AMTSBLATT - Zaisenhausen

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AMTSBLATT - Zaisenhausen
A mtsblAtt
39. AH-Fasching
39. AH-Fasching
in Zaisenhausen
Amts­­blatt der ­Gemeinde Zaisen­­hausen. Her­­aus­­gegeben durch das Bürgermeister­­amt. Ver­­ant­­wort­­lich für ­amtliche Mit­­teilungen, Sit­­zungs­­berichte­
und son­­stige Ver­­öffent­­lichungen ist ­Bürgermeisterin Rübenacker oder ihr Ver­­treter im Amt. Für den ­übrigen ­Inhalt ­Verlagsdruck ­Kubsch GmbH,­
S
­ chwaigern. Redak­­tions­­schluss dienstags 9.00 Uhr. Druck u. ­Verlag: Ver­­lags­­druck Kubsch GmbH, 74193 ­Schwaigern, Tel. 07138/8536, Fax 5633.
­Nummer 3
in Zaisenhausen
Donners­­tag, 21. Januar
39. AH-Fasching
39. AH-Fasching
in Zaisenhausen
Jahr­­gang 2016
in Zaisenhausen
Unser Motto:
Unser Motto:
Wann? 23.01.2016
Wann? 23.01.2016
Unser
Wo?Motto:
Kultur u. Sporthalle
Wo? Kultur u. Sporthalle
Beginn? 19:33
Uhr Motto:
Unser
Beginn? 19:33 Uhr
Eintritt: 8,50€ (ab 18 Jahren)
Eintritt: 8,50€ (ab 18 Jahren)
Der TSV Zaisenhausen lädt herzlich ein
Wann? 23.01.2016
Deraus
TSV
Zaisenhausen lädt herzlich e
Tanz mit den Players
Rohrbach
Wo? Kultur u.Wann?
Sporthalle
mit den Players aus Rohrbach
23.01.2016
Hallenöffnung
ab Tanz
18:00 Uhr
Beginn? 19:33Wo?
Uhr Kultur u. Sporthalle
Hallenöffnung ab 18:00 Uhr
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dienstags
9.00
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Eintritt: 8,50€
(ab 18 19:33
Jahren)
Beginn?
Uhr
Eintritt: 8,50€ (ab 18 Jahren)
Zaisenhausen 2
Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates
Am Dienstag, 26.01.2016, findet um 19.00 Uhr im Sitzungssaal
des Rathauses Zaisenhausen eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt, zu der die Bevölkerung herzlich eingeladen
ist.
Tagesordnung
1. Fragestunde der Einwohner gem. § 33 Abs. 4 GemO
2. Genehmigung der Niederschriften vom 08.12.15, 15.12.15
und 08.01.2016
3. Verabschiedung des Haushalts 2016
4. Zustimmung zur Wahl des 1. und 2. stellvertretenden
Feuerwehrkommandanten
5. Neufassung der Friedhofsatzung mit Gebührenverzeichnis
6. Renovierung Auggartenstraße 34 – Auftragsvergabe
– Abbruch- und Rohbauarbeiten
– Trockenbauarbeiten
7. Wasserversorgung Zaisenhausen: Auftragsvergabe für die
Erstellung von elektrotechnischen Betriebs- und Schaltplänen der elektrischen Einrichtungen
8. Wirtschaftsförderung Industriegebiete Oberderdingen,
Sulzfeld, Kürnbach Zaisenhausen GmbH & Co. KG
– Wirtschaftsplan 2016 einschließlich Finanzplanung­
2016 – 2020
9. Antrag zum Friedhof: Gestaltung/Umgestaltung/Erweiterung
10. Antrag zum Entfernen des Kriegerdenkmals
11. Spenden
12. Baugesuche
13. Mitteilungen der Verwaltung
14. Verschiedenes
Zaisenhausen, 19.01.2016
Cathrin Rübenacker,
Bürgermeisterin
Bericht von der Gemeinderatssitzung
am 15. Dezember 2015
1. Fragestunde der Einwohner gem. § 33 Abs. 4 GemO
Zu diesem Tagesordnungspunkt gab es keine Wortmeldungen.
2. Genehmigung der Niederschrift vom 17.11.2015
Der Gemeinderat genehmigte die Niederschrift vom 17.11.2015.
3. Brunnenstraße – Beschluss über die Ausgestaltung bis
hin zum Bahnhofvorplatz
Seit Jahren befasst sich der Gemeinderat bei den Haushaltsberatungen immer wieder mit der Sanierung der Brunnenstraße. Der Belag und die Gehwege sind in der Brunnenstraße
seit geraumer Zeit in einem sanierungsbedürftigen Zustand.
Die Verkehrssituation an der Verkehrsinsel bei der Abzweigung
in die Bahnhofstraße und in den Breidinger Weg ist unbefriedigend. Die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes einschl. der Errichtung eines barrierefreien Zugangs zur Zahnarztpraxis sind
vordringliche Aufgaben. Der Gemeinderat beschloss, diese viel
befahrene Straße von der Hauptstraße bis zum Bahnhof mit
Stellplätzen, Bäumen und durchgehenden Gehwegen komplett
neu zu gestalten. Die Brunnenstraße soll in Richtung Bahnhof
gegenüber dem Breidinger Weg vorfahrtsberechtigt sein. Der
Trampelpfad zu den Bahnsteigen wird zu einem offiziellen Fußweg ausgebaut. Alle Eingänge des Bahnhofs erhalten einen
barrierefreien Zugang.
4. Zaisenhausen 2030 – Beschluss des Gemeindeentwicklungskonzepts
Das ganze Jahr über arbeiteten alle wichtigen Akteure der Gemeinde an der Erstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts
„Zaisenhausen 2030“. Der Gemeinderat beschloss einstimmig
das Gemeindeentwicklungskonzept „Zaisenhausen 2030“. Er
bedankte sich bei der Einwohnerschaft für die rege Beteiligung.
Das Konzept dient der Ratsarbeit als langfristige Orientierung.
Handlungsschwerpunkt ist die Gestaltung der Ortsmitte mit
attraktivem Wohnraum und Begegnungsstätten für Jung und
Alt.
5. Einbringung des Haushalts 2016
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2016
wurde unter Berücksichtigung der im Vorfeld eingereichten
Projektlisten und wirtschaftlichen Lage der Gemeinde Zaisenhausen erstellt. Der Gemeinderat nahm den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 zur Kenntnis und berät diesen in der eigens
dafür angesetzten öffentlichen Gemeinderatssitzung zur Haushaltsberatung am 8. Januar 2016. Die Verabschiedung soll in
der Gemeinderatssitzung am 26. Januar 2016 erfolgen.
6. Antrag zur Einrichtung von Ausschüsse des Gemeinderats
Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte die Bestellung von Ausschüssen des Gemeinderates beantragt.
Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag ab. Die Vorsitzende wies
darauf hin, dass zu bestimmten Themen bei Bedarf jederzeit
durch einfachen Gemeinderatsbeschluss Ausschüsse gebildet
werden können.
7. Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung bzgl. der
Fraktionen des Gemeinderats
Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte beantragt,
dass die Mindestzahl der Mitglieder einer Gemeinderatsfraktion
zwei beträgt.
Der Gemeinderat lehnte diesen Antrag ab. Frau Rübenacker
wies darauf hin, dass es im Gemeinderat bisher keine Fraktionen gibt. Keine der Wählervereinigungen habe ihr eine entsprechende Meldung überbracht.
8. Antrag zur Sanierung oder zur Erneuerung des Tennenplatzes
Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte beantragt,
Maßnahmen bzgl. des Tennenplatzes zu beschließen.
Der Gemeinderat setzte diesen Tagesordnungspunkt ab, weil
die Meinungsfindung im Gremium noch nicht abgeschlossen
ist.
9. Antrag zur Sanierung, zum Umbau, Abriss oder Verfalls
des gemeindeeigenen Gebäudes in der Schulstraße 9
Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte beantragt,
Beschlüsse bzgl. des Gebäudes Schulstraße 9 zu fassen.
Der Gemeinderat setzte diesen Tagesordnungspunkt ab, weil
noch keine Entscheidungsgrundlage vorliegt.
10. Antrag zum Radweg von Sulzfeld nach Richtung Flehingen bzw. von Flehingen nach Richtung Sulzfeld
Die Wählervereinigung 4 – Die Vierte Fraktion hatte beantragt,
Beschlüsse zum Radweg zu fassen.
Der Gemeinderat setzte diesen Tagesordnungspunkt ab. Frau
Rübenacker wies darauf hin, dass in dieser Sache momentan
auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums gewartet wird,
da es sich um eine Landesstraße handelt. Das Land wird sich
die Strecke anschauen und entscheiden welche Maßnahme zu
treffen ist.
11. Mitteilungen der Verwaltung
Am 08.01.2016 fand eine zusätzliche Sitzung des Gemeinderats zur Haushaltsberatung geben.
Zwei asylsuchende Familien sind in Zaisenhausen untergekommen. Zwei der Kinder besuchen derzeit die Grundschule in
Zaisenhausen. Im Januar werden die jüngeren Kinder in den
Kindergarten gehen.
12. Verschiedenes
Auf Nachfrage aus der Mitte des Gemeinderates teilte die Bürgermeisterin mit, dass das Programm der Energieagentur zum
Klimaschutz 2016 starten soll.
Sie wünschte der Einwohnerschaft frohe Weihnachten und
einen guten Start ins neue Jahr.
Bericht von der Beratung des Gemeinderates über den
Entwurf des Haushaltsplanes 2016 am 8. Januar 2016
Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2016
Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde bei der Gemeinderatssitzung am 15. Dezember 2015 eingebracht. Am vergangenen
Freitag hat der Gemeinderat darüber beraten.
Die Vorsitzende wies einleitend darauf hin, dass die Finanzsituation im Hinblick auf die Vielzahl der anstehenden Maßnahmen
Zaisenhausen 3
keine größeren Sprünge erlaubt. Die größte Position ist mit
610.000 Euro die Restfinanzierung für die Erschließung des
Neubaugebiets „Gochsheimer Pfad II“. Weiterhin wird für die
Sanierung der Brunnen-/Bahnhofstraße eine erste Rate mit
550.000 Euro veranschlagt. Für die restliche Finanzierung von
800.000 Euro wird eine Verpflichtungsermächtigung beschlossen. Für die Sanierung gemeindeeigener Gebäude werden insgesamt 300.000 Euro bereitgestellt. Zudem werden für den
Erwerb von Immobilien 270.000 Euro veranschlagt. Für den
Grunderwerb zum Gewerbegebiet „Flurscheide III“ werden
210.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit Planungskosten von
100.000 Euro für die Ortskerngestaltung wird eine wichtige
Weiche für die Zukunft gestellt. Zur Entschärfung der Gefahrenstelle an der Bahnhofstraße/Unterführung B296 werden
100.000 Euro eingestellt. Für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED stehen 80.000 Euro zur Verfügung. Der
nächste Schritt zum Ausbau des Breitbandes kostet die Gemeinde 75.000 Euro. Zur vollständigen Umsetzung der Fahrzeugkonzeption ist für die Feuerwehr ein Mannschaftstransportwagen für 54.000 Euro zu beschaffen. Für die Anschaffung
eines Multifunktionsfahrzeuges beim Bauhof stehen­
50.000 Euro bereit. Für die Flutlichtanlage im Sportgelände
werden 30.000 Euro eingestellt. Eine wichtige Aufgabe ist die
Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum. Weil dies jedoch
eine Aufgabe von privaten Investoren ist, kann die Gemeinde
hier nur unterstützend tätig werden.
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des
Abwasserzweckverbands „Oberer Kraichbach“
Aufgrund der §§ 5 und 13 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg sowie § 19 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 02.12.2015 folgende Änderung der Satzung
i.d.F. vom 01.01.2011 beschlossen:
§1
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§5
Kostenverteilung
2. Alle Investitionen, die vermögenswirksamen Wiederbeschaffungen sowie deren Finanzierungskosten werden mit folgendem Kostenverteilungsschlüssel abgerechnet:
Bretten für den Stadtteil Bauerbach
4,81 %
Kürnbach
10,46 %
Oberderdingen 46,30 %
Sternenfels
9,22 %
Sulzfeld
21,02 %
Zaisenhausen
8,19 %
§ 7 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
§7
Verbandsvorsitzender
1. Verbandsvorsitzende/r ist ein/e Bürgermeister/in einer Verbandsgemeinde. Der/die Verbandsvorsitzende und ein Stellvertreter werden auf die Dauer ihrer Amtszeit von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Scheidet eine/r der Gewählten aus der Verbandsversammlung aus, so endet auch die
Tätigkeit als Vorsitzende/r oder als Stellvertreter. Für die restliche Amtszeit ist aus der Mitte der Verbandsversammlung jeweils ein Ersatzmann zu wählen. Bis zur Neuwahl nach Satz 1
nehmen der/die bisherige Vorsitzende und sein(e) Stellvertreter(in) ihr Amt weiter wahr.
§2
Inkrafttreten
Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Oberderdingen, den 02. Dezember 2015
Thomas Nowitzki
Bürgermeister
Verbandsvorsitzender
Information zur Räum- und Streupflicht
Wer muss räumen oder streuen?
Verpflichtet sind die Straßenanlieger, das sind die Eigentümer,
Mieter, Pächter der Grundstücke, die an einer Straße liegen
oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben.
Sind mehrere für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung.
Wo muss geräumt oder gestreut werden?
Zu räumen sind Gehwege oder falls keine vorhanden sind, Flächen von 1,20 Meter Breite entlang des Grundstückes, auch in
verkehrsberuhigten Bereichen.
Wie und wann ist zu räumen und zu streuen?
Die Gehwege oder anderen Flächen sind so zu räumen und zu
bestreuen, dass sie von Fußgängern, bei Beachtung der nach
den Umständen gebotenen Sorgfalt, möglichst gefahrlos benutzt werden können.
Zum Bestreuen ist abgestumpftes Material, wie Sand, Splitt
oder Asche, zu verwenden.
Die Verwendung von auftauendem Streumittel (z.B. Streusalz)
ist verboten.
Der geräumte Schnee ist auf dem restlichen Teil der Flächen,
soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn
anzuhäufen.
Wann ist zu räumen und zu streuen?
Werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr.
Wenn nach diesen Zeiten Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu
räumen und zu streuen.
Die Pflicht endet um 20.00 Uhr.
GOLDENE HOCHZEIT
Am Donnerstag, den 14. Januar 2016 feierten die
Eheleute
Karl und Veronika
Sitzler
Baumgartenstr.GoHo
3
das Fest der
GOLDENEN HOCHZEIT
Die Bürgermeisterin gratulierte im Auftrag des
Ministerpräsidenten, des Gemeinderates, der
Gemeindeverwaltung sowie der gesamten
Einwohnerschaft und wünschte dem Jubelpaar alles
Gute, Gesundheit und noch viele gemeinsame
Jahre.
Wir gratulieren:
Altersjubilare
23.01. Erika Vogelmann, Bachstr. 8, 71 Jahre
24.01. Waltraud Weiß, Hauptstr. 11,
73 Jahre
26.01. Anneliese App, Hauptstr. 175,
79 Jahre
26.01. Blanka Fassl, Baumgartenstr. 12,
75 Jahre
Allen Jubilarinnen und Jubilaren, auch den Ungenannten, die
herzlichsten Glück- und Segenswünsche. Wir wünschen Ihnen
Gesundheit und Wohlergehen auf dem weiteren Lebensweg.
Spruch der Woche
„Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler aus denen man
lernen kann, möglichst früh zu begehen.“
Winston Churchill (1874-1965)