Regel- und Maßnahmen Katalog Allgemeines

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Regel- und Maßnahmen Katalog Allgemeines
Regel- und Maßnahmen Katalog
Allgemeines Verhalten
Respekt an der Schule – Umgang mit Gewalt, Konflikten und Mobbing
Regel:
Alle Schüler/innen und Lehrer/innen gehen respektvoll und höflich miteinander um und
akzeptieren sich mit ihren Stärken und Schwächen.
Maßnahmen:
• Die an einem Konflikt Beteiligten führen ein Gespräch zur Klärung
• Bei Unterstützungsbedarf suchen sie sich eine Person ihres Vertrauens
• Die Eltern der beteiligten Schüler/innen werden einbezogen
• Suspendierung vom Unterricht
• Verweisung von der Schule
Kleiderordnung
Regeln:
• Unsere Schule folgt den Richtlinien der Demokratie. Niemand wird ausgegrenzt, durch
die Kleidung wird keine radikale, politische Richtung demonstriert. Alle Symbole, die
rechtsextremes Denken und Handeln beinhalten, sind verboten (z.B. Springerstiefel,
Eisernes Kreuz, Kleidung der Firma Thor Steinar, Lonsdale, Helly Hansen sowie
Hooligan- Aufkleber).
• An unserer Schule gehen wir gewaltfrei miteinander um. Kleidung und Symbole die
gewaltverherrlichend oder sexistisch sind, werden verboten („suck my dick“, „kiss my
ass“, „Kategorie C“, „Sport Frei“, „Pit Bull“, usw...).
• Die Kleidung der Schülerinnen sollte ihre Mitschüler nicht vom Unterricht ablenken.
(z.B. sichtbare Slips, zu offenherziges Dekolleté ist nicht erwünscht!!!)
• Es werden im Unterricht keine Basecaps und Jacken getragen.
Maßnahmen:
• Bei Regelverletzung müssen die betreffenden Schüler/innen den Unterricht verlassen,
nach Hause fahren, sich umziehen und haben dann wieder zum Unterricht zu
erscheinen. Accessoires mit rechtsextremen Symbolen sind zu entfernen.
• Die Eltern werden benachrichtigt.
Sachbeschädigung
Regel:
• Wir achten darauf, dass wir mit dem Eigentum der Schule und dem unserer
Mitschüler/innen sorgfältig umgehen und ausgeliehene Materialien so zurück geben,
wie wir sie erhalten haben.
Maßnahme:
• Der entstandene Schaden wird mit Hilfe der Schülerin/ des Schülers beseitigt bzw. die
Eltern müssen den Schaden ersetzen.
Zum Unterricht
Hausaufgaben
Regel:
Hausaufgaben werden regelmäßig angefertigt. Vergessene Hausaufgaben werden der
Lehrerin/ dem Lehrer vor Unterrichtsbeginn mitgeteilt.
Maßnahmen:
• Beim ersten Mal werden fehlende Hausaufgaben entschuldigt.
• Für alle weiteren fehlenden Hausaufgaben erhalten die betreffenden Schüler/innen im
Fach eine Note „Sechs“.
Unpünktlichkeit
Regel:
Die Schüler/innen erscheinen zu Beginn jeder Stunde pünktlich im Unterrichtsraum.
Maßnahmen:
• Nach dem Stundenklingeln dürfen die zu spät kommenden Schüler/innen nicht mehr
den Klassenraum betreten. Sie erhalten eine unentschuldigte Fehlstunde und eine
Note „Sechs“ für diese Stunde im Fach.
• Morgens (zur ersten Stunde) werden die Hofeingangstüren zum Unterrichtbeginn
abgeschlossen, die zu spät kommenden Schüler/innen melden sich über den
Haupteingang im Sekretariat und entschuldigen sich dort (den Grund ihrer Verspätung
nennen). Bei berechtigter Verspätung können sie trotz Verspätung in den Unterricht.
Unterrichtsausfall
Maßnahmen bei Unterrichtsausfall:
• Fällt die erste Stunde aus, können die Schüler das Schulgelände verlassen und zur
zweiten Stunde zurückkommen (da der Unterricht noch nicht begonnen hat)
• Fällt eine Stunde innerhalb des Tages aus, gehen alle Schüler in den Schülerclub. Die
Clubleiterin wird telefonisch verständigt.
• Der Vertretungsplan steht in der Regel bis 12 Uhr mittags für den Folgetag fest und
wird ausgehängt.
Verlassen des Schulgeländes
Regel:
• Die Schüler/innen verbleiben während der gesamten Unterrichtzeit auf dem
Schulgelände (Schulhaus und Schulhof). Das Schulgelände ist während der
Unterrichtszeit prinzipiell nicht zu verlassen.
Ausnahmen:
• Wenn die erste Stunde ausfällt, dürfen die Schüler/innen das Schulgelände verlassen.
• Wenn innerhalb des Tages eine Stunde ausfällt und diese nicht vertreten werden kann,
so haben die Schüler/innen die Möglichkeit in den Schülerclub zu gehen oder sich auf
dem Schulhof aufzuhalten.
• Wenn die Cafeteria nicht geöffnet ist, werden die für das ganze Schuljahr bestimmten
zwei Schüler/innen pro Klasse berechtigt, den Schulhof zu verlassen und für die Klasse
einzukaufen.
Maßnahmen:
• Beim ersten Mal unerlaubten Verlassens des Schulgeländes erfolgt für den
Betreffenden eine Verwarnung.
• Ab dem zweiten Mal wird die Schülerin/ der Schüler für diesen Tag vom Unterricht
suspendiert.*
• Bei jedem unerlaubten Verlassen des Schulgeländes werden die Eltern benachrichtigt.
• Die Klassenlehrer/innen sind für die Überprüfung verantwortlich.
Schulversäumnis (Schwänzen)
Schulversäumnisse können Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles der
Jugendlichen sein, insbesondere dann, wenn die Schüler /innen häufig zu spät kommen
und/ oder häufig (entschuldigt oder unentschuldigt) fehlen, auch stundenweise.
Regel:
Alle Schüler/innen besuchen regelmäßig den Unterricht
Maßnahme bei entschuldigtem Fehlen:
• Bei mehr als 20 Tagen pro Schulhalbjahr ist Kontaktaufnahme mit den Eltern zur
Klärung der Ursache notwendig.
• Bei erfolglosem Elterngespräch wird der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst zur
Untersuchung des Jugendlichen aufgefordert.
Maßnahmen bei unentschuldigtem Fehlen:
• Note „Sechs“ im versäumten Fach
• Information an die Eltern
• Gespräch mit den betreffenden Schüler/innen - Vermittlung zur Schulstation
• Elterngespräch
• Einbeziehung des Jugendamtes und/ oder der Schulpsychologie
• nach 10 Tagen oder nicht möglicher Kontaktaufnahme mit den Eltern –
Schulversäumnisanzeige an das Schulamt
• Bitte um Amtshilfe
Sportzeug
Sportzeug ist eine extra Bekleidung, Sportschuhe sind keine Straßenschuhe
Regel:
Das Sportzeug ist zum Sportunterricht immer mitzubringen.
Maßnahmen:
• Wird es vergessen, werden die Eltern informiert.
• Wird es vergessen, erhalten die betreffenden Schüler/innen ab dem zweiten Mal die
Note „sechs“ im Fach.
• Haben 5 Schüler/innen pro Klasse das Sportzeug vergessen, kann der Lehrer einen
anderen Unterricht durchführen oder die betreffenden Schüler/innen in einen anderen
Unterricht schicken.
Essen und Trinken
Regeln:
• Das Kaugummikauen ist im Unterricht verboten
• In den Fachräumen von Mu, Ch und Ph wird weder getrunken noch gegessen.
Ausnahmen und deren Handhabung regelt die Fachlehrerin/ der Fachlehrer.
Handy und mp3-player
Regel:
• Handys müssen während der gesamten Schulzeit (im Unterricht und in den
Hofpausen) ausgeschaltet (nicht stumm geschaltet) sein.
• Handys und mp3-player dürfen im Unterricht nicht zu sehen sein.
• Mp3- Player dürfen während der Hofpausen benutzt werden.
Maßnahmen:
• Das Handy, bzw der Mp3-player werden von den Lehrer/innen abgenommen.
• Die Schüler/innen können ihr Handy, bzw. ihren Mp3-player von ihren Eltern/
Erziehungsberechtigten im Sekretariat der Schule abholen lassen.
• Nach einer Woche können die Schüler/innen ihr Handy, bzw. ihren Mp3-Player mit
einer schriftlichen Genehmigung ihrer Eltern/ Erziehungsberechtigten auch selbst
abholen.
Rauchen, Drogen, Waffen
Rauchen
Regel:
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände (Schulhof & -gebäude) verboten.
Maßnahmen:
• Wird eine Schülerin/ ein Schüler beim Rauchen erwischt, wird diese/ dieser einmal
verwarnt. Feuerzeug und Zigaretten werden abgenommen.
• Innerhalb einer Woche können die Eltern diese im Sekretariat der Schule abholen.
Ansonsten werden die Zigaretten zerstört und das Feuerzeug für Unterrichtzwecke
verwandt.
• Beim zweiten Mal erfolgt eine Suspendierung vom Unterricht für den betreffenden
Schultag und eine Mitteilung an die Eltern (durch die betreffenden Schülerin/ den
betreffenden Schüler).
Drogen
Regel:
• Drogen (incl. Alkohol) sind an unserer Schule verboten.
• Alle Schüler/innen und deren Eltern/ Erziehungsberechtigte unterschreiben zum
Schuljahresbeginn bzw. wenn sie an unsere Schule kommen die „Drogenvereinbarung“
Maßnahmen:
Drogen
• Siehe hierzu ausgehandelte „Suchtvereinbarung“ der Schule.
• Bei Verdacht auf Drogenhandel erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
Waffen
Regel:
Waffen sind an unserer Schule verboten.
Maßnahmen:
• Waffen werden von der Schulleitung konfisziert. Bei schwerwiegendem Waffenbesitz
wird die Polizei verständigt und es kommt zur Anzeige.
Die durch die Suspendierung versäumten Leistungsnachweise werden mit der Note
„sechs“ bewertet und sind nachzuholen.
Versäumter Unterrichtsstoff muss ebenfalls selbstständig nachgeholt werden.

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