TV-V Seminar Angebot - Ver- und Entsorgung

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TV-V Seminar Angebot - Ver- und Entsorgung
TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht 2
 FREISTELLUNG
Praxis des Eingruppierungsrechts
gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG, § 46 Abs. 6 BPersVG, analog
LPersVG, § 96 Abs. 4 SGB IX.
Als Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei
der Einstellung und Eingruppierung mit; Sie müssen Ein- und
Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin überprüfen. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung können
Sie im Seminar u.a. üben, Stellen zu beschreiben und zu
bewerten, um auf dieser Grundlage Eingruppierungen und
ihre Zuordnung in den TV-V korrekt beurteilen zu können.
Ihre Fragen zur Eingruppierung in besonderen Fällen werden
beantwortet.
 KOSTENERSTATTUNG
Dieses Seminar vermittelt Ihnen vertiefende Kenntnisse über
das Eingruppierungsrecht und schafft Sicherheit im Umgang
mit dieser komplexen Materie. Damit baut es auf den Inhalten
des TV-V-Seminars ´Eingruppierungsrecht 1´ auf.
Die Seminargebühr beträgt für alle TV-V-Seminare 760,00 €
(gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerbefreit)
Zu diesen Kosten kommen die Kosten für Übernachtung
und Verpflegung in Mosbach: 285,00 € (inkl. MwSt.)
Die Seminarinhalte in Stichworten:
 ANMELDUNG
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Vertiefung: Aufbau der Entgeltordnung und der juristischen
Auslegung der Tätigkeitsmerkmale
Zusammenhang zwischen Tätigkeitsmerkmalen und
Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibung
Grundlage der Stellenbeschreibung für den
Eingruppierungsvorgang
Aktuelle Fälle und Übungen zur Eingruppierung
Vertiefung der Beteiligungsrechte der gesetzlichen
Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und
Umgruppierung
Strategien der gesetzlichen Interessenvertretung für
eine tarifkonforme Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeit einer tarifkonformen
Eingruppierung für die einzelnen Beschäftigten
Teilnahmevoraussetzung: Besuch des Seminars
´Eingruppierungsrecht 1´ nach TV-V
28.09. - 30.09.2016
Sem.-Nr. 1500-1609281
www.verdi-bub.de
Mosbach
ver.di Bildungszentrum
An Kostenarten fallen an: Seminargebühr (Referenten-,
Durchführungskosten, Seminarunterlagen), Übernachtungsund Verpflegungskosten, Fahrtgeld. Die Kostenerstattung
durch den Arbeitgeber für die Seminarteilnahme regelt
§ 40 Abs. 1 BetrVG, § 44 Abs. 1 BPersVG, analog LPersVG,
§ 96 Abs. 8 SGB IX.
 SEMINARKOSTEN
Bitte an ver.di Bildung und Beratung gGmbH,
Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz senden oder an
Fax-Nr. 06131 9726 182 faxen.
TV-V
Tarifvertrag
Versorgungsbetriebe
Seminarangebote
für die gesetzlichen
Interessenvertretungen 2016:
 TV-V Grundlagen
Einführung und Überblick
 IHRE ANSPRECHPARTNERIN
ver.di Bildung + Beratung
Gemeinnützige GmbH
Regionalvertretung Rheinland-Pfalz-Saarland
Münsterplatz 2-6
55116 Mainz
Helga Meinhardt
Fon
06131 9726-167
Fax
06131 9726-182
E-Mail
[email protected]
Internet
verdi-bub.de oder rlp.verdi-bub.de
Sitz der Gesellschaft: ver.di Bildung + Beratung Gemeinnützige GmbH
Mörsenbroicher Weg 200, 40470 Düsseldorf
Geschäftsführung: Detlev Schmidt, Ralf Wilde
Aufsichtsratsvorsitzende: Dina Bösch
Amtsgericht Düsseldorf HRB 1210; FA Düsseldorf-Nord, St.-Nr. 105/5895/0512
Bankverbindung: Stadtsparkasse Düsseldorf
IBAN DE90300501101005915754, BIC DUSSDEDDXXX
 TV-V Arbeitszeitregelungen
und Arbeitnehmerhaftung
 TV-V Eingruppierungsrecht 1
 TV-V Eingruppierungsrecht 2
TV-V-Grundlagen: Einführung und Überblick
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten
der gesetzlichen Interessenvertretung
Der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) ist eine wesentliche
Rechtsquelle für Betriebs- und Personalräte. Hieraus entstehen
eine Reihe von Überwachungs- und Gestaltungsaufgaben für
gesetzliche Interessenvertretungen. Daher ist es notwendig,
Inhalte und Vereinbarungen des TV-V zu kennen, um die Inte
ressen der Beschäftigten angemessen vertreten zu können.
Das Seminar bietet einen guten Überblick über alle Bestandteile
des Tarifvertrags und schlägt eine Brücke zur Umsetzung in die
betriebliche Praxis. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den
Eingruppierungsregelungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
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Grundsätze des TV-V und Geltungsbereich
Überblick über die Regelungsinhalte
Überblick über Eingruppierungsregelungen
Aktuelle Rechtsprechung
Spezielle Regelungen der Bundesländer
Weiterentwicklung des TV-V
TV-V spezial: Arbeitszeitregelungen
und Arbeitnehmerhaftung in der
Energiewirtschaft
Schwerpunkt: Rufbereitschaft und Ruhezeit
nach dem ArbZG
Der TV-V enthält ein Reihe von Regelungen zur Arbeitszeit als
Grundlage für die betriebliche Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung und für die Sonderformen der Arbeit (wie z.B. Rufbereitschaft). Neben der Einführung in die Arbeitszeitproblematik vermittelt Ihnen das Seminar einen Überblick über
die im TV-V getroffenen Vereinbarungen und deren Voraussetzungen für eine tarifkonforme Umsetzung.
Sie lernen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung kennen sowie die Definitionen und Erläuterungen
der unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TV-V. Im
Fokus stehen dabei Ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte als
Interessen-vertretungsmitglied und die Gestaltung einer möglichen Dienst-/Betriebsvereinbarung.
Darüber hinaus werden im Seminar die Grundlagen der Arbeitnehmerhaftung im Überblick dargestellt. Der Schwerpunkt liegt
dabei auf möglichen arbeitzeitrechtlichen Verstößen und den
Folgen für die Beschäftigten im Rahmen möglicher Schäden
und Haftungsfälle.
TV-V-Aufbau: Eingruppierungsrecht 1
Grundlagen des Eingruppierungsrechts
nach § 5 TV-V
Die Grundsätze und die Systematik der Eingruppierung
in die Entgeltgruppen sind in § 5 des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V) und in Anlage 1 geregelt. Als
Betriebs- bzw. Personalratsmitglied bestimmen Sie bei
der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die
Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche
Richtigkeit hin zu überprüfen.
Das Seminar ´Eingruppierungsrecht´ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, zu Aufbau und Systematik
der einzelnen Teile des Tarifvertrags, insbesondere der
Anlage 1, sowie zum Grundsatz der Tarifautomatik. Die
Teilnehmenden gehen mit Tätigkeitsmerkmalen um,
Begriffe sowie Definitionen zum Eingruppierungsrecht
werden vorgestellt und erläutert. Sie verstehen spezielle
Eingruppierungsfragen und lernen, Ihre Kenntnisse in der
Praxis anzuwenden. Darüber hinaus erfolgt ein Überblick
über Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der
Entgelttabellen im TV-V.
Weitere Inhalte des Seminars sind die Beteiligungsrechte
und Gestaltungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung im Rahmen der Ein- und Umgruppierung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Seminarinhalte in Stichworten:
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02.03. - 04.03.2016
Sem.-Nr. 1500-1603021
Mosbach
ver.di Bildungszentrum
Einführung in die gesetzliche und tarifliche Grundlagen
der Arbeitszeitgestaltung
Regelungsbedarf und Mitbestimmungsgrundlagen bei
der Arbeitszeitgestaltung
Direktions-/Weisungsrecht des Arbeitgebers und Einfluss
auf Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung
Rufbereitschaft als Sonderform der Arbeitszeit und
Auswirkungen auf die ´allgemeine´ Arbeitszeitgestaltung
Überblick: Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Umfang der Schadenersatzpflicht, z.B. bei Schäden
gegenüber Dritten
Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten
vor Schadens- und Haftungsfälle
02.05. - 04.05.2016
Sem.-Nr. 1500-1605022
Mosbach
ver.di Bildungszentrum
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Rechtsgrundlagen für eine gesetzes- und tarifkonforme
Bildung des Entgelts nach TV-V
Überblick zu den Grundbestandteilen der Entgeltbildung:
§ 5 TV-V Anlage 1
Darstellung: Akteure der Eingruppierung
Aufbau und Struktur der Anlage 1 „Eingruppierung von
Arbeitnehmern in den Versorgungsbetrieben“
Grundlagen der Stellenbeschreibung und -bewertung
Beteiligungsrecht der gesetzlichen Interessenvertretung
im Rahmen der Ein- und Höhergruppierung
29.06. - 01.07.2016
Sem.-Nr. 1500-1606291
Mosbach
ver.di Bildungszentrum