Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber

Transcrição

Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers
Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber
Leichteste Fahrlässigkeit
= keine Haftung
Normale Fahrlässigkeit =
Quotelung (0,5 – 1 Gehalt)
Grobe Fahrlässigkeit =
Quotelung (1 – 3 Gehälter)
Vorsatz =
volle Haftung
55
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers
Arbeitnehmerhaftung gegenüber Dritten
Freistellungsanspruch
in Höhe der internen
Haftungserleichterung
Unbeschränkter
Schadensersatz
56
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
1
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers
Arbeitnehmerhaftung gegenüber Arbeitskollegen
Bei Körperschäden nur bei
vorsätzlicher Herbeiführung
(§105 Abs. 1 SGB VII)
Bei Sachschäden greift
Haftungsausschluss nicht;
Haftung in voller Höhe
57
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Hauptpflichten des Arbeitgebers
Gewährung der
vereinbarten Vergütung
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Fassung vom:02.01.2002
Gültig ab:01.01.2002
§ 611 Vertragstypische Pflichten beim
Dienstvertrag
(1)
(2)
58
Durch den Dienstvertrag wird derjenige,
welcher Dienste zusagt, zur Leistung der
versprochenen Dienste, der andere Teil zur
Gewährung der vereinbarten Vergütung
verpflichtet.
[…]
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
2
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Die Höhe des Arbeitsentgelts ergibt sich aus:
üTarifvertrag, der auf das Arbeitsverhältnis kraft
Tarifgebundenheit des Arbeitgebers und Arbeitnehmers, durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung
oder Einbeziehung in den Arbeitsvertrag
Anwendung findet;
üBetriebsvereinbarung;
üArbeitsvertrag oder
ü§ 612 Abs. 2 BGB, der bestimmt, dass bei Fehlen
jeglicher Vereinbarung letztlich die übliche
Vergütung als vereinbart anzusehen ist.
Tarifvertrag
Betriebsvereinbarung
Einzelarbeitsvertrag
59
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Nebenpflichten des Arbeitgebers
Beschäftigungspflicht
Arbeitnehmer hat arbeitsvertraglichen
Anspruch auf vertragsgemäße
Beschäftigung, d. h. für den Arbeitgeber
besteht Pflicht zur Vergütungszahlung,
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.,
sofern er schuldhaft die Annahme der
Arbeitsleistung verweigert.
Hinweis
Der Beschäftigungsanspruch kann vom Arbeitnehmer im Wege der Klage vor dem Arbeitsgericht
geltend gemacht werden.
60
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
3
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Nebenpflichten des Arbeitgebers
Beachtung
sozialversicherungsrechtlicher Vorschriften
Diese Pflicht besteht nicht nur gegenüber
den Sozialversicherungsträgern, sondern
auch gegenüber dem Arbeitnehmer,
damit dessen Rechte aus der Sozialversicherung nicht beeinträchtigt werden.
Insbesondere:
ürichtige und rechtzeitige Anmeldung,
ü ordnungsgemäße Beitragszahlung,
ürechtzeitige Unfallanzeige
61
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Nebenpflichten des Arbeitgebers
Schutz der Person des
Arbeitnehmers
Leben und Gesundheit des
Arbeitnehmers am Arbeitsplatz sind zu
schützen (§ 618 BGB), z. B. durch
üsichere Arbeitsräume, Zugangswege,
Maschinen, Werkzeuge;
ü genügende Beleuchtung, Belüftung,
Heizung;
üNichtraucherschutz;
Umfangreiche gesetzl. Regelungen
finden sich u.a. in der ArbStättV
62
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
4
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Nebenpflichten des Arbeitgebers
Schutz des
Persönlichkeitsrechts
des Arbeitnehmers
ü keine Anordnung eines allgemeinen
„Duzens“
ü keine heimliche akustische oder
optische Überwachung, es sei denn
Verdacht einer schweren Verfehlung
zu Lasten des Arbeitgebers
ü Pflicht zur Sicherung personenbezogener Daten (z.B. Personalakten)
ü Schweigepflicht hinsichtlich der für den
Arbeitnehmer nachteiligen Sachen
63
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Nebenpflichten des Arbeitgebers
Einsichtsgewährung in
die Personalakte
ü uneingeschränktes Einsichtsrecht
ohne zeitliche Begrenzung
ü kein schriftliches Antragserfordernis
ü kein Begründungserfordernis
ü kein Genehmigungserfordernis
ü Recht auf Anfertigung von Kopien oder
Abschriften
ü Recht auf Hinzuziehung eines
Betriebsratmitglieds (§ 83 BetrVG)
64
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
5
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Nebenpflichten des Arbeitgebers
Benachteiligungsverbot
Verbot der Diskriminierung wegen:
ü Gewerkschaftsangehörigkeit
ü Geschlecht, Rasse, Religion,
Weltanschauung, Alter, sexueller
Ausrichtung
ü Schwerbehinderung
ü Staatsangehörigkeit
ü Teilzeit- oder befristeter Beschäftigung
65
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Nebenpflichten des Arbeitgebers
Urlaubsgewährung
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten
Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG)
Damit wird dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben, sich von den Belastungen
der Arbeit zu erholen und seine
Gesundheit zu erhalten.
66
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
6
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Voraussetzung des Urlaubsanspruchs
Bestehen des Arbeitsverhältnisses seit 6 Monaten
(§ 4 BUrlG), es kommt nicht darauf an, ob der
Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat (BAG, Urteil v.
26.05.1988, Az. 8 AZR 774/85)
Hinweis
Ist die Wartezeit nicht erfüllt, kommt Teilurlaub im Umfang von 1/12 des Jahresurlaubs für jeden
vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses in Betracht (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Abzustellen
ist auf den Beschäftigungsmonat, nicht auf den Kalendermonat. Bruchteile von Urlaubstagen, die
mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 2 BUrlG).
Bruchteile von weniger als einem halben Tag sind zu gewähren und nicht auf Null abzurunden.
67
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Dauer des Urlaubs
Mindestens 24 Werktage, also vier Wochen (§ 3 BUrlG).
Werktage sind alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder
gesetzliche Feiertage sind (§ 3 Abs. 2 BUrlG), also
grundsätzlich auch arbeitsfreie Samstage.
Hinweis
Bei Teilzeitbeschäftigten berechnet sich die Dauer des Urlaubs entsprechend dem Verhältnis
zwischen Voll- und Teilzeitarbeit. Dabei wird der Urlaub tageweise, nicht stundenweise berechnet.
Arbeitet ein AN also an einem Wochentag 8 und an einem weiteren Wochentag 4 Stunden, ist von
einem Verhältnis von 6 Werktagen zu 2 Werktagen auszugehen. Der Urlaubsanspruch beträgt
24:6x2 = 8 Arbeitstage. Das entspricht in diesem Fall für den AN 4 Wochen Urlaub, also 24
Werktage.
68
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
7
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Festlegung des Urlaubs
Festlegung des Urlaubszeitpunkts durch Arbeitgeber.
Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers
erforderlich (§ 7 Abs. 1 BUrlG).
69
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Gewährung des Urlaubs
Urlaub ist grundsätzlich zusammenhängend im
laufenden Kalenderjahr zu gewähren (§ 7 Abs. 2 und 3
BUrlG). Machen dringende betriebliche oder in der
Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Teilung
des Urlaubs erforderlich, muss einer der Urlaubsteile
mind. 12 aufeinander folgende Werktage umfassen
(§ 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG).
70
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
8
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Übertragung des Urlaubs
Urlaub wird in das erste Kalendervierteljahr des
Folgejahres übertragen, wenn die Gewährung des
Urlaubs entweder aus dringenden betrieblichen oder aus
in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen
nicht möglich war (§ 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG).
Hinweis
Es bedarf keiner besonderen rechtsgeschäftlichen Vereinbarung der Urlaubsübertragung, es
genügt vielmehr, wenn die im Gesetz genannten Hinderungsgründe tatsächlich vorliegen
(BAG, Urteil v. 25.08.1987, Az. 8 AZR 118/86). Wird der Urlaub weder im laufenden Kalenderjahr
noch im Übertragungszeitraum gewährt und genommen, führt dies zum Erlöschen des
Urlaubsanspruchs. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub unverschuldet, z. B.
wegen lang andauernder Krankheit, nicht nehmen konnte.
71
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Urlaubsentgelt
Dem Arbeitnehmer ist vor Antritt des Urlaubs das
Urlaubsentgelt zu zahlen (§ 11 Abs. 2 BUrlG).
Die Höhe des Urlaubsentgelts bemisst sich nach dem
durchschnittlichen Arbeitsverdienst in den letzten 13
Wochen, wobei Entgelt für Überstunden außer Betracht
bleibt. Abweichende (günstigere) Regelungen in
Tarifverträgen sind möglich.
72
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
9
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Bildungsurlaub
Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub ergibt sich aus
ü Tarifverträgen
ü § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG
ü Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzen der Länder
73
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Bildungsurlaub
Rechtslage in NRW
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz NW (AWbG NW)
Mind. 6 Monate
Beschäftigungsverhältnis und
Schwerpunkt
des Besch.verh.
in NRW
74
Teilnahme an
förderungswürdiger und für
jedermann
zugänglicher
Bildungsveranstaltung
Freistellung 5
Arbeitstage im
Kalenderjahr bei
Mitteilung 6
Wochen vor
Veranstaltung
Kein Anspruch
bei weniger als
10 Arbeitnehmern im Betrieb
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
10
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Nebenpflichten des Arbeitgebers
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an
Feiertagen und im Krankheitsfall
(Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG)
Fassung vom: 25.09.1996
Gültig ab:01.10.1996
Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge
Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn
ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der
Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. […]
75
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
Mind. 4-wöchige
Dauer des
Arbeitsverhältnisses
76
Unverschuldete
Krankheit
Krankheit muss
AU verursacht
haben
Erfüllung der
Anzeige- und
Nachweispflichten
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
11
ARBEITSRECHT
Arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitgebers
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im
Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG)
Fassung vom: 25.09.1996
Gültig ab:01.10.1996
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) […] Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig,
so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch […] für einen
weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge
derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von
zwölf Monaten abgelaufen ist.
[…]
77
Rechtsanwalt Stephan Kreuels
12