Arbeitsklausel betreffend der Sicherung der Arbeitnehmerrechte in

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Arbeitsklausel betreffend der Sicherung der Arbeitnehmerrechte in
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERANTEN VON
BETRIEBSDIENSTLEISTUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN IM ALLGEMEINEN, SOWIE
HOCH- & TIEFBAU AN ODENSE KOMMUNE
Arbeitsklausel betreffend der Sicherung der Arbeitnehmerrechte in Verbindung
mit der Erfüllung von Aufträgen für Odense Kommune
1. Verpflichtung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, dass Arbeitnehmer des Auftragnehmers, sowie Arbeitnehmer
eventueller Unterauftragnehmer, die Aufgaben in Dänemark ausführen, weder ein minderes Arbeitsentgelt
erhalten, noch ein minderes Beschäftigungsverhältnis haben, als die zu jederzeit geltenden Lohn- &
Beschäftigungsverhältnisse am Ort der Erfüllung der Aufträge – Gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 94
1.1 Anforderungen an die Beschäftigungsverhältnisse und die Identifikation der Arbeitnehmer
Alle Arbeitnehmer müssen spätestens 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Arbeitsvertrag
erhalten haben, sowie vom Auftragnehmer über die vor Ort geltenden Lohn- & Beschäftigungsverhältnisse
informiert werden. Des Weiteren ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, ausschließlich Arbeitnehmer mit
einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu nutzen. Arbeitnehmer müssen auf Verlangen deren
Identität durch das vorzeigen eines Lichtbildausweises bestätigten können.
1.2 Anforderungen bei Anwesenheit am Arbeitsort, Angabe der Unterauftragnehmer, sowie
Anforderung an die Beschilderung
Welche Unterauftragnehmer der Auftragnehmer zur Auftragserfüllung nutzt, muss Odense Kommune
schriftlich vorliegen, durch Angabe des Unternehmensnamen und CVR.nr./RUT.nr.
Der Auftragnehmer ist des Weiteren bei Bau- und Statusbesprechungen, sowie operativen Sitzungen und
dergleichen dazu verpflichtet Odense Kommune darüber zu informieren, welche Unterauftragnehmer sich in
einem im Voraus definierten Zeitraum am Arbeitsort befinden und eventuell auch welche Aufgaben durch
den Unterauftragnehmer durchgeführt werden.
Odense Kommune behält sich das Recht vor, konkrete Anforderung an die Beschilderung zu stellen, durch
Angabe der Unternehmen am Arbeitsort mit Unternehmensnamen und CVR.nr./RUT.nr.
Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit Richtlinien der Odense Kommune bezüglich des Aufenthaltes am
Arbeitsort folgen. Odense Kommune behält sich außerdem das Recht vor, weitere Richtlinien für den
Aufenthalt am Arbeitsort festzulegen. Zum Beispiel können dies Richtlinien bezüglich des fremden
Betretens des Arbeitsortes, Verbot der Übernachtung auf der Baustelle oder ähnlichem sein.
1.3 Anforderung an die Registrierung von ausländischen Dienstleistern
Sollte Auftragnehmer oder deren Unterauftragnehmer beim RUT-Register anmeldepflichtig sein, ist der
Auftragnehmer dazu verpflichtet sicherzustellen, dass jegliche pflichten eingehalten werden und auf
selbstständig die Bestätigung der Anmeldung sofort Odense Kommune zukommen zu lassen.
2. Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen
In der nachstehenden Arbeitsklausel wird zwischen Nachweispflicht und Pflicht zur Stellungnahme
unterschieden.
2.1 Nachweis
Der Auftragnehmer trägt die Beweislast bzgl. der Erfüllung des Abschnitt 1 der Arbeitsklausel, welches auf
Verlangen der Odense Kommune vom Auftragnehmer und Unterauftragnehmer nachzuweisen ist. Odense
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Kommune behält sich das Recht vor den Nachweis direkt von den Arbeitnehmern des Auftragnehmers,
sowie des Unterauftragsnehmers zu verlangen.
Ein entsprechender Nachweis muss mindestens folgendes beinhalten: Gehaltschecks, Bestätigung der
Übermittelung der Lohnabrechnung (via eIndkomst) an die dänische Steuerbehörde SKAT,
Lohnabrechnungen, Aufenhalts- und Arbeitsgenehmigungen, Arbeitsverträge, sowie den Referenzrahmen,
den der Auftragnehmer zur Festsetzung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse er Arbeitnehmer genutzt hat. Des
Weiteren kann Odense Kommune im vorliegenden Fall weitere relevante Nachweise vom Auftragsnehmer
anfordern.
2.2. Stellungnahme
Falls Odense Kommune einen Verdacht auf Zuwiderhandlung feststellen kann, muss der Auftragnehmer auf
Anforderung eine ausführliche Stellungnahme an Odense Kommune senden. Die Vertragsparteien sind des
Weiteren dazu verpflichtet eigenhändig bei Verdacht auf nicht-einhalten der Arbeitsklausel darauf
aufmerksam zu machen, die gegenwärtigen Bedingungen einzuhalten.
Die Stellungnahme muss von Seiten des Auftragnehmer mindestens folgendes beinhalten: Unter welchen
Bedingungen und/oder mit welchen Methoden die Dienstleistung, sowie der Hoch- und Tiefbau, die zur
Erfüllung des Auftrages nötig sind, erbracht werden. Odense Kommune kann im vorliegenden Fall, wenn
dies als nötig erscheint, vom Auftragsnehmer eine ausführliche Stellungnahme zu weiteren Verhältnissen
verlangen.
2.3 Fristen
Odense Kommune muss den Nachweis spätestens 10 Werktage nach Verlangen erhalten haben.
Odense Kommune muss die Stellungnahme spätestens 20 Werktage nach Verlangen erhalten haben.
2.4 Offenlegung des Nachweises
Odense Kommune kann nach einer gründlichen Bewertung die erhaltenen Informationen, welche als
Nachweis zur Einhaltung der Verpflichtung in der Arbeitsklausel, Abschnitt 2.1 dienen, an SKAT
(Steuerbehörde) oder Arbejdstilsynet (Arbeitsschutzbehörde) weiterleiten, sollte eine Offenlegung eine
wesentliche Bedeutung für das Behördengeschäft haben.
Odense Kommune kann nach einer gründlichen Bewertung die erhaltenen Informationen, welche als
Nachweis zur Einhaltung der Verpflichtung in der Arbeitsklausel, Abschnitt 2.1 dienen, an die Polizei
weiterleiten, sollte der Verdacht einer Straftat bestehen.
3. Sanktionen bei nicht-einhalten der Verpflichtung
Wesentliches nicht-einhalten der Arbeitsklausel durch den Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer,
berechtigt Odense Kommune den Vertrag teilweise oder ganz aufzuheben.
Sollte dem Auftragnehmer nachstehende Sanktionen oder andere Rechtsmittel verhängt sein, ist dieser nicht
von der Erfüllung des Vertrages befreit.
3.1 Sanktionen bei nicht-einhalten des Abschnitt 1 der Arbeitsklausel durch den Auftragnehmer
Odense Kommune ist dazu berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, um den berechtigten Forderungen der
Arbeitnehmer des Auftragnehmer oder den Arbeitnehmern des Unterauftragnehmers gerecht zu werden.
Dem Auftragnehmer fallen Vertragsstrafen an pro Verstoß des Abschnitt 1 der Arbeitsklausel. Die
Vertragsstrafen pro Werktag belaufen sich auf 2 Promille der Vertragssumme, jedoch mindestens 1000,-
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DKK pro Tag, bis der Auftragnehmer die Verpflichtungen der Arbeitsklausel nachweislich einhält.
Bei der Festsetzung der Höhe der Vertragsstrafe wird auf folgende Schwerpunkte wert gelegt:
•
•
•
Vertragsgegenstand und -umfang
Art und Umfang der Zuwiderhandlung
Eigenleistung des Auftragnehmers, die Zuwiderhandlung zu beheben.
3.2 Sanktionen bei nicht-einhalten des Abschnitt 2 der Arbeitsklausel durch den Auftragnehmer
Dem Auftragnehmer fallen Vertragsstrafen an pro Verstoß des Abschnitt 2 der Arbeitsklausel. Die
Vertragsstrafen pro Werktag belaufen sich auf 2 Promille der Vertragssumme, jedoch mindestens 2000,DKK pro Tag, bis der Auftragnehmer die Verpflichtungen der Arbeitsklausel einhält. Die Vertragsstrafe
kann der Vertragssumme entgegengerechnet werden.
4. Kontrollbesuche
Odense Kommune oder Stellvertreter der Odense Kommune sind in der Laufzeit des Vertrages dazu
berechtigt unangekündigte Kontrollbesuche vorzunehmen, um das Einhalten der Arbeitsklauseln zu sichern.

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