NEU - und Tagungszentrum Walsrode
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NEU - und Tagungszentrum Walsrode
Seminare 2011 ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode www.verdi-walsrode.de Inhalt/Gliederung ab Seite 5 ab Seite 36 ab Seite 86 0 Angebote zur gewerkschaftspolitischen Bildung 1 Grundqualifizierung für gesetzliche Interessenvertretungen 2 Aufbauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen 3 „Interessenvertretung als Beruf(ung)“ – Seminarreihe für freigestellte Mitglieder von BR/PR 4 Seminare des Bereichs „Genderpolitik“ 5 Seminare für Prüferinnen und Prüfer 6 Familienarrangements und Erlebniswochenenden 7 Kinderbetreuung 8 Hinweise zur Anreise und Anmeldeformulare, Teilnahmebedingungen 9 ab Seite 8 ab Seite 10 Allgemeine Hinweise zur Teilnahme ab Seite 90 ab Seite 92 ab Seite 93 ab Seite 103 ab Seite 104 ab Seite 108 Anhang/Stichwortverzeichnis 3 Vorwort Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ab sofort wartet das Walsrode-Programm 2011 darauf, mit Leben erfüllt zu werden! In den vergangenen beiden Jahren haben wir die erfreuliche Erfahrung gemacht, dass es vor allem neu gewählte Betriebsratsmitglieder verstärkt nach Walsrode zieht. Wir werten das als Ausdruck der Tatsache, dass sich die hohe Qualität – sowohl, unserer Seminare, als auch der Rahmenbedingungen – mittlerweile herumgesprochen hat. An dieser Stelle ein Dank an all diejenigen, die diese gute Botschaft in das Land hinaus tragen! Es soll immer noch Menschen geben, die glauben gewerkschaftliche Bildungsstätten seien so etwas wie bessere Jungendherbergen … wir überzeugen gerne vom Gegenteil! Unterbringung in modernen und freundlich gestalteten Einzelzimmern ist ebenso selbstverständlich, wie eine qualitativ hochwertige Verpflegung. Für ein kleines Freizeit- und Wellnessangebot ist gesorgt, die Preise in unserer Kneipe sind bezahlbar. Mit unserem Schulungsangebot wollen wir die Möglichkeit bieten, die eigene Professionalität und Handlungskompetenz stetig zu erweitern. Wir bieten als Regionalbüro von „ver.di Bildung und Beratung (b+b)“ ein umfangreiches und vielfältiges Seminarangebot. In unseren Seminaren lernt man aktiv und nachhaltig wie Sie Gremienarbeit aufbauen, strukturieren und verbessern welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Strategien Ihnen zur Verfügung stehen wie Sie Beteiligungsrechte durchsetzen und gestalten Darüber hinaus bietet der Seminarbesuch in unserer Bildungsstätte zahllose Möglichkeiten, nicht nur mit den MitstreiterInnen im eigenen, sondern auch mit Kolleginnen und Kollegen aus parallel laufenden Schulungen ins Gespräch zu kommen und über das Seminar hinaus Erfahrungen auszutauschen. Selbstverständlich haben wir auch für 2011 wieder viele neue Seminarideen entwickelt. Ganz besonders aufmerksam machen wollen wir auf unser „Coaching-Angebot für Betriebsrätinnen und Betriebsräte“. Was für Führungskräfte in vielen Unternehmen heute eine Selbstverständlichkeit ist, muss auch den gewählten Vertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zugänglich sein. Betriebsratsarbeit findet nun einmal auf Augenhöhe mit dem Management statt. Aus Platzgründen haben wir in diesem Jahr darauf verzichtet, die Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung näher zu beschreiben. Eine Übersicht findet sich auf den ersten Seiten des Programmangebots, nähere Informationen können über unsere Internetseite (www.verdi-walsrode.de) eingeholt werden, deren Besuch sich unabhängig davon sowieso empfiehlt. Wir freuen uns auch in 2011 auf unsere Gäste! 4 Wegweiser 0 Wegweiser Liebe Kollegin, lieber Kollege, im Folgenden soll kurz und knapp beschrieben werden, wie man sich bei uns zu einem Seminar anmelden kann und zu welchen Bedingungen dieses geschieht. Am Ende dieser Broschüre befindet sich ein Anmeldeformular, das vollständig ausgefüllt direkt zu uns per Fax oder per Post nach Walsrode geschickt werden kann. Telefonische Anmeldungen oder Reservierungen können wir leider nicht vornehmen. Bei mit ver.di- oder mit GPB gGmbH finanzierten Seminaren zahlen wir ver.di-Mitgliedern für die Reisekosten einen Zuschuss von # 0,20 pro Entfernungskilometer der einfachen Wegstrecke. Bei arbeitgeberfinanzierten Seminaren trägt der Arbeitgeber die Reisekosten. Diese Seminare führen wir in Kooperation mit ver.di Bildung und Beratung (ver.di b+b) durch. Hierfür sind die Teilnahmebedingungen auf der Seite 107 zu beachten. Wir bieten eine Kinderbetreuung für Kinder im Alter von 4 – 12 Jahren an. Bei Bedarf nehmen Sie bitte mit Christa Wasik unter der Rufnummer 05161 / 979-0 Kontakt auf. Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebsrats- und Personalratsmitgliedern, die auf Grund eines Entsendungsbeschlusses nach den entsprechenden Bestimmungen teilnehmen, sind vom Arbeitgeber Freistellungshinweise: 37(6) = § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz 37(7) = § 37 Absatz 7 Betriebsverfassungsgesetz 46(6) = § 46 Absatz 6 Bundespersonalvertretungsgesetz 46(7) = § 46 Absatz 7 Bundespersonalvertretungsgesetz LPersVG = vglb. §§ der Landespersonalvertretungsgesetze 96(4/8) = § 96 Absätze 4 und 8 des Sozialgesetzbuches IX SU = § 7 Satz 1 Nr. 3 Sonderurlaubsverordnung für Bundesbeamte und Richter TV = tarifvertragliche Freistellungsregelungen BU = Bildungsurlaubsgesetze der Länder bzw. Dienststelle zu tragen. Die Kinderbetreuung muss ausdrücklicher Bestandteil der Beschlussfassung sein und mit der Anmeldung übermittelt werden. Rücktritt von der Seminarteilnahme Der Rücktritt von einem Seminar ist nur durch schriftliche Erklärung möglich. Wir bitten dabei um schnellstmögliche Benachrichtigung an die durchführende Bildungsstätte, damit der Seminarplatz ggf. anderweitig vergeben werden kann. Für den Rücktritt vom Seminar gilt hinsichtlich der Hotelleistungen (zur Seminargebühr s. S. 107 „Teilnahmebedingungen ver.di bildung+beratung“) folgende Stornierungsregelung: Seminarabsage bis 29 Kalendertage vor Seminarbeginn 10,00 # 28 - 8 Kalendertage vor Seminarbeginn 35,00 # ab 7 Kalendertage vor Seminarbeginn 75,00 # und bei Nichtteilnahme ohne Absage 100,00 #. Damit nun auch unser Programm lesbar wird, erklären wir noch kurz die Bedeutung der folgenden Abkürzungen. Angaben zur Zielgruppe: BR = Mitglieder von Betriebsräten PR = Mitglieder von Personalräten MAV = Mitglieder der kirchlichen Mitarbeitervertretungen WA = Wirtschaftsausschussmitglieder AR = Aufsichtsratsmitglieder SBV = Schwerbehindertenvertrauensleute VL = Vertrauensleute eFU = ehrenamtliche FunktionärInnen iAN = interessierte ArbeitnehmerInnen FB = FreiberuflerInnen 5 Wegweiser Wer bezahlt was? Freistellung nach Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG analog LPersVG, Sonderurlaub, Bildungsurlaubsgesetz § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG analog LPersVG, § 96 (4+8) SGB IX Für ver.di-Mitglieder sind die Seminarkosten über den Mitgliedsbeitrag abgegolten. Nicht-ver.di-Mitgliedern stellen wir für die Teilnahme an einem Seminar # 900,– in Rechnung. Diese Regelung bezieht sich auf Seminare, die als Bildungsurlaub anerkannt sind oder eine Freistellung nach § 37 (7) BetrVG, § 46 (7) BPersVG, den entsprechenden LPersVG oder Sonderurlaub gewährleistet ist. Die Kosten für eine Teilnahme an Seminaren, die eine Freistellung nach § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG oder den entsprechenden §§ der LPersVG genießen, trägt der Arbeitgeber. Für die Teilnahme an diesen Seminaren muss ein Entsendebeschluss im Betriebsrats- oder Personalratsgremium gefasst und der Arbeitgeber informiert werden. Für SchwerbehindertenvertreterInnen gilt die Freistellung nach § 96 (4+8). Auch hier trägt der Arbeitgeber die Kosten. Die drei vom Seminarbüro: Birgit Kronfeldt, Marion Gellermann und Liane Köhler. 6 Wegweiser 0 Anschluss unter ... Seminarbüro Marion Gellermann 05161 / 979-559 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 – 14.00 Uhr Liane Köhler 05161 / 979-560 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 09.00 - 17.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr Birgit Kronfeldt 05161 / 979-561 [email protected] Montag - Donnerstag Freitag 08.00 - 16.00 Uhr 08.00 - 13.00 Uhr Telefax 05161 / 979-562 Rezeption Montag - Donnerstag 8.00 - 19.30 Uhr Freitag 8.00 - 14.00 Uhr Christa Wasik 05161 / 979-0 [email protected] Sonja Reiter 05161 / 979-0 [email protected] Sabine Klemm 05161 / 979-0 [email protected] Telefax 05161 / 979-520 Sabine Klemm, Sonja Reiter, Christa Wasik Küchenleitung Ilka Beinhorn 05161 / 979-511 [email protected] 7 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Im folgenden eine Übersicht über unser Angebot an gewerkschaftspolitischen Seminaren. Nähere Informationen finden sich auf unserer Internetseite (www.verdi-walsrode.de) unter „Seminarprogramm/Gesellschaftliche Themen und Handlungsfelder“. Träger dieser Seminare ist „ver.di Gewerkschaftspolitische Bildung“ (GpB). 8 Thema Termin Seminarnummer „Gegenentwürfe“ – jetzt legen wir mal richtig los! Kampagnen erfolgreich planen und organisieren 04.07. - 08.07.2011 WA 03 110704 05 Stress am Arbeitsplatz 18.07. - 22.07.2011 WA 03 110718 02 Nur ein Laster oder schon süchtig? Sucht im gesellschaftlichen, betrieblichen und persönlichen Kontext 18.07. - 22.07.2011 WA 03 110718 06 Feuer Flamme Asche – Burnout 25.07. - 29.07.2011 WA 03 110725 05 Lebensqualität – Wie gehen wir mit unserer ZEIT um? 05.09. - 09.09.2011 WA 03 110905 07 Sozialstaat Deutschland – und wer sorgt für mich? 05.09. - 09.09.2011 WA 03 110905 09 Hauptsache Arbeit? Nicht mit uns! Gute Arbeit ist das Ziel 18.07. - 22.07.2011 WA 03110718 07 Wirtschaft besser verstehen 19.12. - 23.12.2011 WA 03 111219 05 Sozial(e)politik für Frauen – Ende der Benachteiligung! 07.03. - 11.03.2011 WA 03 110307 05 Sozialpolitik – hat unser System eine Zukunft? 01.08. - 05.08.2011 WA 03 110801 08 Tarifpolitik für Heute und Morgen – Bestandsaufnahme und Zukunftswerkstatt 22.08. - 26.08.2011 WA 03 110822 06 Tarifautonomie und Streikrecht – Grundlagen der Tarifpolitik 05.12. - 09.12.2011 WA 03 111205 06 Internationaler Finanzkapitalismus – Geldgier in Reinkultur? 15.08. - 19.08.2011 WA 03 110815 05 „Gegenentwürfe“ – eine Anleitung zum Mächtigsein. Mit Organizing zu selbstorganisiertem Handeln 11.07. - 15.07.2011 WA 03 110711 05 Gute Taten wollen ans Licht der Welt! Öffentlichkeitsarbeit als Gegengewicht zum Meinungsmonopol des Arbeitgebers 31.01. - 04.02.2011 WA 03 110131 07 Seminare zur gewerkschaftspolitischen Bildung Thema Termin Seminarnummer Kommunikationstraining 07.03. - 11.03.2011 25.07. - 29.07.2011 WA 03 110307 06 WA 03 110725 02 Moderationstraining 11.07. - 15.07.2011 WA 03 110711 02 Ich und mein Team 08.08. - 12.08.2011 WA 03 110808 01 Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter 1 31.01. - 04.02.2011 WA 03 110131 04 Ehrenamtliche Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter 2 21.02. - 25.02.2011 WA 03 110221 04 Ehrenamtliche Sozialrichterinnen und Sozialrichter 14.06. - 17.06.2011 WA 03 110614 04 1 Das Hausteam Ralf Bohlen, Katrin Stelzer, Peter Strothotto, Gina Maier und Burkhard Schomerus 9 Grundqualifizierung Grundlagenseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 34) findet Ihr unser Angebot an Grundlagenseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Es empfiehlt sich, zunächst diese Seminare zu besuchen, bevor es dann an die Aufbauseminare (ab S. 36) geht. Die Teilnahme an diesen Seminaren ist für jedes Mitglied der jeweiligen Interessenvertretung erforderlich i. S. der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften (z. B. § 37 (6) BetrVG, § 46 (6) BPersVG). Seite 11 - 17 Grundlagenseminare Betriebsverfassungsrecht Seite x18 - 20 Grundlagenseminare Personalvertretungsrecht Seite 20 Seite 21 - 23 Wahlvorstandsschulungen Personalvertretungsrecht Grundlagenseminare für Schwerbehindertenvertretungen Seite 24 - 27 Grundlagenseminare Arbeitsrecht Seite 28- 30 Grundlagenseminare für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen Seite 31 - 32 Grundlagenseminare für Aufsichtsräte, Mitglieder von GBR und KBR, Europäische Betriebsräte Seite 33 - 34 10 Recht aktuell Grundlagen Betriebsverfassungsrecht Aller Anfang ist ... gar nicht so schwer Betriebsverfassung: Einführung und Überblick (BR 1) Um die Interessen der Arbeitnehmer/-innen konsequent und wirksam zu vertreten, muss sich der Betriebsrat über seine Aufgaben und Pflichten im Klaren sein und die gesetzlichen Möglichkeiten kennen und nutzen. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die wichtigste rechtliche Arbeitsgrundlage für den Betriebsrat. Es bildet die Basis für die vielen Aufgaben und Möglichkeiten von Betriebsräten. Diese müssen die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten, bestehende Probleme zu lösen und Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Mit diesem Seminar können Sie anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für Ihre Arbeit kennenlernen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Betriebsverfassungsgesetz. Zusätzlich erwerben Sie Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben. Das garantiert, dass Sie sich in Ihrer Aufgabe schnell zurechtfinden. Die Seminarinhalte in Stichworten: Gesetze und Kommentare für die Betriebsratstätigkeit Umgang mit Gesetzeskommentaren Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG) Beschlussfassung und Geschäftsführung des Betriebsrats Informationsbeschaffung und Informationspolitik Umfang der Beteiligungsrechte und Wege zur Durchsetzung Seminarnummer WA 01 110110 03 WA 01 110131 03 WA 01 110411 03 WA 01 110523 03 WA 01 110627 03 WA 01 110725 03 WA 01 110829 03 WA 01 110919 03 WA 01 111017 03 WA 01 111114 03 WA 01 111212 03 Termin 10.01.2011 - 14.01.2011 31.01.2011 - 04.02.2011 11.04.2011 - 15.04.2011 23.05.2011 - 27.05.2011 27.06.2011 - 01.07.2011 25.07.2011 - 29.07.2011 29.08.2011 - 02.09.2011 19.09.2011 - 23.09.2011 17.10.2011 - 21.10.2011 14.11.2011 - 18.11.2011 12.12.2011 - 16.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 11 2 Grundlagen Betriebsverfassungsrecht Mensch geht vor! Betriebsverfassung: Personelle Angelegenheiten (BR 2) Personelle Angelegenheiten¿ ist die sachlich-nüchterne Bezeichnung für einen arbeitsrechtlichen Themenbereich, der in der betrieblichen Realität emotional stark besetzt ist. Hier geht es um Einstellung, Versetzung, Eingruppierung oder Kündigung - Entscheidungen mit oft nachhaltigem Einfluss auf die Biographie des/der einzelnen Beschäftigten. In all diesen Fällen ist die betriebliche Interessenvertretung gefordert, denn: keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung. Um einen möglichen Schaden von Beschäftigten des Betriebs abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut sein. Das strikt praxisorientierte Seminar ¿Mensch geht vor¿ liefert das nötige Grundwissen, um bei personellen Angelegenheiten im Sinne der Belegschaft handeln zu können. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Rechtsnormen bei personellen Angelegenheiten Einstellung, Versetzung, Eingruppierung Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei Kündigungen Die außerordentliche Kündigung in besonderen Fällen Seminarnummer WA 01 110117 03 WA 01 110207 03 WA 01 110314 03 WA 01 110404 03 WA 01 110502 03 WA 01 110606 03 WA 01 110711 03 WA 01 110801 03 WA 01 111010 03 WA 01 111107 03 WA 01 111205 03 Termin 17.01.2011 - 21.01.2011 07.02.2011 - 11.02.2011 14.03.2011 - 18.03.2011 04.04.2011 - 08.04.2011 02.05.2011 - 06.05.2011 06.06.2011 - 10.06.2011 11.07.2011 - 15.07.2011 01.08.2011 - 05.08.2011 10.10.2011 - 14.10.2011 07.11.2011 - 11.11.2011 05.12.2011 - 09.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick” erforderlich. 12 Grundlagen Betriebsverfassungsrecht Agieren statt reagieren: Betriebsräte-Grundqualifizierung Soziale Angelegenheiten (BR 3) Auf betriebliche Probleme zu reagieren gehört zum Alltagsgeschäft eines Betriebsrats. Insbesondere der Bereich der sozialen Angelegenheiten bietet wie kein anderer dem Betriebsrat viele Möglichkeiten, sich umfassend für die Belange der Beschäftigten einzusetzen und die Initiative zu ergreifen. Der Betriebsrat kann in wichtigen Angelegenheiten, wie z. B. Regelungen zur Arbeitszeit, des Urlaubsplans, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder zur betrieblichen Lohngestaltung, initiativ werden und Betriebsvereinbarungen durchsetzen, notfalls sogar erzwingen. Unser Seminar „Agieren statt reagieren” vermittelt grundlegende Kenntnisse über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates und deren Durchsetzung. Es zeigt zugleich anhand praktischer Beispiele und problembezogen, wie der Betriebsrat seine Rechte im Betrieb durchsetzen kann. Dem intensiven Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden wird ein hoher Stellenwert beigemessen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Initiativrecht des Betriebsrats Mitbestimmungsrechte und Grenzen der Mitbestimmung Der Einsatz von Sachverständigen Abschluss von Betriebsvereinbarungen Einigungsstelle: Zuständigkeit und Verfahren Seminarnummer WA 01 110124 03 WA 01 110221 03 WA 01 110328 03 WA 01 110509 03 WA 01 110620 03 WA 01 110718 03 WA 01 110912 03 WA 01 111024 03 WA 01 111128 03 Termin 24.01.2011 - 28.01.2011 21.02.2011 - 25.02.2011 28.03.2011 - 01.04.2011 09.05.2011 - 13.05.2011 20.06.2011 - 24.06.2011 18.07.2011 - 22.07.2011 12.09.2011 - 16.09.2011 24.10.2011 - 28.10.2011 28.11.2011 - 02.12.2011 Freistellungsgrundlage Ggf. Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick” erforderlich. § 37 (6), § 96 (4/8) Ralf Bohlen – Bildungssekretär (Betriebsverfassung, Mitbestimmung, Tarifpolitik) 13 2 Grundlagen Betriebsverfassungsrecht Beständig ist allein der Wandel! Betriebsverfassung: Wirtschaftliche Angelegenheiten (BR 4) Wirtschaftliche Angelegenheiten haben oft mit sich verändernden Rahmenbedingungen zu tun. Veränderungen im Betrieb finden sehr unterschiedlich statt. Manchmal schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll; manchmal als aufsehenerregende Aktion. Im Kern ist es aber immer auch eine Herausforderung an Betriebsrat und Belegschaft. Wandel heißt im Ergebnis oft nichts anderes als radikaler Umbau eines Betriebs oder Unternehmens. Arbeitsprozesse werden grundlegend geändert, Belegschaften umgebaut, Teilbereiche geschlossen, Abteilungen umstrukturiert oder ausgelagert. Häufig sind Arbeitsplätze gefährdet, fast immer verändern sich für die betroffenen Beschäftigten Arbeitsinhalte und -bedingungen, zugleich werden neue Qualifikationen zwingend erforderlich. Im Seminar klären wir anhand konkreter Fallbeispiele, wie der Betriebsrat derartige Prozesse frühzeitig erkennen und somit wirtschaftliche Angelegenheiten auch beeinflussen kann. Im Mittelpunkt stehen neben den rechtlichen Bestimmungen auch Fragen der richtigen Strategie, um Forderungen erfolgreich durchzusetzen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Frühzeitiges Erkennen betrieblicher Veränderungen Informationsrechte des Betriebsrats, Informationspflichten des Arbeitgebers Aufbau eines Informations- und Frühwarnsystems Bewertung betrieblicher Veränderungen und ihrer Konsequenzen Beteiligung des Betriebsrats an betrieblichen Veränderungsprozessen Weitergabe von Informationen an die Beschäftigten Zusammenarbeit zwischen Belegschaft und Betriebsrat Entwicklung und Durchsetzung von Forderungen Seminarnummer WA 01 110214 03 WA 01 110516 03 WA 01 110704 03 WA 01 110926 03 WA 01 111017 04 WA 01 111121 03 Termin 14.02.2011 - 18.02.2011 16.05.2011 - 20.05.2011 04.07.2011 - 08.07.2011 26.09.2011 - 30.09.2011 17.10.2011 - 21.10.2011 21.11.2011 - 25.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick” erforderlich. 14 Grundlagen Betriebsverfassungsrecht BR I für Frauen NEU Frauen als Mitglieder von Betriebsräten sind heute in vielen Branchen selbstverständlich. Und dennoch gibt es Kolleginnen, die sich (und uns) vor einer Seminaranmeldung fragen, ob es außer ihnen wohl noch andere Frauen im Seminar gibt. Und das hat weniger mit „Angst vor männlichen Teilnehmern” zu tun, als mit dem Gedanken, im Kreis interessierter Kolleginnen auch betriebspolitische Themen besser ansprechen und diskutieren zu können. Die Inhalte entsprechen dem Programm des Seminars BR I – „Aller Anfang ist gar nicht so schwer!” Weitere Infos dazu gibt es bei Gina Maier, Tel. 05161-979-565 oder [email protected] Seminarnummer WA 01 110307 03 2 Termin 07.03.2011 - 11.03.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Zielgruppe Diesen Kolleginnen machen wir während unserer FrauenAktivWoche dieses spezielle Angebot. Zwei erfahrene Trainerinnen bilden das Seminarteam. Hinweise Wir weisen ausdrücklich auf unser Angebot zur Kinderbetreuung hin! BR I für NachtschichtlerInnen Die betriebliche Welt verändert sich – und damit auch die Arbeitszeiten. Immer mehr Betriebsratsmitglieder arbeiten in Schichten, also auch nachts. NEU Da dann zuweilen die aufmerksame Seminarteilnahme am Tage schwer fällt, reagieren wir auf eine vielfach geäußerte Nachfrage und bieten erstmalig eine BRGrundlagenschulung in Nachtschicht an. Die Seminarzeiten werden so gelegt, dass wir abends beginnen und bis in die Nacht hinein arbeiten. Der Tag steht dann für den notwendigen Schlaf und die Erholung zur Verfügung. Die Inhalte entsprechen dem Program des Seminars BR I – „Aller Anfang ist gar nicht so schwer!” Das Seminar beginnt am Sonntag, 30.01.2011, abends, und endet am Freitagmorgen. Seminarnummer WA 01 110131 08 Termin 31.01.2011 – 04.02.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Zielgruppe BR-Mitglieder, die in Nachtschichten arbeiten. Hinweise Das Seminar wird arbeitsmedizinisch begleitet und ausgewertet! Informationen, u. a. zu den Seminarzeiten, gibt es bei Ralf Bohlen, Tel. 05161-979-563 oder [email protected]. 15 Grundlagen Betriebsverfassungsrecht Ikidilde (Almanca/Türkçe) Isci Temsilciligi temel seminerleri (BetrVG) – bir genel bakis Birçok alman isyerlerinde türk isci temsilcisi görevdedir. Almancayi bilmelerine ragmen uzlasma problemi çikabiliyor. Katilanlar isyerindeki sorunlarini veya baska iletisim sorulari anadilinde gorüsme imkanlari bulacaklardir. isyerleri esas örgüt yasasi temeli isci temsilciligi yönetimi isci temsilcilerin görevleri kanunun anlayisi ve kanun yorumlarin davranisi bilgi bulunmasi çesitli is hukuk kanunlarin dereceleri ve bünyeleri Bu seminerde genel bakisiyla isçi temsilcerin hakklari söz konusudur. Seminarnummer WA 01 110912 04 Termin 12.09.2011 - 16.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Hinweise Zweisprachig Deutsch und Türkisch Bilingual (English/German) Introduction to the Works Constitution Act NEU As in a globalized working world, the there are more native English speaking employees in German enterprises from year to year, more and more works councils have English speaking members. While most English speaking colleagues do speak German very well, language barrier problems can still occur when English speaking council members try to cope with all their new rights and duties and the seemingly vast number of German labour law regulations. In this seminar, all these issues and questions can be addressed in German and English: What are the Basic principles of the Works Constitution Act? What laws and regulations apply in which hierarchy? How to use the various codes of labour law and the legal literature? What are the council”s and the council members” rights and duties? How to work together in the council? How to come to a formally correct collective council decision? How does the council attain the information it needs? What are its informational rights? 16 Seminarnummer WA 01 111114 07 Termin 14.11.2011 - 18.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Grundlagen Betriebsverfassungsrecht Spezialangebot „Coaching für Betriebsräte” Die Arbeit eines Betriebsratsmitglieder wird oft unterschätzt: sie ist durchaus vielfältig, nervenaufreibend, anstrengend, belastend. Und dennoch macht sie oft auch Spaß! Aus vielen Gesprächen mit BR-Mitgliedern wissen wir, dass sie einfach einmal über ihre Aufgaben und deren Umsetzung sprechen wollen, sich Rat und Unterstützung holen wollen, um den gestellten Anforderungen gerecht werden zu können. Für Führungskräfte ist es in vielen Unternehmen an der Tagesordnung, sich diese Unterstützung bei Coaches zu holen, selbstverständlich auf Kosten des Arbeitgebers. Was für diesen Personenkreis gilt, soll auch für Betriebsräte gelten. Das viel zitierte Bild von der gleichen Augenhöhe soll auch in persönlichen Fragen gelebt werden. Wir bieten daher in diesem Seminar individuelle Coachings an, die durch gemeinsame Einheiten mit anderen Betriebsratsmitgliedern ergänzt werden. So kann ein optimaler persönlicher Erfolg erzielt werden, der neue Impulse für die BR-Arbeit geben kann. Seminarnummer WA 01 110614 03 Freistellungsgrundlage Termin 14.06.2011 - 17.06.2011 § 37 (6) Hinweise Informationen hierzu gibt es bei Ralf Bohlen, Tel. 0561-979-563 oder [email protected]. Spezialangebot für BR-Klausuren Jede gute Arbeit muss auch gut organisiert werden. Das gilt auch und insbesondere für die Arbeit des Betriebsrates. Viele Gremien nutzen die Form einer mehrtägigen Klausurtagung dafür, die eigene Arbeit zu planen, Aufgaben zu verteilen, sich strategisch aufzustellen, und nutzen dafür die ver.di-Bildungszentren. Wir wollen hier insbesondere kleineren BR-Gremien, die diese Arbeitsform bisher nicht genutzt haben, ein spezielles Angebot unterbreiten. Zu diesem Termin bieten wir neben den anerkannt guten Tagungs-bedingungen in unserem Haus eine intensive Beratung und Begleitung der Klausurtagung an. Seminarnummer WA 13 110530 03 Termin 30.05.2011 - 01.06.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Hinweise Und das zu besonderen Konditionen. Informationen und Beratungen hierzu gibt es bei Ralf Bohlen, Tel. 0561-979-563 oder [email protected]. 17 2 Grundlagen Personalvertretungsrecht BPersVG-Grundqualifizierung Einstieg leicht gemacht! Einführung und Überblick (PR 1) Nach der Wahl in den Personalrat stellt sich die Frage nach den Aufgaben und Pflichten. Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die wesentliche rechtliche Grundlage für das Handeln der Personalräte. Es ist jedoch darauf angewiesen, mit Leben gefüllen zu werden. Um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten, muss sich der PR über seine Ziele im Klaren sein und seine Möglichkeiten kennen und nutzen. Dieses Seminar vermittelt in Verbindung mit dem Seminar „Mitbestimmen – Mitgestalten – Durchsetzen (PR 2)” erforderliche Kenntnisse des Personalvertretungsrechts, die die Mitglieder des Personalrats als Grundlage für ihre Personalratstätigkeit benötigen. Dazu gehören u. a.: Rolle und Selbstverständnis Rangfolge und Struktur der Rechtsquellen Aufgaben des Personalrats Zusammenarbeit mit der Dienststelle Informationsbeschaffung und -politik Rechtliche Handlungsmöglichkeiten 18 Seminarnummer WA 01 110124 01 WA 01 110502 01 WA 01 111017 01 Termin 24.01.2011 - 28.01.2011 02.05.2011 - 06.05.2011 17.10.2011 - 21.10.2011 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Burkhard Schomerus – Bildungssekretär (Personalvertetung, TVöD, IT-Einsatz) Grundlagen Personalvertretungsrecht BPersVG-Grundqualifizierung: Mitbestimmen – Mitgestalten – Durchsetzen Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten (PR2) Aufbauend auf das Seminar „Einstieg leicht gemacht (PR 1)” werden in diesem Seminar erforderliche Kenntnisse vermittelt, die das PR-Mitglied benötigt, um die Interessen der Beschäftigten auch in personellen und sozialen Angelegenheiten wirksam vertreten zu können. Im Mittelpunkt stehen dabei u. a.: Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung Beteiligungsrechte bei personellen und sozialen Angelegenheiten Stufenvertretung Initiativrechte – Einigungsstelle – Verfahrensrecht Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 110214 01 WA 01 110704 01 WA 01 111031 01 Termin 14.02.2011 - 18.02.2011 04.07.2011 - 08.07.2011 31.10.2011 - 04.11.2011 Freistellungsgrundlage Vorkenntnisse § 46 (6), § 96 (4/8) Teilnahme am Seminar „PR 1” erforderlich. BPersVG-Grundqualifizierung: Organisieren – informieren – (ver-)handeln. Betriebliche Prozesse mitgestalten (PR 3) Auch Kernbereiche des öffentlichen Dienstes sind zunehmend von komplexen Entwicklungen und Reorganisationsprozessen betroffen. Sie werden häufig unter Begleitung externer Berater implementiert. Nicht selten werden PRs dabei ausgegrenzt oder mit unklarer Rolle und Aufgabe an Gesprächen, Workshops, Zirkeln beteiligt. Damit verändern und erweitern sich die Anforderungen an die PR-Arbeit. Die rechtliche Beurteilung von Situationen mit den entsprechenden Beteiligungsinstrumenten reicht für diese Veränderungsprozesse immer weniger aus. Gefordert ist „Prozesskompetenz”: die Fähigkeit zur Situationsanalyse, der Umgang mit Informationen, Beteiligung und Austausch mit den Beschäftigten, die Entwicklung von Zielen und Strategien und deren konkrete Umsetzung. Dies bedingt eine professionelle, effiziente und zielorientierte Organisation der PR-Arbeit sowie die bisweilen kreative Entwicklung und Nutzung von Handlungsinstrumenten. Seminarnummer WA 01 110411 01 WA 01 111010 01 Termin 11.04.2011 - 15.04.2011 10.10.2011 - 14.10.2011 Freistellungsgrundlage Vorkenntnisse § 46 (6), LPersVG Teilnahme am Seminar „PR 1” erforderlich. 19 2 Grundlagen Personalvertretungsrecht PR 1 für Frauen NEU Frauen als Mitglieder von Personalräten sind heute in vielen Dienststellen selbstverständlich. Und dennoch gibt es Kolleginnen, die sich (und uns) vor einer Seminaranmeldung fragen, ob es außer ihnen wohl noch andere Frauen im Seminar gibt. Und das hat weniger mit „Angst vor männlichen Teilnehmern” zu tun, als mit dem Gedanken, im Kreis interessierter Kolleginnen auch betriebspolitische Themen besser oder anders ansprechen und diskutieren zu können. Diesen Kolleginnen machen wir während unserer FrauenAktivWoche dieses spezielle Angebot. Erfahrene Trainerinnen bilden das Seminarteam. Die Inhalte entsprechen dem Programm des Seminars PR I - „Einstieg leicht gemacht!” BPersVG-Grundqualifizierung: Einführung und Überblick Weitere Infos dazu gibt es bei Gina Maier, Tel. 05161-979-565 oder [email protected] Seminarnummer WA 01 110307 01 Termin 07.03.2011 - 11.03.2011 Freistellungsgrundlage § 46 (6), LPersVG Zielgruppe Dieses Seminar findet im Rahmen unserer Frauen-Aktiv-Woche über den 08. März 2011 statt und ist nur an Personalrätinnen gerichtet! Hinweise Wir weisen ausdrücklich auf unser Angebot zur Kinderbetreuung hin! Personalratswahlen – es ist wieder soweit NEU Die Personalratswahlen nach dem BPersVG 2012 stehen vor der Tür. Dienststellen haben sich verändert, ebenso die Wahlordnung und das BPersVG nach dem Start des TVöD. Es gibt veränderte Gruppen von Wahlberechtigten. Deshalb ist es erforderlich, PersonalrätInnen und Wahlvorstände so zu schulen, dass die Personalratswahl korrekt durchgeführt wird. Im Seminar wird der Ablauf der Wahl erläutert und der komplizierte Wahlvorgang in sachgerechte Schritte zerlegt. Die Wahlvorschriften sowie die Wahlordnung werden eingehend besprochen. Übersicht über das Wahlverfahren Bestellung des Wahlvorstandes Einleitung und Durchführung der Wahl Anfechtung der Personalratswahl 20 Seminarnummer WA 01 111109 01 WA 01 111207 01 Termin 09.11.2011 - 11.11.2011 07.12.2011 - 09.12.2011 Freistellungsgrundlage Zielgruppe Wahlvorstandsmitglieder § 46 (6), LPersVG Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen Die Pflichtquote allein reicht nicht! Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung –Grundqualifizierung SBV I In diesem Seminar werden den Schwerbehindertenvertretungen sowie Mitgliedern von Betriebs- und Personalräten Kenntnisse vermittelt, die sie als Basis für ihre Arbeit als Interessenvertetung benötigen. Nach Klärung einiger Grundbegriffe wird es vor allem darum gehen, sich mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen: Die geschichtliche Entwicklung zum SGB IX Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit Öffentlichkeitsarbeit der Schwerbehindertenvertretung und die Versammlung der schwerbehinderten Menschen Anregungen für die praktische Arbeit und Umsetzungsmöglichkeiten in die betriebliche Praxis Seminarnummer Termin WA 01 110117 05 17.01.2011 - 21.01.2011 WA 01 110404 05 04.04.2011 - 08.04.2011 WA 01 110718 05 18.07.2011 - 22.07.2011 WA 01 111128 04 28.11.2011 - 02.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Beschäftigung fördern und sichern. Grundqualifizierung der Schwerbehindertenvertretung SBV II Die Veränderungen in der Arbeitswelt machen es notwendig, sich eingehend mit dem Thema der Beschäftigungsförderung und -sicherung zu beschäftigen. Auch hier steht die praxisorientierte Handlungsweise im Vordergrund. Folgende Schwerpunktthemen sind als Inhalt des Seminars vorgesehen. Situation schwer behinderter Menschen in der Arbeitswelt Maßnahmen zur Sicherung des Arbeitsplatzes Beschäftigungs- und Prüfpflicht des Arbeitgebers Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, Maßnahmen, Hilfen und Leistungen Vom Einzelfallmanagement zur Integrationsvereinbarung Seminarnummer WA 01 110214 07 WA 01 110725 06 WA 01 111107 05 Termin 14.02.2011 - 18.02.2011 25.07.2011 - 29.07.2011 07.11.2011 - 11.11.2011 Freistellungsgrundlage Vorkenntnisse § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Teilnahme am Seminar „SBV I” erforderlich. 21 2 Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen Gesundheitsprävention und betriebliches Eingliederungsmanagement – Arbeitsfähigkeit erhalten und sichern. Grundqualifizierung der SBV (SBV III) Mit der Regelung des § 84 Abs. 2 SGB IX wurde ein Ansatz geschaffen, gesundheitsbedingten Beschäftigungsproblemen, chronischen Erkrankungen sowie Behinderung vorzubeugen und Kündigungen zu vermeiden. Präventive Maßnahmen stehen hierbei im Vordergrund. Zielsetzung dieses Seminars ist es, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebsund Personalräten die Möglichkeiten und Grenzen der gesetzlichen Grundlage aufzuzeigen und Handlungsmöglichkeiten bei der Einführung und Umsetzung des „Betrieblichen Eingliederungs-Managements” anzubieten. Die Aufgaben eines Präventionsteams und betriebsnahe Konzepte sind hierbei wesentliche Inhalte des Seminars. Seminarnummer WA 01 110314 07 WA 01 111212 06 Termin 14.03.2011 - 18.03.2011 12.12.2011 - 16.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Teilnahme an den Seminaren „SBV I” und „SBV II” erforderlich. Schwerbehindertenvertretung – aktuell Die Integration des alten SchwbG in das Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) hat zu einem Paradigmenwechsel in diesem Rechtsgebiet geführt, der für die Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretungen weitreichende Konsequenzen hat. Mit der Verabschiedung des AGG hat die Diskussion um Benachteiligungsverbote einen neuen Schub bekommen. Zudem ergeben sich durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit zum SGB IX neue Anforderungen an vom Arbeitgeber zu beachtenden Beschäftigungsverpflichtungen von schwerbehinderten Menschen. Diese sind auch für die Interessenvertretungen von erheblicher Bedeutung. Mit diesem Seminar sollen vor allem den Schwerbehindertenvertretungen aber auch Betrieb-/Personalräten, insbesondere solchen, die ihr Amt schon länger ausüben, die Möglichkeit gegeben werden, sich auf den aktuellsten Stand der Entwicklungen im Schwerbehindertenrecht zu bringen. Seminarnummer WA 01 110228 04 WA 01 111004 02 Termin 28.02.2011 - 04.03.2011 04.10.2011 - 07.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „SBV I” erforderlich. 22 Grundlagen für Schwerbehindertenvertretungen Die Schwerbehindertenvertretung – Pfadfinder im Dschungel der Institutionen In diesem Seminar wird es darum gehen, aufbauend auf die in den Grundlagenseminaren erworbenen Kenntnisse, die Möglichkeiten der Zusammenarbeit der SBV mit den verschiedenen für behinderte Menschen zuständigen außerbetrieblichen Institutionen zu erörtern und Wege zur Lösung von Konflikten mit diesen aufzuzeigen. Welcher Träger ist für wen und was zuständig? Welche Fristen sind zu beachten? Antragstellung und Verfahren 2 Widerspruch und Klage Versorgungs-/Integrationsamt Reha-Träger Agentur für Arbeit Sozialgericht Seminarnummer WA 01 110815 04 Termin 15.08.2011 - 19.08.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „SBV I” erforderlich. Arbeitsrecht für Schwerbehindertenvertretung Das Schwerbehindertenrecht ist geregelt im SGB IX, ist aber nicht ausschließlich dem Sozialrecht zuzuordnen. In diesem Seminar wird es darum gehen, aufbauend auf die im Grundlagenseminar vermittelten Kenntnisse die für die SBV relevanten arbeitsrechtlichen Regelungen zu erarbeiten. Im einzelnen geht es um folgende Themen Klärung arbeitsrechtlicher Grundbegriffe Besondere Aspekte bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses (Fragerecht, Diskriminierungsverbote) Anspruch auf behinderungsgerechte Beschäftigung Veränderung der Arbeitszeiten für behinderte Menschen Beendigung des Arbeitsverhältnisses, besonderer Kündigungsschutz Verfahrensrecht Seminarnummer WA 01 111024 06 Termin 24.10.2011 - 28.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „SBV I” erforderlich. 23 Grundlagen Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht: Begründung des Arbeitsverhältnisses (AR 1) Zu den Aufgaben der Interessenvertretungen gehört, die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer-/innen geltenden Gesetze zu überwachen. Um diesem Auftrag nachkommen zu können, sind grundlegende Kenntnisse dieser Gesetze und der dazu ergangenen Rechtsprechung für alle Mitglieder der Interessenvertretung erforderlich. Aus diesem Grunde bieten wir eine dreiteilige Seminarreihe an. In diesem ersten Seminar wird Basiswissen über die Strukturen unseres Arbeitsrechtssystems vermittelt und Grundbegriffe geklärt. Im Anschluss werden rechtliche Probleme behandelt, die sich im Zusammenhang mit der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses ergeben können. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Wesen und Funktion des Arbeitsrechts, Grundbegriffe Rechte und Pflichten der Parteien aus dem Arbeitsvertrag Weisungsrecht, Änderung der Vertragsbedingungen Die Arbeit mit arbeitsrechtlichen Gesetzen und Kommentaren Fragerecht und Diskriminierungsverbote bei Einstellungen 24 Seminarnummer WA 01 110131 05 WA 01 110228 07 WA 01 110314 05 WA 01 110509 04 WA 01 110606 02 WA 01 110620 05 WA 01 110718 04 WA 01 110801 02 WA 01 110822 04 WA 01 110912 05 WA 01 111107 04 WA 01 111212 05 Termin 31.01.2011 - 04.02.2011 28.02.2011 - 04.03.2011 14.03.2011 - 18.03.2011 09.05.2011 - 13.05.2011 06.06.2011 - 10.06.2011 20.06.2011 - 24.06.2011 18.07.2011 - 22.07.2011 01.08.2011 - 05.08.2011 22.08.2011 - 26.08.2011 12.09.2011 - 16.09.2011 07.11.2011 - 11.11.2011 12.12.2011 - 16.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Grundlagen Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht: Inhalt des Arbeitsverhältnisses (AR 2) Neben Tarifverträgen existiert eine schon fast unübersichtliche Zahl von Gesetzen, die Mindeststandards für Arbeitsverträge festlegen. Ferner sind viele arbeitsrechtliche Grundsätze durch die Rechtsprechung entwickelt worden (Richterrecht). Behandelt werden u. a. folgende Themen: Mindeststandards, die ein Arbeitsvertrag erfüllen muss (AGB-Kontrolle, Verhältnis zum Tarifvertrag) Vergütung und Gratifikation 2 Arbeitszeitverkürzung und Teilzeitarbeit Diskriminierungsverbote (AGG) Haftung der ArbeitnehmerInnen Rechtsanspruch auf Vergütung ohne Arbeitsleistung (z. B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub) Ansprüche auf unbezahlte Freistellung Rechtliche Folgen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB Seminarnummer WA 01 110207 01 WA 01 110404 04 WA 01 110516 04 WA 01 110711 06 WA 01 111024 04 Termin 07.02.2011 - 11.02.2011 04.04.2011 - 08.04.2011 16.05.2011 - 20.05.2011 11.07.2011 - 15.07.2011 24.10.2011 - 28.10.2011 Freistellungsgrundlage Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „Einführung in das Arbeitsrecht: Begründung des Arbeitsverhältnisses” erforderlich. § 37 (6) Peter Strothotto – Bildungsstättenleiter (Arbeits- und Sozialrecht) 25 Grundlagen Arbeitsrecht Einführung in das Arbeitsrecht: Beendigung und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses (AR 3) Das Arbeitsverhältnis kann auf verschiedene Arten beendet werden. In allen Fällen ist die Interessenvertretung aufgefordert darauf zu achten, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Dieses ist umso wichtiger, als echte Mitbestimmungsrechte bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht bestehen. Gegebenenfalls müssen den betroffenen KollegInnen und Kollegen individuelle Reaktionsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Ergänzend werden Grundzüge des Verfahrens vor dem Arbeitsgericht erarbeitet, die praktisch durch einen Besuch eines Verhandlungstages bei einem Arbeitsgericht abgerundet werden. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Befristung von Arbeitsverträgen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz Aufhebungsvertrag und arbeitsgerichtlicher Vergleich Arbeitspapiere, Zeugnis Wettbewerbsverbote Seminarnummer WA 01 110221 05 WA 01 110328 04 WA 01 110502 08 WA 01 110704 04 WA 01 110815 02 WA 01 111114 04 WA 01 111219 03 Termin 21.02.2011 - 25.02.2011 28.03.2011 - 01.04.2011 02.05.2011 - 06.05.2011 04.07.2011 - 08.07.2011 15.08.2011 - 19.08.2011 14.11.2011 - 18.11.2011 19.12.2011 - 23.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „Einführung in das Arbeitsrecht: Begründung des Arbeitsverhältnisses” erforderlich. 26 Grundlagen Arbeitsrecht Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes Das Arbeitsrecht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von Tarifverträgen (insbesondere TVöD) geprägt. In diesem Seminar stehen die Aspekte des Arbeitsrechts im Vordergrund, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind. Grundbegriffe, Rechtsquellen des Arbeitsrechts Allgemeine Grundlagen (Gleichbehandlung, Diskriminierungsverbote) Arbeitsgericht und Verfahrensrecht Probleme bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag) Die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehenden Aspekte werden für ArbeitnehmerInnen im Seminar „TVöD - Grundlagen: Einführung und Überblick” behandelt. Seminarnummer WA 01 110314 01 WA 01 110815 01 Termin 14.03.2011 - 18.03.2011 15.08.2011 - 19.08.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) 27 2 Grundlagen für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen Wirtschaftsausschuss I Wirtschaft und Betriebsrat Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium des Betriebsrats für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Im Bewusstsein der abhängig Beschäftigten spielen Fragen der Arbeitsplatzsicherung eine zentrale Rolle. Für die Unternehmenspolitik dagegen sind diese Probleme nur Folgewirkungen, die sich aus der Umsetzung der wirtschaftlichen Zielsetzung ergeben. Da jede Einschränkung der Verfügungsgewalt über Personen Rückwirkungen auf die Unternehmensentscheidungen hat, gilt es für den Betriebsrat, Einfluss auf die Unternehmenspolitik zu nehmen. Rechtsgrundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss als Informationsquelle für den Wirtschaftsausschuss Seminarnummer WA 01 110124 05 WA 01 110523 05 WA 01 111024 05 Termin 24.01.2011 - 28.01.2011 23.05.2011 - 27.05.2011 24.10.2011 - 28.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Wirtschaftsausschuss II Informationspolitik und Wirtschaftsausschuss Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium des Betriebsrates für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. Aufbauend auf die im Seminar „Wirtschaftsausschuss I” vermittelten Inhalte wird der richtige Umgang mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eingehend behandelt. Dabei steht die Unterscheidung von Erträgen/Aufwenungen und Einnahmen/Ausgaben sowie Investitionen und Abschreibungen im Vordergrund. Den Jahresabschluss lesen und verstehen Bedeutung von Kennzahlen Abschreibung und Investitionen Investition und Wachstum Seminarnummer WA 01 111114 05 Termin 14.11.2011 - 18.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „Wirtschaftsausschuss I” erforderlich. 28 Grundlagen für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen Wirtschaftsausschuss III Sicherung der Arbeitsplätze als Aufgabe des WA Längerfristig planende Betriebsratsarbeit ist nur möglich, wenn die für die Entwicklung des Unternehmens entscheidenden Daten über den Wirtschaftsausschuss bekannt sind. Das rückt die Informationsrechte aus § 106 BetrVG in den Mittelpunkt der strategisch wichtigen Informationen. Die Teilnehmenden werden, aufbauend auf den Inhalten der vorangegangenen Seminare, weitere Möglichkeiten kennen lernen, um die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu beurteilen. Cash-Flow Rückstellungen Kapitalflussrechnungen Seminarnummer WA 01 111205 05 Termin 05.12.2011 - 09.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Teilnahme an den Seminaren „Wirtschaftsausschuss I und II” erforderlich. Kompliziert? Da steht es doch! 29 2 Grundlagen für Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen Wirtschaftsausschuss I Arbeiten im Wirtschaftsausschuss in Gesundheitseinrichtungen – eine Einführung Längerfristig planende Betriebsratsarbeit ist nur möglich, wenn die für die Entwicklung des Unternehmens entscheidenden Daten über den Wirtschaftsausschuss bekannt sind. Das rückt die Informationsrechte aus § 106 BetrVG in den Mittelpunkt der strategisch wichtigen Informationen. Dem Wirtschaftsausschuss stellen sich folgende Fragen: Sind die Unterlagen ausreichend? Was sagen mir die Informationen/Zahlen? Brauche ich andere Informationen? Vorliegende Informationen zu bewerten und eigene Schlüsse daraus zu ziehen, ermöglicht dem Wirtschaftsausschuss eher die wirtschaftliche Situation zu verstehen und dem Betriebsratsgremium beratend zur Seite zu stehen. Rechtsgrundlagen der Arbeit im Wirtschaftsausschuss Jahresabschluss als Informationsquelle für den Wirtschaftsausschuss Seminarnummer WA 01 110411 05 Termin 11.04.2011 - 15.04.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Wirtschaftsausschuss II Umgang mit wirtschaftlichen Daten und Bilanzen in Gesundheitseinrichtungen Der Wirtschaftsausschuss ist ein wichtiges Informations- und Beratungsgremium für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten. Für die Unternehmenspolitik sind Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung lediglich Ergebnisse, die sich aus der Umsetzung der jeweiligen Rahmenbedingungen (Gesundheitspolitik, Wirtschafts- und Sozialpolitik) ergeben. Je nach Sichtweise sind diese Umsetzungen jedoch unterschiedlich gestaltbar. Aufbauend auf den Inhalten des Grundlagenseminares werden weitere Möglichkeiten, um geplante Maßnahmen zu bewerten, erarbeitet. Vertiefung Jahresabschluss Entwicklung von geeigneten Kennzahlen Unernehmensplanung in Gesundheitseinrichtungen Seminarnummer WA 01 111010 04 Termin 10.10.2011 - 14.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Hinweise Es können eigene Unterlagen mitgebracht werden. Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar "Wirtschaftsaussschuss I für Gesundheitseinrichtungen” erforderlich. 30 Grundlagen für Mitglieder von Aufsichtsräten Interessenvertretung im Aufsichtsrat – Grundlagen Sichere Arbeitsplätze und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sind Prioritäten für die Interessenvertretung im Aufsichtsrat. Seit über 10 Jahren brachten geänderte Gesetze und Rechtsprechung neue Anforderungen und höhere Verantwortung, z. B. das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) der Corporate Governance Kodex 2 das Gesetz zur Angemessenheit der Verstandsvergütung (VorstAG) Belegschaftsinteressen im Aufsichtsrat vertreten - Grundsätze MitbestimmungsG und DrittelbeteiligungsG 2004 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats und seiner Mitglieder Verantwortung des Aufsichtsrats für Leistung des Vorstands bzw. der Geschäftsführung Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung lesen und verstehen Informationen an Belegschaft, Betriebsrat und Gewerkschaft Besondere Konfliktlagen rechtlich und taktisch bewältigen Neue Wahlverfahren Seminarnummer WA 01 110912 02 Termin 12.09.2011 - 16.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Hinweise Anspruch auf Kostenübernahme durch Arbeitgeber gemäß §§ 670, 675 BGB; Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 37 (2) BetrVG analog; für BR-Mitglieder § 37 (7) bzw. § 37 (6) BetrVG. 31 Grundlagen GBR/KBR/EBR Interessenvertretung im GBR und KBR In Gesamt- und/oder Konzernbetriebsräten stellt sich oft die Frage der Zuständigkeit, Verhandlungs- und Entscheidungskompetenz. Welche Themen sind originäre Aufgaben des GBR/KBR? Welche Aufgaben können von den Betriebsräten an den GBR/KBR übertragen werden? Wir untersuchen die rechtlichen Aspekte, entwickeln Handlungshilfen für „Streitfragen”, klären Zuständigkeiten. Hierbei werden die betrieblichen Situationen der Teilnehmenden aufgegriffen und praxisorientiert bearbeitet. Wir stärken das gemeinsame Handeln der BR-Gremien und so die Position der Arbeitnehmervertretungen in unternehmerischen Zusammenhängen. Seminarnummer WA 01 110926 04 Termin 26.09.2011 - 28.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) EBR – warum Europäischer Betriebsrat – und wie geht das? Es gibt viele Unternehmen, in denen die Voraussetzungen zur Bildung eines Europäischen Betriebsrates gegeben sind - aber dennoch keiner gebildet wird. Ursache dafür könnte - neben rechtlicher Unkenntnis über das Verfahren zur Bildung eines EBR - auch Zweifel am Sinn und Zweck eines EBR sein. NEU In diesem Seminar wollen wir die Voraussetzung klären und handlungsorientiert konkrete Arbeitshilfen geben. Europarechtliche Grundlagen (z. B. EBR-Richtlinie) Erfahrungen mit Europäischen Betriebsräten Der Weg zum EBR (Rechtsnormen, Verfahren) Die Arbeit des EBR (Arbeitsorganisation, Verhandlungs- und Aktionsrahmen) 32 Seminarnummer WA 01 110411 04 Termin 11.04.2011 - 15.04.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Recht aktuell Neues zum Betriebsverfassungsgesetz Mit diesem Seminar möchten wir ein Angebot für die Expertinnen und Experten in den Betriebsräten machen und natürlich auch für die, die es noch werden wollen. Dieses Spezialseminar behandelt besonders ausgewählte Themenbereiche. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten i.S.v. § 87 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen i.S.v. § 99 BetrVG Geschäftsführung des Betriebsrates Mitbestimmung in Arbeitszeitangelegenheiten 2 Mitbestimmung bei der Einführung neuer Techniken Betriebsverfassung – aktuelle Rechtsprechung Seminarnummer WA 01 110321 03 WA 01 110808 03 WA 01 111212 04 Termin 21.03.2011 - 25.03.2011 08.08.2011 - 12.08.2011 12.12.2011 - 16.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BR-Grundqualifizierung – Einführung und Überblick” (BR 1) erforderlich. Betriebsverfassung à la carte Auch Betriebsratswissen muss gelegentlich aufgefrischt werden. Für alle Betriebsräte, deren Teilnahme an den BR-Grundlagenseminaren bereits einige Zeit zurück liegt, bietet dieses Seminar eine ideale Gelegenheit, vorhandenes Wissen zu vertiefen. Aktuelle Rechtssprechungen zu Mitbestimmungsfragen werden ebenso erläutert wie praxisorientierte Handlungsoptionen in konkreten Mitbestimmungsfällen. Hierbei gehen wir teilnahmeorientiert auf die Wünsche zu Themenschwerpunkten ein. Eben Betriebsverfassungsgesetz à la carte! Seminarnummer WA 01 110228 03 WA 01 110711 04 WA 01 110919 04 Termin 28.02.2011 - 04.03.2011 11.07.2011 - 15.07.2011 19.09.2011 - 23.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Zielgruppe BR-Mitglieder, deren Teilnahme an Grundlagenschulungen einige Zeit zurück liegt. 33 Recht aktuell Arbeitsrecht aktuell Schuldrechtsreform, AGG, Pflegezeitgesetz - hier ein neues Gesetz, dort eine kleine Novellierung. Übersichtlicher wird unser Arbeitsrecht, dass schon immer einem Flickenteppich glich, dadurch nicht. Hinzu kommt eine Rechtsprechung, die bemüht ist, Gesetz und soziale Wirklichkeit miteinander in Einklang zu bringen, damit aber häufig überfordert ist. Mit diesem Seminar wollen wir helfen, den Überblick zu behalten. Es richtet sich an BR/PR-Mitglieder, die ihr vorhandenes Grundlagenwissen auffrischen wollen. Es wird darum gehen, die Auswirkungen der neueren Gesetzgebung und Rechtsprechung auf die betriebliche Praxis zu untersuchen. Im Vordergrund stehen Änderungen im individuellen Arbeitsrecht. Seminarnummer WA 01 110418 05 WA 01 110614 02 WA 01 110808 04 WA 01 111004 07 WA 01 111121 04 Termin 18.04.2011 - 22.04.2011 14.06.2011 - 17.06.2011 08.08.2011 - 12.08.2011 04.10.2011 - 07.10.2011 21.11.2011 - 25.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „Grundlagen des Arbeitsrechts – Einführung und Überblick” erforderlich. Aktuelle Rechtsprechung zum TVöD, BAT und BPersVG Direktionsrecht und Beteilungsrechte, sogenannte Unkündbarkeit, Zuweisung nach TVöD, Dienstherreneigenschaft. Diese und anderes sind Themen, deren Bedeutung sich verändern. Wer also für sich in Anspruch nehmen will, hochqualifizierte PRoder BR-Tätigkeit leisten zu wollen und die Grundlagenseminare besucht hat, ist in diesem Seminar gut aufgehoben. In diesem Seminar geht es um aktuelle Rechtsprechung sowohl der höchsten als auch der Instanzgerichte und deren Konsequenzen für die Praxis in Betrieb und Dienststelle. Seminarnummer WA 01 110307 11 Termin 07.03.2011 - 11.03.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Vorkenntnisse Teilnahme an Grundlagen-Seminaren aus dem Bereich TVöD und BPersVG erforderlich. 34 Herzlich Willkommen! Die Leseecke Unser Heimkino Hell und freundlich – unsere Zimmer Das Kinderzimmer Der Biergarten 35 Aufbauseminare Überblick Aubauseminare für gesetzliche Interessenvertretungen Auf den folgenden Seiten (bis S. 89) findet Ihr unser Angebot an Aufbauseminaren für die verschiedenen gesetzlichen Interessenvertretungen. Die Teilnahme ist erforderlich, wenn sich betriebliche Probleme stellen (werden), die dieses Seminar behandelt, unter Umständen auch nur für bestimmte Mitglieder des Gremiums, die innerhalb der Interessenvertretung Aufgaben wahrzunehmen haben. Seite 36 - 43 Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Seite 44 - 50 Arbeits- und Sozialrecht Seite 51 - 53 Seite 54 - 58 Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft Seite 59 - 65 Seite 67 - 68 Seite 69 - 75 Seite 76 - 82 IKT-Einsatz, Überwachung, Datenschutz Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten Seite 83 - 85 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Seite 86 - 89 36 TVöD Interessenvertretung als Beruf(ung) Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Die „Allgemeinen Aufgaben” des Betriebsrates Neben den konkreten Mitbestimmungsrechten in sozialen und personellen Angelegenheiten stellen die sogenannten „Allgemeinen Aufgaben” nach § 80 BetrVG ein besonderes Betätigungsfeld des Betriebsrates dar. Hier sind besonders die wichtigen Schutzfunktionen begründet. Wir klären die Rolle und Aufgabe des Betriebsrates u. a. bei der Förderung der Vereinbarung von Familie und Beruf, der Eingliederung schwerbehinderter Menschen, der Integration ausländischer Kolleginnen und Kollegen, der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Wir erarbeiten hierbei an konkreten Fällen orientierte Handlungsanleitungen für die betriebsrätliche Praxis. Seminarnummer WA 01 110207 04 Termin 07.02.2011 - 11.02.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BR 1” wäre hilfreich. Betriebsvereinbarungen abschließen – aber richtig! Wenn es um das Abschließen von Betriebsvereinbarungen geht, dann gibt es viele Dinge, die professionell bedacht und richtig gemacht werden wollen. Da geht es zum einen um eine gute inhaltliche, juristisch fundierte Vorbereitung der Betriebsvereinbarung. Gleichzeitig geht es aber auch darum, in der konkreten Verhandlungssituation geschickt und emotional ausgleichend zu agieren. Denn Verhandlungen scheitern oft aufgrund von unangemessenem Verhandlungsverhalten. Wütende Worte und unsachliche Vorwürfe haben schon so manche Betriebsvereinbarungsverhandlung (vorerst) scheitern lassen. Vorbereitung von Betriebsvereinbarungsverhandlungen – was gehört dazu? Beispielhafte Betriebsvereinbarungen kennen lernen Formulierungsstücken in Betriebsvereinbarungen Psychologisch klug und taktisch geschickt verhandeln Umgehen mit hinderlichen Emotionen in der Verhandlungssituation Seminarnummer WA 01 110627 04 WA 01 110905 03 Termin 27.06.2011 - 01.07.2011 05.09.2011 - 09.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick (BR 1)” erforderlich. 37 3 Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Dein Recht auf „Gute Arbeit” durchsetzen – Einführung und Überblick Im Mittelpunkt dieser Veranstaltung steht die betriebliche Alltagswirklichkeit. Diese ist gekennzeichnet durch Konkurrenz, Kommunikations- und Informationsmangel und dem ständigen Gefühl dem Leistungsdruck nicht mehr gewachsen zu sein. NEU Das Seminar bietet gesetzlichen Interessenvertretungen einen Überblick über die wissenschaftlich begleiteten Untersuchungen zum DGB-Index „Gute Arbeit” und der ver.di-Initiative „Gute Arbeit”. Wir betrachten die Ergebnisse und vergleichen diese mit der konkreten Arbeitswirklichkeit in ihren Betrieben. Wir vermitteln den gewählten Interessenvertretungen, für die das Thema „Verbesserung der Arbeitsbedingungen” zentral ist, einen Überblick ihrer Beteiligungsrechte und geben erste Anregungen zur betrieblichen Handlungsorientierung. Seminarnummer WA 01 110328 05 Termin 28.03.2011 - 30.03.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. „Gute Arbeit” im Betrieb durchsetzen – Handlungsorientierung für Betriebsräte Der Betriebsrat erkennt das Thema „Gute Arbeit” als sein Thema, als seine Möglichkeit zur konkreten Vertretung der Interessen der Kolleginnen und Kollegen. NEU Aber wie geht er dabei vor? Welche Basisinformationen werden benötigt, welchen Strategieplan entwickelt der BR? Welche Zielsetzungen hat er im Auge und welche Unterstützung organisiert er sich? Dieses Seminar ist handlungsorientiert darauf ausgelegt, die Themen im Betrieb zu ermitteln und sie zu bearbeiten. Hierbei kommt sowohl der vorbereitenden Planung als auch dem konkreten Handeln eine besondere Bedeutung zu. Wir betrachten gemeinsam den DGB-Index und die ver.di-Initiative „Gute Arbeit”, erarbeiten die notwendigen Handlungshilfen und bereiten die nächsten Schritte für eine Umsetzung im Betrieb vor. Das Seminar ist somit eine sehr praxisorientierte Unterstützung einer erfolgreichen Arbeitsorganisation der Betriebsräte. Denn: Betriebsräte machen „Gute Arbeit”! 38 Seminarnummer WA 01 111024 07 Termin 24.10.2011 - 28.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Tarifverträge als Herausforderung für die gesetzliche Interessenvertretung Tarifverträge und ihre rechtlichen und historischen Grundlagen zu kennen, ist für eine engagierte Interessenvertretung unabdingbare Voraussetzung. Die konkrete Anwendung im Betrieb ist eine der wichtigsten Aufgaben. Wann gelten Tarifverträge, wann haben sie Nachwirkung? Was ist, wenn der Arbeitgeber „Tarifflucht” begeht? Wir stärken die Diskussions- und Argumentationsfähigkeit der Interessenvertretung, u. a. indem wir die betriebspolitische Bedeutung von Tarifverträgen, deren Einhaltung und betrieblicher Öffnungsklauseln untersuchen aktuelle Probleme bei der betrieblichen Anwendung diskutieren und Strategien gegen die Missachtung tarifvertraglicher Normen erarbeiten fit machen für die Auseinandersetzung im Betrieb Seminarnummer WA 01 110523 01 Termin 23.05.2011 - 27.05.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Unser TrainerInnen Team – wir arbeiten durchweg mit Fachleuten (freiberuflichen KommunikationstrainerInnen, FachanwältInnen), die von betrieblichen Praktikern unterstützt werden. 39 3 Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Arbeitszeitkonten: Gestaltungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte Arbeitszeitkonten haben Konjunktur. Arbeitszeitkonten sind fast überall ein wichtiges Element der Zeitwirtschaft in Betrieben und den Dienststellen. Bei der Einführung von Arbeitszeitkonten ist allerdings die Beteiligung der Beschäftigten und die Mitgestaltung durch die Interessenvertretungen unerlässlich. In diesem Seminar wird die systematische Regelung von Arbeitszeitkonten erarbeitet. Rechtliche und tarifliche Rahmenbedingungen, u. a. Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Formen von Arbeitszeitkonten, u. a. Gleitzeit-, Jahresarbeitszeit- und Langzeitkonto Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten Aktuelle Rechtsprechung Betriebs- und Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 110314 04 Termin 14.03.2011 - 18.03.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Arbeitszeit à la carte NEU Arbeitszeitgestaltung bleibt auch in der neuen Amtsperiode eine wichtige Aufgabe für die Interessenvertretung. Arbeitszeitmodelle wie z. B. Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit, Jahresarbeitszeit, Lebensarbeitszeit und biographieorientierte Zeitkonten bieten die Möglichkeit, die Arbeit für viele Kollegen und Kolleginnen so zu gestalten, dass Work-Life-Balance, Gute Arbeit und eine hohe Zufriedenheit hergestellt werden kann. Inhalte des Seminars: aktuelle Arbeitszeitmodelle praktische Vorgehensweisen in einem Arbeitszeitprojekt aktuelle Rechtsprechung zu Mitbestimmungsfragen rechtliche Ausgestaltung von Arbeitszeitmodellen praxisbezogene Handlungsmöglichkeiten Im Seminar gehen wir teilnehmerorientiert auf Wünsche zu Themenschwerpunkte ein, eben Arbeitszeit a la carte! 40 Seminarnummer WA 01 110905 12 Termin 05.09.2011 - 09.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Rechtsprechung Arbeitszeit: Handlungsoptionen NEU Der praxisorientierte und anwendungsbezogene Umgang mit der aktuellen Rechtsprechung zur Arbeitszeitgestaltung steht im Mittelpunkt des Seminars. Dabei interessieren uns vor allem Bewertungen aus Arbeitszeitschutz- und mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht. Diese werden entsprechend der betrieblichen Interessen der Teilnehmenden erörtert. Aktuelle Rechtsprechung zur Mitbestimmung bei flexibler Arbeitszeitgestaltung Auswirkungen der Gesetzgebung und der Rechtssprechung auf die betriebliche Praxis Anwendungsmöglichkeiten für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Möglichkeiten der Einbeziehung von Beschäftigten Klärung von Fragen z. B. zu Zeitwirtschaft, Ruhezeiten, Lenkzeitunterbrechungen, Kurzpausen usw. Seminarnummer WA 01 110530 02 WA 01 111010 02 Termin 30.05.2011 - 01.06.2011 10.10.2011 - 12.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8) Betriebliche Weiterbildung – strategische Aufgabe des Betriebsrates Wenn sich die „betriebliche Welt” permanent verändert, kommt der Qualifizierung der ArbeitnehmerInnen eine immer stärkere Bedeutung zu. Betriebliche Weiterbildung zu fördern und mitzugestalten ist Aufgabe des Betriebsrates. Doch wie gehen wir das an? Wie setzen wir Vorschläge zur Bildungsplanung durch? Wir untersuchen die Hintergründe betrieblicher Weiterbildung, entwickeln Ideen für eine systematische Bildungsplanung und klären die unterschiedlichen Interessenlagen der Betriebsparteien. Wir erarbeiten den rechtlichen Rahmen der Mitbestimmung und Handlungsoptionen in der Umsetzung. Zum Nutzen der Kolleginnen und Kollegen und des Betriebes. Hierbei spielt auch die Eingliederung prekär Beschäftigter eine bedeutende Rolle. Seminarnummer WA 01 110905 02 Termin 05.09.2011 - 09.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick” erforderlich. 41 3 Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung Der Betrieb ist bunt. Und das ist auch gut so! Chancengleichheit und Antidiskriminierung als gesetzlicher Auftrag für Betriebs- und Personalräte NEU DIE Belegschaft, deren Interessen ein Betriebsrat vertritt, gibt es nicht mehr. Die Beschäftigten weisen in Bezug auf Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, sexueller Orientierung, körperlicher Befähigung, Ausbildung, Familienstand, ... Unterschiede und Gemeinsamkeiten auf. Diese Vielfalt (Diversity) ist mit unterschiedlichen Interessenlagen verbunden und muss sowohl aus rechtlichen Gründen (z. B. §§ 75 und 80 BetrVG, AGG), wie aus strategischen Überlegungen in der Arbeit von BR/PR berücksichtigt werden. Das Seminar regt zur Auseinandersetzung mit Vielfalt im Betrieb an und stellt mit „Managing Diversity” ein Konzept zum Umgang mit Unterschieden vor. Vielfalt als Realität im Betrieb BetrVG und AGG als rechtlicher Rahmen Das tun wir doch schon - Maßnahmen gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit Managing Diversity - Konzept mit vielen Möglichkeiten, Erarbeitung von Handlungsstrategien Seminarnummer Termin WA 01 111107 02 07.11.2011 - 11.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Das Beschwerderecht Dieses Kurzseminar behandelt das wichtige Recht des/der Arbeitnehmers/-in, sich nach § 84 BetrVG beschweren zu können. Zielgruppe des Seminars sind alle BRMitglieder, die sich Kenntnisse über die Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat aneignen möchten, um bei Beschwerden von Mitarbeitern/-innen richtig und angemessen reagieren zu können. Gegenstand der Beschwerde Einlegung der Beschwerde Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat Berechtigung von Beschwerden Streitigkeiten 42 Seminarnummer WA 01 110622 02 Termin 22.06.2011 - 24.06.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Beteiligungsrechte der gesetzlichen Interessenvertretung JAV und Betriebsrat – gemeinsam stärker! NEU Eigene Aufgaben in Abgrenzung zum anderen Gremium kennen, Zusammenarbeit verbessern, Nachwuchsförderung oder Konkurrenz? Diese Frage stellen sich Betriebsräte, wenn es um die Zusammenarbeit mit der JAV geht. Aber ist das eigentlich ein Widerspruch? Ist es nicht eher ein Vorteil, junge und engagierte Kolleginnen und Kollegen zu fördern, zugunsten der Beschäftigten, zugunsten zukünftiger BRs? Wir klären in diesem Seminar die rechtlichen und strategischen Fragen einer effektiven Zusammenarbeit. Es geht u. a. um Aufgaben und Aufgabenabgrenzung Umsetzung der JAV-Vorhaben durch den BR gegenseitige Unterstützung Uns geht es aber auch um einen organisierten Wissenstransfer und eine gezielte Personalentwicklung für die Interessenvertretung. 3 Idealerweise nehmen Mitglieder des Betriebsrates und der JAV gemeinsam teil. Seminarnummer WA 01 110606 04 WA 01 111024 11 Termin 06.06.2011 - 10.06.2011 24.10.2011 - 28.10.2011 Freistellungsgrundlage Zielgruppe § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Betriebsratsmitglieder und JAV-Mitglieder JAV und Personalrat – gemeinsam stärker! NEU Eigene Aufgaben in Abgrenzung zum anderen Gremium kennen, Zusammenarbeit verbessern, Nachwuchsförderung oder Konkurrenz? Diese Fragen stellen sich Personalräte, wenn es um die Zusammenarbeit mit der JAV geht. Aber ist das eigentlich ein Widerspruch? Ist es nicht eher ein Vorteil, junge und engagierte Kolleginnen und Kollegen zu fördern, zugunsten der Beschäftigten, zugunsten zukünftiger PRs? Wir klären in diesem Seminar die rechtlichen und strategischen Fragen einer effektiven Zusammenarbeit. Es geht u. a. um Aufgaben und Aufgabenabgrenzung Umsetzung der JAV-Vorhaben durch den PR gegenseitige Unterstützung Uns geht es aber auch um einen organisierten Wissenstransfer und eine gezielte Personalentwicklung für die Interessenvertretung. Idealerweise nehmen Mitglieder des Personalrates und der JAV gemeinsam teil. Seminarnummer WA 01 110606 14 WA 01 111024 01 Termin 06.06.2011 - 10.06.2011 24.10.2011 - 28.10.2011 Freistellungsgrundlage Zielgruppe § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Personalratsmitglieder und JAV-Mitglieder 43 Arbeits- und Sozialrecht Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung In einer Zeit, in der das Management oftmals sehr kurzfristig Entscheidungen trifft um auf die „Erfordernisse des Marktes” zu reagieren, werden auch die Arbeitnehmer/-innen häufig sehr kurzfristig mit einer Änderung ihrer Arbeitsbedingungen konfrontiert. Sind die Weisungen des Arbeitgebers durch den Arbeitsvertrag gedeckt oder liegt eine Überschreitung des Direktionsrechts vor? Wie konkret muss der Arbeitsvertrag im Hinblick auf „Inhalt, Ort und Zeit” sein? Was sind „Versetzungsklauseln”? Was ist eine Änderungskündigung und wie kann man sich dagegen wehren? Welche Möglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung, um Einfluss zu nehmen? Seminarnummer WA 01 111205 04 Termin 05.12.2011 - 09.12.2011 Freistellungsgrundlage: § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Vorformulierte Arbeitsverträge – was geht das den Betriebsrat an? Das BGB ist vor einigen Jahren einer grundlegenden Modernisierung unterzogen worden. Vorformulierte Arbeitsverträge (AGB) sind seitdem einer strengeren rechtlichen Kontrolle unterworfen. Altverträge müssen den neuen Vorgaben angepasst werden. Mittlerweile hat sich das Bundesarbeitsgericht in zahlreichen Urteilen mit dem Neuregelungen auseinandergesetzt. Aufgabe des Betriebsrates ist es, die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zu überwachen. Eine anspruchsvolle Aufgabe, die zu lösen das BAG den Betriebsräten zuweist. Dieser muss sich selbst sachkundig machen. Was verbirgt sich hinter der „Schuldrechtsreform”? Wie wenden die Arbeitsgerichte das neue Recht an? Welche Möglichkeiten der Änderung von „Altverträgen” gibt es und was bedeutet die Zustimmung des Betriebsrates? Wo und wie kann der Betriebsrat Einfluss nehmen? 44 Seminarnummer WA 01 111212 02 Termin 12.12.2011 - 14.12.2011 Freistellungsgrundlage: § 37 (6) Arbeits- und Sozialrecht Für eine Arbeitswelt ohne Diskriminierung! Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) kennen und umsetzen Jeder Mensch hat das Recht auf einen diskriminierungsfreien Alltag. Im Arbeitsleben ist der Schutz vor Diskriminierungen wegen Abstammung, Herkunft, Alter, körperlicher Beeinträchtigung oder sexueller Identität eine wichtige Aufgabe von Betriebs-/ Personalräten. Mit dem AGG gibt der Gesetzgeber ihnen dafür ein weiteres Instrument in die Hand. In diesem Seminar lernen Sie die Beteiligungsrechte, die sich für Ihre Arbeit ergeben, kennen. Ferner werden aktuelle gerichtliche Entscheidungen zum AGG besprochen und Strategien für die eigene Arbeit entwickelt. Überblick über das AGG Was ist Benachteiligung, was ist Diskriminierung? Rechtliche Pflichten und Möglichkeiten Personalfragebögen, Einstellungspraxis, Betriebs-/Dienstvereinbarungen auf dem Prüfstand Mustervereinbarung zur Beschwerdestelle Seminarnummer WA 01 110207 07 WA 01 110912 07 Termin 07.02.2011 - 11.02.2011 12.09.2011 - 16.09.2011 Freistellungsgrundlage: § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer NEU Der demografische Wandel und die fragwürdige Verlängerung des Arbeitslebens durch die sog. „Rente mit 67” werden dazu führen, dass der Anteil der älteren ArbeitnehmerInnen an den Belegschaften zunehmen wird. Daraus ergeben sich neue rechtliche Fragestellungen. Dieses Seminar richtet sich nicht nur an unmittelbar Betroffene, sondern an alle Betriebsratsmitglieder, die sich diesen stellen wollen. Behandelt werden u. a. folgende Themen: Was ist eigentlich ein „älterer” Arbeitnehmer/eine „ältere” Arbeitnehmerin? Welche arbeitsrechtlichen Schutzmechanismen greifen? Wo und wie schützen Tarifverträge? Wie verhalten sich diese zum Verbot der Diskriminierung wegen Alters? Was ist zu beachten bei freiwilligem vorzeitigem Ausscheiden (Aufhebungsvertrag, Auswirkungen auf Rentenansprüche) Welche Handlungsoptionen hat die Interessenvertretung? Seminarnummer WA 01 110530 05 Termin 30.05.2011 - 01.06.2011 Freistellungsgrundlage: § 37 (6), § 46 (6) 45 3 Arbeits- und Sozialrecht Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG) Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sind zwei wichtige Teilbereiche des Arbeitsrechts geregelt. Befristet und in Teilzeit Beschäftigte stehen häufig am Rand der Belegschaft und bedürfen einer besonderen Unterstützung durch die Interessenvertretungen. Neben den Mitbestimmungsrechten werden folgende Themen behandelt: - Verbot der Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit und Befristung - Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit - Zulässigkeit von Befristungen - rechtliche Handlungsmöglichkeiten der ArbeitnehmerInnen und der Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 111121 05 Termin 21.11.2011 - 23.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Recht der Teilzeitarbeit Mit der stetigen Zunahme des Anteils der Teilzeitbeschäftigten gerieten auch die besonderen rechtlichen Aspekte der Behandlung dieser Beschäftigtengruppe in den Fokus der arbeitsrechtlichen Diskussion, Rechtsprechung und Gesetzgebung. Standen zunächst vor allem Fragen der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten im Vordergrund, so gibt es mittlerweile einen gesetzlichen Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit. Behandelt werden folgende Themen Teilzeitarbeit Entwicklung und Bestandsaufnahme Das Verbot der Diskriminierung wegen Teilzeitarbeit Der Anspruch auf Verkürzung bzw. Verlängerung der Arbeitszeit Probleme der Alterteilzeit Mitbestimmungsrechte des BR 46 Seminarnummer WA 01 110905 08 Termin 05.09.2011 - 07.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Arbeits- und Sozialrecht Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld Rund um das „Kinder in die Welt setzen” stellt sich für viele Eltern die Frage, wie dieses mit der Berufstätigkeit in Einklang zu bringen ist. Dient das Mutterschutzrecht (MuSchG) vorrangig dem Gesundheitsschutz der werdenden Mutter und des ungeborenen Kindes, so verfolgen die Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld (BErzGG) vorrangig das Ziel, den jungen Eltern die ersten Jahre nach der Geburt zu erleichtern. Betriebs- und Personalräte sollten in der Lage sein, nicht nur die Einhaltung dieser wichtigen Gesetze zu überwachen, sondern in Konfliktsituationen den betroffenen Arbeitnehmer/-innen mit Tipps zur Seite zu stehen. Seminarnummer WA 01 111019 06 Termin 19.10.2011 - 21.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) 3 Familie und Beruf – rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten Wenn in diesem Lande tatsächlich zu wenig Kinder geboren werden, dann hat das sicherlich auch damit zu tun, dass potentielle Eltern Beruf und Karriere den Vorrang einräumen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass es häufig schwierig ist, Kinder und Beruf miteinander in Einklang zu bringen. Unser Arbeitsrecht hält andererseits schon heute eine Menge rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten bereit. Erhebliche Neuerungen ergeben sich auch aus dem Pflegezeitgesetz. Wie funktionieren Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld? Was tun, wenn das Kind krank ist? Wer zahlt? Wie lässt sich die Arbeitszeit an familiäre Erfordernisse anpassen? Was schützt vor Diskriminierungen? Welche Gestaltungsmöglichkeiten hat die gesetzliche Interessenvertretung? Was können die Tarifvertragsparteien tun? Seminarnummer WA 01 110907 08 Termin 07.09.2011 - 09.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R. 47 Arbeits- und Sozialrecht Was, wenn mal etwas schiefgeht? – Ermahnung, Abmahnung, Haftung: Was kann die Interessenvertretung tun? Im Kündigungsrecht gilt das „ultima-ratio-prinzip” - d. h. der Arbeitgeber muss vor Ausspruch einer Kündigung prüfen, ob es auch mit einem milderen Mittel getan sein könnte. Unser Arbeitsrecht hält zahlreiche „mildere” Optionen bereit, aber häufig mangelt es den Verantwortlichen an Phantasie. Hier ist die gesetzliche Interessenvertretung besonders gefordert, mit vernünftigen Vorschlägen kann u. U. eine Kündigung im Vorfeld abgewendet werden. Was ist eine Abmahnung? Wann ist eine Abmahnung erforderlich? Was unterscheidet die Abmahnung von der Ermahnung? Wann haftet ein/e Arbeitnehmer/-in für Schäden? Was ist eine Betriebsbuße? Welche Mitbestimmungsrechte haben BR/PR? Wie können BR/PR Kündigungen vermeiden? Seminarnummer WA 01 111214 02 Termin 14.12.2011 - 16.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Arbeitsverhältnis zu Ende – worauf ist zu achten? Egal wie und aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis beendet wurde wenn Arbeitnehmer/-innen ausscheiden, sind sie noch einmal auf tatkräftige Unterstützung des Betriebsrats angewiesen. Sind die Kündigungsfristen eingehalten? Müssen rechtliche Schritte innerhalb bestimmter Fristen eingeleitet werden? Wie sieht es mit dem Zeugnis aus - ist es formal und inhaltlich korrekt? Was ist mit den Arbeitspapieren? Was ist im Hinblick auf die Agentur für Arbeit zu beachten? Sind noch Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber offen? Was ist z. B. mit dem Resturlaub? Was ist mit eventuellen Wettbewerbsverboten? 48 Seminarnummer WA 01 111031 04 Termin 31.10.2011 - 02.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Arbeits- und Sozialrecht Aufhebungsverträge – was der Betriebsrat wissen sollte iele Unternehmen bevorzugen den Abschluss von Aufhebungsverträgen als Mittel zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Man vermeidet so lästige Kündigungsschutzprozesse, der Betriebsrat kann außen vor gehalten und die Arbeitnehmer/innen leichter „über den Tisch gezogen” werden. Auch wenn es nicht die Aufgabe des Betriebsrats sein kann, Arbeitnehmer/-innen beim Abschluss von Aufhebungsverträgen zu beraten, ist es wichtig, diese auf die Risiken und Nebenwirkungen hinzuweisen, z. B. auf Betriebsversammlungen, in der Sprechstunde und im Rahmen von Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Dafür sind grundlegende Kenntnisse über Zustandekommen, Inhalt und Wirkung von Aufhebungsverträgen erforderlich. Seminarnummer WA 01 111017 06 Termin 17.10.2011 - 19.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 3 Urlaubsrecht – was der Betriebsrat wissen sollte Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht in Urlaubsangelegenheiten (§ 87 (1) Zi. 5 BetrVG). Doch damit sind lediglich Teilaspekte des Themas erfasst. Was ist, wenn Arbeitnehmer/-innen während des Urlaubs erkranken? Was ist während des Urlaubs erlaubt, was nicht? Wie verhält es sich mit der Verfallbarkeit des Urlaubsanspruches? Kann man Urlaubsansprüche ansparen? Kann der gesamte Urlaub „am Stück” genommen werden? Wie errechnet sich das Urlaubsentgelt? Was ist mit dem Urlaubsgeld? Wie funktioniert der Bildungsurlaub? Was regeln Tarifverträge? Seminarnummer WA 01 111102 04 Termin 02.11.2011 - 04.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 49 Arbeits- und Sozialrecht Arbeitsunfähigkeit und Krankheit im Arbeitsund Sozialrecht Krankheiten können, vor allem wenn sie zu häufiger oder längerer Arbeitsunfähigkeit führen, erhebliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Ursache ist, neben einer vorurteilsbeladenen öffentlichen Diskussion („Urlaub auf gelbem Schein”), häufig Unwissenheit, sowohl auf Seiten der Arbeitgeber, als auch auf Seiten der gesetzlichen Interessenvertretung. Wo liegen die Ursachen betrieblicher Krankenstände? Die Pflichten der Arbeitnehmer/-innen bei Erkrankung Personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Erkrankung (u. a.: Versetzung/ Kündigung) Wie lange gibt es Geld vom Arbeitgeber? Was leisten die Krankenkassen? Welche Möglichkeiten hat die betriebliche Interessenvertretung? Seminarnummer WA 01 111128 05 Termin 28.11.2011 - 02.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Grundlagenseminar zum Sozialrecht für die gesetzliche Interessenvertretung Angefangen von der Mitbestimmung bei der Einstellung, bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses - überall bestehen Schnittstellen zwischen Arbeits- und Sozialrecht. Grundlagen der sozialen Sicherung Änderungen im Kündigungsschutzgesetz Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Folgen Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften Leiharbeit, Minijobs und Befristung Beschäftigungssichernde Regelungen und soziale Folgen, Kurzarbeit Transfermaßnahmen 50 Seminarnummer WA 01 111219 02 Termin 19.12.2011 - 23.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) TVöD TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick NEU Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist die wichtigste Rechtsquelle für die Arbeitsverhältnisse bei Bund, Gemeinden und TVöD - Anwendern. Er bringt mit neuer Struktur Einheitlichkeit in die Tariflandschaft des öffentlichen Dienstes und verändert diese durch neue Themen und Regelungen in beispielloser Weise. Weiterhin sind die Gestaltungs - und Überwachungsaufträge für Betriebs - und Personalräte durch Öffnungsklauseln deutlich ausgeweitet. Diese setzen die gründliche Kenntnis eben dieses Tarifvertrags voraus. Das Seminar bietet neben einem allgemeinen Überblick einen umfassende und fundierte Erläuterung und Auseinandersetzung mit den Zielen und Grundbegriffen des TVöD in seinem allgemeinen Teil. Dabei werden alle Themenbereiche bearbeitet, für Vertiefungen z. B. zu den Themen Arbeitszeit und leistungsorientierte Bezahlung verweisen wir auf die entsprechenden Aufbau - und Spezialangebote. Seminarnummer WA 01 110110 01 WA 01 110606 01 WA 01 110905 01 Termin 10.01.2011 - 14.01.2011 06.06.2011 - 10.06.2011 05.09.2011 - 09.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R. Regina Gina Maier – Bildungssekretärin (Öffentlichkeitsarbeit, Organizing, Arbeits- und Gesundheitsschutz) 51 3 TVöD TVöD-Spezialseminar: Sozial- und Erziehungsdienst mit betrieblicher Gesundheitsförderung Stress, Leistungsverdichtung, körperliche und psychische Belastungen am Arbeitsplatz nehmen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gesundheitsgefährdende Dimensionen an. Der TV „Betrieblichen Gesundheitsförderung im Sozial- und Erziehungsdienst“ trägt dem Rechnung und bietet individuelle und kollektive Ansatzpunkte, um Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu reduzieren und Arbeitsbedingungen zu verwirklichen, die den Beschäftigten zuträglich sind. TV „Betrieblichen Gesundheitsförderung“ und Umsetzungsmöglichkeiten (u. a. betriebliche Kommissionen, Gesundheitszirkel)/Anknüpfung zum TVöD Schwerpunkte arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen im Sozial- und Erziehungsdienst Grundlagen, Aufgaben der BR/PR/MAV im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Gefährdungsbeurteilung als Handlungsinstrument des BR/PR/MAV Seminarnummer WA 01 110117 01 WA 01 111031 11 Termin 17.01.2011 - 19.01.2011 31.10.2011 - 02.11.2011 Freistellungsgrundlage: § 37 (6), § 46 (6), LPersVG § 96 (4/8) TVöD-Aufbauseminar: Regelungen und Gestaltung der Arbeitszeit Im TVöD gibt es eine Reihe von Regelungen zu Arbeitszeitmodellen und Arbeitszeitgestaltung. Dadurch trägt er zur Flexibilisierung der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst bei. Das Seminar behandelt die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Arbeitszeitgestaltung, definiert und erläutert die unterschiedlichen Regelungen und Begriffe des TVöD zu diesem Thema. Bearbeitet werden die Aufgaben und Beteiligungsrechte der Interessenvertretung sowie die Gestaltung einer Betriebs-/Dienstvereinbarung. Gesetzliche und tarifliche Regelungen zur Arbeitszeit. Begriffe zur Arbeitszeit: – Sonntags-, Feiertags-, Nachtarbeit, Wechselschicht- und Schichtarbeit – Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit – Arbeitszeitkorridor, Rahmenzeit und Gleitzeit – Arbeitszeitkonten und Arbeitszeitfaktorisierung Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeitgestaltung, Kernpunkte von Betriebs-/Dienstvereinbarungen 52 Seminarnummer WA 01 110131 01 Termin 31.01.2011 - 04.02.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) TVöD TVöD-Aufbauseminar: Eingruppierungsrecht Für den TVöD wird zurzeit noch eine neue Entgeltordnung verhandelt. Bis zum Abschluss gilt für die Angestellten von Bund, Ländern und Kommunen das Eingruppierungsrecht des BAT/BAT-O weiter. Im Seminar wird auf der Grundlage des jeweils aktuellen Verhandlungsstandes gearbeitet. Bereits klar ist, dass grundlegende Tarifbestandteile wie die Grundsätze der Tarifautomatik sowie die Definition des Arbeitsvorganges als Bewertungseinheit erhalten bleiben. Die Eingruppierung der Angestellten wird derzeit noch innerhalb der BAT-Systematik in den §§ 22 ff. geregelt. PRs und BRs bestimmen bei der Eingruppierung mit. Ihnen obliegt somit die Aufgabe, Eingruppierungen auf ihre tarifliche Richtigkeit hin zu überprüfen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist es notwendig, dass die gesetzlichen Interessenvertretungen des öffentlichen Dienstes den Grundsatz der Tarifautomatik, den Aufbau der Vergütungsordnung sowie spezielle Eingruppierungsfragen verstehen und in der Praxis anwenden können. Seminarnummer WA 01 110627 01 WA 01 111128 01 Termin 27.06.2011 - 01.07.2011 28.11.2011 - 02.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R. Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick” erforderlich. TVöD-Aufbauseminar: Leistungsorientierte Bezahlung Die Einführung leistungsbezogener Entgeltkomponenten ist wesentlicher Bestandteil der Tarifreform im öffentlichen Dienst. Neben leistungsbezogener Stufenaufstiege haben sich die Tarifvertragsparteien auf die Einführung leistungsorientierter Vergütungsanteile geeinigt. Das Seminar erarbeitet Ziele und Methoden dieser leistungsbezogenen Vergütung im TVöD, Finanzierung und Volumen sowie Chancen und Risiken für die Beschäftigten. Das Seminar wendet sich an Betriebs-/Personalratsmitglieder, die sich mit der Anwendung des neuen Tarifrechts vertraut machen wollen. Es vermittelt handlungsorientiertes Wissen und praxisnahe Hilfestellung bei der Umsetzung betrieblicher Regelungen zur Gestaltung erfolgs- und leistungsabhängiger Vergütungen. Die Seminarinhalte in Stichworten: Die Regelungen des TVöD zur leistungsbezogenen Vergütung Grundsätze und Methoden leistungsbezogener Vergütung Tarifvertragliche und betriebliche Regelungen zur Gestaltung leistungs- und erfolgsabhängiger Vergütung Seminarnummer Termin WA 01 110131 11 31.01.2011 - 04.02.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R. Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick” erforderlich. 53 3 Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme „Gesunde Arbeit – Gesunder Betrieb” – Grundlagenseminar Arbeits- und Gesundheitsschutz für die gesetzliche Interessenvertretungen Arbeits- und Gesundheitsschutz zählt zu den zentralen Handlungsfeldern der gesetzlichen Interessenvertretungen. Dafür vermittelt das Seminar folgende Handlungsgrundlagen Aufgaben, Rechte und Handlungsmöglichkeiten von BR, PR, MAV, SBV, Arbeitsschutzausschuss Arbeit - Gesundheit - Krankheit: Zusammenhänge und Trends Ansätze und Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Arbeitsschutzsystem Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG Betriebliche Gesundheitsförderung Kosten-/Nutzen-Bilanz: Argumente und Praxisbeispiele Die Rolle als Interessenvertreter/-in in diesem Aufgabengebiet wird angesichts der steigenden Belastungen der Beschäftigten herausgearbeitet, und praktische Ideen zum „gesunden” Betrieb werden entwickelt. Seminarnummer WA 01 110214 02 Termin 14.02.2011 - 18.02.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Gesundheit fordern – Gesundheit fördern Grundlagen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes Arbeits- und Gesundheitsschutz als eine der zentralen Aufgaben gewählter Interessenvertreter/-innen, bietet einen vielseitigen Handlungsrahmen auf der Basis gesetzlicher Grundlagen. NEU Nach diesen gesetzlichen Bestimmungen müssen Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes gesichert und kontinuierlich verbessert werden. Deshalb gilt es für Interessenvertreter/-innen, Durchsetzungsmöglichkeiten für die betriebliche Praxis zu gestalten und umzusetzen. Rechtliche Grundlagen Beteiligungsrechte und Umsetzungsmöglichkeiten Entwicklung betrieblicher Gesundheitsprävention 54 Seminarnummer WA 01 110926 06 Termin 26.09.2011 - 30.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme Betriebliches Gesundheitsmanagement – eine Aufgabe der Interessenvertretung (BR/PR/MAV/SBV) Ob in der Industrie, im Dienstleistungsbereich oder im öffentlichen Dienst: Wo man hinschaut finden systematische Krankenrückkehrgespräche statt. Ist dies ein adäquates Instrument dass die Menschen nicht mehr so häufig krank werden oder gehen die Beschäftigten krank zur Arbeit? Im Seminar sollen die Hintergründe der Krankenstandsentwicklung aufgezeigt und das Instrument Krankenrückkehrgespräche aus Sicht der Beschäftigten kritisch bewertet werden. Es sollen außerdem Strategien für ein umfassendes Gesundheitsmanagement ohne Krankenrückkehrgespräche aufgezeigt werden. Seminarnummer WA 01 110502 05 Termin 02.05.2011 - 06.05.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)? Eine Hilfe zur Überwindung von Krankheiten?! NEU In der Industrie, im Dienstleistungsbereich wie im öffentlichen Dienst gibt es systematische Krankenrückkehrgespräche. Ist dies ein adäquates Instrument, damit die Beschäftigten nicht mehr häufig krank werden oder gehen sie dann krank zur Arbeit? Im Seminar sollen die Hintergründe der Krankenstandsentwicklung aufgezeigt und die Instrumente Krankenrückkehrgespräche und BEM aus Sicht der Beschäftigten kritisch bewertet werden. Strategien für ein umfassendes Gesundheitsmanagement mit BEM als Hilfe und Unterstützung für häufig oder lange Kranke werden entwickelt. Seminarnummer WA 01 110131 06 Termin 31.01.2011 - 04.02.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) 55 3 Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme Zwischen Vernunft und Pflicht – Betriebliche Managementinstrumente im Widerspruch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)!? NEU Der betriebliche Alltag zeigt, dass Managementmethoden nur isoliert betrachtet werden. Eine Verzahnung oder Überschneidung von Managementinstrumenten und betrieblichem Eingliederungsmanagement macht eine ebensolche Verzahnung und Überschneidung in den Handlungsansätzen der gesetzlichen Interessenvertretung notwendig. Nur über eine Gesamtbetrachtung dieser Einflüsse lassen sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen (BetrVG, SGB VII, etc.) zur Personalplanung und BEM effektiv als Instrumente nutzen. Die spannende Frage ist dabei, wie kann die gesetzliche Interessenvertretung die Managementinstrumente für ihre eigene Aufgabenerfüllung nutzen und ihre Handlungsspielräume bestmöglich erweitern und ausschöpfen? In diesem Seminar diskutieren wir handlungsorientiert über Personalplanung – Personalentwicklung – Qualifizierung BEM – Gesundheitsmanagement – Gefährdungsbeurteilung – „Gute Arbeit“ Seminarnummer WA 01 111212 07 Termin 12.12.2011 - 16.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 4/8 Gutes Klima, gute Gesundheit – wohlfühlen im Betrieb. Wie Arbeit nicht krank macht. Betriebsklima, psychische Belastungen und Gesundheitsschutz. Das Arbeitsklima verschlechtert sich in vielen Betrieben und Dienststellen. Durch Umstrukturierungen und Personalabbau nimmt der Streß zu. Die neue Arbeitsschutzgesetzgebung bezieht psychische Belastungen wie Stress, Mobbing und Burnout in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz ein. So muss der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen auch Gefährdungen durch psychische Belastungen ermitteln und die Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes daran orientieren. Die Gefährdungsbeurteilung unterliegt der Mitbestimmung. Teilnehmerorientiert setzen wir uns mit folgenden Themen auseinander: Psychosoziale Belastungen und Gefährdungen Betriebsklima, Umstrukturierungen und Personalabbau als Stressfaktoren Stress und betriebliche Fehlzeiten Psychische Belastungen und Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz Handlungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung Seminarnummer Termin WA 01 110614 06 14.06.2011 - 17.06.2011 Freistellungsgrundlage 56 § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme Vorbeugen ist besser: Burnout – Interessenvertretungen werden aktiv! Der Wandel der Arbeitswelt hinterläßt seine Spuren. Leistungsverdichtung am Arbeitsplatz spürt jede/r.Gesundheitliche Konsequenzen und wirtschaftliche Kosten sind die Folge- für Arbeitgeber, den Staat und alle Beschäftigten -ganz persönlich. Betriebs- und Personalräte/-innen sind dringend gefordert, aktiv zu werden. Burnout-Symptomatik differenziert wahrnehmen Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen stärken und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers einfordern Aufklärung im Betrieb Maßnahmen im Betrieb planen und durchführen Chancen und Grenzen der Betriebs- und Personalratsarbeit beim Thema Burnout Gespräche mit Betroffenen führen Seminarnummer WA 01 110411 02 WA 01 111121 02 Termin 11.04.2011 - 15.04.2011 21.11.2011 - 25.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) „Stimmt das Klima noch?” Mobbing in Betrieb und Verwaltung Der Psychoterror am Arbeitsplatz nimmt ständig zu: Gesundheitliche Gefährdungen und wirtschaftliche Nachteile für alle Beteiligten sind die Folge. Häufige Ursachen sind Mängel in der Arbeitsorganisation und Personalführung sowie konkurrenzorientierte Umgangsformen. Personal- und Betriebsräte und Mitarbeiter(innen)vertretungen sind gefragt, den Beteiligten hilfreich zur Seite zu stehen und Möglichkeiten der Prävention zu erarbeiten. Ursachen und Verlaufsformen von Mobbingprozessen Möglichkeiten der Hilfe und Prävention Was können Betriebs- und Personalräte tun? Elemente von Betriebs- und Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 110307 07 WA 01 110829 02 WA 01 111107 01 Termin 07.03.2011 - 11.03.2011 29.08.2011 - 02.09.2011 07.11.2011 - 11.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. 57 3 Arbeits- und Gesundheitsschutz/Suchtprobleme Wie viel Sucht verträgt der Mensch? ... und wie gehen wir am Arbeitsplatz damit um? Jede/r 7. Deutsche hat einen riskanten Umgang mit Alkohol oder ist von Medikamenten abhängig. Noch erschreckender ist die Zahl derer, die im Graubereich leben. Betriebliche Interessenvertretungen sind zunehmend mit Suchtproblemen am Arbeitsplatz konfrontiert. Jede/r weiß, wie schwer es fällt, auffällig gewordene Kollegen/-innen auf eine vermutete oder offensichtliche Suchtproblematik angemessen anzusprechen. Dies Seminar vermittelt Handlungskompetenz in folgenden Themenfeldern: Ursachen, Formen und Folgen von Abhängigkeitserkrankungen Hilfsmöglichkeiten und Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe Rahmenbedingungen der betrieblichen Suchtkrankenhilfe Kommunikation und Gesprächsführung in der Beratung Seminarnummer Termin WA 01 110711 01 11.07.2011 - 15.07.2011 WA 01 111017 02 17.10.2011 - 21.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), § 10 (5) BGleiG o.v.R. Vorkenntnisse Grundlagenwissen im jeweiligen Recht der gesetzlichen Interessenvertretungen (BR/PR/MAV usw.) Gesprächsführung mit Kollegen-/innen zu heiklen Themen – „Wenn ich nur wüßte, wie ich es ansprechen soll ...?” Diese Frage stellen sich viele gesetzliche Interessenvertretungen, wenn es darum geht, eventuell Betroffene auf Themen wie Alkohol, Sucht, Drogen, Mobbing oder Burnout anzusprechen. Es ist heikel, es geht um Tabus, vielleicht ist es eine unberechtigte Vermutung... Viele Gründe halten uns oft davon ab, diese schwierigen Themen anzupacken. Noch mehr Gründe sprechen dafür, diese wichtige Aufgabe der gesetzlichen Interessenvertretung wahr zu nehmen und dadurch die nötige Unterstützung für die Betroffenen zu ermöglichen. Grundzüge der Gesprächsführung Zielgruppenspezifische Kommunikation mit persönlich Betroffenen, dem Arbeitgeber und mit Co-Abhängigen 58 Seminarnummer WA 01 111010 06 Termin 10.10.2011 - 14.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft Betriebswirtschaft für Betriebsräte Betriebswirtschaftliche Daten und deren Interpretation bestimmen zunehmend das Handeln der betrieblichen Interessenvertretung. Unternehmenspolitik und betriebliche Veränderungsprozesse werden auf Wirtschaftsdaten abgestützt, die oft die „Macht des Faktischen” vermitteln. Die Kenntnis zentraler Grundlagen der Betriebswirtschaft dient zur „Entzauberung” komplexer Zahlenwerke und erhöht die Handlungssicherheit im Gremium. Konsequentes Analysieren zentraler wirtschaftlicher Daten und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Beschäftigten ist eine wichtige Grundlage für strategisches Handeln. Das Seminar orientiert sich praxisnah an den zentralen Informationsbedürfnissen von Mitgliedern gesetzlicher Interessenvertretungen. Seminarnummer WA 01 110516 02 Termin 16.05.2011 - 20.05.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 3 Betriebsräte und „die (Wirtschafts-)Krise” NEU Vor dem Hintergrund der Weltwirtschaftskrise und der äußerst unsicheren Zukunft vieler Betriebe und ihrer Beschäftigten, wird der Aufbau einer eigenen, auf Früherkennung, Risiken und Chancen für die Beschäftigung und die Steuerungsmöglichkeiten ausgerichteten Informationsstruktur der Betriebsräte immer notwendiger. Die Durchsetzung eigener Datenstrukturen und ihrer Interpretation wird ein wesentlicher Bestandteil erfolgreicher Betriebsratsarbeit. Wir erarbeiten ein auf die betriebliche Situation abgestimmtes Dateninformationsund bewertungssytem als praxisorientierte Arbeitshilfe und entwickeln Indikatoren für Problem- und Entwicklungsfelder. Seminarnummer WA 01 110509 05 Termin 09.05.2011 - 13.05.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BR 1” ist erforderlich. 59 Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft Bilanzen lesen und verstehen Eine langfristig erfolgreiche Betriebsratsarbeit braucht zuverlässige und verwertbare Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens. Die Ermittlung und Verarbeitung dieser Informationen setzt eine entsprechende Qualifikation der Interessenvertretung voraus. Insbesondere aus dem Jahresabschluss sind die Daten zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Situation eines Unternehmens zu erkennen. Bei der Durchführung solcher Analysen ist der Einsatz von Standardsoftware wie Excel bereits eine entscheidende Unterstützung. Wir erarbeiten uns praxisorientierte Arbeitshilfen, die im Betrieb konkret angewandt werden können. Seminarnummer WA 01 111128 02 Termin 28.11.2011 - 02.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Wem gehört eigentlich „mein” Betrieb? – Die Rechtsform bestimmt das Kapital NEU Ob der Betrieb eine GmbH, eine AG oder z. B. eine KG ist, wissen wir. Aber welchen Einfluss hat die Rechtsform auf den Betrieb/das Unternehmen und seine Beschäftigten? Warum hat die Entscheidung über die Rechtsform Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung des Betriebes? Was ist und was bedeutet überhaupt Basel II? Der Betriebsrat ist bei diesem Thema gefordert. Und wir unterstützen dabei. Im Seminar werden diese Themen so aufgearbeitet, dass keinerlei Vorkenntnisse erforderlich sind. Es geht nicht darum, die Finanzierungsform zu erfinden, sondern darum, die Auswirkungen von Managemententscheidungen rechtzeitig zu verstehen. Einflussmöglichkeiten der BR gibt es immer dann, wenn Betriebsänderungen Folge einer neuen Rechtsform sind. Aktiengesellschaft, GmbH und Kommanditgesellschaft Finanzierungsformen und -wege die ArbeitnehmerInnen als KapitalgeberInnen Instrumente zur „Früherkennung” Standardcheck mit Kennzahlen Gesetzliche Grundlagen und Einflussmöglichkeiten des BR Seminarnummer Termin WA 01 110228 01 28.02.2011 - 04.03.2011 Freistellungsgrundlage 60 § 37 (6) Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft Outsourcing Auslagern oder Ausgliedern von betrieblichen Aufgaben, Abteilungen und Betriebsteilen ist eine beliebte Strategie in Unternehmen. Das sogenannte „Outsourcing” hat Konjunktur. Betriebs- und Personalräte sollten sich frühestmöglich mit den Folgen, aber auch mit den möglichen Gegenstrategien auseinandersetzen. Vorratswissen kann hier vor bösen Überraschungen schützen. Wir beraten in diesem Seminar u. a. über die Regelungen der Umstruktuierung Verschmelzung von Unternehmen Aufspaltungen, Abspaltungen und Ausgliederungen „Betriebsübergang” und Schutzvorschriften des § 613a BGB Outsourcing als Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG 3 Handlungsmöglichkeiten und Gegenstrategien Seminarnummer WA 01 111004 05 Termin 04.10.2011 - 07.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) ÖPP – Öffentlich-Private Partnerschaft / PPP – Public Private Partnership „Früher” sahen viele öffentliche Einrichtungen die Lösung ihrer Finanzprobleme in der Privatisierung, Ausgliederung und Organisationsänderung. Heute heißt das Zauberwort „ppp – public private partnership” oder „öpp – öffentlich-private Partnerschaft”. In diesem Seminar wird geklärt, was sich dahinter verbirgt. Die Mitglieder aus Interessensvertretungen erhalten einen Überblick über den rechtlichen Rahmen von PPP/ ÖPP, Privatisierung und Ausgliederung, und welche Vor- und Nachteile dies vor allem für Beschäftigte mit sich bringt. Um die Rechte von Betroffenen zu sichern ist es erforderlich, dass sich Mitglieder in PR und BR frühzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzen, dass sie wissen, welche Gestaltungsrechte sie in diesen Umstrukturierungsprozessen haben und welche sonstigen Handlungsoptionen bestehen. An Praxisbeispielen erarbeiten sie, wie sie im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten handeln können. Seminarnummer WA 01 110321 01 Termin 21.03.2011 - 25.03.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) 61 Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft SAP – eine Einführung für Betriebsräte SAP wird in großen und immer mehr kleineren Unternehmen als betriebswirtschaftliche Software eingesetzt, um einzelne Geschäftsprozesse miteinander zu verbinden. Für die Arbeitsplätze und die Arbeit der Betriebsräte bedeutet der SAP-Einsatz tief greifende Veränderungen bei der Mitbestimmung, beim Datenschutz, bei betrieblichen Abläufen. Das Seminar soll eine Einführung in das komplexe Thema SAP geben. Wir klären hierbei die besonderen Aufgaben für Betriebsräte, ihre Rechte und Möglichkeiten zur Gestaltung und entwickeln Handlungsanleitungen für die Verhandlung und den Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Seminarnummer WA 01 110228 02 Termin 28.02.2011 - 04.03.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Personalplanung und Personalentwicklung – Grundlagen für Betriebs- und Personalräte Wirtschaftliche und technische Entwicklungen führen zu höheren Anforderungen an das Personal in den Betrieben und Verwaltungen. Deshalb werden moderne Personalplanungs- und Entwicklungskonzepte immer wichtiger für den wirtschaftlichen Erfolg. Damit die Beschäftigteninteressen angemessene Berücksichtigung finden, ist es erforderlich, dass die Betriebs- und Personalräte Planung, Umsetzung und Controlling der Personalplanungsmaßnahmen im Rahmen der Personalentwicklung mitgestalten. Methoden und Instrumente der Personalplanung und Personalbedarfsentwicklung Moderne Personalentwicklungs- und Qualifizierungskonzepte Schnittstellen zur Organisationsentwicklung Rechtliche Grundlagen und Handlungsfelder der Interessenvertretungen 62 Seminarnummer WA 01 110502 02 Termin 02.05.2011 - 06.05.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft Beschäftigungssicherung – strategische Aufgabe des Betriebsrates Die Sicherung der Beschäftigung der Kolleginnen und Kollegen gehört zu den besonderen Aufgaben des Betriebsrates. Wir untersuchen die unterschiedlichen Interessenlagen der Betriebsparteien, klären den rechtlichen Handlungsrahmen und den Zusammenhang von Personalplanung und Beschäftigungssicherung, entwickeln Strategien zum Abbau von prekärer Beschäftigung (Befristungen, LeiharbeitnehmerInnen), untersuchen die Auswirkungen von flexibler Arbeitszeitgestaltung. An betrieblichen Beispielen erarbeiten wir praxisnahe Handlungsoptionen für die gesetzliche Interessenvertretung und probieren die Einbeziehung der Belegschaft in die Umsetzung betriebsrätlicher Ziele. Seminarnummer WA 01 111031 03 Freistellungsgrundlage Termin 31.10.2011 - 04.11.2011 § 37 (6) 3 Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick” ist erforderlich. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse – was kann der Betriebsrat tun? Das Schlagwort vom „Prekariat” bzw. der „Generation Praktikum” macht die Runde. Gemeint sind vor allem junge Akademiker/-innen, die nach Abschluss des Studiums für wenig bis gar kein Entgelt (bei über 100%iger Leistung) versuchen, beruflich einen Fuß in die Tür zu bekommen. Aber auch andere prekäre Vertragsgestaltungen erfreuen sich bei den Unternehmen zunehmender Beliebtheit: freie Mitarbeit, Befristungen, Minijobs, Leiharbeit - gerne auch miteinander kombiniert. Gibt es rechtliche Schranken? Wenn ja, welche und wie können sie wirksam gemacht werden? Gibt es tarifvertragliche Optionen? Was können die betroffenen Betriebsräte tun, um Auswüchse zu verhindern? Seminarnummer WA 01 111004 08 Termin 04.10.2011 - 07.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 63 Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmer(-innen)überlassung Die Zeitarbeit boomt, trotz Krise. Wenn in den letzten Jahren neue Arbeitsplätze entstanden sind, dann vor allem in dieser Branche. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern/-innen (LeihAN) stellt die gesetzlichen Interessenvertretungen in den Entleihbetrieben vor besondere Aufgaben: Zuständigkeit der gesetzlichen Interessenvertretung für entliehene AN Umgang mit Spannungen zwischen Stammbelegschaft und LeihAN Mitwirkungsrechte der Interessenvertretung bei der Umstellung auf den Einsatz von LeihAN Tarifvertragliche Regelungen (MTV Zeitarbeit) Gesetzliche Vorgaben (AÜG, SGB III) In diesem §§-Dschungel müssen die gesetzlichen Interessenvertretungen nicht nur den Überblick behalten, sondern auch aktiv die Arbeits- und Entgeltbedingungen aller Beschäftigtengruppen gestalten. Seminarnummer WA 01 111123 05 Termin 23.11.2011 - 25.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Arbeiten im Alter – Gestaltungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Die demographische Entwicklung bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Auf der einen Seite wird kräftig an einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit gearbeitet, andererseits sind es aber immer noch die älteren ArbeitnehmerInnen, die vorrangig von Arbeitsplatzverlust und gesundheitlichem Verschleiß betroffen sind. Die gesetzlichen Interessenvertretungen haben hier einen Gestaltungsauftrag - alternde Belegschaften erfordern ein breit angelegtes Handeln. Beschäftigungssicherung, Erhalt der Arbeitsfähigkeit Gesundheitsschutz und Prävention Altersgerechte Qualifizierung Veränderungen der Arbeitsorganisation 64 Seminarnummer WA 01 110829 01 Termin 29.08.2011 - 02.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Betriebswirtschaft/Personalwirtschaft Zielvereinbarungen und Mitarbeiter/-innengespräche Hoch motivierte und engagierte Beschäftigte sind sowohl in der Privatwirtschaft als auch im öffentlichen Dienst ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Um die Leistungsfähigkeit und -bereitschaft der Arbeitnehmer/-innen zu stärken, spielen in vielen Organisationen Mitarbeiter/-innengepräche und Zielvereinbarungen zunehmend eine zentrale Rolle. Betriebs- und Personalräte, die mit der Einführung von Mitarbeiter/-innengesprächen und Zielvereinbarungen konfrontiert werden, sollten deshalb wissen, welche Anforderungen zu stellen sind, damit entsprechende Konzepte sozialverträglich geregelt werden können. Seminarnummer WA 01 110620 07 Termin 20.06.2011 - 22.06.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) 3 Personalfragebogen und Mitarbeiter/-innenbefragung Ein in der betrieblichen Praxis (noch) selten genutztes Instrument zur Erhebung von Einstellungen, Erwartungen und Bedürfnissen von Beschäftigten ist die Mitarbeiter/ -innenbefragung. Mittels Personalfragebogen ist es möglich, Anhaltspunkte über Stärken und Schwächen im Unternehmen zu sammeln, um auf Basis einer derartigen Bestandsaufnahme Verbesserungsmaßnahmen abzuleiten. Das Aufzeigen von Möglichkeiten und Ansätzen für die erfolgreiche Durchführung einer Mitarbeiter/-innenbefragung, eine kritische Analyse von Chancen und Risiken sowie rechtliche Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsanforderungen für Interessenvertretungen sind Inhalte des Seminars. Bedeutungszuwachs von beteiligungsorientierten Führungsinstrumenten Phasen einer Mitarbeiter/-innenbefragung Chancen und Risiken aus Sicht der Beschäftigten Rechtliche und betriebliche Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung Seminarnummer WA 01 110822 09 Termin 22.08.2011 - 24.08.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) 65 Der Raum ist bereit, die Seminarteilnehmenden können kommen Ein gut gefüllter Moderationskoffer ist ebenso selbstverständlich ... ... wie eine hochwertige technische Ausstattung unserer Seminarräume! 66 IKT-Einsatz/Überwachung/Datenschutz IKT-Systeme am Arbeitsplatz: Leistungs- und Verhaltenskontrollen und Mitbestimmung E-Mail, Internet usw. sind aus dem Alltag im Arbeitsleben nicht mehr weg zu denken. Sie erleichtern einerseits die Arbeit, andererseits enthalten sie auch erhebliches Überwachungs- und Kontrollpotenzial. Firewall, Filtersoftware, Cache und Proxy sind nur einige Stichworte. Das Seminar zeigt die neuen und wichtigen Funktionen der IT-Systeme und verdeutlicht vor allem, was die eingesetzte Überwachungstechnik an Kontrollen ermöglicht. Arbeit am PC und Anwendungsfälle aus der Praxis stehen im Mittelpunkt. Zusätzlich werden Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen bei der Nutzung von Informationstechnik aufgezeigt. IT-Systeme und Leistungs- und Verhaltenskontrollen Rechtliche Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten 3 Arbeitnehmer/-innendatenschutz Aktuelle Rechtsprechung zu E-Mail und Internet Seminarnummer WA 01 111012 02 Termin 12.10.2011 - 14.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Big Brother im Betrieb – Rechte des Betriebsrats bei (heimlicher) Überwachung?! Die Bespitzelung von Beschäftigten in großen Kaufhausketten macht in erschreckender Art und Weise deutlich, wie unzureichend es um den Persönlichkeitsschutz und die Gleichbehandlung bestellt ist. Dieses Kurzseminar soll eine Arbeitshilfe für den Betriebsrat darstellen, wo er anzusetzen hat und wie seine Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz sind. Folgende Schwerpunkte sind geplant Persönlichkeitsschutz § 75 Abs. 2 BetrVG Gleichbehandlungsgrundsatz § 75 Abs. 1 BetrVG AGG Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 1 Ordnung im Betrieb Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Ziff. 6 Mitbestimmung bei Einführung von Technik Beschwerderechte des/der Arbeitnehmers/-in Grobe Pflichtverletzung des Arbeitgebers gem. § 23 Abs. 3 BetrVG Seminarnummer Termin WA 01 110620 02 20.06.2011 - 22.06.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick (BR 1)” erforderlich. 67 IKT-Einsatz/Überwachung/Datenschutz Datenschutz – Aufgaben für Betriebs- und Personalräte Das BDSG ist in 2009 novelliert worden. Mit dem §32 BDSG ist erstmalig eine Regelung zum Beschäftigten-Datenschutz im BDSG enthalten. weitere Veränderungen im Bereich Beschäftigten-Datenschutz sind im Jahr 2010 noch vorgesehen. Das BDSG bildet die zentrale gesetzliche Vorgabe für den Datenschutz der Beschäftigten. Betriebs- und Personalräte sollten den Datenschutz über ihre Mitbestimmungsrechte im Rahmen von Betriebs- und Dienstvereinbarungen regeln. Sie müssen jedoch die Vorgaben des BDSG zwingend beachten. Themen: rechtliche Vorgaben zum Datenschutz Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Rechte der Beschäftigen Technische und organisatorische Maßnahmen Betrieblicher Datenschutzbeauftragte Inhalte von Betriebs- und Dienstvereinbarungen Seminarnummer WA 01 110606 06 Termin 06.06.2011 - 10.06.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) RFID – Neue Herausforderung an die Betriebsräte Radio Frequency Identification (RFID) ist eine auf Funkchip basierende Technik, die ursprünglich zur Markierung von Waren und Produkten entwickelt wurde. Das Seminar zeigt im Sinne von Basisinformationen die Einsatzmöglichkeiten, Chancen und Risiken von RFID. Es soll dargestellt werden, wo Regelungsbedarf besteht und was Betriebräte schon jetzt zum Schutz der Beschäftigten tun können. Im Mittelpunkt des Seminars stehen dabei u. a. RFID – die Zukunft hat schon begonnen Erwartungshaltung der Unternehmen Aufgaben des Betriebsrates Beispiel einer Betriebsvereinbarung Technologieberatungsstellen Seminarnummer WA 01 110614 05 Termin 14.06.2011 - 17.06.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick (BR 1)” erforderlich. 68 Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung Führungskompetenz für Vorsitzende – Schwerpunkt Teamentwicklung und Teamführung (mit Outdoor-Anteilen) NEU Die Aufgaben und die Rolle einer Vorsitzenden, eines Vorsitzenden stellen besondere Anforderungen an die persönliche Führungskompetenz. Unterschiedliche Präferenzen und Kompetenzen im Team Betriebsrat bzw. Personalrat sollen erkannt und wirksam in die Arbeit eingebracht werden. Dies ist, auch im Ehrenamt, eine Führungsaufgabe. Im Seminar entwickeln die Vorsitzenden von Betriebs- bzw. Personalräten ihre Führungskompetenzen unterstützt durch Outdoor-Elemente. Sie erarbeiten sich Wissen und Handlungsmöglichkeiten, die für eine erfolgreiche Teamführung wichtig sind indem sie als Team Aufgaben erledigen und Ziele erreichen. Sie erlernen Methoden und Strategien, die ihnen die Führung des Gremiums erleichtern und sie in der Rolle der Vorsitzenden stärkt. Seminarnummer WA 01 110926 14 Termin 26.09.2011 - 28.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebsratsvorsitzende/r – keine leichte Aufgabe Jeder Betriebsrat muss sie/ihn haben: die/den BR-Vorsitzende/n. Eine wichtige Position mit besonderen Rechten - aber auch besonderen Pflichten. Wir untersuchen die besondere Rechtsstellung, klären wichtige Zuständigkeits- und Entscheidungsfragen und erarbeiten gemeinsam einen praxis-orientierten „Arbeitsplan”. Wir entwickeln dabei eine Strategie, die helfen soll, die besondere Rolle effektiv wahrzunehmen und so den eigenen Zielen, aber auch den Wünschen und Vorstellungen der BR-Mitglieder gerecht werden zu können. Der Herausarbeitung der eigenen Führungsqualität kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Seminarnummer WA 01 110928 04 Termin 28.09.2011 - 30.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 69 3 Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung Arbeiten im BR-Büro – Seminar für freigestellte BR und BR-MitarbeiterInnen In Betrieben mittlerer Größe sind „Freigestellte” oft allein im BR-Büro. Wie organisieren sie das Büro und die anfallenden Arbeiten? In größeren Betrieben gibt es Büropersonal für den Betriebsrat. Wie kann hier die BR-Arbeit effektiv unterstützt werden? Wir bearbeiten u. a. folgende Themen: Arbeits- und Büroorganisation im BR-Büro Vor- und Nachbereitung von Sitzungen und Veranstaltungen Protokolle und Schriftverkehr erfolgreiche Präsentation der BR-Arbeit (z. B. Visualisierungsmethoden bei Betriebsversammlungen) kleine Rechtskunde zur Arbeit im BR-Büro Seminarnummer WA 01 110829 04 Termin 29.08.2011 - 02.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Rechtswirksames Schreiben Ein Großteil der von gesetzlichen Interessenvertretungen formulierten Texte sind leider rechtlich angreifbar oder unwirksam. Zahlreiche gegen Kündigungen erhobene Widersprüche bzw. Einwendungen halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Richtig gemeint, aber „unwirksam” formuliert, reicht nicht aus. Diese Beispiele zeigen, dass die beste BR-/PR-/MAV-Arbeit wirkungslos bleibt, wenn sie nicht in die rechtlich zulässige Form gegossen wird. Dieses Seminar vermittelt die erforderliche Rechtssicherheit beim Formulieren von Einladungen, Tagesordnungen, Beschlüssen Zustimmungsverweigerungen Widersprüchen Einwendungen Betriebsvereinbarungen/Dienstvereinbarungen Seminarnummer Termin WA 01 110418 04 18.04.2011 - 21.04.2011 WA 01 111004 04 04.10.2011 - 07.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Vorkenntnisse Teilnahme an Seminaren zur Grundqualifizierung des BR (BR 1) / PR (PR 1) erforderlich. 70 Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung „Briefe und Protokolle – ganz einfach” Schriftverkehr und Datenverwaltung im Büro der Interessenvertretung Die Textverarbeitung WORD hilft bei der Erfassung, Gestaltung und Auswertung von Schriftstücken und Daten, die für die BR-/PR-Arbeit notwendig sind bzw. vom Gesetz verlangt werden. Das Seminar vermittelt die formalen Vorgaben und das technische Know-how, um solche Dokumente zu erstellen und zeigt, wie ein effektives Management des gesamten Dokumentenbestands aussehen sollte. Texterfassung und -gestaltung Textbausteine und Mustervorlagen Gestaltung wichtiger Dokumente (Einladungen, Niederschriften, Beschlüsse) 3 Dokumentenablageverwaltung/Archivierung Seminarnummer WA 01 110314 11 Termin 14.03.2011 - 16.03.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) „E-Mail – die schnellere Post” Mailprogramme Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Interessenvertretung E-Mails sind aus dem Büroalltag nicht mehr wegzudenken. Auch im Büro der Interessenvertretung ist es wichtig, Mailprogramme wie Outlook effizient nutzen zu können und E-Mails samt Anlagen sicher zu verwalten. Darüber hinaus gehört es zu den Aufgaben der Interessenvertretung mit dem Arbeitgeber Regelungen über Nutzung und Archivierung von E-Mails im Betrieb zu vereinbaren. Dieses Seminar soll Mitgliedern der Interessenvertretung zum einen Kenntnisse im Umgang mit EMails und Microsoft Outlook und zum anderen Wissen zu Arbeitnehmer/-innenschutzrechten und Mitbestimmungsmöglichkeiten im Umgang mit E-Mails im Betrieb vermitteln. Signaturen und Regeln, Mailingliste und Verteiler erstellen Arbeiten im Team Überwachung von E-Mails Private E-Mail Nutzung Betriebsvereinbarung zum Thema E-Mails Seminarnummer Termin WA 01 110316 11 16.03.2011 - 18.03.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) 71 Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung Informationen für den Betriebsrat – was, wie, woher? Der Betriebsrat als omnipotentes Wesen? JuristIn, ComputerexpertIn, WirtschaftsexpertIn - alles in einem? NEU Die Anforderungen an die BR-Mitglieder werden in der heutigen Arbeitswelt immer komplizierter. Dieses Seminar soll die verschiedenen Möglichkeiten des Betriebsrates zur Informationsbeschaffung aufzeigen, um den gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Möglichkeiten der Informationsbeschaffung nach § 80 BetrVG Besondere Betätigungsfelder für Sachverständige im Betrieb Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwaltes Beratung bei Betriebsänderungen Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflichten Streitigkeiten Seminarnummer WA 01 110418 02 Termin 18.04.2011 - 21.04.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BR 1” ist erforderlich. Informationsbeschaffung und Informationsweitergabe per EDV Interessenvertretungen müssen zunehmend komplexe Entscheidungen in kurzer Zeit treffen. Sie sind darauf angewiesen, schnell Zugriff auf unterschiedlichste Informationen über die Beschäftigten, den Betrieb, die Rechtslage und vieles mehr zu haben. Dieses Seminar soll dazu befähigen, mit Internet, PC und anderen modernen Techniken Informationen zu beschaffen, zu verwalten, zu organisieren, zu sichern und sicher weiterzugeben. Organisation und Nutzung des eigenen Betriebsrats-Datenbestands (Dokumentablage) Informationsquellen für Betriebsratsarbeit Professionelle Internetrecherche Aufbereitung von Recherche-Ergebnissen und Nutzung im BR-Team E-Mail Verschlüsselung Datensicherung Datenschutz, Aufbewahrungsfristen, sonstige zu beachtende Gesetze 72 Seminarnummer WA 01 110921 01 Termin 21.09.2011 - 25.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), §46 (6), LPersVG, §§19 und 30 MAVG, § 96(4) SGB IX Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung Neue Kommunikationswege für Interessenvertretungen – WIKIS, BLOGS, web 2.0 NEU Die Schlagworte „web 2.0” und „enterprise 2.0” stehen für sehr tief greifende Veränderungen in der Organisation von Wirtschaft und Arbeit. Wie bei allen technischen Neuerungen gilt auch hier: die neuen Technologien wollen und müssen von den Betriebsräten mitgestaltet werden. Wir bearbeiten folgende Themen: web 2.0/enterprise 2.0 - was ist das? Arbeit und Betriebsrat 2.0 - Geschäfte und Geschäftsmodelle 2.0 Wikis, Blogs, Social Software und andere Unbekannte neues Unternehmen versus alte Interessenvertretung – passt das noch? Betriebsrat und Beschäftigte als Informations- und Wissensträger 3 Kommunikation 2.0 - Kommunikation des Betriebsrates Seminarnummer WA 01 110131 02 Termin 31.01.2011 - 04.02.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), LPersVG, § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R. Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BR 1” ist erforderlich „Personaldaten, Viren – wir schützen!” Datenschutz und Datensicherheit im Büro der Interessenvertretung Die Interessenvertretung verarbeitet auf ihren PCs sensible und zu schützende Daten. Dabei gilt es, entsprechende Regelungen zu beachten und technische Vorkehrungen zu treffen, sodass der Datenschutz auch umgesetzt werden kann. Der PC am Internet erfordert darüber hinaus Schutzmaßnahmen gegen ungebetene Gäste wie Viren und andere Schädlinge. Das Seminar behandelt rechtliche Rahmenbedingungen des Datenschutzes und Konzepte, diese im Büro der Interessenvertretung umzusetzen. Datenschutz: was ist zu schützen? Gesetzliche Vorgaben für den Datenschutz Sicherheitsstrategien entwickeln Sicherheitsprogramme im Überblick Firewall und Virenprogramme Verschlüsselung von Daten und E-Mails Seminarnummer WA 01 110919 01 Termin 19.09.2011 - 21.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) 73 Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung Wissenstransfer in Betriebsräten Was für Unternehmensführungen ein Thema sein sollte, muss es auch für Betriebsräte sein: wie sichern wir unser ExpertInnenwissen für die Nachfolgenden? In BRGremien steckt unglaublich viel Erfahrung und Wissen. Das geht verloren, wenn ein Transfer nicht gut organisiert wird. NEU Die Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen lebt von neuen Ideen ebenso wie von Erfahrungswissen. In diesem Seminar lernen wir das Thema „Wissenstransfer” kennen und erarbeiten Strategien zur Umsetzung im Betriebsrat. Wir lernen, Wissen zu erkennen und zu nutzen. Und wir versuchen, einen praxisbezogenen Transfer zu organisieren. Idealerweise nehmen an dem Seminar sowohl Betriebsratsmitglieder teil, die nach längerer BR-Arbeit aus dem Gremium ausscheiden werden, als auch diejenigen, die zukünftig Aufgaben und Verantwortung übernehmen sollen und wollen. Seminarnummer WA 01 111017 05 Termin 17.10.2011 - 21.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Betriebsratsarbeit in Kleinbetrieben Die Arbeit des Betriebsrates in Kleinbetrieben ist oft besonders schwierig, da die organisatorischen Bedingungen wie Räumlichkeiten, technische Ausstattung etc. den gestellten Anforderungen nicht genügen. Außerdem ist die persönliche Konfrontation mit dem Arbeitgeber (Inhaber) eine besondere Situation. Und hier kommt der Unterstützung durch die Kolleginnen und Kollegen eine große Bedeutung zu. In diesem Grundlagenseminar gehen wir bei der Bearbeitung der rechtlichen Grundlegen für die BR-Arbeit auf diese Besonderheiten gezielt ein, um den Teilnehmenden konkrete und praxisorientierte Handlungsanleitungen zu geben. 74 Seminarnummer WA 01 110214 04 Termin 14.02.2011 - 18.02.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 96 (4/8) Geschäftsführung/Arbeitsorganisation/Büro der Interessenvertretung Projekte und Kampagnen erfolgreich durchführen Häufig stehen Betriebs- und Personalräte vor der Frage, wie sie Beschäftigte in Aktionen, Aktivitäten, Kampagnen und Projekte einbeziehen können. Rechtliche Anforderungen geben den Rahmen dafür. Zielfindung, Phasenplanung, Steuerung, Strukturierung, Kapazitäts- und Zeitplanung und Auswertung Entwicklung sozialer Kompetenzen zur Bewältigung typischer Projekt- und Kampagnensituationen Führung und Motivation, Umgang mit Konflikten, Durchführung von Besprechungen und Präsentationen Handlungsorientierte Bearbeitung betrieblicher Themen 3 Wirksame Gestaltung von Aktivitäten Seminarnummer WA 01 110627 07 WA 01 111107 06 Termin 27.06.2011 - 01.07.2011 07.11.2011 - 11.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) „Allein gegen alle – und doch im Team” – Gute Zusammenarbeit in der Interessenvertretung Am wirkungsvollsten ist ein Betriebsrat, wenn die Gruppe effektiv und wie aus einem Guss zusammenarbeitet. Leichter gesagt als getan, gehört es doch zu den herausragenden Fähigkeiten eines/r gewählten Vertreters/ -in, sich ordentlich zu streiten. In diesem Seminar legen wir den Grundstock für gelungene Zusammenarbeit im Gremium und zeigen auf, wie ein Betriebsratsteam effizienter und geschlossener auftreten kann. Grundlagen der Teambildung Stufen der Teamentwicklung Rollen und Persönlichkeiten im Team Führen im Team Aufgabenverteilung im BR-Team Kommunikation und Konfliktregelung in der Gruppe Teamarbeit als soziales Spiel mit Regeln Strategieentwicklung im Team: Positionen und Ziele für das BR-Gremium klären Seminarnummer Termin WA 01 111114 02 14.11.2011 - 18.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) 75 Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten Betriebsinterne Kommunikation: Am Puls der Belegschaft Die Arbeit der BR/PR/MAV muss für die Belegschaft transparent und nachvollziehbar sein. Wie gelingt das? Wie und worüber informieren wir die Beschäftigten/Öffentlichkeit? Welche (Arbeitgeber)-Informationen dürfen wir weitergeben, worüber müssen wir informieren? Warum kommt niemand in die Sprechstunde? Warum haben wir so wenig Rücklauf bei unseren Umfragen? Wie funktioniert Kommunikation? Wie gestalten wir Öffentlichkeitsarbeit? Grundsätzliches/Prinzipien zur Öffentlichkeitsarbeit Rechtliche Basis zur Mitbestimmung und dem Presserecht Einsetzbare Medien und ihre Umsetzung in die Praxis Seminarnummer WA 01 110307 04 WA 01 111004 01 Termin 07.03.2011 - 11.03.2011 04.10.2011 - 07.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Strategische Betriebsratsarbeit – in Kommunikation mit der Belegschaft Beschäftigte und Betriebsratsgremien haben Ziele – gemeinsame und sich widersprechende. Damit ergeben sich zentrale Fragen, deren Antworten zu einer überlegten, geplanten und strukturierten Betriebsratsarbeit führen. Im Seminar geht es um den gesetzlichen Auftrag des Betriebsrates (BetrVG § 80) die Zusammenarbeit mit Beschäftigten (BetrVG § 28, 28a) Zielfindungsprozesse, Strategien und Umsetzungsmöglichkeiten Handlungsorientierte Methoden, die sich bereits in Organizing bewährt haben, werden vorgestellt und ausprobiert. Seminarnummer WA 01 111010 09 Termin 10.10.2011 - 14.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6) Vorkenntnisse Teilnahme am Seminar „BetrVG Einführung und Überblick” erforderlich. 76 Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten „Klare Rede, starke Wirkung!” I – Rhetorik und mehr für die gesetzliche Interessenvertretung Die Arbeit betrieblicher Interessenvertretungen erfordert mehr als einen professionellen Umgang mit den Gesetzestexten. Auch an das rhetorische Geschick werden hohe Ansprüche gestellt, z. B. beim Auftritt in der Betriebsversammlung, bei den eigenen Beiträgen in Gremien oder bei den Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Neben den Inhalten entscheiden der Redestil, die Körpersprache und der Redeaufbau über die Wirkung von Redebeiträgen. In diesem Seminar werden die Grundlagen erfolgreicher Rhetorik vermittelt. Umgang mit Redehemmungen Aufbau einer Überzeugungsrede Wirksame Sprache und Körpersprache 3 Umgang mit Störungen Seminarnummer WA 01 110328 01 WA 01 110620 04 WA 01 110822 01 WA 01 111219 01 Termin 28.03.2011 - 01.04.2011 20.06.2011 - 24.06.2011 22.08.2011 - 26.08.2011 19.12.2011 - 23.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. „Klare Rede, starke Wirkung!” II – Rhetorik und mehr Es geht in dieser Woche darum, die Redeerfahrungen zu reflektieren und die Redekompetenz weiter zu entwickeln. Folgende Schwerpunkte werden behandelt: Umgang mit Repliken Unterschiedliche Redeanlässe, Berichterstattungen und Referate Leitung/Moderation von Sitzungen und Versammlungen Gesprächs- und Verhandlungsführung Überzeugungs- und Streitgespräche Seminarnummer WA 01 111031 02 Termin 31.10.2011 - 04.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Hinweise Dieses Seminar eignet sich zur Vertiefung nach dem Besuch eines Rhetorik I-Seminars. 77 Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten Überzeugend argumentieren für Mitglieder der gesetzlichen Interessenvertretung Betriebs- und Personalräte kommen oft in Situationen, sich aus dem Stegreif äußern und dabei strukturiert und mit den passenden Argumente reagieren zu müssen. In Gesprächs- und Diskussionsrunden mit KollegInnen und im Gremium sowie in Auseinandersetzungen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber - überall wird Argumentationsgeschick benötigt. In vielen praxisnahen Übungen wird nicht nur erprobt, welche Argumente Menschen überzeugen sondern auch, wie sie wirkungsvoll und souverän eingesetzt werden sollten. Argumentationsarten, -aufbau und -techniken Umgang mit Einwänden, Angriffen und Manipulationsversuchen Sprechblockaden überwinden Überzeugen statt manipulieren/Instrumente anwenden statt Tricks Inhalte vermitteln statt leere Worthülsen Seminarnummer Termin WA 01 110404 02 04.04.2011 - 08.04.2011 WA 01 110926 05 26.09.2011 - 30.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Hinweise Teilnahme an den Seminaren „aktive Gesprächsführung für Mitglieder der Interessenvertretung” und „Klare Rede, starke Wirkung” ist sinnvoll, aber keine Vorraussetzung. Aktive Gesprächsführung für Mitglieder der Interessenvertretung Mitglieder in Interessenvertretungen führen Gespräche in vielen unterschiedlichen Situationen. Als Interessenvertretung kompetent auftreten, heißt unter anderem, Gespräche aktiv steuern und gliedern. Insbesondere bei Verhandlungen ist es wichtig, eigene Impulse zu setzen und den Überblick zu behalten. Realitätsnahe Übungen anhand konkreter Beispiele und Themen aus der Praxis der gesetzlichen Interessenvertretung stehen im Mittelpunkt des Seminars. Wie bereite ich ein Gespräch und Verhandlungen vor? Wie wende ich Fragetechniken an? Wie gliedere ich ein Gespräch? Wie behalte ich den „roten Faden”? Was ist die „Spiegeltechnik”? Wie führe ich ein Gespräch zu einem Ergebnis und zu einem Abschluss? 78 Seminarnummer WA 01 110221 02 WA 01 110905 05 Termin 21.02.2011 - 25.02.2011 05.09.2011 - 09.09.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R. Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten Erfolgreich verhandeln für Mitglieder der Interessenvertretung Verhandlungen verlaufen oft zäh, werden vertagt oder abgebrochen. Zielgerichtete Vorbereitung und konsequente Durchführung sorgen für Erfolg. Auch wenn die Emotionen mal hochgehen, dürfen die Verhandlungsziele nicht aus den Augen geraten. Je nach Anlass (Monatsgespräche, Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne), Verhandlungspartner und eigenen Stärken sollten entsprechende Strategien erarbeitet werden. Effektive Verhandlungsführung bezieht den konstruktiven zwischenmenschlichen Umgang mit ein. Im Seminar wird ein Verhandlungsmodell vorgestellt und anhand von Praxisbeispielen erprobt, das es ermöglicht, klar in der Sache zu sein und gleichzeitig wertschätzend mit den Verhandlungspartnern/-innen umzugehen, um so zu einem Gewinn für beide Seiten zu kommen. Überlick über das Harvard-Modell 3 Die Zusammenarbeit im Verhandlungsteam Die Einbeziehung der Beschäftigten Umgang mit Manipulation Rechtliche Grundlagen Seminarnummer WA 01 110523 04 WA 01 111121 01 Termin 23.05.2011 - 27.05.2011 21.11.2011 - 25.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6) Hinweise Sinnvolle Grundlagen für dieses Seminar werden in „aktive Gesprächsführung für Mitglieder der Interessenvertretung” und „Klare Rede, starke Wirkung” vermittelt. Die Teilnahme an den genannten Seminaren ist aber keine Teilnahmevorraussetzung. Katrin Stelzer – Bildungssekretärin (Kommunikation, soziale Kompetenzen) 79 Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten Coaching für Betriebs- und Personalräte Bei der Mitgestaltung von Veränderungsprozessen steht der Betriebs- oder Personalrat oft in einem komplexen Spannungsfeld aus unterschiedlichen Interessen. Coaching hilft, dieses Spannungsfeld besser zu bewältigen. In der konkreten Bearbeitung einiger Fälle bekommen die Betriebs- und Personalräte Unterstützung zu möglichen Themen, wie Planung der geeigneten Verhandlungsführung, Projektgestaltung oder Konfliktlösestrategien. Sie erleben und lernen den Umgang mit einer Beratungsform, die für Führungskräfte inzwischen Standard ist, weil sie entlastet, bei Entscheidungen unterstützt und Klarheit in Konfliktsituationen schafft. Einen weiteren Vorteil bietet die Möglichkeit der kollegialen Beratung, die im Gremium direkt umgesetzt werden kann. Rolle und Selbstverständnis der betrieblichen Interessenvertretung Lösungsorientierung - der nach vorne gerichtete Ansatz Reflexion und kollegiale Beratung Stärkung der sozialen Kompetenz Hinweis: Das Seminar ist eine Kooperationsveranstaltung mit dem ver.di Bildungswerk Niedersachsen, das Zusatzangebote im Bereich Coaching anbietet, die einzeln angefordert bzw. belegt werden können oder als Ergänzung zum Seminar geeignet sind. Bei Interesse leiten wir Ihre Anfragen gerne weiter. 1. 3-Tages-Seminar: 28.03. - 30.3. 2011 2. 3 x 4 Stunden Coaching für Vorsitzende (300,– #) 3. 3 x 4 Stunden Coaching für Betriebsräte und Personalräte (300,– #) 4. Teamcoaching nach Vereinbarung für das gesamte Gremium (Kosten nach Absprache) Seminarnummer WA 01 111010 05 Termin 10.10.2011 - 12.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Hinweise Zu dieser Veranstaltung gibt es zusätzliche Coachingangebote für BR/ PR, speziell für Vorsitzende und gesamte Gremien. Informationen im BTZ Walsrode. 80 Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten „Mit dem/der red” ich kein Wort mehr ...” Konfliktmanagement für Betriebs- und Personalräte Ist die Tür erst einmal zugeschlagen, wird”s schwierig, das Gespräch noch einmal wieder aufzunehmen. Meinungsverschiedenheiten oder ernsthafte Streitereien gehören aber zum Alltag. Konflikte müssen nicht automatisch mit Ärger, Wut oder gar Verletztheiten enden. Im Idealfall sind sie der Motor für kreative Ideen und Lösungen. Wie Betriebs- bzw. Personalräte diesem Ziel näher kommen können, zeigen wir mit folgenden Schwerpunkten Ursachen für Konflikte Zusammenhang von Konflikten und betrieblichen Hierarchien Möglichkeiten einer positiven Konfliktbewältigung durch konstruktive Kommunikationstechniken Fahrradverleih ... Seminarnummer WA 01 110502 04 WA 01 111024 09 Termin 02.05.2011 - 06.05.2011 24.10.2011 - 28.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R. Sportliche Aktivitäten stehen bei uns hoch im Kurs ... ... Nordic Walking 81 3 Kommunikation/Verhandlung/Umgang mit Konflikten Mediation als Technik zur konstruktiven Konfliktbearbeitung Betriebs- und Personalräte werden in ihrer Alltagsarbeit mit unterschiedlichen Konfliktfeldern konfrontiert, die immer häufiger zu Gerichtsverfahren führen. Diese sind Zeit- und Kostenaufwändig und belasten das Betriebsklima nachhaltig. Durch Mediation werden Konflikte konstruktiv so bearbeitet, dass eine tragfähige Lösung für beide Parteien erreicht wird. Mediatoren/-innen urteilen nicht, sondern unterstützen die Kommunikation zwischen den Parteien um Handlungsspielräume sowie eine „win-win“-Situation zu ermöglichen. Interessenvertretungen haben nicht nur das Recht, sich in Streitigkeiten einzumischen, sondern auch die Pflicht zur konstruktiven Zusammenarbeit, zum “... verhandeln – mit dem ernsten Willen zur Einigung ...“ (z. B. § 74 (1) BetrVG). Erkennen von Konflikten und Konfliktanalyse Grundlagen der Mediation, Mediationsphasen und Gesprächstechniken Betriebliche Konflikte und Bedingungen für eine erfolgreiche Mediation Unterschied zwischen Mediation, Gerichtsverhandlung, Schlichtungs- und Einigungsstellenverfahren Konkrete Fallarbeit aus der betrieblichen Praxis Hinweis: Dieses Seminar ist keine Ausbildungsseminar zur Mediatorin/zum Mediator. Seminarnummer WA 01 111024 02 Termin 24.10.2011 - 28.10.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Ingrid Berwardt, Petra Kramer und Edeltraut Prasser, Service Unsere Hausmeister sorgen für ein gepflegtes Außengelände und funktionierende Technik – Arno Viergutz und Horst Moldenhauer 82 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Betriebs-und Personalräte zwischen Kooperation und Konfrontation Gemäß ihrer Überwachungspflicht, z. B. zur Einhaltung und Aushandlung von Betriebsvereinbarungen (§80 (1) BetrVG) sind BR/ PR oft in einer konfrontierenden Rolle. Aber nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch innerhalb des Gremiums und im Kontakt mit Kollegen/-innen gilt es, die Balance im weiten Spannungsfeld der kooperativen Zusammenarbeit und der Abgrenzung beim Vertreten eigener Positionen zu finden und dabei den Kontakt nicht zu verlieren. Dazu gehört Mut, ein klares Rollenbewusstsein und das Aushalten ambivalenter Situationen und Gefühle. Wertekonflikte und emotionale Zwickmühlen stimmige persönliche Strategien Rollenwechseltraining 3 kooperative Gestaltung konfrontativer Kommunikation emotionale Entlastungsmöglichkeiten Seminarnummer WA 01 111114 01 Termin 14.11.2011 - 18.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) Die Menschen sind verschieden – Menschenkenntnis als Chance für effektive BR/ PR-Arbeit Die BR-/PR-Arbeit ist in erster Linie eine Arbeit für und mit Menschen. Neben rechtlichen Kenntnissen wird im Kontakt mit Kollegen/-innen, dem Arbeitgeber und anderen, soziale Kompetenz benötigt, um Gesprächspartner/-innen einschätzen zu können und sich somit einen Überblick über komplexe Situationen und Probleme zu verschaffen. Ziel dieses Seminars ist es, theoretische und praktisch-selbstreflexive Einblicke in menschliche Verhaltensmuster und deren Hintergründe zu bekommen um in Zukunft sicher, angemessen und „Energie sparend” auf unterschiedliche Menschen reagieren zu können. Zwischen den Zeilen lesen, worum es wirklich geht Bedürfnisse und Ängste als Grundmotive menschlichen Verhaltens Welcher Typ bin ich, und in welche Rolle schlüpfe ich bevorzugt? Angst und Neugier in Veränderungsprozessen Rechtliche Grundlagen (§80 BetrVG, §68 BPersVG) Seminarnummer WA 01 111205 02 Termin 05.12.2011 - 09.12.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) 83 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit „Da gehe ich gerne hin” – Versammlungen (BR/PR/Schwb) – Warum nicht mal was anderes wagen? Eine Betriebs- und Personalversammlung steht an. Gut vorbereitet und überzeugend in Szene gesetzt wird aus lästiger Pflicht eine großartige Chance, mit den Beschäftigten in Kontakt zu treten. Die Versammlung wird zum attraktiven unerlässlichen Werkzeug. Informativ, ansprechend und anregend eine Versammlung zu planen und durchzuführen – das ist das Ziel des Seminars. So lief’s bisher: Hören von Informationen, Forderungen und Leistungen der IV So geht’s auch: Aktivierung der „Zuhörerschaft” So kommt’s an: Aufmerksamkeit gewinnen, aktive Beteiligung erwirken, Lösungsvorschläge entwickeln So passt’s: attraktive Rahmenbedingungen schaffen, Themen und Beteiligte gezielt auswählen So gefällt’s: clevere Ablaufplanung und kreative Dramaturgie So ist’s richtig: Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen Seminarnummer WA 01 110530 01 WA 01 111102 05 Termin 30.05.2011 - 01.06.2011 02.11.2011 - 04.11.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) ... unser Team im ver.di-Treff Anika Althoff Iris Raasch 84 Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Schnell, kurz, prägnant – Verfassen und Layouten von Texten NEU Nicht immer werden Arbeit und Erfolge der Interessenvertretungen (BR/PR/SBV) gesehen und gewürdigt. Das kann auf Dauer frustrierend sein und liegt oft daran, dass Informationen nicht optimal aufbereitet sind. Wichtige Botschaften brauchen die passende Form. Das Lesen von Informationen soll neugierig machen, motivieren, einladen, auffordern, informieren und aktivieren. Dabei können Texte mit Bildern und Symbolen sinnvoll angereichert werden. Das Seminar dient der Unterstützung im Alltag von Interessenvertretungen - weil gestaltete Kommunikation besser ankommt und ihr Ziel erreicht. Seminarnummer WA 01 110606 05 Termin 06.06.2011 - 10.06.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8), §§ 19/30 MVG o.v.R., § 10 (5) BGleiG o.v.R. 3 Organizing und Betriebsverfassung/Personalvertretung: Was tun, wenn im Betrieb/Dienststelle eine gewerkschaftliche Kampagne durchgeführt werden soll NEU Das Verhältnis zwischen Gewerkschaftsmitgliedschaft und Betriebsratsarbeit wirft viele rechtliche Fragen auf, sei es bei der Werbung um Gewerkschaftsmitglieder im betrieblichen Alltag oder bei der Beteiligung an einem Streik. Auch der Fokus des Organizing-Modells auf die Mobilisierung der Belegschaft zur Durchsetzung von Forderungen ist für viele Betriebs- und Personalratsmitglieder ungewohnt. Rechtliche Rahmenbedingungen für Betriebs- und Personalräte als Gewerkschaftsmitglied Wie funktioniert die Organizing-Methode? Rechtliche/gesellschaftliche Voraussetzungen in Deutschland Chancen und Risiken des Organizing-Modells für BR/PR Seminarnummer WA 01 110530 04 Termin 30.05.2011 - 01.06.2011 Freistellungsgrundlage § 37 (6), § 46 (6), § 96 (4/8) 85 Interessenvertretung als Berufung Interessenvertretung als Berufung Qualifizierungsangebot für freigestellte Mitglieder, Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebs- und Personalräten Seit jeher gehört es zu den Aufgaben der Arbeitnehmervertretung, um Rechte und Pflichten zu verhandeln – bei sich wandelnden Anforderungen an die Interessenvertretung. Umstrukturierungen, hoch technisierte Verarbeitungsprozesse, Arbeitsverdichtung, Fusionen, Stellenabbau und globale Marktstrukturen fordern von BRbzw. PR-Mitgliedern und noch einmal mehr von freigestellten Mitgliedern sowie Gremienvorsitzenden Krisen- und Managementkompetenz. Bei immer enger werdenden Gestaltungsräumen stehen diese vor den Aufgaben, für die Beschäftigen als kompetente/-r Ansprechpartner/-in zur Verfügung zu stehen Interessen dem Management gegenüber auf Augenhöhe zu vertreten das eigene Gremium zu leiten und die Zusammenarbeit zu fördern dabei selbst gesund und leistungsfähig zu bleiben. Schlüsselkompetenzen für die Führungsfunktion im Gremium Das Qualifizierungsangebot „Interessenvertretung als Berufung“ unterscheidet fünf Schlüsselkompetenzen, die besonders für Vorsitzende, Stellvertreter/-innen und Freigestellte unter den heutigen Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung sind: Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Gremien leiten und Teamarbeit fördern Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten Professionell verhandeln Zu jedem Kompetenzbereich bieten wir ein Modul an. Konzept Fundierter Input, hoher Praxisbezug, individuelles Lernen Charakteristisch für alle Module ist die starke Praxisorientierung. Die Verbindung von neuen Erkenntnissen mit den Praxisanforderungen im eigenen Wirkungsfeld und den individuellen Einstellungen, Haltungen und Grenzen der Teilnehmenden soll zu einem persönlich stimmigen Agieren in der Funktion beitragen. Teamleitung, kleine Gruppen, lernfördernde Methoden Ein Kernteam begleitet die Teilnehmer und Teilnehmerinnen durch alle Module. Dies sichert Kontinuität in der Leitung und eine optimale inhaltliche Abstimmung der Module aufeinander. Themenabhängig kommen weitere Fachexpertinnen/-experten hinzu. In Abhängigkeit vom jeweiligen Baustein wechseln sich Informationen mit Diskussionen, Übungen, Rollenspielen, kollegialer Beratung, Praxissupervision und Feedback ab. 86 Zertifizierung Die Teilnahme an dieser Qualifizierungsreihe wird durch ein aussagekräftiges Zertifikat des Veranstalters ver.di b+b bestätigt, in dem die Themen und der zeitliche Umfang der Qualifizierung aufgeführt sind. ver.di b+b ist qualitätstestiert nach LQW (Lernerorientierte Qualitätstestierung in der Weiterbildung). Interessenvertretung als Berufung Der Nutzen Eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Qualifizierung für die Funktion als Vorsitzende, Stellvertreter/-in bzw. Freigestellte/-r Optimal aufeinander abgestimmte Module durch Kontinuität in der Seminarleitung Intensives und nachhaltiges Lernen in kleinen Gruppen Aussagekräftiger Nachweis des Veranstalters über die einzelnen Qualifizierungsmaßnahmen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, unter den weiter hinten aufgeführten Voraussetzungen ein Universitätszertifikat zu erlangen. Wenn Sie interessiert sind, lassen Sie sich kostenlos von uns beraten: Margit Hauck, Fon (030) 2639989 21, [email protected] Die Module im Einzelnen Kämpfer, Anwältin, Co-Manager Rollenvielfalt und Rollenklarheit in der Funktion Termin: 06.04. - 08.04.2011 Vom Gremium zum Team Gremien leiten und Teamarbeit fördern Termin: 29.06. - 01.07.2011 Mit System und Übersicht Die Arbeit des Gremiums angemessen organisieren Termin: 19.10. - 21.10.2011 Schwerpunkte Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenverständnis vor dem Hintergrund des jeweiligen Handlungsfeldes. · Persönliche Motive mit Blick auf die Funktion erkennen und überprüfen · Aufgaben klären · Rollen zwischen Schutzfunktion und Co-Management · Führung/Leitung kontra Interessenvertretung: ein in der Funktion angelegter Widerspruch? · Umgang mit Macht im Auftreten nach innen (Gremium) und außen (Arbeitgeber, Belegschaft) · Profil entwickeln, eine persönlich stimmige Rollendefinition finden. Im Mittelpunkt steht ein Verständnis des Gremiums als Team und die Unterstützung demokratischer, beteiligungsorientierter Prozesses durch Betriebsratsmitglieder in der Leitungsfunktion. · Den eigenen Leitungsstil passend zu sich selbst und zum Gremium gestalten · Dynamiken in Gruppen mit ihren Chancen und Risiken verstehen · Teamkonflikte analysieren und bearbeiten · Motivation im Betriebsrat erhalten und fördern · Teamgerechte Entscheidungsprozesse installieren und damit Verantwortung und Macht teilen. Im Mittelpunkt stehen Methoden und Techniken, die sich für die besonderen Rahmenbedingungen in gesetzlichen Interessenvertretungen eignen. · Arbeitsteilung im eigenen Team: Ressourcen, Möglichkeiten, Grundsätze, Standards, Regeln · Kommunikation und Information als Schmiermittel der Arbeitsorganisation · Methoden und Techniken: Welche eignen sich für mich/unser Gremium, was passt wann? 87 4 Interessenvertretung als Berufung Die Module im Einzelnen Wenn der Wind des Wandels weht ... Veränderungsprozesse aktiv gestalten und begleiten Termin: 08.02. - 10.02.2012 Kampfhahn, Taktikerin, Pokerface ...? Professionell verhandeln Termin: 25.04. - 27.04.2012 Schwerpunkte Im Mittelpunkt stehen aktuelle Veränderungsprozesse in der Branche und strategisch orientierte Handlungsansätze für die Interessenvertretung. · Aktuelle Veränderungsprozesse in Unternehmen und Branche · Die Architektur von Veränderungsprozessen · Instrumente und Methoden der Strategieentwicklung · Den Gestaltungsspielraum als Betriebsrat ausloten und gezielt abstecken · Kommunikationsstrategien in der Veränderung · Widerstände verstehen und aufgreifen. Im Mittelpunkt stehen verschiedene Formen von Verhandlungen und der angemessene Umgang damit. · Verhandlungsstile und -techniken · Verhandlungen systematisch vorbereiten und durchführen · Sachorientierte und faire Strategien entwickeln und umsetzen · Klarheit in der Haltung entwickeln und zeigen · Mandat, Spielräume und Abstimmungsprozesse klären · Emotionen, Eskalationen und De-Eskalationsmechanismen verstehen und mit ihnen umgehen. Die einzelnen Module dauern jeweils 3 Tage. Sie beginnen am ersten Seminartag um 9:00 Uhr und enden am letzten Seminartag gegen 15:00 Uhr. Konzeptentwicklung Das Konzept für dieses Qualifizierungsangebot wurde entwickelt von GBR Vorsitzenden und ver.di Branchensekretär/-innen Anne Tenbruck, ver.di Bildung + Beratung gGmbH/Rat.geber GmbH Cornelia Dobertin, Beraterin, lernArt.net, Hamburg Dieter Peters, Institut für Weiterbildung e.V., Universität Hamburg Die Qualifizierungsreihe wird seit 2006 durchgeführt, zunächst für Teilnehmende aus Finanzdienstleistungsunternehmen, im Jahr 2008 auch für Teilnehmende aus Postdiensten, Speditionen und Logistik und seit 2010 für KollegInnen aus allen Branchen. Seitdem haben mehr als 140 Personen an den Modulseminaren teilgenommen. Die Reihe veranstaltet „ver.di Bildung und Beratung“ in Kooperation mit dem ver.di Bildungszentrum Walsrode. Sie richtet sich an Betriebs- und Personalratsmitglieder aus allen ver.di Fachbereichen. Parallel hierzu bietet ver.di Bildung und Beratung die Qualifizierungsreihe nach wie vor auch zu anderen Terminen ausschließlich für KollegInnen aus der Finanzdienstleistungsbranche an. Die Termine erfragen Sie bitte bei ver.di Bildung und Beratung oder entnehmen Sie dem Seminarprogramm für die Finanzdienstleistungsbranche. 88 Interessenvertretung als Berufung Das zusätzliche Universitätszertifikat Zusätzlich können die Teilnehmenden die Qualifizierungsreihe mit einem Universitätszertifikat abschließen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Durchführung eines Praxisprojektes und Reflektion in einer schriftlichen Projektarbeit. Teilnahme am Zertifikatsseminar und Präsentation des Praxisprojektes. Der Zusatznutzen des Universitätszertifikates Durch die Bewältigung der zusätzlichen Anforderungen (Praxisprojekt, Projektarbeit, Präsentation) wird das Wissen vertieft und die Handlungskompetenz auf besondere Weise gestärkt. Die Kompetenz wird zusätzlich durch ein unabhängiges, wissenschaftliches Institut zertifiziert – eine Aufwertung nicht nur für berufliche Veränderungen. Wenn ein späteres berufsbegleitendes Studium denkbar ist: Die Leistungen der Qualifizierungsreihe werden auf den Kontaktstudiengang Betrieb – Wirtschaft – Management an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Department Wirtschaft und Politik der Universität Hamburg angerechnet. Für den Abschluss der Qualifizierungsreihe mit Universitätszertifikat entstehen zusätzliche Kosten (Beratung während der Projektphase, Teilnahme am 3-tägigen Zertifikatsseminar, Unterkunft und Verpflegung). Die Rahmenbedingungen Freistellung und Kostenübernahme Die Seminarreihe wird gemäß § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG angeboten. Die Erforderlichkeit der Freistellung und Kostenübernahme ist im Einzelfall zu begründen und mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es wird eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitgebers benötigt. Tagungsstätte Die Module dieser Reihe finden im ver.di Bildungszentrum Walsrode statt. Weitere Informationen und Beratung Margit Hauck, [email protected] Fon: 030 263 99 89-21, Fax: 030 263 99 89-25 ver.di b+b gGmbH, Köpenicker Str. 31, 10179 Berlin 89 4 Genderseminare Geschlechter(un)gerechtigkeit in der Rentenpolitik? 18. - 20. Februar 2011 (WA 11 110218 10) Dieses Aufbauseminar wird sich mit dem weiten Feld der Rentenpolitik beschäftigen. Wir wollen einen „Gender-Blick“ auf die Historie werfen, uns die Akteur und Akteurinnen anschauen, welche Aufgaben und welche Interessen gibt es. Dies wird unter dem Aspekt von Geschlechtergerechtigkeit passieren. Was muss passieren, um Geschlechtergerechtigkeit in diesem Politikfeld herzustellen? Wir setzen damit die Qualifizierungsreihe „Fit für Gender Mainstreaming“ für ehrenamtliche Kolleginnen und Kollegen aus den unterschiedlichen Funktionen und Gremien auch 2011 fort. Ablauf: Ankommen und Einstieg Geschichte der Altersversorgung und wie kommen Frauen und Männer darin vor Wer hat was und warum mit der Rente zu tun? Welche Maßnahmen tragen zur Ungerechtigkeit bei? Wie könnte eine geschlechtergerechte Rentenpolitik aussehen? Gender Mainstreaming in der Kommunalverwaltung 27. - 29. Mai 2011 (WA 11 110527 10) Die europäische Gesetzgebung ist eindeutig. Deutschland ist verpflichtet, das Prinzip des Gender Mainstreamings deutlich intensiver umzusetzen als dies in der Vergangenheit geschehen ist. Hier sind besonders die Kommunen gefragt mit gutem Beispiel voran zu gehen. Promotorinnen der Einführung von Gender Mainstreaming in den Kommunen sind vor allem die Gleichstellungsbeauftragten. Allerdings fehlt es ihnen, aber auch den Personalvertretungen oft an konkreten Beispielen und dem Wissen wie und wo Gender in die tägliche Arbeit integriert werden kann. Dieser Workshop soll den TeilnehmerInnen die Kenntnisse vermitteln wie Gender Mainstreaming angewendet werden kann. Dazu werden Instrumente der Anwendung vorgestellt und an Beispielen aus der Praxis erprobt. Zudem werden bereits durchgeführte Praxisprojekte vorgestellt und verschiedene Handlungsfelder für Gender Mainstreaming vorgestellt. Wir arbeiten praxisorientiert, auch an praktischen Beispielen, die von den Kolleginnen und Kollegen aus dem Alltag mitgebracht werden. Das Seminar ist für Kolleginnen und Kollegen geeignet, die noch nicht so häufig mit dem Thema gearbeitet haben und Ideen für die praktische Umsetzung suchen. Ankommen und Einstieg Sensibilisierungsübung zu Geschlechterrollen und ihren Wirkungen auf unseren Alltag. Gender Mainstreaming – geht’s auch etwas genauer? Kurze Begriffsklärung, Stellenwert und Verankerung im deutschen und europäischen Recht 90 Genderseminare Kennenlernen verschiedener Instrumente zur Anwendung von Gender Mainstreaming Vorstellung guter Beispiele aus der (kommunalen) Praxis Darstellung von Handlungsfeldern (z.B. Gender Budgeting) … und: üben, üben, üben Warum ist es eigentlich nicht selbstverständlich, dass sich Kolleginnen und Kollegen in ver.di organisieren? – Gendertraining zur Mitgliederwerbung und Mitgliederbindung 18. - 20. November 2011 (WA 11 111118 10) Wir müssen feststellen, dass es nicht mehr selbstverständlich ist, sich als Arbeitnehmende in Gewerkschaften zu organisieren. Doch wie stellen wir dann gewerkschaftliche Handlungsfähigkeit als Ziel betrieblicher Gewerkschaftsarbeit her? Und was hat das mit Zielgruppen, mit Werbung und Ansprache, mit Qualifizierung, Mobilisierung und Nützlichkeit zu tun? In diesem Seminar wollen wir uns von vielen Seiten der Mitgliederwerbung und der Mitgliederbindung nähern, um am Schluss zu überlegen, wie „Darum organisieren wir uns in ver.di!“ zur motivierenden Ansprache von Mitgliedern und Noch-Nicht-Mitgliedern werden kann. Ankommen und Einstieg Sensibilisierung zu den Themen Gender Mainstreaming und Werbung Auseinandersetzung mit Aspekten wie Zielgruppen, Veranstaltungsvorbereitung, Mitgliederwerbung, Mitgliederbetreuung, Mitgliederbindung, Umgang mit Widerspruch, Mobilisierung von Leuten Transfer unter der Prämisse: Darum organisieren wir uns in ver.di! Diese Seminare werden angeboten vom Bereich Genderpolitik. Sie finden im ver.di-Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode statt. Sie sind für Kolleginnen und Kollegen geeignet, die schon wissen was Gender Mainstream ist und ihre Kenntnisse darüber in die praktische Arbeit integrieren wollen. Ausdrücklich laden wir Männer und Frauen ein. Denn es geht um die Bedeutung der Geschlechterfrage in unserem gewerkschaftlichen Handeln. Es geht darum, den Lebenslagen und Vor-stellungen von Frauen und Männern einen guten Platz in unserer Arbeit zu sichern. Deshalb schlagen wir Interessierten vor, jeweils einen Partner, eine Partnerin (vom jeweils anderen Geschlecht) zum Mitmachen zu gewinnen und gemeinsam zu unserem Training zu kommen. Die Teilnahme ist für ver.di-Mitglieder kostenlos. Reisekosten für ver.di-Mitglieder werden vom Bereich Genderpolitik ausschließlich im Rahmen Bundesbahn 2. Klasse, PKW-Kosten nur bei Sammelanreise und vorheriger Beantragung getragen. Kosten darüber hinaus sind selbst zu tragen. Für Nichtmitglieder betragen die Kosten 250,– # inklusive Übernachtung und Vollpension. Beginn der Seminare jeweils am Freitag um 18:00 Uhr, mit dem Abendessen Ende ist jeweils am Sonntag mit dem Mittagessen (gegen 13:00 Uhr) Anmeldungen unter 030 / 6956 1173 oder [email protected] 91 5 Seminare für Prüferinnen und Prüfer Qualität sicherstellen in Berufsausbildung und Prüfung Grundlagenseminar: Berufe werden neu geordnet, neue Berufe entstehen. Um diesen größeren Anforderungen in der Berufsausbildung und damit auch in Zwischen- und Abschlussprüfungen gerecht zu werden, bieten wir unsere Qualifizierungsseminare an. Dies betrifft nicht nur die fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, sondern insbesondere den Bereich der Methoden- und Sozialkompetenz. In unseren Seminaren wollen wir aktuelle Tendenzen im Ausbildungs- und Prüfungswesen vermitteln eine Verständigung über Qualitätskriterien in Berufsausbildung Prüfungsaufgaben und Prüfung erlangen Erarbeiten, erproben und bewerten von Prüfungsausgaben Prüfungsabläufe simulieren Die Seminare finden statt in unserer ver.di Bildungsstätte Walsrode (WA): Termine für die Grundlagenqualifizierung 14.02. - 18.02.2011 26.05. - 28.05.2011 08.08. - 12.08.2011 31.10. - 04.11.2011 Aufbauseminar: Voraussetzung für die Teilnahme des Aufbauseminare ist der Besuch des Grundseminars. Schwerpunkte des Aufbauseminars ist die Vertiefung der Kenntnisse und Prüfungsaufgabenerstellung, die gerechte Bewertung der Prüfungsleistungen, die Bewertung der eingereichten Projektarbeiten sowie die Erarbeitung der Bewertungskriterien im eigenen Berufsbild. Simulation von Prüfungsabläufen (praktisch/mündliche Prüfung). Termine: 28.03. - 01.04.2011 18.04. - 21.04.2011 29.08. - 01.09.2011 04.10. - 08.10.2011 Qualifizierung von Sachverständigen in Aufgabenerstellerausschüssen finden Sie unter www.piksnet.de Anmeldungen und weitere Informationen zum inhaltlichen Ablauf: ver.di Bundesverwaltung Ressort 11, Bereich Qualifizierung Annegret Biller, Projektleitung Prüferqualifizierung, Prüfergewinnung 030-6956-2845 oder per Email: [email protected] 92 Familienarrangement Familienarrangement 2011 für Euro 67,50 pro Erwachsener und Tag inkl. Halbpension und 2 Kinder bis einschließlich 14 Jahren kostenfrei in einem Zimmer. Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren berechnen wir 50 % des Arrangementpreises Folgende Leistungen sind enthalten: 1 Übernachtung in bis zu 2 Doppelzimmern mit Dusche, WC, Sat-TV, Radiowecker, Telefon und ISDN-Anschluss 1x Reichhaltiges Frühstücksbuffet Kostenloser Parkplatz auf dem hauseigenem Gelände Freie Benutzung der Freizeiteinrichtungen Fitnessraum mit modernen Geräten, Tischtennis und Billard, Fußballplatz, Volleyballfeld, Federball, Außenschach, Fahrradverleih, Internetcafé, Planschbecken für Ihre Kids (in den Sommermonaten je nach Wetterlage), Kindergarten, Sandkiste, Schaukel und Klettergerüst, Torwandschießen 1 kleines Überraschungsgeschenk für ihre Kinder bei Anreise an der Rezeption 1 Begrüßungsdrink am Anreisetag für die ganze Familie an der Hallenbar 1 Walsroder Abendbuffet mit kalten und warmen Speisen. Im Sommer bieten wir ein tolles Barbecue an. Alle Preise verstehen sich inklusive 19 % Mehrwertsteuer. 6 Attraktive Ausflugsziele für die ganze Familie in und um Walsrode Vogelpark Walsrode (500 m) www.vogelpark-walsrode.de 7 Snow-Dome in Bispingen (45 km) www.snow-dome.de Heide-Park Soltau (30 km) www.heidepark.de Serengeti Park Hodenhagen (12 km) www.serengeti-park.de Magic Park Verden (30 km) www.magicpark-verden.de Kartcenter Ralf Schumacher Bispingen (45 km) www.rs-kartcenter.de Soltau Therme in Soltau (30 km) www.soltau-therme.de Wild Park in Hanstedt (70 km) www.wild-park.de Universum Bremen (60 km) www.universum-bremen.de Klimahaus Bremerhaven (70 km) www.klimahaus-bremerhaven.de Für einen Ganztagesausflug bietet sich natürlich die Nordseeküste mit den ostfriesischen Inseln an, Cuxhaven mit Überfahrt nach Helgoland, die VW-Autostadt Wolfsburg, Celle, Lüneburg, Hamburg, Bremen und Bremerhaven, Hannover, Freilichtmuseum Cloppenburg, die Brauereistadt Jever, Steinhuder Meer usw., usw.! 93 Erlebniswochenenden Alles Käse, oder was? Zum 10. Mal findet unser Käse-Weinseminar statt. Nach den Klassikern Frankreich, Italien und Schweiz, stellen wir im Jubiläumsjahr internationale Käse-Highlights vor. Dieses Erlebniswochenende richtet sich an alle Käseliebhaber die sich schon immer gefragt haben, wie die Löcher oder der Blauschimmel in den Käse kommen, die vor der gut sortierten Käsetheke stehen und dann doch wieder bekannte und aussprechbare Käse einkaufen, die wissen möchten, welche Käsefamilien es gibt, wie man die Qualität der Käse beurteilt, sie richtig lagert und schneidet und erfahren möchten, dass Weissweine im Allgemeinen weit stärker mit Käse harmonieren, als Rotweine. Zu allen Verkostungsrunden servieren wir korrespondierende Weine und Spirituosen. Euro 159,00 pro Person Seminarnummer WA 14 110408 10 Termine 08.04.2011 - 10.04.2011 Hanns-Carsten Höfner – Wirtschaftsleiter Petra Kwasniewska, Küchenteam Heike Dittmer, Sabine Meier und Ilka Beinhorn, Küchenteam 94 Erlebniswochenenden Cocktailseminar Sommerzeit ist Cocktailzeit – von klassisch bis molekular! Deshalb möchten wir uns in diesem Seminar mit der Kunst der Cocktailzubereitung näher beschäftigen. Nach einer Einführung in die Geschichte des Cocktails und die richtige Technik wird in praktischen Übungen jede Menge gerührt und geschüttelt. Unter anderem entdecken wir die Welt der molekularen Cocktails: aufregende Kreationen mit überraschenden Effekten für die Sinne. Durch neue Techniken erhalten sie eine andere Konsistenz, klarere Aromen und eine völlig neue Optik. Die Herkunft der Cocktails ist nicht ganz geklärt. Die erste Geschichte stammt aus dem 18. Jahrhundert, sie besagt, dass ein Gastwirt aus Washington, ein bekannter Kampfhahnzüchter war. Eines Tages entlief ihm einer seiner besten Kampfhähne. Das ganze Dorf suchte nach ihm, doch sie fanden ihn nicht. Bis nach einigen Wochen ein junger Soldat mit dem Hahn unter dem Arm die Wirtschaft betrat. Daraufhin belohnte ihn die Tochter des Wirtes mit einem farbigem Mixgetränk. Dieses war genauso farbenprächtig, wie der Schwanz des zurückgebrachten Hahnes, deshalb nannten sie das Getränk „Cocktail“ = Hahnenschwanz.! Euro 154,50 pro Person Seminarnummer WA 14110520 20 WA 14110909 10 Termine 20.05.2011 - 22.05.2011 09.09.2011 - 11.09.2011 Farbe bekennen Ein Kreativwochenende im ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode für alle großen und kleinen Künstler….. Das Leben ist bunt! Und jede/r kann ihre/seine innere Buntheit mit Farben ausdrücken. Unsere kreative Seite wartet nur darauf, entdeckt zu werden. Dieses Wochenende bietet einen Einstieg in freies Malen und/oder Gestalten von Kollagen, abseits von künstlerischen Ansprüchen, Bewertungen oder Konkurrenz. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Material wird zum Selbstkostenpreis gestellt. Bitte mitbringen: Neugier und bequeme Malkleidung, die auch ein paar Farbkleckse abbekommen darf. Geeignet auch für Jugendliche ab ca. 12 Jahren Euro 185,00 pro Person Euro 92,50 für Jugendliche ab 12 Jahren plus Material 20,00 Euro Seminarnummer WA 14 110520 10 Termine 20.05.2011 - 22.05.2011 95 7 Erlebniswochenenden Entspannung und Genuß pur Ein Verwöhnwochenende für alle Genießerinnen und Genießer im ver.di Bildungsund Tagungszentrum Walsrode An diesem Wochenende heißt es „sich spüren und erleben„. Die Natur und Stille, nette Menschen und die behagliche Atmosphäre des Hauses mit ihren kulinarischen Highlights der guten Küche bieten einen hervorragenden Rahmen für das entspannende Programm. Gesundheit ist für alle Menschen von großer Bedeutung. Doch … schief gesessen – schlecht gestanden – falsch bewegt: Für viele führen die Belastungen des Alltags auf Dauer zu körperlichen Beschwerden. Dem wollen wir an diesem Wochenende entgegen wirken durch einfache Übungen aus Rückenschule, Atemtherapie und Yoga, die den Bewegungsapparat regenerieren und einfach in den Alltag integriert werden können. Keine Vorkenntnisse erforderlich. Bitte mitbringen: Bequeme Kleidung. Euro 195,00 pro Person Seminarnummer WA 14 110617 10 Termine 17.06.2011 - 19.06.2011 Klimahaus Bremerhaven & Künstlerdorf Worpswede … auf Entdeckungstour mit der ganzen Familie Alle reden vom Wetter. Doch welche Faktoren bestimmen das Klima? Das www.klimahaus-bremerhaven.de gibt darauf ebenso fundierte wie faszinierende Antworten. Begeben Sie sich auf die große Reise in die Welt des Klimas in dieser neuen und einzigartigen Wissens- und Erlebniswelt!So spannend wie das Klima selbst ist auch das Konzept des Klimahaus. In vier Ausstellungsbereichen erleben Besucher auf einer „Reise“ um die Welt unterschiedliche Klimazonen, erfahren Hintergründe zur Klimaveränderung und erhalten Tipps für einen energiesparenden und klimafreundlicheren Alltag. Nach einer individuellen Mittagspause im Klimahaus Restaurant fahren wir weiter nach Worpswede. Aus dem alten Moordorf ist eine bekannte Künstlerkolonie und ein beliebter Erholungsort geworden. Im Restaurant www.kaffee-worpswede.de genießen wir hausgebackene Torten und Kuchen. Danach bleibt noch Zeit durch die zahlreichen Gallerien und Künstlerwerkstätten zu schlendern. Euro 145,00 pro Person Euro 72,50 für Kinder bis 14 Jahren Seminarnummer WA 14 110624 20 96 Termine 24.06.2011 - 26.06.2011 Erlebniswochenenden ver.di Radrundfahrt Für alle rennradbegeisterten Rennradfahrerinnen und Rennradfahrer. Wir haben Spaß am Rennradfahren und schaffen Tagesetappen von 130 km mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 25 km/h. Wenn es die Verkehrslage zulässt, treten wir auch mal richtig an und lassen uns die Laune selbst bei Gegenwind nicht verderben. Fahren in der Gruppe und ökonomisches Windschattenfahren ist uns nicht unbekannt. Auch als Tagesveranstaltung oder nur mit 1 Übernachtung zu buchen! Infos hierzu im ver.di BTZ Walsrode An diesem Wochenende wollen wir auf wenig befahrenen Straßen durch die Lüneburger Heide fahren. Ein Begleitfahrzeug ist immer in der Nähe. Zur Mittagszeit werden wir von den Kolleginnen und Kollegen in Undeloh erwartet. Auftanken, etwas essen und trinken und zurück geht es über malerische Heidedörfer nach Walsrode. Familienangehörige und Kinder sind herzlich willkommen. Gerne organisieren wir für sie ein Alternativprogramm wie z.B. einen Ausflug nach Bremerhaven in das Klimahaus. Weitere Infos auf unserer Homepage! Euro 132,50 pro Person (maximal 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) Seminarnummer WA 14 110624 10 Termine 24.06.2011 - 26.06.2011 An der Nordseeküste ... … Meer verstehen, Kutterschollen satt und Krabbenfischen im Wattenmeer An diesem Erlebniswochenende dreht sich alles um Fisch und Meer. Zunächst fahren wir in die Marinestadt Wilhelmshaven. An der „Maritime Meile“ gibt es zahlreiche Museen und das „Aquarium“ zu besichtigen. Hier entscheiden Sie selbst, wo und wie lange Sie auf Entdeckungstour gehen. Durch das Wangerland fahren wir nach Nordwesten bis nach Förrien-Minsen, wo wir im Restaurant „Alte Schmiede“ zum Kutterschollen-satt- Essen erwartet werden. Nach einem kurzen Verdauungsspaziergang im Hafen von Harlesiel bringt uns der original Fischkutter „Jens Albrecht II“ durch das ruhige Wattenmeer, entlang von Sand- und Seehundbänken, zum Krabbenfang mit Grundschleppnetz. Die Krabben werden noch an Bord gekocht und jeder darf von dieser Köstlichkeit der Nordsee kosten. Da die Fahrten 2011 erst am Ende des Jahres festgelegt werden, kann sich der zeitliche Programmablauf noch ändern. Euro 168,50 pro Person Euro 84,25 für Kinder bis 14 Jahren Seminarnummer WA 14 110701 10 Termine 01.07.2011 - 03.07.2011 97 7 Erlebniswochenenden Tapas & Sherry Andalusien – Wiege der Tapas, Land der Oliven und des Weins (Sherry) Eine Tapa ist ein kleines Appetithäppchen, das in Tapas-Bars üblicherweise zu Wein oder Sherry gereicht und dort im Stehen verzehrt wird. Hartnäckig hält sich die Meinung, dass die beliebten Tapas aus Andalusien stammen und ursprünglich in einer Scheibe Brot bestanden, die dazu benutzt wurde, lästige Moskitos aus dem Glas fern zu halten. Es kann aber auch gut sein, dass man gleichzeitig das Brot brauchte, um den alkoholreichen Wein aus Jerez besser zu kompensieren. Bald konkurrierten Schinken und Mandeln, Oliven und richtige kleine Gerichte mit den ordinären Brotscheiben und wurden zu Aperitivos, kleinen Vorspeisen, die man den ganzen Tag über zu sich nehmen konnte. Heute spiegeln Tapas im Kleinen nicht nur die Esskultur Andalusiens, sondern aller Regionen Spaniens wider und haben auch über die Landesgrenzen hinaus viele Liebhaber gefunden. Freuen Sie sich auf unser gemeinsames Kochen in der ver.di BTZ Küche mit frittierten Kleinfischen und Garnelen, Chorizo Iberico, luftgetrocknete Schinken, Oliven, Tortilla de Potata (Kartoffelomelett), Pinchitos (Fleischspießen), usw….! Euro 159,00 pro Person Seminarnummer WA 14110701 20 WA 14110826 20 Termine 01.07.2011 - 03.07.2011 26.08.2011 - 28.08.2011 Besuch der „Langen Anna“ auf Helgoland. … mit 67 km/h über die Nordsee nach … Busfahrt in das Nordseebad Cuxhaven. Abfahrt mit der „HSC „Halunder Jet“ schnell und modern in 75 Minuten nach Helgoland. 4 Stunden Au fenthalt auf der Insel mit Gelegenheit zum zoll- und umsatzsteuerfreien Einkauf, da die Insel zolltechnisch als Ausland gilt und damit nicht dem Steuerecht der EU. Entdecken Sie den Kulturweg mit 14 Stationen durch die vielfältige Kultur Helgolands oder das Museum Helgoland in der Nordseehalle. Viele nette Restaurants laden zum Mittagsimbiss oder Kaffeetrinken ein. Inseldaten: Entfernung zum Festland ca 70 km, Einwohner ca 1650, Höhe über NN 61m, Größe der Hauptinsel ca 1 qkm, Größe der Düne ca 0,7 qkm. Euro 158,50 pro Person Euro 79,25 für Kinder bis 14 Jahren Seminarnummer WA 14 110715 20 98 Termine 15.07.2011 - 17.07.2011 Erlebniswochenenden Unterwegs mit Paddel und Pedale Ein Wochenende (nicht nur) für die ganze Familie! An diesem Erlebniswochenende sind wir mit dem Fahrrad auf der Straße und mit dem Kanu auf der Böhme (ruhiger Nebenfluß der Aller, die in die Weser mündet) unterwegs. Zunächst starten wir mit dem Fahrrad nach Dorfmark, wo wir auf breite Kanus umsteigen und die reizvolle Landschaft links und rechts des Böhmeufers entdecken. Ihre Gästeführerin Frau Sabine Sattler-Kosinowski erläutert unterwegs die Sehenswürdigkeiten der Region. Die Fahrräder werden zwischenzeitlich zum Anleger in Bad Fallingbostel gebracht. Frische Luft macht bekanntlich hungrig. Für den kulinarischen Service sorgen wir unterwegs mit einem familienfreundlichen Mittagessen. Auf der Rücktour von Fallingbostel nach Walsrode kehren wir noch zum Kaffeetrinken ein. Am Ziel angekommen, stoßen wir alle mit einem Glas Sekt (… für die Kids gibt es alkoholfreien Kindersekt) an und lassen den Tag Revue passieren. Selbstverständlich werden für die Kanutour Schwimmwesten und wasserdichte Behälter für Ihre Wertsachen bereitgestellt. Euro 158,50 pro Person Euro 79,25 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren Seminarnummer WA 14 110715 10 Termine 15.07.2011 - 17.07.2011 7 99 Erlebniswochenenden ver.di BikerInnentreffen Zum 10. Mal organisieren wir für alle motorradbegeisterten ver.dianerInnen und ihre/unsere Freundinnen und Freunde diese Wochenende. Uns verbindet die Freude am Fahren, notfalls auch mal Schrauben, draußen sein bei Wind und Wetter, also nicht nur ver.di-Gremien und BR/PR/MAV-Arbeit! An diesem Wochenende wollen wir Spaß haben, neue Menschen & Strecken kennenlernen, fahren und dabei nicht selber Karte/Navi lesen müssen, Mopeds gucken & hören ... und natürlich essen, trinken, klönen, Musik hören + sehen, ... aber auch alte Bekannte wiedertreffen, alles was mit Lust auf Mopped in ver.di in Walsrode dazugehört. Unsere Touren sind auch für Anfängerinnen und Anfänger gut zu bewältigen! Wir freuen uns auf Euch und gutes Wetter! Die Tourguides & die ganze Crew aus Walsrode Euro 115,00 pro Person Seminarnummer WA 14 110826 10 100 Termine 26.08.2011 - 28.08.2011 Erlebniswochenenden 3. Walsroder Specksteinkurs Arbeiten mit Speckstein- das ist etwas, was jeder kann, der Spaß am Gestalten hat. Speckstein ist ein sehr weiches Material und kann leicht mit Messer, Raspel und Schmirgel bearbeitet werden. Eine Einführung zum Stein, den Werkzeugen und den Möglichkeiten den Stein zu gestalten gibt Uwe Koßmann am Anreisetag nach dem Abendessen. Bei der Bearbeitung des Steins muss man sich gedanklich frei davon machen, dass man dem Stein mit Hammer und Meißel zu „Leibe rückt“ Mit einer normalen Laubsäge können Sie den Stein grob in die gewünschte Form bringen. Mit Feilen und Raspeln wird anschließend der Stein bearbeitet. Speckstein kann zu einer 100%ig glatten und geschmeidigen Oberfläche geschliffen und poliert werden. Es hat aber auch seinen Reiz eine Seite des Steins rau und ursprünglich zu lassen.Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Wir sind fest davon überzeugt, dass es allen TeilnehmerInnen gelingen wird eine „komplette Skulptur“ zu bearbeiten. Der Kurs ist auch für Kinder ab 12 Jahren geeignet, die Spaß haben, sich einen ganzen Tag mit Werken zu beschäftigen! Euro 156,00 pro Person Euro 78,00 für Jugendliche bis 14 Jahren plus Specksteinmaterial (ca Euro 2,50/kg) Seminarnummer WA 14 110826 30 Termine 26.08.2011 - 28.08.2011 Whisk(e)y -Seminar Unser Whisk(e)y Seminar vermittelt fundierte Einblicke in die Welt der Whiskies. Whisk(e)y wird nicht ohne Grund als Lebenswasser bezeichnet, schliesslich leitet sich sein Name aus den Worten für Leben und Wasser ab, und kann deshalb zu Recht eine große Fangemeinde sein eigen nennen. Wenn Sie hin und wieder gerne einen Whiskey trinken, als Aperitif oder nach einem schönen Abendessen, und neugierig sind auf die verschiedenen Stil- und Geschmacksrichtungen, dann finden erhalten Sie an diesem Wochenende viele Antworten. Wussten Sie, dass neben Schottland, Irland, Kanada, den USA auch Japan und Bayern hervorragende Whiskies herstellen? Wir beschäftigen uns mit: · Theoretische Einführung zur Geschichte und Herstellung · Infos zu Stilen und Geschmacksrichtungen · zurückhaltende Verkostung von ca 15 Whiskies aus aller Welt · Whisk(e)y in Speisen · Zubereitung von klassischen Whisk(e)y Cocktails Euro 215,00 pro Person (mindestens 12 Anmeldungen für eine wirtschaftliche Durchführung des Seminars) Seminarnummer WA 14 111202 30 Termine 02.12.2011 - 04.12.2011 101 7 Erlebniswochenenden Adventwochenende Lübeck Spielzeug, Christbaumschmuck, Kunsthandwerk, Glühwein, Bratäpfel und Lebkuchen gehören neben vielem anderen zu den Angeboten der 400 Händler auf den Lübecker Weihnachtsmärkten. Gerade Familien mit Kindern wird einiges geboten: Ob Weihnachtsmärchenwald oder der neue Kinder- und Familienweihnachtsmarkt an der Obertrave bieten allen kleinen Weihnachtsengel ein ganz besonderes Programm: Wintergartenwerkstatt, Adventbäckerei oder Bastelstunden in St. Petri stimmen auf Weihnachten ein. Nachmittags besuchen wir den historischen Marzipanspeicher und nehmen an einer einzigartigen Marzipanshow teil: Einen interessanten Vortrag über Marzipan, Lübecker Rotspon und die Stadtgeschichte Leckere Marzipankostproben Sie modellieren Marzipan unter fachkundiger Anleitung und erhalten das Marzipan-Abitur Ihr Kunstwerk wird sicher verpackt Zum Abschluss wird ein Stück Original Lübecker Marzipantorte und Kaffee/Tee satt serviert. Euro 154,00 pro Person Euro 77,00 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren Seminarnummer WA 14 111202 10 Termine 02.12.2011 - 04.12.2011 Adventbäckerei Zum 7.Mal laden wir in unsere Stollen- und Plätzchenbäckerei ein. Wie in jedem Jahr wünschen wir uns natürlich nach Ihrer Ankunft ein bisschen Schnee, um Sie auf die Adventszeit richtig einzustimmen. Am Abreisetag darf es dann etwas tauen, damit alle stress-und rutschfrei nach Hause fahren können. Am Samstag werden wir uns nach einem ausgiebigen Frühstück und einer kurzen theoretischen Einführung mit der Kunst der Stollenherstellung beschäftigen. Während der Stollen ruht bereiten wir einige Teige für die Weihnachtskekse zu. Lust auf Vanillekipferl, Makronen, Haselnusstaler etc.? Nach dem gemeinsamen Mittagessen und einem Verdauungsspaziergang wird der Stollenteig in Form gebracht und gebacken. Natürlich vergessen wir unsere Plätzchen nicht, die auf großen Blechen und im Heißluftofen schnell gebacken sind. Nach dem Kaffeetrinken verpacken wir unsere Plätzchen für daheim und tränken den Stollen abschließend mit flüssiger Butter und ...! Euro 148,00 pro Person Euro 74,00 für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren Seminarnummer WA 14 111202 20 102 Termine 02.12.2011 - 04.12.2011 Kinderbetreuung „Und wohin mit den Kindern? ...“ ... kein Problem! An der Frage der Kinderbetreuung soll der Seminarbesuch nicht scheitern. Wir organisieren gerne eine Kinderbetreuung für Kinder von 4 – 12 Jahren. Jüngere Kinder mit Betreuungserfahrung und ältere Kinder ohne Betreuungsanforderung können nach vorheriger Rücksprache mitgebracht werden. Wird eine Kinderbetreuung gewünscht, wendet Euch bitte an Christa Wasik (Tel.: 05161/ 979-0), die hilft gern weiter. Sollten für die Woche nur ein oder zwei Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung im nahegelegenen Hort/Kindergarten statt, für den Transport sorgen selbstverständlich wir. Sollten mehr als 2 Kinder angemeldet werden, findet die Kinderbetreuung durch erfahrene Betreuerinnen im Hause statt. Unser Gelände bietet viele Möglichkeiten sich die Zeit spielend zu vertreiben, ein Besuch im nahegelegenen Vogelpark ist fester Bestandteil des Programms. Weitere Aktionen, z.B. ein Besuch der örtlichen Feuerwehr oder des Serengeti-Parks, werden im Laufe der Woche mit den Eltern abgesprochen. Soweit Unterbringungs- und Betreuungskosten für Kinder von ver.di-Mitgliedern nicht von dritter Seite (z. B. dem Arbeitgeber, s. u.) übernommen werden, werden sie von uns getragen. Übrigens: Bei der Deutschen Bahn reisen Kinder bis zum 15. Lebensjahr kostenlos mit. Die notwendigen Kosten der Unterbringung und Betreuung der Kinder von Betriebs- oder Personalratsmitgliedern sind vom Arbeitgeber bzw. der Dienststelle zu tragen. Voraussetzung: Ein ordnungsgemäßer Entsendebeschluss, der ausdrücklich die Notwendigkeit der Kinderbetreuung umfasst und ohne Widerspruch akzeptiert wurde. 8 Kinder sollen sich bei uns immer wohlfühlen! 103 Der Weg zu uns Hinweise für die Anreise Walsrode liegt an der Bahnstrecke Hannover – Soltau – Hamburg. Ab Bahnhof Walsrode sind es ca. 20 Min. Fußweg durch die Ostdeutsche Allee und rechts in die Sunderstraße. Bei Anreise am Montag können Sie unseren Busshuttle vor dem Bahnhof Walsrode (für Zugverbindungen ab Hannover) nutzen. Unser Bus steht zu folgenden Zeiten am Bahnhof: ca. 10.50 Uhr, ca. 11.50 Uhr und ca. 13.30 Uhr. Dieser Busshuttle steht auch zur Abreise am Freitag, ca. 13.10 Uhr zur Verfügung. Mit dem Pkw nutzen Sie folgende Abfahrten: Aus Richtung Bremen auf A 27 Ausfahrt Walsrode-West, aus Richtung Hamburg auf A 7 Ausfahrt Bad Fallingbostel und aus Richtung Hannover über Dreieck Walsorde auf A 27 Ausfahrt WalsrodeSüd. Weitere Details siehe Skizze. Wir wünschen Ihnen eine gute Anfahrt nach Walsrode. Mit freundlichen Grüßen Ihr Walsrode-Team Das Parken auf den hauseigenen Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. ver.di Bildungsund Tagungszentrum Walsrode Sunderstr. 77 29664 Walsrode Tel.: 05161 / 979-0 Anfahrtskoordinaten: 52° 52’ Nord 09° 35’ Ost 104 Bitte die Anmeldung der Bildungsstätte zusenden, in der das Seminar stattfindet! Vereinte Anmeldebogen zentrale Seminare 2011 Dienstleistungsgewerkschaft Hiermit melde ich mich verbindlich an für das Seminar Nr. WA Titel ver.di-Mitglied vom bis Mitglieds-Nr. in Vor- und Nachname nein ja private Anschrift Straße weiblich (PLZ) Ort Tel. Fax E-Mail privat dienstlich / / / / Beschäftigungsverhältnis Rechtsgrundlage der Freistellung von der Arbeit (bitte ankreuzen) / Vollzeitbeschäftigt Teilzeitbeschäftigt Geburtsdatum Arbeit- BeamtIn Azubi nehmerIn männlich frei- erwerbs- beruf los SeniorIn § 37 (6) BetrVG § 37 (7) BetrVG § 46 (6) BPersVG/ vgl. LPersVG § 46 (7) BPersVG/ vgl. LPersVG § 96 (4 + 8) SGB IX §19/§30 MVG/ oder vglb.R. z.B. MAVO Beschluss liegt vor ja nein Bildungsurlaub des Bundeslandes Branche/Fachbereich Ausgeübte Tätigkeit §10 (5) BGleiG oder vglb. Norm Tarifurlaub / Freischichten § 7.1.3 SUrlVO Sonstiges Anschrift des Arbeitgebers bzw. Rechnungsanschrift Betrieb/Dienststelle Straße (PLZ) Ort Gewerkschaftliche Funktionen Vorkenntnisse durch bisher besuchte Seminare bei Aufbauseminaren Jahr Als ver.di Mitglied zahle ich den ordnungsgemäßen Beitrag Funktionen im Betrieb seit (Jahr) Mitglied im Betriebsrat Mitglied im Personalrat Mitglied im Aufsichtsrat Mitglied in der Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitglied der Mitarbeiter(innen)vertretung Mitglied der Schwerbehindertenvertretung Kinderbetreuung erwünscht (Die Mitnahme von Kindern bitte vorher mit der Bildungsstätte abklären.) Die Regelungen zum Seminarbesuch insbesondere zur Ausfallgebühr auf Seite 107 werden von mir akzeptiert Die obigen Angaben werden nach §§ 4 Abs. 1 Im Falle der Seminardurchführung durch ver.di Bildung und Beratung habe ich die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert. i. V. m. 28 Abs. 2 Nr. BDSG „zum Zweck der Veranstaltungsorganisation und weiteren Bildungsplanung“ mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert und verarbeitet. Bestimmungen zum Datenschutz werden Ort, Datum Unterschrift selbstverständlich eingehalten. 9 Anmeldung Erlebniswochenenden Telefon: 05161-979-0 · Telefax: 979-520 E-Mail: [email protected] · www.verdi-walsrode.de An das ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Sunderstrasse 77 29664 Walsrode Verbindliche Anmeldung zum Erlebniswochenende oder Familienarrangement 2011 (Bitte Zutreffendes ankreuzen) Name Vorname Strasse PLZ/Wohnort Telefon/Fax E-Mail Ich/wir benötige/n EZ DZ von Anzahl der Erwachsenen Personen Kinder 7 bis 14 Jahren bis /Kinder bis 6 Jahren /Jugendliche 15 bis 17 Jahren*** Ich/wir nehme/n am Erlebniswochenende teil Titel Nr Titel Nr Datum/Unterschrift Bemerkungen Nach Eingang dieser Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung zugesandt! Mit Eintrag meiner E-Mail Adresse bin ich damit einverstanden, aktuelle Informationen aus dem ver.di BTZ Walsrode zu erhalten! *** Angabe nur bei Buchung des Familienarrangements 106 Anhang Teilnahmebedingungen Anmeldungen sind verbindlich. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Einladung mit den erforderlichen Seminarunterlagen und der Rechnung*. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen. Sollte das Seminar nicht zustande kommen oder aus anderen Gründen abgesagt werden, überweisen wir die bereits gezahlten Seminargebühren in voller Höhe zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruhen. Bei mehrtägigen Seminaren übernehmen wir für alle Seminarteilnehmer/innen die Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte. Eine Seminarteilnahme ist bei mehrtägigen Schulungen nur bei gleichzeitiger Buchung des Hotels bzw. der Bildungsstätte möglich und beinhaltet die jeweilige Anzahl der Übernachtungen und den Bezug aller gastronomischen Leistungen für die gesamte Seminardauer. Ein Vertragsverhältnis kommt jedoch ausschließlich zwischen dem/der Seminarteilnehmer/in und dem Hotel/der Bildungsstätte zustande. Eine Stornierung dieser Buchung ist von Ihnen selbst im Hotel bzw. der Bildungsstätte vorzunehmen. Können Sie an dem Seminar nicht teilnehmen, so muss die Absage schriftlich bei uns eingehen. Bei einem Rücktritt, der uns spätestens am 28. Tag vor dem Schulungsbeginn erreicht, erstatten wir die volle Seminargebühr. Danach wird bis zum 7. Tag vor dem Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 100,00 Euro zzgl. MwSt, anschließend die volle Seminargebühr erhoben. Das Hotel bzw. die Bildungsstätte wird ggf. Stornierungskosten gesondert in Rechnung stellen. Die Stornierungskosten entfallen, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird und an dem Seminar teilnimmt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf. 9 * Im Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode geht abweichend von den o. g. Bedingungen die Rechnung über Seminargebühren erst kurz nach dem Seminar dem Arbeitgeber zu und ist auch erst dann zu begleichen. 107 Anhang Stichwortverzeichnis Seite Seite 8-9 Bildungsurlaubsseminare 59 Betriebswirtschaft für Betriebsräte 45 AGG (Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz) 60 Bilanzen lesen und verstehen 78 Aktive Gesprächsführung für IV 11 BR 1 (Einführung und Überblick) 34 Aktuelle Rechtsprechung TVöD, BAT, BPersVG 12 BR 2 (Personelle Angelegenheiten) 13 BR 3 (Soziale Angelegenheiten) Allgemeine Aufgaben des BR 14 BR 4 (wirtschaftliche Angelegenheiten) 64 Arbeiten im Alter 15 BR 1 für Frauen - neu - 70 Arbeiten im BR-Büro 15 BR 1 für NachtschichtlerInnen - neu - 45 Arbeits- und sozialrechtliche Stellung älterer AN 16 BR 1 auf Deutsch und Türkisch 37 34 Arbeitsrecht aktuell 23 Arbeitsrecht für SBV 27 Arbeitsrecht d. öffentlichen Dienstes 54 Arbeits- und Gesundheitsschutz (Grundlagen) - neu - 50 Arbeitsunfähigkeit und Krankheit 48 Arbeitsverhältnis zu Ende 40 Arbeitszeit à la carte - neu 40 Arbeitszeitkonten 24 AR 1 (Begründung d. Arbeitsverhältnisses) 25 AR 2 (Inhalt d. Arbeitsverhältnisses) 26 AR 3 (Beendigung d. Arbeitsverhältnisses) 49 Aufhebungsverträge – was der BR wissen sollte 16 BR 1 auf Deutsch und Englisch - neu - 74 BR-Arbeit in Kleinbetrieben 69 BR-Vorsitz – keine leichte Aufgabe 71 Briefe und Protokolle 57 Burnout für Interessenvertretungen 17 Coaching für Betriebsräte 80 Coaching für BR und PR 68 Datenschutz für BR und PR 73 Datenschutz und Datensicherheit im IV-Büro 44 Direktionsrecht, Versetzung, Änderungskündigung 32 EBR – warum Europäischer Betriebsrat? - neu - 79 Erfolgreich verhandeln für IV 94 Erlebniswochenenden 48 Ermahnung, Abmahnung, Haftung 47 Familie und Beruf- rechtl. Gestaltungsmöglichkeiten 63 Beschäftigungssicherung 76 Betriebsinterne Kommunikation 56 Betriebl. Managementinstrumente / BEM 41 Betriebliche Weiterbildung – strat. Aufgabe des BR 69 Führungskompetenz für Vorsitzende - neu - Betriebliches Eingliederungsmanagement - neu - 58 Gesprächsführung zu heiklen Themen 54 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz - neu - 38 Gute Arbeit (Einführung und Überblick) - neu - 38 Gute Arbeit (im Betrieb durchsetzen) 75 Gute Zusammenabreit in der IV 67 IKT-Systeme 72 Informationsbeschaffung für BR 55 55 Betriebliches Gesundheitsmanagement 67 Betriebsrat und heimliche Überwachung 59 Betriebsräte und die (Wirtschafts-)krise - neu - 37 Betriebsvereinbarungen abschließen 33 Betriebsverfassung à la carte 108 Anhang Stichwortverzeichnis Seite Seite 42 Informationsbeschaffung per EDV 21 SBV 1 (Zentrale Aufgaben) 31 Interessenvertretung im Aufsichtsrat 21 SBV 2 (Beschäftigung fördern…) 32 Interessenvertretung im GBR und KBR 22 SBV 3 (Gesundheitsprävention) 43 JAV und Betriebsrat 22 SBV aktuell 43 JAV und Personalrat 23 SBV und Arbeitsrecht 83 Kooperation und Konfrontation 23 SBV: Pfadfinder im Dschungel 81 Konfliktmanagement für BR und PR 50 Sozialrecht (Grundlagenseminar) 71 Mailingprogramme für IV 17 Spezialangebot BR-Klausuren - neu - 82 Mediation 76 Strategische BR-Arbeit 83 Menschenkenntnis 58 57 Mobbing für Interessenvertretungen Sucht – Wie gehen wir am Arbeitsplatz damit um? 47 Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld 39 Tarifverträge als Herausforderung für die IV Neue Kommunikationswege für IV 51 TVöD: Einführung und Überblick 33 Neues zum Betriebsverfassungsgesetz 53 TVöD: Eingruppierungsrecht 27 Öffentlicher Dienst und Arbeitsrecht 53 TVöD: Leistungsorientierte Bezahlung 61 ÖPP / PPP 52 85 Organizing und BR/PR TVöD: Regelungen u. Gestaltungen Arbeitszeit 61 Outsourcing 65 Personalfragebogen u. MA-Befragung 62 Personalplanung / Personalentwicklung 20 Personalratswahlen 63 Prekäre Beschäftigungsverhältnisse 20 PR 1 für Frauen - neu - 18 PR 1 (Einführung und Überblick) 19 PR 2 (Beteiligungsrechte…) 19 PR 3 (Betriebliche Prozesse) 75 Projekte und Kampagnen erfolgreich durchführen 46 Recht der Teilzeitarbeit 73 60 Rechtsform bestimmt Betriebskapital - neu 41 Rechtsprechung Arbeitszeit - neu - 70 Rechtswirksames Schreiben 77 Rhetorik für gesetzl. IV, Teil 1 77 Rhetorik für gesetzl. IV, Teil 2 68 RFID – Neue Herausforderung für BR 62 SAP – Einführung für Betriebsräte 52 TVöD: Sozial- u. Erziehungsdienst 46 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) 78 überzeugend argumentieren 49 Urlaubsrecht – was der BR wissen sollte 85 Verfassen und Layouten von Texten 84 Versammlungen – warum nicht mal anders? 44 Vorformulierte Arbeitsverträge 28 WA 1 (Wirtschaft und Betriebsrat) 28 WA 2 (Informationspolitik und WA) 29 WA 3 (Sicherung der Arbeitsplätze…) 30 Wirtschaftsausschuss in Gesundheitseinrichtungen 1 30 Wirtschaftsausschuss in Gesundheitseinrichtungen 2 74 Wissenstransfer in BR 64 Zeitarbeit 65 Zielvereinbarungen u. MA-Gespräche 109 Impressum Anschrift ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 29664 Walsrode Telefon 05161/9 79-0 (Zentrale) 05161/97 9-559 / -560 / -561 (Seminarbüro) Telefax 05161/97 9-562 E-Mail [email protected] Internet www.verdi-walsrode.de V.i.S.d.P. Peter Strothotto, ver.di Bildungs- und Tagungszentrums Druck Druck Center Walsrode Schneeheide 4, 29664 Walsrode Layout/Satz Ronald Cornelius · Hamburg www.roncor.de · [email protected] ver.di Bildungs- und Tagungszentrum Walsrode Sunderstraße 77 29664 Walsrode Telefon 05161/9 79-0 Telefax 05161/9 79-562