Jetzt auch Tönnies mit erneuter Maskenänderung

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Jetzt auch Tönnies mit erneuter Maskenänderung
Themen zur Tierernährung
Fachtagung 2011/2012
Erste Erfahrungen mit den neuen
Abrechnungsmasken
Dr. Friedhelm Adam
Landwirtschaftskammer NRW, Münster
Die Umstellung der Klassifizierungssysteme zum 04. Oktober 2011 wurde auf der
Grundlage der Klassifizierungsstudie des MRI durchgeführt. Dabei ging man davon
aus, dass die Messwerte des AutoFOM-Gerätes unverändert bleiben und lediglich
mit den neu entwickelten Schätzformeln zu den Parametern Muskelfleischanteil des
Schlachtkörpers (MFA), Muskelfleischanteil des Bauches (Bauchfleischanteil, BFL)
sowie den weiteren Handelsmerkmalen Schinken-schier, Lachs, Schulter-schier und
Bauch verrechnet werden.
Somit war die Voraussetzung gegeben, bereits im Vorfeld der Umstellung quasi mit
„alten Schlachtkörpern“ und den neuen Schätzformeln sogenannte Erwartungswerte
für die Zeit nach der Umstellung zu errechnen. Auf dieser Grundlage konnten die
Schlachtunternehmen dann die erforderlichen Anpassungen der Abrechnungssysteme („Masken“) durchführen. Zur vorliegenden ersten Bewertung stand dazu eine
Stichprobe von ca. 104 000 Datensätzen aus den Unternehmen Tönnies und Westfleisch, Stand Sommer 2011, mit einem mittleren Schlachtgewicht von 96,0 kg zur
Verfügung. Es ergaben sich bei dieser Stichprobe mit den neuen Formeln kalkulatorisch folgende Erwartungswerte für die Zeit nach der Umstellung:
-
mittleres Schinken-schier-Gewicht 18,2 kg (Standardabweichung ± 1,46 kg),
-
mittleres Schulter-schier-Gewicht 8,9 kg (Standardabweichung ± 0,68 kg),
-
mittleres Lachs-Gewicht 7,2 kg (Standardabweichung ± 0,69 kg),
-
mittleres Bauchgewicht 14,0 kg (Standardabweichung ± 1,37 kg),
-
mittlerer Bauchfleischanteil 56,7 % (Standardabweichung ± 4,47 %).
Im Vergleich zu den mit den alten Formeln ermittelten Werten resultieren daraus die
in Abbildung 1 dargestellten Abweichungen. Bei Auswertung aktueller Daten, d.h.
Daten nach der Umstellung, ergeben sich trotz eines unterschiedlichen Niveaus der
absoluten Werte, formelbedingt ähnliche Differenz zwischen den neuen und alten
Handelswertergebnissen.
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Neben den mittleren Abweichungen sind insbesondere die Streuungen dieser Differenzen zu beachten, die z. B. durch die Streuungen im Schlachtgewicht begründet
sind. Dadurch ist es nicht unerwartet, dass es bei einzelnen Lieferpartien zu teilweise
deutlich anderen Abweichungen kommen kann. Während die Differenzen „neu minus
alt“ beim Schulter-schier-Gewicht weitgehend unabhängig vom Schlachtgewicht bleiben, zeigt sich beim Schinken und beim Lachs sowie bei dem MFL und BFL ein einheitlicher abnehmender Trend mit steigendem Schlachtgewicht.
Neue Klassifizierungsdaten erfordern neue Abrechnungssysteme
Aus Sicht der Praxis und der Schlachtunternehmen stellte sich bereits im Vorfeld der
Formelumstellung die Frage nach der Notwendigkeit für eine gleichzeitige Umstellung der Abrechnungssysteme. Nach ersten Berechnungen zeigte sich für die AutoFOM-Klassifizierung, dass diese Anpassung aus Sicht der Landwirtschaft zwingend
gefordert werden musste. Aus der Summe der Veränderungen in den Handelswertmerkmalen, insbesondere beim Bauchgewicht, ergaben Modellrechnungen mit der
alten sogenannten Nordwest-Einheitsmaske, dass die Schweine im Mittel bei einem
unterstellten Basispreis von 1,40 €/Indexpunkt (IXP) um nahezu 1,20 € billiger werden würden. Ursache für dieses Ergebnis war die im früheren Abrechnungsmodell
enthaltene Systemgrenze beim Bauchgewicht in Höhe von 14 kg, ab der der Bauch
unabhängig vom BFL-Anteil nur noch mit 0,7 IXP/kg bewertet wurde. Durch die im
Mittel nach neuer Formel um mehr als 1 kg leichter ermittelten Bäuche liegt jetzt der
Großteil der Schlachtkörper unter dieser Schwelle. Diese werden danach im Erlös
herabgestuft. Abbildung 1
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Die Abrechnungssysteme, die auf Basis der im Voraus kalkulierten Erwartungswerte
von den Schlachtbetrieben erstellt und erst kurz vor oder sogar erst mit der Umstellung der Technik zum 04.10. bekannt gegebenen wurden, hatten einvernehmlich das
Ziel, erlösneutral zu sein (Abbildung 2). Vergleichsrechnungen auf Basis dieser Erwartungswerte haben dieses Ziel der Erlösneutralität bei dem ursprünglich geplanten
Westfleisch- bzw. Tönniesmodell weitestgehend bestätigt.
Unerwartete Ergebnisse nach der Umstellung
Bereits wenige Tage nach der Umstellung der Technik am 04.10.2011 verdichteten
sich die Meldungen aus den Schlachtbetrieben, dass die im Voraus kalkulierten mittleren Erwartungswerte zu den Schlachtkörperdaten von den real ermittelten in der
Tendenz gleichgerichtet übertroffen wurden.
Obwohl die Gründe für diese Veränderungen im letzten Detail noch nicht abschließend geklärt sind, wird vermutet, dass die mit der Formelanpassung, was einem
Software-Update gleichzusetzen ist, zeitgleich ausgetauschten sogenannten EDVBoards in den AutoFOM-Geräten dafür verantwortlich sein könnten (Abbildung 3). Da
zu unterstellen ist, dass die Schlachtkörperqualität der angelieferten Tiere vor und
nach der Umstellung weitgehend unverändert geblieben ist, kann gefolgert werden,
dass auch die Erlöse nach der Umstellung unbeeinflusst von dieser Änderung geblieben sein sollten.
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Abbildung 2:
AutoFOM-Abrechnungsmasken ab 04. 10. 2011 bzw. aktualisiert im Vergleich
(Gewichtungsfaktoren je kg Teilstück)
Merkmale
Westfleisch
4.10.
17.10.
1
1. Schinken-schier (kg)
< =15,49
15,50 - 15,99
16,00 - 16,49
16,50 - 16,99
17,00 - 17,49
17,50 - 19,50
19,51 - 20,00
20,01 - 20,50
20,51 - 21,00
> 21,00
2. Lachs (kg)
< 6,00
6,00 - 6,19
6,20 - 6,49
6,50 - 7,80
7,81 - 8,00
> 8,00
3. Schulter-schier (kg)
ohne Gewichtsklassen
4. Bauchfleichanteil (%)
< =44,99
45,00 - 45,99
46,00 - 47,99
48,00 - 48,99
49,00 - 49,99
50,00 - 50,99
51,00 - 52,99
53,00 - 53,99
54,00 - 55,99
56,00 - 57,99
58,00 - 58,99
59,00 - 59,99
60,00 - 61,99
>= 62,00
5. Bauchgewicht (kg)
Obergrenze
6. Schlachtgewicht (kg)
< 85,00
85,00 - 85,99
86,00 - 86,99
87,00 - 87,99
88,00 - 89,99
90,00 - 100,00
100,01 - 102,00
102,01 - 105,00
105,01 - 110,00
110,01 - 120,00
7. Systemgrenzen
ohne Gewichtsgrenzen
>= 87 kg - <=105 kg SG
>= 90 kg - <=100 kg SG
Obergrenze < 88 kg SG
Obergrenze >=88 kg SG
2
1,8
Tönnies
4.10.
24.10.
3
4
2,0
1,9
5
2,0
2,2
1,9
2,1
2,35
2,6
2,35
2,55
2,4
2,3
2,75
2,7
2,3
2,2
2,1
2,2
2,6
2,55
2,1
2,4
2,5
3,0
3,1
4.10.
6
2,0
2,1
2,2
1,9
2,25
2,3
2,35
2,1
2,25
1,8
2,0
Manten
14.11.
7
8
1,8
2,8
3,6
3,6
Schlachtunternehmen
Tummel
4.10.
10.11.
Vion (Nord/Ost)
4.10.
28.10.
9
10
2,0
1,95
2,4
2,3
2,1
2,1
1,8
2,1
2,3
2,35
2,0
2,25
2,3
2,4
2,35
2,35
2,3
2,1
2,0
1,8
2,7
2,5
3,35
3,2
2,8
3,5
3,1
2,8
3,25
3,5
3,5
1,7
1,7
1,15
1,15
0,6
1,0
2,8
1,5
2,9
1,7
0,7
1,7
1,0
1,0
1,0
1,35
1,35
0,95
0,8
1,1
1,1
1,2
1,55
1,2
1,2
1,2
1,1
1,0
1,3
-
1,0
1,5
-
16 kg
-
1,3
1,3
-
-
-1,0
-1,0
Indexpunktabzug je kg Abweichung:
-1,0
-1,0
-0,5
-0,5
±0
±0
-1,0
-0,5
-1,0
-0,5
-0,5
-1,0
-1,0
min. 0,70
min. 0,70
±0
±0
±0
±0
-0,5
-0,5
-0,5
-0,5
-0,5
-1,0
-2,0
-1,0
Indexpunkte je kg Schlachtgewicht:
min. 0,70
min. 0,80
-1,0
-1,5
-0,5
-1,5
min. 0,70
min. 0,82
max. 1,05
max. 1,05
max. 1,03
max. 1,04
max. 1,05
max. 1,00
max. 1,05
Die auf Basis der Erwartungswerte von den Schlacht betrieben im Voraus konzipierten Abrechnungssysteme führten daher zu teilweise deutlich höheren Indexpunkten
und damit höheren Erlösen, die offenkundig nicht mit einer realen Wertsteigerung der
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Schweine zu erklären sind. Beim Vergleich der neuen Abrechnungsmodelle mit dem
vor der Umstellung ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass die Effekte der Ende
2010 rechtlich vorgegebenen Änderung der Schnittführung durch die sogenannte
Kopfpauschale im Auszahlungspreis je Schlachtkörper ausgeglichen wurden. Ein
direkter Vergleich der einzelnen Handelswertparameter ist aufgrund des geänderten
Schlachtgewichts in den Teilstückformeln daher leicht verzerrt.
Abbildung 3:
Westfleisch hat als erstes Unternehmen auf die Entwicklung zu höheren Indexpunkten reagiert und den „ungerechtfertigten“ Mehrerlös durch Einbehalt von 0,02 €/kg
Schlachtgewicht (SG) versucht auszugleichen. Tönnies wollte dies mit einem Einbehalt von 0,01 €/kg SG ebenfalls ausgleichen. Auf Druck der Praxis haben beide Unternehmen diesen Schritt wieder zurückgenommen und die einbehaltenen Beträge
zwischenzeitlich wieder ausgezahlt bzw. erst gar nicht umgesetzt. Andererseits hat
Westfleisch dann mit Wirkung zum 17. Oktober sein Abrechnungsmodell angepasst
(Abbildung 2, Spalte 1 und 2). Diese Änderung führte zu einer Erlösminderung im
Mittel von 0,01 IXP/kg SG. Bei einem Erlösniveau von 1,50 €/IXP bedeutet dies einen um 1,50 Cent/kg SG reduzierten Auszahlungspreis (Abbildung 4). Zu Wochenbeginn am 24.10. hat dann auch Tönnies wie zu erwarten sein Abrechnungsmodell
angepasst (Abbildung 2, Spalte 3 und 4). Tönnies hat dabei zunächst die Bewertungsfaktoren für das Teilstück Schinken-schier in unterschiedlicher Höhe abgesenkt.
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Darüber hinaus wird bei Tönnies das Teilstück Bauch jetzt erst ab 48 % BFL (vorher
46 %) mit dem höheren Faktor von 1,35 IXP/kg Bauch bewertet. Die maximale
Lachsbewertung endet bereits bei 7,8 kg (vorher erst bei 8,0 kg). Alle anderen Elemente der Tönnies-Maske sind im Vergleich zum Modell vom 04.10. gleich geblieben.
Als nächstes Unternehmen reagierte VION mit einer Änderung des Abrechnungssystems (Abbildung 2, Spalte 9 und 10). Wie bei Westfleisch und Tönnies zeigt diese
Maßnahme, dass die unerwarteten Messwertabweichungen offensichtlich auch bei
VION zu „überhöhten“ Auszahlungspreisen geführt haben. VION nimmt jetzt die
Schinken-schier-Bewertung bis 17 kg um 0,5 IXP/kg und von 17 kg bis 20 kg um 0,1
IXP/kg zurück. Die Punktabzüge für Schweine über 102 kg SG sind etwas abgeschwächt worden. Die ab 28.10. anzuwendende Methodik führt anhand der Auswertungsstichprobe zu einer mittleren Erlösminderung von 0,008 IXP/kg SG im Vergleich
zur ursprünglich geplanten Systematik bei VION. Bei einem Erlösniveau von 1,50
€/IXP sind dies - 1,2 Cent/kg SG bzw. bei 95 kg SG - 1,14 €/Schlachtkörper.
Am 10.11. haben schließlich Tummel bzw. am 14.11. auch das Unternehmen Manten im niederrheinischen Geldern reagiert und die jeweiligen Abrechnungsmodelle
angepasst. Im Tummelmodell werden leichte Schinken etwas schlechter und schwere Schinken etwas besser bewertet als in der ersten Variante (Abbildung 2, Spalte 5
und 6). Eine Herabstufung gilt jetzt auch für die Schulter, und die Bauchgrenze fällt
wie bei den vergleichend dargestellten Modellen weg. Die Bäuche werden von Tummel überwiegend etwas schlechter bewertet. Die Abzüge für Unter- und Übergewichte, d. h. unter 88 bzw. über 102 kg SG, sind identisch mit den Werten bei Tönnies,
Westfleisch und Manten. Mit mindestens 0,7 IXP/kg SG sichert Tummel die Maske
nach unten ab und begrenzt den Erlös bereits bei 1,04 IXP/kg.
Das Unternehmen Manten bewertet das Teilstück Schinken-schier im Vergleich zum
ersten Modell vom 04.10. im mittleren Bereich (16,0-20,0 kg) etwas schlechter als in
der ersten Variante vom 4.10. (Abbildung 2, Spalte 7 und 8). Die Bewertung der
Bäuche weicht nur geringfügig von dem der anderen Systeme ab. Schlachtgewichte
über 110 kg werden bei Manten besonders kräftig gemaßregelt, und die Preisabsicherung nach unten ist mit 0,82 IXP/kg SG auf den Bereich zwischen 90 und 100 kg
begrenzt.
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Im Mittel mit gleich gerichteten Maskeneffekten
Anhand von ca. 90 000 Daten, jetzt aus den ersten beiden Oktoberwochen, die dankenswerterweise von Tönnies, Tummel und Westfleisch bereit gestellt wurden, können die Maskenunterschiede anhand aktueller Daten bewertet werden. Die Tönniesund Westfleischmodelle waren, gemessen anhand der Indexpunkte (IXP) je kg SG
mit Stand 04.10. annähernd gleich, obwohl die Einzelelemente durchaus Unterschiede zeigten, insbesondere bei Tönnies die Außerachtlassung des Teilstückes Schulter-schier. Die aktuellen, d. h. inzwischen angepassten Modelle, laufen ebenfalls
weitgehend im Gleichklang und reduzieren das Klassifizierungsergebnis jeweils auf
0,979 IXP/kg SG bei Westfleisch und bei Tönnies bzw. 0,978 bei VION (Abbildung 4).
Die „Nachjustierung“ bei VION führt zu einem Erlösrückgang in Höhe von
1,14 €/Schwein, wenn ein Erlösniveau in Höhe von 1,5 €/IXP und 95 kg SG unterstellt wird. Bei Manten beträgt dieser Erlösrückgang unter sonst gleichen Bedingungen
ca. 1 €/Schwein und bei Tummel ca. 0,7 €/Schwein.
Die maximale Maskendifferenz beträgt beim Ansatz eines Basispreises von 1,50
€/IXP in der Auswertungsstichprobe 2,55 Cent/kg SG. Neben den dargestellten Maskendifferenzen sind in der Vermarktung jedoch weitere Aspekte, wie z. B. Vorkosten,
Zahlungsziele und -sicherheit sowie sonstige Serviceleistungen oder Bonuszahlungen zu berücksichtigen.
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Im Mittel weitgehend gleich – im Detail Unterschiede
Beim Vergleich der nachjustierten Abrechnungssysteme werden neben der absoluten Höhe der sog. Maskenwerte (Abbildung 4) Unterschiede in den verschiedenen
Schlachtgewichtsklassen deutlich (Abbildung 5). Schweine unter 90 kg SG werden
bei Manten und Westfleisch besser bezahlt als bei Tönnies, VION und Tummel. Zwischen 90 und 100 kg SG liegen die Verkaufserlöse bei Tönnies, Westfleisch und VION nahezu gleichauf. Manten zahlt hier mehr und Tummel etwas weniger. Ab 100 kg
SG zahlen Tönnies und insbesondere VION ab ca.106 kg SG etwas besser als
Westfleisch, Tummel und Manten. Über 110 kg liegen Westfleisch und Tönnies wieder weitgehend gleichauf. Bei Manten wirkt die Systemgrenze „mindestens 0,82 IXP
ab 90 kg SG“ zwar stabilisierend auf die Auszahlung. Allerdings greift diese Absicherung nur bis 100 kg SG.
Abbildung 5:
Die Beratungsorganisationen sind jetzt gefordert, anhand der Klassifizierungsdaten
das jeweilige betriebliche Optimum in der Produktion und im Vermarktungsmanagement zu finden. Dazu ist jedoch eine Stabilität / Konstanz der Abrechnungsmodelle
dringende Voraussetzung.
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Fazit:
-
Die unerwartet günstigeren Klassifizierungsergebnisse nach der Umstellung der
AutoFOM-Technik haben zur Folge, dass die im Voraus konzipierten Abrechnungssysteme zu „ungerechtfertigt“ höheren Erlösen führen, sofern man von einer
gleichbleibenden Schlachtkörperqualität vor und nach der Umstellung ausgeht.
-
Westfleisch und Tönnies haben als erste reagiert und die ursprünglich zur Umstellung angekündigten Masken angepasst. Die Unternehmen VION, Manten und
Tummel sind dem Vorgehen inzwischen gefolgt. Im Mittel hat das bei den Unternehmen zu einer Verringerung der Indexpunkte je kg SG geführt. Bei einem
Preisniveau von 1,50 €/IXP haben die letzten Maskenanpassungen zu Erlösnachteilen in Höhe von -0,7 €/Schlachtkörper (Tummel) bis -1,4 € /Schwein (Westfleisch) geführt.
-
Im Vergleich Tönnies und Westfleisch zahlt Westfleisch die leichteren Schweine
bis ca. 90 kg SG etwas besser. Zwischen 90 und 100 kg SG liegen die Bezahlungsniveaus von Westfleisch, Tönnies und VION annähernd gleichauf und über
100 kg SG zahlen Tönnies und insbesondere VION ab ca. 106 kg SG besser als
Westfleisch. Im mittleren SG-Bereich (90 – 100 kg SG) hat Manten die besten
Auszahlungspreise im reinen Maskenvergleich. In der Vermarktung sind jedoch
weitere Aspekte, wie z. B. Vorkosten, Zahlungsziele, -sicherheit sowie bessere
Serviceleistungen oder auch Bonuszahlungen zu berücksichtigen.
-
Die Erfahrungen der letzten Wochen zeigen, dass es sinnvoll ist, die Schlachtabrechnungen unter Nutzung der dafür zur Verfügung stehenden Instrumente (z. B.
www.Schlachtdaten-online.de von IQ-Agrar) mit den Beratungsorganisationen zu
analysieren und mögliche Reaktionen im Vermarktungsmanagement zu erarbeiten.
-
Die Erfahrungen zeigen auch, dass das Zulassungs-, Kontroll- und Überwachungskonzept weiterentwickelt werden muss. Die bisher durchgeführten Funktionskontrollen der Ultraschallköpfe und der Rechenvorgänge müssen ergänzt
werden. Neben der Vorschrift zur routinemäßigen verpflichtenden Wartung der
besagten Platinen (z. B. Austausch nach x-Millionen klassifizierten Schweinen)
fordert die Praxis die zwingende Teilnahme der Schlachtbetriebe an dem Blackbox-Konzept der Überwachungsbehörde nach dem Vorbild des LANUV in NRW.
Auch in der Vorortüberwachung müssen die Kontrollbehörden die Einzelelemente
der standortspezifischen Gerätezulassungen systematisch überwachen.
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Auszug aus der anschließenden Diskussion mit dem Autor
Frage 1: Können die Schlachtdaten auf Schlachtdaten-online zukünftig direkt verglichen werden?
Antwort: Technisch ist dies bereits möglich.
Der Dienst soll für Berater freigeschaltet werden. Die Schlachtbetriebe
müssen aber zustimmen. Einige Zusagen liegen bereits vor. Wichtig ist,
dass die Schlachtdaten zeitnah geliefert werden.
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