AGB - Bergsee, blau

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AGB - Bergsee, blau
Bergsee, blau
Büro für Gestaltung
Woltmann Voigt GbR
Schwedter Straße 34a
10435 Berlin
AGW ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WEBDESIGN
AGG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GRAFIKDESIGN
S. 2-3
S. 4-6
Fon 030 44 31 59 15
Fax 030 44 31 59 39
www.bergseeblau.de
[email protected]
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AGW ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WEBDESIGN
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Webdesign
2NUTZUNGSRECHTE
Bergsee, blau
von Bergsee, blau | Büro für Gestaltung | Woltmann Voigt GbR.
2.1 Der Designer räumt dem Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbe-
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schränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.
Bergsee, blau | Büro für Gestaltung | Woltmann Voigt GbR nachfolgend De-
2.2 Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung
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signer genannt, stellt dem Kunden die bestellte Dienstleistung mit allen ent-
der Webseite oder von Teilen daraus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber
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haltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen
selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen
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ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Sie gelten als
Webseiten, die nicht vom Designer gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen
vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
schriftlichen Zustimmung des Designers und sind zusätzlich zu vergüten.
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2.3 Der Designer ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite
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Die AGB sind im Internet unter www.bergsee-blau.de jederzeit frei abrufbar.
anzubringen. Er hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Web-
Der Kunde erkennt die AGB von Bergsee, blau an.
seite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu
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seiner eigenen Webseite.
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN WEBDESIGN (AGW)
2.4 Änderungen und Bearbeitungen der Inhalte der Webseite, insbesondere
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Desig-
Aktualisierungen von Texten, Bildern, Grafiken und Tabellen sowie technische
ner und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle
Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrück-
auch ohne Zustimmung des Designers vorgenommen werden. Die Änderung
lich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der
und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen der
Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn
Zustimmung des Designers.
der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.5 Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen
Zahlung der Vergütung über.
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MITWIRKUNG DES AUFTRAGGEBERS
1.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer alle Unterlagen, die für
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die Erstellung der Webseite gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur
3.1 Der Designer übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt,
Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken,
um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenfor-
Filme, Musikstücke etc.
mat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird
1.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er dem Designer
keine Bestimmung getroffen, kann der Designer ein geeignetes Datenformat
für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter
und einen geeigneten Datenträger wählen.
belastet sind. Er hat den Designer von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen,
3.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert
entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
werden.
1.3 Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit dem Desig-
3.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten
ner abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die
online und offline trägt der Auftraggeber.
Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen
Speicherformat zur Verfügung.
HERAUSGABE VON DATEN
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5.3 Der Designer erstellt die Webseite so, dass sie nach dem gegenwärtigen
Bergsee, blau
4.1 Der Auftraggeber zahlt an den Designer die vereinbarte Vergütung. Ist eine
Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut
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Pauschalvergütung vereinbart, kann der Designer für Mehrleistungen, die auf-
wird. Er haftet nicht dafür, dass die Webseite auch bei technischen Veränderun-
grund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehe-
gen, die nicht von ihm vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei
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ne und nicht vom Designer zu vertretende Umstände notwendig werden, eine
Änderungen und Anpassungen an neue Standards haftet er nicht dafür, dass
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zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewen-
die Webseite auch auf älteren Browsern einwandfrei funktioniert. Insbesonde-
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deten Stunden zu berechnen.
re haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter
4.2 Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auf-
Technik geltend machen könnten.
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traggeber nach Vorlage der Rechnungen durch den Designer ersetzt.
5.4 Der Designer haftet bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
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4.3 Der Designer erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen
(Kardinalpflichten) und für Schäden an Leben und Gesundheit von Personen
Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der De-
auch bei leichter Fahrlässigkeit. Für andere Schäden haftet er nur bei vorsätzli-
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signer ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und für Rechnung des Auf-
chem oder grob fahrlässigem Verhalten.
[email protected]
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VERGÜTUNG
traggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu
Vollmacht zu erteilen.
6SCHLUSSBESTIMMUNGEN
4.4 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für
6.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Ge-
Rechnung des Designers abgeschlossen werden, sind dem Designer die damit
schäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.
6.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
6.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in
5HAFTUNG
der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Auf-
5.1 Der Designer haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom
enthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des De-
Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistun-
signers als Gerichtsstand vereinbart.
gen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseiten übernimmt der
Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Der
Designer ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
5.2 Der Designer haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung
und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.
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Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Grafikdesign
1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Ver-
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einbarung zwischen Designer und Auftraggeber.
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1.5 Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger
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Bezahlung der Vergütung über.
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signer genannt, stellt dem Kunden die bestellte Dienstleistung mit allen ent-
1.6 Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und
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haltenen Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen
öffentlichen Zugänglichmachung der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urhe-
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ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung. Sie gelten als
ber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er
vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten
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Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu
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zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Scha-
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densberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
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1.7 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder
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sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Desig-
amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zu-
ner und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle
stimmung des Designers.
künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der
2VERGÜTUNG
Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen
der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Ent-
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URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
würfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine
1.1 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwil-
Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung be-
ligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
trägt.
werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vor-
1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich
herigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen,
zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in
die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausge-
Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
hen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne
1.3 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwen-
Zustimmung des Designers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung ange-
dungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart
messenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergü-
ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in
tung zu zahlen.
jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat,
berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
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AGG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GRAFIKDESIGN
KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
Bergsee, blau
3FREMDLEISTUNGEN
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3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremd-
6.1 Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung
leistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der
Korrekturmuster vor.
Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu er-
6.2 Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen
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teilen.
er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der
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3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für
Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Er-
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Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflich-
messen und gibt entsprechende Anweisungen.
tet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizu-
6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Desig-
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stellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Ver-
ner zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
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pflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
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EIGENTUM, RÜCKGABEPFLICHT
HAFTUNG UND GEWÄHRLEISTUNG
7.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsge-
4.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte einge-
hilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind
räumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Desi-
Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des
gner spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls
Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schä-
nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der
4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der
Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind.
7.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des De-
Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen,
signers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem
bleibt unberührt.
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
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HERAUSGABE VON DATEN
des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzan-
5.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten her-
sprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch
auszugeben, soweit dies nicht für die Ausübung des eingeräumten Nutzungs-
soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder sei-
rechts zwingend erforderlich ist. Wünscht der Auftraggeber darüber hinaus,
ner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die
dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist
gesetzlichen Verjährungsfristen.
dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
7.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf
5.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert
7.4 Mit der Abnahme des Werkes und mit der Freigabe von Entwürfen und
werden.
Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Rich-
5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten
tigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit
online und offline trägt der Auftraggeber.
entfällt.
5.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten,
7.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder mar-
die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
kenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen
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AGG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN GRAFIKDESIGN
Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacks-
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Desig-
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muster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf
ner übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten
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eigene Rechnung durchzuführen.
Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
7.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wett-
berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt
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bewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Aller-
der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen
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dings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hin-
Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber
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zuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
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7.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werk9
und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offen-
9.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Ge-
sichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Abliefe-
schäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
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rung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist
9.2 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in
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von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der
der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Auf-
Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Un-
enthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des De-
tersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung
signers als Gerichtsstand vereinbart.
des betreffenden Mangels als genehmigt.
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GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so
hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung
der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Fax 030 44 31 59 39
leistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen