Amtsblatt Nr. 1 - Januar 2010
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Amtsblatt Nr. 1 - Januar 2010
Mittwoch, den 03. Februar 2010 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil 1. Ausgabe 01/2010 Amtlicher Teil AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Amtliche Bekanntmachungen 01. Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme der Entscheidungen – Umlegungsgebiet An der Fuchsenkothe Stadt Schmalkalden - Umlegungsausschuss - 02. Planfeststellungsverfahren – Neubau L 1026 Niederschmalkalden – Schmalkalden 1. BA 03. Amtliche Tierbestandserhebung 04. Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2010 05. Beschluss 10 K 175/07 – Zwangsversteigerung 06. Beschluss 10 K 157/08 – Zwangsversteigerung Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation Katasterbereich Schmalkalden Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden Hoffnung 30 98574 Schmalkalden Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme der Entscheidung 07. Beschluss 11 K 101/08 – Zwangsversteigerung gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) 08. Beschluss 11 K 171/08 – Zwangsversteigerung 09. Beschluss 12 K 232/06 – Zwangsversteigerung Die Vorwegnahme der Entscheidung für folgende Grundstücke der Ordnungsnummern 10. Beschluss 10 K 86/08 – Zwangsversteigerung Grundbuchbezirk: Amtliche Mitteilungen 01. Mitteilung der Kämmerei – Zahlungserinnerung 02. Mitteilung zu Straßenumbenennungen Nichtamtlicher Teil Grundbuchblatt: Gemarkung: Flur: Flurstücksnummer(n): Schmalkalden 01045; 01222; Schmalkalden 51 02099; 02101; 04027; 04726; 04877 13/7; 13/8; 13/9; 14/3; 24/6; 4/0; 5/0; 6/0; 14/6; 14/7; 70/48; 54/2; 54/3;72/28; 49/3; 51/2; 51/3; 76/8 Aus der Stadt Umlegungsgebiet: An der Fuchsenkothe 01. Abholtermine für die alten Restmüllbehälter ist am 05.01.2010 unanfechtbar geworden. 02. Vereinszuschüsse Kultur, Sport und Soziales 2010 06. Aufruf zum Frühjahrsputz Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig. 07. Stadtmarketing – Informationen Rechtsbehelfsbelehrung: 08. Stadtmarketing – Firmengespräch Aus den Ortsteilen Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation, TLVermGeo KB Schmalkalden, in 98574 Schmalkalden, Hoffnung 30 als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) Fassung vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155) der Stadt Schmalkalden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. 1. Informationen aus Wernshausen Schmalkalden, den 14.01.2010 03. Sportler des Jahres 2010 gesucht 04. Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales 05. Sitzungstermine der Fraktion „Die Linke“ 09. Schmalkalder Bildungsmesse 10. Information vom Seniorenbeirat 11. Die Tourist-Information informiert Ordnungsnummer(n): 1,1; 1,2; 26 Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses Veranstaltungskalender Obervermessungsrat Olaf Krech „Siegel“ 2 R Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 1. Ausgabe 01/2010 Schmalkalden, den 03.02.2010 Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 38 Abs. 5 Satz 1 Thüringer Straßengesetz). Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren Neubau der L 1026 Niederschmalkalden – Schmalkalden, 1. BA Kreisverkehr Bahnhofstraße Als Ergebnis des Erörterungstermines am 29.10.2008 in Schmalkalden ist die Ausgangsplanung vom 26.07.2007 des Straßenbauamtes Südwestthüringen überarbeitet worden. Die Planänderung umfasst technische, landschaftspflegerische und grunderwerbsmäßige Änderungen. Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen: Technische Änderungen: Im hinteren Bereich der Gebäude Bahnhofstraße 64 – 82 wird entlang der geplanten Trasse eine 3 m hohe und 125 m lange Lärmschutzwand in die Planung aufgenommen. Die schalltechnische Untersuchung vom 26.02.2007 ist dementsprechend überarbeitet worden. Damit ergeben sich Änderungen im genannten Bereich und in weiter betroffenen Nachbargrundstücken hinsichtlich der Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen. Im Bereich der Westendstraße werden sieben Parkplätze neu ausgewiesen. Landschaftspflegerische Änderungen: Durch zusätzliche Flächenversiegelung von 94 m2 (Bau zusätzlicher Parkplätze in der Westendstraße) wurde eine zusätzliche Ausgleichsmaßnahme Nr. A 4 (Maßnahmegröße 69 m2) auf Flächen der Stadt Schmalkalden vorgesehen. Inhalt der Ausgleichsmaßnahme sind Gehölzanpflanzungen mit einheimischen Laubgehölzen als Sichtschutzhecke. Die Änderungen werden im Textteil des LBP sowie im Bestandsund Konfliktplan (Unterlage 12. 1) und dem Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Plan 12. 2, Blatt 1 in Form von Blaueintragungen dargestellt. Änderungen der Grunderwerbsunterlagen: Aufgrund der technischen und landschaftspflegerischen Änderungen ergeben sich auch andere Betroffenheiten. Die hieraus erfolgten Änderungen sind in den Grunderwerbsplänen und im Grunderwerbsverzeichnis dargestellt. Durch die vorgenommenen Änderungen werden Grundstücke in der Gemarkung Schmalkalden beansprucht. Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 11.02.2010 bis 10.03.2010 in der Stadtverwaltung Schmalkalden, Abt. Bauverwaltung und Stadtentwicklung, Zimmer 2.26, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden während der Dienstzeiten Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30–12.00 Uhr Donnerstag 8.30–12.00 Uhr Freitag 8.30–12.00 Uhr 13.30–15.00 Uhr 13.30–17.00 Uhr Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerechte Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter oder Bevollmächtigte, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist der Anhörungsbehörde durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. 3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 Thüringer Straßengesetz und die Veränderungssperre nach § 39 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz in Kraft. Amtsblatt Schmalkalden Kaminski Bürgermeister – Dienstsiegel – zur allgemeinen Einsichtnahme aus. 1. Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 24.03.2010 beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 540, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar oder bei der Stadt Schmalkalden (Bauamt) Einwendungen gegen den geänderten Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben. Einwendungen sind lediglich gegen die Planänderungen möglich. Soweit Einwendungen auch gegen die Ausgangsplanung erhoben werden, sind diese unzulässig. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung sowie Name und Anschrift des Einwenders erkennen lassen. www.Tierseuchenkasse.de Bekanntmachung Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2010 Sehr geehrte Tierbesitzer, die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2010 zum Stichtag 03.01.2010 durch. Alle Tierbesitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tier- 1. Ausgabe 01/2010 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden bestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird. Anstalt des öffentlichen Rechts Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2010 Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und 5 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der Fassung vom 8. Mai 2001 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2005 (GVBl. S. 109), hat der Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 01. Oktober 2009 folgende Satzung beschlossen: §1 (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2010 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt: 1. Pferde (einschließlich Fohlen) ................................. je Tier 2,55 Euro 2. Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.2.1 2.2.2 Rinder in amtlich anerkannten BHV1freien Beständen gem. Satz 3 Rinder bis 24 Monate .................................. je Tier 4,15 Euro Rinder über 24 Monate ................................ je Tier 5,15 Euro sonstige Rinder Rinder bis 24 Monate .................................. je Tier 7,15 Euro Rinder über 24 Monate .................................je Tier 8,15 Euro 3. 3.1 3.2 3.3 Schafe Schafe bis 9 Monate .............................................. beitragsfrei Schafe über 9 Monate bis 18 Monate ........ je Tier 1,60 Euro Schafe über 18 Monate ................................ je Tier 1,60 Euro 4. 4.1 4.2 4.3 Ziegen Ziegen bis 9 Monate .................................... je Tier 2,60 Euro Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate ....... je Tier 2,60 Euro Ziegen über 18 Monate ............................... je Tier 2,60 Euro 5. 5.1 5.2 5.3 Schweine Zuchtsauen nach der ersten Belegung ......je Tier 1,50 Euro Ferkel bis 30 kg ............................................ je Tier 0,60 Euro sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg ...................................................... je Tier 1,30 Euro 6. Bienenvölker………………........................ je Volk 0,50 Euro 7. 7.1 7.2 Geflügel Legehennen über 18 Wochen ..................... je Tier 0,10 Euro Junghennen bis 18 Wochen einschließlich Küken .....................................je Tier 0,07 Euro Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken ...... je Tier 0,03 Euro Enten, Gänse und Truthühner einschl. Küken............................................... je Tier 0,20 Euro Der Mindestbeitrag für Geflügel im Sinne der Nummern 7.1 bis 7.4 beträgt für jeden Beitragspflichtigen ................................................... 6,00 Euro 7.3 7.4 7.5 8. Tierbestände von Viehhändlern 3 „BHV1-freier Rinderbestand“ nach der BHV1-Verordnung anerkannt worden sein. Diese Anerkennung ist durch den Tierhalter unter Vorlage der amtstierärztlichen Bescheinigung bis zum 31. Januar 2010 der Tierseuchenkasse nachzuweisen. (2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden. Ihre Thüringer Tierseuchenkasse THÜRINGER TIERSEUCHENKASSE R = vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 5) Für Fische und Gehegewild werden für 2010 keine Beiträge erhoben. Für die Anwendung der Beitragssätze nach Satz 1 Nr. 2.1 gelten folgende Voraussetzungen: Der Rinderbestand muss vor dem 3. Januar 2010 als amtlich (3) Von Tierbesitzern, deren Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt 2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein Beitrag erhoben. Abs. 1 Nr. 7.5 bleibt unberührt. Beitragsfrei sind Tiere, die dem Bund oder einem Land gehören und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt ist. Tiere, die nicht nur vorübergehend außerhalb Thüringens gehalten werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht. §2 (1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2010 vorhanden waren. (2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. (3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1. (4) Tierbesitzer, die bis zum 28. Februar 2010 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2010 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen. (5) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2010 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend. Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die 1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und 2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft, diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben. §3 Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die Tierseuchenkasse von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2010 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht. §4 (1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft 1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder 2. ihre Beitragspflicht nach § 3 nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen, entfällt gemäß § 69 Abs. 3 und 4 TierSG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 67 Abs. 4 Satz 2 TierSG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierSG. § 69 Abs. 1 und 2 TierSG bleibt unberührt. (2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse kann erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchen- 4 R Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 1. Ausgabe 01/2010 kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. (3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird. Meiningen, den 25.11.2009 In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits nach § 85 a ZVG versagt worden. 10 K 157/08 Beschluss §5 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 01. Oktober 2009 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2010 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 09. Oktober 2009 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. v. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG genehmigt. Die Satzung wird hiermit ausgefertigt. Jena, 12. Oktober 2009 Dr. Karsten Donat Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse AMTSGERICHT MEININGEN 10 K 175/07 Das im Grundbuch von Schmalkalden, Blatt 105 (Grundbuchamt Meiningen) eingetragene Grundeigentum Gemarkung Schmalkalden lfd. Nr. 1, Flur 11, Flurstück 192/39, Gebäude- und Freifläche, Größe: 800 qm bebaut mit zweigeschossigem, unterkellertem Zweifamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss; eingeschossigem, nicht unterkellertem Anbau sowie Nebengebäuden (Garage und Schuppen) gelegen in 98574 Schmalkalden, Bergstraße 20 soll am Donnerstag, 11.02.2010, 11:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: 92.000,00 EUR Beschluss Das im Grundbuch von Wernshausen, Blatt 83 (Grundbuchamt Meiningen) eingetragene Grundeigentum Gemarkung Wernshausen lfd. Nr. 1, Flurstück 993/15, Gebäude- und Freifläche, Größe: 509 qm bebaut mit zweigeschossigem, unterkellertem Wohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss, Windfang- und Sanitäranbau sowie Nebengebäude mit Anbauten (gelegen in 98590 Schmalkalden OT Wernshausen, Goethestr. 5) soll am Donnerstag, 11.02.2010, 09:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15 zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden. Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: 64.500,00 EUR Der Versteigerungsvermerk wurde am 17.10.2007 in das Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Antragsteller widerspricht; andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach den übrigen Rechten befriedigt. Der Versteigerungsvermerk wurde am 08.10.2008 in das Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. Meiningen, den 01.12.2009 11 K 101/08 Beschluss Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Das im Grundbuch von Mittelstille, Blatt 554, Grundbuchamt Meiningen eingetragene Grundeigentum Gemarkung Mittelstille lfd. Nr. 4: Flur 21 Flurstück 2/4, Suhler Str. 34 Gebäude- und Freifläche zu 497 qm 1. Ausgabe 01/2010 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden soll am Montag, 08.03.2010, 09:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist laut Gutachten bebaut mit einem unterkellerten, zweigeschossigen Einfamilienhaus (als Doppelhaushälfte), einer Garage mit Carport und einem Nebengebäude. Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrwert: 58.500,00 EUR Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. R 5 Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. Im Termin sind die Grenzen der §§ 74a und 85a ZVG zu beachten! Meiningen, den 05.01.2010 Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. 12 K 232/06 Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Grundbuch von Mittelstille, Blatt 470, Grundbuchamt Meiningen eingetragene Grundeigentum Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. Im Termin sind die Grenzen der §§ 74a und 85a ZVG zu beachten! Meiningen, den 17.12.2009 11 K 171/08 Beschluss Das im lfd. Nr. 1 Gemarkung Mittelstille Flur 12 Flurstück 134, Gebäude- und Freifläche Im Dorfe zu 126 qm unbebauter Garten – lfd. Nr. 2 Gemarkung Mittelstille Flur 12 Flurstück 466/157, Gebäude- und Freifläche Straße der Freundschaft 1 zu 651 qm bebaut mit zweigeschossigem Einfamilienhaus, Scheune und Garagenanbau – lfd. Nr. 3 Gemarkung Mittelstille Flur 12 Flurstück 467/159, Gebäude- und Freifläche Im Dorfe zu 39 qm bebaut mit eingeschossigem Nebengebäude – Beschluss Das im Grundbuch von Möckers, Blatt 677, Grundbuchamt Meiningen eingetragene Grundeigentums Gemarkung Möckers lfd. Nr. 1: Flurstück 183/2, Gebäude- und Freifläche Körnbach 3 zu 443 qm lfd. Nr. 2: Flurstück 184/4, Gebäude- und Freifläche Körnbach 3 zu 324 qm soll am Dienstag, 09.03.2010 Uhr, 11:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: lfd. Nr. 3: Flurstück 184/6, Körnbach 3 zu 333 qm soll am Montag, 08.03.2010, 11:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Die Flurstücke bilden laut Gutachten eine wirtschaftliche Einheit und sind bebaut mit einem zweigeschossigen Wohnhaus, Garage und zwei weiteren Nebengebäuden. Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: Flurstück 183/2: 30.000,00 EUR Flurstück 184/4: 4.000,00 EUR Flurstück 184/6: 1.000,00 EUR Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. 800,00 EUR bezüglich des Flurstücks 134; 28.000,00 EUR bezüglich des Flurstücks 466/157 und 2.000,00 EUR bezüglich des Flurstücks 467/159 Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. Meiningen, den 18.01.2010 R 6 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 1. Ausgabe 01/2010 10 K 86/08 Bareinzahlungen können bei der Stadtkasse zu den bekannten Sprechzeiten vorgenommen werden: Beschluss Das im Grundbuch von Wernshausen, Blatt 1585 (Grundbuchamt Meiningen) eingetragene Grundeigentum lfd. Nr. 1, Gemarkung Wernshausen Flurstück 877/12, Gebäude- und Freifläche, Größe: 3.091 qm Gewerbegrundstück, bebaut mit nicht unterkellertem, ein- bis zweigeschossigem Firmengebäude, Dachgeschoss nicht ausgebaut (Erdgeschoss: Lagerhalle, Heizung, Technikräume, Umkleide- und WC-Räume, Treppenraum; Obergeschoss: Bürobereich, Teeküche, Toiletten) gelegen in 98590 Schmalkalden OT Wernshausen, Am Gries 6 soll am Donnerstag, 11.03.2010, 09:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15 durch Zwangsvollstreckung versteigert werden. Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert: 233.000,00 EUR Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.06.2008 in das Grundbuch eingetragen. Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären. Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle des Grundeigentums oder seines Zubehörs. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8.30–12.00 Uhr 8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.00 Uhr 8.30–12.00 Uhr 8.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr 8.30–12.00 Uhr. Für den Ortsteil Wernshausen werden Einzahlungen nach wie vor in den Büroräumen der ehemaligen Gemeindeverwaltung entgegengenommen. Für Überweisungen stehen folgende Bankverbindungen zur Verfügung: Rhön-Rennsteig-Sparkasse Schmalkalden BLZ: 84050000 Kto.: 1505000030 VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden e.G. BLZ: 84094754 Kto.: 508675 Flessabank Schmalkalden BLZ: 79330111 Kto.: 1900000. Bitte beachten: Damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann, bitten wir bei der Überweisung um die Angabe der Kassenzeichen (XNKK……..-OBJ……NX)! Bei Nachfragen können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden: Grund- und Hundesteuer: Frau Büchel und Frau Knull Tel.: 03683/667 118 Pachten: Frau Werner Tel.: 03683/667 206 Straßenumbenennungen Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sicherlich haben Sie in der örtlichen Presse schon einiges über die notwendige Umbenennung von Straßennamen in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen gelesen. Da gab es schon hitzige Debatten und manchen Ärger. Der § 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) besagt, dass die Benennung der im Gemeindegebiet dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen und Wege Angelegenheit der Gemeinde ist. „Gleichlautende Bezeichnungen innerhalb derselben Gemeinde sind unzulässig.“ (Wortlaut) Meiningen, den 19.01.2010 Bereits nach den Eingliederungen der Ortsteile Asbach, Grumbach, Mittelstille und Möckers im Jahr 1994 und erst recht seit der Eingliederung des Ortsteiles Wernshausen im Dezember 2008 kommen im Stadtgebiet Mehrfachnennungen von Straßen vor. AMTLICHE MITTEILUNGEN Mitteilung der Kämmerei/Sachgebiet Steuern Zahlungserinnerung Die Grund- und Hundesteuer sowie die Pachten der Stadt Schmalkalden und der Ortsteile Wernshausen, Mittelstille, Mittelschmalkalden, Möckers, Grumbach und Asbach sind für das I. Quartal 2010 zum 15.02.2010 fällig. Hinweis: Durch die vom Stadtrat beschlossene Veränderung der Hundesteuer wurden für diese Steuerart neue Bescheide an alle Hundehalter verschickt. Beachten Sie bitte, dass hier die zum Kassenkonto gehörende Grundsteuer nicht mit auf den Bescheiden ausgewiesen wurde. Sie ist entsprechend der Vorjahresbescheide zu zahlen! Die Deutsche Post hat mit Hinweis auf die Festlegungen in der ThürKO darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der o. g. Eingliederungen ein einheitlicher Gemeinde/Stadtname mit einheitlicher Postleitzahl erst dann möglich ist, wenn eindeutige Anschriften im gesamten neuen Stadtgebiet vorhanden sind, d. h. es dürfen keine Straßennamen doppelt vergeben sein. Planerisch ist für das gesamte Stadtgebiet nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen (keine doppelten Straßennamen) die einheitliche Postleitzahl 98574 vorgesehen. Das eigentliche Problem jedoch ist viel größer, nämlich dann, wenn nur ein einziges Mal der Krankenwagen oder die Feuerwehr wegen einem doppelt genutzten Straßennamen an der falschen Adresse in Schmalkalden ankommt, das kann dann zu einer lebensbedrohlichen Situation führen. Deswegen haben wir uns der Thematik jetzt angenommen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.09 nach Anhörung der Ortsteilräte und umfassenden Vorberatungen folgende Straßenumbenennungen beschlossen: 1. Ausgabe 01/2010 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 1. Ortsteil Wernshausen alt Bahnhofstraße Feldstraße Unterdorf An der Bahn Hauptstraße Bergstraße Schmalkalder Straße 02.02.2010: Mittelstille, Möckers, Mittelschmalkalden, Niederschmalkalden, 04.02.2010: Beginn Schmalkalden, 05.02.2010: Schmalkalden, Asbach, 10.02.2010: Heßles, Grumbach, 12.02.2010: Wernshausen, Helmers. neu Wiesengrund Christeser Straße Es werden in ähnlicher Form wie bei der Neuausstattung mehrere Fahrzeuge unterwegs sein. Deren Aufgabe ist es, alle bereitgestellten, leeren Altbehälter aufzunehmen und zu den Sammelplätzen zu fahren. neu Alte Näherstiller Straße Die Delle Am Hauck 5, 6, 8 Die Delle 7, 12, 14, 16 5. Ortsteil Asbach alt Am Sportplatz Näherstiller Straße Abholtermine für die alten Restmüllbehälter neu Haindorfer Straße Haindorfer Siedlung Haindorfer Weg 4. Ortsteil Grumbach alt Näherstiller Straße Bergstraße Neuer Weg 5, 6, 8 Neuer Weg 7, 10, 10a, 12 AUS DER STADT Die alten Restmüllbehälter werden in der Stadt Schmalkalden sowie in den einzelnen Ortsteilen wie folgt abgeholt: 3. Ortsteil Mittelstille alt Wiesenweg Hauptstraße 7 Nichtamtlicher Teil neu Bahnhofsallee Am Heyer An der Rosa Tulpenweg Rosatalstraße Rothebergstraße Nelkenweg 2. Ortsteil Mittelschmalkalden alt Dorfstraße Siedlung Neue Reihe R neu Zum Asbacher Sportplatz Am Pfaffenrain Bei Verzögerungen aufgrund extremer Witterungsbedingungen wird um Verständnis gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Restmüllbehälter gut erreichbar abgestellt sein sollten. Völlig verschneite bzw. mit Schnee zugeschobene Behälter können nicht „ausgegraben“ werden. Wer den jeweiligen Termin verpasst hat, kann bis zum 12. Februar 2010 seinen Behälter selbstständig noch an die beiden Sammelstellen an der Deponie Meiningen oder Betriebsstelle der Schmalkalden Stadtreinigung in Wernshausen bringen. 6. Kernstadt alt Am Bahnhof Schulstraße Suhler Straße neu Westendstraße Auer Straße Näherstiller Straße Die Umbenennung des Straßennamens „Am Gries“ wurde zunächst zurückgestellt und die Umbenennung des Rosenweges in Niederschmalkalden bedarf noch der Zustimmung des Ortsteilrates Wernshausen. Erst wenn die Deutsche Post den postalischen Nachvollzug bewältigt hat und dies der Stadtverwaltung mitteilt, gelten die neuen Adressen. Eine entsprechende Mitteilung durch die Stadtverwaltung an die betroffenen Haushalte wird rechtzeitig erfolgen. Dazu ist noch zu bemerken, dass die Umtragung der neuen Adresse im Personalausweis und im Reisepass kostenfrei im Bürgerbüro vorgenommen wird. Bei Änderungen der Hausnummer (einige Grundstücke im Ortsteil Grumbach sowie alle Grundstücke der Suhler Straße in der Kernstadt, die als Näherstiller Straße von Schmalkalden kommend bis zur Ortsgrenze von Näherstille weitergeführt wird) kann die Stadt nicht die Kosten für die neuen Hausnummern übernehmen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis. Ihr Bürgermeister Thomas Kaminski Impressum: Amtsblatt der Stadt Schmalkalden Herausgeber: Stadt Schmalkalden, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden Gesamtherstellung: Bauer & Malsch GmbH, Kasseler Straße 52a, 98574 Schmalkalden Tel. (0 36 83) 4 666 111, Fax (0 36 83) 4 666 222 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden Verantwortlich für den Anzeigenteil: Bauer & Malsch GmbH Ansprechpartner: Frau Cornelia Rosa, Tel. (0 36 83) 4 666 190 Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste für Anzeigenveröffentlichungen. Erscheinungsweise: 3-wöchig; wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet der Stadt Schmalkalden verteilt. Einzelne Exemplare sind ggf. in der Stadtverwaltung Schmalkalden kostenlos erhältlich. Vereinszuschüsse Kultur, Sport und Soziales 2010 Alle Vereine der Stadt Schmalkalden und der Ortsteile Wernshausen, Asbach, Mittelschmalkalden, Mittelstille, Möckers und Grumbach werden hiermit aufgefordert, ihre Anträge auf Vereinsförderung für das Jahr 2010 bis zum 28.02.2010 im Hauptamt der Stadtverwaltung Schmalkalden einzureichen. Gleiches gilt für die Abrechnung der 2009 ausgereichten Zuschüsse. Die Antragsteller werden gebeten, ausschließlich das neue Formular mit Statistikteil zu verwenden. Dieses ist ab sofort am Info-Point der Stadtverwaltung oder als Download über den Formularservice der HP erhältlich. Auszug aus der „Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen“ 1. Präambel Mit dieser Richtlinie gibt die Stadt Schmalkalden ein Grundsatzpapier heraus, welches die materielle und immaterielle Unterstützung der gemeinnützigen Vereine der Stadt und ihrer Ortsteile ermöglicht. Als Gebietskörperschaft hat die Stadt das Recht, die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner zu verwalten (§ 1 Thüringer Kommunalordnung). Art und Umfang der Unterstützung leiten sich aus den örtlichen Gegebenheiten, den kommunalpolitischen Erfordernissen sowie der Haushaltssituation der Stadt Schmalkalden ab. Als besonders förderfähig werden dabei alle Aktivitäten von Vereinen anerkannt, deren Arbeit sich auf die Zielgruppen Kinder, Jugendliche und Behinderte konzentriert. Die Kommune trägt damit ihrer Pflicht auf Anerkennung und Förderung der vielfältigen Aktivitäten zur Bereicherung des gesellschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Lebens Rechnung. Der Schwerpunkt jeglicher Förderung – ob abhängig von der Anzahl der Mitglieder oder bezogen auf ein konkretes Projekt – liegt in 8 R Amtsblatt der Stadt Schmalkalden der Unterstützung von Aktivitäten, die das gesellschaftliche Leben Schmalkaldens bereichern und dazu geeignet sind, die Stadt für ihre Einwohner noch attraktiver werden zu lassen. 2. Allgemeine Bestimmungen 2.1. Der Antragsteller hat seinen Sitz in Schmalkalden oder einem seiner Ortsteile. Er ist beim Amtsgericht Meiningen ins Vereinsregister eingetragen oder ist als Zweigverein Mitglied eines registrierten Dachverbandes und kann ein geregeltes, aktives Vereinsleben nachweisen. Der Antragsteller erhebt regelmäßig Beiträge von seinen Mitgliedern, er steht allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt offen; seine Gemeinnützigkeit wird vom Finanzamt anerkannt. Vereinsförderung setzt immer eine angemessene Eigenbeteiligung voraus! 2.2. Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn eine ausreichende Unterstützung durch Dritte gegeben ist oder wenn der Verein vorrangig kommerzielle Ziele verfolgt. Dazu gehören Eigentümer- oder Pächtergemeinschaften, Antennen- und Garagengemeinschaften, Handels-, Gewerbe- oder Tourismusvereine sowie Fördervereine. Ausgenommen davon sind Kleingarten-, Züchter-, Brauchtums- und Kirmesvereine. 1. Ausgabe 01/2010 – Durchführung von Veranstaltungen Sportwettkämpfe, Ausscheide, Ausstellungen, Vernissagen, Konzerte, kulturelle Veranstaltungen aus Anlass eines Ortsoder Vereinsjubiläums, Fahrtkostenzuschüsse bei Teilnahme an überregionalen Veranstaltungen oder Wettkämpfen, städtepartnerschaftliche Aktivitäten – Unterstützung von kulturellen Projekten aus Geschichte, Gegenwart und Zukunft Weiterbildung/ Lehrgänge/ Honorare für Übungsleiter und Lehrer sowie Referenten zur Absicherung einer qualitativ hochwertigen Vereinsarbeit – Ehrungen/Auszeichnungen Kauf von Pokalen, Medaillen, Ehrung besonders verdienstvoller Vereinsmitglieder, Jubilare usw. – Schaffung materiell- technischer Voraussetzungen Technische Ausstattung der Vereinszimmer, Kauf von Instrumenten, Noten, Spiel- und Sportgeräten, Kostümen, Vereinsbekleidung, Wert erhaltende Maßnahmen aber auch Unterstützung von Maßnahmen zur Mitgliederwerbung – Betriebskostenzuschüsse Kosten der Energieversorgung Strom/Gas, Wasser/Abwasser, Abfallentsorgung etc. b) Sonstige Förderung 2.3. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung von Fördermitteln besteht nicht. Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Stadt Schmalkalden. Über die Vergabe – insbesondere Projekt bezogener Zuwendungen – entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Grundlage der Empfehlung des Sozialausschusses sowie des Ausschusses für Jugend, Kultur und Sport. 3. Arten der Förderung 3.1. Förderung I Die Stadt Schmalkalden unterstützt die Aktivitäten der Vereine mit Sachleistungen (Überlassung und Unterhaltung kommunaler Sportstätten, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten oder Plätzen, Unterstützung bei der Schaffung technischer Voraussetzungen für Veranstaltungen sowie fachliche Unterstützung über die Verwaltung der Stadt bei der Lösung anstehender Aufgaben). 3.3. Förderung III Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt die Stadt auf sozialem Gebiet tätige Vereine und Verbände. Das Antragsverfahren und die Fristenregelung etc. erfolgen wie bei Kultur- oder Sportvereinen. Die Entscheidung über die Höhe der Zuschüsse fällt der Sozialausschuss auf Grundlage der Empfehlung des Fachamtes (Hauptamt, 10/4) a) Mitgliederzuschuss* 2,– EUR Mitglied 10,– EUR Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Behinderte 4. Antragsverfahren, Bewilligung, Abrechnung 4.1. Antragstellung b) Verwaltungszuschuss* bis 10 Mitglieder 11 bis 50 Mitglieder 51 bis 100 Mitglieder 101 bis 150 Mitglieder 151 bis 200 Mitglieder 201 und mehr – – – – – – 50,– EUR 150,– EUR 200,– EUR 250,– EUR 300,– EUR 500,– EUR Anträge auf Bewilligung finanzieller Zuwendungen sind im Hauptamt, Sachgebiet Fremdenverkehr, Kultur und Sport und Sachgebiet Soziales mit dem dort erhältlichen Antragsformular einzureichen. Das Formular enthält den jährlichen statistischen Erhebungsbogen zur Aktualisierung der städtischen Vereinsübersicht und ist vollständig ausgefüllt abzugeben. Für die Förderung nach Ziffer 3.1. und 3.2. ist dem Antrag beizufügen eine Liste aller Mitglieder mit Name, Geburtsdatum und Anschrift. Bei Sportvereinen ist die Meldeliste für die Mitgliederstatistik des Kreissportbundes ausreichend. Es ist unerheblich, ob ein Mitglied seinen direkten Wohnsitz in Schmalkalden, einem seiner Ortsteile oder in einer der umliegenden Gemeinden hat. * (Vereine mit 3 und mehr Abteilungen haben die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam zu beantragen!) c) Jubiläumszuschuss** 25 Jahre 50 Jahre 75 Jahre 100 Jahre 125 Jahre – – – – – 250,– EUR 500,– EUR 750,– EUR 1.000,– EUR 1.250,– EUR 4.2. Zuschüsse aus kommunalen Mitteln sind bis zum 28. Februar im laufenden Haushaltsjahr zu beantragen; Termine für Vereinsjubiläen sind der Verwaltung im Antrag ein Jahr im Voraus anzuzeigen. ** (Jubiläum muss durch die Zahl 25 teilbar sein!) 3.2. Förderung II a) Finanzielle Förderung Die nachfolgend aufgezählten Maßnahmen können durch die Stadt durch einen Zuschuss unterstützt werden, Voraussetzung ist die Vorlage eines Finanzierungsplanes, welcher neben der Antragssumme den Eigenanteil sowie Drittmittel berücksichtigt, die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 % vom Gesamtaufwand, jedoch nicht mehr als 2.000,– EUR Jahr. Antragsfristen 4.3. Entscheidungen Über die eingereichten Anträge entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Sport (Förderung II) und des Sozialausschusses (Förderung III). Entscheidungsträger bzw. Empfehlungsgeber für die Vereine der Ortsteile bei Förderung II ist der jeweilige Ortsteilrat. Die Zahlungen und Bescheide ergehen unverzüglich nach Bestätigung des Haushaltes. 1. Ausgabe 01/2010 4.4. Amtsblatt der Stadt Schmalkalden R 9 Mittelverwendung Die Vergabe von Mitteln zur Vereinsförderung erfolgt zweckgebunden entsprechend des Antrages. Der Antragsteller ist verpflichtet, der Verwaltung einen Mittelverwendungsnachweis (schriftlich, z. B. Quittungen, Belege, Sachberichte) vorzulegen. Die Abrechnung hat ebenfalls bis zum 28. Februar für das vergangene Haushaltsjahr zu erfolgen. Ein ordnungsgemäßer Nachweis ist Grundlage für eine erneute Berücksichtigung bei der Mittelvergabe! Aus erteilten Bewilligungsbescheiden leiten sich keine Ansprüche für Folgejahre ab. Bei zweckfremder Mittelverwendung und/oder vorsätzlich falschen Angaben bei der Antragstellung kann die Stadt die ausgereichten Beträge zurückfordern! gez. Kaminski Bürgermeister Frühjahrsputz am 27.3.2010 Ordnung und Sauberkeit im Stadtgebiet und in den Ortsteilen – nicht nur zu den bevorstehenden Osterfeiertagen Werte Bürgerinnen und Bürger, wie im vergangenen Jahr möchte ich auch im Jahr 2010 alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit allen Ortsteilen, alle Parteien, Vereine und Gemeinschaften aufrufen, sich an der Aktion "Frühjahrsputz" am Samstag, den 27.03.2010 in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu beteiligen. Generell überträgt die Straßenreinigungssatzung der Stadt Schmalkalden vom 18.11.1992 die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen und Plätze (Fläche entlang der Grundstücksgrenze, Gehweg(e), Fahrbahn bis zur Straßenmitte) den Eigentümern der Grundstücke. Zur Wahrung der öffentlichen Ordnung möchte ich hiermit alle Einwohner unserer Stadt mit allen Ortsteilen zum Frühjahrsputz 2010 aufrufen und gleichzeitig bitten, sowohl ihren Pflichten als Grundstückseigentümer nachzukommen und die um ihr Grundstück gelegenen, betroffenen Flächen zu säubern und auf Dauer sauber zu halten, als auch sich Dreckecken im Stadtgebiet vorzunehmen und diese zu beseitigen. Ein Dank gilt allen Mitbürgern, die ihrer Pflicht zur Straßenreinigung auch unaufgefordert regelmäßig nachkommen. Nicht zuletzt sollte das bevorstehende Osterfest Anlass genug sein, Ordnung und Sauberkeit in unserer Stadt zu schaffen. Die Sauberkeit in einer Stadt ist Gästen und Besuchern gegenüber auch Ausdruck von Gastfreundschaft. Lassen Sie uns gute Gastgeber sein, denn eine saubere Stadt, nicht nur zu Ostern bzw. Feiertagen, trägt sicher dazu bei, Schmalkalden in guter Erinnerung zu behalten. Für Ihr Verständnis und Ihr Tun möchte ich mich bereits vorab bedanken. Ihr Bürgermeister Thomas Kaminski INFORMATION STADTMARKETING Die InnenstadtTreffs AUSSCHUSS FÜR SOZIALES UND „DIE LINKE“ Termine Ausschuss für Soziales 1. Halbjahr 2010 26. Januar, 23. Februar, 23. März, 13. April, 18. Mai, 08. Juni Termine Fraktion „Die LINKE“ 1. Halbjahr 2010 20. Januar, 03. Februar, 03. März, 07. April, 12. Mai, 16. Juni (jew. Mittwoch, Haus älterer Bürger, Marienweg 1) Die InnenstadtTreffs sind die unterschiedlichen Organisationsrunden für die vielfältigen Aktionen, die die Gastronomen, Einzelhändler und interessierten Akteure gemeinsam mit der Stadt für ihre Bürger und Gäste veranstalten. Ziel ist die Belebung der Innenstadt. Zu den Treffs sind Gäste jederzeit herzlich willkommen. 1. InnenstadtTreff – Kunst in der Kiste – Information Zurzeit läuft die bundesweite Ausschreibung zum Thema „Kunst in der Kiste“. Künstlerinnen und Künstler sind aufgerufen, sich zu beteiligen. Die Kunstwerke müssen bis zum 31.3.2010 in Eschwege abgegeben werden. 3. InnenstadtTreff – Der Rote Teppich Die Akteure haben sich am 25.1.10 im Stadthotel Patrizier getroffen, um das gelungene Jahr 2009 auszuwerten und das Jahr 2010 vorzubereiten. (Ersatz für den ausgefallenen Termin im Dezember.) Darüber wird zu gegebener Zeit ausführlicher berichtet. 10 R Amtsblatt der Stadt Schmalkalden 1. InnenstadtTreff – Das Schmalkalder Osterfest Die Organisatoren des Osterfestes haben sich am 19.1.10 im Rathaus getroffen, um die vielen zusammengetragen Ideen auszuwerten. Gemeinsam wurde daraus ein Gesamtkonzept entwickelt, das die unterschiedlichsten Osterangebote für Bürger und Gäste in der Zeit vom 2.4. bis 5.4.10 bereithalten wird. Wir brauchen noch ein bisschen Zeit, dann werden wir Sie ausführlich informieren. 1. Ausgabe 01/2010 schwieriger wurde, für das kleine Geschäft gute und für Kunden günstige Konditionen zu erreichen, hat Roswitha Ebenau den Kontakt zu Familie Leifer mit dem Wunsch nach einer Zusammenarbeit gesucht. Auch sie sagt heute: „die Geschäftsübergabe war ein Glücksfall“. Sie konnte den Firmennamen Schuhhaus Stief behalten, weil er bei den Kunden aus Schmalkalden und Umgebung einen guten Namen hatte. Sie kann als Filialleiterin individuell einkaufen und profitiert, gemeinsam mit ihren Kunden, von einem breiteren und vielfältigeren Warenangebot. 1. InnenstadtTreff – Die Weidebrunner Gasse Gastronomen der Weidebrunner Gasse haben im September 2009, im Rahmen „Der Rote Teppich für unsere Gäste“, ein tolles „Mittelalterliches Straßenfest“ in der schönen Kulisse der Weidebrunner Gasse veranstaltet. Wir waren davon so begeistert, dass wir ihren Wunsch, mit ihrer Straße am Stadtfest beteiligt zu werden, sofort in die Stadtfestdiskussionen aufgenommen haben. Am 25.1.10 fand dazu der erste Treff der Gastronomen gemeinsam mit Bürgermeister und Stadtmarketerin statt. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG – STADTMARKETING Firmengespräche Schmalkalden hat als Produktionsstandort, Hochschul-, Fachwerkund Einkaufsstadt eine Menge zu bieten. Was dies im Einzelnen ist und wie die Besonderheiten und Vorteile attraktiver gestaltet und vermarktet werden können, soll in Gesprächen mit Einzelhändlern, Gastronomen, Dienstleistern, Innenstadtakteuren sowie Geschäftsführern von Industrie- und Gewerbebetrieben noch stärker herausgearbeitet werden. Am 2. November 2009 fand das Gespräch im Schuhhaus Stief am Lutherplatz 12 statt. Gesprächspartner von Wirtschaftsförderin Anne Rogall waren Bernd und Mario Leifer und Roswitha Ebenau. Inhaber von Schuhhaus Stief ist seit 2006 die Familie Leifer. Eine Familie, denen „die Schuhe im Blut liegen“. Cecylia Stief gründete am 4.11.1994 im Gothaer Schlossparkcenter ihr erstes kleines, aber feines Schuhfachgeschäft. Sie hatte ein Studium auf dem Gebiet Handel abgeschlossen und war zu DDR-Zeiten in einem Warenhaus und ihr Mann, Bernd Leifer, im Schuhgroßhandel tätig. Dieser trat 1996 als Geschäftsführer in das Unternehmen ein. Bei ihm war es auch nicht verwunderlich, denn sein Vater, Kurt Leifer, war Schuhmachermeister in Georgenthal und der Sohn hatte alles von klein auf mitbekommen. Die Stadt Schmalkalden gratuliert dem Unternehmen Leifer Schuhmode ganz herzlich zum 15-jährigen Bestehen und wünscht weiterhin viel Erfolg. 1998 eröffnete das Ehepaar Leifer ein zweites Geschäft in Tabarz und 1999 wurde mit einem dritten Geschäft in Gotha an den Hauptmarkt gezogen. Das vierte Objekt übernahm Familie Leifer Mitte 2003 am Eisenacher Neumarkt von der Schuhaus Klauser GmbH Co. KG. Ihr fünftes Geschäft kam 2006 hinzu – das Schuhhaus Stief in Schmalkalden. Es war alles sehr gut vorbereitet, als sich auch der Sohn Mario Leifer 2007 entschied, in den Familienbetrieb einzusteigen. Und das trotz einer guten Stelle als Junior Manager Sales bei Super RTL in Köln, die er nach dem Betriebswirtschaftsstudium in Berlin, als gelernter Marketingfachmann übernommen hatte. Seit Januar 2009 ist er Geschäftsführer des Familienunternehmens. Der Vater steht ihm als Prokurist und die Mutter als Gesellschafterin zur Seite. Mario Leifer sagt: „Ich ging zurück nach Gotha und diese Entscheidung war richtig.“ Bernd Leifer erzählt ein bisschen aus den Anfängen in Schmalkalden. Roswitha Ebenau hatte sich bei ihnen gemeldet, um über eine Zusammenarbeit zu sprechen. Eigentlich wollten Leifers nicht „über den Berg“. Aber dann haben sie die kleine, zierliche, immer freundliche und energische Frau persönlich kennen gelernt und die Entscheidung war gefallen. „Das Schuhhaus Stief war und ist ein Glücksfall,“ sagt er heute. Denn es ist ein Traditionsschuhhaus seit 1934 und wurde bis 2006 in der dritten Generation vom Ehepaar Ebenau geführt. Als es immer Foto: Roswitha Ebenau Schuhhaus Leifer/Stief führt in allen Geschäften Damen- und Herrenschuhe. Ihr Angebot ist mittel- bis hochpreisig und gut sortiert. Sie haben überwiegend Stammkunden. Diese wissen das Fachgeschäft zu schätzen. Denn sie erhalten eine Rundumbetreuung. Die Kunden bekommen einen guten Markenschuh von modisch bis bequem, werden sehr freundlich und kompetent betreut und ihnen wird z. B. durch Vertragsschuhmacher geholfen, wenn etwas mit dem Schuh sein sollte. Genau darauf legen die Kunden Wert. Angeboten werden bekannte Firmen wie Ecco, Marc, Tamaris, Caprice, Bugatti, Rieker, Clarks, Gabor, Camel Active, Josef Seibel, Think und z. B. mit den Marken Everybody, Pikolinos oder Hispanitas auch italienische und spanische Schuhe. Zu den Schuhen bekommt man auch Taschen und Geldbörsen, denn eine Frau stimmt dies sehr gern aufeinander ab, sagt Frau Ebenau. Wohl wahr. Auch im Service gibt man sich in den Schuhhäusern große Mühe. Es gibt z. B. eine Kundenkartei. Hat man sechsmal eingekauft, erhält man beim siebten Einkauf einen Treuebonus von fünf Prozent auf die Summe der vorausgegangenen sechs Einkäufe, der bei der Bezahlung verrechnet wird. Eingekauft wird vorwiegend auf Messen und in Orderzentren. Das übernehmen Mutter und Sohn Leifer mit jeweils zwei Filialleiterinnen. Leifers Schuhmode nennt sich Familienunternehmen und man bemüht sich um ein herzliches und gutes Verhältnis untereinander. Harmonie im Betrieb ist Motivation, lautet ein Motto der Familie. Die Mitarbeiterinnen der einzelnen Filialen untereinander sind überschaubar, sagt Bernd Leifer. Leifers haben insgesamt 17 Angestellte und stellen hohe Ansprüche an das Personal, denn eine gute Verkäuferin muss im Einzelhandel auch eine gute Psychologin sein. Bestandteil der Arbeitsverträge sind so genannte Unternehmensrichtlinien, die in jeder Filiale aushängen. Dort steht u. a. geschrieben: „Wir wollen nicht nur gut sein. Wir wollen die Besten sein!“ Für das Personal finden regelmäßig Verkaufsschulungen statt. „Zum Schuh muss man eine Geschichte erzählen können,“ sagt Bernd Leifer. Aus diesen Gründen bilden die Leifers auch ständig junge Menschen selbst aus, 2009 und 2010 jeweils zwei. Auch wenn sie nicht jeden Ausgebildeten übernehmen können, haben diese trotzdem keine Schwierigkeiten, so gut geschult einen Arbeitsplatz zu finden. Zurück nach Schmalkalden: Das Schuhhaus Stief in Schmalkalden ist ein gut laufendes Geschäft und die stärkste Filiale im Bereich Hausschuhe! Wenn das Geschäft auch klein ist, ist es sehr modern und ansprechend eingerichtet und bietet vor Ort ein gutes, qualitätsvolles Sortiment. Man muss nicht alle Größen ausstellen und auch nicht jeden Schuh in jedem Laden haben, erläutert Roswitha Ebenau die Firmenstrategie. Die Filialen sind untereinander vernetzt. Sie kann 1. Ausgabe 01/2010 über Internet in das Lager schauen und bestellen. Das Vorhandene wird innerhalb kürzester Zeit geliefert. Mario Leifer fährt die bestellte Ware selbst mindestens zweimal je Woche mit dem Transporter zu den Filialen. Die Schmalkalder sind treue Kunden, sagt Frau Ebenau, selbst die jungen Leute. Hinzu kommen immer mehr Kunden aus der Umgebung wie aus Bad Salzungen, Steinbach-Hallenberg und Oberhof. Die Firmenstrategie hat sich bewährt, sonst hätte sich das Traditionshaus nicht über die lange Zeit erfolgreich gehalten. Und deshalb hat Familie Leifer gemeinsam mit dem Schuhhaus Stief in diesem Jahr dessen 85-jähriges Bestehen gefeiert. Die Stadt Schmalkalden gratuliert dem Schuhhaus Stief ganz herzlich zum 85-jährigen Jubiläum und wünscht weiterhin viel Erfolg. er d l a k l a 1. Schm esse m Bildungs e“ f i l r o f „ jobs rz 2010 n ä M . 3 1 lde 12. und halle Schmalka eck Mehrzw er: n, chpartn Anspre Schmalkalde g , n 4 u rwalt 67 11 Stadtve rdenberger, 6 110 7 E 6 u 6 , ra F lenberg Herr Kil SENIORENBEIRAT Amtsblatt der Stadt Schmalkalden R 11 In diesem Zusammenhang bedanken wir uns hiermit für die freundliche Erlaubnis der Verantwortlichen der Heinrich-Heine-Bibliothek, in deren Räumen wir bisher die Sprechstunden abhalten durften. In Erwartung, dass alle Angebote reichlich genutzt werden, wünschen wir ein „Geselliges 2010“. Rita Ittershagen Vorsitzende Seniorenbeirat DIE TOURIST-INFORMATION INFORMIERT Luther und Schmalkalden im Kontext der Zeit – Kunst in der Lutherdekade 2008–2017 Im Zusammenhang mit der herausragenden Bedeutung Schmalkaldens als Reformationsort (1530/31 Gründung des Schmalkaldischen Bundes, 1537 Luthers Schmalkaldischen Artikel) kommt der Stadt eine gehobene Stellung im Rahmen der Lutherdekade zu. Zwei Projekte mit insgesamt 10 Kunstobjekten der Gegenwart sollen sich mit der Stadt und ihrer Reformationsgeschichte auseinandersetzen und in den kommenden Jahren parallel mit dem Fortschreiten der Stadtgestaltung im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Internationales Kunstprojekt „die.5 – kunst und reformation“ An fünf Plätzen der historischen Altstadt werden in einem Zeitraum von fünf Jahren Kunstwerke in das Fortschreiten der Stadtgestaltung einbezogen. Den Auftakt bildete 2009 die Einweihung der Holzplastik „Reformation“ des Künstlers Stefan Cretu, Sibiu/Rumänien vor dem Kunsthaus am Markt. Am 14. April 2010 folgt die Einweihung der Stele „Philipp Melanchthon“ von Bildhauer Klaus Metz, Langenleiten sowie die Mixed-Media-Installation „Aufbruch“ des Schmalkalder Künstlers Harald Reiner Gratz anlässlich des deutschlandweiten Themas „Reformation und Bildung – Melanchthonjahr“ am und im Philipp-Melanchton-Gymnasium. Das Nationale Kunstprojekt Liebe Seniorinnen und Senioren, am Freitag, dem 11. Dezember, waren unsere Beiratsmitglieder auf dem Weihnachtsmarkt in einem Stand mit der Aufschrift „SeniorenBüro“ zu finden. Besucher dieses Standes konnten sich wahlweise mit einer Tasse Glühwein oder Tee aufwärmen, ein paar Plätzchen knappern und dabei Gespräche führen. Außerdem wollten wir an Hand der ausgelegten Werbematerialien auf die Vielfalt der Angebote für Rentner in Schmakalden aufmerksam machen. Allein davon auszugehen, brauchte niemand einsam zu sein. Viele besuchen ja auch längst die verschiedensten Veranstaltungen der Wohlfahrtsverbände und Kirchgemeinden. Am meisten profitieren jene, welche sozusagen „die Runde drehen“ und mal da und dort hinein schauen. Wer aber immer noch nicht genügend über die zahlreichen Angebote informiert ist, erhält Auskunft im SENIOREN-BÜRO, zu finden im Familienzentrum/Mehrgeneratinonenhaus, Näherstiller Str. 7. Bürger, die es aus eigener Kraft nicht mehr schaffen, solche Zusammenkünfte zu besuchen, wie z. B. an Demenz Erkrankte, finden mit ihren Angehörigen an den Seniorennachmittagen „Herbstzeitlose“ in geschützter Atmosphäre Betreuung und Aufmunterung. Vertrauliche Informationen hierüber zu erfragen in der DIAKONIE-Pflegestation, Tel. 03683 402906. Wir möchten Mut machen, die verständliche Hemmschwelle zu überwinden und dieses wohltuende Angebot zu nutzen. Mit der neu entstandenen Begegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) am Neumarkt erhält die Stadt eine zusätzliche Möglichkeit der so wichtigen Pflege sozialer Kontakte. Dorthin lädt der Seniorenbeirat ab Februar weiterhin zur Sprechstunde an jedem letzten Mittwoch im Monat von 10.00–11.00 Uhr herzlich ein. setzt die vier Glaubensgrundsätze der Lehre Martin Luthers um. Die Objekte werden vom Künstler Harald R. Gratz an authentischen Stätten der Reformationsgeschichte realisiert. Diese Plastiken fassen über ihre Position gleichsam den lebendigen Geist der Lehre Luthers zusammen: Allein durch den Glauben (bereits 2008 zur Eröffnung der Lutherdekade vor der Stadtkirche St. Georg eingeweiht) / Allein durch Christus / Allein durch die Gnade / Allein durch das Wort. Ein neues Faltblatt, herausgegeben vom Kunstverein Kunst heute e.V. und der Tourist-Information, stellt beide Projekte vor und weist auf die Veranstaltungen zum Melanchthonjahr 2010 hin. Tourist-Information Schmalkalden: Tel. 03683/403182 , geöffnet: MO–FR 9.00–17.00 Uhr, SA 10.00–13.00 Uhr, ab April MO–FR 9.00–18.00 Uhr, SA/SO 10.00–15.00 Uhr DIE PARTNER zur Gestaltung der Lutherdekade in SCHMALKALDEN Stadt Schmalkalden Kunstverein Kunst heute e.V. Evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden Stadt- und Kreisarchiv Schmalkalden Verein für Schmalkaldische Geschichte und Landeskunde e.V. Philipp-Melanchthon-Gymnasium Hessischer Geschichtsverein ZV Schmalkalden Martin-Luther-Schule Museum Schloss Wilhelmsburg Tourist-Information Schmalkalden R 12 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden AUS DEN ORTSTEILEN 1. Ausgabe 01/2010 b) WERNSHAUSEN Zu TOP 2: Mitteilungen • Aufgrund des Hinweises in der Sitzung vom 20.10.09 wurde die Abfallbehörde nochmals um Stellungnahme hinsichtlich der Änderung der Abfallsatzung ab 2010 gebeten. Ein Antwortschreiben liegt nunmehr den Ortsteilratsmitgliedern vor. • Die Schäden am Gebäude der Grillhütte aufgrund eines Hinweises vom 29.09.09 sind zwischenzeitlich behoben. Der Weg zum Bolzplatz wird nach Fertigstellung der Fischbachstraße provisorisch hergestellt und nach dem die Bergstraße im nächsten Jahr abgeschlossen ist, wird er abschließend instand gesetzt. • Die Fraktionsvorsitzenden wurden angeschrieben, da es in der letzten Sitzung des Stadtrates Hinweise bezüglich der Veröffentlichungen des OT Wernshausen im Amtsblatt Schmalkalden gab. Die CDU-Fraktion hat daraufhin geantwortet. Das Schreiben liegt den Ortsteilratsmitgliedern vor. in das Bürgerhaus „Werra-Aue“ Wernshausen recht herzlich ein. Mit einem zweistündigen Programm unter dem Motto der 38. Karnevalssaison • Die Vereinsförderrichtlinien sollen in der Stadtratssitzung am 14.12.09 beschlossen werden, jedoch mit der Maßgabe, dass diese noch nicht im Januar 2010 in Kraft treten. „20 Jahre Mauerfall, auch auf der Zwick gabs einen Knall“ • Aufgrund eines Hinweises hinsichtlich des schlechten Wegezustandes zum Hühn aus Richtung Schillerstraße fand ein Vororttermin statt. Der obere Teil des Weges befindet sich in Eigentum der BVVG. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, den Weg instandzusetzen. • Im Rahmen der Gewährleistung wurde die Fa. Wolf aufgefordert, die Wegabsenkungen vor der Trauerhalle auf dem Friedhof Wernshausen sowie aufgetretene Risse im Bereich „Schöne Aussicht“ zu beseitigen. Senioren-Karneval im Bürgerhaus „Werra-Aue“ Wernshausen Der Niederschmalkalder Carnevalverein und der Ortsteilbürgermeister laden auch in diesem Jahr alle Seniorinnen und Senioren zur Karnevalveranstaltung am Sonntag, dem 14.02.2010, 14.30 Uhr wird Sie der NCV in die richtige Karnevalstimmung versetzen. Also, lassen Sie sich überraschen und vergnügen Sie sich im Anschluss an das Programm bei Musik und Tanz. Bei Bedarf wird der Transport im Ortsteil abgesichert. Bitte melden Sie sich diesbezüglich beim Bürgerbüro Wernshausen, Tel. 3830. Weitere Interessenten aus dem Stadtgebiet sind natürlich auch recht herzlich eingeladen. Stoffel Ortsteilbürgermeister über die 5. öffentliche Sitzung des Ortsteilrates Wernshausen am 08.12.2009 im Dorfgemeinschaftshaus Wernshausen Beginn: 19.00 Uhr Zu TOP 3: Umbenennung von Straßen hier: Ergänzung Stellungnahme zur Umbenennung des Rosenweges in Niederschmalkalden Nach der vorgeschlagenen Verfahrensweise von der Verwaltung ist festzustellen, dass die Anzahl der Einwohner sowie der ansässigen Gewerbetreibenden im Rosenweg in Niederschmalkalden und Schmalkalden fast gleich ist. Deshalb wurde der Ortsteilrat nochmals um Stellungnahme hinsichtlich der Straßenumbenennung in Niederschmalkalden gebeten. Protokoll Ende: 20.20 Uhr Anwesend: Rainer Stoffel Petra Storandt Christian Bechmann Bernd Trier Heidrun Raßbach Entschuldigt: Steffen Krech, Franziska Fuß Gäste: 15 Bürger Herr Eichler – Vertreter der Presse Werner Lochner Ingrid Aßmus Dr. Christel Siegmund Johanna Coburger Der Ortsteilbürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortsteilrates, die anwesenden Bürger sowie den Vertreter der Presse. Die Einladung mit Tagesordnung ist allen fristgemäß zugegangen. Die vorliegende Tagesordnung wird einstimmig bestätigt. Zu TOP 1: Beschluss über die Protokolle a) der 2. öffentlichen Sitzung vom 20.10.2009 b) der 3. öffentlichen Sitzung vom 27.10.2009 – Anlagen a) Das Protokoll der 3. Sitzung vom 27.10.09 wird einstimmig bestätigt. Das Protokoll der 2. Sitzung vom 20.10.09 wird in vorliegender Form bei einer Stimmenthaltung einstimmig bestätigt. Die anwesenden Anwohner vom Rosenweg lehnen eine Straßenumbenennung ab, da bereits mit der Eingliederung von Niederschmalkalden in die Gemeinde Wernshausen vor 15 Jahren eine Straßenumbenennung erfolgte. Außerdem haben die Niederschmalkalder mehr Beeinträchtigungen (höheres Verkehrsaufkommen durch Autos, Fahrräder und Bahn). In der Stadt ist der Rosenweg reine Anliegerstraße. Nach eingehender Diskussion wird vom Ortsteilrat Wernshausen von einer ergänzenden Stellungnahme zur Umbenennung des Rosenweges in Niederschmalkalden abgesehen. Der Beschluss wird einstimmig gefasst. Zu TOP 4: Antrag der Staatlichen Regelschule Breitungen hier: Kooperation mit der Musikschule Schmalkalden – Anlage – In Kooperation mit der Musikschule Schmalkalden plant die Regelschule Breitungen Percussionsklassen im Ganztagsbereich für die Klassenstufen 5 – 7 einzurichten. Die Schule beantragt auf Grundlage des Schüleranteils aus Wernshausen einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR für dieses Projekt. Der Ortsteilrat stimmt dem Antrag der Regelschule auf einen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Mittel im Haushalt 2010 der Stadt Schmalkalden zur Verfügung gestellt werden, zu. Der Beschluss wird einstimmig bei einer Stimmenthaltung gefasst. 1. Ausgabe 01/2010 Zu TOP 5: Verleihung der Ehrenmedaille Da Herr Harald Rommel verhindert war, an der Ehrenamtsveranstaltung am 27.10.09 teilzunehmen, wird die Auszeichnung heute nachgeholt. Auf Vorschlag des DRK-Ortsvereins Wernshausen wird Herrn Rommel aufgrund seiner herausragenden langjährigen Leistungen im Verein die Ehrenmedaille der ehemaligen Gemeinde Wernshausen verliehen. Zu TOP 6: Verschiedenes • Der Ortsteilbürgermeister gibt zur Kenntnis, dass in der Kreistagssitzung am 16.12.09 die Aufhebung des Schulbezirkes der Grundschule Wernshausen zur Beschlussfassung ansteht. Es soll die Eingliederung in den Schulbezirk Schmalkalden erfolgen. Damit wird deutlich signalisiert, dass der Schulstandort Wernshausen in Frage gestellt ist. In Abstimmung mit dem Bürgermeister sollte der Beschlussvorschlag abgelehnt werden. Der Ortsteilbürgermeister fordert die Kreistagsmitglieder auf zu agieren. Er verweist in diesem Zusammenhang auf den Eingliederungsvertrag § 12 Abs. 3. Der Erhalt des Grundschulstandortes ist von besonderer Bedeutung auch im Zusammenhang mit dem Eingliederungsvertrag. Dafür wurde in den vergangenen Jahren in unzähligen Sitzungen hart gekämpft. Frau Storandt gibt zur Kenntnis, dass die Schulleiterin selbst den Antrag gestellt hat, so dass nach ihrer Auffassung damit die Möglichkeit eröffnet wird, dass auch Schmalkalder Schüler die Grundschule Wernshausen besuchen können und damit die Schülerzahl erhöht werden könnte, um den Schulstandort zu erhalten. Die Ortsteilratsmitglieder sind schon verwundert über die Vorgehensweise, insbesondere auch dahin gehend, dass nicht einmal eine Abstimmung mit dem Ortsteilbürgermeister erfolgte. Nach eingehender Diskussion fordert der Ortsteilrat einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Stadt auf, auf Grundlage des Eingliederungsvertrages dafür Sorge zu tragen, dass der Grundschulbezirk Wernshausen erhalten bleibt. • • • • Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Adressenänderung aufgrund der Straßenumbenennung bei der Meldebehörde kostenfrei ist. Bei Ummeldung des Fahrzeuges können Verwaltungskosten entstehen. Darüber hinaus wird es den Ortsnamen Helmers melderechtlich nicht mehr geben. Nach Postleitzahländerung lautet der Wohnort für Helmers, Niederschmalkalden und Wernshausen – 98574 Schmalkalden. Herr Krech stellt die Anfrage an die Ortsteilratsmitglieder, was sie gegen die höheren Belastungen durch Verkehr, Lärm im Ortseingangsbereich bei einer logistischen Erweiterung der Papierfabrik unternehmen werden. Nach seiner Auffassung sollte die Papierfabrik im Bereich der ehemaligen Kammgarnspinnerei angesiedelt werden. Vom Ortsteilbürgermeister wird mitgeteilt, dass dies heute nicht zur Diskussion steht und verweist auf die Beschlüsse des ehemaligen Gemeinderates und des Stadtrates. Auf die im Zusammenhang stehende Anfrage, wie durch die Regionale Planungsgemeinschaft diesbezüglich am 01.12.09 entschieden wurde, führt der Ortsteilbürger aus, dass ihm die Entscheidung noch nicht bekannt ist. Des Weiteren wurde von den Vertretern des Gemeindekirchenrates die Situation im Zusammenhang mit der Sanierung der Friedhofsmauer am Friedhof Wernshausen geschildert. Dazu wird ausgeführt, dass die Stadt grundsätzlich die Maßnahme mit 24 TEUR unterstützt. Sandsteine können jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wird auf den Vermerk zum Ortstermin am 09.11.09 verwiesen. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass auf dem Friedhof in Helmers noch die grünordnerischen Maßnahmen im Frühjahr 2010 zum Abschluss der Baumaßnahme durchgeführt werden. Amtsblatt der Stadt Schmalkalden • R 13 Darüber hinaus werden noch folgende Hinweise gegeben: Weihnachtsbeleuchtung (Überspanner) im Bereich Rud.Breitscheid-Straße defekt, Sport- und Freizeitzentrum zu wenig ausgeschildert, Ortseingang Helmers läuft Wasser aus dem Waldweg auf die Straße, ebenso im Bereich Dechanthal – Unfallgefahr bei Frost Anbringen einer Sperrlinie im Kreuzungsbereich ThomasMann-Straße auf der Seite Kinderheim – wurde bereits an die Verantwortlichen weitergeleitet. Stoffel Vorsitzender Schrader Schriftführerin Das Protokoll wird vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsteilrates veröffentlicht. BEREITSCHAFTSDIENST/WICHTIGE RUFNUMMERN Tel. 08006225622 Werragas Zweckverband Wasser- und Abwasser Schmalkalden Der Bereitschaftsdienst ist immer unter Telefonnummer: 01717466940 zu erreichen. Südthüringer Energieversorgungs AG Tel. 03683/6700 (Bereich Niederschmalkalden) Tel. 03695/6800 (Bereich Wernshausen, Helmers) Bezirksschornsteinfeger Werner Truthan Tel. 3 14 49 oder 3 14 50 oder 01719904638 Winfried Böhm Tel. (0 36 81) 30 61 98 Öffnungszeiten und Erreichbarkeit Bürgerbüro Das Bürgerbüro Wernshausen mit den gewohnten Dienstleistungen des Standesamtes und des Einwohnermeldeamtes hat wie folgt geöffnet: Montag Dienstag Donnerstag Freitag von 9.00 Uhr–12.00 Uhr von 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.30 Uhr von 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–17.00 Uhr von 9.00 Uhr–12.00 Uhr Das Bürgerbüro Wernshausen ist telefonisch erreichbar: Frau Rose Tel. 3830 Fax-Nr. 38340 Frau Rübsam Tel. 38318 Sprechstunde des Ortsteilbürgermeisters, Herrn Stoffel Die Sprechstunden des Ortsteilbürgermeisters finden nach Vereinbarung statt. Tel. 03683/667113 – Frau Schrader Öffnungszeiten der Bibliothek montags von 15.00 Uhr–18.00 Uhr UNSERE JUBILARE Der Bürgermeister und der Ortsteilbürgermeister gratulieren recht herzlich in Wernshausen Rosl Horn Charlotte Meß Sigbert Gröschel Josef Wolf Elisabet Tischer Lothar Fuß Rainer Pfaff Helga Haubitz Arno Möcker Gudrun Müller am 05.02.2010 am 05.02.2010 am 05.02.2010 am 05.02.2010 am 07.02.2010 am 07.02.2010 am 08.02.2010 am 10.02.2010 am 10.02.2010 am 12.02.2010 zum 71. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 63. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 72. Geburtstag 14 R Amtsblatt der Stadt Schmalkalden Karin Piwitt Werner Mittmann Ingrid Segler Kurt Schulz Thea Bachmann Albert Bont Günter Schart Ursula Ender Monika Heller Gerhard Hornickel Heidrun Ullrich Ingeburg Berthold Klaus Fabian Irma Luck Waldemar Döhrer Emma Kraft Jutta Schilling Benno Oschecker Karin Neumann Reinhold Jung Eva Marquardt Christel Porrmann 1. Ausgabe 01/2010 am 13.02.2010 am 14.02.2010 am 15.02.2010 am 15.02.2010 am 16.02.2010 am 16.02.2010 am 16.02.2010 am 18.02.2010 am 18.02.2010 am 18.02.2010 am 18.02.2010 am 19.02.2010 am 19.02.2010 am 19.02.2010 am 19.02.2010 am 20.02.2010 am 20.02.2010 am 21.02.2010 am 22.02.2010 am 22.02.2010 am 23.02.2010 am 23.02.2010 zum 67. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 62. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 60. Geburtstag Niederschmalkalden Anita Kißling am 02.02.2010 Bernd Amborn am 06.02.2010 Anni Tanner am 20.02.2010 Bärbel Wilhelm am 21.02.2010 Renate Barz am 22.02.2010 zum 63. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 60. Geburtstag zum 68. Geburtstag JAGDGENOSSENSCHAFT NIEDERSCHMALKALDEN Helmers Christa Kießling Dora Heß Hildegard Schulz Irka Bauer zum 71. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 83. Geburtstag zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Niederschmalkalden am 26.02.2010 um 17.00 Uhr in der alten Schule/Dorfgemeinschaftshaus in Niederschmalkalden am 04.02.2010 am 12.02.2010 am 13.02.2010 am 19.02.2010 Dieser Arbeitskreis soll das Gemeindeleben in Wernshausen und Helmers wieder neu beleben. Mit neuen Ideen, fleißigen Händen und neuem Schwung können wir viel bewegen und verändern. Deshalb würde ich mich über eine große Bereitschaft freuen. In der Hoffnung auf einen guten Start, grüßt Sie freundlich Petra Koch, gemeindepädagogische Mitarbeiterin Wir bedanken uns recht herzlich für Spenden zur Sanierung unserer Orgel vom 30.10.09 bis zum 20.01.10. Marlies und Herbert Panse, Orgelspenden anlässlich der Adventsfeier Spendenkonto: Rhön-Rennsteig-SPK Nr. 1565003400 BLZ 84050000 Aktuelle Informationen auch unter www.kirche-wernshausen.de Einladung Tagesordnungspunkte: EV. KIRCHGEMEINDE WERNSHAUSEN TOP 1: Begrüßung TOP 2: Abstimmung über die Jagdpachtvergabe Gemarkung Niederschmalkalden laut vorliegender Angebote TOP 3: Schlusswort des Jagdvorstehers Gottesdienste Februar 2010 Sonntag, 14.02.2010, 13 Uhr Evangelische Gemeindehaus, Pfr. Koch Sonntag, 28.02.2010, 13 Uhr Evangelisches Gemeindehaus, Pfr. Koch Nach diesem Gottesdienst laden wir herzlich ein zum Kaffeeklatsch. Im Gottesdienst am 17.01.2010 wurde Frau Koch als gemeindepädagogische Mitarbeiterin für das Kirchspiel Wernshausen/Helmers eingeführt. Frau Koch wird, neben der Durchführung der Christenlehre, auch die Seniorenarbeit betreuen. Durch ihre Tätigkeit in unserem Kirchspiel möchten wir das gesamte Gemeindeleben wieder beleben. Wer hat Lust, aktiv und kreativ am kirchlichen Leben im Kirchspiel Wernshausen mitzuarbeiten? Liebe Gemeindeglieder in Wernshausen und Helmers! Wer Freude daran hat, die Aktivitäten der Kirchengemeinde für dieses Jahr selber mit zu planen und zu gestalten, ist ganz herzlich für Dienstag, den 23. Februar 2010, ab 19.30 Uhr in das Gemeindehaus Wernshausen eingeladen zu einem ersten Treffen. Gemeinsam wollen wir überlegen, wie wir die Veranstaltungen und Vorhaben unserer Gemeinde im 1. Halbjahr planen und gestalten können. Hinweis: Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Jagdgenossen, also alle Eigentümer bejagbarer Flächen in der Gemarkung Niederschmalkalden. Die Identität und Stimmberechtigung ist zu Beginn der Sitzung nachzuweisen. Jagdgenossen können sich durch Bevollmächtigung vertreten lassen, gemäß § 8 Abs. 3 der derzeit gültigen Satzung der Jagdgenossenschaft Niederschmalkalden. Die Bevollmächtigung ist ebenfalls zu Beginn der Sitzung nachzuweisen. gez. Der Jagdvorstand Der Elternbeirat der Kita "Regenbogen" Wernshausen lädt ein zum 10. kleider- und kuchenbasar Wann? Sonntag, den 7. März 2010 von 13.30–16.00 Uhr Bürgerhaus "Werra-Aue" Wernshausen FG C Anmeldung bis 5. März 2010 unter folgender Telefonnummer: KINKindergarten Wernshausen DER 036848/21759 Elternbeirat Simone Gießler (18.00-20.00 Uhr) UND 036848/25601 KUCHN Anmeldegebühr ab 5 EURO. Wo? 1. Ausgabe 01/2010 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden zum harmonischen Liedernachmittag mit dem BSW-Eisenbahnerfrauenchor am Vorabend des Frauentages am 07.März 2010 im Dorfgemeinschaftshaus Beginn: 14.00 Uhr mit dem Libretto: Von Frauen – für Frauen – mit Frauen (Wir singen auch für Männer) Es erwarten Sie – neben rhythmischen Wohlklängen – Heiteres, Besinnliches, vor allem geprägt von der Sehnsucht nach dem Frühling. Niederschmalkalder Karnevalsverein NCV e. V. VERANSTALTUNGEN 2010 Bürgerhaus „Werra-Aue“ in Wernshausen 06. Februar 2010 1. Karnevalssitzung 13. Februar 2010 2. Karnevalssitzung (Eintritt 10 EUR/Person) Beginn jeweils 19:30 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr) 14. Februar 2010 Seniorenkarneval (Eintritt frei) 15 ÖFFNUNGSZEITEN UND REGELMÄSSIGE ÖFFENTLICHE FÜHRUNGEN AUF EINEN BLICK IN EIGENER SACHE Musikalische Einladung R Veranstaltungsmeldungen senden Sie bitte per Fax oder E-Mail an: Tourist-Information Mohrengasse 1a, 98574 Schmalkalden Tel. 03683/403182, Fax 03683/604014 E-Mail: [email protected] Web: www.schmalkalden.de **Tourist-Information, Tel. 03683/403182 Februar bis März MO–FR 9.00–17.00 Uhr, SA 10.00–13.00 Uhr **Schloss Wilhelmsburg, Tel. 03683/403186 Februar bis März DI–SO 10.00–16.00 Uhr Öffentliche Führungen: 11.00 Uhr; dienstags, donnerstags Treffpunkt: Tafelgemach, Schloss Wilhelmsburg Preis p. P. 3,50 EUR erm. 3,00 EUR, Dauer 1,0 h Gruppen jederzeit auf Anmeldung 3D-Animation „Iwein, Ritter der Tafelrunde – eine virtuelle Zeitreise in die Sagenwelt von König Artus“ jeweils zur vollen Stunde, Dauer 20 min anschließend Führung zu den Iwein-Malszenen, Preis p. P. 3,00 EUR **Besucherbergwerk Finstertal, Tel. 03683/488037 Bis März Winterpause, aber Führungen für Gruppen jederzeit auf Anmeldung Winterferienöffnungszeiten v. 01.–20.02.10 jeweils MO, MI, SA 12.00–16.00 Uhr Preis p. P. 2,00 EUR, erm. 1,00 EUR 17.02.10 Aschermittwochszeche **Techn. Denkmal Neue Hütte, Tel. 03683/403018 Januar bis März Winterpause, aber Führungen für Gruppen jederzeit auf Anmeldung Preis p. P. 2,00 EUR, erm. 1,00 EUR **Erlebnisbahnhof Schmalkalden direkt im Hauptbahnhof, Tel. 03683/409045 MO–FR 10.00–17.00 Uhr, Erw. 5,00–6,00 EUR, Kinder ab 5. J. 3,00 EUR, Familien 11,00–12,00 EUR, Führungen für Gruppen ab 9 Pers. auf Anmeldung Erw. 3,00–4,00 EUR, Kinder 2,50 EUR, Führung: 25,00 EUR **Stadtkirche St. Georg, Tel. 03683/402471 Februar bis April MO–SA 11.00–12.00 Uhr und 14.00–15.00 Uhr sonn- u. feiertags nach d. Gottesdienst bis 12.00 Uhr Öffentliche Führungen: MO–SA 14.00 Uhr Preis p. P.: 1,50 EUR, Dauer 45 min, Gruppen auf Anmeldung Beginn 14:30 Uhr (Einlass ab 13:30 Uhr) + GESCHENKTIPP TICKETS + Kartenvorverkauf für die Abendveranstaltungen bei: Volkmar Will Ernst-Thälmann-Straße 54, Niederschmalkalden Telefon 036848-20102 – täglich ab 18 Uhr Verbindliche Kartenbestellungen werden auch unter [email protected] entgegengenommen. Gesucht werden noch unendeckte Talente als Büttenredner! Wer Lust hat, bitte ebenfalls unter [email protected] melden. Zigeuner Helau! Die Tourist-Information Schmalkalden, Mohrengasse 1a ist offizielle Vorverkaufsstelle von Thüringen Ticket und bietet Karten für mehr als 200 Veranstaltungen, für das Meiniger Theater und die Theater in Weimar und Erfurt ! Alle Veranstaltungen unter www.schmalkalden.de. Auswahl : 30.01.–21.02. Dampfzug RODELBLITZ 06.03.2010 OLDIE-Nacht 18.03.2010 Glöckner v. Notre Dame Messe Erfurt 20.03.2010 Rock the Ballet Messe Erfurt 10.04.2010 Rudy Giovannini MZH Schmalkalden CCS Suhl 2 RR 16 Amtsblatt Amtsblattder derStadt StadtSchmalkalden Schmalkalden 1. Ausgabe 01/2010 01/2007 AUSSTELLUNGEN 04.02.2010 | 18:00 Uhr | Gaststätte "Zum Römer" Lichtbildervortrag Norwegen Refernt: V. Kaufmann KUNSTHAUS AM MARKT, Tel. 03683/405170 MI-FR 10.00–18.00 Uhr, SA, SO 10:00–16:00 Uhr Immer aktuell unter www.kunst-geniessen.de 05.02.2010 | 19:30 Uhr | Kunsthaus am Markt Bildvortrag – Winter in der Kunst aus der Vortragsreihe Außergewöhnliche Künstlerpersönlichkeiten von und mit Dipl. Maler Harald R. Gratz bis 28. Februar 2010 ** Ausstellung Künstlergruppe D206 „Grenzwechsel“ Arbeiten auf Papier und Plastik 6. März bis 30. April 2010 ** Ausstellung Harald R. Gratz – Malerei Ausstellungseröffnung am 6. März 2010 um 17.00 Uhr 06.02.2010 | Treffpunkt: 13:00 Uhr Krötengasse Wanderung auf der neuen Umgehungsstraße um Mittelschmalkalden, 8 km, leicht 6. März bis 30. April 2010 ** Kunst im Gewölbe mit Bildern von Volkhard Michel Ausstellungseröffnung am 6. März 2010 um 17.00 Uhr KARNEVAL IN SCHMALKALDEN SCHLOSS WILHELMSBURG, Tel 03683/404186 DI–SO, 10.00–16.00 Uhr des Niederschmalkalder Carnevalsverein NCV e. V. Einlass: ab 18.30 Uhr; Eintritt 10,00 Euro pro Person Weitere Informationen siehe Seite 15. bis 01.März.2010 ** 50 Jahre Barbiepuppe Barbie ist längst ein Stück Zeitgeschichte und hat in vielen Museen der Welt ihren Platz. Die Ausstellung zeigt, dass Barbie eine deutsche Vorgängerin hat, die Alltagskultur der 60er–2000er Jahre, die Mode dieser Zeit, die Kreativität um und mit Barbie. Nicht zu vergessen: Es gab Barbie auch in der DDR, hergestellt als Mannequinpuppe Steffie. VERANSTALTUNGEN SCHMALKALDEN JANUAR BIS FEBRUAR 2010 30.01.2010 bis 21.02.2010 | jeweils SA und SO Ab: Bahnhof Schmalkalden Eisenbahnnostalgie mit dem Rodelblitz Tickets: Tourist-Information Schmalkalden Tel. 03683/403182 WINTERFERIEN in der Villa K, Tel. 03683/488396 Pfaffenwiese 2, 98574 Schmalkalden 06.02.2010 | 19:30 Uhr | Bürgerhaus Werraaue 1. Karnevalssitzung 13.02.2010 | 19:30 Uhr | Bürgerhaus Werraaue 2. Karnevalssitzung des Niederschmalkalder Carnevalsverein NCV e. V. Einlass: ab 18.30 Uhr; Eintritt 10,00 Euro pro Person Weitere Informationen siehe Seite 15. 09.02.2010 | 19:00 Uhr | Heinrich Heine Bibliothek Gerd Berghofer liest Edgar Ellen Poe: Dunkle Geschichten Eintritt 4,00 EUR 14.02.2010 | 14:30 Uhr | Bürgerhaus Werraaue Seniorenkarneval des Niederschmalkalder Carnevalsvereins NCV e.V. Einlass: 13:30 Uhr | Eintritt frei 15.02.2010 | 16:00 Uhr | Heinrich Heine Bibliothek Ausstellungseröffnung: Evelyn Kühne – Handling! Was Hände aussagen können & Traumprinzen küsst man nicht 17.02.2010 | 12:00 Uhr | Besucherbergwerk Finstertal Aschermittwochszeche mit Bergschmaus und Schatzsuche Einfahrt jeweils zur vollen Stunde im Bergwerk Finstertal 21.02.2010 | Treffpunkt: 13:00 Uhr Rotteroder Höhe Wanderung zur Jahnhütte 8 km, mittel 24.02.2010 | 19:30 Uhr | Kunsthaus am Markt art & eat – Themenabend mit Buffet um Anmeldung wird gebeten 01.02.10 | 10.30 Uhr | Spiele- und Bastelnachmittag 02.02.10 | 10.45 Uhr | Eislaufen in Waltershausen 04.02.10 | 14.30 Uhr | Bowling im Ehrental 05.02.10 | 20.00 Uhr | Kinonacht im Besucherbergwerk Finstertal, Tel. 03683/488037 01.02 bis 20.02.10 montags, mittwochs, samstags 12.00 bis 16.00 Uhr | Sonderöffnungszeiten im Schloss Wilhelmsburg, Tel. 03683/403186 02.02. bis 05.02. 10 dienstags bis freitags 10.00 bis 12.00 Uhr | Zubehör für Barbie – magische Kleider – Masken Anmeldung erbeten, Preis pro Veranstaltung 2,00 EUR Vorstellung Landesgartenschau durch Bürgermeister Kaminski 9. Februar 2010, 19.00 Uhr Audimax der Fachhochschule Schmalkalden Alle Interssierten sind hierzu recht herzlich eingeladen! 1. Ausgabe 01/2010 Amtsblatt der Stadt Schmalkalden/Anzeigen GOTTESDIENSTE IN SCHMALKALDEN Stadtkirche Sankt Georg Schmalkalden Evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden, Tel.: 03683/40 24 71 E-Mail: [email protected] 04.02. 07.02. 20.30 Uhr 10.00 Uhr 14.30 Uhr 14.02. 10.00 Uhr 21.02. 10.00 Uhr 28.02. 10.00 Uhr Hospitalskapelle, Nacht der Lichter Reinhard-Naumann-Haus, Abendmahlsgottesdienst Gemeindehaus Bohrmühle, Ostwind-Gottesdienst Reinhard-Naumann-Haus, Gottesdienst Reinhard-Naumann-Haus, Gottesdienst Reinhard-Naumann-Haus, Gottesdienst Öffnungszeiten Stadtkirche St. Georg Februar 2010 Montag–Samstag 11.00–12.00 Uhr 14.00–15.00 Uhr An Sonn- und Feiertagen nach dem Gottesdienst bis 12.00 Uhr, Kirchenführungen täglich 14.00 Uhr. Türmerstube bis Mai 2010 geschlossen. Katholische Kirche Waldhausstraße 8, Tel. 03683/402860 sonntags 10.30 Uhr dienstags 08.45 Uhr Hochamt Seniorenmesse TERMIN S G N U N I E H C S NÄCHSTER ER TTES: DES AMTSBLA 010 2 R A U R B E F 24. R 17 Viele Bürgerinnen und Bürger von Schmalkalden sind bemüht, die Stadt sauber zu halten und auf Missstände hinzuweisen. Mit nachfolgendem Formular soll eine Erleichterung für die aufmerksamen Schmalkalder geschaffen werden. Sie können die Meldung ausschneiden und an die Stadtverwaltung senden oder einfach in den Briefkasten an der Rathaustür einwerfen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass anonym eingehende Meldungen nicht bearbeitet werden. Deshalb vergessen Sie bitte nicht Ihren Namen und Ihre Adresse auf dem Formular einzutragen. MÄNGELMELDUNG Ich habe am ……………….............. gegen …….......…… Uhr folgende Mängel festgestellt: Straßenbeleuchtung Geh-*/Radweg*/Fahrbahn* Verkehrsschild*/Straßenschild* Regeneinlauf*/Gully* Spielplatz*/Grünanlage* Containerstandorte Abfall liegt herum sonstige Mängel …………………………………………….. ausgefallen*/flackert* Mast beschädigt schadhaft verschmutzt verdeckt verbrannt überfüllt verstopft wackelt Kurze, genaue Ortsangabe: ………………………………….........………………….........…... * = Zutreffendes ankreuzen = Zutreffendes unterstreichen Anregung: Ich möchte folgende Anregung geben, die die Stadt Schmalkalden verwirklichen könnte: ……………………………………………………………….…… ………………………………………………………………….… ………………………………………………………………….… rtreinigung GmbH Sofo Waldhausstraße 8a 98574 Schmalkalden Tel. 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Es handelt sich um eine Niederwildjagd mit folgenden Flächen: Gesamtfläche 448 ha, nicht bejagbare Fläche 40 ha, bejagbare Fläche 408 ha, davon Feld 307 ha, Wald 91 ha, Wasser 10 ha. Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe nach schriftlichem Angebot unter Zuschlagsvorbehalt. Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Niederschmalkalden Nr.: 06/09 vom 25.06.2009 gelten folgende Pachtbedingungen: 1. 2. 3. 4. 5. Mindestpachtpreis 4,00 EUR/ha (bejagbare Fläche) Pächteranzahl: 2 Jagdpächter nur mit Hauptwohnsitz mindestens seit 01.01.2008 (Nachweis erforderlich) in Niederschmalkalden und/oder angrenzenden Ortschaften Wernshausen, Fambach, Mittelschmalkalden, Schwallungen, Möckers entgeltliche Begehungsscheine dürfen nur an Jäger ausgestellt werden mit Hauptwohnsitz im Landkreis SchmalkaldenMeiningen den erstattungspflichtigen Wildschaden übernehmen die Jagdpächter, jeweils gesamtschuldnerisch Vorhandene Wildarten sind Rehwild, Schwarzwild, Hasen, Raubwild und Federwild. Wir sind da, brauchen! wenn Sie uns Aus eigener Produktion: Holz- u. Kunststoff Fenster Montage am Bau Haustüren Innentüren Nebeneingangstüren Innenausbau Vertrieb von Rollläden (in Alu und Kunststoff) Ständige Ausstellung im Haus Ilgen & Krech GmbH Fenster- und Türenbau Tel. (03 68 48) 2 17 31 u. 2 17 32 Unterm Bahnhof 1 Fax (03 68 48) 2 17 48 98590 Wernshausen Internet: www.ilgen-krech.de Falls im 1. Wahlgang kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erhält, erfolgt eine Stichwahl der 2 Bewerber mit den meisten Stimmen und Flächenanteilen. Schriftliche Angebote mit Nachweis der Jagdpachtfähigkeit sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Niederschmalkalden“ bis zum 25.02.2010 an den Jagdvorsteher Mario Scholz, Georgstraße 13 in 98590 Schwallungen zu senden. Die Jagdpachtvergabe erfolgt in der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Niederschmalkalden am 26.02.2010. gez. Der Jagdvorstand Altmarkt 1 · 98574 Schmalkalden/Thüringen Tel. 0 36 83/6 67-1 10 · Fax 0 36 83/6 67-61 10 Diakonie Diakoniestation EVANGELISCHE KIRCHE VON KURHESSEN-WALDECK des Evangelischen Kirchenkreises Schmalkalden Wir helfen, damit Sie auch bei gesundheitlichen Einschränkungen getrost und voller Vertrauen in Ihrem gewohnten Zuhause leben können. • • • • • • Professionelle und liebevolle häusliche Pflege Medizinische Leistungen nach ärztlicher Verordnung Hauswirtschaftliche Dienstleistungen Essen auf Rädern Vermittlung von weitergehenden Angeboten Kostenlose individuelle Beratung Für Ihre Fragen oder einen Beratungswunsch rufen Sie uns einfach an. Wir sind jederzeit erreichbar und rund um die Uhr für Sie da. Schmalkalden Weidebrunner Tor 7 (0 36 83) 40 29 06 Steinbach-Hallenberg Brunnenstraße 2 (03 68 47) 54 89 81 Breitungen Frauenbreitunger Weg 38 (03 68 48) 8 74 81 Brotterode Bahnhofstraße 4 (03 68 40) 3 22 87 E-Mail: [email protected] Internet: www.eksm.de Riester-Rente Ihre Altersvorsorge mit staatlicher Zulage lig: Einma ür junge f 200 € nter 25 u e t u e L Wenn Sie später nicht nur Zeit, sondern auch Geld für die schönen Dinge des Lebens haben wollen, reicht meist die gesetzliche Rente nicht aus. Treffen Sie private Vorsorge mit staatlicher Förderung! Gleich informieren. Wir beraten Sie gerne! 1. Ausgabe 01/2010 Schmalkalden 3-Raum-Wohnung, 88,00 m² Wfl. Zentrale Lage Mietpreis: 400 #, zzgl. NK Schmalkalden Eigentumswohnung Gehobene Ausstattung KP: 125.000 # Fambach 1-Familienhaus mit Nebengeb., inkl. 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Ausgabe 01/2010 l GmbH Puetn-zutndeLaundfsce haftsmanagem Gart • Garten- und Landschaftspflege • Garten- und Landschaftsbau • Arbeiten rund ums Haus • Baumfällarbeiten • Containerdienst • Gehwegreinigung • Häckselarbeiten • Hausmeisterservice • Kommunale Dienstleistungen • Mähen von Banketten • Pflasterarbeiten • Pflege von Parkanlagen • Reinigung und Entleerung von Straßeneinläufen • Straßenreinigung • Winterdienst ent 98574 Schmalkalden Am Turnplatz 5 Tel.: 0 36 83/ 69 36 -0 Fax: 0 36 83/ 69 36 -20 [email protected] 96515 Sonneberg Hinter der Sandgrube 2 Tel. /Fax: 0 36 75/ 70 74 47 Service-Telefon 03683 6936-0 · www.putzteufel-gmbh.de