Arbeitsklausel betreffend der Sicherung der Arbeitnehmerrechte in
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Arbeitsklausel betreffend der Sicherung der Arbeitnehmerrechte in
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERANTEN VON BETRIEBSDIENSTLEISTUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN IM ALLGEMEINEN, SOWIE HOCH- & TIEFBAU AN ODENSE KOMMUNE Arbeitsklausel betreffend der Sicherung der Arbeitnehmerrechte in Verbindung mit der Erfüllung von Aufträgen für Odense Kommune 1. Verpflichtung Der Auftragnehmer verpflichtet sich dazu, dass Arbeitnehmer des Auftragnehmers, sowie Arbeitnehmer eventueller Unterauftragnehmer, die Aufgaben in Dänemark ausführen, weder ein minderes Arbeitsentgelt erhalten, noch ein minderes Beschäftigungsverhältnis haben, als die zu jederzeit geltenden Lohn- & Beschäftigungsverhältnisse am Ort der Erfüllung der Aufträge – Gemäß ILO-Übereinkommen Nr. 94 1.1 Anforderungen an die Beschäftigungsverhältnisse und die Identifikation der Arbeitnehmer Alle Arbeitnehmer müssen spätestens 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Arbeitsvertrag erhalten haben, sowie vom Auftragnehmer über die vor Ort geltenden Lohn- & Beschäftigungsverhältnisse informiert werden. Des Weiteren ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, ausschließlich Arbeitnehmer mit einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung zu nutzen. Arbeitnehmer müssen auf Verlangen deren Identität durch das vorzeigen eines Lichtbildausweises bestätigten können. 1.2 Anforderungen bei Anwesenheit am Arbeitsort, Angabe der Unterauftragnehmer, sowie Anforderung an die Beschilderung Welche Unterauftragnehmer der Auftragnehmer zur Auftragserfüllung nutzt, muss Odense Kommune schriftlich vorliegen, durch Angabe des Unternehmensnamen und CVR.nr./RUT.nr. Der Auftragnehmer ist des Weiteren bei Bau- und Statusbesprechungen, sowie operativen Sitzungen und dergleichen dazu verpflichtet Odense Kommune darüber zu informieren, welche Unterauftragnehmer sich in einem im Voraus definierten Zeitraum am Arbeitsort befinden und eventuell auch welche Aufgaben durch den Unterauftragnehmer durchgeführt werden. Odense Kommune behält sich das Recht vor, konkrete Anforderung an die Beschilderung zu stellen, durch Angabe der Unternehmen am Arbeitsort mit Unternehmensnamen und CVR.nr./RUT.nr. Der Auftragnehmer muss zu jeder Zeit Richtlinien der Odense Kommune bezüglich des Aufenthaltes am Arbeitsort folgen. Odense Kommune behält sich außerdem das Recht vor, weitere Richtlinien für den Aufenthalt am Arbeitsort festzulegen. Zum Beispiel können dies Richtlinien bezüglich des fremden Betretens des Arbeitsortes, Verbot der Übernachtung auf der Baustelle oder ähnlichem sein. 1.3 Anforderung an die Registrierung von ausländischen Dienstleistern Sollte Auftragnehmer oder deren Unterauftragnehmer beim RUT-Register anmeldepflichtig sein, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet sicherzustellen, dass jegliche pflichten eingehalten werden und auf selbstständig die Bestätigung der Anmeldung sofort Odense Kommune zukommen zu lassen. 2. Nachweis der Einhaltung der Verpflichtungen In der nachstehenden Arbeitsklausel wird zwischen Nachweispflicht und Pflicht zur Stellungnahme unterschieden. 2.1 Nachweis Der Auftragnehmer trägt die Beweislast bzgl. der Erfüllung des Abschnitt 1 der Arbeitsklausel, welches auf Verlangen der Odense Kommune vom Auftragnehmer und Unterauftragnehmer nachzuweisen ist. Odense ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERANTEN VON BETRIEBSDIENSTLEISTUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN IM ALLGEMEINEN, SOWIE HOCH- & TIEFBAU AN ODENSE KOMMUNE Kommune behält sich das Recht vor den Nachweis direkt von den Arbeitnehmern des Auftragnehmers, sowie des Unterauftragsnehmers zu verlangen. Ein entsprechender Nachweis muss mindestens folgendes beinhalten: Gehaltschecks, Bestätigung der Übermittelung der Lohnabrechnung (via eIndkomst) an die dänische Steuerbehörde SKAT, Lohnabrechnungen, Aufenhalts- und Arbeitsgenehmigungen, Arbeitsverträge, sowie den Referenzrahmen, den der Auftragnehmer zur Festsetzung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse er Arbeitnehmer genutzt hat. Des Weiteren kann Odense Kommune im vorliegenden Fall weitere relevante Nachweise vom Auftragsnehmer anfordern. 2.2. Stellungnahme Falls Odense Kommune einen Verdacht auf Zuwiderhandlung feststellen kann, muss der Auftragnehmer auf Anforderung eine ausführliche Stellungnahme an Odense Kommune senden. Die Vertragsparteien sind des Weiteren dazu verpflichtet eigenhändig bei Verdacht auf nicht-einhalten der Arbeitsklausel darauf aufmerksam zu machen, die gegenwärtigen Bedingungen einzuhalten. Die Stellungnahme muss von Seiten des Auftragnehmer mindestens folgendes beinhalten: Unter welchen Bedingungen und/oder mit welchen Methoden die Dienstleistung, sowie der Hoch- und Tiefbau, die zur Erfüllung des Auftrages nötig sind, erbracht werden. Odense Kommune kann im vorliegenden Fall, wenn dies als nötig erscheint, vom Auftragsnehmer eine ausführliche Stellungnahme zu weiteren Verhältnissen verlangen. 2.3 Fristen Odense Kommune muss den Nachweis spätestens 10 Werktage nach Verlangen erhalten haben. Odense Kommune muss die Stellungnahme spätestens 20 Werktage nach Verlangen erhalten haben. 2.4 Offenlegung des Nachweises Odense Kommune kann nach einer gründlichen Bewertung die erhaltenen Informationen, welche als Nachweis zur Einhaltung der Verpflichtung in der Arbeitsklausel, Abschnitt 2.1 dienen, an SKAT (Steuerbehörde) oder Arbejdstilsynet (Arbeitsschutzbehörde) weiterleiten, sollte eine Offenlegung eine wesentliche Bedeutung für das Behördengeschäft haben. Odense Kommune kann nach einer gründlichen Bewertung die erhaltenen Informationen, welche als Nachweis zur Einhaltung der Verpflichtung in der Arbeitsklausel, Abschnitt 2.1 dienen, an die Polizei weiterleiten, sollte der Verdacht einer Straftat bestehen. 3. Sanktionen bei nicht-einhalten der Verpflichtung Wesentliches nicht-einhalten der Arbeitsklausel durch den Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer, berechtigt Odense Kommune den Vertrag teilweise oder ganz aufzuheben. Sollte dem Auftragnehmer nachstehende Sanktionen oder andere Rechtsmittel verhängt sein, ist dieser nicht von der Erfüllung des Vertrages befreit. 3.1 Sanktionen bei nicht-einhalten des Abschnitt 1 der Arbeitsklausel durch den Auftragnehmer Odense Kommune ist dazu berechtigt Zahlungen zurückzuhalten, um den berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer des Auftragnehmer oder den Arbeitnehmern des Unterauftragnehmers gerecht zu werden. Dem Auftragnehmer fallen Vertragsstrafen an pro Verstoß des Abschnitt 1 der Arbeitsklausel. Die Vertragsstrafen pro Werktag belaufen sich auf 2 Promille der Vertragssumme, jedoch mindestens 1000,- ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERANTEN VON BETRIEBSDIENSTLEISTUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN IM ALLGEMEINEN, SOWIE HOCH- & TIEFBAU AN ODENSE KOMMUNE DKK pro Tag, bis der Auftragnehmer die Verpflichtungen der Arbeitsklausel nachweislich einhält. Bei der Festsetzung der Höhe der Vertragsstrafe wird auf folgende Schwerpunkte wert gelegt: • • • Vertragsgegenstand und -umfang Art und Umfang der Zuwiderhandlung Eigenleistung des Auftragnehmers, die Zuwiderhandlung zu beheben. 3.2 Sanktionen bei nicht-einhalten des Abschnitt 2 der Arbeitsklausel durch den Auftragnehmer Dem Auftragnehmer fallen Vertragsstrafen an pro Verstoß des Abschnitt 2 der Arbeitsklausel. Die Vertragsstrafen pro Werktag belaufen sich auf 2 Promille der Vertragssumme, jedoch mindestens 2000,DKK pro Tag, bis der Auftragnehmer die Verpflichtungen der Arbeitsklausel einhält. Die Vertragsstrafe kann der Vertragssumme entgegengerechnet werden. 4. Kontrollbesuche Odense Kommune oder Stellvertreter der Odense Kommune sind in der Laufzeit des Vertrages dazu berechtigt unangekündigte Kontrollbesuche vorzunehmen, um das Einhalten der Arbeitsklauseln zu sichern.