wissen_Inhalt_2016_Layout 1 - ver.di – Bezirk NRW-Süd

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wissen_Inhalt_2016_Layout 1 - ver.di – Bezirk NRW-Süd
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77
40210 Düsseldorf
Telefon: 0211 17523-188
Telefax: 0211 17523-261
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
ist qualitätszertifiziert nach EFQM:
Recognised for excellence 4 star
Seminare 2016
für Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung
Gemeinsam weiterbilden
Gemeinsam weiterbilden
Wir über uns – das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Jedes Jahr entscheiden sich rund 45.000 ArbeitnehmerInnen für Bildungsangebote
des größten Anbieters von politischer Bildung in Nordrhein-Westfalen. Wenn das kein
Kompliment ist! Für unsere SeminarteilnehmerInnen! Zeigt es doch, wie groß das
Interesse ist, von den Besten und mit den Besten zu lernen, was für betriebliche
Interessenvertretungen wichtig ist. In Seminaren des DGB-Bildungswerks NRW.
Um diese Leistung erbringen zu können, stehen uns 2.000 ReferentInnen zur Seite –
allesamt ausgewiesene Fachleute aus der betrieblichen Praxis. Sie vereint die Mission,
allen gewerkschaftlich Engagierten hochaktuelle Fachinformationen, spezifische
Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Damit betriebliche Interessenvertretungen
überzeugend und wirkungsvoll arbeiten können.
Die ReferentInnen sind praxiserfahrene und erfolgreiche Mitglieder von Betriebs- oder
Personalräten, Mitarbeiter- oder Schwerbehindertenvertretungen, Vertrauensleute –
und sie sind von ver.di. Je nach Thema geben aber auch FachanwältInnen für Arbeitsrecht, ExpertInnen für Arbeits- und Gesundheitsschutz, Wirtschaft, Betriebswirtschaft und EDV sowie TrainerInnen für Rhetorik und Kommunikation ihr Wissen weiter.
Begabte und Berufene, die ebenfalls in themenbezogenen und methodisch-didaktischen
Fortbildungen regelmäßig geschult werden, um moderne Schulungsmethoden und
erwachsenengerechtes Lernen sicherzustellen.
Impressum
Herausgegeben von: DGB-Bildungswerk NRW e.V.,
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf, verantwortlich: Elke Hülsmann
Konzept: Reineke Marketing, Essen
Herstellung/Layout: graphik und druck, Dieter Lippmann, Köln
Bildnachweis: Fotos: Martin Lässig, Köln
Titel: beet, avocado and arugula sandwich © sarsmis, fotolia ©
Seite 14: Salt piles in the saline of Janubio in Lanzarote with old toteen © Jörg Hackemann, fotolia
Seite 44: Asia Koch mit Wok © RioPatuca Images, fotolia
Seite 60: School of tuna © Tommy Schultz, fotolia
Seite 72: a_sto / photocase.de
Seite 82: Vanille © shocky, fotolia. Kleines Foto: Vanilla beans, Sunil Elias, wikipedia
Seite 88: Delicious berries on the table © Yeko Photo Studio, fotolia
Seite 118: Pouring milk from a bucket © ZoomTeam, fotolia
Seite 140: Picking tea leaves in a tea garden © lily, fotolia
Seite 148: Chef preparing meal © shock, fotolia
Seite 166: Adorable little girl eating a homemade chocolate cake © canovass, fotolia
Seite 182: bernjuer / photocase.de
Seite 204: © Olha Afanasieva, 123RF
Seite 212: Stuffed Dates © Barbro Bergfeldt, fotolia
Seite 232: caffè in villaggio africano © ruticar, fotolia
Rezepte:
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Seite 116: © Sylvia Bühler
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3
Der Bildungsplaner für 2016
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
mit dem neuen Bildungsprogramm für 2016, Wissen à la carte,
möchten wir den persönlichen Erfolg und die Freude an verantwortungsvoller Arbeit all jener steigern, die sich in betrieblichen
Interessenvertretungen engagieren.
Da Menschen das gern tun, worin sie sich kompetent fühlen, erfreuen
sich unsere Grundlagenseminare seit Jahren großer Beliebtheit.
Und nicht nur diese: Ob arbeits- und tarifrechtliche Kenntnisse,
juristisches Fachwissen, Kommunikations- und Leitungskompetenz
oder Methodentraining, in diesem Bildungsplaner ist alles zu finden,
was für die Arbeit in der betrieblichen Interessenvertretung fit macht
und fit hält.
Unsere Seminarangebote richten sich insbesondere an betriebliche
Interessenvertretungen der Branchen
❚ Öffentlicher Dienst (Bund, Länder, Gemeinden,
Wissenschaft und Forschung, Sozialversicherungen)
❚ Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
❚ Versorgung und Entsorgung
❚ Verkehr
Übrigens: Wir geben unser Wissen auch in Form von InhouseSeminaren und Gremienschulungen weiter. Siehe Seite 233.
Gerne beraten wir bei der passenden Seminarauswahl und freuen
uns, Sie/dich auf einem unserer nächsten Seminare begrüßen zu
können.
Mit kollegialen Grüßen
Das ver.di-Team im DGB-Bildungswerk NRW e.V.
DER GEWERKSCHAFTEN
Gemeinsam weiterbilden
4
5
Das Team beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Ihre/deine AnsprechpartnerInnen beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. für
Seminare in Kooperation mit ver.di NRW. Bei Fragen zu unseren Seminaren,
zur Weiterbildungsberatung und zum Freistellungsanspruch geben unsere
Bildungsreferentinnen und -referenten gerne Auskunft.
Bei Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Hotels und Tagungshäusern,
Anreise etc. geben unsere Teamassistentinnen und -assistenten
gerne Auskunft.
Christel Budnik, Fachbereichsleiterin ver.di
Tel.: 0211 17523-190
[email protected]
Christian Lorenz, Bildungsreferent
Tel.: 0211 17523-279
[email protected]
Romy Gröne, Teamassistentin
Tel.: 0211 17523-208
[email protected]
Ute Sommerfeld, Teamassistentin
Tel.: 0211 17523-213
[email protected]
Heike Albersmeier, Bildungsreferentin
Tel.: 0211 17523-214
[email protected]
Ute Pippert, Bildungsreferentin
Tel.: 0211 17523-147
[email protected]
Ulrike Witzke, Teamassistentin
Tel.: 0211 17523-277
[email protected]
Ellen Waßer, Teamassistentin
Tel.: 0211 17523-276
[email protected]
Martina Droll-Ruthenbeck, Bildungsreferentin
Tel.: 0211 17523-274
[email protected]
Doris Kluthausen, Bildungsreferentin
Tel.: 0211 17523-207
[email protected]
Jörg Richerzhagen, Teamassistent
Tel.: 0211 17523-212
[email protected]
Martin Becker, Teamassistent
Tel.: 0211 17523-275
[email protected]
Bianca Herr, Bildungsreferentin
Tel.: 0211 17523-266
[email protected]
Hildegard Falkenhain, Bildungsreferentin
Tel.: 0211 17523-305
[email protected]
Sabine Dederichs-Raulf, Teamassistentin
Tel.: 0211 17523-310
[email protected]
Sascha Steffens, Bildungsreferent
Tel.: 0211 17523-311
[email protected]
Service?
Geht aufs Haus!
Dagmar Acosta Navarro
Bildungsreferentin
Tel.: 0211 17523-207 -308
[email protected]
Landes- und Bundespersonalvertretungsrecht
15
Betriebsverfassungsrecht
45
Mitarbeitervertretungsrecht
61
Schwerbehindertenvertretungsrecht
73
Jugend- und Auszubildendenvertretung
83
Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz
89
Thementage
119
Beamtenrecht
141
Tarifseminare öffentlicher Dienst
149
Vorsitzende und besondere Aufgaben in der Interessenvertretung 167
Vereinbarkeit von Familie und Beruf/
Gleichstellung von Frauen und Männern
183
IT und Interessenvertretung
205
Wirtschaftliches Basiswissen
213
Schlüsselkompetenz in der Interessenvertretung
225
Gremienschulungen
233
Service
236
7
8
Menü 2016
9
Betriebsverfassungsgesetz
Landes- und Bundespersonalvertretungsrecht
Einführung in die Betriebsratsarbeit I
46
Einführung in die Betriebsratsarbeit II
48
Beteiligung des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten
50
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personal- und
Unternehmensplanung
52
LPVG NRW: Wahlvorstandsschulung für die Personalratswahlen 2016
16
LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)
20
LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2)
Der Wirtschaftsausschuss. Von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung
54
24
LPVG NRW: Dienstvereinbarungen als Initiativ-Instrument
der Personalvertretung
Ohne Organisation geht nichts! Rechtliches Basiswissen
zur fristgerechten BR-Arbeit
55
26
Protokollführung
56
LPVG NRW: Beteiligungsrechte des Personalrats
bei der Personalplanung
27
Mitarbeitervertretungsrecht
LPVG NRW: „Der Mensch steht im Mittelpunkt –
Gute Arbeit in der Dienststelle gestalten“
28
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung –
Einführung in die Aufgaben der Mitarbeitervertretung
62
LPVG NRW: Erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit
durch zuverlässige Anwendung der Verfahrensrechte
29
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung –
Was hat die MAV mit dem BAT-KF zu tun?
63
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW
30
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW – Praxisseminar
31
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung –
Dienst- und Schichtplanung innerhalb der speziellen Vorgaben
des BAT-KF mitbestimmen
64
Grundlagenseminar – Wie funktioniert das Kirchliche Arbeitsrecht?
65
BPersVG – Wahlvorstandsschulung für die
Personalratswahlen NRW 2016
32
BPersVG: Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)
33
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung –
Kirchengerichtsverfahren/Schlichtungsstelle
66
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
34
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung –
kompakte Mitbestimmung
67
Protokollführung – einfach und rechtssicher
35
Das Personalratsbüro – optimal organisieren
36
Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung –
Strategie-Wege zum MAV-Ziel
68
Das Personalratsbüro – rechtliches Handlungswissen
für SekretärInnen des Personalrats
37
Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung – Öffentlichkeitsarbeit der
Mitarbeitervertretung
69
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro
38
Schwerbehindertenvertretungsrecht
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Aufbauseminar: Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen
im Personalratsbüro
SBV Grundlagen I – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV
74
39
SBV Grundlagen II – Die Rechte und Möglichkeiten für
Beschäftigte nach dem SGB IX
75
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Aufbauseminar: Konfliktmanagement für Assistenzkräfte
40
Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX – Aufgaben und
Möglichkeiten der SBV
76
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Aufbauseminar: Zeit- und Selbstmanagement für Assistenzkräfte
41
Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
77
BEM I Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten
78
BEM II Praxisseminar
80
Aktuelle Rechtsprechung zum BEM
81
10
JAV-Grundlagenseminar I
JAV-Grundlagenseminar II
11
84
Thementag: Interessenvertretung zwischen Schweigepflicht und
Öffentlichkeitsarbeit
130
85
Thementag: Fürsorgepflicht
131
Thementag: Kündigung
Thementag: MitarbeiterInnengespräche
132
133
Jugend- und Auszubildendenvertretung
Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz
Einführung in das Arbeitsrecht I
90
Thementag: Mediation
134
Einführung in das Arbeitsrecht II
92
Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
135
Arbeitszeitrecht
94
Thementag: Mutterschutz und Elternzeit
136
Aktuelle Rechtsprechung
95
Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
137
Personalgestellung, Leiharbeit und Werkverträge
96
Diskriminierung und Mobbing
97
Teilzeitbeschäftigung
98
Beamtenrecht
Beamtenrecht (NRW): Kein Buch mit sieben Siegeln
142
Beamtenrecht (Bund): Kein Buch mit sieben Siegeln
143
Beamtenrecht/Tarifrecht: Personalauswahlverfahren im
öffentlichen Dienst
144
Beamtenrecht Bund/Land NRW: Versorgungsrecht
145
Befristete Beschäftigung
99
Psychische Belastungen
100
Burnout erkennen, verhindern, mit Betroffenen umgehen
101
Suchtprävention und Suchtverhalten
102
Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
103
Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit I
104
Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit II
106
Tarifseminare öffentlicher Dienst
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I
108
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Grundlagen zum TVöD
150
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II
110
Arbeitszeiten im TVöD
152
Lebensarbeitszeit, Rente und Altersteilzeit
111
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TVöD VKA
154
Das Rentenpaket
112
Entgeltordnung für den Bund im Geltungsbereich des TVöD
156
Zertifizierte Fortbildung
❚ Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)
❚ Betriebliche Demografieberaterin (IfG)
113
114
Thementage
Thementag: Arbeitsvertrag
120
Thementag: Arbeitszeugnisse und Beurteilung
121
Aktuelles aus dem Dienstrecht NRW
146
Beamtenrecht: Aktuelle Rechtsprechung/Neueste Entwicklungen
147
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L
157
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L
158
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
160
Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten (TV FlexAZ)
161
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz (RatSCHTV)
162
TVöD VKA – Leistungsorientierte Vergütung
163
Thementag: Urlaub
122
Vorsitzende und besondere Aufgaben in der Interessenvertretung
Thementag: Mehrarbeit/Überstunden
123
Kompaktseminar 1: Fit für die Geschäftsführung des Betriebsrats
Thementag: Betriebsklima
124
Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
125
Kompaktseminar 2: Fit für die wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit
und den Informationstransfer im Betrieb
170
Thementag: Weisungsrecht
126
Kompaktseminar 3: Fit für eine positive Konfliktkultur im Betrieb
172
Thementag: Datenschutz in Dienststelle und Betrieb
127
Kompaktseminar 1: Fit für die Geschäftsführung des Personalrats
174
Thementag: Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten
128
Thementag: Abmahnung und andere betriebliche
Disziplinarmaßnahmen
Kompaktseminar 2: Fit für eine transparente und wirkungsvolle
Öffentlichkeitsarbeit in der Dienststelle
176
129
168
Kompaktseminar 3: Fit für eine positive Konfliktkultur in der Dienststelle 178
12
Vereinbarkeit von Familie und Beruf/
Gleichstellung von Frauen und Männern
13
Wirtschaftliches Basiswissen
Familie, Pflege und Beruf: Vereinbarkeit zahlt sich aus
184
Familienfreundliche Arbeitszeiten
185
Familienfreundliche Arbeitszeiten in Schichtbetrieben
186
Der familienbewusste Betrieb – auch väterfreundlich!
187
Wiedereinstieg in den Beruf
188
Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
189
Betriebswirtschaftliche Grundlagen I: Ein kleines Lexikon für die
gesetzliche Interessenvertretung
214
Betriebswirtschaftliche Grundlagen II: Die betriebswirtschaftliche
Herausforderung für Interessenvertretungen: Personalplanung und
Controlling
215
Jahresabschluss, Bilanzanalyse und Aufbau eines Kennzahlensystems 216
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW
217
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW – Praxisseminar
218
Der Wirtschaftsausschuss nach BetrVG – von der Rechtsstellung
bis zur Bilanzierung
219
Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten
220
Thementag: Mutterschutz und Elternzeit
190
Teilzeitbeschäftigung
192
Befristete Beschäftigung
193
Zusammenarbeit von Gleichstellungsbeauftragten und
Betriebs-/Personalrat I
194
Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte I
195
Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung
Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte II
196
Sicher und frei reden vor Gruppen und in Versammlungen
226
Chancengleichheit durch Organisationsentwicklung
197
Erfolgreich verhandeln und in Gesprächen überzeugen
227
Instrumente der Personalplanung und Personalentwicklung
198
Einkommen und Rente – Altersarmut ist weiblich
199
Betriebliche Konflikte bearbeiten – als Interessenvertretung
erfolgreicher sein
228
Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten
200
Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit: Tue Gutes und rede darüber!
229
Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für Gleichstellungsbeauftragte
201
Betriebs-, Personal- und Mitarbeiterversammlungen mit Pfiff
gestalten und kommunizieren
230
EDV-Seminare für die Interessenvertretung
Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES
206
Gremienschulungen
Datenschutz und Auftragsbearbeitung „außer Haus“
207
Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben
208
Gremienschulungen nach Bedarf für Betriebsräte, Personalräte,
Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Die Regelung der Nutzung von Internet, E-Mail und sozialer Netze
im Betrieb
209
Den Einsatz von GPS-Systemen regeln
210
233
Landes- und Bundespersonalvertretungsrecht
LPVG NRW: Wahlvorstandsschulung für die
Personalratswahlen 2016
16
LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht! Einführung
und Überblick (PR 1)
20
LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2)
24
LPVG NRW: Dienstvereinbarungen als Initiativ-Instrument
der Personalvertretung
26
LPVG NRW: Beteiligungsrechte des Personalrats bei der
Personalplanung
27
LPVG NRW: „Der Mensch steht im Mittelpunkt – Gute Arbeit
in der Dienststelle gestalten“
28
LPVG NRW: Erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit
durch zuverlässige Anwendung der Verfahrensrechte
29
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW
30
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW – Praxisseminar
31
BPersVG – Wahlvorstandsschulung für die
Personalratswahlen NRW 2016
32
BPersVG: Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)
33
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
34
Protokollführung – einfach und rechtssicher
35
Das Personalratsbüro – optimal organisieren
36
Das Personalratsbüro – rechtliches Handlungswissen
für SekretärInnen des Personalrats
37
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro
38
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Aufbauseminar: Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen
im Personalratsbüro
39
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Aufbauseminar: Konfliktmanagement für Assistenzkräfte
40
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Aufbauseminar: Zeit- und Selbstmanagement für Assistenzkräfte
41
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur
Verfügung. Zu Grundlagenseminaren für Personalräte beraten Sie
Martina Droll-Ruthenbeck, Tel.: 0211 17523-274,
[email protected] und Sascha Steffens,
Tel.: 0211 17523-311, [email protected]
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätten, Anreise etc.beantworten
gern Ulrike Witzke (LPVG), Tel.: 0211 17523-277 oder Jörg Richerzhagen
(BPersVG), Tel: 0211 17523-212, [email protected].
16
17
LPVG NRW – Wahlvorstandsschulung
für die Personalratswahlen 2016
Mit diesem Seminar werden die für den Wahlvorstand vorgesehenen
bzw. bestellten Beschäftigten rechtzeitig in die Lage versetzt, ihre Aufgaben gemäß Landespersonalvertretungsgesetz NRW und Wahlordnung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung
ordnungsgemäß wahrzunehmen. Auch Wahlvorstandsmitglieder mit
Praxiserfahrung sollten sich für diese Wahl mit den Vorschriften und der
Wahlordnung erneut vertraut machen, um die Personalratswahlen ordnungsgemäß durchführen zu können.
17.11.2015
13.01.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-155520-743
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-165502-743
25.11.2015
13.01.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-155521-743
Bonn,
ver.di NRW-Süd
Seminarnummer: D3-165590-743
01.12.2015
19.01.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-155524-743
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-165503-743
09.12.2015
21.01.2016
Zielgruppe
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-155522-743
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-165504-743
Wahlvorstandsmitglieder und Personalratsmitglieder mit jeweiligem
Entsendebeschluss
14.12.2015
21.01.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-155523-743
Werne,
Hotel am Kloster
Seminarnummer: D3-165592-743
07.01.2016
25.01.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-165500-743
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-165505-743
11.01.2016
27.01.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-165501-743
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-165506-743
12.01.2016
01.02.2016
Krefeld,
Fabrik Heeder
Seminarnummer: D3-165591-743
Siegen,
Siegerlandhalle
Seminarnummer: D3-165507-743
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Vorbereitung der Personalratswahlen
Rechte der Wahlvorstände
Aufgaben des Wahlvorstandes
Wahlausschreiben
Wählerverzeichnis
Personenwahl oder Listenwahl
Ermittlung des Wahlergebnisses
Konstituierende Sitzung
Freistellungen
§ 21 (2) LPVG
§ 42 (5) LPVG
Kosten
Seminarkosten: 154,- Euro inkl. Verpflegung (inkl. USt.)
18
19
02.02.2016
01.03.2016
15.03.2016
05.04.2016
Köln,
TRYP by Wyndham Köln City
Seminarnummer: D3-165508-743
Bochum,
Jahrhunderthaus
Seminarnummer: D3-165515-743
Aachen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165521-743
Köln,
TRYP by Wyndham Köln City
Seminarnummer: D3-165527-743
03.02.2016
02.03.2016
16.03.2016
07.04.2016
Bochum,
Jahrhunderthaus
Seminarnummer: D3-165509-743
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165516-743
Wuppertal,
ver.di-Bezirk Wuppertal-Niederberg
Seminarnummer: D3-165522-743
Hamm,
ver.di-Bezirk Hamm-Unna
Seminarnummer: D3-165528-743
09.02.2016
03.03.2016
17.03.2016
11.04.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-165510-743
Coesfeld,
Kolping-Bildungsstätte
Seminarnummer: D3-165595-743
Bielefeld,
ver.di-Bezirk Bielefeld-Paderborn
Seminarnummer: D3-165523-743
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-165529-743
15.02.2016
07.03.2016
22.03.2016
13.04.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165511-743
Köln,
TRYP by Wyndham Köln City
Seminarnummer: D3-165517-743
Bochum,
Jahrhunderthaus
Seminarnummer: D3-165524-743
Bielefeld,
ver.di-Bezirk Bielefeld-Paderborn
Seminarnummer: D3-165530-743
16.02.2016
08.03.2016
30.03.2016
18.04.2016
Bonn,
ver.di NRW-Süd
Seminarnummer: D3-165593-743
Wuppertal,
ver.di-Bezirk Wuppertal-Niederberg
Seminarnummer: D3-165518-743
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165525-743
Hagen,
ver.di-Bezirk Südwestfalen
Seminarnummer: D3-165531-743
17.02.2016
09.03.2016
04.04.2016
Münster,
Stadthotel
Seminarnummer: D3-165512-743
Krefeld,
Fabrik Heeder
Seminarnummer: D3-165594-743
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165526-743
22.02.2016
10.03.2016
Hamm,
ver.di-Bezirk Hamm-Unna
Seminarnummer: D3-165513-743
Münster,
Stadthotel
Seminarnummer: D3-165519-743
24.02.2016
14.03.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165514-743
Bochum,
Jahrhunderthaus
Seminarnummer: D3-165520-743
20
21
LPVG NRW: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
Kompetente Interessenvertretung setzt voraus, dass Personalräte umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und gestaltend
im Sinne der Beschäftigten handeln. In diesem Seminar lernen erstmalig und wiedergewählte Personalratsmitglieder ihre vielseitigen Aufgaben nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NRW kennen und
praktisch anwenden und werden über Fragen der Rechtsstellung und
der Geschäftsführung des Personalrats informiert. Neben den rechtlichen Grundlagen steht die betriebliche Praxis im Mittelpunkt.
Wir zeigen Handlungsoptionen auf und entwickeln gemeinsam, wie
Personalräte sich im Rahmen des LPVG NRW aktiv an Entscheidungsprozessen in der Dienststelle beteiligen können. Das Seminar vermittelt
in Verbindung mit dem Seminar „LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen (PR 2)“ die erforderlichen Kenntnisse des Landespersonalvertretungsgesetzes im Sinne des § 42 Abs. 5 LPVG.
29.02. – 04.03.2016
22.08. – 26.08.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165532-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165539-743
mit Kinderbetreuung
Themen
18.07. – 22.07.2016
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Aufbau und Grundlagen des Personalvertretungsgesetzes in NRW
Die allgemeinen Aufgaben und die Stellung des Personalrats
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung
Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder
Zusammenarbeit des Personalrats mit der Dienststellenleitung,
der JAV, der Schwerbehindertenvertretung, der Gewerkschaft
und dem Wirtschaftsausschuss
Personalversammlung und aktive Beteiligungsmöglichkeiten der
Belegschaft
Überblick über die Beteiligungsrechte des Personalrats
Freistellungen für die Personalratsarbeit
Erforderlichkeit von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, der
Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG
§ 58 LPVG i.V.m
§ 42 Abs. 5 LPVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 96 (4) SGB
04.07. – 08.07.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165533-743
22.08. – 26.08.2016
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-165540-743
11.07. – 15.07.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165534-743
29.08. – 02.09.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165541-743
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165535-743
mit Kinderbetreuung
29.08. – 02.09.2016
25.07. – 29.07.2016
05.09. – 09.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165536-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165543-743
01.08. – 05.08.2016
05.09. – 09.09.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165537-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165544-743
08.08. – 12.08.2016
12.09. – 16.09.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165538-743
mit Kinderbetreuung
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165545-743
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165542-743
12.09. – 16.09.2016
Meschede,
Hennedamm Hotel
Seminarnummer: D3-165546-743
22
23
19.09. – 23.09.2016
07.11. – 11.11.2016
05.12. – 09.12.2016
Ohne Übernachtung
Oelde,
Landhotel Gut Meier-Gresshoff
Seminarnummer: D3-165547-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165555-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165563-743
19.09. – 23.09.2016
19.09. – 23.09.2016
07.11. – 11.11.2016
05.12. – 09.12.2016
Oelde,
Landhotel Gut Meier-Gresshoff
Seminarnummer: D3-165548-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165556-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165564-743
26.09. – 30.09.2016
14.11. – 18.11.2016
12.12. – 16.12.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165549-743
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165557-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165565-743
26.09. – 30.09.2016
14.11. – 18.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165550-743
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165558-743
10.10. – 14.10.2016
21.11. – 25.11.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165551-743
mit Kinderbetreuung
Bielefeld,
Das Bunte Haus
D3-165559-743
21.11. – 25.11.2016
17.10. – 21.10.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165552-743
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165560-743
28.11. – 02.12.2016
24.10. – 28.10.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165553-743
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165561-743
28.11. – 02.12.2016
24.10. – 28.10.2016
Meschede,
Hennedamm Hotel
Seminarnummer: D3-165554-743
Meschede,
Hennedamm Hotel
Seminarnummer: D3-165562-743
Münster,
Stadthotel Münster
Seminarnummer: D3-165566-743
17.10. – 21.10.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-165567-743
24
LPVG NRW: Mitbestimmen – mitgestalten –
durchsetzen
Beteiligungsrechte und Initiativrechte (PR 2)
Beteiligungsrechte des Personalrats bei personellen, sozialen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gehören zum Kerngeschäft von Personalräten. Ergänzend zu dem Seminar „LPVG NRW:
Einstieg leicht gemacht (PR 1)“ wird in diesem Seminar erläutert und
geübt, wie Beteiligungsrechte wahrgenommen und durchgesetzt werden. Insbesondere alle Maßnahmen und Fragen, die der Mitbestimmung unterliegen, bilden den Seminarschwerpunkt. Gemeinsam
werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet, wie Personalräte sich für
die Angelegenheiten aller Beschäftigten einsetzen und betriebliche Prozesse beschäftigtenorientiert und konstruktiv mitgestalten und auch initiieren können.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Beteiligung bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Beteiligung bei organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
Beteiligung bei Arbeitsorganisation und Technikeinsatz
Aufgaben der Personalräte bei Organisationsänderungen
Prozessorientierte Gestaltung
Wirksame Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des
Personalrats bei Schutznormen und Tarifverträgen
❚ Formen und Verfahren bei Initiativen der Personalräte
❚ Einigungsstellenverfahren, Sanktionsmöglichkeiten und
Verwaltungsgerichtsverfahren
❚ Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle und
Vierteljahresgespräche
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss, der
Jugend- und Auszubildendenvertretung, Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG
§ 58 LPVG i.V.m
§ 42 Abs. 5 LPVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 96 (4) SGB
25
11.04. – 15.04.2016
10.10. – 14.10.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165568-743
Meschede,
Hennedamm Hotel
Seminarnummer: D3-165572-743
18.04. – 22.04.2016
14.11. – 18.11.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165569-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165573-743
06.06. – 10.06.2016
12.12. – 16.12.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165570-743
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-165574-743
19.09. – 23.09.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165571-743
26
LPVG NRW: Dienstvereinbarungen als InitiativInstrument der Personalvertretung
LPVG NRW: Beteiligungsrechte des Personalrats
bei der Personalplanung
Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat geschlossen werden kann und verbindliche Normen enthält, die Sachverhalte
(Arbeitszeit, Weiterbildung usw.) regeln. Darüber hinaus sind Dienstvereinbarungen geeignet, bisher nicht konkretisierte Fragen eindeutig zu
beschreiben. Der Personalrat kann dadurch maßgeblich auf die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten Einfluss nehmen. Dienstvereinbarungen
sind im Bereich des LPVG NRW generell zulässig. Sämtliche Themen,
Angelegenheiten und Maßnahmen, die zu den gesetzlichen Aufgaben
des PR gehören, können in der Regel zum Gegenstand von Dienstvereinbarungen (DV) gemacht werden. In diesem Seminar wird ein Überblick über rechtliche Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, über
den Abschluss und die inhaltliche Gestaltung von Dienstvereinbarungen
vermittelt.
Eine gute und langfristige Personalplanung ist entscheidend für jede erfolgreiche Dienststelle. Personalplanung ist jedoch nicht gleichzusetzen
mit der Personalbedarfsplanung. Schließlich wird man als Personalrat
z. B. mit Mehrarbeit und Überstunden, Fachkräftemangel, befristeten
Einstellungen und Leiharbeit konfrontiert. Bei der Personal- und Unternehmensplanung spielen außerdem Themen wie Aus- und Fortbildung,
altersgerechtes Arbeiten und Einstellungen sowie Übernahme von Auszubildenden eine wichtige Rolle. In diesem Seminar setzen wir uns mit
diesen und weiteren Themen auseinander, werden die Beteiligungsrechte des Personalrats erörtern und mögliche Handlungsstrategien
aufzeigen.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Bedeutung und rechtliche Aspekte einer Dienstvereinbarung (DV)
Inhalte und Themen einer DV
Formvorschriften und Wirksamkeit einer DV
Wirkung einer DV
Zulässigkeit von DV
Rechtliche Rahmenbedingungen (LPVG, BPersVG, TVöD/TV-L)
Durchsetzungsmöglichkeiten einer DV
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Personalpolitik im öffentlichen Dienst
Personalplanung versus Personalbedarfsplanung
Grundsätze und Arten der Personalplanung
Der demografische Wandel
Altersgerechtes Arbeiten
Prekäre Beschäftigung
Aus- und Fortbildung in der Dienststelle
Beteiligungsrechte des Personalrats
Handlungsstrategien für eine erfolgreiche Personalplanung
Zielgruppe:
Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG
Freistellung
§ 42 (5) LPVG
Themen
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft und Verpflegung
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
02.05. – 03.05.2016
30.05.-31.05.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165575-743
Sundern,
Hotel Seegarten
D3-165576-743
27
28
LPVG NRW: „Der Mensch steht im Mittelpunkt –
Gute Arbeit in der Dienststelle gestalten“
Arbeit ist immer dann gut, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen. Wer
gute Arbeit in der Dienststelle gestalten will, muss sich sowohl mit rechtlichen Rahmenbedingungen und arbeitswissenschaftlichen Grundlagen
als auch mit den Möglichkeiten der Initiative des Personalrats (PR) und
deren Umsetzung befassen. Das Seminar möchte InteressenvertreterInnen befähigen, sich unter Nutzung der erforderlichen Kenntnisse für
gute Arbeit in der Dienststelle einzusetzen und die Beschäftigten zu sensibilisieren. Anhand von praktischen Beispielen wird den TeilnehmerInnen verdeutlicht, wo konkrete Ansatzpunkte für ihre Arbeit zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu finden sind.
Darüber hinaus vermittelt das Seminar die erforderlichen Beteiligungsrechte des PR rund um das Thema „Gute Arbeit“.
Themen
❚ Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in
Deutschland/in der Dienststelle
❚ Gesetzliche Grundlagen
❚ Überblick über neueste arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
❚ Begriff „Gesundheit“ im arbeitswissenschaftlichen Kontext erläutert
❚ Der Index Gute Arbeit
❚ Was ist menschengerechte Arbeit und wie kann dieser Anspruch
in der Dienststelle umgesetzt werden?
❚ Arbeitsbedingungen in der Dienststelle messbar machen
❚ Bedeutung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
❚ Beteiligungsrechte des PR
❚ Rolle, Aufgaben und Ziele des PR
Wenn der Personalrat seine Vorstellungen zu bestimmten Beteiligungsrechten durchsetzen möchte oder Anträge des Arbeitgebers ablehnen
oder verändern möchte, muss er, um rechtssicher zu handeln, vorgeschriebene Verfahrensabläufe im LPVG NRW beachten. Das LPVG unterscheidet zwischen Verfahren und Aufgaben des Personalrats. Es
macht keine inhaltlichen Vorgaben zur PR-Arbeit, der PR kann damit
seine Schwerpunkte selbst setzen und eigenständig arbeiten. Er muss
auf jeden Fall beachten, dass das LPVG Verfahrensrecht ist und was
dies für die Interessenvertretungsarbeit bedeutet. Diese erforderlichen
Kenntnisse werden den TeilnehmerInnen im Seminar ausführlich erläutert und in praktischen Beispielen vermittelt.
Themen
❚ Initiativanträge, Prozessorientierung und Beteiligungsverfahren
❙ z. B. betriebliche Reorganisation, Auslagerung,
Personalentwicklungskonzept/Haushaltssanierung
❙ Betriebliches Gesundheitsmanagement
❙ Einführung Neues Rechnungswesen
❙ Einrichtung von Wirtschaftsausschüssen
❙ Betrieblicher Gesundheitsschutz
❚ Vierteljahresgespräche
❚ Einigungsstellenverfahren
❚ Beschlussverfahren
❚ Sanktionsrechte
Zielgruppe
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss
Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss
Freistellung
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG
LPVG NRW: Erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit durch zuverlässige Anwendung der
Verfahrensrechte
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 42 (5) LPVG
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
14.11. – 15.11.2016
21.11. – 22.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165577-743
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-165578-743
29
30
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW
Basiswissen für den Personalrat und den
Wirtschaftsausschuss
Das in 2011 novellierte LPVG NRW bietet einer zeitgemäßen Interessenvertretung einen breiteren mitbestimmten Raum. Im Rahmen dieser Änderung sind die wirtschaftlichen Angelegenheiten für die Personalvertretungen
besonders berücksichtigt. Mit der Einfügung des § 65 a LPVG NRW soll in
den Dienststellen mit mehr als einhundert ständig Beschäftigten ein Wirtschaftsausschuss (WA) eingerichtet werden. Hieraus ergeben sich neue
Aspekte und Handlungsmöglichkeiten der Personalvertretung. Das Seminar führt in die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der
Arbeit eines Wirtschaftsausschusses ein.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Rechtliche Grundlagen des WA nach § 65 a LPVG NRW
Wirtschaftliche Tätigkeit einer Dienststelle
Gründung und Zusammensetzung
Informationsrechte des Personalrates
Betriebswirtschaftliche und wirtschaftsplanerische Grundlagen
Der Jahresabschluss
Die Wirtschafts- und Finanzplanung
Kennzahlen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats, des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem
Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Das Seminar vermittelt intensive und praktische Einblicke in wichtige wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle und vermittelt anhand diverser Praxisfälle mögliche Handlungsempfehlungen. Des Weiteren werden
aktuelle Themen wie beispielsweise Outsourcing und Zusammenarbeit
mit externen Dienstleistern intensiv erarbeitet. Dieses Ergänzungsseminar
richtet sich an Mitglieder des Personalrats und Wirtschaftsauschusses,
die bereits einen Wirtschaftsausschuss gegründet haben oder kurz vor
der Gründung stehen und mit Grundzügen des § 65 a LPVG NRW vertraut sind.
Themen
❚ Ist-Analyse der bisherigen Tätigkeit
❚ Praxisbeispiele für wirtschaftliche Angelegenheiten
gem. § 65 a LPVG NRW
❚ Aufbau und UN-Rechtsformen
❚ Outsourcing und Insourcing – wirtschaftliche Erforderlichkeit
überprüfen, Entwicklungen positiv begleiten
❚ Der Wirtschaftsausschuss in der Praxis – Von Sitzungen bis zur
Informationsweitergabe
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats und des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem
Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 42 (5) LPVG NRW
Freistellung
§ 42 (5) LPVG NRW
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW –
Praxisseminar
§ 96 (4) SGB IX
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
15.02. – 17.02.2016
21.11. – 23.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166100-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166102-743
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
14.09. – 16.09.2016
05.10. – 07.10.2016
12.12. – 14.12.2016
Nümbrecht,
Bierenbacher Hof
Seminarnummer: D3-166101-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166103-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166104-743
31
32
BPersVG – Wahlvorstandsschulung
für die Personalratswahlen NRW 2016
BPersVG: Einstieg leicht gemacht
Einführung und Überblick (PR 1)
In 2016 finden in den Verwaltungen des Bundes die regelmäßigen Personalratswahlen statt. Mit diesem Seminar werden die Mitglieder des
Wahlvorstands rechtzeitig in die Lage versetzt, ihre Aufgaben gemäß
Bundespersonalvertretungsgesetz und Wahlordnung wahrzunehmen.
Diese Schulung ist auch für erfahrene Wahlvorstandmitglieder geeignet,
da die neueste Rechtsprechung zu den Personalratswahlen entsprechend vermittelt wird.
Kompetente Interessenvertretung setzt voraus, dass Personalräte umfassend über ihre Rechte und Pflichten informiert sind und gestaltend im
Sinne der Beschäftigten handeln. In diesem Seminar lernen Personalratsmitglieder ihre vielseitigen Aufgaben nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz kennen und praktisch anwenden und werden über Fragen
der Rechtsstellung und der Geschäftsführung des Personalrats informiert.
Neben den rechtlichen Grundlagen steht die betriebliche Praxis im Mittelpunkt. Das Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, die die Mitglieder des Personalrats als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit
benötigen.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Vorbereitung der Personalratswahlen
Rechte der Wahlvorstände
Aufgaben des Wahlvorstandes
Wahlausschreiben
Wählerverzeichnis
Personenwahl oder Listenwahl
Ermittlung des Wahlergebnisses
Konstituierende Sitzung
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder und Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem
Entsendebeschluss
Freistellung
§ 24 (2) BPersVG
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
Aufbau und Grundlagen des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Die allgemeinen Aufgaben und die Stellung des Personalrats
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsführung
Rechte und Pflichten der Personalratsmitglieder
Zusammenarbeit des Personalrats mit der Dienststellenleitung,
der JAV, der Schwerbehindertenvertretung und der Gewerkschaft
❚ Überblick über die Beteiligungsrechte des Personalrats
❚ Freistellungen für die Personalratsarbeit
❚ Erforderlichkeit von Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
Zielgruppe
§ 46 (6) BPersVG
Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung und Ersatzmitglieder (die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen)
Kosten
Seminarkosten: 150,- Euro inkl. Verpflegung (inkl. USt.)
Freistellung
§ 46 (6) BPersVG
§ 96 (4) SGB IX
26.11.2015
16.02.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-155527-743
Köln,
TRYP by Wyndham Köln City
Seminarnummer: D3-166161-743
07.12.2015
12.04.2016
27.06. – 01.07.2016
14.11. – 18.11.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-155528-743
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166162-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166163-743
Lennestadt,
Hotel Hanfland
Seminarnummer: D3-166165-743
Kosten
Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
26.01.2016
26.09. – 30.09.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-166160-743
Oelde,
Landhotel Gut Meier Gresshoff
Seminarnummer: D3-166164-743
33
34
BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten –
durchsetzen. Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Beteiligungsrechte des Personalrats insbesondere bei personellen und
sozialen Angelegenheiten gehören zum Kerngeschäft von Personalräten.
Ergänzend zu dem Seminar „BPersVG: Einstieg leicht gemacht (PR 1)“
wird in diesem Seminar erläutert und geübt, wie Beteiligungsrechte wahrgenommen und durchgesetzt werden. Insbesondere alle Maßnahmen
und Fragen, die der Mitbestimmung unterliegen, bilden den Seminarschwerpunkt. Gemeinsam werden Handlungsmöglichkeiten erarbeitet,
wie Personalräte sich für die Angelegenheiten aller Beschäftigten
einsetzen und betriebliche Prozesse beschäftigtenorientiert und
konstruktiv mitgestalten und auch initiieren können.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Stufenvertretung
Formen und Verfahren bei Initiativen der Personalräte
Einigungsstellen- und Verwaltungsgerichtsverfahren
Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststellenleitung
Wirksame Wahrnehmung der Überwachungsfunktion des Personalrats
bei Schutznormen und Tarifverträgen
❚ Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Dienststelle und Vierteljahresgespräche
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung und Ersatzmitglieder (die regelmäßig an Sitzungen
teilnehmen)
Protokollführung – einfach und rechtssicher
Die Sitzungsniederschrift ist ein Dokument und muss als solches formalrechtlichen Ansprüchen genügen, um bei Auseinandersetzungen
mit dem Arbeitgeber (Einigungsstelle/Gericht) als Nachweis für eine
ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung zu dienen.
Im Seminar werden die rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen vermittelt und durch praktische Übungen vertieft.
Themen
❚ Aufgaben des/der Schriftführers/in
❚ Rechtliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll
❚ Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift: Wortprotokoll,
Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll, Ergebnisprotokoll
❚ Praktische Übungen zum Erstellen von Protokollen
❚ Checkliste für die Tagesordnung
❚ Rechtsfolgen bei Formmängeln/Unterlassung der Niederschrift
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie MitarbeiterInnen der Interessenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Freistellung
§ 46 (6) BPersVG
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
07.03.2016
07.11.2016
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161831-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161833-742
24.10. – 28.10.2016
05.12. – 09.12.2016
20.06.2016
Balve-Eisborn,
Hotel Zur Post
Seminarnummer: D3-166166-743
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166167-743
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-161832-742
35
36
Das Personalratsbüro – optimal organisieren
Viele SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats meistern ihren
Job, ohne diesen erlernt zu haben. Oft werden sie ins kalte Wasser geworfen und müssen die klassischen Aufgaben einer guten Sekretärin in
kürzester Zeit beherrschen. Zudem müssen sie mehreren Personalratsmitgliedern zielorientiert zuarbeiten und verschiedene Interessen unter
einen Hut bringen. In diesem Seminar wird das Know-how vermittelt
mit dem Ziel, das Sekretariat des Personalrats perfekt zu organisieren
und die Personalratsmitglieder optimal zu entlasten.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Arbeitstechniken und Arbeitsmethoden
Rationelles, organisiertes Arbeiten, richtige Arbeitseinteilung
Terminkoordinierung und -kontrolle
Postbearbeitung
Modernes Dokumenten-Management
Professionelle Informationsaufbereitung, -weitergabe und -kontrolle
Umgang mit verschiedenen Arbeitsstilen und Denkstrukturen im
Personalratsgremium
❚ Umgang mit Stress und schwierigen Situationen
❚ Prioritäten setzen bei der Aufgabenerledigung
❚ Optimale Teamentlastung und trotzdem Grenzen setzen
Zielgruppe
SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Personalratsmitglieder, die mit der Erledigung der verwaltungstechnischen Aufgaben
beauftragt wurden
Das Personalratsbüro – rechtliches Handlungswissen für SekretärInnen/Assistenzkräfte des
Personalrats
Das Personalratsbüro unterscheidet sich in seiner Arbeit von anderen
Sekretariaten dadurch, dass bei vielen Aufgaben Vorgaben des Personalvertretungsgesetzes beachtet werden müssen. Es gilt, Fristen zu
überwachen, Formvorschriften zu wahren und eingehende Anforderungen/Anfragen an die richtige Person im Personalrat weiterzuleiten.
Dieses Seminar vermittelt SekretärInnen des Personalrats notwendige
rechtliche Kenntnisse für die tägliche Arbeit.
Themen
❚ Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
❚ Die organisatorischen und inhaltlichen Ansprüche des/der
Vorsitzenden, der Freigestellten, des Gremiums an das Sekretariat
❚ Aufgaben und Zuständigkeiten des/der Personalratsvorsitzenden
und dessen/deren StellvertreterIn und des PR-Gremiums
❚ Rechtliche Vorgaben zur Geschäftsführung
❚ Kosten und Sachaufwand der Personalratsarbeit
❚ Personalratssitzung, Einladungen, Unterschriftenliste
❚ Beschlussfassung im Personalrat
❚ Übersicht über Art und Reichweite der Beteiligungsrechte des
Personalrats
❚ Beteiligungstatbestände, Fristen, Formvorschriften
❚ Schweigepflicht auch für die Beschäftigten im Personalratsbüro
Zielgruppe
Freistellung
Für SekretärInnen/Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme
durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG
SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats, die nicht Mitglied des
PR sind
Freistellung
Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Kosten
11.04. – 12.04.2016
20.06. – 21.06.2016
07.09. – 08.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166172-743
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-166173-743
12.09. – 13.09.2016
Wegberg,
Hattingen,
Hotel Esser
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166170-743 Seminarnummer: D3-166171-743
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
37
38
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im
Personalratsbüro
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Aufbauseminar: Kommunikationsmethoden für
MitarbeiterInnen im Personalratsbüro
Assistenzkräfte des Personalrats tragen mit ihrer Arbeit wesentlich zum
reibungslosen und erfolgreichen Ablauf der PR-Arbeit bei. Sie ermöglichen, dass sich Vorsitzende und Ausschüsse auf die inhaltliche Arbeit
der Interessenvertretung konzentrieren können. Der Arbeitsalltag von
Assistenzkräften ist geprägt von vielfältigen Aufgaben, vom Umgang mit
sehr unterschiedlichen GesprächspartnerInnen in unterschiedlichen,
auch persönlich anstrengenden Situationen. In diesem Seminar lernen
die TeilnehmerInnen, ihre Arbeitsweise unter Nutzung der eigenen Stärken zu optimieren, auch in schwierigen Situationen sicher und konstruktiv zu kommunizieren und so das Gremium qualifiziert und
vorausschauend zu unterstützen.
Auf Grundlage des Kurses „Kommunikationsmethoden für MitarbeiterInnen im Personalratsbüro“ werden die dort vermittelten theoretischen
Inputs erweitert und gefestigt. Im Mittelpunkt des Seminares stehen
praktische Übungen anhand der konkreten Anliegen/Arbeitssituationen
der TeilnehmerInnen.
Themen
❚ Mit klarer und konstruktiver Kommunikation den Arbeitsalltag im PRBüro gestalten
❚ Handwerkszeug für gelingende Kommunikation kennenlernen und
zielgerichtet einsetzen
❚ Den Umgang mit schwierigen, auch konfliktbehafteten Situationen
analysieren und einen persönlichen, professionellen Umgang damit
finden
❚ Die eigenen Stärken kennen und sicher und kompetent einsetzen
❚ Übungen anhand von Beispielen aus dem Arbeitsalltag
Themen
❚ Mit unterschiedlichen KollegInnen klar kommunizieren, sie in ihren
Anliegen unterstützen
❚ Schwierigen kommunikativen Situationen professionell begegnen
❚ In hektischen Arbeitssituationen die Ruhe bewahren
❚ Übertragung theoretischer Inputs auf die Arbeit mit dem eigenen
Gremium
❚ Kollegiale Beratung, Gesprächstraining
Zielgruppe
SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Mitglieder des
Personalrats
Freistellung
Für Sekretärinnen und Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit
Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG
Zielgruppe
Kosten
SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Personalratsmitglieder
Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Freistellung
Für Sekretärinnen/Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme
durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
08.03. – 11.03.2016
06.09. – 09.09.2016
Morsbach,
Landhotel Goldener Acker
Seminarnummer: D3-166174-743
Morsbach,
Landhotel Goldener Acker
Seminarnummer: D3-166175-743
39
40
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Aufbauseminar: Konfliktmanagement für
Assistenzkräfte
Das Personalratsbüro – Fit fürs Team
Aufbauseminar: Zeit- und Selbstmanagement für
Assistenzkräfte
Konflikte machen auch vor der Tür des Personalratsbüros nicht halt.
Assistenzkräfte sind – häufig ungewollt – direkt oder indirekt Teil davon.
Als erste AnsprechpartnerInnen für PersonalrätInnen und Beschäftigte
sind sie persönlich gefordert, den Weg für eine konstruktive Bearbeitung von Interessengegensätzen zu bahnen. Das erfordert persönliche
Belastbarkeit und Fachwissen zur Konfliktbearbeitung. Das Seminar
bietet die Möglichkeit, vor dem Hintergrund theoretischer Inputs die eigenen Handlungsmöglichkeiten für den Konfliktfall zu erweitern.
Assistenzkräfte sind als organisatorisches Rückgrat des Personalrats
und Koordinierungsstelle für die vielfältigen, ständig wechselnden Aufgaben der Interessenvertretungen besonders gefordert, ihre Ressourcen an Zeit und Energie effektiv einzusetzen. In diesem Seminar
erlernen sie Methoden, um noch wirkungsvoller und erfolgreicher ihren
Beitrag zur Arbeit des Personalrats leisten zu können.
Themen
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❚
Konflikte aus dem Arbeitsalltag analysieren und bearbeiten
Methoden der Konfliktbearbeitung kennen und nutzen
Verschiedene Konfliktstrategien kennen und gezielt anwenden
Kreative Konfliktlösungen entwickeln
Konfliktgespräche führen oder weiterleiten
Den eigenen Umgang mit Konflikten reflektieren und erweitern
Praktische Übungen anhand der Erfahrungen der TeilnehmerInnen
Themen
❚ Realistische Zeitplanung: Was braucht wie viel Zeit und was
erledige ich zuerst?
❚ Prioritäten erkennen: Was ist wirklich wichtig?
❚ Die eigenen Stärken kennen und gezielt einsetzen
❚ Zeitdieben das Handwerk legen
❚ Stressfaktoren minimieren
❚ Störungen beseitigen
❚ Nein-Sagen lernen
❚ Die eigene Balance im Blick behalten
Zielgruppe
Zielgruppe
SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Mitglieder des
Personalrats
SekretärInnen/Assistenzkräfte des Personalrats sowie Mitglieder des
Personalrats
Freistellung
Freistellung
Für Sekretärinnen und Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit
Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG
Für Sekretärinnen/Assistenzkräfte Freistellung und Kostenübernahme
durch den Arbeitgeber sowie Mitglieder des Personalrats mit Entsendebeschluss nach § 42 (5) LPVG NRW bzw. § 46 (6) BPersVG
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
29.06. – 01.07.2016
30.11. – 02.12.2016
Bad Honnef,
Seminaris-Hotel
Seminarnummer: D3-166176-743
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-166177-743
41
Günter Roggenkamp
Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e. V.
Düsseldorfer Senfrostbraten
benötigt werden:
2 Zwiebeln
4 EL Düsseldorfer Löwensenf
4 Rumpsteaks à 200 g, gut abgehangen
Butterschmalz
75 g mittelalter Gouda
Salz und Pfeffer
Die Zwiebeln in feine Würfelchen schneiden und mit dem
Senf vermischen. Die dünngeklopften, gesalzenen und
gepfefferten Rumpsteaks auf einer Seite dick mit der Senfmasse bestreichen. Reichlich Butterschmalz in einer Pfanne
erhitzen. Parallel dazu den Backofen auf 220 Grad vorheizen. Die Rumpsteaks mit der bestrichenen Seite bei starker
Hitze eine Minute lang anbraten, dann wenden und weitere
2 Minuten braten. Das Fleisch aus der Pfanne nehmen und
die Seite mit dem Senf-Zwiebelgemisch mit geriebenem
Gouda bestreuen und ca. 4-5 Minuten lang im Ofen überbacken. Dazu passen Bratkartoffeln, ein gemischter Salat
und ein leckeres Altbier.
Liebe Grüße
Günter
Betriebsverfassungsgesetz
Einführung in die Betriebsratsarbeit I
46
Einführung in die Betriebsratsarbeit II
48
Beteiligung des BR in wirtschaftlichen Angelegenheiten
50
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Personal- und
Unternehmensplanung
52
Der Wirtschaftsausschuss. Von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung
54
Ohne Organisation geht nichts! Rechtliches Basiswissen
zur fristgerechten BR-Arbeit
55
Protokollführung
56
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur
Verfügung. Zu Seminaren rund um das Thema Betriebsverfassungsgesetz
beraten Sie Bianca Herr, Tel.: 0211 17523-266, [email protected]
und Hildegard Falkenhain, Tel.: 0211 17523305, [email protected]
Fragen zu freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern
Ute Sommerfeld, Tel.: 0211 17523-213, [email protected].
46
47
Einführung in die Betriebsratsarbeit I:
Grundlagen Betriebsverfassungsgesetz und
Betriebsratsaufgaben
Betriebsratsarbeit beinhaltet vielfältige Aufgaben und Pflichten: Auf
welcher Basis können Betriebsratsmitglieder aktiv werden? Was gehört
alles zu ihren Aufgaben, worum müssen sie sich kümmern, worum
nicht? Welche Fristen und Formvorschriften müssen sie beachten?
Das Handeln des Betriebsrats steht im Spannungsfeld der Anforderungen von Belegschaft und Arbeitgeber. Neben den rechtlichen Grundlagen werden Handlungsmöglichkeiten auf der Grundlage betrieblicher
Beispiele und Fälle erarbeitet.
Themen
❚
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❚
❚
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❚
Rolle und Funktion des Betriebsrats
Das BetrVG im System der Rechtsordnung
Stellung des Betriebsrats in der Betriebsverfassung
Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und
Betriebsrat
Stellung der Gewerkschaften im Betrieb
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats
Umfang der Beteiligungsrechte des Betriebsrats sowie Stärke und
Reichweite der Beteiligungsrechte
Einführung in die Geschäftsführung des Betriebsrats
Arbeitsbeziehungen und Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats am Beispiel betrieblicher
Probleme
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder (die regelmäßig
an Sitzungen teilnehmen) mit jeweiligem Entsendebeschluss
und Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 789,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
25.01. – 29.01.2016
15.08. – 19.08.2016
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161800-140
Morsbach,
Landhotel Goldener Acker
Seminarnummer: D3-161804-140
22.02. – 26.02.2016
24.10. – 28.10.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-161801-140
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-161805-140
18.04. – 22.04.2016
05.12. – 09.12.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-161802-140
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161806-140
13.06. – 17.06.2016
Goch,
Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-161803-140
48
49
Einführung in die Betriebsratsarbeit II:
Beteiligungsrechte und Handlungsfelder
Ergänzend zu dem Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit I“ wird
in diesem Seminar behandelt, was Mitbestimmung in Abgrenzung zu
anderen Beteiligungs- und Durchsetzungsrechten bedeutet und welche
Regelungsfelder die Beteiligung des Betriebsrats erfordern. Betriebsräte müssen auf Anliegen des Arbeitgebers reagieren, können aber
auch die Initiative ergreifen. Gemeinsam wollen wir entwickeln, wie
Betriebsräte ihre Beteiligung an betrieblichen Entscheidungsprozessen
organisieren.
15.02. – 19.02.2016
15.08. – 19.08.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-161807-140
Morsbach,
Landhotel Goldener Acker
Seminarnummer: D3-161812-140
07.03. – 11.03.2016
26.09. – 30.09.2016
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-161808-140
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-161813-140
09.05. – 13.05.2016
24.10. – 28.10.2016
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-161809-140
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-161814-140
13.06. – 17.06.2016
07.11. – 11.11.2016
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161810-140
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161815-140
Zielgruppe
11.07. – 15.07.2016
05.12. – 09.12.2016
Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder (die regelmäßig
an Sitzungen teilnehmen) mit jeweiligem Entsendebeschluss
Goch,
Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-161811-140
Goch,
Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-161816-140
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Übersicht über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Ohne Betriebsrat geht nichts – Bedeutung der Mitbestimmung
Übersicht über mitbestimmte Handlungsfelder (§ 87 BetrVG)
Die Betriebsvereinbarung als betriebliches Regelungsinstrument
Einführung in die Verhandlungstechnik
Mitwirkung des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen
(§§ 99 ff. BetrVG)
❚ Mitwirkung des Betriebsrats bei Kündigungen (§§ 102 ff. BetrVG)
❚ Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei Nichtbeachtung
der Beteiligungsrechte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 809,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
50
51
Grundlagenseminar zum Betriebsverfassungsgesetz
Beständig ist allein der Wandel
Wirtschaftliche Angelegenheiten
Wandel heißt ja oft nichts anderes als radikaler Umbau eines Betriebes
oder Unternehmens in kürzester Zeit. Da werden Teilbereiche geschlossen, Abteilungen ausgelagert oder umstrukturiert, es wird ein Betrieb
von einem anderen geschluckt und dabei vollkommen neu organisiert.
Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer aber verändern sich für
die betroffenen Beschäftigten Arbeitsinhalte und Arbeitsbedingungen, oft
werden damit auch neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Auf welche Weise der Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und
somit auch beeinflussen kann, klärt das Seminar anhand konkreter Fallbeispiele. Im Mittelpunkt stehen dabei die grundlegenden rechtlichen
Bestimmungen sowie Fragen der möglichen Strategie, um Forderungen
auch erfolgreich durchzusetzen.
Themen
❚ Das frühzeitige Erkennen betrieblicher Veränderungen
❚ Die Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
❚ Die Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
❚ Die Informationsrechte des Betriebsrats
❚ Die Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten
❚ Die Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
❚ Die Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder (die regelmäßig
an Sitzungen teilnehmen) mit jeweiligem Entsendebeschluss
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 809,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
22.02. – 26.02.2016
05.09. – 09.09.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-161817-140
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161820-140
04.04. – 08.04.2016
24.10. – 28.10.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-161818-140
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-161821-140
13.06. – 17.06.2016
Goch,
Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-161819-140
52
53
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der
Personal- und Unternehmensplanung
Grundlagenseminar zum Betriebsverfassungsgesetz
Eine gute und langfristige Personalplanung ist entscheidend für jeden erfolgreichen Betrieb. Personalplanung ist jedoch nicht gleichzusetzen mit
der Personalbedarfsplanung. Schließlich wird man als Betriebsrat z. B.
mit Mehrarbeit und Überstunden, Fachkräftemangel, befristeten Einstellungen und Leiharbeit konfrontiert. Bei der Personal- und Unternehmensplanung spielen außerdem Themen wie Aus- und Fortbildung, altersgerechtes Arbeiten und Einstellungen eine wichtige Rolle. In diesem Seminar
setzen wir uns mit diesen und weiteren Themen auseinander, werden die
Beteiligungsrechte des Betriebsrats erörtern und mögliche Handlungsstrategien aufzeigen.
Themen
❚
❚
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❚
❚
❚
❚
Personalplanung/Personalbedarfsplanung
Grundsätze bei der Personalplanung
Arten der Personalplanung
Der demografische Wandel
Altersgerechtes Arbeiten
Prekäre Beschäftigung
Aus- und Fortbildung im Betrieb
Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Handlungsstrategien für eine erfolgreiche Personalplanung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats sowie Ersatzmitglieder (die regelmäßig
an Sitzungen teilnehmen) mit jeweiligem Entsendebeschluss
und Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 809,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
01.02. – 05.02.2016
10.10. – 14.10.2016
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161822-140
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-161825-140
14.03. – 18.03.2016
21.11. – 25.11.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-161823-140
Goch,
Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-161826-140
04.07. – 08.07.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-161824-140
54
Der Wirtschaftsauschuss
Von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung
Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Um diese umfassenden Aufgaben wahrnehmen zu können,
bedarf es neben den Kenntnissen über die eigenen Rechte und Pflichten (Schweigepflicht, Sitzungen etc.) auch betriebswirtschaftlicher
Kenntnisse. Dieses Seminar vermittelt Grundwissen, das erforderlich
ist, um die Aufgaben als Mitglied im Wirtschaftsausschuss und/oder
Betriebsausschuss wahrnehmen zu können.
Themen
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❚
Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsausschuss
Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des WA
Der WA als Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen
Ziele des Wirtschaftsausschusses
Auskunftspflicht des Unternehmers
Informationsanspruch und Informationsbedarf
Informationsquellen für den WA
Betriebliches Rechnungswesen
Unterlagen und Informationen anfordern und auswerten
Abstimmung zwischen WA und BR/GBR
Beurteilung von Wirtschaftslage und Unternehmensentwicklung
Unternehmensplanung und -steuerung
Aufbau und Gliederung der Bilanz
Darstellung des Unternehmenserfolges durch die Gewinn- und
Verlustrechnung
Ohne Organisation geht nichts!
Rechtliches Basiswissen zur fristgerechten
BR-Arbeit
Die rechtlich starke Stellung des Betriebsrats ist verbunden mit zahlreichen Vorgaben. Stellungnahmen, Beschlüsse und Widersprüche sind
Beweislagen, die bei einem eventuellen gerichtlichen Verfahren als Beweismittel angeführt werden. Zur optimalen Interessenvertretung der
Kolleginnen und Kollegen sind Formalien zu beachten und Fristen einzuhalten. In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Grundlagen
als auch viele Tipps und Tricks zur Vereinfachung und Optimierung des
Betriebsratsbüros vermittelt.
Themen
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❚
❚
❚
Gesetzliche Vorgaben zum Schriftverkehr im BR-Büro
Beschlussfassung
Bearbeiten von Vorlagen
Beschlussweitergabe an den Arbeitgeber
Aufgaben und Befugnisse des/der Vorsitzenden
Geschäftsordnung
Fristenberechnung nach BGB
Wo sind nur die Unterlagen geblieben? Aktenpläne, Ablagesysteme
Wiedervorlagen, Materialsammlungen
Zusammenarbeit mit inner- und außerbetrieblichen Gremien
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats mit Entsendebeschluss sowie
MitarbeiterInnen im BR-Büro
Zielgruppe
Freistellungen
Mitglieder des Betriebsrats, des Wirtschaftsauschusses mit
Entsendebeschluss
§ 37 (6) BetrVG
Freistellungen
Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 37 (6) BetrVG
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
02.03. – 04.03.2016
19.09. – 21.09.2016
02.05. – 04.05.2016
05.10. – 07.10.2016
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-161827-140
Goch,
Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-161828-140
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-161829-140
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-161830-140
55
56
57
Protokollführung – einfach und rechtssicher
Die Sitzungsniederschrift ist ein Dokument und muss als solches formalrechtlichen Ansprüchen genügen, um bei Auseinandersetzungen
mit dem Arbeitgeber (Einigungsstelle/Gericht) als Nachweis für eine
ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung zu dienen.
Im Seminar werden die rechtlichen, inhaltlichen und formalen Anforderungen vermittelt und durch praktische Übungen vertieft
Themen
❚ Aufgaben des/der Schriftführers/in
❚ Rechtliche Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll
❚ Form und Inhalt der Sitzungsniederschrift: Wortprotokoll,
Verlaufsprotokoll, Kurzprotokoll, Ergebnisprotokoll
❚ Praktische Übungen zum Erstellen von Protokollen
❚ Checkliste für die Tagesordnung
❚ Rechtsfolgen bei Formmängeln/Unterlassung der Niederschrift
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie MitarbeiterInnen der Interessenvertretung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
07.03.2016
07.11.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161831-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161833-742
20.06.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-161832-742
Schon gewusst?
Aktuelle Rechtsprechung
Der Betriebsrat als Gremium muss sich aber über die Entwicklung
der Rechtsprechung in den für seine Arbeit relevanten Bereichen
auf dem Laufenden halten, um seine Aufgaben verantwortlich wahrnehmen zu können. Er kann es daher im Einzelfall für erforderlich
halten, dass sich einzelne Betriebsratsmitglieder in entsprechenden
Schulungsveranstaltungen über die aktuelle Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts informieren.
Die Beurteilung der Erforderlichkeit hängt von den Umständen des
Einzelfalls ab. Dazu gehören insbesondere die konkreten Seminarinhalte, eine mögliche Aufgabenverteilung innerhalb des Betriebsrats
und eine thematische Spezialisierung einzelner Betriebsratsmitglieder, die Zahl der entsandten Betriebsratsmitglieder, die Größe des
Betriebsrats, die letzte Aktualisierung des bereits vorhandenen Wissens und betriebliche Entwicklungen, die es besonders dringlich erscheinen lassen, die Rechtsprechungskenntnisse in bestimmten
Fragen zu aktualisieren.
Bundesarbeitsgericht AG Beschluss 18.01.2012 1 ABR 73/10
Spaghetti mit Grünkohl (für 4 Personen)
Georg Harms
Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e. V.
500 g Spaghetti, 1 Zwiebel, 2 Knoblauchzehen,
400 g gewürfelten Knochenschinken (Parma, Serrano,
Westfälischen), 1 kg Grünkohl, 3 EL gutes Olivenöl, Salz,
Pfeffer, Rosenpaprika, 1 TL Oregano, Rosmarin,
1 Kaffeebecher Gemüsebrühe, Parmesan
Grünkohl wie üblich vorbereiten (Blätter von den Strünken
ziehen, kalt, warm, kalt, warm wässern, hacken), Zwiebel
und Knoblauch fein hacken und mit den Schinkenwürfeln
im Olivenöl bei nicht ganz starker Hitze (z. B. Stufe 6 von 9)
anschwitzen, wenn zu heiß, spritzt das Öl, den gehackten
Grünkohl dazugeben und unter häufigem Rühren und Wenden einige Minuten mitschwitzen lassen.
Währenddessen mit Salz, Pfeffer und einer Prise Rosenpaprika würzen, getrockneten Oregano in der Handfläche zerreiben und mit den Rosmarinnadeln (nach Geschmack) zu
dem Kohl geben. Jetzt mit der Gemüsebrühe ablöschen,
aufkochen und ca. 20 Minuten köcheln lassen. In der Zwischenzeit die Spaghetti al dente kochen, abgießen und
unter den Kohl mischen. Mit frisch gehobeltem Parmesan
bestreuen. Mmmmmmmh! Gut schmeckt auch eine Handvoll gerösteter Pinienkerne darüber.
Und die Schwiegermutter wird nie mehr „Spaghetti Bolognese,
aber bitte mit Reis und ohne rote Sauce“ bestellen.
Lass’ es Dir schmecken
Schorsch
Mitarbeitervertretungsrecht
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung –
Einführung in die Aufgaben der Mitarbeitervertretung
62
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung –
Was hat die MAV mit dem BAT-KF zu tun?
63
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung –
Dienst- und Schichtplanung innerhalb der speziellen Vorgaben
des BAT-KF mitbestimmen
64
Grundlagenseminar – Wie funktioniert das Kirchliche Arbeitsrecht?
65
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung –
Kirchengerichtsverfahren/Schlichtungsstelle
66
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung – kompakte Mitbestimmung
67
Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung – Strategie-Wege zum MAV-Ziel
68
Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung – Öffentlichkeitsarbeit der
Mitarbeitervertretung
69
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur
Verfügung. Zu Seminaren rund um das Thema „Mitarbeitervertretungsrecht“
berät Sie Dagmar Acosta Navarro: Tel.: 0211 17523-308,
[email protected]
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätten, Anreise etc.
beantwortet gern Jörg Richerzhagen: Tel.: 0211 17523-212,
[email protected]
62
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung
Einführung in die Aufgaben der Mitarbeitervertretung
Was hat die MAV mit dem BAT-KF zu tun?
Das Seminar vermittelt Basiswissen zum Mitarbeitervertretungsgesetz
(MVG-EKD). Es gibt eine erste Übersicht über die Rolle und Funktion
der Mitarbeitervertretung (MAV) und vermittelt Kenntnisse über die Geschäftsführung und Rechtsstellung der MAV. An praktischen Beispielen
werden im Seminar die rechtlichen Grundlagen vermittelt und in Fallbeispielen Schritte zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben der MAV erarbeitet.
Das Seminar vermittelt Basiswissen zum BAT-KF. Der BAT-KF
regelt die Arbeitsverhältnisse in Dienststellen und Einrichtungen
der evangelischen Kirche und Diakonie in NRW. An praktischen
Beispielen werden Kenntnisse vermittelt und Handlungsmöglichkeiten
erarbeitet, die den Umgang mit dem BAT-KF vereinfachen.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Rolle und Funktion der Mitarbeitervertretung
Das MVG-EKD im System der Rechtsordnung
Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung
Betriebsstruktur/Unternehmensstruktur: MAV, GMAV usw.
Einführung in die Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung
Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeitervertretung anhand von
Praxisbeispielen
Themen
❚ Regelungen des BAT-KF zu:
❙ Rund um den Arbeitsvertrag
❙ Arbeitszeit
❙ Teilzeit und Befristung
❙ Jahressonderzahlung/BSO
❙ Krankheit
❙ Urlaub/Arbeitsbefreiung
❙ Kündigung
❙ Kurzüberblick Eingruppierung/Entgelt
Zielgruppe
Zielgruppe
Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss sowie
Schwerbehindertenvertretung
Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss
sowie Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
Freistellung
§ 19 (3) MVG
§ 96 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung
Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
06.06. – 08.06.2016
07.12. – 09.12.2016
25.04. – 29.04.2016
12.09. – 16.09.2016
Haltern,
Heimvolkshochschule
Seminarnummer: D3-165453-119
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165462-119
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-165454-119
Haltern,
Heimvolkshochschule
Seminarnummer: D3-165455-119
63
64
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretungen
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretungen
Dienst- und Schichtplanung innerhalb der speziellen
Vorgaben des BAT-KF mitbestimmen
Wie funktioniert das Kirchliche Arbeitsrecht?
Entlang der unterschiedlichen Arbeitsorganisation entwickeln sich vielfältige Anforderungen an Arbeitszeitmodelle. Das Seminar vermittelt
notwendiges Wissen zur Überwachung und zur Mitgestaltung des BATKF. Wir spannen den Bogen von den allgemeinen Unterrichtungs- und
Beratungsrechten aus dem MVG über die oft sehr besonderen Bestimmungen im BAT-KF zu den vielfältigen Möglichkeiten der Einzelfallmitbestimmung und der Dienstvereinbarung.
Themen
❚ Arbeitszeitregelungen in den Grenzen von GewO §106 (billiges
Ermessen), des Gesundheitsschutzes ArbZG und der Arbeitsverträge BAT-KF
❚ Mitbestimmung bei: Beginn und Ende der Schichten, Pausen,
Mehrarbeit und bei der Zuordnung der einzelnen DienstnehmerInnen
❚ Individuelle Arbeitszeitgestaltung, Verteilung über TzBfG, PflegeZG
oder BAT-KF
❚ Mitbestimmung im Einzelfall
❚ Dienstvereinbarungen Eckpunkte
Das Seminar gibt einen Einblick in die Grundzüge des Kirchlichen
Arbeitsrechts und vermittelt den TeilnehmerInnen einen Überblick über
die Unterschiede der verschiedenen Arbeitsrechtsregelungen und deren
Bedeutung für die Beschäftigten bzw. die Arbeit der Mitarbeitervertretung.
Themen
❚
❚
❚
❚
Wo steht das Kirchliche Arbeitsrecht im deutschen Rechtssystem?
Sonderstatus Kirche
Formen und Verfahren der Arbeitsrechtsregelung
Welches Kirchliche Arbeitsrecht gibt es in Rheinland, Westfalen
und Lippe
❚ Im Überblick: BAT-KF, AVR DW EKD, Satzung der Diakonischen Werke
❚ Öffnungsklauseln: Welche Handlungsmöglichkeiten hat die MAV?
❚ Aktuelle Entwicklungen im Kirchlichen Arbeitsrecht
Zielgruppe
Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss
Freistellung
§ 19 (3) MVG
Zielgruppe
Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss sowie
Schwerbehindertenvertretungen.
Kosten
Seminarkostenpauschale: 199,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Freistellung
§ 19 (3) MVG
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
20.06. – 22.06.2016
07.11. – 09.11.2016
10.03.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165456-119
Haltern,
Heimvolkshochschule
Seminarnummer: D3-165457-119
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165450-119
65
66
Grundlagenseminar für Mitarbeitervertretung
Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung
Kirchengerichtsverfahren/Schlichtungsstelle
Kompakte Mitbestimmung
Was tun, wenn sich Mitarbeitervertretung und Dienststellenleitung nicht
einig sind? Wie stellt die MAV einen Antrag an die
Schlichtungsstelle/das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten? Welche Rechtsfragen und Streitigkeiten können geklärt werden? Diese und weitere Fragen werden in diesem
Grundlagenseminar bearbeitet.
Ergänzend zum Seminar „Einführung zum Mitarbeitervertretungsgesetz“
wird in diesem 5-tägigen Seminar das Verfahren der Mitbestimmung
und der Mitberatung nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz vertiefend
bearbeitet. Ein wesentliches Ziel des Seminars ist, die Mitglieder der
Mitarbeitervertretung dabei zu unterstützen, von der Reaktion auf Maßnahmen der Dienststellenleitung zur Aktion zu kommen, um die Interessen der Mitarbeitenden gezielt durchzusetzen. Die Themen werden mit
Hilfe von praxisnahen Fallbeispielen bearbeitet.
Themen
❚
❚
❚
❚
Kirchengerichtlicher Rechtsschutz – Was ist im MVG hierzu geregelt?
Welche Sachverhalte sind schlichtungsfähig?
Wie läuft ein Schlichtungsverfahren?
Wie geht es weiter, wenn das Schlichtungsergebnis aus der 1. Instanz
nicht akzeptiert wird?
❚ Was kostet der kirchengerichtliche Rechtsschutz?
❚ Was ist zu beachten?
❚ Aktuelle Entscheidungen aus Schlichtungsstellen, Kirchengerichten und
Kirchengerichtshof
Themen
❚
❚
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❚
❚
Mitbestimmungs- und Mitberatungsverfahren
Fälle der Mitbestimmung und Mitberatung
Informationsrecht der Mitarbeitervertretung
Initiativrecht
Dienstvereinbarung
Umsetzung von MAV-Initiativen bis hin zum Schlichtungsverfahren
Zielgruppe
Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss
Zielgruppe
Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss
Freistellung
§ 19 (3) MVG
Freistellung
§ 19 (3) MVG
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale: 199,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung
Hinweis
Erforderliches Grundlagenwissen wird vorausgesetzt.
10.05.2016
27.10.2016
11.04. – 15.04.2016
26.09. – 30.09.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165451-119
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165452-119
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-1654558-119
Hattingen,
DGB-Bildungsstätte
Seminarnummer: D3-165459-119
67
68
Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung
Aufbauseminar für Mitarbeitervertretung
Strategie-Wege zum MAV-Ziel
Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretung
Das Seminar vermittelt Mitarbeitervertretungen vertiefendes Basiswissen für ihre Arbeit. MAV‘en müssen sich mit immer vielfältigeren Problemen auseinandersetzen. Umso notwendiger ist es, Interessenvertretungsarbeit effektiv und effizient zu gestalten. Anhand konkreter Fallbeispiele
werden die TeilnehmerInnen in die Lage versetzt, ihre Arbeit zu optimieren.
„Die MAV ist kein Geheimrat!“ Gute Mitarbeitervertretungsarbeit lebt
von ihrer Transparenz. Je klarer sie bei den Mitarbeitenden ankommt,
umso erfolgreicher ist sie. An realistischen Fallbeispielen werden die
Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit der Mitarbeitervertretung ausführlich
und praxisnah bearbeitet.
Themen
❚
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❚
Konkrete Problembenennung
Zieldefinition
Systematische Ursachenanalyse
Einbeziehung der Beschäftigten: Öffentlichkeitsarbeit,
Mitarbeiterversammlung usw.
Umsetzungs- und Verhandlungsstrategien, Win-Win-Strategien
Nutzung gesetzlicher Mitwirkungsrechte
Funktion von Dienstvereinbarungen
Ziel erreicht? Kontrolle vereinbarter Maßnahmen
Zielgruppe
Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss
Freistellung
§ 19 (3) MVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung
Hinweis
Erforderliches Grundlagenwissen wird vorausgesetzt.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Rechtliche Aspekte der Öffentlichkeitsarbeit
Mitarbeitervertretungsgesetz und Schweigepflicht der MAV
Welche Themen sind in der Öffentlichkeitsarbeit zulässig?
Urheberrecht: Das Internet lockt mit vielen Materialien zur Gestaltung
der Öffentlichkeitsarbeit. Was ist überhaupt erlaubt?
Weitere rechtliche Aspekte
Strategie und Mittel der Öffentlichkeitsarbeit
Vom bunten Brett bis zum Intranet
Von der Idee bis zur Umsetzung
Potenziale der verschiedenen Medien
Inhaltliche Aufbereitung
Zielgerichtete Ansprachen
Sondierung: Welches Thema passt zu welchen Medien?
Zielgruppe
Mitglieder der Mitarbeitervertretung mit Entsendebeschluss
Freistellung
§ 19 (3) MVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung
Hinweis
Erforderliches Grundlagenwissen wird vorausgesetzt.
29.08. – 31.08.2016
23.11. – 25.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungsstätte
Seminarnummer: D3-165460-119
Hattingen,
DGB-Bildungsstätte
Seminarnummer: D3-165461-119
69
Tomatensuppe mit Zimt und Garnelen
(für 4 Personen)
Für die Suppe: 1 kleine Zwiebel, 80 ml mildes Olivenöl
½ l Gemüsebrühe, 1 Knoblauchzehe, 650 g stückige
Tomaten (aus der Dose), einige Stiele Basilikum, 1 Splitter Zimtrinde, Salz und Pfeffer aus der Mühle, Zucker, Chilipulver
1 EL Basilikum (frisch geschnitten)
Für die Croutons: 1 Scheibe Toastbrot, 1 EL Butter
1 Stück Zimtrinde
Für die Garnelen: 4 Garnelen (á ca. 30 g), 1 TL Olivenöl
Je 1 Msp. abgeriebene unbehandelte Zitronen- und
Orangenschale, mildes Chilisalz
Bernd Wappler
Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e. V.
Zubereitung:
Für die Suppe die Zwiebel schälen und in feine Würfel schneiden.
In einem Topf 1 EL Olivenöl erhitzen und die Zwiebelwürfel darin
bei milder Hitze glasig dünsten. Die Brühe dazugießen und knapp
unter dem Siedepunkt 5 Minuten ziehen lassen. Den Knoblauch
schälen und in Scheiben schneiden. Die Tomaten zur Brühe geben
und erhitzen. Den Knoblauch hinzufügen und die Tomatensuppe
mit dem Stabmixer pürieren, dabei das restliche Olivenöl nach
und nach dazugeben und untermixen. Die Basilikumstiele waschen und trockenschütteln. Den Zimt mit den Basilikumstielen in
die Suppe geben, einige Minuten ziehen lassen und wieder entfernen. Die Tomatensuppe mit Salz, Pfeffer und je 1 Prise Zucker
und Chilipulver würzen. Für die Croutons das Toastbrot in ½ cm
große Würfel schneiden. Die Butter in einer Pfanne erhitzen und
die Brotwürfel darin bei milder Hitze rundum goldbraun rösten.
Etwas Zimt darüberreiben.
Die Garnelen schälen, am Rücken entlang einschneiden und den
dunklen Darm entfernen. Die Garnelen waschen, trockentupfen
und längs halbieren. In einer Pfanne das Olivenöl erhitzen und die
Garnelenhälften darin auf der Hautseite bei mittlerer Hitze 1 bis 2
Minuten braten, bis sie sich aufdrehen. Dann wenden, die Pfanne
vom Herd nehmen und die Garnelen in der Resthitze durchziehen
lassen. Die Zitronen- und Orangenschale darüberstreuen und mit
Chilisalz würzen.
Die Tomatensuppe auf vorgewärmte tiefe Teller oder Schälchen
verteilen. Die gebratenen Garnelen daraufgeben und die Suppe
mit Basilikum und den Zimt-Croutons bestreut servieren.
Schwerbehindertenvertretungsrecht
SBV Grundlagen I – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV
74
SBV Grundlagen II – Die Rechte und Möglichkeiten für Beschäftigte nach
dem SGB IX
75
Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX – Aufgaben und
Möglichkeiten der SBV
76
Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
77
BEM I Eingliederungsmanagement rechtssicher gestalten
78
BEM II Praxisseminar
80
Aktuelle Rechtsprechung zum BEM
81
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für die individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern
zur Verfügung. Zu Seminaren zum Schwerbehindertenvertretungsrecht berät Sie
Dagmar Acosta Navarro: Tel.: 0211 17523-308,
[email protected]
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet
gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected].
74
SBV Grundlagen I – Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten für SBV
SBV Grundlagen II – Die Rechte und Möglichkeiten
für Beschäftigte nach dem SGB IX
Die Aufgaben der SBV sind vielumfassend und herausfordernd. Mit diesem Seminar erleichtern wir den Einstieg für neu- und wiedergewählte
SBV, geben einen Überblick ihrer Aufgaben, Pflichten und Rechte. Ein
Kurzüberblick über erste Handlungsschritte und Präventionsmaßnahmen wird gegeben.
Für die Praxis der Schwerbehindertenvertretungen reichen die Kenntnisse zum SGB IX alleine nicht aus. Sie benötigen neben Grundlagen
der menschen-/behindertengerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen
auch Kenntnisse der Gefährdungsbeurteilung. Ein weiterer wichtiger
Bestandteil ihrer Arbeit ist die Unterstützung der Betroffenen beim Antrags- sowie Widerspruchsverfahren. In diesem Seminar werden wir die
Rechte und Möglichkeiten anhand der gesetzlichen Regelungen erarbeiten und weitere Schritte zur Prävention darstellen.
Themen
❚ Definition: Behinderung, Schwerbehinderung
❚ Rechte und Pflichten der Schwerbehindertenvertretungen (SBV)
❚ Zusammenarbeit SBV und Personalrat, Betriebsrat und Mitarbeitervertretung
❚ Pflichten des Arbeitgebers
❚ Arbeitsrechtliche Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen
❚ Bearbeitung von Fallbeispielen anhand betrieblicher Anforderung
❚ Zusammenarbeit mit externen Anlaufstellen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie
Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
Arbeitsorganisation
Antragsverfahren
Widerspruchsverfahren
Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz: Grundlagen
Gefährdungsbeurteilung
❚ Inklusion
❚ Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie
Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
15.02. – 19.02.2016
05.09. – 09.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165350-141
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165352-141
09.05. – 13.05.2016
12.12. – 16.12.2016
22.02. – 24.02.2016
24.10. – 26.10.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165351-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165353-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165354-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165355-141
75
76
Widerspruchsverfahren nach dem SGB IX –
Aufgaben und Möglichkeiten der SBV
Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht
In Ergänzung zum alten Schwerbehindertengesetz ist in § 95 Abs. 1 SGB IX
festgelegt, dass die Schwerbehindertenvertretung Beschäftigte auch bei
Anträgen an die zuständigen Behörden auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades sowie auf Gleichstellung zu unterstützen hat. Diese
Formulierung hat den Aufgabenbereich und damit den allgemeinen Schulungsbedarf der Schwerbehindertenvertretung erheblich erweitert und
umfasst ebenso das Widerspruchsverfahren. Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse, die schwerbehinderten Menschen im Rahmen
eines Feststellungs- und/oder eines Widerspruchsverfahrens beim Versorgungsamt zu unterstützen. Es werden Möglichkeiten vorgestellt und erarbeitet, die Antragsteller bei der Durchführung zu beraten. Ebenso wird
vorgestellt, was zwingend bei Widersprüchen zu beachten ist.
Die Rechtsprechung im Arbeits- und Sozialrecht unterliegt einem ständigen Wandel. Diese hat unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf
die Rechte von Menschen mit Behinderung bzw. von Behinderung bedrohter Menschen.
Dieses Seminar trägt dafür Sorge, dass sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch PR/BR und MAV auf dem aktuellen Stand der rechtlichen Lage sind und entsprechende Maßnahmen in Betrieb und
Dienststelle einleiten können.
Konkrete Themen sind abhängig von der aktuellen Rechtsprechung.
Bisher geplant sind
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Einführung zur rechtlichen Bedeutung des Widerspruchs
Wesen des Widerspruchs
Wirkung des begehrten Verwaltungsakts
Formulierungsvorschläge für Widersprüche
Widerspruchsausschuss beim Integrationsamt
Widerspruchsausschuss bei der Bundesagentur für Arbeit
Rechtsmittel im Falle der Nichtabhilfe eines Widerspruches
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretung sowie Mitglieder des Betriebsrats,
des Personalrats, der Mitarbeitervertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO
§ 46 (6) BPersVG
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Sozialgerichtsklage
Aktuelle Rechtsprechung
Heilungsbewährung (§ 116 SGB IX)
Ausführung von Leistungen, persönliches Budget (§ 17 SGB IX)
Fallmanagement der Krankenkassen
Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie
Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Hinweis: Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.
12.04.2016
20.09.2016
02.03.2016
22.11.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165358-141
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165359-141
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165360-141
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165361-141
77
78
79
BEM I Eingliederungsmanagement rechtssicher
gestalten
Das Thema Prävention und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit hat im novellierten Sozialgesetzbuch (SGB IX) ein noch stärkeres Gewicht erhalten.
Mit dem BEM steht den Interessenvertretungen und den Schwerbehindertenvertretungen ein wichtiges Instrument zum Gesundheitsschutz der
Beschäftigten zur Verfügung. Eine Betriebs-/Dienstvereinbarung ist dabei
ein sinnvolles Instrument, um betroffene Beschäftigte besser zu schützen. In diesem Seminar wird alles über die Beteiligungsrechte rund um
das BEM und die Folgen bei dessen Nichteinführung behandelt. Von der
Informationsbeschaffung bis zur Erfolgskontrolle: Wir zeigen worauf es
bei der Vorbereitung und Durchführung des BEM wirklich ankommt.
Themen
❚ Rechtliche Grundlagen gemäß § 84 SGB IX
❚ Was bedeuten Prävention und BEM?
❚ Beteiligungsrechte von PR, BR, MAV und Schwerbehindertenvertretung
❚ Maßnahmen im Vorfeld
❚ Durchführungsmaßnahmen
❚ Arbeitsplatzerhaltende Maßnahmen/berufliche Wiedereingliederung
nach SGB IX
❚ Konstruktive Gesprächsführung im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
❚ Kommunikation im Integrationsteam
❚ Erarbeitung von Bausteinen für Dienstvereinbarungen/
Betriebsvereinbarungen zum BEM
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie
Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
29.02. – 04.03.2016
19.09. – 23.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165362-141
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-165364-141
13.06. – 17.06.2016
05.12. – 09.12.2016
Goch,
Sport- und Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-165363-141
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165365-141
80
BEM II Praxisseminar
Die ersten Schritte im BEM sind gemacht. Der rechtliche Rahmen ist
ggf. schon mit einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung gesteckt,
die betrieblichen Akteure haben die Arbeit aufgenommen. Dieses Seminar richtet sich an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BEM-Seminare,
die die Rechtssicherheit aus dem Grundseminar und bereits erste Erfahrungen in der praktischen Arbeit mit BEM gesammelt haben. Dabei
zeigen sich einige Stolpersteine bei z. B. Fragen wie: Wie kann ich mit
welchen externen Institutionen zusammenarbeiten? Wie spreche ich
Kolleginnen und Kollegen an, bei denen ich Handlungsbedarf vermute?
Wie können Kolleginnen und Kollegen BEM als Möglichkeit der Unterstützung statt als Kontrolle wahrnehmen?
In diesem Seminar wollen wir uns mit diesen und ähnlichen Fragen auseinandersetzen und die eigenen Handlungsoptionen erweitern.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Ziele, Aufbau und Arbeit des BEM in der Praxis
Betriebs-/Dienstvereinbarung zur Umsetzung des BEM
Datenschutz und Schweigepflicht
BEM-Prozess und Rollenverständnis
Sensible Gesprächsführung
Kollegiale Beratung und Fallbesprechung
Transfer in die Praxis
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie
Gleichstellungsbeauftragte
Aktuelle Rechtsprechung zum Betrieblichen
Eingliederungsmanagement
Das Arbeits- und Sozialrecht ist geprägt durch Rechtsprechungen an
den Arbeits- und Sozialgerichten. Die Formulierungen der Gesetzestexte werden in der Praxis häufig unterschiedlich ausgelegt. Deswegen
ist es für die gesetzliche Interessenvertretung sehr wichtig, sich über
die aktuellen Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. In diesem
Seminar geht es gezielt um die Rechtsprechung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
Die Klage vor dem Arbeits- und dem Sozialgericht
Beweislastdarlegung im Prozess
Auswirkung einer fehlenden Beteiligung der Interessenvertretung
Auswirkungen beim Kündigungsschutzprozess
Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie
Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,– Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
02.05. – 04.05.2016
07.11. – 09.11.2016
23.02.2016
15.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-165366-141
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-165367-141
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165370-141
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165371-141
81
Jugend- und Auszubildendenvertretung
JAV-Grundlagenseminar I
84
JAV-Grundlagenseminar II
85
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur
Verfügung. Zu Seminaren für Jugend- und Auszubildendenvertretungen berät
Sie Bianca Herr, Tel.: 0211 17523-266, [email protected].
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet
gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected]
84
85
JAV-Grundlagenseminar I
JAV-Grundlagenseminar II
Einführungsseminar für JAV-Mitglieder
Qualität der Ausbildung durch Mitbestimmung sichern
und verbessern
Im Mittelpunkt des Seminars stehen Grundkenntnisse der JAV-Arbeit
nach dem BetrVG, LPVG NRW bzw. BPersVG. Ziele und Handlungsmöglichkeiten bei der Interessenvertretung von Jugendlichen und
Auszubildenden werden gemeinsam entwickelt, ihre Umsetzung unter
Berücksichtigung der betrieblichen Bedingungen praxisnah geübt.
Kenntnisse der für die JAV’en relevanten Gesetze werden ebenfalls
vermittelt.
Themen
❚ Zuständigkeiten und Aufgaben der JAV gemäß BetrVG/LPVG
NRW/BPersVG
❚ Überblick über relevante Gesetze für die Arbeit der JAV, z. B.
Berufsbildungsgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz etc.
❚ Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat/Personalrat
❚ Geschäftsführung der JAV
❚ Aufgaben und Funktionen innerhalb der JAV
❚ Öffentlichkeitsarbeit der JAV
❚ Die Jugend- und Auszubildendenversammlung
❚ Kosten der JAV-Arbeit
Zielgruppe
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
mit Entsendebeschluss
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
Die JAV kann durch die Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte gegenüber PR/BR einen großen Beitrag zur Verbesserung und Wahrung der
Ausbildungsqualität leisten. Hierzu ist es nötig, entsprechende Beteiligungsverfahren nach dem BetrVG/LPVG/BPersVG zu kennen. Anhand
von praktischen Beispielen werden wir die Beteiligungsverfahren und
ihre Durchsetzbarkeit vermitteln und gemeinsam Handlungsstrategien
zur Ausbildungsqualitätssicherung entwickeln.
Themen
❚ Organe des BetrVG/LPVG/BPersVG
❚ Die Beteiligungsarten: Definition Anhörung, Mitwirkung,
Mitbestimmung
❚ Initiativrechte der JAV und des BR/PR
❚ Beteiligungsverfahren, Formen und Fristen
❚ Qualitätsmerkmale der Ausbildung
❚ Die Ausbildereignungsverordnung
❚ Ausbildungsplatzbegehungen
❚ Arbeitsschutz für Azubis
❚ Praktische Umsetzungsmöglichkeiten
Zielgruppe
Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
mit Entsendebeschluss
Freistellungen
Kosten
§ 37 (6) BetrVG
Seminarkosten: 999,- Euro (USt.-frei)
incl. Unterkunft/Verpflegung
Kosten
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
Seminarkosten: 999,- Euro (USt.-frei)
incl. Unterkunft/Verpflegung
11.01. – 15.01.2016
14.03. – 18.03.2016
04.07. – 08.07.2016
24.10. – 28.10.2016
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161860-142
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161861-142
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161862-142
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-161863-142
Spaghetti
Christina Hunke
Referentin für das
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Mein gesundes und schnelles Rezept für Koch-Muffel:
Man nehme lediglich: Spaghetti (gerne Vollkorn,
da diese kerniger schmecken)
❚ Kirsch- oder Cocktail-Tomaten
❚ Olivenöl (Walnussöl is´ auch ganz schön legga)
❚ reichlich Knoblauch
❚ getrocknete Chilischoten
(Menge je nach persönlicher Schärfe-Resistenz)
❚ „Brunch“ Paprika-Brotaufstrich zum Kochen
❚ 1 Topf + 1 Pfanne
Zubereitung:
Spaghetti al dente kochen. Tomaten halbieren und in
Olivenöl in der Pfanne schmoren. In die Pfanne eine
vampirvertreibende Menge Knoblauch geben. Die getrockneten Chilischoten zerbröseln (ich empfehle einen
Mörser – die Schleimhäute werden es danken) und
nach Geschmack in die Pfanne geben. Wenn die Tomaten weichgekocht sind, einen großen Löffel „Brunch“
zugeben und gut verrühren.
Dann die Tomatensauce über die abgetropften
Spaghetti geben. Ggf. zum Umrühren noch einen
Schuss Öl hinzugeben.
Sehr einfach – aber ( je nach Menge von Chili und
Knofi) oho! Und ich bin in 10 Minuten fertig mit meiner
„Lieblingsbeschäftigung Kochen“.
Und wer es doch ein wenig diffiziler mag, kann –
je nach Gusto – beispielsweise noch Oliven, Käse
(z. B. Feta) oder Walnüsse hinzufügen.
Guten Appetit wünscht
Christina Hunke
Arbeitsrecht und Gesundheitsschutz
Einführung in das Arbeitsrecht I
90
Einführung in das Arbeitsrecht II
92
Arbeitszeitrecht
94
Aktuelle Rechtsprechung
95
Personalgestellung, Leiharbeit und Werkverträge
96
Diskriminierung und Mobbing
97
Teilzeitbeschäftigung
98
Befristete Beschäftigung
99
Psychische Belastungen
100
Burnout erkennen, verhindern, mit Betroffenen umgehen
101
Suchtprävention und Suchtverhalten
102
Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
103
Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit I
104
Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit II
106
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I
108
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II
110
Lebensarbeitszeit, Rente und Altersteilzeit
111
Das Rentenpaket
112
Zertifizierte Fortbildung
Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)
113
Zertifizierte Fortbildung
Betriebliche Demografieberaterin (IfG)
114
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern
zur Verfügung. Zu Seminaren rund um die Themen Arbeitsrecht und
Gesundheitsschutz berät Sie Christian Lorenz, Tel.: 0211 17523-279,
[email protected].
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc.
beantworten gern unsere Teamassistentinnen und -assistenten,
Tel.: 0211 17523-188, [email protected].
90
91
Einführung in das Arbeitsrecht I
Von der Einstellung bis zur Kündigung
Die TeilnehmerInnen beschäftigen sich im Seminar mit den arbeitsrechtlichen Grundlagen. Sie erhalten Einblicke in die Rechte und Pflichten
von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern sowie in die Beteiligungsrechte und -möglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung in
arbeitsrechtlichen Belangen.
Schwerpunkte des Seminars sind die Systematik des Arbeitsrechts
sowie die Regelungen zum Arbeitsvertrag und zum Kündigungsschutz.
Themen
❚ Die Grundlagen von Arbeitsverhältnissen
❙ Der Umfang des Arbeitsrechts
❙ Warum werden Arbeitsverhältnisse gesetzlich geregelt?
❚ Systematik des Arbeitsrechts
❚ Der Arbeitsvertrag – Rechte und Pflichten:
❙ Anbahnung des Arbeitsverhältnisses, Schuldrechtsverhältnis,
Direktionsrecht, Urlaub, Entgeltfortzahlung
❚ Besondere Arbeitsverhältnisse:
❙ Teilzeit und Befristung, Leiharbeit, Arbeitnehmerüberlassung
❚ Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
❙ Beendigungsarten, Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzgesetz,
Formen und Fristen
25.01. – 29.01.2016
29.08. – 02.09.2016
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-166711-120
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166715-120
29.02. – 04.03.2016
17.10. – 21.10.2016
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166712-120
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166716-120
09.05. – 13.05.2016
28.11. – 02.12.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166713-120
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-166717-120
11.07. – 5.07.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166714-120
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 19 (3) MVG
Schon gewusst?
Nachtzuschläge bei Amtstätigkeit in der Tagschicht
Betriebsratsmitglieder erhalten – auch ohne nachts zu arbeiten –
Nachtzuschläge, wenn vergleichbare Arbeitnehmer für ihre Arbeit
Nachtzuschläge erhalten haben und das Betriebsratsmitglied ohne
die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht gearbeitet hätte.
LAG Köln, Urteil 13.12.2013 – 12 Sa 682/13
92
93
Einführung in das Arbeitsrecht II
Schutzrechte erfolgreich durchsetzen
Ergänzend zu dem Seminar „Einführung in das Arbeitsrecht I“ erhalten
die TeilnehmerInnen einen Überblick über die Schutzrechte für ArbeitnehmerInnen, das Tarifvertragsrecht sowie die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche.
Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Beteiligungsrechte und
Überwachungspflichten der gesetzlichen Interessenvertretung gelegt.
Bestandteil des Seminars ist ein Besuch des Arbeitsgerichts.
Themen
❚ Arbeits- und Gesundheitsschutz
❚ Der Schutz besonderer ArbeitnehmerInnengruppen:
❙ Mutterschutzgesetz, Elternzeit (Bundeserziehungsgeldgesetz)
❙ Schwerbehinderte Menschen (SGB IX)
❙ Jugendarbeitsschutz
❙ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
❚ Verfahrensrecht
❙ Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
❙ Grundsätze des Klagewegs
❙ Beschlussverfahren/Einigungsstelle
❚ Kollektive Regelung von Arbeitsverhältnissen
❙ Grundlagen und Bedeutung des Tarifvertragsrechtes
❙ Zustandekommen und Inhalt von Tarifverträgen
❙ Wirkung von Tarifverträgen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 19 (3) MVG
15.02. – 19.02.2016
15.08. – 19.08.2016
Kevelaer,
Parkhotel
Seminarnummer: D3-166718-120
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-166721-120
25.04. – 29.04.2016
12.09. – 16.09.2016
Grefrath,
Grefrather Hof
Seminarnummer: D3-166719-120
Oelde,
Landhotel Meyer-Gresshoff
Seminarnummer: D3-166722-120
20.06. – 24.06.2016
14.11. – 18.11.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-166720-120
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166723-120
Schon gewusst?
Arbeitsgerichtsbarkeit
Thema Schulung für Betriebsratsmitglieder über aktuelle Rechtsprechung. Zulässigkeit der Anträge. Bestehen eines besonderen Feststellungsinteresses und eines konkreten Rechtsverhältnisses i.S.v.
§ 256 Abs. 1 ZPO. hinreichende Bestimmtheit des Verfahrensgegenstands i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme i.S.v. § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG. Grund- und Spezialwissen. Leitsatz: Es kann im Einzelfall erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6
Satz 1 BetrVG sein, dass sich Betriebsratsmitglieder über die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts durch den Besuch
einer entsprechenden Schulungsveranstaltung informieren.
1. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gehört nicht zum unverzichtbaren Grundwissen des einzelnen
Betriebsratsmitglieds, dessen Erforderlichkeit der Betriebsrat nicht
näher darlegen muss. 2. Der Betriebsrat als Gremium muss ...
BAG Beschluss vom 18.01.2012 – 7 ABR 73/10
94
Arbeitszeitrecht
95
Aktuelle Rechtsprechung
Arbeitsrechtspraxis am Bundesarbeitsgericht
Das Thema Arbeitszeit ist eines der größten Konfliktfelder in Dienststellen und Betrieben. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Bestandteile des Arbeitszeitrechts. Dabei stehen anhand
praktischer Beispiele die Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen
Interessenvertretung im Mittelpunkt.
Themen
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❚
Regelungsbereiche des Arbeitszeitgesetzes
Höchstarbeitszeit
Ruhepausen/Ruhezeiten
Nacht- und Schichtarbeit
Sonn- und Feiertagsarbeit
Tarifvertragliche Regelungen
Voll- und Teilzeitmodelle
Arbeitsbereitschaft:
❙ Bereitschaftsdienst
❙ Rufbereitschaft
❙ Überstunden
❚ Urlaubsrecht
❚ Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung bei der
Gestaltung von Arbeitszeitregelungen und -modellen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Kein anderer Rechtsbereich ist so stark durch die Rechtsprechung
geprägt und ständig Veränderungen unterworfen wie das Arbeitsrecht.
Für das Gremium der Interessenvertretung besteht daher die Notwendigkeit, über die aktuellen Entwicklungen des Arbeitsrechts immer auf
dem neuesten Stand zu sein. Dieses Seminar bietet einen systematischen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte werden in verständlicher Form analysiert
und besprochen. Der Besuch einer Arbeitsgerichtsverhandlung am
Bundesarbeitsgericht in Erfurt ist im Rahmen des Seminarablaufs
vorgesehen.
Themen
❚ Genaue Themen werden der aktuellen Rechtsprechung angepasst
und ca. drei Monate vorher bekanntgegeben
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Freistellungen
Hinweis
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Für die Teilnahme an diesem Seminar sind Grundlagenkenntnisse
im Arbeitsrecht notwendig.
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
07.03. – 11.03.2016
07.11. – 11.11.2016
18.04. – 20.04.2016
15.11. – 17.11.2016
Grefrath,
Grefrather Hof
Seminarnummer: D3-166728-120
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-166729-120
Erfurt,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166707-742
Erfurt,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166708-742
96
Personalgestellung, Leiharbeit und Werkverträge
Diskriminierung und Mobbing
Die Formen flexibler Personalpolitik sind vielfältig: Das sog. Stammpersonal
wird minimiert und um vorübergehend beschäftigte Arbeitskräfte ergänzt –
entweder durch Arbeitnehmerüberlassung (sog. Zeit- oder Leiharbeit),
durch Gestellung von öffentlichen/privaten Dritten (sog. Personalgestellung)
bis hin zur Zuweisung von Beamten oder durch Werkverträge in Betrieben
und Dienststellen. Sowohl kollektiv- als auch individualrechtlich ergeben
sich wichtige Fragen für die Interessenvertretung, z. B.: Welche Handlungsund Gestaltungsmöglichkeiten hat die Interessenvertretung? Das Seminar
erörtert diese Fragen und stellt die unterschiedlichen Formen prekärer Beschäftigung differenziert dar; die beamtenrechtlichen Möglichkeiten der Zuweisung werden ebenfalls thematisiert. Anhand praktischer Beispiele lernen
die Teilnehmenden sowohl Gestaltungsoptionen für betriebliche Regelungen
als auch für die Herangehensweise im Individualfall kennen.
Interessenvertretungen, die gegen Diskriminierung und Mobbing vorgehen
wollen, benötigen neben Sensibilität und Einfühlungsvermögen Kenntnisse
zur Prävention zum Erkennen und Gegensteuern. Neben diesem Wissen
vermittelt das Seminar Strategien, um den Arbeitgeber von der Notwendigkeit der Prävention und Intervention zu überzeugen.
Themen
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Mobbing: Definition, Handlungen, Ablauf, Ursachen und Folgen
Rolle und Handlungsmöglichkeiten des/der BR/PR/MAV bei Mobbing
Prävention: wirksame Anti-Mobbing-Strategien
Erkennen von Mobbing und Abgrenzung zu Konflikten
Argumente für Mobbingprävention und Intervention
Bausteine für Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Zielgruppe
Themen
❚ Rechtsgrundlagen Gestellung, Leiharbeit und Werkverträge: Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Beamtenstatusgesetz, anwendbare Tarifverträge, Tarifrechtsgrundlagen einschließlich
aktueller Rechtsprechung
❚ Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen gemäß
BetrVG, LPVG, BPersVG und MVG bei prekären Arbeitsverhältnissen
❚ Abgrenzung der flexiblen personalpolitischen Maßnahmen und differenziertes
Herangehen, um für die Betroffenen den bestmöglichen Schutz zu erzielen
❚ Individuelle Rechte und Pflichten von betroffenen ZeitarbeitnehmerInnen
und von Gestellten
❚ Informationsrechte und Informationspflichten von BR, PR und MAV
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 536,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§§ Tipp
An einem Mobbing-Seminar teilzunehmen ist für einen Betriebsrat
(analog PR/MAV) erforderlich, wenn erste Anzeichen für systematische
Schikane durch KollegInnen oder Vorgesetzte erkennbar ist. Der Betriebsrat muss nicht warten, bis eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, der Ehre oder Gesundheit des Arbeitnehmers eingetreten ist (LAG
Hamm vom 07.07.2006 – 11 Sa 1283/05).
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
22.06. – 24.06.2016
07.11. – 09.11.2016
25.04. – 27.04.2016
12.09. – 14.09.2016
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166769-742
Kevelaer,
Parkhotel
Seminarnummer: D3-166770-742
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166763-742
Wegberg,
Burg Wegberg
Seminarnummer: D3-166741-742
97
98
99
Teilzeitbeschäftigung
Befristete Beschäftigung
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge,
Teil 1
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge,
Teil 2
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Teilzeitbeschäftigung und verschafft Einblicke in die Rechte und
Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen sowie über die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung. Beamtenrechtliche Fragestellungen können nicht
Bestandteil des Seminars sein.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen über die verschiedenen Bereiche
der befristeten Beschäftigungsverhältnisse, klärt die Rechte und Pflichten von ArbeitnehmerInnen und zeigt die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung auf.
Themen
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Begriffsbestimmung: Vollzeit, Teilzeit, Minijob
Formen der Teilzeitarbeit/Arbeitszeitmodelle
Soziale Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung
Diskriminierungsverbot
Rechtsansprüche auf Teilzeitarbeit/Formvorschriften und Fristen
Betriebliche Gründe zur Ablehnung einer Teilzeitforderung
Arbeitszeitverlängerung
Rechtliche und tarifliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit
Urlaub/Arbeitsverhinderung/Freistellung für wichtige Angelegenheiten
Mitwirkungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Themen
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❚
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❚
Arten der Befristung
Auflösend bedingte Arbeitsverträge
Formen der Bestimmung des Befristungszeitpunktes
Doppelbefristung
Verlängerungsklausel
Folgen unwirksamer Befristungen
Beendigung befristeter Arbeitsverträge
Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Diskriminierungsverbot
Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen
Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Die vorherige Teilnahme an Teil 1 „Teilzeitbeschäftigung“ ist sinnvoll,
jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme an Teil 2.
18.04. – 20.04.2016
19.09. – 21.09.2016
27.06. – 29.06.2016
14.11. – 16.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166782-742
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166783-742
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166784-742
Essen,
IntercityHotel
Seminarnummer: D3-166785-742
100
Arbeiten bis zum Umfallen?
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Der Stress wächst: Zeitliche Spielräume und die Personalausstattung
werden knapper, das Klima rauer, die Beschäftigten kranker. Was ist eigentlich Stress? Was sind psychische Belastungen im Arbeitsleben und
was können die betrieblichen Interessenvertretungen tun, um sie zu
verringern? Ziel des Seminares ist es, die Handlungsfähigkeit der betrieblichen Interessenvertretungen im Umgang mit psychischen Belastungen zu stärken. In diesem Seminar werden Grundlagen vermittelt
und Handlungsorientierung für die betriebliche Arbeit gegeben.
Themen
❚ Bestandsaufnahme psychischer Belastungen im Betrieb –
was stresst?
❚ Wie wirkt der Stress im Menschen? Welche Folgen hat das?
❚ Psychische Belastungen ermitteln – u.a. Stressbarometer
❚ Integration in die gesetzliche Gefährdungsbeurteilung
❚ Bewertung von Analyseergebnissen und Entwicklung von
Verbesserungsmaßnahmen
❚ Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Betriebs- und Personalrats,
der JAV und der SBV
❚ Erarbeitung von betrieblichen Vorgehensweisen: das Thema zum
Thema machen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 96 (4) SGB IX
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Burnout erkennen, verhindern, mit Betroffenen
umgehen
Dauererschöpfung oder andere körperliche Symptome als Ursachen von
Arbeitsverdichtung und anhaltendem Stress werden von Beschäftigen oftmals zu lange ignoriert – bis zu dem Punkt, an dem die tägliche Arbeit
nicht mehr bewältigt werden kann, häufig bis zum kompletten Zusammenbruch.
Das Seminar definiert den Begriff Burnout und benennt betriebliche Ursachen für das Entstehen von psychischen Belastungen, die Burnout auslösen können. Die Pflichten des Arbeitgebers (u.a. Fürsorgepflicht) sowie
Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung werden dargestellt und anhand von Praxisbeispielen vertieft. Das Seminar gibt einen
Überblick über wirksame Schutzmechanismen gegen Burnout – betrieblich
und individuell.
Themen
❚
❚
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❚
Dauererschöpfung/Burnout: Was steht hinter diesen Begriffen?
Mögliche Auslöser und Ursachen des Burnouts
Objektive und subjektive Belastungsfaktoren
Folgen von Burnout, anhaltendem Stress und Überlastung:
individuell – betrieblich – gesamtwirtschaftlich
❚ Burnout-Fallen erkennen und überwinden, Burnout verhindern –
Handlungsoptionen erarbeiten
❚ Unterstützungsangebote für betroffene Beschäftigte schaffen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG NRW § 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Kosten
13.06. – 15.06.2016
14.11. – 16.11.2016
10.03. – 11.03.2016
24.11. – 25.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166771-742
Essen,
IntercityHotel
Seminarnummer: D3-166772-742
Düsseldorf,
IntercityHotel
Seminarnummer: D3-166736-742
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166737-742
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
101
102
Suchtprävention und Suchtverhalten
Anforderungen an die betriebliche Interessenvertretung
Etwa 2,5 Prozent aller Beschäftigten sind alkoholabhängig; weitere 5-10
Prozent gelten als gefährdet. Hinzu kommen neben Medikamenten- und
Drogensucht auch sogenanntes „Leistungsdoping“ und Verhaltenssüchte
wie Arbeitssucht. Solche Abhängigkeitserkrankungen haben neben den
persönlichen Folgen für die betroffenen Beschäftigten auch für ihr Arbeitsumfeld gravierende Auswirkungen.
Betriebliche Interessenvertretungen sind oft erste Ansprechpartner bei
Suchtproblemen – zumeist aber ohne konkrete Erfahrungen im Umgang mit
Suchtkrankheiten. Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmenden für Suchtgefahren in Betrieb und Dienststelle und vermittelt Handlungsoptionen für
den Umgang mit Sucht und Suchtbetroffenen in der Arbeitswelt.
Themen
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Bestandsaufnahme: Suchtformen am Arbeitsplatz
Arbeitsrechtliche Folgen von Sucht in der Arbeitswelt
Suchtförderliche und suchtvermeidende Faktoren am Arbeitsplatz
Erkennen von Suchtproblemen und -erkrankungen
Standards in der betrieblichen Suchtprävention
Konzepte der Prävention, der kollegialen Begleitung und Beratung
Suchthilfe - die Angebote im Überblick
Schwierige Konfliktgespräche – aber wie?
Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretungen
Eckpunkte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Fachgespräch in einer Suchtklinik mit Betroffenen
Gefährdungsbeurteilung nach dem
Arbeitsschutzgesetz
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung bildet eine zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In
diesem Seminar erlangen die Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen rechtliche Kenntnisse und lernen anerkannte Konzepte der Gefährdungsbeurteilung kennen. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie den
Prozess der systematischen Gefährdungsbeurteilung im Betrieb anstoßen
bzw. durchsetzen und wie dadurch die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen spürbar verbessert werden können.
Themen
❚ Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung
❚ Beispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
❚ Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung
❚ Beteiligungsrechte und Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
der gesetzlichen Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Zielgruppe
Kosten
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft und Verpflegung
27.04. – 29.04.2016
21.09. – 23.09.2016
Ibbenbüren,
Ringhotel Mutter Bahr
Seminarnummer: D3-166709-742
Ibbenbüren,
Ringhotel Mutter Bahr
Seminarnummer: D3-166781-74
02.06.2016
22.11.2016
Köln,
TRYP by Wyndham Koeln
+ City Centre Hotel
Seminarnummer: D3-166746-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166747-742
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Grundlagen für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit I
Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
Arbeitsschutz liegt im Interesse aller Betriebsparteien. Interessenvertretungen haben viele Möglichkeiten, beim Thema Gesundheit mitzugestalten und verfügen über hinreichende Beteiligungsrechte. Ziel ist es,
physische und psychische Belastungen so gering wie möglich zu halten.
In diesem Einstiegsseminar wird die reformierte Unfallverhütungsvorschrift DGUV 2.0 vorgestellt und Auswirkungen sowie Handlungsoptionen für betriebliche Interessenvertretungen aufgezeigt.
Des Weiteren werden ergonomische Ansprüche an die Arbeitsplatzgestaltung dargestellt, die Arbeit des Arbeitsschutzauschusses vorgestellt
und die Zusammenarbeit mit betriebsinternen und -externen Beteiligten
erläutert.
Themen
❚ Rechtliche Grundlagen DGUV 2.0
❚ EU-Richtlinien, Arbeitssicherheitsgesetz ASiG; Arbeitsschutzgesetz,
Bildschirmarbeitsverordnung; Arbeitsstättenverordnung, SGB VII
❚ Aufgabe und Stellung der Arbeitsschutzverantwortlichen
(Beteiligungs-)Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim
Gesundheitsschutz
❚ Der Arbeitsschutzausschuss nach dem Arbeitssicherheitsgesetz:
Aufgaben und Befugnisse
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
11.04. – 15.04.2016
05.09. – 09.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166724-742
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-166726-742
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Grundlagen für Arbeitsschutz und
Arbeitssicherheit II
Analyse und Weiterentwicklung des betrieblichen
Arbeitsschutzes
In diesem Seminar werden neben den weiterführenden gesetzlichen
Grundlagen die jeweiligen Aufgaben und Durchsetzungsmöglichkeiten der
betrieblichen Interessenvertretungen umfassend besprochen. Das Seminar
klärt, welche Maßnahmen und Vorschriften grundsätzlich zuerst umgesetzt
werden sollten und welche darauf aufbauend folgen.
Darüber hinaus werden gemeinsam die jeweilige innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation betrachtet, Sicherheitsschwerpunkte benannt und daraus individuelle Zielsetzungen abgeleitet, um Arbeits- und Gesundheitsschutz als feste Aufgabe vor Ort zu verankern. Teil des Seminars ist der
Besuch eines Vertreters der Berufsgenossenschaft, um die Zusammenarbeit
mit externen Akteuren zu veranschaulichen.
Zielgruppe
Themen
Die vorherige Teilnahme an Teil 1 ist sinnvoll, jedoch keine
Voraussetzung zur Teilnahme an Teil 2.
❚ Vertiefung Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
❙ EU-Richtlinien
❙ Vertiefung Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
❙ Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen (PSA-BV)
❙ Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
❚ Innerbetriebliche Arbeitsschutzorganisation
❙ Erkennen von Sicherheitsschwerpunkten
❙ Aufgaben der Interessenvertretungen
❙ Durchsetzungsmöglichkeiten
❚ Vorgaben der Berufsgenossenschaften
❙ Begehungen
❙ Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
(Vertiefung Gefährdungsbeurteilungen)
❙ Einweisung, Unterweisung, Unfallverhütungsvorschriften
❙ praktische Umsetzung DGUV 2.0
❚ Schutzgesetze
❙ Arbeitszeitgesetz
❙ Bundesurlaubsgesetz
❚ Kurzer Überblick Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft und Verpflegung
13.06. – 17.06.2016
28.11. – 02.12.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-166725-742
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166727-742
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Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten I
Grundlagen der betrieblichen Gesundheitsschutzorganisation
Tiefgreifende Veränderung der Arbeitsorganisation sowie der demografische Wandel zeigen dringenden Handlungsbedarf bei der psychischen wie physischen Gesundheit von Beschäftigten auf. In vielen Verwaltungen, Betrieben und sozialen Einrichtungen ist das Thema der
Mitarbeitergesundheit inzwischen aufgegriffen worden. Es gibt einen
Arbeitsschutzausschuss, ein geregeltes BEM-Verfahren, Angebote zur
Gesundheitsförderung und im besten Fall sind sogar schon Maßnahmen
zur Bewältigung psychischer Belastungen in Angriff genommen worden.
Damit diese Strukturen und Einzelmaßnahmen sinnvoll und nachhaltig
greifen können, müssen sie miteinander verbunden und in ein System
eingebracht werden – eben ein Betriebliches GesundheitsmanagementSystem. Die Möglichkeiten der Einflussnahme durch die Interessenvertretungen sind hier vielfältig: Schließlich gilt es, das Betriebliche Gesundheitsmanagement auch als strategisches Instrument zu nutzen, um die
Arbeitsbedingungen innerhalb der Organisation kontinuierlich zu verbessern. Das Seminar vermittelt Grundlagen eines Betrieblichen Gesundheitsmanagement-Systems sowie Handlungsstrategien zur Einführung
und effektiven Nutzung eines BGM.
Themen
❚ Aufbau und Merkmale eines funktionierenden Betrieblichen
Gesundheitsmanagements
❚ Vorhandene betriebliche Strukturen zur Unterstützung erkennen
und nutzen
❚ Gesetzliche Rahmenbedingungen für Gesundheit im Betrieb
❚ Die Gefährdungsbeurteilung als ein BGM-Instrument kennenlernen
❚ Beteiligungsstrategien der Interessenvertretung bei der Einführung
und Umsetzung eines BGM
❚ Beispiele guter Praxis
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG NRW § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
13.04. – 15.04.2016
28.09. – 30.09.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166732-742
Hamm,
Mercure Hotel
Seminarnummer: D3-166733-742
110
Betriebliches Gesundheitsmanagement mitgestalten II
Gesund am Arbeitsplatz – gesund in Rente!
Analyse und Weiterentwicklung des betrieblichen
Gesundheitsschutzes
Lebensarbeitszeit, Rente und Altersteilzeit
Dieses Seminar richtet sich an Interessenvertretungen, die bereits Erfahrungen in der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements
(BGM) gemacht haben. Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, den IstZustand des BGM vor Ort als tragfähiges Gesundheitskonzept für die
Beschäftigten kritisch zu prüfen: Vor dem Hintergrund der gemachten
Erfahrungen in der praktischen Umsetzung reflektieren die Teilnehmenden dessen Stärken sowie Verbesserungspotentiale und planen entsprechende Schritte in der Weiterentwicklung. Darüber hinaus bekommen
die Teilnehmenden anhand umfangreicher Fallbeispiele wertvolles Praxiswissen zur Thematik.
Themen
❚ Aktuelle Entwicklungen in den gesetzlichen Rahmenbedingungen
und ihre Bedeutung für das BGM
❚ BGM – Aushängeschild von Unternehmen/Dienststelle und/oder
tragfähige Gesundheitskonzepte für die Beschäftigten?
❚ Analyse der BGM-Bausteine: Was haben wir schon, was fehlt uns
noch?
❚ Auf dem Prüfstand: Wie gut ist das eigene BGM vor Ort?
❚ Wie machen es die anderen? Kollegiale Beratung der Teilnehmenden
untereinander
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG NRW § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Interessenvertretungen werden zunehmend mit Fragen nach der Rente
konfrontiert; viele Beschäftigte wünschen sich einen frühzeitigen Ausstieg
aus dem Erwerbsleben. Vor dem Hintergrund der „Rente mit 67“ verschieben sich dabei Fragen zu Altersteilzeitmodellen hin zu einem Betrieblichen
Gesundheitsmanagement (BGM). Das Seminar klärt eingehend entsprechende Vorschriften zum Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, zeigt Gestaltungsoptionen zum Übergang in den Ruhestand vor 67 auf und schafft
ein Bewusstsein für die Notwendigkeit eines BGM.
Themen
❚ Voraussetzungen, Antragsverfahren, Beginn und Höhe verschiedener
Renten
❚ Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung und aus Altersgründen
❚ Fit für den Job mit Rehabilitation?
❚ Altersteilzeitgesetz/Tarifliche Regelungen zur Altersteilzeit
❚ Regelungen des Sozialgesetzbuchs bei Erwerbsende
❚ Steuerliche Behandlung von Alterseinkünften
❚ BGM/Gefährdungsbeurteilung: Verpflichtung für den Arbeitgeber
❚ Konkrete Handlungsfelder der Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
und Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG NRW §46 (6) BPersVG
§19 (3) MVG § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Kosten
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
20.06. – 21.06.2016
10.11. – 11.11.2016
13.06. – 15.06.2016
09.11. – 11.11.2016
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166734-742
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166735-74
Kevelaer,
Parkhotel
Seminarnummer: D3-165324-742
Willingen,
Hotel Best Western
Seminarnummer: D3-165325-742
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Das Rentenpaket
Zertifizierte Fortbildung
Auswirkungen auf die Beschäftigten und
Interessenvertretungen
Betriebliche Gesundheitsberaterin (IfG)
Betrieblicher Gesundheitsberater (IfG)
Zum 01.07.14 ist das neue Rentenpaket der Bundesregierung in Kraft
getreten. Dieses Tagesseminar gibt einen ersten Kurzüberblick, was
Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen bei Rückfragen zu Arbeitszeitmodellen oder Altersteilzeit der Beschäftigten zum Thema Rente beachten müssen.
Gleichzeitig werden die Möglichkeiten für einen Übergang vom Erwerbsleben in die Rente aufgezeigt.
Betriebliche GesundheitsberaterInnen nehmen eine wichtige Rolle in
ihren Unternehmen ein: Sie helfen mit, eine gesündere Arbeitswelt zu
schaffen. In Kooperation mit dem Institut für Gesundheitsförderung (IfG)
am St. Antonius Krankenhaus Hörstel, der AOK Rheinland/Hamburg und
der AOK NordWest bieten wir eine zertifizierte Fortbildung in acht Modulen:
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Reformen und Wirkungen auf das Rentenniveau
Rente mit 63
Die gesetzlichen Grundlagen für die Altersrenten
Mütterrente
Die zusätzliche Altersvorsorge
Wirkungen des Rentenpakets auf die Zusatzversorgung
Aktuelle Tarifentwicklung zur Zusatzversorgung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
27.01.2016
10.05.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165326-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165328-742
02.03.2016
23.06.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165327-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-165323-742
Modul 1: Grundlagen betrieblicher Gesundheitspolitik
Modul 2: Beratung in der Praxis
Modul 3: Leistungen im deutschen Gesundheitssystem
Modul 4: Betriebliche Helfer – Grundlagenausbildung
Modul 5: Suchtprobleme in der Arbeitswelt
Modul 6: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Modul 7: Ergonomie, Bewegungsförderung und gesunde Ernährung als
Handlungsfelder betrieblicher Gesundheitspolitik
Modul 8: Erfolgreiche Gesundheitsförderung im Betrieb – Beispiele guter
Praxis
Zielgruppe
Beteiligte am betrieblichen Eingliederungsmanagement, MitarbeiterInnen
mit Personalverantwortung, Mitglieder von betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigte mit Vertretung von Schwerbehindertenangelegenheiten,
Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Beschäftigte,
die sich zukünftig mit „Gesundheit am Arbeitsplatz“ befassen sollen.
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Informationen zu Terminen, Orten und Kosten entnehmen Sie bitte dem
aktuellen Infoblatt auf unserer Homepage: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Weitere Auskünfte gibt gern Katharina Rischke, Telefon: 0211 17523-281
E-Mail: [email protected]
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Zertifizierte Fortbildung
Betriebliche Demografieberaterin (IfG)
Betrieblicher Demografieberater (IfG)
Als DemografieberaterIn helfen Sie mit, gesunde Arbeitsbedingungen
für ältere Beschäftigte sicherzustellen und gezieltes Nachwuchs- und
Talentmanagement zu betreiben. Sie unterstützen Beschäftigte und Unternehmen, alternsgerechte und altersgerechte Arbeit zu fördern und
leisten damit einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. In Kooperation
mit dem Institut für Gesundheitsförderung (IfG) am St. Antonius Krankenhaus Hörstel bieten wir eine zertifizierte Fortbildung; sie umfasst drei
Module und eine praxisorientierte Abschlussarbeit. Die erfolgreiche
Teilnahme wird mit einem Zertifikat des Instituts für Gesundheitsförderung
(IfG) bescheinigt.
Modul 1:
Grundlagen Demografie und Arbeitswelt
Modul 2:
Beratungskompetenzen unter Berücksichtigung des Lebensalters
Modul 3:
Wissenstransfer und Altersstrukturanalyse
Zielgruppe
ArbeitnehmerInnen, die sich grundlegend mit der demografischen Entwicklung in ihrem Betrieb und den damit verbundenen Fragestellungen
und Problemlösungen auseinandersetzen und die für die Anforderungen qualifizierter Beratungsprozesse entsprechende Fähigkeiten erwerben wollen:
❚ Betriebliche GesundheitsberaterInnen/Beteiligte am BEM
❚ Mitglieder von betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Beschäftigte mit Vertretung von Schwerbehindertenangelegenheiten
❚ MitarbeiterInnen mit Personalverantwortung/
aus Personalabteilungen
❚ Sicherheitsbeauftragte/Fachkräfte für Arbeitssicherheit
❚ Beschäftigte, die sich zukünftig mit den betrieblichen Prozessen
des demografischen Wandels befassen sollen/wollen
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG)
Informationen zu Terminen, Orten und Kosten entnehmen Sie bitte dem
aktuellen Infoblatt auf unserer Homepage: www.dgb-bildungswerk-nrw.de
Weitere Auskünfte gibt gern Katharina Rischke, Telefon: 0211 17523-281
E-Mail: [email protected]
Maronen-Rosenkohl-Auflauf
Sylvia Bühler
ver.di-Bundesvorstand,
Leiterin Fachbereich Gesundheit, Soziale
Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
Sylvia Bühler: „Ich bin seit meinem 14. Lebensjahr Vegetarierin. Aus
Protest gegen die Massentierhaltung, aber auch, weil ich nicht am
Tod unschuldiger Tiere schuld sein wollte. Erfreulicherweise sind die
Zeiten vorbei, in denen man als Vegetarierin die Hauptspeise ohne
Fleisch, dafür mit drei Blumenkohlröschen mehr bekam. Heute hat
fast jedes Restaurant mehrere vegetarische und oft auch vegane
Gerichte zur Auswahl und nicht selten sehe ich die neidvollen Gesichter am Tisch, die an einem lieblos gebratenen Steak kauen,
während ich kleine Kunstwerke der vegetarischen Küche auf dem
Teller habe.
Aber auch Zuhause kann man ohne großen Aufwand wunderbare
vegetarische Gerichte zaubern. Das folgende ist ein typisches
Herbst-Winter-Essen, zu dem ein spanischer Temperanillo oder auch
ein badischer Spätburgunder schmecken.“
Zutaten (für vier Personen):
500 g Farfalle (Schmetterlingsnudeln)
250 g Rosenkohl
200 g Maronen (gibt es gekocht und geschält zu kaufen)
200 g Sauerrahm (10 % Fett)
3 Eier (von glücklichen Hühnern)
100 g geriebener Käse (Gouda oder Emmentaler)
2 Knoblauchzehen
Salz, Pfeffer und Muskatnuss
Zubereitung:
Den Rosenkohl säubern, waschen und halbieren. In leicht sprudelndem Wasser ca. 8 Minuten kochen (dann ist er noch bissfest). Zeitgleich die Farfalle nach Herstellerangaben kochen.
In der Zwischenzeit den Backofen auf 200 Grad vorwärmen. Aus
dem Sauerrahm, den Eiern und den zerdrückten Knoblauchzehen
eine Sauce herstellen. Eine Auflaufform mit Butter einfetten, abwechselnd Farfalle, Rosenkohl und Maronen einfüllen, dann die
Hälfte der Rahm-Eiersauce darübergießen und eine weitere Schicht
Farfalle, Rosenkohl und Maronen auffüllen. Schließlich den Rest der
Sauce und den Überbackkäse darübergeben.
Jetzt das Ganze im Ofen ca. 20 Minuten backen.
Thementage
Thementag: Arbeitsvertrag
120
Thementag: Arbeitszeugnisse und Beurteilung
121
Thementag: Urlaub
122
Thementag: Mehrarbeit/Überstunden
123
Thementag: Betriebsklima
124
Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
125
Thementag: Weisungsrecht
126
Thementag: Datenschutz in Dienststelle und Betrieb
127
Thementag: Kontrolle und Überwachung von Beschäftigten
128
Thementag: Abmahnung und andere betriebliche Disziplinarmaßnahmen
129
Thementag: Interessenvertretung zwischen Schweigepflicht und
Öffentlichkeitsarbeit
130
Thementag: Fürsorgepflicht
131
Thementag: Kündigung
132
Thementag: MitarbeiterInnengespräche
133
Thementag: Mediation
134
Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
135
Thementag: Mutterschutz und Elternzeit
136
Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
137
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für die individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gerne zur
Verfügung: Zu den Tagesseminaren erhalten Sie ausführliche Beratung von
Hildegard Falkenhain, Tel. 0211 17523-305 oder [email protected]
Zu den Tagesseminaren „Mutterschutz und Elternzeit“, „Familienpflegezeitgesetz“
und „Wiedereinstieg“ berät Sie Christian Lorenz unter Tel. 0211 17523-279 oder
[email protected].
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet
gern Martin Becker, Tel.: 0211 17523-275, [email protected].
120
Thementag: Arbeitsvertrag
Thementag: Arbeitszeugnis und Beurteilung
Formulararbeitsverträge als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Eher selten werden Arbeitsbedingungen bei Vertragsabschluss einzeln
ausgehandelt, sondern vorformulierte Arbeitsverträge (Formulararbeitsverträge) benutzt. Die Modernisierung des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) führte zu einer strengeren Kontrolle dieser Verträge. Das Bundesarbeitsgericht sowie die Instanzgerichte haben mittlerweile zahlreiche
Klauseln als unwirksam verworfen. In dem Seminar werden die Grundlagen sowie Folgen der Unwirksamkeit von Formularklauseln erläutert,
die aktuelle Rechtsprechung dargestellt sowie die Beteiligungsrechte
der Interessenvertretung aufgezeigt.
Themen
❚ Die Vorgaben des Nachweisgesetzes
❚ Überprüfung von Formulararbeitsverträgen: der Begriff der
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)“
❚ Transparenzgebot und Verstoß gegen gesetzliche Grundgedanken
❚ Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln und deren Rechtsfolgen
❚ Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge
❚ Änderung von Vertragsbedingungen, Versetzungen,
Änderungskündigungen
❚ Freiwilligkeitsklauseln, Widerrufsvorbehalt und Ausschlussfristen
❚ Einsichts- und Überwachungsrechte der Interessenvertretung
Die Bewerbung um einen neuen Arbeitsplatz erfordert regelmäßig die
Beifügung eines Arbeitszeugnisses. Deshalb sollen Arbeitszeugnisse
wohlwollend und wahr sein. Durch verschlüsselte Codes wird diese Anforderung scheinbar erfüllt. In diesem Seminar werden differenziert die
Unterschiede einfacher und qualifizierter Zeugnisse vorgestellt, deren
Bedeutung für die Bewerbung sowie die inzwischen entschlüsselten
Codes der Zeugnissprache unter die Lupe genommen. Zu den Schwerpunkten dieses Thementages gehört, wie weit die gesetzlichen Interessenvertretungen die Betroffenen unterstützen können.
Themen
❚ Definition Zeugnis/qualifiziertes Zeugnis
❚ Zwischen Wohlwollen und Wahrheit: Welche Formulierungen sind
angemessen?
❚ Formalien der Zeugniserteilung
❚ Geheime Codes erkennen und beurteilen
❚ Berichtigung und rechtliche Möglichkeiten bei fehlerhaften Zeugnissen
❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
❚ Einsichtnahme, Auswertung und Speicherung von Zeugnissen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Zielgruppe
Freistellung
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Freistellung
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
10.05.2016
08.11.2016
01.03.2016
27.09.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161912-742
Dortmund,
Hotel Esplande
Seminarnummer: D3-161913-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161918-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161919-742
121
122
Thementag: Urlaub
Thementag: Mehrarbeit/Überstunden
§ 7 Bundesurlaubsgesetz schreibt vor, dass die Urlaubswünsche der Beschäftigten vorrangig zu berücksichtigen sind. Urlaub ist für viele die
schönste Zeit. Spätestens wenn die Planungen beginnen, tauchen Fragen auf. Wann kann ich Urlaub nehmen? Welchen Urlaubsanspruch
habe ich? Wer darf wann vorrangig seinen Urlaub nehmen? Darf der Arbeitgeber Urlaub anordnen? Unter welchen Umständen kann bereits gewährter Urlaub widerrufen werden? Was ist, wenn ich im Urlaub krank
werde? Kann alter Urlaub übertragen werden? Wann kann Urlaub verfallen? Das Seminar informiert über die umfangreichen Beteiligungsrechte
der gesetzlichen Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen den
Individualansprüchen der Beschäftigten und Arbeitgeberforderungen.
Wer differenziert schon zwischen Mehrarbeit und Überstunden? Bedeutet mehr arbeiten gleich, Überstunden zu leisten? Sind „freiwillige“
Überstunden zuschlagspflichtig? Kann ich Überstunden oder Mehrarbeit verweigern? Welche Ausgleiche gibt es für was? Freizeit oder
Geld? Dauerthemen der gesetzlichen Interessenvertretungen sind Arbeitszeitfragen, insbesondere Mehrarbeit und Überstunden. Das Seminar klärt die Begriffe, rechtliche Grundlagen und die umfassenden
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen.
Themen
❚ Gesetzliche oder tarifliche Urlaubsansprüche
❚ Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
❚ Überblick über die Rechtsprechung, z. B. Widerruf der Genehmigung,
Anordnung von Zwangsurlaub, Anspruch auf Urlaub mit der Familie
❚ Möglichkeiten der Durchsetzung individualrechtlicher Ansprüche
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Themen
❚
❚
❚
❚
Arbeitszeitgesetz, Arbeitszeitverordnung NRW
Überblick über Rechtsprechungen zu Mehrarbeit und Überstunden
Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten
Initiativmöglichkeiten und Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
12.04.2016
30.08.2016
25.02.2016
08.09.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161906-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161907-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161908-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161909-742
123
124
Thementag: Betriebsklima
Einen Großteil unseres Lebens verbringen wir mit Arbeit. Arbeit bestimmt wichtige Bereiche unseres Lebens. Entsprechenden Einfluss hat
das Betriebsklima auf das Wohlbefinden – und somit die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Beschäftigten. Die Interessenvertretung
kann auf das Betriebsklima positiven Einfluss nehmen und Störfaktoren
teilweise beheben oder entschärfen. Wie und durch welche Handlungsschritte dies möglich ist, werden wir in diesem Seminar aufzeigen.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Wie kann ich das Betriebsklima messen?
Welche Einflussfelder gibt es?
Wie gehe ich mit Störfaktoren um?
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Mitgestaltungsmöglichkeiten der Beschäftigten
Wertschätzende Kommunikation in Betrieb und Dienststelle fördern
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Thementag: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
Das AGG gebietet eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Diskriminierungen – gleich welcher Art – gar nicht erst zuzulassen gehört zu
den allgemeinen Aufgaben betrieblicher Interessenvertretungen. Benachteiligungen z. B. bei Aufstiegschancen oder Eingruppierungen werden nicht immer sofort erkannt. Im Seminar werden die Inhalte der
Gesetzesgrundlagen sowie die aktuelle Rechtsprechung insbesondere
des EUGH dazu vorgestellt. Die betrieblichen Interessenvertretungen
sensibilisieren sich für die Problemlage und informieren sich über ihre
Handlungsmöglichkeiten. Welche individuellen Möglichkeiten Beschäftigte haben, sich gegen Benachteiligungen/Diskriminierungen zu wehren, ist Bestandteil des Thementages.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Ziel des Gesetzes, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
Schutz der Beschäftigten vor Benachteiligung
Pflichten des Arbeitgebers, Rechte der Beschäftigten
Rechtsschutz
Antidiskriminierungsstelle
Aktuelle Rechtsprechung
Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der MitarbeiterInnenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem
Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
29.02.2016
05.09.2016
09.02.2016
01.09.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161928-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-161929-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161900-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161901-742
125
126
Thementag: Weisungsrecht
Thementag: Datenschutz in Dienststelle und Betrieb
Das „Weisungsrecht“ des Arbeitgebers, auch als Direktionsrecht bekannt, ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung. Wie weit geht das
Direktionsrecht, wo sind Grenzen gesetzt? Welche gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten? Gibt es zu berücksichtigende betriebliche
Vereinbarungen? In der Praxis kann es bei Grenzüberschreitungen des
Weisungsrechts zu Konflikten kommen. Das Seminar informiert über
Reichweite und Grenzen des Weisungsrechtes, die individualrechtlichen
Aspekte sowie über die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen im Spannungsfeld zwischen Ansprüchen der Beschäftigten und Arbeitgeberforderungen.
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse über die umfangreichen Möglichkeiten des Bundes- und Landesdatenschutzgesetzes zum Schutz vor
unberechtigtem Umgang mit personenbezogenen Daten der Beschäftigten. Die Teilnehmenden lernen, wie die gesetzlichen Bestimmungen im
„Cloudzeitalter“ und in Zeiten sozialer Netze rechtssicher umgesetzt und
die Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen wahrgenommen werden können.
Themen
❚ Begriffsbestimmung
❚ Weisungsrecht/Direktionsrecht gem. § 106 Gewerbeordnung und
anderer Rechtsnormen
❚ Umfang und Grenzen des Weisungs-/Direktionsrechtes
❚ Direktionsrecht vs. individuelle Arbeitnehmerrechte in der
Rechtsprechung
❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen
Interessenvertretungen
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Erhebung, Aufbewahrung, Weitergabe von Personalinformationen
Nutzung personenbezogener und personenbeziehbarer Daten
Welche Daten darf der Arbeitgeber nutzen?
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Beispiele aus der betrieblichen Praxis
Aufgaben des/der betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
18.02.2016
06.10.2016
15.03.2016
20.09.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161902-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161903-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161904-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161905-742
127
128
Thementag: Kontrolle und Überwachung von
Beschäftigten
Thementag: Abmahnung und andere betriebliche
Disziplinarmaßnahmen
Manche Arbeitgeber werden von ausgeprägten Kontrollbedürfnissen
getrieben, anderen ist ein undefinierter Vertrauensvorschuss für das
Erreichen der Betriebsergebnisse wichtiger. Wenn die „Kontrolleure“
sich durchsetzen wollen, nutzen sie alle technischen Möglichkeiten wie
Videoüberwachung, Auswertung von Telefon-, Mail- oder Internetdaten,
organisieren den Einsatz von Privatdetektiven zur Kontrolle von Arbeitsunfähigkeiten oder führen Taschen- und Türkontrollen durch. Welche
umfangreichen Beteiligungsrechte die gesetzlichen Interessenvertretungen bei organisatorischen und technischen Maßnahmen haben, ist
ebenso Seminarinhalt wie die Frage, welche zu beachtenden schutzwürdigen Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten den ebenfalls berechtigten Überprüfungsansprüchen der Arbeitgeber gegenüberstehen.
Die bekannteste betriebliche Disziplinarmaßnahme ist die Abmahnung.
Weil sie eine verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten oder einleiten
kann, ist sie so bedeutsam. Arbeitgeber nutzen mitunter auch Ermahnungen und Kritikgespräche als Disziplinierungsinstrumente. Die gesetzlichen Interessenvertretungen benötigen für ihre Arbeit rechtlichen
Sachverstand und müssen die qualitativen Unterschiede der Disziplinierungsmaßnahmen kennen und handhaben können. Das Seminar informiert über die Individualrechte der Beschäftigten, die aktuelle
Rechtsprechung und die differenzierten Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Risiken bei Nutzung von Telefon und Internet
Rechtliche Grenzen der Überwachung
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretungen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Schutz vor Leistungs- und
Verhaltenskontrolle
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
Rechtsgrundlagen zu Abmahnungen und Ermahnungen
Verschiedene Funktionen der Abmahnung
Veränderte Rechtsprechung zu Abmahnungsgründen
Anlässe und Folgen anderer Disziplinarmaßnahmen
Beteiligung von gesetzlichen Interessenvertretungen an
Sanktionsmaßnahmen
❚ Regelungsmöglichkeiten in Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
19.05.2016
25.10.2016
21.04.2016
08.12.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161910-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161911-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161914-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161915-742
129
130
Thementag: Interessenvertretung zwischen
Schweigepflicht und Öffentlichkeitsarbeit
Gesetzliche Interessenvertretungen haben zu bestimmten Themen
Verschwiegenheitspflichten, zu anderen Informationspflichten. Für eine
wirksame Interessenvertretung ist es wichtig, dies genau unterscheiden
zu können. Der Interessenvertretung stellen sich hinsichtlich dieser
Problematik viele Fragen, z. B. sind Informationen über bevorstehende
Kündigungen, ökonomische Missstände oder Gesundheitsgefährdungen Betriebsgeheimnisse oder notwendiges Wissen zum Schutze der
Belegschaft/ArbeitnehmerInnen?
Das Seminar klärt über Rechtsgrundlagen auf und sensibilisiert für die
zu beachtenden Abgrenzungsfragen zwischen Schweigen oder Reden
müssen.
Themen
❚ Tarifliche oder arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht
als Beschäftigte/r
❚ Schweige-/Geheimhaltungspflicht als gesetzliche
Interessenvertretung
❚ Gesetzliche Grundlagen bei kollektiven und individuellen
Angelegenheiten
❚ Differenzierung von betriebsinterner und -externer
Öffentlichkeitsarbeit
❚ Folgen kollektivrechtlicher und/oder individualrechtlicher Verstöße
gegen Schweigegebote
❚ Zusammenarbeit mit Gewerkschaften
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
131
Thementag: Fürsorgepflicht
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, mit den Beschäftigten fürsorglich umzugehen. Dazu gehört, nicht nur die geleistete Arbeit zu bezahlen, sondern sich in allen Fragen der Arbeitsbedingungen an
Gesetze, Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie Arbeitsverträge zu halten. In diesem Seminar wird über die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen der Fürsorgepflicht informiert, und es werden
die Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretungen
aufgezeigt.
Themen
❚ Die gegenseitigen Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und
Beschäftigte aus dem Arbeitsvertrag
❚ Begriffsbestimmung und Rechtsgrundlagen der arbeitgeberseitigen
Fürsorgepflicht
❚ Umfang und verschiedene Formen der Fürsorgepflicht:
Schutz-, Sorgfalts- und Auskunftspflichten
❚ Formalrechtliche Folgen der Verletzung von Fürsorgepflichten
❚ Handlungsfelder und Wirkungsmöglichkeiten der betrieblichen
Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
26.04.2016
03.11.2016
10.03.2016
15.09.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161916-742
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161917-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161922-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-161923-742
132
Thementag: Kündigung
Thementag: MitarbeiterInnengespräche
Eine Kündigung ohne Beteiligung der gesetzlichen Interessenvertretung
ist unwirksam. Die Zustimmungsverweigerungsgründe sind aber begrenzt. Für Beschäftigte und gesetzliche Interessenvertretung ist für die
Abwehr von Kündigungen entscheidend, ob beurteilt werden kann,
dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist.
Das Seminar behandelt praxisnah und verständlich den Kündigungsschutz und stellt die kollektiv- und individualrechtlichen Handlungsmöglichkeiten vor.
In immer mehr Unternehmen, Dienststellen und Verbänden werden sogenannte Mitarbeitergespräche geführt und teilweise auch Ziele vereinbart. Die Gespräche sind in diesem Kontext zum einen ein Instrument
der Personalführung, zum anderen ein Instrument zum Beispiel zur Bemessung leistungsorientierter Bezahlung aufgrund tariflicher Regelungen.
Die Arbeitgeber versprechen sich bessere Arbeitsergebnisse und eine
höhere Motivation der Belegschaft. Die gesetzlichen Interessenvertretungen müssen sich mit einer Vielzahl von zu beachtenden Fragen auseinandersetzen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen rechtlichen
Kenntnisse für die gesetzlichen Interessenvertretungen, damit diese von
der Gesprächseinführung bis zum Abschlussgespräch die Beschäftigten
prozessual begleiten und erfolgreich in die Verhandlungen von Betriebsund Dienstvereinbarungen einsteigen können.
Themen
❚ Kündigungsarten/Kündigungsgründe
❚ Besondere Kündigungsschutzverfahren für besonders Geschützte
wie Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende usw.
❚ Kündigungsschutzklage
❚ Weiterbeschäftigungsanspruch
❚ Verfahren beim Arbeitsgericht
❚ Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Themen
❚ Zweck und Ziel von Mitarbeitergesprächen
❚ Warum Zielvereinbarungen schließen? Hintergründe und rechtliche
Aspekte
❚ Wie sollten sich die KollegInnen auf das Gespräch vorbereiten?
❚ Ablauf eines Mitarbeitergesprächs, Gesprächsleitfäden
❚ Notwendige Qualifizierungen der Führungskräfte
❚ Welche Ziele können vereinbart werden und wie müssen sie formuliert
sein?
❚ MitarbeiterIn und Führungskraft können sich nicht einigen – was ist zu tun?
❚ Rolle und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
❚ Tipps für Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
07.04.2016
10.11.2016
14.04.2016
05.10.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-161926-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-161925-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161924-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-161927-742
133
134
Thementag: Mediation und ihre Bedeutung für
betriebliche Interessenvertretungen
Thementag: Gefährdungsbeurteilung nach dem
Arbeitsschutzgesetz
Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur allgemeinen Beilegung von
Konflikten und gilt als kostengünstige Alternative zur außergerichtlichen
Einigung. Auch die Konfliktbewältigung zwischen betrieblichen Interessenvertretungen und Arbeitgebern könnte einvernehmlich über Mediation erfolgen. Das Seminar zeigt auf, ob und unter welchen Umständen
das Mediationsgesetz im Streitfall hilft, die Interessenvertretung in Betrieb/Dienststelle wirksamer durchsetzen zu können.
Die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung bildet eine zentrale Grundlage des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. In
diesem Seminar erlangen die Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretungen rechtliche Kenntnisse und lernen anerkannte Konzepte der
Gefährdungsbeurteilung kennen. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie
den Prozess der systematischen Gefährdungsbeurteilung im Betrieb
anstoßen bzw. durchsetzen und wie dadurch die Arbeits- und Gesundheitsbedingungen spürbar verbessert werden können.
Themen
❚ Überblick Mediationsgesetz
❚ Mediation in der Abgrenzung zur gesetzlich vorgesehenen
Konfliktbewältigung (Einigungsstellen oder Gerichtsverfahren)
❚ Beispielhafte Darstellung eines Mediationsverfahrens
❚ Chancen und Risiken von Mediationsverfahren für
Interessenvertretungen
❚ Nutzungsmöglichkeiten von Mediation innerhalb der betrieblichen
Interessenvertretung
Themen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
12.05.2016
27.10.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-161920-742
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-161921-742
❚ Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen an die
Gefährdungsbeurteilung
❚ Beispiele für Konzepte und Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
❚ Maßnahmen für gesundheitsgerechte Arbeitsgestaltung
❚ Beteiligungsrechte und Handlungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
der gesetzlichen Interessenvertretung
Zielgruppe
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
02.06.2016
22.11.2016
Köln,
Hotel Tryp by Wyndham Koeln
City Centre
Seminarnummer: D3-166746-742
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk
Seminarnummer: D3-166747-742
135
136
Novellierung Pflegezeitgesetz 2015
Novellierung Pflegezeitgesetz 2015
Thementag: Mutterschutz und Elternzeit
Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die
in einem Arbeitsverhältnis stehen; der Anspruch auf Elternzeit besteht
für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. In
diesem Seminar werden die gesetzlichen (Neu-)Regelungen zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Elterngeld Plus seit 2015 umfassend
und praxistauglich vermittelt.
Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch auf
völlige Freistellung von der Arbeit oder Arbeitszeitreduzierung für akute
Kurzzeitpflege oder längere Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert von dem so genannten Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte zur
Überbrückung der daraus entstehenden Gehaltsrisiken bietet.
Mit der Gesetzesreform in 2015 haben sich somit die Möglichkeiten für
Beschäftigte wesentlich verbessert. Das Seminar vermittelt praxisnah
alle Informationen dazu: Es werden die rechtlichen Grundlagen der Freistellung dargestellt sowie mögliche Probleme für die Beschäftigten erläutert. Darüber hinaus werden die Handlungs- und Gestaltungsoptionen
der betrieblichen Interessenvertretung aufgezeigt.
Themen
❚ Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung
❚ Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus (seit 2015)
❚ Neue Regelung: Übertragbarkeit eines Teils der Elternzeit auf
einen späteren Zeitpunkt
❚ Mutterschutz und Fristen
❚ Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit
❚ Elterngeld, Mutterschutzlohn und -geld
❚ Elternzeit – Anspruch, Dauer, Aufteilung, Partnermonate
❚ Arbeitsplatz nach Rückkehr aus der Elternzeit
❚ Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen
Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
18.02.2016
Themen
❚ Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit,
Erläuterung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten
❚ Dauer der Freistellung/vollständige oder teilweise Freistellung
❚ Nachweispflichten und einzuhaltende Fristen
❚ Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz
❚ Sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung
❚ Befristete Verträge für Vertretungspersonen
❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
❚ Betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten
❚ Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166773-091
Seminarkostenpauschale 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
06.12.2016
12.05.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-166774-091
Köln,
Hotel TRYP by Wyndham Koeln
City Centre
Seminarnummer: D3-166775-091
16.06.2016
24.11.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-166776-091
Essen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166777-091
137
Rote Linsensuppe
Jan-Hendrik Heudtlass
Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Zutaten (für vier Personen):
1–2 EL Sonnenblumenöl
200 g rote Linsen
1 Dose geschälte Tomaten
200 ml Kokosmilch
1 TL klare Gemüsebrühe
Kräutermeersalz
Weitere Zutaten:
30 g Ingwer
1 Zwiebel, 1–2 EL rote Currypaste
100 g Zuckerschoten
200 g Möhren
1 Bund frischer Koriander
125 g Sonnenmais
Zubereitung:
Ingwer und Zwiebel schälen und fein würfeln. 1 EL Öl in einem Topf
erhitzen. Ingwer und Zwiebel dazugeben und anbraten. Die Linsen
dazugeben und kurz andünsten. Tomaten zerkleinern und mit der
Kokosmilch und 400 ml Wasser dazugeben. Die Suppe ca. 10 Minuten bei kleiner Hitze kochen lassen, bis die Linsen gar sind. In der
Zwischenzeit Zuckerschoten waschen und halbieren. Mais abtropfen
lassen und kleinschneiden. Möhren schälen und in Streifen schneiden.
Restliches Öl erhitzen und die Zuckerschoten, Karottenstreifen und
den Mais mit der roten Currypaste anbraten. Die Suppe mit Brühe
und Kräutermeersalz würzen und mit dem Gemüse servieren. Mit
Koriander bestreuen.
Guten Appetit wünscht
Jan-Hendrik Heudtlass
Beamtenrecht
Beamtenrecht (NRW): Kein Buch mit sieben Siegeln
142
Beamtenrecht (Bund): Kein Buch mit sieben Siegeln
143
Beamtenrecht/Tarifrecht: Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst
144
Beamtenrecht Bund/Land NRW: Versorgungsrecht
145
Aktuelles aus dem Dienstrecht NRW
146
Beamtenrecht: Aktuelle Rechtsprechung/Neueste Entwicklungen
147
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur
Verfügung. Zu Einführungs- und Vertiefungsseminaren im Beamtenrecht berät
Sie Martina Droll-Ruthenbeck, Tel.: 0211 17523-274, [email protected].
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet
gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected].
Mit der in 2009 erfolgten Änderung des § 5 BetrVG werden Beamtinnen und
Beamte in privatisierten Betrieben auch vom Betriebsrat vertreten und dürfen
in den Betriebsrat gewählt werden.
142
Beamtenrecht (NRW): Kein Buch mit sieben Siegeln
Beamtenrecht (Bund): Kein Buch mit sieben Siegeln
Zur Vertretung der Gruppeninteressen der Beamtinnen und Beamten in
Behörden und Verwaltungen ist es unerlässlich, dass sich gesetzliche
Interessenvertretungen mit den Neuregelungen sowie den Grundlagen
des Dienstrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut machen.
Dieses Seminar richtet sich vorrangig an gesetzliche Interessenvertretungen, die als Beschäftigte noch keine oder als Beamtinnen und Beamte ergänzungsfähige Kenntnisse im Dienstrecht haben.
Zur Vertretung der Gruppeninteressen der Beamtinnen und Beamten in
Behörden und Verwaltungen ist es unerlässlich, dass sich gesetzliche
Interessenvertretungen mit den Neuregelungen sowie den Grundlagen
des Dienstrechts und der aktuellen Rechtsprechung vertraut machen.
Dieses Seminar richtet sich vorrangig an gesetzliche Interessenvertretungen, die als Beschäftigte noch keine oder als Beamtinnen und Beamte ergänzungsfähige Kenntnisse im Dienstrecht haben.
Themen
Themen
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Überblick über die Grundlagen des Beamtenrechts
Systematik der Rechtsgrundlagen
Besoldung und Leistungsbezahlung
Arbeitszeit und Urlaub, Arbeitszeitverordnungen
Personalplanung, Personalentwicklung
Grundzüge der Beamtenversorgung
Grundzüge des Disziplinarrechts
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Aktuelle Rechtsprechung
Überblick über die Grundlagen des Beamtenrechts
Systematik der Rechtsgrundlagen
Überblick über Besoldung und Leistungsbezahlung
Arbeitszeit und Urlaub
Personalplanung, Personalentwicklung
Überblick Beamtenversorgung
Überblick über das Disziplinarrecht
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Aktuelle Rechtsprechung
Zielgruppe
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss,
Schwerbehindertenvertretung
Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss,
Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
§ 37 (6) BetrVG
§ 96 (4) SGB IX
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
§ 37 (6) BetrVG
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale: 699,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung
20.06. – 24.06.2016
13.04. – 15.04.2016
Oelde,
Landhotel Gut Meier-Gresshoff
Seminarnummer: D3-166151-741
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166152-741
§ 96 (4) SGB IX
143
144
Beamtenrecht/Tarifrecht: Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst
Dieses Seminar richtet sich vorrangig an gesetzliche Interessenvertretungen, die als Tarifbeschäftigte oder als Beamtinnen und Beamte bereits Kenntnisse im Tarif-/Dienstrecht haben und diese erweitern
möchten.
Beamtenrecht Bund/Land NRW: Versorgungsrecht
Dieses Thema ist insbesondere für die Interessenvertretungen von Bedeutung, denn Beamtinnen und Beamte erhalten keine gesetzliche
Rente, sondern eine Pension aus dem öffentlichen Haushalt ihres
Dienstherrn. In diesem Seminar werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die aktuellen Positionen aller beteiligten Akteure behandelt.
Themen
Themen
❚ Die personelle Auswahl
❙ aus Anlass der Einstellung
❙ der Übertragung von höherwertigen Posten
❚ Bewerbungsverfahren
❚ Dokumentationspflicht des Arbeitgebers
❚ Aktuelle Rechtsprechung des BVerfG, des BAG, des BVerwG
Zielgruppe
❚ Systematik der Rechtsgrundlagen (BBesG, LBesG, BVO-NRW,
BeamtVG, LBeamtVG)
❚ Beteiligungsrechte des Personal- bzw. Betriebsrats
❚ Rechtsprechung, Praxisfälle
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss,
Schwerbehindertenvertretung
Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss,
Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
Freistellungen
Kosten
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
§ 37 (6) BetrVG
Kosten
§ 96 (4) SGB IX
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
§ 37 (6) BetrVG
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Seminarkostenpauschale: 418,-Euro (USt.-frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung
17.03. – 18.03.2016
20.04.2016
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166153-741
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166155-741
§ 96 (4) SGB IX
145
146
Aktuelles aus dem Dienstrecht NRW
Dieses Seminar richtet sich vorrangig an gesetzliche Interessenvertretungen, die als Tarifbeschäftigte oder als Beamtinnen und Beamte bereits Kenntnisse im Tarif-/Dienstrecht haben und diese erweitern
möchten.
Themen
❚ Überblick über die Neuregelungen im Dienstrecht NRW
❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
Beamtenrecht: Aktuelle Rechtsprechung/
Neueste Entwicklungen
Dieses Seminar ist für erfahrene Personal- und Betriebsräte geeignet, die
bereits über Kenntnisse im Bereich des Beamtenrechts verfügen. Es gibt
einen Überblick über die sich immer weiter fortentwickelnde Rechtsprechung zum Beamten- und Personalvertretungsrecht.
Themen
Mitglieder des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss,
Schwerbehindertenvertretung
❚ Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung
❙ zum Beamtenrecht
❙ zum Dienstrecht
❙ zum Mitbestimmungsrecht
Freistellungen
Zielgruppe
Zielgruppe
§ 37 (6) BetrVG
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung
§ 96 (4) SGB IX
Mitglieder des Personalrats, des Betriebsrats mit jeweiligem
Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Übernachtung/Verpflegung
03.11.-04.11.2016
16.06. – 17.06.2016
Hamm,
Mercure-Hotel
Seminarnummer: D3-166156-741
Hamm,
Mercure-Hotel
Seminarnummer: D3-166157-741
§ 96 (4) SGB IX
147
Tarifseminare öffentlicher Dienst
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Grundlagen zum TVöD
150
Arbeitszeiten im TVöD
152
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TVöD VKA
154
Entgeltordnung für den Bund im Geltungsbereich des TVöD
156
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder – TV-L
157
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L
158
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
160
Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten (TV FlexAZ)
161
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz (RatSCHTV)
162
TVöD VKA - Leistungsorientierte Vergütung
163
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur
Verfügung. Zu Seminaren zum TVöD und TV-L berät Sie Heike Albersmeier,
Tel.: 0211 17523-214, [email protected].
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungshäusern, Anreise etc.
beantwortet gern Jörg Richerzhagen
150
151
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – TVöD
Grundlagen zum TVöD, Allgemeiner Teil (Bund und VKA)
Der TVöD gehört zu den wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von
Arbeitsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen des Bundes, der
Gemeinden sowie Betrieben, die den TVöD anwenden. Personal- und
Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen sowie Schwerbehindertenvertretungen erhalten in diesem Seminar das Basiswissen zur kompetenten
und rechtssicheren Anwendung des TVöD in der betrieblichen Praxis.
Themen
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Die Parteien des Tarifvertrags/Tariffähigkeit
Die Stellung des Tarifvertrags im Rechtssystem/Tarifvorbehalt
Besitzstandswahrung aus dem TV-Ü
Kurzüberblick zur Arbeitszeitgestaltung
Kurzer Einblick in die Entgeltordnung TVöD Bund und
Rahmenbedingungen im Eingruppierungsrecht VKA
Entgelt und sonstige Leistungen
Urlaub und Arbeitsbefreiung
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Übergangs- und Schlussvorschriften
Besondere Teile des TVöD
Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben von BR, PR, MAV, SBV
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung
sowie die jeweiligen Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen.
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
25.01. – 29.01.2016
29.08. – 02.09.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166802-121
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-166804-121
25.04. – 29.04.2016
07.11. – 11.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166803-121
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166805-121
Schon gewusst?
Ansprüche aus Tarifvertrag – Günstigkeitsvergleich
„Die Regelungen eines auf ein Arbeitsverhältnis aufgrund vertraglicher Bezugnahme anwendbaren Tarifvertrags kommen nach dem in
§ 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzip nur zum Tragen, soweit sie gegenüber dem kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit geltenden Tarifvertrag für den Arbeitnehmer günstiger sind. Dies ist im
Wege des sog. Sachgruppenvergleichs zu ermitteln. Ist nach diesen
Maßstäben nicht zweifelsfrei feststellbar, dass die individualvertragliche Regelung für den Arbeitnehmer günstiger ist, verbleibt es bei
der zwingenden Geltung der tariflichen Bestimmungen.“
BAG Pressemitteilung Nr. 21/15
Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 587/13 -
152
Arbeitszeiten im TVöD
Ergänzend zum Seminar »TVöD – Kompaktes Grundlagenwissen«
erhalten BR/PR/MAV‘en fundierte Kenntnisse rund um tarifvertragliche
Arbeitszeitregelungen. Praxisbezogene Anregungen für die Arbeitszeitgestaltung in Betrieben und Dienststellen stehen ebenso im Mittelpunkt
wie die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Betriebs- und Personalräten
sowie Mitarbeitervertretungen bei der Umsetzung des Tarifvertrages: die
Überwachungsaufgaben, die Unterrichtungs- und Beratungsrechte, die
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte speziell zu Arbeitszeitfragen.
Themen
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Tarifliche und gesetzliche Arbeitszeitregelungen
Wöchentliche Arbeitszeit, höchstzulässige Arbeitszeit
Überstunden/Mehrarbeit
Bereitschaftsdienst/Rufbereitschaft
Schicht-/Wechselschichtarbeit, Feiertagsarbeit
Arbeitszeitkonto, Rahmenarbeitszeit, Arbeitszeitkorridor, Gleitzeit
Zeitzuschläge, Faktorisierung, Feiertagszuschläge
Wechselschicht und Schichtzulagen
Rechtliche Rahmenbedingungen, Arbeitszeitgesetz
Dienst- und Betriebsvereinbarungen zur Arbeitszeit
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
09.03. – 11.03.2016
12.09. – 14.09.2016
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-166806-121
Ascheberg,
Hotel Clemens August
Seminarnummer: D3-166807-12
Im Seminar Arbeitsrecht werden anhand von Beispielen aus der Praxis
die gesetzlichen Rahmenbedingungen erörtert.
Zum Beispiel Sabrina Jaeger. Sie ist eine von etwa 2000 Referentinnen und Referenten,
die jährlich mehr als 45.000 Teilnehmende souverän durch das Seminarprogramm führen.
Wir sind einfach dankbar.
Dass wir so großartige Referentinnen und
Referenten verpflichten dürfen: Mit bestem
Fachwissen, persönlicher Erfahrung in der
beruflichen Praxis und immer up to date.
Danke für so viel Engagement!
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
154
155
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des
TVöD-VKA
Mit der Ablösung des BAT bzw. BMT-G II und MTArb durch den TVöDVKA ist bereits zum Teil eine neue Struktur in der Bezahlung geschaffen
worden. Solange die einheitliche Entgeltordnung zwischen den Tarifvertragsparteien des TVöD-VKA noch nicht vereinbart ist, gelten Übergangsund Besitzstandsregelungen. Für die wirksame Interessenvertretung in
Betrieben und Dienststellen sind deshalb in der Übergangsphase hinreichende Kenntnisse sowohl des alten Eingruppierungsrechts als auch der
Übergangsvorschriften (TVÜ-VKA) erforderlich. Das Seminar vermittelt
betrieblichen InteressenvertreterInnen erforderliche Kenntnisse zum Eingruppierungsrecht im öffentlichen Dienst als Grundlage der Entgeltzuordnung des TVöD-VKA.
Themen
❚ Grundsätze der Eingruppierung nach BAT/BMT-G
❚ Bedeutung für das neu entstehende Eingruppierungsrecht
❚ Die Anlagen 1a und 1b zum BAT bzw. des Lohngruppenverzeichnisses
zum BMT-GII/BZT-G/NRW – Relevanz für das neue Eingruppierungsrecht
❚ Regelungen zur Eingruppierung und Einreihung im Übergang, u.a. S+E
❚ Übergangsvorschriften in den §§ 2, 10 und 17 TVÜ-VKA
❚ Rahmenbedingungen zu einer neuen Entgeltordnung
❚ Mitbestimmungsrechte bei der Eingruppierung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG § 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Hinweis
Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TVöD wird vorausgesetzt.
22.02. – 25.02.2016
04.10. – 07.10.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166810-121
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-166812-121
17.05. – 20.05.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166811-121
156
157
Entgeltordnung für den Bund im Geltungsbereich
des TVöD
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
der Länder – TV-L Grundlagen zum TV-L
Am 5. September 2013 ist es der Gewerkschaft ver.di gelungen, die
Entgeltordnung mit dem Bund zu vereinbaren. Das Inkrafttreten erfolgte
am 1. Januar 2014. Alle wesentlichen Aspekte der neuen Entgeltordnung werden hier geschult.
Aus diesem Tarifvertrag ergeben sich neue Handlungsoptionen für Betriebs- und Personalräte im Bereich des Bundes. In diesem Seminar
werden wir uns mit allen relevanten Eingruppierungsregelungen beschäftigen und anhand praktischer Fallbeispiele erproben.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist eine der
wichtigsten Rechtsquellen zur Regelung von Arbeitsverhältnissen in Betrieben und Dienststellen der Länder sowie in Betrieben, die den TV-L anwenden. Personal- und Betriebsräte, Ersatzmitglieder sowie Schwerbehindertenvertretungen erhalten in diesem Seminar das Basiswissen zur kompetenten
und rechtssicheren Anwendung des TV-L in der betrieblichen Praxis.
Themen
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Systematik des Arbeitsrechts
Systematik der Eingruppierung
Struktur und Inhalte der Entgeltordnung
Merkmale der Entgeltgruppen
Anforderungen an Stellenbeschreibungen
Bildung von Arbeitsvorgängen
Überleitung und Strukturausgleich
Zulagen und Zuschläge
Stufenzuordnung bei Höhergruppierung
Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Änderungen im § 18 TVöD Bund (Leistungsentgelt)
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG
Themen
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❚
Die Parteien des Tarifvertrages/Tariffähigkeit
Die Stellung des Tarifvertrages im Rechtssystem/Tarifvorbehalt
Allgemeine Vorschriften
Kurzüberblick: Arbeitszeitregelungen
Kurzüberblick: Eingruppierung
Entgelt und sonstige Leistungen
Urlaub und Arbeitsbefreiung
Befristung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übersicht der Sonderregelungen
Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben von BR, PR, MAV, SBV
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss und Schwerbehindertenvertretung sowie
die jeweiligen Ersatzmitglieder, die regelmäßig an Sitzungen teilnehmen.
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Hinweis
Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TVöD wird vorausgesetzt
Seminarkostenpauschale: 749,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
29.02. – 04.03.2016
26.09. – 30.09.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166813-121
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166815-121
15.02. – 18.02.2016
23.08. – 26.08.2016
09.05. – 13.05.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166808-121
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166809-121
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-166814-121
158
159
Eingruppierungsrecht im Geltungsbereich des TV-L
Für den Geltungsbereich TV-L ist für Ein- und Umgruppierungen die
Entgeltordnung die entscheidende Rechtsquelle. Aus dieser Entgeltordnung ergeben sich alle Eingruppierungsvorgänge und -voraussetzungen. Die Interessenvertretungen haben die Aufgabe, die Ein- und
Umgruppierungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dies erfordert
aktuelle Kenntnisse der tariflichen Grundlagen zur Eingruppierung. In
diesem Seminar werden wir uns mit allen grundlegenden Eingruppierungsmerkmalen beschäftigen und diese anhand praktischer Fallbeispiele erläutern.
Themen
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❚
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❚
Systematik des Arbeitsrechts
Übersicht der Entgeltbestandteile
Systematik der Eingruppierung
Merkmale der Entgeltgruppen
Stufenzuordnung
Regeln zur Stufenlaufzeit (hemmen und beschleunigen)
Bildung von Arbeitsvorgängen
Anforderungen an Stellenbeschreibungen
Strukturausgleich
Zulagen und Zuschläge
Beteiligungsrechte der betrieblichen Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Hinweis
Der Besuch eines Grundlagenseminars zum TV-L wird vorausgesetzt.
07.03. – 10.03.2016
04.10. – 07.10.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166816-121
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166818-121
06.06. – 09.06.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166817-121
160
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gehört zu den Altersvorsorgesystemen und stellt eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme für
seine Beschäftigten dar. Fragen der sozialen Sicherung im Alter sind
bereits im Arbeitsleben zu entscheiden. Dies gilt besonders für Altersteilzeit und Renteneintritt. Das Seminar informiert über das Regelwerk
der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Es soll die betriebliche Interessenvertretung in die Lage versetzen, diesbezügliche Fragen sachkundig zu bearbeiten. Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Rente,
z. B. Mütterrente und abschlagfreie Rente ab 63, die auch Auswirkungen auf die Zusatzversorgung haben, werden in dem Seminar ebenfalls
thematisiert.
Themen
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Tarifliche Veränderungen bei der Zusatzversorgung
Voraussetzungen für Zusatzversorgungskassen
Rechtsgrundlagen der Zusatzversorgungskassen
Finanzierung und Leistungen der Zusatzversorgungskassen
Überleitung von Versicherten
Neuberechnung der Startgutschriften
Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen
Sozialrechtliche und sozialpolitische Rahmenbedingungen der
Zusatzversorgung
❚ Auswirkungen der Mütterrente auf die Zusatzversorgung
❚ Abschlagsfreie Zusatzrente mit 63+x Jahren
❚ Aktuelle Rechtsprechung zur Zusatzversorgung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
§ 19 (3) MVG
Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten
(TV FlexAZ) für den öffentlichen Dienst Bund/Gemeinden
Seit 27.02.2010 (rückwirkend zum 01.01.2010) gilt für den öffentlichen
Dienst der Gemeinden und des Bundes der TV-FlexAZ. Die verschiedenen
Altersteilzeitmodelle, die flexible Altersarbeitszeit (FALTER) sowie die Entgeltund Aufstockungsleistungen stehen hierbei im Mittelpunkt. Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse, um den Tarifvertrag in der täglichen Praxis kompetent und rechtswirksam anzuwenden.
Themen
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Geltungsbereich TVFlex AZ im Überblick
Allgemeine Arbeitsbedingungen im TVFlex AZ
Persönliche Voraussetzungen für die Altersteilzeit
Entgelt und Aufstockungsleistungen
Nebentätigkeiten
Verlängerung der Arbeitsphase im Blockmodell bei Krankheit
Ende des Arbeitsverhältnisses
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Flexible Altersarbeitszeit (FALTER)
Übergangsvorschriften und Geltungsdauer
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
aus dem Anwendungsbereich TVöD Bund und Gemeinden mit jeweiligem
Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
14.03. – 16.03.2016
24.10. – 26.10.2016
31.05.2016
08.11.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166800-121
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166801-121
Düsseldorf,
DGB-Haus
D3-166820-121
Düsseldorf,
DGB-Haus
D3-166821-121
§ 19 (3) MVG
161
162
Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz
(RatSchTV)
TVöD VKA – Leistungsorientierte Vergütung
Dieser Tarifvertrag ist bereits seit Januar 1987 in Kraft, aber bei vielen
Betriebs- und Personalräten nicht präsent. Dieses Tagesseminar vermittelt den Interessenvertretungen die in dem Tarifvertrag enthaltenen
Schutzvorschriften für ArbeitnehmerInnen, die von Rationalisierungsmaßnahmen des Arbeitgebers in ihrem Arbeitsverhältnis betroffen sind.
Die Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte werden ebenfalls
dargestellt.
In diesem Seminar werden die erforderlichen Kenntnisse zur Einführung
bzw. Umsetzung leistungsorientierter Vergütung gemäß § 18 TVöD VKA
vermittelt. Neben den Inhalten des Tarifvertrages werden insbesondere
Tipps und Hilfestellungen für das planvolle Vorgehen dargestellt.
Für die Teilnahme ist Grundlagenwissen zum TVöD eine notwendige
Voraussetzung.
Nach Rücksprache teilen wir gern die aktuellen Seminartermine mit.
Themen
❚ Geltungsbereiche des RatSchTV
❚ Begriffsbestimmung Rationalisierung nach dem TV und den
Beteiligungsrechten aus dem BetrVG, BPersVG und LPVG NRW
❚ Vorrang für Arbeitsplatzsicherung
❚ Wie können die §§ zum Thema Qualifizierung aus TV-L, TVöD
und TV-N mit angewandt werden?
❚ Besonderer Kündigungsschutz/Entgeltsicherung
❚ Abfindungsregelung RatSchTV nach § 1 a KSchG
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung
aus den Anwendungsbereichen TV-L, TVöD, TV-V und TV-N mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG
Inhalte, Methoden, Praxisbeispiele
§ 42 (5) LPVG
§ 46 (6) BPersVG
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
27.04.2016
21.09.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166822-121
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166823-121
Für individuelle Seminarberatung stehen wir ebenfalls gern zur Verfügung.
Es berät sie:
Heike Albersmeier, Tel.: 0211 17523-214
[email protected]
163
Lammhackfleisch mit Aprikosen
Jochen Felix
Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Für 6 Personen
400 g mageres Lammhack (kann auch Rinderhack sein)
1 TL gemahlener Kreuzkümmel
1/2 TL Cayennepfeffer, Zimt
schwarzer Pfeffer, Salz
1 EL Zitronensaft
800 g Staudensellerie
8 Tomaten (etwa 800 g)
1 große Zwiebel
1 Knoblauchzehe
1 Stück frischer Ingwer
12 getrocknete Aprikosen
150 ml Geflügelfond (Glas)
1/2 TL Speisestärke
4 EL Öl
Zubereitungszeit: ca. 50 Minuten
Hackfleisch mit Kreuzkümmel, Cayennepfeffer, Prise Zimt, Pfeffer,
Salz und Zitronensaft verkneten. 30 Minuten kaltstellen.
Sellerie waschen, putzen und in feine Scheiben schneiden.
Tomaten waschen, halbieren, entkernen und ohne Stielansätze klein
würfeln. Zwiebel, Knoblauch und Ingwer schälen, fein hacken.
Aprikosen klein würfeln. Fond mit Stärke in einem Topf verrühren.
Die Aprikosen darin 5 Minuten leise kochen lassen.
Das Öl im Wok (kann auch eine Pfanne sein) stark erhitzen, Sellerie
darin 3 Minuten unter Rühren braten. Zwiebel untermischen und
2 Minuten mitbraten, herausheben und warmstellen.
Im verbliebenen Öl das Hackfleisch unter Rühren in 7 Minuten braun
braten, Knoblauch und Ingwer hinzufügen und 1 Minute mitrösten.
Aprikosensauce angießen und aufkochen lassen. Sellerie-ZwiebelMischung und Tomaten hinzufügen und alles bei starker Hitze noch
1 Minute durchrühren. Mit Salz, Pfeffer und Cayennepfeffer kräftig
abschmecken und servieren. Ggfs. noch etwas Geflügelfond (Geflügelbrühe) hinzufügen, wenn die Mischung zu trocken erscheint.
Als Beilage empfiehlt sich Reis.
Vorsitzende und besondere Aufgaben
in der Interessenvertretung
Kompaktseminar 1: Fit für die Geschäftsführung des Betriebsrats
168
Kompaktseminar 2: Fit für die wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit
und den Informationstransfer im Betrieb
170
Kompaktseminar 3: Fit für eine positive Konfliktkultur im Betrieb
172
Kompaktseminar 1: Fit für die Geschäftsführung des Personalrats
174
Kompaktseminar 2: Fit für eine transparente und wirkungsvolle
Öffentlichkeitsarbeit in der Dienststelle
176
Kompaktseminar 3: Fit für eine positive Konfliktkultur in der Dienststelle
178
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für eine individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern
zur Verfügung. Zu den Kompaktseminaren berät Sie Christian Lorenz,
Tel. 0211 17523 279, [email protected]
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet
gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected]
Kompaktseminar 1
168
169
Fit für die Geschäftsführung des Betriebsrats
Rechtliche Grundlagen und die Organisations- und Führungsanforderungen an Vorsitzende, StellvertreterInnen und freigestellte Betriebsratsmitglieder
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Förderung und Stärkung der
Handlungskompetenz des Betriebsrats und die gute Zusammenarbeit
im Gremium unter besonderer Berücksichtigung der Betriebskultur. Vermittelt werden die rechtlichen Formalitäten, gute Praxis der Organisation der Betriebsratsarbeit und Ansätze der strategischen Ausrichtung
des Gremiums.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Die Aufgabe des/der Vorsitzenden im Betriebsrat
Funktion und Bedeutung des/der stellvertretenden Vorsitzenden
Aufgabenstellung der freigestellten Betriebsratsmitglieder
Selbstverständnis der Leitungsfunktion und Führungsrolle
Handlungskompetenz von Vorsitzenden der Ausschüsse des
Betriebsrats
Geschäftsführung des Betriebsrats
Betriebsratssitzung: Einladung, Leitung, Beschlüsse, Niederschrift
Zusammenarbeit mit anderen Gremien (u.a. JAV und SBV)
Rechtliche Folgen von Amtspflichtverletzungen
Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Gewerkschaften
Praktisches Know-how
❚ Führen, leiten oder coachen: Der richtige Führungsstil
❚ Führungsarten und Führungsinstrumente
❚ Grundlagen der Strategieentwicklung: von Zieldefinition bis
Erfolgskontrolle
❚ Arbeitsplanung und Arbeitsteilung im Gremium, Zusammenarbeit
der Ausschüsse usw.
❚ Analyse der Ausgangslage: Was wird sich im Betrieb verändern?
Was plant die Geschäftsleitung?
❚ Welche besonders wichtigen Aufgaben ergeben sich daraus für
den BR?
❚ Wie kann der Betriebsrat selber initiativ werden?
Zielgruppe
Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder
des Betriebsrats mit jeweiligem Entsendebeschluss
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Mit praktischen Übungen
Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender
Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine
weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab
besuchten Seminars enthalten sind.
26.01. – 29.01.2016
02.02. – 05.02.2016
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-166701-130
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166702-130
Kompaktseminar 2
170
Fit für die wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit und
den Informationstransfer im Betrieb
171
Oft wissen die KollegInnen gar nicht, was der Betriebsrat für sie
leistet. Gute Arbeit allein reicht nicht aus, sie muss in der internen
Öffentlichkeit auch dargestellt werden.
Das Seminar vermittelt neben erforderlichem rechtlichen Wissen eine
Menge Tipps und Ideen, wie Sie als Vorsitzende/r, stellvertretende/r
Vorsitzende/r oder Freigestellte/r mit Ihrem Gremium den Informationstransfer im Betrieb sicherstellen können. Unterstützung kann der Betriebsrat nur von aufgeklärten, gut informierten Beschäftigten erwarten.
Das ist mehr als reine Information. Hier geht es um Kommunikation.
Den Vorsitzenden, StellvertreterInnen und Freigestellten kommt in diesem Arbeitsfeld eine sehr verantwortungsvolle und koordinierende Aufgabe zu – gerade in Bezug auf die Betriebsversammlung. Sie ist die
Plattform, um mit den Beschäftigten (und dem Arbeitgeber) drängende
Fragen und brisante Probleme zu diskutieren, die Arbeit des Betriebsrats wirkungsvoll darzustellen und insbesondere für die Vorhaben und
Verhandlungen des Betriebsrats Rückendeckung zu bekommen.
Themen
❚ Betriebsversammlung – von der Planung bis zur Durchführung
❚ Info-Möglichkeiten der Beschäftigten nach dem
Betriebsverfassungsgesetz
❚ Beschränkungen der Informations- und Meinungsfreiheiten
❚ Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des BR
❚ Welche neuen Medien kann der BR (nicht) nutzen?
❚ Sprechstunden des Betriebsrats
❚ Behandlung von Beschwerden der ArbeitnehmerInnen
❚ Prozessorientierte Beteiligung
Praktisches Know-how
❚ Wie entwickelt man eine Kommunikationsstrategie?
❚ Aufmerksamkeit ist das wichtigste Gut: Welches Medium, welches
Kommunikationsmittel für welchen Zweck?
❚ Sind soziale Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube nur etwas
für die Jugend oder können sie auch nützlich in der Betriebsratsarbeit sein?
❚ Wie gestaltet man eine spannende, interessante und mitreißende
Betriebsratsversammlung?
❚ Welche Präsentationstechniken können eingesetzt werden?
❚ Wie muss eine gute Rede sein?
❚ Methoden zur Aktivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit praktischen Übungen
Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender
Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine
weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab
besuchten Seminars enthalten sind.
Zielgruppe
Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder
des Betriebsrats mit jeweiligem Entsendebeschluss
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
19.04. – 22.04.2016
26.04. – 29.04.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166703-130
Düsseldorf,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166704-130
Kompaktseminar 3
172
173
Fit für eine positive Konfliktkultur im Betrieb
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber und richtig
verhandeln im Sinne der Beschäftigten
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Was tun, wenn einvernehmliche Regelungen nicht möglich sind?
Grundkenntnisse des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts sind
wichtig, aber längst nicht alles. Und die besten Absichten und Betriebsratsbeschlüsse nutzen für sich allein nichts, wenn die Umsetzung in die
Praxis scheitert.
Den Gremienvorsitzenden und ihren StellverteterInnen kommt dabei
eine maßgebliche Rolle zu. Ihre Verhandlungskompetenz und Konfliktfähigkeit wird erforderlich sein, um die Beschlüsse, Absichten bzw. Forderungen des Betriebsrats überzeugend zu präsentieren und
durchzusetzen. Die Umsetzung bisher schon vermittelter Kenntnisse
wird anhand alltagstypischer Besprechungs- und Verhandlungssituationen in diesem Seminar trainiert.
Themen
❚
❚
❚
❚
Die/der Vorsitzende als VerhandlungspartnerIn des Arbeitgebers
Rechtliche Grundlagen nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Ansprechperson für den Arbeitgeber
Regelmäßige gemeinschaftliche Besprechungen des Arbeitgebers
und des Betriebsrats
❚ Konfliktregulierung nach dem Gesetz: Beschlussverfahren und
Einigungsstelle (jeweilige Möglichkeiten und Grenzen)
Praktisches Know-how
❚ Gesprächs- und Konfliktkultur schaffen bzw. pflegen
❚ Interessen des Arbeitgebers/des Betriebsrats: Ziele des Betriebsrats
❚ Wie geht der Betriebsrat am besten vor? Was tun bei Widerständen
und Hindernissen?
❚ Wie können Absichten und Beschlüsse überzeugend präsentiert
werden?
❚ Verhandlungstechniken
❚ Erfolgreiche Gesprächsführung
❚ Was tun, wenn die Situation in der Verhandlung bereits aussichtslos
erscheint?
Mit praktischen Übungen
Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender
Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine
weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab
besuchten Seminars enthalten sind.
Zielgruppe
Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder des
Betriebsrats mit jeweiligem Entsendebeschluss
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 803,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
14.06. – 17.06.2016
21.06. – 24.06.2016
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166705-130
Düsseldorf,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166706-130
Kompaktseminar 1
174
175
Fit für die Geschäftsführung des Personalrats
Rechtliche Grundlagen und die Organisations- und Führungsanforderungen an Vorsitzende, StellvertreterInnen und freigestellte Personalratsmitglieder
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Förderung und Stärkung der
Handlungskompetenz des Personalrats und die gute Zusammenarbeit
im Gremium unter besonderer Berücksichtigung der Dienststellenkultur.
Vermittelt werden die rechtlichen Formalitäten, gute Praxis der Organisation der Personalratsarbeit und Ansätze der strategischen Ausrichtung des Gremiums.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Die Aufgabe des/der Vorsitzenden im Personalrat
Funktion und Bedeutung des/der stellvertretenden Vorsitzenden
Aufgabenstellung der freigestellten Personalratsmitglieder
Selbstverständnis der Leitungsfunktion und Führungsrolle
Handlungskompetenz von Vorsitzenden der Ausschüsse des
Personalrats
Geschäftsführung des Personalrats
Personalratssitzung: Einladung, Leitung, Beschlüsse, Niederschrift
Berücksichtigung der Gruppen (ArbeitnehmerInnen und Beamte)
Zusammenarbeit mit anderen Gremien (u.a. JAV und SBV)
Rechtliche Folgen von Amtspflichtverletzungen
Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Gewerkschaften
Mit praktischen Übungen
Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender
Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine
weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab
besuchten Seminars enthalten sind.
Praktisches Know-how
❚ Führen, leiten oder coachen: Der richtige Führungsstil
❚ Führungsarten und Führungsinstrumente
❚ Grundlagen der Strategieentwicklung: von Zieldefinition bis
Erfolgskontrolle
❚ Arbeitsplanung und Arbeitsteilung im Gremium, Zusammenarbeit
der Ausschüsse usw.
❚ Analyse der Ausgangslage: Was wird sich in der Dienststelle verändern?
Was plant die Dienststellenleitung?
❚ Welche besonders wichtigen Aufgaben ergeben sich daraus für den
PR?
❚ Wie kann der Personalrat selber initiativ werden?
12.09. – 15.09.2016
05.12. – 08.12.2016
Ascheberg,
Hotel Clemens August
Seminarnummer: D3-166190-130
Hamm,
Mercure Hotel
Seminarnummer: D3-166192-130
Kompaktseminar 2
176
Fit für eine transparente und wirkungsvolle
Öffentlichkeitsarbeit in der Dienststelle
177
Oft wissen die KollegInnen gar nicht, was der Personalrat für sie
leistet. Gute Arbeit allein reicht nicht aus, sie muss in der internen
Öffentlichkeit auch dargestellt werden.
Das Seminar vermittelt neben erforderlichem rechtlichen Wissen eine
Menge Tipps und Ideen, wie Sie als Vorsitzende/r, stellvertretende/r
Vorsitzende/r oder Freigestellte/r mit Ihrem Gremium den Informationstransfer in der Dienststelle sicherstellen können.
Unterstützung kann der Personalrat nur von aufgeklärten, gut informierten Beschäftigten erwarten – das ist mehr als reine Information. Hier geht
es um Kommunikation.
Den Vorsitzenden, StellvertreterInnen und Freigestellten kommt in diesem Arbeitsfeld eine sehr verantwortungsvolle und koordinierende Aufgabe zu, gerade in Bezug auf die Personalversammlung. Sie ist die
Plattform, um mit den Beschäftigten (und der Dienststellenleitung) drängende Fragen und brisante Probleme zu diskutieren, die Arbeit des Personalrats wirkungsvoll darzustellen und insbesondere für die Vorhaben
und Verhandlungen des Personalrats Rückendeckung zu bekommen.
Themen
❚ Personalversammlung – von der Planung bis zur Durchführung
❚ Informationsmöglichkeiten der Beschäftigten nach den Personalvertretungsgesetzen
❚ Beschränkungen der Informations- und Meinungsfreiheiten
❚ Kosten der Öffentlichkeitsarbeit des Personalrats
❚ Welche neuen Medien kann der Personalrat (nicht) nutzen?
❚ Sprechstunden des Personalrats
❚ Behandlung von Beschwerden der ArbeitnehmerInnen
❚ Prozessorientierte Beteiligung
Praktisches Know-how
❚ Wie entwickelt man eine Kommunikationsstrategie?
❚ Aufmerksamkeit ist das wichtigste Gut: welches Medium, welches
Kommunikationsmittel für welchen Zweck?
❚ Sind soziale Medien wie Facebook, Twitter oder YouTube nur etwas
für die Jugend oder können sie auch nützlich in der Personalratsarbeit sein?
❚ Wie gestaltet man eine spannende, interessante und mitreißende
Personalversammlung?
❚ Welche Präsentationstechniken können eingesetzt werden?
❚ Wie muss eine gute Rede sein?
❚ Methoden zur Aktivierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Mit praktischen Übungen
Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender
Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine
weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab
besuchten Seminars enthalten sind.
14.11. – 17.11.2016
Hamm,
Mercure Hotel
Seminarnummer: D3-166194-130
Kompaktseminar 3
178
179
Fit für eine positive Konfliktkultur in der
Dienststelle
Vertrauensvolle Zusammenarbeit und richtig verhandeln im Sinne
der Beschäftigten
Im Mittelpunkt des Seminars steht die Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung. Was tun, wenn einvernehmliche Regelungen nicht möglich sind?
Grundkenntnisse des Arbeitsrechts, des Beamtenrechts und der Personalvertretungsrechte sind wichtig – aber längst nicht alles. Und die besten
Absichten und Personalratsbeschlüsse nutzen für sich allein nichts,
wenn die Umsetzung in die Praxis scheitert.
Den Gremienvorsitzenden und ihren StellverteterInnen kommt dabei
eine maßgebliche Rolle zu. Ihre Verhandlungskompetenz und Konfliktfähigkeit wird erforderlich sein, um die Beschlüsse, Absichten bzw.
Forderungen des Personalrats überzeugend zu präsentieren und durchzusetzen.
Die Umsetzung bisher schon vermittelter Kenntnisse wird anhand alltagstypischer Besprechungs- und Verhandlungssituationen in diesem
Seminar trainiert.
Themen
❚
❚
❚
❚
Die/der Vorsitzende als Verhandlungspartner der Dienststellenleitung
Rechtliche Grundlagen nach den Personalvertretungsgesetzen
Ansprechperson für den Arbeitgeber
Regelmäßige gemeinschaftliche Besprechungen der Dienststellenleitung und des Personalrats
❚ Beteiligung der Stufenvertretung
❚ Konfliktregulierung nach dem Gesetz: Beschlussverfahren und Einigungsstelle (jeweilige Möglichkeiten und Grenzen)
Praktisches Know-how
❚ Gesprächs- und Konfliktkultur „schaffen“ bzw. pflegen
❚ Interessen der Dienststellenleitung/des Personalrats:
Ziele des Personalrats. Wie geht der Personalrat am besten vor?
Was tun bei Widerständen und Hindernissen?
❚ Wie können Absichten und Beschlüsse überzeugend präsentiert
werden?
❚ Verhandlungstechniken
❚ Erfolgreiche Gesprächsführung
❚ Was tun, wenn die Situation in der Verhandlung bereits aussichtslos
erscheint?
Mit praktischen Übungen
Zu jedem Kompaktseminar gehört ein sich inhaltlich anschließender
Praxistag, welcher Reflexion und Coaching im Transfer der Seminarinhalte leistet. Außer Reisekosten entstehen für den Praxistag keine
weiteren Seminarkosten, da diese bereits in der Pauschale des vorab
besuchten Seminars enthalten sind.
Zielgruppe
Vorsitzende, stellvertretende Vorsitzende und freigestellte Mitglieder
des Personalrats mit jeweiligem Entsendebeschluss
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG NRW
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 763,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
24.10. – 27.10.2016
Goch,
Sport- und Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-166196-130
Rührteig-Waffeln
Gabriele Schmidt
Landesbezirksleiterin,
ver.di-Landesbezirk NRW
Rezept für 10 Waffeln
125 g Fett (Margarine)
50 g Zucker
1 Päckchen Vanillezucker
2-3 Eier
¼ l Milch
250 g Mehl
1 TL Backpulver
Zubereitung:
Die Margarine mit Zucker, Vanillezucker und Eiern
vermengen. Anschließend abwechselnd Mehl mit der
Milch hinzugegeben und der letzten Portion Mehl einen
Teelöffel Backpulver hinzugeben. Der Teig muss von
der Konsistenz so sein, dass er leicht breiig vom Löffel
ins Waffeleisen fließt.
Tipp:
Ein wenig Mineralwasser (¼ einer 0,2 l-Tasse) lockert
den Teig auf.
Serviertipp:
Mit heißen Kirschen und Sahne und/oder Vanilleeis servieren.
Guten Appetit wünscht
Gabriele Schmidt
Vereinbarkeit von Familie und Beruf/
Gleichstellung von Frauen und Männern
Familie, Pflege und Beruf: Vereinbarkeit zahlt sich aus
184
Familienfreundliche Arbeitszeiten
185
Familienfreundliche Arbeitszeiten in Schichtbetrieben
186
Der familienbewusste Betrieb – auch väterfreundlich!
187
Wiedereinstieg in den Beruf
188
Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
189
Thementag: Mutterschutz und Elternzeit
190
Teilzeitbeschäftigung
192
Befristete Beschäftigung
193
Zusammenarbeit von Gleichstellungsbeauftragten und Betriebs-/Personalrat I
194
Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte I
195
Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte II
196
Chancengleichheit durch Organisationsentwicklung
197
Instrumente der Personalplanung und Personalentwicklung
198
Einkommen und Rente – Altersarmut ist weiblich
199
Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten
200
Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für Gleichstellungsbeauftragte
201
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur
Verfügung. Zu Seminaren rund um die Themen Vereinbarkeit von Familie und
Beruf/Gleichstellung von Frauen und Männern berät Sie Christian Lorenz,
Tel.: 0211 17523-279, [email protected]
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet
gern Ellen Waßer, Tel.: 0211 17523-276, [email protected]
184
Familie, Pflege und Beruf: Vereinbarkeit zahlt sich aus
Familienfreundliche Arbeitszeiten
Für viele Beschäftige, welche zunehmend familiäre Pflege- und Betreuungsaufgaben übernehmen, gewinnt die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und
Beruf immer mehr an Bedeutung. Somit steigen auch die Anforderungen
an eine entsprechende Personalpolitik. Vereinbarkeit von Familie und Beruf
ist ein festgeschriebenes Handlungsfeld für BR/PR/MAV und Gleichstellungsbeauftragte.
Das Seminar zeigt praxisnahe Gestaltungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung auf und vermittelt Fakten, um für familienorientierte Arbeitsbedingungen zu sensibilisieren. Entsprechende betriebliche
Lösungsansätze werden im Seminar exemplarisch vorgestellt.
Die Arbeitszeitgestaltung ist ein Arbeitsschwerpunkt der Interessenvertretung. Ebenso besteht ein Gestaltungsauftrag bei der Vereinbarkeit
von Familie und Beruf – Zeitsouveränität ist hierbei ein Schlüsselbereich. Eine große Mehrheit von Beschäftigten benötigt angepasste Arbeitszeitmodelle, um betriebliche Anforderungen und familiäre
Betreuungs- oder Pflegeaufgaben gleichzeitig zu bewältigen. Das Seminar vermittelt das erforderliche Wissen zur Thematik, klärt entsprechende Instrumente und zeigt praxisnah und fallbezogen
Gestaltungsansätze der betrieblichen Interessenvertretung.
Themen
Themen
❚ Vereinbarkeit und Chancengleichheit nach den Betriebs-,
Personal- und Gleichstellungsgesetzen
❚ Aufgaben und Gestaltungsoptionen der betrieblichen
Interessenvertretung
❚ Zusammenarbeit mit allen betrieblichen Interessenvertretungen
❚ Praxisbeispiele familienorientierter Betriebe/Dienststellen, u.a.
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
❚ Familienorientierte Aus- und Weiterbildung
❚ Familienfreundliche betriebliche Sozialleistungen
❚ Vereinbarkeit als Faktor bei der Personalgewinnung: Sensibilisierung
in Betrieb/Dienststelle
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
❚ Elemente vereinbarkeitsorientierter Arbeitszeitkonzepte
❚ Familiengerechte Arbeitszeitmodelle (u.a. Lebensphasenorientierung,
vollzeitnahe Teilzeitarbeit, Arbeitszeitkonten)
❚ Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen für flexible
Arbeitszeitmodelle
❚ Chancen und Risiken flexibler Arbeitszeitmodelle
❚ Praxisbeispiele/Rahmengestaltung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen
❚ Individuelle Ansprüche und kollektive Gestaltungsmöglichkeiten
❚ Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Kosten
Seminarkostenpauschale 519,- EUR (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
13.06. – 15.06.2016
07.12. – 09.12.2016
09.05. – 11.05.2016
26.10. – 28.10.2016
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166786-091
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166731-091
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166742-091
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166743-091
185
186
Familienfreundliche Arbeitszeiten in
Schichtbetrieben
Der familienbewusste Betrieb –
auch väterfreundlich!
Viele Beschäftigte benötigen angepasste Arbeitszeitmodelle, um betriebliche Anforderungen und familiäre Betreuungs- oder Pflegeaufgaben
gleichzeitig zu bewältigen. Die Gestaltung familienorientierter Arbeitszeiten in Schichtbetrieben muss besondere Kriterien berücksichtigen. Innovative Arbeitszeitmodelle sind hier insbesondere notwendig, um die
Beschäftigten gesund und motiviert bis zur Rente im Betrieb zu halten.
Das Seminar vermittelt umfassend das erforderliche Wissen und zeigt
praxisnah sowie fallbezogen Handlungsansätze für den Gestaltungsauftrag der betrieblichen Interessenvertretung.
Ist der familienbewusste Betrieb bzw. die Dienststelle auch väterfreundlich? Auch Männer haben ein „Vereinbarkeitsproblem“. Sie jonglieren
zwischen beruflichen und privaten Verpflichtungen. Dennoch sind sie oft
einer betrieblichen Anwesenheitskultur verpflichtet. Nach den gesetzlichen Grundlagen besteht ein Gestaltungsauftrag der Interessenvertretungen. In der Praxis geht das Thema aber häufig im Tagesgeschäft unter.
Hier besteht Handlungsbedarf. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der positiven Auswirkungen von Väterfreundlichkeit auf männliches Gesundheitsverhalten versetzt das Seminar betriebliche Interessenvertretungen in die Lage, Männer zu sensibilisieren und zu unterstützen,
ihre Wünsche und Interessen nach familiengerechten Arbeitszeiten zu formulieren. Indem männliche Beschäftigte Wünsche artikulieren, verdeutlichen sie gegenüber dem Arbeitgeber, dass Vereinbarkeit von Familie und
Beruf ein wichtiges Thema für Männer ist.
Themen
❚ Elemente vereinbarkeitsorientierter Arbeitszeitkonzepte
❚ Familiengerechte Arbeitszeitmodelle (u.a. familienorientierte
Dienstplangestaltung, Teilzeitmodelle in festen Schichtsystemen)
❚ Individuelle Optionen in Schichtsystemen
❚ Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen für flexible
Arbeitszeitmodelle
❚ Chancen und Risiken flexibler Arbeitszeitmodelle
❚ Praxisbeispiele/Rahmengestaltung für Betriebs-/Dienstvereinbarungen
❚ Individuelle Ansprüche und kollektive Gestaltungsmöglichkeiten
❚ Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
Themen
❚ Rechtsgrundlagen: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz,
Pflegezeitgesetz
❚ Gestaltung väterbewusster Personalpolitik: innovative Konzepte, die
eine bessere Balance zwischen Familie und Beruf auch für Männer
ermöglichen, ökonomische Vorteile einer väterfreundlichen Firmenkultur
❚ Konkrete Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
❚ Sensibilisierung der männlichen Belegschaft und des Arbeitgebers
❚ Ansprachekonzepte für Männer/Väter in Betrieb oder Dienststelle
Zielgruppe
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Kosten
Freistellung
Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
06.06. – 08.06.2016
16.11. – 18.11.2016
21.04.2016
15.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166744-091
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166745-091
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166738-091
Essen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166739-091
187
188
Rund um den Wiedereinstieg in den Beruf
Novellierung Pflegezeitgesetz 2015
Nach der Familienpause zurück in den Job
Thementag: Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz
Fast die Hälfte der Frauen, die derzeit eine Familienpause macht, kehrt
zurück in den Beruf. Auch immer mehr Väter übernehmen seit der Einführung des Elterngeldes die Betreuung ihrer Kinder im ersten Lebensjahr und stellen in dieser Zeit den Beruf zurück. Die meisten
WiedereinsteigerInnen verfügen über qualifizierte Abschlüsse und bringen neben hoher Einsatzbereitschaft vielfältige Kompetenzen mit.
Im Seminar stellen wir Möglichkeiten vor, wie der Wiedereinstieg gut organisiert werden kann, zeigen notwendige Rahmenbedingen auf und
stellen die Handlungsoptionen der betrieblichen Interessenvertretung
dar.
Nach dem Pflegezeitgesetz (PflegeZG) haben Beschäftigte Anspruch
auf völlige Freistellung von der Arbeit oder Arbeitszeitreduzierung für
akute Kurzzeitpflege oder längere Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung. Dies wird flankiert vom so genannten Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), welches Finanzierungsmöglichkeiten für Beschäftigte
zur Überbrückung der daraus entstehenden Gehaltsrisiken bietet. Mit
der Gesetzesreform in 2015 haben sich somit die Möglichkeiten für Beschäftigte wesentlich verbessert. Das Seminar vermittelt praxisnah alle
Informationen dazu: Es werden die rechtlichen Grundlagen der Freistellung dargestellt sowie mögliche Probleme für die Beschäftigten erläutert. Darüber hinaus werden die Handlungs- und Gestaltungsoptionen
der betrieblichen Interessenvertretung aufgezeigt.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Anspruchsvoraussetzungen Teilzeitarbeit
flexible Arbeitszeiten
Arbeitsabläufe familienorientiert gestalten
Betriebliche Rahmenbedingungen gestalten
Weiterbildungsbedarf und Weiterbildungskosten ermitteln
Wiedereinstieg mit Ausstieg vorbereiten
Umfangreiche Praxisbeispiele für Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Themen
❚ Anspruch und Voraussetzungen auf Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit,
Erläuterung der Unterschiede und Gemeinsamkeiten
❚ Dauer der Freistellung/vollständige oder teilweise Freistellung
❚ Nachweispflichten und einzuhaltende Fristen
❚ Entgeltfortzahlung und besonderer Kündigungsschutz
❚ sozialrechtliche Folgen: Kranken-, Arbeitslosen- und
Rentenversicherung
❚ befristete Verträge für Vertretungspersonen
❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
❚ betriebliche Umsetzungsmöglichkeiten
❚ Ausgleich von Gehaltseinbußen durch Darlehen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 216,- EUR (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
21.04.2016
08.12.2016
16.06.2016
24.11.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166778-091
Essen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166779-091
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-166776-091
Essen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166777-091
189
190
Novellierung Bundeselterngeldgesetz 2015
Thementag: Mutterschutz und Elternzeit
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die
in einem Arbeitsverhältnis stehen; der Anspruch auf Elternzeit besteht
für jeden Elternteil zur Betreuung und Erziehung des eigenen Kindes. In
diesem Seminar werden die gesetzlichen (Neu-)Regelungen zum Mutterschutz, zur Elternzeit, zum Elterngeld und zum Elterngeld Plus seit
2015 umfassend und praxistauglich vermittelt
Themen
❚ Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung
❚ Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus (seit 2015)
❚ neue Regelung: Übertragbarkeit eines Teils der Elternzeit auf einen
späteren Zeitpunkt
❚ Mutterschutz und Fristen
❚ Kündigungsschutz bei Mutterschutz und Elternzeit
❚ Elterngeld, Mutterschutzlohn und -geld
❚ Elternzeit – Anspruch, Dauer, Aufteilung, Partnermonate
❚ Arbeitsplatz nach der Rückkehr aus der Elternzeit
❚ Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der betrieblichen
Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
In Arbeitstreffen vereinbaren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des DGB-Bildungswerk NRW gemeinsame Ziele.
Qualität entsteht in der täglichen Arbeit –
immer wieder neu. Dafür setzen wir uns kontinuierlich voll und ganz ein.
Für unser Engagement sind wir 2015 mit
dem Zertifikat „Recognised for Excellence
4 star“ der European Foundation for
Quality Management (EFQM) ausgezeichnet
worden.
Kosten
Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
18.02.2016
06.12.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166773-091
Köln,
Hotel TRYP by Wyndham
Koeln City Centre
Seminarnummer: D3-166775-091
12.05.2016
Dortmund,
Hotel Esplanade
Seminarnummer: D3-166774-091
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
192
193
Teilzeitbeschäftigung
Befristete Beschäftigung
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverträge, Teil 1
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverträge, Teil 2
Das Seminar vermittelt einen Überblick über die verschiedenen Bereiche der Teilzeitbeschäftigung und verschafft Einblicke in die Rechte und
Pflichten von Arbeitgebern und ArbeitnehmerInnen sowie die Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung. Beamtenrechtliche Fragestellungen können nicht Bestandteil des Seminars sein.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen über die verschiedenen Bereiche der befristeten Beschäftigungsverhältnisse und klärt die Rechte
und Pflichten von ArbeitnehmerInnen sowie die Beteiligungsrechte und
Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Begriffsbestimmung: Vollzeit, Teilzeit, Minijob
Formen der Teilzeitarbeit/Arbeitszeitmodelle
Soziale Auswirkungen der Teilzeitbeschäftigung
Diskriminierungsverbot
Rechtsansprüche auf Teilzeitarbeit/Formvorschriften und Fristen
Betriebliche Gründe zur Ablehnung einer Teilzeitforderung
Arbeitszeitverlängerung
Rechtliche und tarifliche Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit
Urlaub/Arbeitsverhinderung/Freistellung für wichtige Angelegenheiten
Mitwirkungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen
Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Arten der Befristung
Auflösend bedingte Arbeitsverträge
Formen der Bestimmung des Befristungszeitpunktes
Doppelbefristung
Verlängerungsklausel
Folgen unwirksamer Befristungen
Beendigung befristeter Arbeitsverträge
Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
Diskriminierungsverbot
Beteiligungsrechte und Handlungsoptionen der gesetzlichen
Interessenvertretung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Die vorherige Teilnahme an Teil 1 „Teilzeitbeschäftigung“ ist sinnvoll,
jedoch keine Voraussetzung zur Teilnahme an Teil 2.
18.04.-20.04.2016
19.09.-21.09.2016
27.06. – 29.06.2016
14.11. – 16.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166782-742
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166783-742
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166784-742
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166785-742
194
Zusammenarbeit von Gleichstellungsbeauftragten
und Betriebs-/Personalrat I
Interessen gemeinsam durchsetzen
In der betrieblichen Praxis agieren Gleichstellungsbeauftragte und
Personal-/Betriebsrat häufig nebeneinander, was eine produktive
Zusammenarbeit zur Durchsetzung von Maßnahmen im Sinne der Beschäftigten beeinträchtigt. Dabei sollten GleiB und PR/BR Botschaften
und Forderungen wo möglich gemeinsam und wirkungsvoll platzieren.
Ziel des Seminars ist es, Aufgabenstellung und Kompetenzen von GleiB
und PR/BR zu klären, mögliche Kooperationspotentiale zu erschließen
sowie Handlungsstrategien für eine erfolgreich umgesetzte Gleichstellungsarbeit zu entwickeln, die der gesamten Belegschaft dient.
Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte I
Gleichstellungsrecht und praktische Umsetzung
Das Seminar führt gewählte bzw. bestellte Gleichstellungsbeauftragte in
die rechtlichen Grundlagen der Gleichstellungsarbeit ein und vermittelt
eine erste Orientierung im umfassenden Arbeitsauftrag von Gleichstellungsbeauftragten. Eine Auswahl angrenzender Gesetze wird im Seminar vorgestellt und anhand von Praxisübungen und Seminarunterlagen
vertieft. Darüber hinaus werden erste Strategien und Handlungshilfen
für eine erfolgreiche Gleichstellungs- und Beratungspraxis erarbeitet.
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte erwerben durch dieses Grundlagenseminar wichtige Kompetenzen der Gleichstellungsarbeit, um erfolgreich in den beruflichen Alltag einsteigen zu können.
Themen
Themen
❚ Kurzüberblick Rechtsstellung von GleiB und PR/BR und Rechtsgrundlagen interner Öffentlichkeitsarbeit sowie darin
festgeschriebener Aufgaben und Möglichkeiten
❚ Kompetenzüberschneidungen und gemeinsame Zielsetzungen
fokussieren
❚ Mögliche Kooperationsfelder in der Zusammenarbeit zur besseren
und schnelleren Erreichung gemeinsamer Ziele klären
❚ Aufbereitung geeigneter Themen für die eigene Praxis vor Ort
❚ Beteiligungsorientierung gegenüber Belegschaft
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Einführung in BGleiG, LGG NRW und AGG
Grundlagen der Gleichstellungsarbeit
Zusammenarbeit mit internen/externen AkteurInnen
Überblick über angrenzende Gesetze (Auswahl)
Erste Handlungshilfen für einen erfolgreichen beruflichen Alltag
Überblick in die interne bzw. externe Öffentlichkeitsarbeit: Welches
Medium, welches Kommunikationsmittel für welchen Zweck?
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- EUR (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Seminarkostenpauschale 209,- EUR (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
10.03.2016
06.12.2016
11.04. – 13.04.2016
12.09. – 14.09.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166762-091
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166761-091
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166748-091
Düsseldorf,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166749-091
195
196
Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte II
Gleichstellung in der Kommune
Förderpläne und Öffentlichkeitsarbeit
Chancengleichheit durch Organisationsentwicklung
Ergänzend zum Seminar „Grundlagen für Gleichstellungsbeauftragte I“
vermittelt dieses Seminar vertiefend rechtliche und praxisorientierte
Kenntnisse im Kontext der Gleichstellungsarbeit.
Neben dem Know-how für eine gelingende Öffentlichkeitsarbeit legt das
Seminar einen Schwerpunkt auf den Frauenförder- bzw. Gleichstellungsplan als wesentliches Instrument einer erfolgreichen Personalentwicklung und zeigt Handlungsoptionen für seine Entwicklung und
Umsetzung auf. Erworbene Kenntnisse aus dem Seminar werden durch
praktische Übungseinheiten gefestigt und in aktuelle frauen- und gesellschaftspolitische Themen eingebettet.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalens haben kommunale Gleichstellungsbeauftragte ein Mitwirkungsrecht bei allen Vorhaben, welche das Thema Gleichstellung von Frauen und Männern
berühren: Das betrifft fast alle kommunalen Handlungsfelder wie Stadtentwicklung, Wohnen, Kultur und Sport, Beschäftigungsförderung, Bildung, Altern, Kinderbetreuung und ÖPNV – ein umfassender Auftrag für
Gleichstellungsbeauftragte. Trotz dieses rechtlich verankerten Auftrages
bestehen hier aus verschiedensten Gründen oftmals Ungleichheiten zulasten von Frauen fort. Das Seminar zeigt mithilfe von Ansätzen aus der
Organisationsentwicklung (OE), wie Gleichstellung von Frauen und Männern ganzheitlich in Gang gesetzt werden kann und welche Bedingungen für eine nachhaltige Umsetzung in der Kommune notwendig sind.
Ausgehend von den Erfahrungen der Teilnehmenden werden im Seminar
Handlungsstrategien für die praktische Umsetzung vor Ort erarbeitet.
Themen
❚ Ergänzung ausgewählter angrenzender Gesetze (Auswahl)
❚ Frauenförder-/Gleichstellungsplan als Personalentwicklungsinstrument:
Erstellung, Umsetzung und Anpassung
❚ Interne/externe Öffentlichkeitsarbeit: Veranstaltungen erfolgreich
initiieren und durchführen
❚ Positionierung und Konzepte von Gleichstellung: Die neue Rolle der
Gleichstellungsbeauftragten für Frauen und Männer
❚ Aufbereitung aktueller Themen für die berufliche Interessenvertretung
Themen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
❚ Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen zur Gleichstellung (u.a.
Hauptsatzung, Gemeindeordnung NRW, EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler Ebene)
❚ Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren (u.a. interne Fachdienste und externe Institutionen)
❚ Veränderungsmanagement und Lernende Organisation – Grundlagen, Nutzen und Handlungsansätze für Gleichstellungsbeauftragte
❚ Integriertes Management – Einführung in ein Konzept der OE, Nutzbarkeit für Gleichstellungsbeauftragte
❚ Einführung in das Projektmanagement
❚ Umgang mit Widerständen und Konflikten, Unterstützung gewinnen
❚ Praxisbeispiele erfolgreicher Gleichstellung in Kommunen
Kosten
Zielgruppe
Seminarkostenpauschale: 519,- EUR (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte in NRW
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
Freistellung
§ 16 (2) LGG
Kosten
Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
21.11. – 23.11.2016
22.06. – 24.06.2016
09.11. – 11.11.2016
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166764-091
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166755-091
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166756-091
197
198
Instrumente der Personalplanung und
Personalentwicklung
Gleichstellungsbeauftragte sind gemäß Gesetz (LGG und BGleiG) bei
allen wichtigen organisatorischen und personellen Entscheidungen
frühzeitig zu beteiligen – also auch bei Personalplanungsverfahren und
Personalentwicklungsprozessen.
Die TeilnehmerInnen lernen anhand von Praxisbeispielen mögliche
Handlungsstrategien kennen und entwickeln eigene Ideen, wie der gesetzlich verbriefte Zugang zu diesen Verfahren und Prozessen erfolgreich
realisiert werden kann. Neben gängigen Personalplanungsverfahren werden exemplarisch Personalentwicklungskonzepte zur betrieblichen Umsetzung vorgestellt.
Themen
❚ Praxiswissen, um in der Personalentwicklung auf Augenhöhe mit
der Betriebs- oder Dienststellenleitung agieren zu können
❚ Relevante Bestimmungszahlen weiblicher Erwerbstätigkeit im
öffentlichen Dienst
❚ Wie funktioniert Personalplanung; welche Hebel bieten sich an?
❚ Handlungsstrategien zur eigenen betrieblichen Umsetzung
Zielgruppe
Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 16 (2) LGG
§ 10 (5) BGleiG
Einkommen und Rente – Altersarmut ist weiblich!
Durch die Verantwortung für Erziehungs- und Pflegeaufgaben sind
Frauen oft nur in geringerem Umfang als Männer erwerbstätig. Durch
fehlende Beiträge ist der Zugang zum Rentensystem und damit zu einer
ausreichenden Altersvorsorge nur unzureichend gegeben. In der Praxis
wird dies oft durch das Modell des männlichen Ernährers kompensiert
und somit die Ehe zur alleinigen Versorgungsgrundlage von Frauen.
Das Seminar möchte betriebliche Interessenvertretungen befähigen, für
Risiken und Abhängigkeitsverhältnisse den Betrieb/die Dienststelle und
vor allem die Beschäftigten zu sensibilisieren. Darüber hinaus vermittelt
das Seminar die gesetzlichen Regelungen rund um das Thema Frauen
und Rente sowie Minijob für eine kompetente Beratung durch die betriebliche Interessenvertretung.
Themen
❚ Gesetzliche Rentenversicherung: Ansprüche durch Kinderund Pflegezeiten nach SGB VI
❚ Rentenansprüche nach Scheidung gem. VersAusglG
❚ Regelungen zum Minijob
❚ Frauen im Niedriglohnsektor – rentenpolitische Bedeutung
❚ Anhebung des Rentenalters bei Frauen
❚ Risikofaktoren für weibliche Unterversorgung im Alter: Arbeitslosigkeit,
Familienzeiten, Jobwechsel, familienbedingte Risiken
❚ Einkommens- und Rentenfalle Teilzeit
Zielgruppe
Kosten
Seminarkostenpauschale 209,- EUR (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 209,- EUR (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
07.04.2016
22.09.2016
09.06.2016
28.11.2016
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166759-091
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166760-091
Düsseldorf,
ver.di-Landesbezirk NRW
Seminarnummer: D3-166751-091
Essen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166752-091
199
200
... dafür haben wir jetzt wirklich kein Geld!
Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten
Haushalts- und Budgetplanungen im öffentlichen Dienst werden oft als
Ergebnis unabänderlicher Sachzwänge dargestellt. Als wichtige Steuerungselemente drücken sie jedoch gesellschafts- und gleichstellungspolitische Machtverhältnisse aus: Budgetpolitik ist keinesfalls
geschlechtsneutral. Um bei der Ressourcenverteilung mehr Geschlechtergerechtigkeit und Transparenz zu erlangen, wurde als wichtiges Instrument die geschlechtssensible Budget-Erstellung (Genderbudgeting)
entwickelt. Das Seminar vermittelt anhand praktischer Beispiele Einblicke
in geschlechtersensible Haushalts- bzw. Budgetplanungen und zeigt
Handlungsoptionen betrieblicher Interessenvertretungen auf, zu deren
Kernaufgaben die Durchsetzung der Gleichberechtigung bzw. tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern gehört.
Themen
❚ Rechtsgrundlagen: Grundrechte-Charta der EU, GG, BetrVG,
LPVG, BPersVG, MVG, BGleiG und LGG
❚ Einführung in die geschlechtergerechte Haushalts-/Budgetgestaltung, um Benachteiligungen aufzudecken, zu vermeiden und
Gestaltungschancen zu wahren
❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen
Interessenvertretung
❚ Kooperation und Vernetzung: gemeinsame Ziele besser und
schneller erreichen
❚ Informationsmöglichkeiten durch den Wirtschaftsausschuss
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Grundlagen Arbeits- und Tarifrecht für
Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsbeauftragte sind in ihrer täglichen Arbeit auch mit den
unterschiedlichsten Fragestellungen aus dem Arbeitsrecht konfrontiert.
Grundkenntnisse des Tarif- und Arbeitsrechtes sind daher auch in der
Gleichstellungsarbeit von hoher Bedeutung. Die Teilnehmenden erhalten
im Seminar Einblicke in arbeitsrechtliche Grundlagen; praxisnah werden
im Seminar die gleichstellungsrechtlichen Belange jeweils dargestellt und
Gleichstellungsbeauftragte befähigt, bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen kompetent zu handeln.
Themen
❚ Umfang und Systematik des Arbeitsrechts
❚ Der Arbeitsvertrag – Rechte und Pflichten Arbeitgeber/
ArbeitnehmerInnen
❚ Besondere Arbeitsverhältnisse
❚ Arbeitnehmerüberlassung, Personalgestellung, Abordnung
❙ Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
❙ Beendigungsarten, Aufhebungsverträge, Kündigungsschutzgesetz
❙ Formen und Fristen, Abmahnung
❙ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
❙ Verfahrensrecht
❙ Grundsätze des Klagewegs
❚ Einigungsstelle
❚ Verfassen von gerichtsfesten Stellungnahmen
❚ Kollektive Regelung von Arbeitsverhältnissen
❚ Grundlagen und Bedeutung des Tarifvertragsrechtes
❚ Zustandekommen und Inhalt von Tarifverträgen
❚ Wirkung von Tarifverträgen
Zielgruppe
Gleichstellungsbeauftragte
Freistellung
§ 16 (2) LGG
§ 10 (5) BGleiG
Kosten
Kosten
Seminarkostenpauschale 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
Seminarkostenpauschale 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
30.06.2016
08.11.2016
25.04. – 27.04.2016
14.09. – 16.09.2016
Essen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166753-091
Essen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166754-091
Münster,
Hotel Bakenhof
Seminarnummer: D3-166757-091
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D3-166758-091
201
Spitzkohl-Eintopf mit Kartoffeln
Barbara Richter
Referentin für das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Zutaten für 4 Personen:
800 g Spitzkohl
400 g Kartoffeln
1 Zwiebel
1-2 EL Olivenöl
1500 ml Gemüsebrühe
1 Lorbeerblatt
2 Salbeiblätter
2 TL Petersilie
1 Msp. Pfeffer
¼ TL Meersalz
Zubereitung:
Den geputzten Spitzkohl halbieren, den Strunk entfernen
und in Streifen schneiden.
Die Kartoffeln und die Zwiebel schälen und würfeln.
Das Olivenöl erhitzen und zuerst die Zwiebel anschwitzen,
dann den Spitzkohl dazugeben und zum Schluss die
Kartoffelwürfel.
Mit der Gemüsebrühe aufgießen und das Lorbeerblatt
hinzufügen.
Bei schwacher Hitze 30 Minuten köcheln lassen.
Wenn der Eintopf fertig ist, das Lorbeerblatt entfernen.
Salbeiblätter und Petersilie fein hacken und untermischen.
Mit Salz und Pfeffer abschmecken.
Tipp: Statt Spitzkohl Chinakohl verwenden
und diesen nur 10 Minuten köcheln lassen.
Guten Appetit!
Barbara Richter
EDV-Seminare für die Interessenvertretung
Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES
206
Datenschutz und Auftragsbearbeitung „außer Haus“
207
Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben
208
Die Regelung der Nutzung von Internet, E-Mail
und sozialer Netze im Betrieb
209
Den Einsatz von GPS-Systemen regeln
210
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur
Verfügung. Zu Seminaren berät Sie Anne Wellnitz-Kraus, Tel.: 0211 17523-269,
[email protected].
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet
gern Katharina Rischke, Tel.: 0211 17523-281, [email protected].
206
Mit System auf dem Weg zu Industrie 4.0: MES
MES-Systeme – das ist das Zauberwort, wenn es um das Zusammenwachsen von Produktionsprozessen mit der Informationstechnologie
geht. Am Ende steht Industrie 4.0, das vollständig auf Basis der Internet-Technologie vernetzte Unternehmen. MES (Manufacturing Execution
Systems) versprechen eine Steigerung der Produktivität. Andererseits
ermöglichen sie eine lückenlose Leistungs- und Verhaltenskontrolle der
Beschäftigten. Sie verändern die Arbeit, verlangen immer mehr Flexibilität von den Beschäftigten und müssen deshalb gestaltet und geregelt
werden.
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
❚
Gestern BDE – heute MES – morgen Industrie 4.0
Aufbau und Funktionsumfang von MES-Systemen
Vorgehensmodelle bei der Einführung
Umfassende Datenerfassung und -speicherung
Leistungs- und Verhaltenskontrollen
Auswirkungen auf die Arbeit
Gestaltungsansätze für Betriebsräte
Regelungsbereiche in einer Betriebsvereinbarung
Zielgruppe
Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Schwerbehindertenvertretungen
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
§ 96 (4) SGB IX
§ 16 MAVO
Kosten
Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
§ 19 (3) MVG
207
Datenschutz bei der Datenverarbeitung
„außer Haus“
Eines der aktuellen IT-Schlagworte ist Cloud-Computing. Hierbei werden
insbesondere Beschäftigtendaten nicht mehr auf den IT-Anlagen im Betrieb
verarbeitet, sondern „irgendwo“ im Internet, bei IT-Dienstleistern oder im
Konzernrechenzentrum. Software wie Office 365 wird nicht auf dem PC
installiert, sondern per Internet abgerufen. Und wo bleibt der Datenschutz?
Themen
❚ Trends der Datenverarbeitung außerhalb von Betrieb und Unternehmen wie Cloud-Computing, Internationalisierung, Shared Services
❚ Grundlegende Anforderungen des BDSG zur Datenverarbeitung und
Datennutzung
❚ Externe Datenverarbeitung außerhalb der verantwortlichen Stelle
❚ Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG
❚ Datenverarbeitung in Unternehmensgruppen oder Konzernen
❚ Datenverarbeitung im Ausland
❚ Beteiligungsrechte des Betriebsrats
❚ Handlungsmöglichkeiten für Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretungen
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Datenschutzbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 19 (3) MVG
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
08.03.2016
20.04. – 21.04.2016
Bochum,
Mercure Hotel Bochum City
Seminarnummer: D11-169514-133
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D11-169517-133
§ 96 (4) SGB IX
208
Dem EDV-Einsatz einen passenden Rahmen geben
IT-/EDV-Systeme regeln
Die IT-Anwendungen im Unternehmen werden immer unübersichtlicher,
die Anzahl der IT-Systeme wächst beständig. Daher gehen die meisten
Betriebsräte den Weg, eine EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung abzuschließen, die die zentralen Grundsätze zum Schutz der Beschäftigten
und zur Beteiligung der Betriebsräte enthält.
Themen
❚ IT-Entwicklungstrends in Produktion und Verwaltung; Auswirkungen
auf die Beschäftigten
❚ Rahmenvereinbarung versus Einzelvereinbarung
❚ Gesetzliche Rahmenbedingungen wie Bundesdatenschutzgesetz
und europäisches Datenschutzrecht
❚ Aufbau und zentrale Inhalte einer EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung
❚ Beteiligungsrechte der Interessenvertretung im Überblick
❚ Handlungsansätze für die betriebliche Interessenvertretung
Die Regelung der Nutzung von Internet, E-Mail und
sozialen Netzen im Betrieb
Die Nutzung von internetbasierten I+K-Technologien beherrscht die Arbeitswelt in fast allen Branchen. Im Zuge der Verbreitung sozialer Netze
in den Betrieben und Dienststellen ergeben sich neue Fragestellungen:
Ist der Datenschutz ausreichend geregelt? Sind die arbeits- und persönlichkeitsrechtlichen Interessen der AnwenderInnen von Internet,
E-Mail und sozialen Netzen im Betrieb genügend berücksichtigt?
Den Betriebs- und Personalräten und den Mitarbeitervertretungen (MAV)
werden „Richtlinien“ zur Nutzung des Internets, insbesondere sozialer
Netze vorgelegt und die Gremien stehen vor der Herausforderung, die
richtigen Freiheitsgrade zu definieren.
Themen
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen, Datenschutzbeauftragte und Mitglieder des IT-Ausschusses
❚ Internetdienste im Überblick
❚ Kontrollmöglichkeiten der Internetnutzung
❚ Soziale Netze: Worum geht es bei Web 2.0, Facebook, Twitter, Blogs
und Chats?
❚ Rechtliche Rahmenbedingungen (Datenschutzrecht,
Betriebsverfassung)
❚ Inhalte von betrieblichen Regelungen
Freistellungen
Zielgruppe
Zielgruppe
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 19 (3) MVG
§ 46 (6) BPersVG
§ 96 (4) SGB IX
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Datenschutzbeauftragte
Kosten
Freistellungen
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 19 (3) MVG
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
26.04. – 27.04.2016
08.09.2016
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D11-169518-133
Essen,
InterCityHotel
Seminarnummer: D11-169527-133
§ 96 (4) SGB IX
209
210
Den Einsatz von GPS-Systemen regeln
Überwachung verhindern
Willkommen
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Waren GPS-Systeme in den Anfangsjahren zumeist nur in LKW, in Speditionen im Einsatz, so werden sie nun zunehmend auch in Kraftfahrzeugen
im Außendienst, z. B. im Vertrieb oder im Kundenservice eingesetzt.
Das Überwachungspotenzial ist beträchtlich und der Leistungsdruck bei
den MitarbeiterInnen steigt.
in 0 Sekunden geht es
weiter
Themen
❚ Aufbau und Funktionsweise moderner GPS-Systeme
❚ Anwendungsbeispiele
❚ Zusammenspiel mit anderen IT-Programmen,
z. B. zur Einsatzplanung
❚ Trends und Entwicklungstendenzen der Ortung
❚ Auswirkungen auf die Arbeit
❚ Beteiligungsrechte von Interessenvertretungen
❚ Eckpunkte einer betrieblichen Regelung
Zielgruppe
Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen,
Schwerbehindertenvertretungen und Datenschutzbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG
§ 16 MAVO § 19 (3) MVG
§ 46 (6) BPersVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 216,- Euro (USt.-frei),
zzgl. Verpflegung
§ 96 (4) SGB IX
Immer wieder mal reinschauen!
Alles, was unsere Website zu bieten hat:
Seminarangebot, Termine, Buchung, AnsprechpartnerInnen, Rat zur Freistellung und vieles mehr, funktioniert auch auf dem Smartphone.
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kurzem Weg direkt zu uns – einfach im „Play Store“
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Wir freuen uns auch über Anrufe und stehen gern
persönlich mit Rat und Tat zur Seite.
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
13.09.2016
Düsseldorf,
DGB-Haus
Seminarnummer: D11-169528-133
Wirtschaftliches Basiswissen
Betriebswirtschaftliche Grundlagen I: Ein kleines Lexikon für die
gesetzliche Interessenvertretung
214
Betriebswirtschaftliche Grundlagen II: Die betriebswirtschaftliche
Herausforderung für Interessenvertretungen: Personalplanung und
Controlling
215
Jahresabschluss, Bilanzanalyse und Aufbau eines Kennzahlensystems
216
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW
217
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW – Praxisseminar
218
Der Wirtschaftsausschuss nach BetrVG – von der Rechtsstellung
bis zur Bilanzierung
219
Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten
220
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für die individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gern zur
Verfügung. Zu Seminaren rund um das Thema Wirtschaftliches Basiswissen
berät Sie Sascha Steffens unter Tel.: 0211 17523-311 und [email protected].
Fragen zu freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantwortet gern
Ulrike Witzke, Tel.: 0211 17523-277, [email protected].
214
215
Betriebswirtschaftliche Grundlagen I
Betriebswirtschaftliche Grundlagen II
Ein kleines Lexikon für die gesetzliche
Interessenvertretung
Die betriebswirtschaftliche Herausforderung für Interessenvertretungen: Personalplanung und Controlling
Jeden Tag werden wir mit Fremdwörtern konfrontiert. Auch in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber werden betriebswirtschaftliche Begriffe
genannt, die nur wenige verstehen. Was sich hinter Begriffen wie Cash
Flow, strategisches Controlling, fixe Sprungkosten, Break-Even-Point u.a.
verbirgt, werden wir in diesem Seminar erläutern und entsprechende Zusammenhänge übersichtlich darstellen. Dieses Seminar vermittelt erforderliche Kenntnisse, um als Interessenvertretung betriebswirtschaftliche
Zusammenhänge zu erkennen und diese für die Belange der Beschäftigten und des Betriebes/der Dienststelle einsetzen zu können.
Fragen Interessenvertretungen in Betrieb oder Dienststelle nach Personalplanungen, erhalten viele die Auskunft, dass es keine konkrete Planung gibt und somit die Interessenvertretung nicht zu beteiligen ist. Zur
Personalbemessung werden jedoch Kennzahlen vorgelegt, welche aus
betriebswirtschaftlicher Sicht für die weitere Personalentwicklung entscheidend sind. Diese Kennzahlen dienen arbeitgeberseitig somit als
Grundlage für Einstellungen, Versetzungen, Umsetzungen, Aus- und
Weiterbildung oder gar Kündigungen. In diesem Seminar werden wir die
Grundzüge des Personalcontrollings erläutern. Wir stellen dar, welche
unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten, Funktionsweisen, und
Auswirkungen vermeintlich notwendige betriebswirtschaftliche Entscheidungen haben können. BWL-Kenntnisse sind erforderliche Kenntnisse
für die betriebliche Interessenvertretung, um tatsächlich auf Augenhöhe
mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können.
Themen
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Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
rechtliche Grundlagen
Aufbau und Gestaltung
Bilanzen lesen
wichtige betriebswirtschaftliche Kennzahlen und deren Bedeutung
Berechnung von Kennzahlen
Investitionen und betriebliche Maßnahmen
Ableitung von strategischen Entscheidungen aus der
Investitionskostenrechnung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Themen
❚ Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Controllings
❚ Controllinginstrumente verstehen und anwenden
❚ Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung,
unterschiedliche Möglichkeiten der Kostenrechnung und deren
Aufbau und Gestaltung
❚ Kostenrechnungen erstellen und anwenden
❚ Unternehmensplanung, Risikobewertung, Personalplanung
Zielgruppe
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte
Kosten
Freistellungen
Seminarkostenpauschale: 539,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
§ 37 (6) BetrVG
§ 96 (4) SGB IX
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG
§ 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
§ 19 (3) MVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
07.03. – 09.03.2016
24.10. – 26.10.2016
20.06. – 21.06.2016
05.12. – 06.12.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166105-742
Willingen,
Best Western Hotel
Seminarnummer: D3-166106-742
Hückeswagen,
Haus Hammerstein
Seminarnummer: D3-166109-742
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166110-742
216
Jahresabschluss, Bilanzanalyse und Aufbau eines
Kennzahlensystems
In Dienststellen und Betrieben sind die Arbeitgeber verpflichtet, dem Wirtschaftsauschuss oder ggf. der gesetzlichen Interessenvertretung die Jahresbilanzen vorzulegen und zu erläutern. Bilanzzahlen sind die Grundlagen
für den Abbau von Stellen, die Verlagerung von Arbeitsplätzen oder anderweitige Sparmaßnahmen. Die Interpretation einer solchen Bilanz ist in vielen Richtungen möglich. Das Seminar behandelt im ersten Teil die
Grundlagen des Jahresabschlusses. Hierbei wird der Jahresabschluss
nach NKF, HGB und IFRS berücksichtigt. Abschließend werden individualisierte Kennzahlensysteme in der Gruppe erarbeitet, die im Rahmen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss oder Personal- und Betriebsrat bzw. in der
Mitarbeitervertretung eingesetzt werden können. Dieses Seminar vermittelt
erforderliche Kenntnisse, um als Interessenvertretung betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und diese für die Belange der Beschäftigten und des Betriebes/der Dienststelle einsetzen zu können.
Themen
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❚
Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses
Gestaltungsspielräume im Jahresabschluss
Bilanzkennzahlen und Bilanzanalyse
Entwicklung eines Kennzahleninformationssystems
Praktische Anwendungsübungen
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG NRW
Basiswissen für Mitglieder des Personalrats und des
Wirtschaftsausschusses
Das in 2011 novellierte LPVG NRW bietet einer zeitgemäßen Interessenvertretung einen breiteren mitbestimmten Raum. Im Rahmen dieser Änderung sind die wirtschaftlichen Angelegenheiten für die
Personalvertretungen besonders berücksichtigt. Mit der Einführung des
§ 65 a LPVG NRW soll in den Dienststellen mit mehr als einhundert
ständig Beschäftigten ein Wirtschaftsausschuss (WA) eingerichtet werden. Hieraus ergeben sich neue Aspekte und Handlungsmöglichkeiten
der Personalvertretung. Das Seminar führt in die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen der Arbeit eines Wirtschaftsausschusses ein.
Themen
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❚
Rechtliche Grundlagen des WA nach § 65 a LPVG NRW
Wirtschaftliche Tätigkeit einer Dienststelle
Gründung und Zusammensetzung eines WA
Informationsrechte des Personalrates
Betriebswirtschaftliche und wirtschaftsplanerische Grundlagen
Der Jahresabschluss
Die Wirtschafts- und Finanzplanung
Kennzahlen zur Bewertung der wirtschaftlichen Lage
Zielgruppe
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung und Gleichstellungsbeauftragte
Mitglieder des Personalrats, des Wirtschaftsausschusses mit jeweiligem
Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG NRW
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Kosten
Seminarkostenpauschale: 418,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
15.02.-17.02.2016
21.11.-23.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166100-743
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166102-743
25.04. – 26.04.2016
03.11. – 04.11.2016
14.09.-16.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166107-742
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166108-742
Nümbrecht,
Bierenbacher Hof
Seminarnummer: D3-166101-743
217
218
Der Wirtschaftsausschuss nach dem LPVG II NRW
Praxisseminar
Das Seminar vermittelt intensive und praktische Einblicke in wichtige
wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle und vermittelt anhand
diverser Praxisfälle mögliche Handlungsempfehlungen. Des Weiteren
werden aktuelle Themen wie beispielsweise Outsourcing und Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern intensiv erarbeitet. Dieses Ergänzungsseminar richtet sich an Mitglieder des Personalrats und des
Wirtschaftsauschusses, die bereits einen Wirtschaftsausschuss gegründet haben oder kurz vor der Gründung stehen und mit Grundzügen des
§ 65 a LPVG NRW vertraut sind.
Der Wirtschaftsauschuss nach BetrVG
Von der Rechtsstellung bis zur Bilanzierung
Der Wirtschaftsausschuss hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Arbeitgeber zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. Um diese umfassenden Aufgaben wahrnehmen zu können,
bedarf es neben den Kenntnissen über die eigenen Rechte und Pflichten
(Schweigepflicht, Sitzungen etc.) auch betriebswirtschaftlicher Kenntnisse. Dieses Seminar vermittelt erforderliches Grundwissen, um die Aufgaben als Mitglied im Wirtschaftsausschuss und/oder
Betriebsausschuss wahrnehmen zu können.
Themen
Themen
❚ Ist-Analyse der bisherigen Tätigkeit
❚ Praxisbeispiele für wirtschaftliche Angelegenheiten
gem. § 65 a LPVG NRW
❚ Aufbau und UN-Rechtsformen
❚ Outsourcing und Insourcing – wirtschaftliche Erforderlichkeit
überprüfen, Entwicklungen positiv begleiten
❚ Der Wirtschaftsausschuss in der Praxis – von Sitzungen bis zur
Informationsweitergabe
Zielgruppe
Mitglieder des Personalrats und des Wirtschaftsausschusses mit
jeweiligem Entsendebeschluss sowie Schwerbehindertenvertretung
Freistellungen
§ 42 (5) LPVG NRW
§ 96 (4) SGB IX
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
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Rechtsgrundlagen für den Wirtschaftsausschuss
Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des WA
Der WA als Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen
Ziele des Wirtschaftsausschusses
Auskunftspflicht des Unternehmers
Informationsanspruch und Informationsbedarf
Informationsquellen für den WA
Betriebliches Rechnungswesen
Unterlagen und Informationen anfordern und auswerten
Abstimmung zwischen WA und BR/GBR
Beurteilung von Wirtschaftslage und Unternehmensentwicklung
Unternehmensplanung und -steuerung
Aufbau und Gliederung der Bilanz
Darstellung des Unternehmenserfolges durch die Gewinn-und
Verlustrechnung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats sowie des Wirtschaftsausschusses
mit Entsendebeschluss
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 519,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
05.10. – 07.10.2016
12.12. – 14.12.2016
02.03. – 04.03.2016
19.09. – 21.09.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-166103-743
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-166104-743
Wegberg,
Hotel Esser
Seminarnummer: D3-161827-140
Goch,
Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-161828-140
219
220
... dafür haben wir jetzt wirklich kein Geld!
Haushalts- und Budgetplanung geschlechtergerecht gestalten
Haushalts- und Budgetplanungen im öffentlichen Dienst werden oft als
Ergebnis unabänderlicher Sachzwänge dargestellt. Als wichtige Steuerungselemente drücken sie jedoch gesellschafts- und gleichstellungspolitische Machtverhältnisse aus: Budgetpolitik ist keinesfalls
geschlechtsneutral. Um bei der Ressourcenverteilung mehr Geschlechtergerechtigkeit und Transparenz zu erlangen, wurde als wichtiges Instrument die geschlechtssensible Budget-Erstellung (Genderbudgeting)
entwickelt. Das Seminar vermittelt anhand praktischer Beispiele Einblicke
in geschlechtersensible Haushalts- bzw. Budgetplanungen und zeigt
Handlungsoptionen betrieblicher Interessenvertretungen auf, zu deren
Kernaufgaben die Durchsetzung der Gleichberechtigung bzw. tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern gehört.
BEFRAGUNG
1. Halbj. 2015
Im Seminar Arbeitsrecht werden anhand von Beispielen aus der Praxis
die gesetzlichen Rahmenbedingungen erörtert.
Bewertet werden die Organisation, das Seminar, die Seminarunterlagen,
die ReferentInnen und das Seminarhaus.
1,4
Gesamtnote
Themen
❚ Rechtsgrundlagen: Grundrechte-Charta der EU, GG, BetrVG,
LPVG, BPersVG, MVG, BGleiG und LGG
❚ Einführung in die geschlechtergerechte Haushalts-/Budgetgestaltung, um Benachteiligungen aufzudecken, zu vermeiden und
Gestaltungschancen zu wahren
❚ Beteiligungsrechte und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen
Interessenvertretung
❚ Kooperation und Vernetzung: gemeinsame Ziele besser und
schneller erreichen
❚ Informationsmöglichkeiten durch den Wirtschaftsausschuss
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale 209,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Verpflegung
30.06.2016
08.11.2016
Essen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166753-091
Essen,
DGB-Haus
Seminarnummer: D3-166754-091
Regelmäßig bitten wir um feedback: Wie
beurteilen uns unsere Teilnehmenden? Aktuell
ist für 97 % „das Erlernte hilfreich in der
betrieblichen Praxis“. 99 % schätzen die
„angenehme und kollegiale Lernatmosphäre“.
Wir danken Ihnen/Euch für diese Mühe – denn
Zufriedenheit ist unser Maßstab.
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Cevapcici mit Ajvar und Djuvec-Reis
Ajvar:
1 Paprikaschote rot, 1 Paprikaschote gelb, 2 Knoblauchzehen
1 Becher Schmand, Olivenöl, Salz und Pfeffer nach Geschmack
Martin Kordic
Referent für das DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Paprika und Knoblauch klein würfeln und in einer Pfanne mit dem
Olivenöl 10 min. anschwitzen. Nun den Schmand zugeben und
mit Salz und Pfeffer abschmecken – abkühlen lassen.
Djuvec-Reis:
250 g Reis, 500 g Tomaten aus der Dose, 1 TL Paprikapulver
3 Zwiebeln, 2 Knoblauchzehen, Olivenöl,
Salz und Pfeffer nach Geschmack
Zubereitung:
Den Reis in Salzwasser zum Kochen bringen, parallel die kleingeschnittenen Zwiebeln und Knoblauchzehen in einer Pfanne mit Öl anschwitzen. Die Tomaten aus der Dose noch etwas zerkleinern und
hinzumischen. Ca. 15 Minuten in der geschlossenen Pfanne auf mittlerer Hitze köcheln lassen. Anschließend das Paprikapulver hinzufügen, salzen und pfeffern. Zum Schluss wird der Reis untergehoben
und serviert.
Cevapcici:
1 kg Hack, 1 großes Ei, 1 große Zwiebel, 2 Zehen Knoblauch,
75 g Butter, 2 TL Paprikapulver, Salz und Pfeffer nach Geschmack
Zwiebel und Knoblauch abziehen und in feine Würfel schneiden.
Die Butter zerlassen und die Würfel darin glasig anbraten. Hackfleisch, Ei und die Gewürze miteinander vermischen. Die Zwiebelund Knoblauchwürfel zugeben und rasch untermengen. Die Hackfleischmasse nun etwa 2 Std. kaltstellen, damit die Butter vollständig
fest wird. Jetzt kleine Hackfleischröllchen aus dem Teig formen und
ohne Fett in einer Pfanne von allen Seiten fertig braten.
Guten Appetit!
Martin Kordic
Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung
Sicher und frei reden vor Gruppen und in Versammlungen
226
Erfolgreich verhandeln und in Gesprächen überzeugen
227
Betriebliche Konflikte bearbeiten – als Interessenvertretung
erfolgreicher sein
228
Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit: Tue Gutes und rede darüber!
229
Betriebs-, Personal- und Mitarbeiterversammlungen mit Pfiff gestalten
und kommunizieren
230
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Für die individuelle Seminarberatung stehen wir selbstverständlich gerne
zur Verfügung: Zu den Seminaren Schlüsselkompetenzen in der Interessenvertretung erhalten Sie ausführliche Beratung von Hildegard Falkenhain
Tel.: 0211 17523-305 oder [email protected]
Fragen zu Anmeldung, freien Plätzen, Tagungsstätte, Anreise etc. beantworten
gern unsere Teamassistentinnen und -assistenten, Tel.: 0211 17523-188,
[email protected].
226
Sicher und frei reden vor Gruppen und in
Versammlungen
Erfolgreich verhandeln und in Gesprächen
überzeugen
Wirkungsvoll und überzeugend auftreten, aktiv auf andere Menschen
zugehen und positiv kommunizieren ist eine wesentliche Befähigung für
erfolgreiche betriebliche Interessenvertretungsarbeit. Von Betriebs- und
Personalräten wird in zunehmendem Maße erwartet, dass sie kurz,
prägnant und zielorientiert einen Vortrag halten können.
In diesem Seminar werden Sie lernen, vor Gruppen und bei Versammlungen frei zu reden, sicher aufzutreten, Ihr Publikum zu erreichen und
neue Impulse erhalten, um sich zu verbessern. Damit erzielen Sie eine
größere Sicherheit im Auftreten und in der Vertretung Ihrer vorbereiteten
Inhalte und Themen.
Mitglieder der betrieblichen Interessenvertretungen müssen Meinungsbildungsprozesse aufnehmen, steuern und organisieren können. In Verhandlungen geht es darum, die definierten Ziele des Gremiums im
Interesse der Beschäftigten zu erreichen und ggf. mit Einwänden und
Widerständen konstruktiv umzugehen. Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, Gespräche und Verhandlungen motivierend, überzeugend und erfolgreich zu führen.
Themen
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Auftreten vor Gruppen und in Versammlungen
Redearten, Aufbau einer Rede, Wirkung einer Rede
Respekt vor Zuhörenden; Aufregung/Redehemmung
Präsentations- und Visualisierungstechniken
Überzeugend argumentieren
Übungen mit Beispielen aus der Praxis
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Schwerbehindertenvertretung, der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss
Themen
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❚
Grundlagen der Kommunikation
Theorie und Praxis der Verhandlungsführung
Umgang mit schwierigen Gesprächs- oder Verhandlungssituationen
Eigene Stärken gezielt einsetzen
Praxisbezogene Übungen zu Verhandlungen mit Arbeitgebern
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Kosten
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
08.03. – 10.03.2016
29.11. – 01.12.2016
10.05. – 12.05.2016
08.11. – 10.11.2016
Schleiden,
Tagungshotel Eifelkern
Seminarnummer: D3-161940-742
Bad Honnef,
Hotel Seminaris
Seminarnummer: D3-161941-742
Schleiden,
Tagungshotel Eifelkern
Seminarnummer: D3-161942-742
Bad Honnef,
Hotel Seminaris
Seminarnummer: D3-161943-742
227
228
Betriebliche Konflikte bearbeiten – als Interessenvertretung erfolgreicher sein
Innerbetriebliche Öffentlichkeitsarbeit: Tue Gutes
und rede darüber!
Der Arbeitsalltag betrieblicher Interessenvertretungen ist nicht frei von
Konflikten. Erwünschte Veränderungen können stocken, Beteiligte werden unzufrieden, Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Interessenvertretung gestalten sich schwierig; innerhalb des Gremiums gilt es,
Spannungen aufzufangen. Das verlangt persönliche Belastbarkeit sowie
erweiterte eigene Handlungskompetenzen. Erforderliches Fachwissen
ermöglicht konstruktive Lösungen zur Konfliktbewältigung.
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Grundlagen erfolgreicher
Konfliktbearbeitung. In praktischen Übungen werden unterschiedliche
Instrumente erprobt.
Jede gewählte Interessenvertretung hat die Beschäftigten auf den Betriebs- oder Personalversammlungen zu informieren und Rechenschaft
abzulegen. Darüber hinaus sind die Beschäftigten über den Stand von
Verhandlungen stets auf dem Laufenden zu halten.
Wie die Arbeit des Gremiums in der betrieblichen Öffentlichkeit wirkungsvoll kommuniziert und positiv dargestellt werden kann, ist Thema dieses
Seminars. Es wird als Interessenvertretung wahr- und ernstgenommen,
wenn seine Arbeit und Beschlüsse nachvollziehbar und verständlich sind.
Im Seminar werden die dafür erforderlichen Kenntnisse und Methoden
vermittelt und Kompetenzen gestärkt.
Themen
Themen
❚
❚
❚
❚
❚
Konfliktsituationen analysieren – Konfliktursachen erkennen
Konfliktlösungsstrategien kennenlernen
Methoden der Konfliktbearbeitung angemessen nutzen
Konflikte reflektieren und eigene Kompetenzen erweitern
Kollegiale Fallberatung
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
❚ Warum sind die Beschäftigten zu informieren?
❚ Welche rechtlichen Aspekte der innerbetrieblichen
Öffentlichkeitsarbeit sind zu beachten?
❚ Zeitpunkt, Zweck und Ziel betrieblicher Informationen
❚ Schnelle, angemessene und nachvollziehbare Informationspolitik
❚ Aufmerksamkeit erzeugen: Flugblatt, Plakat oder Intranet – was
kommt bei den Beschäftigten an?
❚ Wie können Texte deutlich und kurz formuliert werden, selbst
wenn sie komplexe Sachverhalte darstellen sollen?
❚ Wie präsentiert sich die Interessenvertretung in Personal-, Betriebsoder Mitarbeiterversammlungen wirkungsvoll?
❚ Praktische Übungen und beispielhafte Materialien
Zielgruppe
Kosten
Seminarkostenpauschale: 639,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
17.05. – 20.05.2016
06.12. – 09.12.2016
11.04. – 13.04.2016
23.11. – 25.11.2016
Hattingen,
DGB-Bildungszentrum
Seminarnummer: D3-161944-742
Bad Honnef,
Hotel Seminaris
Seminarnummer: D3-161945-742
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-161946-742
Sundern,
Hotel Seegarten
Seminarnummer: D3-161947-742
229
230
Betriebs-, Personal- und Mitarbeiterversammlungen
mit Pfiff gestalten und kommunizieren
Wie man mit einfachsten Mitteln eine Versammlung gestaltet und ihre
Themen nachhaltig ins Gespräch bringt, ist Schwerpunkt dieses Seminars. Die Teilnehmenden lernen, die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung transparent zu machen und für ein betriebliches Engagement
zu werben. Das Seminar stellt Bausteine einer Versammlung vor, die
auch für ungeübte Interessenvertretungen leicht umsetzbar sind. Es
geht um pfiffige, freundliche und innovative Ideen, die mit geringstem
Zeit-, Personal- und Finanzaufwand umsetzbar sind.
Themen
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❚
Betriebs-, Personal- oder Mitarbeiterversammlungen mit Pfiff gestalten
Einladungen attraktiv formulieren
Präsentieren mit Effekt: mit Filmen und Bildern arbeiten
Meinungen und Stimmungen im Betrieb und in der Dienststelle
sichtbar machen
❚ Feedback und Dialog durch Moderation
❚ Rechtliche Aspekte einmal anders: Hausrecht und Versammlungsrecht in Händen der gesetzlichen Interessenvertretungen
Zielgruppe
Mitglieder des Betriebsrats, des Personalrats, der Mitarbeitervertretung,
der Jugend- und Auszubildendenvertretung mit jeweiligem Entsendebeschluss, Schwerbehindertenvertretung sowie Gleichstellungsbeauftragte
Freistellungen
§ 37 (6) BetrVG § 42 (5) LPVG § 46 (6) BPersVG § 19 (3) MVG
§ 16 MAVO § 96 (4) SGB IX § 16 (2) LGG § 10 (5) BGleiG
Kosten
Seminarkostenpauschale: 554,- Euro (USt.-frei)
zzgl. Unterkunft/Verpflegung
14.03. – 16.03.2016
19.09. – 21.09.2016
Goch,
Sport-und Tagungshotel De Poort
Seminarnummer: D3-161948-742
Bielefeld,
Das Bunte Haus
Seminarnummer: D3-161949-742
Im Seminar Arbeitsrecht werden anhand von Beispielen aus der Praxis
die gesetzlichen Rahmenbedingungen erörtert.
Gemeinsam lernen macht Spaß.
Es ist sehr schön zu erleben, dass
Teilnehmende sich fit machen und fit
halten und dabei immer wieder auf uns
setzen.
Danke für dieses Vertrauen!
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Gremienschulungen
Gremienschulungen nach Bedarf für Betriebsräte, Personalräte,
Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Beratung, Anmeldung und weitere Informationen:
Anfragen, Beratung und Planung: Bianca Herr, Ihre Ansprechpartnerin
im verdi-Team des DGB-Bildungswerk NRW, Telefon: 0211 17523-266
E-Mail: [email protected].
Seminare in Kooperation mit den Fachbereichen – auf den Punkt und über
den Tellerrand hinaus
Beratung und weitere Informationen:
Anfragen, Beratung und Planung: Christel Budnik, Ihre Ansprechpartnerin
im verdi-Team des DGB-Bildungswerk NRW, Telefon: 0211 17523-190
E-Mail: [email protected].
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234
Gemeinsam besser werden: Gremienschulungen
nach Bedarf für Betriebsräte, Personalräte,
Mitarbeitervertretungen, Jugend- und Auszubildendenvertretungen
Manche Betriebs-/Personalratsgremien und Mitarbeitervertretungen
möchten oder müssen schnell gemeinsam auf den gleichen Wissensstand kommen. Zum Beispiel dann, wenn ein neu gewähltes Gremium
in kürzester Zeit arbeitsfähig werden will. Oder wenn Wahlen außerhalb
des gesetzlichen Wahlzeitraums anstehen. Oder wenn es aktuelle Anlässe gibt, die ein besonderes Wissen erfordern. Hier bieten wir einen
genau abgestimmten Service und stellen uns flexibel auf die jeweiligen
Anforderungen ein.
Auf den Punkt und über den Tellerrand hinaus:
Seminare in Kooperation mit den Fachbereichen
Das DGB-Bildungswerk NRW bietet auch im Jahr 2016 für betriebliche
Interessenvertretungen aus den verschiedenen Fachbereichen der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di speziell zugeschnittene Seminare
an.
Die Seminare geben Antworten auf aktuelle Fragen sowie Problemstellungen und bieten den Erfahrungsaustausch der Interessenvertretungsmitglieder untereinander. Um aktuellen Entwicklungen Rechnung zu
tragen, werden die Seminare per Einzelausschreibung kurzfristig oder
mit gesondertem Programm an die Interessenvertretungen der jeweiligen Fachbereiche verschickt.
Möglichkeit 1:
Sie wählen ein Seminarthema aus unserem Programm
und vereinbaren mit uns Ihren WUNSCHTERMIN.
Anfragen, Beratung und Planung:
Christel Budnik, Fachbereichsleiterin in der Kooperation mit ver.di
Telefon: 0211 17523-190
E-Mail: [email protected]
Möglichkeit 2:
Sie kombinieren bestimmte Schwerpunkte aus verschiedenen
Seminarthemen zu Ihrem THEMENMIX.
Gern stehen die zuständigen Bildungsreferentinnen und
Bildungsreferenten des DGB-Bildungswerkes NRW e.V.
zur Verfügung.
Möglichkeit 3:
Sie nennen uns Ihren Wissensbedarf und wir entwickeln
für Ihr Gremium ein passgenaues SCHULUNGSKONZEPT.
Möglichkeit 4:
Sie nutzen unser Wissen und unsere Erfahrung für Ihre
TEAM-ENTWICKLUNG und bei der Erarbeitung von HANDLUNGSSTRATEGIEN.
Anfragen, Beratung und Planung:
Bianca Herr, Bildungsreferentin
Telefon: 0211 17523-266
E-Mail: [email protected]
http://www.dgb-bildungswerk-nrw.de/kontakt/verdi-kooperation/
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236
237
ver.di-Bezirke in NRW
ver.di-Landesbezirk NRW
Karlstraße 123-127
40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 61824-0
Fax: 0211 61824-466
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Dortmund
Königswall 36
44137 Dortmund
Tel.: 0231 913000-0
Fax: 0231 913000-38
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk
Aachen/Düren/Erft
Harscampstraße 20
52062 Aachen
Tel.: 0241 94676-0
Fax: 0241 94676-37
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Duisburg/
Niederrhein
Kasinostraße 21-23
47051 Duisburg
Tel.: 0203 2814-0
Fax: 0203 2814-55
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Essen
Teichstraße 4a
45127 Essen
Tel.: 0201 24752-0
Fax: 0201 24752-30
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Düsseldorf
Sonnenstraße 10
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211 15970-0
Fax: 0211 15970-150
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Hamm/Unna
Bismarckstraße 17-19
59065 Hamm
Tel.: 02381 92052-0
Fax: 02381 92052-21
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Emscher-Lippe
Nord
Kaiserwall 17
45657 Recklinghausen
Tel.: 02361 9140-0
Fax: 02361 9140-88
E-Mail: bz.recklinghausen@
verdi.de
ver.di-Bezirk Hellweg/
Hochsauerland
Stiftsplatz 11
59872 Meschede
Tel.: 0291 95293-0
Fax: 0291 95293-29
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Bielefeld/
Paderborn
Oelmühlenstraße 59
33604 Bielefeld
Tel.: 0521 41714-0
Fax: 0521 41714-29
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Bochum/Herne
Universitätsstraße 76
44789 Bochum
Tel.: 0234 96408-0
Fax: 0234 96408-44
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk
Emscher-Lippe Süd
Weberstraße 18
45879 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 94094-0
Fax: 0209 94094-34
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Herford/Minden
Kreishausstraße 6a
32051 Herford
Tel.: 05221 9134-0
Fax: 05221 9134-20
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Köln
Hans-Böckler-Platz 9
50672 Köln
Tel.: 0221 48558-300
Fax: 0221 48558-219
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Linker
Niederrhein
Virchowstraße 130
(Heeder II)
47805 Krefeld
Tel.: 02151 8167-0
Fax: 02151 8167-29
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Mülheim/
Oberhausen
Friedrich-Karl-Straße 24
46045 Oberhausen
Tel.: 0208 45671-0
Fax: 0208 456712-20
E-Mail: [email protected]
bitte wählen Sie
ver.di-Bezirk
Münsterland
Johann-Krane-Weg 16
48149 Münster
Tel.: 0251 9330-00
Fax: 0251 93300-44
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk NRW Süd
(im DGB-Haus Bonn)
Endenicher Straße 127
53115 Bonn
Tel.: 0228 9484-0
Fax: 0228 9484-290
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Rhein-Wupper
Gasstraße 10-18, Gebäude G
42657 Solingen
Tel.: 0212 20640-0
Fax: 0212 20640-20
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk Südwestfalen
Hochstraße 117 a
58095 Hagen
Tel.: 02331 1677-1
Fax: 02331 1818-01
E-Mail:
[email protected]
ver.di-Bezirk Siegen/Olpe
Koblenzer Straße 29
57072 Siegen
Tel.: 0271 23886-0
Fax: 0271 23886-10
E-Mail: [email protected]
ver.di-Bezirk WuppertalNiederberg
Hoeftstraße 4
42103 Wuppertal
Tel.: 0202 2813-0
Fax: 0202 2813-200
E-Mail: [email protected]
238
Tagesordnung
BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt »Entsendung zu
Schulungen« frühzeitig zu einer ordentlichen BR-Sitzung ein.
239
Wenn der Arbeitgeber blockt –
Das »Nein« zur Schulung.
Der Weg zur Teilnahme für Betriebsratsmitglieder
nach § 37 (6) BetrVG
Der Arbeitgeber bestreitet
die Erforderlichkeit des
Lehrgangs.
Der Arbeitgeber hält die
betrieblichen Belange für nicht
genügend berücksichtigt.
g
g
g
Auswahl
BR-Gremium wählt infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie ■ für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-)TeilnehmerInnen
erforderlich sind ■ die betrieblichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug
berücksichtigen.
Der Arbeitgeber kann ein
arbeitsgerichtliches Verfahren
einleiten, wenn er die Schulungsteilnahme des BR-Mitglieds verhindern will.
Der Arbeitgeber muss die
Einigungsstelle anrufen.
Sie entscheidet über die zeitliche
Teilnahme. Daher frühzeitige
Mitteilung an den Arbeitgeber.
g
Beschluss
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung der betrieblichen
Belange fasst das BR-Gremium den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
g
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat
(gerne auch per Fax 0211 175 23-261) mit Anmeldebogen in diesem Heft.
g
Mitteilung an den Arbeitgeber
BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
g
Einladung/Unterlagen
BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Der Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der
Seminardurchführung beauftragen.
g
g
g
Wenn der Arbeitgeber die
Erforderlichkeit bestreitet,
sofort eine Betriebsratssitzung
einberufen. Beschließen, dass
der BR an der Schulung festhält
und die Erforderlichkeit ordentlich
begründen. Den Beschluss mit
der Begründung dem Arbeitgeber
mitteilen.
Wenn der Arbeitgeber die Berücksichtigung betrieblicher Belange bestreitet, sofort eine Betriebsratssitzung
einberufen. Beschließen, dass der BR
an der zeitlichen Lage der Schulung
festhält und begründen oder mit dem
Arbeitgeber einen anderen Schulungstermin vereinbaren und dafür Entgegenkommen bei anderen Seminaren
vom Arbeitgeber einfordern.
g
g
Das BR-Mitglied nimmt gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teil,
wenn der Arbeitgeber kein
gerichtliches Verfahren einleitet oder
nicht auf den Beschluss des Betriebsrates reagiert oder kurzfristig ohne
vorherige Ankündigung die
Seminarteilnahme verhindern will.
wenn der Arbeitgeber
die Einigungsstelle nicht anruft
oder kurzfristig (ca. 2 Wochen vorab)
trotz frühzeitiger
Anmeldung die Teilnahme am
Seminar verhindern will.
Ausfallkosten
Bei Absage ab 3 Wochen vorher.
Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
der Seminarkosten und des Entgeltausfalls.
Seminarkosten: Der BR leitet nach Rücksprache mit dem ver.di-Bezirk und
dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Kostentragung
durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein.
Entgeltausfall: Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall im
arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu ver.di einschalten und
Rechtsschutz beantragen.
240
Betriebsratsbeschluss gem. § 37 Abs. 6 BetrVG
Mitteilung an Arbeitgeber
Der Betriebsrat beschließt, den/die KollegIn
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Betriebsrat hat beschlossen, den/die KollegIn
Name/Vorname: .......................................................................................
Name/Vorname: .......................................................................................
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung
gem. § 37 Abs. 6 BetrVG zu der Schulungsveranstaltung
Titel der Veranstaltung: ............................................................................
Titel der Veranstaltung: ............................................................................
..................................................................................................................
..................................................................................................................
vom ........................................... bis ................................. zu entsenden.
vom .......................................... bis .................................. zu entsenden.
Vorsorglich benennt der Betriebsrat das BR-Mitglied:
Vorsorglich benennt der Betriebsrat das BR-Mitglied:
.............................................................................. als ErsatzteilnehmerIn
.............................................................................. als ErsatzteilnehmerIn
Die Veranstaltung findet statt in ..............................................................
Die Veranstaltung findet statt in ................................................................
Die Kosten werden ca. ..................................................... Euro betragen.
Die Kosten werden ca. .................................................... Euro betragen.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie beiliegenden
Ausschreibung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
241
242
Der Weg zur Teilnahme für Personalrats-Mitglieder
nach § 42 (5) LPVG/§ 46 (6) BPersVG
Tagesordnung
PR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt »Entsendung zu Schulungen«
frühzeitig zu einer ordentlichen PR-Sitzung ein.
Personalratsbeschluss Freistellung gem.
§ 42 Abs. 5 LPVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG
Der Personalrat beschließt, den/die KollegIn
g
Auswahl
PR-Gremium wählt infrage kommende Veranstaltungen aus und überprüft,
ob sie ■ für die Arbeit des Gremiums und für die (Ersatz-)TeilnehmerInnen
erforderlich sind ■ die dienstlichen Belange (Kosten, zeitliche Lage) genug
berücksichtigen.
Name/Vorname: ........................................................................................
gem. § 42 Abs. 5 LPVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG zu der
Schulungsveranstaltung
g
Beschluss
Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berücksichtigung
der dienstlichen Notwendigkeiten fasst das PR-Gremium den
Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
Titel der Veranstaltung: .............................................................................
g
...................................................................................................................
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch den Personalrat
(gerne auch per Fax 0211 175 23-261) mit Anmeldebogen in diesem Heft.
vom ......................................... bis ................................... zu entsenden.
g
Antrag auf Freistellung
PR teilt der Dienststelle den Beschluss mit und beantragt mit
Fristsetzung die Freistellung für die Teilnahme an der Veranstaltung
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
g
Einladung/Unterlagen
PR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Die Dienststelle kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der
Seminardurchführung beauftragen.
Wenn die Dienststelle blockt – Das »Nein« zur Schulung
Kommt die Dienststelle dem Antrag auf Freistellung nicht nach oder reagiert
nicht bis zur gesetzten Frist und Gespräche helfen nicht weiter, so ist ggf.
eine schnelle Klärung mittels einstweiliger Verfügung bei den
Verwaltungsgerichten notwendig.
Wenn die Dienststelle die Bezahlung der Schulungskosten verweigert
und Gespräche nicht weiterhelfen, ist ein verwaltungsgerichtliches
Beschlussverfahren einzuleiten.
Vorsorglich benennt der Personalrat das PR-Mitglied:
.............................................................................. als ErsatzteilnehmerIn
Die Veranstaltung findet statt in ................................................................
Die Kosten werden ca. .................................................... Euro betragen.
(Hinweis: Eine Begründung sollte nicht Teil des Beschlusses sein,
damit hier keine vorzeitige Festlegung erfolgt. Sie wird dem Arbeitgeber
unabhängig von dem Beschluss mitgeteilt.)
Abstimmungsergebnis:
dafür .................... dagegen ................... Enthaltungen ...........................
243
244
Musterantrag auf Freistellung von Personalräten
An die Leitung der Dienststelle
Name der Dienststelle: .............................................................................
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Personalrat hat auf der Sitzung am ............................. beschlossen,
Herrn/Frau
Name/Vorname: ........................................................................................
gem. § 42 Abs. 5 LPVG/§ 46 Abs. 6 BPersVG zu der
Schulungsveranstaltung
Titel der Veranstaltung: ...........................................................................
Der Weg zur Teilnahme für SchwerbehindertenVertrauenspersonen nach § 96 (4) SGB IX
Auswahl
Die Vertrauensperson wählt selbst infrage kommende Veranstaltungen aus
und überprüft, ob sie für ihre Arbeit erforderlich sind.
g
Beschluss
Nach Feststellung der Erforderlichkeit fasst die Vertrauensperson den
Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.
g
Anmeldung
Verbindliche Anmeldung durch die Vertrauensperson (gerne auch per
Fax 0211 175 23-261) mit Anmeldebogen in diesem Heft.
g
Mitteilung an den Arbeitgeber
Die Vertrauensperson teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit
(siehe Musterschreiben in diesem Heft).
..................................................................................................................
g
vom ......................................... bis ................................... zu entsenden.
Einladung/Unterlagen
Die Vertrauensperson erhält die Einladungsunterlagen vom
DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das
DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Vorsorglich benennt der Personalrat das PR-Mitglied:
.............................................................................. als ErsatzteilnehmerIn
Die Veranstaltung findet statt in ...............................................................
Die Seminarkosten betragen ............. Euro, hinzu kommen Reisekosten.
...................................................................................................................
Unterschrift Vorsitzende/r des Personalrats
Wenn der Arbeitgeber blockt – Das »Nein« zur Schulung
Kommt der Arbeitgeber dem Antrag auf Freistellung nicht nach oder reagiert nicht
bis zur gesetzten Frist und Gespräche helfen nicht weiter, so ist ggf. eine schnelle
Klärung mittels einstweiliger Verfügung bei den Arbeitsgerichten notwendig.
Wenn der Arbeitgeber die Bezahlung der Schulungskosten verweigert und
Gespräche nicht weiterhelfen, ist ein Beschlussverfahren einzuleiten.
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246
Musterschreiben für SchwerbehindertenVertrauenspersonen für die Mitteilung an den Arbeitgeber
An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Ich habe am ..............................................................................................
beschlossen, an der Schulungsveranstaltung
247
Tagungshäuser
ver.di-Bildungszentrum
Das Bunte Haus
Senner Hellweg 461
33689 Bielefeld-Sennestadt
Tel.: 05205 9100-0
Fax: 05205 9100-30
www.verdi-das-bunte-haus.de
[email protected]
Titel der Veranstaltung: ............................................................................
DGB-Bildungszentrum Hattingen
...................................................................................................................
Am Homberg 44-50
45529 Hattingen
Tel.: 02324 508-111
Fax: 02324 508-499
www.hattingen.dgb-bildungswerk.de
vom ................................. bis ............................... in meiner Eigenschaft
als Vertrauensperson der Schwerbehinderten teilzunehmen.
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte hiergegen bestehen, bitte
ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen
kann.
Best Western Hotel Willingen
Briloner Str. 54
34508 Willingen
Tel.: 05632 9690-0
Fax: 05632 9690-96
www.hotel-willingen.bestwestern.de
[email protected]
Mit freundlichem Gruß
...................................................................................................................
Unterschrift
Hotel & Restaurant Seegarten
Zum Sorpedamm 21
59846 Sundern-Langscheid
Tel.: 02935 96460
Fax: 02935 7192
www.hotel-seegarten.com
[email protected]
248
Infos
Landhotel Goldener Acker
Zum Goldenen Acker 44
51597 Morsbach
Tel.: 02294 8024
Fax: 02294 7375
www.goldener-acker.de
[email protected]
Sport- und Tagungshotel De Poort
Jahnstraße 6
47574 Goch
Tel.: 02823 960-0
Fax: 02823 960-333
www.depoort.de
[email protected]
DGB-Haus
Friedrich-Ebert-Straße 34-38
40210 Düsseldorf
Clowns & Helden Catering
Tel.: 0211 1711833
Fax: 0211 17129668
www.clowns-und-helden-catering-service.de
[email protected]
Anmeldungen
Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns
eine schriftliche Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen.
Mehrtägige Seminare beinhalten Unterkunft und Vollpension, bei Tagesseminaren die Verpflegung in dem Hotel bzw. der Bildungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet
die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug der gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Im begründeten Einzelfall
kann die Teilnahme bei Mehrtages-Seminaren im Hotel bzw. in der Bildungsstätte ohne Übernachtung gebucht werden.
Dies ist mit dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. rechtzeitig vor Seminarbeginn
abzustimmen. Der Bezug der gastronomischen Leistungen bleibt davon
unberührt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach dem Seminar.
Absagen/Ausfallkosten
Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage bei uns
rechtzeitig eingehen. Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Beginn von Mehrtages-Seminaren entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h.
20-4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminargebühr berechnet.
Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminargebühr in
Rechnung. Werden dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann
bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absagen ab sechs Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminargebühr
und ggf. Ausfallkosten für Verpflegung berechnet.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare aufgrund zu
geringer Zahl von TeilnehmerInnen oder Verhinderung der ReferentInnen –
auch kurzfristig – abzusagen.
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist qualitätszertifiziert nach EFQM.
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Verbindliche Anmeldung – einfach faxen: 0211 17523-261 – oder per Post!
Seminartitel: ............................................................................................................
Seminar-Nr.: .................................. von: .............................. bis: ............................
Name: ................................................................ Vorname: ...................................
Privatadresse
Straße: .....................................................................................................................
PLZ: ....................... Wohnort: ................................................................................
Telefon: ......................................... E-Mail: .............................................................
Adresse der Dienststelle
Betrieb: ....................................................................................................................
Straße: .....................................................................................................................
PLZ: ....................... Ort: ..........................................................................................
Telefon: ........................................................ Fax: ...................................................
E-Mail: .....................................................................................................................
Die Freistellung erfolgt nach (bitte ankreuzen):
❏ § 37 (6) BetrVG
❏ § 20 (3) BetrVG
❏ § 42 (5) LPVG
❏ § 46 (6) BPersVG ❏ § 24 (2) BPersVG ❏ § 19 (3) MVG
❏ § 96 (4) SGB IX
❏ § 16 (2) LGG
❏ § 21 (2) LPVG
❏ § 16 MAVO
❏ § 10 (5) BGleichG
Datum: ....................................... Unterschrift: ........................................................
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Bismarckstraße 77, 40210 Düsseldorf
Tel.: 0211 17523-188, Fax: 0211 17523-261
E-Mail: [email protected]
Hiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine
Daten zum Zwecke der Seminarorganisation sowie für Informationen über weitere Seminare und Veranstaltungen des
DGB-Bildungswerk NRW e.V. elektronisch gespeichert und
verarbeitet werden. Mit der Anmeldung erkenne ich die Teilnahmebedingungen des DGB-Bildungswerk NRW e.V. an.
Siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen:
www.dgb-bildungswerk-nrw.de
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