einem Spezialisten für Patentverwertung. Da Deutschland und den USA möglichst unverfänglich zu forwerden Festplatten kopiert, Tausende Seiten E-Mails ausge- mulieren, oder schreiben sogar vor, wer über den Großen druckt und Skizzen aus einzelnen Stufen einer Produktent- Teich hinweg miteinander kommunizieren darf. Das nennt wicklung studiert wie im Patentrechtsstreit zwischen Apple sich dann Content Risk Management (siehe hierzu auch und Samsung. „Dahinter steht der Gedanke, dass man die Seite 32).FrankWiercks DAS MÜSSEN SIE ÜBER US-PROZESSE WISSEN Rechtsordnung: Im föderalen System der USA haben die einzelnen Bundesstaaten vom Bund unabhängige Gerichte und erlassen zu vielen Themen auch eigene Gesetze. Kodifizierung: Bund sowie Bundesstaaten haben eigene Verfassungen (Constitution), Gesetze (Laws) und Verordnungen (Regulations, Executive Orders). Sehr umfassend ist das Fallrecht (Case Law). Gerichtsbarkeit: Im Bund gibt es District Court, Circuit Court of Appeals und als höchste Instanz den US Supreme Court. Staaten haben County oder District Courts, Appellate Courts und einen State Supreme Court. Bei Streitigkeiten von Angehörigen verschiedener Staaten sind Bundes- und Staatsgerichte konkurrierend zuständig. Urteilsspruch: Eine Jury befindet über Schuld oder Unschuld. Der Richter entscheidet nur über die Zulassung von Anträgen und erklärt den Geschworenen ihre Pflichten. Prozesskosten: Jede Partei hat grundsätzlich ihre eigenen Prozess- und Anwaltskosten zu tragen. Sammelklagen: Eine zivilrechtliche Klage kann Ansprüche für Betroffene einfordern, die gar nicht selbst klagen (Class Action). Schadenersatz: Zahlungen für erlittene Schäden und die Strafe (Punitive Damages), die von künftigem Fehlverhalten abschrecken soll, addieren sich oft zu gigantischen Summen. Beweissicherung: In Zivilprozessen ist vor allem die „Discovery“ ein großes Risiko. Der Kläger darf auf fast alle für ihn relevanten Dokumente zugreifen. Geschützt ist nur die Kommunikation mit dem Anwalt. 56 Ausgabe 6/2012 JOB & KARRIERE unternehmensjurist BALANCED SCORECARD Vor 20 Jahren entwickelten zwei Harvard-Professoren die Balanced Scorecard (BSC) als Führungsinstrument, mit dem Unternehmen auf strategische Ziele ausgerichtet werden können. In der Rechtsabteilung der Deutschen Bank unterstützt eine Variante der BSC das Legal Management. D ie Balanced Scorecard bildet ein Kennzahlensystem, mit dem sich strategische Zielvorgaben auf so unterschiedliche Unternehmensbereiche wie Produktion, Vertrieb und Marketing herunterbrechen lassen. Hierbei wird das Unternehmen aus Finanz-, Kunden-, Prozess- und Entwicklungsperspektive betrachtet; dies macht die Scorecard ausgewogen, sprich: balanced. Besonders für die Rechtsabteilung als unternehmensinterner Dienstleister ist es wichtig, neben den quantitativen Messgrößen auch qualitative Aspekte zur Bewertung der geleisteten Arbeit zu erfassen. Hinzu kommt, dass die Rechtsabteilung überwiegend interne Mandanten hat. Wie also kann eine BSC in der Rechtsabteilung als erfolgreiches Steuerungsinstrument wirken? Fundierte Risikobewertung „Auch wenn es schwierig erscheint, die Leistung von Recht im Unternehmen lässt sich durchaus in Zahlen fassen“, sagt Melanie Poepping. Die Direktorin und Senior Counsel (Germany, Central and Eastern Europe) der Deutschen Bank wendet eine Strategiemethode an, die sich aus dem Konzept der Balanced Scorecard ableitet. Für ihren Geschäftsbereich hat die Juristin zusammen mit dem Business Management, das von Harry Szameitat geleitet wird, „Key-Metrics“ definiert, die monatlich, quartalsweise und jährlich Anhaltspunkte für die Performance liefern. Messgrößen sind das Budget, Personalkosten, Rechtsrisiken, Kosten externer Beratung, das Verhältnis zwischen Berufsträgern ihrer Abteilung und der Gesamtmitarbeiteranzahl in der Bank, Projekte und Transaktionen je Berufsträger, Anzahl der Rechtsverfahren und ihrer Streitwerte. Diese Parameter können wiederum auf die Geschäftsbereiche, Regionen sowie Produkte heruntergebrochen werden. So erhält die Rechtsabteilung jeweils einen Überblick über aktuelle Entwicklungen und Trends. Jedes Produkt der Bank hat ein spezifisches Risiko, das in einer komplexen Formel erfasst in die Gesamtrisikobewertung einfließt, um die Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (Banken), kurz MaRisk (BA), zu dokumentieren. Die MA Risk (BA) setzen § 25a Kreditwesengesetz um 66 Ausgabe 6/2012 und regeln die aufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesse für die in Basel II definierten Eigenkapitalvorschriften. Je besser eine Bank die operativen Risiken kalkulieren und somit beziffern kann, desto mehr Freiräume hat sie im Finanzgeschäft und mit ihrer Kapitalquote. Argumente für externe Litigation Für die Auswertung aller Key-Metrics vom Business Management stehen Melanie Poepping verschiedene Datenbanken im hauseigenen SAP-System zur Verfügung. Alle Transaktionen, an denen die Rechtsabteilung beteiligt ist, alle Rechtsverfahren, die sie führt, werden dort auch in ihrer Komplexität und mit ihrem Aufwand erfasst. Steigen beispielsweise in einem Geschäftsbereich oder mit einem Produkt die Probleme, kann sie die Ursachen erforschen und gegensteuern sowie im Zweifelsfall durch Rechtsberatung die Produktpolitik beeinflussen. Darüber hinaus liefern die Key-Metrics wichtige Grundlagen für die strategische Organisationsentwicklung. So führte vor drei Jahren die Analyse der Daten zu der Erkenntnis, dass die 120 Berufsträger und 70 Paralegals, die die Deutsche Bank in Deutschland intern beschäftigt, viel Zeit mit immer ähnlich gelagerten Standardfällen verbrachten. Gleichzeitig sind mit den Turbolenzen auf den internationalen Finanzmärken die Anforderungen der Rechtsabteilung gewachsen. Gerade Fälle in Retail-Litigation binden Zeit und Ressourcen: Sie erfordern in der Regel keine juristischen Grundlagenarbeit, dafür aber viel Zeit für die Sachverhaltsaufklärung. „Unser Ziel war es, wieder mehr Kapazitäten der Rechtsabteilung für die strategische Rechtsberatung freizusetzen“, erläutert Melanie Poepping die Entscheidung der Bank, seit Anfang 2011 die Begleitung bestimmter Rechtsstreitigkeiten extern zu vergeben. Seither werden neue Standardverfahren mit einem Streitwert mit bis zu einer Million Euro an die Wirtschaftskanzlei Noerr mandatiert. Mag die BSC auch geeignete Hilfsmittel für Strategiefindung und Controlling in der Rechtsabteilung liefern, sei sie dennoch nicht als reine Lehre anzuwenden, meint Dr. Michael Brück, Professor an der German Graduate School of Management and Law in Heilbronn. Er empfiehlt, die vier Perspektiven Kunden, unternehmensjurist Potenziale, Finanzen und Prozesse in passende Äquivalente für die Rechtsabteilung zu übertragen, wie dies die Deutsche Bank beispielhaft gemacht hat. Aussagekraft können auch passend für die Rechtsabteilung definierte Key Performance Indicators (KPI) liefern, die auf die internen Kunden, Potenziale der Mitarbeiter und Prozesse der Abteilung abheben. So können Mitarbeiterbefragungen der Rechtsabteilung Aufschluss über die Zufriedenheit mit der Rechtsberatung bei einem Projekt liefern. „Die direkten und zeitnahen Feedbackschleifen der internen Kunden führen zudem dazu, dass sich andere operative Einheiten Gedanken über die Funktion der Rechtsabteilung machen und den Wert guter Rechtsberatung besser schätzen lernen“, betont Professor Brück. Melanie Poepping, Director & Senior Counsel, Deutsche Bank AG Effizienz gesteigert ohne Qualitätsverlust Im Bereich Prozessqualität können die Produktivität je Berufsträger, Reaktions- und Arbeitsgeschwindigkeit, die Einhaltung von internen Verfahrensregeln oder auch die Qualität der Rechtsberatung mit KPIs erfasst werden. Gute Ansatzpunkte für die Personalentwicklung liefern KPIs für die BSC-Perspektive „Potenziale“, die die Lern- und Innovationsfähigkeit der Berufsträger erfassen. Hierzu gehören die Anzahl der Weiterbildungen, Optimierungsvorschläge und methodische Innovationen. Wichtig ist bei der Formulierung von KPIs für einzelne Mitarbeiter, dass sie individuell angepasst werden, realistisch und überprüfbar sind. Alle Key-Metrics oder auch KPIs, die sich auf Mitarbeiter beziehen, machen aber nur Sinn, wenn sie im direkten Gespräch evaluiert werden. Schon aus Gründen der kontinuierlichen Qualitätssicherung sollte ein regelmäßiger Abgleich JOB & KARRIERE Prof. Dr. Michael J. J. Brück, German Graduate School of Management and Law Heilbronn zwischen Soll- und Ist-Zustand vorgenommen werden. In der Deutschen Bank geschieht dies dreimal im Jahr unter Einbeziehung der aktuellen Zahlen in Mitarbeitergesprächen. Darüber hinaus behandeln Arbeitskreise auf verschiedenen Ebenen die Entwicklungen und bereiten auf diesem Fundament strategische Entscheidungen vor, wie die zur externen Mandatierung von Noerr. Diese Vergabepraxis, die nur direkt über die Rechtsabteilung erfolgt, hat die gewünschte Entlastung gebracht und interne Ressourcen für strategische Rechtsberatung freigesetzt. Das Resümee von Melanie Poepping nach fast zwei Jahren ist positiv: „Wir konnten ohne Qualitätsverlust die Effizienz steigern und sind auf einem guten Weg.“ Christian Gasche BSC ALS PROZESS Die Balanced Scorecard (BSC) entstand 1992 aus einem Forschungsprojekt der amerikanischen Harvard-Professoren Robert S. Kaplan und David P. Norton, das sie mit zwölf amerikanischen Unternehmen durchführten. Die BSC definiert als Führungsinstrument zur Ausrichtung von Organisationen an strategischen Zielen die Perspektiven Kunden, Potenziale, Finanzen und Prozesse mit ihren Wechselbeziehungen. Anhand ihrer Entwicklungen und Bewertungen lassen sich frühzeitig Veränderungen auf dynamischen Märkten erkennen und entsprechend reagieren. Neben vergangenheitsorientierten Kennzahlen (Umsatz, Gewinn, Preisentwicklungen etc.) treten in der BSC qualitative Parameter, die sich für jede Abteilung eines Unternehmens und jeden Mitarbeiter konkretisieren lassen. Die Entwick- lung einer BSC ist ein fortlaufender und wiederkehrender Prozess, an dessen Beginn die Formulierung von Zielen, Strategien und Visionen steht. Daraus lassen sich wesentliche Kennzahlen ableiten und in ihren Ursache-Wirkungsbeziehungen darstellen. Eine typische Formulierung dieser Interdependenzen lautet etwa: „Um unsere Umsatzziele zu erreichen, müssen wir die Kundenzufriedenheit erhöhen. Um uns gegen den Wettbewerb zu behaupten, müssen wir unsere Prozesse an den Kundenbedürfnissen ausrichten. Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir unsere Potenziale besser ausschöpfen.“ So entsteht eine Strategielandkarte, die die Unternehmensziele, die einzelnen Perspektiven in ihrem Ist- und Soll-Zustand abbildet und dabei hilft, Handlungsoptionen abzuleiten. Ausgabe 6/2012 67 REGISTER/IMPRESSUM unternehmensjurist PERSONENREGISTER Asche, Dr. Henning, Linde AG (25) Bage, Dr. Tobias, RWE AG (25) Bauer, Dr. Michael, CMS Hasche Sigle (75) Bogati, Michael, Orrick Hölters & Elsing (38) Bold, Ulrike, Cornelsen Schulverlage GmbH (17) Braun, Reinhold, Sortimo International GmbH (48) Brück, Prof. Dr. Michael J. J., German Graduate School of Management and Law Heilbronn (66) Brügmann, Dr. Stefan, HSH Nordbank AG (76) Carrie, Dr. Heiko, Robert Bosch GmbH (63) Duys, Dr. Oliver, Orrick Hölters & Elsing (72) Emler, Klaus, Sortimo International GmbH (48) Enßlin, Dr. Holger, Sky Deutschland AG (52) Eversberg, Dr. Arndt, Roland ProzessFinanz AG (28) Foertsch, Dr. Uwe, HCI Capital AG (76) Grebe, Dr. Werner, Deutsche Bahn AG (75) Groß, Dr. Wolf-Peter (15) Grundmann, Sigrid, Lilly Deutschland GmbH (32) Gutman, Daniel, KPMG Deutschland (33) Hecker, Wolfgang, Bitburger Holding GmbH (19) Heissner, Dr. Stefan, Ernst & Young GmbH (76) Heitz, Friederike, Tetra Europe GmbH (14) Hellert, Professor Dr. Ulrike, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gGmbH (69) Herbst, Arne, Otto (GmbH & Co KG) (39) Hertwig, Steffen, Würth Elektronik GmbH & Co. KG (42) Hoffmann, Bernd, Allianz Deutschland AG (61) Hohmann, Dr. Harald (43) Jones, Markus, Universitätsklinikum Heidelberg (76) Jüngling, Dr. Alexander, Bilfinger Berger SE (76) Kaßmann, Götz, Schüco International (68) Kayser, Reinhard, TUI AG (47) Kessler, Tobias, Papst Licensing GmbH & Co. KG (56) Kilian, Robert, German Chapter of the ACFE (60) Kirsten, Roland, Douglas Holding AG (21) Klapproth, Dr. Uwe, Allianz Global Corporate & Specialty AG (58) Klose, Hans-Georg, Change Advice (62) König, Dr. Michael, Jesta Digital GmbH (51) Kohlmeier, Thomas, Legial AG (29) Krause, Dr. Hartmut, Allen & Overy (8) Kreuziger, Dr. Volker, Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (36) Kuhn, Rainer, Villeroy & Boch AG (16) Kutschke, Torsten, Deutscher Fachverlag GmbH (50) Lasse, Felix, Xing AG (40) Lenz, Prof. Dr. Tobias, Graf von Westphalen & Partner (15) Liebich, Frank, Henkel KGaA (75) Maliszewski, Anna, Benteler Automobiltechnik GmbH (75) Mauser, Grete, Dekra e.V. (40) Meichsner-Sertl, Karoline, ZDF Enterprises GmbH (51) Meissner, Dr. Andreas, Taylor Wessing (55) Meyding, Dr. Thomas, CMS Hasche Sigle (8) Moosmayer, Dr. Klaus, Siemens AG (74, 76) Müller, Klaus-Peter, Commerzbank AG (74) Mundt, Andreas, Bundeskartellamt (74) Neufeld, Tobias, Allen & Overy (39) Neumann, Goetz, Wacker Chemie AG (55) Niggemann, Dr. Michael, Deutsche Lufthansa AG (77) Poepping, Melanie, Deutsche Bank AG (66) Pohlenz, Angelika, ICC Deutschland (75) Potthoff, Volker, CMS Hasche Sigle (11) Rieder, Dr. Markus S., Shearman & Sterling LLP (33) Riether, Lars, Deutsche Post AG (76) Röser, Torsten, Infineon Technologies AG (45) Rummer, Michael, EnBW Energie BadenWürttemberg AG (25) Saltenbrock, Stefan, Technologiegruppe Harting (55) Samson, Dr. Claus-Peter, RWE Dea AG (76) Santjer, Marco, HSH Nordbank AG (59) Senne, Harm, WMF Württembergische Metallwarenfabrik AG (19) Schaar, Steffen, The Quality Group (8) Schwintowski, Prof. Hans-Peter, HumboldtUniversität Berlin (28) Smolik-Fischer, Carina, AF Software GmbH (37) Soehring, Dr. Claas-Hendrik, Axel Springer AG Stadelmaier, Martin, Flughafen Stuttgart GmbH (76) Staub, Prof. Leo, Universität St. Gallen (24) Stieglitz, Dr. Edgar, Foris AG (30) Timmermann, Dr. Dorothee, Henkel AG & Co. KGaA (35) Toussaint, Matthias, RWE Dea AG (76) Tüscher, Rüdiger, PKF Fasselt Schlage (76) Vogelsang, Ute, Bundesministerium des Inneren (BMI) (10, 74) Waigel, Dr. Theo (74) Weiss, Nikola, Canon Deutschland GmbH (63) Will, Sabine, DekaBank (70) Wolters, Philip, Zeppelin GmbH (76) Zumkeller, Alexander, ABB AG (70) BILDNACHWEIS: Titel GettyImages_Stone 14, 06 Fotolia / Tino Neitz 15 Fotolia / Kaarsten 17 iStockphoto / Courtney_K 18 bildstelle / actionpress / MCPHOTO 20 iStockphoto / Floortje 24 Dorothee Mahnkopf 28 Fotolia / Kaarsten 32 Fotolia / LyriX 34 Fotolia / Elnur 36 illudirect / Theo Barten 38, 06 Fotolia / Johan Swanepoel 42, 07 Uwe Laube 44 iStockphoto / kikkerdirk 46 imago / Bernd König 50 Plainpicture / Rainer Gollmer 51 Fotolia / rdnzl 54 Fotolia / jameschipper 58 iStockphoto / akindo 62, 07 iStockphoto / squaredpixels 68 Corbis / images.com 74, 75, 79 Thomas Fedra 78 Fotolia / by-studio 81 Dorothee Mahnkopf Alle anderen Porträts mit freundlicher Genehmigung der Porträtierten. 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