NEU - und Tagungszentrum Walsrode

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NEU - und Tagungszentrum Walsrode
Seminare
2011
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Walsrode
www.verdi-walsrode.de
Inhalt/Gliederung
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ab Seite 86
0
Angebote zur gewerkschaftspolitischen Bildung
1
Grundqualifizierung für gesetzliche Interessenvertretungen
2
Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen
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„Interessenvertretung als Beruf(ung)“ – Seminarreihe für
freigestellte Mitglieder von BR/PR
4
Seminare des Bereichs „Genderpolitik“
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Seminare für Prüferinnen und Prüfer
6
Familienarrangements und Erlebniswochenenden
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Kinderbetreuung
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Hinweise zur Anreise und Anmeldeformulare,
Teilnahmebedingungen
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ab Seite 8
ab Seite 10
Allgemeine Hinweise zur Teilnahme
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Anhang/Stichwortverzeichnis
3
Vorwort
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
ab sofort wartet das Walsrode-Programm 2011 darauf, mit Leben erfüllt zu werden!
In den vergangenen beiden Jahren haben wir die erfreuliche Erfahrung gemacht, dass es vor
allem neu gewählte Betriebsratsmitglieder verstärkt nach Walsrode zieht. Wir werten das als
Ausdruck der Tatsache, dass sich die hohe Qualität – sowohl, unserer Seminare, als auch der
Rahmenbedingungen – mittlerweile herumgesprochen hat. An dieser Stelle ein Dank an all
diejenigen, die diese gute Botschaft in das Land hinaus tragen!
Es soll immer noch Menschen geben, die glauben gewerkschaftliche Bildungsstätten seien so
etwas wie bessere Jungendherbergen … wir überzeugen gerne vom Gegenteil!
Unterbringung in modernen und freundlich gestalteten Einzelzimmern ist ebenso selbstverständlich, wie eine qualitativ hochwertige Verpflegung. Für ein kleines Freizeit- und Wellnessangebot ist gesorgt, die Preise in unserer Kneipe sind bezahlbar.
Mit unserem Schulungsangebot wollen wir die Möglichkeit bieten, die eigene Professionalität
und Handlungskompetenz stetig zu erweitern. Wir bieten als Regionalbüro von „ver.di Bildung und Beratung (b+b)“ ein umfangreiches und vielfältiges Seminarangebot.
In unseren Seminaren lernt man aktiv und nachhaltig
wie Sie Gremienarbeit aufbauen, strukturieren und verbessern
welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Strategien Ihnen zur Verfügung stehen
wie Sie Beteiligungsrechte durchsetzen und gestalten
Darüber hinaus bietet der Seminarbesuch in unserer Bildungsstätte zahllose Möglichkeiten,
nicht nur mit den MitstreiterInnen im eigenen, sondern auch mit Kolleginnen und Kollegen
aus parallel laufenden Schulungen ins Gespräch zu kommen und über das Seminar hinaus
Erfahrungen auszutauschen.
Selbstverständlich haben wir auch für 2011 wieder viele neue Seminarideen entwickelt. Ganz
besonders aufmerksam machen wollen wir auf unser „Coaching-Angebot für Betriebsrätinnen
und Betriebsräte“. Was für Führungskräfte in vielen Unternehmen heute eine Selbstverständlichkeit ist, muss auch den gewählten Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
zugänglich sein. Betriebsratsarbeit findet nun einmal auf Augenhöhe mit dem Management
statt.
Aus Platzgründen haben wir in diesem Jahr darauf verzichtet, die Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung näher zu beschreiben. Eine Übersicht findet sich auf den ersten
Seiten des Programmangebots, nähere Informationen können über unsere Internetseite
(www.verdi-walsrode.de) eingeholt werden, deren Besuch sich unabhängig davon sowieso
empfiehlt.
Wir freuen uns auch in 2011 auf unsere Gäste!
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Wegweiser
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Wegweiser
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht.
Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt zu
uns per Fax oder per Post nach Walsrode geschickt
werden kann. Telefonische Anmeldungen
oder Reservierungen können wir leider nicht
vornehmen.
Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten
Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für die
Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro Entfernungskilometer der einfachen Wegstrecke.
Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der
Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 107 zu beachten.
Wir bieten eine Kinderbetreuung für Kinder im
Alter von 4 – 12 Jahren an. Bei Bedarf nehmen Sie
bitte mit Christa Wasik unter der Rufnummer
05161 / 979-0 Kontakt auf.
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und
Betreuung der Kinder von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, die auf Grund eines Entsendungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen teilnehmen, sind vom Arbeitgeber
Freistellungshinweise:
37(6)
= § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz
37(7)
= § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz
46(6)
= § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz
46(7)
= § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz
LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze
96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX
SU
= § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung
für Bundesbeamte und Richter
TV
= tarifvertragliche Freistellungsregelungen
BU
= Bildungsurlaubsgesetze der Länder
bzw. Dienststelle zu tragen. Die Kinderbetreuung
muss ausdrücklicher Bestandteil der Beschlussfassung sein und mit der Anmeldung übermittelt
werden.
Rücktritt von der Seminarteilnahme
Der Rücktritt von einem Seminar ist nur durch
schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei
um schnellstmögliche Benachrichtigung an die
durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Für
den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen (zur Seminargebühr s. S. 107 „Teilnahmebedingungen ver.di bildung+beratung“)
folgende Stornierungsregelung:
Seminarabsage
bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn
10,00 #
28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn
35,00 #
ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn
75,00 #
und bei Nichtteilnahme ohne Absage
100,00 #.
Damit nun auch unser Programm lesbar wird,
erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden Abkürzungen.
Angaben zur Zielgruppe:
BR
= Mitglieder von Betriebsräten
PR
= Mitglieder von Personalräten
MAV
= Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen
WA
= Wirtschaftsausschussmitglieder
AR
= Aufsichtsratsmitglieder
SBV
= Schwerbehindertenvertrauensleute
VL
= Vertrauensleute
eFU
= ehrenamtliche FunktionärInnen
iAN
= interessierte ArbeitnehmerInnen
FB
= FreiberuflerInnen
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Wegweiser
Wer bezahlt was?
Freistellung nach
Freistellung nach
§ 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG
analog LPersVG, Sonderurlaub,
Bildungsurlaubsgesetz
§ 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG
analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX
Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten über
den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nicht-ver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 900,– in Rechnung. Diese Regelung bezieht sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach § 37 (7)
BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden
LPersVG oder Sonderurlaub gewährleistet ist.
Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren, die
eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG, § 46 (6)
BPersVG oder den entsprechenden §§ der LPersVG
genießen, trägt der Arbeitgeber.
Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss ein
Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden.
Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die
Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt der
Arbeitgeber die Kosten.
Die drei vom Seminarbüro:
Birgit Kronfeldt, Marion Gellermann
und Liane Köhler.
6
Wegweiser
0
Anschluss unter ...
Seminarbüro
Marion Gellermann
05161 / 979-559
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.00 - 16.00 Uhr
08.00 – 14.00 Uhr
Liane Köhler
05161 / 979-560
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
09.00 - 17.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Birgit Kronfeldt
05161 / 979-561
[email protected]
Montag - Donnerstag
Freitag
08.00 - 16.00 Uhr
08.00 - 13.00 Uhr
Telefax
05161 / 979-562
Rezeption
Montag - Donnerstag
8.00 - 19.30 Uhr
Freitag
8.00 - 14.00 Uhr
Christa Wasik
05161 / 979-0
[email protected]
Sonja Reiter
05161 / 979-0
[email protected]
Sabine Klemm
05161 / 979-0
[email protected]
Telefax
05161 / 979-520
Sabine Klemm, Sonja Reiter, Christa Wasik
Küchenleitung
Ilka Beinhorn
05161 / 979-511
[email protected]
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Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
Im folgenden eine Übersicht über unser Angebot an gewerkschaftspolitischen
Seminaren. Nähere Informationen finden sich auf unserer Internetseite
(www.verdi-walsrode.de) unter „Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen
und Handlungsfelder“.
Träger dieser Seminare ist „ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB).
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Thema
Termin
Seminarnummer
„Gegenentwürfe“ – jetzt legen wir mal richtig los!
Kampagnen erfolgreich planen und organisieren
04.07. - 08.07.2011
WA 03 110704 05
Stress am Arbeitsplatz
18.07. - 22.07.2011
WA 03 110718 02
Nur ein Laster oder schon süchtig? Sucht im
gesellschaftlichen, betrieblichen und persönlichen
Kontext
18.07. - 22.07.2011
WA 03 110718 06
Feuer Flamme Asche – Burnout
25.07. - 29.07.2011
WA 03 110725 05
Lebensqualität – Wie gehen wir mit unserer ZEIT um?
05.09. - 09.09.2011
WA 03 110905 07
Sozialstaat Deutschland – und wer sorgt für mich?
05.09. - 09.09.2011
WA 03 110905 09
Hauptsache Arbeit? Nicht mit uns!
Gute Arbeit ist das Ziel
18.07. - 22.07.2011
WA 03110718 07
Wirtschaft besser verstehen
19.12. - 23.12.2011
WA 03 111219 05
Sozial(e)politik für Frauen – Ende der Benachteiligung!
07.03. - 11.03.2011
WA 03 110307 05
Sozialpolitik – hat unser System eine Zukunft?
01.08. - 05.08.2011
WA 03 110801 08
Tarifpolitik für Heute und Morgen –
Bestandsaufnahme und Zukunftswerkstatt
22.08. - 26.08.2011
WA 03 110822 06
Tarifautonomie und Streikrecht – Grundlagen
der Tarifpolitik
05.12. - 09.12.2011
WA 03 111205 06
Internationaler Finanzkapitalismus –
Geldgier in Reinkultur?
15.08. - 19.08.2011
WA 03 110815 05
„Gegenentwürfe“ – eine Anleitung zum Mächtigsein.
Mit Organizing zu selbstorganisiertem Handeln
11.07. - 15.07.2011
WA 03 110711 05
Gute Taten wollen ans Licht der Welt!
Öffentlichkeitsarbeit als Gegengewicht zum
Meinungsmonopol des Arbeitgebers
31.01. - 04.02.2011
WA 03 110131 07
Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung
Thema
Termin
Seminarnummer
Kommunikationstraining
07.03. - 11.03.2011
25.07. - 29.07.2011
WA 03 110307 06
WA 03 110725 02
Moderationstraining
11.07. - 15.07.2011
WA 03 110711 02
Ich und mein Team
08.08. - 12.08.2011
WA 03 110808 01
Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter 1
31.01. - 04.02.2011
WA 03 110131 04
Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter 2
21.02. - 25.02.2011
WA 03 110221 04
Ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter
14.06. - 17.06.2011
WA 03 110614 04
1
Das Hausteam Ralf Bohlen, Katrin Stelzer, Peter Strothotto, Gina Maier und Burkhard Schomerus
9
Grundqualifizierung
Grundlagenseminare für gesetzliche
Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 34) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 36) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes
Mitglied der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich i. S. der jeweiligen
gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG).
Seite 11 - 17
Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht
Seite x18 - 20
Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht
Seite 20
Seite 21 - 23
Wahlvorstandsschulungen Personalvertretungsrecht
Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen
Seite 24 - 27
Grundlagenseminare Arbeitsrecht
Seite 28- 30
Grundlagenseminare für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
Seite 31 - 32
Grundlagenseminare für Aufsichtsräte, Mitglieder von GBR und
KBR, Europäische Betriebsräte
Seite 33 - 34
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Recht aktuell
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer
Betriebsverfassung: Einführung und Überblick
(BR 1)
Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten,
muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die
gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat. Es bildet die Basis für die vielen Aufgaben und Möglichkeiten von Betriebsräten. Diese müssen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen
nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, bestehende Probleme zu lösen und Arbeitsbedingungen mitzugestalten.
Mit diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Betriebsverfassungsgesetz. Zusätzlich
erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben.
Das garantiert, dass Sie sich in Ihrer Aufgabe schnell zurechtfinden.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit
Umgang mit Gesetzeskommentaren
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG)
Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats
Informationsbeschaffung und Informationspolitik
Umfang der Beteiligungsrechte und Wege zur Durchsetzung
Seminarnummer
WA 01 110110 03
WA 01 110131 03
WA 01 110411 03
WA 01 110523 03
WA 01 110627 03
WA 01 110725 03
WA 01 110829 03
WA 01 110919 03
WA 01 111017 03
WA 01 111114 03
WA 01 111212 03
Termin
10.01.2011 - 14.01.2011
31.01.2011 - 04.02.2011
11.04.2011 - 15.04.2011
23.05.2011 - 27.05.2011
27.06.2011 - 01.07.2011
25.07.2011 - 29.07.2011
29.08.2011 - 02.09.2011
19.09.2011 - 23.09.2011
17.10.2011 - 21.10.2011
14.11.2011 - 18.11.2011
12.12.2011 - 16.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
11
2
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Mensch geht vor! Betriebsverfassung:
Personelle Angelegenheiten (BR 2)
Personelle Angelegenheiten¿ ist die sachlich-nüchterne Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der in der betrieblichen Realität emotional stark
besetzt ist. Hier geht es um Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung - Entscheidungen mit oft nachhaltigem Einfluss auf die Biographie des/der
einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung
gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung. Um einen möglichen
Schaden von Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein.
Das strikt praxisorientierte Seminar ¿Mensch geht vor¿ liefert das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten im Sinne der Belegschaft handeln zu
können.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung
Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen
Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen
Seminarnummer
WA 01 110117 03
WA 01 110207 03
WA 01 110314 03
WA 01 110404 03
WA 01 110502 03
WA 01 110606 03
WA 01 110711 03
WA 01 110801 03
WA 01 111010 03
WA 01 111107 03
WA 01 111205 03
Termin
17.01.2011 - 21.01.2011
07.02.2011 - 11.02.2011
14.03.2011 - 18.03.2011
04.04.2011 - 08.04.2011
02.05.2011 - 06.05.2011
06.06.2011 - 10.06.2011
11.07.2011 - 15.07.2011
01.08.2011 - 05.08.2011
10.10.2011 - 14.10.2011
07.11.2011 - 11.11.2011
05.12.2011 - 09.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick”
erforderlich.
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Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Agieren statt reagieren: Betriebsräte-Grundqualifizierung Soziale Angelegenheiten (BR 3)
Auf betriebliche Probleme zu reagieren gehört zum Alltagsgeschäft eines Betriebsrats. Insbesondere der Bereich der sozialen Angelegenheiten bietet wie kein anderer dem Betriebsrat viele Möglichkeiten, sich umfassend für die Belange der Beschäftigten einzusetzen und die Initiative zu ergreifen.
Der Betriebsrat kann in wichtigen Angelegenheiten, wie z. B. Regelungen zur Arbeitszeit, des Urlaubsplans, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung, initiativ werden und Betriebsvereinbarungen durchsetzen,
notfalls sogar erzwingen.
Unser Seminar „Agieren statt reagieren” vermittelt grundlegende Kenntnisse über
die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und deren Durchsetzung. Es zeigt
zugleich anhand praktischer Beispiele und problembezogen, wie der Betriebsrat
seine Rechte im Betrieb durchsetzen kann. Dem intensiven Erfahrungsaustausch
der Teilnehmenden wird ein hoher Stellenwert beigemessen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Initiativrecht des Betriebsrats
Mitbestimmungsrechte und Grenzen der Mitbestimmung
Der Einsatz von Sachverständigen
Abschluss von Betriebsvereinbarungen
Einigungsstelle: Zuständigkeit und Verfahren
Seminarnummer
WA 01 110124 03
WA 01 110221 03
WA 01 110328 03
WA 01 110509 03
WA 01 110620 03
WA 01 110718 03
WA 01 110912 03
WA 01 111024 03
WA 01 111128 03
Termin
24.01.2011 - 28.01.2011
21.02.2011 - 25.02.2011
28.03.2011 - 01.04.2011
09.05.2011 - 13.05.2011
20.06.2011 - 24.06.2011
18.07.2011 - 22.07.2011
12.09.2011 - 16.09.2011
24.10.2011 - 28.10.2011
28.11.2011 - 02.12.2011
Freistellungsgrundlage
Ggf. Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar
„BR-Grundqualifizierung –
Einführung und Überblick”
erforderlich.
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Ralf Bohlen – Bildungssekretär
(Betriebsverfassung,
Mitbestimmung, Tarifpolitik)
13
2
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Beständig ist allein der Wandel!
Betriebsverfassung: Wirtschaftliche
Angelegenheiten (BR 4)
Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun. Veränderungen im Betrieb finden sehr unterschiedlich statt.
Manchmal schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll; manchmal als aufsehenerregende Aktion. Im Kern ist es aber immer
auch eine Herausforderung an Betriebsrat und Belegschaft.
Wandel heißt im Ergebnis oft nichts anderes als radikaler Umbau eines Betriebs
oder Unternehmens. Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Belegschaften
umgebaut, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert.
Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich für die betroffenen
Beschäftigten Arbeitsinhalte und -bedingungen, zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich.
Im Seminar klären wir anhand konkreter Fallbeispiele, wie der Betriebsrat derartige
Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten auch beeinflussen kann. Im Mittelpunkt stehen neben den rechtlichen Bestimmungen auch
Fragen der richtigen Strategie, um Forderungen erfolgreich durchzusetzen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen
Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers
Aufbau eines Informations- und Frühwarnsystems
Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen
Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen
Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten
Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat
Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen
Seminarnummer
WA 01 110214 03
WA 01 110516 03
WA 01 110704 03
WA 01 110926 03
WA 01 111017 04
WA 01 111121 03
Termin
14.02.2011 - 18.02.2011
16.05.2011 - 20.05.2011
04.07.2011 - 08.07.2011
26.09.2011 - 30.09.2011
17.10.2011 - 21.10.2011
21.11.2011 - 25.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick”
erforderlich.
14
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
BR I für Frauen
NEU
Frauen als Mitglieder von Betriebsräten sind heute in vielen Branchen selbstverständlich. Und dennoch gibt es Kolleginnen, die sich (und uns) vor einer Seminaranmeldung fragen, ob es außer ihnen wohl noch andere Frauen im Seminar gibt.
Und das hat weniger mit „Angst vor männlichen Teilnehmern” zu tun, als mit dem
Gedanken, im Kreis interessierter Kolleginnen auch betriebspolitische Themen besser ansprechen und diskutieren zu können.
Die Inhalte entsprechen dem Programm des Seminars BR I – „Aller Anfang ist gar
nicht so schwer!”
Weitere Infos dazu gibt es bei Gina Maier, Tel. 05161-979-565 oder
[email protected]
Seminarnummer
WA 01 110307 03
2
Termin
07.03.2011 - 11.03.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Zielgruppe
Diesen Kolleginnen machen wir während unserer FrauenAktivWoche dieses spezielle Angebot. Zwei erfahrene Trainerinnen bilden das Seminarteam.
Hinweise
Wir weisen ausdrücklich auf unser Angebot zur Kinderbetreuung hin!
BR I für NachtschichtlerInnen
Die betriebliche Welt verändert sich – und damit auch die Arbeitszeiten. Immer
mehr Betriebsratsmitglieder arbeiten in Schichten, also auch nachts.
NEU
Da dann zuweilen die aufmerksame Seminarteilnahme am Tage schwer fällt, reagieren wir auf eine vielfach geäußerte Nachfrage und bieten erstmalig eine BRGrundlagenschulung in Nachtschicht an.
Die Seminarzeiten werden so gelegt, dass wir abends beginnen und bis in die
Nacht hinein arbeiten. Der Tag steht dann für den notwendigen Schlaf und die
Erholung zur Verfügung.
Die Inhalte entsprechen dem Program des Seminars BR I – „Aller Anfang ist gar
nicht so schwer!”
Das Seminar beginnt am Sonntag, 30.01.2011, abends, und endet am Freitagmorgen.
Seminarnummer
WA 01 110131 08
Termin
31.01.2011 – 04.02.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Zielgruppe
BR-Mitglieder, die in Nachtschichten arbeiten.
Hinweise
Das Seminar wird arbeitsmedizinisch begleitet und ausgewertet! Informationen,
u. a. zu den Seminarzeiten, gibt es bei Ralf Bohlen, Tel. 05161-979-563 oder
[email protected].
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Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Ikidilde (Almanca/Türkçe) Isci Temsilciligi
temel seminerleri (BetrVG) – bir genel bakis
Birçok alman isyerlerinde türk isci temsilcisi görevdedir. Almancayi bilmelerine ragmen uzlasma problemi çikabiliyor.
Katilanlar isyerindeki sorunlarini veya baska iletisim sorulari anadilinde gorüsme
imkanlari bulacaklardir.
isyerleri esas örgüt yasasi temeli
isci temsilciligi yönetimi
isci temsilcilerin görevleri
kanunun anlayisi ve kanun yorumlarin davranisi
bilgi bulunmasi
çesitli is hukuk kanunlarin dereceleri ve bünyeleri
Bu seminerde genel bakisiyla isçi temsilcerin hakklari söz konusudur.
Seminarnummer
WA 01 110912 04
Termin
12.09.2011 - 16.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Hinweise
Zweisprachig Deutsch und Türkisch
Bilingual (English/German) Introduction to
the Works Constitution Act
NEU
As in a globalized working world, the there are more native English speaking employees in German enterprises from year to year, more and more works councils
have English speaking members. While most English speaking colleagues do speak
German very well, language barrier problems can still occur when English speaking
council members try to cope with all their new rights and duties and the seemingly
vast number of German labour law regulations. In this seminar, all these issues and
questions can be addressed in German and English:
What are the Basic principles of the Works Constitution Act? What laws and
regulations apply in which hierarchy?
How to use the various codes of labour law and the legal literature?
What are the council”s and the council members” rights and duties?
How to work together in the council? How to come to a formally correct
collective council decision?
How does the council attain the information it needs? What are its
informational rights?
16
Seminarnummer
WA 01 111114 07
Termin
14.11.2011 - 18.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Grundlagen Betriebsverfassungsrecht
Spezialangebot „Coaching für Betriebsräte”
Die Arbeit eines Betriebsratsmitglieder wird oft unterschätzt: sie ist durchaus vielfältig, nervenaufreibend, anstrengend, belastend. Und dennoch macht sie oft auch
Spaß!
Aus vielen Gesprächen mit BR-Mitgliedern wissen wir, dass sie einfach einmal über
ihre Aufgaben und deren Umsetzung sprechen wollen, sich Rat und Unterstützung
holen wollen, um den gestellten Anforderungen gerecht werden zu können.
Für Führungskräfte ist es in vielen Unternehmen an der Tagesordnung, sich diese Unterstützung bei Coaches zu holen, selbstverständlich auf Kosten des Arbeitgebers.
Was für diesen Personenkreis gilt, soll auch für Betriebsräte gelten. Das viel zitierte
Bild von der gleichen Augenhöhe soll auch in persönlichen Fragen gelebt werden.
Wir bieten daher in diesem Seminar individuelle Coachings an, die durch gemeinsame Einheiten mit anderen Betriebsratsmitgliedern ergänzt werden. So kann ein optimaler persönlicher Erfolg erzielt werden, der neue Impulse für die BR-Arbeit geben kann.
Seminarnummer
WA 01 110614 03
Freistellungsgrundlage
Termin
14.06.2011 - 17.06.2011
§ 37 (6)
Hinweise
Informationen hierzu gibt es bei Ralf Bohlen, Tel. 0561-979-563 oder
[email protected].
Spezialangebot für BR-Klausuren
Jede gute Arbeit muss auch gut organisiert werden. Das gilt auch und
insbesondere für die Arbeit des Betriebsrates. Viele Gremien nutzen die Form einer
mehrtägigen Klausurtagung dafür, die eigene Arbeit zu planen, Aufgaben zu verteilen, sich strategisch aufzustellen, und nutzen dafür die ver.di-Bildungszentren.
Wir wollen hier insbesondere kleineren BR-Gremien, die diese Arbeitsform bisher
nicht genutzt haben, ein spezielles Angebot unterbreiten. Zu diesem Termin bieten
wir neben den anerkannt guten Tagungs-bedingungen in unserem Haus eine intensive Beratung und Begleitung der Klausurtagung an.
Seminarnummer
WA 13 110530 03
Termin
30.05.2011 - 01.06.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Hinweise
Und das zu besonderen Konditionen. Informationen und Beratungen hierzu gibt es
bei Ralf Bohlen, Tel. 0561-979-563 oder [email protected].
17
2
Grundlagen Personalvertretungsrecht
BPersVG-Grundqualifizierung
Einstieg leicht gemacht! Einführung und
Überblick (PR 1)
Nach der Wahl in den Personalrat stellt sich die Frage nach den Aufgaben und
Pflichten. Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die wesentliche rechtliche
Grundlage für das Handeln der Personalräte. Es ist jedoch darauf angewiesen, mit
Leben gefüllen zu werden.
Um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten, muss sich der PR über
seine Ziele im Klaren sein und seine Möglichkeiten kennen und nutzen.
Dieses Seminar vermittelt in Verbindung mit dem Seminar „Mitbestimmen – Mitgestalten – Durchsetzen (PR 2)” erforderliche Kenntnisse des Personalvertretungsrechts, die die Mitglieder des Personalrats als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen.
Dazu gehören u. a.:
Rolle und Selbstverständnis
Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen
Aufgaben des Personalrats
Zusammenarbeit mit der Dienststelle
Informationsbeschaffung und -politik
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten
18
Seminarnummer
WA 01 110124 01
WA 01 110502 01
WA 01 111017 01
Termin
24.01.2011 - 28.01.2011
02.05.2011 - 06.05.2011
17.10.2011 - 21.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Burkhard Schomerus – Bildungssekretär
(Personalvertetung, TVöD, IT-Einsatz)
Grundlagen Personalvertretungsrecht
BPersVG-Grundqualifizierung:
Mitbestimmen – Mitgestalten – Durchsetzen
Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR2)
Aufbauend auf das Seminar „Einstieg leicht gemacht (PR 1)” werden in diesem Seminar erforderliche Kenntnisse vermittelt, die das PR-Mitglied benötigt, um die Interessen der Beschäftigten auch in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Im Mittelpunkt stehen dabei u. a.:
Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten
Stufenvertretung
Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht
Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 110214 01
WA 01 110704 01
WA 01 111031 01
Termin
14.02.2011 - 18.02.2011
04.07.2011 - 08.07.2011
31.10.2011 - 04.11.2011
Freistellungsgrundlage
Vorkenntnisse
§ 46 (6), § 96 (4/8)
Teilnahme am Seminar „PR 1” erforderlich.
BPersVG-Grundqualifizierung:
Organisieren – informieren – (ver-)handeln.
Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3)
Auch Kernbereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater implementiert. Nicht selten werden PRs dabei ausgegrenzt oder mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops, Zirkeln beteiligt.
Damit verändern und erweitern sich die Anforderungen an die PR-Arbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Gefordert ist „Prozesskompetenz”: die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen
und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Dies bedingt eine professionelle,
effiziente und zielorientierte Organisation der PR-Arbeit sowie die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten.
Seminarnummer
WA 01 110411 01
WA 01 111010 01
Termin
11.04.2011 - 15.04.2011
10.10.2011 - 14.10.2011
Freistellungsgrundlage
Vorkenntnisse
§ 46 (6), LPersVG
Teilnahme am Seminar „PR 1” erforderlich.
19
2
Grundlagen Personalvertretungsrecht
PR 1 für Frauen
NEU
Frauen als Mitglieder von Personalräten sind heute in vielen Dienststellen selbstverständlich. Und dennoch gibt es Kolleginnen, die sich (und uns) vor einer Seminaranmeldung fragen, ob es außer ihnen wohl noch andere Frauen im Seminar gibt.
Und das hat weniger mit „Angst vor männlichen Teilnehmern” zu tun, als mit dem
Gedanken, im Kreis interessierter Kolleginnen auch betriebspolitische Themen besser oder anders ansprechen und diskutieren zu können.
Diesen Kolleginnen machen wir während unserer FrauenAktivWoche dieses spezielle Angebot. Erfahrene Trainerinnen bilden das Seminarteam.
Die Inhalte entsprechen dem Programm des Seminars PR I - „Einstieg leicht
gemacht!” BPersVG-Grundqualifizierung: Einführung und Überblick
Weitere Infos dazu gibt es bei Gina Maier, Tel. 05161-979-565 oder
[email protected]
Seminarnummer
WA 01 110307 01
Termin
07.03.2011 - 11.03.2011
Freistellungsgrundlage
§ 46 (6), LPersVG
Zielgruppe
Dieses Seminar findet im Rahmen unserer Frauen-Aktiv-Woche über den 08. März
2011 statt und ist nur an Personalrätinnen gerichtet!
Hinweise
Wir weisen ausdrücklich auf unser Angebot zur Kinderbetreuung hin!
Personalratswahlen – es ist wieder soweit
NEU
Die Personalratswahlen nach dem BPersVG 2012 stehen vor der Tür. Dienststellen
haben sich verändert, ebenso die Wahlordnung und das BPersVG nach dem Start
des TVöD. Es gibt veränderte Gruppen von Wahlberechtigten. Deshalb ist es erforderlich, PersonalrätInnen und Wahlvorstände so zu schulen, dass die Personalratswahl korrekt durchgeführt wird.
Im Seminar wird der Ablauf der Wahl erläutert und der komplizierte Wahlvorgang
in sachgerechte Schritte zerlegt. Die Wahlvorschriften sowie die Wahlordnung werden eingehend besprochen.
Übersicht über das Wahlverfahren
Bestellung des Wahlvorstandes
Einleitung und Durchführung der Wahl
Anfechtung der Personalratswahl
20
Seminarnummer
WA 01 111109 01
WA 01 111207 01
Termin
09.11.2011 - 11.11.2011
07.12.2011 - 09.12.2011
Freistellungsgrundlage
Zielgruppe
Wahlvorstandsmitglieder
§ 46 (6), LPersVG
Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen
Die Pflichtquote allein reicht nicht!
Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung –Grundqualifizierung SBV I
In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern
von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie als Basis für ihre Arbeit als Interessenvertetung benötigen.
Nach Klärung einiger Grundbegriffe wird es vor allem darum gehen, sich mit den
Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu
machen:
Die geschichtliche Entwicklung zum SGB IX
Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit
Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung
der schwerbehinderten Menschen
Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis
Seminarnummer
Termin
WA 01 110117 05
17.01.2011 - 21.01.2011
WA 01 110404 05
04.04.2011 - 08.04.2011
WA 01 110718 05
18.07.2011 - 22.07.2011
WA 01 111128 04
28.11.2011 - 02.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Beschäftigung fördern und sichern.
Grundqualifizierung der
Schwerbehindertenvertretung SBV II
Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit
dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Auch
hier steht die praxisorientierte Handlungsweise im Vordergrund. Folgende Schwerpunktthemen sind als Inhalt des Seminars vorgesehen.
Situation schwer behinderter Menschen in der Arbeitswelt
Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes
Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers
Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen
Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung
Seminarnummer
WA 01 110214 07
WA 01 110725 06
WA 01 111107 05
Termin
14.02.2011 - 18.02.2011
25.07.2011 - 29.07.2011
07.11.2011 - 11.11.2011
Freistellungsgrundlage
Vorkenntnisse
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Teilnahme am Seminar „SBV I” erforderlich.
21
2
Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen
Gesundheitsprävention und betriebliches
Eingliederungsmanagement – Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern.
Grundqualifizierung der SBV (SBV III)
Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX wurde ein Ansatz geschaffen, gesundheitsbedingten Beschäftigungsproblemen, chronischen Erkrankungen sowie Behinderung vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund.
Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebsund Personalräten die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des
„Betrieblichen Eingliederungs-Managements” anzubieten. Die Aufgaben eines Präventionsteams und betriebsnahe Konzepte sind hierbei wesentliche Inhalte des Seminars.
Seminarnummer
WA 01 110314 07
WA 01 111212 06
Termin
14.03.2011 - 18.03.2011
12.12.2011 - 16.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme an den Seminaren „SBV I” und „SBV II” erforderlich.
Schwerbehindertenvertretung – aktuell
Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) hat zu einem
Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hat. Mit der Verabschiedung des AGG hat die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub
bekommen.
Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB
IX neue Anforderungen an vom Arbeitgeber zu beachtenden Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen. Diese sind auch für die Interessenvertretungen von erheblicher Bedeutung.
Mit diesem Seminar sollen vor allem den Schwerbehindertenvertretungen aber
auch Betrieb-/Personalräten, insbesondere solchen, die ihr Amt schon länger ausüben, die Möglichkeit gegeben werden, sich auf den aktuellsten Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen.
Seminarnummer
WA 01 110228 04
WA 01 111004 02
Termin
28.02.2011 - 04.03.2011
04.10.2011 - 07.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „SBV I” erforderlich.
22
Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen
Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen
In diesem Seminar wird es darum gehen, aufbauend auf die in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der SBV
mit den verschiedenen für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen zu erörtern und Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufzuzeigen.
Welcher Träger ist für wen und was zuständig? Welche Fristen sind zu beachten?
Antragstellung und Verfahren
2
Widerspruch und Klage
Versorgungs-/Integrationsamt
Reha-Träger
Agentur für Arbeit
Sozialgericht
Seminarnummer
WA 01 110815 04
Termin
15.08.2011 - 19.08.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „SBV I” erforderlich.
Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretung
Das Schwerbehindertenrecht ist geregelt im SGB IX, ist aber nicht ausschließlich
dem Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar wird es darum gehen, aufbauend
auf die im Grundlagenseminar vermittelten Kenntnisse die für die SBV relevanten
arbeitsrechtlichen Regelungen zu erarbeiten.
Im einzelnen geht es um folgende Themen
Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe
Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses (Fragerecht,
Diskriminierungsverbote)
Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung
Veränderung der Arbeitszeiten für behinderte Menschen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz
Verfahrensrecht
Seminarnummer
WA 01 111024 06
Termin
24.10.2011 - 28.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „SBV I” erforderlich.
23
Grundlagen Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht:
Begründung des Arbeitsverhältnisses (AR 1)
Zu den Aufgaben der Interessenvertretungen gehört, die Einhaltung der zugunsten
der Arbeitnehmer-/innen geltenden Gesetze zu überwachen. Um diesem Auftrag
nachkommen zu können, sind grundlegende Kenntnisse dieser Gesetze und der
dazu ergangenen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Interessenvertretung erforderlich. Aus diesem Grunde bieten wir eine dreiteilige Seminarreihe an.
In diesem ersten Seminar wird Basiswissen über die Strukturen unseres Arbeitsrechtssystems vermittelt und Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden rechtliche
Probleme behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses ergeben können.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe
Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag
Weisungsrecht, Änderung der Vertragsbedingungen
Die Arbeit mit arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kommentaren
Fragerecht und Diskriminierungsverbote bei Einstellungen
24
Seminarnummer
WA 01 110131 05
WA 01 110228 07
WA 01 110314 05
WA 01 110509 04
WA 01 110606 02
WA 01 110620 05
WA 01 110718 04
WA 01 110801 02
WA 01 110822 04
WA 01 110912 05
WA 01 111107 04
WA 01 111212 05
Termin
31.01.2011 - 04.02.2011
28.02.2011 - 04.03.2011
14.03.2011 - 18.03.2011
09.05.2011 - 13.05.2011
06.06.2011 - 10.06.2011
20.06.2011 - 24.06.2011
18.07.2011 - 22.07.2011
01.08.2011 - 05.08.2011
22.08.2011 - 26.08.2011
12.09.2011 - 16.09.2011
07.11.2011 - 11.11.2011
12.12.2011 - 16.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Grundlagen Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht:
Inhalt des Arbeitsverhältnisses (AR 2)
Neben Tarifverträgen existiert eine schon fast unübersichtliche Zahl von Gesetzen,
die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Ferner sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht).
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag)
Vergütung und Gratifikation
2
Arbeitszeitverkürzung und Teilzeitarbeit
Diskriminierungsverbote (AGG)
Haftung der ArbeitnehmerInnen
Rechtsanspruch auf Vergütung ohne Arbeitsleistung (z. B. Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall, Urlaub)
Ansprüche auf unbezahlte Freistellung
Rechtliche Folgen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB
Seminarnummer
WA 01 110207 01
WA 01 110404 04
WA 01 110516 04
WA 01 110711 06
WA 01 111024 04
Termin
07.02.2011 - 11.02.2011
04.04.2011 - 08.04.2011
16.05.2011 - 20.05.2011
11.07.2011 - 15.07.2011
24.10.2011 - 28.10.2011
Freistellungsgrundlage
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar
„Einführung in das Arbeitsrecht:
Begründung des
Arbeitsverhältnisses”
erforderlich.
§ 37 (6)
Peter Strothotto – Bildungsstättenleiter
(Arbeits- und Sozialrecht)
25
Grundlagen Arbeitsrecht
Einführung in das Arbeitsrecht:
Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses (AR 3)
Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. In allen Fällen
ist die Interessenvertretung aufgefordert darauf zu achten, dass alles mit rechten
Dingen zugeht. Dieses ist umso wichtiger, als echte Mitbestimmungsrechte bei der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht bestehen. Gegebenenfalls
müssen den betroffenen KollegInnen und Kollegen individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Ergänzend werden Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet,
die praktisch durch einen Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht
abgerundet werden.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Befristung von Arbeitsverträgen
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung
Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich
Arbeitspapiere, Zeugnis
Wettbewerbsverbote
Seminarnummer
WA 01 110221 05
WA 01 110328 04
WA 01 110502 08
WA 01 110704 04
WA 01 110815 02
WA 01 111114 04
WA 01 111219 03
Termin
21.02.2011 - 25.02.2011
28.03.2011 - 01.04.2011
02.05.2011 - 06.05.2011
04.07.2011 - 08.07.2011
15.08.2011 - 19.08.2011
14.11.2011 - 18.11.2011
19.12.2011 - 23.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Einführung in das Arbeitsrecht: Begründung des Arbeitsverhältnisses” erforderlich.
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Grundlagen Arbeitsrecht
Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes
Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von
Tarifverträgen (insbesondere TVöD) geprägt. In diesem Seminar stehen die Aspekte
des Arbeitsrechts im Vordergrund, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind.
Grundbegriffe, Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Allgemeine Grundlagen (Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbote)
Arbeitsgericht und Verfahrensrecht
Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses
Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag)
Die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehenden Aspekte
werden für ArbeitnehmerInnen im Seminar „TVöD - Grundlagen: Einführung und
Überblick” behandelt.
Seminarnummer
WA 01 110314 01
WA 01 110815 01
Termin
14.03.2011 - 18.03.2011
15.08.2011 - 19.08.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
27
2
Grundlagen für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
Wirtschaftsausschuss I
Wirtschaft und Betriebsrat
Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium
des Betriebsrats für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens.
Im Bewusstsein der abhängig Beschäftigten spielen Fragen der Arbeitsplatzsicherung eine zentrale Rolle. Für die Unternehmenspolitik dagegen sind diese Probleme
nur Folgewirkungen, die sich aus der Umsetzung der wirtschaftlichen Zielsetzung
ergeben. Da jede Einschränkung der Verfügungsgewalt über Personen Rückwirkungen auf die Unternehmensentscheidungen hat, gilt es für den Betriebsrat, Einfluss
auf die Unternehmenspolitik zu nehmen.
Rechtsgrundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Grundlagen der Rechnungslegung
Der Jahresabschluss als Informationsquelle für den Wirtschaftsausschuss
Seminarnummer
WA 01 110124 05
WA 01 110523 05
WA 01 111024 05
Termin
24.01.2011 - 28.01.2011
23.05.2011 - 27.05.2011
24.10.2011 - 28.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Wirtschaftsausschuss II
Informationspolitik und Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium
des Betriebsrates für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens.
Aufbauend auf die im Seminar „Wirtschaftsausschuss I” vermittelten Inhalte wird
der richtige Umgang mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eingehend behandelt. Dabei steht die Unterscheidung von Erträgen/Aufwenungen und
Einnahmen/Ausgaben sowie Investitionen und Abschreibungen im Vordergrund.
Den Jahresabschluss lesen und verstehen
Bedeutung von Kennzahlen
Abschreibung und Investitionen
Investition und Wachstum
Seminarnummer
WA 01 111114 05
Termin
14.11.2011 - 18.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Wirtschaftsausschuss I” erforderlich.
28
Grundlagen für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
Wirtschaftsausschuss III
Sicherung der Arbeitsplätze als Aufgabe
des WA
Längerfristig planende Betriebsratsarbeit ist nur möglich, wenn die für die Entwicklung des Unternehmens entscheidenden Daten über den Wirtschaftsausschuss bekannt sind. Das rückt die Informationsrechte aus § 106 BetrVG in den Mittelpunkt
der strategisch wichtigen Informationen.
Die Teilnehmenden werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare, weitere Möglichkeiten kennen lernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beurteilen.
Cash-Flow
Rückstellungen
Kapitalflussrechnungen
Seminarnummer
WA 01 111205 05
Termin
05.12.2011 - 09.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme an den Seminaren „Wirtschaftsausschuss I und II” erforderlich.
Kompliziert?
Da steht es doch!
29
2
Grundlagen für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
Wirtschaftsausschuss I
Arbeiten im Wirtschaftsausschuss in Gesundheitseinrichtungen – eine Einführung
Längerfristig planende Betriebsratsarbeit ist nur möglich, wenn die für die Entwicklung des Unternehmens entscheidenden Daten über den Wirtschaftsausschuss bekannt sind. Das rückt die Informationsrechte aus
§ 106 BetrVG in den Mittelpunkt der strategisch wichtigen Informationen. Dem
Wirtschaftsausschuss stellen sich folgende Fragen: Sind die Unterlagen ausreichend? Was sagen mir die Informationen/Zahlen? Brauche ich andere Informationen?
Vorliegende Informationen zu bewerten und eigene Schlüsse daraus zu ziehen, ermöglicht dem Wirtschaftsausschuss eher die wirtschaftliche Situation zu verstehen
und dem Betriebsratsgremium beratend zur Seite zu stehen.
Rechtsgrundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss
Jahresabschluss als Informationsquelle für den Wirtschaftsausschuss
Seminarnummer
WA 01 110411 05
Termin
11.04.2011 - 15.04.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Wirtschaftsausschuss II
Umgang mit wirtschaftlichen Daten und
Bilanzen in Gesundheitseinrichtungen
Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium
für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten. Für die Unternehmenspolitik sind Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung lediglich Ergebnisse, die sich aus der Umsetzung
der jeweiligen Rahmenbedingungen (Gesundheitspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik) ergeben. Je nach Sichtweise sind diese Umsetzungen jedoch unterschiedlich
gestaltbar. Aufbauend auf den Inhalten des Grundlagenseminares werden weitere
Möglichkeiten, um geplante Maßnahmen zu bewerten, erarbeitet.
Vertiefung Jahresabschluss
Entwicklung von geeigneten Kennzahlen
Unernehmensplanung in Gesundheitseinrichtungen
Seminarnummer
WA 01 111010 04
Termin
10.10.2011 - 14.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Hinweise
Es können eigene Unterlagen mitgebracht werden.
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar "Wirtschaftsaussschuss I für Gesundheitseinrichtungen”
erforderlich.
30
Grundlagen für Mitglieder von Aufsichtsräten
Interessenvertretung im Aufsichtsrat –
Grundlagen
Sichere Arbeitsplätze und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für
die Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Seit über 10 Jahren brachten geänderte
Gesetze und Rechtsprechung neue Anforderungen und höhere Verantwortung,
z. B.
das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG)
der Corporate Governance Kodex
2
das Gesetz zur Angemessenheit der Verstandsvergütung (VorstAG)
Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten - Grundsätze
MitbestimmungsG und DrittelbeteiligungsG 2004
Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder
Verantwortung des Aufsichtsrats für Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen
Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft
Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen
Neue Wahlverfahren
Seminarnummer
WA 01 110912 02
Termin
12.09.2011 - 16.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Hinweise
Anspruch auf Kostenübernahme durch Arbeitgeber gemäß §§ 670, 675 BGB; Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 37 (2) BetrVG analog; für BR-Mitglieder § 37
(7) bzw. § 37 (6) BetrVG.
31
Grundlagen GBR/KBR/EBR
Interessenvertretung im GBR und KBR
In Gesamt- und/oder Konzernbetriebsräten stellt sich oft die Frage der Zuständigkeit, Verhandlungs- und Entscheidungskompetenz.
Welche Themen sind originäre Aufgaben des GBR/KBR?
Welche Aufgaben können von den Betriebsräten an den GBR/KBR übertragen
werden?
Wir untersuchen die rechtlichen Aspekte, entwickeln Handlungshilfen für „Streitfragen”, klären Zuständigkeiten. Hierbei werden die betrieblichen Situationen der Teilnehmenden aufgegriffen und praxisorientiert bearbeitet.
Wir stärken das gemeinsame Handeln der BR-Gremien und so die Position der
Arbeitnehmervertretungen in unternehmerischen Zusammenhängen.
Seminarnummer
WA 01 110926 04
Termin
26.09.2011 - 28.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
EBR – warum Europäischer Betriebsrat – und
wie geht das?
Es gibt viele Unternehmen, in denen die Voraussetzungen zur Bildung eines Europäischen Betriebsrates gegeben sind - aber dennoch keiner gebildet wird. Ursache
dafür könnte - neben rechtlicher Unkenntnis über das Verfahren zur Bildung eines
EBR - auch Zweifel am Sinn und Zweck eines EBR sein.
NEU
In diesem Seminar wollen wir die Voraussetzung klären und handlungsorientiert
konkrete Arbeitshilfen geben.
Europarechtliche Grundlagen (z. B. EBR-Richtlinie)
Erfahrungen mit Europäischen Betriebsräten
Der Weg zum EBR (Rechtsnormen, Verfahren)
Die Arbeit des EBR (Arbeitsorganisation, Verhandlungs- und Aktionsrahmen)
32
Seminarnummer
WA 01 110411 04
Termin
11.04.2011 - 15.04.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Recht aktuell
Neues zum Betriebsverfassungsgesetz
Mit diesem Seminar möchten wir ein Angebot für die Expertinnen und Experten in
den Betriebsräten machen und natürlich auch für die, die es noch werden wollen.
Dieses Spezialseminar behandelt besonders ausgewählte Themenbereiche.
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten i.S.v. § 87 BetrVG
Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen i.S.v. § 99 BetrVG
Geschäftsführung des Betriebsrates
Mitbestimmung in Arbeitszeitangelegenheiten
2
Mitbestimmung bei der Einführung neuer Techniken
Betriebsverfassung – aktuelle Rechtsprechung
Seminarnummer
WA 01 110321 03
WA 01 110808 03
WA 01 111212 04
Termin
21.03.2011 - 25.03.2011
08.08.2011 - 12.08.2011
12.12.2011 - 16.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick”
(BR 1) erforderlich.
Betriebsverfassung à la carte
Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsräte, deren Teilnahme an den BR-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurück
liegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen.
Aktuelle Rechtssprechungen zu Mitbestimmungsfragen werden ebenso erläutert
wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen.
Hierbei gehen wir teilnahmeorientiert auf die Wünsche zu Themenschwerpunkten
ein.
Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte!
Seminarnummer
WA 01 110228 03
WA 01 110711 04
WA 01 110919 04
Termin
28.02.2011 - 04.03.2011
11.07.2011 - 15.07.2011
19.09.2011 - 23.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Zielgruppe
BR-Mitglieder, deren Teilnahme an Grundlagenschulungen einige Zeit zurück liegt.
33
Recht aktuell
Arbeitsrecht aktuell
Schuldrechtsreform, AGG, Pflegezeitgesetz - hier ein neues Gesetz, dort eine kleine
Novellierung. Übersichtlicher wird unser Arbeitsrecht, dass schon immer einem Flickenteppich glich, dadurch nicht.
Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die bemüht ist, Gesetz und soziale Wirklichkeit
miteinander in Einklang zu bringen, damit aber häufig überfordert ist.
Mit diesem Seminar wollen wir helfen, den Überblick zu behalten. Es richtet sich an
BR/PR-Mitglieder, die ihr vorhandenes Grundlagenwissen auffrischen wollen. Es
wird darum gehen, die Auswirkungen der neueren Gesetzgebung und Rechtsprechung auf die betriebliche Praxis zu untersuchen. Im Vordergrund stehen Änderungen im individuellen Arbeitsrecht.
Seminarnummer
WA 01 110418 05
WA 01 110614 02
WA 01 110808 04
WA 01 111004 07
WA 01 111121 04
Termin
18.04.2011 - 22.04.2011
14.06.2011 - 17.06.2011
08.08.2011 - 12.08.2011
04.10.2011 - 07.10.2011
21.11.2011 - 25.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechts – Einführung und Überblick”
erforderlich.
Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD, BAT
und BPersVG
Direktionsrecht und Beteilungsrechte, sogenannte Unkündbarkeit, Zuweisung nach
TVöD, Dienstherreneigenschaft. Diese und anderes sind Themen, deren Bedeutung
sich verändern. Wer also für sich in Anspruch nehmen will, hochqualifizierte PRoder BR-Tätigkeit leisten zu wollen und die Grundlagenseminare besucht hat, ist in
diesem Seminar gut aufgehoben.
In diesem Seminar geht es um aktuelle Rechtsprechung sowohl der höchsten als
auch der Instanzgerichte und deren Konsequenzen für die Praxis in Betrieb und
Dienststelle.
Seminarnummer
WA 01 110307 11
Termin
07.03.2011 - 11.03.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorkenntnisse
Teilnahme an Grundlagen-Seminaren aus dem Bereich TVöD und BPersVG
erforderlich.
34
Herzlich Willkommen!
Die Leseecke
Unser Heimkino
Hell und freundlich –
unsere Zimmer
Das Kinderzimmer
Der Biergarten
35
Aufbauseminare Überblick
Aubauseminare für gesetzliche
Interessenvertretungen
Auf den folgenden Seiten (bis S. 89) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die
Teilnahme ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden),
die dieses Seminar behandelt, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung Aufgaben wahrzunehmen haben.
Seite 36 - 43
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung
Seite 44 - 50
Arbeits- und Sozialrecht
Seite 51 - 53
Seite 54 - 58
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme
Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft
Seite 59 - 65
Seite 67 - 68
Seite 69 - 75
Seite 76 - 82
IKT-Einsatz, Überwachung, Datenschutz
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der
Interessenvertretung
Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten
Seite 83 - 85
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Seite 86 - 89
36
TVöD
Interessenvertretung als Beruf(ung)
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Die „Allgemeinen Aufgaben” des
Betriebsrates
Neben den konkreten Mitbestimmungsrechten in sozialen und personellen Angelegenheiten stellen die sogenannten „Allgemeinen Aufgaben” nach § 80 BetrVG ein
besonderes Betätigungsfeld des Betriebsrates dar. Hier sind besonders die wichtigen Schutzfunktionen begründet.
Wir klären die Rolle und Aufgabe des Betriebsrates u. a. bei
der Förderung der Vereinbarung von Familie und Beruf,
der Eingliederung schwerbehinderter Menschen,
der Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen,
der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
Wir erarbeiten hierbei an konkreten Fällen orientierte Handlungsanleitungen für die
betriebsrätliche Praxis.
Seminarnummer
WA 01 110207 04
Termin
07.02.2011 - 11.02.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR 1” wäre hilfreich.
Betriebsvereinbarungen abschließen –
aber richtig!
Wenn es um das Abschließen von Betriebsvereinbarungen geht, dann gibt es viele
Dinge, die professionell bedacht und richtig gemacht werden wollen. Da geht es
zum einen um eine gute inhaltliche, juristisch fundierte Vorbereitung der Betriebsvereinbarung. Gleichzeitig geht es aber auch darum, in der konkreten Verhandlungssituation geschickt und emotional ausgleichend zu agieren. Denn Verhandlungen scheitern oft aufgrund von unangemessenem Verhandlungsverhalten. Wütende Worte und unsachliche Vorwürfe haben schon so manche Betriebsvereinbarungsverhandlung (vorerst) scheitern lassen.
Vorbereitung von Betriebsvereinbarungsverhandlungen – was gehört dazu?
Beispielhafte Betriebsvereinbarungen kennen lernen
Formulierungsstücken in Betriebsvereinbarungen
Psychologisch klug und taktisch geschickt verhandeln
Umgehen mit hinderlichen Emotionen in der Verhandlungssituation
Seminarnummer
WA 01 110627 04
WA 01 110905 03
Termin
27.06.2011 - 01.07.2011
05.09.2011 - 09.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick (BR 1)” erforderlich.
37
3
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Dein Recht auf „Gute Arbeit” durchsetzen –
Einführung und Überblick
Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht die betriebliche Alltagswirklichkeit. Diese
ist gekennzeichnet durch Konkurrenz, Kommunikations- und Informationsmangel
und dem ständigen Gefühl dem Leistungsdruck nicht mehr gewachsen zu sein.
NEU
Das Seminar bietet gesetzlichen Interessenvertretungen einen Überblick über die
wissenschaftlich begleiteten Untersuchungen zum DGB-Index „Gute Arbeit” und
der ver.di-Initiative „Gute Arbeit”.
Wir betrachten die Ergebnisse und vergleichen diese mit der konkreten Arbeitswirklichkeit in ihren Betrieben. Wir vermitteln den gewählten Interessenvertretungen,
für die das Thema „Verbesserung der Arbeitsbedingungen” zentral ist, einen Überblick ihrer Beteiligungsrechte und geben erste Anregungen zur betrieblichen Handlungsorientierung.
Seminarnummer
WA 01 110328 05
Termin
28.03.2011 - 30.03.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
„Gute Arbeit” im Betrieb durchsetzen –
Handlungsorientierung für Betriebsräte
Der Betriebsrat erkennt das Thema „Gute Arbeit” als sein Thema, als seine Möglichkeit zur konkreten Vertretung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen.
NEU
Aber wie geht er dabei vor? Welche Basisinformationen werden benötigt, welchen
Strategieplan entwickelt der BR? Welche Zielsetzungen hat er im Auge und welche
Unterstützung organisiert er sich?
Dieses Seminar ist handlungsorientiert darauf ausgelegt, die Themen im Betrieb zu
ermitteln und sie zu bearbeiten. Hierbei kommt sowohl der vorbereitenden Planung als auch dem konkreten Handeln eine besondere Bedeutung zu.
Wir betrachten gemeinsam den DGB-Index und die ver.di-Initiative „Gute Arbeit”,
erarbeiten die notwendigen Handlungshilfen und bereiten die nächsten Schritte für
eine Umsetzung im Betrieb vor.
Das Seminar ist somit eine sehr praxisorientierte Unterstützung einer erfolgreichen
Arbeitsorganisation der Betriebsräte.
Denn: Betriebsräte machen „Gute Arbeit”!
38
Seminarnummer
WA 01 111024 07
Termin
24.10.2011 - 28.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Tarifverträge als Herausforderung für die
gesetzliche Interessenvertretung
Tarifverträge und ihre rechtlichen und historischen Grundlagen zu kennen, ist für
eine engagierte Interessenvertretung unabdingbare Voraussetzung. Die konkrete
Anwendung im Betrieb ist eine der wichtigsten Aufgaben.
Wann gelten Tarifverträge, wann haben sie Nachwirkung?
Was ist, wenn der Arbeitgeber „Tarifflucht” begeht?
Wir stärken die Diskussions- und Argumentationsfähigkeit der Interessenvertretung, u. a. indem wir
die betriebspolitische Bedeutung von Tarifverträgen, deren Einhaltung und
betrieblicher Öffnungsklauseln untersuchen
aktuelle Probleme bei der betrieblichen Anwendung diskutieren und Strategien
gegen die Missachtung tarifvertraglicher Normen erarbeiten
fit machen für die Auseinandersetzung im Betrieb
Seminarnummer
WA 01 110523 01
Termin
23.05.2011 - 27.05.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Unser TrainerInnen Team – wir arbeiten durchweg mit Fachleuten (freiberuflichen KommunikationstrainerInnen, FachanwältInnen), die von betrieblichen Praktikern unterstützt werden.
39
3
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Arbeitszeitkonten: Gestaltungsmöglichkeiten
für Betriebs- und Personalräte
Arbeitszeitkonten haben Konjunktur. Arbeitszeitkonten sind fast überall ein wichtiges Element der Zeitwirtschaft in Betrieben und den Dienststellen. Bei der Einführung von Arbeitszeitkonten ist allerdings die Beteiligung der Beschäftigten und die
Mitgestaltung durch die Interessenvertretungen unerlässlich. In diesem Seminar
wird die systematische Regelung von Arbeitszeitkonten erarbeitet.
Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen, u. a. Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Formen von Arbeitszeitkonten, u. a. Gleitzeit-, Jahresarbeitszeit- und Langzeitkonto
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten
Aktuelle Rechtsprechung
Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 110314 04
Termin
14.03.2011 - 18.03.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Arbeitszeit à la carte
NEU
Arbeitszeitgestaltung bleibt auch in der neuen Amtsperiode eine wichtige Aufgabe
für die Interessenvertretung. Arbeitszeitmodelle wie z. B. Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit, Jahresarbeitszeit, Lebensarbeitszeit und biographieorientierte Zeitkonten bieten die Möglichkeit, die Arbeit für viele Kollegen und Kolleginnen so zu
gestalten, dass Work-Life-Balance, Gute Arbeit und eine hohe Zufriedenheit hergestellt werden kann.
Inhalte des Seminars:
aktuelle Arbeitszeitmodelle
praktische Vorgehensweisen in einem Arbeitszeitprojekt
aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen
rechtliche Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen
praxisbezogene Handlungsmöglichkeiten
Im Seminar gehen wir teilnehmerorientiert auf Wünsche zu Themenschwerpunkte
ein, eben Arbeitszeit a la carte!
40
Seminarnummer
WA 01 110905 12
Termin
05.09.2011 - 09.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Rechtsprechung Arbeitszeit:
Handlungsoptionen
NEU
Der praxisorientierte und anwendungsbezogene Umgang mit der aktuellen Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung steht im Mittelpunkt des Seminars. Dabei interessieren uns vor allem Bewertungen aus Arbeitszeitschutz- und mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht. Diese werden entsprechend der betrieblichen Interessen der
Teilnehmenden erörtert.
Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei flexibler Arbeitszeitgestaltung
Auswirkungen der Gesetzgebung und der Rechtssprechung auf die betriebliche
Praxis
Anwendungsmöglichkeiten für Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Möglichkeiten der Einbeziehung von Beschäftigten
Klärung von Fragen z. B. zu Zeitwirtschaft, Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Kurzpausen usw.
Seminarnummer
WA 01 110530 02
WA 01 111010 02
Termin
30.05.2011 - 01.06.2011
10.10.2011 - 12.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8)
Betriebliche Weiterbildung – strategische
Aufgabe des Betriebsrates
Wenn sich die „betriebliche Welt” permanent verändert, kommt der Qualifizierung
der ArbeitnehmerInnen eine immer stärkere Bedeutung zu. Betriebliche Weiterbildung zu fördern und mitzugestalten ist Aufgabe des Betriebsrates.
Doch wie gehen wir das an?
Wie setzen wir Vorschläge zur Bildungsplanung durch?
Wir untersuchen die Hintergründe betrieblicher Weiterbildung, entwickeln Ideen
für eine systematische Bildungsplanung und klären die unterschiedlichen Interessenlagen der Betriebsparteien. Wir erarbeiten den rechtlichen Rahmen der Mitbestimmung und Handlungsoptionen in der Umsetzung. Zum Nutzen der Kolleginnen und Kollegen und des Betriebes. Hierbei spielt auch die Eingliederung prekär
Beschäftigter eine bedeutende Rolle.
Seminarnummer
WA 01 110905 02
Termin
05.09.2011 - 09.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick” erforderlich.
41
3
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
Der Betrieb ist bunt. Und das ist auch gut so!
Chancengleichheit und Antidiskriminierung
als gesetzlicher Auftrag für Betriebs- und
Personalräte
NEU
DIE Belegschaft, deren Interessen ein Betriebsrat vertritt, gibt es nicht mehr. Die Beschäftigten weisen in Bezug auf Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexueller Orientierung, körperlicher Befähigung, Ausbildung, Familienstand, ... Unterschiede und
Gemeinsamkeiten auf. Diese Vielfalt (Diversity) ist mit unterschiedlichen Interessenlagen verbunden und muss sowohl aus rechtlichen Gründen (z. B. §§ 75 und 80 BetrVG, AGG), wie aus strategischen Überlegungen in der Arbeit von BR/PR berücksichtigt werden. Das Seminar regt zur Auseinandersetzung mit Vielfalt im Betrieb an und
stellt mit „Managing Diversity” ein Konzept zum Umgang mit Unterschieden vor.
Vielfalt als Realität im Betrieb
BetrVG und AGG als rechtlicher Rahmen
Das tun wir doch schon - Maßnahmen gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit
Managing Diversity - Konzept mit vielen Möglichkeiten, Erarbeitung von Handlungsstrategien
Seminarnummer
Termin
WA 01 111107 02
07.11.2011 - 11.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Das Beschwerderecht
Dieses Kurzseminar behandelt das wichtige Recht des/der Arbeitnehmers/-in, sich
nach § 84 BetrVG beschweren zu können. Zielgruppe des Seminars sind alle BRMitglieder, die sich Kenntnisse über die Behandlung von Beschwerden durch den
Betriebsrat aneignen möchten, um bei Beschwerden von Mitarbeitern/-innen richtig und angemessen reagieren zu können.
Gegenstand der Beschwerde
Einlegung der Beschwerde
Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat
Berechtigung von Beschwerden
Streitigkeiten
42
Seminarnummer
WA 01 110622 02
Termin
22.06.2011 - 24.06.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung
JAV und Betriebsrat – gemeinsam stärker!
NEU
Eigene Aufgaben in Abgrenzung zum anderen Gremium kennen, Zusammenarbeit
verbessern, Nachwuchsförderung oder Konkurrenz? Diese Frage stellen sich Betriebsräte, wenn es um die Zusammenarbeit mit der JAV geht. Aber ist das eigentlich ein Widerspruch? Ist es nicht eher ein Vorteil, junge und engagierte Kolleginnen und Kollegen zu fördern, zugunsten der Beschäftigten, zugunsten zukünftiger
BRs? Wir klären in diesem Seminar die rechtlichen und strategischen Fragen einer
effektiven Zusammenarbeit.
Es geht u. a. um
Aufgaben und Aufgabenabgrenzung
Umsetzung der JAV-Vorhaben durch den BR
gegenseitige Unterstützung
Uns geht es aber auch um einen organisierten Wissenstransfer und eine gezielte
Personalentwicklung für die Interessenvertretung.
3
Idealerweise nehmen Mitglieder des Betriebsrates und der JAV gemeinsam teil.
Seminarnummer
WA 01 110606 04
WA 01 111024 11
Termin
06.06.2011 - 10.06.2011
24.10.2011 - 28.10.2011
Freistellungsgrundlage
Zielgruppe
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Betriebsratsmitglieder und JAV-Mitglieder
JAV und Personalrat – gemeinsam stärker!
NEU
Eigene Aufgaben in Abgrenzung zum anderen Gremium kennen, Zusammenarbeit
verbessern, Nachwuchsförderung oder Konkurrenz? Diese Fragen stellen sich Personalräte, wenn es um die Zusammenarbeit mit der JAV geht. Aber ist das eigentlich
ein Widerspruch? Ist es nicht eher ein Vorteil, junge und engagierte Kolleginnen
und Kollegen zu fördern, zugunsten der Beschäftigten, zugunsten zukünftiger PRs?
Wir klären in diesem Seminar die rechtlichen und strategischen Fragen einer effektiven Zusammenarbeit.
Es geht u. a. um
Aufgaben und Aufgabenabgrenzung
Umsetzung der JAV-Vorhaben durch den PR
gegenseitige Unterstützung
Uns geht es aber auch um einen organisierten Wissenstransfer und eine gezielte
Personalentwicklung für die Interessenvertretung.
Idealerweise nehmen Mitglieder des Personalrates und der JAV gemeinsam teil.
Seminarnummer
WA 01 110606 14
WA 01 111024 01
Termin
06.06.2011 - 10.06.2011
24.10.2011 - 28.10.2011
Freistellungsgrundlage
Zielgruppe
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Personalratsmitglieder und JAV-Mitglieder
43
Arbeits- und Sozialrecht
Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung
In einer Zeit, in der das Management oftmals sehr kurzfristig Entscheidungen trifft
um auf die „Erfordernisse des Marktes” zu reagieren, werden auch die Arbeitnehmer/-innen häufig sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen
konfrontiert.
Sind die Weisungen des Arbeitgebers durch den Arbeitsvertrag gedeckt oder
liegt eine Überschreitung des Direktionsrechts vor?
Wie konkret muss der Arbeitsvertrag im Hinblick auf „Inhalt, Ort und Zeit” sein?
Was sind „Versetzungsklauseln”?
Was ist eine Änderungskündigung und wie kann man sich dagegen wehren?
Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung, um Einfluss zu
nehmen?
Seminarnummer
WA 01 111205 04
Termin
05.12.2011 - 09.12.2011
Freistellungsgrundlage:
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Vorformulierte Arbeitsverträge – was geht
das den Betriebsrat an?
Das BGB ist vor einigen Jahren einer grundlegenden Modernisierung unterzogen
worden. Vorformulierte Arbeitsverträge (AGB) sind seitdem einer strengeren rechtlichen Kontrolle unterworfen. Altverträge müssen den neuen Vorgaben angepasst
werden. Mittlerweile hat sich das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Urteilen mit
dem Neuregelungen auseinandergesetzt. Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die zu lösen das BAG den Betriebsräten zuweist. Dieser muss sich selbst sachkundig machen.
Was verbirgt sich hinter der „Schuldrechtsreform”?
Wie wenden die Arbeitsgerichte das neue Recht an?
Welche Möglichkeiten der Änderung von „Altverträgen” gibt es und was
bedeutet die Zustimmung des Betriebsrates?
Wo und wie kann der Betriebsrat Einfluss nehmen?
44
Seminarnummer
WA 01 111212 02
Termin
12.12.2011 - 14.12.2011
Freistellungsgrundlage:
§ 37 (6)
Arbeits- und Sozialrecht
Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung!
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) kennen und umsetzen
Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/ Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres
Instrument in die Hand.
In diesem Seminar lernen Sie die Beteiligungsrechte, die sich für Ihre Arbeit ergeben, kennen. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt.
Überblick über das AGG
Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung?
Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten
Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf
dem Prüfstand
Mustervereinbarung zur Beschwerdestelle
Seminarnummer
WA 01 110207 07
WA 01 110912 07
Termin
07.02.2011 - 11.02.2011
12.09.2011 - 16.09.2011
Freistellungsgrundlage:
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
NEU
Der demografische Wandel und die fragwürdige Verlängerung des Arbeitslebens
durch die sog. „Rente mit 67” werden dazu führen, dass der Anteil der älteren ArbeitnehmerInnen an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue
rechtliche Fragestellungen. Dieses Seminar richtet sich nicht nur an unmittelbar Betroffene, sondern an alle Betriebsratsmitglieder, die sich diesen stellen wollen.
Behandelt werden u. a. folgende Themen:
Was ist eigentlich ein „älterer” Arbeitnehmer/eine „ältere” Arbeitnehmerin?
Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen?
Wo und wie schützen Tarifverträge?
Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters?
Was ist zu beachten bei freiwilligem vorzeitigem Ausscheiden (Aufhebungsvertrag, Auswirkungen auf Rentenansprüche)
Welche Handlungsoptionen hat die Interessenvertretung?
Seminarnummer
WA 01 110530 05
Termin
30.05.2011 - 01.06.2011
Freistellungsgrundlage:
§ 37 (6), § 46 (6)
45
3
Arbeits- und Sozialrecht
Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverhältnisse (TzBfG)
Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind zwei wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts geregelt. Befristet und in Teilzeit Beschäftigte stehen häufig am Rand
der Belegschaft und bedürfen einer besonderen Unterstützung durch die Interessenvertretungen. Neben den Mitbestimmungsrechten werden folgende Themen
behandelt:
- Verbot der Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit und Befristung
- Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit
- Zulässigkeit von Befristungen
- rechtliche Handlungsmöglichkeiten der ArbeitnehmerInnen und der Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 111121 05
Termin
21.11.2011 - 23.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Recht der Teilzeitarbeit
Mit der stetigen Zunahme des Anteils der Teilzeitbeschäftigten gerieten auch die
besonderen rechtlichen Aspekte der Behandlung dieser Beschäftigtengruppe in den
Fokus der arbeitsrechtlichen Diskussion, Rechtsprechung und Gesetzgebung.
Standen zunächst vor allem Fragen der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten
im Vordergrund, so gibt es mittlerweile einen gesetzlichen Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit.
Behandelt werden folgende Themen
Teilzeitarbeit
Entwicklung und Bestandsaufnahme
Das Verbot der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit
Der Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit
Probleme der Alterteilzeit
Mitbestimmungsrechte des BR
46
Seminarnummer
WA 01 110905 08
Termin
05.09.2011 - 07.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Arbeits- und Sozialrecht
Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
Rund um das „Kinder in die Welt setzen” stellt sich für viele Eltern die Frage, wie
dieses mit der Berufstätigkeit in Einklang zu bringen ist. Dient das Mutterschutzrecht (MuSchG) vorrangig dem Gesundheitsschutz der werdenden Mutter und des
ungeborenen Kindes, so verfolgen die Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld (BErzGG) vorrangig das Ziel, den jungen Eltern die ersten Jahre nach der Geburt zu erleichtern.
Betriebs- und Personalräte sollten in der Lage sein, nicht nur die Einhaltung dieser
wichtigen Gesetze zu überwachen, sondern in Konfliktsituationen den betroffenen
Arbeitnehmer/-innen mit Tipps zur Seite zu stehen.
Seminarnummer
WA 01 111019 06
Termin
19.10.2011 - 21.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
3
Familie und Beruf – rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten
Wenn in diesem Lande tatsächlich zu wenig Kinder geboren werden, dann hat das
sicherlich auch damit zu tun, dass potentielle Eltern Beruf und Karriere den Vorrang
einräumen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass es häufig schwierig ist, Kinder und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Unser Arbeitsrecht hält
andererseits schon heute eine Menge rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bereit.
Erhebliche Neuerungen ergeben sich auch aus dem Pflegezeitgesetz.
Wie funktionieren Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld?
Was tun, wenn das Kind krank ist? Wer zahlt?
Wie lässt sich die Arbeitszeit an familiäre Erfordernisse anpassen?
Was schützt vor Diskriminierungen?
Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung?
Was können die Tarifvertragsparteien tun?
Seminarnummer
WA 01 110907 08
Termin
07.09.2011 - 09.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
47
Arbeits- und Sozialrecht
Was, wenn mal etwas schiefgeht? –
Ermahnung, Abmahnung, Haftung:
Was kann die Interessenvertretung tun?
Im Kündigungsrecht gilt das „ultima-ratio-prinzip” - d. h. der Arbeitgeber muss vor
Ausspruch einer Kündigung prüfen, ob es auch mit einem milderen Mittel getan
sein könnte. Unser Arbeitsrecht hält zahlreiche „mildere” Optionen bereit, aber
häufig mangelt es den Verantwortlichen an Phantasie. Hier ist die gesetzliche Interessenvertretung besonders gefordert, mit vernünftigen Vorschlägen kann u. U. eine
Kündigung im Vorfeld abgewendet werden.
Was ist eine Abmahnung?
Wann ist eine Abmahnung erforderlich?
Was unterscheidet die Abmahnung von der Ermahnung?
Wann haftet ein/e Arbeitnehmer/-in für Schäden?
Was ist eine Betriebsbuße?
Welche Mitbestimmungsrechte haben BR/PR?
Wie können BR/PR Kündigungen vermeiden?
Seminarnummer
WA 01 111214 02
Termin
14.12.2011 - 16.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Arbeitsverhältnis zu Ende – worauf ist zu
achten?
Egal wie und aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet wurde wenn Arbeitnehmer/-innen ausscheiden, sind sie noch einmal auf tatkräftige Unterstützung
des Betriebsrats angewiesen.
Sind die Kündigungsfristen eingehalten?
Müssen rechtliche Schritte innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet werden?
Wie sieht es mit dem Zeugnis aus - ist es formal und inhaltlich korrekt?
Was ist mit den Arbeitspapieren?
Was ist im Hinblick auf die Agentur für Arbeit zu beachten?
Sind noch Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber offen?
Was ist z. B. mit dem Resturlaub?
Was ist mit eventuellen Wettbewerbsverboten?
48
Seminarnummer
WA 01 111031 04
Termin
31.10.2011 - 02.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Arbeits- und Sozialrecht
Aufhebungsverträge – was der Betriebsrat
wissen sollte
iele Unternehmen bevorzugen den Abschluss von Aufhebungsverträgen als Mittel
zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Man vermeidet so lästige Kündigungsschutzprozesse, der Betriebsrat kann außen vor gehalten und die Arbeitnehmer/innen leichter „über den Tisch gezogen” werden.
Auch wenn es nicht die Aufgabe des Betriebsrats sein kann, Arbeitnehmer/-innen
beim Abschluss von Aufhebungsverträgen zu beraten, ist es wichtig, diese auf die
Risiken und Nebenwirkungen hinzuweisen, z. B. auf Betriebsversammlungen, in der
Sprechstunde und im Rahmen von Gesprächen mit dem Arbeitgeber.
Dafür sind grundlegende Kenntnisse über Zustandekommen, Inhalt und Wirkung
von Aufhebungsverträgen erforderlich.
Seminarnummer
WA 01 111017 06
Termin
17.10.2011 - 19.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
3
Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen
sollte
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Urlaubsangelegenheiten (§ 87 (1)
Zi. 5 BetrVG). Doch damit sind lediglich Teilaspekte des Themas erfasst.
Was ist, wenn Arbeitnehmer/-innen während des Urlaubs erkranken?
Was ist während des Urlaubs erlaubt, was nicht?
Wie verhält es sich mit der Verfallbarkeit des Urlaubsanspruches?
Kann man Urlaubsansprüche ansparen?
Kann der gesamte Urlaub „am Stück” genommen werden?
Wie errechnet sich das Urlaubsentgelt?
Was ist mit dem Urlaubsgeld?
Wie funktioniert der Bildungsurlaub?
Was regeln Tarifverträge?
Seminarnummer
WA 01 111102 04
Termin
02.11.2011 - 04.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
49
Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeitsund Sozialrecht
Krankheiten können, vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen, erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Ursache ist,
neben einer vorurteilsbeladenen öffentlichen Diskussion („Urlaub auf gelbem
Schein”), häufig Unwissenheit, sowohl auf Seiten der Arbeitgeber, als auch auf Seiten der gesetzlichen Interessenvertretung.
Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände?
Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Erkrankung
Personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a.: Versetzung/
Kündigung)
Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber?
Was leisten die Krankenkassen?
Welche Möglichkeiten hat die betriebliche Interessenvertretung?
Seminarnummer
WA 01 111128 05
Termin
28.11.2011 - 02.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die
gesetzliche Interessenvertretung
Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung, bis hin zur Beendigung
des Arbeitsverhältnisses - überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht.
Grundlagen der sozialen Sicherung
Änderungen im Kündigungsschutzgesetz
Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Folgen
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
Leiharbeit, Minijobs und Befristung
Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, Kurzarbeit
Transfermaßnahmen
50
Seminarnummer
WA 01 111219 02
Termin
19.12.2011 - 23.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
TVöD
TVöD-Grundlagen:
Einführung und Überblick
NEU
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle
für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und TVöD - Anwendern. Er bringt
mit neuer Struktur Einheitlichkeit in die Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes
und verändert diese durch neue Themen und Regelungen in beispielloser Weise.
Weiterhin sind die Gestaltungs - und Überwachungsaufträge für Betriebs - und Personalräte durch Öffnungsklauseln deutlich ausgeweitet. Diese setzen die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus.
Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick einen umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des
TVöD in seinem allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet,
für Vertiefungen z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau - und Spezialangebote.
Seminarnummer
WA 01 110110 01
WA 01 110606 01
WA 01 110905 01
Termin
10.01.2011 - 14.01.2011
06.06.2011 - 10.06.2011
05.09.2011 - 09.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
Regina Gina Maier – Bildungssekretärin
(Öffentlichkeitsarbeit, Organizing,
Arbeits- und Gesundheitsschutz)
51
3
TVöD
TVöD-Spezialseminar:
Sozial- und Erziehungsdienst mit betrieblicher
Gesundheitsförderung
Stress, Leistungsverdichtung, körperliche und psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gesundheitsgefährdende Dimensionen an. Der TV „Betrieblichen Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst“ trägt dem Rechnung und bietet individuelle und kollektive Ansatzpunkte, um Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu reduzieren
und Arbeitsbedingungen zu verwirklichen, die den Beschäftigten zuträglich sind.
TV „Betrieblichen Gesundheitsförderung“ und Umsetzungsmöglichkeiten
(u. a. betriebliche Kommissionen, Gesundheitszirkel)/Anknüpfung zum TVöD
Schwerpunkte arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen im Sozial- und Erziehungsdienst
Grundlagen, Aufgaben der BR/PR/MAV im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Gefährdungsbeurteilung als Handlungsinstrument des BR/PR/MAV
Seminarnummer
WA 01 110117 01
WA 01 111031 11
Termin
17.01.2011 - 19.01.2011
31.10.2011 - 02.11.2011
Freistellungsgrundlage:
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG § 96 (4/8)
TVöD-Aufbauseminar:
Regelungen und Gestaltung der Arbeitszeit
Im TVöD gibt es eine Reihe von Regelungen zu Arbeitszeitmodellen und Arbeitszeitgestaltung. Dadurch trägt er zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen
Dienst bei. Das Seminar behandelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung, definiert und erläutert die unterschiedlichen Regelungen und
Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Bearbeitet werden die Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung sowie die Gestaltung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung.
Gesetzliche und tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit.
Begriffe zur Arbeitszeit:
– Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit, Wechselschicht- und Schichtarbeit
– Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit
– Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit und Gleitzeit
– Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung
Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von
Betriebs-/Dienstvereinbarungen
52
Seminarnummer
WA 01 110131 01
Termin
31.01.2011 - 04.02.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
TVöD
TVöD-Aufbauseminar:
Eingruppierungsrecht
Für den TVöD wird zurzeit noch eine neue Entgeltordnung verhandelt. Bis zum Abschluss gilt für die Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O weiter. Im Seminar wird auf der Grundlage des
jeweils aktuellen Verhandlungsstandes gearbeitet. Bereits klar ist, dass grundlegende Tarifbestandteile wie die Grundsätze der Tarifautomatik sowie die Definition des
Arbeitsvorganges als Bewertungseinheit erhalten bleiben.
Die Eingruppierung der Angestellten wird derzeit noch innerhalb der BAT-Systematik in den §§ 22 ff. geregelt. PRs und BRs bestimmen bei der Eingruppierung mit.
Ihnen obliegt somit die Aufgabe, Eingruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit
hin zu überprüfen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es notwendig, dass die gesetzlichen Interessenvertretungen des öffentlichen Dienstes den Grundsatz der Tarifautomatik, den Aufbau der Vergütungsordnung sowie spezielle Eingruppierungsfragen verstehen und in der Praxis anwenden können.
Seminarnummer
WA 01 110627 01
WA 01 111128 01
Termin
27.06.2011 - 01.07.2011
28.11.2011 - 02.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick” erforderlich.
TVöD-Aufbauseminar:
Leistungsorientierte Bezahlung
Die Einführung leistungsbezogener Entgeltkomponenten ist wesentlicher Bestandteil der Tarifreform im öffentlichen Dienst. Neben leistungsbezogener Stufenaufstiege haben sich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung leistungsorientierter
Vergütungsanteile geeinigt. Das Seminar erarbeitet Ziele und Methoden dieser leistungsbezogenen Vergütung im TVöD, Finanzierung und Volumen sowie Chancen
und Risiken für die Beschäftigten.
Das Seminar wendet sich an Betriebs-/Personalratsmitglieder, die sich mit der Anwendung des neuen Tarifrechts vertraut machen wollen. Es vermittelt handlungsorientiertes Wissen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung betrieblicher
Regelungen zur Gestaltung erfolgs- und leistungsabhängiger Vergütungen.
Die Seminarinhalte in Stichworten:
Die Regelungen des TVöD zur leistungsbezogenen Vergütung
Grundsätze und Methoden leistungsbezogener Vergütung
Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen zur Gestaltung leistungs- und erfolgsabhängiger Vergütung
Seminarnummer
Termin
WA 01 110131 11
31.01.2011 - 04.02.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick” erforderlich.
53
3
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme
„Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb” – Grundlagenseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz
für die gesetzliche Interessenvertretungen
Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Handlungsgrundlagen
Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von BR, PR, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss
Arbeit - Gesundheit - Krankheit: Zusammenhänge und Trends
Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzsystem
Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG
Betriebliche Gesundheitsförderung
Kosten-/Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele
Die Rolle als Interessenvertreter/-in in diesem Aufgabengebiet wird angesichts der
steigenden Belastungen der Beschäftigten herausgearbeitet, und praktische Ideen
zum „gesunden” Betrieb werden entwickelt.
Seminarnummer
WA 01 110214 02
Termin
14.02.2011 - 18.02.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Gesundheit fordern – Gesundheit fördern
Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutzes
Arbeits- und Gesundheitsschutz als eine der zentralen Aufgaben gewählter Interessenvertreter/-innen, bietet einen vielseitigen Handlungsrahmen auf der Basis gesetzlicher Grundlagen.
NEU
Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen müssen Sicherheit und Gesundheitsschutz
der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und kontinuierlich verbessert werden.
Deshalb gilt es für Interessenvertreter/-innen, Durchsetzungsmöglichkeiten für die
betriebliche Praxis zu gestalten und umzusetzen.
Rechtliche Grundlagen
Beteiligungsrechte und Umsetzungsmöglichkeiten
Entwicklung betrieblicher Gesundheitsprävention
54
Seminarnummer
WA 01 110926 06
Termin
26.09.2011 - 30.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme
Betriebliches Gesundheitsmanagement –
eine Aufgabe der Interessenvertretung
(BR/PR/MAV/SBV)
Ob in der Industrie, im Dienstleistungsbereich oder im öffentlichen Dienst: Wo man
hinschaut finden systematische Krankenrückkehrgespräche statt.
Ist dies ein adäquates Instrument dass die Menschen nicht mehr so häufig krank
werden oder gehen die Beschäftigten krank zur Arbeit?
Im Seminar sollen die Hintergründe der Krankenstandsentwicklung aufgezeigt und
das Instrument Krankenrückkehrgespräche aus Sicht der Beschäftigten kritisch bewertet werden.
Es sollen außerdem Strategien für ein umfassendes Gesundheitsmanagement ohne
Krankenrückkehrgespräche aufgezeigt werden.
Seminarnummer
WA 01 110502 05
Termin
02.05.2011 - 06.05.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
(BEM)? Eine Hilfe zur Überwindung von
Krankheiten?!
NEU
In der Industrie, im Dienstleistungsbereich wie im öffentlichen Dienst gibt es systematische Krankenrückkehrgespräche. Ist dies ein adäquates Instrument, damit die
Beschäftigten nicht mehr häufig krank werden oder gehen sie dann krank zur Arbeit?
Im Seminar sollen die Hintergründe der Krankenstandsentwicklung aufgezeigt und
die Instrumente Krankenrückkehrgespräche und BEM aus Sicht der Beschäftigten
kritisch bewertet werden.
Strategien für ein umfassendes Gesundheitsmanagement mit BEM als Hilfe und
Unterstützung für häufig oder lange Kranke werden entwickelt.
Seminarnummer
WA 01 110131 06
Termin
31.01.2011 - 04.02.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
55
3
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme
Zwischen Vernunft und Pflicht – Betriebliche
Managementinstrumente im Widerspruch
zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)!?
NEU
Der betriebliche Alltag zeigt, dass Managementmethoden nur isoliert betrachtet werden. Eine Verzahnung oder Überschneidung von Managementinstrumenten und betrieblichem Eingliederungsmanagement macht eine ebensolche Verzahnung und Überschneidung in den Handlungsansätzen der gesetzlichen Interessenvertretung notwendig. Nur über eine Gesamtbetrachtung dieser Einflüsse lassen sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BetrVG, SGB VII, etc.) zur Personalplanung und BEM effektiv als Instrumente nutzen. Die spannende Frage ist dabei, wie kann die gesetzliche Interessenvertretung die Managementinstrumente für ihre eigene Aufgabenerfüllung nutzen und
ihre Handlungsspielräume bestmöglich erweitern und ausschöpfen?
In diesem Seminar diskutieren wir handlungsorientiert über
Personalplanung – Personalentwicklung – Qualifizierung
BEM – Gesundheitsmanagement – Gefährdungsbeurteilung – „Gute Arbeit“
Seminarnummer
WA 01 111212 07
Termin
12.12.2011 - 16.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 4/8
Gutes Klima, gute Gesundheit – wohlfühlen
im Betrieb. Wie Arbeit nicht krank macht.
Betriebsklima, psychische Belastungen und
Gesundheitsschutz.
Das Arbeitsklima verschlechtert sich in vielen Betrieben und Dienststellen. Durch
Umstrukturierungen und Personalabbau nimmt der Streß zu. Die neue Arbeitsschutzgesetzgebung bezieht psychische Belastungen wie Stress, Mobbing und
Burnout in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ein. So muss der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch Gefährdungen durch
psychische Belastungen ermitteln und die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes daran orientieren. Die Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung. Teilnehmerorientiert setzen wir uns mit folgenden Themen auseinander:
Psychosoziale Belastungen und Gefährdungen
Betriebsklima, Umstrukturierungen und Personalabbau als Stressfaktoren
Stress und betriebliche Fehlzeiten
Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz
Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung
Seminarnummer
Termin
WA 01 110614 06
14.06.2011 - 17.06.2011
Freistellungsgrundlage
56
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme
Vorbeugen ist besser: Burnout – Interessenvertretungen werden aktiv!
Der Wandel der Arbeitswelt hinterläßt seine Spuren. Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz spürt jede/r.Gesundheitliche Konsequenzen und wirtschaftliche Kosten
sind die Folge- für Arbeitgeber, den Staat und alle Beschäftigten -ganz persönlich.
Betriebs- und Personalräte/-innen sind dringend gefordert, aktiv zu werden.
Burnout-Symptomatik differenziert wahrnehmen
Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen stärken und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers einfordern
Aufklärung im Betrieb
Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen
Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit beim Thema Burnout
Gespräche mit Betroffenen führen
Seminarnummer
WA 01 110411 02
WA 01 111121 02
Termin
11.04.2011 - 15.04.2011
21.11.2011 - 25.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
„Stimmt das Klima noch?”
Mobbing in Betrieb und Verwaltung
Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Personal- und Betriebsräte und Mitarbeiter(innen)vertretungen sind gefragt, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen und
Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten.
Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen
Möglichkeiten der Hilfe und Prävention
Was können Betriebs- und Personalräte tun?
Elemente von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 110307 07
WA 01 110829 02
WA 01 111107 01
Termin
07.03.2011 - 11.03.2011
29.08.2011 - 02.09.2011
07.11.2011 - 11.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
57
3
Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme
Wie viel Sucht verträgt der Mensch? ... und
wie gehen wir am Arbeitsplatz damit um?
Jede/r 7. Deutsche hat einen riskanten Umgang mit Alkohol oder ist von Medikamenten abhängig. Noch erschreckender ist die Zahl derer, die im Graubereich leben. Betriebliche Interessenvertretungen sind zunehmend mit Suchtproblemen am
Arbeitsplatz konfrontiert. Jede/r weiß, wie schwer es fällt, auffällig gewordene Kollegen/-innen auf eine vermutete oder offensichtliche Suchtproblematik angemessen anzusprechen.
Dies Seminar vermittelt Handlungskompetenz in folgenden Themenfeldern:
Ursachen, Formen und Folgen von Abhängigkeitserkrankungen
Hilfsmöglichkeiten und Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe
Rahmenbedingungen der betrieblichen Suchtkrankenhilfe
Kommunikation und Gesprächsführung in der Beratung
Seminarnummer
Termin
WA 01 110711 01
11.07.2011 - 15.07.2011
WA 01 111017 02
17.10.2011 - 21.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§ 10 (5) BGleiG o.v.R.
Vorkenntnisse
Grundlagenwissen im jeweiligen Recht der gesetzlichen Interessenvertretungen
(BR/PR/MAV usw.)
Gesprächsführung mit Kollegen-/innen zu
heiklen Themen – „Wenn ich nur wüßte, wie
ich es ansprechen soll ...?”
Diese Frage stellen sich viele gesetzliche Interessenvertretungen, wenn es darum
geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Sucht, Drogen, Mobbing oder
Burnout anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung... Viele Gründe halten uns oft davon ab, diese schwierigen
Themen anzupacken. Noch mehr Gründe sprechen dafür, diese wichtige Aufgabe
der gesetzlichen Interessenvertretung wahr zu nehmen und dadurch die nötige
Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen.
Grundzüge der Gesprächsführung
Zielgruppenspezifische Kommunikation mit persönlich Betroffenen, dem Arbeitgeber und mit Co-Abhängigen
58
Seminarnummer
WA 01 111010 06
Termin
10.10.2011 - 14.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft
Betriebswirtschaft für Betriebsräte
Betriebswirtschaftliche Daten und deren Interpretation bestimmen zunehmend das
Handeln der betrieblichen Interessenvertretung. Unternehmenspolitik und betriebliche Veränderungsprozesse werden auf Wirtschaftsdaten abgestützt, die oft die
„Macht des Faktischen” vermitteln. Die Kenntnis zentraler Grundlagen der Betriebswirtschaft dient zur „Entzauberung” komplexer Zahlenwerke und erhöht die Handlungssicherheit im Gremium.
Konsequentes Analysieren zentraler wirtschaftlicher Daten und ihrer möglichen
Auswirkungen auf die Beschäftigten ist eine wichtige Grundlage für strategisches
Handeln.
Das Seminar orientiert sich praxisnah an den zentralen Informationsbedürfnissen
von Mitgliedern gesetzlicher Interessenvertretungen.
Seminarnummer
WA 01 110516 02
Termin
16.05.2011 - 20.05.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
3
Betriebsräte und „die (Wirtschafts-)Krise”
NEU
Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise und der äußerst unsicheren Zukunft
vieler Betriebe und ihrer Beschäftigten, wird der Aufbau einer eigenen, auf Früherkennung, Risiken und Chancen für die Beschäftigung und die Steuerungsmöglichkeiten ausgerichteten Informationsstruktur der Betriebsräte immer notwendiger.
Die Durchsetzung eigener Datenstrukturen und ihrer Interpretation wird ein wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Betriebsratsarbeit.
Wir erarbeiten ein auf die betriebliche Situation abgestimmtes Dateninformationsund bewertungssytem als praxisorientierte Arbeitshilfe und entwickeln Indikatoren
für Problem- und Entwicklungsfelder.
Seminarnummer
WA 01 110509 05
Termin
09.05.2011 - 13.05.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR 1” ist erforderlich.
59
Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft
Bilanzen lesen und verstehen
Eine langfristig erfolgreiche Betriebsratsarbeit braucht zuverlässige und verwertbare
Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Die Ermittlung und Verarbeitung dieser Informationen setzt eine entsprechende Qualifikation
der Interessenvertretung voraus. Insbesondere aus dem Jahresabschluss sind die
Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen.
Bei der Durchführung solcher Analysen ist der Einsatz von Standardsoftware wie
Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können.
Seminarnummer
WA 01 111128 02
Termin
28.11.2011 - 02.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Wem gehört eigentlich „mein” Betrieb? – Die
Rechtsform bestimmt das Kapital
NEU
Ob der Betrieb eine GmbH, eine AG oder z. B. eine KG ist, wissen wir. Aber welchen Einfluss hat die Rechtsform auf den Betrieb/das Unternehmen und seine Beschäftigten? Warum hat die Entscheidung über die Rechtsform Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung des Betriebes? Was ist und was bedeutet überhaupt Basel II?
Der Betriebsrat ist bei diesem Thema gefordert. Und wir unterstützen dabei.
Im Seminar werden diese Themen so aufgearbeitet, dass keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Es geht nicht darum, die Finanzierungsform zu erfinden, sondern
darum, die Auswirkungen von Managemententscheidungen rechtzeitig zu verstehen. Einflussmöglichkeiten der BR gibt es immer dann, wenn Betriebsänderungen
Folge einer neuen Rechtsform sind.
Aktiengesellschaft, GmbH und Kommanditgesellschaft
Finanzierungsformen und -wege
die ArbeitnehmerInnen als KapitalgeberInnen
Instrumente zur „Früherkennung”
Standardcheck mit Kennzahlen
Gesetzliche Grundlagen und Einflussmöglichkeiten des BR
Seminarnummer
Termin
WA 01 110228 01
28.02.2011 - 04.03.2011
Freistellungsgrundlage
60
§ 37 (6)
Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft
Outsourcing
Auslagern oder Ausgliedern von betrieblichen Aufgaben, Abteilungen und Betriebsteilen ist eine beliebte Strategie in Unternehmen. Das sogenannte
„Outsourcing” hat Konjunktur. Betriebs- und Personalräte sollten sich frühestmöglich mit den Folgen, aber auch mit den möglichen Gegenstrategien auseinandersetzen. Vorratswissen kann hier vor bösen Überraschungen schützen.
Wir beraten in diesem Seminar u. a. über
die Regelungen der Umstruktuierung
Verschmelzung von Unternehmen
Aufspaltungen, Abspaltungen und Ausgliederungen
„Betriebsübergang” und Schutzvorschriften des § 613a BGB
Outsourcing als Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG
3
Handlungsmöglichkeiten und Gegenstrategien
Seminarnummer
WA 01 111004 05
Termin
04.10.2011 - 07.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
ÖPP – Öffentlich-Private Partnerschaft / PPP –
Public Private Partnership
„Früher” sahen viele öffentliche Einrichtungen die Lösung ihrer Finanzprobleme in
der Privatisierung, Ausgliederung und Organisationsänderung. Heute heißt das
Zauberwort „ppp – public private partnership” oder „öpp – öffentlich-private Partnerschaft”.
In diesem Seminar wird geklärt, was sich dahinter verbirgt. Die Mitglieder aus Interessensvertretungen erhalten einen Überblick über den rechtlichen Rahmen von PPP/
ÖPP, Privatisierung und Ausgliederung, und welche Vor- und Nachteile dies vor allem für Beschäftigte mit sich bringt.
Um die Rechte von Betroffenen zu sichern ist es erforderlich, dass sich Mitglieder in
PR und BR frühzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzen, dass sie wissen, welche Gestaltungsrechte sie in diesen Umstrukturierungsprozessen haben und welche
sonstigen Handlungsoptionen bestehen.
An Praxisbeispielen erarbeiten sie, wie sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten handeln können.
Seminarnummer
WA 01 110321 01
Termin
21.03.2011 - 25.03.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
61
Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft
SAP – eine Einführung für Betriebsräte
SAP wird in großen und immer mehr kleineren Unternehmen als betriebswirtschaftliche Software eingesetzt, um einzelne Geschäftsprozesse miteinander zu verbinden.
Für die Arbeitsplätze und die Arbeit der Betriebsräte bedeutet der SAP-Einsatz tief
greifende Veränderungen bei der Mitbestimmung, beim Datenschutz, bei betrieblichen Abläufen.
Das Seminar soll eine Einführung in das komplexe Thema SAP geben. Wir klären
hierbei die besonderen Aufgaben für Betriebsräte, ihre Rechte und Möglichkeiten
zur Gestaltung und entwickeln Handlungsanleitungen für die Verhandlung und
den Abschluss von Betriebsvereinbarungen.
Seminarnummer
WA 01 110228 02
Termin
28.02.2011 - 04.03.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Personalplanung und Personalentwicklung –
Grundlagen für Betriebs- und Personalräte
Wirtschaftliche und technische Entwicklungen führen zu höheren Anforderungen
an das Personal in den Betrieben und Verwaltungen. Deshalb werden moderne Personalplanungs- und Entwicklungskonzepte immer wichtiger für den wirtschaftlichen Erfolg. Damit die Beschäftigteninteressen angemessene Berücksichtigung finden, ist es erforderlich, dass die Betriebs- und Personalräte Planung, Umsetzung
und Controlling der Personalplanungsmaßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung mitgestalten.
Methoden und Instrumente der Personalplanung und Personalbedarfsentwicklung
Moderne Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepte
Schnittstellen zur Organisationsentwicklung
Rechtliche Grundlagen und Handlungsfelder der Interessenvertretungen
62
Seminarnummer
WA 01 110502 02
Termin
02.05.2011 - 06.05.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft
Beschäftigungssicherung – strategische
Aufgabe des Betriebsrates
Die Sicherung der Beschäftigung der Kolleginnen und Kollegen gehört zu den besonderen Aufgaben des Betriebsrates. Wir untersuchen die unterschiedlichen Interessenlagen der Betriebsparteien, klären den rechtlichen Handlungsrahmen und den
Zusammenhang von Personalplanung und Beschäftigungssicherung, entwickeln
Strategien zum Abbau von prekärer Beschäftigung (Befristungen, LeiharbeitnehmerInnen), untersuchen die Auswirkungen von flexibler Arbeitszeitgestaltung.
An betrieblichen Beispielen erarbeiten wir praxisnahe Handlungsoptionen für die
gesetzliche Interessenvertretung und probieren die Einbeziehung der Belegschaft in
die Umsetzung betriebsrätlicher Ziele.
Seminarnummer
WA 01 111031 03
Freistellungsgrundlage
Termin
31.10.2011 - 04.11.2011
§ 37 (6)
3
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick” ist erforderlich.
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse – was
kann der Betriebsrat tun?
Das Schlagwort vom „Prekariat” bzw. der „Generation Praktikum” macht die Runde. Gemeint sind vor allem junge Akademiker/-innen, die nach Abschluss des Studiums für wenig bis gar kein Entgelt (bei über 100%iger Leistung) versuchen, beruflich einen Fuß in die Tür zu bekommen. Aber auch andere prekäre Vertragsgestaltungen erfreuen sich bei den Unternehmen zunehmender Beliebtheit: freie Mitarbeit, Befristungen, Minijobs, Leiharbeit - gerne auch miteinander kombiniert.
Gibt es rechtliche Schranken?
Wenn ja, welche und wie können sie wirksam gemacht werden?
Gibt es tarifvertragliche Optionen?
Was können die betroffenen Betriebsräte tun, um Auswüchse zu verhindern?
Seminarnummer
WA 01 111004 08
Termin
04.10.2011 - 07.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
63
Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft
Zeitarbeit, Leiharbeit und
Arbeitnehmer(-innen)überlassung
Die Zeitarbeit boomt, trotz Krise. Wenn in den letzten Jahren neue Arbeitsplätze
entstanden sind, dann vor allem in dieser Branche. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern/-innen (LeihAN) stellt die gesetzlichen Interessenvertretungen in den Entleihbetrieben vor besondere Aufgaben:
Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung für entliehene AN
Umgang mit Spannungen zwischen Stammbelegschaft und LeihAN
Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung bei der Umstellung auf den Einsatz
von LeihAN
Tarifvertragliche Regelungen (MTV Zeitarbeit)
Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III)
In diesem §§-Dschungel müssen die gesetzlichen Interessenvertretungen nicht nur
den Überblick behalten, sondern auch aktiv die Arbeits- und Entgeltbedingungen
aller Beschäftigtengruppen gestalten.
Seminarnummer
WA 01 111123 05
Termin
23.11.2011 - 25.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Arbeiten im Alter – Gestaltungsmöglichkeiten
der Interessenvertretung
Die demographische Entwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Auf der einen Seite wird kräftig an einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit
gearbeitet, andererseits sind es aber immer noch die älteren ArbeitnehmerInnen,
die vorrangig von Arbeitsplatzverlust und gesundheitlichem Verschleiß betroffen
sind.
Die gesetzlichen Interessenvertretungen haben hier einen Gestaltungsauftrag - alternde Belegschaften erfordern ein breit angelegtes Handeln.
Beschäftigungssicherung, Erhalt der Arbeitsfähigkeit
Gesundheitsschutz und Prävention
Altersgerechte Qualifizierung
Veränderungen der Arbeitsorganisation
64
Seminarnummer
WA 01 110829 01
Termin
29.08.2011 - 02.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft
Zielvereinbarungen und Mitarbeiter/-innengespräche
Hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sind sowohl in der Privatwirtschaft als
auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Um die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer/-innen zu stärken, spielen in vielen Organisationen Mitarbeiter/-innengepräche und Zielvereinbarungen zunehmend eine
zentrale Rolle.
Betriebs- und Personalräte, die mit der Einführung von Mitarbeiter/-innengesprächen und Zielvereinbarungen konfrontiert werden, sollten deshalb wissen, welche
Anforderungen zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte sozialverträglich geregelt werden können.
Seminarnummer
WA 01 110620 07
Termin
20.06.2011 - 22.06.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
3
Personalfragebogen und Mitarbeiter/-innenbefragung
Ein in der betrieblichen Praxis (noch) selten genutztes Instrument zur Erhebung von
Einstellungen, Erwartungen und Bedürfnissen von Beschäftigten ist die Mitarbeiter/
-innenbefragung. Mittels Personalfragebogen ist es möglich, Anhaltspunkte über
Stärken und Schwächen im Unternehmen zu sammeln, um auf Basis einer derartigen Bestandsaufnahme Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten.
Das Aufzeigen von Möglichkeiten und Ansätzen für die erfolgreiche Durchführung
einer Mitarbeiter/-innenbefragung, eine kritische Analyse von Chancen und Risiken
sowie rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsanforderungen für Interessenvertretungen sind Inhalte des Seminars.
Bedeutungszuwachs von beteiligungsorientierten Führungsinstrumenten
Phasen einer Mitarbeiter/-innenbefragung
Chancen und Risiken aus Sicht der Beschäftigten
Rechtliche und betriebliche Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung
Seminarnummer
WA 01 110822 09
Termin
22.08.2011 - 24.08.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
65
Der Raum ist bereit,
die Seminarteilnehmenden
können kommen
Ein gut gefüllter
Moderationskoffer
ist ebenso
selbstverständlich ...
... wie eine hochwertige
technische Ausstattung
unserer Seminarräume!
66
IKT-Einsatz/Überwachung/Datenschutz
IKT-Systeme am Arbeitsplatz: Leistungs- und
Verhaltenskontrollen und Mitbestimmung
E-Mail, Internet usw. sind aus dem Alltag im Arbeitsleben nicht mehr weg zu denken. Sie erleichtern einerseits die Arbeit, andererseits enthalten sie auch erhebliches
Überwachungs- und Kontrollpotenzial. Firewall, Filtersoftware, Cache und Proxy
sind nur einige Stichworte.
Das Seminar zeigt die neuen und wichtigen Funktionen der IT-Systeme und verdeutlicht vor allem, was die eingesetzte Überwachungstechnik an Kontrollen ermöglicht. Arbeit am PC und Anwendungsfälle aus der Praxis stehen im Mittelpunkt.
Zusätzlich werden Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Informationstechnik aufgezeigt.
IT-Systeme und Leistungs- und Verhaltenskontrollen
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten
3
Arbeitnehmer/-innendatenschutz
Aktuelle Rechtsprechung zu E-Mail und Internet
Seminarnummer
WA 01 111012 02
Termin
12.10.2011 - 14.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Big Brother im Betrieb – Rechte des
Betriebsrats bei (heimlicher) Überwachung?!
Die Bespitzelung von Beschäftigten in großen Kaufhausketten macht in erschreckender Art und Weise deutlich, wie unzureichend es um den Persönlichkeitsschutz
und die Gleichbehandlung bestellt ist. Dieses Kurzseminar soll eine Arbeitshilfe für
den Betriebsrat darstellen, wo er anzusetzen hat und wie seine Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz sind. Folgende Schwerpunkte sind geplant
Persönlichkeitsschutz § 75 Abs. 2 BetrVG
Gleichbehandlungsgrundsatz § 75 Abs. 1 BetrVG
AGG
Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 1 Ordnung im Betrieb
Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 6 Mitbestimmung bei Einführung von
Technik
Beschwerderechte des/der Arbeitnehmers/-in
Grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers gem. § 23 Abs. 3 BetrVG
Seminarnummer
Termin
WA 01 110620 02
20.06.2011 - 22.06.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick (BR 1)” erforderlich.
67
IKT-Einsatz/Überwachung/Datenschutz
Datenschutz – Aufgaben für Betriebs- und
Personalräte
Das BDSG ist in 2009 novelliert worden. Mit dem §32 BDSG ist erstmalig eine Regelung zum Beschäftigten-Datenschutz im BDSG enthalten. weitere Veränderungen im Bereich Beschäftigten-Datenschutz sind im Jahr 2010 noch vorgesehen.
Das BDSG bildet die zentrale gesetzliche Vorgabe für den Datenschutz der Beschäftigten. Betriebs- und Personalräte sollten den Datenschutz über ihre Mitbestimmungsrechte im Rahmen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen regeln. Sie müssen jedoch die Vorgaben des BDSG zwingend beachten.
Themen:
rechtliche Vorgaben zum Datenschutz
Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Rechte der Beschäftigen
Technische und organisatorische Maßnahmen
Betrieblicher Datenschutzbeauftragte
Inhalte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
WA 01 110606 06
Termin
06.06.2011 - 10.06.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
RFID – Neue Herausforderung an die
Betriebsräte
Radio Frequency Identification (RFID) ist eine auf Funkchip basierende Technik, die
ursprünglich zur Markierung von Waren und Produkten entwickelt wurde.
Das Seminar zeigt im Sinne von Basisinformationen die Einsatzmöglichkeiten,
Chancen und Risiken von RFID. Es soll dargestellt werden, wo Regelungsbedarf besteht und was Betriebräte schon jetzt zum Schutz der Beschäftigten tun können.
Im Mittelpunkt des Seminars stehen dabei u. a.
RFID – die Zukunft hat schon begonnen
Erwartungshaltung der Unternehmen
Aufgaben des Betriebsrates
Beispiel einer Betriebsvereinbarung
Technologieberatungsstellen
Seminarnummer
WA 01 110614 05
Termin
14.06.2011 - 17.06.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick (BR 1)” erforderlich.
68
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung
Führungskompetenz für Vorsitzende –
Schwerpunkt Teamentwicklung und
Teamführung (mit Outdoor-Anteilen)
NEU
Die Aufgaben und die Rolle einer Vorsitzenden, eines Vorsitzenden stellen besondere Anforderungen an die persönliche Führungskompetenz. Unterschiedliche Präferenzen und Kompetenzen im Team Betriebsrat bzw. Personalrat sollen erkannt
und wirksam in die Arbeit eingebracht werden. Dies ist, auch im Ehrenamt, eine
Führungsaufgabe. Im Seminar entwickeln die Vorsitzenden von Betriebs- bzw. Personalräten ihre Führungskompetenzen unterstützt durch Outdoor-Elemente.
Sie erarbeiten sich Wissen und Handlungsmöglichkeiten, die für eine erfolgreiche
Teamführung wichtig sind indem sie als Team Aufgaben erledigen und Ziele erreichen. Sie erlernen Methoden und Strategien, die ihnen die Führung des Gremiums
erleichtern und sie in der Rolle der Vorsitzenden stärkt.
Seminarnummer
WA 01 110926 14
Termin
26.09.2011 - 28.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebsratsvorsitzende/r – keine leichte
Aufgabe
Jeder Betriebsrat muss sie/ihn haben: die/den BR-Vorsitzende/n. Eine wichtige Position mit besonderen Rechten - aber auch besonderen Pflichten. Wir untersuchen
die besondere Rechtsstellung, klären wichtige Zuständigkeits- und Entscheidungsfragen und erarbeiten gemeinsam einen praxis-orientierten „Arbeitsplan”.
Wir entwickeln dabei eine Strategie, die helfen soll, die besondere Rolle effektiv
wahrzunehmen und so den eigenen Zielen, aber auch den Wünschen und Vorstellungen der BR-Mitglieder gerecht werden zu können.
Der Herausarbeitung der eigenen Führungsqualität kommt dabei eine besondere
Bedeutung zu.
Seminarnummer
WA 01 110928 04
Termin
28.09.2011 - 30.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
69
3
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung
Arbeiten im BR-Büro – Seminar für
freigestellte BR und BR-MitarbeiterInnen
In Betrieben mittlerer Größe sind „Freigestellte” oft allein im BR-Büro. Wie organisieren sie das Büro und die anfallenden Arbeiten? In größeren Betrieben gibt es Büropersonal für den Betriebsrat. Wie kann hier die BR-Arbeit effektiv unterstützt werden?
Wir bearbeiten u. a. folgende Themen:
Arbeits- und Büroorganisation im BR-Büro
Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen
Protokolle und Schriftverkehr
erfolgreiche Präsentation der BR-Arbeit (z. B. Visualisierungsmethoden bei
Betriebsversammlungen)
kleine Rechtskunde zur Arbeit im BR-Büro
Seminarnummer
WA 01 110829 04
Termin
29.08.2011 - 02.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Rechtswirksames Schreiben
Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind
leider rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht
stand. Richtig gemeint, aber „unwirksam” formuliert, reicht nicht aus.
Diese Beispiele zeigen, dass die beste BR-/PR-/MAV-Arbeit wirkungslos bleibt, wenn
sie nicht in die rechtlich zulässige Form gegossen wird.
Dieses Seminar vermittelt die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von
Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen
Zustimmungsverweigerungen
Widersprüchen
Einwendungen
Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen
Seminarnummer
Termin
WA 01 110418 04
18.04.2011 - 21.04.2011
WA 01 111004 04
04.10.2011 - 07.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Vorkenntnisse
Teilnahme an Seminaren zur Grundqualifizierung des BR (BR 1) / PR (PR 1)
erforderlich.
70
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung
„Briefe und Protokolle – ganz einfach”
Schriftverkehr und Datenverwaltung im Büro
der Interessenvertretung
Die Textverarbeitung WORD hilft bei der Erfassung, Gestaltung und Auswertung
von Schriftstücken und Daten, die für die BR-/PR-Arbeit notwendig sind bzw. vom
Gesetz verlangt werden.
Das Seminar vermittelt die formalen Vorgaben und das technische Know-how, um
solche Dokumente zu erstellen und zeigt, wie ein effektives Management des gesamten Dokumentenbestands aussehen sollte.
Texterfassung und -gestaltung
Textbausteine und Mustervorlagen
Gestaltung wichtiger Dokumente (Einladungen, Niederschriften, Beschlüsse)
3
Dokumentenablageverwaltung/Archivierung
Seminarnummer
WA 01 110314 11
Termin
14.03.2011 - 16.03.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
„E-Mail – die schnellere Post” Mailprogramme
Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für
die Interessenvertretung
E-Mails sind aus dem Büroalltag nicht mehr wegzudenken. Auch im Büro der Interessenvertretung ist es wichtig, Mailprogramme wie Outlook effizient nutzen zu
können und E-Mails samt Anlagen sicher zu verwalten. Darüber hinaus gehört es
zu den Aufgaben der Interessenvertretung mit dem Arbeitgeber Regelungen über
Nutzung und Archivierung von E-Mails im Betrieb zu vereinbaren. Dieses Seminar
soll Mitgliedern der Interessenvertretung zum einen Kenntnisse im Umgang mit EMails und Microsoft Outlook und zum anderen Wissen zu Arbeitnehmer/-innenschutzrechten und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Umgang mit E-Mails im Betrieb vermitteln.
Signaturen und Regeln, Mailingliste und Verteiler erstellen
Arbeiten im Team
Überwachung von E-Mails
Private E-Mail Nutzung
Betriebsvereinbarung zum Thema E-Mails
Seminarnummer
Termin
WA 01 110316 11
16.03.2011 - 18.03.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
71
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung
Informationen für den Betriebsrat – was,
wie, woher?
Der Betriebsrat als omnipotentes Wesen? JuristIn, ComputerexpertIn, WirtschaftsexpertIn - alles in einem?
NEU
Die Anforderungen an die BR-Mitglieder werden in der heutigen Arbeitswelt immer
komplizierter. Dieses Seminar soll die verschiedenen Möglichkeiten des Betriebsrates zur Informationsbeschaffung aufzeigen, um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden.
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung nach § 80 BetrVG
Besondere Betätigungsfelder für Sachverständige im Betrieb
Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes
Beratung bei Betriebsänderungen
Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten
Streitigkeiten
Seminarnummer
WA 01 110418 02
Termin
18.04.2011 - 21.04.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR 1” ist erforderlich.
Informationsbeschaffung und Informationsweitergabe per EDV
Interessenvertretungen müssen zunehmend komplexe Entscheidungen in kurzer
Zeit treffen. Sie sind darauf angewiesen, schnell Zugriff auf unterschiedlichste Informationen über die Beschäftigten, den Betrieb, die Rechtslage und vieles mehr zu
haben. Dieses Seminar soll dazu befähigen, mit Internet, PC und anderen modernen Techniken Informationen zu beschaffen, zu verwalten, zu organisieren, zu sichern und sicher weiterzugeben.
Organisation und Nutzung des eigenen Betriebsrats-Datenbestands
(Dokumentablage)
Informationsquellen für Betriebsratsarbeit
Professionelle Internetrecherche
Aufbereitung von Recherche-Ergebnissen und Nutzung im BR-Team
E-Mail Verschlüsselung
Datensicherung
Datenschutz, Aufbewahrungsfristen, sonstige zu beachtende Gesetze
72
Seminarnummer
WA 01 110921 01
Termin
21.09.2011 - 25.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), §46 (6), LPersVG,
§§19 und 30 MAVG, § 96(4) SGB IX
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung
Neue Kommunikationswege für Interessenvertretungen – WIKIS, BLOGS, web 2.0
NEU
Die Schlagworte „web 2.0” und „enterprise 2.0” stehen für sehr tief greifende Veränderungen in der Organisation von Wirtschaft und Arbeit. Wie bei allen technischen Neuerungen gilt auch hier: die neuen Technologien wollen und müssen von
den Betriebsräten mitgestaltet werden.
Wir bearbeiten folgende Themen:
web 2.0/enterprise 2.0 - was ist das?
Arbeit und Betriebsrat 2.0 - Geschäfte und Geschäftsmodelle 2.0
Wikis, Blogs, Social Software und andere Unbekannte
neues Unternehmen versus alte Interessenvertretung – passt das noch?
Betriebsrat und Beschäftigte als Informations- und Wissensträger
3
Kommunikation 2.0 - Kommunikation des Betriebsrates
Seminarnummer
WA 01 110131 02
Termin
31.01.2011 - 04.02.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BR 1” ist erforderlich
„Personaldaten, Viren – wir schützen!”
Datenschutz und Datensicherheit im Büro der
Interessenvertretung
Die Interessenvertretung verarbeitet auf ihren PCs sensible und zu schützende Daten. Dabei gilt es, entsprechende Regelungen zu beachten und technische Vorkehrungen zu treffen, sodass der Datenschutz auch umgesetzt werden kann. Der PC
am Internet erfordert darüber hinaus Schutzmaßnahmen gegen ungebetene Gäste
wie Viren und andere Schädlinge. Das Seminar behandelt rechtliche Rahmenbedingungen des Datenschutzes und Konzepte, diese im Büro der Interessenvertretung
umzusetzen.
Datenschutz: was ist zu schützen?
Gesetzliche Vorgaben für den Datenschutz
Sicherheitsstrategien entwickeln
Sicherheitsprogramme im Überblick
Firewall und Virenprogramme
Verschlüsselung von Daten und E-Mails
Seminarnummer
WA 01 110919 01
Termin
19.09.2011 - 21.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
73
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung
Wissenstransfer in Betriebsräten
Was für Unternehmensführungen ein Thema sein sollte, muss es auch für Betriebsräte sein: wie sichern wir unser ExpertInnenwissen für die Nachfolgenden? In BRGremien steckt unglaublich viel Erfahrung und Wissen. Das geht verloren, wenn ein
Transfer nicht gut organisiert wird.
NEU
Die Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen lebt von neuen Ideen ebenso wie
von Erfahrungswissen. In diesem Seminar lernen wir das Thema „Wissenstransfer”
kennen und erarbeiten Strategien zur Umsetzung im Betriebsrat. Wir lernen, Wissen zu erkennen und zu nutzen. Und wir versuchen, einen praxisbezogenen Transfer zu organisieren.
Idealerweise nehmen an dem Seminar sowohl Betriebsratsmitglieder teil, die nach
längerer BR-Arbeit aus dem Gremium ausscheiden werden, als auch diejenigen, die
zukünftig Aufgaben und Verantwortung übernehmen sollen und wollen.
Seminarnummer
WA 01 111017 05
Termin
17.10.2011 - 21.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Betriebsratsarbeit in Kleinbetrieben
Die Arbeit des Betriebsrates in Kleinbetrieben ist oft besonders schwierig, da die organisatorischen Bedingungen wie Räumlichkeiten, technische Ausstattung etc. den
gestellten Anforderungen nicht genügen. Außerdem ist die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber (Inhaber) eine besondere Situation. Und hier kommt der
Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen eine große Bedeutung zu.
In diesem Grundlagenseminar gehen wir bei der Bearbeitung der rechtlichen
Grundlegen für die BR-Arbeit auf diese Besonderheiten gezielt ein, um den Teilnehmenden konkrete und praxisorientierte Handlungsanleitungen zu geben.
74
Seminarnummer
WA 01 110214 04
Termin
14.02.2011 - 18.02.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 96 (4/8)
Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung
Projekte und Kampagnen erfolgreich
durchführen
Häufig stehen Betriebs- und Personalräte vor der Frage, wie sie Beschäftigte in Aktionen, Aktivitäten, Kampagnen und Projekte einbeziehen können. Rechtliche Anforderungen geben den Rahmen dafür.
Zielfindung, Phasenplanung, Steuerung, Strukturierung, Kapazitäts- und Zeitplanung und Auswertung
Entwicklung sozialer Kompetenzen zur Bewältigung typischer Projekt- und Kampagnensituationen
Führung und Motivation, Umgang mit Konflikten, Durchführung von Besprechungen und Präsentationen
Handlungsorientierte Bearbeitung betrieblicher Themen
3
Wirksame Gestaltung von Aktivitäten
Seminarnummer
WA 01 110627 07
WA 01 111107 06
Termin
27.06.2011 - 01.07.2011
07.11.2011 - 11.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
„Allein gegen alle – und doch im Team” – Gute
Zusammenarbeit in der Interessenvertretung
Am wirkungsvollsten ist ein Betriebsrat, wenn die Gruppe effektiv und wie aus einem Guss zusammenarbeitet. Leichter gesagt als getan, gehört es doch zu den herausragenden Fähigkeiten eines/r gewählten Vertreters/ -in, sich ordentlich zu streiten.
In diesem Seminar legen wir den Grundstock für gelungene Zusammenarbeit im
Gremium und zeigen auf, wie ein Betriebsratsteam effizienter und geschlossener
auftreten kann.
Grundlagen der Teambildung
Stufen der Teamentwicklung
Rollen und Persönlichkeiten im Team
Führen im Team
Aufgabenverteilung im BR-Team
Kommunikation und Konfliktregelung in der Gruppe
Teamarbeit als soziales Spiel mit Regeln
Strategieentwicklung im Team: Positionen und Ziele für das BR-Gremium klären
Seminarnummer
Termin
WA 01 111114 02
14.11.2011 - 18.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
75
Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten
Betriebsinterne Kommunikation:
Am Puls der Belegschaft
Die Arbeit der BR/PR/MAV muss für die Belegschaft transparent und nachvollziehbar sein. Wie gelingt das?
Wie und worüber informieren wir die Beschäftigten/Öffentlichkeit?
Welche (Arbeitgeber)-Informationen dürfen wir weitergeben, worüber müssen wir
informieren? Warum kommt niemand in die Sprechstunde? Warum haben wir so
wenig Rücklauf bei unseren Umfragen? Wie funktioniert Kommunikation? Wie gestalten wir Öffentlichkeitsarbeit?
Grundsätzliches/Prinzipien zur Öffentlichkeitsarbeit
Rechtliche Basis zur Mitbestimmung und dem Presserecht
Einsetzbare Medien und ihre Umsetzung in die Praxis
Seminarnummer
WA 01 110307 04
WA 01 111004 01
Termin
07.03.2011 - 11.03.2011
04.10.2011 - 07.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Strategische Betriebsratsarbeit – in
Kommunikation mit der Belegschaft
Beschäftigte und Betriebsratsgremien haben Ziele – gemeinsame und sich widersprechende.
Damit ergeben sich zentrale Fragen, deren Antworten zu einer überlegten, geplanten und strukturierten Betriebsratsarbeit führen.
Im Seminar geht es um
den gesetzlichen Auftrag des Betriebsrates (BetrVG § 80)
die Zusammenarbeit mit Beschäftigten (BetrVG § 28, 28a)
Zielfindungsprozesse, Strategien und Umsetzungsmöglichkeiten
Handlungsorientierte Methoden, die sich bereits in Organizing bewährt haben,
werden vorgestellt und ausprobiert.
Seminarnummer
WA 01 111010 09
Termin
10.10.2011 - 14.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6)
Vorkenntnisse
Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick” erforderlich.
76
Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten
„Klare Rede, starke Wirkung!” I – Rhetorik und
mehr für die gesetzliche Interessenvertretung
Die Arbeit betrieblicher Interessenvertretungen erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit den Gesetzestexten. Auch an das rhetorische Geschick werden
hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt in der Betriebsversammlung, bei den
eigenen Beiträgen in Gremien oder bei den Gesprächen mit dem Arbeitgeber.
Neben den Inhalten entscheiden der Redestil, die Körpersprache und der Redeaufbau über die Wirkung von Redebeiträgen. In diesem Seminar werden die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik vermittelt.
Umgang mit Redehemmungen
Aufbau einer Überzeugungsrede
Wirksame Sprache und Körpersprache
3
Umgang mit Störungen
Seminarnummer
WA 01 110328 01
WA 01 110620 04
WA 01 110822 01
WA 01 111219 01
Termin
28.03.2011 - 01.04.2011
20.06.2011 - 24.06.2011
22.08.2011 - 26.08.2011
19.12.2011 - 23.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
„Klare Rede, starke Wirkung!” II – Rhetorik
und mehr
Es geht in dieser Woche darum, die Redeerfahrungen zu reflektieren und die Redekompetenz weiter zu entwickeln.
Folgende Schwerpunkte werden behandelt:
Umgang mit Repliken
Unterschiedliche Redeanlässe, Berichterstattungen und Referate
Leitung/Moderation von Sitzungen und Versammlungen
Gesprächs- und Verhandlungsführung
Überzeugungs- und Streitgespräche
Seminarnummer
WA 01 111031 02
Termin
31.10.2011 - 04.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Hinweise
Dieses Seminar eignet sich zur Vertiefung nach dem Besuch eines
Rhetorik I-Seminars.
77
Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten
Überzeugend argumentieren für Mitglieder
der gesetzlichen Interessenvertretung
Betriebs- und Personalräte kommen oft in Situationen, sich aus dem Stegreif äußern und dabei strukturiert und mit den passenden Argumente reagieren zu müssen. In Gesprächs- und Diskussionsrunden mit KollegInnen und im Gremium sowie
in Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber - überall wird
Argumentationsgeschick benötigt. In vielen praxisnahen Übungen wird nicht nur
erprobt, welche Argumente Menschen überzeugen sondern auch, wie sie wirkungsvoll und souverän eingesetzt werden sollten.
Argumentationsarten, -aufbau und -techniken
Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen
Sprechblockaden überwinden
Überzeugen statt manipulieren/Instrumente anwenden statt Tricks
Inhalte vermitteln statt leere Worthülsen
Seminarnummer
Termin
WA 01 110404 02
04.04.2011 - 08.04.2011
WA 01 110926 05
26.09.2011 - 30.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Hinweise
Teilnahme an den Seminaren „aktive Gesprächsführung für Mitglieder der Interessenvertretung” und „Klare Rede, starke Wirkung” ist sinnvoll, aber keine Vorraussetzung.
Aktive Gesprächsführung für Mitglieder der
Interessenvertretung
Mitglieder in Interessenvertretungen führen Gespräche in vielen unterschiedlichen
Situationen. Als Interessenvertretung kompetent auftreten, heißt unter anderem,
Gespräche aktiv steuern und gliedern. Insbesondere bei Verhandlungen ist es wichtig, eigene Impulse zu setzen und den Überblick zu behalten. Realitätsnahe Übungen anhand konkreter Beispiele und Themen aus der Praxis der gesetzlichen Interessenvertretung stehen im Mittelpunkt des Seminars.
Wie bereite ich ein Gespräch und Verhandlungen vor?
Wie wende ich Fragetechniken an?
Wie gliedere ich ein Gespräch?
Wie behalte ich den „roten Faden”?
Was ist die „Spiegeltechnik”?
Wie führe ich ein Gespräch zu einem Ergebnis und zu einem Abschluss?
78
Seminarnummer
WA 01 110221 02
WA 01 110905 05
Termin
21.02.2011 - 25.02.2011
05.09.2011 - 09.09.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten
Erfolgreich verhandeln für Mitglieder der
Interessenvertretung
Verhandlungen verlaufen oft zäh, werden vertagt oder abgebrochen. Zielgerichtete
Vorbereitung und konsequente Durchführung sorgen für Erfolg. Auch wenn die
Emotionen mal hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Je nach Anlass (Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne), Verhandlungspartner und eigenen Stärken sollten entsprechende Strategien erarbeitet
werden. Effektive Verhandlungsführung bezieht den konstruktiven zwischenmenschlichen Umgang mit ein. Im Seminar wird ein Verhandlungsmodell vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen erprobt, das es ermöglicht, klar in der Sache
zu sein und gleichzeitig wertschätzend mit den Verhandlungspartnern/-innen umzugehen, um so zu einem Gewinn für beide Seiten zu kommen.
Überlick über das Harvard-Modell
3
Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam
Die Einbeziehung der Beschäftigten
Umgang mit Manipulation
Rechtliche Grundlagen
Seminarnummer
WA 01 110523 04
WA 01 111121 01
Termin
23.05.2011 - 27.05.2011
21.11.2011 - 25.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6)
Hinweise
Sinnvolle Grundlagen für dieses Seminar werden in „aktive Gesprächsführung für
Mitglieder der Interessenvertretung” und „Klare Rede, starke Wirkung” vermittelt. Die
Teilnahme an den genannten Seminaren ist aber keine Teilnahmevorraussetzung.
Katrin Stelzer – Bildungssekretärin
(Kommunikation, soziale Kompetenzen)
79
Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten
Coaching für Betriebs- und Personalräte
Bei der Mitgestaltung von Veränderungsprozessen steht der Betriebs- oder Personalrat oft in einem komplexen Spannungsfeld aus unterschiedlichen Interessen.
Coaching hilft, dieses Spannungsfeld besser zu bewältigen. In der konkreten Bearbeitung einiger Fälle bekommen die Betriebs- und Personalräte Unterstützung zu
möglichen Themen, wie Planung der geeigneten Verhandlungsführung, Projektgestaltung oder Konfliktlösestrategien.
Sie erleben und lernen den Umgang mit einer Beratungsform, die für Führungskräfte inzwischen Standard ist, weil sie entlastet, bei Entscheidungen unterstützt und
Klarheit in Konfliktsituationen schafft. Einen weiteren Vorteil bietet die Möglichkeit
der kollegialen Beratung, die im Gremium direkt umgesetzt werden kann.
Rolle und Selbstverständnis der betrieblichen Interessenvertretung
Lösungsorientierung - der nach vorne gerichtete Ansatz
Reflexion und kollegiale Beratung
Stärkung der sozialen Kompetenz
Hinweis:
Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem ver.di Bildungswerk Niedersachsen, das Zusatzangebote im Bereich Coaching anbietet, die einzeln angefordert bzw. belegt werden können oder als Ergänzung zum Seminar geeignet
sind. Bei Interesse leiten wir Ihre Anfragen gerne weiter.
1. 3-Tages-Seminar: 28.03. - 30.3. 2011
2. 3 x 4 Stunden Coaching für Vorsitzende (300,– #)
3. 3 x 4 Stunden Coaching für Betriebsräte und Personalräte (300,– #)
4. Teamcoaching nach Vereinbarung für das gesamte Gremium (Kosten nach Absprache)
Seminarnummer
WA 01 111010 05
Termin
10.10.2011 - 12.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Hinweise
Zu dieser Veranstaltung gibt es zusätzliche Coachingangebote für BR/ PR, speziell
für Vorsitzende und gesamte Gremien. Informationen im BTZ Walsrode.
80
Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten
„Mit dem/der red” ich kein Wort mehr ...”
Konfliktmanagement für Betriebs- und
Personalräte
Ist die Tür erst einmal zugeschlagen, wird”s schwierig, das Gespräch noch einmal
wieder aufzunehmen. Meinungsverschiedenheiten oder ernsthafte Streitereien gehören aber zum Alltag.
Konflikte müssen nicht automatisch mit Ärger, Wut oder gar Verletztheiten enden.
Im Idealfall sind sie der Motor für kreative Ideen und Lösungen. Wie Betriebs- bzw.
Personalräte diesem Ziel näher kommen können, zeigen wir mit folgenden Schwerpunkten
Ursachen für Konflikte
Zusammenhang von Konflikten und betrieblichen Hierarchien
Möglichkeiten einer positiven Konfliktbewältigung durch konstruktive Kommunikationstechniken
Fahrradverleih ...
Seminarnummer
WA 01 110502 04
WA 01 111024 09
Termin
02.05.2011 - 06.05.2011
24.10.2011 - 28.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R.
Sportliche Aktivitäten
stehen bei
uns hoch im Kurs ...
... Nordic Walking
81
3
Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten
Mediation als Technik zur konstruktiven
Konfliktbearbeitung
Betriebs- und Personalräte werden in ihrer Alltagsarbeit mit unterschiedlichen Konfliktfeldern konfrontiert, die immer häufiger zu Gerichtsverfahren führen. Diese sind
Zeit- und Kostenaufwändig und belasten das Betriebsklima nachhaltig.
Durch Mediation werden Konflikte konstruktiv so bearbeitet, dass eine tragfähige
Lösung für beide Parteien erreicht wird. Mediatoren/-innen urteilen nicht, sondern
unterstützen die Kommunikation zwischen den Parteien um Handlungsspielräume
sowie eine „win-win“-Situation zu ermöglichen.
Interessenvertretungen haben nicht nur das Recht, sich in Streitigkeiten einzumischen, sondern auch die Pflicht zur konstruktiven Zusammenarbeit, zum “... verhandeln – mit dem ernsten Willen zur Einigung ...“ (z. B. § 74 (1) BetrVG).
Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse
Grundlagen der Mediation, Mediationsphasen und Gesprächstechniken
Betriebliche Konflikte und Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation
Unterschied zwischen Mediation, Gerichtsverhandlung, Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren
Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis
Hinweis: Dieses Seminar ist keine Ausbildungsseminar zur Mediatorin/zum Mediator.
Seminarnummer
WA 01 111024 02
Termin
24.10.2011 - 28.10.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Ingrid Berwardt, Petra Kramer und
Edeltraut Prasser, Service
Unsere Hausmeister sorgen für ein
gepflegtes Außengelände und
funktionierende Technik – Arno Viergutz
und Horst Moldenhauer
82
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Betriebs-und Personalräte zwischen
Kooperation und Konfrontation
Gemäß ihrer Überwachungspflicht, z. B. zur Einhaltung und Aushandlung von Betriebsvereinbarungen (§80 (1) BetrVG) sind BR/ PR oft in einer konfrontierenden
Rolle. Aber nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch innerhalb des Gremiums und im Kontakt mit Kollegen/-innen gilt es, die Balance im weiten Spannungsfeld der kooperativen Zusammenarbeit und der Abgrenzung beim Vertreten
eigener Positionen zu finden und dabei den Kontakt nicht zu verlieren. Dazu gehört
Mut, ein klares Rollenbewusstsein und das Aushalten ambivalenter Situationen und
Gefühle.
Wertekonflikte und emotionale Zwickmühlen
stimmige persönliche Strategien
Rollenwechseltraining
3
kooperative Gestaltung konfrontativer Kommunikation
emotionale Entlastungsmöglichkeiten
Seminarnummer
WA 01 111114 01
Termin
14.11.2011 - 18.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
Die Menschen sind verschieden – Menschenkenntnis als Chance für effektive BR/ PR-Arbeit
Die BR-/PR-Arbeit ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen.
Neben rechtlichen Kenntnissen wird im Kontakt mit Kollegen/-innen, dem Arbeitgeber und anderen, soziale Kompetenz benötigt, um Gesprächspartner/-innen einschätzen zu können und sich somit einen Überblick über komplexe Situationen und
Probleme zu verschaffen.
Ziel dieses Seminars ist es, theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in
menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu bekommen um in Zukunft sicher, angemessen und „Energie sparend” auf unterschiedliche Menschen
reagieren zu können.
Zwischen den Zeilen lesen, worum es wirklich geht
Bedürfnisse und Ängste als Grundmotive menschlichen Verhaltens
Welcher Typ bin ich, und in welche Rolle schlüpfe ich bevorzugt?
Angst und Neugier in Veränderungsprozessen
Rechtliche Grundlagen (§80 BetrVG, §68 BPersVG)
Seminarnummer
WA 01 111205 02
Termin
05.12.2011 - 09.12.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
83
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
„Da gehe ich gerne hin” – Versammlungen
(BR/PR/Schwb) – Warum nicht mal was
anderes wagen?
Eine Betriebs- und Personalversammlung steht an. Gut vorbereitet und überzeugend in Szene gesetzt wird aus lästiger Pflicht eine großartige Chance, mit den Beschäftigten in Kontakt zu treten. Die Versammlung wird zum attraktiven unerlässlichen Werkzeug. Informativ, ansprechend und anregend eine Versammlung zu planen und durchzuführen – das ist das Ziel des Seminars.
So lief’s bisher: Hören von Informationen, Forderungen und Leistungen der IV
So geht’s auch: Aktivierung der „Zuhörerschaft”
So kommt’s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln
So passt’s: attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte
gezielt auswählen
So gefällt’s: clevere Ablaufplanung und kreative Dramaturgie
So ist’s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen
Seminarnummer
WA 01 110530 01
WA 01 111102 05
Termin
30.05.2011 - 01.06.2011
02.11.2011 - 04.11.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
... unser Team im ver.di-Treff
Anika Althoff
Iris Raasch
84
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit
Schnell, kurz, prägnant – Verfassen und
Layouten von Texten
NEU
Nicht immer werden Arbeit und Erfolge der Interessenvertretungen (BR/PR/SBV) gesehen und gewürdigt. Das kann auf Dauer frustrierend sein und liegt oft daran,
dass Informationen nicht optimal aufbereitet sind. Wichtige Botschaften brauchen
die passende Form. Das Lesen von Informationen soll neugierig machen, motivieren, einladen, auffordern, informieren und aktivieren. Dabei können Texte mit Bildern und Symbolen sinnvoll angereichert werden.
Das Seminar dient der Unterstützung im Alltag von Interessenvertretungen - weil
gestaltete Kommunikation besser ankommt und ihr Ziel erreicht.
Seminarnummer
WA 01 110606 05
Termin
06.06.2011 - 10.06.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8),
§§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R.
3
Organizing und Betriebsverfassung/Personalvertretung: Was tun, wenn im Betrieb/Dienststelle eine gewerkschaftliche Kampagne
durchgeführt werden soll
NEU
Das Verhältnis zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Betriebsratsarbeit wirft
viele rechtliche Fragen auf, sei es bei der Werbung um Gewerkschaftsmitglieder im
betrieblichen Alltag oder bei der Beteiligung an einem Streik. Auch der Fokus des
Organizing-Modells auf die Mobilisierung der Belegschaft zur Durchsetzung von
Forderungen ist für viele Betriebs- und Personalratsmitglieder ungewohnt.
Rechtliche Rahmenbedingungen für Betriebs- und Personalräte als Gewerkschaftsmitglied
Wie funktioniert die Organizing-Methode?
Rechtliche/gesellschaftliche Voraussetzungen in Deutschland
Chancen und Risiken des Organizing-Modells für BR/PR
Seminarnummer
WA 01 110530 04
Termin
30.05.2011 - 01.06.2011
Freistellungsgrundlage
§ 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8)
85
Interessenvertretung als Berufung
Interessenvertretung als Berufung
Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und
stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten
Seit jeher gehört es zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und
Pflichten zu verhandeln – bei sich wandelnden Anforderungen an die Interessenvertretung. Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Fusionen, Stellenabbau und globale Marktstrukturen fordern von BRbzw. PR-Mitgliedern und noch einmal mehr von freigestellten Mitgliedern sowie
Gremienvorsitzenden Krisen- und Managementkompetenz. Bei immer enger werdenden Gestaltungsräumen stehen diese vor den Aufgaben,
für die Beschäftigen als kompetente/-r Ansprechpartner/-in zur Verfügung zu
stehen
Interessen dem Management gegenüber auf Augenhöhe zu vertreten
das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern
dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben.
Schlüsselkompetenzen für die Führungsfunktion
im Gremium
Das Qualifizierungsangebot „Interessenvertretung als Berufung“ unterscheidet
fünf Schlüsselkompetenzen, die besonders für Vorsitzende, Stellvertreter/-innen
und Freigestellte unter den heutigen Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung sind:
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren
Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten
Professionell verhandeln
Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an.
Konzept
Fundierter Input, hoher Praxisbezug, individuelles Lernen
Charakteristisch für alle Module ist die starke Praxisorientierung. Die Verbindung
von neuen Erkenntnissen mit den Praxisanforderungen im eigenen Wirkungsfeld
und den individuellen Einstellungen, Haltungen und Grenzen der Teilnehmenden
soll zu einem persönlich stimmigen Agieren in der Funktion beitragen.
Teamleitung, kleine Gruppen, lernfördernde Methoden
Ein Kernteam begleitet die Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch alle Module.
Dies sichert Kontinuität in der Leitung und eine optimale inhaltliche Abstimmung
der Module aufeinander. Themenabhängig kommen weitere Fachexpertinnen/-experten hinzu. In Abhängigkeit vom jeweiligen Baustein wechseln sich Informationen mit Diskussionen, Übungen, Rollenspielen, kollegialer Beratung, Praxissupervision und Feedback ab.
86
Zertifizierung
Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein aussagekräftiges Zertifikat des Veranstalters ver.di b+b bestätigt, in dem die Themen und der zeitliche
Umfang der Qualifizierung aufgeführt sind. ver.di b+b ist qualitätstestiert nach
LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung).
Interessenvertretung als Berufung
Der Nutzen
Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung
für die Funktion als Vorsitzende, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r
Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung
Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen
Aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, unter den weiter hinten aufgeführten Voraussetzungen ein Universitätszertifikat zu erlangen.
Wenn Sie interessiert sind, lassen Sie sich kostenlos von uns beraten:
Margit Hauck, Fon (030) 2639989 21, [email protected]
Die Module im Einzelnen
Kämpfer, Anwältin, Co-Manager
Rollenvielfalt und Rollenklarheit in
der Funktion
Termin: 06.04. - 08.04.2011
Vom Gremium zum Team
Gremien leiten und Teamarbeit fördern
Termin: 29.06. - 01.07.2011
Mit System und Übersicht
Die Arbeit des Gremiums angemessen
organisieren
Termin: 19.10. - 21.10.2011
Schwerpunkte
Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenverständnis vor dem Hintergrund des jeweiligen
Handlungsfeldes. · Persönliche Motive mit Blick auf die
Funktion erkennen und überprüfen · Aufgaben klären ·
Rollen zwischen Schutzfunktion und Co-Management ·
Führung/Leitung kontra Interessenvertretung: ein in der
Funktion angelegter Widerspruch? · Umgang mit Macht im
Auftreten nach innen (Gremium) und außen (Arbeitgeber,
Belegschaft) · Profil entwickeln, eine persönlich stimmige
Rollendefinition finden.
Im Mittelpunkt steht ein Verständnis des Gremiums als
Team und die Unterstützung demokratischer, beteiligungsorientierter Prozesses durch Betriebsratsmitglieder in der
Leitungsfunktion. · Den eigenen Leitungsstil passend zu
sich selbst und zum Gremium gestalten · Dynamiken in
Gruppen mit ihren Chancen und Risiken verstehen · Teamkonflikte analysieren und bearbeiten · Motivation im Betriebsrat erhalten und fördern · Teamgerechte Entscheidungsprozesse installieren und damit Verantwortung und
Macht teilen.
Im Mittelpunkt stehen Methoden und Techniken, die sich
für die besonderen Rahmenbedingungen in gesetzlichen Interessenvertretungen eignen. · Arbeitsteilung im eigenen
Team: Ressourcen, Möglichkeiten, Grundsätze, Standards,
Regeln · Kommunikation und Information als Schmiermittel
der Arbeitsorganisation · Methoden und Techniken: Welche
eignen sich für mich/unser Gremium, was passt wann?
87
4
Interessenvertretung als Berufung
Die Module im Einzelnen
Wenn der Wind des Wandels weht ...
Veränderungsprozesse aktiv gestalten
und begleiten
Termin: 08.02. - 10.02.2012
Kampfhahn, Taktikerin, Pokerface ...?
Professionell verhandeln
Termin: 25.04. - 27.04.2012
Schwerpunkte
Im Mittelpunkt stehen aktuelle Veränderungsprozesse in der
Branche und strategisch orientierte Handlungsansätze für die
Interessenvertretung. · Aktuelle Veränderungsprozesse in
Unternehmen und Branche · Die Architektur von Veränderungsprozessen · Instrumente und Methoden der Strategieentwicklung · Den Gestaltungsspielraum als Betriebsrat ausloten und gezielt abstecken · Kommunikationsstrategien in
der Veränderung · Widerstände verstehen und aufgreifen.
Im Mittelpunkt stehen verschiedene Formen von Verhandlungen und der angemessene Umgang damit. · Verhandlungsstile und -techniken · Verhandlungen systematisch
vorbereiten und durchführen · Sachorientierte und faire
Strategien entwickeln und umsetzen · Klarheit in der Haltung entwickeln und zeigen · Mandat, Spielräume und Abstimmungsprozesse klären · Emotionen, Eskalationen und
De-Eskalationsmechanismen verstehen und mit ihnen umgehen.
Die einzelnen Module dauern jeweils 3 Tage. Sie beginnen am ersten Seminartag um 9:00 Uhr und
enden am letzten Seminartag gegen 15:00 Uhr.
Konzeptentwicklung
Das Konzept für dieses Qualifizierungsangebot wurde entwickelt von
GBR Vorsitzenden und ver.di Branchensekretär/-innen
Anne Tenbruck, ver.di Bildung + Beratung gGmbH/Rat.geber GmbH
Cornelia Dobertin, Beraterin, lernArt.net, Hamburg
Dieter Peters, Institut für Weiterbildung e.V., Universität Hamburg
Die Qualifizierungsreihe wird seit 2006 durchgeführt, zunächst für Teilnehmende aus Finanzdienstleistungsunternehmen, im Jahr 2008 auch für Teilnehmende
aus Postdiensten, Speditionen und Logistik und seit 2010 für KollegInnen aus allen
Branchen. Seitdem haben mehr als 140 Personen an den Modulseminaren teilgenommen.
Die Reihe veranstaltet „ver.di Bildung und Beratung“ in Kooperation mit
dem ver.di Bildungszentrum Walsrode. Sie richtet sich an Betriebs- und
Personalratsmitglieder aus allen ver.di Fachbereichen. Parallel hierzu bietet ver.di Bildung und Beratung die Qualifizierungsreihe nach wie vor
auch zu anderen Terminen ausschließlich für KollegInnen aus der Finanzdienstleistungsbranche an. Die Termine erfragen Sie bitte bei ver.di Bildung und Beratung oder entnehmen Sie dem Seminarprogramm für die
Finanzdienstleistungsbranche.
88
Interessenvertretung als Berufung
Das zusätzliche Universitätszertifikat
Zusätzlich können die Teilnehmenden die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Durchführung eines Praxisprojektes und Reflektion in einer schriftlichen Projektarbeit.
Teilnahme am Zertifikatsseminar und Präsentation des Praxisprojektes.
Der Zusatznutzen des Universitätszertifikates
Durch die Bewältigung der zusätzlichen Anforderungen (Praxisprojekt, Projektarbeit, Präsentation) wird das Wissen vertieft und die Handlungskompetenz auf
besondere Weise gestärkt.
Die Kompetenz wird zusätzlich durch ein unabhängiges, wissenschaftliches Institut zertifiziert – eine Aufwertung nicht nur für berufliche Veränderungen.
Wenn ein späteres berufsbegleitendes Studium denkbar ist: Die Leistungen der
Qualifizierungsreihe werden auf den Kontaktstudiengang Betrieb – Wirtschaft –
Management an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Department Wirtschaft und Politik der Universität Hamburg angerechnet.
Für den Abschluss der Qualifizierungsreihe mit Universitätszertifikat entstehen zusätzliche Kosten (Beratung während der Projektphase, Teilnahme am 3-tägigen Zertifikatsseminar, Unterkunft und Verpflegung).
Die Rahmenbedingungen
Freistellung und Kostenübernahme
Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. §
46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es
wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt.
Tagungsstätte
Die Module dieser Reihe finden im ver.di Bildungszentrum Walsrode statt.
Weitere Informationen und Beratung
Margit Hauck, [email protected]
Fon: 030 263 99 89-21, Fax: 030 263 99 89-25
ver.di b+b gGmbH, Köpenicker Str. 31, 10179 Berlin
89
4
Genderseminare
Geschlechter(un)gerechtigkeit in der
Rentenpolitik?
18. - 20. Februar 2011 (WA 11 110218 10)
Dieses Aufbauseminar wird sich mit dem weiten Feld der Rentenpolitik beschäftigen. Wir wollen einen „Gender-Blick“ auf die Historie werfen, uns die Akteur
und Akteurinnen anschauen, welche Aufgaben und welche Interessen gibt es.
Dies wird unter dem Aspekt von Geschlechtergerechtigkeit passieren.
Was muss passieren, um Geschlechtergerechtigkeit in diesem Politikfeld herzustellen?
Wir setzen damit die Qualifizierungsreihe „Fit für Gender Mainstreaming“ für
ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Funktionen
und Gremien auch 2011 fort.
Ablauf:
Ankommen und Einstieg
Geschichte der Altersversorgung und wie kommen Frauen und Männer darin vor
Wer hat was und warum mit der Rente zu tun?
Welche Maßnahmen tragen zur Ungerechtigkeit bei?
Wie könnte eine geschlechtergerechte Rentenpolitik aussehen?
Gender Mainstreaming in der
Kommunalverwaltung
27. - 29. Mai 2011 (WA 11 110527 10)
Die europäische Gesetzgebung ist eindeutig. Deutschland ist verpflichtet, das
Prinzip des Gender Mainstreamings deutlich intensiver umzusetzen als dies in
der Vergangenheit geschehen ist. Hier sind besonders die Kommunen gefragt
mit gutem Beispiel voran zu gehen.
Promotorinnen der Einführung von Gender Mainstreaming in den Kommunen
sind vor allem die Gleichstellungsbeauftragten. Allerdings fehlt es ihnen, aber
auch den Personalvertretungen oft an konkreten Beispielen und dem Wissen
wie und wo Gender in die tägliche Arbeit integriert werden kann. Dieser Workshop soll den TeilnehmerInnen die Kenntnisse vermitteln wie Gender Mainstreaming angewendet werden kann. Dazu werden Instrumente der Anwendung
vorgestellt und an Beispielen aus der Praxis erprobt. Zudem werden bereits
durchgeführte Praxisprojekte vorgestellt und verschiedene Handlungsfelder für
Gender Mainstreaming vorgestellt.
Wir arbeiten praxisorientiert, auch an praktischen Beispielen, die von den Kolleginnen und Kollegen aus dem Alltag mitgebracht werden.
Das Seminar ist für Kolleginnen und Kollegen geeignet, die noch nicht so häufig mit
dem Thema gearbeitet haben und Ideen für die praktische Umsetzung suchen.
Ankommen und Einstieg
Sensibilisierungsübung zu Geschlechterrollen und ihren Wirkungen auf unseren Alltag.
Gender Mainstreaming – geht’s auch etwas genauer?
Kurze Begriffsklärung, Stellenwert und Verankerung im deutschen und europäischen Recht
90
Genderseminare
Kennenlernen verschiedener Instrumente zur Anwendung von Gender Mainstreaming
Vorstellung guter Beispiele aus der (kommunalen) Praxis
Darstellung von Handlungsfeldern (z.B. Gender Budgeting)
… und: üben, üben, üben
Warum ist es eigentlich nicht selbstverständlich, dass sich Kolleginnen und Kollegen in
ver.di organisieren? – Gendertraining zur Mitgliederwerbung und Mitgliederbindung
18. - 20. November 2011 (WA 11 111118 10)
Wir müssen feststellen, dass es nicht mehr selbstverständlich ist, sich als Arbeitnehmende in Gewerkschaften zu organisieren. Doch wie stellen wir dann gewerkschaftliche Handlungsfähigkeit als Ziel betrieblicher Gewerkschaftsarbeit
her? Und was hat das mit Zielgruppen, mit Werbung und Ansprache, mit Qualifizierung, Mobilisierung und Nützlichkeit zu tun?
In diesem Seminar wollen wir uns von vielen Seiten der Mitgliederwerbung und
der Mitgliederbindung nähern, um am Schluss zu überlegen, wie „Darum organisieren wir uns in ver.di!“ zur motivierenden Ansprache von Mitgliedern und
Noch-Nicht-Mitgliedern werden kann.
Ankommen und Einstieg
Sensibilisierung zu den Themen Gender Mainstreaming und Werbung
Auseinandersetzung mit Aspekten wie Zielgruppen, Veranstaltungsvorbereitung, Mitgliederwerbung, Mitgliederbetreuung, Mitgliederbindung, Umgang mit Widerspruch, Mobilisierung von Leuten
Transfer unter der Prämisse: Darum organisieren wir uns in ver.di!
Diese Seminare werden angeboten vom Bereich Genderpolitik. Sie finden im ver.di-Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode statt. Sie sind für Kolleginnen und Kollegen geeignet, die schon wissen was
Gender Mainstream ist und ihre Kenntnisse darüber in die praktische Arbeit integrieren wollen.
Ausdrücklich laden wir Männer und Frauen ein. Denn es geht um die Bedeutung der Geschlechterfrage in unserem gewerkschaftlichen Handeln. Es geht darum, den Lebenslagen und Vor-stellungen
von Frauen und Männern einen guten Platz in unserer Arbeit zu sichern. Deshalb schlagen wir Interessierten vor, jeweils einen Partner, eine Partnerin (vom jeweils anderen Geschlecht) zum Mitmachen
zu gewinnen und gemeinsam zu unserem Training zu kommen.
Die Teilnahme ist für ver.di-Mitglieder kostenlos. Reisekosten für ver.di-Mitglieder werden vom Bereich
Genderpolitik ausschließlich im Rahmen Bundesbahn 2. Klasse, PKW-Kosten nur bei Sammelanreise
und vorheriger Beantragung getragen. Kosten darüber hinaus sind selbst zu tragen.
Für Nichtmitglieder betragen die Kosten 250,– # inklusive Übernachtung und Vollpension.
Beginn der Seminare jeweils am Freitag um 18:00 Uhr, mit dem Abendessen
Ende ist jeweils am Sonntag mit dem Mittagessen (gegen 13:00 Uhr)
Anmeldungen unter 030 / 6956 1173 oder [email protected]
91
5
Seminare für Prüferinnen und Prüfer
Qualität sicherstellen in Berufsausbildung
und Prüfung
Grundlagenseminar:
Berufe werden neu geordnet, neue Berufe entstehen. Um diesen größeren Anforderungen in der Berufsausbildung und damit auch in Zwischen- und Abschlussprüfungen gerecht zu werden, bieten wir unsere Qualifizierungsseminare an. Dies betrifft nicht nur die fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, sondern insbesondere
den Bereich der Methoden- und Sozialkompetenz.
In unseren Seminaren wollen wir
aktuelle Tendenzen im Ausbildungs- und Prüfungswesen vermitteln
eine Verständigung über Qualitätskriterien in Berufsausbildung Prüfungsaufgaben und Prüfung erlangen
Erarbeiten, erproben und bewerten von Prüfungsausgaben
Prüfungsabläufe simulieren
Die Seminare finden statt in unserer ver.di Bildungsstätte Walsrode (WA):
Termine für die Grundlagenqualifizierung
14.02. - 18.02.2011
26.05. - 28.05.2011
08.08. - 12.08.2011
31.10. - 04.11.2011
Aufbauseminar:
Voraussetzung für die Teilnahme des Aufbauseminare ist der Besuch des Grundseminars. Schwerpunkte des Aufbauseminars ist die Vertiefung der Kenntnisse und
Prüfungsaufgabenerstellung,
die gerechte Bewertung der Prüfungsleistungen,
die Bewertung der eingereichten Projektarbeiten sowie die
Erarbeitung der Bewertungskriterien im eigenen Berufsbild.
Simulation von Prüfungsabläufen (praktisch/mündliche Prüfung).
Termine:
28.03. - 01.04.2011
18.04. - 21.04.2011
29.08. - 01.09.2011
04.10. - 08.10.2011
Qualifizierung von Sachverständigen in Aufgabenerstellerausschüssen finden Sie
unter www.piksnet.de
Anmeldungen und weitere Informationen zum inhaltlichen Ablauf:
ver.di Bundesverwaltung Ressort 11, Bereich Qualifizierung
Annegret Biller, Projektleitung Prüferqualifizierung, Prüfergewinnung
030-6956-2845 oder per Email: [email protected]
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Familienarrangement
Familienarrangement 2011
für Euro 67,50
pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 14 Jahren
kostenfrei in einem Zimmer. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren
berechnen wir 50 % des Arrangementpreises
Folgende Leistungen sind enthalten:
1 Übernachtung in bis zu 2 Doppelzimmern
mit Dusche, WC, Sat-TV, Radiowecker, Telefon und ISDN-Anschluss
1x Reichhaltiges Frühstücksbuffet
Kostenloser Parkplatz auf dem hauseigenem Gelände
Freie Benutzung der Freizeiteinrichtungen Fitnessraum mit modernen Geräten, Tischtennis und
Billard, Fußballplatz, Volleyballfeld, Federball, Außenschach, Fahrradverleih, Internetcafé, Planschbecken
für Ihre Kids (in den Sommermonaten je nach Wetterlage), Kindergarten, Sandkiste, Schaukel und
Klettergerüst, Torwandschießen
1 kleines Überraschungsgeschenk für ihre Kinder bei Anreise an der Rezeption
1 Begrüßungsdrink am Anreisetag für die ganze Familie an der Hallenbar
1 Walsroder Abendbuffet mit kalten und warmen Speisen. Im Sommer bieten
wir ein tolles Barbecue an.
Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer.
6
Attraktive Ausflugsziele für die ganze Familie
in und um Walsrode
Vogelpark Walsrode (500 m) www.vogelpark-walsrode.de
7
Snow-Dome in Bispingen (45 km) www.snow-dome.de
Heide-Park Soltau (30 km) www.heidepark.de
Serengeti Park Hodenhagen (12 km) www.serengeti-park.de
Magic Park Verden (30 km) www.magicpark-verden.de
Kartcenter Ralf Schumacher Bispingen (45 km) www.rs-kartcenter.de
Soltau Therme in Soltau (30 km) www.soltau-therme.de
Wild Park in Hanstedt (70 km) www.wild-park.de
Universum Bremen (60 km) www.universum-bremen.de
Klimahaus Bremerhaven (70 km) www.klimahaus-bremerhaven.de
Für einen Ganztagesausflug bietet sich natürlich die Nordseeküste mit den ostfriesischen Inseln an,
Cuxhaven mit Überfahrt nach Helgoland, die VW-Autostadt Wolfsburg, Celle, Lüneburg, Hamburg, Bremen und Bremerhaven, Hannover, Freilichtmuseum Cloppenburg, die Brauereistadt Jever, Steinhuder
Meer usw., usw.!
93
Erlebniswochenenden
Alles Käse, oder was?
Zum 10. Mal findet unser Käse-Weinseminar statt. Nach den Klassikern Frankreich,
Italien und Schweiz, stellen wir im Jubiläumsjahr internationale Käse-Highlights vor.
Dieses Erlebniswochenende richtet sich an alle Käseliebhaber
die sich schon immer gefragt haben, wie die Löcher oder der Blauschimmel in
den Käse kommen,
die vor der gut sortierten Käsetheke stehen und dann doch wieder bekannte
und aussprechbare Käse einkaufen,
die wissen möchten, welche Käsefamilien es gibt,
wie man die Qualität der Käse beurteilt, sie richtig lagert und schneidet
und erfahren möchten, dass Weissweine im Allgemeinen weit stärker mit Käse
harmonieren, als Rotweine.
Zu allen Verkostungsrunden servieren wir korrespondierende Weine und Spirituosen.
Euro 159,00 pro Person
Seminarnummer
WA 14 110408 10
Termine
08.04.2011 - 10.04.2011
Hanns-Carsten Höfner –
Wirtschaftsleiter
Petra Kwasniewska,
Küchenteam
Heike Dittmer,
Sabine Meier und
Ilka Beinhorn,
Küchenteam
94
Erlebniswochenenden
Cocktailseminar
Sommerzeit ist Cocktailzeit – von klassisch bis molekular!
Deshalb möchten wir uns in diesem Seminar mit der Kunst der Cocktailzubereitung
näher beschäftigen. Nach einer Einführung in die Geschichte des Cocktails und die
richtige Technik wird in praktischen Übungen jede Menge gerührt und geschüttelt.
Unter anderem entdecken wir die Welt der molekularen Cocktails:
aufregende Kreationen mit überraschenden Effekten für die Sinne. Durch neue
Techniken erhalten sie eine andere Konsistenz, klarere Aromen und eine völlig neue
Optik.
Die Herkunft der Cocktails ist nicht ganz geklärt. Die erste Geschichte stammt aus
dem 18. Jahrhundert, sie besagt, dass ein Gastwirt aus Washington, ein bekannter
Kampfhahnzüchter war. Eines Tages entlief ihm einer seiner besten Kampfhähne.
Das ganze Dorf suchte nach ihm, doch sie fanden ihn nicht. Bis nach einigen Wochen ein junger Soldat mit dem Hahn unter dem Arm die Wirtschaft betrat.
Daraufhin belohnte ihn die Tochter des Wirtes mit einem farbigem Mixgetränk.
Dieses war genauso farbenprächtig, wie der Schwanz des zurückgebrachten Hahnes, deshalb nannten sie das Getränk „Cocktail“ = Hahnenschwanz.!
Euro 154,50 pro Person
Seminarnummer
WA 14110520 20
WA 14110909 10
Termine
20.05.2011 - 22.05.2011
09.09.2011 - 11.09.2011
Farbe bekennen
Ein Kreativwochenende im ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode für alle
großen und kleinen Künstler…..
Das Leben ist bunt! Und jede/r kann ihre/seine innere Buntheit mit Farben ausdrücken. Unsere kreative Seite wartet nur darauf, entdeckt zu werden.
Dieses Wochenende bietet einen Einstieg in freies Malen und/oder Gestalten von
Kollagen, abseits von künstlerischen Ansprüchen, Bewertungen oder Konkurrenz.
Keine Vorkenntnisse erforderlich. Material wird zum Selbstkostenpreis gestellt.
Bitte mitbringen: Neugier und bequeme Malkleidung, die auch ein paar Farbkleckse
abbekommen darf.
Geeignet auch für Jugendliche ab ca. 12 Jahren
Euro 185,00 pro Person
Euro 92,50 für Jugendliche ab 12 Jahren
plus Material 20,00 Euro
Seminarnummer
WA 14 110520 10
Termine
20.05.2011 - 22.05.2011
95
7
Erlebniswochenenden
Entspannung und Genuß pur
Ein Verwöhnwochenende für alle Genießerinnen und Genießer im ver.di Bildungsund Tagungszentrum Walsrode
An diesem Wochenende heißt es „sich spüren und erleben„. Die Natur und Stille,
nette Menschen und die behagliche Atmosphäre des Hauses mit ihren kulinarischen Highlights der guten Küche bieten einen hervorragenden Rahmen für das
entspannende Programm.
Gesundheit ist für alle Menschen von großer Bedeutung. Doch … schief gesessen
– schlecht gestanden – falsch bewegt: Für viele führen die Belastungen des Alltags
auf Dauer zu körperlichen Beschwerden. Dem wollen wir an diesem Wochenende
entgegen wirken durch einfache Übungen aus Rückenschule, Atemtherapie und
Yoga, die den Bewegungsapparat regenerieren und einfach in den Alltag integriert
werden können.
Keine Vorkenntnisse erforderlich. Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung.
Euro 195,00 pro Person
Seminarnummer
WA 14 110617 10
Termine
17.06.2011 - 19.06.2011
Klimahaus Bremerhaven & Künstlerdorf
Worpswede
… auf Entdeckungstour mit der ganzen Familie
Alle reden vom Wetter. Doch welche Faktoren bestimmen das Klima? Das
www.klimahaus-bremerhaven.de gibt darauf ebenso fundierte wie faszinierende
Antworten. Begeben Sie sich auf die große Reise in die Welt des Klimas in dieser
neuen und einzigartigen Wissens- und Erlebniswelt!So spannend wie das Klima
selbst ist auch das Konzept des Klimahaus. In vier Ausstellungsbereichen erleben
Besucher auf einer „Reise“ um die Welt unterschiedliche Klimazonen, erfahren Hintergründe zur Klimaveränderung und erhalten Tipps für einen energiesparenden
und klimafreundlicheren Alltag.
Nach einer individuellen Mittagspause im Klimahaus Restaurant fahren wir weiter
nach Worpswede. Aus dem alten Moordorf ist eine bekannte Künstlerkolonie und
ein beliebter Erholungsort geworden. Im Restaurant www.kaffee-worpswede.de
genießen wir hausgebackene Torten und Kuchen. Danach bleibt noch Zeit durch
die zahlreichen Gallerien und Künstlerwerkstätten zu schlendern.
Euro 145,00 pro Person
Euro 72,50 für Kinder bis 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 110624 20
96
Termine
24.06.2011 - 26.06.2011
Erlebniswochenenden
ver.di Radrundfahrt
Für alle rennradbegeisterten Rennradfahrerinnen und Rennradfahrer. Wir haben
Spaß am Rennradfahren und schaffen Tagesetappen von 130 km mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 25 km/h. Wenn es die Verkehrslage zulässt, treten wir
auch mal richtig an und lassen uns die Laune selbst bei Gegenwind nicht verderben. Fahren in der Gruppe und ökonomisches Windschattenfahren ist uns nicht
unbekannt.
Auch als Tagesveranstaltung oder nur mit 1 Übernachtung zu buchen! Infos hierzu
im ver.di BTZ Walsrode
An diesem Wochenende wollen wir auf wenig befahrenen Straßen durch die Lüneburger Heide fahren. Ein Begleitfahrzeug ist immer in der Nähe. Zur Mittagszeit
werden wir von den Kolleginnen und Kollegen in Undeloh erwartet. Auftanken, etwas essen und trinken und zurück geht es über malerische Heidedörfer nach Walsrode.
Familienangehörige und Kinder sind herzlich willkommen. Gerne organisieren wir
für sie ein Alternativprogramm wie z.B. einen Ausflug nach Bremerhaven in das Klimahaus. Weitere Infos auf unserer Homepage!
Euro 132,50 pro Person (maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer)
Seminarnummer
WA 14 110624 10
Termine
24.06.2011 - 26.06.2011
An der Nordseeküste ...
… Meer verstehen, Kutterschollen satt und Krabbenfischen im Wattenmeer
An diesem Erlebniswochenende dreht sich alles um Fisch und Meer. Zunächst fahren wir in die Marinestadt Wilhelmshaven. An der „Maritime Meile“ gibt es zahlreiche Museen und das „Aquarium“ zu besichtigen. Hier entscheiden Sie selbst, wo
und wie lange Sie auf Entdeckungstour gehen.
Durch das Wangerland fahren wir nach Nordwesten bis nach Förrien-Minsen, wo
wir im Restaurant „Alte Schmiede“ zum Kutterschollen-satt- Essen erwartet werden.
Nach einem kurzen Verdauungsspaziergang im Hafen von Harlesiel bringt uns der
original Fischkutter „Jens Albrecht II“ durch das ruhige Wattenmeer, entlang von
Sand- und Seehundbänken, zum Krabbenfang mit Grundschleppnetz. Die Krabben
werden noch an Bord gekocht und jeder darf von dieser Köstlichkeit der Nordsee
kosten.
Da die Fahrten 2011 erst am Ende des Jahres festgelegt werden, kann sich der zeitliche Programmablauf noch ändern.
Euro 168,50 pro Person
Euro 84,25 für Kinder bis 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 110701 10
Termine
01.07.2011 - 03.07.2011
97
7
Erlebniswochenenden
Tapas & Sherry
Andalusien – Wiege der Tapas, Land der Oliven und des Weins (Sherry)
Eine Tapa ist ein kleines Appetithäppchen, das in Tapas-Bars üblicherweise zu Wein
oder Sherry gereicht und dort im Stehen verzehrt wird. Hartnäckig hält sich die
Meinung, dass die beliebten Tapas aus Andalusien stammen und ursprünglich in einer Scheibe Brot bestanden, die dazu benutzt wurde, lästige Moskitos aus dem
Glas fern zu halten. Es kann aber auch gut sein, dass man gleichzeitig das Brot
brauchte, um den alkoholreichen Wein aus Jerez besser zu kompensieren. Bald
konkurrierten Schinken und Mandeln, Oliven und richtige kleine Gerichte mit den
ordinären Brotscheiben und wurden zu Aperitivos, kleinen Vorspeisen, die man den
ganzen Tag über zu sich nehmen konnte. Heute spiegeln Tapas im Kleinen nicht
nur die Esskultur Andalusiens, sondern aller Regionen Spaniens wider und haben
auch über die Landesgrenzen hinaus viele Liebhaber gefunden.
Freuen Sie sich auf unser gemeinsames Kochen in der ver.di BTZ Küche mit frittierten Kleinfischen und Garnelen, Chorizo Iberico, luftgetrocknete Schinken, Oliven,
Tortilla de Potata (Kartoffelomelett), Pinchitos (Fleischspießen), usw….!
Euro 159,00 pro Person
Seminarnummer
WA 14110701 20
WA 14110826 20
Termine
01.07.2011 - 03.07.2011
26.08.2011 - 28.08.2011
Besuch der „Langen Anna“ auf Helgoland.
… mit 67 km/h über die Nordsee nach …
Busfahrt in das Nordseebad Cuxhaven. Abfahrt mit der „HSC „Halunder Jet“ schnell
und modern in 75 Minuten nach Helgoland. 4 Stunden Au fenthalt auf der Insel
mit Gelegenheit zum zoll- und umsatzsteuerfreien Einkauf, da die Insel zolltechnisch als Ausland gilt und damit nicht dem Steuerecht der EU.
Entdecken Sie den Kulturweg mit 14 Stationen durch die vielfältige Kultur Helgolands oder das Museum Helgoland in der Nordseehalle. Viele nette Restaurants laden zum Mittagsimbiss oder Kaffeetrinken ein.
Inseldaten: Entfernung zum Festland ca 70 km, Einwohner ca 1650, Höhe über
NN 61m, Größe der Hauptinsel ca 1 qkm, Größe der Düne ca 0,7 qkm.
Euro 158,50 pro Person
Euro 79,25 für Kinder bis 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 110715 20
98
Termine
15.07.2011 - 17.07.2011
Erlebniswochenenden
Unterwegs mit Paddel und Pedale
Ein Wochenende (nicht nur) für die ganze Familie!
An diesem Erlebniswochenende sind wir mit dem Fahrrad auf der Straße und mit
dem Kanu auf der Böhme (ruhiger Nebenfluß der Aller, die in die Weser mündet)
unterwegs.
Zunächst starten wir mit dem Fahrrad nach Dorfmark, wo wir auf breite Kanus umsteigen und die reizvolle Landschaft links und rechts des Böhmeufers entdecken.
Ihre Gästeführerin Frau Sabine Sattler-Kosinowski erläutert unterwegs die Sehenswürdigkeiten der Region. Die Fahrräder werden zwischenzeitlich zum Anleger in
Bad Fallingbostel gebracht.
Frische Luft macht bekanntlich hungrig. Für den kulinarischen Service sorgen wir
unterwegs mit einem familienfreundlichen Mittagessen. Auf der Rücktour von Fallingbostel nach Walsrode kehren wir noch zum Kaffeetrinken ein. Am Ziel angekommen, stoßen wir alle mit einem Glas Sekt (… für die Kids gibt es alkoholfreien
Kindersekt) an und lassen den Tag Revue passieren.
Selbstverständlich werden für die Kanutour Schwimmwesten und wasserdichte
Behälter für Ihre Wertsachen bereitgestellt.
Euro 158,50 pro Person
Euro 79,25 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 110715 10
Termine
15.07.2011 - 17.07.2011
7
99
Erlebniswochenenden
ver.di BikerInnentreffen
Zum 10. Mal organisieren wir für alle motorradbegeisterten ver.dianerInnen und
ihre/unsere Freundinnen und Freunde diese Wochenende. Uns verbindet die Freude
am Fahren, notfalls auch mal Schrauben, draußen sein bei Wind und Wetter, also
nicht nur ver.di-Gremien und BR/PR/MAV-Arbeit!
An diesem Wochenende wollen wir Spaß haben, neue Menschen & Strecken kennenlernen, fahren und dabei nicht selber Karte/Navi lesen müssen, Mopeds gucken
& hören ... und natürlich essen, trinken, klönen, Musik hören + sehen, ... aber
auch alte Bekannte wiedertreffen, alles was mit Lust auf Mopped in ver.di in Walsrode dazugehört. Unsere Touren sind auch für Anfängerinnen und Anfänger gut zu
bewältigen!
Wir freuen uns auf Euch und gutes Wetter!
Die Tourguides & die ganze Crew aus Walsrode
Euro 115,00 pro Person
Seminarnummer
WA 14 110826 10
100
Termine
26.08.2011 - 28.08.2011
Erlebniswochenenden
3. Walsroder Specksteinkurs
Arbeiten mit Speckstein- das ist etwas, was jeder kann, der Spaß am Gestalten hat.
Speckstein ist ein sehr weiches Material und kann leicht mit Messer, Raspel und
Schmirgel bearbeitet werden.
Eine Einführung zum Stein, den Werkzeugen und den Möglichkeiten den Stein zu
gestalten gibt Uwe Koßmann am Anreisetag nach dem Abendessen. Bei der Bearbeitung des Steins muss man sich gedanklich frei davon machen, dass man dem
Stein mit Hammer und Meißel zu „Leibe rückt“ Mit einer normalen Laubsäge können Sie den Stein grob in die gewünschte Form bringen.
Mit Feilen und Raspeln wird anschließend der Stein bearbeitet. Speckstein kann zu
einer 100%ig glatten und geschmeidigen Oberfläche geschliffen und poliert werden. Es hat aber auch seinen Reiz eine Seite des Steins rau und ursprünglich zu
lassen.Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt.
Wir sind fest davon überzeugt, dass es allen TeilnehmerInnen gelingen wird eine
„komplette Skulptur“ zu bearbeiten.
Der Kurs ist auch für Kinder ab 12 Jahren geeignet, die Spaß haben, sich einen
ganzen Tag mit Werken zu beschäftigen!
Euro 156,00 pro Person
Euro 78,00 für Jugendliche bis 14 Jahren plus Specksteinmaterial (ca Euro 2,50/kg)
Seminarnummer
WA 14 110826 30
Termine
26.08.2011 - 28.08.2011
Whisk(e)y -Seminar
Unser Whisk(e)y Seminar vermittelt fundierte Einblicke in die Welt der Whiskies.
Whisk(e)y wird nicht ohne Grund als Lebenswasser bezeichnet, schliesslich leitet
sich sein Name aus den Worten für Leben und Wasser ab, und kann deshalb zu
Recht eine große Fangemeinde sein eigen nennen. Wenn Sie hin und wieder gerne
einen Whiskey trinken, als Aperitif oder nach einem schönen Abendessen, und neugierig sind auf die verschiedenen Stil- und Geschmacksrichtungen, dann finden erhalten Sie an diesem Wochenende viele Antworten.
Wussten Sie, dass neben Schottland, Irland, Kanada, den USA auch Japan und Bayern hervorragende Whiskies herstellen?
Wir beschäftigen uns mit:
·
Theoretische Einführung zur Geschichte und Herstellung
·
Infos zu Stilen und Geschmacksrichtungen
·
zurückhaltende Verkostung von ca 15 Whiskies aus aller Welt
·
Whisk(e)y in Speisen
·
Zubereitung von klassischen Whisk(e)y Cocktails
Euro 215,00 pro Person (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche
Durchführung des Seminars)
Seminarnummer
WA 14 111202 30
Termine
02.12.2011 - 04.12.2011
101
7
Erlebniswochenenden
Adventwochenende Lübeck
Spielzeug, Christbaumschmuck, Kunsthandwerk, Glühwein, Bratäpfel und Lebkuchen gehören neben vielem anderen zu den Angeboten der 400 Händler auf den
Lübecker Weihnachtsmärkten. Gerade Familien mit Kindern wird einiges geboten:
Ob Weihnachtsmärchenwald oder der neue Kinder- und Familienweihnachtsmarkt
an der Obertrave bieten allen kleinen Weihnachtsengel ein ganz besonderes Programm: Wintergartenwerkstatt, Adventbäckerei oder Bastelstunden in St. Petri
stimmen auf Weihnachten ein. Nachmittags besuchen wir den historischen Marzipanspeicher und nehmen an einer einzigartigen Marzipanshow teil:
Einen interessanten Vortrag über Marzipan, Lübecker Rotspon und die Stadtgeschichte
Leckere Marzipankostproben
Sie modellieren Marzipan unter fachkundiger Anleitung und erhalten das Marzipan-Abitur
Ihr Kunstwerk wird sicher verpackt
Zum Abschluss wird ein Stück Original Lübecker Marzipantorte und Kaffee/Tee satt
serviert.
Euro 154,00 pro Person
Euro 77,00 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 111202 10
Termine
02.12.2011 - 04.12.2011
Adventbäckerei
Zum 7.Mal laden wir in unsere Stollen- und Plätzchenbäckerei ein.
Wie in jedem Jahr wünschen wir uns natürlich nach Ihrer Ankunft ein bisschen
Schnee, um Sie auf die Adventszeit richtig einzustimmen. Am Abreisetag darf es
dann etwas tauen, damit alle stress-und rutschfrei nach Hause fahren können.
Am Samstag werden wir uns nach einem ausgiebigen Frühstück und einer kurzen
theoretischen Einführung mit der Kunst der Stollenherstellung beschäftigen. Während der Stollen ruht bereiten wir einige Teige für die Weihnachtskekse zu. Lust auf
Vanillekipferl, Makronen, Haselnusstaler etc.?
Nach dem gemeinsamen Mittagessen und einem Verdauungsspaziergang wird der
Stollenteig in Form gebracht und gebacken. Natürlich vergessen wir unsere Plätzchen nicht, die auf großen Blechen und im Heißluftofen schnell gebacken sind.
Nach dem Kaffeetrinken verpacken wir unsere Plätzchen für daheim und tränken
den Stollen abschließend mit flüssiger Butter und ...!
Euro 148,00 pro Person
Euro 74,00 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
Seminarnummer
WA 14 111202 20
102
Termine
02.12.2011 - 04.12.2011
Kinderbetreuung
„Und wohin mit den Kindern? ...“
... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht
scheitern. Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren. Jüngere Kinder mit Betreuungserfahrung und ältere Kinder ohne Betreuungsanforderung können nach vorheriger Rücksprache mitgebracht werden. Wird eine
Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an Christa Wasik (Tel.: 05161/
979-0), die hilft gern weiter.
Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die
Kinderbetreuung durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt.
Unser Gelände bietet viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben, ein
Besuch im nahegelegenen Vogelpark ist fester Bestandteil des Programms. Weitere
Aktionen, z.B. ein Besuch der örtlichen Feuerwehr oder des Serengeti-Parks, werden im Laufe der Woche mit den Eltern abgesprochen.
Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern
nicht von dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden
sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15.
Lebensjahr kostenlos mit.
Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu
tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich
die Notwendigkeit der Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert
wurde.
8
Kinder sollen sich bei
uns immer wohlfühlen!
103
Der Weg zu uns
Hinweise für die Anreise
Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof
Walsrode sind es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die
Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem
Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu
folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.50 Uhr, ca. 11.50 Uhr und ca. 13.30 Uhr.
Dieser Busshuttle steht auch zur Abreise am Freitag, ca. 13.10 Uhr zur Verfügung.
Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel
und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsorde auf A 27 Ausfahrt WalsrodeSüd. Weitere Details siehe Skizze.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Walsrode-Team
Das Parken auf den
hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf
eigene Gefahr.
ver.di Bildungsund Tagungszentrum
Walsrode
Sunderstr. 77
29664 Walsrode
Tel.: 05161 / 979-0
Anfahrtskoordinaten:
52° 52’ Nord
09° 35’ Ost
104
Bitte die Anmeldung der Bildungsstätte zusenden,
in der das Seminar stattfindet!
Vereinte
Anmeldebogen zentrale Seminare 2011
Dienstleistungsgewerkschaft
Hiermit melde ich mich verbindlich an
für das Seminar Nr.
WA
Titel
ver.di-Mitglied
vom
bis
Mitglieds-Nr.
in
Vor- und Nachname
nein
ja
private Anschrift
Straße
weiblich
(PLZ) Ort
Tel.
Fax
E-Mail
privat
dienstlich
/
/
/
/
Beschäftigungsverhältnis
Rechtsgrundlage der Freistellung von
der Arbeit (bitte ankreuzen)
/
Vollzeitbeschäftigt
Teilzeitbeschäftigt
Geburtsdatum
Arbeit-
BeamtIn
Azubi
nehmerIn
männlich
frei-
erwerbs-
beruf
los
SeniorIn
§ 37 (6) BetrVG
§ 37 (7) BetrVG
§ 46 (6) BPersVG/ vgl. LPersVG
§ 46 (7) BPersVG/ vgl. LPersVG
§ 96 (4 + 8) SGB IX
§19/§30 MVG/ oder
vglb.R. z.B. MAVO
Beschluss liegt vor
ja
nein
Bildungsurlaub des Bundeslandes
Branche/Fachbereich
Ausgeübte Tätigkeit
§10 (5) BGleiG oder vglb. Norm
Tarifurlaub / Freischichten
§ 7.1.3 SUrlVO
Sonstiges
Anschrift des Arbeitgebers bzw. Rechnungsanschrift
Betrieb/Dienststelle
Straße
(PLZ) Ort
Gewerkschaftliche Funktionen
Vorkenntnisse durch bisher besuchte Seminare bei Aufbauseminaren
Jahr
Als ver.di Mitglied zahle ich den ordnungsgemäßen Beitrag
Funktionen im Betrieb
seit (Jahr)
Mitglied im Betriebsrat
Mitglied im Personalrat
Mitglied im Aufsichtsrat
Mitglied in der Jugend- und
Auszubildendenvertretung
Mitglied der
Mitarbeiter(innen)vertretung
Mitglied der
Schwerbehindertenvertretung
Kinderbetreuung erwünscht
(Die Mitnahme von Kindern bitte vorher mit der
Bildungsstätte abklären.)
Die Regelungen zum Seminarbesuch insbesondere zur
Ausfallgebühr auf Seite 107 werden von mir akzeptiert
Die obigen Angaben werden nach §§ 4 Abs. 1
Im Falle der Seminardurchführung durch ver.di Bildung und
Beratung habe ich die AGB zur Kenntnis genommen
und akzeptiert.
i. V. m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der
Veranstaltungsorganisation und weiteren
Bildungsplanung“ mit Hilfe der elektronischen
Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet.
Bestimmungen zum Datenschutz werden
Ort, Datum
Unterschrift
selbstverständlich eingehalten.
9
Anmeldung Erlebniswochenenden
Telefon: 05161-979-0 · Telefax: 979-520
E-Mail: [email protected] · www.verdi-walsrode.de
An das
ver.di Bildungs- und Tagungszentrum
Sunderstrasse 77
29664 Walsrode
Verbindliche Anmeldung zum
Erlebniswochenende oder
Familienarrangement 2011 (Bitte Zutreffendes ankreuzen)
Name
Vorname
Strasse
PLZ/Wohnort
Telefon/Fax
E-Mail
Ich/wir benötige/n
EZ
DZ von
Anzahl der Erwachsenen Personen
Kinder 7 bis 14 Jahren
bis
/Kinder bis 6 Jahren
/Jugendliche 15 bis 17 Jahren***
Ich/wir nehme/n am Erlebniswochenende teil
Titel
Nr
Titel
Nr
Datum/Unterschrift
Bemerkungen
Nach Eingang dieser Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zugesandt!
Mit Eintrag meiner E-Mail Adresse bin ich damit einverstanden, aktuelle Informationen aus dem
ver.di BTZ Walsrode zu erhalten!
*** Angabe nur bei Buchung des Familienarrangements
106
Anhang
Teilnahmebedingungen
Anmeldungen sind verbindlich.
Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen
Seminarunterlagen und der Rechnung*. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt
zu zahlen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder aus anderen Gründen
abgesagt werden, überweisen wir die bereits gezahlten Seminargebühren in voller
Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen.
Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmer/innen die
Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den
Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein
Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser
Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen.
Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei
uns eingehen. Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum
7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro zzgl.
MwSt, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird und an
dem Seminar teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.
9
* Im Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode geht abweichend von den o. g. Bedingungen
die Rechnung über Seminargebühren erst kurz nach dem Seminar dem Arbeitgeber zu und
ist auch erst dann zu begleichen.
107
Anhang
Stichwortverzeichnis
Seite
Seite
8-9 Bildungsurlaubsseminare
59
Betriebswirtschaft für Betriebsräte
45
AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz)
60
Bilanzen lesen und verstehen
78
Aktive Gesprächsführung für IV
11
BR 1 (Einführung und Überblick)
34
Aktuelle Rechtsprechung TVöD, BAT,
BPersVG
12
BR 2 (Personelle Angelegenheiten)
13
BR 3 (Soziale Angelegenheiten)
Allgemeine Aufgaben des BR
14
BR 4 (wirtschaftliche Angelegenheiten)
64 Arbeiten im Alter
15
BR 1 für Frauen - neu -
70
Arbeiten im BR-Büro
15
BR 1 für NachtschichtlerInnen - neu -
45
Arbeits- und sozialrechtliche Stellung
älterer AN
16
BR 1 auf Deutsch und Türkisch
37
34 Arbeitsrecht aktuell
23 Arbeitsrecht für SBV
27 Arbeitsrecht d. öffentlichen Dienstes
54
Arbeits- und Gesundheitsschutz
(Grundlagen) - neu -
50
Arbeitsunfähigkeit und Krankheit
48
Arbeitsverhältnis zu Ende
40 Arbeitszeit à la carte - neu 40
Arbeitszeitkonten
24
AR 1 (Begründung d. Arbeitsverhältnisses)
25
AR 2 (Inhalt d. Arbeitsverhältnisses)
26
AR 3 (Beendigung d. Arbeitsverhältnisses)
49
Aufhebungsverträge – was der BR wissen
sollte
16
BR 1 auf Deutsch und Englisch - neu -
74
BR-Arbeit in Kleinbetrieben
69
BR-Vorsitz – keine leichte Aufgabe
71
Briefe und Protokolle
57
Burnout für Interessenvertretungen
17
Coaching für Betriebsräte
80
Coaching für BR und PR
68
Datenschutz für BR und PR
73
Datenschutz und Datensicherheit im IV-Büro
44
Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung
32
EBR – warum Europäischer Betriebsrat?
- neu -
79
Erfolgreich verhandeln für IV
94
Erlebniswochenenden
48
Ermahnung, Abmahnung, Haftung
47
Familie und Beruf- rechtl. Gestaltungsmöglichkeiten
63
Beschäftigungssicherung
76
Betriebsinterne Kommunikation
56
Betriebl. Managementinstrumente / BEM
41
Betriebliche Weiterbildung – strat. Aufgabe
des BR
69
Führungskompetenz für Vorsitzende - neu -
Betriebliches Eingliederungsmanagement
- neu -
58
Gesprächsführung zu heiklen Themen
54
Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz
- neu -
38
Gute Arbeit (Einführung und Überblick)
- neu -
38
Gute Arbeit (im Betrieb durchsetzen)
75
Gute Zusammenabreit in der IV
67
IKT-Systeme
72
Informationsbeschaffung für BR
55
55
Betriebliches Gesundheitsmanagement
67
Betriebsrat und heimliche Überwachung
59
Betriebsräte und die (Wirtschafts-)krise
- neu -
37
Betriebsvereinbarungen abschließen
33
Betriebsverfassung à la carte
108
Anhang
Stichwortverzeichnis
Seite
Seite
42
Informationsbeschaffung per EDV
21
SBV 1 (Zentrale Aufgaben)
31
Interessenvertretung im Aufsichtsrat
21
SBV 2 (Beschäftigung fördern…)
32
Interessenvertretung im GBR und KBR
22
SBV 3 (Gesundheitsprävention)
43 JAV und Betriebsrat
22
SBV aktuell
43
JAV und Personalrat
23
SBV und Arbeitsrecht
83
Kooperation und Konfrontation
23
SBV: Pfadfinder im Dschungel
81
Konfliktmanagement für BR und PR
50
Sozialrecht (Grundlagenseminar)
71
Mailingprogramme für IV
17
Spezialangebot BR-Klausuren - neu -
82
Mediation
76
Strategische BR-Arbeit
83
Menschenkenntnis
58
57
Mobbing für Interessenvertretungen
Sucht – Wie gehen wir am Arbeitsplatz
damit um?
47
Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld
39
Tarifverträge als Herausforderung für die IV
Neue Kommunikationswege für IV
51
TVöD: Einführung und Überblick
33
Neues zum Betriebsverfassungsgesetz
53
TVöD: Eingruppierungsrecht
27
Öffentlicher Dienst und Arbeitsrecht
53
TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung
61
ÖPP / PPP
52
85
Organizing und BR/PR
TVöD: Regelungen u. Gestaltungen
Arbeitszeit
61
Outsourcing
65
Personalfragebogen u. MA-Befragung
62
Personalplanung / Personalentwicklung
20
Personalratswahlen
63
Prekäre Beschäftigungsverhältnisse
20
PR 1 für Frauen - neu -
18
PR 1 (Einführung und Überblick)
19
PR 2 (Beteiligungsrechte…)
19
PR 3 (Betriebliche Prozesse)
75
Projekte und Kampagnen erfolgreich
durchführen
46
Recht der Teilzeitarbeit
73
60 Rechtsform bestimmt Betriebskapital - neu 41
Rechtsprechung Arbeitszeit - neu -
70
Rechtswirksames Schreiben
77
Rhetorik für gesetzl. IV, Teil 1
77
Rhetorik für gesetzl. IV, Teil 2
68
RFID – Neue Herausforderung für BR
62
SAP – Einführung für Betriebsräte
52
TVöD: Sozial- u. Erziehungsdienst
46
TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)
78
überzeugend argumentieren
49
Urlaubsrecht – was der BR wissen sollte
85
Verfassen und Layouten von Texten
84
Versammlungen – warum nicht mal anders?
44
Vorformulierte Arbeitsverträge
28
WA 1 (Wirtschaft und Betriebsrat)
28
WA 2 (Informationspolitik und WA)
29
WA 3 (Sicherung der Arbeitsplätze…)
30
Wirtschaftsausschuss in
Gesundheitseinrichtungen 1
30
Wirtschaftsausschuss in
Gesundheitseinrichtungen 2
74
Wissenstransfer in BR
64
Zeitarbeit
65
Zielvereinbarungen u. MA-Gespräche
109
Impressum
Anschrift
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Sunderstraße 77
29664 Walsrode
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05161/97 9-559 / -560 / -561 (Seminarbüro)
Telefax
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E-Mail
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Internet
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