Amtsblatt - Gemeinde Frankenblick

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Amtsblatt - Gemeinde Frankenblick
Frankenblick Bote
Amtsblatt
der Gemeinde Frankenblick
www.frankenblick.eu
Jahrgang 1
Freitag, den 28. September 2012
Nummer 11
Kirmes in Rabenäußig
vom 05.10. – 07.10.2012
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
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Nächster Redaktionsschluss
Dienstag, den 30.10.2012
Nächster Erscheinungstermin
Freitag, den 02.11.2012
Gemeinde Frankenblick
Anschrift
OT Effelder
Schlossgasse 20
96528 Frankenblick
Tel.:
Fax.:
Email:
036766 / 293 - 0
036766 / 293 - 21
[email protected]
Öffnungszeiten
... der Gemeindeverwaltung Frankenblick Rathaus in Effelder:
Montag und Mittwoch
Dienstag
Donnerstag
Freitag
geschlossen
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 18:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
... der Gemeindeverwaltung Frankenblick Außenstelle Mengersgereuth-Hämmern:
Montag und Mittwoch
Dienstag
Donnerstag
Freitag
geschlossen
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 18:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
09:00 bis 12:00 Uhr
Sprechtage des Bürgermeisters
bzw. eines Vertreters der Gemeindeverwaltung
Neu ab 01.07.2012
Sprechtag in Rauenstein
Feuerwehrgerätehaus:
jeden 1. und 3. Dienstag
des Monats
und
jeden 2. und 4. Dienstag
des Monats
von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sprechtag in Mengersgereuth-Hämmern
Außenstelle der Gemeindeverwaltung:
jeden 1. und 3. Dienstag
des Monats
von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
und
jeden 2. und 4. Dienstag
des Monats
von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr
Sprechtag in Effelder
Rathaus:
Donnerstag
und
Jürgen Köpper
Bürgermeister
von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Nr. 11/2012
Amtliche Bekanntmachungen
Ordnungsbehördliche Verordnung
der Gemeinde Frankenblick
über die Abwehr von Gefahren
vom 17.09.2012
Aufgrund der §§ 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
(Ordnungsbehördengesetz - OBG -) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S.
323), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291) erlässt die Gemeinde Frankenblick
als Ordnungsbehörde folgende Verordnung:
§1
Geltungsbereich
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Frankenblick, sofern in den nachfolgenden
Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
§2
Begriffsbestimmungen
(1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht
auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche
Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen
Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen.
(2) Zu den Straßen gehören:
a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege,
Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-,
Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen;
b) der Luftraum über dem Straßenkörper;
c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger
dienen, und die Bepflanzung.
(3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne
Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit
im Gemeinde Frankenblick zugänglichen
a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4),
b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und
c) die öffentlichen Toilettenanlagen.
(4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz
3 Buchstabe 3 a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der
Erholung der Bevölkerung dienen.
Hierzu gehören:
a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze;
b) Kinderspielplätze;
c) Gewässer und deren Ufer.
§3
Verunreinigungen
(1) Es ist verboten:
a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore,
Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen,
Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen
zu beschädigen.
b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller
Art zu waschen oder abzuspritzen.
c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers, sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie
z. B. verunreinigende, besonders ölige, teerige, brennbare,
explosive, säure- und laugenhaltige oder andere umweltoder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse
einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft
auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton
sowie ähnliche Materialien zu.
(2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als
Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen.
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§4
Wildes Zelten
In öffentlichen Anlagen ist das Zelten oder Übernachten untersagt, soweit dies nicht durch andere Vorschriften speziell geregelt wird.
§5
Wasser und Eisglätte
Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht.
§6
Betreten und Befahren von Eisflächen
Eisflächen aller Gewässer dürfen nur betreten und befahren werden, wenn sie durch die Gemeindeverwaltung Frankenblick dafür
freigegeben worden sind.
§7
Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll
(1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen
Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen
unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und
-teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten.
(2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen,
Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände
daraus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt
auch für Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind. Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen von
Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit
und Funktion beeinträchtigt werden. Das Ablegen von Sperrmüll
ist frühestens zwei Tage vor dem Entsorgungstermin gestattet.
§8
Leitungen
Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen
und ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen
bleiben unberührt.
§9
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer
oder andere Berechtigte beseitigt werden.
§ 10
Einrichtungen für öffentliche Zwecke
Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung,
Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformationsund Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder
auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und Stromleitungen sowie
Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar
gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für
die Löschwasserentnahme zu verdecken. Hydranten sind von
Schnee und Eis frei zu halten.
§ 11
Hausnummern
(1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten
auf eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Gemeindeverwaltung Frankenblick zugeteilten Hausnummer zu versehen.
Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein und
lesbar erhalten werden.
(2) Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des
Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der
zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein
Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen. Die Gemeinde Frankenblick kann eine andere Art der
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Anbringung zulassen oder anordnen, wenn dies in besonderen
Fällen, insbesondere zur besseren Sichtbarkeit der Hausnummer, geboten ist.
(3) Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material bestehen. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden.
Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund
abheben und mindestens 10 cm hoch sein.
§ 12
Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit
nicht gefährdet oder belästigt wird.
(2) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen, auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen.
(3) Auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in Spielstraßen,
auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen
Hunde nur an der Leine geführt werden,
(4) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche
Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung
oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt.
(5) Das Füttern fremder oder frei lebender (herrenloser) Katzen
ist verboten. Ausnahmen, insbesondere für die kontrollierte Fütterung frei lebender Katzen zur Populationskontrolle/-reduzierung durch Einrichtungen des Tierschutzes, können zugelassen
werden.
§ 13
Bekämpfung verwilderter Tauben
(1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden.
(2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken,
Wohnräumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur
Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen.
§ 14
Unbefugte Werbung
(1) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet,
a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit anderen Werbemitteln zu werben;
b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen
anzubieten;
c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen.
(2) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer Woche zu entfernen.
§ 15
Ruhestörender Lärm
(1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Absatz
2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt
werden.
(2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von:
12.00 Uhr bis
13.00 Uhr
(Mittagsruhe)
19.00 Uhr bis
22.00 Uhr
(Abendruhe);
für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt § 7 der 4.
Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz.
(3) Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten
verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt
insbesondere für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen,
Polstermöbeln, Matratzen u. ä.), auch auf offenen Balkonen und
bei geöffneten Fenstern.
(4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art,
wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes
1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen,
Lagerräumen u. a.) Fenster und Türen geschlossen sind.
(5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig,
wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der
Arbeiten in dieser Zeit gebietet.
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(6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente
dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden,
dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden.
(7) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. Seite 1221) in der jeweils gültigen Fassung.
§ 16
Offene Feuer im Freien
(1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnlichen offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt.
(2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 19 ersetzt nicht die notwendige Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers.
(3) Jedes nach § 19 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd
durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen.
(4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein
1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m,
vom Dachvorsprung ab gemessen,
2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und
3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m.
(5) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungs- und
Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Waldgesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen
Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt.
§ 17
Störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen
In öffentlichen Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu
behindern oder zu belästigen, insbesondere
- das Lagern oder dauerhafte Verweilen ausschließlich oder
überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit
hierdurch die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die
Allgemeinheit (z. B. durch Störung der öffentlichen Ruhe,
Verschmutzung der Flächen oder das Umstellen von Bänken) erheblich beeinträchtigt oder verhindert wird.
- aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten
durch In-den-Weg-Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmittel, Verfolgen oder Anfassen),
- die Verrichtung der Notdurft,
- das Nächtigen auf Bänken und Stühlen.
§ 18
Anpflanzungen
Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen
Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beinträchtigen.
Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer
Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer
Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden.
§ 19
Ausnahmen
Auf schriftlichen Antrag kann die Gemeindeverwaltung Frankenblick Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen.
§ 20
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen
1. § 3 Absatz 1 Buchstabe a öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschädigt;
2. § 3 Absatz 1 Buchstabe b auf Straßen oder in öffentlichen
Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt;
3. § 3 Absatz 1 Buchstabe c Abwässer und Baustoffe in die
Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet;
4. § 4 auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zeltet oder
übernachtet;
5. § 5 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder
Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet;
6. § 6 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt;
7. § 7 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt;
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8. § 7 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände
daraus entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und
Sperrmüll nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt;
9. § 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich
beseitigt;
10. § 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt,
ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar
macht;
11. § 11 Absatz 1 sein Haus nicht mit der zugeteilten Hausnummer versieht,
12. § 12 Absatz 2 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen lässt,
mitführt oder baden lässt;
13. § 12 Absatz 3 Hunde nicht an der Leine führt;
14. § 12 Absatz 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort
beseitigt;
15. § 12 Absatz 5 fremde oder herrenlose streunende Katzen
füttert;
16. § 13 verwilderte Tauben füttert;
17. § 14 Absatz 1 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen
anbietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt;
18. § 15 Absatz 3 während der Mittags- und/oder Abendruhezeiten Tätigkeiten ausübt, die die Ruhe Unbeteiligter stören;
19. § 15 Absatz 6 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen
stört, betreibt oder spielt;
20. § 16 Absatz 1 offene Feuer im Freien anlegt und unterhält;
21. § 16 Absatz 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige Person beaufsichtigt und vor Verlassen der Feuerstelle
ablöscht;
22. § 16 Absatz 4 offene Feuer anlegt, die
a) von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens
15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen,
b) von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 m
oder
c) von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15
m entfernt sind;
23. § 17 Andere mehr als nach den Umständen vermeidbar
behindert oder belästigt
24. § 18 Absatz 1 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der
Ver- und Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über
Geh- und Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe
von mindestens 4,50 m freihält;
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Absatz 1 OBG mit
einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die
Gemeindeverwaltung Frankenblick (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG).
§ 21
Geltungsdauer
Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2018.
§ 22
Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften
(1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach
Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig treten die ordnungsbehördlichen Verordnungen
der ehemaligen Gemeinden Mengersgereuth-Hämmern vom
19.05.2000 und Effelder-Rauenstein vom 15.10.2010 außer
Kraft.
Frankenblick, den 17.09.2012
Jürgen Köpper
Bürgermeister
(Siegel)
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
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Amt für Landentwicklung
und Flurneuordnung Meiningen
Amt für Landentwicklung
und Flurneuordnung Meiningen
- Flurneuordnungsbehörde -
- Flurbereinigungsbehörde -
Frankental 1, 98617 Meiningen
Az.: 3-6-0461
Frankental 1, 98617 Meiningen
Az.: 3-3-0106
Anordnungsbeschluss
1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens
„Frankenblick Mühlweg Blatterndorf“
Gem. §§ 54, 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird das Verfahren für
den freiwilligen Landtausch der unter 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der
Gemarkung: Blatterndorf
Gemeinde: Frankenblick
Landkreis:
Sonneberg
angeordnet.
Das Verfahren wird unter Leitung des Amtes für Landentwicklung
und Flurneuordnung Meiningen durchgeführt.
Das Verfahrensgebiet hat eine Fläche von 1,8730 ha.
2. Grundstücke
Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke:
Gemarkung: Blatterndorf
Flurstücke Nr. 2/4, 5, 139/8 und 153
3. Anmeldung von Rechten
Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen
Landtausch berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach dem
ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bei dem
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen,
Frankental 1, 98617 Meiningen,
Postanschrift:
PF 100653, 98606 Meiningen,
anzumelden.
Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann
das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen
Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber
eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung
eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie
der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des
Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.
4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen
Eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses
liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen
Bekanntmachung im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung
Frankenblick, Schloßgasse 20, 96528 Frankenblick OT Effelder,
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten
aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem
Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim
Amt für Landentwicklung und
Flurneuordnung Meiningen,
Hausanschrift: Frankental 1, 98617 Meiningen,
Postanschrift: PF 100653, 98606 Meiningen,
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf
dieser Frist beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eingegangen ist.
Meiningen, 10.09.2012
gez. Knut Rommel
Amtsleiter
Nr. 11/2012
(DS)
Änderungsbeschluss Nr. 4
1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Stelzen
Nach § 8 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt
geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I
S. 2794), i.V.m. § 3 der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten der Flurneuordnungsbehörden vom 07.06.1991 (GVBl. S.
132), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.06.2012 (GVBl.
S. 229), wird das mit Beschluss der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem damaligen Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 06.12.1994, Az.: 3-3-0106,
festgestellte und mit Beschlüssen der Flurbereinigungsbehörde
vom 20.04.1999, 19.06.2000 und 10.08.2004 geänderte Flurbereinigungsgebiet Stelzen erneut wie folgt geändert:
Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke
bzw. Grundstücksteile ausgeschlossen:
Gemarkung:
Bachfeld
Flurstücke Nr.:
2065, 2268, 2269/2, 2271/3, 2272/2, 2273/3, 2274, 2275, 2276,
2278/2, 2279, 2280, 2281, 2282, 2283/2, 2284, 2286/2, 2286/3,
2287/2, 2289/2, 2290/2, 2293/2, 2298/2, 2300/2, 2301, 2302,
2303, 2304, 2305, 2306, 2307, 2308, 2310/2, 2311, 2313/2,
2313/3, 2313/4, 2314/2, 2314/3, 2315, 2316/2, 2318, 2319,
2321/2, 2322, 2323, 2324, 2325, 2326, 2327, 2328/2, 2330,
2331, 2332/2, 2335/2, 2336/2, 2339/2, 2340, 2341, 2342/2,
2345/2, 2346, 2347, 2348, 2349, 2350, 2351/2, 2353/2, 2357/2,
2358, 2359/2, 2360/3, 2362/2, 2363/2, 2367/2, 2368, 2369,
2370, 2371, 2372, 2373/2, 2377/2, 2378, 2380/2, 2382, 2386/2,
2387, 2388, 2389, 2390/2, 2392/2, 2395, 2396, 2397, 2398,
2399/2, 2400/2, 2401/2, 2402/2, 2402/3, 2402/4, 2403/2, 2405/2,
2406, 2408/2, 2409/2, 2411, 2412, 2413/2, 2419, 2420, 2421/2,
2423/3, 2423/4, 2425/1, 2425/2, 2425/3, 2426/1, 2426/2, 2427/1,
2427/2, 2428/1, 2428/2, 2428/3, 2430, 2431/4, 2431/5, 2431/6,
2433, 2435, 2436/2, 2438/2, 2439, 2441/2, 2444/3, 2445/2, 2446,
2449/2, 2451/3, 2451/4, 2451/5, 2453/3, 2453/4, 2453/5, 2455,
2456, 2457, 2459/2, 2460/2, 2463, 2464/2, 2466, 2467, 2468/2,
2468/3, 2469, 2470, 2471, 2472, 2473, 2474/2, 2474/3, 2475/2,
2475/3, 2476/1, 2476/2, 2477, 2478/2, 2481/2, 2481/3, 2482/2,
2482/3, 2483, 2484, 2485, 2486, 2487, 2488, 2489, 2490/2,
2492/2, 2494, 2505, 2506/2, 2507/1, 2507/2, 2508, 2509, 2510,
2511/1, 2511/2, 2512/1, 2512/2, 2513/1, 2513/2, 2514, 2515,
2516/1, 2516/2, 2516/3, 2516/4, 2517/1, 2517/2, 2517/3, 2517/4,
2518/1, 2518/2, 2518/3, 2518/4, 2525/2, 2533, 2535, 2536,
2538/1, 2539/3, 2541/2, 2542, 2543, 2544, 2545, 2546/2, 2547,
2548/3, 2549, 2571, 2572/1, 2572/2, 2573, 2574, 2575, 2576,
2577, 2578, 2579, 2581, 2582, 2583/2, 2584, 2585, 2586, 2587,
2590, 2591, 2596, 2597, 2598, 2599/2, 2601, 2602, 2604/2,
2605, 2607, 2608/4, 2609, 2610, 2611, 2612, 2613, 2614, 2615,
2616, 2617, 2618, 2619, 2621/2, 2622, 2623, 2624, 2626/2,
2627, 2628, 2629/2, 2632/2, 2633/2, 2636/2, 2637/2, 2640/2,
2641/2, 2644/2, 2645, 2648/2, 2654/2, 2660, 2662, 2663/2,
2664/2, 2667, 2668, 2671/2, 2672/2, 2674, 2676, 2679, 2680,
2681/2, 2682, 2683/4, 2684, 2685, 2694, 2700/2, 2730/2, 2739,
2739/3, 2740, 2740/3, 2742/2, 2743/1, 2743/2, 2743/3, 2744,
2745/1, 2745/2, 2745/3, 2746/3, 2746/4, 2748/3, 2748/4, 2748/5,
2750, 2752/2, 2753, 2754, 2755, 2757/1, 2757/2, 2757/3, 2758,
2759, 2760, 2762/2, 2763, 2764, 2765/1, 2765/2, 2765/3, 2769/2,
2770, 2772/2, 2773, 2774/2, 2775/1, 2775/2, 2775/3, 2777/2,
2779/2, 2781/2, 2782, 2783, 2784, 2785, 2787/2, 2788, 2789,
2790, 2791/2, 2793, 2794, 2795/1, 2795/2, 2795/3, 2797, 2798,
2799, 2800, 2801, 2803/2, 2804/2, 2806/2, 2808, 2809, 2810/3,
2810/4, 2810/5, 2810/6, 2811, 2812, 2814, 2815, 2816, 2817,
2819/2, 2821/2, 2826/3, 2826/4, 2826/5, 2826/6, 2826/7, 2827,
2828, 2829, 2830, 2831/3, 2831/4, 2836, 2837, 2838, 2839/2,
2841/2, 2842, 2843, 2844, 2845, 2846, 2848/2, 2849/2, 2855/2,
2856/2, 2858, 2859, 2860/4 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr.
2860/2), 2863/2, 2865/2, 2866, 2869/2, 2870, 2871, 2872, 2873,
2888/4 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 2888/1)
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
-6-
Gemarkung:
Mausendorf
Flurstücke Nr.:
68, 69, 70, 71, 73/2, 75/2
Gemarkung:
Neundorf
Flurstücke Nr.:
30/2, 97/2, 98/2, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110,
111, 112, 113, 115/2, 115/3, 115/4, 115/5, 115/6, 115/7, 115/8,
115/9, 115/10, 115/11, 115/12, 115/13, 115/14, 115/17, 115/18,
116, 119, 380, 381
Gemarkung:
Rauenstein
Flurstücke Nr.:
147, 148/2, 181/2, 184/5, 289, 289/2, 289/3, 290, 291, 292,
293/4, 295/2, 295/3, 296, 297/2, 297/3, 298, 299, 300, 300/2,
301, 302/4, 303/3, 303/4, 303/5, 304/4, 304/5, 305/2, 306/10 (Teil
des Grundstücks Flurstück Nr. 306/8), 841, 842, 843, 845, 846,
847, 856, 857, 858, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 960, 961/7
(Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 961/5), 962, 963, 964, 965,
966/2, 967, 968, 969, 970, 971, 972/2, 974, 975, 976, 977, 978,
979, 980, 981, 982, 983, 984, 985, 986, 987, 988, 989, 990, 991,
992, 993, 994, 995, 996, 997, 998, 999, 1000, 1001, 1002, 1003,
1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013
Gemarkung:
Sachsendorf
Flurstücke Nr.:
540/2, 540/3 (Teile des Grundstücks Flurstück Nr. 540)
Gemarkung:
Stelzen
Flurstück Nr.:
860/24 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 860/22)
Gemarkung:
Theuern
Flurstücke Nr.:
140, 141/2, 141/5, 141/6, 142, 144/2, 145/6, 145/9, 145/10,
145/11, 146, 147, 148/2, 148/3, 149, 152/2, 153, 154/2, 154/3,
154/4, 156/3, 160/2, 160/3, 160/4, 160/5, 161/2, 161/4, 161/6,
161/7, 161/8, 162/3, 164/2, 166, 167, 168/2, 169, 170, 171/2,
460/3, 461/2, 462/2, 463/3, 464/3, 464/4, 465/6, 465/8, 468/6,
469/2 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 469), 471/2, 472/2,
472/3, 475/4, 479/4, 480/4 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr.
480/2), 483, 484/2, 485/4, 486/4, 491, 494/2, 510, 511, 512, 513,
514, 515, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 540, 541, 542
Das Flurbereinigungsgebiet hat nach der Änderung eine Fläche
von ca. 2.105 ha.
2. Auslegung des Beschlusses mit Gründen
Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für
- die Flurbereinigungsgemeinden Stadt Schalkau und Bachfeld im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Schalkau, Markt
1, 96528 Schalkau,
- die Flurbereinigungsgemeinde Sachsenbrunn sowie die
angrenzende Gemeinde Stadt Eisfeld im Dienstgebäude der
Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld,
- die Flurbereinigungsgemeinde Frankenblick im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schloßgasse
20, 96528 Frankenblick OT Effelder,
- die Flurbereinigungsgemeinde Siegmundsburg und die
angrenzende Gemeinde Stadt Neuhaus am Rennweg im
Dienstgebäude der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg,
Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg
sowie in den Dienstgebäuden der angrenzenden Gemeinden
- Stadt Neustadt bei Coburg, Georg-Langbein-Straße 1,
96465 Neustadt bei Coburg,
- Lautertal, Frankenstraße 3, 96486 Lautertal und
- Stadt Rödental, Bürgerplatz 1, 96472 Rödental,
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten
aus.
Nr. 11/2012
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem
Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
oder zur Niederschrift bei dem
Hausanschrift:
Postanschrift:
Amt für Landentwicklung und
Flurneuordnung Meiningen,
Frankental 1, 98617 Meiningen,
PF 100653, 98606 Meiningen
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf
dieser Frist beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eingegangen ist.
Meiningen, 21.09.2012
gez. Knut Rommel
Amtsleiter
DS
Nachrichten aus dem Rathaus
Grünabfallannahme
in der Gemeinde Frankenblick
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger!
Die Anzahl der Grünabfallannahmestellen wird sich zum
01.01.2013 von derzeit drei Annahmestellen (Rauenstein, Mengersgereuth-Hämmern und Effelder) auf eine Annahmestelle in
der Agrargenossenschaft Effelder, Sonneberger Str. 2, reduzieren. Grund für die Schließung der Grünabfallannahmestellen
sind Gründe aus bau- und wasserrechtlicher Sicht. Dies ergibt
sich insbesondere aus der aktuellen Rechtslage, welche in der
Thür. Anlagenverordnung (ThürVAwS) in Verbindung mit der
Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung (ThürVVAwS) zur Anwendung gebracht werden müssen.
Grundsätzlich ist Grünabfall = Abfall. Damit müssen nach 6.3 der
Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung alle Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden. Nach Nr. 6.3 (3) Thür. VVAwS
ist z.B. bei Kompost und vergleichbaren Abfällen grundsätzlich
von der Wassergefährdungsklasse 1 auszugehen. Weder die
Annahmestelle in Mengersgereuth noch in Rauenstein entsprechen den Anforderungen an diese Gesetzlichkeiten. Erforderlich wären nach den Erfassungsdaten aus dem Jahr 2011 in
beiden Annahmestellen eine für Schwerlast ausgelegte Fläche,
900 qm mit Sickerwassererfassung, neu zu errichten. Eine
Asphaltschicht, je Anlage 120 lfd. m Hochborde und ein Sickerwassersammelschacht mit allen erforderlichen Einläufen und
5 cbm Fassungsvermögen müsste sowohl in Rauenstein als
auch in Mengersgereuth kurzfristig und auf Rechnung für die Gemeinde Frankenblick neu angelegt werden. Die Kostenschätzung
für eine Anlage beläuft sich auf ca. 70.000 Euro zzgl. Entsorgung
bzw. Wiedereinbau der Aushubmassen und zzgl. der gesetzl.
MwSt. in Höhe von derzeit 19 %. Hierzu ist die Gemeinde Frankenblick nicht in der Lage.
Alle im vorstehenden Text genannten Belange erfüllt die Agrargenossenschaft in Effelder mit den vorhandenen Lagerflächen
und Lagerkapazitäten einschließlich der benötigten Sickerwasseranlagen. Bei der Anlieferung von frischem Grasschnitt kann
dieser in der Biogasanlage der Agrargenossenschaft weitere
Verwertung finden. Eine lokale Annahme und die gleichzeitige
Verwertung (Kreislaufführung der lokalen Grünabfälle) ist sichergestellt. Im Jahr 2011 wurden in Rauenstein 448,53 t, in Mengersgereuth 235,89 t Grünabfälle angenommen. Effelder ist in der
Lage 1.000 t im Jahr anzunehmen und ohne weiteren Transport
zu verarbeiten. Hier ergibt sich eine Transportkostenersparnis für
alle Abfallgebührenschuldner von ca. 10.000 Euro / Jahr für den
Transport der Grünabfälle nach Birkig / Bay. und eine Annahmenkostenersparnis für die Erfassung der angelieferten Mengen für
unsere Gemeinde. Sicherlich ist diese Lösung für die Ortsteile
Rauenstein und Effelder mit einem zumutbaren Mehraufwand
für unsere Bürgerinnen und Bürger verbunden. Wichtig ist mir
jedoch, dass die Grünabfälle weiterhin fachgerecht entgegen-
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
-7-
genommen werden und den Bürgern keinerlei Belastungen in
Form von ansteigenden Entsorgungsgebühren bei Grünabfällen
entstehen. Für die Unterstützung der Agrargenossenschaft Effelder möchte ich mich an dieser Stelle auf das Herzlichste bedanken und bitte nochmals alle Bürger der Ortsteile Rauenstein und
Mengersgereuth um ihr Verständnis.
Nr. 11/2012
04.10.
zum 88. Geburtstag
05.10.
zum 76. Geburtstag
05.10.
zum 69. Geburtstag
07.10.
zum 88. Geburtstag
08.10.
zum 68. Geburtstag
09.10.
zum 65. Geburtstag
09.10.
zum 70. Geburtstag
10.10.
zum 71. Geburtstag
Herzlichen Glückwunsch
13.10.
zum 66. Geburtstag
... den Geburtstagsjubilaren im Monat Oktober 2012
14.10.
zum 75. Geburtstag
OT Döhlau
12.10. zum 76. Geburtstag
14.10.
zum 74. Geburtstag
14.10.
zum 82. Geburtstag
15.10.
zum 75. Geburtstag
15.10.
zum 73. Geburtstag
15.10.
zum 69. Geburtstag
15.10.
zum 73. Geburtstag
16.10.
zum 73. Geburtstag
18.10.
zum 76. Geburtstag
19.10.
zum 82 Geburtstag
19.10.
zum 78. Geburtstag
20.10.
zum 76. Geburtstag
21.10.
zum 65. Geburtstag
23.10.
zum 66. Geburtstag
23.10.
zum 72. Geburtstag
25.10.
zum 79. Geburtstag
25.10.
zum 71. Geburtstag
27.10.
zum 66. Geburtstag
27.10.
zum 72. Geburtstag
27.10.
zum 73. Geburtstag
28.10.
zum 70. Geburtstag
28.10.
zum 81. Geburtstag
28.10.
zum 80. Geburtstag
29.10.
zum 66. Geburtstag
30.10.
zum 92. Geburtstag
30.10.
zum 72. Geburtstag
31.10.
zum 70. Geburtstag
31.10.
zum 76. Geburtstag
31.10.
zum 75. Geburtstag
Für weitere Fragen steht die Gemeindeverwaltung Frankenblick
jederzeit zur Verfügung.
Jürgen Köpper
Bürgermeister
Senioren
24.10.
zum 87. Geburtstag
OT Effelder
03.10. zum 72. Geburtstag
08.10.
zum 74. Geburtstag
10.10.
zum 73. Geburtstag
12.10.
zum 76. Geburtstag
16.10.
zum 81. Geburtstag
18.10.
zum 71. Geburtstag
19.10.
zum 90. Geburtstag
20.10.
zum 70. Geburtstag
24.10.
zum 66. Geburtstag
24.10.
zum 68. Geburtstag
24.10.
zum 76. Geburtstag
28.10.
zum 69. Geburtstag
29.10.
zum 66. Geburtstag
29.10.
zum 72. Geburtstag
OT Grümpen
02.10. zum 71. Geburtstag
03.10.
zum 71. Geburtstag
12.10.
zum 72. Geburtstag
20.10.
zum 65. Geburtstag
Herrn Schnetter, Horst
Döhlau
Frau Schneider, Irma
Döhlau
Frau Wank, Ingrid
Sonneberger Straße
Herrn Heinlein, Dieter
Neustädter Straße
Frau Malter, Brigitte
Schmiedsgasse
Herrn Blechschmidt, Wilfried
Schulstraße
Frau Schüler, Hilde
Schloßgasse 10
Frau Döring, Traute
Sonneberger Straße
Frau Kuhn, Erna
Sonneberger Straße
Herrn Hausdorf, Erich
Schmiedsgasse
Herrn Geiger, Ralf
Maßstraße
Herrn Groß, Siegfried
Ecke
Frau Hertha, Karin
Sonneberger Straße
Herrn Höfer, Theodor
Ecke
Frau Falkenberg, Grete
Sonneberger Straße
Herrn Morgenroth, Hubert
Neustädter Straße
Frau Höhn, Monika
Ortsstraße
Herrn Müller, Werner
Ortsstraße
Herrn Schmidt, Gerhard
Baumleite
Frau Truckenbrodt, Doris
Ortsstraße
OT Mengersgereuth-Hämmern
01.10. zum 73. Geburtstag Herrn Escher, Heinz
Effelderstraße
01.10. zum 67. Geburtstag Frau Sachse, Regina
Forschengereuther Straße
01.10. zum 77. Geburtstag Frau Siegel, Herta
Kohläschig
02.10. zum 93. Geburtstag Frau Lenk, Elfriede
Straße am Mühlberg
02.10. zum 81. Geburtstag Frau Scheler, Ortrud
Steinheider Straße
Frau Schott, Ursula
Effelderstraße
Herrn Schneider, Herbert
Am Adelsberg
Frau Schnetter, Renate
Hämmerer Ortsstraße
Frau Rattei, Irene
Forschengereuther Straße
Frau Roche, Waltraud
Steinacher Straße
Herrn Diederich, Lothar
Am Adelsberg
Herrn Madalschek, Heinz
Freiherr-vom-Stein-Straße
Frau Sauerteig, Marianne
Steinheider Straße
Frau Maaser, Barbara
Freiherr-vom-Stein-Straße
Herrn Funke, Dieter
Hämmerer Ortsstraße
Herrn Scheler, Dieter
Schichtshöhner Straße
Frau Schneider, Herta
Heimstätten
Frau Ehrhardt, Barbara
Bahnhofstraße
Frau Friebe, Hanna
Bahnhofstraße
Herrn Scheler, Dieter
Hämmerer Ortsstraße
Frau Scheler, Gisela
Heimstätten
Frau Steiner, Erika
Heidersberg
Frau Scheler, Rosa
Bergweg
Frau Brehm, Walburga
Schmiedsgrund
Frau Räppold, Helena
Mühlstraße
Frau Räder, Erika
Steinheider Straße
Herrn Flemming, Klaus
Heimstätten
Frau Jäger, Uta
Alte Poststraße
Frau Müller, Monika
Schichtshöhner Straße
Frau Langbein, Herta
Heimstätten
Frau Weber, Lieselotte
Eisfelder Straße
Frau Glaser, Roswitha
Schulstraße
Herrn Litschko, Otto
Steinacher Straße
Frau Weigelt, Edith
Steinheider Straße
Frau Litschko, Helga
Steinacher Straße
Frau Scheler, Elfriede
Hämmerer Ortsstraße
Frau Schneider, Ingeborg
Hämmerer Ortsstraße
Frau Söllner, Tea
Schmiedsgrund
Frau Bätz, Maria
Schichtshöhner Straße
Frau Morgenstern, Sieglinde
Schwarzwälder Straße
Herrn Hamberger, Gustav
Schulstraße
Frau Müller, Anneliese
Freiherr-vom-Stein-Straße
Frau Stämmler, Johanna
Hammerberg
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
OT Meschenbach
21.10. zum 69. Geburtstag
26.10.
zum 72. Geburtstag
29.10.
zum 73. Geburtstag
OT Rabenäußig
08.10. zum 76. Geburtstag
12.10.
zum 83. Geburtstag
20.10.
zum 84. Geburtstag
22.10.
zum 68. Geburtstag
27.10.
zum 87. Geburtstag
OT Rauenstein
01.10. zum 77. Geburtstag
01.10.
zum 89. Geburtstag
03.10.
zum 67. Geburtstag
04.10.
zum 93. Geburtstag
04.10.
zum 67. Geburtstag
06.10.
zum 81. Geburtstag
12.10.
zum 66. Geburtstag
12.10.
zum 80. Geburtstag
17.10.
zum 76. Geburtstag
18.10.
zum 72. Geburtstag
19.10.
zum 80. Geburtstag
21.10.
zum 74. Geburtstag
22.10.
zum 66. Geburtstag
25.10.
zum 80. Geburtstag
26.10.
zum 83. Geburtstag
31.10.
zum 78. Geburtstag
OT Rückerswind
17.10. zum 81. Geburtstag
23.10.
zum 86. Geburtstag
24.10.
zum 67. Geburtstag
OT Seltendorf
07.10. zum 65. Geburtstag
15.10.
zum 68. Geburtstag
Herrn Babucke, Rolf
Meschenbach
Frau Leib, Bärbel
Meschenbach
Frau Eyrich, Erika
Meschenbach
Frau Blechschmidt, Waltraud
Brunnengäßchen
Frau Scheler, Marta
Brunnengäßchen
Frau Baier, Marianne
Fichtacher Straße
Frau Steiner, Christiane
Fichtacher Straße
Frau Stammberger, Herta
Fichtacher Straße
Herrn Lutz, Hans
Richard-Böhm-Straße
Frau Müller, Brunhilde
Weststraße
Herrn Müller, Dieter
An der Feuerwehr
Frau Beyer, Else
Burggartenstraße
Frau Müller, Ingrid
Bahnhofstraße
Herrn Krüger, Werner
Georgiistraße
Herrn Müller, Stephan
Bahnhofstraße
Frau Uhl, Johanna
Lehnersgasse
Herrn Weigelt, Hubert
Georgiistraße
Herrn Girke, Dieter
Richard-Böhm-Straße
Herrn Müller, Rolf
Bahnhofstraße
Frau Nenninger, Karin
Weststraße
Herrn Greiner-Fuchs, Helmut
Hoher Weg
Frau Töpfer, Irmtraud
Poststraße
Frau Peuke, Christa
Bahnhofstraße
Frau Krüger, Erika
Georgiistraße
Frau Steiner, Else
Rückerswind
Herrn Schmidt, Erich
Rückerswind
Herrn Leipold, Günter
Rückerswind
Frau Fischer, Ilona
Welchendorfer Straße
Frau Heller, Hannelore
Döhlauer Straße
-8-
Nr. 11/2012
Vereine und Verbände
AWO-Ortsverein Effelder
Am 17.10.2012 feiern die Geburtstagskinder der
Monate Juli, August und September ihren Jahrestag.
Beginn: 14:00 Uhr im AWO-Raum der ehemaligen Schule.
Als Gast haben wir einen bekannten Künstler eingeladen.
Wer aus unserer Großgemeinde kommen möchte, ist herzlich
eingeladen.
Der Vorstand
Bogenschützen
Mengersgereuth-Hämmern e.V.
Anlässlich zur Mengersgereuther Kirmes führen die Bogenschützen
am 03.11.2012
ein JEDERMANN-Schießen
für Alt und Jung auf der Schießanlage im Hallgrund Sonneberger Straße durch.
Es ist jeder der sich mal mit Pfeil und Bogen üben möchte
recht herzlich eingeladen!
Beginn: 13.00 Uhr
Am Montag ab 10.00 Uhr Frühschoppen, Mittagstisch.
FSV 06 Rauenstein e.V.
I. Mannschaft
30.09.12
15.00 Uhr
07.10.12
15.00 Uhr
14.10.12
15.00 Uhr
20.10.12
15.00 Uhr
27.10.12
15.00 Uhr
SC 09 Effelder - FSV 06 Rauenstein
FSV 06 Rauenstein - SV Heldburg
Erlauer SV - FSV 06 Rauenstein
FSV 06 Rauenstein - SV Falke Sachsenbrunn
SG Lauscha/Neuhaus - FSV 06 Rauenstein
II. Mannschaft
30.09.12
14.00 Uhr
03.10.12
15.00 Uhr
07.10.12
13.00 Uhr
14.10.12
14.00 Uhr
28.10.12
14.00 Uhr
SG Haselbach/Hasenthal - FSV 06 Rauenstein II
FSV 06 Rauenstein II - FC Heinersdorf
(Nachholer 1. ST)
FSV 06 Rauenstein II - FC BW Schalkau II
SG 51 Sonneberg II - FSV 06 Rauenstein II
FC Heinersdorf - FSV 06 Rauenstein II
Alte Herren
07.10.12
13.00 Uhr
12.10.12
17.30 Uhr
19.10.12
18.00 Uhr
26.10.12
19.00 Uhr
Ü35 - Rückspiel 2. Runde TFV in Schalkau
SG Rauenstein/ Schalkau - FSV Martinroda
Effelder / Meng.-Hämmern SG Rauenstein / Schalkau
SG 1951 Sonneberg - SG Rauenstein/ Schalkau
Eisfeld - SG Rauenstein/ Schalkau
(Kunstrasen Flutlicht)
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
-9-
Nr. 11/2012
D2-Junioren
05.10.12
17.00 Uhr
12.10.12
17.00 Uhr
19.10.12
17.00 Uhr
SG St./Rst./Sch. II - SC 06 Oberlind
TSV G. Son-West - SG St./Rst./Sch. II
SG St./Rst./Sch. II - TSV Neuenbau
Unser langjähriger 1. Vorstand und Ehrenvorsitzender des Schützenvereins Schichtshöhn e.V.,
E1- Junioren
30.09.12
10.30 Uhr
07.10.12
10.00 Uhr
14.10.12
10.30 Uhr
20.10.12
10.30 Uhr
SG Rst./Sch./St. I - TSV Kromsdorf
Wacker Gotha - SG Rst./Sch./St. I
SG Rst./Sch./St. I - SG SV Arnstadt
CZ Jena - SG Rst./Sch./St. I
E2-Junioren
29.09.12
10.30 Uhr
06.10.12
10.30 Uhr
13.10.12
10.30 Uhr
20.10.12
10.30 Uhr
SG Rst./Sch./St. II - 1. FC Sonneberg
SC 06 Oberlind - SG Rst./Sch./St. II
SG Rst./Sch./St. II - SG Nh.-Schierschnitz II
SG 51 Sonneberg - SG Rst./Sch./St. II
F-Junioren
30.09.12
09.30 Uhr
14.10.12
09.30 Uhr
28.10.12
09.30 Uhr
in Steinach:
Neuenbau, Steinach, Rauenstein
in Rauenstein:
Rauenstein, Lauscha, Schalkau
in Köppelsdorf:
Son-West
Köppelsdorf, Rauenstein,
G-Junioren
07.10.12
09.30 Uhr
21.10.12
09.30 Uhr
in Meng-Häm:
Rauenstein, Judenbach, Oberlind
Ehrhard Koch
ist plötzlich und unerwartet am 09.09.2012 verstorben.
Unsere Mitglieder trauern um einen Menschen und eine Persönlichkeit, die sich mit all seiner Kraft, mit Beharrlichkeit und ehrlicher Überzeugung für die Belange des Schießsports in unserem
Verein, im Kreisschützenamt und im Thüringer Schützenbund einsetzte und maßgeblich dessen positive Entwicklung mit geprägt
hat.
Seit der Wiederbelebung des Schießsports in Schichtshöhn im
Jahre 1973 stand Ehrhard Koch als Vorsitzender der Sektion
Sportschießen an der Spitze unserer damaligen Mitglieder.
Er war es auch, der mit großem Engagement und der Hilfe unserer Partnerschützengesellschaft aus Wildenheid im April 1990 die
Gründung des Schützenvereins Schichtshöhn e.V. mit organisiert
hat und seitdem - mit einer 6-jährigen Unterbrechung - als 1. Vorstand den Aufbau und die Geschicke des Vereins bis zu seinem
Tode erfolgreich geführt und gelenkt hat.
Mit viel Enthusiasmus, Freude, und überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft pflegte er beständig die Beziehungen zu unseren
ortsansässigen Vereinen, befreundeten Schützenvereinen und dem
Spielmannszug in Lumpzig. Er trug wesentlich dazu bei, dass unser Verein auf eine erfolgreiche Entwicklung zurückblicken kann
und in unserem Ort und auch darüber hinaus hohe Anerkennung
und Wertschätzung genießt.
Ehrhard Kochs Wirken und seine Verdienste um den Schießsport
wurden im Laufe der Jahre mit einer Vielzahl von hohen Auszeichnungen gewürdigt.
in Lauscha:
Steinach, Rauenstein, Son-West,
1. FC Sonneberg
SC 09 Effelder
Abteilung Fußball:
Hier die Spielansetzungen
der 1. Mannschaft für den Oktober
Sonntag, den 30.09.12
Anstoß 15.00 Uhr, Effelder I - Rauenstein
Mittwoch, den 03.10.12
Anstoß 15.00 Uhr, St. Bernhard - Effelder I Pokalspiel
Sonntag, den 07.10.12
Anstoß 15.00 Uhr, Ummerstadt - Effelder I
Sonntag, den 14.10.12
Anstoß 15.00 Uhr, Effelder I - Oberland
Sonntag, den 21.10.12
spielfrei
Sonntag, den 28.10.12
Anstoß 15.00 Uhr, Effelder I - Westhausen
Unsere 2. Mannschaft
bestreitet im Oktober folgende Spiele:
Sonntag, den 30.09.12
Anstoß 13.00 Uhr Effelder II - Neuhaus-Schier./Mupperg III
Sonntag, den 07.10.12
Anstoß 16.00 Uhr Ernstthal - Effelder II
Sonntag, den 14.10.12
Anstoß 13.00 Uhr Effelder II - Heinersdorf
Sonntag, den 28.10.12
Anstoß 13.00 Uhr Goßmannsrod II - Effelder II
Lieber Ehrhard,
die Mitglieder Deines Vereins sagen Dir „Leb wohl“, denn Du
wirst weiterleben in unserer Erinnerung und das was Du getan
hast, wird weiterleben, wenn wir in Zukunft unsere Vereinsarbeit
in Deinem Sinne fortführen werden.Wir werden Dir stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Der Vorstand und die Mitglieder
des Schützenvereins Schichtshöhn e.V.
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
- 10 -
Nr. 11/2012
Wir hoffen auf einen weiteren „Lauf“ unserer Elf bis zum Ende
der Halbserie am 11.11.2012.
Jagdgenossenschaft Effelder
Einladung
Am 02. Oktober 2012, 15.00 Uhr findet ein Treffen „Grünes
Band“, Naturschutzgroßprojekt Rodachtal-Lange Berge Steinachtal, am Gedenkstein in Korberoth statt.
Alle Waldbesitzer, Eigentümer von Grund und Boden treffen sich in Korberoth. Es geht um Kerngebiete im „Grünen
Band“.
Vorstand Jagdgenossenschaft Effelder
SV 1960 Seltendorf
Nach 7 Spieltagen konnte sich unsere Mannschaft nach einem
glücklichen Sieg bei der Reserve aus Hildburghausen auf den
3.Tabellenplatz verbessern. Damit scheint die erste Halbserie
positiver als gedacht zu verlaufen, trotzdem man anfänglich unnötige Punkte hergeschenkt hat.
07.10.
SV 1960 Seltendorf - SG Gompertshausen/Hellingen
14.10.
TSV 08 Gleichamberg - SV 1960 Seltendorf
21.10.
SV 1960 Seltendorf - SV Blau-Weiß Heubisch
28.10.
LSV 1990 Streufdorf - SV 1960 Seltendorf
15.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
15.00 Uhr
Wandern
Zu einem Höhepunkt des diesjährigen Wanderjahres wurde die
2-Tages-Fahrt nach Passau und in den Bayerischen Wald. Vom
08. - 09.09. haben über 30 Wanderfreunde an dieser besonderen
Fahrt teilgenommen. Neben einer Hafenrundfahrt in Passau und
einer Stadtbesichtigung wurde der größte Baumkronenpfad Europas und die Schapsbrennnerei in Zwiesel besucht.
Interessierte Wanderfreunde melden sich bei unserem Sportfreund Klaus Langbein zur nächsten Wanderung im Oktober an.
(036766-22525)
Veranstaltungen
Plankirchweih
in Mengersgereuth-Hämmern
Programm vom 01.11. - 06.11.2012
Donnerstag, 01.11.12
ab 17.00 Uhr Forsthaus Augustenthal Merch, Saure Fleck oder Eisbein
Gasthof „Matthes“ Rindfleischessen mit Meerrettich und Klößen
Gasthof „Zum Alten Förscht“ Meerrettichessen und diverse Kirmesgerichte
19.00 Uhr
Bieranstich des Kirmes- und Trachtenvereins
1990 e.V. durch den Bürgermeister Herrn
Jürgen Köpper im Gasthof Blechschmidt
mit den traditionellen Kirmesgerichten
Freitag, 02.11.12
ab 14.00 Uhr Ständchen für die Planmädchen
ab 18.00 Uhr Handballspiel in der Meng-Hämm Arena
Alte Herren gegen 1. Mannschaft
des TSV 1864
ab 19.30 Uhr Antrinken der Kirchweih in allen Gaststätten
mit Klüess und Merch, Fleck und weiteren
traditionellen Kirmesgerichten
ab 20.00 Uhr Kirmesauftakt im Gasthof Blechschmidt
Samstag, 03.11.12
ab 07.30 Uhr Ständchen der Plangesellschaft in Hämmern
Ständchen der Fußballer in den Ortsteilen
OT Forschengereuth und Umgebung
ab 14.00 Uhr Fußballspiel
FSV 1999 Mengersgereuth
gegen SV Goßmannsrod
ab 20.00 Uhr Kirmestanz
· Kirmestanz im Gasthof „Blechschmidt“
· Tanz im Gasthof „Matthes“
· Disco im Gasthof „Zum Alten Förscht“
· Weinabend in der Gaststätte
„Zum Weißen Schwan“
mit Karpfen blau und geräucherte Forelle
Sonntag, 04.11.12
ab 07.30 Uhr Ständchen der Fußballer
in den Ortsteilen Mengersgereuth
und Schwarzwald
ab 08.30 Uhr Ständchen der Plangesellschaft
am Heidersberg, Mittelhammer
und in Schmiedsgrund
ab 12.00 Uhr Mittagstisch in allen Gaststätten
mit Thüringer Klößen und diversen Bräten
13.30 Uhr
Andacht mit der Plangesellschaft
in der Erlöserkirche
anschließend im Gasthof Blechschmidt
Plantanz mit Kirmesspruch und der
Blasmusik Baumann
ab 19.30 Uhr Plantanz im Gasthof Blechschmidt
ab 20.00 Uhr Theaterstück im Gasthof „Matthes“
Montag, 05.11.12
ab 09.00 Uhr Frühschoppen und Kirmesausklang
· im Forsthaus „Augustenthal“
mit Karpfen blau
und Forelle (auf Vorbestellung),
· im Gasthof „Zum Alten Förscht“
· im Gasthof „Matthes“
· im Gasthof „Zum Weißen Schwan“
· im Gasthof „Büchner“
ab 10.00 Uhr musikalischer Frühschoppen
mit Ronny und Max
im Gasthof Blechschmidt
Dienstag, 06.11.12
ab 17.00 Uhr Traditionelles Karpfenessen mit Vorbestellung
im Gasthof „Zum Alten Förscht“
Samstag, 17.11.12
ab 19.30 Uhr Nachkirchweih im Gasthof Blechschmidt
Für Speisen und Getränke mit traditionellen Kirmesgerichten ist in allen Gaststätten bestens gesorgt.
Auch das ambulante Gewerbe (Schaustellerbetriebe Härtel) lädt herzlichst auf den Festplatz in der Bahnhofstraße ein.
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
Auf zur Kirmes nach Rabenäußig
Freitag, 05.10.2012
ab 15.00 Uhr Pokalkegeln in der Kegelbahn Rabenäußig
19.00 Uhr
Fackelzug ab ehemaligen Gemeindehaus
mit Bratwurst und Getränken
Bitte Fackeln mitbringen!
Samstag, 06.10.2012
ab 13.00 Uhr Ständelä in den Außenbereichen
mit den „BAUMÄNNERN“
Sonntag, 07.10.2012
ab 08.00 Uhr Ständelä mit den „BAUMÄNNERN“
13.00 Uhr
Einsammeln der Kirmesgesellschaft
13.30 Uhr
Kirchgang und Andacht mit der
Kirmesgesellschaft und der Kinderkirmes
14.00 Uhr
Lindentanz und Kirmesspruch mit der
Kinderkirmes und der Kirmesgesellschaft
Dabei Verkauf von Kirmespfannkuchen
und Kaffee sowie
Bratwürsten und Getränken am Lindenplatz
(bei schlechtem Wetter im Saal der Gaststätte).
Die Gaststätte „Waldfrieden“ ist mit Speisen und
Getränken für die Kirmesfesttage bestens gerüstet.
Auf jeden Besucher aus nah und fern
freuen sich die Kirmesgesellschaft
und die emsigen Tänzer der Kinderkirmes.
Es laden ein:
die Kirmesgesellschaft, die Feuerwehr und ihr Verein,
das Team der Gaststätte
und der Sportverein Rabenäußig
- 11 -
Nr. 11/2012
Kirchliche Nachrichten
Kirchspiel Rauenstein und Meschenbach
Gottesdienste - Oktober 2012
07.10.2012
16.00 Uhr
Orgelkonzert mit Annerose Röder
Rauenstein, Marien-Georgs-Kirche
im Rahmen des Luther-Dekade-Jahres „Luther
und die Musik“ kommen Lutherchoräle, bearbeitet
von J.S. Bach für die Orgel, zur Aufführung.
14.10.2012 - 19. Sonntag nach Trinitatis
08.45 Uhr
Meschenbach, Predigtgottesdienst
10.00 Uhr
Rauenstein, Predigtgottesdienst
20.10.2012 Kirchweihfest in Theuern
09.00 Uhr
Theuern, Kirchweihgottesdienst im Zelt
21.10.2012 - 20. Sonntag nach Trinitatis
10.00 Uhr
Rauenstein, Predigtgottesdienst
28.10.2012 - 21. Sonntag nach Trinitatis
09.00 Uhr
Grümpen, Predigtgottesdienst
10.00 Uhr
Rauenstein, Predigtgottesdienst
31.10.2012 - Reformationsfest
Einladung nach Sonneberg
18.00 Uhr
Stadtkirche St. Peter, Deutsche Messe
nach Dr. Martin Luther
Veranstaltungen:
Christenlehre
Freitag, 5.10. und 19.10. von 14.30 bis 16.00 Uhr im Pfarrhaus
Posaunenchor
Donnerstag, 20.00 Uhr im Pfarrhaus
Seniorenkaffee
Donnerstag, 18.10. von 15.00 - 17.00 Uhr im Pfarrhaus
Konfirmandentag (Kl. 7-8)
Samstag, 6.10. ab 8.30 Uhr im Pfarrhaus
Kirche Effelder
Oktober 2012
Kirmes
im Sportheim Grümpen
26.10. - 29.10.2012
Freitag, 26.10.2012
ab 19.00 Uhr Antrinken der Kirmes
mit Fleck und Eisbein
Samstag, 27.10.2012
14.00 Uhr
Fußball
AH Grümpen - AH Effelder
ab 19.00 Uhr Geselliges Treiben im Sportheim
Montag, 29.10.2012
ab 09.00 Uhr Frühschoppen
mit frischem Hackepeter, wie IMMER!
Für Speisen und Getränke ist an allen Tagen
bestens gesorgt.
Es läd ein der TSV Grümpen
Um Voranmeldung wird gebeten
(Tel.: 036766 / 87767).
Der HERR ist freundlich dem, der auf ihn harrt,
und dem Menschen, der nach ihm fragt.
(Klagelieder 3,25)
Gottesdienste:
07.10.12
16.00 Uhr
Marien-Georgs-Kirche Rauenstein
Orgelkonzert mit Annerose Röder
Im Rahmen des Luther-Dekade-Jahres „Luther
und die Musik“ kommen Lutherchoräle, bearbeitet
von J.S. Bach für die Orgel, zur Aufführung.
14.10.12 - 19. S. n. Trinitatis
10.00 Uhr
Kilianskirche
Predigtgottesdienst
21.10.12 - 20. S. n. Trinitatis
10.00 Uhr
Kilianskirche
Predigtgottesdienst
28.10.12 - 21. S. n. Trinitatis
10.00 Uhr
Kilianskirche
Predigtgottesdienst
31.10.12 - Reformationsfest
18.00 Uhr
Sonneberg, Stadtkirche St. Peter
Deutsche Messe nach Dr. Martin Luther
Veranstaltungen
Christenlehre
am Freitag den 12. Oktober im Pfarrhaus (14.30 bis 16.00 Uhr)
Vorkonfirmanden (Klasse 7)
treffen sich am 6. Oktober ab 8.30 Uhr im Pfarrhaus Rauenstein.
Kirchenchor
Montag, 18.45 - 20.00 Uhr
Singkreis
Donnerstag, 20.15 - 21.45 Uhr
Gemeindekirchenrat
Donnerstag, 11. Oktober, 20.00 Uhr
Der Herr segne unsere Gemeinde und alle ihre Glieder
nach dem Reichtum seiner Gnade
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
- 12 -
Evang. Kirchgemeinde
Mengersgereuth-Hämmern
Monatsspruch Oktober:
Der Herr ist freundlich dem, der auf ihn harrt,
und dem Menschen, der nach ihm fragt.
Nr. 11/2012
Kindergarten Sonnenblume Seltendorf
Klagelieder 3,25
Gottesdienste:
18. Sonntag n. Trinitatis - 07.10.
13.30 Uhr
Andacht mit der Plangesellschaft
und der Kinderkirmes in Rabenäußig
17.00 Uhr
Konzert mit Sax & Keyb
in der Erlöserkirche
19. Sonntag n. Trinitatis - 14.10.
17.00 Uhr
Gottesdienst in der Erlöserkirche
20. Sonntag n. Trinitatis - 21.10.
09.30 Uhr
Gottesdienst in der Erlöserkirche
Samstag 27.10.
17.00 Uhr
Gottesdienst in Schichtshöhn
21. Sonntag n. Trinitatis - 28.10.
09.30 Uhr
Gottesdienst in der Erlöserkirche
Reformationstag - 31.10.
18.00 Uhr
Deutsche Messe nach Martin Luther
in der Stadtkirche Sonneberg
22. Sonntag n. Trinitatis - 04.11.
13.30 Uhr
Andacht für die Plangesellschaft
in der Erlöserkirche
Veranstaltungen:
Donnerstag 4. Oktober
15.00 Uhr
Mutter-Kind-Kreis im Gemeindesaal
Donnerstag 4./11. Oktober
Probe des Projektchores
Donnerstag 11. Oktober
14.30 16.00 Uhr
Kinder-Kirche im Gemeindesaal
Dienstag 16. Oktober
Gemeindefahrt nach Mönchsundheim
Mittwoch 17. Oktober
14.00 Uhr
Seniorennachmittag im Gemeindesaal
Mittwoch
19.30 Uhr
Kirchenchorprobe / Gaststätte Blechschmidt
Kindertagesstätte
Wir laden ein
zum Schnuppern
in unseren Bambini-Club
in die
AWO-Kita „Blauer Vogel“
Rauenstein,
am Dienstag, 16.10.2012
von 15:00 - 17:00 Uhr.
Herzliche Einladung zum Schnuppern in die
Integrative Kindertagesstätte
„Regenbogen“ in Effelder
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Wir freuen uns auf Euren Besuch.
Das Team der AWO - Kita „Blauer Vogel“
Rauenstein
Mit dem neuen Kindergartenjahr begrüßen wir auch Euch
Schnuppernäschen wieder ganz herzlich
bei uns unter dem Regenbogen.
Im Kindergarten ist mittlerweile der Herbst eingezogen.
Bunte Blätter schweben durch die Gruppenräume
und voller leckerer Früchte hängen ringsum die Obstbäume.
Mmmh lecker sollen Euch die Äpfel und Birnen schmecken,
reichlich wollen wir den Früchtetisch für Euch decken.
Drum kommt alle Groß und Klein
am Mittwoch, den 10. Oktober 2012
von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr
zu uns in den Kindergarten herein.
Wir freuen uns auf euch die Kinder und Erzieher der „Roten Gruppe“!
Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick
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Sonstiges
Terminangebot
Offene Frauenberatung für Frauen, die von häuslicher Gewalt
bedroht oder betroffen sind
jeden 1. und 3. Mittwoch des Monats
im Landratsamt Sonneberg (Zimmer 440)
jeweils von 8:30 bis 11:30 Uhr
Herbst-Ferienabenteuer
6 Tage “all inclusive”
Erlebnisreiche Herbstferien können
Kinder und Jugendlichen im
erzgebirgischen Zethau erleben.
Für die kommenden Herbstferien
haben wir folgende Angebote:
Was?
Wer?
Wann?
Preis?
Wo?
Ausflug in ein Planetarium & ins Erlebnisbad,
Kino, Disco, Besuch eines Bauernhofs, Abenteuer-Rallye, Inlineskaten, Kuchen backen, Fußball,
Kegeln, Lagerfeuer und vieles mehr ...
Und dieses Jahr auch Fußballcamps!
Informationen im Internet!
alle 7- bis 13-Jährigen
21.10. bis 27.10.2012
28.10. bis 03.11.2012
nur 185,00 EUR
in der Grünen Schule grenzenlos
Auskunft erhalten Sie im Internet unter
www.gruene-schule-grenzenlos.de oder
telefonisch unter 037320/8017-0
Impressum
Frankenblick Bote
Herausgeber: Gemeinde Frankenblick
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Gemeinde Frankenblick, Effelder
Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick,
Tel. 036766/2930, Fax 036766/29321, [email protected]
Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: Für alle anderen Veröffentlichungen ist
der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den
öffentlichen Teil ist der Verlag bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/
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Fax 03677/205015. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 30.11. dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das
Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten
und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus
Wittich GmbH zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt.
Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht.
Nr. 11/2012

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