amtsblatt

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amtsblatt
AMTSBLATT
der Stadt Mönchengladbach
Jahrgang 29
15. Januar 2003
Nr. 1
Die Oberbürgermeisterin gibt bekannt:
Bebauungspläne werden
rechtskräftig:
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat in
seiner Sitzung am 18. Dezember 2002
aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1
Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom
14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 28.03.2000
(GV. NW. S. 245), und des § 2 Abs. 1 und 4
des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom
27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl. I S. 2850), folgende Bebauungspläne als Satzung beschlossen:
I.
Bebauungsplan Nr. 388 / V
(Deckblatt zum BP Nr. 149 / V)
Der Bebauungsplan Nr. 388 / V bezieht sich auf ein Gebiet im Stadtbezirk Neuwerk, nordöstlich der
Straße L 390, zwischen Neersbroicher
Straße und Kannenhofer Weg
(siehe Abbildung).
II.Bebauungsplan Nr. 533 / VIII
Der Bebauungsplan Nr. 533 / VIII bezieht sich auf ein Gebiet im Stadtbezirk Odenkirchen, beiderseits der
Straße Wetschewell (siehe Abbildung).
III.Bebauungsplan Nr. 603 / VI
(Deckblatt zum BP Nr. 25/VI)
Der Bebauungsplan Nr. 603 / VI
bezieht sich auf ein Gebiet im Stadtbezirk Rheydt-West, Gebiet südlich
und westlich der Mathildenstraße
(siehe Abbildung).
Bekanntmachungsanordnung
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der
Beschluss des Rates hiermit ortsüblich
bekanntgemacht.
Die
vorgenannten
Bebauungspläne
werden mit den Begründungen vom Tage
der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ab zu jedermanns Einsicht im
Fachbereich
Stadtentwicklung
und
Planung, Rathaus Rheydt, Eingang G, III.
Obergeschoss, Zimmer
Nr. 3041 (Bebauungspläne Nrn. 533 / VIII
und 603 / VI) sowie Zimmer 3050 (Bebauungsplan Nr. 388 / V) während der
Dienststunden; und zwar
vormittags:
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr,
nachmittags:
Montag bis Mittwoch
von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
1
und Donnerstag
von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
bereitgehalten. Jedermann kann über
den Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweis gemäß § 44 Abs. 5 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.
August 1997 (BGBl.I S.2141), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl. I S. 2850) auf § 44 Abs. 3 Satz 1 und
2 sowie Abs. 4 BauGB:
„(3) Der Entschädigungsberechtigte kann
Entschädigung verlangen, wenn die
in den §§ 39 bis 42 bezeichneten
Vermögensnachteile
eingetreten
sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches dadurch herbeiführen, dass
er die Leistung der Entschädigung
schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.“
„(4) Ein Entschädigungsanspruch erlischt,
wenn nicht innerhalb von drei Jahren
nach Ablauf des Kalenderjahres, in
dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruches herbeigeführt wird.“
Hinweis gemäß § 215 Abs. 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.
August 1997 (BGBl.I S.2141), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23.07.2002
(BGBl. I S. 2850) auf § 215 Abs. 1 BauGB:
„(1) Unbeachtlich (für die Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplanes
und der Satzungen nach BauGB) sind
1. eine Verletzung der in § 214 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten
Verfahrens- und Formvorschriften und
2.Mängel der Abwägung,
wenn sie nicht in Fällen der Nummer
1 innerhalb eines Jahres, in den
Fällen der Nummer 2 innerhalb von
sieben Jahren seit Bekanntmachung
des Flächennutzungsplanes oder der
Satzung (Bebauungsplan) schriftlich
gegenüber der Gemeinde (Stadt
Mönchengladbach Fachbereich für
Stadtentwicklung und Planung) geltend gemacht worden sind; der
Sachverhalt, der die Verletzung oder
den Mangel begründen soll, ist
darzulegen.“
Hinweis gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.
NW. S. 666); zuletzt geändert durch
Gesetz vom 28.03.2000 (GV. NW. S. 245).
„Die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften dieses Gesetzes kann
gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche
Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer
Verkündung nicht mehr geltend gemacht
werden, es sei denn
2
a) eine vorgeschriebene Genehmigung
fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht
worden,
c)
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist
gegenüber der Gemeinde vorher
gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet
worden, die den Mangel ergibt.“
Mit dieser Bekanntmachung treten die
Bebauungspläne Nrn. 388 / V, 533 / VIII
und 603 / VI gemäß § 10 BauGB in Kraft.
Mönchengladbach,
den 20. Dezember 2002
Monika Bartsch
Oberbürgermeisterin
Aufstellung eines
Bebauungsplanes mit
Festsetzungen im Sinne des
§ 30 Baugesetzbuch
Der Planungs- und Bauausschuss hat
durch Dringlickeitsentscheidung folgenden Beschluss gefasst:
„Nach Anhörung der Bezirksvertretung
Giesenkirchen fasst der Planungs- und
Bauausschuss folgenden Beschluss:
Der Planungs- und Bauausschuss beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 27.08.1997
(BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 23.07.2002 (BGBl. I S. 2850):
1. die Aufhebung des Beschlusses zur
Aufstellung eines Bebauungsplanes
im Sinne des § 30 Baugesetzbuch für
das Gebiet im Stadtbezirk Giesenkirchen, Bereich südlich der Honschaft Schelsen, An der Neuenhover
Landwehr, Gemarkung Schelsen, Flur
11, Flurstück Nr. 58 (Beratungsvorlage 458/02);
2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Baugesetzbuch für den Bereich im Stadtbezirk Giesenkirchen, Gebiet südlich
der Honschaft Schelsen; und zwar
nördlich 140 m parallel zur 110 KVLeitung, östlich parallel zur Kreisstraße 29 und dem Wirtschaftsweg
nach Schlich, südlich und westlich bis
zur Stadtgrenze.
Schelsen durch Erhaltung des Landschaftsbildes, Verhinderung von
künstlichen Masten in einer flachen
agrarischen Struktur, Verhinderung
von Emissionen durch Windenergieanlagen“.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird dieser
Beschluss ortsüblich bekannt gemacht.
Der vorstehende Beschluss dient zur
Sicherung der städtebaulichen Ordnung
und Entwicklung des vorbezeichneten
Gebietes.
Mönchengladbach,
den 20. Dezember 2002
Monika Bartsch
Oberbürgermeisterin
Planungsziele:
Sicherung des landwirtschaftlich geprägten Bereiches südlich von
3
Bekanntmachung des Beschlusses über die Entlastung zur
Jahresrechnung 2001
Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat am 18. Dezember 2002 gemäß § 94 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Jahresrechnung 2001
folgenden Beschluss gefasst:
„Der Rat stellt fest, dass die Jahresrechnung der Stadt Mönchengladbach des
Haushaltsjahres 2001 die Finanzvorgänge richtig wiedergibt und erteilt gemäß § 94
GO der Oberbürgermeisterin zur Jahresrechnung 2001 Entlastung.“
Die Jahresrechnung 2001 weist u. a. folgende Ergebnisse aus:
1.
Bereinigte Solleinnahmen
1.1 Verwaltungshaushalt
1.2 Vermögenshaushalt
Insgesamt
1.176.618.459,82 DM
125.681.062,13 DM
1.302.299.521,95 DM
2. Bereinigte Sollausgaben
2.1 Verwaltungshaushalt
2.2 Vermögenshaushalt
Insgesamt
1.327.228.551,39 DM
125.681.062,13 DM
1.452.909.613,52 DM
3. Soll-Fehlbetrag (Verwaltungshaushalt)
150.610.091,57 DM
4. Haushaltseinnahmereste (Vermögenshaushalt)
124.800.410,44 DM
5. Haushaltsausgabereste
5.1 Verwaltungshaushalt
5.2 Vermögenshaushalt
Insgesamt
6.761.518,53 DM
101.629.298,73 DM
108.390.817,26 DM
Die
Jahresrechnung, der Rechenschaftsbericht und der Schlussbericht zur
Jahresrechnung 2001 (allgemeiner Berichtsband) liegen in der Zeit vom 17.01.2003
24.01.2003 im Rechnungsprüfungsamt, Verwaltungsgebäude Wilhelm-Strauß-Str.
49, 41236 Mönchengladbach, Zimmer 34, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Mönchengladbach, den 02. Januar 2003
Monika Bartsch
Oberbürgermeisterin
Öffentliche Zustellung
der Wahlleiterin der Stadt Mönchengladbach über die Ersatzbestimmung für ein
ausgeschiedenes Mitglied der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Neuwerk.
Gem. den Vorschriften des Landeszustellungsgesetzes für das Land NordrheinWestfalen vom 23.07.1957 (GV NW
1957, S. 213).
Frau Irmgard Meurer, Mitglied der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Neuwerk,
hat am 12.12.2002 auf ihr Mandat
verzichtet.
Die kubanische Staatsangehörige Miriam
HURTADO HERNANDEZ, zuletzt wohnhaft Zillkeshütte 9 in 41066 Mönchengladbach, wird hiermit aufgefordert, bei
der Stadtverwaltung Mönchengladbach,
Ausländerbehörde, Rathaus Rheydt, Eing.
F, Zimmer 253, die Ordnungsverfügung v.
27.12.2002 abzuholen oder darin
Einsicht zu nehmen.
Herr
Geburtsjahr
Geburtsort
Wohnort
Wilhelm Reiners
1958
Mönchengladbach
41066 Mönchengladbach
in die Bezirksvertretung des Stadtbezirks
Neuwerk nach.
Die Ordnungsverfügung gilt an dem Tag
als zugestellt, an dem seit dem Tag des
Aushängens der Benachrichtigung bzw.
Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Mönchengladbach zwei Wochen verstrichen sind.
Gegen diese Feststellung kann innerhalb
eines Monats vom Zeitpunkt der Veröffentlichung ab Einspruch beim Fachbereich Stadtentwicklung und Planung, Abteilung Statistik und Wahlen, Harmoniestraße 25 (Sparkasse), Zimmer 420, eingereicht werden.
Sofern der Aushang und die Bekanntmachung im Amtsblatt nicht gleichzeitig
erfolgen, gilt die Zustellung als an dem
Tag bewirkt, an dem die Zwei-WochenFrist der letzten Veröffentlichung (Aushang
der
Benachrichtigung
oder
Bekanntmachung im Amtsblatt) endet.
Mönchengladbach,
den 2. Januar 2003
Mönchengladbach, den 27.12.2002
Stadt Mönchengladbach
4
Im Auftrag
Hermanns
Stadtverwaltungsdirektor
Öffentliche Zustellung
Herrn Julius Csoka, *17.04.1956, letzte bekannte Anschrift 4655 St. Laurent
E. Apt. 3, Montreal, Quebec H2 Tl R2,
Canada, kann die Rechtswahrungsanzeige der Stadt Mönchengladbach, vertreten durch die Oberbürgermeisterin,
Jugendamt, Aktenzeichen
51.55.05.0258, nicht zugestellt werden.
Die öffentlich Zustellung wird daher gemäß § 1 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(LZG) vom 23.07.1957 (GVNW 1957,
Seite 213) in Verbindung mit § 15 Abs. 2
des Verwaltungszustellungsgesetzes
(VwZG) vom 03.07.1952, geändert durch
das Gesetz vom 19.05.1972 (BGBl. I., S.
789), angeordnet.
Der Empfänger wird hiermit aufgefordert,
den Bescheid beim Jugendamt Mönchengladbach, Verwaltungsgebäude Oberstadt, Aachener Str. 2, Zimmer 213, einzusehen bzw. abzuholen.
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei
Wochen nach Aushang dieser Mitteilung
- ohne Einbeziehung des Aushängetages sowie Bekanntgabe im Amtsblatt als zugestellt.
Mönchengladbach, den 23.12.2002
Bekanntmachung
Als nächster Bewerber aus dem Listenvorschlag der CDU rückt
Die Oberbürgermeisterin
Amt für öffentliche
Ordnung/Ausländerbehörde
Stadt Mönchengladbach
Die Oberbürgermeisterin
Jugendamt
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach -Jugendamt-,
41050 Mönchengladbach, vergibt in
öffentlicher Ausschreibung
Art und Umfang der Leistung:
Lieferung von Mobiliar
Ort der Leistung:
städt. Kindertageseinrichtungen
Teilung in Lose:
3 Lose
Ausführungsfrist:
Ende Mai bis Ende Juli 2003
Ablauf der Angebotsfrist:
17.02.2003, 12.00 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Stadt Mönchengladbach, Hauptamt,
Weiherstr. 21, Zimmer 20,
41061 Mönchengladbach
Zuschlags- und Bindefrist:
31.03.2003
Sicherheitsleistung:
keine
Sicherheitsleistung:
3%
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort bis 17.02.2003
beim Jugendamt, Aachener Str. 2, 41061
Mönchengladbach, Haupteingang, Zimmer 231.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161
/253359 oder 02161/253378 /Fax-Nr.
02161/253419 angefordert werden.
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Janke, Telefon: 02161/258912
Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt
der Bewerber den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27
VOL/A.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4
VOL/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht
zugelassen (VOL).
Nähere Auskunft erteilt:
Frau Schwan, Tel.: 02161/253359
Frau Blinten, Tel.: 02161/253378
Die Oberbürgermeisterin
- Jugendamt -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Abteilung Hochbau-, 41050 Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Erd- und Ausschachtungsarbeiten
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen:
Bodenabschiebung
Bodenlagerung, -abtransport
und -entsorgung
Bodenaushub
Gründungsverbesserung
Ort der Leistung:
Asylbewerbergebäude Haus 1 + 2,
Eickener Str. 600
Ausführungsfrist:
24.02. - 04.04.2003
Ablauf der Angebotsfrist:
21.01.2003, 10.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 04.03.2002
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße
25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss,
Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen
135-4-001-2
zu
überweisen.
Die Submission findet am 21.01.2003,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro
und Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050
Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher
Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Entrauchungsanlage Saal und
Teilerneuerung der Lüftung Foyer
Ort der Leistung:
Kaiser Friedrich Halle,
Hohenzollernstraße 15,
41061 Mönchengladbach
Ausführungsfrist:
30.06.2003 - 22.08.2003
mit einer Unterbrechung
wie im L.V. beschrieben
Ablauf der Angebotsfrist:
24.02.2003, 10.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 07.04.2003
Sicherheitsleistung:
3%
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Tivas, Telefon: 02161/258987
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 7,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen.
Die Submission findet am 24.02.2003,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro
und Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050
Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher
Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Verglasungsarbeiten - Jahresvertrag
2003 - 2004
Ort der Leistung:
Gebäude der Stadt Mönchengladbach
Ausführungsfrist:
01.03.2003 bis 29.02.2004
5
Ablauf der Angebotsfrist:
31.01.2003, 10.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf 14.03.2003
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Dregger, Telefon: 02161/258945
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße
25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss,
Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen.
Die Submission findet am 31.01.2003,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro
und Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Gebäudemanagement-, 41050
Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher
Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Brandmeldeanlage
Ort der Leistung:
Kaiser-Friedrich-Halle, Hohenzollernstr.
Ausführungsfrist:
Ende Juni bis Ende August 2003
Ablauf der Angebotsfrist:
6
06.02.2003, 10.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf: 20.03.2003
Sicherheitsleistung:
3%
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Mentzel, Telefon: 02161/258982
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen.
Die Submission findet am 06.02.2003,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro
und Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Ingenieurbau -,
41050 Mönchengladbach, vergibt in
öffentlicher Ausschreibung
Art des Auftrages:
Bauauftrag
Art und Umfang der Leistung:
Asphaltarbeiten mit Natursteinrinne
580 m² Tragdeckschicht
150 m³ Schottertragschicht
200 m³ Frostschutzschicht
Ort der Leistung:
Hans-Klinken-Gasse
Ausführungsfrist:
20 Arbeitstage
Ablauf der Angebotsfrist:
03.02.2003, 10.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
42 Kalendertage; Ablauf: 17.03.2003
Sicherheitsleistung:
5%
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Syben, Telefon: 02161/259075
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 / Fax-Nr. 02161/25-8559 / E-Mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen.
Die Submission findet am 03.02.2003,
10.30 Uhr, Verwaltungsgebäude Rathaus
Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315
statt.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVB)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 8 Nr. 3 (1)
VOB/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten zugelassen (VOB).
Zu VOB/A § 17 Nr. 1 (2) v): Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65,
40408 Düsseldorf
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro
und Baubetrieb -
Öffentliche Ausschreibung
Die Stadt Mönchengladbach - Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Abteilung Straßenmanagement -, 41050
Mönchengladbach, vergibt in öffentlicher
Ausschreibung
Art und Umfang der Leistung:
Gestellung von Toilettenwagen im
Stadtgebiet (Öffentliche WC - Anlagen)
Ort der Leistung:
Stadtgebiet Mönchengladbach
Ausführungsfrist:
ganzjährig 2003
Ablauf der Angebotsfrist:
13.02.2003, 10.30 Uhr
Einzureichen in deutscher Sprache
bei:
Zentrale Vergabestelle, Rath. Rheydt
Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse)
3. Obergeschoss, Zimmer 315
Zuschlags- und Bindefrist:
30 Kalendertage; Ablauf 12.03.2003
Nähere Auskunft erteilt:
Herr Schmitz, Telefon: 02161/259013
Die Angebotsunterlagen sind erhältlich
und einzusehen ab sofort beim Fachbereich Ingenieurbüro und Baubetrieb,
Zentrale Vergabestelle, 41050 Mönchengladbach, Rathaus Rheydt, Harmoniestraße 25 (Stadtsparkasse), 3. Obergeschoss, Zimmer 315.
Sie können auch unter Ruf-Nr. 02161/258501 /Fax-Nr. 02161/25-8559 / e-mail
[email protected]
angefordert werden.
Die Höhe der Entschädigung für die
Verdingungsunterlagen beträgt 5,00 EUR
und ist an die Stadtsparkasse Mönchengladbach Kto.-Nr. 66 001 (Bankleitzahl
310 500 00) zugunsten der Stadtkasse
Kassenzeichen 135-4-001-2 zu überweisen.
Mit der Abgabe eines Angebots unterliegt
der Bewerber den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote gem. § 27
VOL/A.
Auf Ziffer 29 der städt. Bedingungen (ZVL)
über die Zahlungsweise wird besonders
hingewiesen.
Zum Nachweis über die Eignung des
Bieters werden Angaben gem. § 7 Nr. 4
VOL/A verlangt.
Bei der Eröffnung der Angebote sind die
Bieter bzw. ihre Bevollmächtigten nicht
zugelassen (VOL).
Die Oberbürgermeisterin
- Fachbereich Ingenieurbüro
und Baubetrieb -
Öffentliche Bekanntmachung
des Jahresabschlusses 2001
Die Gesellschafterversammlung der
EWMG - Entwicklungsgesellschaft der
Stadt Mönchengladbach mbH hat am 11.
November 2002 den Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2001 festgestellt und
über die Ergebnisverwendung wie folgt
beschlossen:
und des Lageberichtes beauftragte Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Abstoß & Wolters hat am 18.
Juli 2002 folgenden Bestätigungsvermerk
erteilt:
“Wir haben den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und den
Lagebericht der EWMG Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach
mbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2001 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag liegen in der Verantwortung der
gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine
Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die
sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei
der Festlegung der Prüfungshandlungen
werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und
der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung
der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind
der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere
Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der Bilanzverlust 2001 wird aus der Kapitalrücklage ausgeglichen.
Nach unserer Überzeugung vermittelt der
Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögend-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der
Gesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses
Abstoß & Wolters
Der Jahresabschluss 2001, abschließend mit einer Bilanzsumme von
25.769.303,27 DM und die Gewinn- und
Verlustrechnung mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.168.628,21 DM werden festgestellt.
Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft
Quacken
Wirtschaftsprüfer
Kecker
Wirtschaftsprüfer”
Jahresabschluss und Lagebericht liegen in
der Zeit vom 06. bis 10. Januar 2003 in
der Geschäftsstelle der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Mönchengladbach
mbH, Regentenstraße 21, 41061 Mönchengladbach, Zimmer 211, zur Einsichtnahme aus.
Nieland
Vorsitzender der Geschäftsführung
Einladung
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Mönchengladbach 2 - Rheydt werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung für
Freitag, den 14. Februar 2003,
20.00 Uhr
in die Gaststätte “Langer”, Inhaber Penna,
Ritterstr. 49, Mönchengladbach-Bonnenbroich, eingeladen.
Die Jagdgenossen, die an der Teilnahme
verhindert sind, können sich nach näherer
Maßgabe des § 10 der Satzung durch eine
andere, volljährige und geschäftsfähige
Person vertreten lassen. Der Vertreter
muss sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen.
Tagesordnung:
1. Niederschrift der Versammlung vom
25.1.2002,
2. Berichte über die
- Tätigkeit des Vorstands
- Jahresrechnung 2001/2002
- Rechnungsprüfung
- Ausschüttung der Jagdpacht in 2002
3. Entlastung von Vorstand, Geschäftsführer und Kassenprüfern
4. Haushaltsplan für das Rechnungsjahr
2003/2004
5. Wahl eines Rechnungsprüfers
6. Verschiedenes
B. Stevens
Vorsitzender
Einladung
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft
Mönchengladbach III/2 -Wickrath- werden hiermit zu einer Genossenschaftsversammlung für
Mittwoch, 22. Januar 2003,
20.00 Uhr
in die Gaststätte Haus Eckartz, Mennrath
132, 41179 Mönchengladbach, eingeladen.
7
Tagesordnung
1. Feststellung über die ordnungsgemäße Einladung und Beschlussfähigkeit
2. Niederschrift über die letzte Jagdgenossenschaftsversammlung
3. Vorlage des Kassenberichts und Entlastung des Vorstandes
4. Bestellung der Rechnungsprüfer
5. Antrag auf Auflösung des Pachtvertrages
6. Verpachtung des Jagdbezirks
1.) Ergänzung des § 7 Genossenschaftsversammlung“Der Bevollmächtigte muss Jagdgenosse
sein; eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn ein Jagdgenosse eines seiner
Kinder oder Schwiegerkinder mit der
Wahrnehmung seiner Interessen durch
eine schriftliche Vollmacht beauftragt.”
2.) § 10 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
“(4) Ein bevollmächtigter Vertreter darf
höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Die von einem Bevollmächtigten vertretene Grundfläche darf einschließlich seiner
eigenen Grundfläche ein Drittel der Gesamtfläche des Gebietes der Jagdgenossenschaft nicht überschreiten.”
Die 1. Änderung der Satzung wird mit der
Genehmigung der Stadt Mönchengladbach in der Zeit
20. Januar bis zum 03. Februar 2003
beim Amt für öffentliche Ordnung der
Stadt Mönchengladbach, Hauptstraße
168, Zimmer 108, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Mönchengladbach,
den 18. Dezember 2002
Kurt Coenen
Vorsitzender
7. Verschiedenes
Artikel 2
Mönchengladbach,
den 28. Dezember 2002
Diese Satzungsänderung tritt am Tage
nach der Bekanntmachung ihrer Genehmigung und ihrer öffentlichen Auslegung
in Kraft.
Der Vorsitzende
Bekanntmachung
Mönchengladbach, den 07.08.2002
1. Änderung der Satzung der Jagdgenossenschaft Mönchengladbach III/4 Beckrath- vom 06.02.1981
Artikel 1
Die Genossenschaftversammlung hat am
19.03.2002 beschlossen, die Satzung wie
folgt zu ändern:
Der Vorsitzende
Die Änderungen der §§ 7 und 10 Abs. 4
wurden durch die Stadt Mönchengladbach -Amt für öffentliche Ordnunggemäß § 7 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes
Nordrhein-Westfalen mit Verfügung vom
30.09.2002 genehmigt.
Dienstjubiläen bei der Stadtverwaltung
Name
Vorname
Amtsbezeichnung
Amt
Jahre
Jubiläum
Jakob
Ingrid
John
Dr. Carsten
Rainer
Kirsten
Karin
Heiner
Arbeiter
Angestellte
Angestellter
Angestellter
Stadtamtmann
Angestellte
Angestellte
Hauptbrandmeister
60 60
60
45
4302
50
53
51
37
25
25
25
25
25
25
25
40
Doris
Franz-Josef
Angestellte
Angestellter
40
40
25
25
Dora
Josef
Doris
Wolfgang
Michael
Angestellte
Angestellter
Angestellte
Angestellter
Arbeiter
40
42
50
51
60 50
25
25
25
25
25
1.
1.
1.
2.
6.
März
März
März
März
März
2003
2003
2003
2003
2003
Hanns
Heribert
Heinz Josef
Hans-Peter
Günter
Erika
Hans-Dieter
Peter
Jörg
Angestellter
Stadtoberinspektor
Stadtamtmann
Angestellter
Stadtamtmann
Angestellte
Angestellter
Angestellter
Arbeiter
20
51
37
62
21
40
62
62
60 60
40
40
40
40
40
40
40
40
25
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
April
April
April
April
April
April
April
April
April
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
Januar
Coenen
Dörges
Kikken
Sternberg
Zanders
Tietze-Lipphard
Marwede
Grothwinkel
1.
1.
1.
1.
1.
2.
6.
7.
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
Januar
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
Februar
Iven
Müller
15. Februar 2003
21. Februar 2003
März
Elter
Florack
Peters
Puk
Potting
April
Baltes
Blankenstein
Bungter
Dahlke
Dahmen
Jacobs
Milka
Schmeets
Wier
8
Volkholz
Voßen
Pasieka
Kohnen
Schallenburger
Doodt
Manfred
Johann
Benno
Paul
Brigitte
Gabriele
Arbeiter
Stadtamtsinspektor
Angestellter
Angestellter
Angestellte
Stadtbibliotheksinspektorin
60 60
22
60 20
32
62
42
25
40
25
25
40
25
1.
1.
5.
7.
11.
27.
April
April
April
April
April
April
2003
2003
2003
2003
2003
2003
Anton
Angestellter
60 20
40
7. Mai 2003
Waltraud
Silvia
Arbeiterin
Stadthauptsekretärin
GSM
51
25
25
4. Juni 2003
11. Juni 2003
Hans-Gerd
Michael
Brigitte
Angestellter
Stadtamtmann
Arbeiterin
62
50/1708
11
25
25
25
2. Juli 2003
3. Juli 2003
10. Juli 2003
Reinhold
Ulrike
Petra
Gerlinde
Petra
Andrea
Axel
Angelika
Petra
Michael
Doris
Anette
Birgit
Klaus
Norbert
Erika
Arbeiter
Stadtobersekretärin
Angestellte
Angestellte
Angestellte
Angestellte
Stadtoberinspektor
Angestellte
Angestellte
Stadtamtmann
Stadthauptsekretärin
Angestellte
Angestellte
Angestellter
Stadtobersekretär
Angestellte
60 60
32
42
51
50
32
PR
31
60 40
PR
11
51
50
21
15
11
25
25
25
25
25
25
25
25
25
25
25
25
25
25
25
25
Jochen
Michaela
Ludmilla
Manuela
Mariana
Stadtamtmann
Angestellte
Angestellte
Angestellte
Stadtsozialoberinspektorin
50
45
45
40
51
25
25
25
25
25
Karin
Udo
Margot
Susanne
Birgit
Angestellte
Stadthauptsekretär
Angestellte
Angestellte
Stadthauptsekretärin
40
50
46
51
51
25
25
25
25
25
Siegfried
Dorothea
Ruth
Harald
Brigitte
Reiner
Stadtverwaltungsrat
Angestellte
Stadtoberinspektorin
Stadtoberamtsrat
Angestellte
Arbeiter
II/1
40
50
40
31
60 70
25
25
25
25
25
25
1.
1.
1.
1.
7.
29.
Wilfried
Jürgen
Heinz-Dieter
Angestellter
Angestellter
Arbeiter
44
53
60 70
25
25
40
1. Dezember 2003
3. Dezember 2003
16. Dezember 2003
Mai
Häring
Juni
Jansen
Kubitzke
Juli
Schumacher
Linke
Kückes
August
Barnow
Bröker
Buschmann
Dahlke
Döhmen
Heinrichs
Küppers
Marks
Munsch
Oehlers
Pesch
Pohlke
Saenen
Sachsenhausen
Sander
Thormann
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
1.
August
August
August
August
August
August
August
August
August
August
August
August
August
August
August
August
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
2003
September
September
September
September
September
2003
2003
2003
2003
2003
September
Coenen
Helms
Raskin
Matzerath
Breihofer
1.
1.
1.
14.
15.
Oktober
Blankertz
Faßmann
Forstbach
Dittrich
Lambertz
1.
1.
3.
25.
31.
Oktober
Oktober
Oktober
Oktober
Oktober
2003
2003
2003
2003
2003
November
November
November
November
November
November
2003
2003
2003
2003
2003
2003
November
Acker
Jurischka
Kostors
Weuthen
Neuendorf
Jennessen
Dezember
van Wingerden
Merckens
Gerreßen
Rund um das Thema Dosenpfand
Fachbereich Umweltschutz informiert
Für Fragen rund um das zum 1. Januar eingeführte
Dosenpfand steht der Fachbereich Umweltschutz
und Entsorgung unter der Rufnummer des
Umwelttelefons (0 21 61) 25 22 22 zur Verfügung.
Unter dieser Nummer werden auch Hinweise auf
Verstöße gegen die Pfandpflicht entgegengenommen. Zur Pfandpflicht hat das Bundesumwelt-
ministerium eine Hotline unter Ruf 01801-801820
geschaltet. Informationen gibt es auch im Internet
unter www.bmu.de.
Die neue Pfandpflicht für bestimmte EinwegGetränkeverpackungen wirft viele Fragen auf. Vor
diesem Hintergrund sind nachfolgend Antworten
9
auf die häufigsten Fragen zusammengestellt. Die
Pfandpflicht gilt für die nachfolgend aufgeführten
Getränke, wenn sie in Dosen, Einweg-Glasflaschen oder Einweg-Plastikflaschen verkauft
werden. Das Pfand beträgt 25 Cent für Verpackungen mit bis zu 1,5 Liter Flüssigkeit, und 50
Cent für größere Verpackungen.
Bier:
Alle bierhaltigen Getränke einschließlich Biermischgetränke sind pfandpflichtig. Dazu zählen
auch alkoholfreies Bier, Mischungen von Bier mit
Cola oder Limo, Bier mit Sirup (wie Berliner Weiße),
Bier mit einem anderen alkoholischen Getränk
(etwa Bier mit Wodka) oder aromatisiertes Bier
(etwa Bier mit Tequila-Aroma).
Mineralwasser:
Für alle Wasser-Getränke wird ebenfalls Pfand
verlangt, egal ob mit oder ohne Kohlensäure, also
Mineralwasser, Quellwasser, Heilwasser oder
Tafelwasser.
Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure:
Pfandpflichtig sind alle kohlensäurehaltigen
Getränke, die keine oder nur sehr geringe Mengen
Alkohol enthalten. Hierzu gehören neben Cola
und Limonaden auch Mischungen von Fruchtsaft
und kohlensäurehaltigem Mineralwasser, diätetische Getränke mit Kohlensäure, Sportgetränke
mit Kohlensäure, Energy-Drinks mit Kohlensäure,
Tee- oder Kaffeegetränke mit Kohlensäure, Bittergetränke mit Kohlensäure.
Beispiel bei der Dosenrückgabe Pfandmarken oder
Kassenbons vorzulegen.
Das Pfand ist auf allen Vertriebsstufen, angefangen vom Abfüller oder Importeur als Erstvertreiber über den Groß- und Zwischenhandel und
den Einzelhändler bis zum Endverbraucher zu
erheben und zurück zu erstatten. Ziel ist, die
Einwegverpackungen stofflich zu verwerten. Das
Metall der Dosen zum Beispiel soll recycelt werden.
Beseitigung auf Deponien oder Verbrennen in
Müllverbrennungsanlagen ist verboten. Kein Pfand
wird fällig bei Getränken ohne Kohlensäure wie
zum Beispiel Fruchtsäften und Wein, Sekt,
Spirituosen, Milch.
Dosen und Einweg-Flaschen, die vor dem 1.
Januar gekauft wurden, können nicht gegen Pfand
zurückgegeben werden. Diese, meist mit dem
"Grünen Punkt" versehenen Verpackungen können
noch, sofern sie aus Weißblech oder Kunststoff
bestehen, über den gelben Sack bzw. im Falle von
Glasverpackungen über die Glascontainer entsorgt werden.
Allerdings ist eine Entsorgung von Verpackungen,
auf die ein Pfand erhoben wird, über gelbe Säcke
bzw. Glascontainer nicht zulässig.
Jeder Händler, der die genannten Getränke in
Einweg-Verpackungen verkauft, muss Pfand
erheben und die leeren Behälter gegen Pfand
zurücknehmen. Dies betrifft auch Kioske oder den
Verkauf an Getränkeautomaten. Der Einzelhandel
bereitet gegenwärtig den Aufbau von RücknahmeSystemen vor. Bis dahin können Einzelhändler die
Rücknahme auf solche Verpackungen beschränken, die sie selbst verkauft haben. Hier sind zum
Hauptamt
·
Weiherstraße 21
Postvertriebsstück · Entgelt bezahlt ·
“Amtsblatt der Stadt Mönchengladbach” - Herausgeber:
Die Oberbürgermeisterin - Hauptamt, Weiherstraße 21,
41050 Mönchengladbach, Telefon (0 21 61) 25-25 65
oder 25-25 66. Das Amtsblatt erscheint in der Regel am
15. und am letzten eines Monats. Der Jahresbezugspreis
einschließlich Postzustellgebühren beträgt 20,45 EURO,
zahlbar im voraus nach Erhalt der Rechnung.
Einzelexemplare werden im Hauptamt zum Preis von
0,77 EURO abgegeben. In der Stadtbibliothek und
in den Bezirksverwaltungsstellen liegt das Amtsblatt zur
Einsichtnahme aus. Neu- bzw. Abbestellungen nimmt
das Hauptamt nur schriftlich entgegen. Kündigungen
sind bis spätestens 30. November (Poststempel) nur zum
Ende des Jahres möglich. - Druck: Druckerei Spanier
GmbH, 41238 Mönchengladbach.
·
41050 Mönchengladbach
G 2757 · ISSN 0934 - 8964 -