Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN PRESSE PLUS

Transcrição

Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN PRESSE PLUS
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www.rhein-main-presse.de
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Preisliste Nr. 37 · Gültig ab 1. Januar 2009
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Verbreitungsgebiet RHEIN MAIN PRESSE PLUS
Gesamtausgabe der RHEIN MAIN PRESSE und Zeitungsgruppe Zentralhessen (ohne Kinzigtal-Nachrichten).
Alsfeld
Gießen
Lauterbach
Zeitungsgruppe Zentralhessen
Nidda
Usingen
Koblenz
Gelnhausen
Idstein
Bad Schwalbach
Hofheim
Wiesbaden
Eltville
Rüdesheim
Bingen
Ingelheim
Frankfurt
Hochheim
Mainz Rüsselsheim
Darmstadt
Kirn Bad Sobernheim
Bad Kreuznach
Oppenheim
Alzey
Bürstadt
Worms
Lampertheim
Fulda
Vebreitungsgebiete / Auflagen. . . . . . . . . . 2–3
Verlagsangaben / Technische Angaben . . . 4–7
Grundpreise. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8–15
Ortspreise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16–23
pepper + extra. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24–25
Sonderformen / – Platzierungen . . . . . . 26–27
Sonderveröffentlichungen. . . . . . . . . . . 28–29
Prospektbeilagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . 30–31
Media-Analyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32–33
Kaufkraft-Analyse / RMC. . . . . . . . . . . . 34–35
Online-Werbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36–37
Geschäftsbedingungen‑/Ansprechpartner‑/
Verlagsvertretungen . . . . . . . . . . . . . . . 38–40
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Auflagen 1. Quartal 2008 (IVW)
Ausgaben
Kombinationen
010 Rhein Main Presse PLUS 2)
3
ZIS.-Schlüssel
Druckauflage
Verkaufte Auflage
Verbreitete Auflage
der ZMG1)
102.952
Mo.–Fr.
280.718
Sa.
322.705
Mo.–Fr.
252.099
Sa.
281.129
Mo.–Fr.
259.901
Sa.
290.936
100.070
100.226
101.698
101.770
100.144
100.547
101.099
100.352
101.257
100.752
100.733
100.604
101.050
102.024
216.893
122.294
94.599
87.702
39.404
26.847
32.507
42.105
29.548
78.055
136.407
71.773
90.612
89.589
252.654
140.120
112.534
105.324
42.490
28.602
35.280
46.879
32.991
91.835
164.251
84.771
105.723
104.757
195.257
111.974
83.283
77.546
35.951
24.209
30.214
38.250
26.508
71.715
122.761
65.289
83.457
81.752
219.643
124.334
95.309
89.503
37.878
25.159
32.072
41.640
28.921
81.416
141.932
74.253
94.135
92.328
200.459
114.965
85.494
79.515
36.763
24.775
30.784
39.442
27.454
73.647
125.749
67.220
85.635
84.140
226.229
128.091
98.138
92.052
38.830
25.786
32.744
43.194
30.150
83.842
145.753
76.693
96.886
95.338
140 Bingen + Ingelheim
Einzelbelegungen
110 Mainz
100.423
17.816
19.986
16.463
18.075
16.920
18.645
100.632
60.239
71.849
55.252
63.341
56.727
65.197
120 Worms3)
100.986
19.950
21.392
18.472
19.353
18.796
19.700
3)
125 Ried
104.429
6.897
7.210
5.737
5.806
5.979
6.086
130 Alzey
101.191
12.557
13.888
11.742
12.719
11.988
13.044
141 Bingen
104.247
10.147
11.516
9.353
10.347
9.624
10.698
151 Ingelheim
102.248
7.669
8.470
7.110
7.728
7.296
7.947
160 Bad Kreuznach
101.633
11.732
13.005
10.045
10.846
10.534
11.505
200 Wiesbaden komplett
101.781
76.168
92.402
67.509
78.591
69.022
80.556
510 Main-Spitze
101.606
11.534
12.922
10.037
10.912
10.493
11.496
001
031
041
043
050
051
052
053
054
061
063
064
065
066
Gesamtausgabe
Rheinland-Pfalz-Kombination3)
Hessen-Kombination3)
Wiesbaden komplett + Main-Spitze
Worms3) + Alzey + Ried3)
Worms3) + Ried3)
Worms3) + Alzey
Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
Mainz + Bingen + Ingelheim
Hauptstädte-Kombination Mainz + Wiesbaden komplett
Mainz + Main-Spitze
Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey
Mainz + BIngen + Ingelheim + Main-Spitze
„ZIS – Das Zeitungs-Informationssystem“ ist ein Systembaukasten der Zeitungsplanung, der bestehende Planungstools zu einem umfassenden Planungssystem integriert. Der sechsstellige Schlüssel identifiziert alle Anzeigenbelegungseinheiten von Tageszeitungen (PLIS, Digitaler Verbreitungsatlas, RegioMDS, Zeitungen online). 2) Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE + ZGZ Gießen ohne Kinzigtal-Nachrichten.
3)
Verlagsangaben; neue Belegung zur Ausweisung bei der IVW e. V. ab Quartal I/2009 angemeldet.
Verbreitung
1)
Auflagen
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Allgemeine Angaben
4/5
Verlag:
Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG
Erscheinungsweise:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . Werktäglich morgens
Anschrift:
Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz
Postfach 3120, 55021 Mainz
Anzeigenschluss
für Montag. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freitag der Vorwoche, 14 Uhr
für Dienstag bis Freitag. . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Uhr des Vortages
Telefon:Anzeigenservice 0 18 01 / 041 042
Mo.–Fr. 7–18 Uhr
(3,9 ct./Min. aus dem Festnetz der T-Com,
ggf. abweichender Mobilfunktarif)
für Samstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Donnerstag, 14 Uhr
ReiseJournal (am Samstag). . . . . . . . . . . . . . . Dienstag, 14 Uhr
Werbeagenturen: (0 61 31) 48-47 52, -47 55, -47 57
pepper (am Freitag) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Freitag der Vorwoche
extra. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Woche vor Erscheinen
Telefax:
(0 61 31) 48-47 48
E-Mail:
[email protected]
Internet:
www.rhein-main-presse.de
Bankkonto:
Commerzbank, Mainz 2 110 351 04 (BLZ 550 400 22)
Swift: Coba DE FF 550
BIC:
Coba DE FF
IBAN: DE95 5504 0022 0211 0351 04
Abrechnung:
Die Abrechnung erfolgt unter der Bezeichnung
Rhein Main Verlagsservice/Rhein Main Presse
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (Mittwoch 17.00 Uhr)
Anlieferung der Druckunterlagen . . . . . . bis Anzeigenschluss
Zahlungsbedingungen:
etto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Bei Vorauszahlung oder Bankeinzug
N
3 % Skonto. Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des
Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen werden zum
Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagenturen erhalten auf den Grundpreis
eine 15-prozentige AE-Provision. Der Ortspreis wird auf Direktaufträge von
Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet angewendet.
Allgemeine Angaben
Nachlässe
Malstaffel
Mengenstaffel
Erweiterte Mengenstaffel
Ab 6 Anz. 5%
Ab 3.000 mm 5 %
Ab 30.000 mm 21 %
Ab 12 Anz. 10%
Ab 5.000 mm 10 %
Ab 50.000 mm 22 %
Ab 24 Anz. 15%
Ab 10.000 mm 15 %
Ab 75.000 mm 23 %
Ab 52 Anz. 20%
Ab 20.000 mm 20%
Ab 100.000 mm 24 %
Kennziffergebühr
€ 3,– + MwSt. bei Abholung · € 8,– + MwSt. bei Zusendung
Es kann nur eine Rabattstaffel zur Anwendung kommen.
Technische Angaben
Satzspiegel:
Höhe 480 mm/Breite 325 mm; 1 Seite = 3.360 mm
Spaltenzahl:
Spaltenbreiten
Gestaltete Anzeigen
10 mm/1-spaltig
Textteil
20 mm/1-spaltig
(weitere Informationen auf Seite 26/27 „Sonderformen/-Platzierungen“)
Anzeigenteil = 7; Textteil = 7
Anzeigenteil
Grundschrift:
Mindestens 6 Punkt
Druckverfahren:
Offsetdruck
Textteil
1-spaltig = 45 mm
1-spaltig = 43 mm
2-spaltig = 92 mm
2-spaltig = 90 mm
3-spaltig = 138 mm
3-spaltig = 138 mm
4-spaltig = 185 mm
4-spaltig = 185 mm
5-spaltig = 231 mm
5-spaltig = 231 mm
6-spaltig = 278 mm
6-spaltig = 278 mm
7-spaltig = 325 mm
7-spaltig = 325 mm
Allgemeine
Angaben
Mindestformat:
Farben:Schmuckfarben werden aus den Grundfarben CMYK gemäß
Euroskala (VRM-Standard) aufgebaut, angenähert an den
HKS-Z-Standard.
Geringe Farbabweichungen im Toleranzbereich berechtigen
nicht zur Reklamation.
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Richtlinien für die Mehrfarbreproduktion
Zeitungsprofil
Für die Erstellung der Dokumente/Bilder können
ICC-Profile aus dem Internet heruntergeladen werden. Bitte teilen Sie uns bei der Datenanlieferung
mit, ob Sie dieses ICC-Profil verwendet haben.
Druckbedingungen:Zeitungsdruck 40 L/cm
Profilname:ISO Newspaper 26
Profildateiname:ISOnewspaper26v4.icc, ISOnewspaper26v4_gr.icc
Charakterisierungsdaten:IFRA26
Diese Profile wurden in der Praxis von verschiedenen Häusern erfolgreich getestet. Das neue
Standardprofil können Sie ab sofort von
www.ifra.com herunterladen. Die Charakterisierungsdaten erhalten Sie unter www.color.org.
Druckunterlagen
Datenformat:
PDF/X3 (ISO 15930) (Empfehlung)
Prüfdruck (Proof):Auf dem Prüfdruck muss ein ugra/FOGRAMedienkeil enthalten sein. Der Prüfdruck muss
gemäß den Standardvorgaben der ISO 12647-3
erstellt sein. Ansonsten kann er nicht als farbverbindlich anerkannt werden.
Volltondichte:mind. 3,5 (über Blankfilmdichte)
Flankenbreite:Rasterfrequenz 40/cm:<6 µm
Randschärfe:
Bildelemente müssen ausreichend randscharf sein
Andruck
Bedruckstoffe:
Druckrichtung:
Druckreihenfolge:
Tonwertzunahme:
Rasterweiten:
Auflagenpapier Zeitung 45g/m2
der Fuß ist vorauslaufend
C, M, Y, K
50% Feld + 26% ; Abweichung ± 5%
40 Linien/cm (Standard)
6/7
Volltondichte im Druck:
C, M, Y
K
Farbdichte
0.90
1.10
Abweichung
± 0.1
± 0.1
Zeitungsrotation
Format:350 mm x 510 mm Zeitungsvollformat
(Rheinisches Format) oder 255 mm x 350 mm
(Halbformat)
Satzspiegel:
maximal 325 mm x 480 mm
bei Halbformat 231 mm x 325 mm
Druck:
Zeitungsoffsetdruck
Umfänge/Farbigkeit:
auf allen Seiten 4c möglich
Reproduktion
Rasterfrequenz:
Rasterpunktform:
4 0/cm ± 2/cm
gemäßigter Kettenpunkt (Empfehlung)
Hinweis: Der erste Punktschluss soll zwischen 35%
und 45% (auf dem Film/Datei), am besten bei 40%
liegen. Der Abstand zwischen dem ersten und zweiten Punktschluss soll maximal 20% betragen.
Rasterwinkelung: 0°= Yellow 15°= Cyan
75°= Magenta
135°= Kontrast
Hinweis: Die Nulllinie befindet sich auf 3 Uhr. Die
Winkel bewegen sich entgegen dem Uhrzeigersinn.
Tonwertbereich:
Der druckende Tonwertbereich ist von 5% bis 90%.
Hinweis: Wichtige Teile eines Bildes dürfen nicht auf Tonwerten beruhen, die (auf den Filmen/Daten) außerhalb des druckenden Tonwertbereichs liegen.
Tonwertsumme:
Neutrale Bildtiefen maximal 240 % Flächen-
deckung über alle Farben.
Hinweis: Bei den dunkelsten Bildstellen nahe dem
Maximalwert soll Schwarz mindestens 85%
betragen. Anwendung von GCR (Grey Component Replacement), um Farbtonschwankungen im Druck zu reduzieren.
Elektronischer Anzeigenempfang / Anzeigen auf Datenträgern
Programme/Dateiformate
E-Mail
Mac-Programme
QuarkXpress 8.0
Illustrator CS 3
Photoshop CS 3
oder aktuellere Versionen
Page Maker 6.5
Free-Hand 10
InDesign CS 3
Anzeigen in den angegebenen Dateiformaten können per E-Mail (max. 20 MB)
empfangen werden.
FTP
datenimport.vrm.de DOS-Programme
CorelDraw 12, nur platzierbare EPS-Files aus CorelDraw können akzeptiert
werden (Schrift in Zeichenwege umgewandelt). Platzierbare EPS-Files lassen
sich durch das Exportieren unter dem Ablage-Fenster erstellen.
Falls Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter der aufgeführten
Nummer zur Verfügung: (0 61 31) 48-56 41
Datenträger
Disketten HD/DD 3.5“ 1.44 MB, CD
Alle zur Gestaltung notwendigen Bestandteile wie z. B. Logos, Bilder und
Schriften sind immer mitzuliefern.
Postscript-EPS
Passwort: vrm
Sonstiges
Bitte vermerken Sie Stichwort und Erscheinungstag sowie Ausgabe und
Anzeigengröße, genaue Farbangaben sowie einen Anprechpartner mit TelefonNummer für evtl. Rückfragen.
Zu jeder Anzeige muss dem Verlag ein Ausdruck der Anzeige mit dem Vermerk
über Betitelung des Versandordners zur Verfügung gestellt werden.
Dateinamen
Bitte vergeben Sie eindeutige Dateinamen wie z. B.:
Ausgabe_Objekt_Seitennummer.xxx
Datenformat
PDF/X3 (ISO 15930) (Empfehlung)
user: import Kontakt-Telefon:
(0 61 31) 48-56 51 und (0 61 31) 48- 56 41
Daten-ISDN-Nr. (Leonardo):(0 61 31) 72 040-001 und (0 61 31) 72 040-002
Bitte keine Postscript-Jobs, sondern EPS-Files zur Verfügung stellen. In diesen
Files müssen alle Logos und Bilder eine Mindestauflösung von 200 dpi (1:1
Abbildung) haben. Schriften müssen für den jeweiligen Auftrag lizenzfrei enthalten sein. Schriften in Pfaden oder Zeichenweg erleichtern uns die Arbeit. Bitte
alle Dateien in eine Ordnerstruktur einbinden.
Bitte unbedingt beachten:
Lichtpunkt
Rasterflächen
Rasterflächen
Die Auftragserteilung für Anzeigen muss grundsätzlich separat auf schriftlichem Weg an die Anzeigenabteilung erfolgen.
Allgemeine
Angaben
5%, Tiefe 90% bei Bildern
mind. 10% Tonwert (eingegebener Rechnerwert)
von 0% bis 100% Tonwert zulässig
SCII-Daten sind nicht zulässig. Ebenso können keine Dateien aus den ProA
grammen WORKS bzw. MS-Office (doc, xls, oder ppt-Dokumente) verarbeitet
werden.
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Grundpreise – Montag bis Freitag
8/9
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm, Textteil: 7 Spalten je 43 mm
s/w
Ausgabe
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
je
mm
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
Textteil3)
je
mm
Kombinationen
010 RHEIN MAIN PRESSE plus
11,63
13,49
372,00
16,29
1.398,00
001 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE
8,12
9,43
262,00
11,37
975,00
34,14
031 Rheinland-Pfalz-Kombination
5,02
5,82
160,00
7,03
603,00
21,09
041 Hessen-Kombination
4,03
4,68
130,00
5,64
483,00
16,94
043 Wiesbaden + Main-Spitze
3,94
4,72
156,00
5,51
471,00
16,55
050 Worms + Alzey + Ried
2,52
3,02
100,00
3,54
306,00
10,62
051 Worms + Ried
2,05
2,46
82,00
2,87
246,00
8,64
052 Worms + Alzey
2,15
2,58
86,00
3,01
258,00
9,04
053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
2,24
2,69
90,00
3,14
270,00
9,43
054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
1,99
2,39
80,00
2,79
240,00
8,39
061 Mainz + Bingen + Ingelheim
3,37
4,04
134,00
4,72
405,00
14,18
063 Hauptstädte-Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200)
5,49
6,37
176,00
7,69
660,00
23,07
064 Mainz + Main-Spitze
3,21
3,85
128,00
4,49
384,00
13,48
065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey
4,12
4,95
166,00
5,77
495,00
17,34
066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze
4,10
4,92
164,00
5,75
495,00
17,24
140 Bingen + Ingelheim
1,23
1,48
50,00
1,72
147,00
5,18
s/w
Ausgabe
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
-
Textteil3)
je
mm
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm
110 Mainz
2,64
3,07
86,00
3,70
318,00
11,11
120 Worms
1,57
1,88
62,00
2,22
195,00
6,62
125 Ried
0,91
1,10
38,00
1,28
111,00
3,85
130 Alzey
1,15
1,38
46,00
1,61
138,00
4,84
141 Bingen
0,91
1,10
38,00
1,28
111,00
-
151 Ingelheim
0,78
0,94
32,00
1,10
96,00
-
160 Bad Kreuznach
1,01
1,21
40,00
1,41
120,00
4,24
200 Wiesbaden
3,35
3,89
108,00
4,69
402,00
14,08
510 Main-Spitze
1,10
1,32
44,00
1,55
135,00
4,64
Einzelausgaben
Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm
1
) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (1).
Berechnung: s/w-Grundpreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag
2
) Für Farb-Textteilanzeigen sind die aufgeführten Mindestaufschläge anzuwenden.
3
Anzeigen
Grundpreise
Mo–Fr
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Grundpreise – Samstag
10/11
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm, Textteil: 7 Spalten je 43 mm
s/w
Ausgabe
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
Textteil3)
je
mm
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm
12,07
13,99
384,00
16,89
1.446,00
-
001 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE
8,54
9,90
272,00
11,95
1.023,00
35,87
031 Rheinland-Pfalz-Kombination
5,19
6,03
168,00
7,28
627,00
21,83
041 Hessen-Kombination
4,19
4,87
136,00
5,88
507,00
17,63
043 Wiesbaden + Main-Spitze
4,07
4,88
162,00
5,69
486,00
17,09
050 Worms + Alzey + Ried
2,55
3,05
100,00
3,57
306,00
10,72
051 Worms + Ried
2,07
2,48
82,00
2,89
246,00
8,69
052 Worms + Alzey
2,18
2,62
88,00
3,05
261,00
9,19
053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
2,30
2,76
92,00
3,22
276,00
9,68
054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
2,04
2,45
82,00
2,87
249,00
8,59
061 Mainz + Bingen + Ingelheim
3,50
4,21
142,00
4,90
420,00
14,72
063 Hauptstädte-Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200)
5,78
6,71
186,00
8,10
696,00
24,31
064 Mainz + Main-Spitze
3,35
4,02
134,00
4,69
402,00
14,08
065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey
4,29
5,15
172,00
6,01
516,00
18,03
066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze
4,24
5,09
170,00
5,94
510,00
17,83
140 Bingen + Ingelheim
1,27
1,52
50,00
1,77
150,00
5,33
Kombinationen
010 RHEIN MAIN PRESSE plus
s/w
Ausgabe
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
Textteil3)
je
mm
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm
110 Mainz
2,76
3,21
90,00
3,87
333,00
11,61
120 Worms
1,61
1,92
62,00
2,27
198,00
6,76
125 Ried
0,92
1,11
38,00
1,30
114,00
3,90
130 Alzey
1,17
1,41
48,00
1,64
141,00
4,94
141 Bingen
0,92
1,11
38,00
1,30
114,00
-
151 Ingelheim
0,79
0,96
34,00
1,11
96,00
-
160 Bad Kreuznach
1,02
1,22
40,00
1,43
123,00
4,29
200 Wiesbaden
3,52
4,09
114,00
4,94
426,00
14,82
510 Main-Spitze
1,14
1,36
44,00
1,59
135,00
4,79
Einzelausgaben
Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm
1
) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (1).
Berechnung: s/w-Grundpreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag
2
) Für Farb-Textteilanzeigen sind die aufgeführten Mindestaufschläge anzuwenden.
3
Anzeigen
Grundpreise
Sa
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Abweichende Grundpreise für Immobilienanzeigen1) und Nachrufe2) Mo.‑–Fr. und Sa. inkl. Internet
12/13
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm
Montag–Freitag
s/w
Ausgabe
je
mm
1 Zusatzfarbe
Samstag
2+3 Zusatzfarben
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
s/w
je
mm
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
Kombination für Immobilienmarkt5)
002 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE6)
6,55
7,59
208,00
9,17
786,00
6,71
7,78
214,00
9,47
828,00
032 Rheinland Pfalz Kombination6)
+ Main-Spitze + Ried
4,11
4,77
132,00
5,76
495,00
4,23
4,91
136,00
5,92
507,00
005 RHEIN MAIN PRESSE plus 6)
11,75
13,63
376,00
16,45
1.410,00
12,16
14,10
388,00
17,03
1.461,00
031 Rheinland-Pfalz Kombination
5,08
5,89
162,00
7,11
609,00
5,25
6,10
170,00
7,36
633,00
041 Hessen Kombination
4,09
4,75
132,00
5,72
489,00
4,24
4,92
136,00
5,94
510,00
Kombinationen für Nachrufe:
Kombinationen und Einzelausgaben für Immobilienmarkt und Nachrufe:
Kombinationen:
043 Wiesbaden + Main-Spitze
3,90
4,68
156,00
5,47
471,00
4,02
4,82
160,00
5,63
483,00
050 Worms + Alzey + Ried
2,57
3,09
104,00
3,60
309,00
2,59
3,11
104,00
3,63
312,00
051 Worms + Ried
2,10
2,52
84,00
2,95
255,00
2,11
2,54
86,00
2,96
255,00
052 Worms + Alzey
2,19
2,63
88,00
3,08
267,00
2,23
2,68
90,00
3,12
267,00
053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
2,30
2,76
92,00
3,22
276,00
2,36
2,83
94,00
3,30
282,00
054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
2,04
2,45
82,00
2,87
249,00
2,09
2,51
84,00
2,92
249,00
061 Mainz + Bingen + Ingelheim
3,42
4,10
136,00
4,78
408,00
3,54
4,25
142,00
4,97
429,00
Montag–Freitag
Ausgabe
sw
1 Zusatzfarbe
Samstag
2+3 Zusatzfarben
sw
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
je
mm
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
063 Hauptstädte Kombination
Mainz (110) + Wiesbaden (200)
5,54
6,42
176,00
7,75
663,00
5,83
6,76
186,00
8,16
699,00
064 Mainz + Mainz-Spitze
3,25
3,90
130,00
4,56
393,00
3,39
4,08
138,00
4,76
411,00
065 Mainz + Bingen + Ingelheim +Alzey
4,18
5,02
168,00
5,85
501,00
4,35
5,22
174,00
6,09
522,00
066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze
4,16
4,99
166,00
5,83
501,00
4,30
5,16
172,00
6,02
516,00
140 Bingen + Ingelheim
1,28
1,54
52,00
1,79
153,00
1,31
1,57
52,00
1,84
159,00
110 Mainz
2,69
3,12
86,00
3,77
324,00
2,80
3,25
90,00
3,94
342,00
120 Worms
1,62
1,95
66,00
2,27
195,00
1,65
1,98
66,00
2,31
198,00
125 Ried
0,96
1,15
38,00
1,35
117,00
0,97
1,17
40,00
1,36
117,00
130 Alzey
1,19
1,43
48,00
1,68
147,00
1,22
1,47
50,00
1,71
147,00
141 Bingen
0,96
1,15
38,00
1,35
117,00
0,97
1,17
40,00
1,36
117,00
151 Ingelheim
0,83
0,99
32,00
1,16
99,00
0,84
1,01
34,00
1,18
102,00
160 Bad Kreuznach
1,05
1,26
42,00
1,47
126,00
1,07
1,28
42,00
1,49
126,00
200 Wiesbaden
3,39
3,94
110,00
4,76
411,00
3,57
4,15
116,00
5,01
432,00
510 Main-Spitze
1,16
1,39
46,00
1,63
141,00
1,19
1,43
48,00
1,68
147,00
Einzelausgaben:
Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de
1
) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rhein-main-presse.de
2
) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2 + 3 Zusatzfarben = 300 mm.
3
) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (3).
Berechnung: s/w-Grundpreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag.
4
) Angebot gilt nicht für überregionale Markenartikel, Industrie und Dienstleistungen.
5
) Nur mittwochs und samstags belegbar.
6
Grundpreise
Rubriken
Mo–Fr/Sa
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Abweichende Grundpreise für Stellenanzeigen Mo.‑–Fr. und Sa. inkl. Internet1)
14/15
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm
Der mm-Preis gilt sowohl für Schwarz/weiß- als auch für Farbanzeigen.
Keine Mindestgröße bei Farbanzeigen im Stellenmarkt.
Montag–
Freitag
Samstag
Montag–
Freitag
je mm
je mm
Samstag
je mm
je mm
13,63
14,10
004 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE2)
9,49
9,97
110 Mainz
3,11
3,25
120 Worms
1,95
1,98
031 Rheinland-Pfalz Kombination
5,89
6,10
125 Ried
1,15
1,17
041 Hessen Kombination
4,76
4,96
130 Alzey
1,43
1,47
043 Wiesbaden + Main-Spitze
4,77
4,92
141 Bingen
1,15
1,17
050 Worms + Alzey + Ried
3,09
3,11
151 Ingelheim
0,99
1,01
051 Worms + Ried
2,52
2,54
160 Bad Kreuznach
1,27
1,28
052 Worms + Alzey
2,63
2,68
200 Wiesbaden
3,94
4,15
053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
2,76
2,83
510 Main-Spitze
1,39
1,43
054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
2,45
2,51
061 Mainz + Bingen + Ingelheim
4,10
4,25
063 Hauptstädtekombination Mainz (110) + Wiesbaden (200)
6,42
6,76
064 Mainz + Main-Spitze
3,90
4,08
065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey
5,02
5,22
066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze
4,98
5,16
140 Bingen + Ingelheim
1,54
1,57
Ausgabe
Kombinationen
Ausgabe
Einzelausgaben
005 RHEIN MAIN PRESSE plus2)
Grundpreis für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten.
Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen
Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de
2)
Nur mittwochs und samstags belegbar.
1)
Abweichende Grundpreise für Rubrikenmärkte
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm
KFZ1)-, Hobby-, Mini- u. Technik-Markt,
Freizeit u. Wochenende (Erscheinungstag nur freitags)
20/21
Montag–Freitag
Ausgabe
sw
1 Zusatzfarbe
Samstag
2+3 Zusatzfarben
sw
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
je
mm
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
je
mm
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
002 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE
6,55
7,59
208,00
9,17
786,00
6,65
7,72
214,00
9,31
798,00
032 Rheinland-Pfalz-Kombination
+ Main-Spitze + Ried
4,11
4,77
132,00
5,76
495,00
4,15
4,81
132,00
5,81
498,00
042 Hessen-Kombination
ohne Ried
3,71
4,31
120,00
5,19
444,00
3,81
4,42
122,00
5,34
459,00
Treffpunkt u. Reise Journal inkl. Internet1)
Montag–Freitag
Ausgabe
sw
je
mm
1 Zusatzfarbe
je
mm2)
003 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE
Treffpunkt
Mindestaufschlag3)
2+3 Zusatzfarben
sw
je
mm2)
je
mm
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
6,65
7,72
214,00
9,31
798,00
6,60
7,66
212,00
9,24
792,00
Erscheinungsweise
nur samstags
007 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE PLUS
Reise Journal
Samstag
Mindestaufschlag3)
1 Zusatzfarbe
Grundpreise für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de
) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm.
3
) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (2). Berechnung: s/w-Grundpreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag
1
2
Grundpreise
Rubriken
Mo–Fr/Sa
2+3 Zusatzfarben
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Ortspreise – Montag bis Freitag
16/17
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm, Textteil: 7 Spalten je 43 mm
s/w
Ausgabe
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
Textteil3)
je
mm
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm
010 RHEIN MAIN PRESSE plus
9,89
11,47
316,00
13,85
1.188,00
001 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE
6,91
8,02
222,00
9,67
828,00
29,02
031 Rheinland-Pfalz-Kombination
4,27
4,95
136,00
5,98
513,00
17,93
041 Hessen-Kombination
3,43
3,98
110,00
4,80
411,00
14,41
043 Wiesbaden + Main-Spitze
3,35
4,02
134,00
4,69
402,00
14,07
050 Worms + Alzey + Ried
2,15
2,58
86,00
3,01
258,00
9,03
051 Worms + Ried
1,75
2,10
70,00
2,45
210,00
7,35
052 Worms + Alzey
1,83
2,20
74,00
2,56
219,00
7,69
053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
1,91
2,29
76,00
2,67
228,00
8,02
054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
1,70
2,04
68,00
2,38
204,00
7,14
061 Mainz + Bingen + Ingelheim
2,87
3,44
114,00
4,02
345,00
12,05
063 Hauptstädte-Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200)
4,67
5,42
150,00
6,54
561,00
19,61
064 Mainz + Main-Spitze
2,73
3,28
110,00
3,82
327,00
11,47
065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey
3,51
4,21
140,00
4,91
420,00
14,74
066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze
3,49
4,19
140,00
4,89
420,00
14,66
140 Bingen + Ingelheim
1,05
1,26
42,00
1,47
126,00
4,41
Kombinationen
s/w
Ausgabe
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
-
Textteil3)
je
mm
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm
110 Mainz
2,25
2,61
72,00
3,15
270,00
9,45
120 Worms
1,34
1,61
54,00
1,89
165,00
5,63
125 Ried
0,78
0,94
32,00
1,09
93,00
3,28
130 Alzey
0,98
1,18
40,00
1,37
117,00
4,12
141 Bingen
0,78
0,94
32,00
1,09
93,00
-
151 Ingelheim
0,67
0,80
26,00
0,94
81,00
-
160 Bad Kreuznach
0,86
1,03
34,00
1,20
102,00
3,61
200 Wiesbaden
2,85
3,31
92,00
3,99
342,00
11,97
510 Main-Spitze
0,94
1,13
38,00
1,32
114,00
3,95
Einzelausgaben
Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm
1
) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (1).
Berechnung: s/w-Ortspreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag
2
) Für Farb-Textteilanzeigen sind die aufgeführten Mindestaufschläge anzuwenden.­
3
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Ortspreise
Mo–Fr
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Ortspreise – Samstag
18/19
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm, Textteil: 7 Spalten je 43 mm
s/w
Ausgabe
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
Textteil3)
je
mm
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm
10,26
11,90
328,00
14,36
1.230,00
001 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE
7,26
8,42
232,00
10,16
870,00
30,49
031 Rheinland-Pfalz-Kombination
4,42
5,13
142,00
6,19
531,00
18,56
041 Hessen-Kombination
3,57
4,14
114,00
5,00
429,00
14,99
043 Wiesbaden + Main-Spitze
3,46
4,15
138,00
4,84
414,00
14,53
050 Worms + Alzey + Ried
2,17
2,60
86,00
3,04
261,00
9,11
051 Worms + Ried
1,76
2,11
70,00
2,46
210,00
7,39
052 Worms + Alzey
1,86
2,23
74,00
2,60
222,00
7,81
053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
1,96
2,35
78,00
2,74
234,00
8,23
054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
1,74
2,09
70,00
2,44
210,00
7,31
061 Mainz + Bingen + Ingelheim
2,98
3,58
120,00
4,17
357,00
12,52
063 Hauptstädte-Kombination Mainz (110) + Wiesbaden (200)
4,92
5,71
158,00
6,89
591,00
20,66
064 Mainz + Main-Spitze
2,85
3,42
114,00
3,99
342,00
11,97
065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey
3,65
4,38
146,00
5,11
438,00
15,33
066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze
3,61
4,33
144,00
5,05
432,00
15,16
140 Bingen + Ingelheim
1,08
1,30
44,00
1,51
129,00
4,54
Kombinationen
010 RHEIN MAIN PRESSE plus
s/w
Ausgabe
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
-
Textteil3)
je
mm
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm1)
Mindestaufschlag2)
je
mm
110 Mainz
2,35
2,73
76,00
3,29
282,00
9,87
120 Worms
1,37
1,64
54,00
1,93
168,00
5,75
125 Ried
0,79
0,95
32,00
1,11
96,00
3,32
130 Alzey
1,00
1,20
40,00
1,40
120,00
4,20
141 Bingen
0,79
0,95
32,00
1,11
96,00
-
151 Ingelheim
0,68
0,82
28,00
0,95
81,00
-
160 Bad Kreuznach
0,87
1,04
34,00
1,22
105,00
3,65
200 Wiesbaden
3,00
3,48
96,00
4,20
360,00
12,60
510 Main-Spitze
0,97
1,16
38,00
1,36
117,00
4,07
Einzelausgaben
Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2+3 Zusatzfarben = 300 mm
1
) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (1).
Berechnung: s/w-Ortspreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag
2
) Für Farb-Textteilanzeigen sind die aufgeführten Mindestzuschläge anzuwenden.­
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Ortspreise
Sa
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Abweichende Ortspreise für Immobilienanzeigen1) und Nachrufe2) Mo.–Fr. und Sa. inkl. Internet
20/21
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm
Montag–Freitag
s/w
Ausgabe
1 Zusatzfarbe
Samstag
2+3 Zusatzfarben
s/w
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
je
mm
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
002 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE6)
5,57
6,46
178,00
7,80
669,00
5,71
6,62
182,00
8,05
702,00
032 Rheinland Pfalz Kombination6)
+ Main- Spitze + Ried
3,50
4,06
112,00
4,90
420,00
3,60
4,18
116,00
5,04
432,00
005 RHEIN MAIN PRESSE plus6)
9,99
11,59
320,00
13,99
1.200,00
10,34
11,99
330,00
14,48
1.242,00
031 Rheinland-Pfalz Kombination
4,32
5,01
138,00
6,05
519,00
4,47
5,19
144,00
6,26
537,00
041 Hessen Kombination
3,48
4,04
112,00
4,87
417,00
3,61
4,19
116,00
5,05
432,00
Kombination für Immobilienmarkt5)
Kombinationen für Nachrufe:
Kombinationen und Einzelausgaben für Immobilienmarkt und Nachrufe:
Kombinationen:
043 Wiesbaden + Main-Spitze
3,32
3,98
132,00
4,65
399,00
3,42
4,10
136,00
4,79
411,00
050 Worms + Alzey + Ried
2,19
2,63
88,00
3,07
264,00
2,21
2,65
88,00
3,09
264,00
051 Worms + Ried
1,79
2,15
72,00
2,51
216,00
1,80
2,16
72,00
2,52
216,00
052 Worms + Alzey
1,87
2,24
74,00
2,62
225,00
1,90
2,28
76,00
2,66
228,00
053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
1,96
2,35
78,00
2,74
234,00
2,01
2,41
80,00
2,81
240,00
054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
1,74
2,09
70,00
2,44
210,00
1,78
2,14
72,00
2,49
213,00
061 Mainz + Bingen + Ingelheim
2,91
3,49
116,00
4,07
348,00
3,02
3,62
120,00
4,23
363,00
Montag–Freitag
2+3 Zusatzfarben
sw
je
mm
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
je
mm3)
Mindestaufschlag4)
063 Hauptstädte Kombination
Mainz (110) + Wiesbaden (200)
064 Mainz + Mainz-Spitze
4,71
2,77
5,46
3,32
150,00
110,00
6,59
3,88
564,00
333,00
4,96
2,89
5,75
3,47
158,00
116,00
6,94
4,05
594,00
348,00
065 Mainz + Bingen + Ingelheim +Alzey
3,56
4,27
142,00
4,98
426,00
3,70
4,44
148,00
5,18
444,00
066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze
3,54
4,25
142,00
4,96
426,00
3,66
4,39
146,00
5,12
438,00
140 Bingen + Ingelheim
1,09
1,31
44,00
1,53
132,00
1,12
1,34
44,00
1,57
135,00
110 Mainz
2,29
2,66
74,00
3,21
276,00
2,39
2,77
76,00
3,35
288,00
120 Worms
1,38
1,66
56,00
1,93
165,00
1,41
1,69
56,00
1,97
168,00
125 Ried
0,82
0,98
32,00
1,15
99,00
0,83
1,00
34,00
1,16
99,00
130 Alzey
1,02
1,22
40,00
1,43
123,00
1,04
1,25
42,00
1,46
126,00
141 Bingen
0,82
0,98
32,00
1,15
99,00
0,83
1,00
34,00
1,16
99,00
151 Ingelheim
0,71
0,85
28,00
0,99
84,00
0,72
0,86
28,00
1,01
87,00
160 Bad Kreuznach
0,90
1,08
36,00
1,26
108,00
0,91
1,09
36,00
1,27
108,00
200 Wiesbaden
2,89
3,35
92,00
4,05
348,00
3,04
3,53
98,00
4,26
366,00
510 Main-Spitze
0,99
1,19
40,00
1,39
120,00
1,02
1,22
40,00
1,43
123,00
Ausgabe
sw
1 Zusatzfarbe
Samstag
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
Einzelausgaben:
Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de
1
2)
Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rhein-main-presse.de
) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2 + 3 Zusatzfarben = 300 mm.
3
) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (3).
Berechnung: s/w-Ortspreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag.
4
) Angebot gilt nicht für überregionale Markenartikel, Industrie und Dienstleistungen.
5
) Nur mittwochs und samstags belegbar.
6
Ortspreise
Rubriken
Mo–Fr/Sa
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Abweichende Ortspreise für Stellenanzeigen Mo.–Fr. und Sa. inkl. Internet1)
22/23
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm
Der mm-Preis gilt sowohl für Schwarz/weiß- als auch für Farbanzeigen.
Keine Mindestgröße bei Farbanzeigen im Stellenmarkt.
Montag–
Freitag
Samstag
Montag–
Freitag
je mm
je mm
Samstag
je mm
je mm
11,59
11,99
004 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE2)
8,07
8,48
110 Mainz
2,65
2,77
120 Worms
1,66
1,69
031 Rheinland-Pfalz Kombination
5,01
5,19
125 Ried
0,98
1,00
041 Hessen Kombination
4,05
4,22
140 Alzey
1,22
1,25
043 Wiesbaden + Main-Spitze
4,06
4,19
141 Bingen
0,98
1,00
050 Worms + Alzey + Ried
2,63
2,65
151 Ingelheim
0,85
0,86
051 Worms + Ried
2,15
2,16
160 Bad Kreuznach
1,08
1,09
052 Worms + Alzey
2,24
2,28
200 Wiesbaden
3,35
3,53
053 Alzey + Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
2,35
2,41
510 Main-Spitze
1,19
1,22
054 Bingen + Ingelheim + Bad Kreuznach
2,09
2,14
061 Mainz + Bingen + Ingelheim
3,49
3,62
063 Hauptstädtekombination Mainz (110) + Wiesbaden (200)
5,46
5,75
064 Mainz + Main-Spitze
3,32
3,47
065 Mainz + Bingen + Ingelheim + Alzey
4,27
4,44
066 Mainz + Bingen + Ingelheim + Main-Spitze
4,25
4,39
140 Bingen + Ingelheim
1,31
1,34
Ausgabe
Ausgabe
Kombinationen
Einzelausgaben
005 RHEIN MAIN PRESSE plus 2)
Ortspreis für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus
dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung.
) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen
Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de
1
) Nur mittwochs und samstags belegbar.
2
Abweichende Ortspreise für Rubrikenmärkte
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite = 3.360 mm, Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm
KFZ1)-, Hobby-, Mini- u. Technik-Markt,
Freizeit u. Wochenende (Erscheinungstag nur freitags)
Montag–Freitag
Ausgabe
sw
1 Zusatzfarbe
Samstag
2+3 Zusatzfarben
sw
1 Zusatzfarbe
2+3 Zusatzfarben
je
mm
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
je
mm
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
002 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE
5,57
6,46
178,00
7,80
669,00
5,66
6,57
182,00
7,92
678,00
032 Rheinland-Pfalz-Kombination
+ Main-Spitze + Ried
3,50
4,06
112,00
4,90
420,00
3,53
4,09
112,00
4,94
423,00
042 Hessen-Kombination
ohne Ried
3,16
3,67
102,00
4,42
378,00
3,24
3,76
104,00
4,54
390,00
2+3 Zusatzfarben
sw
je
mm2)
je
mm
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
5,66
6,57
182,00
7,92
678,00
6,60
7,66
212,00
9,24
792,00
Treffpunkt u. Reise Journal inkl. Internet1)
Montag–Freitag
Ausgabe
003 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE
Treffpunkt
007 Gesamtausgabe RHEIN MAIN PRESSE PLUS
Reise Journal
sw
je
mm
1 Zusatzfarbe
je
mm2)
Mindestaufschlag3)
Samstag
Mindestaufschlag3)
Erscheinungsweise
nur samstags
1 Zusatzfarbe
Ortspreise für direkt abgewickelte Aufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung. Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
) Inklusive Internetveröffentlichung auf den Websites der jeweiligen Zeitungstitel sowie unter www.rheinmainclick.de
1
) Mindestgröße für 1 Zusatzfarbe = 200 mm, für 2 + 3 Zusatzfarben = 300 mm.
2
) Mindestaufschlag bei Nichterreichen der Mindestgrößen (2).
Berechnung: s/w-Ortspreis * Zahl der Spalten * Höhe in mm + Mindestaufschlag.
3
Ortspreise
Rubriken
Mo–Fr/Sa
2+3 Zusatzfarben
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
24/25
Das Produkt „extra“ mit den
wechselnden Themenschwerpunkten Sport, Familie, Gesundheit
und Wissen erscheint einmal
monatlich im Zeitungshalbformat
in allen Tageszeitungen der
Rhein Main Presse.
neun tage tipps und termine
Das Veranstaltungsmagazin der Rhein Main Presse erscheint
jeden Freitag als Beilage in der Tageszeitung
Ausgaben pepper Wiesbaden
Mainz/Rüsselsheim
Worms/Alzey/Ried
Bad Kreuznach/Bingen/Ingelheim
Gesamtausgabe
extra
557
558
555
556
550
Idstein
547/557
Verbreitungsgebiet:
547
548
545
546
540
Bad Schwalbach
Taunusstein
Wiesbaden Hofheim
Eltville
Ingelheim
546/556
Technische Angaben
pepper
Mainz
Rüsselsheim
548/558
Bingen
Bad Kreuznach
extra
Erscheinungsweise:
Anzeigenschluss:
Wöchentlich freitags
Freitag der Vorwoche
Satzspiegel:
Spaltenbreite: Ansprechpartner: 231 mm breit, 325 mm hoch, 1 Seite = 1.625 mm
45 mm breit, 5 Spalten
Christian Becker · Telefon (0 61 31) 48-47 27 Telefax 48-47 24 · E-Mail: [email protected]
Kirn
Monatlich (s. unten)
1 Woche vor Erscheinen (Mittwoch 17.00 Uhr)
Oppenheim
Bad Sobernheim
Akzey
545/555
Preise pepper und extra
Alle Preise in Euro, zzgl. MwSt.
Bürstadt
Worms
Lampertheim
Farbpreise je mm
s/w-mm-Preis
Ausgaben
extra pepper
1 Zusatzfarbe
2 + 3 Zusatzfarben
Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis Grundpreis Ortspreis
547
557
Wiesbaden
3,31
2,82
3,97
3,38
4,64
3,95
548
558
Mainz/Rüsselsheim
2,75
2,34
3,30
2,81
3,85
3,28
545
555
Worms/Alzey/Ried
1,81
1,54
2,17
1,85
2,54
2,16
546
556
Bad Kreuznach/
Bingen/Ingelheim
1,55
1,32
1,85
1,58
2,17
1,85
4,81
4,09
5,77
4,91
6,74
5,73
Kombinationen:
–
552 557 + 558
–
554
555 + 556
1,89
1,61
2,27
1,93
2,64
2,25
540
550
Gesamtausgabe
5,48
4,66
6,57
5,59
7,67
6,52
Erscheinungstermine 2009 extra
(Änderungen vorbehalten)
07.01.2009
04.02.2009
04.03.2009
01.04.2009
06.05.2009
03.06.2009
01.07.2009
05.08.2009
02.09.2009
07.10.2009
04.11.2009
02.12.2009
Hochheim
Rüdesheim
Gesundheit
Wissen
Sport
Familie
Gesundheit
Wissen
Sport
Familie
Gesundheit
Wissen
Sport
Familie
Sonderwerbeformen extra:
Informationen über feste Anzeigenplatzierungen
auf bestimmten Seiten (auch Sonderformate möglich) oder das Sponsoring einzelner Rubriken oder
Themen auf Anfrage.
(Ansprechpartner siehe Seite 24)
pepper/
extra
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Sonderformen / -Platzierungen
26/27
Satzspiegel: 480 mm hoch, 325 mm breit, 1 Seite 3.360 mm
Anzeigenspalten: Breite 45 mm, Anzahl 7
Textspalten: Breite 43 mm, Anzahl 7
Alle Ausgaben
Umrechnungsfaktor: 1,0
Anmerkung zur Berechnung
Mindestgröße
Maximalgröße
Gestaltete Anzeige im
Anzeigenteil, schwarzweiß
1 Spalte /
10 mm hoch
7 Spalten /
480 mm hoch
Farbanzeigen im
Anzeigenteil
1 Spalte /
10 mm hoch
7 Spalten /
480 mm hoch
Unter 200 mm bei 1 ZF bzw. 300 mm bei 2+3 ZF wird ein Mindestaufschlag auf den
jeweiligen mm-sw-Preis berechnet. Darüber gilt jeweils der Farb-mm-Preis.
Texteilanzeigen
1 Spalte /
20 mm hoch
2 Spalten /
100 mm hoch
Berechnung zum Preis für Textteilanzeigen lt. allgemeiner Preisliste.
Anzeige muss mindestens von 3 Seiten an einen redaktionellen Text grenzen.
Blatthohe Anzeigen
auf Textseiten
2 Spalten /
480 mm hoch
5 Spalten /
480 mm hoch
Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste.
Blattbreite Anzeigen
auf Textseiten
7 Spalten /
100 mm hoch
7 Spalten /
380 mm hoch
Ein Textanschluss kann nur bis zu einer Höhe von 380 mm
ermöglicht werden. Anzeigenformate über 450 mm werden
mit der vollen Satzspiegelhöhe berechnet.
800 mm
6 Spalten /
380 mm hoch
Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste.
1.000er-Format
4 Spalten /
250 mm hoch
4 Spalten /
250 mm hoch
Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste.
Panorama-Anzeigen
auf Textseiten
1/3 Seite über
2 Blattbreiten
2 Seiten über
2 Blattbreiten
Satzspiegel 480 x 675 mm, Anzeigenschluss/Rücktrittsrecht/
Druckunterlagen-Lieferung: 3 Tage vor Erscheinen,
Berechnung: 2 Blattbreiten und Bundsteg = 15 Anzeigenspalten.
5 Spalten /
380 mm hoch
9 Spalten /
380 mm hoch
Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste.
Anzeigenschluss/Rücktrittsrecht/DruckunterlagenLieferung: 3 Tage vor Erscheinen, Berechnung inkl. Bundsteg
Festformat:
82 mm breit
30 mm hoch
Festformat:
82 mm breit
30 mm hoch
Festpreis, unterschiedlich nach belegten Ausgaben.
Eckfeld-Anzeigen
auf Textseiten
Tunnelanzeigen im
Anzeigen- und Textteil
Titelkopf-Anzeigen
Inselanzeigen
im Anzeigenteil
L-Anzeige
Satelliten-Anzeigen
im Anzeigenteil
alle Formate möglich
800 mm
1 Spalte /
10 mm hoch
Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste.
4 Spalten /
240 mm hoch
Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste.
–
Berechnung zum mm-Preis lt. allgemeiner Preisliste.
Anzeigenstrecken
4 Seiten
–
Mindestens 4 aufeinanderfolgende, ganzseitige Anzeigen
eines Kunden. Anzeigenschluss 3 Werktage vor Erscheinen.
4 Seiten 35% Rabatt; 6 Seiten 40% auf allgemeine
Preisliste. Ab 8 Seiten Einzelkalkulation möglich.
Flying Page
2 Seiten
–
Berechnung zum 1,5-fachen Seitenpreis lt. allgemeiner Preisliste.
Vorder- und Rückseite bedruckt.
Nur bei Vordruck möglich.
Anzeigenfeld im täglichen
Kreuzworträtsel
Festformat:
100 mm breit
37 mm hoch
–
Belegbare Ausgaben und Preise auf Anfrage
Börsenkasten-Anzeigen
1 Spalte /
60 mm hoch
2 Spalten /
60 mm hoch
Belegbare Ausgaben und Preise auf Anfrage
Sonderformen /
Platzierungen
Sonderver­öffentlichungen
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Sonderveröffentlichungen Rhein Main Presse 2009 in allen Ausgaben
Titel
Erscheinungstag
Anzeigenschluss
Aus- und Weiterbildung
27.01.09
20.01.09
Neuwagen unter 15.000 Euro
28.01.09
21.01.09
10.02.09
03.02.09
Bauen & Wohnen
11.03.09
04.03.09
Gesund leben
13.03.09
06.03.09
Wir heiraten
17.03.09
10.03.09
Garten & Balkon
24.03.09
17.03.09
Formel 1
27.03.09
20.03.09
Helfer in schweren Stunden/Grabpflege
31.03.09
24.03.09
Cabriolet, Offroad, Zweiräder
03.04.09
27.03.09
Freizeit-Kompass
04.04.09
27.03.09
Küchenträume
08.04.09
01.04.09
Energie
07.04.09
31.03.09
Auto-Report
15.04.09
08.04.09
Fashion
22.04.09
06.04.09
Lebensfreude
28.04.09
21.04.09
Das Wein-Blatt
06.05.09
29.04.09
Bauen & Wohnen
13.05.09
06.05.09
08.07.09
24.06.09
25.08.09
18.08.09
Bauen & Wohnen
02.09.09
26.08.09
Garten & Balkon
15.09.09
08.09.09
Auto-Report
25.09.09
11.09.09
Fashion
23.09.09
07.09.09
Das Wein-Blatt
07.10.09
30.09.09
Bauen & Wohnen
21.10.09
14.10.09
Helfer in schweren Stunden /
Stille Tage des Gedenkens
23.10.09
16.10.09
Vorsorgen und Versichern
27.10.09
20.10.09
Wellness
13.10.09
06.10.09
Mit dem Auto sicher durch den Winter
03.11.09
27.10.09
Lebens-Freude
17.11.09
10.11.09
28/29
Januar
Februar
Nutzfahrzeuge
März
April
Mai
Juli
Rätselmagazin
August
Aus- und Weiterbildung
September
Oktober
November
Änderungen und Erweiterungen vorbehalten
Sonderformen/
Platzierungen
Sonderver­öffentlichungen
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Prospektbeilagen – Grundpreis/Ortspreis
Preis je 1.000 Exemplare
30/31
bis 20 g
bis 25 g
bis 30 g
bis 35 g
bis 40 g
bis 45 g
bis 50 g
je weitere 10 g
Grundpreis
94,00
101,50
109,00
117,00
124,50
132,00
139,50
5,50
Ortspreis
80,00
86,50
93,00
99,50
106,00
112,50
119,00
5,00
Preise sind nicht abschlussfähig. Alle Preise in Euro zzgl. MwSt.
Grundpreis für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes.
Ortspreis für direkt abgewickelte Beilagenaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung.
elegungsmöglichkeiten montags–samstags: Beilagenaufträge können in allen
B
Einzelausgaben und Kombinationen der Rhein Main Presse ausgeführt werden.
Teilbelegungen auf Anfrage.
Ausgaben:
Technische Voraussetzungen:
1. Format
indestformat: DIN A 6 (105 x 148 mm), Maximalformat: Höhe 350 x Breite 240 mm
M
Der geschlossene Rücken bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden.
Die Distanz vom Rücken (Falz) aus darf also nicht mehr als 240 mm betragen.
2. Einzelblätter
F ormat DIN A 6 Papiergewicht mind. 170 g/m2. Format größer als DIN A 6 bis
DIN A 4. Flächengewicht mind. 120 g/m2. Größere Formate Papiergewicht mind.
60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A 4 (210 x 297 mm) zu falzen.
3. Mehrseitige Beilagen
B
eilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von
8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von
mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.
4. Falzarten
Beilagenauflage
Montag–Freitag
Samstag
217.400
251.200
Alzey
12.600
13.800
Bad Kreuznach
11.800
12.900
Bingen
10.200
11.400
Gesamtauflage
Ingelheim
7.700
8.400
Main-Spitze
11.600
12.800
Mainz
60.300
71.100
7.000
7.200
Wiesbaden
76.200
92.100
Worms
20.000
21.500
Ried
G
efalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein.
Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A 5 (148 x 210 mm) sollten den Falz
an der langen Seite aufweisen.
5. Beschnitt
A
lle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dür
fen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer oder Klebereste aufweisen.
Beilagen sind für uns kostenfrei anzuliefern. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die
Anzahl der gelieferten Prospekte zu überprüfen.
6. Anlieferungszustand
Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu frische
Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elektrostatisch aufgeladene
oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit
umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit
verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
7. Lagenhöhen
Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 100 mm aufweisen.
8. Palettierung
Jede Palette deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte kennzeichnen. Die
Palettenkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name der Beilage,
Erscheinungstag, Objekt, Anzahl der Exemplare je Palette.
9. Annahme
Beilagen, die nicht genau zugeordnet werden können, werden abgelehnt. Dies gilt
insbesondere bei Post/Kurier-Anlieferungen. Die zusätzlichen Kosten gehen dabei zu
Lasten des Versenders.
10. Lieferschein
Beilagen ohne Lieferschein werden nicht angenommen.
Versandanschrift:
Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG,
Industriegebiet Mombach, Sauerwiese 1, 55120 Mainz
Bitte beachten Sie:
- Preise für Ankündigungsanzeige zu Ihrer Prospektbeilage auf Anfrage.
- Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 %.
- Anlieferungstermin: spätestens 3 Werktage vor Beilegung.
- Anlieferung: Montag bis Freitag von 08.00 bis 14.30 Uhr
- Mehrfachbelegung – nebeneinander bzw. ineinander – grundsätzlich vorbehalten.
Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
- Letzter Rücktrittstermin: 4 Wochen vor Beilegung. Bei späterer Stornierung werden
25 % des Auftragswertes berechnet.
- Prospektbeilagenmuster: Anlieferung bis spätestens 8 Tage vor Erscheinungstermin.
Prospekt-Zustellung an Nichtabonnenten-Haushalte
Preis je 1.000 Exemplare
bis 20 g
bis 30 g
bis 40 g
bis 50 g
bis 60 g
bis 70 g
bis 80 g
bis 90 g
bis 100 g
Grundpreis
50,50
55,00
59,00
63,00
67,00
72,00
76,00
80,00
84,00
Ortspreis
43,00
46,50
50,00
53,50
57,00
61,00
64,50
68,00
71,50
Preise sind nicht abschlussfähig. Alle Preise in Euro zzgl. MwSt.
Grundpreis für eingetragene Werbeagenturen sowie Inserenten außerhalb des Verbreitungsgebietes.
Ortspreis für direkt abgewickelte Prospektaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet, keine Mittlervergütung.
Der Verlag garantiert eine Zustellquote von mindestens 90% der erreichbaren, privaten Nichtabonnenten-Haushalte.
Propektbeilagen
Media-Analyse
Höhere
Gewichte
auf
Anfrage
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Ergebnisse der Media-Analyse 2008 für die Gesamtausgabe der Rhein Main Presse
32/33
Die Rhein Main Presse erreicht täglich insgesamt 550 Tsd. Leser. Davon sind 520 Tsd. Leser innerhalb des Verbreitungs­
gebietes (ab 14 Jahren). Dies entspricht einer Gesamtreichweite von 46,2% der Bevölkerung.
Reichweiten geben an, wie viel Prozent einer Bevölkerungsgruppe von der Rhein Main Presse erreicht werden.
Bevölkerungsstruktur im
RMP Verbreitungsgebiet
Basis
Geschlecht
Männer
Frauen
Altersgruppen
14–29 Jahre
30–49 Jahre
50–69 Jahre
70 Jahre und älter
Haushalts-Netto-Einkommen
bis unter 2.000 Euro
2.000 bis unter 2.500 Euro
2.500 bis unter 3.000 Euro
3.000 Euro und mehr
Beruf
Selbständige, freie Berufe, Landwirte
einfache/mittlere Angestellte, Beamte
qualifizierte Angestellte, Beamte geh. Dienst
Leitende Angestellte, Beamte i. h. Dienst
Arbeiter, nie berufstätig gewesen
100%
absolut
(Mio.)
0,52
100%
Reichweite
in %
46,2%
0,54
0,58
48%
52%
0,25
0,27
48%
52%
45,6%
46,7%
0,22
0,39
0,34
0,17
20%
35%
30%
15%
0,05
0,17
0,19
0,10
10%
33%
37%
20%
24,5%
43,9%
56,4%
59,6%
0,45
0,20
0,14
0,33
40%
18%
12%
29%
0,19
0,09
0,06
0,17
37%
18%
12%
32%
42,2%
46,6%
47,1%
51,0%
0,09
0,28
0,27
0,06
0,41
8%
25%
24%
6%
37%
0,05
0,14
0,14
0,04
0,15
9%
26%
28%
8%
29%
53,2%
48,2%
52,8%
65,4%
36,1%
absolut
in %
1,12
Bevölkerungsstruktur im
RMP Verbreitungsgebiet
Ausbildung
Schüler/Volks-/Hauptschulabschluss
weiterführende Schule ohne Abitur, mittlere Reife
Fach-/Hochschulreife ohne Studium
Fach-/Hochschulreife mit Studium
Wohnungsart
im eigenen Haus
in eigener Eigentumswohnung
zur Miete, zur Untermiete
Anschaffungen der letzten 12 Monate
Motor-Fahrzeuge
Einrichtungsgegenstände
Geräte der Unterhaltungselektronik
Computer/Computerausstattung
Heimwerker-/Gartenbedarf
Haushaltswaren
Art des Urlaubs in den letzten 1–2 Jahren
Bade-/Sonnenurlaub
Wellness-/Fitnessurlaub
Skiurlaub/Wintersport
Städtereisen
Urlaub auf dem Land/Bauernhof
Wanderurlaub
Trekkingurlaub
Kreuzfahrt
Leser der
Rhein Main Presse
absolut
in %
absolut
(Mio.)
0,81
0,48
0,18
0,18
49%
29%
11%
11%
0,55
0,08
0,50
in %
Leser der
Rhein Main Presse
in %
Reichweite
in %
0,32
0,24
0,08
0,09
44%
32%
11%
13%
38,9%
49,4%
44,3%
53,0%
49%
7%
45%
0,31
0,04
0,18
59%
7%
34%
56,0%
48,1%
35,2%
0,12
0,27
0,23
0,22
0,29
0,43
11%
24%
21%
20%
26%
38%
0,06
0,12
0,10
0,11
0,13
0,19
12%
23%
20%
21%
26%
37%
50,2%
43,6%
44,9%
49,7%
46,6%
44,9%
0,53
0,07
0,09
0,23
0,06
0,11
0,01
0,02
47%
6%
9%
20%
6%
10%
1%
1%
0,23
0,04
0,05
0,12
0,03
0,06
0,00
0,01
44%
7%
9%
23%
6%
12%
1%
2%
43,5%
54,1%
48,1%
53,1%
48,0%
57,2%
49,8%
60,6%
Lesebeispiel: 46,2% der Gesamtbevölkerung im Verbreitungsgebiet werden von der Rhein Main Presse erreicht.
Von den Angehörigen der einkommensstärksten Gruppe mit einem Haushaltsnettoeinkommen ab 3.000 € erreicht die Rhein Main Presse 51,0%.
Die ag.ma (Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse) ist ein Verein, der für die werbungtreibende Wirtschaft gegründet wurde. Die ag.ma
erforscht in ihrer Media-Analyse, wie Verbraucher die gesamte Palette der Mediengattungen, darunter die Tageszeitungen, nutzen. Die
Media-Analyse gilt als Standardwährung in der Werbeträger-Forschung.
Propektbeilagen
Media-Analyse
Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Kaufkraft-Analyse
34/35
Die Kaufkraft im Verbreitungsgebiet
der Rhein Main Presse liegt über
dem Bundesdurchschnitt.
Kaufkraftkennziffer
Quelle: infos GEOdaten 2008
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Daher finden Sie rheinmainclick auch auf www.main-rheiner.de, www.allgemeinezeitung.de, www.wormser-zeitung.de und allen anderen Diensten der Rhein Main
Presse. Des Weiteren ist rheinmainclick auf vielen Städteseiten der Region sowie bei
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(Aschaffenburg), RheinMainMedia (Frankfurter Neue Presse) und die Zeitungsgruppe
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Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
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www.allgemeine-zeitung.de
www.wiesbadener-kurier.de
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Regional:
36/37
www.wiesbadener-tagblatt.de
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Ortspreise gelten für direkt abgewickelte Aufträge von Interessenten aus dem Verbreitungsgebiet.
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Preisliste Nr. 37, gültig ab 1. Januar 2009 [Erscheinungsort Mainz/Wiesbaden, Nielsen IIIa]
Geschäftsbedingungen
38/39
Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste, die Allgemeinen und Zusätzlichen
Geschäftsbedingungen des Verlages an. Die Zusätzlichen Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten
Bedingungen von den Allgemeinen oder Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages ab, so gelten die
Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch
den Verlag schriftlich widerspricht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die
Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer
Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist
im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1
genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten
Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber
unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in
Anzeigenmillimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern,
bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so
rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann,
wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik
abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen
angrenzen.
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche
vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und
Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich
gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden.
Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder
Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist
der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der
Verlag unverzüglich Ersatz an.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem
Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf
dem normalen Postweg weitergeleitet.
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt
sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten,
sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden
nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall
vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur
Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Als Gerichtsstand gilt Mainz vereinbart, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte
Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
b) Für Fehler, die durch undeutliche Schrift des Auftraggebers entstanden sind, ebenso bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, Termin- oder Ausgabenänderungen und Textkorrekturen haftet der Verlag nicht.
Abbestellungen sind schriftlich zu übermitteln. Bei Abbestellung einer gesetzten Anzeige werden die Satzkosten
berechnet. Der Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholung von
lnsertionen der gleiche Fehler unterläuft, ohne dass zuvor nach Erst­erscheinen der fehlerhaften Insertion eine
sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt war.
c) Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons­tige Verordnungen verstößt. Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die
geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irre­geführt oder getäuscht wird. Der
Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion
zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen
Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den
Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche
gegen den Verlag zu.
d) Sind etwaige Mängel bei den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Druckunterlagen nicht sofort
erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei
ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. Das gleiche gilt bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen, wenn
der Werbungtreibende nicht vor Drucklegung der nächstfolgenden Anzeige auf den Fehler hinweist. Der
Vergütungsanspruch des Verlages bleibt unberührt.
e) Der Verlag lehnt eine Rechnungsminderung ab, wenn Platzierungsvorschriften des Auftraggebers eine einwandfreie Druckwiedergabe der Anzeige nicht gewährleisten.
Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck
der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß,
in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene
Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für
die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden
wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt.
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von
Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem
Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt.
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang
von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung
für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm
innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche
Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach
Veröffentlichung der Anzeige übersandt.
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist
zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann
bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch
während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen
stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des
Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein
Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages
über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte
oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu
tragen.
17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf
Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn
eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die
durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine
Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis
zu 50.000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu
500.000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
f) Bei Rubrikenanzeigen behält sich der Verlag die Wahl der Schrift, der Satzanordnung, der Umrandung und der
Platzierung vor. Bei Fließsatzanzeigen ist der Verlag berechtigt, ohne besondere Rückfrage beim Auftraggeber
die Anzeigen in das Internet-Angebot des Verlages zu stellen. Zusätzliche Kosten entstehen dem Auftraggeber
in diesem Fall nicht. Belege nur bei Formatanzeigen. Der Verlag behält sich vor, die Veröffentlichung von
Sammelanzeigen auch als Beilagen abzulehnen.
g) Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte
Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von
­Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen
nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben.
h) Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.
i) Anzeigenabschlüsse sind in einer Ausgabe zu erfüllen. Für Anzeigen in anderen Ausgaben besteht kein
Anspruch auf den vereinbarten Nachlass. Ansprüche auf rückwirkenden Nachlass bestehen nur, wenn zumindest ein Grundabschluss getätigt wurde. Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht
innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.
j) Eine Provision wird nur an die vom Verlag anerkannten Werbungsmittler vergütet. Voraussetzung ist, dass der
Auftrag unmittelbar vom Werbungsmittler erteilt wird und Texte bzw. Druckunterlagen auch von ihm geliefert
werden. ­– Für Eigenanzeigen und für Anzeigen, die zum Ortspreis berechnet werden, sowie für Anzeigen zum
Ortspreis ohne Nachlass erhalten Werbungsmittler keine Provision. – Werbungsmittler erhalten Provision für
diese Anzeigen, wenn sie zum Grundpreis berechnet werden.
k) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von
Schadensersatz, insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig
veröffentlichte Anzeigen und Beilagen geleistet.
l) Anzeigenpreisänderungen werden mit Bekanntgabe auch für laufende Aufträge wirksam.
m) Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis
irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte
Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der
Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird,
wird dieses gesondert berechnet.
n) Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen,
Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als
vertraulich bezeichnet werden, vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein
bekannt geworden. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet.
Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das
Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter
und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der
Leistungserbringung verarbeiten.
o) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.
p) Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung
findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei
Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung
eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schriftlicher Nachweis einer mehr als 50-%igen
Kapitalbeteiligung erforderlich.
q) Der Verlag ist berechtigt, in der Zeitung erscheinende Anzeigen in die Online-Dienste des Verlages und
ggf. seiner Online-Kooperationspartner einzustellen. Die Dauer der Online-Veröffentlichung kann vom Verlag
festgelegt werden.
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1)
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48-47 79
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