Netzwerk Naturerbe – Ein National Trust für Deutschland?

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Netzwerk Naturerbe – Ein National Trust für Deutschland?
Hrsg.: Brickwedde, Stock, Geißinger
Netzwerk Naturerbe –
Ein National Trust für
Deutschland?
20. Symposium der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt (DBU) und der Freunde und Förderer
des Zentrums für Umwelt und Kultur
Benediktbeuern
Inhalt
4
Einführung
Hubert Weinzierl
7
Netzwerk Naturerbe – Ein National Trust
für Deutschland? Dr.-Ing. E. h. Fritz Brickwedde
13
Werdende Wildnis in Deutschland –
Argumente, Potenziale, Umsetzung
Prof. Dr. Michael Succow
22
Die Land Trust-Bewegung in den USA
Tilmann Disselhoff
26
Flächensicherungsinstrumente von
land trusts in den Vereinigten Staaten
Stefan Nagel, J. D. und Tilmann Disselhoff
33
Der National Trust in England und Netzwerke
von Naturschutzflächen­eigentümern in den
Benelux-Staaten
Anton Gazenbeek
43
AG: Flächenmanagement – Konzepte
und Hemmnisse
Christian Unselt
Dr. Reinhard Stock
45
AG: Monitoring – Wunsch und Wirklichkeit
Dr. Sabine Kathke
Dr. Heike Culmsee
47
AG: Umweltbildung – zwischen Besucherlenkung
und Informationsvermittlung
Dr. Susanne Eich
Dr. Alexander Bittner
48
AG: Öffentlichkeitsarbeit – Begeisterung und Akzeptanz
schaffen
Dr. Walter Hemmerling
Dr. Markus Große Ophoff
49
Charta für ein Netzwerk Nationales Naturerbe
Impressum
Hrsg.: Brickwedde, Stock, Geißinger
Netzwerk Naturerbe –
Ein National Trust für
Deutschland?
20. Symposium der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt (DBU) und der Freunde und Förderer
des Zentrums für Umwelt und Kultur
Benediktbeuern
Einführung
Einführung
Hubert Weinzierl
Kuratoriumsvorsitzender der DBU,
Ehrenpräsident des Deutschen Naturschutzrings
4
Lieber Pater Geißinger,
sehr geehrter Herr Schneider,
lieber Herr Dr. Brickwedde,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich freue mich, Sie zum dies­
jährigen Herbstsymposium im
Zentrum für Umwelt und Kultur
Benediktbeuern begrüßen zu dürfen.
Wie jedes Jahr wird das Herbst­
symposium von der Deutschen
Bundesstiftung Umwelt zusammen
mit den Freunden und Förderern des
Zentrums für Umwelt und Kultur
Benediktbeuern durch­geführt. Ich
möchte dem Förder­verein und dem
Zentrum für Umwelt und Kultur
Benediktbeuern gerne an dieser
Stelle in meiner Funktion als Kura­
toriumsvorsitzender der DBU – aber
auch ganz persönlich – meinen
herzlichen Dank für die unkom­
plizierte und freundschaftliche
Vorbereitung der Veranstaltung
aussprechen.
Das diesjährige Herbst­
symposium findet außerdem in
Kooperation mit einer ganzen Reihe
weiterer Organisationen statt:
dem Arbeitskreis Umwelt, Natur,
Gesundheit des Bundesverbands
Deutscher Stiftungen, dem Bundes­
amt für Naturschutz, EUROPARC
Deutschland, der Heinz Sielmann
Stiftung, der Naturstiftung David,
der Stiftung NaturSchutzFonds
Brandenburg, der NordrheinWestfalen-Stiftung Naturschutz,
Heimat- und Kulturpflege sowie
der Stiftung Naturschutz SchleswigHolstein. Auch die DNR-Strategie­
gruppe Nationales Naturerbe war
an der Vorbereitung beteiligt.
Herzlichen Dank allen Partnern
der DBU!
Sie sehen, die Veranstaltung
stand schon während der Vor­be­reitungsphase ganz im Zeichen des Austausches und der
Zusam­menarbeit. Und darum geht
es uns ja auch in den nächsten
zwei Tagen:
Wir möchten nichts Geringeres
erreichen, als den Grundstein zu
legen für ein bundesweites Netz­
werk Nationales Naturerbe. Ich freue
mich, dass Sie so zahlreich unserer
Einladung gefolgt sind. Daran lässt
sich schon ablesen, wie bedeutend
das Thema derzeit für viele ist.
Zusammenarbeit, fachlicher
Austausch und gemeinsames
Eintreten für unsere Belange und
Interessen sind heute im Natur­
schutz erforderlicher denn je. Der
Natur­schutz droht derzeit ange­sichts
von Euro-Krise, Energiewende und
anderer tagespolitischer Herausfor­
derungen ins Abseits der öffentlichen
Wahrnehmung zu geraten. Der
Personalabbau in den Verwaltungen
macht eine effiziente Umsetzung
hoheitlicher Naturschutzpolitik
vielerorts immer schwerer. Aber
auch innerhalb der Verbände-Szene
herrscht bei manchen eine Stimmung
der Mut­losigkeit und Resignation.
Das verfehlte 2010-Ziel, den Verlust
der Artenvielfalt zu stoppen, hat
Spuren hinterlassen.
Ich kann es nur immer wieder
hervorheben:
Naturschutz ist keine Luxus­
beschäftigung für gute Zeiten. Indem
wir uns für den Erhalt der Natur ein­
setzen, schützen wir unsere Lebens­
grundlagen und die der nachfol­
genden Generationen. Es geht um die
Basis unserer materiellen Existenz.
Aber mehr noch als das: Wir leisten
einen fundamentalen Beitrag zu der
Frage, wie ein gutes, sinnerfülltes
Leben, wie ein richtiges Miteinander
von Mensch und Umwelt aussehen
kann. Wann sollte das wichtiger sein
als jetzt, wo uns das Scheitern des
Wachstumsfetischismus so krass vor
Augen geführt wurde?
Ich habe oft von einem neuen,
nachhaltigen Kulturentwurf
ge­sprochen, den wir als Europäer
entwickeln sollten. Was meine ich
damit? Ich meine einen unseren
Zeiten angemessenen Lebensstil, der
nicht auf Ausbeutung, sondern auf
Bescheidenheit, Lebensfreude, mate­
rieller Genügsamkeit und Solidarität
mit unseren Mitmenschen und allen
Lebewesen basiert.
Diesen Lebensentwurf kann man
nicht theoretisch herbeireden, man
muss ihn leben und in der Wirklich­
keit erfahrbar machen.
Ich denke, dass die öffentlichen
und gemeinnützigen Eigentümer
von Naturschutzflächen – also Sie
alle hier im Saal – hier in besonderer
Weise gefragt sind. Flächen, die
dem Naturschutz selbst gehören,
sind die Vorzeigeobjekte, an denen
wir anschaulich machen können,
wie schön, wie spannend, wie
vielfältig und umwerfend die Natur
sein kann und wie ein gelungenes
Zusammen­leben von Mensch und
Natur aussehen kann. Diese Flächen
müssen ebenso wie die Nationalparke
das Rückgrat des flächenbezogenen
Naturschutzes bilden, das Gerüst, von
dem aus der Naturschutzgedanke
ausstrahlen kann – Knotenpunkte im
Netz des Lebens, nicht Kathedralen
in der Wüste. Kein Reservatsschutz
unter der Glasglocke, sondern
Vorrang­flächen für die Natur, die dazu
einladen, mehr Natur auch an anderer
Stelle zuzulassen und einzufordern.
Ich habe immer gesagt, dass
Naturschutz ein Thema ist, das auf
100 % der Fläche seine Berechtigung
hat. Dennoch können wir die Belange
des Naturschutzes mit anderen Inte­
ressen nicht überall gleichgewichtet
abwägen. Es gibt Gebiete, auf denen
die Natur zu Recht Vorrang hat, viel zu
wenige, aber wir haben sie. Zu nennen
sind hier neben den Nationalparken
und anderen Großschutzgebieten
vor allem die Flächen des Nationalen
Naturerbes.
Das Nationale Naturerbe stellt
sicherlich eine Sternstunde der
deutschen Umweltpolitik dar. Nicht
umsonst hat sich die Idee, Flächen
im Eigentum des Bundes nicht zu
privatisieren, sondern sie langfristig
dem Naturschutz zu widmen,
durchgesetzt. Denn gibt es eine
friedlichere Konversion als den
Wandel ehemaliger Militärflächen in
Naturschutzgebiete mit dem Ziel der
Entwicklung hin zur Wildnis?
Die DBU mit ihrer Naturerbe
GmbH ist die größte Flächen­eigen­
tümerin des Nationalen Naturerbes.
Sie hat mittlerweile die ersten
46 000 ha übernommen. Weitere
14 000 ha stehen in der 2. Tranche
an. Insgesamt übernehmen die
Bundesländer, Naturschutzverbände
und Stiftungen rund 125 000 ha.
Vielleicht werden es ja auch noch
mehr. Die Übertragung der ersten
Tranche ist noch nicht abgeschlossen,
die Flächenauswahl für die zweite
Tranche läuft, und so mancher
träumt schon von einer dritten
Tranche – Stichwort Bundeswehr­
reform. Viele der Flächeneigentümer
des Nationalen Naturerbes sind ja
heute hier unter uns und vielleicht
hat der ein oder andere schon intern
darüber nachgedacht, ob es zu einem
weiteren Engagement kommen
könnte.
Mit der Flächenübernahme im
Rahmen des Nationalen Naturerbes
ist die DBU Mitglied im Kreise der
flächenbesitzenden Naturschutz­
akteure geworden. Flächeneigentum
und Naturschutz sind ein altes
Thema – so alt wie der Naturschutz
selbst. Ich erinnere daran, dass der
Erwerb des Drachenfelsens 1836 für
viele zum Gründungsmythos des
deutschen Naturschutzes gehört.
Umso mehr freue ich mich, dass der
heutige Eigentümer des Gebiets –
der Ver­schönerungsverein Sieben­
gebirge – bei dieser Veranstaltung
durch seinen Vorsitzenden Herrn
Lindlar vertreten ist.
5
Einführung
6
Wie Sie alle wissen, befinden sich
neben dem Nationalen Naturerbe
eine Vielzahl weiterer Naturschutz­
flächen im Eigentum gemeinnütziger
und öffentlicher Einrichtungen und
sogar im Eigentum von Privatper­
sonen. Viele der Flächen im Eigentum
von Stiftungen, Verbänden und der
öffentlichen Hand werden nach fach­
lich vergleichbaren hohen Standards
wie das Nationale Naturerbe bewirt­
schaftet und entwickelt. Ich nenne
als Beispiel die fast 30 000 ha im
Eigentum der Stiftung Naturschutz
Schleswig-Holstein, darunter einige
der natur­schutzfachlich wertvollsten
Gebiete Norddeutschlands. Davon
gehören jedoch nur 200 ha zum
Nationalen Naturerbe.
Neben der naturschutzfach­
lichen Qualität ist es vor allem
die Dauerhaftigkeit der Flächen­widmung, die den Wert von Natur­
schutzflächen im gemein­nützigen
Eigentum ausmacht. Dies ist bei
Flächen der öffentlichen Hand
teilweise, bei Flächen im Privatbesitz
eher selten der Fall. Ich sage das übri­
gens aus der Perspektive des Prakti­
kers. Wie Sie vielleicht wissen, gibt es
auf dem Grundstück des von meiner
Frau und mir geleiteten Umwelt­
zentrums Schloss Wiesenfelden einen
5 ha großen Wildnisbereich, auf dem
die Natur sich seit nunmehr mehre­
ren Jahrzehnten nach ihren eigenen
Gesetzen frei ent­wickeln darf. An
diese ökologische Zelle schließen
noch 70 ha FFH-Natur­schutzgebiete –
stillgelegte Teich­wirtschaftsflächen –
an, die ebenfalls in ein Netzwerk
eingebunden werden können. So
können sich Groß und Klein ergänzen:
Stiftungen ebenso wie Naturschutz­
gebiete. Insofern könnte ich mich
vielleicht auch mit meiner eigenen
Stiftung am Netzwerk beteiligen …
Wie viele solcher privaten, kaum
überörtlich bekannten Initiativen
mag es in Deutschland geben? Wie
viel Potenzial schlummert da noch
für den Naturschutz?
Ich denke, dass alle Eigentümer
von Naturschutzflächen – trotz
sicherlich vorhandener Unterschiede
in der Flächengröße, der Anzahl der
Gebiete und den konkreten Schutz­
zielen – gemeinsame Interessen
und Herausforderungen haben.
Zu nennen ist beispielsweise die
Dauerfrage nach der Finan­zierung.
Hier können wir viel voneinander
lernen. Was sind die kosteneffizien­
testen Verfahren? Welche Finanzie­
rungsmodelle gibt es? Bei welchen
vermeintlichen Pflichtausgaben gibt
es Ermessens- und Verhandlungs­
spielraum – Stichworte: Boden- und
Wasserver­bands­abgabe oder
Grunder­werbssteuer? Hier kann ein
Verweis auf günstige Präzedenzfälle
an anderer Stelle manchmal sehr
hilfreich sein. Gleiches gilt für den
fachlichen Austausch beim Monito­
ring, Flächenmanagement oder der
Umweltbildung.
Es geht aber noch um mehr als
den Wissensaustausch. Aufgrund
der föderalen Struktur Deutschlands
und dem Nebeneinander von
hoheitlichem Naturschutz sowie
ehrenamtlichem und hauptamt­
lichem Verbandsnaturschutz ist auch
die Eigentumsstruktur innerhalb der
Naturschutzszene derart aufge­
splittert, dass niemand wirklich
weiß, was alles an Flächen wem
gehört und wie stark wir insgesamt
eigentlich sind. Hier liegt eine
Riesenchance für uns Naturschutz­
flächeneigentümer. Was wäre, wenn
wir unsere Gewichte alle in dieselbe
Waagschale werfen würden? Das
Flächeneigentum des Naturschutzes
sollte – ähnlich wie beim National
Trust – genau so populär und unan­
tastbar werden wie unsere großen
Museen, Kirchen und Denkmäler.
Daher auch der Titel des
Symposiums. Wie wir heute ja noch
hören werden, haben es uns andere
Dachverbände und Netzwerke von
Naturschutzeigentümern in
England, aber auch in den BeneluxStaaten oder den USA bereits vorge­
macht, welche Durchschlags­kraft,
Popularität und Wachstums­dynamik
bei einer guten Zusammenarbeit
und einer gemeinsamen Außen­
darstellung entstehen kann. Zwar
werden wir nie einen englischen
National Trust in Deutschland haben.
Wenn es uns jedoch gelingt, vom
Erfolg dieser und anderer Organi­sationen zu lernen und ihre Erfolgs­
rezepte für unsere Zwecke anzu­
wenden, wäre dem Flächeneigentum
als Naturschutzinstrument, wäre
dem Naturschutz insgesamt sicher
sehr geholfen.
In diesem Sinne wünsche ich
ein gutes Gelingen für dieses Herbst­
symposium.
Vielen Dank!
Netzwerk Naturerbe
Netzwerk Naturerbe
Netzwerk Naturerbe –
Ein National Trust für Deutschland?
Dr.-Ing. E. h. Fritz Brickwedde
Generalsekretär der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt
Mit der deutschen Wiederver­
einigung fielen die Flächen an der
innerdeutschen Grenze, militärische
Liegenschaften, ehemalige Braun­kohlebergbaugebiete und soge­
nannte volkseigene Flächen an den
Bund. Viele Liegenschaften wurden
verkauft, Gott sei Dank gelang es, das
Naturschutz-Tafelsilber in großen
Teilen zu bewahren.
1998 fasste die damalige Bun­
desregierung den Beschluss, bis zu
50 000 ha BVVG-Wald­flächen an die
Länder und Umwelt­organisationen
zu übergeben. Tatsächlich übertragen
wurden 36 000 ha. Dies war ein
erster Erfolg, bei dem der damalige
Bundes­umweltminister Jürgen Trittin
eine wichtige Rolle spielte.
1999 bildete sich die DNR-Stra­
tegiegruppe Naturschutzflächen, in
der die Umweltorganisationen NABU,
BUND, WWF, Grüne Liga, die Heinz
Sielmann Stiftung, die Stiftung
Euronatur und die Stiftung David
zusammenarbeiteten. Später stießen
auch EUROPARC Deutschland, die
Michael Succow Stiftung, die Zoo­
logische Gesellschaft Frankfurt und
das Vogelschutz-Komitee hinzu. Über
die Arbeit der DNR-Strategiegruppe
haben Adrian Johst und Christian
Unselt in dem soeben erschienenen
Buch von Michael Succow, Lebrecht
Jeschke und Hans Dieter Knapp
»Naturschutz in Deutschland«
publiziert. Ich möchte an dieser Stelle
den beiden Autoren und Leif Miller
für ihre Arbeit, ihr Engagement und
ihre Erfolge als führende Vertreter
der DNR-Strategiegruppe herzlichen
Dank sagen.
Im selben Jahr 1999 als die DNRStrategiegruppe ihre Arbeit begann,
um möglichst viele Flächen des
Bundes für das Nationale Naturerbe
zu gewinnen, habe ich bei einer
Tagung des Dessau-Wörlitzer
Gartenreichs eine Rede zum Thema
»Ein National Trust für Deutsch­
land?« gehalten und zu einer Initia­
tive auf nationaler Ebene aufgerufen
mit wichtigen Partnern wie NABU,
BUND, WWF und DBU.
Im Jahr 2000 gab es ein Treffen
am Vorabend der Eröffnung der
Weltausstellung in Hannover mit
dem Präsidenten des Deutschen
Naturschutzringes, dem hochver­
dienten Professor Dr. Wolfgang
Engelhard, Leif Miller und mir, um
die Strategie und Maßnahmen zu
besprechen, das Nationale Naturerbe
zu bewahren. Wir haben uns damals
in die Hand versprochen, alles zu
tun, damit die für den Naturschutz
wertvollsten Flächen in die Hand von
öffentlichen oder gemeinnützigen
Einrichtungen kommen.
Im selben Jahr haben wir
die Satzung der Deutschen
Bundes­­stiftung Umwelt um ein
7
Netzwerk Naturerbe
8
wesent­liches strategisches Ziel
ergänzt, das für die weitere Entwick­
lung von besonderer Bedeutung sein
sollte. In die Satzung wurde als ein
prioritäres Ziel der Stiftung aufge­
nommen:
»Bewahrung und Wiederher­
stellung des Nationalen Naturerbes«.
Wir schufen einen neuen Förder­
bereich Naturschutz und reservierten
15 % der Fördermittel eines Jahres für
Naturschutzprojekte.
Johst und Unselt betonen in
ihrem Beitrag zur Sicherung des
Nationalen Naturerbes: »Ein wichtiger Schlüssel für den späteren
Erfolg war die enge Zusammenarbeit
mit der Deutschen Bundesstiftung
Umwelt (DBU) und dem Bundes­
umweltministerium – auch wenn
dies anfänglich kein Selbstläufer
war«.
In der entscheidenden Phase ab
2002 hat die DBU mit der Natur­­
stiftung David und dem Deutschen
Naturschutzring vier Projekte ge­för­
dert. Hierbei ging es um die Grund­­
lagenerarbeitung und Koordination
großflächiger Naturschutzgebiete
unter besonderer Berücksichtigung
militärisch genutzter Flächen und
langfristige Finanzierungsansätze
zur Sicherung des Nationalen
Naturerbes. Ferner ging es um die
Entwicklung von Strategien für eine
naturschutzgerechte Nachnutzung
ehemaliger Militärflächen und um
den Status quo und die Entwick­
lungsoptionen ausgewählter Flächen
des Nationalen Naturerbes. Mit
diesen vier Projekten, für die die
DBU 270.000,00 EUR zur Verfügung
stellte, wurden die wesentlichen
Grundlagen dafür geliefert, dass der
DNR in Richtung Politik faktenreich
und argumentativ stark auftreten
konnte. Gemeinsam mit dem DNR
wurde die Vorzugsvariante, nämlich
eine Stiftungslösung unter dem
Dach der DBU so erarbeitet, dass im
Koalitionsvertrag 2005 und in einem
Beschluss der Umweltminister­
konferenz im gleichen Jahr eine kon­
struktive Lösung gefunden wurde.
Ab 2003 waren der Präsident des
Deutschen Naturschutzrings Hubert
Weinzierl und der bekannte und
anerkannte Ökologe Prof. Michael
Succow Mitglieder des Kuratoriums
der DBU. Mit diesen beiden Fürspre­
chern gab es nun auch Mehrheiten
für die Übernahme von Flächen des
Nationalen Naturerbes im DBUKuratorium.
Wie konnte es 2005 gelingen,
in den Koalitionsverhandlungen der
großen Koalition den Durch­bruch
für die Sicherung des Natio­nalen
Naturerbes zu erreichen? Johst und
Unselt weisen in ihrem Beitrag
darauf hin, dass Umweltorgani­sa­
tionen, DBU, Ministerialverwaltung
und Politik »Hand in Hand agierten«.
An dieser Stelle möchte ich auch
dem Arbeitskreis der Umwelt­
stiftungen des Bundesverbandes
Deutscher Stiftungen mit Dr. Lutz
Spandau von der Allianz Umweltstif­
tung an der Spitze Dank sagen, die in
der Zeit der Beratungen die »Duder­
städter Erklärung« verabschiedeten,
in der sich alle Umweltstiftungen
Deutschlands für die Sicherung des
Nationalen Naturerbes einsetzten.
Ich selber habe die Verleihung
des Deutschen Umweltpreises im
Oktober 2005 dazu genutzt, vor 1 500
Multiplikatoren einen eindringlichen
Appell an die Politik, die Chance des
Nationalen Naturerbes zu nutzen
(Johst/Unselt), auszusprechen.
Ich habe mich immer wieder
gefragt, wie es möglich war, dass
dieser »Meilenstein im deutschen
Naturschutz« (Johst/Unselt) erreicht
werden konnte. Der Koalitionsvertrag
von November 2005 legte fest: »Wir
werden ... gesamtstaatlich repräsen­
tative Naturschutzflächen des Bundes
... in einer Größen­ord­nung von 80 000
bis 125 000 ha unentgeltlich in eine
Bundesstiftung (vorzugsweise DBU)
einbringen oder an die Länder über­
tragen. Zur kurz­fristigen Sicherung
des Naturerbes ist ein sofortiger Ver­
kaufsstopp vorzusehen«. Josef Göppel,
MdB, der Berichterstatter Naturschutz
in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
hat mir berichtet, dass im Juli 2005 die
CDU-Vorsitzende und Kanzler­
kandidatin Angela Merkel Gast der
Arbeitsgruppe Umwelt der CDU/CSUFraktion gewesen sei. Er habe in der
Arbeits­gruppe das Projekt Nationales
Naturerbe vorgestellt und Frau Merkel
habe darauf sehr positiv reagiert und
ihre Unterstützung zugesagt. Bei den
Koalitionsverhandlungen zwischen
Union und SPD habe er deshalb
gegenüber den Finanzpolitikern auf
das positive Votum der zukünftigen
Bundeskanzlerin stets hinweisen kön­
nen, sodass von dort kein Widerstand
erfolgt sei. Göppel hat auch auf die
erheblichen Verdienste des stellvertre­
tenden Fraktionsvor­sitzenden der SPD
Ulrich Kelber hin­gewiesen. Auch der
designierte Bundesumweltminister
Sigmar Gabriel habe dem Projekt
Netzwerk Naturerbe
positiv gegenübergestanden. Aus
anderer Quelle wurde mir berichtet,
dass auch die Bundestagsabge­
ordneten Dr. Christian Ruck und
Katherina Reiche positiv mitgewirkt
hätten.
So groß der Erfolg war, so
schwierig gestaltete sich seine
Umsetzung. Denn der Haushaltsaus­
schuss des Deutschen Bundestages
beschloss, dass jeder, der Militär­
flächen bzw. Flächen des Grünen
Bandes übernehmen würde, das
auf den Flächen liegende Personal
finanzieren müsse. Insgesamt ging
es um eine jährliche Summe an Personalkosten von Förstern und Wald­
arbeitern der BImA (Bundes­forsten)
von ca. 9 Mio. EUR. Johst und Unselt
betonen in ihrem Aufsatz: »Hier
engagierte sich dankens­werterweise
die DBU – für alle anderen Akteure
wäre die Übernahme der entsprech­
enden Kosten nicht denkbar
gewesen.«
Inzwischen hatte die DBU etwa
500 Projekte des Naturschutzes mit
über 100 Mio. EUR gefördert, war also
bereits zu einem wichtigen Akteur in
der Naturschutzszene geworden. Von
den 125 000 ha aber etwa die Hälfte
der Flächen des Nationalen Natur­
erbes zu übernehmen und damit
größter gemeinnütziger Eigen­tümer
von Naturschutzflächen zu werden,
stellte eine besondere Verantwor­
tung dar.
Anknüpfend an meine Ausfüh­
rungen »Ein National Trust für
Deutschland?« von 1999 habe ich
im Juli 2010 bei der Veranstaltung
»100 Jahre Nationalparks in Europa«
im Nationalpark Bayerischer Wald
für die DBU erklärt: »Das Nationale
Naturerbe zu bewahren wollen wir
in Partnerschaft mit anderen öffent­
lichen und gemeinnützigen Flächen­besitzern erreichen: in einem Natio­
nalen Netzwerk Natur sollten sich die
Großschutzgebiete und gemeinnüt­
zige Stiftungen als gleichberechtigte
Partner treffen, um Synergie­effekte
zu erzeugen. Ein solches Netzwerk
könnte die dezen­trale und föderale
deutsche Form des National Trust
werden. Ein solches Nationales
Netzwerk Natur, das die Nationalen
Naturlandschaften und das Nati­
onale Naturerbe zusammen­führt,
könnte zu einem Faktor werden,
der in Deutschland etwas bewegt«.
In diesem Zusammen­hang verweise
ich auch auf die bemerkenswerte
Rede von Hubert Weinzierl bei
selben Anlass »40 Jahre Nationalpark Bayerischer Wald – Eine
Erfolgs­geschichte«. Beide Reden sind
in einer Broschüre der DBU publiziert
worden.
Auch beim 30. Deutschen Natur­
schutztag in Stralsund im September
2010 habe ich für ein Netzwerk
Nationales Naturerbe in meiner Rede
geworben. Thema des Vortrages:
»Das Nationale Naturerbe – Eine
Chance für den Naturschutz«.
Die 17. Internationale Sommera­
kademie der DBU im Internationalen
Begegnungszentrum St. Marienthal
2011 fand in Kooperation mit dem
Bundesamt für Naturschutz und der
Naturstiftung David zumThema
»Das Nationale Naturerbe in der
Praxis – Impulse, Herausforderungen,
Perspektiven« statt. Bei der Sommer­
a­ka­demie, in der es ein schönes und
konstruktives Zusammenwirken von
»David und Goliath« gab, habe ich
u. a. erklärt:
Feuersteinfelder auf der Naturerbefläche Prora, Rügen
9
Netzwerk Naturerbe
10
»Um das Nationale Naturerbe
dauerhaft zu bewahren, wollen wir
durch Partnerschaften mit anderen
öffentlichen und gemeinnützigen
Flächenbesitzern ein »Nationales
Netzwerk Naturerbe« aufbauen. In
diesem Netzwerk sollten sich Groß­schutzge­biete, Naturschutz­groß­
projekte sowie gemeinnützige
Stiftungen und Verbände wie der
WWF, die NABU-Stiftung Nationales
Naturerbe, die BUND-Stiftung, die
Heinz Sielmann Stiftung, die NRWStiftung, die Deutsche Wildtier­
stiftung, die Naturstiftung David, die
Zoologische Gesellschaft Frankfurt,
Landesstiftungen und regionale
Stiftungen sowie Landkreise und
Bundes­anstalt für Immobilien­auf­gaben als gleichberechtigte Partner
treffen, um Synergieeffekte zu
erzeugen. Ein solches Netzwerk
könnte die dezentrale und föderale
deutsche Form des National Trust
werden. Gemeinsam könnten wir
uns einsetzen für die Themen Natur­schutz, Biodiversität und Klima­
schutz, die Jugend an das Nationale
Naturerbe heranführen, die Anerken­nung des ehrenamtlichen Engage­
ments im Naturschutz fördern und
die Initiierung neuer Stiftungen für
Umwelt und Natur vorantreiben«.
Für den 23.11.2011 hatte ich in die
DBU zu einem 1. Netzwerktreffen
die Naturstiftung David, die Heinz
Sielmann Stiftung, die NABU
Stiftung Nationales Naturerbe und
die Stiftung Naturschutz SchleswigHolstein stellvertretend für viele
andere potenzielle Akteure einge­laden. Mir war immer klar, dass es
keine Eins-zu-eins-Übernahme des
Modells des National Trust auf
Deutsch­land geben könne. Deutsch­
land hat eine föderale, regionale
und dezentrale Tradition mit vielen
Akteuren. Angedacht werden konnte
deswegen nur ein dezentrales
Netz­werk der Vielfalt auf Augenhöhe
kleiner, mittlerer und größerer
Partner. Mit einem Netzwerk der
gemeinnützigen und öffent­lichen
Eigentümer von größeren Natur­
schutzflächen habe ich auch immer
das Ziel verbunden, die emo­tionale
Beziehung unserer Lands­leute zu
unseren wunderbaren Naturland­
schaften zu stärken. Naturschutz
ist mehr als Natur­wis­senschaft. Es
geht auch darum, Identität zu stiften,
sich mit der Heimat zu identifizieren
und Liebe zur Natur zu entwickeln.
Auch das Thema Wildnis bedarf in
unserem dicht besiedelten und von
starker Industrietradition geprägten
Land einer Popularisierung. Zudem
wird die Flächenkonkurrenz in
Zukunft immer härter, weil Boden
nicht vermehrbar ist und die ver­
mehrte ökonomische Nutzung der
Natur und ihr Schutz in Zukunft noch
stärker konkurrieren werden.
Bei der Beschäftigung mit
unserem Thema über viele Jahre
ist mir klar geworden, dass aufgrund
der Zersplitterung in Deutschland
kein wirkliches Wissen besteht, wer
Besitzer von Naturschutzflächen und
damit potenzieller Partner in einem
Netzwerk ist. Als potenzielle Partner
bezeichne ich gemeinnützige und
öffentliche Eigentümer von Flächen,
auf denen der Naturschutz Vorrang
hat und die Unumkehrbarkeit des
Flächenbesitzes und dieses Vor­
ranges besteht. Um eine größere
Schlucht bzw. Hagmischwald auf der Naturerbefläche Landshut
Netzwerk Naturerbe
Klarheit zu bekommen, habe ich alle
Landräte der Deutschen Landkreise
angeschrieben. Von 301 Landkreisen
haben bisher 293 geantwortet
und Auskunft darüber erteilt, dass
200 Landkreise im Besitz von über
58 000 ha Naturschutzflächen sind.
Hinzu kom­­men noch einmal 80
Naturschutz­stiftungen von Land­
kreisen mit fast 11 000 ha Eigentum.
Diese überraschende Erkenntnis hat
deutlich gemacht, dass Ziel eines
Netzwerkes auch eine umfassende
Analyse sein sollte, um potenzielle
Partner zu ermitteln. So sollen als
nächstes die Städte angeschrieben
werden, um auch hier die Natur­
schutzflächen zu ermitteln.
Bei unserem ersten Treffen
war uns allen klar, dass ein wesent­
liches Ziel eines Netzwerkes die
Qualitäts­sicherung auf den Flächen
sein müsse. Die gemeinsame
Weiterbil­dung von hauptamtlichen
Mitar­beitern sowie die Förderung
des Ehrenamtes, die Verbreitung
von Best-practice-Beispielen und
das Lernen aus Fehlern wurden als
Ziele ge­-nannt. Als wichtige Themen
für ein Netzwerk wurden Umwelt­
bildung, naturnaher Tourismus,
Besucherlenkung, Eingangsportale,
Infozentren, Ausstellungen,
Koopera­tionen wie z. B. mit dem
Deutschen Jugendherbergswerk
oder den Schulen (Klassenfahrten),
die natur­schutzfachliche Praxis, das
Flächen­management, Monitoring
sowie Öffentlichkeits­arbeit und
Finan­zierung von Projekten genannt.
Beim zweiten Treffen des
Netzwerkkreises im April 2012 haben
wir zusätzlich das Bundesamt für
Naturschutz, die Stiftung Natur­
schutz­fonds Brandenburg sowie
die Naturschutzstiftung des Land­
kreises Grafschaft Bentheim dabei­
gehabt, um weitere Anregungen
und Gesichtspunkte aufzunehmen.
Bei diesem Treffen haben wir
gemein­sam verabredet, dass ein
zu gründendes Netzwerk keine
eigenen Spendenkampagnen
durchführen solle, um bestehen­
den Naturschutzakti­vitäten keine
Konkurrenz zu machen. Verabredet
wurde auch, dass Mitglied im
Netzwerk nur Flächen­eigen­tümer
von Naturschutzflächen werden
sollten.
Beim dritten Treffen im Juni
2012 nahmen mit EUROPARC und
der Zoologischen Gesellschaft
Frankfurt zwei weitere Partner im
Netzwerk teil. Das Programm des
Herbstsymposiums, zu dem wir hier
versammelt sind, wurde gemeinsam
verabschiedet und der Entwurf einer
Charta für ein Netzwerk intensiv
diskutiert.
Beim vierten Treffen, bei dem
zusätzlich die Nordrhein-WestfalenStiftung teilnahm, wurde im August
2012 die Charta im Entwurf end­
gültig verabschiedet, sodass wir über
diesen diskutieren und beschließen
können.
Spannende und erfolgreiche
Jahre liegen hinter uns. Es war nicht
selbstverständlich, dass die DBU im
Mai 2008 einen Rahmenvertrag mit
der Bundesrepublik Deutschland zur
Übernahme von 47 000 ha Natur­
schutzflächen abschloss und zum
Management dieser Flächen die
DBU Naturerbe GmbH gründete.
Die DBU Naturerbe GmbH und
Bundesforsten arbeiten ausgezeich­
net im Interesse des Naturschutzes
auf den 33 Flächen der 1. Tranche
zusammen.
Es war auch nicht selbstver­
ständlich, dass es zu einer Verein­
ba­rung zur Sicherung des Grünen
Bandes kam und dass neben den
BImA-Flächen auch BVVG-Flächen
an Länder, Stiftungen und Verbände
übertragen wurden. Misslich war es,
dass mehrere Bundesländer wegen
der Personalkostenübernahme wert­vollste Flächen sogar in National­parken/Großschutzgebieten ab­lehnten.
Es ist nicht selbstverständlich, dass
für diese Flächen nun eine Bundes­
lösung gefunden wurde, d. h. dass sie
nach den Kriterien des Nationalen
Naturerbes von den Bundesforsten
betreut und die Kosten vom Bundes­
umweltministerium übernommen
werden.
Es war auch nicht selbstver­
ständ­lich, dass die neue Bundes­
regierung 2009 im Koalitionsvertrag
die verbleibenden 25 000 ha
Natur­schutzflächen im Sinne der
Verab­re­dungen der großen Koalition
bestätigte, und es war auch nicht
selbstverständlich, dass es zu einem
Kompromiss mit dem Haushaltsaus­
schuss im Hinblick auf die KyritzRuppiner Heide kam. Hier haben
die Umweltverbände eine sehr gute
Interessenvertretung und Leistung
erbracht und ein besonderer Dank
gilt der Heinz Sielmann Stiftung,
ohne die der Kompromiss nicht
möglich gewesen wäre.
Unser Netzwerk baut auf all
diesen Erfolgen auf. Es wird bis auf
11
Netzwerk Naturerbe
12
weiteres informell betrieben. Eine
Vereinsgründung wird deshalb jetzt
nicht vorgenommen. Die Idee einer
Netzwerkstiftung wird weiter ge­prüft. Das Netzwerk soll zunächst
in der Praxis seinen Wert beweisen
und es soll Vertrauen aufgebaut
werden. Die DBU versteht sich im
Netzwerk als primus inter pares,
d. h. feder­führend, aber nicht
bestimmend. Alle Partner sollen
Verantwortung übernehmen.
Gleichberechtigt auf Augenhöhe
wollen wir gemeinsam für den
Naturschutz in Deutschland als
Flächeneigentümer eintreten.
National Trust ist ein wunderschö­
ner Begriff, für den es im Deutschen
keine Entsprechung gibt. Trust steht
für Treuhand, Obhut, aber auch Ver­
trauen. Uns ist das natürliche Erbe
Deutschlands zu treuen Händen
anvertraut worden. Das ist eine
ge­waltige Verpflichtung, aber auch
eine Auszeichnung. Es liegt an uns,
dafür zu sorgen, dass wir das Ver­trauen der Menschen in unsere
Fähigkeit und Entschlossenheit,
gute Treuhänder der Natur zu sein,
nicht enttäuschen. Schaffen wir
ge­meinsam etwas, worauf wir stolz
sein können. Erhalten wir gemein­sam die Landschaften, die die
Menschen so dringend für ihre
Selbstvergewisserung, ihre Lebens­freude, für ihr seelisches Wohl
brauchen. Viele Naturschutz­instru­
mente dienen dazu, Schlimmeres
zu verhindern und Schaden
abzu­wenden. Unser Ziel ist es, das
Gute zu erhalten und zu fördern.
Wir konzentrieren uns darauf, das
Wertvolle zu retten.
Literatur
Fritz Brickwedde: Ein National
Trust für Deutschland? in: Wör­
litzer Denkanstöße Ideen und
Erfahren aus England, herausge­
geben von der Gesellschaft der
Freunde des Dessau-Wörlitzer
Gartenreiches e. V., Dessau 1999
Adrian Johst und Christian
Unselt: Die Sicherung des
Nationalen Naturerbes, in:
Naturschutz in Deutschland,
herausgegeben durch Michael
Succow, Lebrecht Jeschke und
Hans Dieter Knapp, Berlin 2012
Hubert Weinzierl: 40 Jahre
Nationalpark Bayerischer Wald
– eine Erfolgsgeschichte, in: 100
Jahre Nationalparks in Europa,
herausgegeben von der Deut­
schen Bundesstiftung Umwelt,
Osnabrück 2010
Fritz Brickwedde: Nati­
onalparks – eine kulturelle
Herausforderung, in: 100
Jahre Nationalparks in Europa,
herausgegeben von der Deut­
schen Bundesstiftung Umwelt,
Osnabrück 2012
Fritz Brickwedde: Das Natio­
nale Naturerbe – eine Chance für
den Naturschutz?, in: Jahrbuch
für Naturschutz und Land­
schaftspflege, herausgegeben
vom Bundesverband Beruflicher
Naturschutz e. V., Bonn 2011
Fritz Brickwedde: Chancen
für eine stärkere Identifikation
mit heimischer Natur und
bürgerliches Engagement, in:
Das Nationale Naturerbe in
der Praxis – Impulse, Heraus­
forderungen, Perspek­tiven,
17. Internationale Sommer­
akademie St. Marienthal,
herausgegeben durch Fritz
Brickwedde, Reinhard Stock und
Werner Wahmhoff, Berlin 2012
Werdende Wildnis in Deutschland
Werdende Wildnis in Deutschland –
Argumente, Potenziale, Umsetzung
Prof. Dr. Michael Succow
Michael Succow Stiftung
Wildnisentwicklung auch in
Mitteleuropa
Ein Rückblick auf 200 Jahre Natur­
schutz in Deutschland (Jeschke in
Succow et al. 2012) ergibt zusammen­
gefasst folgenden Sachverhalt:
Zu Beginn des 19. Jahrhundert
entdecken fürstliche Waldbesit­
zer, dass einen alten Wald außer
den materiellen Werten auch
ästhetische, spirituelle Werte
auszeichnen und diese vielleicht
jene über­wiegen (Fürst Malte
zu Putbus 1812, Elisabeth von
Preußen 1825, Großherzog von
Mecklenburg-Strelitz um 1850,
u.a.). Sie verfügen das Aussetzen
der Nutzung.
1817 erscheint Heinrich Cottas
Waldbaulehre, in der er lapidar
erklärt, dass alle genutzten
Wälder degradierte Wälder seien.
Er erkennt den Ökosystem­charakter des Waldes.
Vermutlich angeregt durch Hein­
rich Cotta sucht Wilhelm Göppert
um die Mitte des 19. Jahrhundert
in Mitteleuropa die letzten
Urwaldreste, die er noch an zwei
Stellen in Schlesien und Böhmen
findet.
Um die Wende zum 20. Jahrhun­
dert ent­faltet sich um Ernst Ruoff
der Heimatschutz als Ausdruck
schwindender, historisch
gewachsener Kulturland­schaften.
1898 hält Wilhelm Wetekamp
im Preußischen Landtag seine
berühmte Rede, in der es heißt:
»[…] hier und da wieder Wald
erstanden zu sehen, in dem die
Natur ungehemmt waltet […]
Wert wäre es, solche Wälder
durch unser ganzes Vaterland an
passenden Orten wieder erste­
hen zu lassen […]«. Er schlägt
dafür den Namen Staatsparke
vor.
1907 wird das Plagefenn in einer
Größe von 137 ha in Preußen
nutzungsfrei gestellt.
1925 findet der erste Natur­
schutz­tag in München statt.
Forstprofessor Fabricius erklärt,
Waldbau ist nicht Naturschutz,
sondern Werterzeugung!
1934 schlägt Herbert Hesmer
die Schaffung eines Netzes
nutzungs­freier Naturwaldzellen
in Deutschland vor. 1961 wird
dieser Vorschlag in der DDR
verwirklicht, ab 1970 in der BRD.
1970 wird der erste Nationalpark
auf deutschem Boden, der
Bayerische Wald, begründet.
1990 wird das »Nationalpark­
programm der DDR« initiiert und
im Einigungsvertrag festge­
schrieben.
2005 wird das Nationale
Naturerbe beschlossen und dann
zügig umgesetzt.
13
Werdende Wildnis in Deutschland
14
Natur in Teilen ihre Integrität,
ihre Eigendynamik zurückzugeben,
sie nicht überall stofflich (materiell)
zu nutzen, sie in Form von großen
Schutzgebieten unversehrt zu
lassen, damit tat man sich bislang
in Mitteleuropa schwer. In diesem
Sinne ist das Zulassen von Wildnis
zumindest für Deutschland eine
weitestgehend neue Naturschutz­
herausforderung, die einen tiefen
Bewusstseins­wandel in uns
Menschen voraussetzt (Succow
et al. 2012).
Die Dominanz der Produktions­
landschaften einerseits und ein
wachsendes ökologisches Bewusst­
sein in den städtischen, von Technik
beherrschten menschlichen Lebens­
räumen andererseits haben in immer
größeren Teilen der Bevölkerung
Sehnsucht nach Erleben von nicht
dem Herrschaftswillen des Menschen
unterworfener Natur, nach Stille,
nach Einsamkeit geweckt. Damit ist
letztendlich das Wildniskonzept, d.h.
»Natur Natur sein lassen« auch in
Mitteleuropa eine längst überfällige
Naturschutz­strategie geworden.
Die Wertschöpfung erfolgt
hier aus immateriellen Leistungen
wie Naturerlebnis, Naturerfahrung,
Wohl­fahrt, Gesundheit, Spiritualität.
Und zukünftig wird die In-WertSetzung ökologischer Leistungen
ebenfalls eine Wertschöpfung
ergeben, über deren Größenordnung
wir heute nur spekulieren können.
Der Flächenanteil derartiger
Naturentwicklungsräume beträgt
gegenwärtig in Deutschland weniger
als 1 %. Die Nationale Strategie zur
Biologischen Vielfalt, 2007 von der
Bundesregierung verabschiedet,
sieht vor, auf 2 % der Landfläche
Deutschlands neuer Wildnis Raum
zu geben und 5 % der Wälder
Deutschlands der Naturwald­
entwicklung zu überlassen. Wie
könnte dieses Ziel erreicht werden?
Damit soll sich dieser Beitrag
beschäftigen.
Das Dilemma des deutschen
Naturschutzes
Wir möchten das Dilemma des deut­
schen Naturschutzes in vier Punkten
zusammenfassen:
In Deutschland existieren rund
8 000 Naturschutzgebiete
(ca. 3,3 % des Landesfläche),
in denen zu großen Teilen
zum Erhalt historischer Nut­
zungsformen (Halbkulturfor­
mationen), »Pflege­nutzung«
stattfindet, ansonsten aber
die Landnutzung keinen oder
sehr geringen Beschränkungen
unterliegt. Das gilt insbesondere
für Waldnaturschutzgebiete!
Kulturlandschaft wurde mit
Natur gleichgesetzt, die Dyna­
mik der Natur jedoch ignoriert
(Haber, 2011). Da es in der Natur
der Natur liegt, sich fortwährend
zu verändern, ist es unmöglich,
bestimmte Zustände zu fixieren
oder zu konservieren!
(FFH-Richtlinie).
Naturschutz braucht seine
eigenen Flächen, auf denen
jedwede materielle Nutzung
absolut unterbleibt!
Höchste Schutzbedürftigkeit und
höchster Naturschutzwert
muss den sogenannten Stamm­
lebensräumen zugesprochen
werden, das sind Lebensräume bzw.
Ökosysteme, die in Mittel­europa
ihren »Stammplatz« haben. In ihnen
haben sich Lebensgemeinschaften
entwickelt, die es anderswo auf
der Erde so nicht wieder gibt. In
Mitteleuropa sind das Laubwälder,
darin eingebettet Moore, Seen und
Fließgewässer mit ihren Auen,
sowie die Naturräume der Küsten
von Nord- und Ostsee und Hochge­
birge mit all ihren auf diese Lebens­
räume spezialisierten, eingenischten
Arten.
Vorrangiges Ziel des staatlichen,
nichtstaatlichen und eines zuneh­
mend privaten Naturschutzes muss
es sein, Naturentwicklungsgebieten
mit werdender Wildnis mehr Raum
zu geben. Das jetzt in Deutschland
auf den Weg gebrachte »Nationale
Naturerbe« eröffnet erstmals die
Möglichkeit, wenigstens 2 % der
Landesfläche nutzungsfrei zu halten.
Damit leistet Deutschland seinen
längst überfälligen Beitrag zur Erfül­
lung der Biodiversitätskonvention.
Derzeit ist der Naturschutz in
Deutschland durch ein Kontrast­
programm gekennzeichnet.
Naturschutz findet statt:
In den Großschutzgebieten
(Nationalparks, Biosphären­
reservate, herausgehobene
Naturparks).
Im Nationalen Naturerbe, das
an Stiftungen und Naturschutz­
verbände übertragen wurde,
die sich dem Naturschutz
verpflichtet fühlen.
Umsetzung Biodiversitätsstrategie
In den EU-LIFE Projekten.
In den Naturschutzgroßprojekten
des Bundes.
Auf privatwirtschaftlichen
Flächen, die den ökologischen
Landbau, den naturgemäßen
Waldbau oder eine ökologisch
orientierte fischereiliche Nut­
zung verfolgen.
Naturschutz findet immer weniger
statt:
In an die Landkreise über­
tragenen Naturschutzgebieten.
Auf an Stiftungen übertragenen
Flächen des Nationalen Natur­
erbes, bei denen weiterhin Jagdund Holznutzungsinteressen
im Vordergrund stehen.
Auf den den Landesforstbetrie­
ben übertragenen Landeswald­
flächen (dies gilt ebenso für
den Kommunalwald).
Naturschutz findet nicht statt:
Auf privatwirtschaftlichen
Flächen mit industriemäßiger
Agrarproduktion, Holzproduktion
bzw. fischereilicher Produktion.
In Anbetracht dieses Dilemmas
stellte der Sachverständigenrat
für Umweltfragen (SRU) in seinem
Sondergutachten »Für eine Stärkung
und Neuorientierung des Natur­
schutzesin Deutschland« (September
2002) eine Strategie vor, die seinerzeit
den Handlungsbedarf benannte:
Zum Erhalt der biolo­gischen Vielfalt
sind auf 10–15 % der Landesfläche
Deutschlands schutzwürdige Biotope
zu sichern. Das darin entwickelte
Konzept »Wildnis 2010« sieht vor, auf
3–5 % der Gesamtfläche naturnahe
bzw. natürliche Biotope zuzulassen,
davon
auf 200 000T ha die Entwick­
lung zu Auwald (ca. 15 % der
aktuellen landwirtschaftlichen
Nutzfläche in Flussauen),
80 000T ha Hoch- und Nieder­
moore in die Naturentwicklung
zu führen,
5 % der Waldfläche zu Total­
reservaten zu erklären.
Daneben wird ein Konzept »Kultur­
landschaft 2010« vorgestellt mit
einem Flächenanteil von 7–10 %
extensiv genutzter, halbnatürlicher
Biotope:
300 000 ha Feucht-/Nassgrün­
land
200 000T ha Mager- und
Trockenrasen
sowie 300 000 ha Pufferzonen
um empfindliche Ökosysteme/
Biotope.
Dieses Sondergutachten trug mit
dazu bei, eine Neuorientierung
der deutschen Naturschutzpolitik
einzuleiten: die Nationale Biodiver­
si­tätsstrategie sowie die Umsetzung
des Programms zum Nationalen
Naturerbe (Johst 2010; das Kapitel
»Das Nationale Naturerbe« in
Succow et al. 2012, 255-295.
Wie sind die Ziele der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung zu
erreichen?
Die Biodiversitätsstrategie der
Bundesregierung (2007) sieht vor,
2 % der Landesfläche Deutschlands
als Wildnis zu schützen, das wären
ca. 710 000 ha. Aktuell sind nach
grober Schätzung für Deutschland
folgende Flächengrößen als
werdende Wildnis einzuschätzen:
ca. 100 000 ha Kernzonen in
Nationalparks
ca. 40 000 ha Kernzonen in
Biosphärenreservaten
ca. 50 000 ha – Wildnisent­wicklungsflächen im
Nationalen Naturerbe der
DBU Naturerbe GmbH
ca. 30 000 ha Flächen anderer
Stiftungen und Naturschutz­
verbände in Naturentwicklung
ca. 40 000 ha Kerngebiete
von Naturschutzgroß­projekten
ca. 100 000 ha aus der Nutzung
genommene wiedervernässte
bzw. naturnahe Moorland­
schaften
ca. 31 000T ha Naturwaldzellen
in staatlichen/kommunalen
Wäldern
Nach dieser Schätzung sind derzeit
etwa 390 000 ha, das sind etwas
mehr als 1 % der Landesfläche,
von jeglicher Nutzung freigestellt,
bzw. werden in den nächsten 20-30
Jahren nutzungsfrei sein.
Nach einer Recherche von
T. Disselhoff (September 2012)
gelten für die Naturschutzflächen in
Deutschland (von denen allerdings
nur ein Teil das Wildniskonzept
verfolgt) folgende Eigentumsverhält­
nisse:
ca. 125 000 ha gehören Naturund Umweltverbänden sowie
Umweltstiftungen (inkl. DBU)
15
Werdende Wildnis in Deutschland
ca. 60 000 ha gehören Landes­
naturschutzstiftungen (davon
allein 30.000 ha in SchleswigHolstein)
ca. 58 000 ha gehören
Land­kreisen
ca. 11 000 ha gehören Land­
kreisstiftungen
ca. 20 000 ha sind im Besitz
kreisfreier Städte
ca. 9 600 ha befinden sich im
Besitz der Bundesimmobilien­
anstalt (BImA) mit Sicherung
als Nationales Naturerbe.
16
Das ergibt eine Summe von
283 600 ha.
Es fehlen Erhebungen zu
Naturschutzflächen im Landesei­
gentum, im Eigentum von kleineren
Städten und Gemeinden, der
Zweckverbände der Naturschutz­
großprojekte, ferner zu Öko- und
Flächenpools im Zusammenhang
mit der Eingriffsregelung sowie zu
Naturschutzflächen im Eigentum
von Privatpersonen.
Einen wichtigen Schritt zur
Erreichung des 2-%-Wildnisziels
ist mit dem Nationalen Naturerbe
gemacht worden. Rund 10 000 ha
Waldflächen sind sofort nach der
Übertragung aus der wirtschaft­
lichen Nutzung genommen worden.
Innerhalb der nächsten 20 Jahre
werden weitere 15 000 ha Wald­
fläche aus der Nutzung genommen.
Mit der DBU Naturerbe GmbH und
der BImA/Bundesforst gibt es zwei
wichtige neue Akteure, die sich für
die Umsetzung anspruchsvoller
Naturschutzstandards in vielen
Bereichen (Waldentwicklung,
Jagd, Offenlandmanagement)
einsetzen.
Welches Flächenpotenzial für
werdende Wildnis (Naturentwicklungsräume) haben wir noch in
Deutschland?
Betrachten wir zunächst die Wald­
standorte:
bislang nicht privatisierte
Treuhandwälder (ca. 44 000 ha)
zukünftig »frei« werdende
militärische Übungsgebiete
(Flächengröße unbekannt)
Generell alle alt gewordenen
Staats- und Körperschaftswälder
mit einem Bestandesalter von
über 130/140 Jahren
Privatwälder mit der
An­erkennung als Klimawälder,
die nutzungsfrei bleiben.
Ein zweiter Schwerpunkt für
werdende Wildnis sollten Moorland­
schaften sein, insbesondere:
alle (in der Regel abgetorften)
Hochmoore mit der Möglichkeit
einer Wiedervernässung
alle wiedervernässungsfähigen
Niedermoore mit MindestTorfdecken von 1 m
Des Weiteren sind ausgewählte Seen,
kleinere Flussauen sowie Bergbau­
folgelandschaften dafür vorzusehen.
Auch hierfür liegen keine Flächen­
ermittlungen vor.
Weiter sind ausgewählte Seen,
kleinere Flussauen sowie Bergbaufol­
gelandschaften dafür vorzusehen.
Ein wichtiges Argument für
Wildnisentwicklung sollte das poten­
zielle CO2-Festlegungsvermögen von
Standorten sein (Schulze & Körner,
2012). Bezüglich Landnutzung und
Treibausgasbilanzen kommen die
Autoren zu folgendem Ergebnis:
»Wälder sind im europäischen
Durchschnitt die stärkste Treib­
hausgas-Senke, die im Konflikt mit
der Nutzung steht.« Die zunehmend
praktizierte Ganzbaumernte lässt
die Bilanz weiter negativ werden.
An zweiter Stelle nennen die Autoren
ungedüngte (extensivierte) Gras­
länder, hier schlagen aber höhere
Spurengas-Emissionen und der
Weide­gang von Wiederkäuern negativ
zu Buche.
»Die Emissionen aus dem Acker­
bau steigen jedoch [...] auf einen Wert,
der die Senken der Wälder und Gras­
länder kompensiert.« Der jährliche
C-Verlust der Ackerböden beträgt 2,6
bis 4,5 %! Eine Ursache dafür sind die
hohen Mineraldüngergaben.
Die Abbildungen 1 und 2 bieten
eine Vorstellung über mögliche
Kohlenstoff-Akkumulation in Böden
von Laubwäldern, die über längere
Zeit nutzungsfrei blieben.
Bezüglich der Verfügbarkeit von
Flächen für Wildnisentwicklung sind
die Ergebnisse der letzten Bundes­
waldinventur (2001/2002) von
Interesse:
545 606 ha des »begehbaren«
Waldes sind geschützte Biotope,
davon sind:
291 574 ha Bruch-Sumpfwälder
und Auenwälder
25 233 ha Wälder trockenwarmer
Standorte
228 799 ha »sonstige geschützte
Waldbiotope«
Umsetzung Biodiversitätsstrategie
Abbildung 1 und 2: Boden-Kohlenstoffspeicherung auf einem alten Waldstandort der Insel Vilm. Hier fand nachweislich seit mindestens 400 Jahren keine
wirtschaftliche Nutzung der Waldstandorte statt (Fotos: L. Jeschke, 2009).
Deutschlands Moore als Potenzial
für Naturentwicklungsräume
Mit dem gewonnenen Verständnis
über Funktion und Funktions­
tüchtigkeit von Moorökosystemen
im Landschaftshaushalt (Succow &
Joosten, 2001) muss es uns heute
einerseits darum gehen, alle noch
nicht anthropogen stärker beein­
trächtigten Moore unbedingt in
ihrem Naturzustand, also wachsend,
zu erhalten. Andererseits sind auf
den bisher durch Entwässerung
genutzten Mooren umfassende
Revitalisierungen einzuleiten, soweit
dafür noch ausreichend Wasser
zur Verfügung steht. Generell gilt
es, für weiter zu nutzende Moore
Nutzungsformen zu finden, die die
Funktionstüchtigkeit von Mooren
als akkumulierende Ökosysteme
sichern. Das ist nur bei »nasser«
Bewirtschaftung möglich, also
Paludikulturen (Tanneberger &
Wichtmann, 2012). Durch diese
Nutzungsformen kann zyklisch die
oberirdisch aufwachsende Biomasse abgeschöpft, d.h. geerntet
werden, ohne die »unterirdische«
Torfbildung zu beeinträchtigen.
Die Nutzung der oberirdischen
Biomasse als nachwachsender
Rohstoff aus derartigen hochpro­
duktiven »Paludikulturen« dürfte
eine wichtige Zukunftsoption sein.
Derartige Paludikulturen sind
nicht nur für wiedervernässte
degradierte Niedermoorstandorte
sinnvoll, sie stellen auch für abge­
torfte Regenmoorstandorte eine
potenziell dauerhaft umwelt­gerechte Nutzungsform dar
(Succow & Joosten, 2001).
Abbildung 3 gibt eine Über­sicht zum Flächenanteil von
Moorstand­orten in den einzelnen
Bundes­ländern und in Tabelle 1
sind wichtige Daten zum Zustand
und zur Klima­relevanz der moor­
reichen Bundes­länder zusammen
getragen.
Aus dieser Tabelle sind die
Flächenpotenziale für den MoorNatur­schutz ableitbar, das gilt
vor allem für die unbedingt wieder
zu vernässenden, in der Regel
tief entwässerten, ungenutzten
Flächen (in Deutschland mehr als
200 000 ha!), ferner für Abtorfungs­
flächen. Des Weiteren ist aus dieser
Zusammenstellung die Rolle der
Moore als Klimafaktor zu ersehen.
Der größte Handlungs­bedarf
bezüglich aktueller »Moor­
vernutzung« besteht in Nieder­
sachsen!
Generell sollte versucht
werden, zumindest alle Moor­
naturräume mit Torfkörpern mehr
als 1 m wieder zum Wachstum zu
führen.
17
Werdende Wildnis in Deutschland
18
Abbildung 3: Flächenanteil der Moore in den Bundesländern Deutschlands (aus Succow und Joosten 2001)
Umsetzung Biodiversitätsstrategie
Parameter
SchleswigHolstein
MecklenburgVorpommern
Brandenburg
Bayern
Niedersachsen
Moorfläche
145 000 ha
305 690 ha
210 000 ha
220 000 ha
419 900 ha
Hochmoorböden
30 000 ha
ca. 3 000 ha
0 ha
66 000 ha
234 800 ha
Niedermoorböden
115 000 ha
302 690 ha
210 000 ha
154 000 ha
185 100 ha
Flächenanteil Moore
an der Landesfläche
9,2 %
12,9 %
7,3 %
3%
8,8 %
Echte Senken
17 500 ha
38 445 ha
14 267 ha
8 750 ha
20 200 ha
Ungenutze, entwässerte Flächen
20 500 ha
51 760 ha
44 590 ha
10 000 ha
60 700 ha
Abtorfungsflächen
60 ha
1 374 ha
< 10 ha
< 10 ha
26 000 ha
Gesamtemissionen
aus den Mooren
2,5 Mio. t
CO2eq/a
6,2 Mio. t
CO2eq/a
6,6 Mio. t
CO2eq/a
5,25 Mio. t
CO2eq/a
9,3 Mio. t
CO2eq/a
Anteil an den
Gesamtemissionen
9,3 %
ca. 27 %
9%
ca. 6,5–8 %
10,4 %
(davon 6 000 ha
wachsend)
(davon 25 000 ha
bewaldete Moore)
(kleinflächige
Entnahmen)
Tabelle 1: Charakteristik der Moore der moorreichen Bundesländer Deutschlands (Quelle: Positionspapier »Potentiale und Ziele zum Moor- und Klimaschutz«, 2011, http://www.schleswig-holstein.de/UmweltLandwirtschaft/DE/NaturschutzForstJagd/13_Projekte/06_Moorschutz/PDF/
Positionspapier.html).
19
Werdende Wildnis in Deutschland
20
Schlussgedanken
Das 20. Jahrhundert war stärker
als je eines zuvor von fortschreiten­
der Vernichtung bzw. Kultivierung
alles Natürlichen, von einer noch
nie da gewesenen Naturentfrem­
dung geprägt; inzwischen aber
auch von einer wachsenden Sehn­
sucht nach unberührter, unregle­
mentierter Natur, nach einem
Miteinander von Zivilisation und
Wildnis.
Wildnis, also Naturräume, die
aus sich heraus existieren, brauchen
den Menschen nicht. Aber der
Mensch der technisierten Welt
braucht Wildnis auch als Maß und
um seiner Demut willen. In Anleh­
nung an Gedanken von Hubert
Weinzierl sind Wildnisgebiete
Heiligtümer in unserer Heimat (See­
lenschutzgebiete), sind Erinnerungen
an das Paradies, sind Landschaften
in denen Hoffnungen und Träume
wachsen. Sie erlauben Einblicke in
das »Schicksal« sich selbst über­
lassener Natur, in der Werden und
Vergehen und Wiederneuentstehen
erlebbar sind.
Es gibt zweifellos ein gesell­
schaftliches Interesse an unbe­
rührter, unreglementierter Natur,
letztendlich auch nach einem
Miteinander von Zivilisation und
Wildnis. Wildnis, aus sich selbst
heraus existierend, braucht den
Menschen nicht – aber der Mensch
der technisierten Welt braucht
Wildnis, auch als Maß und um
seiner Demut willen. Aufgegebene
Kulturlandschaft wird als Entwick­
lungsraum neuer Wildnis zuneh­
mend akzeptiert und gewollt.
Die menschliche Zivilisation
kann einerseits nur auf dauerhaft
umweltgerechten und sozial stabilen
Landkulturen fußen, andererseits ist
es für sie unabdingbar, die Funkti­
onstüchtigkeit des Naturhaushaltes
in stofflich nicht bzw. nicht mehr zu
nutzenden Naturräumen aufrechtzu­
halten. Das bedeutet, vom Nutzungs­
druck freigegebene Naturräume als
ökologische Stabilisierungsräume zu
begreifen. Drängender denn je steht
vor der Menschheit die Aufgabe:
Schutz der Natur um unserer selbst
willen. Das verlangt, der Natur mehr
Raum und Zeit zu geben! »Tun und
Lassen« ist also auch im Naturschutz,
in unserem Verhältnis zur Natur neu
zu überdenken!
Das Erleben von »Wildnis«,
das heißt von Natur, die aus sich
heraus fortwährend Leben schafft
und Leben vergehen lässt, ohne
vom Menschen beeinträchtigt,
gestaltet, gesteuert, gepflegt und
damit beherrscht zu werden, wird
das menschliche Bewusstsein und
das Verhältnis des Menschen zur
Natur zwangsläufig verändern. Das
Zulassen von »Wildnis« erscheint
zunehmend als ein unabdingbarer
Bestandteil unserer menschlichen
Kultur.
Hermann Hesse (1877-1962)
schrieb vor 95 Jahren (1917) seinen
Essay »Von der Seele«, in dem er
seine Sicht zum Umgang mit einem
»Naturwald« in einer Klarheit
Hainbuchen-Eichen-Linden-Urwald im Nationalpark Bielowiza (Weißrussland). Dieser Wald ist in
den letzten 600 Jahren kaum forstwirtschaftlich genutzt worden. Foto: M. Succow, September 2012.
Umsetzung Biodiversitätsstrategie
formulierte, wie es treffender kaum
möglich ist: »Erst wo wir nichts
begehren, erst wo unser Schauen
reine Betrachtung wird, tut sich die
Seele der Dinge auf, die Schönheit.
Wenn ich einen Wald beschaue, den
ich kaufen, den ich pachten, den
ich abholzen, in dem ich jagen, den
ich mit einer Hypothek belasten
will, dann sehe ich nicht den Wald,
sondern nur seine Beziehungen zu
meinem Wollen, zu meinen Plänen
und Sorgen, zu meinem Geldbeutel.
Dann besteht er aus Holz, ist jung
oder alt, gesund oder krank. Will ich
aber nichts von ihm, blicke ich nur
gedankenlos in seine grüne Tiefe,
dann erst ist er Wald, ist Natur und
Gewächs, ist schön.«
Ein Umgang mit Natur in
zweckfreier Betrachtung ist kein
Luxus, sondern muss Teil der Kultur
eines Volkes werden. Schutzgebiete
mit werdender Wildnis sind dafür
ein geeignetes Konzept. Wo, wenn
nicht in ihnen, finden Menschen zu
Naturbewunderung, zu Naturliebe?
Aus Liebe, aus Kenntnis wächst
Verantwortung, das führt letztlich
zu aktivem Handeln, zur Bewahrung
unserer Lebensgrundlage, die auch
in Zukunft die Natur sein wird, sein
muss. Üben wir uns im Erhalten und
Haushalten – um unserer eigenen
Zukunft willen!
Ihr Flächenanteil sollte minde­
stens 10 % der Landfläche der Erde
betragen. Auch Deutschland hat
dafür seinen Beitrag zu leisten.
Literatur
Bundesministerium für
Ernährung, Landwirt­
schaft und Verbraucher­
schutz (2002): Bundeswaldin­
ventur. Im Internet unter http://
www.bundeswaldinventur.de.
BMU (2007): Nationale Strate­
gie zur Biologischen Vielfalt.
Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicher­
heit.
Johst, A. (2010): Von der Idee zur
Wirklichkeit – Eine Chronologie
zum Nationalen Naturerbe.
Vortrag beim Deutschen Natur­
schutztag 2010 in Stralsund. Im
Internet unter http://bfn.de/
fileadmin/DNT/documents/
Vortraege/Johst_DNT2010.pdf.
Haber, W. (2011): Die unbe­
quemen Wahrheiten der
Ökologie: Eine Nachhaltigkeits­
perspektive für das 21. Jh. Oekom
Verlag, München.
Hesse, H. (1917): Von der Seele.
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Schweizerbart´scher Verlag,
Stuttgart.
21
Land Trust-Bewegung in den USA
Die Land Trust-Bewegung in den USA
Tilmann Disselhoff
DBU Naturerbe GmbH, Bereich Netzwerk Naturerbe
22
Dieser Beitrag ist der erste Teil eines
gemeinsamen Vortrags über die
Arbeit von Naturschutzflächen­
eigentümer in den USA – den Land
Trusts – und ihrer Vernetzung im
Dachverband Land Trust Alliance, die
ich Ihnen zusammen mit Stefan
Nagel im Folgenden näherbringen
möchte. Ich werde zunächst einen
kurzen Überblick zur Geschichte der
Land Trust-Bewegung geben und eine
Einordnung ihrer Bedeutung für den
heutigen Naturschutz in den USA
versuchen. Mein Schwerpunkt wird
auf dem Dachverband der Bewegung,
der Land Trust Alliance, liegen. Stefan
Nagel wird dann detaillierter etwas
zu den Instrumenten der Land Trusts
sagen und zu den ökonomischen
An­reizen, die für die Arbeit der Land
Trusts heute eine Rolle spielen.
In den USA hat der Ansatz,
Naturschutz über eigentumsrecht­
liche Instrumente umzusetzen, eine
lange Tradition und war von
Anbeginn die dominante Schutz­
stra­tegie. Die eigentumsrechtliche
Flächensicherung hat aber erst in
den letzten 30 Jahren eine derartige
Dynamik entfaltet, dass wir von einer
Bewegung des privaten Flächen­
schutzes sprechen können – der Land
Trust-Bewegung. Zunächst sollten
wir aber klären: Was ist ein Land
Trust?
Land Trust Alliance bietet auf
ihrer Homepage folgende Definition:
»A Land Trust is a nonprofit
organization that […] actively works
to conserve land by undertaking
or assisting in land or conservation
easement acquisition, or by its
stewardship of such land or ease­
ments.«
In deutscher Übersetzung heißt
das in etwa:
»Ein land trust ist eine gemein­
nützige Organisation, die […] aktiv
Flächen schützt, indem sie sich Land
und Dienstbarkeiten aneignet bzw.
bei deren Erwerb hilft oder indem sie
Land oder Dienstbarkeiten verwal­
tet.«
Dabei ist die Land Trust Alliance
selbst weniger streng bei der Anwen­
dung dieser Kriterien und akzeptiert
auch öffentliche Einrichtungen als
Mitglieder. Es kommt also weniger
auf den Institutionstyp an, als auf die
Zielsetzung derselben und die Instru­
mente, die sie zur Erreichung der
Ziele anwendet. Land Trusts sind den
hier beim DBU-Herbstsymposium
vertretenen Stiftungen und Verbän­
den also relativ ähnlich. Der größte
Land Trust der Welt, die Nature
Conservancy, ist übrigens auch hier
ver­treten. Die Nature Conservancy
agiert mittlerweile global und hat
in den USA rund 69 000 km2 und
weltweit über 473 000 km2 Flächen
gesichert.
Die Land Trust-Bewegung in den USA
Es gibt mittlerweile über 1 700
Land Trusts in den USA. Diese haben
bis heute annähernd 50 Millionen
Acres Land gesichert. Das sind fast 20
Millionen Hektar, mehr als die Hälfte
der Fläche von Deutschland! Diese
Dimensionen sind beeindruckend. An
der letzten bundesweiten Jahres­­kon­ferenz der Land Trust Alliance in
Salt Lake City haben rund 1 600 Ver­
treter von Land Trusts teilgenommen.
Das dürfte die größte Veranstaltung
des nicht-staatlichen Flächenschutzes
weltweit sein.
Umso erstaunlicher ist es, dass
dort kaum Ausländer anzutreffen
waren. Ich war der einzige Europäer.
Es haben Vertreter aus Südamerika,
Kanada und Australien teilge­­nom­men, aber ansonsten nur US-Ameri­
kaner. Der internationale Austausch
zwischen den Naturschutzakteuren
funktioniert im Bereich der Flächen­
sicherung auch noch nicht so gut,
wie man sich das vielleicht wünschen
würde.
Betrachten wir die räumliche
Verteilung der Land Trusts in den USA,
dann fällt auf, dass zwei Regionen
dominieren (Abb. 1). Das ist zum einen
die Westküste, zum anderen der
Nordosten der USA. Kalifornien hat die
meisten Land Trusts mit 197, Massa­
chusetts die zweitmeisten mit 159.
Zwei Gründe für diese Verteilung
sind relativ leicht zu er­kennen. Zum
einen hängt der Aktivitätsgrad der
Land Trusts davon ab, wie viel Fläche
es überhaupt zu sichern gibt. Im
Westen ist ein Großteil der Flächen
im Bundeseigentum (Abb.2). Dement­
sprech­end gibt es dort weniger Land
Trusts.
Abbildung 1: Räumliche Verteilung von Land Trusts in den USA (Quelle: Land Trust Alliance)
Abbildung 2: Flächen im Bundeseigentum in den USA (Quelle: nationalatlas.gov)
23
Land Trust-Bewegung in den USA
24
Zweitens ist die Bevölker­ungsdichte
in den USA sehr ungleich verteilt.
Im Mittleren Westen gibt es einfach
nicht genug Menschen, um viele Land
Trusts zu gründen. Aber auch die
hohe Dichte an Land Trusts an den
beiden Küsten ist ein relativ junges
Phänomen. Wenn wir uns die Anzahl
von Land Trusts in den letzten 110
Jahren anschauen, sehen wir eine
zunehmend steile Wachstums­kurve.
Erst in den letzten Jahren – im Prinzip
seit der Finanzkrise – erleben wir ein
Abflachen dieser Kurve. Die Hälfte der
heute existierenden Land Trusts ist
jünger als 20 Jahre.
Man kann also von einem relativ
jungen Phänomen sprechen. Ob­wohl
es seit mindestens 120 Jahren Land
Trusts in den USA gibt (Abb. 3),
besteht die Land Trust Bewegung erst
seit unge­fähr 30 Jahren. Inte­re­ssan­
terweise fällt ihr Entstehungsdatum
mehr oder weniger mit der Gründung
des Dachverbands, der Land Trust
Alliance, 1981 zusammen. Der Zusam­
menschluss von einigen der damals
existierenden Land Trusts hat wie ein
Katalysator für die Bewegung gewirkt
und ihr Wachstum sehr unterstützt.
Dies lässt sich auch an einem
anderen Trend ablesen: Wenn man
sich ansieht, auf welche Art Land
Trusts Flächen sichern, so gibt es vor
allem zwei Instrumente: die Aneig­
nung von Grundeigentum (fee title)
und die von Dienstbarkeiten. Stefan
Nagel wird dazu gleich noch einiges
sagen. Ich möchte an dieser Stelle
nur zeigen, wie ein bis dahin eher
exotisches Instrument durch gezielte
Lobbyarbeit und die Schaffung güns­
tiger Rahmenbedingungen zu dem
Abbildung 3: Historische Entwicklung der Anzahl von Land Trusts in den USA (Quellen: Land Trust
Alliance 2005, Brewer 2003)
mit Abstand wichtigsten Instrument
im amerikanischen Flächenschutz
geworden ist.
Sie sehen (Abb. 4), dass heute
ein Viel­faches mehr an Fläche
durch Dienstbar­keiten als durch
Eigentums­über­tragungen gesichert
wird. Übrigens findet diese Entwick­
lung auch in anderen Ländern statt.
Chile beispielsweise steht kurz vor
der Verabschiedung eines entsprech­
enden Gesetzes, das die Nutzung
von Dienstbarkeiten für Naturschutz­
zwecke regelt.
Die Land Trust Alliance begann
also 1981 als kleines Forum des Infor­mationsaustausches zwischen Prak­
tikern. Heute hat ihre Geschäftsstelle
rund 50 Mitarbeiter. Was sind nun
aber die Aufgaben der Land Trust
Alliance? Ein Blick auf die Homepage
(www.lta.org) zeigt, dass diese sich
mit ähnlichen Themen beschäftigt,
die auch uns heute und morgen
bewegen: Sie ist eine Stimme für ein
breites und heterogenes Bündnis und
artikuliert Naturschutzinteressen aus
der Eigentümerperspektive in der
politischen Arena. In ihrer Lobby­arbeit geht es vor allem um Förder­programme sowie Steuerpolitik.
Zweitens bildet sie eine Anlauf­stelle
für den internen fachlichen Austausch
und zur Qualitätssteigerung der
Arbeit von Land Trusts. Dazu veran­staltet sie Konferenzen – wie die
Jahreskonferenz, die gerade statt­
fand – Seminare und »Webinare«
Die Land Trust-Bewegung in den USA
(Video-Seminare im Internet) und
veröf­fent­licht einen Newsletter, ein
viertel­jähr­lich erscheinendes Magazin
und themenspezifische Publikati­
onen. Gerade erschienen ist eine
Broschüre zum 30-jährigen Bestehen
der Alliance.
Eine der wichtigsten Funktionen
der letzten Jahre war jedoch die
Erstellung von Methodenstandards
für die Arbeit von Land Trusts. Diese
sind als »Standards and Practices«
bekannt. Es gibt insgesamt 11 Stan­dards und 88 Practices. Sie decken alle
Aspekte der Arbeit von Land Trusts
ab, von der Definition der »Mission«,
also des Leitbilds der Organisation,
bis hin zur Flächenauswahl und zum
Personalmanagement. Eine Übersicht
dieser Standards and Practices findet
sich im Mitgliederbereich auf der
Internetseite der LTA. Hinter jeder
Überschrift der 11 Standards und 88
Practices finden sich dort ent­spre­
chende Leitfäden und Fallbeispiele.
Das Ganze ist auch als eine Serie von
Handbüchern zum Nachschlagen
veröffentlicht worden. Im Übrigen
finden sich auch da die Themen
wieder, die uns beim Herbstsym­po­sium in den Arbeitsgruppen begeg­
nen: in der Rubrik Flächenverwaltung,
geht es z. B. ums Management, ums
Monitoring und die Einbeziehung der
Öffentlichkeit.
Die Methodenstandards bilden
die Grundlage für ein Akkreditie­
rungs­programm, dem sich Land
Trusts freiwillig unterziehen können.
Dies ist nicht verpflichtend für die
Mitgliedschaft in der Land Trust
Alliance, hilft Land Trusts aber bei der
Professionalisierung ihrer Arbeit und
dem Qualitätsmanagement. Viele
nehmen die Akkreditierung gerne
in Anspruch, denn sie wirkt wie eine
gezielte Unternehmensberatung und
ist im Ergebnis eine Auszeichnung
gegenüber Sponsoren und Flächen­
eigentümern.
Das neueste Produkt der Land
Trust Alliance ist eine gemeinsame
Rechtsschutzversicherung unter
dem Titel »Terrafirma«. Diese ist als
eigenständiges Versicherungs­unter­
nehmen konzipiert, nicht als Produkt
eines bestehenden Unternehmens.
Die Einlagen in Höhe von mehreren
Millionen Dollar wurden von den Mit­
gliedern der Alliance selbst erbracht.
Hintergrund dieser Initiative sind die
zukünftig vermehrt zu erwartenden
Rechtsstreitigkeiten zwischen Land
Trusts als Haltern von Dienstbarketen
und den privaten Grundeigentümern.
Ein eigene Versicherungsgesellschaft
wurde gegründet wegen der unter­schiedlichen Zielvorstellungen
zwischen herkömmlichen Versicher­
ungsgesellschaften und der Land
Trust Alliance. Während jede normale
Versicherung bestrebt ist, Streitfälle
möglichst schnell und billig zu
schlichten, möchte der Dachverband
jeden Rechtstreit gewinnen, um negative Präzedenzfälle zu vermeiden und
ist gewillt, dafür auch entsprechende
Kosten in Kauf zu nehmen.
Abbildung 4: Durch Land Trusts gesicherte Fläche in den USA pro Instrument, 1985-2010
(Quelle: Land Trust Alliance)
25
Flächensicherungsinstrumente von Land Trusts
Flächensicherungsinstrumente von
Land Trusts in den Vereinigten Staaten
Stefan Nagel, J. D.
Law Office of Stephen J. Small
Tilmann Disselhoff
DBU Naturerbe GmbH, Bereich Netzwerk Nationales
Naturerbe
Herr Disselhoff hat uns durch die
Geschichte der Land Trust-Bewegung
in den Vereinigten Staaten geführt,
von ihren philosophischen Ursprüngen
bis zur Entstehung der Dachver­bände.
Auf der Bundesebene heißt dieser
Dachverband die Land Trust Alliance.
Es ist wichtig zu betonen, dass die Land
Trust Alliance keine Flächensicherungs­
organisation ist. Sie betreibt keinen
direkten prak­tischen Naturschutz wie
die Land Trusts es tun. Stattdessen ist
sie der Zusammenschluss fast aller
aktiven Land Trusts, von kleinen, lokal
tätigen und ehrenamtlich geführ­ten
Initiativen bis zu bundesweit agieren­
den, professionell und hauptamtlich
geführten Organisationen.
Die Land Trust Alliance hat die
folgenden Ziele:
26
die Geschwindigkeit und die
Qualität der dauerhaften Flächen­
sicherung zu erhöhen,
effektive und gut geführte Land
Trusts aufzubauen und
als Stimme der privaten Flä­
chensicherung (also von Nicht­
regierungsorganisationen) mit
der US-Regierung, insbesondere
dem Kongress, dem Innenmi­
nisterium und dem Bundesfi­
nanzamt zusammen­zuarbeiten.
Hinsichtlich Letzterem hat die Land
Trust Alliance für die Weiterent­
wicklung des Steuerrechts auf
Bundesebene geworben und bei
dessen Formulierung aktiv mitgear­beitet, was zu steuerlichen Vergüns­
ti­gungen im Zusammenhang mit
der Schenkung von auf den Flächen­
schutz bezogenen, beschränkten
persönlichen Dienstbarkeiten
(»conservation easements«) geführt
hat. Dazu später mehr.
In vielen, aber nicht allen der
US-Bundesstaaten gibt es Land
Trust-Dachverbände, die der Land
Trust Alliance ähnlich sind, aber
komplementär und unabhängig von
ihr arbeiten. Einer dieser Verbände
auf Bundesstaatenebene ist zum Bei­
spiel die Coalition of Massachusetts
Land Trusts. Wie die Land Trust
Alliance hat auch die Coalition of
Massachusetts Land Trusts haupt­
amtliches Personal. Allerdings
arbeiten hier anstelle der fast 60
Angestellten, die die Land Trust
Alliance beschäftigt, nur zwei Mit­
arbeiter. Daher ist dieser Dachverband
davon abhängig, Dienstleistungen
und Unterstützung von ehrenamt­
lichen Land Trust-Mit­gliedern,
Anwalts­kanzleien und externen
Beratern zu erhalten. Der Verband
bietet Land Trusts aus Massachusetts
Beratungsdienst­leistungen an,
insbesondere kleineren Organisati­
onen, und er organisiert Fortbildungs­
ver­an­stal­tungen einschließlich des
Die Land Trust-Bewegung in den USA
jährlichen Treffens aller Land Trusts
in Massachusetts, zu dem etwa 300
Teilnehmer kommen.
Diese Dachverbände, sei es auf
der Bundesstaaten- oder der natio­
nalen Ebene, wurden gegründet, um
der privaten Flächensicherung eine
einheitliche Stimme zu ver­leih­en, um
sich für Naturschutzpolitik und steu­
erliche Anreize einzusetzen und um
Fortbildungsangebote für tausende
im Naturschutz tätigen Haupt- und
Ehrenamtlichen bereitzu­stellen. Die
Land Trust Alliance schätzt, dass Land
Trusts in den USA mehr als 347 000
Ehrenamtliche, 12 000 Hauptamtliche
und mehr als 15 600 Vorstandsmit­
glieder von Land Trusts für diese aktiv
sind. Lokale, bundesstaatliche und
nationale Land Trusts genießen die
finanzielle Unterstützung von fast 5
Millionen Mitgliedern sowie weiterer
Unter­stützer wie Unternehmen und
Stiftungen.
Der wichtigste Punkt an der
Flächensicherung in den USA ist, dass
es nun drei Wege gibt, Naturschutz
zu betreiben:
durch Ordnungsrecht, das heißt
durch den Erlass von Landnut­
zungsgesetzen und
entsprechender Rechtsver­
ordnungen zu deren Umsetzung,
durch behördliches Handeln,
welches eng mit den Land­nut­z­
ungsgesetzen verbunden ist,
mit denen die Bundesregierung,
die Bundesstaaten und die
Kommunen Flächensicherung
betreiben, und
durch die Flächensicherung
privater Initiativen.
In Bezug auf die Flächensicherung
der bundesweit fast 2 000 privaten
(also nichtregierungs-) Land Trusts
hat die Land Trust Alliance errechnet,
dass lokal, regional und national
agierende Land Trusts insgesamt
über 47 Mio. acres, also über
19 Mio. ha gesichert haben, eine
Fläche doppelt so groß wie die aller
Nationalparks in den USA (ausge­
nommen Alaska, Hawaii und den
US- Territorien). Diese Fläche
entspricht etwa zwei Drittel der
Gesamtfläche von Deutschland.
Diese Zahl schließt Land mit ein, das
von Land Trusts erworben wurde
und anschließend an kommunale,
bundes­staatliche oder Bundesbehör­
den für Schutzzwecke weitergegeben
oder verkauft wurde.
Land Trusts haben normaler­
weise keine formale organisatorische
Zugehörigkeit zu den Verwaltungen
auf Bundes-, Staaten- oder kommu­
naler Ebene, arbeiten jedoch in vielen
Fällen – wie beim Trust for Public
Land – mit diesen zusammen. Solche
Land Trusts setzen sich häufig das
Ziel, Flächen zu schützen, die spezi­
elle Schutzgüter aufweisen, zum
Beispiel Lebensräume mit Vorkom­
men gefährdeter Arten (The Nature
Conservancy), zukünftige Erholungs­
gebiete (wie beispielsweise ehema­lige Bahngleise, die in Wanderwege
umgewandelt werden – Aufgabe
der Rails-To-Trails Conservancy) oder
Grundstücke, die an existierende
Nationalparke angrenzen und nach
ihrer Sicherung an die Nationalpark­
verwaltung weitergegeben werden
können (Friends of the Acadia Park).
Die Land Trust Alliance hat
ermittelt, dass die häufigsten Arten
von Land, die durch die Aktivitäten
von Land Trusts gesichert werden, die
folgenden sind:
wichtige Naturgebiete oder
Lebensräume schützenswerter
Arten,
Wasserressourcen und
offene, also nicht bebaute
Freiflächen im Allgemeinen.
Von besonderer Bedeutung im
deutschen Kontext mag sein, dass
fast 27 % aller Land Trusts angegeben
haben, dass der Schutz von »urbanen
Parks, Gärten oder Freiflächen« einen
hohen oder sehr hohen Stellenwert
in ihrer Arbeit hat.
Obwohl finanziell nicht direkt
mit der Bundesregierung verbunden,
erhalten Land Trusts von dieser –
genauer dem US-Finanzamt – Unter­
stützung in Form einer Bewilligung
der Steuerbefreiung, die den
gemeinnützigen Status und die
damit verbundene Arbeit der Land
Trusts anerkennt und diesen erlaubt,
steuerbegünstigte Zuwendungen
und zweckgebundene Spenden zu
erhalten, ohne dafür Einkommens­
steuer bezahlen zu müssen.
Diese Bewilligung der Steuer­­be­freiung, in Kombination mit
den Grundsätzen und Normen
des Grund­stücksrechts, eröffnet
Land Trusts eine Reihe von Möglich­
keiten zur Flächensicherung.
Diese Möglich­keiten – nennen wir
sie Flächen­sicher­ungsinstrumente –
fußen auf Techniken und Ansätzen,
die auch der gewöhnliche Bauträger
27
Flächensicherungsinstrumente von Land Trusts
oder Grundstücksverwalter nutzen
könnte, die aber speziell bei gemein­
nützigen Land Trusts günstige Effekte
erzielen. Beginnen wir mit den
grund­­legenden Schutzinstru­menten
und arbeiten wir uns dann zu den
komplexeren vor:
Das vollständige Eigentum und
die vollständige Verwaltung einer
Fläche, wie sie bei Parkflächen vor­
kommen, die für die Öffent­lich­keit
zugänglich sind, oder bei Schutz­gebieten, die für die Öffentlichkeit
gesperrt sind.
Land kann entweder einem Land
Trust als vollständige Schenkung
über­tragen oder diesem in einer
Reihe anderer Formen überlassen
werden, wie zum Beispiel durch eine
Eigentumsübertragung bei gleich­zeitiger Bestellung eines Nießbrauchs
(in der Regel Wohnrecht des Vor­
eigentümers auf Lebenszeit) oder
durch eine testamentarische Eigen­
tumsübertragung. Das meiste Land
wird Land Trusts zur Sicherung seiner
auf ihm befindlichen rele­vanten
Schutzgüter übertragen. Manchmal
werden jedoch auch Gewerbe- oder
Wohngrundstücke verschenkt,
verbunden mit der Erwar­tung, dass
diese weiterverkauft werden, um
die Arbeit des Land Trusts finanziell
zu unterstützen (soge­nannte
»tradelands« oder Tausch­grund­
stücke). Sehen wir uns also jede der
oben genannten Formen der
Eigentumsübertragung etwas
detaillierter an:
28
Vollständige Schenkung bzw.
Spende. Eine Schenkung
eines Grundstück an einen
Land Trust kann eine effektive
Flächen­sicherungsstrategie
für jemanden darstellen, der
sein Land nicht seinen Erben
überlassen möchte, dessen
Grundeigentum einen hohen
Marktwert hat und der keine
Kapitalertragssteuer (derzeit
15 %) bei einem Verkauf zahlen
möchte, der seine Erbschafts­
steuer reduzieren möchte
(diese kann bis zu 50 % des
Grundstückswerts ausmachen)
oder der nicht länger bereit oder
in der Lage dazu ist, sich um das
Grundstück zu kümmern. Durch
die Schenkung des Grundstücks
an einen Land Trust kann der
Vor­eigentümer substanzielle
Einkommenssteuervorteile
erzielen, die sich folgender­
maßen berechnen lassen:
Wert des Grundstücks x
Einkommenssteuerklasse =
nachsteuerlicher Wert der
Spende. Wenn zum Beispiel die
Spende einen Wert von 1 Mio. $
hat und der Grundeigentümer
in der Einkommenssteuerklasse
von 35 % liegt, erzielt die Spende
einen Steuervorteil von
350 000 $. Während der Ver­kauf
des Grundstücks vermutlich
einen größeren nachsteuer­
lichen Gewinn erzielen würde,
hat der Spender jedoch die
Sicherheit, dass das Land seinen
Schutz­gütern entsprechend gut
ge­pflegt und erhalten wird. Das
Grundstück ist außerdem nicht
mehr Teil der Erbmasse, was zu
zukünftigen Erbschaftssteuer­
vorteilen beiträgt. Der Wert
des Grundstücks wird durch
ein detailliertes Wertgutachten
bestimmt, das den Bundesstan­
dards für Immobiliengutachten
entsprechen muss und von
einem Gutachter verfasst
werden muss, der ebenfalls den
Bundesvorgaben und Berufs­
standards genügen muss.
Eigentumsübertragung und
Bestellung eines Nießbrauchs.
Die Schenkung von Grundei­
gentum bei gleichzeitiger
Bestellung eines Nießbrauchs
für den Spender räumt diesem
das Recht ein, auf dem Grund­stück bis zu seinem Lebensende
zu wohnen und das Grundstück
anderweitig zu nutzen. Wie auch
bei der vollständigen Schenkung
kann der Vorei­gen­tümer erheb­
liche Einkommens­steuervorteile
erzielen, die im Wesentlichen
wie bei der voll­ständigen Schen­kung berechnet werden. Der
Wert der Spende verringert sich
jedoch um einen Betrag, der
vom US-Bundes­fi­nanzamtver­
sicherungs­statistisch errechnet
wird und den Wert der weiteren
Nutzung des Grund­stücks durch
den Vor­eigentümer berück­
sichtigt. Die versicherungs­
statistischen Tabellen beziehen
sich auf die durchschnittliche
Lebenser­wartung des
nieß­brauch­begünstigten
Voreigentümers. In der Praxis
entstehen aus der Schenkung
Die Land Trust-Bewegung in den USA
von Grundeigentum bei
gleichzeitiger Bestellung eines
Nießbrauchs jedoch leicht
Kontroversen zwischen dem
Land Trust und dem Schenker
über die konkrete Nutzung
des Grundstück. Daher wird
dieses Instrument nicht häufig
angewendet.
Testamentarische Eigentums­übertragung. Ein Grundeigen­
tümer kann während seines
Lebens weiterhin sein Land
besitzen und nutzen, aber trotz­dem seinen endgültigen Schutz
sicherstellen, indem er es einem
Land Trust testamentarisch
hinter­lässt. Obwohl der zukünf­
tige Eigentumsübergang bis zu
seinem Tode nicht garantiert ist,
kann der Land Trust eine schrift­liche Zusicherung oder das
Versprechen der Eigentums­über­tragung erhalten (»Testament­
vertrag«). Der Eigen­tums­wech­sel
bringt keine steuerlichen Vor­
teile zu Lebzeiten des Eigen­tümers, kann jedoch zu erheb­
lichen Einsparungen bei der
Erbschaftsteuer führen (abhän­
gig von der Grundstücks­größe
bis zu 50 % des Grund­stücks­
werts zum Todeszeitpunkt).
Verkauf des Grundstücks zum
Markt­preis oder unter Wert. In
manchen Fällen kann ein Grund­eigentümer, der sein Land schüt-­
zen möchte, keine Steuer­vorteile
durch eine Spende wie oben
beschrieben geltend machen,
oder er braucht Bargeld oder
ist schlicht zurückhaltend
gegen­über der Idee, sein Land
dem Na­tur­schutz zu widmen –
obwohl dieses bedeutende
Schutz­güter aufweist, aufgrund
derer ein Land Trust den Erwerb
des Grundstücks anstrebt.
In diesem Fall kann der Land
Trust anbieten, das Grundstück
zum Marktpreis oder zu einem
ver­günstigten Preis zu kaufen.
Der Kauf des Grundstücks zum
Marktpreis erzeugt die gleichen
Kapitalertragssteuerpflichten
wie bei einem privaten Verkauf.
Ein besseres nachsteuerliches
Ergebnis kann daher manchmal
bei einem Verkauf zu einem ver­
günstigten Preis erzielt werden.
Bei einem Verkauf »unter Wert«
wird das Grundstück an den
Land Trust für einen reduzierten
Preis verkauft. Da der Land Trust
eine gemeinnützige Organi­
sation ist, kann die Differenz
zwischen dem Kaufpreis und der
Grundstückswert (der wiederum
durch ein Gutachten bestimmt
werden muss) als Spende bei der
Einkommensteuer geltend
ge­macht werden. Die Höhe der
Spende wird wie zuvor be­schrie­
ben berechnet.
Der Schutz von Land (und Denk­
mälern) durch beschränkte persön­
liche »Schutzdienstbarkeiten«
(»conservation easements«)
Eine »Schutzdienstbarkeit« ist
eine freiwillige legale Übereinkunft
zwischen dem Grundeigentümer
und einem Land Trust (oder einer
Be­hör­de), die dauerhaft bestimmte
Nutz­un­gen und Aktivitäten auf dem
Grundstück einschränkt, um so die
relevanten Schutzgüter des Grund­
stücks zu sichern. Im Allgemeinen
hat die Schutzdienstbarkeit den
Effekt, derartige mit dem Grund­stück
verbundene Bau- und Nutz­ungs­
rechte zu entziehen oder stark
einzuschränken, die anderenfalls
rechtlich erlaubt wären. Eine Schutz­dienst­barkeit kann auf viele verschie­
dene Situationen zugeschnitten
werden, wie beispielsweise den
Schutz von Lebensräumen gefähr­
deter Tier- und Pflanzenarten, den
Erhalt von Ausblicken oder anderer
landschaftlicher Merkmale, und den
Denkmalschutz.
Es war eben diese Flexibilität
des Dienstbarkeitskonzepts – in
Kombination mit der steuerlichen
Attraktivität des Instruments für
Grundeigentümer – das den Aufstieg
der Schutzdienstbarkeit zu einem
der am häufigsten verwendeten
Flächensicherungsinstrumente in
den USA ermöglichte. Derzeit halten
lokale und regionale Land Trusts
nach Angaben der Land Trust Alli­
ance mehr als 11 600 Schutzdienst­
bar­keiten, die insgesamt mehr als
5 Mio. acres Land schützen (über
2 Mio. ha).
Die Ursprünge der Schutzdienst­
barkeiten liegen wie die der Land
Trusts weit zurück. Sie entstanden
nicht im luftleeren Raum. Um aus
einem kürzlich erschienenen
juristischen Aufsatz zu zitieren
(Bray 2010 Reconciling Development
and Natural Beauty, Harvard Law
Review, Vol. 34, 2010, S. 126–129, ohne
Fußnoten):
29
Flächensicherungsinstrumente von Land Trusts
30
»Schutzdienstbarkeiten können
bis ins späte 19. Jahrhundert in Mas­
sachusetts zurückverfolgt werden.
Das erste Servitut, das als Schutz­
dienstbarkeit angesehen werden
kann, wurde in den späten 1880erJahren erlassen, um die von Frederick
Law Olmsted geplanten Alleen und
in Grünzügen befindlichen Straßen
(Parkways) in Boston zu schützen.
Jedoch erst in 1930er-Jahren lassen
sich die nächsten An­wen­dungsfälle
dieses Instruments feststellen, als
die Nationalpark­ver­waltung der USA
begann, Schutz­dienst­barkeiten für
die Sicherung von Parkways zu ver­
wenden. In den frühen 1950er-Jahren
nutzte der Bundesstaat Wisconsin
ebenfalls Schutzdienstbarkeiten, um
Flussufer und Grundstücke entlang
von Park­ways zu sichern.
Mit Ausnahme dieser drei Vor­
reiter wurden Schutzdienstbarkeiten
jedoch in den ersten sieben Jahr­
zehnten ihres Daseins weitgehend
ignoriert. Ohne eine spezifische
ge­setz­liche Konkretisierung ihres
An­wen­dungsbereichs durch die
Bundes­staaten verharrten sie in
einem Zustand fragwürdiger Lega­li­tät, da einige ihrer zentralen Merk­
male mit dem US-amerikanischen
Gewohnheitsrecht kollidierten:
Erstens sind Schutzdienstbarkeiten
»negative« Dienstbarkeiten, die
Nutz­ungs­rechte an einem Grund­
stück dauerhaft einschränken,
anstatt sie an einen Dritten zu über­tragen. Zweitens sind Schutz­dienst­
barkeiten beschränkte persönliche
Dienstbarkeiten. Beziehungsweise,
sie sind nicht einem begünstigten
Eigentum verbunden, sondern
existieren ohne solche Verbindung.
Der Begünstigte ist eine quali­fiz­ ier­te
Organisation oder eine Behörde,
nicht ein anderes Grundstück oder
Fläche. Die Verabschiedung spezi­
fischer Gesetze durch einzelne
Bundesstaaten ab Ende der 1950er
bis in die 1960er und 1970er,
zusammen mit der Schaffung und
Ausdehnung von steuerlichen
Vergünstigungen für die Spende
von Schutzdienstbarkeiten waren
notwendig, um die anfänglichen
Hindernisse für dieses Instrument
der Flächensicherung zu beseiti­
gen und die heute bestehenden,
günstigen Rahmenbedingungen für
seine Anwendung zu schaffen.
In den späten 1950er-Jahren
wandelte sich die Schutzdienst­bar­
keit hin zu einem von der Öffent­
lichkeit und der Wissenschaft besser
akzeptierten Instrument. Der Anfang
dieses Prozesses landesweiter Aner­
ken­nung von Schutzdienstbarkeiten
kann auf den bahnbrechenden
Auf­satz von William H. Whyte
»OpenSpace for Urban America:
Conservation Easements« zurück­
geführt werden, der wahrscheinlich
erste Versuch, dieses bis dahin
»ob­sk­ure Schutzinstrument zu
erklären und zu bewerben«. Whytes
Arbeit muss jedoch als Teil einer
größeren Renaissance der ameri­ka­
nischen Umwelt- und Naturschutz­
bewegung verstanden werden,
welche die Veröffentlichung von
Rachel Carsons »Stummer Frühling«
1962 und die Verabschiedung
zahl­reicher Umweltgesetze ein­
schließt: das Wildnisschutzgesetz
von 1964 (Wilderness Act) , das
Wasserquali­täts­gesetz von 1965
(Water Quality Act), das Nationale
Umweltpolitik­gesetz (National
Environmental Policy Act) von 1969
und das Arten­schutz­gesetz von 1973
(Endangered Species Act).
Massachusetts war der erste
Bundesstaat, der 1954 ausdrücklich
die gesetzlichen Rahmen­be­din­
gungen für eine umfassende
Anwendung von Schutzdienstbar­
keiten schuf. Weitere Bundesstaaten
wie Kalifornien, Connecticut, Illinois
und Maryland folgten umgehend.
Über 70 Jahre nach ihrer »Erfindung«
wandelten sich Schutzdienstbar­
keiten rasch von einer wenig be­kan­nten Neuheit zu einem inno­
vativen Schutzinstrument. Das Recht,
Schutz­dienstbarkeiten zu erwerben
und zu halten, wurde über den Kreis
nationaler, bundesstaatlicher und
kommunaler Behörden in einer
zweiten Welle gesetzgeberischer
Aktivität ab 1969 auf private Land
Trusts ausgedehnt.
Massachusetts und Montana
gingen mit ihren Beschränkungs­
gesetzen (»Restriction Statutes«)
voran. Bis 1975 hatten 16 Bundes­
staaten Gesetze erlassen, die den
privaten Erwerb und Einbehalt von
Schutzdienstbarkeiten ermöglichten.
1981 wurde auf Bundesebene der
Entwurf eines einheitlichen Schutz­
dienstbarkeitsgesetzes (Uniform
Conservation Easement Act – UCEA)
veröffentlicht, der vorsah, dass
»private Grundeigentümer im bei­
derseitigen Einverständnis Verträge
mit gemeinnützigen Organisationen
oder Behörden zur Flächensicherung
abschließen können«. Bis 1984
Die Land Trust-Bewegung in den USA
hatten 29 Bundesstaaten Gesetze
erlassen, die den Gebrauch von
Schutz­dienstbarkeiten ermöglichten,
auch wenn nicht alle inhaltlich dem
UCEA folgten.
Je mehr Bundesstaaten die
gesetzlichen Grundlagen für Schutz­
dienstbarkeiten schufen und je
stärker sich die steuerliche Hand­
habung von Schenkungen derselben
verfestigte, desto mehr begannen
Land Trust Schutzdienstbarkeiten in
halsbrecherischer, bis heute gleich­
mäßig zunehmender Geschwindig­
keit zu erwerben«.
Wie bei der oben beschriebenen
Übertragung von Eigentum können
Grundeigentümer Schutzdienstbar­
keiten entweder schenken, zum
Marktpreis verkaufen oder ver­
güns­tigt verkaufen. Wenn ein
Grund­eigentümer sein Grundstück
mit einer Schutzdienstbarkeit
belastet, behält er das Eigentum
über das Grundstück, darf dieses
weiterhin unter Beachtung der in
der Schutz­dienstbarkeit festge­
legten Einschränkungen nutzen, ist
jedoch nicht mehr Eigentümer aller
Elemente (des »Bündels der Rechte«),
die normalerweise mit Grundeigen­
tum assoziiert werden. Da die
Schutz­dienstbarkeit im Grundbuch
eingetragen wird und entsprechend
anderer Grundstückeigentumsüber­
tragungen gehandhabt wird, sind
auch zukünftige Eigentümer des
belasteten Grundstücks an die Ein­
schränkungen der Schutzdienst­bar­
keit gebunden. Der Land Trust
(oder die Behörde), zu dessen Guns­
ten die Schutzdienstbarkeit einge­
tragen ist, ist dafür verantwortlich,
dessen Einhaltung zu überwachen
und die Beachtung der Beschränkun­
gen gegebenenfalls durchzusetzen.
Der Vollzug der Schutzdienstbarkeit
hat in manchen Fällen zu Gerichts­
ver­fahren geführt.
Im Rahmen bestimmter Vor­ga­ben, die durch die bundesstaat­
lichen Gesetze sowie das Bundes­
steuer­recht im Falle von Schen­
kungen und den Kaufvertrag im
Falle eines Kaufes definiert werden,
kann die Schutz­dienst­bar­keit im
Allgemeinen auf die Wünsche des
Grundeigentümers zugeschnitten
werden. Demgemäß wird die aktuelle
Landnutzung in der Regel beibe­
halten. Eine gut konzi­pierte Schutz­
dienstbarkeit untersagt in der Tat nur
solche Nutzungen des Grundstücks,
die der Eigentümer ohne­hin nicht
ausüben wollte, die aber die rele­
vanten Schutzgüter be­ein­trächtigen
würden, wie bei­spielsweise das Recht,
ein Grundstück zu parzellieren und
mehrere Häuser darauf zu errichten,
oder das Recht, eine Shoppingmall zu
bauen. Im urbanen Kontext beinhal­
ten Schutz­dienst­barkeiten für den
Denkmal­schutz häufig die Übertra­
gung von sogenannten »Luftrechten«
(air rights). Damit sind Baurechte
gemeint, die sich auf den Luftraum
vom Boden oder dem obersten Stock­
werk des existierenden Gebäudes bis
zur baurechtlich maximal erlaubten
Bauhöhe erstrecken. Man kann sich
vorstellen, welchen Wert solche
Baurechte in Städten wie New York
oder Chicago haben können.
Schutzdienstbarkeiten müssen
der begünstigten Partei gewisse
Rechte einräumen, wie z. B. das Recht,
das Grundstück zu beaufsichtigen,
über Änderungen an demselben
mit­zu­entscheiden und die Ein­
haltung der Schutzdienstbarkeit
durchzu­setzen. Die manchmal für
Grund­eigentümer am schwierigsten
zu akzeptierende Bedingung ist,
dass das US- Bundessteuerrecht
der Organisation, der die Dienst­
barkeit übertragen wurde, im Falle
einer gerichtlichen Aufhebung der
Dienstbarkeit bei einem folgenden
Verkauf des Grundstücks einen
Anteil am Verkaufserlös zuspricht.
Diese Bedin­gung hat wiederholt zu
Rechts­treiten vor Steuergerichten
darüber geführt, wie dieses Recht
im Text der Dienstbarkeit formuliert
werden muss. Es ist aber wichtig zu
betonen, dass unter den etwa 11 600
Schutzdienstbarkeiten, die Land
Trusts übertragen wurden, bislang
nur eine Handvoll aufgehoben
wurden.
Hier trotzdem ein hypothe­
tisches Beispiel: Onkel Fritz schenkt
einem Land Trust eine Schutzdienst­
barkeit, deren Wert 50 % des Grund­
stückswerts ausmacht. Viele Jahre
später bemerken Onkel Fritz und der
Land Trust, dass sich die Umstände
auf dem Grundstück grundlegend
geändert haben. Die Schutzgüter,
die durch die Schutzdienstbarkeit
ge­sichert werden sollten, existieren
nicht mehr, weil ein massives Feuer
einen Großteil des Grundstücks
vernichtet hat. Onkel Fritz – nun
ein alter Mann – und der Land Trust
vereinbaren, sich gemeinsam vor
Gericht für eine Aufhebung der
Dienst­barkeit einzusetzen. Das
Gericht stimmt dem Antrag zu und
31
Flächensicherungsinstrumente von Land Trusts
32
ordnet eine Aufhebung der Schutz­
dienstbarkeit an. Onkel Fritz bietet
das Grundstück anschließend zum
Verkauf an. Beim Verkauf des Grund­stücks nach der Aufhebung der
Schutz­dienstbarkeit muss Onkel
Fritz dem Land Trust 50 % des Erlöses
aus dem Verkauf überlassen. Der
Land Trust muss das Geld für die
Ausfüh­rung seiner gemeinnützigen
Tätig­keiten verwenden.
Im Gegenzug zu solch poten­
ziellen Unwägbarkeiten kann der
Grundeigentümer zum Zeitpunkt der
Schenkung einer Schutzdienstbar­
keit stattliche Steuervorteile erzielen,
was eine Form von Subvention durch
den Bund und die Bundesstaaten
darstellt. Wie bei der Schenkung von
Land wird die Schutzdienstbarkeit
von einem Gutachter bewertet. Der
vom Gutachter bestimmte Wert
ent­spricht in den meisten Fällen
der Steuererleichterung, die der
Grund­eigentümer geltend machen
kann. In diesem Fall reduziert sich
das zu ver­steuernde Einkommen des
Grundeigentümers um den Wert
der Schutzdienstbarkeit. Da sich
sein zu versteuerndes Einkommen
verringert, reduziert sich seine
Einkommensteuer entsprechend.
Um den Einfluss solcher Abschrei­
bungsmöglichkeiten, der recht groß
ausfallen kann, auf die Steuerein­
nahmen zu minimieren, kann das zu
versteuernde Einkommen um nicht
mehr als 30 % durch die Spende
einer Grunddienstbarkeit reduziert
werden. Der aufgrund dieser Regel
ungenutzte Abschreibungswert
kann auf bis zu fünf nachfolgende
Jahre übertragen werden, unterliegt
dann jedoch ebenfalls der jährlichen
30-%-Regel.
Hier ein vereinfachtes Beispiel:
Onkel Fritz hat ein Jahreseinkommen
von 1,5 Mio. $. Dieses bleibt über
die Jahre gleich. Onkel Fritz schenkt
einem Land Trust eine Schutzdienst­
bar­keit im Wert von 1 Mio. $. Im
Jahr der Schenkung kann Onkel
Fritz 450.000 $ dieser Spende als
Ab­schreibung geltend machen (30 %
von seinem 1,5-Mio.-$-Einkommen).
Im zweiten Jahr (das Jahr nach der
Schenkung) kann Onkel Fritz den­
selben Betrag abschreiben. In Jahr
drei kann er die restlichen 100.000 $
abschreiben. Er hat damit den
ge­sam­ten Wert der Spende abge­
schrieben.
Der Wert der Steuerer­leich­
terung – die nicht mit einer direkten
Steuergutschrift verwechselt werden
darf – wird wie bei der Schenkung
von Grundeigentum berechnet:
Wert der Schutzdienstbarkeit x
Einkom­mensteuerklasse des
Spenders = nachsteuerlicher Wert
der Spende. Da Onkel Fritz mit
seinem Einkom­men von 1.5 Mio. $
in der Steuerklasse von 39 % liegt,
erzielt er durch die Schenkung
einer Schutzdienstbarkeit im Wert
von 1 Mio. $ insgesamt eine Steuer­
erleichterung von 390.000 $. Und
er ist weiterhin der Eigentümer des
Grundstücks! Außerdem vererbt er
bei seinem Tode das Grundstück zu
einem reduzierten Wert, wodurch
sich die Erbschaftssteuer ebenfalls
verringert. In vielen Fällen kann
durch die Schutzdienstbarkeit die
Notwendigkeit vermieden werden,
das Grundstück zu verkaufen, um
die Erbschaftssteuer bezahlen zu
können.
Als ein Aspekt der Bemühungen,
die eigentumsrechtliche Sicherung
von Naturschutzflächen voranzu­
bringen, könnte es daher im
deutschen Kontext nützlich sein,
die oben beschriebenen privaten
Flächensicherungsinitiativen in
Betracht zu ziehen. Diese müssten
selbstverständlich auf die deutsche
Rechtslage angepasst werden. Aber
es könnte möglich sein, auf der Basis
der Erfahrungen amerikanischer
Land Trusts ihre Einführung in
Deutschland zu beschleunigen.
Ich wünsche Ihnen allen viel
Erfolg und Glück bei Ihrer weiteren
Arbeit und stehe bereit, Sie dabei zu
beraten und Ihnen zu helfen.
National Trust England, Netzwerke in den
National
Benelux-Staaten
Trust England, Netzwerke Benelux-Staaten
Der National Trust in England und
Netzwerke von Naturschutzflächen­
eigentümern in den Benelux-Staaten
Anton Gazenbeek
Naturschutz-Consultant, Belgien
Nicht nur in Deutschland, sondern
auch in den Benelux-Staaten und
in Großbritannien betreuen private
Naturschutzverbände Land zum
Vorteil der Natur. Insgesamt gibt es
eine Unzahl von privaten Initiativen,
Vereinen und sonstigen Instituti­
onen, die im Flächenschutz aktiv sind.
Acht große Verbände dominieren
jedoch den Markt. Tabelle 1 gibt dazu
eine Übersicht.
Beim Vergleich der oben
genann­ten Zahlen sollte man sich vor
Augen halten, dass Großbritannien
fast viermal soviel Einwohner hat
wie die Niederlande. Die Mitglieder­
zahlen pro Einwohner sind also
ähnlich. Belgien dagegen ist relativ
betrachtet viel weniger im privaten
Naturschutz engagiert. Es hat 2/3 der
Bevölkerung der Niederlande, aber
die Mitgliederzahlen in Naturschutz­
vereinen sind um ein Vielfaches
niedriger.
Insgesamt ist jedoch die oft
hohe Zahl der Mitglieder auffällig.
Das bedeutet eine starke gesell­
schaftliche Verankerung des Natur­
schutzes und eine gute Vertretung
seiner Interessen auf allen Ebenen.
Durch die hohen Mitgliederzahlen
gewinnen die Verbände an Überzeu­
gungskraft im politischen Geschäft.
Außerdem arbeiten viele Mitglieder
oft ehrenamtlich als Freiwillige und
bieten so gratis Arbeitsleistung
an. Die Mitglieder »lernen« bei der
praktischen Arbeit und ihr Umwelt­
bewusstsein nimmt zu. Sie können
dann als Multiplikatoren agieren
auf der lokalen Ebene. Infolgedessen
haben die großen Verbände auch
prinzipiell einen demokratischen
Aufbau. Zum Beispiel hat der
National Trust einmal im Jahr eine
Plenarversammlung für alle Mitglie­
der. Die Hälfte des Aufsichtsrates
(Council), der dem Vorstand (Board
of Trustees) zur Seite steht, wird von
den Mitgliedern gewählt. Allerdings
sind die Mitgliederzahlen nicht stabil.
Natuurmonumenten hatte 2001 rund
975 000 Mitglieder, danach jedes Jahr
einige Prozent Verlust. 2008 hatten
sie noch 882 000 Mitglieder und
mussten anschließend eine schnelle
Abnahme verzeichnen (rund 50 000
weniger 2009). 2011 hatte Natuur­
monumenten nur noch 728 000
Mitglieder. Der National Trust dage­
gen wächst weiter beständig. 2012
wurde die Schwelle von 4 Millionen
Mitgliedern überschritten.
Natuurmonumenten in den
Niederlanden, RSPB in Groß­
britannien und die drei Verbände aus
Belgien und Luxemburg haben nur
Naturschutzflächen in Eigentum.
Aber sowohl der National Trust als
auch die Provinciale Landschappen
haben weitere Flächenkategorien in
ihrem Eigentum:
33
National Trust England, Netzwerke Benelux-Staaten
historisch wertvolle Gebäude
und Denkmäler,
damit zusammenhängende
Gärten, Parkgelände und
Wirtshöfe ,
Landschaften und deren
Elemente wie Einzelbäume,
geologische Besonderheiten
usw.
sowie »richtige« Natur
Der National Trust hat zum Beispiel
insgesamt rund 255 000 ha in seinem
Eigentum, davon über 1 100 km Küste
(20 % der kompletten Küstenlänge
von England, Wales und Nordirland),
20 000 Gebäude, 400 Parkanlagen
und Gärten, 61 Kneipen und Gast­
stätten, 40 Schlösser, 149 Museen,
400 Fabriken und Minen, 25 mittel­
alterliche Scheunen, 206 Mühlen,
5 150 prähistorische Stätten sowie
76 Naturschutzgebiete. 14 % aller
Naturschutzgebiete in England,
Wales und Nordirland liegen auf
Land im Eigentum des National
Trusts. 60 % seiner Flächen sind an
etwa 2 000 Landwirtschaftsbetriebe
verpachtet. Der National Trust
begrüßt jährlich ca. 17 700 000 zah­
lende Besucher. Er hat 5 000 VollzeitMitarbeiter und 57 000 Freiwillige,
die 3,1 Mio. Stunden ihrer Freizeit
gratis einbringen, das Äquivalent von
1 590 Vollzeitangestellten. Mit diesen
Dimensionen unterscheidet er sich
deutlich von den anderen Verbänden,
die ausschließlich Naturflächen
erwerben und verwalten.
34
Gründungsdatum
Mitglieder
Fläche in
Eigentum oder
Verwaltung
National Trust
(England, Wales
und Nordirland)
1894
4 000 000
255 000 ha
National Trust
für Schottland
1931
310 000
73 000 ha
RSPB
1889
1 000 000
130 000 ha
Provinciale
Landschappen
(NL)
1927–1935 (11);
1986 (1)
308 600
Natuur­
monumenten
Staatsbosbeheer
SBB
750 000
(200 Gebiete)
108 000 ha
(800 Gebiete)
103 000 ha
(370 Gebiete)
–
260 000
Natuurpunt
(BE–FL)
80 000
18 000 ha
Natagora
(BE–WAL)
14 000
Fondation Hëllef
fir d'Natur (LUX)
1899
(1997 Privatisierung)
1982
(Vorläufer LNVL
1920)
Tabelle 1: Naturschutzverbände in Großbritannien und den Benelux-Staaten
(450 Gebiete)
4 300 ha
(200 Gebiete)
1 050 ha
National Trust England, Netzwerke in den Benelux-Staaten
Finanzierung
Der Umsatz des National Trust
ist beeindruckend. Er betrug 2010
rund 530 Mio. €. Davon waren allein
230 Mio. € nötig für den Unterhalt
und die Pflege des Besitzes. 130 Mio. €
wurden eingesetzt für Investitionen
(Grunderwerb, einmalige Vorhaben
zur Verbesserung der Erhaltungszu­
stand), außerdem gab es Personal­
kosten und Gemeinkosten. Der
dagegen RSPB hat »nur« 130 Mio. €
Umsatz im Jahr und 1 545 Angestellte.
Natuurmonumenten hat einen
Umsatz von 100 Mio. € im Jahr, finan­
ziert überwiegend aus öffentlicher
Förderung, aber immerhin auch
aus 8 Mio. € Pachteinnahmen pro
Jahr. Natuurmonumenten hat 600
Mitarbeiter (500 Vollzeitäquivalente).
Für alle Verbände sind öffentliche
Fördermittel sehr wichtig – sogar
beim National Trust (z. B. Landscape
Partnership Programme; Landfill
Tax = Ökokonto). In den BeneluxStaaten sind öffentliche Förderpro­
gramme die Haupteinkommens­
quelle der Verbände. Das ist nicht
ungefährlich: Die Regierung Rutte
in den Niederlanden (konservativliberale Koalition mit Unterstützung
der extremen Rechten) hat seit 2010
die nationalen Mittel für Naturschutz
von 350 Mio. € auf 100 Mio. € im
Jahr gekürzt und zugleich eine
De­zen­tralisierung durchgeführt.
Die Zuständigkeit für Naturschutz
und die Förderung von Naturschutz­
projekten ist jetzt weitgehend bei
den Provinzen angesiedelt und nicht
mehr bei der Bundesregierung in
Den Haag. Die Provinzen haben dafür
aber keinen Euro mehr bekommen.
In Bezug auf die öffentliche
Förderung ist es merkwürdig, dass
der National Trust und die Provin­
ciale Landschappen für ihr Natur­
raummanagement nur sehr wenig
das EU-Umweltförderprogramm
LIFE genutzt haben. Dagegen sind
Natuur­monumenten, Natuurpunt
und Natagora »feste Kunden«
bei LIFE. Hier die Projekte dieser
Verbände seit 1992:
Natuurpunt: Leitung von
21 LIFE-Vorhaben und Partner
in weiteren 6 Projekten,
Natuurmonumenten: Leitung
von 13 LIFE-Vorhaben und
Partner in weiteren 5 Projekten,
Natagora: Leitung von 10 LIFEVorhaben und Partner in
4 weiteren Projekten (darunter
LIFE06/NAT/DE/0008 »Borst­
grasrasen« unter der Leitung
der Naturstiftung Saarland),
Hëllef fir d’Natur: Leitung von
4 Vorhaben und Partner in
einem Projekt.
Aber auch das Lottospiel ist wichtig
für diese Verbände! In den Nieder­
landen erhalten die Provinciale
Landschappen seit 1996 rund
11,5 Mio. € im Jahr an Zuschüssen
von der staatlichen Lottogesellschaft.
In Großbritannien bekommt der
National Trust viel Geld vom Heritage
Lottery Fund. In den Niederlanden
können die Verbände dieses Geld
verwenden fast wie sie wollen. Es
gibt keine Vorgabe, man muss nur
über seine Verwendung berichten
und die Logos der Lottogesellschaft
zeigen.
Weitere Finanzierungsquellen
der Verbände bestehen aus:
Mitgliederbeiträgen – für die
Provinciale Landschappen circa
6,8 Mio. € (die Jahresbeiträge
betragen 18–25 € pro Person,
abhängig von der Provinciale
Landschap), für den National
Trust über 160 Mio. € in 2010.
Erbschaften und Schenkungen
(wegen der Finanzkrise seit
2008 sind diese etwas zurück­
gegangen, betrugen 2010 für
den National Trust aber immer­
hin noch 65 Mio. €). Hier spielt
das Rechtssystem eine wichtige
Rolle: in Großbritannien kann
man frei über seine Erbschaft
entscheiden und z.B. alles dem
Naturschutz oder Tierschutz
schenken, in Benelux haben
wegen des napoleonischen
Systems Ehepartner und Kinder
Anrecht auf einen Mindestanteil.
Ehrenamtliche und Freiwillige,
die Arbeiten im Gelände oder
bei der Betreuung von Besucher­
zentren auf sich nehmen, spielen
bei allen Verbänden eine große
Rolle: 61 000 Freiwillige beim
National Trust haben in den
Jahren 2009–2010 3,5 Mio.
Stunden gratis gearbeitet, was
einem geschätzten Wert von 38
Mio. € entspricht. Der National
Trust betreibt zudem derzeit
eine große Werbekampagne,
um diese Zahl noch erheblich
zu steigern. Provinciale Land­
schappen wie Noord-Holland
und Overijssel haben jeder
5 000 Freiwillige. Der RSPB hat
35
National Trust England, Netzwerke Benelux-Staaten
36
18 000 Freiwillige, und sogar der
kleine Verband Natagora in SüdBelgien hat 2 500 Ehrenamtliche.
Geschäftsleben, also »Business
and Biodiversity«. Sponsoring
oder Zuschüsse von Betrieben,
z. B. hat der Abfallbetrieb Biffa
dem National Trust gerade
650.000 € gespendet für die
Wiederherstellung von vier
Torfmoorgebieten. Bei den
Provinciale Landschappen hat
man »bedrijfsrelaties« ein­
geführt – gegen Zahlung von ca.
1.000 € im Jahr haben Betriebe
Anrecht auf zwei Betriebsfeste
in einem historischen Schloss
oder zwei Geländeführungen
mit einem Förster. Die nieder­
ländische Rabobank ist ebenfalls
ein Sponsor der Provinciale
Landschappen und verwaltet
die »streekrekeningen«: Betriebe
oder Körperschaften legen nicht
unmittelbar benötigtes Geld
bei der Bank an, wobei 5 % der
Zinsen an die Landschappen für
konkrete Projekte gespendet
werden. Wenn 100 Mio. € zu
4 % Zinsen angelegt werden,
bedeuten 5 % davon schon
200.000 € Zusatzeinnahmen!
Eine erstes solches Modell
wurde 2009 eingeführt, jetzt
gibt es schon 20 Streekrekenin­
gen (www.streekfonds.nl).
Pachten: Der National Trust hat
1 600 Pächter, zusätzlich zu 200
Landwirten, die zu bestimmten
Jahreszeiten Vieh auf NationalTrust-Land einsetzen.
EU-Beihilfen: Der National Trust
bewirtschaftet einen Teil seines
Besitzes selbst und bekommt
dafür Zahlungen aus GAP und
KULAP (der Trust ist als Landwirt
anerkannt).
Die Direktvermarktung von
»grünen/naturgerechten/
heimatlichen« Erzeugnissen
spielt überraschenderweise
nur eine untergeordnete Rolle
(z. B. Rindfleisch im Lake District
vermarktet vom Warenhaus
Booths). Natuurpunt in Flandern
setzt eigene Rinder auf seinen
Flächen ein (Beweidung von
Heiden, artenreiches Grünland)
und vermarktet überzählige
Tiere über Bio-Läden und koope­
rative Metzgereien.
Wenn man nicht nur Natur, sondern
auch Kultur schützt (wie der National
Trust und die Provinciale Landschap­
pen), hat man weitere Möglichkeiten
und Finanzquellen, die reine Natur­
schützer nicht haben:
Mieten (z. B. Ferienwohnungen
in alten Häuschen, Kurzvermie­
tungen für Hochzeiten, Partys
oder Arbeitstreffen),
Konzessionen: ein Betrieb mietet
einen Teil eines Schlosses oder
ein ähnliches Gebäude, um
dort einen Gasthof oder einen
Konferenzraum zu betreiben,
eigene Läden oder Gasthöfe
in den Gebäuden sowie
Besucherzentren. Die National
Trust Enterprises Ltd, die solche
Einrichtungen betreut, machte
2010 72 Mio. € Gewinn! Der
Einsatz von Freiwilligen ist hier
sehr wichtig – ohne diese würde
das Betriebsergebnis weniger
positiv sein.
Erstellung von naturschutzfachlichem Handlungsbedarf
Der National Trust hat insgesamt
255 000 ha in seinem Eigentum.
Davon sind 97 500 ha als SSSI
(Sites of Special Scientific Interest,
entspricht etwa dem deutschen
Naturschutzgebiet) und 75 000 ha
als Natura-2000-Gebiete ausge­
wiesen. Der Erhaltungszustand aller
Flächen, die unter nationalem Schutz
(SSSI) oder EU-Schutz (Natura 2000)
stehen, wird einmal alle sechs Jahre
von der Behörde (mittels Werk­
verträgen) untersucht und geprüft.
Das betrifft einen erheblichen Teil
des Trust-Besitzes – und aus diesen
Berichten der Behörde kann der
National Trust naturschutzfachlichen
Handlungsbedarf ablesen. In 2003
waren beispielsweise 25 % des
geschützten Trust-Besitzes in ungün­
stigem Erhaltungszustand. Außer­
dem werden 80 % der 255 000 ha
landwirtschaftlich genutzt. Seit 2000
hat der National Trust eine »Trust
Agricultural Policy«, um die Natur
und Artenvielfalt auf diesen Flächen
mittels »Whole Farm Plans« zu ver­
bessern. So kann durch An­passungen
bei den Pachtverträgen, z. B. genau
festgelegten Beweidungsdichten
oder Düngermengen, schon viel
erreicht werden.
Was den Handlungsbedarf
betrifft, meint Natural England
(vergleichbar mit dem Bundesamt
für Naturschutz), dass es bisher zu
viel »micromanagement« gab und
hat eine »landscape-scale strategy«
National Trust England, Netzwerke in den Benelux-Staaten
entwickelt. Das »White Paper« der
Regierung von 2011 greift diese
Strategie auf: 12 »nature improve­
ment areas«, jede mindestens
10 000 ha groß, wurden identifiziert.
(Der National Trust hat Flächeneigen­
tum in vier dieser Gebiete.) In diesen
Gebieten werden Mittel vorrangig
eingesetzt. Ziel ist die Schaffung
von Kerngebieten mit Verbindungen
dazwischen und die Wiederher­
stellung degradierter Natur.
Für seinen Gesamtbesitz (auch
den nicht geschützten Teil) hat der
National Trust schon seit den 1980erJahren eigene Biological Survey
Teams, die inzwischen 90 % des
Besitzes mindestens einmal unter­
sucht haben. Die Zentralverwaltung
des National Trusts sammelt jährlich
Vorschläge zum Erfassungsbedarf
von ihren Ortsverwaltungen und
entscheidet dann, wer prioritär ist für
eine Erhebung. Die Ortsverwaltungen
stehen also im Wettbewerb miteinan­
der, da die Mittel für die ökologische
Untersuchungen beschränkt sind!
Vergabekriterien sind unter anderem:
keine Überlappung mit staat­
lichen Erhebungen,
neu erworbenes Flurstück,
letzte Geländeerhebung ist
schon sehr lange her,
Änderung der Pächter oder
geänderte Bedingungen im
Pachtvertrag.
Auch so wird naturschutzfachlichen
Handlungsbedarf sichtbar.
Die neueste Entwicklung ist, für
jedes der 400 National-Trust-Güter
einen »property management plan«
zu erstellen. Dazu werden die Mit­
arbeiter vor Ort und Sachverständige
zusammengebracht. Ein Moderator
versucht dann herauszufinden, was
sie gemeinsam als Hauptschutzgüter
des Gutes betrachten (5–15 Schutz­
güter, in der Reihenfolge ihrer
Bedeutung). Damit will man zu einer
holistischen Einschätzung des Hand­
lungsbedarfes kommen, anstatt dass
jeder Spezialist oder Mitarbeiter sein
»Steckenpferd« nach vorne schiebt.
Dieser Ansatz funktioniert in der
Praxis besser als man erwarten
würde, sagt man seitens des
National Trusts. Die Planung umfasst
alle vorhandenen Schutzgüter auf
einem National-Trust-Gut, neben der
Natur also auch Gärten, Gebäude,
Denkmäler, Kunst und Möbel usw.
Es werden für jedes Schutzgut klare
Ziele gesetzt, orientiert an der Frage:
Was ist der gewünschte zukünftige
Zustand? »Günstiger Erhaltungszu­
stand« kann sich sowohl beziehen
auf einem Lebensraum als auf das
Möbel im Landhaus! Dann werden
die notwendigen Handlungen
aufgelistet, die Maßnahmen genau
umschrieben und eine Zeitplanung
erstellt.
In den Niederlanden war es
lange Zeit Praxis, dass die großen
Verbände und die Behörden sich
rege austauschten und versuchten
in Übereinstimmung zu kommen,
was die wichtigsten Naturschutz­
werte und Ziele sind, um diese dann
gemeinsam umzusetzen. Hier zeigt
sich das typisch niederländische,
politische »Harmoniemodell«, das
auch sozialwirtschaftlich prägend
war. Die Niederlande hatten z. B. für
Natura 2000 schon vor 2005 das
»instandhoudingsdoelen-Modell«
8IHD-Modell) entwickelt, also
Erhaltungsziele für Natura 2000. Es
wurde geprüft, wo die Niederlande
auf EU-Ebene Verantwortlichkeit
für Arten oder Lebensräume tragen,
welche FFH-Gebiete für diese
Arten oder Lebensräume in den
Niederlanden wichtig sind, was der
Handlungsbedarf für sie ist und in
welchen FFH-Gebieten der Aufwand
technisch, finanziell und gesell­
schaftlich vertretbar ist. Dort werden
dann Mittel vorrangig eingesetzt.
Die Verbände waren Mitspieler in
diesem Rahmen und daher richteten
sich ihre naturschutzfachlichen
Projekte stark nach den Weichen,
die durch die Politik gesetzt wurden.
Seit 2007 hat die niederländische
Naturschutzförderung sich jedoch
komplett geändert. Für die Natura2000-Gebiete bleiben die »IHD«
Erhaltungsziele mehr oder weniger
geltend. Für alle weiteren Natur­
schutzgebiete und ökologischen
Netzwerke erstellen die Provinzen für
ihre jeweiligen Gebiete sogenannte
»natuurtypenkaarten« (Karten des
Ist-Zustandes – dieser Teil ist schon
fertig) und »ambitiekaarten« (Karten
des Soll-Zustandes – werden noch
erarbeitet). Die Zuschüsse und
Förderungen werden dann gezielt
eingesetzt für Projekte, die den
Ist-Zustand dem Soll-Zustand näher
bringen. Durch dieses Vorgehen
wollte man davon abrücken, dass
einzelne Verbände individuell
entscheiden, was wichtig ist und
was sie tun möchten, um dann auf
die Suche nach Fördermöglichkeiten
37
National Trust England, Netzwerke Benelux-Staaten
für diese Privatinitiativen zu gehen.
Ironischerweise bedeutet die
Dezentralisierung des Naturschutzes
in den Nieder­landen also eine starke
Zentralisierung auf Provinz-Ebene
und einen neuen Dirigismus: Die
Provinzen lenken, was wo gemacht
werden soll.
Um diese neue Politik umzu­
setzen, wurden folgende Schritte
festgelegt:
38
Entwicklung einer eindeutigen
Terminologie. 50 »beheertypen«
werden definiert, die ange­
wendet werden müssen. Die
Terminologie und Einteilung
der Lebensraumtypen wird so
vereinheitlicht.
Festlegung der durchschnitt­
lichen Kosten pro Hektar, um die
Lebensraumtypen wie oben
definiert (beheertype) zu
erhalten. Dieser »standaard­
kostprijs« ist die Grundlage für
die Förderung.
Die Behörde/Politik entscheidet
dann, welchen Anteil dieser
Kosten sie decken will. Das neue
Instrument (in Kraft seit 2011)
dafür ist der »Subsidiestelsel
Natuur en Landschap« (SNL). Er
soll 84 % der standardisierten
Kosten für den Erhalt der
Lebensraumtypen decken.
Neu ist, dass die Förderung
nicht gebunden ist an vorher
festgelegte Maßnahmen. Früher
sollten die Gebietsbetreuer
genau sagen, was sie machen
würden. Jetzt kann man frei
bestimmen, was man mit dem
Geld macht, vorausgesetzt
dass danach genau so viel des
Lebensraumtyps vorhanden ist
wie am Anfang. (Daher wird
der SNL seit 2012 begleitet vom
»Index Natuur en Landschap«,
das neue System des Erfolgs­
monitorings.)
Zur Verbesserung eines Lebens­
raumes, also einer Investition
anstatt wiederkehrender Pflege,
gibt es einen getrennten Teil des
SNL (SNL Inrichting en
Ontwikkeling), aber die Pro­
vinzen haben zur Zeit wegen
Geldmangels meistens 0 € für
diesen Teil in ihren Haushalten
eingetragen. Das nationale
Förderinstrument für Investi­
tion zur Verbesserung des
Naturhaushalts (Effectgerichte
Maatregelen – EGM) wurde 2010
beendet!
Die Folge für die Verbände ist:
Mit der öffentlichen Förderung
kann man heute an Natur nur noch
erhalten, was man schon hat – für
neue Natur oder eine Verbesserung
des Erhaltungszustands gibt es
quasi keine öffentlichen Mittel
mehr. Darum sind nicht-behördliche
Geldquellen wie Lotto so wichtig
geworden, und man ist kreativ bei
der Suche nach Sponsoring durch
Betriebe (siehe oben).
Durchführung der Maßnahmen
Die technischen Vorgaben für Moor­
renaturierungen oder Entbuschun­
gen sind in den Benelux-Staaten
und Großbritannien genauso wie in
Deutschland. Die eingesetzten Mittel
sind auch weitgehend die gleichen:
Eigenpersonal, Dritt­leistungen,
mit­arbeitende Landwirte usw. Auf­
fällige methodische Unterschiede
gibt es trotzdem in Belgien: Nachdem
ein Verband Land erworben hat
(Natuurpunt erwirbt systematisch
Jahr für Jahr 700 ha neues Land
mit Eigenmitteln, Spenden und
LIFE-Zuschüssen; Natagora erwirbt
ebenfalls jährlich neues Land), wird
ein Inventar gemacht und ein »plan de
gestion« (Pflegeplan) aufgestellt, der
den heutigen Zustand des Gebietes
analysiert (Arten, Lebensräume), Ziele
setzt und Maßnahmen zur Ziel­
erreichung festlegt. Diese Planung
und Zielsetzung wird in Absprache
mit Spezialisten des Verbandes
und den örtlichen, ehrenamtlichen
Mitgliedern und Freiwilligen aufge­
stellt. Natuurpunt hat 190 Ortsab­
teilungen (fast in jeder Gemeinde in
Flandern) und die Mitglieder sind aktiv
beteiligt an der Suche nach Land mit
naturschutzfachlichem Potenzial, das
gekauft werden kann, an der Betreu­
ung von Land, das schon im Eigentum
ist und am Monitoring von Arten und
Lebensräumen. Wegen dieser Orts­
kenntnis können
die Verbände ziemlich erfolgreich
Land erwerben – Jahr für Jahr wächst
der Grundbesitz von Natuurpunt oder
Natagora. Die Ortsgruppen wissen
genau, wer verkaufen möchte und wie
man mit den potenziellen Verkäufern
redet.
Die Erstpflege (wenn not­wendig)
z. B. das Entfernen nicht-heimischer
Bäume und Sträucher, der Anstau von
Gräben, die Rodung von überwucher­
ter Heide oder Grasland, die Entfer­
nung von Zäunen und Ferienheimen
National Trust England, Netzwerke in den Benelux-Staaten
usw. wird zum Teil durch angestelltes
Personal durchgeführt (Natuurpunt
hat in Flandern zerstreut Teams
von Arbeitern, die von diplomierten
Ökologen und Landschaftsplanern
angeleitet werden) zum Teil durch
Freiwillige der örtlichen Abteilungen.
Diese Frei­willigen haben eigene
Geräte und Maschinen zur Verfü­
gung – Millionen Euro LIFE-Mittel
sind schon genutzt worden, um für
das Personal und die Ortsabteilungen
Traktoren, Mäh­geräte, Kettensägen
usw. zu erwerben. Nur Arbeit, die
besondere Kenntnis oder Geräte
braucht, wird von Dritten mittels
Werkverträgen durchgeführt. Die
Dauerpflege ist in der Verantwortung
der jeweiligen Ortsabteilung. Sie
organisiert Arbeitstage im Gelände,
an denen die Mitglieder, ihre Freunde
und Bekannten eingeladen werden,
sich an bestimmten Tagen und Orten
zu treffen und bei der Mahd, beim
Gehölzschnitt, bei der Entfernung
invasiver Pflanzen usw. zu helfen.
Solche Arbeitstage werden recht
häufig organisiert, und die Teilnahme
ist recht gut – ein Großteil der Dau­
erpflege, vor allem in Flandern, wird
schon seit Jahren so gewährleistet.
Bei den Provinciale Landschap­
pen ist für die Arbeit im Gelände nur
begrenzt Personal vorhanden,
überwiegend für die Bauaufsicht.
Man schaltet vor allem Auftrag­
nehmer ein, was den Vorteil hat,
dass jede Provinciale Landschap
damit in ihrer Provinz den Ruf
bekommt, Arbeit und Aufträge an
lokale Firmen zu verteilen. Auch
werden Landwirte eingesetzt,
ent­weder als Pächter oder als
Werk­vertrags­nehmer. Beim National
Trust sind Freiwillige und Ehrenamt­
liche sogar formal anerkannt und
bekommen Vorteile wie Gruppen­
führungen oder (für jugendliche
Freiwillige) Schulungen. Der National
Trust sagt, dass viele Ehrenamtliche
höchstqualifizierte Personen im
Ruhestand sind, die sich gerne
einsetzen. Solche Personen haben
Fachkenntnis, Erfahrung, Kontakte
usw. und werden auch gerne bei der
Verwaltung und Pflege der Güter
eingesetzt. Es gibt sogar »Panels«,
in denen Ehrenamtliche als Sach­
verständige den National Trust in
bestimmten Bereichen beraten,
z. B. besteht der »Natural Environ­
ment Panel« aus Akademikern,
mit öffentlichen Körperschaften
verbundenen Personen und Fach­
leuten im Ruhestand, die den
National Trust bei der Naturschutz­
arbeit ehren­amtlich beraten. Diese
Ehrenamtlichen überwachen sogar
Groß­projekte.
Herr Bullock vom National
Trust empfiehlt der DBU, ein
ähnliches System zur Begleitung
durch Externe einzuführen – Ver­
bände werden ansonsten leicht
selbstgenügsam und introvertiert,
sagte er mir. Diese Begleitung muss
aber unbedingt unabhängig sein,
und es muss klar sein, dass ehrliche
und kritische Meinungen gefragt
sind und auch angenommen und
umgesetzt werden!
In Belgien gibt es eine weitere
Besonderheit: Auf Grundlage des
»plan de gestion« können die
Verbände bei der flämischen oder
wallonischen Behörde (Naturschutz
ist regionale, nicht nationale
Kompetenz in Belgien) für ein
Gebiet die Anerkennung als »réserve
naturelle agréée« (anerkanntes
privates Naturschutzgebiet)
beantragen. Der Antrag auf Aner­
kennung wird geprüft (von der
Naturschutzbehörde, dem Umwelt­
rat, dem Landwirtschaftsministerium
usw.), ggf. werden Änderungen
im »plan de gestion« erbeten und
bei positiver Bewertung wird das
Gebiet mit dem Pflegeplan vom
Umweltminister anerkannt (arrêté
spécifique d’agrément de réserve).
Diese Anerkennung hat zur Folge,
dass Zuschüsse für die Dauerpflege
des Gebiets von der Regierung
bezahlt werden. Man muss dann
der Naturschutzbehörde jährlich
be­richten und jedes fünfte Jahr muss
ein ausführlicher Monitoringbericht
über die Entwicklung der geschütz­
ten Lebensräume und Arten erstellt
werden. Mit diesen Zuschüssen
werden also die Kosten der Dauer­
pflege finanziert – sowohl die Kosten
der Freiwilligenarbeit (Brennstoff,
Ersatzteile der Maschinen usw.)
als auch die anteiligen Kosten des
Verbandspersonals (Löhne). In
Luxemburg wird das Naturschutz­
gesetz von 2004 zurzeit geändert,
um eine staatliche Anerkennung
privater Naturschutzgebiete und
deren finanzielle Unterstützung
auch dort zu ermöglichen.
In Flandern werden Landwirte
wenig in die Gebietspflege einbe­
zogen, weil die Landwirtschaft
intensiv ist und Landwirte wenig
oder gar kein Interesse an extensiver
Beweidung oder Heumahd haben.
39
National Trust England, Netzwerke Benelux-Staaten
In Wallonien und vor allem in Luxem­
burg dagegen werden Landwirte
viel häufiger für die Gebietspflege
genutzt. Sie können Grünland der
Verbände zur Beweidung oder
Heumahd mittels contrats d’usage
(Nutzungsverträgen) bewirtschaf­
ten, die den Pflegebedarf genau
festlegen. Die Landwirte können
dann für solche Nutzungen eine
EU-Agrarumweltförderung (MAE –
mésures agri-environnementales,
aus der zweiten Säule) oder »Natura2000-Entschädigungszahlungen«
bekommen. Natagora und Hellef fir
d’Natur haben sogar Angestellte,
die die Landwirte beraten und
ihnen helfen, solche Finanzhilfen zu
bekommen. Ein Beispiel: Im Gebiet
»Eisleck« hat Hellef fir d’Natur 315 ha
im Eigentum, wovon 130 ha beweidet
werden. Dafür sind Beweidungs­
verträge mit 28 Landwirten aus der
Gegend abgeschlossen worden.
40
Monitoring
In Belgien wird das Monitoring weit­
gehend von örtlichen Mitgliedern der
Verbände durchgeführt. Sogar für
empfindliche Arten, die ein bestimm­
tes Fachwissen voraussetzen
(Fledermäuse, Amphibien usw.), gibt
es ehrenamtliche Arbeitsgruppen
innerhalb von Natuurpunt und
Natagora, die sich mit dem Monito­
ring dieser Arten befassen.
In den Niederlanden ist das
Erfolgsmonitoring zurzeit unsicher.
Bisher wurde es durch das nationale
Ministerium durchgeführt (in der
Regel über outsourcing), weil die
Förderung gekoppelt war an genau
umschriebene Maßnahmen und
festgelegte Ergebnisse. Mit dem
neuen dezentralen Förderprogramm
wurde dieses Vorgehen geändert.
Es wird jetzt darüber diskutiert, ob
es möglich wäre, manche Verbände
als »gecertifieerd beheerder«
anzuerkennen. Dann können sie
das Ex-post-Monitoring in ihren
geförderten Projekten selbst
durchführen und die Ergebnisse den
Behörden zuleiten. Der Gedanke
dahinter ist natürlich, die Kosten für
die Erfolgskontrolle im öffentlichen
Haushalt einzusparen. Wenn diese
Möglichkeit jedoch scheitert, werden
die Provinzen eigene Kontrolleure
einsetzen. Natürlich haben die
Provinciale Landschappen eigene
Fachleute (Biologen/Ökologen), die
Monitoring (sowohl Ersterfassungen
als auch an Maßnahmen gebun­
denes Monitoring) durchführen und
werden auch weiterhin Werkverträge
abschließen. Was genau an Daten
gesammelt wird, variiert zwischen
den Landschappen.
Beim National Trust ist man
gerade dabei, ein komplett neues
System des Monitorings einzuführen.
Die Umsetzung der »property
management plans« wird mit
»Conservation Performance Indica­
tors« (CPI) gemessen, die sich auf
einer »Threat Reduction Analysis«
basieren. Diese Arbeit wird zentral
gelenkt von der »Conservation Data
Management Unit« in Swindon
(Herr Huw Davies). Das Eigenartige
an dieser Methodik ist, dass die
CPI-Indikatoren aus einer einzigen
Ziffer (als Prozentsatz ausgedrückt)
besteht und alle Formen von »Conser­
vation« umfasst – von historischer
Bausubstanz über Teppiche bis zu
alten Obstgärten, Torfmooren oder
artenreichem Grünland. Wie funk­
tioniert das? Für jedes Schutzgut,
das im Property Management Plan
aufgenommen wurde, definiert man:
die Bedeutung des Schutzgutes
(Significance),
wie schlimm es wäre, sollte
das Schutzgut verschwinden
(Consequence) und
die Dringlichkeit der Hand­
lungen, um das Ziel zu erreichen
(Urgency).
Diese Angaben werden dann quanti­
fiziert (bekommen Ziffern):
»Weighting« = Wie viel Ziele
sind für dieses Schutzgut
gesetzt worden?
»Ranking« = Reihenfolge im
Vergleich zu anderen Schutz­
gütern im Gebiet, auf das sich
der Plan bezieht.
»Delivery« = Wie weit sind wir
vom Ziel entfernt? Wie viele
der notwendigen Maßnahmen
sind umgesetzt worden?
Dieser Wert wird als Prozentzahl
ausgedrückt. (Man will ihn noch
ergänzen um einen Parameter,
wie gründlich und in welcher
Qualität die Maßnahmen
umgesetzt wurden.)
Der »Raw score« ist die Summe von
»Ranking« und »Delivery« für jedes
Schutzgut, aber auch für das Gut in
seiner Gesamtheit (»average raw
score«). Diese »raw score«-Ziffer
soll sich in Folge der Durchführung
National Trust England, Netzwerke in den Benelux-Staaten
von zielführenden Maßnahmen
ändern. Wenn er niedrig bleibt
(wichtiges Schutzgut, aber noch weit
vom gewünschten Ziel entfernt),
deutet das auf ein Problem hin. Der
Vorteil dieses Systems ist, dass die
Indikatoren für alle 400 Güter leicht
zu überblicken sind (weil es sich nur
um Ziffern handelt). Dies gilt vor
allem für die »average raw scores«,
die den Zustand eines gesamten
Gutes darstellen. Man kann aber
ebenso gut alle Ziffern für eine
bestimmte Kategorie von Schutz­
gütern (z. B. für alte Möbel oder für
Fledermäuse) herausarbeiten und
sehen, wie es darum steht. Wegen
ihrer Übersichtlichkeit werden die
CPIs (die jährlich neu berechnet
werden) von der zentralen Verwal­
tung genutzt, um zu sehen:
wo es Schwierigkeiten gibt,
wo prioritär investiert oder
gearbeitet werden soll und
wie allgemein der Fortschritt ist.
Mittels eines »Management Infor­
mation Dashboards«, auf dem die
CPIs zusammen sichtbar sind, kann
sogar der Vorstand, der keine Zeit für
Einzelheiten hat, fast mit einem Blick
sehen, wo das Management gut
läuft und wo nicht und so strate­
gische Entscheidungen treffen oder
sich ggf. um Details kümmern, wenn
ein CPI-Indikator Fragen aufruft.
Vernetzung
Die Zusammenarbeit des National
Trusts mit anderen Verbänden
ist eher ad hoc strukturiert. Der
National Trust ist Mitglied der Major
Landowners Group, die mit den
Behörden beim Ziel »Halt des Ver­
lusts an Biodiversität« zusammen­
arbeitet. Außerdem gibt es den
Wildlife & Countryside Link, ein
Zusammenschluss von 35 Verbänden
einschließlich der RSPB. Er leitet die
Stellungnahmen und Bemerkungen
der Verbände an Entscheidungs­
träger weiter. In der Praxis ist es aber
nicht immer leicht, eine gemeinsame
Stellungnahme zu erarbeiten,
sagt man beim National Trust. Der
National Trust betrachtet sich nicht
als ein Lobbyverband, hat aber
vor kurzem z. B. erfolgreich gegen
Vorschläge der Regierung gekämpft,
die Planungsvorschriften auflockern
und damit ungünstige Bauvorhaben
leichter ermöglichen würden. Was
der National Trust jedoch tut, ist
seine Kenntnis aktiv zu verbreiten.
Es gibt ein Portal, auf dem sich Kolle­
gen über Erfahrungen und Techniken
des National Trusts informieren
können.
Die Vernetzung ist in den
Niederlanden dagegen sehr syste­
matisch ausgebaut.
Weil die Provinciale Landschap­
pen früh gemerkt haben, dass die
zwei anderen großen Akteure (NM
und SBB) sehr gute Kontakte zu
politischen Entscheidungsträgern in
Den Haag hatten und auch von den
nationalen Medien als die Vertreter
des Naturschutzes betrachtet
wurden, haben die PL 1989 eine Platt­
form gegründet, auf der sie provinzübergreifend zusammenarbeiten
konnten und die sie auf nationaler
Ebene vertritt. Diese Plattform heißt
»De12Landschappen«. Ihre Aufgaben:
Austausch und Zusammen­
arbeit auf zwei Ebenen
ermöglichen:
1) regelmäßige Treffen von
Vertretern der Provinciale
Landschappen auf Direktore­
nebene, die politische Themen
auf nationaler diskutiert und
2) technischer Austausch
und Zusammenarbeit, z. B.
zur Entwicklung verbesserter
topographischer Karten und
GIS-Systeme
Pflege von Beziehungen zu
wichtigen Partnern auf natio­
naler Ebene wie die Postcode­
loterij und großen Firmen
Einflussnahme auf Politik
und Entscheidungsträger. Das
war ehemals vor allem die
Hauptstadt Den Haag, jetzt ist
aber zunehmend das IPO (Inter
Provinciaal Overleg) wichtig
geworden, da die Provinzen so
viele neue Zuständigkeiten im
Naturschutz bekommen haben.
Was kostet diese Vernetzung und
wie wird sie bezahlt? Das Büro der
12 Landschappen in 2011 890 000 €.
Dazu kamen noch 650 000 € für
verschiedene Projekte, wie das oben
erwähnte GIS-System. Insgesamt
gibt es 11 Angestellte (=7 Vollzeit­
äquivalente). 1990 hat man mit
1,5 Angestellten angefangen!
Der Haushalt und der Bericht
des vergangenen Jahres werden
dem Vorstand (Geschäftsführer
der Provinciale Landschappen) zur
Entscheidung vorgelegt. Wenn er
einverstanden ist, wird das Geld
für den Haushalt von den Provinciale
41
National Trust England, Netzwerke Benelux-Staaten
Landschappen mittels eines
Verteilschlüssels aufgebracht.
Nach seiner Gründung hat die
Vernetzungsplattform »De12Land­
schappen« Verbindungen mit den
Kollegen in Natuurmonumenten,
SBB usw. aufgebaut. Jetzt gibt es die
»Groene Elf«, ein Zusammenschluss
von 14 Naturschutzverbänden, die
zusammen zwei Mitarbeiter
( 1,5 Vollzeitäquivalente) bezahlen,
um im Parlament alles für den
Naturschutz Wichtige zu beobachten
und um Kontakte und Treffen mit
Abgeordneten zu Stande zu bringen.
Außerdem arbeitet man zusammen
an technischen Problemen wie dem
gemeinsamen System für die Betreu­
ung von Natura-2000- Gebieten.
Sowohl der National Trust
(Herr Bullock) als auch De12Landschappen (Herr Bartelink)
haben ihr großes Interesse an
einer Zusammenarbeit mit einem
deutschen Netzwerk zum Ausdruck
gebracht.
42
Zugabe: Flächensicherung in
Neuseeland
Mal was ganz anderes: Neuseeland,
auf Maori »Aotearoa« ist ein leeres
Land, dessen kleine Bevölkerung
nicht ausreichend Kapital spart und
nicht die notwendigen Investitionen
für die eigene Industrie und Infra­
struktur aufbringt, geschweige denn
für den Naturschutz. Daher wird
sehr viel mit Freiwilligen gearbeitet,
z. B. gibt es Arbeitstage für die
Bekämpfung von invasiven Arten
und die Bepflanzung von Flächen mit
ein­heimischen Bäumen und Sträu­
chern. Außerdem werden, anstatt
teurem Grunderwerb, sogenannte
»covenants« eingesetzt, wobei der
Landeigentümer mittels einer Art
Grundbucheintragung sein Eigentum
freiwillig für immer der Natur
widmet. Das Land bleibt in Privat­
eigentum und kann vererbt oder
verkauft werden, aber der Covenant
bindet auch die Rechtsnachfolger.
Der »Queen Elizabeth II National
Trust« wurde 1977 speziell mit Unter­
stützung von einem Parlamentsge­
setz gegründet, um solche Covenants
mit Eigentümern auszuhandeln und
sie bei der Einrichtung zu begleiten.
Natürlich werden die Covenants
überall angenommen, aber der Trust
versucht vor allem in den Gebieten
zu arbeiten, wo es am dringlichsten
und notwendigsten ist.
Ein erheblicher Teil Neuseelands
ist als Nationalpark oder Ähnliches
geschützt. Das sind jedoch über­
wiegend Gebiete, die aus physischgeographischen Gründen schwer
zu bewirtschaften sind, sodass die
Unterschutzstellung relativ leicht
war. Dagegen ist das Tiefland ab
dem 19. Jahrhundert sehr stark von
intensiver Land- und Forstwirtschaft
umstrukturiert worden. Hier findet
man nur noch wenig wilde Natur.
Die Lebensraumtypen, die für diesen
Raum prägend waren, wie KahikateaWälder und Torfmoore, sind sehr
selten geworden. Es wird versucht,
dort, wo solche bedrohten Lebens­
räume noch vorkommen, Covenants
abzuschließen, um die letzten
Restgebiete auf Privateigentum zu
schützen.
Der Queen Elizabeth II National
Trust berät Eigentümer, die einen
Covenant wünschen, sowohl über
die gesetzlichen und grundbuch­
amtlichen Aspekte als auch über die
notwendige naturschutzfachliche
Einrichtung und Pflege. Der Trust
kann mit dem Eigentümer einen
Managementplan ausarbeiten, der
Ziele und Maßnahmen festlegt. Alle
zwei Jahre wird jedes Grundstück
mit einem Covenant von Vertre­
tern des Trust besucht, die dann
das Monitoring durchführen, mit
dem Eigentümer über Fragen und
Probleme reden und ihn ggf. bei
der Lösung von Problemen beraten.
Fördermittel gibt es aber nur sehr
begrenzt. Der Eigentümer soll prin­
zipiell selbst für die Betreuung und
Pflege sorgen. Es zeigt sich, dass die
Eigentümer das auch tun, aus Stolz,
Freude und Gemeinschaftssinn. Die
Mehrheit der Covenants wird einge­
halten, auch von möglichen neuen
Eigentümern. Oft sind die Ergebnisse
im Gelände erstaunlich. Die Natur­
schutzmaßnahmen übersteigen die
ursprünglichen Verpflichtungen der
Eigentümer. Das Interesse und die
Begleitung seitens des Trusts spielen
da sicher eine Rolle.
AG: Flächenmanagement
Flächenmanagement – Konzepte und Hemmnisse
Impulse durch:
Christian Unselt
Vorsitzender der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe
Dr. Reinhard Stock
DBU, Referatsleiter Naturschutz
An der Arbeitsgruppe »Flächen­ma­na­gement« des Herbst­sym­
posiums »Netzwerk Naturerbe« am
11. und 12. Oktober 2012 in Benedikt­
beuern nahmen 47 Vertreter von
Umweltverbänden, Stiftungen und
öffentlichen Verwaltungen teil.
Unter der Leitung von Christian
Unselt, NABU-Stiftung Nationales
Naturerbe, und Dr. Reinhard Stock,
DBU, diskutierten die Teilnehmer der
Arbeitsgruppe zunächst die Voraus­
setzungen und Hemmnisse für ein
erfolgreiches Flächenmanagement.
Als wichtige Voraussetzungen
wurden folgende Punkte genannt:
Die fachliche Kompetenz und
hohe Motivation der zustän­
digen Mitarbeiter.
Ein schlüssiges fachliches
Konzept, das dem Flächen­
management insgesamt und
der Bewirtschaftung einzelner
Flächen zugrunde gelegt wird.
Umfangreiche Kenntnisse über
die Flächen. Dazu gehören
neben Daten zur Lage und
Beschaffenheit der Fläche auch
Kenntnisse über deren Umge­
bung, sodass auch externe
Ein­flussfaktoren beim Manage­
ment berücksichtigt werden
können. Die Informationen
müssen zudem leicht verfüg­
bar sein, damit sie bei Bedarf
kurz­fristig abgerufen werden
können.
Die finanzielle Absicherung des
Managements. Eine an Natur­
schutzzielen ausgerichtete
Flächenbewirtschaftung ist
häufig nur bei Bezuschussung
kostendeckend möglich. Dafür
müssen dauerhaft und lang­
fristig ausreichend Mittel zur
Verfügung gestellt werden.
Die Kooperation mit allen
relevan­ten Interessengruppen.
In der Regel findet das
Ma­nage­ment von Naturschutz­
flächen nicht losgelöst von
den Belan­gen anderer Nutzer­gruppen statt, sodass eine
Zusammen­arbeit und Abspra­
che mit allen Beteiligten
notwendig ist, um eine hohe
Akzeptanz für die Naturschutz­
maßnahmen zu erreichen.
Ein klarer Rechtsrahmen für
die Naturschutzziele, um die
Sicherheit und Planbarkeit von
Managemententscheidungen
zu gewährleisten (z. B. bei
Wilden Weiden).
Als häufige Hemmnisse beim
Flächen­­management wurden ange­
führt:
Geldmangel, um die gewünsch­
ten Maßnahmen umzusetzen.
Kosten wie z. B. Grunder­werbs­steuer, Grundsteuer, Wasserund Bodenverbandsabgaben,
43
AG: Flächenmanagement
44
die die Finanzierungsmöglichkeiten von Naturschutzmaßnahmen weiter einschränken.
Eine zunehmende Flächenkon­
kurrenz mit anderen Landnut­z­ungs­interessen, die sich sowohl
beim Flächenerwerb als auch bei
deren Bewirtschaftung zeigt.
Die Komplexität der Rechts­materie mit zum Teil konkur­rie­
r­enden bzw. widerstreitenden
Anforderungen in verschiedenen
Fachgesetzen.
Verkrustete Strukturen sowohl
in den beteiligten Verwal­tungen
als auch bei den flächenbe­sit­z­enden Naturschutzakteuren.
Eine mangelnde Abstimmung
der Naturschutzakteure unter­einander in Bezug auf Flächen­
akquise und Management.
Dementsprechend liegt der Hand­
lungsbedarf für das Netzwerk und die
AG Flächenmanagement in den
nächsten fünf Jahren vor allem
darin, mithilfe einer umfassenden
Datenrecherche eine Karte der
eigentumsrechtlich gesicherten
Naturschutz­flächen Deutschlands zu
erstellen. Diese könnte die Grund­lage
bilden für eine bessere Koordi­nation
aller Beteiligten und eine Abschät­
zung von vorrangigem Hand­lungs­
bedarf. Darauf aufbauend könnte im
Netzwerk eine koordinierte Flächen­
erwerbsstrategie entwickelt werden.
In gemeinsamen Qualifizie­
rungs­veranstaltungen sollte die
Fach­kompetenz der im Netzwerk
vertretenen Flächenmanager
gestärkt werden. Gesammeltes
Erfahrungswissen sollte in einem
»Handbuch Flächenmanagement«
zusammengetragen und hieraus
sukzessive Qualitätsstandards
für einzelne Aspekte des Flächen­
manage­ments abgeleitet werden.
Außerdem wurde der Wunsch
geäußert, ein Personenregister
mit Hinweisen auf spezifische
Fachkom­- pe­tenzen anzulegen
und den Mit­gliedern des Netzwerks
zugänglich zu machen. Die Netz­
werkmitglieder könnten sich dann
gezielter unter­einander in Fachund Rechtsfragen austauschen.
Die Interessen und Bedürfnisse
der Netzwerkmitglieder hinsichtlich
des Flächenmanagements sollten
in abgestimmter Form kommuni­ziert
und in den politischen Raum
ge­tra­gen werden. Ein Ziel der
politi­schen Positionierung des Netz­
werks wäre zum Beispiel, günstige
Rahmen­bedingungen für die
Etablierung neuer Instru­mente zur
Flächen­sicherung und – bewirt­
schaftung zu schaffen (zum Beispiel
steuerliche Möglichkeiten, eigen­
tums­rechtliche Instrumente wie
beschränkte per­sönliche Dienstbar­
keiten).
Den Mehrwert des Netzwerks
sahen die Teilnehmer der AG in
der gemeinsamen Sichtbarkeit
der Akteure. Dem heterogenen
Verbund flächenbesitzender
Naturschutz­akteure könnte durch
das Netzwerk ein Name und damit
ein höherer Wiedererkennungswert
verliehen werden. Der Beitrag,
den die Mit­glieder zur Umsetzung
der Bio­di­ver­si­tätsstrategie leisten,
würde in der Zusammenschau
besser deutlich werden.
Darüber hinaus könnte die AG
Flächenmanagement mittelfristig
zur Qualitätssicherung auf den
Naturschutzflächen beitragen,
indem die Einhaltung von Quali­täts­
standards im Einzelnen überprüft
und ggf. optimiert würde. Über
eine Kooperation in der AG könnten
Zuständigkeiten auch in räumlicher
Hinsicht besser abgegrenzt und
überflüssige Konkurrenzsituationen
zwischen den Mitgliedern des Netz­
werks, z. B. bei der Flächenakquise,
vermieden werden.
Das nächste Treffen der AG
Flächenmanagement ist für das
Frühjahr 2013 vorgesehen.
Ansprechpartner
Christian Unselt
Vorstand NABU-Stiftung Nationales
Naturerbe
Telefon 030 | 284 984 1800
[email protected]
Dr. Reinhard Stock
Stellv. Abteilungsleiter Umweltfor­
schung und Naturschutz in der DBU
Telefon 0541 | 9633-330
[email protected]
AG: Monitoring
Monitoring – Wunsch und Wirklichkeit
Impulse durch:
Dr. Sabine Kathke
Naturstiftung David, Projektleiterin
Dr. Heike Culmsee
DBU Naturerbe GmbH, Bereich Monitoring und Dokumentation
Das Monitoring mit dem Ziel einer
selbstkritischen Erfolgskontrolle der
Umsetzung von Schutz- und Entwick­lungs­zielen auf Naturschutzflächen
im Eigentum von Umweltverbänden,
Stiftungen und der öffentlichen Hand
ist eine langfristige Aufgabe der
Mitglieder des Netzwerks. In Bene­
dikt­beuern diskutierten 19 Vertreter
der Besitzer von Naturschutzflächen,
der Länder- und Bundesbehörden
und von Forschungseinrichtungen
über den Handlungsbedarf, Koopera­
tionsmöglichkeiten und nächste
Schritte zum Monitoring auf Flächen
des Nationalen Naturerbes (NNE)
und anderen naturschutzfachlich
wertvollen Flächen.
Ein Workshop der Natur­stiftung
David mit dem Themenschwer­
punkt »Monitoring auf kleinflä­
chigen Natur­erbeflächen« fand
am 19. Juni 2012 in Berlin statt. In
Benedikt­beuern fasste Frau Dr. Sabine
Kathke (Naturstiftung David, Erfurt)
die wichtigsten Ergebnisse in einem
ersten Impulsreferat zusammen: Die
Eigentümer von NNE-Flächen sind
nicht zum Monitoring verpflichtet,
der Bund behält sich jedoch eine
Querschnitts­evaluierung vor. Ein
Monitoring sollte an Fragestellungen
und Leitbildern orientiert sein. Dabei
sollten bestehende MonitoringKon­zepte so weit wie möglich
berück­sichtigt werden. Eine bundes­
weite Vergleichbarkeit der Methoden
sollte für übergeordnete Frage­
stellungen gewährleistet sein. Als
mögliche sinn­volle Bausteine für ein
über­grei­fendes Monitoring werden
gesehen: Biotoptypenkartierung,
Stichprobeninventur im Wald, VogelMonitoring, Tagfalter-Monitoring
und Foto-Monitoring.
Das Konzept eines leitbild­orien­tierten Monitorings auf DBU Natur­
erbeflächen wurde in einem zweiten
Impulsreferat von Frau Dr. Heike
Culmsee (DBU Naturerbe GmbH,
Osnabrück) vorgestellt. Die Schutzund Entwicklungsziele sind für jede
der DBU Naturerbe-Liegenschaften
in Form eines Leitbildes festgelegt.
Das Monitoring-Konzept umfasst
neun Module, die nach Natur­
schutzstrategie (konservierend,
Prozessschutz), Formation (Wald,
Offenland, Übergänge) und der
Beobachtungsskala (Naturerbe­
fläche, Stichprobennetz, Zählräume)
sowohl im überregionalen als auch
im regionalen Kontext angewendet
werden können. Nach dem Bau­
kastenprinzip sollen die Module für
die Erfolgskontrolle der Umsetzung
der liegenschaftsspezifischen
Leit­bilder eingesetzt werden. So ist
beispielsweise die Biotoptypen­kar­
tierung als Werkzeug zur Bewertung
der Erhaltung und Entwicklung von
Biotopen auf der Gesamtfläche des
DBU Naturerbes sowohl die zentrale
fachliche Planungsgrundlage der
Naturerbeentwicklungsplanung
45
AG: Monitoring
im Ab­stimmungsprozess mit den
Ländern als auch die Grundlage
für das bundesweit vergleichbare
Flächen­monitoring. In einem über­greifenden föderalen Ansatz wurde
daher ein übergreifender metho­­­­­­­­
discher Standard der Biotoptypen­
kartierung entwickelt, der bereits auf
DBU Naturerbeflächen umgesetzt
wird.
Im Rahmen des Workshops
diskutierten die Teilnehmer/-innen
anhand von vier Leitfragen mögliche
gemeinsame Monitoring-Ansätze
und -Aktivitäten des Netzwerks
Nationales Naturerbe.
46
Handlungsbedarf in den nächsten
fünf Jahren?
Der größte Handlungsbedarf wird in
der Festlegung von für die Erfolgs­
kontrolle des naturschutzfachlichen
Flächenmanagement relevanten
Modulen gesehen (Pflicht versus Kür).
Der Abgleich von Datenerhebungs­
methoden und die Vereinheitlichung
von Auswertungsmethoden ist
dabei die Voraussetzung für eine
Vergleich­barkeit über Eigentümerund Ländergrenzen hinweg. Da
bereits im Zuge der Übertragung
eine Ist-Zustands-Erfassung zur
Festlegung der Naturschutzkriterien
erfolgt, ist wünschenswert, ein
gemeinsames Vorgehen möglichst
zeitnah zu entwickeln. Die Umset­
zung von Monitoring-Konzepten auf
Flächen des Nationalen Naturerbes
sowie anderen naturschutzfachlich
wert­­vollen Flächen kann durch
ehrenamt­liches Engagement sinnvoll
unter­stützt werden; hierfür wird
die Aktivierung und Qualifizierung
von ehrenamtlichen Naturschützern
gewünscht.
Kooperationsmöglichkeiten?
Kooperationsmöglichkeiten bestehen
zum einen zwischen den Partnern
des Netzwerks, zum anderen zu
weiteren Kooperationspartnern wie
z. B. Landesämtern, Naturschutz­ver­bänden ohne Flächenbesitz und
Hoch­schulen bzw. Forschungs­insti­tu­tionen. Es werden insbesondere
Kooperationen in folgenden Aufga­ben­feldern gewünscht: Methoden­
entwicklung, Qualitätssicherung,
Datenmanagement, allgemeiner
Erfahrungsaustausch und Weiter­
bildung.
Mehrwert des Netzwerks?
Das Netzwerk Nationales Naturerbe
bietet eine Plattform für die gemein­
same Entwicklung von MonitoringAnsätzen, für den Methoden- und
Dokumentenaustausch; dabei kann
sich insbesondere der Erprobungsund Entwicklungsaufwand für die
einzelnen Netzwerkmitglieder durch
Kooperationen erheblich reduzieren.
Die übergreifende Aussagekraft
von nach gemeinsamen Standards
erhobenen naturschutzfachlichen
Monitoring-Ergebnissen soll zu einer
erhöhten politischen Schlagkraft
bei der Durchsetzung gemeinsamer
Anliegen führen.
Nächste Schritte?
Ein Arbeitskreis »Monitoring im
Nationalen Naturerbe« soll etabliert
werden, der sich regelmäßig zur
Bearbeitung gemeinsamer Frage­
stellungen trifft.
Das nächste ein- bis zweitä­
gige Treffen, bei dem politikfähige
Indikatoren mit einer übergreifenden
Aussagekraft für das Nationale
Naturerbe erarbeitet werden sollen,
ist für Februar/März 2013 geplant.
Ansprechpartner
Dr. Sabine Kathke
Naturstiftung David
Telefon 0361 | 555 03-38
[email protected]
Dr. Heike Culmsee
DBU Naturerbe GmbH, Monitoring
und Dokumentation
Telefon 0541 | 9633-640
[email protected]
AG: Umweltbildung
AG: Umweltbildung
Umweltbildung – zwischen Besucher­lenkung
und Informationsvermittlung
Impulse durch:
Dr. Susanne Eich
Heinz Sielmann Stiftung, Leiterin des Bereichs Umweltbildung
Dr. Alexander Bittner
DBU, Referatsleiter Umweltbildung
Die Arbeitsgruppe Umweltbildung
im Netzwerk Naturerbe fokussiert
auf die Entwicklung von Produkten
und Methoden der Umweltbildung
und deren Angebot auf Liegenschaf­
ten im Netzwerk Naturerbe. Die
Mit­glieder der Arbeitsgruppe richten
ihr Engagement weiterhin auf die
Identifizierung von Handlungsfeldern
im Bereich Umweltbildung und
Umweltkommunikation. Die Arbeits­gruppe koordiniert gemeinsame
fachliche Entwicklungen und Akti­vitäten im Netzwerk Naturerbe. Diese
sollen u. a. von der Entwicklung
mobiler Anwendungen zur Besucher­
lenkung und Besucherinformation
mittels Geo-Medien, über Fach­
tagungen und Workshops sowie
Fortbildungsangebote bis hin zur
Aktivierung und Schulung ehren­
amtlich interessierter Akteure im
Umfeld von Naturschutzflächen des
Netzwerks Naturerbe reichen. In der
Arbeitsgruppe soll der in der Charta
zum Netzwerk Naturerbe beschrie­
bene Bereich Bildung fachlich und
praktisch ausdifferenziert werden.
Die Arbeitsgruppe führt hierbei den
Dialog mit Akteuren und Netzwerken
aus dem Handlungsfeld Umwelt­
bildung und Bildung für nachhaltige
Entwicklung.
Mitglieder der Arbeitsgruppe
sind aktuell die Heinz-Sielmann
Stiftung, die Michael Succow Stif­
tung, die Deutsche Bundesstiftung
Umwelt (DBU), die Stiftung Natur­
schutz Schleswig Holstein, die DBU
Naturerbe GmbH, die NABU-Stiftung
Hessisches Naturerbe, die Stiftung
Zukunft Wald, die Niedersächsische
Wattenmeerstiftung, die Natur­
schutzsstiftung Heidekreis, die Alfred
Töpfer Akademie für Naturschutz,
die Markus Stiftung und die Natur &
Text GmbH. Die Arbeitsgruppe steht
allen Mitgliedern des Netzwerks
Naturerbe für eine aktive Mitarbeit
offen.
Ansprechpartner
Dr. Susanne Eich
Heinz-Sielmann Stiftung
Telefon 05527 | 914-116
[email protected]
Dr. Alexander Bittner
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Telefon 0541 | 9633-430
[email protected]
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AG:
AG 4:
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit – Begeisterung und
Akzeptanz schaffen
Impulse durch:
Dr. Walter Hemmerling
Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Dr. Markus Große Ophoff
Fachlicher Leiter des Zentrums für Umweltkommunikation der DBU
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Anlässlich des Herbstsymposiums
»Netzwerk Naturerbe« am 11. und
12. Oktober 2012 traf sich zum ersten
Mal die Arbeitsgruppe: »Öffentlich­
keitsarbeit«. In der Arbeits­gruppe
erklärten insgesamt 20 Teil­neh­mer,
dass sie Interesse an einer weiteren
Mitarbeit in der Arbeits­gruppe haben.
Die Arbeitsgruppe wird sich zukünftig
etwa zwei Mal pro Jahr treffen. Die
Arbeitsgruppe ist für weitere Interes­
senten offen.
Ausgang der Beratungen war
ein Impulsvortrag von Dr. Walter
Hemmerling, Stiftung Naturschutz
Schleswig-Holstein, in dem er von
gelungenen Aktionen seiner Stiftung
im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
berichtete, und ein weiterer Impuls­
vortrag von Dr. Markus Große Ophoff,
Zentrum für Umweltkommunikation
der DBU, der von Ansatzpunkten der
Öffentlichkeitsarbeit zu Naturschutz­
themen und der UN Dekade Bio­
logische Vielfalt berichtete.
Die anschließende Diskussion
hatte zum Ziel, Gemeinsamkeiten
herauszuarbeiten und Themen für
die weitere Arbeit der Arbeitsgruppe
festzulegen. Inhaltlich soll es in dem
Netzwerk um Flächen des Nationalen
Naturerbes und um langfristig
gesich­ertes Flächeneigentum für den
Naturschutz gehen. Eine koordinierte
gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit
sollte Fachkreise, die Bevölkerung
und insbesondere auch junge Leute
ansprechen. Auf vorhandenen Akti­
vi­täten – beispielsweise der Natur­
schutzstiftung David – sollte auf­
gebaut werden. Als Arbeits­programm
für ein zweitägiges Treffen im ersten
Quartal 2013 wurden folgende
Themen besprochen:
Erfahrungsaustausch unter den
Beteiligten
Gemeinsame Aktionen (z. B. Tag
des Nationalen Naturerbes oder
kulinarischer Naturtag)
Internetseite des Netzwerks
Nationales Naturerbe.
Ein Termin für dieses Treffen wird
unter den Beteiligten abgestimmt.
Wenn möglich, soll es gemeinsam
mit der Arbeitsgruppe »Umwelt­
bildung« durchgeführt werden.
Ansprechpartner
Dr. Walter Hemmerling
Stiftung Naturschutz SchleswigHolstein
Telefon 0431 | 210 90-11
[email protected]
Dr. Markus Große Ophoff
Zentrum für Umwelt­
kommunikation der DBU
Telefon 0541 | 9633-901
[email protected]
Charta für ein Netzwerk Nationales Naturerbe
Charta für ein Netzwerk Nationales Naturerbe
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Charta für ein Netzwerk Nationales Naturerbe
Worum es geht
Deutschland hat ein reiches Naturerbe. Es umfasst die große Vielfalt mitteleuropäischer
Landschaften – von der Nord- und Ostsee bis in die Alpen – mitsamt den hier vorkommenden
Arten und Lebensgemeinschaften.
Dieses Naturerbe gilt es für alle zu erhalten, zu entwickeln und an die nächsten Generationen
weiterzugeben.
Naturschutzflächen im Eigentum von Umweltverbänden, Stiftungen und der öffentlichen Hand
sind Teil dieses Erbes. Auf diesen Flächen hat die Natur zum Wohle aller Vorrang.
Wer wir sind
Die Unterzeichner dieser Charta bilden das Netzwerk Nationales Naturerbe. Wir sind ein Bündnis
von Akteuren im Naturschutz, die gemeinsam rund 170.000 ha Hektar des deutschen Naturerbes
besitzen.
Wir Mitglieder des Netzwerks Nationales Naturerbe zeichnen uns aus durch:
 Die Naturschutzausrichtung unseres Engagements. Wir betreuen und entwickeln Flächen,
die vorrangig der Umsetzung der Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege dienen. Die
Naturschutzziele auf den Flächen des Nationalen Naturerbes richten sich nach den
fachlichen Kriterien, die während der Flächenübertragung festgelegt wurden. Das
Management der anderen Flächen orientiert sich ebenfalls an den Kriterien des Nationalen
Naturerbes.
 Den Kooperationswunsch unseres Engagements. Wir betreiben Naturschutz auf solchen
Flächen, die wir durch Ankauf, Pacht, Schenkung oder Übertragung übernommen haben
oder auf Flächen, deren Eigentümer unseren Naturschutzmaßnahmen zustimmen. Dabei
bedienen wir uns eigentumsrechtlicher, vertraglicher und ordnungsrechtlicher Instrumente.
Wir befürworten die Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen.
 Die Langfristigkeit unseres Engagements. Wir sichern die Flächen in unserem Eigentum
dauerhaft für den Naturschutz.
In unserer Funktion als Grundeigentümer schützen wir wichtige Naturgebiete vor der Zerstörung
und vor Beeinträchtigungen. Indem wir uns für die Wälder, Offenlandlebensräume und Gewässer
in unserem Eigentum einsetzen, bewahren wir einen Teil unserer Heimat. Wir sichern
Landschaften, die Menschen am Herzen liegen und deren Erhaltung für zukünftige Generationen
bedeutend ist.
Benediktbeuern, 11./12. Oktober 2012
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Charta für ein Netzwerk Nationales Naturerbe
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Die durch das Netzwerk Nationales Naturerbe betreuten Gebiete haben eine besondere
Bedeutung als Bausteine eines nationalen Biotopverbundsystems. Sie beherbergen eine Vielzahl
seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. Oft handelt es sich hierbei um großflächige
Wildnisgebiete, offen für die Dynamik natürlicher Prozesse und frei von menschlicher
Einflussnahme.
Zur Gebietskulisse des Netzwerks Nationales Naturerbe zählen alle Flächen unserer Mitglieder, die
vorrangig dem Naturschutz gewidmet sind. Ein Kernstück unseres Engagements bildet das
Nationale Naturerbe – Naturschutzflächen, die dauerhaft aus dem Eigentum der Bundesrepublik
Deutschland überwiegend in die Trägerschaft der Länder, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
und von Naturschutzorganisationen übertragen wurden. Hierzu gehören unter anderem nicht
länger genutzte Militärflächen und Braunkohle-Tagebaue, die sich zu faszinierenden Naturoasen
entwickelt haben sowie die ehemalige innerdeutsche Grenze, die zu einem Grünen Band geworden
ist, das verbindet statt zu trennen.
Was wir wollen
Als Mitglieder des Netzwerks Nationales Naturerbe übernehmen wir aktiv Verantwortung für unser
gemeinsames natürliches Erbe in Deutschland. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur
Erhaltung der globalen biologischen Vielfalt. Wir verstehen uns als Treuhänder der Natur. Wir
handeln nicht eigennützig, sondern im Interesse aller Menschen, indem wir die uns anvertrauten
Naturgebiete bewahren, ihren Zustand verbessern und sie dauerhaft vor Beeinträchtigungen
schützen. Die eigentumsrechtliche Sicherung ist für die Umsetzung dieser Ziele ein gutes Mittel,
wenngleich Naturschutz grundsätzlich auch auf Flächen sinnvoll und notwendig ist, die nicht
vorrangig für Naturschutzzwecke gesichert wurden.
In Europa und insbesondere in Deutschland gibt es nur noch wenig von menschlicher Nutzung
unbeeinflusste Natur. Wir treten deshalb dafür ein, dass natürliche Prozesse auf ausgewählten,
möglichst großen und zusammenhängenden Wildnisflächen den Vorrang bekommen. Deutschland
ist aber auch durch vielfältige Kulturlandschaften wie Wiesen, Weiden und Heiden geprägt. Es ist
ebenso wichtig, diese naturschutzfachlich wertvollen Elemente unserer Landschaft durch
angepasste und naturverträgliche Nutzungsformen langfristig zu erhalten. Die ganze Bandbreite
der natürlichen und durch menschliche Nutzung entstandenen landschaftlichen Vielfalt
Deutschlands kann nur so bewahrt werden.
Wenn sich Menschen für die Natur begeistern, den Wert der Natur anerkennen und sich ihrer
eigenen Verantwortung bewusst werden, unterstützen sie auch den Schutz der Natur.
Umweltbildung auf unseren Flächen ist daher ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Sie macht
die landschaftliche und biologische Vielfalt Deutschlands erlebbar und ermöglicht persönliche
Naturerfahrungen. Mit ihr möchten wir Menschen für den Naturschutz gewinnen und das
Verständnis für dessen Anliegen steigern.
Wir sind der Überzeugung, dass wir gemeinsam durch Wissens- und Erfahrungsaustausch sowie
durch Zusammenarbeit den Umfang, die Qualität und die Nachhaltigkeit von Flächenschutz in
Deutschland steigern und den Umgang mit unserem natürlichen Erbe verbessern können. Das
Netzwerk Nationales Naturerbe trägt hierdurch zu zentralen Zielen der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt bei.
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Benediktbeuern, 11./12. Oktober 2012
Charta für ein Netzwerk Nationales Naturerbe
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Wie wir arbeiten
Das Netzwerk Nationales Naturerbe ergänzt bestehende Netzwerke von Naturschutzakteuren und
arbeitet mit diesen zusammen. Es möchte die dort geleistete Arbeit unterstützen und vertiefen.
Dazu bündeln wir aktuelle Informationen zu Naturschutzflächen in der Verantwortung unserer
Mitglieder. Wir tragen dazu bei, dass unsere Mitglieder als Teil einer größeren Bewegung innerhalb
und außerhalb Deutschlands wahrgenommen werden. Durch unser gemeinsames Auftreten
erhöhen wir die Sichtbarkeit und Wirksamkeit der Aktivitäten jedes Einzelnen.
Wir Mitglieder des Netzwerks Nationales Naturerbe diskutieren und kooperieren bei inhaltlichen
Fragen rund um den Themenkomplex Naturschutz, Flächennutzung und Grundeigentum. Wir
veranstalten dazu regelmäßige Workshops, Tagungen und bieten andere Möglichkeiten des
Informationsaustausches.
Wir entwickeln, moderieren und kommunizieren gemeinsame Positionen unserer Mitglieder. Wir
setzen uns dafür ein, in Politik und Gesellschaft Gehör für die Anliegen des eigentumsrechtlichen
Naturschutzes zu finden.
Benediktbeuern, 11./12. Oktober 2012
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Charta für ein Netzwerk Nationales Naturerbe
Mitglieder des Netzwerks
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Bayerischer Naturschutzfonds
Beate & Hubert Weinzierl
Stiftung
Biosphärenreservat
Südost-Rügen
BUND-Stiftung
Deutsche Bundesstiftung
Umwelt – Naturerbe GmbH
Deutsche Wildtier Stiftung
Förderverein FeldbergUckermärkische Seenlandschaft e.V.
Heinz Sielmann Stiftung
Kurt und Erika Schrobach
Stiftung
Landesbund für Vogelschutz
in Bayern
Landesverein Sächsischer
Heimatschutz
Michael-Succow-Stiftung
NABU Stiftung Hessisches
Naturerbe
NABU Stiftung Nationales
Naturerbe
NABU Stiftung Naturerbe
Mecklenburg-Vorpommern
Nationalpark Bayerischer Wald
Nationalpark Kellerwald-Edersee
Naturlandstiftung Saar
Naturschutzstiftung Grafschaft
Bentheim
Naturschutzstiftung Heidekreis
Naturschutzstiftung Landkreis
Emsland
Naturstiftung David
Nordrhein-Westfalen Stiftung
Naturschutz, Heimat- und
Kulturpflege
Sächsische Landesstiftung
Natur und Umwelt
Stadt Göttingen - Stadtwald
Stiftung für Umwelt, Naturund Klimaschutz (SUNK)
Stiftung Hof Hasemann
Stiftung Kulturlandschaft
Günztal
Stiftung Naturlandschaften
Brandenburg
Stiftung Naturschutz Hamburg
und Stiftung Loki Schmidt
Stiftung Naturschutz
Schleswig-Holstein
Stiftung Naturschutz Thüringen
Stiftung Naturschutzfonds
Brandenburg
Stiftung Naturschutzpark
Lüneburger Heide
Stiftung Pro Artenvielfalt
Stiftung Reepsholt
Stiftung Umwelt und
Naturschutz MecklenburgVorpommern
Stiftung Wälder für Morgen
Verschönerungsverein
Siebengebirge
Wildland Stiftung Bayern
WWF Deutschland
Zentrum für Umwelt und
Kultur Benediktbeuern
Zoologische Gesellschaft
Frankfurt
Zweckverband Landschaft der
Industriekultur
Zweckverband Presseler
Heidewald- und Moorgebiet
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Impressum
Impressum
Herausgeber
Dr.-Ing. E. h. Fritz Brickwedde, Dr. Reinhard Stock, Pater Karl Geißinger SDB
Tagungskonzeption und Redaktion
Dr. Reinhard Stock
Layout
Maria Lau
Zentrum für Umweltkommunikation der DBU gGmbH
Verantwortlich
Dr. Markus Große Ophoff
Zentrum für Umweltkommunikation der DBU gGmbH
Druck
STEINBACHER DRUCK GmbH, Osnabrück
Stand
Juni 2013
Bildnachweis
Titel und S. 9 Rosing, s. 10 Meysemeyer, S. 17 L. Jeschke, S. 18 Succow und Joosten,
S. 19 Positionspapier »Potentiale und Ziele zum Moor- und Klimaschutz«,
S.20 M. Succow, S. 23 oben: Land Turst Alliance, unten: nationalatlas.gov,
S.24 Land Trust Alliance 2005, S. 25 Land Trust Alliance
Gedruckt auf 100 % Altpapier
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Deutsche Bundesstiftung Umwelt
Postfach 1705 · 49007 Osnabrück
An der Bornau 2 · 49090 Osnabrück
Telefon0541|9633-0
Telefax0541|9633-190
www.dbu.de

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