und Tagungszentrum Walsrode

Transcrição

und Tagungszentrum Walsrode
Seminare
2015
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Walsrode
1
www.verdi-walsrode.de
5
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
6
Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen
8
Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht
9
Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht
14
Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen
16
Grundlagenseminare Arbeitsrecht
19
Grundlagenseminare für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
23
Grundlagenseminare für Mitglieder von GBR
24
Grundlagenseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
25
Recht aktuell und Auffrischung
26
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
33
Arbeits- und Gesundheitsschutz, BEM
39
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
44
Sucht, Burn-out und Mobbing
48
Arbeitszeit
50
Rhetorik und Gesprächsführung
53
Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
59
Arbeits-und Sozialrecht
61
TVöD
64
Beamtenrecht
66
Betriebs-und Personalwirtschaft
67
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/ EDV-Einsatz
69
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
75
Walsroder Spezialitäten
Wünsch‘ dir was – Maßgeschneiderte Angebote für’s Gremium
80
Walsroder Gesundheitswoche
82
Betriebsratswerkstatt
83
Besondere Seminarangebote für Prüferinnen und Prüfer
84
Private Nutzung, Familienarrangements und Erlebniswochenenden
86
3
Inhaltsverzeichnis
Willkommen
Organisatorische Hinweise
Inhaltsverzeichnis
Wegweiser
96
Und wohin mit den Kindern?
97
Anschluss unter…
98
Wer bezahlt was?
Der Weg zu uns
99
100
Anmeldeformular für arbeitgeberfinanzierte Seminare (BR/PR/SBV/MAV)
101
Anmeldeformular für gewerkschaftspolitische Seminare (Bildungsurlaub)
102
Chronologische Seminarübersicht
104
Übersicht über Seminargebühren
106
Impressum
110
Anhang
Wir freuen uns auf Euch – Hanns-Carsten, Ralf, Burkhard, Peter, Katrin, Gina
Eine chronologische Übersicht über unser Seminarangebot,
organisatorische Hinweise und Erläuterungen, sowie eine Übersicht
über die Preise finden sich am Ende der Broschüre.
4
Wie wir die Menschen das Lernen lehren …
„Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln“.
Willkommen
Das entdeckte der englische Sozialwissenschaftler Herbert Spencer schon vor über hundert
Jahren. Für uns bedeutet das, den Teilnehmenden an unseren Seminaren, „GanzkörperKnow –How“ mit auf den zu Weg geben: nicht nur den Rucksack voll sachdienlicher rechtlicher Informationen, sondern auch praktische Erfahrungen, wie Informationen gezielt
kommuniziert werden können und konkrete Möglichkeiten, wie dabei immer auch andere
Aspekte, z. B. solche des Gesundheitsschutzes, einbezogen werden können. Das erreichen
wir durch ein gut durchmischtes Seminarangebot aus den Themenbereichen „Grundqualifizierung für Interessenvertretungen“, „Arbeitsrecht“, „Arbeits-und Gesundheitsschutz“ und
„Soziale Kompetenz“.
Zudem arbeiten wir ganz bewusst in Seminaren und nicht in Schulungen; wir wollen unsere Bildungsarbeit ent-schulen. Die Teilnehmenden an unseren Seminaren lernen selbstverantwortlich und aktiv. Sie erkennen, welche Werkzeuge sie benötigen, um im Alltag als Interessenvertretung bestehen zu können. Wir organisieren einen Erfahrungsaustausch, in
dem möglichst alle Beteiligten voneinander lernen: Denn unsere Kolleginnen und Kollegen
sind kompetente und fähige Menschen, von deren Wissen, Wollen und Können andere nur
profitieren können.
Das Seminarteam bringt den Teilnehmenden sein Fachwissen so nahe, dass sie es im wahrsten Wortsinn be-greifen. Nicht als DozentInnen, sondern als Lotsen im Lehr-Lernprozess.
Vorträge und Powerpoint sind die Ausnahme, dynamische Gruppen- oder Einzelarbeit die
Regel, um gleichberechtigtes und mündiges Lernen zu ermöglichen. „Nicht in Problemen,
sondern in Lösungen denken“, lautet der Leitsatz und Bedenken werden zu Herausforderungen: so wird das oft gehörte resignierte „Ja, aber bei uns geht das nicht“, zu einem zuversichtlichen „Ja, und wie bringe ich das bei uns zum Laufen?“. So kommen wir der Lösung nahe. Gemeinsam. Die Teilnehmenden und das Team.
5
Liebe Mitglieder, Vertrauensleute, Betriebs- und
Personalräte und auf gewerkschaftliche Bildung
Neugierige,
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
wir haben auch für 2014 wieder ein breites Angebot aus den Themenbereichen
„Gesellschaftspolitik“, „Gute Arbeit“, „Gesundheit“, „Ehrenamtliches Engagement“ und „persönliche Kompetenzen“ für Euch zusammen gestellt. Hier geht es nicht nur um
inhaltliche Weiterbildung und Wissenserwerb. Ihr seid eingeladen über den Kontakt zu Gleichgesinnten in den Erfahrungsaustausch zu kommen und gemeinsam konkrete Ideen und Kompetenzen für neue Wege zu entwickeln
für eine starke Persönlichkeit
ein gesundes Arbeitsumfeld
eine gerechtere Gesellschaft
Die Ausschreibungstexte findet ihr auf unserer Internetseite: www.verdi-walsrode.de unter
„Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder“. Träger dieser Seminare ist
„ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB).
Wir freuen uns sowohl auf bekannte, als auch auf neue nette Gesichter bei unseren Bildungsurlauben.
Thema
Termin
Seminarnummer
Kommunikationstraining
05.01. - 09.01.2015
WA 03 150105 02
Ein gutes Sozialsystem für alle ist möglich!
12.01. - 16.01.2015
WA 03 250112 04
Europa – zwischen Expansion und Implosion
26.05. - 29.05.2015
WA 03 150526 07
Kein Stress mit dem Stress
22.06. - 26.06.2015
WA 03 150622 01
Gesundheit ist Glückssache, oder?
22.06. - 26.06.2014
WA 03 150622 05
Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz
13.07. - 17.07.2015
WA 03 150713 01
Aus Angst wird Mut
13.07. - 17.07.2015
WA 03 150713 02
20.07. - 24.07.2015
05.10. - 09.10.2015
14.12. - 18.12.2015
WA 03 150720 01
WA 03 151005 05
WA 03 151214 03
„Direkte Kommunikation“ – der Weg zu Aktivierung
und Organisierung
27.07. - 29.07.2015
WA 02 150727 05
Gewerkschaft? Gewerkschaft! – woher wir kommen,
was wir sind, was wir wollen
27.07. - 31.07.2015
WA 03 150727 04
Tarifpolitik für Heute und Morgen – Bestandsaufnahme 04.08. - 08.08.2015
und Zukunftswerkstatt
WA 03 150803 04
Den Wandel gestalten – politische Ökonomie
der Veränderung
6
Termin
Seminarnummer
Von eigener Wut zu gemeinsamen Taten – mit
Organizing zum kollektiven Handeln
03.08. - 07.08.2015
WA 02 150803 03
Gute Taten wollen ans Licht der Welt!
Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht
03.08. - 07.08.2015
WA 03 150803 05
Brennst Du noch oder verglühst Du schon?
Burnout – die neue Volkskrankheit
03.08. - 07.08.2015
WA 03 150803 02
Anliegen und Probleme lösen – Kampagnen
erfolgreich planen und organisieren
10.08. - 14.08.2015
WA 02 150810 05
Kommunikation: Auf Augenhöhe mit den Vorgesetzten
10.08. - 14.08.2015
WA 03 150810 02
Unternehmensrecherche – Baustein
für den „plan to win“
12.08. - 14.08.2015
WA 02 150812 07
Lebensqualität – wie gehen wir mit unserer Zeit um?
17.08. - 21.08.2015
WA 03 150817 05
Ich und mein Team
24.08. - 28.08.2015
WA 03 150824 02
Moderationstraining
24.08. - 28.08. 2015 WA 03 150824 07
Nur ein Laster oder schon süchtig?
Sucht im betrieblichen und gesellschaftlichen Kontext
24.08. - 28.08.2015
WA 03 150824 05
Menschenrechte – von der Vision zur Wirklichkeit
31.08. - 04.08.2015
WA 03 150831 07
Nachhaltigkeit in Betrieb und Dienststelle
05.10. - 09.10.2015
WA 03 151005 03
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
Thema
Ein Hinweis zum Anmelde- und Auswahlverfahren.
Da es regelmäßig mehr Anmeldungen gibt, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, entscheiden
wir ca. 10 Wochen vor Seminarbeginn über die Auswahl der Teilnehmenden. Bei dieser Auswahl
werden faire Kriterien zu Grunde gelegt. Wir möchten, dass unsere Seminare sowohl von der Altersstruktur, als auch unter Gendergesichtspunkten ausgewogen besetzt sind. Darüber hinaus
möchten wir möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen eine Chance geben, von Zeit zu Zeit an einem Seminar teilzunehmen. Wir schauen also auch schon einmal auf die Anzahl der Seminarbesuche in der Vergangenheit. Es macht von daher wenig Sinn, sich möglichst schnell auf möglichst
viele Seminare anzumelden.
7
Grundlagenseminare
Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 31) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt
sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 33) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied
der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich* i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG).
* Der Duden definiert der Begriff „erforderlich“ folgendermaßen: „Adjektiv – für einen bestimmten Zweck
unbedingt notwendig; unerlässlich“
8
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss
sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen
Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat
und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgaben und Möglichkeiten.
Grundlagenseminare
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten
die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse
und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben.
Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die der Beschäftigten kompetent zu vertreten. So lassen
sich bestehende Probleme lösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzes und dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit als Betriebsratsmitglied. So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnell zurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Betriebsverfassung
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Vom Umfang der Beteiligungsrechte und möglichen Wegen zu deren Durchsetzung
Seminarnummer
WA 01 150105 06
WA 01 150209 06
WA 01 150309 06
WA 01 150504 06
WA 01 150629 06
WA 01 150817 06
WA 01 151102006
WA 01 151214 06
WA 01 160201 06
WA 01 160314 06
Termin
05.01.2015 - 09.01.2015
09.02.2015 - 13.02.2015
09.03.2015 - 13.03.2015
04.05.2015 - 08.05.2015
29.06.2015 - 03.07.2015
17.08.2015 - 21.08.2015
02.11.2015 - 06.11.2015
14.12.2015 - 18.12.2015
01.02.2016 - 05.02.2016
14.03.2016 - 18.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
9
Mensch geht vor! Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu
können.
Grundlagenseminare
Personelle Angelegenheiten – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotionsbeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/
des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: Keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung
ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs
abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Betriebsverfassung
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Seminarnummer
WA 01 150119 06
WA 01 150216 06
WA 01 150316 06
WA 01 150413 06
WA 01 150518 07
WA 01 150608 06
WA 01 150720 06
WA 01 150907 06
WA 01 151019 06
WA 01 151123 06
WA 01 160111 06
WA 01 160215 06
WA 01 160307 06
Termin
19.01.2015 - 23.01.2015
16.02.2015 - 20.02.2015
16.03.2015 - 20.03.2015
13.04.2015 - 17.04.2015
18.05.2015 - 22.05.2015
08.06.2015 - 12.06.2015
20.07.2015 - 24.07.2015
07.09.2015 - 11.09.2015
19.10.2015 - 23.10.2015
23.11.2015 - 27.11.2015
11.01.2016 - 15.01.2016
15.02.2016 - 19.02.2016
07.03.2016 - 11.03.2016
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
10
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Agieren statt reagieren! Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Grundlagenseminare
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Regelungen zur
Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen
Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen - notfalls sogar erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars.
Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert
beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Betriebsverfassung
Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
Seminarnummer
WA 01 150126 06
WA 01 150302 06
WA 01 150420 06
WA 01 150622 06
WA 01 150706 06
WA 01 150803 06
WA 01 150907 07
WA 01 151005 06
WA 01 151116 06
WA 01 151207 06
WA 01 160125 06
WA 01 160229 06
Termin
26.01.2015 - 30.01.2015
02.03.2015 - 06.03.2015
20.04.2015 - 24.04.2015
22.06.2015 - 26.06.2015
06.07.2015 - 10.07.2015
03.08.2015 - 07.08.2015
07.09.2015 - 11.09.2015
05.10.2015 - 09.10.2015
16.11.2015 - 20.11.2015
07.12.2015 - 11.12.2015
25.01.2016 - 29.01.2016
29.02.2016 - 04.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
11
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu
tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.
Grundlagenseminare
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend
und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das
nötige Rüstzeug in den Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Betriebsverfassung
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des
Arbeitgebers
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
Seminarnummer
WA 01 150202 06
WA 01 150323 06
WA 01 150518 06
WA 01 150615 06
WA 01 150713 06
WA 01 150810 06
WA 01 150914 07
WA 01 151026 06
WA 01 151130 06
WA 01 160118 06
WA 01 160222 06
Termin
02.02.2015 - 06.02.2015
23.03.2015 - 27.03.2015
18.05.2015 - 22.05.2015
15.06.2015 - 19.06.2015
13.07.2015 - 17.07.2015
10.08.2015 - 14.08.2015
14.09.2015 - 18.09.2015
26.10.2015 - 30.10.2015
30.11.2015 - 04.12.2015
18.01.2016 - 22.01.2016
22.02.2016 - 26.02.2016
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
12
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in Kleinbetrieben
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für
den Betriebsrat. Auch wenn der Rahmen in Kleinbetrieben überschaubarer ist, Sie müssen
die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter besonderen Bedingungen anwenden können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber
birgt Probleme; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen große
Bedeutung zu.
Grundlagenseminare
Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie lernen anhand des
praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre
Arbeit kennen und machen sich für die besonderen Herausforderungen fit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geschäftsführung in kleinen Gremien
Arbeitsorganisation und Arbeitsteilung
Instrumente einer betrieblichen Informationspolitik
Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen (§ 99 BetrVG) und Kündigungen
(§ 102 BetrVG)
Termin
27.04.2015 - 29.04.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebsverfassung
Seminarnummer
WA 01 150427 06
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Der „Ein-Personen-Betriebsrat“ – allein ... und doch
nicht allein!
„Und mit wem berate ich mich? Ich bin doch allein ...“ so beschreiben oft diejenigen, die
als Einzelperson in Kleinstbetrieben Betriebsratsarbeit machen (müssen), ihr Gefühl und
auch ein wenig ihre Hilflosigkeit, wenn es z. B. um Entscheidungen bei der Betriebsratsarbeit geht. Das Seminar gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten und nennt Strategien für eine erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit. Zudem werden Möglichkeiten erläutert, wie die Kollegen und Kolleginnen aus dem Betrieb in die Betriebsratsarbeit einbezogen werden können und wie externer Sachverstand zur Unterstützung genutzt werden kann.
Themenüberblick:
Überblick über rechtliche Grundlagen (Betriebsverfassungsgesetz)
Besonderheiten bei der Geschäftsführung des Betriebsrats in Kleinstbetrieben
Möglichkeiten der Hinzuziehung von internem und externem Sachverstand
Besonderheiten bei der Ausübung der Beteiligungsrechte in Kleinstbetrieben
Seminarnummer
WA 01 150427 16
WA 01 151026 07
Termin
27.04.2015 - 29.04.2015
26.10.2015 - 28.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Zielgruppe
Betriebsratsmitglieder aus Kleinstbetrieben
13
BPersVG
Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was
kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar
vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten –
durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts.
Grundlagenseminare
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen.
Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung
und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Personalvertretung
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 150316 01
WA 01 150706 01
WA 01 151019 01
WA 01 160404 01
Termin
16.03.2015 - 20.03.2015
06.07.2015 - 10.07.2015
19.10.2015 - 23.10.2015
04.04.2016 - 08.04.2016
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Ob kleine Gruppen oder ...
... große Tagung – unser Haus bietet
Platz für jede Veranstaltungsform.
14
BPersVG
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu
können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagenseminare
So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung
Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und
Dienststellenleitung
Termin
09.02.2015 - 13.02.2015
24.08.2015 - 28.08.2015
15.02.2016 - 19.02.2016
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Personalvertretung
Seminarnummer
WA 01 150209 01
WA 01 150824 01
WA 01 160215 01
BPersVG:
Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen
und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Oft werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops etc. beteiligt. Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit.
Die rechtliche Beurteilung von Situationen reicht für diese Veränderungsprozesse immer
weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse,
der Umgang
mit Informationen, Beteilipgung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung
von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle
und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar behandelt.
Seminarnummer
WA 01 150518 01
WA 01 151116 01
Termin
18.05.2015 - 22.05.2015
16.11.2015 - 20.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
15
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV I
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedernvon Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit als Interessenvertretung
benötigen.
Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen.
Schwerbehindertenvertretung
Grundlagenseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX
Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Pflichten des Arbeitgebers
Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 150105 03
WA 01 150316 03
WA 01 150720 03
WA 01 150921 03
Termin
05.01.2015 - 09.01.2015
16.03.2015 - 20.03.2015
20.07.2015 - 24.07.2015
21.09.2015 - 25.09.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV II
Beschäftigung fördern und sichern
Die Veränderungen der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema
der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt ganz besonders für
schwerbehinderte Menschen. In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit
den Handlungsmöglichkeiten der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern und zu sichern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung
Seminarnummer
WA 01 150209 03
WA 01 150323 04
WA 01 150914 03
Termin
09.02.2015 - 13.02.2015
23.03.2015 - 27.03.2015
14.09.2015 - 18.09.2015
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
16
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV III
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern - Gesundheitsprävention und BEM
Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen
stehen hierbei im Vordergrund.
Seminarnummer
WA 01 150302 03
WA 01 150413 03
WA 01 151109 03
Termin
02.03.2015 - 06.03.2015
13.04.2015 - 17.04.2015
09.11.2015 - 13.11.2015
Grundlagenseminare
Ziel des Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen
der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung
und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben
eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars.
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Schwerbehindertenvertretung
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen
Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX geregelt, aber trotzdem nicht ausschließlich dem
Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, aufbauend auf Ihren
in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnissen, sich die für die SBV relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe
Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Diskriminierungsverbote (AGG)
Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zusatzurlaub
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz
Verfahrensrecht/Arbeitsgericht
Seminarnummer
WA 01 151207 03
Termin
07.12.2015 - 11.12.2015
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
17
Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im
Dschungel der Institutionen
Aufbauend auf Ihre in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse können Sie in
diesem Seminar alle Fragen rund um die Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen
für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen erörtern. Dabei werden Ihnen auch Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufgezeigt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Antragstellung und Verfahren
Schwerbehindertenvertretung
Grundlagenseminare
Widerspruch und Klage
Welcher Träger ist für wen und was zuständig?
Versorgungs-/Integrationsamt, Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Sozialgericht
Welche Fristen sind zu beachten?
Seminarnummer
WA 01 150817 03
Termin
17.08.2014 - 21.08.2014
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
Schwerbehindertenvertretung – aktuell
Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hatte. Mit der Verabschiedung des AGG hat
die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub bekommen.
Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB IX neue
Anforderungen, z. B. haben Arbeitgeber Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen zu beachten. Das ist auch für Ihre tägliche Arbeit als Interessenvertretungsmitglied von erheblicher Bedeutung.
Mit diesem Seminar geben wir Ihnen als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, aber
auch als Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats die Möglichkeit, sich auf den aktuellsten
Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen.
Seminarnummer
WA 01 150407
Termin
04 07.04.2015 - 10.04.2015
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
18
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Einführung in das Arbeitsrecht I
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer
Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen
Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der
Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu
behalten.
Grundlagenseminare
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe
geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der
Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und
Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
Arbeitsrecht
Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Inhalte des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
Seminarnummer
WA 01 150105 04
WA 01 150309 03
WA 01 150420 03
WA 01 150608 03
WA 01 150713 03
WA 01 150817 04
WA 01 151012 03
WA 01 151116 03
WA 01 160125 03
WA 01 160215 03
WA 01 160404 03
Termin
05.01.2015 - 09.01.2015
09.03.2015 - 13.03.2015
20.04.2015 - 24.04.2015
08.06.2015 - 12.06.2015
13.07.2015 - 17.07.2015
17.08.2015 - 21.08.2015
12.10.2015 - 16.10.2015
16.11.2015 - 20.11.2015
25.01.2016 - 29.01.2016
15.02.2016 - 19.02.2016
04.04.2016 - 08.04.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
19
Einführung in das Arbeitsrecht II
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für
Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die
Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Grundlagenseminare
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehende Schutzgesetze, über
die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung oder die Ansprüche der Beschäftigten aus dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Darstellung der Schutznormen für die Beschäftigten und
der jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum
Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Arbeitsrecht
Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses.
Seminarnummer
WA 01 150126 03
WA 01 150323 03
WA 01 150518 03
WA 01 150629 03
WA 01 150907 03
WA 01 151102 03
WA 01 160208 03
WA 01 160411 03
Termin
26.01.2015 - 30.01.2015
23.03.2015 - 27.03.2015
18.05.2015 - 22.05.2015
29.06.2015 - 03.07.2015
07.09.2015 - 11.09.2015
02.11.2015 - 06.11.2015
08.02.2016 - 12.02.2016
11.04.2016 - 15.04.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars „Arbeitsrecht I“
„Es bedarf im Regelfall keiner näheren Darlegung der Erforderlichkeit einer
Schulungsveranstaltung nach § 37 (6) BetrVG, die Grundkenntnisse des
Arbeitsrechts (Arbeitsrecht 1) vermittelt, sofern das Betriebsratsmitglied über
derartige Grundkenntnisse nicht verfügt“. (BAG v. 16.10.1986)
20
Einführung in das Arbeitsrecht III
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretungaufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht.
Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Grundlagenseminare
Wie das funktionieren kann, vermittelt Ihnen dieses Seminar. Dazu werden ergänzend
Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Befristung von Arbeitsverträgen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich
Arbeitspapiere, Zeugnis
Wettbewerbsverbote
Termin
16.02.2015 - 20.02.2015
01.06.2015 - 05.06.2015
06.07.2015 - 10.07.2015
10.08.2015 - 14.08.2015
26.10.2015 - 30.10.2015
07.12.2015 - 11.12.2015
29.02.2016 - 04.03.2016
18.04.2016 - 22.04.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
Arbeitsrecht
Seminarnummer
WA 01 150216 03
WA 01 150601 03
WA 01 150706 03
WA 01 150810 03
WA 01 151026 03
WA 01 151207 04
WA 01 160229 03
WA 01 160418 03
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars „Arbeitsrecht I“
21
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große
Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben.
Alle Aspekte, die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehen, werden für
Angestellte im Seminar „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“ behandelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagenseminare
Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Allgemeine Grundlagen, z. B. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot
Recht bekommen: Arbeitsgericht und Verfahrensrecht
Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
Arbeitsrecht
Seminarnummer
WA 01 150223 01
WA 01 151012 02
WA 01 160229 01
22
Termin
23.02.2015 - 27.02.2015
12.10.2015 - 16.10.2015
29.02.2016 - 04.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Wirtschaftsausschuss I
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit – Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur
Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Im Seminar werden, neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des WA, typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des WA praxisorientiert kennen. Betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung werden erläutert. Sie werden sich im Seminar mit Struktur und Inhalten
des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, auseinandersetzen.
Grundlagenseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des WA (§§ 106 ff. BetrVG)
Planung und Organisation der Arbeit des WA
Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Unternehmensplanung und –steuerung
Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
Termin
13.04.2015 - 17.04.2015
13.07.2015 - 17.07.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Wirtschaftsausschuss
Seminarnummer
WA 01 150413 04
WA 01 150713 04
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Wirtschaftsausschuss II
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und
Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die Lage des Unternehmens. Im
Seminar wird er auf leicht verständliche Art erklärt und nachvollziehbar erläutert. Seine Bestandteile werden unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die Vorschriften
des HGB erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in Bilanz und GuV
erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Es werden ausgewählte Kennzahlen dargestellt und Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsform und Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts
Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Seminarnummer
WA 01 150928 04
Termin
28.09.2015 - 02.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars „Wirtschaftsausschuss I“
23
GBR – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 1)
Grundlagen der Arbeit des Gesamtbetriebsrats
In Unternehmen mit mehreren BR sind GBR zu bilden. Dabei gelten viele rechtliche Regelungen gleichermaßen für beide Gremien. Einige Regelungen sind jedoch nur für GBR anzuwenden oder unterscheiden sich in ihrer Anwendung erheblich. In diesem Seminar werden die Voraussetzungen der Errichtung eines GBR und der Einfluss von Veränderungen
des Unternehmens auf den GBR behandelt. Ebenso beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen des Alltags eines GBR. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesamtbetriebsrat
Grundlagenseminare
Voraussetzungen für die Errichtung eines GBR
Konstituierung und Entsendung
Abstimmungen und Beschlüsse
Geschäftsführung und Vorsitz – regelmäßige Aufgaben
Geschäftsordnung, Sitzungsorte und Reiseregelungen
Schulungsansprüche von GBR-Mitgliedern
Bildung von (Pflicht-)Ausschüssen
Betriebsrätekonferenzen und Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
Das Seminar kann auch unternehmensbezogen gebucht werden.
Seminarnummer
WA 01 150506 02
Termin
06.05.2015 - 08.05.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Vorherige Teilnahme am BR1-Grundseminar wird vorausgesetzt.
GBR – Aufgaben, Kompetenzen, Organisation der Arbeit (Teil 2)
Praxis der Arbeit im Gesamtbetriebsrats
Die Arbeit im GBR ist häufig durch andere Themen geprägt als im BR. Die Abstimmungsprozesse zwischen beiden Gremien, sowie die Informationspolitik im Unternehmen brauchen besondere Aufmerksamkeit. Ob ein Thema durch den GBR oder durch die BR bearbeitet werden soll ist häufig nicht von Beginn an eindeutig. Umfangreiche Frage- und Problemstellungen, lange Projektzeiten und das Zusammenwirken verschiedenster Stellen im
Unternehmen müssen organisiert und strukturiert bearbeitet werden.
Informationsarbeit ist für den Erfolg eines GBR enorm wichtig, da er häufig unterschiedliche Interessenlagen in den Betrieben auf einen gemeinsamen Nenner bringen muss.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Zuständigkeit des GBR und Verhältnis zu den BR
Gremienaufbau und Zusammenarbeit
BR, GBR, KBR und deren Ausschüsse – mögliche Wege der Informations- und Arbeitspolitik
Arbeiten in Projekten
Informationswege in Unternehmen
Öffentlichkeits- und Informationsarbeit des Gesamtbetriebsrats
Gesamtbetriebsvereinbarungen – mögliche Inhalte, Zustandekommen usw.
Seminarnummer
WA 01 151028 05
Termin
28.10.2015 - 30.10.2015
Vorkenntnisse
Vorherige Teilnahme am Teil 1 wird vorausgesetzt
24
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen
Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse: - Aufgaben, Rechte
und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV, Arbeitsschutzausschuss –
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Grundlagenseminare
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliche Gesundheitsförderung
Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele
Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für
konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Seminarnummer
WA 01 150202 05
WA 01 150928 05
WA 01 160201 05
Termin
02.02.2015 - 06.02.2015
28.09.2015 - 02.10.2015
01.02.2016 - 04.02.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG, § 96 (4/8)
Arbeits- und Gesundheitsschutz
„Schulungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind grundsätzlich
(für jedes BR-Mitglied) im Sinne des § 37 (6) BetrVG als erforderlich
anzusehen.“ (BAG v. 15.5.1986)
25
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit des Betriebsrats. Auch Gesetzesänderungen können die Betriebsratsarbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Betriebsratsmitglieder wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderung zum Betriebsverfassungsrecht, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden, dar.
Grundlagenseminare
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesarbeitsgerichts und der Instanzgerichte
zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
zu Informations-/Unterrichtungsrechten des Betriebsrats
zur Geschäftsführung des Betriebsrats
zur Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
zum Betriebs- und Arbeitnehmerbegriff
Recht aktuell und Auffrischung
Seminarnummer
WA 01 150202 02
WA 01 150526 02
WA 01 150727 02
WA 01 150914 04
WA 01 151109 02
WA 01 160208 02
Termin
02.02.2015 - 06.02.2015
26.05.2015 - 29.05.2015
27.07.2015 - 31.07.2015
14.09.2015 - 18.09.2015
09.11.2015 - 13.11.2015
08.02.2016 - 12.02.2016
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
26
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im
Arbeitsrecht – Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung
Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über
aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.
Grundlagenseminare
Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der
Teilnehmenden.
Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung
zum (u. a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht, zur
Leiharbeit, zum Betriebsübergang sowie zum Urlaubsrecht.
Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen
Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.
Termin
07.04.2015 - 10.04.2015
26.05.2015 - 29.05.2015
24.08.2015 - 28.08.2015
23.11.2015 - 27.11.2015
21.03.2016 - 24.03.2016
17.05.2016 - 20.05.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
LPersVG, § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Besondere Zielgruppe
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der JAV/Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
Vorkenntnisse
Vorheriger Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars wird vorausgesetzt.
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
In diesem Seminar wird die aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht sowie deren Umsetzung in die behördliche und betriebliche Praxis erläutert. Die Teilnehmenden lernen die
wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Tendenzen der Rechtsprechung kennen. Die Entwicklung des Beamtenrechts vor dem Hintergrund neuer Bestrebungen und aktueller Entwicklungen in der öffentlichen Verwaltung und im Dienstrecht bildet dabei einen weiteren
Schwerpunkt.
Seminarnummer
WA 01 151102 01
Termin
02.11.2015 - 06.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
LPersVG, § 10 (5)
27
Recht aktuell und Auffrischung
Seminarnummer
WA 01 150407 03
WA 01 150526 03
WA 01 150824 03
WA 01 151123 03
WA 01 160321 03
WA 01 160517 03
Betriebsverfassung à la carte
Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsräte, deren
Teilnahme an den BR-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Sie können hier ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar
teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte!
Recht aktuell und Auffrischung
Grundlagenseminare
Seminarnummer
WA 01 150727 06
WA 01 150914 06
WA 01 151109 06
WA 01 160208 06
Termin
27.07.2015 - 31.07.2015
14.09.2015 - 18.09.2015
09.11.2015 - 13.11.2015
08.02.2016 - 12.02.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Personalvertretungsrecht à la carte
Auch Personalratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Personalratsmitglieder, deren Teilnahme an den Personalrats-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen.
Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie
praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Sie können hier Ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar
teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Personalvertretungsrecht à la carte!
Seminarnummer
WA 01 150119 01
WA 01 16012501
Termin
19.01.2015 - 23.01.2015
25.01.2016 - 29.01.2016
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
28
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6)
Auffrischung BetrVG:
Geschäftsführung des Betriebsrats sowie Beteiligung bei
personellen Maßnahmen – Speziell für wiedergewählte
Betriebsratsmitglieder
Grundlagenseminare
Der Besuch der Grundqualifizierungsseminare liegt für langjährige Betriebsratsmitglieder oft
weit zurück. Diese Seminare noch einmal zu besuchen, bietet sich nicht an. Mit den ‘Freshup-Angeboten’ bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in zweimal 3 Tagen Ihre Rechtskenntnisse
auf den aktuellen Stand zu bringen. Der Schwerpunkt dieses Seminars liegt auf den Themen Arbeitsorganisation und personelle Maßnahmen. Sie werden mit gesetzlichen Veränderungen und aktueller Rechtsprechung zu diesen Bereichen vertraut gemacht. Fallbearbeitung reaktiviert und vertieft Ihre Kenntnisse. Inhaltliche Schwerpunkte dieses Seminars sind:
Ein Blick auf die „Gepflogenheiten“ in der Geschäftsführung des Betriebsrats, Tipps und
Hinweise zur Veränderung
Aktuelle Rechtsprechung zur Beteiligung bei personellen Einzelmaßnahmen
Auffrischung und aktuelle rechtliche Entwicklungen zum Anhörungsverfahren
Beteiligungsrechte bei der Personalplanung
Entwicklung im Bereich der betrieblichen Aus- und Weiterbildung
Termin
27.04.2015 - 30.04.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Recht aktuell und Auffrischung
Seminarnummer
WA 01 150427 04
Vorkenntnisse
Besuch der BR-Grundseminare 1 und 2
Auffrischung BetrVG:
Mitbestimmung des Betriebsrats in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten – Speziell für wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Dieses „Fresh-up-Seminar“ widmet sich der sozialen Mitbestimmung und betrieblichen Veränderungsprozessen. Auch erfahrene Betriebsratsmitglieder nutzen oft nicht alle Möglichkeiten der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten. Daher sollen – neben der Rechtsprechung – noch einmal die Handlungsfelder in Erinnerung gerufen werden. Da betriebliche Veränderungsprozesse oft schleichend vorangehen, wird auch auf diesen Bereich besonderes Augenmerk gelegt. Wie kann ich Veränderungen erkennen? Welche Informationsrechte gibt es? Und wie gehe ich angemessen damit um? Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rekapitulation – die Inhalte der sozialen Mitbestimmung
Das Verfahren der sozialen Mitbestimmung – Formalien und aktuelle Rechtsprechung
Informationsbeschaffung und Bewertung
Erkennen und bewerten von betrieblichen (Veränderungs-)Prozessen
Aktive Gestaltung und Reaktionsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 150824 06
WA 01 151102 09
Termin
24.08.2015 - 28.08.2015
02.11.2015 - 06.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch der BR-Grundseminare 1 bis 4
29
Schwerbehindertenvertretung
Auffrischung und Vertiefung von Kenntnissen im
Schwerbehindertenrecht
Seminar für langjährig tätige Schwerbehindertenvertretungen/Betriebs-/Personalräte.
Grundlagenseminare
Aufgrund u. a. der Rechtsprechung und Gesetzesänderungen ist es für gesetzliche Interessenvertretungen notwendig, immer auf den aktuellen Stand zu sein. Für alle Schwerbehindertenvertretungen (einschließlich der Stellvertretungen), aber auch für Betriebs- und Personalräte, deren Grundlagenseminare bereits längere Zeit zurückliegen, bietet dieses Seminar
Gelegenheit, bereits vorhandenes Wissen aufzufrischen und zu vertiefen.
Auf die aktuelle Rechtsprechung im Sozial- und Arbeitsrecht wird im Seminar ebenso eingegangen wie auf Handlungsoptionen in (ggf. auch konkreten) Informations-, Anhörungsund Mitwirkungsfällen von Schwerbehindertenvertretungen.
Da das SGB IX den Schwerbehindertenvertretungen die gleiche Rechtstellung zubilligt wie
den Betriebs-/Personalräten, ist die für die Betriebs-/Personalräte adäquate Rechtsprechung
analog anzuwenden. Außerdem soll ggf. auch auf Probleme bzgl. der Zusammenarbeit
zwischen Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs-/Personalräten eingegangen werden, um ggf. eine Verbesserung zu erreichen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht aktuell und Auffrischung
Informations- und Mitwirkungsrecht der SBV nach SGB
IX (z. B. Einstellung, Versetzung, Kündigung)
Betriebliche Veränderungsprozesse (Sicherung der
Beschäftigung von Schwerbehinderten/Gleichgestellten)
Probleme beim Gleichstellungsverfahren
Interessenausgleich/Sozialplan
Seminarnummer
WA 01 151019 03
Termin
19.10.2015 – 23.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG, analog
LPersVG und Regelungen für
MAV, § 96 Abs. 4 SGB IX
Zielgruppe:
Betriebs-/Personalratsmitglieder, Mitglieder der Schwerbehinderten-/Mitarbeitervertretung
30
Grundlagenseminare
Je nach Bedarf wird im Kreis, ...
... in langen Reihen ...
... oder in festlich eingedecktem
Ambiente gelernt.
31
Aufbauseminare
Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 78) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme
ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die in diesen
Seminaren behandelt werden, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung besondere Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine vorherige Teilnahme an den Grundlagenseminaren ist sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. In Zweifelsfällen helfen
wir gerne weiter – Anruf genügt!
32
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats
nach § 80 BetrVG
Die §§ 75 und 80 BetrVG gelten als „Grundgesetz“ der Betriebsverfassung. In ihnen sind
die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sowie die Möglichkeiten, sich hierzu die notwendigen Informationen und – wenn nötig – den notwendigen Sachverstand zu beschaffen, beschrieben. Wir befassen uns im Rahmen dieses Seminars mit der Reichweite des Gestaltungsauftrags dieser Paragrafen, erörtern Durchsetzungsmöglichkeiten und mögliche
Grenzen. Dabei wird § 80 nicht isoliert betrachtet, sondern in Verbindung mit anderen Regelungen des BetrVG sowie sonstiger Arbeitsgesetze, Tarifvereinbarungen gebracht.
Weitere Seminarinhalte in Stichworten:
Unterrichtungs- und Informationsverpflichtung des Arbeitgebers
Aufbauseminare
Informationsrechte des Betriebsrats und deren Durchsetzung
Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Betriebsrat
Kommentierung und aktuelle Rechtsprechung zum § 80 BetrVG
Erarbeitung an konkreten Fällen orientierter Handlungsanleitungen für die Praxis.
Seminarnummer
WA 01 151005 04
Termin
05.10.2015 - 09.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
33
Gute Arbeit durchsetzen! – Strategische Orientierung für
Interessenvertretungen
Unter dem Begriff „Gute Arbeit“ führt der DGB jährlich eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen im Betrieb durch. Die Ergebnisse zeigen, dass Arbeitsverdichtung, Zukunftsangst, Informationsdefizite und viele weitere Faktoren des Arbeitsalltags die Beschäftigten zunehmend belasten. Im Seminar werden die Aussagen des
Index „Gute Arbeit“ vorgestellt und eine vergleichende Analyse der betrieblichen Situation
der Teilnehmenden erstellt. Dabei wird deutlich, inwieweit aktuelle Managementstrategien
und Steuerungsformen mit den zunehmenden psychischen Belastungen in der Arbeitswelt
zusammenhängen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Aufbauseminare
Ziel ist es, prozessorientierte Handlungsstrategien für die Interessenvertretung zu erarbeiten, um belastenden Arbeitsbedingungen wirkungsvoll begegnen und Veränderungsprozesse aktiv begleiten zu können.
Seminarnummer
WA 01 150817 02
Termin
17.08.2015 - 21.08.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), §10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Wir haben alles unter Kontrolle!
Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der
Interessenvertretung
In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens/einer Dienststelle werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des Datenschutzes verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
zu überwachen.
Die Interessenvertretung kann außerdem durch ihre Mitbestimmungsrechte den Datenschutz der Beschäftigten verbessern. Sie erarbeiten und diskutieren die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und dessen Umsetzung in der betrieblichen Praxis.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wichtige Vorgaben zum Datenschutz
Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung
Die Rechte der Beschäftigten
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Abschluss und Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 151109 04
Termin
09.11.2015 - 11.11.2015
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
34
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis
Hat der Betriebsrat in einer Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht festgestellt, fängt die
Arbeit erst richtig an: Vom Standpunkt „Da haben wir mit zu bestimmen“ bis zur Umsetzung in eine Betriebsvereibarung ist einiges zu tun.
Zunächst geht es um die Erarbeitung von Zielen, die in der BV umgesetzt werden sollen.
Dafür empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen: Analyse der unterschiedlichen Interessenlagen, Formulierungvon Zielen. Ist sich der BR darüber einig, was in der BV geregelt werden
soll, stellt sich die Frage nach konkreten Formulierungen. Es folgen: die Umsetzung in einen
Entwurf, die Vorbereitung der Verhandlungen.
Seminarnummer
WA 01 151116 14
Termin
16.11.2015 - 20.11.2015
Aufbauseminare
Im Seminar werden die einzelnen Schritte vorgestellt und an konkreten Beispielen durchgespielt. Wenn gewünscht, kann das Seminar genutzt werden, dieses Vorgehen auf eine aus
dem Betrieb mitgebrachte Thematik anzuwenden und einen BV-Entwurf zu erarbeite.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Betriebsvereinbarung:
Aufbau Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Durch Betriebsvereinbarungen werden Kernbereiche der betrieblichen Realität geregelt. Die
inhaltliche Ausgestaltung rechtlich möglicher Betriebsvereinbarungen spiegelt immer ein
Verhandlungsergebnis wider. Die Interessen der Belegschaft kann der Betriebsrat nur wirksam vertreten, wenn er erfolgreich verhandelt. Daher benötigt er neben dem erforderlichen
Rechtswissen auch Kenntnisse über geschickte Verhandlungsführung.
Ziel des Seminars ist es, an realitätsnahen Praxisbeispielen Verhandlungssituationen zu
üben. Beginnend mit dem Vorbereitungs- über das Verhandlungsstadium bis hin zum Einigungsstellenverfahren werden die einzelnen Verhandlungssituationen durchgespielt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
Inhalt, Form und Aufbau einer Betriebsvereinbarung
Verhandlungsverläufe und -strategien
Aufgaben der Einigungsstelle
Ablauf des Einigungsstellenverfahrens
Übung an Praxisbeispielen
Seminarnummer
WA 01 150706 04
WA 01 151116 04
Termin
06.07.2015 - 10.07.2015
16.11.2015 - 20.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Vorherige Teilnahme am BR1-Grundseminar wird vorausgesetzt.
35
BR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der
Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder
BR und JAV arbeiten Hand in Hand. Die JAV nutzt ihr Initiativrecht und setzt mit dem BR
Impulse. Der BR beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus – er
schätzt die JAV als Expertin in allen Fragen der Ausbildung. Beim Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie bei anderen Angelegenheiten.
Gerne thematisiert und verhandelt der BR mit seiner JAV Ausbildungsbelange im Monatsgespräch. JAV und BR sind einfach ein klasse Team.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Aufbauseminare
Sollte diese Beschreibung noch nicht ganz der Realität entsprechen, dann seid Ihr hier genau richtig! Dieses Seminar unterstützt JAV und BR darin, zu einem guten Team zu werden.
Deshalb richtet es sich an die Mitglieder beider Gremien. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Zusammenarbeit von BR und JAV
Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von BR und JAV
JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats
Seminarnummer
WA 01 150504 04
WA 01 151019 14
Termin
04.05.2015 - 09.05.2015
19.10.2015 - 23.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollte möglichst ein Mitglied der
JAV und des BR teilnehmen.
PR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der Zusammenarbeit für PR- und JAV-Mitglieder
Der Personalrat weiß nicht, was die JAV treibt – die JAV nicht, was den Personalrat beschäftigt, Vorbehalte zwischen „Alt“ und „Jung“ stören die Zusammenarbeit, man belächelt sich
gegenseitig, statt miteinander zu reden – man arbeitet aneinander vorbei. Die andere Seite:
Selbst bei den besten Vorsätzen werden beide Gremien schnell vom Alltag überrollt. Zeit ist
knapp, Probleme häufen sich, da bleibt wenig Raum für Verständigungsprozesse. Dabei
ziehen doch beide Gremien an einem Strang: dem der Interessenvertretung für die Arbeitnehmer/-innen in Betrieb und Dienststelle. JAV und PR – wie werden sie ein Team? Welche
gemeinsamen Ziele haben sie? Was erschwert eine effektive Zusammenarbeit?
Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Personalrat darin, ihre Zusammenarbeit zu
verbessern, zu einem guten Team zu werden. Natürlich geht es in diesem Zusammenhang
auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit.
Seminarnummer
WA 01 150216 01
WA 01 160222 01
Termin
16.02.2015 - 20.02.2015
22.02.2016 - 26.02.2016
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Besuch des PR-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollte möglichst ein Mitglied der
JAV und des PR teilnehmen.
36
Vielfalt im Betrieb
Managing Diversity – Eine Herausforderung
Seminarnummer
WA 01 150629 05
Termin
29.06.2015 - 03.07.2015
Aufbauseminare
Ähnlich bunt wie unsere Gesellschaft ist der überwiegende Teil der Belegschaften zusammengesetzt. „Den Beschäftigten“ gibt es schon lange nicht mehr. Kolleginnen und Kollegen
haben verschiedene Nationalitäten und kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen.
Diese Vielfalt der Beschäftigten im Betrieb/Unternehmen als wertvolle Ressource zu wertschätzen und zu nutzen, ist Managing Diversity. Kulturelle Vielfalt stößt an ihre Grenzen,
wenn sie von der Mehrheit nicht akzeptiert und toleriert wird. Diskriminierung kann die Folge sein. Die gesetzliche Interessenvertretung steht hier vor zukunftsweisenden Herausforderungen! Der Gesetzgeber hat daher entsprechende Handlungsmöglichkeiten eröffnet (§ 80
Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG und § 68 Abs. 1 Ziff. 6 BPersVG bzw. LPVGe). In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung Managing Diversity
vor Ort unterstützen können.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen
Dienst – Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Elternschaft
und Betreuung von Angehörigen
Für Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung und für Gleichstellungsbeauftragte ist
es erforderlich, die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Regelungen in Tarifverträgen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nur zu kennen, sondern diese
auch miteinander verbinden zu können. Welche Ansprüche z. B. auf Freistellung von der
Arbeit zur Pflege naher Angehöriger gibt es, und wo stehen diese?
Im Mittelpunkt des Seminars steht ein Überblick der rechtlichen Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit mit z. B. familiären Betreuungsaufgaben (Stichwort: „Work-LifeBalance“) für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes. Vertiefend wird auf die Verteilung der
Geschlechterrollen bei der familiären Betreuungs- und Sorgearbeit eingegangen und mit
Daten und Fakten zum Geschlechterverhältnis unterlegt. Um das Gebot der Gleichberechtigung in der Dienststelle umzusetzen, werden im Seminar bewährte Maßnahmen vorgestellt
(z. B. zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung), und die damit verbundenen Handlungs- sowie
Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung werden erläutert.
Themenüberblick:
Darstellung der Ansprüche auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Gesamtrechtssystem
Überblick über die gesetzlichen (z. B. Elternzeit, Pflegezeit, Beamtenrecht) und tarifvertraglichen Regelungen
Grundnormen der Gleichstellungsgesetze
Seminarnummer
WA 01 150304 02
Termin
04.03.2015 - 06.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
§§ 19/30 MVG o.v.R. und
Gleichstellungsbeauftragte
37
Alter(n)sgerechtes Arbeiten – Wie funktioniert das?
Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Wie können wir
das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo bereits jetzt 20 %
der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Der Ansatz des
„alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten: Von
der Personalplanung über menschengerechte Arbeitsgestaltung (auch für Beschäftigte
< 50) bis hin zur Fort- und Weiterbildung. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung
Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betrieblicher Gesundheitsschutz,
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Aufbauseminare
Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber
Qualifizierungsmaßnahmen, innerbetriebliche Beförderung, Arbeitsorganisation
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung
Seminarnummer
WA 01 150831 05
Termin
31.08.2015 - 04.09.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Aufgaben des Betriebs-/Personalrats bei der Berufsausbildung – Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die
gesetzliche Interessenvertretung
Die Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung bei der Berufsausbildung sind vielfältig:
Vom ersten Einstellungstest über die Einhaltung des Ausbildungsrahmenplans bis hin zum
erfolgreichen Bestehen der Abschlussprüfung und schlussendlich im besten Fall bis zum
Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis ist der Betriebs-/Personalrat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. Im Seminar werden deshalb die Beteiligungsrechte der
gesetzlichen Interessenvertretung und deren Handlungsmöglichkeiten dargestellt, und zwar
unter Berücksichtigung aktueller betrieblicher Beispiele der Teilnehmenden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über die gesetzlichen Regelungen zur beruflichen Ausbildung
Einstellung, Einsatzpläne, Ausbildungsrahmenpläne als Überwachungsaufgabe des
Betriebs-/Personalrats
Mitbestimmung bei der beruflichen Bildung
Möglichkeiten der konkreten Zusammenarbeit der JAV mit dem Betriebs-/Personalrat
Darstellung von arbeitsrechtlichen Besonderheiten während des Berufsausbildungsverhältnisses
Seminarnummer
WA 01 151019 04
Termin
19.10.2015 - 23.10.2015
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
38
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen
Interessenvertretungen.
Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Aufbauseminare
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliche Gesundheitsförderung
Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele
Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für
konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Termin
02.02.2015 - 06.02.2015
28.09.2015 - 02.10.2015
01.02.2016 - 04.02.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), 46 (6),
analog LPersVG, § 96 (4/8)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Seminarnummer
WA 01 150202 05
WA 01 150928 05
WA 01 160201 05
Gesundheit fordern – Gesundheit fördern
Impulse zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) erzielt bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen oft dort Erfolge, wo der klassische Arbeitsschutz nicht greift. Sie fragt nicht nur
nach krank machenden, sondern auch nach Gesundheit erhaltenden Faktoren im Arbeitsprozess, auch unter dem Aspekt alter(n)sgerechter Arbeit. Außerdem werden mit dem präventiven Ansatz Beschwerde- und Krankheitsschwerpunkte im Betrieb ermittelt und deren
Ursachen gezielt bekämpft. Unterstützung leisten Krankenkassen. Das Seminar bietet anhand von Praxisbeispielen Anregungen für eine Einführung der BGF.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bei welchen Gesundheitsproblemen im Betrieb greift BGF besonders effektiv?
Rechtliche Anknüpfungspunkte
Nutzen für Beschäftigte und Betrieb; Kosten-/Nutzen-Bilanz
Akteure und Institutionen der BGF: Wer kann uns (extern) unterstützen?
Beteiligung der Beschäftigten, Gesundheitszirkel
Handlungsmöglichkeiten gesetzlicher Interessenvertretungen
Seminarnummer
WA 01 151116 05
Termin
16.11.2015 - 20.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG,
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
39
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) –
Überblick und Regelungsbedarf
Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB
IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte und gilt für alle Beschäftigten.
Das Eingliederungsmanagement soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz
unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente
sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen
Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte eine wichtige Aufgabe.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Aufbauseminare
Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebsund Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert.
Seminarnummer
WA 01 150504 05
WA 01 150907 05
WA 01 160307 05
Termin
04.05.2015 - 08.05.2015
07.09.2015 - 11.09.2015
07.03.2016 - 11.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Die praktische Umsetzung
Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren. Sie tauschen
Ihre gewonnenen Erfahrungen aus und bewerten sie gemeinsam. Es gibt es ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Zudem wird das
Disability Management, ein anerkanntes Verfahren zur Durchführung des BEM, vorgestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren,
Konsequenzen
Rechtsprechung: BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und Pflichtender Interessenvertretung
Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen,
Vermeiden, Lösen von Konflikten)
Präventionsauftrag und Disability Management
Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ bereits bestehende Vereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 151123 05
40
Termin
23.11.2015 - 27.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Ihr Gremium steht vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung (BV/DV) zum BEM
und will die Entwürfe überprüfen? Sie wollen ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit
einer vereinbarten Regelung bewerten und nachbessern?
Dieses Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema BV/DV zum BEM, von den rechtlichen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung. Ein Erfahrungsaustausch
zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Vorteile und Risiken des Abschlusses einer BV/DV zum BEM
Erfahrungen mit dem Abschluss von BV/DV, mögliche Schlussfolgerungen
Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung
Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche einer Vereinbarung
Beispiele für Inhalte von BV/DV: Organisation des BEM-Prozesses, Zusammensetzung
des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder
Termin
23.02.2015 - 27.02.2015
26.10.2015 - 30.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4), § 10 (5)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Seminarnummer
WA 01 150223 05
WA 01 151026 05
Vorkenntnisse
Grundlagenkenntnisse im BEM sind sinnvoll
Unsere Sauna ...
... steht allen Hausgästen
kostenlos zur Verfügung.
41
Ich habe Rücken! – Betriebliche Handlungs- und Präventionsmöglichkeiten bei Muskel-Skelett-Erkrankungen
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) stehen an der Spitze der Krankenstatistiken. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen in diesem Bereich zu verringern, ist
daher ein aktuelles Ziel der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Das Seminar zeigt auf, wie Sie als gesetzliche Interessenvertretung daran anknüpfen und entsprechende Präventionsmaßnahmen in Ihrem Betrieb anstoßen bzw. beschleunigen können, um
Gesundheit und Arbeitskraft der Beschäftigten zu erhalten. Es geht um eine Präventionskultur, die eine gesundheitsgerechte Gestaltung von betriebliche Rahmenbedingungen und
einzelnen Tätigkeiten umfasst, ebenso wie die Gesundheitskompetenz der Beschäftigten.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte werden jeweils im Bezug zu Handlungsstrategien und Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretungen behandelt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
1. Gesetzliche Grundlagen und betriebliche Instrumente des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Überblick).
2. Betriebliche Gesundheitsprävention und -management: Ziele, Strategien und Maßnahmen.
3. MSE: Ursachen, Symptome, Krankheitsbilder; spezieller Faktor psycho-soziale Belastungen.
4. Besondere Präventionsmaßnahmen zu MSE.
5. Arbeitsplätze, -stätten und -abläufe ergonomisch optimieren.
6. Arbeitsorganisation und Führungskompetenz verbessern.
7. Gefährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen, arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen.
8. Mögliche Inhalte von Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Prävention.
Seminarnummer
WA 01 140824 04
Termin
24.08.2015 - 28.08.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 SGB IX
Bemerkungen:
Eine Teilnahme ist nur nach vorheriger Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers möglich.
Betriebliche Gesundheitsstandards setzen – Die neue
Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2
Mit der DGUV V2 wurde am 1. Januar 2011 die Arbeitsgrundlage für Betriebsärztinnen
und Betriebsärzte sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz kann durch diese Neuregelung gestärkt werden, wenn die Betriebs- und Personalräte die Chance nutzen, durch die
Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte eine aktiv und gestaltend Interessen vertreten.
In diesem Seminar unterstützen wir Sie dabei, sich Kenntnisse der einschlägigen Mitbestimmungsrechte, der Arbeitsschutzgesetze und der neuen Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ anzueignen und sich die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung zu erarbeiten.
Seminarnummer
WA 01 150209 05
WA 01 150921 05
42
Termin
09.02.2015 - 11.02.2015
21.09.2015 - 23.09.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Betriebliche Gesundheitsstandards im Praxistest
Sie haben bereits ein Seminar zur neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 besucht?
Oder schon erste Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Vorschrift gemacht und erste
Schritte im Betrieb eingeleitet? Vielleicht haben Sie sogar erste Verhandlungen geführt und
schon Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zur Prozessgestaltung abgeschlossen. Dieses Seminar hilft Ihnen bei der Durchsetzung und Überwachung von betrieblichen Gesundheitsstandards. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ihre Strategien zur praxisorientierten Umsetzung weiter. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten werden im Seminar leichte, in den
betrieblichen Alltag integrierbare Übungen zur Verhaltensprävention gezeigt und trainiert.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Aufbauseminare
Seminarnummer
Termin
WA 01 150923 03
23.09.2015 - 25.09.2015
Vorkenntnisse
Besuch des Seminars DGUV V2
Arbeits- und Gesundheitsschutz/BEM
Arbeitsstätten sollen nicht krank machen
Die Gefährdungsbeurteilung in der Arbeitsstättenverordnung
Seit der Veränderung der Arbeitsstättenverordnung haben es Interessenvertretungen
schwer, diese zugunsten der Beschäftigten auszulegen und anzuwenden.
Die ArbStättV bietet aber dennoch gute Möglichkeiten, besonders bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, diese an den Anforderungen der Beschäftigten anzupassen. Es geht um
die Ausgestaltung der Begriffe „ausreichend“ oder „genügend“ mittels einer ganzheitlichen
Gefährdungsbeurteilung nach §3 ArbStättV.
Diese Möglichkeit richtig zu nutzen und das Vorgehen in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung auszulegen und festzuhalten, ist Ziel des Seminars.
Seminarinhalte:
Auslegungsmöglichkeiten von Begriffen der ArbStättV
Überblick zu neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema Arbeitsstätten
Innerbetrieblicher Prozess zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung, besonders bei
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen
Betriebs- und Dienstvereinbarung (Eckpunkte)
Seminarnummer
WA 01 151207
Termin
05 07.12.2015 - 12.12.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Die Teilnahme an einem allgemeinen Arbeitsstätten-Seminar ist sinnvoll.
43
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und mindern
Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau beitragen
können
Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation und
Personalführung u. Ä. sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische
Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe überlegen sich Präventionsmaßnahmen. Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische
Belastungen und ihre Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder Erkrankungen zusammenwirken. Sie erhalten Anregungen für geeignete Präventionsmaßnahmen und dazu,
wie Sie als Interessenvertretungsmitglied diese anstoßen und begleiten können.
Aufbauseminare
Ein praxisbezogener Handlungsplan für Ihre Arbeit als Interessenvertreter/-in soll Ergebnis
des Seminars sein. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Psychische Belastungen und mögliche Folgen
Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen
Psychische Belastungen abbauen: Praktische Ansatzpunkte
Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung,
Qualitätskriterien, Praxisbeispiele)
Psychische Belastungen
Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Beschäftigte beteiligen
Verbesserungsprozesse initiieren und steuern: Gute Praxisbeispiele, Handlungsplan
Bündnispartner, Beratung und Unterstützung für Interessenvertretungen
Seminarnummer
WA 01 150309 05
WA 01 160229 05
Termin
09.03.2015 - 13.03.2015
29.02.2016 - 04.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Hinweise
Dieses Seminar ersetzt ab 2014 das vormalige Seminar „Die unsichtbaren Krankmacher“, Teil 2.
Wir empfehlen das Seminar Teilnehmenden der Seminare „Psychische Belastungen am
Arbeitsplatz erkennen und mindern“ oder vergleichbaren (Vorgänger-) Seminaren (wie „Die
unsichtbaren Krankmacher“, „Wir tun was, wenn Arbeit zur Qual wird!“; dies ist aber nicht
Teilnahmevoraussetzung.
Das Arbeitsschutzgesetz wurde im Jahr 2013 geändert. Die Änderungen
haben zur Folge, dass in die Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen
Fehlbelastungen einzubeziehen sind. Die Gewerkschaften haben die Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung in den Forderungskatalog zur
Reform des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes eingebracht, die
bestehenden Mitbestimmungsrechte im Arbeits- und Gesundheitsschutz
müssen hier deutlicher werden. Davon profitieren auch die Interessenvertretungen, die z. B. das Betriebsverfassungsgesetz oder das Bundespersonalvertretungsgesetz anwenden.
44
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen anstoßen und begleiten
Dieses Aufbauseminar stellt Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen.
Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die diesen qualitativen Anforderungen gerecht werden, wird ebenso im Seminar
diskutiert, wie Möglichkeiten der Beteiligung der Beschäftigten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung
Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen
Prozessschritte Gefährdungsbeurteilung: organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, dokumentieren,
kontrollieren
BR-PR-Handeln in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen und ausfüllen
Überprüfung vorhandener Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Termin
14.09.2015 - 18.09.2015
Psychische Belastungen
Seminarnummer
WA 01 150914 05
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Maßnahmen durchsetzen! Maßnahmen zum Abbau
psychischer (Fehl-)Belastungen durchsetzen
Mittlerweile werden psychische Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Es stellt sich dann die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die
aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden. Dabei gibt es gute Möglichkeiten, auf
Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die
tatsächliche Veränderungen bewirken. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten der
Interessenvertretungen lassen sich diese auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite
sich wenig einsichtig zeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung
Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten
Ursachen/Beseitigung/Reduzierung von Belastungen und Stärkung der Ressourcen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 150225 15
25.02.2015 - 27.02.2015
§ 37 (6), § 46 (6)
WA 01 151207 07
07.12.2015 - 09.12.2015
Empfehlung:
Vorherige Teilnahme an einem Seminare zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
45
Beschäftigtenbefragungen – ein gutes Instrument für
die Analyse von Arbeitszufriedenheit, Betriebsklima und Stress
Gute Arbeitsbedingungen fördern die Innovationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und die
Eigenmotivation der Beschäftigten. Unter welchen Bedingungen die Menschen in Betrieben
und Verwaltungen arbeiten, lässt sich häufig nur erahnen. Eine verlässliche Analyse vor Ort
kann mit Hilfe einer Beschäftigtenbefragung vorgenommen werden.
Sucht, Burn-Out, Mobbing
Aufbauseminare
In diesem Seminar werden Möglichkeiten für die erfolgreiche Durchführung einer Beschäftigtenbefragung aufgezeigt. Welche betrieblichen Rahmenbedingungen können untersucht
werden? Wozu dienen Ziel- und Leitfragendiskussion im Vorfeld der Befragung? Worauf ist
bei der Konzeptentwicklung zu achten? Wie können die Beschäftigten für die Befragung
sensibilisiert werden? Welche Maßnahmen lassen sich aus den Befragungsergebnissen ableiten? Neben der Diskussion dieser Fragen werden rechtliche Handlungsmöglichkeiten und
Gestaltungsanforderungen für die Interessenvertretung dargestellt.
Seminarnummer
WA 01 150622
Termin
03 22.06.2015 - 26.06.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
LPersVG, § 96 (4)
Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt
Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Projektmanagement
betrieblich erfolgreich umsetzen
Arbeits- und Gesundheitsschutz bekommt in den Betrieben eine immer höhere Priorität.
Vielleicht wurden erste Initiativen zur Verbesserung bereits gestartet, aber die Interessenvertretung ist auf Hindernisse in der Umsetzung gestoßen? Oft fehlen eigene klare Zielvorstellungen, wohin die Reise konkret gehen soll und wie eine Umsetzung gelingen kann.
Um den Umsetzungsprozess kontinuierlich voranzutreiben und die gesetzten Ziele - trotz
Hindernisse - zu erreichen, bedarf es einer klar strukturierten Vorgehensweise. Hier helfen
Projektmanagement-Methoden. Kenntnisse darüber gehören heute zu den Kernkompetenzen einer professionellen Arbeitsweise der Interessenvertretung. Im Seminar werden wir anhand gewünschter und selbst eingebrachter betrieblicher Gesundheitsprojekte praxisnah
den professionellen Einsatz von Projektmanagement-Techniken einüben. Ihr Gewinn: Sie
machen sich fit in der Projektmanagement-Methode, welche auch für andere betriebliche
Projekte nützlich ist. Gleichzeitig nehmen Sie eine erste Planung für ein weitestgehend
übertragbares Gesundheitsprojekt mit in Ihre betriebliche Praxis.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Was ist ein Projekt?
Projektstart: Von der Idee zum Projekt
Besonderheiten von Projektarbeit beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Projektauftrag (z. B. „Gesundheitsförderung im Betrieb ermöglicht altersgerechtes Arbeiten“)
Projektplanung und -steuerung
Menschen im Projekt
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 151012
05 12.10.2015 - 16.10.2015
§ 37 (6), § 46 (6)
Hinweise
Wir empfehlen, das Seminar mit mehreren Mitgliedern eines Gremiums zu besuchen, um die
betriebliche Umsetzung im Anschluss an das Seminar zu erleichtern.
46
Warum mehr Freiheit auch krank machen kann
Managementmethoden und ihre Folgen für die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung
Aufbauseminare
Unsere Arbeitswelt ist geprägt von immer mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Der unangenehme Vorgesetzte, der ständig unbeliebte Aufgaben verteilt, gehört vielfach der Vergangenheit an. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen zunehmend mehr Entscheidungsund Handlungsspielraum. Obwohl die Arbeit scheinbar freier geworden ist, leiden aber
immer mehr Beschäftigte an psychischen Erkrankungen. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten steigt in Deutschland ständig an. Ziel dieses Seminars ist es, die Zusammenhänge
von neuen Managementmethoden und Krankheit aufzuzeigen. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Handlungsmöglichkeiten es für die gesetzliche Interessenvertretung gibt, um
u. a. einen präventiven Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vergleich unterschiedlicher Managementmethoden und Auswirkung auf die Personalführung
Seminarnummer
WA 01 150622 13
Termin
22.06.2015 - 24.06.2015
Sucht, Burn-Out, Mobbing
Neue Trends bei der Personalführung und Auswirkungen auf die Beschäftigten
Zusammenhang von mehr Freiheit im Arbeitsleben und Stress
Auswirkungen auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsmöglichkeiten
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Hinweise
Wir wünschen uns Grundlagenwissen im jeweiligen Recht der gesetzlichen Interessenvertretung.
Wenn ich nur wüsste, wie ich es ansprechen soll –
Gesprächsführung zu heiklen Themen
Diese Frage stellen sich viele gesetzliche Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Sucht, Drogen, Mobbing oder Burn-out anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus, ich weiß nicht, wie derjenige reagiert, vielleicht ist
es eine unberechtigte Vermutung. Es gibt allerdings wesentlich mehr Gründe, warum Sie
als Interessenvertreter/-in diese wichtige Aufgabe wahrnehmen sollten. In diesem Seminar
unterstützen wir Sie, offensiv mit dem Thema umzugehen, um so die nötige Unterstützung
für die Betroffenen zu ermöglichen. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundzüge der Gesprächsführung
Zielgruppenspezifische Kommunikation mit persönlich Betroffenen und Co-Abhängigen
Gespräche mit dem Arbeitgeber.
Seminarnummer
WA 01 151019 02
Termin
19.10.2015 - 23.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Vorheriger Besuch von Grundlagenseminaren zu den Themen Mobbing, Alkohol/Sucht oder
Burn-out.
47
Suchtproblematiken am Arbeitsplatz erkennen und professionell begleiten
Sucht ist ein teures Tabu und ein tödliches für viele Menschen. Im Betrieb überdeckt der
Mantel der Kollegialität häufig die Fehler, die z. B. Alkoholsüchtige in der Arbeit oder im
persönlichen Umgang begehen. Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen
sie den Süchtigen enttarnen? Wie viel Sucht müssen die Arbeitskolleginnen und -kollegen
ertragen? Wann wird es gefährlich für den Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Das Seminar setzt sich mit den Ursachen von Alkoholabhängigkeit und anderen Suchtkrankheiten auseinander. Modelle betrieblicher Suchtarbeit werden
vorgestellt.
Sucht, Burn-Out, Mobbing
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen
Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheit
Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 150720 05
WA 01 151130 05
Termin
20.07.2015 - 24.07.2015
30.11.2015 - 04.12.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
LPersVG, § 96 (4/8), § 10 (5)
Time-out statt Burn-out:
Interessenvertretungen in Aktion
Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung
am Arbeitsplatz kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche
– Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Hier ist die Interessenvertretung gefragt. Das Seminar führt Sie als BR/PR gezielt an das
Thema Burn-out heran und klärt, welche Verantwortung der/die einzelne trägt und welche
Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Theorie zur Burn-out-Symptomatik in Abgrenzung zu Depression und Sucht
Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb und Ansprache der Betroffenen
Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen
Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit
Seminarnummer
WA 01 150622 02
WA 01151123 01
48
Termin
22.06.2015 - 26.06.2015
23.11.2015 - 27.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt zu – Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut werden ...
Was häufig anfangs schleichend beginnt, kann zu großen Ängsten beim Opfer und einer
Vergiftung des gesamten Klimas eskalieren. Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Die Interessenvertretungen sind aufgefordert, den Beteiligten
zur Seite zu stehen und das Thema in sensibler Weise zur Sprache zu bringen.
Folgende Hilfestellungen werden Ihnen in diesem Seminar gegeben:
Aufbauseminare
Erkennen von Mobbingprozessen, Ursachen und Verlaufsformen
Möglichkeiten der Hilfe und Prävention
Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 150420 02
WA 01 150914 02
Termin
20.04.2015 - 24.04.2015
14.09.2015 - 18.09.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Sucht, Burn-Out, Mobbing
Vom Anliegen zur konkreten Betriebsvereinbarung
Die Interessenvertretung entwickelt Maßnahmen gegen
Mobbing, Sucht und Burn-Out im Betrieb
Die Anzahl der psychischen Erkrankungen ist in den letzten Jahren alarmierend angestiegen. Die Kolleginnen und Kollegen zu schützen und zu unterstützen bedeutet für die Interessenvertretung, sich in die Themen Mobbing, Burn-out oder Sucht einzuarbeiten, Symptome zu erkennen und die Gefährdung im Betrieb angemessen zu thematisieren. Im nächsten
Schritt geht es darum, geeignete Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote für Betroffene
auszuwählen und im Betrieb umzusetzen. Sie haben sich bereits Grundlagen in einem der
drei Themenbereiche angeeignet, evtl. schon Ideen und Pläne für den Betrieb und wollen
nun konkrete Maßnahmen bzw. eine passende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung entwickeln? Dann ist dies Ihr Seminar. Die unterstützenden Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes, des AGG u. a. werden gezielt auf die spezielle Situation im eigenen Betrieb angewandt, sodass in einer Art Workshop bereits die groben Eckpunkte und einzelne Formulierungen für eine eigene Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung erarbeitet und mit nach Hause
genommen werden können. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Inhalte und Umsetzung von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz
Präventionspläne einführen
Aktuelle Rechtsprechung
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 150223 02
23.02.2015 - 25.02.2015
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Vorheriger Besuch eines Grundlagenseminars zum Thema Sucht, Burn-out oder Mobbing wird
vorausgesetzt.
49
Arbeitszeit aktiv gestalten
Die Gestaltung der Arbeitszeit ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Interessenvertretung. In
Fragen der Arbeitszeit ist die unternehmerische Freiheit nicht grenzenlos.
Die weitreichenden Informations-, Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte in Fragen der
Arbeitszeitgestaltung werden in diesem Seminar auf der Grundlage aktueller Arbeitszeitmodelle, ihrer Chancen und Risiken, unter Einbeziehung der wichtigsten Regelungsfelder im
Bereich der Arbeitszeitgestaltung analysiert.
Ein wesentliches Ziel des Seminars ist es, für aktuelle betriebliche Arbeitszeitprobleme konkrete Lösungen und Handlungsmöglichkeiten für die Praxis zu entwerfen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
Unterschiedliche und betriebsspezifische Arbeitszeitmodelle
Arbeits- und tarifrechtliche Probleme der Arbeitszeitgestaltung
Maßnahmen zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf
Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit
Arbeitszeit
Seminarnummer
WA 01 150323 05
WA 01 151130 01
50
Termin
23.03.2015 - 27.03.2015
30.11.2015 - 04.12.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG, § 10 (5)
Arbeitszeit und Gesundheit
Die Bedeutung menschengerechter Arbeitszeitgestaltung
für den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt stets als Arbeitszeitschutz. Dauer, Lage und Dichte
der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Gesamtheit der Arbeitsbelastungen von
den Beschäftigten ohne gesundheitliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen bewältigt
werden kann. Das gilt nicht nur für körperliche Belastungen und schädliche Umgebungseinflüsse, sondern auch für psychische Belastungen.
Aufbauseminare
Ziel des Seminars ist, Gefährdungen zu erkennen und gesicherte arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten kennenzulernen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belastung und Beanspruchung, Ermüdung und Erholung
Dauer der Arbeitszeit, Folgen überlanger Arbeitszeiten
Lage der Arbeitszeit: körpereigener Rhythmus, flexible Arbeitszeiten
Dichte der Arbeitszeit: Zeit- und Termindruck, Pausengestaltung
Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen
Termin
19.10.2015 - 21.10.2015
Arbeitszeit
Seminarnummer
WA 01 151019 05
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
LPersVG, § 96 (4/8)
Gefährdungsanalyse Arbeitszeit: Grundlage gesundheitsgerechter Arbeitszeitgestaltung
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt ausdrücklich erwähnt. Nicht nur lange Arbeitstage, sondern auch Dienste zu ungünstigen Zeiten und die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen eine gesundheitliche Belastung für die
Beschäftigten dar.
Da Arbeitszeit nicht isoliert betrachtet werden kann, ist es wichtig zu ermitteln, welche Tätigkeiten in der jeweiligen Arbeitszeit verrichtet werden müssen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz
Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
Die Beteiligung und Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte
Handlungsmöglichkeiten – die Erhebung der Belastungsfaktoren
Seminarnummer
WA 01 151021 05
Termin
21.10.2015 - 23.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Hinweise
In der ersten Wochenhälfte findet das Seminar „Arbeitszeit und Gesundheit“ statt. Beide Seminare können „kompakt“ gebucht werden.
Vorkenntnisse
Die Inhalte bauen auf das Seminar Arbeitszeit und Gesundheit auf.
51
Aufbauseminare
Schöne Zimmer ...
... schmackhaftes Essen ...
... runden ein gutes
Arbeitsklima ab.
52
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Die Arbeit als Mitglied eines BR/PR erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit
Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden. Neben den Inhalten und Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere
Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah
und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von
Lampenfieber und Sprachhemmungen bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen
Störungen.
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich?
Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um?
Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein?
Termin
09.03.2015 - 13.03.2015
21.09.2015 - 25.09.2015
23.11.2015 - 27.11.2015
14.03.2016 - 18.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Rhetorik und Gesprächsführung
Seminarnummer
WA 01 150309 02
WA 01 150921 02
WA 01 151123 02
WA 01 160314 02
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil II
Besondere rhetorische Herausforderungen
Die Grundlagen sind erprobt, jetzt beginnt die Kür, Ihre Rede optimal zu gestalten. Im Aufbauseminar eignen Sie sich weitere rhetorische Mittel an, reflektieren ihre bisherigen Redeerfahrungen und entwickeln Ihre Redekompetenz weiter. Besondere Situationen, wie z. B.
die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „anders denkendem“ Publikum werden genauer unter die Lupe genommen. Die innere Haltung zu mir selbst, meinem
Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann den Erfolg entscheidend beeinflussen.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Unterschiedliche Redeanlässe, Berichterstattungen und Referate
Umgang mit Repliken
Dramaturgie von längeren Redebeiträgen
lebendige Gestaltung und unterstützende Visualisierungen
Seminarnummer
WA 01 151012 01
Termin
12.10.2015 - 16.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des Seminars „Klare Rede, starke Wirkung – Teil 1“.
53
Klare Rede, starke Wirkung!
Frauen meistern Redesituationen vor großen Gruppen
Die Welt braucht Frauen, die aktiv gestalten und ihre Kompetenzen und Ideen einbringen!
Auch bei aktiven Frauen gibt es leider immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Motivation, mitzureden und dem tatsächlichen Raum, den sie sich in möglichen Redesituationen nehmen („Ach, lass ihn mal machen, er kann das besser.“). Neben den Inhalten eines
klassischen Rhetorikseminars nehmen wir uns Zeit für die für Sie als Frau relevanten Fragestellungen: Wie wird „frau“ wahrgenommen? Was hält Frauen oft zurück? Wie können Sie
auf Ihre Art die „Bühne erobern“?
Rhetorik und Gesprächsführung
Aufbauseminare
Sie können Ihre individuellen rhetorischen Stärken herausarbeiten und sich somit für konkrete Redesituationen im Alltag der Interessenvertretung stärken, ohne männlich-dominantes Gesprächsverhalten zu erlernen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Umgang mit Redehemmungen
Aufbau einer Überzeugungsrede
Wirksame Sprache und Körpersprache
Der Umgang mit Störungen
Seminarnummer
WA 01 150629 02
Argumentieren und überzeugen.
54
Termin
29.06.2015 - 03.07.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Den roten Faden fest in der Hand!
Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung
Als Mitglied der Interessenvertretung führen Sie Gespräche in unterschiedlichen Situationen. Dabei kompetent aufzutreten bedeutet Gespräche aktiv zu gestalten. Es gilt, auch in
angespannten Gesprächssituationen neben dem Inhalt auch auf unausgesprochene Botschaften konstruktiv zu reagieren. Im Seminar wird an Hand von Kommunikationsmodellen
ein grundlegendes Verständnis für Gesprächssituationen erarbeitet. Es werden mit realtitätsnahen Übungen Ideen für den „Ernstfall“ ausprobiert. Wir bearbeiten u. a. folgende
Themen:
Sicherheit durch Gesprächs- und Verhandlungsvorbereitung
Welche Fragetechniken führen zum Ziel?
Aufbauseminare
Wie gliedere ich ein Gespräch und behalte den roten Faden?
Umgang mit Störungen
Seminarnummer
WA 01 150518 02
Termin
18.05.2015 - 22.05.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Rhetorik und Gesprächsführung
Vorkenntnisse
Dieses Seminar wird als Grundlage für die Seminare „Überzeugend argumentieren“ und
„Erfolgreich verhandeln“ empfohlen.
Schlagfertig im Betrieb
Ein Angriff mit Worten kann verletzend sein wie ein Schlag ins Gesicht. Wir werden plötzlich attackiert und sind wie gelähmt. Haben Sie in solchen Situationen schon mal den Faden verloren? Kommen Ihnen die besten Ideen erst, wenn Sie fluchend im Auto sitzen?
Wer im Betriebs- oder Personalrat tätig ist, bewegt sich oft auf politischen Bühnen. Im
Kampf um Interessen und Standpunkte kommt es oft zum verbalen Schlagabtausch. „Dumme Sprüche“ und verletzende Angriffe machen oft sprachlos. Solche Situationen verführen
zum Gegenangriff und enden oft im Konflikt.
Oder wir schweigen, schlucken den Angriff herunter und der Ärger macht sich in uns breit.
Automatisch reichen wir unsere Wut oft weiter.
In diesem Seminar lernen Sie den Kreislauf zu durchbrechen und schlagfertig zu kontern,
ohne dass der Konflikt eskaliert. Durch praktische Übungen, Situationsanalyse und den Einsatz kreativer Methoden wird die persönliche Gelassenheit und Souveränität gestärkt.
Seminarnummer
WA 01 150708 02
Termin
08.07.2015 - 10.07.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
55
Wir freuen uns auf euren Besuch!
Überzeugend argumentieren als gesetzliche
Interessenvertretung
Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend
für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren.
Sie lernen in dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren
zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in
Verhandlungen agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie
des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie erfolgreich optimieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rhetorik und Gesprächsführung
Aufbauseminare
Starke und schwache Argumente
Strukturiert argumentieren – spontan argumentieren
Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen
Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch?
Überzeugen statt besiegen
Seminarnummer
WA 01 150601 02
Termin
01.06.2015 - 05.06.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Erfolgreich verhandeln – Verhandlungen überlegt
vorbereiten und durchführen
Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden. Auch
wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Ziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder sind ständig in Verhandlungen aktiv: Monatsgespräche, Einigungsstellen, u. a. gehören zum Arbeitsspektrum. In dem Seminar wird es u. a. um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten, aber die beteiligten Personen wertschätzenden
Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Taktik und Strategie in Verhandlungen
Bedeutung und Umgang mit Verhandlungszielen
Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam und mit Beschäftigten
Was tun bei unfairen Methoden?
Seminarnummer
WA 01 150601 01
WA 01 151102 02
Termin
01.06.2015 - 05.06.2015
02.11.2015 - 06.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Wir empfehlen als Grundlage den Besuch des Seminars „den roten Faden fest in
der Hand – aktive Gesprächsführung der IV“.
58
Mensch, ärger‘ mich nicht! – Konstruktive Klärungstechniken für Betriebs- und Personalräte (Grundlagenseminar)
Aufbauseminare
Ärgern Sie sich im Alltag zu oft über „blöde Sprüche“, unmögliches Verhalten und respektlosen Umgang von Kolleginnen und Kollegen, im Gremium und im Kontakt mit dem Arbeitgeber? Was tun mit dem Ärger? Er raubt Energie und Motivation, die Sie dringend benötigen, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Und er verhindert sachliche und zielorientierte Klärung. Ignorieren, verdrängen und sich aufregen sind beliebte, aber nicht besonders nachhaltige Strategien. Wenn wir uns ärgern, ist oft nicht mehr klar: Geht es noch um inhaltliche Differenzen, oder ist die Beziehung zu der Person bereits gestört? Ein tatsächliches
oder gefühltes Machtgefälle erschwert ein klärendes Gespräch. Im Seminar wollen wir ein
Verständnis darüber erarbeiten, wie Menschen ticken (insbesondere wenn sie gestresst sind),
wie es zu Verhärtungen und Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen
Faktoren zusammenwirken und was klärende Gespräche schwierig macht.
In Ihrer Rolle als Interessenvertreter/-in bewegen Sie sich bereits in einem Spannungsfeld.
Sie entscheiden, ob Sie sich davon lähmen lassen oder aktiv (und lustvoll?) einen souveränen Umgang damit finden. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Seminarnummer
WA 01 150928 02
Termin
28.09.2015 - 02.10.2015
Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
Definition des Begriffs ‚Konflikt‘, Konfliktarten und -ursachen
Konstruktive Kommunikationstechniken und kreative Lösungsstrategien
Mein persönlicher Konfliktstil
Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen
Reflexion: Rolle des Betriebs-/Personalratsmitglieds und persönliches Konfliktverhalten
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
„Wer tickt wie?“ – Menschenkenntnis für effektive
Betriebs-/Personalratsarbeit
Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen.
Die eigene Menschenkenntnis zu vertiefen, erleichtert die Kommunikation in Gesprächen,
Beratungen und Verhandlungen, beugt Konflikten vor und fördert einen konstruktiven Umgang miteinander. In diesem Seminar lernen Sie, sich selbst in schwierigen Situationen besser zu verstehen und mit verschiedenen Persönlichkeitsstilen geschickter umzugehen. Ziel
dieses Seminars ist es, Ihnen theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu vermitteln, um in Zukunft sicher, angemessen und „energiesparend“ auf unterschiedliche Menschen reagieren zu können.
Themenschwerpunkte sind:
„Wie ticke ich, wie tickst du?“ – Unterschiede erkennen und konstruktiv nutzen
„Was geht hier gerade ab?“ – Zwischen den Zeilen lesen, worum es in der Situation
wirklich geht und darauf intelligent reagieren
„Was kann ich tun, damit das Gespräch gut läuft?“ – Situatives Gespür intensivieren in
der Ansprache von Kolleginnen/Kollegen und Verhandlungspartnerinnen/-partnern
Praxistipps: Handlungsorientierte Antworten auf konkrete Fragen aus dem Alltag der
Interessenvertretung
Rechtliche Grundlagen (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG)
Seminarnummer
WA 01 151214 02
Termin
14.12.2015 - 18.12.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
59
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
Interessenvertretungen werden in ihrer Alltagsarbeit mit Konfliktfeldern konfrontiert, die
häufig zu Gerichtsverfahren führen. Diese sind Zeit- und Kostenaufwändig und belasten
das Betriebsklima nachhaltig. Durch Mediation werden Konflikte konstruktiv so bearbeitet,
dass eine tragfähige Lösung für beide Parteien erreicht wird. Mediatoren/-innen urteilen
nicht, sondern unterstützen die Kommunikation zwischen den Parteien um Handlungsspielräume sowie eine „win-win“- Situation zu ermöglichen. Gesetzliche Interessenvertretungen
haben nicht nur das Recht, sich in Streitigkeiten einzumischen, sondern auch die Pflicht zur
Gestaltung einer konstruktiven Zusammenarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse
Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
Aufbauseminare
Grundlagen der Mediation, Mediationsphasen und Gesprächstechniken
Betriebliche Konflikte und Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation
Unterschied zwischen Mediation, Gerichtsverhandlung, Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren
Seminarnummer
WA 01 150928
Termin
03 28.09.2015 - 02.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Hinweise
Es handelt sich nicht um ein Ausbildungsseminar zum/r Mediator/in.
Lösungsorientiert beraten statt retten
Die Gratwanderung zwischen Empathie und Abgrenzung
Bei beruflichen und sozialen Problemen oder wenn sich private Schwierigkeiten auf die Arbeit auswirken, suchen Beschäftigte oftmals Rat und Unterstützung bei der Interessenvertretung. Hier kommen die Probleme und Nöte ungefiltert an, begleitet von starken Emotionen wie Angst, Wut, Trauer und Ohnmacht.
Aktive, empathische Gesprächsführung stärkt die Eigenverantwortung der Ratsuchenden.
Die „richtigen“ Fragen helfen den Beschäftigten, selbst wieder Klarheit zu gewinnen, Ziele
zu formulieren und für sie passende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.Allzu schnell gerät
man mit dem eigenen Wunsch zu helfen unbewusst in die Situation, dem anderen sein
„Päckchen“ abzunehmen und sich selbst damit abzuschleppen. Damit das nich auf Dauer
zu Überlastung und Burnout führt, ist es für die Beratenden wichtig, (eigene) Grenzen
deutlich zu machen.
Schwerpunkte werden sein:
Professionelle Beratung als Baustein von Gesundheitsförderung im Betriebs- oder Personalrat
Stärkung der Selbstverantwortung der Beschäftigten als Widerspruch zur Mitbestimmung?
Lösungsorientierte Kommunikation und Fragetechniken
Seminarnummer
WA 01 150302 02
60
Termin
02.03.2015 - 04.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung
In einer Zeit, in der das Management oftmals sehr kurzfristig Entscheidungen trifft, um auf
die „Erfordernisse des Marktes“ zu reagieren, werden auch die Arbeitnehmer/-innen häufig
sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert.
Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein, bietet Ihnen dieses Seminar alles zu den
Themen Versetzungen, Änderungskündigungen und Direktions- bzw. Weisungsrecht.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sind die Weisungen des Arbeitgebers durch den Arbeitsvertrag gedeckt, oder liegt eine
Überschreitung des Direktionsrechts vor?
Wie konkret muss der Arbeitsvertrag im Hinblick auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sein?
Aufbauseminare
Was sind Versetzungsklauseln?
Was ist eine Änderungskündigung, und wie kann man sich dagegen wehren?
Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung, um gezielt Einfluss zu
nehmen?
Seminarnummer
WA 01 151109 05
Termin
09.11.2015 - 13.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeits- und Sozialrecht
Vorformulierte Arbeitsverträge – was geht das den
Betriebsrat an?
Das BGB ist vor einigen Jahren einer grundlegenden Modernisierung unterzogen worden.
Vorformulierte Arbeitsverträge (AGB) sind seitdem einer strengeren rechtlichen Kontrolle
unterworfen. Altverträge müssen den neuen Vorgaben angepasst werden. Mittlerweile hat
sich das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Urteilen mit dem Neuregelungen auseinandergesetzt. Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu
überwachen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die zu lösen das BAG den Betriebsräten zuweist. Dieser muss sich selbst sachkundig machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was verbirgt sich hinter der „Schuldrechtsreform“?
Wie wenden die Arbeitsgerichte das neue Recht an?
Welche Möglichkeiten der Änderung von „Altverträgen“ gibt es und was bedeutet die
Zustimmung des Betriebsrates?
Wo und wie kann der Betriebsrat Einfluss nehmen?
Seminarnummer
WA 01 151130 03
Termin
30.11.2015- 02.12.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
61
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen
und umsetzen
Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der
Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit
dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument in die Hand. In diesem
Seminar erfahren Sie alles über die Beteiligungsrechte, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für
die eigene Arbeit entwickelt.
Arbeits- und Sozialrecht
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über das AGG
Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung?
Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem
Prüfstand
Mustervereinbarung zur Beschwerdestelle
Seminarnummer
WA 01 151207 02
Termin
07.12.2015 - 11.12.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und
Sozialrecht
Krankheiten können – vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen – erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Ursache ist neben einer
vorurteilsbeladenen öffentlichen Diskussion („Urlaub auf gelbem Schein“) häufig auch Unwissenheit sowohl aufseiten der Arbeitgeber als auch aufseiten der gesetzlichen Interessenvertretung.
Dieses Seminar gibt Ihnen nicht nur das Instrument der Krankenstandsanalyse an die Hand,
sondern auch alles weitere Wissenswerte zum Thema Arbeit und Krankheit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Analyse: Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände?
Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Erkrankung
Personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a.: Versetzung/Kündigung)
Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen?
Welche Möglichkeiten hat die betriebliche Interessenvertretung?
Seminarnummer
WA 01 150622 04
62
Termin
22.06.2015 - 26.06.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der demografische Wandel und die Verlängerung des Arbeitslebens durch die sog. „Rente
mit 67“ werden dazu führen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer/-innen an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragestellungen für die
Arbeit der Interessenvertretungen. In diesem Seminar wird die Perspektive der unmittelbar
Betroffenen beleuchtet. Die rechtlichen und mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen
werden praxisgerecht bearbeitet und Handlungsperspektiven entwickelt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Was ist eigentlich ein „älterer“ Arbeitnehmer/eine „ältere“ Arbeitnehmerin?
Aufbauseminare
Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen?
Wo und wie schützen Tarifverträge?
Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters?
Was ist bei freiwilligem vorzeitigem Ausscheiden zu beachten (insbes. Auswirkungen
auf Rentenansprüche)?
Welche Handlungsoptionen hat der Betriebsrat?
Termin
30.11.2015 - 04.12.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeits- und Sozialrecht
Seminarnummer
WA 01 151130 04
Viel Arbeit ... aber weniger Rechte? – Das Gesetz über
Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat der Gesetzgeber zwei wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts geregelt. Befristet und in Teilzeit Beschäftigte stehen häufig am
Rand der Belegschaft und bedürfen einer besonderen Unterstützung durch die Interessenvertretungen.
Dieses Seminar gibt Ihnen nicht nur einen detaillierten Überblick der aktuellen Rechtsprechung zum Thema Teilzeitbeschäftigung, sondern ermöglicht es Ihnen, Ihre Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und auszuschöpfen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gleiches Recht für alle: Verbot der Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit und Befristung
Mehr oder weniger: Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit
Schicht im Schacht: Zulässigkeit von Befristungen
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 151202 03
Termin
02.12.2015 - 04.12.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
63
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags voraus.
Aufbauseminare
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und
fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des
TVöD in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung – verweisen
wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Seminarnummer
WA 01 150112 01
WA 01 150615 01
Termin
12.01.2015 - 16.01.2015
15.06.2015 - 19.06.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
TVöD/TVL
TV-L-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle
für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren
TV-L-Anwendern. Teilweise wird dieser durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine
Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem
Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Seminarnummer
WA 01 150302 01
WA 01 150810 01
64
Termin
02.03.2015 - 06.03.2015
10.08.2015 - 14.08.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG, § 10 (5)
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund
Grundlagen des Eingruppierungsrechts gemäß TVöDBund und Tarifvertrag über die Entgeltordnung
Für das Tarifwerk des TVöD-Bund ist nach langjähriger Verhandlung mit den Arbeitgebern
die Entgeltordnung zum 1.1.2014 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang wurden
auch die Grundsätze der Eingruppierung in die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TVöDBund aufgenommen.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Termin
13.04.2015 - 17.04.2015
26.10.2015 - 30.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
TVöD/TVL
Seminarnummer
WA 01 150413 11
WA 01 151026 11
Aufbauseminare
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu
Aufbau und Systematik der einzelnen Teile des Tarifvertrags über die Entgeltordnung des
Bundes sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und
lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur
sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD-Bund. Außerdem werden die in diesem
Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats erläutert.
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L und
der Entgeltordnung
Für den TV-L ist nach langjähriger Verhandlung die Entgeltordnung zum 1.1.2012 in Kraft
getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in
die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-L aufgenommen. Als BR bzw. PR bestimmen Sie bei
der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Vermittelt werden Grundkenntnisse über Eingruppierung, Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Sie gehen mit Tätigkeitsmerkmalen
und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre
Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang
bestehenden Beteiligungsrechte des BR bzw. PR.
Seminarnummer
WA 01 150413 21
WA 01 151026 21
Termin
13.04.2015 - 17.04.2015
26.10.2015 - 30.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG, § 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
65
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach
TVöD/TVÜ-VKA inklusive noch geltender Regelungen
nach BAT/BMT-G
Das Tarifwerk des TVöD gilt nun schon seit einigen Jahren. Allerdings konnte immer noch
keine Einigung mit den Arbeitgebern des Verbandes der Kommunalen Arbeitgeber (VKA)
über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zu einem Abschluss gelten deshalb für die
Eingruppierung der Beschäftigten nach wie vor die Vergütungsordnungen des BAT sowie
die Lohngruppenverzeichnisse nach BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend
der TVÜ-Regelungen in die Entgeltgruppen bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet.
Aufbauseminare
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Beamtenrecht
Das Seminar „Eingruppierungsrecht“ vermittelt Grundkenntnisse über die Eingruppierung,
über Aufbau und Systematik der Vergütungs-/Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik. Die Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und
lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur
sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TVöD. Themen sind außerdem die in diesem
Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte der Betriebs- und Personalräte.
Seminarnummer
WA 01 150413 01
WA 01 151026 01
Termin
13.04.2015 - 17.04.2015
26.10.2015 - 30.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
Einführung Beamtenrecht
In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch
können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen
und bearbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundstrukturen des Beamtenrechts
Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts
Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das Amt,
Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u. a. Laufbahnrecht, Personaleinsatz, Versetzung)
Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten
Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht
Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts
Seminarnummer
WA 01 151102 01
66
Termin
02.11.2015 - 06.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG, § 10 (5)
Wirtschaftskompetenz 1
Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen
Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch den Arbeitgeber werden Sie mit wirtschaftlichen Informationen konfrontiert. Diese zu verstehen
und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher Erfahrungen und externer Quellen interpretieren zu können, ist Voraussetzung für Ihre Arbeit im Rahmen der Beteiligungsrechte und pflichten. Dieses Seminar bietet den passenden Einstieg und bietet, neben einer qualifizierten Grundinformation, die Erörterung konkreter Fragen und eine Vertiefung anhand von
Fallbeispielen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen unternehmerischen Handelns
Aufbauseminare
Leistungserstellung und Wertschöpfung in Betrieb und Unternehmen
Grundbegriffe: Umsatz/Ertrag, Kosten, Profit, Rendite, Deckungsbeitrag
Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns
Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten
Externe und interne Informationsquellen nutzen
Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten
Termin
02.11.2015 - 06.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebs- und Personalwirtschaft
Seminarnummer
WA 01 151102 05
Unternehmenswerkstatt
„Betriebswirtschaft? Das ist doch das mit Zahlen, Kennziffern und so. Viel Theorie, wenig
Praxis …“
Nein, das geht auch anders! Mit der Unternehmenswerkstatt. Effektives Lernen durch eigenes Handeln. Statt langer powerpoint-gestützter Vorträge, konkretes Bearbeiten verschiedener betrieblicher Vorgänge in einem „Unternehmensspiel“. Werkstatt wörtlich genommen.
Und wer die „Spielregeln“ kennt, kann auch im Betrieb mitreden, weiß was abläuft.
Wir konzentrieren uns auf wesentliche Fakten für Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss:
verstehen, wie ein Unternehmen betriebswirtschaftlich funktioniert
mitdenken und mitreden, wenn es um Zahlen geht
selbständig handeln, das heißt aus dem Gremium heraus frühzeitig aktiv werden
Konsequenzen abschätzen und Maßnahmen kritisch prüfen
„Unternehmenswerkstatt“ ist eine Entwicklung von Sabine und Thomas Schneider, die das
Seminar leiten. Weitere Informationen unter www.unternehmenswerkstatt.eu
Seminarnummer
WA 01 150921 07
Termin
21.09.2015 - 25.09.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
67
Bilanzen lesen und verstehen
In diesem Seminar werden Sie qualifiziert, Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zuverlässig zu sammeln und erfolgreich auszuwerten, um langfristig eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit in der Praxis zu sichern. Insbesondere aus dem
Jahresabschluss sind die Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen.
Bei der Durchführung solcher Analysen bietet Ihnen der Einsatz von Standardsoftware wie
Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns in diesem Seminar weitere praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können.
Termin
28.09.2015 - 02.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der
Personalplanung
Betriebs- und Personalwirtschaft
Aufbauseminare
Seminarnummer
WA 01 140928 11
Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfangreiche Informationsund Beratungsrechte. Um diese Rechte ausüben zu können, benötigt er ein fundiertes Grundwissen.
Das Seminar behandelt die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung und stellt
grundlegende Instrumente und Verfahren der Personalplanung sowie Möglichkeiten der
Einflussnahme auf die Personalplanung vor.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Personalplanung als Folge der Unternehmensplanung
Bereiche der Personalplanung
Instrumente und Methoden der Personalplanung
Personalbedarfsplanung als Zentrum der Personalplanung
Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung
Betriebsverfassung und Personalplanung.
Seminarnummer
WA 01 150928 01
Termin
28.09.2015 - 02.10.2015
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
68
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Geschäftsführung des Betriebsrats:
Die besondere Aufgabe im Gremium
In diesem Seminar können Sie Ihre Kenntnisse über die Stellung, Rechte und Pflichten des
Betriebsrats und seiner Organe vertiefen und zusätzliche Fertigkeiten in der Durchführung
von Sitzungen, Versammlungen und Verhandlungen erlangen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung: Von der Geschäftsordnung bis zur Beschlussfassung
Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden
Aufbauseminare
Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats
Zuständigkeiten von GBR, KBR, JAV und SBV
Arbeit des Betriebsausschusses und weiterer Ausschüsse des Betriebsrats
Betriebsratssitzungen, Abteilungs-/Betriebsversammlungen
Organisation und Koordination der Betriebsratsarbeit
Termin
26.05.2015 - 29.05.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Seminarnummer
WA 01 150526 05
Erfolgreich planen und leiten
Der Betriebsrat ist ein Gremium, das arbeitsteilig und auf der Basis gemeinsamer Beschlüsse
arbeitet. Gleichwohl sind bestimmte Aufgaben bei der/dem Vorsitzenden oder der Stellvertretung angesiedelt – zum Teil, weil es das Gesetz so vorsieht, zum Teil, weil es sich so eingespielt hat. In der Seminarwoche werden die gesetzlich definierten Aufgaben nach dem
Betriebsverfassungsgesetz beleuchtet: Was sind die Geschäftsführungsaufgaben des Betriebsrats und wie erledige ich sie?
Rechtliche Grundlagen der Geschäftsführung
Arbeitsbefreiung nicht freigestellter BR-Mitglieder
Aufgaben und Befugnisse der/des Vorsitzenden
Geschäftsordnung
Kosten- und Sachaufwand des Betriebsrats
Die Betriebsratssitzung
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung
Aufsuchen von Arbeitnehmer_innen am Arbeitsplatz
Beratung durch betriebliche Auskunftspersonen
Hinzuziehung von Sachverständigen
Seminarnummer
WA 01 150518 05
Termin
18.05.2015 - 22.05.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
69
Arbeiten im Betriebsratsbüro – Freigestellte Betriebsratsmitglieder und Betriebsrats-Mitarbeiter/-innen
In Betrieben mittlerer Größe sind „Freigestellte“ oft allein im Betriebsratsbüro. Wie organisieren sie das Büro und die anfallenden Arbeiten? In größeren Betrieben gibt es Büropersonal für den Betriebsrat. Wie kann hier die Betriebsratsarbeit effektiv unterstützt werden? In
diesem Seminar werden Ihnen verschiedene effektive Techniken und Methoden der Büround Arbeitsorganisation vorgestellt, die für einen reibungslosen Arbeitsablauf und entsprechende Zeitersparnis sorgen.
Wir bearbeiten u. a. folgende Themen:
Arbeits- und Büroorganisation im Betriebsratsbüro
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Aufbauseminare
Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen
Protokolle und Schriftverkehr
Erfolgreiche Präsentation der Betriebsratsarbeit (z. B. Visualisierungsmethoden bei
Betriebsversammlungen)
Kleine Rechtskunde zur Arbeit im Betriebsratsbüro
Seminarnummer
WA 01 150526 06
WA 01 151012 04
Termin
26.05.2015 - 29.05.2015
12.10.2015 - 16.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Hetzt du noch oder gestaltest du schon?
Zeit- und Selbstmanagement für die betriebliche
Interessenvertretung
Betriebs- bzw. Personalratsarbeit erfordert ein hohes Maß an Verantwortung gegenüber
den Kolleginnen und Kollegen – und auch sich selbst gegenüber. Alles unter „einen Hut“ zu
bekommen ist oft aber gar nicht so einfach. Die zeitlichen Spielräume schrumpfen mit den
steigenden Anforderungen, das Gefühl der Selbstbestimmtheit macht dem der Fremdbestimmtheit Platz.
In diesem Seminar können Sie eine Reflexion des bisherigen Verhaltensmuster vornehmen.
Sie lernen Zeitmanagementinstrumente kennen und erproben eine Neuorientierung hin zu
einem souveräneren Umgang mit Zeit. Sie erwerben einen bewussteren Umgang mit Zeit
und schaffen eine Verbindung zwischen effektiver und prioritätenorientierter Aufgabenbewältigung einerseits und persönlicher Zufriedenheit andererseits.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wissen über das Phänomen „Zeit“
Analyse und Reflexion der eigenen Situation
Instrumente für die Praxis kennenlernen
Seminarnummer
WA 01 150907 02
70
Termin
07.09.2015 - 09.09.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Alles im Griff?!
Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit
Nicht nur betriebliche/dienstliche Probleme sowie Fragen und Forderungen der Belegschaft
beschäftigen die Interessenvertretung. Hinzu kommen noch eine ganze Reihe gremieninterner Aufgaben und Pflichten, die zu erledigen sind, damit eine Interessenvertretung
überhaupt funktioniert. Deshalb muss die Geschäftsführung des Gremiums ebenso durchdacht organisiert werden wie die tägliche Zusammenarbeit der einzelnen Gremienmitglieder.
Aufbauseminare
Wie also sind die Aufgaben in der Interessenvertretung am besten zu verteilen? Welche Formen des Zeitmanagements sind wirklich effektiv? Wie können interne Konflikte am besten
gelöst werden? Auf welche Informationen hat die Interessenvertretung überhaupt Anspruch, wie kann sie sie sich beschaffen? Und was ist zu beachten, um eine Sitzung ordnungsgemäß durchzuführen? Fragen, die das Seminar beantworten wird, damit die Interessenvertretung wirklich alles im Griff hat.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufgaben und Arbeitsteilung im Gremium
Konfliktvermeidung und -bewältigung
Gesetzliche Vorschriften zur Sitzung des Gremiums
Die Informationsrechte
Arbeitsorganisation und Zeitplanung
Seminarnummer
WA 01 150427 03
Termin
27.04.2015 - 29.04.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
LPersVG §§ 19/30 MVG o.v.R.
Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und
deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung. Es werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Protokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen
begleitet; Tipps zur Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung. Im Seminar im
Oktober 2015 werden zusätzlich Unterstützungen durch EDV-Anwendung angeboten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Seminarnummer
WA 01 150427 02
WA 01 151026 02
WA 01 160321 06
Termin
27.04.2015 - 30.04.2015
26.10.2015 - 30.10.2015
21.03.2016 - 23.03.2016
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
71
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Informationsbeschaffung und Informationsfluss zwischen Interessenvertretung und Beschäftigten
Rechtswirksames Schreiben
Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind leider
rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Damit Interessenvertretungsarbeit nicht länger wirkungslos bleibt sondern erfolgreich bestehen kann,
werden Ihnen in diesem Seminar die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen vermittelt und für die tägliche Praxis handhabbar gemacht.
Sie erhalten in diesem Seminar die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von:
Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen
Zustimmungsverweigerungen
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Aufbauseminare
Widersprüchen
Einwendungen
Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 150330 06
WA 01 150526 04
WA 01 151012 06
Termin
30.03.2015 - 02.04.2015
26.05.2015 - 29.05.2015
12.10.2015 - 16.10.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Das Rad nicht neu erfinden!
Wissenstransfer im Betriebsrat sichern
Spätestens vor anstehenden Betriebsratswahlen stellt sich die Frage, wie Wissen und Erfahrungen mittel- und langfristig für eine erfolgreiche Interessenvertretung gesichert werden
können. Denn häufig geht umfangreiches Wissen von Kolleginnen und Kollegen mit langer
Gremienerfahrung verloren, beispielsweise durch Ausscheiden aus Altersgründen.
Um neu zusammengesetzte Gremien schnell arbeitsfähig zu machen, bedarf es einer guten
Planung.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Arbeitsorganisation
Protokolle als Gedächtnisstütze
Aufgabenteilung - Vorbereitung auf die Zukunft
Prozessbeschreibungen
Laufende Projekte sicher übergeben
Seminarnummer
WA 01 151123
72
Termin
04 23.11.2015 - 27.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
EDV 1:
Grundlagenseminar für (Wieder-)Einsteiger/-innen
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs/Personalratsmitglieder, die sich nicht ständig mit
den Programmen Word, Excel, PowerPoint und Outlook auseinandersetzen. Speziell auf
Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, wird Ihnen das Grundlagenwissen vermittelt, das Ihnen einen effizienten und zeitsparenden Umgang mit den genannten Programmen ermöglicht.
Ohne Vorkenntnisse können Sie in Kürze ein Niveau erreichen, auf dem Sie Formatvorlagen
in Word, Formeln in Excel, Folien in PowerPoint, eine übersichtliche Ordnerstruktur in Outlook erstellen können. So erleichtern Sie sich den Büroalltag.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Allgemeine Grundlagen (Hardware, Betriebssysteme, Intranet/Internet)
Aufbauseminare
Word (Formatierungen, Serienbrief, Formatvorlagen, Grafiken)
Excel (Formate, Grafiken, Datenimport und -export, Formeln, Pivot-Tabellen)
PowerPoint (Folien und Master, Textfelder, zielgruppenorientierte Präsentationen)
Einführung in Outlook (Posteingang, Kalender, Aufgaben, Regelassistent,
Abwesenheitsassistent, Kontakte)
Termin
09.03.2015 - 13.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Seminarnummer
WA 01 150309 01
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
EDV 2:
Aufbau- und Vertiefungsseminar
In diesem Seminar können Ihre vorhandenen Grundkenntnisse aus dem EDV-Grundlagenseminar vertieft werden. In den Programmen des MS Office-Pakets gibt es viele weitere Funktionen, die Ihnen den Büroalltag der Interessenvertretung erleichtern. An praxisnahen Beispielen können Sie die Strukturen der Datenerfassung und Datenspeicherung sowie die
sinnvolle Sortierung von Daten erlernen. Die Themen Datensicherung, Datenschutz und das
Sammeln von Daten aus externen Quellen runden das Seminar ab.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Word: Vertiefung: Formatvorlagen für Einladungen und Protokolle
Excel: Berechnungen mit dem Formelassistenten, Datums- und Textfunktion, Datenauswertung mit Filterfunktion, Datensätze, Listen und Auswertungen
PowerPoint: Erstellen von Präsentationen für Versammlungen
Speichern von Daten im Netzwerk/Netzwerk- und Ordnerstrukturen
Effektive Verfahrenstechniken für Internet-Recherchen
Seminarnummer
WA 01 150831 01
Termin
31.08.2015 - 04.09.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des Seminars „EDV 1“
73
EDV 3:
web 2.0 & social Media verstehen und als Handwerkszeug
nutzen
Web 2.0 und social Media haben die Kommunikation innerhalb unserer Gesellschaft radikal
verändert. Viele sehen die neuen Medientypen als Gefahr – Stichwort Privatsphäre und Datenschutz. Die Anwendungen im Web 2.0 eröffnen aber auch ganz neue Möglichkeiten,
die die gesetzlichen Interessenvertretungen nutzen sollten.
Aufbauseminare
Neben der Recherche bietet das Internet eine Fülle von Instrumenten für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Zugleich gibt es zahlreiche Fallstricke, deren man sich bewusst sein sollte. Das belegen die neuen Gerichtsurteile, nicht nur in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte,
sondern auch zu Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht.
In unserem Seminar vermitteln wir das nötige Wissen, um Betriebsratsarbeit auf das nächste Level zu heben. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Web 2.0 und social Media und deren rechtlichen Dimensionen zu erlangen.
Themenschwerpunkte:
Soziale Netzwerke – kennenlernen und nutzen
Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von web 2.0 und social Media
Geschäftsführung, Arbeitsorganisation, EDV-Einsatz
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Internet – wartungsfreundlich und nachhaltig
Internetrecherche und Suchstrategien – Webseiten, Blogs, Foren und Datenbanken
Seminarnummer
WA 01 151116 02
Termin
16.11.2015 - 20.11.2015
Vorkenntnisse
Besuch des Seminars „EDV 1“
74
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Jetzt holt mal das Beste für uns raus!
Strategische und beteiligungsorientierte Betriebsratsarbeit
Egal, um welches Thema es geht: Beschäftigte erwarten von ihrem Betriebsrat, dass er ihre
Interessen optimal vertritt. Häufig hören wir von unseren Kolleginnen und Kollegen ein aufmunterndes „Jetzt tut mal was für uns!“ und sehen uns mit einer hohen Erwartungshaltung konfrontiert.
Gesetze, Verhandeln und Taktieren allein bringen uns schnell an die Grenzen der Durchsetzungsfähigkeit. Ohne den wirklichen Rückhalt der Beschäftigten bewegen wir wenig.
In diesem Seminar erarbeiten wir praxistaugliche Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Beteiligung der Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit.
Seminarnummer
WA 01 150921 08
Termin
21.09.2015 - 25.09.2015
Aufbauseminare
Außerdem werden Wege zu einer strategischen Betriebsratsarbeit mit analytischen, planerischen und kom-munikativen Ansätzen und Methoden vorgestellt. Die Kompetenzen der Betriebsrätegremien sollen dadurch optimiert und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden
– Ziele, die in aktiver Kommunikation mit der Belegschaft besser realisiert werden können.
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche
Interessenvertretung
Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen,
der Aufmerksamkeit bei den Beschäftigten und der spürbaren öffentlichen Unterstützung
in Verhandlungen gegenüber dem Arbeitgeber. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten eine Reihe hilfreicher Instrumente an. Anhand von
Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen.
Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rechte der Interessenvertretung in der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeitausschöpfen
Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information
Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und
angemessene Antworten entwickeln
Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ aufbauen und gestalten
Seminarnummer
WA 01 150316 05
WA 01 150831 03
Termin
16.03.2015 - 20.03.2015
31.08.2015 - 04.09.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
75
Öffentlichkeitsarbeit 2.0
Das betriebliche Intranet und das Internet bieten Möglichkeiten der Kommunikation oder
der Darstellung von Menschen sowie von politischen und betrieblichen Themen mithilfe
von Videoclips. Für gesetzliche Interessenvertretungen scheint das audiovisuelle Medium
aber noch keine große Rolle zu spielen.
Warum nicht die neue Dienst- oder Betriebsvereinbarung mit einem kleinen Clip im Intranet
anschaulich und verständlich erläutern? Warum nicht mit einem Film für die nächste Betriebsversammlung werben oder auf dieser sogar einige Parts filmisch gestalten?
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Aufbauseminare
In diesem Seminar wird gezeigt, wie eine audiovisuelle Darstellung von speziellen Themen
der gesetzlichen Interessenvertretung möglich ist – und zwar von A-Z. Von der Idee über
die Umsetzung bis zum Schnitt werden dabei alle Schritte praktisch durchlaufen und ausprobiert.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Entwicklung von Ideen für die audiovisuelle Darstellung
Dramaturgie für Filme, speziell abgestellt auf die Anforderungen der betrieblichen Arbeit
Vermittlung von Grundfertigkeiten zur Produktion von Kurzfilmen
Rechtliches zur audiovisuellen Öffentlichkeitsarbeit
Seminarnummer
WA 01 150831 04
Termin
31.08.2015 - 04.09.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Trommel, Tafel oder iPad? Medienkompetenz für die gesetzliche Interessenvertretung
Medienkompetenz gilt als die Fähigkeit, Medien und die dadurch vermittelten Inhalte den
eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend effektiv nutzen zu können. Für Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sind derlei Kenntnisse unabdingbar, um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen eine wirksame Vertretung aufzubauen.
Folgende Fragen werden im Seminar gemeinsam so bearbeitet, dass sich für Sie optimale
Handlungsmöglichkeiten im Betrieb ergeben:
Medien verstehen – Wie beeinflussen Medien meinen Betriebsalltag?
Der Umgang mit Medien – Wie kann ich Medien für meine Ziele nutzen?
Wie erkenne und analysiere ich die Informationspolitik des Arbeitgebers?
Welche Wirkung kann ich mit welchen Medien erzielen?
Wie baue ich eine wirksame Kommunikation im Betrieb auf?
Seminarnummer
WA 01 151102 04
Termin
02.11.2015 - 06.11.2015
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-/SBV-Grundseminars
76
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Betriebs-/Personalversammlungen – da gehe ich
gerne hin!
Betriebs-/Personalversammlungen erscheinen als mühselige Pflicht? Die wenigen Teilnehmenden wirken gelangweilt, sind inaktiv? Der Arbeitgeber hat auf Ihrer Versammlung brilliert und Beifall erhalten?
Im Seminar geht es um kreative Anregungen für lebendige, gut besuchte Versammlungen.
Wir stellen aktivierende Methoden zur Verbesserung der Kommunikation zwischen BR/PR
und Beschäftigten vor. Sie können in diesem Seminar Erfahrungen austauschen, erfahren,
wie man typischen „Fallen“ vorbeugt, und profitieren von dem Angebot eines großen
Ideenpools.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
So lief’s bisher: Informationen, Forderungen und Leistungen des BR/PR
So geht’s auch: Aktivierung der Zuhörerschaft
So kommt’s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln
So passt’s: Attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt
auswählen
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
So gefällt’s: Cleverer Ablauf und kreative Dramaturgie
So ist’s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Seminarnummer
WA 01 150413 05
WA 01 151116 07
Termin
13.04.2015 - 17.04.2015
16.11.2015 - 20.11.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Und im Sommer ...
... kommt Michele, der Eismann.
77
action!
Materialien und Aktionen für die Öffentlichkeitsarbeit der
Interessenvertretung gestalten
Aufbauseminare
Wirkungsvoll gestaltete Materialien helfen, die eigenen Themen effektiv zu kommunizieren.
Überraschende Aktionen unterstützen bei öffentlichen Auftritten innerhalb und außerhalb
des Betriebes/ der Dienststelle (Betriebs-/Personalversammlung/Pressekonferenz). Ein „Dauer“-Logo oder eine durchgehende Gestaltung sorgen für Wiedererkennung und direkte visuelle Ansprache. Ein guter Slogan verhält sich wie ein Ohrwurm, er bleibt im Kopf. Und
letztendlich macht kollektives Brainstorming Spaß und eröffnet einen neuen Zugang zu den
Themen am Arbeitsplatz.
Wie entwickeln wir gute Ideen in unseren Sitzungen?
Wie gehen wir mit der Fülle an tollen Einfällen um oder helfen nach, wenn nichts überzeugt?
Wie gestalten wir ansprechende Plakate/Aushänge und wirkungsvolle Aktionen?
Wir beantworten diese Fragen im Seminar gerne anhand eurer Themen.
Auflistung der Inhalte des Seminars in Stichworten
Kreativität & Ästhetik – Hintergrundinfos, die zu wirkungsvollen Plakaten, Flyern, und
Aktionen führen
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
die Ideen sprudeln lassen - Moderationstechniken
Was wirkt? Starke Bilder, Provokation, Humor
Umgang mit Text und Bild
Tips zu Umsetzung, Druck und Durchführung
Rechtliche Hinweise
Seminarnummer
WA 01 150810 07
Termin
10.08.2015 - 14.08.2015
Mit tatkräftiger Unterstützung klappt jeder Balanceakt!
78
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Viele gute Gründe für den Seminarbesuch
im ver.di-Bildungszentrum
Profis für Interessenvertretungen
Handeln will geübt sein
Betrieb- und Personalräte als interne Organe
und die Gewerkschaft als externe Organisation
gehören zusammen: sie sind die zwei Linien
der Interessenvertretung!
In unseren Seminaren stehen sich Lernen und
Handeln nicht gegenüber, sie gehen Hand in
Hand. Nur wenn ich mit dem neu Gelernten
ins Handeln komme, erreiche ich etwas im Interesse der Kolleginnen und Kollegen. Für das
Handlungsüben nehmen wir uns ausreichend
Zeit.
Das ist unsere Stärke!
Mit Blick in die betriebliche Praxis
Wir organisieren den Bildungsprozess mit
Menschen, die sich auskennen in Betrieben
und Verwaltungen, die nicht nur hohes theoretisches Wissen haben, sondern auch viel
praktische Erfahrung. So können auch Strategien für die konkrete Umsetzung im Betriebsund Personalratsalltag entwickelt werden.
Tarifverträge kennen und einordnen
Wir sind als Gewerkschaft Tarifpartner. Ohne
uns läuft da nichts! Daher kennen wir die Tarifverträge am besten, sind die ExpertInnen für
deren Anwendung und Auslegung. Betriebsund Dienst-vereinbarungen als Ergänzung tarif-vertraglicher Regelungen werden beraten
und entwickelt.
Gesetze als Handwerkszeug
Für die Interessenvertretung im Betrieb sind die
einschlägigen Gesetze, ergänzt durch die
Rechtsprechung, das Handwerkszeug im Tagesgeschäft. Wir vermitteln dazu Hintergründe
und Zusammenhänge, klären auf über historische und aktuelle Bezüge.
So stärken wir euch den Rücken!
Gute Gründe
ver.di hat die professionellen Beraterinnen und
Berater für die Tagesarbeit im Betrieb. Und
ver.di hat die professionellen Trainerinnen und
Trainer für die Aus- und Fortbildung der Betriebs- und Personalrats-mitglieder. Auch
schwierigste Themen und Fragen werden kompetent bearbeitet und handlungsorientiert gelöst.
Soziale Kompetenzen gehören dazu
Rechtswissen allein genügt nicht. Wie es zu
nutzen ist, wie es in Verhandlungen eingebracht wird, wie in der Teamarbeit im Betriebsund Personalrat genutzt wird, das ist ebenso
wichtig.
Unsere methodisch gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer wissen, das individuelle Potenzial der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu
fordern und zu fördern. So wird das Engagement erfolgreich.
Kompetenzbildung zur Stärkung der
Persönlichkeit
Das Engagement als Mitglied der betrieblichen
Interessenvertretung fordert viel. Wir fördern
in unseren Seminaren durch Kompetenzerweiterung auch die Persönlichkeitsentwicklung.
Eine weitere wichtige Voraussetzung für euren
Erfolg!
Bildungsberatung ist unser täglich
Brot
Die Organisation des eigenen Bildungsprozesses ist eine Herausforderung.
Wann besuche ich welches Seminar? Was
passt als weiterer Baustein dazu? Welches Thema ist wichtig für mich und das Gremium?
Zu diesen Fragen finden wir individuelle Lösungen. Wir wissen, was gebraucht wird. Gemeinsam entwickeln wir das richtige persönliche
Bildungsprogramm.
79
Ja, sind wir denn hier bei
„Wünsch dir was!?“
Das bist du in der Tat! Stell dir das passende Seminar für dein Gremium zusammen für eine maßgeschneiderte und effektive Fortbildung!
Das gilt sowohl für die Angebote aus unserem Programm als auch für euer
spezielles Thema, das euch zur Zeit im Gremium beschäftigt.
Wünsch Dir was
Wir unterstützen euch auch kurzfristig
in der Themendefinition
mit passendem/r Referenten/in
zum passenden Zeitpunkt für euch
Bestellen könnt ihr z. B. folgende Themen, die sich besonders für das komplette
Gremium eignen:
Coaching für BR/PR
Walsroder Spezialitäten
Keine Rückendeckung mehr- im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und
Geschäftsleitung. Nörgelei von KollegInnen statt Unterstützung und
Anerkennung für den nicht immer einfachen Job als Interessenvertretung. Woran liegt das und wie könnt ihr das Blatt für euch wenden?
Von der Gruppe zum starken Team
Arbeitsorganisation (Planung und Aufgabenverteilung)
BR/ PR und JAV
Arbeit im KBR/GBR
80
gemeinsames Wirken im Betrieb
Wir beraten euch gerne
zu den Themenschwerpunkten…
Betriebliche Mitbestimmung,
Unternehmensmitbestimmung
Ralf Bohlen, Bildungssekretär
Tel.: 05161/979 563
e-mail: [email protected]
Wünsch Dir was
Soziale Kompetenz,
Kommunikation, Moderation
Katrin Stelzer, Bildungssekretärin
Tel.: 05161/979 567
e-mail: [email protected]
Walsroder Spezialitäten
Arbeits- und
Gesundheitsschutz,
Organizing, Kampagnen
Gina Maier, Bildungssekretärin
Tel.: 05161/979 565
e-mail: [email protected]
Arbeits- und Sozialrecht
Peter Strothotto, Bildungsstättenleiter
Tel.: 05161/979 564
e-mail: [email protected]
Personalvertretungsrecht, TVöD, EDV
Burkhard Schomerus, Bildungssekretär
Tel.: 05161/979 571
e-mail: [email protected]
81
Walsroder Gesundheitswoche
Die Walsroder Gesundheitswoche
„Gesunde Arbeit durch gute Führung“
Die Walsroder Themenwochen haben das Ziel, die einzelnen Seminare mit einem interaktiven Rahmenprogramm über die Woche hinweg zu verbinden. Anregende, kulturelle,
bewegte und informative Angebote zum Schwerpunktthema bringen die Teilnehmenden und Teamenden jenseits ihres Seminars in Kontakt. Uns liegt das
(über)lebenswichtige Thema „Gesundheit“ am Herzen und wir bringen euch nicht nur
mit spannenden Inhalten in Kontakt, sondern machen es auch durch Sport- und
Bewegungsangebote erlebbar.
Vom 22.- 26. Juni 2015 wird die Gesundheitswoche zum
4. Mal stattfinden unter den Fragestellungen
Wie beeinflusst Führung im Betrieb die Gesundheit der Beschäftigten?
Welche Führungskompetenzen im Bereich Arbeitsorganisation, soziale Kompetenz,
Selbstfürsorge wirken sich positiv auf gesunde Arbeit aus?
Welche Strategien gibt es für Interessenvertretungen und Beschäftigten, ihre
Führung ins „Gesundheitsboot“ zu holen?
Walsroder Spezialitäten
Die Seminare in dieser Woche beschäftigen sich ebenfalls gezielt mit Schwerpunkten
aus dem breiten Feld „Gesundheit“:
WA 03 150622 01
Kein Stress mit dem Stress
WA 01 150622 02
Time-out statt Burnout
WA 01 150622 03
Beschäftigtenbefragungen: Instrument für die Analyse von
Arbeitszufriedenheit, Betriebsklima und Stress
WA 01 150622 04
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und Sozialrecht
WA 03 150622 05
Gesundheit ist Glückssache, oder?
WA 01 150622 06
BR 3 Spezial: Praktische Übungsfälle zu Gesundheitsschutz und
Prävention
WA 01 150622 08
Gesundheit fordern – Gesundheit fördern
WA 01 150622 13
Warum mehr Freiheit auch krank machen kann
Wir freuen uns auf eine bewegende gemeinsame Woche mit neuen Impulsen aus
eurem Alltag und für euren Alltag!
In diesem Sinne:
anmelden, Sportsachen einpacken,
mitgestalten!
Gesundheitswoche 2014:
Auch eine Art von Führung ...
82
WA 01 150330 04
Betriebsratswerkstatt
Ein Seminar für Betriebsratsmitglieder zur Bearbeitung eigener
betrieblicher Themen
„Themen haben wir mehr als genug. Aber wann sollen wir die alle bearbeiten? Und wie
stellen wir das an?“ Das sind Fragen, die in Betriebsratsgremien oft gestellt werden.
Betriebsratswerkstatt
Darum haben wir unsere Betriebsratswerkstatt geöffnet. Um mal reinzuschauen, auszuprobieren, mitzumachen. Hier ist der Ort, an Themen zu arbeiten, für die im betrieblichen Alltag oftmals die Zeit fehlt. Betriebliche Anliegen werden vortragen, Lösungsentwürfe gemeinsam entwickelt und realistische Ziele erarbeitet. Die Teilnehmenden lernen
Methoden zur schrittweisen selbstständigen Bearbeitung konkreter Probleme kennen
und können Ihren Standpunkt dazu entwickeln. Dabei werden verschiedene Arbeitstechniken für ein gemeinsames strukturiertes Arbeiten in Gruppen ausprobiert, die zur
Anwendung in Gremien und Ausschüssen geeignet sind.
Nach einem organisierten Austausch werden die vorgestellten Themen in Arbeitsgruppen selbstständig bearbeitet. Die Seminarleitung unterstützt und begleitet den Bearbeitungsprozess durch eine themenbezogene Beratung und Vermittlung arbeitsrechtlicher
Durchsetzungsmöglichkeiten. Die Ergebnisse werden in einem Arbeitsprotokoll festgehalten.
Präsentation und Austausch zu betrieblichen Themen
Vermittlung von Methoden zum strukturierten Vorgehen
Walsroder Spezialitäten
Analyse der betrieblichen Ausgangslage
Entwicklung von Alternativen und konkrete Formulierung von Zielen
Zusammenhang mit BR-Rechten aus dem BetrVG (§§ 87, 96-98, 111/112, 99-102)
Vermittlung und Einschätzung arbeitsrechtlicher und betriebspolitischer
Handlungsmöglichkeiten
Informieren, Einbeziehen und Beteiligen der Belegschaft
Methode zur Ergebnissicherung, Transfer und Weiterentwicklung im Gremium
Dieses Seminar ist für Mitglieder aus verschiedenen BR-Gremien geeignet, gern auch
mehrere aus einem Betriebsrat. Es ist aber insbesondere für geschlossene Gremien gut
geeignet, an den Themen des Betriebes zu arbeiten und Lösungen gemeinsam zu
entwickeln.
Unser Tagungszentrum bietet sich auch für BR-Klausuren an. Mit optimalen Arbeitsmöglichkeiten und kompetenter Unterstützung durch unser Bildungs- und Beratungsteam.
Wir machen dazu gern ein individuelles Angebot.
Ansprechpartner ist
Ralf Bohlen, Telefon 05161-979-563, e-mail: [email protected]
83
Seminare für Prüferinnen und Prüfer
Qualität sicherstellen in Berufsausbildung und Prüfung –
„Wir zeigen dir, wie´s geht“
Gründe, sich ehrenamtlich in Prüfungsausschüssen zu engagieren gibt es viele
Mitgestalten können
Kompetenzen zeigen
Erfahrungen einbringen
Verantwortung tragen
sich weiterbilden
Qualität sichern
Unsere Projekte bieten Qualifizierung und Betreuung bereits aktiver
sowie potenzieller Prüferinnen und Prüfer in der beruflichen Bildung.
Unsere Seminare führen wir zu folgenden Schwerpunkten durch:
rechtliche Rahmenbedingen im Prüfungswesen
Prüfungsordnungen, Ausbildungsordnungen
Arbeit des Prüfungsausschusses
Prüfungsaufgabenerstellung
Prüfungsinstrumente
Bewertung der Prüfungsleistungen
Umsetzung neu geordneter Berufe
Walsroder Spezialitäten
Simulation von Prüfungsabläufen
Erfahrungsaustausch
Weitere Informationen und Beratung
ver.di Bundesverwaltung
Ressort 11, Bereich Qualifizierung
Prüferprojekte
E-Mail
[email protected]
Telefon 030-6956-2845
www.prüf-mit.de
84
Grundlagenqualifizierung
19.01. - 23.01.2015
alle Berufsgruppen
30.07. - 01.08.2015
Handwerk
09.11. - 13.11.2015
alle Berufsgruppen
Seminare für Prüferinnen und Prüfer
Aufbauseminar
16.02. - 20.02.2015
Geoinformationstechnologie
23.03. - 27.03.2015
alle Berufsgruppen
Schwerpunktseminare
13.02. - 15.02.2015
Fortbildungsprüfungen: Schutz- und Sicherheitsberufe
17.04. - 19.04.2015
Bereich Hauswirtschaft, Köche
24.04. - 26.04.2015
Fortbildungsprüfungen: Umweltberufe, Tierpflege
08.05. - 10.05.2015
kaufmännische Berufe
26.06. - 28.06.2015
Gesundheits-,Heil-,Pflegeberufe, Sport- und Fitnessberufe
25.09. - 27.09.2015
Öffentlicher Dienst, Bundesverwaltungsamt,
Bundesversicherungsamt
16.10. - 18.10.2015
Prüfungen in Behindertenregelungen
06.11. - 08.11.2015
Fortbildungsprüfungen: Berufspädagogen, AEVO
13.11. - 15.11.2015
IT- und Elektrobranche
20.11. - 22.11.2015
Medienberufe
11.12. - 13.12.2015
Finanzdienstleister, Fiskalberufe
Walsroder Spezialitäten
Beobachten-Beurteilen-Bewerten
17.08. - 21.08.2015
alle Berufsgruppen
Prüfungsangst, Prüfungsstress, Prüfungsdurchführung
19.10. - 23.10.2015
alle Berufsgruppen
Daneben bietet „prüf-mit!“ weitere Schwerpunktseminaren u. a. für Prüfende Kaufmann/-frau
für Büromanagement, Schornsteinfeger/innen, Fachkraft im Fahrbetrieb, Prüfende in NRW,
Prüfende in Bayern.
Aktuelle Informationen findest du auf unserer Homepage www.prüf-mit.de.
Die Projekte sind angesiedelt in der ver.di Bundesverwaltung, Ressort 11, Bereich Qualifizierung
und werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
Die Seminare verursachen keine Kosten für die Teilnehmenden. „prüf-mit!“ trägt die Kosten
für Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten (Bahnfahrt 2. Klasse oder bei Nutzung Privat-PKW
0,20 # pro km; max. 120,00 # für Hin- und Rückreise), Teilnahmegebühren werden nicht
erhoben. Die 5tägigen Seminare sind nach dem Bildungsurlaubsgesetz der Länder anerkannt.
85
Lust auf Familienfeiern, Auszeiten, Kurzurlaube?
Lust auf ver.di in Walsrode!
Sie suchen nach einem passenden Ort für Ihre Feier? Der Vereinsausflug steht an? Oder Sie
planen ein Erlebniswochenende mit Freunden? Dann heißen wir Sie herzlich in unserem
Hause willkommen.
Erlebniswochenenden
Unser Haus ist offen für Ihre Pläne. Wir bieten Ihnen ein modernes, einladendes Ambiente,
eine herzliche Atmosphäre und vielfältige Räumlichkeiten inklusive wunderschöner Terrasse.
Unsere Küche ist bekannt für ihre kulinarischen Köstlichkeiten vom zünftigen Brunch bis
zum edlen Menü. Und unser Team im Haus hat nur eines im Sinn: dass Sie und Ihre Gäste
sich rundum wohlfühlen. Ob Groß oder Klein, Reisegruppe oder Familie, Abend- oder
Feriengast.
Wir unterstützen Sie, Geburtstag, Hochzeit oder Kurzurlaub zu einem unvergesslichen Ereignis zu machen. Gerne gestalten wir für Sie eine Auszeit vom Alltag mit unseren Erlebnisprogrammen: kulinarisch, sportlich, kreativ oder kulturell. Fragen Sie uns. Wir freuen uns,
wenn wir Ihre Lust auf ver.di in Walsrode wecken können!
In unseren geschmackvoll gestalteten Einzel-, Doppel- oder Twin-Bettzimmern, alle ausgestattet mit Duschbädern, Fön, HD-Digital-TV, Telefon, Radiowecker, kostenfreiem WLAN
und einem schönen Blick ins Grüne, kostet Sie in 2015 pro Tag
im Einzelzimmer ab 38,50 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit)
im Doppelzimmer ab 59,00 # (Wochenende und nach Verfügbarkeit)
Nach einem erholsamen Schlaf lockt unser reichhaltiges Frühstücksbuffet, das wir mit
10,00 # berechnen.
Walsroder Spezialitäten
Unser immer gut gelauntes Küchenteam erfüllt auch ausgefallene Wünsche mit einem
herzlichen Lächeln. Ebenso kann man sich zum Mittagsbuffet und/oder Walsroder Abendbuffet unter die Tagungsteilnehmer mischen und ein Pensionspaket buchen:
Halbpension inkl. Frühstücksbuffet 25,00 #
Vollpension inkl. Frühstücksbuffet 40,00 #
Kinder wohnen bis zum Alter von 6 Jahren kostenlos bei uns, zwischen 7 und 12 Jahren
zahlen ihre Eltern die Hälfte der o. g. Preise.
Reisegruppen und Vereine sind ebenso willkommen wie Familien, die sich an einem Wochenende in Walsrode zu einem großen Familientreffen verabreden. Hier stellen wir gerne
individuelle Arrangements zusammen.
Z. B. unser Familienarrangement 2015 für die Urlaubsdurchreise an die See oder für ein
Wochenende zum Besuch der Lüneburger Heide mit seinen vielfältigen Ausflugszielen, das
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode ist immer eine Reise wert.
Das Arrangement kostet in 2015 nur 76,00 # pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 12 Jahren kostenfrei in einem 2. Zimmer. Für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren berechnen wir 50 % unseres Arrangement Preises.
86
Erlebniswochenenden 2015
Unsere Erlebniswochenenden 2015 haben wir auf den folgenden Seiten zusammengefasst.
Zum wiederholten Mal führen wir ein Cocktailseminar mit internationalen Highlights
durch und im August treffen sich traditionell Motorrad-Bikerinnen und Biker aus ganz
Deutschland. In unseren Kochworkshops stehen „Saucen, Fonds, Chutney und Pesti“ im
Mittelpunkt.
Erlebniswochenenden
Unser Adventwochenende findet in 2015 zum 18. Mal statt und führt uns in diesem Jahr
in die nach Goslar auf den Weihnachtsmarkt. Wer lieber im Haus bleiben bleiben möchte,
kann sich mit unserer Plätzchen- und Stollenbäckerei auf die bevorstehenden Feiertage vorbereiten oder genießt Weine und Käse beim Wein- und Weinsensorik-Wochenende.
Übrigens, alle Themen unserer Erlebniswochenenden, auch die, die in diesem Jahr gerade
mal nicht aufgeführt sind, bieten wir für Ihre geschlossene Gruppe an.
Die Erlebniswochenenden werden überwiegend vom Hausteam durchgeführt. Wir freuen
uns darauf, die eigene Sport-, Koch-, Tanz- oder Motorradleidenschaft mit Euch zu teilen!
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie das komplette Angebot.
Viel Spaß beim Lesen und Aussuchen
Herzlich willkommen zu Lust auf ver.di in Walsrode!
Walsroder Spezialitäten
87
Zum Bierbrauen nach Walsrode ...
im Hünzinger Brauhaus und im ver.di BTZ
Deutsches Bier steht für Regionalität. Die Brauereien sind stark mit der Heimat verbunden.
Die insgesamt 1325 Brauereien produzierten für den inländischen Markt im Jahre 2012
81 Millionen Hektoliter Bier (2,1 % weniger als in 2011 und 16,2 % weniger als in 2001),
alleine davon fielen 55,2 Mill. hl Bier auf die 10 größten Brauereigruppen.
Immerhin sind über 90 % aller Brauereien in Privatbesitz und stehen heute wie früher für
bestimmte Regionen. Der Verbraucher honoriert das gerade in wirtschaftlich schwierigen
Zeiten und vertraut zunehmend auf regionale Produkte mit Authentizität und Qualität.
Erlebniswochenenden
Ca. 600 hl pro Jahr werden seit 2000 im beschaulichen Hünzigen gebraut. Braumeister
Bernd Meyer erfüllte sich mit seinem „Schnuckenbräu“ www.schnuckenbraeu.de den
Wunsch nach Herstellung eines „regionalen Bieres für den regionalen Markt“. Wie es
produziert wird, erfahren Sie hautnah vor Ort. Frischer geht es nicht! Am Abend zuvor
beschäftigen wir uns im ver.di BTZ mit verschiedenen Edelbiertypen in Theorie und Praxis.
Zum Wohle!
Seminarnummer
WA 14 150508 10
Termin
08.05. - 10.05.2015
Kosten
Euro 212,50 pro Person im EZ, Euro 194,50 pro Person im DZ
Cocktailseminar
Walsroder Spezialitäten
Sommerzeit ist Cocktailzeit – von klassisch bis „fancy-tropisch“- mit und ohne Promille.
Deshalb möchten wir uns in diesem Seminar mit der Kunst der Cocktailzubereitung näher
beschäftigen. Nach einer Einführung in die Geschichte des Cocktails und die richtige Technik wird in praktischen Übungen jede Menge gerührt und geschüttelt.
In diesem Jahr bereiten wir alle Cocktails auch in einer alkoholfreien Variante zu. Hier sind
unsere Geschmacks- und Geruchssinne gefordert. Lasst Euch überraschen, alkoholfreie
Drinks sind in Hinblick auf Optik, Konsistenz und Aroma nicht weniger köstlich!
Die Herkunft der Cocktails ist nicht ganz geklärt. Die erste Geschichte aus dem 18. Jahrhundert besagt, dass einem Gastwirt aus Washington, der bekannter Kampfhahnzüchter war,
eines Tages sein bester Kampfhahn entlief. Das ganze Dorf suchte nach ihm, doch sie fanden ihn nicht. Nach einigen Wochen betrat ein junger Soldat mit dem Hahn unter dem
Arm die Wirtschaft. Daraufhin belohnte ihn die Tochter des Wirtes mit einem farbigen Mixgetränk. Dieses war genauso farbenprächtig, wie der Schwanz des zurückgebrachten Hahnes, deshalb nannten sie das Getränk „Cocktail“ = Hahnenschwanz!
Seminarnummer
WA 14 150508 20
WA 14 150925 20
Termin
08.05. - 10.05.2015
25.09. - 27.09.2015
Kosten
Euro 183,00 pro Person im EZ, Euro 165,00 pro Person im DZ
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Gender & Gewänder – die Macht von Rosarot
und Himmelblau – oder – Warum man(n) Frau Rosa
Rüsche beschützt und Frau Blacky Blazer zuhört
Erlebniswochenenden
Im Zeitalter von Frauenquote und Gender Mainstreaming ist es von großer Bedeutung, dass
sich Frauen auf Erfolgskurs mit den Fakten von „Rosarot und Himmelblau“ auseinandersetzen und das damit verbundene kulturelle- und soziale Rollenbild ihrer „Gewänder“ kennen.
Weckt eine Frau in rosa Rüschenbluse in einer männerdominierten Vorstandssitzung tatsächlich gerade einmal den Beschützerinstinkt? Wieviel Wahrheit steckt
in dem Spruch „Je Blazer, desto Chef“?
Wirft man einen Blick auf den Arbeitsmarkt, auf die Diskussion um Führungskulturen und
Vereinbarkeit verschiedener Lebensentwürfe wird schnell deutlich: Ja, die Geschlechterspezifikation spielt eine Rolle im gesamten Bildungs- und Erwerbsverlauf. Damit verbunden
spielen die vermeintlich femininen Eigenschaften in der Darstellung von Frauen immer
wieder eine große Rolle.
Was nützt ein Optimum an Persönlichkeit, Charakter, Kompetenz und fachlicher
Qualität, wenn das äußere Erscheinungsbild die inneren Werte sabotiert?
Vor diesem Hintergrund können sich die Teilnehmerinnen auf ein höchst aufschlussreiches,
mit interessanten Themen und überraschenden Erkenntnissen gefülltes Seminar freuen. Humorvoll, und dennoch den ernsten Hintergrund im Fokus, erleben sie eine spannende und
doch entspannte Veranstaltung!
Seminarnummer
Termin
WA 14 150508 30
08.05. - 09.05.2015
Kosten
Euro 195,500 bis Seminarende am Samstag.
Auf Wunsch Verlängerung bis Sonntag nach dem Frühstück für Euro 259,00.
Walsroder Spezialitäten
Nana Workshop
An diesem Wochenende widmen wir uns der Künstlerin Niki de Saint Phalle, deren bunte
Nana-Figuren weltweit bekannt sind und die z. B. am Leibnizufer in Hannover als Symbol
für die befreite Frau stehen. Und als Symbol für überbordende Lebensfreude.
Drei Tage lang wollen wir uns in grenzenloser Fantasie üben. Inspiriert von den bunten
Frauen-Figuren der Künstlerin Niki de Saint Phalle werden wir unsere eigenen, sehr individuellen, lebens- und farbenfrohen Nana-Unikate kreieren. Schritt für Schritt lernen wir, das
Charakteristische einer Nana-Figur zu erfassen und in Handarbeit aus Hasendraht/Sechseckgeflecht eigene Formen frei zu gestalten. Anschließend werden die Skulpturen mit Zeitungspapier kaschiert und nach eigenen Vorstellungen bemalt.
Alle Arbeiten können am Ende mit nach Hause genommen werden. Der Kurs ist geeignet
für Menschen mit und ohne Vorkenntnisse.
Bitte mitbringen: Föhn, Arbeitskleidung, Kreativität, Freude am gemeinsamen Basteln,
gerne auch Freundinnen und Freunde! Bastelmaterialien und Farben werden von uns
gestellt und sind im Arrangement enthalten.
Seminarnummer
WA 14 150703 10
Termin
03.07. - 05.07.2015
Kosten
Euro 242,50 pro Person im EZ, Euro 224,50 pro Person im DZ
(mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
89
Meyer Werft Papenburg
Über 200.000 Menschen besuchen Jahr für Jahr die Meyer Werft in Papenburg. (Emsland).
Hautnah erleben wir vor Ort, wie moderner Schiffbau funktioniert. Besonders die riesigen
Kreuzfahrtschiffe der Luxusklasse und die komplexe Fertigung in beeindruckenden Hallen
wird von den Gästen bewundert.
Erlebniswochenenden
Kreuzfahrtschiffe zum Anfassen und innovativer Schiffbau der Superlative erwarten Sie im
Besucherzentrum: Ein einmaliger Blick in die Baudockhallen auf die Schiffe von AIDA, Disney und Co., die die Spezialisten der MEYER WERFT gerade erschaffen, kurzweilige Filme,
zahlreiche Exponate, Musterkabinen und der Disney-Themen-Bereich garantieren faszinierende Einblicke in die Welt der Luxusliner.
Die beiden neuen Kreuzfahrtschiffe „Quantum of the Seas“ und „Anthem of the
Seas“ wird die MEYER WERFT für Royal Caribbean Cruises Ltd. bauen. Das Design
dieser neuen Generation von Kreuzfahrtschiffen integriert sowohl neue Features
als auch bewährte Charaktermerkmale der RCI-Flotte.
Seminarnummer
WA 14 150703 30
Termin
03.07. - 05.07.2015
Kosten
Euro 212,50 pro Person im EZ / E 194,50 pro Person im DZ
Euro 79,00 für Kinder bis einschließlich 6 Jahren
Euro 106,25 für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren
„Saucen, Fonds, Chutney und Pesto“
Walsroder Spezialitäten
Wer kennt ihn noch nicht, den köstlichen Geruch von frisch gerösteten Kalbsknochen und
Gemüse, das Reduzieren von gutem Kochwein und die liebevolle Pflege einer köstlichen
Kalbsjus: Herzlich willkommen zu unserem Kochevent im ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode.
Am Freitagabend starten wir mit einer Küchenparty, setzten eine Kalbsjus an und bereiten
unser Mise en place für Samstag, um nach dem Frühstück voll durchzustarten mit köstlichen Gemüsesugos, Saucen aus der „Hollandaise Familie“, aromatischen Chutneys und
würzigen Pesti.
Eine gute Sauce mit frischesten Zutaten bereitet, ist der perfekte Begleiter zu Pasta, Fisch,
Fleisch und Gemüse. Je nach Zubereitungsart sind alle Saucen in unzähligen Varianten zu
verwenden. Zauberworte sind Röstaromen beim Braten und Grillen, oder das sanfte Pochieren und Dünsten, um den Eigengeschmack von guten Lebensmitteln hervorzuheben.
Nach unserem Küchenspaß genießen wir die Begleiter zu einem 4 Gänge Menue. Wie
immer, fehlt es uns auch nicht an guten Weinen!
Seminarnummer
WA 14 150703 20
WA 14 150828 30
Termin
03.07. - 05.07.2015
28.08. - 30.08.2015
Kosten
Euro 199,50 pro Person im EZ, Euro 181,50 pro Person im DZ
90
Rennradwochenende
Auch als Tagesveranstaltung oder nur mit 1 Übernachtung zu buchen! Infos
hierzu im ver.di BTZ Walsrode.
Für alle rennradbegeisterten ver.dianerInnen und Freundinnen und Freunde. Wir haben
Spaß am Rennradfahren und schaffen Tagesetappen von 130 km mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h. Wenn es die Verkehrslage zulässt, treten wir auch
mal richtig an und lassen uns die Laune selbst bei Gegenwind nicht verderben. Fahren in
der Gruppe und ökonomisches Windschattenfahren ist uns nicht unbekannt.
Erlebniswochenenden
An diesem Wochenende wollen wir auf wenig befahrenen Straßen durch die Lüneburger
Heide fahren. Ein Begleitfahrzeug ist immer in der Nähe. Zur Mittagszeit werden wir von
den Kolleginnen und Kollegen in Undeloh erwartet. Auftanken, etwas essen und trinken
und zurück geht es über malerische Heidedörfer nach Walsrode.
Familienangehörige und Kinder sind herzlich willkommen. Gerne organisieren wir für sie ein
Alternativprogramm wie z. B. Pedal und Paddel, Serengeti Park oder Besuch einer Blaubeerplantage.
Seminarnummer
WA 14 150731 20
Termin
31.07. - 02.08.2015
Kosten
Euro 157,50 pro Person im EZ / Euro 139,50 pro Person im DZ
(maximal 16 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
„Unterwegs mit Paddel und Pedale“
Walsroder Spezialitäten
An diesem Erlebniswochenende sind wir mit dem Fahrrad auf der Straße und mit dem
Kanu auf der Böhme (ruhiger Nebenfluß der Aller, die in die Weser mündet) unterwegs.
Zunächst starten wir mit dem Fahrrad nach Dorfmark, wo wir auf breite Kanus umsteigen
und die reizvolle Landschaft links und rechts des Böhmeufers entdecken. Ihre Gästeführerin
Frau Sabine Sattler-Kosinowski erläutert unterwegs die Sehenswürdigkeiten der Region. Die
Fahrräder werden zwischenzeitlich zum Anleger in Bad Fallingbostel gebracht.
Frische Luft macht bekanntlich hungrig. Für den kulinarischen Service sorgen wir unterwegs
mit einem familienfreundlichen Mittagessen. Auf der Rücktour von Fallingbostel nach Walsrode kehren wir noch zum Kaffeetrinken ein. Am Ziel angekommen, stoßen wir alle mit einem Glas Sekt (…für die Kids gibt es alkoholfreien Kindersekt) an und lassen den Tag Revue
passieren.
Selbstverständlich werden für die Kanutour Schwimmwesten und wasserdichte Behälter für
Ihre Wertsachen bereitgestellt.
Seminarnummer
WA 14 150831 10
Termin
31.07. - 02.08.2015
Kosten
Euro 184,50 pro Person im EZ / Euro 166,50 pro Person im DZ
Euro 92,25 für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren
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14. ver.di BikerInnentreffen
Zum 14. Mal organisieren wir für alle motorradbegeisterten ver.dianerInnen und ihre/unsere Freundinnen und Freunde dieses Wochenende. Uns verbindet die Freude am Fahren,
notfalls auch mal Schrauben, draußen sein bei Wind und Wetter, also nicht nur ver.di-Gremien und BR/PR/MAV-Arbeit!
An diesem Wochenende wollen wir Spaß haben, neue Menschen & Strecken kennenlernen,
fahren und dabei nicht selber Karte / Navi lesen müssen, Mopeds gucken & hören ...
Erlebniswochenenden
… und natürlich essen, trinken, klönen, Musik hören + sehen, ... aber auch alte
Bekannte wiedertreffen, alles was mit Lust auf Mopped in ver.di in Walsrode
dazugehört.
Unsere Touren sind auch für Anfängerinnen und Anfänger gut zu bewältigen! Geschlossene Gruppen klären die Konditionen bitte vorher mit uns.
Wir freuen uns auf Euch und gutes Wetter!
Walsroder Spezialitäten
Seminarnummer
Termin
WA 14 150828 10
28.08. - 30.08.2015
Euro 147,00 pro Person im EZ / Euro 129,00 pro Person im DZ
92
Verführung zum Tango Argentino
Getanzte Melancholie, die glücklich macht!
Nicht nur in Buenos Aires sondern in ganz Europa, sogar weltweit wächst die Passion für
den Tanz, der auf geheimnisvolle Weise Menschen unterschiedlichen Alters, Nationalität
und Tanzerfahrung wortlos verbindet.
Wer Lust hat, gemeinsam in Bewegung zu kommen und Neugier mitbringt, in die Grundprinzipien des argentinischen Tangos eingeweiht zu werden, ist herzlich eingeladen, ein
Wochenende in die Faszination des Tangos einzutauchen.
Erlebniswochenenden
Tanzen funktioniert hier ohne zählen und festgelegte Schrittkombinationen, sondern über
klare und sensible Körpersprache. Die Verbundenheit mit dem Partner/ der Partnerin und
die Techniken des Führens und Folgens ermöglichen jedem Tanzpaar eine individuelle Gestaltung des Tanzes und der Musik.
Wir erarbeiten an diesem Wochenende die technischen Grundprinzipien (Haltung, gehen,
Führen, Folgen), möchten aber auch viel Raum geben, um mit Hilfe von Improvisationstechniken dem speziellen Charakter und der besonderen Stimmung des Tangos auf die Spur
zu kommen.
Anmeldungen sind als Paar, Gruppe oder einzeln (wenn man nicht auf eine Rolle festgelegt
ist) möglich.
Seminarnummer
WA 14 150828 20
Termin
28.08. - 30. 08.2015
Kosten
Euro 232,50 pro Person im EZ / Euro 214,50 pro Person im DZ
(mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
Walsroder Spezialitäten
Meditation und Achtsamkeit
Wege zum inneren Ort der Gelassenheit und gleichzeitig erkennen, dass das Wunder des
Lebens etwas sehr kostbares ist. Meditation – natürlicher Immunschutz bei Lärm,
Stress und Angst.
Lassen sie zurück, was JETZT nicht von Wert ist und tauchen sie ein in zeitloses Wochenende. Sie schöpfen Kraft und lernen auf einfache Weise zu meditieren und achtsam dem Leben zu begegnen. Das Gelernte kann ganz einfach in Ihren Alltag eingebaut werden, sodass die investierte Zeit Werte schöpft.
Die Achtsamkeit führt uns zu den Wundern der Wirklichkeit, die sich uns an jedem Ort, ob
im Wald, beim Hausputz und bei der Arbeit zeigen können.
Das Wochenende ist geprägt von vielen bunten Erfahrungen und so viel theoretischem Input, dass Sie genau das mitnehmen können, was sie für eine gewünschte wesentliche Veränderung im Leben brauchen. Habe dafür wetterfeste und bequeme Kleidung, ordentlich
Zeit und eine Handvoll Vertrauen in Deinem Koffer. Wir gehen es gemeinsam an!
Seminarnummer
WA 14 150925 10
Termin
25.09. - 27.09.2015
Kosten
Euro 227,50 pro Person im EZ / Euro 209,50 pro Person im DZ
(mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung)
93
Meditation – Lebe Loslassen ...
Erlebe den Zauber der Meditation, erlebe die Freiheit des Seins. Lebe LOSLASSEN!
Es ist in aller Munde, „LOSLASSEN“! Jeder sollte es können, um Stress, Burn-out, gar
Krankheiten zu vermeiden, oder einfach weil es das Leben erhellt und beglückt.
Erlebniswochenenden
Meditation ist das Werkzeug, zu erfahren, wie es wirklich geht. Sie ist die große Kunst des
Lebens. Hast Du diesen wundervollen Sonnenuntergang gesehen? Die zarte Blüte am Wegesrand, den Vogel in seinem Flug beobachtet oder das Rauschen der Blätter im Wind gehört? All diese Wahrnehmungen haben eines gemeinsam, für einen Augenblick endete,
was gerade zuvor noch Deinen Geist beschäftigt hat. Flüchtig vielleicht, aber doch ist es geschehen.
Wir werden an diesem Wochenende, in Theorie und Praxis, die Basis schaffen, um diesen
flüchtigen Moment aus zu dehnen, ja ihn bewusst herbeiführen zu können. Dabei geleiten
werden uns unsere 5 Sinne, geführte Meditationen (Liege-, Sitz-, und Gehmeditationen),
kraftvolle Atemtechniken und mit der Hilfe, der mächtigen Mutter Natur, öffnen wir das Tor
zum bewussten LOSLASSEN. Habe dafür wetterfeste und bequeme Kleidung, ordentlich
Mut und eine Handvoll Vertrauen in Deinem Koffer.
Seminarnummer
WA 14 151204 10
Termin
04.12. - 06.12.2015
Kosten
Euro 227,50 pro Person im EZ / Euro 209,50 pro Person im DZ
(mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
Adventbäckerei
Walsroder Spezialitäten
Zum 7.Mal laden wir in unsere Stollen- und Plätzchenbäckerei ein.
Wie in jedem Jahr wünschen wir uns natürlich nach Ihrer Ankunft ein bisschen Schnee, um
Sie auf die Adventszeit richtig einzustimmen. Am Abreisetag darf es dann etwas tauen, damit alle stress- und rutschfrei nach Hause fahren können.
Am Samstag werden wir uns nach einem ausgiebigen Frühstück und einer kurzen theoretischen Einführung mit der Kunst der Stollenherstellung beschäftigen. Während der Stollen
ruht bereiten wir einige Teige für die Weihnachtskekse zu. Lust auf Vanillekipferl, Makronen, Haselnusstaler etc.?
Nach dem gemeinsamen Mittagessen und einem Verdauungsspaziergang wird der Stollenteig in Form gebracht und gebacken. Natürlich vergessen wir unsere Plätzchen nicht, die
auf großen Blechen und im Heißluftofen schnell gebacken sind. Nach dem Kaffeetrinken
verpacken wir unsere Plätzchen für daheim und tränken den Stollen abschließend mit flüssiger Butter und …!!!
Seminarnummer
WA 14 151204 20
Termin
04.12. - 06.12.2015
Kosten
Euro 174,50 pro Person im EZ / Euro 156,50 pro Person im DZ
Euro 87,25 für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren
94
Adventwochenende – mit Besuch der Kaiserstadt Goslar
Einer der schönsten Weihnachtsmärkte Norddeutschlands auf dem historischen Marktplatz
der UNESCO Weltkulturerbestadt Goslar lädt zum Bummeln, Verweilen und Genießen ein.
Umgeben von mittelalterlichen Hausfassaden erwarten Sie in den festlich geschmückten
Buden neben Zuckerbäckern, Glasbläsern, Holzschnitzern und Spielzeugmachern viele weitere Aussteller des Kunsthandwerkes. Auf dem nahe gelegenen Schuhhof lockt der Weihnachtswald mit Streichelzoo. 40 Tannenbäume erstrahlen mit tausenden Lichtern.
Nach einer abwechslungsreichen Stadtführung durch die winterliche Altstadt und einer interessanten Besichtigung der historischen Kaiserpfalz, laden wir zu einem Glühweinumtrunk im Weihnachtswald ein.
Erlebniswochenenden
Seminarnummer
WA 14 151204 10
Termin
04.12. - 06.12.2015
Kosten
Euro 179,50 pro Person im EZ / Euro 161,50 pro Person im DZ
Euro 35,00 für Kinder bis einschließlich 6 Jahren,
Euro 89,75 für Kinder zwischen 7 und 12 Jahren
Wein und Weinsensorik
Walsroder Spezialitäten
Für immer mehr Menschen gehört Wein zum Lebensgenuss. Und immer häufiger wird über
Wein diskutiert. Wir wollen Ihnen in unserem Seminar alles Wissenswerte über Wein vorstellen und anhand von Proben zeigen, wie Wein wahrgenommen werden kann. Sie lernen
die richtige Verkostung und Beurteilung von Weinen. Seminarinhalte sind unter anderem
das Weinaromarad und die Physiologie des Riechens und Schmeckens, Erkennen von Weinfehlern und die Verkostung von rebsortentypischen Weinen. Ein Highlight ist die Harmonie
von Wein & Käse, in Theorie und Praxis.
Für Ihr leibliches Wohl sorgen wir mit Snacks, Brot und Tafelwasser bei den Verkostungen.
Seminarnummer
WA 14 151204 30
Termin
04.12. - 06.12.2015
Kosten
Euro 234,50 pro Person im EZ / Euro 216,50 pro Person im DZ
(mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars)
95
Wegweiser
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar
anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht.
Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt
zu uns per Fax oder per Post nach Walsrode
geschickt werden kann. Telefonische Anmeldungen oder Reservierungen können wir
leider nicht vornehmen.
Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für
die Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro
Entfernungskilometer (also: einfache Strecke).
Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der
Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare
führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und
Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die
Teilnahmebedingungen auf der Seite 90 zu beachten.
Organistatorische Hinweise
Allgemeine Hinweise
Wir bieten eine Kinderbetreuung für Kinder im
Alter von 4 – 12 Jahren an. Bei Bedarf nehmen
Sie bitte mit unserer Rezeption unter der Rufnummer 05161 / 979-0 Kontakt auf.
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und
Betreuung der Kinder von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, die auf Grund eines Entsendungsbeschlusses nach den entsprechenden
Bestimmungen teilnehmen, sind vom Arbeitge-
Freistellungshinweise:
37(6)
= § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz
37(7)
= § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz
46(6)
= § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz
46(7)
= § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz
LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze
96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX
10(5)
= § 10 Absatz 5 Bundesgleichstellungsgesetz oder vglb. Regelungen
SU
= § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte und Richter
TV
= tarifvertragliche Freistellungsregelungen
BU
= Bildungsurlaubsgesetze der Länder
96
ber bzw. Dienststelle zu tragen. Die Kinderbetreuung muss ausdrücklicher Bestandteil der Beschlussfassung sein und mit der Anmeldung
übermittelt werden.
Rücktritt von der Seminarteilnahme
Der Rücktritt von einem Seminar ist nur durch
schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei
um schnellstmögliche Benachrichtigung an die
durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden
kann. Für den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen (zur Seminargebühr
s. S. 91 „Teilnahmebedingungen ver.di
bildung+beratung“) folgende Stornierungsregelung:
Seminarabsage
bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn 10,00 #
28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn 35,00 #
ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn
75,00 #
und bei Nichtteilnahme ohne Absage 100,00 #.
Damit nun auch unser Programm lesbar wird,
erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden Abkürzungen.
Angaben zur Zielgruppe:
BR
= Mitglieder von Betriebsräten
PR
= Mitglieder von Personalräten
MAV
= Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen
WA
= Wirtschaftsausschussmitglieder
AR
= Aufsichtsratsmitglieder
SBV
= Schwerbehindertenvertrauensleute
VL
= Vertrauensleute
eFU
= ehrenamtliche FunktionärInnen
iAN
= interessierte ArbeitnehmerInnen
FB
= FreiberuflerInnen
„Und wohin mit den Kindern? ...“
... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht scheitern.
Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren.
Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an unsere Rezeption
(Telefon 05161/979-0), die Kolleginnen helfen gern weiter.
Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung
durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt.
Unser Gelände bietet viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben, ein Besuch im
nahegelegenen Vogelpark sowie weitere Aktionen, z. B. ein Besuch des Serengeti-Parks,
werden im Laufe der Woche mit den Eltern abgesprochen. Diese Aktivitäten finden auf
eigene Kosten statt.
Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern nicht von
dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos mit.
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder
Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich die Notwendigkeit der
Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde.
Kinder ...
Kinderbetreuung
Organistatorische Hinweise
... sind bei uns immer
Willkommen!
97
Seminarbüro
Marion Gellermann
05161 / 979-559
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.00 - 16.00 Uhr
08.00 – 14.00 Uhr
Liane Köhler
05161 / 979-560
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
09.00 - 17.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Birgit Kronfeldt
05161 / 979-561
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.00 - 16.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Telefax
05161 / 979-562
E-Mail
[email protected]
Internet
www.verdi-walsrode.de
Montag - Donnerstag
Freitag
8.00 - 19.30 Uhr
8.00 - 14.00 Uhr
Sonja Reiter
[email protected]
Sabine Klemm
[email protected]
Anika Althoff
[email protected]
Telefon
05161 / 979-0
Telefax
05161 / 979-520
Kontakt
Rezeption
Organistatorische Hinweise
... Anika, ...
... Sabine und Sonja sorgen für einen
freundlichen Empfang.
Küchenleitung
Ilka Beinhorn
05161 / 979-511
[email protected]
98
Freistellung nach
Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG
analog LPersVG, Sonderurlaub,
Bildungsurlaubsgesetz
§ 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG
analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX
Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten
über den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 475,– zuzüglich
der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung. Diese Regelung bezieht
sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub
gewährleistet ist.
Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren,
die eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG,
§ 46 (6) BPersVG oder den entsprechenden §§
der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber.
Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss
ein Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder
Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden.
Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die
Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt
der Arbeitgeber die Kosten.
Eine Übersicht über die Seminargebühren und die Kosten für Unterkunft
und Verpflegung findet sich auf den Seiten 108/109.
Wer bezahlt was?
Organistatorische Hinweise
Liane, Marion und Birgit
vom Seminarbüro.
99
Hinweise für die Anreise
Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind
es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.35 Uhr,
ca. 11.35 Uhr, ca. 12.35 Uhr und ca. 13.35 Uhr (bei Fahrplanänderungen entsprechend).
Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Service nur zu den Hauptanreisezeiten am Montag
anbieten können.
Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsorde auf A 27 Ausfahrt Walsrode-Süd. Weitere Details siehe Skizze.
Wichtig: Sollte die Anreise am Sonntag (oder an anderen Tagen nach 19.30 Uhr)
erfolgen, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit, damit wir Ihnen den Türcode
mitteilen und einen Schlüssel bereit legen können.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode.
Mit freundlichen Grüßen
Das Parken auf den
hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf
eigene Gefahr.
ver.diBildungs- und
Tagungszentrum
Fußweg
Weitere
Organistatorische
Informationen
Hinweise
Anreisehinweise
Ihr Walsrode-Team
Anfahrtskoordinaten:
52° 52’ Nord
09° 35’ Ost
100
Anmeldung ver.di b+b-Seminare
Organistatorische Hinweise
101
102
Organistatorische Hinweise
Teilnahmebedingungen
Anmeldung GPB-Seminare
Organistatorische Hinweise
103
Chronologische Seminarübersicht
Seite
05.01.2015 - 09.01.2015
SBV 1
Arbeitsrecht 1
BR 1
16
19
9
12.01.2015 - 16.01.2015
TVöD - Einführung und Überblick
64
19.01.2015 - 23.01.2015
BR 2
BPersVG à la carte
26.01.2015 - 30.01.2015
BR 3
Arbeitsrecht 2
02.02.2015 - 06.02.2015
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb
BR 4
11
20
26
39
12
09.02.2015 - 13.02.2015
BPersVG 2
SBV 2
DGUV V2
BR 1
15
16
42
9
16.02.2015 - 20.02.2015
JAV und PR – (k)ein starkes Team?
Arbeitsrecht 3
BR 2
36
21
10
23.02.2015 - 27.02.2015
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Betriebs-und Dienstvereinbarungen
zu Mobbing, Sucht ...
Psychische Belastungen – Maßnahmen
durchsetzen
Anhang
10
28
02.03.2015 - 06.03.2015
TV-L – Einführung und Überblick
TVöD/TV-L Spezial: Eingruppierungsrecht
Lösungsorientiert beraten statt retten
SBV 3
BR 3
Gendergerechte Arbeitsbedingungen
im öffentlichen Dienst
104
22
49
45
64
65
60
17
11
37
Seite
09.03.2015 - 13.03.2015
Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik
Arbeitsrecht 1
BR 1
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
EDV 1
53
19
9
44
73
16.03.2015 - 20.03.2015
SBV 1
BPersVG 1
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen –
Öffentlichkeitsarbeit
BR 2
75
10
23.03.2015 - 27.03.2015
Arbeitsrecht 2
SBV 2
BR 4
Arbeitszeit aktiv gestalten
20
16
12
43
30.03.2015 - 02.04.2015
Betriebsratswerkstatt
Rechtswirksam schreiben
83
72
07.04.2015 - 10.04.2015
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
SBV Aktuell
27
18
13.04.2015 - 17.04.2015
TVöD Aufbau: Eingruppierungsrecht Bund
TVöD Aufbau: Eingruppierungsrecht Länder
TVöD Aufbau: Eingruppierungsrecht VKA
SBV 3
Wirtschaftsausschuss 1
Betriebs- und Dienstversammlungen
BR 2
65
65
66
17
23
77
10
20.04.2015 - 24.04.2015
Mobbing in Betrieb und Dienststelle
Arbeitsrecht 1
BR 3
49
19
11
27.04.2015 - 30.04.2015
Wer macht das Protokoll?
Klein aber Oho! BR in Kleinbetrieben
Allein ... und doch nicht allein –
Einpersonenbetriebsräte
Betriebsverfassung – Auffrischung
16
14
71
13
13
29
Chronologische Seminarübersicht
Seite
04.05.2015 - 08.05.2015
GBR – Grundlagen (Teil 1)
JAV und BR – (k)ein starkes Team?
BR 1
24
36
9
18.05.2015 - 22.05.2015
BPersVG 3
Den roten Faden fest in der Hand –
Aktive Gesprächsführung
Arbeitsrecht 2
BR 2
BR 4
55
20
10
12
25.05.2015 - 29.05.2015
Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Rechtswirksam Schreiben
Die Geschäftsführung des BR
Arbeiten im BR-Büro
27
26
27
72
69
70
01.06.2015 - 05.06.2015
Erfolgreich verhandeln
Überzeugend argumentieren
Arbeitsrecht 3
58
58
21
08.06.2015 - 12.06.2015
Arbeitsrecht 1
BR 2
19
10
15.06.2015 - 19.06.2015
TVöD – Einführung und Überblick
BR 4
64
12
22.06.2015 - 26.06.2015
Time-Out statt Burnout
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im
Arbeits- und Sozialrecht
BR 3
Gesundheit fordern – Gesundheit fördern
Beschäftigtenbefragung als Instrument
Indirekte Steuerung – Mehr Freiheit kann
krank machen
48
62
11
39
46
47
06.07.2015 - 10.07.2015
BPersVG 1
Schlagfertig im Betrieb
Arbeitsrecht 3
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
BR 3
14
55
21
35
11
13.07.2015 - 17.07.2015
Arbeitsrecht 1
Wirtschaftsausschuss 1
BR 4
19
23
12
20.07.2015 - 24.07.2015
SBV 1
Suchtproblematiken am Arbeitsplatz
BR 2
16
48
10
27.07.2015 - 31.07.2015
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
BetrVG à la carte
26
28
03.08.2015 - 07.08.2015
BR 3
11
10.08.2015 - 14.08.2015
TV-L – Einführung und Überblick
Arbeitsrecht 3
BR 4
action! Aktionsmöglichkeiten für die
Interessenvertretung
17.08.2015 - 21.08.2015
Gute Arbeit durchsetzen – strategische
Orientierung
Die SBV – Pfadfinder im Dschungel der
Institutionen
Arbeitsrecht 1
BR 1
24.08.2015 - 28.08.2015
BPersVG 2
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Ich habe Rücken! Betriebliche Prävention
bei MSE
Betriebsverfassung – Auffrischung
64
21
12
78
34
18
19
9
15
27
42
29
54
20
37
9
105
Anhang
29.06.2015 - 03.07.2015
Rhetorik für Frauen
Arbeitsrecht 2
Vielfalt im Betrieb – Managing Diversity
BR 1
15
Seite
Chronologische Seminarübersicht
Seite
31.08.2015 - 04.09.2015
EDV 2
73
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen – Öffentlichkeitsarbeit
75
Öffentlichkeitsarbeit 2.0
76
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
38
07.09.2015 - 11.09.2015
Arbeitsrecht 2
BEM – Überblick und
Regelungsmöglichkeiten
BR 2
BR 3
Hetzt Du noch, oder gestaltest Du schon?
Zeitmanagement für die Interessenvertretung
14.09.2015 - 18.09.2015
Mobbing in Betrieb und Dienststelle
SBV 2
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
Psychische Belastungen – Gefährdungsbeurteilungen
BetrVG à la carte
BR 4
21.09.2015 - 25.09.2015
Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik
SBV 1
DGUV V2 – Betriebliche
Gesundheitsstandards
Unternehmenswerkstatt
Jetzt holt mal das Beste für uns raus –
strategische BR-Arbeit
Anhang
28.09.2015 - 02.10.2015
Beteilungsrechte des BR bei der
Personalplanung
Mensch ärgere mich nicht – Konflikte lösen
Mediation
Wirtschaftsausschuss 2
Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb
Bilanzen lesen und verstehen
05.10.2015 - 09.10.2015
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats
BR 3
106
20
40
10
11
70
49
16
26
45
28
12
53
16
43
67
75
68
59
60
23
39
68
33
11
Seite
12.10.2015 - 16.10.2015
Klare Rede, starke Wirkung 2 –
Besondere Herausforderungen
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Arbeitsrecht 1
Arbeiten im BR-Büro
Betrieblicher Gesundheitsschutz als Projekt
Rechtswirksam schreiben
19.10.2015 - 23.10.2015
BPersVG 1
Gesprächsführung zu heiklen Themen
SBV – Auffrischung
JAV und BR – (k)ein starkes Team?
Beteiligung des BR bei der
beruflichen Bildung
Arbeitszeit – Gefährdungsanalyse
Arbeitszeit und Gesundheit
BR 2
26.10.2015 - 30.10.2015
TVöD – Aufbau:
Eingruppierungsrecht Bund
TVöD – Aufbau:
Eingruppierungsrecht Länder
TVöD – Aufbau:
Eingruppierungsrecht VKA
Arbeitsrecht 3
Wer macht das Protokoll?
BEM-Spezial: Betriebs- und
Dienstvereinbarungen
GBR – Praxis (Teil 2)
BR 4
Allein ... und doch nicht allein –
Einpersonenbetriebsräte
02.11.2015 - 06.11.2015
Beamtenrecht – Einführung
BPersVG à la carte
Erfolgreich verhandeln
Arbeitsrecht 2
Medienkompetenz für die Interessenvertretung
Wirtschaftliches Grundwissen für BR
BR 1
53
22
19
70
46
72
14
47
30
36
38
51
51
10
65
65
66
21
71
41
24
12
13
66
28
58
20
76
67
9
Chronologische Seminarübersicht
Seite
09.11.2015 - 13.11.2015
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
SBV 3
Datenschutz für die Interessenvertretung
Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung
BetrVG à la carte
16.11.2015 - 20.11.2015
BPersVG 3
EDV 3
Arbeitsrecht 1
Betriebsvereinbarung und Einigungsstelle
Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis
Gesundheit fordern – Gesundheit fördern
BR 3
Betriebs- und Dienstversammlungen
23.11.2015 - 27.11.2015
Time-Out statt Burnout
Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik
Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeitsrecht
Das Rad nicht neu erfinden – Wissenstransfer im Gremium
BEM Aufbau – BEM verbessern
BR 2
26
17
34
61
28
15
74
19
35
35
39
11
77
48
53
27
Seite
30.11.2015 - 04.12.2015
Arbeitszeit aktiv gestalten
Vorformulierte Arbeitsverträge
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung
älterer ArbeitnehmerInnen
Suchtproblematiken am Arbeitsplatz
BR 4
07.12.2015 - 11.12.2015
AGG – Für eine Arbeitswelt ohne
Diskriminierung
Arbeitsrecht für die SBV
Arbeitsrecht 3
Arbeitsstättenverordnung
BR 3
Psychische Belastungen – Maßnahmen
durchsetzen
14.12.2015 - 18.12.2015
Menschenkenntnis für die BR-Arbeit
BR 1
50
61
63
63
48
12
62
17
21
43
11
45
59
9
72
40
10
Anhang
107
Alle Preise im Überblick
Anhang
action! Aktionsmöglichkeiten für die
Interessenvertretung (3 Tage)
650,–
Beteilungsrechte des BR bei der
Personalplanung
1.095,–
AGG – Für eine Arbeitswelt ohne
Diskriminierung
930,–
Betrieblicher Gesundheitsschutz
als Projekt
945,–
Aktuelle Rechtsprechung zum
Arbeitsrecht (4 Tage)
780,–
Betriebs- und Dienstversammlungen
(3 Tage)
650,–
Betriebsratswerkstatt (4 Tage)
890,–
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
zu Mobbing, Sucht (3 Tage)
675,–
Aktuelle Rechtsprechung zum
Arbeitsrecht (5 Tage)
930,–
Aktuelle Rechtsprechung zum
Beamtenrecht (4 Tage)
680,–
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
(4 Tage)
870,–
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
(5 Tage)
1.090,–
Allein ... und doch nicht allein –
Einpersonenbetriebsräte (3 Tage)
670,–
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
995,–
Arbeiten im BR-Büro
990,–
Betriebsvereinbarung und
Einigungsstelle
1.090,–
Betriebsverfassung – Auffrischung
(4 Tage)
850,–
Betriebsverfassung – Auffrischung
(5 Tage)
1.090,–
BetrVG à la carte
1.090,–
Bilanzen lesen und verstehen
1.050,–
BPersVG 1 – 3
875,–
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung
älterer ArbeitnehmerInnen
930,–
Arbeitsrecht 1 – 3
930,–
Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst
930,–
Arbeitsrecht für die SBV
930,–
Arbeitsstättenverordnung
995,–
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
im Arbeits- und Sozialrecht
930,–
Arbeitszeit – des gesunde Maß finden
(3 Tage)
700,–
Arbeitszeit – Gefährdungsbeurteilung
(3 Tage)
700,–
Arbeitszeit aktiv gestalten
995,–
Beamtenrecht – Einführung
930,–
BEM – Überblick und Regelungsmöglichkeiten
Die allgemeinen Aufgaben
des Betriebsrats
995,–
Die Geschäftsführung des BR (3 Tage)
760,–
BEM Aufbau – BEM verbessern
995,–
BEM-Spezial: Betriebs- und Dienstvereinbarungen (3 Tage)
Die SBV – Pfadfinder im Dschungel
der Institutionen
930,–
690,–
Beschäftigtenbefragungen als
Analyseinstrument
Direktionsrecht, Versetzung,
Änderungskündigung
930,–
995,–
EDV 1 – 3
930,–
Erfolgreich verhandeln
930,–
Beteiligung des BR bei der beruflichen
Bildung
1.020,–
108
BPersVG à la carte
990,–
BR 1 – BR 4
930,–
Das Rad nicht neu erfinden –
Wissenstransfer im Gremium
1.090,–
Den roten Faden fest in der Hand –
Aktive Gesprächsführung
930,–
Der GBR – Teil 1 – Grundlagen (3 Tage)
695,–
Der GBR – Teil 2 – Einrichtung und
Aufgaben (3 Tage)
695,–
DGUV V2 – Betriebliche Gesundheitsstandards im Praxistest (3 Tage)
690,–
DGUV V2 – Betriebliche Gesundheitsstandards setzen (3 Tage)
690,–
1.050,–
Alle Preise im Überblick
Gendergerechte Arbeitsbedingungen
im öffentlichen Dienst (3 Tage)
640,–
Psychische Belastungen – Maßnahmen
durchsetzen (3 Tage)
700,–
Gesprächsführung zu heiklen Themen
930,–
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
995,–
Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb
995,–
Rechtswirksam Schreiben (4 Tage)
850,–
Gesundheit fordern – Gesundheit fördern 995,–
Rechtswirksam Schreiben mit EDV (5 Tage) 990,–
Gute Arbeits durchsetzen – strategische
BR-Arbeit
995,–
Rhetorik für Frauen
930,–
SBV – Auffrischung
930,–
Hetzt Du noch, oder gestaltest
Du schon? Zeitmanagement (3 Tage)
630,–
Ich habe Rücken! Betriebliche Prävention 995,–
Indirekte Steuerung – mehr Freiheit
kann krank machen (3 Tage)
690,–
JAV und BR – (k)ein starkes Team?
1.090,–
JAV und PR – (k)ein gutes Team?
1.090,–
SBV 1 – 3
930,–
SBV Aktuell (4 Tage)
780,–
Schlagfertig im Betriebsalltag (3 Tage)
660,–
Stimmt das Klima noch? Mobbing
in Betrieb und Dienststelle
930,–
Suchtproblematiken am Arbeitsplatz
995,–
Teilzeit- und Befristungsgesetz (3 Tage)
595,–
Time-Out statt Burnout
930,–
Klare Rede, starke Wirkung 1 – Rhetorik 930,–
TV-L – Einführung und Überblick
930,–
Klare Rede, starke Wirkung 2 –
Besondere Herausforderungen
930,–
TV-L – Aufbau: Eingruppierungsrecht
930,–
Klein aber Oho! BR in Kleinbetrieben
(4 Tage)
TVöD – Aufbau: Eingruppierungsrecht
930,–
850,–
TVöD – Einführung und Überblick
930,–
Lösungsorientiert beraten statt retten
(3 Tage)
595,–
Überzeugend argumentieren
Mediation
970,–
Unternehmenswerkstatt
Medienkompetenz für die
Interessenvertretung
970,–
Jetzt holt mal das Beste für uns raus –
strategische BR-Arbeit
970,–
TVöD/TV-L Spezial: Eingruppierungsrecht 930,–
Vielfalt im Betrieb – Managing Diversity
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen –
Öffentlichkeitsarbeit
970,–
Mensch ärgere mich nicht –
Konflikte lösen
970,–
Menschenkenntnis für die BR-Arbeit
960,–
950,–
1.050,–
945,–
Vorformulierte Arbeitsverträge (3 Tage)
595,–
Wer macht das Protokoll? (3 Tage)
710,–
Wer macht das Protokoll?
(mit EDV 5 Tage)
1.100,–
Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis 1.180,–
Wir haben alles unter Kontrolle! –
Datenschutz für die Interessenvertretung
(3 Tage)
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
930,–
Wirtschaftliches Grundwissen für BR
1.050,–
Öffentlichkeitsarbeit 2.0
970,–
Wirtschaftsausschuss 1 und 2
1.050,–
Psychische Belastungen – Gefährdungsbeurteilungen
995,–
695,–
Anhang
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro vollem
Tag 123 Euro; zusätzlich in Anspruch genommene Mahlzeiten werden
gesondert berechnet.
109
Impressum
Anschrift
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77 · 29664 Walsrode
Telefon
05161/979-0 (Zentrale)
05161/979-559 / -560 / -561 (Seminarbüro)
Telefax
05161/979-562
E-Mail
[email protected]
Internet
www.verdi-walsrode.de
V.i.S.d.P.
Peter Strothotto, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Druck
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Sieker Landstraße 126, 22143 Hamburg
Fotos
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Lars Lippert, Bad Fallingbostel
Layout/Satz
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www.roncor.de · [email protected]
110
111
ver.di
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Sunderstraße 77
29664 Walsrode
Telefon 05161/9 79-0
Telefax 05161/9 79-562
112