Bericht der Gemeinderatssitzung am 24. September

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Bericht der Gemeinderatssitzung am 24. September
Bericht zur Gemeinderatssitzung vom
24.09.2014
Am Mittwoch, den 24.09.2014, fand im Rathaus der Stadt Gundelsheim eine öffentliche
Gemeinderatssitzung statt. Hier wurde über folgende Tagesordnungspunkte beraten.
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Platzgestaltung im Bereich des Grundstücks Kaplaneigasse 8 in Gundelsheim
- Vorstellung des Gestaltungsentwurfs
Das Grundstück Kaplaneigasse 8 liegt innerhalb des Sanierungsgebiets „Altstadt“. Das auf dem
Grundstück vorhandene Gebäude mit Schuppen wurde abgebrochen. Nun soll das Areal im Rahmen
der Sanierung „Altstadt“ neu gestaltet werden.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 02.07.2014 das Landschaftsarchitekturbüro Kern aus
Möckmühl mit der Überplanung dieses Areals beauftragt. Herr Thorsten Kern war in der Sitzung
anwesend und stellte den Planungsentwurf ausführlich vor.
Nach bisherigem Planungsstand sind eine Grünfläche, Parkplätze und sonstige Verkehrsflächen
angedacht.
Die Gestaltungsmaßnahmen können mit Sanierungsmitteln gefördert werden, wobei die
Förderobergrenze für die Belagsflächen bei 150 € / m² liegt. Bei einer Gesamtfläche von ca. 235 m²
ergibt sich ein Förderbetrag von 35.250 €; davon beträgt der 40 %ige Anteil der Stadt 14.100 €.
Im Zuge der Gestaltungsmaßnahme muss auch die freigelegte Schlossmauer als
Abbruchfolgemaßnahme saniert werden. Die Kosten hierfür werden auf ca. 24.500 € brutto geschätzt
und sind voraussichtlich komplett förderfähig. Auch hiervon ist ein Anteil von 40 % = 9.800 € brutto
von der Stadt zu tragen. Die voraussichtlichen Bruttogesamtkosten einschließlich
Schlossmauersanierung und Planungskosten liegen bei rd. 94.500 €.
Der Gesamtförderbetrag liegt bei ca. 35.850 €; bei der Stadt verbleibt somit ein Kostenanteil von ca.
58.650 €.
Der Gemeinderat nahm den Gestaltungsentwurf zur Kenntnis und beschloss einstimmig, einen
Vororttermin des Technischen- und Umweltausschusses anzuberaumen. Außerdem sollen die
Anwohner in die weitere Planung einbezogen werden.
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Erneuerung von Wasserversorgungsleitungen in Tiefenbach und Höchstberg
Im Krautweg im Stadtteil Höchstberg soll auf einer Länge von ca. 125 m die Wasserleitung auf Grund
mehrerer Rohrbrüche ausgewechselt werden. In diesem Zusammenhang sollen ebenfalls die
Hausanschlüsse bis zur Grundstücksgrenze neu hergestellt werden. Hinzu kommen noch zwei neue
Schachtbauwerke. Nach Herstellung der Wasserleitung wird auf einer Länge von ca.125 m die
Straße auf der gesamten Breite abgefräst und eine neue Asphaltbetondecke aufgebracht.
Im Stadtteil Tiefenbach ist zur Herstellung einer Ringleitung und Versorgungssicherheit der
Löschwasserversorgung eine neue Wasserleitung geplant. Die Leitung wird im Amselweg Richtung
Höchstberger Straße im Talbereich der Wiesengrundstücke bis zum Wendehammer Amselweg auf
einer Länge von ca. 50 m neu verlegt. In diesem Zusammenhang werden zwei neue
Schachtbauwerke eingebaut.
In der Waldbornstraße zur Dornbacher Straße soll auf einer Länge von rund 60 m eine neue
Verbindungsleitung hergestellt werden.
Auf Grund der vielen Rohrbrüche und des Aufbaus der Notwasserversorgung wird mit der Maßnahme
im Krautweg begonnen. Da die Maßnahmen in diesem Jahr abgeschlossen sein sollen, wurde das
Büro IFK-Ingenieure aus Mosbach vorab mit der Vorbereitung der Vergabe beauftragt.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Beauftragung des Büros IFK Ingenieure aus Mosbach für
die Vorplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und
Bauoberleitung sowie der Entwurfs- und Bauvermessung zu.
Das Büro IFK Ingenieure aus Mosbach hat die oben genannten Arbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Nach Prüfung der eingegangenen Angebote hinsichtlich der Vergabevorschriften und der
Angemessenheit der Preise, wurden diese einstimmig an die HLT Baugesellschaft mbH aus
Neckargerach zu einem Angebotspreis von 159.853,35 € vergeben.
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Wahl der Ortsvorsteher/in für die Ortschaften
Obergriesheim und Tiefenbach
Bachenau, Böttingen, Höchstberg,
Nach jeder Kommunalwahl sind die Ortsvorsteher der Stadtteile neu zu wählen. Diese werden auf
Vorschlag des Ortschaftsrats aus dem Kreis der zum Ortschaftsrat wählbaren Bürger gewählt.
Einstimmig hat der Gemeinderat folgende Damen und Herren wie von den Ortschaftsräten
vorgeschlagen gewählt.
Bachenau
Ortsvorsteher
Stv. Ortsvorsteher
Stephan Zwickl
Alexander Mühlbeyer
Böttingen
Ortsvorsteher
Stv. Ortsvorsteher
Klaus Majer
Achim Schäfer
Höchstberg
Ortsvorsteher
Stv. Ortsvorsteher
Karl Belz
Rudolf Sprenger
Obergriesheim
Ortsvorsteherin
Stv. Ortsvorsteher
Gisela Fortner
Dietmar Bachor
Tiefenbach
Ortsvorsteher
Stv. Ortsvorsteher
Eberhard Ziegler
Sibylle Lang
Bürgermeisterin Heike Schokatz gratuliert den neu gewählten Ortsvorstehern und wünscht eine
weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit.
Auf dem Bild (von links): Stephan Zwickl, Eberhard Ziegler, Bürgermeisterin Heike Schokatz, Karl
Belz, Gisela Fortner, Klaus Majer
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Wahl eines Delegierten in den erweiterten Vorstand des Trägervereins der Musikschule
Unterer Neckar
Die Stadt Gundelsheim ist Mitglied des Trägervereins der „Musikschule Unterer Neckar“. Der Verein
besteht aus den Organen Mitgliederversammlung, Vorstand und erweiterter Vorstand.
Im Vorstand wird die Stadt Gundelsheim kraft Amtes durch den Hauptamtsleiter vertreten. Daneben
entsendet jede Stadt die zum Einzugsbereich der Musikschule gehört, pro angefangene 100 Schüler
der Musikschule, einen Vertreter aus dem Gemeinderat in den erweiterten Vorstand. Insgesamt sind
drei Vertreter zu entsenden.
Seither waren Bürgermeisterin Heike Schokatz sowie die Stadträte Bleibel und Zwickl in den
erweiterten Vorstand delegiert. Da Herr Bleibel nun aus dem Gemeinderat ausgeschieden ist, muss
eine
neue
Person
in
den
erweiterten
Vorstand
gewählt
werden.
Einstimmig wurde nun Stadtrat Reinhold Lustig, dem die Strukturen der Musikschule als
Musiker und Mitglied bekannt sind, in den erweiterten Vorstand gewählt.
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Verkaufsoffener Sonntag am 05. Oktober 2014 anlässlich des Herbstfestes und der Kirchweih
Wie in den vergangenen Jahren hat der Handels- und Gewerbeverein beantragt, anlässlich des
Herbstfestes am 05. Oktober 2014 einen verkaufsoffenen Sonntag zu veranstalten.
Nach § 8 des Gesetzes über die Ladenöffnung dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen
Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens drei Sonn- und
Feiertagen geöffnet sein.
Mehrheitlich wurde der verkaufsoffenen Sonntag auch in diesem Jahr genehmigt und eine
entsprechende Satzung beschlossen. Auf die besondere Bekanntmachung wird verwiesen.
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Wasserversorgung Gundelsheim
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Die WIBERA hat für das Jahr 2013 den Jahresabschluss für das städtische Wasserwerk erstellt.
Stadtkämmerin Heike Naber erläuterte dem Gemeinderat den Verlauf des Jahres 2013 im Vergleich
zu 2012 anhand der Gewinn- und Verlustrechung.
Der Jahresabschluss ergab einen Gewinn in Höhe von 34.304,00 € (Vorjahresgewinn: 36.758,00
EUR), der zur Tilgung des Bilanzverlustes verwendet werden kann.
Der Gemeinderat stellte das Ergebnis der Jahresrechnung für 2013 für das Wasserwerk einstimmig
wie folgt fest:
1.
Die Bilanzsumme wird festgestellt auf
1.1
davon entfallen auf der Aktivseite
1.2
auf das Anlagevermögen
2.942.681,04 EUR
auf das Umlaufvermögen
306.268,85 EUR
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital
485.315,45 EUR
die empfangenen Ertragszuschüsse
54.189,00 EUR
die Rückstellungen
14.032,16 EUR
die Verbindlichkeiten
1.3
3.248.949,89 EUR
Der Jahresgewinn beträgt
2.695.413,28 EUR
34.304,00 EUR
die Summe der Erträge beträgt
827.424,14 EUR
die Summe der Aufwendungen beträgt
793.120,14 EUR
2. Behandlung des Jahresverlusts
Der Jahresabschluss ergab einen Gewinn von 34.304,00 EUR, der zur Tilgung des
Bilanzverlusts auf neue Rechnung vorzutragen ist.
3. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 06. Oktober 2014 bis 14. Oktober 2014 je
einschließlich auf dem Rathaus, Tiefenbacher Straße 16, 74831 Gundelsheim,
Zimmer Nr. 209, während der üblichen Sprech- und Öffnungszeiten zur öffentlichen
Einsichtnahme aus.
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Freibad Gundelsheim
- Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013
Die WIBERA hat auch den Jahresabschluss 2013 für den Eigenbetrieb „Freibad“ erstellt.
Stadtkämmerin Heike Naber erläutert das Betriebsergebnis anhand der Gewinn- und Verlustrechnung.
Es entstand ein Jahresverlust in Höhe von 332.850,36 €, der aus dem Bilanzgewinn zu tilgen ist.
Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um rd. 75.000 € verschlechtert.
Verlust 2013
Verlust 2012
Verlust 2011
Verlust 2010
332.850 €
257.993 €
265.813 €
280.724 €
Der im Vergleich zu den Vorjahren erhöhte Verlust ist auf die Ersatzbeschaffung des
Schwimmbadheizers zurückzuführen. Ohne Personalaufwand waren für diesen Austausch bereits
60.000 € zur Zahlung fällig. Hinzu kommen Mehrausgaben beim Gas- und Strombezug. Unter die
Mehrausgaben der sonstigen Geschäftsausgaben fallen die Untersuchungen von Fachbüros im
Vorfeld des Austausches des Schwimmbadheizers. Geprüft wurden die Varianten eines neuen
Pelletkessels und die Schaffung einer Holzhackschnitzel-Heizzentrale im Freibad mit Anbindung der
Deutschmeisterhalle. Aufgrund der Wirtschaftlichkeitsberechnungen kamen diese Varianten nicht zum
Tragen.
Der Gemeinderat stellte das Ergebnis der Jahresrechnung 2013 für das Freibad einstimmig wie folgt
fest:
1.
Die Bilanzsumme auf
1.1
davon entfallen auf der Aktivseite
1.154.255,52 EUR
auf das Anlagevermögen
1.151.556,07 EUR
auf das Umlaufvermögen
2.699,45 EUR
1.2
davon entfallen auf der Passivseite auf
das Eigenkapital
die Rückstellungen
die Verbindlichkeiten
1.3
Der Jahresverlust beträgt
938.924,74 EUR
2.500,00 EUR
212.830,78 EUR
- 332.850,36 EUR
die Summe der Erträge beträgt
156.464,40 EUR
die Summe der Aufwendungen beträgt
489.314,76 EUR
2. Behandlung des Jahresverlusts
Der Jahresverlust in Höhe von 332.850,36 EUR ist aus dem Bilanzgewinn zu tilgen.
3. Der Werkleitung wird Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 06. Oktober 2014 bis 14. Oktober 2014 je
einschließlich auf dem Rathaus, Tiefenbacher Straße 16, 74831 Gundelsheim,
Zimmer Nr. 209, während der üblichen Sprech- und Öffnungszeiten zur öffentlichen
Einsichtnahme aus.
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Beteiligungsbericht 2013 der Stadt Gundelsheim
Durch die Novellierung von § 105 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
hat die Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich
einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an
denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt sind, zu erstellen.
In diesem Bericht sind für jedes Unternehmen darzustellen:
1.
Gegenstand des Unternehmens, Beteiligungsverhältnisse, Besetzung der Organe und
Beteiligungen des Unternehmens.
2.
Stand der Erfüllung des öffentlichen Zwecks des Unternehmens.
3.
Grundzüge des Geschäftsverlaufs, Lage des Unternehmens sowie wichtige Kennzahlen im
Sinne von § 105 Abs. 2 Ziffer 3 GemO.
Bei Beteiligungen unter 25 % kann auf die Kennzahlen im Sinne von § 105 Abs. 2
Ziffer 3 GemO verzichtet werden. Die Stadtkämmerin Frau Naber verwies auf die
nachstehende Übersicht im Beteiligungsbericht. Der von der Stadtkämmerei
erstellte Bericht kann bei Interesse innerhalb der regulären Öffnungszeiten im
Zimmer 209 eingesehen werden.
Der Gemeinderat nahm den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
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Kalkulation der zentralen Schmutz- und Niederschlagswassergebühr
- Gebührenrechtliches Ergebnis und Nachkalkualtion der Abwassergebühr 2013
Nachdem das Jahr 2013 abgeschlossen ist, wurde die Nachkalkulation des Jahres 2013
vorgenommen. Es verbleibt als Ergebnis eine Überdeckung von 77.738 € im Bereich Schmutzwasser
und 1.952 € im Bereich Niederschlagswasser.
Im Vergleich zur Vorkalkulation fiel auf, dass für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen 100.600 € eingestellt waren, aber nur 8.811 € ausgegeben wurden. Bei der Unterhaltung des
Kanalnetzes standen 235.000 € bereit, ausgegeben wurden 215.839 €. Mehrausgaben entstanden
beim Strom 115.442 € (Plan 84.500 €). Dies hängt mit der Klärschlammbeseitigung zusammen, für die
214.132 € ausgegeben wurden (Plan 52.500 €). Im Jahr 2013 wurde noch nicht mit der
Klärschlammbeseitigung in Obergriesheim gerechnet. Hier war nur Bachenau vorgesehen gewesen.
Mit dem gebührenrechtlichen Ergebnis 2013 werden die Unterdeckungen der Jahre 2008 und 2009
vollständig verrechnet. Ebenso eingestellt in die Nachkalkulation sind Überdeckungen der Jahre 2010
2012
im
Bereich
der
Niederschlagswasserbeseitigung.
Aus
dem
Bereich
der
Schmutzwasserbeseitigung sind Teile der Überdeckung aus 2010 eingeflossen. Es verbleiben
ausgleichpflichtige Überdeckungen aus 2010 - 2012 im Schmutzwasserbereich.
Der Gemeinderat nahm den Sachverhalt zur Kenntnis
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Nachtrag 2014
Der Gemeinderat befasste sich mit dem Nachtragsplan 2014 inklusive der Nachtragspläne für die
Eigenbetriebe Wasserwerk und Freibad.
Stadtkämmerin Heike Naber berichtete von erfreulichen Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (rd.
275.000 EUR) sowie Mehreinnahmen bei der Grundsteuer B (23.000 EUR). Aus dem Kommunalen
Finanzausgleich erhält die Stadt Gundelsheim rd. 220.000 EUR mehr.
Nach Abzug der Veränderungen auf der Ausgabenseite verbessert sich die Zuführung zum
Vermögenshaushalt von 1.442.000 EUR auf 1.742.000 EUR.
Im Vermögenshaushalt stellen die Ausgabenerhöhung im Rahmen der Umsetzung der neuen
Abwasserkonzeption für die Bauabschnitte 1b und 3 sowie die Vorfinanzierung der
Personenunterführung im Zusammenhang mit dem Anschluss an die Stadtbahn Nord die größte
Veränderung dar. Der Bauabschnitt 1b (Anschluss Bachenau) wird um 225.000 EUR auf 510.000
EUR erhöht. Für den Bauabschnitt 3 waren bislang keine Mittel vorgesehen. Neu sind hier 353.800
EUR veranschlagt. Für die Personenunterführung werden zusätzliche 380.000 EUR bereitgestellt.
Die Kreditermächtigung bleibt trotz Ausgabenerhöhung bedingt durch laufende Mehreinnahmen und
zu erwartenden GVFG-Mitteln für die Personenunterführung bei 1.089.000 EUR.
Beim Eigenbetrieb Wasserwerk werden die Mehrausgaben des Jahresrechnungsergebnisses 2013
mit dem 1. Nachtrag nachfinanziert. Verursacht wurden die Mehrausgaben durch Restkosten bei dem
Austausch der Wasserleitungen in der Heilbronner Straße und der Heidelberger Straße in
Obergriesheim. Hier waren keine Planansätze mehr vorhanden. Dadurch erhöht sich die
Darlehensaufnahme von 143.800 EUR auf 251.900 EUR.
Im Eigenbetrieb Freibad mussten aufgrund der durchwachsenen Wetterlage die Einnahmen aus
Eintrittsgeldern angepasst werden. Ursprünglich rechnete man mit 109.000 EUR. Der neue
Planansatz beträgt 95.000 EUR. Dadurch erhöht sich unter anderem der Jahresverlust von 293.000
EUR auf 314.800 EUR.
Auf die gesonderte Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung wird verwiesen.
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Kindergarten Böttingen - Ausbau der Wohnung zu Krippenplätzen
- Vergabe der Natursteinarbeiten
Zum weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in der Stadt Gundelsheim hat der Gemeinderat
bereits im Dezember 2012 einstimmig den Baubeschluss für die Sanierung und den Umbau des
Kindergartengebäudes in Böttingen gefasst. In der Kindertageseinrichtung wird eine Krippengruppe
mit 10 Plätzen und eine Ganztagesgruppe mit 20 Plätzen eingerichtet. Für die notwendigen
Baumaßnahmen konnte Bürgermeisterin Heike Schokatz eine Fördersumme in Höhe von 100.000 €
aus dem Ausgleichsstock einwerben.
Im Zuge der Ausbau- und Sanierungsarbeiten der Kindertagesstätte, beschloss der Gemeinderat
unter anderem die Eingangstreppe aus Naturstein zu erneuern. Das Technische Bauamt hat die
Natursteinarbeiten zwischenzeitlich beschränkt ausgeschrieben. Nach der Prüfung der Angebote
hinsichtlich der Vergabevorschriften und der Angemessenheit der Preise, wurden diese nun
einstimmig an die Firma Dengel-Bau GmbH aus Schöntal-Berlichingen zu einem Angebotspreis von
47.716,62 € vergeben.
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Kläranlage Gundelsheim – Flachdachsanierung
- Vergabe der Flachdacharbeiten
In der Kläranlage ist das Flachdach des Technikraums undicht und muss erneuert werden. Die
Flachdacharbeiten wurden vom Technischen Bauamt beschränkt ausgeschrieben. Nach der Prüfung
der Angebote hinsichtlich der Vergabevorschriften und der Angemessenheit der Preise, wurden diese
nun einstimmig zu einem Angebotspreis in Höhe von 32.174,03 € an die Firma Josef Lang & Sohn
GmbH aus Heilbronn vergeben.
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Unterhaltungsarbeiten 2014/2015
- Straßen- und Tiefbauarbeiten
Für die Unterhaltung der Straßennetzes im Gemeindegebiet sind in den Jahren 2014 / 2015
folgende Arbeiten vorgesehen:
-
Straßenbauarbeiten an ca. 85 einzelnen Stellen
Splitt- Oberflächenbehandlung mit ca. 7.200 m²
Straßenabläufe, Nivellierung von Schächten mit ca. 52 Stück
Pflasterarbeiten mit 70 m²
Straßenbelagsarbeiten mit ca. 800 m²
Das Technische Bauamt hat diese Arbeiten ausgeschrieben. Nach Prüfung der Angebote hinsichtlich
der Vergabevorschriften und der Angemessenheit der Preise, wurden diese nun einstimmig zu einem
Angebotspreis in Höhe von 444.459,65 € an die Firma Schneider Bau GmbH
vergeben.
Im Haushalt 2014 sind für die Unterhaltung von Ortsstraßen 280.000,00 € sowie für die
Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen 25.000,00 € eingestellt und sind für die noch
auszuführenden Arbeiten im Jahr 2014 auskömmlich.
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Unterhaltungsarbeiten 2014/2015
Wasserrohrbrüche, Hausanschlüsse, Tiefbauarbeiten
Die Jahresunterhaltungsarbeiten für Wasserrohrbrüche und Hausanschlüsse wurden zuletzt 2013
ausgeschrieben. Nun erfolgte durch das Technische Bauamt eine beschränkte Ausschreibung für die
Dauer eines Jahres (45 Rohrbrüche). Nach der Prüfung der eingegangenen Angebote hinsichtlich der
Vergabevorschriften und der Angemessenheit der Preise, wurden diese einstimmig an die Firma
Ostberg GmbH aus Gundelsheim zu einem Angebotspreis von 88.449 € vergeben.
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Sonstige Bekanntmachungen:
Die Anfrage der SPD-Fraktion zum aktuellen Sachstand verschiedener kommunalpolitisch
wichtiger Vorhaben kann wie folgt beantwortet werden:
Straßenbrücke
Bei der Straßenbrücke Gundelsheim handelt es sich um eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme, da mit
der Neuanbindung an die B 27 die Schließung des Bahnübergangs verbunden ist. Deshalb gibt es bei
der Realisierung des Vorhabens drei Kreuzungsbeteiligte und zwar Bahn, Bund und Landkreis, die an
den Gesamtbaukosten von rd. 9 Mio mit je einem Kostendrittel beteiligt sind.
Der Landkreis Heilbronn ist für sein Kostendrittel auf einen Zuschuss nach dem
Gemeindefinanzierungsgesetz (GVFG) angewiesen; die Maßnahme wurde in das Förderprogramm
2014 GVFG aufgenommen.
Grundvoraussetzung für die Durchführung der Maßnahme ist die Unterzeichnung
Vereinbarung durch alle drei Beteiligten.
einer
Von der Bahn einschließlich des Eisenbahnbundesamts und dem Landkreis Heilbronn wurde die
Vereinbarung bereits unterzeichnet.
Die Unterzeichnung durch den Bund steht noch aus.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) Baden-Württemberg prüft derzeit noch die
vorgelegten Unterlagen. Das Ministerium wird voraussichtlich bis Mitte November 2014 gegenüber
dem Bundesverkehrsministerium eine abschließende Stellungnahme abgeben.
Der Landkreis Heilbronn hat sowohl 2014 als auch 2015 Haushaltsmittel eingestellt. Der größte
Finanzierungsanteil wird ab 2016 bereitgestellt.
Seitens der Bahn ist die Finanzierung des Kostenanteils für 2017/2018 eingeplant.
Nachdem die Unterzeichnung der Vereinbarung noch aussteht, liegt von Seiten des Bundes noch kein
Finanzierungszeitraum vor.
Einen konkreten Termin für einen Baubeginn gibt es derzeit nicht. Der Landkreis möchte - soweit die
Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Bund rasch erfolgt - mit der Maßnahme 2016 beginnen.
Mit dem Abbruch des Verwaltungsgebäudes auf dem Kühne-Areal soll kurzfristig angefangen werden.
Stadtbahn Nord / Bahnsteigunterführung
Bei der Fußgänger- und Radfahrerquerungsmöglichkeit in der Mühlstraße handelt es sich um eine
Bahnüberführung. Planungsträger ist damit die Bahn. Die Planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Durchführung des Vorhabens werden durch ein Planfeststellungsverfahren geschaffen. Nachdem
bis dato noch kein Planfeststellungsbeschluss vorliegt, erscheint ein Baubeginn für dieses Teilprojekt
im Jahr 2015 eher unrealistisch.
Behindertengerechter Fuß- und Radweg
Vom Landkreis Heilbronn war geplant, den parallel
behindertengerechten Fuß- und Radweg vorab auszubauen.
Aus Sicherheitsgründen
Bahnübergangsbereich.
verlangt
nun
die
Bahn
zu
den
eine
Bahngleisen
erweiterte
verlaufenden
Detailplanung
im
Diese Forderung ist neu, zumal die seit langem bestehende Planung des Büros IFK-Ingenieure aus
Mosbach sowohl der Bahn als auch dem Eisenbahnbundesamt vorlag.
Vom Landkreis wurde daher ein weiteres Planungsbüro für dieses Vorhaben eingeschaltet, das auf
Bahnanlagen spezialisiert ist.
Der Landkreis Heilbronn steht nach wie vor zu seiner Zusage, den Geh- und Radweg so rasch als
möglich zu bauen, selbst wenn hierfür evtl. keine Drittelfinanzierung durch Bahn/Bund/Landkreis
möglich ist. Ohne Zustimmung der Bahn zu der geänderten Detailplanung kann die Maßnahme jedoch
nicht ausgeführt werden.
DSL-Versorgung in den Stadtteilen
Der Ausbau des Leitungsnetzes zur Verbesserung der Breitbandversorgung in den Stadtteilen
Bachenau und Tiefenbach ist zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Telekom hat als Fertigstellungstermin den 10.10.2014 mitgeteilt. Damit ist dann die
Grundversorgung im gesamten Verwaltungsraum Gundelsheim gegeben.
Ein schneller Internetzugang ist gerade im Ländlichen Raum ein wesentlicher Standortfaktor für die
Wirtschaft aber auch für die Bevölkerung.
Der Datenhunger wird wohl weiter zunehmen,
Höchstgeschwindigkeitsnetzes erforderlich macht.
was
den
Aufbau
von
Hoch-
und
Zur Weiterentwicklung der Breitbandinfrastruktur im Landkreis Heilbronn wird daher derzeit eine
interkommunale Zusammenarbeit ggf. mit Beteiligung des Landkreises Heilbronn angedacht.
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Instandhaltung der Deutschmeisterhalle
Am 16.09.2014 hat ein Besichtigungstermin des Technischen- und Umweltausschusses in der
Deutschmeisterhalle stattgefunden. Hier konnten sich die Stadträte einen Eindruck über den baulichen
bzw. technischen Zustand der Halle wie auch der Gaststätte zur Komturei verschaffen.
Die Mitglieder des Technischen- und Umweltausschusses waren sich einig, dass das Ingenieurbüro
Seidel ein Maßnahmenkatalog für die technische Ertüchtigung der Deutschmeisterhalle bzw. der
Komturei erstellen soll. Anschließend kann entschieden werden, wie es mit einer möglichen
Renovierung bzw. der Verpachtung der Gaststätte weiter geht.
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Stadtbahn Nord: Fahrplan S 42/S 41 ab Dezember 2014
Bei einer Besprechung im Landratsamt Heilbronn am 16.09.2014 wurden die Städte und Gemeinden
über das aktuelle Fahrplankonzept der Stadtbahn Nord informiert.
Der Landkreis kann nach mehreren Überarbeitungen diesem Fahrplanentwurf gerade noch
zustimmen, d.h. es gibt Optimierungsbedarf (Fahr- und Taktzeiten) und es ist davon auszugehen,
dass nach den ersten Erfahrungen im laufenden Betrieb im kommenden Jahr nachgebessert werden
muss. Die DB Netz muss dem aktuellen Fahrplan auch noch zustimmen.
Erneut wurde vom Landratsamt bestätigt, dass der stündliche Stadtbahntakt zwischen Bad
Friedrichhall - Jagstfeld und Mosbach durch eine Busverbindung nach Offenau und Gundelsheim
ergänzt wird. Dieser Buskonzeption muss die DB Netz auch noch zustimmen.
Auf Anfrage von Frau Bürgermeisterin Heike Schokatz wurde zur Abstimmung des Fahrplans mit der
Audi AG erklärt, dass bereits seit 2 Jahren Abstimmungsgespräche geführt werden und die
Fahrplangestaltung von dort begleitet und mitgetragen wird.
Das Landratsamt wird die von der DB AG geltend gemachten Plankostenerhöhungen nicht
akzeptieren und ein neutrales Ingenieurbüro mit der Überprüfung beauftragen.
Die Einweihungsfeier wird am Samstag, 13. Dezember 2014 stattfinden.