Handreichung zur Präsentation der Facharbeit

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Handreichung zur Präsentation der Facharbeit
Wiprecht – Gymnasium Groitzsch
Am Gymnasium 1
04539 Groitzsch
Handreichung für Schülerinnen und Schüler sowie
Lehrerinnen und Lehrer zur Präsentation einer Facharbeit
in der Sekundarstufe I
am Wiprecht – Gymnasium Groitzsch
[Fassung vom 26. August 2013]
1
Allgemeine Hinweise
2
2
Inhalt, Struktur und Zeitrahmen der Gesamtpräsentation
2
3
Bewertungskriterien
3
3.1
Gliederung
3
3.2
Transparenz
3
3.3
Vortragsweise
4
3.4
Eigenanteil
4
3.5
Reaktionsvermögen
4
3.6
Kognitive Leistung
4
4
Festlegen der Bewertung
5
1
Allgemeine Hinweise
Die mündliche Präsentation ausgewählter Inhalte und Ergebnisse der schriftlich
verfassten Facharbeit gilt als obligatorisch zu erbringende Teilleistung einer
„Komplexen Leistung“ [Vgl. OAVO § 15 (5); (6)]. 1
Die Vorbereitung erfolgt auf der Grundlage der durch die Mentorin/den Mentor
korrigierten schriftlichen Arbeit sowie des Zwischengutachtens und ggf. einer
fakultativ durchzuführenden Konsultation.
2
Inhalt, Struktur und Zeitrahmen der Gesamtpräsentation
In der Facharbeit fixierte Inhalte und Ergebnisse zum gewählten Thema werden in
ausgewählten Schwerpunkten in komprimierter Form mündlich – für das Auditorium
nachvollviehbar und anschaulich – vermittelt.
Dauer und Struktur orientieren sich an einer mündlichen Abiturprüfung; konkrete
Festlegungen zur Durchführung erfolgen nach Abgabe der schriftlichen Arbeiten.
Jede Schülerin und jeder Schüler erhält somit die Möglichkeit, die eigenen Stärken in
einer derartigen Prüfungssituation zu trainieren und evtl. auftretende Schwächen
zielgerichtet zu beseitigen.
Zeit
Charakter
des Abschnittes
Inhalt
10 – 15
Minuten
Teil I:
- Motiv bzw. Begründung für die Themenwahl
- Allgemeine Zielstellung der Arbeit
 Teilziele können genannt/visualisiert werden
- Arbeitsthesen in angemessener Zahl (2 – 4)
- Nachweis der Gültigkeit der o. g. Thesen unter
Einbezug folgender Aspekte:
a) Inhalt
b) Methode
c) Ergebnis
- Zusammenfassung und Schlussfolgerung(en)
- Kritische Reflexion zu ausgewählten Aspekten
- Urteil/Ausblick: Bedeutung, Nutzen der Arbeit
- Empfehlung für eine Vertiefung des Themas
(weitere FA oder BELL)
- Prüfen des Stoffes im Themenzusammenhang
- Klären/Erklären von Sachverhalten,
Zusammenhängen, Unklarheiten
- Diskussion der Ergebnisse
- Hinterfragen genutzter Methoden
- Korrigieren von Fehlern, Mängeln
Vortrag
a) obligatorisch
Vortrag
b) fakultativ
10 – 15
Minuten
Teil II:
Gespräch/
Fragestellung:
a) MentorIn,
weitere Beisitzer
b) anwesende
SchülerInnen
1
Schulrecht für allgemein bildende Schulen im Freistaat Sachsen: Textsammlung – Ausgabe
2011/12, 8. aktualisierte Auflage, Dresden: SV Saxonia Verlag für Recht, Wirtschaft und Kultur GmbH,
2011, S. 132
2
3
Bewertungskriterien
3.1
Gliederung
Der Vortrag folgt einer in Inhalt, Logik und Umfang angemessenen Gliederung, die
nicht mit der, welche dem schriftlichen Teil der Facharbeit vorangestellt worden ist,
übereinstimmt. Sie wird dem Auditorium in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht.
Ein „Vorlesen“ derselben ist nicht ratsam. Der Referent/die Referentin achtet darauf,
dass die Zuhörer der Gliederung in notwendigem Maße folgen können.
3.2
Transparenz
In Abhängigkeit von Thema, Stoffumfang sowie der Art und Weise des Eigenanteils
werden ausgewählte Inhalte, Erkenntnisse, Ergebnisse zusammengefasst und als
Handout zur Verfügung gestellt und/oder in geeigneter Form veranschaulicht.
Die folgenden Medien und Materialien können (unter Beachtung des Zeitfaktors) zum
Einsatz gelangen:
- Tischvorlage/Handout:
enthält nur Wesentliches, maximal 2 Seiten
- Wandtafel/Whiteboard:
Planung der Anordnung von Postern, Plakaten, Bildern
Planung von Flächen, die als „Notizzettel“ genutzt werden
- Karteneinsatz:
Beachten der Raumaufteilung, Kartenständer
- Tageslichtprojektor:
Folien/Foliensätze zur Unterstützung des Gesagten, kein
Ablesen von Inhalten!
Sprechzeit pro Folie maximal zwei Minuten
- Power – Point:
Hier gelten die im Informatikunterricht vermittelten
Kriterien.
- Film- und
Tondokumente:
- Exponate/Modelle:
- Experimente und
Demonstration:
Auswahl und Abspielen geeigneter und kurzer Sequenzen
(je Sequenz 60 – 90 Sekunden)
Deren Präsentation benötigt geeignete Verweise in Form
von Erklärungen, Erläuterungen, Hervorhebungen.
Eine bloße Beschreibung ist nicht erforderlich.
Auf Zweckmäßigkeit des Standortes ist zu achten.
Aufbau und Durchführung in Absprache mit MentorIn
3
3.3
Vortragsweise
Es gelten die Verfahrensregeln für Kurzvorträge bzw. Referate. Die Vortragsweise
erfolgt frei.
Auf normgerechten Sprachgebrauch, speziell Stil, Syntax und Fachwortschatz, ist zu
achten. Der Einsatz geeigneter nonverbaler Mittel erhöht Glaubwürdigkeit und
Publikumswirksamkeit. Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:
- Gliederung des Vortrags (schriftlich)
- Skript in Form von Karteikarten [ wesentliche Stichpunkte (Nominalgruppen)],
ggf. Zitate im Wortlaut
- Übersicht über den Einsatz von Medien und Materialien
- Aufbau von Exponaten, Modellen und Versuchsanordnungen vor der Präsentation
- Quellenverzeichnis
3.4
Eigenanteil
Dieser umfasst die Teile der Facharbeit, welche ein konkret sichtbares und
perspektivisch nutzbares Ergebnis vorweisen.
Dieses entsteht auf der Grundlage theoretisch erworbenen Wissens aus der
verwendeten Fachliteratur sowie unter Nutzung gängiger Arbeitstechniken bzw.
Methoden. Der zu erbringende Eigenanteil erschöpft sich folglich nicht in der
Methode, z. B. einer durchgeführten Befragung, einer Beobachtung oder der
Durchführung von Experimenten.
Die Schülerin/der Schüler arbeitet
eigenständig, produktiv, gestaltend, in
ausgewählten Fachbereichen auch kreativ, sodass als Resultat Lehrmittel,
Anleitungen zur Durchführung von Unterrichtssequenzen, Bilder, Musikstücke,
Vorlagen für Kulturprogramme o. ä. entstehen. Dieses Arbeitsergebnis ist im ersten
Teil der Präsentation zweckmäßig (bzgl. Intention und Wirkung) vorzustellen und ggf.
zu erläutern.
3.5
Reaktionsvermögen
Im zweiten Teil der Präsentation muss auf Fragen zu Thema, Inhalt, Problemgehalt,
Erkenntnissen, Ergebnissen usw. geantwortet werden, ohne ständig auf die
schriftlich fixierten Stichpunkte (Skript) zurückgreifen zu müssen.
3.6
Kognitive Leistung
Der Grad der Entwicklung derselben wird dadurch verdeutlicht, dass die
Schülerin/der Schüler in der Lage ist, Wesentliches von Unwesentlichem zu
unterscheiden, sinnvolle Zusammenfassungen von Inhalten und Ergebnissen zu
formulieren sowie zu eigenständigen Schlussfolgerungen sowie begründeten Urteilen
zu gelangen.
4
4
Festlegen der Bewertung
(1) Die Bewertung für die Präsentation erfolgt unmittelbar nach deren Beendigung
und nach Beratung durch zwei anwesende FachlehrerInnen, wobei dem Urteil der
Mentorin/des Mentors Priorität eingeräumt wird.
(2) Dieses Urteil (erreichte BE) wird der Schülerin/dem Schüler mündlich ohne
Begründung mitgeteilt. Auf Datenschutz ist zu achten.
(3) Spätestens 14 Tage nach erfolgter Präsentation erhält die Schülerin/der Schüler
die schriftliche Gesamtbewertung für die erbrachte komplexe Leistung (FA).
Die
Kenntnisnahme
wird
durch
den/die
SchülerIn
sowie
die
Erziehungsberechtigten bestätigt. Die Kontrolle der Unterschriften obliegt der
Mentorin/dem Mentor.
[Über die Art und Weise der Ausführung des Gesamturteils (Verbalbeurteilung oder
Tabellenform) entscheidet die jeweilige Fachkonferenz. ]
(4) Die Gesamtnote wird – ebenfalls spätestens 14 Tage nach erfolgter Präsentation
– in das Notenbuch eingetragen.
(5) Für die Wertigkeit der Note(n) gilt folgende Festlegung:
a) in Fächern, in denen Klassenarbeiten (KA) geschrieben werden:
Einfachwertung in der Rubrik KA
b) in Fächern, in denen alle Noten gleichwertig sind:
doppelte Wertigkeit
c) Sonderregelung für das Fach Informatik
(6) Die Mentoren geben nach der Aushändigung des Gesamturteils folgende Daten
am Rechner, unter der Rubrik „Facharbeiten 20--/--“ ein:
Thema der Arbeit; BE für den schriftlichen Teil; BE für die Präsentation;
Gesamtnote;
bei Bemerkungen: z. B. Empfehlung für BELL oder Wiederholung in Klasse 11
o. ä.
(7) Die Gesamtbewertung erfolgt nach dem Bewertungsmaßstab der Sekundarstufe II
Note
Min.
Max.
Eins
86
100
Zwei
71
85
Drei
56
70
Vier
41
55
Fünf
21
40
Sechs
0
20
5

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