Amtsblatt - Gemeinde Frankenblick
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Amtsblatt - Gemeinde Frankenblick
Frankenblick Bote Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick www.frankenblick.eu Jahrgang 1 Freitag, den 28. September 2012 Nummer 11 Kirmes in Rabenäußig vom 05.10. – 07.10.2012 Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick -2- Nächster Redaktionsschluss Dienstag, den 30.10.2012 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 02.11.2012 Gemeinde Frankenblick Anschrift OT Effelder Schlossgasse 20 96528 Frankenblick Tel.: Fax.: Email: 036766 / 293 - 0 036766 / 293 - 21 [email protected] Öffnungszeiten ... der Gemeindeverwaltung Frankenblick Rathaus in Effelder: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr ... der Gemeindeverwaltung Frankenblick Außenstelle Mengersgereuth-Hämmern: Montag und Mittwoch Dienstag Donnerstag Freitag geschlossen 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 18:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr 13:00 bis 16:00 Uhr 09:00 bis 12:00 Uhr Sprechtage des Bürgermeisters bzw. eines Vertreters der Gemeindeverwaltung Neu ab 01.07.2012 Sprechtag in Rauenstein Feuerwehrgerätehaus: jeden 1. und 3. Dienstag des Monats und jeden 2. und 4. Dienstag des Monats von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr Sprechtag in Mengersgereuth-Hämmern Außenstelle der Gemeindeverwaltung: jeden 1. und 3. Dienstag des Monats von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr und jeden 2. und 4. Dienstag des Monats von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr Sprechtag in Effelder Rathaus: Donnerstag und Jürgen Köpper Bürgermeister von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr von 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Nr. 11/2012 Amtliche Bekanntmachungen Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Frankenblick über die Abwehr von Gefahren vom 17.09.2012 Aufgrund der §§ 27, 44, 45 und 46 Absatz 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291) erlässt die Gemeinde Frankenblick als Ordnungsbehörde folgende Verordnung: §1 Geltungsbereich Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Gemeinde Frankenblick, sofern in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. §2 Begriffsbestimmungen (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienenden Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen. (2) Zu den Straßen gehören: a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stützmauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheitsstreifen; b) der Luftraum über dem Straßenkörper; c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger dienen, und die Bepflanzung. (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit im Gemeinde Frankenblick zugänglichen a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4), b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen und c) die öffentlichen Toilettenanlagen. (4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz 3 Buchstabe 3 a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Hierzu gehören: a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze; b) Kinderspielplätze; c) Gewässer und deren Ufer. §3 Verunreinigungen (1) Es ist verboten: a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkästen, Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Einrichtungen zu beschädigen. b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art zu waschen oder abzuspritzen. c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers, sowie Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie z. B. verunreinigende, besonders ölige, teerige, brennbare, explosive, säure- und laugenhaltige oder andere umweltoder grundwasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton sowie ähnliche Materialien zu. (2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ordnungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen Zustand unverzüglich wieder herzustellen. Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick -3- §4 Wildes Zelten In öffentlichen Anlagen ist das Zelten oder Übernachten untersagt, soweit dies nicht durch andere Vorschriften speziell geregelt wird. §5 Wasser und Eisglätte Wasser darf nur in die Gosse geschüttet werden, wenn es ungehindert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn hierdurch keine Glätte entsteht. §6 Betreten und Befahren von Eisflächen Eisflächen aller Gewässer dürfen nur betreten und befahren werden, wenn sie durch die Gemeindeverwaltung Frankenblick dafür freigegeben worden sind. §7 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll (1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benutzung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten. (2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen, Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände daraus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt auch für Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen bereitgestellt sind. Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Straßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen von Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbarkeit und Funktion beeinträchtigt werden. Das Ablegen von Sperrmüll ist frühestens zwei Tage vor dem Entsorgungstermin gestattet. §8 Leitungen Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen und ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berechtigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen bleiben unberührt. §9 Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Verkehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefährdet werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer oder andere Berechtigte beseitigt werden. § 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnliche Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformationsund Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Vermessungspunkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und Stromleitungen sowie Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für die Löschwasserentnahme zu verdecken. Hydranten sind von Schnee und Eis frei zu halten. § 11 Hausnummern (1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Gemeindeverwaltung Frankenblick zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein und lesbar erhalten werden. (2) Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein solcher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen. Die Gemeinde Frankenblick kann eine andere Art der Nr. 11/2012 Anbringung zulassen oder anordnen, wenn dies in besonderen Fällen, insbesondere zur besseren Sichtbarkeit der Hausnummer, geboten ist. (3) Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material bestehen. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden. Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund abheben und mindestens 10 cm hoch sein. § 12 Tierhaltung (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet oder belästigt wird. (2) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anlagen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen, auf Kinderspielplätzen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbecken baden zu lassen. (3) Auf Wegen von Grün- und Parkanlagen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich des Marktplatzes, in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine geführt werden, (4) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseitigung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungspflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt. (5) Das Füttern fremder oder frei lebender (herrenloser) Katzen ist verboten. Ausnahmen, insbesondere für die kontrollierte Fütterung frei lebender Katzen zur Populationskontrolle/-reduzierung durch Einrichtungen des Tierschutzes, können zugelassen werden. § 13 Bekämpfung verwilderter Tauben (1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden. (2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, Wohnräumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnahmen zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen. § 14 Unbefugte Werbung (1) In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet, a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfehlungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwerfen oder mit anderen Werbemitteln zu werben; b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen anzubieten; c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger aufzustellen oder anzubringen. (2) Nach Abschluss von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sind die Werbeträger von den Verantwortlichen innerhalb einer Woche zu entfernen. § 15 Ruhestörender Lärm (1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Absatz 2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. (2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von: 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr (Mittagsruhe) 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Abendruhe); für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt § 7 der 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz. (3) Während der Mittags- und Abendruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt insbesondere für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, Polstermöbeln, Matratzen u. ä.), auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern. (4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Betätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes 1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Arbeiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u. a.) Fenster und Türen geschlossen sind. (5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig, wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der Arbeiten in dieser Zeit gebietet. Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick -4- (6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. (7) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiösen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertagsgesetz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. Seite 1221) in der jeweils gültigen Fassung. § 16 Offene Feuer im Freien (1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnlichen offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt. (2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 19 ersetzt nicht die notwendige Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besitzers. (3) Jedes nach § 19 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuerstelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen. (4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein 1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, 2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und 3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m. (5) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungs- und Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Waldgesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt. § 17 Störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen In öffentlichen Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeignet ist, Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu behindern oder zu belästigen, insbesondere - das Lagern oder dauerhafte Verweilen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit hierdurch die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Allgemeinheit (z. B. durch Störung der öffentlichen Ruhe, Verschmutzung der Flächen oder das Umstellen von Bänken) erheblich beeinträchtigt oder verhindert wird. - aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten durch In-den-Weg-Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmittel, Verfolgen oder Anfassen), - die Verrichtung der Notdurft, - das Nächtigen auf Bänken und Stühlen. § 18 Anpflanzungen Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beinträchtigen. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden. § 19 Ausnahmen Auf schriftlichen Antrag kann die Gemeindeverwaltung Frankenblick Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. § 20 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehördengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen 1. § 3 Absatz 1 Buchstabe a öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschädigt; 2. § 3 Absatz 1 Buchstabe b auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt; 3. § 3 Absatz 1 Buchstabe c Abwässer und Baustoffe in die Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet; 4. § 4 auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zeltet oder übernachtet; 5. § 5 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet; 6. § 6 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt; 7. § 7 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt; Nr. 11/2012 8. § 7 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände daraus entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und Sperrmüll nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt; 9. § 9 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich beseitigt; 10. § 10 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, ändert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar macht; 11. § 11 Absatz 1 sein Haus nicht mit der zugeteilten Hausnummer versieht, 12. § 12 Absatz 2 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen lässt, mitführt oder baden lässt; 13. § 12 Absatz 3 Hunde nicht an der Leine führt; 14. § 12 Absatz 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht sofort beseitigt; 15. § 12 Absatz 5 fremde oder herrenlose streunende Katzen füttert; 16. § 13 verwilderte Tauben füttert; 17. § 14 Absatz 1 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen anbietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt; 18. § 15 Absatz 3 während der Mittags- und/oder Abendruhezeiten Tätigkeiten ausübt, die die Ruhe Unbeteiligter stören; 19. § 15 Absatz 6 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Personen stört, betreibt oder spielt; 20. § 16 Absatz 1 offene Feuer im Freien anlegt und unterhält; 21. § 16 Absatz 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljährige Person beaufsichtigt und vor Verlassen der Feuerstelle ablöscht; 22. § 16 Absatz 4 offene Feuer anlegt, die a) von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, b) von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 m oder c) von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 m entfernt sind; 23. § 17 Andere mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt 24. § 18 Absatz 1 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über Geh- und Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält; (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Absatz 1 OBG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die Gemeindeverwaltung Frankenblick (§ 51 Absatz 2 Nr. 3 OBG). § 21 Geltungsdauer Diese Verordnung gilt bis zum 31.12.2018. § 22 Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften (1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die ordnungsbehördlichen Verordnungen der ehemaligen Gemeinden Mengersgereuth-Hämmern vom 19.05.2000 und Effelder-Rauenstein vom 15.10.2010 außer Kraft. Frankenblick, den 17.09.2012 Jürgen Köpper Bürgermeister (Siegel) Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick -5- Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen - Flurneuordnungsbehörde - - Flurbereinigungsbehörde - Frankental 1, 98617 Meiningen Az.: 3-6-0461 Frankental 1, 98617 Meiningen Az.: 3-3-0106 Anordnungsbeschluss 1. Anordnung des freiwilligen Landtauschverfahrens „Frankenblick Mühlweg Blatterndorf“ Gem. §§ 54, 64 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149), wird das Verfahren für den freiwilligen Landtausch der unter 2. aufgeführten Grundstücke in Teilen der Gemarkung: Blatterndorf Gemeinde: Frankenblick Landkreis: Sonneberg angeordnet. Das Verfahren wird unter Leitung des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen durchgeführt. Das Verfahrensgebiet hat eine Fläche von 1,8730 ha. 2. Grundstücke Dem freiwilligen Landtausch unterliegen die Grundstücke: Gemarkung: Blatterndorf Flurstücke Nr. 2/4, 5, 139/8 und 153 3. Anmeldung von Rechten Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtausch berechtigen, innerhalb von 3 Monaten nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieses Beschlusses bei dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, 98617 Meiningen, Postanschrift: PF 100653, 98606 Meiningen, anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann das Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schloßgasse 20, 96528 Frankenblick OT Effelder, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Hausanschrift: Frankental 1, 98617 Meiningen, Postanschrift: PF 100653, 98606 Meiningen, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eingegangen ist. Meiningen, 10.09.2012 gez. Knut Rommel Amtsleiter Nr. 11/2012 (DS) Änderungsbeschluss Nr. 4 1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Stelzen Nach § 8 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), i.V.m. § 3 der Thüringer Verordnung über die Zuständigkeiten der Flurneuordnungsbehörden vom 07.06.1991 (GVBl. S. 132), zuletzt geändert durch Verordnung vom 06.06.2012 (GVBl. S. 229), wird das mit Beschluss der oberen Flurbereinigungsbehörde, dem damaligen Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 06.12.1994, Az.: 3-3-0106, festgestellte und mit Beschlüssen der Flurbereinigungsbehörde vom 20.04.1999, 19.06.2000 und 10.08.2004 geänderte Flurbereinigungsgebiet Stelzen erneut wie folgt geändert: Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteile ausgeschlossen: Gemarkung: Bachfeld Flurstücke Nr.: 2065, 2268, 2269/2, 2271/3, 2272/2, 2273/3, 2274, 2275, 2276, 2278/2, 2279, 2280, 2281, 2282, 2283/2, 2284, 2286/2, 2286/3, 2287/2, 2289/2, 2290/2, 2293/2, 2298/2, 2300/2, 2301, 2302, 2303, 2304, 2305, 2306, 2307, 2308, 2310/2, 2311, 2313/2, 2313/3, 2313/4, 2314/2, 2314/3, 2315, 2316/2, 2318, 2319, 2321/2, 2322, 2323, 2324, 2325, 2326, 2327, 2328/2, 2330, 2331, 2332/2, 2335/2, 2336/2, 2339/2, 2340, 2341, 2342/2, 2345/2, 2346, 2347, 2348, 2349, 2350, 2351/2, 2353/2, 2357/2, 2358, 2359/2, 2360/3, 2362/2, 2363/2, 2367/2, 2368, 2369, 2370, 2371, 2372, 2373/2, 2377/2, 2378, 2380/2, 2382, 2386/2, 2387, 2388, 2389, 2390/2, 2392/2, 2395, 2396, 2397, 2398, 2399/2, 2400/2, 2401/2, 2402/2, 2402/3, 2402/4, 2403/2, 2405/2, 2406, 2408/2, 2409/2, 2411, 2412, 2413/2, 2419, 2420, 2421/2, 2423/3, 2423/4, 2425/1, 2425/2, 2425/3, 2426/1, 2426/2, 2427/1, 2427/2, 2428/1, 2428/2, 2428/3, 2430, 2431/4, 2431/5, 2431/6, 2433, 2435, 2436/2, 2438/2, 2439, 2441/2, 2444/3, 2445/2, 2446, 2449/2, 2451/3, 2451/4, 2451/5, 2453/3, 2453/4, 2453/5, 2455, 2456, 2457, 2459/2, 2460/2, 2463, 2464/2, 2466, 2467, 2468/2, 2468/3, 2469, 2470, 2471, 2472, 2473, 2474/2, 2474/3, 2475/2, 2475/3, 2476/1, 2476/2, 2477, 2478/2, 2481/2, 2481/3, 2482/2, 2482/3, 2483, 2484, 2485, 2486, 2487, 2488, 2489, 2490/2, 2492/2, 2494, 2505, 2506/2, 2507/1, 2507/2, 2508, 2509, 2510, 2511/1, 2511/2, 2512/1, 2512/2, 2513/1, 2513/2, 2514, 2515, 2516/1, 2516/2, 2516/3, 2516/4, 2517/1, 2517/2, 2517/3, 2517/4, 2518/1, 2518/2, 2518/3, 2518/4, 2525/2, 2533, 2535, 2536, 2538/1, 2539/3, 2541/2, 2542, 2543, 2544, 2545, 2546/2, 2547, 2548/3, 2549, 2571, 2572/1, 2572/2, 2573, 2574, 2575, 2576, 2577, 2578, 2579, 2581, 2582, 2583/2, 2584, 2585, 2586, 2587, 2590, 2591, 2596, 2597, 2598, 2599/2, 2601, 2602, 2604/2, 2605, 2607, 2608/4, 2609, 2610, 2611, 2612, 2613, 2614, 2615, 2616, 2617, 2618, 2619, 2621/2, 2622, 2623, 2624, 2626/2, 2627, 2628, 2629/2, 2632/2, 2633/2, 2636/2, 2637/2, 2640/2, 2641/2, 2644/2, 2645, 2648/2, 2654/2, 2660, 2662, 2663/2, 2664/2, 2667, 2668, 2671/2, 2672/2, 2674, 2676, 2679, 2680, 2681/2, 2682, 2683/4, 2684, 2685, 2694, 2700/2, 2730/2, 2739, 2739/3, 2740, 2740/3, 2742/2, 2743/1, 2743/2, 2743/3, 2744, 2745/1, 2745/2, 2745/3, 2746/3, 2746/4, 2748/3, 2748/4, 2748/5, 2750, 2752/2, 2753, 2754, 2755, 2757/1, 2757/2, 2757/3, 2758, 2759, 2760, 2762/2, 2763, 2764, 2765/1, 2765/2, 2765/3, 2769/2, 2770, 2772/2, 2773, 2774/2, 2775/1, 2775/2, 2775/3, 2777/2, 2779/2, 2781/2, 2782, 2783, 2784, 2785, 2787/2, 2788, 2789, 2790, 2791/2, 2793, 2794, 2795/1, 2795/2, 2795/3, 2797, 2798, 2799, 2800, 2801, 2803/2, 2804/2, 2806/2, 2808, 2809, 2810/3, 2810/4, 2810/5, 2810/6, 2811, 2812, 2814, 2815, 2816, 2817, 2819/2, 2821/2, 2826/3, 2826/4, 2826/5, 2826/6, 2826/7, 2827, 2828, 2829, 2830, 2831/3, 2831/4, 2836, 2837, 2838, 2839/2, 2841/2, 2842, 2843, 2844, 2845, 2846, 2848/2, 2849/2, 2855/2, 2856/2, 2858, 2859, 2860/4 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 2860/2), 2863/2, 2865/2, 2866, 2869/2, 2870, 2871, 2872, 2873, 2888/4 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 2888/1) Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick -6- Gemarkung: Mausendorf Flurstücke Nr.: 68, 69, 70, 71, 73/2, 75/2 Gemarkung: Neundorf Flurstücke Nr.: 30/2, 97/2, 98/2, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 115/2, 115/3, 115/4, 115/5, 115/6, 115/7, 115/8, 115/9, 115/10, 115/11, 115/12, 115/13, 115/14, 115/17, 115/18, 116, 119, 380, 381 Gemarkung: Rauenstein Flurstücke Nr.: 147, 148/2, 181/2, 184/5, 289, 289/2, 289/3, 290, 291, 292, 293/4, 295/2, 295/3, 296, 297/2, 297/3, 298, 299, 300, 300/2, 301, 302/4, 303/3, 303/4, 303/5, 304/4, 304/5, 305/2, 306/10 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 306/8), 841, 842, 843, 845, 846, 847, 856, 857, 858, 944, 945, 946, 947, 948, 949, 960, 961/7 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 961/5), 962, 963, 964, 965, 966/2, 967, 968, 969, 970, 971, 972/2, 974, 975, 976, 977, 978, 979, 980, 981, 982, 983, 984, 985, 986, 987, 988, 989, 990, 991, 992, 993, 994, 995, 996, 997, 998, 999, 1000, 1001, 1002, 1003, 1004, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1010, 1011, 1012, 1013 Gemarkung: Sachsendorf Flurstücke Nr.: 540/2, 540/3 (Teile des Grundstücks Flurstück Nr. 540) Gemarkung: Stelzen Flurstück Nr.: 860/24 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 860/22) Gemarkung: Theuern Flurstücke Nr.: 140, 141/2, 141/5, 141/6, 142, 144/2, 145/6, 145/9, 145/10, 145/11, 146, 147, 148/2, 148/3, 149, 152/2, 153, 154/2, 154/3, 154/4, 156/3, 160/2, 160/3, 160/4, 160/5, 161/2, 161/4, 161/6, 161/7, 161/8, 162/3, 164/2, 166, 167, 168/2, 169, 170, 171/2, 460/3, 461/2, 462/2, 463/3, 464/3, 464/4, 465/6, 465/8, 468/6, 469/2 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 469), 471/2, 472/2, 472/3, 475/4, 479/4, 480/4 (Teil des Grundstücks Flurstück Nr. 480/2), 483, 484/2, 485/4, 486/4, 491, 494/2, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 534, 535, 536, 537, 538, 539, 540, 541, 542 Das Flurbereinigungsgebiet hat nach der Änderung eine Fläche von ca. 2.105 ha. 2. Auslegung des Beschlusses mit Gründen Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung für - die Flurbereinigungsgemeinden Stadt Schalkau und Bachfeld im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Schalkau, Markt 1, 96528 Schalkau, - die Flurbereinigungsgemeinde Sachsenbrunn sowie die angrenzende Gemeinde Stadt Eisfeld im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Eisfeld, Marktstraße 2, 98673 Eisfeld, - die Flurbereinigungsgemeinde Frankenblick im Dienstgebäude der Gemeindeverwaltung Frankenblick, Schloßgasse 20, 96528 Frankenblick OT Effelder, - die Flurbereinigungsgemeinde Siegmundsburg und die angrenzende Gemeinde Stadt Neuhaus am Rennweg im Dienstgebäude der Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, 98724 Neuhaus am Rennweg sowie in den Dienstgebäuden der angrenzenden Gemeinden - Stadt Neustadt bei Coburg, Georg-Langbein-Straße 1, 96465 Neustadt bei Coburg, - Lautertal, Frankenstraße 3, 96486 Lautertal und - Stadt Rödental, Bürgerplatz 1, 96472 Rödental, während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Nr. 11/2012 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Hausanschrift: Postanschrift: Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen, Frankental 1, 98617 Meiningen, PF 100653, 98606 Meiningen einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim zuständigen Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung eingegangen ist. Meiningen, 21.09.2012 gez. Knut Rommel Amtsleiter DS Nachrichten aus dem Rathaus Grünabfallannahme in der Gemeinde Frankenblick Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die Anzahl der Grünabfallannahmestellen wird sich zum 01.01.2013 von derzeit drei Annahmestellen (Rauenstein, Mengersgereuth-Hämmern und Effelder) auf eine Annahmestelle in der Agrargenossenschaft Effelder, Sonneberger Str. 2, reduzieren. Grund für die Schließung der Grünabfallannahmestellen sind Gründe aus bau- und wasserrechtlicher Sicht. Dies ergibt sich insbesondere aus der aktuellen Rechtslage, welche in der Thür. Anlagenverordnung (ThürVAwS) in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung (ThürVVAwS) zur Anwendung gebracht werden müssen. Grundsätzlich ist Grünabfall = Abfall. Damit müssen nach 6.3 der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Thüringer Anlagenverordnung alle Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eingehalten werden. Nach Nr. 6.3 (3) Thür. VVAwS ist z.B. bei Kompost und vergleichbaren Abfällen grundsätzlich von der Wassergefährdungsklasse 1 auszugehen. Weder die Annahmestelle in Mengersgereuth noch in Rauenstein entsprechen den Anforderungen an diese Gesetzlichkeiten. Erforderlich wären nach den Erfassungsdaten aus dem Jahr 2011 in beiden Annahmestellen eine für Schwerlast ausgelegte Fläche, 900 qm mit Sickerwassererfassung, neu zu errichten. Eine Asphaltschicht, je Anlage 120 lfd. m Hochborde und ein Sickerwassersammelschacht mit allen erforderlichen Einläufen und 5 cbm Fassungsvermögen müsste sowohl in Rauenstein als auch in Mengersgereuth kurzfristig und auf Rechnung für die Gemeinde Frankenblick neu angelegt werden. Die Kostenschätzung für eine Anlage beläuft sich auf ca. 70.000 Euro zzgl. Entsorgung bzw. Wiedereinbau der Aushubmassen und zzgl. der gesetzl. MwSt. in Höhe von derzeit 19 %. Hierzu ist die Gemeinde Frankenblick nicht in der Lage. Alle im vorstehenden Text genannten Belange erfüllt die Agrargenossenschaft in Effelder mit den vorhandenen Lagerflächen und Lagerkapazitäten einschließlich der benötigten Sickerwasseranlagen. Bei der Anlieferung von frischem Grasschnitt kann dieser in der Biogasanlage der Agrargenossenschaft weitere Verwertung finden. Eine lokale Annahme und die gleichzeitige Verwertung (Kreislaufführung der lokalen Grünabfälle) ist sichergestellt. Im Jahr 2011 wurden in Rauenstein 448,53 t, in Mengersgereuth 235,89 t Grünabfälle angenommen. Effelder ist in der Lage 1.000 t im Jahr anzunehmen und ohne weiteren Transport zu verarbeiten. Hier ergibt sich eine Transportkostenersparnis für alle Abfallgebührenschuldner von ca. 10.000 Euro / Jahr für den Transport der Grünabfälle nach Birkig / Bay. und eine Annahmenkostenersparnis für die Erfassung der angelieferten Mengen für unsere Gemeinde. Sicherlich ist diese Lösung für die Ortsteile Rauenstein und Effelder mit einem zumutbaren Mehraufwand für unsere Bürgerinnen und Bürger verbunden. Wichtig ist mir jedoch, dass die Grünabfälle weiterhin fachgerecht entgegen- Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick -7- genommen werden und den Bürgern keinerlei Belastungen in Form von ansteigenden Entsorgungsgebühren bei Grünabfällen entstehen. Für die Unterstützung der Agrargenossenschaft Effelder möchte ich mich an dieser Stelle auf das Herzlichste bedanken und bitte nochmals alle Bürger der Ortsteile Rauenstein und Mengersgereuth um ihr Verständnis. Nr. 11/2012 04.10. zum 88. Geburtstag 05.10. zum 76. Geburtstag 05.10. zum 69. Geburtstag 07.10. zum 88. Geburtstag 08.10. zum 68. Geburtstag 09.10. zum 65. Geburtstag 09.10. zum 70. Geburtstag 10.10. zum 71. Geburtstag Herzlichen Glückwunsch 13.10. zum 66. Geburtstag ... den Geburtstagsjubilaren im Monat Oktober 2012 14.10. zum 75. Geburtstag OT Döhlau 12.10. zum 76. Geburtstag 14.10. zum 74. Geburtstag 14.10. zum 82. Geburtstag 15.10. zum 75. Geburtstag 15.10. zum 73. Geburtstag 15.10. zum 69. Geburtstag 15.10. zum 73. Geburtstag 16.10. zum 73. Geburtstag 18.10. zum 76. Geburtstag 19.10. zum 82 Geburtstag 19.10. zum 78. Geburtstag 20.10. zum 76. Geburtstag 21.10. zum 65. Geburtstag 23.10. zum 66. Geburtstag 23.10. zum 72. Geburtstag 25.10. zum 79. Geburtstag 25.10. zum 71. Geburtstag 27.10. zum 66. Geburtstag 27.10. zum 72. Geburtstag 27.10. zum 73. Geburtstag 28.10. zum 70. Geburtstag 28.10. zum 81. Geburtstag 28.10. zum 80. Geburtstag 29.10. zum 66. Geburtstag 30.10. zum 92. Geburtstag 30.10. zum 72. Geburtstag 31.10. zum 70. Geburtstag 31.10. zum 76. Geburtstag 31.10. zum 75. Geburtstag Für weitere Fragen steht die Gemeindeverwaltung Frankenblick jederzeit zur Verfügung. Jürgen Köpper Bürgermeister Senioren 24.10. zum 87. Geburtstag OT Effelder 03.10. zum 72. Geburtstag 08.10. zum 74. Geburtstag 10.10. zum 73. Geburtstag 12.10. zum 76. Geburtstag 16.10. zum 81. Geburtstag 18.10. zum 71. Geburtstag 19.10. zum 90. Geburtstag 20.10. zum 70. Geburtstag 24.10. zum 66. Geburtstag 24.10. zum 68. Geburtstag 24.10. zum 76. Geburtstag 28.10. zum 69. Geburtstag 29.10. zum 66. Geburtstag 29.10. zum 72. Geburtstag OT Grümpen 02.10. zum 71. Geburtstag 03.10. zum 71. Geburtstag 12.10. zum 72. Geburtstag 20.10. zum 65. Geburtstag Herrn Schnetter, Horst Döhlau Frau Schneider, Irma Döhlau Frau Wank, Ingrid Sonneberger Straße Herrn Heinlein, Dieter Neustädter Straße Frau Malter, Brigitte Schmiedsgasse Herrn Blechschmidt, Wilfried Schulstraße Frau Schüler, Hilde Schloßgasse 10 Frau Döring, Traute Sonneberger Straße Frau Kuhn, Erna Sonneberger Straße Herrn Hausdorf, Erich Schmiedsgasse Herrn Geiger, Ralf Maßstraße Herrn Groß, Siegfried Ecke Frau Hertha, Karin Sonneberger Straße Herrn Höfer, Theodor Ecke Frau Falkenberg, Grete Sonneberger Straße Herrn Morgenroth, Hubert Neustädter Straße Frau Höhn, Monika Ortsstraße Herrn Müller, Werner Ortsstraße Herrn Schmidt, Gerhard Baumleite Frau Truckenbrodt, Doris Ortsstraße OT Mengersgereuth-Hämmern 01.10. zum 73. Geburtstag Herrn Escher, Heinz Effelderstraße 01.10. zum 67. Geburtstag Frau Sachse, Regina Forschengereuther Straße 01.10. zum 77. Geburtstag Frau Siegel, Herta Kohläschig 02.10. zum 93. Geburtstag Frau Lenk, Elfriede Straße am Mühlberg 02.10. zum 81. Geburtstag Frau Scheler, Ortrud Steinheider Straße Frau Schott, Ursula Effelderstraße Herrn Schneider, Herbert Am Adelsberg Frau Schnetter, Renate Hämmerer Ortsstraße Frau Rattei, Irene Forschengereuther Straße Frau Roche, Waltraud Steinacher Straße Herrn Diederich, Lothar Am Adelsberg Herrn Madalschek, Heinz Freiherr-vom-Stein-Straße Frau Sauerteig, Marianne Steinheider Straße Frau Maaser, Barbara Freiherr-vom-Stein-Straße Herrn Funke, Dieter Hämmerer Ortsstraße Herrn Scheler, Dieter Schichtshöhner Straße Frau Schneider, Herta Heimstätten Frau Ehrhardt, Barbara Bahnhofstraße Frau Friebe, Hanna Bahnhofstraße Herrn Scheler, Dieter Hämmerer Ortsstraße Frau Scheler, Gisela Heimstätten Frau Steiner, Erika Heidersberg Frau Scheler, Rosa Bergweg Frau Brehm, Walburga Schmiedsgrund Frau Räppold, Helena Mühlstraße Frau Räder, Erika Steinheider Straße Herrn Flemming, Klaus Heimstätten Frau Jäger, Uta Alte Poststraße Frau Müller, Monika Schichtshöhner Straße Frau Langbein, Herta Heimstätten Frau Weber, Lieselotte Eisfelder Straße Frau Glaser, Roswitha Schulstraße Herrn Litschko, Otto Steinacher Straße Frau Weigelt, Edith Steinheider Straße Frau Litschko, Helga Steinacher Straße Frau Scheler, Elfriede Hämmerer Ortsstraße Frau Schneider, Ingeborg Hämmerer Ortsstraße Frau Söllner, Tea Schmiedsgrund Frau Bätz, Maria Schichtshöhner Straße Frau Morgenstern, Sieglinde Schwarzwälder Straße Herrn Hamberger, Gustav Schulstraße Frau Müller, Anneliese Freiherr-vom-Stein-Straße Frau Stämmler, Johanna Hammerberg Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick OT Meschenbach 21.10. zum 69. Geburtstag 26.10. zum 72. Geburtstag 29.10. zum 73. Geburtstag OT Rabenäußig 08.10. zum 76. Geburtstag 12.10. zum 83. Geburtstag 20.10. zum 84. Geburtstag 22.10. zum 68. Geburtstag 27.10. zum 87. Geburtstag OT Rauenstein 01.10. zum 77. Geburtstag 01.10. zum 89. Geburtstag 03.10. zum 67. Geburtstag 04.10. zum 93. Geburtstag 04.10. zum 67. Geburtstag 06.10. zum 81. Geburtstag 12.10. zum 66. Geburtstag 12.10. zum 80. Geburtstag 17.10. zum 76. Geburtstag 18.10. zum 72. Geburtstag 19.10. zum 80. Geburtstag 21.10. zum 74. Geburtstag 22.10. zum 66. Geburtstag 25.10. zum 80. Geburtstag 26.10. zum 83. Geburtstag 31.10. zum 78. Geburtstag OT Rückerswind 17.10. zum 81. Geburtstag 23.10. zum 86. Geburtstag 24.10. zum 67. Geburtstag OT Seltendorf 07.10. zum 65. Geburtstag 15.10. zum 68. Geburtstag Herrn Babucke, Rolf Meschenbach Frau Leib, Bärbel Meschenbach Frau Eyrich, Erika Meschenbach Frau Blechschmidt, Waltraud Brunnengäßchen Frau Scheler, Marta Brunnengäßchen Frau Baier, Marianne Fichtacher Straße Frau Steiner, Christiane Fichtacher Straße Frau Stammberger, Herta Fichtacher Straße Herrn Lutz, Hans Richard-Böhm-Straße Frau Müller, Brunhilde Weststraße Herrn Müller, Dieter An der Feuerwehr Frau Beyer, Else Burggartenstraße Frau Müller, Ingrid Bahnhofstraße Herrn Krüger, Werner Georgiistraße Herrn Müller, Stephan Bahnhofstraße Frau Uhl, Johanna Lehnersgasse Herrn Weigelt, Hubert Georgiistraße Herrn Girke, Dieter Richard-Böhm-Straße Herrn Müller, Rolf Bahnhofstraße Frau Nenninger, Karin Weststraße Herrn Greiner-Fuchs, Helmut Hoher Weg Frau Töpfer, Irmtraud Poststraße Frau Peuke, Christa Bahnhofstraße Frau Krüger, Erika Georgiistraße Frau Steiner, Else Rückerswind Herrn Schmidt, Erich Rückerswind Herrn Leipold, Günter Rückerswind Frau Fischer, Ilona Welchendorfer Straße Frau Heller, Hannelore Döhlauer Straße -8- Nr. 11/2012 Vereine und Verbände AWO-Ortsverein Effelder Am 17.10.2012 feiern die Geburtstagskinder der Monate Juli, August und September ihren Jahrestag. Beginn: 14:00 Uhr im AWO-Raum der ehemaligen Schule. Als Gast haben wir einen bekannten Künstler eingeladen. Wer aus unserer Großgemeinde kommen möchte, ist herzlich eingeladen. Der Vorstand Bogenschützen Mengersgereuth-Hämmern e.V. Anlässlich zur Mengersgereuther Kirmes führen die Bogenschützen am 03.11.2012 ein JEDERMANN-Schießen für Alt und Jung auf der Schießanlage im Hallgrund Sonneberger Straße durch. Es ist jeder der sich mal mit Pfeil und Bogen üben möchte recht herzlich eingeladen! Beginn: 13.00 Uhr Am Montag ab 10.00 Uhr Frühschoppen, Mittagstisch. FSV 06 Rauenstein e.V. I. Mannschaft 30.09.12 15.00 Uhr 07.10.12 15.00 Uhr 14.10.12 15.00 Uhr 20.10.12 15.00 Uhr 27.10.12 15.00 Uhr SC 09 Effelder - FSV 06 Rauenstein FSV 06 Rauenstein - SV Heldburg Erlauer SV - FSV 06 Rauenstein FSV 06 Rauenstein - SV Falke Sachsenbrunn SG Lauscha/Neuhaus - FSV 06 Rauenstein II. Mannschaft 30.09.12 14.00 Uhr 03.10.12 15.00 Uhr 07.10.12 13.00 Uhr 14.10.12 14.00 Uhr 28.10.12 14.00 Uhr SG Haselbach/Hasenthal - FSV 06 Rauenstein II FSV 06 Rauenstein II - FC Heinersdorf (Nachholer 1. ST) FSV 06 Rauenstein II - FC BW Schalkau II SG 51 Sonneberg II - FSV 06 Rauenstein II FC Heinersdorf - FSV 06 Rauenstein II Alte Herren 07.10.12 13.00 Uhr 12.10.12 17.30 Uhr 19.10.12 18.00 Uhr 26.10.12 19.00 Uhr Ü35 - Rückspiel 2. Runde TFV in Schalkau SG Rauenstein/ Schalkau - FSV Martinroda Effelder / Meng.-Hämmern SG Rauenstein / Schalkau SG 1951 Sonneberg - SG Rauenstein/ Schalkau Eisfeld - SG Rauenstein/ Schalkau (Kunstrasen Flutlicht) Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick -9- Nr. 11/2012 D2-Junioren 05.10.12 17.00 Uhr 12.10.12 17.00 Uhr 19.10.12 17.00 Uhr SG St./Rst./Sch. II - SC 06 Oberlind TSV G. Son-West - SG St./Rst./Sch. II SG St./Rst./Sch. II - TSV Neuenbau Unser langjähriger 1. Vorstand und Ehrenvorsitzender des Schützenvereins Schichtshöhn e.V., E1- Junioren 30.09.12 10.30 Uhr 07.10.12 10.00 Uhr 14.10.12 10.30 Uhr 20.10.12 10.30 Uhr SG Rst./Sch./St. I - TSV Kromsdorf Wacker Gotha - SG Rst./Sch./St. I SG Rst./Sch./St. I - SG SV Arnstadt CZ Jena - SG Rst./Sch./St. I E2-Junioren 29.09.12 10.30 Uhr 06.10.12 10.30 Uhr 13.10.12 10.30 Uhr 20.10.12 10.30 Uhr SG Rst./Sch./St. II - 1. FC Sonneberg SC 06 Oberlind - SG Rst./Sch./St. II SG Rst./Sch./St. II - SG Nh.-Schierschnitz II SG 51 Sonneberg - SG Rst./Sch./St. II F-Junioren 30.09.12 09.30 Uhr 14.10.12 09.30 Uhr 28.10.12 09.30 Uhr in Steinach: Neuenbau, Steinach, Rauenstein in Rauenstein: Rauenstein, Lauscha, Schalkau in Köppelsdorf: Son-West Köppelsdorf, Rauenstein, G-Junioren 07.10.12 09.30 Uhr 21.10.12 09.30 Uhr in Meng-Häm: Rauenstein, Judenbach, Oberlind Ehrhard Koch ist plötzlich und unerwartet am 09.09.2012 verstorben. Unsere Mitglieder trauern um einen Menschen und eine Persönlichkeit, die sich mit all seiner Kraft, mit Beharrlichkeit und ehrlicher Überzeugung für die Belange des Schießsports in unserem Verein, im Kreisschützenamt und im Thüringer Schützenbund einsetzte und maßgeblich dessen positive Entwicklung mit geprägt hat. Seit der Wiederbelebung des Schießsports in Schichtshöhn im Jahre 1973 stand Ehrhard Koch als Vorsitzender der Sektion Sportschießen an der Spitze unserer damaligen Mitglieder. Er war es auch, der mit großem Engagement und der Hilfe unserer Partnerschützengesellschaft aus Wildenheid im April 1990 die Gründung des Schützenvereins Schichtshöhn e.V. mit organisiert hat und seitdem - mit einer 6-jährigen Unterbrechung - als 1. Vorstand den Aufbau und die Geschicke des Vereins bis zu seinem Tode erfolgreich geführt und gelenkt hat. Mit viel Enthusiasmus, Freude, und überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft pflegte er beständig die Beziehungen zu unseren ortsansässigen Vereinen, befreundeten Schützenvereinen und dem Spielmannszug in Lumpzig. Er trug wesentlich dazu bei, dass unser Verein auf eine erfolgreiche Entwicklung zurückblicken kann und in unserem Ort und auch darüber hinaus hohe Anerkennung und Wertschätzung genießt. Ehrhard Kochs Wirken und seine Verdienste um den Schießsport wurden im Laufe der Jahre mit einer Vielzahl von hohen Auszeichnungen gewürdigt. in Lauscha: Steinach, Rauenstein, Son-West, 1. FC Sonneberg SC 09 Effelder Abteilung Fußball: Hier die Spielansetzungen der 1. Mannschaft für den Oktober Sonntag, den 30.09.12 Anstoß 15.00 Uhr, Effelder I - Rauenstein Mittwoch, den 03.10.12 Anstoß 15.00 Uhr, St. Bernhard - Effelder I Pokalspiel Sonntag, den 07.10.12 Anstoß 15.00 Uhr, Ummerstadt - Effelder I Sonntag, den 14.10.12 Anstoß 15.00 Uhr, Effelder I - Oberland Sonntag, den 21.10.12 spielfrei Sonntag, den 28.10.12 Anstoß 15.00 Uhr, Effelder I - Westhausen Unsere 2. Mannschaft bestreitet im Oktober folgende Spiele: Sonntag, den 30.09.12 Anstoß 13.00 Uhr Effelder II - Neuhaus-Schier./Mupperg III Sonntag, den 07.10.12 Anstoß 16.00 Uhr Ernstthal - Effelder II Sonntag, den 14.10.12 Anstoß 13.00 Uhr Effelder II - Heinersdorf Sonntag, den 28.10.12 Anstoß 13.00 Uhr Goßmannsrod II - Effelder II Lieber Ehrhard, die Mitglieder Deines Vereins sagen Dir „Leb wohl“, denn Du wirst weiterleben in unserer Erinnerung und das was Du getan hast, wird weiterleben, wenn wir in Zukunft unsere Vereinsarbeit in Deinem Sinne fortführen werden.Wir werden Dir stets ein ehrendes Andenken bewahren. Der Vorstand und die Mitglieder des Schützenvereins Schichtshöhn e.V. Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 10 - Nr. 11/2012 Wir hoffen auf einen weiteren „Lauf“ unserer Elf bis zum Ende der Halbserie am 11.11.2012. Jagdgenossenschaft Effelder Einladung Am 02. Oktober 2012, 15.00 Uhr findet ein Treffen „Grünes Band“, Naturschutzgroßprojekt Rodachtal-Lange Berge Steinachtal, am Gedenkstein in Korberoth statt. Alle Waldbesitzer, Eigentümer von Grund und Boden treffen sich in Korberoth. Es geht um Kerngebiete im „Grünen Band“. Vorstand Jagdgenossenschaft Effelder SV 1960 Seltendorf Nach 7 Spieltagen konnte sich unsere Mannschaft nach einem glücklichen Sieg bei der Reserve aus Hildburghausen auf den 3.Tabellenplatz verbessern. Damit scheint die erste Halbserie positiver als gedacht zu verlaufen, trotzdem man anfänglich unnötige Punkte hergeschenkt hat. 07.10. SV 1960 Seltendorf - SG Gompertshausen/Hellingen 14.10. TSV 08 Gleichamberg - SV 1960 Seltendorf 21.10. SV 1960 Seltendorf - SV Blau-Weiß Heubisch 28.10. LSV 1990 Streufdorf - SV 1960 Seltendorf 15.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr 15.00 Uhr Wandern Zu einem Höhepunkt des diesjährigen Wanderjahres wurde die 2-Tages-Fahrt nach Passau und in den Bayerischen Wald. Vom 08. - 09.09. haben über 30 Wanderfreunde an dieser besonderen Fahrt teilgenommen. Neben einer Hafenrundfahrt in Passau und einer Stadtbesichtigung wurde der größte Baumkronenpfad Europas und die Schapsbrennnerei in Zwiesel besucht. Interessierte Wanderfreunde melden sich bei unserem Sportfreund Klaus Langbein zur nächsten Wanderung im Oktober an. (036766-22525) Veranstaltungen Plankirchweih in Mengersgereuth-Hämmern Programm vom 01.11. - 06.11.2012 Donnerstag, 01.11.12 ab 17.00 Uhr Forsthaus Augustenthal Merch, Saure Fleck oder Eisbein Gasthof „Matthes“ Rindfleischessen mit Meerrettich und Klößen Gasthof „Zum Alten Förscht“ Meerrettichessen und diverse Kirmesgerichte 19.00 Uhr Bieranstich des Kirmes- und Trachtenvereins 1990 e.V. durch den Bürgermeister Herrn Jürgen Köpper im Gasthof Blechschmidt mit den traditionellen Kirmesgerichten Freitag, 02.11.12 ab 14.00 Uhr Ständchen für die Planmädchen ab 18.00 Uhr Handballspiel in der Meng-Hämm Arena Alte Herren gegen 1. Mannschaft des TSV 1864 ab 19.30 Uhr Antrinken der Kirchweih in allen Gaststätten mit Klüess und Merch, Fleck und weiteren traditionellen Kirmesgerichten ab 20.00 Uhr Kirmesauftakt im Gasthof Blechschmidt Samstag, 03.11.12 ab 07.30 Uhr Ständchen der Plangesellschaft in Hämmern Ständchen der Fußballer in den Ortsteilen OT Forschengereuth und Umgebung ab 14.00 Uhr Fußballspiel FSV 1999 Mengersgereuth gegen SV Goßmannsrod ab 20.00 Uhr Kirmestanz · Kirmestanz im Gasthof „Blechschmidt“ · Tanz im Gasthof „Matthes“ · Disco im Gasthof „Zum Alten Förscht“ · Weinabend in der Gaststätte „Zum Weißen Schwan“ mit Karpfen blau und geräucherte Forelle Sonntag, 04.11.12 ab 07.30 Uhr Ständchen der Fußballer in den Ortsteilen Mengersgereuth und Schwarzwald ab 08.30 Uhr Ständchen der Plangesellschaft am Heidersberg, Mittelhammer und in Schmiedsgrund ab 12.00 Uhr Mittagstisch in allen Gaststätten mit Thüringer Klößen und diversen Bräten 13.30 Uhr Andacht mit der Plangesellschaft in der Erlöserkirche anschließend im Gasthof Blechschmidt Plantanz mit Kirmesspruch und der Blasmusik Baumann ab 19.30 Uhr Plantanz im Gasthof Blechschmidt ab 20.00 Uhr Theaterstück im Gasthof „Matthes“ Montag, 05.11.12 ab 09.00 Uhr Frühschoppen und Kirmesausklang · im Forsthaus „Augustenthal“ mit Karpfen blau und Forelle (auf Vorbestellung), · im Gasthof „Zum Alten Förscht“ · im Gasthof „Matthes“ · im Gasthof „Zum Weißen Schwan“ · im Gasthof „Büchner“ ab 10.00 Uhr musikalischer Frühschoppen mit Ronny und Max im Gasthof Blechschmidt Dienstag, 06.11.12 ab 17.00 Uhr Traditionelles Karpfenessen mit Vorbestellung im Gasthof „Zum Alten Förscht“ Samstag, 17.11.12 ab 19.30 Uhr Nachkirchweih im Gasthof Blechschmidt Für Speisen und Getränke mit traditionellen Kirmesgerichten ist in allen Gaststätten bestens gesorgt. Auch das ambulante Gewerbe (Schaustellerbetriebe Härtel) lädt herzlichst auf den Festplatz in der Bahnhofstraße ein. Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick Auf zur Kirmes nach Rabenäußig Freitag, 05.10.2012 ab 15.00 Uhr Pokalkegeln in der Kegelbahn Rabenäußig 19.00 Uhr Fackelzug ab ehemaligen Gemeindehaus mit Bratwurst und Getränken Bitte Fackeln mitbringen! Samstag, 06.10.2012 ab 13.00 Uhr Ständelä in den Außenbereichen mit den „BAUMÄNNERN“ Sonntag, 07.10.2012 ab 08.00 Uhr Ständelä mit den „BAUMÄNNERN“ 13.00 Uhr Einsammeln der Kirmesgesellschaft 13.30 Uhr Kirchgang und Andacht mit der Kirmesgesellschaft und der Kinderkirmes 14.00 Uhr Lindentanz und Kirmesspruch mit der Kinderkirmes und der Kirmesgesellschaft Dabei Verkauf von Kirmespfannkuchen und Kaffee sowie Bratwürsten und Getränken am Lindenplatz (bei schlechtem Wetter im Saal der Gaststätte). Die Gaststätte „Waldfrieden“ ist mit Speisen und Getränken für die Kirmesfesttage bestens gerüstet. Auf jeden Besucher aus nah und fern freuen sich die Kirmesgesellschaft und die emsigen Tänzer der Kinderkirmes. Es laden ein: die Kirmesgesellschaft, die Feuerwehr und ihr Verein, das Team der Gaststätte und der Sportverein Rabenäußig - 11 - Nr. 11/2012 Kirchliche Nachrichten Kirchspiel Rauenstein und Meschenbach Gottesdienste - Oktober 2012 07.10.2012 16.00 Uhr Orgelkonzert mit Annerose Röder Rauenstein, Marien-Georgs-Kirche im Rahmen des Luther-Dekade-Jahres „Luther und die Musik“ kommen Lutherchoräle, bearbeitet von J.S. Bach für die Orgel, zur Aufführung. 14.10.2012 - 19. Sonntag nach Trinitatis 08.45 Uhr Meschenbach, Predigtgottesdienst 10.00 Uhr Rauenstein, Predigtgottesdienst 20.10.2012 Kirchweihfest in Theuern 09.00 Uhr Theuern, Kirchweihgottesdienst im Zelt 21.10.2012 - 20. Sonntag nach Trinitatis 10.00 Uhr Rauenstein, Predigtgottesdienst 28.10.2012 - 21. Sonntag nach Trinitatis 09.00 Uhr Grümpen, Predigtgottesdienst 10.00 Uhr Rauenstein, Predigtgottesdienst 31.10.2012 - Reformationsfest Einladung nach Sonneberg 18.00 Uhr Stadtkirche St. Peter, Deutsche Messe nach Dr. Martin Luther Veranstaltungen: Christenlehre Freitag, 5.10. und 19.10. von 14.30 bis 16.00 Uhr im Pfarrhaus Posaunenchor Donnerstag, 20.00 Uhr im Pfarrhaus Seniorenkaffee Donnerstag, 18.10. von 15.00 - 17.00 Uhr im Pfarrhaus Konfirmandentag (Kl. 7-8) Samstag, 6.10. ab 8.30 Uhr im Pfarrhaus Kirche Effelder Oktober 2012 Kirmes im Sportheim Grümpen 26.10. - 29.10.2012 Freitag, 26.10.2012 ab 19.00 Uhr Antrinken der Kirmes mit Fleck und Eisbein Samstag, 27.10.2012 14.00 Uhr Fußball AH Grümpen - AH Effelder ab 19.00 Uhr Geselliges Treiben im Sportheim Montag, 29.10.2012 ab 09.00 Uhr Frühschoppen mit frischem Hackepeter, wie IMMER! Für Speisen und Getränke ist an allen Tagen bestens gesorgt. Es läd ein der TSV Grümpen Um Voranmeldung wird gebeten (Tel.: 036766 / 87767). Der HERR ist freundlich dem, der auf ihn harrt, und dem Menschen, der nach ihm fragt. (Klagelieder 3,25) Gottesdienste: 07.10.12 16.00 Uhr Marien-Georgs-Kirche Rauenstein Orgelkonzert mit Annerose Röder Im Rahmen des Luther-Dekade-Jahres „Luther und die Musik“ kommen Lutherchoräle, bearbeitet von J.S. Bach für die Orgel, zur Aufführung. 14.10.12 - 19. S. n. Trinitatis 10.00 Uhr Kilianskirche Predigtgottesdienst 21.10.12 - 20. S. n. Trinitatis 10.00 Uhr Kilianskirche Predigtgottesdienst 28.10.12 - 21. S. n. Trinitatis 10.00 Uhr Kilianskirche Predigtgottesdienst 31.10.12 - Reformationsfest 18.00 Uhr Sonneberg, Stadtkirche St. Peter Deutsche Messe nach Dr. Martin Luther Veranstaltungen Christenlehre am Freitag den 12. Oktober im Pfarrhaus (14.30 bis 16.00 Uhr) Vorkonfirmanden (Klasse 7) treffen sich am 6. Oktober ab 8.30 Uhr im Pfarrhaus Rauenstein. Kirchenchor Montag, 18.45 - 20.00 Uhr Singkreis Donnerstag, 20.15 - 21.45 Uhr Gemeindekirchenrat Donnerstag, 11. Oktober, 20.00 Uhr Der Herr segne unsere Gemeinde und alle ihre Glieder nach dem Reichtum seiner Gnade Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 12 - Evang. Kirchgemeinde Mengersgereuth-Hämmern Monatsspruch Oktober: Der Herr ist freundlich dem, der auf ihn harrt, und dem Menschen, der nach ihm fragt. Nr. 11/2012 Kindergarten Sonnenblume Seltendorf Klagelieder 3,25 Gottesdienste: 18. Sonntag n. Trinitatis - 07.10. 13.30 Uhr Andacht mit der Plangesellschaft und der Kinderkirmes in Rabenäußig 17.00 Uhr Konzert mit Sax & Keyb in der Erlöserkirche 19. Sonntag n. Trinitatis - 14.10. 17.00 Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche 20. Sonntag n. Trinitatis - 21.10. 09.30 Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche Samstag 27.10. 17.00 Uhr Gottesdienst in Schichtshöhn 21. Sonntag n. Trinitatis - 28.10. 09.30 Uhr Gottesdienst in der Erlöserkirche Reformationstag - 31.10. 18.00 Uhr Deutsche Messe nach Martin Luther in der Stadtkirche Sonneberg 22. Sonntag n. Trinitatis - 04.11. 13.30 Uhr Andacht für die Plangesellschaft in der Erlöserkirche Veranstaltungen: Donnerstag 4. Oktober 15.00 Uhr Mutter-Kind-Kreis im Gemeindesaal Donnerstag 4./11. Oktober Probe des Projektchores Donnerstag 11. Oktober 14.30 16.00 Uhr Kinder-Kirche im Gemeindesaal Dienstag 16. Oktober Gemeindefahrt nach Mönchsundheim Mittwoch 17. Oktober 14.00 Uhr Seniorennachmittag im Gemeindesaal Mittwoch 19.30 Uhr Kirchenchorprobe / Gaststätte Blechschmidt Kindertagesstätte Wir laden ein zum Schnuppern in unseren Bambini-Club in die AWO-Kita „Blauer Vogel“ Rauenstein, am Dienstag, 16.10.2012 von 15:00 - 17:00 Uhr. Herzliche Einladung zum Schnuppern in die Integrative Kindertagesstätte „Regenbogen“ in Effelder nd tu t m m k „Ko ntdecns e it u st“ m erb H den Wir freuen uns auf Euren Besuch. Das Team der AWO - Kita „Blauer Vogel“ Rauenstein Mit dem neuen Kindergartenjahr begrüßen wir auch Euch Schnuppernäschen wieder ganz herzlich bei uns unter dem Regenbogen. Im Kindergarten ist mittlerweile der Herbst eingezogen. Bunte Blätter schweben durch die Gruppenräume und voller leckerer Früchte hängen ringsum die Obstbäume. Mmmh lecker sollen Euch die Äpfel und Birnen schmecken, reichlich wollen wir den Früchtetisch für Euch decken. Drum kommt alle Groß und Klein am Mittwoch, den 10. Oktober 2012 von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr zu uns in den Kindergarten herein. Wir freuen uns auf euch die Kinder und Erzieher der „Roten Gruppe“! Amtsblatt der Gemeinde Frankenblick - 13 - Sonstiges Terminangebot Offene Frauenberatung für Frauen, die von häuslicher Gewalt bedroht oder betroffen sind jeden 1. und 3. Mittwoch des Monats im Landratsamt Sonneberg (Zimmer 440) jeweils von 8:30 bis 11:30 Uhr Herbst-Ferienabenteuer 6 Tage “all inclusive” Erlebnisreiche Herbstferien können Kinder und Jugendlichen im erzgebirgischen Zethau erleben. Für die kommenden Herbstferien haben wir folgende Angebote: Was? Wer? Wann? Preis? Wo? Ausflug in ein Planetarium & ins Erlebnisbad, Kino, Disco, Besuch eines Bauernhofs, Abenteuer-Rallye, Inlineskaten, Kuchen backen, Fußball, Kegeln, Lagerfeuer und vieles mehr ... Und dieses Jahr auch Fußballcamps! Informationen im Internet! alle 7- bis 13-Jährigen 21.10. bis 27.10.2012 28.10. bis 03.11.2012 nur 185,00 EUR in der Grünen Schule grenzenlos Auskunft erhalten Sie im Internet unter www.gruene-schule-grenzenlos.de oder telefonisch unter 037320/8017-0 Impressum Frankenblick Bote Herausgeber: Gemeinde Frankenblick Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen Teil: Die Gemeinde Frankenblick, Effelder Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick, Tel. 036766/2930, Fax 036766/29321, [email protected] Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: Für alle anderen Veröffentlichungen ist der jeweilige Herausgeber der Mitteilung verantwortlich. Verantwortlich für den öffentlichen Teil ist der Verlag bzw. der entsprechende Verfasser einer Mitteilung/ Nachricht Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 1 x monatlich bzw. nach Bedarf, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet; Bezugsmöglichkeiten/Bezugsbedingungen: Laufend gesicherter Bezug ist nur im Abonnement möglich. Ein Abonnement gilt für die Dauer eines Jahres. Die Kosten betragen 30,00 EUR/Jahr. Zu abonnieren ist das Amtsblatt beim Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677/2050-0, Fax 03677/205015. Abbestellungen für das nächste Kalenderjahr müssen bis spätestens 30.11. dem Verlag vorliegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das Amtsblatt gegen Erstattung von 2,50 EUR für das Einzelexemplar incl. Portokosten und MwSt. einzeln zu erhalten. Die Bestellung hat beim Verlag + Druck Linus Wittich GmbH zu erfolgen. Das Amtsblatt wird bis auf weiteres kostenfrei im Gemeindegebiet verteilt. Zu beachten gilt, dass die kostenfreie Verteilung des Amtsblattes im Gemeindegebiet lediglich eine Serviceleistung der Gemeinde darstellt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, besteht nicht. Nr. 11/2012