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AMTSBLATT der Stadt Mönchengladbach Jahrgang 29 15. Januar 2003 Nr. 1 Die Oberbürgermeisterin gibt bekannt: Bebauungspläne werden rechtskräftig: Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2002 aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NW. S. 245), und des § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850), folgende Bebauungspläne als Satzung beschlossen: I. Bebauungsplan Nr. 388 / V (Deckblatt zum BP Nr. 149 / V) Der Bebauungsplan Nr. 388 / V bezieht sich auf ein Gebiet im Stadtbezirk Neuwerk, nordöstlich der Straße L 390, zwischen Neersbroicher Straße und Kannenhofer Weg (siehe Abbildung). II.Bebauungsplan Nr. 533 / VIII Der Bebauungsplan Nr. 533 / VIII bezieht sich auf ein Gebiet im Stadtbezirk Odenkirchen, beiderseits der Straße Wetschewell (siehe Abbildung). III.Bebauungsplan Nr. 603 / VI (Deckblatt zum BP Nr. 25/VI) Der Bebauungsplan Nr. 603 / VI bezieht sich auf ein Gebiet im Stadtbezirk Rheydt-West, Gebiet südlich und westlich der Mathildenstraße (siehe Abbildung). Bekanntmachungsanordnung Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Beschluss des Rates hiermit ortsüblich bekanntgemacht. Die vorgenannten Bebauungspläne werden mit den Begründungen vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab zu jedermanns Einsicht im Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Rathaus Rheydt, Eingang G, III. Obergeschoss, Zimmer Nr. 3041 (Bebauungspläne Nrn. 533 / VIII und 603 / VI) sowie Zimmer 3050 (Bebauungsplan Nr. 388 / V) während der Dienststunden; und zwar vormittags: Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr 1 und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, bereitgehalten. Jedermann kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl.I S.2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB: „(3) Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.“ „(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.“ Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27. August 1997 (BGBl.I S.2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850) auf § 215 Abs. 1 BauGB: „(1) Unbeachtlich (für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes und der Satzungen nach BauGB) sind 1. eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 2.Mängel der Abwägung, wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in den Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung (Bebauungsplan) schriftlich gegenüber der Gemeinde (Stadt Mönchengladbach Fachbereich für Stadtentwicklung und Planung) geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.“ Hinweis gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666); zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NW. S. 245). „Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn 2 a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“ Mit dieser Bekanntmachung treten die Bebauungspläne Nrn. 388 / V, 533 / VIII und 603 / VI gemäß § 10 BauGB in Kraft. Mönchengladbach, den 20. Dezember 2002 Monika Bartsch Oberbürgermeisterin Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Festsetzungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch Der Planungs- und Bauausschuss hat durch Dringlickeitsentscheidung folgenden Beschluss gefasst: „Nach Anhörung der Bezirksvertretung Giesenkirchen fasst der Planungs- und Bauausschuss folgenden Beschluss: Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850): 1. die Aufhebung des Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Baugesetzbuch für das Gebiet im Stadtbezirk Giesenkirchen, Bereich südlich der Honschaft Schelsen, An der Neuenhover Landwehr, Gemarkung Schelsen, Flur 11, Flurstück Nr. 58 (Beratungsvorlage 458/02); 2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Baugesetzbuch für den Bereich im Stadtbezirk Giesenkirchen, Gebiet südlich der Honschaft Schelsen; und zwar nördlich 140 m parallel zur 110 KVLeitung, östlich parallel zur Kreisstraße 29 und dem Wirtschaftsweg nach Schlich, südlich und westlich bis zur Stadtgrenze. Schelsen durch Erhaltung des Landschaftsbildes, Verhinderung von künstlichen Masten in einer flachen agrarischen Struktur, Verhinderung von Emissionen durch Windenergieanlagen“. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser Beschluss ortsüblich bekannt gemacht. Der vorstehende Beschluss dient zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung des vorbezeichneten Gebietes. Mönchengladbach, den 20. Dezember 2002 Monika Bartsch Oberbürgermeisterin Planungsziele: Sicherung des landwirtschaftlich geprägten Bereiches südlich von 3 Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung zur Jahresrechnung 2001 Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am 18. Dezember 2002 gemäß § 94 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Jahresrechnung 2001 folgenden Beschluss gefasst: „Der Rat stellt fest, dass die Jahresrechnung der Stadt Mönchengladbach des Haushaltsjahres 2001 die Finanzvorgänge richtig wiedergibt und erteilt gemäß § 94 GO der Oberbürgermeisterin zur Jahresrechnung 2001 Entlastung.“ Die Jahresrechnung 2001 weist u. a. folgende Ergebnisse aus: 1. Bereinigte Solleinnahmen 1.1 Verwaltungshaushalt 1.2 Vermögenshaushalt Insgesamt 1.176.618.459,82 DM 125.681.062,13 DM 1.302.299.521,95 DM 2. Bereinigte Sollausgaben 2.1 Verwaltungshaushalt 2.2 Vermögenshaushalt Insgesamt 1.327.228.551,39 DM 125.681.062,13 DM 1.452.909.613,52 DM 3. Soll-Fehlbetrag (Verwaltungshaushalt) 150.610.091,57 DM 4. Haushaltseinnahmereste (Vermögenshaushalt) 124.800.410,44 DM 5. Haushaltsausgabereste 5.1 Verwaltungshaushalt 5.2 Vermögenshaushalt Insgesamt 6.761.518,53 DM 101.629.298,73 DM 108.390.817,26 DM Die Jahresrechnung, der Rechenschaftsbericht und der Schlussbericht zur Jahresrechnung 2001 (allgemeiner Berichtsband) liegen in der Zeit vom 17.01.2003 24.01.2003 im Rechnungsprüfungsamt, Verwaltungsgebäude Wilhelm-Strauß-Str. 49, 41236 Mönchengladbach, Zimmer 34, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Mönchengladbach, den 02. Januar 2003 Monika Bartsch Oberbürgermeisterin Öffentliche Zustellung der Wahlleiterin der Stadt Mönchengladbach über die Ersatzbestimmung für ein ausgeschiedenes Mitglied der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Neuwerk. Gem. den Vorschriften des Landeszustellungsgesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 23.07.1957 (GV NW 1957, S. 213). Frau Irmgard Meurer, Mitglied der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Neuwerk, hat am 12.12.2002 auf ihr Mandat verzichtet. Die kubanische Staatsangehörige Miriam HURTADO HERNANDEZ, zuletzt wohnhaft Zillkeshütte 9 in 41066 Mönchengladbach, wird hiermit aufgefordert, bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach, Ausländerbehörde, Rathaus Rheydt, Eing. F, Zimmer 253, die Ordnungsverfügung v. 27.12.2002 abzuholen oder darin Einsicht zu nehmen. Herr Geburtsjahr Geburtsort Wohnort Wilhelm Reiners 1958 Mönchengladbach 41066 Mönchengladbach in die Bezirksvertretung des Stadtbezirks Neuwerk nach. Die Ordnungsverfügung gilt an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tag des Aushängens der Benachrichtigung bzw. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach zwei Wochen verstrichen sind. Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats vom Zeitpunkt der Veröffentlichung ab Einspruch beim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Abteilung Statistik und Wahlen, Harmoniestraße 25 (Sparkasse), Zimmer 420, eingereicht werden. Sofern der Aushang und die Bekanntmachung im Amtsblatt nicht gleichzeitig erfolgen, gilt die Zustellung als an dem Tag bewirkt, an dem die Zwei-WochenFrist der letzten Veröffentlichung (Aushang der Benachrichtigung oder Bekanntmachung im Amtsblatt) endet. Mönchengladbach, den 2. Januar 2003 Mönchengladbach, den 27.12.2002 Stadt Mönchengladbach 4 Im Auftrag Hermanns Stadtverwaltungsdirektor Öffentliche Zustellung Herrn Julius Csoka, *17.04.1956, letzte bekannte Anschrift 4655 St. Laurent E. Apt. 3, Montreal, Quebec H2 Tl R2, Canada, kann die Rechtswahrungsanzeige der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, Jugendamt, Aktenzeichen 51.55.05.0258, nicht zugestellt werden. Die öffentlich Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957, Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S. 789), angeordnet. Der Empfänger wird hiermit aufgefordert, den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen. Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach Aushang dieser Mitteilung - ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt. Mönchengladbach, den 23.12.2002 Bekanntmachung Als nächster Bewerber aus dem Listenvorschlag der CDU rückt Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung/Ausländerbehörde Stadt Mönchengladbach Die Oberbürgermeisterin Jugendamt Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach -Jugendamt-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art und Umfang der Leistung: Lieferung von Mobiliar Ort der Leistung: städt. Kindertageseinrichtungen Teilung in Lose: 3 Lose Ausführungsfrist: Ende Mai bis Ende Juli 2003 Ablauf der Angebotsfrist: 17.02.2003, 12.00 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Stadt Mönchengladbach, Hauptamt, Weiherstr. 21, Zimmer 20, 41061 Mönchengladbach Zuschlags- und Bindefrist: 31.03.2003 Sicherheitsleistung: keine Sicherheitsleistung: 3% Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort bis 17.02.2003 beim Jugendamt, Aachener Str. 2, 41061 Mönchengladbach, Haupteingang, Zimmer 231. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161 /253359 oder 02161/253378 /Fax-Nr. 02161/253419 angefordert werden. Nähere Auskunft erteilt: Herr Janke, Telefon: 02161/258912 Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Nähere Auskunft erteilt: Frau Schwan, Tel.: 02161/253359 Frau Blinten, Tel.: 02161/253378 Die Oberbürgermeisterin - Jugendamt - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Hochbau-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Erd- und Ausschachtungsarbeiten Die Leistungen umfassen im Wesentlichen: Bodenabschiebung Bodenlagerung, -abtransport und -entsorgung Bodenaushub Gründungsverbesserung Ort der Leistung: Asylbewerbergebäude Haus 1 + 2, Eickener Str. 600 Ausführungsfrist: 24.02. - 04.04.2003 Ablauf der Angebotsfrist: 21.01.2003, 10.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 04.03.2002 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen. Die Submission findet am 21.01.2003, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Entrauchungsanlage Saal und Teilerneuerung der Lüftung Foyer Ort der Leistung: Kaiser Friedrich Halle, Hohenzollernstraße 15, 41061 Mönchengladbach Ausführungsfrist: 30.06.2003 - 22.08.2003 mit einer Unterbrechung wie im L.V. beschrieben Ablauf der Angebotsfrist: 24.02.2003, 10.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 07.04.2003 Sicherheitsleistung: 3% Nähere Auskunft erteilt: Herr Tivas, Telefon: 02161/258987 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 7,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen. Die Submission findet am 24.02.2003, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Verglasungsarbeiten - Jahresvertrag 2003 - 2004 Ort der Leistung: Gebäude der Stadt Mönchengladbach Ausführungsfrist: 01.03.2003 bis 29.02.2004 5 Ablauf der Angebotsfrist: 31.01.2003, 10.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf 14.03.2003 Nähere Auskunft erteilt: Herr Dregger, Telefon: 02161/258945 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen. Die Submission findet am 31.01.2003, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Brandmeldeanlage Ort der Leistung: Kaiser-Friedrich-Halle, Hohenzollernstr. Ausführungsfrist: Ende Juni bis Ende August 2003 Ablauf der Angebotsfrist: 6 06.02.2003, 10.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf: 20.03.2003 Sicherheitsleistung: 3% Nähere Auskunft erteilt: Herr Mentzel, Telefon: 02161/258982 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen. Die Submission findet am 06.02.2003, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art des Auftrages: Bauauftrag Art und Umfang der Leistung: Asphaltarbeiten mit Natursteinrinne 580 m² Tragdeckschicht 150 m³ Schottertragschicht 200 m³ Frostschutzschicht Ort der Leistung: Hans-Klinken-Gasse Ausführungsfrist: 20 Arbeitstage Ablauf der Angebotsfrist: 03.02.2003, 10.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 42 Kalendertage; Ablauf: 17.03.2003 Sicherheitsleistung: 5% Nähere Auskunft erteilt: Herr Syben, Telefon: 02161/259075 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen. Die Submission findet am 03.02.2003, 10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315 statt. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1) VOB/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB). Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Ausschreibung Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßenmanagement -, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung Art und Umfang der Leistung: Gestellung von Toilettenwagen im Stadtgebiet (Öffentliche WC - Anlagen) Ort der Leistung: Stadtgebiet Mönchengladbach Ausführungsfrist: ganzjährig 2003 Ablauf der Angebotsfrist: 13.02.2003, 10.30 Uhr Einzureichen in deutscher Sprache bei: Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse) 3. Obergeschoss, Zimmer 315 Zuschlags- und Bindefrist: 30 Kalendertage; Ablauf 12.03.2003 Nähere Auskunft erteilt: Herr Schmitz, Telefon: 02161/259013 Die Angebotsunterlagen sind erhältlich und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315. Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 /Fax-Nr. 02161/25-8559 / e-mail [email protected] angefordert werden. Die Höhe der Entschädigung für die Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl 310 500 00) zugunsten der Stadtkasse Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen. Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt der Bewerber den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27 VOL/A. Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL) über die Zahlungsweise wird besonders hingewiesen. Zum Nachweis über die Eignung des Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4 VOL/A verlangt. Bei der Eröffnung der Angebote sind die Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht zugelassen (VOL). Die Oberbürgermeisterin - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb - Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2001 Die Gesellschafterversammlung der EWMG - Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH hat am 11. November 2002 den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2001 festgestellt und über die Ergebnisverwendung wie folgt beschlossen: und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Abstoß & Wolters hat am 18. Juli 2002 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: “Wir haben den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der EWMG Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Bilanzverlust 2001 wird aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögend-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses Abstoß & Wolters Der Jahresabschluss 2001, abschließend mit einer Bilanzsumme von 25.769.303,27 DM und die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.168.628,21 DM werden festgestellt. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Quacken Wirtschaftsprüfer Kecker Wirtschaftsprüfer” Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 06. bis 10. Januar 2003 in der Geschäftsstelle der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach mbH, Regentenstraße 21, 41061 Mönchengladbach, Zimmer 211, zur Einsichtnahme aus. Nieland Vorsitzender der Geschäftsführung Einladung Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Mönchengladbach 2 - Rheydt werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung für Freitag, den 14. Februar 2003, 20.00 Uhr in die Gaststätte “Langer”, Inhaber Penna, Ritterstr. 49, Mönchengladbach-Bonnenbroich, eingeladen. Die Jagdgenossen, die an der Teilnahme verhindert sind, können sich nach näherer Maßgabe des § 10 der Satzung durch eine andere, volljährige und geschäftsfähige Person vertreten lassen. Der Vertreter muss sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen. Tagesordnung: 1. Niederschrift der Versammlung vom 25.1.2002, 2. Berichte über die - Tätigkeit des Vorstands - Jahresrechnung 2001/2002 - Rechnungsprüfung - Ausschüttung der Jagdpacht in 2002 3. Entlastung von Vorstand, Geschäftsführer und Kassenprüfern 4. Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2003/2004 5. Wahl eines Rechnungsprüfers 6. Verschiedenes B. Stevens Vorsitzender Einladung Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Mönchengladbach III/2 -Wickrath- werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung für Mittwoch, 22. Januar 2003, 20.00 Uhr in die Gaststätte Haus Eckartz, Mennrath 132, 41179 Mönchengladbach, eingeladen. 7 Tagesordnung 1. Feststellung über die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit 2. Niederschrift über die letzte Jagdgenossenschaftsversammlung 3. Vorlage des Kassenberichts und Entlastung des Vorstandes 4. Bestellung der Rechnungsprüfer 5. Antrag auf Auflösung des Pachtvertrages 6. Verpachtung des Jagdbezirks 1.) Ergänzung des § 7 Genossenschaftsversammlung“Der Bevollmächtigte muss Jagdgenosse sein; eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn ein Jagdgenosse eines seiner Kinder oder Schwiegerkinder mit der Wahrnehmung seiner Interessen durch eine schriftliche Vollmacht beauftragt.” 2.) § 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung: “(4) Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Die von einem Bevollmächtigten vertretene Grundfläche darf einschließlich seiner eigenen Grundfläche ein Drittel der Gesamtfläche des Gebietes der Jagdgenossenschaft nicht überschreiten.” Die 1. Änderung der Satzung wird mit der Genehmigung der Stadt Mönchengladbach in der Zeit 20. Januar bis zum 03. Februar 2003 beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Mönchengladbach, Hauptstraße 168, Zimmer 108, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Mönchengladbach, den 18. Dezember 2002 Kurt Coenen Vorsitzender 7. Verschiedenes Artikel 2 Mönchengladbach, den 28. Dezember 2002 Diese Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung ihrer Genehmigung und ihrer öffentlichen Auslegung in Kraft. Der Vorsitzende Bekanntmachung Mönchengladbach, den 07.08.2002 1. Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Mönchengladbach III/4 Beckrath- vom 06.02.1981 Artikel 1 Die Genossenschaftversammlung hat am 19.03.2002 beschlossen, die Satzung wie folgt zu ändern: Der Vorsitzende Die Änderungen der §§ 7 und 10 Abs. 4 wurden durch die Stadt Mönchengladbach -Amt für öffentliche Ordnunggemäß § 7 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen mit Verfügung vom 30.09.2002 genehmigt. Dienstjubiläen bei der Stadtverwaltung Name Vorname Amtsbezeichnung Amt Jahre Jubiläum Jakob Ingrid John Dr. Carsten Rainer Kirsten Karin Heiner Arbeiter Angestellte Angestellter Angestellter Stadtamtmann Angestellte Angestellte Hauptbrandmeister 60 60 60 45 4302 50 53 51 37 25 25 25 25 25 25 25 40 Doris Franz-Josef Angestellte Angestellter 40 40 25 25 Dora Josef Doris Wolfgang Michael Angestellte Angestellter Angestellte Angestellter Arbeiter 40 42 50 51 60 50 25 25 25 25 25 1. 1. 1. 2. 6. März März März März März 2003 2003 2003 2003 2003 Hanns Heribert Heinz Josef Hans-Peter Günter Erika Hans-Dieter Peter Jörg Angestellter Stadtoberinspektor Stadtamtmann Angestellter Stadtamtmann Angestellte Angestellter Angestellter Arbeiter 20 51 37 62 21 40 62 62 60 60 40 40 40 40 40 40 40 40 25 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. April April April April April April April April April 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 Januar Coenen Dörges Kikken Sternberg Zanders Tietze-Lipphard Marwede Grothwinkel 1. 1. 1. 1. 1. 2. 6. 7. Januar Januar Januar Januar Januar Januar Januar Januar 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 Februar Iven Müller 15. Februar 2003 21. Februar 2003 März Elter Florack Peters Puk Potting April Baltes Blankenstein Bungter Dahlke Dahmen Jacobs Milka Schmeets Wier 8 Volkholz Voßen Pasieka Kohnen Schallenburger Doodt Manfred Johann Benno Paul Brigitte Gabriele Arbeiter Stadtamtsinspektor Angestellter Angestellter Angestellte Stadtbibliotheksinspektorin 60 60 22 60 20 32 62 42 25 40 25 25 40 25 1. 1. 5. 7. 11. 27. April April April April April April 2003 2003 2003 2003 2003 2003 Anton Angestellter 60 20 40 7. Mai 2003 Waltraud Silvia Arbeiterin Stadthauptsekretärin GSM 51 25 25 4. Juni 2003 11. Juni 2003 Hans-Gerd Michael Brigitte Angestellter Stadtamtmann Arbeiterin 62 50/1708 11 25 25 25 2. Juli 2003 3. Juli 2003 10. Juli 2003 Reinhold Ulrike Petra Gerlinde Petra Andrea Axel Angelika Petra Michael Doris Anette Birgit Klaus Norbert Erika Arbeiter Stadtobersekretärin Angestellte Angestellte Angestellte Angestellte Stadtoberinspektor Angestellte Angestellte Stadtamtmann Stadthauptsekretärin Angestellte Angestellte Angestellter Stadtobersekretär Angestellte 60 60 32 42 51 50 32 PR 31 60 40 PR 11 51 50 21 15 11 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 25 Jochen Michaela Ludmilla Manuela Mariana Stadtamtmann Angestellte Angestellte Angestellte Stadtsozialoberinspektorin 50 45 45 40 51 25 25 25 25 25 Karin Udo Margot Susanne Birgit Angestellte Stadthauptsekretär Angestellte Angestellte Stadthauptsekretärin 40 50 46 51 51 25 25 25 25 25 Siegfried Dorothea Ruth Harald Brigitte Reiner Stadtverwaltungsrat Angestellte Stadtoberinspektorin Stadtoberamtsrat Angestellte Arbeiter II/1 40 50 40 31 60 70 25 25 25 25 25 25 1. 1. 1. 1. 7. 29. Wilfried Jürgen Heinz-Dieter Angestellter Angestellter Arbeiter 44 53 60 70 25 25 40 1. Dezember 2003 3. Dezember 2003 16. Dezember 2003 Mai Häring Juni Jansen Kubitzke Juli Schumacher Linke Kückes August Barnow Bröker Buschmann Dahlke Döhmen Heinrichs Küppers Marks Munsch Oehlers Pesch Pohlke Saenen Sachsenhausen Sander Thormann 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. 1. August August August August August August August August August August August August August August August August 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 2003 September September September September September 2003 2003 2003 2003 2003 September Coenen Helms Raskin Matzerath Breihofer 1. 1. 1. 14. 15. Oktober Blankertz Faßmann Forstbach Dittrich Lambertz 1. 1. 3. 25. 31. Oktober Oktober Oktober Oktober Oktober 2003 2003 2003 2003 2003 November November November November November November 2003 2003 2003 2003 2003 2003 November Acker Jurischka Kostors Weuthen Neuendorf Jennessen Dezember van Wingerden Merckens Gerreßen Rund um das Thema Dosenpfand Fachbereich Umweltschutz informiert Für Fragen rund um das zum 1. Januar eingeführte Dosenpfand steht der Fachbereich Umweltschutz und Entsorgung unter der Rufnummer des Umwelttelefons (0 21 61) 25 22 22 zur Verfügung. Unter dieser Nummer werden auch Hinweise auf Verstöße gegen die Pfandpflicht entgegengenommen. Zur Pfandpflicht hat das Bundesumwelt- ministerium eine Hotline unter Ruf 01801-801820 geschaltet. Informationen gibt es auch im Internet unter www.bmu.de. Die neue Pfandpflicht für bestimmte EinwegGetränkeverpackungen wirft viele Fragen auf. Vor diesem Hintergrund sind nachfolgend Antworten 9 auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Die Pfandpflicht gilt für die nachfolgend aufgeführten Getränke, wenn sie in Dosen, Einweg-Glasflaschen oder Einweg-Plastikflaschen verkauft werden. Das Pfand beträgt 25 Cent für Verpackungen mit bis zu 1,5 Liter Flüssigkeit, und 50 Cent für größere Verpackungen. Bier: Alle bierhaltigen Getränke einschließlich Biermischgetränke sind pfandpflichtig. Dazu zählen auch alkoholfreies Bier, Mischungen von Bier mit Cola oder Limo, Bier mit Sirup (wie Berliner Weiße), Bier mit einem anderen alkoholischen Getränk (etwa Bier mit Wodka) oder aromatisiertes Bier (etwa Bier mit Tequila-Aroma). Mineralwasser: Für alle Wasser-Getränke wird ebenfalls Pfand verlangt, egal ob mit oder ohne Kohlensäure, also Mineralwasser, Quellwasser, Heilwasser oder Tafelwasser. Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure: Pfandpflichtig sind alle kohlensäurehaltigen Getränke, die keine oder nur sehr geringe Mengen Alkohol enthalten. Hierzu gehören neben Cola und Limonaden auch Mischungen von Fruchtsaft und kohlensäurehaltigem Mineralwasser, diätetische Getränke mit Kohlensäure, Sportgetränke mit Kohlensäure, Energy-Drinks mit Kohlensäure, Tee- oder Kaffeegetränke mit Kohlensäure, Bittergetränke mit Kohlensäure. Beispiel bei der Dosenrückgabe Pfandmarken oder Kassenbons vorzulegen. Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen vom Abfüller oder Importeur als Erstvertreiber über den Groß- und Zwischenhandel und den Einzelhändler bis zum Endverbraucher zu erheben und zurück zu erstatten. Ziel ist, die Einwegverpackungen stofflich zu verwerten. Das Metall der Dosen zum Beispiel soll recycelt werden. Beseitigung auf Deponien oder Verbrennen in Müllverbrennungsanlagen ist verboten. Kein Pfand wird fällig bei Getränken ohne Kohlensäure wie zum Beispiel Fruchtsäften und Wein, Sekt, Spirituosen, Milch. Dosen und Einweg-Flaschen, die vor dem 1. Januar gekauft wurden, können nicht gegen Pfand zurückgegeben werden. Diese, meist mit dem "Grünen Punkt" versehenen Verpackungen können noch, sofern sie aus Weißblech oder Kunststoff bestehen, über den gelben Sack bzw. im Falle von Glasverpackungen über die Glascontainer entsorgt werden. Allerdings ist eine Entsorgung von Verpackungen, auf die ein Pfand erhoben wird, über gelbe Säcke bzw. Glascontainer nicht zulässig. Jeder Händler, der die genannten Getränke in Einweg-Verpackungen verkauft, muss Pfand erheben und die leeren Behälter gegen Pfand zurücknehmen. Dies betrifft auch Kioske oder den Verkauf an Getränkeautomaten. Der Einzelhandel bereitet gegenwärtig den Aufbau von RücknahmeSystemen vor. Bis dahin können Einzelhändler die Rücknahme auf solche Verpackungen beschränken, die sie selbst verkauft haben. Hier sind zum Hauptamt · Weiherstraße 21 Postvertriebsstück · Entgelt bezahlt · “Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach” - Herausgeber: Die Oberbürgermeisterin - Hauptamt, Weiherstraße 21, 41050 Mönchengladbach, Telefon (0 21 61) 25-25 65 oder 25-25 66. Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 15. und am letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO, zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung. Einzelexemplare werden im Hauptamt zum Preis von 0,77 EURO abgegeben. In der Stadtbibliothek und in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt das Hauptamt nur schriftlich entgegen. Kündigungen sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum Ende des Jahres möglich. - Druck: Druckerei Spanier GmbH, 41238 Mönchengladbach. · 41050 Mönchengladbach G 2757 · ISSN 0934 - 8964 -