Programmheft - und Tagungszentrum Walsrode

Transcrição

Programmheft - und Tagungszentrum Walsrode
Seminare
2014
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Walsrode
www.verdi-walsrode.de
5
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
6
Seminare für gesetzliche Interessenvertretungen
8
Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht
9
Wahlvorstandsschulungen Betriebsverfassungsrecht
13
Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht
14
Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen
16
Grundlagenseminare Arbeitsrecht
19
Grundlagenseminare für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
23
Grundlagenseminare für Aufsichtsräte, Mitglieder von KBR und GBR
25
Grundlagenseminar zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
26
Recht aktuell
27
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
33
Arbeits- und Gesundheitsschutz
40
Arbeitszeit
44
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
46
Mobbing und Sucht
49
Rhetorik und Gesprächsführung
52
Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
56
Arbeits-und Sozialrecht
59
TVöD
62
Beamtenrecht
64
Betriebs-und Personalwirtschaft
65
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/ EDV-Einsatz
67
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
71
Interessenvertretung als Beruf(ung)
74
Walsroder Spezialitäten
76
Wünsch’ dir was – Maßgeschneiderte Angebote für’s Gremium
76
Woche der Interessenvertretung
78
Walsroder Gesundheitswoche
79
Besondere Seminarangebote: Bereich Genderpolitik
80
Besondere Seminarangebote: Prüferinnen und Prüfer
82
Familienarrangements und Erlebniswochenenden
84
Inhaltsverzeichnis
Willkommen
Inhaltsverzeichnis
Organisatorische Hinweise
Wegweiser
86
Und wohin mit den Kindern?
87
Anschluss unter …
88
Wer bezahlt was?
89
Der Weg zu uns
90
Anmeldeformular für arbeitgeberfinanzierte Seminare (BR/PR/SBV/MAV)
91
Teilnahmebedingungen
92
Anmeldeformular für gewerkschaftspolitische Seminare (Bildungsurlaub)
93
Chronologische Seminarübersicht
94
Anhang
Wir freuen uns auf Euch – Hanns-Carsten, Ralf, Burkhard, Peter, Katrin, Gina
Eine chronologische Übersicht über unser Seminarangebot
befindet sich am Ende der Broschüre (S. 94)
4
Wie wir die Menschen das Lernen lehren …
„Der eigentliche Zweck des Lernens ist nicht das Wissen, sondern das Handeln“.
Willkommen
Das entdeckte der englische Sozialwissenschaftler Herbert Spencer schon vor über hundert
Jahren. Für uns bedeutet das, den Teilnehmenden an unseren Seminaren, „GanzkörperKnow –How“ mit auf den zu Weg geben: nicht nur den Rucksack voll sachdienlicher rechtlicher Informationen, sondern auch praktische Erfahrungen, wie Informationen gezielt
kommuniziert werden können und konkrete Möglichkeiten, wie dabei immer auch andere
Aspekte, z. B. solche des Gesundheitsschutzes, einbezogen werden können. Das erreichen
wir durch ein gut durchmischtes Seminarangebot aus den Themenbereichen „Grundqualifizierung für Interessenvertretungen“, „Arbeitsrecht“, „Arbeits-und Gesundheitsschutz“ und
„Soziale Kompetenz“.
Zudem arbeiten wir ganz bewusst in Seminaren und nicht in Schulungen; wir wollen unsere Bildungsarbeit ent-schulen. Die Teilnehmenden an unseren Seminaren lernen selbstverantwortlich und aktiv. Sie erkennen, welche Werkzeuge sie benötigen, um im Alltag als
Interessenvertretung bestehen zu können. Wir organisieren einen Erfahrungsaustausch, in
dem möglichst alle Beteiligten voneinander lernen: Denn unsere Kolleginnen und Kollegen
sind kompetente und fähige Menschen, von deren Wissen, Wollen und Können andere nur
profitieren können.
Das Seminarteam bringt den Teilnehmenden sein Fachwissen so nahe, dass sie es im wahrsten Wortsinn be-greifen. Nicht als DozentInnen, sondern als Lotsen im Lehr-Lernprozess.
Vorträge und Powerpoint sind die Ausnahme, dynamische Gruppen- oder Einzelarbeit die
Regel, um gleichberechtigtes und mündiges Lernen zu ermöglichen. „Nicht in Problemen,
sondern in Lösungen denken“, lautet der Leitsatz und Bedenken werden zu Herausforderungen: so wird das oft gehörte resignierte „Ja, aber bei uns geht das nicht“, zu einem
zuversichtlichen „Ja, und wie bringe ich das bei uns zum Laufen?“. So kommen wir der
Lösung nahe. Gemeinsam. Die Teilnehmenden und das Team.
Das Walsrode-Team
Organisatorische Hinweise und Erläuterungen finden sich am Ende
der Broschüre unter „weitere Informationen“.
5
Liebe Mitglieder, Vertrauensleute, Betriebs- und
Personalräte und auf gewerkschaftliche Bildung
Neugierige,
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
wir haben auch für 2014 wieder ein breites Angebot aus den Themenbereichen
„Gesellschaftspolitik“, „Gute Arbeit“, „Gesundheit“, „Ehrenamtliches Engagement“ und „persönliche Kompetenzen“ für Euch zusammen gestellt. Hier geht es nicht nur um
inhaltliche Weiterbildung und Wissenserwerb. Ihr seid eingeladen über den Kontakt zu Gleichgesinnten in den Erfahrungsaustausch zu kommen und gemeinsam konkrete Ideen und Kompetenzen für neue Wege zu entwickeln
für eine starke Persönlichkeit,
ein gesundes Arbeitsumfeld und
eine gerechtere Gesellschaft.
Die Ausschreibungstexte findet ihr auf unserer Internetseite: www.verdi-walsrode.de unter
„Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder“. Träger dieser Seminare ist
„ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB).
Wir freuen uns sowohl auf bekannte, als auch auf neue nette Gesichter bei unseren Bildungsurlauben.
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Thema
Termin
Seminarnummer
Ein gutes Sozialsystem für alle ist möglich!
06.01. - 10.01.2014
WA 03 140106 04
Tarifpolitik – Grundlagen, Tarifautonomie
und Streikrecht
06.01. - 10.01.2014
WA 03 140106 05
Kommunikationstraining
06.01. - 10.01.2014
WA 03 140106 02
Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter 1
03.02. - 07.02.2014
WA 03 140203 09
Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter 2
10.03. - 14.03.2014
WA 03 140310 07
Ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter
10.06. - 13.06.2014
WA 03 140610 06
Kein Stress mit dem Stress
23.06. - 27.06.2014
WA 03 140623 01
Nur ein Laster – oder schon süchtig?
Sucht im gesellschaftlichen Kontext
23.06. - 27.06.2014
WA 03 140623 05
Menschenrechte – Von der Vision zur Wirklichkeit
21.07. - 25.07.2014
WA 03 140721 02
Gewerkschaft? Gewerkschaft! – Woher wir kommen,
was wir sind und was wir wollen
21.07. - 25.07.2014
WA 03 140721 03
Anliegen und Probleme lösen – Kampagnen
erfolgreich planen und organisieren
21.07. - 25.07.2014
WA 02 140721 05
Termin
Seminarnummer
Kommunikation: Auf Augenhöhe mit den Vorgesetzten
28.07. - 01.08.2014
WA 03 140728 01
Von eigener Wut zu gemeinsamen Taten –
Mit Organizing zum kollektiven Handeln
28.07. - 01.08.2014
WA 02 140728 03
„Direkte Kommunikation“ – der Weg zu
Aktivierung und Organisierung
28.07. - 01.08.2014
WA 02 140728 04
Lebensqualität – Wie gehen wir mit unserer Zeit um?
28.07. - 01.08.2014
WA 03 140728 05
Mobbing – Psychoterror am Arbeitsplatz
28.07. - 01.08.2014
WA 03 140728 02
Tarifpolitik für Heute und Morgen –
Bestandsaufnahme und Zukunftswerkstatt
04.08. - 08.08.2014
WA 03 140804 05
Aus Angst wird Mut
04.08. - 08.08.2014
WA 03 140804 02
Gute Taten wollen ans Licht der Welt!
Öffentlichkeitsarbeit als Gegenmacht
11.08. - 15.08.2014
WA 03 140811 05
Burnout
11.08. - 15.08.2014
WA 03 140811 03
Weltwirtschaftskrise: Finanzkapitalismus am Ende?
11.08. - 15.08.2014
WA 03 140811 04
Ich und mein Team
11.08. - 15.08.2014
WA 03 140811 02
Moderationstraining
18.08. - 22.08.2014
WA 03 140818 02
Hauptsache Arbeit?
Nicht mit uns – Gute Arbeit ist das Ziel!
25.08. - 29.08.2014
WA 03 140825 05
KRISE! Wieso, weshalb, warum? – Wirtschaft
besser verstehen
15.12. - 19.12.2014
WA 03 141215 05
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
Thema
Ein Hinweis zum Anmelde- und Auswahlverfahren.
Da es regelmäßig mehr Anmeldungen gibt, als Seminarplätze zur Verfügung stehen, entscheiden
wir ca. 10 Wochen vor Seminarbeginn über die Auswahl der Teilnehmenden. Bei dieser Auswahl
werden faire Kriterien zu Grunde gelegt. Wir möchten, dass unsere Seminare sowohl von der Altersstruktur, als auch unter Gendergesichtspunkten ausgewogen besetzt sind. Darüber hinaus
möchten wir möglichst vielen Kolleginnen und Kollegen eine Chance geben, von Zeit zu Zeit an
einem Seminar teilzunehmen. Wir schauen also auch schon einmal auf die Anzahl der Seminarbesuche in der Vergangenheit. Es macht von daher wenig Sinn, sich möglichst schnell auf möglichst
viele Seminare anzumelden.
7
Grundlagenseminare
Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 29) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt
sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 32) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied
der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich* i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG).
* Der Duden definiert der Begriff „erforderlich“ folgendermaßen: „Adjektiv – für einen bestimmten Zweck
unbedingt notwendig; unerlässlich“
8
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,muss
sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und diegesetzlichen
Möglichkeiten kennen und nutzen. Das passende Werkzeug hierzu istdas Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Es ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlagefür den Betriebsrat
und bildet die Basis zur Bewältigung der vielen Aufgabenund Möglichkeiten.
Grundlagenseminare
In diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestextendie wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen und zusätzlichKenntnisse
und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgabenund Vorhaben erwerben.
Schließlich müssen Sie die relevanten gesetzlichen Bestimmungennicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessender Beschäftigten kompetent zu vertreten.
So lassen sich bestehende Problemelösen und Arbeitsbedingungen mitgestalten.
Daher liegt ein besonderer Schwerpunkt des Seminars auf der Vermittlung des Betriebsverfassungsgesetzesund dessen Anwendung in Ihrer alltäglichen Arbeit alsBetriebsratsmitglied.
So finden Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe garantiert schnellzurecht!
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Worauf es ankommt: Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Betriebsverfassung
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Die Betriebsratstätigkeit: Die wichtigsten Gesetze und Kommentare
Der richtige Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Tipps zur Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Vom Umfang der Beteiligungsrechte und möglichen Wegen zu deren Durchsetzung
Seminarnummer
WA 01 140120 06
WA 01 140324 06
WA 01 140505 06
WA 01 140602 06
WA 01 140707 06
WA 01 140804 06
WA 01 140901 06
WA 01 140922 06
WA 01 141006 06
WA 01 141103 06
WA 01 141110 06
WA 01 141201 06
WA 01 150105 06
WA 01 150202 06
WA 01 150309 06
Termin
20.01.2014 - 24.01.2014
24.03.2014 - 28.03.2014
05.05.2014 - 09.05.2014
02.06.2014 - 06.06.2014
07.07.2014 - 11.07.2014
04.08.2014 - 08.08.2014
01.09.2014 - 05.09.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
06.10.2014 - 10.10.2014
03.11.2014 - 07.11.2014
10.11.2014 - 14.11.2014
01.12.2014 - 05.12.2014
05.01.2015 - 09.01.2015
02.02.2015 - 06.02.2015
09.03.2015 - 13.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Hinweis
Der Termin 10. - 14.11.2014 ist speziell für NachtschichtlerInnen
9
Mensch geht vor! Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Das strikt praxisorientierte Seminar „Mensch geht vor!“ liefert Ihnen das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten bestmöglich im Sinne der Belegschaft handeln zu
können.
Grundlagenseminare
Personelle Angelegenheiten – was so sachlich-nüchtern klingt, ist die allgemeine Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der oft im betrieblichen Alltag für die Beteiligten stark emotionsbeladen ist. Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung – es geht um Entscheidungen mit meist nachhaltigem Einfluss auf die Biografie der/
des einzelnen Beschäftigten.
In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: Keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung
ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten des Betriebs
abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des
Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Die Grundlagen dazu werden Ihnen in diesem Seminar kompakt und lebensnah vermittelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Recht so? Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Betriebsverfassung
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Kündigungen: Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Seminarnummer
WA 01 140127 06
WA 01 140616 06
WA 01 140714 06
WA 01 140811 06
WA 01 140922 16
WA 01 141020 06
WA 01 141117 06
WA 01 141208 06
WA 01 150119 06
WA 01 150216 06
WA 01 150316 06
10
Termin
27.01.2014 - 31.01.2014
16.06.2014 - 20.06.2014
14.07.2014 - 18.07.2014
11.08.2014 - 15.08.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
20.10.2014 - 24.10.2014
17.11.2014 - 21.11.2014
08.12.2014 - 12.12.2014
19.01.2015 - 23.01.2015
16.02.2015 - 20.02.2015
16.03.2015 - 20.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Agieren statt reagieren! Betriebsverfassung:
Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Unser Seminar „Agieren statt reagieren“ vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse über die
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats und zeigt Ihnen gleichzeitig problembezogen anhand praktischer Beispiele auf, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb optimal wahrnehmen und durchsetzen kann.
Grundlagenseminare
Der Betriebsrat kann in wichtigen sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Regelungen zur
Arbeitszeit, zum Urlaubsplan, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen
Lohngestaltung nicht nur reagieren, sondern selbst initiativ werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.
Ihre Kompetenz in Richtung aktiver Mitbestimmung zu schulen, ist das Ziel dieses Seminars.
Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird dabei ein hoher Stellenwert
beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Agieren statt reagieren: Initiativrechte des Betriebsrats
Wer darf was? Mitbestimmungsrechte und die Grenzen der Mitbestimmung
Hier sprechen Experten: Der Einsatz von Sachverständigen
Betriebsverfassung
Die Zielgerade: Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Die Einigungsstelle: Wissenswertes über Zuständigkeit und Verfahren
Seminarnummer
WA 01 140113 06
WA 01 140303 06
WA 01 140623 06
WA 01 140721 06
WA 01 140818 07
WA 01 140922 07
WA 01 141027 06
WA 01 141124 06
WA 01 141215 06
WA 01 150126 06
WA 01 150302 06
WA 01 150323 06
Termin
13.01.2014 - 17.01.2014
03.03.2014 - 07.03.2014
23.06.2014 - 27.06.2014
21.07.2014 - 25.07.2014
18.08.2014 - 22.08.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
27.10.2014 - 31.10.2014
24.11.2014 - 28.11.2014
15.12.2014 - 19.12.2014
26.01.2015 - 30.01.2015
02.03.2015 - 06.03.2015
23.03.2015 - 28.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
11
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu
tun oder bedeuten sogar den radikalen Umbau eines Betriebs oder Unternehmens: Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich Arbeitsinhalte und -bedingungen. Zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.
Grundlagenseminare
Diese Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend
und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.
Im Seminar erfahren Sie anhand konkreter Fallbeispiele, wie Sie als Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten erheblich beeinflussen können. Neben der Kenntnis rechtlicher Bestimmungen bekommen Sie auch das
nötige Rüstzeug in den Fragen der richtigen Strategie, um elementare Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was geht da vor? Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Betriebsverfassung
Wer weiß was? Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des
Arbeitgebers
Geht das? Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Nicht ohne uns! Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Gemeinsam stark: Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Was wir wollen: Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
Seminarnummer
WA 01 140203 06
WA 01 140407 06
WA 01 140825 06
WA 01 140922 17
WA 01 141013 06
WA 01 141110 02
Termin
03.02.2014 - 07.02.2014
07.04.2014 - 11.04.2014
25.08.2014 - 29.08.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
13.10.2014 - 17.10.2014
10.11.2014 - 14.11.2014
Der ernste Wille zur Einigung einfach mal visualisiert.
12
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Klein, aber oho! Die Arbeit von Betriebsräten in
Kleinbetrieben
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für
den Betriebsrat. Auch wenn der Rahmen in Kleinbetrieben überschaubarer ist, Sie müssen
die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch unter besonderen Bedingungen anwenden können. Die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber
birgt Probleme; hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen große
Bedeutung zu.
Grundlagenseminare
Im Seminar werden die arbeitsorganisatorischen Besonderheiten und die spezifischen Arbeitsbedingungen des ein- und dreiköpfigen Betriebsrats behandelt. Sie lernen anhand des
praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre
Arbeit kennen und machen sich für die besonderen Herausforderungen fit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Geschäftsführung in kleinen Gremien
Arbeitsorganisation und Arbeitsteilung
Instrumente einer betrieblichen Informationspolitik
Mitwirkung bei Einstellungen, Versetzungen (§ 99 BetrVG) und Kündigungen (§ 102 BetrVG)
Termin
11.06.2014 - 13.06.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebsverfassung
Seminarnummer
WA 01 140611 04
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Betriebsratswahl: Damit alles stimmt
Wahlvorstandsschulung für alle Betriebsgrößen
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Wahlvorstände in Betrieben mit 51 bis 100 Beschäftigten können zwischen dem vereinfachten (verkürzten) und dem normalen Wahlverfahren wählen und müssen ggf. mit dem Arbeitgeber
eine Vereinbarung abschließen. In jedem Fall sind zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten.
Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In diesem Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben
vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch „geübte“ Wahlvorstandsmitglieder
mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu
handeln.
Seminarnummer
WA 01 140210 04
WA 01 140212 04
WA 01 140224 04
WA 01 140226 04
Termin
10.02.2014 - 12.02.2014
12.02.2014 - 14.02.2014
24.02.2014 - 26.02.2014
26.02.2014 - 28.02.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
13
BPersVG
Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1)
Gratulation! Sie sind in den Personalrat gewählt worden. Nun stellen sich die Fragen: Was
kann und darf ein Personalrat? Was genau sind Ihre Rechte und Pflichten? Dieses Seminar
vermittelt Ihnen in Verbindung mit dem Seminar „BPersVG: Mitbestimmen – mitgestalten –
durchsetzen“ die erforderlichen Kenntnisse des Bundespersonalvertretungsrechts.
Grundlagenseminare
Das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) ist die rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Um seine Ziele effektiv verfolgen und die Interessen der Beschäftigten der Dienststelle wirksam vertreten zu können, muss der Personalrat unbedingt die gesetzlichen Möglichkeiten und Vorschriften kennen und nutzen.
Die Teilnahme an diesem Seminar bringt Sie auf den neuesten Stand der Gesetzgebung
und vermittelt Ihnen so mehr Sicherheit für Ihren zukünftigen Aufgabenbereich.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wer sind wir? Rolle und Selbstverständnis des Personalrats
Wo steht das? Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Was tun wir? Die Aufgaben des Personalrats
Die Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Personalvertretung
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 140317 02
WA 01 140707 01
WA 01 141020 01
Termin
17.03.2014 - 21.03.2014
07.07.2014 - 11.07.2014
20.10.2014 - 24.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Unsere Seminarräume Hell ....
... gut ausgestattet, ...
... technisch top, ...
... an jede Gruppengröße anpassbar.
14
BPersVG
Mitbestimmen – mitgestalten – durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR 2)
Aufbauend auf „BPersVG: Einstieg leicht gemacht“ werden Ihnen in diesem Seminar weitere grundlegende Kenntnisse vermittelt, die Personalratsmitglieder benötigen, um die Interessen der Beschäftigten in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu
können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagenseminare
So geht’s: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Nur mit uns! Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Interne Hierarchien: Die Stufenvertretung
Agieren statt reagieren: Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Schriftlich festhalten: Dienstvereinbarungen zwischen Personalrat und
Dienststellenleitung
Seminarnummer
WA 01 140210 01
WA 01 140825 01
Termin
10.02.2014 - 14.02.2014
25.08.2014 - 29.08.2014
Freistellungsgrundlage
46 (6), LPersVG
Personalvertretung
BPersVG: Organisieren – informieren – (ver-)handeln
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Auch Bereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen
und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater/-innen implementiert. Oft werden die Personalräte dabei ausgegrenzt oder nur mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops etc. beteiligt.
Diese Prozesse verändern und erweitern die Anforderungen an Ihre Personalratsarbeit. Die
rechtliche Beurteilung von Situationen reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Hier ist Ihre Prozesskompetenz gefordert: Die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der
Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Die dazu nötige professionelle und zielorientierte Organisation der Personalratsarbeit wird in diesem Seminar
behandelt.
Seminarnummer
WA 01 140519 01
WA 01 141215 01
Termin
19.05.2014 - 23.05.2014
15.12.2014 - 19.12.2014
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
15
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV I
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von
Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie für ihre Arbeit als Interessenvertretung benötigen.
Nach Klärung einiger Grundbegriffe geht es vor allem darum, sich mit den Aufgaben,
Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Schwerbehindertenvertretung
Grundlagenseminare
Die geschichtliche Entwicklung bis zum SGB IX
Behinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Pflichten des Arbeitgebers
Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 140106 03
WA 01 140922 04
WA 01 141201 03
Termin
06.01.2014 - 10.01.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
01.12.2014 - 05.12.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV II
Beschäftigung fördern und sichern
Die Veränderungen der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema
der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Das gilt ganz besonders für
schwerbehinderte Menschen.
In diesem zweiten Grundlagenseminar können Sie sich mit den Handlungsmöglichkeiten
der Schwerbehindertenvertretung vertraut machen und lernen, wie Sie mit den vielfältigen
Gestaltungsmitteln offensiv umgehen können, um die Beschäftigung schwerbehinderter
Menschen zu fördern und zu sichern.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Situation schwerbehinderter Menschen in der Arbeitswelt
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung
Seminarnummer
WA 01 140303 03
WA 01 141215 04
Termin
03.03.2014 - 07.03.2014
15.12.2014 - 19.12.2014
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
16
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Grundqualifizierung für Schwerbehindertenvertretungen – SBV III
Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern - Gesundheitsprävention und BEM
Arbeit ist nicht immer gesund; manche Tätigkeiten können krank machen. Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX ist ein Ansatz geschaffen worden, Menschen während der Arbeit vor Gesundheitsgefahren zu schützen, chronischen Erkrankungen bis hin zu dauerhaften Behinderungen vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen
stehen hierbei im Vordergrund.
Seminarnummer
WA 01 140317 03
Termin
17.03.2014 - 21.03.2014
Grundlagenseminare
Ziel des Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen die Möglichkeiten und Grenzen
der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung
und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements anzubieten. Die Aufgaben
eines Integrationsteams und betriebsnahe Konzepte sind wesentliche Inhalte des Seminars.
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
Schwerbehindertenvertretung
Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretungen
Das Schwerbehindertenrecht ist im SGB IX geregelt, aber trotzdem nicht ausschließlich dem
Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar haben Sie die Möglichkeit, aufbauend auf Ihren
in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnissen, sich die für die SBV relevanten arbeitsrechtlichen Fragestellungen zu erarbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe
Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Diskriminierungsverbote (AGG)
Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
Arbeitszeiten, Mehrarbeit, Zusatzurlaub
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz
Verfahrensrecht/Arbeitsgericht
Seminarnummer
WA 01 140310 04
Termin
10.03.2014 - 14.03.2014
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
17
Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im
Dschungel der Institutionen
Aufbauend auf Ihre in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse können Sie in
diesem Seminar alle Fragen rund um die Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen
für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen erörtern. Dabei werden Ihnen auch Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufgezeigt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Antragstellung und Verfahren
Schwerbehindertenvertretung
Grundlagenseminare
Widerspruch und Klage
Welcher Träger ist für wen und was zuständig?
Versorgungs-/Integrationsamt, Reha-Träger, Agentur für Arbeit, Sozialgericht
Welche Fristen sind zu beachten?
Seminarnummer
WA 01 140519 03
Termin
19.05.2014 - 23.05.2014
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
Schwerbehindertenvertretung – aktuell
Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) hat zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hatte. Mit der Verabschiedung des AGG hat
die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub bekommen.
Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB IX neue
Anforderungen, z. B. haben Arbeitgeber Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen zu beachten. Das ist auch für Ihre tägliche Arbeit als Interessenvertretungsmitglied von erheblicher Bedeutung.
Mit diesem Seminar geben wir Ihnen als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, aber
auch als Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrats die Möglichkeit, sich auf den aktuellsten
Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen.
Seminarnummer
WA 01 140901 03
Termin
01.09.2014 - 05.09.2014
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars SBV I
18
Freistellungsgrundlage
§ 96 (4/8)
Einführung in das Arbeitsrecht I
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Gesetzliche Interessenvertretungen sind in ihrem Arbeitsalltag mit einer Vielzahl juristischer
Probleme und Aufgabenstellungen konfrontiert. Die Arbeit in einer gesetzlichen Interessenvertretung erfordert deshalb grundlegende Kenntnisse über die Inhalte der einschlägigen
Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung sowie über den Umgang damit. Bei der
Vielzahl der Gesetze ist es jedoch oft schwer, sich zurechtzufinden und den Überblick zu
behalten.
Grundlagenseminare
In Teil 1 dieser Seminarreihe wird zunächst das Basiswissen über die Strukturen des vielschichtigen Arbeitsrechtssystems vermittelt, und es werden arbeitsrechtliche Grundbegriffe
geklärt. Im Anschluss werden die rechtlichen Probleme, die sich im Zusammenhang mit der
Anbahnung, der Begründung sowie dem Bestand eines Arbeitsverhältnisses (Rechte und
Pflichten) ergeben können, besprochen.
Darüber hinaus werden die jeweiligen Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsquellen des Arbeitsrechts, Geschichte und Aufbau des Arbeitsrechtssystems
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe, Rechtsquellen
Arbeitsrecht
Abgrenzung zwischen individuellem und kollektivem Arbeitsrecht
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Inhalte des Arbeitsvertrags
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Praxisfälle aus der aktuellen Rechtsprechung
Seminarnummer
WA 01 140203 03
WA 01 140324 03
WA 01 140505 03
WA 01 140602 03
WA 01 140707 03
WA 01 140818 03
WA 01 140922 03
WA 01 141027 03
WA 01 141215 03
WA 01 150105 04
WA 01 150309 03
Termin
03.02.2014 - 07.02.2014
24.03.2014 - 28.03.2014
05.05.2014 - 09.05.2014
02.06.2014 - 06.06.2014
07.07.2014 - 11.07.2014
18.08.2014 - 22.08.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
27.10.2014 - 31.10.2014
15.12.2014 - 19.12.2014
05.01.2015 - 09.01.2015
09.03.2015 - 13.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
19
Einführung in das Arbeitsrecht II
Inhalt des Arbeitsverhältnisses
Es existiert eine schon fast unüberschaubare Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für
Arbeitsverträge festlegen. Außerdem sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die
Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Grundlagenseminare
Dieses Seminar gibt insbesondere einen Überblick über die bestehende Schutzgesetze, über
die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung oder die Ansprüche der Beschäftigten aus dem
Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Darstellung der Schutznormen für die Beschäftigten und
der jeweiligen Rechte aus den Gesetzen werden unter Berücksichtigung und im Zusammenhang mit den Beteiligungsrechten der gesetzlichen Interessenvertretung erläutert.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum
Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
Überblick über die wichtigsten Schutzgesetze
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
Arbeitsrecht
Bezahlte und unbezahlte Freistellungsansprüche im Arbeitsverhältnis
Tarifvertragliche Ansprüche können aufgrund der Vielzahl von Tarifverträgen nur exemplarisch erläutert werden. Dies gilt auch für bestehende betriebliche Regelungen. Schwerpunkte des Seminars bilden die gesetzlichen Grundlagen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses.
Seminarnummer
WA 01 140210 03
WA 01 140317 07
WA 01 140707 04
WA 01 140825 04
WA 01 141006 03
WA 01 141110 03
WA 01 150126 03
WA 01 150323 03
Termin
10.02.2014 - 14.02.2014
17.03.2014 - 21.03.2014
07.07.2014 - 11.07.2014
25.08.2014 - 29.08.2014
06.10.2014 - 10.10.2014
10.11.2014 - 14.11.2014
26.01.2015 - 30.01.2015
23.03.2015 - 28.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars Arbeitsrecht I
„Es bedarf im Regelfall keiner näheren Darlegung der Erforderlichkeit einer
Schulungsveranstaltung nach § 37 (6) BetrVG, die Grundkenntnisse des
Arbeitsrechts (Arbeitsrecht 1) vermittelt, sofern das Betriebsratsmitglied
über derartige Grundkenntnisse nicht verfügt.“ (BAG v. 16.10.1986)
20
Einführung in das Arbeitsrecht III
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses
Egal auf welche Art ein Arbeitsverhältnis beendet wird: In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert, darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Zumeist existieren echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht.
Gegebenenfalls müssen den betroffenen Kolleginnen und Kollegen daher individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Grundlagenseminare
Wie das funktionieren kann, vermittelt Ihnen dieses Seminar. Dazu werden ergänzend
Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch den Besuch eines Verhandlungstags bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Befristung von Arbeitsverträgen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich
Arbeitspapiere, Zeugnis
Wettbewerbsverbote
Termin
24.02.2014 - 28.02.2014
07.04.2014 - 11.04.2014
16.06.2014 - 20.06.2014
04.08.2014 - 08.08.2014
13.10.2014 - 17.10.2014
16.02.2015 - 20.02.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
Arbeitsrecht
Seminarnummer
WA 01 140224 03
WA 01 140407 03
WA 01 140616 03
WA 01 140804 03
WA 01 141013 03
WA 01 150216 03
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars Arbeitsrecht I
Ganz schön viel Paragrafen ...
21
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des
Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große
Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben.
Alle Aspekte, die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehen, werden für
Angestellte im Seminar „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick“ behandelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagenseminare
Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Allgemeine Grundlagen, z. B. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot
Recht bekommen: Arbeitsgericht und Verfahrensrecht
Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
Termin
24.02.2014 - 28.02.2014
06.10.2014 - 10.10.2014
23.02.2015 - 27.02.2015
Arbeitsrecht
Seminarnummer
WA 01 140224 02
WA 01 141006 01
WA 01 150223 01
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Hier wird kräftig etwas angerührt ...
... Sabine, Ilka, Edith und Michelle.
Diana ...
22
Wirtschaftsausschuss I
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit –
Organisation der wirtschaftlichen Mitwirkung
Grundlagenseminare
Der Wirtschaftsausschuss (WA) ist das gesetzliche Instrument der Interessenvertretung zur
Mitwirkung bei wirtschaftlichen Angelegenheiten. Im Seminar werden, neben der Darstellung der gesetzlichen Rechte und Pflichten des WA, typische Probleme der Wirtschaftsausschusstätigkeit bearbeitet. Sie lernen die Planung und Organisation der Arbeit des WA praxisorientiert kennen. Betriebswirtschaftliche Fachbegriffe und ihre Bedeutung für die Interessenvertretung werden erläutert. Sie werden sich im Seminar mit Struktur und Inhalten
des Jahresabschlusses und seiner Hauptbestandteile, der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, auseinandersetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche Grundlagen der Arbeit des WA (§§ 106 ff. BetrVG)
Planung und Organisation der Arbeit des WA
Informationsrechte und -pflichten in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Unternehmensplanung und -steuerung
Überblick über die Struktur des Jahresabschlusses
Termin
16.06.2014 - 20.06.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Wirtschaftsausschuss
Seminarnummer
WA 01 140616 05
WA 01 140922 08
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Wirtschaftsausschuss II
Aufbauseminar: Jahresabschlussanalyse leicht gemacht
Der Jahresabschluss gilt als undurchschaubares Zahlenwerk, ist jedoch für Betriebsrat und
Wirtschaftsausschuss eine zentrale Informationsquelle für die Lage des Unternehmens. Im
Seminar wird er auf leicht verständliche Art erklärt und nachvollziehbar erläutert. Seine Bestandteile werden unter Verwendung eines Analyseschemas bearbeitet und die Vorschriften
des HGB erklärt. Systematisch können Sie sich die einzelnen Positionen in Bilanz und GuV
erarbeiten und dabei den Stellenwert und die Bedeutung des Anhangs und des Lageberichts im Jahresabschluss klären. Es werden ausgewählte Kennzahlen dargestellt und Hinweise für die Erstellung eines Kennzahlensystems gegeben.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtsform und Prüf- und Veröffentlichungspflichten von Unternehmen
Erläuterung der Strukturen und Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
Exemplarische Jahresabschlussanalyse eines Musterbetriebs
Grenzen der Aussagekraft des Jahresabschlusses und Rolle des Wirtschaftsprüferberichts
Kennzahlensystem zur Beobachtung der wirtschaftlichen Entwicklung
Seminarnummer
WA 01 141013 09
Termin
13.10.2014 - 17.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars sowie des Seminars Wirtschaftsausschuss I
23
Wirtschaftsausschuss III
Wirtschaftliche Planung und Steuerung in Unternehmen –
Rechnungswesen, Controlling und Unternehmensplanung
Sie werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare, weitere Möglichkeiten kennenlernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beurteilen und die
betriebswirtschaftliche Logik des Managements besser zu verstehen. Sie können Ihre Vorstellungen im Interesse der Beschäftigten praxisgerecht entwickeln. Dazu eignen Sie sich die
Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre an, erfahren die Grundlagen von Unternehmensplanung und -strategie und lernen das „interne“ Rechnungswesen kennen.
Grundlagenseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebswirtschaftliche Grundlagen unternehmerischen Handelns
Planungsprozesse, Unternehmensstrategien und ihre Umsetzung im Wandel
Controllinginstrumente, internes Rechnungswesen
Kalkulation im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung
Deckungsbeitragsrechnung, Make-or-buy-Analysen
Wirtschaftsausschuss
Seminarnummer
WA 01 141117 02
Termin
17.11.2014 - 21.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Vorherige Teilnahme an den Seminaren Wirtschaftsausschuss I und II
Unser Wirtschaftsausschuss ...
... Liane, Steffi,
Iris und Simone.
24
Interessenvertretung im Aufsichtsrat I
Sichere Arbeitsplätze und die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die
Interessenvertretung im Aufsichtsrat (AR). Zahlreiche neue oder geänderte Gesetze und
Rechtsprechung stellen neue Anforderungen, z. B. durch: a) das Gesetz zur Kontrolle und
Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), b) das Transparenz- und Publizitätsgesetz
(TransPuG), c) den Corporate-Governance-Kodex und d) das Gesetz zur Angemessenheit
der Vorstandsvergütung (VorstAG).
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belegschaftsinteressen im AR vertreten – Grundsätze
Grundlagenseminare
Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
Aufgaben und Rechte des AR und seiner Mitglieder
Verantwortung des AR für Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
Seminarnummer
WA 01 140505 04
Termin
05.05.2014 - 09.05.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Aufsichtsrat/KBR/GBR
Interessenvertretung im Gesamt- und Konzernbetriebsrat
GBR/KBR: Errichtung, Aufgaben, Kompetenzen, Handlungsmöglichkeiten
In Unternehmen mit mehreren Betriebsräten müssen Gesamtbetriebsräte bzw. Konzernbetriebsräte errichtet werden. In diesen Gremien stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit,
der Verhandlungs- und Entscheidungskompetenz.
Welches sind die originären Aufgaben des GBR oder des KBR? Welche können von den Betriebsräten an den GBR/KBR übertragen werden? Es werden rechtliche Aspekte dieser Zuständigkeiten geklärt und Handlungshilfen für strittige Fragen entwickelt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Rechtliche und praktische Voraussetzungen für die Errichtung von GBR und KBR
Die originäre Zuständigkeit und Übertragungsmöglichkeiten
Geschäftsführung und Organisation der Arbeit des GBR/KBR
Handlungsoptionen des GBR/KBR aus rechtlicher und betriebspolitischer Sicht
Wirkungen von Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen
Zusammenarbeit der Gremien mit Geschäftsführung und Gewerkschaft
Ausblick: Europäischer und internationaler Betriebsrat
Seminarnummer
WA 01 141027 09
Termin
27.10.2014 - 31.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
25
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für
gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen
Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV,
Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Grundlagenseminare
Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliche Gesundheitsförderung
Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele
Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für
konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Seminarnummer
WA 01 140210 05
WA 01 140922 13
Termin
10.02.2014 - 14.02.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG, § 96 (4/8)
Die Ruhe vor der ...
... Kissenschlacht auf hundertacht
„Schulungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung sind grundsätzlich
(für jedes BR-Mitglied) im Sinne des § 37 (6) BetrVG als erforderlich
anzusehen.“ (BAG v. 15.5.1986)
26
Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsgesetz
Das Betriebsverfassungsrecht wird in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte laufend interpretiert und ausgestaltet. Daher ist es für Betriebsräte wichtig, sich über die aktuelle Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Dieses Seminar stellt in kompakter Form die
jeweils aktuelle Rechtsprechung zu den Bereichen Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, Informations-/Unterrichtungsrechte des Betriebsrats, Geschäftsführung des Betriebsrats, neuere Rechtsprechung im Bereich personeller Einzelmaßnahmen und damit zusammenhängender Themen (Kündigungsschutzgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz usw.) dar.
Zudem werden Konsequenzen aus der Rechtsprechung zu den Themen
Grundlagenseminare
Betriebsbegriff, Arbeitnehmerbegriff, Arbeitsgruppen,
betriebliche Sachverständige,
Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit und Gleichstellung der Geschlechter als
Aufgaben des Betriebsrats,
Beschäftigungssicherung,
Wahlverfahren
behandelt.
Termin
17.02.2014 - 21.02.2014
17.03.2014 - 21.03.2014
14.07.2014 - 18.07.2014
15.09.2014 - 19.09.2014
15.12.2014 - 19.12.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Recht aktuell und Auffrischung
Seminarnummer
WA 01 140217 04
WA 01 140317 08
WA 01 140714 02
WA 01 140915 02
WA 01 141215 02
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Arbeitsrecht aktuell
Schuldrechtsreform, AGG, Pflegezeitgesetz - hier ein neues Gesetz, dort eine kleine Novellierung. Übersichtlicher wird unser Arbeitsrecht, das schon immer einem Flickenteppich
glich, dadurch nicht. Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die bemüht ist, Gesetz und soziale Wirklichkeit miteinander in Einklang zu bringen, damit aber häufig überfordert ist. Mit
diesem Seminar wollen wir Ihnen helfen, den Überblick zu behalten und Ihr vorhandenes
Grundlagenwissen aufzufrischen. Es wird darum gehen, die Auswirkungen der neueren Gesetzgebung und Rechtsprechung auf die betriebliche Praxis zu untersuchen. Im Vordergrund stehen dabei die Änderungen im individuellen Arbeitsrecht.
Seminarnummer
WA 01 140310 03
WA 01 140414 03
WA 01 140825 03
WA 01 150407 03
Termin
10.03.2014 - 14.03.2014
14.04.2014 - 17.04.2014
25.08.2014 - 29.08.2014
07.04.2015 - 10.04.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des Grundseminars Arbeitsrecht I
27
Betriebsverfassung à la carte
Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsräte, deren
Teilnahme an den BR-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Seminarnummer
WA 01 140310 06
WA 01 140602 04
WA 01 140804 07
Termin
10.03.2014 - 14.03.2014
02.06.2014 - 06.06.2014
04.08.2014 - 08.08.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Personalvertretungsrecht à la carte
Auch Personalratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Personalratsmitglieder, deren Teilnahme an den Personalrats-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen.
Recht aktuell und Auffrischung
Grundlagenseminare
Sie können hier ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar
teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte!
Die aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird Ihnen ebenso erläutert wie
praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Sie können hier Ihre Wünsche zu Themenschwerpunkten einbringen, die dann im Seminar
teilnahmeorientiert bearbeitet werden. Eben Personalvertretungsrecht à la carte!
Seminarnummer
WA 01 140120 01
WA 01 141103 01
Termin
20.01.2014 - 24.01.2014
03.11.2014 - 07.11.2014
Vorkenntnisse
Besuch des PR-Grundseminars
28
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6)
Betriebsverfassungsrecht:
Auffrischung und Vertiefung für langjährige
Betriebsratsmitglieder
Grundlagenseminare
Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsratsmitglieder, deren Teilnahme an den Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurückliegt, bietet
dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Die aktuelle
Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen wird im Seminar ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Laut BAG-Rechtsprechung
haben langjährige Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Wiederholungsseminare zur Auffrischung und Vertiefung ihrer bisherigen Kenntnisse.
Beispiele aus folgenden Themenfeldern wollen wir u. a. behandeln:
Recht aktuell und Auffrischung
Grundsätze der Zusammenarbeit, Information der Interessenvertretung
Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
Personalplanung, Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Kündigung
Wirtschaftliche Angelegenheiten, betriebliche Veränderungen (Beschäftigungssicherung,
Sozialplan, Interessenausgleich)
Durchsetzung von Betriebsratsrechten
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 140519 04
19.05.2014 - 23.05.2014
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Beste Voraussetzungen – ob mit
Tischen oder im Stuhlkreis ...
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Aussenschach
Bouleplatz
Yoga am Mittwoch
Fahrradverleih
Sauna
Niedrigseilklettergarten
Feuerschale
Aufbauseminare
Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. ??) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme
ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die in diesen
Seminaren behandelt werden, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung besondere Aufgaben wahrzunehmen haben. Eine vorherige Teilnahme an den Grundlagenseminaren ist sinnvoll, aber nicht in jedem Fall erforderlich. In Zweifelsfällen helfen
wir gerne weiter – Anruf genügt!
32
Die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats
nach § 80 BetrVG
Die §§ 75 und 80 BetrVG gelten als „Grundgesetz“ der Betriebsverfassung. In ihnen sind
die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats sowie die Möglichkeiten, sich hierzu die notwendigen Informationen und – wenn nötig – den notwendigen Sachverstand zu beschaffen, beschrieben.
Wir befassen uns im Rahmen dieses Seminars mit der Reichweite des Gestaltungsauftrags
dieser Paragrafen, erörtern Durchsetzungsmöglichkeiten und mögliche Grenzen. Dabei wird
§ 80 nicht isoliert betrachtet, sondern in Verbindung mit anderen Regelungen des BetrVG
sowie sonstiger Arbeitsgesetze, Tarifvereinbarungen gebracht.
Weitere Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Unterrichtungs- und Informationsverpflichtung des Arbeitgebers
Informationsrechte des Betriebsrats und deren Durchsetzung
Hinzuziehung von Sachverständigen durch den Betriebsrat
Kommentierung und aktuelle Rechtsprechung zum § 80 BetrVG
Erarbeitung an konkreten Fällen orientierter Handlungsanleitungen für die Praxis.
Termin
26.05.2014 - 28.05.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 140526 06
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Viele Bücher ...
... gemeinsam in Angriff nehmen.
33
Mitbestimmung in der betrieblichen Praxis – Betriebsvereinbarungen nach § 87 erarbeiten und in Worte fassen
Hat der Betriebsrat in einer Angelegenheit ein Mitbestimmungsrecht festgestellt, fängt die
Arbeit erst richtig an: Vom Standpunkt „Da haben wir Mitbestimmung“ bis zur Umsetzung
in eine Betriebsvereinbarung ist einiges zu tun.
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Aufbauseminare
Zunächst geht es um die Erarbeitung von Zielen, die er in der Betriebsvereinbarung umsetzen will. Dafür empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen: Analyse der unterschiedlichen Interessenlagen, Formulierung von Zielen. Ist sich der BR darüber einig, was in der BV geregelt werden soll, stellt sich die Frage nach konkreten Formulierungen. Es folgen die Umsetzung in einen Entwurf und die Vorbereitung der Verhandlungen mit dem Arbeitgeber. Im
Seminar werden die einzelnen Schritte vorgestellt und an konkreten Beispielen angewendet. Wenn gewünscht, kann das Seminar genutzt werden, um die Schritte an einer aus
dem Betrieb mitgebrachten Thematik anzuwenden und einen Betriebsvereinbarungsentwurf zu erarbeiten.
Seminarnummer
WA 01 141020 13
Termin
20.10.2014 - 24.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Betriebsvereinbarungen – Inhalte, Gestaltung, Gültigkeit
und Durchsetzung von Betriebsvereinbarungen
Betriebsvereinbarungen (BV) sind zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber abzuschließen. Das ist der Unterschied zu den Tarifverträgen, die als kollektive Verträge zwischen
Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen oder einzelnen Arbeitgebern abgeschlossen
werden.
Dabei ist zu beachten, dass die Gegenstände einer BV nicht bereits durch Gesetze oder Tarifverträge geregelt sein dürfen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Abgrenzung von BV und Tarifverträgen, BV und Regelungsabreden
Zulässigkeit von Betriebsvereinbarungen, Geltungsbereich von Regelungsabreden
Abschluss, Kündigung, Ende und Nachwirkung von BV
Sachliche Zuständigkeit und Zuständigkeit kraft Beauftragung: BR oder GBR?
Seminarnummer
WA 01 141105 08
Termin
05.11.2014 - 07.11.2014
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
34
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Gute Arbeit durchsetzen! Strategische Orientierung für
Interessenvertretungen
Unter dem Begriff „Gute Arbeit“ führt der DGB jährlich eine wissenschaftlich begleitete Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen im Betrieb durch. Die Ergebnisse zeigen, dass Arbeitsverdichtung, Zukunftsangst, Informationsdefizite und viele weitere Faktoren des Arbeitsalltags die Beschäftigten zunehmend belasten.
Seminarnummer
WA 01 141027 05
Termin
27.10.2014 - 31.10.2014
Aufbauseminare
Im Seminar werden die Aussagen des Index „Gute Arbeit“ vorgestellt und eine vergleichende Analyse der betrieblichen Situation der Teilnehmenden erstellt. Dabei wird deutlich, inwieweit aktuelle Managementstrategien und Steuerungsformen mit den zunehmenden
psychischen Belastungen in der Arbeitswelt zusammenhängen. Ziel ist es, prozessorientierte
Handlungsstrategien für die Interessenvertretung zu erarbeiten, um belastenden Arbeitsbedingungen wirkungsvoll begegnen und Veränderungsprozesse aktiv begleiten zu können.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Gendergerechte Arbeitsbedingungen im öffentlichen
Dienst – Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit, Elternschaft
und Betreuung von Angehörigen
Für die gesetzliche Interessenvertretung und für Gleichstellungsbeauftragte ist es erforderlich, die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Tarifverträge zur Vereinbarkeit
von Familie und Beruf nicht nur zu kennen, sondern diese auch miteinander verbinden zu
können. Welche Ansprüche z. B. auf Freistellung von der Arbeit zur Pflege naher Angehöriger gibt es, und wo stehen diese?
Das Seminar verschafft einen Überblick über rechtliche Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von
Erwerbsarbeit mit z. B. familiären Betreuungsaufgaben für Beschäftigte des öffentlichen
Dienstes.
Um das Gebot der Gleichberechtigung in der Dienststelle umzusetzen, werden im Seminar
Maßnahmen vorgestellt (z. B. zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung), und die damit verbundenen Handlungs- sowie Beteiligungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
werden erläutert.
Themenüberblick:
Darstellung der Ansprüche auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf im
Gesamtrechtssystem
Überblick über die gesetzlichen (z. B. Elternzeit, Pflegezeit, Beamtenrecht) und
tarifvertraglichen Regelungen
Grundnormen der Gleichstellungsgesetze
Seminarnummer
WA 01 140319 06
WA 01 150304 02
Termin
19.03.2014 - 21.03.2014
04.03.2015 - 06.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6)
35
Alter(n)sgerechtes Arbeiten – Wie funktioniert das?
Was kann die Interessenvertretung dafür tun?
Länger arbeiten, um die Folgen des demografischen Wandels abzufangen. Wie können wir
das angesichts des hohen Arbeitsdrucks bis zur Rente durchhalten, wo bereits jetzt 20 %
der Beschäftigten gesundheitsbedingt frühverrentet werden? Der Ansatz des
„alter(n)sgerechten Arbeitens“ bietet verschiedene betriebliche Lösungsmöglichkeiten:
Von der Personalplanung über menschengerechte Arbeitsgestaltung (auch für Beschäftigte
<50) bis hin zur Fort- und Weiterbildung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Beschäftigungs- und Arbeitsfähigkeit erhalten, Beschäftigungssicherung
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Aufbauseminare
Prävention, menschengerechte Arbeitszeitregelung, betrieblicher Gesundheitsschutz,
Vorteile für Belegschaft und Arbeitgeber
Qualifizierungsmaßnahmen, innerbetriebliche Beförderung, Arbeitsorganisation
Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Praxishilfen, Methoden und betriebliche Beispiele für eine erfolgreiche Umsetzung
Seminarnummer
WA 01 140728 04
Termin
28.07.2014 - 01.08.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Berufsausbildung (mit-)gestalten
Die Lage spitzt sich zu: Es fehlt an gut ausgebildetem Nachwuchs in den Betrieben und
Dienststellen! Für die Arbeitgeber eine Verpflichtung zur Ausbildung, für die Interessenvertretung die Verpflichtung, Ausbildung zu fördern. Und die Qualität der Ausbildung zu kontrollieren.
In diesem Seminar klären wir die rechtlichen Grundlagen für Ihr Engagement als Betriebs-/
Personalrat, zeigen praxisorientiert Handlungsoptionen auf und geben Hinweise zur Unterstützung und Zusammenarbeit mit anderen betrieblichen Gremien und außerbetrieblichen
Stellen. Das weite Feld der innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung als Aufgabe der Interessenvertretung und als ein Baustein der Beschäftigungssicherung wird bearbeitet.
Der engagierte Einsatz für eine gute Ausbildungsqualität lohnt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-innen gleichermaßen. So haben alle etwas davon
Seminarnummer
WA 01 141013 08
Termin
13.10.2014 - 17.10.2014
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
36
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Wir haben alles unter Kontrolle! Datenschutz: Mitbestimmungsrechte und Pflichten der Interessenvertretung
In nahezu allen Bereichen eines Unternehmens/einer Dienststelle werden Beschäftigtendaten verarbeitet. Damit gewinnt der Datenschutz an Bedeutung für die Arbeit der Interessenvertretung. Auch wenn der Arbeitgeber für die Gewährleistung des Datenschutzes verantwortlich ist, hat die Interessenvertretung die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes
zu überwachen.
Die Interessenvertretung kann außerdem durch ihre Mitbestimmungsrechte den Datenschutz der Beschäftigten verbessern. Sie erarbeiten und diskutieren die rechtlichen Vorgaben des Datenschutzes und dessen Umsetzung in der betrieblichen Praxis.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Wichtige Vorgaben zum Datenschutz
Die Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Die Rechte der Beschäftigten
Betriebliche Datenschutzbeauftragte
Abschluss und Inhalte von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Termin
24.11.2014 - 28.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 141124 02
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Vielfalt im Betrieb
Managing Diversity – Eine Herausforderung
Ähnlich bunt wie unsere Gesellschaft ist der überwiegende Teil der Belegschaften zusammengesetzt. „Den Beschäftigten“ gibt es schon lange nicht mehr. Kolleginnen und Kollegen
haben verschiedene Nationalitäten und kommen aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen.
Diese Vielfalt der Beschäftigten im Betrieb/Unternehmen als wertvolle Ressource zu wertschätzen und zu nutzen, ist Managing Diversity.
Kulturelle Vielfalt stößt an ihre Grenzen, wenn sie von der Mehrheit nicht akzeptiert und toleriert wird. Diskriminierung kann die Folge sein. Die gesetzliche Interessenvertretung steht
hier vor zukunftsweisenden Herausforderungen! Der Gesetzgeber hat daher entsprechende
Handlungsmöglichkeiten eröffnet (§ 80 Abs. 1 Ziff. 7 BetrVG und § 68 Abs. 1 Ziff. 6 BPersVG bzw. LPVGe). In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie als Mitglied einer gesetzlichen Interessenvertretung Managing Diversity vor Ort unterstützen können.
Seminarnummer
WA 01 140623 03
Termin
23.06.2014 - 27.06.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
37
Nachhaltigkeit in Betrieb und Dienststelle – den
Wandel aktiv gestalten
Energiewende, Zwang zu Nachhaltigkeit, Neudefinition des Verständnisses von Wohlstand
und Wachstum – gesellschaftliche Veränderungen in nicht absehbarem Maße stehen uns
bevor ... Wandel – oder auch neudeutsch „Change“ - …
Anliegen dieses Seminars ist es, eine Bestandsaufnahme in Sachen „Change“ zu machen,
die Notwendigkeit von Veränderungsprozessen heraus zu arbeiten und auf die eigene betriebliche Wirklichkeit herunter zu brechen. Nach der Identifikation der betrieblichen Akteure stellt sich die Frage nach den verschiedenen Ebenen der Kooperation. Aus Sicht der Interessenvertretung wird es darauf ankommen, die Beschäftigten in diese Prozesse einzubinden
und das in der Belegschaft vorhandene know-how in die Prozesse mit einzubringen.
Aufbauseminare
Veränderungsprozesse werden Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen
und Kollegen haben. Diese Entwicklung zu begleiten und sozialverträglich zu gestalten ist
eine weitere Aufgabe, die sich der betrieblichen Interessenvertretung stellt.
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 140317 04
Termin
17.03.2014 - 21.03.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Aktives Lernen ...
... und individuelle Lernorte.
38
BR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der
Zusammenarbeit für BR- und JAV-Mitglieder
BR und JAV arbeiten Hand in Hand. Die JAV nutzt ihr Initiativrecht und setzt mit dem BR
Impulse. Der BR beteiligt die JAV entsprechend der Rechtslage und darüber hinaus – er
schätzt die JAV als Expertin in allen Fragen der Ausbildung.
Beim Thema betriebliche Ausbildungsqualität, bei Einstellungen und Übernahmen sowie
bei anderen Angelegenheiten. Gerne thematisiert und verhandelt der BR mit seiner JAV
Ausbildungsbelange im Monatsgespräch. JAV und BR sind einfach ein klasse Team.
Aufbauseminare
Sollte diese Beschreibung noch nicht ganz der Realität entsprechen, dann seid Ihr hier genau richtig! Dieses Seminar unterstützt JAV und BR darin, zu einem guten Team zu werden.
Deshalb richtet es sich an die Mitglieder beider Gremien. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Zusammenarbeit von BR und JAV
Erfahrungsaustausch, Interessenlagen und Arbeitsorganisation von BR und JAV
JAV als Ausbildungsexpertin des Betriebsrats
Termin
17.02.2014 - 21.02.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 140217 11
WA 01 140922 21
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollte möglichst ein Mitglied der
JAV und des BR teilnehmen
PR und JAV – (k)ein starkes Team?! Grundlagen der
Zusammenarbeit für PR- und JAV-Mitglieder
Der Personalrat weiß nicht, was die JAV treibt – die JAV nicht, was den Personalrat beschäftigt, Vorbehalte zwischen „Alt“ und „Jung“ stören die Zusammenarbeit, man belächelt sich
gegenseitig, statt miteinander zu reden – man arbeitet aneinander vorbei.
Die andere Seite: Selbst bei den besten Vorsätzen werden beide Gremien schnell vom Alltag
überrollt. Zeit ist knapp, Probleme häufen sich, da bleibt wenig Raum für Verständigungsprozesse. Dabei ziehen doch beide Gremien an einem Strang: dem der Interessenvertretung
für die Arbeitnehmer/-innen in Betrieb und Dienststelle. JAV und PR – wie werden sie ein
Team? Welche gemeinsamen Ziele haben sie? Was erschwert eine effektive Zusammenarbeit?
Mit diesem Seminar unterstützen wir JAV und Personalrat darin, ihre Zusammenarbeit zu
verbessern, zu einem guten Team zu werden. Natürlich geht es in diesem Zusammenhang
auch um die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit.
Seminarnummer
WA 01 140217 01
WA 01 140922 11
Termin
17.02.2014 - 21.02.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Besuch des PR-Grundseminars. Aus dem jeweiligen Betrieb sollte möglichst ein Mitglied der
JAV und des PR teilnehmen
39
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
Grundlagen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für
gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen
Interessenvertretungen. Das Seminar vermittelt folgende Kenntnisse:
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalrat, SBV,
Arbeitsschutzausschuss
Arbeit – Gesundheit – Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Aufbauseminare
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliche Gesundheitsförderung
Kosten-Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele
Es werden betriebliche Beispiele von „gesunder Arbeit“ dargestellt und Lösungswege für
konkrete betriebliche Gesundheitsprobleme mit Ihnen gemeinsam entwickelt.
Seminarnummer
WA 01 140210 05
WA 01 140922 13
Termin
10.02.2014 - 14.02.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG, § 96 (4/8)
Gesundheit fordern – Gesundheit fördern
Impulse zur betrieblichen Gesundheitsförderung
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) erzielt bei arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen oft dort Erfolge, wo der klassische Arbeitsschutz nicht greift. Sie fragt nicht nur
nach krank machenden, sondern auch nach Gesundheit erhaltenden Faktoren im Arbeitsprozess, auch unter dem Aspekt alter(n)sgerechter Arbeit. Außerdem werden mit dem präventiven Ansatz Beschwerde- und Krankheitsschwerpunkte im Betrieb ermittelt und deren
Ursachen gezielt bekämpft. Unterstützung leisten Krankenkassen. Das Seminar bietet anhand von Praxisbeispielen Anregungen für eine Einführung der BGF.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bei welchen Gesundheitsproblemen im Betrieb greift BGF besonders effektiv?
Rechtliche Anknüpfungspunkte
Nutzen für Beschäftigte und Betrieb; Kosten-/Nutzen-Bilanz
Akteure und Institutionen der BGF: Wer kann uns (extern) unterstützen?
Beteiligung der Beschäftigten, Gesundheitszirkel
Handlungsmöglichkeiten gesetzlicher Interessenvertretungen
Seminarnummer
WA 01 141117 05
40
Termin
17.11.2014 - 21.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG, § 96 Abs. 4
und 8 SGB IX
Gesundheitsmanagement – Der präventive Arbeitsschutz
in der Praxis der gesetzlichen Interessenvertretung
Nach einer guten Arbeitsplatzgefährdungsanalyse sollen Konsequenzen folgen, aber welche? Wir beschäftigen uns mit verschiedenen Möglichkeiten des betrieblichen Gesundheitsmanagements, die im Besonderen den Beschäftigten zur Gesunderhaltung dienen bzw.
Krankheitsausfälle, für die die anderen Kolleg/innen die Arbeit übernehmen müssen, vermeiden helfen.
Seminarnummer
WA 01 141020 05
Termin
20.10.2014 - 24.10.2014
Aufbauseminare
Sie erhalten Handlungsmöglichkeiten und Instrumente an die Hand, um situationsgerecht
sowohl die kollektiven wie auch die individuellen Interessen der Beschäftigten wahrnehmen
zu können. Ergänzend gibt es Material zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für den
Betrieb/die Dienststelle. Wir entwickeln einen Entwurf für ein betriebliches, situationsgerechtes Gesundheitsmanagement für den Betrieb/die Dienststelle.
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Warum mehr Freiheit auch krank machen kann
Managementmethoden und ihre Folgen für die Beschäftigten und die Arbeit der Interessenvertretung
Unsere Arbeitswelt ist geprägt von immer mehr Freiheit und Selbstbestimmung. Der unangenehme Vorgesetzte, der ständig unbeliebte Aufgaben verteilt, gehört vielfach der Vergangenheit an. Die Kolleginnen und Kollegen bekommen zunehmend mehr Entscheidungsund Handlungsspielraum.
Obwohl die Arbeit scheinbar freier geworden ist, leiden aber immer mehr Beschäftigte an
psychischen Erkrankungen. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten steigt in Deutschland
ständig an. Ziel dieses Seminars ist es, die Zusammenhänge von neuen Managementmethoden und Krankheit aufzuzeigen. Darüber hinaus wird dargestellt, welche Handlungsmöglichkeiten es für die gesetzliche Interessenvertretung gibt, um u.a. einen präventiven
Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Vergleich unterschiedlicher Managementmethoden und Auswirkung auf die
Personalführung
Neue Trends bei der Personalführung und Auswirkungen auf die Beschäftigten
Zusammenhang von mehr Freiheit im Arbeitsleben und Stress
Auswirkungen auf die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung, Handlungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 140526 05
Termin
26.05.2014 - 28.05.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
Vorkenntnisse
Wir wünschen uns Grundlagenwissen im jeweiligen Recht der gesetzlichen
Interessenvertretung
41
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Wie Interessenvertretungen zum Stressabbau im Betrieb
beitragen können
Arbeitsverdichtung, Personalabbau, Umstrukturierungen, schlechte Arbeitsorganisation und
Personalführung u.Ä. sind Ursachen für stetig steigende psychische und psychosomatische
Erkrankungen von Beschäftigten. Nun konzentrieren sich Krankenkassen und die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie auf das Problem; erste Betriebe überlegen sich Präventionsmaßnahmen.
Aufbauseminare
Im Seminar lernen Sie verstehen, wie Arbeitsbedingungen, psychische Belastungen und ihre
Folgen wie Stress, psychische Erschöpfung oder Erkrankungen zusammenwirken. Sie erhalten Anregungen für geeignete Präventionsmaßnahmen und dazu, wie Sie als Interessenvertretungsmitglied diese anstoßen und begleiten können. Ein praxisbezogener Handlungsplan
für Ihre Arbeit als Interessenvertreter/-in soll Ergebnis des Seminars sein.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Psychische Belastungen und mögliche Folgen
Arbeitswissenschaftliche Hintergründe und rechtliche Grundlagen
Psychische Belastungen abbauen: Praktische Ansatzpunkte
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Gefährdungsbeurteilung im Überblick: Prozess, Methoden, Instrumente (Bedeutung,
Qualitätskriterien, Praxisbeispiele)
Rolle und Mitbestimmungsrechte der Interessenvertretung im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
Beschäftigte beteiligen
Verbesserungsprozesse initiieren und steuern: Gute Praxisbeispiele, Handlungsplan
Bündnispartner, Beratung und Unterstützung für Interessenvertretungen
Seminarnummer
WA 01 140317 05
WA 01 140623 04
WA 01 150309 05
Termin
17.03.2014 - 21.03.2014
23.06.2014 - 27.06.2014
09.03.2015 - 13.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG und
Regelungen für MAV,
§ 96 Abs. 4 und 8 SGB IX
Hinweise
Dieses Seminar ersetzt ab 2014 das vormalige Seminar "Die unsichtbaren Krankmacher", Teil 2.
Wir empfehlen das Seminar Teilnehmenden der Seminare "Psychische Belastungen am
Arbeitsplatz erkennen und mindern" oder vergleichbaren (Vorgänger-) Seminaren (wie "Die
unsichtbaren Krankmacher", "Wir tun was, wenn Arbeit zur Qual wird!"; dies ist aber nicht
Teilnahmevoraussetzung
42
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen
anstoßen und begleiten
Dieses Aufbauseminar stellt Vorgehensweisen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vor. Diese schaffen die Grundlage für Maßnahmen gegen psychisch und körperlich krank machende Arbeitsbedingungen. Wie die Interessenvertretung auf die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen hinwirken kann, die diesen qualitativen Anforderungen gerecht werden, wird ebenso im Seminar diskutiert, wie Möglichkeiten der Beteiligung
der Beschäftigten. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Bisherige Erfahrungen mit psychischen Belastungen im Betrieb und deren Beurteilung
Aufbauseminare
Kriterien und Merkmalsbereiche psychischer Belastungen
Prozessschritte Gefährdungsbeurteilung: organisatorische Voraussetzungen, Gefährdungen erfassen, Ergebnisse beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, kontrollieren
BR-PR-Handeln in diesem Kontext; Mitbestimmungsrechte durchsetzen und ausfüllen
Überprüfung vorhandener Betriebs-/Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 141124 05
Termin
24.11.2014 - 28.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Maßnahmen durchsetzen! Maßnahmen zum Abbau
psychischer (Fehl-)Belastungen durchsetzen
Mittlerweile werden psychische Belastungen häufiger in der Gefährdungsbeurteilung erfasst. Es stellt sich die Frage, wie mit den Ergebnissen umgegangen werden kann. Die aufwendige Arbeit der Erhebung steht bisweilen nicht im Verhältnis zu den geringen Verbesserungen, die mit den Regelungen erzielt werden.
Dabei gibt es gute Möglichkeiten, auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen
zu entwickeln und umzusetzen, die tatsächliche Veränderungen bewirken. Mit den weitgehenden Mitbestimmungsrechten lassen sich diese auch dort durchsetzen, wo die Arbeitgeberseite sich wenig einsichtig zeigt. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Mitbestimmungsrechte bei der Gefährdungsbeurteilung
Eckpunkte für ein sinnvolles Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung
Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung verstehen, sichten und bewerten
Ursachen/Beseitigung/Reduzierung von Belastungen und Stärkung der Ressourcen
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 150225 15
Termin
25.02.2015 - 27.02.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Empfehlung
Vorherige Teilnahme an einem Seminar zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
43
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Hinweise
Dieses Seminar ersetzt ab 2014 das vormalige Seminar „Die unsichtbaren Krankmacher“, Teil 2
Arbeitszeit und Gesundheit – Die Bedeutung menschengerechter Arbeitszeitgestaltung für den betrieblichen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeits- und Gesundheitsschutz beginnt stets als Arbeitszeitschutz. Dauer, Lage und Dichte
der Arbeitszeit sind mitentscheidend dafür, ob die Gesamtheit der Arbeitsbelastungen von
den Beschäftigten ohne gesundheitliche Schädigungen oder Beeinträchtigungen bewältigt
werden kann. Das gilt nicht nur für körperliche Belastungen und schädliche Umgebungseinflüsse, sondern auch für psychische Belastungen. Ziel des Seminars ist, Gefährdungen zu
erkennen und gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur menschengerechten Arbeitszeitgestaltung sowie konkrete Handlungsmöglichkeiten kennenzulernen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Belastung und Beanspruchung, Ermüdung und Erholung
Dauer der Arbeitszeit, Folgen überlanger Arbeitszeiten
Lage der Arbeitszeit: körpereigener Rhythmus, flexible Arbeitszeiten
Dichte der Arbeitszeit: Zeit- und Termindruck, Pausengestaltung
Handlungsmöglichkeiten für Interessenvertretungen
Seminarnummer
WA 01 140915 05
Termin
15.09.2014 - 17.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Hinweise
Direkt im Anschluss findet das Seminar „Arbeitszeit und Gefährdungsbeurteilung“ statt.
Beide Seminare können "kompakt" gebucht werden.
Arbeitszeit aktiv gestalten
Die Gestaltung der Arbeitszeit ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Interessenvertretung. In
Fragen der Arbeitszeit ist die unternehmerische Freiheit nicht grenzenlos.
Die weitreichenden Informations-, Mitsprache- und Mitbestimmungsrechte in Fragen der
Arbeitszeitgestaltung werden in diesem Seminar auf der Grundlage aktueller Arbeitszeitmodelle, ihrer Chancen und Risiken, unter Einbeziehung der wichtigsten Regelungsfelder im
Bereich der Arbeitszeitgestaltung analysiert.
Ein wesentliches Ziel des Seminars ist es, für aktuelle betriebliche Arbeitszeitprobleme konkrete Lösungen und Handlungsmöglichkeiten für die Praxis zu entwerfen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen der Arbeitszeitgestaltung
Unterschiedliche und betriebsspezifische Arbeitszeitmodelle
Arbeits- und tarifrechtliche Probleme der Arbeitszeitgestaltung
Maßnahmen zur Gleichstellung und Vereinbarkeit von Arbeit und Beruf
Betriebs-/Dienstvereinbarungen zur Arbeitszeit
44
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 140310 05
WA 01 141201 04
10.03.2014 - 14.03.2014
01.12.2014 - 05.12.2014
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG, § 10 (5)
Gefährdungsanalyse Arbeitszeit:
Grundlage gesundheitsgerechter Arbeitszeitgestaltung
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Arbeitszeit als Gefährdungsmerkmal in der Arbeitswelt ausdrücklich erwähnt. Nicht nur lange Arbeitstage, sondern auch Dienste zu ungünstigen Zeiten und die sogenannte Vertrauensarbeitszeit stellen eine gesundheitliche Belastung für die
Beschäftigten dar.
Da Arbeitszeit nicht isoliert betrachtet werden kann, ist es wichtig zu ermitteln, welche Tätigkeiten in der jeweiligen Arbeitszeit verrichtet werden müssen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetzliche Grundlagen aus dem Arbeitszeitgesetz und Arbeitsschutzgesetz
Die Beteiligung und Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte
Handlungsmöglichkeiten – die Erhebung der Belastungsfaktoren
Seminarnummer
WA 01 140917 05
Termin
17.09.2014 - 19.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Die Inhalte bauen auf das Seminar Arbeitszeit und Gesundheit auf.
Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeit:
Handlungsoptionen
Der praxisorientierte und anwendungsbezogene Umgang mit der aktuellen Rechtsprechung
zur Arbeitszeitgestaltung steht im Mittelpunkt des Seminars. Dabei interessieren uns vor allem Bewertungen aus Arbeitszeitschutz- und mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht. Diese
werden entsprechend Ihrer betrieblichen Interessen erörtert.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei flexibler Arbeitszeitgestaltung
Auswirkungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung auf die betriebliche Praxis
Anwendungsmöglichkeiten für Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der Einbeziehung von Beschäftigten
Klärung von Fragen z. B. zu Zeitwirtschaft, Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen,
Kurzpausen usw.
Seminarnummer
WA 01 140611 03
Termin
11.06.2014 - 13.06.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG
45
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Hinweise
In der ersten Wochenhälfte findet das Seminar „Arbeitszeit und Gesundheit“ statt. Beide Seminare können „kompakt“ gebucht werden.
Aufbauseminare
Gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) –
Überblick und Regelungsbedarf
Die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), die § 84 Abs. 2 SGB
IX vorsieht, ist eine sinnvolle Verpflichtung für die Betriebs-/Personalräte und gilt für alle Beschäftigten.
Das Eingliederungsmanagement soll alle Erkrankten bei der Rückkehr an ihren Arbeitsplatz
unterstützen, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorbeugen und die Beschäftigung bis zur Rente
sichern. Betriebliches Eingliederungsmanagement ist somit ein Teilaspekt der betrieblichen
Gesundheitsförderung und ist damit nicht nur für die Schwerbehindertenvertretung, sondern auch für Betriebs- und Personalräte eine wichtige Aufgabe.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Aufbauseminare
Dieses Seminar bietet Ihnen eine Einführung in die Bestandteile und Abläufe des Betrieblichen Eingliederungsmanagements. Checklisten und beispielhafte Regelungen in Betriebsund Dienstvereinbarungen werden vorgestellt und erläutert.
Seminarnummer
WA 01 140505 05
WA 01 140818 05
Termin
05.05.2014 - 09.05.2014
18.08.2014 - 22.08.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Aufbauseminar: Die praktische Umsetzung
Das Seminar wendet sich an Interessenvertreter/-innen, die über Erfahrungen mit der praktischen Durchführung des BEM verfügen. Es bietet weitere Anregungen und Ideen zur Optimierung des BEM, einschließlich der Bewältigung von Umsetzungsbarrieren.
Sie tauschen Ihre gewonnenen Erfahrungen aus und bewerten sie gemeinsam. Es gibt es
ein vertiefendes kommunikatives Training für Verhandlung und Beratungsgespräch. Zudem
wird das Disability Management, ein anerkanntes Verfahren zur Durchführung des BEM,
vorgestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Betriebliche Umsetzung von BEM: Erfahrungen, gelungene Beispiele, Erfolgsfaktoren,
Konsequenzen
Rechtsprechung: BEM und personenbedingte Kündigung; Rechte und Pflichtender
Interessenvertretung
Rhetorische Kompetenz in Verhandlung und Beratungsgespräch (Training: Erkennen,
Vermeiden, Lösen von Konflikten)
Präventionsauftrag und Disability Management
Möglichkeiten zur „Nachbesserung“ bereits bestehende Vereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 141201 05
46
Termin
01.12.2014 - 05.12.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
BEM Spezial: Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Ihr Gremium steht vor dem Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung (BV/DV) zum BEM
und will die Entwürfe überprüfen? Sie wollen ihre bisherigen praktischen Erfahrungen mit
einer vereinbarten Regelung bewerten und nachbessern?
Dieses Seminar behandelt alle Fragen rund um das Thema BV/DV zum BEM, von den rechtlichen Grundlagen über mögliche Eckpunkte einer Vereinbarung. Ein Erfahrungsaustausch
zur Bewertung bestehender Vereinbarungen bzw. zur Beurteilung von Entwürfen (bitte mitbringen!) rundet das Seminar ab.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Vorteile und Risiken des Abschlusses einer BV/DV zum BEM
Erfahrungen mit dem Abschluss von BV/DV, mögliche Schlussfolgerungen
Rechtliche Möglichkeiten der Durchsetzbarkeit einer Vereinbarung
Rechtsgrundlagen, Eckpunkte, Qualitätskriterien, Standards, Ansprüche einer
Vereinbarung
Beispiele für Inhalte von BV/DV: Organisation des BEM-Prozesses, Zusammensetzung
des BEM-Zirkels, Aufgaben und Kompetenzen seiner Mitglieder
Termin
29.09.2014 - 01.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4), § 10 (5)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Seminarnummer
WA 01 140929 05
Vorkenntnisse
Grundlagenkenntnisse im BEM sind sinnvoll
Arbeitsstätten sollen nicht krank machen – Die Gefährdungsbeurteilung in der Arbeitsstättenverordnung
Seit der Veränderung der Arbeitsstättenverordnung haben es Interessenvertretungen
schwer, diese zugunsten der Beschäftigten auszulegen und anzuwenden.
Die ArbStättV bietet aber dennoch gute Möglichkeiten, besonders bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, diese an den Anforderungen der Beschäftigten anzupassen. Es geht um
die Ausgestaltung der Begriffe „ausreichend“ oder „genügend“ mittels einer ganzheitlichen
Gefährdungsbeurteilung nach §3 ArbStättV. Diese Möglichkeit richtig zu nutzen und das
Vorgehen in einer Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung auszulegen und festzuhalten, ist Ziel
des Seminars. Seminarinhalte:
Auslegungsmöglichkeiten von Begriffen der ArbStättV
Überblick zu neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zum Thema Arbeitsstätten
Innerbetrieblicher Prozess zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung, besonders bei
Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen
Betriebs- und Dienstvereinbarung (Eckpunkte)
Seminarnummer
Termin
Freistellungsgrundlage
WA 01 140908 15
08.09.2014 - 10.09.2014
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Hinweise
Die Teilnahme an einem allgemeinen Arbeitsstätten-Seminar ist sinnvoll.
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Betriebliche Gesundheitsstandards setzen – Die neue
Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2
Mit der DGUV V2 wurde am 1. Januar 2011 die Arbeitsgrundlage für Betriebsärztinnen
und Betriebsärzte sowie die Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz kann durch diese Neuregelung gestärkt werden, wenn die Betriebs- und Personalräte die Chance nutzen, durch die
Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte eine aktiv und gestaltend Interessen vertreten.
Seminarnummer
WA 01 140217 02
WA 01 140908 03
Termin
17.02.2014 - 21.02.2014
08.09.2014 - 12.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Betriebliche Gesundheitsstandards im Praxistest
Sie haben bereits ein Seminar zur neuen Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2 besucht?
Oder schon erste Erfahrungen mit der Umsetzung dieser Vorschrift gemacht und erste
Schritte im Betrieb eingeleitet? Vielleicht haben Sie sogar erste Verhandlungen geführt und
schon Dienst- oder Betriebsvereinbarungen zur Prozessgestaltung abgeschlossen.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Aufbauseminare
In diesem Seminar unterstützen wir Sie dabei, sich Kenntnisse der einschlägigen Mitbestimmungsrechte, der Arbeitsschutzgesetze und der neuen Vorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ anzueignen und sich die daraus ergebenden Gestaltungsmöglichkeiten als betriebliche Interessenvertretung zu erarbeiten.
Dieses Seminar hilft Ihnen bei der Durchsetzung und Überwachung von betrieblichen Gesundheitsstandards. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ihre Strategien zur praxisorientierten Umsetzung weiter. Neben den inhaltlichen Schwerpunkten werden im Seminar
leichte, in den betrieblichen Alltag integrierbare Übungen zur Verhaltensprävention gezeigt
und trainiert.
Seminarnummer
WA 01 140908 04
Termin
08.09.2014 - 12.09.2014
Vorkenntnisse
Besuch des Seminars DGUV V2
Ist das Kunst oder
nur ein AG-Ergebnis ...
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Freistellungsgrundlage
§ 37 (6),§ 46 (6), § 10 (5)
Stimmt das Klima noch?
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt zu – Kolleginnen oder Kollegen, die absichtlich
wichtige Arbeitsinformationen vorenthalten, üble Gerüchte, die plötzlich gestreut werden.
Was häufig anfangs schleichend beginnt, kann zu großen Ängsten beim Opfer und einer
Vergiftung des gesamten Klimas eskalieren. Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge.
Häufige Ursachen für Mobbing am Arbeitsplatz sind Mängel in der Arbeitsorganisation und
Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Die Interessenvertretungen
sind aufgefordert, den Beteiligten zur Seite zu stehen und das Thema in sensibler Weise zur
Sprache zu bringen.
Aufbauseminare
Folgende Hilfestellungen werden Ihnen in diesem Seminar gegeben:
Erkennen von Mobbingprozessen, Ursachen und Verlaufsformen
Möglichkeiten der Hilfe und Prävention
Elemente von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen
Termin
07.04.2014 - 11.04.2014
22.09.2014 - 26.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Seminarnummer
WA 01 140407 04
WA 01 140922 02
Time-out statt Burn-out:
Interessenvertretungen in Aktion
Der Wandel der Arbeitswelt hinterlässt seine Spuren: Die Folgen von Leistungsverdichtung
am Arbeitsplatz kann heutzutage jede/-r Beschäftigte selbst spüren. Die negativen Konsequenzen daraus schlagen immer häufiger gesundheitlich und auch wirtschaftlich zu Buche
– Schäden, welche die Arbeitgeber, der Staat und letztlich alle Beschäftigten tragen müssen. Hier ist die Interessenvertretung gefragt. Das Seminar führt Sie als BR/PR gezielt an das
Thema Burn-out heran und klärt, welche Verantwortung der/die einzelne trägt und welche
Verantwortung beim Arbeitgeber liegt. Zudem werden Ihnen Wege zur Prävention und Hilfeangebote für akut Betroffene aufzeigt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Theorie zur Burn-out-Symptomatik in Abgrenzung zu Depression und Sucht
Was alle wissen müssen: Aufklärung im Betrieb und Ansprache der Betroffenen
Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen
Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit
Seminarnummer
WA 01 140623 02
WA 01 141103 04
Termin
23.06.2014 - 27.06.2014
03.11.2014 - 07.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
49
Suchtproblematiken am Arbeitsplatz erkennen und
professionell begleiten
Sucht ist ein teures Tabu und ein tödliches für viele Menschen. Im Betrieb überdeckt der
Mantel der Kollegialität häufig die Fehler, die z. B. Alkoholsüchtige in der Arbeit oder im
persönlichen Umgang begehen. Interessenvertreter/-innen geraten in ein Dilemma: Sollen
sie den Süchtigen enttarnen? Wie viel Sucht müssen die Arbeitskolleginnen und -kollegen
ertragen? Wann wird es gefährlich für den Kranken – etwa, wenn er im Lager Waren stapelt oder zu Kunden fährt? Das Seminar setzt sich mit den Ursachen von Alkoholabhängigkeit und anderen Suchtkrankheiten auseinander. Modelle betrieblicher Suchtarbeit werden
vorgestellt.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was ist Sucht? Alkohol, Tabletten und andere Drogen
Arbeitsrechtliche Aspekte von Suchtkrankheit
Erfahrungen mit Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 140721 04
WA 01 141103 05
Termin
21.07.2014 - 25.07.2014
03.11.2014 - 07.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 96 (4/8), § 10 (5)
Betriebs-/Dienstvereinbarungen zu Burn-Out, Mobbing,
Sucht – Konkrete Schutzmaßnahmen
Die Anzahl der psychischen Erkrankungen ist in den letzten Jahren alarmierend angestiegen. Die Kolleginnen und Kollegen zu schützen bedeutet für die Interessenvertretung, sich
in die Themen Mobbing, Burn-out oder Sucht einzuarbeiten, Symptome zu erkennen und
die Gefährdung im Betrieb angemessen zu thematisieren. Im nächsten Schritt sollten geeignete Präventionsmaßnahmen und Hilfsangebote für Betroffene ausgewählt und im Betrieb
umgesetzt werden.
Sie haben sich bereits Grundlagen in einem der drei Themenbereiche angeeignet, evtl.
schon Ideen für den Betrieb und wollen nun konkrete Maßnahmen bzw. eine passende Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung entwickeln? Dann ist dies Ihr Seminar.
Das Arbeitsschutzgesetz, das AGG u. a. werden gezielt auf die spezielle Situation im eigenen Betrieb angewandt, so dass Sie die groben Eckpunkte und einzelne Formulierungen für
eine Betriebs- bzw. Dienstvereinbarung mit nach Hause nehmen können.
Seminarnummer
WA 01 140219 05
Termin
19.02.2014 - 21.02.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), 46 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch eines Grundlagenseminars zum Thema Sucht, Burn-out oder Mobbing
50
Gesprächsführung zu heiklen Themen –
wie sprech’ ich es an?
Diese Frage stellen sich viele gesetzliche Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Sucht, Drogen, Mobbing oder Burn-out anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus, ich weiß nicht, wie derjenige reagiert, vielleicht ist
es eine unberechtigte Vermutung ...
Es gibt allerdings wesentlich mehr Gründe, warum Sie als Interessenvertreter/-in diese wichtige Aufgabe wahrnehmen sollten. In diesem Seminar unterstützen wir Sie, offensiv mit
dem Thema umzugehen, um so die nötige Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen. Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundzüge der Gesprächsführung
Aufbauseminare
Zielgruppenspezifische Kommunikation mit persönlich Betroffenen und Co-Abhängigen
Gespräche mit dem Arbeitgeber.
Seminarnummer
WA 01 140707 02
Termin
07.07.2014 - 11.07.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Arbeitszeit/BEM/Sucht
Vorkenntnisse
Vorheriger Besuch von Grundlagenseminaren zu den Themen Mobbing, Alkohol/Sucht
oder Burn-out
Unser Team ...
51
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil I
Redesituationen vor großen Gruppen meistern
Die Arbeit als Mitglied eines BR/PR erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit
Gesetzestexten. Auch an die Art und Weise ihres Auftretens und an Ihr rhetorisches Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt auf der Betriebs-/Personalversammlung, bei der Gestaltung kurzer Redebeiträge oder längerer Überzeugungsreden. Neben den Inhalten und Aufbau entscheiden der Redestil, die Körpersprache und die innere
Haltung über die Wirkung von Redebeiträgen. Dieses Seminar vermittelt Ihnen praxisnah
und mit Spaß die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik, angefangen bei der Überwindung von
Lampenfieber und Sprachhemmungen bis hin zum souveränen Umgang mit möglichen
Störungen.
Rhetorik und Gesprächsführung
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wie formuliere ich zündend, überzeugend und verständlich?
Wie gehe ich produktiv mit meiner Redeangst um?
Wie setze ich Sprache und Körpersprache zielgerichtet ein?
Seminarnummer
WA 01 140310 02
WA 01 140825 02
WA 01 141201 02
Termin
10.03.2014 - 14.03.2014
25.08.2014 - 29.08.2014
01.12.2014 - 05.12.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Klare Rede, starke Wirkung! – Teil II
Besondere rhetorische Herausforderungen
Die Grundlagen sind erprobt, jetzt beginnt die Kür, Ihre Rede optimal zu gestalten. Im Aufbauseminar eignen Sie sich weitere rhetorische Mittel an, reflektieren ihre bisherigen Redeerfahrungen und entwickeln Ihre Redekompetenz weiter. Besondere Situationen, wie z. B.
die politische Rede im Freien oder die Überzeugungsrede vor „anders denkendem“ Publikum werden genauer unter die Lupe genommen.
Die innere Haltung zu mir selbst, meinem Gegenüber und zum Inhalt meiner Rede kann
den Erfolg entscheidend beeinflussen.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Unterschiedliche Redeanlässe, Berichterstattungen und Referate
Umgang mit Repliken
Dramaturgie von längeren Redebeiträgen
lebendige Gestaltung und unterstützende Visualisierungen
Seminarnummer
WA 01 141013 02
Termin
13.10.2014 - 17.10.2014
Vorkenntnisse
Besuch des Seminars Klare Rede, starke Wirkung – Teil 1
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Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Klare Rede, starke Wirkung!
Frauen meistern Redesituationen vor großen Gruppen
Die Welt braucht Frauen, die aktiv gestalten und ihre Kompetenzen und Ideen einbringen!
Auch bei aktiven Frauen gibt es leider immer noch eine große Diskrepanz zwischen der Motivation, mitzureden und dem tatsächlichen Raum, den sie sich in möglichen Redesituationen nehmen („Ach, lass ihn mal machen, er kann das besser.“).
Aufbauseminare
Neben den Inhalten eines klassischen Rhetorikseminars nehmen wir uns Zeit für die für Sie
als Frau relevanten Fragestellungen: Wie wird „frau“ wahrgenommen? Was hält Frauen oft
zurück? Wie können Sie auf Ihre Art die „Bühne erobern“? Sie können Ihre individuellen
rhetorischen Stärken herausarbeiten und sich somit für konkrete Redesituationen im Alltag
der Interessenvertretung stärken, ohne männlich-dominantes Gesprächsverhalten zu erlernen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Umgang mit Redehemmungen
Aufbau einer Überzeugungsrede
Wirksame Sprache und Körpersprache
Der Umgang mit Störungen
Termin
30.06.2014 - 04.07.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Rhetorik und Gesprächsführung
Seminarnummer
WA 01 140630 01
Arbeit in grossen und
in kleinen und in ganz
kleinen Gruppen.
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Den roten Faden fest in der Hand!
Aktive Gesprächsführung der Interessenvertretung
Als Mitglied der Interessenvertretung führen Sie Gespräche in unterschiedlichen Situationen. Dabei kompetent aufzutreten bedeutet Gespräche aktiv zu gestalten. Es gilt, auch in
angespannten Gesprächssituationen neben dem Inhalt auch auf unausgesprochene Botschaften konstruktiv zu reagieren. Im Seminar wird an Hand von Kommunikationsmodellen
ein grundlegendes Verständnis für Gesprächssituationen erarbeitet. Es werden mit realtitätsnahen Übungen Ideen für den „Ernstfall“ ausprobiert. Wir bearbeiten u. a. folgende
Themen:
Sicherheit durch Gesprächs- und Verhandlungsvorbereitung
Rhetorik und Gesprächsführung
Aufbauseminare
Welche Fragetechniken führen zum Ziel?
Wie gliedere ich ein Gespräch und behalte den roten Faden?
Umgang mit Störungen
Seminarnummer
WA 01 140324 02
WA 01 141013 01
Termin
24.03.2014 - 28.03.2014
13.10.2014 - 17.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Dieses Seminar wird als Grundlage für die Seminare „Überzeugend argumentieren“ und „Erfolgreich verhandeln“ empfohlen.
Schlagfertig im Betriebsratsalltag
Ein Angriff mit Worten kann verletzend sein wie ein Schlag ins Gesicht. Wir werden plötzlich attackiert und sind wie gelähmt. Haben Sie in solchen Situationen schon mal den Faden verloren? Kommen Ihnen die besten Ideen erst, wenn Sie fluchend im Auto sitzen?
Wer im Betriebs- oder Personalrat tätig ist, bewegt sich oft auf politischen Bühnen. Im
Kampf um Interessen und Standpunkte kommt es oft zum verbalen Schlagabtausch. "Dumme Sprüche" und verletzende Angriffe machen oft sprachlos. Solche Situationen verführen
zum Gegenangriff und enden oft im Konflikt.
Oder wir schweigen, schlucken den Angriff herunter und der Ärger macht sich in uns breit.
Automatisch reichen wir unsere Wut oft weiter.
In diesem Seminar lernen Sie den Kreislauf zu durchbrechen und schlagfertig zu kontern,
ohne dass der Konflikt eskaliert. Durch praktische Übungen, Situationsanalyse und den Einsatz kreativer Methoden wird die persönliche Gelassenheit und Souveränität gestärkt.
Seminarnummer
WA 01 140903 04
54
Termin
03.09.2014 - 05.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
Überzeugend argumentieren als gesetzliche
Interessenvertretung
Wer die besten Argumente hat, setzt sich durch?! Oft stellen wir aber fest: Entscheidend
für den Erfolg in Verhandlungen und Diskussionen sind ganz andere Faktoren. Sie lernen in
dieser Woche den Aufbau von Argumentationen kennen und analysieren zudem verschiedene Verhandlungsstrategien. Ziel ist es, dass Sie anschließend sicherer in Verhandlungen
agieren und reagieren können, indem Sie die Situation und die Strategie des jeweiligen Gegenübers klarer einschätzen können. Darüber hinaus können Sie Ihre persönliche Strategie
erfolgreich optimieren.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Starke und schwache Argumente
Aufbauseminare
Strukturiert argumentieren – spontan argumentieren
Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen
Wo ist die Grenze zwischen Überzeugungs- und Streitgespräch?
Überzeugen statt besiegen
Seminarnummer
WA 01 140512 02
Termin
12.05.2014 - 16.05.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Rhetorik und Gesprächsführung
Vorkenntnisse
Wir empfehlen als Grundlage den Besuch des Seminars „den roten Faden fest in der Hand –
aktive Gesprächsführung der IV“
Erfolgreich verhandeln – Verhandlungen überlegt
vorbereiten und durchführen
Verhandlungen müssen gezielt vorbereitet und konsequent durchgeführt werden. Auch
wenn die Emotionen hochgehen, dürfen die Ziele nicht aus den Augen geraten. Interessenvertretungsmitglieder sind ständig in Verhandlungen aktiv: Monatsgespräche, Einigungsstellen, u. a. gehören zum Arbeitsspektrum.
In dem Seminar wird es u. a. um die Frage gehen, wie Sie zu einem in der Sache harten,
aber die beteiligten Personen wertschätzenden Verhandlungsstil finden und dabei die Interessen der Beschäftigten optimal vertreten können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Taktik und Strategie in Verhandlungen
Bedeutung und Umgang mit Verhandlungszielen
Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam und mit Beschäftigten
Was tun bei unfairen Methoden?
Seminarnummer
WA 01 140512 01
WA 01 141103 02
Termin
12.05.2014 - 16.05.2014
03.11.2014 - 07.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Vorkenntnisse
Wir empfehlen als Grundlage den Besuch des Seminars „den roten Faden fest in der Hand –
aktive Gesprächsführung der IV“
55
Mit der/dem red’ ich kein Wort mehr – Praktische
Konfliktlösungsstrategien
Konflikte gehören zwar zum Arbeitsalltag, insbesondere für Interessenvertretungen, sind
aber für die meisten Menschen bedrohlich. Durch Vermeidung oder Ignorieren wird die
Lage immer unübersichtlicher. Aufgestauter Ärger verhindert ein klärendes Gespräch.
Dagegen setzen geklärte Konflikte produktive Energien frei und machen uns und unsere Beziehungen stärker. Das Seminar liefert Ihnen einen Überblick, wie es zu Verhärtungen und
Eskalation kommt, welche menschlichen und organisatorischen Faktoren zusammenwirken.
Sie lernen Situationen klarer einzuschätzen und deeskalierend einzuwirken.
Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
Aufbauseminare
Damit Sie einen produktiven Umgang, der zu Ihnen passt, finden, probieren wir an Ihren
Praxisbeispielen vielfältige Kommunikations- und Lösungsstrategien aus.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Konfliktarten, persönliches Konfliktverhalten
Konstruktive Kommunikation und kreative Lösungsstrategien
Systemische Zusammenhänge: Betriebskultur und Lösungsformen
Seminarnummer
WA 01 140602 02
WA 01 141020 02
Termin
02.06.2014 - 06.06.2014
20.10.2014 - 24.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Mediation – der konstruktive Weg zur Einigung
Interessenvertretungen werden in ihrer Alltagsarbeit mit Konfliktfeldern konfrontiert, die
häufig zu Gerichtsverfahren führen. Diese sind Zeit- und Kostenaufwändig und belasten
das Betriebsklima nachhaltig.
Durch Mediation werden Konflikte konstruktiv so bearbeitet, dass eine tragfähige Lösung
für beide Parteien erreicht wird. Mediatoren/-innen urteilen nicht, sondern unterstützen die
Kommunikation zwischen den Parteien um Handlungsspielräume sowie eine „win-win“- Situation zu ermöglichen. Gesetzliche Interessenvertretungen haben nicht nur das Recht, sich
in Streitigkeiten einzumischen, sondern auch die Pflicht zur Gestaltung einer konstruktiven
Zusammenarbeit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse
Grundlagen der Mediation, Mediationsphasen und Gesprächstechniken
Betriebliche Konflikte und Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation
Unterschied zwischen Mediation, Gerichtsverhandlung, Schlichtungs- und
Einigungsstellenverfahren
Seminarnummer
Wa 01 141020 04
Termin
20.10.2014 - 24.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Hinweis
Es handelt sich nicht um ein Ausbildungsseminar zum/r Mediator/in
56
Betriebs- und Personalräte zwischen Kooperation und
Konfrontation
Konfrontation ist nicht immer angenehm. Gemäß seiner Überwachungspflicht, z. B. zur
Einhaltung und Aushandlung von Betriebs-/Dienstvereinbarungen, ist die Interessenvertretung oft in einer konfrontierenden Rolle. Aber nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch innerhalb des Gremiums und im Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen gilt es,
die Balance im Spannungsfeld der kooperativen Zusammenarbeit und der Abgrenzung
beim Vertreten eigener Positionen zu finden. Dazu gehören Mut, ein klares Rollenbewusstsein und das Aushalten ambivalenter Situationen und Gefühle.
Dieses Seminar wird dazu beitragen, dass Sie durch kommunikative Übungseinheiten in
konfliktträchtigen Situationen gelassener Ihren Aufgaben nachgehen können.
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Wertekonflikte und emotionale Zwickmühlen
stimmige persönliche Strategien
Rollenwechseltraining
emotionalen Entlastungsmöglichkeiten
Termin
08.12.2014 - 12.12.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
Seminarnummer
WA 01 141208 02
Hinweis
Es handelt sich nicht um ein Ausbildungsseminar zum/r Mediator/in
Lösungsorientiert beraten statt retten – Die Gratwanderung zwischen Empathie und Abgrenzung
Bei beruflichen und sozialen Problemen oder wenn sich private Schwierigkeiten auf die Arbeit auswirken, suchen Beschäftigte oftmals Rat und Unterstützung bei der Interessenvertretung.
Hier kommen die Probleme und Nöte ungefiltert an, begleitet von starken Emotionen wie
Angst, Wut, Trauer und Ohnmacht.
Aktive, empathische Gesprächsführung stärkt die Eigenverantwortung der Ratsuchenden.
Die „richtigen“ Fragen helfen den Beschäftigten, selbst wieder Klarheit zu gewinnen, Ziele
zu formulieren und für sie passende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.Allzu schnell gerät
man mit dem eigenen Wunsch zu helfen unbewusst in die Situation, dem anderen sein
„Päckchen“ abzunehmen und sich selbst damit abzuschleppen. Damit das nich auf Dauer
zu Überlastung und Burnout führt, ist es für die Beratenden wichtig, (eigene) Grenzen
deutlich zu machen.
Schwerpunkte werden sein:
Professionelle Beratung als Baustein von Gesundheitsförderung im Betriebs- oder Personalrat
Stärkung der Selbstverantwortung der Beschäftigten als Widerspruch zur Mitbestimmung?
Lösungsorientierte Kommunikation und Fragetechniken
Seminarnummer
WA 01 150302 02
Termin
02.03.2015 - 04.03.2015
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
57
Menschenkenntnis als Chance für effektive Interessenvertretungsarbeit
Die Arbeit des Betriebs-/Personalrats ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen.
Neben den rechtlichen Kenntnissen benötigen Sie im Kontakt mit Kolleginnen und Kollegen
und anderen soziale Kompetenzen, um Gesprächspartner/-innen einschätzen zu können
und sich somit einen Überblick über komplexe Situationen und Probleme zu verschaffen.
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in
menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu vermitteln, um in Zukunft sicher,
angemessen und „energiesparend“ auf unterschiedliche Menschen reagieren zu können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Bedürfnisse und Ängste als Grundmotive menschlichen Verhaltens
Zwischenmenschliches Gespür intensivieren in der Ansprache von KollegInnen
Welcher Typ bin ich, und in welche Rolle schlüpfe ich bevorzugt?
Angst und Neugier bei Veränderungsprozessen
Rechtliche Grundlagen (§ 80 BetrVG, § 68 BPersVG)
Zusammenarbeit und Konfliktmanagement
Seminarnummer
WA 01 141201 01
Termin
01.12.2014 - 05.12.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeit auch mal im Grünen ...
... durchaus eine Alternative
58
Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung
In einer Zeit, in der das Management oftmals sehr kurzfristig Entscheidungen trifft, um auf
die „Erfordernisse des Marktes“ zu reagieren, werden auch die Arbeitnehmer/-innen häufig
sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert.
Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein, bietet Ihnen dieses Seminar alles zu den
Themen Versetzungen, Änderungskündigungen und Direktions- bzw. Weisungsrecht.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Sind die Weisungen des Arbeitgebers durch den Arbeitsvertrag gedeckt, oder liegt eine
Überschreitung des Direktionsrechts vor?
Wie konkret muss der Arbeitsvertrag im Hinblick auf Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sein?
Aufbauseminare
Was sind Versetzungsklauseln?
Was ist eine Änderungskündigung, und wie kann man sich dagegen wehren?
Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung, um gezielt Einfluss
zu nehmen?
Seminarnummer
WA 01 141103 03
Termin
03.11.2014 - 07.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeits- und Sozialrecht
Vorformulierte Arbeitsverträge – was geht das den
Betriebsrat an?
Das BGB ist vor einigen Jahren einer grundlegenden Modernisierung unterzogen worden.
Vorformulierte Arbeitsverträge (AGB) sind seitdem einer strengeren rechtlichen Kontrolle
unterworfen. Altverträge müssen den neuen Vorgaben angepasst werden. Mittlerweile hat
sich das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Urteilen mit dem Neuregelungen auseinandergesetzt. Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu
überwachen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die zu lösen das BAG den Betriebsräten zuweist. Dieser muss sich selbst sachkundig machen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Was verbirgt sich hinter der „Schuldrechtsreform“?
Wie wenden die Arbeitsgerichte das neue Recht an?
Welche Möglichkeiten der Änderung von „Altverträgen“ gibt es und was bedeutet die
Zustimmung des Betriebsrates?
Wo und wie kann der Betriebsrat Einfluss nehmen?
Seminarnummer
WA 01 141105 01
Termin
05.11.2014 - 07.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 10 (5)
59
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen
und umsetzen
Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der
Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/Personalräten. Mit
dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument in die Hand. In diesem
Seminar erfahren Sie alles über die Beteiligungsrechte, die sich für Ihre Arbeit ergeben. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für
die eigene Arbeit entwickelt.
Arbeits- und Sozialrecht
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Überblick über das AGG
Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung?
Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem
Prüfstand
Mustervereinbarung zur Beschwerdestelle
Seminarnummer
WA 01 140303 04
WA 01 140901 05
Termin
03.03.2014 - 07.03.2014
01.09.2014 - 05.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Viel Arbeit ... aber weniger Rechte?– Das Gesetz über
Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG)
Mit dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat der Gesetzgeber zwei wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts geregelt. Befristet und in Teilzeit Beschäftigte stehen häufig am
Rand der Belegschaft und bedürfen einer besonderen Unterstützung durch die Interessenvertretungen.
Dieses Seminar gibt Ihnen nicht nur einen detaillierten Überblick der aktuellen Rechtsprechung zum Thema Teilzeitbeschäftigung, sondern ermöglicht es Ihnen, Ihre Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und auszuschöpfen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gleiches Recht für alle: Verbot der Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit und
Befristung
Mehr oder weniger: Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit
Schicht im Schacht: Zulässigkeit von Befristungen
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten der gesetzlichen Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 141105 01
60
Termin
05.11.2014 - 07.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeits- und
Sozialrecht
Krankheiten können – vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen – erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Ursache ist neben einer
vorurteilsbeladenen öffentlichen Diskussion („Urlaub auf gelbem Schein“) häufig auch Unwissenheit sowohl aufseiten der Arbeitgeber als auch aufseiten der gesetzlichen Interessenvertretung.
Dieses Seminar gibt Ihnen nicht nur das Instrument der Krankenstandsanalyse an die Hand,
sondern auch alles weitere Wissenswerte zum Thema Arbeit und Krankheit.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Aufbauseminare
Analyse: Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände?
Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Erkrankung
Personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung
(u. a.: Versetzung/Kündigung)
Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen?
Welche Möglichkeiten hat die betriebliche Interessenvertretung?
Termin
24.11.2014 - 28.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
Arbeits- und Sozialrecht
Seminarnummer
WA 01 141124 03
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Der demografische Wandel und die Verlängerung des Arbeitslebens durch die sog. „Rente
mit 67“ werden dazu führen, dass der Anteil der älteren Arbeitnehmer/-innen an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragestellungen für die
Arbeit der Interessenvertretungen. In diesem Seminar wird die Perspektive der unmittelbar
Betroffenen beleuchtet. Die rechtlichen und mitbestimmungsrelevanten Fragestellungen
werden praxisgerecht bearbeitet und Handlungsperspektiven entwickelt.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Was ist eigentlich ein „älterer“ Arbeitnehmer/eine „ältere“ Arbeitnehmerin?
Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen?
Wo und wie schützen Tarifverträge?
Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters?
Was ist bei freiwilligem vorzeitigem Ausscheiden zu beachten (insbes. Auswirkungen
auf Rentenansprüche)?
Welche Handlungsoptionen hat der Betriebsrat?
Seminarnummer
WA 01 141117 03
Termin
17.11.2014 - 21.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 10 (5)
61
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die
Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und weiteren TVöD-Anwendern. Eine Reihe von
tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis dieses Tarifvertrags
voraus.
TVöD/TVL
Aufbauseminare
Das Seminar bietet Ihnen neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD
in seinem Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet.
Für Vertiefungen – z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung –
verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Seminarnummer
WA 01 140113 01
Termin
13.01.2014 - 17.01.2014
WA 01 140616 01
16.06.2014 - 20.06.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
TV-L-Grundlagen:
Einführung und Überblick
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) ist die wichtigste Rechtsquelle
für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten bei den meisten Ländern (TdL) und weiteren
TV-L-Anwendern. Teilweise wird dieser durch landesbezirkliche Regelungen ergänzt. Eine
Reihe von tariflichen Öffnungsklauseln erfordern umfangreiche Gestaltungs- und Überwachungsaufgaben für Personal- und Betriebsräte. Das setzt die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick eine umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TV-L in seinem
Allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet. Für Vertiefungen verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau- und Spezialangebote.
Seminarnummer
WA 01 140303 01
WA 01 140811 01
62
Termin
03.03.2014 - 07.03.2014
11.08.2014 - 15.08.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG, § 10 (5)
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TVöD/TVÜ inklusive noch geltender Regelungen nach BAT/BMT-G/MTArb
Bis heute konnte keine Einigung mit den Arbeitgebern des Bundes und dem Verband der
Kommunalen Arbeitgeber über eine Entgeltordnung erzielt werden. Bis zum Abschluss gelten weiter die Vergütungsordnungen des BAT, die Lohngruppenverzeichnisse nach MTArb
und BMT-G. Die so Eingruppierten werden entsprechend des TVÜ in die Entgeltgruppen
bzw. -tabellen des TVöD eingeordnet. Als PR bzw. BR bestimmen Sie bei der Einstellung
und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre
tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Termin
07.04.2014 - 11.04.2014
27.10.2014 - 31.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG,
§ 46 Abs. 6 BPersVG,
analog LPersVG
TVöD/TVL
Seminarnummer
WA 01 140407 02
WA 01 141027 02
Aufbauseminare
Es werden Grundkenntnisse über Eingruppierung, Aufbau und Systematik der Vergütungs-/
Entgeltordnung bzw. der Lohngruppenverzeichnisse und den Grundsatz der Tarifautomatik
vermittelt. Es wird mit Tätigkeitsmerkmalen und Arbeitsvorgängen umgegangen. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre Kenntnisse in der Praxis anzuwenden.
Erläutert werden Aufbau sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen und die in diesem Zusammenhang bestehenden Beteiligungsrechte.
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
TV-L-Aufbau: Eingruppierungsrecht
Grundlagen des Eingruppierungsrechts nach TV-L/TVÜ-L
Für den TV-L ist nach langjähriger Verhandlung die Entgeltordnung zum 1.1.2012 in Kraft
getreten. In diesem Zusammenhang wurden auch die Grundsätze der Eingruppierung in
die Entgeltgruppen in die §§ 12, 13 TV-L aufgenommen. Als BR bzw. PR bestimmen Sie bei
der Einstellung und Eingruppierung mit. Ihnen obliegt die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen.
Vermittelt werden Grundkenntnisse über Eingruppierung, Aufbau und Systematik der Entgeltordnung und den Grundsatz der Tarifautomatik. Sie gehen mit Tätigkeitsmerkmalen
und Arbeitsvorgängen um. Sie verstehen spezielle Eingruppierungsfragen und lernen, ihre
Kenntnisse in der Praxis anzuwenden. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe der Entgelttabellen im TV-L. Themen sind außerdem die in diesem Zusammenhang
bestehenden Beteiligungsrechte des BR bzw. PR.
Seminarnummer
WA 01 140407 01
WA 01 141027 01
Termin
07.04.2014 - 11.04.2014
27.10.2014 - 31.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6),
analog LPersVG, § 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-/PR-Grundseminars
63
Einführung Beamtenrecht
In diesem Seminar lernen Sie die Grundstrukturen des Beamtenrechts kennen. Dadurch
können Sie als Betriebs-/Personalratsmitglied beamtenrechtliche Probleme besser erkennen
und bearbeiten.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundstrukturen des Beamtenrechts
Rechtsgrundlagen des Beamtenrechts
Das Beamtenverhältnis (Beamtenbegriff, Dienstherr und Organe, Arten, das
Amt, Begründung sowie Veränderung und Beendigung – u. a. Laufbahnrecht,
Aufbauseminare
Personaleinsatz, Versetzung)
Rechte und Pflichten von Beamtinnen und Beamten
Unterschied zwischen Tarif- und Beamtenrecht
Besonderheiten des landesspezifischen Beamtenrechts
Beamtenrecht
Seminarnummer
WA 01 141027 11
Termin
27.10.2014 - 31.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG, § 10 (5)
Unser Haus im Umbruch. Modernisierung der Zimmer bis
Ende 2014. Fertigstellung der Sauna im Herbst 2013.
64
Wirtschaftskompetenz 1
Wirtschaftliches Grundwissen für Interessenvertretungen
Spätestens bei der jährlichen Unterrichtung über die Lage des Unternehmens durch den Arbeitgeber werden Sie mit wirtschaftlichen Informationen konfrontiert. Diese zu verstehen
und vor dem Hintergrund eigener betrieblicher Erfahrungen und externer Quellen interpretieren zu können, ist Voraussetzung für Ihre Arbeit im Rahmen der Beteiligungsrechte und pflichten. Dieses Seminar bietet den passenden Einstieg und bietet, neben einer qualifizierten Grundinformation, die Erörterung konkreter Fragen und eine Vertiefung anhand von
Fallbeispielen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Grundlagen unternehmerischen Handelns
Aufbauseminare
Leistungserstellung und Wertschöpfung in Betrieb und Unternehmen
Grundbegriffe: Umsatz/Ertrag, Kosten, Profit, Rendite, Deckungsbeitrag
Unternehmensverfassung: Rahmenbedingung wirtschaftlichen Handelns
Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens erkennen und bewerten
Externe und interne Informationsquellen nutzen
Wirtschaftliche Informationen und Geheimhaltungspflichten
Termin
20.10.2014 - 24.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebs- und Personalwirtschaft
Seminarnummer
WA 01 141020 03
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Bilanzen lesen und verstehen
In diesem Seminar werden Sie qualifiziert, Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zuverlässig zu sammeln und erfolgreich auszuwerten, um langfristig eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit in der Praxis zu sichern.
Insbesondere aus dem Jahresabschluss sind die Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen
und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen. Bei der Durchführung solcher
Analysen bietet Ihnen der Einsatz von Standardsoftware wie Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns in diesem Seminar weitere praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können.
Seminarnummer
WA 01 141006 04
Termin
06.10.2014 - 10.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
65
Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der
Personalplanung
Der Betriebsrat hat im Bereich der Personalplanung umfangreiche Informationsund Beratungsrechte. Um diese Rechte ausüben zu können, benötigt er ein fundiertes Grundwissen.
Das Seminar behandelt die Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung und stellt
grundlegende Instrumente und Verfahren der Personalplanung sowie Möglichkeiten der
Einflussnahme auf die Personalplanung vor.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Personalplanung als Folge der Unternehmensplanung
Bereiche der Personalplanung
Betriebs- und Personalwirtschaft
Aufbauseminare
Instrumente und Methoden der Personalplanung
Personalbedarfsplanung als Zentrum der Personalplanung
Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Personalplanung
Betriebsverfassung und Personalplanung.
Seminarnummer
WA 01 141020 09
Termin
20.10.2014 - 24.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
Vorher ...
... brainstorming alleine ...
... oder
gemeinsam ...
66
... et voilà!
Arbeiten im Betriebsratsbüro – Freigestellte Betriebsratsmitglieder und Betriebsrats-Mitarbeiter/-innen
In Betrieben mittlerer Größe sind „Freigestellte“ oft allein im Betriebsratsbüro. Wie organisieren sie das Büro und die anfallenden Arbeiten? In größeren Betrieben gibt es Büropersonal für den Betriebsrat. Wie kann hier die Betriebsratsarbeit effektiv unterstützt werden?
In diesem Seminar werden Ihnen verschiedene effektive Techniken und Methoden der Büround Arbeitsorganisation vorgestellt, die für einen reibungslosen Arbeitsablauf und entsprechende Zeitersparnis sorgen.
Wir bearbeiten u. a. folgende Themen:
Arbeits- und Büroorganisation im Betriebsratsbüro
Aufbauseminare
Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen
Protokolle und Schriftverkehr
Erfolgreiche Präsentation der Betriebsratsarbeit (z. B. Visualisierungsmethoden bei
Betriebsversammlungen)
Kleine Rechtskunde zur Arbeit im Betriebsratsbüro
Seminarnummer
WA 01 140929 08
Termin
29.09.2014 - 02.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/EDV-Einsatz
Das Rad nicht neu erfinden! Wissenstransfer im
Betriebsrat sichern
Spätestens vor anstehenden Betriebsratswahlen stellt sich die Frage, wie Wissen und Erfahrungen mittel- und langfristig für eine erfolgreiche Interessenvertretung gesichert werden
können. Denn häufig geht umfangreiches Wissen von Kolleginnen und Kollegen mit langer
Gremienerfahrung verloren, beispielsweise durch Ausscheiden aus Altersgründen.
Um neu zusammengesetzte Gremien schnell arbeitsfähig zu machen, bedarf es einer guten
Planung.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Arbeitsorganisation
Protokolle als Gedächtnisstütze
Aufgabenteilung - Vorbereitung auf die Zukunft
Prozessbeschreibungen
Laufende Projekte sicher übergeben
Seminarnummer
WA 01 141020 03
Termin
20.10. 2014 - 24.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
67
Rechtswirksames Schreiben
Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind leider
rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Damit Interessenvertretungsarbeit nicht länger wirkungslos bleibt sondern erfolgreich bestehen kann,
werden Ihnen in diesem Seminar die wichtigsten rechtswirksamen Formulierungen vermittelt und für die tägliche Praxis handhabbar gemacht.
Sie erhalten in diesem Seminar die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von:
Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen
Zustimmungsverweigerungen
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/EDV-Einsatz
Aufbauseminare
Widersprüchen
Einwendungen
Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 140610 02
WA 01 140929 06
Termin
10.06.2014 - 13.06.2014
29.09.2014 - 02.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Wer macht das Protokoll? Die ordnungsgemäße
Sitzungsniederschrift
Die Sitzungsniederschrift dokumentiert die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung und
deren Beschlüsse. Sie ist Arbeitsgrundlage für die Aktivitäten des Gremiums. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen dient sie als Nachweis für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und Beschlussfassung.
Im Seminar werden die rechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Sitzungsprotokoll behandelt. Die theoretischen Inhalte werden von praktischen Übungen begleitet; viele Tipps zur Aufnahme und Gestaltung eines Protokolls geben konkrete Hilfestellung.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Ziel und Zweck eines Protokolls
Rechtsvorschriften und Mindestanforderungen
Übungen zum Erkennen der wesentlichen Sitzungsinhalte
Praktische Erstellung von Protokollen
Seminarnummer
WA 01 140526 02
68
Termin
26.05.2014 - 28.05.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
EDV 1:
Grundlagenseminar für (Wieder-)Einsteiger/-innen
Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebs/Personalratsmitglieder, die sich nicht ständig mit
den Programmen Word, Excel, PowerPoint und Outlook auseinandersetzen. Speziell auf
Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, wird Ihnen das Grundlagenwissen vermittelt, das Ihnen einen effizienten und zeitsparenden Umgang mit den genannten Programmen ermöglicht.
Ohne Vorkenntnisse können Sie in Kürze ein Niveau erreichen, auf dem Sie Formatvorlagen
in Word, Formeln in Excel, Folien in PowerPoint, eine übersichtliche Ordnerstruktur in Outlook erstellen können. So erleichtern Sie sich den Büroalltag.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Allgemeine Grundlagen (Hardware, Betriebssysteme, Intranet/Internet)
Aufbauseminare
Word (Formatierungen, Serienbrief, Formatvorlagen, Grafiken)
Excel (Formate, Grafiken, Datenimport und -export, Formeln, Pivot-Tabellen)
PowerPoint (Folien und Master, Textfelder, zielgruppenorientierte Präsentationen)
Einführung in Outlook (Posteingang, Kalender, Aufgaben, Regelassistent,
Abwesenheitsassistent, Kontakte)
Termin
10.03.2014 - 14.03.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/EDV-Einsatz
Seminarnummer
WA 01 140310 01
Vorkenntnisse
Besuch des BR-Grundseminars
EDV 2:
Aufbau- und Vertiefungsseminar
In diesem Seminar können Ihre vorhandenen Grundkenntnisse aus dem EDV-Grundlagenseminar vertieft werden. In den Programmen des MS Office-Pakets gibt es viele weitere Funktionen, die Ihnen den Büroalltag der Interessenvertretung erleichtern. An praxisnahen Beispielen können Sie die Strukturen der Datenerfassung und Datenspeicherung sowie die
sinnvolle Sortierung von Daten erlernen. Die Themen Datensicherung, Datenschutz und das
Sammeln von Daten aus externen Quellen runden das Seminar ab.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Word: Vertiefung: Formatvorlagen für Einladungen und Protokolle
Excel: Berechnungen mit dem Formelassistenten, Datums- und Textfunktion, Datenauswertung mit Filterfunktion, Datensätze, Listen und Auswertungen
PowerPoint: Erstellen von Präsentationen für Versammlungen
Speichern von Daten im Netzwerk/Netzwerk- und Ordnerstrukturen
Effektive Verfahrenstechniken für Internet-Recherchen
Seminarnummer
WA 01 140901 02
Termin
01.09.2014 - 05.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des Seminars EDV 1
69
EDV 3:
web 2.0 & social Media verstehen und als Handwerkszeug
nutzen
Aufbauseminare
Web 2.0 und social Media haben die Kommunikation innerhalb unserer Gesellschaft radikal
verändert. Viele sehen die neuen Medientypen als Gefahr – Stichwort Privatsphäre und Datenschutz. Die Anwendungen im Web 2.0 eröffnen aber auch ganz neue Möglichkeiten,
die die gesetzlichen Interessenvertretungen nutzen sollten. Neben der Recherche bietet das
Internet eine Fülle von Instrumenten für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit. Zugleich gibt es
zahlreiche Fallstricke, deren man sich bewusst sein sollte. Das belegen die neuen Gerichtsurteile, nicht nur in Bezug auf arbeitsrechtliche Aspekte, sondern auch zu Themen wie Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht. In unserem Seminar vermitteln wir das
nötige Wissen, um Betriebsratsarbeit auf das nächste Level zu heben. Ziel ist es, Handlungssicherheit im Umgang mit Web 2.0 und social Media und deren rechtlichen Dimensionen
zu erlangen. Themenschwerpunkte:
Soziale Netzwerke – kennenlernen und nutzen
Rechtliche Aspekte bei der Nutzung von web 2.0 und social Media
Öffentlichkeitsarbeit mit dem Internet – wartungsfreundlich und nachhaltig
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/EDV-Einsatz
Internetrecherche und Suchstrategien – Webseiten, Blogs, Foren und Datenbanken
Seminarnummer
WA 01 141117 01
Termin
17.11.2014 - 21.11.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG,
§ 10 (5)
Vorkenntnisse
Besuch des Seminars EDV 1
Wir verfügen über einen PC-Raum ...
... und WLAN im ganzen Haus.
70
Jetzt holt mal das Beste für uns raus!
Strategische und beteiligungsorientierte
Betriebsratsarbeit
Egal, um welches Thema es geht: Beschäftigte erwarten von ihrem Betriebsrat, dass er ihre
Interessen optimal vertritt. Häufig hören wir von unseren Kolleginnen und Kollegen ein aufmunterndes „Jetzt tut mal was für uns!“ und sehen uns mit einer hohen Erwartungshaltung konfrontiert.
Gesetze, Verhandeln und Taktieren allein bringen uns schnell an die Grenzen der Durchsetzungsfähigkeit. Ohne den wirklichen Rückhalt der Beschäftigten bewegen wir wenig.
Aufbauseminare
In diesem Seminar erarbeiten wir praxistaugliche Handlungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Beteiligung der Beschäftigten an der Betriebsratsarbeit.
Außerdem werden Wege zu einer strategischen Betriebsratsarbeit mit analytischen, planerischen und kom-munikativen Ansätzen und Methoden vorgestellt. Die Kompetenzen der Betriebsrätegremien sollen dadurch optimiert und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden
– Ziele, die in aktiver Kommunikation mit der Belegschaft besser realisiert werden können.
Seminarnummer
WA 01 130922 05
Termin
22.09.2014 - 26.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 Abs. 6 BetrVG
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Mehr Präsenz im Betrieb schaffen!
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für die gesetzliche
Interessenvertretung
Wirksame Interessenvertretung lebt von der Qualität der Informationen, die ihr zufließen,
der Aufmerksamkeit bei den Beschäftigten und der spürbaren öffentlichen Unterstützung
in Verhandlungen gegenüber dem Arbeitgeber. Wir machen Mut zu systematischer Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb und bieten eine Reihe hilfreicher Instrumente an. Anhand von
Übungen lernen Sie, das Erlernte passgenau in Ihrer alltäglichen Praxis einzusetzen.
Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rechte der Interessenvertretung in der Informationsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeitausschöpfen
Medien: Formen und Gestaltung betrieblicher Information
Informationsstrategie des Arbeitgebers: Stil, Zielsetzung und Wirkung analysieren und
angemessene Antworten entwickeln
Eine eigene „Unternehmenskommunikation“ aufbauen und gestalten
Seminarnummer
WA 01 140303 05
WA 01 141006 05
Termin
03.03.2014 - 07.03.2014
06.10.2014 - 10.10.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
71
Betriebs-/Personalversammlungen – da gehe ich
gerne hin!
Betriebs-/Personalversammlungen erscheinen als mühselige Pflicht? Die wenigen Teilnehmenden wirken gelangweilt, sind inaktiv? Der Arbeitgeber hat auf Ihrer Versammlung brilliert und Beifall erhalten?
Im Seminar geht es um kreative Anregungen für lebendige, gut besuchte Versammlungen.
Wir stellen aktivierende Methoden zur Verbesserung der Kommunikation zwischen BR/PR
und Beschäftigten vor. Sie können in diesem Seminar Erfahrungen austauschen, erfahren,
wie man typischen „Fallen“ vorbeugt, und profitieren von dem Angebot eines großen
Ideenpools.
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Aufbauseminare
Die Seminarinhalte in Stichworten:
So lief’s bisher: Informationen, Forderungen und Leistungen des BR/PR
So geht’s auch: Aktivierung der Zuhörerschaft
So kommt’s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln
So passt’s: Attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt
auswählen
So gefällt’s: Cleverer Ablauf und kreative Dramaturgie
So ist’s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Seminarnummer
WA 01 141208 05
Termin
08.12.2014 - 10.12.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), 46 (6), LPersVG
Trommel, Tafel oder iPad? Medienkompetenz für die
gesetzliche Interessenvertretung
Medienkompetenz gilt als die Fähigkeit, Medien und die dadurch vermittelten Inhalte den
eigenen Zielen und Bedürfnissen entsprechend effektiv nutzen zu können. Für Sie als Mitglied des Betriebs- oder Personalrats sind derlei Kenntnisse unabdingbar, um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu kommunizieren und im Austausch mit Kolleginnen und Kollegen eine wirksame Vertretung aufzubauen.
Folgende Fragen werden im Seminar gemeinsam so bearbeitet, dass sich für Sie optimale
Handlungsmöglichkeiten im Betrieb ergeben:
Medien verstehen – Wie beeinflussen Medien meinen Betriebsalltag?
Der Umgang mit Medien – Wie kann ich Medien für meine Ziele nutzen?
Wie erkenne und analysiere ich die Informationspolitik des Arbeitgebers?
Welche Wirkung kann ich mit welchen Medien erzielen?
Wie baue ich eine wirksame Kommunikation im Betrieb auf?
Seminarnummer
WA 01 140908 05
72
Termin
08.09.2014 - 12.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Projektmanagement in der Interessenvertretung –
Professionell in Projekten handeln
Gute und erfolgreiche Interessenvertretungsarbeit im Betriebs-/Personalrat ist Managementtätigkeit. Mit dem professionellen Einsatz von Projektmanagement-Techniken kann auch die
Interessenvertretung unter Berücksichtigung definierter Ziele, Zeit- und Kostenrahmen die
Prozesse komplexer Aufgaben systematisch steuern und einen zielgerichteten Umgang mit
den Anforderungen finden.
Kenntnisse der Projektmanagementmethoden gehören heute zu den Kernkompetenzen einer professionellen Arbeit der Interessenvertretung.
Folgende Themen werden im Seminar behandelt:
Aufbauseminare
Was ist ein Projekt?
Besonderheiten von Projektarbeit und Projektmanagement
Projektstart: von der Idee zum Projekt
Der Projektauftrag und das Ziel
Die Projektplanung und -steuerung
Seminarnummer
WA 01 130915 03
Termin
15.09.2014- 19.09.2014
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Wir regeln das!
Petra und Edith, Arno und Benjamin.
73
Interessenvertretung als Berufung
Zertifizierte Weiterbildung für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und
stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Es gehört zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln, zu ringen oder zu kämpfen. Gerade bei sich wandelnden Anforderungen durch
Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Arbeitsverlagerung oder Fusionen ist Ihr Engagement gefragt.
Stellenabbau und globale Marktstrukturen erfordern verstärkt Krisen- und
Managementkompetenz.
Interessenvertretung als Beruf(ung)
Aufbauseminare
Sie stehen als Mitglied der Interessenvertretung vor den Aufgaben:
als kompetente/-r Ansprechpartner/-in für die Beschäftigten zur Verfügung zu stehen
auf Augenhöhe mit dem Management zu verhandeln
das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern
und dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Das Qualifizierungsangebot unterscheidet fünf wichtige Schlüsselkompetenzen:
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
professionell verhandeln.
Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die
Funktion als Vorsitzende/-r, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r
optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen
Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusätzlich können Sie die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen.
74
Die Termine
Termin
Ort
Kämpfer, Anwältin, Co-Manager
Rollenvielfalt und Rollenklarheit
in der Funktion
05.11.2014 - 0.11.2014
Berlin (Wannsee)
Vom Gremium zum Team
Gremien leiten und Teamarbeit
fördern
04.02.2015 - 06.02.2015
Berlin (Wannsee)
Mit System und Übersicht
Die Arbeit des Gremiums
angemessen organisieren
06.05.2015 - 08.05.2015
Walsrode
Wenn der Wind des Wandels weht ... 09.11.2015 - 11.11.2015
Veränderungsprozesse aktiv
gestalten und begleiten
Walsrode
Kampfhahn, Taktikerin, Pokerface ...? 02.12.2015 - 04.12.2015
Professionell verhandeln
Berlin (Wannsee)
Aufbauseminare
Thema
Freistellung und Kostenübernahme
Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. gemäß § 46
Abs. 6 PersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im
Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche
Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
Anmeldungen und Spezialprospekt anfordern bei:
ver.di Bildung + Beratung Gem. GmbH
Bundesweite Seminare und Tagungen, Köpenicker Str. 31, 10179 Berlin
Margit Hauck
Fon 030 263 99 89-21, Fax 030 263 99 89-25, [email protected]
75
Interessenvertretung als Beruf(ung)
Die Qualifizierungsreihe ist nur als Paket buchbar.
Ja, sind wir denn hier bei
„Wünsch dir was!?“
Das bist du in der Tat! Stell dir das passende Seminar für dein Gremium zusammen für eine maßgeschneiderte und effektive Fortbildung!
Das gilt sowohl für die Angebote aus unserem Programm als auch für euer
spezielles Thema, das euch zur Zeit im Gremium beschäftigt.
Wünsch Dir was
Wir unterstützen euch auch kurzfristig
in der Themendefinition
mit passendem/r Referenten/in
zum passenden Zeitpunkt für euch
Bestellen könnt ihr z. B. folgende Themen, die sich besonders für das komplette
Gremium eignen:
Coaching für BR/PR
Walsroder Spezialitäten
Keine Rückendeckung mehr- im Kreuzfeuer zwischen Belegschaft und
Geschäftsleitung. Nörgelei von KollegInnen statt Unterstützung und
Anerkennung für den nicht immer einfachen Job als Interessenvertretung. Woran liegt das und wie könnt ihr das Blatt für euch wenden?
Von der Gruppe zum starken Team
Arbeitsorganisation (Planung und Aufgabenverteilung)
BR/ PR und JAV
Arbeit im KBR/GBR
76
gemeinsames Wirken im Betrieb
Wir beraten euch gerne
zu den Themenschwerpunkten…
Betriebliche Mitbestimmung,
Unternehmensmitbestimmung
Ralf Bohlen, Bildungssekretär
Tel.: 05161/979 563
e-mail: [email protected]
Wünsch Dir was
Soziale Kompetenz,
Kommunikation, Moderation
Katrin Stelzer, Bildungssekretärin
Tel.: 05161/979 567
e-mail: [email protected]
Walsroder Spezialitäten
Arbeits- und
Gesundheitsschutz,
Organizing, Kampagnen
Gina Maier, Bildungssekretärin
Tel.: 05161/979 565
e-mail: [email protected]
Arbeits- und Sozialrecht
Peter Strothotto, Bildungsstättenleiter
Tel.: 05161/979 564
e-mail: [email protected]
Personalvertretungsrecht, TVöD, EDV
Burkhard Schomerus, Bildungssekretär
Tel.: 05161/979 571
e-mail: [email protected]
77
Koordinierte Interessenvertretung
praxisnah erleben!
Woche der Interessenvertretung
vom 22. bis 26. September 2014
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein besonderes Element unserer Bildungsarbeit ist neben der Seminararbeit auch
der Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden untereinander. Hieraus nehmen alle
immer etwas mit.
Es gelingt uns vielfach, eine Brücke zwischen den einzelnen Seminaren zu schlagen. So können zusätzlich zum eigenen Seminar auch noch zu anderen Themen
Informationen aufgenommen werden.
In unserem Programm für 2014 nehmen wir eine Anregung von Teilnehmerinnen
und Teilnehmern unserer Betriebsratsseminare auf. Sie haben vorgeschlagen,
doch einmal in einer Woche alle Themen zeitgleich anzubieten und hierbei die
Seminare zu bestimmten Inhalten zusammen zu führen.
In unsere „Woche der Interessenvertretung“ haben wir daher folgende Seminare
im Angebot:
Aller Anfang ist gar nicht so schwer! (BR I)
Mensch geht vor! (BR II)
Agieren statt reagieren (BR III)
Walsroder Spezialitäten
Beständig ist allein der Wandel (BR IV)
Die Pflichtquote allein reicht nicht! (SBV I)
Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit (WiA I)
Organisieren-Informieren-(Ver-)Handeln! (JAV III)
Begründung des Arbeitsverhältnisses (AR I)
Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb! (AuG)
Stimmt das Klima noch? (Mobbing)
Jetzt holt mal das Beste raus! (Strategische Betriebsratsarbeit)
Alle Seminare werden „normal“ durchgeführt. Es gibt zwei gemeinsame Seminareinheiten, in denen die Themen zusammen bearbeitet werden, z. B. eine gemeinsame Betriebsratssitzung.
Und im „Rahmenprogramm“ gibt es weitere Angebote, die zum gruppenübergreifenden Austausch anregen sollen. Lasst euch überraschen!
Das ver.di-Bildungsteam ist sicher, dass dies eine ganz besondere Seminarwoche
für alle wird.
Wir freuen uns auf euch!
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Die Walsroder Gesundheitswoche
„Gesunde Arbeit durch gute Führung“
Die Walsroder Themenwochen haben das Ziel, die einzelnen Seminare mit einem interaktiven Rahmenprogramm über die Woche hinweg zu verbinden. Anregende, kulturelle,
bewegte und informative Angebote zum Schwerpunktthema bringen die Teilnehmenden und Teamenden jenseits ihres Seminars in Kontakt. Uns liegt das
(über)lebenswichtige Thema „Gesundheit“ am Herzen und wir bringen euch nicht nur
mit spannenden Inhalten in Kontakt, sondern machen es auch durch Sport- und
Bewegungsangebote erlebbar.
Gesundheitswoche
Vom 23.- 27. Juni 2014 wird die Gesundheitswoche zum
3. Mal stattfinden unter den Fragestellungen
Wie beeinflusst Führung im Betrieb die Gesundheit der Beschäftigten?
Welche Führungskompetenzen im Bereich Arbeitsorganisation, soziale Kompetenz,
Selbstfürsorge wirken sich positiv auf gesunde Arbeit aus?
Welche Strategien gibt es für Interessenvertretungen und Beschäftigten, ihre
Führung ins „Gesundheitsboot“ zu holen?
Die Seminare in dieser Woche beschäftigen sich ebenfalls gezielt mit Schwerpunkten
aus dem breiten Feld „Gesundheit“:
Kein Stress mit dem Stress
WA 01 140623 02
Time-out statt Burnout
WA 01 140623 03
Vielfalt im Betrieb Managing Diversity
WA 01 140623 04
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
WA 03 140623 05
Nur ein Laster oder schon süchtig?
Sucht im gesellschaftlichen Kontext
WA 01 140623 06
BR III Agieren statt reagieren
Walsroder Spezialitäten
WA 01 140623 01
Wir freuen uns auf eine bewegende gemeinsame Woche mit neuen Impulsen aus
eurem Alltag und für euren Alltag!
In diesem Sinne:
anmelden, Sportsachen einpacken,
mitgestalten!
Gesundheitswoche 2013:
Fahrradtour vorm Frühstück
79
Geschlechtergerechte Grundsicherung der Zukunft
16.05.2014 – 18.05.2014
Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Seminarnummer WA 11 140516 10
Es geht um die Frage: in welcher Gesellschaft wollen wir leben, was sind wir bereit für eine
Grundabsicherung zu geben und umgekehrt, was erwarten wir von einer vernünftigen, geschlechtergerechten und humanen Absicherung.
Genderseminare
ver.di tritt dafür ein, die Existenzsicherung mit und ohne Erwerbsarbeit gleichermaßen in einem umfassenden Sinne zu verbessern. Zudem muss die Grundsicherung zu einer umfassenden sozialen Mindestsicherung ausgestaltet werden, die den unterschiedlichen Lebenslagen von Alleinstehenden sowie von Eltern und Kindern differenziert gerecht wird.
Welche Modelle und Visionen gibt es? Dazu wollen wir in eine politische Diskussion einsteigen. Konzepte können exemplarisch entwickelt werden.
Warum das Diskriminierungsmerkmal ethnischkultureller Hintergrund ins AGG gehört
07.11.2014 – 09.11.2014
Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Seminarnummer WA 11 141197 10
Walsroder Spezialitäten
James ist okay, aber Ali nicht? Svetlana fällt nicht auf, aber Bian schon? Warum werden verschiedene ethnisch-kulturelle Hintergründe von Frauen und Männern unterschiedlich bewertet? Unterscheidet sich die betriebliche von der gesellschaftspolitischen Situation? Wie
sensibel ist man, wenn man der Mehrheitsgruppe angehört?
Seit einiger Zeit greift ver.di das Thema Diversity auf. Eine der Diversitäts-Dimensionen, die
im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) und von der Europäischen Kommission festgelegt wurde, ist der ethnisch-kultureller Hintergrund. Mit diesem wollen wir uns auseinandersetzen.
Koray Yilmaz-Günay von der Rosa Luxemburg Stiftung steht als Referent zur Verfügung
Beginn der Seminare jeweils am Freitag um 18:00 Uhr,
mit dem Abendessen.
Ende ist jeweils am Sonntag mit dem Mittagessen
(gegen 13:00 Uhr).
80
Gender Mainstreaming im Arbeits- und
Gesundheitsschutz
28.02.2014 – 02.03.2014
Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Seminarnummer WA 11 140228 10
In der Reihe Gender Mainstreaming in der Sozialpolitik wenden wir uns dem Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz zu. Dabei wird es weniger um Details einzelner Instrumente
gehen, sondern um die Akteur_Innen und ihre Funktionen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Genderseminare
Wir schauen beispielhaft, welche Auswirkungen auf Männer und Frauen es in diesem Themenfeld gibt. Welche Stellschrauben müssen bewegt werden, um notwendige Veränderungen herbeizuführen und wie sollten diese Veränderungen aussehen.
Walsroder Spezialitäten
Die Seminare sind für Kolleginnen und Kollegen geeignet, die schon wissen was Gender
Mainstreaming ist und ihre Kenntnisse darüber in die praktische Arbeit integrieren wollen.
Ausdrücklich laden wir Männer und Frauen ein. Denn es geht um die Bedeutung der Geschlechterfrage in unserem gewerkschaftlichen Handeln. Es geht darum, den Lebenslagen
und Vor-stellungen von Frauen und Männern einen guten Platz in unserer Arbeit zu sichern. Deshalb schlagen wir Interessierten vor, jeweils einen Partner, eine Partnerin (vom
jeweils anderen Geschlecht) zum Mitmachen zu gewinnen und gemeinsam zu unserem
Training zu kommen.
Die Teilnahme ist für ver.di-Mitglieder kostenlos. Reisekosten für ver.di-Mitglieder werden
vom Bereich Genderpolitik ausschließlich im Rahmen Bundesbahn 2. Klasse, PKW-Kosten
nur bei Sammelanreise und vorheriger Beantragung getragen. Kosten darüber hinaus sind
selbst zu tragen.
Für Nichtmitglieder betragen die Kosten 250 Euro inklusive Übernachtung und Vollpension.
Kinderbetreuung wird auf Anfrage angeboten.
Anmeldungen unter 030 / 6956 1173 oder [email protected]
81
Seminare für Prüferinnen und Prüfer
Qualität sicherstellen in Berufsausbildung und Prüfung –
„Wir zeigen Dir, wie’s geht“
Unsere Projekte bieten Qualifizierung und Betreuung bereits aktiver
Prüferinnen und Prüfer sowie für Interessierte am Prüfungswesen in
der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Themen der Seminare sind:
Rolle, Rechte und Pflichten von Prüfungsausschussmitgliedern
Rechtliche Rahmenbedingungen im beruflichen Prüfungswesen
Musterprüfungsordnung, Ausbildungsordnungen
Prüfungsanforderungen, Prüfungsinstrumente und deren Umsetzung
Erstellung von Prüfungsaufgaben
Prüfungsdurchführung, Prüfungsangst,
Prüfungsstress
Erfahrungsaustausch der Prüfenden
Walsroder Spezialitäten
Unsere Seminare gestalten wir neben
thematischen Einführungen durch unsere
Referentinnen und Referenten praxisnah
mit Gruppenarbeit, Prüfungssimulation,
Rollenspiel und Videoaufzeichnung,
Präsentation und Reflexion der Arbeitsergebnisse im Plenum.
Die Wochenseminare führen wir im
ver.di Bildungs-und Tagungszentrum
Walsrode durch.
82
Termine für die Grundlagenqualifizierung
10.02. - 14.02.2014
03.03. - 07.03.2014
Seminare für Prüferinnen und Prüfer
19.05. - 23.05.2014
21.07. - 25.07.2014
28.08. - 30.08.2014
Handwerk
27.10. - 31.10.2014
Termine für die Aufbauseminare
07.04. - 11.04.2014
08.12. - 12.12.2014
Tagung
07. - 08.11.2014
Für ver.di-Arbeitnehmervertreter/innen in zentralen Prüfungsaufgabenerstellungsausschüssen im gewerblich-technischen Bereich (PAL) und kaufmännisch-verwaltenden Bereich
(AKA, ZPA)
Walsroder Spezialitäten
Weitere Angebote und Termine zu themen- und berufsspezifischen Seminaren sowie
fachspezifische Informationen und Materialien auf der Homepage www.pruef-mit.de
Zusätzliche Informationen und Beratung
ver.di-Bundesverwaltung
Ressort 11, Bereich Qualifizierung
Projekte im Prüfungswesen
Mail: [email protected]
Tel.: 030/6956-2845/2863
83
Familienarrangement 2014
für Euro 74,00
pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 12 Jahren
kostenfrei in einem Zimmer. Für Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren
berechnen wir 50 % des Arrangementpreises
Folgende Leistungen sind enthalten:
1 Übernachtung in bis zu 2 Doppelzimmern
mit Dusche, WC, Sat-TV, Radiowecker, Telefon und WLAN
1x Reichhaltiges Frühstücksbuffet
Kostenloser Parkplatz auf dem hauseigenem Gelände
Freie Benutzung der Freizeiteinrichtungen Sauna, Fitnessraum, Tischtennis und Billard,
Volleyballfeld, Federball, Niedrigseilklettergarten, Außenschach, Fahrradverleih, Internetcafé,
Planschbecken für Ihre Kids (in den Sommermonaten je nach Wetterlage), Kindergarten, Sandkiste, Schaukel und Klettergerüst, Torwandschießen
1 kleines Überraschungsgeschenk für ihre Kinder bei Anreise an der Rezeption
1 Begrüßungsdrink am Anreisetag für die ganze Familie an der Hallenbar
1 Walsroder Abendbuffet mit kalten und warmen Speisen. Im Sommer bieten
wir ein tolles Barbecue an.
Walsroder Spezialitäten
Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
Attraktive Ausflugsziele für die ganze Familie
in und um Walsrode
Vogelpark Walsrode (500 m) www.vogelpark-walsrode.de
Kletterwald am Vogelpark Walsrode www.forsest4fun.de
Heide-Park Soltau (30 km) www.heidepark.de
Serengeti Park Hodenhagen (12 km) www.serengeti-park.de
Magic Park Verden (30 km) www.magicpark-verden.de
Kartcenter Ralf Schumacher Bispingen (45 km) www.rs-kartcenter.de
Soltau Therme in Soltau (30 km) www.soltau-therme.de
Wild Park in Hanstedt (70 km) www.wild-park.de
Universum Bremen (60 km) www.universum-bremen.de
Klimahaus Bremerhaven (70 km) www.klimahaus-bremerhaven.de
Für einen Ganztagesausflug bietet sich natürlich die Nordseeküste mit den ostfriesischen Inseln
an, Cuxhaven mit Überfahrt nach Helgoland, die VW-Autostadt Wolfsburg, Celle, Lüneburg, Hamburg, Bremen und Bremerhaven, Hannover, Freilichtmuseum Cloppenburg, die Brauereistadt Jever,
Steinhuder Meer usw., usw.!
84
Erlebniswochenenden
Auch im Jahr 2014 halten wir wieder ein attraktives Angebot an „Erlebniswochenenden“ bereit.
Ein Blick auf unsere Internetseite www.verdi-walsrode.de gibt einen ersten Überblick über unser
„Standardangebot“ zu vorgegebenen Terminen.
Es gibt aber eine Neuerung: Wir schneidern auch gern ein Erlebniswochenende nach Maß.
Wer schon immer einmal mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gremium, seinen
Mitstreiterinnen und Mitstreitern aus dem Sportverein oder einfach nur ein paar guten
Freuden ein Wochenende mal etwas ganz spezielles unternehmen will, melde sich einfach
bei unserem Wirtschaftsleiter Hanns-Carsten Höfner.
Ideen gibt es genügend, vom Kochkurs über ein Käse/Wein-Wochenende bis zu einem Wochenende mit organisierten Touren in die nähere Umgebung – eine kleine Auswahl:
Kochkurse
Aceto di Balsamico, Olivenöl und mediterrane Kräuter
regionale Küche (z. B. Provence, Italien, Spanien)
Adventbäckerei
Mezze und andere orientalische Leckereien
kulinarische Spezialitäten
Käse/Wein-Seminar
Cocktailseminar
Whiskey-Seminar
Wochenende mit Ausflügen
Adventwochenende mit Besuch eines Weihnachtsmarktes
Besuch der nahe gelegenen Freizeitparks (Vogelpark, Serengetipark,
Heidepark)
Klimahaus Bremerhaven, Universum Bremen
Walsroder Spezialitäten
In Bewegung
Lauftrainingswochenende mal in anderer Umgebung
geführte Radtouren in die nähere Umgebung, auch kombinierbar mit
einer Paddeltour auf der Böhme („Mit Paddel und Pedale“)
Motorradwochenenden mit geführter Ausfahrt
Tango Argentino
Bei eigenen Ideen stehen wir gerne mit ergänzenden Vorschlägen zur Seite – damit die Sache „rund“ wird! Unser weitläufiges Gelände mit Niedrigseilklettergarten, Bouleplatz und
Volleyballfeld bietet vielfältige Möglichkeiten, das Programm mit individuellen Aktivitäten
anzureichern. Eine Sauna steht ebenfalls zur Verfügung.
Tagungsmanagement, Erlebniswochenenden
Hanns-Carsten Höfner, Wirtschaftsleiter
Tel.: 05161/979 533
e-mail: [email protected]
85
Wegweiser
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar
anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht.
Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt
zu uns per Fax oder per Post nach Walsrode
geschickt werden kann. Telefonische Anmeldungen oder Reservierungen können wir
leider nicht vornehmen.
Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für
die Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro
Entfernungskilometer (also: einfache Strecke).
Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der
Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare
führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und
Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die
Teilnahmebedingungen auf der Seite 91 zu beachten.
Wir bieten eine Kinderbetreuung für Kinder im
Alter von 4 – 12 Jahren an. Bei Bedarf nehmen
Sie bitte mit unserer Rezeption unter der Rufnummer 05161 / 979-0 Kontakt auf.
Organistatorische Hinweise
Wegweiser ...
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und
Betreuung der Kinder von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, die auf Grund eines Entsendungsbeschlusses nach den entsprechenden
Bestimmungen teilnehmen, sind vom Arbeitge-
Freistellungshinweise:
37(6)
= § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz
37(7)
= § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz
46(6)
= § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz
46(7)
= § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz
LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze
96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX
10(5)
= § 10 Absatz 5 Bundesgleichstellungsgesetz oder vglb. Regelungen
SU
= § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte und Richter
TV
= tarifvertragliche Freistellungsregelungen
BU
= Bildungsurlaubsgesetze der Länder
86
ber bzw. Dienststelle zu tragen. Die Kinderbetreuung muss ausdrücklicher Bestandteil der Beschlussfassung sein und mit der Anmeldung
übermittelt werden.
Rücktritt von der Seminarteilnahme
Der Rücktritt von einem Seminar ist nur durch
schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei
um schnellstmögliche Benachrichtigung an die
durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden
kann. Für den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen (zur Seminargebühr
s. S. 91 „Teilnahmebedingungen ver.di
bildung+beratung“) folgende Stornierungsregelung:
Seminarabsage
bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn 10,00 #
28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn 35,00 #
ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn
75,00 #
und bei Nichtteilnahme ohne Absage 100,00 #.
Damit nun auch unser Programm lesbar wird,
erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden Abkürzungen.
Angaben zur Zielgruppe:
BR
= Mitglieder von Betriebsräten
PR
= Mitglieder von Personalräten
MAV
= Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen
WA
= Wirtschaftsausschussmitglieder
AR
= Aufsichtsratsmitglieder
SBV
= Schwerbehindertenvertrauensleute
VL
= Vertrauensleute
eFU
= ehrenamtliche FunktionärInnen
iAN
= interessierte ArbeitnehmerInnen
FB
= FreiberuflerInnen
„Und wohin mit den Kindern? ...“
... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht scheitern.
Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren.
Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an unsere Rezeption
(Telefon 05161/979-0), die Kolleginnen helfen gern weiter.
Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung
durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt.
Unser Gelände bietet viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben, ein Besuch im
nahegelegenen Vogelpark sowie weitere Aktionen, z. B. ein Besuch des Serengeti-Parks,
werden im Laufe der Woche mit den Eltern abgesprochen. Diese Aktivitäten finden auf
eigene Kosten statt.
Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern nicht von
dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos mit.
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder
Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich die Notwendigkeit der
Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde.
Kinder ...
Kinderbetreuung
Organistatorische Hinweise
... sind immer Willkommen!
87
Seminarbüro
Marion Gellermann
05161 / 979-559
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.00 - 16.00 Uhr
08.00 – 14.00 Uhr
Liane Köhler
05161 / 979-560
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
09.00 - 17.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Birgit Kronfeldt
05161 / 979-561
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.00 - 16.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Telefax
05161 / 979-562
E-Mail
[email protected]
Internet
www.verdi-walsrode.de
Montag - Donnerstag
Freitag
8.00 - 19.30 Uhr
8.00 - 14.00 Uhr
Sonja Reiter
[email protected]
Sabine Klemm
[email protected]
Anika Althoff
[email protected]
Telefon
05161 / 979-0
Telefax
05161 / 979-520
Organistatorische Hinweise
Anschluss unter ...
Rezeption
Sonja, Anika und Sabine sorgen für einen
freundlichen Empfang.
Küchenleitung
Ilka Beinhorn
05161 / 979-511
[email protected]
88
Freistellung nach
Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG
analog LPersVG, Sonderurlaub,
Bildungsurlaubsgesetz
§ 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG
analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX
Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten
über den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nichtver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 475,– zuzüglich
der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung. Diese Regelung bezieht
sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub
gewährleistet ist.
Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren,
die eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG,
§ 46 (6) BPersVG oder den entsprechenden §§
der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber.
Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss
ein Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder
Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden.
Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die
Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt
der Arbeitgeber die Kosten.
Unsere Preise (Seminargebühren, Kosten für Unterkunft und Verpflegung)
können ab September telefonisch im Seminarbüro erfragt oder über unsere
Internet-Seite in Erfahrung gebracht werden.
Wer bezahlt was?
89
Organistatorische Hinweise
Die drei vom Seminarbüro:
Liane Köhler, Marion Gellermann
und Birgit Kronfeldt.
Hinweise für die Anreise
Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind
es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.35 Uhr,
ca. 11.35 Uhr, ca. 12.35 Uhr und ca. 13.35 Uhr (bei Fahrplanänderungen entsprechend).
Wir bitten um Verständnis, dass wir diesen Service nur zu den Hauptanreisezeiten am Montag
anbieten können.
Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsorde auf A 27 Ausfahrt Walsrode-Süd. Weitere Details siehe Skizze.
Wichtig: Sollte die Anreise am Sonntag (oder an anderen Tagen nach 19.30 Uhr)
erfolgen, teilen Sie uns dieses bitte rechtzeitig mit, damit wir Ihnen den Türcode
mitteilen und einen Schlüssel bereit legen können.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Walsrode-Team
Anreisehinweise
Das Parken auf den
hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf
eigene Gefahr.
ver.diBildungszentrum
Weitere
Organistatorische
Informationen
Hinweise
Fußweg
Anfahrtskoordinaten:
52° 52’ Nord
09° 35’ Ost
90
Organistatorische Hinweise
91
Anmeldung ver.di b+b-Seminare
Organistatorische Hinweise
Teilnahmebedingungen
92
Organistatorische Hinweise
93
Anmeldung GPB-Seminare
Chronologische Seminarübersicht
Seite
06.01.2014 - 10.01.2014
BR 2
SBV 1
13.01.2014 - 17.01.2014
BR 3
TVöD Grundlagen:
Einführung und Überblick
BR 1
Personalvertretungsrecht à la carte
11
10.03.2014 - 14.03.2014
SBV und Arbeitsrecht
BetrVG à la carte
Arbeitsrecht aktuell
Arbeitszeit aktiv gestalten
Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1
EDV 1: Grundlagenseminar
17
28
29
44
52
69
27.01.2014 - 31.01.2014
BR 2
10
03.02.2014 - 07.02.2014
BR 4
Arbeitsrecht 1
12
19
17.03.2014 - 21.03.2014
PR 1
SBV 3
Arbeitsrecht 2
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
Gendergerechte Arbeitsbedingungen
Nachhaltigkeit in Betrieben und
Dienststellen
Psych. Belastungen am Arbeitsplatz
10.02.2014 - 14.02.2014
BR-Wahl
PR 2
Arbeitsrecht 2
Gesunde Arbeit – gesunder Betrieb
13
15
20
26
24.03.2014 - 28.03.2014
BR 1
Arbeitsrecht 1
Aktive Gesprächsführung der
Interessenvertretung
54
07.04.2014 - 11.04.2014
BR 4
Arbeitsrecht 3
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht
TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht
12
21
49
63
63
17.02.2014 - 21.02.2014
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
AV und BR
JAV und PR
Betriebl. Gesundheitsstandards
(DGUV V2)
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
zu Burnout, Mobbing, Sucht …
24.02.2014 - 28.02.2014
BR-Wahl
Arbeitsrecht 3
Arbeitsrecht des öD
Anhang
10
16
Seite
3.03.2014 - 07.03.2014
BR 3
SBV 2
Das allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
TV-L Grundlagen:
Einführung und Überblick
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für IV
94
9
28
27
39
39
48
14
17
20
27
35
38
42
9
19
50
14.04.2014 - 18.04.2014
Arbeitsrecht aktuell
13
21
22
05.05.2014 - 09.05.2014
BR 1
Arbeitsrecht 1
Interessenvertretung im Aufsichtsrat
BEM Überblick und Regelungsbedarf
9
19
25
46
12.05.2014 - 16.05.2014
Überzeugend argumentieren
Erfolgreich verhandeln
55
55
19.05.2015 - 23.05.2014
PR 3
SBV: Pfadfinder im Dschungel ...
BetrVG: Auffrischung und Vertiefung
15
18
27
11
16
60
62
71
Chronologische Seminarübersicht
Seite
26.05.2014 - 28.05.2014
Allgem. Aufgaben des BR
33
Managementmethoden u. ihre Folgen … 41
Wer macht das Protokoll?
68
02.06.2014 - 06.06.2014
BR 1
Arbeitsrecht 1
BetrVG à la carte
Praktische Konfliktlösungsstrategien
9
19
28
56
10.06.2014 - 13.06.2014
BR in Kleinbetrieben
Rechtsprechung zum Thema Arbeitszeit
Rechtswirksames Schreiben
13
45
68
16.06.2014 - 20.06.2014
BR 2
Arbeitsrecht 3
Wirtschaftsausschuss 1
Psych. Belastungen am Arbeitsplatz
(Stressabbau)
TVöD Grundlagen:
Einführung und Überblick
10
21
23
42
62
23.06.2014 - 27.06.2014
BR 3
Managing Diversity
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Time-out statt Burn-out
11
37
42
49
30.06.2014 - 04.07.2014
Klare Rede, starke Wirkung!
Frauen meistern …
53
07.07.2014 - 11.07.2014
BR 1
PR 1
Arbeitsrecht 1
Arbeitsrecht 2
Gesprächsführung zu heiklen Themen
9
14
19
20
51
10
27
21.07.2015 - 25.07.2014
BR 3
Suchtproblematiken am Arbeitsplatz
11
50
28.07.2014 - 01.08.2014
Alter(n)sgerechtes Arbeiten
36
04.08.2014 - 08.08.2014
BR 1
Arbeitsrecht 3
BetrVG à la carte
9
21
28
11.08.2014 - 15.08.2014
BR 2
TV-L Grundlagen:
Einführung und Überblick
62
18.08.2014 - 22.08.2014
BR 3
Arbeitsrecht 1
BEM Überblick und Regelungsbedarf
11
19
46
25.08.2014 - 29.08.2014
BR 4
PR 2
Arbeitsrecht 2
Arbeitsrecht aktuell
Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1
12
15
20
29
52
01.09.2014 - 05.09.2014
BR 1
SBV aktuell
Schlagfertig im Betriebsratsalltag
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG)
EDV 2: Aufbau- u. Vertiefungsseminar
08.09.2014 - 12.09.2014
Gefährdungsbeurteilung i. d.
ArbeitsstättenVO
Betriebl. Gesundheitsstandards
(DGUV V2)
Betriebl. Gesundheitsstandards: Praxistest
Medienkompetenz für die gesetzliche IV
15.09.2014 - 19.09.2014
Aktuelle Rechtsprechung BetrVG
Arbeitszeit und Gesundheit
Gefährdungsanalyse Arbeitszeit
Projektmanagement in der IV
10
9
18
54
60
70
47
48
48
72
27
44
45
73
95
Anhang
14.07.2014 - 18.07.2014
BR 2
Aktuelle Rechtsprechung zum BetrVG
Seite
Chronologische Seminarübersicht
Seite
22.09.2014 - 26.09.2014
BR 1
BR 2
BR 3
BR 4
SBV 1
Arbeitsrecht 1
Wirtschaftsausschuss 1
Gesunde Arbeit - gesunder Betrieb
JAV und BR
JAV und PR
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Strategische u. beteiligungsorientierte
BR-Arbeit
71
29.09.2014 - 02.10.2014
BEM: Betriebs- u. Dienstvereinbarungen
Arbeiten im BR-Büro
Rechtswirksames Schreiben
47
67
68
06.10.2014 - 10.10.2014
BR 1
Arbeitsrecht 2
Arbeitsrecht des öD
Bilanzen lesen und verstehen
Strategische Öffentlichkeitsarbeit für IV
9
20
22
66
71
13.10.2014 - 17.10.2014
BR 4
Arbeitsrecht 3
Wirtschaftsauschuss 2
Berufsausbildung (mit-)gestalten
Klare Rede, starke Wirkung! Teil 2
Aktive Gesprächsführung der
Interessenvertretung
Anhang
9
10
11
12
16
19
23
26
39
39
49
20.10.2014 - 24.10.2014
BR 2
PR 1
Betriebsvereinbarungen (Mitbestimmung)
Gesundheitsmanagement (Arbeitsschutz)
Praktische Konfliktlösungsstrategien
Mediation
Wirtschaftliches Grundwissen für IV
Betreiligungsrechte des BR bei
Personalplanung
Wissenstransfer im BR sichern
96
12
21
23
36
52
54
10
14
34
41
56
56
65
66
67
Seite
27.10.2014 - 31.10.2014
BR 3
Arbeitsrecht 1
Interessenvertretung im GBR/KBR
Gute Arbeit durchsetzen
TVöD-Aufbau: Eingruppierungsrecht
TV-L Aufbau: Eingruppierungsrecht
Einführung Beamtenrecht
03.11.2014 - 07.11.2014
BR 1
Personalvertretungsrecht à la carte
Betriebsvereinbarungen (Inhalte …)
Time-out statt Burn-out
Suchtproblematiken am Arbeitsplatz
Erfolgreich verhandeln
Direktionsrecht, Versetzung,
Änderungskündigung
Vorformulierte Arbeitsverträge
Gesetz über Teilzeitarbeit u. befr.
Arbeitsverträge (TzBfG)
10.11.2014 - 14.11.2014
BR 1 für NachtschichtlerInnen
BR 4
Arbeitsrecht 2
17.11.2014 - 21.11.2014
BR 2
Wirtschaftsausschuss 3
Gesundheit fordern und fördern
Arbeits- u. sozialrechtl. Stellung ältere
ArbeitnehmerInnen
EDV 3:
web 2.0 & sozial Media verstehen …
24.11.2014 - 28.11.2014
BR 3
Mitbestimmungsrecht IV
beim Datenschutz
Psych. Belastungen am Arbeitsplatz
(Gefährdungsbeurteilungen …)
BEM Aufbauseminar:
praktische Umsetzung
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit …
11
19
25
35
63
63
64
9
28
34
49
50
55
59
59
60
9
12
20
10
24
40
61
70
11
37
43
46
61
Chronologische Seminarübersicht
Seite
01.12.2014 - 05.12.2014
BR 1
SBV 1
Arbeitszeit aktiv gestalten
Klare Rede, starke Wirkung! Teil 1
Menschenkenntnis als Chance …
08.12.2014 - 12.12.2014
BR 2
BR/PR zwischen Kooperation und
Konfrontation
Betriebs/Personalversammlungen
9
16
44
52
58
Seite
15.12.2014 - 19.12.2014
BR 3
PR 3
SBV 2
Arbeitsrecht 1
Aktuelle Rechtsprechung BetrVG
11
15
16
19
27
10
57
72
Chronologische Seminarübersicht
Ausblick auf 2015
Seite
05.01.2015 - 09.01.2015
BR 1
Arbeitsrecht 1
9
19
19.01.2015 - 23.01.2015
BR 2
10
26.01.2015 - 30.01.2015
BR 3
Arbeitsrecht 2
02.02.2015 - 06.02.2015
BR 1
16.02.2015 - 20.02.2015
BR 2
Arbeitsrecht 3
9
10
21
22
02.03.2015 - 06.03.2015
BR 3
Gendergerechte Arbeitsbedingungen
Lösungsorientiert beraten statt retten
11
35
57
09.03.2015 - 13.03.2015
BR 1
Arbeitsrecht 1
Psych. Belastungen am Arbeitsplatz
9
19
42
16.03.2015 - 20.03.2015
BR 2
10
23.03.2015 - 27.03.2015
BR 3
Arbeitsrecht 2
11
20
07.04.2015 - 10.04.2015
Arbeitsrecht aktuell
29
43
Anhang
23.02.2015 - 27.02.2015
Arbeitsrecht des öD
Psych. Belastungen am Arbeitsplatz
(Maßnahmen durchsetzen …)
11
20
Seite
Seminare für alle interessierten ArbeitnehmerInnen (BU etc.) finden Sie auf den Seiten 6 und 7.
97
Impressum
Anschrift
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77 · 29664 Walsrode
Telefon
05161/979-0 (Zentrale)
05161/979-559 / -560 / -561 (Seminarbüro)
Telefax
05161/979-562
E-Mail
[email protected]
Internet
www.verdi-walsrode.de
V.i.S.d.P.
Peter Strothotto, ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Druck
GK Druck GmbH & Co. KG
Sieker Landstraße 126, 22143 Hamburg
Layout/Satz
Ronald Cornelius · Hamburg
www.roncor.de · [email protected]
Viele gute Gründe für den Seminarbesuch
im ver.di-Bildungszentrum
Profis für Interessenvertretungen
Handeln will geübt sein
Betrieb- und Personalräte als interne Organe und
die Gewerkschaft als externe Organisation gehören zusammen: sie sind die zwei Linien der Interessenvertretung!
In unseren Seminaren stehen sich Lernen und
Handeln nicht gegenüber, sie gehen Hand in
Hand. Nur wenn ich mit dem neu Gelernten ins
Handeln komme, erreiche ich etwas im Interesse
der Kolleginnen und Kollegen. Für das Handlungsüben nehmen wir uns ausreichend Zeit.
ver.di hat die professionellen Beraterinnen und
Berater für die Tagesarbeit im Betrieb. Und ver.di
hat die professionellen Trainerinnen und Trainer
für die Aus- und Fortbildung der Betriebs- und
Personalrats-mitglieder. Auch schwierigste Themen und Fragen werden kompetent bearbeitet
und handlungsorientiert gelöst.
Das ist unsere Stärke!
Mit Blick in die betriebliche Praxis
Wir organisieren den Bildungsprozess mit Menschen, die sich auskennen in Betrieben und Verwaltungen, die nicht nur hohes theoretisches
Wissen haben, sondern auch viel praktische Erfahrung. So können auch Strategien für die konkrete Umsetzung im Betriebs- und Personalratsalltag entwickelt werden.
Tarifverträge kennen und einordnen
Wir sind als Gewerkschaft Tarifpartner. Ohne uns
läuft da nichts! Daher kennen wir die Tarifverträge am besten, sind die ExpertInnen für deren
Anwendung und Auslegung. Betriebs- und
Dienst-vereinbarungen als Ergänzung tarif-vertraglicher Regelungen werden beraten und entwickelt.
Gesetze als Handwerkszeug
Für die Interessenvertretung im Betrieb sind die
einschlägigen Gesetze, ergänzt durch die Rechtsprechung, das Handwerkszeug im Tagesgeschäft. Wir vermitteln dazu Hinter-gründe und
Zusammenhänge, klären auf über historische
und aktuelle Bezüge.
So stärken wir euch den Rücken!
Soziale Kompetenzen gehören dazu
Rechtswissen allein genügt nicht. Wie es zu nutzen ist, wie es in Verhandlungen eingebracht
wird, wie in der Teamarbeit im Betriebs- und
Personalrat genutzt wird, das ist ebenso wichtig.
Unsere methodisch gut ausgebildete Trainerinnen und Trainer wissen, das individuelle Potenzial der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fordern und zu fördern. So wird das Engagement
erfolgreich.
Kompetenzbildung zur Stärkung der
Persönlichkeit
Das Engagement als Mitglied der betrieblichen
Interessenvertretung fordert viel. Wir fördern in
unseren Seminaren durch Kompetenzerweiterung auch die Persönlichkeitsentwicklung. Eine
weitere wichtige Voraussetzung für euren Erfolg!
Bildungsberatung ist unser täglich
Brot
Die Organisation des eigenen Bildungs-prozesses
ist eine Herausforderung.
Wann besuche ich welches Seminar? Was passt
als weiterer Baustein dazu? Welches Thema ist
wichtig für mich und das Gremium?
Zu diesen Fragen finden wir individuelle Lösungen. Wir wissen, was gebraucht wird. Gemeinsam entwickeln wir das richtige persönliche Bildungsprogramm.
ver.di
Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode
Sunderstraße 77
29664 Walsrode
Telefon 05161/9 79-0
Telefax 05161/9 79-562
100