Amtsblatt Nr. 1 - Januar 2010

Transcrição

Amtsblatt Nr. 1 - Januar 2010
Mittwoch, den 03. Februar 2010
Inhaltsverzeichnis
Amtlicher Teil
1. Ausgabe 01/2010
Amtlicher Teil
AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Amtliche Bekanntmachungen
01. Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme der
Entscheidungen – Umlegungsgebiet An der Fuchsenkothe
Stadt Schmalkalden
- Umlegungsausschuss -
02. Planfeststellungsverfahren – Neubau L 1026
Niederschmalkalden – Schmalkalden 1. BA
03. Amtliche Tierbestandserhebung
04. Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von
Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2010
05. Beschluss 10 K 175/07 – Zwangsversteigerung
06. Beschluss 10 K 157/08 – Zwangsversteigerung
Thüringer Landesamt
für Vermessung und Geoinformation
Katasterbereich Schmalkalden
Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Schmalkalden
Hoffnung 30
98574 Schmalkalden
Bekanntmachung
der Unanfechtbarkeit der Vorwegnahme
der Entscheidung
07. Beschluss 11 K 101/08 – Zwangsversteigerung
gemäß § 71 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB)
08. Beschluss 11 K 171/08 – Zwangsversteigerung
09. Beschluss 12 K 232/06 – Zwangsversteigerung
Die Vorwegnahme der Entscheidung für folgende Grundstücke
der Ordnungsnummern
10. Beschluss 10 K 86/08 – Zwangsversteigerung
Grundbuchbezirk:
Amtliche Mitteilungen
01. Mitteilung der Kämmerei – Zahlungserinnerung
02. Mitteilung zu Straßenumbenennungen
Nichtamtlicher Teil
Grundbuchblatt:
Gemarkung:
Flur: Flurstücksnummer(n):
Schmalkalden 01045; 01222; Schmalkalden 51
02099; 02101;
04027; 04726;
04877
13/7; 13/8; 13/9;
14/3; 24/6; 4/0;
5/0; 6/0; 14/6;
14/7; 70/48; 54/2;
54/3;72/28; 49/3;
51/2; 51/3; 76/8
Aus der Stadt
Umlegungsgebiet:
An der Fuchsenkothe
01. Abholtermine für die alten Restmüllbehälter
ist am 05.01.2010 unanfechtbar geworden.
02. Vereinszuschüsse Kultur, Sport und Soziales 2010
06. Aufruf zum Frühjahrsputz
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den mit der Vorwegnahme der Entscheidung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer
in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung
des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den
zuständigen Behörden veranlasst. Die Geldleistungen werden
mit dieser Bekanntmachung fällig.
07. Stadtmarketing – Informationen
Rechtsbehelfsbelehrung:
08. Stadtmarketing – Firmengespräch
Aus den Ortsteilen
Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist
beim Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation, TLVermGeo KB Schmalkalden, in 98574 Schmalkalden, Hoffnung 30 als Stelle nach § 6 Thüringer Umlegungsausschussverordnung (ThürUaVO) Fassung vom 22. März 2005 (GVBl. S. 155)
der Stadt Schmalkalden schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
1. Informationen aus Wernshausen
Schmalkalden, den 14.01.2010
03. Sportler des Jahres 2010 gesucht
04. Sitzungstermine des Ausschusses für Soziales
05. Sitzungstermine der Fraktion „Die Linke“
09. Schmalkalder Bildungsmesse
10. Information vom Seniorenbeirat
11. Die Tourist-Information informiert
Ordnungsnummer(n):
1,1; 1,2; 26
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses
Veranstaltungskalender
Obervermessungsrat Olaf Krech
„Siegel“
2
R
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
1. Ausgabe 01/2010
Schmalkalden, den 03.02.2010
Nach Ablauf der Frist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 38 Abs. 5 Satz 1 Thüringer Straßengesetz).
Bekanntmachung
Planfeststellungsverfahren
Neubau der L 1026 Niederschmalkalden – Schmalkalden, 1. BA
Kreisverkehr Bahnhofstraße
Als Ergebnis des Erörterungstermines am 29.10.2008 in Schmalkalden ist die Ausgangsplanung vom 26.07.2007 des Straßenbauamtes Südwestthüringen überarbeitet worden. Die Planänderung umfasst technische, landschaftspflegerische und grunderwerbsmäßige Änderungen.
Im Einzelnen sind folgende Änderungen vorgesehen:
Technische Änderungen:
Im hinteren Bereich der Gebäude Bahnhofstraße 64 – 82 wird
entlang der geplanten Trasse eine 3 m hohe und 125 m lange
Lärmschutzwand in die Planung aufgenommen.
Die schalltechnische Untersuchung vom 26.02.2007 ist dementsprechend überarbeitet worden.
Damit ergeben sich Änderungen im genannten Bereich und in
weiter betroffenen Nachbargrundstücken hinsichtlich der Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen.
Im Bereich der Westendstraße werden sieben Parkplätze neu
ausgewiesen.
Landschaftspflegerische Änderungen:
Durch zusätzliche Flächenversiegelung von 94 m2 (Bau zusätzlicher Parkplätze in der Westendstraße) wurde eine zusätzliche
Ausgleichsmaßnahme Nr. A 4 (Maßnahmegröße 69 m2) auf Flächen der Stadt Schmalkalden vorgesehen.
Inhalt der Ausgleichsmaßnahme sind Gehölzanpflanzungen mit
einheimischen Laubgehölzen als Sichtschutzhecke.
Die Änderungen werden im Textteil des LBP sowie im Bestandsund Konfliktplan (Unterlage 12. 1) und dem Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen Plan 12. 2, Blatt 1 in Form von
Blaueintragungen dargestellt.
Änderungen der Grunderwerbsunterlagen:
Aufgrund der technischen und landschaftspflegerischen Änderungen ergeben sich auch andere Betroffenheiten. Die hieraus erfolgten Änderungen sind in den Grunderwerbsplänen und im
Grunderwerbsverzeichnis dargestellt.
Durch die vorgenommenen Änderungen werden Grundstücke
in der Gemarkung Schmalkalden beansprucht.
Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit
vom 11.02.2010 bis 10.03.2010
in der Stadtverwaltung Schmalkalden, Abt. Bauverwaltung
und Stadtentwicklung, Zimmer 2.26, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden während der Dienstzeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30–12.00 Uhr
Donnerstag
8.30–12.00 Uhr
Freitag
8.30–12.00 Uhr
13.30–15.00 Uhr
13.30–17.00 Uhr
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift
als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem
Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht
wird.
Diejenigen, die fristgerechte Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter oder Bevollmächtigte, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so
können diejenigen, die Einwendungen erhoben haben,
von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich.
Die Bevollmächtigung ist der Anhörungsbehörde durch
eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung
von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin
oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden
nicht erstattet.
4. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der
Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist,
werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt.
5. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
6. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 24 Thüringer Straßengesetz und
die Veränderungssperre nach § 39 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz in Kraft.
Amtsblatt Schmalkalden
Kaminski
Bürgermeister
– Dienstsiegel –
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
1. Jeder, dessen Belange durch die Planänderung berührt
werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf
der Auslegungsfrist, das ist bis zum 24.03.2010 beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Ref. 540, Weimarplatz 4 in
99423 Weimar oder bei der Stadt Schmalkalden (Bauamt)
Einwendungen gegen den geänderten Plan schriftlich
oder zur Niederschrift erheben.
Einwendungen sind lediglich gegen die Planänderungen möglich. Soweit Einwendungen auch gegen die
Ausgangsplanung erhoben werden, sind diese unzulässig.
Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang
und das Maß seiner Beeinträchtigung sowie Name und
Anschrift des Einwenders erkennen lassen.
www.Tierseuchenkasse.de
Bekanntmachung
Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker,
der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2010
Sehr geehrte Tierbesitzer,
die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhebung 2010 zum Stichtag 03.01.2010 durch. Alle Tierbesitzer,
die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren
und keine Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukommen. Die Tier-
1. Ausgabe 01/2010
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
bestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der
Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des
Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.
Anstalt des
öffentlichen Rechts
Satzung
der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung
von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2010
Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und
5 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4
des Thüringer Tierseuchengesetzes (ThürTierSG) in der Fassung
vom 8. Mai 2001 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 22. März 2005 (GVBl. S. 109), hat der Verwaltungsrat der
Thüringer Tierseuchenkasse am 01. Oktober 2009 folgende Satzung beschlossen:
§1
(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr
2010 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie
folgt festgesetzt:
1.
Pferde
(einschließlich Fohlen) ................................. je Tier 2,55 Euro
2.
Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.2.1
2.2.2
Rinder in amtlich anerkannten BHV1freien Beständen gem. Satz 3
Rinder bis 24 Monate .................................. je Tier 4,15 Euro
Rinder über 24 Monate ................................ je Tier 5,15 Euro
sonstige Rinder
Rinder bis 24 Monate .................................. je Tier 7,15 Euro
Rinder über 24 Monate .................................je Tier 8,15 Euro
3.
3.1
3.2
3.3
Schafe
Schafe bis 9 Monate .............................................. beitragsfrei
Schafe über 9 Monate bis 18 Monate ........ je Tier 1,60 Euro
Schafe über 18 Monate ................................ je Tier 1,60 Euro
4.
4.1
4.2
4.3
Ziegen
Ziegen bis 9 Monate .................................... je Tier 2,60 Euro
Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate ....... je Tier 2,60 Euro
Ziegen über 18 Monate ............................... je Tier 2,60 Euro
5.
5.1
5.2
5.3
Schweine
Zuchtsauen nach der ersten Belegung ......je Tier 1,50 Euro
Ferkel bis 30 kg ............................................ je Tier 0,60 Euro
sonstige Zucht- und Mastschweine
über 30 kg ...................................................... je Tier 1,30 Euro
6.
Bienenvölker………………........................ je Volk 0,50 Euro
7.
7.1
7.2
Geflügel
Legehennen über 18 Wochen ..................... je Tier 0,10 Euro
Junghennen bis 18 Wochen
einschließlich Küken .....................................je Tier 0,07 Euro
Mastgeflügel (Broiler) einschl. Küken ...... je Tier 0,03 Euro
Enten, Gänse und Truthühner
einschl. Küken............................................... je Tier 0,20 Euro
Der Mindestbeitrag für Geflügel im Sinne
der Nummern 7.1 bis 7.4 beträgt für jeden
Beitragspflichtigen ................................................... 6,00 Euro
7.3
7.4
7.5
8.
Tierbestände von Viehhändlern
3
„BHV1-freier Rinderbestand“ nach der BHV1-Verordnung anerkannt worden sein. Diese Anerkennung ist durch den Tierhalter
unter Vorlage der amtstierärztlichen Bescheinigung bis zum 31.
Januar 2010 der Tierseuchenkasse nachzuweisen.
(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer
Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemeinsam versorgt werden.
Ihre Thüringer Tierseuchenkasse
THÜRINGER
TIERSEUCHENKASSE
R
= vier v. H. der umgesetzten Tiere des Vorjahres
(nach § 2 Abs. 5)
Für Fische und Gehegewild werden für 2010 keine Beiträge erhoben. Für die Anwendung der Beitragssätze nach Satz 1 Nr. 2.1
gelten folgende Voraussetzungen:
Der Rinderbestand muss vor dem 3. Januar 2010 als amtlich
(3) Von Tierbesitzern, deren Tierseuchenkassenbeitrag insgesamt
2,50 Euro nicht übersteigt, wird kein Beitrag erhoben. Abs. 1 Nr.
7.5 bleibt unberührt. Beitragsfrei sind Tiere, die dem Bund oder
einem Land gehören und Schlachtvieh, das Viehhöfen oder
Schlachtstätten zugeführt ist. Tiere, die nicht nur vorübergehend
außerhalb Thüringens gehalten werden, unterliegen nicht der
Beitragspflicht.
§2
(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel und Bienenvölker ist entscheidend,
wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1
ThürTierSG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag
3. Januar 2010 vorhanden waren.
(2) Die Tierbesitzer haben unter Verwendung des amtlichen Erhebungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach
dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und
die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch
vorübergehend) anzugeben.
(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder
werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der
Thüringer Tierseuchenkasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena
schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn
v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000
Tiere, erhöht. Für die nachzumeldenden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.
(4) Tierbesitzer, die bis zum 28. Februar 2010 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind verpflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2010 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.
(5) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pferde, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis
zum 1. Februar 2010 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist
die Zahl vier v. H. der im Vorjahr umgesetzten Tiere maßgebend.
Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitragssatzung sind natürliche oder juristische Personen, die
1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und
2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft,
diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.
§3
Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierSG durch die
Tierseuchenkasse von den Tierbesitzern erhoben. Die Beiträge
nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2010 fällig, die Beiträge nach
§ 2 Abs. 3, 4 und 5 zwei Wochen nach Zugang des Beitragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.
§4
(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft
1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tierbestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tierzahl
angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder
2. ihre Beitragspflicht nach § 3 nicht erfüllen, insbesondere die
Beiträge nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,
entfällt gemäß § 69 Abs. 3 und 4 TierSG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 67 Abs. 4 Satz 2
TierSG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseuchenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierSG. § 69 Abs. 1 und 2 TierSG
bleibt unberührt.
(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkasse
kann erst erfolgen, wenn der Tierbesitzer die der Tierseuchen-
4
R
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
1. Ausgabe 01/2010
kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung
nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierSG oder der Beitragserhebung
nach § 17 Abs. 1 ThürTierSG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen,
Säumniszuschläge) beglichen hat.
Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle
des Grundeigentums oder seines Zubehörs.
(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf
Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor
der nach § 2 Abs. 2, 4 oder 5 maßgeblichen Meldefrist oder vor
dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden,
absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungszeitraum noch entsprochen wird.
Meiningen, den 25.11.2009
In einem früheren Termin ist der Zuschlag bereits nach § 85 a
ZVG versagt worden.
10 K 157/08
Beschluss
§5
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Die vom Verwaltungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 01.
Oktober 2009 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für
das Jahr 2010 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des
Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit
vom 09. Oktober 2009 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. v. m. §
12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierSG genehmigt.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
Jena, 12. Oktober 2009
Dr. Karsten Donat
Geschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse
AMTSGERICHT MEININGEN
10 K 175/07
Das im
Grundbuch von Schmalkalden, Blatt 105 (Grundbuchamt Meiningen) eingetragene Grundeigentum Gemarkung Schmalkalden
lfd. Nr. 1, Flur 11, Flurstück 192/39, Gebäude- und Freifläche, Größe: 800 qm
bebaut mit zweigeschossigem, unterkellertem Zweifamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss; eingeschossigem,
nicht unterkellertem Anbau sowie Nebengebäuden (Garage und
Schuppen)
gelegen in 98574 Schmalkalden, Bergstraße 20
soll am
Donnerstag, 11.02.2010, 11:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert:
92.000,00 EUR
Beschluss
Das im
Grundbuch von Wernshausen, Blatt 83 (Grundbuchamt Meiningen) eingetragene Grundeigentum Gemarkung Wernshausen
lfd. Nr. 1, Flurstück 993/15, Gebäude- und Freifläche,
Größe: 509 qm
bebaut mit zweigeschossigem, unterkellertem Wohnhaus mit
ausgebautem Dachgeschoss, Windfang- und Sanitäranbau sowie
Nebengebäude mit Anbauten
(gelegen in 98590 Schmalkalden OT Wernshausen, Goethestr. 5)
soll am
Donnerstag, 11.02.2010, 09:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15
zur Aufhebung der Gemeinschaft versteigert werden.
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert:
64.500,00 EUR
Der Versteigerungsvermerk wurde am 17.10.2007 in das Grundbuch eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem
Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten
auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Antragsteller widerspricht; andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht
berücksichtigt und erst nach den übrigen Rechten befriedigt.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 08.10.2008 in das Grundbuch eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem
Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten
auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den
übrigen Rechten befriedigt.
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und
Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder
seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren
aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht
den Zuschlag erteilt.
Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle
des Grundeigentums oder seines Zubehörs.
Meiningen, den 01.12.2009
11 K 101/08
Beschluss
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und
Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder
seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren
aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht
den Zuschlag erteilt.
Das im
Grundbuch von Mittelstille, Blatt 554, Grundbuchamt Meiningen eingetragene Grundeigentum Gemarkung Mittelstille
lfd. Nr. 4:
Flur 21
Flurstück 2/4,
Suhler Str. 34
Gebäude- und
Freifläche
zu 497 qm
1. Ausgabe 01/2010
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
soll am
Montag, 08.03.2010, 09:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude
98617 Meiningen, Lindenallee 15
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Das Grundstück ist laut Gutachten bebaut mit einem unterkellerten, zweigeschossigen Einfamilienhaus (als Doppelhaushälfte), einer Garage mit Carport und einem Nebengebäude.
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrwert:
58.500,00 EUR
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem
Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten
auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den
übrigen Rechten befriedigt.
R
5
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und
Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder
seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren
aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht
den Zuschlag erteilt.
Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle
des Grundeigentums oder seines Zubehörs.
Im Termin sind die Grenzen der §§ 74a und 85a ZVG zu beachten!
Meiningen, den 05.01.2010
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und
Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
12 K 232/06
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder
seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren
aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht
den Zuschlag erteilt.
Grundbuch von Mittelstille, Blatt 470, Grundbuchamt Meiningen eingetragene Grundeigentum
Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle
des Grundeigentums oder seines Zubehörs.
Im Termin sind die Grenzen der §§ 74a und 85a ZVG zu beachten!
Meiningen, den 17.12.2009
11 K 171/08
Beschluss
Das im
lfd. Nr. 1 Gemarkung Mittelstille
Flur 12 Flurstück 134, Gebäude- und Freifläche Im Dorfe zu
126 qm
unbebauter Garten –
lfd. Nr. 2 Gemarkung Mittelstille
Flur 12 Flurstück 466/157, Gebäude- und Freifläche Straße
der Freundschaft 1 zu 651 qm
bebaut mit zweigeschossigem Einfamilienhaus, Scheune und
Garagenanbau –
lfd. Nr. 3 Gemarkung Mittelstille
Flur 12 Flurstück 467/159, Gebäude- und Freifläche Im Dorfe zu 39 qm
bebaut mit eingeschossigem Nebengebäude –
Beschluss
Das im
Grundbuch von Möckers, Blatt 677, Grundbuchamt Meiningen
eingetragene Grundeigentums Gemarkung Möckers
lfd. Nr. 1: Flurstück 183/2,
Gebäude- und Freifläche
Körnbach 3
zu 443 qm
lfd. Nr. 2: Flurstück 184/4,
Gebäude- und Freifläche
Körnbach 3
zu 324 qm
soll am
Dienstag, 09.03.2010 Uhr, 11:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert:
lfd. Nr. 3: Flurstück 184/6,
Körnbach 3
zu 333 qm
soll am
Montag, 08.03.2010, 11:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude
98617 Meiningen, Lindenallee 15
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Die Flurstücke bilden laut Gutachten eine wirtschaftliche Einheit
und sind bebaut mit einem zweigeschossigen Wohnhaus, Garage und zwei weiteren Nebengebäuden.
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert:
Flurstück 183/2: 30.000,00 EUR
Flurstück 184/4: 4.000,00 EUR
Flurstück 184/6: 1.000,00 EUR
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem
Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten
auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den
übrigen Rechten befriedigt.
800,00 EUR bezüglich des Flurstücks 134;
28.000,00 EUR bezüglich des Flurstücks 466/157 und
2.000,00 EUR bezüglich des Flurstücks 467/159
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem
Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten
auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den
übrigen Rechten befriedigt.
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und
Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder
seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren
aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht
den Zuschlag erteilt.
Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle
des Grundeigentums oder seines Zubehörs.
Meiningen, den 18.01.2010
R
6
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
1. Ausgabe 01/2010
10 K 86/08
Bareinzahlungen können bei der Stadtkasse zu den bekannten
Sprechzeiten vorgenommen werden:
Beschluss
Das im
Grundbuch von Wernshausen, Blatt 1585 (Grundbuchamt Meiningen) eingetragene Grundeigentum
lfd. Nr. 1, Gemarkung Wernshausen
Flurstück 877/12, Gebäude- und Freifläche, Größe: 3.091 qm
Gewerbegrundstück, bebaut mit nicht unterkellertem, ein- bis
zweigeschossigem Firmengebäude, Dachgeschoss nicht ausgebaut (Erdgeschoss: Lagerhalle, Heizung, Technikräume, Umkleide- und WC-Räume, Treppenraum; Obergeschoss: Bürobereich,
Teeküche, Toiletten)
gelegen in 98590 Schmalkalden OT Wernshausen, Am Gries 6
soll am
Donnerstag, 11.03.2010, 09:00 Uhr, Saal A 0105, im Gerichtsgebäude 98617 Meiningen, Lindenallee 15
durch Zwangsvollstreckung versteigert werden.
Gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG beträgt der festgesetzte Verkehrswert:
233.000,00 EUR
Der Versteigerungsvermerk wurde am 03.06.2008 in das Grundbuch eingetragen.
Ist ein Recht im Grundbuch nicht ersichtlich oder erst nach dem
Versteigerungsvermerk eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden, bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten
auffordert und es glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht, andernfalls wird das Recht im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und erst nach dem Anspruch der Gläubiger und den
übrigen Rechten befriedigt.
Es ist zweckmäßig, zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche – getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und
Kosten – einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen.
Der Berechtigte kann dies auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.
Wer berechtigt ist, die Versteigerung des Grundeigentums oder
seines Zubehörs (§ 55 ZVG) zu verhindern, kann das Verfahren
aufheben oder einstweilen einstellen lassen, bevor das Gericht
den Zuschlag erteilt.
Versäumt er dies, tritt für ihn der Versteigerungserlös anstelle
des Grundeigentums oder seines Zubehörs.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8.30–12.00 Uhr
8.30–12.00 Uhr und 13.30–15.00 Uhr
8.30–12.00 Uhr
8.30–12.00 Uhr und 13.30–17.00 Uhr
8.30–12.00 Uhr.
Für den Ortsteil Wernshausen werden Einzahlungen nach wie vor
in den Büroräumen der ehemaligen Gemeindeverwaltung entgegengenommen.
Für Überweisungen stehen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:
Rhön-Rennsteig-Sparkasse Schmalkalden
BLZ: 84050000 Kto.: 1505000030
VR-Bank Bad Salzungen-Schmalkalden e.G.
BLZ: 84094754 Kto.: 508675
Flessabank Schmalkalden
BLZ: 79330111 Kto.: 1900000.
Bitte beachten:
Damit die Zahlung eindeutig zugeordnet werden kann, bitten
wir bei der Überweisung um die Angabe
der Kassenzeichen (XNKK……..-OBJ……NX)!
Bei Nachfragen können Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen wenden:
Grund- und Hundesteuer:
Frau Büchel und Frau Knull
Tel.: 03683/667 118
Pachten:
Frau Werner
Tel.: 03683/667 206
Straßenumbenennungen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sicherlich haben Sie in der örtlichen Presse schon einiges über die
notwendige Umbenennung von Straßennamen in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen gelesen. Da gab es schon hitzige Debatten und manchen Ärger.
Der § 5 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) besagt,
dass die Benennung der im Gemeindegebiet dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen und Wege Angelegenheit der Gemeinde ist.
„Gleichlautende Bezeichnungen innerhalb derselben Gemeinde
sind unzulässig.“ (Wortlaut)
Meiningen, den 19.01.2010
Bereits nach den Eingliederungen der Ortsteile Asbach, Grumbach,
Mittelstille und Möckers im Jahr 1994 und erst recht seit der Eingliederung des Ortsteiles Wernshausen im Dezember 2008 kommen im
Stadtgebiet Mehrfachnennungen von Straßen vor.
AMTLICHE MITTEILUNGEN
Mitteilung der Kämmerei/Sachgebiet Steuern
Zahlungserinnerung
Die Grund- und Hundesteuer sowie die Pachten der Stadt Schmalkalden und der Ortsteile Wernshausen, Mittelstille, Mittelschmalkalden, Möckers, Grumbach und Asbach sind
für das I. Quartal 2010
zum
15.02.2010
fällig.
Hinweis:
Durch die vom Stadtrat beschlossene Veränderung der Hundesteuer wurden für diese Steuerart neue Bescheide an alle Hundehalter verschickt. Beachten Sie bitte, dass hier die zum Kassenkonto gehörende Grundsteuer nicht mit auf den Bescheiden ausgewiesen wurde. Sie ist entsprechend der Vorjahresbescheide zu zahlen!
Die Deutsche Post hat mit Hinweis auf die Festlegungen in der
ThürKO darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund der o. g. Eingliederungen ein einheitlicher Gemeinde/Stadtname mit einheitlicher Postleitzahl erst dann möglich ist, wenn eindeutige Anschriften
im gesamten neuen Stadtgebiet vorhanden sind, d. h. es dürfen keine Straßennamen doppelt vergeben sein.
Planerisch ist für das gesamte Stadtgebiet nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen (keine doppelten Straßennamen) die einheitliche Postleitzahl 98574 vorgesehen.
Das eigentliche Problem jedoch ist viel größer, nämlich dann, wenn
nur ein einziges Mal der Krankenwagen oder die Feuerwehr wegen
einem doppelt genutzten Straßennamen an der falschen Adresse in
Schmalkalden ankommt, das kann dann zu einer lebensbedrohlichen Situation führen.
Deswegen haben wir uns der Thematik jetzt angenommen. Der
Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.12.09 nach Anhörung der Ortsteilräte und umfassenden Vorberatungen folgende Straßenumbenennungen beschlossen:
1. Ausgabe 01/2010
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
1. Ortsteil Wernshausen
alt
Bahnhofstraße
Feldstraße
Unterdorf
An der Bahn
Hauptstraße
Bergstraße
Schmalkalder Straße
02.02.2010: Mittelstille, Möckers, Mittelschmalkalden,
Niederschmalkalden,
04.02.2010: Beginn Schmalkalden,
05.02.2010: Schmalkalden, Asbach,
10.02.2010: Heßles, Grumbach,
12.02.2010: Wernshausen, Helmers.
neu
Wiesengrund
Christeser Straße
Es werden in ähnlicher Form wie bei der Neuausstattung mehrere Fahrzeuge unterwegs sein. Deren Aufgabe ist es, alle bereitgestellten, leeren Altbehälter aufzunehmen und zu den Sammelplätzen zu fahren.
neu
Alte Näherstiller Straße
Die Delle
Am Hauck 5, 6, 8
Die Delle 7, 12, 14, 16
5. Ortsteil Asbach
alt
Am Sportplatz
Näherstiller Straße
Abholtermine für die alten Restmüllbehälter
neu
Haindorfer Straße
Haindorfer Siedlung
Haindorfer Weg
4. Ortsteil Grumbach
alt
Näherstiller Straße
Bergstraße
Neuer Weg 5, 6, 8
Neuer Weg 7, 10, 10a, 12
AUS DER STADT
Die alten Restmüllbehälter werden in der Stadt Schmalkalden sowie in den einzelnen Ortsteilen wie folgt abgeholt:
3. Ortsteil Mittelstille
alt
Wiesenweg
Hauptstraße
7
Nichtamtlicher Teil
neu
Bahnhofsallee
Am Heyer
An der Rosa
Tulpenweg
Rosatalstraße
Rothebergstraße
Nelkenweg
2. Ortsteil Mittelschmalkalden
alt
Dorfstraße
Siedlung
Neue Reihe
R
neu
Zum Asbacher Sportplatz
Am Pfaffenrain
Bei Verzögerungen aufgrund extremer Witterungsbedingungen
wird um Verständnis gebeten. Es wird darauf hingewiesen, dass
die Restmüllbehälter gut erreichbar abgestellt sein sollten. Völlig
verschneite bzw. mit Schnee zugeschobene Behälter können
nicht „ausgegraben“ werden.
Wer den jeweiligen Termin verpasst hat, kann bis zum
12. Februar 2010 seinen Behälter selbstständig noch an
die beiden Sammelstellen an der Deponie Meiningen
oder Betriebsstelle der Schmalkalden Stadtreinigung
in Wernshausen bringen.
6. Kernstadt
alt
Am Bahnhof
Schulstraße
Suhler Straße
neu
Westendstraße
Auer Straße
Näherstiller Straße
Die Umbenennung des Straßennamens „Am Gries“ wurde zunächst
zurückgestellt und die Umbenennung des Rosenweges in Niederschmalkalden bedarf noch der Zustimmung des Ortsteilrates
Wernshausen.
Erst wenn die Deutsche Post den postalischen Nachvollzug bewältigt hat und dies der Stadtverwaltung mitteilt, gelten die
neuen Adressen.
Eine entsprechende Mitteilung durch die Stadtverwaltung an
die betroffenen Haushalte wird rechtzeitig erfolgen.
Dazu ist noch zu bemerken, dass die Umtragung der neuen Adresse im Personalausweis und im Reisepass kostenfrei im Bürgerbüro
vorgenommen wird. Bei Änderungen der Hausnummer (einige
Grundstücke im Ortsteil Grumbach sowie alle Grundstücke der
Suhler Straße in der Kernstadt, die als Näherstiller Straße von
Schmalkalden kommend bis zur Ortsgrenze von Näherstille weitergeführt wird) kann die Stadt nicht die Kosten für die neuen Hausnummern übernehmen.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Ihr Bürgermeister
Thomas Kaminski
Impressum: Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
Herausgeber: Stadt Schmalkalden, Altmarkt 1, 98574 Schmalkalden
Gesamtherstellung:
Bauer & Malsch GmbH, Kasseler Straße 52a, 98574 Schmalkalden
Tel. (0 36 83) 4 666 111, Fax (0 36 83) 4 666 222
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Der Bürgermeister der Stadt Schmalkalden
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Bauer & Malsch GmbH
Ansprechpartner: Frau Cornelia Rosa, Tel. (0 36 83) 4 666 190
Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zzt. gültige Anzeigenpreisliste
für Anzeigenveröffentlichungen.
Erscheinungsweise: 3-wöchig; wird kostenlos an alle Haushalte im Verbreitungsgebiet der
Stadt Schmalkalden verteilt. Einzelne Exemplare sind ggf. in der Stadtverwaltung
Schmalkalden kostenlos erhältlich.
Vereinszuschüsse Kultur, Sport und Soziales 2010
Alle Vereine der Stadt Schmalkalden und der Ortsteile Wernshausen, Asbach, Mittelschmalkalden, Mittelstille, Möckers und Grumbach werden hiermit aufgefordert, ihre Anträge auf Vereinsförderung für das Jahr 2010 bis zum 28.02.2010 im Hauptamt der Stadtverwaltung Schmalkalden einzureichen. Gleiches gilt für die Abrechnung der 2009 ausgereichten Zuschüsse. Die Antragsteller werden gebeten, ausschließlich das neue Formular mit Statistikteil zu
verwenden. Dieses ist ab sofort am Info-Point der Stadtverwaltung
oder als Download über den Formularservice der HP erhältlich.
Auszug aus der
„Richtlinie zur Förderung des Vereinslebens
in der Stadt Schmalkalden und ihren Ortsteilen“
1. Präambel
Mit dieser Richtlinie gibt die Stadt Schmalkalden ein Grundsatzpapier heraus, welches die materielle und immaterielle Unterstützung
der gemeinnützigen Vereine der Stadt und ihrer Ortsteile ermöglicht. Als Gebietskörperschaft hat die Stadt das Recht, die örtlichen
Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze
zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner zu verwalten (§ 1 Thüringer Kommunalordnung).
Art und Umfang der Unterstützung leiten sich aus den örtlichen Gegebenheiten, den kommunalpolitischen Erfordernissen sowie der
Haushaltssituation der Stadt Schmalkalden ab. Als besonders förderfähig werden dabei alle Aktivitäten von Vereinen anerkannt, deren Arbeit sich auf die Zielgruppen Kinder, Jugendliche und Behinderte konzentriert. Die Kommune trägt damit ihrer Pflicht auf Anerkennung und Förderung der vielfältigen Aktivitäten zur Bereicherung des gesellschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen
Lebens Rechnung.
Der Schwerpunkt jeglicher Förderung – ob abhängig von der Anzahl der Mitglieder oder bezogen auf ein konkretes Projekt – liegt in
8
R
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
der Unterstützung von Aktivitäten, die das gesellschaftliche Leben
Schmalkaldens bereichern und dazu geeignet sind, die Stadt für ihre Einwohner noch attraktiver werden zu lassen.
2.
Allgemeine Bestimmungen
2.1.
Der Antragsteller hat seinen Sitz in Schmalkalden oder einem
seiner Ortsteile. Er ist beim Amtsgericht Meiningen ins Vereinsregister eingetragen oder ist als Zweigverein Mitglied eines registrierten Dachverbandes und kann ein geregeltes, aktives Vereinsleben nachweisen.
Der Antragsteller erhebt regelmäßig Beiträge von seinen Mitgliedern, er steht allen interessierten Einwohnerinnen und
Einwohnern der Stadt offen; seine Gemeinnützigkeit wird
vom Finanzamt anerkannt.
Vereinsförderung setzt immer eine angemessene Eigenbeteiligung voraus!
2.2.
Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn eine ausreichende
Unterstützung durch Dritte gegeben ist oder wenn der Verein
vorrangig kommerzielle Ziele verfolgt. Dazu gehören Eigentümer- oder Pächtergemeinschaften, Antennen- und Garagengemeinschaften, Handels-, Gewerbe- oder Tourismusvereine
sowie Fördervereine. Ausgenommen davon sind Kleingarten-,
Züchter-, Brauchtums- und Kirmesvereine.
1. Ausgabe 01/2010
–
Durchführung von Veranstaltungen
Sportwettkämpfe, Ausscheide, Ausstellungen, Vernissagen,
Konzerte, kulturelle Veranstaltungen aus Anlass eines Ortsoder Vereinsjubiläums, Fahrtkostenzuschüsse bei Teilnahme
an überregionalen Veranstaltungen oder Wettkämpfen, städtepartnerschaftliche Aktivitäten
–
Unterstützung von kulturellen Projekten aus Geschichte, Gegenwart und Zukunft
Weiterbildung/ Lehrgänge/ Honorare für Übungsleiter und
Lehrer sowie Referenten zur Absicherung einer qualitativ
hochwertigen Vereinsarbeit
–
Ehrungen/Auszeichnungen
Kauf von Pokalen, Medaillen, Ehrung besonders verdienstvoller Vereinsmitglieder, Jubilare usw.
–
Schaffung materiell- technischer Voraussetzungen
Technische Ausstattung der Vereinszimmer, Kauf von Instrumenten, Noten, Spiel- und Sportgeräten, Kostümen, Vereinsbekleidung, Wert erhaltende Maßnahmen aber auch Unterstützung von Maßnahmen zur Mitgliederwerbung
–
Betriebskostenzuschüsse
Kosten der Energieversorgung Strom/Gas, Wasser/Abwasser, Abfallentsorgung etc.
b) Sonstige Förderung
2.3.
Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung von
Fördermitteln besteht nicht. Zuschüsse sind eine freiwillige
Leistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Stadt Schmalkalden. Über die Vergabe – insbesondere Projekt bezogener Zuwendungen – entscheidet der
Haupt- und Finanzausschuss auf Grundlage der Empfehlung
des Sozialausschusses sowie des Ausschusses für Jugend,
Kultur und Sport.
3.
Arten der Förderung
3.1.
Förderung I
Die Stadt Schmalkalden unterstützt die Aktivitäten der Vereine mit Sachleistungen (Überlassung und Unterhaltung kommunaler Sportstätten, Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten oder Plätzen, Unterstützung bei der Schaffung technischer Voraussetzungen für Veranstaltungen sowie fachliche
Unterstützung über die Verwaltung der Stadt bei der Lösung
anstehender Aufgaben).
3.3.
Förderung III
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt die Stadt auf sozialem Gebiet tätige Vereine und Verbände.
Das Antragsverfahren und die Fristenregelung etc. erfolgen
wie bei Kultur- oder Sportvereinen. Die Entscheidung über
die Höhe der Zuschüsse fällt der Sozialausschuss auf Grundlage der Empfehlung des Fachamtes (Hauptamt, 10/4)
a) Mitgliederzuschuss*
2,– EUR Mitglied
10,– EUR Mitglied bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und
Behinderte
4.
Antragsverfahren, Bewilligung, Abrechnung
4.1.
Antragstellung
b) Verwaltungszuschuss*
bis 10 Mitglieder
11 bis 50 Mitglieder
51 bis 100 Mitglieder
101 bis 150 Mitglieder
151 bis 200 Mitglieder
201 und mehr
–
–
–
–
–
–
50,– EUR
150,– EUR
200,– EUR
250,– EUR
300,– EUR
500,– EUR
Anträge auf Bewilligung finanzieller Zuwendungen sind im
Hauptamt, Sachgebiet Fremdenverkehr, Kultur und Sport
und Sachgebiet Soziales mit dem dort erhältlichen Antragsformular einzureichen. Das Formular enthält den jährlichen statistischen Erhebungsbogen zur Aktualisierung der städtischen
Vereinsübersicht und ist vollständig ausgefüllt abzugeben.
Für die Förderung nach Ziffer 3.1. und 3.2. ist dem Antrag beizufügen eine Liste aller Mitglieder mit Name, Geburtsdatum
und Anschrift. Bei Sportvereinen ist die Meldeliste für die
Mitgliederstatistik des Kreissportbundes ausreichend. Es ist
unerheblich, ob ein Mitglied seinen direkten Wohnsitz in
Schmalkalden, einem seiner Ortsteile oder in einer der umliegenden Gemeinden hat.
* (Vereine mit 3 und mehr Abteilungen haben die Möglichkeit,
einzeln oder gemeinsam zu beantragen!)
c) Jubiläumszuschuss**
25 Jahre
50 Jahre
75 Jahre
100 Jahre
125 Jahre
–
–
–
–
–
250,– EUR
500,– EUR
750,– EUR
1.000,– EUR
1.250,– EUR
4.2.
Zuschüsse aus kommunalen Mitteln sind bis zum 28. Februar im laufenden Haushaltsjahr zu beantragen; Termine für
Vereinsjubiläen sind der Verwaltung im Antrag ein Jahr im
Voraus anzuzeigen.
** (Jubiläum muss durch die Zahl 25 teilbar sein!)
3.2.
Förderung II
a) Finanzielle Förderung
Die nachfolgend aufgezählten Maßnahmen können durch die
Stadt durch einen Zuschuss unterstützt werden, Voraussetzung ist die Vorlage eines Finanzierungsplanes, welcher neben der Antragssumme den Eigenanteil sowie Drittmittel berücksichtigt, die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50 %
vom Gesamtaufwand, jedoch nicht mehr als 2.000,– EUR Jahr.
Antragsfristen
4.3.
Entscheidungen
Über die eingereichten Anträge entscheidet der Haupt- und
Finanzausschuss auf Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Jugend, Kultur und Sport (Förderung II) und des
Sozialausschusses (Förderung III). Entscheidungsträger bzw.
Empfehlungsgeber für die Vereine der Ortsteile bei Förderung
II ist der jeweilige Ortsteilrat. Die Zahlungen und Bescheide
ergehen unverzüglich nach Bestätigung des Haushaltes.
1. Ausgabe 01/2010
4.4.
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
R
9
Mittelverwendung
Die Vergabe von Mitteln zur Vereinsförderung erfolgt zweckgebunden entsprechend des Antrages. Der Antragsteller ist
verpflichtet, der Verwaltung einen Mittelverwendungsnachweis (schriftlich, z. B. Quittungen, Belege, Sachberichte) vorzulegen. Die Abrechnung hat ebenfalls bis zum 28. Februar
für das vergangene Haushaltsjahr zu erfolgen. Ein ordnungsgemäßer Nachweis ist Grundlage für eine erneute Berücksichtigung bei der Mittelvergabe! Aus erteilten Bewilligungsbescheiden leiten sich keine Ansprüche für Folgejahre ab. Bei
zweckfremder Mittelverwendung und/oder vorsätzlich falschen Angaben bei der Antragstellung kann die Stadt die ausgereichten Beträge zurückfordern!
gez. Kaminski
Bürgermeister
Frühjahrsputz am 27.3.2010
Ordnung und Sauberkeit im Stadtgebiet
und in den Ortsteilen –
nicht nur zu den bevorstehenden
Osterfeiertagen
Werte Bürgerinnen und Bürger,
wie im vergangenen Jahr möchte ich auch im Jahr 2010 alle Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt mit allen Ortsteilen, alle Parteien, Vereine und Gemeinschaften aufrufen, sich an der Aktion
"Frühjahrsputz" am Samstag, den 27.03.2010 in der Zeit von 9:00
Uhr bis 12:00 Uhr zu beteiligen.
Generell überträgt die Straßenreinigungssatzung der Stadt
Schmalkalden vom 18.11.1992 die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen und Plätze (Fläche entlang der Grundstücksgrenze, Gehweg(e), Fahrbahn bis zur Straßenmitte) den Eigentümern der Grundstücke.
Zur Wahrung der öffentlichen Ordnung möchte ich hiermit alle
Einwohner unserer Stadt mit allen Ortsteilen zum Frühjahrsputz
2010 aufrufen und gleichzeitig bitten, sowohl ihren Pflichten als
Grundstückseigentümer nachzukommen und die um ihr Grundstück gelegenen, betroffenen Flächen zu säubern und auf Dauer
sauber zu halten, als auch sich Dreckecken im Stadtgebiet vorzunehmen und diese zu beseitigen. Ein Dank gilt allen Mitbürgern,
die ihrer Pflicht zur Straßenreinigung auch unaufgefordert regelmäßig nachkommen.
Nicht zuletzt sollte das bevorstehende Osterfest Anlass genug
sein, Ordnung und Sauberkeit in unserer Stadt zu schaffen. Die
Sauberkeit in einer Stadt ist Gästen und Besuchern gegenüber
auch Ausdruck von Gastfreundschaft. Lassen Sie uns gute Gastgeber sein, denn eine saubere Stadt, nicht nur zu Ostern bzw. Feiertagen, trägt sicher dazu bei, Schmalkalden in guter Erinnerung
zu behalten.
Für Ihr Verständnis und Ihr Tun möchte ich mich bereits vorab
bedanken.
Ihr Bürgermeister
Thomas Kaminski
INFORMATION STADTMARKETING
Die InnenstadtTreffs
AUSSCHUSS FÜR SOZIALES UND „DIE LINKE“
Termine Ausschuss für Soziales
1. Halbjahr 2010
26. Januar, 23. Februar, 23. März, 13. April, 18. Mai, 08. Juni
Termine Fraktion „Die LINKE“
1. Halbjahr 2010
20. Januar, 03. Februar, 03. März, 07. April, 12. Mai, 16. Juni
(jew. Mittwoch, Haus älterer Bürger, Marienweg 1)
Die InnenstadtTreffs sind die unterschiedlichen Organisationsrunden für die vielfältigen Aktionen, die die Gastronomen, Einzelhändler und interessierten Akteure gemeinsam mit der Stadt
für ihre Bürger und Gäste veranstalten.
Ziel ist die Belebung der Innenstadt.
Zu den Treffs sind Gäste jederzeit herzlich willkommen.
1. InnenstadtTreff – Kunst in der Kiste –
Information
Zurzeit läuft die bundesweite Ausschreibung zum Thema
„Kunst in der Kiste“. Künstlerinnen und Künstler sind aufgerufen, sich zu beteiligen.
Die Kunstwerke müssen bis zum 31.3.2010 in Eschwege abgegeben werden.
3. InnenstadtTreff – Der Rote Teppich
Die Akteure haben sich am 25.1.10 im Stadthotel Patrizier getroffen, um das gelungene Jahr 2009 auszuwerten und das Jahr 2010
vorzubereiten. (Ersatz für den ausgefallenen Termin im Dezember.) Darüber wird zu gegebener Zeit ausführlicher berichtet.
10
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Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
1. InnenstadtTreff –
Das Schmalkalder Osterfest
Die Organisatoren des Osterfestes haben sich am 19.1.10 im Rathaus getroffen, um die vielen zusammengetragen Ideen auszuwerten. Gemeinsam wurde daraus ein Gesamtkonzept entwickelt, das die unterschiedlichsten Osterangebote für Bürger und
Gäste in der Zeit vom 2.4. bis 5.4.10 bereithalten wird.
Wir brauchen noch ein bisschen Zeit, dann werden wir Sie ausführlich informieren.
1. Ausgabe 01/2010
schwieriger wurde, für das kleine Geschäft gute und für Kunden günstige Konditionen zu erreichen, hat Roswitha Ebenau den Kontakt zu
Familie Leifer mit dem Wunsch nach einer Zusammenarbeit gesucht.
Auch sie sagt heute: „die Geschäftsübergabe war ein Glücksfall“. Sie
konnte den Firmennamen Schuhhaus Stief behalten, weil er bei den
Kunden aus Schmalkalden und Umgebung einen guten Namen hatte. Sie kann als Filialleiterin individuell einkaufen und profitiert, gemeinsam mit ihren Kunden, von einem breiteren und vielfältigeren
Warenangebot.
1. InnenstadtTreff –
Die Weidebrunner Gasse
Gastronomen der Weidebrunner Gasse haben im September
2009, im Rahmen „Der Rote Teppich für unsere Gäste“, ein tolles
„Mittelalterliches Straßenfest“ in der schönen Kulisse der Weidebrunner Gasse veranstaltet. Wir waren davon so begeistert, dass
wir ihren Wunsch, mit ihrer Straße am Stadtfest beteiligt zu werden, sofort in die Stadtfestdiskussionen aufgenommen haben.
Am 25.1.10 fand dazu der erste Treff der Gastronomen gemeinsam mit Bürgermeister und Stadtmarketerin statt.
Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG – STADTMARKETING
Firmengespräche
Schmalkalden hat als Produktionsstandort, Hochschul-, Fachwerkund Einkaufsstadt eine Menge zu bieten. Was dies im Einzelnen ist
und wie die Besonderheiten und Vorteile attraktiver gestaltet und
vermarktet werden können, soll in Gesprächen mit Einzelhändlern,
Gastronomen, Dienstleistern, Innenstadtakteuren sowie Geschäftsführern von Industrie- und Gewerbebetrieben noch stärker herausgearbeitet werden.
Am 2. November 2009 fand das Gespräch im Schuhhaus Stief am
Lutherplatz 12 statt. Gesprächspartner von Wirtschaftsförderin Anne
Rogall waren Bernd und Mario Leifer und Roswitha Ebenau.
Inhaber von Schuhhaus Stief ist seit 2006 die Familie Leifer. Eine Familie, denen „die Schuhe im Blut liegen“. Cecylia Stief gründete am
4.11.1994 im Gothaer Schlossparkcenter ihr erstes kleines, aber feines
Schuhfachgeschäft. Sie hatte ein Studium auf dem Gebiet Handel abgeschlossen und war zu DDR-Zeiten in einem Warenhaus und ihr
Mann, Bernd Leifer, im Schuhgroßhandel tätig. Dieser trat 1996 als
Geschäftsführer in das Unternehmen ein. Bei ihm war es auch nicht
verwunderlich, denn sein Vater, Kurt Leifer, war Schuhmachermeister in Georgenthal und der Sohn hatte alles von klein auf mitbekommen.
Die Stadt Schmalkalden gratuliert dem Unternehmen Leifer
Schuhmode ganz herzlich zum 15-jährigen Bestehen und
wünscht weiterhin viel Erfolg.
1998 eröffnete das Ehepaar Leifer ein zweites Geschäft in Tabarz und
1999 wurde mit einem dritten Geschäft in Gotha an den Hauptmarkt
gezogen. Das vierte Objekt übernahm Familie Leifer Mitte 2003 am
Eisenacher Neumarkt von der Schuhaus Klauser GmbH Co. KG. Ihr
fünftes Geschäft kam 2006 hinzu – das Schuhhaus Stief in Schmalkalden.
Es war alles sehr gut vorbereitet, als sich auch der Sohn Mario Leifer
2007 entschied, in den Familienbetrieb einzusteigen. Und das trotz einer guten Stelle als Junior Manager Sales bei Super RTL in Köln, die
er nach dem Betriebswirtschaftsstudium in Berlin, als gelernter Marketingfachmann übernommen hatte. Seit Januar 2009 ist er Geschäftsführer des Familienunternehmens. Der Vater steht ihm als Prokurist
und die Mutter als Gesellschafterin zur Seite. Mario Leifer sagt: „Ich
ging zurück nach Gotha und diese Entscheidung war richtig.“
Bernd Leifer erzählt ein bisschen aus den Anfängen in Schmalkalden.
Roswitha Ebenau hatte sich bei ihnen gemeldet, um über eine Zusammenarbeit zu sprechen. Eigentlich wollten Leifers nicht „über den
Berg“. Aber dann haben sie die kleine, zierliche, immer freundliche
und energische Frau persönlich kennen gelernt und die Entscheidung
war gefallen.
„Das Schuhhaus Stief war und ist ein Glücksfall,“ sagt er heute. Denn
es ist ein Traditionsschuhhaus seit 1934 und wurde bis 2006 in der
dritten Generation vom Ehepaar Ebenau geführt. Als es immer
Foto: Roswitha Ebenau
Schuhhaus Leifer/Stief führt in allen Geschäften Damen- und
Herrenschuhe. Ihr Angebot ist mittel- bis hochpreisig und gut sortiert. Sie haben überwiegend Stammkunden. Diese wissen das Fachgeschäft zu schätzen. Denn sie erhalten eine Rundumbetreuung. Die
Kunden bekommen einen guten Markenschuh von modisch bis bequem, werden sehr freundlich und kompetent betreut und ihnen
wird z. B. durch Vertragsschuhmacher geholfen, wenn etwas mit
dem Schuh sein sollte. Genau darauf legen die Kunden Wert. Angeboten werden bekannte Firmen wie Ecco, Marc, Tamaris, Caprice,
Bugatti, Rieker, Clarks, Gabor, Camel Active, Josef Seibel, Think
und z. B. mit den Marken Everybody, Pikolinos oder Hispanitas
auch italienische und spanische Schuhe. Zu den Schuhen bekommt
man auch Taschen und Geldbörsen, denn eine Frau stimmt dies sehr
gern aufeinander ab, sagt Frau Ebenau. Wohl wahr.
Auch im Service gibt man sich in den Schuhhäusern große Mühe. Es
gibt z. B. eine Kundenkartei. Hat man sechsmal eingekauft, erhält
man beim siebten Einkauf einen Treuebonus von fünf Prozent auf
die Summe der vorausgegangenen sechs Einkäufe, der bei der Bezahlung verrechnet wird.
Eingekauft wird vorwiegend auf Messen und in Orderzentren. Das
übernehmen Mutter und Sohn Leifer mit jeweils zwei Filialleiterinnen.
Leifers Schuhmode nennt sich Familienunternehmen und man bemüht sich um ein herzliches und gutes Verhältnis untereinander.
Harmonie im Betrieb ist Motivation, lautet ein Motto der Familie.
Die Mitarbeiterinnen der einzelnen Filialen untereinander sind
überschaubar, sagt Bernd Leifer.
Leifers haben insgesamt 17 Angestellte und stellen hohe Ansprüche
an das Personal, denn eine gute Verkäuferin muss im Einzelhandel
auch eine gute Psychologin sein. Bestandteil der Arbeitsverträge
sind so genannte Unternehmensrichtlinien, die in jeder Filiale aushängen. Dort steht u. a. geschrieben: „Wir wollen nicht nur gut sein.
Wir wollen die Besten sein!“
Für das Personal finden regelmäßig Verkaufsschulungen statt.
„Zum Schuh muss man eine Geschichte erzählen können,“ sagt
Bernd Leifer. Aus diesen Gründen bilden die Leifers auch ständig
junge Menschen selbst aus, 2009 und 2010 jeweils zwei. Auch wenn
sie nicht jeden Ausgebildeten übernehmen können, haben diese
trotzdem keine Schwierigkeiten, so gut geschult einen Arbeitsplatz
zu finden.
Zurück nach Schmalkalden:
Das Schuhhaus Stief in Schmalkalden ist ein gut laufendes Geschäft und die stärkste Filiale im Bereich Hausschuhe!
Wenn das Geschäft auch klein ist, ist es sehr modern und ansprechend eingerichtet und bietet vor Ort ein gutes, qualitätsvolles Sortiment. Man muss nicht alle Größen ausstellen und auch nicht jeden
Schuh in jedem Laden haben, erläutert Roswitha Ebenau die Firmenstrategie. Die Filialen sind untereinander vernetzt. Sie kann
1. Ausgabe 01/2010
über Internet in das Lager schauen und bestellen. Das Vorhandene
wird innerhalb kürzester Zeit geliefert. Mario Leifer fährt die bestellte Ware selbst mindestens zweimal je Woche mit dem Transporter zu den Filialen.
Die Schmalkalder sind treue Kunden, sagt Frau Ebenau, selbst die
jungen Leute. Hinzu kommen immer mehr Kunden aus der Umgebung wie aus Bad Salzungen, Steinbach-Hallenberg und Oberhof.
Die Firmenstrategie hat sich bewährt, sonst hätte sich das Traditionshaus nicht über die lange Zeit erfolgreich gehalten. Und deshalb
hat Familie Leifer gemeinsam mit dem Schuhhaus Stief in diesem
Jahr dessen 85-jähriges Bestehen gefeiert.
Die Stadt Schmalkalden gratuliert dem Schuhhaus Stief ganz
herzlich zum 85-jährigen Jubiläum und wünscht weiterhin
viel Erfolg.
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SENIORENBEIRAT
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
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In diesem Zusammenhang bedanken wir uns hiermit für die freundliche Erlaubnis der Verantwortlichen der Heinrich-Heine-Bibliothek,
in deren Räumen wir bisher die Sprechstunden abhalten durften.
In Erwartung, dass alle Angebote reichlich genutzt werden,
wünschen wir ein „Geselliges 2010“.
Rita Ittershagen
Vorsitzende Seniorenbeirat
DIE TOURIST-INFORMATION INFORMIERT
Luther und Schmalkalden im Kontext der Zeit –
Kunst in der Lutherdekade 2008–2017
Im Zusammenhang mit der herausragenden Bedeutung Schmalkaldens als Reformationsort (1530/31 Gründung des Schmalkaldischen Bundes, 1537 Luthers Schmalkaldischen Artikel) kommt
der Stadt eine gehobene Stellung im Rahmen der Lutherdekade
zu.
Zwei Projekte mit insgesamt 10 Kunstobjekten der Gegenwart
sollen sich mit der Stadt und ihrer Reformationsgeschichte auseinandersetzen und in den kommenden Jahren parallel mit dem
Fortschreiten der Stadtgestaltung im öffentlichen Raum aufgestellt werden.
Internationales Kunstprojekt
„die.5 – kunst und reformation“
An fünf Plätzen der historischen Altstadt werden in einem Zeitraum von fünf Jahren Kunstwerke in das Fortschreiten der Stadtgestaltung einbezogen.
Den Auftakt bildete 2009 die Einweihung der Holzplastik „Reformation“ des Künstlers Stefan Cretu, Sibiu/Rumänien vor dem
Kunsthaus am Markt.
Am 14. April 2010 folgt die Einweihung der Stele „Philipp Melanchthon“ von Bildhauer Klaus Metz, Langenleiten sowie die
Mixed-Media-Installation „Aufbruch“ des Schmalkalder Künstlers Harald Reiner Gratz anlässlich des deutschlandweiten Themas „Reformation und Bildung – Melanchthonjahr“ am und im
Philipp-Melanchton-Gymnasium.
Das Nationale Kunstprojekt
Liebe Seniorinnen und Senioren,
am Freitag, dem 11. Dezember, waren unsere Beiratsmitglieder auf
dem Weihnachtsmarkt in einem Stand mit der Aufschrift „SeniorenBüro“ zu finden. Besucher dieses Standes konnten sich wahlweise mit
einer Tasse Glühwein oder Tee aufwärmen, ein paar Plätzchen knappern und dabei Gespräche führen. Außerdem wollten wir an Hand
der ausgelegten Werbematerialien auf die Vielfalt der Angebote für
Rentner in Schmakalden aufmerksam machen. Allein davon auszugehen, brauchte niemand einsam zu sein. Viele besuchen ja auch längst
die verschiedensten Veranstaltungen der Wohlfahrtsverbände und
Kirchgemeinden. Am meisten profitieren jene, welche sozusagen „die
Runde drehen“ und mal da und dort hinein schauen. Wer aber immer
noch nicht genügend über die zahlreichen Angebote informiert ist, erhält Auskunft im SENIOREN-BÜRO, zu finden im Familienzentrum/Mehrgeneratinonenhaus, Näherstiller Str. 7.
Bürger, die es aus eigener Kraft nicht mehr schaffen, solche Zusammenkünfte zu besuchen, wie z. B. an Demenz Erkrankte, finden mit
ihren Angehörigen an den Seniorennachmittagen „Herbstzeitlose“
in geschützter Atmosphäre Betreuung und Aufmunterung. Vertrauliche Informationen hierüber zu erfragen in der DIAKONIE-Pflegestation, Tel. 03683 402906.
Wir möchten Mut machen, die verständliche Hemmschwelle zu
überwinden und dieses wohltuende Angebot zu nutzen.
Mit der neu entstandenen Begegnungsstätte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) am Neumarkt erhält die Stadt eine zusätzliche Möglichkeit der so wichtigen Pflege sozialer Kontakte.
Dorthin lädt der Seniorenbeirat ab Februar weiterhin zur Sprechstunde an jedem letzten Mittwoch im Monat von 10.00–11.00
Uhr herzlich ein.
setzt die vier Glaubensgrundsätze der Lehre Martin Luthers um.
Die Objekte werden vom Künstler Harald R. Gratz an authentischen Stätten der Reformationsgeschichte realisiert. Diese Plastiken fassen über ihre Position gleichsam den lebendigen Geist der
Lehre Luthers zusammen:
Allein durch den Glauben (bereits 2008 zur Eröffnung der Lutherdekade vor der Stadtkirche St. Georg eingeweiht) / Allein durch
Christus / Allein durch die Gnade / Allein durch das Wort.
Ein neues Faltblatt, herausgegeben vom Kunstverein Kunst
heute e.V. und der Tourist-Information, stellt beide Projekte vor und weist auf die Veranstaltungen zum Melanchthonjahr 2010 hin.
Tourist-Information Schmalkalden: Tel. 03683/403182 ,
geöffnet: MO–FR 9.00–17.00 Uhr, SA 10.00–13.00 Uhr,
ab April MO–FR 9.00–18.00 Uhr, SA/SO 10.00–15.00 Uhr
DIE PARTNER
zur Gestaltung der Lutherdekade in SCHMALKALDEN
Stadt Schmalkalden
Kunstverein Kunst heute e.V.
Evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden
Stadt- und Kreisarchiv Schmalkalden
Verein für Schmalkaldische Geschichte und Landeskunde e.V.
Philipp-Melanchthon-Gymnasium
Hessischer Geschichtsverein ZV Schmalkalden
Martin-Luther-Schule
Museum Schloss Wilhelmsburg
Tourist-Information Schmalkalden
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Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
AUS DEN ORTSTEILEN
1. Ausgabe 01/2010
b)
WERNSHAUSEN
Zu TOP 2: Mitteilungen
•
Aufgrund des Hinweises in der Sitzung vom 20.10.09 wurde
die Abfallbehörde nochmals um Stellungnahme hinsichtlich
der Änderung der Abfallsatzung ab 2010 gebeten. Ein Antwortschreiben liegt nunmehr den Ortsteilratsmitgliedern
vor.
•
Die Schäden am Gebäude der Grillhütte aufgrund eines Hinweises vom 29.09.09 sind zwischenzeitlich behoben. Der
Weg zum Bolzplatz wird nach Fertigstellung der Fischbachstraße provisorisch hergestellt und nach dem die Bergstraße
im nächsten Jahr abgeschlossen ist, wird er abschließend instand gesetzt.
•
Die Fraktionsvorsitzenden wurden angeschrieben, da es in
der letzten Sitzung des Stadtrates Hinweise bezüglich der
Veröffentlichungen des OT Wernshausen im Amtsblatt
Schmalkalden gab. Die CDU-Fraktion hat daraufhin geantwortet. Das Schreiben liegt den Ortsteilratsmitgliedern vor.
in das Bürgerhaus „Werra-Aue“ Wernshausen recht herzlich
ein. Mit einem zweistündigen Programm unter dem Motto
der 38. Karnevalssaison
•
Die Vereinsförderrichtlinien sollen in der Stadtratssitzung
am 14.12.09 beschlossen werden, jedoch mit der Maßgabe,
dass diese noch nicht im Januar 2010 in Kraft treten.
„20 Jahre Mauerfall,
auch auf der Zwick gabs einen Knall“
•
Aufgrund eines Hinweises hinsichtlich des schlechten Wegezustandes zum Hühn aus Richtung Schillerstraße fand ein
Vororttermin statt. Der obere Teil des Weges befindet sich in
Eigentum der BVVG. Der Grundstückseigentümer wird aufgefordert, den Weg instandzusetzen.
•
Im Rahmen der Gewährleistung wurde die Fa. Wolf aufgefordert, die Wegabsenkungen vor der Trauerhalle auf dem
Friedhof Wernshausen sowie aufgetretene Risse im Bereich
„Schöne Aussicht“ zu beseitigen.
Senioren-Karneval
im Bürgerhaus „Werra-Aue“ Wernshausen
Der Niederschmalkalder Carnevalverein und der Ortsteilbürgermeister laden auch in diesem Jahr alle Seniorinnen
und Senioren zur Karnevalveranstaltung am
Sonntag, dem 14.02.2010, 14.30 Uhr
wird Sie der NCV in die richtige Karnevalstimmung versetzen. Also, lassen Sie sich überraschen und vergnügen Sie sich
im Anschluss an das Programm bei Musik und Tanz.
Bei Bedarf wird der Transport im Ortsteil abgesichert. Bitte
melden Sie sich diesbezüglich beim Bürgerbüro Wernshausen, Tel. 3830.
Weitere Interessenten aus dem Stadtgebiet sind natürlich
auch recht herzlich eingeladen.
Stoffel
Ortsteilbürgermeister
über die 5. öffentliche Sitzung des Ortsteilrates Wernshausen
am 08.12.2009 im Dorfgemeinschaftshaus Wernshausen
Beginn: 19.00 Uhr
Zu TOP 3: Umbenennung von Straßen
hier: Ergänzung Stellungnahme zur Umbenennung des Rosenweges in Niederschmalkalden
Nach der vorgeschlagenen Verfahrensweise von der Verwaltung ist
festzustellen, dass die Anzahl der Einwohner sowie der ansässigen
Gewerbetreibenden im Rosenweg in Niederschmalkalden und
Schmalkalden fast gleich ist. Deshalb wurde der Ortsteilrat nochmals um Stellungnahme hinsichtlich der Straßenumbenennung in
Niederschmalkalden gebeten.
Protokoll
Ende: 20.20 Uhr
Anwesend:
Rainer Stoffel
Petra Storandt
Christian Bechmann
Bernd Trier
Heidrun Raßbach
Entschuldigt:
Steffen Krech, Franziska Fuß
Gäste:
15 Bürger
Herr Eichler – Vertreter der Presse
Werner Lochner
Ingrid Aßmus
Dr. Christel Siegmund
Johanna Coburger
Der Ortsteilbürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Ortsteilrates, die anwesenden Bürger sowie den Vertreter der Presse.
Die Einladung mit Tagesordnung ist allen fristgemäß zugegangen.
Die vorliegende Tagesordnung wird einstimmig bestätigt.
Zu TOP 1: Beschluss über die Protokolle
a) der 2. öffentlichen Sitzung vom 20.10.2009
b) der 3. öffentlichen Sitzung vom 27.10.2009 – Anlagen a)
Das Protokoll der 3. Sitzung vom 27.10.09 wird einstimmig
bestätigt.
Das Protokoll der 2. Sitzung vom 20.10.09 wird in vorliegender Form bei einer Stimmenthaltung einstimmig bestätigt.
Die anwesenden Anwohner vom Rosenweg lehnen eine Straßenumbenennung ab, da bereits mit der Eingliederung von Niederschmalkalden in die Gemeinde Wernshausen vor 15 Jahren eine Straßenumbenennung erfolgte. Außerdem haben die Niederschmalkalder
mehr Beeinträchtigungen (höheres Verkehrsaufkommen durch Autos, Fahrräder und Bahn). In der Stadt ist der Rosenweg reine Anliegerstraße.
Nach eingehender Diskussion wird vom Ortsteilrat Wernshausen von einer ergänzenden Stellungnahme zur Umbenennung
des Rosenweges in Niederschmalkalden abgesehen. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.
Zu TOP 4: Antrag der Staatlichen Regelschule Breitungen
hier: Kooperation mit der Musikschule Schmalkalden
– Anlage –
In Kooperation mit der Musikschule Schmalkalden plant die Regelschule Breitungen Percussionsklassen im Ganztagsbereich für die
Klassenstufen 5 – 7 einzurichten. Die Schule beantragt auf Grundlage des Schüleranteils aus Wernshausen einen finanziellen Zuschuss
in Höhe von 500,00 EUR für dieses Projekt.
Der Ortsteilrat stimmt dem Antrag der Regelschule auf einen
Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR unter der Voraussetzung,
dass die entsprechenden Mittel im Haushalt 2010 der Stadt
Schmalkalden zur Verfügung gestellt werden, zu.
Der Beschluss wird einstimmig bei einer Stimmenthaltung gefasst.
1. Ausgabe 01/2010
Zu TOP 5: Verleihung der Ehrenmedaille
Da Herr Harald Rommel verhindert war, an der Ehrenamtsveranstaltung am 27.10.09 teilzunehmen, wird die Auszeichnung heute
nachgeholt. Auf Vorschlag des DRK-Ortsvereins Wernshausen wird
Herrn Rommel aufgrund seiner herausragenden langjährigen Leistungen im Verein die Ehrenmedaille der ehemaligen Gemeinde
Wernshausen verliehen.
Zu TOP 6: Verschiedenes
•
Der Ortsteilbürgermeister gibt zur Kenntnis, dass in der
Kreistagssitzung am 16.12.09 die Aufhebung des Schulbezirkes der Grundschule Wernshausen zur Beschlussfassung ansteht. Es soll die Eingliederung in den Schulbezirk Schmalkalden erfolgen. Damit wird deutlich signalisiert, dass der
Schulstandort Wernshausen in Frage gestellt ist. In Abstimmung mit dem Bürgermeister sollte der Beschlussvorschlag
abgelehnt werden. Der Ortsteilbürgermeister fordert die
Kreistagsmitglieder auf zu agieren. Er verweist in diesem
Zusammenhang auf den Eingliederungsvertrag § 12 Abs. 3.
Der Erhalt des Grundschulstandortes ist von besonderer Bedeutung auch im Zusammenhang mit dem Eingliederungsvertrag. Dafür wurde in den vergangenen Jahren in unzähligen Sitzungen hart gekämpft.
Frau Storandt gibt zur Kenntnis, dass die Schulleiterin selbst
den Antrag gestellt hat, so dass nach ihrer Auffassung damit
die Möglichkeit eröffnet wird, dass auch Schmalkalder Schüler die Grundschule Wernshausen besuchen können und damit die Schülerzahl erhöht werden könnte, um den Schulstandort zu erhalten.
Die Ortsteilratsmitglieder sind schon verwundert über die
Vorgehensweise, insbesondere auch dahin gehend, dass
nicht einmal eine Abstimmung mit dem Ortsteilbürgermeister erfolgte.
Nach eingehender Diskussion fordert der Ortsteilrat
einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Stadt auf,
auf Grundlage des Eingliederungsvertrages dafür Sorge zu tragen, dass der Grundschulbezirk Wernshausen
erhalten bleibt.
•
•
•
•
Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass die Adressenänderung
aufgrund der Straßenumbenennung bei der Meldebehörde
kostenfrei ist. Bei Ummeldung des Fahrzeuges können Verwaltungskosten entstehen.
Darüber hinaus wird es den Ortsnamen Helmers melderechtlich nicht mehr geben. Nach Postleitzahländerung lautet der Wohnort für Helmers, Niederschmalkalden und
Wernshausen – 98574 Schmalkalden.
Herr Krech stellt die Anfrage an die Ortsteilratsmitglieder,
was sie gegen die höheren Belastungen durch Verkehr, Lärm
im Ortseingangsbereich bei einer logistischen Erweiterung
der Papierfabrik unternehmen werden. Nach seiner Auffassung sollte die Papierfabrik im Bereich der ehemaligen
Kammgarnspinnerei angesiedelt werden. Vom Ortsteilbürgermeister wird mitgeteilt, dass dies heute nicht zur Diskussion steht und verweist auf die Beschlüsse des ehemaligen
Gemeinderates und des Stadtrates.
Auf die im Zusammenhang stehende Anfrage, wie durch die
Regionale Planungsgemeinschaft diesbezüglich am 01.12.09
entschieden wurde, führt der Ortsteilbürger aus, dass ihm
die Entscheidung noch nicht bekannt ist.
Des Weiteren wurde von den Vertretern des Gemeindekirchenrates die Situation im Zusammenhang mit der Sanierung der Friedhofsmauer am Friedhof Wernshausen geschildert.
Dazu wird ausgeführt, dass die Stadt grundsätzlich die
Maßnahme mit 24 TEUR unterstützt. Sandsteine können jedoch nicht zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus
wird auf den Vermerk zum Ortstermin am 09.11.09 verwiesen.
Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass auf dem Friedhof in Helmers noch die grünordnerischen Maßnahmen im Frühjahr
2010 zum Abschluss der Baumaßnahme durchgeführt werden.
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
•
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Darüber hinaus werden noch folgende Hinweise gegeben:
Weihnachtsbeleuchtung (Überspanner) im Bereich Rud.Breitscheid-Straße defekt,
Sport- und Freizeitzentrum zu wenig ausgeschildert,
Ortseingang Helmers läuft Wasser aus dem Waldweg auf die
Straße, ebenso im Bereich Dechanthal – Unfallgefahr bei
Frost
Anbringen einer Sperrlinie im Kreuzungsbereich ThomasMann-Straße auf der Seite Kinderheim – wurde bereits an
die Verantwortlichen weitergeleitet.
Stoffel
Vorsitzender
Schrader
Schriftführerin
Das Protokoll wird vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsteilrates veröffentlicht.
BEREITSCHAFTSDIENST/WICHTIGE RUFNUMMERN
Tel. 08006225622
Werragas
Zweckverband Wasser- und Abwasser Schmalkalden
Der Bereitschaftsdienst ist immer unter Telefonnummer: 01717466940 zu erreichen.
Südthüringer Energieversorgungs AG
Tel. 03683/6700 (Bereich Niederschmalkalden)
Tel. 03695/6800 (Bereich Wernshausen, Helmers)
Bezirksschornsteinfeger
Werner Truthan
Tel. 3 14 49 oder 3 14 50
oder 01719904638
Winfried Böhm
Tel. (0 36 81) 30 61 98
Öffnungszeiten und Erreichbarkeit Bürgerbüro
Das Bürgerbüro Wernshausen mit den gewohnten Dienstleistungen
des Standesamtes und des Einwohnermeldeamtes hat wie folgt geöffnet:
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
von 9.00 Uhr–12.00 Uhr
von 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–15.30 Uhr
von 9.00 Uhr–12.00 Uhr und 13.00 Uhr–17.00 Uhr
von 9.00 Uhr–12.00 Uhr
Das Bürgerbüro Wernshausen ist telefonisch erreichbar:
Frau Rose
Tel. 3830
Fax-Nr. 38340
Frau Rübsam
Tel. 38318
Sprechstunde des Ortsteilbürgermeisters, Herrn Stoffel
Die Sprechstunden des Ortsteilbürgermeisters finden nach Vereinbarung statt.
Tel. 03683/667113 – Frau Schrader
Öffnungszeiten der Bibliothek
montags von 15.00 Uhr–18.00 Uhr
UNSERE JUBILARE
Der Bürgermeister und der Ortsteilbürgermeister gratulieren recht
herzlich
in Wernshausen
Rosl Horn
Charlotte Meß
Sigbert Gröschel
Josef Wolf
Elisabet Tischer
Lothar Fuß
Rainer Pfaff
Helga Haubitz
Arno Möcker
Gudrun Müller
am 05.02.2010
am 05.02.2010
am 05.02.2010
am 05.02.2010
am 07.02.2010
am 07.02.2010
am 08.02.2010
am 10.02.2010
am 10.02.2010
am 12.02.2010
zum 71. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 63. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
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Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
Karin Piwitt
Werner Mittmann
Ingrid Segler
Kurt Schulz
Thea Bachmann
Albert Bont
Günter Schart
Ursula Ender
Monika Heller
Gerhard Hornickel
Heidrun Ullrich
Ingeburg Berthold
Klaus Fabian
Irma Luck
Waldemar Döhrer
Emma Kraft
Jutta Schilling
Benno Oschecker
Karin Neumann
Reinhold Jung
Eva Marquardt
Christel Porrmann
1. Ausgabe 01/2010
am 13.02.2010
am 14.02.2010
am 15.02.2010
am 15.02.2010
am 16.02.2010
am 16.02.2010
am 16.02.2010
am 18.02.2010
am 18.02.2010
am 18.02.2010
am 18.02.2010
am 19.02.2010
am 19.02.2010
am 19.02.2010
am 19.02.2010
am 20.02.2010
am 20.02.2010
am 21.02.2010
am 22.02.2010
am 22.02.2010
am 23.02.2010
am 23.02.2010
zum 67. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 69. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 62. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
Niederschmalkalden
Anita Kißling
am 02.02.2010
Bernd Amborn
am 06.02.2010
Anni Tanner
am 20.02.2010
Bärbel Wilhelm
am 21.02.2010
Renate Barz
am 22.02.2010
zum 63. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 60. Geburtstag
zum 68. Geburtstag
JAGDGENOSSENSCHAFT NIEDERSCHMALKALDEN
Helmers
Christa Kießling
Dora Heß
Hildegard Schulz
Irka Bauer
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Niederschmalkalden am 26.02.2010 um 17.00 Uhr in der alten
Schule/Dorfgemeinschaftshaus in Niederschmalkalden
am 04.02.2010
am 12.02.2010
am 13.02.2010
am 19.02.2010
Dieser Arbeitskreis soll das Gemeindeleben in Wernshausen und
Helmers wieder neu beleben. Mit neuen Ideen, fleißigen Händen
und neuem Schwung können wir viel bewegen und verändern.
Deshalb würde ich mich über eine große Bereitschaft freuen.
In der Hoffnung auf einen guten Start, grüßt Sie freundlich
Petra Koch,
gemeindepädagogische Mitarbeiterin
Wir bedanken uns recht herzlich für Spenden zur Sanierung
unserer Orgel vom 30.10.09 bis zum 20.01.10.
Marlies und Herbert Panse, Orgelspenden anlässlich der Adventsfeier
Spendenkonto: Rhön-Rennsteig-SPK
Nr. 1565003400 BLZ 84050000
Aktuelle Informationen auch unter www.kirche-wernshausen.de
Einladung
Tagesordnungspunkte:
EV. KIRCHGEMEINDE WERNSHAUSEN
TOP 1:
Begrüßung
TOP 2:
Abstimmung über die Jagdpachtvergabe Gemarkung
Niederschmalkalden laut vorliegender Angebote
TOP 3:
Schlusswort des Jagdvorstehers
Gottesdienste Februar 2010
Sonntag, 14.02.2010, 13 Uhr
Evangelische Gemeindehaus, Pfr. Koch
Sonntag, 28.02.2010, 13 Uhr
Evangelisches Gemeindehaus, Pfr. Koch
Nach diesem Gottesdienst laden wir herzlich ein zum Kaffeeklatsch.
Im Gottesdienst am 17.01.2010 wurde Frau Koch als gemeindepädagogische Mitarbeiterin für das Kirchspiel Wernshausen/Helmers
eingeführt.
Frau Koch wird, neben der Durchführung der Christenlehre, auch
die Seniorenarbeit betreuen.
Durch ihre Tätigkeit in unserem Kirchspiel möchten wir das gesamte Gemeindeleben wieder beleben.
Wer hat Lust, aktiv und kreativ am kirchlichen
Leben im Kirchspiel Wernshausen mitzuarbeiten?
Liebe Gemeindeglieder in Wernshausen und Helmers!
Wer Freude daran hat, die Aktivitäten der Kirchengemeinde für
dieses Jahr selber mit zu planen und zu gestalten, ist ganz herzlich für
Dienstag, den 23. Februar 2010, ab 19.30 Uhr in das Gemeindehaus Wernshausen
eingeladen zu einem ersten Treffen.
Gemeinsam wollen wir überlegen, wie wir die Veranstaltungen
und Vorhaben unserer Gemeinde im 1. Halbjahr planen und gestalten können.
Hinweis:
Teilnahme- und stimmberechtigt sind alle Jagdgenossen, also alle Eigentümer bejagbarer Flächen in der Gemarkung Niederschmalkalden.
Die Identität und Stimmberechtigung ist zu Beginn der Sitzung
nachzuweisen. Jagdgenossen können sich durch Bevollmächtigung vertreten lassen, gemäß § 8 Abs. 3 der derzeit gültigen Satzung der Jagdgenossenschaft Niederschmalkalden. Die Bevollmächtigung ist ebenfalls zu Beginn der Sitzung nachzuweisen.
gez. Der Jagdvorstand
Der Elternbeirat der Kita "Regenbogen"
Wernshausen lädt ein zum
10. kleider- und kuchenbasar
Wann?
Sonntag, den 7. März 2010
von 13.30–16.00 Uhr
Bürgerhaus "Werra-Aue" Wernshausen
FG
C
Anmeldung bis 5. März 2010 unter
folgender Telefonnummer:
KINKindergarten Wernshausen
DER
036848/21759
Elternbeirat Simone Gießler (18.00-20.00 Uhr)
UND
036848/25601
KUCHN
Anmeldegebühr ab 5 EURO.
Wo?
1. Ausgabe 01/2010
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden
zum harmonischen Liedernachmittag
mit dem BSW-Eisenbahnerfrauenchor
am Vorabend des Frauentages
am 07.März 2010
im Dorfgemeinschaftshaus
Beginn: 14.00 Uhr
mit dem Libretto:
Von Frauen –
für Frauen –
mit Frauen
(Wir singen auch für Männer)
Es erwarten Sie
– neben rhythmischen Wohlklängen –
Heiteres, Besinnliches, vor allem geprägt
von der Sehnsucht nach dem Frühling.
Niederschmalkalder Karnevalsverein NCV e. V.
VERANSTALTUNGEN 2010
Bürgerhaus „Werra-Aue“ in Wernshausen
06. Februar 2010 1. Karnevalssitzung
13. Februar 2010 2. Karnevalssitzung
(Eintritt 10 EUR/Person)
Beginn jeweils 19:30 Uhr (Einlass ab 18:30 Uhr)
14. Februar 2010 Seniorenkarneval
(Eintritt frei)
15
ÖFFNUNGSZEITEN UND REGELMÄSSIGE
ÖFFENTLICHE FÜHRUNGEN AUF EINEN BLICK
IN EIGENER
SACHE
Musikalische Einladung
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Veranstaltungsmeldungen senden Sie bitte
per Fax oder E-Mail an:
Tourist-Information
Mohrengasse 1a, 98574 Schmalkalden
Tel. 03683/403182, Fax 03683/604014
E-Mail: [email protected]
Web: www.schmalkalden.de
**Tourist-Information, Tel. 03683/403182
Februar bis März
MO–FR 9.00–17.00 Uhr, SA 10.00–13.00 Uhr
**Schloss Wilhelmsburg, Tel. 03683/403186
Februar bis März DI–SO 10.00–16.00 Uhr
Öffentliche Führungen: 11.00 Uhr; dienstags, donnerstags
Treffpunkt: Tafelgemach, Schloss Wilhelmsburg
Preis p. P. 3,50 EUR erm. 3,00 EUR, Dauer 1,0 h
Gruppen jederzeit auf Anmeldung
3D-Animation „Iwein, Ritter der Tafelrunde –
eine virtuelle Zeitreise in die Sagenwelt von König Artus“
jeweils zur vollen Stunde, Dauer 20 min anschließend
Führung zu den Iwein-Malszenen, Preis p. P. 3,00 EUR
**Besucherbergwerk Finstertal, Tel. 03683/488037
Bis März Winterpause,
aber Führungen für Gruppen jederzeit auf Anmeldung
Winterferienöffnungszeiten
v. 01.–20.02.10 jeweils MO, MI, SA 12.00–16.00 Uhr
Preis p. P. 2,00 EUR, erm. 1,00 EUR
17.02.10 Aschermittwochszeche
**Techn. Denkmal Neue Hütte, Tel. 03683/403018
Januar bis März Winterpause,
aber Führungen für Gruppen jederzeit auf Anmeldung
Preis p. P. 2,00 EUR, erm. 1,00 EUR
**Erlebnisbahnhof Schmalkalden
direkt im Hauptbahnhof, Tel. 03683/409045
MO–FR 10.00–17.00 Uhr,
Erw. 5,00–6,00 EUR, Kinder ab 5. J. 3,00 EUR,
Familien 11,00–12,00 EUR,
Führungen für Gruppen ab 9 Pers. auf Anmeldung
Erw. 3,00–4,00 EUR, Kinder 2,50 EUR, Führung: 25,00 EUR
**Stadtkirche St. Georg, Tel. 03683/402471
Februar bis April
MO–SA 11.00–12.00 Uhr und 14.00–15.00 Uhr
sonn- u. feiertags nach d. Gottesdienst bis 12.00 Uhr
Öffentliche Führungen: MO–SA 14.00 Uhr
Preis p. P.: 1,50 EUR, Dauer 45 min, Gruppen auf Anmeldung
Beginn 14:30 Uhr (Einlass ab 13:30 Uhr)
+ GESCHENKTIPP TICKETS +
Kartenvorverkauf für die Abendveranstaltungen bei:
Volkmar Will
Ernst-Thälmann-Straße 54, Niederschmalkalden
Telefon 036848-20102 – täglich ab 18 Uhr
Verbindliche Kartenbestellungen werden auch
unter [email protected] entgegengenommen.
Gesucht werden noch unendeckte Talente als Büttenredner!
Wer Lust hat, bitte ebenfalls unter [email protected] melden.
Zigeuner Helau!
Die Tourist-Information Schmalkalden, Mohrengasse 1a ist
offizielle Vorverkaufsstelle von Thüringen Ticket und bietet Karten für mehr als 200 Veranstaltungen, für das Meiniger Theater und die Theater in Weimar und Erfurt ! Alle Veranstaltungen unter www.schmalkalden.de.
Auswahl :
30.01.–21.02.
Dampfzug RODELBLITZ
06.03.2010
OLDIE-Nacht
18.03.2010
Glöckner v. Notre Dame Messe Erfurt
20.03.2010
Rock the Ballet
Messe Erfurt
10.04.2010
Rudy Giovannini
MZH Schmalkalden
CCS Suhl
2 RR
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Amtsblatt
Amtsblattder
derStadt
StadtSchmalkalden
Schmalkalden
1. Ausgabe 01/2010
01/2007
AUSSTELLUNGEN
04.02.2010 | 18:00 Uhr | Gaststätte "Zum Römer"
Lichtbildervortrag Norwegen
Refernt: V. Kaufmann
KUNSTHAUS AM MARKT, Tel. 03683/405170
MI-FR 10.00–18.00 Uhr, SA, SO 10:00–16:00 Uhr
Immer aktuell unter www.kunst-geniessen.de
05.02.2010 | 19:30 Uhr | Kunsthaus am Markt
Bildvortrag – Winter in der Kunst
aus der Vortragsreihe Außergewöhnliche Künstlerpersönlichkeiten
von und mit Dipl. Maler Harald R. Gratz
bis 28. Februar 2010
** Ausstellung Künstlergruppe D206 „Grenzwechsel“
Arbeiten auf Papier und Plastik
6. März bis 30. April 2010
** Ausstellung Harald R. Gratz – Malerei
Ausstellungseröffnung am 6. März 2010 um 17.00 Uhr
06.02.2010 | Treffpunkt: 13:00 Uhr Krötengasse
Wanderung auf der neuen Umgehungsstraße
um Mittelschmalkalden, 8 km, leicht
6. März bis 30. April 2010
** Kunst im Gewölbe
mit Bildern von Volkhard Michel
Ausstellungseröffnung am 6. März 2010 um 17.00 Uhr
KARNEVAL IN SCHMALKALDEN
SCHLOSS WILHELMSBURG, Tel 03683/404186
DI–SO, 10.00–16.00 Uhr
des Niederschmalkalder Carnevalsverein NCV e. V.
Einlass: ab 18.30 Uhr; Eintritt 10,00 Euro pro Person
Weitere Informationen siehe Seite 15.
bis 01.März.2010
** 50 Jahre Barbiepuppe
Barbie ist längst ein Stück Zeitgeschichte und hat in vielen Museen
der Welt ihren Platz. Die Ausstellung zeigt, dass Barbie eine deutsche Vorgängerin hat, die Alltagskultur der 60er–2000er Jahre, die
Mode dieser Zeit, die Kreativität um und mit Barbie. Nicht zu vergessen: Es gab Barbie auch in der DDR, hergestellt als Mannequinpuppe Steffie.
VERANSTALTUNGEN SCHMALKALDEN
JANUAR BIS FEBRUAR 2010
30.01.2010 bis 21.02.2010 |
jeweils SA und SO
Ab: Bahnhof Schmalkalden
Eisenbahnnostalgie
mit dem Rodelblitz
Tickets:
Tourist-Information Schmalkalden
Tel. 03683/403182
WINTERFERIEN
in der Villa K, Tel. 03683/488396
Pfaffenwiese 2, 98574 Schmalkalden
06.02.2010 | 19:30 Uhr | Bürgerhaus Werraaue
1. Karnevalssitzung
13.02.2010 | 19:30 Uhr | Bürgerhaus Werraaue
2. Karnevalssitzung
des Niederschmalkalder Carnevalsverein NCV e. V.
Einlass: ab 18.30 Uhr; Eintritt 10,00 Euro pro Person
Weitere Informationen siehe Seite 15.
09.02.2010 | 19:00 Uhr | Heinrich Heine Bibliothek
Gerd Berghofer liest Edgar Ellen Poe:
Dunkle Geschichten
Eintritt 4,00 EUR
14.02.2010 | 14:30 Uhr | Bürgerhaus Werraaue
Seniorenkarneval
des Niederschmalkalder Carnevalsvereins NCV e.V.
Einlass: 13:30 Uhr | Eintritt frei
15.02.2010 | 16:00 Uhr | Heinrich Heine Bibliothek
Ausstellungseröffnung: Evelyn Kühne – Handling!
Was Hände aussagen können & Traumprinzen küsst man nicht
17.02.2010 | 12:00 Uhr | Besucherbergwerk Finstertal
Aschermittwochszeche
mit Bergschmaus und Schatzsuche
Einfahrt jeweils zur vollen Stunde im Bergwerk Finstertal
21.02.2010 | Treffpunkt: 13:00 Uhr Rotteroder Höhe
Wanderung zur Jahnhütte
8 km, mittel
24.02.2010 | 19:30 Uhr | Kunsthaus am Markt
art & eat – Themenabend mit Buffet
um Anmeldung wird gebeten
01.02.10 | 10.30 Uhr | Spiele- und Bastelnachmittag
02.02.10 | 10.45 Uhr | Eislaufen in Waltershausen
04.02.10 | 14.30 Uhr | Bowling im Ehrental
05.02.10 | 20.00 Uhr | Kinonacht
im Besucherbergwerk Finstertal, Tel. 03683/488037
01.02 bis 20.02.10 montags, mittwochs, samstags
12.00 bis 16.00 Uhr | Sonderöffnungszeiten
im Schloss Wilhelmsburg, Tel. 03683/403186
02.02. bis 05.02. 10 dienstags bis freitags
10.00 bis 12.00 Uhr | Zubehör für Barbie – magische Kleider
– Masken
Anmeldung erbeten, Preis pro Veranstaltung 2,00 EUR
Vorstellung
Landesgartenschau
durch Bürgermeister Kaminski
9. Februar 2010, 19.00 Uhr
Audimax der Fachhochschule Schmalkalden
Alle Interssierten sind hierzu recht herzlich eingeladen!
1. Ausgabe 01/2010
Amtsblatt der Stadt Schmalkalden/Anzeigen
GOTTESDIENSTE IN SCHMALKALDEN
Stadtkirche Sankt Georg Schmalkalden
Evangelische Kirchengemeinde Schmalkalden,
Tel.: 03683/40 24 71
E-Mail: [email protected]
04.02.
07.02.
20.30 Uhr
10.00 Uhr
14.30 Uhr
14.02.
10.00 Uhr
21.02.
10.00 Uhr
28.02.
10.00 Uhr
Hospitalskapelle, Nacht der Lichter
Reinhard-Naumann-Haus,
Abendmahlsgottesdienst
Gemeindehaus Bohrmühle,
Ostwind-Gottesdienst
Reinhard-Naumann-Haus,
Gottesdienst
Reinhard-Naumann-Haus,
Gottesdienst
Reinhard-Naumann-Haus,
Gottesdienst
Öffnungszeiten Stadtkirche St. Georg
Februar 2010
Montag–Samstag
11.00–12.00 Uhr
14.00–15.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen nach dem Gottesdienst bis 12.00 Uhr,
Kirchenführungen täglich 14.00 Uhr.
Türmerstube bis Mai 2010 geschlossen.
Katholische Kirche
Waldhausstraße 8, Tel. 03683/402860
sonntags 10.30 Uhr
dienstags 08.45 Uhr
Hochamt
Seniorenmesse
TERMIN
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Viele Bürgerinnen und Bürger von Schmalkalden sind
bemüht, die Stadt sauber zu halten und auf Missstände hinzuweisen. Mit nachfolgendem Formular soll eine
Erleichterung für die aufmerksamen Schmalkalder geschaffen werden. Sie können die Meldung ausschneiden und an
die Stadtverwaltung senden oder einfach in den Briefkasten
an der Rathaustür einwerfen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass anonym eingehende Meldungen nicht bearbeitet werden. Deshalb vergessen Sie bitte nicht Ihren Namen und Ihre Adresse auf
dem Formular einzutragen.
MÄNGELMELDUNG
Ich habe am ……………….............. gegen …….......…… Uhr
folgende Mängel festgestellt:
Straßenbeleuchtung
Geh-*/Radweg*/Fahrbahn*
Verkehrsschild*/Straßenschild*
Regeneinlauf*/Gully*
Spielplatz*/Grünanlage*
Containerstandorte
Abfall liegt herum
sonstige Mängel ……………………………………………..
ausgefallen*/flackert*
Mast beschädigt
schadhaft
verschmutzt
verdeckt
verbrannt
überfüllt
verstopft
wackelt
Kurze, genaue Ortsangabe:
………………………………….........………………….........…...
*
= Zutreffendes ankreuzen
= Zutreffendes unterstreichen
Anregung:
Ich möchte folgende Anregung geben,
die die Stadt Schmalkalden verwirklichen könnte:
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Waldhausstraße 8a
98574 Schmalkalden
Tel. (03683) 60 28 38 • Fax 40 74 38
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1. Ausgabe 01/2010
Jagdgenossenschaft Niederschmalkalden
Die Jagdgenossenschaft Niederschmalkalden verpachtet den Gemeinschaftsjagdbezirk „Niederschmalkalden“ zum 01.04.2010 auf 9 Jahre neu.
Es handelt sich um eine Niederwildjagd mit folgenden Flächen: Gesamtfläche 448 ha, nicht bejagbare Fläche 40 ha, bejagbare Fläche 408 ha,
davon Feld 307 ha, Wald 91 ha, Wasser 10 ha.
Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe nach schriftlichem Angebot unter Zuschlagsvorbehalt.
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft
Niederschmalkalden Nr.: 06/09 vom 25.06.2009 gelten folgende Pachtbedingungen:
1.
2.
3.
4.
5.
Mindestpachtpreis 4,00 EUR/ha (bejagbare Fläche)
Pächteranzahl: 2
Jagdpächter nur mit Hauptwohnsitz mindestens seit 01.01.2008
(Nachweis erforderlich) in Niederschmalkalden und/oder angrenzenden Ortschaften Wernshausen, Fambach, Mittelschmalkalden, Schwallungen, Möckers
entgeltliche Begehungsscheine dürfen nur an Jäger ausgestellt
werden mit Hauptwohnsitz im Landkreis SchmalkaldenMeiningen
den erstattungspflichtigen Wildschaden übernehmen die Jagdpächter, jeweils gesamtschuldnerisch
Vorhandene Wildarten sind Rehwild, Schwarzwild, Hasen, Raubwild und
Federwild.
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Nebeneingangstüren
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Vertrieb von Rollläden (in Alu und Kunststoff)
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Tel. (03 68 48) 2 17 31 u. 2 17 32 Unterm Bahnhof 1
Fax (03 68 48) 2 17 48
98590 Wernshausen
Internet: www.ilgen-krech.de
Falls im 1. Wahlgang kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erhält,
erfolgt eine Stichwahl der 2 Bewerber mit den meisten Stimmen und
Flächenanteilen.
Schriftliche Angebote mit Nachweis der Jagdpachtfähigkeit sind im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Jagdverpachtung Niederschmalkalden“ bis zum 25.02.2010 an den Jagdvorsteher Mario Scholz,
Georgstraße 13 in 98590 Schwallungen zu senden.
Die Jagdpachtvergabe erfolgt in der Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Niederschmalkalden am 26.02.2010.
gez.
Der Jagdvorstand
Altmarkt 1 · 98574 Schmalkalden/Thüringen
Tel. 0 36 83/6 67-1 10 · Fax 0 36 83/6 67-61 10
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